Kleinräumige mobilitätsangebote - empfehlungen für die praktische umsetzung - amt der nö landesregierung gruppe raumordnung, umwelt und verkehr ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
amt der nö landesregierung gruppe raumordnung, umwelt und verkehr abteilung gesamtverkehrsangelegenheiten kleinräumige mobilitätsangebote empfehlungen für die praktische umsetzung heft 29
amt der nö landesregierung gruppe raumordnung, umwelt und verkehr abteilung gesamtverkehrsangelegenheiten kleinräumige mobilitätsangebote empfehlungen für die praktische umsetzung Oktober 2012
inhalt 1 Vorwörter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2 warum kleinräumige mobilitätsangebote? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3 best practice – beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.1 Stetteldorf am Wagram (NÖ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.2 Ernstbrunn (NÖ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.3 Pöchlarn (NÖ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.4 Pöttsching (B) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.5 Klaus (OÖ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3.6 Virgen (T) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 4 qualitätsstandards für kleinräumige mobilitätsangebote (mikro-öv) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 5 wichtige bausteine eines mikro-öv-systems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 5.1 Rechtliche Lösung und Betreiberkonstellation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 5.2 Der Einsatz von freiwilligen Lenkerinnen und Lenkern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 5.3 Anforderungen an Fahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.4 Versicherungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 5.5 Kostenratgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 5.6 Förderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 6 praktische tipps: wie komme ich zu einer mobilitätslösung? . . . . 33 7 ansprechpartner/innen berater/innen fördergeber/innen . . . . 35 8 Quellenangabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 9 Serviceteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Schriftenreihe zum Niederösterreichischen Landesverkehrskonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 5
1 vorwörter Viele Dinge zeichnen unser Land aus zen und unterstützen wollen. Mit klein- und prägen seine Bürgerinnen und räumigen Mobilitätsangeboten, über Bürger. Urbane Regionen, landschaft- Vereine organisiert, sollen freiwillige lich reizvolle, touristisch geprägte Fahrer und Fahrerinnen dazu beitra- Gebiete bis hin zu peripheren, traditi- gen, dass ihre Mitmenschen, auch ohne onsreichen Gegenden lassen sich fin- eigenen PKW, mobiler ihren Alltag be- den. Auch die Menschen passen sich wältigen können. ÄrztInnen und Nah- in ihren Lebensstilen diesen Gegeben- versorgungsbetriebe profitieren davon heiten an. genauso, wie jeder einzelne Fahrgast. Auch auf diese Weise kann Nachbar- Eine Eigenschaft ist allerdings bei allen schaftshilfe funktionieren. Niederösterreicherinnen und Nieder- österreichern in hohem Maße vorhan- Ich bin sicher, auch in diesem Bereich den: die Bereitschaft zu helfen, Frei- werden in Niederösterreich zukunfts- willigentätigkeiten auf sich zu nehmen trächtige und vorbildhafte Projekte und in Vereinen aktiv zu sein. Darü- entstehen! ber freue ich mich täglich bei meiner Arbeit! In der Mobilität gehen wir nun einen nächsten Schritt in Richtung flächen- deckender Versorgung, indem wir auch Ihr Landeshauptmann hier dieses soziale Engagement einset- Dr. Erwin Pröll 6
Hochgesteckte Ziele sind Teil meines hohem Engagement sorgen für den Arbeitsverständnisses. Ich habe mir operativen Betrieb. Selbstverständ- nun als Verkehrslandesrat konkret lich übernimmt auch das Land Nieder- das Ziel gesetzt, den Niederösterrei- österreich seinen Teil der Aufgabe. cherinnen und Niederösterreichern Wir helfen bei der Planung und Um- ein flächendeckendes Angebot im öf- setzung der Projekte, wir haben ein fentlichen Verkehr bieten zu können. umfassendes Versicherungspaket ver- Mit der Übernahme von Bahnstrecken, handelt und unterstützen mit einer Buskonzepten und der Umsetzung neuen Fördermöglichkeit den Ankauf zahlreicher Anrufsammeltaxis ist uns der Fahrzeuge und auch den lau- schon viel in diese Richtung gelun- fenden Betrieb durch einen Zuschuss gen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass je Fahrgast. zumindest noch ein weiterer Baustein nötig ist, um von „Tür zu Tür“ ohne ei- Die Zusammenarbeit von engagierten genen PKW kommen zu können. Bürgern und Bürgerinnen, Gemeinden und dem Land Niederösterreich wird Kleinräumige Mobilitätslösungen, die auch hier zum Erfolg führen! sehr flexibel gestaltet werden kön- nen, ganz nach den Bedürfnissen der jeweiligen Gemeinde und Region, kön- nen diese Lücke schließen. Bei der Umsetzung dieser individuellen „Ge- meindebusse“ sind die niederöster- reichischen Gemeinden wichtige Part- Ihr Landesrat nerinnen. Gemeindebusvereine mit Mag. Karl Wilfing 7
Das öffentliche Verkehrsangebot in „Erschließung der letzten Meile“ Niederösterreich ist größtenteils gut verstärkt auf bedarfsorientierte Ver- ausgebaut. Strukturbedingt besteht in kehrslösungen – Anrufsammeltaxi, Städten und Ballungsräumen ein sehr Gemeindebus, etc. – gesetzt. dichtes und in peripheren Regionen aufgrund der Lage und der Bevölke- Gehen wir den Weg zur Verbesserung rungsdichte ein oftmals ausgedünntes des öffentlichen Verkehrsangebotes Angebot. gemeinsam weiter und schaffen mit den in diesem Heft dargestellten viel- Die Erschließungsqualität wurde durch fältigen Möglichkeiten neue Angebote die Umsetzung zahlreicher Verkehrs- zur Verbesserung der kleinräumigen konzepte seitens des Landes Nieder- Mobilität. österreich in den letzten Jahren kon- tinuierlich verbessert. Dadurch ist auch in peripheren Regionen eine be- darfsangepasste Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewähr- Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. leistet. Da die Erschließungsmöglich- Friedrich Zibuschka keit mit Bahn und Bus begrenzt ist, (Leiter NÖ Landesregierung Abteilung