Leistungen und Service 2018 - Sozialversicherung

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Leistungen und Service 2018 - Sozialversicherung
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Leistungen und
Service 2018
Leistungen und Service 2018 - Sozialversicherung
VORWORT

    Liebe Leserinnen und Leser!

    Die NÖ Gebietskrankenkasse betreut als
    größter Krankenversicherungsträger Nieder­
    österreichs über 1,2 Million Menschen. In der
    vorliegenden Broschüre wollen wir Sie über
    alle Leistungen und Services unserer Kasse
    informieren.
    Sämtliche Angaben beziehen sich auf die
    geltenden Bestimmungen nach dem Stand
    vom 1. Jänner 2018.
    Wenn Sie mehr wissen wollen oder ausführ­
    liche Beratung brauchen, stehen Ihnen in der
    Hauptstelle sowie in den regionalen Service-
    Centern unsere Mitarbeiterinnen und Mitar­
    beiter gerne zur Verfügung.

     Mag. Jan Pazourek           Gerhard Hutter
      Generaldirektor              Obmann

2                                                 3
Leistungen und Service 2018 - Sozialversicherung
INHALT                INHALT

Vorwort.........................................................................3   MUTTERSCHAFT
                                                                                     Mutterschaftsleistungen.......................................60
MITVERSICHERUNG                                                                      Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeld-
    Geschützter Personenkreis.....................................6                  gesetz (KBGG) – für Geburten bis 28.2.2017........63
    Beitragspflichtige Mitversicherung....................... 17                     Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz
                                                                                     (KBGG) und dem Familienzeitbonusgesetz
VORSORGE                                                                             (FamZeitbG) – für Geburten
    Vorsorgeuntersuchung.......................................... 18                ab 1.3.2017............................................................71
    Jugendlichenuntersuchung................................... 19
    Brustkrebs-Früherkennungsprogramm................20                             ZÄHNE
    Therapie Aktiv – Diabetes im Griff........................22                     Zahnbehandlung...................................................78
    Zeckenschutzimpfung...........................................23                 Zahnersatz.............................................................84
    Gesundheitsförderung und Prävention.................23                           Wahlzahnbehandlung im In- oder Ausland...........88
    Rauchfrei Telefon 0800 810 013............................24
                                                                                    KUNDENSERVICE
KRANKHEIT                                                                            1450 – Ihre telefonische
                                                                                     Gesundheitsberatung ...........................................89
    Ärztliche Hilfe........................................................26
                                                                                     MedBusters-App ..................................................91
    Heilmittel................................................................31
                                                                                     Demenz-Service NÖ..............................................93
    Heilbehelfe.............................................................35
                                                                                     Einfach, sicher: Online-Service „Meine SV“.........94
    Hilfsmittel...............................................................36
                                                                                     Ombudsstelle........................................................95
    Krankenhauspflege................................................36
                                                                                     Unterstützungsfonds.............................................95
    Medizinische Hauskrankenpflege.........................37
                                                                                     Case Management – Hilfe zur Selbsthilfe.............96
    Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation.......38
    Krankengeld..........................................................39
                                                                                    ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN
    Rechte und Pflichten im Krankenstand................44
                                                                                     Service-Center im Überblick.................................97
    Wiedereingliederungsgeld.................................... 47
                                                                                     Zahnambulatorien im Überblick..........................100
    Rehabilitationsgeld ...............................................50
                                                                                     Physikoambulatorien im Überblick.....................102
    Kur, Genesung und Kindererholung......................52
                                                                                     Klinikum Peterhof................................................102
    Transportkosten....................................................53
                                                                                     Ombudsstelle......................................................103
    Ärztliche Betreuung im Urlaub..............................57
                                                                                     Rauchfrei Telefon.................................................103
                                                                                     Servicelines.........................................................103

4                                                                                                                                                            5
Leistungen und Service 2018 - Sozialversicherung
MITVERSICHERUNG
                                       IRGENDWOS                    MITVERSICHERUNG

    Geschützter Personenkreis                                    Antragstellung

   Der Kreis der geschützten Personen ist größer als             > Persönlich in jedem Service-Center der NÖGKK
   der Kreis unserer Versicherten. Leistungen aus der            > Per Post
   sozialen Krankenversicherung gebühren nicht nur den
   Versicherten, sondern auch bestimmten Angehöri-               > Per Fax oder per E-Mail
   gen (meist ohne zusätzliche Beitragsleistung).                Das Antragsformular Mitversicherung können Sie in
                                                                 jedem Service-Center der NÖGKK anfordern oder auf
                      Ehegattin/Ehegatte,                        unserer Homepage www.noegkk.at herunterladen.
                   eingetragene/r Partner/in                     Welche Unterlagen für die Mitversicherung von An­
                                                                 gehörigen zusätzlich zum jeweiligen Antrag erforder­
   Bestimmte                                                     lich sind, entnehmen Sie nachfolgender Übersichts­
                                                   Kinder,
 Personen (z. B.                                                 tabelle.
                                                 Stiefkinder
Lebensgefährtin/
                                               und Enkelkinder
Lebensgefährte)
                                                                 Kriterien für die Angehörigeneigenschaft
                      Versicherte/r                              Die folgende Übersichtstabelle informiert Sie über
                                                                 > die Personen, welche als Angehörige gelten,
   Eltern und
                                                Pflegekinder     > die notwendigen Voraussetzungen,
  Geschwister
                                                                 > die Dauer der Mitversicherung sowie
                         Bestimmte                               > die erforderlichen Unterlagen.
                         Angehörige

                                                                                                                          shutterstock.com; © g-stockstudio
   Voraussetzungen für die Angehörigeneigenschaft
   > Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Ausnahme:
     Kinder und Enkelkinder während einer Schul- oder
     Berufsausbildung im Ausland)
   > Keine Krankenversicherung nach dem ASVG oder
     einem an­deren Gesetz
   > Kein Anspruch auf Krankenfürsorge gegenüber einer
     Krankenfürsorgeeinrichtung eines öffentlich-rechtli­
     chen Dienstgebers
   > Keine Erwerbstätigkeit im Ausland, die, würde sie im
     Inland ausgeübt werden, die Versicherungspflicht
     in der Krankenversicherung nach dem ASVG oder
     einem anderen Gesetz begründen würde und keine
     Pension auf Grund einer solchen Erwerbstätigkeit;
     dies gilt entsprechend für eine Beschäftigung bei
     einer internationalen Organisation und den Bezug
     einer Pension auf Grund dieser Beschäftigung

   6                                                                                                                  7
Leistungen und Service 2018 - Sozialversicherung
MITVERSICHERUNG
                                    IRGENDWOS              MITVERSICHERUNG

                  KINDER (ENKELKINDER) BIS ZUR              VOLLENDUNG DES 18. LEBENSJAHRES
      Personenkreis              Voraussetzungen            Dauer (Befristung)          Benötigte Unterlagen
    Kinder               Keine                           Vollendung des 18. Lebens­ > Geburtsurkunde
    Wahlkinder                                           jahres, darüber hinaus     > (Berichtigte) Geburts-
    (Adoptivkinder)                                      siehe unter der Rubrik:      urkunde
                                                         „Kinder nach Vollendung
                                                         des 18. Lebensjahres“

    Stiefkinder          Ständige                        Vollendung des 18. Lebens­   > Antragsformular
                         Hausgemeinschaft mit der/       jahres, darüber hinaus       > Geburtsurkunde
                         dem Versicherten                siehe unter der Rubrik:      > aktuelle Heiratsurkunde
                                                         „Kinder nach Vollendung        des Stiefelternteils
                                                         des 18. Lebensjahres“
                                                         (Die Mitversicherung wird
                                                         für die Dauer von drei
    Enkelkinder                                          Jahren vorgemerkt, da­       > Antragsformular
                                                         nach ist eine neuerliche     > Geburtsurkunde des
                                                         Antragstellung erforder­       Enkelkindes
                                                         lich)                        > Geburtsurkunde des
                                                                                        Elternteiles in gerader
                                                                                        Linie

    Pflegekinder         > Unentgeltliche Verpflegung                                 > Antragsformular
                           durch die Versicherte/den                                  > Geburtsurkunde
                           Versicherten                                               > Begründung, warum An­
                                                                                        spruchsberechtigung bei
                                                                                        den Eltern nicht möglich
                         > Pflegeverhältnis beruht auf                                > Antragsformular
                           einer behördlichen Bewilli­                                > Geburtsurkunde
                           gung                                                       > Amtliche Pflegebewilli­
                                                                                        gung
                         > Kinder, wenn sie mit der/                                  > Antragsformular
                           dem Versicherten bis zum                                   > Urkunde zum Nachweis
                           3. Grad verwandt oder ver­                                   des Verwandtschafts-
                           schwägert sind und von der/                                  oder Verschwägerungs­
                           dem Versicherten gepflegt                                    verhältnisses
                           und erzogen werden
                         > Ständige Hausgemeinschaft
                           mit der/dem Versicherten

