Ingelheim am Rhein - Stadt Ingelheim

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Ingelheim am Rhein - Stadt Ingelheim
Ingelheim
                                                                                     am Rhein

               Amt für Bauen und Planen, 60/5 Abteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung

                               Bebauungsplan
               „Wohnpark Uhlerborn, 3. Änderung und Ergänzung

         Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
                   06. Dezember 2021 bis einschl. 14. Januar 2022

          Wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellung¬
          nahmen aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und
          § 4 Abs. 2 BauGB

         Bürger mit Anregungen (mit Umweltbezug):

         1. Bürgerschreiben 1 bis 12

         Beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
         mit Anregungen (mit Umweltbezug):

         1. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
                  Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft Bodenschutz
         2. Kreisverwaltung Mainz-Bingen
         3. Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs GmbH
         4. DB Service Immobilien GmbH Niederlassung Frankfurt
         5. Generaldir. Kulturelles Erbe Direktion Landesarchäologie

Stadt Ingelheim am Rhein                           1
Ingelheim am Rhein - Stadt Ingelheim
Schreiben 1
                                                                   /

 Stadtver altung Ingelheim
 - Rathaus -
 Fridtjof-Nansen-Platz 1
 55218 Ingelheim

                                                                                   29.09.20

 Bebauungsplans „Wohnpark Uhle born, 3. Änderung und Erweiterung
 frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ge . § 3 Abs. 2 BauGB

 Sehr geehrte Damen und Herren,

 ielen Dan für Ihr Schreiben vom 28.08.2020.

Trotz allem möchten wir unsere Einwände aufrecht erhalten.
1) Entgegen Ihren Ausführungen war für die beiden Parteien der städtebaulichen
      Verträge lar, dass die Beiträge zur Herstellung der erforderlichen Infrastrukturen für
      das esamte Vorhaben Wohnpark Uhlerborn und nicht nur für das damalige
      Planungsgebiet vorgesehen waren. Es sind definitiv Gelder geflossen, die auch
      außerhalb des Planungsgebietes eingesetzt werden sollten.
      Darauf berufen wir uns noch einmall
      Wir fragen uns bis heute, warum die Straße, die für alle Uhlerborner die tagtägliche
      Ein- und Ausfahrtstraße aus dem Ortstell ist, nicht mit diesen Geldern erschlossen
      wurde.

2) Des Weiteren verweisen wir noch einmal auf den Vertrauensschutz, der dadurch
      entstanden Ist, dass die Gemeinde Heldeshelm uns Käufern auf Nachfrage
      versichert hat, dass die Grundstücke der Lennebergstraße vollständig erschlossen
     sind und keine Erschließungsbeiträge mehr anfallen werden. Zudem sind
      Baugenehmigungen erteilt worden, die nur bei Vorlage erschlossener Grundstücke
     erteilt werden dürfen.
Ingelheim am Rhein - Stadt Ingelheim
Nun durch die Än erung des Bebauungsplanes einen Rechtsgrund zu schaffen, uns nun
zur Kasse bitten zu können, widersprechen wir auch weiterhin.

Mit freundlichen Grüßen
Ingelheim am Rhein - Stadt Ingelheim
Schreiben 2

Per E-Mall: stadtverwaltune(5)lneel elm,de
Stadtverwaltung Ingelheim
Frldtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim

Widerspruch Offenlegung des Ent urfs des Bebauungsplans „Wohnpark Uhlerborn, 3. Änderung
und Ergänzung

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Fra Christ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28.08.2020.

Als Stellungnahme auf Ihre nt ort und Im Rahmen der Jetzt stattfindenden Beteiligung der
Öffentlichkeit möchten wir ge ne auf die folgenden Punkte erneut hlnwelsen:

    1. Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Anregung und die Ergänzung der Be ründung
        des Bebauungsplans,
        Ergänzend zu Ihrer Ausführung möchten wir Jedoch noch einmal darauf hlnwelsen, dass
        auf rund des erhöhten erkehrsauf ommens In Richtung Ort Heldeshelm und Wackernheim
       und den damit verbundenen Wartezeiten auf der Abblegespur (nach links) In Richtung
       Heldeshelm, sehr ohl An ohne der Egstädter Straße und des Sandkiefernwegs die
       Ortseinfahrt über die Lennebergstraße als zeitlich kürzeste Zufahrt nutzen.
   2. Wir nehmen Ihre Zusicherung zur Kenntnis, dass die Erweiterung der Baugrenzen auch
       zukünftig nicht mit einer Innen- und Nach erdichtung sowie einem erheblichen Zuwachs an
       Ein ohnern erbunden sein wird. Wir weisen Jedoch darauf hin, dass eine Erweiterung der,
       Baugrenzen und der damit verbundenen Anstieg des Ver ehrsaufkommens In der
       Lennebergstraße im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt werden muss. Die on uns
       vargetragenen Bede ken beziehen sich zudem auch auf die zukünfti wieder gewerblich
       genutzte Fläche des ehemaligen IBM-Gelähdes. Dieses Vorhaben wird den Verkehrszufluss
       übe die Lenneber straße enorm beeinträchtigen.
   3. ir weisen auch hier ausdrücklich darauf hin, dass baurechtliche Versäumnisse der
       ehemaligen Verban s emeinde Heldeshelm nicht auf Kosten der Anwohner der
       Lennebergstraße zu berichtigen sind.

Wir sind davon überzeugt, dass der Ausbau der Lennebergst aße auch außerhalb des aktuell
laufenden Verfahrens umgesetzt werden kann. Die dabei entstehenden Kosten sollten nicht auf die
Anlieger umzule en.

Mit freundlichen Grüßen
Ingelheim am Rhein - Stadt Ingelheim
Schreiben 3

Stadt Ingelheim am Rhein
- Stadtverwaltung-

Frldtjof-Nansen-Platz 1

55218 Ingelheim

                                                                    11.10.2020

Antwort auf

Bebauungsplan „Wohnpark Uhlerborn 3. Änderung und Ergänzung

Unterrichtung über die Beteiligung der Öffentlichkeit ge . § 3 Abs. 2 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben om 28.08.2020 möchten wir im Rahmen der

Beteiligung der Öffentlichkeit nochmals auf folgen e Punkte hinweisen:

  1. Die durch die WHO geleisteten Zahlungen an die Orts emeinde

     Heldeshelm dienten der Herstellung der Infrastrukturen des

     Bauvorhabens des Wohnparks Uhlerborn. Nach Verständnis aller

     Vertragspartner war dies die Geschäftsgrundlage und Voraussetzung zur

     Erteilung der Baugenehmigung. Als einzige Zufahrtsstraße zu unseren

     Grundstücken ist diese an die Genehmigung einer Bebauung gebunden.

     Einer Änderung des Bebauungsplanes zu Lasten von uns Anwohnern
     wiedersprechen wir deshalb mit diesem Schreiben.

  2. Ein maßgeblicher Grund für unsere Kaufentscheidung war die vertraglich

     festgehaltene Zusicherun , dass die Erschließungskosten für

     Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung des
    Wohnparks Heideshelm Uhlerborn an die Gemeinde bereits gezahlt
Ingelheim am Rhein - Stadt Ingelheim
wurden und demnach abge olten sind. Dieser Punkt wurde durch

   unseren Notar während der Vorlesung des Vertrages entsprechend

   erläutert. Ohne die bereits geleisteten Erschließungs osten hätten wir

   uns nicht für den Kauf entschieden.

