Kleinräumige mobilitätsangebote - empfehlungen für die praktische umsetzung - amt der nö landesregierung gruppe raumordnung, umwelt und verkehr ...

 
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Kleinräumige mobilitätsangebote - empfehlungen für die praktische umsetzung - amt der nö landesregierung gruppe raumordnung, umwelt und verkehr ...
amt der nö landesregierung
      gruppe raumordnung, umwelt und verkehr
      abteilung gesamtverkehrsangelegenheiten

           kleinräumige
     mobilitätsangebote
empfehlungen für die praktische umsetzung

                                heft 29
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amt der nö landesregierung
gruppe raumordnung, umwelt und verkehr 
abteilung gesamtverkehrsangelegenheiten

                             kleinräumige
                       mobilitätsangebote
        empfehlungen für die praktische umsetzung

Oktober 2012
Kleinräumige mobilitätsangebote - empfehlungen für die praktische umsetzung - amt der nö landesregierung gruppe raumordnung, umwelt und verkehr ...
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Kleinräumige mobilitätsangebote - empfehlungen für die praktische umsetzung - amt der nö landesregierung gruppe raumordnung, umwelt und verkehr ...
inhalt

1 Vorwörter  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6

2 warum kleinräumige mobilitätsangebote? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9

3 best practice – beispiele .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11

        3.1 Stetteldorf am Wagram (NÖ)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11

        3.2 Ernstbrunn (NÖ)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12

        3.3 Pöchlarn (NÖ) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 13

        3.4 Pöttsching (B)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 13

        3.5 Klaus (OÖ)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14

        3.6 Virgen (T)  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15

4 qualitätsstandards für kleinräumige
  mobilitätsangebote (mikro-öv) . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 17

5 wichtige bausteine eines mikro-öv-systems .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 19

        5.1 Rechtliche Lösung und Betreiberkonstellation . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 19

        5.2 Der Einsatz von freiwilligen Lenkerinnen und Lenkern .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 22

        5.3 Anforderungen an Fahrzeuge  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 24

        5.4 Versicherungsschutz .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 27

        5.5 Kostenratgeber . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 29

        5.6 Förderungen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 32

6 praktische tipps: wie komme ich zu einer mobilitätslösung? . .  .  . 33

7 ansprechpartner/innen berater/innen fördergeber/innen .  .  .  . 35

8 Quellenangabe                                                                             .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   37

9 Serviceteil  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 38

Schriftenreihe zum Niederösterreichischen Landesverkehrskonzept . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 45

Impressum .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 46

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vorwörter

        Viele Dinge zeichnen unser Land aus         zen und unterstützen wollen. Mit klein-
        und prägen seine Bürgerinnen und            räumigen Mobilitätsangeboten, über
        Bürger. Urbane Regionen, landschaft-        Vereine organisiert, sollen freiwillige
        lich reizvolle, touristisch geprägte        Fahrer und Fahrerinnen dazu beitra-
        Gebiete bis hin zu peripheren, traditi-     gen, dass ihre Mitmenschen, auch ohne
        onsreichen Gegenden lassen sich fin-        eigenen PKW, mobiler ihren Alltag be-
        den. Auch die Menschen passen sich          wältigen können. ÄrztInnen und Nah-
        in ihren Lebensstilen diesen Gegeben-       versorgungsbetriebe profitieren davon
        heiten an.                                  genauso, wie jeder einzelne Fahrgast.
                                                    Auch auf diese Weise kann Nachbar-
        Eine Eigenschaft ist allerdings bei allen   schaftshilfe funktionieren.
        Niederösterreicherinnen und Nieder-
        österreichern in hohem Maße vorhan-         Ich bin sicher, auch in diesem Bereich
        den: die Bereitschaft zu helfen, Frei-      werden in Niederösterreich zukunfts-
        willigentätigkeiten auf sich zu nehmen      trächtige und vorbildhafte Projekte
        und in Vereinen aktiv zu sein. Darü-        entstehen!
        ber freue ich mich täglich bei meiner
        Arbeit!

        In der Mobilität gehen wir nun einen
        nächsten Schritt in Richtung flächen-
        deckender Versorgung, indem wir auch        Ihr Landeshauptmann
        hier dieses soziale Engagement einset-      Dr. Erwin Pröll

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Hochgesteckte Ziele sind Teil meines      hohem Engagement sorgen für den
Arbeitsverständnisses. Ich habe mir       operativen Betrieb. Selbstverständ-
nun als Verkehrslandesrat konkret         lich übernimmt auch das Land Nieder-
das Ziel gesetzt, den Niederösterrei-     österreich seinen Teil der Aufgabe.
cherinnen und Niederösterreichern         Wir helfen bei der Planung und Um-
ein flächendeckendes Angebot im öf-       setzung der Projekte, wir haben ein
fentlichen Verkehr bieten zu können.      umfassendes Versicherungspaket ver-
Mit der Übernahme von Bahnstrecken,       handelt und unterstützen mit einer
Buskonzepten und der Umsetzung            neuen Fördermöglichkeit den Ankauf
zahlreicher Anrufsammeltaxis ist uns      der Fahrzeuge und auch den lau-
schon viel in diese Richtung gelun-       fenden Betrieb durch einen Zuschuss
gen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass      je Fahrgast.
zumindest noch ein weiterer Baustein
nötig ist, um von „Tür zu Tür“ ohne ei-   Die Zusammenarbeit von engagierten
genen PKW kommen zu können.               Bürgern und Bürgerinnen, Gemeinden
                                          und dem Land Niederösterreich wird
Kleinräumige Mobilitätslösungen, die      auch hier zum Erfolg führen!
sehr flexibel gestaltet werden kön-
nen, ganz nach den Bedürfnissen der
jeweiligen Gemeinde und Region, kön-
nen diese Lücke schließen. Bei der
Umsetzung dieser individuellen „Ge-
meindebusse“ sind die niederöster-
reichischen Gemeinden wichtige Part-      Ihr Landesrat
nerinnen. Gemeindebusvereine mit          Mag. Karl Wilfing

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Das öffentliche Verkehrsangebot in        „Erschließung der letzten Meile“
    Niederösterreich ist größtenteils gut     verstärkt auf bedarfsorientierte Ver-
    ausgebaut. Strukturbedingt besteht in     kehrslösungen – Anrufsammeltaxi,
    Städten und Ballungsräumen ein sehr       Gemeindebus, etc. – gesetzt.
    dichtes und in peripheren Regionen
    aufgrund der Lage und der Bevölke-        Gehen wir den Weg zur Verbesserung
    rungsdichte ein oftmals ausgedünntes      des öffentlichen Verkehrsangebotes
    Angebot.                                  gemeinsam weiter und schaffen mit
                                              den in diesem Heft dargestellten viel-
    Die Erschließungsqualität wurde durch     fältigen Möglichkeiten neue Angebote
    die Umsetzung zahlreicher Verkehrs-       zur Verbesserung der kleinräumigen
    konzepte seitens des Landes Nieder-       Mobilität.
    österreich in den letzten Jahren kon-
    tinuierlich verbessert. Dadurch ist
    auch in peripheren Regionen eine be-
    darfsangepasste Erschließung mit
    öffentlichen Verkehrsmitteln gewähr-      Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.
    leistet. Da die Erschließungsmöglich-     Friedrich Zibuschka
    keit mit Bahn und Bus begrenzt ist,       (Leiter NÖ Landesregierung Abteilung
    wird seitens Niederösterreichs zur        Gesamtverkehrsangelegenheiten)

    Flexible, öffentliche Systeme zur Ge-     mehr als ein Drittel der Gesamtbevöl-
    währleistung kleinräumiger Mobilität –    kerung betragen.
    „Mikro-ÖV“ genannt – garantieren den
    Erhalt wichtiger sozialer Funktionen in   Neben dieser sozialen Komponente
    unserem Zusammenleben.                    demonstriert eine einfache Rechnung
                                              den Beitrag des Mikro-ÖV zum Klima-
    Vor allem Menschen am Anfang und          schutz: Bei einer jährlichen Fahrleis-
    am Ende der „Alterspyramide“ sind         tung von 25.000 km (Auslastung
    die Zielgruppen solcher kleinräu-         durchschnittlich 2,5 Personen) ergibt
    miger Lösungen, weil sie noch nicht       sich eine Einsparung von 2.125 l oder
    oder nicht mehr zur Gänze selbst ihre     5,9 Tonnen CO2 gegenüber der Be-
    Mobilitätsbedürfnisse lösen können.       nutzung von jeweils eigenen Pkws
                                              (Bus: 8 l/100 km/Gesamtverbrauch
    Laut NÖ Mobilitätsstudie sehen sich       von 2.000 l). Insgesamt damit Gründe
    7 % der Niederösterreicherinnen und       genug, auf derartige neue Mobilitäts-
    Niederösterreicher (vorwiegend ältere     lösungen zu setzen!
    Personen) aufgrund von gesundheit-
    lichen Beeinträchtigungen in ihrem
    täglichen Mobilitätsverhalten einge-
    schränkt. Außerdem wird nach der
    Bevölkerungsprognose für 2050 die         Dr. Christian Milota
    Zahl der über 60-Jährigen mit 34,9%       (Geschäftsführer NÖ Landesakademie)

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2           warum kleinräumige
            mobilitätsangebote?

