Info-Dienst 2019 - Prüfgesellschaft Ökologischer Landbau mbH
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Info-Dienst 2019 Sehr geehrte Damen und Herren, handlung von Würsten“. Die Verwendung von Carnaubawachs (bio) ist bislang eingeschränkt mit dem Info-Dienst möchten wir Sie über Änderun- auf die Nutzung als Überzugsmittel für Zucker- gen der Rechtsgrundlagen und des Kontrollsystems waren. Der Einsatzbereich wird erweitert um die für den Ökologischen Landbau informieren. konservierende Beschichtung von Früchten, die im Zuge einer Quarantänemaßnahme zum Beachten Sie bitte, dass im Zweifelsfall immer der Schutz vor Schadorganismen einer Extremkäl- offizielle Gesetzestext gilt und der Infobrief keine tebehandlung unterzogen werden. Streichungen rechtlich verbindlichen Auskünfte geben darf. Für sind nicht vorgesehen, so dass alle bislang zu- weitere Fragen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gelassenen Zusatzstoffe auch weiterhin ver- gerne zur Verfügung. wendet werden dürfen. 3. Anhang VIII, Abschnitt B (Verarbeitungshilfsstof- Änderungen der EG-Öko-Verordnung 889/2008 fe): Neu im Anhang VIII aufgenommen werden L-Milchsäure aus Gärsubstraten für die Herstel- lung von Pflanzenproteinextrakten sowie Hop- Seit der Änderungsverordnung 2018/1584 vom 22. fenextrakt und Kolophonium aus Kiefern (aus Oktober 2018 (Änderungen im Bereich Babynahrung Baumharz gewonnenes Produkt) zur und Wein, wir berichteten im Info-Dienst 2018) erga- Mikrobenbekämpfung bei der Zuckerherstel- ben sich keine weiteren Änderungen. Allerdings sind lung. Falls verfügbar, sind diese in Bio-Qualität Neuerungen im Bereich der Anhänge II (zugelasse- einzusetzen. Natriumhydroxid (bislang auf Öle ne Pflanzenschutzmittel) sowie VIII und IX (zulässige und Zuckerherstellung beschränkt) darf zukünf- Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe, konventionelle tig auch für die Herstellung von Pflanzenprote- Zutaten) in Vorbereitung, die auch in die neue Ver- inextrakten eingesetzt werden. Weitere Ände- ordnung übernommen werden sollen (VO (EU) rungen soll es nicht geben (keine Streichun- 2018/848 ab 01.01.2021). Auch wenn diese Ände- gen), so dass alle bisher im Anhang aufgeführ- rungen der Anhänge noch nicht beschlossen wur- ten zugelassenen Verarbeitungshilfssstoffe den, gilt eine Verabschiedung als sicher. Deshalb auch weiterhin verwendet werden dürfen. möchten wir Sie bereits jetzt über die bevorstehen- den Änderungen informieren. 4. Wesentliche Einschränkungen wird es im Be- reich des Anhang IX (zugelassene konventio- 1. Anhang II: Im Bereich der Pflanzenschutzmittel nelle Zutaten) geben. Diese Liste ist allerdings werden neue Wirkstoffe zugelassen: noch nicht finalisiert, so dass wir Ihnen hier nur Maltodextrin, Eugenol, Geraniol, Thymol, einen Vorab-Entwurf vorstellen können. Die Än- Cerevisan sowie Wasserstoffperoxid und Natri- derungen sollen voraussichtlich erst Ende 2022 umchlorid. Für diese Mittel sind keine Höchst- gelten, um eine ausreichende Übergangsfrist zu gehalte festgelegt. Es werden keine bisher zu- gewährleisten. Die Liste soll deutlich gekürzt gelassenen Mittel oder Anwendungen gestri- werden, auch die Vorgaben für die Erteilung na- chen. tionaler Ausnahmen werden verschärft. Zukünf- 2. Anhang VIII, Abschnitt A (Zusatzstoffe): Johan- tig sollen nur noch folgende Zutaten in konven- nisbrotkernmehl, Guarkernmehl, Gummi tioneller Qualität bis max. 5% eingesetzt werden arabicum und Gellan müssen ab 2022 aus öko- dürfen: Überzugsmittel (Casings), Gelatine logischer Produktion stammen. Für pflanzlichen Ursprungs, Wasserorganismen aus Siliciumdioxid fallen die Anwendungsbeschrän- Wildfang, Birkenrinde, Seealgen Arame und kungen weg (bislang nur Verwendung als Gel Hijiki. Die EU-Kommission kann zwar die Liste oder kolloidale Lösung möglich). Glycerin darf um weitere konventionelle