3. Wir möchten noch einmal darauf hlnweisen, dass die Lennebergstraße

  von mehreren An- und Einwohnern Uhlerborns genutzt wird. Ebenso

  verkehrt dort der ÖPNV und eine Beteiligung der Kosten wäre von daher

  nur zu verstehen, wenn sie auf alle Bürger der Gemeinde verteilt würde.

  Wir widersprechen erneut ausdrücklich einer Änderung bzw.

  Erweiterung des Bebauungsplanes, um die Voraussetzungen zu schaffen

  weitere Gebühren von den Anwohnern einfordern zu können.
Ingelheim am Rhein - Stadt Ingelheim
Schreiben 4

Ratha s
Frid jof-Na sen-Pla z 1

55218 Ingelheim am Rhein

                                                                     23. Sep ember 2020

  Bebauungsplan - Wohnpark Uhlerborn, 3. Änderung und Erwei erung

  Sehr geeh e Damen und Her en,

  vielen Dank fü Ihre Nachricht vom 28.08.2020.
  Ich möchte Ihre An worten nicht unkommentiert lassen und im Rahmen der Beteili ung
  der Öffentlichkeit e . § 3 Abs. 2 BauGB zum o. . Bebauun splan abermals die Gele¬
  genheit er reifen, um meine scharfe Kritik an Ihrem Vo gehen zu bekräftigen. Zudem
  sind Sie in Ih em Schreiben leide nur auf ausgewählte Punkte eingegangen und auch
  hier sind wi größtenteils unterschiedlicher Ansich .
  Die Lennebergstr ße ist in einem erschütternd schlechten Zustand und es wäre besser e¬
  wesen, wenn sie be eits Teil des ersten Bebauungsplanes ewesen wäre - soweit her scht
  Einigkeit.
 Natü lich sind wi als Käufer d von a sgegangen, dass mit der Erteilen der Baugeneh¬
 mi un die Erschlie ung komplett geklärt ist. Offensichtlich gab es ja auch Absprachen
 hierzu z ischen dem Bauträger und der Gemeinde Heidesheim. Es we den hierzu mehr¬
  ach zwei Verträge erwähnt, Sie jedoch beziehen sich immer nur auf einen. Welche
 Zahlun ingen denn von der WHU für das Vorhaben an die VG Heidesheim ein und
 wofür genau u de das Geld verwendet? Die Aussagen hierüber sind insgesamt (seitens
 VG Heidesheim, Stadt In elheim und WHU) bestenfalls uneindeutig. In einem Brief de
 WHU vom 12.03.2015 an den damaligen Bürgermeister Weidmann herrscht jedoch kein
 Zweifel wofü die Gelder verwendet werden soll en - z.B den Ausbau der Lennebergst a¬
 ße. Das Schreiben liegt Ihnen vor, da es bereits Ge enstand de letzten Sitzung vom
 24.08.2020 ar.

 Leider sind Sie nicht da auf eingegangen, dass ich es als klares Versäumnis der Be¬
 hörden em finde, dass ir diese Situation jetzt h ben, wenn leich ich Ihr Zu eständnis
 (es wäre besser gewesen, wenn die Lennebe straße bereits Teil des Bebauungsplanes
 gewesen wäre) als Best tigung meine Annahme auffasse.
Ingelheim am Rhein - Stadt Ingelheim
Hier komm wiede um der von OB Glaus angesprochene Ve rauensschu z auf den Tisch.
Schade, dass Sie sich in Ih e Antwort auf mein Schreiben dazu nicht eäußert haben.
Wäre das nicht ein ausgezeichnetes Beispiel, wie man Bürger vor Unbill schützen könnte,
wenn m n nur wollen würde?
Im Gegenteil wird hie offensich lich alles get n um den Anwohnern die Zahlung der
Erschließung aufzubürden. Ich kann zumindest nicht erkennen, dass Sie hier nach Lö¬
sungen suchen um die Anwohner zu entlasten.

Meine Anre ung, die Lenneber straße über ein Verfahren gemäß §125 Abs, 2 BauGB
erstmali herzustellen haben Sie ebenfalls zurück ewiesen. Offensichtlich in e das wohl,
wäre aber umständlich und die Anwohner wär n im Übrig n nicht von Erschlie¬
ßungsbeiträgen befreit.
Wie wäre denn hier die Aufteilung der Kosten? Schli mer als 90/10 kann es ja nicht
sein. So sagt es zumindest §125 Abs. 3 Nr. 2 B uGB. Womöglich könnte sich die Stadt
ja auch mit mehr ls 10% beteiligen. Wie ist denn hier die rechtliche Lage?
Letztlich sollten doch alle Beteiligten bemüht sein zu einer vernünf igen und fü alle
vertretbaren Lösung zu kommen. Dennoch ko mt die F age auf, ob in der Gemengel ge
(WHU, VG Heidesheim, Stadt Ingelheim und Anwohner) der beque ste Weg beschritte
werden soll, der letztlich die Anwohner teuer zu stehen ko mt.

Mit freundlichen Grü en
Ingelheim am Rhein - Stadt Ingelheim
Schreiben 5

                                              Stadtverwaltung
 Stadtverwaltung Ingelheim                    0 9, Ol 2020
 - Rathaus-
 Frldtjof-Nansen-Platz 1                    Ingelheim am Rhein

 55218 Ingelheim

 Unse Zeic en:|
(bitte Immer angeben)

 Bebauungs lan „Wohn ark Uhle bor , 3. Änderung un Ergänzung
 hie : Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Sehr geehr e Damen und Her en,

wir nehmen für unsere Mandanten,                                                              Im
Rahmen der Stellungnahmefrlst zu dem im Betreff genannten Bebauungsplanentwurf nachfolgend

Stellung.

Eingangs weisen wir zunächst noch einmal darauf hin, dass unsere Mandanten als gemeinschaftliche

              des Grundstücl
Ingelheim am Rhein - Stadt Ingelheim
Seite 2/7 des Schreibens vom 08.10,2020

    Wie bereits dargelegt, existier eine Straßenbeleuchtung Im Bereich der Lennebergstraße und zwar
     or dem bebauten Teil der Straße mit den HausnummernDa hier In der

    Planbegründung und auch In Ihrer Stellungnahme schon die G undlage dafür gelegt werden soll,
   später dann Erschließungsbeiträge für eine Ersterschließun geltend zu machen - entgegen Ihrer

   Darlegungen werden die wesentlichen Grundlagen für die Beltragsforderung bereits hier In der

   Planbegründun angele t - muss es auch auf eine korrekte Darstellung der Sach erhalte

   ankommen. Da Ist es schlicht unzutreffend, dass es Stra enbeleuchtungen nicht gäbe. Sie Ist vor

   Ort vorhanden. Lichtbilder haben unsere Mandanten vorsorglich gefertigt und deshalb
   widersprechen wir der Darlegung, diese wesentliche Aspekt einer Ersterschlleßung sei nicht

   vorhanden.

