Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen - mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und ...
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Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Jahrgang 29 Freitag, den 12. Januar 2018 Nummer 1 Für das neue Jahr 2018 wünsche ich Ihnen alles Gute, Gesundheit und Glück. Ihr Bürgermeister Uwe Steglich
2 Informationen Besuchen Sie uns auf www.stolpen.de Wichtige Rufnummern Notrufnummern Forstrevier Polizei 110 Forstbetrieb Neustadt, Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Revierleiter Herr Fleischer Telefon: 03596 585729 Rettungsleitstelle: 0351 501210 Polizeirevier Sebnitz 035971 850 Ärzte/Zahnärzte Arztpraxis Dr. Lehm 26336 Stadtverwaltung Stolpen Arztpraxis Rasche 26376 E-Mail: stadt@stolpen.de Arztpraxis Berg-Holldack 26377 Telefax: 035973 28025 Telefon: 035973/ Kinderarztpraxis Bürgermeister 280-40 Dr. Autenrieth 63828 Sekretariat 280-40 Standesamt 280-11 Zahnarztpraxis Dr. Boden 24122 Meldestelle 280-14 Zahnarztpraxis Dr. Böhmer 26435 Hauptamt 280-10 Soziales 280-12 Apotheke 035973 24830 Gewerbeamt 280-24 Montag - Freitag 8.00 - 18.00 Uhr Ordnungsamt 280-26 Samstag 8.00 - 12.00 Uhr Rechnungsamt 280-20 Kasse 280-22 Kindertagesstätten Bauamt 280-15 Kita „Stolpener Burggeister“ Stolpen 26610 Bauhof 26560 Kita „Kleine Weltentdecker“ Stolpen 646287 Kita „Schlumpfenland“ Langenwolmsdorf 26272 Sprechzeiten der Verwaltung Kita „Sankt Martin“ Lauterbach 26407 Montag geschlossen Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Schulen und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Basaltus-Grundschule Stolpen 035973 6201-20 Mittwoch geschlossen Grundschule Langenwolmsdorf 035973 26383 Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Ludwig-Renn-Oberschule Stolpen 035973 6201-10 und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Soziales ASB-Sozialstation 035973 24109 Sprechzeiten des Bürgermeisters VS-Altenpflegeheim 035973 630 Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Kirchen, Pfarrämter Donnerstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Evangelisch-Lutherische Kirche (nach vorheriger Anmeldung unter 280-40) „Stolpener Land“ 035973 26409 Evangelisch-Lutherische Kirche Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ Lauterbach-Oberottendorf 035973 26412 E-Mail: info@wazv-mittlere-wesenitz.de Römisch-Katholische Kirche Telefax: 035973 612-18 Stolpen über Pfarramt Neustadt 03596 603380 Telefon: 035973/ Verwaltung/Zentrale 612-0 Burg Stolpen 035973 23410 Gebührenstelle 612-14 Montag geschlossen Dienstag - Sonntag witterungsbedingt 10.00 - 16.00 Uhr Sprechzeiten Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Bibliothek 035973 297413 und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Bereitschaft Stolpen-Information Wasserversorgung 0172 3743033 E-Mail: stolpen-information@t-online.de 0172 3743035 Telefon 035973 27313 Abwasserentsorgung Telefax 035973 24438 (WASS GmbH) 0172 3702641 Gasversorgung 0180 2787901 Friedensrichterin Entsorgung Klärschlamm/Abwasser aus Kleinkläranlagen/Sam- Frau Petau 035973 63889 melgruben: Wasserversorgung Bischofswerda GmbH Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr 0174 9564465 03594 777-0 (Notdienst 0173 3979697)
Nr. 1/2018 Stadt Stolpen 3 b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- 2. Satzung zur Änderung der Satzung über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, über die Erhebung von Gebühren zur Nutzung der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- macht worden ist. der städtischen Turnhallen Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor- Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat am 27. November 2017 auf den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist je- Grund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung dermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Ver- (SächsGVBl. S. 652) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 fahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen und § 9 des Sächsisches Kommunalabgabengesetz in der Fas- worden ist. sung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418; 2005 S. 306), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Änderungsverordnung zur Polizeiverordnung 26. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 504) geändert worden ist, fol- der Stadt Stolpen als Ortspolizeibehörde gegen gende Satzung beschlossen. umweltschädliches Verhalten und §1 Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Änderung der Satzung Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Nutzung der städtischen Turnhallen vom 31.01.2006 von Hausnummern wird wie folgt geändert: Auf Grund von § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 sowie Der § 5 –Gebührentarif– erhält nachstehende Fassung. § 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes in der Fassung der Der Gebührentarif gestaltet sich wie folgt: Bekanntmachung vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), geändert durch Gesetze vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. Gruppe A1 Gruppe A2 Gruppe B Gruppe C 330), vom 04. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 147), vom 05. Mai 2004 Schulsporthalle 15,00 €/h 1,00 €/h 25,00 €/h 35,00 €/h Stolpen Nord (SächsGVBl. S. 148), vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138) Schulsporthalle 15,00 €/h 1,00 €/h 25,00 €/h 35,00 €/h und vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S.130) rechtsbereinigt mit Stolpen Süd Stand vom 02. Februar 2012 hat der Stadtrat der Stadt Stolpen am Schulsporthalle 10,00 €/h 1,00 €/h 20,00 €/h 30,00 €/h 19.12.2017 folgende Änderungsverordnung zu Änderung der Poli- Langenwolmsdorf zeiverordnung der Stadt Stolpen vom 20. März 2012 beschlossen: Gruppe A1: Gemeinnützige Vereine der Stadt Stolpen – §1 Erwachsene Änderung der Polizeiverordnung Gruppe A2: Gemeinnützige Vereine der Stadt Stolpen – Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre § 12 der Polizeiverordnung vom 20. März 2012 wird wie folgt ge- Gruppe B: Gemeinnützige Vereine sonstiger Orte ändert: Gruppe C: sonstige Nutzer Satz 1, Buchstabe e wird ersatzlos gestrichen Der § 6 –Gebührenbefreiung– entfällt. § 16 der Polizeiverordnung vom 20. März 2012 wird wie folgt ge- ändert: §2 Abs. 1 Nr. 18 wird ersatzlos gestrichen In-Kraft-Treten §2 Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft und setzt gleichzeitig die Inkrafttreten 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Ge- bühren zur Nutzung der städtischen Turnhallen vom 31.01.2006 Die Änderungsverordnung zur Polizeiverordnung tritt am Tag nach außer Kraft. ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Stolpen, 28.11.2017 Stolpen, 20.12.2017 Steglich Bürgermeister Steglich Bürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Sachsen (SächsGemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Be- schriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Be- kanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies kanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Geneh- migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind, den sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Ge- 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Ge- setzwidrigkeit widersprochen hat, setzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder hat oder
