LOSHEIM AM SEE - LOSHEIM ...

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LOSHEIM AM SEE - LOSHEIM ...
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE

LOSHEIM AM SEE
60. Jahrgang                  Mittwoch, 23. Dezember 2020                  Nr. 52/53/2020

                               MIt dEn OrtStEILEn:
                 BAcHEM · BErgEn · BrIttEn · HAuSBAcH · LOSHEIM
                     MItLOSHEIM · nIEdErLOSHEIM · rIMLIngEn
               rISSEntHAL · ScHEIdEn · WAHLEn und WALdHöLzBAcH

               im Internet: http://www.losheim.de · E-Mail-Adresse: gemeinde@losheim.de
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2                                                             Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020
                                                                          Kurberatung und -vermittlung
                 Bereitschaftsdienste                                     Migrationsberatung
                                                                          Schwangerenberatung
                                                                          Seniorenpatenschaften
    Zahnärzte                                                           • Ambulantes Hospiz- und
    24.12. (Heiligabend) Dr. Markus Lauermann, Poststr. 21,               Palliativberatungszentrum....................... 06835/607950
    Merzig, Tel. 06861/76998
    25.12. (1. Weihnachtsfeiertag) Dr. Jens Miethlau, Saarbrü-
    cker Str. 5, Losheim am See, Tel. 06872/7700                                          Wichtige Rufnummern
    26.12. (2. Weihnachtsfeiertag) und 27.12. (Brückentag)
    Katrin Moses, Wallerfanger Str. 3, Rehlingen, Tel. 06835/6079080                Polizei
    Weitere Brückentage:                                                           Notruf....................................................................110
    28.12. Andreas Mirwald, Brauerstr. 3, Merzig, Tel. 06861/9388333               Polizeiposten Losheim...................................... Tel. 91501
    29.12. Dr. Ute Maria Staß, Dillinger Str. 10, Beckingen, Tel.                  Polizeiinspektion Wadern....................... Tel. 06871 / 90010
    06835/6084855
    30.12. Klaus Dorst, Trierer Str. 6, Weiskirchen, Tel. 06876/1666                Freiwillige Feuerwehr
    31.12. (Silvester) Dr. Siegmund Trampert, Streifstr. 1, Losheim                Notruf und Feueralarm in allen
    am See, Tel. 06872/993030                                                      Ortsteilen der Gemeinde Losheim am See.................112
    01.01.2021 (Neujahr) Dr. Andreas Buchmann, Losheimer Str.                      Gemeindewehrführer Andreas Brausch....Tel. 0170 / 4657914
    1, Weiskirchen, Tel. 06876/7151
    02.01./03.01.2021 (unter Vorbehalt) Dr. Martin Kramp,
    Saareckstr. 1, Mettlach, Tel. 06864/2181                                        Rettungsdienst
    Infos zum zahnärztlichen Notdienst im Internet unter                           .......................................................................Tel. 112
    www.zahnaerzte-saarland.de.
    Augenärzte                                                                      Ärztlicher Notdienst
    Bundeseinheitliche Bereitschaftsdienstnummer Tel.: 116117                      ..................................................................Tel. 116 117
                                                                                   Erreichbar an Wochenenden samstags von 8.00 Uhr bis montags
    HNO-Ärzte                                                                      8.00 Uhr, an Feiertagen von morgens 8.00 Uhr bis zum nächs-
    Bundeseinheitliche Bereitschaftsdienstnummer Tel.: 116117                      ten Morgen 8.00 Uhr sowie an Werktagen von abends 18.00
                                                                                   Uhr bis morgens 8.00 Uhr
    Kinderärzte
                                                                                    Giftnotruf
    St. Elisabeth Klinik, Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 06831/1257883
                                                                                   ....................................................Tel. 0 68 41 / 1 92 40
    Es ist dringend notwendig vorher anzurufen, um die Wartezeit
    für Sie so gering wie möglich zu halten.
                                                                                    Krankenhäuser
                                                                                   St. Josef, Losheim amSee, �������������������������������� Tel. 9030
                        Notdienst Tierarzt                                         Klinikum, Merzig, ��������������������������������� Tel. 06861 / 7050
             Den diensthabenden Tierarzt in Ihrer Nähe finden
             Sie im Internet in der Rubrik Notdienste unter
                                                                         Kindertageseinrichtungen
                       www.tierarzt-saar.de                                                                            Bergen........................... 37 20
                                                                        Bachem......................... 35 11
    Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig           Britten.......................... 36 82        Losheim
    rund um die Uhr dienstbereit.                                       Niederlosheim................ 28 45            Villa Regenbogen............. 35 45
    Bei verletzten Wildtieren wenden Sie sich bitte an die Wild-        Wahlen.......................... 35 36         Kita Sonnengarten.... 9 69 61 96
    tierauffangstation unter Tel. 0681/9712839.                                                                        Haus Tamble............ 9 22 87 17

                                                                         Schulen
                                                                        Grundschule                        Schule                  Freiw. Ganztagsschule
                     Apotheken-Notdienst                                Bachem ................................... 26 75........................... 88 70 09
             Der Notdienst beginnt um 8:00 Uhr und endet am             Losheim .................................. 22 95........................... 50 54 33
    darauffolgenden Tag um 8:00 Uhr. Die diensthabende Apo-             Wahlen .................................... 25 56........................... 99 38 98
    theke in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter                    Peter-Dewes-
     https://apothekennotdienste-saarland.de oder über die              Gemeinschaftsschule ........... 92 19 60..........................9 21 56 37
            kostenlose Apotheken-Notdienst-Hotline                      „Förderschule Lernen“ Niederlosheim.................................. 29 92
      0800 00 22 8 33, Handy 22 8 33 (69 Cent / Minute)
                                                                         Kirchen
              Soziale Hilfen in Losheim                                                                 Kath. Pfarrämter
                Caritasverband Saar-Hochwald e.V.                       Britten ............................................................................22 14
                                                                        Losheim ..................................................................... 99 30 66
                                                                        Wahlen ............................................................................23 74
Geschäftsstelle Merzig.............................. 06861/912070       Dekanatsstelle Losheim-Wadern ...........................0 68 71/92 30 10
• Caritas Sozialstation Hochwald ................. 06872/504562
   Demenzberatung                                                       Evang. Kirchengemeinde Wadern-Losheim
                                                                        Gemeindebüro Wadern ........................................... 0 68 71/20 06
• Allgemeine Sozialberatung ......................06872/5041606
   Tafel / Lebensmittelausgabe
                                                                         TWL Technische Werke der Gemeinde Losheim GmbH
• Schuldner- und Insolvenzberatung ............ 06861/939750
   Psychosoziale Beratung                                               Streifstraße 1, Geschäftsstelle ...............................90 29-0
   Betreuungsverein                                                     Erdgasberatung ................................................... 90 29 24
• Fahrbarer Mittagstisch............................ 06861/912070       Notruf Wasser/Strom/Erdgas ................................ 90 29 29
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Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020                                                                                       3