Zutaten erweitern, es bislang nur für Pflanzenextrakte und Aromen ist allerdings davon auszugehen, dass dem- verwendet werden. Die Zulassung wird nun er- nächst viele Zutaten nicht mehr in konventionel- weitert, so dass Glycerin nun auch als Feucht- ler Qualität verwendet werden dürfen, während haltemittel in Gelatinekapseln und als Beschich- für eine erneute Erweiterung hohe Hürden be- tung von Filmtabletten verwendet werden darf. stehen. Allerdings muss Glycerin ab 2022 ebenfalls Bio- Qualität aufweisen! Neu in die Liste aufgenom- men wird E 417 (Tarakernmehl), welches zu- Neue Änderungsverordnungen zum Import nächst noch konventionell verwendet werden kann, dann aber ab 2022 in Bio-Qualität einge- setzt werden muss. Bei Talkum wird die An- Mit den Verordnungen (EU) 2019/29 und (EU) wendungsbedingung „Überzugsmittel für Flei- 2019/446 wurde die Liste der zugelassenen Kont- scherzeugnisse“ ersetzt durch „Oberflächenbe- rollstellen in Anhang IV der Verordnung 1235/2008 Info-Dienst 2019 Seite 1 Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe Tel: 0721 – 626840-0, Fax: 0721 – 626840-22, Email: kontakt@oeko007.de
aktualisiert. Unsere Importeure haben wir hierüber Standard für Heimtierfutter, den die Prüfgesellschaft bereits informiert. entwickelt hat. Dies war erforderlich, da die Herstel- lung von Heimtierfutter häufig zusätzliche Kompo- Streichung von Bolicert, Ecoagros und Control nenten erfordert, wie die Verwendung von naturiden- Union Certifications für definierte Länder aus tischen Vitaminen, um die Produktion von ausgewo- Anhang VI sowie Argencert für das Land Chile genem und ernährungsphysiologisch korrektem aus Anhang III Heimtierfutter sicherzustellen. Die Angabe des EU- Aufgrund des Entzugs der Akkreditierung wurde mit Bio-Logos war nicht zulässig, bis 2017 die EU- der Änderungsverordnung 2019/39 vom 10.01.2019 Kommission mit einem Schreiben mitteilte, dass das die Kontrollstelle Bolicert Ltd. von der Liste der Kont- EU-Bio-Logo auch für Heimtierfutter verwendet wer- rollstellen gestrichen. Auch die Kontrollstelle den darf, sofern die Vorgaben der EG-Öko- Ecoagros wurde wegen erheblicher Mängel im Kont- Verordnung vollumfänglich eingehalten werden. rollverfahren von der Liste gestrichen. Mit der Ände- Leider wurde dies von verschiedenen Mitgliedsstaa- rungsverordnung 2019/446 vom 19.03.2019 wurden ten und auch innerhalb Deutschlands unterschiedlich der Kontrollstelle Control Union Certifications für die ausgelegt: Während einzelne Mitgliedsstaaten wie Länder Kasachstan, Republik Moldau, Russland, die Niederlande und Italien sowie Bundesländer wie Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate so- Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein das wie der Kontrollstelle Argencert für das Land Chile EU-Bio-Logo bei Heimtierfutter generell für zulässig die Zulassung entzogen. erachten (wenn es gemäß Privatem Standard Heim- tierfutter hergestellt wurde und unabhängig davon ob Eine konsolidierte Fassung der VO 1235/2008 mit die EG-Öko-Verordnung eingehalten ist oder nicht), Stand April 2019 finden Sie auf unserer Internetseite ist dies nach Auffassung von Bundesländern wie www.pruefgesellschaft.bio unter dem Menüpunkt z.B. Bayern nicht möglich. Dies hat aktuell eine Import oder auf der Internetseite des Bundesministe- Wettbewerbsverzerrung am Markt zur Folge und riums: https://www.ble.de Unsere Themen eine insgesamt sehr unbefriedigende Situation für Landwirtschaft Ökologischer Landbau Importver- die Unternehmen. Die neue Verordnung sieht mo- fahren. mentan keine Sonderregelungen für Heimtierfutter vor, so dass völlig unklar ist, wie die Situation sich am 01.01.2021 darstellen wird. Die Prüfgesellschaft Leitlinien zur Einfuhr bestimmter Produkte aus und der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen Ukraine, Kasachstan und Russland (BVK) arbeiten momentan an einer Eingabe für die EU-Kommission, um Rechtssicherheit für die Her- steller und eine Harmonisierung auf Bundes- und Auch 2019 galten die Leitlinien der Kommission für EU-Ebene zu erwirken. die Länder Ukraine, Kasachstan, die russische Fö- deration und China. Diese werden nach Aussage der zuständigen Länderbehörden auch für 2020 ihre Gültigkeit behalten. Weil die Kommission die Kon- Öko-Verordnung und Revisionsprozess trollen in diesen Ländern nicht mehr für ausreichend sicher hält, müssen strenge Einfuhrkontrollen mit Ab dem 1. Januar 2021 gilt in der gesamten Europä- Probenahme und Analyse wenigstens die „Rück- ischen Union die Verordnung (EU) 2018/848 als standsfreiheit“ der Produkte garantieren. Die Leitlinie neue Rechtsvorschrift für den ökologischen Land- richtet sich an die zuständigen Behörden der Mit- bau. Sie war am 30. Mai 2018 als Revision der Bio- gliedsstaaten und ist selbst nicht verbindlich. Die BasisVerordnung veröffentlicht worden. Nach wie vor Bundesländer haben die Leitlinie jedoch (zum Teil) sind viele Detailfragen offen, darunter ganz grundle- in unterschiedlichen Formen für verbindlich erklärt. gende Entscheidungen zum Status der Kontrollen Wenn Sie als Importeur aus einem der genannten oder zum Vorgehen bei Verdachtsfällen. Hier müs- Länder Bioerzeugnisse der einzeln genannten CN- sen wir die Durchführungsrechtsakte der Kommissi- Codes einführen möchten, dann sprechen Sie sich on abwarten, von denen bislang (entgegen des ur- bitte rechtzeitig vorher mit uns ab. Da die Umset- sprünglich gesetzten Zeitplans) keine Einzige verab- zung selbst innerhalb Deutschlands zum Teil unein- schiedet wurde. Wir gehen davon aus, dass erst in heitlich ist, werden wir uns gemeinsam mit der zu- der zweiten Jahreshälfte 2020 mit den Rechtsakten ständigen Behörde des Bundeslandes um die kon- zu rechnen ist. Erst diese Rechtsakte komplettieren kreten Anweisungen zur Umsetzung kümmern. das Bio-Recht und bringen Rechtssicherheit für die Unternehmen. Obwohl noch nicht alle Durchführungsrechtsakte EU-Bio-Logo auf Heimtierfutter bekannt sind, ist es sinnvoll, sich frühzeitig intensiv mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und notwendige Maßnahmen im eigenen Unternehmen Da es keine EU-weit einheitlichen Durchführungsbe- zu ergreifen. Auch wenn die meisten Grundsätze stimmungen für Heimtierfuttermittel gibt, erfolgt die und Regelungen erhalten bleiben, gibt es doch eini- Zertifizierung von Heimtierfutter in Deutschland nach ge grundlegende Erweiterungen, auf die wir Sie im einem von den Behörden anerkannten Privaten Folgenden hinweisen möchten. Info-Dienst 2019 Seite 2 Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe Tel: 0721 – 626840-0, Fax: 0721 – 626840-22, Email: kontakt@oeko007.de
Zunächst: Erzeugnisse, die nach der Maßgabe der ten (Art. 24.1g)). Die Erstellung einer solchen Liste VO 834/2007 vor dem 1. Januar 2021 produziert liegt bei der Kommission, wobei unklar ist, ob und wurden, können weiterhin in Verkehr gebracht wer- wann diese verabschiedet wird. Eine Positivliste ist den, bis die Bestände aufgebraucht sind. Ab diesem sehr problematisch aufgrund der vielen verschiede- Datum muss die Produktion allerdings konform zur nen Gewerke mit unterschiedlichen Hygieneansprü- neuen VO erfolgen, d.h. dann müssen alle Rezept- chen. Daher wird branchenintern und beim FiBL eine uren und Produktionsprozesse angepasst sein. Negativliste bevorzugt. Sobald uns hier weitere In- formationen vorliegen, werden wir Sie entsprechend Erweiterter Geltungsbereich: informieren. Die EG-Öko-Verordnung gilt zukünftig auch für „eng mit der Landwirtschaft verbundene Erzeugnisse“, die Kennzeichnung: sich bislang nicht im Geltungsbereich der Verord- Die Bio-Auslobung und Kennzeichnung bleibt über- nung befanden. Dazu zählen Hefen, Mate, Zucker- wiegend wie bisher