4 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- dungen, die sich gegen die Feststellung im Einheitswertbescheid über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, oder im Grundsteuermessbescheid richten, sind ausschließlich im der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- Rechtsbehelfsverfahren gegen diese Bescheide beim zuständigen macht worden ist. Finanzamt geltend zu machen. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht wor- Gäth den, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist je- Rechnungsamtsleiter dermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Hundesteuer 2018/Hundesteuermarke Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Ver- Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Hundesteuerbeschei- fahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen de aus dem Jahr 2014, 2015, 2016 bzw. 2017 ihre Gültigkeit be- worden ist. halten, bis die Stadt Stolpen neue Bescheide erlässt (§ 12 Abs. 1 der gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Stolpen). Die Hunde- Festsetzung der Grundsteuer 2018 steuermarken behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Für das Kalenderjahr 2018 erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer Die Fälligkeit der Hundesteuer ist der 15. Februar 2018 (§ 12 in der Stadt Stolpen durch öffentliche Bekanntgabe aufgrund der Abs. 2 der gültigen Hundesteuersatzung der Stadt Stolpen). Vorschriften aus § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in der jetzt gültigen Fassung. Gäth Rechnungsamtsleiter Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide für 2018 werden hiermit die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für Zweitwohnungssteuer 2018 das Kalenderjahr 2018 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Auf den zuletzt ergangenen Steuerbescheiden war mitgeteilt wor- Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Zweitwohnungssteu- den, in welcher Höhe und zu welchen Fälligkeiten die Grundsteu- erbescheide aus dem Jahr 2014, 2015, 2016 bzw. 2017 ihre Gül- ern auch in Folgejahren zu leisten sind. tigkeit behalten, bis die Stadt Stolpen neue Bescheide erlässt (§ 7 Somit haben Grundsteuerpflichtige, welche im Kalenderjahr 2018 Abs. 1 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Stolpen). keinen Grundsteuerbescheid erhalten haben, für 2018 die gleiche Die Fälligkeit der Zweitwohnungssteuer ist der 01. Juli 2018 (§ 7 Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2017 zu entrichten. Es ist davon Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Stolpen). auszugehen, dass die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zuletzt einen Gäth Grundsteuerbescheid mit Datum 02.01.2014 erhalten hat. Rechnungsamtsleiter Bei Wohngrundstücken, für die durch das Finanzamt kein Einheits- wert und Grundsteuermessbetrag festgestellt worden ist, erfolgt die Ermittlung der Grundsteuer durch eine Ersatzbemessung (nach §§ 42 und 44 Grundsteuergesetz). Dazu hat der Steuerpflichtige eine Grundsteueranmeldung einzureichen, in welcher die Wohn- Die nächste Ausgabe des „Stolpner Anzeigers“ erscheint am und Nutzfläche, sowie die Stellplätze in Garagen und Carports zu Freitag, dem 2. Februar 2018 erfassen sind. Haben sich am Grundstück seit der letzten Über- prüfung Änderungen ergeben, ist durch die Steuerpflichtigen eine Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist neue Grundsteueranmeldung einzureichen. Freitag, der 19. Januar 2018 Ändern sich die Bemessungsgrundlagen oder die Hebesätze im im Hauptamt der Stadtverwaltung, Frau Knuth. Laufe des Jahres 2018, werden den Steuerpflichtigen Änderungs- Tel.: 035973 28011 bescheide zugestellt. E-Mail: knuth@stolpen.de Bei Steuerpflichtigen, die uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die jeweils fälligen Beträge von dem vereinbarten Annahmeschluss für Werbeanzeigen ist Konto abgebucht. Montag, der 22. Januar 2018 bei Herrn Riedel Abgabenschuldnern der Stadt Stolpen, welche noch nicht am vor- Medienberater der LINUS WITTICH Medien KG, teilhaften SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir, Tel.: 0171 3147542, Fax: 03535 489239 die fälligen Beträge bei der Stadtkasse Stolpen – Markt 1 zu den E-Mail: matthias.riedel@wittich-herzberg.de Öffnungszeiten einzuzahlen oder auf folgendes Konto der Stadt- verwaltung Stolpen zu überweisen: Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN: DE22 8505 0300 3000 0583 88 BIC: OSDDDE 81XXX Kto.Nr.: 3000 058 388 »Stolpner Anzeiger« BLZ: 850 503 00 Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Sie können uns natürlich auch jederzeit ein SEPA-Basis-Lastschrift- Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Mandat erteilen, damit fällige Beträge von Ihrem Konto eingezogen Der »Stolpner Anzeiger« erscheint monatlich, jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. werden. Den notwendigen Vordruck erhalten Sie in der Stadtkasse. IMPRESSUM - Herausgeber: Stadt Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Be- 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, kanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen Telefon (0 35 35) 4 89-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. - Verantwortlich für den amtlichen, nichtamtlichen und sonstigen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Stolpen - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Rechtsbehelfsbelehrung: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Mo- vertreten durch Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan nats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch www.wittich.de/agb/herzberg erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder- Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzei- genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedin- schrift bei der Stadt Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen einzulegen. gungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadener- Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d. h. der an- satz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. geforderte Betrag ist trotzdem fristgemäß zu entrichten. Einwen-