       Bürgerdienst-                                                           Rathaus Tel.: 6 09-0
                                                                               Merziger Str. 3, 66679 Losheim am See
     leistungszentrum                                                          gemeinde@losheim.de
                                                                               Alle Infos unter: www.losheim.de

    Öffnungszeiten (Rathaus sowie Fachbereich 5 im Schlösschen)
    montags 08.30 - 13.00 Uhr; dienstags - donnerstags, 8.30 - 12.00 Uhr; donnerstags, 14.00 - 18.00 Uhr; freitags 07.30 -
    12.00 Uhr; jeden 1. Samstag im Monat 09.00 - 12.00 Uhr (nur Bürgerbüro und Zentrale)

  Baubetriebshof (Fachbereich 6): wochentags v. 07.00 - 15.30 Uhr����������������������������������������������������������� Tel.: 609-170
  Ruf-/Wochenendbereitschaft mobil ����������������������������������������������������������������������������������������������� Tel.: 0171 9730270
  Eigenbetrieb Touristik, Freizeit & Kultur ��������������������������������������������������������������������������������������������� Tel.: 9018100
  Tourist-Info: wochentags v. 10.00 - 16.00 Uhr, Sa., So. und Feiertage v. 10.00 - 15.00 Uhr
  Vereinsmanagement (Stabstelle 1)������������������������������������������������������������������������������������������������������ Tel.: 609-119
  Wertstoffzentrum (Bahnhofstr. 39) ������������������������������������������������������������������������������������������������������ Tel.: 5041756
  Mo. - Do. v. 9.00 - 15.45 Uhr, Fr. v. 9.00 - 17.45 Uhr, Sa. v. 9.00 - 13.45 Uhr
  Waldmanagement (Stabstelle 2) im Rathaus freitags ������������������������������������������������������������������������������� Tel.: 609138
  und Revierförster Simon mobil ����������������������������������������������������������������������������������������������������� Tel.: 0171 7324383
  Wirtschaftsförderung �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������Tel.: 609-262

 Soziale Serviceangebote:
 Familienzentrum Losheim
 Saarbrücker Str. 37, 66679 Losheim ��������������������������������������������� Tel.: 5050714, E-Mail: info@familienzentrum-losheim.de
 - Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr: offene Sprechzeit im Familienzentrum
 - zusätzlich Montag von 9.00 bis 11.00 Uhr: telefonische Beratung
 Anfragen und Terminvereinbarungen täglich telefonisch möglich
 Jugendcafe Losheim (Schulstraße 3) ���Tel.: 9203971, Whatsapp / mobil Tel.: 0151/21541194. Montag - Freitag: 09.00 Uhr -
 16.00 Uhr; Dienstag: offenes Café bis 19.00 Uhr
 Rentenanträge
 Deutsche Rentenversicherung in Saarbrücken ��� Tel.: 0681 3093650, Montag - Freitag 08.00 Uhr - 15.00 Uhr oder unter www.
 deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente
 Versichertenälteste in der Gemeinde Karl-Heinz Weimar ��������������������������������������������������������������������� Tel.: 06872 1277
 Olaf Marquard ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Tel.: 0160/90456783
 Pflegestützpunkt
 Landkreis Merzig-Wadern, Bahnhofstraße 27, 66663 Merzig ������������������������������������������������������������������ Tel.: 06861 80472
 b.krupke-jakob@merzig-wadern.de
 LAI e.V., Second-Hand-Markt und Möbelbörse (Bahnhofstr. 39)����������������������������������������������������������������������Tel.: 994882
 Weltladen (Weiskircher Str. 24) ����������������������������� Tel.: 993058, Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr; Samstag 10.00 - 12.00 Uhr

   Losheim in Bewegung
                                                           Titelfoto dieser Ausgabe

                                                           Das Foto auf dem Titel dieser Ausgabe stammt von Andreas
                                                           Merziger (besser bekannt als „Viez“) aus Losheim am See.

                                                           Sie möchten ebenfalls Ihr Lieblingsbild aus Losheim am See
                                                           auf dem Titel unseres Amtsblattes sehen? Dann senden Sie
                                                           Ihr Bild an wettbewerb@losheim.de.

  Kundentermine im Rathaus nach telefonischer Absprache möglich
  Im Bürgerdienstleistungszentrum/ Rathaus können bis auf Weiteres nur nach telefonischer Absprache
  unter Tel. 06872 609-0 Kundentermine vereinbart werden.
  Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den einzelnen Fachbereichen erreichen Sie ebenfalls te-
  lefonisch oder per E-Mail, um konkrete Anliegen persönlich zu besprechen und Termine zu vereinbaren.
  Eine Telefonliste sowie aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.losheim.de .
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4                                                Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020

                                                                                                                       © Andreas Merziger
                 Das Jahr 2020 werden wir als das Jahr in Erinnerung behalten, in dem alles anders war.
     Die Corona-Pandemie stellte uns als Gesellschaft vor vollkommen neue Herausforderungen. Wir mussten in
       fast allen Lebensbereichen eine Vielzahl von Einschränkungen akzeptieren und ein anderes Miteinander
      erlernen. Zusammen Abstand halten, so lautet noch immer die Devise, leider auch beim bevorstehenden
    Weihnachtsfest und dem Jahreswechsel. Doch gerade an den Weihnachtstagen bietet sich uns die Chance, die
    zurückliegenden, fordernden Monate mit einer besinnlichen Zeit der Hoffnung und Zuversicht abzuschließen.

     Ohne die Feiertagshektik können wir das Fest der Liebe im engsten Kreis der Familie oder bei entspannten
           Spaziergängen in unserer schönen Natur zu einem wirklich besinnlichen Weihnachten machen.
                     Besinnen wir uns gerade jetzt auf Werte wie Solidarität und Achtsamkeit.
    Und vergessen wir nicht die Menschen, die seit Monaten in Krankenhäusern, in Pflegeheimen, im Einzelhandel
        und an anderer Stelle für uns alle da sind. Ihnen gilt mein besonderer Dank sowie allen engagierten
                               Kooperationspartnern der Gemeinde Losheim am See.

      Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr 2021, das
                    hoffentlich zu dem Jahr wird, in dem ein Stück weit Normalität zurückkehrt.
                                  Menschlichkeit prägt eine lebenswerte Zukunft.
                        Bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen!

                                                  Herzliche Grüße

                                                 Helmut Harth
                                          Bürgermeister Losheim am See
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Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020                                             5

 Kostenlose Energieberater-Sprechstunde im
 Bürgerdienstleistungszentrum
 Es finden immer zwei Termine im Monat (jeden 1. und 3.
 Donnerstag), jeweils von 14-18 Uhr im Rathaus Losheim,
 Zimmer 2.15, statt.

