Informationen und Verhaltensregeln am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus - Schuljahr 2022/2023
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Informationen und Verhaltensregeln am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus Schuljahr 2022/2023 -1-
Inhalt Schul- und Hausordnung für das Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus, Stadtlohn und Gronau ........ 3 10 Regeln für den Umgang von Schülern und Lehrern in der Gemeinschaft ........................................................... 4 Entschuldigungsverfahren bei Unterrichtsversäumnissen....................................................................................... 5 Beurlaubungen vom Unterricht................................................................................................................................ 6 Belehrung über die Möglichkeit der Entlassung von der Schule.............................................................................. 8 Merkblatt zur Schulpflicht nach der Sekundarstufe II .............................................................................................. 8 Information zu Hilfsmaßnahmen bei Sicherheitsstörungen in der Schule am Schulstandort Ahaus ...................... 9 Information zu Hilfsmaßnahmen bei Sicherheitsstörungen in der Schule am Schulstandort Gronau .................... 9 Information zu Hilfsmaßnahmen bei Sicherheitsstörungen in der Schule am Schulstandort Stadtlohn .............. 10 Richtlinien für das Verhalten bei BRÄNDEN oder anderen KATASTROPHEN am Schulstandort Ahaus ................ 10 Information zur Alarmprobe am Berufskolleg Gronau .......................................................................................... 11 Erklärung zur Einhaltung der Vorschrift zur Sicherheitsförderung im Sportunterricht ......................................... 11 Belehrung über das Verhalten bei Erkrankung an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit nach § 6 Infektionsschutzgesetz ........................................................................................................................................... 12 EDV-Nutzungsordnung des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung Ahaus ...................................................... 12 Nutzungsordnung für mobile Geräte ..................................................................................................................... 16 Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten .................................. 17 von Schülerinnen und Schülern .............................................................................................................................. 17 Schülerfahrkosten ................................................................................................................................................... 18 AzubiAbo Westfalen ............................................................................................................................................... 20 Benutzerordnung für das Selbstlernzentrum des BWV......................................................................................... 21 Unterschriften......................................................................................................................................................... 22 -2-
Schul- und Hausordnung für das grundsätzlich untersagt. Ausnahmeregelungen können Lehrkräfte im begründeten Einzelfall treffen, wenn die Berufskolleg Wirtschaft und Beschädigung der schulischen Ausstattung Verwaltung in Ahaus, Stadtlohn und ausgeschlossen ist. Gronau Die Nutzungsordnung für mobile Geräte und die EDV- Nutzungsordnung sind Bestandteile der Schul- und Hausordnung. Gebäude, Einrichtungen sowie Lehr- und Lernmittel der Schule sind pfleglich zu behandeln. Vorsätzliche und Sollte bei Unterrichtsbeginn oder bei fahrlässige Beschädigungen und Verunreinigungen Lehrer*innenwechsel nach zehn Minuten der/die verpflichten zum Schadensersatz. Der Kreis Borken als Lehrer*in noch nicht anwesend sein, hat der/die Schulträger behält sich vor, für jeden schuldhaft Klassensprecher*in im Schulbüro Bescheid zu geben. verursachten Schaden den Schüler oder dessen Während der Abwesenheit des Lehrers / der Lehrerin Erziehungsberechtigten haftbar zu machen. Im ist der/die Klassensprecher*in für die Ordnung Einzelnen gelten folgende Regelungen: verantwortlich. Vor Beginn des Unterrichts und während der Pausen Das Schulgelände darf nicht mit Motorfahrzeugen halten sich die Schüler*innen an den dafür bestimmten befahren werden. Alle Fahrzeuge sind nur an den dafür Plätzen innerhalb des Schulgeländes auf. Der vorgesehenen Plätzen abzustellen: Die Parkplätze für Aufenthalt in den Klassen ist vor Unterrichtsbeginn und Bedienstete der Schule sind freizuhalten. während der Pausen grundsätzlich nicht gestattet. Der Für Ahaus gilt folgende Parkregelung: Aufenthalt auf den Fluren ist während der Pausen ebenfalls nicht zulässig. Bei einem Aufenthalt Fahrräder und motorisierte Zweiräder sind am außerhalb des Schulgeländes besteht kein Fahrradstand abzustellen, Pkw auf den Parkplätzen am Versicherungsschutz. Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus. Für Gronau gilt außerdem: Eine Ausnahmeregelung gilt Für Gronau gilt folgende Parkregelung: für den Flur zwischen Eingangs- und Pausenhalle im Fahrräder und motorisierte Zweiräder sollen am Erdgeschoss, der als Aufenthaltsbereich genutzt Fahrradstand abgestellt werden, Pkw auf den werden kann. Parkplätzen hinter der Sporthalle. Mäntel und ähnliche Oberbekleidung sollen aus Für Stadtlohn gilt folgende Parkregelung: hygienischen Gründen an regnerischen Tagen an den Garderoben aufgehängt werden. Geld und Fahrräder sind am Fahrradstand abzustellen, Wertgegenstände dürfen nicht in der Garderobe motorisierte Zweiräder auf der Parkfläche am Schulhof, verbleiben, sondern sollen mit in die Klassenräume Pkw auf den vorhandenen Parkplätzen. genommen werden. Die Fahrzeuge sind zum Schutz vor Diebstahl Bei dem den Unterrichtsbeginn ankündigenden ordnungsgemäß abzuschließen. Einfahrten zum Klingelzeichen gehen die Schüler*innen unverzüglich zu Schulgebäude dienen im Notfall der Feuerwehr als ihren Klassen- bzw. Fachräumen. Zufahrt, sie sind stets freizuhalten. Es nicht gestattet, sich auf die Fenstersimse bzw. Aus eigenem Interesse und mit Rücksicht auf andere Heizkörper zu setzen oder sich an die Wände sollte jede/r auf Sauberkeit im Schulgebäude, auf dem anzulehnen und mit den Schuhsohlen die Wände zu Schulgelände und insbesondere in den berühren. Toilettenanlagen bedacht sein. Das Entsorgen von Müllresten jeder Art in den Für Ahaus gilt: Der eigens für Schüler*innen von Heizkörperlamellen der Heizkörper sowohl in den Schülern/Schülerinnen wochenweise durchgeführte Klassen- und Fachräumen als auch in den Fluren ist Ordnungsdienst im inneren Pausenaufenthaltsbereich strengstens untersagt. Dadurch bewirkte Flecken und in Ahaus sollte durch ein entsprechendes Beschädigungen werden kostenpflichtig beseitigt und Sauberkeitsverhalten unterstützt werden. dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht Das Beschriften von Tischen, Stühlen, Schränken und gestattet. Zum Schulgelände gehören auch die Wänden ist verboten. Zuwiderhandlungen führen Parkplätze. grundsätzlich zu Ordnungsmaßnahmen und zur Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Schulbüro kostenpflichtigen Beseitigung durch den Verursacher. abzugeben. Das Mitnehmen von Getränken in offenen Behältnissen ist nicht zulässig. Das Essen in Klassenräumen ist -3-
