Ingelheim am Rhein - Stadt Ingelheim
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Ingelheim am Rhein Amt für Bauen und Planen, 60/5 Abteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung Bebauungsplan „Wohnpark Uhlerborn, 3. Änderung und Ergänzung Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB 06. Dezember 2021 bis einschl. 14. Januar 2022 Wesentliche umweltbezogene Informationen und Stellung¬ nahmen aus den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Bürger mit Anregungen (mit Umweltbezug): 1. Bürgerschreiben 1 bis 12 Beteiligte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange mit Anregungen (mit Umweltbezug): 1. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft Abfallwirtschaft Bodenschutz 2. Kreisverwaltung Mainz-Bingen 3. Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs GmbH 4. DB Service Immobilien GmbH Niederlassung Frankfurt 5. Generaldir. Kulturelles Erbe Direktion Landesarchäologie Stadt Ingelheim am Rhein 1
Schreiben 1 / Stadtver altung Ingelheim - Rathaus - Fridtjof-Nansen-Platz 1 55218 Ingelheim 29.09.20 Bebauungsplans „Wohnpark Uhle born, 3. Änderung und Erweiterung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ge . § 3 Abs. 2 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, ielen Dan für Ihr Schreiben vom 28.08.2020. Trotz allem möchten wir unsere Einwände aufrecht erhalten. 1) Entgegen Ihren Ausführungen war für die beiden Parteien der städtebaulichen Verträge lar, dass die Beiträge zur Herstellung der erforderlichen Infrastrukturen für das esamte Vorhaben Wohnpark Uhlerborn und nicht nur für das damalige Planungsgebiet vorgesehen waren. Es sind definitiv Gelder geflossen, die auch außerhalb des Planungsgebietes eingesetzt werden sollten. Darauf berufen wir uns noch einmall Wir fragen uns bis heute, warum die Straße, die für alle Uhlerborner die tagtägliche Ein- und Ausfahrtstraße aus dem Ortstell ist, nicht mit diesen Geldern erschlossen wurde. 2) Des Weiteren verweisen wir noch einmal auf den Vertrauensschutz, der dadurch entstanden Ist, dass die Gemeinde Heldeshelm uns Käufern auf Nachfrage versichert hat, dass die Grundstücke der Lennebergstraße vollständig erschlossen sind und keine Erschließungsbeiträge mehr anfallen werden. Zudem sind Baugenehmigungen erteilt worden, die nur bei Vorlage erschlossener Grundstücke erteilt werden dürfen.
Nun durch die Än erung des Bebauungsplanes einen Rechtsgrund zu schaffen, uns nun zur Kasse bitten zu können, widersprechen wir auch weiterhin. Mit freundlichen Grüßen
Schreiben 2 Per E-Mall: stadtverwaltune(5)lneel elm,de Stadtverwaltung Ingelheim Frldtjof-Nansen-Platz 1 55218 Ingelheim Widerspruch Offenlegung des Ent urfs des Bebauungsplans „Wohnpark Uhlerborn, 3. Änderung und Ergänzung Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Fra Christ, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28.08.2020. Als Stellungnahme auf Ihre nt ort und Im Rahmen der Jetzt stattfindenden Beteiligung der Öffentlichkeit möchten wir ge ne auf die folgenden Punkte erneut hlnwelsen: 1. Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Anregung und die Ergänzung der Be ründung des Bebauungsplans, Ergänzend zu Ihrer Ausführung möchten wir Jedoch noch einmal darauf hlnwelsen, dass auf rund des erhöhten erkehrsauf ommens In Richtung Ort Heldeshelm und Wackernheim und den damit verbundenen Wartezeiten auf der Abblegespur (nach links) In Richtung Heldeshelm, sehr ohl An ohne der Egstädter Straße und des Sandkiefernwegs die Ortseinfahrt über die Lennebergstraße als zeitlich kürzeste Zufahrt nutzen. 2. Wir nehmen Ihre Zusicherung zur Kenntnis, dass die Erweiterung der Baugrenzen auch zukünftig nicht mit einer Innen- und Nach erdichtung sowie einem erheblichen Zuwachs an Ein ohnern erbunden sein wird. Wir weisen Jedoch darauf hin, dass eine Erweiterung der, Baugrenzen und der damit verbundenen Anstieg des Ver ehrsaufkommens In der Lennebergstraße im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt werden muss. Die on uns vargetragenen Bede ken beziehen sich zudem auch auf die zukünfti wieder gewerblich genutzte Fläche des ehemaligen IBM-Gelähdes. Dieses Vorhaben wird den Verkehrszufluss übe die Lenneber straße enorm beeinträchtigen. 3. ir weisen auch hier ausdrücklich darauf hin, dass baurechtliche Versäumnisse der ehemaligen Verban s emeinde Heldeshelm nicht auf Kosten der Anwohner der Lennebergstraße zu berichtigen sind. Wir sind davon überzeugt, dass der Ausbau der Lennebergst aße auch außerhalb des aktuell laufenden Verfahrens umgesetzt werden kann. Die dabei entstehenden Kosten sollten nicht auf die Anlieger umzule en. Mit freundlichen Grüßen
Schreiben 3 Stadt Ingelheim am Rhein - Stadtverwaltung- Frldtjof-Nansen-Platz 1 55218 Ingelheim 11.10.2020 Antwort auf Bebauungsplan „Wohnpark Uhlerborn 3. Änderung und Ergänzung Unterrichtung über die Beteiligung der Öffentlichkeit ge . § 3 Abs. 2 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Schreiben om 28.08.2020 möchten wir im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nochmals auf folgen e Punkte hinweisen: 1. Die durch die WHO geleisteten Zahlungen an die Orts emeinde Heldeshelm dienten der Herstellung der Infrastrukturen des Bauvorhabens des Wohnparks Uhlerborn. Nach Verständnis aller Vertragspartner war dies die Geschäftsgrundlage und Voraussetzung zur Erteilung der Baugenehmigung. Als einzige Zufahrtsstraße zu unseren Grundstücken ist diese an die Genehmigung einer Bebauung gebunden. Einer Änderung des Bebauungsplanes zu Lasten von uns Anwohnern wiedersprechen wir deshalb mit diesem Schreiben. 2. Ein maßgeblicher Grund für unsere Kaufentscheidung war die vertraglich festgehaltene Zusicherun , dass die Erschließungskosten für Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung des Wohnparks Heideshelm Uhlerborn an die Gemeinde bereits gezahlt
wurden und demnach abge olten sind. Dieser Punkt wurde durch unseren Notar während der Vorlesung des Vertrages entsprechend erläutert. Ohne die bereits geleisteten Erschließungs osten hätten wir uns nicht für den Kauf entschieden. 3. Wir möchten noch einmal darauf hlnweisen, dass die Lennebergstraße von mehreren An- und Einwohnern Uhlerborns genutzt wird. Ebenso verkehrt dort der ÖPNV und eine Beteiligung der Kosten wäre von daher nur zu verstehen, wenn sie auf alle Bürger der Gemeinde verteilt würde. Wir widersprechen erneut ausdrücklich einer Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes, um die Voraussetzungen zu schaffen weitere Gebühren von den Anwohnern einfordern zu können.
