Informationen und Verhaltensregeln am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus - Schuljahr 2022/2023

 
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Informationen und Verhaltensregeln am Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus - Schuljahr 2022/2023
Informationen und Verhaltensregeln am
Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus

Schuljahr 2022/2023

                           -1-
Inhalt

Schul- und Hausordnung für das Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung in Ahaus, Stadtlohn und Gronau ........ 3
10 Regeln für den Umgang von Schülern und Lehrern in der Gemeinschaft ........................................................... 4
Entschuldigungsverfahren bei Unterrichtsversäumnissen....................................................................................... 5
Beurlaubungen vom Unterricht................................................................................................................................ 6
Belehrung über die Möglichkeit der Entlassung von der Schule.............................................................................. 8
Merkblatt zur Schulpflicht nach der Sekundarstufe II .............................................................................................. 8
Information zu Hilfsmaßnahmen bei Sicherheitsstörungen in der Schule am Schulstandort Ahaus ...................... 9
Information zu Hilfsmaßnahmen bei Sicherheitsstörungen in der Schule am Schulstandort Gronau .................... 9
Information zu Hilfsmaßnahmen bei Sicherheitsstörungen in der Schule am Schulstandort Stadtlohn .............. 10
Richtlinien für das Verhalten bei BRÄNDEN oder anderen KATASTROPHEN am Schulstandort Ahaus ................ 10
Information zur Alarmprobe am Berufskolleg Gronau .......................................................................................... 11
Erklärung zur Einhaltung der Vorschrift zur Sicherheitsförderung im Sportunterricht ......................................... 11
Belehrung über das Verhalten bei Erkrankung an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit nach § 6
Infektionsschutzgesetz ........................................................................................................................................... 12
EDV-Nutzungsordnung des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung Ahaus ...................................................... 12
Nutzungsordnung für mobile Geräte ..................................................................................................................... 16
Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten .................................. 17
von Schülerinnen und Schülern .............................................................................................................................. 17
Schülerfahrkosten ................................................................................................................................................... 18
AzubiAbo Westfalen ............................................................................................................................................... 20
Benutzerordnung für das Selbstlernzentrum des BWV......................................................................................... 21
Unterschriften......................................................................................................................................................... 22

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Schul- und Hausordnung für das                                  grundsätzlich untersagt. Ausnahmeregelungen können
                                                                Lehrkräfte im begründeten Einzelfall treffen, wenn die
Berufskolleg Wirtschaft und                                     Beschädigung der schulischen Ausstattung
Verwaltung in Ahaus, Stadtlohn und                              ausgeschlossen ist.
Gronau                                                          Die Nutzungsordnung für mobile Geräte und die EDV-
                                                                Nutzungsordnung sind Bestandteile der Schul- und
                                                                Hausordnung.
Gebäude, Einrichtungen sowie Lehr- und Lernmittel der
Schule sind pfleglich zu behandeln. Vorsätzliche und            Sollte bei Unterrichtsbeginn oder bei
fahrlässige Beschädigungen und Verunreinigungen                 Lehrer*innenwechsel nach zehn Minuten der/die
verpflichten zum Schadensersatz. Der Kreis Borken als           Lehrer*in noch nicht anwesend sein, hat der/die
Schulträger behält sich vor, für jeden schuldhaft               Klassensprecher*in im Schulbüro Bescheid zu geben.
verursachten Schaden den Schüler oder dessen                    Während der Abwesenheit des Lehrers / der Lehrerin
Erziehungsberechtigten haftbar zu machen. Im                    ist der/die Klassensprecher*in für die Ordnung
Einzelnen gelten folgende Regelungen:                           verantwortlich.

Vor Beginn des Unterrichts und während der Pausen               Das Schulgelände darf nicht mit Motorfahrzeugen
halten sich die Schüler*innen an den dafür bestimmten           befahren werden. Alle Fahrzeuge sind nur an den dafür
Plätzen innerhalb des Schulgeländes auf. Der                    vorgesehenen Plätzen abzustellen: Die Parkplätze für
Aufenthalt in den Klassen ist vor Unterrichtsbeginn und         Bedienstete der Schule sind freizuhalten.
während der Pausen grundsätzlich nicht gestattet. Der           Für Ahaus gilt folgende Parkregelung:
Aufenthalt auf den Fluren ist während der Pausen
ebenfalls nicht zulässig. Bei einem Aufenthalt                  Fahrräder und motorisierte Zweiräder sind am
außerhalb des Schulgeländes besteht kein                        Fahrradstand abzustellen, Pkw auf den Parkplätzen am
Versicherungsschutz.                                            Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung Ahaus.

Für Gronau gilt außerdem: Eine Ausnahmeregelung gilt            Für Gronau gilt folgende Parkregelung:
für den Flur zwischen Eingangs- und Pausenhalle im              Fahrräder und motorisierte Zweiräder sollen am
Erdgeschoss, der als Aufenthaltsbereich genutzt                 Fahrradstand abgestellt werden, Pkw auf den
werden kann.                                                    Parkplätzen hinter der Sporthalle.
Mäntel und ähnliche Oberbekleidung sollen aus                   Für Stadtlohn gilt folgende Parkregelung:
hygienischen Gründen an regnerischen Tagen an den
Garderoben aufgehängt werden. Geld und                          Fahrräder sind am Fahrradstand abzustellen,
Wertgegenstände dürfen nicht in der Garderobe                   motorisierte Zweiräder auf der Parkfläche am Schulhof,
verbleiben, sondern sollen mit in die Klassenräume              Pkw auf den vorhandenen Parkplätzen.
genommen werden.                                                Die Fahrzeuge sind zum Schutz vor Diebstahl
Bei dem den Unterrichtsbeginn ankündigenden                     ordnungsgemäß abzuschließen. Einfahrten zum
Klingelzeichen gehen die Schüler*innen unverzüglich zu          Schulgebäude dienen im Notfall der Feuerwehr als
ihren Klassen- bzw. Fachräumen.                                 Zufahrt, sie sind stets freizuhalten.

Es nicht gestattet, sich auf die Fenstersimse bzw.              Aus eigenem Interesse und mit Rücksicht auf andere
Heizkörper zu setzen oder sich an die Wände                     sollte jede/r auf Sauberkeit im Schulgebäude, auf dem
anzulehnen und mit den Schuhsohlen die Wände zu                 Schulgelände und insbesondere in den
berühren.                                                       Toilettenanlagen bedacht sein.

Das Entsorgen von Müllresten jeder Art in den                   Für Ahaus gilt: Der eigens für Schüler*innen von
Heizkörperlamellen der Heizkörper sowohl in den                 Schülern/Schülerinnen wochenweise durchgeführte
Klassen- und Fachräumen als auch in den Fluren ist              Ordnungsdienst im inneren Pausenaufenthaltsbereich
strengstens untersagt. Dadurch bewirkte Flecken und             in Ahaus sollte durch ein entsprechendes
Beschädigungen werden kostenpflichtig beseitigt und             Sauberkeitsverhalten unterstützt werden.
dem Verursacher in Rechnung gestellt.                           Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht
Das Beschriften von Tischen, Stühlen, Schränken und             gestattet. Zum Schulgelände gehören auch die
Wänden ist verboten. Zuwiderhandlungen führen                   Parkplätze.
grundsätzlich zu Ordnungsmaßnahmen und zur                      Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Schulbüro
kostenpflichtigen Beseitigung durch den Verursacher.            abzugeben.
Das Mitnehmen von Getränken in offenen Behältnissen
ist nicht zulässig. Das Essen in Klassenräumen ist

