JACOBS DOUWE EGBERTS MELDERICHTLINIE - November 2020

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JACOBS DOUWE EGBERTS MELDERICHTLINIE - November 2020
MELDERICHTLINIE
JACOBS DOUWE EGBERTS
November 2020
JACOBS DOUWE EGBERTS MELDERICHTLINIE - November 2020
INHALT

Einführung                                                                       3
     Zweck                                                                       4
     Geltungsbereich der Richtlinie                                              4
Melderichtlinie                                                                 5
     Wie lautet die Unternehmensrichtlinie in Bezug auf
     Vergeltungsmaßnahmen?                                                       6
     Warum sollte ich ein Problem melden?                                        6
     Was erwartet das Unternehmen von mir?                                       7
     Wie melde ich ein Problem und wen sollte ich kontaktieren?                  9
     Was ist, wenn ich meinem Vorgesetzten etwas melde und mir gesagt wird,
     ich sollte darüber Stillschweigen bewahren?                                10
     Was sollte ich tun, wenn ein Mitarbeiter einen möglichen Verstoß
     bei mir meldet?                                                            10
     Wird meine Identität vertraulich behandelt?                                11
     Wie wird meine Meldung behandelt?                                          11
     Was ist, wenn ich zweifle, ob ich ein Compliance-Problem melden soll?      12
     Welche Rolle spielt das Management bei Untersuchungen?                     13
     Wie werde ich geschützt?                                                   13
     Was ist, wenn ich glaube, in Verhalten involviert zu sein, das gegen das
     Gesetz oder die Unternehmensrichtlinien verstößt?                          14
     Gibt es bei dieser Melderichtlinie Ausnahmen?                              14
     Berichterstattung                                                          15
Kontakt/Bericht                                                                 16
     Wie kontaktiere ich die Helpline?                                          17
     Helpline-Nummern                                                           17
Dokumenthistorie                                                                20
JDE-Untersuchungsansatz                                                         23

                                                                                     2
JACOBS DOUWE EGBERTS MELDERICHTLINIE - November 2020
EINFÜHRUNG

      MELDERICHTLINIE   KONTAKT/BERICHT   DOKUMENTHISTORIE           JDE-
                                                             UNTERSUCHUNGSANSATZ

Inhaltsangabe
JACOBS DOUWE EGBERTS MELDERICHTLINIE - November 2020
ZWECK

    Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie
    (den Verdacht auf) Betrug, Unregelmäßigkeiten
    und Verstöße gegen das Gesetz und/oder
    Unternehmensrichtlinien, einschließlich
    Verhaltenskodex, melden.

    GELTUNGSBEREICH DER
    RICHTLINIE
    Diese Richtlinie findet Anwendung auf alle
    (leitenden) Angestellten und Führungskräfte
    von JDE sowie auf alle Mitgliedsfirmen und
    angegliederten Unternehmen (hier zusammen
    "das Unternehmen" genannt).
    Wenn Sie Betrug, Unregelmäßigkeiten oder
    ungebührliches Verhalten beobachten, erfahren
    oder vermuten, müssen Sie dies sofort melden.
    Diese grundlegende Verpflichtung obliegt allen,
    die für das Unternehmen weltweit arbeiten.
    Unabhängig von Ihrem Arbeitsstandort, Ihrer
    Stellung oder Gehaltsstufe: Wenn Sie von
    Verfehlungen Kenntnis erhalten, erwartet das
    Unternehmen, dies von Ihnen zu hören.
    Die Innenrevisionsabteilung (Internal Audit) des
    Unternehmens verfügt über ein Verfahren zur
    Bearbeitung von Betrugsvorwürfen und anderen
    Behauptungen bezüglich ungebührlichen
    Verhaltens.

                                                       4

Inhaltsangabe
JACOBS DOUWE EGBERTS MELDERICHTLINIE - November 2020
MELDERICHTLINIE

      MELDERICHTLINIE   KONTAKT/BERICHT   DOKUMENTHISTORIE           JDE-
                                                             UNTERSUCHUNGSANSATZ

Inhaltsangabe
JACOBS DOUWE EGBERTS MELDERICHTLINIE - November 2020
WIE LAUTET UNSERE RICHTLINIE IN BEZUG
    AUF VERGELTUNGSMASSNAHMEN?
    Wenn Sie ein Problem oder eine Verfehlung melden, tun
    Sie das Richtige. Das Unternehmen duldet keine etwaigen
    Vergeltungsmaßnahmen gegen Sie. Wenn Sie wissen oder
    vermuten, dass eine Vergeltungsmaßnahme gegen Sie, einen
    anderen Mitarbeiter oder einen Lieferanten erfolgte, sollten Sie
    dies schnellstmöglich Ihrem Manager melden oder die Helpline
    anrufen.
    Wer Vergeltungsmaßnahmen gegen einen anderen Mitarbeiter
    ergreift, weil dieser ein Problem gemeldet hat, wird bestraft.
    Dies kann auch eine Kündigung umfassen. In böser Absicht
    gemeldete Probleme oder Anschuldigungen (zum Beispiel in
    dem Wissen, dass diese falsch sind) werden dagegen nicht
    geduldet. Mitarbeiter, die dies tun, werden bestraft. Diese
    Strafe kann auch eine Kündigung umfassen.

