Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten - Sparkassen-Finanzgruppe - Weil's um mehr als Geld geht ...
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Sparkassen-Finanzgruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten Weil’s um mehr als Geld geht.
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“. Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. © 2025 S-Communication Services GmbH, Berlin Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. www.s-communication.de Lektorat: Eva Schöck Bilder: Getty images 13. Auflage 2025 610 017 232
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen, unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung, unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen, über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations- blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun- gen erreicht werden. Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege- lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist. Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen Wolfram Münch Markus Demel Ihre Sparkasse Bayreuth 3
Informationen über uns und unsere Dienstleistungen Gemäß gesetzlicher Vorgaben, insbesondere dem WpHG, er- Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer teilen wir Ihnen hiermit folgende Informationen über uns und Kommunikation unsere Wertpapierdienstleistungen. Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen A. Informationen über uns zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz- Sparkasse Bayreuth licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah- Anstalt des öffentlichen Rechts ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis Luitpoldplatz 11 zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen 95444 Bayreuth eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. Telefon: (09 21) 2 84 -0 Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen E-Mail: service@sparkasse-bayreuth.de Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die- sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, Vermittler gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Wir bedienen uns im Zusammenhang mit der Erbringung unse- Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls. rer Dienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler, die im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland registriert Mitteilungen über getätigte Geschäfte sind. Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab- rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den Bankerlaubnis Inhalt Ihres Wertpapierdepots. Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen gesetz. Hinweise zur Einlagensicherung Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanz Zuständige Aufsichtsbehörden gruppe an. Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 1. Freiwillige Institutssicherung 60314 Frankfurt am Main Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö- (Internet: www.ecb.europa.eu). renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurhein Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und dorfer Straße 108, 53117 Bonn, die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein- und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main schränkung fortgeführt werden. (Internet: www.bafin.de). 2. Gesetzliche Einlagensicherung Kommunikationsmittel und -sprache Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen- Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden- Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch, entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An- beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B. spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten. 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informationen entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die in elektronischer Form zur Verfügung. Als Privatkunde im Sinne im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden des Wertpapierhandelsgesetzes haben Sie die Möglichkeit, sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und diese Informationen stattdessen in schriftlicher Form zu erhal- Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. ten, soweit sie sich nicht vertraglich für die elektronische Form entschieden haben. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche- rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. 4
Informationen über uns und unsere Dienstleistungen B. Umgang mit Interessenkonflikten möchten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen Finanz instrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risikobereitschaft Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte- passen. ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un- Die Produktrisikoklassen der Sparkassen-Finanzgruppe seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern sind nicht identisch mit den gesetzlich geregelten Risiko oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch indikatoren, die in den von den Herstellern bereitzustellenden Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun- gesetzlichen Informationsblättern (wesentliche Anleger den untereinander nicht auf die Kundeninteressen, einschließ- informationen, Basisinformationsblatt) angegeben werden. lich deren Nachhaltigkeitspräferenzen, auswirken. Die dort verwendeten Risikoindikatoren reichen dabei von 1 Details dazu finden Sie ab Seite 16. (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko). Im Rahmen einer Anlageberatung führen wir die sieben Risikoindikatoren mit den fünf Produktrisikoklassen zusammen. C. Informationen über Dienstleistungen In der Geeignetheitserklärung, die wir Ihnen nach einer Anla- geberatung zur Verfügung stellen, beziehen wir uns jeweils auf Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre- die Risikoklasse der Sparkassen-Finanzgruppe. ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen Beratungsfreies Geschäft rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein- Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei- schränkungen vorsehen. dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung unsererseits. Im Falle einer Auftragserteilung zu einem be- Anlageberatung stimmten Finanzinstrument überprüfen wir, ob Sie über die Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanzinstrumente Finanzinstrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine angemessen beurteilen zu können (Angemessenheitsprüfung). Prüfung Ihrer persönlichen Umstände. Für diese Prüfung er- Dazu holen wir vorab Informationen über Ihre Kenntnisse fragen wir zum Beispiel Ihre Anlageziele und Ihre finanziellen und Erfahrungen ein. Anders als bei der Anlageberatung Verhältnisse. werden Ihre Anlageziele und finanziellen Verhältnisse in Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera- diesem Fall nicht berücksichtigt. Gelangen wir bei dieser tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Angemessenheitsprüfung auf Basis der uns vorliegenden In- Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen formationen/Daten zu der Auffassung, dass das von Ihnen in wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emitten- Betracht gezogene Finanzinstrument im obigen Sinne für Sie ten (Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe und dritte nicht angemessen ist, werden wir Sie hierüber informieren. Anbieter) in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit Wünschen Sie dennoch die Ausführung Ihres Auftrags, dürfen inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzäh- wir diesen weisungsgemäß ausführen. liger Emittenten vorrangig hauseigene Finanzinstrumente und solche von Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe (insbesondere der DekaBank und der regionalen Landesbank) D. Information über die Art der Anlageberatung angeboten. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind ver- sind Prospekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz ver- pflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlageberatung öffentlicht wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ er- Anlegerinformationen zu Investmentvermögen (Fonds) und bracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der Produktinformationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565). Homepage des Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlagebera- hinweisen, dass im Falle der Anlageberatung keine regelmä- tung – wie schon bislang – nicht als Honorar-Anlageberatung, ßige Beurteilung der Geeignetheit der empfohlenen Finanz sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das instrumente durch uns erfolgt. Auch weisen wir darauf hin, dass bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere wir im Falle der Anlageberatung – wie auch bei beratungsfreier Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der Orderausführung – keine Überwachung der Wertentwicklung Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70 des Portfolios und der einzelnen Finanzinstrumente vor WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die nehmen. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z. B. bei einer erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbesse- Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen. rung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienstleis- tungen oder Wertpapiernebendienstleistungen ein. Information über die Risikoklassen der von uns empfohlenen Finanzinstrumente In der Sparkassen-Finanzgruppe werden die im Rahmen der E. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nach Anlageberatung empfohlenen Finanzinstrumente in eine haltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung von insgesamt fünf Produktrisikoklassen eingestuft. Bei der Risikobereitschaft des Kunden gibt es ebenfalls fünf mögli- Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl che Kategorien – von 1 („sehr geringe Risikobereitschaft“) bis entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkt zu 5 („sehr hohe Risikobereitschaft“). Für jede Kategorie der eigenschaften, welche Finanzinstrumente in unser Beratungs- Risikobereitschaft gibt es in der Sparkassen-Finanzgruppe universum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der folglich eine entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch Finanzinstrumente, die wir Ihnen in der Anlageberatung als 5
Informationen über uns und unsere Dienstleistungen für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeits dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen risiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in ei- Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und nem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Regelungen (z. B. sogenanntes „Bail-in“) können sich für den Anlageberatung ein. Hierfür kooperieren wir eng mit unseren Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts Produktpartnern und Researchpartnern (Unternehmen der nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche Finanz Sparkassen-Finanzgruppe und dritte Anbieter). Unter einem instrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: www.bafin.de Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine (unter dem Suchbegriff „Haftungskaskade“). Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unterneh- mensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der G. Kosten und Nebenkosten Investition unserer Kunden haben könnte. Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum ei- Sie bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für das nen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind Wertpapiergeschäft auf der Seite 8. Zum besseren Verständnis aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards finden sich auf den darauffolgenden Seiten exemplarische Kos- generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer tenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichti- gen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstru- H. Information über den Zielmarkt des Produkts mente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Für Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente wird ein Ziel- Branchenstandards. Dies bedeutet zugleich, dass bei Invest- markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengrup- mentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert wird, pen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei der Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie der Berater Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde ge- auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw. legt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente mit von Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus, die in werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkri- nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investieren (Produkte mit terien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen Auswirkungsbezug). prüfen. Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren Kundin- nen und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, I. Hinweis zum sogenannten Day Trading sind die Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgrund regu- latorischer Vorgaben verpflichtet, darüber zu informieren, Bitte beachten Sie, dass der taggleiche Kauf und Verkauf des- ob sie Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitions selben Wertpapiers, Geldmarktinstruments oder Derivats (sog. entscheidungen berücksichtigen. Day Trading) nur nach vorheriger Vereinbarung möglich ist. Bit- te wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Berater. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess maßgeblich dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der gesetzli- chen Vorgaben sowie eines ergänzenden Branchenstandards J. Datenschutzrechtlicher Hinweis berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unange- Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei- messen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. ten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezogenen Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen Unsere ausführliche Strategie zur Einbeziehung von Nach Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotverträge) und die Erfül- haltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung der wichtigsten lung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Wertpapierhandelsgesetz). der Anlageberatung haben wir auf der Website unseres Hauses veröffentlicht. K. Information zum Steuereinbehalt bei Kapitalerträgen ohne Liquiditätszufluss F. Information über gesetzliche Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. im Fall der Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver- Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung schreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfal- Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit be- lende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des sonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung Kunden zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften 6
Informationen über uns und unsere Dienstleistungen Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei Es besteht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge die Möglichkeit, dass ein sog. Nachtrag zum Wertpapier der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen. prospekt vom Emittenten veröffentlicht wird. In einem solchen Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei- Nachtrag müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer- vom Emittenten jeder wichtige neue Umstand sowie jede we- betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver- sentliche Unrichtigkeit/Ungenauigkeit in Bezug auf die in ei- pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen. nem Prospekt enthaltenen Angaben, welche die Bewertung des Wertpapiers beeinflussen können und die in einem bestimm- ten Zeitraum (und zwar zwischen der Billigung des Prospekts L. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für und dem Auslaufen der Angebotsfrist oder – falls später – der Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier- Eröffnung des Handels an einem geregelten Markt) auftreten Sparpläne oder festgestellt werden, unverzüglich genannt werden. Jeder Nachtrag wird vom jeweiligen Emittenten auf seiner Website Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingungen veröffentlicht. für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für Wertpapier- Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wenn Sie ein Wertpapier erworben oder gezeichnet haben (siehe ab Seite 19). und der hierfür maßgebliche Wertpapierprospekt Gegenstand eines Nachtrags ist, kann Ihnen gemäß Artikel 23 der EU-Pro- spektverordnung ein Widerrufsrecht zustehen. Der Nachtrag M. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und die Europäische wird (entsprechend der gesetzlichen Vorgaben) Angaben dazu Online-Streitbeilegungsplattform sowie zum enthalten Beschwerdemanagement unter welchen Umständen Anlegern ein Widerrufsrecht zu- steht, Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, an wen sich die Anleger wenden können, wenn sie ihr Wider- sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und rufsrecht ausüben wollen und Giroverbandes zu wenden. die Frist, innerhalb derer Anleger von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können (die Frist für den Widerruf beträgt Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus gesetzlich 3 Arbeitstage ab Veröffentlichung des Nachtrags; online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen die Frist kann vom Emittenten jedoch auch freiwillig verlän- kann auch die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform gert werden). unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ genutzt werden. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Näheres dazu finden Sie am Ende der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen im hinteren Teil der Broschüre. Wir werden Sie über die Veröffentlichung eines Nachtrags zeit- nah (i. d. R. bis zum Ende des ersten Arbeitstages nach Veröf- Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kunden fentlichung des Nachtrags) informieren, allerdings nur, beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde wenn Sie das Wertpapier über uns in einem bestimmten management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf Zeitraum erworben oder gezeichnet haben (und zwar zwi- der Website unseres Hauses veröffentlicht. schen dem Zeitpunkt der Billigung des Prospekts für das betreffende Wertpapier und dem Ende der Erstausgabefrist des Wertpapiers; die Erstausgabefrist bezieht sich auf den N. Information zum Widerrufsrecht im Falle eines Nach- Zeitraum, in dem Emittenten oder Anbieter dem Publikum trags zum Wertpapierprospekt Wertpapiere gemäß dem Prospekt anbieten und schließt nachfolgende Zeiträume aus, in denen Wertpapiere auf dem Um ein Wertpapier in der Europäischen Union öffentlich an- Markt weiterverkauft werden), bieten zu können, ist der Anbieter (in der Regel der Emittent soweit Ihnen ein Widerrufsrecht für das betreffende Wertpa- dieses Wertpapiers) gemäß der EU-Prospektverordnung (Ver- pier zustehen kann und ordnung (EU) 2017/1129) grundsätzlich verpflichtet, einen sofern Sie ein elektronisches Postfach bei uns führen. Wertpapierprospekt zu veröffentlichen, welcher von der jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland ist Daher empfehlen wir Ihnen die Einrichtung eines elektroni- dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – schen Postfachs. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Andern- BaFin) gebilligt wurde. Der Wertpapierprospekt enthält eine falls werden wir Sie nicht über einen Nachtrag informieren. ausführliche Beschreibung des jeweiligen Wertpapiers und In diesem Fall sollten Sie die Website des Emittenten selbst wird auf der Website des Emittenten veröffentlicht. überwachen und prüfen, ob ein Nachtrag veröffentlicht wird. Wir werden Ihnen bei der Ausübung des Widerrufsrechts gerne behilflich sein. 7
Preise für Wertpapierdienstleistungen Depotleistungen Depotverwahrung Depotmindestpreis € 25,00 p. a. inkl. MwSt. (€ 6,25 inkl. MwSt. im Vierteljahr) Postenmindestpreis € 0,00 p. a. Abrechnung und Belastung vierteljährlich Details zum Depotpreis Girosammelverwahrung: 0,1785 % vom Kurswert p. a. inkl. MwSt. Streifbandverwahrung: 0,1785 % vom Kurswert p. a. inkl. MwSt. Wertpapierrechnung: 0,4760 % vom Kurswert p. a. inkl. MwSt. Weitere Leistungen Duplikatserstellung € 12,50 inkl. MwSt. Effektive Stücke Einlieferung € 178,50 inkl. MwSt. pro Wertpapier-Kennnummer Auslieferung € 178,50 inkl. MwSt. pro Wertpapier-Kennnummer zzgl. fremder Kosten Depotübertrag kostenlos, zzgl. evtl. anfallender fremder Kosten Depotauflösung kostenlos Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren Ordererteilung beim Berater Ordererteilung per Internet (gesonderte Vereinbarung erforderlich) Eigene Kosten Provision (inländischer Börsenplatz) € 25,00 + 0,50 % vom Kurswert € 15,00 + 0,25 % vom Kurswert Provision (ausländischer Börsenplatz) € 135,00 + 0,50 % vom Kurswert € 125,00 + 0,25 % vom Kurswert Limite (Erteilung, Änderung, Streichung) kostenlos kostenlos Teilausführungen € 10,00 € 10,00 Fremdkosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungs- grundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. außerbörslicher Handel (alle Orderwege) Provisionen beim An- und Verkauf von Wertpapieren: – Investmentfonds der Deka Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis – Investmentfonds anderer Anbieter € 25,00 – bei Classicfonds (beim Kauf) Ausgabepreis Wertpapier-Sparplan: – ETF (Ein- und Auszahlplan) € 2,00 + 0,75 % vom Kurswert (je Ausführung) – Classicfonds (nur Einzahlplan) zum jeweils gültigen Ausgabepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft Lagerstellenumbuchung Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr von € 17,85 inkl. MwSt. an. Kapitaltransaktionen Bezugsrechtsdisposition € 5,00 Dieses Geschäft ist nur über einen Berater möglich. Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufsangebot/Aktienbezug € 25,00 + 0,50 % vom Kurswert Dieses Geschäft ist nur über einen Berater möglich. Hinweis: Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Sparkasse ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.07.2019 8
Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen handelt. Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von Ihnen gewünschte Transaktion anfallen. 9
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 100 Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 75,00 EUR 0,75 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 17,85 EUR 0,18 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 75,00 EUR 0,75 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 239,25 EUR 0,48 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 239,25 EUR 0,48 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 239,25 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,75 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,18 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,75 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 0,93 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % 0,93 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 17,85 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 10
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Anleihe Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Anleihe Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Nominal: 10.000,00 EUR Kurs Vortag (Schlusskurs): 100 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 75,00 EUR 0,75 % Produktkosten2 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten3 17,85 EUR 0,18 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 75,00 EUR 0,75 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 auf den Kurswert 3 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 239,85 EUR 0,48 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 239,85 EUR 0,48 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 239,85 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten kön- nen z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,75 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.4 0,18 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,75 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 0,93 % 0,18 % 0,18 % 0,18 % 0,93 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 4 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 17,85 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 11
Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster- Aktie1 I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Verkauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 200,00 Stück Kurs Vortag (Schlusskurs): 50,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf) Dienstleistungskosten1,2 75,00 EUR 0,75 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen. III) Kostenzusammenfassung Dienstleistungskosten2 75,00 EUR 0,75 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 75,00 EUR 0,75 % p. a. 2 ei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe B des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 12
