Kultursommer Artern Herzliche Einladung zum Nachmittagsmatinee Sonntag, den 29.08.2021 um 15 Uhr - Eintritt frei - Stadt Artern

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Kultursommer Artern Herzliche Einladung zum Nachmittagsmatinee Sonntag, den 29.08.2021 um 15 Uhr - Eintritt frei - Stadt Artern
Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang

                                 der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen,
                                     Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf

        Kultursommer Artern
        Herzliche Einladung zum Nachmittagsmatinee
                      Artern, Veitskirche
       Sonntag, den 29.08.2021 um 15 Uhr - Eintritt frei -

Christine Bernhardt, Götz Schneegaß, Fritz-Dieter Kupfernagel und Musikdirektor
Reinhardt Naumann lassen Lieblingsmelodien und literarische Stücke erklingen.

Ganz nach Emile Zola „Die Frau herrscht durch Bitten, durch Befehle der Mann.
Sie, wenn sie will, er, wenn er kann.“ muss das Loblied auf die Damen gesungen
oder in Worte gefasst sein.
Viele erfahrene Komponisten und Texter wie Tucholsky, Ringelnatz, Lessing,
Mozart, Natschinski u.a. liefern den Stoff, um Sie amüsant und freudvoll unterhal-
ten zu können.
Kultursommer Artern Herzliche Einladung zum Nachmittagsmatinee Sonntag, den 29.08.2021 um 15 Uhr - Eintritt frei - Stadt Artern
Amtsblatt                                                                                    -2-                                 Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang
                                                                                                 Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten (KOBB)
    Wichtige Mailadressen und Telefonnummern
                                                                                                 Polizeihauptmeister Herr Mädel............................... Tel. 36 44 21
                                                                                                 Di von 09.00 bis 18.00 Uhr -                 Markt 14, 06556 Artern
  Notrufe
  Polizei .................................................................36 10 / 1 10                        Mailadressen und Telefonnummern
  Feuerwehr ......................................................................1 12                            der Ortschaftsbürgermeister
  Medizinischer Notdienst ..........................................11 61 17
  Notdienstsprechstunde:
  DRK-Manniske-Krankenhaus Bad Frankenhausen                                                     Artern     obm-artern@artern.de        0172 / 81 55 529
  Mi, Fr:                                                         16.00 - 19.00 Uhr              Heygendorf obm-heygendorf@artern.de 0152 / 28 66 44 08 u.
  Sa, So, Feier- u. Brückentage,                                                                                                       0 34 66 / 31 99 09
  24.12, 31.12.:                                                  10.00 - 16.00 Uhr              Voigtstedt obm-voigtstedt@artern.de   0 34 66 / 32 27 03
  Frauenhaus Sondershausen ......................0175 / 82 92 967                                Schönfeld  obm-schoenfeld@artern.de    0 172 / 37 42 379
  Notfalldienste
  Rettungsleitstelle Nordhausen.............03632 / 59330 od. 31                                         Sprechzeiten der Ortschaftsbürgermeister
  Kyffhäuser Abwasser- und
  Trinkwasserverband ..................................0172 / 7 98 54 90                         Artern, (Oberer Hof)                                Di von 17.00 bis 18.00 Uhr
  Abwasserzweckverband                                                                           Heygendorf                                          Di von 17.00 bis 18.00 Uhr
  „Thüringer Pforte“ Oldisleben ...................0172 / 8 66 35 18                             Voigtstedt                                          Di von 17.00 bis 18.30 Uhr
  Mitnetz Strom ..............................................0800 2 30 50 70                    Schönfeld                                                     (nur telefonisch)
  Mitnetz Gas .................................................0800 2 20 09 22
  Mitgas ........................................................0800 / 6 86 11 77                               Telefonnummern der Gemeinden
                                                                                                 Borxleben .......................................................0 34 66 / 31 99 01
                                   Stadt Artern                                                  Gehofen ............................0172 / 3567827 u. 0 34 66 / 33 94 98
                                                                                                 Kalbsrieth .......................................................0 34 66 / 30 22 22
Verwaltungsgebäude: Rathaus, Markt 14,                                                           Mönchpfiffel / Nikolausrieth ................................0 34 6 52 / 2 13
E-mail: info@artern.de, homepage: www.artern.de                                                  Reinsdorf ...........................................................0163/ 42 03 939
Sprechzeiten:
Montag              8.00-12.00 Uhr                                                                 Sprechzeiten der Bürgermeister in den Gemeinden
Dienstag            8.00-12.00 u. 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch            geschlossen                                                                  Borxleben                                           Di von 16.30 bis 18.00 Uhr
Donnerstag          8.00-12.00 u. 13.00-15.30 Uhr                                                Mönchpfiffel-Nikolausrieth                          Di von 16.30 bis 18.00 Uhr
Freitag             8.00-12.00 Uhr                                                               Gehofen                                             Di von 17.30 bis 18.30 Uhr
                                                                                                 Kalbsrieth                                          Di von 18.00 bis 19.30 Uhr
Stadt Artern                                                                                     Reinsdorf                                           Di von 18.30 bis 19.30 Uhr
Tel.: (Zentrale)..................................................... 34 66 / 32 55- 0
Fax: (Sekretariat) ..........................................................32 55 50                             Kindertagesstätten Stadt Artern
Fax: (Einwohnermeldeamt) ..........................................32 55 42
Fax: (Standesamt).........................................................32 55 47               Kindergarten Magdalenenstraße
Sekretariat Bürgermeister ..............................................32 55 10                 Magdalenenstraße 2 ......................................................30 24 96
Leiter Hauptamt ..............................................................32 55 55           Kindertagesstätte „Bummi“
Kämmerer .......................................................................32 55 18         Einbecker Straße 7 ........................................................32 00 98
Leiterin Bauamt ..............................................................32 55 22           Kinderhaus „Regenbogen“
Leiter Ordnungsamt ........................................................32 55 26              An der Promenade ........................................................32 16 79
Soziales ..........................................................................32 55 43      Heygendorf: Kindertagesstätte „Riethspatzen“
Einwohnermeldeamt .......................................................32 55 41                Helmestraße 4 .................................................0 34 66 / 31 99 05
Einwohnermeldeamt .......................................................32 55 38                Voigtstedt: Kindertagesstätte „Am Storchennest“
Stadtkasse .....................................................................32 55 40         Rosengasse 21 a ............................................0 34 66 / 32 27 04
Stadtkasse/Mahnwesen .................................................32 55 39
Finanzen/Kasse ..............................................................32 55 11                          Kindertagesstätten der Gemeinden