bestehen. Auch die Vorgaben mais, Weinblätter, Palmherzen, Hopfentriebe und zur Gestaltung des EU-Bio-Logos bleiben gleich. andere ähnliche genießbare Pflanzenteile und da- Kleine Änderungen ergeben sich bei der Herkunfts- raus hergestellte Erzeugnisse, Meersalz und andere angabe (Art. 32.2): Zukünftig darf nicht nur das Her- Salze für Lebens- und Futtermittel, Seidenraupenko- kunftsland (anstelle EU-Landwirtschaft) angegeben kons, natürliche Gummis und Harze, Bienenwachs, werden, sondern gegebenenfalls die Region, sofern ätherische Öle, Korkstopfen aus Naturkork, Baum- alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe dort erzeugt wolle, Wolle, rohe Häute und unbehandelte Felle wurden. Bei den Angaben „EU-Landwirtschaft“ oder sowie traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf „Nicht-EU-Landwirtschaft“ wird die Toleranz der nicht pflanzlicher Basis. Diese Liste ist nicht abschließend, berücksichtigten Zutaten von zwei auf fünf Ge- weitere neue Produkte können durch weitere wichtsprozent erhöht. Die Herkunftsbezeichnung Rechtsakte ergänzt werden. wird zukünftig also besser umzusetzen sein. Aromen: Vorhandensein von nicht zugelassenen Erzeug- Im Vergleich zum bisherigen Öko-Recht ist die Ver- nissen und Stoffen und Kontaminationen: wendung bestimmter Aromakategorien zukünftig Nicht zugelassene Erzeugnisse, Stoffe und Verfah- nicht mehr erlaubt. Während aktuell natürliche Aro- ren stehen im Fokus der neuen Verordnung. Auch men und Aromaextrakte generell und ohne Mengen- wenn ein spezieller Biogrenzwert für Rückstände beschränkung eingesetzt werden dürfen, müssen nicht eingeführt wurde, soll doch mit unterschiedli- diese zukünftig den Kategorien 16.2, 16.3 und 16.4 chen Maßnahmen sicher gestellt werden, dass die der Aromenverordnung (EG) 1334/2008 entsprechen Lauterkeit (auch dies ein neuer Begriff aus der neu- (Anhang II Teil IV Nr. 2.2.2b der Öko-VO 2018/848). en Kontrollverordnung, s. u.) der biologisch erzeug- Das bedeutet, dass die natürlichen Aromen zu mind. ten Produkte erhalten bleibt. Die Verordnung benutzt 95% aus der namensgebenden Frucht (sogenannte nun zwei Begrifflichkeiten: Vorhandensein und Kon- FTNF-Aromen) stammen müssen. Damit fallen alle tamination. Von einem Vorhandensein ist auszuge- Aromen weg, die teilweise (16.5) oder gar nicht hen, wenn Erzeugnisse oder Stoffe oder unzulässige (16.6) aus dem namensgebenden Rohstoff stam- Verfahren sicher nachgewiesen werden (z. B. durch men. Weiterhin müssen die Aromen zukünftig zu den Ergebnisse der Kontrolle oder durch Analysen). Ein Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs berechnet Vorhandensein alleine ist jedoch noch kein Ver- werden und sind damit mengenmäßig beschränkt dacht, dass diese Stoffe oder Verfahren auch ver- (max. 5%). Hersteller, die Aromen für Ihre Bio- wendet werden. Und deshalb führt die Verordnung Produkte verwenden, müssen sich also zukünftig den zweiten Begriff der Kontamination ein, die in der bestätigen lassen, dass diese unter die genannten Definition der Kontaminantenverordnung immer Kategorien fallen (insbesondere 16.4) und ihre zufällig und nicht beabsichtigt als Folge der Produk- Kennzeichnung gemäß Aromenverordnung anpas- tion in das Produkt gelangt ist. Noch so geringe Res- sen. te einer Anwendung unerlaubter Mittel können also Ein Ziel der neuen Regelungen ist eine verstärkte keine Kontamination sein, da eine Anwendung be- Verwendung von ökologisch erzeugten Aromen, für absichtigt ist. Allerdings gibt es auch zahlreiche un- deren Herstellung die neue Verordnung erstmalig beabsichtigte und zufällige Eintragswege für nicht Regeln einführt (Art. 30.5 a) ii)): Das Öko-Aroma zugelassene Stoffe, von der Abdrift auf dem Feld bis muss mind. 95% ökologische Zutaten enthalten und zu allgemeinen Umweltkontaminationen, die sich die aromatisierenden Bestandteile und