Länderreport Indien 29 - BAMF

 
WEITER LESEN
Länderreport Indien 29 - BAMF
Länderreport 29
         Indien
         Kaschmir-Konflikt:
         Geschichte und Gegenwart

         Stand: 8/2020

Asyl und Flüchtlingsschutz

                                    Länderanalysen
Länderreport Indien 29 - BAMF
Länderreport Indien

Urheberrechtsklausel

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrecht
zugelassen ist, insbesondere eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Mikroverfilmung und/oder eine Einspeicherung und
Verarbeitung, auch auszugsweise, in elektronischen Systemen ist nur mit Quellenangabe und vorheriger Genehmigung des
Bundesamtes gestattet.

Die Inhalte dürfen ohne gesonderte Einwilligung lediglich für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch sowie ausschließlich
amtsinternen Gebrauch abgerufen, heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden, wenn alle urheberrechtlichen und anderen
geschützten Hinweise ohne Änderung beachtet werden.

Copyright statement

This report/information is subject to copyright rules/all rights reserved. Any kind of use of this report/information – in whole or in
part – not expressly admitted by copyright laws requires approval by the Federal Office of Migration and Refugees (Bundesamt).
Especially reproduction, adaptation, translating, microfilming, or uploading in electronic retrieval systems – is allowed only upon prior
approval by the Bundesamt provided the source is acknowledged.

Use of the report/information may be made for private, non-commercial and internal use within an organisation without permission
from the Bundesamt following copyright limitations.

Disclaimer

Die Information wurde gemäß der EASO COI Report Methodology (2012), den gemeinsamen EU-Leitlinien für die Bearbeitung von
Informationen über Herkunftsländer (2008) sowie den Qualitätsstandards des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (2013) auf
Grundlage sorgfältig ausgewählter und zuverlässiger Informationen erstellt. Wurden Informationen im Rahmen sogenannter Fact-
Finding-Missions in den Herkunftsländern gewonnen, erfolgte dies unter Berücksichtigung der gemeinsamen EU-Leitlinien für
(gemeinsame) Fact-Finding-Missions (2010). Alle zur Verfügung gestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert,
bewertet und aufbereitet. Alle Quellen werden genannt und nach wissenschaftlichen Standards zitiert.

Die vorliegende Ausarbeitung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Findet ein bestimmtes Ereignis, eine bestimmte Person oder
Organisation keine Erwähnung, bedeutet dies nicht, dass ein solches Ereignis nicht stattgefunden hat oder die betreffende Person oder
Organisation nicht existiert. Der Bericht/die Information erlaubt keine abschließende Bewertung darüber, ob ein individueller Antrag
auf Asyl-, Flüchtlings- oder subsidiären Schutz berechtigt ist. Die benutzte Terminologie sollte nicht als Hinweis auf eine bestimmte
Rechtauffassung verstanden werden. Die Prüfung des Antrags auf Schutzgewährung muss durch den für die Fallbearbeitung
zuständigen Mitarbeiter erfolgen. Die Veröffentlichung stellt keine politische Stellungnahme des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge dar.

Diese Ausarbeitung ist öffentlich.

Disclaimer

The information was written according to the „EASO COI Report Methodology“ (2012), the „Common EU guidelines for processing
factual COI“ (2012) and the quality standards of the Federal Office for Migration and Refugees (Bundesamt) (2013). It was composed
on the basis of carefully selected and reliable information. Information from so-called fact-finding missions in countries of origin is
provided in accordance with EU directives for (common) fact-finding missions (2010). All information provided has been researched,
evaluated and analysed with utmost care within a limited time frame. All sources used are referenced and cited according to scientific
standards.

This document does not pretend to be exhaustive. If a certain event, person or organization is not mentioned, this does not mean that
the event has not taken place or that the person or organization does not exist. This document is not conclusive as to the merit of any
particular claim to international protection or asylum. Terminology used should not be regarded as indication of a particular legal
position. The examination of an application for international protection has to be carried out by the responsible case worker. The
information (and views) set out in this document does/do not necessarily reflect the official opinion of the Bundesamt and
makes/make no political statement whatsoever.

This document is public.
Länderreport Indien 29 - BAMF
Länderreport Indien

Abstrakt
Dieser Bericht skizziert die geschichtlichen Zusammenhänge des Kaschmir-Konflikts, um vor diesem
Hintergrund die aktuelle Situation im indischen Unionsterritorium Jammu und Kaschmir zu beleuchten. In
einem ergänzenden Exkurs werden die Ereignisse im Zusammenhang mit dem im Jahr 2019 in Indien
geänderten Staatsangehörigkeitsgesetz dargestellt.

Abstract
This report outlines the historical context of the Kashmir conflict and gives an overview of the current situation
in the Indian Union Territory of Jammu and Kashmir. It also takes a look at events that took place in relation to
the passing of the Citizenship Amendment Act in 2019.
Länderreport Indien 29 - BAMF
Länderreport Indien

Inhaltsverzeichnis

Vorwort ....................................................................................................................... 1

1.      Geschichte ......................................................................................................... 2
  1.1. Die Herrschaft der Dogras ........................................................................ 3
     1.1.1. Überblick und historische Entwicklungen ........................................... 3
     1.1.2. Entwicklungen bis zum ersten Indisch-Pakistanischen Krieg .............. 4
     1.1.3. Erster Indisch-Pakistanischer Krieg ..................................................... 4
  1.2. Deklaration von Taschkent und Shimla-Abkommen................................. 5
  1.3. Exkurs: Kargil-Konflikt ............................................................................... 5
  1.4. Der Sonderstatus von Jammu und Kaschmir ............................................ 5
  1.5. Aufhebung des Sonderstatus im Jahr 2019 .............................................. 6
  1.6. Exkurs: Indiens geändertes Staatsangehörigkeitsgesetz .......................... 8

2.      Aktuelle Situation ........................................................................................... 11
  2.1. Humanitäre Lage im Kurzüberblick ......................................................... 11
  2.2. Anschläge, Kampfhandlungen, zivile Opfer ............................................ 12
     2.2.1. Anschläge und Kampfhandlungen..................................................... 12
     2.2.2. Zivile Opfer ........................................................................................ 13
  2.3. Akteure im Kampf für ein autonomes Kaschmir ..................................... 14
     2.3.1.     Hizbul Mujahideen (HM) ................................................................... 14
     2.3.2.     Lashkar-e-Taiba (LeT) ........................................................................ 14
     2.3.3.     Harakat ul-Jihad-i-Islami (HuJI).......................................................... 15
     2.3.4.     Harakat ul-Mujahideen (HuM) .......................................................... 16
     2.3.5.     Jaish-e-Mohammed (JeM)................................................................. 16
  2.4. Lage an der Line of Control (LoC)............................................................ 17
Länderreport Indien                                                                                              1

Vorwort
Die beiden größten Nationen Asiens, China und Indien, realisieren vor dem Hintergrund ihrer geopolitischen
Bestrebungen eine seit dem Jahr 2019 deutlich wahrnehmbare nationalistische Agenda, die einhergeht mit
Repressionen gegenüber Minderheiten, die in diesem Kontext zur Bedrohung für die „nationale Sicherheit“
erklärt werden.

Seit Konsolidierung einer hindunationalistischen Politik schlugen sich im vom Hinduismus dominierten Indien
besonders offenkundige Ausprägungen dieser Entwicklung sowohl in der Aberkennung des Sonderstatus des
von einer muslimischen Bevölkerungsmehrheit bewohnten Jammu und Kaschmir als auch in der Muslime
diskriminierenden Änderung des indischen Staatsangehörigkeitsgesetzes bemerkbar nieder.

Seit Jahrzehnten bereits entladen sich Spannungen der muslimischen Bevölkerungsmehrheit in Kaschmir, das
heute, getrennt durch eine hochmilitarisierte Demarkationslinie, von Indien und Pakistan je zum Teil verwaltet,
aber von beiden Staaten jeweils ganz beansprucht wird.

Seit der Aufhebung seines Autonomiestatus am 05. August 2019 wurde in Indien der ehemalige Bundesstaat
Jammu und Kaschmir in zwei, nunmehr unter der Kontrolle der Zentralregierung in Delhi stehende
Unionsterritorien Jammu und Kaschmir im Westen und Ladakh im Osten aufgeteilt.

