Jahrgang Nr. 5 Samstag, 1. Februar 2020 - Gemeinde ...
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2 | SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen GEMEINDEVERWALTUNG Vergiftungs-INformations-Zentrale Freiburg Abteilung Billafingen: Michael Dreher (VIZ) Universitätsklinikum Freiburg Tel.: 07557/820778, mobil: 0162/7306362 Hauptstr. 35, 88696 Owingen www.uniklinik-freiburg.de/giftberatung.html Abteilung Hohenbodman: Volker Feiler Bürgermeister 0761 2704361 Tel.: 07557/929803, mobil: 0170/9393632 Henrik Wengert 07551 8094-21 Abteilung Taisersdorf: Roland Kohler Sekretariat 07551 8094-21 ÄRZTE UND SOZIALES Tel.: 0175 2079990 Meldeamt 07551 8094-42 Standesamt 07551 8094-28 Ärztl. und zahnärztl. Notdienst SONSTIGE RUFNUMMERN Hauptamt 07551 8094-27 Kann rund um die Uhr unter der 116117 Grundbucheinsichtsstelle 07551 8094-36 erfragt werden. Bevollm. Bezirksschornsteinfeger Ortsbauamt 07551 8094-25 Kinderärztlicher Notdienst 01801 929291 Laurent Brielmaier, 88276 Berg, Gemeindekasse 07551 8094-24 Soziales In den Obstwiesen 3, Finanzverwaltung 07551 8094-22 Sozialstation Überlingen 07551 95320 mobil: 0178/9823697 Sozialstation Pfullendorf 07552 1212 Thüga Energienetze GmbH Zentrale: Dorfhelferinnenstation Störungsrufnummer 0800 7750007 Tel.: 07551 8094-0 / Fax: 07551 8094-29 Einsatzleitung: EnBW Energie Baden-Württemberg AG E-Mail: info@owingen.de, www.owingen.de Frau Ursula Nutz 07557 8674 Störungsrufnummer 0800 3629477 oder Rathaus Owingen, Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Wasserversorgung Mo, Di, Mi u. Fr jeweils von 8.00 - 12.00 Uhr Frau Holzhofer 07551 8094-27 24-Stunden Störungs- und Bereitschaftsdienst Mo 14.00 - 18.00 Uhr Nachbarschaftshilfeverein Owingen e.V. Stadtwerk am See 0800/5053333 Do durchgehend von 8.00 - 16.00 Uhr “GEMEINSAM statt EINSAM” mobil 0151 Owingen Härtebereich hart und nach Vereinbarung 52320276 Billafingen Härtebereichhart Bauhof 07551/8094-35 Hospizgruppe Überlingen Tel.: 07551/60863 Hohenbodman Härtebereich hart Psychosoziale Beratungs- und Taisersdorf Härtebereich hart Hausmeister ambulante Behandlungsstelle für Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte zu den (Klaus Waldbüßer) 0160 1820278 Suchtkranke (PSB) Tel.: 07541 950180 üblichen Dienstzeiten an Ortsbaumeister Bernhard Auentalschule Diakonisches Werk Fax: 07541 9501820 Widenhorn 07551/8094-25 Sekretariat 07551 8094-39 AWO Frauen- und Kinderschutzhaus Kindergärten Beschützendes Haus Bodenseekreis Tel.: 07541 4893626 SONSTIGES St. Nikolaus 07551 8094 -70 Am Guggenbühl 07551 60494 Allgemeiner Sozialer Dienst: Altglas, Kunststoffannahme, Grünmüll Billafingen 07557 3 49 Vathana Thavendranathan (Soz.Päd.) Recyclinghof in der Kreuzstraße Jugendamt Bodenseekreis/ SG1 Öffnungszeiten: ORTSVERWALTUNGEN Tel.:07541 204 5627 Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr oder per E-Mail: Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr BILLAFINGEN: vathana.thavendranathan@bodenseekreis.de Ortsvorsteher Markus Veit Sprechstunde nur mit Terminvereinbarung möglich Containerstandorte: Rathaus: 07557 929264 Owingen: EV. Kirche, neuer Parkplatz Sportplatz Privat: 07557/929797 Der Malteser Hilfsdienst e.V bietet an: Billafingen:Sportplatz E-Mail:mveit@billafingen.de in den Geschäftsräumen,ÜB Nußdorfer Str. 38c Hohenbodman: altes Feuerwehrhaus Sprechstunden: Mo. 19.30 - 21.00 Uhr Dienstags Vormittag Demenzbetreuung Taisersdorf: Feuerwehrhaus Seniorentreff Tel.: 07551-970970 HOHENBODMAN: Altbatterien Landratsamt Bodenseekreis Ortsvorsteher Jörg Nesensohn 07557 820399 Behälter im Rathaus Owingen Familientreff Owingen Sprechstunden: nach Vereinbarung In der Auentalschule, Schulstr. 3, 88696 Owingen TAISERSDORF: E-Mail: bettina.lotter@bodenseekreis.de Ortsvorsteherin Tel. 07551 9485259 Ruth Steindl 07557 929569 (während der Öffnungszeiten) Sprechstunden nach Vereinbarung Tagespflegevermittlung Heike Langer, Tagespflegevermittlung NOTRUFNUMMERN Sozialraumbüro im Familienzentrum Altstadt, Krummebergstr.20, 88696 Überlingen Samstag, 01.02.2020 Notruf 1 10 Feuerwehr 1 12 Tel.: 07551 9896053, Do 9:00- 12:30 Uhr Stadt-Apotheke, Franziskanerstr. 7, Polizeirevier Überlingen 07551 80 40 Terminvereinbarung unter Tel.: 015904204243 Überlingen, Tel.: 07551/62209 heike-sabine.langer@bodenseekreis.de VERGIFTUNGSNOTDIENST Sonntag, 02.02.2020 FREIWILLIGE FEUERWEHR Obere Apotheke, Hauptstraße 20, Giftnotruf München - Abteilung für Klinische Toxikologie Klinikum rechts der Isar - Techni- Gesamtkommandant und Stockach, Tel.: 07771/2349 sche Universität München Abteilung Owingen: Markus Endres www.toxinfo.med.turn.de 089 19240 Tel.: 0151 61422371 Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt KW 6/2020 ist am Mittwoch, 5. Februar 2020 um 12:00 Uhr im Rathaus Owingen. Bitte senden Sie alle Texte in digitaler Form an blaettle@owingen.de und die Fotos bzw. Graphiken als separaten Anhang (nicht in die Textdatei integrieren). IMPRESSUM: Veröffentlichung von Vereins- und anderen Mitteilungen wird keine Gewähr Herausgeber: Bürgermeisteramt 88696 Owingen, Bodenseekreis übernommen. Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Für den Anzeigenteil/ Druck: Bürgermeister Henrik Wengert oder der/die von ihm Beauftragte/n Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Verantwortlich für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen: Stockach, Telefon: 07771 9317-11, Telefax: 9317-40 Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für die E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 | 3 unsere Bürgermeister Henrik Wengert feiert 25-jähriges Jubiläum im öffentlichen Dienst jubILare Am 31.12.2019 konnte unser Bürgermeister Henrik Wengert die Jubiläumsdienstzeit von 25 Jahren im Sinne des Beamtenrechts Folgenden Jubilaren können wir in der kommenden Woche zum vollenden. Nur wenige Tage später, am 3. Januar 2020, konnte Geburtstag gratulieren: er schon sein erstes Owinger Jubiläum, nämlich 10 Jahre Bür- Theresia Maiworm, Owingen, 85 Jahre am 01.02. germeister von Owingen, feiern. Diese zwei Jubiläen fanden im und Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung eine kleine Anerken- Johann Haug, Hohenbodman, 75 am 07.02. nung und Würdigung durch die stellvertretende Bürgermeiste- rin Daniela Mayer. Auch wenn die Urkunde zum Dienstjubiläum Hierzu wünschen wir alles Gute, vor allem vom Landrat überreicht wird, ließ man es sich nicht nehmen, den Gesundheit! Bürgermeister auch aus der Mitte des Gemeinderats heraus zu ehren und ihn im Anschluss an die Gemeinderatssitzung noch etwas hochleben zu lassen. Wengert hatte nämlich in seiner Zeit aktueLLes vor der Gemeinde Owingen schon Stationen beim Landratsamt Bodenseekreis, sowie beim Landratsamt Karlsruhe. Und auch der vorangegangene Wehrdienst in Stetten am kalten