JACOBS DOUWE EGBERTS MELDERICHTLINIE - November 2020
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INHALT Einführung 3 Zweck 4 Geltungsbereich der Richtlinie 4 Melderichtlinie 5 Wie lautet die Unternehmensrichtlinie in Bezug auf Vergeltungsmaßnahmen? 6 Warum sollte ich ein Problem melden? 6 Was erwartet das Unternehmen von mir? 7 Wie melde ich ein Problem und wen sollte ich kontaktieren? 9 Was ist, wenn ich meinem Vorgesetzten etwas melde und mir gesagt wird, ich sollte darüber Stillschweigen bewahren? 10 Was sollte ich tun, wenn ein Mitarbeiter einen möglichen Verstoß bei mir meldet? 10 Wird meine Identität vertraulich behandelt? 11 Wie wird meine Meldung behandelt? 11 Was ist, wenn ich zweifle, ob ich ein Compliance-Problem melden soll? 12 Welche Rolle spielt das Management bei Untersuchungen? 13 Wie werde ich geschützt? 13 Was ist, wenn ich glaube, in Verhalten involviert zu sein, das gegen das Gesetz oder die Unternehmensrichtlinien verstößt? 14 Gibt es bei dieser Melderichtlinie Ausnahmen? 14 Berichterstattung 15 Kontakt/Bericht 16 Wie kontaktiere ich die Helpline? 17 Helpline-Nummern 17 Dokumenthistorie 20 JDE-Untersuchungsansatz 23 2
ZWECK Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie (den Verdacht auf) Betrug, Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen das Gesetz und/oder Unternehmensrichtlinien, einschließlich Verhaltenskodex, melden. GELTUNGSBEREICH DER RICHTLINIE Diese Richtlinie findet Anwendung auf alle (leitenden) Angestellten und Führungskräfte von JDE sowie auf alle Mitgliedsfirmen und angegliederten Unternehmen (hier zusammen "das Unternehmen" genannt). Wenn Sie Betrug, Unregelmäßigkeiten oder ungebührliches Verhalten beobachten, erfahren oder vermuten, müssen Sie dies sofort melden. Diese grundlegende Verpflichtung obliegt allen, die für das Unternehmen weltweit arbeiten. Unabhängig von Ihrem Arbeitsstandort, Ihrer Stellung oder Gehaltsstufe: Wenn Sie von Verfehlungen Kenntnis erhalten, erwartet das Unternehmen, dies von Ihnen zu hören. Die Innenrevisionsabteilung (Internal Audit) des Unternehmens verfügt über ein Verfahren zur Bearbeitung von Betrugsvorwürfen und anderen Behauptungen bezüglich ungebührlichen Verhaltens. 4 Inhaltsangabe
MELDERICHTLINIE MELDERICHTLINIE KONTAKT/BERICHT DOKUMENTHISTORIE JDE- UNTERSUCHUNGSANSATZ Inhaltsangabe
WIE LAUTET UNSERE RICHTLINIE IN BEZUG AUF VERGELTUNGSMASSNAHMEN? Wenn Sie ein Problem oder eine Verfehlung melden, tun Sie das Richtige. Das Unternehmen duldet keine etwaigen Vergeltungsmaßnahmen gegen Sie. Wenn Sie wissen oder vermuten, dass eine Vergeltungsmaßnahme gegen Sie, einen anderen Mitarbeiter oder einen Lieferanten erfolgte, sollten Sie dies schnellstmöglich Ihrem Manager melden oder die Helpline anrufen. Wer Vergeltungsmaßnahmen gegen einen anderen Mitarbeiter ergreift, weil dieser ein Problem gemeldet hat, wird bestraft. Dies kann auch eine Kündigung umfassen. In böser Absicht gemeldete Probleme oder Anschuldigungen (zum Beispiel in dem Wissen, dass diese falsch sind) werden dagegen nicht geduldet. Mitarbeiter, die dies tun, werden bestraft. Diese Strafe kann auch eine Kündigung umfassen. WARUM SOLLTE ICH EIN PROBLEM MELDEN? Das Unternehmen kann seine Verpflichtungen in Bezug auf integres Verhalten nicht erfüllen, wenn wir als Mitarbeiter keine Meldung erstatten, obwohl wir dies tun sollten. Das Management muss über Probleme Bescheid wissen, damit diese schnell und korrekt angegangen werden können. Durch Ihre Meldung tragen Sie zum Schutz des Unternehmens, zu Ihrem eigenen Schutz und dem anderer Stakeholder bei. So wird auch das Risiko finanzieller Verluste und Rufschädigung durch Betrug und/oder Fehlverhalten gesenkt. DIE WERTE, DIE UNSEREM VERHALTEN ZUGRUNDE LIEGEN, SIND: EINFACHHEIT UNTERNEHMERTUM VERANTWORTLICHKEIT DISZIPLIN SOLIDARITÄT 6 Inhaltsangabe MELDERICHTLINIE
