AMTSBLATT Markt Roßtal - Markt Roßtal
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AMTSBLATT Markt Roßtal Nr. 05 - 2021 .21 28.04. - 18.05 Amtliche Veröffentlichungen - alle Termine vorbehaltlich aktueller Änderungen - Montag, 10.05.2021 Dienstag, 18.05.2021 Mittwoch, 19.05.2021 Öffentliche Sitzung des Öffentliche Sitzung des Öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Bau- und Umwelt- Unterausschusses Lokale ausschusses AGENDA 2030
Amtliche Veröffentlichungen Öffentliche Sitzung des Öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Marktgemeinderates Am Dienstag, 18.05.2021, ist um 18.30 Uhr im am Montag, den 10.05.2021, 19.00 Uhr ehemaligen TUSPO-Sportheim, Sportplatzweg 1, in der Schulsporthalle der Mittelschule Roßtal, Roßtal, eine Sitzung des Bau- und Umweltaus- Wilhelm-Löhe-Str. 17, Roßtal schusses geplant. Tagesordnung: Eine Tagesordnung stand bei Redaktionsschluss 1. Genehmigung der Niederschrift über die noch nicht fest. Sitzung vom 23.03.2021 2. Allgemeine Informationen des Ersten Bürger- Aufgrund der gegebenen Situation weisen wir vor- meisters, ggf. Beratung und Beschlussfassung sorglich darauf hin, dass im Interesse der Vermei- 3. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüs- dung von Ansteckungen der Mindestabstand von sen aus der Sitzung des Marktgemeinderates 1,50 Meter auch bei den Zuhörern der öffentlichen vom 23.03.2021 Sitzung zwingend einzuhalten ist. 4. Geförderter Wohnungsbau im Markt Roßtal - Dies kann dazu führen, dass die Anzahl der Zuhörer hier: Vorstellung durch den Vertreter der WBG bei der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umwelt- Fürth/Land ausschusses beschränkt werden muss. Außerdem 5. Neubau der Grundschule Roßtal – Übernahme bitten wir darum, während der Sitzung eine FFP2- der Projektsteuerung und der Bauherrenaufga- Maske zu tragen. ben durch einen Dritten sowie Finanzierungs- Auch weisen wir darauf hin, dass Zuhörer sich regis- formen trieren müssen, entweder via Smartphone und QR- hier: Vorstellung durch die Fa. Bayerngrund Code oder durch Eintrag in eine Anwesenheitsliste. 6. Anfragen, Anträge Soweit die Sitzung stattfindet, wird die Tagesordnung Vor Eintritt in die Tagesordnung haben Bürgerinnen auf der Internetseite des Marktes www.rosstal.de und Bürger des Marktes Roßtal Gelegenheit, Fragen und im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses und Anregungen von allgemeinem Interesse an den bekannt gemacht. Marktgemeinderat zu richten. Dafür steht eine Viertelstunde Zeit zur Verfügung. Aus der Bauverwaltung Die Redezeit beträgt höchstens drei Minuten. Die nächste öffentliche Sitzung des Aufgrund der gegebenen Situation weisen wir vor- Bau- und Umweltausschusses findet am sorglich darauf hin, dass im Interesse der Vermei- Di., 18. Mai 2021 statt. dung von Ansteckungen der Mindestabstand von 1,50 Meter auch bei den Zuhörern der öffentlichen Zu behandelnde Baugesuche usw. sind bis Sitzung zwingend einzuhalten ist. spätestens Dies kann dazu führen, dass die Anzahl der Zuhörer Di., 04. Mai 2021 bei der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates um 12.00 Uhr beschränkt werden muss. Außerdem bitten wir dar- einzureichen. um, während der Sitzung eine FFP2- Maske zu tragen. Auch weisen wir darauf hin, dass Zuhörer sich regis- Diese Frist gilt nicht für geplante Bauvorhaben, die trieren müssen, entweder via Smartphone und QR- 1. den Festsetzungen eines Bebauungsplans in al- Code oder durch Eintrag in eine Anwesenheitsliste. len Punkten entsprechen, 2. dem Freistellungsverfahren gemäß Art. 58 der Änderungen und/oder Ergänzungen der Tagesord- Bayer. Bauordnung unterliegen und / oder nung werden auf der Internetseite des Marktes 3. im unverplanten Innenbereich liegen. www.rosstal.de und im Schaukasten an der Ostsei- te des Rathauses bekannt gemacht. 170 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 05 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Öffentliche Sitzung des Pro Stunde können jeweils ca. 20 bis 25 Schnelltests Unterausschusses Lokale AGENDA 2030 durchgeführt werden. Es ist keine vorherige Termin- vergabe erforderlich. Am Mittwoch, den 19.05.2021, ist um 18.30 Uhr Außerdem sind weitere Schnellteststationen in eine Sitzung des Unterausschusses Lokale AGENDA Stadt und Landkreis Fürth in Planung. So auch auf 2030 geplant. dem Zirndorfer Metz-Gelände an der Ohmstraße. Dort soll künftig für Personen in Quarantäne das Eine Tagesordnung stand bei Redaktionsschluss Entlassmanagement verknüpft werden. Es besteht noch nicht fest. dann die Möglichkeit, sich direkt am letzten Tag der Quarantäne „freitesten“ zu lassen und unmittelbar Soweit die Sitzung stattfindet, wird die Tagesord- anschließend die entsprechende Bescheinigung nungsowie der Tagungsort auf der Internetseite des durch das Gesundheitsamt zu erhalten. Mark-tes www.rosstal.de und im Schaukasten an der Unter www.fuerth.de bzw. www.landkreis- Ostseite des Rathauses bekannt gemacht. fuerth.de finden Sie Übersichten über alle Schnell- testmöglichkeiten, inklusive der Arztpraxen und Apotheken. Schnellteststation in der Roßtaler Spitzweed-Scheune Für die Abnahme der Schnelltests wird noch Per- sonal benötigt. Interessierte können sich für Im Kampf gegen die Corona-Pandemie erweitern den Einsatz in den Landkreis-Apotheken unter Stadt und Landkreis Fürth gemeinsam ihr Angebot gesundheitsregion@lra-fue.bayern.de melden. an Schnellteststationen. So werden seit 13.04.2021 auch Schnelltests in der Roßtaler Spitzweed-Scheu- Hierüber werden die Kontakte weitervermittelt. ne durchgeführt. Auch die AGNF sucht für ihre Schnellteststationen noch Personal. Bewerbungen können an Die Teststation wird gemeinsam von AGNF und dem personal@agnf.org gerichtet werden. BRK Kreisverband Fürth betrieben. Der Auftrag hier- zu kam von Stadt und Landratsamt Fürth im Rah- Teststation in der Spitzweed-Scheune men des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Fi- Schulstraße 25 nanzierung erfolgt durch den Freistaat Bayern. 90574 Roßtal Die Öffnungszeiten der Schnellteststation in Roßtal Öffnungszeiten: sind Montag bis Donnerstag von 16.00 Uhr bis 20.00 Montag bis Donnerstag: 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr Uhr, Freitag von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Freitag: 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Samstag: 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr Landrat Matthias Dießl, Erster Bürgermeister Rainer Gegner, Zweite Bürgermeisterin Stefanie Rietzke und ehrenamtliche Helfer des BRK Kreisver- band Fürth beim Besuch der neu eingerichtete Schnellteststation in der Roßtaler Spitzweedscheune. Nr. 05 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 171