Am Land lässt sich‘s gut leben. Viel Na-   wie etwa die Bezirkshauptstadt, haupt-
tur, gute Luft, freundliche Menschen,      sächlich zu Schul- und Arbeitszeiten
ein Dorfleben mit zahlreichen persön-      zu erreichen. Für kurze Wege, z.B. von
lichen Kontakten. „Jeder kennt jeden“.     der Katastralgemeinde in die Arztpra-
Es gibt ein Wirtshaus, Geschäfte, Ärz-     xis oder den Nahversorger im Gemein-
tInnen, eine Schule, einen Frisiersa-      dehauptort, sind diese Angebote daher
lon, zahlreiche Vereinsaktivitäten mit     oft nicht nutzbar. Ein Taxi gibt es meist
regelmäßigen Festen und Veranstal-         nicht oder ist zu teuer. Auch der Weg
tungen. Die Teilnahme am öffentlichen      zum Bahnhof ist für ältere oder mobili-
Leben ist in der Regel einfach. Wenn       tätseingeschränkte Personen häufig zu
ein Auto zur Verfügung steht.              weit, es fehlt ein Angebot für die soge-
                                           nannte „letzte Meile“, zum Beispiel ein
Menschen, die nicht (immer) über ein       attraktiver Zubringer zur Bahn.
Auto verfügen können, haben aller-
dings Probleme. Rund 25% der Bevöl-        Eltern verbringen viel Zeit damit, ihre
kerung sind zumindest gelegentlich         Kinder zur Schule, zum Kindergarten,
auf Mitfahrgelegenheiten angewiesen.       zum Bahnhof, zu Freizeitveranstal-
Betroffen sind vor allem Kinder, Ju-       tungen oder zu FreundInnen zu brin-
gendliche und ältere Personen. Durch       gen. Der tägliche Hol- und Bringverkehr
die zu erwartenden demografischen          (Servicefahrten) bedeutet Stress und
Änderungen ist mit einer Verstärkung       Zeitverlust und belastet sowohl das
der Problematik zu rechnen.                Haushaltsbudget als auch die Umwelt.

Buslinien sind darauf ausgerichtet, das    Die Nachfrage nach Mobilitätsange-
nächstgelegene regionale Zentrum,          boten und vor allem nach selbstbe-

                                                                                       9
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Sie sind meist strikt an den Bedürfnis-
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                                                                                ren bedarfsorientiert und stärken die
                                                                                örtliche Wirtschaft. Mehrere Gemein-
                                                                                den haben diese schon umgesetzt, wie
                                                                                die folgenden Beispiele zeigen.

                                                                                Die finanziellen Möglichkeiten sind
                                                                                meist begrenzt, so dass zunehmend –
                                                                                im Sinne der Nachbarschaftshilfe –
                                                                                Freiwillige Lenkdienste übernehmen.
                                                                                Dadurch werden Angebote ermöglicht,
                                                                                die sonst nicht zu finanzieren wären.
     Foto: www.shutterstock.com

                                                                                  Kleinräumige Mobilitätsangebote,
                                                                                  auch „Mikro-ÖV-Systeme“
                                                                                  genannt,
                                  Selbständige Besuche bei Therapie- oder         ermöglichen selbstbestimmte Mo-
                                  Dienstleistungseinrichtungen werden durch       bilität. Sie sind an den Bedürfnis-
                                  Mikro-ÖV-Systeme ermöglicht
                                                                                  sen der NutzerInnen orientiert,
                                                                                  verkehren meist bei Bedarf, redu-
                                  stimmter Mobilität ist hoch. Wer                zieren zeit- und kostenintensive
                                  möchte nicht unabhängig sein und                Hol- und Bringdienste und schonen
                                  selbst bestimmen, wann und wohin                die Umwelt.
                                  gefahren wird. Kleinräumige Mobi-
                                  litätsangebote     (Mikro-ÖV-Systeme)
                                  ermöglichen selbstbestimmte Mobi-             Dieser Leitfaden soll Hilfestellung bei
                                  lität, helfen Servicefahrten und Geld         der Einrichtung oder Weiterentwick-
                                  einzusparen und leisten einen Beitrag         lung von Mikro-ÖV-Systemen geben.
                                  zu einer lebenswerteren Region.               Der Schwerpunkt liegt bei kostengün-
                                                                                stigen Systemen mit Einbindung von
                                                                                ehrenamtlichen LenkerInnen.

                                                                                Er informiert über bestehende Ange-
                                                                                bote, über die wichtigsten Bausteine
                                                                                eines Mikro-ÖV-Systems und gibt
                                                                                praktische Tipps für die Umsetzung.
                                                                                Im Serviceteil gibt es Muster-Statuten
                                                                                für Vereine und Kontakte zu Stellen,
                                                                                die bei der Umsetzung behilflich sein
                                                                                können.
                                  Mikro-ÖV-Systeme holen ihre Fahrgäste meist
                                  direkt von zu Hause ab

10
3           best practice –
            beispiele

3.1 Stetteldorf am Wagram (NÖ)

Im Jahre 2009 wurde die Initiative zur
„Verbesserung der Mobilität für alle
Gemeindebürger“ von einigen Privat-
personen ergriffen und ein Probebe-
trieb gestartet.

2010 wurde der „Verein zur Erhaltung
und Verbesserung der Mobilität der
Marktgemeinde Stetteldorf am Wa-
gram und ihren Katastralgemeinden“ –      Erlöse werden durch die Vermietung von
kurz „SPA-Mobil“ gegründet und ein        Werbeflächen erzielt
9-sitziger Ford-Transit angekauft.

Der Verein verzeichnet derzeit 135        Die Fahrgäste sind vorwiegend Schü-
Mitglieder, von denen ca. 50 ständig      lerInnnen, PendlerInnen und Pensio-
transportiert werden. Alle anderen        nistInnen. Nach telefonischer Voran-
sind unterstützende Mitglieder bzw.       meldung oder nach Bekanntgabe von
werden nur gelegentlich transportiert.    Fixzeiten werden sie von zu Hause
                                          abgeholt und zur öffentlichen Ver-
Es sind 15 ehrenamtliche FahrerInnen      kehrsanbindung bzw. zum Kaufhaus,
(inkl. Vorstandsmitglieder) für die Ge-   zu medizinischen Einrichtungen oder
meindebürgerInnen unterwegs. Es gibt      Dienstleistungsbetrieben in der Ge-
Tages- und Halbtages-FahrerInnen mit      meinde transportiert.
unterschiedlicher Zeiteinteilung, da
immer auf die kostbare verfügbare         Das SPA-Mobil legt jährlich ca. 20.000
Freizeit der FahrerInnen Rücksicht        km zurück und befördert ca. 2.900
genommen wird. Die Hauptberufe der        Fahrgäste. Die Versicherungskosten
FahrerInnen sind breit gefächert: Pen-    (Haftpflicht- und Insassenunfallversi-
sionistInnen, StudentInnen, Schichtar-    cherung) übernimmt die Gemeinde.
beiterInnen, Angestellte, Hausfrauen
und -männer, etc.                         Der Betrieb des SPA-Mobils wird aus
                                          Mitglieds- und Fahrtkostenbeiträgen,
Die Fahrten sind auf das Gemeindege-      sowie durch den Erlös der vermieteten
biet von Stetteldorf am Wagram (mit       Werbeflächen auf dem Ford-Tansit und
den Katastralgemeinden Eggendorf,         einer jährlichen Veranstaltung finan-
Starnwörth, Inkersdorf) sowie auf die     ziert.
Bahnhöfe Absdorf und Gaisruck und
die Bushaltestellen Gaisruck und Tie-
fenthal begrenzt.

