Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ

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Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ
Integration von Menschen mit
 Migrationshintergrund in OÖ

                               LRH-100000-53/7-2021-AN
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ
Auskünfte
Oberösterreichischer Landesrechnungshof
A-4020 Linz, Promenade 31
Tel.: (+43 732) 7720-11426
E-Mail: post@lrh-ooe.at
www.lrh-ooe.at

Impressum
Herausgeber:
Oberösterreichischer Landesrechnungshof
A-4020 Linz, Promenade 31
Redaktion:
Oberösterreichischer Landesrechnungshof
Herausgegeben: Linz, im März 2021
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ                                                                  März 2021

INHALTSVERZEICHNIS

Kurzfassung ........................................................................................................................ 1
Gebarungsüberblick............................................................................................................ 6
Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Strategien ................................................................ 11
     Bundesebene................................................................................................................. 11
     Landesebene ................................................................................................................. 13
Statistische Daten ............................................................................................................. 15
Organisation der Integrationsarbeit ................................................................................. 17
     Integrationsstelle des Landes OÖ .................................................................................. 17
     Regionale und kommunale Integrationsarbeit ................................................................ 21
          Die Wirkungsebenen der Integrationsarbeit .............................................................. 21
          ReKIs – Regionale Kompetenzzentren für Integration und Diversität ........................ 24
          Integrationskoordinatoren der Bezirkshauptmannschaften ....................................... 27
          Maßnahmen der istOÖ zur Unterstützung der regionalen und kommunalen
          Integrationsarbeit ...................................................................................................... 28
Abwicklung von Förderungen .......................................................................................... 29
     Förderungsrichtlinien und interne Arbeitsbehelfe ........................................................... 29
     Förderungsprozess ........................................................................................................ 33
          Einreichung des Förderungsantrages ....................................................................... 34
          Prüfung des Förderungsantrages ............................................................................. 38
          Förderungsgenehmigung.......................................................................................... 40
          Auszahlung und Prüfung des Verwendungsnachweises ........................................... 41
     Wirksamkeit der Integrationsförderungen ....................................................................... 44
Zusammenfassung der Empfehlungen ............................................................................ 46

    Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ                                                             März 2021

Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

        Tabelle 1:        TOP-10-Liste der Förderungsnehmer 2015 - 2019 ............................... 8
        Tabelle 2:        Entwicklung der Personalressourcen .................................................. 18
        Tabelle 3:        Entwicklung der Leistungsmengenkennzahlen ................................... 18

        Abbildung 1:      Ausgaben im Teilabschnitt 42640, Vergleich Voranschlag –
                          tatsächliche Ausgaben (=Jahreserfolg, JE) ........................................... 6
        Abbildung 2:      Ausländische Herkunft im Bundesländervergleich
                          (Stichtag 1.1.2020) .............................................................................. 15
        Abbildung 3:      Entwicklung der Personen mit ausländischer Herkunft
                          (1.1.2015 - 1.1.2020) ........................................................................... 16
        Abbildung 4:      3-Ebenen-Modell der regionalen und kommunalen
                          Integrationsarbeit ................................................................................. 22
        Abbildung 5:      Entwicklung der Förderungsausgaben für die ReKIs .......................... 25

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS/GLOSSAR

 A
 Abteilung SO                            Abteilung Soziales

 Asylberechtigte                         Fremde, deren Asylantrag positiv entschieden wurde

                                         Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asyl-
 AsylG 2005
                                         gesetz 2005 – AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF

                                         Fremde, die einen Asylantrag gestellt haben, über den
 Asylwerber
                                         noch nicht rechtskräftig entschieden wurde

                                         Als Personen ausländischer Herkunft werden Menschen
                                         bezeichnet, die eine ausländische Staatsbürgerschaft
 ausländische Herkunft
                                         besitzen oder eine österreichische Staatsbürgerschaft
                                         besitzen, aber im Ausland geboren wurden.

 D
                                         Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines der
 Drittstaatsangehörige                   Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder der Schweiz
                                         besitzen

 E
 EAR                                     Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

 F
 FH                                      Fachhochschule

 FHB                                     Förderungshandbuch

                                         Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft
 Fremde
                                         besitzen

 FRL                                     Förderungsrichtlinie(n)

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 G
                                          Gebarungsgruppe
                                          Die Einnahmen und Ausgaben sind laut VRV 1997 nach
                                          funktionellen Gesichtspunkten entsprechend dem deka-
                                          disch nummerierten Ansatzverzeichnis in „Gruppen“
                                          (1. Dekade), „Abschnitten“ (1. und 2. Dekade) und „Unter-
 Ggr.                                     abschnitten“ (1. bis 3. Dekade) zu ordnen. Weitere
                                          Unterteilungen der Unterabschnitte können laut VRV 1997
                                          in der 4. und 5. Dekade des Ansatzes erfolgen („Teilab-
                                          schnitte“). Zudem kann in der 6. Dekade nach
                                          finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert werden
                                          („Gebarungsgruppen“)

 GP                                       Geschäftspartner

                                          Bundesgesetz, mit dem Beilhilfen im Gesundheits- und
 GSBG                                     Sozialbereich geregelt werden (Gesundheits- und Sozial-
                                          bereich-Beihilfengesetz), BGBl. Nr. 746/1996 idgF

 GuV                                      Gewinn- und Verlustrechnung

 H
 HV-System                                Haushaltsverrechnungssystem

 I
                                          Bundesgesetz zur Integration rechtmäßig in Österreich
                                          aufhältiger Personen ohne österreichische Staatsbürger-
 IntG
                                          schaft (Integrationsgesetz – IntG), BGBl. I Nr. 68/2017
                                          idgF

 istOÖ                                    Integrationsstelle des Landes Oberösterreich

 J
                                          Jahreserfolg laut Rechnungsabschluss; auch als „laufen-
                                          des Soll“ bezeichnet; Soll-Zahlenwerte sind haushalts-
 JE
                                          und erfolgswirksame Größen bzw. stellen fällige Forderun-
                                          gen oder Verbindlichkeiten dar

 K
 KJH                                      Kinder- und Jugendhilfe

 M
                                          Als Personen mit Migrationshintergrund werden Men-
 Migrationshintergrund                    schen bezeichnet, deren beide Elternteile im Ausland
                                          geboren wurden.

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 N
                                         Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt
 NAG                                     in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz –
                                         NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF

 NAP.I                                   Nationaler Aktionsplan Integration

                                         Non-Governmental          Organization(s),        Nichtregierungs-
 NGO, NGOs
                                         organisation(en)

 NVA                                     Nachtragsvoranschlag

 O
 ÖIF                                     Österreichischer Integrationsfonds

 P
 PE                                      Personaleinheit(en)

                                         Konto in der Landesbuchhaltung; die Einnahmen und
                                         Ausgaben sind laut VRV 1997 auch nach ökonomischen
 Post
                                         Gesichtspunkten nach dem dekadisch nummerierten
                                         Postenverzeichnis zu gliedern – siehe Begriff „VA-Stelle“

 R
 RA                                      Rechnungsabschluss, -abschlüsse

                                         Regionales        Kompetenzzentrum         für   Integration     und
 ReKI
                                         Diversität

 S
                                         Fremde, die nicht alle Voraussetzungen für die
                                         Anerkennung als Asylberechtigte erfüllen, denen jedoch
                                         das vorübergehende, verlängerbare Einreise- und
 subsidiär
                                         Aufenthaltsrecht in Österreich gewährt wird, da die
 Schutzberechtigte
                                         Rückkehr in ihren Herkunftsstaat eine ernsthafte
                                         Bedrohung ihres Lebens oder ihrer Unversehrtheit mit sich
                                         bringen würde