    WARUM SOLLTE ICH EIN
    PROBLEM MELDEN?
    Das Unternehmen kann seine Verpflichtungen in Bezug auf
    integres Verhalten nicht erfüllen, wenn wir als Mitarbeiter
    keine Meldung erstatten, obwohl wir dies tun sollten. Das
    Management muss über Probleme Bescheid wissen, damit
    diese schnell und korrekt angegangen werden können. Durch
    Ihre Meldung tragen Sie zum Schutz des Unternehmens, zu
    Ihrem eigenen Schutz und dem anderer Stakeholder bei. So
    wird auch das Risiko finanzieller Verluste und Rufschädigung
    durch Betrug und/oder Fehlverhalten gesenkt.

                                                    DIE WERTE, DIE UNSEREM VERHALTEN
                                                    ZUGRUNDE LIEGEN, SIND:

                                                    EINFACHHEIT
                                                    UNTERNEHMERTUM
                                                    VERANTWORTLICHKEIT
                                                    DISZIPLIN
                                                    SOLIDARITÄT
                                                                                       6

Inhaltsangabe                     MELDERICHTLINIE
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WAS ERWARTET DAS
    UNTERNEHMEN VON MIR?
    Sie müssen nicht nur Ihre Verantwortlichkeiten in Bezug auf
    Compliance und Integrität kennen, die auf Ihre Arbeit Anwendung
    finden, sondern sich auch direkt melden, wenn Sie glauben, dass
    jemand im Namen des Unternehmens (einschließlich Ihrer Person)
    etwas tat oder tut oder vielleicht etwas plant, das gegen das Gesetz
    oder gegen eine Unternehmensrichtlinie verstößt, oder anderweitig
    in Betrug oder Fehlverhalten involviert ist. Beispiele für eine
    (angebliche) Verfehlung, die gegen das Gesetz, eine Vorschrift und/
    oder Unternehmensrichtlinien verstößt und die Sie melden sollten:
    1.     Nicht korrekte Finanzberichterstattung, unter anderem:
      a. Nicht korrekte Gewinnrealisierung
      b. Fiktive Transaktionen oder nicht mit dem
         Fremdvergleichsgrundsatz konforme Transaktionen
      c.   Round-Tripping
      d. Überbewertung von Vermögenswerten (fiktive
         Warenbestände/Forderungen)
      e. Nicht korrekte Anlagenvalidierung, wie OPEX-CAPEX-Wechsel
      f.   Unterbewertung von Passiva und Ausgaben, wie zeitlicher
           Aufschub
      g. Verwendung von Konzernkonten, Zwischenkonten
         oder Managementschätzungen, um die Finanzlage zu
         beschönigen
      h. Nicht korrekte Offenlegung
      i.   Anderweitige nicht korrekte Erstellung, Berichterstattung oder
           Fälschung von Geschäfts- und Finanzaufzeichnungen des
           Unternehmens oder von behördlichen Einreichungen
    2.     Entwendung von Vermögenswerten, unter anderem:
      a. Nicht verzeichnete Verkäufe oder Nachlässe
      b. Einsatz fiktiver Verkäufer oder verdeckte Provisionen
      c.   Privateinkauf auf Kosten des Unternehmens
      d. Fiktive Mitarbeiter auf der Gehaltsliste
      e. Diebstahl von Warenbeständen, z. B. durch gefälschte
         Verkäufe oder Abbuchungen
      f.   Andere absichtliche Falschdarstellungen der Geschäftsbücher      7