                                                                                   11
3.2	Ernstbrunn (NÖ)

     Das Ersti-Mobil wurde im November 2012 in   Das Ernsti-Mobil ist für Vereinsmitglieder im
     Betrieb genommen                            gesamten Gemeindegebiet nutzbar

     In der Gemeinde Ernstbrunn ist seit         Die FahrerInnen des Kleinbusses sind
     November 2011 das „Ernsti-Mobil“ un-        ehrenamtlich unterwegs und kom-
     terwegs, ein Kleinbus, der für Fahrten      men rund ein- bis zweimal pro Monat
     innerhalb des Gemeindegebietes zur          zum Einsatz. Am Wochenende stellen
     Verfügung steht. Das Ernsti-Mobil ist       sich Gemeinderatsmitglieder als Fah-
     eine Ergänzung zum bestehenden öf-          rerInnen zur Verfügung. Für den re-
     fentlichen Verkehr, der in der Gemein-      gelmäßigen Austausch wurden „Fah-
     de vorwiegend auf den SchülerInnen-         rerInnenstammtische“ eingerichtet.
     verkehr ausgerichtet ist. Es soll auch
     älteren Personen die Möglichkeit bie-       Bisher läuft das Projekt zur Zufrie-
     ten, mobil und unabhängig zu bleiben.       denheit aller und wird vor allem von
     Einkäufe, Arztbesuche, Heurigenbe-          SeniorInnen gerne genutzt, für die es
     suche, etc. können bequem mit dem           in erster Linie auch gedacht war.
     Ernsti-Mobil getätigt werden.

     Es wurde ein Verein gegründet, der
     in der Startphase von allen Mitglie-
     dern des Gemeinderats auch finanziell
     unterstützt wurde. Der gesamte Ge-
     meinderat steht parteiübergreifend
     hinter dem Verein, Vereinsobmann
     ist der Bürgermeister der Gemeinde,
     Projektleiter der Vizebürgermeister.
     Das Fahrzeug wurde in Form einer
     Vereinsförderung von der Gemeinde
     angeschafft, zudem unterstützen der-
     zeit 36 „MobilitätspartnerInnen“ (Un-
     ternehmen) den Verein.

12
3.3 Pöchlarn (NÖ)

Der gemeinnützige Verein „Stadtmobil
Pöchlarn“ betreibt seit 2007 ein An-
rufsammeltaxi (AST) in der Gemeinde.
Die Gemeinde bestellt die Verkehrslei-
stungen .

Das Stadtmobil löste den Stadtbus
„Rüdiger“ ab. Es gibt 45 Sammel-
punkte, unter anderem wird auch der
Bahnhof bedient. Die Fahrgäste werden
nach telefonischer Voranmeldung zu
einer festgelegten Uhrzeit von einem
Sammelpunkt abgeholt und zu einem
gewünschten Ziel gebracht.
                                         AST integriert. Die Beförderungspreise
Auf Wunsch der Bevölkerung wurde         entsprechen jenen des Verkehrsver-
ein weiterer Sammelpunkt bei einer       bundes mit einem Komfortzuschlag
ärztlichen Ordination in der Nachbar-    von 3 0,80 pro Fahrt. Gültig sind auch
gemeinde Krummnussbaum in das            alle Zeitkarten im Verkehrsverbund.

3.4 Pöttsching (B)

Der erste „GmoaBus“ im Burgenland
entstand in Pöttsching im Jahr 2000
aus einem Modellprojekt zur Frauen-
mobilität, das vom Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technolo-
gie initiiert und gefördert wurde. Das
Projekt wurde mit dem VCÖ Mobilitäts-
preis ausgezeichnet und erhielt auch
international große Aufmerksamkeit.      Der Gmoabus wird von einem gewerblichen
Es war Vorbild für weitere GmoaBusse     Verein betrieben

im Burgenland (Purbach, Breitenbrunn,
Mörbisch, Hornstein).                    Ort, wie z.B. Kaufhäuser, Gemeindeamt
                                         oder Gasthäuser erreicht werden.
Betreiber des GmoaBusses ist ein lo-     Der GmoaBus verkehrt täglich ohne
kaler gewerblicher Verein. Mit dem       fixen Fahrpan und ohne fixe Haltestel-
GmoaBus können wichtige Ziele im         len. Die Fahrgäste werden nach Anruf

                                                                                   13
von zu Hause abgeholt und an ihr ge-
     wünschtes Ziel gebracht. Es gibt je-
     doch auch regelmäßige Fahrten nach
     Fahrplan, z.B. für Kinder zur Schule.
     Bedienungsgebiet ist die Gemeinde
     Pöttsching.

     Die ortsansässigen FahrerInnen sind
     beim Verein beschäftigt und koordi-       Auch Kinder werden mit dem Gmoabus befördert
     nieren die Fahrtwünsche selbst. D. h.,
     sie planen die Fahrtroute und sammeln     In Pöttsching kostet eine Fahrt mit dem
     die Fahrten so, dass die gefahrenen Ki-   GmoaBus 3 1,–. Es gibt auch Tageskar-
     lometer möglichst gering bleiben. Der     ten (3 3,–), Monatskarten (3 20,–) und
     signalgelbe GmoaBus ist ein Kleinbus      Jahreskarten (3 200,–). Pro Jahr wer-
     mit 8 Sitzplätzen, der behindertenge-     den rund 57.000 km zurückgelegt und
     recht ausgestattet ist.                   30.000 Fahrgäste befördert.

     3.5 Klaus (OÖ)

     Das Projekt „Dorfmobil Klaus“ ent-
     stand im Rahmen des EU-Projekts
     ARTS (Actions on the integration of
     rural transport services) und wurde im
     ersten Jahr vom Institut für Verkehrs-
     wesen der Universität für Bodenkul-
     tur Wien wissenschaftlich begleitet.
     Mittlerweile wurde es mehrfach aus-
     gezeichnet und ist auch international
     bekannt.
                                               Bei einem Einkauf im Dorfladen werden die
     Der Verein „Dorfmobil“ wurde im Jahr      Fahrtkosten rückerstattet
     2002 gegründet. Das Dorfmobil wird
     von der einheimischen Bevölkerung
     und auch von TouristInnen sehr gut
     angenommen. Einerseits werden viele
     SchülerInnen zur Schule und zu Halte-
     stellen des öffentlichen Verkehrs ge-
     bracht, andererseits nutzen auch Se-
     niorInnen das Dorfmobil für Einkäufe
     oder Arztbesuche im Ort. Kauft man        Das Dorfmobil Klaus wird durch ehrenamtliche
     beim Dorfladen in Steyrling ein, be-      FahrerInnen betrieben

14
kommt man bei einem Einkauf ab 3 20,–     Bedienungsgebiet ist das Gemein-
die Fahrt rückerstattet.                  degebiet von Klaus mit den drei Ort-
                                          schaften Klaus, Steyrling und Kniewas.
Das Dorfmobil (ein Allrad-Pkw mit 7       Eine telefonische Voranmeldung ist
Sitzplätzen) wird derzeit von 16 ehren-   erforderlich. Der Transport erfolgt von
amtlichen FahrerInnen gelenkt, die pro    einer gewünschten Abfahrtsadresse zu
Tag eine Aufwandsentschädigung von        jedem beliebigen Ort im Gemeindege-
3 20 ,– erhalten. Land Oberösterreich     biet. Auf einen umfassenden Versiche-
und Gemeinde fördern das Projekt,         rungschutz wurde bei der Einführung
den Rest bringt ein Verein durch Mit-     speziell geachtet. Das Dorfmobil legt
gliedsbeiträge, Sponsorengelder oder      pro Jahr rund 40.000 km zurück und
Einnahmen bei Festen (Herbstfest,         befördert rund 4.900 Fahrgäste.
Punschstand) auf.

3.6 Virgen (T)

Das „Virger Mobil“ ist seit 2005 in Be-
trieb. Es ist für alle nutzbar und wird
von der Osttiroler Gemeinde beinahe
kostendeckend betrieben. Seitens der
Gemeinde wurden Vereinbarungen
mit der Wirtschaftskammer, dem ört-
lichen Taxiunternehmen, dem Tiroler
Verkehrsverbund und dem Land Tirol
getroffen, wodurch der Betrieb er-
möglicht wurde.

