KROATIEN KÜSTENHANDBUCH - BODO MÜLLER JÜRGEN STRASSBURGER - Delius Klasing

Die Seite wird erstellt Hedda Buchholz
 
WEITER LESEN
KROATIEN KÜSTENHANDBUCH - BODO MÜLLER JÜRGEN STRASSBURGER - Delius Klasing
BODO MÜLLER
JÜRGEN STRASSBURGER

      KÜSTENHANDBUCH
     KROATIEN
     UND MONTENEGRO
                                          SPLIT – ULCINJ
                                        MIT SKADAR-SEE

                      EDITION MARITIM
KROATIEN KÜSTENHANDBUCH - BODO MÜLLER JÜRGEN STRASSBURGER - Delius Klasing
I NHALT
ZUM GELEIT 6                           Bootstankstellen 21

                                       Straßenverkehr 23
BOOTSURLAUB IN KROATIEN 7
                                       Wichtige Rufnummern 23
Kroatien in der EU 7
                                       Touristische Informationen 24
Reisebestimmungen/Zoll 8
                                       Diplomatische Vertretungen 24
Einreise über See 8
                                       Nautische Literatur und Seekarten 25
Einreise über Land 9

Anmeldung 9                            MIT DEM BOOT NACH MONTENEGRO 26

Entgelte und Gebühren 11               Reisebestimmungen/Zoll 26

Charter 12                             Einreise über See 27

Funk 12                                Bootsanmeldung und Gebühren 27

Hafenämter 12                          Hafenämter 29

Wichtige Schifffahrtsvorschriften 13   Wichtige Schifffahrtsvorschriften 29

Verordnung über Boote und Yachten 14   Ausreise über See 29

Bojenfelder mit Konzession 14

Tauchen 15                             WEGPUNKTE KÜSTENHANDBUCH KROATIEN 2 30

Angeln 16
                                       KARTEN 1–43 NACH SEITE 32
Nationalparks per Boot 16
                                       ORTSREGISTER NACH DEN KARTEN
Wind und Wetter 17

Seewetterberichte 19
KROATIEN KÜSTENHANDBUCH - BODO MÜLLER JÜRGEN STRASSBURGER - Delius Klasing
Zum Geleit
Die Sportbootkarten in diesem Küstenhandbuch sind aus den offiziellen Daten des Kroatischen Hydrographischen
Instituts erstellt worden, die über eine amtliche Lizenz vom UK Hydrographic Office zur Verfügung gestellt wurden.
Lizenz-Nr.: HR CD-001.
4 Kartenmaßstab: 1 : 80 000
4 Projektion: Mercator
4 Bezugssystem: WGS 84, GPS-kompatibel
4 Tiefenangaben: in Metern unter mittlerem Springniedrigwasser
4 Höhenangaben: in Metern über mittlerem Wasserstand
4 Symbole und Kennungen: INT 1, englische Version
Die Karten des vorliegenden Küstenhandbuchs sind für die Navigation auf Booten, Yachten und Schiffen der Sportschiff-
fahrt vorgesehen.
Nautische Korrekturen der Karten, die nach Drucklegung des Werkes veröffentlicht werden, können im Internet
unter folgender Adresse kostenlos heruntergeladen werden: www.dk-sportbootkarten.de
Verlag und Autoren bedanken sich für Hinweise und Kritiken, die zur Verbesserung des Küstenhandbuchs beitragen:
reiselektorat@delius-klasing.de

Note
The charts and plans in this cruising guide are based on official data from the Hydrographic Institute of the
Republic of Croatia (HHI), made available through the United Kingdom Hydrographic Office (UKHO) under
licence number HR CD-001.
4 Scale: 1 : 80,000
4 Projection: Mercator
4 Reference coordinate system: WGS 84
4 Depths: in meters below mean low water springs
4 Highs and Clearances: in meters above mean low water springs
4 Symbols and terms used on charts: INT 1
The charts and plans in this guide are intended for the navigation of pleasure craft.
Nautical corrections published after printing can be downloaded here:
http://www.dk-sportbootkarten.de
The authors and publishers are grateful for any comments from readers to improve this guide:
reiselektorat@delius-klasing.de

Predgovor
Navigacijske karte za plovila za sport i razonodu u ovom peljaru nastale su iz službenih podataka Hrvatskog
hidrografskog instituta, stavljenih na raspolaganje temeljem međunarodne licence UK Hydrographic Office.
Licenca br.: HR CD-001.
4 Mjerilo: 1 : 80 000
4 Konstrukcija: Mercatorova kartografska projekcija
4 Referentni sustav: WGS 84, GPS-kompatibilno
4 Podaci za dubinu: u metrima u odnosu na srednju razinu nižih niskih voda živih morskih mijena
4 Podaci za visinu: u metrima u odnosu na srednju razinu mora
4 Simboli i oznake: INT 1, engleska verzija
Karte u ovom peljaru predviđene su za plovidbu na brodicama, jahtama i brodovima za sport i razonodu.
Nautičke ispravke na kartama, koje će nastati nakon tiska ovog izdanja, mogu se besplatno preuzeti s interneta
na slijedećoj adresi: http://www.dk-sportbootkarten.de
Izdavač i autori zahvaljuju na sugestijama i primjedbama koje će doprinijeti poboljšanju ovog peljara:
reiselektorat@delius-klasing.de
KROATIEN KÜSTENHANDBUCH - BODO MÜLLER JÜRGEN STRASSBURGER - Delius Klasing
BOOTSURLAUB IN KROATIE N

