Kultursommer Artern Herzliche Einladung zum Nachmittagsmatinee Sonntag, den 29.08.2021 um 15 Uhr - Eintritt frei - Stadt Artern
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Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf Kultursommer Artern Herzliche Einladung zum Nachmittagsmatinee Artern, Veitskirche Sonntag, den 29.08.2021 um 15 Uhr - Eintritt frei - Christine Bernhardt, Götz Schneegaß, Fritz-Dieter Kupfernagel und Musikdirektor Reinhardt Naumann lassen Lieblingsmelodien und literarische Stücke erklingen. Ganz nach Emile Zola „Die Frau herrscht durch Bitten, durch Befehle der Mann. Sie, wenn sie will, er, wenn er kann.“ muss das Loblied auf die Damen gesungen oder in Worte gefasst sein. Viele erfahrene Komponisten und Texter wie Tucholsky, Ringelnatz, Lessing, Mozart, Natschinski u.a. liefern den Stoff, um Sie amüsant und freudvoll unterhal- ten zu können.
Amtsblatt -2- Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten (KOBB) Wichtige Mailadressen und Telefonnummern Polizeihauptmeister Herr Mädel............................... Tel. 36 44 21 Di von 09.00 bis 18.00 Uhr - Markt 14, 06556 Artern Notrufe Polizei .................................................................36 10 / 1 10 Mailadressen und Telefonnummern Feuerwehr ......................................................................1 12 der Ortschaftsbürgermeister Medizinischer Notdienst ..........................................11 61 17 Notdienstsprechstunde: DRK-Manniske-Krankenhaus Bad Frankenhausen Artern obm-artern@artern.de 0172 / 81 55 529 Mi, Fr: 16.00 - 19.00 Uhr Heygendorf obm-heygendorf@artern.de 0152 / 28 66 44 08 u. Sa, So, Feier- u. Brückentage, 0 34 66 / 31 99 09 24.12, 31.12.: 10.00 - 16.00 Uhr Voigtstedt obm-voigtstedt@artern.de 0 34 66 / 32 27 03 Frauenhaus Sondershausen ......................0175 / 82 92 967 Schönfeld obm-schoenfeld@artern.de 0 172 / 37 42 379 Notfalldienste Rettungsleitstelle Nordhausen.............03632 / 59330 od. 31 Sprechzeiten der Ortschaftsbürgermeister Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband ..................................0172 / 7 98 54 90 Artern, (Oberer Hof) Di von 17.00 bis 18.00 Uhr Abwasserzweckverband Heygendorf Di von 17.00 bis 18.00 Uhr „Thüringer Pforte“ Oldisleben ...................0172 / 8 66 35 18 Voigtstedt Di von 17.00 bis 18.30 Uhr Mitnetz Strom ..............................................0800 2 30 50 70 Schönfeld (nur telefonisch) Mitnetz Gas .................................................0800 2 20 09 22 Mitgas ........................................................0800 / 6 86 11 77 Telefonnummern der Gemeinden Borxleben .......................................................0 34 66 / 31 99 01 Stadt Artern Gehofen ............................0172 / 3567827 u. 0 34 66 / 33 94 98 Kalbsrieth .......................................................0 34 66 / 30 22 22 Verwaltungsgebäude: Rathaus, Markt 14, Mönchpfiffel / Nikolausrieth ................................0 34 6 52 / 2 13 E-mail: info@artern.de, homepage: www.artern.de Reinsdorf ...........................................................0163/ 42 03 939 Sprechzeiten: Montag 8.00-12.00 Uhr Sprechzeiten der Bürgermeister in den Gemeinden Dienstag 8.00-12.00 u. 13.00-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Borxleben Di von 16.30 bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr Mönchpfiffel-Nikolausrieth Di von 16.30 bis 18.00 Uhr Freitag 8.00-12.00 Uhr Gehofen Di von 17.30 bis 18.30 Uhr Kalbsrieth Di von 18.00 bis 19.30 Uhr Stadt Artern Reinsdorf Di von 18.30 bis 19.30 Uhr Tel.: (Zentrale)..................................................... 34 66 / 32 55- 0 Fax: (Sekretariat) ..........................................................32 55 50 Kindertagesstätten Stadt Artern Fax: (Einwohnermeldeamt) ..........................................32 55 42 Fax: (Standesamt).........................................................32 55 47 Kindergarten Magdalenenstraße Sekretariat Bürgermeister ..............................................32 55 10 Magdalenenstraße 2 ......................................................30 24 96 Leiter Hauptamt ..............................................................32 55 55 Kindertagesstätte „Bummi“ Kämmerer .......................................................................32 55 18 Einbecker Straße 7 ........................................................32 00 98 Leiterin Bauamt ..............................................................32 55 22 Kinderhaus „Regenbogen“ Leiter Ordnungsamt ........................................................32 55 26 An der Promenade ........................................................32 16 79 Soziales ..........................................................................32 55 43 Heygendorf: Kindertagesstätte „Riethspatzen“ Einwohnermeldeamt .......................................................32 55 41 Helmestraße 4 .................................................0 34 66 / 31 99 05 Einwohnermeldeamt .......................................................32 55 38 Voigtstedt: Kindertagesstätte „Am Storchennest“ Stadtkasse .....................................................................32 55 40 Rosengasse 21 a ............................................0 34 66 / 32 27 04 Stadtkasse/Mahnwesen .................................................32 55 39 Finanzen/Kasse ..............................................................32 55 11 Kindertagesstätten der Gemeinden VO/Kasse ......................................................................32 55 17 Steuern ..........................................................................32 55 15 Gehofen: Kindertagesstätte „Sonnenblume“ Steuern ...........................................................................32 55 16 Gerstengarten 14 ..............................................0 34 66 / 3 11 79 Liegenschaften ...............................................................32 55 34 Kalbsrieth: Kindertagesstätte „Zwergenland“ Liegenschaften ..............................................................32 55 31 Hofgasse 88 ....................................................0 34 66 / 32 23 48 Ordnungsamt ..................................................................32 55 28 Reinsdorf: Kindertagesstätte „Kindernest“ Bauamt ..........................................................................32 55 27 Krumme Straße 2 ..............................................0 34 66 / 3 12 66 Bauamt/Stadtsanierung ................................................32 55 23 (Di. 13. 00 - 18.00 Uhr nur nach tel. Terminvereinbarung) Schuleinrichtungen Standesamt/Urkundenstelle ...........................................32 55 24 Sitzungsdienst ................................................................32 55 30 Grundschule Personal .........................................................................32 55 36 H.-Hoffmann-v.-Fallersleben-Straße 1 ...........................30 22 43 Archiv .............................................................................32 55 35 Staatliche Gemeinschaftsschule Feuerwehrtechnisches Zentrum FTZ J.G. Borlach, Am Königstuhl 9 .........................................33 66 0 Hüttenstraße 7 ................................................................32 49 78 Staatl. regionales Förderzentrum Artern, Feuerwehrstützpunkt Salzdamm 46a .............................30 24 35 Kirchstr. 5/6 ....................................................................33 92 44 Stadtinformation, über Uwe Hagel, Markt 2....................32 27 10 Stiftung Finneck, Finneck-Werkstätten, Stadtbibliothek, Einbecker Str. 8 .....................................32 49 87 Otto-Brünner-Str. 8 .................................7 40 130 / Fax 74 01 31 Bauhof u. Friedhofsverwaltung, Sangerh. Str. 12 d.........30 49 48 Volkshochschule Fax ..................................................................................33 98 66 Puschkinstr. 58 ............................................................7 40 75 10 Mo-Do 08.00 - 12.30 Uhr u. 13.00 - 15.30 Uhr, Mi geschl., Fr 08.00 - 11.30 Uhr, Sole-Schwimmbad, Saline..............................0160 / 95 87 27 66 Bürgerbüro IHK Büro, Puschkinstraße 58 Bürgerbüro, Artern, An d. Promenade 10 .......................74 19 50 (jeden 2. - 4. Donnerstag im Monat) ...................03631 / 9 08 20
Amtsblatt -3- Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang Thüringer Landesamt für Zahnärzte Bodenmanagement und Geoinformation Zahnärztin D. Kircheis, R.-Breitscheid-Straße 2 ............30 22 90 Katasterbereich Artern, Dipl.-Stom. Isa Griebsch, Harzstraße 25 .......................32 23 11 Alte Poststraße 10 ......................................... 03 61 / 57-4 18 40 Dr. med. dent. Anne Griebsch, Harzstraße 25 ................32 23 11 ............................................................ Fax 03 61 / 57-4 18 42 22 Dipl.-Stom. Ronald Landes, Harzstraße 16 ...................30 24 46 Dr. med. Wolfgang Reymann, Passage am Markt .........30 25 04 Beratungs- und Begegnungsstätten Dipl.-Stom. Antje Kulas, Leipziger Straße 17 ...................3 10 22 Begegnungsstätte „Zum Lebensbaum“, Wasserstraße 15-17 .......................................................33 97 50 Beratungsstelle für Selbsthilfe, Zahntechnik An der Promenade 10 ...................................................74 19 41 Pro Familia, Wasserstr. 1 ................................................32 20 64 Robert Wohland GmbH, Domacker 2 ............................36 46 80 Suchtberatung des Diakonischen Werkes, Flemming Dental Zahntechnik Artern, Saline 3 .............30 23 56 Fräuleinstr. 12 ................................................................32 20 76 VdK, Leipziger Str. 17 .....................................................32 17 70 Beratungsstelle u. Familienentlastender Dienst Apotheken / Physiotherapie / Pflegedienste / Hospiz- der Lebenshilfe, Einbecker Str. 8 ....................................32 28 38 Alten- und Pflegeheime / Logopädie / Ergotherapie / Volkssolidarität Artern e.V., Leipziger Str. 32 ..................30 24 63 Thür. Arbeitsloseninitiative (TALI) - Soziale Arbeit - e.V., Engel-Apotheke, Markt 13 ..............................................30 24 77 Straße der Jugend 12a ..................................................32 25 92 Löwen-Apotheke, Nordhäuser Straße 9 .........................30 24 88 Suppenküche der TALI ..................................................32 25 92 Physiotherapie G. Peter, Schlossstr. 5 ...........................30 22 95 Freizeitzentrum ..............................................................30 28 59 Physiotherapie Hübner/Lerch, Puschkinstraße 57 ...........3 10 73 Jugendberufshilfe Thüringen e.V., Physiotherapie Heike Brock, Wasserstraße 7.................33 90 11 Kompetenzagentur Ritterstr. 