8                                                                                                                 9
Leistungen und Service 2018 - Sozialversicherung
MITVERSICHERUNG               MITVERSICHERUNG

             KINDER NACH VOLLENDUNG                                 DES 18. LEBENSJAHRES
               Kinder gelten bis zur Vollendung des   18. Lebensjahres als Angehörige. Unter
              folgenden Voraussetzungen kann der      Krankenversicherungsschutz verlängert werden
                                                                                      Zusätzlich benötigte
                                                                                       Unterlagen für die
     Personenkreis            Voraussetzungen             Dauer (Befristung)          Mitversicherung von
                                                                                    Kindern nach Vollendung
                                                                                      des 18. Lebensjahres
 Wenn sich das Kind in     anerkannte Schul- oder     Max. bis zur Vollendung des > Schulbesuchsbestäti­gung
 einer Schulausbildung     Berufsausbildung, wel­     27. Lebensjahres
 oder Berufsausbildung     che die Arbeitskraft des   (Befristung: 30.11. des Kalen­
 befindet                  Kindes überwiegend         derjahres, in welches das
                           beansprucht                Ende der vorgelegten Schul­
                                                      besuchsbestätigung fällt)
                           > ordentliches Studium     Max. bis zur Vollendung des   > Wenn für das Kind FB* bezo­
                                                                                      gen wird, der Nachweis da­
                             im ersten Studienab­     27. Lebensjahres
                                                                                      rüber
                             schnitt bzw. Bachelor­   (Befristung: 30.11. des
                                                                                    Wird keine FB* bezogen:
                             studium                  Kalenderjahres, in welches    > Fortsetzungsbestätigung als
                           > Studium wird ernst­      das Ende des nachgewie­         ordentlich Studie­rende/r
                             haft und zielstrebig     senen Studienjahres fällt)    > Bestätigung des Studien­
                                                                                      erfolges im vorangegangenen
                             betrieben
                                                                                      Studienjahr („Acht-Stunden-
                                                                                      Bestätigung“ oder mind. 16
                                                                                      ECTS-Punkte) – im ersten Stu­
                                                                                      dienjahr nicht erforderlich

                           > ordentliches Studium     Max. bis zur Vollendung des   > Nachweis über positives Ab­
                                                                                      legen der ersten Diplom­
                             im zweiten Studien­      27. Lebensjahres
                                                                                      prüfung bzw. des ersten Ri­
                             abschnitt bzw.           (Befristung: 30.11. des
                                                                                      gorosums oder Abschluss
                             Master- oder Dokto­      Kalenderjahres, in welches      eines Bachelorstudiums
                             ratsstudium              das Ende des nachgewie­       > Fortsetzungsbestätigung als
                                                      senen Studienjahres fällt)      ordentlich Studierende/r

 Wenn das Kind wegen       Seit Vollendung des        Individuell                   > Aktueller fachärztlicher Be­
 Krankheit oder Gebre­     18. Lebensjahres (bzw.                                     fundbericht
 chen erwerbsunfähig ist   seit Ablauf der Schul-
                           oder Berufsausbildung)
 Wenn das Kind erwerbs-    Seit Vollendung des        Höchstens für 24 Monate       > Nachweis über die Beendigung
                                                                                      der Schul- oder Berufsausbil­
 los ist                   18. Lebensjahres (bzw.
                                                                                      dung
                           seit Ablauf der Schul-                                   > Bestätigung der/des Versi­
                           oder Berufsausbildung)                                     cherten über das Vorliegen von
                                                                                      Erwerbslosigkeit
                                                                                          * FB = Familienbeihilfe
10                                                                                                               11
Leistungen und Service 2018 - Sozialversicherung
MITVERSICHERUNG
                                   IRGENDWOS                   MITVERSICHERUNG

         EHEGATTIN/EHEGATTE ODER EINGETRAGENE            PARTNERIN/EINGETRAGENER PARTNER
      Personenkreis             Voraussetzungen                 Dauer (Befristung)        Benötigte Unterlagen
 Ehegattin/Ehegatte          Nichtzutreffen der Aus­         Unbefristet                 > Antragsformular
                             schlussgründe (siehe                                        > Heiratsurkunde
                             Aufzählung Seite 16)

 Eingetragene Partnerin/                                                                 > Antragsformular
 Eingetragener Partner                                                                   > Partnerschaftsurkunde

         HAUSHALTSFÜHRENDE ANGEHÖRIGE/                       HAUSHALTSFÜHRENDER ANGEHÖRIGER

      Personenkreis             Voraussetzungen                 Dauer (Befristung)        Benötigte Unterlagen
 Eine haushaltsführende      > Seit mindestens zehn          Unbefristet                 > Antragsformular
 Angehörige/ein haus­          Monaten bestehende            (Mitversicherung wird für   > Urkunden zum Nach-
 haltsführender Angehö­        Hausgemeinschaft mit          die Dauer von drei Jahren     weis des Verwandt-
 riger aus dem Kreis der       der/dem Versicherten          vorgemerkt, danach ist        schaftsverhältnisses
 Eltern, Wahl-, Stief- und   > Unentgeltliche Haus­          eine neuerliche Antrag­
 Pflegeeltern, der Kinder,     haltsführung durch            stellung erforderlich)
 Wahl-, Stief- und Pflege­     die Angehörige/den
 kinder, der Enkelkinder       Angehörigen
 oder der Geschwister        > Es lebt keine arbeits­
                               fähige Ehegattin/kein
                               arbeitsfähiger Ehegat­
                               te oder eingetragene
                               Partnerin/eingetra­
                               gener Partner der/des
                               Versicherten im ge­
                               meinsamen Haushalt
                             > Nichtzutreffen der Aus­
                               schlussgründe (siehe
                               Aufzählung Seite 16)
                             > Die Angehörigeneigen­
                               schaft bleibt auch
                               dann gewahrt, wenn
                               die als Anghörige
                               geltende Person nicht
                               mehr in der Lage ist,
                               den Haushalt zu führen

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Leistungen und Service 2018 - Sozialversicherung
MITVERSICHERUNG                     MITVERSICHERUNG

                      LEBENSGEFÄHRTIN/                                           LEBENSGEFÄHRTE
     Personenkreis                    Voraussetzungen                   Dauer (Befristung)          Benötigte Unterlagen
 Eine mit der/dem                > Seit mindestens zehn Mo­          Unbefristet                   > Antragsformular
 Versicherten nicht ver­           naten bestehende Haus­            (Mitversicherung wird für
 wandte, haushaltsführen­          gemeinschaft mit der/dem          die Dauer von drei Jahren
 de Person                         Versicherten                      vorgemerkt, danach ist eine
                                 > Unentgeltliche Haushalts­         neuerliche Antragstellung
                                   führung durch die Angehöri­       erforderlich)
                                   ge/den Angehörigen
                                 > Es lebt keine arbeitsfähige
                                   Ehegattin/kein ­arbeitsfähig­er
                                   Ehegatte oder eingetragene
                                   Partnerin/eingetragener
                                   Partner im gemeinsamen
                                   Haushalt
                                 > Die Angehörigeneigenschaft
                                   bleibt auch dann gewahrt,
                                   wenn die als Angehörige
                                   geltende Person nicht mehr
                                   in der Lage ist, den Haushalt
                                   zu führen
                                 > Nichtzutreffen der Aus­
                                   schlussgründe (siehe
                                   Aufzählung Seite 16)

                 PFLEGENDE ANGEHÖRIGE/                                     PFLEGENDER ANGEHÖRIGER
     Personenkreis                    Voraussetzungen                   Dauer (Befristung)          Benötigte Unterlagen
>> Ehegattin/Ehegatte            >> Die/der pflegende Angehörige     Unbefristet                   >> Antragsformular
>> Personen, die mit der            pflegt die Versicherte/den       (Mitversicherung wird für     >> Urkunden zum lücken­
   pflegebedürftigen Person         Versicherten mit Anspruch        die Dauer von drei Jahren        losen Nachweis der
   in gerader Linie oder bis        auf Pflegegeld zumindest in      vorgemerkt, danach ist eine      Verwandtschaft (z. B.
   zum vierten Grad der             Höhe der Stufe 3 nach dem        neuerliche Antragstellung        Geburtsurkunden, Hei­
   Seitenlinie verwandt oder        Bundespflegegeldgesetz oder      erforderlich)                    ratsurkunden, Eintra­
   verschwägert sind                nach den Bestimmungen der                                         gungsurkunden)
>> Wahl-, Stief-, Pflegekinder
                                    Landespflegegeldgesetze                                        >> Nachweis des Bezuges
>> Wahl-, Stief-, Pflegeeltern
                                 >> Die Pflege erfolgt nicht er­                                      von Pflegegeld, das der/
>> Eine mit der/dem Versi­
   cherten nicht verwandte          werbsmäßig in häuslicher                                          dem Versicherten ge­
   Person, die seit min­            Umgebung                                                          bührt
   destens zehn Monaten          >> Die Pflege beansprucht ganz                                    >> Soll die Pflege durch eine
   mit ihr/ihm in Hausge­           überwiegend die Arbeitskraft                                      nicht verwandte Haus­
   meinschaft lebt und              der/des Angehörigen                                               haltsführerin/einen nicht
   ihr/ihm seit dieser Zeit      >> Nichtzutreffen der Aus­                                           verwandten Haushalts­
   unentgeltlich den Haus­          schlussgründe (siehe Aufzäh­                                      führer erfolgen, müssen
   halt führt, wenn ein/e im        lung Seite 16)                                                    zuerst die Anspruchs­
   gemeinsamen Haushalt                                                                               voraussetzungen als
   lebende/r arbeitsfähige/r                                                                          Lebensgefährte/Lebens­
   Ehegattin/Ehegatte oder                                                                            gefährtin erfüllt sein
   eingetragene/r Partner/in
   nicht vorhanden ist

