Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen - mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und ...

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Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen - mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und ...
Stolpner Anzeiger
                                            Amtsblatt der Stadt Stolpen
              mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht

Jahrgang 29                                         Freitag, den 12. Januar 2018                                         Nummer 1

                                                                                   Für das neue Jahr 2018
                                                                                   wünsche ich Ihnen alles
                                                                                    Gute, Gesundheit und
                                                                                           Glück.

                                                                                     Ihr Bürgermeister
                                                                                       Uwe Steglich
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2 Informationen                                                                                Besuchen Sie uns auf www.stolpen.de

                                             Wichtige Rufnummern
 Notrufnummern                                                   Forstrevier
 Polizei                                                110      Forstbetrieb Neustadt,
 Feuerwehr und Rettungsdienst                           112      Revierleiter Herr Fleischer             Telefon: 03596 585729
 Rettungsleitstelle:                            0351 501210
 Polizeirevier Sebnitz                           035971 850      Ärzte/Zahnärzte
                                                                 Arztpraxis Dr. Lehm                                     26336
 Stadtverwaltung Stolpen                                         Arztpraxis Rasche                                       26376
 E-Mail: stadt@stolpen.de                                        Arztpraxis Berg-Holldack                                26377
 Telefax: 035973 28025
 Telefon: 035973/                                                Kinderarztpraxis
 Bürgermeister                                        280-40     Dr. Autenrieth                                          63828
 Sekretariat                                          280-40
 Standesamt                                           280-11     Zahnarztpraxis Dr. Boden                                24122
 Meldestelle                                          280-14     Zahnarztpraxis Dr. Böhmer                               26435
 Hauptamt                                             280-10
 Soziales                                             280-12     Apotheke                                        035973 24830
 Gewerbeamt                                           280-24     Montag - Freitag                               8.00 - 18.00 Uhr
 Ordnungsamt                                          280-26     Samstag                                        8.00 - 12.00 Uhr
 Rechnungsamt                                         280-20
 Kasse                                                280-22     Kindertagesstätten
 Bauamt                                               280-15     Kita „Stolpener Burggeister“ Stolpen                    26610
 Bauhof                                                26560     Kita „Kleine Weltentdecker“ Stolpen                    646287
                                                                 Kita „Schlumpfenland“ Langenwolmsdorf                   26272
 Sprechzeiten der Verwaltung                                     Kita „Sankt Martin“ Lauterbach                          26407
 Montag                                         geschlossen
 Dienstag                                9.00 Uhr - 12.00 Uhr    Schulen
 und                                    13.00 Uhr - 18.00 Uhr    Basaltus-Grundschule Stolpen                  035973 6201-20
 Mittwoch                                       geschlossen      Grundschule Langenwolmsdorf                     035973 26383
 Donnerstag                              9.00 Uhr - 12.00 Uhr    Ludwig-Renn-Oberschule Stolpen                035973 6201-10
 und                                    13.00 Uhr - 16.00 Uhr
 Freitag                                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr    Soziales
                                                                 ASB-Sozialstation                               035973 24109
 Sprechzeiten des Bürgermeisters                                 VS-Altenpflegeheim                                035973 630
 Dienstag                                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
 und                                    13.00 Uhr - 18.00 Uhr    Kirchen, Pfarrämter
 Donnerstag                             14.00 Uhr - 16.00 Uhr    Evangelisch-Lutherische Kirche
 (nach vorheriger Anmeldung unter 280-40)                        „Stolpener Land“                                035973 26409
                                                                 Evangelisch-Lutherische Kirche
 Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“            Lauterbach-Oberottendorf                        035973 26412
 E-Mail: info@wazv-mittlere-wesenitz.de                          Römisch-Katholische Kirche
 Telefax: 035973 612-18                                          Stolpen über Pfarramt Neustadt                  03596 603380
 Telefon: 035973/
 Verwaltung/Zentrale                                612-0        Burg Stolpen                                    035973 23410
 Gebührenstelle                                    612-14        Montag                                             geschlossen
                                                                 Dienstag - Sonntag witterungsbedingt          10.00 - 16.00 Uhr
 Sprechzeiten
 Dienstag                                9.00 Uhr - 12.00 Uhr    Bibliothek                                     035973 297413
 und                                    14.00 Uhr - 18.00 Uhr    Dienstag                                      14.00 - 18.00 Uhr
 Donnerstag                              9.00 Uhr - 12.00 Uhr    Mittwoch                                       9.00 - 12.00 Uhr
 und                                    14.00 Uhr - 16.00 Uhr    Donnerstag                                    14.00 - 16.30 Uhr
 Freitag                                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
 Bereitschaft                                                    Stolpen-Information
 Wasserversorgung                              0172 3743033      E-Mail: stolpen-information@t-online.de
                                               0172 3743035      Telefon                                         035973 27313
 Abwasserentsorgung                                              Telefax                                         035973 24438
 (WASS GmbH)                                  0172 3702641
 Gasversorgung                                0180 2787901       Friedensrichterin
 Entsorgung Klärschlamm/Abwasser aus Kleinkläranlagen/Sam-       Frau Petau                                      035973 63889
 melgruben: Wasserversorgung Bischofswerda GmbH                  Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr                      0174 9564465
                                                03594 777-0
                                  (Notdienst 0173 3979697)
Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen - mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und ...
Nr. 1/2018                                                                                                               Stadt Stolpen   3

                                                                              b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-
        2. Satzung zur Änderung der Satzung                                       über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts,
     über die Erhebung von Gebühren zur Nutzung                                   der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-
                                                                                  macht worden ist.
              der städtischen Turnhallen                                Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-
Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat am 27. November 2017 auf             den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist je-
Grund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung            dermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur
der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),                anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die
die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016          Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Ver-
(SächsGVBl. S. 652) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2          fahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen
und § 9 des Sächsisches Kommunalabgabengesetz in der Fas-               worden ist.
sung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl.
S. 418; 2005 S. 306), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom      1. Änderungsverordnung zur Polizeiverordnung
26. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 504) geändert worden ist, fol-
                                                                        der Stadt Stolpen als Ortspolizeibehörde gegen
gende Satzung beschlossen.
                                                                               umweltschädliches Verhalten und
                              §1
                                                                         Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen
                      Änderung der Satzung
                                                                         Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren zur Nutzung der städtischen Turnhallen vom 31.01.2006                         von Hausnummern
wird wie folgt geändert:                                                Auf Grund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 sowie
Der § 5 –Gebührentarif– erhält nachstehende Fassung.                    § 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes in der Fassung der
Der Gebührentarif gestaltet sich wie folgt:                             Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466),
                                                                        geändert durch Gesetze vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S.
                Gruppe A1 Gruppe A2          Gruppe B Gruppe C
                                                                        330), vom 04. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 147), vom 05. Mai 2004
Schulsporthalle 15,00 €/h 1,00 €/h           25,00 €/h 35,00 €/h
Stolpen Nord                                                            (SächsGVBl. S. 148), vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138)
Schulsporthalle 15,00 €/h 1,00 €/h           25,00 €/h 35,00 €/h        und vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S.130) rechtsbereinigt mit
Stolpen Süd                                                             Stand vom 02. Februar 2012 hat der Stadtrat der Stadt Stolpen am
Schulsporthalle 10,00 €/h 1,00 €/h           20,00 €/h 30,00 €/h        19.12.2017 folgende Änderungsverordnung zu Änderung der Poli-
Langenwolmsdorf                                                         zeiverordnung der Stadt Stolpen vom 20. März 2012 beschlossen:
Gruppe A1: Gemeinnützige Vereine der Stadt Stolpen –                                                §1
Erwachsene                                                                             Änderung der Polizeiverordnung
Gruppe A2: Gemeinnützige Vereine der Stadt Stolpen –
Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre                                    § 12 der Polizeiverordnung vom 20. März 2012 wird wie folgt ge-
Gruppe B: Gemeinnützige Vereine sonstiger Orte                          ändert:
Gruppe C: sonstige Nutzer                                               Satz 1, Buchstabe e wird ersatzlos gestrichen
Der § 6 –Gebührenbefreiung– entfällt.                                   § 16 der Polizeiverordnung vom 20. März 2012 wird wie folgt ge-
                                                                        ändert:
                                §2                                      Abs. 1 Nr. 18 wird ersatzlos gestrichen
                          In-Kraft-Treten
                                                                                                       §2
Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft und setzt gleichzeitig die                               Inkrafttreten
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Ge-
bühren zur Nutzung der städtischen Turnhallen vom 31.01.2006            Die Änderungsverordnung zur Polizeiverordnung tritt am Tag nach
außer Kraft.                                                            ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Stolpen, 28.11.2017                                                     Stolpen, 20.12.2017