Inhaltsangabe                      MELDERICHTLINIE
JACOBS DOUWE EGBERTS MELDERICHTLINIE - November 2020
3.    Manipulation von Ausschreibungsverfahren
    4.    Überhöhte Rechnungen an Verkäufer
    5.    Zuvielberechnung an Kunden für nicht existierende
          Waren oder Dienstleistungen
    6.    Steuerhinterziehung
    7.    Schwarzzahlungen
    8.    Geldwäsche
    9.    Zweckwidrige Rentenbeiträge oder
          Versicherungsprämien
    10.   Kommerzielle Bestechung
    11.   Bestechung von Regierungsbeamten
    12.   Einsatz von Unternehmensvermögenswerten für
          Privatgüter
    13.   Nicht korrekte Erstattung von Auslagen
    14.   Verdeckte Provisionen
    15.   Interessenskonflikte
    16.   Management Override
    17.   Betrug, Korruption oder für andere bedrohliches
          Verhalten
    18.   Belästigung, Mobbing und Diskriminierung
    19.   Gefährliche Arbeitsmethoden
    20.   Geheime Absprachen mit Konkurrenten
    21.   Geheime Absprachen, die die Funktionstrennung
          auflösen
    22.   Annahme oder Vergabe von unerlaubten
          Geschenken
    23.   Verstöße gegen die Marketingrichtlinie
    24.   Arbeitsplatzverstöße
    25.   Missbrauch der geistigen Eigentumsrechte
    26.   Diebstahl oder Veruntreuung
    27.   Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person, die
          ein Compliance-Problem meldet
    28.   Sicherheitsprobleme in Bezug auf Personen oder
          Produkte
                                                              8

Inhaltsangabe                    MELDERICHTLINIE
JACOBS DOUWE EGBERTS MELDERICHTLINIE - November 2020
29.   Produktmanipulation oder -änderung
    30.   Nichtkonforme Verarbeitung von in Bezug auf den
          Datenschutz sensiblen Daten
    31.   Andere Verstöße gegen das Gesetz
    Bei der Durchführung einer Untersuchung erwartet das
    Unternehmen die uneingeschränkte Mitwirkung seiner Mitarbeiter
    und aller anderen Beteiligten, einschließlich Lieferanten, Verkäufer,
    Auftragnehmer und deren Angestellte. Das Unternehmen duldet
    keine Versuche, die Untersuchung zu behindern. Das Unternehmen
    erwartet von allen, die in Untersuchungen involviert sind oder
    daran mitwirken, dass sie diese Angelegenheiten so diskret und
    vertraulich wie möglich behandeln. Personen, die die Aufgabe
    haben, eine Untersuchung durchzuführen und dabei Hilfe zu leisten,
    tun dies gemäß dem Untersuchungsansatz des Unternehmens. Sie
    betrachten es als Priorität, Untersuchungen zeitnah, effektiv und
    effizient abzuschließen.

    WIE MELDE ICH EIN PROBLEM UND
    WEN SOLLTE ICH KONTAKTIEREN?
    Wenn Sie einen triftigen Grund haben zu glauben, dass ein Verstoß
    gegen das Gesetz oder gegen eine Unternehmensrichtlinie oder
    ein anderes unethisches Verhalten vorliegt, sollten Sie dies anhand
    einer der folgenden Methoden melden:
    • Melden Sie das Problem Ihrem Manager (der diese Meldung
      dann weiterleiten muss, siehe Seite 10 unten).
    • Wenn dies Ihren Manager betrifft, sollten Sie Ihren
      lokalen Compliance-Beauftragten ansprechen. (Fragen
      Sie Ihre Kontaktperson in der Personalabteilung, wer Ihr
      lokaler Compliance-Beauftragter ist, oder folgen Sie dem
      Link https://coffeeandtea.sharepoint.com/sites/csi1/
      RACommunity/Pages/About.aspx und klicken Sie auf
      "Local Compliance").
    • Melden Sie das Problem direkt der zentralen Compliance-
      Stelle (durch Senden einer direkten E-Mail an
      ethics.compliance@JDEcoffee.com). Oder:
    • Melden Sie das Problem über die Helpline des
      Unternehmens.
    Nutzen Sie die Helpline, wenn Sie lieber nicht direkt mit
    einer Person reden möchten, wenn Sie sich lieber an eine
    unabhängige Drittpartei wenden möchten oder wenn Sie
    anonym bleiben wollen.                                                  9

Inhaltsangabe                     MELDERICHTLINIE
JACOBS DOUWE EGBERTS MELDERICHTLINIE - November 2020
Zur Senkung des Risikos finanzieller Verluste und der
    Rufschädigung ist für das Unternehmen eine komplette,
    zentrale Übersicht aller gemeldeten Probleme von Interesse.
    Wenn Sie wahrnehmen oder vermuten, dass Probleme aus
    irgendeinem Grund beim lokalen Management liegen bleiben
    und nicht der zentralen Compliance-Stelle gemeldet wurden,
    müssen Sie dies sofort über die Helpline oder Webline melden
    oder eine E-Mail schicken an ethics.compliance@JDEcoffee.com.