14                                                                                                                             15
Leistungen und Service 2018 - Sozialversicherung
MITVERSICHERUNG                  MITVERSICHERUNG

Ausschlussgründe von der Angehörigen­eigenschaft          Beitragspflichtige Mitversicherung
Ehegattinnen und Ehegatten, eingetragene Partne­
rinnen und Partner, haushaltsführende Angehörige,         Für kinderlose Ehegattinnen und Ehegatten, eingetra­
andere Verwandte, Lebensgefährtinnen und Lebens­          gene Partnerinnen und Partner, Lebensgefährtinnen
gefährten oder pflegende Angehörige gelten nur dann       und Lebensgefährten sowie haushaltsführende Er­
als Angehörige, wenn sie nicht zu folgendem Perso­        wachsene ist ein Zusatzbeitrag für die Dauer der An­
nenkreis zählen:                                          spruchsberechtigung zu bezahlen.

> Personen, die dem Kreis der freiberuflich selbständig   Zusatzbeitrag
  Erwerbstätigen (u. a. Ärztinnen/Ärzte, Rechtsanwäl­     Der Zusatzbeitrag wird den Versicherten vom Kran­
  tinnen/Rechtsanwälte, Patentanwältinnen/Patent­         kenversicherungsträger vorgeschrieben und von
  anwälte, Notarinnen/Notare, selbständige Apothe­        diesem eingehoben. Die Versicherten und nicht die
  kerinnen/Apotheker, Wirtschafts­treuhänderinnen/        Angehörigen haben diesen einzuzahlen. Der Zusatz­
  Wirtschafts­treuhänder) angehören                       beitrag beträgt 3,4 % der Beitragsgrundlage (Pensi­
                                                          on, sonstiges Einkommen).
> Alle diese Personen auch dann, wenn sie eine Pensi­
  on nach dem Bundesgesetz über die Sozialversiche­       > Bei Versicherten auf Grund einer Beschäftigung
  rung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger oder        wird als Beitragsgrundlage das sozialversicherungs­
  nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz           pflichtige Erwerbseinkommen (inklusive Sonderzah­
  oder nach dem Notarversicherungsgesetz beziehen           lungen) herangezogen. Somit wird bei unselbständig
                                                            ­Erwerbstätigen auf die letzten im Hauptverband
> Grenzgängerinnen und Grenzgänger, das sind                 gespeicherten Beitragsgrundlagen zurückgegriffen.
  Personen, die im Ausland eine Erwerbstätigkeit aus­        Dies sind die Beitragsgrundlagen des zweitvorange­
  üben, die, würde sie im Inland ausgeübt werden, die        gangenen Kalenderjahres.
  Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Kranken­        Für 2018 wird also das sozialversicherungspflichtige
  versicherung begründen würde                               Erwerbseinkommen des Jahres 2016 herangezogen.
                                                             Sind derartige Grundlagen nicht vorhanden, wird ein
> Personen, die bei einer internationalen Organisation       aktuelleres Erwerbseinkommen berücksichtigt.
  eine Erwerbstätigkeit ausüben oder die eine Pension
  aus diesem Grund beziehen                               > Bei krankenversicherten Pensionistinnen und
                                                            Pensionisten ist die Beitragsgrundlage der aktuelle
> Bei Selbstversicherten in der Krankenversicherung         monatliche Pensions­bezug zuzüglich der Sonder­
  ist der Kreis der anspruchsberechtigten Angehörigen       zahlungen.
  satzungsmäßig auf Ehegattinnen und Ehegatten,           > Bei Selbstversicherten in der Krankenversicherung
  eingetragene Partnerinnen und Partner, Kinder und         gilt die hierfür herangezogene Beitragsgrundlage als
  Enkelkinder beschränkt                                    Berechnungsgrundlage.
                                                          > Im Falle einer Mehrfachversicherung ist der Zusatz­
                                                            beitrag aus jedem einzelnen Beschäftigungsverhält­
                                                            nis zu zahlen.
                                                          Der Zusatzbeitrag für Angehörige bleibt nicht dem
                                                          Krankenversicherungsträger, sondern fließt über

                                                                                                                    www.bilderbox.com
                                                          den Weg der Krankenanstaltenfinanzierung in das
                                                          Bundes­budget.

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VORSORGE                                             VORSORGE

Ausnahmen                                                                               Jugendlichenuntersuchung
Kein Zusatzbeitrag ist zu entrichten, wenn die/der mit­
versicherte Angehörige                                                                  Die NÖGKK lädt einmal pro Jahr berufstätige Jugend­
                                                                                        liche zwischen 15 und 18 Jahren zur Jugendlichen­
> sich aktuell der Kindererziehung widmet oder                                          untersuchung ein. Diese Untersuchungen finden in
> sich in der Vergangenheit mindestens vier Jahre der                                   den niederösterreichischen Berufsschulen statt. Wer
  Kindererziehung gewidmet hat oder                                                     keine Berufsschule besucht, wird in das dem Wohnort
                                                                                        nächstgelegene Service-Center zur Untersuchung
> Pflegegeld zumindest in der Höhe der Pflegestufe
                                                                                        eingeladen.
  drei erhält oder
> die Versicherte/den Versicherten oder eine/n nahe/n                                   Diese Untersuchung hilft,
  Angehörige/n pflegt, die/der Pflegegeld zumindest in                                  > Gesundheit zu erhalten und Krankheit frühzeitig zu
  der Höhe der Pflegestufe drei erhält.                                                   erkennen,
                                                                                        > Themen wie Ernährung, Bewegung, Rauchen etc.
                                                                                          anzusprechen und über Präventionsangebote zu
Vorsorgeuntersuchung                                                                      informieren sowie
Die Vorsorgeunter­                                                                      > bei verschiedenen Problemen (z. B. Familie, Ar­
suchung können alle                                       shutterstock.com; © bluebay     beitsplatz, Alkohol, Drogen) einen ersten Schritt zu
Personen ab 18 Jah­                                                                       setzen.
ren kostenlos in An­
spruch nehmen, die                                                                      Was wird untersucht?
                                                                                                                                                                                             Das Rauch
                                                                                                                                                                                                      frei
                                                                                                                                                                                         0800 810Telefon          Jung un
                                                                                                                                                                                                   013            Komm zur     d g‘sund
                                                                                                                                                                                                                                             – sei da
ihren Wohnsitz in Ös­
                                                                                                                   Wichtige Adre                                                          Mo    ntag bis                   Jugendlich
                                                                                                                                        ssen
                                                                                                                                                                                             10:00 bis Freitag,
                                                                                                                                                                                                                                     enuntersu           bei
                                                                                        Im ersten Jahr findet die Basisuntersu­
                                                                                                                                                                                                                                               chung der
                                                                                                                  Jugendlic
                                                                                                                            henunters
                                                                                                                                                                                                      18:00 Uhr                                          NÖGKK!
                                                                                                                 Tel.: 0508           uchung
                                                                                                                            99-6127

terreich haben – also
                                                                                                                 e-mail: juge

                                                                                        chung statt. Diese besteht aus einer aus­
                                                                                                                              nd@noeg
                                                                                                                                      kk.at

                                                                                                                                                                                                                                                                atgkk.
                                                                                                                Mehr Infor
                                                                                                                           mation zum
                                                                                                               Jugendlic                Thema

auch jene, die nicht

                                                                                                                                                                                                                                                          www.noe
                                                                                                                          henunters
                                                                                                               www.noe               uchung fi
                                                                                                                                               ndet ihr