Nr. 1/2018 Stadt Stolpen 5 bereits vertagt wurde, da seitens der CDU-Fraktion eine Beratung Gratulation zu Geburtstagen und Ehejubiläen mit den Vereinen erfolgen sollte. Die Beratung fand statt. Aller- dings haben teilweise die Vorstände gefehlt. Es ist nicht nachvoll- Der Bürgermeister gratuliert zu „runden Geburtstagen“ (80, 85, ziehbar, warum jetzt noch einmal dazu beraten werden sollte. 90, 95, 100 Jahre) und zu Ehejubiläen (ab „Goldener Hochzeit“). Der Besuch erfolgt in der Regel vormittags durch ihn oder eine Ver- TOP 2 tretung. Bericht des Bürgermeisters Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn die Gratulation nicht Abrechnung Feuerwehrgerätehaus Heeselicht/Stürza am Tage möglich ist bzw. nicht gewünscht wird. Fällt das Jubiläum Diem Schlussabrechnung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Ditters- auf einen Sonn- oder Feiertag, besucht Sie der Bürgermeister erst bach liegt seit 13.11.2017 vor. Der Verwendungsnachweis wur- am nächsten Werktag. de geprüft und die sachgemäße Verwendung mit Schreiben vom Sollten Sie jedoch im Melderegister einen von Ihnen gewünschten 10.07.2017 durch das Landratsamt bestätigt (vorbehaltlich weite- „Sperrvermerk“ zur Weitergabe von Geburts- und Ehedaten (Ver- rer Prüfungen). Folgende Kosten ergeben sich: öffentlichung im Stolpner Anzeiger und der Sächsischen Zeitung) Gesamtkosten 993.445,75 € haben, erfolgt generell kein Besuch zum Jubiläum. Förderung 686.847,00 € Wenn Sie jedoch eine Gratulation möchten, bitten wir rechtzeitig Eigenanteil Kommunen 306.608,75 € um eine Mitteilung. Anteil Stolpen 153.304,38 € (Plan 150.000 €) Kontakt: Frau Rosner – Telefon: 280-40 oder E-Mail: stadt@stolpen.de Anhand der Abrechnung ist ersichtlich, dass ein gutes Ergebnis Vielen Dank für Ihr Verständnis. erzielt wurde. Der Dank geht an die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dit- tersbach für die Umsetzung der Maßnahme. Ines Rosner Sekretärin Instandsetzung S 164 (Pirnaer Landstraße) Mit E-Mail vom 02.11.2017 wurde die Stadt durch das Landrat- Herzliche Glückwünsche samt informiert, dass die Maßnahme erst 2018 umgesetzt wird. zur „Eisernen Hochzeit“ LEADER-Förderung Folgende Maßnahmen der Stadt Stolpen wurden für eine Förde- Else und Karl Göhler rung durch die lokale Arbeitsgruppe am 12.10.2017 bestätigt: aus Stolpen am 30. November 2017 • Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Aus- weitung der Kommunalen Zusammenarbeit der Bauhöfe Stol- pen und Dürrröhrsdorf-Dittersbach (WAZV) − Kosten: 16.600,00 € −Zuwendung: 13.280,00 € (80 %) / Eigenanteil Stadt: 3.320,00 € (davon 1.910,00 € Dürrröhrsdorf-D.) − Der Antrag wird bis 31.12.2017 gestellt. • Spielplatzsanierung Langenwolmsdorf und Heeselicht − Kosten: 79.102,54 € −Zuwendung: 63.282,03 € (80 %) / Eigenanteil Stadt: 15.820,51 € − Der Antrag wurde bereits gestellt. • Schulhof-/Freiflächengestaltung Grundschule/Hort Stolpen − Kosten: 128.584,33 € −Zuwendung: 102.867,47 € (80 %) / Eigenanteil Stadt: 25.716,87 € − Der Antrag wurde bereits gestellt. Bestätigung von Nachträgen in Zuständigkeit des Bürgermeisters Parkplatz Schulsporthalle: Bericht von der Stadtratssitzung am 27. November 2017 - Der 1. Nachtrag (zusätzliche bzw. geänderte Leistungen) der Dietmar T. Machel GmbH, Bretnig-Hauswalde zur geprüften TOP 1 Nachtragssumme von 6.084,60 € wurde am 01.11.2017 bestä- Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der tigt. Die Auftragssumme erhöht sich somit von 78.664,40 € auf Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift der Stadt- 84.749,00 €. ratssitzung vom 25.09.2017 Der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Lesch begrüßt die Straßeninstandsetzungen Stolpner Straße 4 a, Geschwister-Scholl- Stadträte und Gäste zur 10. öffentlichen Sitzung des Stadtrates. Straße, Bahnhofsweg: Aufgrund der Abwesenheit von BM Steglich wird er die Sitzung lei- - Der 1. Nachtrag (zusätzliche Leistungen) der Landschaftsbau ten. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Der Stadtrat Gebauer GmbH, Dohma zur geprüften Nachtragssumme von nimmt die Niederschrift zur Kenntnis. 5.455,42 € wurde am 26.10.2017 bestätigt. Die Auftragssum- SR Kühnel verweist auf seine E-Mail vom 27.11.2017 an den Bür- me erhöht sich somit von 78.744,09 € auf 84.199,51 €. germeister bezüglich TOP 6 und bittet um Absetzung des Tagesord- nungspunktes. Er begründet seine Bitte mit § 11 der SächsGemO. Erteilung gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB Bisher wurde das Thema nur nicht öffentlich behandelt. Den Bür- Im Berichtszeitraum wurde seitens der Ortschaftsräte zu zwei Vor- gern und Vereinen sollte eine intensivierte Mitsprachemöglichkeit haben das Einvernehmen erteilt. gewährt werden. Baumaßnahmen/Planungen Stellv. BM Lesch erklärt, dass nur über einen Antrag abgestimmt werden kann. - Markt 26 – Die Arbeiten zum 5. BA laufen. SR Kühnel sagt, dass es sich um eine Bitte handelt. - Die Erschließung des Wohngebietes Schlossberg läuft noch Stellv. BM Lesch bemerkt, dass dieser Punkt in der letzten Sitzung (Verzug), die Schwarzdecke wurde eingebaut.
6 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 - Erneuerung Mischwasserkanal Bahnhofstraße (Maßnahme des Beschluss WAZV) – Die Arbeiten laufen noch und der Einbau der Schwarz- Der Stadtrat beschließt eine Fortführung der Betreuung des Zen- decke soll in der 48. KW erfolgen. trumsmanagements bis zum 31.12.2018 im Rahmen des SOP- - Gewerbegebiet Ziegeleistraße – Die Baumaßnahmen laufen. Programms im Fördergebiet „Stolpen-Kernstadt“ als Ergänzung zur - Sportplatz Langenwolmsdorf – Die Baumaßnahme musste wit- förderfähigen Betreuung des Fördergebietes durch die STEG Stadt- terungsbedingt unterbrochen werden. Die Rasenansaat ist erst entwicklung GmbH. Der Leistungsumfang bleibt weiterhin bei 15 im Frühjahr 2018 möglich. Stunden/Woche festgeschrieben. Termine Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. Es wird zu den aktuell anstehenden Terminen informiert. TOP 5 Beratung und Beschlussfassung – Annahme von Geldspenden – TOP 3 Stolpen800 Beratung und Beschlussfassung – Konzept zu einer Funktionsan- Beschluss reicherung und Nutzungserweiterung des Objektes Markt 26 in Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geldspenden gemäß der der Stadt Stolpen beigefügten Anlage an die Stadt Stolpen in Höhe von 2.250,00 Nach umfassender Sanierung des Gebäudes Markt 26 ist grund- Euro. sätzlich die Nutzung des Objektes, insbesondere im Erd-, 1. Ober- geschoss und Innenhof neu zu überdenken. Dazu wurde das vor- Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. liegende Konzept erarbeitet. Dieses soll Grundlage für die weitere TOP 6 inhaltliche Umsetzung der Nutzung des Gebäudes sein. Der