Kundengruppe 1 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021: BAP in Quoten-Tarifen; evtl. mit EPV und anderen Zusatztarifen Beileger: BAP-Infoblätter und ...

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Kundengruppe 1 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021: BAP in Quoten-Tarifen; evtl. mit EPV und anderen Zusatztarifen Beileger: BAP-Infoblätter und ...
Kundengruppe 1 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021:
BAP in Quoten-Tarifen; evtl. mit EPV und anderen Zusatztarifen

Beileger: BAP-Infoblätter und Pflegeblatt
Kundengruppe 1 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021: BAP in Quoten-Tarifen; evtl. mit EPV und anderen Zusatztarifen Beileger: BAP-Infoblätter und ...
Kundengruppe 1 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021: BAP in Quoten-Tarifen; evtl. mit EPV und anderen Zusatztarifen Beileger: BAP-Infoblätter und ...
Kundengruppe 2 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021:
BAP im Notlagen-Tarif

Beileger: nein
Kundengruppe 1 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021: BAP in Quoten-Tarifen; evtl. mit EPV und anderen Zusatztarifen Beileger: BAP-Infoblätter und ...
Kundengruppe 1 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021: BAP in Quoten-Tarifen; evtl. mit EPV und anderen Zusatztarifen Beileger: BAP-Infoblätter und ...
Kundengruppe 1 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021: BAP in Quoten-Tarifen; evtl. mit EPV und anderen Zusatztarifen Beileger: BAP-Infoblätter und ...
Kundengruppe 1 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021: BAP in Quoten-Tarifen; evtl. mit EPV und anderen Zusatztarifen Beileger: BAP-Infoblätter und ...
D0001337
       12.02.2021
       Accessversion V2.0, Generierung: 12.02.2021 07:03:00

       Bayerische Beamtenkrankenkasse                                                      VERSICHERUNGS
       Aktiengesellschaft                                                                     KAMMER
                                                                                              BAYERN
       Kundengruppe 3 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021:
       BAP im Notlagen-Tarif
                                                                                           Ein Stück Sicherheit.
       Beileger: nein

       Herrn                                                                               Bei Fragen
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                                                                                           Telefon: (0 89) 21 60 11 28
                                                                                           bis      30.04.2021
                                                                                           E-Mail: kranken@vkb.de

                                                                                           im März 2021

       Information zu Ihrer privaten Krankenzusatzversicherung
       Beitragsanpassung zum 1. Mai 2021
       Versicherungsnummer: KK--

       Sehr geehrte(r) Frau/Herr-·

       wie alle privaten Krankenversicherer sind auch wir gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich zu überprüfen, wie sich
       die Ausgaben für Versicherungsleistungen und die statistische Lebenserwartung entwickeln.

       Die letzte Prüfung hat ergeben, dass in Ihrem Vertrag zum 1. Mai 2021 eine Beitragsanpassung vorgenommen
       werden muss. Ein unabhängiger Treuhänder hat die Berechnungen überprüft und ihnen zugestimmt.

       Im Folgenden erklären wir Ihnen das Vorgehen ganz genau.

       Sie müssen sich keinerlei Sorgen um Ihren Versicherungsschutz machen. Diesen gewährleisten wir Ihnen ex­
       akt so, wie Sie ihn bei uns abgeschlossen haben. Und das Ihr Leben lang.

       Ihre Beiträge und die von der Beitragsanpassung betroffenen Tarife können Sie auf dem Versicherungs­
       schein einsehen. Bitte bewahren Sie diesen bei Ihren Unterlagen auf.

       Welche Vorgaben gelten für eine Anpassung in der privaten Krankenversicherung?

       Das Verfahren für eine Beitragsanpassung ist gesetzlich und in den vertraglich vereinbarten Allgemeinen Versi­
       cherungsbedingungen festgelegt. Es geschieht nach genau vorgeschriebenen Regeln:

       Zur Untersuchung, ob die Versicherungsleistungen noch ausreichend kalkuliert sind, werden pro Tarif, bezogen
       auf jede Beobachtungseinheit die erforderlichen und die einkalkulierten Leistungen gegenübergestellt. Gleiches
       geschieht mit den Sterbewahrscheinlichkeiten.