heute selbst in alpinen Hochlagen nachweisen las- Aromaträgerbestandteile müssen aus biologischer sen. Es wird also eine dauerhafte und anspruchsvol- Produktion stammen. le Aufgabe werden, bei einem Vorhandensein von solchen Stoffen zu unterscheiden, ob es sich um Reinigung und Desinfektion: eine Kontamination handelt oder ob ein Verdacht auf die Verwendung der Stoffe oder Verfahren begrün- Die neue Verordnung sieht erstmalig nicht nur für det ist. Deshalb hat die Verordnung die Vorsorge- Stallungen und Anlagen für die Tierproduktion eine maßnahmen verpflichtend eingeführt. Positivliste für Reinigungs- und Desinfektionsmittel vor, sondern auch für Verarbeitungs- und Lagerstät- Info-Dienst 2019 Seite 3 Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe Tel: 0721 – 626840-0, Fax: 0721 – 626840-22, Email: kontakt@oeko007.de
Vorsorgemaßnahmen: haft und kompetent umgehen. Hinweise dafür finden Was Vorsorgemaßnahmen sind und wo sie einge- Sie in der Neuauflage des Manuals Rückstände, die führt werden müssen, findet sich in der neuen Bio- im Frühjahr 2020 erscheinen wird (s.u.). Verordnung in der Begriffsbestimmung Artikel 3 Nr. 5 sowie im Artikel 28 Absatz 1. Einzelhandel: Einzelhändler, die vorverpackte Produkte an End- Die Verordnung fordert vom Unternehmer, dass er verbraucher abgeben, sind unverändert von der Vorsorgemaßnahmen ergreift, die angemessen und Kontrollpflicht ausgenommen, sofern sie nicht selbst verhältnismäßig sein sollen und die seinem Einfluss erzeugen, aufbereiten, an einem anderen Ort lagern, unterliegen, um Kontaminationen zu vermeiden. Es importieren oder Tätigkeiten an Subunternehmer geht somit um den unmittelbaren Einflussbereich vergeben. Einzelhändler, die unverpackte Produkte des Unternehmers. Es kann also weder verlangt an Endkunden verkaufen, können von den Mit- werden, dass Biolandbau nur unter einem Schutzzelt gliedsstaaten von der Zertifikatspflicht ausgenom- stattfinden darf, noch dass Zäune oder Mauern zum men werden (Art. 35.8), sofern definierte Obergren- Nachbarn gebaut werden müssen. Innerhalb des zen nicht überschritten werden (z.B. dass die Ver- Einflussbereiches des Unternehmens jedoch muss käufe eine Menge von bis zu 5.000 kg pro Jahr nicht regelmäßig überprüft werden, ob es Eintragsmög- überschreiten oder die Verkäufe mit unverpackten lichkeiten gibt. Der Unternehmer muss fachkundig Bio-Erzeugnissen eine Jahresumsatz von 20.000 überprüfen, wie er in seinem Einflussbereich ver- Euro nicht überschreiten). Die Kriterien sind aller- meiden kann, dass konventionelle Produkte, Lager- dings recht unklar, ebenso wie diese überprüft wer- schutzmittel, GVO und Pestizide oder auch Be- den sollen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie trugsware vermischt oder eingebracht werden. Es ist Deutschland die Möglichkeit der Ausnahmeregelung nicht die Aufgabe der Kontrollstelle, beim Unterneh- für den Einzelhandel umsetzt. men Schwachstellen nachträglich zu finden, sondern der Unternehmer selbst ist für diese Vorsorge ver- antwortlich. Die Kontrollstelle prüft regelmäßig die Gastronomie: Vorsorgemaßnahmen auf Eignung und Wirksamkeit. Wie bisher auch können die Mitgliedsstaaten natio- Wer keine Vorsorgemaßnahmen eingeführt hat, ist nale Vorschriften für die Arbeitsgänge in gemein- nicht zertifizierbar. So verstanden werden die Vor- schaftlichen Verpflegungseinrichtungen erlassen. Es sorgemaßnahmen zur Lebensversicherung für ein ist davon auszugehen, dass auch das neue Öko- Unternehmen. landbaugesetz, welches sich z.Zt. in Überarbeitung befindet, Vorschriften zu den gemeinschaftlichen Wir werden im Laufe des Jahres 2020 weitere Hin- Verpflegungseinrichtungen enthalten wird und diese weise zur Einführung der Vorsorgemaßnahmen auch weiterhin unter die Kontrollpflicht fallen. Aller- geben. Möglicherweise werden die Verbände auch dings darf das EU-Bio-Logo