8d (Oberer Hof) ..0160 / 7 18 14 08 Priv. Pflegedienst „Humanitas“, Promenade 15/16 .........31 98 29 Soziale Dienste der Justiz, Bewährungs- und Gerichtshilfe, Priv. Pflegedienst „Ingari“, Wasserstraße 25 ..................32 11 11 Rudolf-Breitscheid-Straße 22 .........................................36 44 33 Pflegedienst Trägerwerk Soziale Dienste, ThINKA Artern, Einbecker Str. 6 .................................7 40 44 57 Wasserstraße 16/17 .......................................................33 97 40 Pflegedienst der Volkssolidarität, Abwasserzweckverbände Leipziger Straße 24 ........................................................30 24 63 DRK-Pflegedienst, Puschkinstraße 23 ..........................33 71 20 Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT) Tagespflege „Schmückeblick“ Claudia Funda Am Westbahnhof, 06556 Artern Brauereistraße 3 ..........................................................74 07 989 Telefon .................................................................0 34 66 / 32 90 Hospiz-Dienst, Harzstraße 16 ..........................0172 / 3 58 79 68 Telefax ............................................................0 34 66 / 32 91 00 AWO Pflegeheim „Haus Anna am Park“, E-Mail ............................................................info@kat-artern.de Straße der Jugend 3 ....................................................7 43 85 00 Sprechzeiten: DRK-Altenheim, Einbecker Str. 9 .....................................3 37 50 Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Logopädische Praxis B. Heyser, Schlossstraße 15 ........30 22 40 Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ (AZV) Ergotherapiepraxis, Leipziger Str. 29 .............................32 49 11 Karl-Marx-Str. 12, 06578 Oldisleben Ergotherapie „Einklang‘: Herrnstraße 4 .......................7 43 96 15 E-Mail ..........................................info@azv-thueringer-pforte.de Praxis f. Ergotherapie, A. Sieler, Leipziger Straße 33 .....74 08 90 Sprechzeiten: Dienstag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr Telefonnummern der Geschäftsstelle Ärzte, Zahnärzte, medizinische Einrichtungen Fax ..................................................................03 46 73 / 9 14 62 Gebührenerhebung / Kasse ...........................03 46 73 / 9 14 61 Gehofen: Werkleiter .......................................................03 46 73 / 9 98 77 Physiotherapie Edda Haustein Finanzen ..........................................................03 46 73 / 9 98 78 Bahnhofstraße 21 ............................................0 34 66 / 32 06 91 Niederschlagswasser/Fäkalschlammentsorgung 03 46 73 / 9 14 Reinsdorf: 63 Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld Allgemeine Verwaltung / Sekretariat ...............03 46 73 / 9 98 79 Hauptstraße 98 ................................................0 34 66 / 30 27 37 Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden Zahnarzt Dr. Norbert Pfrogner unter folgender Rufnummer angezeigt werden: Bergstraße 5 ....................................................0 34 66 / 30 29 18 ...........................................................................0172 / 8 6635 18 Physiotherapie und Bäderpraxis Brigitte Helmboldt Reihe 7 ..............................................................0 34 66 / 3 12 54 Ärzte • Allgemeinmedizin Facharzt Gerhard Gottelt, Schillerstr. 65.........................30 26 73 Facharzt Stephan Gottelt, Schillerstr. 65 ........................30 26 73 Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld, Puschkinstr. 52 ................32 11 83 Impressum Fachärzte Amtsblatt der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Frau Jessica Reimann, Herausgeber: Stadt Artern und die Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfif- fel-Nikolausrieth und Reinsdorf Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Fol- Fräuleinstraße 8..............................................................32 24 44 gen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, www.fraeuleinstrasse.de Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen Teil: Die Bürgermeister für ihren terri- torialen Bereich: Blümel, (Artern) Franke (Borxleben), Koch (Gehofen), Ludwig (Kalbsrieth), Dipl.-Med. Jens Thieme, Hautarzt, Kummer (Mönchpfiffel-Nikolausrieth), Schmidt (Reinsdorf) Verantwortlich für nichtamtli- Puschkinstraße 37 ............................................................3 10 97 chen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Adina Thielicke, erreichbar unter Tel.: 0175 / 1168550, E-Mail: a.thielicke@wittich-langewie- FÄ f. Augenheilkunde Frau D. Wagner, sen.de und Petra Helbing, erreichbar unter Tel.: 0174 / 9257020, E-Mail: p.helbing@wittich- Nordhäuserstr. 13 ........................................................3 64 47 60 langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Priv.-Doz. Dr. med. Ulrich Lotze, FA für Innere Medizin, Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für An- Wasserstr. 18 ...............................................................7 40 20 20 zeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene Praxis Peschka, Anne Peschka, FÄ für HNO, HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Alexander F. Peschka, FA für Innere Medizin Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Des- halb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezüg- mit hausärztlicher Tätigkeit liche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Notfall- und Intensivmedizin, Infektiologie Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbrei- tungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und Puschkinstraße 61 ........................................................740 44 04 gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell ...............................................................................Fax 740 44 05 abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich.
