Können behördliche Algorithmen subsumieren?

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Können behördliche Algorithmen subsumieren?
Können behördliche Algorithmen subsumieren?

            Kritische Analyse der von der Finanzverwaltung zum Einsatz kommenden
            elektronischen Risikomanagementsysteme

            Dr. iur. Christoph Schmidt
            Universität Potsdam

Virtueller Vortrag 23.06.2021
TOGI-Symposium Friedrichshafen
Können behördliche Algorithmen subsumieren?
Vorstellung

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Gliederung

1. Einführung
2. Elektronisches Risikomanagement und risikoorientierte Fallauswahl
   1.   Inhalt und Begriffsbestimmung
   2.   Identifikation und Analyse des Risikos
   3.   Risikobewertung
3. Resümee und Ausblick

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1. EINFÜHRUNG

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„Man is still the most
extraordinary computer of all.”

John F. Kennedy

Rede am 21.05.1963

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Problemstellung

                          • Gesellschaft, Unternehmen und
                            Staat betroffen
        Digitalisierung   • Entwicklung hin zu einer
                            moderneren Verwaltung

            Steuer-       • Wandel als stetige Herausforderung
                          • spiegelt die jeweils vorherrschenden
          verfahrens-       technischen Gegebenheiten bei
             recht          Erlass der Gesetze wider

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Leitgedanke des Vortrags

         „Die elektronischen Risikomanagement-
          systeme der Finanzverwaltung dienen
            dazu, die begrenzten personellen
          Ressourcen risikoorientiert zu nutzen.“

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2. ELEKTRONISCHES RISIKOMANAGEMENT UND
RISIKOORIENTIERTE FALLAUSWAHL

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1. Inhalt und Begriffsbestimmung

          Legaldefinitionen?
              Risiko-              Risikomanagement-
            management                   systeme

                   ---               § 88 Abs. 5 AO

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1. Inhalt und Begriffsbestimmung

 in Abhängigkeit vom jeweiligen Arbeitsbereich verfolgt das Risikomanagement
  unterschiedliche Zielsetzungen
    Veranlagung = Optimierung der Sachbearbeitung
    Außenprüfung = effizientere Fallauswahl
 eine mögliche Definition
    „Risikomanagement besteht aus der systematischen Erfassung und Bewertung von
     Risikopotenzialen sowie der Steuerung von Reaktionen in Abhängigkeit von den
     festgestellten Risikopotenzialen.“
    BT-Drs. 18/7457, 69
 Darstellung als Prozess beispielsweise wie folgt …

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Risikomanagementprozess

                        Evaluation     Identifikation

                   Bewältigung                 Analyse

                                 Bewertung

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2. Identifikation und Analyse des Risikos

                            Kontrollintensität

             steuerliches                   Kontrollbedürfnis
             Risiko

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2. Identifikation und Analyse des Risikos

 keine Legaldefinition des steuerlichen Risikobegriffs
 kann z. B. definiert werden als
     Gefahr einer nicht zutreffenden Steuerfestsetzung zum Nachteil der Finanzverwaltung
      oder des Steuerpflichtigen oder
     als jegliches normabweichendes Verhalten der Steuerpflichtigen
 Risikoparameter von herausragender Bedeutung
 determinieren den Toleranzbereich der Risikomanagementsysteme
 Klassifizierung der Risikoparameter beispielsweise wie folgt …

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2. Identifikation und Analyse des Risikos

           objektive Risiken                subjektive Risiken

        • Betragsgrenzen               • steuermoralische
        • erstmals auftretende           Grundeinstellung
          Tatsachen                    • bisheriges Verhalten
        • Vergleich mit                • Bereitschaft zur
          Dauersachverhalten             Erfüllung von
        • Abgleich von                   steuerlichen
          Kennzahlen                     Verpflichtungen
                                       • sog. Steuer-Vita oder
                                         Compliance-Faktor

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3. Risikobewertung

 Klassifizierung der Steuerfälle aufgrund der Wertung der Einzelrisiken
 Einteilung in verschiedene Risikoklassen
 Ziel ist es, die prüfungsbedürftigen von den (zunächst) nicht prüfungsbedürftigen
  Steuerfällen zu trennen
 Vorgang hat höchste Priorität
 zugleich der wohl schwierigste Aspekt des Risikomanagements

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Modellierung der Risikomanagementsysteme

           theoriegeleitet            selbstlernend

       • statistischer Ansatz     • bezweckt die
       • vorab festgelegte          automatisierte
         menschliche                Erstellung von
         Modellierung               analytischen
       • berücksichtigt             Modellen
         Korrelationen und        • auch als (enge)
         keine Kausalitäten         künstliche
       • Wenn-dann-                 Intelligenz
         Schema                     bezeichnet

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Theoriegeleitete Risikomanagementsysteme

 materielle Rechtssätze, insbesondere solche des (Einkommen-)Steuerrechts,
  grundsätzlich digitalisierbar
 Formalisierung von Gesetzen ist notwendig
 Spannungsverhältnis: algorithmisch gesteuertes Vorgehen und
  Entscheidungskomplexität
 Grenze: Prüfung des Steuertatbestandes, d. h. eigentliche Subsumtion
 Problematik für die Finanzverwaltung vor allem im Vergleich zu anderen
  Rechtsgebieten etwas zu relativieren
 weniger eine Subsumtion als vielmehr eine Schlüssigkeitsprüfung und
  Risikobewertung mittels Risikomanagementsystemen

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Theoriegeleitete Risikomanagementsysteme

 viele unproblematisch bestimmbare Parameter z. B.
    (Kennzahlen-)Veränderungen gegenüber vergangenen Veranlagungszeiträumen
    bisheriges (Fehl-)Verhalten des Steuerpflichtigen
 Pauschalierungen
 Nichtbeanstandungsgrenzen

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Theoriegeleitete Risikomanagementsysteme

            • determinierte       • unbestimmte
              Rechtsbegriffe        Rechtsbegriffe
            • gebundene           • (ab)wägende
              Entscheidungen        Subsumtionen
                                  • Ermessens-
                                    entscheidungen

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3. RESÜMEE UND AUSBLICK

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Bezug zum einführenden Zitat und zum Leitgedanken

 Risikomanagementsysteme können und sollen die eigentliche personelle
  Fallbearbeitung nicht vollständig ersetzen
 tragen durch risikoorientierte Steuerung zu deren Optimierung bei
 Hilfsmittel zur steuerlichen Fallauswahl und -bearbeitung
 stetige Herausforderung: Sprache, die sowohl der juristischen als auch der
  technischen Ebene gerecht wird

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Bezug zum einführenden Zitat und zum Leitgedanken

                                   „Man is still the most
                                   extraordinary computer of all”

                                   John F. Kennedy

                                   Rede am 21.05.1963

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hybride Fallbearbeitung mit schwerpunktmäßiger algorithmenbasierter
Entscheidungsfindung

                             Aussteuerung                                  Output
       • Steuer-                            • algorithmen-
         erklärung      • punktuelle         basierte              • Steuer-
                          personelle         Entscheidungs-          festsetzung
                          Bearbeitung        findung

                                                automatisierte
                Input
                                               Weiterbearbeitung

                                                                                    Folie 23 von 23
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