VO/Kasse ......................................................................32 55 17
Steuern ..........................................................................32 55 15       Gehofen: Kindertagesstätte „Sonnenblume“
Steuern ...........................................................................32 55 16      Gerstengarten 14 ..............................................0 34 66 / 3 11 79
Liegenschaften ...............................................................32 55 34           Kalbsrieth: Kindertagesstätte „Zwergenland“
Liegenschaften ..............................................................32 55 31            Hofgasse 88 ....................................................0 34 66 / 32 23 48
Ordnungsamt ..................................................................32 55 28           Reinsdorf: Kindertagesstätte „Kindernest“
Bauamt ..........................................................................32 55 27        Krumme Straße 2 ..............................................0 34 66 / 3 12 66
Bauamt/Stadtsanierung ................................................32 55 23
(Di. 13. 00 - 18.00 Uhr nur nach tel. Terminvereinbarung)                                                                   Schuleinrichtungen
Standesamt/Urkundenstelle ...........................................32 55 24
Sitzungsdienst ................................................................32 55 30          Grundschule
Personal .........................................................................32 55 36       H.-Hoffmann-v.-Fallersleben-Straße 1 ...........................30 22 43
Archiv .............................................................................32 55 35     Staatliche Gemeinschaftsschule
Feuerwehrtechnisches Zentrum FTZ                                                                 J.G. Borlach, Am Königstuhl 9 .........................................33 66 0
Hüttenstraße 7 ................................................................32 49 78          Staatl. regionales Förderzentrum Artern,
Feuerwehrstützpunkt Salzdamm 46a .............................30 24 35                           Kirchstr. 5/6 ....................................................................33 92 44
Stadtinformation, über Uwe Hagel, Markt 2....................32 27 10                            Stiftung Finneck, Finneck-Werkstätten,
Stadtbibliothek, Einbecker Str. 8 .....................................32 49 87                  Otto-Brünner-Str. 8 .................................7 40 130 / Fax 74 01 31
Bauhof u. Friedhofsverwaltung, Sangerh. Str. 12 d.........30 49 48                               Volkshochschule
Fax ..................................................................................33 98 66   Puschkinstr. 58 ............................................................7 40 75 10
Mo-Do 08.00 - 12.30 Uhr u. 13.00 - 15.30 Uhr,
Mi geschl., Fr 08.00 - 11.30 Uhr,
Sole-Schwimmbad, Saline..............................0160 / 95 87 27 66
                                                                                                                                   Bürgerbüro
IHK Büro, Puschkinstraße 58                                                                      Bürgerbüro, Artern, An d. Promenade 10 .......................74 19 50
(jeden 2. - 4. Donnerstag im Monat) ...................03631 / 9 08 20
Kultursommer Artern Herzliche Einladung zum Nachmittagsmatinee Sonntag, den 29.08.2021 um 15 Uhr - Eintritt frei - Stadt Artern
Amtsblatt                                                                                  -3-                                    Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang

                Thüringer Landesamt für                                                                                               Zahnärzte
          Bodenmanagement und Geoinformation
                                                                                               Zahnärztin D. Kircheis, R.-Breitscheid-Straße 2 ............30 22 90
Katasterbereich Artern,                                                                        Dipl.-Stom. Isa Griebsch, Harzstraße 25 .......................32 23 11
Alte Poststraße 10 ......................................... 03 61 / 57-4 18 40                Dr. med. dent. Anne Griebsch, Harzstraße 25 ................32 23 11
............................................................ Fax 03 61 / 57-4 18 42 22         Dipl.-Stom. Ronald Landes, Harzstraße 16 ...................30 24 46
                                                                                               Dr. med. Wolfgang Reymann, Passage am Markt .........30 25 04
             Beratungs- und Begegnungsstätten                                                  Dipl.-Stom. Antje Kulas, Leipziger Straße 17 ...................3 10 22
Begegnungsstätte „Zum Lebensbaum“,
Wasserstraße 15-17 .......................................................33 97 50
Beratungsstelle für Selbsthilfe,                                                                                                   Zahntechnik
An der Promenade 10 ...................................................74 19 41
Pro Familia, Wasserstr. 1 ................................................32 20 64             Robert Wohland GmbH, Domacker 2 ............................36 46 80
Suchtberatung des Diakonischen Werkes,                                                         Flemming Dental Zahntechnik Artern, Saline 3 .............30 23 56
Fräuleinstr. 12 ................................................................32 20 76
VdK, Leipziger Str. 17 .....................................................32 17 70
Beratungsstelle u. Familienentlastender Dienst
                                                                                                 Apotheken / Physiotherapie / Pflegedienste / Hospiz-
der Lebenshilfe, Einbecker Str. 8 ....................................32 28 38                   Alten- und Pflegeheime / Logopädie / Ergotherapie /
Volkssolidarität Artern e.V., Leipziger Str. 32 ..................30 24 63
Thür. Arbeitsloseninitiative (TALI) - Soziale Arbeit - e.V.,                                   Engel-Apotheke, Markt 13 ..............................................30 24 77
Straße der Jugend 12a ..................................................32 25 92               Löwen-Apotheke, Nordhäuser Straße 9 .........................30 24 88
Suppenküche der TALI ..................................................32 25 92                Physiotherapie G. Peter, Schlossstr. 5 ...........................30 22 95
Freizeitzentrum ..............................................................30 28 59         Physiotherapie Hübner/Lerch, Puschkinstraße 57 ...........3 10 73
Jugendberufshilfe Thüringen e.V.,                                                              Physiotherapie Heike Brock, Wasserstraße 7.................33 90 11
Kompetenzagentur Ritterstr. 8d (Oberer Hof) ..0160 / 7 18 14 08                                Priv. Pflegedienst „Humanitas“, Promenade 15/16 .........31 98 29
Soziale Dienste der Justiz, Bewährungs- und Gerichtshilfe,                                     Priv. Pflegedienst „Ingari“, Wasserstraße 25 ..................32 11 11
Rudolf-Breitscheid-Straße 22 .........................................36 44 33                 Pflegedienst Trägerwerk Soziale Dienste,
ThINKA Artern, Einbecker Str. 6 .................................7 40 44 57                    Wasserstraße 16/17 .......................................................33 97 40
                                                                                               Pflegedienst der Volkssolidarität,
                       Abwasserzweckverbände                                                   Leipziger Straße 24 ........................................................30 24 63
                                                                                               DRK-Pflegedienst, Puschkinstraße 23 ..........................33 71 20
Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband (KAT)                                              Tagespflege „Schmückeblick“ Claudia Funda
Am Westbahnhof, 06556 Artern                                                                   Brauereistraße 3 ..........................................................74 07 989