Der sogenannte Kaschmir-Konflikt ereignet sich geographisch sowohl im indischen Unionsterritorium Jammu
und Kaschmir als auch an der hochmilitarisierten faktischen Grenzlinie (Line of Control, LoC) zum von Pakistan
verwalteten Teil Kaschmirs, genannt Azad Jammu und Kaschmir, wo sich indisches und pakistanisches Militär
regelmäßig Schusswechsel liefern, die auch zivile Opfer fordern.

Innerhalb des Territoriums kämpfen nicht nur Aufständische gegen die indische Zentralregierung für ein
autonomes Kaschmir, sondern auch die Zivilbevölkerung im Kaschmir-Tal um die Hauptstadt Srinagar
versammelt sich regelmäßig zu Protesten.

Die Regierung reagiert mit Ausgangssperren, Internetblockaden, gewaltsamen Auflösungen von
Versammlungen durch Polizei und Militär, gelegentlich unter Einsatz von Geschossen und Tränengas,
Verhaftungen, insgesamt mit erheblicher Militärpräsenz und Militäroperationen gegen Rebellengruppen.

Daneben birgt der an das vom Buddhismus geprägte indische Unionsterritorium Ladakh angrenzende östlichste
Aksai Chin genannte Teil der Kaschmir-Region politisches Konfliktpotenzial, da dieser von China beansprucht
wird und die dort verlaufende Grenzlinie (Line of Actual Control, LAC) zwischen beiden Nationen umstritten ist.
Im dort gelegenen Galwan-Tal kam es im Mai 2020 zu Auseinandersetzungen der indischen und chinesischen
Streitkräfte, die seither zu Spannungen zwischen beiden Ländern geführt haben.

Anlässlich der Ereignisse der jüngeren Vergangenheit werden die Zusammenhänge im sogenannten Kaschmir-
Konflikt geschichtlich skizziert, um vor diesem Hintergrund die aktuelle Situation im indischen
Unionsterritorium Jammu und Kaschmir hinsichtlich humanitärer Lage, Menschenrechts- und
Sicherheitssituation zusammen mit Konfliktakteuren zu beleuchten.

In einem ergänzenden Exkurs werden außerdem die Geschehnisse aufgrund des im Jahr 2019 in Indien
geänderten Staatsangehörigkeitsgesetztes dargestellt.

Außer Betracht bleibt der politische Grenzkonflikt zwischen China und Indien im Osten der Hochgebirgsregion.
Länderreport Indien                                                                                                                        2

1. Geschichte
Die Himalaya-Region Kaschmir ist nicht erst seit der Teilung des Subkontinents und der Gründung der beiden
Nationalstaaten Indien und Pakistan im Jahr 1947 ein Pulverfass. Der Ursprung des Kaschmir-Konflikts reicht bis
weit hinein in die Zeit der Fürstenstaaten. Bevor beginnend mit der Dogra-Dynastie im 19. und 20. Jahrhundert
auf die vielschichtigen Ursprünge des Konflikts im Einzelnen eingegangen wird, 1 ist vorab auf die wesentlichen
Meilensteine der jüngeren Vergangenheit seit der Teilung des Subkontinents im Kurzüberblick hinzuweisen.

In der modernen Staatenwelt sind die beiden zentralen Akteure im Territorialstreit um Kaschmir die beiden
Atommächte Indien mit mehrheitlich hinduistischer Bevölkerung und Pakistan mit überwiegend muslimischer
Bevölkerung. Beide Staaten entstanden im Jahr 1947 nach dem Ende der britischen Kolonialherrschaft über
Britisch-Indien als dessen Nachfolgestaaten. 2

Kaschmir war seitdem Auslöser mehrerer Kriege, die Indien und Pakistan gegeneinander geführt haben, 3 weil
beide Staaten die Region ganz für sich beanspruchen, jedoch seit der ab 1948 von den Vereinten Nationen
vermittelten Waffenruhe nach dem Ende des ersten Indisch-Pakistanischen Krieges nur teilweise beherrschen.

Nachdem Pakistan im Jahr 1965 vergeblich versuchte, das Gebiet ganz zu erobern, wird die umstrittene Region
seit 1972 nach dem Ende des dritten Indisch-Pakistanischen Krieges durch eine De-Facto-Grenzlinie getrennt
und von beiden Staaten teilweise regiert. 4 Der östlichste Teil der gesamten Kaschmir-Region gehört zu China.

Im indischen Teil Kaschmirs, dem ehemaligen teilautonomen Bundesstaat Jammu und Kaschmir und seit dem
5. August 2019 gleichnamigen Unionsterritorium, kommt es seit Jahrzehnten zu Gewalt zwischen
Sicherheitskräften und Separatisten, die eine Abspaltung des von einer muslimischen Bevölkerungsmehrheit
bewohnten Kaschmir-Tals vom mehrheitlich hinduistischen Indien anstreben. Indien wirft Pakistan vor,
islamistische Kämpfer im indisch verwalteten Jammu und Kaschmir zu unterstützen, Pakistan bestreitet dies. 5

Am 5. August 2019 hat die regierende hindunationalistische Bharatiya-Janata-Partei (BJP) ihr Wahlversprechen
umgesetzt und Artikel 370 der indischen Verfassung aufgehoben, der dem ehemaligen indischen Bundesstaat
Jammu und Kaschmir mit seinen mehrheitlich muslimischen Einwohnern einen Sonderstatus und
weitreichende Autonomierechte wie eine eigene Verfassung, Flagge und Selbstverwaltungskompetenzen mit
Ausnahme der Außen- und Verteidigungspolitik sowie der Telekommunikation garantiert hatte. 6

Der ehemalige indische Bundesstaat Jammu und Kaschmir wurde zum Unionsterritorium erklärt. Ladakh,
ehemals Teil des Bundesstaates, wurde als eigenes Unionsterritorium abgetrennt. In der föderalen Struktur
Indiens stehen Unionsterritorien unmittelbar unter der Kontrolle der Zentralregierung in Neu-Delhi und haben
weniger Autonomierechte als die indischen Bundesstaaten. Die direkte Kontrolle wird von Regierungsseite
damit begründet, dass sie das Vorgehen gegen in der Region aktive Separatisten erleichtere. 7 Im Anschluss an
die Aufhebung des Sonderstatus ordnete die Zentralregierung eine vollständige Ausgangssperre an, entsandte

1
  Historischer Überblick seit dem Rückzug der britischen Kolonialmacht bei Ganguly, Sumit: Der indisch-pakistanische Konflikt, in: Aus
   Politik und Zeitgeschichte 22 (2018), Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Online-Version vom 26.05.2008,
   https://www.bpb.de/apuz/31208/der-indisch-pakistanische-konflikt?p=all, abgerufen am 07.08.2020
2
  Balbierer, Thomas: Warum der Kaschmir-Konflikt so gefährlich ist, in: Süddeutsche Zeitung, 16.08.2019,
   https://www.sueddeutsche.de/politik/politik-indien-kaschmir-pakistan-konflikt-1.4562124, abgerufen am 07.08.2020
3
  Wysling, Andres: Indien und Pakistan. Chronologie einer langen Feindschaft, in: Neue Zürcher Zeitung, 27.09.2019,
   https://www.nzz.ch/international/indien-und-pakistan-chronologie-einer-feindschaft-ld.1310619, abgerufen am 07.08.2020
4
  Ebd.
5
  Weder, Janique: Indisches Gericht stellt Internetsperren in Kaschmir auf Prüfstand - die neuesten Entwicklungen in der Kaschmir-Krise.
   Worum geht es im Kaschmir-Konflikt?, in: Neue Zürcher Zeitung, 31.10.2019, https://www.nzz.ch/international/konflikt-in-kaschmir-
   jammu-und-kaschmir-in-zwei-teile-aufgeteilt-ld.1502455#subtitle-worum-geht-es-im-kaschmir-konflikt-second, abgerufen am
   07.08.2020
6
  Krüger, Paul-Anton: Indien hebt Kaschmirs Autonomie auf, in: Süddeutsche Zeitung, 05.08.2020,
   https://www.sueddeutsche.de/politik/indien-kaschmir-konflikt-1.4553509, abgerufen am 07.08.2020
7
  Gabriel, Sigmar: Kaschmir-Krise. Der unlösbare Konflikt, in: Handelsblatt, 30.08.2019,
   https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/research-institute/geopolitische-analyse-kaschmir-krise-der-unloesbare-konflikt-
   /24958584.html, abgerufen am 07.08.2020
Länderreport Indien                                                                                                                      3

Zehntausende zusätzliche indische Truppen in die Region, ließ die Telekommunikation- und Internetdienste
abschalten und regionale politische Führer unter Hausarrest stellen. 8

1.1. Die Herrschaft der Dogras
Bei Erlangung der Unabhängigkeit und der gleichzeitigen Aufteilung des Subkontinents in das ursprünglich
säkulare Indien und die Islamische Republik Pakistan ab August 1947 war Kaschmir einer von ca. 560
Fürstenstaaten des britisch-indischen Territoriums. In den vorangegangenen Jahrhunderten wurde Kaschmir
offiziell bis ins Jahr 1952 von einem Hindu Herrscher ‚Maharaja‘ regiert. Die mehrheitlich muslimische
Bevölkerung wurde seit jeher unterdrückt.

