DEN GLASFASERAUSBAU IHR PERSÖNLICHER ANSPRECHPARTNER FÜR - Gemeinde Ustersbach

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DEN GLASFASERAUSBAU IHR PERSÖNLICHER ANSPRECHPARTNER FÜR - Gemeinde Ustersbach
Amtliches Mitteilungsblatt
 Über den Zaun
der Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen,
der Gemeinden Gessertshausen und Ustersbach und amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Kutzenhausen

Jahrgang 45 Freitag, den 25. Juni 2021 Nummer 25

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 10.07

 IHR PERSÖNLICHER
 ANSPRECHPARTNER FÜR
 DEN GLASFASERAUSBAU
 IN GESSERTSHAUSEN, DEUBACH,
 MARGERTSHAUSEN, WOLLISHAUSEN,
 WEIHERHOF UND DÖPSHOFEN.

 VEREINBAREN SIE EINEN UNVERBINDLICHEN BERATUNGSTERMIN
 BEI HERRN KOCH VOR ORT IN MARGERTSHAUSEN, FUGGERSTR. 14.
 ER WIRD SIE VERTRAUENSVOLL BERATEN.

 TEL: 08238 963200 ODER MAIL: GLASFASER@ECONARY.DE
DEN GLASFASERAUSBAU IHR PERSÖNLICHER ANSPRECHPARTNER FÜR - Gemeinde Ustersbach
Gessertshausen -2- Nr. 25/21

 VG Gessertshausen Die Telekom sieht sich bundeweit als Partner der Kommunen. Weitere
 Informationen zur UMTS-Abschaltung der Telekom finden unsere Pri-
 vatkunden unter www.telekom.de/hilfe/3g-abschaltung
Netzmodernisierung
Abschaltung UMTS im Landkreis Augsburg Aktuelles
GUT ZU WISSEN
 Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen
Der Bedarf an breitbandiger Mobilfunkversorgung in Großstädten wie
auch in ländlichen Regionen nimmt rasant zu. Die Mobilfunknetze (Gessertshausen & Ustersbach)
müssen infolgedessen stark wachsende Datenmengen bewältigen.
Durch die kontinuierliche Modernisierung ihres Mobilfunknetzes kann
 Steuertermin 01.07.2021
die Deutsche Telekom ihren Kunden das beste Netz in Deutschland Die Steuern und Gebühren für diejenigen, die keine Ratenzah-
anbieten. Im Jahr 2000 startete die Telekom mit UMTS in das Zeit- lung, sondern Jahreszahlung nutzen, wird zum
alter des mobilen Internets. Seitdem ist viel passiert: So hat sich das 01. Juli 2021
genutzte Datenvolumen in den letzten zwei Jahrzehnten vervielfacht, zur Zahlung fällig.
neue Datenanwendungen haben sich etabliert und das mobile Inter-
 Hinweis: Für alle Nicht-Abbucher - nutzen Sie die Vorteile des
net gehört mittlerweile zum Alltag der Menschen. Aus diesen Gründen
 Abbuchungsverfahrens. Vordrucke erhalten Sie bei der Verwal-
hat die Telekom entschieden, UMTS außer Betrieb zu nehmen und ab
 tungsgemeinschaft Gessertshausen.
dem 30. Juni 2021 durch moderne Mobilfunkstandards zu ersetzen.

 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Müllbeseitigung
 Beanstandungen bzgl. Tonnen, direkt Abfallwirtschaftsbetrieb............................
 �������������������������������������������������������������������������� 0821/3102-3221 oder -3222
 an Wochenenden, Feiertagen und außerhalb
 der Sprechzeiten Tel. 01805/191212 od. gebührenfrei 116117 Reklamationen bzgl. Gelbe Säcke, direkt Firma Kühl ���������������� 0821/749052-0
 am Wochenende..............................................Freitag 18.00 - Montag 8.00 Uhr Störungen in der Wasserversorgung Gessertshausen, Ustersbach und
 an Feiertagen................................................................Vortag 18.00 - 8.00 Uhr Ortsteile
 ............................................................................... bis zum nachfolgenden Tag 24-Stunden-Hotline���������������������������������������������������������������� 08238 / 3006-50
 Mittwochnachmittag................................................12.00 - 8.00 Uhr nachf. Tag (Gespräche werden zu Protokollzwecken aufgezeichnet)
 LEW 24-Stunden-Störungshotline................................... Tel. 08005396380
 Allgemein- und Kinderärztliche Notfallpraxis Vincentinum
 Bücherei Margertshausen
 Dienstag ........................................................................ von 18.30 - 20.00 Uhr
 (keine Voranmeldung erforderlich) - Tel. 0821/5670770 Samstag ........................................................................ von 10.00 – 11.00 Uhr
 Sa., So. und Feiertage...............................................................9.00 - 21.00 Uhr Auch in den Ferien, nicht an Feiertagen
 Mi..........................................................................................14.00 - 21.00 Uhr
 Fr...........................................................................................18.00 - 21.00 Uhr Bücherei Ustersbach
 Donnerstag..................................................................... von 17.00 - 19.00 Uhr