WAS ERWARTET DAS UNTERNEHMEN VON MIR? Sie müssen nicht nur Ihre Verantwortlichkeiten in Bezug auf Compliance und Integrität kennen, die auf Ihre Arbeit Anwendung finden, sondern sich auch direkt melden, wenn Sie glauben, dass jemand im Namen des Unternehmens (einschließlich Ihrer Person) etwas tat oder tut oder vielleicht etwas plant, das gegen das Gesetz oder gegen eine Unternehmensrichtlinie verstößt, oder anderweitig in Betrug oder Fehlverhalten involviert ist. Beispiele für eine (angebliche) Verfehlung, die gegen das Gesetz, eine Vorschrift und/ oder Unternehmensrichtlinien verstößt und die Sie melden sollten: 1. Nicht korrekte Finanzberichterstattung, unter anderem: a. Nicht korrekte Gewinnrealisierung b. Fiktive Transaktionen oder nicht mit dem Fremdvergleichsgrundsatz konforme Transaktionen c. Round-Tripping d. Überbewertung von Vermögenswerten (fiktive Warenbestände/Forderungen) e. Nicht korrekte Anlagenvalidierung, wie OPEX-CAPEX-Wechsel f. Unterbewertung von Passiva und Ausgaben, wie zeitlicher Aufschub g. Verwendung von Konzernkonten, Zwischenkonten oder Managementschätzungen, um die Finanzlage zu beschönigen h. Nicht korrekte Offenlegung i. Anderweitige nicht korrekte Erstellung, Berichterstattung oder Fälschung von Geschäfts- und Finanzaufzeichnungen des Unternehmens oder von behördlichen Einreichungen 2. Entwendung von Vermögenswerten, unter anderem: a. Nicht verzeichnete Verkäufe oder Nachlässe b. Einsatz fiktiver Verkäufer oder verdeckte Provisionen c. Privateinkauf auf Kosten des Unternehmens d. Fiktive Mitarbeiter auf der Gehaltsliste e. Diebstahl von Warenbeständen, z. B. durch gefälschte Verkäufe oder Abbuchungen f. Andere absichtliche Falschdarstellungen der Geschäftsbücher 7 Inhaltsangabe MELDERICHTLINIE
3. Manipulation von Ausschreibungsverfahren 4. Überhöhte Rechnungen an Verkäufer 5. Zuvielberechnung an Kunden für nicht existierende Waren oder Dienstleistungen 6. Steuerhinterziehung 7. Schwarzzahlungen 8. Geldwäsche 9. Zweckwidrige Rentenbeiträge oder Versicherungsprämien 10. Kommerzielle Bestechung 11. Bestechung von Regierungsbeamten 12. Einsatz von Unternehmensvermögenswerten für Privatgüter 13. Nicht korrekte Erstattung von Auslagen 14. Verdeckte Provisionen 15. Interessenskonflikte 16. Management Override 17. Betrug, Korruption oder für andere bedrohliches Verhalten 18. Belästigung, Mobbing und Diskriminierung 19. Gefährliche Arbeitsmethoden 20. Geheime Absprachen mit Konkurrenten 21. Geheime Absprachen, die die Funktionstrennung auflösen 22. Annahme oder Vergabe von unerlaubten Geschenken 23. Verstöße gegen die Marketingrichtlinie 24. Arbeitsplatzverstöße 25. Missbrauch der geistigen Eigentumsrechte 26. Diebstahl oder Veruntreuung 27. Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person, die ein Compliance-Problem meldet 28. Sicherheitsprobleme in Bezug auf Personen oder Produkte 8 Inhaltsangabe MELDERICHTLINIE