                                                          -3-
Alle Schüler*innen sind während schulischer                      10 Regeln für den Umgang von
Veranstaltungen sowie auf dem Wege von und zu
diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung             Schülern und Lehrern in der
nach der Reichsversicherungsordnung gegen Unfall                 Gemeinschaft
versichert.
Diesen Versicherungsschutz verliert, wer während der             1. Wir gehen respektvoll miteinander um und achten
Unterrichtszeit oder der Pausen das Schulgelände aus             jeden in seiner Persönlichkeit, Herkunft und
anderen als schulischen Gründen verlässt.                        Lebensweise.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der                        2. Wir bringen die erforderlichen Lern- und
Unfallversicherung bei der Unfallkasse Nordrhein-                Unterrichtsmaterialien mit, machen unsere
Westfalen (UK NRW), der Schüler*innengarderoben-                 Hausaufgaben und bereiten den Unterricht vor und
und Fahrradversicherung beim Versicherungsverband                nach.
für Gemeinden und Gemeindeverbände. Schäden
müssen bis Unterrichtsende vor Verlassen des                     3. Während des Unterrichts bearbeiten wir die
Schulgrundstücks auf jeden Fall aber am Schadenstag,             gestellten Aufgaben.
der dafür zuständigen Stelle (Lehrer*in,                         4. Im Unterricht essen wir nicht, kauen kein Kaugummi
Schulsekretariat, Hausmeister) gemeldet werden, sonst            und trinken nur in Ausnahmefällen Wasser.
kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Weitere
Informationen über den Umfang der Leistungen erteilt             5. Weil es ungemütlich aussieht und stört, tragen wir in
das Schulbüro.                                                   den Unterrichtsräumen keine Jacken, Kappen, Mützen
                                                                 oder Sonnenbrillen.
Der Schulträger (Kreis Borken) haftet nicht für Schäden,
die Schülern entstehen, wenn sie ihr Fahrzeug nicht              6. Wir möchten in einer sauberen Schule leben,
ordnungsgemäß abstellen und abschließen, wenn                    deshalb achten wir alle auf Sauberkeit im gesamten
ihnen Geld und Wertsachen abhandenkommen, wenn                   Gebäude sowie auf dem Schulgelände, und wir werfen
sie eigenmächtig das Schulgelände verlassen und dabei            Müll in die Mülleimer, stellen die Stühle hoch und
einen Unfall erleiden.                                           putzen die Tafel.

Die Hausordnung findet sinngemäß auch auf                        7. Wir haben unsere Handys und MP3-Player in den
schulfremde Benutzer Anwendung.                                  Unterrichtsräumen ausgeschaltet in unseren
                                                                 Schultaschen.
Für Ahaus gilt außerdem: In jeder Klasse bzw. in jedem
Kurs ist ein Schülerordnungsdienst einzurichten, der             8. Selbstverständlich ist es verboten, gefährliche
täglich für die Sauberkeit in den gerade benutzten               Gegenstände bzw. Waffen jeder Art mit zur Schule zu
Klassenräumen verantwortlich ist und die                         bringen.
erforderlichen Tafelreinigungen durchführt. Ein                  9. Wir drohen keiner anderen Person Gewalt an oder
Klassenraum wird nie verlassen, ohne die Tafel zu                wenden Gewalt in physischer oder psychischer Form
säubern. Zur Vermeidung von Kreidestaub ist eine                 (z.B. Mobbing) an.
feuchte Reinigung vorzusehen. Ebenso ist der
Fußboden von eventuellen Abfällen zu befreien. Die               10. Wir übertragen unsere Stimmungs-schwankungen
Stühle sind nach Beendigung des Unterrichts für eine             nicht auf den Unterricht.
Klasse oder Lerngruppe in jedem Raum hochzustellen.
Verantwortlich für die Einhaltung der Regelungen ist
neben den Schülerordnungsdiensten die jeweils für
den Unterricht zuständige Lehrperson.

Ahaus, 1. April 2019

                                                           -4-
Entschuldigungsverfahren bei                                    über die Bewilligung rechtzeitig entscheiden kann.
                                                                Ferner sind die Fachlehrer vorher zu informieren.
Unterrichtsversäumnissen
                                                                9. Für Berufsschüler gilt: Der „Betriebsurlaub“ muss in
                                                                die Schulferien gelegt werden. Eine Befreiung vom
1. Fehlt ein Schüler im Unterricht, so muss er sich vor         Unterricht aufgrund eines Betriebsurlaubs außerhalb
Unterrichtsbeginn über das digitale Klassenbuch                 der Schulferien ist nicht möglich.
abmelden. Fehlt ein Schüler an mehreren                         10. Erfolgt die Entschuldigung nicht in der oben
Unterrichtstagen, so informiert er den Klassenlehrer            beschriebenen Weise oder werden die
ebenfalls mithilfe des digitalen Klassenbuchs über die          Entschuldigungsgründe vom Klassenlehrer nicht
voraussichtliche Abwesenheitsdauer. Bei längerer                akzeptiert, so gelten die versäumten Stunden als
Krankheitsdauer ist spätestens am dritten Fehltag eine          unentschuldigt. Fehlt ein Schüler häufiger
Zwischenmitteilung zu machen.                                   unentschuldigt, werden pädagogische oder
2. Möglichst am folgenden Schultag, jedoch                      disziplinarische Maßnahmen eingeleitet.
spätestens am dritten Unterrichtstag nach                       11. Bei versäumten Klausuren und angekündigten
Gesundung, schickt der Schüler dem Klassenlehrer                schriftlichen Übungen ist sowohl dem Klassenlehrer als
eine schriftliche und von einem                                 auch dem Fachlehrer grundsätzlich ein ärztliches
Erziehungsberechtigten unterschriebene                          Attest vorzulegen. Liegt dieses nicht vor, kann die
Entschuldigung (volljährige Schüler können die                  betroffene Leistungsüberprüfung nicht
Entschuldigungen selbst unterzeichnen) mit den                  nachgeschrieben werden und wird als ungenügend
folgenden Informationen zu: Grund des Fehlens,                  gewertet.
versäumte Fächer und Summe der Fehlstunden. Hierzu
kann die Vorlage im digitalen Klassenbuch genutzt               Jeder Fachlehrer ist in Absprache mit dem
werden. Dabei kann die Vorlage eines ärztlichen                 Bildungsgangleiter berechtigt, bei sich häufenden
Attestes gefordert werden, dessen Kosten vom Schüler            Versäumnissen für seinen Kurs künftig „bestätigte“
zu tragen sind. Bei Berufsschülern ist die Bestätigung          Entschuldigungen (ärztliche Atteste, Bescheinigungen
durch den Ausbilder mit Firmenstempel und                       usw.) zu verlangen.
Unterschrift erforderlich.                                      Verhalten bei Fehlzeiten
3. Der Klassenlehrer vermerkt die versäumten                    Krankheit: Bei einer Krankheit müsst ihr euch über die
Unterrichtsstunden als entschuldigt im digitalen                App oder die Webseite abwesend melden. Diese
Klassenbuch.                                                    Abwesenheit wird den Fachlehrern angezeigt. Sie gilt
                                                                nicht als Entschuldigung, informiert aber die Lehrer
4. Die versäumten Unterrichtsinhalte sind                       über eure Abwesenheit.
unverzüglich nachzuarbeiten. Sie können bereits in der          Längere Krankheit: Solltet ihr mehr als zwei Tage krank
nächsten Unterrichtsstunde Gegenstand von                       sein, schreibt eine Mail an die Klassenlehrerin bzw. den
Leistungsüberprüfungen sein.                                    Klassenlehrer, um sie bzw. ihn über den weiteren
5. Wenn drei Unterrichtstage nach dem Fehlen das                Krankheitsstand zu informieren.
Entschuldigungsverfahren nicht ordnungsgemäß                    Klausuren oder Tests: Betreffen eure Fehlzeiten
erfolgt ist, gelten die Stunden als unentschuldigt.             Klausuren oder andere angekündigte
                                                                Leistungsüberprüfungen, müsst ihr ein ärztliches Attest
6. Fehlt ein Schüler unentschuldigt, so bewertet der            vorlegen, ansonsten sind die Stunden nicht
Fachlehrer die „Sonstigen Leistungen“ mit der Note              entschuldigt und die Prüfungen werden als
ungenügend für die betreffende Stunde. Die                      ungenügend bewertet.
unentschuldigten Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis              Entschuldigungen: Über die Webseite könnt ihr
gesondert ausgewiesen.                                          automatisch ein Entschuldigungsschreiben ausdrucken.
7. Muss ein Schüler im Laufe eines Schultages aus               Bitte tragt den Entschuldigungsgrund ein. Volljährige
gesundheitlichen Gründen den Unterricht verlassen,              Schülerinnen bzw. Schüler können maximal drei
muss er sich bei einem Lehrer persönlich abmelden.              Entschuldigungsschreiben mit insgesamt maximal 20
Am besten meldet er sich bei dem Lehrer ab, bei dem             Unterrichtsstunden selbst unterschreiben, ansonsten
er den Unterricht versäumen wird. Sollte das nicht              ist ein Attest erforderlich. Auszubildende lassen das
möglich sein, so muss er zumindest dem Fachlehrer,              Schreiben vom Ausbildungsbetrieb unterschreiben und
bei dem er zuletzt Unterricht hatte, mitteilen, dass er         abstempeln.
aus gesundheitlichen Gründen den Unterricht verlässt.           Schickt dieses Schreiben der Klassenlehrerin bzw. dem
                                                                Klassenlehrer innerhalb von drei Unterrichtstagen
8. Eine Beurlaubung vom Unterricht aus zwingenden               nach eurer Fehlzeit digital zu. Die Klassenlehrerin bzw.
persönlichen oder betrieblichen Gründen ist nur                 der Klassenlehrer wird die Stunden dann im digitalen
ausnahmsweise auf schriftlichen Antrag möglich. Der             Klassenbuch als entschuldigt setzen. Werden die
Antrag auf Beurlaubung bzw. Befreiung vom Unterricht            Stunden nicht rechtzeitig entschuldigt, werden sie als
ist so frühzeitig (möglichst 14 Tage vor dem Fehltag)           unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis
beim Klassenlehrer einzureichen, so dass die Schule             vermerkt.