Ziel der Gemeinde war es, mit der
Einführung des Virger Mobil (Pkw mit
5 Sitzplätzen) die privaten Hol- und      des Bürgermeisters gewonnen. Bisher
Bringdienste zu reduzieren. Derzeit       gibt es mit den ehrenamtlichen Fah-
wird es von Einheimischen und Gästen      rerInnen nur gute Erfahrungen.
vor allem für Einkäufe, Arztbesuche
und Erledigungen im Ort genutzt. Pro      Bedienungsgebiet ist das Gemein-
Jahr werden rund 4.600 Fahrgäs-           degebiet von Virgen. Am Vormittag
te befördert. Es stehen 21 freiwillige    wird eine fixe Runde nach Fahrplan
LenkerInnen zur Verfügung, die ein-       gefahren, ab 10 Uhr funktioniert der
bis zweimal pro Monat einen Tag lang      Pkw als Rufbus. BürgerInnen können
das Virger Mobil lenken. Sie wurden       dann über Anruf den Pkw für Zielorte
vorwiegend durch direkte Ansprache        innerhalb der Gemeinde bestellen

                                                                                    15
und werden von Tür zu Tür befördert.            rungsschutz über die Gemeinde. Das
                                                 Umsteigemöglichkeiten in den Öffent-            Fahrzeug wurde durch eine Förderung
                                                 lichen Verkehr (Postbus) sind auf dem           des Landes Tirol angeschafft. Auch
                                                 Fahrplan angeführt.                             das Virger Mobil ist bereits internatio-
                                                                                                 nal bekannt und wurde mehrfach aus-
                                                 Für die Fahrten mit dem Virger Mobil            gezeichnet.
                                                 besteht ein umfassender Versiche-

Best-Practice-Beispiele
                                                  Stetteldorf    Ernstbrunn       Pöchlarn       Pöttsching          Klaus         Virgen
im Überblick                                         (NÖ)           (NÖ)            (NÖ)            (B)              (OÖ)            (T)
 EinwohnerInnen 2012
                                                     1.100          3.000          4.000            2.900             1.100        2.200
 (gerundet)
                                                  gemeinnüt-     gemeinnüt-      gemeinnüt-     gewerblicher      gemeinnüt-
 BetreiberIn                                                                                                                     Gemeinde
                                                  ziger Verein   ziger Verein    ziger Verein     Verein          ziger Verein
 In Betrieb seit                                     2010            2011           2007            2000             2002          2005
                                                                                 geringfügig     beschäftigt
 LenkerInnen                                      ehrenamtlich   ehrenamtlich                                     ehrenamtlich* ehrenamtlich
                                                                                 beschäftigt     bei Verein
                                                   Vereins-       Vereins-
 NutzerInnen                                                                         alle            alle            alle**         alle
                                                   Mitglieder     Mitglieder
 Mitgliedsbeitrag/Jahr [3]                             10             15              –               –                20            –

 Preis Einzelfahrt [3]                                1***         2,50****         2,50               1              1,80            1

 Zeitkarten/Mehrfahrtenblöcke                          ja             ja              ja              ja               ja           nein
                                                                                   Mo – Fr:        Mo – Fr:
                                                                    Mo – Fr:     7.45 – 17.45     7 – 18 Uhr,                     Mo – Fr:
                                                    Mo – Fr:     6.30 – 20 Uhr       Uhr                            Mo – Fr:     8 – 17 Uhr
 Betriebszeit                                                                                   Sa: 8 – 12 Uhr,
                                                   6 – 18 Uhr    Wochenende:         Sa:                           7 – 19 Uhr    (Sommer:
                                                                 7.30 – 22 Uhr   7.45 – 11.45    So: vor und                     8 – 18 Uhr)
                                                                                     Uhr         nach Kirche

   * mit c 20,– Aufwandsentschädigung pro Tag
  ** Zeitkarten nur für Vereinsmitglieder
 *** nur im 10er-Block erhältlich,
**** im Vorverkauf, ansonsten c 3,–

                       Das Dorfmobil Klaus
                  verkehrt bei jedem Wetter

                                            16
4              qualitätsstandards
               für kleinräumige mobili-
               tätsangebote (mikro-öv)
Barrierefreie Fahrzeuge                           Integration in das regionale
                                                  ÖV-System
Die Benutzung eines Mikro-ÖV-Fahr-
zeuges muss für mobilitätseinge-                  Kleinräumige Mobilitätsangebote sind
schränkte Personen möglich sein.                  eine Ergänzung zum öffentlichen Ver-
Mehr dazu in Kap. 5.3. „Anforde-                  kehr. Sie verkehren in einer Gemeinde
rungen an Fahrzeuge“.                             oder Kleinregion und dürfen den öf-
                                                  fentlichen Verkehr nicht konkurren-
                                                  zieren. Sie haben in vielen Fällen eine
                                                  wichtige Zubringerfunktion zu den re-
                                                  gionalen Bus- und Bahnhaltestellen.
                                                  Mikro-ÖV schließt an Knotenpunkten
                                                  des öffentlichen Verkehrs an.

Ferngesteuerte Türen und ein niedriger Einstieg
erleichtern mobilitätseingeschränkten Personen
das Ein- und Aussteigen

                                                  Mikro-ÖV bietet Anschluss zum öffentlichen
Fahrzeuge mit                                     Verkehr

umweltfreundlichem Antrieb
                                                  Nutzbarkeit für alle
Die Fahrzeuge sollten mit einem um-
weltfreundlichen Antrieb ausgestattet             Alle dürfen mitfahren – SeniorInnen,
sein. Damit kann ein aktiver Beitrag              SchülerInnen,     Jugendliche,     Touri-
zum Klima- und Umweltschutz gelei-                stInnen, etc. Für alle, die kein eigenes
stet werden. Mehr dazu in Kap. 5.3.               Auto besitzen, ist ein Mikro-ÖV-System
„Anforderungen an Fahrzeuge“.                     das passende Mobilitätsangebot, um
                                                  mobil zu sein. Wird das Mikro-ÖV-Sy-
                                                  stem von einem Verein betrieben, ist
                                                  für die Benutzung eine Mitgliedschaft
                                                  erforderlich.

Elektrofahrzeuge sind eine umweltfreundliche
Alternative zu Fahrzeugen mit herkömmlichen       Ob jung oder alt, RollstuhlfahrerIn oder Schul-
Antrieben                                         kind, alle können ein Mikro-ÖV-System nutzen

                                                                                                    17
Leistbare Tarife                               Auf den Bedarf zugeschnitte-
                                                                                       nes Betriebskonzept
                                        Eine Fahrt mit einem Mikro-ÖV-System
                                        kann sich jede und jeder leisten. Sie ist      Ein Mikro-ÖV-System passt sich den
                                        wesentlich günstiger als eine Taxifahrt,       Bedürfnissen der NutzerInnen an. Es
                                        bietet jedoch einen vergleichbaren             kann die Fahrgäste von „Tür zu Tür“
                                        Komfort. Meistens wird der Fahrgast            befördern wie ein normales Taxi, es
                                        direkt von zu Hause abgeholt und zum           kann die Fahrgäste zu Bus- und Bahn-
Beteiligung am Planungsprozess          gewünschten Ziel gebracht. Das Tarif-          haltestellen bringen oder auch wie ein
fördert die lokale Verankerung eines    system soll möglichst einfach und so           Rufbus oder Anrufsammeltaxi funktio-
Mikro-ÖV-Systems
                                        gestaltet sein, dass die LenkerInnen           nieren. Hier steigen die Fahrgäste an
                                        vom Fahrscheinverkauf weitgehend               Haltestellen des öffentlichen Verkehrs
                                        entlastet werden.                              ein oder aus.

                                                                                       Als Betriebsform kommen grundsätz-
                                        Einbeziehung der Nutzer und                    lich alle Möglichkeiten in Frage. Erfah-
                                        Nutzerinnen                                    rungsgemäß weisen bedarfsorientierte
                                                                                       Systeme ohne Fahrplanbindung und
                                        Bei der Planung und auch im Betrieb            mit Fahrtmöglichkeit bis vor die Tür
                                        sind die NutzerInnen eingebunden.              eine deutlich höhere Qualität auf und
                                        Dadurch wird eine hohe Akzteptanz              können damit auch mehr Fahrgäste
                                        in der Bevölkerung erreicht. Wün-              ansprechen. Diese sind daher, wenn im-
                                        sche und Bedürfnisse der künftigen             mer möglich, zu bevorzugen.
                                        NutzerInnen können bereits in der
                                        Planungsphase optimal berücksichtigt
                                        werden. Mehr dazu in Kap. 6 „Prak-
                                        tische Tipps: Wie komme ich zu einer           
                                        Mobilitätslösung“.