Um- Beratung und Beschlussfassung – 2. Satzung zur Änderung der setzungszeitraum steht in Abhängigkeit der Bereitstellung finanzi- Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Nutzung der städti- eller Mittel. Im Weiteren wird auf den Stufenplan zur Umsetzung im schen Turnhallen Konzept verwiesen. Mit dem Neubau der Sporthalle am Schulstandort in Stolpen und Als Bezeichnung für das Objekt Markt 26 wird im Ergebnis des Kon- der Sanierung der Bestandshalle wurden Objekte geschaffen, die zeptes und seitens der Verwaltung „Bürgerhaus“ vorgeschlagen. den heutigen Anforderungen an Sportstätten gerecht werden und Der Ortschaftsrat Stolpen hat den Entwurf des Konzeptes in der Sit- demzufolge einen erweiterten Bewirtschaftungs- und Wartungs- zung am 28.08.2017 behandelt. Die Hinweise des Ortschaftsrates aufwand nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, Stolpen wurden zum größten Teil berücksichtigt. den Gebührentarif für die Schulsporthallen neu zu kalkulieren. In Der Ortschaftsrat Stolpen hat beschlossen, dass das Gebäude diesem Zusammenhang wurde auch die Schulsporthalle in Lan- auch weiterhin den Namen „Amtsgericht“ tragen soll. Durch den genwolmsdorf neu betrachtet. Der Ermittlung der neuen Gebüh- Bürgermeister wurde am 07.09.2017 darauf hingewiesen, dass es rentarife liegen für jede Halle separate Kalkulationen zu Grunde. ggf. rechtliche Probleme bei einer derartigen offiziellen Bezeich- Die Mehrzweckhalle an der Parkpromenade ist seit 01.01.2017 nung geben könnte. außer Betrieb und nunmehr kein Bestandteil der Gebührentarife. Herrn Möschner von Ö Grafik – Agentur für Marketing und Design Bei der Ermittlung der Gebührentarife wurden 3 Varianten betrach- erläutert Inhalte des Konzeptes anhand einer Präsentation: tet. Die vorgeschlagene Satzungsänderung berücksichtigt die Va- riante unter Einbeziehung einer Gebührenminimierung der Stun- SR Geißler stellt den Antrag, dass die Bürger im Rahmen einer Be- dennutzungsgebühr zwischen 23,1 % und 50 % zu Gunsten der fragung entscheiden sollen, wie das Haus heißen soll. Nutzer. Der Antrag wird mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthal- SR Geißler stellt den Antrag, dass Kinder nur 1,00 €/h zahlen sol- tungen bestätigt. len. Dies wäre angemessen, auch in Bezug auf den Haushalt. Aufgrund der Abstimmung ist der 2. Satz in der Beschlussvorlage Der Antrag von SR Geißler wird mit 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen zu streichen. und 1 Enthaltung bestätigt. Beschluss Beschluss Der Stadtrat bestätigt das Konzept zu einer Funktionsanreicherung Der Stadtrat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung und Nutzungserweiterung des Objektes Markt 26 in der Stadt Stol- über die Erhebung von Gebühren zur Nutzung der städtischen Turnhallen. pen (Anlage). Der Gebührentarif ist nach einem Jahr zum 01.01.2019 neu zu kal- Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt. kulieren. TOP 4 Der Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Ent- Beratung und Beschlussfassung – Fortführung der Betreuung des haltung bestätigt. Zentrumsmanagements im Rahmen des Fördergebietes „Stolpen- Die Änderungssatzung ist unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ Kernstadt“ im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) in dieser Ausgabe abgedruckt. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 66/2015 vom 24.08.2015 wurde die Betreuung des Zentrumsmanagements als Ergänzung zur förderfä- TOP 7 higen Betreuung des Fördergebietes durch die STEG Stadtentwick- Beratung und Beschlussfassung – Verkauf einer Teilfläche des lung GmbH vorerst bis zum 31.12.2017 beschlossen. Flurstückes 1397/29 der Gemarkung Stolpen In den zwei Jahren konnten durch Frau Schöne mit viel Engagement Durch den Kauf der Fläche möchte die Antragstellerin die Zuwe- und Herzblut zahlreiche Einzelmaßnahmen, wie das Mausstadt- gung zu ihren angrenzenden Grundstücken sichern. Die Stadt mi- spiel „Findet mit Geist und Maus Stolpener Geschichten heraus“ nimiert mit dem Verkauf der Fläche ihren jährlichen Pflegeaufwand und die Weihnachtsaktion „Stolpen strahlt im Kerzenschein“, von Grünflächen. angestoßen, organisiert und Akteure sowie Sponsoren zur Mitwir- Beschluss kung gewonnen werden. Während einige Aktivitäten bereits reali- Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Flurstü- siert werden konnten, stehen andere Ideen und Aktivitäten noch ckes 1397/29 der Gemarkung Stolpen (ca. 330 m²) an Dr. Anne- am Anfang bzw. in der Entwicklungsphase. Um die angeschobe- rose Ziegenbein, Oybiner Straße 31 in 01324 Dresden zu einem nen Impulse weiterzuführen und zu verstetigen, ist eine Fortfüh- Quadratmeterpreis von 22,50 €. Für die Käuferin fallen keine Ver- rung des Zentrumsmanagements erforderlich. Dabei soll der Leis- messungskosten an. tungsumfang von 15 Stunden/Woche beibehalten werden. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. SRin Dürr stellt den Antrag, dass das Wort „vorerst“ im Beschluss TOP 8 gestrichen wird. Beratung und Beschlussfassung – Abweichungen vom Haushalts- Der Antrag wird mehrheitlich bestätigt. plan – Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im
Nr. 1/2018 Stadt Stolpen 7 Teilhaushalt III –Bauamt- Unterbudget 330 – Produkte 11.16.14 Baubetriebshof, 54.10.05 Straßenbeleuchtung und 54.52.01 Stadtratssitzungen Winterdienst Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet Da die Gesamtmehraufwendungen (ca. 93 TEUR) nur zum Teil über am Montag, dem 29. Januar 2018, 19:00 Uhr das Budget des Teilhaushaltes III – Bauamt gedeckt werden können im Rats- und Bürgersaal, Markt 26 in Stolpen statt. (30 TEUR), ist für den Mitteltransfer vom Teilhaushalt II – Hauptamt Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herz- und Teilhaushalt IV - Rechnungsamt in Höhe von insgesamt 63.000 lich eingeladen. EUR die Zustimmung des Stadtrates erforderlich. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen. In den Monaten September und Oktober war ein großer Teil des Sie finden diese auch unter www.stolpen.de in der Rubrik Fahrzeugbestandes zur Hauptuntersuchung vorzustellen, wo an den Aktuelles. Fahrzeugen teilweise erhebliche Mängel festgestellt wurden. Um vor allem die Winterdiensteinsatzbereitschaft nicht in Frage zu stellen, Uwe Steglich war es erforderlich, notwendige Reparaturarbeiten mit erheblichem Bürgermeister Umfang ausführen zu lassen. Außerdem war ein erheblicher Mehr- aufwand bei der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung notwendig. Beschluss Verstorben sind Der Stadtrat beschließt überplanmäßige Aufwendungen/Auszah- lungen für die Kfz-Unterhaltung im Baubetriebshof, die Unterhal- Eberhard Zöllner aus Langenwolmsdorf am 17.12.2017 tung der Straßenbeleuchtung und die Sach- und Dienstleistungen Bernd Bochow aus Stolpen am 17.12.2017 für den Winterdienst in Höhe von insgesamt 63.000 EUR. Sidonie Knaute, geb. Sauer aus Stolpen am 13.12.2017 Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen für Kreditzinsen „Das Schönste, das ein Mensch hinterlassen kann, (12.000 EUR; Teilhaushalt IV - Rechnungsamt), Personalminderauf- ist, dass man lächelt, wenn man sich seiner erinnert.