wird seitens Niederösterreichs zur Gesamtverkehrsangelegenheiten) Flexible, öffentliche Systeme zur Ge- mehr als ein Drittel der Gesamtbevöl- währleistung kleinräumiger Mobilität – kerung betragen. „Mikro-ÖV“ genannt – garantieren den Erhalt wichtiger sozialer Funktionen in Neben dieser sozialen Komponente unserem Zusammenleben. demonstriert eine einfache Rechnung den Beitrag des Mikro-ÖV zum Klima- Vor allem Menschen am Anfang und schutz: Bei einer jährlichen Fahrleis- am Ende der „Alterspyramide“ sind tung von 25.000 km (Auslastung die Zielgruppen solcher kleinräu- durchschnittlich 2,5 Personen) ergibt miger Lösungen, weil sie noch nicht sich eine Einsparung von 2.125 l oder oder nicht mehr zur Gänze selbst ihre 5,9 Tonnen CO2 gegenüber der Be- Mobilitätsbedürfnisse lösen können. nutzung von jeweils eigenen Pkws (Bus: 8 l/100 km/Gesamtverbrauch Laut NÖ Mobilitätsstudie sehen sich von 2.000 l). Insgesamt damit Gründe 7 % der Niederösterreicherinnen und genug, auf derartige neue Mobilitäts- Niederösterreicher (vorwiegend ältere lösungen zu setzen! Personen) aufgrund von gesundheit- lichen Beeinträchtigungen in ihrem täglichen Mobilitätsverhalten einge- schränkt. Außerdem wird nach der Bevölkerungsprognose für 2050 die Dr. Christian Milota Zahl der über 60-Jährigen mit 34,9% (Geschäftsführer NÖ Landesakademie) 8
2 warum kleinräumige mobilitätsangebote? Am Land lässt sich‘s gut leben. Viel Na- wie etwa die Bezirkshauptstadt, haupt- tur, gute Luft, freundliche Menschen, sächlich zu Schul- und Arbeitszeiten ein Dorfleben mit zahlreichen persön- zu erreichen. Für kurze Wege, z.B. von lichen Kontakten. „Jeder kennt jeden“. der Katastralgemeinde in die Arztpra- Es gibt ein Wirtshaus, Geschäfte, Ärz- xis oder den Nahversorger im Gemein- tInnen, eine Schule, einen Frisiersa- dehauptort, sind diese Angebote daher lon, zahlreiche Vereinsaktivitäten mit oft nicht nutzbar. Ein Taxi gibt es meist regelmäßigen Festen und Veranstal- nicht oder ist zu teuer. Auch der Weg tungen. Die Teilnahme am öffentlichen zum Bahnhof ist für ältere oder mobili- Leben ist in der Regel einfach. Wenn tätseingeschränkte Personen häufig zu ein Auto zur Verfügung steht. weit, es fehlt ein Angebot für die soge- nannte „letzte Meile“, zum Beispiel ein Menschen, die nicht (immer) über ein attraktiver Zubringer zur Bahn. Auto verfügen können, haben aller- dings Probleme. Rund 25% der Bevöl- Eltern verbringen viel Zeit damit, ihre kerung sind zumindest gelegentlich Kinder zur Schule, zum Kindergarten, auf Mitfahrgelegenheiten angewiesen. zum Bahnhof, zu Freizeitveranstal- Betroffen sind vor allem Kinder, Ju- tungen oder zu FreundInnen zu brin- gendliche und ältere Personen. Durch gen. Der tägliche Hol- und Bringverkehr die zu erwartenden demografischen (Servicefahrten) bedeutet Stress und Änderungen ist mit einer Verstärkung Zeitverlust und belastet sowohl das der Problematik zu rechnen. Haushaltsbudget als auch die Umwelt. Buslinien sind darauf ausgerichtet, das Die Nachfrage nach Mobilitätsange- nächstgelegene regionale Zentrum, boten und vor allem nach selbstbe- 9
Sie sind meist strikt an den Bedürfnis- sen der NutzerInnen orientiert, verkeh- ren bedarfsorientiert und stärken die örtliche Wirtschaft. Mehrere Gemein- den haben diese schon umgesetzt, wie die folgenden Beispiele zeigen. Die finanziellen Möglichkeiten sind meist begrenzt, so dass zunehmend – im Sinne der Nachbarschaftshilfe – Freiwillige Lenkdienste übernehmen. Dadurch werden Angebote ermöglicht, die sonst nicht zu finanzieren wären. Foto: www.shutterstock.com Kleinräumige Mobilitätsangebote, auch „Mikro-ÖV-Systeme“ genannt, Selbständige Besuche bei Therapie- oder ermöglichen selbstbestimmte Mo- Dienstleistungseinrichtungen werden durch bilität. Sie sind an den Bedürfnis- Mikro-ÖV-Systeme ermöglicht sen der NutzerInnen orientiert, verkehren meist bei Bedarf, redu- stimmter Mobilität ist hoch. Wer zieren zeit- und kostenintensive möchte nicht unabhängig sein und Hol- und Bringdienste und schonen selbst bestimmen, wann und wohin die Umwelt. gefahren wird. Kleinräumige Mobi- litätsangebote (Mikro-ÖV-Systeme) ermöglichen selbstbestimmte Mobi- Dieser Leitfaden soll Hilfestellung bei lität, helfen Servicefahrten und Geld der Einrichtung oder Weiterentwick- einzusparen und leisten einen Beitrag lung von Mikro-ÖV-Systemen geben. zu einer lebenswerteren Region. Der Schwerpunkt liegt bei kostengün- stigen Systemen mit Einbindung von ehrenamtlichen LenkerInnen. Er informiert über bestehende Ange- bote, über die wichtigsten Bausteine eines Mikro-ÖV-Systems und gibt praktische Tipps für die Umsetzung. Im Serviceteil gibt es Muster-Statuten für Vereine und Kontakte zu Stellen, die bei der Umsetzung behilflich sein können. Mikro-ÖV-Systeme holen ihre Fahrgäste meist direkt von zu Hause ab 10
3 best practice – beispiele 3.1 Stetteldorf am Wagram (NÖ) Im Jahre 2009 wurde die Initiative zur „Verbesserung der Mobilität für alle Gemeindebürger“ von einigen Privat- personen ergriffen und ein Probebe- trieb gestartet. 2010 wurde der „Verein zur Erhaltung und Verbesserung der Mobilität der Marktgemeinde Stetteldorf am Wa- gram und ihren Katastralgemeinden“ – Erlöse werden durch die Vermietung von kurz „SPA-Mobil“ gegründet und ein Werbeflächen erzielt 9-sitziger Ford-Transit angekauft. Der Verein verzeichnet derzeit 135 Die Fahrgäste sind vorwiegend Schü- Mitglieder, von denen ca. 50 ständig lerInnnen, PendlerInnen und Pensio- transportiert werden. Alle anderen nistInnen. Nach telefonischer Voran- sind unterstützende Mitglieder bzw. meldung oder nach Bekanntgabe von werden nur gelegentlich transportiert. Fixzeiten werden sie von zu Hause abgeholt und zur öffentlichen Ver- Es sind 15 ehrenamtliche FahrerInnen kehrsanbindung bzw. zum Kaufhaus, (inkl. Vorstandsmitglieder) für die Ge- zu medizinischen Einrichtungen oder meindebürgerInnen unterwegs. Es gibt Dienstleistungsbetrieben in der Ge- Tages- und Halbtages-FahrerInnen mit meinde transportiert. unterschiedlicher Zeiteinteilung, da immer auf die kostbare verfügbare Das SPA-Mobil legt jährlich ca. 20.000 Freizeit der FahrerInnen Rücksicht km zurück und befördert ca. 2.900 genommen wird. Die Hauptberufe der Fahrgäste. Die Versicherungskosten FahrerInnen sind breit gefächert: Pen- (Haftpflicht- und Insassenunfallversi- sionistInnen, StudentInnen, Schichtar- cherung) übernimmt die Gemeinde. beiterInnen, Angestellte, Hausfrauen und -männer, etc. Der Betrieb des SPA-Mobils wird aus Mitglieds- und Fahrtkostenbeiträgen, Die Fahrten sind auf das Gemeindege- sowie durch den Erlös der vermieteten biet von Stetteldorf am Wagram (mit Werbeflächen auf dem Ford-Tansit und den Katastralgemeinden Eggendorf, einer jährlichen Veranstaltung finan- Starnwörth, Inkersdorf) sowie auf die ziert. Bahnhöfe Absdorf und Gaisruck und die Bushaltestellen Gaisruck und Tie- fenthal begrenzt. 11