Markt aus dem rathaus zählt zur beamtenrechtlichen Dienstzeit. Die Ausbildung bzw. das Studium zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH) begann er schon Neuer Service im Rathaus Owingen: im September 1990, insofern sind es tatsächlich schon fast 30 Pflegeberatung durch Sozialstation Bodensee Jahre. Aber Ausbildungszeiten dürfen eben bei beamtenrecht- lichen Jubiläumsdienstzeiten nicht angerechnet werden. Und e.V. und Pflegedienst Ganal doch blieb ihm gerade diese Zeit auch gut in Erinnerung und so Ab Februar kehrt ein neuer Service im Rathaus Owingen ein, erzählte der Bürgermeister im Anschluss an die Glückwünsche denn im Büro der Nachbarschaftshilfe im alten Rathaus werden noch ein paar Anekdoten von seinen Anfängen im gehobenen wöchentlich zwei neue Sprechstunden angeboten. Verwaltungsdienst. Die Sozialstation Bodensee e.V. und der Pflegedienst Ganal aus Überlingen werden künftig im Owinger Rathaus kostenlo- Seine Stellvertreterin attestierte ihm jedenfalls Fleiß, Ehrgeiz und se Sprechstunden anbieten und Ihre Fragen und Anliegen rund großes Engagement für die Gemeinde Owingen und dankte ihm ums Thema Pflege beantworten. Ohne Voranmeldung können mit einem Geschenkkorb und einer großen gebackenen 25. Sie folgende Sprechzeiten wahrnehmen: Dienstags, von 10.00 bis 12.00 Uhr: Pflegedienst Ganal Donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr: Sozialstation Bodensee e.V. Die Sprechstunden beginnen in der KW 6, erstmals also am Dienstag 4. Februar 2020. Die Berater freuen sich auf Ihren Besuch im Büro der Nachbar- schaftshilfe Owingen im Erdgeschoss des alten Rathauses. Am Donnerstag, 6. Februar um 13.00 Uhr sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einem Stehempfang vor Ort eingeladen, wo sich beide Stellen präsentieren werden. Hundekot ist zu entfernen! Aktuell erreichen uns Beschwerden, dass Hunde- kot insbesondere auf dem Gehweg entlang der Bischof-Gebhard-Straße regelmäßig hinterlas- sen und nicht weggeräumt wird. Das ist ein großes Ärgernis für die Mitbürger, die den Gehweg benutzen möchten. Die örtliche Polizeiverordnung enthält in § 13 folgende Vorschrift: „Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sor- gen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unver- züglich zu beseitigen.“ Hundekotbeutel können kostenfrei im Bürgerbüro im Rat- haus abgeholt werden. Wer solche Taten beobachtet, kann dies auch bei der Ge- meinde Owingen zur Anzeige bringen. Oder direkt den Hun- dehalter ansprechen, dies zeigt auch Wirkung. Gemeindeverwaltung Owingen
4 | SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen Aus diesem Grund hat die Verwaltung im Haushalt 2019 Mittel aus dem eingebracht, um eine solche Gebührenkalkulation mithilfe eines externen Unternehmens zu erstellen. Die Initiative in der Gemein- GemeInderat deverwaltung Owingen mündete dann in eine interkommunale Zusammenarbeit, in der acht Kommunen des Bodenseekreises (Daisendorf, Deggenhausertal, Frickingen, Hagnau, Meersburg, Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung Owingen, Sipplingen und Stetten) das kommunale Beratungs- Am 28.01.2020 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates unternehmen „Heyder und Partner“ aus Tübingen gemeinsam im Bürgersaal des Rathauses Owingen mit nachfolgender Tages- beauftragten und zu Vergleichszwecken das Projekt gemeinsam ordnung statt: erarbeiteten. TOP Thema Die Vorstellung der Kalkulation mit den daraus erarbeiteten Ge- 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Be- bührenvorschlägen übernahm Herr Kranz, Geschäftsführer bei schlüsse Heyder + Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, 2. Aktuelle Informationen der in seinem Vortrag durch diverse Beiträge der Hauptamts- 3. Einwohnerfragestunde leiterin, Frau Regina Holzhofer, ergänzt wurde. Die kalkulierten 4. Vorstellung der Neukalkulation der Verwaltungsgebühren Gebührenvorschläge wurden vom Gemeinderat angenommen. mit anschließender Beschlussfassung über die Verwal- Nach einzelnen Verständnisfragen, insbesondere auch zum Ge- tungsgebührensatzung bührenverzeichnis, konnte die Beschlussfassung ergehen. Die 5. Aktueller Bericht aus den Owinger Kindertagesstätten Umsetzung der neuen Gebühren kann nach Inkrafttreten der Ge- durch die Leiterinnen Sabine Lindenau und Carolin Moll bührensatzung auch durch die Verwaltung angegangen werden. 6. Zustimmung zur Wahl des Gesamtkommandanten und Der externe Berater empfahl ausdrücklich eine regelmäßige An- dessen Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Owin- passung der Kalkulation. gen 7. Bauantrag auf Neubau einer Großküche mit Neben- und Schließlich stimmte der Gemeinderat der vorgetragenen Neukal- Büroräumen, einem Automaten-Bistro und einer Packsta- kulation der Verwaltungsgebühren zu und beschloss die Neufas- tion auf dem Grundstück Flst. Nr. 553/7, Maybachstraße sung der Verwaltungsgebührensatzung mit Gebührenverzeich- 9, Owingen nis, welche in dieser Ausgabe der Ortsnachrichten Owingen 8. Beschluss über die Annahme von Spenden 2019 auch amtlich bekannt gemacht ist. 9. Verschiedenes 5. Aktueller Bericht aus den Owinger Kindertagesstätten 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Be- durch die Leiterinnen Sabine Lindenau und Carolin Moll schlüsse Die alljährliche Kindergartenbedarfsplanung steht in wenigen Aus der letzten Gemeinderatssitzung gab es keine Beschlüsse Monaten an, in der es wieder zu entscheiden gilt, welche Grup- bekannt zu geben. penformen das kommende Kindergartenjahr erfordert. 2. Aktuelle Informationen Zur Vorbereitung hierauf, aber auch um einen aktuellen Stand Herr Bürgermeister Wengert informierte über die kommenden über die Entwicklungen und Herausforderungen in den Einrich- Veranstaltungen in der Gemeinde und Herr Ortsbaumeister Wi- tungen zu erhalten, wurde den Leiterinnen Sabine Lindenau denhorn zeigte aktuelles Bildmaterial von den Baustellen am (Kinderhaus St. Nikolaus und Kinderhaus Guggenbühl) und Ca- neuen Feuerwehrgerätehaus in Owingen sowie dem Bau der rolin Moll (Kindergarten billabü in Billafingen) die Gelegenheit Wasserleitung zwischen Neuhof und Niederweiler auf der Ge- eröffnet, dem Gemeinderat einen aktuellen Sachstandsbericht markung Hohenbodman. über deren Kindergartenalltag, verbunden mit einem Blick in die Zukunft, zu erstatten. Des Weiteren konnte Bürgermeister Wengert der Öffentlichkeit den frisch gewählten Nachfolger für den bald scheidenden Käm- Die Leiterinnen nutzten die Einladung zur Gemeinderatssitzung, merer, Herrn Klaus Knecht, vorstellen. Herr Knecht wird noch um einen ausführlichen, mit zahlreichen Bildern und Informati- im laufenden Jahr in den Ruhestand verabschiedet. Als sein onen versehenen Bericht über ihre tägliche Arbeit und die be- Nachfolger wurde Herr Udo Widenhorn