Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Tel.: (+43 732) 7720-11426 E-Mail: post@lrh-ooe.at www.lrh-ooe.at Impressum Herausgeber: Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Redaktion: Oberösterreichischer Landesrechnungshof Herausgegeben: Linz, im März 2021
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 INHALTSVERZEICHNIS Kurzfassung ........................................................................................................................ 1 Gebarungsüberblick............................................................................................................ 6 Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Strategien ................................................................ 11 Bundesebene................................................................................................................. 11 Landesebene ................................................................................................................. 13 Statistische Daten ............................................................................................................. 15 Organisation der Integrationsarbeit ................................................................................. 17 Integrationsstelle des Landes OÖ .................................................................................. 17 Regionale und kommunale Integrationsarbeit ................................................................ 21 Die Wirkungsebenen der Integrationsarbeit .............................................................. 21 ReKIs – Regionale Kompetenzzentren für Integration und Diversität ........................ 24 Integrationskoordinatoren der Bezirkshauptmannschaften ....................................... 27 Maßnahmen der istOÖ zur Unterstützung der regionalen und kommunalen Integrationsarbeit ...................................................................................................... 28 Abwicklung von Förderungen .......................................................................................... 29 Förderungsrichtlinien und interne Arbeitsbehelfe ........................................................... 29 Förderungsprozess ........................................................................................................ 33 Einreichung des Förderungsantrages ....................................................................... 34 Prüfung des Förderungsantrages ............................................................................. 38 Förderungsgenehmigung.......................................................................................... 40 Auszahlung und Prüfung des Verwendungsnachweises ........................................... 41 Wirksamkeit der Integrationsförderungen ....................................................................... 44 Zusammenfassung der Empfehlungen ............................................................................ 46 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Tabelle 1: TOP-10-Liste der Förderungsnehmer 2015 - 2019 ............................... 8 Tabelle 2: Entwicklung der Personalressourcen .................................................. 18 Tabelle 3: Entwicklung der Leistungsmengenkennzahlen ................................... 18 Abbildung 1: Ausgaben im Teilabschnitt 42640, Vergleich Voranschlag – tatsächliche Ausgaben (=Jahreserfolg, JE) ........................................... 6 Abbildung 2: Ausländische Herkunft im Bundesländervergleich (Stichtag 1.1.2020) .............................................................................. 15 Abbildung 3: Entwicklung der Personen mit ausländischer Herkunft (1.1.2015 - 1.1.2020) ........................................................................... 16 Abbildung 4: 3-Ebenen-Modell der regionalen und kommunalen Integrationsarbeit ................................................................................. 22 Abbildung 5: Entwicklung der Förderungsausgaben für die ReKIs .......................... 25 Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS/GLOSSAR A Abteilung SO Abteilung Soziales Asylberechtigte Fremde, deren Asylantrag positiv entschieden wurde Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asyl- AsylG 2005 gesetz 2005 – AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF Fremde, die einen Asylantrag gestellt haben, über den Asylwerber noch nicht rechtskräftig entschieden wurde Als Personen ausländischer Herkunft werden Menschen bezeichnet, die eine ausländische Staatsbürgerschaft ausländische Herkunft besitzen oder eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber im Ausland geboren wurden. D Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines der Drittstaatsangehörige Mitgliedstaaten der EU, des EWR oder der Schweiz besitzen E EAR Einnahmen-Ausgaben-Rechnung F FH Fachhochschule FHB Förderungshandbuch Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft Fremde besitzen FRL Förderungsrichtlinie(n) Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 G Gebarungsgruppe Die Einnahmen und Ausgaben sind laut VRV 1997 nach funktionellen Gesichtspunkten entsprechend dem deka- disch nummerierten Ansatzverzeichnis in „Gruppen“ (1. Dekade), „Abschnitten“ (1. und 2. Dekade) und „Unter- Ggr. abschnitten“ (1. bis 3. Dekade) zu ordnen. Weitere Unterteilungen der Unterabschnitte können laut VRV 1997 in der 4. und 5. Dekade des Ansatzes erfolgen („Teilab- schnitte“). Zudem kann in der 6. Dekade nach finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert werden („Gebarungsgruppen“) GP Geschäftspartner Bundesgesetz, mit dem Beilhilfen im Gesundheits- und GSBG Sozialbereich geregelt werden (Gesundheits- und Sozial- bereich-Beihilfengesetz), BGBl. Nr. 746/1996 idgF GuV Gewinn- und Verlustrechnung H HV-System Haushaltsverrechnungssystem I Bundesgesetz zur Integration rechtmäßig in Österreich aufhältiger Personen ohne österreichische Staatsbürger- IntG schaft (Integrationsgesetz – IntG), BGBl. I Nr. 68/2017 idgF istOÖ Integrationsstelle des Landes Oberösterreich J Jahreserfolg laut Rechnungsabschluss; auch als „laufen- des Soll“ bezeichnet; Soll-Zahlenwerte sind haushalts- JE und erfolgswirksame Größen bzw. stellen fällige Forderun- gen oder Verbindlichkeiten dar K KJH Kinder- und Jugendhilfe M Als Personen mit Migrationshintergrund werden Men- Migrationshintergrund schen bezeichnet, deren beide Elternteile im Ausland geboren wurden. