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AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE LOSHEIM AM SEE 60. Jahrgang Mittwoch, 23. Dezember 2020 Nr. 52/53/2020 MIt dEn OrtStEILEn: BAcHEM · BErgEn · BrIttEn · HAuSBAcH · LOSHEIM MItLOSHEIM · nIEdErLOSHEIM · rIMLIngEn rISSEntHAL · ScHEIdEn · WAHLEn und WALdHöLzBAcH im Internet: http://www.losheim.de · E-Mail-Adresse: gemeinde@losheim.de
2 Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 Kurberatung und -vermittlung Bereitschaftsdienste Migrationsberatung Schwangerenberatung Seniorenpatenschaften Zahnärzte • Ambulantes Hospiz- und 24.12. (Heiligabend) Dr. Markus Lauermann, Poststr. 21, Palliativberatungszentrum....................... 06835/607950 Merzig, Tel. 06861/76998 25.12. (1. Weihnachtsfeiertag) Dr. Jens Miethlau, Saarbrü- cker Str. 5, Losheim am See, Tel. 06872/7700 Wichtige Rufnummern 26.12. (2. Weihnachtsfeiertag) und 27.12. (Brückentag) Katrin Moses, Wallerfanger Str. 3, Rehlingen, Tel. 06835/6079080 Polizei Weitere Brückentage: Notruf....................................................................110 28.12. Andreas Mirwald, Brauerstr. 3, Merzig, Tel. 06861/9388333 Polizeiposten Losheim...................................... Tel. 91501 29.12. Dr. Ute Maria Staß, Dillinger Str. 10, Beckingen, Tel. Polizeiinspektion Wadern....................... Tel. 06871 / 90010 06835/6084855 30.12. Klaus Dorst, Trierer Str. 6, Weiskirchen, Tel. 06876/1666 Freiwillige Feuerwehr 31.12. (Silvester) Dr. Siegmund Trampert, Streifstr. 1, Losheim Notruf und Feueralarm in allen am See, Tel. 06872/993030 Ortsteilen der Gemeinde Losheim am See.................112 01.01.2021 (Neujahr) Dr. Andreas Buchmann, Losheimer Str. Gemeindewehrführer Andreas Brausch....Tel. 0170 / 4657914 1, Weiskirchen, Tel. 06876/7151 02.01./03.01.2021 (unter Vorbehalt) Dr. Martin Kramp, Saareckstr. 1, Mettlach, Tel. 06864/2181 Rettungsdienst Infos zum zahnärztlichen Notdienst im Internet unter .......................................................................Tel. 112 www.zahnaerzte-saarland.de. Augenärzte Ärztlicher Notdienst Bundeseinheitliche Bereitschaftsdienstnummer Tel.: 116117 ..................................................................Tel. 116 117 Erreichbar an Wochenenden samstags von 8.00 Uhr bis montags HNO-Ärzte 8.00 Uhr, an Feiertagen von morgens 8.00 Uhr bis zum nächs- Bundeseinheitliche Bereitschaftsdienstnummer Tel.: 116117 ten Morgen 8.00 Uhr sowie an Werktagen von abends 18.00 Uhr bis morgens 8.00 Uhr Kinderärzte Giftnotruf St. Elisabeth Klinik, Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 06831/1257883 ....................................................Tel. 0 68 41 / 1 92 40 Es ist dringend notwendig vorher anzurufen, um die Wartezeit für Sie so gering wie möglich zu halten. Krankenhäuser St. Josef, Losheim amSee, �������������������������������� Tel. 9030 Notdienst Tierarzt Klinikum, Merzig, ��������������������������������� Tel. 06861 / 7050 Den diensthabenden Tierarzt in Ihrer Nähe finden Sie im Internet in der Rubrik Notdienste unter Kindertageseinrichtungen www.tierarzt-saar.de Bergen........................... 37 20 Bachem......................... 35 11 Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig Britten.......................... 36 82 Losheim rund um die Uhr dienstbereit. Niederlosheim................ 28 45 Villa Regenbogen............. 35 45 Bei verletzten Wildtieren wenden Sie sich bitte an die Wild- Wahlen.......................... 35 36 Kita Sonnengarten.... 9 69 61 96 tierauffangstation unter Tel. 0681/9712839. Haus Tamble............ 9 22 87 17 Schulen Grundschule Schule Freiw. Ganztagsschule Apotheken-Notdienst Bachem ................................... 26 75........................... 88 70 09 Der Notdienst beginnt um 8:00 Uhr und endet am Losheim .................................. 22 95........................... 50 54 33 darauffolgenden Tag um 8:00 Uhr. Die diensthabende Apo- Wahlen .................................... 25 56........................... 99 38 98 theke in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter Peter-Dewes- https://apothekennotdienste-saarland.de oder über die Gemeinschaftsschule ........... 92 19 60..........................9 21 56 37 kostenlose Apotheken-Notdienst-Hotline „Förderschule Lernen“ Niederlosheim.................................. 29 92 0800 00 22 8 33, Handy 22 8 33 (69 Cent / Minute) Kirchen Soziale Hilfen in Losheim Kath. Pfarrämter Caritasverband Saar-Hochwald e.V. Britten ............................................................................22 14 Losheim ..................................................................... 99 30 66 Wahlen ............................................................................23 74 Geschäftsstelle Merzig.............................. 06861/912070 Dekanatsstelle Losheim-Wadern ...........................0 68 71/92 30 10 • Caritas Sozialstation Hochwald ................. 06872/504562 Demenzberatung Evang. Kirchengemeinde Wadern-Losheim Gemeindebüro Wadern ........................................... 0 68 71/20 06 • Allgemeine Sozialberatung ......................06872/5041606 Tafel / Lebensmittelausgabe TWL Technische Werke der Gemeinde Losheim GmbH • Schuldner- und Insolvenzberatung ............ 06861/939750 Psychosoziale Beratung Streifstraße 1, Geschäftsstelle ...............................90 29-0 Betreuungsverein Erdgasberatung ................................................... 90 29 24 • Fahrbarer Mittagstisch............................ 06861/912070 Notruf Wasser/Strom/Erdgas ................................ 90 29 29