aus Sipplingen vom sonderen Höhepunkte des vergangenen Kindergartenjahres Gemeinderat in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung abzugeben. Dabei stellte sich heraus, dass eine Vielfalt an Pro- gewählt. Herr Widenhorn ist aktuell Kämmerer der Gemeinde jekten und Themen die Arbeit bestimmt und dass der Kinder- Orsingen-Nenzingen und wird im Sommer für die Einarbeitung gartenalltag zunehmend auch immer mehr Herausforderungen nach Owingen wechseln. Bürgermeister Wengert hieß ihn schon mit sich bringt, denen sich Kinder, Eltern und auch das Perso- jetzt recht herzlich willkommen. nal stellen müssen. Fachlicher Austausch unter den Kolleginnen und Kollegen sei wichtiger denn je. Frau Lindenau bat in diesem 3. Einwohnerfragestunde ZusammenhangauchumeinefinanzielleUnterstützungfüreine Es wurden keine Fragen gestellt. dauerhafte Supervision. „Dies müsse natürlich die Haushaltsbe- ratung zeigen, welche Mittel hier bereitgestellt werden könnten“, 4. Vorstellung der Neukalkulation der Verwaltungsgebüh- so Herr Bürgermeister Wengert. ren mit anschließender Beschlussfassung über die Verwal- tungsgebührensatzung Auch Hauptamtsleiterin Holzhofer klinkte sich noch dahinge- Die Gemeindeverwaltung Owingen erhebt ihre aktuellen Bearbei- hend in den Bericht ein, dass die hohe Flexibilität im Angebot tungsgebühren aufgrund der sogenannten Verwaltungsgebüh- in Bezug auf Ummeldungsmöglichkeiten und Mischformen der rensatzung, die mit einem dazugehörigen Gebührenverzeich- Betreuungszeit nicht zu unterschätzende Schwierigkeiten im be- nis die einzelnen Arbeitsvorgänge auflistet. Die ursprüngliche trieblichen Ablauf mit sich bringen und sensibilisierte den Ge- Satzung wurde vom Gemeinderat am 24. März 1992 beschlos- meinderat bereits, dass hier Überlegungen zu Veränderungen sen und lediglich im Rahmen der Euro-Umstellung aktualisiert, angestellt werden sollten und man seitens der Verwaltung das sprich lediglich auf Euro-Beträge umgerechnet. Eine Kalkulation Thema nochmals aufgreifen werde. der Gebührensätze lag damals noch nicht zugrunde. Seit dem Jahr 2005 ergibt sich zwischenzeitlich auch aus dem Landesge- Der Bürgermeister bedankte sich abschließend bei den beiden bührengesetz und dem Kommunalabgabengesetz die rechtliche Leiterinnen Frau Lindenau und Frau Moll für den tiefen und um- Verpflichtung, Verwaltungsgebühren, also Gebühren für öffent- fassenden Einblick in die Kinderhäuser und attestierte ihnen und lich erbrachte Leistungen, aufgrund einer konkreten, örtlichen ihren Teams, dass sie eine tolle Arbeit leisten und dass die Ge- Kalkulation zu erheben. meinde stolz auf ihre Einrichtungen sei.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 | 5 6. Zustimmung zur Wahl des Gesamtkommandanten und über die im Jahr 2019 eingegangenen Spenden wurde den Ge- dessen Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Owingen meinderäten ausgehändigt. Insgesamt gingen Geldspenden in Gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz (FwG) werden die ehren- Höhe von 9.847,86 EUR ein. amtlich tätigen Kommandanten und deren Stellvertreter durch die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf die Dauer Der Gemeinderat stimmte der Annahme oder Vermittlung der von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung im Jahr 2019 eingegangen Zuwendungen/Spenden zu. Der Bür- durch den Gemeinderat zu dieser Wahl durch den Bürgermeister germeister wurde wiederum ermächtigt, Einzelspenden bis zu offiziellbestellt. einem Wert von 100,00 EUR unter dem Vorbehalt der Beschluss- fassung durch den Gemeinderat entgegen zu nehmen. Der bisherige Gesamtkommandant, Herr Matthias Pasewaldt, stellte sein Amt aus beruflichen Gründen zur Verfügung. Die 9. Verschiedenes Wahl des neuen Gesamtkommandanten und seines Stellver- Herr Bürgermeister Henrik Wengert konnte am 31. Dezember treters fand im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Frei- 2019 sein 25-jähriges Jubiläum im öffentlichen Dienst feiern. Die willigen Feuerwehr am 18. Januar 2020 in Hohenbodman statt. stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Daniela Mayer, gratulierte Diese Wahlen ergaben, jeweils mit großer Mehrheit, folgende Herrn Bürgermeister Wengert im Rahmen einer kleinen Anspra- Ergebnisse: che und überreichte noch Präsente der Gemeinde Owingen. Sie bedankte sich für sein außergewöhnliches Engagement in den Gesamtkommandant: Herr Markus Endres vergangenen Jahren, das er für die Gemeinde Owingen aufge- Stellvertreter: Herr Michael Siber bracht habe. Seit 2010 ist er nun Bürgermeister der Gemeinde und kann damit auch schon ein kleines Owinger Jubiläum, näm- Der Gemeinderat stimmte der Wahl des Kommandanten und lich 10 Jahre Gemeinde Owingen, feiern. dessen Stellvertreters entsprechend der Wahlen vom 18. Janu- ar 2020 durch die aktiven Mitglieder der Gesamtwehr Owingen DieoffizielleUrkundezumDienstjubiläumwirddemBürgermeis- zu. Herr Bürgermeister Wengert verpflichtete Herrn Endres und ter von seinem Dienstvorgesetzten, dem Vertreter des Land- Herrn Siber sogleich und überreichte ihnen die entsprechenden kreises Bodenseekreis überreicht. Herr Bürgermeister Wengert Urkunden der Gemeinde. nutzte im Anschluss die Gunst der Stunde und ließ die 25 Jahre und insbesondere seinen Dienstbeginn bei der Stadt Stockach 7. Bauantrag auf Neubau einer Großküche mit Neben- und noch etwas Revue passieren. Büroräumen, einem Automaten-Bistro und einer Packstation auf dem Grundstück Flst. Nr. 553/7, Maybachstraße 9, Owin- gen Das Bauvorhaben, welches in seinen Grundzügen von Orts- amtLIche baumeister Widenhorn vorgestellt wurde, liegt im Geltungsbe- reich des Bebauungsplans „Henkerberg VII“ in Owingen. Für mItteILunGen das Bauvorhaben ist eine Befreiung für die Überschreitung der Grundflächenzahl erforderlich, weil diese im Bereich der Zufahr- ten um 1,8 % überschritten wird. Ähnliche Befreiungen dieser Art wurden schon des Öfteren erteilt. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken. Die Nachbaranhörung wird momen- tan durchgeführt. Bedenken und Einwendungen wurden bislang nicht vorgetragen. Seitens des Gemeinderates wurden ein paar wenige Verständnisfragen gestellt und außerdem die Frage nach Satzung über die Erhebung von Gebühren den Aggregaten für die Kühlräume gestellt. Deren Standort und für öffentliche Leistungen Immissionsentwicklung sollte im Baugenehmigungsverfahren (Verwaltungsgebührensatzung) noch überprüft werden. Der Automatenbetrieb möge zudem an die täglichen Betriebszeiten des Gewerbegebiets angepasst Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg sein. (GemO) und der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Owingen am 28. Januar Nach einer ausgiebigen Beratung stimmte der Gemeinderat dem 2020 folgende Satzung beschlossen: vorliegenden Bauantrag mit der Maßgabe zu, dass die Schall- §1 ausbreitung der Kühltechnik explizit zu prüfen ist, um nicht et- Gebührenpflicht waige nachbarrechtliche Belange zu tangieren. Darüber hinaus Die Gemeinde Owingen erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf wurde die erforderliche Befreiung für die Überschreitung der Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Verwaltungsge- Grundflächenzahl erteilt. bühren nach dieser Satzung, soweit nicht Bundesrecht oder Landes- recht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen 8. Beschluss über die Annahme von Spenden 2019 über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Nach § 78 Abs. 4 GemO (Gemeindeordnung) ist die Annahmen Gemeinde. von Spenden wie folgt geregelt: §2 „Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. Gebührenfreiheit 2 GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (1) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öffentliche einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an Leistungen die folgenden Angelegenheiten betreffen: der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 GemO beteiligen. a. Gnadensachen (§ 1 Abs.2 GemO: „Die Gemeinde fördert in bürgerschaftlicher b. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Be- Selbstverwaltung das gemeinsame Wohl ihrer Einwohner und schäftigten des öffentlichen Dienstes erfüllt die ihr vom Land und Bund zugewiesenen Aufgaben“.)“ c. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, Zuwendung obliegt ausschließlich dem Bürgermeister. Über die d. Prüfungen die der beruflichen Aus- und Weiterbildung die- nen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. e. Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfache Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Ge- nicht durch diese Satzung etwas Anderes bestimmt ist, ber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke aufzuführen f. die behördliche Informationsgewinnung sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Liste g. in Verfahren vorgenommen werden, die von der Gemeinde
6 | SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abga- (2) Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag er- benordnung durchzuführen sind, mit Ausnahme der Ent- bracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von scheidung über Rechtsbehelfe. der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich (2) Von der Entrichtung der Gebühren sind, soweit Gegenseitigkeit entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht besteht, befreit werden. Dem Antragssteller ist eine angemessene Frist zur a. das Land Baden- Württemberg, Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu b. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentli- setzen. Die Gemeinde Owingen kann den Antrag als zurückge- chen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für nommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und Rechnung des Landes verwalten werden, der Antragssteller bei der Anforderung des Vorschusses oder c. die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückgegebene Urkunden, Baden-Württemberg. die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Satz 1 Genannten sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen. und Auslagen zurückbehalten werden. (3) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. §7 Auslagen §3 (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde Owingen Gebührenschuldner erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derje- das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der tat- nige verpflichtet, sächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde ge- (2) Auslagen nach Abs. 1 Satz 2 sind insbesondere genüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat, a. Gebühren für Telekommunikation 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen b. Reisekosten, kraft Gesetzes haftet. c. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, (2) Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Ge- d. Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sons- samtschuldner. tige Kosten der Beweiserhebung, e. Vergütungen an andere juristische oder natürliche Perso- §4 nen für Leistungen und Lieferungen Gebührenhöhe f. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem und Sachen. dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebüh- (3) Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsge- renverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung. Für öffentliche bühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Ver- Anspruch auf Erstattungen der Auslagen entsteht mit der An- waltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen wendung des zu erstattenden Betrags. ist, ist eine Gebühr nach Ziffer 1 des Gebührenverzeichnisses – die allgemeine Verwaltungsgebühr – zu erheben. §8 (2) Ist eine Verwaltungsgebühr nach Zeiteinheiten zu erheben, Schlussvorschriften kann die Gebühr für jede angefangene Zeiteinheit festgesetzt (1) Diese Satzung tritt am 01. Februar 2020 in Kraft. werden. Die Zeiteinheit beträgt 15 Minuten. (2) Zur gleichen Zeit tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom (3) Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes 24. März 1992 zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung vom 16. Juni 2015 - jeweils mit allen späteren Änderungen- der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Ver- und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder wider- langen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Ver- sprechenden Vorschriften außer Kraft. weigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu Hinweis schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der (4) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung ab- Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund gelehnt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 16,50 EUR der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines pro Zeiteinheit erhoben. Wird der Antrag ausschließlich wegen Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Ge- Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. Eine meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver- Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 nicht erhoben werden, wenn letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die die Erbringung der öffentlichen Leistungen nach Umweltver- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung waltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte. oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf- Leistung aus sonstigen, vom Schuldner zu vertretenden Grün- grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach den, so wird die Hälfte der allgemeinen Verwaltungsgebühr