Steglich
Bürgermeister			                                                        Steglich
                                                                        Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat           Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO):                                                    Sachsen (SächsGemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-           Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
schriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Be-         schriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Be-
kanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies            kanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies
gilt nicht, wenn                                                        gilt nicht, wenn
1.    die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,   1.   die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2.    Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh-    2.   Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh-
      migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-               migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-
      den sind,                                                              den sind,
3.    der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Ge-        3.   der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Ge-
      setzwidrigkeit widersprochen hat,                                      setzwidrigkeit widersprochen hat,
4.    vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist                          4.   vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
      a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet               a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
          hat oder                                                               hat oder
Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen - mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und ...
4 Stadt Stolpen                                                                                                                                                Nr. 1/2018

      b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-    dungen, die sich gegen die Feststellung im Einheitswertbescheid
          über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts,        oder im Grundsteuermessbescheid richten, sind ausschließlich im
          der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-   Rechtsbehelfsverfahren gegen diese Bescheide beim zuständigen
          macht worden ist.                                            Finanzamt geltend zu machen.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor-      Gäth
den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist je-        Rechnungsamtsleiter
dermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur
anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die                              Hundesteuer 2018/Hundesteuermarke
Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Ver-         Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Hundesteuerbeschei-
fahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen        de aus dem Jahr 2014, 2015, 2016 bzw. 2017 ihre Gültigkeit be-
worden ist.
                                                                       halten, bis die Stadt Stolpen neue Bescheide erlässt (§ 12 Abs. 1
                                                                       der gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Stolpen). Die Hunde-
         Festsetzung der Grundsteuer 2018                              steuermarken behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Für das Kalenderjahr 2018 erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer      Die Fälligkeit der Hundesteuer ist der 15. Februar 2018 (§ 12
in der Stadt Stolpen durch öffentliche Bekanntgabe aufgrund der        Abs. 2 der gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Stolpen).
Vorschriften aus § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in der jetzt
gültigen Fassung.                                                      Gäth
                                                                       Rechnungsamtsleiter
Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide für
2018 werden hiermit die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für
                                                                                                   Zweitwohnungssteuer 2018
das Kalenderjahr 2018 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
Auf den zuletzt ergangenen Steuerbescheiden war mitgeteilt wor-        Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Zweitwohnungssteu-
den, in welcher Höhe und zu welchen Fälligkeiten die Grundsteu-        erbescheide aus dem Jahr 2014, 2015, 2016 bzw. 2017 ihre Gül-
ern auch in Folgejahren zu leisten sind.                               tigkeit behalten, bis die Stadt Stolpen neue Bescheide erlässt (§ 7
Somit haben Grundsteuerpflichtige, welche im Kalenderjahr 2018         Abs. 1 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Stolpen).
keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, für 2018 die gleiche        Die Fälligkeit der Zweitwohnungssteuer ist der 01. Juli 2018 (§ 7
Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2017 zu entrichten. Es ist davon       Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Stolpen).
auszugehen, dass die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zuletzt einen      Gäth
Grundsteuerbescheid mit Datum 02.01.2014 erhalten hat.                 Rechnungsamtsleiter
Bei Wohngrundstücken, für die durch das Finanzamt kein Einheits-
wert und Grundsteuermessbetrag festgestellt worden ist, erfolgt
die Ermittlung der Grundsteuer durch eine Ersatzbemessung (nach
§§ 42 und 44 Grundsteuergesetz). Dazu hat der Steuerpflichtige
eine Grundsteueranmeldung einzureichen, in welcher die Wohn-              Die nächste Ausgabe des „Stolpner Anzeigers“ erscheint am
und Nutzfläche, sowie die Stellplätze in Garagen und Carports zu                         Freitag, dem 2. Februar 2018
erfassen sind. Haben sich am Grundstück seit der letzten Über-
prüfung Änderungen ergeben, ist durch die Steuerpflichtigen eine                      Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist
neue Grundsteueranmeldung einzureichen.                                                     Freitag, der 19. Januar 2018
Ändern sich die Bemessungsgrundlagen oder die Hebesätze im                            im Hauptamt der Stadtverwaltung, Frau Knuth.
Laufe des Jahres 2018, werden den Steuerpflichtigen Änderungs-                                    Tel.: 035973 28011
bescheide zugestellt.                                                                          E-Mail: knuth@stolpen.de
Bei Steuerpflichtigen, die uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt
haben, werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten                           Annahmeschluss für Werbeanzeigen ist
Konto abgebucht.                                                                                Montag, der 22. Januar 2018
                                                                                                     bei Herrn Riedel
Abgabenschuldnern der Stadt Stolpen, welche noch nicht am vor-
                                                                                       Medienberater der LINUS WITTICH Medien KG,
teilhaften SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir,
                                                                                         Tel.: 0171 3147542, Fax: 03535 489239
die fälligen Beträge bei der Stadtkasse Stolpen – Markt 1 zu den
                                                                                       E-Mail: matthias.riedel@wittich-herzberg.de
Öffnungszeiten einzuzahlen oder auf folgendes Konto der Stadt-
verwaltung Stolpen zu überweisen:
Ostsächsische Sparkasse Dresden
IBAN:         DE22 8505 0300 3000 0583 88
BIC:          OSDDDE 81XXX
Kto.Nr.:      3000 058 388                                                                                »Stolpner Anzeiger«
BLZ:          850 503 00                                                                           Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen,
Sie können uns natürlich auch jederzeit ein SEPA-Basis-Lastschrift-                                       Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach,
                                                                                                             Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht
Mandat erteilen, damit fällige Beträge von Ihrem Konto eingezogen                   Der »Stolpner Anzeiger« erscheint monatlich, jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos
                                                                                    an alle Haushalte verteilt.
werden. Den notwendigen Vordruck erhalten Sie in der Stadtkasse.
                                                                        IMPRESSUM

                                                                                    - Herausgeber: Stadt Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen
                                                                                    - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG,
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Be-                       04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
kanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen                         Telefon (0 35 35) 4 89-0
                                                                                      Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.                     - Verantwortlich für den amtlichen, nichtamtlichen und sonstigen Teil:
                                                                                      Der Bürgermeister der Stadt Stolpen
                                                                                    - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Rechtsbehelfsbelehrung:                                                               LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg,
                                                                                      An den Steinenden 10,
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Mo-                        vertreten durch Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan
nats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch                          www.wittich.de/agb/herzberg

erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder-                    Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzei-
                                                                                    genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedin-
schrift bei der Stadt Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen einzulegen.                   gungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge
                                                                                    höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel­
                                                                                    exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, ­insbesondere auf Schadener-
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d. h. der an-                      satz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
geforderte Betrag ist trotzdem fristgemäß zu entrichten. Einwen-
Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen - mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und ...
Nr. 1/2018                                                                                                                Stadt Stolpen   5