                                                          -5-
Beurlaubungen: Wisst ihr im Vorfeld, dass ihr                   Beurlaubungen vom Unterricht
Unterricht versäumen werdet, müsst ihr euch
beurlauben lassen. Gründe für Beurlaubungen könnt
ihr in diesem Kalender nachlesen. Hierzu druckt ihr das         12 – 52 Nr. 21 Beurlaubung - RdErl. d.
Formular aus, welches ihr über den QR-Code oder auf             Kultusministeriums v. 26. 3. 1980 (GABl. NW. S. 183) *
der Schulhomepage findet. Beurlaubungen werden
nicht als Fehlzeiten auf dem Zeugnis vermerkt.                  1. Wichtige Gründe, bei denen eine Beurlaubung in
Verspätungen: Kommt ihr mehr als 20 Minuten zu                  Betracht kommen kann, sind z. B.:
spät, wird die betreffende Stunde als Fehlstunde                a) Persönliche Anlässe
gewertet und muss schriftlich entschuldigt werden.
                                                                (z. B. Erstkommunion und Konfirmation; Hochzeit,
                                                                Jubiläen, Geburt, schwere Erkrankung und Todesfall
                                                                innerhalb der Familie). Die Dauer der Beurlaubung
                                                                richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles.
                                                                b) Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schülerin
                                                                oder den Schüler eine besondere Bedeutung haben
                                                                z. B.: religiöse Veranstaltungen (z. B. Rüstzeiten,
                                                                Exerzitien, Kirchentage), Fortbildungsveranstaltungen
                                                                der Tarifpartner (Gewerkschaften, Arbeitgeber) und
                                                                ihrer Spitzenorganisationen, Einzelgewerkschaften,
                                                                Unternehmensverbände, Kammern sowie der
                                                                Fachverbände (z. B. Seminare zur Vorbereitung auf den
                                                                Übertritt in das Arbeitsleben), politische
                                                                Veranstaltungen (z. B. Bildungsarbeit der Parteien oder
                                                                ihnen nahestehender Organisationen), kulturelle
                                                                Veranstaltungen (z. B. aktive Teilnahme an
                                                                künstlerischen und wissenschaftlichen Wettbewerben,
                                                                Mitwirkung an Aufführungen eines Chores, Orchesters,
                                                                einer Laienspielschar), Sportveranstaltungen (z. B.
                                                                aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen,
                                                                Trainingslagern, Sportfesten), internationale
                                                                Veranstaltungen, die der Begegnung Jugendlicher
                                                                dienen, für ausländische Schülerinnen und Schüler
                                                                Veranstaltungen aus Anlass nationaler Feiertage. Die
                                                                Dauer der Beurlaubung soll je Schuljahr eine Woche
                                                                nicht überschreiten.
                                                                c) Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch
                                                                Bei schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern muss
                                                                der Besuch einer Schule des Gastlandes sichergestellt
                                                                sein.
                                                                d) Erholungsmaßnahmen
                                                                wenn das Gesundheitsamt (Schulärztin oder Schularzt)
                                                                die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen für
                                                                erforderlich hält.
                                                                e) Schließung des Haushalts
                                                                Vorübergehende, unumgänglich erforderliche
                                                                Schließung des Haushalts wegen besonderer
                                                                persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse der
                                                                Eltern (z. B. Krankenhausaufenthalt, staatlich
                                                                geförderte Familienerholungsmaßnahme,
                                                                Betriebsferien).
                                                                f) Religiöse Feiertage
                                                                Für die Beurlaubung wegen religiöser Feiertage ist
                                                                Voraussetzung, dass sich das Gebot der
                                                                Feiertagsheiligung als verbindliche

                                                          -6-
Glaubensüberzeugung einer bestimmten                            können. Das Gleiche gilt für die Teilnahme an
Religionsgemeinschaft (z. B. die Sabbatheiligung für            Delegiertenkonferenzen auf Landes- und Bezirksebene.
Juden und Sieben-Tage-Adventisten, Ramadan-,                    b) Veranstaltungen auf Landesebene
Beiran- und Opferfest des Islam) und die Zugehörigkeit          Für sonstige Veranstaltungen der Zusammenschlüsse
der Schülerin oder des Schülers zu dieser                       von Schülervertretungen auf Landesebene, die von der
Religionsgemeinschaft feststellen lassen. Die                   Bezirksregierung Düsseldorf als mittelbewirtschaftende
Beurlaubung wird von der Schulleiterin oder dem                 obere Schulaufsichtsbehörde gefördert werden,
Schulleiter für die Dauer des Schulverhältnisses                können Schülerinnen und Schüler beurlaubt werden,
ausgesprochen.                                                  wenn sie eine namentliche schriftliche Einladung
g) Fördermaßnahmen                                              vorlegen und schulische Gründe nicht entgegenstehen.
für wissenschaftliche, sportliche oder künstlerische
                                                                Dem Einladungsschreiben ist die Bewilligungsverfügung
Hochbegabungen. Eine Beurlaubung soll nur dann
                                                                Bezirksregierung Düsseldorf in Ablichtung beizufügen.
erfolgen, wenn durch eine Befreiung in einzelnen
Fächern der Förderzweck nicht erreicht werden kann.             Das Gleiche gilt für sonstige Veranstaltungen, die zwar
h) Freiwilliges ökologisches Jahr                               nicht aus SV-Mitteln gefördert werden, die aber von
Jugendliche und junge Erwachsene, die noch                      der Bezirksregierung Düsseldorf als zu den Aufgaben
berufsschulpflichtig sind, können zur Teilnahme an              der SV gehörend anerkannt worden sind.
einem freiwilligen ökologischen Jahr beurlaubt werden.          Sollen Schülerinnen und Schüler von Schulen
Voraussetzung ist die Vorlage einer Bescheinigung der           verschiedener oberer Schulaufsichtsbehörden an
jeweils zuständigen oberen Landesbehörde aus der                solchen Veranstaltungen teilnehmen, so trifft die
hervorgeht, dass die oder der Jugendliche bzw. junge            Bezirksregierung Düsseldorf die Entscheidung auch im
Erwachsene zur Teilnahme an dem freiwilligen                    Namen der anderen oberen Schulaufsichtsbehörden
ökologischen Jahr ausgewählt worden ist.                        und teilt diese den jeweiligen Aufsichtsbehörden mit.
Die Beurlaubungsanträge sind möglichst eine Woche               c) Regionale Veranstaltungen
vorher schriftlich an die Klassenlehrerin oder den              Unter den Voraussetzungen von b) kann eine
Klassenlehrer bzw. an die Schulleitung zu richten.              Beurlaubung auch für sonstige Veranstaltungen von
                                                                Zusammenschlüssen von Schülervertretungen
Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind
                                                                unterhalb der Landesebene erfolgen.
bei der Beurlaubung darauf hinzuweisen, dass der
versäumte Unterrichtsstoff nachzuholen ist. Die Schule          Bei Veranstaltungen, die nicht aus SV-Mitteln gefördert
soll die Schülerin oder den Schüler dabei unterstützen.         werden, entscheidet über die Anerkennung als SV-
                                                                Veranstaltung die jeweilige obere
Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen
                                                                Schulaufsichtsbehörde.
Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und im Anschluss
an die Ferien ist nur bei Vorliegen eines wichtigen             Das grundsätzliche Einverständnis der
Grundes im Sinne des Absatzes 1 möglich und, wenn               Erziehungsberechtigten nicht volljähriger Schülerinnen
nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den               und Schüler ist zu unterstellen, sofern diese es nicht
Zweck hat, die Schulferien zu verlängern.                       ausdrücklich versagt haben.
Insbesondere ist die Schließung des Haushaltes nicht
als unumgänglich dringlich anzusehen, wenn sie nur
                                                                Bereinigt. Eingearbeitet: RdErl. v. 26. 6. 1980 (GABl.
den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen
                                                                NW. S. 361); RdErl. v. 23. 10. 1984 (GABl. NW. S. 504);
oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.
                                                                RdErl. v. 29. 6. 2002 (ABl. NRW. 1 S. 231); RdErl. v. 27.
Die Dringlichkeit der Beurlaubung muss besonders                6. 2003 (ABl. NRW. S. 232)
nachgewiesen werden. […]
                                                                © Ritterbach Verlag GmbH
2. Bei der Beurlaubung von Schülervertreterinnen und
Schülervertretern ist wie folgt zu verfahren:

a) Vorstandssitzungen, Delegiertenkonferenzen
Die Mitglieder des Vorstandes eines
Zusammenschlusses von Schülervertretungen
(Landesschülervertretung NW, Schülervertretung der
Privatschulen, Bezirksschülervertretungen) sind zu
Sitzungen dieser Organe grundsätzlich zu beurlauben,
wenn sie eine ordnungsgemäße Einladung vorweisen

                                                          -7-
Belehrung über die Möglichkeit der                             Merkblatt zur Schulpflicht nach der
                                                               Sekundarstufe II
Entlassung von der Schule

                                                               1. Berufsschulpflicht
gemäß § 53 Abs. 4 SchulG und gemäß § 47 Abs. 1
SchulG                                                         Nach dem Schulgesetz § 34 von NRW vom 15.02.2005
                                                               beginnt die Berufsschulpflicht mit der Beendigung der
Liebe Schülerinnen und Schüler,                                Vollzeitschulpflicht
hin und wieder kommt es vor, dass gegen die sehr               (10. Schuljahr).
ernst zu nehmende Verpflichtung zur regelmäßigen
Teilnahme am Unterricht verstoßen wird. Wer aus ihm            Die Berufsschulpflicht dauert für Jugendliche und
zu vertretenden und nicht zu entschuldigenden                  Erwachsene in der Regel solange ein
Gründen unregelmäßig zur Schule kommt, behindert               Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor
die Schule an der Erfüllung ihres Auftrages und                Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres
gefährdet sein eigentlich angestrebtes Bildungsziel            begonnen worden ist (§ 38 SchulG).
sowie häufig auch die Bildungsziele seiner                     Auszubildende, die nach Vollendung des 21.
Mitschülerinnen und Mitschüler erheblich.                      Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis
    •    Die Entlassung von der Schule kann bei                beginnen, sind berechtigt, die Berufsschule zu
         volljährigen nicht mehr schulpflichtigen              besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis
         Schülerinnen und Schülern erfolgen, wenn              besteht.
    •    im Verlauf von 30 Tagen insgesamt 20                  Berufsschulpflichtige Auszubildende haben die für die
         Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt            Ausbildungsstätte zuständige Berufsschule zu
         wurden oder wenn                                      besuchen; Berufsschulpflichtige ohne
    •    die Schülerin/der Schüler trotz schriftlicher         Berufsausbildungsverhältnis haben die für den
         Erinnerung ununterbrochen 20                          Wohnort zuständige Berufsschule zu besuchen.
         Unterrichtstage unentschuldigt fehlt.
                                                               Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis
Die Schule macht von dieser Regelung grundsätzlich             dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres,
Gebrauch, wenn erzieherisches Einwirken seitens der            in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Die
Lehrerschaft innerhalb des genannten Zeitraums nicht           Schulaufsichtsbehörde oder der Schulleiter kann
zu einer Verhaltensänderung der Schülerin oder des             Schulpflichtige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Schülers führt. Da die mit einer Entlassung von der            vom weiteren Besuch der Schule befreien.
Schule zu tragenden persönlichen Konsequenzen
                                                               Die Schulpflicht endet vor Vollendung des 18.
nachdenkenswert, weil sehr weitreichend sind, bitte
                                                               Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines
ich dringend um Beachtung.
                                                               vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe
                                                               II.
gez. der Schulleiter                                           2. Überwachung der Schulpflicht
Belehrung über die Möglichkeit der Entlassung von der          Die Erziehungsberechtigten als gesetzliche Vertreter
Schule gemäß § 53 Abs. 4 SchulG und gemäß § 47 Abs.            (Eltern, Vormund) und die Ausbilder sind gemeinsam
1 SchulG                                                       verantwortlich für die Erfüllung der Schulpflicht. Sie
Hiermit bestätige ich, dass ich darüber belehrt worden         haben den Berufsschulpflichtigen nach Beendigung der
bin, dass von mir unentschuldigte                              Vollzeitschulpflicht bzw. bei Beginn des
                                                               Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses im Büro
Unterrichtsversäumnisse im Umfang von insgesamt 20
                                                               der Berufsschule anzumelden. Änderungen von
Unterrichtsstunden im Verlaufe eines Monats gemäß §
53 Abs. 4 SchulG oder unentschuldigte                          Anschriften der Wohnung und des Betriebes sind dem
ununterbrochene Unterrichtsversäumnisse von 20                 Klassenleiter umgehend anzugeben.
Unterrichtstagen zur Entlassung aus der Schule führen.         Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen über
                                                               die Schulpflicht sind Ordnungswidrigkeiten, die mit
                                                               einer Geldbuße bis zu 1000,00 € geahndet werden
                                                               können.

