Jahrgang Nr. 5 Samstag, 1. Februar 2020 - Gemeinde ...

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Jahrgang Nr. 5 Samstag, 1. Februar 2020 - Gemeinde ...
49. Jahrgang • Nr. 5   Samstag, 1. Februar 2020
Jahrgang Nr. 5 Samstag, 1. Februar 2020 - Gemeinde ...
2 | SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020                                                                                          Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen

 GEMEINDEVERWALTUNG                                        Vergiftungs-INformations-Zentrale      Freiburg       Abteilung Billafingen: Michael Dreher
                                                           (VIZ) Universitätsklinikum Freiburg                   Tel.: 07557/820778, mobil: 0162/7306362
Hauptstr. 35, 88696 Owingen                                www.uniklinik-freiburg.de/giftberatung.html           Abteilung Hohenbodman: Volker Feiler
Bürgermeister                                                                               0761 2704361         Tel.: 07557/929803, mobil: 0170/9393632
Henrik Wengert                      07551 8094-21                                                                Abteilung Taisersdorf: Roland Kohler
Sekretariat                         07551 8094-21            ÄRZTE UND SOZIALES                                  Tel.: 0175 2079990
Meldeamt                            07551 8094-42
Standesamt                          07551 8094-28          Ärztl. und zahnärztl. Notdienst                         SONSTIGE RUFNUMMERN
Hauptamt                            07551 8094-27          Kann rund um die Uhr unter der 116117
Grundbucheinsichtsstelle            07551 8094-36          erfragt werden.                                       Bevollm. Bezirksschornsteinfeger
Ortsbauamt                          07551 8094-25          Kinderärztlicher Notdienst     01801 929291           Laurent Brielmaier, 88276 Berg,
Gemeindekasse                       07551 8094-24          Soziales                                              In den Obstwiesen 3,
Finanzverwaltung                    07551 8094-22          Sozialstation Überlingen        07551 95320           mobil: 0178/9823697
                                                           Sozialstation Pfullendorf        07552 1212           Thüga Energienetze GmbH
Zentrale:                                                  Dorfhelferinnenstation                                Störungsrufnummer                0800 7750007
Tel.: 07551 8094-0 / Fax: 07551 8094-29                    Einsatzleitung:                                       EnBW Energie Baden-Württemberg AG
E-Mail: info@owingen.de, www.owingen.de                    Frau Ursula Nutz                 07557 8674           Störungsrufnummer                0800 3629477
                                                           oder Rathaus Owingen,
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:                                                                           Wasserversorgung
Mo, Di, Mi u. Fr jeweils von 8.00 - 12.00 Uhr              Frau Holzhofer                07551 8094-27
                                                                                                                 24-Stunden Störungs- und Bereitschaftsdienst
Mo 14.00 - 18.00 Uhr                                       Nachbarschaftshilfeverein Owingen e.V.                Stadtwerk am See                    0800/5053333
Do durchgehend von 8.00 - 16.00 Uhr                        “GEMEINSAM statt EINSAM” mobil            0151        Owingen                          Härtebereich hart
und nach Vereinbarung                                      52320276                                              Billafingen                   Härtebereichhart
Bauhof                          07551/8094-35              Hospizgruppe Überlingen Tel.: 07551/60863             Hohenbodman                      Härtebereich hart
                                                           Psychosoziale Beratungs- und                          Taisersdorf                      Härtebereich hart
Hausmeister                                                ambulante Behandlungsstelle für                       Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte zu den
(Klaus Waldbüßer)                0160 1820278              Suchtkranke (PSB)           Tel.: 07541 950180        üblichen Dienstzeiten an Ortsbaumeister Bernhard
Auentalschule                                              Diakonisches Werk          Fax: 07541 9501820         Widenhorn                          07551/8094-25
Sekretariat                     07551 8094-39              AWO Frauen- und Kinderschutzhaus
Kindergärten                                               Beschützendes Haus Bodenseekreis
                                                                                      Tel.: 07541 4893626
                                                                                                                   SONSTIGES
St. Nikolaus                   07551 8094 -70
Am Guggenbühl                    07551 60494               Allgemeiner Sozialer Dienst:                          Altglas, Kunststoffannahme, Grünmüll
Billafingen                        07557 3 49              Vathana Thavendranathan (Soz.Päd.)                    Recyclinghof in der Kreuzstraße
                                                           Jugendamt Bodenseekreis/ SG1                          Öffnungszeiten:
 ORTSVERWALTUNGEN                                                                     Tel.:07541 204 5627        Freitag                         15.00 bis 17.00 Uhr
                                                           oder per E-Mail:                                      Samstag                         09.00 bis 12.00 Uhr
BILLAFINGEN:                                               vathana.thavendranathan@bodenseekreis.de
Ortsvorsteher Markus Veit                                  Sprechstunde nur mit Terminvereinbarung möglich       Containerstandorte:
                     Rathaus: 07557 929264                                                                       Owingen: EV. Kirche, neuer Parkplatz Sportplatz
                        Privat: 07557/929797               Der Malteser Hilfsdienst e.V bietet an:               Billafingen:Sportplatz
                E-Mail:mveit@billafingen.de              in den Geschäftsräumen,ÜB Nußdorfer Str. 38c          Hohenbodman: altes Feuerwehrhaus
Sprechstunden:         Mo. 19.30 - 21.00 Uhr               Dienstags Vormittag Demenzbetreuung                   Taisersdorf: Feuerwehrhaus
                                                           Seniorentreff                Tel.: 07551-970970
HOHENBODMAN:                                                                                                     Altbatterien
                                                           Landratsamt Bodenseekreis
Ortsvorsteher Jörg Nesensohn 07557 820399                                                                        Behälter im Rathaus Owingen
                                                           Familientreff Owingen
Sprechstunden:           nach Vereinbarung
                                                           In der Auentalschule, Schulstr. 3, 88696 Owingen
TAISERSDORF:                                               E-Mail: bettina.lotter@bodenseekreis.de
Ortsvorsteherin                                            Tel. 07551 9485259
Ruth Steindl                 07557 929569                  (während der Öffnungszeiten)
Sprechstunden nach Vereinbarung                            Tagespflegevermittlung
                                                           Heike Langer, Tagespflegevermittlung
 NOTRUFNUMMERN                                             Sozialraumbüro im Familienzentrum Altstadt,
                                                           Krummebergstr.20, 88696 Überlingen                     Samstag, 01.02.2020
Notruf                                        1 10
Feuerwehr                                     1 12         Tel.: 07551 9896053, Do 9:00- 12:30 Uhr                Stadt-Apotheke, Franziskanerstr. 7,
Polizeirevier Überlingen               07551 80 40         Terminvereinbarung unter Tel.: 015904204243            Überlingen, Tel.: 07551/62209
                                                           heike-sabine.langer@bodenseekreis.de
 VERGIFTUNGSNOTDIENST                                                                                             Sonntag, 02.02.2020
                                                             FREIWILLIGE FEUERWEHR                                Obere Apotheke, Hauptstraße 20,
Giftnotruf München - Abteilung für Klinische
Toxikologie Klinikum rechts der Isar - Techni-             Gesamtkommandant und                                   Stockach, Tel.: 07771/2349
sche Universität München                                   Abteilung Owingen: Markus Endres
www.toxinfo.med.turn.de            089 19240               Tel.: 0151 61422371

               Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt KW 6/2020 ist am Mittwoch, 5. Februar 2020 um 12:00 Uhr
                   im Rathaus Owingen. Bitte senden Sie alle Texte in digitaler Form an blaettle@owingen.de und
                         die Fotos bzw. Graphiken als separaten Anhang (nicht in die Textdatei integrieren).

