Inspiring Personalities - Intensivstudium Estate Planning - EBS Universität für Wirtschaft und Recht
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2 EBS Executive Education Heute ist Financial Planning eines der zen- Weiterbildung an der tralen Dienstleistungsangebote im geho- Intensivstudium EBS Business School benen Privatkundengeschäft. Das Kontakt- studium Finanzökonomie hat sich zur Refe- Estate Planning renz bei der Ausbildung zum Certified Financial Planner (CFP) etabliert. Neben den Das Intensivstudium Estate Planning richtet Klassiker sind zusätzliche Weiterbildungs- sich an alle Betreuer von Privatkunden, un- studiengänge in den Bereichen Beratungs- abhängig davon, ob sie als Kundenberater, kompetenz, Alternative Investments und freie Finanzdienstleister, Vermögensverwal- Capital Market Products getreten, die mit so ter, Wealth Planner, Relationship Manager, renommierten Partnern wie der Deutschen Steuerberater oder Rechtsanwälte tätig sind. Börse oder dem Bundesverband Alternative Das Intensivstudium vermittelt fundierte Investments (BAI) konzipiert und durchge- Kenntnisse über die Planung der Vermögens- führt werden. nachfolge, des Vermögenstransfers und der Vermögensgestaltung im privaten und un- Deutschland ist ein Land der Erben. Laut ternehmerischen Bereich im In- und Ausland einer Studie für das Deutsche Institut für sowie deren erb-, steuer- und gesellschafts- Altersvorsorge (DIA) werden in den kom- rechtliche Implikationen. menden 10 Jahren ca. 2600 Mrd. ¤ Privat- vermögen in Deutschland vererbt. Die Expertise in der vernetzten Betrachtung der Vermögensübergangsproblematik, die Die demographische Entwicklung wird die Analyse- und Problemlösungskompetenz Erbschaftsvolumina künftig weiter anstei- sowie Kommunikationsfähigkeiten befähigen gen lassen. So werden nach der DIA-Studie den Estate Planner deshalb zum Manage- die reichsten 2% der Erblasser ca. 500 ment des Vermögensübergangsprozesses im Professor Dr. Rolf Tilmes Mrd. ¤ vererben, immerhin noch ca. 33% Rahmen der Beratung und Betreuung geho- Stiftungslehrstuhl der Erben werden bis zu 250.000 ¤ erhalten. bener Privatkunden. Ansätze für die erfolg- Private Finance & Wealth Management Was wie ein wahrer Geldsegen wirkt, birgt reiche Umsetzung werden ebenso geschult EBS Business School jedoch auch viele Probleme. Laut einer bun- wie die Verzahnung mit dem ganzheitlichen desweit repräsentativen Postbankstudie im Beratungsansatz des Financial Planning. Die EBS Business School – heute Teil der März 2011 besteht ein offenkundiges Miss- EBS Universität für Wirtschaft und Recht – verhältnis zwischen der zunehmenden Ziel ist die Ausbildung von Beratern mit ver- gehört seit ihrer Gründung zu den Pionieren Bedeutung des Nachfolgethemas und dem tieften Spezialkenntnissen in zentralen Be- betriebswirtschaftlicher Forschung, Lehre Wissensstand der Bevölkerung. Rund ein reichen des Estate Planning für die Tätigkeit und Weiterbildung. 1971 als erste private Drittel kennt sich noch nicht einmal mit den an der Schnittstelle zwischen dem Vermö- Business School Deutschlands gestartet, hat Grundbegriffen wie „gesetzliche Erbfolge“ gensinhaber als Erblasser und den Erben sich die EBS Business School nicht nur in oder „Pflichtteil“ aus. einerseits und potenziellen weiteren Bera- der Primärausbildung von Diplom-, Bache- tern der Kunden andererseits im Sinne eines lor- und Master-Studenten einen exzellen- Ferner ist gerade der unternehmerische ganzheitlichen Vermögensübergangs-Manage- ten Ruf in Wissenschaft und Wirtschaft erar- Bereich aufgrund der in Deutschland vor- ments. Erfolgreiche Absolventen erhalten beitet. Frühzeitig hat sie außerdem die herrschenden mangelnden Vorbereitung ein Universitätszertifikat mit dem Titel Bedürfnisse professioneller Executive Edu- des Vermögensübergangs betroffen. Viele Estate Planner (EBS), der zugleich Zugangs- cation identifiziert. In der Weiterbildung Firmen müssen nach dem Tod des Inhalbers voraussetzung für die Zentralprüfung beim sind wir nunmehr seit Jahrzehnten erfolg- aufgrund fehlender Regelungen kurze Zeit Financial Planning Standards Board Deutsch- reich auf dem Markt etabliert und genießen später Konkurs anmelden; Privatpersonen land e.V. ist. Nach erfolgreicher Absolvierung einen erstklassigen Ruf durch die optimale sehen sich mit Szenarien konfrontiert, die der Zentralprüfung und dem Nachweis der Verbindung von Wissenschaft, Internatio- nie im Sinne des Erblassers gewesen wären. Erfahrungskomponente kann man sich beim nalität und klarer Praxisorientierung. Mit Hier liegt ein immenses Zukunftspotenzial Financial Planning Standards Board Deutsch- jährlich knapp 5.000 Teilnehmern gehört für Berater. land e.V. zum Certified Foundation and die EBS Executive Education heute zu den Estate Planner (CFEP) zertifizieren lassen. wichtigsten Anbietern universitärer Weiter- Wenn Sie den nötigen Wissensvorsprung bildung in Deutschland. generieren möchten, um sich von der Das Curriculum des Intensivstudiums orien- Masse der Berater abzuheben, wünsche ich tiert sich an den Vorgaben des Financial Das seit knapp 20 Jahren unter der Marke Ihnen im Namen der EBS Universität für Planning Standards Board Deutschland e.V. der EBS Finanzakademie existierende Wei- Wirtschaft und Recht und der EBS Executive Als Online-Ergänzung zum Präsenzstudium terbildungsangebot des PFI Private Finance Education viel Freude und Erfolg beim haben Teilnehmer und Dozenten exklusiv Institute gehört zu den ersten Angeboten Intensivstudium Estate Planning und be - Zugang zum EBS.Net, dem Extranet des PFI der EBS Business School im Executive Edu- grüße sie herzlich auf unserem Campus im Private Finance Institute / EBS Finanzakade- cation-Bereich. Mit ihrem Kontaktstudium Rheingau. mie. Hier können sich die Teilnehmer in Finanzökonomie war die EBS Finanzaka- Diskussions-Foren untereinander oder mit demie Geburtshelfer des Financial Planning- Wir freuen uns auf Sie! Dozenten austauschen, auf zusätzliche und Gedankens in Deutschland. Als Gründungs- ergänzende Informationen sowie aktuelle mitglied des Financial Planning Standards Forschungsergebnisse der EBS in elektro- Board Deutschland e.V. hat es so die Zer- nischer Form zurückgreifen und den Biblio- tifizierung zum Certified Financial Planner theksbestand einsehen. (CFP) nach Kontinentaleuropa geholt.