    WAS IST, WENN ICH MEINEM
    VORGESETZTEN ETWAS MELDE UND MIR
    GESAGT WIRD, ICH SOLLTE DARÜBER
    STILLSCHWEIGEN BEWAHREN?
    Wenn Sie glauben, davon abgehalten zu werden,
    einen möglichen Verstoß gegen das Gesetz oder eine
    Unternehmensrichtlinie zu melden, sollten Sie sowohl das
    ursprüngliche Problem als auch die Tatsache melden, dass Sie
    zum Stillschweigen gemahnt wurden. Sie können entweder die
    zentrale Compliance-Stelle kontaktieren oder die Helpline des
    Unternehmens anrufen (siehe Absatz 7 unten).

    WAS SOLLTE ICH TUN, WENN EIN
    MITARBEITER EINEN MÖGLICHEN
    VERSTOSS BEI MIR MELDET?
    Wenn sich ein Mitarbeiter bezüglich eines vermuteten
    Betrugsfalls und/oder Compliance-Problems bei Ihnen meldet,
    müssen Sie sofort die ranghöchste Person an Ihrem Standort
    oder Ihren Vorgesetzten informieren, es sei denn, das vermutete
    Fehlverhalten betrifft sie oder ihn direkt. In diesem Fall sollten
    Sie sich beim Compliance-Beauftragten des Unternehmens
    melden (ethics.compliance@JDEcoffee.com) oder bei der
    Helpline anrufen. Wenn Sie selbst die höchste Position in Ihrer
    Betreibergesellschaft oder Ihrem Land einnehmen, sollten Sie
    sich immer beim Compliance-Beauftragten des Unternehmens
    melden (E-Mail an ethics.compliance@JDEcoffee.com) oder die
    Helpline anrufen (siehe unten).

                                                                         10

Inhaltsangabe                     MELDERICHTLINIE
WIRD MEINE IDENTITÄT
    VERTRAULICH BEHANDELT?
    Wenn der oder die Meldende (die Person, die die Informationen
    zuerst erteilte) anonym bleiben möchte, kann er oder sie sich
    darauf verlassen, dass das System keine Rückschlüsse auf die
    Quelle erlaubt. Der/die Meldende erhält vom System einen
    einzigartigen Code. Mit diesem Code kann er oder sie Folgeschritte
    des Unternehmens verifizieren. Das Unternehmen behandelt
    alle Meldungen diskret und mit Respekt. Natürlich müssen
    bestimmte Einzelpersonen über die Meldung und die Einzelheiten
    der Vorwürfe informiert werden, um effektiv untersuchen und
    Folgeschritte einleiten zu können. Außerdem kann es vorkommen,
    dass das Unternehmen von Rechts wegen dazu verpflichtet ist,
    Dritte über gemeldete (Compliance-)Probleme zu informieren.

    WIE WIRD MEINE MELDUNG
    BEHANDELT?
    Das Unternehmen nimmt alle Meldungen ernst. Die
    Innenrevisionsabteilung untersucht die Fakten, um objektiv
    feststellen zu können, was passiert ist, und beschließt dann, wie
    man die Angelegenheit am besten untersuchen und lösen kann.
    Der Untersuchungsansatz des Unternehmens bestimmt die
    Grundprinzipien für die Durchführung von Untersuchungen. Alle
    Untersuchungen sollten wie folgt sein:
    • objektiv
    • kompetent
    • ehrlich und fair
    • zeitgerecht
    • gründlich
    • vertraulich.

    Auf Anfrage erhält der Mitarbeiter, der eine Meldung erteilt
    hat, allgemeine Informationen über den Fortgang und den
    Abschluss der Untersuchung und deren Ergebnis, es sei denn, diese
    Rückmeldung wäre der Untersuchung abträglich.
    Alle notwendigen Vorsorgemaßnahmen werden getroffen,
    um persönliche Daten vor unbefugtem Zugriff und unbefugter
    Bearbeitung zu schützen.                                             11

Inhaltsangabe                     MELDERICHTLINIE
Der Global Chief Compliance Officer (GCCO) wird zusammen
    mit dem Director of Internal Audit, eventuell nach Rücksprache
    mit anderen Führungskräften, festlegen, ob die Weiterleitung
    an das Global Compliance Council berechtigt ist.
    Mitglieder des Global Compliance Council sind der General
    Counsel, der VP HR, der CFO, der Global Finance Controls
    Director, der Director of Internal Audit und der GCCO (Vorsitz).
    Das Global Compliance Council legt fest, ob die Weiterleitung
    an den Firmenvorstand oder andere Parteien berechtigt ist.
    Weitere Details über den JDE-Untersuchungsansatz finden Sie
    in Anhang 1 dieser Richtlinie.