er- §4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb hoben. Eine Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 nicht erhoben eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistungen nach der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver- Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte. letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung §5 oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbe- Entstehung der Gebühr achtlich sind ferner nach §2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschluss- (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentli- fassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen chen Leistung. Kostenüberdeckung führen. (2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach § 4 Abs. 5 dieser Sat- zung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in Owingen, den 28. Januar 2020 den anderen Fällen des § 4 Abs. 4 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. gez §6 Henrik Wengert Fälligkeit, Zahlung Bürgermeister (1) Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder münd- lichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 | 7 Gebührenverzeichnis Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Owingen Lfd. Nr. Amtshandlung Gebühr in EUR 1. Allgemeine Verwaltungsgebühr 16,50 EUR / ZE (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 2. Anträge 2.1 Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und der- 16,50 EUR /ZE gl., die von der Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist: 2.2 Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung): bei Unzuständigkeit ge- 16,50 EUR / ZE bührenfrei 2.3 Zurücknahme eines Antrags: 16,50 EUR / ZE 3. Befreiung 16,50 EUR / ZE (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Be- stimmungen: 4. Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, usw.): 4.1 wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewie- 15,50 EUR / ZE sen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die ange- fochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat: 4.2 bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund vorliegt, von einem Gebührenan- ½ der Gebühr nach 4.1 satz abzusehen (§ 4 Abs. 4 Satz 3 der Satzung). 5. Beglaubigung, Bestätigungen 5.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln 7,00 EUR je Vorgang 5.2 Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschrif- 2,00 EUR je Vorgang ten, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift je Seite: 6. Bestätigungen 6.1 Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, 2,00 EUR je Vorgang Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder schriftlichen Schriftstücken mit Urschrift je Seite 7. Bescheinigungen 7.1 Zweitausfertigungen von Bescheiden (Grundsteuer, Hundesteuer, 4,00 EUR je Vorgang Wasser- und Abwassergebührenabrechnungen) 7.2 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 4,00 EUR je Vorgang 8. Anfertigung von Kopien 8.1 DIN A4 für die erste Seite (schwarz/weiß): 1,30 EUR für jede weitere Seite (Schwarz/weiß): 0,40 EUR 8.2 DIN A4 für die erste Seite (farbig): 1,70 EUR für jede weitere Seite (farbig): 0,40 EUR 8.3 DIN A3 für die erste Seite (schwarz/weiß): 1,50 EUR für jede weitere Seite (Schwarz/weiß): 0,50 EUR 8.4 DIN A3 für die erste Seite (farbig): 2,00 EUR für jede weitere Seite (farbig): 0,50 EUR 9. Anliegerbeitragsbescheinigung 17,00 EUR / ZE 10. Baugesetzbuch 12,00 EUR / ZE Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 28 Abs. 1 BauGB (Nichtausübung oder Nicht- bestehen des Vorkaufsrechts). 11. Bauordnungsrecht 11.1 Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen 12,00 EUR / ZE im Kenntnisgabeverfahren (§ 53 Abs. 5 Nr. 1 LBO): 11.2 Mitteilung nach § 53 Abs. 4 LBO: 12,00 EUR / ZE 11.3 Leitungsauskunft 12,00 EUR / ZE 11.4 Benachrichtigung der Angrenzer und Nachbarn (§ 55 LBO): 16,00 EUR / Angrenzer 11.5 Bearbeitung einer Baulast – Übernahmeerklärung (inkl. Eintragung ins Baulastenverzeich- 12,00 EUR / ZE nis) 11.6 Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (je Baulast und Flurstück) 12,00 EUR/ ZE 12. Bestattungsrecht 12.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz): 17,50 EUR je Vorgang 12.2 Ausstellung einer Urnenanforderung 13,00 EUR je Vorgang 13. Standesamt 13.1 Amtshandlungen im Kirchenaustrittsverfahren 13,50 EUR je Vorgang
8 | SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen 13.2 Durchführung einer Eheschließung am Turm Hohenbodman 100,00 EUR je Vorgang 14. Öffentliche Sicherheit und Ordnung 14.1 Erteilung von Platzverweisen 15,50 EUR / ZE 14.2 Aufgaben nach PolVOgH (Maßnahmen i. S. gefährliche Hunde) 15,50 EUR / ZE 15. Feiertagsrecht 15.1 Befreiung von verbotenen Tätigkeiten während des Hauptgottesdienstes 15,50 EUR / ZE 15.2 Befreiung vom Tanzverbot an Sonn- und Feiertagen 15,50 EUR / ZE 16. Ladenöffnungsgesetz 16.1 Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonntagen 15,50 EUR / ZE 17. Meldewesen 17.1 Auskünfte aus dem Melderegister 17.1.1 Einfache Auskunft 7,50 EUR je Vorgang 17.1.2 Erweiterte Auskunft 7,50 EUR je Vorgang 17.1.3 Automatisierte Melderegisterauskunft über das Meldeportal 5,50 EUR je Vorgang 17.2 Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung zur Bürgermeisterwahl 11,50 EUR je Vorgang 17.3 Meldebescheinigung 17.3.1 Einfache Meldebescheinigung 3,50 EUR je Vorgang 17.3.2 Erweiterte Meldebescheinigung 3,50 EUR je Vorgang 17.4 Ablehnung einer Auskunftssperre 12,50 EUR / ZE 17.5 Sonstige öffentliche Leistungen der Meldebehörde 11,50 EUR / ZE Gebührenfrei sind: • Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen im Inland • Die Eintragung einer Auskunftssperre • Die Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die Meldebestätigung • Die Auskunft an den Betroffenen • Die Berichtigung und Ergänzung, Löschung von Daten des Melderegisters • Die Unterrichtung des Betroffenen über die zu seiner Person erteilten erweiterten Mel- deregisterauskünfte • Die Einrichtung von Übermittlungssperren • Verlustanzeige Pass oder Personalausweis 18. Gewerbesachen 18.1 Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§ 15 Abs. 1 GewO): 18.1.1 Gewerbeanmeldung 11,50 EUR je Vorgang 18.1.2 Gewerbeummeldung 11,50 EUR je Vorgang 18.1.3 Gewerbeabmeldung 6,00 EUR je Vorgang 18.2 Erteilung von Auskünften aus der Gewerbekartei 3,50 EUR je Vorgang 19. Spielgeräte 19.1 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit 15,50 EUR / ZE 19.1. zzgl. je Spielgerät 100,00 EUR 19.2 Geeignetheitsbestätigung des Aufstellungsorts für Spielgeräte 15,50 EUR / ZE 20. Gaststättenrecht 20.1 Gestattungen bis zu 4 Tagen 9,00 EUR je Vorgang 20.2 Zulassung von Ausnahmen von Sperrzeitvorschriften für einzelne Betriebe/Veranstalter 15,50 EUR / ZE 20.3 Sperrzeitverkürzung für einzelne Tage 9,00 EUR je Vorgang 21. Fischerei 21.1 ErteilungvonFischereischeineneinschl.Ersatzfischereischeinen 7,50 EUR je Vorgang 22. Sprengstoffrecht 22.1 Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Kleinfeuerwerks (pyrotechnische Gegen- 21,00 EUR je Vorgang stände der Klasse 2) außerhalb Silvester 23. Umweltinformationen 23.1 Übermittlung von Umweltinformationen durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem 16,00 EUR / ZE Wege 24. Landesinformationsfreiheitsgesetz 24.1 Bearbeitung von Auskunftsersuchen 11,50 EUR / ZE