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 N Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt NAG in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF NAP.I Nationaler Aktionsplan Integration Non-Governmental Organization(s), Nichtregierungs- NGO, NGOs organisation(en) NVA Nachtragsvoranschlag O ÖIF Österreichischer Integrationsfonds P PE Personaleinheit(en) Konto in der Landesbuchhaltung; die Einnahmen und Ausgaben sind laut VRV 1997 auch nach ökonomischen Post Gesichtspunkten nach dem dekadisch nummerierten Postenverzeichnis zu gliedern – siehe Begriff „VA-Stelle“ R RA Rechnungsabschluss, -abschlüsse Regionales Kompetenzzentrum für Integration und ReKI Diversität S Fremde, die nicht alle Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigte erfüllen, denen jedoch das vorübergehende, verlängerbare Einreise- und subsidiär Aufenthaltsrecht in Österreich gewährt wird, da die Schutzberechtigte Rückkehr in ihren Herkunftsstaat eine ernsthafte Bedrohung ihres Lebens oder ihrer Unversehrtheit mit sich bringen würde T Teilabschnitt gemäß § 7 Abs. 2 VRV 1997 – siehe Begriff TA „Gebarungsgruppe“ Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 U Ersparte Ausgabenbeträge bei den mit Mittelüber- tragbarkeit gekennzeichneten Voranschlagstellen können zur weiteren Inanspruchnahme in Folgejahren unter der Voraussetzung übertragen werden, dass der Verwen- dungszweck andauert und sich eine Übertragung im Sinne einer sparsamen, wirtschaftlichen oder zweckmäßigen Wirtschaftsführung empfiehlt. Die Übertragung der ersparten Ausgabenbeträge sowie eine weitere Über- Ü-Mittel tragung von in Vorjahren ersparten Ausgabenbeträgen erfolgt mit Genehmigung des Landesfinanzreferenten durch Rücklagenzuführung. Durch eine Rücklagenbe- hebung im Folgejahr kann nach Maßgabe der Freigabe durch den Landesfinanzreferenten über diese übertra- genen Mittel zusätzlich zu den im Voranschlag vorgesehenen Ausgabenbeträgen verfügt werden (siehe § 18 Abs. 3 Haushaltsordnung des Landes) V Voranschlag; er ist Auftrag und Ermächtigung des VA Oö. Landtags, die Wirtschaft des Landes zu führen Voranschlagstelle; diese besteht laut VRV 1997 aus dem Haushaltshinweis (haushaltswirtschaftliche Gliederung – Ausgaben: „Haushaltshinweis“ 1 und Einnahmen: „Haus- VA-Stelle haltshinweis“ 2), dem 6-stelligen Ansatz (funktionelle und finanzwirtschaftliche Gliederung) und aus der 7-stelligen Post (ökonomische Gliederung) Vollbeschäftigungsäquivalent, VBÄ Beschäftigungsausmaß in Prozent geteilt durch 100 VIN Verwaltungsinternes Netzwerk Integration und Diversität Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungs- abschlüsse der Länder, der Gemeinden und von VRV 1997 Gemeindeverbänden geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997), BGBl. Nr. 787/1996 idF BGBl. II Nr. 118/2007 VWN Verwendungsnachweis(e) Z ZVR Zentrales Vereinsregister Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 INTEGRATION VON MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND IN OÖ Geprüfte Stelle(n): Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales Prüfungszeitraum: 16. Oktober 2020 bis 1. Februar 2021 Rechtliche Grundlage: Initiativprüfung im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z. 1 des Oö. LRHG 2013, idgF Prüfungsgegenstand und -ziel: Ziel dieser Initiativprüfung ist es, einen Überblick über die Ausgaben des Landes für Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu geben und die Wirksamkeit und Effizienz der gesetzten Maßnahmen zu beurteilen. Prüfungsergebnis: Das vorläufige Ergebnis der Prüfung wurde den Vertreterinnen der Abteilung Soziales und dem Vertreter des zuständigen Mitglieds der Oö. Landesregierung in der Schlussbesprechung am 8. März 2021 zur Kenntnis gebracht. Legende: Nachstehend werden in der Regel punkteweise die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den LRH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des LRH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht. In Tabellen und Anlagen des Berichtes können bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben durch die EDV-gestützte Verarbeitung der Daten rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 KURZFASSUNG (1) Ausgaben gestiegen, aber Budget nicht ausgeschöpft Die Ausgaben des Landes für „Integrationshilfe“ beliefen sich im Zeitraum von 2015 bis 2019 auf insgesamt 37,9 Mio. Euro. Davon waren 94,1 Prozent Förderungsausgaben. Die jährlichen Ausgaben bewegten sich zwischen 5,6 Mio. Euro (2015) und 9,3 Mio. Euro (2017). Die Jahresausgaben lagen – ausgenommen das Jahr 2015 – stets unter den budgetierten Beträgen. Insgesamt belief sich die Budgetunterschreitung nach fünf Jahren auf 6,1 Mio. Euro. Speziell in den Förderbereichen Deutschkurse, Beiträge an Gemeinden für Integrationsprojekte und in der kommunalen Integrations- arbeit kam es aus unterschiedlichen Gründen zu Minderverbräuchen. (2) Ziele für Integrationsarbeit definiert, Indikatoren zur Messung der Zielerreichung fehlen Wesentliche Rechtsgrundlagen im Integrationsbereich sind das Asylge- setz 2005 und das Integrationsgesetz, das 2017 erlassen wurde. Letzteres zielt auf eine rasche Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutz- berechtigten und Drittstaatsangehörigen in die österreichische Gesellschaft. Diese haben sich zur Teilnahme und zum Abschluss von Werte- und Deutschkursmaßnahmen, die der Bund zur Verfügung stellt, zu verpflichten. 