Alle Schüler*innen sind während schulischer 10 Regeln für den Umgang von Veranstaltungen sowie auf dem Wege von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung Schülern und Lehrern in der nach der Reichsversicherungsordnung gegen Unfall Gemeinschaft versichert. Diesen Versicherungsschutz verliert, wer während der 1. Wir gehen respektvoll miteinander um und achten Unterrichtszeit oder der Pausen das Schulgelände aus jeden in seiner Persönlichkeit, Herkunft und anderen als schulischen Gründen verlässt. Lebensweise. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der 2. Wir bringen die erforderlichen Lern- und Unfallversicherung bei der Unfallkasse Nordrhein- Unterrichtsmaterialien mit, machen unsere Westfalen (UK NRW), der Schüler*innengarderoben- Hausaufgaben und bereiten den Unterricht vor und und Fahrradversicherung beim Versicherungsverband nach. für Gemeinden und Gemeindeverbände. Schäden müssen bis Unterrichtsende vor Verlassen des 3. Während des Unterrichts bearbeiten wir die Schulgrundstücks auf jeden Fall aber am Schadenstag, gestellten Aufgaben. der dafür zuständigen Stelle (Lehrer*in, 4. Im Unterricht essen wir nicht, kauen kein Kaugummi Schulsekretariat, Hausmeister) gemeldet werden, sonst und trinken nur in Ausnahmefällen Wasser. kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Weitere Informationen über den Umfang der Leistungen erteilt 5. Weil es ungemütlich aussieht und stört, tragen wir in das Schulbüro. den Unterrichtsräumen keine Jacken, Kappen, Mützen oder Sonnenbrillen. Der Schulträger (Kreis Borken) haftet nicht für Schäden, die Schülern entstehen, wenn sie ihr Fahrzeug nicht 6. Wir möchten in einer sauberen Schule leben, ordnungsgemäß abstellen und abschließen, wenn deshalb achten wir alle auf Sauberkeit im gesamten ihnen Geld und Wertsachen abhandenkommen, wenn Gebäude sowie auf dem Schulgelände, und wir werfen sie eigenmächtig das Schulgelände verlassen und dabei Müll in die Mülleimer, stellen die Stühle hoch und einen Unfall erleiden. putzen die Tafel. Die Hausordnung findet sinngemäß auch auf 7. Wir haben unsere Handys und MP3-Player in den schulfremde Benutzer Anwendung. Unterrichtsräumen ausgeschaltet in unseren Schultaschen. Für Ahaus gilt außerdem: In jeder Klasse bzw. in jedem Kurs ist ein Schülerordnungsdienst einzurichten, der 8. Selbstverständlich ist es verboten, gefährliche täglich für die Sauberkeit in den gerade benutzten Gegenstände bzw. Waffen jeder Art mit zur Schule zu Klassenräumen verantwortlich ist und die bringen. erforderlichen Tafelreinigungen durchführt. Ein 9. Wir drohen keiner anderen Person Gewalt an oder Klassenraum wird nie verlassen, ohne die Tafel zu wenden Gewalt in physischer oder psychischer Form säubern. Zur Vermeidung von Kreidestaub ist eine (z.B. Mobbing) an. feuchte Reinigung vorzusehen. Ebenso ist der Fußboden von eventuellen Abfällen zu befreien. Die 10. Wir übertragen unsere Stimmungs-schwankungen Stühle sind nach Beendigung des Unterrichts für eine nicht auf den Unterricht. Klasse oder Lerngruppe in jedem Raum hochzustellen. Verantwortlich für die Einhaltung der Regelungen ist neben den Schülerordnungsdiensten die jeweils für den Unterricht zuständige Lehrperson. Ahaus, 1. April 2019 -4-
Entschuldigungsverfahren bei über die Bewilligung rechtzeitig entscheiden kann. Ferner sind die Fachlehrer vorher zu informieren. Unterrichtsversäumnissen 9. Für Berufsschüler gilt: Der „Betriebsurlaub“ muss in die Schulferien gelegt werden. Eine Befreiung vom 1. Fehlt ein Schüler im Unterricht, so muss er sich vor Unterricht aufgrund eines Betriebsurlaubs außerhalb Unterrichtsbeginn über das digitale Klassenbuch der Schulferien ist nicht möglich. abmelden. Fehlt ein Schüler an mehreren 10. Erfolgt die Entschuldigung nicht in der oben Unterrichtstagen, so informiert er den Klassenlehrer beschriebenen Weise oder werden die ebenfalls mithilfe des digitalen Klassenbuchs über die Entschuldigungsgründe vom Klassenlehrer nicht voraussichtliche Abwesenheitsdauer. Bei längerer akzeptiert, so gelten die versäumten Stunden als Krankheitsdauer ist spätestens am dritten Fehltag eine unentschuldigt. Fehlt ein Schüler häufiger Zwischenmitteilung zu machen. unentschuldigt, werden pädagogische oder 2. Möglichst am folgenden Schultag, jedoch disziplinarische Maßnahmen eingeleitet. spätestens am dritten Unterrichtstag nach 11. Bei versäumten Klausuren und angekündigten Gesundung, schickt der Schüler dem Klassenlehrer schriftlichen Übungen ist sowohl dem Klassenlehrer als eine schriftliche und von einem auch dem Fachlehrer grundsätzlich ein ärztliches Erziehungsberechtigten unterschriebene Attest vorzulegen. Liegt dieses nicht vor, kann die Entschuldigung (volljährige Schüler können die betroffene Leistungsüberprüfung nicht Entschuldigungen selbst unterzeichnen) mit den nachgeschrieben werden und wird als ungenügend folgenden Informationen zu: Grund des Fehlens, gewertet. versäumte Fächer und Summe der Fehlstunden. Hierzu kann die Vorlage im digitalen Klassenbuch genutzt Jeder Fachlehrer ist in Absprache mit dem werden. Dabei kann die Vorlage eines ärztlichen Bildungsgangleiter berechtigt, bei sich häufenden Attestes gefordert werden, dessen Kosten vom Schüler Versäumnissen für seinen Kurs künftig „bestätigte“ zu tragen sind. Bei Berufsschülern ist die Bestätigung Entschuldigungen (ärztliche Atteste, Bescheinigungen durch den Ausbilder mit Firmenstempel und usw.) zu verlangen. Unterschrift erforderlich. Verhalten bei Fehlzeiten 3. Der Klassenlehrer vermerkt die versäumten Krankheit: Bei einer Krankheit müsst ihr euch über die Unterrichtsstunden als entschuldigt im digitalen App oder die Webseite abwesend melden. Diese Klassenbuch. Abwesenheit wird den Fachlehrern angezeigt. Sie gilt nicht als Entschuldigung, informiert