Amtliche Veröffentlichungen Öffnungszeiten des Rathauses, der VHS, Gewerbesteuervorauszahlungen, der SMS und der Bücherei Roßtal Grundsteuer, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Öffnungs- zeiten aufgrund der Infektionsschutzmaßnah- Die Marktkasse bittet, den Fälligkeitstermin menverordnung von den Angaben abweichen können. 17. Mai 2020 Rathaus des Marktes Roßtal für Marktplatz 1 - Tel.: 09127 / 9010-0 Öffnungszeiten: • Gewerbesteuer Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr • Grundsteuer Dienstag 15.00 - 16.00 Uhr • Wasser- und Kanalgebühren Donnerstag 15.00 - 19.00 Uhr Bücherei des Marktes Roßtal - jeweils eine Vierteljahresrate - zu beachten. Schulstr. 36 - Tel.: 09127 / 9047157 Öffnungszeiten: Die zu zahlenden Beträge sind dem zuletzt zuge- Montag 14.00 - 18.00 Uhr stellten Bescheid zu entnehmen. Einzahlungen und Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr Überweisungen auf die Konten der Marktkasse Roß- Mittwoch 14.00 - 16.30 Uhr tal können bei allen Geldinstituten erfolgen. Donnerstag 14.00 - 19.00 Uhr Freitag 10.00 - 12.00 Uhr Dabei sind unbedingt Adresse, Finanzadresse (FAD) und Forderungsart anzugeben. Volkshochschule des Marktes Roßtal Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 9010-770 Keine Sorgen um Fristversäumnis braucht sich zu ma- April gelten die folgenden Öffnungszeiten: chen, wer das bewährte Abbuchungsverfahren wählt. Mo. & Di. 10.00 – 12.00 Uhr Antragsformulare finden Sie auf unserer Homepage. Sing- und Musikschule südl. Landkreis Fürth Auskunft erhalten Sie bei der Marktkasse im Rat- Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 9010-336 haus, Tel.: 09127 /9010-227 und -228. Neue Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr Montag 14.00 – 16.00 Uhr Notariats-Sprechstunde Mittwoch 14.00 – 16.00 Uhr Freitag geschlossen Die geplanten Notariatssprechstunden im Alten Rat- haus, Rathausgasse 2, Zi. 03 / EG, finden aufgrund der aktuellen Situation nicht statt. Bereitschaftsdienst für Wasserschäden Die Wiederaufnahme der Sprechstunde wird zu gegebener Zeit hier im Amtsblatt veröffentlicht. Bei Wasserschäden sind die eingerichteten Be- reitschaftsdienste für den Markt Roßtal unter der Tel.: 09127 / 57145 bzw. für den Bereich des Wasser- Sozialpsychiatrischer Dienst Fürth zweckverbandes unter Tel.: 09127 / 95250 zu erreichen. Der Sozialpsychiatrische Dienst Fürth (Stadt und Landkreis) bietet in Zusammenarbeit mit dem Markt Roßtal, dem Evang.-Luth. und Kath. Pfarramt Hinweis Sprechstunden in Roßtal im Alten Rathaus an. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den bisher Um telefonische Anmeldung unter Tel.: 0911 / geplanten Sitzungen auf unserer Internetseite. 9756670 wird gebeten. 172 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 05 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Der Bewegungsparcours – eine öffentliche Überprüfung der Grabmäler Sportanlage und ihre sachgemäße Nutzung Aufgrund der Vorschriften der Bestattungs- und Im Jahr 2018 wurde der Bewegungsparcours des Friedhofssatzung des Marktes Roßtal werden am Marktes Roßtal auf dem Gelände Freizeit und Erho- lung eröffnet. Dienstag, dem 18. Mai 2021, Seitdem erfreut er sich großer Beliebtheit unter den zwischen 10.00 und 11.00 Uhr Sportlerinnen und Sportlern und wird rege genutzt. die Grabmäler auf den gemeindlichen Friedhöfen Im Allgemeinen hat die Nutzung des Parcours keine Großweismannsdorf und Buchschwabach auf ihre Altersbeschränkung. Somit können die Geräte von Standsicherheit überprüft. allen Altersgruppen, vom Kind bis zum Senior, ge- nutzt werden. Im Interesse der Friedhofsbesucher werden an die Grabmäler hinsichtlich ihrer Standfestigkeit hohe Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Anforderungen gestellt. den Geräten um Sportgeräte handelt. Eine unsach- gemäße Verwendung der Geräte, beispielsweise als Wir bitten daher alle betreffenden Grabstelleninha- Spielgerät zum Hantieren mit Sandspielzeug und ber, ihre Grabmäler vorweg hinsichtlich der Stand- Steinen führt zu einem hohen Verschleiß und damit festigkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zum Funktionsverlust. rechtzeitig für eine fachgerechte Befestigung (z.B. durch einen Steinmetz) Sorge zu tragen. Insbesondere trägt der Fallschutzkies eine sicher- heitsgewährleistende Funktion und sollte nicht auf Soweit wir locker gewordene Grabsteine feststellen, den Geräten verteilt oder geworfen werden. werden die Grabstelleninhaber schriftlich benach- richtigt. Wir bitten demnach alle, die den Bewegungspar- cours besuchen, darauf zu achten, die Geräte, wie In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, auch die Anlage selbst, ordnungsgemäß zu behan- dass jeder Grabstelleninhaber als Nutzungsberech- deln. tigter sowohl dem Markt Roßtal als auch jedem Drit- ten gegenüber für jeden Schaden haftet, der durch Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe! ein umstürzendes Grabmal entsteht. Gender-Hinweis Vorsicht bei Werbeaufträgen für eine "Bürgerinformationsbroschüre" Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Wir weisen aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der Hauptwörtern im Amtsblatt meist ausschließlich die Markt Roßtal derzeit keine werbefinanzierte Bürger- männliche Form verwendet. informationsbroschüre, Ortspläne etc. in Auftrag gegeben hat. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleich- behandlung grundsätzlich für alle Geschlechter Vom Markt Roßtal beauftragte seriöse Verlage er- (m/w/d). Die verkürzte Sprachform hat nur redakti- halten zur Anzeigenakquise ein vom Ersten Bürger- onelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. meister unterzeichnetes und gesiegeltes Empfeh- lungsschreiben ausgehändigt. Homepage des Marktes Roßtal Außerdem machen wir eine Neuauflage der offizi- ellen Bürgerinformationsbroschüre usw. rechtzeitig Alle Informationen finden Sie auch auf unserer vorher im Amtsblatt und auf unserer Internetseite Homepage www.rosstal.de bekannt. Nr. 05 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 173