2010 wurde auf Bundesebene außerdem der Nationale Aktionsplan Integration beschlossen. Für die darin enthaltenen Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern wurden insgesamt 25 Integrationsindikatoren entwickelt, um den Stand der Integration systematisch messen und evaluieren zu können. Seit 2011 erscheint dazu ein jährlicher Integrationsbericht, in dem auch die Integrationsindikatoren dargestellt und interpretiert werden. Auf Landesebene bilden das Integrationsleitbild und der Masterplan Integration Rahmenvorgaben für die Integrationsarbeit. Das aktuell gültige Integrationsleitbild 2018 gibt die strategischen Ziele der Integrationspolitik vor und beinhaltet Grundsätze, Haltungen und Maßnahmen für Integrations- bereiche. Der Masterplan Integration gilt für die Legislaturperiode 2015 bis 2021 und definiert Ziele und Maßnahmen für sechs Säulen der Integration wie z. B. Deutsch lernen ohne Verzögerung und Integration vor Ort. Indikatoren zur Messung der Zielerreichung beinhaltet der Masterplan nicht. Der LRH beurteilt es kritisch, dass eine Messung der Erreichung der im Masterplan festgelegten Ziele daher nicht möglich ist. Er empfiehlt die Einführung eines Integrationsmonitorings. Hierfür würde sich etwa das Indikatorenset des Bundes eignen, das mit seinen 25 Integrationsindikatoren unterschiedliche Dimensionen des Integrationsprozesses (wie Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf, Wohnen und räumlicher Kontext, Soziales und Gesundheit) messbar macht. (Berichtspunkte 4 und 5 – VERBESSE- RUNGSVORSCHLAG I) Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 1
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 (3) Fast jede fünfte Person in OÖ ist ausländischer Herkunft Am 1.1.2020 waren 18,2 Prozent der in OÖ lebenden Menschen ausländischer Herkunft. Das heißt, sie hatten entweder eine ausländische Staatsbürgerschaft oder sie hatten eine österreichische Staatsbürgerschaft, waren aber im Ausland geboren worden. Seit 2015 ist der Anteil der Personen mit ausländischer Herkunft in OÖ um 2,8 Prozentpunkte gestiegen. Die meisten von ihnen lebten mit Stand 1.1.2020 in Wels, Linz und Steyr. Aus Sicht des LRH zeigen die Statistiken, dass der Integrationsarbeit ein hoher Stellenwert beizumessen ist. (Berichtspunkt 6) (4) Flüchtlingswelle stellte Integrationsstelle vor große Heraus- forderungen Die Integrationsstelle OÖ, die 2001 in der Abteilung Soziales eingerichtet wurde, entwickelte sich von einer reinen Förderstelle zur landesinternen Fachstelle für die Themen Integration und Diversität. Die Fluchtbewegung der Jahre 2015 und 2016 stellte die Integrationsstelle vor neue Aufgaben und Herausforderungen. Die Zahl der Förderungsanträge, insbesondere jene für Deutschkursförderungen, nahm enorm zu. Zwar stiegen auch die Personal- ressourcen zwischen Anfang 2015 und November 2020 um rd. 45 Prozent an, allerdings waren im November 2020 nur mehr zwei der bereits 2015 in der Integrationsstelle beschäftigten Mitarbeiter nach wie vor dort tätig. Die zusätzlichen Anforderungen, die sich aus dem Integrationsleitbild 2018 ergaben, führten dazu, dass im September 2018 ein Organisations- entwicklungsprozess mit externer Begleitung gestartet wurde. Der im April 2019 vorgelegte Endbericht weist 19 Handlungsempfehlungen auf. Davon waren zum Zeitpunkt der LRH-Prüfung insbesondere jene, die den Personalbereich betreffen, umgesetzt oder in Umsetzung. Der LRH beurteilt die Initiierung eines Organisationsentwicklungsprozesses positiv und regt an, die noch offenen Handlungsempfehlungen aufzuarbeiten, gegebenen- falls an zwischenzeitig geänderte Rahmenbedingungen anzupassen und umzusetzen. (Berichtspunkt 7) (5) Integration soll in den Regelsystemen stattfinden Da Integration eine Querschnittsmaterie ist, die in unterschiedlichem Ausmaß beinahe alle gesellschaftlichen Bereiche betrifft, sind alle Organisa- tionseinheiten des Landes OÖ in die Integrationsarbeit einzubinden. Dazu wurde 2010 das „Verwaltungsinterne Netzwerk Integration und Diversität“ eingerichtet. Ein von der Oö. Landesregierung im Februar 2013 beschlossenes Strategiepapier „Integration, Diversität, Interkulturelle Kompetenz in der Öo. Landesverwaltung“ sollte den Dienststellen des Landes als Unterstützung für die Auseinandersetzung mit der Thematik dienen und zielte auf eine Verankerung der Thematik in den strategischen Prozessen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung ab. Ein Ersuchen des Landesamtsdirektors an die Integrationsstelle vom März 2019, die auf Basis dieses Strategiepapiers in der Landesverwaltung gesetzten Maßnahmen und Vorschläge für weitere Schritte darzulegen, war zum Prüfungszeitpunkt noch nicht erledigt. Die Integrationsstelle plant eine Aufarbeitung dieser Thematik bzw. eine Überarbeitung des Strategiepapiers für 2021. Der LRH sieht die Einrichtung des Verwaltungsinternen Netzwerks Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 2
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 und die Erarbeitung eines Strategiepapiers positiv. Seiner Ansicht nach sollte künftig regelmäßig erhoben werden, inwieweit die Themen Integration, Diversität und interkulturelle Kompetenz in den Regelsystemen bereits verankert sind. (Berichtspunkt 8 – VERBESSERUNGSVORSCHLAG II) (6) Grundsatz „Integration vor Ort“ durch zahlreiche Unterstützungsan- gebote verfolgt, Übergang von der Asyl- zur Integrationsthematik noch nicht vollständig gelungen Integration findet auf drei Wirkungsebenen statt: auf der Landes-, Bezirks- und auf der Gemeindeebene. Zur Steuerung der Integrationsarbeit wurden anlässlich der Fluchtbewegung in den Jahren 2015/16 auf den drei Wirkungsebenen Steuerungsgruppen eingesetzt. Aus Sicht des LRH tragen die Steuerungsgruppen dazu bei, Integration in den Regelsystemen zu verankern. Seit 2016 bestehen in Oberösterreich flächendeckend von der Integrationsstelle OÖ geförderte „Regionale Kompetenzzentren für Integration und Diversität“, die Gemeinden bei Integrationsprozessen begleiten sollen. Darüber hinaus stellt die Integrationsstelle OÖ den Gemeinden weitere Unterstützungsangebote wie Förderungspakete für Integrationsprojekte, Weiterbildungsangebote und Informations- und Vernetzungsveranstaltungen zur Verfügung. Das erachtet der LRH im Sinne des Grundsatzes „Integration vor Ort“ als positiv. Nach dem Rückgang der Anzahl der Asylanträge war geplant, den Fokus von der Asylthematik verstärkt auf die