Inspiring Personalities - Intensivstudium Estate Planning - EBS Universität für Wirtschaft und Recht

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Inspiring Personalities - Intensivstudium Estate Planning - EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Inspiring Personalities.

                     Intensivstudium
                     Estate Planning

                     EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Inspiring Personalities - Intensivstudium Estate Planning - EBS Universität für Wirtschaft und Recht
2   EBS Executive Education

                                                       Heute ist Financial Planning eines der zen-
        Weiterbildung an der                           tralen Dienstleistungsangebote im geho-        Intensivstudium
        EBS Business School                            benen Privatkundengeschäft. Das Kontakt-
                                                       studium Finanzökonomie hat sich zur Refe-
                                                                                                      Estate Planning
                                                       renz bei der Ausbildung zum Certified
                                                       Financial Planner (CFP) etabliert. Neben den   Das Intensivstudium Estate Planning richtet
                                                       Klassiker sind zusätzliche Weiterbildungs-     sich an alle Betreuer von Privatkunden, un-
                                                       studiengänge in den Bereichen Beratungs-       abhängig davon, ob sie als Kundenberater,
                                                       kompetenz, Alternative Investments und         freie Finanzdienstleister, Vermögensverwal-
                                                       Capital Market Products getreten, die mit so   ter, Wealth Planner, Relationship Manager,
                                                       renommierten Partnern wie der Deutschen        Steuerberater oder Rechtsanwälte tätig sind.
                                                       Börse oder dem Bundesverband Alternative       Das Intensivstudium vermittelt fundierte
                                                       Investments (BAI) konzipiert und durchge-      Kenntnisse über die Planung der Vermögens-
                                                       führt werden.                                  nachfolge, des Vermögenstransfers und der
                                                                                                      Vermögensgestaltung im privaten und un-
                                                       Deutschland ist ein Land der Erben. Laut       ternehmerischen Bereich im In- und Ausland
                                                       einer Studie für das Deutsche Institut für     sowie deren erb-, steuer- und gesellschafts-
                                                       Altersvorsorge (DIA) werden in den kom-        rechtliche Implikationen.
                                                       menden 10 Jahren ca. 2600 Mrd. ¤ Privat-
                                                       vermögen in Deutschland vererbt.               Die Expertise in der vernetzten Betrachtung
                                                                                                      der Vermögensübergangsproblematik, die
                                                       Die demographische Entwicklung wird die        Analyse- und Problemlösungskompetenz
                                                       Erbschaftsvolumina künftig weiter anstei-      sowie Kommunikationsfähigkeiten befähigen
                                                       gen lassen. So werden nach der DIA-Studie      den Estate Planner deshalb zum Manage-
                                                       die reichsten 2% der Erblasser ca. 500         ment des Vermögensübergangsprozesses im
        Professor Dr. Rolf Tilmes                      Mrd. ¤ vererben, immerhin noch ca. 33%         Rahmen der Beratung und Betreuung geho-
        Stiftungslehrstuhl                             der Erben werden bis zu 250.000 ¤ erhalten.    bener Privatkunden. Ansätze für die erfolg-
        Private Finance & Wealth Management            Was wie ein wahrer Geldsegen wirkt, birgt      reiche Umsetzung werden ebenso geschult
        EBS Business School                            jedoch auch viele Probleme. Laut einer bun-    wie die Verzahnung mit dem ganzheitlichen
                                                       desweit repräsentativen Postbankstudie im      Beratungsansatz des Financial Planning.
        Die EBS Business School – heute Teil der       März 2011 besteht ein offenkundiges Miss-
        EBS Universität für Wirtschaft und Recht –     verhältnis zwischen der zunehmenden            Ziel ist die Ausbildung von Beratern mit ver-
        gehört seit ihrer Gründung zu den Pionieren    Bedeutung des Nachfolgethemas und dem          tieften Spezialkenntnissen in zentralen Be-
        betriebswirtschaftlicher Forschung, Lehre      Wissensstand der Bevölkerung. Rund ein         reichen des Estate Planning für die Tätigkeit
        und Weiterbildung. 1971 als erste private      Drittel kennt sich noch nicht einmal mit den   an der Schnittstelle zwischen dem Vermö-
        Business School Deutschlands gestartet, hat    Grundbegriffen wie „gesetzliche Erbfolge“      gensinhaber als Erblasser und den Erben
        sich die EBS Business School nicht nur in      oder „Pflichtteil“ aus.                        einerseits und potenziellen weiteren Bera-
        der Primärausbildung von Diplom-, Bache-                                                      tern der Kunden andererseits im Sinne eines
        lor- und Master-Studenten einen exzellen-      Ferner ist gerade der unternehmerische         ganzheitlichen Vermögensübergangs-Manage-
        ten Ruf in Wissenschaft und Wirtschaft erar-   Bereich aufgrund der in Deutschland vor-       ments. Erfolgreiche Absolventen erhalten
        beitet. Frühzeitig hat sie außerdem die        herrschenden mangelnden Vorbereitung           ein Universitätszertifikat mit dem Titel
        Bedürfnisse professioneller Executive Edu-     des Vermögensübergangs betroffen. Viele        Estate Planner (EBS), der zugleich Zugangs-
        cation identifiziert. In der Weiterbildung     Firmen müssen nach dem Tod des Inhalbers       voraussetzung für die Zentralprüfung beim
        sind wir nunmehr seit Jahrzehnten erfolg-      aufgrund fehlender Regelungen kurze Zeit       Financial Planning Standards Board Deutsch-
        reich auf dem Markt etabliert und genießen     später Konkurs anmelden; Privatpersonen        land e.V. ist. Nach erfolgreicher Absolvierung
        einen erstklassigen Ruf durch die optimale     sehen sich mit Szenarien konfrontiert, die     der Zentralprüfung und dem Nachweis der
        Verbindung von Wissenschaft, Internatio-       nie im Sinne des Erblassers gewesen wären.     Erfahrungskomponente kann man sich beim
        nalität und klarer Praxisorientierung. Mit     Hier liegt ein immenses Zukunftspotenzial      Financial Planning Standards Board Deutsch-
        jährlich knapp 5.000 Teilnehmern gehört        für Berater.                                   land e.V. zum Certified Foundation and
        die EBS Executive Education heute zu den                                                      Estate Planner (CFEP) zertifizieren lassen.
        wichtigsten Anbietern universitärer Weiter-    Wenn Sie den nötigen Wissensvorsprung
        bildung in Deutschland.                        generieren möchten, um sich von der            Das Curriculum des Intensivstudiums orien-
                                                       Masse der Berater abzuheben, wünsche ich       tiert sich an den Vorgaben des Financial
        Das seit knapp 20 Jahren unter der Marke       Ihnen im Namen der EBS Universität für         Planning Standards Board Deutschland e.V.
        der EBS Finanzakademie existierende Wei-       Wirtschaft und Recht und der EBS Executive     Als Online-Ergänzung zum Präsenzstudium
        terbildungsangebot des PFI Private Finance     Education viel Freude und Erfolg beim          haben Teilnehmer und Dozenten exklusiv
        Institute gehört zu den ersten Angeboten       Intensivstudium Estate Planning und be -       Zugang zum EBS.Net, dem Extranet des PFI
        der EBS Business School im Executive Edu-      grüße sie herzlich auf unserem Campus im       Private Finance Institute / EBS Finanzakade-
        cation-Bereich. Mit ihrem Kontaktstudium       Rheingau.                                      mie. Hier können sich die Teilnehmer in
        Finanzökonomie war die EBS Finanzaka-                                                         Diskussions-Foren untereinander oder mit
        demie Geburtshelfer des Financial Planning-    Wir freuen uns auf Sie!                        Dozenten austauschen, auf zusätzliche und
        Gedankens in Deutschland. Als Gründungs-                                                      ergänzende Informationen sowie aktuelle
        mitglied des Financial Planning Standards                                                     Forschungsergebnisse der EBS in elektro-
        Board Deutschland e.V. hat es so die Zer-                                                     nischer Form zurückgreifen und den Biblio-
        tifizierung zum Certified Financial Planner                                                   theksbestand einsehen.
        (CFP) nach Kontinentaleuropa geholt.
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                                                  1.2.3 Auslegung der Verfügungen von               1.3     Erbschaftsteuerliche Konsequenzen
Studieninhalte                                          Todes wegen                                         des Erbfalls und Bewertungsrecht
im Intensivstudium                                1.2.3.1 Auslegung von Einzeltestamenten
                                                  1.2.3.2 Auslegung von gemeinschaftlichen
                                                                                                    1.3.1 Steuerpflichtige Erwerbe
                                                                                                    1.3.2 Besteuerungssystematik
                                                          Testamenten
                                                                                                    1.3.2.1 Erbschaftsteuerklassen und -tarife
                                                  1.2.3.3 Auslegung von Erbverträgen
                                                                                                    1.3.2.2 Freibeträge
                                                  1.2.4 Verwahrung letztwilliger
                                                                                                    1.3.2.3 Steuerbefreiungen
                                                        Verfügungen
                                                                                                    1.3.3 Bewertungsrecht
                                                  1.2.5 Widerruf, Nichtigkeit und Anfecht-
                                                        barkeit letztwilliger Verfügungen           1.3.3.1 Grundsätze und allgemeine
                                                                                                            Bewertungsvorschriften
                                                  1.2.6 Ausschluss von der Erbfolge                 1.3.3.2 Wertermittlung
                                                  1.2.6.1 Enterbung                                         – Immobilien
                                                  1.2.6.2 Erbunwürdigkeit                                   – Betriebsvermögen
                                                  1.2.6.3 Erbverzicht                                       – Anteile an Kapitalgesellschaften
                                                  1.2.6.4 Annahme und Ausschlagung der Erb-                 – Anteile an Personengesellschaften
                                                          schaft
                                                                                                            – Anteile an vermögensverwaltenden
                                                  1.2.7 Anordnungen des Erblassers                            Personengesellschaften
                                                  1.2.7.1 Erbeinsetzung                                     – Versicherungsvermögen
                                                  1.2.7.2 Ersatzerbschaft                                   – Ausländisches Vermögen
                                                  1.2.8 Beschränkung der Erben                              – Sonstiges Vermögen
                                                  1.2.8.1 Vor- und Nacherbschaft                            – Verbindlichkeiten
                                                          – Anordnung von Vor- und Nach-                    – Berücksichtigung früherer Erwerbe
                                                            erbschaft
                                                                                                    1.3.4 Steuerfestsetzung
                                                          – Rechtsstellung des Vorerben
                                                          – Rechtsstellung des Nacherben
                                                  1.2.8.2 Testamentsvollstreckung                   2       Unternehmerische
                                                          – Arten der Testamentsvollstreckung               Vermögensnachfolge
                                                          – Voraussetzungen                         2.1     Steuerliche Grundlagen
                                                          – Rechtsbeziehungen zwischen Testa-
                                                                                                    2.1.1 Elemente der Besteuerung von
                                                            mentsvollstrecker und Erben
                                                                                                          Unternehmen
                                                          – Aufgaben des Testamentsvollstreckers
                                                                                                    2.1.2 Wichtige Einzelsteuern
                                                          – Vergütung des Testamentsvollstreckers
                                                          – Haftung des Testamentsvollstreckers     2.1.3 Zusammenwirken wichtiger
                                                                                                          Steuerarten
                                                  1.2.9 Beschwerungen der Erben
                                                  1.2.9.1 Vermächtnis                               2.2     Gesellschaftsrechtliche
1       Elemente der                                                                                        Grundlagen
                                                  1.2.9.2 Auflage
        Vermögensnachfolge                                                                          2.2.1 Einzelunternehmen
                                                  1.2.10 Rechtsfolgen nach dem Erbfall
1.1     Gesetzliche Erbfolge                      1.2.10.1 Miterbengemeinschaft                     2.2.2 Personengesellschaften
1.1.1 Erbrecht der Verwandten                             – Gesamthand und Miterbenanteil           2.2.3 Kapitalgesellschaften
1.1.1.1 Prinzipien des Verwandtenerbrechts                – Verwaltung des Nachlasses
                                                                                                    2.3     Bedeutung strategischer
1.1.1.2 Verwandtenerbrecht innerhalb der                  – Auseinandersetzung                              Nachfolgeplanung im unter-
        ersten vier Ordnungen                     1.2.10.2 Pflichtteilsrecht                                nehmerischen Bereich
1.1.1.3 Behandlung von legitimierten, adop-               – Voraussetzungen und Entstehung des
        tierten und nicht-ehelichen Kindern
                                                                                                    2.3.1 Volkswirtschaftliche Ebene
                                                            Pflichtteilsanspruchs
1.1.2 Erbrecht des Ehegatten                                                                        2.3.2 Betriebswirtschaftliche Ebene
                                                          – Pflichtteilsberechtigte
1.1.2.1 Grundlagen des Ehegattenerbrechts                 – Pflichtteilsquote                       2.3.3 Persönliche Ebene
1.1.2.2 Einfluss des Güterrechts                          – Berechnung des Pflichtteils             2.4     Nachfolgeregelungen
1.1.2.3 Voraus, Dreißigster, Unterhaltsanspruch           – Auskunftsansprüche                      2.4.1 Nachfolge im Einzelunternehmen
1.1.3 Erbrecht des eingetragenen Lebens -                 – Schutz des Pflichtteilsanspruchs
                                                                                                    2.4.2 Nachfolge in Personengesell-
      partners                                            – Ausschluss des Pflichtteilsrechts             schaften
1.1.4 Erbrecht des Staates                        1.2.10.3 Erbschein                                2.4.2.1 Eintrittsklausel
                                                          – Inhalt und Arten des Erbscheins         2.4.2.2 Einfache Nachfolgeklausel
1.2     Gewillkürte Erbfolge
                                                          – Rechtswirkungen                         2.4.2.3 Qualifizierte Nachfolgeklausel
1.2.1 Testierfreiheit und -fähigkeit
                                                          – Erbscheinverfahren                      2.4.2.4 Kombinierte Nachfolge- und
1.2.2 Verfügungen von Todes wegen
                                                  1.2.10.4 Erbenhaftung                                     Umwandlungsklausel
1.2.2.1 Einzeltestament
                                                          – Grundlagen und Überblick über das       2.4.2.5 Fortsetzungsklausel
1.2.2.2 Gemeinschaftliches Ehegattentestament               Haftungssystem                          2.4.3 Nachfolge in Kapitalgesellschaften
1.2.2.3 Erbvertrag                                        – Arten der Nachlassverbindlichkeiten
                                                                                                    2.4.3.1 Abtretungsklausel
                                                          – Möglichkeiten der Haftungs-
                                                                                                    2.4.3.2 Einziehungsklausel
                                                            beschränkung
                                                          – Haftung mehrerer Erben
Inspiring Personalities - Intensivstudium Estate Planning - EBS Universität für Wirtschaft und Recht
4   EBS Executive Education