 T
                                         Teilabschnitt gemäß § 7 Abs. 2 VRV 1997 – siehe Begriff
 TA
                                         „Gebarungsgruppe“

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 U
                                         Ersparte Ausgabenbeträge bei den mit Mittelüber-
                                         tragbarkeit gekennzeichneten Voranschlagstellen können
                                         zur weiteren Inanspruchnahme in Folgejahren unter der
                                         Voraussetzung übertragen werden, dass der Verwen-
                                         dungszweck andauert und sich eine Übertragung im Sinne
                                         einer sparsamen, wirtschaftlichen oder zweckmäßigen
                                         Wirtschaftsführung empfiehlt. Die Übertragung der
                                         ersparten Ausgabenbeträge sowie eine weitere Über-
 Ü-Mittel
                                         tragung von in Vorjahren ersparten Ausgabenbeträgen
                                         erfolgt mit Genehmigung des Landesfinanzreferenten
                                         durch Rücklagenzuführung. Durch eine Rücklagenbe-
                                         hebung im Folgejahr kann nach Maßgabe der Freigabe
                                         durch den Landesfinanzreferenten über diese übertra-
                                         genen Mittel zusätzlich zu den im Voranschlag
                                         vorgesehenen Ausgabenbeträgen verfügt werden (siehe
                                         § 18 Abs. 3 Haushaltsordnung des Landes)

 V
                                         Voranschlag; er ist Auftrag und Ermächtigung des
 VA
                                         Oö. Landtags, die Wirtschaft des Landes zu führen

                                         Voranschlagstelle; diese besteht laut VRV 1997 aus dem
                                         Haushaltshinweis (haushaltswirtschaftliche Gliederung –
                                         Ausgaben: „Haushaltshinweis“ 1 und Einnahmen: „Haus-
 VA-Stelle
                                         haltshinweis“ 2), dem 6-stelligen Ansatz (funktionelle und
                                         finanzwirtschaftliche Gliederung) und aus der 7-stelligen
                                         Post (ökonomische Gliederung)

                                         Vollbeschäftigungsäquivalent,
 VBÄ
                                         Beschäftigungsausmaß in Prozent geteilt durch 100

 VIN                                     Verwaltungsinternes Netzwerk Integration und Diversität

                                         Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der
                                         Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungs-
                                         abschlüsse der Länder, der Gemeinden und von
 VRV 1997
                                         Gemeindeverbänden geregelt werden (Voranschlags- und
                                         Rechnungsabschlussverordnung           1997), BGBl.
                                         Nr. 787/1996 idF BGBl. II Nr. 118/2007

 VWN                                     Verwendungsnachweis(e)

 Z
 ZVR                                     Zentrales Vereinsregister

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INTEGRATION VON MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND IN OÖ

Geprüfte Stelle(n):
Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales

Prüfungszeitraum:
16. Oktober 2020 bis 1. Februar 2021

Rechtliche Grundlage:
Initiativprüfung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z. 1 des
Oö. LRHG 2013, idgF

Prüfungsgegenstand und -ziel:
Ziel dieser Initiativprüfung ist es, einen Überblick über die Ausgaben des Landes für
Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu geben und die
Wirksamkeit und Effizienz der gesetzten Maßnahmen zu beurteilen.

Prüfungsergebnis:
Das vorläufige Ergebnis der Prüfung wurde den Vertreterinnen der Abteilung Soziales und
dem Vertreter des zuständigen Mitglieds der Oö. Landesregierung in der Schlussbesprechung
am 8. März 2021 zur Kenntnis gebracht.

Legende:

Nachstehend werden in der Regel punkteweise die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der
Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den LRH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle
(Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des LRH (Kennzeichnung mit 4)
aneinandergereiht.

In Tabellen und Anlagen des Berichtes können bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben durch die
EDV-gestützte Verarbeitung der Daten rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

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Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ                                               März 2021

              KURZFASSUNG

              (1)    Ausgaben gestiegen, aber Budget nicht ausgeschöpft
                     Die Ausgaben des Landes für „Integrationshilfe“ beliefen sich im Zeitraum
                     von 2015 bis 2019 auf insgesamt 37,9 Mio. Euro. Davon waren 94,1 Prozent
                     Förderungsausgaben. Die jährlichen Ausgaben bewegten sich zwischen
                     5,6 Mio. Euro (2015) und 9,3 Mio. Euro (2017). Die Jahresausgaben
                     lagen – ausgenommen das Jahr 2015 – stets unter den budgetierten
                     Beträgen. Insgesamt belief sich die Budgetunterschreitung nach fünf Jahren
                     auf 6,1 Mio. Euro. Speziell in den Förderbereichen Deutschkurse, Beiträge
                     an Gemeinden für Integrationsprojekte und in der kommunalen Integrations-
                     arbeit kam es aus unterschiedlichen Gründen zu Minderverbräuchen.

              (2)    Ziele für Integrationsarbeit definiert, Indikatoren zur Messung der
                     Zielerreichung fehlen
                     Wesentliche Rechtsgrundlagen im Integrationsbereich sind das Asylge-
                     setz 2005 und das Integrationsgesetz, das 2017 erlassen wurde. Letzteres
                     zielt auf eine rasche Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutz-
                     berechtigten und Drittstaatsangehörigen in die österreichische Gesellschaft.
                     Diese haben sich zur Teilnahme und zum Abschluss von Werte- und
                     Deutschkursmaßnahmen, die der Bund zur Verfügung stellt, zu verpflichten.
                     2010 wurde auf Bundesebene außerdem der Nationale Aktionsplan
                     Integration beschlossen. Für die darin enthaltenen Maßnahmen in sieben
                     Handlungsfeldern wurden insgesamt 25 Integrationsindikatoren entwickelt,
                     um den Stand der Integration systematisch messen und evaluieren zu
                     können. Seit 2011 erscheint dazu ein jährlicher Integrationsbericht, in dem
                     auch die Integrationsindikatoren dargestellt und interpretiert werden.
                     Auf Landesebene bilden das Integrationsleitbild und der Masterplan
                     Integration Rahmenvorgaben für die Integrationsarbeit. Das aktuell gültige
                     Integrationsleitbild 2018 gibt die strategischen Ziele der Integrationspolitik
                     vor und beinhaltet Grundsätze, Haltungen und Maßnahmen für Integrations-
                     bereiche. Der Masterplan Integration gilt für die Legislaturperiode 2015 bis
                     2021 und definiert Ziele und Maßnahmen für sechs Säulen der Integration
                     wie z. B. Deutsch lernen ohne Verzögerung und Integration vor Ort.
                     Indikatoren zur Messung der Zielerreichung beinhaltet der Masterplan nicht.
                     Der LRH beurteilt es kritisch, dass eine Messung der Erreichung der im
                     Masterplan festgelegten Ziele daher nicht möglich ist. Er empfiehlt die
                     Einführung eines Integrationsmonitorings. Hierfür würde sich etwa das
                     Indikatorenset des Bundes eignen, das mit seinen 25 Integrationsindikatoren
                     unterschiedliche Dimensionen des Integrationsprozesses (wie Sprache und
                     Bildung, Arbeit und Beruf, Wohnen und räumlicher Kontext, Soziales und
                     Gesundheit) messbar macht. (Berichtspunkte 4 und 5 – VERBESSE-
                     RUNGSVORSCHLAG I)