Integrationsthematik zu legen. Dieser Übergang ist bislang insbesondere auf Gemeindeebene noch nicht vollständig gelungen. Die Bedeutung der nachhaltigen Integration von Menschen mit Migrations- hintergrund wäre dort weiterhin hervorzuheben. (Berichtspunkte 9, 10 und 12) (7) Integrationskoordinatoren bei Bezirkshauptmannschaften stärken Seit Jänner 2014 ist bei jeder Bezirkshauptmannschaft ein Mitarbeiter als „Integrationskoordinator“ für die Themen Migration, Integration und Diversität zuständig. In der Praxis wurden in jeder Bezirkshauptmannschaft dafür lediglich 0,1 Personaleinheiten aus den bestehenden Personalressourcen zur Verfügung gestellt; zusätzliche Personalressourcen wurden nicht geschaffen. Aus Sicht des LRH tragen die Integrationskoordinatoren aufgrund der Bandbreite der Verwaltungsaufgaben der Bezirkshaupt- mannschaften wesentlich dazu bei, die Integrationsthematik in den Regelsystemen zu verankern. Für diese Funktion wäre eine einheitliche schriftliche Funktionsbeschreibung mit allen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie eine entsprechende Ressourcenplanung festzulegen. (Berichts- punkt 11) (8) Förderungskonzept weiterentwickelt Die Integrationsstelle gibt auf der Landeshomepage transparent bekannt, an welche Vorgaben die Abwicklung von Förderungen gebunden ist. Neben den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ und der internen Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen gelten spezielle Richtlinien für die Förderung von Deutschkursen, zur Förderung von Lernbegleitung und von Integrationsmaßnahmen in oö. Gemeinden. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 3
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 Zusätzlich gibt es auch das sogenannte „Förderungskonzept“, das verbind- liche Regelungen beinhaltet. Die Abteilung Soziales implementierte das erste Förderungskonzept im Jahr 2007. Damit sollten Förderungsprozesse standardisiert, ihre Qualität verbessert und das Know-how der Mitarbeiter weiter ausgebaut werden. Im Jahr 2020 wurde es von einem neuen Konzept abgelöst. Dieses sieht vor allem strengere Regelungen im Hinblick auf den Verwendungsnachweis vor. Die vorgenommenen Änderungen beurteilt der LRH positiv. Generell hält er die Existenz eines Förderungskonzepts für sehr sinnvoll, da es v. a. eine Handlungsanleitung für die Förderungssachbear- beiter darstellt und eine einheitliche Bearbeitung und Dokumentation von Förderungsfällen gewährleisten soll. Allerdings stellte er fest, dass die Integrationsstelle den Zielen teilweise erst im Jahr 2020 näher kam. (Berichtspunkte 13 und 14) (9) Große Rückstände bei Prüfung von Verwendungsnachweisen; ab 2021 Vor-Ort-Kontrollen geplant Förderungen sind über Formulare zu beantragen, die auf der Website der Integrationsstelle zur Verfügung gestellt werden. Die Integrationsstelle hat im Zuge des neuen Förderungskonzepts die Antragsformulare neu gestaltet und berücksichtigte darin auch das neue Integrationsleitbild aus 2018 und den Masterplan Integration. Die Förderungsanträge unterzeichneten die Förderungswerber bislang fast ausschließlich händisch. Der LRH regt an, die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur zu forcieren. Angesichts des auf allen Ebenen angestrebten Ausbaus der Digitalisierung sollten zudem weitergehende Verbesserungen, etwa die Möglichkeit zur Online-Antragstellung, erreicht werden. In der Antragsprüfung wird über Genehmigung oder Ablehnung des Förderungsvorhabens entschieden. Dabei werden die eingereichten Anträge formell auf ihre Vollständigkeit bzw. Förderungswürdigkeit überprüft, der Förderungsbedarf und -zweck samt beabsichtigter Wirkung inhaltlich beurteilt und die wirtschaftliche Situation des Förderungswerbers bewertet. Die von der Integrationsstelle entwickelte Checkliste für die Antragsprüfung, die ab 2020 auch für die Dokumentation verwendet wird, beurteilt der LRH positiv. Nach Abschluss des Fördervorhabens überprüft die Integrationsstelle die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel. Der LRH stellte fest, dass bei der Prüfung der Verwendungsnachweise teils jahrelange Rückstände bestanden, was auf Qualifizierungsprobleme der Förderungs- sachbearbeiter zurückgeführt wurde. Die Personalprobleme konnten zwischenzeitlich behoben werden und zum Zeitpunkt der Prüfung war ein Teil der Rückstände bereits abgearbeitet. Die Rückstände wären ehest- möglich abzubauen und künftig auf eine zeitnahe Prüfung der Verwendungsnachweise zu achten. Der LRH stellte außerdem Dokumen- tationsmängel sowohl bei der Antragsprüfung auf Vollständigkeit und Vorliegen von Ablehnungsgründen als auch bei der Nachweisprüfung fest, die ab 2020 behoben wurden. Positiv beurteilt er, dass für 2021 im Gegensatz zu den Vorjahren Vor-Ort-Kontrollen bei den Förderungs- nehmern vorgesehen sind. (Berichtspunkte 15 bis 23) Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 4
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 (10) Wirkungen von Maßnahmen und Projekten sollen verstärkt gemessen werden Die Integrationsstelle veröffentlicht seit 2013 „wirkungsorientierte Förder- kriterien“, an denen sich die Förderungswerber bei der Antragstellung orien- tieren sollen. Seit 2019 müssen die Förderungswerber in ihren Anträgen die durch die geförderte Maßnahme abgedeckten Bereiche des Integrations- leitbildes bzw. des Masterplans Integration, die Zielgruppe der Maßnahmen, die Wirkungen einschließlich Indikatoren zur Wirkungsmessung und den Wirkungsstandort angeben. Die Akteneinsicht zeigte, dass diese Angaben bislang noch von sehr unterschiedlicher Qualität waren. Zur Entwicklung eines wirkungsorientierten Steuerungsmodells und eines Instrumentariums zur Wirkungsevaluation der geförderten Maßnahmen und Projekte beabsichtigt die Integrationsstelle eine Zusammenarbeit mit der Fach- hochschule OÖ, die bereits ein entsprechendes Angebot vorlegte. Der LRH beurteilt die langjährige Beschäftigung der Integrationsstelle mit dem Thema Wirkungen sowie die geplante Zusammenarbeit mit der Fachhochschule OÖ zu diesem Themenbereich positiv. Zusätzlich regt er an, die von den