Telefon .................................................................0 34 66 / 32 90       Hospiz-Dienst, Harzstraße 16 ..........................0172 / 3 58 79 68
Telefax ............................................................0 34 66 / 32 91 00         AWO Pflegeheim „Haus Anna am Park“,
E-Mail ............................................................info@kat-artern.de          Straße der Jugend 3 ....................................................7 43 85 00
Sprechzeiten:                                                                                  DRK-Altenheim, Einbecker Str. 9 .....................................3 37 50
Dienstag                                       9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr              Logopädische Praxis B. Heyser, Schlossstraße 15 ........30 22 40
Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ (AZV)                                                  Ergotherapiepraxis, Leipziger Str. 29 .............................32 49 11
Karl-Marx-Str. 12, 06578 Oldisleben                                                            Ergotherapie „Einklang‘: Herrnstraße 4 .......................7 43 96 15
E-Mail ..........................................info@azv-thueringer-pforte.de                 Praxis f. Ergotherapie, A. Sieler, Leipziger Straße 33 .....74 08 90
Sprechzeiten:
Dienstag                                       9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag                                                                  9.00 - 12.00 Uhr
Telefonnummern der Geschäftsstelle                                                                Ärzte, Zahnärzte, medizinische Einrichtungen
Fax ..................................................................03 46 73 / 9 14 62
Gebührenerhebung / Kasse ...........................03 46 73 / 9 14 61                         Gehofen:
Werkleiter .......................................................03 46 73 / 9 98 77           Physiotherapie Edda Haustein
Finanzen ..........................................................03 46 73 / 9 98 78          Bahnhofstraße 21 ............................................0 34 66 / 32 06 91
Niederschlagswasser/Fäkalschlammentsorgung 03 46 73 / 9 14                                     Reinsdorf:
63                                                                                             Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld
Allgemeine Verwaltung / Sekretariat ...............03 46 73 / 9 98 79                          Hauptstraße 98 ................................................0 34 66 / 30 27 37
Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden                                         Zahnarzt Dr. Norbert Pfrogner
unter folgender Rufnummer angezeigt werden:                                                    Bergstraße 5 ....................................................0 34 66 / 30 29 18
...........................................................................0172 / 8 6635 18    Physiotherapie und Bäderpraxis Brigitte Helmboldt
                                                                                               Reihe 7 ..............................................................0 34 66 / 3 12 54
                       Ärzte • Allgemeinmedizin
Facharzt Gerhard Gottelt, Schillerstr. 65.........................30 26 73
Facharzt Stephan Gottelt, Schillerstr. 65 ........................30 26 73
Dipl.-Med. Jürgen Sonnefeld, Puschkinstr. 52 ................32 11 83                                      Impressum
                                     Fachärzte                                                   Amtsblatt der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth,
                                                                                                 Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf
FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Frau Jessica Reimann,                                    Herausgeber: Stadt Artern und die Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfif-
                                                                                                 fel-Nikolausrieth und Reinsdorf Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Fol-
Fräuleinstraße 8..............................................................32 24 44           gen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0,
                                                               www.fraeuleinstrasse.de           Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen Teil: Die Bürgermeister für ihren terri-
                                                                                                 torialen Bereich: Blümel, (Artern) Franke (Borxleben), Koch (Gehofen), Ludwig (Kalbsrieth),
Dipl.-Med. Jens Thieme, Hautarzt,                                                                Kummer (Mönchpfiffel-Nikolausrieth), Schmidt (Reinsdorf) Verantwortlich für nichtamtli-
Puschkinstraße 37 ............................................................3 10 97            chen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Verantwortlich für den Anzeigenverkauf:
                                                                                                 Adina Thielicke, erreichbar unter Tel.: 0175 / 1168550, E-Mail: a.thielicke@wittich-langewie-
FÄ f. Augenheilkunde Frau D. Wagner,                                                             sen.de und Petra Helbing, erreichbar unter Tel.: 0174 / 9257020, E-Mail: p.helbing@wittich-
Nordhäuserstr. 13 ........................................................3 64 47 60             langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der
                                                                                                 Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
Priv.-Doz. Dr. med. Ulrich Lotze, FA für Innere Medizin,                                         Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für An-
Wasserstr. 18 ...............................................................7 40 20 20          zeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen
                                                                                                 Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene
Praxis Peschka, Anne Peschka, FÄ für HNO,                                                        HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können
Alexander F. Peschka, FA für Innere Medizin                                                      Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Des-
                                                                                                 halb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezüg-
mit hausärztlicher Tätigkeit                                                                     liche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise
Notfall- und Intensivmedizin, Infektiologie                                                      Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbrei-
                                                                                                 tungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und
Puschkinstraße 61 ........................................................740 44 04              gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell
...............................................................................Fax 740 44 05     abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die
                                                                                                 jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich.
Kultursommer Artern Herzliche Einladung zum Nachmittagsmatinee Sonntag, den 29.08.2021 um 15 Uhr - Eintritt frei - Stadt Artern
Amtsblatt                                                         -4-                         Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang
                                                                      Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt, Kinder bis zum vollen-
    Amtliche Bekanntmachungen der                                     deten 18. Lebensjahr haben für den Rest der Saison 2021 im
                                                                      Soleschwimmbad Eintritt frei.
     Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
                                                                         Vollzug der Verordnung zum Schutz der
Bekanntgabe gefasster Beschlüsse des                                    Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen
Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses                                  Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung)
des Stadtrates der Stadt Artern
                                                                                  in der Fassung vom 27. Juni 2016
Der Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss des Stadtrates der            (BGBl. I. S. 1483) i. V. m. der Delegierten Verordnung
Stadt Artern hat in seiner 14. Sitzung am 06.07.2021 die nachfol-                     2020/689 der Kommission
genden Beschlüsse gefasst.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im            Anordnung von Untersuchungen und Bestimmungen
Einzelnen, kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern wäh-                     zum Verbringen von Rindern
rend der allgemeinen Dienstzeit erfolgen.                             Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des (VLÜA)
Beschluss-Nr. 0061-07/2021                                            Kyffhäuserkreis erlässt gegenüber den Haltern, die ihre Rinder
Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom              im Kyffhäuserkreis halten, folgende
06.04.2021                                                                                  Allgemeinverfügung
Der Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss des Stadtrates der
                                                                      I.
Stadt Artern bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über
                                                                      Rinderhalter haben sicherzustellen, dass jedes neugeborene
die Sitzung vom 06.04.2021 in der vorgelegten Fassung ohne
                                                                      Kalb an einer nach oder gleichzeitig mit der amtlichen Kenn-
Hinweise und Ergänzungen.                                             zeichnung, aber nicht später als 20 Tage nach der Geburt (post-
Beschluss-Nr. 0062-07/2021                                            partum) entnommenen Probe negativ auf BVDV-Antigen oder
Bestätigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom              -Genom getestet wird.
04.05.2021                                                            II.
Der Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss des Stadtrates der          Sofern die Untersuchungen nach Tenorpunkt I nicht möglich sind,
Stadt Artern bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über   sind zur Erlangung des Status „frei von BVD“ des Betriebes nach
die Sitzung vom 04.05.2021 in der vorgelegten Fassung ohne            Vorgaben der zuständigen Behörde des Kyffhäuserkreises die
Hinweise und Ergänzungen.                                             Rinder des Bestandes serologisch auf Antikörper gegen BVDV
                                                                      zu untersuchen. Die serologischen Tests zum Nachweis von An-
Bekanntgabe gefasster Beschlüsse                                      tikörpern gegen BVDV sind innerhalb eines Zeitraums von min-
                                                                      destens 12 Monaten mindestens dreimal in Zeitabständen von
des Ortschaftsrates Heygendorf                                        mindestens vier Monaten an Proben durchzuführen, die jeweils
Der Ortschaftsrat Heygendorf hat in seiner 15. Sitzung am             von fünf Rindern (bei geringerer Zahl gehaltener Rinder von allen
20.07.2021 nachfolgenden Beschluss gefasst.                           Rindern) entnommen wurden, die vor der Testung mindestens
Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses           drei Monate im Betrieb gehalten wurden. Sofern die Rinder des
im Einzelnen, kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern          Betriebes in getrennten Gruppen ohne unmittelbaren Kontakt zu-
während der allgemeinen Dienstzeit erfolgen.                          einander gehalten werden, muss die entsprechende Anzahl von
                                                                      Tieren aus jeder Gruppe getestet werden.
Beschluss-Nr. 0034-07/2021
Bestätigung der Niederschrift der Ortschaftsratssitzung, öf-          III.
fentlicher Teil vom 25.05.2021                                        Sofern der Status „frei von BVD“ bereits für einen Betrieb erreicht
                                                                      worden ist, ist es zur Aufrechterhaltung des Status „frei von BVD“
Der Ortschaftsrat Heygendorf bestätigt die Niederschrift über die
                                                                      alternativ zum Tenorpunkt I auch möglich, dass von der zustän-
Sitzung vom 25.05.2021 in der vorgelegten Fassung ohne Hin-
                                                                      digen Behörde je Einzelfall erlaubt werden kann, dass die sero-
weise und Ergänzungen.
                                                                      logische Tests zum Nachweis von Antikörpern gegen BVDV mit
                                                                      Negativbefund mindestens jährlich an Proben durchgeführt wer-
Bekanntgabe gefasster Beschlüsse                                      den, die von fünf Rindern (bei geringerer Zahl gehaltener Rin-
des Ortschaftsrates Artern                                            der von allen Rindern) entnommen wurden, die vor der Testung
                                                                      mindestens drei Monate im Betrieb gehalten wurden. Sofern die
Der Ortschaftsrat Artern hat in seiner 22. Sitzung am 22.07.2021      Rinder des Betriebes in getrennten Gruppen ohne unmittelbaren
den nachfolgenden Beschluss gefasst.                                  Kontakt zueinander gehalten werden, muss die entsprechende
Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses           Anzahl von Tieren aus jeder Gruppe getestet werden. Sofern der
im Einzelnen, kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern          Status „BVD-unverdächtig“ gemäß der BVDV-Verordnung am 21.
während der allgemeinen Dienstzeit erfolgen.                          April 2021 für den Betrieb erreicht war, gilt der Betrieb als „frei
                                                                      von BVD“.
Beschluss-Nr. 0029-07/2021
Bestätigung der Niederschrift der Ortschaftsratssitzung, öf-          IV.
fentlicher Teil vom 24.06.2021                                        Sofern trächtige Muttertiere in Rinder haltende Betriebe in Thü-
Der Ortschaftsrat Artern bestätigt die Niederschrift über die Sit-    ringen verbracht werden sollen, müssen sie aus Beständen, die
zung vom 24.06.2021 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise          den Status „frei von BVD“ gemäß Art. 18 der Delegierten Verord-
und Ergänzungen.                                                      nung (EU) 2020/ 689 aufweisen, stammen,
                                                                      a. wo die in Tenorpunkt III genannten serologischen Tests in-
                                                                          nerhalb der letzten vier Monate mit Negativbefund an min-
Bekanntgabe gefasster Beschlüsse                                          destens fünf Tieren jeder Gruppe durchgeführt wurden, mit
des Stadtrates der Stadt Artern                                           denen die trächtigen Rinder gemeinsam gehalten wurden,
Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner 17. Sitzung am                oder
02.08.2021 der nachfolgende Beschluss gefasst.                        b. wo sie, sofern sie mindestens 150 Tage trächtig sind, indi-
Die Einsichtnahme in den Wortlaut des gefassten Beschlusses               viduell mit negativem Ergebnis auf BVDV-Antikörper unter-
im Einzelnen sowie in der Niederschrift des öffentlichen Teils            sucht worden sind.
kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der all-       V.
gemeinen Dienstzeit erfolgen.                                         Die Rinder eines Betriebes mit einem BVDV-positiven Ergebnis
Beschluss-Nr. 0144-08/2021                                            unterliegen einer Verbringungssperre auf Grundlage § 38 Abs.