1.1.1.    Überblick und historische Entwicklungen 9
Mehrere Jahrzehnte wurde Kaschmir von Maharajas der Dogra-Dynastie (1846-1952) totalitär und autokratisch
regiert. Die Konsolidierung des Gebiets geht auf Maharaja Gulab Singh (1846-1857) zurück. Gulab Singh war
ursprünglich Herrscher von Jammu (1822-1846), das er von Sikhs erhielt. Er weitete seine Macht durch
Eroberungen im Jahr 1834 auf das östliche Ladakh und im Jahr 1840 auf Baltistan aus. Im Jahr 1846 erwarb er
Kaschmir im Vertrag von Amritsar von den Briten. Anschließend wurden alle Einzelterritorien zusammen mit
Poonch, einem von Muslimen bevölkerten Gebiet, das er von seinem jüngeren Bruder Dhian Singh erhielt, der
es wiederum vom Sikh Herrscher Ranjit Singh erhalten hatte, zum gesamten Fürstenstaat Jammu und
Kaschmir. Die vollständige Kontrolle über Poonch erlangte erst der letzte Maharaja Hari Singh, der von 1925-
1947 regierte, im Jahr 1936.

In der Herrschaftszeit von Maharaja Pratap Singh (1885-1925), der nach Ranbir Singh (1856-1885) regierte,
erhielt Jammu und Kaschmir im Jahr 1911 eine eigene Hymne. Das Herrschaftsgebiet besaß die Souveränität
mit anderen Staaten Verträge zu schließen. Im Zeitraum seit Anfang des 19. Jahrhunderts bis Mitte des 20.
Jahrhunderts wurden maßgebende Gesetze erlassen, eine Armee aufgestellt, eine formelle Legislativinstanz
mit zusätzlich exekutiven und judikativen Kompetenzen sowie ein Oberstes Gericht gegründet. Die
Regentschaft blieb jedoch totalitär.

Kaschmiris wurden wirtschaftlich ausgebeutet, die Hälfte des individuellen Einkommens und der
landwirtschaftlichen Erzeugnisse gelangte in die Staatskasse. Regional waren zumeist korrupte Gouverneure
(‚Hakim i-Ala‘) eingesetzt. In einer Hungersnot in den 1870er Jahren, bei der 60% der Bevölkerung starben,
offenbarte sich, dass vor allem die muslimische Bevölkerung vom Regime benachteiligt worden ist. Unter den
Todesopfern befanden sich größtenteils Muslime, während Hindus weit weniger litten, da sie privilegierten
Zugang zu Nahrungsmitteln hatten. Obwohl Großbritannien nach diesem Ereignis Reformen verlangte, die auch
formal umgesetzt worden sind, änderte sich an der Situation für die muslimische Bevölkerung wenig.

In der Herrschaftszeit des vorletzten Maharaja Pratap Singh (1885-1925) erfuhren Muslime weiterhin religiöse
Diskriminierung und waren in sozialen Belangen benachteiligt. Am Ende dieser Herrschaft begannen
muslimische Kaschmiris ihre Rechte verstärkt einzufordern und allmählich gegen die Verwaltung der Dogras
aufzubegehren. Muslime galten als ‚Non-Dogras‘ und wurden allgemein als Kaschmiris bezeichnet. Ihnen war
es nicht erlaubt, Feuerwaffen zu besitzen oder in der Armee zu dienen.

Der Unmut der Kaschmiris wegen der sozialen Benachteiligungen, die mit sozioökonomischen Nachteilen
einhergingen, wuchs zunehmend in der Ära des letzten Maharaja Hari Singh (1925-1947). Unter seiner
Herrschaft wurde im Jahr 1932 etwa das Schlachten von Kühen unter Strafe gestellt. Schließlich eroberte er in
den 1930er Jahren Poonch, das sich bis dahin noch mehr Autonomierechte hatte bewahren können. Im Jahr
1947 kam es am Ende der britischen Besatzung auf dem Subkontinent zu einem Bürgerkrieg in diesem Gebiet,
der gewaltsam niedergeschlagen wurde und Auslöser für den ersten Indisch-Pakistanischen Krieg gewesen ist.

8
  BBC News: Article 370. What Happened With Kashmir And Why It Matters, 06.08.2019, https://www.bbc.com/news/world-asia-india-
   49234708, abgerufen am 10.07.2020
9
  Ausführlicher historischer Überblick bei Lone, Fozia Nazir: Historical Titles, Self-Determination and the Kashmir Question. Changing
   Perspectives in International Law, in: Brill's Asian Law, Bd. 7, Brill-Nijhoff, Leiden/Boston, 2018, S. 54-78
Länderreport Indien                                                                                          4

1.1.2.        Entwicklungen bis zum ersten Indisch-Pakistanischen Krieg
In Kaschmir formierten sich in den 1930er Jahren muslimische Bewegungen, die sich gegen die Unterdrückung
der Verwaltung der Dogras richtete. Schlüsselfiguren waren Sheikh Abdullah und Prem Nath Bazaz.
Ausgangspunkt war die Gründung des Reading Room Party genannten Forums zum Meinungsaustausch. Mit
Kontakten zu N.L. Banerjee, einem in London ansässigen Verleger des Magazins Indian States, konnten erstmals
Artikel in der Auslandspresse über die Lage der Kaschmiris veröffentlicht werden. In das Jahr 1931 fällt die
Gründung der All Jammu and Kashmir Muslim Conference, einer von Sheikh Abdullah angeführten Partei. Der
Maharaja reagierte auf diese Entwicklungen mit weiteren Einschränkungen der Freiheiten. Dem Militär und der
Polizei wurden durch ein entsprechendes Gesetz Sonderbefugnisse eingeräumt, wie Festnahmen auf Verdacht.
Dies hatte die Inhaftierung Tausender Personen zur Folge, die sich kritisch gegenüber dem Regime geäußert
hatten. Eingeschränkt wurden neben der Meinungs- auch die Glaubens- und Pressefreiheit. Moscheen durften
nicht mehr besucht werden, muslimische Zeitungen wurden verboten und später Versammlungen auf
öffentlichen Plätzen untersagt.

Diese Entwicklungen führten am 13. Juli 1931 zu einem Massenprotest vor dem Zentralgefängnis in Srinagar,
um die Freilassung von Abdul Qadeer, der wegen staatsfeindlicher Äußerungen inhaftiert worden war, zu
fordern. Der Gouverneur ordnete die Verhaftung der Protestierenden an und ließ auf die Menge schießen.
Seitdem gilt der 13. Juli bei Kaschmiris als Tag der Märtyrer. Die Gewalt der Sicherheitskräfte setze sich
ungemindert fort. Am 27. November 1931 kam es bei einem Polizeieinsatz während der Gebete in der Jammu
Moschee zu einem Massaker. Später sah der Maharaja Hari Singh, weil die Proteste nicht zum Erliegen kamen,
sich gezwungen, sich an die Briten zu wenden. Diese empfahlen in einem Gutachten, für die muslimische
Bevölkerung mehr Bildungsmöglichkeiten zu schaffen, ihnen Zugang zu Ämtern zu ermöglichen und die
inhaftierten politischen Gefangenen freizulassen. Auf Grundlage dieser Empfehlungen wurde formal ein
Legislativorgan (‚Praja Sabha‘) mit zusätzlich exekutiven und judikativen Kompetenzen eingerichtet.