“ wendungen (13.000 EUR; Teilhaushalt II – Hauptamt) und Mehrer- träge aus Gewerbesteuern (38.000 EUR; Teilhaushalt IV - Rechnungs- amt). Der Beschluss 60/2017 wird hiermit ersetzt und aufgehoben. Theodor Fontane Der Beschluss wird mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bestä- tigt. TOP 9 Wir haben geheiratet Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Nachtragsleistung Die Ehe ist der Anfang und der Gipfel aller Kultur. Unauflös- Nr. 1 zum Baulos 03 – Sandsteinarbeiten im Zusammenhang mit lich muss sie sein, denn sie bringt so viel Glück, dass alles dem Bauvorhaben Sanierung kommunales Objekt Markt 26, 5 BA einzelne Unglück dagegen gar nicht zu rechnen ist. – Fassade, Produkt 51.11.08.00, HOB 00008, Sachkonto 099510 Beschluss - Johann Wolfgang von Goethe - Für das Bauvorhaben Sanierung kommunales Objekt Markt 26, 5. BA - Fassade, Produkt 51.11.08.00, HOB 00008, Sachkonto am 15. Dezember 2017 099510 erfolgt die Vergabe der Nachtragsleistung Nr. 1 zum Bau- Markus und Annett Freitag, geb. Förster aus Radeberg los 3 – Sandsteinarbeiten an die Firma E. A. Leideck Naturstein am 23. Dezember 2017 GmbH aus Stolpen mit einer geprüften Bruttonachtragssumme von Sven und Susann Sommer, geb. Dahms aus Dresden 6.865,12 Euro. am 28. Dezember 2017 Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. Herny Reinisch und Kathrin Knaute aus Dresden TOP 10 Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Leistung zur Pfle- ge der Gehölz-, Stauden-, Rosen-, Wege- und Wechselbepflan- zungen sowie der Hecken und Sträucher der Oberschule Stolpen, Veranstaltungskalender Januar Produkte 11.13.05.12, 11.13.05.13, 11.13.05.18, 11.13.05.19, 11.13.05.20, 11.13.05.22, 11.13.05.30, 11.13.05.35, 54.10.01.00 19.01. Überraschungs-Wandertour! und 55.30.03.00 (Gebäude, Verkehrsflächen, Kriegerdenkmale) 09:00 Uhr Treff: Bushaltestelle Ärztehaus Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf ein ganzes Jahr und Kindergarten Kleine Weltentdecker“ soll am 01.01.2018 beginnen. Da ab Dezember 2017 Vorarbeiten Martina Winter hinsichtlich der Bepflanzung in 2018 erbracht werden müssen, ist 035973 646287 es erforderlich die Leistung zum jetzigen Zeitpunkt zu vergeben. Im kiga@kindergarten-stolpen.de Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOL/A wurde am 20.01. „Celebrate!“ – Gospelfeier in der Stadtkirche 06.11.2017 die Submission durchgeführt. Stadtkirche Stolpen Ev.-luth. Kirchgemeinde Stolpener Land Beschluss Herr Pfarrer Heurich, Tel. 035973 29466 Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Leistung zur Pflege der Ge- www.kirche-stolpen.de hölz-, Stauden-, Rosen-, Wege- und Wechselbepflanzungsflächen 27.01. Kinderfasching sowie der Hecken und Sträucher der Oberschule Stolpen an den 14:30 Uhr Gemeindezentrum Heeselicht wirtschaftlichsten Bieter, Landschaftsbau & Gartenservice Sebas- Dorfverein Heeselicht e. V. tian Ruddeck, Hauptstraße 14 aus 01833 Stolpen zur Jahresbrut- http://www.heeselicht.de/ toangebotssumme in Höhe von 34.671,44 Euro. 27.01. Fasching „Heute ist Bambule, wir feiern Fasching in Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. 19:30 Uhr der Schule“ Gemeindezentrum TOP 11 und 12 Dorfverein Heeselicht e. V. Anfragen der Bürger und Stadträte http://www.heeselicht.de/ Nach der Beantwortung von Anfragen der Bürger (Herr Jungnickel Martina Zellmer und Herr Umlauft) und der Stadträte endete der öffentliche Teil der Stolpen-Information Stadtratssitzung gegen 20:50 Uhr. Ines Rosner Sekretärin
8 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 Befragung zur Namensgebung für das Gebäude Markt 26 Eines der geschichtsträchtigsten Häuser Stolpens, das rung und Nutzungserweiterung des Objektes beschlos- Gebäude Markt 26, das einst als Gästehaus der Burg, sen und sich darauf festgelegt, dass bezüglich der später als Amtsgericht und zuletzt als Stadtmuseum Namensgebung für das Gebäude Markt 26 eine Befra- und Wohnhaus gedient hatte, wurde in den Jahren gung der Bürgerschaft erfolgen soll. 2013 bis 2017 grundlegend saniert, um eine weitere Nutzbarkeit der historischen Bausubstanz zu gewähr- Im Rahmen der Nutzungskonzeption wurden die auf leisten. dem Stimmzettel ausgewiesenen Vorschläge zur Be- nennung des Gebäudes eingebracht. Gleichzeitig Das Gebäude direkt im Herzen der Stadt soll ein An- hat der Ortschaftsrat Stolpen in seiner Sitzung am laufpunkt für Stolpener Bürger und gleichzeitig für 28.08.2017 beschlossen, dass das Gebäude den Na- Gäste der Stadt werden, indem einzelne Bereiche bzw. men „Amtsgericht“ tragen soll. Da es sich hierbei um Räumlichkeiten des Hauses zur Aufnahme der Stadt- eine offizielle Bezeichnung eines Gerichtes handelt, bibliothek, eines Mehrzwecksaales für Ratssitzungen, muss diese Bezeichnung ausgeschlossen werden. Bürgerversammlungen, Vorträge und künstlerische Veranstaltungen, eines Trauzimmers, der Stolpen-In- Sie haben nunmehr die Möglichkeit bis zum 26. Januar formation und einer Stadtausstellung vorbereitet und 2018 über den zukünftigen Namen abzustimmen. Ihre ausgestattet wurden. Das Besondere der zukünftigen Stimme können Sie online unter www.stolpen.de oder Nutzung ist die Konzentration mehrerer sowohl für mit dem hier beigefügten Stimmzettel abgeben. Bürger als auch für Gäste der Stadt Stolpen wichtiger Funktionsbereiche. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass nur vollständig ausgefüllte Stimmzettel gewertet werden! Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.11.2017 auf Es darf nur eine Stimme abgegeben werden. dieser Grundlage das Konzept zur Funktionsanreiche- Ein weiterer Vorschlag (Leerzeile) ist zulässig. ! Hier bitte ausschneiden und in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen abgeben! Bürgerhaus ❏ ___________________________________________________________________________ Stadthaus ❏ ___________________________________________________________________________ Stolpenhaus ❏ ___________________________________________________________________________ Neues Amtshaus ❏ ___________________________________________________________________________ Altes Amtsgericht ❏ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ❏ ___________________________________________________________________________ Name, Vorname ___________________________________________________________________________ Anschrift !