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 3 Bürgerdienst- Rathaus Tel.: 6 09-0 Merziger Str. 3, 66679 Losheim am See leistungszentrum gemeinde@losheim.de Alle Infos unter: www.losheim.de Öffnungszeiten (Rathaus sowie Fachbereich 5 im Schlösschen) montags 08.30 - 13.00 Uhr; dienstags - donnerstags, 8.30 - 12.00 Uhr; donnerstags, 14.00 - 18.00 Uhr; freitags 07.30 - 12.00 Uhr; jeden 1. Samstag im Monat 09.00 - 12.00 Uhr (nur Bürgerbüro und Zentrale) Baubetriebshof (Fachbereich 6): wochentags v. 07.00 - 15.30 Uhr����������������������������������������������������������� Tel.: 609-170 Ruf-/Wochenendbereitschaft mobil ����������������������������������������������������������������������������������������������� Tel.: 0171 9730270 Eigenbetrieb Touristik, Freizeit & Kultur ��������������������������������������������������������������������������������������������� Tel.: 9018100 Tourist-Info: wochentags v. 10.00 - 16.00 Uhr, Sa., So. und Feiertage v. 10.00 - 15.00 Uhr Vereinsmanagement (Stabstelle 1)������������������������������������������������������������������������������������������������������ Tel.: 609-119 Wertstoffzentrum (Bahnhofstr. 39) ������������������������������������������������������������������������������������������������������ Tel.: 5041756 Mo. - Do. v. 9.00 - 15.45 Uhr, Fr. v. 9.00 - 17.45 Uhr, Sa. v. 9.00 - 13.45 Uhr Waldmanagement (Stabstelle 2) im Rathaus freitags ������������������������������������������������������������������������������� Tel.: 609138 und Revierförster Simon mobil ����������������������������������������������������������������������������������������������������� Tel.: 0171 7324383 Wirtschaftsförderung �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������Tel.: 609-262 Soziale Serviceangebote: Familienzentrum Losheim Saarbrücker Str. 37, 66679 Losheim ��������������������������������������������� Tel.: 5050714, E-Mail: info@familienzentrum-losheim.de - Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr: offene Sprechzeit im Familienzentrum - zusätzlich Montag von 9.00 bis 11.00 Uhr: telefonische Beratung Anfragen und Terminvereinbarungen täglich telefonisch möglich Jugendcafe Losheim (Schulstraße 3) ���Tel.: 9203971, Whatsapp / mobil Tel.: 0151/21541194. Montag - Freitag: 09.00 Uhr - 16.00 Uhr; Dienstag: offenes Café bis 19.00 Uhr Rentenanträge Deutsche Rentenversicherung in Saarbrücken ��� Tel.: 0681 3093650, Montag - Freitag 08.00 Uhr - 15.00 Uhr oder unter www. deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente Versichertenälteste in der Gemeinde Karl-Heinz Weimar ��������������������������������������������������������������������� Tel.: 06872 1277 Olaf Marquard ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Tel.: 0160/90456783 Pflegestützpunkt Landkreis Merzig-Wadern, Bahnhofstraße 27, 66663 Merzig ������������������������������������������������������������������ Tel.: 06861 80472 b.krupke-jakob@merzig-wadern.de LAI e.V., Second-Hand-Markt und Möbelbörse (Bahnhofstr. 39)����������������������������������������������������������������������Tel.: 994882 Weltladen (Weiskircher Str. 24) ����������������������������� Tel.: 993058, Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr; Samstag 10.00 - 12.00 Uhr Losheim in Bewegung Titelfoto dieser Ausgabe Das Foto auf dem Titel dieser Ausgabe stammt von Andreas Merziger (besser bekannt als „Viez“) aus Losheim am See. Sie möchten ebenfalls Ihr Lieblingsbild aus Losheim am See auf dem Titel unseres Amtsblattes sehen? Dann senden Sie Ihr Bild an wettbewerb@losheim.de. Kundentermine im Rathaus nach telefonischer Absprache möglich Im Bürgerdienstleistungszentrum/ Rathaus können bis auf Weiteres nur nach telefonischer Absprache unter Tel. 06872 609-0 Kundentermine vereinbart werden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den einzelnen Fachbereichen erreichen Sie ebenfalls te- lefonisch oder per E-Mail, um konkrete Anliegen persönlich zu besprechen und Termine zu vereinbaren. Eine Telefonliste sowie aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.losheim.de .
4 Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 © Andreas Merziger Das Jahr 2020 werden wir als das Jahr in Erinnerung behalten, in dem alles anders war. Die Corona-Pandemie stellte uns als Gesellschaft vor vollkommen neue Herausforderungen. Wir mussten in fast allen Lebensbereichen eine Vielzahl von Einschränkungen akzeptieren und ein anderes Miteinander erlernen. Zusammen Abstand halten, so lautet noch immer die Devise, leider auch beim bevorstehenden Weihnachtsfest und dem Jahreswechsel. Doch gerade an den Weihnachtstagen bietet sich uns die Chance, die zurückliegenden, fordernden Monate mit einer besinnlichen Zeit der Hoffnung und Zuversicht abzuschließen. Ohne die Feiertagshektik können wir das Fest der Liebe im engsten Kreis der Familie oder bei entspannten Spaziergängen in unserer schönen Natur zu einem wirklich besinnlichen Weihnachten machen. Besinnen wir uns gerade jetzt auf Werte wie Solidarität und Achtsamkeit. Und vergessen wir nicht die Menschen, die seit Monaten in Krankenhäusern, in Pflegeheimen, im Einzelhandel und an anderer Stelle für uns alle da sind. Ihnen gilt mein besonderer Dank sowie allen engagierten Kooperationspartnern der Gemeinde Losheim am See. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr 2021, das hoffentlich zu dem Jahr wird, in dem ein Stück weit Normalität zurückkehrt. Menschlichkeit prägt eine lebenswerte Zukunft. Bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen! Herzliche Grüße Helmut Harth Bürgermeister Losheim am See
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 5 Kostenlose Energieberater-Sprechstunde im Bürgerdienstleistungszentrum Es finden immer zwei Termine im Monat (jeden 1. und 3. Donnerstag), jeweils von 14-18 Uhr im Rathaus Losheim, Zimmer 2.15, statt. Die neuen Termine für das Jahr 2021 teilen wir Ihnen in der nächsten Ausgabe mit. Foto: pixinoo/123.rf Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich unter 0175/5956002. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Vanessa Collmann Qualifizierte und geprüfte Energieberater finden Sie auch unter www.energie-effizienz-experten.de.