                                                         -8-
Information zu Hilfsmaßnahmen bei                                 Information zu Hilfsmaßnahmen bei
Sicherheitsstörungen in der Schule                                Sicherheitsstörungen in der Schule
am Schulstandort Ahaus                                            am Schulstandort Gronau

An alle Eltern und Erziehungsberechtigten unserer                 An alle Eltern und Erziehungsberechtigten unserer
Schülerinnen und Schüler                                          Schülerinnen und Schüler

Liebe Eltern,                                                     Liebe Eltern,
vielleicht haben Sie in den letzten Monaten davon                 vielleicht haben Sie in den letzten Monaten davon
gehört, dass es in Deutschland an vereinzelten Schulen            gehört, dass es in Deutschland an vereinzelten Schulen
zu gewalttätigen Übergriffen durch Amoktäter                      zu gewalttätigen Übergriffen durch Amoktäter
gekommen ist. Auch wenn solche Ereignisse seltene                 gekommen ist. Auch wenn solche Ereignisse seltene
Ausnahme sind – grundsätzlich ist keine Schule vor                Ausnahme sind – grundsätzlich ist keine Schule vor
solchen Vorfällen geschützt.                                      solchen Vorfällen geschützt.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass konkrete                Wir möchten Sie darüber informieren, dass konkrete
Vorkehrungen für einen solchen unwahrscheinlichen                 Vorkehrungen für einen solchen unwahrscheinlichen
Fall zur Sicherheit Ihrer Kinder an unserer Schule                Fall zur Sicherheit Ihrer Kinder an unserer Schule
getroffen sind.                                                   getroffen sind.
Sie sollen für den hoffentlich nicht eintretenden Notfall         Sie sollen für den hoffentlich nicht eintretenden Notfall
Folgendes wissen:                                                 Folgendes wissen:
    1.   Durch das Sicherungskonzept der Schule sind                  1.   Durch das Sicherungskonzept der Schule sind
         Polizei, Ärzte, Sanitäter in der Krisensituation                  Polizei, Ärzte, Sanitäter in der Krisensituation
         unmittelbar im Einsatz.                                           unmittelbar im Einsatz.
    2.   Es wird sofort eine Informationsstelle für die               2.   Es wird sofort eine Informationsstelle für die
         Eltern eingerichtet. Der Sammelplatz für die                      Eltern eingerichtet. Der Sammelplatz für die
         Eltern ist die Turnhalle der Anne-Frank-                          Eltern am Schulstandort Gronau ist an der
         Realschule, Kivitstegge 9, Ahaus.                                 Sporthalle der Berufsschule Gronau,
    3.   Für Ihre Fragen hierzu steht Ihnen als                            Brändströmstraße 20, Gronau
         Ansprechpartner Herr StD Plate unter der                     3.   Für Ihre Fragen hierzu steht Ihnen als
         Telefonnummer 02561 / 4290-515 oder 0160                          Ansprechpartner Herr Weitkamp unter der E-
         / 94543072 zur Verfügung.                                         Mail we@bwv-ahaus.de zur Verfügung.
Schulbehörde und Polizei haben für den Notfall einen              Schulbehörde und Polizei haben für den Notfall einen
verantwortungsvollen Handlungsplan zur schnellen                  verantwortungsvollen Handlungsplan zur schnellen
Hilfe für Ihre Kinder abgesprochen.                               Hilfe für Ihre Kinder abgesprochen.
Bitte unterstützen Sie uns im Krisenfall durch Ihr                Bitte unterstützen Sie uns im Krisenfall durch Ihr
besonnenes Handeln.                                               besonnenes Handeln.
Mit freundlichen Grüßen                                           Mit freundlichen Grüßen

H. Brügging                                                       H. Brügging
Leiter des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung                Leiter des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung
Ahaus                                                             Ahaus

                                                            -9-
Information zu Hilfsmaßnahmen bei                                    Richtlinien für das Verhalten bei
Sicherheitsstörungen in der Schule                                   BRÄNDEN oder anderen
am Schulstandort Stadtlohn                                           KATASTROPHEN am Schulstandort
                                                                     Ahaus
An alle Eltern und Erziehungsberechtigten unserer
Schülerinnen und Schüler                                                 1.   Alarmsignal ist das andauernde Ertönen eines
Liebe Eltern,                                                                 Heultones.
                                                                         2.   Beim Ertönen des Alarmsignals sind die
vielleicht haben Sie in den letzten Monaten davon
                                                                              Fenster, Oberlichter und die Türen zu
gehört, dass es in Deutschland an vereinzelten Schulen
                                                                              schließen. (Die Türen bitte nicht abschließen!)
zu gewalttätigen Übergriffen durch Amoktäter                                  Kleidungsstücke und Lernmittel können
gekommen ist. Auch wenn solche Ereignisse seltene                             mitgenommen werden, wenn dadurch die
Ausnahme sind – grundsätzlich ist keine Schule vor                            Räumung nicht verzögert wird. Der
solchen Vorfällen geschützt.
                                                                              unterrichtende Lehrer nimmt das Klassenbuch
Wir möchten Sie darüber informieren, dass konkrete                            mit.
Vorkehrungen für einen solchen unwahrscheinlichen                        3.   Unter Aufsicht des Lehrers wird das
Fall zur Sicherheit Ihrer Kinder an unserer Schule                            Schulgebäude klassenweise geordnet und in
getroffen sind.                                                               zügiger Gangart verlassen.
                                                                         4.   Den Fluchtwegen, die durch weiße Pfeile auf
Sie sollen für den hoffentlich nicht eintretenden Notfall
                                                                              grünem Untergrund gekennzeichnet sind, ist
Folgendes wissen:
                                                                              zu folgen.
    1.   Durch das Sicherungskonzept der Schule sind                     5.   An dem für den jeweiligen Klassenraum durch
         Polizei, Ärzte, Sanitäter in der Krisensituation                     Unterweisung festgelegten nächstliegenden
         unmittelbar im Einsatz.                                              Sammelpunkt außerhalb des Schulgebäudes
    2.   Es wird sofort eine Informationsstelle für die                       stellt jede Lehrkraft fest, ob ihre Klasse
         Eltern eingerichtet. Der Sammelplatz für die                         vollzählig ist und meldet die Vollzähligkeit
         Eltern am Schulstandort Stadtlohn ist auf dem                        oder das Fehlen von Schülern der
         Parkplatz der Sporthalle der Fliednerschule                          Einsatzleitung von Feuerwehr oder Polizei.
         (Grundschule) in Stadtlohn                                      6.   Sammelpunkt ist in jedem Fall ein Ort
    3.   Für Ihre Fragen hierzu steht Ihnen als                               außerhalb des Schulgebäudes an den durch
         Ansprechpartner Herr OStR Thoms unter der                            Schilder gekennzeichneten Stellen.
         Telefonnummer 02541-2793 zur Verfügung.                                               ➢ Sammelpunkt 1 ist der
                                                                                                    Schülerparkplatz
Schulbehörde und Polizei haben für den Notfall einen
                                                                                               ➢ Sammelpunkt 2 ist bei
verantwortungsvollen Handlungsplan zur schnellen
Hilfe für Ihre Kinder abgesprochen.                                                                 den Fahnenmasten
                                                                                               ➢ Sammelpunkt 3 ist der
Bitte unterstützen Sie uns im Krisenfall durch Ihr                                                  Lehrerparkplatz
besonnenes Handeln.                                                      7.   Alle Auf- und Zufahrten zum Schulgebäude
Mit freundlichen Grüßen                                                       sind freizuhalten.
                                                                         8.   An der Sammelstelle werden im Bedarfsfall
                                                                              weitere Anordnungen abgewartet. Nach der
H. Brügging                                                                   Entwarnung, die durch Ertönen des
                                                                              Pausenzeichens erfolgt, kehren die Schüler
Leiter des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung                            und Schülerinnen unverzüglich in ihren
Ahaus                                                                         Klassenraum zurück.
                                                                         9.   Alle Klassen werden bei der Einschulung in
                                                                              diese Richtlinien eingewiesen. Dazu erfolgt
                                                                              eine Begehung des Fluchtweges mit dem/der
                                                                              Klassenlehrer/in bis zur dabei festgelegten
                                                                              Sammelstelle innerhalb der ersten zwei
                                                                              Wochen nach Schulbeginn.
                                                                     gez. Brügging, Schulleiter
                                                                     gez. Ewigmann, Sicherheitbeauftragter