   Auch wird von Ihnen nichts dazu ausgesagt, weder In der Stellungnahme vom 28.08.2020 noch In

   der ergänzten Fassung des Planentwurfs, dass hier eine Erschließung auch deshalb als gesichert

   angesehen werden muss, well sonst die Baugenehmigungen für die vor Ort befindlichen

  Wohnhäuser gar nicht hätten ergehen können. Gerade die Ortsgemeinde Heldeshelm, die damals

  die Planungshoheit Innehatte, hat ausdrücklich klar estellt, dass eine bauplanu srechtliche
  Erschließ n als gesichert anzusehen sei, Das muss auch die neue planende Gemeinde binden.

  Allein die Tatsache, dass nun eine andere Kommune, nämlich die Stadt Ingelheim, die

  Planungshoheit besitzt, ändert nichts daran, dass hier von Planungsgeberselte aus eine Festlegung

  getroffen war, wonach eine volle lanungsrechtliche Erschließung vorhanden war - und dies

  bereits im Jahre'2012. Zu diesem Aspekt wird von Ihnen nichts weiter ausgeführt, wir halten

  ausdrücklich daran fest, dass bereits deshalb von einer fehlenden Erschließung nicht ausgegangen

  werden kann und schon gar nicht davon, dass hier eine Ersterschließung notwendi wird.

 Wir halten es auch für höchst problematisch, dass In Ziffer 6.6 der Planbegründung weiterhin
  einfach ohne Berücksichtigung dieser Einwendungen festgestellt wird, es fehle an dieser
  Ersterschließung. Hier ist doch der G und schon gelegt, um später die betreffenden

 Grundstückseigentümer umfassend zur Kasse zu bitten und ir halten diese planerischen
Seite 3/7 des Schreibens vom 08,10,2020

    Begründungsansätze für unzutreffend, Sie unterstellen Aspe te, die so nicht vorhanden sind und

    auch ausdrücklich bestritten sind.

   Auch auf die weiteren Aspekte aus unserer Stellungnahme vom 18.10.2019 zu diesem Punkt sind

   nicht weite von Ihnen behandelt worden. Auch Ist es aus unserer Sicht wenig überzeugend, hier

   nun mit eine Elngrlffs-Aus lelchsbllanzlerung zu ar umentieren. Vielmehr ist dieser Teil der
   Neuüberplanun ausschließlich davon geprägt, eine Straßenbaumaßnahme nachträglich über die
   vorhandenen Anlieger finanzieren zu lassen.

   Es wird an diesem Kritik unkt ausdrücklich weiter festgehalten.

   Ob die Verkehrserschlleßung hauptsächlich tatsächlich über die Lennebergstraße oder über den
   Budenhelmer We stattfindet, können wir für unsere Mandanten nur mit Nichtwissen bestreiten.

   Nähere Ausführungen dazu, was die Ver ehrszählung auch In Bezug auf die Budenheimer Straße
   ergeben hat und wie und durch wen diese wann durchgeführt wurde, ergibt sich aus der

   Planbegründung nicht. Es wird In der Planbegründung lediglich darauf hingewiesen, es habe eine
  solche Verkehrszählung gegeben. Nähere Erkenntnisse zu den Umständen und zu den

  Konsequenzen hieraus werden nicht vorgetragen.

  Wir stellen auch nochmals fest, dass der ÖPNV-Verkehr bereits lan e or der Bebauung der hier

  betroffenen Grundstücke, die dann später zu Erschließungsbeiträgen offensichtlich herangezogen

  werden sollen, schon vorhanden war. Hier können doch nicht Grundstückseigentümer, die Jahre

  nach einer Busnutzung ein Anllegergrundstück bebauen, für eine Straßenbaumaßnahme

  herangezo en werden, die durch den ÖPNV schon lange vor der Bebauung benutzt wurde.

  Die Darlegungen muten auch deshalb wenig überzeugend an, dass in dem gesamten Bereich der

  Straße vor der Bebauung eine Befahrung mit dem Tempo 100 km/h gar kein Problem darstellte und
  jetzt wird die Sachlage plötzlich so dargestellt, dass die ganze Straße ein riesiges Verkehrsrisiko
  darstelle.
Seite 4/7 des Schreibens vom 08,10,2020

    Wenn die Stadt Ingelheim der Auffassung ist, dass diese Straße baulich ertüchtigt werden muss,

    dann mag sie dies durchaus umsetzen, hier geht es aber darum, e am Ende In welchem Umfang

   für eine solche Straßenbaumaßnahme bezahlen muss. Da reicht es auch nicht aus, auf das spätere

   Erschließungsbeitra sverfahren zu er eisen, denn zum einen finden sich In der Planbegründung
   schon entsprechend problematische und aus unserer Sicht auch unzutreffende Aussagen zum

   Erschließungsstand und zum anderen wird von Selten der Stadt Ingelheim selbst mit dem
   Beltragsthema argumentiert und dies als Begründung herangezogen, die Straße Jetzt in das

   Plangeblet mit einzubeziehen. Diese Vorgehenswelse ist allein beltragsrechtlich motiviert und wird

   deshalb zurüc gewiesen.

   Nochmals weisen wir darauf hin, dass die Kostenbeteiligung bei Straßenertüchtigungs aßnahmen

   hier für die Anlieger einen ganz wesentlichen Aspekt darstellt. Es kann nicht einfach mit dem
   Hinweis auf Planungshohelt und Erlass eines Bebauungsplanes darüber hinweggegangen werden,

  dass hier genau diese Beitragspflicht am Ende die onsequenz des Bebauungsplans sein wird. Sollte

  das ernst gemeint sein, hier Kostenfrage außen vor zu lassen, dann wäre es eben not endig, auch

  die Straße aus dem neuen Plangebiet herauszunehmen und ann stünde es der Stadt Ingelheim Ja

  frei, den Straßenkörper entsprechend zu ertüchtigen. Die Einbeziehung der Straße in den neuen

  Umfang des Plangebietes Ist allein beltragsrechtllch motivier und deshalb muss auch diese
  beltragsrechtliche Fragestellung hier eine wesentliche Rolle spielen und mit berücksichtigt werden.

  In diesem Zusammenhang weisen wir auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es sachlich

  unzutreffend Ist, enn In der Planbegründung darauf hingewiesen wird, alle Grundstücke Im

  Plangebiet renzten an eine Erschließungsstraße bis auf die Ausnahme der an die Lennebergstraße

 angrenzenden Grundstücke. Diese Planbegründung widerspricht eklatant der Einschätzung der
 planenden Gemein e Heldeshelm aus dem Jahre 2012, denn mit dieser Sichtweise hätten damals

 Baugenehmigungen überhaupt nicht erteilt werden dürfen. Da sie abe erteilt sind, war auch von

 der planenden Gemeinde die klare und sogar verschriftlichte Feststellung getroffen worden, dass

 eine planungsrechtliche Erschließun und damit auch eine Erschließung an eine entsprechende
Seite 5/7 des Schreibens vom 08,10.2020

    Straße vorhanden war. Sonst hätten ie Baugenehmigungen überhaupt nicht erteilt werden

    dürfen.