aber die Lehrer 4. Die versäumten Unterrichtsinhalte sind über eure Abwesenheit. unverzüglich nachzuarbeiten. Sie können bereits in der Längere Krankheit: Solltet ihr mehr als zwei Tage krank nächsten Unterrichtsstunde Gegenstand von sein, schreibt eine Mail an die Klassenlehrerin bzw. den Leistungsüberprüfungen sein. Klassenlehrer, um sie bzw. ihn über den weiteren 5. Wenn drei Unterrichtstage nach dem Fehlen das Krankheitsstand zu informieren. Entschuldigungsverfahren nicht ordnungsgemäß Klausuren oder Tests: Betreffen eure Fehlzeiten erfolgt ist, gelten die Stunden als unentschuldigt. Klausuren oder andere angekündigte Leistungsüberprüfungen, müsst ihr ein ärztliches Attest 6. Fehlt ein Schüler unentschuldigt, so bewertet der vorlegen, ansonsten sind die Stunden nicht Fachlehrer die „Sonstigen Leistungen“ mit der Note entschuldigt und die Prüfungen werden als ungenügend für die betreffende Stunde. Die ungenügend bewertet. unentschuldigten Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis Entschuldigungen: Über die Webseite könnt ihr gesondert ausgewiesen. automatisch ein Entschuldigungsschreiben ausdrucken. 7. Muss ein Schüler im Laufe eines Schultages aus Bitte tragt den Entschuldigungsgrund ein. Volljährige gesundheitlichen Gründen den Unterricht verlassen, Schülerinnen bzw. Schüler können maximal drei muss er sich bei einem Lehrer persönlich abmelden. Entschuldigungsschreiben mit insgesamt maximal 20 Am besten meldet er sich bei dem Lehrer ab, bei dem Unterrichtsstunden selbst unterschreiben, ansonsten er den Unterricht versäumen wird. Sollte das nicht ist ein Attest erforderlich. Auszubildende lassen das möglich sein, so muss er zumindest dem Fachlehrer, Schreiben vom Ausbildungsbetrieb unterschreiben und bei dem er zuletzt Unterricht hatte, mitteilen, dass er abstempeln. aus gesundheitlichen Gründen den Unterricht verlässt. Schickt dieses Schreiben der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer innerhalb von drei Unterrichtstagen 8. Eine Beurlaubung vom Unterricht aus zwingenden nach eurer Fehlzeit digital zu. Die Klassenlehrerin bzw. persönlichen oder betrieblichen Gründen ist nur der Klassenlehrer wird die Stunden dann im digitalen ausnahmsweise auf schriftlichen Antrag möglich. Der Klassenbuch als entschuldigt setzen. Werden die Antrag auf Beurlaubung bzw. Befreiung vom Unterricht Stunden nicht rechtzeitig entschuldigt, werden sie als ist so frühzeitig (möglichst 14 Tage vor dem Fehltag) unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis beim Klassenlehrer einzureichen, so dass die Schule vermerkt. -5-
Beurlaubungen: Wisst ihr im Vorfeld, dass ihr Beurlaubungen vom Unterricht Unterricht versäumen werdet, müsst ihr euch beurlauben lassen. Gründe für Beurlaubungen könnt ihr in diesem Kalender nachlesen. Hierzu druckt ihr das 12 – 52 Nr. 21 Beurlaubung - RdErl. d. Formular aus, welches ihr über den QR-Code oder auf Kultusministeriums v. 26. 3. 1980 (GABl. NW. S. 183) * der Schulhomepage findet. Beurlaubungen werden nicht als Fehlzeiten auf dem Zeugnis vermerkt. 1. Wichtige Gründe, bei denen eine Beurlaubung in Verspätungen: Kommt ihr mehr als 20 Minuten zu Betracht kommen kann, sind z. B.: spät, wird die betreffende Stunde als Fehlstunde a) Persönliche Anlässe gewertet und muss schriftlich entschuldigt werden. (z. B. Erstkommunion und Konfirmation; Hochzeit, Jubiläen, Geburt, schwere Erkrankung und Todesfall innerhalb der Familie). Die Dauer der Beurlaubung richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles. b) Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schülerin oder den Schüler eine besondere Bedeutung haben z. B.: religiöse Veranstaltungen (z. B. Rüstzeiten, Exerzitien, Kirchentage), Fortbildungsveranstaltungen der Tarifpartner (Gewerkschaften, Arbeitgeber) und ihrer Spitzenorganisationen, Einzelgewerkschaften, Unternehmensverbände, Kammern sowie der Fachverbände (z. B. Seminare zur Vorbereitung auf den Übertritt in das Arbeitsleben), politische Veranstaltungen (z. B. Bildungsarbeit der Parteien oder ihnen nahestehender Organisationen), kulturelle Veranstaltungen (z. B. aktive Teilnahme an künstlerischen und wissenschaftlichen Wettbewerben, Mitwirkung an Aufführungen eines Chores, Orchesters, einer Laienspielschar), Sportveranstaltungen (z. B. aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, Trainingslagern, Sportfesten), internationale Veranstaltungen, die der Begegnung Jugendlicher dienen, für ausländische Schülerinnen und Schüler Veranstaltungen aus Anlass nationaler Feiertage. Die Dauer der Beurlaubung soll je Schuljahr eine Woche nicht überschreiten. c) Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch Bei schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern muss der Besuch einer Schule des Gastlandes sichergestellt sein. d) Erholungsmaßnahmen wenn das Gesundheitsamt (Schulärztin oder Schularzt) die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen für erforderlich hält. e) Schließung des Haushalts Vorübergehende, unumgänglich erforderliche Schließung des Haushalts wegen besonderer persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse der Eltern (z. B. Krankenhausaufenthalt, staatlich geförderte Familienerholungsmaßnahme, Betriebsferien). f) Religiöse Feiertage Für die Beurlaubung wegen religiöser Feiertage ist Voraussetzung, dass sich das Gebot der Feiertagsheiligung als verbindliche -6-
Glaubensüberzeugung einer bestimmten können. Das Gleiche gilt für die Teilnahme an Religionsgemeinschaft (z. B. die Sabbatheiligung für Delegiertenkonferenzen auf Landes- und Bezirksebene. Juden und Sieben-Tage-Adventisten, Ramadan-, b) Veranstaltungen auf Landesebene Beiran- und Opferfest des Islam) und die Zugehörigkeit Für sonstige Veranstaltungen der Zusammenschlüsse der Schülerin oder des Schülers zu dieser von Schülervertretungen auf Landesebene, die von der Religionsgemeinschaft feststellen lassen. Die Bezirksregierung Düsseldorf als mittelbewirtschaftende Beurlaubung wird von der Schulleiterin oder dem obere Schulaufsichtsbehörde gefördert werden, Schulleiter für die Dauer des Schulverhältnisses können Schülerinnen und Schüler beurlaubt werden, ausgesprochen. wenn sie eine namentliche schriftliche Einladung g) Fördermaßnahmen vorlegen und schulische Gründe nicht entgegenstehen. für wissenschaftliche, sportliche oder künstlerische Dem Einladungsschreiben ist die Bewilligungsverfügung Hochbegabungen. Eine Beurlaubung soll nur dann Bezirksregierung Düsseldorf in Ablichtung beizufügen. erfolgen, wenn durch eine Befreiung in einzelnen Fächern der Förderzweck nicht erreicht werden kann. Das Gleiche gilt für sonstige Veranstaltungen, die zwar h) Freiwilliges