Info-Dienst 2019 - Prüfgesellschaft Ökologischer Landbau mbH

 
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Info-Dienst 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,                                       handlung von Würsten“. Die Verwendung von
                                                                     Carnaubawachs (bio) ist bislang eingeschränkt
mit dem Info-Dienst möchten wir Sie über Änderun-                    auf die Nutzung als Überzugsmittel für Zucker-
gen der Rechtsgrundlagen und des Kontrollsystems                     waren. Der Einsatzbereich wird erweitert um die
für den Ökologischen Landbau informieren.                            konservierende Beschichtung von Früchten, die
                                                                     im Zuge einer Quarantänemaßnahme zum
Beachten Sie bitte, dass im Zweifelsfall immer der
                                                                     Schutz vor Schadorganismen einer Extremkäl-
offizielle Gesetzestext gilt und der Infobrief keine
                                                                     tebehandlung unterzogen werden. Streichungen
rechtlich verbindlichen Auskünfte geben darf. Für
                                                                     sind nicht vorgesehen, so dass alle bislang zu-
weitere Fragen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle
                                                                     gelassenen Zusatzstoffe auch weiterhin ver-
gerne zur Verfügung.
                                                                     wendet werden dürfen.
                                                                  3. Anhang VIII, Abschnitt B (Verarbeitungshilfsstof-
Änderungen der EG-Öko-Verordnung 889/2008                            fe): Neu im Anhang VIII aufgenommen werden
                                                                     L-Milchsäure aus Gärsubstraten für die Herstel-
                                                                     lung von Pflanzenproteinextrakten sowie Hop-
Seit der Änderungsverordnung 2018/1584 vom 22.                       fenextrakt und Kolophonium aus Kiefern (aus
Oktober 2018 (Änderungen im Bereich Babynahrung                      Baumharz       gewonnenes       Produkt)     zur
und Wein, wir berichteten im Info-Dienst 2018) erga-                 Mikrobenbekämpfung bei der Zuckerherstel-
ben sich keine weiteren Änderungen. Allerdings sind                  lung. Falls verfügbar, sind diese in Bio-Qualität
Neuerungen im Bereich der Anhänge II (zugelasse-                     einzusetzen. Natriumhydroxid (bislang auf Öle
ne Pflanzenschutzmittel) sowie VIII und IX (zulässige                und Zuckerherstellung beschränkt) darf zukünf-
Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe, konventionelle                 tig auch für die Herstellung von Pflanzenprote-
Zutaten) in Vorbereitung, die auch in die neue Ver-                  inextrakten eingesetzt werden. Weitere Ände-
ordnung übernommen werden sollen (VO (EU)                            rungen soll es nicht geben (keine Streichun-
2018/848 ab 01.01.2021). Auch wenn diese Ände-                       gen), so dass alle bisher im Anhang aufgeführ-
rungen der Anhänge noch nicht beschlossen wur-                       ten zugelassenen Verarbeitungshilfssstoffe
den, gilt eine Verabschiedung als sicher. Deshalb                    auch weiterhin verwendet werden dürfen.
möchten wir Sie bereits jetzt über die bevorstehen-
den Änderungen informieren.                                       4. Wesentliche Einschränkungen wird es im Be-
                                                                     reich des Anhang IX (zugelassene konventio-
 1. Anhang II: Im Bereich der Pflanzenschutzmittel                   nelle Zutaten) geben. Diese Liste ist allerdings
    werden      neue     Wirkstoffe    zugelassen:                   noch nicht finalisiert, so dass wir Ihnen hier nur
    Maltodextrin, Eugenol, Geraniol, Thymol,                         einen Vorab-Entwurf vorstellen können. Die Än-
    Cerevisan sowie Wasserstoffperoxid und Natri-                    derungen sollen voraussichtlich erst Ende 2022
    umchlorid. Für diese Mittel sind keine Höchst-                   gelten, um eine ausreichende Übergangsfrist zu
    gehalte festgelegt. Es werden keine bisher zu-                   gewährleisten. Die Liste soll deutlich gekürzt
    gelassenen Mittel oder Anwendungen gestri-                       werden, auch die Vorgaben für die Erteilung na-
    chen.                                                            tionaler Ausnahmen werden verschärft. Zukünf-
 2. Anhang VIII, Abschnitt A (Zusatzstoffe): Johan-                  tig sollen nur noch folgende Zutaten in konven-
    nisbrotkernmehl,       Guarkernmehl,     Gummi                   tioneller Qualität bis max. 5% eingesetzt werden
    arabicum und Gellan müssen ab 2022 aus öko-                      dürfen: Überzugsmittel (Casings), Gelatine
    logischer      Produktion     stammen.      Für                  pflanzlichen Ursprungs, Wasserorganismen aus
    Siliciumdioxid fallen die Anwendungsbeschrän-                    Wildfang, Birkenrinde, Seealgen Arame und
    kungen weg (bislang nur Verwendung als Gel                       Hijiki. Die EU-Kommission kann zwar die Liste
    oder kolloidale Lösung möglich). Glycerin darf                   um weitere konventionelle Zutaten erweitern, es
    bislang nur für Pflanzenextrakte und Aromen                      ist allerdings davon auszugehen, dass dem-
    verwendet werden. Die Zulassung wird nun er-                     nächst viele Zutaten nicht mehr in konventionel-
    weitert, so dass Glycerin nun auch als Feucht-                   ler Qualität verwendet werden dürfen, während
    haltemittel in Gelatinekapseln und als Beschich-                 für eine erneute Erweiterung hohe Hürden be-
    tung von Filmtabletten verwendet werden darf.                    stehen.