Schreiben 4 Ratha s Frid jof-Na sen-Pla z 1 55218 Ingelheim am Rhein 23. Sep ember 2020 Bebauungsplan - Wohnpark Uhlerborn, 3. Änderung und Erwei erung Sehr geeh e Damen und Her en, vielen Dank fü Ihre Nachricht vom 28.08.2020. Ich möchte Ihre An worten nicht unkommentiert lassen und im Rahmen der Beteili ung der Öffentlichkeit e . § 3 Abs. 2 BauGB zum o. . Bebauun splan abermals die Gele¬ genheit er reifen, um meine scharfe Kritik an Ihrem Vo gehen zu bekräftigen. Zudem sind Sie in Ih em Schreiben leide nur auf ausgewählte Punkte eingegangen und auch hier sind wi größtenteils unterschiedlicher Ansich . Die Lennebergstr ße ist in einem erschütternd schlechten Zustand und es wäre besser e¬ wesen, wenn sie be eits Teil des ersten Bebauungsplanes ewesen wäre - soweit her scht Einigkeit. Natü lich sind wi als Käufer d von a sgegangen, dass mit der Erteilen der Baugeneh¬ mi un die Erschlie ung komplett geklärt ist. Offensichtlich gab es ja auch Absprachen hierzu z ischen dem Bauträger und der Gemeinde Heidesheim. Es we den hierzu mehr¬ ach zwei Verträge erwähnt, Sie jedoch beziehen sich immer nur auf einen. Welche Zahlun ingen denn von der WHU für das Vorhaben an die VG Heidesheim ein und wofür genau u de das Geld verwendet? Die Aussagen hierüber sind insgesamt (seitens VG Heidesheim, Stadt In elheim und WHU) bestenfalls uneindeutig. In einem Brief de WHU vom 12.03.2015 an den damaligen Bürgermeister Weidmann herrscht jedoch kein Zweifel wofü die Gelder verwendet werden soll en - z.B den Ausbau der Lennebergst a¬ ße. Das Schreiben liegt Ihnen vor, da es bereits Ge enstand de letzten Sitzung vom 24.08.2020 ar. Leider sind Sie nicht da auf eingegangen, dass ich es als klares Versäumnis der Be¬ hörden em finde, dass ir diese Situation jetzt h ben, wenn leich ich Ihr Zu eständnis (es wäre besser gewesen, wenn die Lennebe straße bereits Teil des Bebauungsplanes gewesen wäre) als Best tigung meine Annahme auffasse.
Hier komm wiede um der von OB Glaus angesprochene Ve rauensschu z auf den Tisch. Schade, dass Sie sich in Ih e Antwort auf mein Schreiben dazu nicht eäußert haben. Wäre das nicht ein ausgezeichnetes Beispiel, wie man Bürger vor Unbill schützen könnte, wenn m n nur wollen würde? Im Gegenteil wird hie offensich lich alles get n um den Anwohnern die Zahlung der Erschließung aufzubürden. Ich kann zumindest nicht erkennen, dass Sie hier nach Lö¬ sungen suchen um die Anwohner zu entlasten. Meine Anre ung, die Lenneber straße über ein Verfahren gemäß §125 Abs, 2 BauGB erstmali herzustellen haben Sie ebenfalls zurück ewiesen. Offensichtlich in e das wohl, wäre aber umständlich und die Anwohner wär n im Übrig n nicht von Erschlie¬ ßungsbeiträgen befreit. Wie wäre denn hier die Aufteilung der Kosten? Schli mer als 90/10 kann es ja nicht sein. So sagt es zumindest §125 Abs. 3 Nr. 2 B uGB. Womöglich könnte sich die Stadt ja auch mit mehr ls 10% beteiligen. Wie ist denn hier die rechtliche Lage? Letztlich sollten doch alle Beteiligten bemüht sein zu einer vernünf igen und fü alle vertretbaren Lösung zu kommen. Dennoch ko mt die F age auf, ob in der Gemengel ge (WHU, VG Heidesheim, Stadt Ingelheim und Anwohner) der beque ste Weg beschritte werden soll, der letztlich die Anwohner teuer zu stehen ko mt. Mit freundlichen Grü en
Schreiben 5 Stadtverwaltung Stadtverwaltung Ingelheim 0 9, Ol 2020 - Rathaus- Frldtjof-Nansen-Platz 1 Ingelheim am Rhein 55218 Ingelheim Unse Zeic en:| (bitte Immer angeben) Bebauungs lan „Wohn ark Uhle bor , 3. Änderung un Ergänzung hie : Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Sehr geehr e Damen und Her en, wir nehmen für unsere Mandanten, Im Rahmen der Stellungnahmefrlst zu dem im Betreff genannten Bebauungsplanentwurf nachfolgend Stellung. Eingangs weisen wir zunächst noch einmal darauf hin, dass unsere Mandanten als gemeinschaftliche des Grundstücl
Seite 2/7 des Schreibens vom 08.10,2020 Wie bereits dargelegt, existier eine Straßenbeleuchtung Im Bereich der Lennebergstraße und zwar or dem bebauten Teil der Straße mit den HausnummernDa hier In der Planbegründung und auch In Ihrer Stellungnahme schon die G undlage dafür gelegt werden soll, später dann Erschließungsbeiträge für eine Ersterschließun geltend zu machen - entgegen Ihrer Darlegungen werden die wesentlichen Grundlagen für die Beltragsforderung bereits hier In der Planbegründun angele t - muss es auch auf eine korrekte Darstellung der Sach erhalte ankommen. Da Ist es schlicht unzutreffend, dass es Stra enbeleuchtungen nicht gäbe. Sie Ist vor Ort vorhanden. Lichtbilder haben unsere Mandanten vorsorglich gefertigt und deshalb widersprechen wir der Darlegung, diese wesentliche Aspekt einer Ersterschlleßung sei nicht vorhanden. Auch wird von Ihnen nichts dazu ausgesagt, weder In der Stellungnahme vom 28.08.2020 noch In der ergänzten Fassung des Planentwurfs, dass hier eine Erschließung auch deshalb als gesichert angesehen werden muss, well sonst die Baugenehmigungen für die vor Ort befindlichen Wohnhäuser gar nicht hätten ergehen können. Gerade die Ortsgemeinde Heldeshelm, die damals die Planungshoheit Innehatte, hat ausdrücklich klar estellt, dass eine bauplanu srechtliche Erschließ n als gesichert anzusehen sei, Das muss auch die neue planende Gemeinde binden. Allein die Tatsache, dass nun eine andere Kommune, nämlich die Stadt Ingelheim, die Planungshoheit besitzt, ändert nichts daran, dass hier von Planungsgeberselte aus eine Festlegung getroffen war, wonach eine volle lanungsrechtliche Erschließung vorhanden war - und dies bereits im Jahre'2012. Zu diesem Aspekt wird von Ihnen nichts weiter ausgeführt, wir halten ausdrücklich daran fest, dass bereits deshalb von einer fehlenden Erschließung nicht ausgegangen werden kann und schon gar nicht davon, dass hier eine Ersterschließung notwendi wird. Wir halten es auch für höchst problematisch, dass In Ziffer 6.6 der Planbegründung weiterhin einfach ohne Berücksichtigung dieser Einwendungen festgestellt wird, es fehle an dieser Ersterschließung. Hier ist doch der G und schon gelegt, um später die betreffenden Grundstückseigentümer umfassend zur Kasse zu bitten und ir halten diese planerischen