    Die Tatsache, dass hierüber Intensi e Dis ussionen zwischen Gemeinde und Krelsverwaltung

   geführt wurden, macht doch auch deutlich, dass es eine ganz bewusste Entscheidung ar, hier von

   der notwendigen E schließung auszu ehen. Deshalb Ist diese wesentliche Aussage aus der

   Planbegründung und der Stellungnahme vom 28.08,2020 unzutreffend.

   Was die Planerforderllchkelt angeht, so wird In der Stellungnahme vom 28.08.2020 vor allem etwas

   dazu ausgeführt, warum die Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung ange asst

   wurden. Zunächst weisen wir darauf hin, dass In der aktuellen Fassung des Planentwurfs wieder

   teilweise ausdrücklich zu den alten Nutzungsschablonen zurückgekehrt wird, es also keine

   Neufestsetzung gibt, was beispielsweise das Mischgebiet angeht. Die Gründe dafür, dass dieses

   Mischgebiet nun dazu kommt, sind für das vorliegende Verfahren ohne erhebliche Bedeutung.

   Als einzige Aussage zur Planerforderllchkelt In Bezug auf die Lennebergstraße wi d gerade auch von

  Selten der Stadt Ingelheim ausdrücklich mit der Beltragspflicht argumentiert, wenn ausgeführt
  wird, dass es um die „rechtssichere Herstellung de Lennebergst aße gehe. Diese Straße kann man

  umbauen und ausbauen und hersteilen wie man will, dafür ist es gerade nicht erfo derlich, den
  Bebauungs lan auszuweiten. Die Verbindung zwischen der Lennebergst aße und der L 422 zeigt

  doch, dass hie ein weitere Straßentell vo handen ist, der unstrittig überhaupt icht übe baut wird

  und gegebenenfalls auch wiederhergestellt werden kann. Dort wäre es unstreitig so, dass Kosten

  von den Grundstücksanliegern nicht verlan t werden können. Hier geht es Jedoch, das zeigt die

  Stellungnahme der Stadt Ingelheim vom 28.08,2020 überdeutlich, ausschließlich darum, die
  rechtssichere Herstellun der Lennebergstraße dadurch zu gewährleisten, dass man die dafür

  erforderlichen Kosten im Wesentlichen gegenüber den Grundstückseigentümern geltend machen

  will. Es spricht rechtlich überhaupt nichts dagegen, diese Straße herzustellen, wie es der Stadt
  Ingelheim auch imme beliebt, ohne diese In das Plangeblet mit aufzunehmen.
Seite 6/7 des Schreibens vom 08,10,2020

    Wir halten ausdrüc lich daran fest, dass es überhaupt keinen wirklichen Grund gibt, diese Straße In
    das Plangebiet einzubeziehen, außer einem beltragsrechtllchen Aspekt, Dieser soll aber, wie seitens

    der Stadt Ingelheim selbst a sgeführt wird, Im Zusammenhang mit Bebauungsplänen keine
    wesentliche Rolle spielen und deshalb fehlt es hier an der Planerforderllchkelt für die Einbeziehung
   der Straße,

   Mit einigem Unverständnis nehmen unsere Mandanten und der Unterzeichner zur Kenntnis, dass

   slch seitens der Stadt Ingelheim keine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Grundlagen der

   ursprünglichen Bebauung und den Gründen dafür, warum die Lennebergstraße ursprünglich nicht

   Im Plangebiet aüfgenommen war, erkennen lässt. Wir haben doch ausführlich orgetragen und

   dargelegt, wie die Umstände zum damaligen Zeitpunkt der Planerstellung aussahen und dass hier
   in erheblichem Umfang Gelder geflossen sind. Es entsteht hier der Eindruck, dass die kommunale
   Gebietsreform alle Bedenken und Umstände der ursprünglichen Planung ausblenden soll. Es kann

   hier nicht allen darauf ankommen, dass bestimmte Dinge „nicht nachvollzogen werden können,

  son ern es geht darum, diese ursprünglichen planerischen Aspekte und Kostenaspekte aufgrund

  des Vorhaben- und Erschließungsplans mit zu berücksichtigen.

  Hier wird auch widersprüchlich argumentiert, wenn erneut darauf abgestellt wird, dass der

  Bebauungsplan keine Aussagen zum Erschließun sbeitragsrecht treffe, wenn umgekehrt genau

  diese Erschließung und die Beltragsregelungen Grund dafür sind, dass nach eigener Darstellung der

  Stadt Ingelheim die Straße mit In das Plangebiet nachträglich aufgenommen werden soll.

  Die Kommunalreform und die Veränderungen der Zuständigkeiten und Planungshoheiten zwischen

  Heldeshelm un Ingelheim kann nicht dazu führen, dass alle Absprachen und Festlegungen, die von

  der Gemeinde Heideheim ursprünglich getroffen wurden, Jetzt keine Rolle mehr spielen sollen.
  Deshalb erwarten die Bürger vor Ort, dass eine Inhaltliche Auseinandersetzung mit den damaligen
 Vorkommnissen stattfindet, Insbeso dere, weil es ansonsten, und hier müssen wir wieder auf das

  Beltragsrecht zurückkommen, am Ende allein wirtschaftlich zu Ihren Lasten ausgehen wird, wenn

 man diese ganzen Aspekte unberücksichtigt lässt.
I

     Seite 7/7 des Schreibens vom 08.10.2020

    10
          Was die Umwandlung des Vorhaben- und Erschließungsplans In den Angebotsplan angeht, so
          V
         ver eisen wir auf das zu Ziffer 4. Ausgeführte. Gerade die Einbeziehung der Straße ist

         planungsrechtlich nicht erforderlich und In diesem speziellen Fall überlagern Fragen der
         In estitionskosten und der Kostentragun spflicht für Erschlleßungsmaßnahmen planerische Fragen.
         Deshalb kann das nach diesseitiger Auffassun auch nicht strikt voneinander getrennt werden.

    11   Aus sämtlichen Darlegungen und Ausführungen, die sich kritisch mit diesem
         Bebauun splanentwurf auseinandersetzen, wird deutlich, dass die Grundstücksanlieger schon seit

         Jahren die große Sorge haben, dass letztlich Im Wesentlichen auf ihrem Rücken eine u fangreiche

         Sanierung des Straßenteils erfolgen solle, der Jetzt durch bauplanungsrechtliche Maßnahmen so
         Inkorporiert werden soll, dass höhere Kostenantelle bei den Eigentümern entstehen werden, als

         das ohne eine entsprechende Planänderung der Fall wäre.

         Die von Selten der Stadt Ingelheim angedachten Gesprächsangebote wären aus unserer Sicht jetzt

         notwendig, damit für die betroffenen Eigentümer Klarheit herrschen würde, was auf sie am Ende

         Im Hinblick auf Kostenanteile und Kostenhöhen zukommen wird. Jetzt erst einmal mit einem

         Bebauungs lanverfahren insofern Fakten zu schaffen, sorgt nicht gerade für vertrauensbildende

         Maßnahmen und deshalb wäre es ausdrücklich zu begrüßen, wenn die angedachten Gespräche
         bereits Jetzt geführt würden.