                                                                          bereits vertagt wurde, da seitens der CDU-Fraktion eine Beratung
  Gratulation zu Geburtstagen und Ehejubiläen                             mit den Vereinen erfolgen sollte. Die Beratung fand statt. Aller-
                                                                          dings haben teilweise die Vorstände gefehlt. Es ist nicht nachvoll-
Der Bürgermeister gratuliert zu „runden Geburtstagen“ (80, 85,
                                                                          ziehbar, warum jetzt noch einmal dazu beraten werden sollte.
90, 95, 100 Jahre) und zu Ehejubiläen (ab „Goldener Hochzeit“).
Der Besuch erfolgt in der Regel vormittags durch ihn oder eine Ver-       TOP 2
tretung.                                                                  Bericht des Bürgermeisters
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn die Gratulation nicht         Abrechnung Feuerwehrgerätehaus Heeselicht/Stürza
am Tage möglich ist bzw. nicht gewünscht wird. Fällt das Jubiläum         Diem Schlussabrechnung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Ditters-
auf einen Sonn- oder Feiertag, besucht Sie der Bürgermeister erst         bach liegt seit 13.11.2017 vor. Der Verwendungsnachweis wur-
am nächsten Werktag.                                                      de geprüft und die sachgemäße Verwendung mit Schreiben vom
Sollten Sie jedoch im Melderegister einen von Ihnen gewünschten           10.07.2017 durch das Landratsamt bestätigt (vorbehaltlich weite-
„Sperrvermerk“ zur Weitergabe von Geburts- und Ehedaten (Ver-             rer Prüfungen). Folgende Kosten ergeben sich:
öffentlichung im Stolpner Anzeiger und der Sächsischen Zeitung)           Gesamtkosten                                     993.445,75 €
haben, erfolgt generell kein Besuch zum Jubiläum.                         Förderung                                        686.847,00 €
Wenn Sie jedoch eine Gratulation möchten, bitten wir rechtzeitig          Eigenanteil Kommunen                             306.608,75 €
um eine Mitteilung.                                                       Anteil Stolpen                   153.304,38 € (Plan 150.000 €)
Kontakt: Frau Rosner – Telefon: 280-40 oder
E-Mail: stadt@stolpen.de                                                  Anhand der Abrechnung ist ersichtlich, dass ein gutes Ergebnis
Vielen Dank für Ihr Verständnis.                                          erzielt wurde. Der Dank geht an die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dit-
                                                                          tersbach für die Umsetzung der Maßnahme.
Ines Rosner
Sekretärin                                                                Instandsetzung S 164 (Pirnaer Landstraße)
                                                                          Mit E-Mail vom 02.11.2017 wurde die Stadt durch das Landrat-
                 Herzliche Glückwünsche                                   samt informiert, dass die Maßnahme erst 2018 umgesetzt wird.
                 zur „Eisernen Hochzeit“                                  LEADER-Förderung
                                                                          Folgende Maßnahmen der Stadt Stolpen wurden für eine Förde-
Else und Karl Göhler
                                                                          rung durch die lokale Arbeitsgruppe am 12.10.2017 bestätigt:
aus Stolpen am 30. November 2017
                                                                          • Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Aus-
                                                                            weitung der Kommunalen Zusammenarbeit der Bauhöfe Stol-
                                                                            pen und Dürrröhrsdorf-Dittersbach (WAZV)
                                                                            − Kosten: 16.600,00 €
                                                                            −Zuwendung: 13.280,00 € (80 %) / Eigenanteil Stadt:
                                                                              3.320,00 € (davon 1.910,00 € Dürrröhrsdorf-D.)
                                                                            − Der Antrag wird bis 31.12.2017 gestellt.
                                                                          • Spielplatzsanierung Langenwolmsdorf und Heeselicht
                                                                            − Kosten: 79.102,54 €
                                                                            −Zuwendung: 63.282,03 € (80 %) / Eigenanteil Stadt:
                                                                              15.820,51 €
                                                                            − Der Antrag wurde bereits gestellt.
                                                                          • Schulhof-/Freiflächengestaltung Grundschule/Hort Stolpen
                                                                            − Kosten: 128.584,33 €
                                                                            −Zuwendung: 102.867,47 € (80 %) / Eigenanteil Stadt:
                                                                              25.716,87 €
                                                                            − Der Antrag wurde bereits gestellt.
                                                                          Bestätigung von Nachträgen in Zuständigkeit des Bürgermeisters
                                                                          Parkplatz Schulsporthalle:
           Bericht von der Stadtratssitzung
               am 27. November 2017                                       -   Der 1. Nachtrag (zusätzliche bzw. geänderte Leistungen) der
                                                                              Dietmar T. Machel GmbH, Bretnig-Hauswalde zur geprüften
TOP 1                                                                         Nachtragssumme von 6.084,60 € wurde am 01.11.2017 bestä-
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der               tigt. Die Auftragssumme erhöht sich somit von 78.664,40 € auf
Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift der Stadt-                   84.749,00 €.
ratssitzung vom 25.09.2017
Der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Lesch begrüßt die          Straßeninstandsetzungen Stolpner Straße 4 a, Geschwister-Scholl-
Stadträte und Gäste zur 10. öffentlichen Sitzung des Stadtrates.          Straße, Bahnhofsweg:
Aufgrund der Abwesenheit von BM Steglich wird er die Sitzung lei-
                                                                          -   Der 1. Nachtrag (zusätzliche Leistungen) der Landschaftsbau
ten. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Der Stadtrat
                                                                              Gebauer GmbH, Dohma zur geprüften Nachtragssumme von
nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.
                                                                              5.455,42 € wurde am 26.10.2017 bestätigt. Die Auftragssum-
SR Kühnel verweist auf seine E-Mail vom 27.11.2017 an den Bür-                me erhöht sich somit von 78.744,09 € auf 84.199,51 €.
germeister bezüglich TOP 6 und bittet um Absetzung des Tagesord-
nungspunktes. Er begründet seine Bitte mit § 11 der SächsGemO.            Erteilung gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
Bisher wurde das Thema nur nicht öffentlich behandelt. Den Bür-           Im Berichtszeitraum wurde seitens der Ortschaftsräte zu zwei Vor-
gern und Vereinen sollte eine intensivierte Mitsprachemöglichkeit         haben das Einvernehmen erteilt.
gewährt werden.                                                           Baumaßnahmen/Planungen
Stellv. BM Lesch erklärt, dass nur über einen Antrag abgestimmt
werden kann.                                                              -   Markt 26 – Die Arbeiten zum 5. BA laufen.
SR Kühnel sagt, dass es sich um eine Bitte handelt.                       -   Die Erschließung des Wohngebietes Schlossberg läuft noch
Stellv. BM Lesch bemerkt, dass dieser Punkt in der letzten Sitzung            (Verzug), die Schwarzdecke wurde eingebaut.
Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen - mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und ...
6 Stadt Stolpen                                                                                                          Nr. 1/2018

-     Erneuerung Mischwasserkanal Bahnhofstraße (Maßnahme des         Beschluss
      WAZV) – Die Arbeiten laufen noch und der Einbau der Schwarz-    Der Stadtrat beschließt eine Fortführung der Betreuung des Zen-
      decke soll in der 48. KW erfolgen.                              trumsmanagements bis zum 31.12.2018 im Rahmen des SOP-
-     Gewerbegebiet Ziegeleistraße – Die Baumaßnahmen laufen.         Programms im Fördergebiet „Stolpen-Kernstadt“ als Ergänzung zur
-     Sportplatz Langenwolmsdorf – Die Baumaßnahme musste wit-        förderfähigen Betreuung des Fördergebietes durch die STEG Stadt-
      terungsbedingt unterbrochen werden. Die Rasenansaat ist erst    entwicklung GmbH. Der Leistungsumfang bleibt weiterhin bei 15
      im Frühjahr 2018 möglich.                                       Stunden/Woche festgeschrieben.