 Die neuen Termine für das Jahr 2021 teilen wir Ihnen in
 der nächsten Ausgabe mit.
                                                                                                 Foto: pixinoo/123.rf
 Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich unter
 0175/5956002.
                                   Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Vanessa Collmann
                                   Qualifizierte und geprüfte Energieberater finden Sie auch unter
                                   www.energie-effizienz-experten.de.
LOSHEIM AM SEE - LOSHEIM ...
6                                                   Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020

         Informationen zur aktuellen Corona-Rechtsverordnung
    Der Landkreis Merzig-Wadern informiert auf der Website www.merzig-wadern.de/Verwaltung-Politik/Coronavirus-Infos-
             auf-einen-Blick/ zur derzeit gültigen Rechtsverordnung des Saarlandes im Zuge der Corona-Pandemie.

                       Welche Maßnahmen gelten vom
                        16.12.2020 bis 10.01.2021
                       im Landkreis Merzig-Wadern?

                           Kontaktbeschränkungen: Privat                         Weihnachtsfeiertage:
                           dürfen sich maximal 5 Personen                        Vom 24. bis 26. Dezember darf
                           aus zwei Haushalten oder dem                          sich der eigene Haushalt mit
                           familiären    Umfeld    treffen.                      maximal 4 weiteren Personen aus
                           Kinder bis 14 Jahre werden nicht                      dem engsten Familienkreis oder
                           mitgezählt.                                           einer weiteren nicht zum
                                                                                 familiären   Bezugskreis    ge-
                           Maskenpflicht:                                        hörenden Person treffen. Kinder
                           Es   gilt   eine   allgemeine                         bis 14 Jahre werden nicht
                           Maskenpflicht im öffentlichen                         mitgezählt.
                           Raum, dort wo ein Abstand von
                           1,5 Metern nicht eingehalten
                                                                                 Silvester:
                           werden kann.
                                                                                 An Silvester und am Neujahrstag
                                                                                 sind An- und Versammlungen
                           Einkauf:                                              verboten. Der Verkauf von
                           Einzelhandelsgeschäfte bleiben bis                    Pyrotechnik sowie das Zünden
                           10. Januar geschlossen. Davon                         eines       Feuerwerks      auf
                           ausgenommen sind Geschäfte des                        öffentlichen Plätzen ist nicht
                           täglichen Bedarfs. Diese Geschäfte                    erlaubt.
                           dürfen allerdings nur noch einen
                           Kunden pro 15 Quadratmeter
                           Ladenfläche reinlassen.
                           Geschäfte haben die Möglichkeit,
                           bis zum 2. Januar 2021 ihre
                           Öffnungszeiten von 6 bis 22 Uhr
                           auszuweiten. Hiervon
                           ausgenommen bleiben der 24.
                           Dezember und 31. Dezember 2020.

                           Schulen:
                           Für Schüler*innen aller Klassenstufen einschließlich der Abschlussjahrgänge gilt keine
                           Präsenzpflicht mehr. Alle Schüler*innen, die zuhause betreut werden können, sollen
                           zuhause bleiben.

                           Kindertageseinrichtungen:
                           Die Kindertageseinrichtungen bieten bis zum 10. Januar eine bedarfsgerechte Betreuung
                           an. Das bedeutet: Jedes Kind, das Betreuung braucht, kann auch weiterhin ohne weitere
                           Nachweise in seine Kindertageseinrichtung kommen und wird dort betreut. Die
                           vereinbarten Schließtage der Einrichtungen bleiben bestehen.

           Weitere Informationen unter:
           www.merzig-wadern.de

                      Die aktuelle Verordnung sowie weitere Hinweise zum Nachlesen finden Sie auf der
                            Corona-Sonderseite des Saarlandes unter https://corona.saarland.de
LOSHEIM AM SEE - LOSHEIM ...
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020                                                                                                                              7

          Losheim in Bewegung
          Um die Bürgerfreundlichkeit und den Service des Bürgerdienstleistungszentrums
          weiter zu erhöhen, können Sie ab sofort unser einheitliches Mitteilungsformular
          nutzen. Es dient, ergänzend zum persönlichen Kontakt, der Meldung wieder-
          kehrender Problemstellungen in den Ortsteilen.

          Ihre Mitteilung an das Bürgerdienstleistungszentrum
          Ich habe Folgendes festgestellt:

                     Illegale Ablagerung von Müll und ähnlichem
                     Beschädigter oder verunreinigter Spielplatz
                     Bäume oder Hecken behindern die Sicht oder beeinträchtigen den Gehweg
                     Beschädigte Fahrbahn oder beschädigter Gehweg
                     Defekter Kanaldeckel/ Straßeneinlauf
                     Defekte Straßenbeleuchtung
                     Defektes Verkehrsschild
                     Sonstiges: ………………………………………………………………………………………………………………….........
                                          ………………………………………………………………………………………………..………………………

                                          ………………………………………………………………………………………………..………………………

          Wann?.............................................................................................................................................................................

          Wo? (bitte genaue Ortsangabe, ggfs. Fotos) ...................................................................................................

          ............................................................................................................................................................................................

          Absender für Rückfragen (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail):

          ………………………………………………………………………………………………………………………………………………..…

          ……………………………………………………………………………………………………………………………………..……………

          …………………………………………………………………………………………………………………………………………..………

          Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular im Bürgerdienstleistungszentrum ab oder schicken
          es per Post an Gemeinde Losheim am See, Merziger Str. 3, 66679 Losheim am See oder
          per E-Mail an gemeinde@losheim.de.

          Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe!

          Ihr Bürgermeister Helmut Harth
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                                       Adieu Weihnachtsstress
Losheim am See engagiert sich im Rahmen des Projektes „Losheim lebt gesund“ für Prävention und Gesundheitsförderung in
der Seegemeinde. In unserer Amtsblattrubrik geben wir jede Woche in Kooperation mit dem Verein für Prävention und Ge-
sundheit im Saarland (PuGiS e.V.) Gesundheitstipps oder Hinweise auf interessante Online-Angebote.

Tipps für eine entspannte Weihnachtszeit
Eine besinnliche, ruhige Zeit mir der Familie, Weihnachtsmarktbesuche, Plätzchen und ein schön geschmückter Weihnachts-
baum, dieses Bild von idealen Weihnachtstagen haben viele von uns in der Vorweihnachtszeit im Kopf. Je näher Weihnachten
kommt, desto weiter rückt diese Vorstellung bzw. dieser Wunsch in die Ferne. In der Realität sieht es ganz anders aus.
Um diese Vorweihnachtszeit dennoch in vollen Zügen genießen zu können, gibt es einige Tipps, mit denen man das Weih-
nachtsfest stressfreier gestalten kann.