Amtliche Veröffentlichungen Vorderseite Pflegepass Der Pflegepass für pflegende Angehörige ist im Rathaus Roßtal kostenfrei erhältlich Wer kümmert sich um meine pflegebedürftigen Angehörigen, wenn mir etwas passiert? Diesen Gedanken teilen sich vor allem die Personen, die Zuhause ihre kranken Kinder oder Eltern pfle- gen. Für sie hat der Landkreis Fürth eine Lösung entwickelt: den Pflegepass. Er weist im Notfall auf die pflegebedürftige Person hin. Und teilt den Helfern wichtige Daten mit, mit denen dann wiederrum Hilfe für die zu pflegende Rückseite Pflegepass Person organisiert werden kann. Der Pflegepass wird dabei im Geldbeutel aufbe- wahrt. Dort kann er schnell gefunden werden. Zu- sätzlich zur pflegebedürftigen Person sollte der Pflegepass die Telefonnummer einer Kontaktperson enthalten, die über die Bedürfnisse des Pflegebe- dürftigen Bescheid weiß und kurzfristig helfen kann. In Kooperation mit dem Landkreis Fürth spendet der Lions Club Zirndorf für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises 4.000 Pflegepässe. Auch der Markt Roßtal hat ein entsprechendes Kon- Hinweis zu Impfungen beim Hausarzt tingent erhalten. Der Pflegepass kann ab sofort kos- tenfrei im Bürgerbüro des Rathauses Roßtal abge- Seit Anfang April werden auch in den Hausarztpra- holt werden. xen im Landkreis Fürth Impfungen gegen das Coro- navirus verabreicht. Termine für Samstagstrauungen Die Impfungen in den Arztpraxen werden nicht über das Impfzentrum koordiniert. Dieses Impfangebot im Jahr 2021 läuft direkt über die Kassenärztliche Vereinigung. Im Jahr 2021 können Brautpaare aus Roßtal an den folgenden Samstagen im Standesamt Roßtal zwi- Falls Sie einen Impftermin bei Ihrem Hausarzt ver- schen 10.0o und 12.00 Uhr die Ehe schließen: einbaren möchten, müssen sich direkt an dessen Praxis wenden. Samstag, 07.08.2021 Sollten Sie eine Impfung über Ihren Hausarzt er- halten haben, ist es wichtig, Ihre Registrierung im Samstag, 18.09.2021 bayernweiten Impf-Portal (https://impfzentren. bayern/) wieder zu löschen, sofern Sie sich zuvor Samstag, 23.10.2021 dort registriert hatten. Für die nähere Terminabsprache setzen Sie sich Hinweis: Grundsätzlich gilt die in der Coronavirus- bitte mit unserem Standesamt unter der E-Mail Impfverordnung festgelegte Priorisierung der standesamt@rathaus.rosstal.de in Verbindung. Personengruppen auch für Hausarztpraxen. 174 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 05 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Information für Hundehalter • Ich lasse meinen Hund nicht einfach auf andere Menschen oder Hunde zurennen. Es gibt Men- Der Hund ist ein treuer Freund der Menschen. Er schen, die Angst vor Hunden haben und nicht bringt Leben und Freude ins Haus. Deshalb nimmt gelassen reagieren, wenn ein Hund auf sie zu- die Zahl der Hunde auch ständig zu. Und mit der kommt. wachsenden Anzahl der Hunde, steigt auch die An- • Bei Freilauf behalte ich meinen Hund ständig im zahl der Beschwerden über freilaufende Hunde, die Blick und unter Kontrolle. beim Markt Roßtal eingehen. • Im Wald achte ich darauf, dass mein Hund nicht die Wege verlässt und keine anderen Tiere ja- Zum einen wegen der Verunreinigung der öffent- gen oder verletzen kann. lichen Straßen, Wege und Plätze durch Hundekot, • Innerorts achte ich darauf, dass mein Hund nie- zum anderen haben Bürger Angst vor freilaufenden manden belästigt oder einschränkt. Hunden. • In der freien Landschaft achte ich darauf, dass ich und mein Hund landwirtschaftlich genutzte Wir bitten daher Hundehalter folgende ungeschrie- Flächen während der Nutzzeit, das ist die Zeit benen Verhaltensregeln im eigenen Interesse und zwischen Aussaat und Ernte, außerhalb vor- im Interesse eines harmonischen Zusammenlebens handener Wege nicht ohne Zustimmung des zu beachten: Grundstücksberechtigten betrete. • Kommt mir ein angeleinter Hund entgegen, Ausdrücklich bedanken möchte sich der Markt Roß- nehme ich meinen eigenen Hund auch an die tal bei den vielen Hundebesitzern, die ihre Hunde Leine verantwortungsbewusst auch ohne rechtliche Ver- • Den Kot meines Hundes nehme ich grundsätz- pflichtung angeleint ausführen und die die Hinter- lich immer auf (Hundekottüten) und entsorge lassenschaften ihrer Vierbeiner bereits jetzt ord- ihn in den dafür vorgesehen Behältern. nungsgemäß entsorgen. 3-fach Service der Bücherei Roßtal vorbehaltlich der aktuell geltenden Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Vor Ort aussuchen und ausleihen zu den regulären Öffnungszeiten unter Einhaltung der Hygienevorschriften webopac.winbiap.de/rosstal „Book to go“ Kontaktloser Bestell- und Abholservice Bestellen unter buecherei@markt-rosstal.de Abholung im Vorraum der Bücherei zu den regulären Öffnungszeiten unter Einhaltung der Hygienevorschriften Onleihe „eMedienBayern“ ebooks, eaudios, emagazine, epapers 24 Std. virtuelles Lesen und Hören www.eMedienBayern.de Nr. 05 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 175
Amtliche Veröffentlichungen Richtlinie der Marktgemeinde Roßtal über die Förderung von Oberflächenwasser-Rückhalteanlagen Die Marktgemeinde Roßtal fördert die Errichtung und den Betrieb privater Regenwasserrückhalteanlagen auf bebauten Grundstücken zur Verminderung von Rückstauproblemen im Abwassernetz und zur Einsparung von Trinkwasser. Die Förderung wird als einmaliger Investitionskostenzuschuss nach folgenden Maßgaben gewährt: 1. Gegenstand der Förderung Gefördert werden nur bauliche, d.h. mit dem Erdboden bzw. dem Gebäude verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen, z.B. Regenrückhalteschachtanlagen (Zisternen) über die das auf den Dachflächen der vorhandenen Gebäude anfallende Oberflächenwasser (Niederschlagswasser) über ein getrenntes Leitungsnetz abgeleitet wird. Gartenteiche werden nicht gefördert. Bestandteile einer Regenwasserrückhalteanlage sind regelmäßig: - Dachfläche als Regenauffangfläche - Zuleitung von der Dachfläche zur Zisterne einschließlich Filter oder Sieb - Zisterne mit Überlauf - Pumpanlage oder Druckerhöhungsanlage mit Entnahmestelle(n) Bei einer Förderung nach Ziffer 4 b) zusätzlich - Trinkwassernachspeisung aus dem öffentlichen Netz (freier Auslauf) - zweites Rohrleitungssystem mit angeschlossener Toilettenspülung - zusätzliche Wasserzähler 2. Förderungsvoraussetzungen Das Grundstück muss bebaut sein. Es muss durch die gemeindliche Entwässerungseinrich- tung erschlossen sein. Das Fassungsvermögen der Regenwasserrückhalteanlage muss abzüglich möglichem Retentionsvolumen mindestens 3 m³ (berechnet je volle m³) betragen. Anderweitige behördliche Erlaubnisse und Genehmigungen, die für den Betrieb der Anlage erforderlich sein können, bleiben hiervon unberührt. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Arbeiten nach den einschlägigen Vorschriften und DIN- Normen, insbesondere DIN 1986 und 1988 sowie unter Beachtung der Trinkwasser- verordnung (TrinkV) ausführen zu lassen. Insbesondere ist - die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten - eine Nachspeisung der Zisterne aus der Trinkwasserleitung nur zulässig, wenn ein freier Auslauf gem. DIN 1988 eingerichtet ist. - eine unmittelbare Verbindung von Trinkwasserleitungen mit Nichttrinkwasserleitungen (Brauchwasserleitungen/Niederschlagswasserleitungen) nicht zulässig. - die Anordnung und dauerhafte Kennzeichnung (Farbe, unterschiedliche Materialien) von Brauchwasserleitungen so auszuführen, dass eine spätere Verwechslung mit Trinkwasserleitungen ausgeschlossen ist. - eine Wasserentnahme aus der Zisterne nur über einen Wasserhahn zulässig, der nicht mit einem Wasserhahn für Trinkwasser verwechselt werden kann. - an Zapfstellen von Brauchwasser- bzw. Niederschlagswasserleitungen ein fest montiertes Schild mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ anzubringen. Die Zapfstellen sind gegen eine unbefugte Benutzung (z.B. durch Kinder) mittels Steckschlüssel oder abnehmbarer Drehgriffe zu sichern. - eine über die Toilettenspülung hinausgehende Nutzung von Brauch- bzw. Niederschlagswasser genehmigen zu lassen. 176 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 05 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen - das Sammeln von Oberflächenwasser auf Dachflächen zu beschränken, um Verschmutzungen möglichst gering zu halten. Zu diesem Zweck ist in den Zulauf zur Zisterne ein Grobfilter oder Sieb einzubauen. - die Zisterne zur Verhinderung von Faulungs- und Verkeimungsprozessen im Erdreich oder in kühlen Räumen (Keller) zu errichten. Zur Verhinderung von Algenwachstum ist die Zisterne gegen Lichteinfall zu schützen. - die Gemeinde vor Inbetriebnahme von Neuanlagen, die auch der Toilettenspülung dienen, durch den ausführenden Installateur schriftlich mit der „Fertigmeldung“ (Vordruck der gdl. Werke) zu benachrichtigen. - die Gemeinde vor Inbetriebnahme von Neuanlagen, die der reinen Gartenbewässerung dienen, schriftlich mit der „Fertigmeldung“ (Vordruck der gdl. Werke) zu benachrichtigen. 3. Antragstellung Die Förderung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Der Antrag ist vor Baubeginn zu stellen. Der Antragsteller hat der Gemeinde die Fördervoraussetzungen nachzuweisen. Er stellt der Gemeinde folgende Angaben und Unterlagen zur Verfügung: - seine Anschrift - die Bezeichnung des Anwesens, in welchem die Regenwasserrückhalteanlage installiert werden soll/worden ist - einen Lageplan des Anwesens sowie Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes, in welchem die Regenwasserrückhalteanlage dargestellt und bezeichnet ist - Art der auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude - Größe der projizierten Dachfläche, sofern es sich um kein Einfamilienwohnhaus handelt, - Art, Bauweise und Fassungsvermögen der Regenwasserrückhalteanlage, der Druckerzeugung, der Sicherungs- und Messeinrichtungen - eine Erklärung, dass es der Gemeinde oder ihren Beauftragten gestattet wird, auf Verlangen durch Ortseinsicht eine Überprüfung der Angaben, der ordnungsgemäßen Ausführung der Anlage und des Bestehens der Fördervoraussetzungen nach Ziffer 5 dieser Richtlinie durchzuführen - einen Antrag nach § 6 der Wasserabgabesatzung auf Teilbefreiung vom Anschluss und Benutzungszwang, soweit es sich um eine Anlage nach Ziffer 4 b) dieser Richtlinien handelt. 4. Förderung Der Zuschuss wird einmalig in folgender Höhe gewährt: a) bei Beschränkung auf eine Nutzung des aufgefangenen Regenwassers zur Gartenbewässerung: 100 € je m³ Zisternenvolumen, höchstens 800 € b) bei Nutzung des aufgefangenen Regenwassers zur Gartenbewässerung und zur Toilettenspülung: 150 € je m³ Zisternenvolumen, höchstens 1000 €. Eine ergänzende Förderung ist ohne Abweichung vom Grundsatz der Einmaligkeit in Höhe des Differenzbetrages zwischen bereits gewährter und zustehender Förderung möglich, wenn der Antragsteller - das Zisternenvolumen nachträglich vergrößert - eine Anlage nach vorstehendem Buchstaben a) zu einer Anlage nach vorstehendem Buchstaben b) erweitert und nachrüstet. Die Förderung wird im Rahmen der für diesen Zweck bereitgestellten Haushaltsmittel und bei Vorliegen der geforderten Voraussetzungen bewilligt. Der Förderbetrag wird im Folgejahr der Inbetriebnahme der Anlage ausgezahlt. Nr. 05 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 177
Amtliche Veröffentlichungen 5. Verpflichtungen und Auflagen Der Zuschuss wird ganz oder teilweise zurückgefordert, wenn - die Regenwasserrückhalteeinrichtung innerhalb von 15 Jahren seit der Antragstellung ersatzlos entfernt, sonst unbrauchbar gemacht oder zweckentfremdet wird - gegen diese Richtlinien oder gesetzliche Vorschriften verstoßen wird - die Förderung aufgrund falscher Angaben gewährt worden ist Die Höhe der Rückzahlungsforderung richtet sich nach der Länge der bestimmungsgemäßen Nutzung der Regenwasserrückhalteeinrichtung. Zu Unrecht ausbezahlte Beträge werden zurückgefordert. - Im Übrigen gelten die Bestimmungen der vorgenannten Richtlinie hinsichtlich Einbaus und Betrieb, sowie die einschlägigen Normen (z. B.) DIN, sowie der Wasserabgeb- satzung (WAS) und der Entwässerungssatzung (EWS) des Marktes Roßtal. 6. Sonstiges Das zur Toilettenspülung aus Anlagen nach Ziffer 4 b dieser Richtlinien entnommene Wasser gilt als Abwassermenge für die Berechnung der Kanaleinleitungsgebühr. Die Abwassermenge wird nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ermittelt. Die Marktgemeinde Roßtal übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aus dem Errichten und Betreiben der Regenwasserrückhalteeinrichtung entstehen. Diese Richtlinie gilt ab 01.01.2021. Roßtaler Vereinsschaufenster Kennen Sie bereits das neue Roßtaler Vereinsschau- fenster in der Pelzleinstraße? In diesem präsentieren die Roßtaler Vereine Inte- ressantes und Aktuelles aus ihren Gruppierungen und halten Sie damit auch in Corona-Zeiten auf dem Laufenden. So stellen sie sich und ihre Arbeit auch in einer Lage, in der ein normales Zusammenkom- men nicht möglich ist, vor. Bei ca. dreiwöchentlich wechselnden Ausstellungen über Sport, Gesang, Natur und vielem mehr ist sicherlich auch für Sie et- GEMEINSAM was dabei. MEHR „ ERREICHEN Schauen Sie doch mal vorbei, wenn Sie ohnehin gerade in der Nähe sind oder bei einem gemütlichen Spaziergang! Werden Sie Stifter, Und vielleicht entdecken Sie etwas Interessantes für wenn... sich und melden sich bei den Vereinen. Die Roßtaler ...Sie im Markt Roßtal Vereine freuen sich jederzeit über Ihr Interesse! Das etwas bewegen möchten! Roßtaler Vereinsschaufenster finden Sie im ehemali- gen Laden in der Pelzleinstraße 3 (Nähe Kreisverkehr). Informieren Sie sich! „ Vielen Dank für Ihren Besuch! Markt Roßtal • Marktplatz 1 • 90574 Roßtal • Tel.: 09127 / 9010-31 Ihr Markt Roßtal markt@rathaus.rosstal.de 178 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 05 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Illegale Abfallablagerungen in Wäldern Die Kosten hierfür belasten den Abfallgebühren- haushalt im Landkreis und somit alle Bürger des In letzter Zeit