 „ IMPRESSUM:                                                                        Veröffentlichung von Vereins- und anderen Mitteilungen wird keine Gewähr
 Herausgeber: Bürgermeisteramt 88696 Owingen, Bodenseekreis                          übernommen.
 Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil:                           Für den Anzeigenteil/ Druck:
 Bürgermeister Henrik Wengert oder der/die von ihm Beauftragte/n                     Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333
 Verantwortlich für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen:                            Stockach, Telefon: 07771 9317-11, Telefax: 9317-40
 Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für die       E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de
Jahrgang Nr. 5 Samstag, 1. Februar 2020 - Gemeinde ...
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen                                                          SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 | 3

          unsere                                                   Bürgermeister Henrik Wengert feiert 25-jähriges
                                                                   Jubiläum im öffentlichen Dienst
          jubILare                                                 Am 31.12.2019 konnte unser Bürgermeister Henrik Wengert die
                                                                   Jubiläumsdienstzeit von 25 Jahren im Sinne des Beamtenrechts
Folgenden Jubilaren können wir in der kommenden Woche zum          vollenden. Nur wenige Tage später, am 3. Januar 2020, konnte
Geburtstag gratulieren:                                            er schon sein erstes Owinger Jubiläum, nämlich 10 Jahre Bür-
Theresia Maiworm, Owingen, 85 Jahre am 01.02.                      germeister von Owingen, feiern. Diese zwei Jubiläen fanden im
und                                                                Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung eine kleine Anerken-
Johann Haug, Hohenbodman, 75 am 07.02.                             nung und Würdigung durch die stellvertretende Bürgermeiste-
                                                                   rin Daniela Mayer. Auch wenn die Urkunde zum Dienstjubiläum
Hierzu wünschen wir alles Gute, vor allem                          vom Landrat überreicht wird, ließ man es sich nicht nehmen, den
Gesundheit!                                                        Bürgermeister auch aus der Mitte des Gemeinderats heraus zu
                                                                   ehren und ihn im Anschluss an die Gemeinderatssitzung noch
                                                                   etwas hochleben zu lassen. Wengert hatte nämlich in seiner Zeit
          aktueLLes                                                vor der Gemeinde Owingen schon Stationen beim Landratsamt
                                                                   Bodenseekreis, sowie beim Landratsamt Karlsruhe. Und auch
                                                                   der vorangegangene Wehrdienst in Stetten am kalten Markt
          aus dem rathaus                                          zählt zur beamtenrechtlichen Dienstzeit. Die Ausbildung bzw.
                                                                   das Studium zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH) begann er schon
Neuer Service im Rathaus Owingen:                                  im September 1990, insofern sind es tatsächlich schon fast 30
Pflegeberatung durch Sozialstation Bodensee                        Jahre. Aber Ausbildungszeiten dürfen eben bei beamtenrecht-
                                                                   lichen Jubiläumsdienstzeiten nicht angerechnet werden. Und
e.V. und Pflegedienst Ganal                                        doch blieb ihm gerade diese Zeit auch gut in Erinnerung und so
Ab Februar kehrt ein neuer Service im Rathaus Owingen ein,         erzählte der Bürgermeister im Anschluss an die Glückwünsche
denn im Büro der Nachbarschaftshilfe im alten Rathaus werden       noch ein paar Anekdoten von seinen Anfängen im gehobenen
wöchentlich zwei neue Sprechstunden angeboten.                     Verwaltungsdienst.
Die Sozialstation Bodensee e.V. und der Pflegedienst Ganal
aus Überlingen werden künftig im Owinger Rathaus kostenlo-         Seine Stellvertreterin attestierte ihm jedenfalls Fleiß, Ehrgeiz und
se Sprechstunden anbieten und Ihre Fragen und Anliegen rund        großes Engagement für die Gemeinde Owingen und dankte ihm
ums Thema Pflege beantworten. Ohne Voranmeldung können             mit einem Geschenkkorb und einer großen gebackenen 25.
Sie folgende Sprechzeiten wahrnehmen:

Dienstags, von 10.00 bis 12.00 Uhr:
Pflegedienst Ganal
Donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr:
Sozialstation Bodensee e.V.

Die Sprechstunden beginnen in der KW 6, erstmals also am
Dienstag 4. Februar 2020.

Die Berater freuen sich auf Ihren Besuch im Büro der Nachbar-
schaftshilfe Owingen im Erdgeschoss des alten Rathauses.

Am Donnerstag, 6. Februar um 13.00 Uhr sind alle interessierten
Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einem Stehempfang vor Ort
eingeladen, wo sich beide Stellen präsentieren werden.

             Hundekot ist zu entfernen!
              Aktuell erreichen uns Beschwerden, dass Hunde-
              kot insbesondere auf dem Gehweg entlang der
              Bischof-Gebhard-Straße regelmäßig hinterlas-
 sen und nicht weggeräumt wird. Das ist ein großes Ärgernis
 für die Mitbürger, die den Gehweg benutzen möchten. Die
 örtliche Polizeiverordnung enthält in § 13 folgende Vorschrift:

 „Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sor-
 gen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in
 Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten
 verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unver-
 züglich zu beseitigen.“

 Hundekotbeutel können kostenfrei im Bürgerbüro im Rat-
 haus abgeholt werden.

 Wer solche Taten beobachtet, kann dies auch bei der Ge-
 meinde Owingen zur Anzeige bringen. Oder direkt den Hun-
 dehalter ansprechen, dies zeigt auch Wirkung.

 Gemeindeverwaltung Owingen
Jahrgang Nr. 5 Samstag, 1. Februar 2020 - Gemeinde ...
4 | SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020                                                                   Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen

                                                                  Aus diesem Grund hat die Verwaltung im Haushalt 2019 Mittel
          aus dem                                                 eingebracht, um eine solche Gebührenkalkulation mithilfe eines
                                                                  externen Unternehmens zu erstellen. Die Initiative in der Gemein-
         GemeInderat                                              deverwaltung Owingen mündete dann in eine interkommunale
                                                                  Zusammenarbeit, in der acht Kommunen des Bodenseekreises
                                                                  (Daisendorf, Deggenhausertal, Frickingen, Hagnau, Meersburg,
Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung                       Owingen, Sipplingen und Stetten) das kommunale Beratungs-
Am 28.01.2020 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates     unternehmen „Heyder und Partner“ aus Tübingen gemeinsam
im Bürgersaal des Rathauses Owingen mit nachfolgender Tages-      beauftragten und zu Vergleichszwecken das Projekt gemeinsam
ordnung statt:                                                    erarbeiteten.

TOP    Thema                                                      Die Vorstellung der Kalkulation mit den daraus erarbeiteten Ge-
1.     Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Be-     bührenvorschlägen übernahm Herr Kranz, Geschäftsführer bei
       schlüsse                                                   Heyder + Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH,
2.     Aktuelle Informationen                                     der in seinem Vortrag durch diverse Beiträge der Hauptamts-
3.     Einwohnerfragestunde                                       leiterin, Frau Regina Holzhofer, ergänzt wurde. Die kalkulierten
4.     Vorstellung der Neukalkulation der Verwaltungsgebühren     Gebührenvorschläge wurden vom Gemeinderat angenommen.
       mit anschließender Beschlussfassung über die Verwal-       Nach einzelnen Verständnisfragen, insbesondere auch zum Ge-
       tungsgebührensatzung                                       bührenverzeichnis, konnte die Beschlussfassung ergehen. Die
5.     Aktueller Bericht aus den Owinger Kindertagesstätten       Umsetzung der neuen Gebühren kann nach Inkrafttreten der Ge-
       durch die Leiterinnen Sabine Lindenau und Carolin Moll     bührensatzung auch durch die Verwaltung angegangen werden.
6.     Zustimmung zur Wahl des Gesamtkommandanten und             Der externe Berater empfahl ausdrücklich eine regelmäßige An-
       dessen Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Owin-    passung der Kalkulation.
       gen
7.     Bauantrag auf Neubau einer Großküche mit Neben- und        Schließlich stimmte der Gemeinderat der vorgetragenen Neukal-
       Büroräumen, einem Automaten-Bistro und einer Packsta-      kulation der Verwaltungsgebühren zu und beschloss die Neufas-
       tion auf dem Grundstück Flst. Nr. 553/7, Maybachstraße     sung der Verwaltungsgebührensatzung mit Gebührenverzeich-
       9, Owingen                                                 nis, welche in dieser Ausgabe der Ortsnachrichten Owingen
8.     Beschluss über die Annahme von Spenden 2019                auch amtlich bekannt gemacht ist.
9.     Verschiedenes
                                                                  5. Aktueller Bericht aus den Owinger Kindertagesstätten
1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Be-         durch die Leiterinnen Sabine Lindenau und Carolin Moll
schlüsse                                                          Die alljährliche Kindergartenbedarfsplanung steht in wenigen
Aus der letzten Gemeinderatssitzung gab es keine Beschlüsse       Monaten an, in der es wieder zu entscheiden gilt, welche Grup-
bekannt zu geben.                                                 penformen das kommende Kindergartenjahr erfordert.

