Macht mit! Beim großen Rosensonntags-Umzug am 19. Februar 2012 um 14:00 Uhr
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Jahrgang 23 Mittwoch, 15. Februar 2012 Nummer 3 Macht mit! Beim großen Rosensonntags-Umzug am 19. Februar 2012 um 14:00 Uhr Traditionell wird sich am Rosensonntag der bunte Festumzug durch die Innenstadt von Bad Frankenhausen be- wegen. Es sind alle Frankenhäuser und Ortsteile aufgerufen sich am großen Karnevalsspektakel zu beteiligen. Jeder kann mitmachen, egal ob Vereine, Unternehmen oder Privatpersonen. Anmeldungen zur Teilnahme am Rosensonntags-Umzug nimmt Herr Frank Ritter, Am Bahnhof 9, 06567 Bad Frankenhausen unter Telefonnummer: 034671/50790 entgegen. Der Festumzug beginnt am Altstädter Markt zur Breite Straße, Lange Straße, Bahnhofstraße, Klosterstraße, Fritz-Brather-Straße, Am Wallgraben, Kyffhäuserstraße, Zinkestraße und endet auf dem Anger.
Bad Frankenhausen -2- Nr. 3/2012 Jugendzentren: Jugendhilfe- und Förderverein e. V. Geschäftsleitung, Bahnhofstraße 5 Telefon/Fax ....................................................................034671/64008/09 Bereichsjugendpflegerin Rathaus (Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen) Bahnhofstraße 5 .................................................................034671/54717 und nachgeordnete Einrichtungen Kinder- und Jugendzentrum DOMizil, Bahnhofstraße 5 Sprechzeiten der Stadtverwaltung: Leitung:....................................................................034671/64008/79853 Montag bis Freitag ................................................9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Horizont e. V., Stiftstraße 5 (Gelände Stift) ......................................79891 Dienstag zusätzlich ............................................14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag zusätzlich ........................................14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Allg. Sozial- und Lebensberatung Telefon, Telefax und Email der Stadtverwaltung Kreisdiakoniestelle..............................................................03632/602812 Rathaus 034671 720-0, Telefax 034671 62063 Starthilfe Sondershausen e. V. Email Rathaus info@bad-frankenhausen.de Integrative Erziehungs- und Sekretariat des Bürgermeisters ........................................034671 720-12 Familienberatungsstelle......................................................03632/666180 Hauptamt ..........................................................................034671 720-29 mit Schwangerschafts(konflikt)beratung...........................03632/6661820 Kämmerei .........................................................................034671 720-32 Schwangerschaftsberatungsstelle pro familia Stadtkasse ....................................................034671 720-30 und 720-31 06556 Artern, Wasserstr. 1 .................................................03466/322064 Sachgebiet Gemeindesteuern ..........................................034671 720-24 Schuldner- und Verbraucherinsolvenz- Einwohnermeldeamt .....................................034671 720-19 und 720-22 beratungsstelle .................................................................03632/6661830 Standesamt ...................................................034671 720-20 und 720-25 ............................................................................................034672/93876 Ordnungsamt ....................................................................034671 720-17 Freiwilliges soziales Jahr / Thür. Jahr ...............................03632/6661840 Sachgebiet Soziales .....................................034671 720-15 und 720-36 Soziales Kompetenz-Centrum, Stadtmarketing Kultur, Büro Rathaus ...............................034671 720-28 Klosterstraße 15 a ............................................................034671/566033 Stadtmarketing, Kultur, Büro Regionalmuseum ...............034671 529912 ................................................................................................und 529772 Schulen und Bildungseinrichtungen Fax Stadtmarketing, Büro Regionalmuseum ...................034671 529913 Staatliche Grundschule, Am Tischplatt 29.......................................62088 Fachbereich Bauverwaltung ...................034671 720-23, 720-14, 720-38 Staatliche Regelschule, Müldener Straße 11 ....................................6690 Sachgebiet Erschließungs- und Kyffhäuser-Gymnasium, F.-Brather-Str. 1 ........................................79300 Straßenausbaubeiträge ....................................................034671 720-27 Kyffhäuser-Gymnasium Haus II.......................................................63051 Sachgebiet Umwelt (Grünanlagen) ..................................034671 720-37 Grundschule Udersleben.................................................................76030 Sachgebiet Liegenschaften ..............................................034671 720-35 Kyffhäuser Bildungs- und Sozialwerk e. V. Friedhofsverwaltung, Frauenstraße 32, .............................034671 62461 Kyffhäuserstraße 46 .........................................................................513-0 (Terminvereinbarung erwünscht) Fax..................................................................................................513-16 Polizei Kontaktbereichsbeamte Bad Frankenhausen Kyffhäuser-Paracelsus-Schule Sprechzeiten Kyffhäuserstraße 61 ........................................................................51070 Dienstag ............................................................14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Fax...................................................................................................51076 Donnerstag ...........................................................9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Polizei Telefon ....................................................................034671 62127 Sonstige Rufnummern Polizei Telefax ....................................................................034671 62127 Bahn-Auskunft ....................................................................0180/5996633 Volkssolidarität, Seniorenclub, Poststr. 