    Aus den dargelegten Gründen bestehen nach wie vor erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der
    vorgesehenen Überplanung insbesondere der Lennebergstraße.
Schreiben 6

                                               I      erwallu       ,.
 Stad Ingelheim am Rhein
 - Stadtverwaltung -                           I 0ä p.
 Fridtjof-IMansen-Platz 1
                                               Lj Qolhelm am
55218 Ingelheim am Rhein

                                    I/-
Bitte stets angeben:
                                                   07.09.2020

Wohnpark Uhle born, 3. Änderung un Erweiterung
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
B uGB

Sehr geehr e Damen und Herren,

für Ihre Nachricht vom 28.08.2020 danke ich.

Unter Aufrechterhaltung bisherigen Vorbringens, bitte auch im
Rahmen der jetzt stattfindenden Beteiligung der Öffentlich eit,
weise Ich der guten Ordnung wegen erneut darauf hin:

   1, Wie Sie zutreffend ausführen, betrifft das Verfah en Er¬
      schließungsanlagen, die sich außerhalb des Vertracisqeble-
       tes befinden.

   2. ach dem Verständnis der damaligen Partner der städte¬
      baulichen Verträge (es wurden 2 Verträge geschlossen)
      dienten die vom Vorhabenträger an die Gemeinde gezahlten
      Beiträge der Herstellung der erforderlichen Infrastrukturen
      des esamten Vorhabens, also auch der erforderlichen Er¬
      schließung, soweit sie nicht om Vorhabenträger selbst
      hergestellt urden. Dies war Geschäftsgrundlage der städ¬
      tebaulichen Verträge und gemeinsames Verst ndnis aller
      Vertragspartner, jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Einge¬
      meindung. Hierauf beruft sich der Vorhabenträger erneut
      und vorsorglich.

  3. Auf die Einhaltung dieser Geschäftsgrundlage durften mithin
      alle Vertragspartner vertrauen, ebenfalls die Kunden des
      Vorhabenträgers, die sich bei der Gemeindeverwaltung vor
      Abschluss der betreffenden Er erbervertr ge über diesen
      Umstand Informiert hatten. Ihnen wurde die Auskunft er¬
      teilt, dass die Grundstücke entlang der Lennebergstraße er¬
      schlossen sind und keine Erschließungsbeiträge für sie an¬
      fallen werden. Nicht anders sind die unterschiedlichen Aus¬
      künfte und Erklärungen der Gemeindever altung zu ver-
stehen, auf deren Grundlage die Erwerbsverträge abgeschlossen un letztlich
       auch die je eiligen Baugenehmigungen erteilt worden sind, wofür bekanntlich de
       Nachweis, dass die Grundstüc e erschlossen sind, vorliegen muss. Die Erwerber
       haben hierauf vertrauen dürfen; sie haben mit und für Ihre Familien auf diese
       Grundlage ihre Kaufentscheidungen getroffen, mit essentiellen Auswirkungen für
       Ihre Lebensgestaltung.

   4. Zu Beginn des Ve fahrens stand nachweislich die Überlegung, wie dennoch und
       rechtssicher Erschlleßungsbelträge von den Anliegern gefordert werden könne.
       Der vorliegende Rechtsrat wies In den Weg In das vorliegende Änderungs- und E ¬
       gänzungsverfahren, wöbe! aus naheliegenden Gründen dargestellt wird, dass es
       nicht nur um den Ausbau der Lennebergstraße und Schaffung einer Rechtsgrund¬
      lage zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen gehe.

  ch meiner Überzeugung kann die Lennebergstraße außerhalb des laufenden Verfahrens
ausgebailt we den. Die Kosten hierfü sind gegenüber den Anliegern nicht umzulegen.
Schreiben 7

                                                                Ingelheim, 27.09.2020

                                                                                         MO.

Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Frldtjof-Nansen-Platz 1
55218 Ingelheim am Rhein
stadl erwaltung@lngelhelm.de

Entwurf des Bebauungsplans " ohn a k Uhlerbo n, 3. Ände ung und Ergänzung
Du chfüh ung er Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Entwurf des Bebauungsplans "Wohnpar Uhlerborn, 3. Änderung und Ergänzung" wird
der seitliche Abstand zu Bebauungsgrenze (Richtung Süd-West) für GrundstückHH it
"7,4" angeben wäh en In der derzeit gültigen Fassung des Bebauungsplans "7,33"
abzulesen                                 sind.                •     .
Ich gehe da on aus, dass die überbaubare Fläche nicht eingeschrän t werden soll und es
sich hierbei ggf. um einen Übertragungs- oder Rundungsfehler handelt?
Einer etwaigen Einschränkung der überbauba en Fläche widerspreche Ich.
(Anlage: Auszüge Bebauungsplan: Entwurf und gültige Fassung)
Be auungsplan Entwurfs. Ande
                               ng Llnd Ergänzung:
Schreiben 8

       on: Poststelle (Stadt Ingelheim) 
     Gesen et: Monta , 1 , September 2020 07:16
     An: Mattem, Katharina (Stadt Ingelheim) 
     Bet eff: WG: Bebauungsplan Wohnpark Heldeshelm-Uhlerborn
                                                                                            29 ,

     Bet eff: Bebauungsplan Wohnpark Heldeshelm-Uhlerborn

 I Seh geehrte Damen und Herren,
 i

   zu dem Entwurf des Bebauungsplans „Wohnpark Uhlerborn, 3. Änderung und Ergänzung hatte
   ich mir die Unterlagen aus der letzten Sitzung des Bauausschusses zur Änderung des o.a.
   Bebauungsplanes angesehen. In der Beschlussempfehlung der Stadt zur Stellungnahme der
i DB vom 15.10.20 heißt es:

     Auf eine umfassende schalltechnische Bewertung der Verkehrslärmsituation im Plangebiet
     wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verzichtet. Weitergehende schalltechnische
     Untersuchungen würden zwar der Bestandsdokumentation dienen, relevante Ergebnisse oder
     Maßnahmen vorschläge zur planerischen Bewältigung eventueller Nutzungskonflikte im
     gewachsenen Bestand, gerade in unmittelbarer Lage zur Bahn, wären jedoch nicht zu erwarten.
I Dem Gebot der planerischen Konfliktbewältigung sind in dieser planerischen Situation aufgrund
     der gewachsenen und durchweg jeweils rechtmäßig zustande gekommenen
     Bestandsstrukturen deutliche Grenzen gesetzt.

   Diese Aussage der Stadt stimmt zumindest bezüglich des ersten Bebauungsplanes nicht.
   Anlie end übersende ich Ihnen das Lärmgutachtenvon aus dem Jahr 1999 zum ursprünglichen
   Bebauungsplan. Dieses Gutachten müsste fortgeschrieben werden, da sowohl der Bahn- als
   auch der Autoverkehr in den letzten 21 Jahren wesentlich zugenommen habeii. Aus den
   Diskussionen mit dem Lande umweltamt anlässlich der Lärmemmissionen des ehemaligen
' EDEKA-Lagers wissen wir zusätzlich, dass dieses Gutachten nicht dem Stand der Technik
j entsprach und schon or Jahren hätte überprüft werden müssen.

! Des Weiteren sieht die bisherige Planung für den Ausbau der A 60 im Bereich Uhlerborn keine
     Lärmschutzwand or. Alleine dies sollte schon dazu führen, dass das Lärmgutachten
     fortgeschrieben wird.