Förderungsnehmern im Förderungsantrag gelieferten Informationen zu abgedeckten Bereichen des Integrationsleitbildes, Wirkungsstandorten und Zielgruppen systematisch zu erfassen und aufzubereiten. Damit könnte eine wichtige Grundlage für die künftige Steuerung der Förderungsvergabe geschaffen werden. (Berichtspunkt 24) (11) Die Empfehlungen des LRH an die geprüfte(n) Stelle(n) sind unter Berichtspunkt 25 zusammengefasst. (12) Im Sinne des § 9 Abs. 2 Oö. LRHG empfiehlt der LRH dem Kontrollaus- schuss betreffend folgende Beanstandungen und Verbesserungsvor- schläge eine einmalige Folgeprüfung zu beschließen: I. Zur Wirkungsmessung integrationspolitischer Maßnahmen sollte ein Integrationsmonitoring auf der Landesebene als Bestandteil der Integrationsberichterstattung eingeführt werden. (Berichtspunkt 5; Umsetzung ab sofort) II. Künftig sollte in regelmäßigen Abständen erhoben werden, inwieweit das Ziel der Verankerung von Integration in den Regelsystemen bereits erreicht ist. (Berichtspunkt 8; Umsetzung ab sofort) Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 5
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 GEBARUNGSÜBERBLICK 1.1. Im Landeshaushalt werden unter dem Teilabschnitt (TA) 42640 „Integrationshilfe“ neben den Ausgaben (Förderungsausgaben und sonstige Sachausgaben) auch Einnahmen erfasst. Die im Betrachtungs- zeitraum 2015 bis 2019 zuständige bewirtschaftende Stelle, die Abteilung Soziales (SO)1, verwendete dazu neun Ausgabe-VA-Stellen und zwei Einnahme-VA-Stellen. Die politische Zuständigkeit oblag ab der letzten Landtagswahl im September 20152 dem Mitglied der Oö. Landesregierung mit der Referats-Kennzahl 46. Dieses Mitglied war seither für die Angelegenheit „Integrationsmaßnahmen und Maßnahmen für Fremde“, nicht aber für die gesamte Aufgabengruppe Soziales, zuständig. Nachstehende Grafik zeigt, welches Ausgabenniveau laut Voranschlägen (VA) für die Jahre 2015 bis 2019 geplant war, in welchem Ausmaß das zur Verfügung stehende Budget ausgeschöpft wurde und in welchem Größenverhältnis die Förderungs- und sonstigen Sachausgaben zueinander standen: Abbildung 1: Ausgaben im Teilabschnitt 42640, Vergleich Voranschlag – tatsächliche Ausgaben (=Jahreserfolg, JE) 12 11 10 9 8 7 Millionen Euro 6 5 4 3 2 1 0 2015 2016 2017 2018 2019 Förderungsausgaben Sonstige Sachausgaben Budget Phase 1 (exkl. Nachtrag) Budget Phase 1 (ggf. inkl. Nachtrag) Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis von Abfragen im HV-System des Landes 1 Der Abteilung Soziales ist laut Geschäftseinteilung des Amtes der Oö. Landesregierung die Aufgaben- gruppe Soziales (SO) zugeordnet. Diese Aufgabengruppe beinhaltet u. a. die Angelegenheit „Integrationsmaßnahmen und Maßnahmen für Fremde“. 2 bzw. laut der darauf folgenden Geschäftsverteilung Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 6
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 Der TA 42640 wies in den fünf Jahren eine Ausgaben-Budgetsumme (Phase 1) von insgesamt 44 Mio. Euro aus. Wie aus Abbildung 1 hervor- geht, lag der Jahres-Höchstwert bei 10,8 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018. Im Jahr 2016 kamen zum ursprünglichen Voranschlagswert 1 Mio. Euro Nachtragsmittel hinzu.3 Währenddessen bewegten sich die getätigten Jahresausgaben zwischen 5,6 Mio. Euro (2015) und 9,3 Mio. Euro (2017). Insgesamt betrugen die Gesamtausgaben im Betrachtungszeitraum 37,9 Mio. Euro, welche sich wie folgt aufgliedern: 35,6 Mio. Euro bzw. 94,1 Prozent Förderungsausgaben, davon 34,2 Mio. Euro Förderungen im Ermessensbereich, Gebarungsgruppe (Ggr.) 5, und 1,4 Mio. Euro im Pflichtbereich, Ggr. 44 2,2 Mio. Euro bzw. 5,9 Prozent Sonstige Sachausgaben Die mit Abstand höchsten Gesamtausgaben in den fünf Jahren wies die VA-Stelle 1/426405/7670/000 „Beiträge an private Rechtsträger“ (21,6 Mio. Euro) aus, gefolgt von der VA-Stelle 1/426405/7670/001 „Beiträge an private Rechtsträger; Deutschkurse“ (9,6 Mio. Euro), welche zusammen 82,6 Prozent der Gesamtsumme ausmachten. Nach Auskunft der Integrationsstelle OÖ (istOÖ, siehe Berichtspunkt 7) bildete sich die Fluchtbewegung 2015/16 in der Integrationshilfe zeitver- zögert ab. Es gab insbesondere 2017 einen erhöhten Budgetbedarf v. a. für die Deutsch-Sprachförderungen. In diesem Jahr begann der Öster- reichische Integrationsfonds (ÖIF) vermehrt in die Sprachförderungen einzusteigen und auch z. B. Werte- und Orientierungskurse zu über- nehmen. Daher reduzierte sich der Budgetbedarf für Deutschkurse ab 2018 wieder. Neben vielfältigen Auswirkungen der Fluchtbewegung 2015/16 auf die istOÖ, die u. a. verstärkt steuernde und koordinierende Agenden betrafen, entstand ein weiterer Schwerpunkt mit der kommunalen Integrationsarbeit.5 In der Anlage 1 werden die Ausgaben und Einnahmen des TA 42640 auf VA-Stellen-Ebene, gegliedert nach Gebarungsgruppen, mit wesentlichen Werten für den Betrachtungszeitraum dargestellt.6 Im geprüften Zeitraum waren in der Buchhaltung des Landes Förderungs- ausgaben an 312 Geschäftspartner und sonstige Sachausgaben an 252 Geschäftspartner erfasst.7 Nachstehende Tabelle zeigt die TOP-10- Liste der Förderungsempfänger: 3 siehe VA-Stelle 1/426405/7670/001 „Beiträge an private Rechtsträger; Deutschkurse“: 1 Mio. Euro Nachtragsmittel 4 Ermessensausgaben sind alle Ausgaben, die nicht zu den Pflichtausgaben gehören. Pflichtausgaben sind Ausgaben, zu deren Leistung die Gebietskörperschaft auf Grund von Gesetzen oder Verord- nungen dem Grunde und der Höhe nach verpflichtet ist (siehe VRV 1997, Anlage 4). 5 Es geht dabei um Sensibilisierung, Begleitung und fachliche Unterstützung bei Herausforderungen im Themenbereich „Integration und Zusammenleben“, Initiierung von Integrationsprozessen usw. Die Ausgaben dafür werden seit 2018 auf der separaten VA-Stelle 1/426405/7690/001 erfasst. 6 Folgende Werte sind dargestellt: Budget-Wert (Phase 1), Jahreserfolgswert (lfd. Soll) und der Unterschiedsbetrag dieser zwei Werte sowie der schließliche Zahlungsrückstand 7 Laut Bewegungsdaten-Auswertung zum TA 1/42640; dabei kam es vor, dass ein Geschäftspartner sowohl Förderungen als auch als Sachausgabe verbuchte Zahlungen erhielt. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 7