                                                                                        führlichen Anamneseerhebung inklusive
                                                                                                                         gkk.at/ju                      auf
                                                                                                                                   gendliche
                                                                                                                                              nuntersu
                                                                                                              Ernährun
                                                                                                                                                       chung       Jung und
                                                                                                                       gs- und
                                                                                                             Irene Feic          Diätberatu                        rauchfrei

krankenversichert
                                                                                                                                             ng
                                                                                                                        htinger, MSc
                                                                                                            e-mail: irene                                                    –   check it
                                                                                                                                                                                               out
                                                                                        Erhebung des Nikotin- und Alkoholkon­
                                                                                                                          .feichting
                                                                                                                                     er@noegk
                                                                                                                                                k.at               Du mö cht
                                                                                                           Fachstelle                                             werden? est rauchf rei
                                                                                                                       für Such                                             –
                                                                                                                                 tpräventio                       dabei! Exp Wir helfen dir

sind.
                                                                                                           e-mail: info@                    n NÖ
                                                                                                                         suchtprae
                                                                                                                                     vention-n                   Rauche      ert innen

                                                                                        sums, der körperlichen Bewegung und
                                                                                                           www.suc                                                                      in der
                                                                                                                     htpraeven
                                                                                                                                tion-noe.
                                                                                                                                               oe.at                      ntwöhn
                                                                                                                                          at                     ten und           ung ber
                                                                                                                                                                          begleit           a-
                                                                                                           Antworten                                            deinem            en dich
                                                                                                                      auf Frag
                                                                                                                               en zum Them                                Weg in           auf
                                                                                                          Rauchen,                                              freiheit.          die Rau
                                                                                                                     Ernährun              a Alkohol,                                      ch-

                                                                                        eines Fragebogens zum psychischen
                                                                                                         findet ihr           g, Bewegun
                                                                                                                    auf www              g, Drogen
                                                                                                                            .feel-ok.a
                                                                                                                                       t
                                                                                                                                                   uvm.         See more
                                                                                                                                                                           at:
Bei der Vorsorgeuntersuchung wird eine umfassende
                                                                                                                                                               ww w.r
                                                                                                                                                                      auchfre
                                                                                                                                                               ww w.r          iapp.at
                                                                                                                                                                      auchfre

                                                                                        Wohlbefinden. Danach erfolgt eine kör­
                                                                                                                                                               ww w.fa        i.at
                                                                                                       Medieninh                                                       ceb ook
                                                                                                                   aber: Nö.                                                   .com/Ra

Risiko-Prognose für Herz-Kreislauf-Erkrankung­en er­
                                                                                                       Für den
                                                                                                                Inhalt veran Gebietskrankenka                                            uchfrei
                                                                                                      3100 St.
                                                                                                               Pölten, Krem twort lich: Leistu
                                                                                                                                                sse                                                Telefon
                                                                                                      Tel.: 05089            ser Lands         ngsökonom
                                                                                                                  9-6102,              traße 3           ie
                                                                                                      Bildnachw           Fax:
                                                                                                                 eis: shutte 050899-6180

                                                                                        perliche Untersuchung. Zusätzlich bera­
                                                                                                                            rstock.com

stellt. Davon ausgehend kann die Ärztin bzw. der Arzt
konkrete Vorschläge machen, ob und wie der                                              ten die Ärztinnen und Ärzte der NÖGKK
Lebensstil verändert werden muss, um das Risiko für                                     über Ernährung, Bewegung, Rauchen,
Schlagan­fälle, Herzinfarkte oder andere schwere                                        Alkohol, Drogen, sexuell übertragbare
Erkrankungen zu verringern.                                                             Erkrankungen etc.
                                                                                        Außerdem werden auch die Belas­tungen am Arbeits­
                                                                                        platz sowie gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingun­
Die wichtigsten Bereiche der Vorsorgeuntersuchung                                       gen erhoben. Bei der Jugendlichenuntersuchung wird
> Schwerpunkt Herz-Kreislauf-Erkrankungen und                                           besonders auf die jeweilige berufliche Tätigkeit Rück­
  Stoffwechselerkrankungen                                                              sicht genommen.
> Erweiterte Darmkrebsvorsorge für Menschen über 50:                                    In den folgenden Jahren werden die Ergebnisse der Ba­
  Koloskopie (Darmspiegelung)                                                           sisuntersuchung kontrolliert. Sowohl die Untersuchung
> Einbeziehung von Parodontalerkrankungen                                               als auch die Beratung unterliegen natürlich der ärzt­
                                                                                        lichen Schweigepflicht.
> Bei Menschen ab 65: Hör- und Sehleistung
                                                                                        Internet: www.noegkk.at/jugendlichenuntersuchung

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VORSORGE                                             VORSORGE

Brustkrebs-Früherkennungsprogramm
Das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungs­                                         Was tun, wenn Beschwerden auftreten?
programm „früh erkennen“ wurde mit 1. Jänner 2014                                      Bei einer Brustkrebserkrankung oder wenn Beschwer­
gestartet. Das Mammografie-Screening gilt derzeit als                                  den auftreten, im Verdachtsfall oder wenn ein familiär
verlässlichste Methode zur Früherkennung von Brust­                                    erhöhtes Risiko besteht, ist eine Zuweisung zur dia­
krebs. Die Mammografie als Früherkennungsuntersu­                                      gnostischen Mammografie – unabhängig vom Alter –
chung richtet sich grundsätzlich an gesunde Frauen                                     durch eine Ärztin oder einen Arzt jederzeit möglich.
ohne Anzeichen einer Erkrankung.
Bei Frauen zwischen 45 und 69 Jahren ist die e-card
für die Mammografie alle zwei Jahre automatisch frei­                                  Programm setzt neue Qualitätsstandards
geschaltet. Frauen zwischen 40 und 44 sowie ab                                         Das Programm brachte neue bundesweite Qualitäts­
70 Jahren können sich bei der kostenlosen Serviceline                                  standards: Alle am Programm teilnehmenden Radio­
0800 500 181 oder auf www.frueh-erkennen.at zum                                        loginnen und Radiologen mussten strahlungsarme di­
Programm anmelden. Nach der Terminvereinbarung                                         gitale Geräte anschaffen und ein Zertifikat erwerben.
bei einer Radiologin oder einem Radiologen können                                      Jede Mammografie wird außerdem von einer/einem
Frauen nur mit ihrer e-card zur Untersuchung gehen;                                    zweiten Radiologin/Radiologen ein weiteres Mal be­
eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig. Die                                    gutachtet. Das Vier-Augen-Prinzip soll helfen, Fehldia­
Liste der Mammografie-Standorte sind auf                                               gnosen möglichst auszuschalten.
www.frueh-erkennen.at zu finden.
                                                                                       Expertinnen und Experten sind davon überzeugt,
Zwei Jahre nach der Mammografie wird die e-card im                                     dass Früherkennungsprogramme Leben retten, wenn
Normalfall automatisch wieder freigeschaltet. Zusätz­                                  sie systematisch und nach verbindlichen Standards
lich erhalten Frauen ein Erinnerungsschreiben. Wird                                    durchgeführt werden.
einer Frau aus medizinischen Gründen ein kürzerer
Zeitraum empfohlen, erfolgt die Einladung selbstver­
ständlich früher.
                                                        shutterstock.com; © OtnaYdur

20                                                                                                                                          21
VORSORGE              VORSORGE

Therapie Aktiv – Diabetes im Griff                        Zeckenschutzimpfung
Das Gesundheitsprogramm „Therapie Aktiv – Diabetes        Die NÖGKK leistet zu der Impfung gegen Frühsom­
im Griff“ sichert die optimale ärztliche Behandlung und   mermeningoencephalitis (Zeckenschutzimpfung)
Betreuung aller Betroffenen mit der Diagnose Typ-2-Di­    einen Kostenzuschuss von 4,00 €. Bei Ausgabe des
abetes. In Niederösterreich leiden 78 000 Menschen        Impfstoffs in der Apotheke werden die 4,00 € automa­
daran.                                                    tisch abgezogen.
„Therapie-Aktiv“-Ärztinnen und Ärzte sorgen dafür,
dass neben regelmäßigen Augenkontrollen, Fußun­            Bitte in allen Angelegenheiten der Sozialversiche­
tersuchungen und Bestimmungen des Blutzucker­              rung stets die Versicherungsnummer verwenden!
langzeitwerts HbA1c auch ein jährliches ausführliches
individuelles Gespräch mit den Patientinnen und Pati­
enten geführt wird. Unnötige Doppeluntersuchungen
werden durch das strukturierte Programm vermieden.        Gesundheitsförderung und Prävention
Gleichzeitig erhalten die zuckerkranken Menschen eine
detaillierte Diabetesschulung sowie umfangreiches         Die NÖGKK hat sich zum Ziel ge­                            Gesundheits
                                                                                                                     Prävention
                                                                                                                                 förderung un
                                                                                                                                2018
                                                                                                                                              d