Nr. 1/2018 Stadt Stolpen 9 Verabschiedung eines Bauhof-Mitarbeiters Spendenkonto - Stolpen800 Viele Jahre unterstützte Herr Frank Steglich den Bauhof, ins- Liebe Stolpener Bürgerinnen und Bürger, besondere bei der Pflege des liebe Stolpener Unternehmen, Sportplatzes Stolpen. Ab Janu- wie Sie wissen, ist die Finanzierung ein wichtiger Baustein für ar 2018 tritt er seinen wohlver- die Erarbeitung eines abwechslungsreichen Programms an- dienten Ruhestand an. lässlich unseres großen Jubiläums. Aus diesem Grund hat die Stadt Stolpen bereits jetzt in Vor- bereitung ein Spendenkonto eingerichtet. Dieses lautet wie Bürgermeister Uwe Steglich be- folgt: dankte sich bei Herrn Steglich Verwendungszweck: Stolpen800 + ggf. zusätzlich Kon- für die langjährige Tätigkeit und kretisierung (z. B. Festumzug) wünschte ihm für den neuen IBAN: DE22 8505 0300 3000 0583 88 Lebensabschnitt alles Gute und BIC: OSDDDE 81XXX Gesundheit. Institut: Ostsächsische Sparkasse Dresden Ines Rosner Sekretärin Selbstverständlich können Sie Ihre Spende gern auch zusätz- lich zweckgebunden (z. B. Festumzug oder Konzertwochen- ende) ausweisen. Natürlich wird jedem Spender eine ent- sprechende Spendenbescheinigung ausgestellt. Stellenausschreibung der Stadt Stolpen Im Namen der Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen/Spon- soring möchte ich mich ganz herzlich für Ihre Unterstützung Die Stadt Stolpen beabsichtigt zum 01.03.2018 die Stelle bedanken. eines Sportplatzwartes Uwe Steglich zu besetzen. AG Finanzen/Sponsoring Aufgabenbereiche: - Mäharbeiten und Unterhaltung der gesamten Grünflächen Informationen aus dem Bauamt des Sportplatzes einschließlich des Rasenplatzes - Instandhaltung und Pflege der Laufbahn und der Weit- Erneuerung der Fenster und Erweiterung der Heizung im sprunganlage - Instandhaltung und Pflege des Kunstrasenplatzes Vereinsraum im Dorfgemeinschaftshauses in Lauterbach - Unterhaltung aller Zaunanlagen Die Erweiterung der Heizung im Vereinsraum im Dorfgemein- - Kontrolle und Unterhaltung der Beregnungsanlage und schaftshaus in Lauterbach wurde im Zeitraum vom 11.09. – Flutlichtanlage 15.09.2017 durch die Firma SHG Gebäudetechnik GmbH aus Stol- - Unterhaltungs- und Kontrollarbeiten am Gebäude pen umgesetzt. Der Vereinsraum erhielt 5 neue Heizkörper, sodass eine Ofen- Erwartet werden: feuerung nicht mehr notwendig ist. Im Zeitraum vom 09.10. bis 16.10.2017 wurden die alten Fenster des Vereinsraumes durch - selbstständiges Arbeiten neue Fenster, die den Denkmalschutz- und Wärmeschutzanfor- - Interesse an landschaftsgärtnerischen Tätigkeiten derungen entsprechen, durch die Tischlerei Nöpel aus Stolpen - Einsatzbereitschaft und Flexibilität ersetzt. - Erfahrung im Umgang mit motorbetriebenen Maschinen Die energetische Sanierung des Vereinsraumes des Dorfgemein- und Geräten zur Grünflächenpflege schaftshauses in Lauterbach durch Erneuerung der Fenster und Einbau der Heizung wurde gefördert durch die Bundesregierung Vergütung: geringfügige Beschäftigung auf 450,00 Euro-Basis aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Arbeitszeit: 12 h/Woche Maßnahme wurde mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grund- lage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags be- Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte schlossenen Haushalts. bis 31.01.2018 an die Diana Kind Stadtverwaltung Stolpen Bauamt Bürgermeister Markt 1 01833 Stolpen Bewerbungen werden gegen einen adressierten und ausrei- chend frankierten Rückumschlag zurückgesandt. Kosten, die mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwi- schennachrichten wird abgesehen. Für Fragen zur Tätigkeit steht Ihnen der Leiter des Bauhofes, Herr Henschel, unter folgendem Kontakt zur Verfügung: Bauhof der Stadtverwaltung Stolpen An den Stadtscheunen 8 Tel.: 035973 26560, Fax: 035973 295999, E-Mail: henschel@stolpen.de
10 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 Bahnhofstraße in Stolpen 2. Bauabschnitt Ehrenamt hat viele Gesichter Die Bauarbeiten zu v. g. Baumaßnahme wurden am 15. Dezember Der Internationale Tag des Ehrenamtes wird jährlich am 5. Dezem- 2017 abgeschlossen. Die Verkehrsfreigabe erfolgte am selben Tag. ber gefeiert. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden im Auftrag des Wasser- und Ehrenamt, das heißt sich in seiner Freizeit für das Allgemeinwohl Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ die Trinkwasserlei- zu engagieren, andere zu unterstützen und zu helfen. tung und der Mischwasserkanal in der Bahnhofstraße erneuert. Des Der Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. ist sehr be- Weiteren wurde im Auftrag der ENSO NETZ GmbH die Niederdruck- strebt, das Ehrenamt junger Menschen in unserem Landkreis zu gasleitung mit erneuert. Im Zuge des Straßenbaus wurde zudem die fördern und ihr ehrenamtliches Engagement zu würdigen. Pflasterung des Gehweges erneuert und eine moderne Straßenbe- In einer wunderbaren Galaveranstaltung am 5. Dezember 2017 in leuchtung mit LED-Technik errichtet. Die Stadt Stolpen dankt allen Bad Gottleuba wurden auch Stolpner Jugendliche für ihr Ehrenamt betroffenen Anwohnern der Bahnhofstraße für ihr aufgebrachtes gewürdigt. Anton Lidzba und Lukas Nestroy, Schüler der Oberschu- Verständnis und ihre Geduld im Zusammenhang mit den Einschrän- le Stolpen, wurden für ihren Einsatz beim Schülerrat, im Mehrge- kungen, die sich durch die Bauarbeiten ergeben haben. nerationenhaus Neustadt, als Klassensprecher bzw. Schülerlotse mit dem Ehrenamtspreis 2017 ausgezeichnet. Steffen Ortlieb Für ihre Tätigkeit im Jugendclub Lauterbach erhielten Julia Schewe, Bauamt Bastian Steglich, Paul Berger und Toni Schiekel den Ehrenamts- preis 