in der Kennzeichnung Checklisten oder Fragenkataloge erstellen. und Werbung explizit nicht verwendet werden (Art. 2 (3)). Hier ist weiterhin nur die Angabe des deutschen Pflichten der Unternehmer bei Vorhandensein Bio-Siegels möglich. von nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stof- fen: Import: Artikel 28 Abs. 2 legt dem Unternehmer eine große Nachdem die EU-Kommission in Drittländern über Verantwortung im Falle des Vorhandenseins von mehrere Jahre durch Überwachungen erhebliche nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stoffen auf. Schwachstellen im Kontrollverfahren festgestellt hat, Denn der Unternehmer muss selbst prüfen, ob sich sollen die Vorschriften für die Einfuhr weiter ver- aufgrund des Vorhandenseins ein Verdacht ergibt, schärft werden und gleiche Ausgangsbedingungen dass das Produkt nicht die Vorschriften der Verord- der Überwachung der Kontrollstellen durch die nung erfüllt. Damit der Unternehmer überhaupt diese Kommission geschaffen werden. Da die Vielzahl der Entscheidung treffen kann, muss er einerseits seine Standards in den Drittländern die Überwachung Vorsorgemaßnahmen eingeführt haben, kennen und erschwert, soll das System der Gleichwertigkeitsan- anwenden (das ergibt sich aus den Folgen für einen erkennung abgeschafft werden. Das neue Importver- Verdacht in Art. 29) und er muss für diese Frage fahren sieht daher nur noch zwei Möglichkeiten vor: kompetent sein. Kompetenz kann sich der Unter- Entweder entsprechen die Produkte, die importiert nehmer auch über fachliche Beratung von Verbän- werden sollen, vollständig den Vorgaben der EG- den, Laboren oder Sachverständigen holen, oder er Öko-Verordnung (Konformität) oder das Produkt informiert seine Kontrollstelle. In diesem Fall greifen stammt aus einem Drittland mit einem Handelsab- dann jedoch die amtlichen Maßnahmen nach Artikel kommen (Gleichwertigkeit) (Art.45 i) und ii)). Die 29 und die Kontrollstelle kann eine Warensperrung Verfahren für Importe, die aktuell nach der Drittland- und langdauernde Untersuchungen für erforderlich liste gem. Art. 33 Abs.2 und nach der Kontrollstellen- halten. Damit sich die Regelungen aus Artikel 28 liste gem. Art. 33 Abs. 3 durchgeführt werden, sollen Abs. 2 nicht zu einem Automatismus entwickeln, die auslaufen: Für die Drittlandliste ist eine Übergangs- bei Rückständen immer eine amtliche Untersuchung frist bis zum 31.12.2025 vorgesehen, die Kontroll- auslösen, müssen die Unternehmer mit der gesam- stellenliste läuft am 31.12.2023 aus. Ob danach die ten Verfahrenskette aus Probenahme, Analyse, Einfuhren weiterhin mit Kontrollbescheinigung und Bewertung und Verdacht außerordentlich gewissen- Info-Dienst 2019 Seite 4 Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe Tel: 0721 – 626840-0, Fax: 0721 – 626840-22, Email: kontakt@oeko007.de
der Verwendung von TRACES vorgenommen wer- und Kontaminationen legen. Im Frühjahr 2020 soll den müssen, ist aktuell noch unklar. Die Regelungen das Manual im Internet veröffentlicht werden. Gerne zum Drittlandimport sollen durch Durchführungs- informieren wir sie, sobald das Manual verfügbar ist. rechtsakte und Delegierte Rechtsakte, die im Laufe Veranstaltungen Bundesverbandes der Öko- des nächsten Jahres veröffentlicht werden, spezifi- Kontrollstellen (BVK) ziert werden. Wir werden Sie dann umgehend über die Detailregelungen informieren. Der BVK hat zusammen mit dem BÖLW auch 2019 einen Praxistag „Bio-Recht“ veranstaltet, der sehr Ionentauscher: gut angenommen wurde. Praktiker aus dem Le- Diese sollen zukünftig nur noch zur Herstellung von bensmittelrecht und von Kontrollstellen haben aktu- Babynahrung zugelassen werden. Dies wird für viele elle Themen vorbereitet. Zusätzlich konnten die Bio-Unternehmen erhebliche Änderungen in den teilnehmenden Unternehmen eigene Themen aus Prozessen erforderlich machen. Die