     Die Planungsunterlagen hierzu finden Sie unter: https:// w.b wp-
     proiekte.de/strasse/download. plaene/RP/A60-G20-RP/subproiects/A60-G20-RP-T3-
     RP/LPL 1 1 A60-G20-RP-T3-RP Laaeplan 01.pdf
     und https://www.bvwp-proiekte.de/strasse/A60-G20-RP-T3-RP/A60-G20-RP-T3-RP.html

     Ich bitte daher, vor der weiteren Beschlussfassung zum Bebauungsplan im Stadtratzu prüfen,
     ob nicht doch ein neues Lärmgutachten notwendig ist.

     Mit freundlichen Grüßen

                                                            2
Schreiben 9

 B eitkoijfj Cathm

 Von:
 Gesendet:                               Freitag, 11. September 2020 09;00
 An:                                     Breitkopf, Cathrin (Stadt Ingelheim)
 Betreff;                                Keine Einwände

Guten Morgen Frau Breitkopf,

Ich hab gesehen der neue B-Plan Ist auf dem Portal. Ich bin damit ein erstanden und haben eine Einwände.

Bedeutet das auch nun das wenn bis zum 12.10 keine eiteren Einwände kommen, ann der neue B-Plan
verabschiedet ist und in Kraft tritt ?

Vielen Dank

Bitte denken Sie vor dem Öffnen von Anlagen daran, dass diese Schadsoftware enthalten können.

                                                      1
Schreiben 10

 Stadtverwaltung Ingelheim
 -Abteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung
 - Amt für Bauen und Planen
 - Frau Beate Brühl

 Fridtjof-Nansen-Platz 1 •
 55128 Ingelheim

                                                                                       12. Oktober 2020

 Öffentliche Bekanntmachungen: Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, sonstige
 Satzungen gemäß Baugesetzbuch
Entwu f des Bebauungsplans „Wohnpark Uhlerborn, 3, Änderung und E änzun -
07.09.-12.10.2020

Sehr geehrte Frau Beate Brühl,

mein Name Ist                          und wohne im Wohnpark

Hiermit erhebe ich Einspruch ge en die Änderung der Bebauungspläne im Wohnpark Uhlerborn.

Als Ich das Schreiben Gestern ersönlich In der Stadt erwaltung abgeben wollte ging dies nicht aufgrund
der Covid-19 Einschränkungen. Deswegen schic e Ich es Heute per Mall an Sie. Ich hoffe Sie sin der
korrekte Ansprechpartner.

Für Rüc fragen stehe ich Ihnen gerne unter der in der Signatur genannten Kontaktmöglichkelten zur
Verfügung.

Ihnen und Ihrem Team wünsche Ich noch einen schönen Tag und bleiben Sie bitte in guter Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

                                                  1
Schreiben 11

  Sladt Ingelheim am Rhein
  - Stadtverwaltung -
  Fridljof-Nansen-Piatz 1
  55218 Ingelhei am Rhein

                                                                                             06.10.2020
 Woh park Uhlerborn, 3. Ände ng und E weiterung
 f ühzeitige Beteiligun der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BaugGB

 Sehr geehrte Damen nd He ren,

 viel n Dank für Ih Schreiben vom 28, August 2020.

 Die Ablehnung unsere Eingebungen nehmen ir zur Kenntnis un möchten nun im Rahmen de
 Beteiligung dev Öffentlichkeit noch einmal auf folgende Punkte hinweisen:

 1. Nach dem Verständnis der damaligen Partner der städtebaulichen Verträge dienten die Zahlungen
 der Firma „Wohnpark Heidesheim-Uhlerborn GmbH an die Ortsge einde Heidesheim der
 Herstellung der erforderlichen Infrastru turen des gesamten Vorhabens, also auch der erforderlichen
 Erschließung aller Bebauungsgrundstücke inklusive der an der Lennebergstr e. Dies war
 Gesch flsgrundlage der städtebaulichen Verträge und emeinsames Verständnis der Vertragspartner.
Auf dieser Grundlage wurde den Reihenhäuser der Lennebergstraße eine Baugenehmigung erteilt:
Die ennebergstraße ist die einzige Zufahrt zu unseren Grundstücken und somit unabdingbar an die
Genehmigung einer Bebauung geknüpft. Sollte jetzt eine Änderung des Bebauungsplans aufgrund
von Vers umnisse der Ortsge einde Heidesheim notwendig sein, so widersprechen wir, d ss das zu
Lasten der Anwohner erfolgen soll.

2. Vor Kauf der Immobilie haben wir uns bei beiden Vertragspartnern informiert, inwiefern die
Lennebergstraße erschlossen ist und ob Erschließungsbeiträge auf uns zukommen. Beide stützten
ihre Aussagen auf die o.g. Geschäftsgrundlage, dass durch die Zahlung der WHU an die
Orts emein e, uch die Grundstücke an der Lenneber straße erschlossen sind. Die Grundl ge
wurde von not rieller Seite nochmals bekräftigt, so dass wir darauf vertrauen durften, dass keine
Erschließungs osten zu zahlen sind. Dieser Fakt war ein maßgeblicher Grund für unsere
Kaufentscheidung.

3. Letztlich stellt sich uns natürlich die Frage, über welche Teile der Lennebergstr ße tats chlich
verhandelt wird, und inwiefern die Nutzung der Straße als Zufahrtsstraße für den esamten
Wohnpark und des ÖP Vs berücksichtigt wild. In diesem Punkt wünschen wir uns deutlich mehr
Transp re . Ein Beteiligung an den Kosten wäre allenfalls tragbar, wenn Sie zu Lasten aller Nutz r
geht. Der Erweiterung des Bebauungsplans als Voraussetzung künftiger Gebührenbescheide n die
Anwohn r widersprechen wir erneut.

Mit reundlichen Grüßen
Schreiben 12
                                                                 Stadt erwaltun

  vorab per e-inail: Cathrin.breitlcopf@ingelheim.de             2 5, Nov/ )
                                                        i I   ;!.(pgelhelm am Rhell
                                                 »IS*

 Stadtverwalt ng Ingelheim
 Postfach
 55208 Ingelheim am Rhein

 Ih Schreibe vom 28. 08.2020                                           Dat 15.11.2020

 Sehr eehrte Frau Christ,
 Sehi' geehrter Bürger eister Claus,

De Einspruch gegen den Planfeststellungsbeschluß zur 3. Änderung des Vorhabens-imd
Erschließungsplanes Wohnpark Uhlerborn vom 20.07.2018 wi d uneingeschrämkt aufrechtgehalten.