                                                            - 10 -
Information zur Alarmprobe am                                       Erklärung zur Einhaltung der
Berufskolleg Gronau                                                 Vorschrift zur Sicherheitsförderung
                                                                    im Sportunterricht
    1.   Der Alarm erfolgt durch das andauernde
         Ertönen eines Heultones.                                   Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich von
    2.   Nach dem Ertönen des Alarmsignals sind die                 meinem Sportlehrer über folgende Vorschriften zur
         Fenster, Oberlichter und die Türen zu                      Sicherheitsförderung im Sportunterricht1 informiert
         schließen. (Die Türen bitte nicht abschließen!)            worden bin:
    3.   Kleidungsstücke und Lernmittel können
         mitgenommen werden, wenn dadurch die                           •    Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Ohr- und
         Räumung nicht verzögert wird. Der                                   Piercingschmuck sind beim Sport entweder
         unterrichtende Lehrer nimmt das Klassenbuch                         abzulegen oder ggf. abzukleben.
         mit. (Die Kolleginnen und Kollegen sollten am                  •    Brillenträger und Brillenträgerinnen müssen
         Übungstag ihren Mantel bzw. ihre Jacke mit in                       sporttaugliche Brillen oder Kontaktlinsen
         die Klasse nehmen und ebenfalls die Schüler                         tragen. Empfehlungen zum Tragen
         auf eine geeignete Kleidung hinweisen, um                           spezifischer Schutzausrüstungen bei einzelnen
         füe die Zeit am Sammelpunkt nicht zu frieren).                      Sportarten sind auch im Schulsport zu
    4.   Unter Aufsicht des Lehrers wird das                                 beachten.
         Schulgebäude klassenweise geordnet und in
                                                                    In der Sporthalle sind Joggingschuhe und spezielle
         zügiger Gangart verlassen.
                                                                    Schuhe für den Outdoor-Bereich nicht zulässig,
    5.   Den ausgeschilderten Fluchtwegen, die durch
                                                                    sondern nur Schuhe, die eigens für den Hallensport
         weiße Pfeile auf grünem Untergrund
                                                                    geeignet sind.
         gekennzeichnet sind, ist zu folgen.
    6.   An dem für den jeweiligen Klassenraum                      Weiterhin sind Erkrankungen, wie Asthma, Epilepsie,
         zugeordneten Sammelpunkt stellt jeder Lehrer               Herzkrankheiten sowie sonstige Krankheiten, die sich
         fest, ob seine Klasse vollzählig ist.                      bei sportlicher Belastung negativ äußern, unbedingt
         Sammelpunkt ist in jedem Fall ein Ort                      beim Sportlehrer anzuzeigen.
         außerhalb des Schulgebäudes:
                                                                    Es ist der Schule oder den Lehrkräften nicht möglich,
         auf dem Weg an der Umflut.
                                                                    eine Haftung für Sach- oder Personenschäden zu
    7.   Die Auffahrten zum Schulgebäude sind
                                                                    übernehmen, die als Folge einer Missachtung der
         grundsätzlich freizuhalten und die
                                                                    Vorschrift resultieren.
         Schuleingänge sind nicht zu blockieren.
    8.   An der Sammelstelle werden im Bedarfsfall                  Für sich daraus ergebende Schäden haftet die/der
         weitere Anordnungen abgewartet. Nach der                   betreffende Schülerin/Schüler bzw. deren/dessen
         Entwarnung, die durch Ertönen des                          gesetzliche Vertreterin/gesetzlicher Vertreter. Im Falle
         Pausenzeichens erfolgt, kehren die                         einer Verletzung zahlt der
         Schülerinnen und Schüler unverzüglich in                   Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) zwar
         ihren Klassenraum zurück.                                  zunächst die Kosten (Heilbehandlung, ...), kann aber
                                                                    gegenüber den Schülerinnen, dem Schüler bzw.
                                                                    deren/dessen Erziehungsberechtigten
                                                                    Regressansprüche geltend machen.
                                                                    Diese Vereinbarung erkenne ich durch die geleistete
                                                                    Unterschrift vorbehaltlos an.

1       MINISTERIUM FÜR SCHULE, JUGEND UND KINDER DES               Schulsport – Rechtsgrundlagen. Schriftenreihe Schule
LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN: Sicherheitsförderung im                 in NRW, Nr. 1033, 2002.

                                                           - 11 -
Belehrung über das Verhalten bei                                  EDV-Nutzungsordnung des
Erkrankung an einer                                               Berufskollegs Wirtschaft und
meldepflichtigen übertragbaren                                    Verwaltung Ahaus
Krankheit nach § 6
Infektionsschutzgesetz                                            Präambel
                                                                  Die nachfolgende Nutzungsordnung stellt wichtige
Liebe Schülerinnen und Schüler,                                   Grundregeln im Umgang mit Computern, den
                                                                  Kommunikationsnetzen und den Online-Systemen der
bei Erkrankung an einer meldepflichtigen                          Schule (im Folgenden zusammengefasst als Systeme
übertragbaren Krankheit nach § 6                                  bezeichnet) durch Schüler*innen auf. Insbesondere
Infektionsschutzgesetz dürfen Sie gemäß § 34                      müssen Schüler*innen darauf achten, dass
Infektionsschutzgesetz die dem Unterricht dienenden
Räume nicht betreten, Einrichtungen der Schule nicht              -    die Systeme der Schule ausschließlich nur für
benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht                  unterrichtliche Zwecke genutzt werden dürfen.
teilnehmen, bis nach dem Urteil der behandelnden                  -    mit den Systemen der Schule und dazugehörigen
Ärzte eine Weiterverbreitung der Krankheit durch Sie              Geräten sorgfältig umgegangen wird,
nicht mehr zu befürchten ist.
                                                                  -    die persönlichen Zugangsdaten (insbesondere
Hiermit bestätige ich, dass ich darüber belehrt worden            Passwörter) für Nutzung der Systeme geheim gehalten,
bin, bei Erkrankung an einer meldepflichtigen                     nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich vom
übertragbaren Krankheit nach § 6                                  jeweiligen Nutzungsberechtigten verwendet werden,
Infektionsschutzgesetz die dem Unterricht dienenden
Räume gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz nicht                     -     fremde Rechte und insbesondere das
betreten, Einrichtungen der Schule nicht benutzen und             Urheberrecht beachtet werden, vor allem das
an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen darf,              Materialien, die von anderen Personen stammen, nicht
bis nach dem Urteil der behandelnden Ärzte eine                   unberechtigt veröffentlicht werden und dass kein
Weiterverbreitung der Krankheit durch mich nicht                  unberechtigter Download von Musikdateien, Spielen
mehr zu befürchten ist.                                           etc. erfolgt.
                                                                  -    illegale Inhalte weder veröffentlicht noch im
                                                                  Internet aufgerufen werden,
                                                                  -    persönliche Daten (Name, Geburtsdatum,
                                                                  Personenfotos) von Lehrkräften, Schüler*innen und
                                                                  sonstigen Personen nicht unberechtigt im Internet
                                                                  veröffentlich werden.
                                                                  -     die von der Schule zur Verfügung gestellten
                                                                  Systeme, Dienste, Daten und Informationsmaterialien
                                                                  (insbesondere Skripte und E-Books, insbesondere des
                                                                  „All You Can Read“- Angebotes des HERDT-Verlages)
                                                                  dürfen nur während der Schullaufbahn und
                                                                  ausschließlich für schulische Zwecke des BWV-Ahaus
                                                                  verwendet werden. Nach Beendigung der
                                                                  Schullaufbahn sind alle extern gespeicherten Daten
                                                                  und Informationsmaterialien unverzüglich zu löschen,
                                                                  der Zugriff auf die schulische Infrastruktur und Dienste
                                                                  ist unabhängig von ggf. noch bestehenden
                                                                  Zugangsdaten untersagt. Wurden für die Nutzung von
                                                                  Informationsmaterialien personenbezogene Login-
                                                                  Daten zur Verfügung gestellt, so ist der Schule im
                                                                  Bedarfsfall der Zugriff darauf zu gewähren.