Info-Material, ein Handbuch und eine DVD. „Therapie       setzt, das Gesundheitsbewusstsein
Aktiv“ schließt auch ein Bewegungsprogramm mit ein.       und den Gesundheitszustand der
Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.               niederösterreichischen Bevölkerung
Durch die Vereinbarung von Zielen gemeinsam mit           zu verbessern und hat unter dem
ihren Ärztinnen und Ärzten werden die Diabetikerinnen     Motto „Wir vorsorgen Sie!“ ein
und Diabetiker motiviert, „aktiv“ an ihrer Therapie       umfassendes Programm zu Ge­                                                  Vera

                                                          sundheitsförderung und Prävention
                                                                                                                                           nsta
                                                                                                                                        Prog ltungen
                                                                                                                                       und ramme ,

mitzuhelfen. Die Patientinnen und Patienten beein­
                                                                                                                                            Proje
                                                                                                                                                 kte

flussen so den Behandlungserfolg und helfen mit,          konzipiert.
schwerwiegende Folgeerkrankungen des Diabetes
                                                          Das Programmheft „Gesundheits-
                                                                                               gp_2018_THIS-1.indd

wie Fußamputationen, Erblindungen, Herzinfarkte und
                                                                                                                     1

                                                                                                                                         11.12.2017
                                                                                                                                                      10:16:03

Schlaganfälle zu vermeiden.                               förderung und Prävention“ mit allen Terminen und
                                                          Veranstaltungsorten erhalten Sie in allen Service-
Die Erfolge des Programms bewies 2015 eine Stu­
                                                          Centern der NÖGKK oder unter gsund@noegkk.at.
die der Medizinischen Universität Graz: So waren im
Programm betreute Diabetikerinnen und Diabetiker           Kontakt:
durchschnittlich 2,3 Tage weniger im Spital als Zucker­    Gesundheitsförderung und Prävention
kranke, die nicht an „Therapie Aktiv“ teilnahmen. Nach
                                                           Necla Onat, 050899-6202
vier Jahren Programmteilnahme war auch ein Unter­
schied bei der Sterblichkeit festzustellen: Während        E-Mail: gsund@noegkk.at
in der Gruppe der „Therapie Aktiv“-Patientinnen und
Patienten 3,2 Prozent der Patientinnen und Patienten      Ein Tipp: Mit dem Newsletter Gesundheitsförde­
verstarben, waren es in der Kontrollgruppe, deren         rung und Prävention werden Sie kostenlos über alle
Mitglieder nicht im Programm eingeschrieben waren,        Angebote der NÖGKK in diesem Bereich informiert.
4,9 Prozent.                                              Zusätzlich enthält der Newsletter Tipps für Ihre Ge­
Alle Infos und die Liste der teilnehmenden Ärztinnen      sundheit.
und Ärzte in Niederösterreich finden Sie auf              Das Online-Anmeldeformular finden Sie unter
www.therapie-aktiv.at.                                    www.noegkk.at in der Rubrik „Vorsorge“ unter
Hotline für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen    „Gesundheitsförderung und Prävention“.
und Ärzte: 050 899-3107

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VORSORGE             VORSORGE

Rauchfrei Telefon 0800 810 013                          Homepage des Rauchfrei Telefons
                                                        Auf www.rauchfrei.at finden Sie weiterführende Infor­
Sie wünschen sich ein Leben ohne Zigarette? Hat         mationen über
Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt geraten, das Rauchen
aufzugeben? Dann holen Sie sich rasche und profes­      > den Beratungsablauf am Telefon,
sionelle Hilfe beim Rauchfrei Telefon der NÖGKK. Mit    > Fakten zu Tabak und Nikotin,
Unterstützung gelingt es leichter!
                                                        > Tipps und Tricks zum Aufhören.
Erfahrene Gesundheitspsychologinnen beraten Sie
kostenfrei unter der Nummer 0800 810 013. Gerne         Im Bereich „Jung und rauchfrei“ sind Unterlagen für
rufen die Expertinnen Sie auch zurück.                  Jugendliche aufbereitet. Unter „Blog und Community“
                                                        nehmen die Expertinnen regelmäßig zu aktuellen The­
                                                        men Stellung und greifen interessante Schwerpunkte
Das Angebot des Rauchfrei Telefons:                     auf.
> Information und Beratung rund um das Thema
  Rauchen
> Unterstützung beim Start in Ihr rauchfreies Leben     Rauchfrei App
> Begleitung nach dem Rauchstopp, um Rückfällen         Die Rauchfrei App
  vorzubeugen
                                                        > unterstützt Sie, Ihr Rauchverhal­
> Vermittlung von Entwöhnungsangeboten in ganz            ten zu verändern
  Österreich
                                                        > hilft Ihnen, den Rauchstopp vor­
                                                          zubereiten und umzusetzen
 Kontakt:
 Telefon: 0800 810 013                                  > begleitet Sie im Alltag, um rauch­
 Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr               frei zu bleiben
 E-Mail: info@rauchfrei.at                              > bietet konkrete Hilfestellungen
 www.rauchfrei.at                                         wie z. B. Rauchprotokoll und
 www.facebook.com/RauchfreiTelefon                        Motivwaage
 www.rauchfreiapp.at
                                                        > gibt praktische Tipps für Alternativen zum Rauchen
                                                        > zählt Ihre rauchfreien Tage und Ihre Geldersparnis
Das Rauchfrei Telefon ist eine Initiative der Sozial­
versicherungsträger, der Bundesländer und des           > sendet Ihnen persönliche Nachrichten
Gesundheits­ministeriums, betrieben von der NÖGKK.      > kann mit sozialen Netzwerken verknüpft werden
                                                                    Kostenfrei verfügbar für Android- und
                                                                    iOS-User/innen!
                                                                    Laden Sie die Rauchfrei App kostenlos
                                                                    auf Ihr Handy und atmen Sie durch!

                                                        www.rauchfreiapp.at

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KRANKHEIT                                               KRANKHEIT

Ärztliche Hilfe
Im Erkrankungsfall besteht grundsätzlich                                                    e-card
FREIE ARZTWAHL                                                                              Die e-card ist der Schlüssel für Leistungen
                                                                                            aus der gesetzlichen Sozialversicherung.
 > Vertragsärztinnen/         > Wahlärztinnen/Wahl-                                         Sie ist daher bei jeder Inanspruchnah­
   Vertragsärzte                ärzte sind Ärztinnen/                                       me einer Vertragspartnerin/eines
 > Gruppenpraxen                Ärzte, die keinen Kas­                                      Vertragspartners vorzulegen. Auf
 > Vertragseinrichtungen        senvertrag haben.                                           der Vorderseite der e-card sind
   (z. B. Spitalsambulan­                                                                   Name, Titel und Sozialversi-
                              Die Patientin/der Patient
   zen)                                                                                     cherungsnummer des Kartenin­
                              zahlt der Ärztin/dem
 > Ärztinnen/Ärzte in eige­                                                                 habers sowie die Kartenfolgenum-
                              Arzt das Honorar vorerst
   nen Einrichtungen der                                                                    mer aufgedruckt. Alle am Kartenkörper
                              selbst.
   Gebietskrankenkassen                                                                     aufgedruckten Daten sowie das Geschlecht und das
   (z. B. Ambulatorien)                                                                     Geburtsdatum sind zusätzlich am Chip gespeichert.

 Kostenlose Behandlung        Nach Vorlage der saldier­                                     Informationen über den Versicherungsstatus – das
 bei Vorlage der e-card       ten Honorarnote ersetzt                                       heißt, ob und bei welchem Krankenversicherungsträ­
 und eventuell eines          die Kasse 80 % jenes                                          ger eine Patientin/ein Patient versichert ist – oder eine
 Überweisungs­scheines        Betrages, der bei Inan­                                       eventuelle Rezeptgebührenbefreiung werden durch
                              spruchnahme einer                                             die Anspruchsprüfung beim Einlesen der e-card über­
                              Vertragsärztin/eines                                          prüft. Diese Daten sind nicht auf der Karte selbst,
                              Vertragsarztes für die                                        sondern in der Betriebszentrale des e-card-Systems
                              gleichen Leistungen auf­                                      gespeichert. Auf der e-card befinden sich auch keine
                              gewendet worden wäre.                                         Angaben über den Gesundheitszustand der Patientin/
                              Die Kostenerstattung                                          des Patienten. Daher können Überweisungen bzw.
                              kann länger dauern, da                                        Zuweisungen nicht alleine mit der e-card erfolgen, da
                              die Vertragspartnerab­                                        damit meist medizinische Angaben (Diagnosen, Un­
                              rechnungen quartalswei­                                       tersuchungen, Behandlungen) verbunden sind.
                              se erfolgen, und diese
                                                                                            Da bei einer Arztkonsultation die e-card jedenfalls
                              bei der Berechnung der
                                                                                            vorzuweisen ist, ist es wichtig, die e-card wie einen
                              Rückerstattung herange­
                                                                                            Ausweis immer bei sich zu tragen.
                              zogen werden.
                                                                                            Für die e-card ist vom Gesetzgeber ein Service-Ent­
                                                                                            gelt, welches jedes Jahr valorisiert wird, vorgesehen.
                                                                                            Das Service-Entgelt hebt der/die Dienstgeber/in, das
                                                                                            Arbeitsmarktservice bzw. der Krankenversicherungs­
                                                                                            träger (z. B. für Krankengeld-, Wochengeld- und
                                                         shutterstock.com; © PureSolution