Seite 3/7 des Schreibens vom 08,10,2020 Begründungsansätze für unzutreffend, Sie unterstellen Aspe te, die so nicht vorhanden sind und auch ausdrücklich bestritten sind. Auch auf die weiteren Aspekte aus unserer Stellungnahme vom 18.10.2019 zu diesem Punkt sind nicht weite von Ihnen behandelt worden. Auch Ist es aus unserer Sicht wenig überzeugend, hier nun mit eine Elngrlffs-Aus lelchsbllanzlerung zu ar umentieren. Vielmehr ist dieser Teil der Neuüberplanun ausschließlich davon geprägt, eine Straßenbaumaßnahme nachträglich über die vorhandenen Anlieger finanzieren zu lassen. Es wird an diesem Kritik unkt ausdrücklich weiter festgehalten. Ob die Verkehrserschlleßung hauptsächlich tatsächlich über die Lennebergstraße oder über den Budenhelmer We stattfindet, können wir für unsere Mandanten nur mit Nichtwissen bestreiten. Nähere Ausführungen dazu, was die Ver ehrszählung auch In Bezug auf die Budenheimer Straße ergeben hat und wie und durch wen diese wann durchgeführt wurde, ergibt sich aus der Planbegründung nicht. Es wird In der Planbegründung lediglich darauf hingewiesen, es habe eine solche Verkehrszählung gegeben. Nähere Erkenntnisse zu den Umständen und zu den Konsequenzen hieraus werden nicht vorgetragen. Wir stellen auch nochmals fest, dass der ÖPNV-Verkehr bereits lan e or der Bebauung der hier betroffenen Grundstücke, die dann später zu Erschließungsbeiträgen offensichtlich herangezogen werden sollen, schon vorhanden war. Hier können doch nicht Grundstückseigentümer, die Jahre nach einer Busnutzung ein Anllegergrundstück bebauen, für eine Straßenbaumaßnahme herangezo en werden, die durch den ÖPNV schon lange vor der Bebauung benutzt wurde. Die Darlegungen muten auch deshalb wenig überzeugend an, dass in dem gesamten Bereich der Straße vor der Bebauung eine Befahrung mit dem Tempo 100 km/h gar kein Problem darstellte und jetzt wird die Sachlage plötzlich so dargestellt, dass die ganze Straße ein riesiges Verkehrsrisiko darstelle.
Seite 4/7 des Schreibens vom 08,10,2020 Wenn die Stadt Ingelheim der Auffassung ist, dass diese Straße baulich ertüchtigt werden muss, dann mag sie dies durchaus umsetzen, hier geht es aber darum, e am Ende In welchem Umfang für eine solche Straßenbaumaßnahme bezahlen muss. Da reicht es auch nicht aus, auf das spätere Erschließungsbeitra sverfahren zu er eisen, denn zum einen finden sich In der Planbegründung schon entsprechend problematische und aus unserer Sicht auch unzutreffende Aussagen zum Erschließungsstand und zum anderen wird von Selten der Stadt Ingelheim selbst mit dem Beltragsthema argumentiert und dies als Begründung herangezogen, die Straße Jetzt in das Plangeblet mit einzubeziehen. Diese Vorgehenswelse ist allein beltragsrechtlich motiviert und wird deshalb zurüc gewiesen. Nochmals weisen wir darauf hin, dass die Kostenbeteiligung bei Straßenertüchtigungs aßnahmen hier für die Anlieger einen ganz wesentlichen Aspekt darstellt. Es kann nicht einfach mit dem Hinweis auf Planungshohelt und Erlass eines Bebauungsplanes darüber hinweggegangen werden, dass hier genau diese Beitragspflicht am Ende die onsequenz des Bebauungsplans sein wird. Sollte das ernst gemeint sein, hier Kostenfrage außen vor zu lassen, dann wäre es eben not endig, auch die Straße aus dem neuen Plangebiet herauszunehmen und ann stünde es der Stadt Ingelheim Ja frei, den Straßenkörper entsprechend zu ertüchtigen. Die Einbeziehung der Straße in den neuen Umfang des Plangebietes Ist allein beltragsrechtllch motivier und deshalb muss auch diese beltragsrechtliche Fragestellung hier eine wesentliche Rolle spielen und mit berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang weisen wir auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es sachlich unzutreffend Ist, enn In der Planbegründung darauf hingewiesen wird, alle Grundstücke Im Plangebiet renzten an eine Erschließungsstraße bis auf die Ausnahme der an die Lennebergstraße angrenzenden Grundstücke. Diese Planbegründung widerspricht eklatant der Einschätzung der planenden Gemein e Heldeshelm aus dem Jahre 2012, denn mit dieser Sichtweise hätten damals Baugenehmigungen überhaupt nicht erteilt werden dürfen. Da sie abe erteilt sind, war auch von der planenden Gemeinde die klare und sogar verschriftlichte Feststellung getroffen worden, dass eine planungsrechtliche Erschließun und damit auch eine Erschließung an eine entsprechende