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Benutzung der Systeme am Berufskolleg Wirtschaft                  (1) Die im Rahmen der Zuteilung der Zugangsdaten
und Verwaltung Ahaus                                              erhobenen persönlichen Daten der Schüler*innen (z.B.
                                                                  Name, Klassenzughörigkeit) werden von Seiten der
§ 1 Anwendungsbereich
                                                                  Schule nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn die
Die Regelungen des Abschnitts A gelten für die                    Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen
Nutzung der Computer, Computerdienstleistungen und                Verpflichtung (z.B. im Rahmen von strafrechtlichen
Netzwerke, die vom Berufskolleg Wirtschaft und                    Ermittlungen); in diesem Falle werden nur solche
Verwaltung betrieben werden. Hierzu zählen                        Informationen weitergegeben, zu deren Weitergabe
insbesondere die Nutzung der von der Schule                       die Schule gesetzlich verpflichtet ist.
gestellten Computer in den Räumen sowie die Nutzung
                                                                  (2) Mit der Anerkennung der Nutzungsordnung erklärt
zentraler Server-Dienste der Schule. Darüber hinaus
                                                                  sich der Nutzer – bei minderjährigen Schüler*innen in
gelten die Regelungen für Computer und sonstige mit
                                                                  gesetzlicher Vertretung durch zusätzliche Einwilligung
Netzwerktechnik ausgestattete digitale Geräte, wie
                                                                  einer personensorgeberechtigten Person – zugleich
beispielsweise Notebooks, Tablets, Smartphones u.ä.,
                                                                  einverstanden, dass die Schule berechtigt ist, seine
die von den Schulangehörigen in die Schule
                                                                  persönlichen Daten im Rahmen der geltenden
mitgebracht werden, soweit sie nach Sinn und Zweck
                                                                  Datenschutzbestimmungen zu speichern.
auch auf diese Geräte anwendbar sind. Es gilt ferner
die „Nutzungsordnung für mobile Geräte“ sowie die                 § 5 Passwortweitergabe
„Schul- und Hausordnung“.
                                                                  (1) Die Schüler*innen sind verpflichtet, ihr Passwort
§ 2 Nutzungsberechtigte                                           geheim zu halten. Dieses darf insbesondere nicht an
                                                                  andere Personen weitergegeben werden und ist vor
Die in § 1 Satz 1 genannten Systeme des Berufskollegs
                                                                  dem Zugriff durch andere Personen geschützt
Wirtschaft und Verwaltung können grundsätzlich im
                                                                  aufzubewahren. Die für die Computernutzung in der
Rahmen der verfügbaren Kapazitäten von allen
                                                                  Schule verantwortliche Person ist unverzüglich zu
angehörigen Schüler*innen unter Beachtung der
                                                                  informieren, sobald dem Nutzer bekannt wird, dass
nachfolgenden Bestimmungen genutzt werden, soweit
                                                                  sein Passwort unberechtigt durch andere Personen
die Computer nicht im Einzelfall besonderen Zwecken
                                                                  genutzt wird. Die Schulleitung ist berechtigt, die
vorbehalten sind. Die Schulleitung oder in Absprache
                                                                  Zugangsdaten eines Nutzers unverzüglich zu sperren,
mit dieser die verantwortlichen Administratoren
                                                                  wenn der begründete Verdacht besteht, dass das
können weitere Personen zur Nutzung zulassen (z.B.
                                                                  Passwort durch unberechtigte Personen genutzt wird;
Gastschüler). Die Benutzung kann eingeschränkt,
                                                                  der betroffene Nutzer wird hierüber informiert und
(zeitweise) versagt oder (zeitweise) zurückgenommen
                                                                  erhält ein neues Passwort zugeteilt, soweit er nicht
werden, wenn nicht gewährleistet erscheint, dass die
                                                                  selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen hat.
betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler
ihren bzw. seinen Pflichten als Nutzer nachkommen                 (2) Das Arbeiten unter einem fremden Passwort
wird.                                                             („Passwort-Sharing“) ist untersagt. Wer ein fremdes
                                                                  Passwort erfährt, ist verpflichtet, dies der Schulleitung
§ 3 Zugangsdaten
                                                                  oder der für die Computernutzung verantwortlichen
(1) Alle gemäß § 2 berechtigten Schüler*innen erhalten            Person mitzuteilen.
für den Zugang zu den Computersystemen der Schule
                                                                  § 6 Schulorientierte Nutzung
und zum schulischen Netzwerk jeweils eine individuelle
Nutzerkennung und wählen sich ein Passwort                        Die schulische IT-Infrastruktur (z.B. schulische
(Zugangsdaten). Mit diesen Zugangsdaten können sie                Computersysteme, Computerdienstleistungen,
sich an allen zugangsgesicherten Computersystemen                 Netzwerke) darf nur für schulische Zwecke genutzt
der Schule anmelden. Das Computersystem, an dem                   werden. Jegliche private oder geschäftliche Nutzung
sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist aus                   der Systeme ist ausdrücklich verboten.
Sicherheitsgründen durch diesen niemals
                                                                  § 7 Gerätenutzung
unbeaufsichtigt zu lassen. Nach Beendigung der
Nutzung hat sich der Nutzer an seinem                             (1) Die Bedienung der von der Schule gestellten oder
Computersystem ordnungsgemäß abzumelden.                          von Schüler*innen mitgebrachten privaten stationären
                                                                  oder mobilen Systeme einschließlich jedweder Hard-
(2) Die Nutzer haben ihre Passwörter in einer die
                                                                  und Software hat entsprechend den Anweisungen der
Sicherheit des Systems wahrenden Weise zu wählen.
                                                                  aufsichtführenden Lehrkraft oder sonstigen
Passwörter müssen daher aus einer Folge von 8 bis 10
                                                                  Aufsichtsperson zu erfolgen.
Zeichen bestehen und sowohl Buchstaben als auch
Ziffern oder Sonderzeichen enthalten.                             (2) Gegenüber den nach § 2 nutzungsberechtigten
                                                                  Schüler*innen, welche die Geräte entgegen den
§ 4 Datenschutz der Zugangsdaten