Mögliche Betriebsformen
                                                                                           Anmeldung      Abfahrt     Fahrt
   für Mikro-ÖV-Systeme                                       Schema        Fahrplan
                                                                                           erforderlich    von         zu

                                          Linienbetrieb

                                             Rufbus

                                              AST

                                            Zubringer

                                         Flächenbetrieb

                                   18
5           wichtige bausteine
            eines mikro-öv-systems

5.1 Rechtliche Lösung und Betreiberkonstellation

Grundsätzlich können Mikro-ÖV-Sy-
steme gewerblich oder von einem
Verein betrieben werden. Bei dem Be-
trieb durch einen Verein ist der Nut-
zerInnenkreis auf Vereinsmitglieder

                                                                                          Foto: www.shutterstock.com
beschränkt. Im Folgenden werden zwei
Möglichkeiten vorgestellt, wie ein Mi-
kro-ÖV-System rechtlich einwandfrei
organisiert werden kann.
                                           Ein Verein kann gegründet werden, wenn sich
                                           mindestens 2 Personen unter Vereinbarung der
                                           Statuten zusammenschließen (§ 2 VerG)
Das Modell
„Gemeinnütziger Fahrten-
dienst auf Vereinsbasis“                   Die Wahl der Betriebsform ist grund-
                                           sätzlich frei und sollte auf die konkreten
Eine häufig angewandte Möglichkeit,        Mobilitätsbedürfnisse abgestimmt sein.
ein Mikro-ÖV-System zu organisieren,
ist die Gründung eines gemeinnüt-          Die Gründung des Vereines und die
zigen Vereines, der für seine Mitglieder   Organisation des Betriebes erfordern
Mobilitätsdienste anbietet. Der Nut-       einen gewissen organisatorischen
zerInnenkreis ist auf die Vereinsmit-      Aufwand. Durch die Einbeziehung der
glieder beschränkt. Ob die angestrebte     NutzerInnen in den Verein ergibt sich
Tätigkeit des Vereins als „gemeinnüt-      eine sehr große Kundennähe und die
zig“ betrachtet werden kann, entschei-     Ausrichtung des Angebotes auf die Be-
det die jeweils zuständige Behörde [1].    dürfnisse der NutzerInnen ist automa-
Dieses Modell kommt bei mehreren           tisch sichergestellt.
kleinräumigen Mobilitätsangeboten in
Österreich bereits zur Anwendung.          Die Einbeziehung Freiwilliger ist bei
Geeignet ist dieses Modell vorrangig       dieser Lösung problemlos möglich. Auf
für Bedienungsgebiete, in denen vor        eine entsprechende versicherungs-
allem Einheimische und ein gleichblei-     mäßige Abdeckung der Risken ist zu
bender Personenkreis das Angebot in        achten und eine Grundschulung der
Anspruch nehmen.                           LenkerInnen zu empfehlen. Das gilt ins-
                                           besondere für spezielle Transportauf-
Die Nutzung des Angebotes ist den          gaben (Transporte für SchülerInnen).
Mitgliedern des Trägervereines vorbe-
halten. Erforderlich ist ein formeller     Die Anmeldung eines Vereins erfolgt
(schriftlich dokumentierter) Beitritt.     über die zuständige Bezirkshaupt-
Nicht-Mitglieder sind von der Nutzung      mannschaft. Im Anhang befinden sich
ausgeschlossen.                            Mustervereinsstatuten.

                                                                                                                       19
Das Modell                                auch, eine ausreichende Flexibilität
                                      „Leistungsbestellung“                     im Bestellervertrag zu verankern, da-
                                                                                mit das Angebot jederzeit an sich än-
                                      Eine weitere Möglichkeit, einen Mikro-    dernde Bedürfnisse angepasst werden
                                      ÖV zu organisieren, besteht in der        kann.
                                      Bestellung von (genau definierten)
                                      Verkehrsleistungen bei einem konzes-      Eine laufende Qualitätskontrolle und
                                      sionierten Verkehrsunternehmen.           Evaluierung des Betriebes wird emp-
                                                                                fohlen.
                                      Je nach angestrebter Betriebsform
                                      und erforderlicher Kapazität der Fahr-    Für die Implementierungsphase ist
                                      zeuge kann dies bei einem Busunter-       ein hohes Engagement der Gemeinde
                                      nehmen oder bei einem Taxi- und Miet-     erforderlich, um einen optimalen Pla-
                                      wagen-Unternehmen erfolgen.               nungsprozess zu gewährleisten. Nach
                                                                                Vergabe der Leistung beschränkt sich
                                      Grundlage der Bestellung ist ein klar     der Aufwand auf die periodisch wie-
                                      definiertes Betriebsprogramm und ein      derkehrende Qualitätskontrolle und die
                                      Set von Qualitätskriterien für die Lei-   Abrechnung.
                                      stungserbringung. Ebenso sind ent-
                                      sprechende     Sanktionsmöglichkeiten     Zur Sicherstellung einer ausreichen-
                                      zu definieren, wenn die erbrachte         den lokalen Verankerung des Ange-
                                      Leistung nicht den Ansprüchen der         botes ist die Einrichtung eines Fahr-
                                      BestellerInnen entspricht. Wichtig ist    gastbeirates empfehlenswert.

Verkehrsleistungen können auch bei
einem Taxi- oder Bus-Unternehmen
                    bestellt werden

                             20
Übersicht der
    Rechtliche Lösung                Vereinslösung             Leistungsbestellung
                                                                                         rechtlichen Lösungen
                                                                  AuftragnehmerIn
        Konzession                 keine erforderlich         ist ein konzessioniertes
                                                                    Unternehmen

        Formale/                                               Bestellervertrag mit
                               Gründung eines Vereines
  Rechtliche Erfordernis                                          Unternehmen

                                                               beim Unternehmen
       LenkerInnen                   ehrenamtlich
                                                              angestellt und bezahlt

 Ausbildung und Schulung      nicht erforderlich, wird emp-   Sache des beauftragten
     der LenkerInnen                     fohlen                   Unternehmens

Verantwortlich für Fahrzeug
  (inkl. Wartung, Service,               Verein                   Unternehmen
      Ersatzfahrzeug)

       NutzerInnen                 Vereinsmitglieder                    alle

       Betriebsform                   frei wählbar                 frei wählbar

Organisatorischer Aufwand
                                          hoch                         hoch
     bis zum Betrieb

    Laufender Aufwand                     hoch                      sehr gering

      Betriebskosten                     gering                        hoch

                                                                                         Vereinslösungen verursachen höheren
                                                                                         Aufwand in der Organisation, jedoch
                                                                                         geringe Betriebskosten

                                                                                         21
5.2	Der Einsatz von freiwilligen Lenkerinnen
         und Lenkern

     Die LenkerInnen sind die wichtigsten          sönliches Gespräch vermittelt Vertrau-
     Stützen des Betriebs eines Mikro-ÖV-          en und Wertschätzung, erfordert aller-
     Systems. Vor allem, wenn sie ihre Leis-       dings einen erheblichen Zeitaufwand,
     tung kostenlos zur Verfügung stellen,         der einkalkuliert werden muss.
     verdienen sie dafür besondere Aner-
     kennung. Gerade in peripheren, meist          Zusätzlich kann die Anwerbung von
     finanzschwachen Gemeinden ist es              Freiwilligen auch durch Anzeigen in der
     wichtig, dass die Kosten für ein Mikro-       Gemeindezeitung, auf der Homepage
     ÖV-System gering bleiben. Der Einsatz         oder bei eigenen Informationsveran-
     von freiwilligen LenkerInnen ermög-           staltungen erfolgen.
     licht einen nachhaltig kostengünstigen
     Betrieb.
                                                    Voraussetzungen für freiwillige
                                                    Lenkerinnen und Lenker Führer-
                                                    schein B

                                                    • Fahrpraxis (Führerscheinbesitz
                                                      von mindestens 2 Jahren)
                                                    • Verlässlichkeit
                                                    • Pünktlichkeit
                                                    • freundlicher Umgang mit
                                                      Menschen (soziale Kompetenz)
                                                    • Bereitschaft zur Teilnahme an
                                                      einer Einschulung und an
                                                      Weiterbildungsveranstaltungen
     LenkerInnen verdienen große Anerkennung für
     ihr soziales Engagement und ihre Arbeit          (z. B. Erste Hilfe Kurs, Fahrtechnik-
                                                      kurs, etc.)
                                                    • 0,0 ‰ während der Dienstzeit
     Wie kommt man zu freiwilligen
     Lenkern und Lenkerinnen?

     Meist ist eine direkte Ansprache das          Wie viele Freiwillige sind
     beste Mittel, geeignete LenkerInnen           erforderlich und wie oft sollen
     zu finden. In der Regel kennen Bürger-        sie zum Einsatz kommen?
     meisterInnen oder engagierte Gemein-
     deratsmitglieder ihre BürgerInnen und         Bei bestehenden Mikro-ÖV-Systemen
     wissen auch, wer aus der Gemeinde             kommen die LenkerInnen durch-
     dafür in Frage kommt. Oft gibt es rü-         schnittlich 1 bis 2 mal pro Monat einen
     stige PensionistInnen, die Zeit haben,        Tag lang zum Einsatz. In Ernstbrunn
     gerne mit Menschen zu tun haben und           sind „als Verstärkung“ auch Gemein-
     verläßlich sind. Ein Anruf und ein per-       deratsmitglieder unterwegs.