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              (3)    Fast jede fünfte Person in OÖ ist ausländischer Herkunft
                     Am 1.1.2020 waren 18,2 Prozent der in OÖ lebenden Menschen
                     ausländischer Herkunft. Das heißt, sie hatten entweder eine ausländische
                     Staatsbürgerschaft oder sie hatten eine österreichische Staatsbürgerschaft,
                     waren aber im Ausland geboren worden. Seit 2015 ist der Anteil der
                     Personen mit ausländischer Herkunft in OÖ um 2,8 Prozentpunkte
                     gestiegen. Die meisten von ihnen lebten mit Stand 1.1.2020 in Wels, Linz
                     und Steyr. Aus Sicht des LRH zeigen die Statistiken, dass der
                     Integrationsarbeit ein hoher Stellenwert beizumessen ist. (Berichtspunkt 6)

              (4)    Flüchtlingswelle          stellte     Integrationsstelle       vor     große       Heraus-
                     forderungen
                     Die Integrationsstelle OÖ, die 2001 in der Abteilung Soziales eingerichtet
                     wurde, entwickelte sich von einer reinen Förderstelle zur landesinternen
                     Fachstelle für die Themen Integration und Diversität. Die Fluchtbewegung
                     der Jahre 2015 und 2016 stellte die Integrationsstelle vor neue Aufgaben und
                     Herausforderungen. Die Zahl der Förderungsanträge, insbesondere jene für
                     Deutschkursförderungen, nahm enorm zu. Zwar stiegen auch die Personal-
                     ressourcen zwischen Anfang 2015 und November 2020 um rd. 45 Prozent
                     an, allerdings waren im November 2020 nur mehr zwei der bereits 2015 in
                     der Integrationsstelle beschäftigten Mitarbeiter nach wie vor dort tätig. Die
                     zusätzlichen Anforderungen, die sich aus dem Integrationsleitbild 2018
                     ergaben, führten dazu, dass im September 2018 ein Organisations-
                     entwicklungsprozess mit externer Begleitung gestartet wurde. Der im
                     April 2019 vorgelegte Endbericht weist 19 Handlungsempfehlungen auf.
                     Davon waren zum Zeitpunkt der LRH-Prüfung insbesondere jene, die den
                     Personalbereich betreffen, umgesetzt oder in Umsetzung. Der LRH beurteilt
                     die Initiierung eines Organisationsentwicklungsprozesses positiv und regt
                     an, die noch offenen Handlungsempfehlungen aufzuarbeiten, gegebenen-
                     falls an zwischenzeitig geänderte Rahmenbedingungen anzupassen und
                     umzusetzen. (Berichtspunkt 7)

              (5)    Integration soll in den Regelsystemen stattfinden
                     Da Integration eine Querschnittsmaterie ist, die in unterschiedlichem
                     Ausmaß beinahe alle gesellschaftlichen Bereiche betrifft, sind alle Organisa-
                     tionseinheiten des Landes OÖ in die Integrationsarbeit einzubinden. Dazu
                     wurde 2010 das „Verwaltungsinterne Netzwerk Integration und Diversität“
                     eingerichtet. Ein von der Oö. Landesregierung im Februar 2013
                     beschlossenes Strategiepapier „Integration, Diversität, Interkulturelle
                     Kompetenz in der Öo. Landesverwaltung“ sollte den Dienststellen des
                     Landes als Unterstützung für die Auseinandersetzung mit der Thematik
                     dienen und zielte auf eine Verankerung der Thematik in den strategischen
                     Prozessen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung ab. Ein Ersuchen
                     des Landesamtsdirektors an die Integrationsstelle vom März 2019, die auf
                     Basis dieses Strategiepapiers in der Landesverwaltung gesetzten
                     Maßnahmen und Vorschläge für weitere Schritte darzulegen, war zum
                     Prüfungszeitpunkt noch nicht erledigt. Die Integrationsstelle plant eine
                     Aufarbeitung dieser Thematik bzw. eine Überarbeitung des Strategiepapiers
                     für 2021. Der LRH sieht die Einrichtung des Verwaltungsinternen Netzwerks

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                     und die Erarbeitung eines Strategiepapiers positiv. Seiner Ansicht nach
                     sollte künftig regelmäßig erhoben werden, inwieweit die Themen Integration,
                     Diversität und interkulturelle Kompetenz in den Regelsystemen bereits
                     verankert sind. (Berichtspunkt 8 – VERBESSERUNGSVORSCHLAG II)

              (6)    Grundsatz „Integration vor Ort“ durch zahlreiche Unterstützungsan-
                     gebote verfolgt, Übergang von der Asyl- zur Integrationsthematik noch
                     nicht vollständig gelungen
                     Integration findet auf drei Wirkungsebenen statt: auf der Landes-, Bezirks-
                     und auf der Gemeindeebene. Zur Steuerung der Integrationsarbeit wurden
                     anlässlich der Fluchtbewegung in den Jahren 2015/16 auf den drei
                     Wirkungsebenen Steuerungsgruppen eingesetzt. Aus Sicht des LRH tragen
                     die Steuerungsgruppen dazu bei, Integration in den Regelsystemen zu
                     verankern. Seit 2016 bestehen in Oberösterreich flächendeckend von der
                     Integrationsstelle OÖ geförderte „Regionale Kompetenzzentren für
                     Integration und Diversität“, die Gemeinden bei Integrationsprozessen
                     begleiten sollen. Darüber hinaus stellt die Integrationsstelle OÖ den
                     Gemeinden weitere Unterstützungsangebote wie Förderungspakete für
                     Integrationsprojekte, Weiterbildungsangebote und Informations- und
                     Vernetzungsveranstaltungen zur Verfügung. Das erachtet der LRH im Sinne
                     des Grundsatzes „Integration vor Ort“ als positiv. Nach dem Rückgang der
                     Anzahl der Asylanträge war geplant, den Fokus von der Asylthematik
                     verstärkt auf die Integrationsthematik zu legen. Dieser Übergang ist bislang
                     insbesondere auf Gemeindeebene noch nicht vollständig gelungen. Die
                     Bedeutung der nachhaltigen Integration von Menschen mit Migrations-
                     hintergrund wäre dort weiterhin hervorzuheben. (Berichtspunkte 9, 10
                     und 12)

              (7)    Integrationskoordinatoren bei Bezirkshauptmannschaften stärken
                     Seit Jänner 2014 ist bei jeder Bezirkshauptmannschaft ein Mitarbeiter als
                     „Integrationskoordinator“ für die Themen Migration, Integration und Diversität
                     zuständig. In der Praxis wurden in jeder Bezirkshauptmannschaft dafür
                     lediglich 0,1 Personaleinheiten aus den bestehenden Personalressourcen
                     zur Verfügung gestellt; zusätzliche Personalressourcen wurden nicht
                     geschaffen. Aus Sicht des LRH tragen die Integrationskoordinatoren
                     aufgrund der Bandbreite der Verwaltungsaufgaben der Bezirkshaupt-
                     mannschaften wesentlich dazu bei, die Integrationsthematik in den
                     Regelsystemen zu verankern. Für diese Funktion wäre eine einheitliche
                     schriftliche Funktionsbeschreibung mit allen Aufgaben und Zuständigkeiten
                     sowie eine entsprechende Ressourcenplanung festzulegen. (Berichts-
                     punkt 11)

              (8)    Förderungskonzept weiterentwickelt
                     Die Integrationsstelle gibt auf der Landeshomepage transparent bekannt, an
                     welche Vorgaben die Abwicklung von Förderungen gebunden ist. Neben den
                     Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ und der internen
                     Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen gelten spezielle
                     Richtlinien für die Förderung von Deutschkursen, zur Förderung von
                     Lernbegleitung und von Integrationsmaßnahmen in oö. Gemeinden.

