Lokales Planungsdokument 2021
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Stand: 02.11.2020 Lokales Planungsdokument 2021 für den dezentralen Planungsprozess im SGB II des Jobcenters Kreis Kleve Inhalt: A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021 C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung 1. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching) 2. Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern verbessern 3. Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung integrieren (einschl. geflüchtete Menschen) 4. Digitalisierung optimieren 5. Weiteres lokales Schwerpunktthema des Jobcenters E. Ausschöpfung interner Potentiale
A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters Budget (EGT, VWT, Umschichtungen): Dem Jobcenter Kreis Kleve stehen nach einer ersten vorläufigen Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales folgende Budgets für die Eingliederung und Betreuung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Verfügung: für Verwaltungsmittel 17.127.190,- Euro für Eingliederungsmittel 13.972.608,- Euro Hinzu kommen die Mittel für die Ausfinanzierung der Leistungen nach § 16e SGB II i. d. F. bis 31.03.2012, die separat ausgewiesen werden. Auf Basis dieser ersten vorläufigen Mittelverteilung ist ein Rückgang des Gesamtbudgets gegenüber dem Vorjahr festzustellen (-2,8 %). In den Vorjahren war das zur Verfügung stehende Budget im Bereich der Verwaltungsmittel stets nicht auskömmlich, sodass entsprechend mit einem Umschichtungsbetrag von den Eingliederungsmitteln zu den Verwaltungsmitteln kalkuliert worden ist. Dieser kalkulierte Umschichtungsbetrag für das Jahr 2020 liegt aktuell bei ca. 2,4 Mio. Euro. Da die zur Verfügung stehenden Budgets in 2021 ähnlich zu denen aus dem Vorjahr sind und zudem – wie nachstehend erläutert – keine gravierenden personellen Veränderungen geplant sind, wird für 2021 mit einem entsprechenden Umschichtungsbetrag kalkuliert. Personal (derzeitige Personalsituation, geplante Veränderungen, Betreuungsschlüssel): Der Kreis Kleve weist aktuell für den Bereich der passiven Leistungen einen Personaleinsatz in Höhe von ca. 130 Vollzeitäquivalenten und für den Bereich der aktiven Leistungen einen Personaleinsatz in Höhe von ca. 100 Vollzeitäquivalenten auf. Auf Basis der aktuellen T-3 Daten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen (eLb) von Stand Juni 2020 ergibt sich dadurch ein Fallschlüssel von 90 eLb je Vollzeitäquivalente im Bereich der passiven Leistungen sowie 116 eLb je Vollzeitäquivalente im Bereich der aktiven Leistungen. Derzeit weist der Personaleinsatz in 2020 etwas geringere Vollzeitäquivalente als im Jahr 2019 vor, was unter anderem mit den Abordnungen im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie zu begründen ist. Für 2021 sind keine gravierenden personellen Veränderungen geplant, sodass mit einem ähnlichen Personaleinsatz wie in 2020 kalkuliert wird. Je nach Entwicklung der Corona- Pandemie wird allenfalls auf Grund steigender Fallzahlen ein leichter Anstieg der Vollzeitäquivalente erwartet. Besondere Schwierigkeiten und Probleme im Bereich der personellen Ausstattung entstehen regelmäßig durch eine erhebliche Fluktuation der eingesetzten Mitarbeiter1. In der jüngeren Vergangenheit kam es regelmäßig zu Personalwechseln aufgrund von Kündigungen, Krankheiten, Versetzungen oder Elternzeit. Oft konnten die Stellen nicht nahtlos nachbesetzt werden. Zudem können Stellenausschreibungen nicht immer bedient werden. 1 In dem vorliegenden lokalen Planungsdokument erfolgt keine Differenzierung zwischen den Geschlechtsformen, um die Lesbarkeit nicht einzuschränken. Es sind stets alle Geschlechter adressiert. 2