Amtsblatt -4- Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt, Kinder bis zum vollen- Amtliche Bekanntmachungen der deten 18. Lebensjahr haben für den Rest der Saison 2021 im Soleschwimmbad Eintritt frei. Stadt Artern im Kyffhäuserkreis Vollzug der Verordnung zum Schutz der Bekanntgabe gefasster Beschlüsse des Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) des Stadtrates der Stadt Artern in der Fassung vom 27. Juni 2016 Der Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss des Stadtrates der (BGBl. I. S. 1483) i. V. m. der Delegierten Verordnung Stadt Artern hat in seiner 14. Sitzung am 06.07.2021 die nachfol- 2020/689 der Kommission genden Beschlüsse gefasst. Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Anordnung von Untersuchungen und Bestimmungen Einzelnen, kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern wäh- zum Verbringen von Rindern rend der allgemeinen Dienstzeit erfolgen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des (VLÜA) Beschluss-Nr. 0061-07/2021 Kyffhäuserkreis erlässt gegenüber den Haltern, die ihre Rinder Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom im Kyffhäuserkreis halten, folgende 06.04.2021 Allgemeinverfügung Der Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss des Stadtrates der I. Stadt Artern bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über Rinderhalter haben sicherzustellen, dass jedes neugeborene die Sitzung vom 06.04.2021 in der vorgelegten Fassung ohne Kalb an einer nach oder gleichzeitig mit der amtlichen Kenn- Hinweise und Ergänzungen. zeichnung, aber nicht später als 20 Tage nach der Geburt (post- Beschluss-Nr. 0062-07/2021 partum) entnommenen Probe negativ auf BVDV-Antigen oder Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom -Genom getestet wird. 04.05.2021 II. Der Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss des Stadtrates der Sofern die Untersuchungen nach Tenorpunkt I nicht möglich sind, Stadt Artern bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über sind zur Erlangung des Status „frei von BVD“ des Betriebes nach die Sitzung vom 04.05.2021 in der vorgelegten Fassung ohne Vorgaben der zuständigen Behörde des Kyffhäuserkreises die Hinweise und Ergänzungen. Rinder des Bestandes serologisch auf Antikörper gegen BVDV zu untersuchen. Die serologischen Tests zum Nachweis von An- Bekanntgabe gefasster Beschlüsse tikörpern gegen BVDV sind innerhalb eines Zeitraums von min- destens 12 Monaten mindestens dreimal in Zeitabständen von des Ortschaftsrates Heygendorf mindestens vier Monaten an Proben durchzuführen, die jeweils Der Ortschaftsrat Heygendorf hat in seiner 15. Sitzung am von fünf Rindern (bei geringerer Zahl gehaltener Rinder von allen 20.07.2021 nachfolgenden Beschluss gefasst. Rindern) entnommen wurden, die vor der Testung mindestens Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses drei Monate im Betrieb gehalten wurden. Sofern die Rinder des im Einzelnen, kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern Betriebes in getrennten Gruppen ohne unmittelbaren Kontakt zu- während der allgemeinen Dienstzeit erfolgen. einander gehalten werden, muss die entsprechende Anzahl von Tieren aus jeder Gruppe getestet werden. Beschluss-Nr. 0034-07/2021 Bestätigung der Niederschrift der Ortschaftsratssitzung, öf- III. fentlicher Teil vom 25.05.2021 Sofern der Status „frei von BVD“ bereits für einen Betrieb erreicht worden ist, ist es zur Aufrechterhaltung des Status „frei von BVD“ Der Ortschaftsrat Heygendorf bestätigt die Niederschrift über die alternativ zum Tenorpunkt I auch möglich, dass von der zustän- Sitzung vom 25.05.2021 in der vorgelegten Fassung ohne Hin- digen Behörde je Einzelfall erlaubt werden kann, dass die sero- weise und Ergänzungen. logische Tests zum Nachweis von Antikörpern gegen BVDV mit Negativbefund mindestens jährlich an Proben durchgeführt wer- Bekanntgabe gefasster Beschlüsse den, die von fünf Rindern (bei geringerer Zahl gehaltener Rin- des Ortschaftsrates Artern der von allen Rindern) entnommen wurden, die vor der Testung mindestens drei Monate im Betrieb gehalten wurden. Sofern die Der Ortschaftsrat Artern hat in seiner 22. Sitzung am 22.07.2021 Rinder des Betriebes in getrennten Gruppen ohne unmittelbaren den nachfolgenden Beschluss gefasst. Kontakt zueinander gehalten werden, muss die entsprechende Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses Anzahl von Tieren aus jeder Gruppe getestet werden. Sofern der im Einzelnen, kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern Status „BVD-unverdächtig“ gemäß der BVDV-Verordnung am 21. während der allgemeinen Dienstzeit erfolgen. April 2021 für den Betrieb erreicht war, gilt der Betrieb als „frei von BVD“. Beschluss-Nr. 0029-07/2021 Bestätigung der Niederschrift der Ortschaftsratssitzung, öf- IV. fentlicher Teil vom 24.06.2021 Sofern trächtige Muttertiere in Rinder haltende Betriebe in Thü- Der Ortschaftsrat Artern bestätigt die Niederschrift über die Sit- ringen verbracht werden sollen, müssen sie aus Beständen, die zung vom 24.06.2021 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise den Status „frei von BVD“ gemäß Art. 18 der Delegierten Verord- und Ergänzungen. nung (EU) 2020/ 689 aufweisen, stammen, a. wo die in Tenorpunkt III genannten serologischen Tests in- nerhalb der letzten vier Monate mit Negativbefund an min- Bekanntgabe gefasster Beschlüsse destens fünf Tieren jeder Gruppe durchgeführt wurden, mit des Stadtrates der Stadt Artern denen die trächtigen Rinder gemeinsam gehalten wurden, Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner 17. Sitzung am oder 02.08.2021 der nachfolgende Beschluss gefasst. b. wo sie, sofern sie mindestens 150 Tage trächtig sind, indi- Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses viduell mit negativem Ergebnis auf BVDV-Antikörper unter- im Einzelnen sowie in der Niederschrift des öffentlichen Teils sucht worden sind. kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all- V. gemeinen Dienstzeit erfolgen. Die Rinder eines Betriebes mit einem BVDV-positiven Ergebnis Beschluss-Nr. 0144-08/2021 unterliegen einer Verbringungssperre auf Grundlage § 38 Abs. Diskussion und Beschlussfassung zum freien Eintritt für 11 TierGesG i.V.m. § 6 Nr. 18 TierGesG. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr für den Rest der Durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saison 2021 in das Soleschwimmbad Artern Kyffhäuserkreises wird die