Die Situation der Bevölkerung änderte sich allerdings kaum. Im Jahr 1941 belebte Ghulam Abbas die Muslim
Conference wieder und focht gemeinsam mit der Partei von Sheikh Abdullah, die sich im Jahr 1939 in National
Conference umbenannte, politisch für Bürgerrechte der muslimischen Bevölkerung. In einem Manifest forderte
die National Conference eine Verfassung, eine echte Nationalversammlung, ein oberstes ministerielles
Exekutivorgan, die Garantie von Grundrechten sowie die Klärung von Fragen hinsichtlich der
Staatsangehörigkeit und einer Amtssprache. Die Forderungen blieben weitestgehend ungehört. Viele
Parteimitglieder wurden im Jahr 1946 festgenommen und Parteiführer Sheikh Abdullah wegen
Volksverhetzung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Nach Abzug der Briten im Jahr 1947 oblag es jedem der ca. 560 Fürstenstaaten, wie Jammu und Kaschmir,
weitestgehend selbst, sich Indien oder Pakistan anzuschließen, sei es aus territorialen Gründen oder wegen der
religiösen Zusammensetzung der Bevölkerung. Das weiterhin von einer muslimischen Bevölkerungsmehrheit
bewohnte Kaschmir versuchte, seinerzeit vom letzten Maharaja Hari Singh (1925-1947) regiert, wie Hyderabad
und Junagadh, die letztlich an Indien fielen, unabhängig zu bleiben. Sowohl Indien als auch Pakistan erhoben im
Jahr 1947 Ansprüche auf das Gebiet, Pakistan aus Gründen der muslimischen Bevölkerungsmehrheit. Für
Indien stellte Kaschmir die Möglichkeit dar, sich auf der Weltbühne als pluralistisch-säkulare Demokratie zu
profilieren. Diese Auseinandersetzung mündete in den ersten Indisch-Pakistanischen Krieg.

1.1.3.        Erster Indisch-Pakistanischer Krieg 10
Dem ersten Indisch-Pakistanischen Krieg war der Bürgerkrieg in Poonch vorausgegangen. Am 14. August 1947
versammelten sich Menschen, protestierten gegen das Regime und schwenkten pakistanische Flaggen. Der
Maharaja entsandte mit Sonderbefugnissen ausgestattete Soldaten in das Gebiet, ließ Aufständische töten
sowie Häuser niederbrennen.

Als Reaktion auf das grausame Vorgehen formierten sich Kämpfer aus der von paschtunischen
Stammesangehörigen bewohnten und unter der britischen Herrschaft teilautonomen Nord-Westlichen

10
     Ebd., S. 80-82
Länderreport Indien                                                                                                                        5

Grenzprovinz, geographisch im Wesentlichen die heutige pakistanische Provinz Khyber-Pakhtunkhwa, um die
Kaschmiris zu unterstützen.

Am 22. Oktober 1947 drangen die paschtunischen Kämpfer in Kaschmir ein und erreichten vier Tage später
Baramulla vor den Toren Srinagars. Der Maharaja floh und bat Indien um militärische Unterstützung. Indien
sagte diese unter der Bedingung der Unterzeichnung eines Beitrittsvertrags mit Indien zu.

Schließlich begann am 27. Oktober 1947 der erste Indisch-Pakistanische Krieg, der zur Vertreibung Tausender
Menschen geführt hat. Im Jahr 1948 rief Indien den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) an und warf
Pakistan vor, die Kämpfer in Kaschmir zu unterstützen. Pakistan widersprach dem und stellte die
Rechtmäßigkeit der Annexion von Jammu und Kaschmir durch Indien infrage.

Seit 1947 ist historisch vieles umstritten. Auf Anraten der Briten übertrug Indien die Lösung der Kaschmir-Frage
am 1. Januar 1948 den Vereinten Nationen. Im Jahr 1949 wurde eine Waffenstillstandslinie festgelegt, die
heute als Line of Control (LoC) fortbesteht, und unter anderem zwei wesentliche Resolutionen erlassen, die den
vollständigen Truppenabzug betrafen und vorsahen, die Frage des Beitritts durch eine Volksbefragung klären zu
lassen. Letzteres ist bis heute ein Hauptstreitpunkt, weil ein Referendum bisher nicht durchgeführt worden ist.

1.2. Deklaration von Taschkent und Shimla-Abkommen 11
Der UN-Sicherheitsrat wurde anlässlich zweier weiterer Kriege zwischen Pakistan und Indien in den Jahren
1965 und 1971 erneut aktiv. Am 25. Februar 1966 unterzeichneten der indische Premierminister und der
pakistanische Präsident die Deklaration von Taschkent, die den Status Quo der im Jahr 1949 festgelegten
Waffenstillstandslinie fortschrieb und den zweiten Indisch-Pakistanischen Krieg beendete.

Nach dem dritten Krieg zwischen Indien und Pakistan im Jahr 1971, der zur Gründung von Bangladesch geführt
hat, griff der UN-Sicherheitsrat ein letztes Mal ein und erwirkte die Unterzeichnung des Shimla-Abkommens
vom 2. Juli 1972. In diesem wird die Waffenstillstandslinie von Kaschmir als De-Facto-Grenze festgeschrieben
und seither offiziell Line of Control (LoC) genannt. Außerdem ist dieses Abkommen die Grundlage für bilaterale
Friedensgespräche, die sich auch auf die Kaschmir-Frage erstrecken. Seitdem wird der Kaschmir-Konflikt von
der internationalen Gemeinschaft als bilaterale Angelegenheit zwischen Indien und Pakistan angesehen.

1.3. Exkurs: Kargil-Konflikt
Schließlich erregte im Jahr 1999 eine weitere bewaffnete Auseinandersetzung in Kaschmir internationale
Aufmerksamkeit, weil Indien und Pakistan zu diesem Zeitpunkt bereits Atommächte waren. Dieser Konflikt wird
international als Kargil-Krieg oder als vierter Indisch-Pakistanischer Krieg bezeichnet, während diese
Auseinandersetzung von Indien und Pakistan selbst nicht als Krieg angesehen wird.

Nach der Unterzeichnung der Deklaration von Lahore zum friedvollen Umgang mit atomaren Waffen schleuste
das pakistanische Militär bewaffnete Gruppen in Kaschmir ein, was Indien zu einer militärischen Offensive
veranlasste, und die bis dahin letzte direkte militärische Auseinandersetzung beider Staaten darstellt. 12

1.4. Der Sonderstatus von Jammu und Kaschmir
Der politische Einsatz von Sheikh Abdullah war maßgebend dafür, dass Jammu und Kaschmir als Teil des
indischen Staatsgebiets einen Sonderstatus erhalten hat. 13 Nach Verhandlungen zwischen Sheikh Abdullah und

11
   Ebd., S. 83
12
   Wagner, Christian: Zerstrittene Bruderstaaten - Pakistan und Indien in ihrem regionalen Umfeld; in: Chiari, Bernhard/Schetter, Conrad
   (Hrsg.): Wegweiser zur Geschichte Pakistan. Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, Schöningh, Paderborn, 2010, S. 74
13
   GIGA German Institute of Global and Area Studies: GIGA Focus Asia, The Revocation of Kashmir’s Autonomy. High-Risk Hindutva Politics
   at Play, August 2019, https://www.giga-hamburg.de/de/system/files/publications/gf_asien_1905.pdf, abgerufen am 10.07.2020, S. 2
Länderreport Indien                                                                                                                     6

dem damaligen indischen Premierminister Jawaharlal Nehru ist beim Delhi-Abkommen im Juli 1952 festgelegt
worden, dass Jammu und Kaschmir Autonomierechte gewährt werden. 14

Der Kaschmir gewährte Sonderstatus wurde in zwei Artikeln der indischen Verfassung nachträglich
festgeschrieben. Art. 370 der indischen Verfassung gewährleistete Kaschmir eine eigene Verfassung, eine
eigene Flagge und gesetzgeberische Autonomie mit Ausnahme von Angelegenheiten der Außenpolitik,
Verteidigung und Kommunikation. 15 Art. 35A der indischen Verfassung gewährte Kaschmir das Recht, selbst
festzulegen, wer als Einwohner des Territoriums gilt, und ermöglichte es ausschließlich diesen Personen,
Grundeigentum innerhalb Kaschmirs zu erwerben. 16 Im Wesentlichen diente letztere Regelung zur Bewahrung
der seit Jahrhunderten mehrheitlich muslimischen Bevölkerung in Kaschmir.