 Apothekendienst Rathaus Gessertshausen - Telefon 08238/3006-0, Fax: 08238/3006-10
 Briefanschrift
 Samstag 26.06.2021 ������������������������������ Schmuttertal-Apotheke Gessertshausen,
 Verwaltungsgemeindschaft Gessertshausen
 �������������������������������������������������������������������������� Hauptstr. 21, Tel.: 08238 / 2878
 Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen
 Sonntag 27.06.2021 ����������������������������������������������������� Markt-Apotheke Diedorf, Internet ������������������������������������������������������������������������������� www.gessertshausen.de
 �������������������������������������������������������������������������� Lindenstr. 15, Tel.: 08238 / 4411
 E-Mail ���������������������������������������������������������������������������� info@vg-gessertshausen.de
 Feuerwehr Brandfall, Rettung 112 Gemeinde Ustersbach
 Internet ������������������������������������������������������������������������������������� www.ustersbach.de
 Polizeinotruf E-Mail ���������������������������������������������������������������������������� info@vg-gessertshausen.de
 Bürgermeister Gessertshausen
 Für alle Gemeinden im Landkreis................................................................. 110 1. Bürgermeister Jürgen Mögele.................................................. 08238/3006-0
 Inspektion Zusmarshausen.......................................................... 08291/18 900 Am Schlauenfeld 14, Margertshausen....................................... 0152/52304587
 2. Bgm. Werner Pux������������������������������������������������������������������������08238/3647
 Sterbefälle Wohlleibstraße 12, Wollishausen
 3. Bgm. Michael Oberlander ������������������������������������������������������08238/958125
 Gessertshausen: Fa. Friede..................................................... 0821/44 00 70 Birkenstraße 6, Gessertshausen
 Ustersbach: Bestattungsdienst Litzel............................................ 08292/1884
 Bürgermeister Ustersbach
 1. Bürgermeister Willi Reiter������������������������������������������������������� 08238/3006-0
 Öffnungszeiten Hollendorfweg 2, Ustersbach��������������������������������������������������08236/95 89 628
 2. Bgm. Bernhard Schmid�������������������������������������������������������������08236/90231
 Parteiverkehrszeiten Rathaus Gessertshausen Sonnenhof 2, Ustersbach
 Montag, Mittwoch - Freitag...................................................8.00 bis 12.00 Uhr 3. Bgm. Anja Völk....................................................................... 08236/962444
 Dienstag.............................................................................14.00 bis 18.00 Uhr Eisbühlstr. 27, Ustersbach
 Wertstoffhof Gessertshausen (beim Bauhof) Öffentliche Einrichtungen
 Mittwoch........................................................................ von 15.00 - 17.00 Uhr Bauhof Gessertshausen.................................................................. 08238/3385
 Samstag.......................................................................... von 09.00 - 12.00 Uhr Bauhof Ustersbach........................................................................... 08236/739
 Abfallberater Dr. Dietmar Haugk..................................................... 08238/7391 Kindergarten Gessertshausen ������������������������������������������������ 08238/96700-30
 Abfallberatung Landratsamt ...................................................0821/3102-3221 Kindergarten Ustersbach.................................................................. 08236/767
 Häckselplatz Gessertshausen, Fa. Mayr Dietkircher Berg, Tel. 08239/96030 Grundschule Gessertshausen ������������������������������������������������ 08238/96700-60
 Montag - Freitag.................................. 7.00 - 12.00 Uhr und 12.45 - 17.00 Uhr Mittagsbetreuung der Grundschule Gessertshausen
 Samstag...................................................................................7.00 - 12.00 Uhr .............................................................................................. 08238/96700-63
 Wertstoffhof und Häckselplatz Ustersbach Grundschule Ustersbach................................................................. 08236/1753
 Samstag.......................................................................... von 10.00 - 12.00 Uhr Förderschule Ustersbach................................................................. 08236/1753
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Gessertshausen -3- Nr. 25/21
Wichtige Information des • Wie stelle ich die Tonne richtig zur Leerung bereit?
 - Tonne am Abholtag mit Griff zur Straße bis spätestens 6:30 Uhr
Abfallwirtschaftsbetriebs!
 zur Leerung bereitstellen
Liebe Bürgerinnen und Bürger, - Abfälle nicht in die Tonne einpressen
der Kreistag des Landkreises Augsburg hat die neue Gebührensat- - Deckel der Tonne muss geschlossen sein
zung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Augsburg - Gehwege sollen für Bürger mit Rollatoren, Rollstuhlfahrer, Eltern
beschlossen. mit Kinderwagen, Kinder mit Laufrädern etc. frei bleiben
Somit gelten ab dem 01.07.2021 neue Gebührenmaßstäbe, die Sie
aus der untenstehenden Gebührenübersicht entnehmen können. • Wo stelle ich die Tonne bereit?
 - In der Grundstückeinfahrt (Übergang zum Gehweg) ODER
Die Müllgebühren müssen aufgrund der allgemeinen Kostenentwick-
 - auf dem Gehsteig (wenn 90 cm Durchgangsbreite bleiben) ODER
lung zum 01.07.2021 angepasst werden:
 - im Rinnstein der Straße, wenn Grundstückseinfahrt und Gehweg
Restmüll Bisher monatliche Ab 01.07.2021 nicht möglich ist.
Tonnengröße (Liter) Gebühr monatliche
 Gebühr • Ist der Abfallgebührenbescheid noch aktuell?
80 l (14-täglich) 3,84 € 4,43 € Bitte überprüfen Sie, ob der vorliegende Abfallgebührenbescheid mit
120 l (14-täglich) 5,76 € 6,64 € der tatsächlichen Gegebenheit vor Ort übereinstimmt. Sollte dies nicht
240 l (14-täglich) 11,52 € 13,28 € der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindever-
770 l (wöchentlich) 84,10 € 97,04 € waltung. Bei einer Änderung der vorhandenen Wohneinheiten bzw.
770 l (14-täglich) 42,05 € 48,52 € Arbeitsstätten, sind Sie verpflichtet, dies der Gemeindeverwaltung mit-
1100 l (wöchentlich) 120,20 € 138,70 € zuteilen
1100 l (14-täglich) 60,10 € 69,35 €
Grundgebühr 4,65 € 5,40 € • Wurde Ihre Tonne nicht rechtzeitig geleert?
(pro Wohneinheit bzw. Bitte wenden Sie sich an unsere Abfallberatung (abfallberatung@
Arbeitsstätte zusätzlich zur LRA-a.bayern.de; Tel. 0821 / 3102 -3221 oder -3222), um ggf. eine
Behältergebühr) Nachleerung der Tonne zu veranlassen.
 • Sie haben weitere Fragen rund um die Entsorgung im Land-
Die entsprechenden Müllgebühren-Bescheide gehen den jeweiligen kreis Augsburg?
Eigentümern bzw. Bescheid-Empfänger voraussichtlich Mitte Juni zu.
 Sie erreichen uns jederzeit über unser Kontaktformular auf unserer
Amtlicher Restmüllsack (70 Liter): 7,00 € neuen Internetseite unter www.awb-landkreis-augsburg.de. Schauen
Braune Bioenergietonne (grundsätzlich gebührenfrei; die u.g. Sie gerne einfach vorbei und testen Sie auch unseren „Tonnenfinder“
Gebühr fällt nur bei Überschreitung des gebührenfreien Maximalvolu- sowie weitere nützliche Features. Natürlich beantwortet die Abfallbe-
mens an, § 4 Abs. 4) ratung des Abfallwirtschaftsbetriebes weiterhin gerne telefonisch alle
 Fragen rund um die Mülltonne und erteilt Ihnen fachliche Auskunft zu
Tonnen- Abfuhr- monatliche vierteljährli- jährliche allen Abfallthemen.
größe rhythmus Gebühr (€) che Gebühr Gebühr
(Liter) (€) (€)
120 l zweiwö- 4,60 13,80 55,20 Kunstraum Landratsamt
 chentlich Digitale Vernissage mit Werken regionaler
240 l zweiwö- 9,20 27,60 110,40
 Künstlerinnen und Künstler
 chentlich
 Fünf Kunstschaffende beteiligen sich an neuem Format
Blaue Altpapiertonne und grüner Container: gebührenfrei Im Rahmen des Projekts „Kunstraum Landratsamt“ wurden die Flure
Sperrmüllabholung am Grundstück: gebührenfrei (1x pro Jahr) des Amtsgebäudes am Prinzregentenplatz in galerieartige Ausstel-
 lungsflächen für die Werke verschiedener Künstlerinnen und Künstler
Die weiteren Gebühren (z. B. Deponiegebühren) enthält § 4 der
Gebührensatzung. aus dem Landkreis verwandelt. Mit wechselnden Ausstellungen konn-
 ten so Begegnungsräume zwischen regionaler Kunst und den Men-
Sie haben noch Fragen? Informieren Sie sich bei unserer Abfallberatung.
 schen aus dem Landkreis und zugleich die größte Dauerausstellung
Weitere Informationen rund um die Tonnen und Leerung: in der Region geschaffen werden. In einer jährlich stattfindenden Ver-
 nissage wurden bislang die neuesten Kunstwerke vorgestellt. „Bei der
• Wo melde ich mein Restmüllgefäß an bzw. um?
 Umsetzung dieser schönen Veranstaltung schränkt uns in diesem Jahr
Die An- bzw. Ummeldung der Restmülltonnen nehmen die Gemeinde- leider noch immer die Corona-Pandemie ein, sodass wir nicht in gesel-
verwaltungen entgegen. Bitte beachten Sie: Mehrmalige Ummeldun- liger Runde die neuesten Werke der Künstlerinnen und Künstler aus
gen innerhalb eines Kalenderjahres sind gebührenpflichtig.
 unserer Heimat betrachten können“, bedauert Landrat Martin Sailer.
• Wie erfahre ich die Leerungstermine? Der „Kunstraum Landratsamt“ verlagert sich deshalb in den digitalen
Mit der kostenlosen AbfallApp werden Sie zuverlässig an die Lee- Bereich: Auf einer eigens dafür gestalteten Seite stellen fünf Kunst-
rungstermine und Verschiebungen durch die Feiertage erinnert. Damit schaffende, die im Landkreis zuhause sind, ihre Gemälde vor. Die digi-
haben Sie die nächsten Abfuhrtermine immer im Blick und werden auf tale Vernissage steht allen Interessierten ab sofort unter www.land-
Wunsch auf Ihrem Smartphone benachrichtigt. kreis-augsburg-kultur.de/digitale-vernissage offen. Ausgestellt werden
Die AbfallApp ist für alle mobilen Apple Geräte und alle Endge- die Gemälde von Brigitte Heintze, Andrea Groß, Leo Schenk, Harry
räte mit dem Betriebssystem Android verfügbar. Eine weitere Mög- Meyer sowie Georg C. Wirnharter. „Ich freue mich, dass wir auf die-
lichkeit ist unser Abfallkalender zum Ausdrucken oder der E-Mail- sem Wege den Umständen zum Trotz einen Ausstellungsort für unsere
Erinnerungsdienst. Künstlerinnen und Künstler schaffen konnten“, so der Landrat.
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Gessertshausen -4- Nr. 25/21
Allgemeinverfügung Hinweis:
 Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann von allen nach § 2
des Landkreises Augsburg der Bundes-Tierärzteordnung zur Ausübung des tierärztlichen Berufs
zur Ernennung von hinzugezogenen befugten Personen, während der Dienstzeiten (Mo. – Fr. 07:30 – 12:30
Tierärzten zu amtlichen Tierärzten für die Uhr, Do. 14:00 – 17:30 Uhr) auf Zimmer D 1.37 des Landratsamtes
Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen Augsburg eingesehen werden. Eine zusätzliche Veröffentlichung der
 Verfügung erfolgt auf der Homepage des Landkreises Augsburg.
Das Landratsamt Augsburg erlässt auf Grund § 2a der Verordnung zur
Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstel-
lens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Aus dem Rathaus
Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung – Tier-
LMÜV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. September 2018
(BGBl. I S. 1358), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19.
 Einwohnermeldeamt wieder ohne geöffnet
Juni 2020 (BGBl. I S. 1480) und Art. 3 Abs. 2 des Gesundheitsdienst- Das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Ges-
und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) vom 24. Juli 2003 (GVBl. S. 452, sertshausen hat unter Sicherheitseinschränkungen ab Dienstag,
752, BayRS 2120-1-U/G), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. 29.06.2021 ohne vorherige Terminvereinbarung wieder geöffnet.
Juli 2020 (GVBl. S. 370) geändert worden ist folgende Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 Allgemeinverfügung: das Einwohnermeldeamt im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft
 Gessertshausen hat zu den gewohnten Öffnungszeiten
1. Alle Personen, die nach § 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur
 Ausübung des tierärztlichen Berufs befugt sind, werden für den Mo, Mi, Do und Fr 08:00 bis 12:00 Uhr
 Fall, dass sie im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Landratsam- Di 14:00 bis 18:00 Uhr
 tes Augsburg, ausgenommen in Betrieben im Zuständigkeitsbe- mit Sicherheitseinschränkungen ab Dienstag, 29.06.2021 ohne vor-
 reich der KBLV von einer für ein Tier verantwortlichen Person im herige Terminvereinbarung wieder geöffnet. Sie können es über den
 Rahmen der Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebs für linken Rathauseingang (Anbau) erreichen. Für Anliegen im Sachgebiet
 eine Schlachttieruntersuchung gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) Bauamt und Standesamt vereinbaren Sie bitte weiterhin einen Ter-
 2019/624 hinzugezogen werden, im Hinblick auf die Schlachttier- min unter 08238/3006-0 und denken Sie an die Maskenpflicht!
 untersuchung dieses Tieres und die Ausstellung der Gesundheits- Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
 bescheinigung nach Anhang IV Kapitel 5 Durchführungsverord- Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen
 nung (EU) 2020/2235 zu amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten
 im Sinne des Art. 3 Nr. 32 und zu Bescheinigungsbefugten im Gemeinde Gessertshausen
 Sinne des Art. 3 Nr. 26 der Verordnung (EU) 2017/625 ernannt.
2. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentli-
 chung als bekannt gegeben. Gemeinderat
3. Für den Erlass dieser Allgemeinverfügung werden keine Kosten
 erhoben. Gemeinde Gessertshausen
 Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann Klage erhoben werden. Die Klage muss
 BEKANNTMACHUNG
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids bei dem
 In der am Montag, 28. Juni 2021 um 19:30 Uhr in der Mensa des Bürgerhauses
 Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg Gessertshausen, Am Sportplatz 2 a stattfindenden