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 | 9 Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften schuL- „Campinggarten Owingen“ in Owingen nachrIchten WieimGemeindeblattvom25.Januar2020angekündigt,findet die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 04. Februar bis einschl. 04. März 2020 im Rathaus Owingen statt. Die Planunterlagen können auch im Internet unter https://www.owingen.com/owde/ Auentalschule rathaus-service/beteiligung-bauleitplanung/ heruntergeladen werden. Anmeldung der Schulanfänger 2020/21 am Mittwoch, dem 19. Februar 2020 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Aula der Auentalschule Owingen. kunst und Zu Beginn des Schuljahres 2020/21 werden alle Kinder schul- kuLtur pflichtig, die bis zum 31. August 2020 das 6. Lebensjahr voll- endet haben (Geburtsdatum bis 31.08.2014). Schulpflichtig und damit erneut anzumelden sind auch alle im Galerie im Alten Schuljahr 2019/20 vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder. Owinger Rathaus Die Erziehungsberechtigten haben ein Einladungsschreiben er- halten. Finissage am Sonntag Bringen Sie bitte Ihr Schulkind zur Anmeldung mit, denn die Kooperationslehrerinnen haben für die Kinder etwas vorbe- Die Ausstellung „Wandlungen“ ist diesen Sonntag nochmals reitet und werden sich mit den Kindern beschäftigen. geöffnetundfindetihrenwürdigenAbschluss.Dankdergroßen Die Entscheidung über die Schulfähigkeit und die Einschulung Resonanz und auf besonderen Wunsch vieler Interessenten, wird eines Kindes trifft die Schule. die gelungene Ausstellung von 15-18 Uhr mit Wiltrud Karitter Auch Kinder, die bis 31. August 2020 das 6. Lebensjahr vollendet mit einer kleinen Feier beendet. haben werden und deren Eltern kein Einladungsschreiben erhal- Sie sind alle herzlich dazu eingeladen... ten haben, müssen ebenfalls am Mittwoch, 19. Februar 2020 an- gemeldet werden. Impressionen unter www.owingen.de/leben-und-wohnen/Rathausgalerie Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder vorzeitig in die Grundschule aufgenommen oder vom Schulbesuch zu- rückgestellt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte bis zum 17. Februar 2020 an das Sekretariat. Owinger Kulturkreis Der Förderverein und der Elternbeirat der Auentalschule Owin- gen bewirten die Eltern und Kinder in der Aula der Grundschule an diesem Nachmittag. Hierfür danken wir recht herzlich. Owinger Musiktage Kerstin Pegels -Schulleiterin- Jede Woche stellen wir Ihnen einen Künstler der Owinger Musik- tage vor. Das Musikfestival beginnt am Freitag, 06. März 2020 in einer Eröffnungsgala mit Vesko Eschkenazy. Vesko Eschkenazy absolvierte 1992 sein Masterstudium für Solisten bei Professor Weitere Schulen Ifrah Neaman an der Guildhall School of Music in London. Er ist Preisträger vieler internationaler Violinwettbewerbe, wie zum Beispiel: Kocian International Violin Compe- Informations- und Anmeldetag an den tition, Prag 1984, Wieniawski International Beruflichen Schulen Überlingen Samstag, Violin Competition, Warschau 1985, Beijing 8. Februar 2020, 8:30 – 12:30 Uhr International Violin Competition 1986, Carl Flesch International Violin Competition, London 1988. Lust auf berufliche Bildung? Er trat als Solist neben Montserrat Caballé, Plácido Domingo, Lust auf Zukunft? Alexis Weissenberg, Yuri Bashmet, Mstislav Rostropovich auf Unter diesem Motto öffnen die Constantin-Vanotti-Schule, die und spielte mehrmals unter der Leitung von Mariss Jansons, Jörg Zürn Gewerbeschule sowie die Justus von Liebig Schule Bernard Haitink, Riccardo Chailly, Kurt Masur, Sir Colin Davis, ihre Pforten und zeigen die Bildungsmöglichkeiten an beruf- Carlo Maria Giulini und Seiji Ozawa. lichen Schulen für Absolventen der Hauptschule Klasse 9, der Im Sommer 2000 wurde Vesko Eschkenazy als jüngster Konzert- Werkrealschule Klasse 10, der Realschule Klasse 9 und 10 und meister des Royal Concertgebouw Orchesters ausgewählt. Er des Gymnasiums Klasse 9 und 10 auf. Auch Ausbildungsbetrie- spielt auf einer historischen Guarneri del Gesù Violine von 1738. be werden mit anwesend sein. J. S. Bach - Konzert für zwei Violinen in d-Moll BWV 1047 F. Mendelssohn Bartholdy - Violinkonzert in e-Moll op. 64 Anmeldungen für das Schuljahr 2020/2021 werden ab sofort R. Wagner - „Siegfried-Idyll“ bis 2. März 2020 sowie am Informationstag, Samstag, 8. Feb- M. Panteleev - „Archetypen“ ruar 2020 von 8:30 bis 12:30 Uhr in den jeweiligen Sekretariaten entgegengenommen. Mitwirkende: Weitere Informationen zu den Schularten und die entsprechenden Vesko Eschkenazy - 1. Konzertmeister des Royal Concertge- AnmeldeformularefindenSieaufdenInternetseitenderdreiSchu- bouw Orchesters, Amsterdam len: www.cvschule.de; www.gewerbeschule-ueberlingen.de; Martin Panteleev - Violine www.jvls-ueberlingen.de Lida Panteleev - Klavier Baltic Neopolis Ensemble Wir begrüßen unsere Gäste ganz herzlich! Leitung: Martin Panteleev
10 | SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen Elektronikschule Tettnang (est) informiert über volks- Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten HocHscHule Am Montag, dem 03. Februar 2020 um 19:00 Uhr, stellt die Elekt- ronikschule ihr breitgefächertes Angebot in der Aus- und Weiterbil- Anmeldungen und Informationen: dung vor. Interessant ist dies sowohl für Schülerinnen und Schüler, www.vhs-bodenseekeis.de die 2020 ihre schulische Ausbildung abschließen, als auch für Fach- kräfte, die sich nach der Ausbildung weiterbilden möchten. VHS-Service-Zentrale im Landratsamt: Für Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss Tel: 07541 204-5425 Berufskollegs in den Bereichen Elektrotechnik, Informations- Fax: 07541 204-5525 und Kommunikationstechnik, Multimediale Kommunikation und Dokumentation und Technik I und Technik II mit der Möglichkeit, Weitere Auskünfte bei Annette Federer die Fachhochschulreife zu erwerben. VHS-Außenstelle Owingen, Für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Be- Tel: 07551 8311011 rufspraxis: Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker in den Fach- richtungen Automatisierungstechnik/Mechatronik, Elektrotech- Gesundheitskurse nik und Informationstechnik (mit Schwerpunkt Industrie 4.0). Neu!!! BeckenbodentrainingNeu!!! Diese Weiterbildungen werden in Vollzeit oder