B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021 Bitte benennen Sie kurz Ihre konkreten geschäftspolitischen Ziele für 2021, sortiert nach der Priorität (max. 5). 1. Auch im Jahr 2021 wird das Geschehen um die Corona-Pandemie ein zentraler Einflussfaktor auf die Arbeit der kommunalen Jobcenter sein. Vorrangiges Ziel des Jobcenters Kreis Kleve ist daher die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie die Sicherung der Betreuung der Arbeitsuchenden. 2. Der Aufbau von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16i SGB II ist zentraler Baustein in der Integrationsstrategie des Jobcenters Kreis Kleve und war eines der Schwerpunktthemen in den Jahren 2019 und 2020. Im Jahr 2021 laufen zahlreiche befristete Beschäftigungsverhältnisse aus. Ziel ist es daher, darauf hinzuwirken, dass diese Arbeitsverhältnisse fortgeführt werden. 3. Die Optimierung der Digitalisierung ist ein zentrales Ziel für die Weiterentwicklung des Jobcenters Kreis Kleve. Dabei wird insbesondere den Möglichkeiten der Online- Terminvergabe und des Hochladens von Unterlagen durch die Kunden eine besondere Priorität beigemessen. Im Übrigen sind die priorisierten Ziele des Jobcenters Kreis Kleve deckungsgleich mit den Vorgaben des MAGS NRW für das Jahr 2021. 3
C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie (Herausforderungen, wie Struktur der Leistungsbezieher, Aufnahmefähigkeit/Bedarfe des Arbeitsmarktes, Maßnahmeinhalte/-formate) Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Kreis Kleve bleibt angesichts der fortbestehenden Corona-Pandemie kritisch, auch wenn die negativen Auswirkungen der Corona-Krise der vergangenen Monate im Oktober ein wenig nachgelassen haben. Die aktuelle Auswertung des Jobcenters Kreis Kleve weist im Kreisgebiet aktuell 7.845 SGB-II- Bedarfsgemeinschaften aus – 119 weniger als im September. Von den 14.170 Menschen, die in diesen Bedarfsgemeinschaften leben, sind 10.454 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die Zahlen der Vermittlung in Arbeit werden in der Statistik des Jobcenters Kreis Kleve mit einer dreimonatigen Wartezeit erfasst. Somit werden aktuell die Zahlen aus dem Monat Juni abgebildet, als die Folgen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt deutlich sichtbar wurden. So konnten im Juni 2020 lediglich 139 Personen durch die Jobcenter in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt werden. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-67). Ebenso verhält es sich bei den Vermittlungen in Minijobs. Im Juni 2020 starteten 68 Personen in einem Minijob – im Vorjahr waren es 112. In den vergangenen drei Jahren hatte die sehr stabile, gute Wirtschaftslage im Kreis Kleve hohe Vermittlungszahlen ermöglicht. Die nun erkennbaren Rückgänge – in den Monaten April und Mai haben sich die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr halbiert – waren angesichts der Corona-Krise unvermeidbar. Die Corona-Pandemie wirkt sich wohlbemerkt nicht nur auf die monatlichen Zahlen aus, sondern auch auf die Geschäftspolitik des Jobcenters Kreis Kleve. Durch die Schließungen der örtlichen Jobcenter im Lock-Down konnten den Kunden keine freien Sprechstunden und Notfallsprechstunden mehr angeboten werden. Viele Angelegenheiten konnten über die Kommunikationsmittel E-Mail und Telefon geklärt werden und auch Beratungsgespräche konnten auf diesem Wege geführt werden. Persönlicher Kundenkontakt fand nur noch nach Terminvereinbarung unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen statt. Der Wegfall der Sprechstunden bewies sich als richtiger und wichtiger Schritt. So wurde unter anderem festgestellt, dass durch die grundsätzliche Terminierung eine bessere Planbarkeit der Beratungsgespräche und der laufenden Tätigkeiten erreicht werden kann. Die Termine können durch die Mitarbeiter gezielt