Zu Pkt: 1 Richtig ist, d ss die Anbindungen zu den Häusern an die bereits in der Strasse
          vorhandenen Versorgungssysteme für W sser, Strom und Telekom unikation erstellt
          wu den.
          Die Abwasserentsorgung wu de nach Vorgabe des Ab sserverband Unte e Selz Ober
          einen Sammel anal auf den Grundstücken zu dem vorhandenen Abwasser anal erstellt.
Zu Pkt. 2 Der Vor urf der groben Fahrlässig eit e gibt sich us der Verpflichtung, dass von de
          Gemeinde versäumt wurde und auch eiterhin ver äumt wird, einen sicheren Zuwe
          zu den Häusern zu gewährleisten. Das bestehende Provisorium der Markierung des
          Geh egs zur en en Fahrstrasse ist unzulässig un ist unzweifelhaft auch durch den
          erheblichen BUS-LICW-und allgemeinen Durchgangsverkehr eine permanente
          Gefährdung für Fußgänger.
          In Baugenehmigungverfahren ist unzweifelh ft auch die Vor ausetzung für einen
          sicheren Zugang zu den Häusern olme Gefälirdung durch den Strassenverkehr durch die
          Geneh igungsbehörden zu berücksichtigen. Eine Erteilung einer Baugenehmigung
          ohne sicheren Zug ng wäre eindeutig zu kurz gedacht und ein Schildbürgerstreich.
          In diesem Zusammenhang wird au en umfänglichen Schriftwechsel it er ehemaligen
         Gemeindevertretung Heidesheim/Uhlerborn vei iesen.
         Vom O tsbürgermeister Weidmann wurde schon vor einigen Jahren der kurzfirstige
          Ausbau Lennebergstr sse in Aussicht gestellt.
Zu Pkt. 3 Die in Ihrem Sclueiben getrof ene Feststellun zur Verwendung des von dem B uträger
          Molitor gezahlten DM 2 Mio wiederholt lediglich eine unbewiesene und freierfundene
          Behauptung der damaligen Ge eindevertreter Bornemann und Weidmann anlässlich
          einer von den Gemeindevertreterm inizierten Bespechung mit den Anwohnern der
          Leimebergstrasse.
          Der Behauptung der Gemeindevertreter wurde von dem anwesenden Vertreter der Firm
          Molitor Gr f von Pfeil entschieden widersprochen und klargestellt, daß die Zahlung von
          DM 2 Mio von dem Bauträger sehr wohl auch für den Strassen usbau Lennebergst assse
          vorgesehen war.
-2-

Zu Pict 4 Hier wird um eine Klärung z m Sta d der von Bürgermeister Claus angedachten und
           erl uterten Maßn hme zur Slrassenanbindung Uhlerborn über das ehe . IBM Gelände
           zu L422 gebeten. Insofern ist Ihre Beantwor ung unklar und unbefriedigend,
Rlieinlandpfak
                                                                                                                STRUKTUR-UND
                                                                                                                GENEHMIGUNGSDIREKTIO
                                                                                                                SÜD

   Struktur- und Genslimlgungsdlrektlon Süd | Postfach
STRUKTUR- UND
                                                                                         GENEHMIGUNGSDIREKTION
                                                                                         SÜD

      • „ehern. US-Wohnsiedlung Uhlerborn in Ingelheim OT Heidesheim", REGNUM
         339 00 030 - 0002 / 000 - 00 und
      • „Artillerie-Munitionslager Uhlerborn, Ingelheim OT Heidesheim", REGNUM
         339 00 030-0101 / 000-00.

 Zu dem Text unter Punkt 4.3 zu Altlasten etc. die ehe . US-Wohnsiedlung Uhlerborn
 betreffend habe ich keine weiteren Anmerkungen.

 Die Hinweise zum Rüstungsaltstandort Artillerie-Munitionslager meiner Stellungnah¬
 me v. 16.10.2019 wurden in den B-Plan eingearbeitet. Zum Rüstungsaltstandört liegt
 bis heute auch kein neuer Sachstand als der dort beschriebe e vor.

 Die Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) wurde
wie empfohlen in die textlichen Festsetzungen aufgenommen und somit ausreichend
gewürdigt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Brigitte Karsten

Im Rahmen eines Verwaltungsverfa rens werden auch personenbezogene Daten erfasst und gespei¬
chert. Nähere Informationen hierzu und zu den aus der EU-Datenschutz-Grund erordnung resultie¬
renden Rechten haben wir auf der Internetseite https://sgdsued.rlp.de/de/datenschutz/ bereitgestellt.

2/2
MAINZ-BINGEN
                                                                                                  Kreisverwaltung

  Krelsverwaltung Malnz-BIngen • Postfach 1355 • 55206 In elheim am Rhein Hs schreibt Ihnen

                                                                                                  Frau Cordelia Leyendecker
                                                                                                  Bauen und Umwelt
  Stadt erwaltun I gelheim
                                                                                                  FB Bauen
  Frau Cathrin Breit opf                                                                          Zimmer 368
  Fridtjof-IMansen-Platz 1                                                                        Tel, 06132/787-2120
  55218 Ingelheim                                                                                 Fax 06132/787 97-2120
                                                                                                  E-Mail
                                                                                                  leyendecker.cordella@malnz-blngen.de

                                                                                                  Ihre Nachricht vom 28. August 2020
                                                                                                 Aktenzeichen Stadtentwic lung und -planung
                                                                                                 Seite 1 von 2

 unser Aktenzeichen 21-2/610-13-0900 12. Oktober 2020

 Bauleitplanung der Stadt Ingelheim
 Ent urf zum Bebauungsplan „Wohn ark Uhlerborn - 3. Än erung un Ergänzun
 Hier: Betelligungsverfahren ge . § 4(2) i.V.m. § 3(2) BauGB
 Bezu : Ihr Schreiben om 28. August 2020, eingegangen am 1. September 2020

 Sehr geehrte Damen und Herren,

 aus der Sicht der von unserem Hause zu ertretenden öffentlichen Belange werden zum o.g,
 Verfahren folgende Anregungen vorgetragen:

 1. Bebauungspläne sind ge . § 8(2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
        Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) weist aber z.B. Grünfläche aus, o jetzt eine Fläche
        für Gemeinbedarf/Kita festgesetzt ird.
        Nach § 8(3) BauGB kann ein Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren auch gleichzeitig mit
        der Änderung des FNP geändert erden.
        Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu ändern bzw. bei der nächsten Fortschreibung
        entsprechend der verbindlichen Bauleitplanung möglichst parzellenscharf anzupassen.

2. (Pkt. 7. unserer Stellungnahme vom 5. No ember 2019 wird sinngemäß wiederholt:)
          Zum Lärmschutz:
          Obwohl im Umweltbericht von sehr hohem Schienenverkehrsl rm und Schallimmissionen
          durch die A 60 die Rede ist und laut Begründung an mehreren Plangebietsrändern
          Gewerbegebiete und die Sammel-Erschließungsstraße Budenheimer Weg angrenzen sind Im
          Bebauungsplan keinerlei Festsetzungen zum aktiven oder passiven Lärmschutz der
          durchwegs Allgemeinen Wohngebiete getroffen.
          Es werden daher Bedenken egen der unzureichenden städtebaulichen Bewältigung der
          bestehenden Verkehrs- und Gewerbelärmbelastung ge ußert.