Termine                                                               Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
Es wird zu den aktuell anstehenden Terminen informiert.               TOP 5
                                                                      Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden –
TOP 3
                                                                      Stolpen800
Beratung und Beschlussfassung – Konzept zu einer Funktionsan-
                                                                      Beschluss
reicherung und Nutzungserweiterung des Objektes Markt 26 in
                                                                      Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden gemäß der
der Stadt Stolpen
                                                                      beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen in Höhe von 2.250,00
Nach umfassender Sanierung des Gebäudes Markt 26 ist grund-
                                                                      Euro.
sätzlich die Nutzung des Objektes, insbesondere im Erd-, 1. Ober-
geschoss und Innenhof neu zu überdenken. Dazu wurde das vor-          Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
liegende Konzept erarbeitet. Dieses soll Grundlage für die weitere    TOP 6
inhaltliche Umsetzung der Nutzung des Gebäudes sein. Der Um-          Beratung und Beschlussfassung – 2. Satzung zur Änderung der
setzungszeitraum steht in Abhängigkeit der Bereitstellung finanzi-    Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Nutzung der städti-
eller Mittel. Im Weiteren wird auf den Stufenplan zur Umsetzung im    schen Turnhallen
Konzept verwiesen.                                                    Mit dem Neubau der Sporthalle am Schulstandort in Stolpen und
Als Bezeichnung für das Objekt Markt 26 wird im Ergebnis des Kon-     der Sanierung der Bestandshalle wurden Objekte geschaffen, die
zeptes und seitens der Verwaltung „Bürgerhaus“ vorgeschlagen.         den heutigen Anforderungen an Sportstätten gerecht werden und
Der Ortschaftsrat Stolpen hat den Entwurf des Konzeptes in der Sit-   demzufolge einen erweiterten Bewirtschaftungs- und Wartungs-
zung am 28.08.2017 behandelt. Die Hinweise des Ortschaftsrates        aufwand nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist es erforderlich,
Stolpen wurden zum größten Teil berücksichtigt.                       den Gebührentarif für die Schulsporthallen neu zu kalkulieren. In
Der Ortschaftsrat Stolpen hat beschlossen, dass das Gebäude           diesem Zusammenhang wurde auch die Schulsporthalle in Lan-
auch weiterhin den Namen „Amtsgericht“ tragen soll. Durch den         genwolmsdorf neu betrachtet. Der Ermittlung der neuen Gebüh-
Bürgermeister wurde am 07.09.2017 darauf hingewiesen, dass es         rentarife liegen für jede Halle separate Kalkulationen zu Grunde.
ggf. rechtliche Probleme bei einer derartigen offiziellen Bezeich-    Die Mehrzweckhalle an der Parkpromenade ist seit 01.01.2017
nung geben könnte.                                                    außer Betrieb und nunmehr kein Bestandteil der Gebührentarife.
Herrn Möschner von Ö Grafik – Agentur für Marketing und Design        Bei der Ermittlung der Gebührentarife wurden 3 Varianten betrach-
erläutert Inhalte des Konzeptes anhand einer Präsentation:            tet. Die vorgeschlagene Satzungsänderung berücksichtigt die Va-
                                                                      riante unter Einbeziehung einer Gebührenminimierung der Stun-
SR Geißler stellt den Antrag, dass die Bürger im Rahmen einer Be-     dennutzungsgebühr zwischen 23,1 % und 50 % zu Gunsten der
fragung entscheiden sollen, wie das Haus heißen soll.                 Nutzer.
Der Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthal-        SR Geißler stellt den Antrag, dass Kinder nur 1,00 €/h zahlen sol-
tungen bestätigt.                                                     len. Dies wäre angemessen, auch in Bezug auf den Haushalt.
Aufgrund der Abstimmung ist der 2. Satz in der Beschlussvorlage       Der Antrag von SR Geißler wird mit 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
zu streichen.                                                         und 1 Enthaltung bestätigt.