    Allerdings muss Glycerin ab 2022 ebenfalls Bio-
    Qualität aufweisen! Neu in die Liste aufgenom-
    men wird E 417 (Tarakernmehl), welches zu-                  Neue Änderungsverordnungen zum Import
    nächst noch konventionell verwendet werden
    kann, dann aber ab 2022 in Bio-Qualität einge-
    setzt werden muss. Bei Talkum wird die An-                  Mit den Verordnungen (EU) 2019/29 und (EU)
    wendungsbedingung „Überzugsmittel für Flei-                 2019/446 wurde die Liste der zugelassenen Kont-
    scherzeugnisse“ ersetzt durch „Oberflächenbe-               rollstellen in Anhang IV der Verordnung 1235/2008

Info-Dienst 2019                                                                                               Seite 1
                       Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe
                         Tel: 0721 – 626840-0, Fax: 0721 – 626840-22, Email: kontakt@oeko007.de
aktualisiert. Unsere Importeure haben wir hierüber               Standard für Heimtierfutter, den die Prüfgesellschaft
bereits informiert.                                              entwickelt hat. Dies war erforderlich, da die Herstel-
                                                                 lung von Heimtierfutter häufig zusätzliche Kompo-
Streichung von Bolicert, Ecoagros und Control
                                                                 nenten erfordert, wie die Verwendung von naturiden-
Union Certifications für definierte Länder aus
                                                                 tischen Vitaminen, um die Produktion von ausgewo-
Anhang VI sowie Argencert für das Land Chile
                                                                 genem und ernährungsphysiologisch korrektem
aus Anhang III
                                                                 Heimtierfutter sicherzustellen. Die Angabe des EU-
Aufgrund des Entzugs der Akkreditierung wurde mit                Bio-Logos war nicht zulässig, bis 2017 die EU-
der Änderungsverordnung 2019/39 vom 10.01.2019                   Kommission mit einem Schreiben mitteilte, dass das
die Kontrollstelle Bolicert Ltd. von der Liste der Kont-         EU-Bio-Logo auch für Heimtierfutter verwendet wer-
rollstellen gestrichen. Auch die Kontrollstelle                  den darf, sofern die Vorgaben der EG-Öko-
Ecoagros wurde wegen erheblicher Mängel im Kont-                 Verordnung vollumfänglich eingehalten werden.
rollverfahren von der Liste gestrichen. Mit der Ände-            Leider wurde dies von verschiedenen Mitgliedsstaa-
rungsverordnung 2019/446 vom 19.03.2019 wurden                   ten und auch innerhalb Deutschlands unterschiedlich
der Kontrollstelle Control Union Certifications für die          ausgelegt: Während einzelne Mitgliedsstaaten wie
Länder Kasachstan, Republik Moldau, Russland,                    die Niederlande und Italien sowie Bundesländer wie
Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate so-                Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein das
wie der Kontrollstelle Argencert für das Land Chile              EU-Bio-Logo bei Heimtierfutter generell für zulässig
die Zulassung entzogen.                                          erachten (wenn es gemäß Privatem Standard Heim-
                                                                 tierfutter hergestellt wurde und unabhängig davon ob
Eine konsolidierte Fassung der VO 1235/2008 mit                  die EG-Öko-Verordnung eingehalten ist oder nicht),
Stand April 2019 finden Sie auf unserer Internetseite            ist dies nach Auffassung von Bundesländern wie
www.pruefgesellschaft.bio unter dem Menüpunkt                    z.B. Bayern nicht möglich. Dies hat aktuell eine
Import oder auf der Internetseite des Bundesministe-             Wettbewerbsverzerrung am Markt zur Folge und
riums: https://www.ble.de  Unsere Themen                       eine insgesamt sehr unbefriedigende Situation für
Landwirtschaft  Ökologischer Landbau  Importver-               die Unternehmen. Die neue Verordnung sieht mo-
fahren.                                                          mentan keine Sonderregelungen für Heimtierfutter
                                                                 vor, so dass völlig unklar ist, wie die Situation sich
                                                                 am 01.01.2021 darstellen wird. Die Prüfgesellschaft
Leitlinien zur Einfuhr bestimmter Produkte aus                   und der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen
Ukraine, Kasachstan und Russland                                 (BVK) arbeiten momentan an einer Eingabe für die
                                                                 EU-Kommission, um Rechtssicherheit für die Her-
                                                                 steller und eine Harmonisierung auf Bundes- und
Auch 2019 galten die Leitlinien der Kommission für               EU-Ebene zu erwirken.