10 .......................................62249 Ortsteilbürgermeister Esperstedt Sozialstation-Diakonie, Stiftstr. 5 .......................................................6990 Bürgerhaus Esperstedt, Parkstraße 161 Manniske-Kreiskrankenhaus ...............................................................650 Sprechzeiten .......................................Dienstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Feuerwehr-Stadtbrandinspektor ......................................................76161 Telefon und Telefax ............................................................034671 62459 AWO Seniorenzentrum, Stiftstraße 3 ..................................................536 Ortsteilbürgermeisterin Seehausen ............................................................................................Fax-Nr. 79106 Bürgerhaus Seehausen, Plan 9 AWO Service-Wohnen.........................................................................536 Sprechzeiten .........................................Montag 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr Stiftstraße 1.........................................................................Fax-Nr. 53701 Telefon .............................................034671 55638 und 0151 5730 5795 Zentrum für ältere Menschen „Haus Wilma am Anger“, Anger 1.......................................034671/55440 Ortsteilbürgermeister Udersleben .............................................................................Fax-Nr. 034671/554410 Bürgerhaus Udersleben, Am Dorfberg 5 Betreutes Wohnen, Anger 1 ...............................................034671/55440 Sprechzeiten .......................................Dienstag 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr .............................................................................Fax-Nr. 034671/554410 ........................und jeden 2. Samstag im Monat 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr Diakonieverbund Kyffhäuser gGmbH, Telefon und Telefax ............................................................034671 62067 Kinder- u. Jugendhilfe ........................................................................6650 Soziale Dienste in der Justiz, Regionalmuseum und Stadtarchiv Bad Frankenhausen, Schloß- Bewährungs- und Gerichtshilfe, straße 13 Rudolf-Breitscheid-Straße 22, Öffnungszeiten 06556 Artern...........................................03466/364433 u. 03466/339830 Mittwoch bis Sonntag .........................................10:00 Uhr bis 17:00 Uhr Landratsamt Kyffhäuserkreis (Zentrale) SDH.........................03632/7410 Telefon ...............................................................................034671 62086 Amtsgericht Sondershausen ...............................................03632 /70660 Telefax .............................................................................034671 553290 Tierheim Gehofen...............................................................0170/5355372 Email museum@bad-frankenhausen.de Mieterschutzverein, Markt 9 ............................................................76301 Email archiv@bad-frankenhausen.de Möbelkammer in Artern..................................................... 03466/322592 Möbelkammer in Sondershausen ........................................03632/50938 Stadt- und Kurbibliothek „J. Friedrich Wilhelm Zachariä“, Touristische Einrichtungen Schloßstraße 11a Touristinformation .........................................................71717 oder 71716 Öffnungszeiten Kyffhäuser-Denkmal ...........................................................034651 - 2780 Dienstag und Donnerstag ..................................10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Barbarossahöhle ...............................................................................5450 ....................................................................und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Panorama Museum ...........................................................................6190 Freitag ................................................................10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Naturparkbehörde .............................................................................5140 ....................................................................und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Kurmittelhaus Telefon ...............................................................................034671 63010 An der Therme.................................................................................51240 Telefax ...............................................................................034671 