3.2 Ernstbrunn (NÖ) Das Ersti-Mobil wurde im November 2012 in Das Ernsti-Mobil ist für Vereinsmitglieder im Betrieb genommen gesamten Gemeindegebiet nutzbar In der Gemeinde Ernstbrunn ist seit Die FahrerInnen des Kleinbusses sind November 2011 das „Ernsti-Mobil“ un- ehrenamtlich unterwegs und kom- terwegs, ein Kleinbus, der für Fahrten men rund ein- bis zweimal pro Monat innerhalb des Gemeindegebietes zur zum Einsatz. Am Wochenende stellen Verfügung steht. Das Ernsti-Mobil ist sich Gemeinderatsmitglieder als Fah- eine Ergänzung zum bestehenden öf- rerInnen zur Verfügung. Für den re- fentlichen Verkehr, der in der Gemein- gelmäßigen Austausch wurden „Fah- de vorwiegend auf den SchülerInnen- rerInnenstammtische“ eingerichtet. verkehr ausgerichtet ist. Es soll auch älteren Personen die Möglichkeit bie- Bisher läuft das Projekt zur Zufrie- ten, mobil und unabhängig zu bleiben. denheit aller und wird vor allem von Einkäufe, Arztbesuche, Heurigenbe- SeniorInnen gerne genutzt, für die es suche, etc. können bequem mit dem in erster Linie auch gedacht war. Ernsti-Mobil getätigt werden. Es wurde ein Verein gegründet, der in der Startphase von allen Mitglie- dern des Gemeinderats auch finanziell unterstützt wurde. Der gesamte Ge- meinderat steht parteiübergreifend hinter dem Verein, Vereinsobmann ist der Bürgermeister der Gemeinde, Projektleiter der Vizebürgermeister. Das Fahrzeug wurde in Form einer Vereinsförderung von der Gemeinde angeschafft, zudem unterstützen der- zeit 36 „MobilitätspartnerInnen“ (Un- ternehmen) den Verein. 12
3.3 Pöchlarn (NÖ) Der gemeinnützige Verein „Stadtmobil Pöchlarn“ betreibt seit 2007 ein An- rufsammeltaxi (AST) in der Gemeinde. Die Gemeinde bestellt die Verkehrslei- stungen . Das Stadtmobil löste den Stadtbus „Rüdiger“ ab. Es gibt 45 Sammel- punkte, unter anderem wird auch der Bahnhof bedient. Die Fahrgäste werden nach telefonischer Voranmeldung zu einer festgelegten Uhrzeit von einem Sammelpunkt abgeholt und zu einem gewünschten Ziel gebracht. AST integriert. Die Beförderungspreise Auf Wunsch der Bevölkerung wurde entsprechen jenen des Verkehrsver- ein weiterer Sammelpunkt bei einer bundes mit einem Komfortzuschlag ärztlichen Ordination in der Nachbar- von 3 0,80 pro Fahrt. Gültig sind auch gemeinde Krummnussbaum in das alle Zeitkarten im Verkehrsverbund. 3.4 Pöttsching (B) Der erste „GmoaBus“ im Burgenland entstand in Pöttsching im Jahr 2000 aus einem Modellprojekt zur Frauen- mobilität, das vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technolo- gie initiiert und gefördert wurde. Das Projekt wurde mit dem VCÖ Mobilitäts- preis ausgezeichnet und erhielt auch international große Aufmerksamkeit. Der Gmoabus wird von einem gewerblichen Es war Vorbild für weitere GmoaBusse Verein betrieben im Burgenland (Purbach, Breitenbrunn, Mörbisch, Hornstein). Ort, wie z.B. Kaufhäuser, Gemeindeamt oder Gasthäuser erreicht werden. Betreiber des GmoaBusses ist ein lo- Der GmoaBus verkehrt täglich ohne kaler gewerblicher Verein. Mit dem fixen Fahrpan und ohne fixe Haltestel- GmoaBus können wichtige Ziele im len. Die Fahrgäste werden nach Anruf 13
von zu Hause abgeholt und an ihr ge- wünschtes Ziel gebracht. Es gibt je- doch auch regelmäßige Fahrten nach Fahrplan, z.B. für Kinder zur Schule. Bedienungsgebiet ist die Gemeinde Pöttsching. Die ortsansässigen FahrerInnen sind beim Verein beschäftigt und koordi- Auch Kinder werden mit dem Gmoabus befördert nieren die Fahrtwünsche selbst. D. h., sie planen die Fahrtroute und sammeln In Pöttsching kostet eine Fahrt mit dem die Fahrten so, dass die gefahrenen Ki- GmoaBus 3 1,–. Es gibt auch Tageskar- lometer möglichst gering bleiben. Der ten (3 3,–), Monatskarten (3 20,–) und signalgelbe GmoaBus ist ein Kleinbus Jahreskarten (3 200,–). Pro Jahr wer- mit 8 Sitzplätzen, der behindertenge- den rund 57.000 km zurückgelegt und recht ausgestattet ist. 30.000 Fahrgäste befördert. 3.5 Klaus (OÖ) Das Projekt „Dorfmobil Klaus“ ent- stand im Rahmen des EU-Projekts ARTS (Actions on the integration of rural transport services) und wurde im ersten Jahr vom Institut für Verkehrs- wesen der Universität für Bodenkul- tur Wien wissenschaftlich begleitet. Mittlerweile wurde es mehrfach aus- gezeichnet und ist auch international bekannt. Bei einem Einkauf im Dorfladen werden die Der Verein „Dorfmobil“ wurde im Jahr Fahrtkosten rückerstattet 2002 gegründet. Das Dorfmobil wird von der einheimischen Bevölkerung und auch von TouristInnen sehr gut angenommen. Einerseits werden viele SchülerInnen zur Schule und zu Halte- stellen des öffentlichen Verkehrs ge- bracht, andererseits nutzen auch Se- niorInnen das Dorfmobil für Einkäufe oder Arztbesuche im Ort. Kauft man Das Dorfmobil Klaus wird durch ehrenamtliche beim Dorfladen in Steyrling ein, be- FahrerInnen betrieben 14