KROATIEN IN DER EU                             Um Schiffseignern aus der EU, die ihr         Der Stadthafen Hvar auf
                                                                                             der gleichnamigen Insel
                                               Boot in Kroatien stationiert haben oder es
                                                                                             ist einer von mehreren
Am 1. Juli 2013 trat Kroatien der Euro­        dort vorübergehend stationieren wollen,       saisonalen Grenzhäfen,
päischen Union bei. Für Boote unter der        unangenehme (und möglicherweise teure)        in denen vom 1. April bis
Flagge eines EU-Mitgliedstaates gelten         Überraschungen zu ersparen, weisen wir        31. Oktober einklariert
                                                                                             werden kann. An der
die gleichen Bestimmungen wie für Boote        darauf hin, dass sie jederzeit den Nachweis   Promenade gibt es nur
unter kroatischer Flagge. Das kroatische       führen können müssen, dass ihr Boot ord-      wenige Gastliegeplätze,
Schifffahrtsrecht entspricht internationalen   nungsgemäß (das heißt im Regelfall durch      die im Sommer meist
                                                                                             schon am frühen Nach-
und europäischen Standards.                    Zahlung von Mehrwertsteuer und gege-          mittag belegt sind.
Es gibt jedoch einen wichtigen Unter-          benenfalls Zoll) in den Warenverkehr der
schied: Ausländische Boote – auch die          EU eingeführt wurde oder durch andere
unter der Flagge eines EU-Staates –, die       Umstände (beispielsweise Alter des Bootes)
auf dem Seeweg nach Kroatien einreisen,        den Charakter einer »Unionsware« hat.
müssen wie bisher ohne Verzögerung und         Wer in dieser Frage unsicher ist, sollte
Zwischenstopp auf kürzestem Weg den            unverzüglich eine kroatische Zolldienst-
nächstgelegenen, für die internationale        stelle kontaktieren, um den Zollstatus des
Seefahrt geöffneten Grenzhafen (Port of        Bootes zu klären. Möglicherweise ist eine
Entry) anlaufen und dort die Grenzfor-         Zolldeklaration erforderlich, um das Boot
malitäten erledigen (siehe dazu Kapitel        endgültig in den Status einer »Unionsware«
»Einreise über See«).                          zu überführen.
KROATIEN KÜSTENHANDBUCH - BODO MÜLLER JÜRGEN STRASSBURGER - Delius Klasing
8|9 Bootsurlaub in Kroatien

                            REISEBESTIMMUNGEN/ZOLL

Innerhalb der kroatischen   Reisedokumente
Hoheitsgewässer darf die    Staatsbürger der EWR-Mitgliedstaaten
Polizei die Vollständig-
                            (EU und EFTA) sowie der Schweiz können
keit und Richtigkeit der
mitgeführten Dokumente      in die Republik Kroatien einreisen, wenn
kontrollieren.              sie
                            4einen gültigen Reisepass oder Personal-
                                ausweis (Identitätskarte für Schweizer)     mit Überprüfungen von Fahrzeugen, deren­
                                haben,                                      Insassen sowie insbesondere der mitge-
                            4kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot         führten Waren, inklusive des Reisegepäcks,
                                haben,                                      zu rechnen.
                            4keine Gefahr für die öffentliche              Zu beachten sind weiterhin zollrechtliche
                                Ordnung, die nationale Sicherheit oder 		   Einschränkungen für die Einfuhr von Bar-
                                die öffent­liche Gesundheit darstellen.     geld (unbegrenzt möglich, aber ab 10 000
                            Für Kinder unter 16 Jahren ist ein eigenes      Euro auf Befragung mündlich anzumel-
                            Ausweisdokument mit Lichtbild vorge-            den), für Jagd- und Sportwaffen, Waffen
                            schrieben.                                      und Munition, Arznei- und Betäubungs-
                            Seit dem EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli       mittel, Kulturgüter sowie Haustiere
                            2013 gelten grundsätzlich die Aufenthalts-      (siehe www.zoll.de/DE/Privatpersonen/
                            bestimmungen der EU. Danach dürfen              Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/reisen-­
                            sich Staatsbürger der EU und der Schweiz        innerhalb-der-eu_node.html).
                            ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung          Halter von Heimtieren wie Hunden, Kat-
                            drei Monate, gerechnet vom Tag der Ein-         zen, Frettchen etc. müssen bei Grenz­
                            reise, in der Republik Kroatien aufhalten.      übertritt innerhalb der EU den blauen
                            Wenn der Aufenthalt länger als drei Mo-         EU-Heimtierausweis mitführen. Die Tiere
                            nate dauern soll, muss spätestens acht Tage     müssen zur Identifikation mit einem
                            vor Ablauf der Dreimonatsfrist eine tempo-      Mikrochip (nach ISO-Norm 11784 oder
                            räre Aufenthaltsgenehmigung (siehe www.         11785) gekennzeichnet sein. Die Erstimp-
                            mvep.hr/en/consular-information/stay-of-        fung gegen Tollwut muss bei der Einreise
                            aliens/granting-stay-in-croatia-/) bei der      mindestens 21 Tage zurückliegen, und die
                            zuständigen Polizeiverwaltung bzw. der          vom Hersteller des Impfstoffes angegebene
                            Polizeiverwaltung des Aufenthaltsortes          Impfschutzdauer darf bei Einreise nicht
                            beantragt werden.                               überschritten sein.