                                                                                            Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen) mit Stichtag
                                                                                            15. November für das Folgejahr ein.
                                                                                            Für 2018 beträgt das Service-Entgelt 11,35 €.
                                                                                            (2019: 11,70 €)

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KRANKHEIT                                             KRANKHEIT

Vom Service-

                                                         shutterstock.com; © Andrei_R
Entgelt befreit                                                                         Inanspruchnahme physikalischer, logopädischer und
sind u. a. als An­                                                                      ergotherapeutischer Behandlungen
gehörige geltende
(mitversicherte)
                                                                                        Jeder Verordnungs­

                                                                                                                                                     istockphoto.com; © Willie B. Thomas
Ehegattinnen/Ehe­
gatten, eingetra­                                                                       schein für physika­
gene Partnerinnen/                                                                      lische, logopädische
Partner oder Le­                                                                        oder ergotherapeu­
bensgefährtinnen/                                                                       tische Therapien
Lebensgefährten und Kinder, Bezieher/innen einer                                        – mit Ausnahme
Pension, Zivil- und Präsenzdienstleistende sowie Per­                                   bei Behandlungen
sonen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.                                           in physikalischen
                                                                                        Vertragsinstituten in
Es besteht die Möglichkeit, die e-card mit der Zusatz­                                  Niederösterreich – muss vor Behandlungsbeginn von
funktion „Bürgerkarte“ ausstatten zu lassen. Nähere                                     der NÖGKK bewilligt werden.
Infos erhalten Sie in jedem NÖGKK-Service-Center
sowie im Internet unter www.noegkk.at im Channel                                        Welche Therapiekombinationen für Sie optimal sind,
Versicherungsschutz und Versichertenservice/e-card/                                     entscheidet Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder
Bürgerkarte.                                                                            Arzt.

Der ärztlichen Hilfe sind folgende Leistungen                                           Bewilligte Therapien sind kostenlos, wenn die Be­
gleichgestellt:                                                                         handlungen bei einem Vertragspartner, in einem Ver­
                                                                                        tragsinstitut oder direkt in den Physikoambulatorien
> Eine auf Grund ärztlicher Verschreibung erforder­
                                                                                        der NÖGKK durchgeführt werden.
  liche physiotherapeutische, logopädisch-phoniat­
  risch-audiologische oder ergotherapeutische Be­                                       Für bewilligte Therapien bei Physiotherapeutinnen/
  handlung sowie eine Leistung einer Heilmasseurin/                                     Physiotherapeuten, Heilmasseurinnen/Heilmasseuren
  eines Heilmasseurs                                                                    oder in Wahlinstituten erhalten Sie von der NÖGKK
                                                                                        einen Zuschuss laut der Satzung.
> Eine auf Grund ärztlicher Verschreibung oder
  psycho­therapeutischer Zuweisung erforderliche di­                                    Für bewilligte Therapien bei Wahltherapeutinnen/
  agnostische Leistung einer klinischen Psychologin/                                    Wahltherapeuten für Logopädie und Ergotherapie
  eines klinischen Psychologen. Die Inanspruchnah­                                      erhalten Sie von der NÖGKK einen tarifmäßigen
  me der Vertragspsychologinnen/Vertragspsycholo­                                       Kosten­rückersatz (= 80 % des derzeit gültigen Kas­
  gen kann nur über Zuweisung erfolgen.                                                 sentarifes).
> Eine psychotherapeutische Behandlung, wenn vor                                        Voraussetzungen für die Gewährung eines
  der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung                                       Kostenzuschusses
  stattgefunden hat                                                                     1. Vorlage der Honorarnote
Diese Leistungen können von der NÖGKK nur dann                                          2. Vorlage des bewilligten Verordnungsscheines
übernommen werden, wenn die Behandlungen durch                                          3. Vorlage der Zahlungsbestätigung/des Erlagscheines
Personen erfolgen, die zur selbständigen Ausübung
                                                                                        4. Bekanntgabe der Bankverbindung inklusive
dieser Therapien berechtigt sind.
                                                                                           IBAN/BIC
                                                                                        Detaillierte Auskünfte erhalten Sie in jedem Service-
                                                                                        Center der NÖGKK oder unter www.noegkk.at.

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KRANKHEIT                                             KRANKHEIT

Inanspruchnahme psychotherapeutischer                                                   Die Kasse gewährt darüber hinaus Kostenzuschüsse
Behandlung                                                                              bei Inanspruchnahme einer berechtigten freiberuf­
                                                                                        lichen Psychotherapeutin bzw. eines berechtigten frei­
Durch den Ab­

                                                      shutterstock.com, © Lightspring
                                                                                        beruflichen Psychotherapeuten gegen Vorlage einer
schluss zweier
                                                                                        saldierten Honorarnote in Höhe von
„Vereinsverträge“
bietet die NÖGKK
ihren Versicher­                                                                         21,80 € für eine Einzelbehandlung (Sitzung)
ten (Angehörigen)                                                                        zu 60 Minuten bzw.
unter bestimmten                                                                         7,27 € für eine Gruppenbehandlung (Sitzung)
Voraussetzungen                                                                          zu 90 Minuten pro Person (maximal 10 Personen).
auch Psychothera­
pie auf Kassenkos­
ten an. Kostenlose                                                                      Voraussetzungen für die Gewährung eines
Psychotherapie kann bei den Vereinstherapeutinnen                                       Kostenzuschusses
und Vereinstherapeuten folgender Vereine in An­
spruch genommen werden:                                                                 > Vorliegen einer psychischen Störung, die als Krank­
                                                                                          heit anzusehen ist
> Verein für ambulante Psychotherapie (VaP)
                                                                                        > Schriftlicher Nachweis, dass spätestens vor der
> NÖ Gesellschaft für psychotherapeutische                                                zweiten psychotherapeutischen Behandlung (Sit­
  Versorgung (NGPV)                                                                       zung) im gleichen Behandlungszeitraum eine ärzt­
                                                                                          liche Untersuchung durchgeführt wurde.
In Niederösterreich gibt es die Clearingstelle für Psy­
chotherapie. Die Clearingstelle soll die psychothera­
peutische Behandlung für psychisch kranke Men­
schen zielsicher und mit möglichst kurzen Wartezeiten                                   Heilmittel
ermöglichen.
                                                                                        Für Ihre Gesundung kann Ihnen Ihre Ärztin/Ihr Arzt
 Die Clearingstelle ist telefonisch unter                                               Heilmittel verordnen. Diese Medikamente können Sie
 0800 202 434 zu folgenden Zeiten erreichbar:                                           in jeder öffentlichen Apotheke bzw. Hausapotheke ge­
                                                                                        gen Entrichtung der Rezeptgebühr von 6,00 € pro
 Mo-Do 08:30-12:30 Uhr                                                                  Packung beziehen. Kassenrezepte müssen binnen
 Di, Do 13:30-17:30 Uhr                                                                 einem Monat nach der Ausstellung eingelöst werden.
 Fr     08:30-14:30 Uhr
                                                                                        Es liegt im Interesse der NÖGKK, ihren Anspruchs­
 E-Mail: clearing@psychotherapieinfo.at                                                 berechtigten unter Mitbeachtung ökonomischer As­
 www.psychotherapieinfo.at                                                              pekte die wirksamsten Medikamente zur Verfügung
                                                                                        zu stellen. Fast alle gebräuchlichen Heilmittel sind frei
Darüber hinaus bestehen spezielle Psychotherapie­                                       verschreibbar. Die chefärztliche Genehmigung für be­
angebote mit folgenden Einrichtungen: die möwe                                          willigungspflichtige Arzneien holt Ihre Ärztin bzw. Ihr
Kinderschutzzentren gemeinnützige GmbH, Kidsnest,                                       Arzt ein. Dies gilt jedoch nicht bei Lebensgefahr.
Caritas der Erzdiözese Wien, Niederösterreichisches
Hilfswerk, Frauen für Frauen, sowhat, Diakonie und
Pro Mente.