Seite 5/7 des Schreibens vom 08,10.2020 Straße vorhanden war. Sonst hätten ie Baugenehmigungen überhaupt nicht erteilt werden dürfen. Die Tatsache, dass hierüber Intensi e Dis ussionen zwischen Gemeinde und Krelsverwaltung geführt wurden, macht doch auch deutlich, dass es eine ganz bewusste Entscheidung ar, hier von der notwendigen E schließung auszu ehen. Deshalb Ist diese wesentliche Aussage aus der Planbegründung und der Stellungnahme vom 28.08,2020 unzutreffend. Was die Planerforderllchkelt angeht, so wird In der Stellungnahme vom 28.08.2020 vor allem etwas dazu ausgeführt, warum die Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung ange asst wurden. Zunächst weisen wir darauf hin, dass In der aktuellen Fassung des Planentwurfs wieder teilweise ausdrücklich zu den alten Nutzungsschablonen zurückgekehrt wird, es also keine Neufestsetzung gibt, was beispielsweise das Mischgebiet angeht. Die Gründe dafür, dass dieses Mischgebiet nun dazu kommt, sind für das vorliegende Verfahren ohne erhebliche Bedeutung. Als einzige Aussage zur Planerforderllchkelt In Bezug auf die Lennebergstraße wi d gerade auch von Selten der Stadt Ingelheim ausdrücklich mit der Beltragspflicht argumentiert, wenn ausgeführt wird, dass es um die „rechtssichere Herstellung de Lennebergst aße gehe. Diese Straße kann man umbauen und ausbauen und hersteilen wie man will, dafür ist es gerade nicht erfo derlich, den Bebauungs lan auszuweiten. Die Verbindung zwischen der Lennebergst aße und der L 422 zeigt doch, dass hie ein weitere Straßentell vo handen ist, der unstrittig überhaupt icht übe baut wird und gegebenenfalls auch wiederhergestellt werden kann. Dort wäre es unstreitig so, dass Kosten von den Grundstücksanliegern nicht verlan t werden können. Hier geht es Jedoch, das zeigt die Stellungnahme der Stadt Ingelheim vom 28.08,2020 überdeutlich, ausschließlich darum, die rechtssichere Herstellun der Lennebergstraße dadurch zu gewährleisten, dass man die dafür erforderlichen Kosten im Wesentlichen gegenüber den Grundstückseigentümern geltend machen will. Es spricht rechtlich überhaupt nichts dagegen, diese Straße herzustellen, wie es der Stadt Ingelheim auch imme beliebt, ohne diese In das Plangeblet mit aufzunehmen.
Seite 6/7 des Schreibens vom 08,10,2020 Wir halten ausdrüc lich daran fest, dass es überhaupt keinen wirklichen Grund gibt, diese Straße In das Plangebiet einzubeziehen, außer einem beltragsrechtllchen Aspekt, Dieser soll aber, wie seitens der Stadt Ingelheim selbst a sgeführt wird, Im Zusammenhang mit Bebauungsplänen keine wesentliche Rolle spielen und deshalb fehlt es hier an der Planerforderllchkelt für die Einbeziehung der Straße, Mit einigem Unverständnis nehmen unsere Mandanten und der Unterzeichner zur Kenntnis, dass slch seitens der Stadt Ingelheim keine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Grundlagen der ursprünglichen Bebauung und den Gründen dafür, warum die Lennebergstraße ursprünglich nicht Im Plangebiet aüfgenommen war, erkennen lässt. Wir haben doch ausführlich orgetragen und dargelegt, wie die Umstände zum damaligen Zeitpunkt der Planerstellung aussahen und dass hier in erheblichem Umfang Gelder geflossen sind. Es entsteht hier der Eindruck, dass die kommunale Gebietsreform alle Bedenken und Umstände der ursprünglichen Planung ausblenden soll. Es kann hier nicht allen darauf ankommen, dass bestimmte Dinge „nicht nachvollzogen werden können, son ern es geht darum, diese ursprünglichen planerischen Aspekte und Kostenaspekte aufgrund des Vorhaben- und Erschließungsplans mit zu berücksichtigen. Hier wird auch widersprüchlich argumentiert, wenn erneut darauf abgestellt wird, dass der Bebauungsplan keine Aussagen zum Erschließun sbeitragsrecht treffe, wenn umgekehrt genau diese Erschließung und die Beltragsregelungen Grund dafür sind, dass nach eigener Darstellung der Stadt Ingelheim die Straße mit In das Plangebiet nachträglich aufgenommen werden soll. Die Kommunalreform und die Veränderungen der Zuständigkeiten und Planungshoheiten zwischen Heldeshelm un Ingelheim kann nicht dazu führen, dass alle Absprachen und Festlegungen, die von der Gemeinde Heideheim ursprünglich getroffen wurden, Jetzt keine Rolle mehr spielen sollen. Deshalb erwarten die Bürger vor Ort, dass eine Inhaltliche Auseinandersetzung mit den damaligen Vorkommnissen stattfindet, Insbeso dere, weil es ansonsten, und hier müssen wir wieder auf das Beltragsrecht zurückkommen, am Ende allein wirtschaftlich zu Ihren Lasten ausgehen wird, wenn man diese ganzen Aspekte unberücksichtigt lässt.
I Seite 7/7 des Schreibens vom 08.10.2020 10 Was die Umwandlung des Vorhaben- und Erschließungsplans In den Angebotsplan angeht, so V ver eisen wir auf das zu Ziffer 4. Ausgeführte. Gerade die Einbeziehung der Straße ist planungsrechtlich nicht erforderlich und In diesem speziellen Fall überlagern Fragen der In estitionskosten und der Kostentragun spflicht für Erschlleßungsmaßnahmen planerische Fragen. Deshalb kann das nach diesseitiger Auffassun auch nicht strikt voneinander getrennt werden. 11 Aus sämtlichen Darlegungen und Ausführungen, die sich kritisch mit diesem Bebauun splanentwurf auseinandersetzen, wird deutlich, dass die Grundstücksanlieger schon seit Jahren die große Sorge haben, dass letztlich Im Wesentlichen auf ihrem Rücken eine u fangreiche Sanierung des Straßenteils erfolgen solle, der Jetzt durch bauplanungsrechtliche Maßnahmen so Inkorporiert werden soll, dass höhere Kostenantelle bei den Eigentümern entstehen werden, als das ohne eine entsprechende Planänderung der Fall wäre. Die von Selten der Stadt Ingelheim angedachten Gesprächsangebote wären aus unserer Sicht jetzt notwendig, damit für die betroffenen Eigentümer Klarheit herrschen würde, was auf sie am Ende Im Hinblick auf Kostenanteile und Kostenhöhen zukommen wird. Jetzt erst einmal mit einem Bebauungs lanverfahren insofern Fakten zu schaffen, sorgt nicht gerade für vertrauensbildende Maßnahmen und deshalb wäre es ausdrücklich zu begrüßen, wenn die angedachten Gespräche bereits Jetzt geführt würden. Aus den dargelegten Gründen bestehen nach wie vor erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorgesehenen Überplanung insbesondere der Lennebergstraße.