29. Produktmanipulation oder -änderung 30. Nichtkonforme Verarbeitung von in Bezug auf den Datenschutz sensiblen Daten 31. Andere Verstöße gegen das Gesetz Bei der Durchführung einer Untersuchung erwartet das Unternehmen die uneingeschränkte Mitwirkung seiner Mitarbeiter und aller anderen Beteiligten, einschließlich Lieferanten, Verkäufer, Auftragnehmer und deren Angestellte. Das Unternehmen duldet keine Versuche, die Untersuchung zu behindern. Das Unternehmen erwartet von allen, die in Untersuchungen involviert sind oder daran mitwirken, dass sie diese Angelegenheiten so diskret und vertraulich wie möglich behandeln. Personen, die die Aufgabe haben, eine Untersuchung durchzuführen und dabei Hilfe zu leisten, tun dies gemäß dem Untersuchungsansatz des Unternehmens. Sie betrachten es als Priorität, Untersuchungen zeitnah, effektiv und effizient abzuschließen. WIE MELDE ICH EIN PROBLEM UND WEN SOLLTE ICH KONTAKTIEREN? Wenn Sie einen triftigen Grund haben zu glauben, dass ein Verstoß gegen das Gesetz oder gegen eine Unternehmensrichtlinie oder ein anderes unethisches Verhalten vorliegt, sollten Sie dies anhand einer der folgenden Methoden melden: • Melden Sie das Problem Ihrem Manager (der diese Meldung dann weiterleiten muss, siehe Seite 10 unten). • Wenn dies Ihren Manager betrifft, sollten Sie Ihren lokalen Compliance-Beauftragten ansprechen. (Fragen Sie Ihre Kontaktperson in der Personalabteilung, wer Ihr lokaler Compliance-Beauftragter ist, oder folgen Sie dem Link https://coffeeandtea.sharepoint.com/sites/csi1/ RACommunity/Pages/About.aspx und klicken Sie auf "Local Compliance"). • Melden Sie das Problem direkt der zentralen Compliance- Stelle (durch Senden einer direkten E-Mail an ethics.compliance@JDEcoffee.com). Oder: • Melden Sie das Problem über die Helpline des Unternehmens. Nutzen Sie die Helpline, wenn Sie lieber nicht direkt mit einer Person reden möchten, wenn Sie sich lieber an eine unabhängige Drittpartei wenden möchten oder wenn Sie anonym bleiben wollen. 9 Inhaltsangabe MELDERICHTLINIE
Zur Senkung des Risikos finanzieller Verluste und der Rufschädigung ist für das Unternehmen eine komplette, zentrale Übersicht aller gemeldeten Probleme von Interesse. Wenn Sie wahrnehmen oder vermuten, dass Probleme aus irgendeinem Grund beim lokalen Management liegen bleiben und nicht der zentralen Compliance-Stelle gemeldet wurden, müssen Sie dies sofort über die Helpline oder Webline melden oder eine E-Mail schicken an ethics.compliance@JDEcoffee.com. WAS IST, WENN ICH MEINEM VORGESETZTEN ETWAS MELDE UND MIR GESAGT WIRD, ICH SOLLTE DARÜBER STILLSCHWEIGEN BEWAHREN? Wenn Sie glauben, davon abgehalten zu werden, einen möglichen Verstoß gegen das Gesetz oder eine Unternehmensrichtlinie zu melden, sollten Sie sowohl das ursprüngliche Problem als auch die Tatsache melden, dass Sie zum Stillschweigen gemahnt wurden. Sie können entweder die zentrale Compliance-Stelle kontaktieren oder die Helpline des Unternehmens anrufen (siehe Absatz 7 unten). WAS SOLLTE ICH TUN, WENN EIN MITARBEITER EINEN MÖGLICHEN VERSTOSS BEI MIR MELDET? Wenn sich ein Mitarbeiter bezüglich eines vermuteten Betrugsfalls und/oder Compliance-Problems bei Ihnen meldet, müssen Sie sofort die ranghöchste Person an Ihrem Standort oder Ihren Vorgesetzten informieren, es sei denn, das vermutete Fehlverhalten betrifft sie oder ihn direkt. In diesem Fall sollten Sie sich beim Compliance-Beauftragten des Unternehmens melden (ethics.compliance@JDEcoffee.com) oder bei der Helpline anrufen. Wenn Sie selbst die höchste Position in Ihrer Betreibergesellschaft oder Ihrem Land einnehmen, sollten Sie sich immer beim Compliance-Beauftragten des Unternehmens melden (E-Mail an ethics.compliance@JDEcoffee.com) oder die Helpline anrufen (siehe unten). 10 Inhaltsangabe MELDERICHTLINIE