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 Tabelle 1: TOP-10-Liste der Förderungsnehmer 2015 - 2019 2015 - 2019 Geschäftspartner (JE-Werte (anonymisiert) Beträge in Euro) Förderungsempfänger 1 6.495.263,10 Förderungsempfänger 2 5.735.330,48 Förderungsempfänger 3 5.511.632,65 Förderungsempfänger 4 2.755.181,58 Förderungsempfänger 5 2.623.461,00 Förderungsempfänger 6 2.496.260,00 Förderungsempfänger 7 1.881.620,60 Förderungsempfänger 8 813.170,26 Förderungsempfänger 9 703.049,50 Förderungsempfänger 10 701.581,00 Summe TOP 10 29.716.550,17 Quelle: LRH-eigene Darstellung auf Basis von Abfragen im HVS Diese zehn Förderungsempfänger erhielten rd. 29,7 Mio. Euro bzw. 83,4 Prozent der gesamten Förderungsausgaben des Betrachtungs- zeitraumes. Die Jahresausgaben lagen – bis auf das Jahr 2015 – stets unter den VA-Werten. Per Saldo betrugen die Budgetunterschreitungen nach fünf Jahren 6,1 Mio. Euro. Wie aus Abbildung 1 und Anlage 1 ersichtlich, kam es im Jahr 2015 zu einer Budgetüberschreitung (379.000 Euro gegenüber dem VA-Wert), die u. a. bei der VA-Stelle 1/426405/7670/000 „Beiträge an private Rechtsträger“ (299.100 Euro) vorlag. Laut Budget-Abweichungs- erläuterungen waren die Förderungen höher als erwartet in Anspruch genommen worden. Überschreitungen bei den Sachausgaben begründete die istOÖ u. a. mit der Initiierung und Entwicklung von Weiterbildungs- maßnahmen sowie der Ausdehnung von externen Prozessbegleitungen für integrationsfördernde Maßnahmen auf Gemeindeebene. Die Budgetunterschreitung 2016 von 1,1 Mio. Euro hing mit den im Dezember 2016 gewährten Nachtragsmitteln für Deutschkurse von 1 Mio. Euro zusammen, die in diesem Jahr nicht mehr verbraucht wurden.8 2017 betrug die Budgetunterschreitung 1,5 Mio. Euro. Diese war hauptsächlich auf die erstmalige Dotierung einer separaten VA-Stelle für die kommunale Integrationsarbeit (1 Mio. Euro)9 sowie auf die teils erheblichen Höherdotierungen für Deutschkurse und Beiträge an 8 Zusammen mit der VA-Stelle 1/426405/7690/001 „Beiträge an Einzelpersonen; Deutschkurse“, die nur 2016 existierte, standen insgesamt 2 Mio. Euro an Budgetmitteln für Deutschkurse zur Verfügung. 9 Die VA-Stelle 1/426405/7690/001 trug im Jahr 2016 noch die Bezeichnung „Beiträge an Einzel- personen; Deutschkurse“. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 8
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 Gemeinden zurückzuführen, welche im Mittelverbrauch aber unter den Erwartungen blieben. In den Folgejahren 2018 und 2019 beliefen sich die Budgetunterschreitungen auf 2,8 Mio. Euro bzw. 1,1 Mio. Euro. Diese traten in erster Linie bei den Beiträgen an private Rechtsträger für Deutschkurse auf. Diese seit 2016 fortlaufenden Budgetunterschreitungen führten zu einem Ansteigen der Rücklage10 zur Übertragung von Ausgabekrediten (kurz Ü-Mittel-Rücklage) von 1 Mio. Euro (Ende 2015) auf 6,8 Mio. Euro (Ende 2018).11 2019 erfolgte einerseits ein finanzieller Ausgleich von 1,3 Mio. Euro zu einer VA-Stelle der Abteilung Gesellschaft, Gruppe Erwachsenenbildung. Diese hatte die Aufgabe von Basisbildungskursen und Kursen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses übernommen. Andererseits teilte die Direktion Finanzen der Abteilung SO im April 2019 mit, dass bei der VA-Stelle für Deutschkurs-Förderungen 2 Mio. Euro „aufgrund entsprechender Vereinbarungen im Zuge der Erstellung des Voranschlages 2019“ in Abfall gestellt werden.12 Eine weitere Abfallstellung im Finanzjahr 2019 von 500.000 Euro erfolgte mit Schreiben der Direktion Finanzen vom Jänner 2020 aufgrund entsprechender Vereinbarungen im Zuge der Erstellung des NVA 2019.13 Mit Jahresende 2019 betrug der Stand der Ü-Mittel-Rücklage 4,1 Mio. Euro. Die istOÖ hat diese Ü-Mittel 2020 teilweise verbraucht, teilweise besteht nach ihren Angaben u. a. COVID-19-bedingt ein Bedarf im Jahr 2021. 1.2. Aus Sicht des LRH zeigten die mehr als ausreichend bereitgestellten Budgetmittel, dass die Integrationshilfe für das Land OÖ einen entsprechenden Stellenwert hat. Die Abfallstellungen von mehrjährig übertragenen, nicht verbrauchten Kreditbeträgen in Höhe von 2 Mio. Euro hätten allerdings bereits für 2018 erfolgen können. Für den LRH ist wenig plausibel, weshalb die im zweiten Halbjahr 2018 (im Zuge der Erstellung des VA 2019) diesbezüglich getroffene Vereinbarung nicht gleich im selben Jahr umgesetzt wurde. Der Bedarf war – neben den oben erwähnten Sachverhalten zu den Kursförderungen – aus Sicht des LRH auch deshalb nicht mehr gegeben, weil die istOÖ nach bisheriger Praxis die bewilligten Förderungsbeträge häufig nicht in Form von Teilzahlungen, sondern als Einmalbetrag ausbezahlt hatte (siehe Berichtspunkt 22). 10 Im jährlichen VA kann einer VA-Stelle ein bestimmter Indikator zugeordnet werden, der die Mittelüber- tragbarkeit ins Folgejahr kennzeichnet. Das Indikatoren-Verzeichnis ist Bestandteil des VA. Der Landtagsbeschluss zum VA beinhaltete dazu regelmäßig, dass unverbrauchte Ausgabenbeträge des ordentlichen Haushaltes mit Ende des Verwaltungsjahres verfallen, soweit sie nicht ausdrücklich durch Indikation auf die nachfolgenden Verwaltungsjahre übertragbar sind und nach Maßgabe des Artikel IV Ziffer 1 lit. e für eine Übertragung ein Bedarf besteht und das für Finanzen zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung einer Übertragung zustimmt. 11 6,8 Mio. Euro Ü-Mittel entsprachen 63 Prozent der budgetierten TA-Summe. 12 Laut Auskunft der istOÖ war die Vereinbarung im Rahmen der politischen Budgetgespräche getroffen worden. 13 VA-Stelle 1/426405/7670/000 „Beiträge an private Rechtsträger“ Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 9