berufsbegleitend Der Beckenboden beeinflusst unser Körpergefühl und unsere angeboten (Abschluss mit Zugang zum bundesweiten Studium Haltung, somit auch unser inneres und äußeres Erscheinungs- an Fachhochschulen). bild. Atem- und Entspannungsübungen unterstützen die Wirkung Für Schüler, die einen Ausbildungsplatz suchen: der Übung. Der Kurs ist für alle Altersgruppen und auch für Män- Informationen zu den Ausbildungsberufen in den Bereichen ner geeignet. Bitte bequeme Kleidung, warme Socken, Matte Elektronik (einjährige Berufsfachschule Elektronik, Elektroniker und Decke mitbringen. für Automatisierungstechnik, Elektroniker für Geräte und Syste- me) und Informatik (Fachinformatiker, Systemelektroniker, Infor- Rita Philipp, 9 Vormittage, 03.03.2020 - 12.05.2020 matikkaufmann/-frau, IT-Systemkaufmann/-frau). Dienstag, 09:00 - 10:00 Uhr Ev. Gemeindehaus, Kapellenweg 12 Die Elektronikschule ist eine staatliche Schule des Landes Ba- AB302991OW / 48,00 EUR den-Württemberg, Schulträger ist der Bodenseekreis. An der est werden von ca. 70 Lehrerinnen und Lehrern ca. 900 Schü- Neu!!! Gymnastik für Ältere Neu!!! lerinnen und Schüler aus dem Gebiet zwischen Friedrichshafen, Sind Sie nicht mehr so gelenkig? Haben Sie manchmal Mus- Ravensburg und Lindau unterrichtet. kel- und Gelenkschmerzen? Frustriert Sie das? Dann ändern Sie es! Durch regelmäßige und auf Sie abgestimmte Übungen Zusätzliche Informationen erhalten Sie im Internet: www.elek- können Sie Ihren Körper - und auch Ihre Gedanken - wieder ge- tronikschule.de, E-Mail: info@elektronikschule.de oder telefo- schmeidiger machen. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. nisch: 07542 9372-0. Bitte bequeme Kleidung, warme Socken, Unterlage und Decke mitbringen. Rita Philipp, 9 Vormittage, 03.03.2020 - 12.05.2020 Dienstag, 10:15 - 11:15 Uhr Einladung zur Informationsveranstaltung Ev. Gemeindehaus, Kapellenweg 12 Klasse 5 für Eltern und SchülerInnen AB301170OW / 48,00 EUR am Freitag, 7. Februar 2020 Salsation® (Beginn 1 Woche später!!!) Beginn: 15.00 Uhr – Ende ca. 17.00 Uhr Salsation® ist ein Tanzworkout, das funktionelle Trainingsabläufe in innovative Tanzbewegungen umwandelt, während der Fokus Die Aufnahme in Klasse 5 am Droste-Hülshoff-Gymnasium auf dem Gefühl für Musik und der lyrischen Ausdruckskraft liegt. Meersburg kann auf zwei Wegen erfolgen. Salsation® ist ein bunter Mix aus verschiedenen Musikrichtun- 1. Über das Ortsprinzip werden SchülerInnen aus Meersburg, gen und Tanzstilen, wie Latin Dance, Hip Hop, Dancehall, Reg- Daisendorf, Hagnau und Stetten aufgenommen. gaeton, und für jeden geeignet, egal ob schon leidenschaftlicher 2. Eine Besonderheit stellt der Musikzug dar. Für SchülerInnen Tänzer oder Tanzanfänger. Das Workout verbessert sowohl die aus allen Orten, die nicht unter das Ortsprinzip fallen, be- Ausdauer, als auch die Beweglichkeit und das eigene Körperge- steht die Möglichkeit, nach Antrag und Musikaufnahmege- fühl... und das mit jeder Menge Spaß! Move and be moved! Bitte spräch in den Musikzug Klasse 5 aufgenommen zu werden. Getränk, Sportkleidung und ein kleines Handtuch mitbringen. Der Aufnahmeantrag für den Musikzug muss bis zum 10. Christina Stojan, 7 Abende, 18.02 - 28.04.2020 Februar 2020 per Post oder e-mail im Sekretariat eingegan- Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr gen sein. Kath. Gemeindehaus, Kreuzstr. 7 Termine zur Anmeldung am DHG AB205233OW / 41,65 EUR Die Anmeldung „Ortsprinzip“ ist ausschließlich persönlich nur am Mittwoch, 11.03.2020 von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. Hatha-Yoga für Einsteiger Die Anmeldung „Musiktest“ ist ausschließlich persönlich nur am Abschalten vom Alltag, zur Ruhe kommen, sich selber intensiver Donnerstag, 12.03.2020 von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr möglich. wahrnehmen und gelassener werden, das ist das Ziel dieses Kur- ses. Die Verbindung von Bewegung, Entspannung und Atmung Informationen zum Aufnahmeverfahren am DHG, das Anmelde- führt zu gesteigertem Körperbewusstsein, einer aufrechten Hal- formular für Klasse 5 und den Aufnahmeantrag für den Musikzug tung und innerer und äußerer Beweglichkeit. Bitte bequeme Klei- finden Sie unter: dhg-meersburg.de - Service-Downloads/An- dung, warme Socken, Unterlage und Decke mitbringen. und Abmeldung am DHG. Rita Philipp, 10 Abende, 05.03.2020 - 28.05.2020 DrosteHülshoff-Gymnasium Meersburg Donnerstag, 20:15 - 21:45 Uhr Staatliches Aufbaugymnasium Ev. Gemeindehaus, Kapellenweg 12 mit G8-Zug und Internat AB301168OW / 74,00 EUR Seminarstr. 8-10, 88709 Meersburg, 07532-4325-0 poststelle@aufbaugym-meer.kv.bwl.de NEU!!! KlangreiseNEU!!! www.dhg-meersburg.de Klangreise mit vielen Instrumenten: Gongs, Trommeln, Klang-
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 | 11 schalen, Monochord und andere Klanginstrumente. Eine „intu- Gottesdienste itive“ Klangreise, die nicht nach einem festen Muster entsteht, sondern aus dem Moment heraus, in dem der Kursleitende am Samstag, 01.02.2020 Anfang die Teilnehmenden einzelne Töne spielen lässt und diese Owingen 09.00 Abbau der Krippe und der Christbäume, um Mit- Impulse dann in die Klangreise einfließen. So entsteht jedes Mal hilfe wird gebeten ein neues Klanggebilde. Die Teilnehmenden liegen auf Matten Owingen 12.00 ökum. Friedensgebet und lauschen den Klängen. Münster 17.00 Beichte Johannes Beer, 1 Abend, 20.03.2020 Lippertsreute 18.30 Hl. Messe; Erika Fahr Freitag, 19:00 - 20:30 Uhr Klangraum Beer, Blumenstr. 4 Sonntag, 02.02.2020 AB301963OW* / 10,80 EUR Franziskaner 08.00 Hl. Messe Billafingen09.00Hl.Messe Am Montag 3. Februar beginnt das neue Frühjahssemester Vianney 10.00 Hl. Messe 2020. Einige Kurse beginnen jedoch auch später. Andelshofen 10.30 Wortgottesfeier Die VHS-Aussenstelle wünscht allen Teilnehmern und Kurs- Münster 10.30 Hl. Messe leitern einen guten Start und viel Spaß Owingen 10.30 Wortgottesfeier Münster 18.30 Hl. Messe Dienstag, 04.02.2020 freIWILLIGe Billafingen18.30Abendgebet Krankenhaus 18.30 Hl. Messe feuerWehr Lippertsreute 18.30 Hl. Messe Freiwillige Feuerwehr Owingen, Mittwoch, 05.02.2020 Münster 08.30 Frauenmesse Altersabteilung Gesamtwehr Billafingen18.30Hl.Messe Liebe Kameraden der Altersmannschaft, Münster 18.30 Eucharistische Anbetung und Komplet Unsere erste Zusammenkunft 2020 ist am Montag den 3. Febru- arimFeuerwehrhausinBillafingenum19:30Uhr.Eswirdherz- Donnerstag, 06.02.2020 lich eingeladen. St. Franziskus - Altenheim 15.00 Wortgottesfeier Münster 18.30 Hl. Messe Mit kameradschaftlichem Gruß Siegfried Gnädinger, Hubert Schnell Freitag, 07.02.2020 Hohenbodman 18.30 Hl. Messe Samstag, 08.02.2020 Owingen 12.00 ökum. Friedensgebet kIrchLIche Münster 17.00 Beichte Owingen 18.30 Hl. Messe mit den Erstkommunionkindern der nachrIchten ganzen Seelsorgeeinheit