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                     Zusätzlich gibt es auch das sogenannte „Förderungskonzept“, das verbind-
                     liche Regelungen beinhaltet. Die Abteilung Soziales implementierte das
                     erste Förderungskonzept im Jahr 2007. Damit sollten Förderungsprozesse
                     standardisiert, ihre Qualität verbessert und das Know-how der Mitarbeiter
                     weiter ausgebaut werden. Im Jahr 2020 wurde es von einem neuen Konzept
                     abgelöst. Dieses sieht vor allem strengere Regelungen im Hinblick auf den
                     Verwendungsnachweis vor. Die vorgenommenen Änderungen beurteilt der
                     LRH positiv. Generell hält er die Existenz eines Förderungskonzepts für sehr
                     sinnvoll, da es v. a. eine Handlungsanleitung für die Förderungssachbear-
                     beiter darstellt und eine einheitliche Bearbeitung und Dokumentation von
                     Förderungsfällen gewährleisten soll. Allerdings stellte er fest, dass die
                     Integrationsstelle den Zielen teilweise erst im Jahr 2020 näher kam.
                     (Berichtspunkte 13 und 14)

              (9)    Große Rückstände bei Prüfung von Verwendungsnachweisen; ab 2021
                     Vor-Ort-Kontrollen geplant
                     Förderungen sind über Formulare zu beantragen, die auf der Website der
                     Integrationsstelle zur Verfügung gestellt werden. Die Integrationsstelle hat
                     im Zuge des neuen Förderungskonzepts die Antragsformulare neu gestaltet
                     und berücksichtigte darin auch das neue Integrationsleitbild aus 2018 und
                     den Masterplan Integration. Die Förderungsanträge unterzeichneten die
                     Förderungswerber bislang fast ausschließlich händisch. Der LRH regt an, die
                     Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur zu forcieren.
                     Angesichts des auf allen Ebenen angestrebten Ausbaus der Digitalisierung
                     sollten zudem weitergehende Verbesserungen, etwa die Möglichkeit zur
                     Online-Antragstellung, erreicht werden.
                     In der Antragsprüfung wird über Genehmigung oder Ablehnung des
                     Förderungsvorhabens entschieden. Dabei werden die eingereichten Anträge
                     formell auf ihre Vollständigkeit bzw. Förderungswürdigkeit überprüft, der
                     Förderungsbedarf und -zweck samt beabsichtigter Wirkung inhaltlich
                     beurteilt und die wirtschaftliche Situation des Förderungswerbers bewertet.
                     Die von der Integrationsstelle entwickelte Checkliste für die Antragsprüfung,
                     die ab 2020 auch für die Dokumentation verwendet wird, beurteilt der LRH
                     positiv.
                     Nach Abschluss des Fördervorhabens überprüft die Integrationsstelle die
                     widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel. Der LRH stellte fest,
                     dass bei der Prüfung der Verwendungsnachweise teils jahrelange
                     Rückstände bestanden, was auf Qualifizierungsprobleme der Förderungs-
                     sachbearbeiter zurückgeführt wurde. Die Personalprobleme konnten
                     zwischenzeitlich behoben werden und zum Zeitpunkt der Prüfung war ein
                     Teil der Rückstände bereits abgearbeitet. Die Rückstände wären ehest-
                     möglich abzubauen und künftig auf eine zeitnahe Prüfung der
                     Verwendungsnachweise zu achten. Der LRH stellte außerdem Dokumen-
                     tationsmängel sowohl bei der Antragsprüfung auf Vollständigkeit und
                     Vorliegen von Ablehnungsgründen als auch bei der Nachweisprüfung fest,
                     die ab 2020 behoben wurden. Positiv beurteilt er, dass für 2021 im
                     Gegensatz zu den Vorjahren Vor-Ort-Kontrollen bei den Förderungs-
                     nehmern vorgesehen sind. (Berichtspunkte 15 bis 23)

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              (10) Wirkungen von Maßnahmen und Projekten sollen verstärkt gemessen
                   werden
                     Die Integrationsstelle veröffentlicht seit 2013 „wirkungsorientierte Förder-
                     kriterien“, an denen sich die Förderungswerber bei der Antragstellung orien-
                     tieren sollen. Seit 2019 müssen die Förderungswerber in ihren Anträgen die
                     durch die geförderte Maßnahme abgedeckten Bereiche des Integrations-
                     leitbildes bzw. des Masterplans Integration, die Zielgruppe der Maßnahmen,
                     die Wirkungen einschließlich Indikatoren zur Wirkungsmessung und den
                     Wirkungsstandort angeben. Die Akteneinsicht zeigte, dass diese Angaben
                     bislang noch von sehr unterschiedlicher Qualität waren. Zur Entwicklung
                     eines wirkungsorientierten Steuerungsmodells und eines Instrumentariums
                     zur Wirkungsevaluation der geförderten Maßnahmen und Projekte
                     beabsichtigt die Integrationsstelle eine Zusammenarbeit mit der Fach-
                     hochschule OÖ, die bereits ein entsprechendes Angebot vorlegte. Der LRH
                     beurteilt die langjährige Beschäftigung der Integrationsstelle mit dem Thema
                     Wirkungen sowie die geplante Zusammenarbeit mit der Fachhochschule OÖ
                     zu diesem Themenbereich positiv. Zusätzlich regt er an, die von den
                     Förderungsnehmern im Förderungsantrag gelieferten Informationen zu
                     abgedeckten Bereichen des Integrationsleitbildes, Wirkungsstandorten und
                     Zielgruppen systematisch zu erfassen und aufzubereiten. Damit könnte eine
                     wichtige Grundlage für die künftige Steuerung der Förderungsvergabe
                     geschaffen werden. (Berichtspunkt 24)

              (11) Die Empfehlungen des LRH an die geprüfte(n) Stelle(n) sind unter
                   Berichtspunkt 25 zusammengefasst.