EBS Executive Education 3 1.2.3 Auslegung der Verfügungen von 1.3 Erbschaftsteuerliche Konsequenzen Studieninhalte Todes wegen des Erbfalls und Bewertungsrecht im Intensivstudium 1.2.3.1 Auslegung von Einzeltestamenten 1.2.3.2 Auslegung von gemeinschaftlichen 1.3.1 Steuerpflichtige Erwerbe 1.3.2 Besteuerungssystematik Testamenten 1.3.2.1 Erbschaftsteuerklassen und -tarife 1.2.3.3 Auslegung von Erbverträgen 1.3.2.2 Freibeträge 1.2.4 Verwahrung letztwilliger 1.3.2.3 Steuerbefreiungen Verfügungen 1.3.3 Bewertungsrecht 1.2.5 Widerruf, Nichtigkeit und Anfecht- barkeit letztwilliger Verfügungen 1.3.3.1 Grundsätze und allgemeine Bewertungsvorschriften 1.2.6 Ausschluss von der Erbfolge 1.3.3.2 Wertermittlung 1.2.6.1 Enterbung – Immobilien 1.2.6.2 Erbunwürdigkeit – Betriebsvermögen 1.2.6.3 Erbverzicht – Anteile an Kapitalgesellschaften 1.2.6.4 Annahme und Ausschlagung der Erb- – Anteile an Personengesellschaften schaft – Anteile an vermögensverwaltenden 1.2.7 Anordnungen des Erblassers Personengesellschaften 1.2.7.1 Erbeinsetzung – Versicherungsvermögen 1.2.7.2 Ersatzerbschaft – Ausländisches Vermögen 1.2.8 Beschränkung der Erben – Sonstiges Vermögen 1.2.8.1 Vor- und Nacherbschaft – Verbindlichkeiten – Anordnung von Vor- und Nach- – Berücksichtigung früherer Erwerbe erbschaft 1.3.4 Steuerfestsetzung – Rechtsstellung des Vorerben – Rechtsstellung des Nacherben 1.2.8.2 Testamentsvollstreckung 2 Unternehmerische – Arten der Testamentsvollstreckung Vermögensnachfolge – Voraussetzungen 2.1 Steuerliche Grundlagen – Rechtsbeziehungen zwischen Testa- 2.1.1 Elemente der Besteuerung von mentsvollstrecker und Erben Unternehmen – Aufgaben des Testamentsvollstreckers 2.1.2 Wichtige Einzelsteuern – Vergütung des Testamentsvollstreckers – Haftung des Testamentsvollstreckers 2.1.3 Zusammenwirken wichtiger Steuerarten 1.2.9 Beschwerungen der Erben 1.2.9.1 Vermächtnis 2.2 Gesellschaftsrechtliche 1 Elemente der Grundlagen 1.2.9.2 Auflage Vermögensnachfolge 2.2.1 Einzelunternehmen 1.2.10 Rechtsfolgen nach dem Erbfall 1.1 Gesetzliche Erbfolge 1.2.10.1 Miterbengemeinschaft 2.2.2 Personengesellschaften 1.1.1 Erbrecht der Verwandten – Gesamthand und Miterbenanteil 2.2.3 Kapitalgesellschaften 1.1.1.1 Prinzipien des Verwandtenerbrechts – Verwaltung des Nachlasses 2.3 Bedeutung strategischer 1.1.1.2 Verwandtenerbrecht innerhalb der – Auseinandersetzung Nachfolgeplanung im unter- ersten vier Ordnungen 1.2.10.2 Pflichtteilsrecht nehmerischen Bereich 1.1.1.3 Behandlung von legitimierten, adop- – Voraussetzungen und Entstehung des tierten und nicht-ehelichen Kindern 2.3.1 Volkswirtschaftliche Ebene Pflichtteilsanspruchs 1.1.2 Erbrecht des Ehegatten 2.3.2 Betriebswirtschaftliche Ebene – Pflichtteilsberechtigte 1.1.2.1 Grundlagen des Ehegattenerbrechts – Pflichtteilsquote 2.3.3 Persönliche Ebene 1.1.2.2 Einfluss des Güterrechts – Berechnung des Pflichtteils 2.4 Nachfolgeregelungen 1.1.2.3 Voraus, Dreißigster, Unterhaltsanspruch – Auskunftsansprüche 2.4.1 Nachfolge im Einzelunternehmen 1.1.3 Erbrecht des eingetragenen Lebens - – Schutz des Pflichtteilsanspruchs 2.4.2 Nachfolge in Personengesell- partners – Ausschluss des Pflichtteilsrechts schaften 1.1.4 Erbrecht des Staates 1.2.10.3 Erbschein 2.4.2.1 Eintrittsklausel – Inhalt und Arten des Erbscheins 2.4.2.2 Einfache Nachfolgeklausel 1.2 Gewillkürte Erbfolge – Rechtswirkungen 2.4.2.3 Qualifizierte Nachfolgeklausel 1.2.1 Testierfreiheit und -fähigkeit – Erbscheinverfahren 2.4.2.4 Kombinierte Nachfolge- und 1.2.2 Verfügungen von Todes wegen 1.2.10.4 Erbenhaftung Umwandlungsklausel 1.2.2.1 Einzeltestament – Grundlagen und Überblick über das 2.4.2.5 Fortsetzungsklausel 1.2.2.2 Gemeinschaftliches Ehegattentestament Haftungssystem 2.4.3 Nachfolge in Kapitalgesellschaften 1.2.2.3 Erbvertrag – Arten der Nachlassverbindlichkeiten 2.4.3.1 Abtretungsklausel – Möglichkeiten der Haftungs- 2.4.3.2 Einziehungsklausel beschränkung – Haftung mehrerer Erben
4 EBS Executive Education 3 Internationale Vermögens- 4.3.2 Errichtungsbesteuerung Studieninhalte nachfolge 4.3.2.1 Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer im Intensivstudium 3.1 Problemfelder internationaler 4.3.2.2 Einkommensteuer 4.3.2.3 Sonstige Steuern Erbfälle 4.3.2.4 Steuervorteil bei der Familienstiftung 3.1.1 Internationale Erbfälle 4.3.3 Laufende Besteuerung 3.1.2 Probleme rechtlicher Natur 4.3.3.1 Besteuerung der Stiftung 3.1.3 Probleme steuerlicher Natur 4.3.3.2 Besteuerung der Destinatäre 3.2 Internationales Erbrecht 4.3.4 Besteuerung von Zustiftungen 3.2.1 Deutsches internationales 4.3.5 Ersatzerbschaftsteuer bei der Privatrecht Familienstiftung 3.2.1.1 Erbrecht 4.3.6 Besteuerung etwaiger Satzungs- 3.2.1.2 Güterrecht änderungen 3.2.1.3 Verfahrensrecht in Erbsachen 4.3.7 Auflösungsbesteuerung 3.2.2 Andere Länder 4.3.8 Steuerbegünstigte Stiftungszwecke 3.2.2.1 Österreich 4.3.8.1 Reichweite der Steuerbefreiung 3.2.2.2 Schweiz 4.3.8.2 Unmittelbarkeit und Hilfsperson 3.2.2.3 Spanien 4.3.8.3 Steuerliche Folgen bei Wegfall derVor- 3.2.2.4 USA aussetzungen für die Steuerbefreiung 3.2.2.5 Sonstige Länder 4.3.8.4 Bescheinigung der Gemeinnützigkeit 3.2.3 Formfragen internationaler 4.3.8.5 Angemessenheit der Aufwendungen Nachfolgeregelungen einer gemeinnützigen Stiftung 2.4.4 Nachfolge bei gesellschaftsrecht- 4.3.8.6 Gemeinnützige Familienstiftung 3.3 Internationales lichen Sonderformen 4.4 Stiftungen im Ausland und Trusts Erbschaftsteuerrecht 2.4.5 Abfindungsmechanismen und 4.4.1 Ausländische Stiftungen 3.3.1 Deutschland -beschränkungen 3.3.