                                                    3      Internationale Vermögens-                  4.3.2 Errichtungsbesteuerung
        Studieninhalte                                     nachfolge                                  4.3.2.1 Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer
        im Intensivstudium                          3.1    Problemfelder internationaler
                                                                                                      4.3.2.2 Einkommensteuer
                                                                                                      4.3.2.3 Sonstige Steuern
                                                           Erbfälle
                                                                                                      4.3.2.4 Steuervorteil bei der Familienstiftung
                                                    3.1.1 Internationale Erbfälle
                                                                                                      4.3.3 Laufende Besteuerung
                                                    3.1.2 Probleme rechtlicher Natur
                                                                                                      4.3.3.1 Besteuerung der Stiftung
                                                    3.1.3 Probleme steuerlicher Natur                 4.3.3.2 Besteuerung der Destinatäre
                                                    3.2    Internationales Erbrecht                   4.3.4 Besteuerung von Zustiftungen
                                                    3.2.1 Deutsches internationales                   4.3.5 Ersatzerbschaftsteuer bei der
                                                          Privatrecht                                       Familienstiftung
                                                    3.2.1.1 Erbrecht                                  4.3.6 Besteuerung etwaiger Satzungs-
                                                    3.2.1.2 Güterrecht                                      änderungen
                                                    3.2.1.3 Verfahrensrecht in Erbsachen              4.3.7 Auflösungsbesteuerung
                                                    3.2.2 Andere Länder                               4.3.8 Steuerbegünstigte Stiftungszwecke
                                                    3.2.2.1 Österreich                                4.3.8.1 Reichweite der Steuerbefreiung
                                                    3.2.2.2 Schweiz                                   4.3.8.2 Unmittelbarkeit und Hilfsperson
                                                    3.2.2.3 Spanien                                   4.3.8.3 Steuerliche Folgen bei Wegfall derVor-
                                                    3.2.2.4 USA                                               aussetzungen für die Steuerbefreiung
                                                    3.2.2.5 Sonstige Länder                           4.3.8.4 Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
                                                    3.2.3 Formfragen internationaler                  4.3.8.5 Angemessenheit der Aufwendungen
                                                          Nachfolgeregelungen                                 einer gemeinnützigen Stiftung
        2.4.4 Nachfolge bei gesellschaftsrecht-                                                       4.3.8.6 Gemeinnützige Familienstiftung
                                                    3.3    Internationales
              lichen Sonderformen                                                                     4.4     Stiftungen im Ausland und Trusts
                                                           Erbschaftsteuerrecht
        2.4.5 Abfindungsmechanismen und                                                               4.4.1 Ausländische Stiftungen
                                                    3.3.1 Deutschland
              -beschränkungen
                                                    3.3.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht               4.4.2 Trusts
        2.4.6 Auflösung von Konflikten zwischen
                                                    3.3.1.2 Verlängerte unbeschränkte Steuerpflicht   4.5     Stiftungsmanagement
              Gesellschaftsrecht und Erbrecht
                                                    3.3.1.3 Beschränkte Steuerpflicht
        2.4.7 Nachfolge bei ausländischem                                                             4.5.1 Stiftungsverwaltung
              betrieblichen Vermögen                3.3.1.4 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
                                                                                                      4.5.2 Vermögensanlagen
                                                    3.3.1.5 Vermeidung von Doppelbesteuerung
        2.4.7.1 Rechtliche Konstellationen
        2.4.7.2 Steuerliche Folgen                  3.3.2 Andere Länder
                                                    3.3.2.1 Österreich                                5       Estate Planning
        2.5     Erbauseinandersetzung bei
                                                    3.3.2.2 Schweiz                                   5.1     Beratungsansatz und Prozess
                Nachfolge mehrerer Erben
                                                    3.3.2.3 Spanien
        2.5.1 Realteilung                                                                             5.1.1 Financial Planning als umfassende
                                                    3.3.2.4 USA                                             Beratungsphilosophie
        2.5.2 Übertragung                           3.3.2.5 Sonstige Länder                           5.1.1.1 Definition und Grundlagen
        2.5.3 Ausscheiden einzelner Erben
                                                    3.4    Fallübungen                                5.1.1.2 Methodik und Prozess
        2.6     Ertrag- und erbschaftsteuerliche                                                      5.1.1.3 Berufsgrundsätze und Grundsätze
                Auswirkungen der Erbauseinander-                                                              ordnungsmäßiger Finanzplanung
                setzung                             4      Stiftungen                                 5.1.2 Estate Planning als vertiefender
        2.6.1 Einkommensteuerliche Vorgänge         4.1    Grundlagen                                       Aspekt des Financial Planning
        2.6.2 Erbschaftsteuerpflichtige Vorgänge    4.1.1 Motive                                      5.1.2.1 Definition und Grundlagen
        2.6.2.1 Besteuerungssystematik                                                                5.1.2.2 Methodik und Prozess
                                                    4.1.2 Stiftungs-Begriff
        2.6.2.2 Erbschaftsteuerklassen und -sätze                                                     5.1.2.3 Vernetzte Darstellung im Rahmen des
                                                    4.1.3 Erscheinungsformen                                  Financial Planning
        2.6.2.3 Freibeträge
                                                    4.2    Stiftungszivilrecht                        5.1.2.4 Zusammenwirken von Estate Planner,
        2.6.2.4 Steuerbefreiungen
                                                                                                              Steuerberater und Rechtsanwalt
        2.6.2.5 Wertermittlung                      4.2.1 Rechtsfähige Stiftung
                                                                                                      5.1.3 Haftungsrechtliche Grundlagen und
        2.6.2.6 Steuerfestsetzung                   4.2.2 Unternehmensverbundene Stiftung                   rechtliche Rahmenbedingungen
                                                    4.2.3 Familienstiftung                            5.1.3.1 Beraterhaftung
                                                    4.2.4 Unselbständige Stiftung                     5.1.3.2 Gesetzliche Reglementierungen
                                                    4.2.5 Stiftungsalternativen                       5.1.3.3 Höchstrichterliche Entscheidungen
                                                                                                      5.1.4 Regelwerke des Financial Planning
                                                    4.3    Stiftungssteuerrecht
                                                                                                            Standards Board Deutschland e.V.
                                                    4.3.1 Stiftung als steuerpflichtige               5.1.4.1 Berufsbild und Standesregeln
                                                          Körperschaft
                                                                                                      5.1.4.2 Ehrengerichtsordnung
Inspiring Personalities - Intensivstudium Estate Planning - EBS Universität für Wirtschaft und Recht
EBS Executive Education   5