    WAS IST, WENN ICH ZWEIFLE,
    OB ICH EIN COMPLIANCE-PROBLEM
    MELDEN SOLL?
    Wir sind uns bewusst, dass es schwierig sein kann, ein Problem
    zu melden. Im Allgemeinen gibt es eine Reihe von Gründen,
    warum jemand keine Meldung erstattet.
    Zunächst kann jemand Angst vor Vergeltungsmaßnahmen
    haben. Wir möchten Ihnen versichern, dass das Unternehmen
    Vergeltung nicht duldet.
    Ein weiterer Grund kann sein, dass man befürchtet, mit der
    Meldung nichts zu bewirken. Wir können Ihnen versichern,
    dass wir bei jeder Meldung eines potenziellen Problems
    durch einen Mitarbeiter entsprechende Maßnahmen zur
    Untersuchung und Stellungnahme ergreifen. Wenn wir
    ein Fehlverhalten feststellen, ergreift das Unternehmen
    unabhängig von der Stellung oder Position der beteiligten
    Personen Gegenmaßnahmen, einschließlich, wenn erforderlich,
    Disziplinarmaßnahmen.

                                                                       12

Inhaltsangabe                     MELDERICHTLINIE
WELCHE ROLLE SPIELT DAS
    MANAGEMENT BEI UNTERSUCHUNGEN?
    Weder das Management noch Mitarbeiter dürfen
    individuelle Untersuchungen, Befragungen oder
    Vernehmungen vornehmen oder verdächtige
    Einzelpersonen kontaktieren, es sei denn, dies geschieht
    nach Rücksprache mit der Innenrevisionsabteilung.

    WIE WERDE ICH GESCHÜTZT?

    Allen Mitarbeitern, die einen Verstoß melden, wobei
    der Mitarbeiter davon ausgeht oder nach vernünftigem
    Ermessen davon ausgehen kann, dass es sich tatsächlich
    um einen Verstoß handelt, wird nach ihrer Meldung Schutz
    gewährt. Dieser Schutz beinhaltet, dass das Unternehmen
    Mitarbeiter im Rahmen der Beschäftigungsbedingungen
    nicht entlässt, zurückstuft, beurlaubt, bedroht, belästigt
    oder auf irgendeine Weise diskriminiert. Das Unternehmen
    duldet keinerlei Form von Bedrohung bzw. Vergeltung oder
    andere gegen einen Mitarbeiter gerichtete Handlungen,
    der eine Meldung über einen Verstoß gemacht hat oder
    dabei geholfen hat. Jegliche Bedrohung, Vergeltung oder
    anderweitige Handlung dieser Art muss sofort dem Leiter
    der Innenrevisionsabteilung gemeldet werden.

                                                                 13

Inhaltsangabe                     MELDERICHTLINIE
WAS IST, WENN ICH GLAUBE, IN
    VERHALTEN INVOLVIERT ZU SEIN,
    DAS GEGEN DAS GESETZ ODER DIE
    UNTERNEHMENSRICHTLINIEN VERSTÖSST?
    Als Mitarbeiter des Unternehmens wird von Ihnen erwartet, dass
    Sie alle anwendbaren Vorschriften und Richtlinien kennen und diese
    befolgen. Wenn Sie das Gefühl haben, möglicherweise gegen ein
    Gesetz oder eine Richtlinie verstoßen zu haben, ist es immer besser, sich
    selber zu melden als von einer andere Person beschuldigt zu werden.
    Die eigene Meldung eines Verstoßes schützt einen Mitarbeiter zwar
    nicht vor Disziplinarmaßnahmen oder anderen Gegenmaßnahmen,
    stellt aber einen wichtigen Faktor für das Unternehmen bei dem
    Entschluss dar, welche Maßnahme ergriffen wird.

    GIBT ES BEI DIESER
    MELDERICHTLINIE AUSNAHMEN?
    Das Unternehmen hat das Recht, Arbeitsverträge, Richtlinien und/
    oder den Verhaltenskodex gegen Mitarbeiter geltend zu machen, die
    Meldung machen. Nachteilige Handlungen, die gegen Mitarbeiter
    gerichtet sind, die den Verstoß gegen diese Verträge, Richtlinien oder
    den Verhaltenskodex melden, werden nicht als Vergeltungsmaßnahme
    betrachtet, solange die Geltendmachung in Bezug auf andere
    Mitarbeiter, die keine Meldung erstatten, konsistent ist.

          Wo kann ich mehr erfahren?
          Auf der Intranet-Site über zentrale Richtlinien finden Sie mehr
          über unser Governance- und Compliance-Regelwerk und unsere
          Meldungsmechanismen, einschließlich Helpline.
          Den Verhaltenskodex von Jacobs Douwe Egberts finden Sie unter
          www.jacobsdouweegberts.com
          Oder schicken Sie eine E-Mail direkt an die Compliance- und
          Innenrevisionsabteilung:
          Ethics.Compliance@JDEcoffee.com

                                                                                14

Inhaltsangabe                     MELDERICHTLINIE
BERICHTERSTATTUNG

    Die lokalen Compliance-Räte werden unter dem Vorsitz
    des lokalen Compliance-Beauftragten regelmäßig
    (mindestens einmal pro Jahr) eine Übersicht der
    eingegangenen Meldungen und deren Ergebnisse an den
    GCCO weiterleiten.
    Der GCCO wird regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr)
    eine Übersicht aller lokal und global eingegangenen
    Meldungen an den Prüfungsausschuss des Vorstands und
    den globalen Compliance-Rat weiterleiten.