kommt man bei einem Einkauf ab 3 20,– Bedienungsgebiet ist das Gemein- die Fahrt rückerstattet. degebiet von Klaus mit den drei Ort- schaften Klaus, Steyrling und Kniewas. Das Dorfmobil (ein Allrad-Pkw mit 7 Eine telefonische Voranmeldung ist Sitzplätzen) wird derzeit von 16 ehren- erforderlich. Der Transport erfolgt von amtlichen FahrerInnen gelenkt, die pro einer gewünschten Abfahrtsadresse zu Tag eine Aufwandsentschädigung von jedem beliebigen Ort im Gemeindege- 3 20 ,– erhalten. Land Oberösterreich biet. Auf einen umfassenden Versiche- und Gemeinde fördern das Projekt, rungschutz wurde bei der Einführung den Rest bringt ein Verein durch Mit- speziell geachtet. Das Dorfmobil legt gliedsbeiträge, Sponsorengelder oder pro Jahr rund 40.000 km zurück und Einnahmen bei Festen (Herbstfest, befördert rund 4.900 Fahrgäste. Punschstand) auf. 3.6 Virgen (T) Das „Virger Mobil“ ist seit 2005 in Be- trieb. Es ist für alle nutzbar und wird von der Osttiroler Gemeinde beinahe kostendeckend betrieben. Seitens der Gemeinde wurden Vereinbarungen mit der Wirtschaftskammer, dem ört- lichen Taxiunternehmen, dem Tiroler Verkehrsverbund und dem Land Tirol getroffen, wodurch der Betrieb er- möglicht wurde. Ziel der Gemeinde war es, mit der Einführung des Virger Mobil (Pkw mit 5 Sitzplätzen) die privaten Hol- und des Bürgermeisters gewonnen. Bisher Bringdienste zu reduzieren. Derzeit gibt es mit den ehrenamtlichen Fah- wird es von Einheimischen und Gästen rerInnen nur gute Erfahrungen. vor allem für Einkäufe, Arztbesuche und Erledigungen im Ort genutzt. Pro Bedienungsgebiet ist das Gemein- Jahr werden rund 4.600 Fahrgäs- degebiet von Virgen. Am Vormittag te befördert. Es stehen 21 freiwillige wird eine fixe Runde nach Fahrplan LenkerInnen zur Verfügung, die ein- gefahren, ab 10 Uhr funktioniert der bis zweimal pro Monat einen Tag lang Pkw als Rufbus. BürgerInnen können das Virger Mobil lenken. Sie wurden dann über Anruf den Pkw für Zielorte vorwiegend durch direkte Ansprache innerhalb der Gemeinde bestellen 15
und werden von Tür zu Tür befördert. rungsschutz über die Gemeinde. Das Umsteigemöglichkeiten in den Öffent- Fahrzeug wurde durch eine Förderung lichen Verkehr (Postbus) sind auf dem des Landes Tirol angeschafft. Auch Fahrplan angeführt. das Virger Mobil ist bereits internatio- nal bekannt und wurde mehrfach aus- Für die Fahrten mit dem Virger Mobil gezeichnet. besteht ein umfassender Versiche- Best-Practice-Beispiele Stetteldorf Ernstbrunn Pöchlarn Pöttsching Klaus Virgen im Überblick (NÖ) (NÖ) (NÖ) (B) (OÖ) (T) EinwohnerInnen 2012 1.100 3.000 4.000 2.900 1.100 2.200 (gerundet) gemeinnüt- gemeinnüt- gemeinnüt- gewerblicher gemeinnüt- BetreiberIn Gemeinde ziger Verein ziger Verein ziger Verein Verein ziger Verein In Betrieb seit 2010 2011 2007 2000 2002 2005 geringfügig beschäftigt LenkerInnen ehrenamtlich ehrenamtlich ehrenamtlich* ehrenamtlich beschäftigt bei Verein Vereins- Vereins- NutzerInnen alle alle alle** alle Mitglieder Mitglieder Mitgliedsbeitrag/Jahr [3] 10 15 – – 20 – Preis Einzelfahrt [3] 1*** 2,50**** 2,50 1 1,80 1 Zeitkarten/Mehrfahrtenblöcke ja ja ja ja ja nein Mo – Fr: Mo – Fr: Mo – Fr: 7.45 – 17.45 7 – 18 Uhr, Mo – Fr: Mo – Fr: 6.30 – 20 Uhr Uhr Mo – Fr: 8 – 17 Uhr Betriebszeit Sa: 8 – 12 Uhr, 6 – 18 Uhr Wochenende: Sa: 7 – 19 Uhr (Sommer: 7.30 – 22 Uhr 7.45 – 11.45 So: vor und 8 – 18 Uhr) Uhr nach Kirche * mit c 20,– Aufwandsentschädigung pro Tag ** Zeitkarten nur für Vereinsmitglieder *** nur im 10er-Block erhältlich, **** im Vorverkauf, ansonsten c 3,– Das Dorfmobil Klaus verkehrt bei jedem Wetter 16
4 qualitätsstandards für kleinräumige mobili- tätsangebote (mikro-öv) Barrierefreie Fahrzeuge Integration in das regionale ÖV-System Die Benutzung eines Mikro-ÖV-Fahr- zeuges muss für mobilitätseinge- Kleinräumige Mobilitätsangebote sind schränkte Personen möglich sein. eine Ergänzung zum öffentlichen Ver- Mehr dazu in Kap. 5.3. „Anforde- kehr. Sie verkehren in einer Gemeinde rungen an Fahrzeuge“. oder Kleinregion und dürfen den öf- fentlichen Verkehr nicht konkurren- zieren. Sie haben in vielen Fällen eine wichtige Zubringerfunktion zu den re- gionalen Bus- und Bahnhaltestellen. Mikro-ÖV schließt an Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs an. Ferngesteuerte Türen und ein niedriger Einstieg erleichtern mobilitätseingeschränkten Personen das Ein- und Aussteigen Mikro-ÖV bietet Anschluss zum öffentlichen Fahrzeuge mit Verkehr umweltfreundlichem Antrieb Nutzbarkeit für alle Die Fahrzeuge sollten mit einem um- weltfreundlichen Antrieb ausgestattet Alle dürfen mitfahren – SeniorInnen, sein. Damit kann ein aktiver Beitrag SchülerInnen, Jugendliche, Touri- zum Klima- und Umweltschutz gelei- stInnen, etc. Für alle, die kein eigenes stet werden. Mehr dazu in Kap. 5.3. Auto besitzen, ist ein Mikro-ÖV-System „Anforderungen an Fahrzeuge“. das passende Mobilitätsangebot, um mobil zu sein. Wird das Mikro-ÖV-Sy- stem von einem Verein betrieben, ist für die Benutzung eine Mitgliedschaft erforderlich. Elektrofahrzeuge sind eine umweltfreundliche Alternative zu Fahrzeugen mit herkömmlichen Ob jung oder alt, RollstuhlfahrerIn oder Schul- Antrieben kind, alle können ein Mikro-ÖV-System nutzen 17
Leistbare Tarife Auf den Bedarf zugeschnitte- nes Betriebskonzept Eine Fahrt mit einem Mikro-ÖV-System kann sich jede und jeder leisten. Sie ist Ein Mikro-ÖV-System passt sich den wesentlich günstiger als eine Taxifahrt, Bedürfnissen der NutzerInnen an. Es bietet jedoch einen vergleichbaren kann die Fahrgäste von „Tür zu Tür“ Komfort. Meistens wird der Fahrgast befördern wie ein normales Taxi, es direkt von zu Hause abgeholt und zum kann die Fahrgäste zu Bus- und Bahn- Beteiligung am Planungsprozess gewünschten Ziel gebracht. Das Tarif- haltestellen bringen oder auch wie ein fördert die lokale Verankerung eines system soll möglichst einfach und so Rufbus oder Anrufsammeltaxi funktio- Mikro-ÖV-Systems gestaltet sein, dass die LenkerInnen nieren. Hier steigen die Fahrgäste an vom Fahrscheinverkauf weitgehend Haltestellen des öffentlichen Verkehrs entlastet werden. ein oder aus. Als Betriebsform kommen grundsätz- Einbeziehung der Nutzer und lich alle Möglichkeiten in Frage. Erfah- Nutzerinnen rungsgemäß weisen bedarfsorientierte Systeme ohne Fahrplanbindung und Bei der Planung und auch im Betrieb mit Fahrtmöglichkeit bis vor die Tür sind die NutzerInnen eingebunden. eine deutlich höhere Qualität auf und Dadurch wird eine hohe Akzteptanz können damit auch mehr Fahrgäste in der Bevölkerung erreicht. Wün- ansprechen. Diese sind daher, wenn im- sche und Bedürfnisse der künftigen mer möglich, zu bevorzugen. NutzerInnen können bereits in der Planungsphase optimal berücksichtigt werden. Mehr dazu in Kap. 6 „Prak- tische Tipps: Wie komme ich zu einer Mobilitätslösung“. Mögliche Betriebsformen Anmeldung Abfahrt Fahrt für Mikro-ÖV-Systeme Schema Fahrplan erforderlich von zu Linienbetrieb Rufbus AST Zubringer Flächenbetrieb 18