                            Fahrzeugpapiere                                 EINREISE ÜBER SEE
                            Autofahrer müssen in Slowenien und Kro-
                            atien einen gültigen Führerschein und den       Grenzhäfen / Ports of Entry
                            Fahrzeugschein mitführen. In Montenegro         Läuft ein Boot aus dem Ausland (dazu zäh-
                            und Bosnien-Herzegowina wird zusätzlich         len auch EU-Staaten) kommend über See
                            die Grüne Versicherungskarte verlangt.          in kroatische Seegewässer ein, ist unverzüg-
                                                                            lich ein für den internationalen Seeverkehr
                            Zollvorschriften                                geöffneter Grenzhafen (Port of Entry) an-
                            Zollkontrollen an den Landesgrenzen in-         zulaufen. Unverzüglich heißt, dass Grenz-
                            nerhalb der EU entfallen. Sie können je-        häfen auf den der Festlandküste vorgela-
                            doch von mobilen Einheiten des Zolls auf        gerten Inseln wie Božava auf Dugi Otok,
                            dem gesamten Staatsgebiet der Republik          Vis und Komiža auf der Insel Vis oder der
                            Kroatien durchgeführt werden. Die ver-          Stadthafen von Hvar zum Einklarieren an-
                            dachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen          zusteuern sind, bevor man sich der Fest-
                            durch dazu ermächtigte Zollbeamte und           landsküste nähert. Das gilt selbst dann,
                            werden mit einer Anhaltekelle mit der Auf-      wenn es in diesem Seegebiet auch an der
                            schrift »Stop Carina« angekündigt. Es ist       Festlandsküste Zollhäfen gibt. Aus die-
KROATIEN KÜSTENHANDBUCH - BODO MÜLLER JÜRGEN STRASSBURGER - Delius Klasing
sem Grund sind folgende Grenzhäfen für          erledigen. Darüber hinaus sind Boot und
Sportboote tabu: Raša-Bršica, Rijeka,           Crew beim Hafenamt anzumelden (siehe
Senj, Ploče und Metković. Auch Zadar            unten und folgende Seiten).
und Split müssen gemieden werden, wenn          Grenzhäfen in Slowenien sind Koper und
in der Sommersaison die Grenzhäfen auf          Piran (ganzjährig geöffnet) sowie Izola
den vorgelagerten Inseln von einer Woche        (geöffnet 1. Mai bis 31. Oktober). Grenz­
vor Ostern (spätestens 1. April) bis zum        übertritt nach Montenegro: siehe ab S. 26.
31. Oktober geöffnet sind. Deshalb sind
Zadar und Split in der Übersicht mit            EINREISE ÜBER LAND
* gekennzeichnet.
Bevor man Kroatien auf dem Seeweg wie-          Wer mit dem Trailerboot nach Kroatien
der verlässt, ist zum Ausklarieren wiederum     reist, wird an den Landesgrenzen nur noch
ein Zollhafen anzulaufen. Nach dem Aus-         selten Pass- und/oder Zollkontrollen erle-
klarieren sind die kroatischen Territorialge-   ben. Bevor aber am Ziel- bzw. Urlaubsort
wässer auf dem kürzesten Weg zu verlassen.      das Boot gewassert werden kann, ist es dem
                                                zuständigen Hafenamt zu melden (siehe
In folgenden Häfen kann ganzjährig              dazu Kapitel »Anmeldung« und »Entgelte
ein- und ausklariert werden:                    und Gebühren«). Da es auf Privatbooten
4Umag (Stadthafen)                             keine Crewbegrenzung mehr gibt, ist die
4Poreč                                         frühere Personenliste entfallen.
4Rovinj
4Pula                                          ANMELDUNG
4Mali Lošinj
4Zadar *                                       Beim Hafenamt
4Šibenik                                       Boote mit einer Antriebsmaschine von
4Split *                                       mehr als 5 kW und mehr als 2.5 m Län-
4Vela Luka (Korčula)                           ge dürfen in kroatischen Gewässern nur
4Korčula (Stadthafen)                          betrieben werden, wenn sie angemeldet
4Ubli (Lastovo)                                wurden. Bei der Anmeldung im Hafenamt
4Dubrovnik                                     sind folgende Papiere vorzulegen:

Nur während der Saison (eine Woche vor          4Personaldokumente (der Crew)
Ostern, spätestens 1. April bis 31. Oktober)    4Bootsdokumente
sind zusätzlich folgende Grenzhäfen geöffnet:   4Bootsführerschein                          Cavtat ist der saisonale
4Umag (ACI Marina)                             4Versicherungsnachweis (Bootshaftpflicht)   Grenzhafen für die Ein- und
4Novigrad (Istrien)                                                                         Ausreise nach Montenegro.
                                                4Crewliste (bei Einreise über See)
                                                                                             Zur Grenzkontrolle machen
4Božava (Dugi Otok)                            4Vollmacht (zur Nutzung des Bootes,         Sportboote an dem Kai vor
4Sali (Dugi Otok)                                wenn der Eigner nicht an Bord ist)         der Nationalflagge fest.
4Primošten
4Hvar (Stadthafen)
4Vis (Vis)
4Komiža (Vis)
4Cavtat