WIRD MEINE IDENTITÄT VERTRAULICH BEHANDELT? Wenn der oder die Meldende (die Person, die die Informationen zuerst erteilte) anonym bleiben möchte, kann er oder sie sich darauf verlassen, dass das System keine Rückschlüsse auf die Quelle erlaubt. Der/die Meldende erhält vom System einen einzigartigen Code. Mit diesem Code kann er oder sie Folgeschritte des Unternehmens verifizieren. Das Unternehmen behandelt alle Meldungen diskret und mit Respekt. Natürlich müssen bestimmte Einzelpersonen über die Meldung und die Einzelheiten der Vorwürfe informiert werden, um effektiv untersuchen und Folgeschritte einleiten zu können. Außerdem kann es vorkommen, dass das Unternehmen von Rechts wegen dazu verpflichtet ist, Dritte über gemeldete (Compliance-)Probleme zu informieren. WIE WIRD MEINE MELDUNG BEHANDELT? Das Unternehmen nimmt alle Meldungen ernst. Die Innenrevisionsabteilung untersucht die Fakten, um objektiv feststellen zu können, was passiert ist, und beschließt dann, wie man die Angelegenheit am besten untersuchen und lösen kann. Der Untersuchungsansatz des Unternehmens bestimmt die Grundprinzipien für die Durchführung von Untersuchungen. Alle Untersuchungen sollten wie folgt sein: • objektiv • kompetent • ehrlich und fair • zeitgerecht • gründlich • vertraulich. Auf Anfrage erhält der Mitarbeiter, der eine Meldung erteilt hat, allgemeine Informationen über den Fortgang und den Abschluss der Untersuchung und deren Ergebnis, es sei denn, diese Rückmeldung wäre der Untersuchung abträglich. Alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen werden getroffen, um persönliche Daten vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Bearbeitung zu schützen. 11 Inhaltsangabe MELDERICHTLINIE
Der Global Chief Compliance Officer (GCCO) wird zusammen mit dem Director of Internal Audit, eventuell nach Rücksprache mit anderen Führungskräften, festlegen, ob die Weiterleitung an das Global Compliance Council berechtigt ist. Mitglieder des Global Compliance Council sind der General Counsel, der VP HR, der CFO, der Global Finance Controls Director, der Director of Internal Audit und der GCCO (Vorsitz). Das Global Compliance Council legt fest, ob die Weiterleitung an den Firmenvorstand oder andere Parteien berechtigt ist. Weitere Details über den JDE-Untersuchungsansatz finden Sie in Anhang 1 dieser Richtlinie. WAS IST, WENN ICH ZWEIFLE, OB ICH EIN COMPLIANCE-PROBLEM MELDEN SOLL? Wir sind uns bewusst, dass es schwierig sein kann, ein Problem zu melden. Im Allgemeinen gibt es eine Reihe von Gründen, warum jemand keine Meldung erstattet. Zunächst kann jemand Angst vor Vergeltungsmaßnahmen haben. Wir möchten Ihnen versichern, dass das Unternehmen Vergeltung nicht duldet. Ein weiterer Grund kann sein, dass man befürchtet, mit der Meldung nichts zu bewirken. Wir können Ihnen versichern, dass wir bei jeder Meldung eines potenziellen Problems durch einen Mitarbeiter entsprechende Maßnahmen zur Untersuchung und Stellungnahme ergreifen. Wenn wir ein Fehlverhalten feststellen, ergreift das Unternehmen unabhängig von der Stellung oder Position der beteiligten Personen Gegenmaßnahmen, einschließlich, wenn erforderlich, Disziplinarmaßnahmen. 12 Inhaltsangabe MELDERICHTLINIE