22
Wie viele freiwillige LenkerInnen nötig    wie dies beispielsweise beim Verein
sind, ist abhängig davon, wieviele Tage    Dorfmobil in Klaus geschieht: Hier er-
im Jahr das Mikro-ÖV-System in Be-         halten die LenkerInnen eine Aufwands-
trieb ist. Es hängt auch davon ab, wie     entschädigung von 3 20,– pro Tag.
oft die LenkerInnen zu fahren bereit
sind. Grundsätzlich gilt:

Je größer der „Pool“ an Freiwilligen,
desto besser!

                                                                                      Foto: www.shutterstock.com
Je mehr Freiwillige zur Verfügung ste-
hen, desto weniger Einsatztage haben
die LenkerInnen. Die Freiwilligen dür-     Es geht nicht um viel Geld, sondern um
fen nicht überfordert werden, damit        Wertschätzung

sie auf Dauer ihre Tätigkeit gerne aus-
üben. Es wird empfohlen, die Fahrer-        Die LenkerInnen in regelmäßigen Ab-
Innen nicht öfter als 2 mal pro Monat       ständen zum Essen einzuladen, oder
einen Tag lang einzusetzen. Sollten ge-     ihnen besondere Vergünstigungen zu
nügend Freiwillige zur Verfügung ste-       gewähren (z. B. Einkaufsgutscheine,
hen, wird empfohlen, die LenkerInnen        etc.) sind ebenfalls Möglichkeiten,
nur einen halben Tag einzusetzen.           wie LenkerInnen auf Dauer motiviert
                                                     werden können. In manchen
  Betriebstage
                   Erforderliche   Erforderliche     Gemeinden wurde den Len-
                   Lenker, wenn    Lenker , wenn     kerInnen die Taxilenkeraus-
   Mikro-ÖV-
                   1 x pro Monat   2 x pro Monat
    System                                           bildung bezahlt. Die Palette
                   gefahren wird   gefahren wird
                                                     an Anreizmöglichkeiten ist
  365 (täglich)         30               16          groß und vielfältig und in je-
                                                     der Gemeinde individuell. Es
  260 (Mo – Fr)         22               11
                                                     gilt, sie zu nutzen!

Wenn das Mikro-ÖV-System beispiels-
weise täglich in Betrieb ist, wären bei    Lenker- und Lenkerinnenschu-
einem Einsatz 2 mal im Monat (alle         lungen
2 Wochen) rund 16 FahrerInnen erfor-
derlich.                                   Beim nichtgewerblichen Personen-
                                           transport ist für LenkerInnen außer
Anerkennung der Leistung                   dem Führerschein B keine zusätzliche
                                           Ausbildung erforderlich. Es wird je-
Freiwillige LenkerInnen stellen in der     doch empfohlen, durch Schulungen
Regel ihre Leistung kostenlos zur          die LenkerInnen auf ihre zukünftige
Verfügung. Manchmal ist es jedoch          Aufgabe vorzubereiten.
schwierig, auf Dauer genug Freiwillige
zu finden. Darum wird empfohlen, die       Einschulungen können in der Gemein-
Leistung auch finanziell zu honorieren,    de für alle FahrerInnen gemeinsam

                                                                                                                   23
Die Einschulung der Lenker-   Durch einen energieeffizienten Fahrstil kann   Zur Sicherheit der Fahrgäste und der allgemei-
Innen kann in der Gemeinde    der Treibstoffverbrauch um bis zu 15 %         nen Verkehrssicherheit werden Fahrtechnikkurse
erfolgen                      reduziert werden                               für die LenkerInnen empfohlen

                              organisiert werden (z. B. Erste Hilfe          Weitere Auskünfte dazu erteilt die
                              Kurse), oder bei Bildungseinrichtun-           Wirtschaftskammer (www.wko.at).
                              gen gebucht werden.
                                                                             Weiters wird empfohlen, für die Len-
                              Ein „Taxilenkerausweis“ ist zwar nicht         kerInnen Spritspartrainings (Österrei-
                              erforderlich, die Ausbildung wird je-          chische Energieagentur) und Fahrtech-
                              doch als eine sinnvolle Schulungsmaß-          nikkurse (ÖAMTC) anzubieten. Über
                              nahme angesehen. Die Prüfung ist bei           spezielle Trainingsangebote (z. B. Trai-
                              der Wirtschaftskammer Niederöster-             ning für SchulbuslenkerInnen) und För-
                              reich (Taxiinnung) abzulegen, der Aus-         derungen informieren die ÖAMTC Fahr-
                              weis wird von der zuständigen Bezirks-         technikzentren. Weitere Informationen
                              hauptmannschaft ausgestellt.                   unter www.noe.gv.at/Verkehr-Technik/
                                                                             Oeffentlicher-Verkehr

                              5.3 Anforderungen an Fahrzeuge

                              Für ein Mikro-ÖV-System eignen sich            Barrierefreiheit
                              größere Pkw (Kombi) oder Kleinbusse
                              mit maximal 9 Sitzplätzen (inkl. Len-          Es sollte grundsätzlich für alle möglich
                              kerIn). Diese können mit dem Führer-           sein, ein Mikro-ÖV-System zu nutzen.
                              schein B gelenkt werden.                       Bei Kleinbussen wird eine behinder-
                                                                             tengerechte Ausstattung empfohlen:
                              Die erforderliche Anzahl an Fahrzeu-           Ein niedriger Einstieg mit Rampe und
                              gen richtet sich nach dem Bedarf. In           ausreichend Platz im Inneren für Roll-
                              der Regel reicht ein Fahrzeug aus.             stuhlfahrerInnen. Kommt ein Pkw zum
                              Wichtig ist, dass ein Ersatzfahrzeug           Einsatz, sollte dieser einen niedrigen
                              zur Verfügung steht.                           Einstieg haben und einen Kofferraum,

                     24
der es ermöglicht, einen Kinderwagen               Innovative Fahrzeugtypen
                             oder Rollstuhl zu verstauen.
                                                                                Der Kleinbus E-Wolf kommt in Kla-
                                                                                genfurt bereits als E-Taxi zum Ein-
                             Schüler- und Schülerinnen-                         satz. Er hat 7 Sitzplätze und eine
                             transporte                                         Reichweite von 154 km.
                                                                                (www.ewolf-car.com)
                             Werden SchülerInnen transportiert
                             (nicht gewerbsmäßig), ist jedenfalls ei-
                             ne Alarmblinkanlage erforderlich und
                             für Kleinbusse eine Türkontrollleuchte
                             und (zusätzliche) Spiegel für einwand-
                             freies Einsehen der Türbereiche. Gelb-
                             rote Warnleuchten und eine Schüle-
                             rInnentransporttafel können freiwillig
                             angebracht werden [2].                             Als größerer Pkw mit Elektroan-
                                                                                trieb kommt der Renault Kangoo
                                                                                Z.E. in Frage. Er hat eine Reichwei-
                             Welche Antriebe?                                   te von 170 km und 5 Sitzplätze. Ein
                                                                                7-Sitzer ist mit konventionellem
                             Empfohlen werden umweltfreundliche,                Dieselantrieb erhältlich.
                             alternative Antriebe. Wünschenswert
                             sind zumindest Hybridfahrzeuge oder
                             erdgasbetriebene Fahrzeuge, noch
                             umweltfreundlicher sind Elektrofahr-
                             zeuge. Auch Pflanzenöle (Biodiesel)
                             sind eine Alternative.

                                                                                Im Bereich Hybridfahrzeuge (kon-
                                                                                ventioneller Verbrennungs- und
                                                                                ein separater Elektromotor) ist der
                                                                                Toyota Prius (Marktführer auf dem
                                                                                Sektor der Hybridfahrzeuge) auch
                                                                                als 7-sitziger Van auf dem Markt.
Foto: www.shutterstock.com

                             „Treibstoff“ aus der Steckdose belastet die
                             Umwelt am wenigsten, sofern Ökostrom bezogen
                             wird                                           

                                                                                                                       25
Weitere energiesparende und umwelt-       Steuerliche Begünstigungen
     freundliche Modelle findet man auf
     der neutralen Informationsplattform       Für Elektrofahrzeuge sind keine Norm-
     www.topprodukte.at von klima:aktiv,       verbrauchsabgabe (NOVA) beim Kauf
     der Klimaschutzinitiative des Le-         und keine motorbezogene Versiche-
     bensministeriums. Informationen zu        rungssteuer zu entrichten. Ebenfalls
     umweltfreundlichen Antrieben und          entfällt die NOVA bei Fahrzeugen, die
     Fördermöglichkeiten bieten folgende       weniger als 3 l/100 km (Benzinfahrzeu-
     klima:aktiv Broschüren:                   ge) bzw. weniger als 2 l/100 km (Diesel-
                                               fahrzeuge) verbrauchen. Für Hybrid-
     • Klimafreundlich elektrisch unter-       fahrzeuge, erdgasbetriebene Fahrzeuge
       wegs – Leitfaden für Fuhrparkbetrei-    und Fahrzeuge mit anderen alterna-
       ber, 4. Auflage 2012                    tiven Antrieben ist die NOVA redu-
     • Umweltfreundliche Flotten unter-        ziert. Grundsätzlich gilt: je geringer
       wegs – Leitfaden für betriebliche       die Schadstoffemission eines Kfz (v. a.
       und kommunale Fuhrparkbetreiber,        CO2-Emission), desto weniger NOVA ist
       1. Ausgabe 2009                         beim Kauf zu entrichten [3].