6 Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 Informationen zur aktuellen Corona-Rechtsverordnung Der Landkreis Merzig-Wadern informiert auf der Website www.merzig-wadern.de/Verwaltung-Politik/Coronavirus-Infos- auf-einen-Blick/ zur derzeit gültigen Rechtsverordnung des Saarlandes im Zuge der Corona-Pandemie. Welche Maßnahmen gelten vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 im Landkreis Merzig-Wadern? Kontaktbeschränkungen: Privat Weihnachtsfeiertage: dürfen sich maximal 5 Personen Vom 24. bis 26. Dezember darf aus zwei Haushalten oder dem sich der eigene Haushalt mit familiären Umfeld treffen. maximal 4 weiteren Personen aus Kinder bis 14 Jahre werden nicht dem engsten Familienkreis oder mitgezählt. einer weiteren nicht zum familiären Bezugskreis ge- Maskenpflicht: hörenden Person treffen. Kinder Es gilt eine allgemeine bis 14 Jahre werden nicht Maskenpflicht im öffentlichen mitgezählt. Raum, dort wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten Silvester: werden kann. An Silvester und am Neujahrstag sind An- und Versammlungen Einkauf: verboten. Der Verkauf von Einzelhandelsgeschäfte bleiben bis Pyrotechnik sowie das Zünden 10. Januar geschlossen. Davon eines Feuerwerks auf ausgenommen sind Geschäfte des öffentlichen Plätzen ist nicht täglichen Bedarfs. Diese Geschäfte erlaubt. dürfen allerdings nur noch einen Kunden pro 15 Quadratmeter Ladenfläche reinlassen. Geschäfte haben die Möglichkeit, bis zum 2. Januar 2021 ihre Öffnungszeiten von 6 bis 22 Uhr auszuweiten. Hiervon ausgenommen bleiben der 24. Dezember und 31. Dezember 2020. Schulen: Für Schüler*innen aller Klassenstufen einschließlich der Abschlussjahrgänge gilt keine Präsenzpflicht mehr. Alle Schüler*innen, die zuhause betreut werden können, sollen zuhause bleiben. Kindertageseinrichtungen: Die Kindertageseinrichtungen bieten bis zum 10. Januar eine bedarfsgerechte Betreuung an. Das bedeutet: Jedes Kind, das Betreuung braucht, kann auch weiterhin ohne weitere Nachweise in seine Kindertageseinrichtung kommen und wird dort betreut. Die vereinbarten Schließtage der Einrichtungen bleiben bestehen. Weitere Informationen unter: www.merzig-wadern.de Die aktuelle Verordnung sowie weitere Hinweise zum Nachlesen finden Sie auf der Corona-Sonderseite des Saarlandes unter https://corona.saarland.de
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 7 Losheim in Bewegung Um die Bürgerfreundlichkeit und den Service des Bürgerdienstleistungszentrums weiter zu erhöhen, können Sie ab sofort unser einheitliches Mitteilungsformular nutzen. Es dient, ergänzend zum persönlichen Kontakt, der Meldung wieder- kehrender Problemstellungen in den Ortsteilen. Ihre Mitteilung an das Bürgerdienstleistungszentrum Ich habe Folgendes festgestellt: Illegale Ablagerung von Müll und ähnlichem Beschädigter oder verunreinigter Spielplatz Bäume oder Hecken behindern die Sicht oder beeinträchtigen den Gehweg Beschädigte Fahrbahn oder beschädigter Gehweg Defekter Kanaldeckel/ Straßeneinlauf Defekte Straßenbeleuchtung Defektes Verkehrsschild Sonstiges: …………………………………………………………………………………………………………………......... ………………………………………………………………………………………………..……………………… ………………………………………………………………………………………………..……………………… Wann?............................................................................................................................................................................. Wo? (bitte genaue Ortsangabe, ggfs. Fotos) ................................................................................................... ............................................................................................................................................................................................ Absender für Rückfragen (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail): ………………………………………………………………………………………………………………………………………………..… ……………………………………………………………………………………………………………………………………..…………… …………………………………………………………………………………………………………………………………………..……… Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular im Bürgerdienstleistungszentrum ab oder schicken es per Post an Gemeinde Losheim am See, Merziger Str. 3, 66679 Losheim am See oder per E-Mail an gemeinde@losheim.de. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe! Ihr Bürgermeister Helmut Harth