Verbände sind der betrieblichen Praxis einreichen. Das Format hat bemüht, hier eine vernünftige Regelung und Über- sich inhaltlich und strukturell sehr gut bewährt, so gangsfrist zu erwirken. dass eine jährliche Fortführung geplant ist. Handel mit Unternehmen aus Großbritannien und Nutzung von Umstellungsfutter in Mischfutter- der Brexit mittel: Nach der Parlamentswahl in Großbritannien stehen Durch einen formalrechtlichen Fehler in der neuen alle Zeichen auf Brexit und es ist zu erwarten, dass Verordnung wäre die Verwendung von Umstel- das Land spätestens Ende Januar 2020 den ge- lungsware in Mischfuttermitteln nicht mehr möglich. meinsamen Markt verlassen wird. Damit wird Groß- Die Verbände des ökologischen Landbaus arbeiten britannien gegenüber der EU ein Drittland und aus darauf hin, dass dieser Fehler korrigiert wird. dem innereuropäischen Handel ein Drittlandimport. Allerdings werden zum Austrittsdatum noch keinerlei Kontrolle: Regelungen für Bioprodukte verfügbar sein, so dass Ebenfalls neu ist die Verordnung (EU) 2017/625 vorerst der Handel zum Erliegen kommen dürfte. Wir über amtliche Kontrollen (‚KontrollVerordnung‘). empfehlen deshalb allen Kunden, die Ware aus Diese Verordnung regelt unter anderem spezifische Großbritannien beziehen, sich rechtzeitig um Ersatz- Inhalte zum Öko-Kontrollverfahren. Allerdings sind lieferungen aus der EU oder aus einem Drittland zu diese Änderungen weniger einschneidend. Die ab- bemühen. schließende Bewertung der Bio-BasisVerordnung kann jedoch nur unter Berücksichtigung der Kont- rollVerordnung geschehen. Prüfgesellschaft intern Organisation der Inspektionen Weitere Themen: Leider erreichten uns auch in diesem Jahr verstärkt kurzfristige Absagen der geplanten Kontrolltermine. Werbung mit Selbstverständlichkeit: Angabe Auch werden manchmal vorgeschlagene Kontroll- „Weidemilch“ bei Bio-Milch termine nicht ermöglicht, um die Kontrolle ins Spät- Die Verbraucherzentrale hat am 28.11.2019 darüber jahr zu verschieben. informiert, dass es sich bei der Angabe „Weidemilch“ Unsere Inspektoren sind in der Regel in Vollzeit im auf einer Bio-Milch um Werbung mit Selbstverständ- Außendienst unterwegs und daher darauf angewie- lichkeit handeln könnte, da die EG-Öko-Verordnung sen, die Vor-Ort-Kontrollen als optimierte Kontroll- Weidegang für Milchkühe vorschreibt und somit den touren über das Jahr verteilt zu planen und durchzu- branchenüblichen Mindeststandard für Weidemilch führen. Einzelanfahrten sind sehr kostenintensiv und erfüllt (https://www.lebensmittelklarheit.de/forum/die- erhöhen die Kontrollgebühren erheblich. Um Eng- angabe-weidemilch-bei-bio-milch). Nach Auffassung pässe, insbesondere zum Jahresende hin, zu ver- der Verbraucherzentrale muss deshalb auf der Ver- meiden, sind wir bemüht, die Bio-Kontrollen zeitig im packung entweder kenntlich gemacht werden, dass Jahr zu planen und durchzuführen. Das Datum der es sich aufgrund des Bio-Status um Weidemilch Kontrolle hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der handelt, oder es müssen Weidemilchkriterien ange- Zertifikate, so dass Ihnen durch eine frühere Jahres- geben werden, die über die Anforderungen der EG- kontrolle keinerlei Nachteile entstehen. Wir bitten Sie Öko-Verordnung hinausgehen. daher, bei Terminanfragen einen Kontrolltermin zu ermöglichen und auf Anfragen zu möglichen Termi- Neuauflage Rückstandsmanual nen kooperativ und zeitnah zu reagieren. Wir und Das ‚Manual Risikomanagement von Pflanzen- unsere Kontrolleure sind bemüht, Ihre Wunschtermi- schutzmittelrückständen‘ wird aktuell vollständig ne/Zeiträume für die Bio-Kontrolle zu berücksichti- überarbeitet und neu herausgegeben und soll ein- gen, können dies aber nicht immer gewährleisten. heitliche Grundlagen für Kontrollstellen, Behörden Hier bitten wir um Ihr Verständnis. und Unternehmen für den Umgang mit Rückständen Info-Dienst 2019 Seite 5 Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe Tel: 0721 – 626840-0, Fax: 0721 – 626840-22, Email: kontakt@oeko007.de