wurden leider vermehrt illegale Abfall- Landkreises Fürth. ablagerungen in den Wäldern des Landkreises rund um den Markt Roßtal festgestellt. Die ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls ist in unserem Landkreis gesichert. Der Landkreis sowie die jeweiligen Grundstücks- eigentümer haben damit große Arbeit, die Hinter- Zum einen werden regelmäßig die Abfalltonnen ab- lassenschaften verantwortungsloser Menschen zu geholt, aber auch durch die Möglichkeit zwei Mal im beseitigen. Jahr kostenlos Sperrmüll von Zuhause abholen zu lassen oder diesen auf die Wertstoffhöfe zu bringen, Aus kleineren Abfallablagerungen entstehen erfah- kann von den Landkreisbürgern genutzt werden. rungsgemäß schnell größere Schuttabladeplätze. Außerdem können sehr viele Abfallarten, teilweise Dies verärgert nicht nur Spaziergänger, sondern kostenlos oder kostengünstig an unseren Wert- kann zudem erheblichen Schaden anrichten. Auch stoffhöfen abgegeben werden. das Ablagern von beispielsweise alten Hängern oder ausrangierten Gerätschaften, welche nach dem Be- Wir bitten Sie deshalb im Sinne der Allgemeinheit wuchs offensichtlich jahrelang nicht genutzt wur- Ihren Abfall fachgerecht zu entsorgen. den, konnte in der letzten Zeit vermehrt festgestellt werden. Sachdienliche Hinweise auf die Verursacher soll- ten darüber hinaus dem staatlichen Abfallrecht des Diese können ebenfalls als Abfall angesehen werden, Landkreises Fürth per E-Mail (abfallrecht@lra-fue. da die Zweckbestimmung über einen sehr langen bayern.de) oder unter der Rufnummer 0911 9773 Zeitraum nicht mehr gegeben war. 1405 gemeldet werden. Weiterhin fallen auch nicht mehr genutzte oder Foto: Landratsamt Fürth – AB 411 stark beschädigte Wildschutzzäune unter den Be- griff Abfall. Jegliches Abladen von Abfall außerhalb der zugelassenen Entsor- gungsanlagen wird min- destens mit einem Buß- geld geahndet, wenn ein Täter ermittelt werden kann. Wenn es sich um ge- fährliche Abfälle han- delt, könnte sogar eine Straftat vorliegen. Bei Abfällen, denen kein Verursacher zugeord- net werden kann, wird eine Entsorgung durch den Bauhof vorgenom- men. Nr. 05 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 179
Amtliche Veröffentlichungen Satzung zur 8. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Roßtal (BGS-EWS) Vom 12.04.2021 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- (BayRS 2024-1-I) er- lässt der Markt Roßtal folgende Satzung zur 8. Änderung der Beitrags- und Gebührensat- zung zur Entwässerungssatzung des Marktes Roßtal: §1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Roßtal vom 31.10.2006 (Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 20/2006 vom 11.11.2006) zuletzt geändert durch Satzung vom 17.12.2020 (Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 1/2021 vom 27.01.2021) wird wie folgt geändert: § 10 a wird wie folgt geändert: In Abs. 5 wird die Zahl "10" durch die Zahl "15" ersetzt. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Vorstehende Satzung wurde vom Marktgemeinderat am 23.03.2021 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Roßtal, 12.04.2021 Markt Roßtal gez. Gegner Erster Bürgermeister 180 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 05 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Verordnung des Marktes Roßtal über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2021 Vom 12.04.2021 Der Markt Roßtal erlässt aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (Lad- SchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. S. 744) zuletzt geändert durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) in Verbindung mit § 11 der Verord- nung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung –DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch § 14a der Verordnung vom 2. Februar 2021 (GVBl. S. 26) folgende R e c h t s v e r o r d n u n g: §1 Für die Verkaufsstellen in den nachstehend aufgeführten Ortsteilen des Marktes Roßtal werden folgende Sonntage im Kalenderjahr 2021 zum Verkauf freigegeben: etwaige Beschrän- zugelassene Tag der Freigabe Ortsteil Anlasse der Freigabe kung auf zugelas- Verkaufszeiten sene Handelszweige Groß- und Klein- 25. Juli Kirchweih 13.00 - 18.00 Uhr keine weismannsdorf 15. August Roßtal Kirchweih 13.00 - 18.00 Uhr keine 7. November Roßtal Martinimarkt 13.00 - 18.00 Uhr keine §2 Die Verkaufsstellen der betreffenden Ortsteile dürfen an den jeweiligen für sie freigegebenen Verkaufs- sonntagen abweichend von der Vorschrift des § 3 LSchlG während der zugelassenen Verkaufszeit geöff- net sein. Die freigegebenen Sonntage werden auf die vier Verkaufssonntage nach § 14 LSchlG für das Jahr 2021 angerechnet. §3 Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Vorschrift des § 17 LSchlG, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhan- del in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind (in der jeweils gel- tenden Fassung) zu beachten. §4 Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die nach § 24 LSchlG mit Geldbuße geahndet werden können. §5 Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2021 in Kraft und am 30. November 2021 außer Kraft. Vorstehende Verordnung wurde vom Marktgemeinderat am 23.03.2021 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht. Roßtal, den 12.04.2021 Markt Roßtal gez. Gegner Erster Bürgermeister Nr. 05 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 181
Amtliche Veröffentlichungen Vorankündigung zum Stadtradeln 2021 – Spielregeln Radeln für ein gutes Klima Gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir viel Zeit zu Hause verbringen müssen, ist das Radfahren als Aus- Der Markt Roßtal nimmt vom 06. bis 26. Juni 2021 gleich eine willkommene Abwechslung. Gleichzeitig am STADTRADELN im Landkreis Fürth teil. zeigen wir durch den Verzicht aufs Auto, dass uns unsere Umwelt wichtig ist und dass wir diese schüt- Wie jedes Jahr sind alle Bürger*Innen des Marktes zen möchten. Lassen Sie uns deshalb beim Stadtra- dazu aufgerufen, sich bei der Stadtradeln-Aktion zu deln 2021 gemeinsam ein Zeichen dafür setzen, dass registrieren und in diesen drei Wochen so oft wie sich das Radfahren im Markt Roßtal im Aufwind be- möglich das Auto stehen zu lassen und stattdessen findet! das Fahrrad zu nutzen. So können wir gemeinschaft- Der Markt Roßtal freut sich über die rege Teilnahme lich zur Verbesserung des Klimas beitragen und un- seiner Bürger*Innen! sere Umwelt schonen. Ansprechpartner beim Landkreis Fürth und beim Das Internetportal www.stadtradeln.de zum Markt Roßtal sind: Stadtradeln 2021 ist bereits für Anmeldungen frei- Radbeauftragte des Landkreises Fürth: geschaltet. Eine Registrierung bzw. Anmeldung ist Frau Buness, Tel.: 