8 Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 Adieu Weihnachtsstress Losheim am See engagiert sich im Rahmen des Projektes „Losheim lebt gesund“ für Prävention und Gesundheitsförderung in der Seegemeinde. In unserer Amtsblattrubrik geben wir jede Woche in Kooperation mit dem Verein für Prävention und Ge- sundheit im Saarland (PuGiS e.V.) Gesundheitstipps oder Hinweise auf interessante Online-Angebote. Tipps für eine entspannte Weihnachtszeit Eine besinnliche, ruhige Zeit mir der Familie, Weihnachtsmarktbesuche, Plätzchen und ein schön geschmückter Weihnachts- baum, dieses Bild von idealen Weihnachtstagen haben viele von uns in der Vorweihnachtszeit im Kopf. Je näher Weihnachten kommt, desto weiter rückt diese Vorstellung bzw. dieser Wunsch in die Ferne. In der Realität sieht es ganz anders aus. Um diese Vorweihnachtszeit dennoch in vollen Zügen genießen zu können, gibt es einige Tipps, mit denen man das Weih- nachtsfest stressfreier gestalten kann. Geschenke Wie jedes Weihnachten kaufen viele die Geschenke für ihre Liebsten in letzter Minute. Die Kaufhäuser sind dieses Jahr corona-bedingt zwar geschlossen und nicht wie gewohnt brechend voll, dafür ächzen nun die Lieferdienste unter Unmengen von Paketen und die Menschen sind gereizt und genervt, wenn es mit der Last-Minute-Zustellung einmal nicht klappt. Um dies zu umgehen, sollte man sich frühzeitig Gedanken um mögliche Geschenke für Familie und Freunde machen. Hierzu eignet sich eine Liste. Zu jeder Person passende Geschenkideen aufschreiben und im November/ Anfang Dezember schon mit dem Ge- schenkekauf beginnen. Am 20. Dezember noch in ein Geschäft hetzen, um ein Weihnachtsgeschenk zu besorgen, oder schnell noch online Ge- schenke ordern, dass möchte keiner. Deshalb empfiehlt es sich, früh den Einkauf der Geschenke zu erledigen, damit dieser Punkt von der TO-DO Liste gestrichen werden kann. Ebenfalls eine gute Möglichkeit den Stress mit der Suche nach Weihnachtsgeschenken zu meiden, ist das Wichteln innerhalb der Familie. So funktioniert es: Alle Familienmitglieder schreiben ihren Namen auf einen Zettel. Diese in ein Gefäß (z.B. Schüssel) werfen und jede Person zieht einen Zettel. Der Person, die man gezogen hat, kann man dann ein Geschenk kaufen. So muss sich jeder aus der Familie nur um ein Genschenk kümmern, was jede Menge Zeit, Geld aber auch Nerven spart. (Knappschaft, 2018)
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 9 Weihnachtsessen Auch hier gilt: früh anfangen. Überlegen Sie sich schon im Vorfeld, was Sie an Weihnachten kochen möchten. Schreiben Sie alles, was für das Weihnachtsessen besorgt werden muss, auf eine Liste, um nichts zu vergessen. Sachen, die lange haltbar sind, können schon im Vorfeld besorgt werden, sodass kurz vor Heiligabend nur die frischen Lebensmittel eingekauft werden müssen. Damit nicht eine Person alleine für das Essen zuständig ist, kann die Zubereitung von Vorspeise, Hauptgang und Nachtisch aufgeteilt werden. Beziehungsweise jeder bringt eine Kleinigkeit zu Essen mit, sodass ein Weihnachtsbüffet zustande kommt. (coolibri, 2019) Aufgaben verteilen Ähnlich wie bei der Zubereitung des Weihnachtsessens können Aufgaben, wie zum Beispiel Baum dekorieren, aufräumen/ sauber machen, Tischdekoration usw., auf alle Familienmit- glieder verteilt werden. (AOK, 2016) Ruhephasen Man kann sich zu Hause bei Kerzenschein und mit Plätzchen oder bei einem Spaziergang an der frischen Luft entspannen. Man kann sich einen Rückzugsort suchen, um einfach mal durchzuatmen und dem ganzen Weihnachtsstress für ein paar Minuten zu entfliehen. (AOK, 2016) In diesem Jahr wird das Weihnachtsfest wohl wesentlich ruhiger, aber selbst in dieser Fotos: pixabay.com Andersartigkeit liegt eine Chance für ein besonders besinn- liches Fest der Liebe. Das Wort „besinnlich“ kommt nämlich vom Verb „sinnen“, das aus dem Mittelhochdeutschen stammt und den Vorgang bezeichnet, dass man etwas wahrnimmt, versteht und seine Gedanken darauf richtet. Nutzen wir dieses andere Weihnachtsfest also, um uns auf uns selbst, aber auch das Miteinander mit unseren Mitmenschen, zu besinnen. Literaturverzeichnis AOK Die Gesundheitskasse (2016). Alle Jahre wieder: stressfrei durch die Weihnachtszeit. Zugriff am 14.12.2020. Verfügbar unter https://aok-erleben.de/alle-jahre-wieder-stressfrei-durch-die-weihnachtszeit/ Knappschaft (2018). Stressfrei durch die Weihnachtszeit. Zugriff am 14.12.2020. Verfügbar unter https://blog.knappschaft. de/stressfrei-durch-die-weihnachtszeit/ Coolibri (2019). Weihnachtsstress vermeiden- How to Weihnachten. Zugriff am 14.12.2020. Verfügbar unter https://www. coolibri.de/magazin/weihnachtsstress/ Weitere Infos: www.das-saarland-lebt-gesund.de und bei Facebook www.facebook.com/DasSaarlandLebtGesund „Losheim lebt gesund“ ist ein Projekt der Gemeinde Losheim am See in Zusammenarbeit mit PuGiS e.V. und der IKK Südwest. Gesundheitssprechstunde im Bürgerdienstleistungszentrum Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Deshalb bietet die Gemeinde Losheim am See im Rahmen des Pilotprojektes „Losheim lebt gesund“ jeden Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr eine telefonische Gesundheitssprechstunde an. Unsere Mitarbeiterin Christine Kuhn (Fachkraft für Kommunales Gesundheitsmanagement), nimmt Ihre Anrufe in diesem Zeitraum gerne unter Tel. 06872/609-101 entgegen.