5.2     Gestaltungsmöglichkeiten                   5.3.3 Übertragungsstrategien im Wege               5.7     Ergänzende Aspekte
        innerhalb der privaten Vermögens-                der vorweggenommenen Erbfolge                        im Estate Planning
        nachfolge                                  5.3.3.1 Unentgeltliche Übertragung                 5.7.1 Versorgungsvollmacht
5.2.1 Problembereiche der privaten                 5.3.3.2 Übertragung gegen private Versorgungs-     5.7.2 Betreuungsvollmacht
      Vermögensnachfolge                                   leistungen, Abstandszahlungen, Veräu-
                                                           ßerungsleistungen oder Einräumung von      5.7.3 Patientenverfügung
5.2.2 Rechtliche Gestaltungsmodelle
                                                           Nießbrauch
5.2.2.1 Versorgung des überlebenden Ehepart-                                                          5.8     Fallstudien zum Estate Planning
                                                   5.3.3.3 Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter
        ners
5.2.2.2 Betreuung und Vermögensvorsorge
                                                   5.3.4 Ertrags- und erbschaftsteuerliche
        für minderjährige Erben                          Auswirkungen der Gestaltungs-                6       Kommunikation
5.2.2.3 Konfliktvermeidungsstrategien für
                                                         alternativen                                         und Mediation
        Erbengemeinschaften                        5.3.4.1 Erbschaft-/schenkungsteuerliche
                                                           Auswirkungen                               6.1     Tabuthema Tod
5.2.2.4 Schiedsgerichtsabreden
                                                   5.3.4.2 Einkommen-/körperschaftsteuerliche         6.2     Kommunikation
5.2.2.5 Allgemeine Strategien zur Effektuierung
                                                           Auswirkungen
        der Nachlassabwicklung                                                                        6.2.1 Grundregeln und Begriffe
                                                   5.3.4.3 Gewerbesteuerliche Auswirkungen
5.2.3 Steuerliche Gestaltungsmodelle                                                                  6.2.2 Gesprächsführung
      nach Eintritt des Erbfalles                  5.3.4.4 Grunderwerbsteuerliche Auswirkungen
                                                   5.3.4.5 Umsatzsteuerliche Auswirkungen             6.2.3 Einwandbehandlung
5.2.3.1 Steueroptimierung durch Ausschlagung
                                                   5.3.4.6 Umwandlungssteuerrechtliche                6.2.4 Aktives Zuhören
5.2.3.2 Steueroptimierung durch wertver-
                                                           Auswirkungen
        schiebende Erbauseinandersetzung                                                              6.3     Mediation als Streitschlichtungs -
5.2.3.3 Geltendmachung von Pflichtteils-           5.4     Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb                 verfahren
        ansprüchen                                         der internationalen Vermögens-             6.3.1 Konfliktformen
5.2.3.4 Steueroptimierung durch die Wahl                   nachfolge
        des Zugewinnausgleichs                                                                        6.3.2 Wesensmerkmale und Grundlagen
                                                   5.4.1 Problembereiche der internatio-                    der Mediation
5.2.3.5 Übertragung von Nachlass auf eine                nalen Vermögensnachfolge
        Stiftung                                                                                      6.3.2.1 Begriff der Mediation
                                                   5.4.2 Gestaltungsmodelle                           6.3.2.2 Anforderungsprofil und Aufgaben des
5.2.3.6 Steueroptimierung durch „Weiter-
        leitungsklauseln“                          5.4.2.1 Wohnsitzverlagerung                                Mediators als allparteilicher, externer
                                                   5.4.2.2 Trusts                                             Dritter
5.2.4 Übertragungsstrategien im Wege
      der vorweggenommenen Erbfolge                5.4.2.3 Ausländische Stiftungen                    6.3.2.3 Prinzipien der Mediation
                                                   5.4.2.4 Inländische Personengesellschaft als       6.3.2.4 Eigenverantwortlichkeit und Ergebnis-
5.2.4.1 Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen
                                                           Holding                                            offenheit
5.2.4.2 Nutzung unterschiedlicher Bewertungs-
                                                   5.4.2.5 Inländische Kapitalgesellschaft als        6.3.2.5 Rolle der Konfliktparteien
        maßstäbe
                                                           Holding                                    6.3.3 Mediationsformen
5.2.4.3 Ausnutzung günstiger Steuerklassen
5.2.4.4 Ausnutzen von Steuerbefreiungen
                                                   5.4.3 Einkommen- und erbschaftsteuer-              6.3.4 Mediationsprozess
                                                         liche Auswirkungen der
5.2.4.5 Poolen von Vermögen in Familien-                                                              6.3.4.1 Vorbereitung, Einführung und Auftrags-
                                                         Gestaltungsalternativen                              verteilung
        gesellschaften
                                                   5.4.3.1 Erbschaft-/schenkungsteuerliche            6.3.4.2 Informations- und Themensammlung
5.2.4.6 Errichtung einer selbständigen Stiftung
                                                           Auswirkungen
5.2.4.7 Mittelbare Schenkung                                                                          6.3.4.3 Interessenklärung
                                                   5.4.3.2 Einkommen-/körperschaftsteuerliche
5.2.4.8 Gemischte Schenkung                                Auswirkungen                               6.3.4.4 Ideensuche, Bewertung und Auswahl
5.2.4.9 Negative Schenkung                                                                                    der Optionen
                                                   5.5     Liquiditätsaspekte im Estate               6.3.4.5 Abschluss und Dokumentation
5.2.5 Einkommen- und erbschaft-                            Planning
      steuerliche Auswirkungen der                                                                    6.3.5 Abgrenzung zu anderen
      Gestaltungsalternativen                      5.6     Institutionelle Rahmenbedingungen                Streitschlichtungsverfahren
5.2.5.1 Erbschaft-/schenkungsteuerliche
                                                                                                            im wirtschaftlichen Bereich
                                                   5.6.1 Die Bank im Erbfall
        Auswirkungen                                                                                  6.3.6 Mediation bei Konflikten in der
                                                   5.6.1.1 Erbrechtliche Legitimation gegenüber der
5.2.5.2 Einkommensteuerliche Auswirkungen                  Bank                                             Vermögensnachfolge
5.2.5.3 Grunderwerbsteuerliche Auswirkungen        5.6.1.2 Bankkonten, Schließfächer sowie Depots     6.4     Fallübungen
                                                           und die Folgen im Erbfall
5.3     Gestaltungsmöglichkeiten
        innerhalb der unternehmerischen            5.6.1.3 Bürgschaften und weitere Sicherungs-
                                                           mittel der Bank im Todesfall
        Vermögensnachfolge
                                                   5.6.1.4 Vollmachten
5.3.1 Problembereiche der unterneh-
                                                   5.6.1.5 Anzeige- und Auskunftspflichten der
      merischen Vermögensnachfolge
                                                           Bank beim Tod eines Kunden
5.3.2 Gestaltungsmodelle                           5.6.1.6 Steuerliche Folgen bei Gemeinschafts-
5.3.2.1 Unternehmensumwandlung                             konten und -depots
5.3.2.2 Übertragung auf familieninterne            5.6.1.7 Auskehr an ausländische Erben
        Nachfolger                                 5.6.2 Kostenoptimierung in
5.3.2.3 Verpachtung an Dritte                            Nachlassangelegenheiten
5.3.2.4 Verkauf an Dritte
5.3.2.5 Anlehnungsstrategien
5.3.2.6 Stiftung
5.3.2.7 Liquidation
Inspiring Personalities - Intensivstudium Estate Planning - EBS Universität für Wirtschaft und Recht
6   EBS Executive Education