ökologisches Jahr nicht aus SV-Mitteln gefördert werden, die aber von Jugendliche und junge Erwachsene, die noch der Bezirksregierung Düsseldorf als zu den Aufgaben berufsschulpflichtig sind, können zur Teilnahme an der SV gehörend anerkannt worden sind. einem freiwilligen ökologischen Jahr beurlaubt werden. Sollen Schülerinnen und Schüler von Schulen Voraussetzung ist die Vorlage einer Bescheinigung der verschiedener oberer Schulaufsichtsbehörden an jeweils zuständigen oberen Landesbehörde aus der solchen Veranstaltungen teilnehmen, so trifft die hervorgeht, dass die oder der Jugendliche bzw. junge Bezirksregierung Düsseldorf die Entscheidung auch im Erwachsene zur Teilnahme an dem freiwilligen Namen der anderen oberen Schulaufsichtsbehörden ökologischen Jahr ausgewählt worden ist. und teilt diese den jeweiligen Aufsichtsbehörden mit. Die Beurlaubungsanträge sind möglichst eine Woche c) Regionale Veranstaltungen vorher schriftlich an die Klassenlehrerin oder den Unter den Voraussetzungen von b) kann eine Klassenlehrer bzw. an die Schulleitung zu richten. Beurlaubung auch für sonstige Veranstaltungen von Zusammenschlüssen von Schülervertretungen Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind unterhalb der Landesebene erfolgen. bei der Beurlaubung darauf hinzuweisen, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachzuholen ist. Die Schule Bei Veranstaltungen, die nicht aus SV-Mitteln gefördert soll die Schülerin oder den Schüler dabei unterstützen. werden, entscheidet über die Anerkennung als SV- Veranstaltung die jeweilige obere Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Schulaufsichtsbehörde. Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Das grundsätzliche Einverständnis der Grundes im Sinne des Absatzes 1 möglich und, wenn Erziehungsberechtigten nicht volljähriger Schülerinnen nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den und Schüler ist zu unterstellen, sofern diese es nicht Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. ausdrücklich versagt haben. Insbesondere ist die Schließung des Haushaltes nicht als unumgänglich dringlich anzusehen, wenn sie nur Bereinigt. Eingearbeitet: RdErl. v. 26. 6. 1980 (GABl. den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen NW. S. 361); RdErl. v. 23. 10. 1984 (GABl. NW. S. 504); oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen. RdErl. v. 29. 6. 2002 (ABl. NRW. 1 S. 231); RdErl. v. 27. Die Dringlichkeit der Beurlaubung muss besonders 6. 2003 (ABl. NRW. S. 232) nachgewiesen werden. […] © Ritterbach Verlag GmbH 2. Bei der Beurlaubung von Schülervertreterinnen und Schülervertretern ist wie folgt zu verfahren: a) Vorstandssitzungen, Delegiertenkonferenzen Die Mitglieder des Vorstandes eines Zusammenschlusses von Schülervertretungen (Landesschülervertretung NW, Schülervertretung der Privatschulen, Bezirksschülervertretungen) sind zu Sitzungen dieser Organe grundsätzlich zu beurlauben, wenn sie eine ordnungsgemäße Einladung vorweisen -7-
Belehrung über die Möglichkeit der Merkblatt zur Schulpflicht nach der Sekundarstufe II Entlassung von der Schule 1. Berufsschulpflicht gemäß § 53 Abs. 4 SchulG und gemäß § 47 Abs. 1 SchulG Nach dem Schulgesetz § 34 von NRW vom 15.02.2005 beginnt die Berufsschulpflicht mit der Beendigung der Liebe Schülerinnen und Schüler, Vollzeitschulpflicht hin und wieder kommt es vor, dass gegen die sehr (10. Schuljahr). ernst zu nehmende Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verstoßen wird. Wer aus ihm Die Berufsschulpflicht dauert für Jugendliche und zu vertretenden und nicht zu entschuldigenden Erwachsene in der Regel solange ein Gründen unregelmäßig zur Schule kommt, behindert Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor die Schule an der Erfüllung ihres Auftrages und Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres gefährdet sein eigentlich angestrebtes Bildungsziel begonnen worden ist (§ 38 SchulG). sowie häufig auch die Bildungsziele seiner Auszubildende, die nach Vollendung des 21. Mitschülerinnen und Mitschüler erheblich. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis • Die Entlassung von der Schule kann bei beginnen, sind berechtigt, die Berufsschule zu volljährigen nicht mehr schulpflichtigen besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis Schülerinnen und Schülern erfolgen, wenn besteht. • im Verlauf von 30 Tagen insgesamt 20 Berufsschulpflichtige Auszubildende haben die für die Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt Ausbildungsstätte zuständige Berufsschule zu wurden oder wenn besuchen; Berufsschulpflichtige ohne • die Schülerin/der Schüler trotz schriftlicher Berufsausbildungsverhältnis haben die für den Erinnerung ununterbrochen 20 Wohnort zuständige Berufsschule zu besuchen. Unterrichtstage unentschuldigt fehlt. Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis Die Schule macht von dieser Regelung grundsätzlich dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, Gebrauch, wenn erzieherisches Einwirken seitens der in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Die Lehrerschaft innerhalb des genannten Zeitraums nicht Schulaufsichtsbehörde oder der Schulleiter kann zu einer Verhaltensänderung der Schülerin oder des Schulpflichtige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben Schülers führt. Da die mit einer Entlassung von der vom weiteren Besuch der Schule befreien. Schule zu tragenden persönlichen Konsequenzen Die Schulpflicht endet vor Vollendung des 18. nachdenkenswert, weil sehr weitreichend sind, bitte Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines ich dringend um Beachtung. vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II. gez. der Schulleiter 2. Überwachung der Schulpflicht Belehrung über die Möglichkeit der Entlassung von der Die Erziehungsberechtigten als gesetzliche Vertreter Schule gemäß § 53 Abs. 4 SchulG und gemäß § 47 Abs. (Eltern, Vormund) und die Ausbilder sind gemeinsam 1 SchulG verantwortlich für die Erfüllung der Schulpflicht. Sie Hiermit bestätige ich, dass ich darüber belehrt worden haben den Berufsschulpflichtigen nach Beendigung der bin, dass von mir unentschuldigte Vollzeitschulpflicht bzw. bei Beginn des Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses im Büro Unterrichtsversäumnisse im Umfang von insgesamt 20 der Berufsschule anzumelden. Änderungen von Unterrichtsstunden im Verlaufe eines Monats gemäß § 53 Abs. 4 SchulG oder unentschuldigte Anschriften der Wohnung und des Betriebes sind dem ununterbrochene Unterrichtsversäumnisse von 20 Klassenleiter umgehend anzugeben. Unterrichtstagen zur Entlassung aus der Schule führen. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen über die Schulpflicht sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis zu 1000,00 € geahndet werden können. -8-