Wer nicht dazu in der Lage ist (Notfall,
höhere Gewalt etc.), einen Grenzhafen an-
zusteuern, muss sich unverzüglich telefo-
nisch oder per UKW-Funk beim nächst-
gelegenen Hafenamt oder der Zweigstelle
eines Hafenamtes melden.
Im Zollhafen sind die international
üblichen Pass- und Zollformalitäten zu
KROATIEN KÜSTENHANDBUCH - BODO MÜLLER JÜRGEN STRASSBURGER - Delius Klasing
10|11 Bootsurlaub in Kroatien

                              Online
                              Ab sofort ist es möglich, die aufwendige
                              Anmeldeprozedur beim Hafenamt durch
                              eine Online-Anmeldung zu ersetzen.
                              Über die Internetseite https://enautika.
                              pomorstsvo.hr (mit deutscher Anleitung)
                              wird der Nutzer zunächst in das NIAS
                              (Nationales Identifikations- und Authen-
                              tifizierungssystem) weitergeleitet. Nach
                              ­erfolgreicher Anmeldung in diesem
                               E-Bürger-Portal wird automatisch zum
                               Dienst E-Nautik zurückgeleitet, und das
                               Boot kann angemeldet werden.
Auch wenn Kroatien zur EU      Ohne Anmeldung gibt das Portal Zugang
gehört: Ein- und Ausklarie-
ren ist für alle Boote und     zu einer informativen Berechnung der
Yachten Pflicht.               Schiffssicherheitsgebühr und/oder der Auf-
                               enthaltsgebühr (siehe S. 11).
                                                                             kroatisches Patent oder ein vom kroa-
                              Bootsdokumente                                 tischen Ministerium für Seewesen, Ver-
                              Alle nach deutschen Vorschriften ausge-        kehrswesen und Infrastruktur anerkanntes
                              stellten amtlichen und amtlich anerkannten     ausländisches Dokument besitzen.
                              Bootspapiere (beispielsweise Ausweis über      Folgende ausländische Bootsführerscheine
                              das Kleinfahrzeugkennzeichen, Internatio­      sind nach dieser Vorschrift in Kroatien
                              naler Bootsschein, Flaggenzertifikat)          ­anerkannt:
                              ­werden in Kroatien akzeptiert.                 4Sportbootführerschein See (und höher-­
                               Österreichische Eigner müssen den                 wertige Scheine) für deutsche Skipper
                               österreichischen Seebrief, Schweizer den       4Befähigungsausweis zur selbstständigen
                               schweizerischen Flaggenschein vorlegen.           Führung von Motoryachten im Fahrt-
                                                                                 bereich 2 – Küstenfahrt (und höherwer­-
                              Bootsführerschein                                  tige Scheine) für österreichische Skipper
                              Motorisierte Boote jeglicher Leistung sind      4Führerausweis A (und höherwertige
                              in Kroatien führerscheinpflichtig (keine           Scheine) für Skipper aus der Schweiz
                              kW-Freigrenze!). Die Führerscheinpflicht
                              gilt auch für Segelboote von über 3 m Län-     Eine komplette Auflistung aller aner-
                              ge. Der Schiffsführer eines nicht unter        kannten ausländischen Bootsführerscheine
                              kroatischer Flagge laufenden Bootes muss       und Patente findet sich auf der Internet­-
                              entsprechend den Vorschriften seines Flag-     seite des kroatischen Ministeriums für See-
                              genstaates zum Führen des Bootes befä-         verkehr: https://mmpi.gov.hr.
                              higt und berechtigt sein. Wenn im Heimat-
                              staat keine Qualifikation für das Führen       Versicherungsnachweis
                              eines Bootes vorgeschrieben ist, muss der      Für Boote mit einer Antriebsmaschine von
                              Schiffsführer einen Befähigungsausweis         mehr als 15 kW muss eine gültige Bootshaft-
                              bzw. ein Zeugnis vorlegen, das den kroa-       pflichtversicherung nachgewiesen werden
                              tischen Vorschriften entspricht, das heißt     (Blaue Versicherungskarte). Die Deckungs-
                              entweder ein kroatisches Patent oder ei-       summe muss mindestens 3,5 Millionen
                              nen der anerkannten ausländischen Boots-       Kuna (rund 482 000 Euro) betragen.
                              führerscheine, die auf der Internetseite des
                              kroatischen Ministeriums für Seeverkehr        Crewliste
                              aufgeführt sind: https://mmpi.gov.hr.          Für Boote, die auf dem Seeweg nach
                              Ein ausländischer Skipper, der ein Boot        Kroatien einreisen, muss im Hafenamt des
                              unter kroatischer Flagge führt, muss entwe-    Grenzhafens eine Crewliste vorgelegt und
                              der ein der Bootskategorie entsprechendes      beglaubigt werden. Ein Crewwechsel ist
KROATIEN KÜSTENHANDBUCH - BODO MÜLLER JÜRGEN STRASSBURGER - Delius Klasing
nicht mehr meldepflichtig. Die frühere
Personenliste ist entfallen.