Die indische Regierung hegte gegenüber Sheihk Abdullah, dem Löwen von Kaschmir, gleichwohl Misstrauen,
ließ ihn über das damalige Regierungsoberhaupt (‚Sadar-i-Riyasat‘) in Jammu und Kaschmir, Karan Singh, im
August 1953 entlassen und verhaften. Seine bisherige rechte Hand Bakshi Ghulam Muhammad übernahm sein
Amt und regierte Jammu und Kaschmir fortan in indischem Auftrag. Am 26. Januar 1957 trat die eigene
Verfassung in Kraft. Dieses Ereignis veranlasste Pakistan den UN-Sicherheitsrat anzurufen, da die Verfassung
einen Anschluss des Staates an Indien unter Umgehung der in der Resolution aus dem Jahr 1949 vorgesehenen
Volksabstimmung zu bedeuten schien. Bei der Debatte im Sicherheitsrat hielt Indiens Vertreter bei den
Vereinten Nationen, Krishna Menon, eine acht Stunden dauernde Rede, die anschließend als Marathon-Rede in
die Geschichtsbücher einging. 17 Am Status Jammu und Kaschmirs als einem bis zum 5. August 2019
teilautonomen Bundesstaat Indiens änderte sich nichts mehr.

1.5. Aufhebung des Sonderstatus im Jahr 2019
Mit präsidialem Erlass vom 5. August 2019 wurde der Sonderstatus von Jammu und Kaschmir aufgehoben, die
beiden Artikel aus der Verfassung gestrichen und der vormalige Bundesstaat in zwei Unionsterritorien Jammu
und Kaschmir im Westen und Ladakh im Osten aufgeteilt. 18

Die Nationalversammlung von Jammu und Kaschmir 19 war bereits am 21. November 2018 vom Gouverneur
Satya Pal Malik aufgelöst worden. 20

Nach Aberkennung des Sonderstatus von Jammu und Kaschmir wurden Zehntausende zusätzliche indische
Truppen in die Region entsandt, eine große hinduistische Pilgerreise abgesagt, Schulen und Universitäten
geschlossen, Touristen zum Verlassen aufgefordert, Telekommunikation- und Internetdienste ab- und regionale
politische Führer unter Hausarrest gestellt und eine Ausgangssperre verhängt. 21

14
   Legal Desire: Abrogation of Article 370-Inept Or Adept, 11.06.2020, https://legaldesire.com/abrogation-of-article-370-inept-or-adept/,
   abgerufen am 10.07.2020
15
   BBC News: Article 370. India Strips Disputed Kashmir of Special Status, 05.08.2019, https://www.bbc.com/news/world-asia-india-
   49231619, abgerufen am 10.07.2020
16
   GIGA German Institute of Global and Area Studies: GIGA Focus Asia, The Revocation of Kashmir’s Autonomy. High-Risk Hindutva Politics
   at Play, August 2019, https://www.giga-hamburg.de/de/system/files/publications/gf_asien_1905.pdf, abgerufen am 10.07.2020, S. 2-3
17
   Rothermund, Dietmar: Krisenherd Kaschmir. Der Konflikt der Atommächte Indien und Pakistan, C.H. Beck, München, 2002, S. 47-48
18
   Petersen, Britta: Kaschmir. Indien provoziert mit der Aufhebung des Sonderstatus, in: Neue Zürcher Zeitung, 05.08.2019,
   https://www.nzz.ch/international/kaschmir-indien-provoziert-mit-der-aufhebung-des-sonderstatus-ld.1499966, abgerufen am
   22.07.2020
19
   Die Wahlen für die kommunalen Gremien (‚Panchayats‘) sind zwischen Oktober und Dezember 2018 überschattet von Drohungen,
   Gewalt und Boykotten in mehreren Phasen durchgeführt worden. Die beiden größten Parteien, die People’s Democratic Party (PDP) und
   die Jammu and Kashmir National Conference (NC), boykottierten jedoch die Kommunalwahlen. Siehe OHCHR (Office of the United
   Nations High Commissioner for Human Rights): Update of the Situation of Human Rights in Indian-Administered Kashmir and Pakistan-
   Administered Kashmir from May 2018 to April 2019, 08.07.2019,
   https://www.ohchr.org/Documents/Countries/PK/KashmirUpdateReport_8July2019.pdf, abgerufen am 20.07.2020, S. 11
20
   The Times of India: Dissolved Assembly in J&K's Interest. Governor Satya Pal Malik, 22.11.2018,
   https://timesofindia.indiatimes.com/india/dissolved-assembly-in-jks-interest-governor-satya-pal-malik/articleshow/66748058.cms,
   abgerufen am 22.07.2020
21
   BBC News: Article 370. What Happened With Kashmir And Why It Matters, 06.08.2019, https://www.bbc.com/news/world-asia-india-
   49234708, abgerufen am 10.07.2020
Länderreport Indien                                                                                                                       7

Nach 70 Tagen war das mobile Telefonieren ab Oktober 2019 wieder eingeschränkt möglich. 22 Nach einer
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, wonach die vollständige Sperrung des Internets nur in absoluten
Ausnahme- und Notfällen rechtmäßig ist, wurde der Zugang zum Internet im Januar 2020 schrittweise und
verlangsamt wiederhergestellt. 23 Erst nach sieben Monaten waren soziale Medien im 2G-Standard
erreichbar. 24

Regelmäßige Internetblockaden kamen bereits zuvor und kommen vor, denn die Informationsfreiheit ist im
Rahmen der intensivierten Maßnahmen zur Aufstandsbekämpfung weiterhin stark eingeschränkt.
Rechtsgrundlage bildet ein umstrittenes Gesetz aus der Kolonialzeit. Dieses ermöglicht zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unter anderem Versammlungen von mehr als vier Personen bei
Verdacht rechtswidriger Absichten aufzulösen. Von dieser als Sektion 144 (der Strafprozessordnung) bekannten
Regelung können die Regierungen und die lokalen Polizeibehörden Gebrauch machen. Es wird kritisiert, dass
dieses in ganz Indien anwendbare Gesetz nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlich gewährleisteten
Freiheitsrechten stünde und dringend reformbedürftig sei. 25

Der mobile 4G-Internetdienst blieb auch im Jahr 2020 abgeschaltet (Stand: 30.06.2020). Im ersten Halbjahr
2020 wurden 55 Fälle von Internetblockaden gezählt. 26

Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Sonderstatus berichteten Medien in Kaschmir außerdem von einem
gewaltsamen Vorgehen gegen friedliche Demonstrierende und von Zerstörung Hunderter von Häusern.
Tausende Personen, darunter politische und Menschenrechtsaktivisten, Geistliche, Journalisten,
Geschäftsleute, Anwälte und Mitglieder der Zivilgesellschaft sind entweder in Kaschmir oder in verschiedenen
Gefängnissen in ganz Indien inhaftiert. 27

Laut dem Jahresbericht der in Kaschmir ansässigen Organisation aus der Zivilgesellschaft (Jammu Kashmir
Coalition of Civil Society, JKCCS) wurden 8.000 Personen im Jahr 2019 vermisst. 28 Die Festnahmen häuften sich
bereits nach dem Anschlag auf einen Militärkonvoi in Pulwama am 14.02.2019, verübt von der aus Pakistan
operierenden radikal-islamistischen Jaish-e-Mohammed (JeM), bei dem 40 Sicherheitskräfte getötet wurden. 29

Nach einer offiziellen Stellungnahme der indischen Regierung vom 20.11.2019 wurden seit dem 5. August des
Jahres 5.161 Personen festgenommen, während 609 sich noch in Haft befunden hätten und der Rest wieder
freigelassen worden sei. 30