 Postfach 11 23 43 Sitzung des Gemeinderates Gessertshausen
 86048 Augsburg
 werden folgende Angelegenheiten beraten:
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle TAGESORDNUNG:
dieses Gerichts erhoben werden. In der Klage muss der Klä- 1. Wünsche und Anfragen von Bürgern
ger, der Beklagte (Freistaat Bayern) und der Gegenstand des 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 23.06.2021- öffentlicher Teil
Klagebegehrens bezeichnet sein, ferner soll ein bestimmter Antrag 3. Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Kutzenhausen
 4.
gestellt und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismit- BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Billigung der Einwendungen aus der
 frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, ggf.
tel angeben werden. Der Klageschrift soll dieser Bescheid in Urschrift Beschluss zum Offenlegungsverfahren
 4.1 BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung von Einwendungen des LRA FB
oder Abschrift beigefügt sein. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Bauleitplanung vom 28.07.2020, Az. 501-610-18
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt sein. 4.2 BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen des LRA FB
 UNB vom 30.07.2020, Az.: 54.23-1734/06-4(15642)
 Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 4.3 BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen des LRA FB 55
 – Technischer Immissionsschutz, vom 10.08.2020
 4.4
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen des LRA FB
 Wasserrecht vom 28.07.2020
 Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde 4.5 BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen des WWA
 Donauwörth, vom 16.07.2020, Az.3-4622-A-20928/2020
 das Widerspruchsverfahren in diesem Rechtsbereich abgeschafft. 4.6 BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen des AELF
 Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch Augsburg, lt. Schreiben vom 16.07.2020
 4.7
 einzulegen. BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen vom Hauptamt
 Gemeinde Gessertshausen vom 10.08.2020
- Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist 4.8 BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung von Einwendungen vom
 Eigentümer Fl.Nr. 220 Gmkg. Gessertshausen vom 03.08.2020
 unzulässig. 4.9 BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen von Daniel
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsge- Stiel, Erlenstraße 6, 86459 Gessertshausen lt. Schreiben vom 28.04.2020
 4.10 BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen von Frau
 richten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu Paula Schaflitzl, Eichenstraße 17, 86459 Gessertshausen lt. Schreiben vom 19.07.2020
 entrichten. 4.11 BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen der RAE Seitz,
 Weckbach, Fackler & Partner, für Frau Petra und Herrn Nikolaus Schelle, Grasweg
 2a,lt. Schreiben vom 27.07.2020
Augsburg, 15.06.2021, Keilhofer
DEN GLASFASERAUSBAU IHR PERSÖNLICHER ANSPRECHPARTNER FÜR - Gemeinde Ustersbach
Gessertshausen -5- Nr. 25/21