                                                            15

Inhaltsangabe                  MELDERICHTLINIE
KONTAKT/BERICHT

      MELDERICHTLINIE   KONTAKT/BERICHT   DOKUMENTHISTORIE           JDE-
                                                             UNTERSUCHUNGSANSATZ

Inhaltsangabe
WIE KONTAKTIERE ICH DIE HELPLINE?

    Die Helpline ist rund um die Uhr für alle Mitarbeiter weltweit verfügbar
    und ermöglicht es Mitarbeitern, das Unternehmen über vermuteten
    oder festgestellten Betrug sowie über Verhaltens- und Compliance-
    Probleme im Unternehmen zu informieren, die möglicherweise eine
    Untersuchung erforderlich machen.
    Die Helpline ist so konzipiert, dass Ihre Anliegen und Ihre Identität
    vertraulich behandelt werden. Wenn es Ihnen angenehmer ist, können
    Sie die Helpline auch anonym kontaktieren. Ihre Informationen
    werden nur an diejenigen Personen weitergeleitet, die über diese
    Informationen verfügen müssen, z. B. zur Beantwortung Ihrer
    Fragen oder zur Untersuchung und Behebung von Problemen, die Sie
    vorgebracht haben.
    Sie erreichen die Helpline unter den nachstehenden Telefonnummern.

    HELPLINE-NUMMERN

      LAND                         ZUGANGSCODE           GEBÜHRENFREI/LCR
      Australien                                           61283113030

      Österreich                                            0800 281700

      Belarus                                            882000 730028

      Belgien                                            003224010546

      Brasilien                       52262               0800 761 4120

      Bulgarien                                         00800 110 44 74

      China                           52262                 4001 204952

      Tschechische Republik                             +420228885126

      Dänemark                                              4536927633

      Frankreich                      52262                33170770423

      Georgien                                          +995706777955

      Deutschland                     52262               0800 180 4007        17

Inhaltsangabe                     KONTAKT/BERICHT
Griechenland                                +302111984823

      Ungarn                                        06800 14863

      Irland                                      0035316950742

      Italien                                    00390687503657

      Kasachstan                                   87172696063

      Lettland                                     +37166164320

      Litauen                                      +37052140795

      Malaysia                     52262           60392122180

      Mexiko                       52262          525541611449

      Marokko                                     212520485043

      Niederlande                                 0031207036452

      Neuseeland                                    +6498874609

      Norwegen                     52262              2193 9710

      Polen                                        +48128812711

      Portugal                                       800 880 374

      Rumänien                                      08008 94440

      Russland                     52262           +74993504513

      Singapur                     52262             6531631423

      Slowakei                                    421233056807

      Südafrika                                     0800 990520

      Spanien                                        4938004964

      Schweden                                     46850336415

      Schweiz                                        0225801730

      Thailand                                        027873679

      Türkei                                      902129001615

      Vereinigtes Königreich                        0800 374199

      Ukraine                      52262         +44 1249 661808

      USA                                          1877 533 5310

      Sambia                                     +44 1249 661808   18

Inhaltsangabe                  KONTAKT/BERICHT
Steht Ihr Land nicht in der Liste?
    Bitte nehmen Sie dann unter folgender Nummer Kontakt auf:

       +44 1249 661808

    Oder wählen Sie eine der folgenden kostenlosen Nummern:
    http://www.expolink.co.uk/whistleblowing-hotline/PDF/International-Freephone-listing.pdf

    SIE KÖNNEN UNS JEDERZEIT KONTAKTIEREN UNTER:

    Berichterstattungssystem: https://wrs.expolink.co.uk/JDE
    E-Mail: Ethics.compliance@JDEcoffee.com
    Website des Unternehmens: www.jacobsdouweegberts.com
    Die Kontaktliste der lokalen Compliance-Beauftragten finden Sie auf der
    Site mit dem Compliance-Regelwerk von JDE:
    https://coffeeandtea.sharepoint.com/sites/csi1/RACommunity/Pages/About.aspx

                                                                                               19

Inhaltsangabe                     KONTAKT/BERICHT
DOKUMENTHISTORIE

      MELDERICHTLINIE   KONTAKT/BERICHT   DOKUMENTHISTORIE           JDE-
                                                             UNTERSUCHUNGSANSATZ