die Länder Ukraine, Kasachstan, die russische Fö-
deration und China. Diese werden nach Aussage der
zuständigen Länderbehörden auch für 2020 ihre
Gültigkeit behalten. Weil die Kommission die Kon-                Öko-Verordnung und Revisionsprozess
trollen in diesen Ländern nicht mehr für ausreichend
sicher hält, müssen strenge Einfuhrkontrollen mit                Ab dem 1. Januar 2021 gilt in der gesamten Europä-
Probenahme und Analyse wenigstens die „Rück-                     ischen Union die Verordnung (EU) 2018/848 als
standsfreiheit“ der Produkte garantieren. Die Leitlinie          neue Rechtsvorschrift für den ökologischen Land-
richtet sich an die zuständigen Behörden der Mit-                bau. Sie war am 30. Mai 2018 als Revision der Bio-
gliedsstaaten und ist selbst nicht verbindlich. Die              BasisVerordnung veröffentlicht worden. Nach wie vor
Bundesländer haben die Leitlinie jedoch (zum Teil)               sind viele Detailfragen offen, darunter ganz grundle-
in unterschiedlichen Formen für verbindlich erklärt.             gende Entscheidungen zum Status der Kontrollen
Wenn Sie als Importeur aus einem der genannten                   oder zum Vorgehen bei Verdachtsfällen. Hier müs-
Länder Bioerzeugnisse der einzeln genannten CN-                  sen wir die Durchführungsrechtsakte der Kommissi-
Codes einführen möchten, dann sprechen Sie sich                  on abwarten, von denen bislang (entgegen des ur-
bitte rechtzeitig vorher mit uns ab. Da die Umset-               sprünglich gesetzten Zeitplans) keine Einzige verab-
zung selbst innerhalb Deutschlands zum Teil unein-               schiedet wurde. Wir gehen davon aus, dass erst in
heitlich ist, werden wir uns gemeinsam mit der zu-               der zweiten Jahreshälfte 2020 mit den Rechtsakten
ständigen Behörde des Bundeslandes um die kon-                   zu rechnen ist. Erst diese Rechtsakte komplettieren
kreten Anweisungen zur Umsetzung kümmern.                        das Bio-Recht und bringen Rechtssicherheit für die
                                                                 Unternehmen.
                                                                 Obwohl noch nicht alle Durchführungsrechtsakte
EU-Bio-Logo auf Heimtierfutter                                   bekannt sind, ist es sinnvoll, sich frühzeitig intensiv
                                                                 mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und
                                                                 notwendige Maßnahmen im eigenen Unternehmen
Da es keine EU-weit einheitlichen Durchführungsbe-               zu ergreifen. Auch wenn die meisten Grundsätze
stimmungen für Heimtierfuttermittel gibt, erfolgt die            und Regelungen erhalten bleiben, gibt es doch eini-
Zertifizierung von Heimtierfutter in Deutschland nach            ge grundlegende Erweiterungen, auf die wir Sie im
einem von den Behörden anerkannten Privaten                      Folgenden hinweisen möchten.

Info-Dienst 2019                                                                                                Seite 2
                        Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe
                          Tel: 0721 – 626840-0, Fax: 0721 – 626840-22, Email: kontakt@oeko007.de
Zunächst: Erzeugnisse, die nach der Maßgabe der                  ten (Art. 24.1g)). Die Erstellung einer solchen Liste
VO 834/2007 vor dem 1. Januar 2021 produziert                    liegt bei der Kommission, wobei unklar ist, ob und
wurden, können weiterhin in Verkehr gebracht wer-                wann diese verabschiedet wird. Eine Positivliste ist
den, bis die Bestände aufgebraucht sind. Ab diesem               sehr problematisch aufgrund der vielen verschiede-
Datum muss die Produktion allerdings konform zur                 nen Gewerke mit unterschiedlichen Hygieneansprü-
neuen VO erfolgen, d.h. dann müssen alle Rezept-                 chen. Daher wird branchenintern und beim FiBL eine
uren und Produktionsprozesse angepasst sein.                     Negativliste bevorzugt. Sobald uns hier weitere In-
                                                                 formationen vorliegen, werden wir Sie entsprechend
Erweiterter Geltungsbereich:                                     informieren.