5 wichtige bausteine eines mikro-öv-systems 5.1 Rechtliche Lösung und Betreiberkonstellation Grundsätzlich können Mikro-ÖV-Sy- steme gewerblich oder von einem Verein betrieben werden. Bei dem Be- trieb durch einen Verein ist der Nut- zerInnenkreis auf Vereinsmitglieder Foto: www.shutterstock.com beschränkt. Im Folgenden werden zwei Möglichkeiten vorgestellt, wie ein Mi- kro-ÖV-System rechtlich einwandfrei organisiert werden kann. Ein Verein kann gegründet werden, wenn sich mindestens 2 Personen unter Vereinbarung der Statuten zusammenschließen (§ 2 VerG) Das Modell „Gemeinnütziger Fahrten- dienst auf Vereinsbasis“ Die Wahl der Betriebsform ist grund- sätzlich frei und sollte auf die konkreten Eine häufig angewandte Möglichkeit, Mobilitätsbedürfnisse abgestimmt sein. ein Mikro-ÖV-System zu organisieren, ist die Gründung eines gemeinnüt- Die Gründung des Vereines und die zigen Vereines, der für seine Mitglieder Organisation des Betriebes erfordern Mobilitätsdienste anbietet. Der Nut- einen gewissen organisatorischen zerInnenkreis ist auf die Vereinsmit- Aufwand. Durch die Einbeziehung der glieder beschränkt. Ob die angestrebte NutzerInnen in den Verein ergibt sich Tätigkeit des Vereins als „gemeinnüt- eine sehr große Kundennähe und die zig“ betrachtet werden kann, entschei- Ausrichtung des Angebotes auf die Be- det die jeweils zuständige Behörde [1]. dürfnisse der NutzerInnen ist automa- Dieses Modell kommt bei mehreren tisch sichergestellt. kleinräumigen Mobilitätsangeboten in Österreich bereits zur Anwendung. Die Einbeziehung Freiwilliger ist bei Geeignet ist dieses Modell vorrangig dieser Lösung problemlos möglich. Auf für Bedienungsgebiete, in denen vor eine entsprechende versicherungs- allem Einheimische und ein gleichblei- mäßige Abdeckung der Risken ist zu bender Personenkreis das Angebot in achten und eine Grundschulung der Anspruch nehmen. LenkerInnen zu empfehlen. Das gilt ins- besondere für spezielle Transportauf- Die Nutzung des Angebotes ist den gaben (Transporte für SchülerInnen). Mitgliedern des Trägervereines vorbe- halten. Erforderlich ist ein formeller Die Anmeldung eines Vereins erfolgt (schriftlich dokumentierter) Beitritt. über die zuständige Bezirkshaupt- Nicht-Mitglieder sind von der Nutzung mannschaft. Im Anhang befinden sich ausgeschlossen. Mustervereinsstatuten. 19
Das Modell auch, eine ausreichende Flexibilität „Leistungsbestellung“ im Bestellervertrag zu verankern, da- mit das Angebot jederzeit an sich än- Eine weitere Möglichkeit, einen Mikro- dernde Bedürfnisse angepasst werden ÖV zu organisieren, besteht in der kann. Bestellung von (genau definierten) Verkehrsleistungen bei einem konzes- Eine laufende Qualitätskontrolle und sionierten Verkehrsunternehmen. Evaluierung des Betriebes wird emp- fohlen. Je nach angestrebter Betriebsform und erforderlicher Kapazität der Fahr- Für die Implementierungsphase ist zeuge kann dies bei einem Busunter- ein hohes Engagement der Gemeinde nehmen oder bei einem Taxi- und Miet- erforderlich, um einen optimalen Pla- wagen-Unternehmen erfolgen. nungsprozess zu gewährleisten. Nach Vergabe der Leistung beschränkt sich Grundlage der Bestellung ist ein klar der Aufwand auf die periodisch wie- definiertes Betriebsprogramm und ein derkehrende Qualitätskontrolle und die Set von Qualitätskriterien für die Lei- Abrechnung. stungserbringung. Ebenso sind ent- sprechende Sanktionsmöglichkeiten Zur Sicherstellung einer ausreichen- zu definieren, wenn die erbrachte den lokalen Verankerung des Ange- Leistung nicht den Ansprüchen der botes ist die Einrichtung eines Fahr- BestellerInnen entspricht. Wichtig ist gastbeirates empfehlenswert. Verkehrsleistungen können auch bei einem Taxi- oder Bus-Unternehmen bestellt werden 20
Übersicht der Rechtliche Lösung Vereinslösung Leistungsbestellung rechtlichen Lösungen AuftragnehmerIn Konzession keine erforderlich ist ein konzessioniertes Unternehmen Formale/ Bestellervertrag mit Gründung eines Vereines Rechtliche Erfordernis Unternehmen beim Unternehmen LenkerInnen ehrenamtlich angestellt und bezahlt Ausbildung und Schulung nicht erforderlich, wird emp- Sache des beauftragten der LenkerInnen fohlen Unternehmens Verantwortlich für Fahrzeug (inkl. Wartung, Service, Verein Unternehmen Ersatzfahrzeug) NutzerInnen Vereinsmitglieder alle Betriebsform frei wählbar frei wählbar Organisatorischer Aufwand hoch hoch bis zum Betrieb Laufender Aufwand hoch sehr gering Betriebskosten gering hoch Vereinslösungen verursachen höheren Aufwand in der Organisation, jedoch geringe Betriebskosten 21
5.2 Der Einsatz von freiwilligen Lenkerinnen und Lenkern Die LenkerInnen sind die wichtigsten sönliches Gespräch vermittelt Vertrau- Stützen des Betriebs eines Mikro-ÖV- en und Wertschätzung, erfordert aller- Systems. Vor allem, wenn sie ihre Leis- dings einen erheblichen Zeitaufwand, tung kostenlos zur Verfügung stellen, der einkalkuliert werden muss. verdienen sie dafür besondere Aner- kennung. Gerade in peripheren, meist Zusätzlich kann die Anwerbung von finanzschwachen Gemeinden ist es Freiwilligen auch durch Anzeigen in der wichtig, dass die Kosten für ein Mikro- Gemeindezeitung, auf der Homepage ÖV-System gering bleiben. Der Einsatz oder bei eigenen Informationsveran- von freiwilligen LenkerInnen ermög- staltungen erfolgen. licht einen nachhaltig kostengünstigen Betrieb. Voraussetzungen für freiwillige Lenkerinnen und Lenker Führer- schein B • Fahrpraxis (Führerscheinbesitz von mindestens 2 Jahren) • Verlässlichkeit • Pünktlichkeit • freundlicher Umgang mit Menschen (soziale Kompetenz) • Bereitschaft zur Teilnahme an einer Einschulung und an Weiterbildungsveranstaltungen LenkerInnen verdienen große Anerkennung für ihr soziales Engagement und ihre Arbeit (z. B. Erste Hilfe Kurs, Fahrtechnik- kurs, etc.) • 0,0 ‰ während der Dienstzeit Wie kommt man zu freiwilligen Lenkern und Lenkerinnen? Meist ist eine direkte Ansprache das Wie viele Freiwillige sind beste Mittel, geeignete LenkerInnen erforderlich und wie oft sollen zu finden. In der Regel kennen Bürger- sie zum Einsatz kommen? meisterInnen oder engagierte Gemein- deratsmitglieder ihre BürgerInnen und Bei bestehenden Mikro-ÖV-Systemen wissen auch, wer aus der Gemeinde kommen die LenkerInnen durch- dafür in Frage kommt. Oft gibt es rü- schnittlich 1 bis 2 mal pro Monat einen stige PensionistInnen, die Zeit haben, Tag lang zum Einsatz. In Ernstbrunn gerne mit Menschen zu tun haben und sind „als Verstärkung“ auch Gemein- verläßlich sind. Ein Anruf und ein per- deratsmitglieder unterwegs. 22