              (12) Im Sinne des § 9 Abs. 2 Oö. LRHG empfiehlt der LRH dem Kontrollaus-
                   schuss betreffend folgende Beanstandungen und Verbesserungsvor-
                   schläge eine einmalige Folgeprüfung zu beschließen:

              I.     Zur Wirkungsmessung integrationspolitischer Maßnahmen sollte ein
                     Integrationsmonitoring auf der Landesebene als Bestandteil der
                     Integrationsberichterstattung eingeführt werden. (Berichtspunkt 5;
                     Umsetzung ab sofort)

              II.    Künftig sollte in regelmäßigen Abständen erhoben werden, inwieweit
                     das Ziel der Verankerung von Integration in den Regelsystemen bereits
                     erreicht ist. (Berichtspunkt 8; Umsetzung ab sofort)

 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence   5
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ                                                                            März 2021

              GEBARUNGSÜBERBLICK

              1.1.                        Im Landeshaushalt werden unter dem Teilabschnitt (TA) 42640
                                          „Integrationshilfe“ neben den Ausgaben (Förderungsausgaben und
                                          sonstige Sachausgaben) auch Einnahmen erfasst. Die im Betrachtungs-
                                          zeitraum 2015 bis 2019 zuständige bewirtschaftende Stelle, die Abteilung
                                          Soziales (SO)1, verwendete dazu neun Ausgabe-VA-Stellen und zwei
                                          Einnahme-VA-Stellen. Die politische Zuständigkeit oblag ab der letzten
                                          Landtagswahl im September 20152 dem Mitglied der Oö. Landesregierung
                                          mit der Referats-Kennzahl 46. Dieses Mitglied war seither für die
                                          Angelegenheit „Integrationsmaßnahmen und Maßnahmen für Fremde“,
                                          nicht aber für die gesamte Aufgabengruppe Soziales, zuständig.
                                          Nachstehende Grafik zeigt, welches Ausgabenniveau laut Voranschlägen
                                          (VA) für die Jahre 2015 bis 2019 geplant war, in welchem Ausmaß das zur
                                          Verfügung stehende Budget ausgeschöpft wurde und in welchem
                                          Größenverhältnis die Förderungs- und sonstigen Sachausgaben
                                          zueinander standen:

              Abbildung 1: Ausgaben im Teilabschnitt 42640, Vergleich Voranschlag –
                           tatsächliche Ausgaben (=Jahreserfolg, JE)
                                   12

                                   11

                                   10

                                    9

                                    8

                                    7
                  Millionen Euro

                                    6

                                    5

                                    4

                                    3

                                    2

                                    1

                                    0
                                        2015               2016                       2017                     2018                     2019
                                                    Förderungsausgaben                   Sonstige Sachausgaben
                                                    Budget Phase 1 (exkl. Nachtrag)      Budget Phase 1 (ggf. inkl. Nachtrag)

                                                        Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis von Abfragen im HV-System des Landes

              1
                            Der Abteilung Soziales ist laut Geschäftseinteilung des Amtes der Oö. Landesregierung die Aufgaben-
                            gruppe Soziales (SO) zugeordnet. Diese Aufgabengruppe beinhaltet u. a. die Angelegenheit
                            „Integrationsmaßnahmen und Maßnahmen für Fremde“.
              2
                            bzw. laut der darauf folgenden Geschäftsverteilung

 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence                                6
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ                                                  März 2021

                       Der TA 42640 wies in den fünf Jahren eine Ausgaben-Budgetsumme
                       (Phase 1) von insgesamt 44 Mio. Euro aus. Wie aus Abbildung 1 hervor-
                       geht, lag der Jahres-Höchstwert bei 10,8 Mio. Euro in den Jahren 2017 und
                       2018. Im Jahr 2016 kamen zum ursprünglichen Voranschlagswert
                       1 Mio. Euro Nachtragsmittel hinzu.3 Währenddessen bewegten sich die
                       getätigten Jahresausgaben zwischen 5,6 Mio. Euro (2015) und
                       9,3 Mio. Euro (2017). Insgesamt betrugen die Gesamtausgaben im
                       Betrachtungszeitraum 37,9 Mio. Euro, welche sich wie folgt aufgliedern:
                        35,6 Mio. Euro bzw. 94,1 Prozent Förderungsausgaben, davon
                         34,2 Mio. Euro Förderungen im Ermessensbereich, Gebarungsgruppe
                         (Ggr.) 5, und 1,4 Mio. Euro im Pflichtbereich, Ggr. 44
                        2,2 Mio. Euro bzw. 5,9 Prozent Sonstige Sachausgaben
                       Die mit Abstand höchsten Gesamtausgaben in den fünf Jahren wies die
                       VA-Stelle 1/426405/7670/000 „Beiträge an private Rechtsträger“
                       (21,6 Mio. Euro) aus, gefolgt von der VA-Stelle 1/426405/7670/001
                       „Beiträge an private Rechtsträger; Deutschkurse“ (9,6 Mio. Euro), welche
                       zusammen 82,6 Prozent der Gesamtsumme ausmachten.
                       Nach Auskunft der Integrationsstelle OÖ (istOÖ, siehe Berichtspunkt 7)
                       bildete sich die Fluchtbewegung 2015/16 in der Integrationshilfe zeitver-
                       zögert ab. Es gab insbesondere 2017 einen erhöhten Budgetbedarf v. a. für
                       die Deutsch-Sprachförderungen. In diesem Jahr begann der Öster-
                       reichische Integrationsfonds (ÖIF) vermehrt in die Sprachförderungen
                       einzusteigen und auch z. B. Werte- und Orientierungskurse zu über-
                       nehmen. Daher reduzierte sich der Budgetbedarf für Deutschkurse ab 2018
                       wieder. Neben vielfältigen Auswirkungen der Fluchtbewegung 2015/16 auf
                       die istOÖ, die u. a. verstärkt steuernde und koordinierende Agenden
                       betrafen, entstand ein weiterer Schwerpunkt mit der kommunalen
                       Integrationsarbeit.5
                       In der Anlage 1 werden die Ausgaben und Einnahmen des TA 42640 auf
                       VA-Stellen-Ebene, gegliedert nach Gebarungsgruppen, mit wesentlichen
                       Werten für den Betrachtungszeitraum dargestellt.6
                       Im geprüften Zeitraum waren in der Buchhaltung des Landes Förderungs-
                       ausgaben an 312 Geschäftspartner und sonstige Sachausgaben an
                       252 Geschäftspartner erfasst.7 Nachstehende Tabelle zeigt die TOP-10-
                       Liste der Förderungsempfänger:

              3
                  siehe VA-Stelle 1/426405/7670/001 „Beiträge an private Rechtsträger; Deutschkurse“: 1 Mio. Euro
                  Nachtragsmittel
              4
                  Ermessensausgaben sind alle Ausgaben, die nicht zu den Pflichtausgaben gehören. Pflichtausgaben
                  sind Ausgaben, zu deren Leistung die Gebietskörperschaft auf Grund von Gesetzen oder Verord-
                  nungen dem Grunde und der Höhe nach verpflichtet ist (siehe VRV 1997, Anlage 4).
              5
                  Es geht dabei um Sensibilisierung, Begleitung und fachliche Unterstützung bei Herausforderungen im
                  Themenbereich „Integration und Zusammenleben“, Initiierung von Integrationsprozessen usw. Die
                  Ausgaben dafür werden seit 2018 auf der separaten VA-Stelle 1/426405/7690/001 erfasst.
              6
                  Folgende Werte sind dargestellt: Budget-Wert (Phase 1), Jahreserfolgswert (lfd. Soll) und der
                  Unterschiedsbetrag dieser zwei Werte sowie der schließliche Zahlungsrückstand
              7
                  Laut Bewegungsdaten-Auswertung zum TA 1/42640; dabei kam es vor, dass ein Geschäftspartner
                  sowohl Förderungen als auch als Sachausgabe verbuchte Zahlungen erhielt.