Die EG-Öko-Verordnung gilt zukünftig auch für „eng
mit der Landwirtschaft verbundene Erzeugnisse“, die              Kennzeichnung:
sich bislang nicht im Geltungsbereich der Verord-
                                                                 Die Bio-Auslobung und Kennzeichnung bleibt über-
nung befanden. Dazu zählen Hefen, Mate, Zucker-
                                                                 wiegend wie bisher bestehen. Auch die Vorgaben
mais, Weinblätter, Palmherzen, Hopfentriebe und
                                                                 zur Gestaltung des EU-Bio-Logos bleiben gleich.
andere ähnliche genießbare Pflanzenteile und da-
                                                                 Kleine Änderungen ergeben sich bei der Herkunfts-
raus hergestellte Erzeugnisse, Meersalz und andere
                                                                 angabe (Art. 32.2): Zukünftig darf nicht nur das Her-
Salze für Lebens- und Futtermittel, Seidenraupenko-
                                                                 kunftsland (anstelle EU-Landwirtschaft) angegeben
kons, natürliche Gummis und Harze, Bienenwachs,
                                                                 werden, sondern gegebenenfalls die Region, sofern
ätherische Öle, Korkstopfen aus Naturkork, Baum-
                                                                 alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe dort erzeugt
wolle, Wolle, rohe Häute und unbehandelte Felle
                                                                 wurden. Bei den Angaben „EU-Landwirtschaft“ oder
sowie traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf
                                                                 „Nicht-EU-Landwirtschaft“ wird die Toleranz der nicht
pflanzlicher Basis. Diese Liste ist nicht abschließend,
                                                                 berücksichtigten Zutaten von zwei auf fünf Ge-
weitere neue Produkte können durch weitere
                                                                 wichtsprozent erhöht. Die Herkunftsbezeichnung
Rechtsakte ergänzt werden.
                                                                 wird zukünftig also besser umzusetzen sein.
Aromen:
                                                                 Vorhandensein von nicht zugelassenen Erzeug-
Im Vergleich zum bisherigen Öko-Recht ist die Ver-               nissen und Stoffen und Kontaminationen:
wendung bestimmter Aromakategorien zukünftig
                                                                 Nicht zugelassene Erzeugnisse, Stoffe und Verfah-
nicht mehr erlaubt. Während aktuell natürliche Aro-
                                                                 ren stehen im Fokus der neuen Verordnung. Auch
men und Aromaextrakte generell und ohne Mengen-
                                                                 wenn ein spezieller Biogrenzwert für Rückstände
beschränkung eingesetzt werden dürfen, müssen
                                                                 nicht eingeführt wurde, soll doch mit unterschiedli-
diese zukünftig den Kategorien 16.2, 16.3 und 16.4
                                                                 chen Maßnahmen sicher gestellt werden, dass die
der Aromenverordnung (EG) 1334/2008 entsprechen
                                                                 Lauterkeit (auch dies ein neuer Begriff aus der neu-
(Anhang II Teil IV Nr. 2.2.2b der Öko-VO 2018/848).
                                                                 en Kontrollverordnung, s. u.) der biologisch erzeug-
Das bedeutet, dass die natürlichen Aromen zu mind.
                                                                 ten Produkte erhalten bleibt. Die Verordnung benutzt
95% aus der namensgebenden Frucht (sogenannte
                                                                 nun zwei Begrifflichkeiten: Vorhandensein und Kon-
FTNF-Aromen) stammen müssen. Damit fallen alle
                                                                 tamination. Von einem Vorhandensein ist auszuge-
Aromen weg, die teilweise (16.5) oder gar nicht
                                                                 hen, wenn Erzeugnisse oder Stoffe oder unzulässige
(16.6) aus dem namensgebenden Rohstoff stam-
                                                                 Verfahren sicher nachgewiesen werden (z. B. durch
men. Weiterhin müssen die Aromen zukünftig zu den
                                                                 Ergebnisse der Kontrolle oder durch Analysen). Ein
Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs berechnet
                                                                 Vorhandensein alleine ist jedoch noch kein Ver-
werden und sind damit mengenmäßig beschränkt
                                                                 dacht, dass diese Stoffe oder Verfahren auch ver-
(max. 5%). Hersteller, die Aromen für Ihre Bio-
                                                                 wendet werden. Und deshalb führt die Verordnung
Produkte verwenden, müssen sich also zukünftig
                                                                 den zweiten Begriff der Kontamination ein, die in der
bestätigen lassen, dass diese unter die genannten
                                                                 Definition der Kontaminantenverordnung immer
Kategorien fallen (insbesondere 16.4) und ihre
                                                                 zufällig und nicht beabsichtigt als Folge der Produk-
Kennzeichnung gemäß Aromenverordnung anpas-
                                                                 tion in das Produkt gelangt ist. Noch so geringe Res-
sen.