       Weichen die erforderlichen Versicherungsleistungen bzw. Sterbewahrscheinlichkeiten mehr als 5% von den je­
       weils kalkulierten ab, überprüfen wir die Kalkulation des gesamten Tarifs.

       Führt diese Überprüfung zu einem Anpassungsbedarf, ist die Rechtsgrundlage für eine Beitragsanpassung ge­
       geben. Außerdem dürfen keine Anzeichen dafür erkennbar sein, dass die Abweichung lediglich vorübergehend
       ist.

       Auslösender Faktor für die Beitragsanpassung zu Ihrem Vertrag war ausschließlich die Rechnungsgrundlage
       Versicherungsleistungen.

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Kundengruppe 1 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021: BAP in Quoten-Tarifen; evtl. mit EPV und anderen Zusatztarifen Beileger: BAP-Infoblätter und ...
Kundengruppe 1 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021: BAP in Quoten-Tarifen; evtl. mit EPV und anderen Zusatztarifen Beileger: BAP-Infoblätter und ...
D0002492
       12.02.2021
       Accessversion V2.0, Generierung: 12.02.2021 07:02:41

       Bayerische Beamtenkrankenkasse                                                      VERSICHERUNGS
       Aktiengesellschaft                                                                     KAMMER
                                                                                              BAYERN
       Kundengruppe 4 - Beitragsanpassung zum 01.05.2021:
       Erste BAP im PflegePRIVAT Premium / Plus
                                                                                            Ein Stück Sicherheit.
       Beileger: Pflege-Infoblatt
       Herrn                                                                                Bei Fragen
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                                                                                            Telefon: (0 89) 21 60 62 38
                                                                                            bis      30.04.2021
                                                                                            E-Mail: kranken@vkb.de

                                                                                            im März 2021

       Information zu Ihrer privaten Pflegezusatzversicherung
       Beitragsanpassung zum 1. Mai 2021
       Versicherungsnummer: KK-

       Sehr geehrte(r) Frau/Herr

       wie alle privaten Pflegeversicherer sind auch wir gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich zu überprüfen, wie sich
       die Ausgaben für Versicherungsleistungen und die statistische Lebenserwartung entwickeln.

       Die letzte Prüfung hat ergeben, dass in Ihrem Pflegezusatztarif zum 1. Mai 2021 erstmalig eine Beitragsanpas­
       sung vorgenommen werden muss. Ein unabhängiger Treuhänder hat die Berechnungen überprüft und ihnen
       zugestimmt.
       Im Folgenden sowie im beigelegten Infoblatt erklären wir Ihnen das Vorgehen und die Hintergründe
       ganz genau.

       Selbstverständlich tun wir alles, um die Beitragsanpassung so gering wie möglich zu halten. Darum haben wir
       erhebliche Geldmittel eingesetzt, um Ihre Belastung zu begrenzen.

       Das Wichtigste ist: Sie müssen sich keine Sorgen um Ihren Versicherungsschutz machen. Er bietet Ihnen wei­
       terhin finanzielle Sicherheit für die Zukunft. Ihre Absicherung ist und bleibt somit die richtige Entscheidung.

       Ihre Beiträge und die von der Beitragsanpassung betroffenen Tarife können Sie auf dem Versicherungs­
       schein einsehen. Bitte bewahren Sie diesen bei Ihren Unterlagen auf.

       Welche Vorgaben gelten für eine Anpassung in der privaten Krankenversicherung?

       Das Verfahren für eine Beitragsanpassung ist gesetzlich und in den vertraglich vereinbarten Allgemeinen Versi­
       cherungsbedingungen festgelegt. Es geschieht nach genau vorgeschriebenen Regeln:
       Zur Untersuchung, ob die Versicherungsleistungen noch ausreichend kalkuliert sind, werden pro Tarif, bezogen
       auf jede Beobachtungseinheit die erforderlichen und die einkalkulierten Leistungen gegenübergestellt. Gleiches
       geschieht mit den Sterbewahrscheinlichkeiten.