Sie finden unsere Hinweise zu den Informatlonspfllchten nach Art. 13 DSGVO unter;
litlDsW w .inaliu-bliiBen.deAle/datenscliutz/liiformatlonsDlIlclit.Dhn

Dlenstgebäude und Ueferan cbrlft:             öffentliche erkehrsmittel;                     Bankverbin ung:

GeorB-RUckert-Stroße 11                       • Deutsche Bahn, Bahnhof Ingelhei              Sparkas e Rhein-Nahe
55218 Ingelhelm am Rhein                        (3 Fußmlnuten)                               IBA DE23 5605 0180 0030 0003 50
Tel. Zentrale 06132/787-0                     • Buslinie 611, 612,613,620,640, 643,          BIG MALA0E51KRE
Fax Zentrale 06132/787-1122                     650,75
krelsverwaltunßGBmalnz-btngen.de                                                             Sparka se Mainz
                                              • Barrlerefrole Parkplätze                     IBAN DE 5 5505 0120 0100 011154
        .1«-. .1»                             a Clnntnn 11«fl T llrtM-/ n L» > r!nrr\Frr»l   m Aiiai ahkci mv
Die Unbedenklich eit zur Gebietsqualität eines Allgemeinen Wohngebiets ist regelmäßig
            durch ein Lärmgutachten nachzuweisen und ggf, durch geeignete Schutzmaßnahmen
            sicherzustellen, insbesondere ist die N he der Wohnbebauun zum Gewerbegebiet
            planerisch zu bewältigen.

  3. Zum Straßenausbau der ennebergstraße werden Pkt. 8.2 und 8.3 unserer Stellungnahme
         vom 5. November 2019
  3.1 Durch den offensichtlich großzügigen Ausbau der Lennebergstraße kann befürchtet werden,
            dass Wanderer, Spaziergänger, Hundebesitzer u.a, Freizeitnutzer des Lennebergwalds
            verstärkt diese neue Zuwegung nutzen und den Straßenrand künftig als Stellplatz für private
            P w während ihrer Aktivitäten nahe oder im Wald nutzen.
            Es stellt sich die Frage nach geeigneten städtebaulichen (o er organisatorischen)
            Maßnahmen zur Bewahrung von Ruhe bzw. zum Schutz der angrenzenden
            Naturschutzgebiete.
 3.2 Wir bitten höflichst um Aufklärung, ob durch den Straßenausbau eine neue (öffentliche)
        Ver ehrserschließung des „Wohnparks Uhlerborn von Süden/L 422 her ermöglichst wird.

 Sollten sich bei der Planüberarbeitung Fragen er eben, stehen wir gerne zu einem Gespräch bereit.

 Mit freundlichen Grüßen
 Im Auftrag

 C. Leyendecker

Krelsverwaltung Malnz-BIngen, Schreiben vom 12.10.2020                                          Seite 2 von 2
romiRheln easlaoho                             To:00 6132' 0 220 4            24/0B/2020 10:20   /M3T P.OOI

                   Rheinhessische
                   F. eiglg NulUflidi Gornn.

                                                               Ingelheim, den 23.09.2020

       (Behörde)                                               (Ort, Dalum)

      Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
      Amt für Bauen und Planen
      Abtl. 60/5 - Stadfentwicklung und Stadtplanung
      Frldt|of-Nansen-Platz 1
      55218 Ingelheim am Rhein

      per Fax: 06132 / 782-204

      Beteiligung er Behörden an der Aufstellung / Än erung / Ergänzung von Bauleltpläncn nach
      § 4 Baugesetzbuch

      Bebauungsplan „Wohnpark Uhlerborn 3. Änderung und Ergänzung

      Unsere Äußerungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Wohnpark Uhlerborn 3. Änderung
     und Ergänzung om 02.06.2020, auch Im Hi blick auf den erforderlichen Umfang und Delallllerungs-
     grad der Umwelfprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB:

     Gegenüber der erneuten Auslegung haben wi keine Beden en.

     Unsere Stellungnahme vom 17.10.2019 behält Ihre Gültigkeit.

    | | Keine

    Im Auftrag:

   . (Unterschrift)
Deutsche Bahn AG
                                                                                                                                    DB Immobilien
                                                                                                                                      Region Milte
  Deutsche Bahn AG • DB Immobilien • Region Mille ¦ Camber erSUaße
  10 • 60327 Frankluil am Main                                                                                                Camberger Straße 10
                                                                                                                           60327 Frankfurt a Main
  Stadt erwaltung Ingelheim                                                                                                www.deutschebahn.com
  Postfach
                                                                                                                                Constanze Wagner
  55208 Ingelheim                                                                                                             Tel,: 069 265-29586
                                                                                                                               Fax: 069 265-41379
                                                                                                                baurecht-milte@deulschebahn.com
                                                                                                                          Zeichen: CK.R-Ü4-M(t)

                                                                                                                           TÖB-FFM-20-86573/Wg
                                                                                                                   Ihr Schreiben vom: 28.08.2020
                                                                                                   Ihr Zeichen: Stadtentwic lun und -planung 60/5
                                                                                                                       Bearbeiter: Cathrin Breitkopf

                                                                                                                                      07.10.2020
  Bebauungsplan „Wohnpark Uhlerborn 3. Änderung und Ergänzung
  Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ge . § 4 Abs. 2 BauGB

  DB-Strecl
Breit opf Cathnn St

   Von: Brücken, Günter (GDKE) 
  Gesendet: Freitag, 11. September 2020 11:15
  An: Breitkopf, Cathrin (Stadt Ingelheim)
  Cc: Witteyer, Marion (GDKE)
  Betreff: Heidesheim, "Wohnpark Uhlerborn", Ihr Zeichen: Stadtentwicklung und -
                             Planung 60/5

  Sehr geehrte Frau Breit opf,

  vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.08.2020 zu dem o.g. Bebauungs lan. Hierzu gilt, etwas ergänzt, weiterhin
  unsere Stellungnahme vom 15.10.2019: Aus dem betroffenen Areal war aus dem nördlichsten Bereich ein
  archäologischer Befund be annt, der nun wohl nicht betroffen sein ürfte. (1913 fand man drei jungsteinzeitliche
  Gräber, die bei Errichtung der Magazinanlagen zerstört wurden.) Ein Vorhandensein arch ologischer Befunde kann
  aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Falls bei Erdarbeiten archäologische Befunde angetroffen würden,
  müssten diese vor der Zerstörung von uns wissenschaftlich dokumentiert und ausgegraben werden, wobei ggf. das
 Verursacherprinzip gemäß Denkmalschutzgesetz RLP § 21 zum Tragen käme.

 Wir bitten um weitere Einbindung in die Planungen. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 Mit freundlichen Grüßen
 i.A.

 Günter Brücken

 Dr. Günter Brücken

 Direktion Landesarchäologie Mainz

GENERALDIREKTION KULTURELLES ERBE
RHEINLAND-PFALZ

. Große Lan asse 29
55116 Mainz
Telefon: +49 6131 2016-303
euenter.bruecken (5>Kdke.rlD.de
www.edke-rlp.de

 RllcIniKhes taiideJimiSGUmTfier                           BIS 10.01.2021           LitiMSlUJSIt lM
                                         Ravensb ger
                                                                                  DIEKAISER
 ECMOÄ j
 iDle Aura der Allllko
                                       Spi ile weiter»                         UND DIE SÄULEN
                                                                                IHR R MACHT
   Vei erKroüiier                      Gomolnsam Faszl lorandas erlaben.              MCfruHOHlUWZ
                                                                                    aa2020£.sia >i
        V W/.lamJesmus'euin-trlcr.de      www.tor-zum-wcltarbo.dD           w/w.kplscrZOZO.de

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