WELCHE ROLLE SPIELT DAS MANAGEMENT BEI UNTERSUCHUNGEN? Weder das Management noch Mitarbeiter dürfen individuelle Untersuchungen, Befragungen oder Vernehmungen vornehmen oder verdächtige Einzelpersonen kontaktieren, es sei denn, dies geschieht nach Rücksprache mit der Innenrevisionsabteilung. WIE WERDE ICH GESCHÜTZT? Allen Mitarbeitern, die einen Verstoß melden, wobei der Mitarbeiter davon ausgeht oder nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass es sich tatsächlich um einen Verstoß handelt, wird nach ihrer Meldung Schutz gewährt. Dieser Schutz beinhaltet, dass das Unternehmen Mitarbeiter im Rahmen der Beschäftigungsbedingungen nicht entlässt, zurückstuft, beurlaubt, bedroht, belästigt oder auf irgendeine Weise diskriminiert. Das Unternehmen duldet keinerlei Form von Bedrohung bzw. Vergeltung oder andere gegen einen Mitarbeiter gerichtete Handlungen, der eine Meldung über einen Verstoß gemacht hat oder dabei geholfen hat. Jegliche Bedrohung, Vergeltung oder anderweitige Handlung dieser Art muss sofort dem Leiter der Innenrevisionsabteilung gemeldet werden. 13 Inhaltsangabe MELDERICHTLINIE
WAS IST, WENN ICH GLAUBE, IN VERHALTEN INVOLVIERT ZU SEIN, DAS GEGEN DAS GESETZ ODER DIE UNTERNEHMENSRICHTLINIEN VERSTÖSST? Als Mitarbeiter des Unternehmens wird von Ihnen erwartet, dass Sie alle anwendbaren Vorschriften und Richtlinien kennen und diese befolgen. Wenn Sie das Gefühl haben, möglicherweise gegen ein Gesetz oder eine Richtlinie verstoßen zu haben, ist es immer besser, sich selber zu melden als von einer andere Person beschuldigt zu werden. Die eigene Meldung eines Verstoßes schützt einen Mitarbeiter zwar nicht vor Disziplinarmaßnahmen oder anderen Gegenmaßnahmen, stellt aber einen wichtigen Faktor für das Unternehmen bei dem Entschluss dar, welche Maßnahme ergriffen wird. GIBT ES BEI DIESER MELDERICHTLINIE AUSNAHMEN? Das Unternehmen hat das Recht, Arbeitsverträge, Richtlinien und/ oder den Verhaltenskodex gegen Mitarbeiter geltend zu machen, die Meldung machen. Nachteilige Handlungen, die gegen Mitarbeiter gerichtet sind, die den Verstoß gegen diese Verträge, Richtlinien oder den Verhaltenskodex melden, werden nicht als Vergeltungsmaßnahme betrachtet, solange die Geltendmachung in Bezug auf andere Mitarbeiter, die keine Meldung erstatten, konsistent ist. Wo kann ich mehr erfahren? Auf der Intranet-Site über zentrale Richtlinien finden Sie mehr über unser Governance- und Compliance-Regelwerk und unsere Meldungsmechanismen, einschließlich Helpline. Den Verhaltenskodex von Jacobs Douwe Egberts finden Sie unter www.jacobsdouweegberts.com Oder schicken Sie eine E-Mail direkt an die Compliance- und Innenrevisionsabteilung: Ethics.Compliance@JDEcoffee.com 14 Inhaltsangabe MELDERICHTLINIE
BERICHTERSTATTUNG Die lokalen Compliance-Räte werden unter dem Vorsitz des lokalen Compliance-Beauftragten regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr) eine Übersicht der eingegangenen Meldungen und deren Ergebnisse an den GCCO weiterleiten. Der GCCO wird regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr) eine Übersicht aller lokal und global eingegangenen Meldungen an den Prüfungsausschuss des Vorstands und den globalen Compliance-Rat weiterleiten. 15 Inhaltsangabe MELDERICHTLINIE