Schreiben 6 I erwallu ,. Stad Ingelheim am Rhein - Stadtverwaltung - I 0ä p. Fridtjof-IMansen-Platz 1 Lj Qolhelm am 55218 Ingelheim am Rhein I/- Bitte stets angeben: 07.09.2020 Wohnpark Uhle born, 3. Änderung un Erweiterung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 B uGB Sehr geehr e Damen und Herren, für Ihre Nachricht vom 28.08.2020 danke ich. Unter Aufrechterhaltung bisherigen Vorbringens, bitte auch im Rahmen der jetzt stattfindenden Beteiligung der Öffentlich eit, weise Ich der guten Ordnung wegen erneut darauf hin: 1, Wie Sie zutreffend ausführen, betrifft das Verfah en Er¬ schließungsanlagen, die sich außerhalb des Vertracisqeble- tes befinden. 2. ach dem Verständnis der damaligen Partner der städte¬ baulichen Verträge (es wurden 2 Verträge geschlossen) dienten die vom Vorhabenträger an die Gemeinde gezahlten Beiträge der Herstellung der erforderlichen Infrastrukturen des esamten Vorhabens, also auch der erforderlichen Er¬ schließung, soweit sie nicht om Vorhabenträger selbst hergestellt urden. Dies war Geschäftsgrundlage der städ¬ tebaulichen Verträge und gemeinsames Verst ndnis aller Vertragspartner, jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Einge¬ meindung. Hierauf beruft sich der Vorhabenträger erneut und vorsorglich. 3. Auf die Einhaltung dieser Geschäftsgrundlage durften mithin alle Vertragspartner vertrauen, ebenfalls die Kunden des Vorhabenträgers, die sich bei der Gemeindeverwaltung vor Abschluss der betreffenden Er erbervertr ge über diesen Umstand Informiert hatten. Ihnen wurde die Auskunft er¬ teilt, dass die Grundstücke entlang der Lennebergstraße er¬ schlossen sind und keine Erschließungsbeiträge für sie an¬ fallen werden. Nicht anders sind die unterschiedlichen Aus¬ künfte und Erklärungen der Gemeindever altung zu ver-
stehen, auf deren Grundlage die Erwerbsverträge abgeschlossen un letztlich auch die je eiligen Baugenehmigungen erteilt worden sind, wofür bekanntlich de Nachweis, dass die Grundstüc e erschlossen sind, vorliegen muss. Die Erwerber haben hierauf vertrauen dürfen; sie haben mit und für Ihre Familien auf diese Grundlage ihre Kaufentscheidungen getroffen, mit essentiellen Auswirkungen für Ihre Lebensgestaltung. 4. Zu Beginn des Ve fahrens stand nachweislich die Überlegung, wie dennoch und rechtssicher Erschlleßungsbelträge von den Anliegern gefordert werden könne. Der vorliegende Rechtsrat wies In den Weg In das vorliegende Änderungs- und E ¬ gänzungsverfahren, wöbe! aus naheliegenden Gründen dargestellt wird, dass es nicht nur um den Ausbau der Lennebergstraße und Schaffung einer Rechtsgrund¬ lage zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen gehe. ch meiner Überzeugung kann die Lennebergstraße außerhalb des laufenden Verfahrens ausgebailt we den. Die Kosten hierfü sind gegenüber den Anliegern nicht umzulegen.
Schreiben 7 Ingelheim, 27.09.2020 MO. Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Frldtjof-Nansen-Platz 1 55218 Ingelheim am Rhein stadl erwaltung@lngelhelm.de Entwurf des Bebauungsplans " ohn a k Uhlerbo n, 3. Ände ung und Ergänzung Du chfüh ung er Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Sehr geehrte Damen und Herren Im Entwurf des Bebauungsplans "Wohnpar Uhlerborn, 3. Änderung und Ergänzung" wird der seitliche Abstand zu Bebauungsgrenze (Richtung Süd-West) für GrundstückHH it "7,4" angeben wäh en In der derzeit gültigen Fassung des Bebauungsplans "7,33" abzulesen sind. • . Ich gehe da on aus, dass die überbaubare Fläche nicht eingeschrän t werden soll und es sich hierbei ggf. um einen Übertragungs- oder Rundungsfehler handelt? Einer etwaigen Einschränkung der überbauba en Fläche widerspreche Ich. (Anlage: Auszüge Bebauungsplan: Entwurf und gültige Fassung)
Be auungsplan Entwurfs. Ande ng Llnd Ergänzung:
Schreiben 8 on: Poststelle (Stadt Ingelheim) Gesen et: Monta , 1 , September 2020 07:16 An: Mattem, Katharina (Stadt Ingelheim) Bet eff: WG: Bebauungsplan Wohnpark Heldeshelm-Uhlerborn 29 , Bet eff: Bebauungsplan Wohnpark Heldeshelm-Uhlerborn I Seh geehrte Damen und Herren, i zu dem Entwurf des Bebauungsplans „Wohnpark Uhlerborn, 3. Änderung und Ergänzung hatte ich mir die Unterlagen aus der letzten Sitzung des Bauausschusses zur Änderung des o.a. Bebauungsplanes angesehen. In der Beschlussempfehlung der Stadt zur Stellungnahme der i DB vom 15.10.20 heißt es: Auf eine umfassende schalltechnische Bewertung der Verkehrslärmsituation im Plangebiet wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens verzichtet. Weitergehende schalltechnische Untersuchungen würden zwar der Bestandsdokumentation dienen, relevante Ergebnisse oder Maßnahmen vorschläge zur planerischen Bewältigung eventueller Nutzungskonflikte im gewachsenen Bestand, gerade in unmittelbarer Lage zur Bahn, wären jedoch nicht zu erwarten. I Dem Gebot der planerischen Konfliktbewältigung sind in dieser planerischen Situation aufgrund der gewachsenen und durchweg jeweils rechtmäßig zustande gekommenen Bestandsstrukturen deutliche Grenzen gesetzt. Diese Aussage der Stadt stimmt zumindest bezüglich des ersten Bebauungsplanes nicht. Anlie end übersende ich Ihnen das Lärmgutachtenvon aus dem Jahr 1999 zum ursprünglichen Bebauungsplan. Dieses Gutachten müsste fortgeschrieben werden, da sowohl der Bahn- als auch der Autoverkehr in den letzten 21 Jahren wesentlich zugenommen habeii. Aus den Diskussionen mit dem Lande umweltamt anlässlich der