Diskussion und Beschlussfassung zum freien Eintritt für               11 TierGesG i.V.m. § 6 Nr. 18 TierGesG.
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr für den Rest der            Durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des
Saison 2021 in das Soleschwimmbad Artern                              Kyffhäuserkreises wird die
Kultursommer Artern Herzliche Einladung zum Nachmittagsmatinee Sonntag, den 29.08.2021 um 15 Uhr - Eintritt frei - Stadt Artern
Amtsblatt                                                        -5-                         Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang
Verbringungssperre aufgehoben, wenn der Status „frei von BVD“        Einhaltung der Verbringungsvoraussetzungen werden durch die
wieder zuerkannt wurde.                                              zuständige Behörde mit Hilfe von TRACES Classic oder TRA-
VI.                                                                  CES NT vor Einstallung zu prüfen.
Zur Abklärung von Verdachtsfällen und zum Nachweis von Ab-           XII.
wesenheit des BVD-Virus sind nach Anweisung des zuständigen          Zur Überwachung der Freiheit der Rinder haltenden Betriebe in
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuser-           Thüringen von BVDV-Infektionen und zur Vorbereitung auf die
kreises folgende Untersuchungen zur Bestimmung des Status            künftige serologische Überwachung auf BVDV-Antikörper des
„frei von BVD“ der betreffenden Rinder durchzuführen und nach-       Status „frei von BVD“ gemäß Anhang IV Teil VI Kapitel 1 Abschn.
folgende Anforderungen einzuhalten:                                  2 Nr. 1 c, iii der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 hat je-
a. bei nicht tragenden Rindern:                                      der Halter von Rindern ab einem von der zuständigen Behörde
     i. durch eine negative Untersuchung auf BVDV-Antigen            festgelegten Zeitpunkt jährlich eine nach behördlicher Vorgabe
          oder -Genom oder                                           bestimmte Stichprobe von Rindern seines Betriebes blut- oder
     ii. sofern sie in der Vergangenheit negativ auf BVDV-An-        milchserologisch auf BVDV-Antikörper untersuchen zu lassen.
          tigen oder -Genom untersucht wurden, durch ein min-        XIII.
          destens 40 Tage dauerndes Verbleiben im Betrieb nach       Die sofortige Vollziehung der Ziffern I, II, III, IV, V und XI wird
          Entfernung des/der letzten BVDV-positiven Rindes aus       angeordnet.
          dem Betrieb.
                                                                     XIV.
     bei tragenden Rindern, die in der Vergangenheit negativ auf
                                                                     Die Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 31.12.2021. Es be-
     BVDV-Antigen oder -Genom untersucht wurden, durch
                                                                     steht der Vorbehalt der Verlängerung der Befristung.
     i. ein Verbringungsverbot bis nach der Abkalbung oder
     ii. eine negative serologische Untersuchung zum Nach-           XV.
          weis auf Antikörper gegen BVDV nach dem 150. Träch-        Es besteht ein Widerrufsvorbehalt.
          tigkeitstag oder                                           XVI.
     iii. die Vorlage eines positiven Befundes einer serologi-       Die Allgemeinverfügung vom 17.12.2020 wird widerrufen und
          schen Untersuchung zum Nachweis auf Antikörper ge-         durch diese
          gen BVDV, die vor der Belegung bzw. Besamung, die der      Allgemeinverfügung mit dem Aktenzeichen - TS 34/21 - ersetzt.
          gegenwärtigen Trächtigkeit vorausging, durchgeführt
          wurde.                                                     XVII.
                                                                     Diese Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Be-
VII.                                                                 kanntmachung folgenden Tag wirksam.
Der Status „frei von BVD“ jedes Betriebes mit einem BVDV-
                                                                     XVIII.
positiven Ergebnis der virologischen Untersuchung auf BVDV-
                                                                     Diese Verfügung ergeht kostenfrei.
Antigen oder -Genom, der als bestätigter Fall nach Art. 9 Absatz
2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 festgestellt wurde,       Diese Allgemeinverfügung sowie die Begründung für diesen
wird aberkannt. Ziffer V des Tenors bleibt unberührt.                Erlass können im Landratsamt des Kyffhäuserkreises, Veteri-
VIII.                                                                när- und Lebensmittelüberwachungsamt, Edmund-König-Str. 7,
Der Status „frei von BVD“ jedes Betriebes wird weiterhin aber-       99706 Sondershausen sowie auf der Homepage des Landrat-
kannt, wenn eine oder mehrere Anforderungen an Verbringun-           samtes eingesehen werden.
gen und Untersuchungen gemäß Anhang IV Teil VI Abschnitt             Rechtsbehelfsbelehrung
2 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 nach Ablauf von           Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zu-
neun Monaten nicht erfüllt sind.                                     stellung Widerspruch beim Landratsamt Kyffhäuserkreis erho-
IX.                                                                  ben werden. Der Widerspruch kann
Ausnahmen von der Verbringungssperre gemäß Ziffer V oder VI          1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Kyffhäu-
können durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt               serkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen,
des Kyffhäuserkreises für Einzeltierverbringungen, sofern die        2. durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer
Vorgaben des Tenorpunktes VI nicht entgegenstehen, geneh-                 Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz an
migt werden, sofern die zu verbringenden Tiere unmittelbar zur            landratsamt@kyffhaeuser.de-maiLde erhoben werden.
Schlachtung transportiert werden oder wenn folgende Anforde-
                                                                     Hinweis: Durch einfache E-Mail kann nicht formgerecht Wider-
rungen erfüllt sind:
                                                                     spruch erhoben werden!
Die zu verbringenden Tiere weisen ein negatives Untersu-
chungsergebnis auf BVDV-Antigen oder -Genom auf und                  gez. Dr. Wolf
a. werden einer 21-tägigen Quarantäne unterzogen und sind im         Amtsleiter
    Falle von trächtigen Rindern mithilfe einer in der amtlichen
    Methodensammlung beschriebenen Methode bei einer nach            Bekanntmachung der Gemeindebehörde
    mindestens 21 Tagen der Quarantäne entnommenen Pro-
    be mit negativem Ergebnis auf BVDV-Antikörper untersucht
    worden, oder                                                     über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
b. sind vor der Verbringung oder im Falle von trächtigen Rin-        und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum
    dern vor der Besamung oder Belegung, die der gegenwär-           20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021
    tigen Trächtigkeit voranging, positiv auf Antikörper gegen
                                                                     1.