Sonntag, 09.02.2020 Franziskaner 08.00 Hl. Messe Ökumenische Nachrichten Andelshofen 09.00 Hl. Messe Vianney 10.00 Hl. Messe Billafingen10.30Wortgottesfeier Ökumenisches Friedensgebet Lippertsreute 10.30 Wortgottesfeier Münster 10.30 Hl. Messe Wir treffen uns Samstag um 12:00 Uhr in der katholischen Kirche Münster 18.30 Hl. Messe St. Peter und Paul in Owingen zum Friedensgebet. PGR-Sitzung: Der Pfarrgemeinderat der Seelsorgeeinheit Überlingen lädt zur Seelsorgeeinheit Überlingen letzten öffentlichen Sitzung innerhalb dieser Wahlperiode am 5. Feb 2020 um 19:30 Uhr ins Pfarrzentrum St. Nikolaus / Pfarrsaal, Münsterplatz 5 in Überlingen ein. Zu den Tagesordnungspunkten St. Nikolaus Überlingen St. Mauritius Billafingen zählen unter anderem: St. Peter und Paul Owingen St. Verena Andelshofen Informationen aus dem Arbeitskreis zum Suso-Areal und aktuel- Unsere Liebe Frau Lippertsreute les zur Wahl und zur Kandidatenaufstellung. Angebot für die Fastenzeit Seelsorger Pfarrbüro Owingen Pfarrer Bernd Walter Hauptstr. 49, 88696 Owingen Angebot für die Fastenzeit Münsterplatz 1, 88662 Überlingen Tel. 63641oder Fax 932620 Tel. 07551/92720 oder Öffnungszeiten: Ignatianische Exerzitien im Alltag pfarrer@se-ueberlingen.de Donnerstag 14.00-16.30 Uhr mit geistlichen Impulsen für die Woche E-Mail: Termine: 5 Donnerstage Vikar Pater Theodor Shanika owingen@se-ueberlingen.de vom 05.03. bis zum 02.04. 2020 Hauptstr. 49, Owingen Internet: www.se-ueberlingen.de jeweils von 19.30 bis ca. 21.00 Uhr Tel. 0152 18969367 Sekretärin Pia v. Luxburg imKindergarteninBillafingen vikar@se-ueberlingen.de Unkostenbeitrag 15 Euro Bankverbindung: Information, Begleitung und Sparkasse Bodensee Anmeldung bis zum 16.02. bei: IBAN: DE82 6905 0001 0026 0429 60 BIC: SOLADES1KNZ UlrikaundKurtDäschle,Billafingen Tel. 07557-785 Ignatianische Exerzitien im Alltag mit geistlichen Impulsen für die Woche Termine: 5 Donnerstage vom 05.03. bis zum 02.04. 2020
12 | SAMSTAG, 1. FEBRUAR 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen Beachten Sie bitte folgende Termine: Mitteilungen des Altenwerkes der Konstituierende Sitzung der Bezirkssynode am 28.3.2020, 14.00 Uhr in Stockach Pfarrei St. Peter und Paul Owingen Wahlsynode am 15. 5. 2020 in Überlingen, 17.00 Uhr Sitzungen der Bezirkssynode sind öffentlich- Interessierte herz- Närrischer Altennachmittag lich willkommen. Liebe Seniorinnen und Senioren, wir laden ein auf Donnerstag 13. Februar 2020 um 14.00 Uhr in Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins das Katholische Pfarrheim. Termin bitte vormerken. am Sonntag, den 9. Februar 2020, um 11:00 Uhr Einzelheiten werden noch bekannt gegeben. Am Sonntag, den 9. Februar 2020, um 11:00 Uhr nach dem Got- tesdienst findet unsere Jahreshauptversammlung im Gemein- Das Orga-Team desaal statt. Hierzu lade ich alle Vereinsmitglieder und interessierte Zuhörer herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgeschlagen: Evangelische Kirchengemeinde 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Kassenbericht durch den Kassier Owingen 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Wünsche und Anträge Evangelisches Pfarramt Owingen 5. Verschiedenes Pfarrer Michael Schauber, Kapellenweg 12, 88696 Owingen Änderungswünsche und Anträge müssen schriftlich bis drei Tage vor der Jahreshauptversammlung beim 1. Vorsitzenden Prosper Sprechzeiten nach Vereinbarung von Laer, Zum Döbele 2d, 88696 Owingen, eingegangen sein. Sekretariat Tel. 07551-65890 www.evangelisch-in-ueberlingen.de Mit herzlichen Grüßen, Prosper von Laer, 1. Vorsitzender Öffnungszeiten: Gemeinsam Brot backen – Freitag, 07.02.2020 – 17.00 Uhr dienstags und 10.00 - 12.00 Uhr Wir freuen uns, dass wir an jedem ersten Freitag im Monat donnerstags gemeinsam Brot backen. Eingeladen ist JEDER, der Spaß daran hat! Wochenspruch: Der Plan ist, dass man einen fertigen Brotteig (nicht mehr als ca. Es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und ein Kilo) mitbringt, den wir dann von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes. (Lk 13, um 17.00 Uhr in den Ofen schieben wollen. Backzeit ca. 45 – 60 29) min. Zum Brot backen benötigen wir unbedingt eine Anmeldung, Samstag, 1. Februar 2020 da der Ofen nur ein begrenztes 12:00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet in der katholischen St. Fassungsvermögen hat. Peter und Paul Kirche Anmeldungen bitte an das Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten (Tel: Sonntag, 2. Februar 2020 07551/65890), 10:00 Uhr Gottesdienst per mail:owingen@kbz.ekiba.de oder online über das Anmelde- Mittwoch, 5. Februar 2020 formular 14:30 Uhr Frauenkreis mit Pfarrer Schauber unter www.evangelisch-in-überlingen.de unter der Rubrik Donnerstag, 6. Februar 2020 „Owingen“ 20:00 Uhr Männerkreis oder direkt an Fr. Seidl Freitag, 7. Februar 2020 17:00 Uhr Gemeinsam Brotbacken am Holzbackofen Samstag, 8. Februar 2020 9:00UhrKonfi-BlockAbendmahl Evangelische Freikirche Samstag, 8. Februar 2020 Mennonitengemeinde 12:00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet in der katholischen St. Peter und Paul Kirche Sonntag, 9. Februar 2020 Hauptstr. 10, 88696 Owingen 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Kontakt: Simon Höfli 11:00 Uhr Versammlung Förderverein im Anschluss an den Got- Tel. 0 75 51 / 93 88 80 tesdienst www.mennowingen.org Wahl der Bezirkssynodalen – Lassen Sie sich wählen! Zu unseren Veranstaltungen sind alle Menschen herzlich Nach den Kirchenwahlen, die am 1. Advent stattfanden, konstitu- eingeladen. iert sich auch die Bezirkssynode neu und hat gleich eine Vielzahl von Wahlen in Gremien des Kirchenbezirks, sowie in Ausschüsse Sonntag, 02.02. und in die Landessynode vorzunehmen. Sowohl Hauptamtliche 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderprogramm als auch Ehrenamtliche sind durch ihr Engagement wichtige Montag, 04.02 Stützpfeiler, Ideengeber*innen, Kritiker*innen und Multiplika- 20.15 Uhr Hauskreis Owingen bei Fam. Almeroth tor*innen in den Kirchengemeinden, dem Kirchenbezirk und in Dienstag, 05.02 der Landeskirche. 19.30 Uhr Treffpunkt Bibel Bitte, stellen Sie sich mit einer Kandidatur zur Verfügung. Samstag, 08.02. Ihre Fähigkeiten und Gaben werden wirklich gebraucht und ge- 9.30 Uhr Gemeindeversammlung sucht. Sonntag, 09.02. Stellen Sie Ihre möglichen Fragen einer Person Ihres Vertrauens, 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderprogramm rufen Sie im Pfarramt Owingen an 07551/65890 oder melden --- sich per E-Mail: owingen@kbz.ekiba.de Nähere Informationen und kurzfristige Änderungen finden Sie auf unse- Bitte geben Sie Ihren Wahlvorschlag formlos bis zum 02.02.2020 rer Homepage: www.mennowingen.org im Pfarramt oder nach dem Gottesdienst ab.
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