2. Aktuelle Informationen                                         Zur Vorbereitung hierauf, aber auch um einen aktuellen Stand
Herr Bürgermeister Wengert informierte über die kommenden         über die Entwicklungen und Herausforderungen in den Einrich-
Veranstaltungen in der Gemeinde und Herr Ortsbaumeister Wi-       tungen zu erhalten, wurde den Leiterinnen Sabine Lindenau
denhorn zeigte aktuelles Bildmaterial von den Baustellen am       (Kinderhaus St. Nikolaus und Kinderhaus Guggenbühl) und Ca-
neuen Feuerwehrgerätehaus in Owingen sowie dem Bau der            rolin Moll (Kindergarten billabü in Billafingen) die Gelegenheit
Wasserleitung zwischen Neuhof und Niederweiler auf der Ge-        eröffnet, dem Gemeinderat einen aktuellen Sachstandsbericht
markung Hohenbodman.                                              über deren Kindergartenalltag, verbunden mit einem Blick in die
                                                                  Zukunft, zu erstatten.
Des Weiteren konnte Bürgermeister Wengert der Öffentlichkeit
den frisch gewählten Nachfolger für den bald scheidenden Käm-     Die Leiterinnen nutzten die Einladung zur Gemeinderatssitzung,
merer, Herrn Klaus Knecht, vorstellen. Herr Knecht wird noch      um einen ausführlichen, mit zahlreichen Bildern und Informati-
im laufenden Jahr in den Ruhestand verabschiedet. Als sein        onen versehenen Bericht über ihre tägliche Arbeit und die be-
Nachfolger wurde Herr Udo Widenhorn aus Sipplingen vom            sonderen Höhepunkte des vergangenen Kindergartenjahres
Gemeinderat in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung      abzugeben. Dabei stellte sich heraus, dass eine Vielfalt an Pro-
gewählt. Herr Widenhorn ist aktuell Kämmerer der Gemeinde         jekten und Themen die Arbeit bestimmt und dass der Kinder-
Orsingen-Nenzingen und wird im Sommer für die Einarbeitung        gartenalltag zunehmend auch immer mehr Herausforderungen
nach Owingen wechseln. Bürgermeister Wengert hieß ihn schon       mit sich bringt, denen sich Kinder, Eltern und auch das Perso-
jetzt recht herzlich willkommen.                                  nal stellen müssen. Fachlicher Austausch unter den Kolleginnen
                                                                  und Kollegen sei wichtiger denn je. Frau Lindenau bat in diesem
3. Einwohnerfragestunde                                           ZusammenhangauchumeinefinanzielleUnterstützungfüreine
Es wurden keine Fragen gestellt.                                  dauerhafte Supervision. „Dies müsse natürlich die Haushaltsbe-
                                                                  ratung zeigen, welche Mittel hier bereitgestellt werden könnten“,
4. Vorstellung der Neukalkulation der Verwaltungsgebüh-           so Herr Bürgermeister Wengert.
ren mit anschließender Beschlussfassung über die Verwal-
tungsgebührensatzung                                              Auch Hauptamtsleiterin Holzhofer klinkte sich noch dahinge-
Die Gemeindeverwaltung Owingen erhebt ihre aktuellen Bearbei-     hend in den Bericht ein, dass die hohe Flexibilität im Angebot
tungsgebühren aufgrund der sogenannten Verwaltungsgebüh-          in Bezug auf Ummeldungsmöglichkeiten und Mischformen der
rensatzung, die mit einem dazugehörigen Gebührenverzeich-         Betreuungszeit nicht zu unterschätzende Schwierigkeiten im be-
nis die einzelnen Arbeitsvorgänge auflistet. Die ursprüngliche    trieblichen Ablauf mit sich bringen und sensibilisierte den Ge-
Satzung wurde vom Gemeinderat am 24. März 1992 beschlos-          meinderat bereits, dass hier Überlegungen zu Veränderungen
sen und lediglich im Rahmen der Euro-Umstellung aktualisiert,     angestellt werden sollten und man seitens der Verwaltung das
sprich lediglich auf Euro-Beträge umgerechnet. Eine Kalkulation   Thema nochmals aufgreifen werde.
der Gebührensätze lag damals noch nicht zugrunde. Seit dem
Jahr 2005 ergibt sich zwischenzeitlich auch aus dem Landesge-     Der Bürgermeister bedankte sich abschließend bei den beiden
bührengesetz und dem Kommunalabgabengesetz die rechtliche         Leiterinnen Frau Lindenau und Frau Moll für den tiefen und um-
Verpflichtung, Verwaltungsgebühren, also Gebühren für öffent-     fassenden Einblick in die Kinderhäuser und attestierte ihnen und
lich erbrachte Leistungen, aufgrund einer konkreten, örtlichen    ihren Teams, dass sie eine tolle Arbeit leisten und dass die Ge-
Kalkulation zu erheben.                                           meinde stolz auf ihre Einrichtungen sei.
Jahrgang Nr. 5 Samstag, 1. Februar 2020 - Gemeinde ...
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen                                                           SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 | 5

6. Zustimmung zur Wahl des Gesamtkommandanten und                  über die im Jahr 2019 eingegangenen Spenden wurde den Ge-
dessen Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Owingen          meinderäten ausgehändigt. Insgesamt gingen Geldspenden in
Gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz (FwG) werden die ehren-           Höhe von 9.847,86 EUR ein.
amtlich tätigen Kommandanten und deren Stellvertreter durch
die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf die Dauer        Der Gemeinderat stimmte der Annahme oder Vermittlung der
von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung       im Jahr 2019 eingegangen Zuwendungen/Spenden zu. Der Bür-
durch den Gemeinderat zu dieser Wahl durch den Bürgermeister       germeister wurde wiederum ermächtigt, Einzelspenden bis zu
offiziellbestellt.                                               einem Wert von 100,00 EUR unter dem Vorbehalt der Beschluss-
                                                                   fassung durch den Gemeinderat entgegen zu nehmen.
Der bisherige Gesamtkommandant, Herr Matthias Pasewaldt,
stellte sein Amt aus beruflichen Gründen zur Verfügung. Die        9. Verschiedenes
Wahl des neuen Gesamtkommandanten und seines Stellver-             Herr Bürgermeister Henrik Wengert konnte am 31. Dezember
treters fand im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Frei-        2019 sein 25-jähriges Jubiläum im öffentlichen Dienst feiern. Die
willigen Feuerwehr am 18. Januar 2020 in Hohenbodman statt.        stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Daniela Mayer, gratulierte
Diese Wahlen ergaben, jeweils mit großer Mehrheit, folgende        Herrn Bürgermeister Wengert im Rahmen einer kleinen Anspra-
Ergebnisse:                                                        che und überreichte noch Präsente der Gemeinde Owingen. Sie
                                                                   bedankte sich für sein außergewöhnliches Engagement in den
Gesamtkommandant:           Herr Markus Endres                     vergangenen Jahren, das er für die Gemeinde Owingen aufge-
Stellvertreter:             Herr Michael Siber                     bracht habe. Seit 2010 ist er nun Bürgermeister der Gemeinde
                                                                   und kann damit auch schon ein kleines Owinger Jubiläum, näm-
Der Gemeinderat stimmte der Wahl des Kommandanten und              lich 10 Jahre Gemeinde Owingen, feiern.
dessen Stellvertreters entsprechend der Wahlen vom 18. Janu-
ar 2020 durch die aktiven Mitglieder der Gesamtwehr Owingen        DieoffizielleUrkundezumDienstjubiläumwirddemBürgermeis-
zu. Herr Bürgermeister Wengert verpflichtete Herrn Endres und      ter von seinem Dienstvorgesetzten, dem Vertreter des Land-
Herrn Siber sogleich und überreichte ihnen die entsprechenden      kreises Bodenseekreis überreicht. Herr Bürgermeister Wengert
Urkunden der Gemeinde.                                             nutzte im Anschluss die Gunst der Stunde und ließ die 25 Jahre
                                                                   und insbesondere seinen Dienstbeginn bei der Stadt Stockach
7. Bauantrag auf Neubau einer Großküche mit Neben- und             noch etwas Revue passieren.
Büroräumen, einem Automaten-Bistro und einer Packstation
auf dem Grundstück Flst. Nr. 553/7, Maybachstraße 9, Owin-
gen
Das Bauvorhaben, welches in seinen Grundzügen von Orts-                       amtLIche
baumeister Widenhorn vorgestellt wurde, liegt im Geltungsbe-
reich des Bebauungsplans „Henkerberg VII“ in Owingen. Für                     mItteILunGen
das Bauvorhaben ist eine Befreiung für die Überschreitung der
Grundflächenzahl erforderlich, weil diese im Bereich der Zufahr-
ten um 1,8 % überschritten wird. Ähnliche Befreiungen dieser
Art wurden schon des Öfteren erteilt. Aus städtebaulicher Sicht
bestehen keine Bedenken. Die Nachbaranhörung wird momen-
tan durchgeführt. Bedenken und Einwendungen wurden bislang
nicht vorgetragen. Seitens des Gemeinderates wurden ein paar
wenige Verständnisfragen gestellt und außerdem die Frage nach            Satzung über die Erhebung von Gebühren
den Aggregaten für die Kühlräume gestellt. Deren Standort und                    für öffentliche Leistungen
Immissionsentwicklung sollte im Baugenehmigungsverfahren                      (Verwaltungsgebührensatzung)
noch überprüft werden. Der Automatenbetrieb möge zudem
an die täglichen Betriebszeiten des Gewerbegebiets angepasst       Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg
sein.                                                              (GemO) und der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes
                                                                   (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Owingen am 28. Januar
Nach einer ausgiebigen Beratung stimmte der Gemeinderat dem        2020 folgende Satzung beschlossen:
vorliegenden Bauantrag mit der Maßgabe zu, dass die Schall-
                                                                                                  §1
ausbreitung der Kühltechnik explizit zu prüfen ist, um nicht et-
                                                                                           Gebührenpflicht
waige nachbarrechtliche Belange zu tangieren. Darüber hinaus
                                                                   Die Gemeinde Owingen erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf
wurde die erforderliche Befreiung für die Überschreitung der       Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Verwaltungsge-
Grundflächenzahl erteilt.                                          bühren nach dieser Satzung, soweit nicht Bundesrecht oder Landes-
                                                                   recht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen
8. Beschluss über die Annahme von Spenden 2019                     über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der
Nach § 78 Abs. 4 GemO (Gemeindeordnung) ist die Annahmen           Gemeinde.
von Spenden wie folgt geregelt:
                                                                                                      §2
„Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs.                                Gebührenfreiheit
2 GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen               (1)   Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öffentliche
einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an            Leistungen die folgenden Angelegenheiten betreffen:
der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 GemO beteiligen.              a. Gnadensachen
(§ 1 Abs.2 GemO: „Die Gemeinde fördert in bürgerschaftlicher             b. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Be-
Selbstverwaltung das gemeinsame Wohl ihrer Einwohner und                     schäftigten des öffentlichen Dienstes
erfüllt die ihr vom Land und Bund zugewiesenen Aufgaben“.)“              c. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder
                                                                             die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer                      Dienstpflicht geleistete Tätigkeit,
Zuwendung obliegt ausschließlich dem Bürgermeister. Über die             d. Prüfungen die der beruflichen Aus- und Weiterbildung die-
                                                                             nen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung,
Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.
                                                                         e. Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche
                                                                             und einfache Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Ge-             nicht durch diese Satzung etwas Anderes bestimmt ist,
ber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke aufzuführen                f. die behördliche Informationsgewinnung
sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Liste            g. in Verfahren vorgenommen werden, die von der Gemeinde
Jahrgang Nr. 5 Samstag, 1. Februar 2020 - Gemeinde ...
6 | SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020                                                                        Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen

          ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abga-         (2)   Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag er-
          benordnung durchzuführen sind, mit Ausnahme der Ent-                bracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von
          scheidung über Rechtsbehelfe.                                       der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich
(2)   Von der Entrichtung der Gebühren sind, soweit Gegenseitigkeit           entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht
      besteht, befreit                                                        werden. Dem Antragssteller ist eine angemessene Frist zur
      a. das Land Baden- Württemberg,                                         Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu
      b. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentli-          setzen. Die Gemeinde Owingen kann den Antrag als zurückge-
          chen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für            nommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und
          Rechnung des Landes verwalten werden,                               der Antragssteller bei der Anforderung des Vorschusses oder
      c. die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und                      der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist.
          Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in           (3)   Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückgegebene Urkunden,
          Baden-Württemberg.                                                  die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden
      Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Satz 1 Genannten           sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren
      berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen.                     und Auslagen zurückbehalten werden.
(3)   Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände
      bleiben unberührt.                                                                                 §7
                                                                                                      Auslagen
                                  §3                                    (1)   In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde Owingen
                         Gebührenschuldner                                    erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen
(1)   Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derje-             das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der tat-
      nige verpflichtet,                                                      sächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann,
      1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist,                        wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird.
      2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde ge-          (2)   Auslagen nach Abs. 1 Satz 2 sind insbesondere
          genüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat,                a. Gebühren für Telekommunikation
      3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen               b. Reisekosten,
          kraft Gesetzes haftet.                                              c. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen,
(2)   Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Ge-                  d. Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sons-
      samtschuldner.                                                              tige Kosten der Beweiserhebung,
                                                                              e. Vergütungen an andere juristische oder natürliche Perso-
                                  §4                                              nen für Leistungen und Lieferungen
                            Gebührenhöhe                                      f. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen
(1)   Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem                      und Sachen.
      dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebüh-        (3)   Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsge-
      renverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung. Für öffentliche          bühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der
      Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Ver-              Anspruch auf Erstattungen der Auslagen entsteht mit der An-
      waltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen                wendung des zu erstattenden Betrags.
      ist, ist eine Gebühr nach Ziffer 1 des Gebührenverzeichnisses
      – die allgemeine Verwaltungsgebühr – zu erheben.                                                    §8
(2)   Ist eine Verwaltungsgebühr nach Zeiteinheiten zu erheben,                                 Schlussvorschriften
      kann die Gebühr für jede angefangene Zeiteinheit festgesetzt      (1)   Diese Satzung tritt am 01. Februar 2020 in Kraft.
      werden. Die Zeiteinheit beträgt 15 Minuten.                       (2)   Zur gleichen Zeit tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom
(3)   Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes               24. März 1992 zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung
      zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung           vom 16. Juni 2015 - jeweils mit allen späteren Änderungen-
      der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Ver-              und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder wider-
      langen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Ver-                 sprechenden Vorschriften außer Kraft.
      weigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat
      die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu         Hinweis
      schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen.        Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
(4)   Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung ab-    Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund
      gelehnt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 16,50 EUR        der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
      pro Zeiteinheit erhoben. Wird der Antrag ausschließlich wegen     Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge-
      Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. Eine        meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver-
      Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 nicht erhoben werden, wenn      letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
      die Erbringung der öffentlichen Leistungen nach Umweltver-        Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
      waltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte.                            oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
(5)   Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit
      dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung        Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
      der Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche      der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf-
      Leistung aus sonstigen, vom Schuldner zu vertretenden Grün-       grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
      den, so wird die Hälfte der allgemeinen Verwaltungsgebühr er-     §4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb
      hoben. Eine Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 nicht erhoben       eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber
      werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistungen nach      der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver-
      Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte.                   letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
                                                                        Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
                                §5                                      oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbe-
                     Entstehung der Gebühr                              achtlich sind ferner nach §2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschluss-
(1)   Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentli-      fassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen
      chen Leistung.                                                    Kostenüberdeckung führen.
(2)   Bei Zurücknahme eines Antrages nach § 4 Abs. 5 dieser Sat-
      zung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in          Owingen, den 28. Januar 2020
      den anderen Fällen des § 4 Abs. 4 Satz 1 dieser Satzung mit
      der Beendigung der öffentlichen Leistung.                         gez

                                §6                                      Henrik Wengert
                        Fälligkeit, Zahlung                             Bürgermeister
(1)   Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder münd-
      lichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der
      Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen                                                       SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 | 7