Amtsblatt -5- Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang Verbringungssperre aufgehoben, wenn der Status „frei von BVD“ Einhaltung der Verbringungsvoraussetzungen werden durch die wieder zuerkannt wurde. zuständige Behörde mit Hilfe von TRACES Classic oder TRA- VI. CES NT vor Einstallung zu prüfen. Zur Abklärung von Verdachtsfällen und zum Nachweis von Ab- XII. wesenheit des BVD-Virus sind nach Anweisung des zuständigen Zur Überwachung der Freiheit der Rinder haltenden Betriebe in Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuser- Thüringen von BVDV-Infektionen und zur Vorbereitung auf die kreises folgende Untersuchungen zur Bestimmung des Status künftige serologische Überwachung auf BVDV-Antikörper des „frei von BVD“ der betreffenden Rinder durchzuführen und nach- Status „frei von BVD“ gemäß Anhang IV Teil VI Kapitel 1 Abschn. folgende Anforderungen einzuhalten: 2 Nr. 1 c, iii der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 hat je- a. bei nicht tragenden Rindern: der Halter von Rindern ab einem von der zuständigen Behörde i. durch eine negative Untersuchung auf BVDV-Antigen festgelegten Zeitpunkt jährlich eine nach behördlicher Vorgabe oder -Genom oder bestimmte Stichprobe von Rindern seines Betriebes blut- oder ii. sofern sie in der Vergangenheit negativ auf BVDV-An- milchserologisch auf BVDV-Antikörper untersuchen zu lassen. tigen oder -Genom untersucht wurden, durch ein min- XIII. destens 40 Tage dauerndes Verbleiben im Betrieb nach Die sofortige Vollziehung der Ziffern I, II, III, IV, V und XI wird Entfernung des/der letzten BVDV-positiven Rindes aus angeordnet. dem Betrieb. XIV. bei tragenden Rindern, die in der Vergangenheit negativ auf Die Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 31.12.2021. Es be- BVDV-Antigen oder -Genom untersucht wurden, durch steht der Vorbehalt der Verlängerung der Befristung. i. ein Verbringungsverbot bis nach der Abkalbung oder ii. eine negative serologische Untersuchung zum Nach- XV. weis auf Antikörper gegen BVDV nach dem 150. Träch- Es besteht ein Widerrufsvorbehalt. tigkeitstag oder XVI. iii. die Vorlage eines positiven Befundes einer serologi- Die Allgemeinverfügung vom 17.12.2020 wird widerrufen und schen Untersuchung zum Nachweis auf Antikörper ge- durch diese gen BVDV, die vor der Belegung bzw. Besamung, die der Allgemeinverfügung mit dem Aktenzeichen - TS 34/21 - ersetzt. gegenwärtigen Trächtigkeit vorausging, durchgeführt wurde. XVII. Diese Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Be- VII. kanntmachung folgenden Tag wirksam. Der Status „frei von BVD“ jedes Betriebes mit einem BVDV- XVIII. positiven Ergebnis der virologischen Untersuchung auf BVDV- Diese Verfügung ergeht kostenfrei. Antigen oder -Genom, der als bestätigter Fall nach Art. 9 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 festgestellt wurde, Diese Allgemeinverfügung sowie die Begründung für diesen wird aberkannt. Ziffer V des Tenors bleibt unberührt. Erlass können im Landratsamt des Kyffhäuserkreises, Veteri- VIII. när- und Lebensmittelüberwachungsamt, Edmund-König-Str. 7, Der Status „frei von BVD“ jedes Betriebes wird weiterhin aber- 99706 Sondershausen sowie auf der Homepage des Landrat- kannt, wenn eine oder mehrere Anforderungen an Verbringun- samtes eingesehen werden. gen und Untersuchungen gemäß Anhang IV Teil VI Abschnitt Rechtsbehelfsbelehrung 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 nach Ablauf von Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zu- neun Monaten nicht erfüllt sind. stellung Widerspruch beim Landratsamt Kyffhäuserkreis erho- IX. ben werden. Der Widerspruch kann Ausnahmen von der Verbringungssperre gemäß Ziffer V oder VI 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Kyffhäu- können durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt serkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen, des Kyffhäuserkreises für Einzeltierverbringungen, sofern die 2. durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Vorgaben des Tenorpunktes VI nicht entgegenstehen, geneh- Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz an migt werden, sofern die zu verbringenden Tiere unmittelbar zur landratsamt@kyffhaeuser.de-maiLde erhoben werden. Schlachtung transportiert werden oder wenn folgende Anforde- Hinweis: Durch einfache E-Mail kann nicht formgerecht Wider- rungen erfüllt sind: spruch erhoben werden! Die zu verbringenden Tiere weisen ein negatives Untersu- chungsergebnis auf BVDV-Antigen oder -Genom auf und gez. Dr. Wolf a. werden einer 21-tägigen Quarantäne unterzogen und sind im Amtsleiter Falle von trächtigen Rindern mithilfe einer in der amtlichen Methodensammlung beschriebenen Methode bei einer nach Bekanntmachung der Gemeindebehörde mindestens 21 Tagen der Quarantäne entnommenen Pro- be mit negativem Ergebnis auf BVDV-Antikörper untersucht worden, oder über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis b. sind vor der Verbringung oder im Falle von trächtigen Rin- und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum dern vor der Besamung oder Belegung, die der gegenwär- 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021 tigen Trächtigkeit voranging, positiv auf Antikörper gegen 1. BVDV getestet worden. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die X. Stadt Artern mit den Ortsteilen Heygendorf, Schönfeld Die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 10 der Verordnung und Voigtstedt (EU) 2016/429 sind durch jeden Rinderhalter einzuhalten. Grund- sowie den Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, lage ist der Thüringer Leitfaden „Praxishinweise zur Biosicherheit Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf in Rinder haltenden Betrieben“ (Stand 2016). Die Einhaltung der wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der all- Basis-Anforderungen des Leitfadens wird mindestens alle zwei gemeinen Öffnungszeiten Jahre amtlich überprüft. Eine Verknüpfung der Biosicherheits- kontrollen mit anderen Kontrollschwerpunkten / -anlässen bleibt Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr den zuständigen Überwachungsbehörden vorbehalten. Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen XI. Rinder aus anderen Mitgliedsstaaten und/oder Drittländern dür- Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr fen nur mit einer jeweils gültigen Veterinärbescheinigung, sofern Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr die Voraussetzungen des Anhang IV Teil VI Kapitel 1 Abschnitte für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. 1 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2020/ 689 (sie- Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit he unter Hinweise Nummer 5) erfüllt sind, eingestallt werden. Die der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da-