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht 4.4.2 Trusts 2.4.6 Auflösung von Konflikten zwischen 3.3.1.2 Verlängerte unbeschränkte Steuerpflicht 4.5 Stiftungsmanagement Gesellschaftsrecht und Erbrecht 3.3.1.3 Beschränkte Steuerpflicht 2.4.7 Nachfolge bei ausländischem 4.5.1 Stiftungsverwaltung betrieblichen Vermögen 3.3.1.4 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 4.5.2 Vermögensanlagen 3.3.1.5 Vermeidung von Doppelbesteuerung 2.4.7.1 Rechtliche Konstellationen 2.4.7.2 Steuerliche Folgen 3.3.2 Andere Länder 3.3.2.1 Österreich 5 Estate Planning 2.5 Erbauseinandersetzung bei 3.3.2.2 Schweiz 5.1 Beratungsansatz und Prozess Nachfolge mehrerer Erben 3.3.2.3 Spanien 2.5.1 Realteilung 5.1.1 Financial Planning als umfassende 3.3.2.4 USA Beratungsphilosophie 2.5.2 Übertragung 3.3.2.5 Sonstige Länder 5.1.1.1 Definition und Grundlagen 2.5.3 Ausscheiden einzelner Erben 3.4 Fallübungen 5.1.1.2 Methodik und Prozess 2.6 Ertrag- und erbschaftsteuerliche 5.1.1.3 Berufsgrundsätze und Grundsätze Auswirkungen der Erbauseinander- ordnungsmäßiger Finanzplanung setzung 4 Stiftungen 5.1.2 Estate Planning als vertiefender 2.6.1 Einkommensteuerliche Vorgänge 4.1 Grundlagen Aspekt des Financial Planning 2.6.2 Erbschaftsteuerpflichtige Vorgänge 4.1.1 Motive 5.1.2.1 Definition und Grundlagen 2.6.2.1 Besteuerungssystematik 5.1.2.2 Methodik und Prozess 4.1.2 Stiftungs-Begriff 2.6.2.2 Erbschaftsteuerklassen und -sätze 5.1.2.3 Vernetzte Darstellung im Rahmen des 4.1.3 Erscheinungsformen Financial Planning 2.6.2.3 Freibeträge 4.2 Stiftungszivilrecht 5.1.2.4 Zusammenwirken von Estate Planner, 2.6.2.4 Steuerbefreiungen Steuerberater und Rechtsanwalt 2.6.2.5 Wertermittlung 4.2.1 Rechtsfähige Stiftung 5.1.3 Haftungsrechtliche Grundlagen und 2.6.2.6 Steuerfestsetzung 4.2.2 Unternehmensverbundene Stiftung rechtliche Rahmenbedingungen 4.2.3 Familienstiftung 5.1.3.1 Beraterhaftung 4.2.4 Unselbständige Stiftung 5.1.3.2 Gesetzliche Reglementierungen 4.2.5 Stiftungsalternativen 5.1.3.3 Höchstrichterliche Entscheidungen 5.1.4 Regelwerke des Financial Planning 4.3 Stiftungssteuerrecht Standards Board Deutschland e.V. 4.3.1 Stiftung als steuerpflichtige 5.1.4.1 Berufsbild und Standesregeln Körperschaft 5.1.4.2 Ehrengerichtsordnung
EBS Executive Education 5 5.2 Gestaltungsmöglichkeiten 5.3.3 Übertragungsstrategien im Wege 5.7 Ergänzende Aspekte innerhalb der privaten Vermögens- der vorweggenommenen Erbfolge im Estate Planning nachfolge 5.3.3.1 Unentgeltliche Übertragung 5.7.1 Versorgungsvollmacht 5.2.1 Problembereiche der privaten 5.3.3.2 Übertragung gegen private Versorgungs- 5.7.2 Betreuungsvollmacht Vermögensnachfolge leistungen, Abstandszahlungen, Veräu- ßerungsleistungen oder Einräumung von 5.7.3 Patientenverfügung 5.2.2 Rechtliche Gestaltungsmodelle Nießbrauch 5.2.2.1 Versorgung des überlebenden Ehepart- 5.8 Fallstudien zum Estate Planning 5.3.3.3 Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter ners 5.2.2.2 Betreuung und Vermögensvorsorge 5.3.4 Ertrags- und erbschaftsteuerliche für minderjährige Erben Auswirkungen der Gestaltungs- 6 Kommunikation 5.2.2.3 Konfliktvermeidungsstrategien für alternativen und Mediation Erbengemeinschaften 5.3.4.1 Erbschaft-/schenkungsteuerliche Auswirkungen 6.1 Tabuthema Tod 5.2.2.4 Schiedsgerichtsabreden 5.3.4.2 Einkommen-/körperschaftsteuerliche 6.2 Kommunikation 5.2.2.5 Allgemeine Strategien zur Effektuierung Auswirkungen der Nachlassabwicklung 6.2.1 Grundregeln und Begriffe 5.3.4.3 Gewerbesteuerliche Auswirkungen 5.2.3 Steuerliche Gestaltungsmodelle 6.2.2 Gesprächsführung nach Eintritt des Erbfalles 5.3.4.4 Grunderwerbsteuerliche Auswirkungen 5.3.4.5 Umsatzsteuerliche Auswirkungen 6.2.3 Einwandbehandlung 5.2.3.1 Steueroptimierung durch Ausschlagung 5.3.4.6 Umwandlungssteuerrechtliche 6.2.4 Aktives Zuhören 5.2.3.2 Steueroptimierung durch wertver- Auswirkungen schiebende Erbauseinandersetzung 6.3 Mediation als Streitschlichtungs - 5.2.3.3 Geltendmachung von Pflichtteils- 5.4 Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb verfahren ansprüchen der internationalen Vermögens- 6.3.1 Konfliktformen 5.2.3.4 Steueroptimierung durch die Wahl nachfolge des Zugewinnausgleichs 6.3.2 Wesensmerkmale und Grundlagen 5.4.1 Problembereiche der internatio- der Mediation 5.2.3.5 Übertragung von Nachlass auf eine nalen Vermögensnachfolge Stiftung 6.3.2.1 Begriff der Mediation 5.4.2 Gestaltungsmodelle 6.3.2.2 Anforderungsprofil und Aufgaben des 5.2.3.6 Steueroptimierung durch „Weiter- leitungsklauseln“ 5.4.2.1 Wohnsitzverlagerung Mediators als allparteilicher, externer 5.4.2.2 Trusts Dritter 5.2.4 Übertragungsstrategien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge 5.4.2.3 Ausländische Stiftungen 6.3.2.3 Prinzipien der Mediation 5.4.2.4 Inländische Personengesellschaft als 6.3.2.4 Eigenverantwortlichkeit und Ergebnis- 5.2.4.1 Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen Holding offenheit 5.2.4.2 Nutzung unterschiedlicher Bewertungs- 5.4.2.5 Inländische Kapitalgesellschaft als 6.3.2.5 Rolle der Konfliktparteien maßstäbe