vorbereitet werden. Aus diesen Gründen wird eine Online-Terminvergabe eingeführt, welche die Umstellung weg von der freien Sprechstunde flankieren und diese mittelfristig ersetzen soll. Durch die steigende Zahl der Corona-Infizierten haben im Kreis Kleve die ersten örtlichen Jobcenter wieder grundsätzlich geschlossen, sodass sich die Geschäftspolitik vom Lock- Down wiederholen wird. Hinzu kommt die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Der Arbeitsmarkt wird zwar durch den massiven Einsatz von Kurzarbeit weiterhin stabilisiert, dennoch rechnet das Jobcenter Kreis Kleve saisonbedingt in den Wintermonaten mit einer zunehmenden Arbeitslosigkeit. Davon betroffen sind erfahrungsgemäß insbesondere die Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, das Baugewerbe sowie das Gastgewerbe. Aufgrund des regelmäßigen Austauschs mit den örtlichen Jobcentern, den entwickelten Leitfäden zur alternativen Beratung sowie weitere Digitalisierungsvorhaben stellt sich das Jobcenter Kreis Kleve den Herausforderungen zuversichtlich. 4
D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung D.1 Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching) Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? Dem Jobcenter Kreis Kleve ist es gelungen, die Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden beinahe kontinuierlich zurückzuführen. Aktuell liegt die Kennzahl K3 bei - 7,5 % (NRW - 1,87 %), womit das Jobcenter Kreis Kleve weiterhin den Rang 1 im Kennzahlenvergleich in NRW belegt. Gleichwohl bleibt die Verringerung des Langzeitleistungsbezuges nach wie vor die größte Herausforderung. 108 der aktuell 167 16i-Förderfälle laufen im Jahr 2021 aus. Um einen Übergang dieser Personengruppe in den ersten Arbeitsmarkt erzielen zu können, sind durch die Coaches frühzeitig Anschlussperspektiven und Qualifizierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Im Jahr 2021 wird den Schwerpunkt bei der Vermeidung und Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug das Förderinstrument des § 16i SGB II bilden. Es stellt in diesem Zusammenhang das erfolgreichste Regelinstrument für das Jobcenter Kreis Kleve dar. Konkret wird in den Fokus das Übergangsmanagement im Rahmen einer Beschäftigung nach § 16i SGB II rücken. Angestrebt wird der Übergang der Geförderten in den ersten Arbeitsmarkt. Ziel ist es, das Übergangsmanagement sechs Monate vor Ende des bestehenden Arbeitsverhältnisses einzuleiten. Der späteste Zeitpunkt wird als drei Monate vor Ende des bestehenden Arbeitsverhältnisses herausgestellt. Des Weiteren sollen die Maßnahmeplätze im Rahmen der weiteren Angebote für diese Zielgruppe ausgelastet werden. Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? Im Rahmen des Übergangsmanagements werden sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber verstärkt individuell gecoacht, um einen möglichen Motivationsverlust des Arbeitnehmers vorzubeugen. Dabei ist insbesondere die Bedeutung des Coachings für den Arbeitnehmer herauszustellen. Der Coach erarbeitet gemeinsam mit dem Arbeitnehmer eine entsprechende Anschlussperspektive. Um die Attraktivität des Arbeitnehmers sowohl für den derzeitigen Arbeitgeber als auch für zukünftige Arbeitgeber zu erhöhen, sollen zunehmend Qualifizierungen während der aktuellen Beschäftigung durchgeführt werden. Zur Entwicklung einheitlicher Standards wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der örtlichen Jobcenter sowie des Kreisjobcenters ein Merkblatt zum Übergangsmanagement erstellt. Dieses bietet unter anderem einen Überblick über das Vorgehen bei der Entwicklung von Anschlussperspektiven. Um auch Anschlussperspektiven für Langzeitarbeitslose außerhalb einer Förderung mit dem Regelinstrument des § 16i SGB II zu schaffen, werden weiterhin die Maßnahmen „Aktivierung“ und „Coaching für Erwerbstätige“ angeboten. Ziele der Maßnahmen sind sowohl die Heranführung an den ersten Arbeits- oder Ausbildungsmarkt als auch die Beendigung beziehungsweise Vermeidung von Langzeitleistungsbezug und/oder Langzeitarbeitslosigkeit. Entsprechend wird eine Vielfalt an methodischen und inhaltlichen 5