Vollmacht
Sind auf einem im Privatbesitz befind-
lichen Boot während der Fahrt in kroa-
tischen Hoheitsgewässern der oder die Eig-
ner nicht persönlich an Bord, darf das Boot
nur von einer vom Eigentümer bevollmäch-
tigten Person geführt werden. Die Voll-         Für unser Beispielboot beträgt die Gesamt-          Das Paradies ist so nah:
                                                                                                    Der malerische Archipel
macht muss schriftlich vorliegen und von        gebühr demnach:
                                                                                                    Stupe mit dem türkis­
einem Notar des Heimatlandes beglau­bigt        Schiffssicherheitsentgelt      600 Kuna             farbenen Wasser liegt nur
sein. Neben der Vollmacht muss die Ko-          Informative Seekarte            20 Kuna             2 sm von Korčula entfernt.
pie des aktuell gültigen Bootsdokumentes        Leuchtfeuergebühr              220 Kuna
(Bootsregistrierung) des Flaggenstaates         Summe                          840 Kuna
vorgelegt werden. Diese Regelung gilt bei
der Einreise nach Kroatien auch für gelie-      Der Beleg über die bezahlte Abgabe muss
hene Boote, die auf dem Landweg nach            an Bord mitgeführt werden. Er gilt als Be-
Kroatien verbracht werden.                      stätigung der Erlaubnis zum Befahren der
                                                kroatischen Gewässer. Diese Erlaubnis gilt
ENTGELTE UND GEBÜHREN                           seit 2015 nicht mehr für ein Jahr, sondern
                                                nur noch bis zum 31. Dezember des Aus-
Im Rahmen der Anmeldung des Bootes              stellungsjahres.
ist beim Hafenamt oder online (siehe
S. 10) das vorgeschriebene Entgelt für die      Aufenthaltsgebühr
Schiffssicherheit zu zahlen. Für Boote über     Bootseigner oder Benutzer (mit Vollmacht)
7 m Länge mit eingebauten Kojen wird            von Kajütbooten mit mehr als 7 m Länge,
außerdem eine Aufenthaltsgebühr fällig,         deren Crew (Eigner und/oder Besatzung)
die ab sofort nur noch online bezahlt           an Bord übernachten, müssen über die On-
werden kann (siehe rechts).                     line-Plattform https://nautika.evisitor.hr/
                                                eine Aufenthaltsgebühr bezahlen. Dies ist
Entgelt für die Schiffssicherheit und           nur online möglich! Für die Bezahlung die-
Gewässerschutz                                  ser Gebühr gibt es zwei Optionen: nach
Das Entgelt für die Schiffssicherheit ist       Bootslänge und Dauer des Aufenthalts oder
abhängig von der Länge des Bootes und           nach Anzahl der Personen an Bord und
der Gesamtmotorleistung und wird nach           Aufenthaltsdauer (10 Kuna pro Person pro
folgender Formel berechnet:                     Nacht; Kinder unter 12 Jahren sind frei;
20 × Bootslänge (in m) + 2 × Gesamt­            Jugendliche von 12 bis 18 Jahren 5 Kuna/
motorleistung (in kW) = Entgelt in Kuna         Nacht). Hier die Tabelle mit den Gebüh-
                                                ren nach Bootslänge und Aufenthaltsdauer
Beispiel für ein 11-m-Boot mit 160 kW           haltsdauer, die seit dem 17. Juni 2021 gilt:
Motorleistung:
(20 × 11) + (2 × 160) = 220 + 380 = 600 Kuna.                 bis 3     bis 8   bis 15   bis 30         bis 90       bis 1
                                                              Tage      Tage     Tage     Tage           Tage        Jahr
Mit der Schiffssicherheitsgebühr werden         Bootslänge    Kuna      Kuna     Kuna     Kuna           Kuna         Kuna
außerdem fällig:                                   7–9 m        72       168      288        480          1128        1440

420 Kuna für die »Informative Seekarte«          9–12 m       120       280      480        800          1880        2400
420 Kuna Leuchtfeuergebühr pro Meter            12–15 m       168       392      672        1120         2632        3360
  Länge für Boote bis 12 m Länge                 15–20 m       192       448      768        1280         3008        3840
425 Kuna Leuchtfeuergebühr pro Meter
                                                 über 20 m     240       560      960        1600         3760        4800
  Länge für Boote mit mehr als 12 m Länge
KROATIEN KÜSTENHANDBUCH - BODO MÜLLER JÜRGEN STRASSBURGER - Delius Klasing
Die malerische Altstadt      Sommer ein stark frequen-
                                               von Primošten liegt auf      tiertes Reiseziel.
                                               einer Halbinsel und ist im

Symbole/Piktogramme in Hafen- und Detailplänen
       UKW-Kanal                            WC