Amtsblatt -6- Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang ten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder 6. Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ein- Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte getragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaub- - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, haft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvoll- - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, ständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu- auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahl- rückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und berechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. - ein Merkblatt für die Briefwahl. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Emp- Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist fangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen oder einen Wahlschein hat. Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person 2. nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Ge- Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, meindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person spätestens am 10.09.2021 bis 12.00 Uhr auszuweisen. bei der Stadtverwaltung Artern, Einwohnermeldeamt, Markt Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei- 14, 06556 Artern Einspruch einlegen. Der Einspruch kann ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt wer- kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person be- dienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet ha- den. ben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe 3. einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichti- die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe- gung. stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtig- Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl- ten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeich- Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der nis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahl- Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl recht nicht ausüben kann. einer anderen Person erlangt hat. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Brief- Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angege- wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach- bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am richtigung. Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. 4. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut- Bundestagswahlkreis 189 schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf (Eichsfeld, Nordhausen, Kyffhäuserkreis) dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbe- Artern, 17.08.2021 zirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. gez. Uhlmann 5. Wahlverantwortlicher Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig- Wahlbekanntmachung ter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- 1. rechtigter, Am 26.September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bun- a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden destag statt. die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeich- Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. nis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung bis zum 2. 05.09.2021 oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler- Die Stadt Artern ist in 7 Wahlbezirke eingeteilt. verzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung Die Wahlräume werden wie folgt eingerichtet: bis zum 10.09.2021 versäumt hat, Stimmbezirk 1: b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Oberer Hof (Ritterstraße 8d) - barrierefrei Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundes- wahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 Borlachweg Nordstraße der Bundeswahlordnung entstanden ist, Breite Gasse Quergasse c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge- Dunkle Straße Ritterstraße stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss Gabelstraße Saline des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde- Gerade Straße Salinestraße behörde gelangt ist. Geschwister-Scholl-Platz Salzdamm Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage- Glinz Schenkstraße nen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021, 18.00 Uhr bei der Grabenstraße Solsteg Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch bean- Helmweg Straße der Jugend tragt werden. Krumme Straße Tränkestraße Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen Neue Straße Wertherstraße des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie- rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlta- Stimmbezirk 2: ge, 15.00 Uhr, gestellt werden. Kindertagesstätte Bummi (Einbecker Straße 7) - barrierefrei Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage Am Eilertsberg Heinrich-Hoffmann- vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. von-Fallersleben-Straße Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig- Am Königsstuhl Hüttenstraße te können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Am Bahnhof Lange Hohle Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis An der Promenade Lindenstraße zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Bergstraße Mittelfeld Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage ei- Bonifatiusstraße Novalisstraße ner schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech- Brauereistraße Querfurter Straße tigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der An- Einbecker Straße Rudolf-Breitscheid-Straße tragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Amtsblatt -7- Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang Friedrich-Fröbel-Straße Schwedenstraße Der Wähler gibt Goldene Aue Sankt-Veits-Straße seine Erststimme in der Weise ab, Gräfin-Sara-Straße Steile Hohle dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) Gustav-Adolf-Straße Untere Rudolf-Breitscheid-Straße durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Hans-Christian-Göthe-Straße Weinberg Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gel- ten soll, Stimmbezirk: 3 und seine Zweitstimme in der Weise, Rathaus (Markt 14) - barrierefrei dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Alte Poststraße Mühlwerder Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie Am Solgraben Reinsdorfer Straße gelten soll. Am Westbahnhof Sangerhäuser Straße Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahl- Ankerallee Schafgasse raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet Das Untere Talfeld Schloßstraße und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht Dorfstraße Schönfelder Straße erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder ge- Fräuleinstraße Sumpf filmt werden. Harzstraße Sündergasse 4. Herrnstraße Talstraße Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses Hinterm Rathaus