        Dozentenspiegel                                                                                 Zulassungs-
                                                                                                        voraussetzungen

                                                        Fehrenbacher, Prof. Dr. Oliver, Professor,
                                                        Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirt-
                                                        schaftsrecht und Steuerrecht, Universität
                                                        Trier, Trier
                                                        Littig, Thomas, Rechtsanwalt, Fachanwalt
                                                        für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht,
                                                        Anwaltskanzlei Thomas Littig, Würzburg und
                                                        Bad Kissingen
                                                        Michalowski, Klaus, CFP, Steuerberater,
                                                        Kanzlei Michalowski, Bochum
                                                        Ostertun, Dr. Dietrich, Rechtsanwalt, Kanzlei
                                                        Dr. Dietrich Ostertun, Hamburg
                                                        Schaubach, Prof. Dr. Peter, Director, CFFO
                                                        Center for Family Office am Private Finance
                                                        Institute der EBS Universität für Wirtschaft
                                                        und Recht, Oestrich-Winkel
                                                        Schiffer, Dr. K. Jan, Rechtsanwalt, Partner,
                                                        SP§P Schiffer & Partner, Partnerschaft von
                                                        Rechtsanwälten, Bonn
                                                        Schwartz, Dr. Hansjörg, Diplom-Psychologe,
                                                        Mediationsbüro Schwartz, Oldenburg
                                                        Seidler, Ralph, Volljurist, Deutsche Bank AG,
                                                        Berlin
        Die Reputation des Intensivstudiums Estate      Tilmes, Prof. Dr. Rolf, CFP, HonCFEP, M.M.,     Das Intensivstudium Estate Planning ist für
        Planning basiert zu einem großen Anteil auf     Professor, Stiftungslehrstuhl für Private       folgende Adressaten konzipiert:
        ihren Dozenten. Neben Wissenschaftlern          Finance and Wealth Management, EBS
        werden insbesondere führende Praktiker als      Business School, Oestrich-Winkel                • Freie Finanzdienstleister und Führungs-
        Dozenten hinzugezogen. Folgende Dozenten                                                          nachwuchs- und Fachkräfte von Banken
                                                        Tolksdorf, Dr. Georg, Rechtsanwalt, Deutsche
        halten regelmäßig Vorlesungen im Intensiv-                                                        und Sparkassen, Finanzdienstleistungs-
                                                        Bank AG, Testamentsvollstreckung, Hamburg
        studium Estate Planning:                                                                          gesellschaften, Versicherungsunternehmen,
                                                        Uricher, Elmar, Rechtsanwalt, Uricher &           Fondsgesellschaften und Immobilienfir-
        Bonefeld, Dr. Michael, Rechtsanwalt, Fach-      Coll. – Rechtsanwälte, Konstanz                   men, die den Vermögensübergang ihrer
        anwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Fami -                                                        Privat- oder Firmenkunden auf die Nach-
                                                        von Heydebeck, Alexander, Rechtsanwalt,
        lienrecht, Dr. Bonefeld & Kollegen, München/                                                      folgegeneration planen und umsetzen
                                                        Family Office/Private Banking – Anlage-
        Deisenhofen                                                                                     • Berater im Private Banking, Wealth Manage-
                                                        management, Hamburger Sparkasse AG,
                                                                                                          ment oder Family Office, die alle Facetten
        Dendorfer, Prof. Dr. Renate, LL.M., MBA,        Hamburg
                                                                                                          der gesamthaften Vermögensnachfolge
        Rechtsanwältin; Attorney at Law München/
                                                                                                          erlernen oder vertiefen möchten
        New York/U.S. Federal Courts; Fachanwältin
                                                        Ein Beirat aus hochrangigen Vertretern der      • Rechtsanwälte und Steuerberater, die das
        für Handels- und Gesellschaftsrecht; Fach-
                                                        Finanzdienstleistungsbranche unterstützt          Beratungspotenzial erkannt haben und
        anwältin für Arbeitsrecht; Mediator (Harvard/
                                                        die Wissenschaftliche Leitung bei der An -        die Chance nutzen möchten, ihr bishe-
        FernUni Hagen); Professorin EBS Universität,
                                                        passung des Programms an die sich wan-            riges Tätigkeitsfeld erfolgreich weiter-
        Oestrich-Winkel und Duale Hochschule
                                                        delnden Bedürfnisse der Praxis.                   zuentwickeln und auszubauen
        Baden-Württemberg
                                                                                                        • Personen, die eine Zertifizierung zum
                                                                                                          Certified Foundation and Estate Planner
                                                                                                          anstreben
                                                                                                        • Endkunden mit entsprechendem Vermö-
                                                                                                          gen, die sich nicht nur auf ihre Berater
                                                                                                          verlassen möchten.
Inspiring Personalities - Intensivstudium Estate Planning - EBS Universität für Wirtschaft und Recht
EBS Executive Education   7