    BVDV getestet worden.
                                                                     Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die
X.                                                                       Stadt Artern mit den Ortsteilen Heygendorf, Schönfeld
Die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 10 der Verordnung                 und Voigtstedt
(EU) 2016/429 sind durch jeden Rinderhalter einzuhalten. Grund-          sowie den Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth,
lage ist der Thüringer Leitfaden „Praxishinweise zur Biosicherheit       Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf
in Rinder haltenden Betrieben“ (Stand 2016). Die Einhaltung der      wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der all-
Basis-Anforderungen des Leitfadens wird mindestens alle zwei         gemeinen Öffnungszeiten
Jahre amtlich überprüft. Eine Verknüpfung der Biosicherheits-
kontrollen mit anderen Kontrollschwerpunkten / -anlässen bleibt      Montag           08.00 Uhr - 12.00 Uhr
den zuständigen Überwachungsbehörden vorbehalten.                    Dienstag         08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
                                                                     Mittwoch         geschlossen
XI.
Rinder aus anderen Mitgliedsstaaten und/oder Drittländern dür-       Donnerstag       08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
fen nur mit einer jeweils gültigen Veterinärbescheinigung, sofern    Freitag          08.00 Uhr - 12.00 Uhr
die Voraussetzungen des Anhang IV Teil VI Kapitel 1 Abschnitte       für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
1 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2020/ 689 (sie-        Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit
he unter Hinweise Nummer 5) erfüllt sind, eingestallt werden. Die    der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da-
Kultursommer Artern Herzliche Einladung zum Nachmittagsmatinee Sonntag, den 29.08.2021 um 15 Uhr - Eintritt frei - Stadt Artern
Amtsblatt                                                        -6-                         Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang
ten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder     6.
Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ein-      Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
getragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaub-         - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
haft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvoll-       - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
ständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht
                                                                     - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu-
auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahl-
                                                                          rückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
berechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß
§ 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.               - ein Merkblatt für die Briefwahl.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-          Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für
führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.      einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Emp-
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist        fangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen
oder einen Wahlschein hat.                                           Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person
2.                                                                   nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Ge-
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,     meindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich
kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl,           zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
spätestens am 10.09.2021 bis 12.00 Uhr                               auszuweisen.
bei der Stadtverwaltung Artern, Einwohnermeldeamt, Markt             Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei-
14, 06556 Artern Einspruch einlegen. Der Einspruch kann              ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist,
schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt wer-    kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person be-
                                                                     dienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet ha-
den.
                                                                     ben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe
3.
                                                                     einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
                                                                     Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung,
erhalten bis spätestens zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichti-
                                                                     die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe-
gung.                                                                stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtig-
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl-      ten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der
berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeich-         Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der
nis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahl-   Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl
recht nicht ausüben kann.                                            einer anderen Person erlangt hat.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis         Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Brief-       Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angege-
wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach-           bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am
richtigung.                                                          Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
4.                                                                   Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im                        ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut-
     Bundestagswahlkreis 189                                         schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf
     (Eichsfeld, Nordhausen, Kyffhäuserkreis)                        dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbe-              Artern, 17.08.2021
zirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.            gez. Uhlmann
5.                                                                   Wahlverantwortlicher
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig-        Wahlbekanntmachung
     ter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-         1.
     rechtigter,                                                     Am 26.September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bun-
     a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden             destag statt.
           die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeich-      Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
           nis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung bis zum        2.
           05.09.2021 oder die Einspruchsfrist gegen das Wähler-     Die Stadt Artern ist in 7 Wahlbezirke eingeteilt.
           verzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung        Die Wahlräume werden wie folgt eingerichtet:
           bis zum 10.09.2021 versäumt hat,                          Stimmbezirk 1:
     b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach          Oberer Hof (Ritterstraße 8d) - barrierefrei
           Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundes-
           wahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1     Borlachweg                     Nordstraße
           der Bundeswahlordnung entstanden ist,                     Breite Gasse                   Quergasse
     c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge-           Dunkle Straße                  Ritterstraße
           stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss    Gabelstraße                    Saline
           des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde-       Gerade Straße                  Salinestraße
           behörde gelangt ist.                                      Geschwister-Scholl-Platz       Salzdamm
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage-          Glinz                          Schenkstraße
nen Wahlberechtigten bis zum 24.09.2021, 18.00 Uhr bei der           Grabenstraße                   Solsteg
Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch bean-        Helmweg                        Straße der Jugend
tragt werden.                                                        Krumme Straße                  Tränkestraße
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen      Neue Straße                    Wertherstraße
des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie-
rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlta-        Stimmbezirk 2:
ge, 15.00 Uhr, gestellt werden.                                      Kindertagesstätte Bummi (Einbecker Straße 7) - barrierefrei
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-
tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage        Am Eilertsberg                 Heinrich-Hoffmann-
vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.                                       von-Fallersleben-Straße
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtig-           Am Königsstuhl                 Hüttenstraße
te können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen           Am Bahnhof                     Lange Hohle
Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis         An der Promenade               Lindenstraße
zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.                                    Bergstraße                     Mittelfeld
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage ei-      Bonifatiusstraße               Novalisstraße
ner schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech-         Brauereistraße                 Querfurter Straße
tigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der An-     Einbecker Straße               Rudolf-Breitscheid-Straße
tragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Kultursommer Artern Herzliche Einladung zum Nachmittagsmatinee Sonntag, den 29.08.2021 um 15 Uhr - Eintritt frei - Stadt Artern
Amtsblatt                                                        -7-                        Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang
Friedrich-Fröbel-Straße       Schwedenstraße                         Der Wähler gibt
Goldene Aue                   Sankt-Veits-Straße                     seine Erststimme in der Weise ab,
Gräfin-Sara-Straße            Steile Hohle                                dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)
Gustav-Adolf-Straße           Untere Rudolf-Breitscheid-Straße            durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere
Hans-Christian-Göthe-Straße   Weinberg                                    Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gel-
                                                                          ten soll,
Stimmbezirk: 3                                                       und seine Zweitstimme in der Weise,
Rathaus (Markt 14) - barrierefrei                                         dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)
                                                                          durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere
Alte Poststraße               Mühlwerder                                  Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie
Am Solgraben                  Reinsdorfer Straße                          gelten soll.