KONTAKT/BERICHT MELDERICHTLINIE KONTAKT/BERICHT DOKUMENTHISTORIE JDE- UNTERSUCHUNGSANSATZ Inhaltsangabe
WIE KONTAKTIERE ICH DIE HELPLINE? Die Helpline ist rund um die Uhr für alle Mitarbeiter weltweit verfügbar und ermöglicht es Mitarbeitern, das Unternehmen über vermuteten oder festgestellten Betrug sowie über Verhaltens- und Compliance- Probleme im Unternehmen zu informieren, die möglicherweise eine Untersuchung erforderlich machen. Die Helpline ist so konzipiert, dass Ihre Anliegen und Ihre Identität vertraulich behandelt werden. Wenn es Ihnen angenehmer ist, können Sie die Helpline auch anonym kontaktieren. Ihre Informationen werden nur an diejenigen Personen weitergeleitet, die über diese Informationen verfügen müssen, z. B. zur Beantwortung Ihrer Fragen oder zur Untersuchung und Behebung von Problemen, die Sie vorgebracht haben. Sie erreichen die Helpline unter den nachstehenden Telefonnummern. HELPLINE-NUMMERN LAND ZUGANGSCODE GEBÜHRENFREI/LCR Australien 61283113030 Österreich 0800 281700 Belarus 882000 730028 Belgien 003224010546 Brasilien 52262 0800 761 4120 Bulgarien 00800 110 44 74 China 52262 4001 204952 Tschechische Republik +420228885126 Dänemark 4536927633 Frankreich 52262 33170770423 Georgien +995706777955 Deutschland 52262 0800 180 4007 17 Inhaltsangabe KONTAKT/BERICHT
Griechenland +302111984823 Ungarn 06800 14863 Irland 0035316950742 Italien 00390687503657 Kasachstan 87172696063 Lettland +37166164320 Litauen +37052140795 Malaysia 52262 60392122180 Mexiko 52262 525541611449 Marokko 212520485043 Niederlande 0031207036452 Neuseeland +6498874609 Norwegen 52262 2193 9710 Polen +48128812711 Portugal 800 880 374 Rumänien 08008 94440 Russland 52262 +74993504513 Singapur 52262 6531631423 Slowakei 421233056807 Südafrika 0800 990520 Spanien 4938004964 Schweden 46850336415 Schweiz 0225801730 Thailand 027873679 Türkei 902129001615 Vereinigtes Königreich 0800 374199 Ukraine 52262 +44 1249 661808 USA 1877 533 5310 Sambia +44 1249 661808 18 Inhaltsangabe KONTAKT/BERICHT
Steht Ihr Land nicht in der Liste? Bitte nehmen Sie dann unter folgender Nummer Kontakt auf: +44 1249 661808 Oder wählen Sie eine der folgenden kostenlosen Nummern: http://www.expolink.co.uk/whistleblowing-hotline/PDF/International-Freephone-listing.pdf SIE KÖNNEN UNS JEDERZEIT KONTAKTIEREN UNTER: Berichterstattungssystem: https://wrs.expolink.co.uk/JDE E-Mail: Ethics.compliance@JDEcoffee.com Website des Unternehmens: www.jacobsdouweegberts.com Die Kontaktliste der lokalen Compliance-Beauftragten finden Sie auf der Site mit dem Compliance-Regelwerk von JDE: https://coffeeandtea.sharepoint.com/sites/csi1/RACommunity/Pages/About.aspx 19 Inhaltsangabe KONTAKT/BERICHT
DOKUMENTHISTORIE MELDERICHTLINIE KONTAKT/BERICHT DOKUMENTHISTORIE JDE- UNTERSUCHUNGSANSATZ Inhaltsangabe
DOKUMENTHISTORIE Version 1.0 Neu Version 2.0 Name der Richtlinie war "Informantenrichtlinie" und wurde geändert zu "Melderichtlinie". Es wurden Änderungen durchgeführt, die die Zusammenfüh- rung der GRC-Abteilung mit der Abteilung Internal Audit wi- derspiegeln. Sie heißt jetzt Abteilung Risk & Assurance (später umbenannt in Internal Audit). Es wurden Änderungen zur Integration der Melde- und Un- tersuchungsrichtlinie von Mondelez durchgeführt, nachdem die Pläne für eine Partnerschaft mit DEMB1753 veröffentlicht