                                                                   Studienort,
                                                                   Studienphasen und -termine,
                                                                   Studiengebühren

Als Bewerber zum Intensivstudium Estate                                                                                        Das Intensivstudium besteht aus sechs
Planning werden zugelassen:                                                                                                    Wochenendphasen (Donnerstag bis Sams-
                                                                                                                               tag). Ein Studientag umfasst zwischen
1. Personen mit abgeschlossenem Studium                                                                                        8 Stunden (von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
   an einer Universität, Fachhochschule oder                                                                                   und 10 Stunden (bis 19:00 Uhr).
   Berufsakademie (BA), insbesondere in
   den Studiengängen Betriebswirtschafts-                                                                                      Die Gruppengröße wird auf ca. 35 Teil-
   lehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswis-                                                                                    nehmer je Kurs beschränkt.
   senschaft und Verwaltungswissenschaft.
                                                                                                                                    Die genauen Studientermine finden
2. Personen, die die für die Teilnahme erfor-                                                                                       Sie auf dem beigelegten Terminblatt
   derliche Eignung im Beruf oder auf ande-                                                                                         oder unter
   re Weise erworben haben, insbesondere:                                                                                           www.ebs-finanzakademie.de.

– Absolventen der EBS Executive Education,                         Das PFI Private Finance Institute / EBS                     Gebühren
  der Frankfurt School of Finance & Manage-                        Finanzakademie hat seinen Sitz im Alten
  ment, der Akademie Deutscher Genossen-                           Rathaus Winkel. Dieser 1686 errichtete und                  Die Studiengebühren für das Intensivstu-
  schaften, der Sparkassenakademie, einer                          1801 erweiterte, denkmalgeschützte Gebäu-                   dium Estate Planning belaufen sich auf
  Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie                             dekomplex wurde 2007 aufwändig saniert.                     ¤ 8.925,00 brutto und sind wie folgt zur
  (VWA) sowie staatlich geprüfte Betriebs-                         Er fungiert heute als EBS Executive Edu-                    Zahlung fällig:
  wirte der Fachrichtung Wohnungswirt-                             cation Center. Im Alten Rathaus findet das
  schaft und Realkredit,                                           Kompaktstudium Estate Planning in dem                         Bei Erhalt des Zulassungs-
– Bankfachwirte, Sparkassenfachwirte,                              modern gestalteten Seminarbereich mit                         bescheids                     ¤ 2.975,00
  Versicherungs-Fachwirte, Fachwirte für                           Blick auf den Rhein statt. Die Voraussetzun-
                                                                                                                                 Vier Wochen vor Beginn
  Finanzdienstleistungen, Verwaltungs-                             gen für eine entspannnte Lern- und Diskus-                    des Intensivstudiums          ¤ 5.950,00
  Fachwirte sowie Fachwirte in der Grund-                          sionsatmosphäre sind ideal.
  stücks- und Wohnungswirtschaft sowie
  Personen, die bereits Erfahrungen im                             Das EBS Executive Education Center ist mit                  Im Falle der Annahme des Antrags auf Zu-
  Bereich Financial Planning oder Estate                           dem Auto von Wiesbaden und Mainz in                         lassung durch die EBS Executive Education
  Planning gesammelt haben.                                        20 Minuten und von Frankfurt in etwa 50                     GmbH erhält der Bewerber eine Buchungs-
                                                                   Minuten zu erreichen. Parkmöglichkeiten                     bestätigung mit Angabe der anfallenden
Alle Bewerber sollen über die allgemeine                           sind vor Ort vorhanden. Das Intensivstudi-                  Studiengebühren und der Zahlungstermine
Hochschulreife, die fachgebundene Hoch-                            um Estate Planning wird einmal im Jahr                      sowie die Gebührenrechnung über den
schulreife oder die Fachhochschulreife ver-                        angeboten. Es beinhaltet 18 Präsenztage.                    ersten Teilbetrag (Inskriptionsgebühr).
fügen. Vergleichbare ausländische Studien -                        Hinzu kommen Zeiten für das Erbringen der
abschlüsse oder Berufsqualifikationen                              Prüfungsleistungen.                                         Prüfungsleistungen zum ersten angegebe-
werden anerkannt. Über die Zulassung zum                                                                                       nen Termin sind in den Studiengebühren
Intensivstudium entscheidet die Wissen -                                                                                       enthalten, auch der vom Prüfungsamt fest-
schaftliche Leitung.                                                                                                           gelegte erste Nachschreibtermin ist kosten-
                                                                                                                               frei. Mit jeder Anmeldung zu einem weite-
                                                                                                                               ren Nachschreibetermin fallen Kosten in
                                                                 Köln                          Kassel                          Höhe von ¤ 180,00 brutto an. Wiederholun -
                                                                  g                              i                             gen der Projektarbeit sind mit Kosten in
                                                                        A3

                                                                                               A5

                                                                                    NW-Kreuz
                                                                                                    A66                        Höhe von ¤ 675,00 brutto verbunden.
Koblenz
   g                               Eltville   A66               Wiesbaden
                       Oestrich-
                                                                                                            Frankfurt/M.
                B4

                        Winkel                                                            West-     A648
                  2

                                                                                          Kreuz
                                                                                   A3

                                    Rhein
                                                43
                                              A6

                                                                        A6
                                                                             71
          A6

                                                        Mainz                                       Ffm.-
           1

                                    Ingelheim                                                       Kreuz
                                                   A6

                 Bingen
                                                                                                               A3
                                                     0

                                                                             A60
                                                                                    A67
                                   A6

                                                3

                                                                                               A5
                      B 48

                                              A6
                                    1
                              28

                                                                                      s       s                        a
                             B4

                                                                                   Darmstadt Basel                  Würzburg
               Bad Kreuznach            Alzey
Inspiring Personalities - Intensivstudium Estate Planning - EBS Universität für Wirtschaft und Recht
8   EBS Executive Education