Gebührenverzeichnis
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Owingen

Lfd. Nr.        Amtshandlung                                                                              Gebühr in EUR
1.              Allgemeine Verwaltungsgebühr                                                              16,50 EUR / ZE
                (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung)
2.              Anträge
2.1             Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und der-     16,50 EUR /ZE
                gl., die von der Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die
                Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist:
2.2             Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung): bei Unzuständigkeit ge-     16,50 EUR / ZE
                bührenfrei
2.3             Zurücknahme eines Antrags:                                                                16,50 EUR / ZE
3.              Befreiung                                                                                 16,50 EUR / ZE
                (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Be-
                stimmungen:
4.              Rechtsbehelfe
                (Widerspruch, Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, usw.):
4.1             wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewie-       15,50 EUR / ZE
                sen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die ange-
                fochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat:
4.2             bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund vorliegt, von einem Gebührenan-        ½ der Gebühr nach 4.1
                satz abzusehen (§ 4 Abs. 4 Satz 3 der Satzung).
5.              Beglaubigung, Bestätigungen
5.1             Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln                         7,00 EUR je Vorgang
5.2             Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschrif-        2,00 EUR je Vorgang
                ten, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken
                mit der Urschrift je Seite:
6.              Bestätigungen
6.1             Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften,               2,00 EUR je Vorgang
                Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder schriftlichen Schriftstücken
                mit Urschrift je Seite
7.              Bescheinigungen
7.1             Zweitausfertigungen von Bescheiden (Grundsteuer, Hundesteuer,                             4,00 EUR je Vorgang
                Wasser- und Abwassergebührenabrechnungen)
7.2             Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung                                                4,00 EUR je Vorgang
8.              Anfertigung von Kopien
8.1             DIN A4 für die erste Seite (schwarz/weiß):                                                1,30 EUR
                für jede weitere Seite (Schwarz/weiß):                                                    0,40 EUR
8.2             DIN A4 für die erste Seite (farbig):                                                      1,70 EUR
                für jede weitere Seite (farbig):                                                          0,40 EUR
8.3             DIN A3 für die erste Seite (schwarz/weiß):                                                1,50 EUR
                für jede weitere Seite (Schwarz/weiß):                                                    0,50 EUR
8.4             DIN A3 für die erste Seite (farbig):                                                      2,00 EUR
                für jede weitere Seite (farbig):                                                          0,50 EUR
9.              Anliegerbeitragsbescheinigung                                                             17,00 EUR / ZE
10.             Baugesetzbuch                                                                             12,00 EUR / ZE
                Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 28 Abs. 1 BauGB (Nichtausübung oder Nicht-
                bestehen des Vorkaufsrechts).
11.             Bauordnungsrecht
11.1            Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen                     12,00 EUR / ZE
                im Kenntnisgabeverfahren (§ 53 Abs. 5 Nr. 1 LBO):
11.2            Mitteilung nach § 53 Abs. 4 LBO:                                                          12,00 EUR / ZE
11.3            Leitungsauskunft                                                                          12,00 EUR / ZE
11.4            Benachrichtigung der Angrenzer und Nachbarn (§ 55 LBO):                                   16,00 EUR / Angrenzer
11.5            Bearbeitung einer Baulast – Übernahmeerklärung (inkl. Eintragung ins Baulastenverzeich-   12,00 EUR / ZE
                nis)
11.6            Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (je Baulast und Flurstück)             12,00 EUR/ ZE
12.             Bestattungsrecht
12.1            Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz):                         17,50 EUR je Vorgang
12.2            Ausstellung einer Urnenanforderung                                                        13,00 EUR je Vorgang
13.             Standesamt
13.1            Amtshandlungen im Kirchenaustrittsverfahren                                               13,50 EUR je Vorgang
8 | SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020                                                            Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen

13.2        Durchführung einer Eheschließung am Turm Hohenbodman                                       100,00 EUR
                                                                                                       je Vorgang
14.         Öffentliche Sicherheit und Ordnung
14.1        Erteilung von Platzverweisen                                                               15,50 EUR / ZE
14.2        Aufgaben nach PolVOgH (Maßnahmen i. S. gefährliche Hunde)                                  15,50 EUR / ZE
15.         Feiertagsrecht
15.1        Befreiung von verbotenen Tätigkeiten während des Hauptgottesdienstes                       15,50 EUR / ZE
15.2        Befreiung vom Tanzverbot an Sonn- und Feiertagen                                           15,50 EUR / ZE
16.         Ladenöffnungsgesetz
16.1        Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonntagen                                              15,50 EUR / ZE
17.         Meldewesen
17.1        Auskünfte aus dem Melderegister
17.1.1      Einfache Auskunft                                                                          7,50 EUR je Vorgang
17.1.2      Erweiterte Auskunft                                                                        7,50 EUR je Vorgang
17.1.3      Automatisierte Melderegisterauskunft über das Meldeportal                                  5,50 EUR je Vorgang
17.2        Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung zur Bürgermeisterwahl                          11,50 EUR je Vorgang
17.3        Meldebescheinigung
17.3.1      Einfache Meldebescheinigung                                                                3,50 EUR je Vorgang
17.3.2      Erweiterte Meldebescheinigung                                                              3,50 EUR je Vorgang
17.4        Ablehnung einer Auskunftssperre                                                            12,50 EUR / ZE
17.5        Sonstige öffentliche Leistungen der Meldebehörde                                           11,50 EUR / ZE
            Gebührenfrei sind:
            • Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen im Inland
            • Die Eintragung einer Auskunftssperre
            • Die Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die Meldebestätigung
            • Die Auskunft an den Betroffenen
            • Die Berichtigung und Ergänzung, Löschung von Daten des Melderegisters
            • Die Unterrichtung des Betroffenen über die zu seiner Person erteilten erweiterten Mel-
              deregisterauskünfte
            • Die Einrichtung von Übermittlungssperren
            • Verlustanzeige Pass oder Personalausweis
18.         Gewerbesachen
18.1        Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§ 15 Abs. 1 GewO):
18.1.1      Gewerbeanmeldung                                                                           11,50 EUR je Vorgang
18.1.2      Gewerbeummeldung                                                                           11,50 EUR je Vorgang
18.1.3      Gewerbeabmeldung                                                                           6,00 EUR je Vorgang
18.2        Erteilung von Auskünften aus der Gewerbekartei                                             3,50 EUR je Vorgang
19.         Spielgeräte
19.1        Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit                           15,50 EUR / ZE
            19.1. zzgl. je Spielgerät                                                                  100,00 EUR
19.2        Geeignetheitsbestätigung des Aufstellungsorts für Spielgeräte                              15,50 EUR / ZE
20.         Gaststättenrecht
20.1        Gestattungen bis zu 4 Tagen                                                                9,00 EUR je Vorgang
20.2        Zulassung von Ausnahmen von Sperrzeitvorschriften für einzelne Betriebe/Veranstalter       15,50 EUR / ZE
20.3        Sperrzeitverkürzung für einzelne Tage                                                      9,00 EUR je Vorgang
21.         Fischerei
21.1        ErteilungvonFischereischeineneinschl.Ersatzfischereischeinen                           7,50 EUR je Vorgang
22.         Sprengstoffrecht
22.1        Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Kleinfeuerwerks (pyrotechnische Gegen- 21,00 EUR je Vorgang
            stände der Klasse 2) außerhalb Silvester
23.         Umweltinformationen
23.1        Übermittlung von Umweltinformationen durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem 16,00 EUR / ZE
            Wege
24.         Landesinformationsfreiheitsgesetz
24.1        Bearbeitung von Auskunftsersuchen                                                          11,50 EUR / ZE
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen                                                            SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 | 9

Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften                                       schuL-
„Campinggarten Owingen“ in Owingen                                              nachrIchten
WieimGemeindeblattvom25.Januar2020angekündigt,findet
die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 04. Februar bis einschl.
04. März 2020 im Rathaus Owingen statt. Die Planunterlagen
können auch im Internet unter https://www.owingen.com/owde/
                                                                      Auentalschule
rathaus-service/beteiligung-bauleitplanung/     heruntergeladen
werden.
                                                                      Anmeldung der Schulanfänger 2020/21
                                                                      am Mittwoch, dem 19. Februar 2020 von 14:00 Uhr bis 18:00
                                                                      Uhr in der Aula der Auentalschule Owingen.
          kunst und
                                                                      Zu Beginn des Schuljahres 2020/21 werden alle Kinder schul-
          kuLtur                                                      pflichtig, die bis zum 31. August 2020 das 6. Lebensjahr voll-
                                                                      endet haben (Geburtsdatum bis 31.08.2014).
                                                                      Schulpflichtig und damit erneut anzumelden sind auch alle im
          Galerie im Alten                                            Schuljahr 2019/20 vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder.
          Owinger Rathaus                                             Die Erziehungsberechtigten haben ein Einladungsschreiben er-
                                                                      halten.
Finissage am Sonntag                                                  Bringen Sie bitte Ihr Schulkind zur Anmeldung mit, denn die
                                                                      Kooperationslehrerinnen haben für die Kinder etwas vorbe-
Die Ausstellung „Wandlungen“ ist diesen Sonntag nochmals              reitet und werden sich mit den Kindern beschäftigen.
geöffnetundfindetihrenwürdigenAbschluss.Dankdergroßen        Die Entscheidung über die Schulfähigkeit und die Einschulung
Resonanz und auf besonderen Wunsch vieler Interessenten, wird         eines Kindes trifft die Schule.
die gelungene Ausstellung von 15-18 Uhr mit Wiltrud Karitter          Auch Kinder, die bis 31. August 2020 das 6. Lebensjahr vollendet
mit einer kleinen Feier beendet.                                      haben werden und deren Eltern kein Einladungsschreiben erhal-
Sie sind alle herzlich dazu eingeladen...                             ten haben, müssen ebenfalls am Mittwoch, 19. Februar 2020 an-
                                                                      gemeldet werden.
Impressionen unter
www.owingen.de/leben-und-wohnen/Rathausgalerie                        Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder vorzeitig
                                                                      in die Grundschule aufgenommen oder vom Schulbesuch zu-
                                                                      rückgestellt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte bis
                                                                      zum 17. Februar 2020 an das Sekretariat.
               Owinger Kulturkreis                                    Der Förderverein und der Elternbeirat der Auentalschule Owin-
                                                                      gen bewirten die Eltern und Kinder in der Aula der Grundschule
                                                                      an diesem Nachmittag. Hierfür danken wir recht herzlich.

Owinger Musiktage                                                     Kerstin Pegels
                                                                      -Schulleiterin-
Jede Woche stellen wir Ihnen einen Künstler der Owinger Musik-
tage vor. Das Musikfestival beginnt am Freitag, 06. März 2020 in
einer Eröffnungsgala mit Vesko Eschkenazy.
                       Vesko Eschkenazy absolvierte 1992 sein
                       Masterstudium für Solisten bei Professor       Weitere Schulen
                       Ifrah Neaman an der Guildhall School of
                       Music in London. Er ist Preisträger vieler
                       internationaler Violinwettbewerbe, wie zum
                       Beispiel: Kocian International Violin Compe-   Informations- und Anmeldetag an den
                       tition, Prag 1984, Wieniawski International    Beruflichen Schulen Überlingen Samstag,
                       Violin Competition, Warschau 1985, Beijing     8. Februar 2020, 8:30 – 12:30 Uhr
                       International Violin Competition 1986, Carl
Flesch International Violin Competition, London 1988.                 Lust auf berufliche Bildung?
Er trat als Solist neben Montserrat Caballé, Plácido Domingo,         Lust auf Zukunft?
Alexis Weissenberg, Yuri Bashmet, Mstislav Rostropovich auf           Unter diesem Motto öffnen die Constantin-Vanotti-Schule, die
und spielte mehrmals unter der Leitung von Mariss Jansons,            Jörg Zürn Gewerbeschule sowie die Justus von Liebig Schule
Bernard Haitink, Riccardo Chailly, Kurt Masur, Sir Colin Davis,       ihre Pforten und zeigen die Bildungsmöglichkeiten an beruf-
Carlo Maria Giulini und Seiji Ozawa.                                  lichen Schulen für Absolventen der Hauptschule Klasse 9, der
Im Sommer 2000 wurde Vesko Eschkenazy als jüngster Konzert-           Werkrealschule Klasse 10, der Realschule Klasse 9 und 10 und
meister des Royal Concertgebouw Orchesters ausgewählt. Er             des Gymnasiums Klasse 9 und 10 auf. Auch Ausbildungsbetrie-
spielt auf einer historischen Guarneri del Gesù Violine von 1738.     be werden mit anwesend sein.
J. S. Bach - Konzert für zwei Violinen in d-Moll BWV 1047
F. Mendelssohn Bartholdy - Violinkonzert in e-Moll op. 64             Anmeldungen für das Schuljahr 2020/2021 werden ab sofort
R. Wagner - „Siegfried-Idyll“                                         bis 2. März 2020 sowie am Informationstag, Samstag, 8. Feb-
M. Panteleev - „Archetypen“                                           ruar 2020 von 8:30 bis 12:30 Uhr in den jeweiligen Sekretariaten
                                                                      entgegengenommen.
Mitwirkende:                                                          Weitere Informationen zu den Schularten und die entsprechenden
Vesko Eschkenazy - 1. Konzertmeister des Royal Concertge-             AnmeldeformularefindenSieaufdenInternetseitenderdreiSchu-
bouw Orchesters, Amsterdam                                            len: www.cvschule.de; www.gewerbeschule-ueberlingen.de;
Martin Panteleev - Violine                                            www.jvls-ueberlingen.de
Lida Panteleev - Klavier
Baltic Neopolis Ensemble                                              Wir begrüßen unsere Gäste ganz herzlich!
Leitung: Martin Panteleev
10 | SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020                                                                   Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen

Elektronikschule Tettnang (est) informiert über                                 volks-
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
                                                                               HocHscHule
Am Montag, dem 03. Februar 2020 um 19:00 Uhr, stellt die Elekt-
ronikschule ihr breitgefächertes Angebot in der Aus- und Weiterbil-    Anmeldungen und Informationen:
dung vor. Interessant ist dies sowohl für Schülerinnen und Schüler,
                                                                       www.vhs-bodenseekeis.de
die 2020 ihre schulische Ausbildung abschließen, als auch für Fach-
kräfte, die sich nach der Ausbildung weiterbilden möchten.
                                                                       VHS-Service-Zentrale im Landratsamt:
Für Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss                            Tel:   07541 204-5425
Berufskollegs in den Bereichen Elektrotechnik, Informations-           Fax:   07541 204-5525
und Kommunikationstechnik, Multimediale Kommunikation und
Dokumentation und Technik I und Technik II mit der Möglichkeit,        Weitere Auskünfte bei Annette Federer
die Fachhochschulreife zu erwerben.                                    VHS-Außenstelle Owingen,
Für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Be-            Tel:     07551 8311011
rufspraxis:
Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker in den Fach-
richtungen Automatisierungstechnik/Mechatronik, Elektrotech-          Gesundheitskurse
nik und Informationstechnik (mit Schwerpunkt Industrie 4.0).          Neu!!! BeckenbodentrainingNeu!!!
Diese Weiterbildungen werden in Vollzeit oder berufsbegleitend        Der Beckenboden beeinflusst unser Körpergefühl und unsere
angeboten (Abschluss mit Zugang zum bundesweiten Studium              Haltung, somit auch unser inneres und äußeres Erscheinungs-
an Fachhochschulen).                                                  bild. Atem- und Entspannungsübungen unterstützen die Wirkung
Für Schüler, die einen Ausbildungsplatz suchen:                       der Übung. Der Kurs ist für alle Altersgruppen und auch für Män-
Informationen zu den Ausbildungsberufen in den Bereichen              ner geeignet. Bitte bequeme Kleidung, warme Socken, Matte
Elektronik (einjährige Berufsfachschule Elektronik, Elektroniker      und Decke mitbringen.
für Automatisierungstechnik, Elektroniker für Geräte und Syste-
me) und Informatik (Fachinformatiker, Systemelektroniker, Infor-      Rita Philipp, 9 Vormittage, 03.03.2020 - 12.05.2020
matikkaufmann/-frau, IT-Systemkaufmann/-frau).                        Dienstag, 09:00 - 10:00 Uhr
                                                                      Ev. Gemeindehaus, Kapellenweg 12
Die Elektronikschule ist eine staatliche Schule des Landes Ba-        AB302991OW / 48,00 EUR
den-Württemberg, Schulträger ist der Bodenseekreis. An der
est werden von ca. 70 Lehrerinnen und Lehrern ca. 900 Schü-           Neu!!! Gymnastik für Ältere Neu!!!
lerinnen und Schüler aus dem Gebiet zwischen Friedrichshafen,         Sind Sie nicht mehr so gelenkig? Haben Sie manchmal Mus-
Ravensburg und Lindau unterrichtet.                                   kel- und Gelenkschmerzen? Frustriert Sie das? Dann ändern
                                                                      Sie es! Durch regelmäßige und auf Sie abgestimmte Übungen
Zusätzliche Informationen erhalten Sie im Internet: www.elek-         können Sie Ihren Körper - und auch Ihre Gedanken - wieder ge-
tronikschule.de, E-Mail: info@elektronikschule.de oder telefo-        schmeidiger machen. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
nisch: 07542 9372-0.                                                  Bitte bequeme Kleidung, warme Socken, Unterlage und Decke
                                                                      mitbringen.
                                                                      Rita Philipp, 9 Vormittage, 03.03.2020 - 12.05.2020
                                                                      Dienstag, 10:15 - 11:15 Uhr
Einladung zur Informationsveranstaltung                               Ev. Gemeindehaus, Kapellenweg 12
Klasse 5 für Eltern und SchülerInnen                                  AB301170OW / 48,00 EUR
am Freitag, 7. Februar 2020                                           Salsation® (Beginn 1 Woche später!!!)
Beginn: 15.00 Uhr – Ende ca. 17.00 Uhr                                Salsation® ist ein Tanzworkout, das funktionelle Trainingsabläufe
                                                                      in innovative Tanzbewegungen umwandelt, während der Fokus
Die Aufnahme in Klasse 5 am Droste-Hülshoff-Gymnasium                 auf dem Gefühl für Musik und der lyrischen Ausdruckskraft liegt.
Meersburg kann auf zwei Wegen erfolgen.                               Salsation® ist ein bunter Mix aus verschiedenen Musikrichtun-
1. Über das Ortsprinzip werden SchülerInnen aus Meersburg,            gen und Tanzstilen, wie Latin Dance, Hip Hop, Dancehall, Reg-
    Daisendorf, Hagnau und Stetten aufgenommen.                       gaeton, und für jeden geeignet, egal ob schon leidenschaftlicher
2. Eine Besonderheit stellt der Musikzug dar. Für SchülerInnen        Tänzer oder Tanzanfänger. Das Workout verbessert sowohl die
    aus allen Orten, die nicht unter das Ortsprinzip fallen, be-      Ausdauer, als auch die Beweglichkeit und das eigene Körperge-
    steht die Möglichkeit, nach Antrag und Musikaufnahmege-           fühl... und das mit jeder Menge Spaß! Move and be moved! Bitte
    spräch in den Musikzug Klasse 5 aufgenommen zu werden.            Getränk, Sportkleidung und ein kleines Handtuch mitbringen.
    Der Aufnahmeantrag für den Musikzug muss bis zum 10.              Christina Stojan, 7 Abende, 18.02 - 28.04.2020
    Februar 2020 per Post oder e-mail im Sekretariat eingegan-        Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr
    gen sein.                                                         Kath. Gemeindehaus, Kreuzstr. 7
Termine zur Anmeldung am DHG                                          AB205233OW / 41,65 EUR
Die Anmeldung „Ortsprinzip“ ist ausschließlich persönlich nur
am Mittwoch, 11.03.2020 von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.          Hatha-Yoga für Einsteiger
Die Anmeldung „Musiktest“ ist ausschließlich persönlich nur am        Abschalten vom Alltag, zur Ruhe kommen, sich selber intensiver
Donnerstag, 12.03.2020 von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr möglich.           wahrnehmen und gelassener werden, das ist das Ziel dieses Kur-
                                                                      ses. Die Verbindung von Bewegung, Entspannung und Atmung
Informationen zum Aufnahmeverfahren am DHG, das Anmelde-              führt zu gesteigertem Körperbewusstsein, einer aufrechten Hal-
formular für Klasse 5 und den Aufnahmeantrag für den Musikzug         tung und innerer und äußerer Beweglichkeit. Bitte bequeme Klei-
finden Sie unter: dhg-meersburg.de - Service-Downloads/An-      dung, warme Socken, Unterlage und Decke mitbringen.
und Abmeldung am DHG.                                                 Rita Philipp, 10 Abende, 05.03.2020 - 28.05.2020
DrosteHülshoff-Gymnasium Meersburg                                    Donnerstag, 20:15 - 21:45 Uhr
Staatliches Aufbaugymnasium                                           Ev. Gemeindehaus, Kapellenweg 12
mit G8-Zug und Internat                                               AB301168OW / 74,00 EUR
Seminarstr. 8-10, 88709 Meersburg, 07532-4325-0
poststelle@aufbaugym-meer.kv.bwl.de                                   NEU!!! KlangreiseNEU!!!
www.dhg-meersburg.de                                                  Klangreise mit vielen Instrumenten: Gongs, Trommeln, Klang-
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen                                                            SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 | 11

schalen, Monochord und andere Klanginstrumente. Eine „intu-             Gottesdienste
itive“ Klangreise, die nicht nach einem festen Muster entsteht,
sondern aus dem Moment heraus, in dem der Kursleitende am               Samstag, 01.02.2020
Anfang die Teilnehmenden einzelne Töne spielen lässt und diese          Owingen 09.00 Abbau der Krippe und der Christbäume, um Mit-
Impulse dann in die Klangreise einfließen. So entsteht jedes Mal        hilfe wird gebeten
ein neues Klanggebilde. Die Teilnehmenden liegen auf Matten             Owingen 12.00 ökum. Friedensgebet
und lauschen den Klängen.                                               Münster 17.00 Beichte
Johannes Beer, 1 Abend, 20.03.2020                                      Lippertsreute 18.30 Hl. Messe; Erika Fahr
Freitag, 19:00 - 20:30 Uhr
Klangraum Beer, Blumenstr. 4                                            Sonntag, 02.02.2020
AB301963OW* / 10,80 EUR                                                 Franziskaner 08.00 Hl. Messe
                                                                        Billafingen09.00Hl.Messe
Am Montag 3. Februar beginnt das neue Frühjahssemester                  Vianney 10.00 Hl. Messe
2020. Einige Kurse beginnen jedoch auch später.                         Andelshofen 10.30 Wortgottesfeier
Die VHS-Aussenstelle wünscht allen Teilnehmern und Kurs-                Münster 10.30 Hl. Messe
leitern einen guten Start und viel Spaß                                 Owingen 10.30 Wortgottesfeier
                                                                        Münster 18.30 Hl. Messe

                                                                        Dienstag, 04.02.2020
           freIWILLIGe                                                  Billafingen18.30Abendgebet
                                                                        Krankenhaus 18.30 Hl. Messe
          feuerWehr                                                     Lippertsreute 18.30 Hl. Messe

Freiwillige Feuerwehr Owingen,                                          Mittwoch, 05.02.2020
                                                                        Münster 08.30 Frauenmesse
Altersabteilung Gesamtwehr                                              Billafingen18.30Hl.Messe
Liebe Kameraden der Altersmannschaft,                                   Münster 18.30 Eucharistische Anbetung und Komplet
Unsere erste Zusammenkunft 2020 ist am Montag den 3. Febru-
arimFeuerwehrhausinBillafingenum19:30Uhr.Eswirdherz-          Donnerstag, 06.02.2020
lich eingeladen.                                                        St. Franziskus - Altenheim 15.00 Wortgottesfeier
                                                                        Münster 18.30 Hl. Messe
Mit kameradschaftlichem Gruß
Siegfried Gnädinger, Hubert Schnell                                     Freitag, 07.02.2020
                                                                        Hohenbodman 18.30 Hl. Messe

                                                                        Samstag, 08.02.2020
                                                                        Owingen 12.00 ökum. Friedensgebet
           kIrchLIche                                                   Münster 17.00 Beichte
                                                                        Owingen 18.30 Hl. Messe mit den Erstkommunionkindern der
          nachrIchten                                                   ganzen Seelsorgeeinheit

                                                                        Sonntag, 09.02.2020
                                                                        Franziskaner 08.00 Hl. Messe
            Ökumenische Nachrichten                                     Andelshofen 09.00 Hl. Messe
                                                                        Vianney 10.00 Hl. Messe
                                                                        Billafingen10.30Wortgottesfeier
Ökumenisches Friedensgebet                                              Lippertsreute 10.30 Wortgottesfeier
                                                                        Münster 10.30 Hl. Messe
Wir treffen uns Samstag um 12:00 Uhr in der katholischen Kirche         Münster 18.30 Hl. Messe
St. Peter und Paul in Owingen zum Friedensgebet.