Geschenke
Wie jedes Weihnachten kaufen viele die Geschenke für ihre Liebsten in
letzter Minute. Die Kaufhäuser sind dieses Jahr corona-bedingt zwar
geschlossen und nicht wie gewohnt brechend voll, dafür ächzen nun die
Lieferdienste unter Unmengen von Paketen und die Menschen sind gereizt
und genervt, wenn es mit der Last-Minute-Zustellung einmal nicht klappt.
Um dies zu umgehen, sollte man sich frühzeitig Gedanken um mögliche
Geschenke für Familie und Freunde machen.

Hierzu eignet sich eine Liste. Zu jeder Person passende Geschenkideen
aufschreiben und im November/ Anfang Dezember schon mit dem Ge-
schenkekauf beginnen. Am 20. Dezember noch in ein Geschäft hetzen,
um ein Weihnachtsgeschenk zu besorgen, oder schnell noch online Ge-
schenke ordern, dass möchte keiner. Deshalb empfiehlt es sich, früh den
Einkauf der Geschenke zu erledigen, damit dieser Punkt von der TO-DO
Liste gestrichen werden kann. Ebenfalls eine gute Möglichkeit den Stress
mit der Suche nach Weihnachtsgeschenken zu meiden, ist das Wichteln
innerhalb der Familie.

So funktioniert es: Alle Familienmitglieder schreiben ihren Namen auf
einen Zettel. Diese in ein Gefäß (z.B. Schüssel) werfen und jede Person
zieht einen Zettel. Der Person, die man gezogen hat, kann man dann ein
Geschenk kaufen. So muss sich jeder aus der Familie nur um ein Genschenk
kümmern, was jede Menge Zeit, Geld aber auch Nerven spart. (Knappschaft,
2018)
LOSHEIM AM SEE - LOSHEIM ...
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020                                                9

Weihnachtsessen
Auch hier gilt: früh anfangen. Überlegen Sie sich schon im Vorfeld, was Sie an Weihnachten kochen möchten. Schreiben Sie
alles, was für das Weihnachtsessen besorgt werden muss, auf eine Liste, um nichts zu vergessen. Sachen, die lange haltbar
sind, können schon im Vorfeld besorgt werden, sodass kurz vor Heiligabend nur die frischen Lebensmittel eingekauft werden
müssen.
Damit nicht eine Person alleine für das Essen zuständig ist, kann die Zubereitung von Vorspeise, Hauptgang und Nachtisch
aufgeteilt werden. Beziehungsweise jeder bringt eine Kleinigkeit zu Essen mit, sodass ein Weihnachtsbüffet zustande kommt.
(coolibri, 2019)
                                                                  Aufgaben verteilen
                                                                  Ähnlich wie bei der Zubereitung des Weihnachtsessens können
                                                                  Aufgaben, wie zum Beispiel Baum dekorieren, aufräumen/
                                                                  sauber machen, Tischdekoration usw., auf alle Familienmit-
                                                                  glieder verteilt werden. (AOK, 2016)
                                                                  Ruhephasen
                                                               Man kann sich zu Hause bei Kerzenschein und mit Plätzchen
                                                               oder bei einem Spaziergang an der frischen Luft entspannen.
                                                               Man kann sich einen Rückzugsort suchen, um einfach mal
                                                               durchzuatmen und dem ganzen Weihnachtsstress für ein paar
                                                               Minuten zu entfliehen. (AOK, 2016) In diesem Jahr wird das
                                                               Weihnachtsfest wohl wesentlich ruhiger, aber selbst in dieser
Fotos: pixabay.com                                             Andersartigkeit liegt eine Chance für ein besonders besinn-
                                                               liches Fest der Liebe. Das Wort „besinnlich“ kommt nämlich
vom Verb „sinnen“, das aus dem Mittelhochdeutschen stammt und den Vorgang bezeichnet, dass man etwas wahrnimmt,
versteht und seine Gedanken darauf richtet. Nutzen wir dieses andere Weihnachtsfest also, um uns auf uns selbst, aber auch
das Miteinander mit unseren Mitmenschen, zu besinnen.
Literaturverzeichnis
AOK Die Gesundheitskasse (2016). Alle Jahre wieder: stressfrei durch die Weihnachtszeit. Zugriff am 14.12.2020. Verfügbar
unter https://aok-erleben.de/alle-jahre-wieder-stressfrei-durch-die-weihnachtszeit/

Knappschaft (2018). Stressfrei durch die Weihnachtszeit. Zugriff am 14.12.2020. Verfügbar unter https://blog.knappschaft.
de/stressfrei-durch-die-weihnachtszeit/

Coolibri (2019). Weihnachtsstress vermeiden- How to Weihnachten. Zugriff am 14.12.2020. Verfügbar unter https://www.
coolibri.de/magazin/weihnachtsstress/

Weitere Infos: www.das-saarland-lebt-gesund.de und bei Facebook www.facebook.com/DasSaarlandLebtGesund
„Losheim lebt gesund“ ist ein Projekt der Gemeinde Losheim am See in Zusammenarbeit mit PuGiS e.V. und der IKK
Südwest.

 Gesundheitssprechstunde im Bürgerdienstleistungszentrum
 Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Deshalb bietet die Gemeinde Losheim am See im Rahmen des
 Pilotprojektes „Losheim lebt gesund“ jeden Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr eine telefonische
 Gesundheitssprechstunde an.

 Unsere Mitarbeiterin Christine Kuhn (Fachkraft für Kommunales Gesundheitsmanagement), nimmt
 Ihre Anrufe in diesem Zeitraum gerne unter Tel. 06872/609-101 entgegen.
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               Sanierung des Hauptsammlers Bergen - Niederlosheim

                          Freigabe Hochwaldstraße und Bachstraße
 Kurz vor Weihnachten konnte nach rund 5-monatiger Bauzeit vergangene Woche der Kreu-
 zungsbereich Hochwaldstraße / Bachstraße abschließend asphaltiert werden. Mit dem
 Anschluss der Asphaltierungsarbeiten wird auch der neu verlegte und teilweise sanierten Abwasserkanal in
 Betrieb genommen. Noch anstehende Restarbeiten werden im neuen Jahr durchgeführt.

 Die Hochwaldstraße und Bachstraße sind ab sofort wieder für den öffentlichen Verkehr freigegeben.

 Ich möchte mich bei allen betroffenen Anliegern und Verkehrsteilnehmern für Ihr Verständnis bedanken, das
 Sie in Bezug auf die durch die Baumaßnahme und Umleitungen entstanden Behinderungen und Beeinträch-
 tigungen aufgebracht haben.
 Helmut Harth, Bürgermeister

                                        Marktstände
     Losheim
     jeden Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr am Schneckenbrunnen.

     Wahlen
     Jeden Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Hallenvorplatz
     in Wahlen.