0911 / 9773-1366 oder per E-Mail: unter „Roßtal im Landkreis Fürth“ möglich. radverkehr@lra-fue.bayern.de Radbeauftragter des Marktes Roßtal: Alle, die im Markt Roßtal wohnen, arbeiten, einem Herr Igel, Tel.: 09127 / 8784 oder per E-Mail: Verein angehören oder eine Schule besuchen, kön- hartmut.igel@t-online.de nen beim STADTRADELN mitmachen. Weitere Infos zur Teilnahme unter https://www.stadtradeln.de/ Markt Roßtal: Herr Graf, Tel.: 09127 / 9010-334 oder per E-Mail: c.graf@rathaus.rosstal.de Startschuss zur Registrierung beim Stadtradeln 2021 v.l.n.r.: Hartmut Igel (Radbeauftragter), Rainer Gegner (1. Bürgermeister), Christian Graf (Radbeauftragter in der Verwaltung), Martin Langhammer (Roßtal bewegt sich) 182 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 05 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Redaktionsschluss des kommenden IMPRESSUM Amtsblattes Herausgeber und verantwortlich für den Nächste Ausgabe des Amtsblattes: amtlichen und redaktionellen Inhalt: Nr. 06 / 2021 Markt Roßtal Erster Bürgermeister Rainer Gegner Erscheinungstermin: Marktplatz 1 Mittwoch, 19.05.2021 90574 Roßtal Anzeigenschluss: Redaktion: Montag, 03.05.2021 - 12.00 Uhr Barbara von Grotthuss Tel.: 09127 / 9010-448 Senden Sie bitte Ihre Inserate und Anfragen ausschließlich an folgende Mail-Adresse: Abo- / Anzeigenverwaltung & Satz: redaktion@amtsblatt-rosstal.de Fa. Andreas Wagner PRINT-WERKSTATT Frau Susanne Wagner Tel.: 09127 / 9031878 redaktion@amtsblatt-rosstal.de Reklamationen Amtsblatt Anzeigenpreisliste: Sollten Sie kein Amtsblatt erhalten, oder andere Be- ab 01.07.2017 sonderheiten bei der Zustellung zu beachten sein, die die Austräger der Firma DWF nicht kennen kön- Hinweis zum Datenschutz nen, wenden Sie sich bitte direkt an die Firma DWF, Gem. Art. 13 DSGVO weisen wir Sie auf Informati- Tel.: 0911 / 969810 oder Mail: info@dwfranken.de onen zum Datenschutz hin. Diese können Sie auf der Homepage des Marktes Roßtal wie folgt ent- nehmen: https://www.rosstal.de/informationen- zum-datenschutz-nach-art.-13-dsgvo laurentius-realschule Auflage: 5.000 Exemplare, kostenlose Verteilung an die Haushalte des Marktes Roßtal und seiner Ortsteile. Erscheinungsdatum des Amtsblattes: 3-wöchig, jeweils Mittwoch JETZT ANMELDEN! Druck: Gutenberg Druck GmbH, Uttenreuth; Druck auf Anmeldung für die 5. Jahrgangsstufe Umweltpapier, für evtl. Druckfehler wird keine Haf- Freitag, 7. Mai bis Mittwoch, 12. Mai 2021 tung übernommen. Wir benötigen folgende Unterlagen: Das Übertrittszeugnis im Original, Coverfoto / Motiv: eine Kopie der Geburtsurkunde, einen Nachweis zum Masernschutz sowie Sebastian Wagner, Roßtal die von Ihnen ausgefüllten Online- Blick ins Mühlbachtal Unterlagen (Schulantrag – online auf unserer Homepage) Sie können uns die Unterlagen per Post übersenden oder diese nach Terminvereinbarung persönlich vorbeibringen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Laurentius-Realschule Waldsteig 9, 91564 Neuendettelsau Tel.: +49 9874 8-6440 E-Mail: info@laurentius-realschule.de www.laurentius-realschule.de Nr. 05 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 183
Informationen aus dem Rathaus Bericht aus der Sitzung des Bau- und zur Wohnbebauung der Gemeinde Rohr, wurde das Umweltausschusses vom 22.03.2021 gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zu Beginn der Sitzung ist die Auswahl der Maßnah- Anfragen kamen zur Thematik der Vegetationszeit men für den Straßenunterhalt 2021 sowie deren in Wiesenflächen, auch hinsichtlich der Bodenbrü- Vergabe, Thema. ter. Insgesamt stehen 300.000 € für diese Maßnahmen im Haushaltsjahr zur Verfügung. Bericht aus der Sitzung des Marktgemein- derates vom 23.03.2021 Es wurde einzeln über die möglichen Maßnahmen beraten und ein Gesamtpaket mit 5 Einzelmaßnah- Zu Beginn der Sitzung wurden fünf Bürgeranliegen men mit Kosten in Höhe von ca. 277.000 € beschlos- vorgetragen. Vier Anfragen ergingen zum Thema sen. Der Differenzbetrag von 23.000 € wird für Geh- Ortsumgehung Großweismannsdorf, eine Anfrage weg- und Randsteinsanierung eingeplant. zum Projekt Dorfgemeinschaftshaus Stöckach. Den Bauanträgen zur Errichtung zweier Getreidesi- Anschließend informierte Erster Bürgermeister los und der Erweiterung einer landwirtschaftlichen Gegner, dass im Rahmen des Förderprogrammes Maschinen- und Bergehalle, Gem. Buchschwabach, Regionalbudget der Kommunalen Allianz Bibert- zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Gem. Groß- tal-Dillenberg, die Anschaffung eines zweiten Las- weismannsdorf, sowie dem Neubau eines Einfamili- tenrades mit 3.717,31 € sowie die Einrichtung eines enhauses mit Carport, Gem. Roßtal, wurde das ge- Feuerwehrspielplatzes in Oedenreuth mit 10.000 € meindliche Einvernehmen erteilt. gefördert werden. Die Ortsumgehung Großweismannsdorf, die im Danach wurde abschließend über den Haushalt 2021 Bundeswegeplan 2030 aufgenommen ist, war Inhalt des Marktes Roßtal beraten. Erster Bürgermeister des folgenden Tagesordnungspunktes. Klargestellt Gegner dankte für den kollegialen Austausch in den wurde, dass die Planung und Entscheidung nicht Gremien und wies darauf hin, dass der Haushalt den dem Markt Roßtal obliegt, sondern der Bund und Pflichtaufgaben gerecht werde, aber dennoch auch das Staatl. Bauamt zuständig sind. einige freiwillige Leistungen enthalte. Erster Bürgermeister Gegner informierte über den Kämmerer Witt gab einen Überblick über die Sachstand bzgl. des Begegnungsverkehrs „Höh- Rahmendaten, empfiehlt den Haushalt als einen so- buck“. Hier wird, nach Ortsbegehungen und Prü- liden und gegenüber der Rechtsaufsicht – aus sei- fungen der verschiedenen Lösungsvorschläge, der ner Sicht - genehmigungsfähigen Haushalt mit einer Rückschnitt der Hecke im Bereich des Straßenbo- Kreditaufnahme von 3.169.000 €. gens zur Sichtverbesserung geprüft. Außerdem berichtete er über die finanziellen Aus- Vier Planungen der Nachbarkommunen, der Auf- wirkungen der Corona-Pandemie für dieses und die stellung der Einbeziehungssatzung Nr. 4 „Stuttgar- kommenden Jahre. ter Straße 29-33a“ der Stadt Stein, der 9. Qualifizier- ten Änderung des Flächennutzungsplanes mit inte- Im Anschluss nahmen die Fraktionen und die Aus- griertem Landschaftsplan und Aufstellung des Be- schussgemeinschaft Stellung zum Haushaltsent- bauungsplans Nr. 41 a „Betriebshof der Stadt Stein“ wurf. In der anschließenden Abstimmung wurde der mit integriertem Grünordnungsplan, der Änderung Haushalt mehrheitlich beschlossen. des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Ran- gaustraße“ in Zirndorf/Leichendorf sowie Aufstel- Die zukünftige Schul- und Kinderbetreuungsent- lung des Bebauungsplanes mit integriertem Grün- wicklung im Markt Roßtal war Thema des nächsten ordnungsplan „Rangaustraße“ der Stadt Zirndorf Tagesordnungspunktes. Hier standen drei Varianten sowie der Aufstellung der Einbeziehungssatzung zur Debatte. Prünst Nr. 1 „Am südöstlichen Ortsrand von Prünst“ 184 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 05 / 2021