Holding 6.3.3 Mediationsformen 5.2.4.3 Ausnutzung günstiger Steuerklassen 5.2.4.4 Ausnutzen von Steuerbefreiungen 5.4.3 Einkommen- und erbschaftsteuer- 6.3.4 Mediationsprozess liche Auswirkungen der 5.2.4.5 Poolen von Vermögen in Familien- 6.3.4.1 Vorbereitung, Einführung und Auftrags- Gestaltungsalternativen verteilung gesellschaften 5.4.3.1 Erbschaft-/schenkungsteuerliche 6.3.4.2 Informations- und Themensammlung 5.2.4.6 Errichtung einer selbständigen Stiftung Auswirkungen 5.2.4.7 Mittelbare Schenkung 6.3.4.3 Interessenklärung 5.4.3.2 Einkommen-/körperschaftsteuerliche 5.2.4.8 Gemischte Schenkung Auswirkungen 6.3.4.4 Ideensuche, Bewertung und Auswahl 5.2.4.9 Negative Schenkung der Optionen 5.5 Liquiditätsaspekte im Estate 6.3.4.5 Abschluss und Dokumentation 5.2.5 Einkommen- und erbschaft- Planning steuerliche Auswirkungen der 6.3.5 Abgrenzung zu anderen Gestaltungsalternativen 5.6 Institutionelle Rahmenbedingungen Streitschlichtungsverfahren 5.2.5.1 Erbschaft-/schenkungsteuerliche im wirtschaftlichen Bereich 5.6.1 Die Bank im Erbfall Auswirkungen 6.3.6 Mediation bei Konflikten in der 5.6.1.1 Erbrechtliche Legitimation gegenüber der 5.2.5.2 Einkommensteuerliche Auswirkungen Bank Vermögensnachfolge 5.2.5.3 Grunderwerbsteuerliche Auswirkungen 5.6.1.2 Bankkonten, Schließfächer sowie Depots 6.4 Fallübungen und die Folgen im Erbfall 5.3 Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der unternehmerischen 5.6.1.3 Bürgschaften und weitere Sicherungs- mittel der Bank im Todesfall Vermögensnachfolge 5.6.1.4 Vollmachten 5.3.1 Problembereiche der unterneh- 5.6.1.5 Anzeige- und Auskunftspflichten der merischen Vermögensnachfolge Bank beim Tod eines Kunden 5.3.2 Gestaltungsmodelle 5.6.1.6 Steuerliche Folgen bei Gemeinschafts- 5.3.2.1 Unternehmensumwandlung konten und -depots 5.3.2.2 Übertragung auf familieninterne 5.6.1.7 Auskehr an ausländische Erben Nachfolger 5.6.2 Kostenoptimierung in 5.3.2.3 Verpachtung an Dritte Nachlassangelegenheiten 5.3.2.4 Verkauf an Dritte 5.3.2.5 Anlehnungsstrategien 5.3.2.6 Stiftung 5.3.2.7 Liquidation
6 EBS Executive Education Dozentenspiegel Zulassungs- voraussetzungen Fehrenbacher, Prof. Dr. Oliver, Professor, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirt- schaftsrecht und Steuerrecht, Universität Trier, Trier Littig, Thomas, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Anwaltskanzlei Thomas Littig, Würzburg und Bad Kissingen Michalowski, Klaus, CFP, Steuerberater, Kanzlei Michalowski, Bochum Ostertun, Dr. Dietrich, Rechtsanwalt, Kanzlei Dr. Dietrich Ostertun, Hamburg Schaubach, Prof. Dr. Peter, Director, CFFO Center for Family Office am Private Finance Institute der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel Schiffer, Dr. K. Jan, Rechtsanwalt, Partner, SP§P Schiffer & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Bonn Schwartz, Dr. Hansjörg, Diplom-Psychologe, Mediationsbüro Schwartz, Oldenburg Seidler, Ralph, Volljurist, Deutsche Bank AG, Berlin Die Reputation des Intensivstudiums Estate Tilmes, Prof. Dr. Rolf, CFP, HonCFEP, M.M., Das Intensivstudium Estate Planning ist für Planning basiert zu einem großen Anteil auf Professor, Stiftungslehrstuhl für Private folgende Adressaten konzipiert: ihren Dozenten. Neben Wissenschaftlern Finance and Wealth Management, EBS werden insbesondere führende Praktiker als Business School, Oestrich-Winkel • Freie Finanzdienstleister und Führungs- Dozenten hinzugezogen. Folgende Dozenten nachwuchs- und Fachkräfte von Banken Tolksdorf, Dr. Georg, Rechtsanwalt, Deutsche halten regelmäßig Vorlesungen im Intensiv- und Sparkassen, Finanzdienstleistungs- Bank AG, Testamentsvollstreckung, Hamburg studium Estate Planning: gesellschaften, Versicherungsunternehmen, Uricher, Elmar, Rechtsanwalt, Uricher & Fondsgesellschaften und Immobilienfir- Bonefeld, Dr. Michael, Rechtsanwalt, Fach- Coll. – Rechtsanwälte, Konstanz men, die den Vermögensübergang ihrer anwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Fami - Privat- oder Firmenkunden auf die Nach- von Heydebeck, Alexander, Rechtsanwalt, lienrecht, Dr. Bonefeld & Kollegen, München/ folgegeneration planen und umsetzen Family Office/Private Banking – Anlage- Deisenhofen • Berater im Private Banking, Wealth Manage- management, Hamburger Sparkasse AG, ment oder Family Office, die alle Facetten Dendorfer, Prof. Dr. Renate, LL.M., MBA, Hamburg der gesamthaften Vermögensnachfolge Rechtsanwältin; Attorney at Law München/ erlernen oder vertiefen möchten New York/U.S. Federal Courts; Fachanwältin Ein Beirat aus hochrangigen Vertretern der • Rechtsanwälte und Steuerberater, die das für Handels- und Gesellschaftsrecht; Fach- Finanzdienstleistungsbranche unterstützt Beratungspotenzial erkannt haben und anwältin für Arbeitsrecht; Mediator (Harvard/ die Wissenschaftliche Leitung bei der An - die Chance nutzen möchten, ihr bishe- FernUni Hagen); Professorin EBS Universität, passung des Programms an die sich wan- riges Tätigkeitsfeld erfolgreich weiter- Oestrich-Winkel und Duale Hochschule delnden Bedürfnisse der Praxis. zuentwickeln und auszubauen Baden-Württemberg • Personen, die eine Zertifizierung zum Certified Foundation and Estate Planner anstreben • Endkunden mit entsprechendem Vermö- gen, die sich nicht nur auf ihre Berater verlassen möchten.