Am Westbahnhof                Sangerhäuser Straße                    Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahl-
Ankerallee                    Schafgasse                             raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet
Das Untere Talfeld            Schloßstraße                           und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht
Dorfstraße                    Schönfelder Straße                     erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder ge-
Fräuleinstraße                Sumpf                                  filmt werden.
Harzstraße                    Sündergasse                            4.
Herrnstraße                   Talstraße                              Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
                                                                     erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
Hinterm Rathaus               Thomas-Müntzner-Straße
                                                                     im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das
Johannisstraße                Unstrutstraße                          ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Marinen-Kirchstraße           Wasserstraße                           5.
Kleine Weide                  Weide                                  Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
Lerchenweg                    Weststraße                             Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
Markt                                                                a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses
                                                                          Wahlkreises oder
Stimmbezirk 4:
Volkshochschule (Puschkinstraße 58) - barrierefrei                   b) durch Briefwahl
                                                                     teilnehmen.
August-Bebel-Straße            Nordhäuser Straße                     Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebe-
Franz-Schubert-Straße          Pestalozziplatz                       hörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzette-
Gebrüder-Engelhardt-Straße     Puschkinstraße                        lumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen
Goetheplatz                    Rosa-Luxemburg-Straße                 und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen
Hermann-Franke-Straße          Rosenweg                              Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein
                                                                     so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
Karl-Hühnerbein-Straße         Schillerstraße
                                                                     Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00
Karl-Liebknecht-Straße         Voigtstedter Straße                   Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stel-
Leipziger Straße               Weinbergstraße                        le abgegeben werden.
Luisenstraße                   Zum Gerichtsrain                      6.
Magdalenenstraße                                                     Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
                                                                     persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen
Stimmbezirk 5:                                                       Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs.
Schönfeld - Dorfgemeinschaftshaus                                    4 des Bundeswahlgesetzes).
(Schönfelder Harzstraße 2a) - nicht barrierefrei                     Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei-
Stimmbezirk 6:                                                       ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist,
Heygendorf - Turnhalle (Kolonie 137c) - barrierefrei                 kann sich hierzu Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hil-
                                                                     feleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom
Stimmbezirk 7:                                                       Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent-
Voigtstedt - Brunnenschenke         (Alte   Schenkstraße   8a)   -   scheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter
barrierefrei                                                         missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmende
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der       Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt
Zeit vom 23.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt worden sind, sind       oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson
der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahl-          besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
berechtigte zu wählen hat.                                           Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergeb-       Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei-
nisses um 18.00 Uhr in 06556 Artern, Markt 14 (Rathaussaal)          heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt
zusammen.                                                            wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der
3.                                                                   Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäu-
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe-           ßerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme ab-
                                                                     gibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Straf-
zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
                                                                     gesetzbuches).
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personal-
ausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.                        Artern, 17.08.2021
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.         Uhlmann
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei     Wahlverantwortlicher
Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
    der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter
    Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen-
    det, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außer-
    dem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewer-
    bers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeich-
    nung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver-
    wenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf
    Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der
    Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Kultursommer Artern Herzliche Einladung zum Nachmittagsmatinee Sonntag, den 29.08.2021 um 15 Uhr - Eintritt frei - Stadt Artern
Amtsblatt                                                      -8-                        Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang
                                                                   erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder ge-
       Amtliche Bekanntmachungen                                   filmt werden.
                                                                   4.
              der Gemeinden                                        Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
                                                                   erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
                                                                   im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das
Wahlbekanntmachung                                                 ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
                                                                   5.
1.                                                                 Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bun-       Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
destag statt.                                                      a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.                                 Wahlkreises oder
2.                                                                 b) durch Briefwahl
Die Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-
Nikolausrieth und Reinsdorf bilden jeweils einen Wahlbezirk.       teilnehmen.
Die Wahlräume werden wie folgt eingerichtet:                       Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebe-
                                                                   hörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzette-
Wahl- Abgrenzung des          Lage des Wahlraums                   lumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen
bezirk Wahlbezirks            (Straße, Hausnummer, Zimmer)         und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen
01     Gemeinde               Gemeindesaal,                        Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so
       Borxleben              Ortsstraße 49, 06556 Borxleben       rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle
                              - nicht barrierefrei -               zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr ein-
 01      Gemeinde             Feuerwehrgerätehaus,                 geht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle ab-
         Gehofen              Hauptstraße 62, 06571 Gehofen        gegeben werden.
                              - barrierefrei -                     6.
                                                                   Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
 01      Gemeinde             Bürgerhaus,                          persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen
         Kalbsrieth           Am Umfluter, 06556 Kalbsrieth        Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs.
                              - barrierefrei -                     4 des Bundeswahlgesetzes).
 01      Gemeinde             Feuerwehrgerätehaus,                 Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei-
         Mönchpfiffel-        Hauptstraße,                         ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist,
         Nikolausrieth        06556 Mönchpfiffel-Nikolausrieth     kann sich hierzu Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hil-
                              - barrierefrei -                     feleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom
 01      Gemeinde             Bürgerhaus,                          Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlent-
         Reinsdorf            Hauptstraße 98, 06556 Reinsdorf      scheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter
                              - nicht barrierefrei -               missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmende
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der     Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt
Zeit vom 23.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt worden sind,          oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson
sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der         besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wahlberechtigte zu wählen hat.                                     Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergeb-     Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei-
nisses um 18.00 Uhr in 06556 Artern, Markt 14 (Rathaussaal)        heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt
zusammen.                                                          wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der
3.                                                                 Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäu-
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe-         ßerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme ab-
zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.      gibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Straf-
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personal-      gesetzbuches).
ausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.                      Artern, 17.08.2021
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.       Uhlmann
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei   Wahlverantwortlicher
Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
    der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter
    Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen-
    det, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außer-
    dem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewer-
    bers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeich-
    nung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver-
    wenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf
    Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der
    Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
    dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)
    durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere
    Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gel-
    ten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
    dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)
    durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere
    Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie
    gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahl-
raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet
und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht
Kultursommer Artern Herzliche Einladung zum Nachmittagsmatinee Sonntag, den 29.08.2021 um 15 Uhr - Eintritt frei - Stadt Artern
Amtsblatt                                                      -9-                        Ausgabe 08 (27.08.2021) – 31. Jahrgang

                                                 Stellenausschreibung
 Im Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Abteilung 4 „Ländliche Entwicklung, Agrarstruktur
 und Förderung“ sind im Referat 41 „Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie, Agrarmarketing“ im Rahmen eines Modellprojektes
 zwei Stellen als

                                                   Sachbearbeiter (m/w/d)

                                                         „Förderlotse“
 befristet für die Dauer von zwei Jahren an den Dienstorten        Wichtige Informationen zu Ihrer Bewerbung:
 Heilbad Heiligenstadt bzw. Sondershausen zu besetzen.             Die Bewerber*innen werden gebeten, Angaben zur Erfüllung
                                                                   der vorgenannten Voraussetzungen zu machen und entspre-
 Über das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und
                                                                   chende Belege beizufügen. Die Erfüllung des Anforderungs-
 Ländlichen Raum:
                                                                   profils ist anhand von Zeugnissen zu belegen. Die Stellen sind
 Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen
                                                                   gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz zeitlich für
 Raum ist im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für
                                                                   die Dauer von zwei Jahren befristet. Die Einstellung steht un-
 Infrastruktur und Landwirtschaft obere Landwirtschaftsbehör-
                                                                   ter dem Vorbehalt, dass die haushaltsrechtlichen und arbeits-
 de, obere Gartenbaubehörde sowie obere Landesbehörde für
                                                                   rechtlichen Bestimmungen einer befristeten Einstellung nicht
 die Entwicklung des Ländlichen Raums und Siedlungsbehörde
                                                                   entgegenstehen.
 im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes. Etwa 750 engagier-
 te und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier   Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an
 mit einer Vielzahl breitgefächerter Themen u. a. aus den Be-      Bewerber*innen, die bisher weder in einem befristeten
 reichen des landwirtschaftlichen Untersuchungswesens und          noch unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Frei-
 der Fachrechtskontrollen, der landwirtschaftlichen Erzeugung,     staat Thüringen gestanden haben.
 der Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Landwirtschaft und im
                                                                   Die Vergütung von Tarifbeschäftigten erfolgt nach den Bestim-
 Gartenbau, der Ländlichen Entwicklung sowie der Förderung
                                                                   mungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Län-
 von Agrar- und Umweltmaßnahmen betraut.
                                                                   der (TV-L) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen
 Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:                       nach Entgeltgruppe 10 TV-L.
 • Beratung zu Fördermöglichkeiten auf der Grundlage der           Die Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. Die Tätigkeit ist un-
    in dem Aufgabenzeitraum geltenden Förderrichtlinie ILE/        ter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse grundsätz-
    REVIT und damit verbundenen Antrags- und Förderver-            lich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
    fahren in folgenden Bereichen und innerhalb der Modell-        Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an alle
    region, derzeit:                                               Geschlechter. Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft
    - Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden               und Ländlichen Raum gewährleistet die berufliche Gleichstel-
                                                                   lung der Geschlechter nach dem Thüringer Gleichstellungsge-
    - Dorfentwicklung                                              setz.
    - dem ländlichen Charakter angepasste Infrastruktur-           Daher werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung
       maßnahmen                                                   bei Vorliegen einer Unterrepräsentanz Bewerber*innen des
    - Kleinstunternehmen der Grundversorgung                       entsprechenden Geschlechts bevorzugt.
    - Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen               Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eig-
    - Revitalisierung von Brachflächen                             nung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen beson-
 • Durchführung von Ortsterminen zum Zweck der Bera-               ders berücksichtigt.
    tung, (Weiter-)Entwicklung von Antragsvorhaben und             Ihre vollständige, schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis
    Projektideen sowie Identifikation von geeigneten ander-        spätestens zum 24. September 2021 unter Angabe der
    weitigen Förderprogrammen (z. B. aus den Bereichen             Kennziffer 41.1/2021 an:
    Städtebau, Regionalentwicklung, Demografie) inkl. Ver-
    mittlung an zuständige Ansprechpartner                                          Thüringer Landesamt für
 • Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Tätigkeit                               Landwirtschaft und Ländlichen Raum
                                                                                      Referat 11 „Personal“
 • regelmäßiger Austausch und Reflexion mit den Fachre-
                                                                               Naumburger Straße 98, 07743 Jena
    feraten im TMIL und seinen nachgeordneten Landesäm-
    tern                                                           Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtli-
                                                                   chen Gründen nicht erwünscht und werden daher nicht berück-
 Ihr Anforderungsprofil:                                           sichtigt. Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigungen
 • abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (FH) oder              versandt werden. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit
     Bachelor) im Studiengang Stadt- und Regionalplanung,          der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Anlagen und
     Stadt- und Raumplanung, Landschaftsarchitektur, Bauin-        Nachweise zur Bewerbung sind in Kopie einzureichen. Wird
     genieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen                   die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist
 • PKW-Führerschein (Klasse B) und Bereitschaft für Au-            ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag
     ßendienste mit dem eigenem PKW                                beizufügen.
                                                                   Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber*innen der
 Wünschenswert sind:                                               Speicherung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese
 • praktische Erfahrungen im Umgang mit den Instrumen-             im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese
   ten der Ländlichen Entwicklung (im Bereich der Verwal-          Daten werden nur für das Auswahlverfahren verwendet und die
   tung oder des Projekt- und Regionalmanagements)                 Dauer des Verfahrens gespeichert und spätestens drei Monate
 • Fachkenntnisse im Haushalts-, Zuwendungs- und Verga-            nach dessen Abschluss gelöscht.
   berecht
 • Kenntnisse über die spezifischen Anforderungen an die
   Umsetzung des ELER und der GAK
 • Kenntnisse über Instrumente kommunaler Förderung
   jenseits der ILE, u. a. aus dem EFRE
 • gebietsweise Kenntnisse der Modellregion
 • sicherer Umgang mit gängigen MS Office Programmen
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