wurden. Die folgenden Ergänzungen wurden durchgeführt: • Nummer 1 – Warum diese Richtlinie? • Nummer 5 – Warum sollte ich ein Problem melden? • Nummer 6 – Was erwartet das Unternehmen von mir? • Nummer 8 – Was ist, wenn ich meinem Vorgesetzten etwas melde und mir gesagt wird, ich sollte darüber Stillschweigen bewahren? • Nummer 9 – Was sollte ich tun, wenn ein Mitarbeiter einen möglichen Verstoß bei mir meldet? • Nummer 10 – Wie kontaktiere ich die Helpline? • Nummer 13 – Was ist, wenn ich zweifle, ob ich ein Compliance-Problem melden soll? • Nummer 16 – Was ist, wenn ich glaube, in Verhalten involviert zu sein, das gegen das Gesetz oder die Unternehmensrichtlinien verstößt? Folgende Änderungen wurden durchgeführt: • Nummer 3 – Wer muss diese Richtlinien befolgen? • Nummer 4 – Wie lautet unsere Richtlinie in Bezug auf Vergeltungsmaßnahmen? • Nummer 11 – Wird meine Identität vertraulich behandelt? • Nummer 12 – Wie wird meine Meldung behandelt? 21 Inhaltsangabe DOKUMENTHISTORIE
Folgende Absätze wurden gelöscht: • Kann ich anonym eine Anschuldigung vorbringen? • Was passiert, wenn ich eine falsche Anschuldigung mache? Version 2.1 – gültig ab 10. November 2014 • Satz hinzugefügt in Absatz 4: Wenn dies Ihren Reporting Manager betrifft, sollten Sie Ihren lokalen Compliance- Beauftragten ansprechen. (Fragen Sie Ihre Kontaktperson in der Personalabteilung, wer Ihr lokaler Compliance- Beauftragter ist.) • Satz hinzugefügt in Absatz 6: Wenn Sie selbst die höchste Position in Ihrer Betreibergesellschaft oder Ihrem Land einnehmen, sollten Sie sich immer beim Compliance- Beauftragten des Unternehmens melden (E-Mail an ethics. compliance@demb.com) oder die Helpline anrufen. Version 2.2 – gültig ab 6. Juli 2015 • Rebranding der Richtlinie von DEMB zu JDE • Neue Telefonnummern hinzugefügt für neue JDE-Länder in Abschnitt 7 Wie kontaktiere ich die Helpline? Version 2.3 – gültig ab 18. Dezember 2015 • Risk & Assurance geändert zu Internal Audit • Satz zur Verdeutlichung bezüglich anonymer Meldungen hinzugefügt in Absatz 7. Version 2.4 – gültig ab 5. Februar 2016 • Helpline-Nummern aktualisiert Version 2.5 – gültig ab 29. August 2016 • Helpline-Nummern aktualisiert Version 3.0 – gültig ab März 2017 • Untersuchungsverfahren verdeutlicht Version 3.1 – gültig ab April 2017 • Meldeverfahren verdeutlicht Version 3.2.1 – gültig ab Juni 2018 • Neue Helpline-Nummern und Website Version 3.2.2 – gültig ab November 2020 • Internationale Richtlinienverantwortung vom CFO auf den General Counsel übertragen. Der Ausdruck "in gutem Glauben" wurde gesetzgebenden Entwicklungen entsprechend gelöscht. 22 Inhaltsangabe DOKUMENTHISTORIE
JDE-UNTERSUCHUNGSANSATZ MELDERICHTLINIE KONTAKT/BERICHT DOKUMENTHISTORIE JDE- UNTERSUCHUNGSANSATZ Inhaltsangabe
JDE-UNTERSUCHUNGSANSATZ • Der Director of Internal Audit oder Global Chief Compliance Officer wird innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Meldung den lokalen Compliance-Beauftragten sowie weitere, relevante Personen zu Mitgliedern des Untersuchungsteams ernennen, das die Untersuchung leitet. • Der Mitarbeiter, der das vermutete Fehlverhalten meldete, erhält spätestens vier Wochen nach der Meldung Nachricht über den Stand der Untersuchung. • Das Untersuchungsteam entwirft einen Untersuchungsplan und spricht diesen mit dem Director of Internal Audit und dem GCCO ab. • Untersuchungsteams sind