Wie viele freiwillige LenkerInnen nötig wie dies beispielsweise beim Verein sind, ist abhängig davon, wieviele Tage Dorfmobil in Klaus geschieht: Hier er- im Jahr das Mikro-ÖV-System in Be- halten die LenkerInnen eine Aufwands- trieb ist. Es hängt auch davon ab, wie entschädigung von 3 20,– pro Tag. oft die LenkerInnen zu fahren bereit sind. Grundsätzlich gilt: Je größer der „Pool“ an Freiwilligen, desto besser! Foto: www.shutterstock.com Je mehr Freiwillige zur Verfügung ste- hen, desto weniger Einsatztage haben die LenkerInnen. Die Freiwilligen dür- Es geht nicht um viel Geld, sondern um fen nicht überfordert werden, damit Wertschätzung sie auf Dauer ihre Tätigkeit gerne aus- üben. Es wird empfohlen, die Fahrer- Die LenkerInnen in regelmäßigen Ab- Innen nicht öfter als 2 mal pro Monat ständen zum Essen einzuladen, oder einen Tag lang einzusetzen. Sollten ge- ihnen besondere Vergünstigungen zu nügend Freiwillige zur Verfügung ste- gewähren (z. B. Einkaufsgutscheine, hen, wird empfohlen, die LenkerInnen etc.) sind ebenfalls Möglichkeiten, nur einen halben Tag einzusetzen. wie LenkerInnen auf Dauer motiviert werden können. In manchen Betriebstage Erforderliche Erforderliche Gemeinden wurde den Len- Lenker, wenn Lenker , wenn kerInnen die Taxilenkeraus- Mikro-ÖV- 1 x pro Monat 2 x pro Monat System bildung bezahlt. Die Palette gefahren wird gefahren wird an Anreizmöglichkeiten ist 365 (täglich) 30 16 groß und vielfältig und in je- der Gemeinde individuell. Es 260 (Mo – Fr) 22 11 gilt, sie zu nutzen! Wenn das Mikro-ÖV-System beispiels- weise täglich in Betrieb ist, wären bei Lenker- und Lenkerinnenschu- einem Einsatz 2 mal im Monat (alle lungen 2 Wochen) rund 16 FahrerInnen erfor- derlich. Beim nichtgewerblichen Personen- transport ist für LenkerInnen außer Anerkennung der Leistung dem Führerschein B keine zusätzliche Ausbildung erforderlich. Es wird je- Freiwillige LenkerInnen stellen in der doch empfohlen, durch Schulungen Regel ihre Leistung kostenlos zur die LenkerInnen auf ihre zukünftige Verfügung. Manchmal ist es jedoch Aufgabe vorzubereiten. schwierig, auf Dauer genug Freiwillige zu finden. Darum wird empfohlen, die Einschulungen können in der Gemein- Leistung auch finanziell zu honorieren, de für alle FahrerInnen gemeinsam 23
Die Einschulung der Lenker- Durch einen energieeffizienten Fahrstil kann Zur Sicherheit der Fahrgäste und der allgemei- Innen kann in der Gemeinde der Treibstoffverbrauch um bis zu 15 % nen Verkehrssicherheit werden Fahrtechnikkurse erfolgen reduziert werden für die LenkerInnen empfohlen organisiert werden (z. B. Erste Hilfe Weitere Auskünfte dazu erteilt die Kurse), oder bei Bildungseinrichtun- Wirtschaftskammer (www.wko.at). gen gebucht werden. Weiters wird empfohlen, für die Len- Ein „Taxilenkerausweis“ ist zwar nicht kerInnen Spritspartrainings (Österrei- erforderlich, die Ausbildung wird je- chische Energieagentur) und Fahrtech- doch als eine sinnvolle Schulungsmaß- nikkurse (ÖAMTC) anzubieten. Über nahme angesehen. Die Prüfung ist bei spezielle Trainingsangebote (z. B. Trai- der Wirtschaftskammer Niederöster- ning für SchulbuslenkerInnen) und För- reich (Taxiinnung) abzulegen, der Aus- derungen informieren die ÖAMTC Fahr- weis wird von der zuständigen Bezirks- technikzentren. Weitere Informationen hauptmannschaft ausgestellt. unter www.noe.gv.at/Verkehr-Technik/ Oeffentlicher-Verkehr 5.3 Anforderungen an Fahrzeuge Für ein Mikro-ÖV-System eignen sich Barrierefreiheit größere Pkw (Kombi) oder Kleinbusse mit maximal 9 Sitzplätzen (inkl. Len- Es sollte grundsätzlich für alle möglich kerIn). Diese können mit dem Führer- sein, ein Mikro-ÖV-System zu nutzen. schein B gelenkt werden. Bei Kleinbussen wird eine behinder- tengerechte Ausstattung empfohlen: Die erforderliche Anzahl an Fahrzeu- Ein niedriger Einstieg mit Rampe und gen richtet sich nach dem Bedarf. In ausreichend Platz im Inneren für Roll- der Regel reicht ein Fahrzeug aus. stuhlfahrerInnen. Kommt ein Pkw zum Wichtig ist, dass ein Ersatzfahrzeug Einsatz, sollte dieser einen niedrigen zur Verfügung steht. Einstieg haben und einen Kofferraum, 24
der es ermöglicht, einen Kinderwagen Innovative Fahrzeugtypen oder Rollstuhl zu verstauen. Der Kleinbus E-Wolf kommt in Kla- genfurt bereits als E-Taxi zum Ein- Schüler- und Schülerinnen- satz. Er hat 7 Sitzplätze und eine transporte Reichweite von 154 km. (www.ewolf-car.com) Werden SchülerInnen transportiert (nicht gewerbsmäßig), ist jedenfalls ei- ne Alarmblinkanlage erforderlich und für Kleinbusse eine Türkontrollleuchte und (zusätzliche) Spiegel für einwand- freies Einsehen der Türbereiche. Gelb- rote Warnleuchten und eine Schüle- rInnentransporttafel können freiwillig angebracht werden [2]. Als größerer Pkw mit Elektroan- trieb kommt der Renault Kangoo Z.E. in Frage. Er hat eine Reichwei- Welche Antriebe? te von 170 km und 5 Sitzplätze. Ein 7-Sitzer ist mit konventionellem Empfohlen werden umweltfreundliche, Dieselantrieb erhältlich. alternative Antriebe. Wünschenswert sind zumindest Hybridfahrzeuge oder erdgasbetriebene Fahrzeuge, noch umweltfreundlicher sind Elektrofahr- zeuge. Auch Pflanzenöle (Biodiesel) sind eine Alternative. Im Bereich Hybridfahrzeuge (kon- ventioneller Verbrennungs- und ein separater Elektromotor) ist der Toyota Prius (Marktführer auf dem Sektor der Hybridfahrzeuge) auch als 7-sitziger Van auf dem Markt. Foto: www.shutterstock.com „Treibstoff“ aus der Steckdose belastet die Umwelt am wenigsten, sofern Ökostrom bezogen wird 25