Lärmemmissionen des ehemaligen ' EDEKA-Lagers wissen wir zusätzlich, dass dieses Gutachten nicht dem Stand der Technik j entsprach und schon or Jahren hätte überprüft werden müssen. ! Des Weiteren sieht die bisherige Planung für den Ausbau der A 60 im Bereich Uhlerborn keine Lärmschutzwand or. Alleine dies sollte schon dazu führen, dass das Lärmgutachten fortgeschrieben wird. Die Planungsunterlagen hierzu finden Sie unter: https:// w.b wp- proiekte.de/strasse/download. plaene/RP/A60-G20-RP/subproiects/A60-G20-RP-T3- RP/LPL 1 1 A60-G20-RP-T3-RP Laaeplan 01.pdf und https://www.bvwp-proiekte.de/strasse/A60-G20-RP-T3-RP/A60-G20-RP-T3-RP.html Ich bitte daher, vor der weiteren Beschlussfassung zum Bebauungsplan im Stadtratzu prüfen, ob nicht doch ein neues Lärmgutachten notwendig ist. Mit freundlichen Grüßen 2
Schreiben 9 B eitkoijfj Cathm Von: Gesendet: Freitag, 11. September 2020 09;00 An: Breitkopf, Cathrin (Stadt Ingelheim) Betreff; Keine Einwände Guten Morgen Frau Breitkopf, Ich hab gesehen der neue B-Plan Ist auf dem Portal. Ich bin damit ein erstanden und haben eine Einwände. Bedeutet das auch nun das wenn bis zum 12.10 keine eiteren Einwände kommen, ann der neue B-Plan verabschiedet ist und in Kraft tritt ? Vielen Dank Bitte denken Sie vor dem Öffnen von Anlagen daran, dass diese Schadsoftware enthalten können. 1
Schreiben 10 Stadtverwaltung Ingelheim -Abteilung für Stadtentwicklung und Stadtplanung - Amt für Bauen und Planen - Frau Beate Brühl Fridtjof-Nansen-Platz 1 • 55128 Ingelheim 12. Oktober 2020 Öffentliche Bekanntmachungen: Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, sonstige Satzungen gemäß Baugesetzbuch Entwu f des Bebauungsplans „Wohnpark Uhlerborn, 3, Änderung und E änzun - 07.09.-12.10.2020 Sehr geehrte Frau Beate Brühl, mein Name Ist und wohne im Wohnpark Hiermit erhebe ich Einspruch ge en die Änderung der Bebauungspläne im Wohnpark Uhlerborn. Als Ich das Schreiben Gestern ersönlich In der Stadt erwaltung abgeben wollte ging dies nicht aufgrund der Covid-19 Einschränkungen. Deswegen schic e Ich es Heute per Mall an Sie. Ich hoffe Sie sin der korrekte Ansprechpartner. Für Rüc fragen stehe ich Ihnen gerne unter der in der Signatur genannten Kontaktmöglichkelten zur Verfügung. Ihnen und Ihrem Team wünsche Ich noch einen schönen Tag und bleiben Sie bitte in guter Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen 1
Schreiben 11 Sladt Ingelheim am Rhein - Stadtverwaltung - Fridljof-Nansen-Piatz 1 55218 Ingelhei am Rhein 06.10.2020 Woh park Uhlerborn, 3. Ände ng und E weiterung f ühzeitige Beteiligun der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BaugGB Sehr geehrte Damen nd He ren, viel n Dank für Ih Schreiben vom 28, August 2020. Die Ablehnung unsere Eingebungen nehmen ir zur Kenntnis un möchten nun im Rahmen de Beteiligung dev Öffentlichkeit noch einmal auf folgende Punkte hinweisen: 1. Nach dem Verständnis der damaligen Partner der städtebaulichen Verträge dienten die Zahlungen der Firma „Wohnpark Heidesheim-Uhlerborn GmbH an die Ortsge einde Heidesheim der Herstellung der erforderlichen Infrastru turen des gesamten Vorhabens, also auch der erforderlichen Erschließung aller Bebauungsgrundstücke inklusive der an der Lennebergstr e. Dies war Gesch flsgrundlage der städtebaulichen Verträge und emeinsames Verständnis der Vertragspartner. Auf dieser Grundlage wurde den Reihenhäuser der Lennebergstraße eine Baugenehmigung erteilt: Die ennebergstraße ist die einzige Zufahrt zu unseren Grundstücken und somit unabdingbar an die Genehmigung einer Bebauung geknüpft. Sollte jetzt eine Änderung des Bebauungsplans aufgrund von Vers umnisse der Ortsge einde Heidesheim notwendig sein, so widersprechen wir, d ss das zu Lasten der Anwohner erfolgen soll. 2. Vor Kauf der Immobilie haben wir uns bei beiden Vertragspartnern informiert, inwiefern die Lennebergstraße erschlossen ist und ob Erschließungsbeiträge auf uns zukommen. Beide stützten ihre Aussagen auf die o.g. Geschäftsgrundlage, dass durch die Zahlung der WHU an die Orts emein e, uch die Grundstücke an der Lenneber straße erschlossen sind. Die Grundl ge wurde von not rieller Seite nochmals bekräftigt, so dass wir darauf vertrauen durften, dass keine Erschließungs osten zu zahlen sind. Dieser Fakt war ein maßgeblicher Grund für unsere Kaufentscheidung. 3. Letztlich stellt sich uns natürlich die Frage, über welche Teile der Lennebergstr ße tats chlich verhandelt wird, und inwiefern die Nutzung der Straße als Zufahrtsstraße für den esamten Wohnpark und des ÖP Vs berücksichtigt wild. In diesem Punkt wünschen wir uns deutlich mehr Transp re . Ein Beteiligung an den Kosten wäre allenfalls tragbar, wenn Sie zu Lasten aller Nutz r geht. Der Erweiterung des Bebauungsplans als Voraussetzung künftiger Gebührenbescheide n die Anwohn r widersprechen wir erneut. Mit reundlichen Grüßen