63014 Barbarossagarten............................................................................76202 Email bibliothek@bad-frankenhausen.de Kur GmbH (Kyffhäuser-Therme), August-Bebel-Platz Öffnungszeiten BADEBEREICH Kindertageseinrichtungen Täglich von ....................................................................09.00 - 22.00 Uhr Integrative Kita „Kindervilla“, Geschwister-Scholl-Straße 2 Dienstag und Donnerstag: 07.00 - 08.00 Uhr Frühschwimmen Telefon ...............................................................................034671 62177 Öffnungszeiten SAUNALANDSCHAFT Kita „Sonnenschein“, Schloßstraße 26 Montag - Freitag ...........................................................10.00 - 22.00 Uhr Telefon ...............................................................................034671 62571 Samstag, Sonntag und Feiertage .................................09.00 - 22.00 Uhr Kita „Wippergärtchen“, An der Wipper 9a Telefon .................................................................................034671 5123 Telefon ...............................................................................034671 62128 Telefax ...............................................................................034671 51259 Email kur@bad-frankenhausen.de Stadtwerke Bad Frankenhausen - Eigenbetrieb der Stadt Bad Frankenhausen Notrufe Am Bahnhof 24 DRK-Krankenhaus............................................................................6 50 Telefon ...............................................................................034671 62343 Notruf Polizei ....................................................................................1 10 Telefax ...............................................................................034671 55232 Polizei-Inspektion Artern................................................(0 34 66) 36 10 Email stadtwerke@bad-frankenhausen.de Feuerwehr .........................................................................................1 12
Bad Frankenhausen -3- Nr. 3/2012 Veranstaltungen Veranstaltungsplan: Februar / März 2012 bis Ausstellung: „Der letzte Zug ist abgefahren - aus der Geschichte der Regionalmuseum 26.02.2012 Kyffhäuserbahn“ Bad Frankenhausen 16. Februar 19:00 Uhr „Wellness-Abend“ mit textilfreiem Baden, Saunaaufgüssen & Kyffhäuser Therme Massagen zum Sonderpreis, (bis 23:00 Uhr) Bad Frankenhausen 16. Februar 19:11 Uhr Weiberfasching des FKK Wipperveilchen “Thüringer Hof” BFH 17. Februar 20:00 Uhr Konzert: mit "EMIRSIAN"; (Eintritt: VV: 10 !, AK: 12!) Panoramamuseum 18. Februar 19:11 Uhr Ordenssitzung des FKK Wipperveilchen “Thüringer Hof” BFH 19. Februar 10:00 Uhr Öffentliche Stadtführung durch Bad Frankenhausen Treff: Touristinfo, Anger 14 19. Februar 12:00 Uhr Sonntags-Brunch Hotel „Residenz“ BFH 19. Februar 14:00 Uhr Rosensonntagsumzug des FKK-Wipperveilchen; Innenstadt Start: Altstädter Markt; Ziel: Anger Bad Frankenhausen 20. Februar 14:00 Uhr Seniorenfasching in der Begegnungsstätte Poststraße 10 BFH 21. Feb. bis Ausstellung: Heinz Sielmann – Stiftung Regionalmuseum 02. April „Tiere im Schatten der Grenze“ Räume: Vorraum und Raum 9 2. OG Bad Frankenhausen 21. Februar 19:30 Uhr Vortrag: Tommy Pfennig Regionalmuseum „Geschichte der Kyffhäuserkleinbahn Artern – Berga“ Bad Frankenhausen 24. Februar 20:00 Uhr Studiokino: „Das Kabinett des Dr. Pernassus (F/Kanada 2009) Panoramamuseum 28. Februar 18:30 Uhr Kirchenführung Treff: Oberkirche BFH 02. März 20:00 Uhr Studiokino: "Wunderkind" (Drama, D 2011) Panoramamuseum ab 03. März Fischwochenenden in der Waldgaststätte „Sennhütte“ Waldgaststätte Sennhütte 03. März 19:00 Uhr „Mitternachtssauna“ mit textilfreiem Baden bei Kerzenschein Kyffhäuser Therme mit Spezialaufgüssen in der (bis 24:00 Uhr) Bad Frankenhausen 04. März 10:00 Uhr Öffentliche Stadtführung durch Bad Frankenhausen Treff: Touristinfo, Anger 14 09. März 20:00 Uhr Studiokino: "Das Labyrinth der Wörter" (Tragikomödie, F 2010) Panoramamuseum 11. März Ausstellung: Benno Busch, Bendeleben „Malerei und Graphik“ Regionalmuseum (Dauer bis 10. Juni 2012) Bad Frankenhausen 13. März 18:00 Uhr Nachtwanderung Südkyffhäuser Treff: Reha-Klinik BFH 15. März 19:00 Uhr Wellness-Abend“ mit textilfreiem Baden, Saunaaufgüssen & Kyffhäuser-Therme Massagen zum Sonderpreis, (bis 23:00 Uhr) Bad Frankenhausen 16. März 20:00 Uhr Studiokino: „Boxhagener Platz“ (Komödie, D 2010) Panoramamuseum 17. März 08:00 Uhr Possenlauf Sondershausen 17. März 16:00 Uhr Ausstellungseröffnung: „Les Visionaires“, Panoramamuseum Grafiken französischer Künstler (bis 24. Juni 2012) 17. März 16:00 Uhr 6. Nordthüringer Kulturnacht BFH / SDH 18. März 10:00 Uhr Öffentliche Stadtführung durch Bad Frankenhausen Treff: Touristinfo, Anger 14 18. März 12:00 Uhr Sonntagsbrunch im Hotel Residenz (bis 14:00 Uhr) Residenz BFH 20. März Vortrag: Marvin Mädel „Die Schlacht bei Frankenhausen 1525 Regionalmuseum aus Sicht der Archäologie“ Bad Frankenhausen 22. März 19:30 Uhr Weltgeschichtstag – zentrales Thema: „Der Baum“ Stadt-u. Kurbibliothek 23. März 20:00 Uhr Studiokino: "Eine Dunkle Begierde" (Thriller; D / K / GB / CH 2011) Panoramamuseum 24./25. März Anfliegen beim Aeroclub Flugplatz BFH/Udersl. 24. März 19.00 Uhr Kabarett: mit Andrea Kulka „ICH MACH MICH FREI!