                           Wohnraumsuche für Asylbewerber
      In Zukunft werden wieder Asylbewerber den Gemeinden zugewiesen. Aus diesem Grund sucht
      die Gemeinde Losheim am See Wohnraum für Asylbewerber. Wer bereit ist, Wohnraum für
      Asylbewerber bzw. Syrische Kriegsfüchtlinge (drei- bis vierköpfige Familien) zur Verfügung
      zu stellen, kann mit der Gemeinde Losheim am See (Ansprechpartnerin: Frau Kristina Go-
      denow, Tel. 0176-39101733) Kontakt aufnehmen. Nähere Einzelheiten über das Mietver-
      hältnis, Mietzins usw. erfahren Sie bei der Meldung der Wohnung.

         i                           Die Tourist-Info informiert

                                                                                                     Fotos: ©pixabay

                                    Ein turbulentes Jahr geht zu Ende.
               Leider müssen auch wir uns für dieses Jahr in die Winterpause verabschieden
                       und sind voraussichtlich ab dem 11. Januar wieder für Sie da.
     Wir wünschen allen Losheimerinnen und Losheimern eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit
                                  und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
           Ihr Team des Eigenbetrieb Touristik, Freizeit & Kultur der Gemeinde Losheim am See
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020                                                                   11

                                          Brandschutz-Förderverein
                                      Freiwillige Feuerwehr Losheim e.V.

                                              Wegen Corona in 2021
                                      K E I N E Weihnachtsbaumsammlung
                                               im Ortsteil Losheim
                                     Zum Schutz unserer Einsatzkräfte müssen wir unsere
                                           für Januar 2021 geplante traditionelle
                                       Weihnachtsbaumsammelaktion leider absagen.
                                                                                                Ihrer Jugendfeuerwehr
                                                                                                & BF-FFW Losheim e.V.

          Mitglieder- / Jahreshauptversammlung 2020 / 2021
         Wegen der aktuellen Corona Lage hat der Vorstand des „BF-FFW Losheim
         e.V.“ sich dazu entschieden seine Jahreshauptversammlung in das zweite
         Halbjahr 2021 zu verlegen. Der aktuelle Vorstand bleibt bis zur Wahl eines
         neuen Vorstandes im Amt.
                                                                                           Stefan Scheid
                                                                                           Erster Vorsitzender

                                                  Tipps zur Weihnachtszeit
          Flackernde Lichter verbreiten in der dunklen Jahreszeit besinnliche Stimmung in der Wohnung.
          Wenn jedoch aus dem romantischen Kerzenschein ein richtiges Feuer wird, ist es ganz schnell
                         aus mit der Besinnlichkeit:
                          Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.
                          Offen Flammen gehören nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen
                             oder an einen Ort mit starker Zugluft.
                          Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen!
                          Weihnachtsbäume trocknen von Tag zu Tag mehr aus und brennen
                             dann explosionsartig ab. Die größte Gefahr besteht also am
                             Ende der Weihnachtszeit
                          In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam!

         Ihnen und den Mitgliedern aller Hilfsorganisationen wünschen wir eine einsatzfreie, erholsame Weihnachtszeit und
         Jahreswechsel sowie einen guten Start ins Neue Jahr 2021.
                       Tue Gutes und rede darüber: SPENDEN sind steuerlich absetzbar
                Sie wollen die Arbeit Ihrer Feuerwehr unterstützen und Teil unseres Teams sein
                  Unterstützen Sie uns durch Ihre Spende oder dauerhaft durch Ihre Mitgliedschaft
                                                        D anke und B leiben Sie gesund – Ihre Feuerwehr
                               BF-FFW Losheim e.V., Auf Bandels 12, 66679 Losheim am See - Email: info@bf-ffw-losheim.de
                      Ps.: Brandaktuelle Informationen der Freiwilligen Feuerwehr Losheim finden Sie unter: www.ffw-losheim.de

         Anerkennung der Gemeinnützigkeit: Finanzamt Merzig - Aktz.: 020 / 140 / 02823 K01    * Vereinsregister: Amtsgericht Merzig VR 1337
         Finanzamt Saarbrücken, Außenstelle Völklingen – Steuernummer: 040/141/14455; Freistellungsbescheid vom 02.08.2019 - 040/141/17755
         Kontoverbindung IBAN: DE12 5909 2000 5754 7400 02 - Vereinigte Volksbank Saarlouis-Losheim am See-Sulzbach BIC: GENODE51SB2
12                                                      Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020

                    Redaktionsschluss nächste Amtsblattausgabe
                   Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes der Gemeinde Losheim am
                   See ist am Montag, den 4. Januar 2021, um 9.00 Uhr.
                   Ausgenommen davon sind die Sportergebnisse des vorherigen Wochenendes. Diese können montags bis
                   spätestens 11.00 Uhr per E-Mail an amtsblatt@losheim.de nachgereicht werden.
                   Bei Vorverlegungen aufgrund gesetzlicher Feiertage informieren wir rechtzeitig über den geänderten Re-
                   daktionsschluss.
                   Wir bitten um Beachtung und weisen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Texte, die
 per E-Mail oder nach Redaktionsschluss im Redaktionssystem unseres Verlages Linus Wittich eingehen, nicht berücksichtigt
 werden.