EBS Executive Education 7 Studienort, Studienphasen und -termine, Studiengebühren Als Bewerber zum Intensivstudium Estate Das Intensivstudium besteht aus sechs Planning werden zugelassen: Wochenendphasen (Donnerstag bis Sams- tag). Ein Studientag umfasst zwischen 1. Personen mit abgeschlossenem Studium 8 Stunden (von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr) an einer Universität, Fachhochschule oder und 10 Stunden (bis 19:00 Uhr). Berufsakademie (BA), insbesondere in den Studiengängen Betriebswirtschafts- Die Gruppengröße wird auf ca. 35 Teil- lehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswis- nehmer je Kurs beschränkt. senschaft und Verwaltungswissenschaft. Die genauen Studientermine finden 2. Personen, die die für die Teilnahme erfor- Sie auf dem beigelegten Terminblatt derliche Eignung im Beruf oder auf ande- oder unter re Weise erworben haben, insbesondere: www.ebs-finanzakademie.de. – Absolventen der EBS Executive Education, Das PFI Private Finance Institute / EBS Gebühren der Frankfurt School of Finance & Manage- Finanzakademie hat seinen Sitz im Alten ment, der Akademie Deutscher Genossen- Rathaus Winkel. Dieser 1686 errichtete und Die Studiengebühren für das Intensivstu- schaften, der Sparkassenakademie, einer 1801 erweiterte, denkmalgeschützte Gebäu- dium Estate Planning belaufen sich auf Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie dekomplex wurde 2007 aufwändig saniert. ¤ 8.925,00 brutto und sind wie folgt zur (VWA) sowie staatlich geprüfte Betriebs- Er fungiert heute als EBS Executive Edu- Zahlung fällig: wirte der Fachrichtung Wohnungswirt- cation Center. Im Alten Rathaus findet das schaft und Realkredit, Kompaktstudium Estate Planning in dem Bei Erhalt des Zulassungs- – Bankfachwirte, Sparkassenfachwirte, modern gestalteten Seminarbereich mit bescheids ¤ 2.975,00 Versicherungs-Fachwirte, Fachwirte für Blick auf den Rhein statt. Die Voraussetzun- Vier Wochen vor Beginn Finanzdienstleistungen, Verwaltungs- gen für eine entspannnte Lern- und Diskus- des Intensivstudiums ¤ 5.950,00 Fachwirte sowie Fachwirte in der Grund- sionsatmosphäre sind ideal. stücks- und Wohnungswirtschaft sowie Personen, die bereits Erfahrungen im Das EBS Executive Education Center ist mit Im Falle der Annahme des Antrags auf Zu- Bereich Financial Planning oder Estate dem Auto von Wiesbaden und Mainz in lassung durch die EBS Executive Education Planning gesammelt haben. 20 Minuten und von Frankfurt in etwa 50 GmbH erhält der Bewerber eine Buchungs- Minuten zu erreichen. Parkmöglichkeiten bestätigung mit Angabe der anfallenden Alle Bewerber sollen über die allgemeine sind vor Ort vorhanden. Das Intensivstudi- Studiengebühren und der Zahlungstermine Hochschulreife, die fachgebundene Hoch- um Estate Planning wird einmal im Jahr sowie die Gebührenrechnung über den schulreife oder die Fachhochschulreife ver- angeboten. Es beinhaltet 18 Präsenztage. ersten Teilbetrag (Inskriptionsgebühr). fügen. Vergleichbare ausländische Studien - Hinzu kommen Zeiten für das Erbringen der abschlüsse oder Berufsqualifikationen Prüfungsleistungen. Prüfungsleistungen zum ersten angegebe- werden anerkannt. Über die Zulassung zum nen Termin sind in den Studiengebühren Intensivstudium entscheidet die Wissen - enthalten, auch der vom Prüfungsamt fest- schaftliche Leitung. gelegte erste Nachschreibtermin ist kosten- frei. Mit jeder Anmeldung zu einem weite- ren Nachschreibetermin fallen Kosten in Köln Kassel Höhe von ¤ 180,00 brutto an. Wiederholun - g i gen der Projektarbeit sind mit Kosten in A3 A5 NW-Kreuz A66 Höhe von ¤ 675,00 brutto verbunden. Koblenz g Eltville A66 Wiesbaden Oestrich- Frankfurt/M. B4 Winkel West- A648 2 Kreuz A3 Rhein 43 A6 A6 71 A6 Mainz Ffm.- 1 Ingelheim Kreuz A6 Bingen A3 0 A60 A67 A6 3 A5 B 48 A6 1 28 s s a B4 Darmstadt Basel Würzburg Bad Kreuznach Alzey
8 EBS Executive Education sung zum Studium auf einer nicht anfechtbaren Personen. Der EBS Executive Education GmbH Allgemeine Entscheidung des Zulassungsausschusses. Ein steht es jedoch im Einzelfall frei, das Programm Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. auch mit einer geringeren Anzahl von angemel- Geschäfts- Durch Übersendung einer schriftlichen Zulas- deten Teilnehmern durchzuführen. Hat der Teil- sungsbestätigung der EBS Executive Education nehmer bereits Studiengebühren an die EBS Exe- bedingungen GmbH an den Bewerber kommt zwischen diesen cutive Education GmbH gezahlt, werden ihm Beteiligten das Vertragsverhältnis zustande. Die diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende bei der Bewerbung eingereichten Unterlagen Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. gem. Ziff. 2.2 e. werden Vertragsbestandteil. 5.2 Ein Rücktritt seitens des Teilnehmers ist nur Gemeinsam mit der Zulassungsbestätigung erhält bis zum ersten Veranstaltungstag möglich. Im der zugelassene Teilnehmer die erste Gebühren- Falle des Rücktritts wird eine Schadenspauschale rechnung sowie gegebenenfalls eine Übersicht in Höhe von 75 % der Studiengebühren erhoben, 1 Gegenstand des Vertrages über die weiteren Zahlungstermine. wenn kein qualifizierter Ersatzteilnehmer gefun- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingun- 3.2 Teilnehmer, die von ihrem Arbeitgeber zum den werden kann. Wenn es der EBS Executive gen für Leistungen der EBS Executive Education Studiengang angemeldet werden, treten gegen- Education GmbH gelingt, den freiwerdenden Stu- GmbH im Rahmen des Intensivstudiums Estate über der EBS Executive Education GmbH gesamt- dienplatz mit einem anderen qualifizierten Planning (im Folgenden „Studiengang“) regeln schuldnerisch als Vertragspartner auf. Sollte sei- Bewerber zu besetzen, reduziert sich die Scha- die Erbringung von Schulungsleistungen im Rah- tens des anmeldenden Auftraggebers keine Zah- denspauschale auf 25 % der Studiengebühren. men des Studiengangs sowie sonstige hiermit im lung der Studiengebühren erfolgen, so ist die EBS Die Schadenspauschale umfasst auch den ent- Zusammenhang stehende Leistungen. Die Wis- Executive Education GmbH berechtigt, diese gangenen Gewinn der EBS Executive Education senschaftliche Leitung des Studiengangs liegt direkt dem einzelnen Teilnehmer dieses Arbeit- GmbH. Die darüber hinaus bereits gezahlten Stu- beim Private Finance Institute / EBS Finanzakade- gebers in Rechnung zu stellen. Die Gültigkeit von diengebühren werden erstattet. Dem Teilnehmer mie. Die Vertragsleistungen und die Teilnahme- Vereinbarungen im Innenverhältnis zwischen steht der Nachweis offen, dass der EBS Executive voraussetzungen sind im jeweiligen veröffentlich- dem Teilnehmer und seinem Arbeitgeber bleiben Education GmbH kein oder ein wesentlich gerin- ten Katalog (Papierform oder elektronisch im hiervon unberührt. gerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Internet unter http://www.ebs-finanzakademie. Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. 4 Zahlungsbedingungen, Verzug de) enthalten. Vertragspartner sind die EBS Exe- 5.3 Nach Zulassung zum Studiengang ist das cutive Education GmbH sowie der zum Studien- 4.1 Rechnungen der EBS Executive Education Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages gang zugelassene Teilnehmer. GmbH sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur durch den Teilnehmer ausgeschlossen. Dieses gilt Zahlung fällig. 2 Bewerbung auch für den Fall, dass die für einen Aufenthalt 4.2 Der Teilnehmer ist nur dann berechtigt, fälli- am Veranstaltungsort gegebenenfalls erforderli- 2.1 Das Angebot des Studiengangs durch die ge Forderungen zu mindern oder nicht zu zahlen, chen Aufenthaltsgenehmigungen oder Visa bei EBS Executive Education GmbH erfolgt stets frei- sofern der Anbieter die Begründung für Beanstan- den zuständigen staatlichen Stellen nicht oder bleibend. dungen akzeptiert hat. Insbesondere berechtigt verspätet erteilt werden. Dieses gilt darüber hin- 2.2 Der Antrag auf Zulassung zum Studiengang die nur zeitweise Teilnahme am Programm oder aus für den Fall, dass Prüfungsleistungen, unab- muss vom Bewerber schriftlich an das Private das Nichterreichen des Bildungsziels (etwa Nicht- hängig davon, ob sie Voraussetzung für die Teil- Finance Institute / EBS Finanzakademie, Haupt- bestehen von Prüfungen) nicht zu einer Minde- nahme an nachfolgenden Teilen des Studien- straße 31, 65375 Oestrich-Winkel, gerichtet wer- rung der Vergütung. Ferner ist das Ausbleiben gangs sind oder nicht, endgültig nicht bestanden den. Dem Antrag auf Zulassung sind die nach- erwarteter Zuschüsse Dritter zu den Bildungsauf- sein sollten, der Teilnehmer von den gegebenen- folgend aufgeführten Unterlagen vollständig bei- wendungen kein berechtigter Grund für eine Zah- falls folgenden Prüfungen ausgeschlossen und zufügen: lungsverweigerung. ein Titel nicht mehr erworben werden kann. Die Vorlesungsveranstaltungen können weiterhin a. Lebenslauf mit Angabe des Ausbildungs- 4.3 Bei Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist ist besucht werden; hierüber wird eine Teilnahme- weges und des bisherigen beruflichen die EBS Executive Education GmbH berechtigt, bestätigung ausgestellt. Die Verpflichtung zur Tra- Werdegangs den Teilnehmer von dem Studiengang auszu- gung der Gesamtstudiengebühr bleibt auf jeden schließen, sofern sie nach Ablauf der jeweiligen b. zwei aktuelle Lichtbilder Fall bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Zahlungsfrist eine angemessene Nachfrist zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon jedoch c. Abschriften oder Ablichtungen der erforder- Zahlung gesetzt hat und gegenüber dem Teil- unberührt. lichen Zeugnisse nehmer schriftlich erklärt hat, sie werde ihn nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Studium 5.4 Die EBS Executive Education GmbH kann d. Begründung des Antrags auf Zulassung zum ausschließen. nach Beginn des Studiengangs nur bei Vorliegen Studiengang eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung 4.4 Bei Zahlungsverzug ist die EBS Executive e. eine unterzeichnete und mit Datum verse- schriftlich kündigen. Eine Rückerstattung der Stu- Education GmbH berechtigt, Verzugszinsen in hene Erklärung des Bewerbers, aus der sich diengebühr ist in diesem Falle ausgeschlossen. Höhe von 5 % p. a. über dem jeweils gültigen ergibt, dass er die „Geschäftsbedingungen“, Dies gilt insbesondere im Falle einer schuldhaften Basiszinssatz zu berechnen. Dem Teilnehmer ist die „Prüfungsordnung“ sowie die „Studien- Täuschung im Rahmen des Bewerbungs- oder der Nachweis, dass ein geringerer Schaden ent- gebühren und Zahlungsbedingungen“ kennt Prüfungsverfahrens und für den Fall, dass der standen ist, nicht abgeschnitten. und als Vertragsbestandteil anerkennt. Teilnehmer durch sein persönliches Verhalten 5 Rücktrittsrechte, Vertragsaufhebung, (z.B. wiederholte Störung des Programms, Ver- 3 Zulassung Änderungen stoß gegen wesentliche vertragliche Pflichten, 3.1 Der Wissenschaftliche Leiter des Studien - Abgabe unzutreffender Erklärungen im Zulas- 5.1 Die EBS Executive Education GmbH ist bis gangs entscheidet im Falle der Erfüllung der sungsverfahren) Anlass für eine solche Kündi- drei Wochen vor Beginn des Studiengangs be - Zulassungskriterien (abgeschlossenes Studium gung gibt. Die EBS Executive Education GmbH ist rechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern und/oder Berufserfahrung) im eigenen Ermessen in den vorgenannten Fällen jederzeit berechtigt, sich bis zu diesem Zeitpunkt eine nicht hinrei- über die Zulassung des Bewerbers zum Studien - den entsprechenden Teilnehmer vom Studien- chende Teilnehmerzahl für den Studiengang gang. Im Falle einer erforderlichen Anerkennung gang auszuschließen. Sie behält im Falle eines angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt grund- vergleichbarer Qualifikationen basiert die Zulas - durch den Teilnehmer veranlassten Ausschlusses sätzlich eine Teilnehmerzahl von weniger als 15 ihren Anspruch auf die volle Vergütung.