Schreiben 12 Stadt erwaltun vorab per e-inail: Cathrin.breitlcopf@ingelheim.de 2 5, Nov/ ) i I ;!.(pgelhelm am Rhell »IS* Stadtverwalt ng Ingelheim Postfach 55208 Ingelheim am Rhein Ih Schreibe vom 28. 08.2020 Dat 15.11.2020 Sehr eehrte Frau Christ, Sehi' geehrter Bürger eister Claus, De Einspruch gegen den Planfeststellungsbeschluß zur 3. Änderung des Vorhabens-imd Erschließungsplanes Wohnpark Uhlerborn vom 20.07.2018 wi d uneingeschrämkt aufrechtgehalten. Zu Pkt: 1 Richtig ist, d ss die Anbindungen zu den Häusern an die bereits in der Strasse vorhandenen Versorgungssysteme für W sser, Strom und Telekom unikation erstellt wu den. Die Abwasserentsorgung wu de nach Vorgabe des Ab sserverband Unte e Selz Ober einen Sammel anal auf den Grundstücken zu dem vorhandenen Abwasser anal erstellt. Zu Pkt. 2 Der Vor urf der groben Fahrlässig eit e gibt sich us der Verpflichtung, dass von de Gemeinde versäumt wurde und auch eiterhin ver äumt wird, einen sicheren Zuwe zu den Häusern zu gewährleisten. Das bestehende Provisorium der Markierung des Geh egs zur en en Fahrstrasse ist unzulässig un ist unzweifelhaft auch durch den erheblichen BUS-LICW-und allgemeinen Durchgangsverkehr eine permanente Gefährdung für Fußgänger. In Baugenehmigungverfahren ist unzweifelh ft auch die Vor ausetzung für einen sicheren Zugang zu den Häusern olme Gefälirdung durch den Strassenverkehr durch die Geneh igungsbehörden zu berücksichtigen. Eine Erteilung einer Baugenehmigung ohne sicheren Zug ng wäre eindeutig zu kurz gedacht und ein Schildbürgerstreich. In diesem Zusammenhang wird au en umfänglichen Schriftwechsel it er ehemaligen Gemeindevertretung Heidesheim/Uhlerborn vei iesen. Vom O tsbürgermeister Weidmann wurde schon vor einigen Jahren der kurzfirstige Ausbau Lennebergstr sse in Aussicht gestellt. Zu Pkt. 3 Die in Ihrem Sclueiben getrof ene Feststellun zur Verwendung des von dem B uträger Molitor gezahlten DM 2 Mio wiederholt lediglich eine unbewiesene und freierfundene Behauptung der damaligen Ge eindevertreter Bornemann und Weidmann anlässlich einer von den Gemeindevertreterm inizierten Bespechung mit den Anwohnern der Leimebergstrasse. Der Behauptung der Gemeindevertreter wurde von dem anwesenden Vertreter der Firm Molitor Gr f von Pfeil entschieden widersprochen und klargestellt, daß die Zahlung von DM 2 Mio von dem Bauträger sehr wohl auch für den Strassen usbau Lennebergst assse vorgesehen war.
-2- Zu Pict 4 Hier wird um eine Klärung z m Sta d der von Bürgermeister Claus angedachten und erl uterten Maßn hme zur Slrassenanbindung Uhlerborn über das ehe . IBM Gelände zu L422 gebeten. Insofern ist Ihre Beantwor ung unklar und unbefriedigend,
Rlieinlandpfak STRUKTUR-UND GENEHMIGUNGSDIREKTIO SÜD Struktur- und Genslimlgungsdlrektlon Süd | Postfach
STRUKTUR- UND GENEHMIGUNGSDIREKTION SÜD • „ehern. US-Wohnsiedlung Uhlerborn in Ingelheim OT Heidesheim", REGNUM 339 00 030 - 0002 / 000 - 00 und • „Artillerie-Munitionslager Uhlerborn, Ingelheim OT Heidesheim", REGNUM 339 00 030-0101 / 000-00. Zu dem Text unter Punkt 4.3 zu Altlasten etc. die ehe . US-Wohnsiedlung Uhlerborn betreffend habe ich keine weiteren Anmerkungen. Die Hinweise zum Rüstungsaltstandort Artillerie-Munitionslager meiner Stellungnah¬ me v. 16.10.2019 wurden in den B-Plan eingearbeitet. Zum Rüstungsaltstandört liegt bis heute auch kein neuer Sachstand als der dort beschriebe e vor. Die Anzeigepflicht nach § 5 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) wurde wie empfohlen in die textlichen Festsetzungen aufgenommen und somit ausreichend gewürdigt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Brigitte Karsten Im Rahmen eines Verwaltungsverfa rens werden auch personenbezogene Daten erfasst und gespei¬ chert. Nähere Informationen hierzu und zu den aus der EU-Datenschutz-Grund erordnung resultie¬ renden Rechten haben wir auf der Internetseite https://sgdsued.rlp.de/de/datenschutz/ bereitgestellt. 2/2
MAINZ-BINGEN Kreisverwaltung Krelsverwaltung Malnz-BIngen • Postfach 1355 • 55206 In elheim am Rhein Hs schreibt Ihnen Frau Cordelia Leyendecker Bauen und Umwelt Stadt erwaltun I gelheim FB Bauen Frau Cathrin Breit opf Zimmer 368 Fridtjof-IMansen-Platz 1 Tel, 06132/787-2120 55218 Ingelheim Fax 06132/787 97-2120 E-Mail leyendecker.cordella@malnz-blngen.de Ihre Nachricht vom 28. August 2020 Aktenzeichen Stadtentwic lung und -planung Seite 1 von 2 unser Aktenzeichen 21-2/610-13-0900 12. Oktober 2020 Bauleitplanung der Stadt Ingelheim Ent urf zum Bebauungsplan „Wohn ark Uhlerborn - 3. Än erung un Ergänzun Hier: Betelligungsverfahren ge . § 4(2) i.V.m. § 3(2) BauGB Bezu : Ihr Schreiben om 28. August 2020, eingegangen am 1. September 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, aus der Sicht der von unserem Hause zu ertretenden öffentlichen Belange werden zum o.g, Verfahren folgende Anregungen vorgetragen: 1. Bebauungspläne sind ge . § 8(2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) weist aber z.B. Grünfläche aus, o jetzt eine Fläche für Gemeinbedarf/Kita festgesetzt ird. Nach § 8(3) BauGB kann ein Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren auch gleichzeitig mit der Änderung des FNP geändert erden. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu ändern bzw. bei der nächsten Fortschreibung entsprechend der verbindlichen Bauleitplanung möglichst parzellenscharf anzupassen. 2. (Pkt. 7. unserer Stellungnahme vom 5. No ember 2019 wird sinngemäß wiederholt:) Zum Lärmschutz: Obwohl im Umweltbericht von sehr hohem Schienenverkehrsl rm und Schallimmissionen durch die A 60 die Rede ist und laut Begründung an mehreren Plangebietsrändern Gewerbegebiete und die Sammel-Erschließungsstraße Budenheimer Weg angrenzen sind Im Bebauungsplan keinerlei Festsetzungen zum aktiven oder passiven Lärmschutz der durchwegs Allgemeinen Wohngebiete getroffen. Es werden daher Bedenken egen der unzureichenden städtebaulichen Bewältigung der bestehenden Verkehrs- und Gewerbelärmbelastung ge ußert. Sie finden unsere Hinweise zu den Informatlonspfllchten nach Art. 13 DSGVO unter; litlDsW w .inaliu-bliiBen.deAle/datenscliutz/liiformatlonsDlIlclit.Dhn Dlenstgebäude und Ueferan cbrlft: öffentliche erkehrsmittel; Bankverbin ung: GeorB-RUckert-Stroße 11 • Deutsche Bahn, Bahnhof Ingelhei Sparkas e Rhein-Nahe 55218 Ingelhelm am Rhein (3 Fußmlnuten) IBA DE23 5605 0180 0030 0003 50 Tel. Zentrale 06132/787-0 • Buslinie 611, 612,613,620,640, 643, BIG MALA0E51KRE Fax Zentrale 06132/787-1122 650,75 krelsverwaltunßGBmalnz-btngen.de Sparka se Mainz • Barrlerefrole Parkplätze IBAN DE 5 5505 0120 0100 011154 .1«-. .1» a Clnntnn 11«fl T llrtM-/ n L» > r!nrr\Frr»l m Aiiai ahkci mv