Informationen aus dem Rathaus In einem Auswahlverfahren wurde die präferierte Einig war sich das Gremium darüber, alle betrof- Variante ermittelt und mehrheitlich beschlossen. fenen Bürgerinnen und Bürger bei allen in diesem Zusammenhang stehenden Planungen frühzeitig Das Gremium beschloss den Neubau eines Gebäu- einzubinden. des durch den Markt Roßtal für die Grundschule mit zwanzig Klassen und einer Schulkinderbetreu- Zum Abschluss wurde der dauerhaften Einführung ung mit neun Gruppen in räumlicher Nähe zur Mit- eines Regionalmarktes, jeweils am vierten Samstag telschule auf dem Gelände „Freizeit und Erholung. eines Monats, im Bereich der Grundschule Roßtal Dabei wird der Kinderhort „In der Gasse“ mit fünf zugestimmt. Gruppen weiter betrieben und eine zusätzliche Kin- dertagesstätte mit insgesamt sieben Gruppen an der Mittelschule errichtet. Bericht aus der Sitzung des Unteraus- schusses Agenda 2030 vom 25.03.2021 Ebenso wurde beschlossen, die dafür erforderlichen Finanzmittel in die jeweiligen Haushalte einzustellen Die Sitzung fand aufgrund des aktuellen Infektionsge- und die Verwaltung zu beauftragen, die erforderli- schehens erneut in Form einer Videokonferenz statt. chen Planungsschritte vorzubereiten. Im ersten Tagesordnungspunkt beschäftigte sich Beschluss gefasst wurde ebenso über die Verord- der Unterausschuss Agenda 2030 erneut mit einem nung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2021 Klimaschutzkonzept für Roßtal. im Markt Roßtal, die Satzung zur 8. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs- Dazu referierte der Klimaschutzmanager des Land- satzung (BGS-EWS) sowie den Richtlinien zur För- kreises Fürth über die Themen aktuelle Energie und derung des Baus von Zisternen zur Rückhaltung von THG-Bilanzen in Roßtal, die Arbeitsschwerpunk- Niederschlagswasser. te des Klimaschutzmanagers im Landkreis und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Kom- Für das Baugebiet Nr. 60 „Jahnturnhalle“ wurde der munen. Abschluss eines projektbezogenen städtebaulichen Vertrags in Verbindung mit einem Kostenerstat- Auch ging der Klimaschutzmanager auf vorhande- tungsvertrag mit der Fa. Bayerngrund beschlossen. ne, Fördermöglichkeiten und den European Energy Award ein. Der folgende Tagesordnungspunkt über die Verga- be der Baugrundstücke WA1 und WA2 im Bebau- Der nächste Tagesordnungspunkt widmete sich ungsplan Nr. 60 „Jahnturnhalle" wurde kontrovers ebenfalls erneut dem geplanten Regionalmarkt in diskutiert und wegen weiterem Beratungsbedarf Roßtal. Als nächste Schritte stehen der Kontakt mit verschoben. den Händlern und die Platzvergabe an. Zur Frage der Ortsumgehung Großweismannsdorf nahm der Markt Roßtal eine mögliche Aufnahme einer Planung bzgl. der Ortsumgehung Großweis- mannsdorf durch das Staatliche Bauamt zur Kennt- nis. Der Marktgemeinderat kam überein, dass ein rechtswirksamer Beschluss durch das Gremium nicht möglich sei. Zum aktuellen Zeitpunkt sahen die Mitglieder des Marktgemeinderates außerdem auch keinen Pla- nungsbedarf durch die zuständige Behörde. Nr. 05 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 185
Informationen aus dem Rathaus Zukünftige Schul- und Kinderbetreuungs- Im Rahmen einer Bürgerinformation, die im Februar entwicklung im Markt Roßtal dieses Jahres an alle Haushalte verteilt wurde, wur- de die Bevölkerung des Marktes Roßtal über diese drei Varianten informiert. hul- und Zukünftige Sc sentwicklung im ng Kinderbetreuu l Markt Roßta len Planungen tion zu den aktuel Bürgerinforma Am 23. März traf der Marktgemeinderat eine rich- tungsweisende Entscheidung für die Entwicklung unserer Gemeinde. Denn die Schul- und Kinderbetreuung des Marktes Roßtal muss überarbeitet und angepasst werden. Dadurch hatten unsere Mitbürgerinnen und Mitbür- Der Grund für die angedachten Planungen ist die ger die Gelegenheit, dem Markt ihre Anmerkungen steigende Bevölkerungszahl im Markt Roßtal und und Meinungen zu den drei verbliebenen Varianten der damit verbundene Anstieg der Schülerzahlen. mitzuteilen. Sehr viele nutzten diese. Dieses Mehr an schulpflichtigen Kindern kann die Grundschule, so wie sie aktuell besteht, mittelfristig Herzlichen Dank an Sie alle, für die vielen konstrukti- nicht mehr aufnehmen. ven Ideen und Vorschläge, sowie die vielen positiven Rückmeldungen zu unserer Informationsbroschüre Eine Erweiterung der Grundschule am derzeitigen und unserem Vorgehen. Standort ist aus Platzgründen ausgeschlossen. Auch der Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten für Schul- Ende März wurde nun die Entscheidung getroffen: kinder wird weiter steigen, weshalb hier – analog Der Marktrat hat mehrheitlich für den Neubau der zur Grundschule – ein größeres Angebot geschaffen Grundschule mit 20 Unterrichtsklassen und einer werden muss. räumlichen Möglichkeit für eine Schulkinderbetreu- ung mit neun Gruppen gestimmt. Der Kinderhort "In Zusätzlich muss das Angebot an Kitaplätzen ausge- der Gasse" wird mit fünf Gruppen (125 Betreuungs- baut werden, um die Verpflichtungen des Marktes plätzen) unverändert weiter betrieben. zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen in diesem Bereich erfüllen zu können. Die Entscheidung für die Variante des Neubaus war nicht leicht. Doch letztendlich ging es darum, opti- Für die drei Herausforderungen Kita, Grundschule male Betreuungsmöglichkeiten für unsere Kinder zu und Schulkindbetreuung wurden vom Markt Roßtal finden. gemeinsam mit dem Marktgemeinderat in mehre- ren Schritten verschiedene Lösungsvarianten erar- Die zentrale Zielsetzung war, eine zukunftsweisen- beitet. de Schul- und Kinderbetreuungslösung zu ermögli- chen. Der Neubau war hier vielversprechend. Die gründlichen Abwägungen des Marktgemeinde- rates sowie umfassende Erörterungen, Beratungen Unter anderem auch deshalb, weil das Unterrichts- und Diskussionen aller Varianten mit Fachleuten geschehen im Gegensatz zu einem Tausch, der mit und der Schulfamilie brachten letztendlich drei Interimslösungen verbunden gewesen wäre, vom noch zur Auswahl stehende finale Varianten hervor. Neubau nicht gestört wird. 186 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 05 / 2021