Information zu Hilfsmaßnahmen bei Information zu Hilfsmaßnahmen bei Sicherheitsstörungen in der Schule Sicherheitsstörungen in der Schule am Schulstandort Ahaus am Schulstandort Gronau An alle Eltern und Erziehungsberechtigten unserer An alle Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler Schülerinnen und Schüler Liebe Eltern, Liebe Eltern, vielleicht haben Sie in den letzten Monaten davon vielleicht haben Sie in den letzten Monaten davon gehört, dass es in Deutschland an vereinzelten Schulen gehört, dass es in Deutschland an vereinzelten Schulen zu gewalttätigen Übergriffen durch Amoktäter zu gewalttätigen Übergriffen durch Amoktäter gekommen ist. Auch wenn solche Ereignisse seltene gekommen ist. Auch wenn solche Ereignisse seltene Ausnahme sind – grundsätzlich ist keine Schule vor Ausnahme sind – grundsätzlich ist keine Schule vor solchen Vorfällen geschützt. solchen Vorfällen geschützt. Wir möchten Sie darüber informieren, dass konkrete Wir möchten Sie darüber informieren, dass konkrete Vorkehrungen für einen solchen unwahrscheinlichen Vorkehrungen für einen solchen unwahrscheinlichen Fall zur Sicherheit Ihrer Kinder an unserer Schule Fall zur Sicherheit Ihrer Kinder an unserer Schule getroffen sind. getroffen sind. Sie sollen für den hoffentlich nicht eintretenden Notfall Sie sollen für den hoffentlich nicht eintretenden Notfall Folgendes wissen: Folgendes wissen: 1. Durch das Sicherungskonzept der Schule sind 1. Durch das Sicherungskonzept der Schule sind Polizei, Ärzte, Sanitäter in der Krisensituation Polizei, Ärzte, Sanitäter in der Krisensituation unmittelbar im Einsatz. unmittelbar im Einsatz. 2. Es wird sofort eine Informationsstelle für die 2. Es wird sofort eine Informationsstelle für die Eltern eingerichtet. Der Sammelplatz für die Eltern eingerichtet. Der Sammelplatz für die Eltern ist die Turnhalle der Anne-Frank- Eltern am Schulstandort Gronau ist an der Realschule, Kivitstegge 9, Ahaus. Sporthalle der Berufsschule Gronau, 3. Für Ihre Fragen hierzu steht Ihnen als Brändströmstraße 20, Gronau Ansprechpartner Herr StD Plate unter der 3. Für Ihre Fragen hierzu steht Ihnen als Telefonnummer 02561 / 4290-515 oder 0160 Ansprechpartner Herr Weitkamp unter der E- / 94543072 zur Verfügung. Mail we@bwv-ahaus.de zur Verfügung. Schulbehörde und Polizei haben für den Notfall einen Schulbehörde und Polizei haben für den Notfall einen verantwortungsvollen Handlungsplan zur schnellen verantwortungsvollen Handlungsplan zur schnellen Hilfe für Ihre Kinder abgesprochen. Hilfe für Ihre Kinder abgesprochen. Bitte unterstützen Sie uns im Krisenfall durch Ihr Bitte unterstützen Sie uns im Krisenfall durch Ihr besonnenes Handeln. besonnenes Handeln. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen H. Brügging H. Brügging Leiter des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung Leiter des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung Ahaus Ahaus -9-
Information zu Hilfsmaßnahmen bei Richtlinien für das Verhalten bei Sicherheitsstörungen in der Schule BRÄNDEN oder anderen am Schulstandort Stadtlohn KATASTROPHEN am Schulstandort Ahaus An alle Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler 1. Alarmsignal ist das andauernde Ertönen eines Liebe Eltern, Heultones. 2. Beim Ertönen des Alarmsignals sind die vielleicht haben Sie in den letzten Monaten davon Fenster, Oberlichter und die Türen zu gehört, dass es in Deutschland an vereinzelten Schulen schließen. (Die Türen bitte nicht abschließen!) zu gewalttätigen Übergriffen durch Amoktäter Kleidungsstücke und Lernmittel können gekommen ist. Auch wenn solche Ereignisse seltene mitgenommen werden, wenn dadurch die Ausnahme sind – grundsätzlich ist keine Schule vor Räumung nicht verzögert wird. Der solchen Vorfällen geschützt. unterrichtende Lehrer nimmt das Klassenbuch Wir möchten Sie darüber informieren, dass konkrete mit. Vorkehrungen für einen solchen unwahrscheinlichen 3. Unter Aufsicht des Lehrers wird das Fall zur Sicherheit Ihrer Kinder an unserer Schule Schulgebäude klassenweise geordnet und in getroffen sind. zügiger Gangart verlassen. 4. Den Fluchtwegen, die durch weiße Pfeile auf Sie sollen für den hoffentlich nicht eintretenden Notfall grünem Untergrund gekennzeichnet sind, ist Folgendes wissen: zu folgen. 1. Durch das Sicherungskonzept der Schule sind 5. An dem für den jeweiligen Klassenraum durch Polizei, Ärzte, Sanitäter in der Krisensituation Unterweisung festgelegten nächstliegenden unmittelbar im Einsatz. Sammelpunkt außerhalb des Schulgebäudes 2. Es wird sofort eine Informationsstelle für die stellt jede Lehrkraft fest, ob ihre Klasse Eltern eingerichtet. Der Sammelplatz für die vollzählig ist und meldet die Vollzähligkeit Eltern am Schulstandort Stadtlohn ist auf dem oder das Fehlen von Schülern der Parkplatz der Sporthalle der Fliednerschule Einsatzleitung von Feuerwehr oder Polizei. (Grundschule) in Stadtlohn 6. Sammelpunkt ist in jedem Fall ein Ort 3. Für Ihre Fragen hierzu steht Ihnen als außerhalb des Schulgebäudes an den durch Ansprechpartner Herr OStR Thoms unter der Schilder gekennzeichneten Stellen. Telefonnummer 02541-2793 zur Verfügung. ➢ Sammelpunkt 1 ist der Schülerparkplatz Schulbehörde und Polizei haben für den Notfall einen ➢ Sammelpunkt 2 ist bei verantwortungsvollen Handlungsplan zur schnellen Hilfe für Ihre Kinder abgesprochen. den Fahnenmasten ➢ Sammelpunkt 3 ist der Bitte unterstützen Sie uns im Krisenfall durch Ihr Lehrerparkplatz besonnenes Handeln. 7. Alle Auf- und Zufahrten zum Schulgebäude Mit freundlichen Grüßen sind freizuhalten. 8. An der Sammelstelle werden im Bedarfsfall weitere Anordnungen abgewartet. Nach der H. Brügging Entwarnung, die durch Ertönen des Pausenzeichens erfolgt, kehren die Schüler Leiter des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung und Schülerinnen unverzüglich in ihren Ahaus Klassenraum zurück. 9. Alle Klassen werden bei der Einschulung in diese Richtlinien eingewiesen. Dazu erfolgt eine Begehung des Fluchtweges mit dem/der Klassenlehrer/in bis zur dabei festgelegten Sammelstelle innerhalb der ersten zwei Wochen nach Schulbeginn. gez. Brügging, Schulleiter gez. Ewigmann, Sicherheitbeauftragter - 10 -