Unterstützungsmodulen angeboten, welche der Heterogenität der Zielgruppe Rechnung trägt. Wer sind Ihre Kooperationspartner? Um entsprechende Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt zu akquirieren und gezielte Matching- Prozesse zu unterstützen, wird insbesondere der Arbeitgeberservice im Übergangsmanagement mit eingebunden. Er verfügt über umfangreiche Informationen zum aktuellen lokalen Arbeitsmarkt. D.2 Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern verbessern Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? Eine qualifizierte Berufsausbildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Integration in den Arbeitsmarkt. Vor allem junge Menschen mit Familienverantwortung haben es aber oftmals besonders schwer, ihren Wunsch nach einer Berufsausbildung zu realisieren. Aus diesem Grund rücken auch im Jahr 2021 Erziehende in den Fokus. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Im Jahr 2021 sollen die 39 kreisweiten Maßnahmeplätze im Rahmen des Aktivcenters für Erziehende ausgelastet werden. Da einer Vielzahl an Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung nicht bekannt ist, soll dieses Modell im Jahr 2021 verstärkt vorgestellt werden. Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? Die Maßnahme „Aktivcenter Erziehende“ ist zum 01.09.2020 neu vergeben worden und endet mit Ablauf des 31.08.2021. Gegenstand der Maßnahme ist die Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch intensive Aktivierung. Vorrangiges Ziel ist es, erwerbsfähige, erziehende Leistungsberechtigte durch Unterbreitung niederschwelliger Angebote im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung intensiv zu aktivieren und damit an den Beschäftigungsmarkt heranzuführen. Die Aktivierung wird durch intensive sozialpädagogische Betreuung unterstützt und bindet insbesondere die Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Klärung des Kinderbetreuungsbedarfs. Neben einer verlässlichen wohnortnahen Regelbetreuung ist eine Notfallbetreuung aufzustellen. Bei Bedarf soll diese Maßnahme zum 01.09.2021 neu ausgeschrieben werden. Durch das Förderprogramm „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen (TEP)“, welches bis zum 31.12.2021 verlängert wurde, können ausbildungssuchende Mütter und Väter bis zu zwölf Monate durch entsprechende pädagogische Fachkräfte unterstützt werden. Gefördert wird eine maximal sechsmonatige individuelle Unterstützung der Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche, inklusive der Klärung von Fragen zur Kinderbetreuungsorganisation sowie eine maximale achtmonatige Begleitung der betrieblichen Ausbildung in Teilzeit. Seit dem 01.01.2020 können alle Ausbildungssuchenden das Angebot, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, in Anspruch nehmen. Dieses Angebot soll entsprechend auch im Jahr 2021 auf (Ausbildungs-)Messen und weiteren Veranstaltungen publik gemacht werden. Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? Das Jobcenter Kreis Kleve steht im Austausch mit den örtlichen Bildungsträgern, die unter anderem die oben vorgestellten Maßnahmen anbieten. 6