       Muringleinen                         Dusche

       Rezeption                            Waschmaschine

       Wasser                               Trockner

       Strom                                Kiosk/Laden

       Tankstelle                           Restaurant

       Fäkalienentsorgung                   Wireless LAN

       Slip                                 Hafenamt

       Kran   (max. Last in Tonnen)         Zoll

       Travellift   (max. Last in Tonnen)   Campingplatz

       Reparaturservice                     Sportbootliegeplatz

       Bootszubehör                         Ankerplatz

         Detailpläne aus                    Ankern verboten
         diesem Bereich
         in Karte 37                        Muringbojen für Sportboote
         Hinweis auf                        Gebührenpflichtige Bojen
         anschließende Karte                mit Konzession
KROATIEN KÜSTENHANDBUCH - BODO MÜLLER JÜRGEN STRASSBURGER - Delius Klasing
 ­ 
                                                                               
                                                                                ­                        
                                                                                                                     

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       ‚
                                                                                                                                                               
                                                                                                                                                        €  
                                                                                                                €                                                                                                                                                                                                    
                                                                                                                                                                                                                                                                                    „ 

                                                                                              
                                                                                           
                                                                                                                                                                                                                                                                               † 
                                                                                                          
                                                                                                                                                                                                                                      
                                                                                

                                                                                                           
                                                                                                                                                                                   ‡  
                                                                                                                              ƒ 
                                                                                                                                        
                                                                                                                                        ­
                                                                                                                                                            ‚                                                                                               ‡”
                                                                                                                                                                              „                                                                                         Š ‹ŒŽ •’‘Ž‘Œ‚
                                                                                                                                                                                                                                                                             ­­­
                                                                                                          ‡‚                                                                                                                                   
                                                                                                                                                                                                                                                                                        € 

                                                                      ­ 
                                                                                                                            
                                                                                                                                                         
                                                                                                                                                                                        ƒ
                                                                                   
                                                                                                                                                                                                                                          
                                                                                                                                                                     
                                                                                                                                                                     
                                                                                                                                            
                                                                                                                                                                    ‚
                                                                                                                              ­
                                                                                                                                                                            
                                                                                                        € ­
                                                                                                                                                                                                           
                                                                                                                                                                            
                                                                                                                                                                            
                                                                                                                                       
                                                                                        Š                       ­
                                                                                                                                                    
                                                                                                                                                                                                                                                 ‡
                                                                                                                                                                                                                                                       ‡   ˆ 
                                                                                                                                                                                                            ƒ„                         „        ƒƒ 

                                                                                                                                     
                                                                                                                                                                                                                                                                „‰

                                                                                                                                   
                                                                                                                               
                                                                                                                                                                                                                                                                    ‡
                                                                                                                                                                                                                                                             †

                                                                                                                              

                                                                                                                                                                
                                                                                                                                                                                                                                                             ‡

                                                                                                                                                    

                                                                                                                                                                
                                                                                                                                                                                                                                             ƒ 

                                                                                                                                                  

                                                                                                                                                             

                                                                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                                                                                                                             Š ‹ŒŽ ‘‘’“ŽŽ‚

                                                                                                                                               ‹

                                                                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                           

                                                                                                                                                                                               
                                                                                                                                              
                                                                                                                                                                          

                                                                                                                                                        
                                                                                                                                                                                                                                                             ­­­ 

                                                                                                                                                                                            
                                                                                                                                                       

                                                                                                                                                                                           

                                                                                                                                                                                                                             
                                                                                                                                                                                      

                                                                                                                                                                                                                               
                                                                                                                                                                                   
                                                                                                                                                            

                                                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                                                                                                                                               „

                                                                                                                                                                                                                        
                                                                                                                                                                               
                                                                                                                                                                                                                                                

                                                                                                                                                        
                                                                                                                                                                                                                                                                                                            „ 

                                                                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                                                                                                                

                                                                                                                                                      

                                                                                                                                                                                            „

                                                                                                                                                                                                                          
                                                                                                                                                                                                                       
                                                                                                                                                                                                                                                                                                             

                                                                                                                                                                                                                      
                                                                                                                                                                                                 Š                                                                                                 

                                                                                                                                                                                           
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      
                                                                                                                                                                                                                                                      ­
                                                                                                                                                                                                                                                       „€­            ˆ
                                                                                                                                                                                                                                                                   ­                         
                                                                                                                                                                                                                      ‰ 
                                                                                                                                                                                                                                                                                   
                                                                                                                                                                                                                                                                                    
                                                                                                                                                                                                                                                                                       
                                                                                                                                                                                                                                                                                  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                       „
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         
                                                                                                                                                                                                                                                                                
                                                                                                                                                                                                                                                                             
                                                                             
                                                                                                                                                                                                                                                                                                
                                                                                                                                                                                                                                                                                  
                                                                           ­
                                                                          €‚ ƒƒ                                                                                                                                                                                  

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   
                                                                                                                                                                                                                                                                       
                                                                           
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
                                                                            „ƒ­                                                                                                                                                                                                  
Karibisches Flair unweit      Mit dem Boot in die City.                                                                                                                                                                                                                                    
                                                                                                                                                                                                                                                                                       
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        ­
                                                                          ƒ†                                                                                                                                                                                                                                € 
der Großstadt. Die beliebte   An der Promenade der                                                                                                                                                                                                                                
Ankerbucht Krknjaš im         sehenswerten Altstadt
                                                                                                                                                                                                                                                                                      
                                                                                                                                                                                                                                                                                        

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
Südosten der Insel Drvenik    von Trogir können Yachten