2017. Wir möchten uns bei allen Nominierten recht herzlich für ihr Enga- gement bedanken und wünschen für die Zukunft alles erdenklich Gute. Monika Richter Sachbearbeiterin Asphalteinbau auf der Bahnhofstraße Landwirtschaftsfläche bei Rennersdorf Die BVVG bietet das Flurstück 729 in der Gemarkung Rennersdorf alternativ zum Kauf bzw. zur Verpachtung für den Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2023 an. Haben Sie Interesse am Erwerb? Details zum ausgeschriebenen Objekt erhalten Sie bei der BVVG oder in der Stadtverwaltung Stol- pen zu den bekannten Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie die Aus- schreibungsbedingungen! Ansprechpartner: BVVG - Landesniederlassung Sachsen/Thüringen Frau Isa Eichner Tel.: 0351 25787-23 Fax: 0351 25787-40 Stadt Stolpen Sachgebiet Liegenschaften Markt 1 01833 Stolpen Tel.: 035973 28016 Adresse für Gebote: BVVG - Ausschreibungsbüro Postschließfach 55 01 34 10371 Berlin Tel.: 030 4432 1099 Fax: 030 4432 1210
Nr. 1/2018 Stadt Stolpen 11 Der WAZV „Mittlere Wesenitz“ informiert Einreichung der Wartungsprotokolle und Analysenberichte für Kleinkläranlagen sowie der Betriebstagebücher für Neuer Dienstleister für die Entsorgung des Fäkalschlamms Sammelgruben und des Abwassers aus dezentralen Abwasseranlagen Wir bitten die Betreiber von Kleinkläranlagen die Wartungspro- Ab 1. Januar 2018 ist für vorgenannte Leistungen die tokolle und Analysenberichte und die Betreiber von Sammelgru- Wasserverband Lausitz ben die Betriebstagebücher für das Jahr 2017 spätestens bis zum Betriebsführungs GmbH (WAL) 31. Januar 2018 in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasser- Am Stadthafen 2 zweckverbandes „Mittlere Wesenitz“, Markt 26 in 01833 Stolpen 01968 Senftenberg (E-Mail: info@wazv-mittlere-wesenitz.de) einzureichen. im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ zuständig. Betreiber von Kleinkläranlagen werden abwälzungsabgaben- Der Entsorgungsbedarf ist unter folgender Telefonnummer anzu- pflichtig, wenn die Nachweise nicht fristgerecht eingereicht wer- melden: den! regulär: Frau Glowacki, 03573 803-333 Für Rückfragen steht Ihnen unser Verwaltungsleiter, Herr Göbel, Havarie: 03573 803-0 unter 035973 612-11 gern zur Verfügung. Für Rückfragen steht Ihnen unser Verwaltungsleiter, Herr Göbel, unter 035973 612-11 gern zur Verfügung. Wasser- und Abwasserzweckverband Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ „Mittlere Wesenitz Das neue Jahr sieht mich freundlich an, und ich lasse das alte mit seinem Sonnenschein und Wolken ruhig hinter mir. - Johann Wolfgang von Goethe - Anzeigen
12 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 treten; und am 25.11. waren trotz des Wetters immerhin 5 Läufer da. Der Termin am 30.12. lag bei Redaktionsschluss noch vor uns. Bitte traut euch und schließt euch uns an. Es sind nicht nur Pro- fis dabei und niemand muss sich verstecken. Wir hoffen dann im Frühling auf steigende Teilnehmerzahlen. Beim letzten Teamtreff am 24.11.2017 wurde folgendes bespro- Herzlichen Dank! chen bzw. beschlossen: Der Vorstand der Volkssolidarität Ortsgruppe Stolpen bedankt – der detaillierte Zeitplan für den Basalt-Lauf am 23.09.2018 sich hiermit bei allen Sponsoren, die auch in diesem Jahr wie- steht der zum Gelingen der Seniorenweihnachtsfeier beigetragen – der Plan für den Aufbau auf dem Markt rund um den Lauf wur- haben: de festgelegt Bäckerei Frank Göhler, Bäckerei Mario Wünsche, Obstbau – der vorläufige Finanzrahmen des Basalt-Laufs und der vor- Steffen Menzel bereitenden Aktionen steht fest und wurde der AG Finanzen/ und Stadtverwaltung Stolpen, Herrn Bürgermeister Uwe Sponsoring gemeldet (hier sind weiterhin kleine und große Steglich. Spenden willkommen), die Erlöse aus der Versteigerung eines Ein ganz besonderes Dankeschön geht an das Team des Burg- Dynamo Dresden-Trikots mit den Unterschriften aller Spieler fließen in das Budget mit hinein hotel Stolpen für die liebevolle Ausgestaltung. – am 14.04.2018 findet das 2. Laufseminar (mit den Experten Birgit Grützner vom Seminar im letzten Mai) statt Vorstand der Ortsgruppe Volkssolidarität Stolpen – die nächsten Lauftreffs finden vorerst weiterhin am letzten Samstag im Monat statt, Termine sind somit der 27.01., 24.02. und 31.03., jeweils 10:00 Uhr (Treffpunkt Stadtkirche) Im Stadtanzeiger vom November und auch auf der stolpen800.de- Seite wurde ein Leserbrief veröffentlicht, der zum Basalt-Lauf und Stolpen wird 800 und läuft 8000 km – los geht’s! der 8000 km-Aktion schrieb: „Und vielleicht schaffe ich es ja auch, einen der 8000 km zu laufen.“ Genau das ist unser Ziel. Es geht nicht um Rekorde, sondern ums Dabei sein. Nicht nur bei unserer Aktion, sondern bei allen Aktionen im 800. Jahr unserer schönen Stadt. Torsten Friedrich AG „Stolpen läuft“ Wir als Vorbereitungsteam des 1. Stolpener Basalt-Laufs am 23.09.2018 sind voller Vorfreude und Spannung auf unser Fest- jahr, das nun begonnen hat. Und wir sind stolz, mit unserem Lauf Teil der vielen tollen Aktivitäten rund um „Stolpen800“ zu sein. Wenn Sie diese Zeilen lesen, sind es nur noch ein paar Tage bis zum Startschuss unserer großen Laufaktion „Stolpen läuft 8000 km“. Wie bereits berichtet, haben wir uns das Ziel gesetzt, als Anfänger, Hobby-Sportler und Profis zwischen dem 19.01.2018 (Neujahrsempfang des Bürgermeisters) und dem 02.06.2018 (Sternlauf aus allen Ortsteilen zur Geburtstagsfeier auf dem Markt) gemeinsam 8000 km zu laufen. Mitmachen können alle, die sich Stolpen in irgendeiner Weise verbunden fühlen. Es ist also egal, ob man Stolpener ist und auch, wo gelaufen wird. Es wäre natür- lich schön, beim Laufen das bekannte grüne Leibchen oder, wenn es wärmer wird, das