Beschluss                                                             Beschluss
Der Stadtrat bestätigt das Konzept zu einer Funktionsanreicherung     Der Stadtrat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung
und Nutzungserweiterung des Objektes Markt 26 in der Stadt Stol-      über die Erhebung von Gebühren zur Nutzung der städtischen
                                                                      Turnhallen.
pen (Anlage).
                                                                      Der Gebührentarif ist nach einem Jahr zum 01.01.2019 neu zu kal-
Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.      kulieren.
TOP 4                                                                 Der Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Ent-
Beratung und Beschlussfassung – Fortführung der Betreuung des         haltung bestätigt.
Zentrumsmanagements im Rahmen des Fördergebietes „Stolpen-
                                                                      Die Änderungssatzung ist unter „Öffentliche Bekanntmachungen“
Kernstadt“ im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP)
                                                                      in dieser Ausgabe abgedruckt.
Mit Stadtratsbeschluss Nr. 66/2015 vom 24.08.2015 wurde die
Betreuung des Zentrumsmanagements als Ergänzung zur förderfä-         TOP 7
higen Betreuung des Fördergebietes durch die STEG Stadtentwick-       Beratung und Beschlussfassung – Verkauf einer Teilfläche des
lung GmbH vorerst bis zum 31.12.2017 beschlossen.                     Flurstückes 1397/29 der Gemarkung Stolpen
In den zwei Jahren konnten durch Frau Schöne mit viel Engagement      Durch den Kauf der Fläche möchte die Antragstellerin die Zuwe-
und Herzblut zahlreiche Einzelmaßnahmen, wie das Mausstadt-           gung zu ihren angrenzenden Grundstücken sichern. Die Stadt mi-
spiel „Findet mit Geist und Maus Stolpener Geschichten heraus“        nimiert mit dem Verkauf der Fläche ihren jährlichen Pflegeaufwand
und die Weihnachtsaktion „Stolpen strahlt im Kerzenschein“,           von Grünflächen.
angestoßen, organisiert und Akteure sowie Sponsoren zur Mitwir-       Beschluss
kung gewonnen werden. Während einige Aktivitäten bereits reali-       Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstü-
siert werden konnten, stehen andere Ideen und Aktivitäten noch        ckes 1397/29 der Gemarkung Stolpen (ca. 330 m²) an Dr. Anne-
am Anfang bzw. in der Entwicklungsphase. Um die angeschobe-           rose Ziegenbein, Oybiner Straße 31 in 01324 Dresden zu einem
nen Impulse weiterzuführen und zu verstetigen, ist eine Fortfüh-      Quadratmeterpreis von 22,50 €. Für die Käuferin fallen keine Ver-
rung des Zentrumsmanagements erforderlich. Dabei soll der Leis-       messungskosten an.
tungsumfang von 15 Stunden/Woche beibehalten werden.
                                                                      Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
SRin Dürr stellt den Antrag, dass das Wort „vorerst“ im Beschluss
                                                                      TOP 8
gestrichen wird.
                                                                      Beratung und Beschlussfassung – Abweichungen vom Haushalts-
Der Antrag wird mehrheitlich bestätigt.                               plan – Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im
Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen - mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und ...
Nr. 1/2018                                                                                                            Stadt Stolpen      7
Teilhaushalt III –Bauamt- Unterbudget 330 – Produkte 11.16.14
Baubetriebshof, 54.10.05 Straßenbeleuchtung und 54.52.01                                  Stadtratssitzungen
Winterdienst
                                                                         Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet
Da die Gesamtmehraufwendungen (ca. 93 TEUR) nur zum Teil über
                                                                         am Montag, dem 29. Januar 2018, 19:00 Uhr
das Budget des Teilhaushaltes III – Bauamt gedeckt werden können
                                                                         im Rats- und Bürgersaal, Markt 26 in Stolpen statt.
(30 TEUR), ist für den Mitteltransfer vom Teilhaushalt II – Hauptamt
                                                                         Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herz-
und Teilhaushalt IV - Rechnungsamt in Höhe von insgesamt 63.000
                                                                         lich eingeladen.
EUR die Zustimmung des Stadtrates erforderlich.
                                                                         Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen.
In den Monaten September und Oktober war ein großer Teil des
                                                                         Sie finden diese auch unter www.stolpen.de in der Rubrik
Fahrzeugbestandes zur Hauptuntersuchung vorzustellen, wo an den          Aktuelles.
Fahrzeugen teilweise erhebliche Mängel festgestellt wurden. Um vor
allem die Winterdiensteinsatzbereitschaft nicht in Frage zu stellen,     Uwe Steglich
war es erforderlich, notwendige Reparaturarbeiten mit erheblichem        Bürgermeister
Umfang ausführen zu lassen. Außerdem war ein erheblicher Mehr-
aufwand bei der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung notwendig.
Beschluss                                                                                   Verstorben sind
Der Stadtrat beschließt überplanmäßige Aufwendungen/Auszah-
lungen für die Kfz-Unterhaltung im Baubetriebshof, die Unterhal-        Eberhard Zöllner aus Langenwolmsdorf           am 17.12.2017
tung der Straßenbeleuchtung und die Sach- und Dienstleistungen          Bernd Bochow aus Stolpen                       am 17.12.2017
für den Winterdienst in Höhe von insgesamt 63.000 EUR.                  Sidonie Knaute, geb. Sauer aus Stolpen         am 13.12.2017
Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen für Kreditzinsen
                                                                        „Das Schönste, das ein Mensch hinterlassen kann,
(12.000 EUR; Teilhaushalt IV - Rechnungsamt), Personalminderauf-
                                                                        ist, dass man lächelt, wenn man sich seiner erinnert.“
wendungen (13.000 EUR; Teilhaushalt II – Hauptamt) und Mehrer-
träge aus Gewerbesteuern (38.000 EUR; Teilhaushalt IV - Rechnungs-
amt). Der Beschluss 60/2017 wird hiermit ersetzt und aufgehoben.        Theodor Fontane
Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bestä-
tigt.
TOP 9                                                                                    Wir haben geheiratet
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Nachtragsleistung            Die Ehe ist der Anfang und der Gipfel aller Kultur. Unauflös-
Nr. 1 zum Baulos 03 – Sandsteinarbeiten im Zusammenhang mit              lich muss sie sein, denn sie bringt so viel Glück, dass alles
dem Bauvorhaben Sanierung kommunales Objekt Markt 26, 5 BA               einzelne Unglück dagegen gar nicht zu rechnen ist.
– Fassade, Produkt 51.11.08.00, HOB 00008, Sachkonto 099510
Beschluss                                                                - Johann Wolfgang von Goethe -
Für das Bauvorhaben Sanierung kommunales Objekt Markt 26,
5. BA - Fassade, Produkt 51.11.08.00, HOB 00008, Sachkonto               am 15. Dezember 2017
099510 erfolgt die Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 1 zum Bau-          Markus und Annett Freitag, geb. Förster aus Radeberg
los 3 – Sandsteinarbeiten an die Firma E. A. Leideck Naturstein          am 23. Dezember 2017
GmbH aus Stolpen mit einer geprüften Bruttonachtragssumme von            Sven und Susann Sommer, geb. Dahms aus Dresden
6.865,12 Euro.                                                           am 28. Dezember 2017
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.                                 Herny Reinisch und Kathrin Knaute aus Dresden
TOP 10
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Leistung zur Pfle-
ge der Gehölz-, Stauden-, Rosen-, Wege- und Wechselbepflan-
zungen sowie der Hecken und Sträucher der Oberschule Stolpen,                    Veranstaltungskalender Januar
Produkte 11.13.05.12, 11.13.05.13, 11.13.05.18, 11.13.05.19,
11.13.05.20, 11.13.05.22, 11.13.05.30, 11.13.05.35, 54.10.01.00        19.01.    Überraschungs-Wandertour!
und 55.30.03.00 (Gebäude, Verkehrsflächen, Kriegerdenkmale)            09:00 Uhr Treff: Bushaltestelle Ärztehaus
Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf ein ganzes Jahr und                Kindergarten Kleine Weltentdecker“
soll am 01.01.2018 beginnen. Da ab Dezember 2017 Vorarbeiten                     Martina Winter
hinsichtlich der Bepflanzung in 2018 erbracht werden müssen, ist                 035973 646287
es erforderlich die Leistung zum jetzigen Zeitpunkt zu vergeben. Im              kiga@kindergarten-stolpen.de
Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOL/A wurde am            20.01.    „Celebrate!“ – Gospelfeier in der Stadtkirche
06.11.2017 die Submission durchgeführt.                                          Stadtkirche Stolpen
                                                                                 Ev.-luth. Kirchgemeinde Stolpener Land
Beschluss                                                                        Herr Pfarrer Heurich, Tel. 035973 29466
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Leistung zur Pflege der Ge-              www.kirche-stolpen.de
hölz-, Stauden-, Rosen-, Wege- und Wechselbepflanzungsflächen          27.01.    Kinderfasching
sowie der Hecken und Sträucher der Oberschule Stolpen an den           14:30 Uhr Gemeindezentrum Heeselicht
wirtschaftlichsten Bieter, Landschaftsbau & Gartenservice Sebas-                 Dorfverein Heeselicht e. V.
tian Ruddeck, Hauptstraße 14 aus 01833 Stolpen zur Jahresbrut-                   http://www.heeselicht.de/
toangebotssumme in Höhe von 34.671,44 Euro.                            27.01.    Fasching „Heute ist Bambule, wir feiern Fasching in
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.                               19:30 Uhr der Schule“
                                                                                 Gemeindezentrum
TOP 11 und 12                                                                    Dorfverein Heeselicht e. V.
Anfragen der Bürger und Stadträte                                                http://www.heeselicht.de/
Nach der Beantwortung von Anfragen der Bürger (Herr Jungnickel                   Martina Zellmer
und Herr Umlauft) und der Stadträte endete der öffentliche Teil der              Stolpen-Information
Stadtratssitzung gegen 20:50 Uhr.
Ines Rosner
Sekretärin
Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen - mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und ...
8 Stadt Stolpen                                                                                    Nr. 1/2018

                       Befragung zur Namensgebung für das Gebäude Markt 26

Eines der geschichtsträchtigsten Häuser Stolpens, das   rung und Nutzungserweiterung des Objektes beschlos-
Gebäude Markt 26, das einst als Gästehaus der Burg,     sen und sich darauf festgelegt, dass bezüglich der
später als Amtsgericht und zuletzt als Stadtmuseum      Namensgebung für das Gebäude Markt 26 eine Befra-
und Wohnhaus gedient hatte, wurde in den Jahren         gung der Bürgerschaft erfolgen soll.
2013 bis 2017 grundlegend saniert, um eine weitere
Nutzbarkeit der historischen Bausubstanz zu gewähr-     Im Rahmen der Nutzungskonzeption wurden die auf
leisten.                                                dem Stimmzettel ausgewiesenen Vorschläge zur Be-
                                                        nennung des Gebäudes eingebracht. Gleichzeitig
Das Gebäude direkt im Herzen der Stadt soll ein An-     hat der Ortschaftsrat Stolpen in seiner Sitzung am
laufpunkt für Stolpener Bürger und gleichzeitig für     28.08.2017 beschlossen, dass das Gebäude den Na-
Gäste der Stadt werden, indem einzelne Bereiche bzw.    men „Amtsgericht“ tragen soll. Da es sich hierbei um
Räumlichkeiten des Hauses zur Aufnahme der Stadt-       eine offizielle Bezeichnung eines Gerichtes handelt,
bibliothek, eines Mehrzwecksaales für Ratssitzungen,    muss diese Bezeichnung ausgeschlossen werden.
Bürgerversammlungen, Vorträge und künstlerische
Veranstaltungen, eines Trauzimmers, der Stolpen-In-     Sie haben nunmehr die Möglichkeit bis zum 26. Januar
formation und einer Stadtausstellung vorbereitet und    2018 über den zukünftigen Namen abzustimmen. Ihre
ausgestattet wurden. Das Besondere der zukünftigen      Stimme können Sie online unter www.stolpen.de oder
Nutzung ist die Konzentration mehrerer sowohl für       mit dem hier beigefügten Stimmzettel abgeben.
Bürger als auch für Gäste der Stadt Stolpen wichtiger
Funktionsbereiche.                                      Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass nur
                                                        vollständig ausgefüllte Stimmzettel gewertet werden!
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.11.2017 auf    Es darf nur eine Stimme abgegeben werden.
dieser Grundlage das Konzept zur Funktionsanreiche-     Ein weiterer Vorschlag (Leerzeile) ist zulässig.