                                                                                                                                                                                                                                                                                                              
                                                                                                                                                                                                                                                                                                            
Veli liegt nur 6 sm von       längsseits anlegen. Sind

                                                                                                                                                                                                                                                                                                      
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  
Trogir entfernt (oben).       die Liegeplätze belegt,                                                                     
                              kann man alternativ in der                                                                      
                              ACI Marina, der Marina                                                                       
                                                                                                                             
                              Trogir oder der Marina
                              Baotić festmachen, und er-
                              reicht dann das historische
                              Stadtzentrum in wenigen
                              Minuten zu Fuß.
                                                             ­ 

                                                                              
                                                                                                     
                                                                                                      
                                                                                                                         

                                                                                                                                                               
                                                                                                                                

                                                                                                                                                           

                                                                                                                                                                             
                                                                                                                                               
                                                                                                                                                                                               
                                                                                                                                                                                                  
                                                                                                                                                                     
                                                                                                                                                                                           
                                                                                                                                                                                                       
                                                                                                                                                                                                                                                     
                                                                                                                                                
                                                                                                                        

                                                                                                                                                                                                                       
                                                                                                                                                        

                                                                                                                                                                                                                        
                                                                                                                           
                                                                                                                                      

                                                                                                                                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                   

                                                                                                    

                                                                                            

                                                                                                              
                                                                                                 
                                                                                                                                                                                       
                                                                                                                                                                                                                                                                

                                                                                                              
                                                                                                                                                                     

                                                                                                          
                                                                                                          
                                                                                                                                                                                                             
                                                        

                                                                                                                                                          

                                                                                                                                                                                                                                        
                                                                                                                                                                        
                                                                                                                                                                                                                                                               

                                                                                                                                                      

                                                                                                                                                                                                                                         
                                                                                                                                                                                                                                            
                                                                                    

                                                                                                                                                                                                                                              
                                                                                                                                                 
                                                                                                              
                                                                                                                                                                  
                                                                                                                                                                                                                       
                                                                                                                                                                                                                           
                                                                                  €                                                                                                       
                                                                                                                                                                                                                                                    
                                                                                                                                                                                                                                                    
                                                                                                                                                                                                                                                                           

                                                                                                                                                                                                         
                                                                                                                                                                                                                                                                      

                                                                                                                                                                                                             
                                                                                                                                                                                                                 
                                                                                                                                                                                                                 
Die Ansteuerung des
Hafens von Split. Im
Fährhafen (rechts im Bild)
dürfen Megayachten nach
vorheriger Anmeldung
festmachen. Die palmen-
gesäumte Promenade mit

                                          
dem Diokletian-Palast
ist links im Bild zu sehen
(oben).

                                           

Wer an der Promenade vor
dem römischen Diokletian-
Palast festmacht, liegt
mitten in der Altstadt von
Split.

Westlich von Split liegt                                                                                                                                                                                                                                                               

                                                                                                                                                                                               
die Bucht der Kastelle.                                                                                                                                                                                                                                                                     

                                                                                                                                                                                                    
                                                                                                                                                                                                      
Vor dem rekonstruierten                                                                                                                                                                                                                                                              

                                                                                                                                                                                                         
Kaštel Lukšić ist ein kleiner                                                                                                                                                                                                                                                  
                                                                                                                                                                                                                                                                                           
Hafen eingerichtet. Im                                                                                                                                                   
ehemaligen Kastell gibt                                                                                                                                                                                                           
                                                                                                                                                                                             
es eine sehenswerte Aus-                                                                                                           
stellung über die Bucht der
                                                                        
Kastelle.
                                                                                                                                                                                                                                                                            
                                                                                                                                                      
                                                                            

                                                                                                                                                                                                                              
                                

                                                                                                                                                                    

                                                                                                                                                                        
                                                                                   