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 2.1. Die bewirtschaftende Stelle trifft als Beleg-Vorerfasser die erste Entschei- dung, welches Konto für die Erfassung des jeweiligen Geschäftsfalles verwendet wird.14 Die Analyse der auf den neun VA-Stellen erfassten Ausgaben zeigte, dass hinsichtlich der Gebarungsgruppen und Zahlungs- empfänger nicht immer VRV- bzw. postenverzeichniskonform verbucht wurde. Der LRH teilte die Auffälligkeiten im Detail der istOÖ mit und stellte die Analysen zur Verfügung. 2.2. Um aussagekräftige Gebarungsauswertungen erstellen zu können, ist es wichtig, dass das verwendete Konto zur Gebarungsgruppe und der Konteninhalt zur Kontenbezeichnung passt. Es sollten daher zukünftig eine genaue Zuordnung der Geschäftsfälle sichergestellt und ausschließlich der VRV entsprechende VA-Stellen angelegt werden. Die istOÖ sagte dies im Zuge der Prüfung zu. Um Auswertungen nach Themen wie etwa die kommunale Integrationsarbeit zu ermöglichen, könnten die Postenunter- gliederung oder andere zur Verfügung stehende Software-Elemente herangezogen werden. 3.1. Im TA 42640 waren im Betrachtungszeitraum 2,8 Mio. Euro Einnahmen eingeplant und rd. 327.000 Euro erfolgswirksam verbucht (siehe Anlage 1). Die Budgetabweichung von per Saldo rd. 2,5 Mio. Euro ließ sich in erster Linie darauf zurückführen, dass im Jahr 2017 ein unter der VA-Stelle 2/426405/8501/000 „Zahlungen vom Bund, Deutschkurse“ budgetierter Betrag von 2,7 Mio. Euro unter einem anderen Teilabschnitt vereinnahmt wurde15. Unter Berücksichtigung dieser Einnahmen ergab sich teilabschnitt- übergreifend insgesamt eine Unterschreitung von 906.105,20 Euro. Nach Auskunft der istOÖ war die Abwicklung aufgrund von Bundesvorgaben über das SO-Referat Grundversorgung durchzuführen. Insgesamt verteilten sich die tatsächlichen Einnahmen von rd. 327.000 Euro im fünfjährigen Zeitraum auf die Gebarungsgruppen wie folgt: Ggr. 0 „Laufende Gebarung, Einnahmen mit Ausgabeverpflichtung“16 264.000 Euro Ggr. 5 „Laufende Gebarung, Allgemeine Deckungsmittel“ 62.000 Euro Bei den Einnahmen mit Ausgabeverpflichtung handelte es sich um die Zahlungen vom Bund gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfen- gesetz (GSBG). Sie gehören zur Gruppe der Einnahmen mit Zweckwidmung.17 14 Die innerorganisatorische Aufgabenteilung ist dabei zu beachten. 15 siehe VA-Stelle 2/426105/8501/000 „Zahlungen vom Bund“: 1.152.727 Euro (im Jahr 2017) und 641.167,80 Euro (2018), zusammen 1.793.894,80 Euro mit dem Buchungstext „Sondertopf Integration Deutschkurs v. Asylwerber“. 16 Darunter sind jene Einnahmen einzuordnen, die auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung für bestimmte Ausgaben bereitgestellt werden müssen. Die Leistungspflicht ist dem Grund und der Höhe nach festgelegt (siehe VRV 1997, Anlage 4). 17 Diese Beihilfen gewährt der Bund als Ausgleich für die ab 1.1.1997 neu geltende unechte Umsatz- steuerbefreiung im Gesundheits- und Sozialbereich, da mit dieser Befreiung die Berechtigung zum Vorsteuerabzug verlorengegangen ist. Das Land zahlt die mit dem Leistungsentgelt verrechnete Umsatzsteuer an die Rechnungssteller und erhält auf Basis einer monatlichen Ausgleichszahlungs- erklärung gegenüber dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel eine Beihilfe gem. GSBG in Höhe der bezahlten Umsatzsteuer. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 10
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 Unter der VA-Stelle 2/426405/8280/000 „Rückersätze von Ausgaben“ waren zurückgezahlte Förderungsbeträge von diversen Empfängern enthalten. Im Jahr 2019 waren höhere Rückzahlungsbeträge betreffend das Sprachförderpaket I und II und eine Projektförderung für den auffallend hohen Einnahmenbetrag von rd. 46.000 Euro verantwortlich. Die im Vergleich zu 2019 geringen Förderungsrückzahlungen in den Vorjahren hatten nach Angaben der istOÖ verschiedene Ursachen: keine Rück- forderungen, weil Bewilligungsbetrag vollständig ausgeschöpft und widmungsgemäß verwendet wurde, Prüfungen von Verwendungs- nachweisen (VWN) sind noch offen, bei laufenden Maßnahmen wird mit Folgejahr gegengerechnet. Abgesehen von diesen Einnahme-VA-Stellen waren im Betrachtungs- zeitraum von der istOÖ auch Einzahlungen von Teilnehmergebühren z. B. zum Lehrgang „ikomp vorort“ und Förderungsrückzahlungen von gesamt 45.500 Euro unter einer Ausgabe-VA-Stelle18 erfasst. Die Gegenüberstellung aller Ausgaben und Einnahmen im Betrachtungs- zeitraum ergab eine Ausgabendeckung von 0,9 Prozent innerhalb des Teilabschnittes. 3.2. Der LRH kritisiert, dass die Empfangsaufträge bzw. Zahlungseingänge für die Teilnehmergebühren an Lehrgängen auf einer Ausgabe-VA-Stelle erfasst wurden. Entsprechend dem Bruttoverrechnungsgebot laut Haus- haltsordnung sollten derartige Einnahmen auf einer Einnahme-VA-Stelle erfasst werden. Hinsichtlich der auf einer Ausgabe-VA-Stelle erfassten Förderungsrückzahlungen sollte die bereits eingerichtete Einnahme-VA- Stelle verwendet werden.19 GESETZLICHE GRUNDLAGEN, ZIELE UND STRATEGIEN Bundesebene 4.1. Integration ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, in die Bund, Länder und Gemeinden eingebunden sind und die als Querschnittsmaterie in allen Lebensbereichen zu berücksichtigen ist. Im Jänner 2010 beschloss der Ministerrat den Nationalen Aktionsplan Integration (NAP.I) mit Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern. Im Rahmen des NAP.I wurden auch 25 Integrationsindikatoren entwickelt, um den Stand der Integration systematisch messen und evaluieren zu können. Seit 2011 erscheint jährlich der Integrationsbericht des Expertenrats für Integration. Ein Bestandteil des Integrationsberichts ist das statistische Jahrbuch „migration & integration“, in dem die 25 Integrationsindikatoren dargestellt und interpretiert werden. 18 Dies wird als „Rotabsetzung“ bezeichnet; dabei werden Einnahmen-Empfangsaufträge bei Ausgabe- VA-Stellen verbucht. Diese Art der Einnahmenverbuchung erhöht die verfügbaren Mittel der Ausgabe- VA-Stelle. 19 Ausnahmen von der Bruttoverrechnung können nur gemäß den haushaltsrechtlichen Regelungen angewendet werden. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 11