4.12 BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen der
 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung
 Rechtsanwälte Scheidle & Partner für Frau Stefanie und Herrn Manfred Ulrich Ziegler, vom 26.04.2021 - öffentlicher Teil
 Grasweg 6, lt. Schreiben vom 28.07.2020
4.13 BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen von Herrn
 Roland Ziegler, Rosenstraße 9, 86459 Gessertshausen lt. Schreiben vom 28.07.2020 Beschluss:
4.14 BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung der Einwendungen von Anliegern
 Akazienweg 9, 13,15 lt. Schreiben vom 28.04.2020
 Die Niederschrift über die Sitzung vom 26.04.2021 - öffentlicher Teil -
4.15 BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; Abwägung von Einwendungen der Anwohner wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
 BG "Am Mitterfeld" - Erlenstraße-Akazienweg lt. Schreiben vom 28.07.2020
4.16 BP Gessertshausen Nr. 51 SO Tierklinik; ggf. sonstige Einzelbeschlüsse. Billigungs- 17 für / 0 gegen
 und Auslegungsbeschluss zum Offenlegungsverfahren
 5. Bekanntgaben 3. Nahwärmeversorgung Deubach; Grundsatzbe-
 6. Anfragen des Gemeinderats schluss zur Unterstützung des Projektbetreibers
 Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. durch die Gemeinde
 Beschluss:
 Gessertshausen, den 23.06.2021
 Der Gemeinderat erklärt seine Absicht, die öffentlichen Gebäude in
 Deubach an das Nahwärmenetz der Fa. Dörle Martin anzuschließen,
 Jürgen Mögele sobald die Anschlusspreise feststehen und die Versorgung von der
 1. Bürgermeister
 Firma dauerhaft sichergestellt ist. Der Gemeinderat wir hierzu im Ein-
 zelnen noch Entscheidungen treffen.
 17 für / 0 gegen
Niederschrift über die 8. Sitzung des Beschluss:
Gemeinderates Gessertshausen Der Gemeinderat prüft den Anschluss vom Baugebiet an das Nahwär-
 menetz der Fa. Dörle Martin, sobald die Versorgung von der Firma
am 17. Mai 2021 dauerhaft sichergestellt ist. Der Gemeinderat wird hierzu im Einzelnen
Datum: 17. Mai 2021 noch Entscheidungen treffen.
Uhrzeit: 19:30 Uhr - 20:45 Uhr 16 für / 1 gegen
Ort: in der Schwarzachhalle
 4. Bauantrag „Errichtung eines Doppelhauses mit
 Gessertshausen, Am Sportplatz 2 zwei Garagen auf der Fl.Nr. 349/6 der Gmkg. Wol-
Schriftführer/in: Andreas Sauer
 lishausen, Zugspitzstr. 9“
Zahl der geladenen Mitglieder: 17
Zahl der Anwesenden: 17 Beschluss:
Vorsitzender: Jürgen Mögele, Die Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungs-
 1. Bürgermeister plans Nr. 26 „Südlich vom Schulwald“, Wollishausen, dass die Garage
 außerhalb des Baufensters platziert werden darf, wird erteilt.
Teilnehmer:
 Die Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungs-
1. Bürgermeister Mögele Jürgen plans Nr. 26 „Südlich vom Schulwald“, Wollishausen, dass das Haupt-
2. Bürgermeister Pux Werner gebäude statt DN 42°- 48° mit einer DN von 32,9° errichtet werden
3. Bürgermeister Oberlander Michael darf, wird erteilt.
Gemeinderat Bauer Karl Die Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungs-
Gemeinderat Breunig Michael plans Nr. 26 „Südlich vom Schulwald“, Wollishausen, dass statt der
Gemeinderat Dr. Buhl Wolfgang zulässigen Traufhöhe von 4,20 m (talseits) das Gebäude eine Trauf-
Gemeinderat Fendt Christian höhe von 6,31 m erhalten darf, wird erteilt.
Gemeinderat Kugelbrey Engelbert Die Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungs-
Gemeinderätin Mayr Regina plans Nr. 26 „Südlich vom Schulwald“, Wollishausen, dass die GRZ
Gemeinderat Mayr Thomas 0,39 statt 0,25 und die GFZ 0,423 statt 0,4 betragen darf, wird erteilt.
Gemeinderat Pux Vincent
Gemeinderat Rößle Wolfgang Die Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungs-
Gemeinderat Saßen Theodor plans Nr. 26 „Südlich vom Schulwald“, Wollishausen, dass die Garage
Gemeinderat Schalk Herbert mit einem Flachdach errichtet werden darf, wird erteilt. Das Flachdach
Gemeinderat Schaller Herbert ist zu begrünen.
Gemeinderätin Seemüller Brigitte Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Errichtung eines
Gemeinderat Steiner Florian Doppelhauses mit zwei Garagen auf der Fl.Nr.349/6 der Gmkg. Wollis-
 hausen, Zugspitzstr. 9“ wird erteilt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Jürgen Mögele
die ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit 0 für / 17 gegen
fest. 5. Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen - 13.
ÖFFENTLICHER TEIL Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstel-
 lung Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet an
1. Wünsche und Anfragen von Bürgern der B300“ - Beteiligung der Behörden und Träger
Frau Jansen, Wollishausen weist auf die nicht unerheblichen Kfz- öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Geschwindigkeiten auf der Hauptstraße in Wollishausen, von der B300 Beschluss:
kommend, hin. Sie fragt nach, ob die Gemeinde nicht ein Geschwin- Der Gemeinderat Gessertshausen nimmt die 13. Flächennutzungs-
digkeitssmiley und/oder ein Verkehrsschild „Vorsicht Kinder“ aufstel- planänderung und die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 31 „Gewer-
len könnte. begebiet an der B300“ i. d. F. vom 03.05.2021 zur Kenntnis und
Bürgermeister Mögele sichert eine zeitnahe Überprüfung der Angele- macht keine Einwände geltend.
genheit zu. 17 für / 0 gegen
Gessertshausen -6- Nr. 25/21
6. Bekanntgaben Verlängerung des
Es gibt keine Bekanntgaben zu vermelden. Bevorratungsbeschlusses des
 Gemeinderates der Gemeinde
7. Anfragen des Gemeinderats
 Gessertshausen
Ein Gemeinderat fragt nach,
 zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung und zur
- wann aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen zur Coronapande- öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung
 mie, der Bürgerbus wiedereingesetzt wird. Der Gemeinderat der Gemeinde Gessertshausen wird bis zum 4. Quar-
- Wann der Antrag für die Wahl eines Ortsbeisitzers für Döpshofen tal 2021 (spätestens bis 31.12.2021) die Beitrags- und Gebührensat-
 weiterbearbeitet wird. zung (BGS-EWS) für die öffentliche Entwässerungseinrichtung sowie
 die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) für die Wasserversor-
Ein Gemeinderat fragt nach, warum im Zuge des Glasfaserausbaus die gungseinrichtung neu beschließen und die Beitrags- und Gebühren-
öffentlichen Gebäuden nicht gekennzeichnet sind (Anstoßwirkung), satzungen ändern. Mit der Änderung für die Einrichtungen werden
obwohl die Gemeinde diese doch anbinden möchte. neue Gebührensätze rückwirkend zum 01.01.2021 festgesetzt.
Ein Gemeinderat fragt nach, weshalb am gemeindlichen Grundstück Zu diesem Zweck erlässt der Gemeinderat Änderungssatzungen zu
auf dem Weg zum Hochbehälter Margertshausen ein Schild „Betreten der Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrichtung, mit denen
verboten“ aufgestellt ist. die Möglichkeit zum rückwirkenden Inkraftsetzen der Gebührensätze
Bürgermeister Mögele informiert, dass Auslöser der Beschilderung eröffnet wird.
die unbefugte Nutzung des als Regenrückhaltebeckens vorgesehenen Begründung:
Grundstücks durch Jugendliche aus Margertshausen als Funpark gewe-
 Trotz großer Bemühungen war für die Verwaltung der rechtzeitige
sen ist. Er zeigt Bilder von den dort unerlaubt errichteten Sprungram-
 Abschluss der Gebührenkalkulationen für die Entwässerungs- und
pen und baulichen Anlagen. Diese wurden weitestgehend vom Bau-
 Wasserversorgungseinrichtung im Kalenderjahr 2020 wegen Arbeits-
hof entfernt. Er weist eindringlich darauf hin, dass die Gemeinde als
 überlastung der Verwaltung und des beauftragten Fachbüros nicht
Grundstückseigentümer eine grundsätzliche Haftung darüber hat, was
 mehr zu realisieren.
auf dem Grundstück passiert. Es ergibt sich anschließend eine längere
Diskussion. Am Ende wird die Verwaltung beauftragt, eine Rechtsaus- Die Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze kann wegen der
kunft über die Haftungsfrage bei Unfällen einzuholen und unter wel- Notwendigkeit, die noch ausstehenden Arbeiten abzuschließen, erst
chen Voraussetzungen für die ortsansässigen Jugendlichen ein Grund- im Laufe des Kalenderjahres 2021 erfolgen. Die neuen Beitrags- und
stück für einen Funpark bereitgestellt werden kann. Gebührensatzungen für die Entwässerungs- und Wasserversorgungs-
 einrichtung der Gemeinde Gessertshausen werden also erst im Kalen-
 derjahr 2021 beschlossen und die jeweiligen Gebührensätze rückwir-
 kend zum 01.01.2021 angepasst.
 Aktuelles Es ist möglich und nicht unwahrscheinlich, dass für den künftigen
 Gebührenbemessungszeitraum 01.01.2021 - 31.12.2024 höhere
Bekanntmachungsvermerk: Gesamtkosten für die Entwässerungs- und Wasserversorgungseinrich-
 tung umzulegen sein werden, als dies mit den derzeit gültigen Gebüh-
1) Der Gemeinderat der Gemeinde Gessertshausen hat die 9. Ände- rensätzen geschieht. Die Gebühren könnten also steigen. Hierauf wird
 rungssatzung zur BGS-WAS der Gemeinde Gessertshausen vom ausdrücklich hingewiesen.
 20.11.1997 am 23.06.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen. Gessertshausen, den 24.06.2021
2) Die 9. Änderungssatzung zur BGS-WAS der Gemeinde Ges- Gemeinde Gessertshausen
 sertshausen vom 20.11.1997 wurde am 24.06.2021 in der
 Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen zur Einsichtnahme 
 niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an allen Amtstafeln
 hingewiesen. Die Anschläge wurden am 24.06.2021 angeheftet
 und am 22.07.2021 wieder entfernt.
3) Die 9. Änderungssatzung zur BGS-WAS der Gemeinde Gesserts- Jürgen Mögele
 hausen vom 20.11.1997 wurde im amtlichen Mitteilungsblatt Erster Bürgermeister
 „Über den Zaun“ Nr. 25 vom 25.06.2021 im Wortlaut veröffent-
 licht. 9. Änderungssatzung
 zur Beitrags- und Gebührensatzung
4) Die 9. Änderungssatzung zur BGS-WAS der Gemeinde Gesserts-
 hausen vom 20.11.1997 tritt einen Tag nach ihrer Bekanntma- zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
 chung in Kraft, das ist der 25.06.2021. der Gemeinde Gessertshausen vom 20.11.1997
 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
Gessertshausen, den 25.06.2021 erlässt die Gemeinde Gessertshausen folgende Änderungssatzung zur
Gemeinde Gessertshausen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
 vom 20.11.1997
 