Inhaltsangabe
DOKUMENTHISTORIE

    Version 1.0
         Neu
    Version 2.0
         Name der Richtlinie war "Informantenrichtlinie" und wurde
         geändert zu "Melderichtlinie".
         Es wurden Änderungen durchgeführt, die die Zusammenfüh-
         rung der GRC-Abteilung mit der Abteilung Internal Audit wi-
         derspiegeln. Sie heißt jetzt Abteilung Risk & Assurance (später
         umbenannt in Internal Audit).
         Es wurden Änderungen zur Integration der Melde- und Un-
         tersuchungsrichtlinie von Mondelez durchgeführt, nachdem
         die Pläne für eine Partnerschaft mit DEMB1753 veröffentlicht
         wurden.
         Die folgenden Ergänzungen wurden durchgeführt:
         • Nummer 1 – Warum diese Richtlinie?
         • Nummer 5 – Warum sollte ich ein Problem melden?
         • Nummer 6 – Was erwartet das Unternehmen von mir?
         • Nummer 8 – Was ist, wenn ich meinem Vorgesetzten
           etwas melde und mir gesagt wird, ich sollte darüber
           Stillschweigen bewahren?
         • Nummer 9 – Was sollte ich tun, wenn ein Mitarbeiter
           einen möglichen Verstoß bei mir meldet?
         • Nummer 10 – Wie kontaktiere ich die Helpline?
         • Nummer 13 – Was ist, wenn ich zweifle, ob ich ein
           Compliance-Problem melden soll?
         • Nummer 16 – Was ist, wenn ich glaube, in Verhalten
           involviert zu sein, das gegen das Gesetz oder die
           Unternehmensrichtlinien verstößt?
         Folgende Änderungen wurden durchgeführt:
         • Nummer 3 – Wer muss diese Richtlinien befolgen?
         • Nummer 4 – Wie lautet unsere Richtlinie in Bezug auf
           Vergeltungsmaßnahmen?
         • Nummer 11 – Wird meine Identität vertraulich
           behandelt?
         • Nummer 12 – Wie wird meine Meldung behandelt?                   21

Inhaltsangabe                    DOKUMENTHISTORIE
Folgende Absätze wurden gelöscht:
         • Kann ich anonym eine Anschuldigung vorbringen?
         • Was passiert, wenn ich eine falsche Anschuldigung mache?
    Version 2.1 – gültig ab 10. November 2014
         • Satz hinzugefügt in Absatz 4: Wenn dies Ihren Reporting
           Manager betrifft, sollten Sie Ihren lokalen Compliance-
           Beauftragten ansprechen. (Fragen Sie Ihre Kontaktperson
           in der Personalabteilung, wer Ihr lokaler Compliance-
           Beauftragter ist.)
         • Satz hinzugefügt in Absatz 6: Wenn Sie selbst die höchste
           Position in Ihrer Betreibergesellschaft oder Ihrem Land
           einnehmen, sollten Sie sich immer beim Compliance-
           Beauftragten des Unternehmens melden (E-Mail an ethics.
           compliance@demb.com) oder die Helpline anrufen.
    Version 2.2 – gültig ab 6. Juli 2015
         • Rebranding der Richtlinie von DEMB zu JDE
         • Neue Telefonnummern hinzugefügt für neue JDE-Länder
           in Abschnitt 7 Wie kontaktiere ich die Helpline?
    Version 2.3 – gültig ab 18. Dezember 2015
         • Risk & Assurance geändert zu Internal Audit
         • Satz zur Verdeutlichung bezüglich anonymer Meldungen
           hinzugefügt in Absatz 7.
    Version 2.4 – gültig ab 5. Februar 2016
         • Helpline-Nummern aktualisiert
    Version 2.5 – gültig ab 29. August 2016
         • Helpline-Nummern aktualisiert
    Version 3.0 – gültig ab März 2017
         • Untersuchungsverfahren verdeutlicht
    Version 3.1 – gültig ab April 2017
         • Meldeverfahren verdeutlicht
    Version 3.2.1 – gültig ab Juni 2018
         • Neue Helpline-Nummern und Website
    Version 3.2.2 – gültig ab November 2020
         • Internationale Richtlinienverantwortung
           vom CFO auf den General Counsel
           übertragen. Der Ausdruck "in gutem
           Glauben" wurde gesetzgebenden
           Entwicklungen entsprechend gelöscht.
                                                                       22

Inhaltsangabe                     DOKUMENTHISTORIE
JDE-UNTERSUCHUNGSANSATZ

      MELDERICHTLINIE   KONTAKT/BERICHT   DOKUMENTHISTORIE           JDE-
                                                             UNTERSUCHUNGSANSATZ