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Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ                                                     März 2021

                       Tabelle 1: TOP-10-Liste der Förderungsnehmer 2015 - 2019
                                                                                            2015 - 2019
                                         Geschäftspartner
                                                                                             (JE-Werte
                                          (anonymisiert)
                                                                                          Beträge in Euro)
                            Förderungsempfänger 1                                                  6.495.263,10
                            Förderungsempfänger 2                                                  5.735.330,48
                            Förderungsempfänger 3                                                  5.511.632,65
                            Förderungsempfänger 4                                                  2.755.181,58
                            Förderungsempfänger 5                                                  2.623.461,00
                            Förderungsempfänger 6                                                  2.496.260,00
                            Förderungsempfänger 7                                                  1.881.620,60
                            Förderungsempfänger 8                                                    813.170,26
                            Förderungsempfänger 9                                                    703.049,50
                            Förderungsempfänger 10                                                   701.581,00
                            Summe TOP 10                                                          29.716.550,17
                                                           Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis von Abfragen im HVS

                       Diese zehn Förderungsempfänger erhielten rd. 29,7 Mio. Euro bzw.
                       83,4 Prozent der gesamten Förderungsausgaben des Betrachtungs-
                       zeitraumes.
                       Die Jahresausgaben lagen – bis auf das Jahr 2015 – stets unter den
                       VA-Werten. Per Saldo betrugen die Budgetunterschreitungen nach fünf
                       Jahren 6,1 Mio. Euro. Wie aus Abbildung 1 und Anlage 1 ersichtlich, kam
                       es im Jahr 2015 zu einer Budgetüberschreitung (379.000 Euro gegenüber
                       dem VA-Wert), die u. a. bei der VA-Stelle 1/426405/7670/000 „Beiträge an
                       private Rechtsträger“ (299.100 Euro) vorlag. Laut Budget-Abweichungs-
                       erläuterungen waren die Förderungen höher als erwartet in Anspruch
                       genommen worden. Überschreitungen bei den Sachausgaben begründete
                       die istOÖ u. a. mit der Initiierung und Entwicklung von Weiterbildungs-
                       maßnahmen sowie der Ausdehnung von externen Prozessbegleitungen für
                       integrationsfördernde Maßnahmen auf Gemeindeebene.
                       Die Budgetunterschreitung 2016 von 1,1 Mio. Euro hing mit den im
                       Dezember 2016 gewährten Nachtragsmitteln für Deutschkurse von
                       1 Mio. Euro zusammen, die in diesem Jahr nicht mehr verbraucht wurden.8
                       2017 betrug die Budgetunterschreitung 1,5 Mio. Euro. Diese war
                       hauptsächlich auf die erstmalige Dotierung einer separaten VA-Stelle für
                       die kommunale Integrationsarbeit (1 Mio. Euro)9 sowie auf die teils
                       erheblichen Höherdotierungen für Deutschkurse und Beiträge an

              8
                  Zusammen mit der VA-Stelle 1/426405/7690/001 „Beiträge an Einzelpersonen; Deutschkurse“, die nur
                  2016 existierte, standen insgesamt 2 Mio. Euro an Budgetmitteln für Deutschkurse zur Verfügung.
              9
                  Die VA-Stelle 1/426405/7690/001 trug im Jahr 2016 noch die Bezeichnung „Beiträge an Einzel-
                  personen; Deutschkurse“.

 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence         8
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ                                                      März 2021

                        Gemeinden zurückzuführen, welche im Mittelverbrauch aber unter den
                        Erwartungen blieben. In den Folgejahren 2018 und 2019 beliefen sich die
                        Budgetunterschreitungen auf 2,8 Mio. Euro bzw. 1,1 Mio. Euro. Diese
                        traten in erster Linie bei den Beiträgen an private Rechtsträger für
                        Deutschkurse auf.
                        Diese seit 2016 fortlaufenden Budgetunterschreitungen führten zu einem
                        Ansteigen der Rücklage10 zur Übertragung von Ausgabekrediten (kurz
                        Ü-Mittel-Rücklage) von 1 Mio. Euro (Ende 2015) auf 6,8 Mio. Euro
                        (Ende 2018).11 2019 erfolgte einerseits ein finanzieller Ausgleich von
                        1,3 Mio. Euro zu einer VA-Stelle der Abteilung Gesellschaft, Gruppe
                        Erwachsenenbildung. Diese hatte die Aufgabe von Basisbildungskursen
                        und Kursen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses übernommen.
                        Andererseits teilte die Direktion Finanzen der Abteilung SO im April 2019
                        mit, dass bei der VA-Stelle für Deutschkurs-Förderungen 2 Mio. Euro
                        „aufgrund entsprechender Vereinbarungen im Zuge der Erstellung des
                        Voranschlages 2019“ in Abfall gestellt werden.12 Eine weitere Abfallstellung
                        im Finanzjahr 2019 von 500.000 Euro erfolgte mit Schreiben der Direktion
                        Finanzen vom Jänner 2020 aufgrund entsprechender Vereinbarungen im
                        Zuge der Erstellung des NVA 2019.13 Mit Jahresende 2019 betrug der
                        Stand der Ü-Mittel-Rücklage 4,1 Mio. Euro. Die istOÖ hat diese Ü-Mittel
                        2020 teilweise verbraucht, teilweise besteht nach ihren Angaben u. a.
                        COVID-19-bedingt ein Bedarf im Jahr 2021.
              1.2.      Aus Sicht des LRH zeigten die mehr als ausreichend bereitgestellten
                        Budgetmittel, dass die Integrationshilfe für das Land OÖ einen
                        entsprechenden Stellenwert hat. Die Abfallstellungen von mehrjährig
                        übertragenen, nicht verbrauchten Kreditbeträgen in Höhe von 2 Mio. Euro
                        hätten allerdings bereits für 2018 erfolgen können. Für den LRH ist wenig
                        plausibel, weshalb die im zweiten Halbjahr 2018 (im Zuge der Erstellung
                        des VA 2019) diesbezüglich getroffene Vereinbarung nicht gleich im selben
                        Jahr umgesetzt wurde. Der Bedarf war – neben den oben erwähnten
                        Sachverhalten zu den Kursförderungen – aus Sicht des LRH auch deshalb
                        nicht mehr gegeben, weil die istOÖ nach bisheriger Praxis die bewilligten
                        Förderungsbeträge häufig nicht in Form von Teilzahlungen, sondern als
                        Einmalbetrag ausbezahlt hatte (siehe Berichtspunkt 22).

              10
                   Im jährlichen VA kann einer VA-Stelle ein bestimmter Indikator zugeordnet werden, der die Mittelüber-
                   tragbarkeit ins Folgejahr kennzeichnet. Das Indikatoren-Verzeichnis ist Bestandteil des VA. Der
                   Landtagsbeschluss zum VA beinhaltete dazu regelmäßig, dass unverbrauchte Ausgabenbeträge des
                   ordentlichen Haushaltes mit Ende des Verwaltungsjahres verfallen, soweit sie nicht ausdrücklich durch
                   Indikation auf die nachfolgenden Verwaltungsjahre übertragbar sind und nach Maßgabe des Artikel IV
                   Ziffer 1 lit. e für eine Übertragung ein Bedarf besteht und das für Finanzen zuständige Mitglied der
                   Oö. Landesregierung einer Übertragung zustimmt.
              11
                   6,8 Mio. Euro Ü-Mittel entsprachen 63 Prozent der budgetierten TA-Summe.
              12
                   Laut Auskunft der istOÖ war die Vereinbarung im Rahmen der politischen Budgetgespräche getroffen
                   worden.
              13
                   VA-Stelle 1/426405/7670/000 „Beiträge an private Rechtsträger“

 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence          9
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ                                                      März 2021