Information zur Alarmprobe am Erklärung zur Einhaltung der Berufskolleg Gronau Vorschrift zur Sicherheitsförderung im Sportunterricht 1. Der Alarm erfolgt durch das andauernde Ertönen eines Heultones. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich von 2. Nach dem Ertönen des Alarmsignals sind die meinem Sportlehrer über folgende Vorschriften zur Fenster, Oberlichter und die Türen zu Sicherheitsförderung im Sportunterricht1 informiert schließen. (Die Türen bitte nicht abschließen!) worden bin: 3. Kleidungsstücke und Lernmittel können mitgenommen werden, wenn dadurch die • Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Ohr- und Räumung nicht verzögert wird. Der Piercingschmuck sind beim Sport entweder unterrichtende Lehrer nimmt das Klassenbuch abzulegen oder ggf. abzukleben. mit. (Die Kolleginnen und Kollegen sollten am • Brillenträger und Brillenträgerinnen müssen Übungstag ihren Mantel bzw. ihre Jacke mit in sporttaugliche Brillen oder Kontaktlinsen die Klasse nehmen und ebenfalls die Schüler tragen. Empfehlungen zum Tragen auf eine geeignete Kleidung hinweisen, um spezifischer Schutzausrüstungen bei einzelnen füe die Zeit am Sammelpunkt nicht zu frieren). Sportarten sind auch im Schulsport zu 4. Unter Aufsicht des Lehrers wird das beachten. Schulgebäude klassenweise geordnet und in In der Sporthalle sind Joggingschuhe und spezielle zügiger Gangart verlassen. Schuhe für den Outdoor-Bereich nicht zulässig, 5. Den ausgeschilderten Fluchtwegen, die durch sondern nur Schuhe, die eigens für den Hallensport weiße Pfeile auf grünem Untergrund geeignet sind. gekennzeichnet sind, ist zu folgen. 6. An dem für den jeweiligen Klassenraum Weiterhin sind Erkrankungen, wie Asthma, Epilepsie, zugeordneten Sammelpunkt stellt jeder Lehrer Herzkrankheiten sowie sonstige Krankheiten, die sich fest, ob seine Klasse vollzählig ist. bei sportlicher Belastung negativ äußern, unbedingt Sammelpunkt ist in jedem Fall ein Ort beim Sportlehrer anzuzeigen. außerhalb des Schulgebäudes: Es ist der Schule oder den Lehrkräften nicht möglich, auf dem Weg an der Umflut. eine Haftung für Sach- oder Personenschäden zu 7. Die Auffahrten zum Schulgebäude sind übernehmen, die als Folge einer Missachtung der grundsätzlich freizuhalten und die Vorschrift resultieren. Schuleingänge sind nicht zu blockieren. 8. An der Sammelstelle werden im Bedarfsfall Für sich daraus ergebende Schäden haftet die/der weitere Anordnungen abgewartet. Nach der betreffende Schülerin/Schüler bzw. deren/dessen Entwarnung, die durch Ertönen des gesetzliche Vertreterin/gesetzlicher Vertreter. Im Falle Pausenzeichens erfolgt, kehren die einer Verletzung zahlt der Schülerinnen und Schüler unverzüglich in Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) zwar ihren Klassenraum zurück. zunächst die Kosten (Heilbehandlung, ...), kann aber gegenüber den Schülerinnen, dem Schüler bzw. deren/dessen Erziehungsberechtigten Regressansprüche geltend machen. Diese Vereinbarung erkenne ich durch die geleistete Unterschrift vorbehaltlos an. 1 MINISTERIUM FÜR SCHULE, JUGEND UND KINDER DES Schulsport – Rechtsgrundlagen. Schriftenreihe Schule LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN: Sicherheitsförderung im in NRW, Nr. 1033, 2002. - 11 -
Belehrung über das Verhalten bei EDV-Nutzungsordnung des Erkrankung an einer Berufskollegs Wirtschaft und meldepflichtigen übertragbaren Verwaltung Ahaus Krankheit nach § 6 Infektionsschutzgesetz Präambel Die nachfolgende Nutzungsordnung stellt wichtige Liebe Schülerinnen und Schüler, Grundregeln im Umgang mit Computern, den Kommunikationsnetzen und den Online-Systemen der bei Erkrankung an einer meldepflichtigen Schule (im Folgenden zusammengefasst als Systeme übertragbaren Krankheit nach § 6 bezeichnet) durch Schüler*innen auf. Insbesondere Infektionsschutzgesetz dürfen Sie gemäß § 34 müssen Schüler*innen darauf achten, dass Infektionsschutzgesetz die dem Unterricht dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Schule nicht - die Systeme der Schule ausschließlich nur für benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht unterrichtliche Zwecke genutzt werden dürfen. teilnehmen, bis nach dem Urteil der behandelnden - mit den Systemen der Schule und dazugehörigen Ärzte eine Weiterverbreitung der Krankheit durch Sie Geräten sorgfältig umgegangen wird, nicht mehr zu befürchten ist. - die persönlichen Zugangsdaten (insbesondere Hiermit bestätige ich, dass ich darüber belehrt worden Passwörter) für Nutzung der Systeme geheim gehalten, bin, bei Erkrankung an einer meldepflichtigen nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich vom übertragbaren Krankheit nach § 6 jeweiligen Nutzungsberechtigten verwendet werden, Infektionsschutzgesetz die dem Unterricht dienenden Räume gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz nicht - fremde Rechte und insbesondere das betreten, Einrichtungen der Schule nicht benutzen und Urheberrecht beachtet werden, vor allem das an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen darf, Materialien, die von anderen Personen stammen, nicht bis nach dem Urteil der behandelnden Ärzte eine unberechtigt veröffentlicht werden und dass kein Weiterverbreitung der Krankheit durch mich nicht unberechtigter Download von Musikdateien, Spielen mehr zu befürchten ist. etc. erfolgt. - illegale Inhalte weder veröffentlicht noch im Internet aufgerufen werden, - persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Personenfotos) von Lehrkräften, Schüler*innen und sonstigen Personen nicht unberechtigt im Internet veröffentlich werden. - die von der Schule zur Verfügung gestellten Systeme, Dienste, Daten und Informationsmaterialien (insbesondere Skripte und E-Books, insbesondere des „All You Can Read“- Angebotes des HERDT-Verlages) dürfen nur während der Schullaufbahn und ausschließlich für schulische Zwecke des BWV-Ahaus verwendet werden. Nach Beendigung der Schullaufbahn sind alle extern gespeicherten Daten und Informationsmaterialien unverzüglich zu löschen, der Zugriff auf die schulische Infrastruktur und Dienste ist unabhängig von ggf. noch bestehenden Zugangsdaten untersagt. Wurden für die Nutzung von Informationsmaterialien personenbezogene Login- Daten zur Verfügung gestellt, so ist der Schule im Bedarfsfall der Zugriff darauf zu gewähren. - 12 -