EBS Executive Education 9 5.5 Die Wahl der eingesetzten Methoden und Executive Education GmbH vor. Kein Teil der 9 Datenschutz Hilfsmittel obliegen der EBS Executive Education Unterlagen darf – auch nicht auszugsweise – 9.1 Der Teilnehmer wird hiermit gemäß Bundes- GmbH. Geringfügige Änderungen in den Inhalten ohne schriftliche Genehmigung der EBS Executive datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die und der Zeitdauer des Studiengangs bleiben vor- Education GmbH vervielfältigt, verarbeitet, verän- EBS Executive Education GmbH seine vollständige behalten. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht dert, verbreitet, noch sonst zur öffentlichen Wie- Anschrift sowie weitere auftragsspezifische zur Vertragskündigung. Sollten Referenten ihre dergabe verwendet werden. Eine Vervielfältigung Details in maschinenlesbarer Form speichert und Teilnahme absagen müssen, bemüht sich die EBS der Unterrichtsmaterialien durch den Teilnehmer für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, Executive Education GmbH um eine Verschiebung zu Lernzwecken im Rahmen des Studiengangs maschinell verarbeitet. Die EBS Executive Edu- der Veranstaltung oder einen geeigneten Ersatz- bleibt von dem vorgenannten Verbot unberührt. cation GmbH gewährleistet die vertrauliche Be- referenten. Für den Fall, dass wesentliche Stu- 7.2 In dem Studiengang wird ggf. Software einge- handlung dieser Daten. dieninhalte ausfallen, ermäßigt sich die Studien- setzt, die durch Urheber- und Markenrechte gebühr anteilig. Eine weitergehende Haftung der 9.2 Die EBS Executive Education GmbH verpflich- geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert EBS Executive Education GmbH ist ausgeschlos- tet sich, die ihr vom Teilnehmer mitgeteilten per- noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verar- sen. sonenbezogenen Daten, insbesondere Name, An- beitet und nicht aus dem Seminarraum entfernt schrift, Alter, Rechnungsangaben, vertraulich zu 5.6 Die Wahl von Zeit und Ort der Programm- werden. Zum Schutz der Systeme der EBS Execu- behandeln. Sie wird durch entsprechende Maß - durchführung obliegt der EBS Executive Education tive Education GmbH dürfen Software und Datei- nahmen (§ 9 BDSG) und die Verpflichtung ihrer GmbH. Sie behält sich vor, den angekündigten en, die der Teilnehmer selbst mitbringt, nur nach Mitarbeiter dafür Sorge tragen, dass diese Ver- zeitlichen Beginn des Programms zu ändern oder ausdrücklicher Genehmigung durch die EBS Exe- schwiegenheitspflicht während der Laufzeit der den Ort der Programmdurchführung zu verlegen, cutive Education GmbH auf den Schulungsrech- Inanspruchnahme von Leistungen der EBS Execu- falls dies aus organisatorischen Gründen notwen- nern verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen tive Education GmbH und nach deren Ende auf- dig wird. Der Teilnehmer kann innerhalb von behält sich die EBS Executive Education GmbH rechterhalten bleibt. einer Woche ab Datum der Änderungsmitteilung Schadensersatzforderungen vor. von dem Vertrag zurücktreten und Rückerstat- 9.3 Die EBS Executive Education GmbH ist 8 Haftung tung der bereits gezahlten Vergütung verlangen, berechtigt, die personenbezogenen Daten zum insoweit ihm eine Teilnahme zu den neuen Be- 8.1 Die EBS Executive Education GmbH haftet Zwecke der Beratung, Werbung und Marktfor- dingungen aus organisatorischen Gründen nicht bei vorsätzlich verursachten Schäden in voller schung zu nutzen. Sofern durch den Geschäfts- zumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Teil- Höhe. Im Falle grob fahrlässig verursachter Schä- betrieb erforderlich, kann die EBS Executive Edu- nehmers sind ausgeschlossen. Eine Verlegung den haftet die EBS Executive Education GmbH cation GmbH personenbezogene Daten im Rah- des zeitlichen Beginns um weniger als zwei Stun- hingegen nur in Höhe des vorhersehbaren Scha- men der Auftragsdatenverarbeitung an beauftrag- den sowie eine Verlegung des Ortes innerhalb dens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert te Stellen weiterleiten. Dabei wird eine zweckge- des Rhein-Main-Gebietes berechtigt den Teilneh- werden soll. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet bundene und vertrauliche Verarbeitung gewähr- mer grundsätzlich nicht zu Rücktritt oder Ver- die EBS Executive Education GmbH nur im Falle leistet. Eine Weitergabe der personenbezogenen tragskündigung. der Verletzung einer so vertragswesentlichen Daten der Teilnehmer an Dritte, insbesondere zu Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks den vorgenannten Zwecken, ist ausgeschlossen, gefährdet ist. In diesem Fall haftet die EBS Execu- sofern der Teilnehmer nicht dazu sein ausdrückli- 6 Widerrufsbelehrung tive Education GmbH gegenüber den Teilnehmern ches Einverständnis erklärt. 6.1 Dem Teilnehmer – wenn er Verbraucher und allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand nicht Kaufmann ist – steht ein Widerrufsrecht vorhersehbar war. Sollte die EBS Executive Educa- gem. § 312 b BGB und § 312 d BGB in Verbindung tion GmbH zum Ersatz vergeblicher Aufwendun- 10.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der mit § 355 BGB zu. Die Vertragserklärung kann gen verpflichtet sein, gilt das vorstehende ent- Bundesrepublik Deutschland. innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Grün - sprechend. 