       Weichen die erforderlichen Versicherungsleistungen bzw. Sterbewahrscheinlichkeiten mehr als 5% von den je­
       weils kalkulierten ab, überprüfen wir die Kalkulation des gesamten Tarifs.

       Führt diese Überprüfung zu einem Anpassungsbedarf, ist die Rechtsgrundlage für eine Beitragsanpassung ge­
       geben. Außerdem dürfen keine Anzeichen dafür erkennbar sein, dass die Abweichung lediglich vorübergehend
       ist.

       Auslösender Faktor für die Beitragsanpassung zu Ihrem Vertrag war ausschließlich die Rechnungsgrundlage
       Versicherungsleistungen.
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Kundengruppe 1 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021: BAP in Quoten-Tarifen; evtl. mit EPV und anderen Zusatztarifen Beileger: BAP-Infoblätter und ...
Kundengruppe 5 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021:
Erneute BAP in den Pflegezusatz-Tarifen

Beileger: Pflege-Beiblatt
D0003645
       12.02.2021
       Accessversion V2.0, Generierung: 12.02.2021 07:01 :46

       Bayerische Beamtenkrankenkasse                                                      VERSICHERUNGS
       Aktiengesellschaft                                                                     KAMMER
                                                                                              BAYERN
       Kundengruppe 6 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021:
       BAP in FörderPflege
                                                                                            Ein Stück Sicherheit.
       Beileger: Pflege-Infoblatt

       Herrn                                                                                Bei Fragen
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                                                                                            Telefon: (0 89) 21 60 11 28
                                                                                            bis      30.04.2021
                                                                                            E-Mail: kranken@vkb.de

                                                                                            im März 2021

       Information zu Ihrer privaten Pflegezusatzversicherung
       Beitragsanpassung zum 1. Mai 2021
       Versicherungsnummer: KK-

       Sehr geehrte(r) Frau/Herr

       wie alle privaten Pflegeversicherer sind auch wir gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich zu überprüfen, wie sich
       die Ausgaben für Versicherungsleistungen und die statistische Lebenserwartung entwickeln.

       Die letzte Prüfung hat ergeben, dass in Ihrem Pflegezusatztarif zum 1. Mai 2021 eine Beitragsanpassung vor­
       genommen werden muss. Ein unabhängiger Treuhänder hat die Berechnungen überprüft und ihnen zuge­
       stimmt.
       Im Folgenden sowie im beigelegten Infoblatt erklären wir Ihnen das Vorgehen und die Hintergründe
       ganz genau.

       Das Wichtigste ist: Sie müssen sich keine Sorgen um Ihren Versicherungsschutz machen. Er bietet Ihnen für
       die Zukunft weiterhin ein Stück finanzielle Sicherheit. Ihre Absicherung ist und bleibt die richtige Entscheidung.

       Ihre Beiträge und die von der Beitragsanpassung betroffenen Tarife können Sie auf dem Versicherungs­
       schein einsehen. Bitte bewahren Sie diesen bei Ihren Unterlagen auf.

       Welche Vorgaben gelten für eine Anpassung in der privaten Krankenversicherung?

       Das Verfahren für eine Beitragsanpassung ist gesetzlich und in den vertraglich vereinbarten Allgemeinen Versi­
       cherungsbedingungen festgelegt. Es geschieht nach genau vorgeschriebenen Regeln:

       Zur Untersuchung, ob die Versicherungsleistungen noch ausreichend kalkuliert sind, werden pro Tarif, bezogen
       auf jede Beobachtungseinheit die erforderlichen und die einkalkulierten Leistungen gegenübergestellt. Gleiches
       geschieht mit den Sterbewahrscheinlichkeiten.

       Weichen die erforderlichen Versicherungsleistungen bzw. Sterbewahrscheinlichkeiten mehr als 5% von den je­
       weils kalkulierten ab, überprüfen wir die Kalkulation des gesamten Tarifs.

       Führt diese Überprüfung zu einem Anpassungsbedarf, ist die Rechtsgrundlage für eine Beitragsanpassung ge­
       geben. Außerdem dürfen keine Anzeichen dafür erkennbar sein, dass die Abweichung lediglich vorübergehend
       ist.