                                                                        PGR-Sitzung:
                                                                        Der Pfarrgemeinderat der Seelsorgeeinheit Überlingen lädt zur
          Seelsorgeeinheit Überlingen                                   letzten öffentlichen Sitzung innerhalb dieser Wahlperiode am 5.
                                                                        Feb 2020 um 19:30 Uhr ins Pfarrzentrum St. Nikolaus / Pfarrsaal,
                                                                        Münsterplatz 5 in Überlingen ein. Zu den Tagesordnungspunkten
 St. Nikolaus Überlingen            St. Mauritius Billafingen           zählen unter anderem:
 St. Peter und Paul Owingen         St. Verena Andelshofen              Informationen aus dem Arbeitskreis zum Suso-Areal und aktuel-
 Unsere Liebe Frau Lippertsreute                                        les zur Wahl und zur Kandidatenaufstellung.
                                                                                                              Angebot für die Fastenzeit
 Seelsorger                         Pfarrbüro Owingen
 Pfarrer Bernd Walter               Hauptstr. 49, 88696 Owingen         Angebot für die Fastenzeit
 Münsterplatz 1, 88662 Überlingen   Tel. 63641oder Fax 932620
 Tel. 07551/92720 oder              Öffnungszeiten:
                                                                        Ignatianische Exerzitien im Alltag
 pfarrer@se-ueberlingen.de          Donnerstag 14.00-16.30 Uhr          mit geistlichen Impulsen für die Woche
                                    E-Mail:                             Termine: 5 Donnerstage
 Vikar Pater Theodor Shanika        owingen@se-ueberlingen.de           vom 05.03. bis zum 02.04. 2020
 Hauptstr. 49, Owingen              Internet: www.se-ueberlingen.de     jeweils von 19.30 bis ca. 21.00 Uhr
 Tel. 0152 18969367                 Sekretärin Pia v. Luxburg           imKindergarteninBillafingen
 vikar@se-ueberlingen.de                                                Unkostenbeitrag 15 Euro
                                    Bankverbindung:                     Information, Begleitung und
                                    Sparkasse Bodensee                  Anmeldung bis zum 16.02. bei:
                                    IBAN: DE82 6905 0001 0026 0429 60
                                    BIC: SOLADES1KNZ
                                                                        UlrikaundKurtDäschle,Billafingen
                                                                        Tel. 07557-785

                                                                                                         Ignatianische Exerzitien im Alltag
                                                                                                         mit geistlichen Impulsen für die Woche
                                                                                                                 Termine: 5 Donnerstage
                                                                                                             vom 05.03. bis zum 02.04. 2020
12 | SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020                                                                   Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen

                                                                    Beachten Sie bitte folgende Termine:
          Mitteilungen des Altenwerkes der                          Konstituierende Sitzung der Bezirkssynode am 28.3.2020, 14.00
                                                                    Uhr in Stockach
          Pfarrei St. Peter und Paul Owingen                        Wahlsynode am 15. 5. 2020 in Überlingen, 17.00 Uhr
                                                                    Sitzungen der Bezirkssynode sind öffentlich- Interessierte herz-
Närrischer Altennachmittag                                          lich willkommen.
Liebe Seniorinnen und Senioren,
wir laden ein auf Donnerstag 13. Februar 2020 um 14.00 Uhr in       Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins
das Katholische Pfarrheim. Termin bitte vormerken.                  am Sonntag, den 9. Februar 2020, um 11:00 Uhr
Einzelheiten werden noch bekannt gegeben.                           Am Sonntag, den 9. Februar 2020, um 11:00 Uhr nach dem Got-
                                                                    tesdienst findet unsere Jahreshauptversammlung im Gemein-
Das Orga-Team                                                       desaal statt.
                                                                    Hierzu lade ich alle Vereinsmitglieder und interessierte Zuhörer
                                                                    herzlich ein.
                                                                    Folgende Tagesordnung ist vorgeschlagen:
            Evangelische Kirchengemeinde                            1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes
                                                                    2. Kassenbericht durch den Kassier
            Owingen                                                 3. Bericht der Kassenprüfer
                                                                    4. Wünsche und Anträge
 Evangelisches Pfarramt Owingen                                     5. Verschiedenes
 Pfarrer Michael Schauber,
 Kapellenweg 12, 88696 Owingen                                      Änderungswünsche und Anträge müssen schriftlich bis drei Tage
                                                                    vor der Jahreshauptversammlung beim 1. Vorsitzenden Prosper
 Sprechzeiten nach Vereinbarung                                     von Laer, Zum Döbele 2d, 88696 Owingen, eingegangen sein.
 Sekretariat Tel. 07551-65890
 www.evangelisch-in-ueberlingen.de                                  Mit herzlichen Grüßen, Prosper von Laer, 1. Vorsitzender

 Öffnungszeiten:                                                    Gemeinsam Brot backen – Freitag, 07.02.2020 – 17.00 Uhr
 dienstags und   10.00 - 12.00 Uhr                                  Wir freuen uns, dass wir an jedem ersten Freitag im Monat
 donnerstags                                                        gemeinsam Brot backen. Eingeladen ist JEDER, der Spaß daran
                                                                    hat!
Wochenspruch:                                                       Der Plan ist, dass man einen fertigen Brotteig (nicht mehr als ca.
Es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und           ein Kilo) mitbringt, den wir dann
von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes. (Lk 13,      um 17.00 Uhr in den Ofen schieben wollen. Backzeit ca. 45 – 60
29)                                                                 min.
                                                                    Zum Brot backen benötigen wir unbedingt eine Anmeldung,
Samstag, 1. Februar 2020                                            da der Ofen nur ein begrenztes
12:00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet in der katholischen St.        Fassungsvermögen hat.
Peter und Paul Kirche                                               Anmeldungen bitte an das Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten (Tel:
Sonntag, 2. Februar 2020                                            07551/65890),
10:00 Uhr Gottesdienst                                               per mail:owingen@kbz.ekiba.de oder online über das Anmelde-
Mittwoch, 5. Februar 2020                                           formular
14:30 Uhr Frauenkreis mit Pfarrer Schauber                          unter www.evangelisch-in-überlingen.de unter der Rubrik
Donnerstag, 6. Februar 2020                                         „Owingen“
20:00 Uhr Männerkreis                                               oder direkt an Fr. Seidl
Freitag, 7. Februar 2020
17:00 Uhr Gemeinsam Brotbacken am Holzbackofen
Samstag, 8. Februar 2020
9:00UhrKonfi-BlockAbendmahl                                            Evangelische Freikirche
Samstag, 8. Februar 2020                                                   Mennonitengemeinde
12:00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet in der katholischen St.
Peter und Paul Kirche
Sonntag, 9. Februar 2020                                            Hauptstr. 10, 88696 Owingen
10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl                                Kontakt: Simon Höfli
11:00 Uhr Versammlung Förderverein im Anschluss an den Got-         Tel. 0 75 51 / 93 88 80
tesdienst                                                           www.mennowingen.org

Wahl der Bezirkssynodalen – Lassen Sie sich wählen!                 Zu unseren Veranstaltungen sind alle Menschen herzlich
Nach den Kirchenwahlen, die am 1. Advent stattfanden, konstitu-     eingeladen.
iert sich auch die Bezirkssynode neu und hat gleich eine Vielzahl
von Wahlen in Gremien des Kirchenbezirks, sowie in Ausschüsse       Sonntag, 02.02.
und in die Landessynode vorzunehmen. Sowohl Hauptamtliche           10.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderprogramm
als auch Ehrenamtliche sind durch ihr Engagement wichtige           Montag, 04.02
Stützpfeiler, Ideengeber*innen, Kritiker*innen und Multiplika-      20.15 Uhr Hauskreis Owingen bei Fam. Almeroth
tor*innen in den Kirchengemeinden, dem Kirchenbezirk und in         Dienstag, 05.02
der Landeskirche.                                                   19.30 Uhr Treffpunkt Bibel
Bitte, stellen Sie sich mit einer Kandidatur zur Verfügung.         Samstag, 08.02.
Ihre Fähigkeiten und Gaben werden wirklich gebraucht und ge-        9.30 Uhr Gemeindeversammlung
sucht.                                                              Sonntag, 09.02.
Stellen Sie Ihre möglichen Fragen einer Person Ihres Vertrauens,    10.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderprogramm
rufen Sie im Pfarramt Owingen an 07551/65890 oder melden            ---
sich per E-Mail: owingen@kbz.ekiba.de                               Nähere Informationen und kurzfristige Änderungen finden Sie auf unse-
Bitte geben Sie Ihren Wahlvorschlag formlos bis zum 02.02.2020      rer Homepage: www.mennowingen.org
im Pfarramt oder nach dem Gottesdienst ab.
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