!

   Hier bitte ausschneiden und in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen abgeben!

   Bürgerhaus
                                                                        ❏
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   Stadthaus
                                                                         ❏
   ___________________________________________________________________________

   Stolpenhaus
                                                                         ❏
   ___________________________________________________________________________

   Neues Amtshaus
                                                                         ❏
   ___________________________________________________________________________

   Altes Amtsgericht
                                                                         ❏
   ___________________________________________________________________________

   ___________________________________________________________________________
                                                                                    ❏

   ___________________________________________________________________________
   Name, Vorname

   ___________________________________________________________________________
   Anschrift

                                                                                                        !
Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen - mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und ...
Nr. 1/2018                                                                                                           Stadt Stolpen       9

      Verabschiedung eines Bauhof-Mitarbeiters
                                                                                   Spendenkonto - Stolpen800
                                 Viele Jahre unterstützte Herr
                                 Frank Steglich den Bauhof, ins-       Liebe Stolpener Bürgerinnen und Bürger,
                                 besondere bei der Pflege des          liebe Stolpener Unternehmen,
                                 Sportplatzes Stolpen. Ab Janu-        wie Sie wissen, ist die Finanzierung ein wichtiger Baustein für
                                 ar 2018 tritt er seinen wohlver-      die Erarbeitung eines abwechslungsreichen Programms an-
                                 dienten Ruhestand an.                 lässlich unseres großen Jubiläums.
                                                                       Aus diesem Grund hat die Stadt Stolpen bereits jetzt in Vor-
                                                                       bereitung ein Spendenkonto eingerichtet. Dieses lautet wie
                                 Bürgermeister Uwe Steglich be-        folgt:
                                 dankte sich bei Herrn Steglich        Verwendungszweck:	        Stolpen800 + ggf. zusätzlich Kon-
                                 für die langjährige Tätigkeit und                                kretisierung (z. B. Festumzug)
                                 wünschte ihm für den neuen            IBAN:                      DE22 8505 0300 3000 0583 88
                                 Lebensabschnitt alles Gute und        BIC:                       OSDDDE 81XXX
                                 Gesundheit.                           Institut:                  Ostsächsische Sparkasse Dresden
                                 Ines Rosner
                                 Sekretärin                            Selbstverständlich können Sie Ihre Spende gern auch zusätz-
                                                                       lich zweckgebunden (z. B. Festumzug oder Konzertwochen-
                                                                       ende) ausweisen. Natürlich wird jedem Spender eine ent-
                                                                       sprechende Spendenbescheinigung ausgestellt.
       Stellenausschreibung der Stadt Stolpen                          Im Namen der Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen/Spon-
                                                                       soring möchte ich mich ganz herzlich für Ihre Unterstützung
  Die Stadt Stolpen beabsichtigt zum 01.03.2018 die Stelle
                                                                       bedanken.
                     eines Sportplatzwartes                            Uwe Steglich
                          zu besetzen.                                 AG Finanzen/Sponsoring

  Aufgabenbereiche:
  -    Mäharbeiten und Unterhaltung der gesamten Grünflächen                      Informationen aus dem Bauamt
       des Sportplatzes einschließlich des Rasenplatzes
  -    Instandhaltung und Pflege der Laufbahn und der Weit-
                                                                      Erneuerung der Fenster und Erweiterung der Heizung im
       sprunganlage
  -    Instandhaltung und Pflege des Kunstrasenplatzes                Vereinsraum im Dorfgemeinschaftshauses in Lauterbach
  -    Unterhaltung aller Zaunanlagen                                Die Erweiterung der Heizung im Vereinsraum im Dorfgemein-
  -    Kontrolle und Unterhaltung der Beregnungsanlage und           schaftshaus in Lauterbach wurde im Zeitraum vom 11.09. –
       Flutlichtanlage                                               15.09.2017 durch die Firma SHG Gebäudetechnik GmbH aus Stol-
  -    Unterhaltungs- und Kontrollarbeiten am Gebäude                pen umgesetzt.
                                                                     Der Vereinsraum erhielt 5 neue Heizkörper, sodass eine Ofen-
  Erwartet werden:                                                   feuerung nicht mehr notwendig ist. Im Zeitraum vom 09.10. bis
                                                                     16.10.2017 wurden die alten Fenster des Vereinsraumes durch
  -    selbstständiges Arbeiten                                      neue Fenster, die den Denkmalschutz- und Wärmeschutzanfor-
  -    Interesse an landschaftsgärtnerischen Tätigkeiten             derungen entsprechen, durch die Tischlerei Nöpel aus Stolpen
  -    Einsatzbereitschaft und Flexibilität                          ersetzt.
  -    Erfahrung im Umgang mit motorbetriebenen Maschinen            Die energetische Sanierung des Vereinsraumes des Dorfgemein-
       und Geräten zur Grünflächenpflege                             schaftshauses in Lauterbach durch Erneuerung der Fenster und
                                                                     Einbau der Heizung wurde gefördert durch die Bundesregierung
  Vergütung: geringfügige Beschäftigung auf 450,00 Euro-Basis        aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die
  Arbeitszeit: 12 h/Woche                                            Maßnahme wurde mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grund-
                                                                     lage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags be-
  Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte          schlossenen Haushalts.
  bis 31.01.2018 an die                                              Diana Kind
  Stadtverwaltung Stolpen                                            Bauamt
  Bürgermeister
  Markt 1
  01833 Stolpen

  Bewerbungen werden gegen einen adressierten und ausrei-
  chend frankierten Rückumschlag zurückgesandt. Kosten, die
  mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

  Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwi-
  schennachrichten wird abgesehen.

  Für Fragen zur Tätigkeit steht Ihnen der Leiter des Bauhofes,
  Herr Henschel, unter folgendem Kontakt zur Verfügung:
  Bauhof der Stadtverwaltung Stolpen
  An den Stadtscheunen 8
  Tel.: 035973 26560, Fax: 035973 295999,
  E-Mail: henschel@stolpen.de
Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen - mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und ...
10 Stadt Stolpen                                                                                                            Nr. 1/2018

    Bahnhofstraße in Stolpen 2. Bauabschnitt                                      Ehrenamt hat viele Gesichter
Die Bauarbeiten zu v. g. Baumaßnahme wurden am 15. Dezember          Der Internationale Tag des Ehrenamtes wird jährlich am 5. Dezem-
2017 abgeschlossen. Die Verkehrsfreigabe erfolgte am selben Tag.     ber gefeiert.
Im Rahmen der Bauarbeiten wurden im Auftrag des Wasser- und          Ehrenamt, das heißt sich in seiner Freizeit für das Allgemeinwohl
Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ die Trinkwasserlei-       zu engagieren, andere zu unterstützen und zu helfen.
tung und der Mischwasserkanal in der Bahnhofstraße erneuert. Des     Der Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. ist sehr be-
Weiteren wurde im Auftrag der ENSO NETZ GmbH die Niederdruck-        strebt, das Ehrenamt junger Menschen in unserem Landkreis zu
gasleitung mit erneuert. Im Zuge des Straßenbaus wurde zudem die     fördern und ihr ehrenamtliches Engagement zu würdigen.
Pflasterung des Gehweges erneuert und eine moderne Straßenbe-        In einer wunderbaren Galaveranstaltung am 5. Dezember 2017 in
leuchtung mit LED-Technik errichtet. Die Stadt Stolpen dankt allen   Bad Gottleuba wurden auch Stolpner Jugendliche für ihr Ehrenamt
betroffenen Anwohnern der Bahnhofstraße für ihr aufgebrachtes        gewürdigt. Anton Lidzba und Lukas Nestroy, Schüler der Oberschu-
Verständnis und ihre Geduld im Zusammenhang mit den Einschrän-       le Stolpen, wurden für ihren Einsatz beim Schülerrat, im Mehrge-
kungen, die sich durch die Bauarbeiten ergeben haben.                nerationenhaus Neustadt, als Klassensprecher bzw. Schülerlotse
                                                                     mit dem Ehrenamtspreis 2017 ausgezeichnet.
Steffen Ortlieb
                                                                     Für ihre Tätigkeit im Jugendclub Lauterbach erhielten Julia Schewe,
Bauamt
                                                                     Bastian Steglich, Paul Berger und Toni Schiekel den Ehrenamts-
                                                                     preis 2017.
                                                                     Wir möchten uns bei allen Nominierten recht herzlich für ihr Enga-
                                                                     gement bedanken und wünschen für die Zukunft alles erdenklich
                                                                     Gute.
                                                                     Monika Richter
                                                                     Sachbearbeiterin

Asphalteinbau auf der Bahnhofstraße

       Landwirtschaftsfläche bei Rennersdorf

Die BVVG bietet das Flurstück 729 in der Gemarkung Rennersdorf
alternativ zum Kauf bzw. zur Verpachtung für den Zeitraum vom
01.10.2018 bis 30.09.2023 an.