                                                                 te einer Anwendung unerlaubter Mittel können also
Ein Ziel der neuen Regelungen ist eine verstärkte                keine Kontamination sein, da eine Anwendung be-
Verwendung von ökologisch erzeugten Aromen, für                  absichtigt ist. Allerdings gibt es auch zahlreiche un-
deren Herstellung die neue Verordnung erstmalig                  beabsichtigte und zufällige Eintragswege für nicht
Regeln einführt (Art. 30.5 a) ii)): Das Öko-Aroma                zugelassene Stoffe, von der Abdrift auf dem Feld bis
muss mind. 95% ökologische Zutaten enthalten und                 zu allgemeinen Umweltkontaminationen, die sich
die     aromatisierenden      Bestandteile     und               heute selbst in alpinen Hochlagen nachweisen las-
Aromaträgerbestandteile müssen aus biologischer                  sen. Es wird also eine dauerhafte und anspruchsvol-
Produktion stammen.                                              le Aufgabe werden, bei einem Vorhandensein von
                                                                 solchen Stoffen zu unterscheiden, ob es sich um
Reinigung und Desinfektion:                                      eine Kontamination handelt oder ob ein Verdacht auf
                                                                 die Verwendung der Stoffe oder Verfahren begrün-
Die neue Verordnung sieht erstmalig nicht nur für
                                                                 det ist. Deshalb hat die Verordnung die Vorsorge-
Stallungen und Anlagen für die Tierproduktion eine
                                                                 maßnahmen verpflichtend eingeführt.
Positivliste für Reinigungs- und Desinfektionsmittel
vor, sondern auch für Verarbeitungs- und Lagerstät-
Info-Dienst 2019                                                                                               Seite 3
                        Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe
                          Tel: 0721 – 626840-0, Fax: 0721 – 626840-22, Email: kontakt@oeko007.de
Vorsorgemaßnahmen:                                               haft und kompetent umgehen. Hinweise dafür finden
Was Vorsorgemaßnahmen sind und wo sie einge-                     Sie in der Neuauflage des Manuals Rückstände, die
führt werden müssen, findet sich in der neuen Bio-               im Frühjahr 2020 erscheinen wird (s.u.).
Verordnung in der Begriffsbestimmung Artikel 3 Nr. 5
sowie im Artikel 28 Absatz 1.                                    Einzelhandel:
                                                                 Einzelhändler, die vorverpackte Produkte an End-
Die Verordnung fordert vom Unternehmer, dass er
                                                                 verbraucher abgeben, sind unverändert von der
Vorsorgemaßnahmen ergreift, die angemessen und
                                                                 Kontrollpflicht ausgenommen, sofern sie nicht selbst
verhältnismäßig sein sollen und die seinem Einfluss
                                                                 erzeugen, aufbereiten, an einem anderen Ort lagern,
unterliegen, um Kontaminationen zu vermeiden. Es
                                                                 importieren oder Tätigkeiten an Subunternehmer
geht somit um den unmittelbaren Einflussbereich
                                                                 vergeben. Einzelhändler, die unverpackte Produkte
des Unternehmers. Es kann also weder verlangt
                                                                 an Endkunden verkaufen, können von den Mit-
werden, dass Biolandbau nur unter einem Schutzzelt
                                                                 gliedsstaaten von der Zertifikatspflicht ausgenom-
stattfinden darf, noch dass Zäune oder Mauern zum
                                                                 men werden (Art. 35.8), sofern definierte Obergren-
Nachbarn gebaut werden müssen. Innerhalb des
                                                                 zen nicht überschritten werden (z.B. dass die Ver-
Einflussbereiches des Unternehmens jedoch muss
                                                                 käufe eine Menge von bis zu 5.000 kg pro Jahr nicht
regelmäßig überprüft werden, ob es Eintragsmög-
                                                                 überschreiten oder die Verkäufe mit unverpackten
lichkeiten gibt. Der Unternehmer muss fachkundig
                                                                 Bio-Erzeugnissen eine Jahresumsatz von 20.000
überprüfen, wie er in seinem Einflussbereich ver-
                                                                 Euro nicht überschreiten). Die Kriterien sind aller-
meiden kann, dass konventionelle Produkte, Lager-
                                                                 dings recht unklar, ebenso wie diese überprüft wer-
schutzmittel, GVO und Pestizide oder auch Be-
                                                                 den sollen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie
trugsware vermischt oder eingebracht werden. Es ist
                                                                 Deutschland die Möglichkeit der Ausnahmeregelung
nicht die Aufgabe der Kontrollstelle, beim Unterneh-
                                                                 für den Einzelhandel umsetzt.
men Schwachstellen nachträglich zu finden, sondern
der Unternehmer selbst ist für diese Vorsorge ver-
antwortlich. Die Kontrollstelle prüft regelmäßig die             Gastronomie:
Vorsorgemaßnahmen auf Eignung und Wirksamkeit.                   Wie bisher auch können die Mitgliedsstaaten natio-
Wer keine Vorsorgemaßnahmen eingeführt hat, ist                  nale Vorschriften für die Arbeitsgänge in gemein-
nicht zertifizierbar. So verstanden werden die Vor-              schaftlichen Verpflegungseinrichtungen erlassen. Es
sorgemaßnahmen zur Lebensversicherung für ein                    ist davon auszugehen, dass auch das neue Öko-
Unternehmen.                                                     landbaugesetz, welches sich z.Zt. in Überarbeitung
                                                                 befindet, Vorschriften zu den gemeinschaftlichen
Wir werden im Laufe des Jahres 2020 weitere Hin-
                                                                 Verpflegungseinrichtungen enthalten wird und diese
weise zur Einführung der Vorsorgemaßnahmen
                                                                 auch weiterhin unter die Kontrollpflicht fallen. Aller-
geben. Möglicherweise werden die Verbände auch
                                                                 dings darf das EU-Bio-Logo in der Kennzeichnung
Checklisten oder Fragenkataloge erstellen.