          Wirtschaftsforum
                                            informiert . . .
     Holzfaserplattenhersteller bewertet das vergangene Jahr und informiert
               über geplante Investitionen am Losheimer Standort
 Die Homanit GmbH & Co. KG mit Sitz in Losheim am See hat
 mit der gesamten Mannschaft das Pandemiejahr bestmöglich
 durchlaufen, wie das Unternehmen jüngst in einer Pressemit-
 teilung erklärte. Ein wesentlicher Baustein zum Erfolg des
 Standortes ist dabei das gegenseitige Vertrauen und das Enga-
 gement der gesamten Belegschaft. Geschäftsführer Michael
 Barz und der Betriebsrat sprechen dieselbe Sprache - eine
 Grundvoraussetzung für den Erfolg in der Pandemiezeit. Der
 saarländische Hersteller von dünnen Holzfaserplatten belie-
 fert aus Losheim am See die europäische Türen- und Möbel-
 industrie.
 „Von Seiten des Gesellschafters wird unser Standort durch
 kluge und zukunftsorientierte Entscheidungen nachhaltig ge-
 stärkt“, so Geschäftsführer Michael Barz. „Moderne Maschinen
 sind bereits am Standort installiert und werden von qualifizier-
 ten und hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
 rund um die Uhr an bis zu sieben Tagen der Woche bedient.“
 Jüngst wurde in ein Technologiezentrum investiert, mit dem
 Homanit jetzt in der Lage ist, sowohl Zukunftsprodukte zu
 entwickeln, als auch kundenspezifisch zertifizierte Tests, ins-
 besondere für die Türenindustrie, anzubieten.
                                                                 Der Geschäftsführende Gesellschafter Fritz Homann (links) mit
 „Es erfüllt mich mit besonderem Stolz, dass der Bereich Tech-
                                                                 dem Betriebsratsvorsitzenden Norman Brachmann
 nologie bereits seit Jahren immer stärker gefördert wird und
 durch qualifiziertes Personal und moderne Einrichtung aufge-                                   Foto: Homanit GmbH & Co. KG
 wertet wurde“, freut sich der Betriebsratvorsitzende Norman Brachmann. „Mit der Investition in diesen Bereich wird deutlich,
 dass es am Standort Losheim nicht allein um Profit, sondern auch um eine langfristige Strategie und den Erfolg des Unter-
 nehmens in der Zukunft geht.“
 Zurzeit im Bau befindet sich eine moderne und effiziente Hackerei, um den Rohstoff Holz entsprechend für die Produktion
 der HDF–Platten vorzubereiten. Weitere Investitionsentscheidungen in der Gruppe, aber auch für den Standort Losheim, sind
 getroffen. Eine neue Werkseinfahrt mit Pförtnerei, eine weitere Lagerhalle und die Sanierung von Sozialräumen stehen auf
 der Zukunftsagenda.
 Norman Brachmann bedankte sich im Namen der Belegschaft bei Fritz Homann für sein klares Bekenntnis zum Losheimer
 Werk. Dies hat der Gesellschafter mit einer Bonuszahlung für die Beschäftigten am Standort Losheim und die Beschäftigten
 in Herzberg am Harz, wo der Vertrieb und weitere Teile der Verwaltung ansässig sind, zusätzlich untermauert. Eine Entschei-
 dung, die sich mehrfach zurückzahlen wird, ist sich Brachmann sicher.
 Bürgermeister Helmut Harth zeigte sich erfreut über das positive Signal von Seiten des Unternehmens, das ein wichtiger
 Arbeitgeber in Losheim am See und der Region ist. „Gerade in der wirtschaftlichen wie gesellschaftlichen Ausnahmesituation,
 die durch die Corona-Pandemie verursacht wird, erfüllt es mich mit Zuversicht, wenn unsere lokalen Unternehmen dennoch
 oder gerade deswegen in die Zukunft investieren und auch an ihre Beschäftigten denken, zu denen viele Menschen aus un-
 serer Gemeinde und dem Hochwaldraum zählen. Dieses klare Bekenntis zum Standort Losheim am See ist ein schönes Weih-
 nachtsgeschenk für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die gesamte Gemeinde.“
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020                                            13

                    Globus-Markt spendet 1.000 Euro zugunsten der
                     Kinder- und Jugendarbeit in Losheim am See

  Globus-Geschäftsleiter Kay Klein und Bürgermeister Helmut Harth bei der Scheck-Übergabe. Foto: Kai Seiwert

  Der Losheimer Globus-Markt in der Haagstraße ist mehr als nur SB-Warenhaus mit rein kommerziellen Interessen.
  Das dezentral geführte Unternehmen hat viele ethische Grundsätze in seiner Unternehmensphilosophie verankert,
  die auch an den einzelnen Standorten gelebt wird. „Die Kunden und die Erfüllung ihrer Wünsche stehen im
  Mittelpunkt unseres Tuns und Handelns!“, so Kay Klein, Geschäftsleiter bei Globus in Losheim am See. „Darüber
  hinaus gibt es in unserem Leitbild Grundsätze, mit denen wir uns ständig auseinandersetzen und die unsere
  Aktivitäten beeinflussen. Die gelebte Verantwortung für Mensch und Natur zeigt uns dabei, wie wichtig uns
  unsere Umwelt sowie die Menschen und unsere Mitarbeiter sind. Im Moment ist sicherlich die Förderung unserer
  Jugend mehr gefragt denn je.“

  Deshalb unterstützt der Losheimer Globus-Markt die Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde mit der aktuellen
  Spende in Höhe von 1.000 Euro und fördert unterjährig zudem viele weitere Projekte von Institutionen und Vereinen.
  Allein in der fast schon traditionellen Weihnachtstombola, bei der sich jährlich die Kunden über ein Auto und wei-
  tere tolle Preise freuen dürfen, kommt eine stattliche Spende in Höhe von fast 20.000 Euro zusammen. Auch Bürger-
  meister Harth half tatkräftig beim Losverkauf. Hiermit werden Projekte und Institutionen in der Region unterstützt
  und gestärkt. Selbst wenn in diesem Jahr viele Belange der aktuellen Thematik weichen mussten, wurden dennoch
  die Wunschzettelbäume aufgestellt und die Kunden durften Wünsche der Kinder in den umliegenden Kinderheimen
  verwirklichen. Darüber hinaus betreibt Globus eine eigene Stiftung, die Projekte im In- und Ausland realisiert und
  fördert.

  „Besonders stolz, dürfen wir sein, wenn unsere geförderten Projekte ein Zusammenspiel zwischen Globus und seinen
  Kunden sind. Helfen ist eben unser aller Herzensangelegenheit!“, schließt Kay Klein.

  Bürgermeister Helmut Harth nahm den Spendenschenk beim gemeinsamen Termin sehr gerne entgegen und sprach
  seinen herzlichen Dank für das langjährige Engagement des Losheimer Globus-Marktes aus: „Gerade in diesem Jahr,
  das für unsere Vereine, insbesondere aber auch für unsere jüngsten Gemeindemitglieder, mit vielen Einschränkungen
  verbunden war, sind solidarische Gesten aus Wirtschaft und Handel wichtiger denn je. Sehr gerne verwenden wir
  diese Spende zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde.“
14                                                     Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020

                                 Amtliche Bekanntmachungen
              Allgemeinverfügung über das Verbot des Verzehrs von alkoholischen
              Getränken auf öffentlichen Plätzen der Gemeinde Losheim am See
              Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden,
 eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
 Gemäß § 54 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach
 dem Infektionsschutzgesetz vom 12.09.2016 (Amtsbl. I S. 856) sowie § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG und § 7 Abs. 8a der Verordnung
 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Saarlandes (VO-CP) 15.12.2020 (Amtsbl. I S. 1336_5) ergeht folgende Allgemeinver-
 fügung:

 1.   In der Zeit vom 16.12.2020 bis einschließlich 01.01.2021 ist der Verzehr von alkoholischen Getränken in folgenden Be-
      reichen der Gemeinde Losheim am See untersagt:
 1.1. Parkplatz Carl Dewes Platz,
 1.2. Gelände der Eisenbahnhalle und dem dazu gehörenden Parkplatz,
 1.3. Seegelände und der dazu gehörenden Parkplätze,
 1.4. Hallen und Bürgerhäuser und der dazu gehörenden Vorplätze in allen Ortsteilen der Gemeinde Losheim am See,
 1.5. allen Schulgeländen der Gemeinde Losheim am See.
 2.   Diese Verfügung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 01.01.2021 außer Kraft.
 3.   Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 enthaltene Anordnung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3
      IfSG wird hingewiesen.
 4.   Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