 §1
 Gebührenregelung zur Änderung von § 9a Grundgebühr,
 § 10 Verbrauchsgebühr und § 11 Bauwasser sowie zu
 § 14 Vorauszahlungen
Jürgen Mögele
Erster Bürgermeister Den Vorauszahlungen im Kalenderjahr 2021 werden Grundgebühren
 bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Gessertshausen -7- Nr. 25/21
bis 2,5 m³/h 42,00 €/Jahr
bis 6 m³/h 100,80 €/Jahr Ferienprogramm Gessertshausen 2021
bis 10 m³/h 168,00 €/Jahr
bis 25 m³/h 420,00 €/Jahr
und bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
 Das Programm steht fest!
 Wir freuen uns sehr, dass trotz der aktuellen, schwierigen Situation unser
bis 4 m³/h 42,00 €/Jahr alljährliches Sommerferienprogramm auch in diesem Jahr starten kann. Dank des
bis 10 m³/h 100,80 €/Jahr großen ehrenamtlichen Engagements vieler beteiligter Akteure, konnte ein
 Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden. Das Programm ist dieses Jahr etwas
bis 16 m³/h 168,00 €/Jahr abgespeckt, denn wir bieten überwiegend Aktionen im Freien nach dem
bis 40 m³/h 420,00 €/Jahr diesjährigen Motto „Unter freiem Himmel“ an.

und eine Verbrauchsgebühr und eine Gebühr für Bauwasser von 1,78 Die einzelnen Programmpunkte sind auf unserer Homepage
 www.unser-ferienprogramm.de/gessertshausen ausführlich beschrieben.
€/m³ Wasser zugrunde gelegt. Die endgültige Gebührenhöhe wird bis
zum 31.12.2021 ermittelt und rückwirkend zum 01.01.2021 festge- Auf den nächsten Seiten könnt ihr gleich mal reinschnuppern. Viel Spaß .
setzt.
 Wir freuen uns auf eure Anmeldung und auf einen tollen Sommer mit euch.
 §2
 Euer Ferienprogramm-Team
 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bärbel, Bianca und Sandra
Gessertshausen, den 24.06.2021

  Ferienprogramm auf den Seiten 8–9.
 

Jürgen Mögele
Erster Bürgermeister

 7. Änderungssatzung
 zur Beitrags- und Gebührensatzung
 zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
 der Gemeinde Gessertshausen vom 15.09.2005
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
erlässt die Gemeinde Gessertshausen folgende Änderungssatzung zur
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
vom 15.09.2005:
 §1
 Gebührenregelung zur Änderung von § 10 Schmutz- und
 Impressum
 § 10a Niederschlagswassergebühr und
 Über den Zaun
 zu § 15 Vorauszahlungen
 Amtliches Mitteilungsblatt der
Den Vorauszahlungen im Kalenderjahr 2021 wird eine Schmutzwasser- Verwaltungs­gemeinschaft Gessertshausen,
gebühr in Höhe von 1,67 €/m³ sowie eine Niederschlagswassergebühr der Gemeinden Gessertshausen und Ustersbach
 und amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Kutzenhausen
in Höhe 0,19 € pro m² gebührenpflichtiger Fläche pro Jahr zugrunde Über den Zaun erscheint wöchentlich jeweils freitags und wird an alle
gelegt. Die endgültige Gebührenhöhe wird bis zum 31.12.2021 ermit- erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
telt und rückwirkend zum 01.01.2021 festgesetzt. – Herausgeber, Druck und Verlag:
 §2 LINUS WITTICH Medien KG,
 Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0
 Inkrafttreten P.h.G.: E. Wittich
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. – Verantwortlich für den amtlichen Teil der
 Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen:
Gessertshausen, den 24.06.2021 Der Gemeinschaftsvorsitzende Bürgermeister Jürgen Mögele,
 Hauptstraße 31, 86459 Gessertshausen
  für den amtlichen Teil der Gemeinde Kutzenhausen:
 Der Erste Bürgermeister Andreas Weißenbrunner,
 Schulstraße 10, 86500 Kutzenhausen-Buch
 für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
 Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG.
Jürgen Mögele – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von €
Erster Bürgermeister 0,40 zzgl. Versandkostenanteil.
 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin-
 gungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die
 Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und
 Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die
 z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge
 höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages
 für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche,
 insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Gessertshausen -8- Nr. 25/21

 Ferienprogramm
 Gessertshausen

 Sommer 2021

 30. Juli - „Junge Detektive gesucht“ - Familienschatzsuche
 ab 0 Jahre
 13. September vom Elternbeirat der Kita Pusteblume

 Kartoffelfeuer in Deubach
 30. Juli ab 0 Jahre
 mit den Dullbachtaler Musikanten
 30. Juli - Feuerwehr-Ralley durch Deubach mit Gewinnspiel
 ab 0 Jahre
 01. August mit der FFW Deubach
 Wakeboarden im Wasserskipark Thannhausen
 02. August ab 11 Jahre
 mit Sonja Pömmerl

 02. August Bogenschießen beim BSC Agawang 6 - 10 Jahre

 03. August Besuch auf dem Bauernhof der Familie Weber ab 4 Jahre

 05. August Ziegenwanderung mit Antonia Weber 9 - 11 Jahre

 06. August „Zum Einsatz bereit“ mit der FFW Gessertshausen 8 - 14 Jahre

 07. August
 Wild - Wald - Holz Waldtour mit Markus Zaha und 6 - 10 Jahre
 Martin Pohl (Bayerische Staatsforsten)

 10. August Alpaka-Wanderung in Horgau bei Westwood Alpacas 8 - 12 Jahre

 11. August
 Dem Rhythmus auf der Spur (Kurs 1 und 2)
 6 - 10 Jahre
 Trommelkurs mit Sonja Poland

 Schwimmabzeichen
 13. August „Seepferdchen“ und Jugendschwimmabzeichen „Bronze“ ab 6 Jahre
 mit der Wasserwacht Kutzenhausen

 16. - 20. August ErlebnisSPORTwoche - Xund ins Leben 6 - 14 Jahre

 21. August Dullbachflimmern mit dem Sportclub ´69 ab 8 Jahre

 23. August Schnitzkurs mit Sascha Kempter 6 - 12 Jahre
Gessertshausen -9- Nr. 25/21

 Skate-Kurs (für absolute Beginner)
 24. August 8 - 14 Jahre
 mit Razed Skateboarding Club Schwaben e. V.