                                                                 und Werbung explizit nicht verwendet werden (Art. 2
                                                                 (3)). Hier ist weiterhin nur die Angabe des deutschen
Pflichten der Unternehmer bei Vorhandensein                      Bio-Siegels möglich.
von nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stof-
fen:
                                                                 Import:
Artikel 28 Abs. 2 legt dem Unternehmer eine große
                                                                 Nachdem die EU-Kommission in Drittländern über
Verantwortung im Falle des Vorhandenseins von
                                                                 mehrere Jahre durch Überwachungen erhebliche
nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stoffen auf.
                                                                 Schwachstellen im Kontrollverfahren festgestellt hat,
Denn der Unternehmer muss selbst prüfen, ob sich
                                                                 sollen die Vorschriften für die Einfuhr weiter ver-
aufgrund des Vorhandenseins ein Verdacht ergibt,
                                                                 schärft werden und gleiche Ausgangsbedingungen
dass das Produkt nicht die Vorschriften der Verord-
                                                                 der Überwachung der Kontrollstellen durch die
nung erfüllt. Damit der Unternehmer überhaupt diese
                                                                 Kommission geschaffen werden. Da die Vielzahl der
Entscheidung treffen kann, muss er einerseits seine
                                                                 Standards in den Drittländern die Überwachung
Vorsorgemaßnahmen eingeführt haben, kennen und
                                                                 erschwert, soll das System der Gleichwertigkeitsan-
anwenden (das ergibt sich aus den Folgen für einen
                                                                 erkennung abgeschafft werden. Das neue Importver-
Verdacht in Art. 29) und er muss für diese Frage
                                                                 fahren sieht daher nur noch zwei Möglichkeiten vor:
kompetent sein. Kompetenz kann sich der Unter-
                                                                 Entweder entsprechen die Produkte, die importiert
nehmer auch über fachliche Beratung von Verbän-
                                                                 werden sollen, vollständig den Vorgaben der EG-
den, Laboren oder Sachverständigen holen, oder er
                                                                 Öko-Verordnung (Konformität) oder das Produkt
informiert seine Kontrollstelle. In diesem Fall greifen
                                                                 stammt aus einem Drittland mit einem Handelsab-
dann jedoch die amtlichen Maßnahmen nach Artikel
                                                                 kommen (Gleichwertigkeit) (Art.45 i) und ii)). Die
29 und die Kontrollstelle kann eine Warensperrung
                                                                 Verfahren für Importe, die aktuell nach der Drittland-
und langdauernde Untersuchungen für erforderlich
                                                                 liste gem. Art. 33 Abs.2 und nach der Kontrollstellen-
halten. Damit sich die Regelungen aus Artikel 28
                                                                 liste gem. Art. 33 Abs. 3 durchgeführt werden, sollen
Abs. 2 nicht zu einem Automatismus entwickeln, die
                                                                 auslaufen: Für die Drittlandliste ist eine Übergangs-
bei Rückständen immer eine amtliche Untersuchung
                                                                 frist bis zum 31.12.2025 vorgesehen, die Kontroll-
auslösen, müssen die Unternehmer mit der gesam-
                                                                 stellenliste läuft am 31.12.2023 aus. Ob danach die
ten Verfahrenskette aus Probenahme, Analyse,
                                                                 Einfuhren weiterhin mit Kontrollbescheinigung und
Bewertung und Verdacht außerordentlich gewissen-
Info-Dienst 2019                                                                                                Seite 4
                        Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe
                          Tel: 0721 – 626840-0, Fax: 0721 – 626840-22, Email: kontakt@oeko007.de
der Verwendung von TRACES vorgenommen wer-                       und Kontaminationen legen. Im Frühjahr 2020 soll
den müssen, ist aktuell noch unklar. Die Regelungen              das Manual im Internet veröffentlicht werden. Gerne
zum Drittlandimport sollen durch Durchführungs-                  informieren wir sie, sobald das Manual verfügbar ist.