Prüfgesellschaft auditiert CSE-Standard Internet Die Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsethik (GfaW) bietet für Unternehmen eine Nachhaltigkeits- zertifizierung in den Bereichen Ökologie, Soziales EG-Bio-Verordnung und Ökonomie an, die von akkreditierten Zertifizie- Alle Verordnungen im Einzelnen können Sie anhand unserer rungsstellen geprüft werden. Mit der Zertifizierung Internet-Fundstellenliste im Originaltext lesen. erwerben die Unternehmen die Berechtigung, das Portal zum Recht der EU: EUR-Lex CSE-Siegel in der Kennzeichnung zu verwenden. http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm Nähere Informationen zu diesem Nachhaltigkeits- standard erhalten Sie auf der Internetseite Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige- www.gfaw.eu. Ab 2020 kann die jährliche Bio- Landnutzung/Oekolandbau/oekolandbau_node.html Kontrolle durch eine CSE-Zertifizierung ergänzt wer- den. Sonstige Nationales Verzeichnis aller kontrollierten Biounternehmen in Personelle Veränderungen Deutschland und Luxembourg mit Zertifikaten zum Ausdru- Unsere langjährige Mitarbeiterin im Sekretariat, Frau cken Blanka Weiß wird sich nach 25 Jahren Prüfverein www.oeko-kontrollstellen.de und Prüfgesellschaft in den Ruhestand verabschie- Ökolandbauportal mit umfangreichen Informationen für alle den. Frau Weiß hat die Entwicklung des Prüfvereins Verarbeitungsbereiche maßgeblich mitgestaltet und war über Jahrzehnte www.oekolandbau.de Hauptansprechpartnerin im organisatorischen Be- Bio-Siegel reich für unsere Kunden und Behörden. Diese Auf- www.bio-siegel.de gabe hat sie mit viel Herz und Humor wahrgenom- Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft men und somit die teils sehr bürokratischen Arbeiten www.boelw.de bravourös gemeistert. Wir danken Frau Weiß aus ganzem Herzen für Ihr Engagement bei uns und die Informationen zum Thema Gentechnik www.transgen.de geleistete Arbeit. Im neuen Jahr wird Frau Bettina Lauer ihre Nachfolge antreten. Wir sind sicher, mit ihr eine qualifizierte Nachfolge gefunden zu haben und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Der ein oder andere wird sich vielleicht noch an unsere Mitarbeiterin Frau Anna Jost (ehemals Sdunzig) erinnern. Nach dreijähriger Elternzeit ist Frau Jost nun wieder zurück und unterstützt uns in der Geschäftsstelle. Wir freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle und produktive Zusammenarbeit. Datenschutz / DSGVO Im Rahmen des Kontrollvertrags mit Ihnen erheben wir persönliche Kontaktdaten Ihrer Ansprech- und Geschäftspartner und haben Einblick in vertrauliche Unternehmensinformationen. Nicht erst seit In- krafttreten der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sind wir uns dessen bewusst, dass sowohl wir in der Geschäftsstelle als auch unsere Inspektoren verantwortungsvoll mit diesen Daten umgehen müssen. Seit langem nutzen IMPRESSUM und befolgen wir die verschiedensten technischen und organisatorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH Daten vor Missbrauch. Im Zuge der Implementierung Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe der DSGVO haben wir uns nochmals intensiv hin- Tel.: 0721 / 626840-0 Fax: 0721 / 626840-22 sichtlich Datenschutz fortgebildet und unsere Daten- schutz-Maßnahmen unfassend dokumentiert. Als E-mail: kontakt@oeko007.de eines der Ergebnisse finden Sie unsere offizielle Internet: www.pruefgesellschaft.bio Datenschutz-Information für Betriebe in der Anlage zu diesem Info-Dienst. Info-Dienst 2019 Seite 6 Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe Tel: 0721 – 626840-0, Fax: 0721 – 626840-22, Email: kontakt@oeko007.de
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