                                                             sung zum Studium auf einer nicht anfechtbaren        Personen. Der EBS Executive Education GmbH
        Allgemeine                                           Entscheidung des Zulassungsausschusses. Ein          steht es jedoch im Einzelfall frei, das Programm
                                                             Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.          auch mit einer geringeren Anzahl von angemel-
        Geschäfts-                                           Durch Übersendung einer schriftlichen Zulas-         deten Teilnehmern durchzuführen. Hat der Teil-
                                                             sungsbestätigung der EBS Executive Education         nehmer bereits Studiengebühren an die EBS Exe-
        bedingungen                                          GmbH an den Bewerber kommt zwischen diesen           cutive Education GmbH gezahlt, werden ihm
                                                             Beteiligten das Vertragsverhältnis zustande. Die     diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende
                                                             bei der Bewerbung eingereichten Unterlagen           Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
                                                             gem. Ziff. 2.2 e. werden Vertragsbestandteil.
                                                                                                                  5.2 Ein Rücktritt seitens des Teilnehmers ist nur
                                                             Gemeinsam mit der Zulassungsbestätigung erhält
                                                                                                                  bis zum ersten Veranstaltungstag möglich. Im
                                                             der zugelassene Teilnehmer die erste Gebühren-
                                                                                                                  Falle des Rücktritts wird eine Schadenspauschale
                                                             rechnung sowie gegebenenfalls eine Übersicht
                                                                                                                  in Höhe von 75 % der Studiengebühren erhoben,
        1    Gegenstand des Vertrages                        über die weiteren Zahlungstermine.
                                                                                                                  wenn kein qualifizierter Ersatzteilnehmer gefun-
        Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingun-      3.2 Teilnehmer, die von ihrem Arbeitgeber zum        den werden kann. Wenn es der EBS Executive
        gen für Leistungen der EBS Executive Education       Studiengang angemeldet werden, treten gegen-         Education GmbH gelingt, den freiwerdenden Stu-
        GmbH im Rahmen des Intensivstudiums Estate           über der EBS Executive Education GmbH gesamt-        dienplatz mit einem anderen qualifizierten
        Planning (im Folgenden „Studiengang“) regeln         schuldnerisch als Vertragspartner auf. Sollte sei-   Bewerber zu besetzen, reduziert sich die Scha-
        die Erbringung von Schulungsleistungen im Rah-       tens des anmeldenden Auftraggebers keine Zah-        denspauschale auf 25 % der Studiengebühren.
        men des Studiengangs sowie sonstige hiermit im       lung der Studiengebühren erfolgen, so ist die EBS    Die Schadenspauschale umfasst auch den ent-
        Zusammenhang stehende Leistungen. Die Wis-           Executive Education GmbH berechtigt, diese           gangenen Gewinn der EBS Executive Education
        senschaftliche Leitung des Studiengangs liegt        direkt dem einzelnen Teilnehmer dieses Arbeit-       GmbH. Die darüber hinaus bereits gezahlten Stu-
        beim Private Finance Institute / EBS Finanzakade-    gebers in Rechnung zu stellen. Die Gültigkeit von    diengebühren werden erstattet. Dem Teilnehmer
        mie. Die Vertragsleistungen und die Teilnahme-       Vereinbarungen im Innenverhältnis zwischen           steht der Nachweis offen, dass der EBS Executive
        voraussetzungen sind im jeweiligen veröffentlich-    dem Teilnehmer und seinem Arbeitgeber bleiben        Education GmbH kein oder ein wesentlich gerin-
        ten Katalog (Papierform oder elektronisch im         hiervon unberührt.                                   gerer Schaden entstanden ist. Weitergehende
        Internet unter http://www.ebs-finanzakademie.                                                             Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
                                                             4    Zahlungsbedingungen, Verzug
        de) enthalten. Vertragspartner sind die EBS Exe-                                                          5.3 Nach Zulassung zum Studiengang ist das
        cutive Education GmbH sowie der zum Studien-         4.1 Rechnungen der EBS Executive Education
                                                                                                                  Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages
        gang zugelassene Teilnehmer.                         GmbH sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur
                                                                                                                  durch den Teilnehmer ausgeschlossen. Dieses gilt
                                                             Zahlung fällig.
        2    Bewerbung                                                                                            auch für den Fall, dass die für einen Aufenthalt
                                                             4.2 Der Teilnehmer ist nur dann berechtigt, fälli-   am Veranstaltungsort gegebenenfalls erforderli-
        2.1 Das Angebot des Studiengangs durch die           ge Forderungen zu mindern oder nicht zu zahlen,      chen Aufenthaltsgenehmigungen oder Visa bei
        EBS Executive Education GmbH erfolgt stets frei-     sofern der Anbieter die Begründung für Beanstan-     den zuständigen staatlichen Stellen nicht oder
        bleibend.                                            dungen akzeptiert hat. Insbesondere berechtigt       verspätet erteilt werden. Dieses gilt darüber hin-
        2.2 Der Antrag auf Zulassung zum Studiengang         die nur zeitweise Teilnahme am Programm oder         aus für den Fall, dass Prüfungsleistungen, unab-
        muss vom Bewerber schriftlich an das Private         das Nichterreichen des Bildungsziels (etwa Nicht-    hängig davon, ob sie Voraussetzung für die Teil-
        Finance Institute / EBS Finanzakademie, Haupt-       bestehen von Prüfungen) nicht zu einer Minde-        nahme an nachfolgenden Teilen des Studien-
        straße 31, 65375 Oestrich-Winkel, gerichtet wer-     rung der Vergütung. Ferner ist das Ausbleiben        gangs sind oder nicht, endgültig nicht bestanden
        den. Dem Antrag auf Zulassung sind die nach-         erwarteter Zuschüsse Dritter zu den Bildungsauf-     sein sollten, der Teilnehmer von den gegebenen-
        folgend aufgeführten Unterlagen vollständig bei-     wendungen kein berechtigter Grund für eine Zah-      falls folgenden Prüfungen ausgeschlossen und
        zufügen:                                             lungsverweigerung.                                   ein Titel nicht mehr erworben werden kann. Die
                                                                                                                  Vorlesungsveranstaltungen können weiterhin
        a.   Lebenslauf mit Angabe des Ausbildungs-          4.3 Bei Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist ist
                                                                                                                  besucht werden; hierüber wird eine Teilnahme-
             weges und des bisherigen beruflichen            die EBS Executive Education GmbH berechtigt,
                                                                                                                  bestätigung ausgestellt. Die Verpflichtung zur Tra-
             Werdegangs                                      den Teilnehmer von dem Studiengang auszu-
                                                                                                                  gung der Gesamtstudiengebühr bleibt auf jeden
                                                             schließen, sofern sie nach Ablauf der jeweiligen
        b.   zwei aktuelle Lichtbilder                                                                            Fall bestehen. Das Recht zur außerordentlichen
                                                             Zahlungsfrist eine angemessene Nachfrist zur
                                                                                                                  Kündigung des Vertrages bleibt hiervon jedoch
        c.   Abschriften oder Ablichtungen der erforder-     Zahlung gesetzt hat und gegenüber dem Teil-
                                                                                                                  unberührt.
             lichen Zeugnisse                                nehmer schriftlich erklärt hat, sie werde ihn nach
                                                             erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Studium         5.4 Die EBS Executive Education GmbH kann
        d.   Begründung des Antrags auf Zulassung zum        ausschließen.                                        nach Beginn des Studiengangs nur bei Vorliegen
             Studiengang                                                                                          eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung
                                                             4.4 Bei Zahlungsverzug ist die EBS Executive
        e.   eine unterzeichnete und mit Datum verse-                                                             schriftlich kündigen. Eine Rückerstattung der Stu-
                                                             Education GmbH berechtigt, Verzugszinsen in
             hene Erklärung des Bewerbers, aus der sich                                                           diengebühr ist in diesem Falle ausgeschlossen.
                                                             Höhe von 5 % p. a. über dem jeweils gültigen
             ergibt, dass er die „Geschäftsbedingungen“,                                                          Dies gilt insbesondere im Falle einer schuldhaften
                                                             Basiszinssatz zu berechnen. Dem Teilnehmer ist
             die „Prüfungsordnung“ sowie die „Studien-                                                            Täuschung im Rahmen des Bewerbungs- oder
                                                             der Nachweis, dass ein geringerer Schaden ent-
             gebühren und Zahlungsbedingungen“ kennt                                                              Prüfungsverfahrens und für den Fall, dass der
                                                             standen ist, nicht abgeschnitten.
             und als Vertragsbestandteil anerkennt.                                                               Teilnehmer durch sein persönliches Verhalten
                                                             5    Rücktrittsrechte, Vertragsaufhebung,            (z.B. wiederholte Störung des Programms, Ver-
        3    Zulassung                                            Änderungen                                      stoß gegen wesentliche vertragliche Pflichten,
        3.1 Der Wissenschaftliche Leiter des Studien -                                                            Abgabe unzutreffender Erklärungen im Zulas-
                                                             5.1 Die EBS Executive Education GmbH ist bis
        gangs entscheidet im Falle der Erfüllung der                                                              sungsverfahren) Anlass für eine solche Kündi-
                                                             drei Wochen vor Beginn des Studiengangs be -
        Zulassungskriterien (abgeschlossenes Studium                                                              gung gibt. Die EBS Executive Education GmbH ist
                                                             rechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern
        und/oder Berufserfahrung) im eigenen Ermessen                                                             in den vorgenannten Fällen jederzeit berechtigt,
                                                             sich bis zu diesem Zeitpunkt eine nicht hinrei-
        über die Zulassung des Bewerbers zum Studien -                                                            den entsprechenden Teilnehmer vom Studien-
                                                             chende Teilnehmerzahl für den Studiengang
        gang. Im Falle einer erforderlichen Anerkennung                                                           gang auszuschließen. Sie behält im Falle eines
                                                             angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt grund-
        vergleichbarer Qualifikationen basiert die Zulas -                                                        durch den Teilnehmer veranlassten Ausschlusses
                                                             sätzlich eine Teilnehmerzahl von weniger als 15
                                                                                                                  ihren Anspruch auf die volle Vergütung.
Inspiring Personalities - Intensivstudium Estate Planning - EBS Universität für Wirtschaft und Recht
EBS Executive Education   9