 Begründung:
 Zu Ziffer 1:
 Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG kann die zuständige Behörde Personen verpflichten, bestimmte oder öffentliche Orte nicht zu
 betreten, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt,
 dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung
 übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Des Weiteren werden die Ortspolizeibehörden durch § 7 Abs. 8 VO-CP ermächtigt, auf
 belebten Plätzen und Straßen das Zünden von Pyrotechnik zu untersagen.
 Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG, der sich im Saarland derzeit stark ver-
 breitet. In allen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken wurden bereits Krankheits- und Ansteckungsverdächtige
 festgestellt.
 Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild
 erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Die Unter-
 sagung des Alkoholkonsums auf belebten Plätzen und Straßen hat zum Ziel, Menschenansammlungen zu vermeiden und damit
 das Infektionsrisiko zu senken und die Krankenhäuser zu entlasten. Beim Konsum von Alkohol, insbesondere an belebten öf-
 fentlichen Orten, muss damit gerechnet werden, dass die geltenden Mindestabstände und weitere Hygieneregelungen in dieser
 berauschten Situation höchstwahrscheinlich nicht immer eingehalten und befolgt werden. Hierdurch würde das Infektionsrisiko
 deutlich ansteigen.
 Unter Berücksichtigung dieser Faktoren und der hohen Besucherfrequenz auf den genannten gemeindlichen Flächen ist diese
 Untersagungsanordnung verhältnismäßig und gerechtfertigt, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung (Art. 2
 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz) Rechnung zu tragen.
 Zu Ziffer 2:
 Der Krisenstab der Gemeinde wird in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit von der Gefährdungslage eine erneute Risikoein-
 schätzung vornehmen. Möglicherweise kann dies zu einer Verschärfung der angeordneten Maßnahmen führen.
 Zu Ziffer 3:
 Die in Ziffer 1 enthaltene Anordnung findet ihre Grundlage in § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Zuwiderhandlungen sind daher strafbar
 nach § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 IfSG.
 Zu Ziffer 5:
 Diese Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG kraft Gesetzes sofort vollziehbar.

 Rechtsbehelfsbehelfsbelehrung:
 Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig.
 Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeis-
 ter der Gemeinde Losheim am See als Ortspolizeibehörde, 66679 Losheim am See, Merziger Straße 3, Zimmer E.06 zu erheben.
 Diese Frist wird auch durch die Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsausschuss, Landratsamt Merzig, Bahnhofstraße 44,
 gewahrt.
 Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maß-
 nahmen keine aufschiebende Wirkung.

 Losheim am See, den 17.12.2020
 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
 Helmut Harth
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020                                                   15

               Allgemeinverfügung über das Betretungs- und Feuerwerksverbot auf
               der gesamten „Wahlener Platte“ insbesondere Urwahlener Kapelle und
               Donatuskapelle in der Gemeinde Losheim am See
 Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine wei-
 tere Ausbreitung zu verhindern.
 Gemäß § 54 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach
 dem Infektionsschutzgesetz vom 12.09.2016 (Amtsbl. I S. 856) sowie § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG und § 7 Abs. 8 der Verordnung
 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Saarlandes (VO-CP) vom 15.12.2020 (Amtsbl. I S. 1336_5) ergeht folgende Allgemein-
 verfügung:

 1. In der Zeit vom 31.12.2020, 19:00 Uhr, bis zum 01.01.2021, 7:00 Uhr, ist das Betreten der gesamten „Wahlener Platte“
    insbesondere der Urwahlener Kapelle und der Donatuskapelle in einem Radius von jeweils 200 Metern untersagt.
 2. Zudem ist das Zünden von Pyrotechnik für die Geltungsdauer dieser Allgemeinverfügung auf dem gesamten Stauseegelände
    und den dazu gehörenden Parkplätzen sowie auf Schulgeländen, den Vorplätzen der Hallen und Bürgerhäuser, auf dem Ge-
    lände und Parkplatz der Eisenbahnhall und auf dem Carl-Dewes-Parkplatz verboten.
 3. Diese Verfügung tritt mit Wirkung vom 31.12.2020 in Kraft und mit Ablauf des 01.01.2021 außer Kraft.
 4. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 enthaltene Anordnung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG
    wird hin gewiesen.
 5. Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

 Begründung:
 Zu Ziffer 1 und 2:
 Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG kann die zuständige Behörde Personen verpflichten, bestimmte oder öffentliche Orte nicht zu
 betreten, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt,
 dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung
 übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Des Weiteren werden die Ortspolizeibehörden durch § 7 Abs. 8 VO-CP ermächtigt, auf
 belebten Plätzen und Straßen das Zünden von Pyrotechnik zu untersagen.
 Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG, der sich im Saarland derzeit stark ver-
 breitet. In allen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken wurden bereits Krankheits- und Ansteckungsverdächtige
 festgestellt.
 Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild
 erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen.
 Betretungsverbote und Verbote des Zündens von Pyrotechnik, die notwendig sind, soweit eine Steuerung und Beschränkung der
 Besucher oder Passanten, Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen nicht möglich sind, dienen insbesondere dem Zweck,
 eine Ausbreitung von COVID-19 zeitlich und räumlich zu verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage insbesondere von der
 noch anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln. Eine zeitlich langsamere Ausbreitung hat den Vorteil, dass die medizinischen
 Versorgungssysteme über einen größeren Zeitraum in Anspruch genommen werden und die punktuelle Belastung geringer bzw.
 eine Überlastung vermieden wird.
 Unter Berücksichtigung dieser Faktoren sowie der größeren Menschenansammlungen an der Urwahlener Kapelle sowie der Do-
 natus Kapelle in den Silvesternächten der vergangenen Jahre ist diese Untersagungsanordnung verhältnismäßig und gerechtfer-
 tigt, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz) Rechnung zu tragen.

 Zu Ziffer 3:
 Der Krisenstab der Gemeinde Losheim am See wird in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit von der Gefährdungslage eine
 erneute Risikoeinschätzung vornehmen. Möglicherweise kann dies zu einer Verschärfung der angeordneten Maßnahmen führen.
 Zu Ziffer 4:
 Die in Ziffer 1 und 2 enthaltenen Anordnungen finden ihre Grundlage in § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Zuwiderhandlungen sind daher
 strafbar nach § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 IfSG.
 Zu Ziffer 5:
 Diese Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG kraft Gesetzes sofort vollziehbar.

 Rechtsbehelfsbehelfsbelehrung:
 Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung
 schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Losheim am See als Ortspolizeibehörde, 66679 Losheim am
 See, Merziger Straße 3, Zimmer E.06, zu erheben. Diese Frist wird auch durch die Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechts-
 ausschuss, Landratsamt Merzig, Bahnhofstraße 44, gewahrt.
 Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maß-
 nahmen keine aufschiebende Wirkung.