10 Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 Sanierung des Hauptsammlers Bergen - Niederlosheim Freigabe Hochwaldstraße und Bachstraße Kurz vor Weihnachten konnte nach rund 5-monatiger Bauzeit vergangene Woche der Kreu- zungsbereich Hochwaldstraße / Bachstraße abschließend asphaltiert werden. Mit dem Anschluss der Asphaltierungsarbeiten wird auch der neu verlegte und teilweise sanierten Abwasserkanal in Betrieb genommen. Noch anstehende Restarbeiten werden im neuen Jahr durchgeführt. Die Hochwaldstraße und Bachstraße sind ab sofort wieder für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Ich möchte mich bei allen betroffenen Anliegern und Verkehrsteilnehmern für Ihr Verständnis bedanken, das Sie in Bezug auf die durch die Baumaßnahme und Umleitungen entstanden Behinderungen und Beeinträch- tigungen aufgebracht haben. Helmut Harth, Bürgermeister Marktstände Losheim jeden Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr am Schneckenbrunnen. Wahlen Jeden Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Hallenvorplatz in Wahlen. Wohnraumsuche für Asylbewerber In Zukunft werden wieder Asylbewerber den Gemeinden zugewiesen. Aus diesem Grund sucht die Gemeinde Losheim am See Wohnraum für Asylbewerber. Wer bereit ist, Wohnraum für Asylbewerber bzw. Syrische Kriegsfüchtlinge (drei- bis vierköpfige Familien) zur Verfügung zu stellen, kann mit der Gemeinde Losheim am See (Ansprechpartnerin: Frau Kristina Go- denow, Tel. 0176-39101733) Kontakt aufnehmen. Nähere Einzelheiten über das Mietver- hältnis, Mietzins usw. erfahren Sie bei der Meldung der Wohnung. i Die Tourist-Info informiert Fotos: ©pixabay Ein turbulentes Jahr geht zu Ende. Leider müssen auch wir uns für dieses Jahr in die Winterpause verabschieden und sind voraussichtlich ab dem 11. Januar wieder für Sie da. Wir wünschen allen Losheimerinnen und Losheimern eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ihr Team des Eigenbetrieb Touristik, Freizeit & Kultur der Gemeinde Losheim am See
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 11 Brandschutz-Förderverein Freiwillige Feuerwehr Losheim e.V. Wegen Corona in 2021 K E I N E Weihnachtsbaumsammlung im Ortsteil Losheim Zum Schutz unserer Einsatzkräfte müssen wir unsere für Januar 2021 geplante traditionelle Weihnachtsbaumsammelaktion leider absagen. Ihrer Jugendfeuerwehr & BF-FFW Losheim e.V. Mitglieder- / Jahreshauptversammlung 2020 / 2021 Wegen der aktuellen Corona Lage hat der Vorstand des „BF-FFW Losheim e.V.“ sich dazu entschieden seine Jahreshauptversammlung in das zweite Halbjahr 2021 zu verlegen. Der aktuelle Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Stefan Scheid Erster Vorsitzender Tipps zur Weihnachtszeit Flackernde Lichter verbreiten in der dunklen Jahreszeit besinnliche Stimmung in der Wohnung. Wenn jedoch aus dem romantischen Kerzenschein ein richtiges Feuer wird, ist es ganz schnell aus mit der Besinnlichkeit: Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung. Offen Flammen gehören nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einen Ort mit starker Zugluft. Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen! Weihnachtsbäume trocknen von Tag zu Tag mehr aus und brennen dann explosionsartig ab. Die größte Gefahr besteht also am Ende der Weihnachtszeit In Haushalten mit Kindern sind elektrische Kerzen ratsam! Ihnen und den Mitgliedern aller Hilfsorganisationen wünschen wir eine einsatzfreie, erholsame Weihnachtszeit und Jahreswechsel sowie einen guten Start ins Neue Jahr 2021. Tue Gutes und rede darüber: SPENDEN sind steuerlich absetzbar Sie wollen die Arbeit Ihrer Feuerwehr unterstützen und Teil unseres Teams sein Unterstützen Sie uns durch Ihre Spende oder dauerhaft durch Ihre Mitgliedschaft D anke und B leiben Sie gesund – Ihre Feuerwehr BF-FFW Losheim e.V., Auf Bandels 12, 66679 Losheim am See - Email: info@bf-ffw-losheim.de Ps.: Brandaktuelle Informationen der Freiwilligen Feuerwehr Losheim finden Sie unter: www.ffw-losheim.de Anerkennung der Gemeinnützigkeit: Finanzamt Merzig - Aktz.: 020 / 140 / 02823 K01 * Vereinsregister: Amtsgericht Merzig VR 1337 Finanzamt Saarbrücken, Außenstelle Völklingen – Steuernummer: 040/141/14455; Freistellungsbescheid vom 02.08.2019 - 040/141/17755 Kontoverbindung IBAN: DE12 5909 2000 5754 7400 02 - Vereinigte Volksbank Saarlouis-Losheim am See-Sulzbach BIC: GENODE51SB2
12 Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 Redaktionsschluss nächste Amtsblattausgabe Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Amtlichen Mitteilungsblattes der Gemeinde Losheim am See ist am Montag, den 4. Januar 2021, um 9.00 Uhr. Ausgenommen davon sind die Sportergebnisse des vorherigen Wochenendes. Diese können montags bis spätestens 11.00 Uhr per E-Mail an amtsblatt@losheim.de nachgereicht werden. Bei Vorverlegungen aufgrund gesetzlicher Feiertage informieren wir rechtzeitig über den geänderten Re- daktionsschluss. Wir bitten um Beachtung und weisen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Texte, die per E-Mail oder nach Redaktionsschluss im Redaktionssystem unseres Verlages Linus Wittich eingehen, nicht berücksichtigt werden. Wirtschaftsforum informiert . . . Holzfaserplattenhersteller bewertet das vergangene Jahr und informiert über geplante Investitionen am Losheimer Standort Die Homanit GmbH & Co. KG mit Sitz in Losheim am See hat mit der gesamten Mannschaft das Pandemiejahr bestmöglich durchlaufen, wie das Unternehmen jüngst in einer Pressemit- teilung erklärte. Ein wesentlicher Baustein zum Erfolg des Standortes ist dabei das gegenseitige Vertrauen und das Enga- gement der gesamten Belegschaft. Geschäftsführer Michael Barz und der Betriebsrat sprechen dieselbe Sprache - eine Grundvoraussetzung für den Erfolg in der Pandemiezeit. Der saarländische Hersteller von dünnen Holzfaserplatten belie- fert aus Losheim am See die europäische Türen- und Möbel- industrie. „Von Seiten des Gesellschafters wird unser Standort durch kluge und zukunftsorientierte Entscheidungen nachhaltig ge- stärkt“, so Geschäftsführer Michael Barz. „Moderne Maschinen sind bereits am Standort installiert und werden von qualifizier- ten und hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund um die Uhr an bis zu sieben Tagen der Woche bedient.“ Jüngst wurde in ein Technologiezentrum investiert, mit dem Homanit jetzt in der Lage ist, sowohl Zukunftsprodukte zu entwickeln, als auch kundenspezifisch zertifizierte Tests, ins- besondere für die Türenindustrie, anzubieten. Der Geschäftsführende Gesellschafter Fritz Homann (links) mit „Es erfüllt mich mit besonderem Stolz, dass der Bereich Tech- dem Betriebsratsvorsitzenden Norman Brachmann nologie bereits seit Jahren immer stärker gefördert wird und durch qualifiziertes Personal und moderne Einrichtung aufge- Foto: Homanit GmbH & Co. KG wertet wurde“, freut sich der Betriebsratvorsitzende Norman Brachmann. „Mit der Investition in diesen Bereich wird deutlich, dass es am Standort Losheim nicht allein um Profit, sondern auch um eine langfristige Strategie und den Erfolg des Unter- nehmens in der Zukunft geht.