rechtsakte und Delegierte Rechtsakte, die im Laufe
                                                                 Veranstaltungen Bundesverbandes            der   Öko-
des nächsten Jahres veröffentlicht werden, spezifi-
                                                                 Kontrollstellen (BVK)
ziert werden. Wir werden Sie dann umgehend über
die Detailregelungen informieren.                                Der BVK hat zusammen mit dem BÖLW auch 2019
                                                                 einen Praxistag „Bio-Recht“ veranstaltet, der sehr
Ionentauscher:                                                   gut angenommen wurde. Praktiker aus dem Le-
Diese sollen zukünftig nur noch zur Herstellung von              bensmittelrecht und von Kontrollstellen haben aktu-
Babynahrung zugelassen werden. Dies wird für viele               elle Themen vorbereitet. Zusätzlich konnten die
Bio-Unternehmen erhebliche Änderungen in den                     teilnehmenden Unternehmen eigene Themen aus
Prozessen erforderlich machen. Die Verbände sind                 der betrieblichen Praxis einreichen. Das Format hat
bemüht, hier eine vernünftige Regelung und Über-                 sich inhaltlich und strukturell sehr gut bewährt, so
gangsfrist zu erwirken.                                          dass eine jährliche Fortführung geplant ist.
                                                                 Handel mit Unternehmen aus Großbritannien und
Nutzung von Umstellungsfutter in Mischfutter-                    der Brexit
mittel:
                                                                 Nach der Parlamentswahl in Großbritannien stehen
Durch einen formalrechtlichen Fehler in der neuen                alle Zeichen auf Brexit und es ist zu erwarten, dass
Verordnung wäre die Verwendung von Umstel-                       das Land spätestens Ende Januar 2020 den ge-
lungsware in Mischfuttermitteln nicht mehr möglich.              meinsamen Markt verlassen wird. Damit wird Groß-
Die Verbände des ökologischen Landbaus arbeiten                  britannien gegenüber der EU ein Drittland und aus
darauf hin, dass dieser Fehler korrigiert wird.                  dem innereuropäischen Handel ein Drittlandimport.
                                                                 Allerdings werden zum Austrittsdatum noch keinerlei
Kontrolle:                                                       Regelungen für Bioprodukte verfügbar sein, so dass
Ebenfalls neu ist die Verordnung (EU) 2017/625                   vorerst der Handel zum Erliegen kommen dürfte. Wir
über amtliche Kontrollen (‚KontrollVerordnung‘).                 empfehlen deshalb allen Kunden, die Ware aus
Diese Verordnung regelt unter anderem spezifische                Großbritannien beziehen, sich rechtzeitig um Ersatz-
Inhalte zum Öko-Kontrollverfahren. Allerdings sind               lieferungen aus der EU oder aus einem Drittland zu
diese Änderungen weniger einschneidend. Die ab-                  bemühen.
schließende Bewertung der Bio-BasisVerordnung
kann jedoch nur unter Berücksichtigung der Kont-
rollVerordnung geschehen.
                                                                 Prüfgesellschaft intern

                                                                 Organisation der Inspektionen
Weitere Themen:
                                                                 Leider erreichten uns auch in diesem Jahr verstärkt
                                                                 kurzfristige Absagen der geplanten Kontrolltermine.
Werbung mit Selbstverständlichkeit:            Angabe            Auch werden manchmal vorgeschlagene Kontroll-
„Weidemilch“ bei Bio-Milch                                       termine nicht ermöglicht, um die Kontrolle ins Spät-
Die Verbraucherzentrale hat am 28.11.2019 darüber                jahr zu verschieben.
informiert, dass es sich bei der Angabe „Weidemilch“             Unsere Inspektoren sind in der Regel in Vollzeit im
auf einer Bio-Milch um Werbung mit Selbstverständ-               Außendienst unterwegs und daher darauf angewie-
lichkeit handeln könnte, da die EG-Öko-Verordnung                sen, die Vor-Ort-Kontrollen als optimierte Kontroll-
Weidegang für Milchkühe vorschreibt und somit den                touren über das Jahr verteilt zu planen und durchzu-
branchenüblichen Mindeststandard für Weidemilch                  führen. Einzelanfahrten sind sehr kostenintensiv und
erfüllt (https://www.lebensmittelklarheit.de/forum/die-          erhöhen die Kontrollgebühren erheblich. Um Eng-
angabe-weidemilch-bei-bio-milch). Nach Auffassung                pässe, insbesondere zum Jahresende hin, zu ver-
der Verbraucherzentrale muss deshalb auf der Ver-                meiden, sind wir bemüht, die Bio-Kontrollen zeitig im
packung entweder kenntlich gemacht werden, dass                  Jahr zu planen und durchzuführen. Das Datum der
es sich aufgrund des Bio-Status um Weidemilch                    Kontrolle hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der
handelt, oder es müssen Weidemilchkriterien ange-                Zertifikate, so dass Ihnen durch eine frühere Jahres-
geben werden, die über die Anforderungen der EG-                 kontrolle keinerlei Nachteile entstehen. Wir bitten Sie
Öko-Verordnung hinausgehen.                                      daher, bei Terminanfragen einen Kontrolltermin zu
                                                                 ermöglichen und auf Anfragen zu möglichen Termi-
Neuauflage Rückstandsmanual                                      nen kooperativ und zeitnah zu reagieren. Wir und
Das ‚Manual Risikomanagement von Pflanzen-                       unsere Kontrolleure sind bemüht, Ihre Wunschtermi-
schutzmittelrückständen‘ wird aktuell vollständig                ne/Zeiträume für die Bio-Kontrolle zu berücksichti-
überarbeitet und neu herausgegeben und soll ein-                 gen, können dies aber nicht immer gewährleisten.