 25. August Naturschatzsuche mit Michaela Labee 5 - 8 Jahre

 Skate-Kurs (für Fortgeschrittene)
 26. August 8 - 14 Jahre
 mit Razed Skateboarding Club Schwaben e. V.

 03. September Allkampf Jitsu Kurs 1 mit der Sportschule Kinzel 6 - 10 Jahre

 03. September Allkampf Jitsu Kurs 2 mit der Sportschule Kinzel ab 10 Jahre

 Ablauf und Termine

 Registrierung und Anmeldung ONLINE: 02. - 09. Juli 2021
 Sie erhalten nun eine Mail mit Kur-
 (für Kinder der Gemeinde Gessertshausen)
 sen, die Ihrem Kind zugeteilt wurden,
 Auslosung der Kursplätze: 10. Juli 2021 bzw. bei welchen es auf eine Warte-
 liste gesetzt wurde.
 Anmeldung noch verfügbarer Kursplätze: ab 12. Juli 2021
 (auch für Kinder aus anderen Gemeinden)

 Weitere Infos auf unserer Homepage Das diesjährige Ferienprogramm läuft unter
 dem Motto „Unter freiem Himmel“.
  Teilnahmebedingungen Natürlich gelten auch hier pandemiebeding-
  Tipps für Familienausflüge in der Umgebung te Hygienevorgaben, die Sie hier nachlesen
 können.
  Rätsel mit Gewinnspiel

 Hinweis:
 Der einzelne Programmpunkt kann aufgrund der zum Zeitpunkt der Aktion geltenden Corona-
 Rahmenbedingungen kurzfristig geändert oder sogar abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich auf unserer
 Homepage.

 Bärbel Schmid, Tel. 9676666

 Kontakt Bianca Berchtenbreiter, Tel. 958310
 Sandra Harmert, Tel. 963619
 ferien-gessertshausen@web.de

 Anmeldung
 und weitere Infos gibt es ab 23. Juni hier

 www.unser-ferienprogramm.de/gessertshausen
Gessertshausen - 10 - Nr. 25/21

 Gemeinde Ustersbach 3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom
 04.05.2021 - öffentlicher Teil
 4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen
 Gemeinderat Gemeinderatssitzung vom 04.05.2021
 5. Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen - 14. Änderung
 des Flächennutzungsplanes und Aufstellung Bebauungsplan
 Gemeinde Ustersbach
 Nr. 32 „Agawang Ost“ - Beteiligung der Behörden und sonsti-
 gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
 BEKANNTMACHUNG 6. Einbeziehungssatzung Mödishofen Nr. 3 „südlich der Wie-
 In der am Dienstag, 29. Juni 2021 um 19:30 Uhr im Forum Ustersbach stattfindenden
 senstraße“ in der Entwurfsfassung vom 23.02.2021; Billi-
 gung und Abwägung der eingegangenen Einwendungen und
 Sitzung des Gemeinderates Ustersbach Beschlussfassungen
 6.1 Einbeziehungssatzung Mödishofen Nr. 3 „südlich der Wiesen-
 werden folgende Angelegenheiten beraten:
 straße“ in der Entwurfsfassung vom 23.02.2021; Billigung
 TAGESORDNUNG:
 und Abwägung der eingegangenen Einwendungen vom Baye-
 rischen Bauernverband, lt. Schreiben vom13.04.2021
 1.
 2.
 Wünsche und Anfragen von Bürgern
 6.2 Einbeziehungssatzung Mödishofen Nr. 3 „südlich der Wiesen-
 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 08.06.2021 - öffentlicher Teil
 3. Bauanträge
 straße“ in der Entwurfsfassung vom 23.02.2021; Billigung und
 3.1 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1224/1 der Gmkg. Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Beschluss-
 Ustersbach, Bahnhofstr. 31
 fassungen des Kreisbauamtes lt. Schreiben vom 15.04.2021
 4. Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes "SÜD II"
 zur Errichtung einer Holzüberdachung mit Trapezblechdach auf der Fl.Nr. 211/30 6.3 Einbeziehungssatzung Mödishofen Nr. 3 „südlich der Wiesen-
 5.
 der Gmkg. Ustersbach, Dr.-Hoh-Str. 18
 straße“ in der Entwurfsfassung vom 23.02.2021; Billigung und
 Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren
 Kutzenhausen Nr. 30 "An der Loh" in Maingründel Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Beschluss-
 6. Verschiedenes fassungen der Unteren Immissionsbehörde im LRA Augsburg,
 Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt. vom 15.04.2021
 6.4 Einbeziehungssatzung Mödishofen Nr. 3 „südlich der Wiesen-
 Gessertshausen, den 21.06.2021 straße“ in der Entwurfsfassung vom 23.02.2021; Billigung und
 Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Beschluss-
 fassungen des FB Wasserrecht lt. Schreiben vom 15.04.2021
 Willi Reiter
 1. Bürgermeister 6.5 Einbeziehungssatzung Mödishofen Nr. 3 „südlich der Wiesen-
 straße“ in der Entwurfsfassung vom 23.02.2021; Billigung und
 Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Beschluss-
Niederschrift über die öffentliche fassungen der Unteren Naturschutzbehörde lt. Schreiben vom
9. Sitzung des Gemeinderates Ustersbach 15.04.2021
 6.6 Einbeziehungssatzung Mödishofen Nr. 3 „südlich der Wiesen-
Datum: 18. Mai 2021 straße“ in der Entwurfsfassung vom 23.02.2021; Billigung und
Uhrzeit: 19:30 Uhr - 20:45 Uhr Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Beschluss-
Ort: im Forum Ustersbach fassungen des Wasserwirtschaftsamtes
Schriftführer/in: Andreas Sauer 7. Bauanträge
Zahl der geladenen Mitglieder: 13 7.1 Bauantrag „Nutzungsänderung eines Heims für Kinder und
Zahl der Anwesenden: 12 Jugendliche zu einer Gemeinschaftsunterkunft auf Fl.Nr. 45,
Vorsitzender: Willi Reiter, 1. Bürgermeister
 Gmkg. Ustersbach, Schmiedberg 2“
 7.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der
Teilnehmer: Fl.Nr. 1322/2 der Gmkg. Ustersbach, Wiesenstr. 9a
1. Bürgermeister Reiter Willi 8. Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt
2. Bürgermeister Schmid Bernhard 2021 der Gemeinde Ustersbach
3. Bürgermeisterin Völk Anja 9. Verschiedenes
Gemeinderätin Braun Andrea anwesend ab TOP 5
 Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt 1. Bürgermeister Willi Reiter die
Gemeinderat Braun Christian
Gemeinderätin Fischer Angelika ordnungs- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Gemeinderat Hillenbrand Hubert ÖFFENTLICHER TEIL
Gemeinderat Kögel Thomas
Gemeinderat Kohler Markus 1. Wünsche und Anfragen von Bürgern
Gemeinderätin Ortner Angelika
Gemeinderätin Repasky Martina Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern kamen keine Wünsche
Gemeinderätin Seldschopf Claudia und Anfragen.