Die Unbedenklich eit zur Gebietsqualität eines Allgemeinen Wohngebiets ist regelmäßig durch ein Lärmgutachten nachzuweisen und ggf, durch geeignete Schutzmaßnahmen sicherzustellen, insbesondere ist die N he der Wohnbebauun zum Gewerbegebiet planerisch zu bewältigen. 3. Zum Straßenausbau der ennebergstraße werden Pkt. 8.2 und 8.3 unserer Stellungnahme vom 5. November 2019 3.1 Durch den offensichtlich großzügigen Ausbau der Lennebergstraße kann befürchtet werden, dass Wanderer, Spaziergänger, Hundebesitzer u.a, Freizeitnutzer des Lennebergwalds verstärkt diese neue Zuwegung nutzen und den Straßenrand künftig als Stellplatz für private P w während ihrer Aktivitäten nahe oder im Wald nutzen. Es stellt sich die Frage nach geeigneten städtebaulichen (o er organisatorischen) Maßnahmen zur Bewahrung von Ruhe bzw. zum Schutz der angrenzenden Naturschutzgebiete. 3.2 Wir bitten höflichst um Aufklärung, ob durch den Straßenausbau eine neue (öffentliche) Ver ehrserschließung des „Wohnparks Uhlerborn von Süden/L 422 her ermöglichst wird. Sollten sich bei der Planüberarbeitung Fragen er eben, stehen wir gerne zu einem Gespräch bereit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag C. Leyendecker Krelsverwaltung Malnz-BIngen, Schreiben vom 12.10.2020 Seite 2 von 2
romiRheln easlaoho To:00 6132' 0 220 4 24/0B/2020 10:20 /M3T P.OOI Rheinhessische F. eiglg NulUflidi Gornn. Ingelheim, den 23.09.2020 (Behörde) (Ort, Dalum) Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Amt für Bauen und Planen Abtl. 60/5 - Stadfentwicklung und Stadtplanung Frldt|of-Nansen-Platz 1 55218 Ingelheim am Rhein per Fax: 06132 / 782-204 Beteiligung er Behörden an der Aufstellung / Än erung / Ergänzung von Bauleltpläncn nach § 4 Baugesetzbuch Bebauungsplan „Wohnpark Uhlerborn 3. Änderung und Ergänzung Unsere Äußerungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Wohnpark Uhlerborn 3. Änderung und Ergänzung om 02.06.2020, auch Im Hi blick auf den erforderlichen Umfang und Delallllerungs- grad der Umwelfprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB: Gegenüber der erneuten Auslegung haben wi keine Beden en. Unsere Stellungnahme vom 17.10.2019 behält Ihre Gültigkeit. | | Keine Im Auftrag: . (Unterschrift)
Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Milte Deutsche Bahn AG • DB Immobilien • Region Mille ¦ Camber erSUaße 10 • 60327 Frankluil am Main Camberger Straße 10 60327 Frankfurt a Main Stadt erwaltung Ingelheim www.deutschebahn.com Postfach Constanze Wagner 55208 Ingelheim Tel,: 069 265-29586 Fax: 069 265-41379 baurecht-milte@deulschebahn.com Zeichen: CK.R-Ü4-M(t) TÖB-FFM-20-86573/Wg Ihr Schreiben vom: 28.08.2020 Ihr Zeichen: Stadtentwic lun und -planung 60/5 Bearbeiter: Cathrin Breitkopf 07.10.2020 Bebauungsplan „Wohnpark Uhlerborn 3. Änderung und Ergänzung Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ge . § 4 Abs. 2 BauGB DB-Strecl
Breit opf Cathnn St Von: Brücken, Günter (GDKE) Gesendet: Freitag, 11. September 2020 11:15 An: Breitkopf, Cathrin (Stadt Ingelheim) Cc: Witteyer, Marion (GDKE) Betreff: Heidesheim, "Wohnpark Uhlerborn", Ihr Zeichen: Stadtentwicklung und - Planung 60/5 Sehr geehrte Frau Breit opf, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.08.2020 zu dem o.g. Bebauungs lan. Hierzu gilt, etwas ergänzt, weiterhin unsere Stellungnahme vom 15.10.2019: Aus dem betroffenen Areal war aus dem nördlichsten Bereich ein archäologischer Befund be annt, der nun wohl nicht betroffen sein ürfte. (1913 fand man drei jungsteinzeitliche Gräber, die bei Errichtung der Magazinanlagen zerstört wurden.) Ein Vorhandensein arch ologischer Befunde kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Falls bei Erdarbeiten archäologische Befunde angetroffen würden, müssten diese vor der Zerstörung von uns wissenschaftlich dokumentiert und ausgegraben werden, wobei ggf. das Verursacherprinzip gemäß Denkmalschutzgesetz RLP § 21 zum Tragen käme. Wir bitten um weitere Einbindung in die Planungen. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i.A. Günter Brücken Dr. Günter Brücken Direktion Landesarchäologie Mainz GENERALDIREKTION KULTURELLES ERBE RHEINLAND-PFALZ . Große Lan asse 29 55116 Mainz Telefon: +49 6131 2016-303 euenter.bruecken (5>Kdke.rlD.de www.edke-rlp.de RllcIniKhes taiideJimiSGUmTfier BIS 10.01.2021 LitiMSlUJSIt lM Ravensb ger DIEKAISER ECMOÄ j iDle Aura der Allllko Spi ile weiter» UND DIE SÄULEN IHR R MACHT Vei erKroüiier Gomolnsam Faszl lorandas erlaben. MCfruHOHlUWZ aa2020£.sia >i V W/.lamJesmus'euin-trlcr.de www.tor-zum-wcltarbo.dD w/w.kplscrZOZO.de Abonnieren Sie den aktuellen GDKE-Newslette , die Anmeldung finden Sie hier: newsletter.gdke-rlp.de
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