Haben Sie Interesse am Erwerb? Details zum ausgeschriebenen
Objekt erhalten Sie bei der BVVG oder in der Stadtverwaltung Stol-
pen zu den bekannten Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie die Aus-
schreibungsbedingungen!

Ansprechpartner:
BVVG - Landesniederlassung
Sachsen/Thüringen
Frau Isa Eichner
Tel.: 0351 25787-23
Fax: 0351 25787-40

Stadt Stolpen
Sachgebiet Liegenschaften
Markt 1
01833 Stolpen
Tel.: 035973 28016

Adresse für Gebote:
BVVG - Ausschreibungsbüro
Postschließfach 55 01 34
10371 Berlin
Tel.: 030 4432 1099
Fax: 030 4432 1210
Nr. 1/2018                                                                                                      Stadt Stolpen 11

     Der WAZV „Mittlere Wesenitz“ informiert                      Einreichung der Wartungsprotokolle und Analysenberichte
                                                                    für Kleinkläranlagen sowie der Betriebstagebücher für
Neuer Dienstleister für die Entsorgung des Fäkalschlamms                               Sammelgruben
  und des Abwassers aus dezentralen Abwasseranlagen               Wir bitten die Betreiber von Kleinkläranlagen die Wartungspro-
Ab 1. Januar 2018 ist für vorgenannte Leistungen die              tokolle und Analysenberichte und die Betreiber von Sammelgru-
Wasserverband Lausitz                                             ben die Betriebstagebücher für das Jahr 2017 spätestens bis zum
Betriebsführungs GmbH (WAL)                                       31. Januar 2018 in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasser-
Am Stadthafen 2                                                   zweckverbandes „Mittlere Wesenitz“, Markt 26 in 01833 Stolpen
01968 Senftenberg                                                 (E-Mail: info@wazv-mittlere-wesenitz.de) einzureichen.
im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
„Mittlere Wesenitz“ zuständig.                                    Betreiber von Kleinkläranlagen werden abwälzungsabgaben-
Der Entsorgungsbedarf ist unter folgender Telefonnummer anzu-     pflichtig, wenn die Nachweise nicht fristgerecht eingereicht wer-
melden:                                                           den!
regulär:        Frau Glowacki, 03573 803-333
                                                                  Für Rückfragen steht Ihnen unser Verwaltungsleiter, Herr Göbel,
Havarie:        03573 803-0
                                                                  unter 035973 612-11 gern zur Verfügung.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Verwaltungsleiter, Herr Göbel,
unter 035973 612-11 gern zur Verfügung.
Wasser- und Abwasserzweckverband                                  Wasser- und Abwasserzweckverband
„Mittlere Wesenitz“                                               „Mittlere Wesenitz

                Das neue Jahr sieht mich freundlich an, und ich lasse das alte mit seinem Sonnenschein
                                             und Wolken ruhig hinter mir.

                                            - Johann Wolfgang von Goethe -

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12 Stadt Stolpen                                                                                                             Nr. 1/2018

                                                                      treten; und am 25.11. waren trotz des Wetters immerhin 5 Läufer
                                                                      da. Der Termin am 30.12. lag bei Redaktionsschluss noch vor uns.
                                                                      Bitte traut euch und schließt euch uns an. Es sind nicht nur Pro-
                                                                      fis dabei und niemand muss sich verstecken. Wir hoffen dann im
                                                                      Frühling auf steigende Teilnehmerzahlen.
                                                                      Beim letzten Teamtreff am 24.11.2017 wurde folgendes bespro-
                     Herzlichen Dank!                                 chen bzw. beschlossen:
  Der Vorstand der Volkssolidarität Ortsgruppe Stolpen bedankt        – der detaillierte Zeitplan für den Basalt-Lauf am 23.09.2018
  sich hiermit bei allen Sponsoren, die auch in diesem Jahr wie-           steht
  der zum Gelingen der Seniorenweihnachtsfeier beigetragen            – der Plan für den Aufbau auf dem Markt rund um den Lauf wur-
  haben:                                                                   de festgelegt
  Bäckerei Frank Göhler, Bäckerei Mario Wünsche, Obstbau              – der vorläufige Finanzrahmen des Basalt-Laufs und der vor-
  Steffen Menzel                                                           bereitenden Aktionen steht fest und wurde der AG Finanzen/
  und Stadtverwaltung Stolpen, Herrn Bürgermeister Uwe                     Sponsoring gemeldet (hier sind weiterhin kleine und große
  Steglich.                                                                Spenden willkommen), die Erlöse aus der Versteigerung eines
  Ein ganz besonderes Dankeschön geht an das Team des Burg-                Dynamo Dresden-Trikots mit den Unterschriften aller Spieler
                                                                           fließen in das Budget mit hinein
  hotel Stolpen für die liebevolle Ausgestaltung.
                                                                      – am 14.04.2018 findet das 2. Laufseminar (mit den Experten
  Birgit Grützner                                                          vom Seminar im letzten Mai) statt
  Vorstand der Ortsgruppe Volkssolidarität Stolpen                    – die nächsten Lauftreffs finden vorerst weiterhin am letzten
                                                                           Samstag im Monat statt, Termine sind somit der 27.01., 24.02.
                                                                           und 31.03., jeweils 10:00 Uhr (Treffpunkt Stadtkirche)
                                                                      Im Stadtanzeiger vom November und auch auf der stolpen800.de-
                                                                      Seite wurde ein Leserbrief veröffentlicht, der zum Basalt-Lauf und
Stolpen wird 800 und läuft 8000 km – los geht’s!
                                                                      der 8000 km-Aktion schrieb: „Und vielleicht schaffe ich es ja auch,
                                                                      einen der 8000 km zu laufen.“ Genau das ist unser Ziel. Es geht
                                                                      nicht um Rekorde, sondern ums Dabei sein. Nicht nur bei unserer
                                                                      Aktion, sondern bei allen Aktionen im 800. Jahr unserer schönen
                                                                      Stadt.
                                                                      Torsten Friedrich
                                                                      AG „Stolpen läuft“
Wir als Vorbereitungsteam des 1. Stolpener Basalt-Laufs am
23.09.2018 sind voller Vorfreude und Spannung auf unser Fest-
jahr, das nun begonnen hat. Und wir sind stolz, mit unserem Lauf
Teil der vielen tollen Aktivitäten rund um „Stolpen800“ zu sein.
Wenn Sie diese Zeilen lesen, sind es nur noch ein paar Tage bis
zum Startschuss unserer großen Laufaktion „Stolpen läuft 8000
km“. Wie bereits berichtet, haben wir uns das Ziel gesetzt, als
Anfänger, Hobby-Sportler und Profis zwischen dem 19.01.2018
(Neujahrsempfang des Bürgermeisters) und dem 02.06.2018
(Sternlauf aus allen Ortsteilen zur Geburtstagsfeier auf dem Markt)
gemeinsam 8000 km zu laufen. Mitmachen können alle, die sich
Stolpen in irgendeiner Weise verbunden fühlen. Es ist also egal,
ob man Stolpener ist und auch, wo gelaufen wird. Es wäre natür-
lich schön, beim Laufen das bekannte grüne Leibchen oder, wenn
es wärmer wird, das gelbe Laufshirt zu tragen. Beide tragen das
Logo der Aktion und des Stadtjubiläums. Jeder gelaufene Kilome-
ter kann dann auf der Website unter www.stolpen800.de/projek-
te/stolpenlaeuft/ eingetragen werden (mit Namen oder anonym
mittels Alias-Namen) und erhöht mit jeder Eintragung den Saldo.
Wir schalten die Eingabemaske am 19.01.2018 frei. Wer Schwie-
rigkeiten mit der Eingabe hat oder seine gelaufene Strecke auf die
klassische Weise weitergeben möchte, kann das auch jederzeit in
der Stolpen-Info (Markt 26) bei Annett Immel tun. Da reicht dann
also auch ein Zettel mit Kilometer und Namen. Auf der Website
informiert ein Fenster über die insgesamt gelaufenen Kilometer.
Weiterhin werden wir hier im Anzeiger und in der Stolpen-Info re-
gelmäßig die Zwischenstände der Aktion mitteilen.
Unter dem o. g. Link findet man nunmehr nicht nur die Möglichkeit
zur Eingabe der gelaufenen Strecken für die 8000 km-Aktion, son-
dern auch ein kurzes Werbevideo (Teaser), alle bisherigen Infos
rund um „Stolpen läuft“ und bald noch viel mehr.
Zwischenzeitlich gab es 3 weitere Lauftreffs. Beim Oktober- und
November-Treff hatten wir, wie eigentlich bei allen Terminen seit
Juni, mit Regen zu kämpfen. Wir nehmen das als gutes Omen für
ein sonniges Festjahr 2018 – verregnet war‘s dann halt im Jahr
davor. Die Teilnehmerzahlen sind noch steigerungsfähig, aber am
28.10. war die Nordic Walking-Fraktion erstmals mit 2 Frauen ver-
Nr. 1/2018                                                                                                             Stadt Stolpen 13