Thomas-Müntzner-Straße im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das Johannisstraße Unstrutstraße ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Marinen-Kirchstraße Wasserstraße 5. Kleine Weide Weide Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Lerchenweg Weststraße Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, Markt a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder Stimmbezirk 4: Volkshochschule (Puschkinstraße 58) - barrierefrei b) durch Briefwahl teilnehmen. August-Bebel-Straße Nordhäuser Straße Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebe- Franz-Schubert-Straße Pestalozziplatz hörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzette- Gebrüder-Engelhardt-Straße Puschkinstraße lumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen Goetheplatz Rosa-Luxemburg-Straße und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Hermann-Franke-Straße Rosenweg Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Karl-Hühnerbein-Straße Schillerstraße Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Karl-Liebknecht-Straße Voigtstedter Straße Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stel- Leipziger Straße Weinbergstraße le abgegeben werden. Luisenstraße Zum Gerichtsrain 6. Magdalenenstraße Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Stimmbezirk 5: Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. Schönfeld - Dorfgemeinschaftshaus 4 des Bundeswahlgesetzes). (Schönfelder Harzstraße 2a) - nicht barrierefrei Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei- Stimmbezirk 6: ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, Heygendorf - Turnhalle (Kolonie 137c) - barrierefrei kann sich hierzu Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hil- feleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Stimmbezirk 7: Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent- Voigtstedt - Brunnenschenke (Alte Schenkstraße 8a) - scheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter barrierefrei missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmende In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt Zeit vom 23.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt worden sind, sind oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahl- besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). berechtigte zu wählen hat. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergeb- Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei- nisses um 18.00 Uhr in 06556 Artern, Markt 14 (Rathaussaal) heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt zusammen. wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der 3. Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäu- Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe- ßerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme ab- gibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Straf- zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. gesetzbuches). Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personal- ausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Artern, 17.08.2021 Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Uhlmann Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Wahlverantwortlicher Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen- det, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außer- dem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewer- bers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeich- nung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver- wenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Amtsblatt -8- Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder ge- Amtliche Bekanntmachungen filmt werden. 4. der Gemeinden Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das Wahlbekanntmachung ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. 1. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bun- Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, destag statt. a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Wahlkreises oder 2. b) durch Briefwahl Die Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel- Nikolausrieth und Reinsdorf bilden jeweils einen Wahlbezirk. teilnehmen. Die Wahlräume werden wie folgt eingerichtet: Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebe- hörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzette- Wahl- Abgrenzung des Lage des Wahlraums lumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen bezirk Wahlbezirks (Straße, Hausnummer, Zimmer) und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen 01 Gemeinde Gemeindesaal, Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so Borxleben Ortsstraße 49, 06556 Borxleben rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle - nicht barrierefrei - zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr ein- 01 Gemeinde Feuerwehrgerätehaus, geht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle ab- Gehofen Hauptstraße 62, 06571 Gehofen gegeben werden. - barrierefrei - 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur 01 Gemeinde Bürgerhaus, persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Kalbsrieth Am Umfluter, 06556 Kalbsrieth Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. - barrierefrei - 4 des Bundeswahlgesetzes). 01 Gemeinde Feuerwehrgerätehaus, Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei- Mönchpfiffel- Hauptstraße, ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, Nikolausrieth 06556 Mönchpfiffel-Nikolausrieth kann sich hierzu Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hil- - barrierefrei - feleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom 01 Gemeinde Bürgerhaus, Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent- Reinsdorf Hauptstraße 98, 06556 Reinsdorf scheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter - nicht barrierefrei - missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmende In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt Zeit vom 23.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt worden sind, oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes). Wahlberechtigte zu wählen hat. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergeb- Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei- nisses um 18.00 Uhr in 06556 Artern, Markt 14 (Rathaussaal) heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt zusammen. wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der 3. Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäu- Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe- ßerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme ab- zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. gibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Straf- Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personal- gesetzbuches). ausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Artern, 17.08.2021 Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Uhlmann Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Wahlverantwortlicher Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen- det, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außer- dem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewer- bers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeich- nung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver- wenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gel- ten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahl- raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht
Amtsblatt -9- Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang Stellenausschreibung Im Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Abteilung 4 „Ländliche Entwicklung, Agrarstruktur und Förderung“ sind im Referat 41 „Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie, Agrarmarketing“ im Rahmen eines Modellprojektes zwei Stellen als Sachbearbeiter (m/w/d) „Förderlotse“ befristet für die Dauer von zwei Jahren an den Dienstorten Wichtige Informationen zu Ihrer Bewerbung: Heilbad Heiligenstadt bzw. Sondershausen zu besetzen. Die Bewerber*innen werden gebeten, Angaben zur Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen zu machen und entspre- Über das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und chende Belege beizufügen. Die Erfüllung des Anforderungs- Ländlichen Raum: profils ist anhand von Zeugnissen zu belegen. Die Stellen sind Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz zeitlich für Raum ist im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für die Dauer von zwei Jahren befristet. Die Einstellung steht un- Infrastruktur und Landwirtschaft obere Landwirtschaftsbehör- ter dem Vorbehalt, dass die haushaltsrechtlichen und arbeits- de, obere Gartenbaubehörde sowie obere Landesbehörde für rechtlichen Bestimmungen einer befristeten Einstellung nicht die Entwicklung des Ländlichen Raums und Siedlungsbehörde entgegenstehen. im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes. Etwa 750 engagier- te und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an mit einer Vielzahl breitgefächerter Themen u. a. aus den Be- Bewerber*innen, die bisher weder in einem befristeten reichen des landwirtschaftlichen Untersuchungswesens und noch unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Frei- der Fachrechtskontrollen, der landwirtschaftlichen Erzeugung, staat Thüringen gestanden haben. der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Landwirtschaft und im Die Vergütung von Tarifbeschäftigten erfolgt nach den Bestim- Gartenbau, der Ländlichen Entwicklung sowie der Förderung mungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Län- von Agrar- und Umweltmaßnahmen betraut. der (TV-L) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: nach Entgeltgruppe 10 TV-L. • Beratung zu Fördermöglichkeiten auf der Grundlage der Die Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. Die Tätigkeit ist un- in dem Aufgabenzeitraum geltenden Förderrichtlinie ILE/ ter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse grundsätz- REVIT und damit verbundenen Antrags- und Förderver- lich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. fahren in folgenden Bereichen und innerhalb der Modell- Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an alle region, derzeit: Geschlechter. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft - Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden und Ländlichen Raum gewährleistet die berufliche Gleichstel- lung der Geschlechter nach dem Thüringer Gleichstellungsge- - Dorfentwicklung setz. - dem ländlichen Charakter angepasste Infrastruktur- Daher werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung maßnahmen bei Vorliegen einer Unterrepräsentanz Bewerber*innen des - Kleinstunternehmen der Grundversorgung entsprechenden Geschlechts bevorzugt. - Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eig- - Revitalisierung von Brachflächen nung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beson- • Durchführung von Ortsterminen zum Zweck der Bera- ders berücksichtigt. tung, (Weiter-)Entwicklung von Antragsvorhaben und Ihre vollständige, schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis Projektideen sowie Identifikation von geeigneten ander- spätestens zum 24. September 2021 unter Angabe der weitigen Förderprogrammen (z. B. aus den Bereichen Kennziffer 41.1/2021 an: Städtebau, Regionalentwicklung, Demografie) inkl. Ver- mittlung an zuständige Ansprechpartner Thüringer Landesamt für • Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Tätigkeit Landwirtschaft und Ländlichen Raum Referat 11 „Personal“ • regelmäßiger Austausch und Reflexion mit den Fachre- Naumburger Straße 98, 07743 Jena feraten im TMIL und seinen nachgeordneten Landesäm- tern Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtli- chen Gründen nicht erwünscht und werden daher nicht berück- Ihr Anforderungsprofil: sichtigt. Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigungen • abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (FH) oder versandt werden. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Bachelor) im Studiengang Stadt- und Regionalplanung, der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Anlagen und Stadt- und Raumplanung, Landschaftsarchitektur, Bauin- Nachweise zur Bewerbung sind in Kopie einzureichen. Wird genieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist • PKW-Führerschein (Klasse B) und Bereitschaft für Au- ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ßendienste mit dem eigenem PKW beizufügen. Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber*innen der Wünschenswert sind: Speicherung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese • praktische Erfahrungen im Umgang mit den Instrumen- im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese ten der Ländlichen Entwicklung (im Bereich der Verwal- Daten werden nur für das Auswahlverfahren verwendet und die tung oder des Projekt- und Regionalmanagements) Dauer des Verfahrens gespeichert und spätestens drei Monate • Fachkenntnisse im Haushalts-, Zuwendungs- und Verga- nach dessen Abschluss gelöscht. berecht • Kenntnisse über die spezifischen Anforderungen an die Umsetzung des ELER und der GAK • Kenntnisse über Instrumente kommunaler Förderung jenseits der ILE, u. a. aus dem EFRE • gebietsweise Kenntnisse der Modellregion • sicherer Umgang mit gängigen MS Office Programmen
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