5.5 Die Wahl der eingesetzten Methoden und            Executive Education GmbH vor. Kein Teil der           9    Datenschutz
Hilfsmittel obliegen der EBS Executive Education      Unterlagen darf – auch nicht auszugsweise –
                                                                                                            9.1 Der Teilnehmer wird hiermit gemäß Bundes-
GmbH. Geringfügige Änderungen in den Inhalten         ohne schriftliche Genehmigung der EBS Executive
                                                                                                            datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die
und der Zeitdauer des Studiengangs bleiben vor-       Education GmbH vervielfältigt, verarbeitet, verän-
                                                                                                            EBS Executive Education GmbH seine vollständige
behalten. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht        dert, verbreitet, noch sonst zur öffentlichen Wie-
                                                                                                            Anschrift sowie weitere auftragsspezifische
zur Vertragskündigung. Sollten Referenten ihre        dergabe verwendet werden. Eine Vervielfältigung
                                                                                                            Details in maschinenlesbarer Form speichert und
Teilnahme absagen müssen, bemüht sich die EBS         der Unterrichtsmaterialien durch den Teilnehmer
                                                                                                            für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben,
Executive Education GmbH um eine Verschiebung         zu Lernzwecken im Rahmen des Studiengangs
                                                                                                            maschinell verarbeitet. Die EBS Executive Edu-
der Veranstaltung oder einen geeigneten Ersatz-       bleibt von dem vorgenannten Verbot unberührt.
                                                                                                            cation GmbH gewährleistet die vertrauliche Be-
referenten. Für den Fall, dass wesentliche Stu-
                                                      7.2 In dem Studiengang wird ggf. Software einge-      handlung dieser Daten.
dieninhalte ausfallen, ermäßigt sich die Studien-
                                                      setzt, die durch Urheber- und Markenrechte
gebühr anteilig. Eine weitergehende Haftung der                                                             9.2 Die EBS Executive Education GmbH verpflich-
                                                      geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert
EBS Executive Education GmbH ist ausgeschlos-                                                               tet sich, die ihr vom Teilnehmer mitgeteilten per-
                                                      noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verar-
sen.                                                                                                        sonenbezogenen Daten, insbesondere Name, An-
                                                      beitet und nicht aus dem Seminarraum entfernt
                                                                                                            schrift, Alter, Rechnungsangaben, vertraulich zu
5.6 Die Wahl von Zeit und Ort der Programm-           werden. Zum Schutz der Systeme der EBS Execu-
                                                                                                            behandeln. Sie wird durch entsprechende Maß -
durchführung obliegt der EBS Executive Education      tive Education GmbH dürfen Software und Datei-
                                                                                                            nahmen (§ 9 BDSG) und die Verpflichtung ihrer
GmbH. Sie behält sich vor, den angekündigten          en, die der Teilnehmer selbst mitbringt, nur nach
                                                                                                            Mitarbeiter dafür Sorge tragen, dass diese Ver-
zeitlichen Beginn des Programms zu ändern oder        ausdrücklicher Genehmigung durch die EBS Exe-
                                                                                                            schwiegenheitspflicht während der Laufzeit der
den Ort der Programmdurchführung zu verlegen,         cutive Education GmbH auf den Schulungsrech-
                                                                                                            Inanspruchnahme von Leistungen der EBS Execu-
falls dies aus organisatorischen Gründen notwen-      nern verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen
                                                                                                            tive Education GmbH und nach deren Ende auf-
dig wird. Der Teilnehmer kann innerhalb von           behält sich die EBS Executive Education GmbH
                                                                                                            rechterhalten bleibt.
einer Woche ab Datum der Änderungsmitteilung          Schadensersatzforderungen vor.
von dem Vertrag zurücktreten und Rückerstat-                                                                9.3 Die EBS Executive Education GmbH ist
                                                      8    Haftung
tung der bereits gezahlten Vergütung verlangen,                                                             berechtigt, die personenbezogenen Daten zum
insoweit ihm eine Teilnahme zu den neuen Be-          8.1 Die EBS Executive Education GmbH haftet           Zwecke der Beratung, Werbung und Marktfor-
dingungen aus organisatorischen Gründen nicht         bei vorsätzlich verursachten Schäden in voller        schung zu nutzen. Sofern durch den Geschäfts-
zumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Teil-       Höhe. Im Falle grob fahrlässig verursachter Schä-     betrieb erforderlich, kann die EBS Executive Edu-
nehmers sind ausgeschlossen. Eine Verlegung           den haftet die EBS Executive Education GmbH           cation GmbH personenbezogene Daten im Rah-
des zeitlichen Beginns um weniger als zwei Stun-      hingegen nur in Höhe des vorhersehbaren Scha-         men der Auftragsdatenverarbeitung an beauftrag-
den sowie eine Verlegung des Ortes innerhalb          dens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert       te Stellen weiterleiten. Dabei wird eine zweckge-
des Rhein-Main-Gebietes berechtigt den Teilneh-       werden soll. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet      bundene und vertrauliche Verarbeitung gewähr-
mer grundsätzlich nicht zu Rücktritt oder Ver-        die EBS Executive Education GmbH nur im Falle         leistet. Eine Weitergabe der personenbezogenen
tragskündigung.                                       der Verletzung einer so vertragswesentlichen          Daten der Teilnehmer an Dritte, insbesondere zu
                                                      Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks       den vorgenannten Zwecken, ist ausgeschlossen,
                                                      gefährdet ist. In diesem Fall haftet die EBS Execu-   sofern der Teilnehmer nicht dazu sein ausdrückli-
6    Widerrufsbelehrung
                                                      tive Education GmbH gegenüber den Teilnehmern         ches Einverständnis erklärt.
6.1 Dem Teilnehmer – wenn er Verbraucher und          allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und
                                                                                                            10   Anwendbares Recht und Gerichtsstand
nicht Kaufmann ist – steht ein Widerrufsrecht         vorhersehbar war. Sollte die EBS Executive Educa-
gem. § 312 b BGB und § 312 d BGB in Verbindung        tion GmbH zum Ersatz vergeblicher Aufwendun-          10.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der
mit § 355 BGB zu. Die Vertragserklärung kann          gen verpflichtet sein, gilt das vorstehende ent-      Bundesrepublik Deutschland.
innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Grün -         sprechend.
                                                                                                            10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
den in Textform oder durch Rücksendung der
                                                      8.2 Die EBS Executive Education GmbH haftet           Vertragsverhältnis ist Wiesbaden, wenn die im
Sache widerrufen werden. Die Frist beginnt frühe-
                                                      nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den      Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertrags-
stens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung
                                                      Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zu-           partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absen-
                                                      sammenhang mit der Durchführung des Studien-          oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gel-
dung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten
                                                      gangs, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder       tungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt
an: EBS Executive Education GmbH, Hauptstraße
                                                      grob fahrlässiges Verhalten der EBS Executive         oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
31, 65375 Oestrich-Winkel. Die Pflicht zur Leistung
                                                      Education GmbH zurückzuführen ist.                    im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
seitens der EBS Executive Education GmbH
                                                                                                            ist. Wiesbaden ist weiter Gerichtsstand, sofern
besteht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Das      8.3 Die EBS Executive Education GmbH haftet
                                                                                                            der Vertragspartner der EBS Executive Education
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit aus-      nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Auf-
                                                                                                            GmbH Kaufmann oder eine Handelsgesellschaft
drücklicher Zustimmung des Teilnehmers die EBS        ruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige,
                                                                                                            ist.
Executive Education GmbH mit der Ausführung           von ihnen nicht zu vertretende Vorkommnisse
der Dienstleistung begonnen hat oder der Teil -       (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Ver-     11   Schriftform und Fortbestehen des Vertrages
nehmer diese selbst veranlasst hat.                   fügung in- und ausländischer staatlicher Stellen)
                                                                                                            11.1 Die Parteien verpflichten sich, Änderungen
                                                      oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische
6.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die                                                             und Ergänzungen der Vertragsbedingungen
                                                      Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzufüh-
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzu -                                                               schriftlich zu treffen. Dieses gilt auch für die
                                                      ren sind. Als höhere Gewalt gelten auch Compu -
gewähren und gegebenenfalls bezogene Nutzung                                                                Schriftformerfordernis gem. dieser Ziffer 11 der
                                                      terviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Syste-
(z. B. Zinsen) herauszugeben.                                                                               Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
                                                      me durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene
                                                      Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.        11.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbe-
7    Urheberrechte, Nutzungsrechte                                                                          standteile bleibt die Fortgeltung des Vertrages im
                                                      8.4 Soweit die Haftung der EBS Executive Edu-
                                                                                                            übrigen unberührt.
7.1 Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des        cation GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist,
Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schu -        gilt dies auch für ihre Angestellte, Arbeitnehmer,
lungsunterlagen – auch als elektronische Doku-        Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
                                                                                                            Stand Januar 2015
mente (z.B. im PDF-Format) – und Lernprogram -
me, oder von Teilen daraus, behält sich die EBS
Inspiring Personalities - Intensivstudium Estate Planning - EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen beim Private Finance
                            Institute / EBS Finanzakademie ein, wenn Sie sich um einen
                            Studienplatz im Intensivstudium Estate Planning bewerben
                            wollen:
                            • Bewerbungsbogen (die beiden folgenden Seiten)
                            • Lebenslauf mit Angabe des Ausbildungsweges und
                               des bisherigen beruflichen Werdegangs
                            • Abschriften oder Ablichtungen der Zeugnisse
                            • Begründung des Antrags auf Zulassung
                            • zwei Lichtbilder (Passbildgröße)