Informationen aus dem Rathaus Der Neubau der Grundschule soll in unmittelbarer Dafür mussten zahlreiche Kriterien erfüllt werden. Nähe zur Mittelschule erfolgen, vom Gelände „Frei- Gefordert waren etwa naturnahe Wege, Kultur- und zeit und Erholung“, soll so wenig Fläche wie möglich Naturattraktionen sowie eine nutzerfreundliche in Anspruch genommen werden. Markierung und Beschilderung. Der Weg locke mit attraktiven Pfaden durch tolle Naturlandschaft so- Für das ehemalige Grundschulgebäude wird seitens wie mit eindrucksvollen kulturellen Highlights, be- des Marktes eine geeignete neue Nutzung geprüft. tonte Matthias Dießl. Zusätzlich errichtet der Markt Roßtal auf dem Ge- Die Hohenzollern-Geschichte könne hautnah ent- lände des ehemaligen Spielplatzes an der Mittel- deckt werden. Der Landrat dankte dem Fränkischen schule Roßtal eine Kindertagesstätte mit insgesamt Albverein, der einen Teil der Ausschilderung über- sieben Gruppen (vier Krippen- und drei Kindergar- nahm. Eine eigene Broschüre für den Weg stellt alle tengruppen). wichtigen Informationen zur Tour bereit. Mitte dieses Jahres sollen mit der Beauftragung von Sie ist kostenlos beim Bürgerbüro des Marktes Roß- Architekten und weiterer Fachplaner die nächsten tal, online auf der Homepage des Landkreises sowie Planungsschritte beginnen. Nach der Entwurfs- und im Landratsamt erhältlich. Genehmigungsplanung wird dann, vorbehaltlich der Insgesamt erstreckt sich der KulturWanderweg auf haushalts- und bauplanungsrechtlichen Genehmi- mehr als 21 Kilometern. Wichtig zu wissen: Der Weg gungen, mit dem Bau begonnen. ist nicht für Kinderwägen oder als Radtour geeignet! Eine gute Alternative für Radfahrer bietet hier aber Unser Ziel ist es, bis 2025 eine zeitgemäße, den zu- der ErlebnisRadweg Hohenzollern. künftigen Anforderungen gerecht werdende, neue Grundschule, als Basis der Bildung aller Kinder des www.erlebnisradweg-hohenzollern.de Marktes Roßtal für den Schulbetrieb fertig zu stellen. Die Tour des KulturWanderwegs führt von Roßtal aus über romantische Feld- und Waldwege nach Langenzenn. Spannende kulturelle und historische Highlights begegnen den Wanderern in den Hohen- Erster zertifizierter Wanderweg zollern-Orten Roßtal, Cadolzburg und Langenzenn. im Landkreis Es bietet sich auch die Gelegenheit zu einem Ab- Spannende kulturelle und historische High- stecher in die Marktgemeinde Ammerndorf an. lights zu Fuß auf dem neuen KulturWanderweg Die Streckenwanderung kann in verschiedenen Ab- Hohenzollern entdecken schnitten gelaufen oder abgekürzt werden. In den größeren Ortschaften finden sich gute ÖPNV-An- Mit dem einsetzenden Frühling beginnt zugleich die bindungen mit Bus und Bahn. neue Wandersaison. Passend dazu hat Landrat Mat- thias Dießl den “KulturWanderweg Hohenzollern” Mit Franken haben die Hohenzollern eine besonde- vorgestellt, dem ersten zertifizierten Wanderweg im re Verbindung. Hier liegen die Wurzeln ihrer Macht Landkreis Fürth. und hier regierte ihre Dynastie über Jahrhunderte hinweg als Markgrafen. “Der Weg ermöglicht Wanderungen auf naturnahen Wegen von Roßtal über Cadolzburg bis nach Lan- Ihre einstigen prachtvollen Residenzen, wie auch genzenn”, sagte Matthias Dießl bei der digital abge- die Cadolzburg, spiegeln noch heute die Zeit dieses haltenen Pressekonferenz. Herrscherhauses und seiner Macht wider. Und auch viele andere Städte und Orte in der Region sind Der KulturWanderweg Hohenzollern steht für Wan- untrennbar mit den Hohenzollern verbunden. Der dern mit Qualitätsanspruch: Denn er wurde als Klosterhof in Langenzenn, die St. Laurentius Kirche Kulturerlebnisweg mit dem Siegel „Wanderbares in Roßtal und die Ammerndorfer Mühle sind nur ei- Deutschland“ ausgezeichnet. nige bemerkenswerte Beispiele. Nr. 05 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 187
Informationen aus dem Rathaus Regionaler Saibling trifft faires Quinoa Roßtal kocht – hieß es vom 19.3.-21.3.2021 - und zwar online. 22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung des Marktes Roßtal zum Online Koch- kurs. Dieser stand unter dem Motto: „Fair. Regional. Lecker“. FAIR.REG IONA &LECKER L. . er& Birgit Wegn alk Mareike Sch onal zum Rundum Regi BOX kommen h, der Hofladen Die Produkte Landkreis Fürt n Teil aus dem überwiegende wirt nebenan. uger und Land direkt vom Erze Fair n, Vollkommen n, Lieferante en, Landwirte Fair zu Kund ist die Basis Foto: Vorspeise Schwarzwurzelsuppe mit Schwarzbrotcroutons & Umwelt. Das e Tieren und der HofladenBOX und heut h des Handeln s der je. Moritz Rot ndig - wichtiger denn n bestimmen Jahren selbststä t - Koch - seit 5 urs rante Zimmerknoblauch und Liefe Online-Kochk Alle Landwirte Seit 13 Jahren gegründe am 01.01.2016 ihre Preise selb st. koch [r]au[m] enzenn le und Priva t Dining in Lang Kochschu seit 01.01.2020 „Es war ein spannendes Erlebnis, eine Videokonfe- renz auf diese Art zu nutzen und es war auf jeden Fall meine erste Videokonferenz, die so lecker ge- endet hat“ schrieb eine Teilnehmerin in ihrem Feed- back zum Online-Kochkurs. Koch Moritz Roth vom Kochraum aus Langenzenn begleitete die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei allen Kochschritten. Er kochte vor, erklärte die Handgriffe, gab Infos zu den Produkten und verriet Tipps und Tricks, die in der Küche sehr hilfreich sein können. Foto: Hauptspeise gebratenes Saiblingsfilet mit Quinoa Risotto, Rote Beete & Blutampfer Das Menü passte zum Motto und setzte sich aus drei Gängen zusammen: Schwarzwurzelsuppe mit Schwarzbrotcroutons & Zimmerknoblauch, gebra- Zweites Bürgerlastenrad für den Markt tenes Saiblings Filet mit Quinoa Risotto, Rote Beete Roßtal & Blutampfer und zum Schluss ein lauwarmes Scho- koladenküchlein mit karamellisierten Bananen. Der Markt Roßtal hat eine Förderzusage im Rahmen des Regionalbudgets für die Anschaffung eines wei- Die einzelnen Gänge hören sich dabei nicht nur le- teren Bürgerlastenrades erhalten. cker an, sondern schmecken auch hervorragend und laden zum Nachkochen ein. „Wir hoffen, dass das neue Roßtaler Bürgerlastenrad bald eintrifft und genauso gut angenommen wird Die Produkte für das Menü lieferte die Hofladenbox wie das Horsala. Damit werden wir einen weiteren den Kochbegeisterten direkt vor die Haustüre. wichtigen Schritt in Richtung Verkehrswende und So entstand kein Einkaufsstress und man konnte einem Mehr an Fahrradfreundlichkeit unternehmen. sich beruhigt auf einen tollen Kochabend freuen. Mein Dank gilt der Kommunalen Allianz Biberttal- Ein großes Dankeschön an Alle, die am Online-Koch- Dillenberg für die Förderung des Projektes und allen kurs teilgenommen haben. Beteiligten für die Organisation“, so der Erste Bür- Ein weiterer Kochkurs ist in Planung. Wir freuen uns germeister Rainer Gegner. schon jetzt, wenn es wieder heißt: „Roßtal kocht“! 188 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 05 / 2021
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