“ - Feurige Festsaal im Schloss Kabarettistin zieht blank Informationen zu ständigen Veranstaltungen Montag u. 19:00 bis Bastelabend für Alle Bastelkiste Heidi Poppe / BFH Mittwoch 21:30 Uhr Tipps und Tricks von der Fachfrau Anmeldung Tel.: 034671/79299 Montag 19:30 Uhr Chorprobe der Kantorei d. ev./luth. Kirchgemeinde BFH Turmstube Unterkirche Dienstag 17:45 Uhr Lauftreff zum gemeinsamen Laufen und Nordic Walking lädt Treffpunkt: „ Stadion an der Wipper“ die Laufgruppe des „SV Kyffhäuser“ alle Interessenten ein 18:00 Uhr Meditationsabend / Informationen unter Tel.: 034671/63474 Marion Zachariä, Blutrinne 2, BFH 19:00 Uhr Selbsthilfegruppe "Lebensumwege“ e.V. Soziales Kompetenz -Centrum, BFH (SHG für psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige) Klosterstraße 15a Tel.:034671/566033 19:30 Uhr Für Schachfreunde! Schach und Musik vom Plattenteller Chausseehaus, Seehäuser Str. 1 Mittwoch 19:00 Uhr Chor-Probe des “Frankenhäuser Frauenchor” Senioren-Begegnungsstätte Poststr. 10 19:00 Uhr Musik vom Plattenteller White Pig, Rittergasse BFH Samstag ab 11:00 Uhr Schnupperflüge Motorsegler und Motorflug Flugplatz BFH- Udersl. (wetterabhängig) 19:00 Uhr Live on Stage White Pig, Rittergasse BFH Sonntag 09:00 Uhr Lauftreff zum gemeinsamen Laufen, Nordic Walking lädt die Treffpunkt: am Stadtpark Laufgruppe des „SV Kyffhäuser“ alle Interessenten ein (Kyffhäuserstraße) 10:00 Uhr Hundefrühschoppen Hundeplatz Esperstedter Str. BFH ab 11:00 Uhr Schnupperflüge Motorsegler und Motorflug Flugplatz BFH- Udersl. (wetterabhängig) Für die Durchführung der Veranstaltungen sind die Veranstalter selbst verantwortlich und nicht die Redaktion des Wochenblattes. Nähere Angaben erhalten Sie über die Touristinformation Bad Frankenhausen, am Anger 14, Tel.: 034671/71717 --- Internet: http://www.bad-frankenhausen.de
Bad Frankenhausen -4- Nr. 3/2012 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Mus- ter der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Be- werbers, Kommunalwahlen 2012 c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage bei- Bürgermeisters der Stadt Bad Frankenhausen zufügen: a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass 1. er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, In der Stadt Bad Frankenhausen wird am 22. April 2012 ein hauptamtli- nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt cher Bürgermeister gewählt. ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, Zum hauptamtlichen Bürgermeister, der als Beamter auf Zeit auf die dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrich- Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte im Sin- tungen und des Einverständnisses mit der Einholung der erforderli- ne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebens- chen Auskünfte sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein jahr vollendet hat. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Be- Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben stimmungen nicht fehlt, Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Nicht wählbar b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ist, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Zum hauptamtli- ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder chen Bürgermeister kann auch ein Bewerber gewählt werden, der zur Wählergruppe durchzuführende Versammlung, Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der Gemeinde hat. c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz 2 Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Däne- ThürKWG. mark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hel- d) eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung über die lenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zur ThürKWO, wenn Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, die Hauptwohnung nicht in der Gemeinde ist, in der er sich bewirbt. Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portu- 1.3 giesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowe- Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der nien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Repu- Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als blik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die An- sowie Republik Zypern. schrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindes- Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische tens fünfmal soviel Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglie- Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung der zu wählen sind (insgesamt 100 Unterschriften). Bewirbt sich der bis- eintritt. Darüber hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer im Üb- herige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine rigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhält- Unterstützungsunterschriften erforderlich. nis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen: Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zu- für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, lassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schrift- zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt liche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder in- für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen und des offizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt Einverständnisses mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusam- dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach mengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfas- Zusätzlich ist eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung sungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zur ThürKWO bei- Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und zufügen, wenn die Hauptwohnung nicht in der Gemeinde ist, in der er ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den sich bewirbt. für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 2. 