Das in Jammu und Kaschmir geltende Sondergesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit (Public
Safety Act) ermächtigt, Personen ohne Anklage oder gerichtliche Anhörung bis zu zwei Jahre ohne Besuch von
Familienmitgliedern festzuhalten. Die Behörden in Jammu und Kaschmir gewähren den Inhaftierten während
des Verhörs anwaltlichen Beistand. In einigen Fällen verweigerten die Behörden aber angeblich den Zugang zu
Anwälten sowie die medizinische Versorgung. Im Juli 2018 änderte die Regierung von Jammu und Kaschmir das
Gesetz dahingehend ab, dass es sich persönlich auch auf außerhalb von Jammu und Kaschmir wohnende

22
   Agarwal, Vibhuti/Roy, Rajesh: India Partially Lifts Cellphone-Service Ban in Kashmir, in: The Wall Street Journal, 14.10.2020,
   https://www.wsj.com/articles/india-partially-lifts-cellphone-service-ban-in-kashmir-11571051800, abgerufen am 14.07.2020
23
   BBC: Kashmir. India Top Court Orders Review of Longest Internet Shutdown, 10.01.2020, https://www.bbc.com/news/world-asia-india-
   51058759, abgerufen am 17.07.2020
24
   GulfToday: India To Lift Ban on Jammu And Kashmir’s Social Medie After Seven Months, 04.03.2020,
   https://www.gulftoday.ae/news/2020/03/04/indian-government-to-lift-ban-on-social-media-after-seven-months, abgerufen am
   14.07.2020
25
   Biswas, Soutik: Citizenship Act Protests. How A Colonial-Era Law Is Being Used In India, in: BBC, 20.12.2019,
   https://www.bbc.com/news/world-asia-india-50849909, abgerufen am 17.07.2020
26
   Jammu Kashmir Coalition of Civil Society: Bi-Annual HR Review, 01.07.2020, https://jkccs.net/bi-annual-hr-review-229-killings-107-casos-
   55-internet-shutdowns-48-properties-destroyed/, abgerufen am 14.07.2020
27
   Malik, Muhammad Raza: Kashmir Martyrs’ Day – July 13, in: Kashmir Media Service, 13.07.2020,
   https://kmsnews.org/news/2020/07/13/kashmir-martyrs-day-july-13/, abgerufen am 14.07.2020.
28
   Jammu Kashmir Coalition of Civil Society: Annual Human Rights Review 2019, 31.12.2019, https://jkccs.net/annual-human-rights-review-
   2019-2/, abgerufen am 14.07.2020
29
   The Times of India: Pulwama Attack, zuletzt aktualisiert am 07.07.2020, https://timesofindia.indiatimes.com/topic/pulwama-attack,
   abgerufen am 20.07.2020
30
   Jammu Kashmir Coalition of Civil Society: Annual Human Rights Review 2019, 31.12.2019, https://jkccs.net/annual-human-rights-review-
   2019-2/, abgerufen am 14.07.2020
Länderreport Indien                                                                                                                       8

Kaschmiris erstreckt. So wurden im August 2019 ca. 285 Kaschmiris im Bundesstaat Uttar Pradesh
festgenommen. 31

Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass im Polizeigewahrsam Folter angewendet wird. Seitdem diese
Vorwürfe in den 1990er Jahren zum ersten Mal vorgebracht worden sind, ist bisher kein Angehöriger der
Sicherheitskräfte jemals rechtlich wegen Folter oder anderer Formen erniedrigender oder unmenschlicher
Behandlung verfolgt oder belangt worden. In jüngerer Vergangenheit sind diese Vorwürfe im Zusammenhang
mit einem Schuldirektor aus dem Distrikt Pulwama erhoben worden, der im März 2019 nach einer Festnahme
im Polizeigewahrsam mutmaßlich nach angewandter Folter gestorben ist. 32

Außerdem erregen neue Regelungen für die Medien und Presse Besorgnis wegen Missachtung der
verfassungsrechtlich garantierten Meinungs- und Pressefreiheit. Kritiker sehen in der neuen Regelung eine
faktische Zensur, die es der Regierung ermöglicht, im Fall der Veröffentlichung von ihr unangenehmen Inhalten
Medienanstalten und Journalisten rechtlich zu belangen. 33

Der Zweck der mehr als 50 Seiten umfassenden Vorschriften besteht nach offiziellen Angaben darin, eine
synchronisierte und effektive Nutzung aller Medienformen sicherzustellen, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu
stärken und ein positives Bild der Regierung zu fördern. 34

Die eingerichtete Behörde für Information und öffentliche Beziehungen hat nunmehr für die nächsten fünf
Jahre das Recht, alle Veröffentlichungen in Jammu und Kaschmir zu kontrollieren. Sämtliche Verlage
Herausgeber und Reporter sollen einer Prüfung unterzogen werden, bevor sie ein Publikationsrecht erhalten.
Dieses Recht kann im Fall von gefälschten, unethischen oder antinationalen Veröffentlichungen entzogen
werden. Der Interpretationsspielraum ist weit. 35

Schließlich vervollständigen Militäroperationen und Schusswechsel mit sowie Anschläge von Aufständischen,
die auch zivile Opfer fordern, das Bild der Lage seither. Seinen vorläufigen Höhepunkt fand die Situation am
01.07.2020 in der Tötung eines 65-jährigen Zivilisten, Bashir Ahmed Khan, durch indische Soldaten vor seinem
dreijährigen Enkel in der Stadt Sopore. Im Anschluss kursierten Bilder, die das Kind sitzend auf dem Leichnam
des Getöteten zeigten. 36 Zu einem Überblick weiterer Vorfälle und den Konfliktakteuren siehe Kapitel 2.3.

1.6. Exkurs: Indiens geändertes Staatsangehörigkeitsgesetz
Die überwiegende Mehrheit der indischen Bevölkerung akzeptiert den indischen Nationalstaat als legitim.
Ausnahmen gelten abgesehen von Kaschmir für Gebiete, die von Stammesbevölkerung bewohnt werden, sowie
Gebiete in Zentral- und Nordostindien, in denen Rebellengruppen aktiv sind. 37

Verglichen mit der berüchtigten Zensur Chinas hat die indische Presse die Möglichkeit, viele Entscheidungen
der seit 2014 amtierenden und 2019 wiedergewählten Modi-Regierung der hindunationalistischen Bharatiya-
Janata-Partei (BJP) zu kritisieren. Dies geschah etwa gegen das neue Staatsbürgerschaftsgesetz oder gegen die

31
   U.S. Department of State: Country Reports on Human Rights Practices. India, 11.03.2020, https://www.state.gov/wp-
   content/uploads/2020/03/INDIA-2019-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf, abgerufen am 17.07.2020, S. 11
32
   OHCHR (Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights): Update of the Situation of Human Rights in Indian-
   Administered Kashmir and Pakistan-Administered Kashmir from May 2018 to April 2019, 08.07.2019,
   https://www.ohchr.org/Documents/Countries/PK/KashmirUpdateReport_8July2019.pdf, abgerufen am 20.07.2020, S. 5
33
   Reporters Sans Frontières: RSF Appalled by Orwellian Press Policy in Indian-Held Kashmir, 19.06.2020, https://rsf.org/en/news/rsf-
   appalled-orwellian-press-policy-indian-held-kashmir, abgerufen am 21.07.2020
34
   Outlook India: 'Assault on Press Freedom'. J-K Political Parties Condemn Govt Media Policy, But Local Papers Silent, 12.06.2020,
   https://www.outlookindia.com/website/story/india-news-assault-on-press-freedom-j-k-political-parties-condemn-new-media-policy-
   local-newspapers-silent/354618, abgerufen am 21.07.2020
35
   Reporters Sans Frontières: RSF Appalled by Orwellian Press Policy in Indian-Held Kashmir, 19.06.2020, https://rsf.org/en/news/rsf-
   appalled-orwellian-press-policy-indian-held-kashmir, abgerufen am 21.07.2020
36
   Wani, Altaf Hussain: The Sopore Killing. Perils of Impunity, in: Kashmir Watch, 11.07.2020, https://kashmirwatch.com/the-sopore-killing-
   perils-of-impunity/, abgerufen am 14.07.2020
37
   Bertelsmann Stiftung: BTI 2020 Country Report India, https://www.bti-
   project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_IND.pdf, abgerufen am 10.07.2020, S. 6
Länderreport Indien                                                                                                                    9

Wirtschafts- und Kaschmir-Politik. Deswegen gab es auch öffentliche Versammlungen und Proteste in Delhi und
auf Universitätsgeländen.