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 Anlässlich der Fluchtbewegung 2015/16 erstellte das Integrations- ministerium einen 50-Punkte Plan mit Maßnahmenempfehlungen zur Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten. Auch im aktuellen Regierungsprogramm 2020-2024 der Bundesregierung sind zahlreiche Maßnahmen für den Bereich Integration geplant. Wesentliche Rechtsgrundlagen im Integrationsbereich sind das Asyl- gesetz 2005 (AsylG 2005)20 und das Integrationsgesetz (IntG)21. Das AsylG 2005 regelt insbesondere die Voraussetzungen für die Gewährung von internationalem Schutz und die Abläufe im Asylverfahren. § 68 AsylG 2005 beinhaltet auch Bestimmungen zur Integrationshilfe. So ist in § 68 Abs. 1 geregelt, dass asylberechtigten oder subsidiär schutzbe- rechtigten Personen Integrationshilfe22 gewährt werden kann. Außerdem legt er fest, dass auch zum Verfahren zugelassenen Asylwerbern nach Maßgabe vorhandener finanzieller und organisatorischer Ressourcen Integrationshilfe gewährt werden kann, wenn die Zuerkennung des internationalen Schutzes unter Berücksichtigung vorliegender Erfahrungs- werte sehr wahrscheinlich ist. Im Jahr 2017 wurde das IntG erlassen. Ziel des IntG ist die rasche Integra- tion in Österreich aufhältiger Personen in die österreichische Gesellschaft. Das IntG umfasst folgende Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr: Asylberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 Z 15 AsylG 2005, subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 Z 16 AsylG 2005, Drittstaatsangehörige gem. § 2 Abs. 1 Z 6 Niederlassungs- und Aufent- haltsgesetz (NAG)23, die rechtmäßig niedergelassen sind (§ 2 Abs. 2 NAG). Der Bund stellt gemäß IntG Integrationsmaßnahmen zur Verfügung (Integrationsförderung). Die Betroffenen verpflichten sich dazu, aktiv am Integrationsprozess mitzuwirken (Integrationspflicht). Die Abwicklung der Integrationsmaßnahmen erfolgt durch den ÖIF. Das IntG sieht für die Gruppe der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten und die Gruppe der Drittstaatsangehörigen unterschiedliche Regelungen vor: Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte müssen eine Integrationserklärung unterzeichnen. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sie sich zur Einhaltung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Außerdem verpflichten sie sich zur vollständigen Teilnahme, zur Mitwirkung und zum 20 Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF 21 Bundesgesetz zur Integration rechtmäßig in Österreich aufhältiger Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft (Integrationsgesetz – IntG), BGBl. I Nr. 68/2017 idgF 22 Maßnahmen der Integrationshilfe sind laut § 68 Abs. 2 Sprachkurse, Kurse zu Aus- und Weiterbildung, Veranstaltungen zur Einführung in die österreichische Kultur und Geschichte, gemeinsame Veranstaltungen mit österreichischen Staatsbürgern zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses, Weitergabe von Informationen über den Wohnungsmarkt und die Leistungen des ÖIF. 23 Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 12
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ März 2021 Abschluss der vom Bund zur Verfügung gestellten Werte- und Deutschkurs- maßnahmen24. Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt haben eine Integra- tionsvereinbarung zu unterzeichnen. Die Integrationsvereinbarung für Drittstaatsangehörige setzt sich aus zwei Modulen zusammen, die jeweils mit einer Prüfung abschließen25: Modul 1: Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A2-Niveau26) und Vermittlung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Modul 2: Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprachen zur selbst- ständigen Sprachverwendung (B1-Niveau) und vertiefende Vermittlung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Modul 1 ist verpflichtend von allen Betroffenen zu absolvieren. Modul 2 ist nicht verpflichtend27, aber Voraussetzung für die Erlangung eines Dauer- aufenthaltsrechts (Daueraufenthalt EU). In § 21 IntG wurde auch ein Integrationsmonitoring festgeschrieben. Dabei werden Daten aus den Bereichen Asyl und Aufenthalt, Bildung, Arbeits- markt und Soziales zusammengeführt und es kann deren Entwicklung über längere Zeiträume analysiert werden. Es bildet damit eine wesentliche Grundlage für den jährlichen Integrationsbericht und soll zu einer zahlenbasierten Integrationspolitik beitragen. 4.2. Der LRH sieht die Definition von Integrationsindikatoren für die im NAP.I definierten Handlungsfelder und deren jährliche Darstellung im Integra- tionsbericht positiv. Damit wird Integration messbar und Entwicklungen werden sichtbar gemacht. Das mit dem IntG neu eingeführte Integrations- monitoring leistet einen weiteren Beitrag zur Messung der Wirksamkeit von Integrationsmaßnahmen. Landesebene 5.1. Die Integrationshilfe in OÖ ist ausschließlich der Privatwirtschafts- verwaltung des Landes zuzuordnen. Es gibt in OÖ grundsätzlich keine landesgesetzlichen Bestimmungen zur Regelung der Integrationsarbeit.28 Ein Integrationsleitbild und ein Masterplan Integration bilden aber Rahmenvorgaben für die Integrationsarbeit und das Förderwesen. 24 Der Bund (ÖIF) stellt in Kooperation mit Sprachkursträgern Deutschkurse zur Verfügung. 25 Die Kurskosten werden für bestimmte Familienangehörige bis zu 50 Prozent (max. bis zu einem Höchstsatz von 750 Euro) ersetzt, sofern die Betroffenen an 75 Prozent der Kurseinheiten teilnahmen und sie die Integrationsprüfung innerhalb von 18 Monaten ab Beginn der Erfüllungspflicht positiv absolvierten. Hierfür stellt der ÖIF Gutscheine aus, die bei den Kursinstituten eingelöst werden können. 26 Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen unterscheidet sechs Sprachniveau- stufen von A1 (Anfänger) bis C2 (Experte). 27 Modul 2 ist grundsätzlich auch Voraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürger- schaft. 28 In manchen Gesetzen und Verordnungen gibt es Anknüpfungspunkte. So schreibt z. B. die Oö. Wohn- bauförderung-Deutschkenntnis-Verordnung 2020 den Nachweis von Deutschkenntnissen im Bereich der Wohnbauförderung vor. Auch das Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz knüpft an eine Integrations- bereitschaft an und setzt eine Bemühenspflicht zum Spracherwerb voraus. Vorbild durch Qualität – zertifiziert nach ISO 9001 und dem NPO-Label für Management Excellence 13
Sie können auch lesen