Weitere energiesparende und umwelt- Steuerliche Begünstigungen freundliche Modelle findet man auf der neutralen Informationsplattform Für Elektrofahrzeuge sind keine Norm- www.topprodukte.at von klima:aktiv, verbrauchsabgabe (NOVA) beim Kauf der Klimaschutzinitiative des Le- und keine motorbezogene Versiche- bensministeriums. Informationen zu rungssteuer zu entrichten. Ebenfalls umweltfreundlichen Antrieben und entfällt die NOVA bei Fahrzeugen, die Fördermöglichkeiten bieten folgende weniger als 3 l/100 km (Benzinfahrzeu- klima:aktiv Broschüren: ge) bzw. weniger als 2 l/100 km (Diesel- fahrzeuge) verbrauchen. Für Hybrid- • Klimafreundlich elektrisch unter- fahrzeuge, erdgasbetriebene Fahrzeuge wegs – Leitfaden für Fuhrparkbetrei- und Fahrzeuge mit anderen alterna- ber, 4. Auflage 2012 tiven Antrieben ist die NOVA redu- • Umweltfreundliche Flotten unter- ziert. Grundsätzlich gilt: je geringer wegs – Leitfaden für betriebliche die Schadstoffemission eines Kfz (v. a. und kommunale Fuhrparkbetreiber, CO2-Emission), desto weniger NOVA ist 1. Ausgabe 2009 beim Kauf zu entrichten [3]. Umweltfreundliche Fahrzeuge haben Sonstige Anforderungen einen Steuerbonus! • Sicherheitsgurte auf allen Wird das Fahrzeug über den Verein an- Sitzplätzen geschafft, ist eine Rückvergütung der • Ferngesteuerte Türen bei Klein- NOVA unter Umständen möglich, wenn bussen: Sie dienen der Sicherheit der Vereinszweck u. a. auf den Trans- beim Ein- und Aussteigen (v. a. bei port gehbehinderter Personen ausge- SchülerInnentransporten) richtet ist und dies auch (beim zustän- • Automatikgetriebe digen Wohnsitzfinanzamt) glaubhaft • Allradantrieb: zu empfehlen in gebir- gemacht werden kann. gigen und schneereichen Gegenden (Geländegängigkeit erforderlich!) Gemeinnützige Vereine sind wegen der • Mitnahme eines Kindersitzes für mangelnden Gewinnerzielungsabsicht Klein- und Schulkinder grundsätzlich steuerbegünstigt. Genauere Informationen zu Steuer- begünstigungen für Vereine bietet die Broschüre „Vereine und Steuern“ vom Bundesministerium für Finanzen [4]. 26
5.4 Versicherungsschutz Damit im Schadensfall, wenn nicht Bei der Vollkaskoversicherung sind grobe Fahrlässigkeit die Unfallursache das eigene Fahrzeug und Teile, die im darstellt, die LenkerInnen ausreichend versperrten Fahrzeug verwahrt oder abgesichert sind, müssen die richtigen an ihm befestigt sind, versichert. Versicherungen abgeschlossen wer- den. Für Vereine, die einen Mikro-ÖV Auch Schäden, die durch eigenes Ver- betreiben, werden folgende Versiche- schulden am Fahrzeug entstanden rungen empfohlen. sind, sind abgedeckt. Kfz-Haftpflicht-Versicherung Empfohlene Versicherungen Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist für • Kfz-Haftpflicht-Versicherung alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge • Vollkaskoversicherung gesetzlich vorgeschrieben. • Insassen-Unfallversicherung • Fahrzeug-Rechtsschutz- Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Versicherung Schadenersatzansprüche Dritter ab. • Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz- Versicherung Es gibt einen gesetzlich festgelegten • Vereinshaftpflichtversicherung Deckungsrahmen, der auch erhöht werden kann. Geringe Mehrkosten im Jahr bieten für die FahrerInnen ei- nen weitaus höheren Versicherungs- Insassen-Unfallversicherung schutz. HalterInnen eines Kfz können durch eigenes Verschulden am Fahr- Die Insassenunfallversicherung dient zeug verursachte Personen-, Sach- zum Schutz vor den finanziellen Fol- und Vermögensschäden schadener- gen eines Unfalls mit Personenscha- satzpflichtig gemacht werden. den. Sie schützt den bzw. die Lenke- rIn und alle MitfahrerInnen. Vollkaskoversicherung Die Versicherung erstreckt sich auf Unfälle in ursächlichem Zusammen- Damit im Falle eines Schadens am ei- hang mit dem Lenken, Benutzen, Be- genen Fahrzeug oder eines Diebstahls und Entladen, sowie dem Einweisen ausreichender Versicherungsschutz be- des Kraftfahrzeuges. Unfälle beim steht, wird eine Vollkaskoversicherung Ein- und Aussteigen sind mitversi- empfohlen. Diese kann mit oder ohne chert. Versichert sind je nach Verein- Selbstbehalt abgeschlossen werden. barung der oder die LenkerIn und die Versicherungen ohne Selbstbehalt ha- InsassInnen für die Dauerfolgen eines ben höhere Prämien. Unfalls. 27
Eine Insassenunfallversicherung ist vor Fahrzeug-Rechtsschutz- allem wichtig, damit im Schadensfall Versicherung auch der oder die LenkerIn versichert ist. Diese Versicherung wird auf das Eine Kfz-Rechtsschutz-Versicherung Fahrzeug abgeschlossen und nicht auf wird auf ein bestimmtes Fahrzeug ab- den oder die LenkerIn. Das heißt: wer geschlossen. dieses Fahrzeug lenkt, ist versichert. Sie übernimmt die Kosten, die aus Eine Insassen-Unfallversicherung ist wichtig, damit LenkerInnen und Mitfah- Rechtsstreitigkeiten in Zusammen- rende geschützt sind – auch bei Unfäl- hang mit dem Fahrzeug entstehen. len beim Ein- und Aussteigen Die Kfz-Rechtsschutzversicherung be- inhaltet einen Schadenersatz-, Straf- und Führerscheinrechtsschutz. Foto: www.shutterstock.com Fahrzeug–Vertrags–Rechts- schutz-Versicherung Weiters sollte eine Fahrzeug-Vertrags- Rechtsschutzversicherung abgeschlos- sen werden. Diese ist wichtig, wenn es z. B. um finanzielle Streitigkeiten mit Reparaturwerkstätten geht. Unfälle bei Vereinsfesten sind durch die Vereinshaftpflichtversicherung gedeckt 28
Vereinshaftpflicht- rungen ergeben. Lassen Sie sich daher Versicherung in Versicherungsfragen gut beraten. Die Vereinshaftpflichtversicherung ist Das Amt der NÖ Landesregierung hat nur dann wirksam, wenn z. B. im Rah- ein Versicherungspaket für Mikro-ÖV- men eines Vereinsfestes ein Unfall pas- Systeme zusammengestellt. Nähere siert. Bei Kfz–Unfällen tritt diese nicht Informationen dazu unter in Kraft. Zu beachten ist, dass sich am www.noe.gv.at/MikroOEV Versicherungssektor laufend Ände- 5.5. Kostenratgeber Vor Einführung eines Mikro-ÖV-Sys- In der Startphase ist in der Regel ein tems sollten mögliche Kosten und Ein- Mehraufwand erforderlich, vor allem nahmen kalkuliert werden. für die Anschaffung eines Fahrzeuges (Kauf, Leasing), für LenkerInnen- Es wird empfohlen, einen „Business- schulungen und für Werbung, um das plan“ für 3 Jahre zu erstellen. D. h., System bekannt zu machen. In dieser die Gemeinde (der Verein) sollte über- Phase ist es wichtig, rechtzeitig um legen, welche Aufwendungen in den Förderungen anzusuchen und sich nächsten 3 Jahren auf sie zukommen um mögliche SponsorInnen und Part- werden und welche Einnahmen erzielt nerInnenbetriebe in der Gemeinde werden können. zu kümmern. Beispielsweise können durch Werbeflächen am Fahrzeug Ein- nahmen erzielt werden. Die Fahrzeuge Mit welchen Kosten/Aufwen- sollten jedoch nicht zur Gänze mit dungen ist zu rechnen? Werbung „zugeklebt“ sein, sondern durch ein einheitliches „Corporate • Personalaufwand Design“ den NutzerInnen ins Auge • Verwaltungsaufwand stechen. • Werbeaufwand • Aufwendungen für das Fahrzeug: Als PartnerInnenbetriebe kommen – Abschreibungskosten Einzelhandels-, Gastronomie- und Tou- (Leasingrate) rismusbetriebe, sowie ÄrztInnen oder – Betriebsstoffe Apotheken in Frage, die einen Nutzen (Strom, Erdgas, Diesel,…) durch das Mikro-ÖV-Angebot haben. – Instandhaltungskosten Mit den PartnerInnenbetrieben können (Service, Reparatur,…) spezielle Angebote für die KundInnen – Versicherungskosten ausgehandelt werden (z. B. Rabatte, • Schulung der MitarbeiterInnen Fahrpreisermäßigungen, etc.). 29