Inhaltsangabe
JDE-UNTERSUCHUNGSANSATZ

    • Der Director of Internal Audit oder Global Chief Compliance
      Officer wird innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Meldung
      den lokalen Compliance-Beauftragten sowie weitere, relevante
      Personen zu Mitgliedern des Untersuchungsteams ernennen, das die
      Untersuchung leitet.
    • Der Mitarbeiter, der das vermutete Fehlverhalten meldete, erhält
      spätestens vier Wochen nach der Meldung Nachricht über den
      Stand der Untersuchung.
    • Das Untersuchungsteam entwirft einen Untersuchungsplan und
      spricht diesen mit dem Director of Internal Audit und dem GCCO ab.
    • Untersuchungsteams sind bestrebt, innerhalb von 60 Tagen
      Untersuchungen abzuschließen und Endberichte an den Director of
      Internal Audit und den GCCO zu schicken.
    • Alle während einer Untersuchung erfassten personengebundenen
      Daten unterliegen den Datenschutzverordnungen.
    • Wenn das Untersuchungsteam Zweifel bezüglich des Datenschutzes
      hat, hält es Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten
      oder dem GCCO, bevor eine bestimmte Untersuchungsmethode
      angewandt wird.
    • Die Untersuchung wird objektiv, kompetent, ehrlich, fair, zeitgerecht,
      gründlich und vertraulich durchgeführt.
    • Die Untersuchung konzentriert sich auf die Feststellung der
      Tatsachen bezüglich des Verstoßes gegen die JDE-Richtlinien oder
      anwendbaren Gesetze.
    • Das Untersuchungsteam wird die Methoden einsetzen, die in
      Anbetracht der Schwere, der Schwierigkeit und der verfügbaren
      Tatsachen über die vermuteten Verstöße für die Untersuchung
      passend, angemessen und relevant sind.
    • Wenn das Untersuchungsteam Zweifel darüber hat, ob der Einsatz
      einer bestimmten Untersuchungsmethode passend, angemessen
      und relevant ist, hält es vor Anwendung der Methode Rücksprache
      mit dem GCCO oder dem Director of Internal Audit.
    • Während der Befragungen im Rahmen der Untersuchung wird das
      Untersuchungsteam nur solche Informationen mit dem Befragten
      teilen, die für die Durchführung der Befragung erforderlich sind.
    • Der Name derjenigen Person, die die Meldung machte, wird nicht
      offengelegt.
    • Informationen werden dem Befragten so mitgeteilt, dass die
      Vertraulichkeit der Identität des Meldenden/der Meldenden so weit        24
      wie möglich gesichert ist.

Inhaltsangabe                     JDE-UNTERSUCHUNGSANSATZ
• Das Untersuchungsteam wird die Einhaltung des Prinzips des
      "rechtlichen Gehörs" sicherstellen. Das heißt, dass dem/der
      Beschuldigten ausreichend Möglichkeit geboten wird, ihre Meinung
      bezüglich der Beschuldigung vorzubringen.
    • Die Tatsache an sich, dass eine Untersuchung stattfindet,
      sowie alle Informationen bezüglich einer Untersuchung werden
      vertraulich behandelt und sind denjenigen Personen vorbehalten,
      die diese Informationen haben müssen.
    • Das Untersuchungsteam erstellt einen Endbericht mit Fakten,
      Beweisen und empfohlenen Maßnahmen und übergibt diesen dem
      Director of Internal Audit und dem GCCO.
    • Der Director of Internal Audit und der GCCO entscheiden, ob sie
      den Bericht an das Global Compliance Council weiterleiten.
    • Das Untersuchungsteam informiert die beschuldigte Person
      über die Untersuchungsergebnisse, sobald die Untersuchung
      abgeschlossen ist.
    • Das Untersuchungsteam informiert den/die Meldende(n) über den
      Abschluss der Untersuchung und über etwaige Schlussfolgerungen,
      so weit dies möglich ist. Bei einer anonymen Meldung erfolgt die
      Berichterstattung über das Online-Berichterstattungssystem, auf
      das der/die anonyme Meldende mithilfe eines Codes Zugang hat.
      Da an bestimmten Abhilfemaßnahmen auch andere Mitarbeiter
      beteiligt sein können, darf das Untersuchungsteam nur angeben,
      dass entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden.
    • Alle Mitglieder des Untersuchungsteams werden alle in ihrem
      Besitz befindlichen Informationen an den lokalen Compliance-
      Beauftragten zurückgeben.
    • Der lokale Compliance-Beauftragte wird sofort alle
      personengebundenen Daten zu den Fällen, die sich als
      unbegründet erwiesen, löschen.

                                                                         25

Inhaltsangabe                   JDE-UNTERSUCHUNGSANSATZ
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