Insbesondere im Rahmen des Projekts „TEP“ wird stets eine enge Zusammenarbeit mit der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve, der Handwerkskammer Düsseldorf, der Regionalagentur NiederRhein sowie den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Wesel, der Kreisverwaltung Kleve und des Jobcenters Kreis Wesel angestrebt. D.3 Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung integrieren (einschl. geflüchtete Menschen) Welche Handlungsbedarfe sehen Sie? Handlungsbedarf wird bei der Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus Krisenstaaten gesehen. Ziel sollte die Vermittlung dieser Personengruppe in eine Maßnahme oder Ähnlichem innerhalb weniger Monate seit Fallbeginn sein. Durch eine zeitnahe Mobilisierung könnten Tendenzen sozialer Isolation, die Entstehung und Verfestigung psychischer und gesundheitlicher Probleme sowie die Destrukturierung der alltäglichen Zeitrhythmen vermieden werden. Verbesserungspotential wird auch bei der Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen gesehen. Schließlich ist die Beherrschung der deutschen Sprache für diese Personengruppe von hoher Bedeutung, um auch eine berufliche Perspektive zu erhalten. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Um den beschriebenen Problematiken entgegen zu wirken, soll die Personengruppe gezielt unterstützt, vorbereitet und somit motiviert werden. Ihr sollen verschiedene Ansätze unterbreitet werden, um eine schnelle und zielführende Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit erreichen zu können. Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? Die Vergabemaßnahme „WeG - Werkakadmie Gemeinsam“ ist vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2020 neu vergeben worden. Menschen mit und ohne Migrationshintergrund (darunter auch Flüchtlinge) werden bei der Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung unterstützt. Dabei wird insbesondere für den Personenkreis der Asylberechtigten/anerkannten Flüchtlingen und Migranten eine berufsbezogene Sprachförderung integriert. Es werden verschiedene Maßnahmen über Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine angeboten, wie beispielsweis die Maßnahme „Perspektive für junge Flüchtlinge“. In dieser Maßnahme werden die zielgruppenspezifischen Vermittlungshemmnisse im Vorfeld einer beruflichen Integration festgestellt und verringert beziehungsweise beseitigt. Im Jahr 2020 fand im Rahmen des Projekts LEADER die „Tour der Betriebe“ statt. Kunden, die keine Erfahrungen bei Vorstellungsgesprächen und Praktika gesammelt haben, konnten durch diese Bustour praktische Einblicke in die Tätigkeitsbereiche von Betrieben erhalten. Welche Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich, welche Rahmenbedingungen herrschen dort und was erwartet mich in einem Job – diese Fragen konnten im Rahmen von Betriebsbesichtigungen beantwortet werden. Für das Jahr 2021 ist ein ähnliches Format geplant. Vorgesehen ist auch das Angebot eines klassischen Speed-Datings für geflüchtete Menschen und Unternehmen. Dabei handelt es sich um etwa zehnminütige Einzelgespräche, in denen sich die teilnehmenden geflüchteten Menschen den Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vorstellen können. Ihnen wird die Möglichkeit geboten, Bewerbungsunterlagen für ein Stellenangebot abzugeben. Durch das „Speed-Dating“ wird 7
folglich eine erste Grundlage für ein mögliches anschließendes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis geschaffen. Außerdem ist beabsichtigt, die Angebote des BAMF zur Durchführung von Sprachkursen B1 mit fachpraktischen Anteilen abzurufen. Es sollen vornehmlich Teilnehmerinnen und Teilnehmer berechtigt werden, bei denen von einem eher geringen Bildungs- bzw. Qualifizierungsniveau und von geringen Lernerfahrungen auszugehen ist. Häufig haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenig bis keinen Sprachkontakt mit der Zielsprache Deutsch. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mindestens einen Integrationskurs vollständig absolviert haben. Eine sozialpädagogische Unterstützung soll während der Kursdurchführung zur Verfügung stehen. Wer sind Ihre Kooperationspartner? Ein regelmäßiger Austausch findet beim „Runden Tisch Sprache“ mit den örtlichen Bildungs- und Sprachkursträgern, dem Kommunalen Integrationszentrum, der Agentur für Arbeit Wesel und der Ausländerbehörde des Kreises Kleve statt. An diesem Format nimmt auch die Regionalkoordination des BAMF teil. Im Rahmen des Projekts LEADER „Unser Dorf ist stark durch Vielfalt“, welches durch den Caritasverband Geldern Kevelaer e.V. initiiert wird, wird mit weiteren Netzwerkpartnern, wie beispielsweise den Kammern, kooperiert. D.4 Digitalisierung optimieren Ausgangssituation (Stand der Digitalisierung, intern, externer online-Zugang, Softwarehersteller) Das Jobcenter Kreis Kleve versteht sich als kommunales Jobcenter, das nah an den Menschen ist. Neben der Delegation auf die kreisangehörigen Kommunen gehört zur Fortentwicklung dieses Ansatzes auch ein digitales Selbstverständnis. Diesem Verständnis wird bereits seit mehreren Jahren durch die Einführung der e-Akte sowie der guten Erreichbarkeit auch über Email Rechnung getragen. Die Corona-Pandemie hat der Entwicklung auf diesem Gebiet einen enormen Schub gebracht, sodass es ein zentrales Ziel des Jobcenters Kreis Kleve ist, die digitale Entwicklung im Interesse der Kundinnen und Kunden voranzutreiben. Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen? Im Jahr 2021 sollen verschiedene digitale Vorhaben angestoßen und weiterentwickelt werden. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass die digitalen Serviceleistungen eng miteinander verzahnt sind und nicht unkoordiniert nebeneinander herlaufen. Daher haben wir bereits in 2020 sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den örtlichen Jobcentern sowie die Kundinnen und Kunden befragt, welche digitalen Vorhaben sie besonders wichtig finden. Ausgehend von diesen Ergebnissen haben wir eine Priorisierung vorgenommen. Das konkrete Ziel besteht darin, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden im Laufe des Jahres 2021 die zusätzlichen digitalen Services spürbar wahrnehmen und das Angebot des Jobcenters Kreis Kleve in der Folge als noch kundenfreundlicher wahrgenommen wird. Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant? Ausgehend aus der o. a. Priorisierung ergeben sich folgende geplante Aktivitäten: - Einführung einer Online-Terminvergabe - Umsetzung des digitalen SGB II-Leistungsantrags - Beratung über alternative Formen, wie z. B. Videoberatung - Förderung der digitalen Kompetenzen bei Jobcentermitarbeiterinnen und -mitarbeitern 8
- Möglichkeit des Uploads von Unterlagen Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? Eine enge Zusammenarbeit erfolgt mit dem Softwarehersteller AKDN, der bereits die Fachanwendungen WebDialog und FMG II für das Jobcenter Kreis Kleve zur Verfügung stellt. Eine direkte Unterstützung erfolgt durch das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein. Die Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben wird beratend von der Firma Con_sens unterstützt. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus ein regelmäßiger überregionaler Austausch der kommunalen Jobcenter zu diesen Themen, um einen stetigen und nachhaltigen Wissenstransfer zu ermöglichen und unnötige Doppelarbeiten und Fehler zu vermeiden. Darüber hinaus ist die Kreisverwaltung Kleve als örtliche Gebietsköperschaft zur Umsetzung des OZG verpflichtet. Auch hier erfolgt eine enge Verzahnung zwischen Hauptverwaltung und Jobcenter. D.5 Weiteres lokales Schwerpunktthema des JC 2021 Unter B. haben Sie Ihre prioritären Ziele und Themen für 2021 benannt. Bitte stellen Sie im Folgenden das wichtigste Schwerpunktthema Ihres JC für 2021 dar, welches nicht bereits unter D.1 bis