10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem den in Textform oder durch Rücksendung der 8.2 Die EBS Executive Education GmbH haftet Vertragsverhältnis ist Wiesbaden, wenn die im Sache widerrufen werden. Die Frist beginnt frühe- nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertrags- stens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zu- partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absen- sammenhang mit der Durchführung des Studien- oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gel- dung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten gangs, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder tungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt an: EBS Executive Education GmbH, Hauptstraße grob fahrlässiges Verhalten der EBS Executive oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt 31, 65375 Oestrich-Winkel. Die Pflicht zur Leistung Education GmbH zurückzuführen ist. im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt seitens der EBS Executive Education GmbH ist. Wiesbaden ist weiter Gerichtsstand, sofern besteht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Das 8.3 Die EBS Executive Education GmbH haftet der Vertragspartner der EBS Executive Education Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit aus- nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Auf- GmbH Kaufmann oder eine Handelsgesellschaft drücklicher Zustimmung des Teilnehmers die EBS ruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige, ist. Executive Education GmbH mit der Ausführung von ihnen nicht zu vertretende Vorkommnisse der Dienstleistung begonnen hat oder der Teil - (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Ver- 11 Schriftform und Fortbestehen des Vertrages nehmer diese selbst veranlasst hat. fügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) 11.1 Die Parteien verpflichten sich, Änderungen oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische 6.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die und Ergänzungen der Vertragsbedingungen Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzufüh- beiderseits empfangenen Leistungen zurückzu - schriftlich zu treffen. Dieses gilt auch für die ren sind. Als höhere Gewalt gelten auch Compu - gewähren und gegebenenfalls bezogene Nutzung Schriftformerfordernis gem. dieser Ziffer 11 der terviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Syste- (z. B. Zinsen) herauszugeben. Allgemeinen Geschäftsbedingungen. me durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden. 11.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbe- 7 Urheberrechte, Nutzungsrechte standteile bleibt die Fortgeltung des Vertrages im 8.4 Soweit die Haftung der EBS Executive Edu- übrigen unberührt. 7.1 Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des cation GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schu - gilt dies auch für ihre Angestellte, Arbeitnehmer, lungsunterlagen – auch als elektronische Doku- Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Stand Januar 2015 mente (z.B. im PDF-Format) – und Lernprogram - me, oder von Teilen daraus, behält sich die EBS
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen beim Private Finance Institute / EBS Finanzakademie ein, wenn Sie sich um einen Studienplatz im Intensivstudium Estate Planning bewerben wollen: • Bewerbungsbogen (die beiden folgenden Seiten) • Lebenslauf mit Angabe des Ausbildungsweges und des bisherigen beruflichen Werdegangs • Abschriften oder Ablichtungen der Zeugnisse • Begründung des Antrags auf Zulassung • zwei Lichtbilder (Passbildgröße) EBS Universität EBS Executive Education GmbH für Wirtschaft und Recht Hauptstraße 31 Gustav-Stresemann-Ring 3 65375 Oestrich-Winkel 65189 Wiesbaden Phone +49 6723 8888 500 Germany Fax +49 6723 8888 600 Phone +49 611 7102 00 info@ee.ebs.edu Fax +49 611 7102 1999 www.ebs.edu info@ebs.edu www.ebs.edu Wissenschaftliche Leitung: Private Finance Institute / EBS Finanzakademie © Januar 2015 EBS Executive Education GmbH Hauptstraße 31 65375 Oestrich-Winkel Phone +49 6723 8888 0 Fax +49 6723 8888 11 info@ebs-finanzakademie.de www.ebs-finanzakademie.de www.ebs.edu
Bewerbungsbogen bitte einsenden an: Ich beantrage die Zulassung zum Intensivstudium Estate Planning Private Finance Institute / . Jahrgang, Starttermin: Daten bitte eintragen, siehe Terminblatt EBS Finanzakademie Hauptstraße 31 65375 Oestrich-Winkel Germany Titel, Name, Vorname Geburtsdatum und -ort Schulbildung P Allgemeine Hochschulreife P Fachhochschulreife P Sonstige: Privat Straße, Nr. PLZ, Ort Bundesland Phone Fax Mobil E-Mail Geschäftlich Firma Position Abteilung Straße, Nr. PLZ, Ort Bundesland Phone Fax Mobil E-Mail Präferierte Post P privat P geschäftlich Kontaktadresse E-Mail P privat P geschäftlich Persönliches Mitglied bei P IMMOEBS P ExEBS
Institutionelle Bildung Universität Ort Fachrichtung Abschluss Datum Fachhochschule Berufsakademie/VWA Berufsausbildung Sonstiges Zuordnung des P Freier Finanzdienstleister P Kreditinstitut P Steuerberater Arbeitgebers P Versicherungsmakler P Volks- und Raiffeisenbank P Rechtsanwalt P Versicherungsvermittler P Sparkasse P Notar P Immobilienmakler P Privatbankhaus P Sonstige: P Immobilienvermittler P Versicherungsgesellschaft P Sachverständiger P Immobiliengesellschaft Position im Unternehmen P Inhaber/Geschäftsführender Gesellschafter P Geschäftsführer P Prokurist/Abteilungsleiter P Mitarbeiter Berufserfahrung Jahre bei Aufnahme des Studiums, davon Jahre im Bereich Finanz-/Vermögens-/Immobilien-/Versicherungsberatung Jahre im Financial Planning Jahre im Estate Planning Kostenübernahme P durch den Arbeitgeber P persönlich (bitte aus versicherungstechnischen Gründen angeben) Erklärung Hiermit bestätige ich verbindlich die Richtigkeit meines Antrags auf Zulassung zum Intensivstudium Estate Planning. Die Geschäftsbedingungen sowie die Studiengebühren und Zahlungsbedingungen der EBS Executive Education GmbH habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie als Vertragsbestandteil an. Ort, Datum Unterschrift Bewerber Falls Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden: Firmenstempel Unterschrift Arbeitgeber IEP 01_2015
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