              2.1.      Die bewirtschaftende Stelle trifft als Beleg-Vorerfasser die erste Entschei-
                        dung, welches Konto für die Erfassung des jeweiligen Geschäftsfalles
                        verwendet wird.14 Die Analyse der auf den neun VA-Stellen erfassten
                        Ausgaben zeigte, dass hinsichtlich der Gebarungsgruppen und Zahlungs-
                        empfänger nicht immer VRV- bzw. postenverzeichniskonform verbucht
                        wurde. Der LRH teilte die Auffälligkeiten im Detail der istOÖ mit und stellte
                        die Analysen zur Verfügung.
              2.2.      Um aussagekräftige Gebarungsauswertungen erstellen zu können, ist es
                        wichtig, dass das verwendete Konto zur Gebarungsgruppe und der
                        Konteninhalt zur Kontenbezeichnung passt. Es sollten daher zukünftig eine
                        genaue Zuordnung der Geschäftsfälle sichergestellt und ausschließlich der
                        VRV entsprechende VA-Stellen angelegt werden. Die istOÖ sagte dies im
                        Zuge der Prüfung zu. Um Auswertungen nach Themen wie etwa die
                        kommunale Integrationsarbeit zu ermöglichen, könnten die Postenunter-
                        gliederung oder andere zur Verfügung stehende Software-Elemente
                        herangezogen werden.
              3.1.      Im TA 42640 waren im Betrachtungszeitraum 2,8 Mio. Euro Einnahmen
                        eingeplant und rd. 327.000 Euro erfolgswirksam verbucht (siehe Anlage 1).
                        Die Budgetabweichung von per Saldo rd. 2,5 Mio. Euro ließ sich in erster
                        Linie darauf zurückführen, dass im Jahr 2017 ein unter der VA-Stelle
                        2/426405/8501/000 „Zahlungen vom Bund, Deutschkurse“ budgetierter
                        Betrag von 2,7 Mio. Euro unter einem anderen Teilabschnitt vereinnahmt
                        wurde15. Unter Berücksichtigung dieser Einnahmen ergab sich teilabschnitt-
                        übergreifend insgesamt eine Unterschreitung von 906.105,20 Euro. Nach
                        Auskunft der istOÖ war die Abwicklung aufgrund von Bundesvorgaben über
                        das SO-Referat Grundversorgung durchzuführen.
                        Insgesamt verteilten sich die tatsächlichen Einnahmen von rd.
                        327.000 Euro im fünfjährigen Zeitraum auf die Gebarungsgruppen wie
                        folgt:
                         Ggr. 0 „Laufende Gebarung, Einnahmen mit Ausgabeverpflichtung“16
                           264.000 Euro
                         Ggr. 5 „Laufende Gebarung, Allgemeine Deckungsmittel“ 62.000 Euro
                        Bei den Einnahmen mit Ausgabeverpflichtung handelte es sich um die
                        Zahlungen vom Bund gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfen-
                        gesetz (GSBG). Sie gehören zur Gruppe der Einnahmen mit
                        Zweckwidmung.17

              14
                   Die innerorganisatorische Aufgabenteilung ist dabei zu beachten.
              15
                   siehe VA-Stelle 2/426105/8501/000 „Zahlungen vom Bund“: 1.152.727 Euro (im Jahr 2017) und
                   641.167,80 Euro (2018), zusammen 1.793.894,80 Euro mit dem Buchungstext „Sondertopf Integration
                   Deutschkurs v. Asylwerber“.
              16
                   Darunter sind jene Einnahmen einzuordnen, die auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung
                   für bestimmte Ausgaben bereitgestellt werden müssen. Die Leistungspflicht ist dem Grund und der
                   Höhe nach festgelegt (siehe VRV 1997, Anlage 4).
              17
                   Diese Beihilfen gewährt der Bund als Ausgleich für die ab 1.1.1997 neu geltende unechte Umsatz-
                   steuerbefreiung im Gesundheits- und Sozialbereich, da mit dieser Befreiung die Berechtigung zum
                   Vorsteuerabzug verlorengegangen ist. Das Land zahlt die mit dem Leistungsentgelt verrechnete
                   Umsatzsteuer an die Rechnungssteller und erhält auf Basis einer monatlichen Ausgleichszahlungs-
                   erklärung gegenüber dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel eine Beihilfe
                   gem. GSBG in Höhe der bezahlten Umsatzsteuer.

 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence         10
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ                                                  März 2021

                        Unter der VA-Stelle 2/426405/8280/000 „Rückersätze von Ausgaben“
                        waren zurückgezahlte Förderungsbeträge von diversen Empfängern
                        enthalten. Im Jahr 2019 waren höhere Rückzahlungsbeträge betreffend das
                        Sprachförderpaket I und II und eine Projektförderung für den auffallend
                        hohen Einnahmenbetrag von rd. 46.000 Euro verantwortlich. Die im
                        Vergleich zu 2019 geringen Förderungsrückzahlungen in den Vorjahren
                        hatten nach Angaben der istOÖ verschiedene Ursachen: keine Rück-
                        forderungen, weil Bewilligungsbetrag vollständig ausgeschöpft und
                        widmungsgemäß verwendet wurde, Prüfungen von Verwendungs-
                        nachweisen (VWN) sind noch offen, bei laufenden Maßnahmen wird mit
                        Folgejahr gegengerechnet.
                        Abgesehen von diesen Einnahme-VA-Stellen waren im Betrachtungs-
                        zeitraum von der istOÖ auch Einzahlungen von Teilnehmergebühren z. B.
                        zum Lehrgang „ikomp vorort“ und Förderungsrückzahlungen von gesamt
                        45.500 Euro unter einer Ausgabe-VA-Stelle18 erfasst.
                        Die Gegenüberstellung aller Ausgaben und Einnahmen im Betrachtungs-
                        zeitraum ergab eine Ausgabendeckung von 0,9 Prozent innerhalb des
                        Teilabschnittes.
              3.2.      Der LRH kritisiert, dass die Empfangsaufträge bzw. Zahlungseingänge für
                        die Teilnehmergebühren an Lehrgängen auf einer Ausgabe-VA-Stelle
                        erfasst wurden. Entsprechend dem Bruttoverrechnungsgebot laut Haus-
                        haltsordnung sollten derartige Einnahmen auf einer Einnahme-VA-Stelle
                        erfasst werden. Hinsichtlich der auf einer Ausgabe-VA-Stelle erfassten
                        Förderungsrückzahlungen sollte die bereits eingerichtete Einnahme-VA-
                        Stelle verwendet werden.19

              GESETZLICHE GRUNDLAGEN, ZIELE UND STRATEGIEN

              Bundesebene

              4.1.      Integration ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, in die Bund, Länder und
                        Gemeinden eingebunden sind und die als Querschnittsmaterie in allen
                        Lebensbereichen zu berücksichtigen ist.
                        Im Jänner 2010 beschloss der Ministerrat den Nationalen Aktionsplan
                        Integration (NAP.I) mit Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern. Im
                        Rahmen des NAP.I wurden auch 25 Integrationsindikatoren entwickelt, um
                        den Stand der Integration systematisch messen und evaluieren zu können.
                        Seit 2011 erscheint jährlich der Integrationsbericht des Expertenrats für
                        Integration. Ein Bestandteil des Integrationsberichts ist das statistische
                        Jahrbuch „migration & integration“, in dem die 25 Integrationsindikatoren
                        dargestellt und interpretiert werden.

              18
                   Dies wird als „Rotabsetzung“ bezeichnet; dabei werden Einnahmen-Empfangsaufträge bei Ausgabe-
                   VA-Stellen verbucht. Diese Art der Einnahmenverbuchung erhöht die verfügbaren Mittel der Ausgabe-
                   VA-Stelle.
              19
                   Ausnahmen von der Bruttoverrechnung können nur gemäß den haushaltsrechtlichen Regelungen
                   angewendet werden.