D.4 benannt wurde. Was ist der Anlass für Ihre Wahl und wie ist die Ausgangslage? Die Corona-Pandemie ist das zentrale Thema des Jahres 2020 und wird nach hiesiger Einschätzung auch im Jahr 2021 die Arbeit des Jobcenters erheblich beeinflussen. Auf Grund der Tatsache, dass die Pandemie in den verschiedensten Bereichen auf die geschäftspolitische Arbeit der Jobcenter einwirkt, stellt sie sicherlich die größte Herausforderung im Jahr 2021 dar. Was wollen Sie konkret erreichen? Im Fokus der Bemühungen steht die Aufrechterhaltung des Beratungsangebots in den örtlichen Jobcentern (analog und digital), die Vermittlung in Arbeit auch in Zeiten eines (voraussichtlich) sinkenden Arbeitsplatzangebots sowie die Vermeidung von Leistungsbezug von Personen, die vor dem Verlust des Arbeitsplatzes stehen. Welche Aktivitäten haben Sie geplant? Die Aktivitäten sind sicherlich auch abhängig von der Entwicklung des Pandemiegeschehens, jedoch sollen insbesondere: bestehende Förderungen stabilisiert und weitergeführt werden. Beratungsstrukturen ausgebaut werden. die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren intensiviert werden. Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen? Die Organisation als kommunales Jobcenter bietet hier viele Chancen und Vorteile. Eine enge Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen/örtlichen Jobcentern ist etabliert und bietet in dieser Situation eine gute Grundlage zur Zusammenarbeit. Außerdem 9
erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt sowie den weiteren Abteilungen des Fachbereichs Jugend, Soziales und Jobcenter beim Kreis Kleve. Außerdem ist die enge Verzahnung mit anderen Jobcentern in NRW und darüber hinaus ein hilfreiches Instrument, um eine strategisch durchdachte Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. E. Ausschöpfung interner Potentiale Wo liegen die internen Verbesserungspotentiale Ihres Jobcenters? Welche Ansatzpunkte sollen in 2021 verfolgt werden, um die Performance des Jobcenters weiterzuentwickeln? Bitte benennen Sie bis zu drei Themen. 1. Internes Potential Thema Weiterentwicklung des Interkommunalen Benchmarking SGB II im Kreis Kleve Als Ergebnis einer Organisationsanalyse des Jobcenters wurde im Jahr 2014 ein interkommunales Benchmarking unter Moderation von der Fa. con_sens im Kreis Kleve gestartet. Übergeordnetes Ziel war die Bündelung der Kräfte aller Akteure mit dem Ziel der Ergebnisverbesserung. Über die inhaltlichen Themen hinaus hat das Benchmarking in seinem Verlauf zu einer spürbar neuen Kultur im Umgang miteinander geführt, welche sich insgesamt positiv auf die Aufgabenwahrnehmung und Zusammenarbeit im Verhältnis Kreis und Städte und Gemeinden ausgewirkt hat. In 2020 wurde das Format nach einigen Jahren der Umsetzung angepasst und um einen Strategieworkshop und anschließende Workshops zur Bearbeitung eines Jahresthemas erweitert. Eine Umkehr in den Rollen und Abfolgen sollte dergestalt stattfinden, dass bei einem gemeinsamen Strategietag oder einer Jahresauftaktklausur vor Beginn eines jeweiligen Benchmarking-Zyklus die Festlegung von zentralen Strategien und thematischen Schwerpunkten, als gemeinsamer Orientierungsrahmen, erfolgen sollte. Geplante Weiterentwicklung in 2021 Nach der konkreten Arbeit am Jahresthema 2020 „Neue Formen der Beratung“ soll das Konzept im Jahr 2021 weiterentwickelt werden. Dabei soll durch die Verfestigung der Strukturen vor allem die neue Arbeit an Jahresthemen etabliert werden. Vorgesehen ist die Stärkung von Experteninputs, insbesondere durch die Einbindung der örtlichen Jobcenter oder aber externen Fachleuten. Hierzu wurde in 2020 ein erfolgreicher Probedurchlauf zum Thema „Online-Antrag im SGB II“ durchgeführt. 10
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