       Auslösender Faktor für die Beitragsanpassung zu Ihrem Vertrag war ausschließlich die Rechnungsgrundlage
       Versicherungsleistungen.

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Kundengruppe 7 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021:
BAP in KHT

Beileger: nein
D0003649
       12.02.2021
       Accessversion V2.0, Generierung: 12.02.2021 07:01 :04

       Bayerische Beamtenkrankenkasse                                                     VERSICHERUNGS
       Aktiengesellschaft                                                                    KAMMER
                                                                                             BAYERN
       Kundengruppe 8 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021:
       BAP Mix aus Zusatztarifen zur GKV, KHT, MIT FörderPflege,
       OHNE EPV
                                                                                           Ein Stück Sicherheit.
       Beileger: Pflegeblatt (wegen Förderpflege)
       Herrn                                                                               Bei Fragen
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                                                                                           Telefon: (0 89) 21 60 11 28
                                                                                           bis      30.04.2021
                                                                                           E-Mail: kranken@vkb.de

                                                                                           im März 2021

       Information zu Ihrem privaten Zusatzschutz
       1. Mai 2021: Beitragsanpassun in der Kranken- und Pflegezusatzversicherung
       Versicherungsnummer: KK- g

       Sehr geehrte(r) Frau/Herr -

       wie alle privaten Kranken- und Pflegeversicherer sind auch wir gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich zu überprü­
       fen, wie sich die Ausgaben für Versicherungsleistungen und die statistische Lebenserwartung entwickeln.

       Die letzte Prüfung hat ergeben, dass in Ihrem Vertrag zum 1. Mai 2021 eine Beitragsanpassung vorgenommen
       werden muss. Ein unabhängiger Treuhänder hat die Berechnungen überprüft und ihnen zugestimmt.

       Im Folgenden sowie im beigelegten Infoblatt erklären wir Ihnen das Vorgehen und die Hintergründe
       ganz genau.

       Das Wichtigste ist: Sie müssen sich keine Sorgen um Ihren Versicherungsschutz machen. Diesen gewährleis­
       ten wir Ihnen exakt so, wie Sie ihn bei uns abgeschlossen haben. Und das Ihr Leben lang.

       Ihre Beiträge und die von der Beitragsanpassung betroffenen Tarife können Sie auf dem Versicherungs­
       schein einsehen. Bitte bewahren Sie diesen bei Ihren Unterlagen auf.

       Welche Vorgaben gelten für eine Anpassung in der privaten Krankenversicherung?

       Das Verfahren für eine Beitragsanpassung ist gesetzlich und in den vertraglich vereinbarten Allgemeinen Versi­
       cherungsbedingungen festgelegt. Es geschieht nach genau vorgeschriebenen Regeln:

       Zur Untersuchung, ob die Versicherungsleistungen noch ausreichend kalkuliert sind, werden pro Tarif, bezogen
       auf jede Beobachtungseinheit die erforderlichen und die einkalkulierten Leistungen gegenübergestellt. Gleiches
       geschieht mit den Sterbewahrscheinlichkeiten.

       Weichen die erforderlichen Versicherungsleistungen bzw. Sterbewahrscheinlichkeiten mehr als 5% von den je­
       weils kalkulierten ab, überprüfen wir die Kalkulation des gesamten Tarifs.

       Führt diese Überprüfung zu einem Anpassungsbedarf, ist die Rechtsgrundlage für eine Beitragsanpassung ge­
       geben. Außerdem dürfen keine Anzeichen dafür erkennbar sein, dass die Abweichung lediglich vorübergehend
       ist.

       Auslösender Faktor für die Beitragsanpassung zu Ihrem Vertrag war ausschließlich die Rechnungsgrundlage
       Versicherungsleistungen.

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Kundengruppe 9 - Beitragsanpassung zum 1.5.2021:
BAP Mix aus Zusatztarifen zur GKV, KHT, Förderpflege,
MIT EPV
Beileger: Pflegeblatt
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