3 Satz 3 ThürKWG). Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber 1.1 muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Parteien wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten An- im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Ein- gehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. zelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlä- Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsbe- gen wird hiermit aufgefordert. rechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur ei- der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung ei- nen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf nes gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvor- kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahl- schlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich berechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehö- erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wähler- rigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederver- gruppe ist. sammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen Abstimmung gewählt werden. und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzu- und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der gefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvor- Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben schläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Na- der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung men sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Un- dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmbe- terschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des rechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unter- den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der zeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur die Unterzeichnung für ungültig. Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt in- In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu soweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbu- bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlbe- ches. rechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner 3. des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund ei- Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, nes eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbro- dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. chen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, Kyffhäuserkreis, oder im Stadtrat der Stadt Bad Frankenhausen vertre- sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter ten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauf- zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie tragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftli- Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 80 Unterschriften). che Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ge- Auch die Parteien und Wählergruppen gelten als ununterbrochen im genüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere Stadtrat vertreten, die in der bisherigen Gemeinde Esperstedt im Ge- ersetzt werden. meinderat vertreten waren.
Bad Frankenhausen -5- Nr. 3/2012 3.1 ringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Stadtrat vertreten ist, Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags ne- Wahl, so findet die Wahl nicht statt. ben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvor- 7. schlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unter- Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und stützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie weiblicher Form. Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvor- schlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn Bad Frankenhausen, den 1. Februar 2012 dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit Stadt Bad Frankenhausen im Stadtrat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahl- Reinhard Lemp vorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteilig- Stadtwahlleiter ten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlags- träger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Kyffhäuserkreis oder im Stadtrat Stellenausschreibung vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Par- Die Stadt Bad Frankenhausen sucht für ihren Ei- tei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen genbetrieb Stadtwerke Bad Frankenhausen zum Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeich- 01.05.2012 eine(n) motivierte(n) Gärtner(in) ner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewer- zur Gestaltung und Pflege der städtischen Grünan- ber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. lagen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als 3.3 Kommunalarbeiter(in). Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunter- Einstellungsvoraussetzungen sind neben einer abgeschlossenen schriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung als Gärtner(in) vom Wahlleiter bei der Stadtverwaltung bis zum 19. März 2012, 18:00 das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis der Klassen B, C1, C1 E, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer BE und L. Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Die teilzeitgeeignete Vollzeitstelle ist nach Entgeltgruppe 4 TVöD Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunter- bewertet. schriften wird vom Wahlleiter der Stadt mit dem Wahlvorschlag verbun- Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf, Lichtbild und Zeug- den und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während niskopien schicken Sie bitte unter Angabe der nachstehend ge- der üblichen Dienstzeiten der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, nannten Kennziffer bis zum 26. März 2012 an die Stadtverwaltung Rathaus, Einwohnermeldeamt, Raum 019-020, Markt 1, 06567 Bad Bad Frankenhausen, Kennziffer 11 22 12 02, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen, ausgelegt. Die üblichen Dienstzeiten der Stadtverwal- Frankenhausen. Geben Sie bitte - soweit vorhanden - Mobilfunkte- tung Bad Frankenhausen lauten: lefonnummer und E-Mail-Adresse an. Briefpostbewerbungen wer- Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr den nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend fran- Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr kierter Rückumschlag beigefügt ist. und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Stellenbewerber erklären Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr mit Ihrer Bewerbung ihr Einverständnis, dass ihre Daten bei der Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Stadt Bad Frankenhausen elektronisch verarbeitet und gespeichert und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr werden. Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Stadt- Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates verwaltung aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Bad Frankenhausen am 02.02.2012 Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung Beschluss-Nr. 255-12/12 eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauf- Einbringer: Bürgermeister tragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die Beschluss: Der Stadtrat beschließt wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012. zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintra- Beschluss-Nr. 256-12/12 gungsscheins vorliegen. Einbringer: Bürgermeister Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Finanzplan zum Nach- sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl sowie Wahl- tragshaushalt 2012. berechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstüt- Beschluss-Nr. 257-12/12 zungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Einbringer: Bürgermeister Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zu- Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Hauptsatzung der Stadt rückgenommen werden. Bad Frankenhausen. Die Hauptsatzung tritt am Tag 3.4 nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleich- Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderli- zeitig tritt die Hauptsatzung vom 7. Dezember 2010 in che Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom der Fassung der Ersten Satzung zur Änderung der Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforder- Hauptsatzung vom 1. August 2011 außer Kraft. lichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unver- Beschluss-Nr. 258-12/12 züglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausfüh- Einbringer: Bürgermeister rungen unter 3.3 gelten entsprechend. Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Bildung folgenden Ab- 4. schnitts zur Abrechnung des Aufwandes für die Her- Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der stellung, Erneuerung und Verbesserung der Teileinrich- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. tung Straßenbeleuchtung: Sie müssen spätestens am 9. März 2012 bis 18:00 Uhr eingereicht sein. Teilabschnitt Lindenstraße zwischen Einmündung Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Stadt Bad Frankenhausen, Schachtweg und Einmündung Jahnstraße. Hauptamt, Zimmer 113 bis 115, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen, Beschluss-Nr. 259-12/12 einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 9. März Einbringer: Bürgermeister 2012 bis 18:00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Be- Beschluss: Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung auftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unter- der Kommunalaufsicht, die Vergabe der Planungsleis- zeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Ein- tungen für die Erarbeitung und Abarbeitung der Leis- zelbewerbers zurückgenommen werden. tungsphasen 4-9 inklusive der für das Pilotprojekt not- 5. wendigen Besonderen Leistungen innerhalb der o.g. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so Leistungsphasen für den 4. Bauabschnitt Kurpark Bad wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber Frankenhausen mit Integration eines Solewasser-Vital- durchgeführt. parks an die „Aquatekten“ auf der Grundlage des An- 6. gebotes für die Zielplanung. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemein- Beschluss-Nr. 260-12/12 de unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einbringer: Bürgermeister Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel Beschluss: Der Stadtrat beschließt den Erwerb des Einsatzfahr- der Wahlvorschläge müssen spätestens am 19. März 2012 bis 18:00 zeuges Mitsubishi Pajero DI-D Inform für die Freiwillige Uhr behoben sein. 20. März 2012 tritt der Wahlausschuss der Stadt Bad Feuerwehr Bad Frankenhausen für den Gesamtpreis Frankenhausen zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahl- von 28.840 Euro vom Autohaus Automobile Peter vorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thü- Althauß