EBS Universität             EBS Executive Education GmbH
für Wirtschaft und Recht    Hauptstraße 31
Gustav-Stresemann-Ring 3    65375 Oestrich-Winkel
65189 Wiesbaden             Phone +49 6723 8888 500
Germany                     Fax    +49 6723 8888 600
Phone +49 611 7102 00       info@ee.ebs.edu
Fax     +49 611 7102 1999   www.ebs.edu
info@ebs.edu
www.ebs.edu
                            Wissenschaftliche Leitung:
                            Private Finance Institute /
                            EBS Finanzakademie
                                                                                         © Januar 2015 EBS Executive Education GmbH

                            Hauptstraße 31
                            65375 Oestrich-Winkel
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                            www.ebs-finanzakademie.de

                            www.ebs.edu
Bewerbungsbogen bitte einsenden an:                                                    Ich beantrage die Zulassung zum
                                                                                           Intensivstudium Estate Planning

    Private Finance Institute /                                                                  . Jahrgang, Starttermin:
                                                                                                  Daten bitte eintragen, siehe Terminblatt
    EBS Finanzakademie
    Hauptstraße 31
    65375 Oestrich-Winkel
    Germany

                  Titel, Name, Vorname

                  Geburtsdatum und -ort

                  Schulbildung                P   Allgemeine Hochschulreife    P   Fachhochschulreife      P    Sonstige:

        Privat
                  Straße, Nr.

                  PLZ, Ort                                                                 Bundesland

                  Phone                                                                    Fax

                  Mobil                                                                    E-Mail

  Geschäftlich
                  Firma

                  Position                                                                 Abteilung

                  Straße, Nr.

                  PLZ, Ort                                                                 Bundesland

                  Phone                                                                    Fax

                  Mobil                                                                    E-Mail

    Präferierte   Post                        P   privat    P   geschäftlich
Kontaktadresse    E-Mail                      P   privat    P   geschäftlich

                  Persönliches Mitglied bei   P   IMMOEBS   P   ExEBS
Institutionelle Bildung
              Universität

                             Ort                                               Fachrichtung                                   Abschluss                         Datum
         Fachhochschule

   Berufsakademie/VWA

       Berufsausbildung

                Sonstiges

          Zuordnung des      P     Freier Finanzdienstleister                  P   Kreditinstitut                             P    Steuerberater
            Arbeitgebers     P     Versicherungsmakler                         P   Volks- und Raiffeisenbank                  P    Rechtsanwalt
                             P     Versicherungsvermittler                     P   Sparkasse                                  P    Notar
                             P     Immobilienmakler                            P   Privatbankhaus                             P    Sonstige:
                             P     Immobilienvermittler                        P   Versicherungsgesellschaft
                             P     Sachverständiger                            P   Immobiliengesellschaft

Position im Unternehmen      P     Inhaber/Geschäftsführender Gesellschafter                                                  P    Geschäftsführer
                             P     Prokurist/Abteilungsleiter                                                                 P    Mitarbeiter

         Berufserfahrung                       Jahre bei Aufnahme des Studiums, davon

                                               Jahre im Bereich Finanz-/Vermögens-/Immobilien-/Versicherungsberatung

                                               Jahre im Financial Planning

                                               Jahre im Estate Planning

       Kostenübernahme       P     durch den Arbeitgeber                       P   persönlich                  (bitte aus versicherungstechnischen Gründen angeben)

                Erklärung    Hiermit bestätige ich verbindlich die Richtigkeit meines Antrags auf Zulassung zum Intensivstudium Estate Planning. Die Geschäftsbedingungen
                             sowie die Studiengebühren und Zahlungsbedingungen der EBS Executive Education GmbH habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie als
                             Vertragsbestandteil an.

                             Ort, Datum                                                                        Unterschrift Bewerber

                             Falls Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden:

                             Firmenstempel                                                                     Unterschrift Arbeitgeber

             IEP 01_2015
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