Entschuldigt: 2. Vorstellung Vitalitätschecks im Zuge des Gemeinde-
 entwicklungskonzepts
Gemeinderat Birle Andreas
 Bürgermeister Reiter begrüßt Frau Franziska Burlefinger vom Inge-
Tagesordnungspunkte: nieurbüro Herb und Partner als Referentin zum Vitalitätscheck der
 Gemeinde Ustersbach. Anhand einer Power-Point-Präsentation erläu-
1. Wünsche und Anfragen von Bürgern tert Frau Burlefinger den Anwesenden, dass der Vitalitätscheck ein Teil
2. Vorstellung Vitalitätschecks im Zuge des Gemeindeentwick- des Gemeindeentwicklungsprogramms sei. Im Ergebnis stellt sie fest,
 lungskonzepts
 dass es für Ustersbach mit seinen Ortsteilen ein erhebliches Innenent-
Gessertshausen - 11 - Nr. 25/21
wicklungspotential gibt, welches ungenutzt ist. Sie weist aber auch Auf die Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2021, TOP 5 (Billi-
auf die Problematik des Erwerbs von entwicklungsfähigen Innenbe- gungs- und Auslegungsbeschluss) wird Bezug genommen. Es wurden
reichsflächen hin, weil die jeweiligen Grundeigentümer nicht verkaufs- die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
bereit sind. nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 entspre-
Ein Beschluss wird nicht gefasst. chend angewendet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und von 30
 Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit
3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom vom 22.03.2021 mit 21.04.2021 statt. Aus der Öffentlichkeit werden
 04.05.2021 - öffentlicher Teil keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht. Stellungnahmen
 gingen von 11 Behörden oder Träger öffentlicher Belange ein. Fol-
Beschluss:
 gende Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen geltend
Die Niederschrift über die Sitzung vom 04.05.2021 - öffentlicher Teil - gemacht:
wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
11 für / 0 gegen 1. Hauptamt VG Gessertshausen, lt. Schreiben vom 15.03.2021
 2. Regierung von Schwaben, lt. Schreiben vom 19.03.2021
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentli- 3. Bayerische Staatsforsten, lt. Schreiben vom 08.04.2021
 chen Gemeinderatssitzung vom 04.05.2021 4. IHK Schwaben, lt. Schreiben vom15.04.2021
 5. LEW-Netze, lt. Schreiben vom 15.04.2021
Mit der LEW Verteilnetz GmbH wurde ein weiterer Vertrag über den 6. Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF), lt. Schrei-
Leuchtmitteltausch und den Leuchtentausch in der Straßenbeleuch- ben vom 16.04.2021
tung auf Basis der LED-Technik abgeschlossen. Hierbei werden 93 7. Amt für ländliche Entwicklung (ALE), lt. Schreiben vom
weitere Straßenlampen auf energiesparende Leuchtmittel umgestellt. 17.04.2021
Dadurch wird bei diesen Lampen der Stromverbrauch nahezu halbiert,
was nach Abzug der Kosten für den Leuchtmitteltausch eine Kosten- Nachfolgende Behörden haben Einwendungen oder Anregungen gel-
einsparung von rund 1.000 € jährlich bedeutet. Außerdem bringt der tend gemacht. Im beigefügten Muster der Einbeziehungssatzung i. d.
Einsatz der energiesparenden Straßenbeleuchtung eine CO2-Einspa- F. v. 18.05.2021, sind die neu hinzugekommenen Regelungen in Blau
rung von über 11 Tonnen jährlich. hinterlegt.

5. Bauleitplanung der Gemeinde Kutzenhausen - 14. 6.1 Einbeziehungssatzung Mödishofen Nr. 3 „südlich
 Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstel- der Wiesenstraße“ in der Entwurfsfassung vom
 lung Bebauungsplan Nr. 32 „Agawang Ost“ - Beteili- 23.02.2021; Billigung und Abwägung der eingegange-
 gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher nen Einwendungen vom Bayerischen Bauernverband,
 Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB lt. Schreiben vom13.04.2021