Bad Frankenhausen -6- Nr. 3/2012 Beschluss-Nr. 261-12/12 (4) Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund auf seine Kosten Einbringer: Bürgermeister dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektro- Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt die Erste Satzung zur Ände- nisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen rung der Satzung für die Benutzung der Kindertages- Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Der Halter hat der zuständigen Behör- stätten der Stadt Bad Frankenhausen (KitaBenutzS- de die Kennzeichnung anzuzeigen. Die zuständige Behörde darf die ge- BFH-1.ÄndS). Die Erste Änderungssatzung tritt am Tag speicherten Daten im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach die- nach der Bekanntmachung in Kraft. sem Gesetz zur Feststellung der Person des Halters nutzen. Das für 2. Der Beschluss Nr. 252-11a/11 vom 5. Dezember Ordnungsrecht zuständige Ministerium regelt im Einvernehmen mit dem 2011 wird aufgehoben. für Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen Ministerium durch Beschluss-Nr. 262-12/12 Rechtsverordnung die Art und Weise der Kennzeichnung sowie die Ver- Einbringer: Bürgermeister wendung der personenbezogenen Daten des Hundehalters. Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Mitgliedschaft der Stadt (5) Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung Bad Frankenhausen im Verein „Freunde der Bundes- zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sach- gartenschau Erfurt 2021 e.V.“ schäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500 000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250 000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Zuständige Stelle nach § 117 Abs. 2 Nr. 1 des Versicherungsgesetzes ist die nach § 15 Abs. 1 Satz 1 zuständige Behörde. Der Halter hat der zuständigen Behörde den Abschluss der Versicherung anzuzeigen. (6) Für gefährliche Tiere gelten die nachfolgenden besonderen Rege- Das Ordnungsamt teilt mit: lungen. §3 Anzeigefrist für Hundehalter endet am 29.02.2012 Gefährliche Tiere (1) Als gefährliche Tiere im Sinne dieses Gesetzes gelten Am 01. September 2011 trat 1. Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte das Thüringer Gesetz zum oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unab- Schutz der Bevölkerung vor hängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind, Tiergefahren in Kraft. Damit 2. gefährliche Hunde nach Maßgabe des Absatzes 2. verbunden sind zahlreiche (2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten Neuregelungen für die Halter 1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, von Hunden und gefährlichen Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier so wie deren Kreuzungen unter- Tieren. einander oder mit anderen Hunden, Mit Wirkung vom 01.09.2011 2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde haben alle Hundehalter ihren nach Durchführung eines Wesenstests (§ 9) im Einzelfall als gefähr- Hund auf ihre Kosten dauer- lich festgestellt wurden, weil sie haft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch a) eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereit- lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tier- schaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung ver- arzt kennzeichnen zu lassen. gleichbare Eigenschaft entwickelt haben, Dies gilt nicht nur für neu anzumeldende Tiere, sondern auch für alle b) sich als bissig erwiesen haben, bei der Stadt Bad Frankenhausen angemeldeten Hunde. c) in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen ange- Der Nachweis über diese Kennzeichnung ist bis spätestens 29.02.2012 sprungen haben oder an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen zu er- d) durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Vieh, Katzen oder bringen. Hunde sowie unkontrolliert Wild hetzen oder reißen. Weiterhin ist ab dem 01.09.2011 der Halter eines Hundes Kreuzungen nach Satz 1 Nr. 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat der Halter nachzuweisen, dass Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversi- der Hund keiner der in Satz 1 Nr. 1 genannten Gruppen oder Rassen cherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und angehört und keine Kreuzung nach Satz 1 Nr. 1 vorliegt. Widerspruch in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und und Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes nach aufrechtzuerhalten sowie der zuständigen Behörde bis spätestens Satz 1 Nr. 2 durch die zuständige Behörde haben keine aufschiebende 29.02.2012 anzuzeigen. Wirkung. Diese Summen müssen auf der Kopie der Versicherungspolice eindeu- (3) Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im tig erkennbar sein. Einvernehmen mit dem für Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen Alle Hundehalter werden daher aufgefordert, die gesetzlichen An- Ministerium sowie dem für Artenschutz zuständigen Ministerium durch ordnungen umzusetzen und fristgemäß bei der Stadtverwaltung Rechtsverordnung Tiere zu bestimmen, die als gefährlich im Sinne des Bad Frankenhausen anzuzeigen. Absatzes 1 Nr. 1 gelten. Bei