Benutzung der Systeme am Berufskolleg Wirtschaft (1) Die im Rahmen der Zuteilung der Zugangsdaten und Verwaltung Ahaus erhobenen persönlichen Daten der Schüler*innen (z.B. Name, Klassenzughörigkeit) werden von Seiten der § 1 Anwendungsbereich Schule nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn die Die Regelungen des Abschnitts A gelten für die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Nutzung der Computer, Computerdienstleistungen und Verpflichtung (z.B. im Rahmen von strafrechtlichen Netzwerke, die vom Berufskolleg Wirtschaft und Ermittlungen); in diesem Falle werden nur solche Verwaltung betrieben werden. Hierzu zählen Informationen weitergegeben, zu deren Weitergabe insbesondere die Nutzung der von der Schule die Schule gesetzlich verpflichtet ist. gestellten Computer in den Räumen sowie die Nutzung (2) Mit der Anerkennung der Nutzungsordnung erklärt zentraler Server-Dienste der Schule. Darüber hinaus sich der Nutzer – bei minderjährigen Schüler*innen in gelten die Regelungen für Computer und sonstige mit gesetzlicher Vertretung durch zusätzliche Einwilligung Netzwerktechnik ausgestattete digitale Geräte, wie einer personensorgeberechtigten Person – zugleich beispielsweise Notebooks, Tablets, Smartphones u.ä., einverstanden, dass die Schule berechtigt ist, seine die von den Schulangehörigen in die Schule persönlichen Daten im Rahmen der geltenden mitgebracht werden, soweit sie nach Sinn und Zweck Datenschutzbestimmungen zu speichern. auch auf diese Geräte anwendbar sind. Es gilt ferner die „Nutzungsordnung für mobile Geräte“ sowie die § 5 Passwortweitergabe „Schul- und Hausordnung“. (1) Die Schüler*innen sind verpflichtet, ihr Passwort § 2 Nutzungsberechtigte geheim zu halten. Dieses darf insbesondere nicht an andere Personen weitergegeben werden und ist vor Die in § 1 Satz 1 genannten Systeme des Berufskollegs dem Zugriff durch andere Personen geschützt Wirtschaft und Verwaltung können grundsätzlich im aufzubewahren. Die für die Computernutzung in der Rahmen der verfügbaren Kapazitäten von allen Schule verantwortliche Person ist unverzüglich zu angehörigen Schüler*innen unter Beachtung der informieren, sobald dem Nutzer bekannt wird, dass nachfolgenden Bestimmungen genutzt werden, soweit sein Passwort unberechtigt durch andere Personen die Computer nicht im Einzelfall besonderen Zwecken genutzt wird. Die Schulleitung ist berechtigt, die vorbehalten sind. Die Schulleitung oder in Absprache Zugangsdaten eines Nutzers unverzüglich zu sperren, mit dieser die verantwortlichen Administratoren wenn der begründete Verdacht besteht, dass das können weitere Personen zur Nutzung zulassen (z.B. Passwort durch unberechtigte Personen genutzt wird; Gastschüler). Die Benutzung kann eingeschränkt, der betroffene Nutzer wird hierüber informiert und (zeitweise) versagt oder (zeitweise) zurückgenommen erhält ein neues Passwort zugeteilt, soweit er nicht werden, wenn nicht gewährleistet erscheint, dass die selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen hat. betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler ihren bzw. seinen Pflichten als Nutzer nachkommen (2) Das Arbeiten unter einem fremden Passwort wird. („Passwort-Sharing“) ist untersagt. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dies der Schulleitung § 3 Zugangsdaten oder der für die Computernutzung verantwortlichen (1) Alle gemäß § 2 berechtigten Schüler*innen erhalten Person mitzuteilen. für den Zugang zu den Computersystemen der Schule § 6 Schulorientierte Nutzung und zum schulischen Netzwerk jeweils eine individuelle Nutzerkennung und wählen sich ein Passwort Die schulische IT-Infrastruktur (z.B. schulische (Zugangsdaten). Mit diesen Zugangsdaten können sie Computersysteme, Computerdienstleistungen, sich an allen zugangsgesicherten Computersystemen Netzwerke) darf nur für schulische Zwecke genutzt der Schule anmelden. Das Computersystem, an dem werden. Jegliche private oder geschäftliche Nutzung sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist aus der Systeme ist ausdrücklich verboten. Sicherheitsgründen durch diesen niemals § 7 Gerätenutzung unbeaufsichtigt zu lassen. Nach Beendigung der Nutzung hat sich der Nutzer an seinem (1) Die Bedienung der von der Schule gestellten oder Computersystem ordnungsgemäß abzumelden. von Schüler*innen mitgebrachten privaten stationären oder mobilen Systeme einschließlich jedweder Hard- (2) Die Nutzer haben ihre Passwörter in einer die und Software hat entsprechend den Anweisungen der Sicherheit des Systems wahrenden Weise zu wählen. aufsichtführenden Lehrkraft oder sonstigen Passwörter müssen daher aus einer Folge von 8 bis 10 Aufsichtsperson zu erfolgen. Zeichen bestehen und sowohl Buchstaben als auch Ziffern oder Sonderzeichen enthalten. (2) Gegenüber den nach § 2 nutzungsberechtigten Schüler*innen, welche die Geräte entgegen den § 4 Datenschutz der Zugangsdaten - 13 -
Instruktionen und Anweisungen der aufsichtführenden (3) Die Installation von Software – egal in welcher Form Person nutzen, können geeignete – ist nur nach Genehmigung durch eine für die Aufsichtsmaßnahmen ergriffen werden, damit die Computernutzung verantwortliche Person Betriebssicherheit aufrechterhalten bzw. (Systemadministrator) zulässig. wiederhergestellt werden kann. In Betracht kommt Abruf von Internet-Inhalten insbesondere die Untersagung der weiteren Nutzung der Geräte auf Dauer oder für einen bestimmten § 10 Verbotene Nutzung Zeitraum. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des (3) Die Schüler*innen sind zum sorgsamen Umgang mit Strafrechts, Urheberrechts und des den von der Schule gestellten Geräten verpflichtet. Jugendschutzrechts, sind zu beachten. Es ist vor allem Insbesondere sind die Computertastaturen vor verboten, pornografische, gewaltverherrlichende, Beschmutzungen oder Kontaminierung mit rassistische oder sonst jugendgefährdende Inhalte (z.B. Flüssigkeiten zu schützen. Das Essen und Trinken nach dem Jugendschutzgesetz indizierte oder die während der Nutzung, der von der Schule gestellten Menschenwürde verletzende Inhalte) aufzurufen oder Computer, ist untersagt. zu speichern. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der (4) Nach Beendigung der Nutzung muss der Raum aufsichtführenden Lehrkraft unverzüglich Mitteilung zu ordnungsgemäß verlassen werden. Dabei ist jeder machen. Die vom Berufskolleg Wirtschaft und Nutzer für seinen Arbeitsplatz verantwortlich Verwaltung installierten Zugangskontrollsysteme (beispielsweise PC ordnungsgemäß herunterfahren, (Internet-Filter) dürfen nicht umgangen werden. Gerät/Monitor ausschalten, Arbeitsplatz aufräumen, Programme, die den Netzwerkverkehr mitschneiden Stuhl ordentlich an den Tisch stellen). und analysieren dürfen nicht im Schulnetzwerk § 8 Beschädigung der Geräte eingesetzt werden. Störungen oder Schäden an den von der Schule § 11 Download von Internet-Inhalten gestellten Systemen sind der aufsichtführenden Person (1) Der Download, d.h. das Kopieren, von Dateien (vor oder der verantwortlichen Person unverzüglich zu allem von Musikstücken und Filmen), die in so melden. Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist genannten File-Sharing-Netzwerken angeboten werden strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer oder erkennbar aus illegalen Quellen stammen, ist schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. untersagt. Auch die Umgehung von Zurzeit gilt ein Verrechnungssatz ohne Fahrtkosten von Kopierschutzmechanismen ist generell nicht erlaubt. Es ca. 90,00 €/Stunde. sind für Kopien die gesetzlichen Bestimmungen der §§ § 9 Sonstige Einwirkung auf Geräte oder gespeicherte 44a ff. UrhG zu beachten. Daten (2) Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und (1) Veränderungen der Installation und Konfiguration Versenden von großen Dateien ist zu vermeiden. der von der Schule gestellten Systeme (z.B. durch das Unzulässige Daten werden gelöscht. Einschleusen von Schadsoftware) sowie § 12 Online-Abschluss von Verträgen: kostenpflichtige Manipulationen an der schulischen Angebote Hardwareausstattung sind untersagt. Automatisch geladene Programme (wie Virenscanner) dürfen nicht Schüler*innen dürfen im Rahmen der Nutzung von deaktiviert oder beendet werden. Fremdgeräte Internetinhalten weder im Namen der Schule noch im (insbesondere private Notebooks oder sonstige mit Namen anderer Personen oder selbstverpflichtend drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerktechniken Vertragsverhältnisse aufgrund von Angeboten in ausgestattete digitale Endgeräte) dürfen nicht ohne Informations- und Kommunikationsdiensten eingehen. Zustimmung der aufsichtführenden Lehrkraft an Ohne Erlaubnis der Schulleitung dürfen des Weiteren Computersysteme der Schule oder an das schulische keine für die Schule kostenpflichtigen Dienste im Netzwerk angeschlossen werden. Das Ein- und Internet in Anspruch genommen werden. Ausschalten der von der Schule gestellten Systeme Veröffentlichung von Inhalten im Internet erfolgt ausschließlich durch die aufsichtführende Lehrkraft bzw. mit deren ausdrücklicher Zustimmung. § 13 Illegale Inhalte (2) Das Verändern, Löschen, Entziehen oder sonstige (1) Es ist untersagt, pornografische, Unbrauchbarmachen von Daten, die von anderen gewaltverherrlichende, rassistische, Personen als dem jeweiligen Nutzer gespeichert jugendgefährdende, beleidigende oder sonst wurden, ist grundsätzlich untersagt. strafrechtlich verbotene Inhalte im Internet zu veröffentlichen, zu versenden oder sonst zugänglich zu - 14 -
machen. Ferner dürfen Inhalte, die dem Ansehen oder erforderlich ist. Gespeicherte Daten werden in der dem Erscheinungsbild der Schule schaden, nicht Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn verbreitet werden. eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden (2) Kommerzielle und parteipolitische Werbung sind Missbrauches der schulischen Computer begründen. untersagt, soweit die Schulleitung sie nicht im Einzelfall Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen zulässt. des Verdachts von Missbrauch und bei § 14 Veröffentlichung fremder urheberrechtlich verdachtsunabhängigen Stichproben Gebrauch geschützter Inhalte machen. Texte, (gescannte) Bilder oder sonstige (2) Die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses im Sinne urheberrechtlich geschützte fremde Inhalte (z.B. Audio- des § 88 TKG wird gewährleistet. und Videodateien) dürfen nur mit Zustimmung des (3) Die für die Systeme Verantwortlichen haben die Urhebers oder der sonstigen Rechteinhaber im Internet ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die zum Abruf bereitgestellt, also veröffentlicht, werden. vorgenannten Systeme bekannt gewordenen Daten Ist in einem Einzelfall zweifelhaft, ob Urheberrechte geheim zu halten. Zulässig sind Mitteilungen, die zum durch eine Veröffentlichung verletzt werden, ist die Betrieb der Rechner und Dienste, zur Erstellung von Erlaubnis bei der zuständigen Lehrkraft einzuholen. Abrechnungen, zur Anzeige strafbarer Handlungen und § 15 Beachtung von Bildrechten zur Durchführung von Ordnungsmaßnahmen erforderlich sind. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos im Internet ist nur mit der E. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Genehmigung der abgebildeten Personen gestattet. Ist Unterrichtes das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist auch die § 20 Nutzungsberechtigung Genehmigung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die in den Punkten A bis D aufgeführten Regelungen § 16 Schulhomepage gelten auch für alle Arbeiten mit den schulischen Die Veröffentlichung von Internetseiten im Namen Systemen außerhalb des Unterrichts. Dies gilt oder unter dem Namen der Schule bedarf stets der insbesondere für die Verwendung der Geräte in Genehmigung durch die Schulleitung. Selbstlernzentren, Nutzung der WLAN-Infrastruktur und für den externen Zugriff auf die schulische EDV- § 17 Verantwortlichkeit Infrastruktur. Die nach § 2 nutzungsberechtigten Schüler*innen sind F. Schlussvorschriften für die von ihnen im Internet veröffentlichten Inhalte und Äußerungen verantwortlich. § 21 Inkrafttreten, Nutzerbelehrung § 18 Bekanntgabe persönlicher Daten im Internet (1) Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Schüler*innen ist es untersagt, ihre persönlichen Daten Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Alle oder Personenfotos ohne Einwilligung der nach § 2 Nutzungsberechtigten werden über diese aufsichtführenden Lehrkraft im Internet, etwa in Chats Nutzungsordnung unterrichtet. Einmal zu jedem oder Foren, bekannt zu geben. Schuljahresbeginn findet eine Aufklärungs- und Datenschutz, Fernmeldegeheimnis Fragestunde hinsichtlich der Inhalte der Nutzungsordnung statt, die im Klassenbuch § 19 Aufsichtsmaßnahmen, Administration protokolliert wird. (1) Die Schule ist zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht (2) Die nach § 2 nutzungsberechtigten Schüler*innen berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu versichern durch ihre Unterschrift, dass sie diese kontrollieren. Darüber hinaus können bei der Nutzungsordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung Inanspruchnahme von schulischen Systemen die zur für die Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur. Sicherung des Betriebs, zur Ressourcenplanung, zur Verfolgung von Fehlerfällen und zur Vermeidung von § 22 Haftung der Schule Missbrauch erforderlichen personenbezogenen Daten (1) Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die elektronisch protokolliert werden. Die für die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des Administration zuständigen Personen sind berechtigt, Nutzers entsprechen oder dass das System fehlerfrei zum Zwecke der Aufrechterhaltung eines oder ohne Unterbrechung läuft. ordnungsgemäßen Betriebes oder zur Vermeidung von missbräuchlichem Zugriff auf die Daten der Nutzer zu (2) Aufgrund der begrenzten Ressourcen können nehmen, sofern dies im jeweiligen Einzelfall insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit der - 15 -
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