30                                                                                                                                             31
KRANKHEIT             KRANKHEIT

Umwandlung eines Privatrezeptes in                      Befreiung von der Rezeptgebühr
ein Kassenrezept
                                                           ohne Antrag               auf Antrag
Ein von Wahlärztinnen und Wahlärzten bzw. Kranken­
anstalten ausgestelltes Privatrezept kann vor dem Be­   > Für Ausgleichs­  Für Personen, deren monat­
zug des Heilmittels in der Apotheke von den Mitarbei­     zulagenbezieher/ liche Nettoeinkünfte
terinnen und Mitarbeitern in den Service-Centern der      innen            > für Alleinstehende:
NÖGKK in ein Kassenrezept umgewandelt werden.                                 909,42 €
Dadurch kann eine Direktverrechnung mit der Apo­
                                                                           > für pensionsberechtigte
theke erfolgen und es entstehen – abgesehen von der
                                                                             Personen, wenn sie nicht mit
Rezeptgebühr – für die Versicherte/den Versicherten
                                                                             der Ehegattin/dem Ehegat­
keine zusätzlichen Kosten.
                                                                             ten oder der eingetragenen
                                                                             Partnerin/dem eingetragenen
Kostenerstattung bei Privatrezepten                                          Partner im gemeinsamen
von Wahlärztinnen und Wahlärzten                                             Haushalt leben und mindes­
Ohne Umwandlung eines Privatrezeptes müssen die                              tens 360 Beitragsmonate der
Kosten der verordneten Medikamente von der Patien­                           Pflichtversicherung aufgrund
tin bzw. dem Patienten vorfinanziert werden und kön­                         einer Erwerbstätigkeit erwor­
nen erst später im Wege der Kostenerstattung von der                         ben haben: 1.022,00 €
NÖGKK refundiert werden. In einem solchen Fall kön­                        > für Ehepaare oder eingetra­
nen für privat ange­kaufte Medikamente, sofern von                           gene Partnerschaften bzw.
der verschreibenden Ärztin/vom verschreibenden Arzt                          Lebensgemeinschaften:
bestimmte Richtlinien bezüglich der ökonomi­schen                            1.363,52 €
Verschreibweise eingehalten wurden, 80 % der Kos­                          nicht übersteigen.
ten, die der Kasse für das Heilmittel auf Kassenver­
ordnung entstehen würden, ersetzt werden.                                  Diese Beträge erhöhen sich
Ab 1. Jänner 2015 wurde im Rahmen eines Pilotpro­                          pro Kind um 140,32 €.
jekts die Möglichkeit der Vergabe des Rezepturrechts                       Leben im Familienverband der/
für interessierte Wahlärztinnen und Wahlärzte durch                        des Versicherten Personen mit
die NÖGKK geschaffen. Im Zuge dessen können die                            eigenem Einkommen, so ist
Versicherten Verordnungen von frei verschreibbaren                         dieses zu berücksichtigen.
Medikamenten des grünen Bereichs auf Wahlarzt­
rezepten (blaue Rezepte) direkt ohne Anerkennung

                                                                                                                shutterstock.com
durch die NÖGKK in Apotheken einlösen.

Erforderliche Vorlagen für die
Kostenerstattung sind
> die ärztliche Verordnung (mit Namen der Patientin/
  des Patienten und Ausstellungsdatum, Stampiglie
  und Unterschrift der Ärztin/des Arztes),
> der Bezugsnachweis (Apothekenstempel und Preis­
  angabe auf dem Rezept oder der Apothekenrech­
  nung).

32                                                                                                         33
KRANKHEIT             KRANKHEIT

Befreiung von der Rezeptgebühr
                                                            Heilbehelfe
      ohne Antrag                   auf Antrag
 > Für Patientinnen/      Für Personen, welche infolge      Heilbehelfe werden über ärztliche Verordnung gewährt,
   Patienten mit an­      ihrer Krankheit überdurch­        wenn ihre Kosten einen bestimmten Mindestbetrag
   zeigepflichtigen       schnittliche Ausgaben nach­       überschreiten. Außerdem ist satzungsmäßig ein Höchst­
   übertragbaren          weisen, sofern die monatlichen    betrag von 513,00 € für die Kosten festgesetzt, die von
   Krankheiten            Nettoeinkünfte                    der NÖGKK zu übernehmen sind.
     Achtung!             > für Alleinstehende:             Die/der Versicherte hat einen Kostenanteil im Ausmaß
     Diese Befreiung        1.045,83 €                      von 10 % der Kosten des Behelfes zu tragen, min­des­
     gilt nur für Medi­   > für pensionsberechtigte         tens jedoch 34,20 €.
     kamente, die zur       Personen, wenn sie nicht mit    Für Personen, die ständig Versorgungsmittel benöti­gen,
     Behandlung der         der Ehegattin/dem Ehegat­
     anzeigepflich­                                         gibt es keinen Mindestselbstbehalt. 10 % der Kosten für
                            ten oder der eingetragenen
     tigen übertrag­                                        solche Heilbehelfe sind allerdings von der/dem Versi­
                            Partnerin/dem eingetragenen
     baren Erkran­                                          cherten zu tragen.
                            Partner im gemeinsamen
     kung erforderlich      Haushalt leben und mindes­      Der Kostenanteil bei Brillen und Kontaktlinsen be­
     sind.                  tens 360 Beitragsmonate der     trägt mindestens 102,60 €. Bei Kindern über dem
                            Pflichtversicherung aufgrund    15. Lebensjahr, welche noch Angehörige im sozialver­
                            einer Erwerbstätigkeit erwor­   sicherungsrechtlichen Sinn sind, gilt eine Kosten­
                            ben haben: 1.175,30 €           beteiligung in Höhe von mindestens 34,20 €.
                          > für Ehepaare oder eingetra­     Der Kostenzuschuss der Kasse erfolgt in Höhe der
                            gene Partnerschaften bzw.       mit den Optikerinnen und Optikern vereinbarten Tarife
                            Lebensgemeinschaften:           (gestaffelt nach Dioptrienhöhe). Der Selbstbehalt wird
                            1.568,05 €                      daher vom Tarif und nicht von den tatsächlichen Kosten
                                                            des Sehbehelfes (= inkl. Mehrkosten für Entspiege­
                          nicht übersteigen.
                                                            lungen, höherbrechende Gläser etc. sowie Fassungen
                          Diese Beträge erhöhen sich pro    mit Ausnahme der Kassenfassung) abgezogen.
                          Kind um 140,32 €.
                          Leben im Familienverband          Eine Kostenbeteiligung entfällt für
                          der/des Versicherten Personen
                                                            > Personen, die von der Entrichtung der Rezeptgebühr
                          mit eigenem Einkommen, so ist
                                                              befreit sind (wegen Vorliegen einer besonderen sozi­
                          dieses zu berücksichtigen.
                                                              alen Schutzbedürftigkeit)
                                                            > Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (1 Tag vor
Rezeptgebührenobergrenze                                      dem 15. Geburtstag)
Für Versicherte mit hohem Bedarf an Medikamenten
                                                            > Versicherte/Angehörige, für die erhöhte Familienbei­
und geringem Einkommen gibt es eine zusätzliche
                                                              hilfe gebührt, unabhängig vom Alter
Möglichkeit zur Befreiung von der Rezeptgebühr.
Jede/r Versicherte muss nur solange Rezeptgebühr
zahlen, bis sie/er mit den aufaddierten bezahlten
Rezeptgebühren in einem Kalenderjahr 2 % des
Jahresnetto­einkommens erreicht. Danach ist die Per­
son für den Rest des Jahres automatisch befreit.

34                                                                                                                 35
KRANKHEIT               KRANKHEIT