heitliche Grundlagen für Kontrollstellen, Behörden               Hier bitten wir um Ihr Verständnis.
und Unternehmen für den Umgang mit Rückständen

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                        Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe
                          Tel: 0721 – 626840-0, Fax: 0721 – 626840-22, Email: kontakt@oeko007.de
Prüfgesellschaft auditiert CSE-Standard
                                                                Internet
Die Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsethik
(GfaW) bietet für Unternehmen eine Nachhaltigkeits-
zertifizierung in den Bereichen Ökologie, Soziales              EG-Bio-Verordnung
und Ökonomie an, die von akkreditierten Zertifizie-             Alle Verordnungen im Einzelnen können Sie anhand unserer
rungsstellen geprüft werden. Mit der Zertifizierung             Internet-Fundstellenliste im Originaltext lesen.
erwerben die Unternehmen die Berechtigung, das
                                                                Portal zum Recht der EU: EUR-Lex
CSE-Siegel in der Kennzeichnung zu verwenden.                   http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm
Nähere Informationen zu diesem Nachhaltigkeits-
standard erhalten Sie auf der Internetseite                     Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
                                                                http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-
www.gfaw.eu. Ab 2020 kann die jährliche Bio-                    Landnutzung/Oekolandbau/oekolandbau_node.html
Kontrolle durch eine CSE-Zertifizierung ergänzt wer-
den.                                                            Sonstige
                                                                Nationales Verzeichnis aller kontrollierten Biounternehmen in
Personelle Veränderungen                                        Deutschland und Luxembourg mit Zertifikaten zum Ausdru-
Unsere langjährige Mitarbeiterin im Sekretariat, Frau           cken
Blanka Weiß wird sich nach 25 Jahren Prüfverein                 www.oeko-kontrollstellen.de
und Prüfgesellschaft in den Ruhestand verabschie-               Ökolandbauportal mit umfangreichen Informationen für alle
den. Frau Weiß hat die Entwicklung des Prüfvereins              Verarbeitungsbereiche
maßgeblich mitgestaltet und war über Jahrzehnte                 www.oekolandbau.de
Hauptansprechpartnerin im organisatorischen Be-                 Bio-Siegel
reich für unsere Kunden und Behörden. Diese Auf-                www.bio-siegel.de
gabe hat sie mit viel Herz und Humor wahrgenom-
                                                                Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
men und somit die teils sehr bürokratischen Arbeiten            www.boelw.de
bravourös gemeistert. Wir danken Frau Weiß aus
ganzem Herzen für Ihr Engagement bei uns und die                Informationen zum Thema Gentechnik
                                                                www.transgen.de
geleistete Arbeit. Im neuen Jahr wird Frau Bettina
Lauer ihre Nachfolge antreten. Wir sind sicher, mit
ihr eine qualifizierte Nachfolge gefunden zu haben
und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Der ein oder andere wird sich vielleicht noch an
unsere Mitarbeiterin Frau Anna Jost (ehemals
Sdunzig) erinnern. Nach dreijähriger Elternzeit ist
Frau Jost nun wieder zurück und unterstützt uns in
der Geschäftsstelle.
Wir freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle
und produktive Zusammenarbeit.

Datenschutz / DSGVO
Im Rahmen des Kontrollvertrags mit Ihnen erheben
wir persönliche Kontaktdaten Ihrer Ansprech- und
Geschäftspartner und haben Einblick in vertrauliche
Unternehmensinformationen. Nicht erst seit In-
krafttreten    der    Europäischen      Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) sind wir uns dessen
bewusst, dass sowohl wir in der Geschäftsstelle als
auch unsere Inspektoren verantwortungsvoll mit
diesen Daten umgehen müssen. Seit langem nutzen                 IMPRESSUM
und befolgen wir die verschiedensten technischen
und organisatorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer                 Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH
Daten vor Missbrauch. Im Zuge der Implementierung               Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe
der DSGVO haben wir uns nochmals intensiv hin-                  Tel.: 0721 / 626840-0 Fax: 0721 / 626840-22
sichtlich Datenschutz fortgebildet und unsere Daten-
schutz-Maßnahmen unfassend dokumentiert. Als                    E-mail: kontakt@oeko007.de
eines der Ergebnisse finden Sie unsere offizielle               Internet: www.pruefgesellschaft.bio
Datenschutz-Information für Betriebe in der Anlage
zu diesem Info-Dienst.

Info-Dienst 2019                                                                                                    Seite 6
                       Prüfgesellschaft ökologischer Landbau mbH Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe
                         Tel: 0721 – 626840-0, Fax: 0721 – 626840-22, Email: kontakt@oeko007.de
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