In Indien existiert eine Rechtsstaatlichkeit, die die Exekutive zur Rechenschaft zieht. Auch der Oberste
Gerichtshof Indiens trifft Entscheidungen, die der Agenda der Regierung nicht entsprechen. 38

Gleichwohl gerät das ursprüngliche Konzept von Indien als einem säkularen Staat seit dem Jahr 2019
zunehmend ins Wanken, wozu nicht nur vermehrte Übergriffe von hindunationalistischen Gruppen auf
religiöse Minderheiten im vom Hinduismus geprägten Indien, sondern auch – unabhängig von der geübten
Kritik und den Protesten – das geänderte Staatsangehörigkeitsgesetz beigetragen haben. 39

Das im Dezember 2019 in Kraft getretene neue Staatsangehörigkeitsrecht ermöglicht Hindus, Sikhs,
Buddhisten, Jains, Parsis und Christen aus Afghanistan, Bangladesch und Pakistan, die sich seit spätestens
31.12.2014 in Indien aufhalten, erleichterten Zugang zur indischen Staatsangehörigkeit. Muslime profitieren
nicht von dieser Regelung. Informell begründete die Regierung dies damit, dass Afghanistan, Bangladesch und
Pakistan Länder mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit seien. Dortige Minderheitenreligionen, die in ihren
Heimatländern häufiger verfolgt werden, verdienten daher einen erleichterten Zugang zur indischen
Staatsbürgerschaft. 40

Vorausgegangen war dieser Entwicklung hin zu einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes die
Einführung einer Staatsbürgerschaftsliste im nordöstlichen, an Bangladesch grenzenden Bundesstaat Assam.
Die 33 Millionen Einwohner von Assam mussten mit Dokumenten belegen, dass sie oder ihre Vorfahren vor
dem 24.03.1971 indische Staatsbürger waren, 41 damals als das ehemalige Ostpakistan nach politischer
Abspaltung von Pakistan als Bangladesch neu gegründet wurde. Dies war für viele Einwohner, die selten über
eine Geburtsurkunde oder über Eigentumsurkunden ihrer Häuser verfügen, häufig unmöglich. 42 Nach
Abschluss dieses Verfahrens waren 1,9 Mio. Einwohner von Assam Ende August 2019 staatenlos geworden. 43

Mit dem geänderten Staatsangehörigkeitsgesetz wird es immigrierten Hindus, Sikhs, Buddhisten, Jains, Parsis
und Christen aus Afghanistan, Bangladesch und Pakistan möglich, erleichtert die Staatsbürgerschaft zu
erhalten, während selbst diejenigen Muslime, die vor dem 24.03.1971 in Assam gelebt haben oder in Indien
geboren sind, dies bloß nicht beweisen konnten, keine erleichterte Möglichkeit haben, die Staatsangehörigkeit
zu erhalten und staatenlos bleiben werden. 44

Genauso wird sich die Lage vieler Muslime im Fall der geplanten Einführung eines landesweiten
Staatsbürgerregisters (National Register of Citizens) darstellen. Während die vom Gesetz genannten religiösen
Gruppen nun Beweiserleichterungen für die Erlangung der indischen Staatsangehörigkeit haben, drohen
Muslime vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Bevölkerung keine Dokumente zum Beweis der indischen
Staatsangehörigkeit besitzt, staatenlos zu werden.

Der Historiker Mukul Kesavan sieht die Intention der umgesetzten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetztes
darin, Muslime an der Erlangung der indischen Staatsbürgerschaft zu hindern. Auch hätte Kritikern zufolge das

38
   Leeser, Julian: Democratic India Is A Far Cry From One-Party China, in: The Australian, 14.07.2020,
   https://www.theaustralian.com.au/commentary/democratic-india-is-a-far-cry-from-oneparty-china/news-
   story/b45c753b995eb9dfa1dc74f4c8cbe03d, abgerufen am 14.07.2020
39
   Bertelsmann Stiftung: BTI 2020 Country Report India, https://www.bti-
   project.org/content/en/downloads/reports/country_report_2020_IND.pdf, abgerufen am 10.07.2020, S. 6
40
   Singh, Akanksha: Why India's Citizenship Law Crosses The Line, in: CNN, 31.12.2019, https://edition.cnn.com/2019/12/31/opinions/india-
   citizenship-law-crosses-line-singh/index.html, abgerufen am 14.07.2020
41
   BBC: Citizenship Amendment Bill. India's New 'Anti-Muslim' Law Explained, 11.12.2019, https://www.bbc.com/news/world-asia-india-
   50670393, abgerufen am 14.07.2020
42
   Gettleman, Jeffrey/Kumar, Hari: India Plans Big Detention Camps for Migrants. Muslims Are Afraid., in: The New York Times, 17.08.2019,
   https://www.nytimes.com/2019/08/17/world/asia/india-muslims-narendra-modi.html, abgerufen am 14.07.2020
43
   India Today: What Is NRC. All You Need To Know About National Register of Citizens, 18.12.2019,
   https://www.indiatoday.in/india/story/what-is-nrc-all-you-need-to-know-about-national-register-of-citizens-1629195-2019-12-18,
   abgerufen am 14.07.2020
44
   Findlay, Stephanie: India’s Citizenship Law. What Is It And Why Has It Stirred Such Anger?, in: Financial Times, 23.12.2019,
   https://www.ft.com/content/b96a33c4-247e-11ea-9a4f-963f0ec7e134, abgerufen am 14.07.2020
Länderreport Indien                                                                                                                 10

Gesetz, wenn es tatsächlich zum Schutz von aus religiösen Gründen Verfolgten gedacht ist, auch muslimische
Minderheiten einbeziehen sollen, die in ihren muslimischen Heimatländern verfolgt werden, wie etwa Ahmadis
in Pakistan oder Rohingya in Myanmar. 45

Die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat im Dezember 2019 heftige Proteste in weiten Landesteilen
und Metropolen Indiens ausgelöst. Ab 11.12.2019 eskalierten die Demonstrationen landesweit, vor allem im
Norden, insbesondere in Assam und Westbengalen, und im Osten sowie in den Metropolen, besonders in Neu-
Delhi. 46 Dort veranstalteten Studierende der renommierten Jamia Millia Islamia Universität am 15.12.2020
einen Protestmarsch, der zu Ausschreitungen mit Polizeikräften führte. Schließlich wurde die Universität ohne
richterlichen Beschluss von Polizeikräften gestürmt, auf Personal und Studierende eingeschlagen und
Tränengas eingesetzt. 47

Bei Ausschreitungen in unterschiedlichen Landesteilen zündeten Demonstrierende geparkte Autos an und
blockierten Straßen. Die Polizei ging mit Tränengas und Schlagstöcken vor. Am 15.12.2019 hatten die
Ausschreitungen bereits sechs Todesopfer gefordert. 48

Weiter eskalierten anfangs friedliche Proteste nach Freitagsgebeten in Moscheen am 21.12.2019.
Demonstrierende warfen Steine und zündeten ein Auto vor einer Polizeistation in der Nähe des Delhi-Tors im
Stadtteil Daryaganj an und widersetzten sich Anordnungen sowie dem Vorgehen von Sicherheitskräften. Nach
Polizeiangaben wurden an diesem Tag 40 Personen festgenommen, weil sie Fahrzeuge in Brand setzten oder
Steine auf Polizeikräfte warfen. 49

Am 21.12.2020 kam es auch im Bundesstaat Uttar Pradesh zu Ausschreitungen und Auseinandersetzungen mit
Sicherheitskräften. Das mobile Internet wurde in manchen Regionen abgeschaltet. In den Bundesstaaten Kerala
und Karnataka brachten Menschenmengen mancherorts den Straßen- und Bahnverkehr zum Erliegen. Fünf
Personen kamen an diesem Tag in Uttar Pradesh ums Leben, tags zuvor zwei Personen in Karnataka sowie eine
weitere in Uttar Pradesh. 50

Insgesamt forderten die Proteste mindestens 31 Todesopfer, 70% davon im bevölkerungsreichsten
Bundesstaat Uttar Pradesh und 20% davon in Assam. 51