                                                         - 13 -
Instruktionen und Anweisungen der aufsichtführenden               (3) Die Installation von Software – egal in welcher Form
Person nutzen, können geeignete                                   – ist nur nach Genehmigung durch eine für die
Aufsichtsmaßnahmen ergriffen werden, damit die                    Computernutzung verantwortliche Person
Betriebssicherheit aufrechterhalten bzw.                          (Systemadministrator) zulässig.
wiederhergestellt werden kann. In Betracht kommt
                                                                  Abruf von Internet-Inhalten
insbesondere die Untersagung der weiteren Nutzung
der Geräte auf Dauer oder für einen bestimmten                    § 10 Verbotene Nutzung
Zeitraum.
                                                                  Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des
(3) Die Schüler*innen sind zum sorgsamen Umgang mit               Strafrechts, Urheberrechts und des
den von der Schule gestellten Geräten verpflichtet.               Jugendschutzrechts, sind zu beachten. Es ist vor allem
Insbesondere sind die Computertastaturen vor                      verboten, pornografische, gewaltverherrlichende,
Beschmutzungen oder Kontaminierung mit                            rassistische oder sonst jugendgefährdende Inhalte (z.B.
Flüssigkeiten zu schützen. Das Essen und Trinken                  nach dem Jugendschutzgesetz indizierte oder die
während der Nutzung, der von der Schule gestellten                Menschenwürde verletzende Inhalte) aufzurufen oder
Computer, ist untersagt.                                          zu speichern. Werden solche Inhalte versehentlich
                                                                  aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der
(4) Nach Beendigung der Nutzung muss der Raum
                                                                  aufsichtführenden Lehrkraft unverzüglich Mitteilung zu
ordnungsgemäß verlassen werden. Dabei ist jeder
                                                                  machen. Die vom Berufskolleg Wirtschaft und
Nutzer für seinen Arbeitsplatz verantwortlich
                                                                  Verwaltung installierten Zugangskontrollsysteme
(beispielsweise PC ordnungsgemäß herunterfahren,
                                                                  (Internet-Filter) dürfen nicht umgangen werden.
Gerät/Monitor ausschalten, Arbeitsplatz aufräumen,
                                                                  Programme, die den Netzwerkverkehr mitschneiden
Stuhl ordentlich an den Tisch stellen).
                                                                  und analysieren dürfen nicht im Schulnetzwerk
§ 8 Beschädigung der Geräte                                       eingesetzt werden.
Störungen oder Schäden an den von der Schule                      § 11 Download von Internet-Inhalten
gestellten Systemen sind der aufsichtführenden Person
                                                                  (1) Der Download, d.h. das Kopieren, von Dateien (vor
oder der verantwortlichen Person unverzüglich zu
                                                                  allem von Musikstücken und Filmen), die in so
melden. Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist
                                                                  genannten File-Sharing-Netzwerken angeboten werden
strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer
                                                                  oder erkennbar aus illegalen Quellen stammen, ist
schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
                                                                  untersagt. Auch die Umgehung von
Zurzeit gilt ein Verrechnungssatz ohne Fahrtkosten von
                                                                  Kopierschutzmechanismen ist generell nicht erlaubt. Es
ca. 90,00 €/Stunde.
                                                                  sind für Kopien die gesetzlichen Bestimmungen der §§
§ 9 Sonstige Einwirkung auf Geräte oder gespeicherte              44a ff. UrhG zu beachten.
Daten
                                                                  (2) Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und
(1) Veränderungen der Installation und Konfiguration              Versenden von großen Dateien ist zu vermeiden.
der von der Schule gestellten Systeme (z.B. durch das             Unzulässige Daten werden gelöscht.
Einschleusen von Schadsoftware) sowie
                                                                  § 12 Online-Abschluss von Verträgen: kostenpflichtige
Manipulationen an der schulischen
                                                                  Angebote
Hardwareausstattung sind untersagt. Automatisch
geladene Programme (wie Virenscanner) dürfen nicht                Schüler*innen dürfen im Rahmen der Nutzung von
deaktiviert oder beendet werden. Fremdgeräte                      Internetinhalten weder im Namen der Schule noch im
(insbesondere private Notebooks oder sonstige mit                 Namen anderer Personen oder selbstverpflichtend
drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerktechniken                 Vertragsverhältnisse aufgrund von Angeboten in
ausgestattete digitale Endgeräte) dürfen nicht ohne               Informations- und Kommunikationsdiensten eingehen.
Zustimmung der aufsichtführenden Lehrkraft an                     Ohne Erlaubnis der Schulleitung dürfen des Weiteren
Computersysteme der Schule oder an das schulische                 keine für die Schule kostenpflichtigen Dienste im
Netzwerk angeschlossen werden. Das Ein- und                       Internet in Anspruch genommen werden.
Ausschalten der von der Schule gestellten Systeme
                                                                  Veröffentlichung von Inhalten im Internet
erfolgt ausschließlich durch die aufsichtführende
Lehrkraft bzw. mit deren ausdrücklicher Zustimmung.               § 13 Illegale Inhalte
(2) Das Verändern, Löschen, Entziehen oder sonstige               (1) Es ist untersagt, pornografische,
Unbrauchbarmachen von Daten, die von anderen                      gewaltverherrlichende, rassistische,
Personen als dem jeweiligen Nutzer gespeichert                    jugendgefährdende, beleidigende oder sonst
wurden, ist grundsätzlich untersagt.                              strafrechtlich verbotene Inhalte im Internet zu
                                                                  veröffentlichen, zu versenden oder sonst zugänglich zu

                                                         - 14 -
machen. Ferner dürfen Inhalte, die dem Ansehen oder                   erforderlich ist. Gespeicherte Daten werden in der
dem Erscheinungsbild der Schule schaden, nicht                        Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn
verbreitet werden.                                                    eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht,
                                                                      wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden
(2) Kommerzielle und parteipolitische Werbung sind
                                                                      Missbrauches der schulischen Computer begründen.
untersagt, soweit die Schulleitung sie nicht im Einzelfall
                                                                      Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen
zulässt.
                                                                      des Verdachts von Missbrauch und bei
§ 14 Veröffentlichung fremder urheberrechtlich                        verdachtsunabhängigen Stichproben Gebrauch
geschützter Inhalte                                                   machen.
Texte, (gescannte) Bilder oder sonstige                               (2) Die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses im Sinne
urheberrechtlich geschützte fremde Inhalte (z.B. Audio-               des § 88 TKG wird gewährleistet.
und Videodateien) dürfen nur mit Zustimmung des
                                                                      (3) Die für die Systeme Verantwortlichen haben die
Urhebers oder der sonstigen Rechteinhaber im Internet
                                                                      ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für die
zum Abruf bereitgestellt, also veröffentlicht, werden.
                                                                      vorgenannten Systeme bekannt gewordenen Daten
Ist in einem Einzelfall zweifelhaft, ob Urheberrechte
                                                                      geheim zu halten. Zulässig sind Mitteilungen, die zum
durch eine Veröffentlichung verletzt werden, ist die
                                                                      Betrieb der Rechner und Dienste, zur Erstellung von
Erlaubnis bei der zuständigen Lehrkraft einzuholen.
                                                                      Abrechnungen, zur Anzeige strafbarer Handlungen und
§ 15 Beachtung von Bildrechten                                        zur Durchführung von Ordnungsmaßnahmen
                                                                      erforderlich sind.
Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die
Veröffentlichung von Fotos im Internet ist nur mit der                E. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des
Genehmigung der abgebildeten Personen gestattet. Ist                  Unterrichtes
das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist auch die
                                                                      § 20 Nutzungsberechtigung
Genehmigung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
                                                                      Die in den Punkten A bis D aufgeführten Regelungen
§ 16 Schulhomepage
                                                                      gelten auch für alle Arbeiten mit den schulischen
Die Veröffentlichung von Internetseiten im Namen                      Systemen außerhalb des Unterrichts. Dies gilt
oder unter dem Namen der Schule bedarf stets der                      insbesondere für die Verwendung der Geräte in
Genehmigung durch die Schulleitung.                                   Selbstlernzentren, Nutzung der WLAN-Infrastruktur
                                                                      und für den externen Zugriff auf die schulische EDV-
§ 17 Verantwortlichkeit
                                                                      Infrastruktur.
Die nach § 2 nutzungsberechtigten Schüler*innen sind
                                                                      F. Schlussvorschriften
für die von ihnen im Internet veröffentlichten Inhalte
und Äußerungen verantwortlich.                                        § 21 Inkrafttreten, Nutzerbelehrung
§ 18 Bekanntgabe persönlicher Daten im Internet                       (1) Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils
                                                                      gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer
Schüler*innen ist es untersagt, ihre persönlichen Daten
                                                                      Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Alle
oder Personenfotos ohne Einwilligung der
                                                                      nach § 2 Nutzungsberechtigten werden über diese
aufsichtführenden Lehrkraft im Internet, etwa in Chats
                                                                      Nutzungsordnung unterrichtet. Einmal zu jedem
oder Foren, bekannt zu geben.
                                                                      Schuljahresbeginn findet eine Aufklärungs- und
Datenschutz, Fernmeldegeheimnis                                       Fragestunde hinsichtlich der Inhalte der
                                                                      Nutzungsordnung statt, die im Klassenbuch
§ 19 Aufsichtsmaßnahmen, Administration
                                                                      protokolliert wird.
(1) Die Schule ist zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht
                                                                      (2) Die nach § 2 nutzungsberechtigten Schüler*innen
berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu
                                                                      versichern durch ihre Unterschrift, dass sie diese
kontrollieren. Darüber hinaus können bei der
                                                                      Nutzungsordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung
Inanspruchnahme von schulischen Systemen die zur
                                                                      für die Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur.
Sicherung des Betriebs, zur Ressourcenplanung, zur
Verfolgung von Fehlerfällen und zur Vermeidung von                    § 22    Haftung der Schule
Missbrauch erforderlichen personenbezogenen Daten
                                                                      (1) Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die
elektronisch protokolliert werden. Die für die
                                                                      Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des
Administration zuständigen Personen sind berechtigt,
                                                                      Nutzers entsprechen oder dass das System fehlerfrei
zum Zwecke der Aufrechterhaltung eines
                                                                      oder ohne Unterbrechung läuft.
ordnungsgemäßen Betriebes oder zur Vermeidung von
missbräuchlichem Zugriff auf die Daten der Nutzer zu                  (2) Aufgrund der begrenzten Ressourcen können
nehmen, sofern dies im jeweiligen Einzelfall                          insbesondere die jederzeitige Verfügbarkeit der

                                                             - 15 -
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