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Fonds Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Fonds Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 3,614 % Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 361,40 EUR 3,61 % davon Zuwendung an die Sparkasse 361,40 EUR 3,61 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1,2 60,07 EUR 0,60 % davon Zuwendung an die Sparkasse 42,22 EUR 0,42 % Produktkosten 125,49 EUR 1,25 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Abrechnungsbetrag 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 661,75 EUR 1,33 % p. a. Produktkosten 627,45 EUR 1,25 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 1.289,20 EUR 2,58 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 572,50 EUR 1,15 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.289,20 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 3,61 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,60 % 0,60 % 0,60 % 0,60 % 0,60 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % 1,25 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 5,46 % 1,85 % 1,85 % 1,85 % 1,85 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 17,85 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Etwaige Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds. 13
Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Zertifikats Kommissionsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Zertifikat Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase Nominal: 10.000,00 EUR Kurs: 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 100,00 EUR 1,00 % davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 1,00 % Produktkosten 60,00 EUR 0,60 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 17,85 EUR 0,18 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 auf den Kurswert 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre) Dienstleistungskosten 135,70 EUR 0,68 % p. a. Produktkosten 60,00 EUR 0,30 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 195,70 EUR 0,98 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 0,50 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) Erläuterung: Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 195,70 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr Einstiegskosten 1,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,18 % 0,18 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,60 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,77 % 0,18 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 I n den lfd. Kosten p. a. ist ein jährliches Depotentgelt in Höhe von 17,85 EUR enthalten. Das Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d. h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen. Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit. 14
Exemplarischer Kostenausweis für ein Muster-OTC-Derivat Vermittlungsgeschäft I) Auftragsdaten Produkt: Zinsswap Art des Geschäfts: Vermittlungsgeschäft Nominal: 400.000,00 EUR Prämie (nicht relevant bei Zinsswap): 0,00 EUR Wechselkurs (nicht relevant bei Zinsswap): -------- Zahlung: Die Kosten werden über den anfänglichen negativen Marktwert abgegolten. II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten 4.863,78 EUR 1,22 % Produktkosten 4.863,78 EUR 1,22 % davon Zuwendung an die Sparkasse 1.215,95 EUR 0,30 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % Ausstiegskosten bei Fälligkeit (einmalig) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,00 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von mindestens 5 Jahren Dienstleistungskosten 4.863,78 EUR 0,24 % p. a. Produktkosten 1.215,95 EUR 0,06 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 6.079,73 EUR 0,30 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 4.863,78 EUR 0,24 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) IV) Auswirkungen der Kosten im Zeitverlauf Die Kosten verteilen sich während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 1,22 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Einstiegskosten 0,30 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ausstiegskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkosten 1,52 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Erläuterung: Die Kosten müssen nicht bezahlt werden, jedoch startet der Vertrag mit einem anfänglichen negativen Marktwert. Während der Laufzeit fallen keine weiteren Kosten an. Hinweis: Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abwei- chen. Wird das Geschäft vor Ende der Laufzeit terminiert (glattgestellt), können weitere Kosten für den Kunden anfallen. 15
Darstellung möglicher Interessenkonflikte Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unse- von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter- rer Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten und vertraglich nehmenszusammenschlüssen, gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapier- uns direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und dienstleistungen stehen, Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz die Kundeninteressen, einschließlich deren Nachhaltigkeits analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informationen präferenzen, auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten I. über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt bis III. mögliche Interessenkonflikte und unter Abschnitt IV. die oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage- von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen Maßnahmen entscheidung enthalten, dar. Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emis- sionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Nr. 2 oder 5 WpHG zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unse- beziehen. rem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen rele- vanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen, II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder anderen Kunden bei folgenden Wertpapierdienstleistungen mit diesen verbundene Personen) unseres Hauses mit Emit- und Wertpapiernebendienstleistungen: tenten von Finanzinstrumenten, z. B. über die Mitwirkung Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße- in Aufsichts-/Verwaltungs- oder Beiräten, bzw. von Emit- rung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde tenten von Finanzinstrumenten mit unserem Haus (z. B. als Rechnung), Kunden unseres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz Hauses zu Emittenten von Finanzinstrumenten dadurch, instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für dass der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres andere), Hauses ist oder unser Haus an dem jeweiligen Emittenten Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz von Finanzinstrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist. instrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als Dienst- Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn leistung für andere), unser Haus an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rech- jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten ist, an der nung), Erstellung einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten beteiligt Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten ist, Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von oder deren Nachweis), Finanzinstrumenten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten Emittenten von Finanzinstrumenten Kooperationen einge- für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gangen ist oder mit dem jeweiligen Emittenten von Finanz gleichwertiger Garantien), instrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochter- Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten unternehmen/Beteiligungen betreibt/hält. ohne feste Übernahmeverpflichtung), Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse- andere mit Entscheidungsspielraum), res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte sind, mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände instruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt oder Auftragsausführung vorliegen. wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei- c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung wird), empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar be- Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz treffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis- tungen), IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisation mit Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen, Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, Landesbanken und Dienstleistern. an diesen Geschäften beteiligt ist, Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflich- industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot tet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen 16
Darstellung möglicher Interessenkonflikte und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und sonstigen Vorteilen. Interessenkonflikte soweit möglich zu vermeiden. h. Schulung unserer Mitarbeiter. Unabhängig davon haben wir eine Compliance-Organisation i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen um- Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben. fassen kann: j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit soge- Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umset- nannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche zung des Vergütungssystems. Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses. k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit In- Produktüberwachung. teressenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten verpflichtet. V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli- Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflik- ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden ten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden Finanzinstrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. Finanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt. d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass- VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (u. a. mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen. e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem Haus tätigen relevanten Personen. f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend unserer Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausfüh- rung (siehe ab Seite 30) bzw. der Weisung des Kunden. Stand: 03/2022 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen Fi- von unseren Vertriebspartnern als wiederkehrende, bestands- nanzinstrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Informa- abhängige Vergütung geleistet. Zuwendungen in Form von tion und individuelle Beratung an. Insbesondere unterstützen geldwerten Vorteilen (teilweise auch nur als geringwertiger wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Berücksich- Vorteil) können wir von Produkt- und Dienstleistungsanbietern tigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Geschäften mit erhalten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um: Finanzinstrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Anlagezie- Mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B. le und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Auch im Nachgang – technische Unterstützungsleistungen, Ihrer Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf Wunsch – Informationsmaterial zu Produkten und Markt, überprüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsge- – allgemeine Vertriebsunterstützung. sprächs, ob Ihre Finanzinstrumente weiterhin für Sie geeignet Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B. sind. Dieser Service ist für uns mit einem kostenintensiven – Schulungsmaßnahmen, personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Zur – Vorträge, Fachtagungen, Deckung dieses Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen – Beratungsleistungen. in Form von Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder in Kundenorientierte Sach- und Dienstleistungen, z. B. Form von Margen, die wir aus der Differenz von Einkaufs- und – Vertriebsmaterial, Verkaufspreisen generieren. Zuwendungen können in Form von – Kundenveranstaltungen und -vorträge, Geldzahlungen oder sonstigen geldwerten Vorteilen gewährt – Give-aways. werden. Werden Zuwendungen in Form von Geldzahlungen Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese Zu- erbracht, ist zwischen einmaligen und laufenden Zahlungen zu wendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, unterscheiden. Einmalige Zuwendungen werden an uns von sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns unseren Vertriebspartnern als einmalige, umsatzabhängige erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben- Vergütung geleistet. Laufende Zuwendungen werden an uns dienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. 17
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