Ausnahmen:                                                 Die/der Versicherte selbst hat – unabhängig von der
Personen, die auf Grund der Überschreitung der Re­         NÖGKK – einen vom Rechtsträger der ­Krankenanstalt
zeptgebührenobergrenze von der Rezeptgebühr be­            (z. B. Gemeinden, Länder) festzusetzenden und einzu­
freit sind, sind nicht vom Selbstbehalt befreit.           hebenden Kostenbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt
                                                           in Niederösterreich derzeit täglich 12,16 €.
Personen, die auf Grund von Bestimmungen im
Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungs­           Für anspruchsberechtigte Angehörige ist ein Kosten­
gesetz oder Opferfürsorgegesetz der NÖGKK zuge­            beitrag in gesetzlich festgelegter Höhe
teilt sind.                                                (Niederösterreich derzeit 19,10 € täglich) von der/
                                                           dem Versicherten zu entrichten.
                                                           Sowohl der Kostenbeitrag für Versicherte als auch
Hilfsmittel                                                der Kostenbeitrag für Angehörige ist für längstens
                                                           28 Tage im Kalenderjahr zu zahlen.
Bei Verstümmelungen, Verunstaltungen und körper­           Seit 1. Jänner 2017 entfallen für alle Angehörigen, die
lichen Gebrechen sind nach vorheriger Bewilligung          das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die
Zuschüsse für die Anschaffung der ärztlich verord­         Kos­tenbeiträge.
neten notwendigen Hilfsmittel (Körperersatzstücke,
Krankenfahrstühle usw.) vorgesehen.                        Die NÖGKK übernimmt auch die für eine Organtrans­
                                                           plantation notwendigen Anmelde- und Registrierungs­
Zuschüsse für Hilfsmittel werden nicht gewährt, wenn       kosten bei einer Organbank.
von anderer Seite (z. B. aus der Unfallversicherung, aus
der Pensionsversicherung oder aus der Kriegsopfer­
versorgung) die Beistellung erfolgt.
                                                           Medizinische Hauskrankenpflege
Hinsichtlich der Kostenbeteiligung der/des Versicher­
ten gilt das Gleiche wie für Heilbehelfe. Die NÖGKK        Versicherte und Angehörige können an Stelle von
übernimmt die Kosten bis zu festgelegten Höchst­           Anstaltspflege medizinische Hauskrankenpflege in
beträgen, das sind 513,00 €; bei Körperersatzstü­          Anspruch nehmen. Sie kann nur auf ärztliche Anord­
cken und Krankenfahrstühlen sind es 3.420,00 €. Der        nung erfolgen und durch diplomiertes Pflegepersonal
Kosten­anteil der/des Versicherten bei orthopädischen      erbracht werden.
Maß­schuhen beträgt 72,67 €.
                                                           Sie umfasst daher nur medizinische Leistungen und
Bestimmte Hilfsmittel (Krankenfahrstühle u. a.) werden     qualifizierte Pflegeleistungen (z. B. Wundversorgung,
von der NÖGKK unter gewissen Voraussetzungen               parenterale Ernährung). Nicht unter die medizinische
leih­weise zur Verfügung gestellt.                         Hauskrankenpflege fallen die Grundpflege (Haut-, Haar-
                                                           und Zahnpflege etc.) und die hauswirtschaftliche Versor­
                                                           gung (Bettenmachen, Umbet­ten, Kochen etc.).
Krankenhauspflege                                          Die Dauer der medizinischen Hauskrankenpflege ist
                                                           für ein und denselben Versicherungsfall mit längstens
Wenn und solange es die Krankheit erfordert, über­         vier Wochen begrenzt. Über diesen Zeitraum hinaus
nimmt die NÖGKK die Kosten in der allgemeinen              kann sie nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärzt­
Gebührenklasse in einer geeigneten Vertragskran­           lichen Bewilligung weiter gewährt werden.
kenanstalt, die über die notwendigen Behandlungs­
möglichkeiten verfügt, zur Gänze.

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KRANKHEIT         KRANKHEIT

Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation                Die Zuzahlung entfällt bei
                                                         > geringem Einkommen (Bruttoerwerbseinkommen
Durch die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitati­        bzw. Bruttopension bis 909,42 €)
on soll der Gesundheitszustand der Versicherten und
                                                         > Pensionistinnen und Pensionisten, die eine Aus­
ihrer Angehörigen so weit wiederhergestellt werden,
                                                           gleichszulage erhalten
dass sie in der Lage sind, einen ihnen angemessenen
Platz in der Gemeinschaft möglichst dauernd und ohne     > im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegattinnen
Betreuung und Hilfe einzunehmen. Diese Maßnahmen           und Ehegatten, die eine Ausgleichszulage beziehen
werden daher als Pflichtaufgabe im Anschluss an
                                                         Bei der Gewährung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln im
die Krankenbe­handlung gewährt, um den Erfolg der
                                                         Rahmen der medizinischen Maßnahmen der Rehabilita­
Krankenbehand­lung zu sichern oder die Folgen der
                                                         tion entfällt die Kostenbeteiligung der/des Versicherten.
Krankheit zu er­leichtern.
Als Maßnahmen kommen u. a. in Betracht:
Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend        Krankengeld
der Rehabilitation dienen; ambulante Rehabilitation;
Gewährung von Körperersatzstücken, orthopädischen        Das Krankengeld soll einen Verdienstentgang (teilwei­
Behelfen und anderen Hilfsmitteln.                       se) ersetzen, der durch eine Arbeitsunfähigkeit infolge
Die angeführten Leistungen können nur über Antrag        Krankheit (Krankenstand) entstanden ist.
einer Krankenanstalt bzw. der behandelnden Ärztin/       Krankengeld erhält nur, wer eine Krankengeld er­
des behandelnden Arztes nach chef(kontroll)ärztlicher    öffnende Versicherung hat. Das sind unter anderem
Bewilligung gewährt werden. Anträge sind bei den         Lehrlinge und Dienstnehmer/innen, aber auch Emp­
Krankenanstalten, Ärztinnen und Ärzten sowie in den      fänger/innen einer Geldleis­tung aus der Arbeitslosen­
Service-Centern der NÖGKK erhältlich.                    versicherung.

Bei der Unterbringung in Rehabilitationseinrichtungen    Dauer des Krankengeldes
ist von der/dem Versicherten (Angehörigen) eine
                                                         Krankengeld gebührt ab dem vierten Tag eines Kran­
Zuzahlung für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr
                                                         kenstandes und für die Dauer dieses Krankenstandes.
zu leisten. Diese beträgt für das Jahr 2018 je nach
Brutto­erwerbseinkommen bzw. Bruttopension der/des       Es gibt jedoch gesetzlich geregelte Höchstgrenzen.
Versicherten:                                            Die gesetzliche Mindestanspruchsdauer beträgt
                                                         26 Wochen. Diese Anspruchsdauer erhöht sich auf
     Zuzahlung     Bruttoerwerbseinkommen bzw.           52 Wochen, wenn man innerhalb der letzten 12 Mo­
                           Bruttopension                 nate vor Beginn des Krankenstandes mindestens
      täglich                 von              bis       6 Monate in der Kran­kenversicherung versichert war.
       8,20 €                 909,43 €      1.490,80 €
      14,05 €            1.490,81 €         2.072,19 €
      19,91 €     mehr als   2.072,19 €

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KRANKHEIT             KRANKHEIT

Höhe des Krankengeldes                                  Besonderes Krankengeld
Das Krankengeld beträgt                                 Für Personen
> vom 4. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit 50 %,   > in einem aufrechten Dienstverhältnis,
> ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit 60 %            > bei denen die Höchstdauer ihres Krankengeldan­
  der Bemessungsgrundlage.                                spruches abgelaufen ist,
Bemessungsgrundlage für das Krankengeld ist der         > die einen ablehnenden Bescheid des Pensionsver­
bei­tragspflichtige Arbeitsverdienst, welcher der/dem     sicherungsträgers über eine beantragte Invaliditäts-
Versicherten in jenem Beitragszeitraum gebührte, der      oder Berufsunfähigkeitspension erhalten, sowie
dem Ende des vollen Entgeltanspruches voranging.        > keinen Anspruch auf Rehabilitationsgeld haben,
Sofern ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht,
wird das Krankengeld um 17 % erhöht.                    besteht Anspruch auf besonderes Krankengeld (auf
                                                        Antrag).
Für Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus
der Arbeitslosenversicherung gebührt ein Kranken­       Dieses besondere Krankengeld wird längstens bis zur
geld in der Höhe des letzten Leistungsbezuges aus       rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens vor den
dieser Versicherung.                                    ordentlichen Gerichten gewährt, jedoch nur solange
Das Krankengeld von Selbstversicherten nach § 19a       die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit andauert.
ASVG beträgt täglich 5,24 € (Fixbetrag).
                                                        Für Personen,
Familienzuschlag zum Krankengeld
                                                        > deren Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslo­
Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ist das Kran­
                                                          senversicherung während der Unterbringung in einer
kengeld um 10 % der Bemessungsgrundlage zu erhö­
                                                          Krankenanstalt ruht,
hen, wenn mindestens ein Angehöriger ohne eigenes
Einkommen vorhanden ist und die/der Versicherte         > bei denen die Höchstdauer ihres Krankengeldan­
Alleinerzieher/in ist oder die Ehegattin/der Ehegatte     spruches abgelaufen ist und
(die Lebensgefährtin/der Lebensfährte) kein eigenes     > bei denen mangels Wiedererlangung der Arbeits­
Einkommen hat. Wenn über den 42. Tag der Arbeits­         fähigkeit noch kein neuer Krankengeldanspruch
unfähigkeit hinaus Anspruch auf Entgeltfortzahlung        entstanden ist,
besteht, wird das Krankengeld erst ab dem Tag des
gänzlichen Wegfalls des Entgeltanspruches erhöht        besteht Anspruch auf ein besonderes Krankengeld in
(Antrag erforderlich).                                  der zuletzt bezogenen Höhe für die Dauer notwendi­
                                                        ger, unaufschiebbarer Krankenhausaufenthalte (Reha­
Kein Anspruch auf Familienzuschlag besteht für Kran­    bilitationsaufenthalte). Es ist kein gesonderter Antrag
kengeldbezieher/innen auf Grund einer Leistung aus      erforderlich!
der Arbeitslosenversicherung bzw. Selbstversiche­
rung gem. § 19a ASVG.

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