                                                                                                                                                                                                                                        ­
                                                                                                                                                                                                                                                                  
ORTSREGISTER
A                          F                      Komiža 16                 Marinkovac (Pakleni
Ada (Fluss) 43             Flughafen-Mole         Korčula 21                Inseln) 10B
Agana Marina 3A            (Split) 3A             Kotor 37                  Maslinica 3A
                                                  Kozarica 31               Metković 23B
B                          G                      Kremik 1B                 Mezuporat 16
Babina 19                  Gomilica 3B            Krilo 5A                  Milna (Brač) 7
Badija 21                  Gornje Čelo 33         Krknjaš Mali 3A           Milna (Hvar) 11
Bar 39                     Gornji Okruk 3A        Krknjaš Veli 3A           Mimice 5B
Basina 12                  Gospa od Škrpjela 37   Krvavica 9B               Mirce 20
Baška Voda 9B              Gradac (Festland)15    Kut 17                    Mlini 34
Bigova 37                  Gradac (Vis) 16                                  Mljet Nationalpark 30
Biševska Luka (Porat) 16   Gradina 18             L                         Molunat 36
Blaca 7                    Gršćica 19             Lastovo Naturpark 27      Mrčara 26
Blace 23B                  Gruž 34                Lastovska 30              Mudri Dolac 12
Bobovišće 7                                       Lav Hotelmarina 5A
Bojana (Fluss) 43          H                      Lazure Marine 36          N
Bol 8                      Herceg-Novi 36         Ljuta 37                  Nečujam 6
Borak 3A                   Hodilje 25             Lokrum 34                 Neretva (Fluss) 22/23
Borovica (Bucht) 2         Hrvaska 9A             Lokve 30                  Neum 23B
Brela 9B                   Hvar 10B               Lopud 32B
Brijesta 24                                       Lovišće 12                O
Brištova 13                I                      Lovište 20                Odysseus-Grotte 31
Brna 19                    Igrane 14              Lovrečina 8               Oključna 16
Broce 32A                                         Lučica 27                 Okuklje 32A
Brsečine 33                J                      Lučice 7                  Omiš 5A
Budikovac (Insel) 17       Jakljan 32B            Lučišće 11                Opuzen 23B
Budva 38                   Janska 32B             Luka (Pelješac) 25        Orašac 33
Buna (Fluss) 43            Jerolim (Pakleni       Luka 9A                   Orebić 21
                            Inseln) 10B           Luka Banja (Korčula) 21   Osibova 7
C                          Jelsa 12               Lukšić 3B
Cavtat 35                  Jorja 6                Lumbarda 21               P
Crkvice 23A                Jurjeva Luka 26        Luštica Bay 37            Palmižana 10A
                                                                            Pasadur 26
D                          K                      M                         Perast 37
Doli 32B                   Kambelovac 3B          Makarska 9B               Petrovac 39
Donje Čelo 33              Kaštel Gomilica 3B     Mala Stiniva (Hvar) 12    Plavnica 40
Drače 23A                  Kaštel Kambelovac 3B   Mala Travna 17            Ploče 23A
Dračeva Luka 23            Kaštel Lukšić 3B       Mala Vira 10B             Podgora 14
Drvenik 15                 Kaštel Novi 3B         Mali Krknjaš 3A           Podgora Čaklje 14
Drvenik Veli 3A            Kaštel Stari 3B        Mali Ston 25              Podškolj 32B
Duba 21                    Kaštel Sućurac 3B      Manastir 12               Podstrana 5A
Dubrovnik (Alt-            Kaštela 3B             Marina 3A                 Podubuće 21
 stadthafen) 34            Kneza 20               Marina Frapa 1B           Pokrivenik 13
Dubrovnik (Marina) 33      Kobaš 32B              Marina Lav 5A             Polače 30
Poljice 33                 S                    Stračinska 6        V
Pomena 30                  Saplunara 32A        Strožanac 5A        Vela Garška 10A
Porat (Biševska Luka) 16   Seget 3A             Stupe 21            Vela Luka 18
Portoč 34                  Šešula 6             Sućurac 3B          Vela Stiniva (Hvar) 12
Porto Montenegro 37        Sičenica             Sućuraj 15          Vela Travna 17
Portonovi 37                (Bucht) 2           Suđurađ 32B         Vela Vira 10B
Porto Rosso 27             Šipanska Luka 32B    Sumartin 9A         Veli Krknjaš 3A
Postira 8                  Skadar 43            Sunj 33             Vid 23B
Povlja 9A                  Skadar-See 43        Supetar 7           Vinišće 3A
Prapratna 12               Skrivena Luka 27     Sušac (Insel) 26    Vinogradišće
Prapratno 32A              Slano 32B            Sutivan 7            (Sv. Klement) 10
Prčanj 37                  Slatine 3B           Sv. Mihajlo 27      Virpazar 40
Pribnja 10B                Smarska 13           Sv. Nedjelja 11     Vis 17
Prigradica 19              Sobra 31             Sv. Stefan 39       Vlaka (Sv. Klement) 10A
Primošten 1A               Soline L.            Svetac (Insel) 16   Vlaška 7
Prižba 19                   (Sv. Klement) 10                        Vrnik 21
Proizd 18                  Spinut (Split) 3B    T                   Vrboska 12
Prožura 32A                Split 3B             Taršće              Vrulja-Bucht 5B
Pržnjak Mali 18            Splitska 8            (Sv. Klement) 10
Pržnjak Veli 18            Srebreno 34          Tatinica 30         Z
Pučišća 9A                 Sreser 23A           Tiha (Cavtat) 35    Zaklopatica 27
Pupnatska Luka 20          Srhov dolac 13       Tivat 37            Zaostrog 15
                           Stafilić Novi 3B     Travna Mala 17      Zaraće 11
R                          Stafilić Stari 3B    Travna Vela 17      Zaton Mali 33
Račišće 20                 Stari Grad 11        Tri luke 18         Zaton Veli 33
Rasoha 19                  Stiniva (Hvar) 10B   Trogir 3A           Zavala 12
Rasotica 9A                Stiniva (Vis)17      Trpanj 21           Zavalatica 19
Risan 37                   Stiniva Vela         Trstenik 23A        Zelenika 36
Rogač 3B                    (Hvar) 12           Trsteno 33          Živogošće-Blato 15
Rogačić 17                 Stipanska 7          Tučepi 9B           Živogošće-Porat 14
Rogoznica 1B               Stobreč 5A                               Žukova 11
Rose 36                    Stomarska 5B         U                   Žuljana 23A
Ruda 17                    Ston 32A             Ubli 26
Rukavac 17                 Stončica 17          Ulcinj 39
Sie können auch lesen