Aber nicht nur in Indien, sondern auch in indischen Gemeinschaften weltweit, besonders in den USA, löste das
geänderte Staatsangehörigkeitsgesetz Proteste aus. In Chicago gingen US-Amerikaner indischer Abstammung
auf die Straße, um gegen das Gesetz zu protestieren. Am 26.01.2020, dem Tag der indischen Republik,
marschierten Hunderte von Menschen zum indischen Konsulat in Chicago. Der Kundgebung schlossen sich
Organisationen wie der Indian American Muslim Council und der Council of Islamic Organizations sowie weitere
Menschenrechtsaktivisten und Studierendengruppen an. 52

45
   BBC: Citizenship Amendment Bill. India's New 'Anti-Muslim' Law Explained, 11.12.2019, https://www.bbc.com/news/world-asia-india-
   50670393, abgerufen am 14.07.2020
46
   BBC: Citizenship Amendment Act: Unrest Erupts in Delhi, 15.12.2019, https://www.bbc.com/news/world-asia-india-50802653, abgerufen
   am 15.07.2020
47
   Slater, Joanna/Masih, Niha: Protests Erupt Across India Against New Citizenship Law After Police Storm University Campus, in: The
   Washington Post, 16.12.2019, https://www.washingtonpost.com/world/asia_pacific/protests-erupt-across-india-against-new-
   citizenship-law-after-police-storm-university-campus/2019/12/16/9ebbeae6-1ff0-11ea-b034-de7dc2b5199b_story.html, abgerufen am
   14.07.2020
48
   BBC: Citizenship Amendment Act: Unrest Erupts in Delhi, 15.12.2019, https://www.bbc.com/news/world-asia-india-50802653, abgerufen
   am 15.07.2020
49
   Kumar, Ajay/Singh, Mausami: Capital Flare-Up. Anti-CAA Protests Grip Delhi, in: India Today, 21.12.2019,
   https://www.indiatoday.in/india/story/capital-flare-up-anti-caa-protests-grip-delhi-1630253-2019-12-21, abgerufen am 15.07.2020
50
   India Today: Anti-CAA Protests. 8 Die As Violence Grips India; Women, Children Detained in Delhi, 21.12.2019,
   https://www.indiatoday.in/india/story/anti-caa-protests-8-die-as-violence-grips-parts-of-country-women-children-detained-in-delhi-
   1630248-2019-12-21, abgerufen am 15.07.2020
51
   Sen, Sumant/Sirangavelu, Naresh: Data. How Many People Died During Anti-CAA Protests?, in: The Hindu, 06.01.2020,
   https://www.thehindu.com/data/data-how-many-people-died-during-anti-caa-protests/article30494183.ece, abgerufen am 14.07.2020
52
   Mondal, Arnab: Indian Americans In Chicago Come Together Against The New Citizenship Bill In India, in: Medill Reports Chicago,
   29.06.2020, https://news.medill.northwestern.edu/chicago/indian-americans-in-chicago-come-together-against-the-new-citizenship-bill-
   in-india/, abgerufen am 15.07.2020
Länderreport Indien                                                                                                                   11

2. Aktuelle Situation

2.1. Humanitäre Lage im Kurzüberblick
Nach der Aufhebung des Sonderstatus von Jammu und Kaschmir folgte seit August 2019 eine bis Februar 2020
andauernde und in der Geschichte Kaschmirs beispiellose vollständige Ausgangssperre mit einhergehender
Entsendung Zehntausender zusätzlicher indischer Truppen in die Region. Schulen und Universitäten wurden
geschlossen, Touristen zum Verlassen aufgefordert, Telekommunikation- und Internetdienste ab- und regionale
politische Führer unter Hausarrest gestellt. 53

Obwohl die Restriktionen ab Februar 2020 schrittweise gelockert worden sind, Schulen wieder öffneten und
verlangsamtes Internet wieder zugänglich gemacht wurde, haben die ca. 8 Mio. Einwohner Kaschmirs
weiterhin unter den Auswirkungen der Ausgangssperre zu leiden.

Die Schulschließungen haben zu Bildungsdefiziten geführt und den Lernfortschritt von geschätzt 1,5 Mio.
Schülern und Studierenden gehemmt. Tausende von Arbeitsplätzen sind verloren gegangen. Die Industrie und
die Arbeitnehmer konnten sich wirtschaftlich nicht erholen. Auch erschweren regelmäßig angeordnete örtliche
Ausgangsbeschränkungen anhaltend den Zugang zur Gesundheitsversorgung. 54

Seit August 2019 konnten wegen der Abschaltung der Kommunikationsnetze Patienten Ärzte oder
Krankenhäuser einerseits nicht erreichen. 55 Andererseits konnten Krankenhäuser wegen Straßensperrungen,
dem zum Erliegen gekommenen öffentlichen Verkehr sowie Ausgangssperren nicht aufgesucht werden. 56

Besonders betroffen ist die Bevölkerung von psychischen Erkrankungen aufgrund der jahrzehntelangen
Konfliktlage, die sich seit Mitte 2019 mit der Verhängung der Ausgangssperre und der Anfang 2020
ausgebrochenen COVID-19-Pandemie weiter verschärft hat. Bereits für das Jahr 2015 wurde angenommen,
dass etwa die Hälfte der damaligen erwachsenen Bevölkerung unter psychischen Erkrankungen leidet. 57

Jüngeren Schätzungen zufolge leidet die Hälfte der Bevölkerung an Depressionen, ein Viertel unter krankhaften
Angstzuständen und ein Fünftel unter Posttraumatische Belastungsstörungen. 58 Die wenigen zur Verfügung
stehenden Einrichtungen für die Behandlung von psychischen Erkrankungen befinden sich in der Hauptstadt
Srinagar. Die verhängte Ausgangssperre und die anschließende COVID-19-Pandemie haben den Zugang vor
allem für die ländliche Bevölkerung nahezu unmöglich gemacht. 59

Zudem ist das Gesundheitssystem in Kaschmir in Relation zur Bevölkerungszahl unzureichend. Das Arzt-
Patienten-Verhältnis beträgt 1:3.800, im Vergleich zu 1:2.000 im indischen Durchschnitt. Spezialisten und
Fachärzte gibt es nur sehr wenige und häufig bloß in Srinagar. 60

53
   BBC News: Article 370. What Happened With Kashmir And Why It Matters, 06.08.2019, https://www.bbc.com/news/world-asia-india-
   49234708, abgerufen am 10.07.2020
54
   ACAPS Short Note: Jammu and Kashmir 2019 Lockdown. A Humanitarian Perspective, 20.04.2020,
   https://www.acaps.org/sites/acaps/files/products/files/20200420_acaps_short_note_jammu_and_kashmir_lockdown.pdf, abgerufen
   am 17.07.2020
55
   Yadavar, Swagata/Parvaiz, Athar: In J&K Shutdown, PM’s Health Scheme Grinds To Halt, Healthcare Crisis Grows, in: IndiaSpend,
   06.09.2019, https://www.indiaspend.com/in-jk-shutdown-pms-health-scheme-grinds-to-halt-healthcare-crisis-grows/, abgerufen am
   17.07.2020
56
   The BMJ: Kashmir Communications Blackout Is Putting Patients At Risk, Doctors Warn, 19.08.2019,
   https://www.bmj.com/content/366/bmj.l5204.full, abgerufen am 17.07.2020
57
   Médecins Sans Frontières: MSF Scientific Survey. 45% of Kashmiri Population Experiencing Mental Distress, 18.05.2016,
   https://www.msfindia.in/msf-scientific-survey-45-kashmiri-population-experiencing-mental-distress/, abgerufen am 17.05.2020
58
   Housen u.a.: Dua Ti Dawa Ti. Understanding Psychological Distress In The Ten Districts of The Kashmir Valley and Community Mental
   Health Service Needs; in: Conflict and Health 13, 59 (2019), https://doi.org/10.1186/s13031-019-0243-8, abgerufen am 17.07.2020, S. 2
59
   ACAPS Short Note: Jammu and Kashmir 2019 Lockdown. A Humanitarian Perspective, 20.04.2020, S.3
   https://www.acaps.org/sites/acaps/files/products/files/20200420_acaps_short_note_jammu_and_kashmir_lockdown.pdf, abgerufen
   am 17.07.2020
60
   Ebd.
Sie können auch lesen