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ist Welche Einnahmen sind ebenfalls frei wählbar. Die Mitglied- möglich? schaft kann auch gratis sein. Emp- fohlen wird ein Mitgliedsbeitrag pro • Einnahmen aus Fahrscheinen Person und Jahr zwischen 3 10,– und • Mitgliedsbeiträge 3 20,–. Bei Festen und Veranstaltungen • Sponsoring bieten sich weitere Einnahmemög- • Einnnahmen Werbefläche Fahrzeug lichkeiten z. B. durch den Verkauf von • Förderungen „selbstgemachten“ Speisen und Ge- • Sonstige Einnahmen: z. B. bei tränken. Festen und Veranstaltungen Weitere Kosten sollten für den Betrieb des Fahrzeuges (Instandhaltung, Re- Die Erlöse aus Fahrscheinen sind die paratur, Treibstoffe, etc.) und für die Haupteinnahmequelle eines Mikro-ÖV- Verwaltung des Systems (z. B. Büroma- Systems. Daher ist es wichtig, mög- terial, Telefon, Druckkosten, etc.) ein- lichst viele Fahrgäste zu gewinnen. Die kalkuliert werden. Einbindung der Bevölkerung bereits in der Planungsphase unterstützt dabei Ziel sollte sein, dass sich ein Mikro- die lokale Verankerung und zukünftige ÖV-System auf Dauer selbst trägt, d. h. Nutzung des Systems. Der Preis für dass sich Kosten und Einnahmen in einen Einzelfahrschein ist grundsätz- etwa die Waage halten. lich frei wählbar. Empfohlen wird, die Fahrten nicht gratis anzubieten und Nachstehendes Rechenbeispiel zeigt den Fahrpreis abhängig von der Ent- mögliche Aufwendungen und Einnah- fernung zu staffeln. Tarife bis zu 3 3,– men für eine gemeinnützige Vereinslö- innerhalb des Gemeindegebietes sind sung im ersten Jahr. angemessen. Örtliche Betriebe (Einzelhandel, Gastro- nomie Gewerbe, etc.) sollten als Partner- Innenbetriebe gewonnen werden Sie können das System finanziell unter- stützen 30
Rechenbeispiel erstes Betriebsjahr Erträge 4 Annahmen Fahrpreis C 1,–/Fahrt. 5.000 Beförderungsfälle/ Einnahmen aus Fahrscheinen 5.000 Jahr Mitgliedsbeiträge 1.000 Mitgliedsbeitrag C 10,–/Jahr – 100 Mitglieder Sponsoring/Sonstige Einnahmen 1.000 Annahme Landesförderung, C 2,– pro Beförderungsfall, Förderungen 10.000 5.000 Beförderungsfälle/Jahr Summe Erträge/Jahr 17.000 Aufwendungen Personalaufwand Betriebstage 260 (Mo – Fr), Aufwandsentschädi- Lenkdienste 5.200 gung C 20,–/Tag Taxilenkerausweis für 15 Personen a C 240,– Schulung LenkerInnen 3.600 (WKO NÖ) Essenseinladung 1 x pro Jahr für 15 freiwillige Bonifikationen für LenkerInnen 750 Lenkerinnen a C 50,– Aufwendungen Fahrzeug Kaufpreis Elektroauto C 26.400,– brutto, Ab- Abschreibungskosten 2.640 schreibung 5 J., abzüglich 50% Landesförderung 25.000 km jährlich, Kosten pro elektrisch zurück- Betriebsstoffe 1.000 gelegtem km rund C 0,04/km rund 4 % vom Fahrzeugwert bei Elektroautos: Instandhaltungskosten 1.056 inkl. Reparaturen, Reifen, Pickerl, etc. Versicherungskosten 1.300 Erfahrungswert aus Beispielgemeinden Sonstige Aufwendungen inkl. Telefon, Fax, Büromaterial, Druckkosten, Verwaltungsaufwand 1.000 Sonstiges Werbeaufwand 1.000 Annahme Summe Aufwendungen/Jahr 17.546 Betriebsergebnis -546 31
5.6 Förderungen EU-Mittel Landesförderungen EU-Fördermittel werden meist im Rah- Vom Land Niederösterreich wird eine men von Aktionsprogrammen für die spezielle Förderung für Mikro-ÖV-Sys- Planung, Vorbereitung und Implemen- teme gewährt: tierung sowie (zeitlich begrenzt) für einen Probebetrieb gegeben • Fahrzeuganschaffung: 50 % der (LEADER Projekte). Anschaffungskosten (+10 % bei alter- nativen Antrieben) Klima- und Energiefonds • Fahrgastzahlen: Förderung von 3 2,– Eine eigene Förderschiene für Mikro- pro befördertem Fahrgast, ÖV besteht aktuell vom Klima- und max. 3 30.000,– pro Jahr Energiefonds der Bundesregierung. Gefördert werden die Implementierung Fördervoraussetzungen: Die Fahrpreise neuer Mikro-ÖV-Systeme, die Erweite- dürfen folgende Mindestpreise nicht rung bestehender Systeme und Grund- unterschreiten: Einzelfahrschein 3 1 ,–, lagenarbeiten (Stand Herbst 2012). Wochenkarte 3 7,– , Monatskarte 3 20 ,–, Jahreskarte 3 150,–. klima:aktiv Die klima:aktiv-Startförderung ist eine Weiters besteht im Rahmen des NÖ Förderschiene des Lebensministeri- Nahverkehrsfinanzierungsprogramms ums. Die Förderhöhe ist abhängig von (Abt. Gesamtverkehrsangelegenheiten) geplanten CO2-Einsparungen. Geför- eine Projektförderung für Linienver- dert werden Planungskosten (rückwir- kehre und Anruf-Sammel-Taxis. Es wer- kend), der Betrieb während der Start- den 30 – 40 % der effektiven Kosten phase oder Investitionskosten (z. B. gefördert, z. B. für vorbereitende Un- Anschaffung des Fahrzeuges, Förde- tersuchungen, die Einführung und den rung für E-Fahrzeuge). Betrieb. Die Höhe der Förderung hängt von der Finanzkraft-Kopfquote ab. Die Anschaffung eines Elektrofahr- zeuges (E-Pkw und E-Nutzfahrzeuge) Förderberatung erhalten Sie durch die wird mit 3 2.500,– pro Fahrzeug geför- Abteilung „Gesamtverkehrsangelegen- dert. Bei nachweislicher Verwendung heiten“ des Amtes der NÖ Landesre- von Ökostrom verdoppelt sich die För- gierung. derung. Hybridfahrzeuge werden mit 3 400,– pro Fahrzeug gefördert. Auch Zu beachten ist, dass sich Förderbe- die Anschaffung von E-Bussen wird ge- stimmungen ändern können. Lassen fördert (Stand April 2012). Sie sich daher bei den zuständigen Stellen über die aktuellen Fördermög- lichkeiten beraten. 32
Sie können auch lesen