 Losheim am See, den 17.12.2020
 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
 Helmut Harth
16                                                        Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020

Bekanntmachung der Veröffentlichung und                              Um zur Einsichtnahme Einlass ins Rathaus der Stadt Wadern zu
                                                                     erhalten, ist eine Voranmeldung / Terminvereinbarung entweder
Auslegung von Planunterlagen                                         unter Telefonnummer 0 68 71 / 507-452 oder per E-Mail an
im Planfeststellungsverfahren nach § 17 Bundesfernstraßen-           mherrmann@wadern.de erforderlich.
gesetz (FStrG) i.V.m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz               Bei Eintritt ins jeweilige Rathaus sind die aktuellen Hygiene- und
(VwVfG) und § 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)              Schutzvorkehrungen zur Gewährleistung eines größtmöglichen
für den Neubau eines straßenbegleitenden Rad- und Gehwegs            Schutzes in der derzeit anhaltenden COVID-19-Pandemie (Tragen
an der B 268 zwischen Niederlosheim und Nunkirchen (Lü-
                                                                     einer Mund- Nasen-Bedeckung, Abstandsregelung mindestens
ckenschlüsse v. Bau-km 0+005 bis 0+318 u. 0+000 bis 1+239)
                                                                     1,50 m zu anderen Personen) zu beachten.
und den damit verbundenen landschaftspflegerischen Ver-
meidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen in                 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Aus-
den Gemarkungen Niederlosheim der Gemeinde Losheim am                legungsfrist, das ist
See und Münchweiler und Nunkirchen der Stadt Wadern im                              bis Mittwoch, d. 24. Februar 2021,
Landkreis Merzig-Wadern                                              (einschließlich, maßgeblich ist das Datum des Eingangsstempels)
Die Bundesstraßenbauverwaltung, vertreten durch das Ministe-         • bei der Gemeinde Losheim am See, Merziger Straße 3, 66679
rium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, dieses vertreten        Losheim am See
durch den Landesbetrieb für Straßenbau hat für das o.g. Vorha-            oder
ben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.    • bei der Stadt Wadern, Marktplatz 13, 66687 Wadern
Für das Vorhaben werden Grundstücke in den o.g. Gemarkungen               oder
im Eigentum der Bundesstraßenbauverwaltung, der Stadt Wadern         • beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr,
und in Privatbesitz sowohl vorübergehend als auch dauerhaft in            Abteilung A, Referat A/5, Planfeststellungsbehörde, Franz-
Anspruch genommen.                                                        Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Für das Vorhaben war gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über         Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Vorprüfung im          erheben. Aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID-
Einzelfall zur Feststellung einer UVP-Pflicht durchzuführen.         19-Pandemie müssen Personen zur Aufnahme der Niederschrift
Der Planungsbereich liegt teilweise in der Nähe von Wohnbebauung.    telefonisch eine Terminabsprache vereinbaren:
Neben vorübergehenden bauzeitlichen Beeinträchtigungen werden        bei der Gemeinde Losheim am See unter
mehr als unerhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen.             Tel.Nr. 0 68 72 / 609-145,
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung
                                                                     bei der Stadt Wadern unter Telefon 0 68 71/ 507-452 und
einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG.
                                                                     bei der Planfeststellungsbehörde unter Telefon 0681 / 501 - 3330
Die nach dem FStrG/VwVfG erforderliche Durchführung der Öf-
                                                                     Die Einwendungen gegen das Vorhaben müssen den Namen und
fentlichkeitsbeteiligung erfolgt wegen der zur Eindämmung der
Auswirkungen bestehenden Beschränkungen der COVID-19-Pan-            die Anschrift der Einwender*innen enthalten, das betroffene
demie nach den Vorgaben des Gesetzes zur Sicherstellung ord-         Rechtsgut bzw. Interesse (den geltend gemachten Belang) be-
nungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während             nennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen.
der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG       Nach Ablauf der oben genannten Einwendungsfrist sind Einwen-
- vom 20. Mai 2020 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I        dungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtli-
Nr. 24, S. 1041, am 28. Mai 2020).                                   chen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrens-
Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG wird die Auslegung durch eine Veröf-        gesetz VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereini-
fentlichung im Internet ersetzt. Die Planfeststellungsbehörde        gungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen
stellt den Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen          (§ 73 Abs. 4 Satz 5 und 6 VwVfG).
(Erläuterungsbericht, Übersichts- und Lagepläne, Landschafts-        Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unter-
pflegerischer Begleitplan u.a.) zum Vorhaben unter der Überschrift   schriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich-
„B 268, straßenbegleitender Rad- und Gehweg zw. Niederlosheim        lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben),
und Nunkirchen, Lückenschluss“ auf der Internetseite des Saar-       ist auf jeder mit einer vervielfältigten gleichlautenden Unterschrift
landes (www.saarland.de) im Themenportal „Verkehr“ in der            versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und An-
Rubrik „Planfeststellung“ unter „Straßenbegleitende Rad- und         schrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen.
Gehwege“(siehe Link am Textende) der Öffentlichkeit zur allge-       Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
meinen Einsichtnahme zur Verfügung in der Zeit                       2. Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der
                von Montag, d. 11. Januar 2021,                      Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung
               bis Mittwoch, d. 10. Februar 2021                     des Plans.
(einschließlich).                                                    3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzei-
Die Planunterlagen liegen zeitgleich als zusätzliches Informati-     tig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§
onsangebot (§ 3 Abs. 2                                               17a Nr. 5 Satz 1 FStrG). Sie kann statt eines Erörterungstermins
PlanSiG) zur allgemeinen Einsicht in den Rathäusern der beiden       eine Online-Konsultation durchführen oder diese mit Einverständ-
Kommunen aus, deren Gebiet betroffen ist:
                                                                     nis der Beteiligten durch eine Telefon- oder Videokonferenz er-
• bei der Gemeinde Losheim am See im Rathaus, Merziger Straße
                                                                     setzen (§ 5 PlanSiG).
3, 66679 Losheim am See in Zimmer 2.07
                                                                     Findet ein Erörterungstermin bzw. eine Online-Konsultation statt,
Montag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr,
Dienstags u. Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr,                      wird dies ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden dieje-
Donnerstags: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr und                               nigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei
Freitags: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr.                                     gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin
Um zur Einsichtnahme Einlass ins Rathaus der Gemeinde Losheim        (Erörterung bzw. Online-Konsultation) gesondert benachrichtigt. Für
am See zu erhalten, ist eine Voranmeldung / Terminvereinbarung       die Durchführung einer ersatzweisen Online-Konsultation werden
entweder unter Telefonnummer 0 68 72 / 609-145 oder per E-Mail       den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu
an wludwig@losheim.de erforderlich.                                  behandelnden Informationen zugänglich gemacht.
• bei der Stadt Wadern im Rathaus, Marktplatz 13, 66687 Wadern       Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können
in Zimmer C104                                                       sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Montag-Mittwoch: 08:30 Uhr - 15:30 Uhr,                              Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die
Donnerstag: 08:30 Uhr - 18:00 Uhr und                                Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzu-
Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr.                                      weisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
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