                                               Umweltfreundliche Fahrzeuge haben
     Sonstige Anforderungen                    einen Steuerbonus!

     • Sicherheitsgurte auf allen              Wird das Fahrzeug über den Verein an-
       Sitzplätzen                             geschafft, ist eine Rückvergütung der
     • Ferngesteuerte Türen bei Klein-         NOVA unter Umständen möglich, wenn
       bussen: Sie dienen der Sicherheit       der Vereinszweck u. a. auf den Trans-
       beim Ein- und Aussteigen (v. a. bei     port gehbehinderter Personen ausge-
       SchülerInnentransporten)                richtet ist und dies auch (beim zustän-
     • Automatikgetriebe                       digen Wohnsitzfinanzamt) glaubhaft
     • Allradantrieb: zu empfehlen in gebir-   gemacht werden kann.
       gigen und schneereichen Gegenden
       (Geländegängigkeit erforderlich!)       Gemeinnützige Vereine sind wegen der
     • Mitnahme eines Kindersitzes für         mangelnden Gewinnerzielungsabsicht
       Klein- und Schulkinder                  grundsätzlich steuerbegünstigt.

                                               Genauere Informationen zu Steuer-
     	                                        begünstigungen für Vereine bietet die
                                               Broschüre „Vereine und Steuern“ vom
                                               Bundesministerium für Finanzen [4].

26
5.4 Versicherungsschutz

Damit im Schadensfall, wenn nicht          Bei der Vollkaskoversicherung sind
grobe Fahrlässigkeit die Unfallursache     das eigene Fahrzeug und Teile, die im
darstellt, die LenkerInnen ausreichend     versperrten Fahrzeug verwahrt oder
abgesichert sind, müssen die richtigen     an ihm befestigt sind, versichert.
Versicherungen abgeschlossen wer-
den. Für Vereine, die einen Mikro-ÖV       Auch Schäden, die durch eigenes Ver-
betreiben, werden folgende Versiche-       schulden am Fahrzeug entstanden
rungen empfohlen.                          sind, sind abgedeckt.

Kfz-Haftpflicht-Versicherung                Empfohlene Versicherungen

Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung ist für    • Kfz-Haftpflicht-Versicherung
alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge        • Vollkaskoversicherung
gesetzlich vorgeschrieben.                  • Insassen-Unfallversicherung
                                            • Fahrzeug-Rechtsschutz-
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt         Versicherung
Schadenersatzansprüche Dritter ab.          • Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz-
                                              Versicherung
Es gibt einen gesetzlich festgelegten       • Vereinshaftpflichtversicherung
Deckungsrahmen, der auch erhöht
werden kann. Geringe Mehrkosten im
Jahr bieten für die FahrerInnen ei-
nen weitaus höheren Versicherungs-         Insassen-Unfallversicherung
schutz. HalterInnen eines Kfz können
durch eigenes Verschulden am Fahr-         Die Insassenunfallversicherung dient
zeug verursachte Personen-, Sach-          zum Schutz vor den finanziellen Fol-
und Vermögensschäden schadener-            gen eines Unfalls mit Personenscha-
satzpflichtig gemacht werden.              den. Sie schützt den bzw. die Lenke-
                                           rIn und alle MitfahrerInnen.

Vollkaskoversicherung                      Die Versicherung erstreckt sich auf
                                           Unfälle in ursächlichem Zusammen-
Damit im Falle eines Schadens am ei-       hang mit dem Lenken, Benutzen, Be-
genen Fahrzeug oder eines Diebstahls       und Entladen, sowie dem Einweisen
ausreichender Versicherungsschutz be-      des Kraftfahrzeuges. Unfälle beim
steht, wird eine Vollkaskoversicherung     Ein- und Aussteigen sind mitversi-
empfohlen. Diese kann mit oder ohne        chert. Versichert sind je nach Verein-
Selbstbehalt abgeschlossen werden.         barung der oder die LenkerIn und die
Versicherungen ohne Selbstbehalt ha-       InsassInnen für die Dauerfolgen eines
ben höhere Prämien.                        Unfalls.

                                                                                    27
Eine Insassenunfallversicherung ist vor   Fahrzeug-Rechtsschutz-
                                                                        allem wichtig, damit im Schadensfall      Versicherung
                                                                        auch der oder die LenkerIn versichert
                                                                        ist. Diese Versicherung wird auf das      Eine Kfz-Rechtsschutz-Versicherung
                                                                        Fahrzeug abgeschlossen und nicht auf      wird auf ein bestimmtes Fahrzeug ab-
                                                                        den oder die LenkerIn. Das heißt: wer     geschlossen.
                                                                        dieses Fahrzeug lenkt, ist versichert.
                                                                                                                  Sie übernimmt die Kosten, die aus
Eine Insassen-Unfallversicherung ist
wichtig, damit LenkerInnen und Mitfah-                                                                            Rechtsstreitigkeiten in Zusammen-
rende geschützt sind – auch bei Unfäl-                                                                            hang mit dem Fahrzeug entstehen.
len beim Ein- und Aussteigen

                                                                                                                  Die Kfz-Rechtsschutzversicherung be-
                                                                                                                  inhaltet einen Schadenersatz-, Straf-
                                                                                                                  und Führerscheinrechtsschutz.
                                           Foto: www.shutterstock.com

                                                                                                                  Fahrzeug–Vertrags–Rechts-
                                                                                                                  schutz-Versicherung

                                                                                                                  Weiters sollte eine Fahrzeug-Vertrags-
                                                                                                                  Rechtsschutzversicherung abgeschlos-
                                                                                                                  sen werden. Diese ist wichtig, wenn es
                                                                                                                  z. B. um finanzielle Streitigkeiten mit
                                                                                                                  Reparaturwerkstätten geht.

Unfälle bei Vereinsfesten sind durch die
Vereinshaftpflichtversicherung gedeckt

                                   28
Vereinshaftpflicht-                         rungen ergeben. Lassen Sie sich daher
Versicherung                                in Versicherungsfragen gut beraten.

Die Vereinshaftpflichtversicherung ist      Das Amt der NÖ Landesregierung hat
nur dann wirksam, wenn z. B. im Rah-        ein Versicherungspaket für Mikro-ÖV-
men eines Vereinsfestes ein Unfall pas-     Systeme zusammengestellt. Nähere
siert. Bei Kfz–Unfällen tritt diese nicht   Informationen dazu unter
in Kraft. Zu beachten ist, dass sich am     www.noe.gv.at/MikroOEV
Versicherungssektor laufend Ände-

5.5.	Kostenratgeber

Vor Einführung eines Mikro-ÖV-Sys-          In der Startphase ist in der Regel ein
tems sollten mögliche Kosten und Ein-       Mehraufwand erforderlich, vor allem
nahmen kalkuliert werden.                   für die Anschaffung eines Fahrzeuges
                                            (Kauf, Leasing), für LenkerInnen-
Es wird empfohlen, einen „Business-         schulungen und für Werbung, um das
plan“ für 3 Jahre zu erstellen. D. h.,      System bekannt zu machen. In dieser
die Gemeinde (der Verein) sollte über-      Phase ist es wichtig, rechtzeitig um
legen, welche Aufwendungen in den           Förderungen anzusuchen und sich
nächsten 3 Jahren auf sie zukommen          um mögliche SponsorInnen und Part-
werden und welche Einnahmen erzielt         nerInnenbetriebe in der Gemeinde
werden können.                              zu kümmern. Beispielsweise können
                                            durch Werbeflächen am Fahrzeug Ein-
                                            nahmen erzielt werden. Die Fahrzeuge
 Mit welchen Kosten/Aufwen-                 sollten jedoch nicht zur Gänze mit
 dungen ist zu rechnen?                     Werbung „zugeklebt“ sein, sondern
                                            durch ein einheitliches „Corporate
 • Personalaufwand                          Design“ den NutzerInnen ins Auge
 • Verwaltungsaufwand                       stechen.
 • Werbeaufwand
 • Aufwendungen für das Fahrzeug:           Als PartnerInnenbetriebe kommen
   – Abschreibungskosten                    Einzelhandels-, Gastronomie- und Tou-
   		 (Leasingrate)                         rismusbetriebe, sowie ÄrztInnen oder
   – Betriebsstoffe                         Apotheken in Frage, die einen Nutzen
   		 (Strom, Erdgas, Diesel,…)             durch das Mikro-ÖV-Angebot haben.
   – Instandhaltungskosten                  Mit den PartnerInnenbetrieben können
   		 (Service, Reparatur,…)                spezielle Angebote für die KundInnen
   – Versicherungskosten                    ausgehandelt werden (z. B. Rabatte,
 • Schulung der MitarbeiterInnen            Fahrpreisermäßigungen, etc.).