gelbe Laufshirt zu tragen. Beide tragen das Logo der Aktion und des Stadtjubiläums. Jeder gelaufene Kilome- ter kann dann auf der Website unter www.stolpen800.de/projek- te/stolpenlaeuft/ eingetragen werden (mit Namen oder anonym mittels Alias-Namen) und erhöht mit jeder Eintragung den Saldo. Wir schalten die Eingabemaske am 19.01.2018 frei. Wer Schwie- rigkeiten mit der Eingabe hat oder seine gelaufene Strecke auf die klassische Weise weitergeben möchte, kann das auch jederzeit in der Stolpen-Info (Markt 26) bei Annett Immel tun. Da reicht dann also auch ein Zettel mit Kilometer und Namen. Auf der Website informiert ein Fenster über die insgesamt gelaufenen Kilometer. Weiterhin werden wir hier im Anzeiger und in der Stolpen-Info re- gelmäßig die Zwischenstände der Aktion mitteilen. Unter dem o. g. Link findet man nunmehr nicht nur die Möglichkeit zur Eingabe der gelaufenen Strecken für die 8000 km-Aktion, son- dern auch ein kurzes Werbevideo (Teaser), alle bisherigen Infos rund um „Stolpen läuft“ und bald noch viel mehr. Zwischenzeitlich gab es 3 weitere Lauftreffs. Beim Oktober- und November-Treff hatten wir, wie eigentlich bei allen Terminen seit Juni, mit Regen zu kämpfen. Wir nehmen das als gutes Omen für ein sonniges Festjahr 2018 – verregnet war‘s dann halt im Jahr davor. Die Teilnehmerzahlen sind noch steigerungsfähig, aber am 28.10. war die Nordic Walking-Fraktion erstmals mit 2 Frauen ver-
Nr. 1/2018 Stadt Stolpen 13 Glückwunsch! Besinnliche Einstimmung Für ihr schulisches und außer- zur 5. Schulweihnacht schulisches Engagement wur- den am Dienstag, 05.12.2017 Nach fleißiger Vorbereitung konnten Grund- und unsere Schülersprecher Anton Oberschüler in den festlich geschmückten Räu- Lidzba und Lukas Nestroy mit men am 1. Dezember viele Familienmitglieder und dem Jugendehrenamtspreis zahlreiche Gäste auf den 1. Advent einstimmen. geehrt. In angenehmer Atmosphäre wurde genascht, ge- bastelt und geplauscht. Chöre beider Schulen ge- Diese jährlich stattfindende stalteten den Abschluss in froher musikalischer Gala des Jugendrings fand in Runde. einem dem Anlass entspre- chenden Ambiente statt und ehrte Jugendliche aus Sachsen für ihren gesellschaftlichen Beitrag. Unsere Schüler wurden für ihre Tätigkeit im Schülerrat und ihr Engagement darüber hinaus geehrt. Lukas arbeitet seit Jah- ren als Klassensprecher und Schülerlotse. Anton setzt sich nicht nur im Schülerrat für die Interessen seiner Mitschüler ein, sondern agiert in verschie- denen Projekten in und um das ASB Mehrgenerationenhaus Neustadt. Da Anton am Dienstagabend auf der Theaterbühne unserer Schule stand, nahm Lukas den Preis stellvertretend für ihn entgegen. Wir hoffen, auch im kommenden Jahr, engagierte Schüler nominie- ren zu können. Dirk Peter Schulsozialarbeiter LW-flyerdruck.de Ihre Online-Druckerei mit den fairen Preisen. info@LW-flyerdruck.de 09191 7232-88 www.LW-flyerdruck.de Selber online buchen oder einfach anfragen: Tel.: 03535 489-166 | E-Mail: kreativ@wittich-herzberg.de
14 Stadt Stolpen Nr. 1/2018 Gelungener Auftritt der Theatergruppe Nach der Premiere zum Stolpener Stadtfest 2017 ließen es sich phantasievolle Dekoration und geschickt agierende Schauspieler. die jungen Schauspieler unserer Oberschule nicht nehmen, Shake- Ein herzlicher Dank gilt Herrn Beier als Leiter der Theater-AG, seine speares Stück „Ein Sommernachtstraum“ im Atrium der Schule Helfern des ASB und natürlich unseren Schülern. nochmals aufzuführen. Zahlreiche Verwandte und Freunde waren gekommen und beklatschten liebevoll gestaltete Kostüme, eine Neubert Auf ein Neues! Weihnachtsüberraschung Nun ist es da - das Jahr 2018. 2017 Unser Kindergarten geht in das 5. Jahr seit seiner Gründung. Am Montag, dem 11.12.2017, fand unsere traditionelle Weih- Rückblickend möchten wir der nachtsüberraschung für unsere Hortkinder statt. Aus Platzgründen Gärtnerei Kleinstäuber danken, mussten wir die Veranstaltung zum ersten Mal auslagern. Der SV deren Weihnachtsbaum wäh- Blau-Gelb Stolpen stellte uns den großen Clubraum kostenfrei zur rend der gesamten Adventszeit Verfügung, sodass wir ungestört die Überraschung genießen konn- unsere Terrasse erhellt und uns ten. Vielen Dank. erfreut. So ging es mit rund 90 Kindern kurz vor 14.00 Uhr von den Horträu- Auch haben wir uns gefreut, men über die Pfarrfelder ins Burgstadion. Auch dieses Jahr konn- dass sich soooo viele Wichtel ten die Kinder ein Puppentheaterstück von Lutz Männel bestau- an unserer Weihnachtssackak- nen. Mit dem Stück „Tischlein deck dich“ wollte er dieses Jahr bei tion beteiligt und uns deshalb den Kindern punkten und dies gelang ihm auf ganzer Linie. „Wer eine spannende Adventsfeier einen Tisch sein Eigen nennt, der sich von selbst mit den köst- beschert haben! lichsten Speisen deckt, der hat es gut.“ Die tollen, selbst gestal- Möge das Jahr 2018 uns allen teten Puppen waren wieder für alle ein Hingucker. Durch die rund ein gutes Miteinander, Gesund- 45 Minuten führten uns Baltasar, Melchior, Kathinka, die Ziege Jac- heit und Freude bringen. queline und weitere Darsteller. Unter großen Applaus wurde Lutz Anlässlich der 800-Jahr-Feier Männel verabschiedet und die Kinder traten den Weg zurück in den haben sich die „Kleinen Welt- Hort an. entdecker“ überlegt, viertel- Euer Hortteam jährlich zu einer offenen Wan- derung in Stolpen und Ortsteilen einzuladen. Wer Lust hat, kann gerne dabei sein, es wird auch etwas Geschicht- liches zu erfahren geben! Wir treffen uns am 19. Januar, 9:00 Uhr an der Bushaltestelle „Ärztehaus“ mit Picknickrucksack und guter Laune. Es freuen sich auf eine rege Teilnahme die „Kleinen Weltentdecker“
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