“ Zurzeit im Bau befindet sich eine moderne und effiziente Hackerei, um den Rohstoff Holz entsprechend für die Produktion der HDF–Platten vorzubereiten. Weitere Investitionsentscheidungen in der Gruppe, aber auch für den Standort Losheim, sind getroffen. Eine neue Werkseinfahrt mit Pförtnerei, eine weitere Lagerhalle und die Sanierung von Sozialräumen stehen auf der Zukunftsagenda. Norman Brachmann bedankte sich im Namen der Belegschaft bei Fritz Homann für sein klares Bekenntnis zum Losheimer Werk. Dies hat der Gesellschafter mit einer Bonuszahlung für die Beschäftigten am Standort Losheim und die Beschäftigten in Herzberg am Harz, wo der Vertrieb und weitere Teile der Verwaltung ansässig sind, zusätzlich untermauert. Eine Entschei- dung, die sich mehrfach zurückzahlen wird, ist sich Brachmann sicher. Bürgermeister Helmut Harth zeigte sich erfreut über das positive Signal von Seiten des Unternehmens, das ein wichtiger Arbeitgeber in Losheim am See und der Region ist. „Gerade in der wirtschaftlichen wie gesellschaftlichen Ausnahmesituation, die durch die Corona-Pandemie verursacht wird, erfüllt es mich mit Zuversicht, wenn unsere lokalen Unternehmen dennoch oder gerade deswegen in die Zukunft investieren und auch an ihre Beschäftigten denken, zu denen viele Menschen aus un- serer Gemeinde und dem Hochwaldraum zählen. Dieses klare Bekenntis zum Standort Losheim am See ist ein schönes Weih- nachtsgeschenk für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die gesamte Gemeinde.“
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 13 Globus-Markt spendet 1.000 Euro zugunsten der Kinder- und Jugendarbeit in Losheim am See Globus-Geschäftsleiter Kay Klein und Bürgermeister Helmut Harth bei der Scheck-Übergabe. Foto: Kai Seiwert Der Losheimer Globus-Markt in der Haagstraße ist mehr als nur SB-Warenhaus mit rein kommerziellen Interessen. Das dezentral geführte Unternehmen hat viele ethische Grundsätze in seiner Unternehmensphilosophie verankert, die auch an den einzelnen Standorten gelebt wird. „Die Kunden und die Erfüllung ihrer Wünsche stehen im Mittelpunkt unseres Tuns und Handelns!“, so Kay Klein, Geschäftsleiter bei Globus in Losheim am See. „Darüber hinaus gibt es in unserem Leitbild Grundsätze, mit denen wir uns ständig auseinandersetzen und die unsere Aktivitäten beeinflussen. Die gelebte Verantwortung für Mensch und Natur zeigt uns dabei, wie wichtig uns unsere Umwelt sowie die Menschen und unsere Mitarbeiter sind. Im Moment ist sicherlich die Förderung unserer Jugend mehr gefragt denn je.“ Deshalb unterstützt der Losheimer Globus-Markt die Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde mit der aktuellen Spende in Höhe von 1.000 Euro und fördert unterjährig zudem viele weitere Projekte von Institutionen und Vereinen. Allein in der fast schon traditionellen Weihnachtstombola, bei der sich jährlich die Kunden über ein Auto und wei- tere tolle Preise freuen dürfen, kommt eine stattliche Spende in Höhe von fast 20.000 Euro zusammen. Auch Bürger- meister Harth half tatkräftig beim Losverkauf. Hiermit werden Projekte und Institutionen in der Region unterstützt und gestärkt. Selbst wenn in diesem Jahr viele Belange der aktuellen Thematik weichen mussten, wurden dennoch die Wunschzettelbäume aufgestellt und die Kunden durften Wünsche der Kinder in den umliegenden Kinderheimen verwirklichen. Darüber hinaus betreibt Globus eine eigene Stiftung, die Projekte im In- und Ausland realisiert und fördert. „Besonders stolz, dürfen wir sein, wenn unsere geförderten Projekte ein Zusammenspiel zwischen Globus und seinen Kunden sind. Helfen ist eben unser aller Herzensangelegenheit!“, schließt Kay Klein. Bürgermeister Helmut Harth nahm den Spendenschenk beim gemeinsamen Termin sehr gerne entgegen und sprach seinen herzlichen Dank für das langjährige Engagement des Losheimer Globus-Marktes aus: „Gerade in diesem Jahr, das für unsere Vereine, insbesondere aber auch für unsere jüngsten Gemeindemitglieder, mit vielen Einschränkungen verbunden war, sind solidarische Gesten aus Wirtschaft und Handel wichtiger denn je. Sehr gerne verwenden wir diese Spende zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde.“
14 Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 Amtliche Bekanntmachungen Allgemeinverfügung über das Verbot des Verzehrs von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen der Gemeinde Losheim am See Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Gemäß § 54 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 12.09.2016 (Amtsbl. I S. 856) sowie § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG und § 7 Abs. 8a der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Saarlandes (VO-CP) 15.12.2020 (Amtsbl. I S. 1336_5) ergeht folgende Allgemeinver- fügung: 1. In der Zeit vom 16.12.2020 bis einschließlich 01.01.2021 ist der Verzehr von alkoholischen Getränken in folgenden Be- reichen der Gemeinde Losheim am See untersagt: 1.1. Parkplatz Carl Dewes Platz, 1.2. Gelände der Eisenbahnhalle und dem dazu gehörenden Parkplatz, 1.3. Seegelände und der dazu gehörenden Parkplätze, 1.4. Hallen und Bürgerhäuser und der dazu gehörenden Vorplätze in allen Ortsteilen der Gemeinde Losheim am See, 1.5. allen Schulgeländen der Gemeinde Losheim am See. 2. Diese Verfügung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 01.01.2021 außer Kraft. 3. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 enthaltene Anordnung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG wird hingewiesen. 4. Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Begründung: Zu Ziffer 1: Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG kann die zuständige Behörde Personen verpflichten, bestimmte oder öffentliche Orte nicht zu betreten, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Des Weiteren werden die Ortspolizeibehörden durch § 7 Abs. 8 VO-CP ermächtigt, auf belebten Plätzen und Straßen das Zünden von Pyrotechnik zu untersagen. Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG, der sich im Saarland derzeit stark ver- breitet. In allen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken wurden bereits Krankheits- und Ansteckungsverdächtige festgestellt. Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Die Unter- sagung des Alkoholkonsums auf belebten Plätzen und Straßen hat zum Ziel, Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu senken und die Krankenhäuser zu entlasten. Beim Konsum von Alkohol, insbesondere an belebten öf- fentlichen Orten, muss damit gerechnet werden, dass die geltenden Mindestabstände und weitere Hygieneregelungen in dieser berauschten Situation höchstwahrscheinlich nicht immer eingehalten und befolgt werden. Hierdurch würde das Infektionsrisiko deutlich ansteigen. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren und der hohen Besucherfrequenz auf den genannten gemeindlichen Flächen ist diese Untersagungsanordnung verhältnismäßig und gerechtfertigt, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz) Rechnung zu tragen. Zu Ziffer 2: Der Krisenstab der Gemeinde wird in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit von der Gefährdungslage eine erneute Risikoein- schätzung vornehmen. Möglicherweise kann dies zu einer Verschärfung der angeordneten Maßnahmen führen. Zu Ziffer 3: Die in Ziffer 1 enthaltene Anordnung findet ihre Grundlage in § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Zuwiderhandlungen sind daher strafbar nach § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 IfSG. Zu Ziffer 5: Diese Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Rechtsbehelfsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeis- ter der Gemeinde Losheim am See als Ortspolizeibehörde, 66679 Losheim am See, Merziger Straße 3, Zimmer E.06 zu erheben. Diese Frist wird auch durch die Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsausschuss, Landratsamt Merzig, Bahnhofstraße 44, gewahrt. Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maß- nahmen keine aufschiebende Wirkung. Losheim am See, den 17.12.2020 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde Helmut Harth
Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 15 Allgemeinverfügung über das Betretungs- und Feuerwerksverbot auf der gesamten „Wahlener Platte“ insbesondere Urwahlener Kapelle und Donatuskapelle in der Gemeinde Losheim am See Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine wei- tere Ausbreitung zu verhindern. Gemäß § 54 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 12.09.2016 (Amtsbl. I S. 856) sowie § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG und § 7 Abs. 8 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Saarlandes (VO-CP) vom 15.12.2020 (Amtsbl. I S. 1336_5) ergeht folgende Allgemein- verfügung: 1. In der Zeit vom 31.12.2020, 19:00 Uhr, bis zum 01.01.2021, 7:00 Uhr, ist das Betreten der gesamten „Wahlener Platte“ insbesondere der Urwahlener Kapelle und der Donatuskapelle in einem Radius von jeweils 200 Metern untersagt. 2. Zudem ist das Zünden von Pyrotechnik für die Geltungsdauer dieser Allgemeinverfügung auf dem gesamten Stauseegelände und den dazu gehörenden Parkplätzen sowie auf Schulgeländen, den Vorplätzen der Hallen und Bürgerhäuser, auf dem Ge- lände und Parkplatz der Eisenbahnhall und auf dem Carl-Dewes-Parkplatz verboten. 3. Diese Verfügung tritt mit Wirkung vom 31.12.2020 in Kraft und mit Ablauf des 01.01.2021 außer Kraft. 4. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 enthaltene Anordnung gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1; Abs. 3 IfSG wird hin gewiesen. 5. Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Begründung: Zu Ziffer 1 und 2: Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG kann die zuständige Behörde Personen verpflichten, bestimmte oder öffentliche Orte nicht zu betreten, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Des Weiteren werden die Ortspolizeibehörden durch § 7 Abs. 8 VO-CP ermächtigt, auf belebten Plätzen und Straßen das Zünden von Pyrotechnik zu untersagen. Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG, der sich im Saarland derzeit stark ver- breitet. In allen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken wurden bereits Krankheits- und Ansteckungsverdächtige festgestellt. Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Betretungsverbote und Verbote des Zündens von Pyrotechnik, die notwendig sind, soweit eine Steuerung und Beschränkung der Besucher oder Passanten, Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen nicht möglich sind, dienen insbesondere dem Zweck, eine Ausbreitung von COVID-19 zeitlich und räumlich zu verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage insbesondere von der noch anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln. Eine zeitlich langsamere Ausbreitung hat den Vorteil, dass die medizinischen Versorgungssysteme über einen größeren Zeitraum in Anspruch genommen werden und die punktuelle Belastung geringer bzw. eine Überlastung vermieden wird. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren sowie der größeren Menschenansammlungen an der Urwahlener Kapelle sowie der Do- natus Kapelle in den Silvesternächten der vergangenen Jahre ist diese Untersagungsanordnung verhältnismäßig und gerechtfer- tigt, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz) Rechnung zu tragen. Zu Ziffer 3: Der Krisenstab der Gemeinde Losheim am See wird in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit von der Gefährdungslage eine erneute Risikoeinschätzung vornehmen. Möglicherweise kann dies zu einer Verschärfung der angeordneten Maßnahmen führen. Zu Ziffer 4: Die in Ziffer 1 und 2 enthaltenen Anordnungen finden ihre Grundlage in § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG. Zuwiderhandlungen sind daher strafbar nach § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 IfSG. Zu Ziffer 5: Diese Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Rechtsbehelfsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Losheim am See als Ortspolizeibehörde, 66679 Losheim am See, Merziger Straße 3, Zimmer E.06, zu erheben. Diese Frist wird auch durch die Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechts- ausschuss, Landratsamt Merzig, Bahnhofstraße 44, gewahrt. Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maß- nahmen keine aufschiebende Wirkung. Losheim am See, den 17.12.2020 Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde Helmut Harth