                                                                                     29
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ist
                                             Welche Einnahmen sind                     ebenfalls frei wählbar. Die Mitglied-
                                             möglich?                                  schaft kann auch gratis sein. Emp-
                                                                                       fohlen wird ein Mitgliedsbeitrag pro
                                             •   Einnahmen aus Fahrscheinen            Person und Jahr zwischen 3 10,– und
                                             •   Mitgliedsbeiträge                     3 20,–. Bei Festen und Veranstaltungen
                                             •   Sponsoring                            bieten sich weitere Einnahmemög-
                                             •   Einnnahmen Werbefläche Fahrzeug       lichkeiten z. B. durch den Verkauf von
                                             •   Förderungen                           „selbstgemachten“ Speisen und Ge-
                                             •   Sonstige Einnahmen: z. B. bei         tränken.
                                                 Festen und Veranstaltungen
                                                                                       Weitere Kosten sollten für den Betrieb
                                                                                       des Fahrzeuges (Instandhaltung, Re-
                                            Die Erlöse aus Fahrscheinen sind die       paratur, Treibstoffe, etc.) und für die
                                            Haupteinnahmequelle eines Mikro-ÖV-        Verwaltung des Systems (z. B. Büroma-
                                            Systems. Daher ist es wichtig, mög-        terial, Telefon, Druckkosten, etc.) ein-
                                            lichst viele Fahrgäste zu gewinnen. Die    kalkuliert werden.
                                            Einbindung der Bevölkerung bereits in
                                            der Planungsphase unterstützt dabei        Ziel sollte sein, dass sich ein Mikro-
                                            die lokale Verankerung und zukünftige      ÖV-System auf Dauer selbst trägt, d. h.
                                            Nutzung des Systems. Der Preis für         dass sich Kosten und Einnahmen in
                                            einen Einzelfahrschein ist grundsätz-      etwa die Waage halten.
                                            lich frei wählbar. Empfohlen wird, die
                                            Fahrten nicht gratis anzubieten und        Nachstehendes Rechenbeispiel zeigt
                                            den Fahrpreis abhängig von der Ent-        mögliche Aufwendungen und Einnah-
                                            fernung zu staffeln. Tarife bis zu 3 3,–   men für eine gemeinnützige Vereinslö-
                                            innerhalb des Gemeindegebietes sind        sung im ersten Jahr.
                                            angemessen.

Örtliche Betriebe (Einzelhandel, Gastro-
nomie Gewerbe, etc.) sollten als Partner-
Innenbetriebe gewonnen werden
Sie können das System finanziell unter-
stützen

                                   30
Rechenbeispiel erstes Betriebsjahr

Erträge                           4       Annahmen

                                          Fahrpreis C 1,–/Fahrt. 5.000 Beförderungsfälle/
Einnahmen aus Fahrscheinen       5.000
                                          Jahr

Mitgliedsbeiträge                 1.000   Mitgliedsbeitrag C 10,–/Jahr – 100 Mitglieder

Sponsoring/Sonstige Einnahmen     1.000   Annahme

                                          Landesförderung, C 2,– pro Beförderungsfall,
Förderungen                      10.000
                                          5.000 Beförderungsfälle/Jahr

Summe Erträge/Jahr               17.000

Aufwendungen

Personalaufwand

                                          Betriebstage 260 (Mo – Fr), Aufwandsentschädi-
Lenkdienste                      5.200
                                          gung C 20,–/Tag

                                          Taxilenkerausweis für 15 Personen a C 240,–
Schulung LenkerInnen             3.600
                                          (WKO NÖ)

                                          Essenseinladung 1 x pro Jahr für 15 freiwillige
Bonifikationen für LenkerInnen     750
                                          Lenkerinnen a C 50,–

Aufwendungen Fahrzeug

                                          Kaufpreis Elektroauto C 26.400,– brutto, Ab-
Abschreibungskosten              2.640
                                          schreibung 5 J., abzüglich 50% Landesförderung

                                          25.000 km jährlich, Kosten pro elektrisch zurück-
Betriebsstoffe                    1.000
                                          gelegtem km rund C 0,04/km

                                          rund 4 % vom Fahrzeugwert bei Elektroautos:
Instandhaltungskosten             1.056
                                          inkl. Reparaturen, Reifen, Pickerl, etc.

Versicherungskosten               1.300   Erfahrungswert aus Beispielgemeinden

Sonstige Aufwendungen

                                          inkl. Telefon, Fax, Büromaterial, Druckkosten,
Verwaltungsaufwand                1.000
                                          Sonstiges

Werbeaufwand                      1.000   Annahme

Summe Aufwendungen/Jahr          17.546

Betriebsergebnis                  -546

                                                                                              31
5.6 Förderungen

     EU-Mittel                                 Landesförderungen

     EU-Fördermittel werden meist im Rah-      Vom Land Niederösterreich wird eine
     men von Aktionsprogrammen für die         spezielle Förderung für Mikro-ÖV-Sys-
     Planung, Vorbereitung und Implemen-       teme gewährt:
     tierung sowie (zeitlich begrenzt) für
     einen Probebetrieb gegeben                • Fahrzeuganschaffung: 50 % der
     (LEADER Projekte).                          Anschaffungskosten (+10 % bei alter-
                                                 nativen Antrieben)
     Klima- und Energiefonds                   • Fahrgastzahlen: Förderung von 3 2,–
     Eine eigene Förderschiene für Mikro-        pro befördertem Fahrgast,
     ÖV besteht aktuell vom Klima- und           max. 3 30.000,– pro Jahr
     Energiefonds der Bundesregierung.
     Gefördert werden die Implementierung      Fördervoraussetzungen: Die Fahrpreise
     neuer Mikro-ÖV-Systeme, die Erweite-      dürfen folgende Mindestpreise nicht
     rung bestehender Systeme und Grund-       unterschreiten: Einzelfahrschein 3 1 ,–,
     lagenarbeiten (Stand Herbst 2012).        Wochenkarte 3 7,– , Monatskarte 3 20 ,–,
                                               Jahreskarte 3 150,–.
     klima:aktiv
     Die klima:aktiv-Startförderung ist eine   Weiters besteht im Rahmen des NÖ
     Förderschiene des Lebensministeri-        Nahverkehrsfinanzierungsprogramms
     ums. Die Förderhöhe ist abhängig von      (Abt. Gesamtverkehrsangelegenheiten)
     geplanten CO2-Einsparungen. Geför-        eine Projektförderung für Linienver-
     dert werden Planungskosten (rückwir-      kehre und Anruf-Sammel-Taxis. Es wer-
     kend), der Betrieb während der Start-     den 30 – 40 % der effektiven Kosten
     phase oder Investitionskosten (z. B.      gefördert, z. B. für vorbereitende Un-
     Anschaffung des Fahrzeuges, Förde-        tersuchungen, die Einführung und den
     rung für E-Fahrzeuge).                    Betrieb. Die Höhe der Förderung hängt
                                               von der Finanzkraft-Kopfquote ab.
     Die Anschaffung eines Elektrofahr-
     zeuges (E-Pkw und E-Nutzfahrzeuge)        Förderberatung erhalten Sie durch die
     wird mit 3 2.500,– pro Fahrzeug geför-    Abteilung „Gesamtverkehrsangelegen-
     dert. Bei nachweislicher Verwendung       heiten“ des Amtes der NÖ Landesre-
     von Ökostrom verdoppelt sich die För-     gierung.
     derung. Hybridfahrzeuge werden mit
     3 400,– pro Fahrzeug gefördert. Auch      Zu beachten ist, dass sich Förderbe-
     die Anschaffung von E-Bussen wird ge-     stimmungen ändern können. Lassen
     fördert (Stand April 2012).               Sie sich daher bei den zuständigen
                                               Stellen über die aktuellen Fördermög-
                                               lichkeiten beraten.

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