                                                                                               Glückwunsch!
                                Besinnliche Einstimmung
                                                                                                           Für ihr schulisches und außer-
                                 zur 5. Schulweihnacht                                                     schulisches Engagement wur-
                                                                                                           den am Dienstag, 05.12.2017
Nach fleißiger Vorbereitung konnten Grund- und                                                             unsere Schülersprecher Anton
Oberschüler in den festlich geschmückten Räu-                                                              Lidzba und Lukas Nestroy mit
men am 1. Dezember viele Familienmitglieder und                                                            dem      Jugendehrenamtspreis
zahlreiche Gäste auf den 1. Advent einstimmen.                                                             geehrt.
In angenehmer Atmosphäre wurde genascht, ge-
bastelt und geplauscht. Chöre beider Schulen ge-
                                                                                                           Diese jährlich stattfindende
stalteten den Abschluss in froher musikalischer
                                                                                                           Gala des Jugendrings fand in
Runde.
                                                                                                           einem dem Anlass entspre-
                                                                                                           chenden Ambiente statt und
                                                                                                           ehrte Jugendliche aus Sachsen
                                                                                                           für ihren gesellschaftlichen
                                                                                                           Beitrag.
                                                                                                         Unsere Schüler wurden für ihre
                                                                                                         Tätigkeit im Schülerrat und ihr
                                                                                                         Engagement darüber hinaus
                                                                                                         geehrt. Lukas arbeitet seit Jah-
                                                                                                         ren als Klassensprecher und
                                                                                                         Schülerlotse. Anton setzt sich
                                                                                                         nicht nur im Schülerrat für die
                                                                                                         Interessen seiner Mitschüler
                                                                                                         ein, sondern agiert in verschie-
                                                                                                         denen Projekten in und um das
                                                                                                         ASB Mehrgenerationenhaus
                                                                                                         Neustadt.
                                                                                                         Da Anton am Dienstagabend
                                                                                                         auf der Theaterbühne unserer
                                                                                                         Schule stand, nahm Lukas den
                                                                                                         Preis stellvertretend für ihn
                                                                                                         entgegen.
                                                                         Wir hoffen, auch im kommenden Jahr, engagierte Schüler nominie-
                                                                         ren zu können.
                                                                         Dirk Peter
                                                                         Schulsozialarbeiter

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14 Stadt Stolpen                                                                                                              Nr. 1/2018

                                         Gelungener Auftritt der Theatergruppe

Nach der Premiere zum Stolpener Stadtfest 2017 ließen es sich        phantasievolle Dekoration und geschickt agierende Schauspieler.
die jungen Schauspieler unserer Oberschule nicht nehmen, Shake-      Ein herzlicher Dank gilt Herrn Beier als Leiter der Theater-AG, seine
speares Stück „Ein Sommernachtstraum“ im Atrium der Schule           Helfern des ASB und natürlich unseren Schülern.
nochmals aufzuführen. Zahlreiche Verwandte und Freunde waren
gekommen und beklatschten liebevoll gestaltete Kostüme, eine         Neubert

                                       Auf ein Neues!                                         Weihnachtsüberraschung
                               Nun ist es da - das Jahr 2018.                                         2017
                               Unser Kindergarten geht in das
                               5. Jahr seit seiner Gründung.
                                                                     Am Montag, dem 11.12.2017, fand unsere traditionelle Weih-
                                   Rückblickend möchten wir der      nachtsüberraschung für unsere Hortkinder statt. Aus Platzgründen
                                   Gärtnerei Kleinstäuber danken,    mussten wir die Veranstaltung zum ersten Mal auslagern. Der SV
                                   deren Weihnachtsbaum wäh-         Blau-Gelb Stolpen stellte uns den großen Clubraum kostenfrei zur
                                   rend der gesamten Adventszeit     Verfügung, sodass wir ungestört die Überraschung genießen konn-
                                   unsere Terrasse erhellt und uns   ten. Vielen Dank.
                                   erfreut.                          So ging es mit rund 90 Kindern kurz vor 14.00 Uhr von den Horträu-
                                   Auch haben wir uns gefreut,       men über die Pfarrfelder ins Burgstadion. Auch dieses Jahr konn-
                                   dass sich soooo viele Wichtel     ten die Kinder ein Puppentheaterstück von Lutz Männel bestau-
                                   an unserer Weihnachtssackak-      nen. Mit dem Stück „Tischlein deck dich“ wollte er dieses Jahr bei
                                   tion beteiligt und uns deshalb    den Kindern punkten und dies gelang ihm auf ganzer Linie. „Wer
                                   eine spannende Adventsfeier       einen Tisch sein Eigen nennt, der sich von selbst mit den köst-
                                   beschert haben!                   lichsten Speisen deckt, der hat es gut.“ Die tollen, selbst gestal-
                                   Möge das Jahr 2018 uns allen      teten Puppen waren wieder für alle ein Hingucker. Durch die rund
                                   ein gutes Miteinander, Gesund-    45 Minuten führten uns Baltasar, Melchior, Kathinka, die Ziege Jac-
                                   heit und Freude bringen.          queline und weitere Darsteller. Unter großen Applaus wurde Lutz
                                   Anlässlich der 800-Jahr-Feier     Männel verabschiedet und die Kinder traten den Weg zurück in den
                                   haben sich die „Kleinen Welt-     Hort an.
                                   entdecker“ überlegt, viertel-     Euer Hortteam
                                   jährlich zu einer offenen Wan-
derung in Stolpen und Ortsteilen einzuladen.
Wer Lust hat, kann gerne dabei sein, es wird auch etwas Geschicht-
liches zu erfahren geben! Wir treffen uns am 19. Januar, 9:00 Uhr
an der Bushaltestelle „Ärztehaus“ mit Picknickrucksack und guter
Laune.
Es freuen sich auf eine rege Teilnahme
die „Kleinen Weltentdecker“
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