16 Amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Losheim am See, Ausgabe 52/53/2020 Bekanntmachung der Veröffentlichung und Um zur Einsichtnahme Einlass ins Rathaus der Stadt Wadern zu erhalten, ist eine Voranmeldung / Terminvereinbarung entweder Auslegung von Planunterlagen unter Telefonnummer 0 68 71 / 507-452 oder per E-Mail an im Planfeststellungsverfahren nach § 17 Bundesfernstraßen- mherrmann@wadern.de erforderlich. gesetz (FStrG) i.V.m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz Bei Eintritt ins jeweilige Rathaus sind die aktuellen Hygiene- und (VwVfG) und § 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) Schutzvorkehrungen zur Gewährleistung eines größtmöglichen für den Neubau eines straßenbegleitenden Rad- und Gehwegs Schutzes in der derzeit anhaltenden COVID-19-Pandemie (Tragen an der B 268 zwischen Niederlosheim und Nunkirchen (Lü- einer Mund- Nasen-Bedeckung, Abstandsregelung mindestens ckenschlüsse v. Bau-km 0+005 bis 0+318 u. 0+000 bis 1+239) 1,50 m zu anderen Personen) zu beachten. und den damit verbundenen landschaftspflegerischen Ver- meidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen in 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Aus- den Gemarkungen Niederlosheim der Gemeinde Losheim am legungsfrist, das ist See und Münchweiler und Nunkirchen der Stadt Wadern im bis Mittwoch, d. 24. Februar 2021, Landkreis Merzig-Wadern (einschließlich, maßgeblich ist das Datum des Eingangsstempels) Die Bundesstraßenbauverwaltung, vertreten durch das Ministe- • bei der Gemeinde Losheim am See, Merziger Straße 3, 66679 rium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, dieses vertreten Losheim am See durch den Landesbetrieb für Straßenbau hat für das o.g. Vorha- oder ben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. • bei der Stadt Wadern, Marktplatz 13, 66687 Wadern Für das Vorhaben werden Grundstücke in den o.g. Gemarkungen oder im Eigentum der Bundesstraßenbauverwaltung, der Stadt Wadern • beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, und in Privatbesitz sowohl vorübergehend als auch dauerhaft in Abteilung A, Referat A/5, Planfeststellungsbehörde, Franz- Anspruch genommen. Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken Für das Vorhaben war gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Vorprüfung im erheben. Aufgrund der aktuellen Situation durch die COVID- Einzelfall zur Feststellung einer UVP-Pflicht durchzuführen. 19-Pandemie müssen Personen zur Aufnahme der Niederschrift Der Planungsbereich liegt teilweise in der Nähe von Wohnbebauung. telefonisch eine Terminabsprache vereinbaren: Neben vorübergehenden bauzeitlichen Beeinträchtigungen werden bei der Gemeinde Losheim am See unter mehr als unerhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen. Tel.Nr. 0 68 72 / 609-145, Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung bei der Stadt Wadern unter Telefon 0 68 71/ 507-452 und einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG. bei der Planfeststellungsbehörde unter Telefon 0681 / 501 - 3330 Die nach dem FStrG/VwVfG erforderliche Durchführung der Öf- Die Einwendungen gegen das Vorhaben müssen den Namen und fentlichkeitsbeteiligung erfolgt wegen der zur Eindämmung der Auswirkungen bestehenden Beschränkungen der COVID-19-Pan- die Anschrift der Einwender*innen enthalten, das betroffene demie nach den Vorgaben des Gesetzes zur Sicherstellung ord- Rechtsgut bzw. Interesse (den geltend gemachten Belang) be- nungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während nennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG Nach Ablauf der oben genannten Einwendungsfrist sind Einwen- - vom 20. Mai 2020 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I dungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtli- Nr. 24, S. 1041, am 28. Mai 2020). chen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrens- Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG wird die Auslegung durch eine Veröf- gesetz VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereini- fentlichung im Internet ersetzt. Die Planfeststellungsbehörde gungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen stellt den Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 und 6 VwVfG). (Erläuterungsbericht, Übersichts- und Lagepläne, Landschafts- Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unter- pflegerischer Begleitplan u.a.) zum Vorhaben unter der Überschrift schriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich- „B 268, straßenbegleitender Rad- und Gehweg zw. Niederlosheim lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), und Nunkirchen, Lückenschluss“ auf der Internetseite des Saar- ist auf jeder mit einer vervielfältigten gleichlautenden Unterschrift landes (www.saarland.de) im Themenportal „Verkehr“ in der versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und An- Rubrik „Planfeststellung“ unter „Straßenbegleitende Rad- und schrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Gehwege“(siehe Link am Textende) der Öffentlichkeit zur allge- Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. meinen Einsichtnahme zur Verfügung in der Zeit 2. Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der von Montag, d. 11. Januar 2021, Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung bis Mittwoch, d. 10. Februar 2021 des Plans. (einschließlich). 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzei- Die Planunterlagen liegen zeitgleich als zusätzliches Informati- tig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ onsangebot (§ 3 Abs. 2 17a Nr. 5 Satz 1 FStrG). Sie kann statt eines Erörterungstermins PlanSiG) zur allgemeinen Einsicht in den Rathäusern der beiden eine Online-Konsultation durchführen oder diese mit Einverständ- Kommunen aus, deren Gebiet betroffen ist: nis der Beteiligten durch eine Telefon- oder Videokonferenz er- • bei der Gemeinde Losheim am See im Rathaus, Merziger Straße setzen (§ 5 PlanSiG). 3, 66679 Losheim am See in Zimmer 2.07 Findet ein Erörterungstermin bzw. eine Online-Konsultation statt, Montag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstags u. Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, wird dies ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden dieje- Donnerstags: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr und nigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei Freitags: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr. gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin Um zur Einsichtnahme Einlass ins Rathaus der Gemeinde Losheim (Erörterung bzw. Online-Konsultation) gesondert benachrichtigt. Für am See zu erhalten, ist eine Voranmeldung / Terminvereinbarung die Durchführung einer ersatzweisen Online-Konsultation werden entweder unter Telefonnummer 0 68 72 / 609-145 oder per E-Mail den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu an wludwig@losheim.de erforderlich. behandelnden Informationen zugänglich gemacht. • bei der Stadt Wadern im Rathaus, Marktplatz 13, 66687 Wadern Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können in Zimmer C104 sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Montag-Mittwoch: 08:30 Uhr - 15:30 Uhr, Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Donnerstag: 08:30 Uhr - 18:00 Uhr und Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzu- Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr. weisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
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