 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence     11
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ                                                    März 2021

                        Anlässlich der Fluchtbewegung 2015/16 erstellte das Integrations-
                        ministerium einen 50-Punkte Plan mit Maßnahmenempfehlungen zur
                        Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten. Auch
                        im aktuellen Regierungsprogramm 2020-2024 der Bundesregierung sind
                        zahlreiche Maßnahmen für den Bereich Integration geplant.
                        Wesentliche Rechtsgrundlagen im Integrationsbereich sind das Asyl-
                        gesetz 2005 (AsylG 2005)20 und das Integrationsgesetz (IntG)21.
                        Das AsylG 2005 regelt insbesondere die Voraussetzungen für die
                        Gewährung von internationalem Schutz und die Abläufe im Asylverfahren.
                        § 68 AsylG 2005 beinhaltet auch Bestimmungen zur Integrationshilfe. So
                        ist in § 68 Abs. 1 geregelt, dass asylberechtigten oder subsidiär schutzbe-
                        rechtigten Personen Integrationshilfe22 gewährt werden kann. Außerdem
                        legt er fest, dass auch zum Verfahren zugelassenen Asylwerbern nach
                        Maßgabe vorhandener finanzieller und organisatorischer Ressourcen
                        Integrationshilfe gewährt werden kann, wenn die Zuerkennung des
                        internationalen Schutzes unter Berücksichtigung vorliegender Erfahrungs-
                        werte sehr wahrscheinlich ist.
                        Im Jahr 2017 wurde das IntG erlassen. Ziel des IntG ist die rasche Integra-
                        tion in Österreich aufhältiger Personen in die österreichische Gesellschaft.
                        Das IntG umfasst folgende Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr:
                         Asylberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 Z 15 AsylG 2005,
                         subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 Z 16 AsylG 2005,
                         Drittstaatsangehörige gem. § 2 Abs. 1 Z 6 Niederlassungs- und Aufent-
                           haltsgesetz (NAG)23, die rechtmäßig niedergelassen sind (§ 2 Abs. 2
                           NAG).
                        Der Bund stellt gemäß IntG Integrationsmaßnahmen zur Verfügung
                        (Integrationsförderung). Die Betroffenen verpflichten sich dazu, aktiv am
                        Integrationsprozess mitzuwirken (Integrationspflicht). Die Abwicklung der
                        Integrationsmaßnahmen erfolgt durch den ÖIF.
                        Das IntG sieht für die Gruppe der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten
                        und die Gruppe der Drittstaatsangehörigen unterschiedliche Regelungen
                        vor:
                        Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte müssen eine Integrationserklärung
                        unterzeichnen. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sie sich zur Einhaltung der
                        grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Außerdem
                        verpflichten sie sich zur vollständigen Teilnahme, zur Mitwirkung und zum

              20
                   Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005
                   idgF
              21
                   Bundesgesetz zur Integration rechtmäßig in Österreich aufhältiger Personen ohne österreichische
                   Staatsbürgerschaft (Integrationsgesetz – IntG), BGBl. I Nr. 68/2017 idgF
              22
                   Maßnahmen der Integrationshilfe sind laut § 68 Abs. 2 Sprachkurse, Kurse zu Aus- und Weiterbildung,
                   Veranstaltungen zur Einführung in die österreichische Kultur und Geschichte, gemeinsame
                   Veranstaltungen mit österreichischen Staatsbürgern zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses,
                   Weitergabe von Informationen über den Wohnungsmarkt und die Leistungen des ÖIF.
              23
                   Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und
                   Aufenthaltsgesetz – NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF

 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence       12
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ                                                        März 2021

                        Abschluss der vom Bund zur Verfügung gestellten Werte- und Deutschkurs-
                        maßnahmen24.
                        Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt haben eine Integra-
                        tionsvereinbarung zu unterzeichnen. Die Integrationsvereinbarung für
                        Drittstaatsangehörige setzt sich aus zwei Modulen zusammen, die jeweils
                        mit einer Prüfung abschließen25:
                         Modul 1: Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache zur vertieften
                           elementaren Sprachverwendung (A2-Niveau26) und Vermittlung der
                           grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung.
                         Modul 2: Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprachen zur selbst-
                           ständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) und vertiefende Vermittlung
                           der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung.
                        Modul 1 ist verpflichtend von allen Betroffenen zu absolvieren. Modul 2 ist
                        nicht verpflichtend27, aber Voraussetzung für die Erlangung eines Dauer-
                        aufenthaltsrechts (Daueraufenthalt EU).
                        In § 21 IntG wurde auch ein Integrationsmonitoring festgeschrieben. Dabei
                        werden Daten aus den Bereichen Asyl und Aufenthalt, Bildung, Arbeits-
                        markt und Soziales zusammengeführt und es kann deren Entwicklung über
                        längere Zeiträume analysiert werden. Es bildet damit eine wesentliche
                        Grundlage für den jährlichen Integrationsbericht und soll zu einer
                        zahlenbasierten Integrationspolitik beitragen.
              4.2.      Der LRH sieht die Definition von Integrationsindikatoren für die im NAP.I
                        definierten Handlungsfelder und deren jährliche Darstellung im Integra-
                        tionsbericht positiv. Damit wird Integration messbar und Entwicklungen
                        werden sichtbar gemacht. Das mit dem IntG neu eingeführte Integrations-
                        monitoring leistet einen weiteren Beitrag zur Messung der Wirksamkeit von
                        Integrationsmaßnahmen.

              Landesebene

              5.1.      Die Integrationshilfe in OÖ ist ausschließlich der Privatwirtschafts-
                        verwaltung des Landes zuzuordnen. Es gibt in OÖ grundsätzlich keine
                        landesgesetzlichen Bestimmungen zur Regelung der Integrationsarbeit.28
                        Ein Integrationsleitbild und ein Masterplan Integration bilden aber
                        Rahmenvorgaben für die Integrationsarbeit und das Förderwesen.

              24
                   Der Bund (ÖIF) stellt in Kooperation mit Sprachkursträgern Deutschkurse zur Verfügung.
              25
                   Die Kurskosten werden für bestimmte Familienangehörige bis zu 50 Prozent (max. bis zu einem
                   Höchstsatz von 750 Euro) ersetzt, sofern die Betroffenen an 75 Prozent der Kurseinheiten teilnahmen
                   und sie die Integrationsprüfung innerhalb von 18 Monaten ab Beginn der Erfüllungspflicht positiv
                   absolvierten. Hierfür stellt der ÖIF Gutscheine aus, die bei den Kursinstituten eingelöst werden können.
              26
                   Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen unterscheidet sechs Sprachniveau-
                   stufen von A1 (Anfänger) bis C2 (Experte).
              27
                   Modul 2 ist grundsätzlich auch Voraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürger-
                   schaft.
              28
                   In manchen Gesetzen und Verordnungen gibt es Anknüpfungspunkte. So schreibt z. B. die Oö. Wohn-
                   bauförderung-Deutschkenntnis-Verordnung 2020 den Nachweis von Deutschkenntnissen im Bereich
                   der Wohnbauförderung vor. Auch das Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz knüpft an eine Integrations-
                   bereitschaft an und setzt eine Bemühenspflicht zum Spracherwerb voraus.

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