bestrebt, innerhalb von 60 Tagen Untersuchungen abzuschließen und Endberichte an den Director of Internal Audit und den GCCO zu schicken. • Alle während einer Untersuchung erfassten personengebundenen Daten unterliegen den Datenschutzverordnungen. • Wenn das Untersuchungsteam Zweifel bezüglich des Datenschutzes hat, hält es Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten oder dem GCCO, bevor eine bestimmte Untersuchungsmethode angewandt wird. • Die Untersuchung wird objektiv, kompetent, ehrlich, fair, zeitgerecht, gründlich und vertraulich durchgeführt. • Die Untersuchung konzentriert sich auf die Feststellung der Tatsachen bezüglich des Verstoßes gegen die JDE-Richtlinien oder anwendbaren Gesetze. • Das Untersuchungsteam wird die Methoden einsetzen, die in Anbetracht der Schwere, der Schwierigkeit und der verfügbaren Tatsachen über die vermuteten Verstöße für die Untersuchung passend, angemessen und relevant sind. • Wenn das Untersuchungsteam Zweifel darüber hat, ob der Einsatz einer bestimmten Untersuchungsmethode passend, angemessen und relevant ist, hält es vor Anwendung der Methode Rücksprache mit dem GCCO oder dem Director of Internal Audit. • Während der Befragungen im Rahmen der Untersuchung wird das Untersuchungsteam nur solche Informationen mit dem Befragten teilen, die für die Durchführung der Befragung erforderlich sind. • Der Name derjenigen Person, die die Meldung machte, wird nicht offengelegt. • Informationen werden dem Befragten so mitgeteilt, dass die Vertraulichkeit der Identität des Meldenden/der Meldenden so weit 24 wie möglich gesichert ist. Inhaltsangabe JDE-UNTERSUCHUNGSANSATZ
• Das Untersuchungsteam wird die Einhaltung des Prinzips des "rechtlichen Gehörs" sicherstellen. Das heißt, dass dem/der Beschuldigten ausreichend Möglichkeit geboten wird, ihre Meinung bezüglich der Beschuldigung vorzubringen. • Die Tatsache an sich, dass eine Untersuchung stattfindet, sowie alle Informationen bezüglich einer Untersuchung werden vertraulich behandelt und sind denjenigen Personen vorbehalten, die diese Informationen haben müssen. • Das Untersuchungsteam erstellt einen Endbericht mit Fakten, Beweisen und empfohlenen Maßnahmen und übergibt diesen dem Director of Internal Audit und dem GCCO. • Der Director of Internal Audit und der GCCO entscheiden, ob sie den Bericht an das Global Compliance Council weiterleiten. • Das Untersuchungsteam informiert die beschuldigte Person über die Untersuchungsergebnisse, sobald die Untersuchung abgeschlossen ist. • Das Untersuchungsteam informiert den/die Meldende(n) über den Abschluss der Untersuchung und über etwaige Schlussfolgerungen, so weit dies möglich ist. Bei einer anonymen Meldung erfolgt die Berichterstattung über das Online-Berichterstattungssystem, auf das der/die anonyme Meldende mithilfe eines Codes Zugang hat. Da an bestimmten Abhilfemaßnahmen auch andere Mitarbeiter beteiligt sein können, darf das Untersuchungsteam nur angeben, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden. • Alle Mitglieder des Untersuchungsteams werden alle in ihrem Besitz befindlichen Informationen an den lokalen Compliance- Beauftragten zurückgeben. • Der lokale Compliance-Beauftragte wird sofort alle personengebundenen Daten zu den Fällen, die sich als unbegründet erwiesen, löschen. 25 Inhaltsangabe JDE-UNTERSUCHUNGSANSATZ
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