Gemeinderätin Andrea Braun betritt den Saal und nimmt wieder an Der Bayerische Bauernverband macht mit Schreiben vom 13.04.2021
der Beratung und Beschlussfassung teil. folgende Einwendungen geltend:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kutzenhausen hat in der Sitzung vom zur o.g. Planvorhaben bringen wir aus landwirtschaftlicher Sicht fol-
14.04.2021 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und die gende Punkte vor:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang Ost“ beschlossen. Das einzubeziehende Grundstück befindet sich direkt am Ortsrand
Die Gemeinde Kutzenhausen erhält für den Ortsteil von ansässigen und neben einem viel befahrenem Feldweg, sodass die Regelung zu
Gewerbetreibenden vermehrt Anfragen hinsichtlich gewerblicher Flä- den Landwirtschaftlichen Immissionen unter § 5 der Satzung nicht
chen. Um dieser Nachfrage nachzukommen, wurden die vorhande- ausreichend ist, um die Landwirte, die die anliegenden Felder bewirt-
nen Flächenpotenziale geprüft. Die Untersuchung hat ergeben, dass schaften, zu schützen. Wir schlagen hierfür folgende Formulierung vor:
sich am östlichen Ortsrand des Ortsteiles Agawang Flächen befinden, „Bebauer, Erwerber und Bewohner des sich im Plangebiet befindli-
die hierfür geeignet sind. Das Plangebiet grenzt östlich an einem chem Grundstück haben die landwirtschaftlichen Immissionen von
bestehenden Dorfgebiet an. Südlich befindet sich ein kleiner Ausläu- angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben unentgelt-
fer bestehender Wohnbebauung. Die vorliegende Planung sieht ein lich hinzunehmen. Besonders ist hier auf die Lärmbelästigung durch
Mischgebiet vor. Dadurch ist es möglich Gewerbe und Wohnen in Fahrverkehr von landwirtschaftlichen Maschinen hinzuweisen. Auch
einen harmonischen und städtebaulich vertretbaren Zusammenhang Verkehrslärm, der nach 22:00 Uhr oder vor 6:00 Uhr durch erntebe-
zu bringen. Für die gewünschte städtebauliche Entwicklung ist die dingten Fahrverkehr [- wie etwa bei Getreide-, Silage- oder Zuckerrü-
Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Dieses Verfahren läuft benernte -] oder sonstigen landwirtschaftlichen Verkehr entsteht, ist zu
 dulden. Das Grundstück befindet sich östlich in der Kurve der Wiesen-
parallel zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans.
 straße. Diese Straße ist innerhalb des Ortes eine ausgebaute Straße
Nach Prüfung durch die Verwaltung sind Belange der Gemeinde
 (Flurnummer 1323/2), die auf Höhe des einzubeziehenden Grund-
Ustersbach nicht berührt.
 stücks zu einem Feldweg (Flurnummer 1485/2) übergeht. Nördlich
Beschluss: des Grundstücks geht zudem ein weiterer Feldweg von der Wiesen-
Der Gemeinderat nimmt die 14. Flächennutzungsplanänderung und straße ab (Flurnummer 1330), welcher als wichtiger Zufahrtsweg für
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Agawang-Ost“ jeweils die nördlich gelegenen Felder dient. Deshalb ist es besonders wichtig,
in der Entwurfsfassung vom 14.04.2021 zur Kenntnis und macht keine dass die Feldwege und insbesondere der Kreuzungsbereich der Feld-
Einwände geltend. wege mit der Ortsstraße von parkenden oder abgestellten Fahrzeugen
12 für / 0 gegen freigehalten werden, um eine Behinderung des landwirtschaftlichen
 Verkehrs zu vermeiden. Das Fahrtrecht und die vorrangige Nutzungs-
6. Einbeziehungssatzung Mödishofen Nr. 3 „südlich bestimmung der Feldwege für den landwirtschaftlichen Verkehr müs-
 der Wiesenstraße“ in der Entwurfsfassung vom sen durch die zukünftigen Anwohner im Plangebiet geachtet werden.
 23.02.2021; Billigung und Abwägung der eingegange- Ein Hinweis sollte hier direkt an die Anwohner weitergegeben und
 nen Einwendungen und Beschlussfassungen auch in den Hinweisen der Planung aufgenommen werden.
Gessertshausen - 12 - Nr. 25/21
Abwägungsvorschlag Planer: 6.3 Einbeziehungssatzung Mödishofen Nr. 3 „südlich
Die Hinweise werden in die Einbeziehungssatzung eingearbeitet und der Wiesenstraße“ in der Entwurfsfassung vom
berücksichtigt. 23.02.2021; Billigung und Abwägung der eingegan-
Beschluss: genen Einwendungen und Beschlussfassungen der
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen und Anregungen des Bay- Unteren Immissionsbehörde im LRA Augsburg, vom
erischen Bauernverbandes lt. Schreiben vom 13.04.2021 zur Kenntnis 15.04.2021
und wägt diese, wie im vorgenannten Sachvortrag vorgeschlagen, ab. Die untere Immissionsbehörde im Landratsamt Augsburg macht mit
12 für / 0 gegen Schreiben vom15.04.2021 folgende Einwendungen geltend:
 Die Gemeinde Ustersbach plant für die Flur-Nr. 1322/2, Gemarkung
6.2 Einbeziehungssatzung Mödishofen Nr. 3 „südlich
 Ustersbach in Mödishofen, durch Einbeziehungssatzung für den
 der Wiesenstraße“ in der Entwurfsfassung vom
 Grundstückseigentümer die Voraussetzung für die Errichtung eines
 23.02.2021; Billigung und Abwägung der eingegange-
 Einfamilienhauses mit Garage zu schaffen. Die Gemeinde Ustersbach
 nen Einwendungen und Beschlussfassungen des Kreis-
 beabsichtigt den Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.
 bauamtes lt. Schreiben vom 15.04.2021
 Das Planungsgrundstück liegt am westlichen Ortsrand von Mödisho-
Das Kreisbauamt macht mit Schreiben vom 15.04.2021 folgendes geltend: fen an der Wiesenstraße. Die Außenbereichsfläche liegt unmittelbar
1. Kreisbaumeister westlich an einem unbeplanten, im Zusammenhang bebauten Ortsteil-
Aus städtebaulicher Sicht des Kreisbaumeisters stellt die Überpla- bereich. Die Gesamtfläche beträgt 1362 m². Die Fläche wird durch den
nung des Grundstücks Fl.Nr. 1322/2 der Gemarkung Ustersbach, auch angrenzenden, bereits mit Wohnbebauung bebauten Bereich, geprägt.
wenn sie im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt ist, keine Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan von Ustersbach ist die
geordnete städtebauliche Entwicklung dar. Eine isolierte Bebauung Grundstücksfläche bereits als „Wohnbaufläche“ dargestellt.
dieses Grundstücks führt zu einer einseitigen zeilenförmigen Entwick- Durch eine überschlägige Prognose der Hauptverkehrswege (B 300
lung der Bebauung in den Außenbereich hinein. Das Gebäude würde im Süden, Kreisstraße A2 im Osten) und die Heranziehung der Umge-
dem Ortsrand unorganisch vorgelagert wirken und beeinträchtigt bungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bun-
daher städtebauliche Belange, sodass insoweit Bedenken vorzubrin- des - Runde 3 (30.06.2017) zur Abschätzung der Schienenverbindung
gen sind. Nachdem die Dachform kein Einfügungskriterium i. S. d. §34 Augsburg-Ulm im Norden wurde festgestellt, dass die für eine Wohn-
BauGB darstellt, sollte in Hinblick auf die Ortsrandlage die Dachform baufläche zugrunde gelegten Anforderungen nach DIN 18005 Beiblatt
(nur Satteldächer) festgesetzt werden. Aufgrund der Ortsrandlage 1 eingehalten werden können. Bei der überschlägigen Prognose der in
sollte in §3 des Textteils nicht nur die Höhe der Einfriedung festgesetzt ca. 1450 m Entfernung (nordwestlich) befindlichen Schießanlage des
werden, sondern auch deren Art (z.B. sockelloser Maschendrahtzaun) Schützenvereins 1875 Ustersbach-Mödishofen e.V. („In den Gohlen“;
und Lage (z.B. nicht innerhalb der Ausgleichsfläche und nicht zwischen Daten wurden aus dem Bebauungsplan Nr. 15 „Mödishofen - Bei den
Ausgleichsfläche und freier Landschaft nach Süden). Angern“ herangezogen) wurde jedoch festgestellt, dass zu den übli-
Abwägungsvorschlag Planer: chen Schießzeiten (sonntags, tagsüber) der gemäß DIN 18005 für ein
Der Hinweis, dass das geplante Vorhaben keine geordnete städtebau- Allgemeines Wohngebiet geltende Orientierungswert zur Tagzeit von
liche Entwicklung darstellt, wird zur Kenntnis genommen, jedoch hält 55 dB(A) überschritten wird.
die Gemeinde weiterhin an der Planung fest. Aus fachtechnischer Sicht ist daher eine detaillierte schalltechnische
Die Dachform wird folgendermaßen festgesetzt: Untersuchung der Schießanlage durchzuführen, um feststellen zu kön-
Hauptgebäude: Satteldach nen, ob der gemäß DIN 18005 Beiblatt 1 für ein Allgemeines Wohn-
 gebiet genannte Orientierungswert von 55 dB (A) zur Tagzeit zumin-
Nebengebäude und andere untergeordnete Bauteile wie z.B. Terras-
 dest vor den öffenbaren Fenstern von schützenswerten Räumen und
sen- und Eingangsüberdachungen, Carports, Wintergärten, einge-
 auf Terrassen und Balkonen eingehalten werden kann. Sollte durch die
schossige Anbauten, o.ä. dürfen auch mit anderen Dachformen aus-
 schalltechnische Untersuchung eine Überschreitung des Orientierungs-
gebildet werden.
 wertes der DIN 18005 zur Tagzeit für ein Allgemeines Wohngebiet an
Abwägungsvorschlag Planer: den vorgenannten Orten resultieren, sind Schutzmaßnahmen zu erar-
Die Hinweise zur Einfriedung werden in die Einbeziehungssatzung ein- beiten, welche eine Einhaltung des Orientierungswertes für das Plan-
gearbeitet und berücksichtigt vorhaben gewährleisten.
2. Abfallwirtschaftsbetrieb Eine abschließende fachtechnische Beurteilung der Planung ist erst
Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass Erschließungsstra- nach Vorlage der schalltechnischen Untersuchung möglich.
ßen so zu planen sind, dass die Abfallbeseitigung ordnungsgemäß Abwägungsvorschlag Planer:
durchgeführt werden kann. Hierzu ist es notwendig, dass die Zufahrt
 Eine schalltechnische Untersuchung wird hier zwar als unangemessen
zu den Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rück-
 betrachtet, weil der Bauwerber direkt neben dem geplanten Vorhaben
wärtsfahren nicht erforderlich wird (DGUV Information 214-033).
 wohnt, sich den Immissionen bewusst ist und diese hinnehmen wird.
Bei Grundstücken (Anwesen), welche nur über private Straßen direkt
 Jedoch kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen, dass Dritte das
angefahren werden können, sind die Mülltonnen jeweils an der nächs-
 Grundstück erwerben und dann gegenüber der Gemeinde immissions-
ten öffentlichen Straße (Wiesenstraße) zur Leerung bereitzustellen.
 rechtliche Schutzansprüche geltend machen. Um dieses Rechtsrisiko
Abwägungsvorschlag Planer: von vorneherein auszuschließen, wird vom Planungsbegünstigten eine
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen schalltechnische Einschätzung analog dem Bebauungsplanverfahren
Beschluss: Nr. 15 „Zu den Angern“ gefordert.
Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen und Anregungen des Beschluss:
Kreisbauamtes und des Abfallwirtschaftsbetriebes lt. Schreiben vom Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen und Anregungen der
15.04.2021 zur Kenntnis und wägt diese wie im vorgenannten Sach- Unteren Immissionsbehörde im Landratsamt Augsburg lt. Schreiben
vortrag vorgeschlagen, ab. vom 15.04.2021 zur Kenntnis. Der Planungsbegünstigte wird auf-
12 für / 0 gegen gefordert, von einem Fachbüro (z.B. IB ACCON) zeitnah eine immis-
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