Nichtbeachtung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor (4) Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Tiergefahren können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße Einvernehmen mit dem für Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Ministerium und mit Zustimmung des Innenausschusses des Landtags Das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefah- durch Rechtsverordnung Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzun- ren ist Bestandteil dieses Amtsblattes. gen untereinander oder mit anderen Hunden zu bestimmen, die als ge- fährlich im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 gelten. Es dürfen nur solche Hunderassen sowie deren Kreuzungen als gefähr- Thüringer Gesetz lich bestimmt werden, bei denen die Vermutung besteht, dass ihre Ge- zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren fährlichkeit für das Leben und die Gesundheit der Menschen und Tiere auf rassespezifische Merkmale wie Beißkraft, reißendes Beißverhalten Vom 22. Juni 2011 und Kampfinstinkt zurückzuführen ist. Die Gefährlichkeit eines Hundes im Sinne des Satzes 1 kann im Einzelfall durch einen Wesenstest (§ 9) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: widerlegt werden. §1 §4 Zweck Erlaubnispflicht Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit (1) Wer ein gefährliches Tier halten will, bedarf der Erlaubnis der zu- und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und ständigen Behörde. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Führen von gefährlichen und anderen Tieren verbunden sind. 1. der Tierhalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Sachkunde (§ 5) besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat, §2 2. wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Tierhal- Allgemeine Regelungen ter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Zuverläs- (1) Tiere sind so zu halten, dass Menschen und Sachen nicht gefährdet sigkeit (§ 6) nicht besitzt, werden. Sie sind insbesondere in sicherem Gewahrsam zu halten. 3. eine Haftpflichtversicherung nach § 2 Abs. 5 nachgewiesen wird und (2) Halter eines Tieres ist derjenige, der über das Tier bestimmen kann, 4. im Fall der Anschaffung eines gefährlichen Tieres, das giftig ist, das der für die Kosten und die Unterhaltung des Tieres aufkommt, dem all- Bereithalten von geeigneten Gegenmitteln und Behandlungsemp- gemein die Vorteile des Tieres zugute kommen und der das wirtschaftli- fehlungen nachgewiesen wird, che Risiko des Verlusts des Tieres trägt. 5. im Fall der Anschaffung eines gefährlichen Tieres nachgewiesen (3) Die zuständige Behörde kann Anordnungen treffen, um eine im Ein- wird, dass ein besonderer wissenschaftlicher oder beruflicher Be- zelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die darf für die Haltung des Tieres besteht, mit dem Halten und Führen von Tieren verbunden ist, insbesondere 6. im Fall der Anschaffung eines Hundes der in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Störungen gegen Bestimmungen dieses Gesetzes, abzuwehren. Das aufgeführten Rasseliste darüber hinaus nachgewiesen wird, dass Ordnungsbehördengesetz findet Anwendung, soweit in diesem Gesetz dieser Bedarf durch Hunde anderer Rassen nicht angemessen be- keine Regelung getroffen wird. friedigt werden kann,
Bad Frankenhausen -7- Nr. 3/2012 7. der gefährliche Hund gemäß § 2 Abs. 4 unveränderlich elektronisch der zuständigen Behörde das Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, gekennzeichnet ist und dies durch eine Bescheinigung des Tierarz- wird vermutet, dass die Person unzuverlässig im Sinne des Absatzes 1 tes, der die Kennzeichnung vorgenommen hat, nachgewiesen wird. ist. Dies gilt nicht, wenn die Person nachweist, dass sie die Fristversäu- (2) Wird ein gefährliches Tier im Zuge eines Wohnungswechsels nach mung nicht zu vertreten hat oder unter Angabe der Gründe eine Verlän- Thüringen verbracht, ist die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde in- gerung der Beibringungsfrist beantragt hat. Im Fall einer Fristversäu- nerhalb eines Monats nach der Begründung der neuen Wohnung zu be- mung hat die zuständige Behörde über die Zuverlässigkeit der Person antragen. Im Fall des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 muss die Erlaubnis unter Zugrundelegung des nachgereichten Gutachtens erneut zu ent- bis zur Vollendung des achten Lebensmonats des Hundes beantragt scheiden. werden. Bei Hunden nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ist die Erlaubnis inner- halb der von der zuständigen Behörde gesetzten Frist zu beantragen. §7 (3) Personen, die mit einer nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 und 2a des Tier- Widerruf der Erlaubnis schutzgesetzes erteilten Erlaubnis eine der dort genannten Einrichtun- Die Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 kann von der zuständigen Behörde wider- gen betreiben, bedürfen hinsichtlich der dort untergebrachten gefährli- rufen werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr chen Tiere keiner Erlaubnis nach Absatz 1. vorliegen. (4) Die Erlaubnis kann befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Aufl §8 agen können auch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt Anordnungsbefugnisse werden. (1) Liegen konkrete Anhaltspunkte für die Gefährlichkeit eines Hundes (5) Hat der Halter nicht vor Beginn der Haltung des gefährlichen Tieres vor, kann die zuständige Behörde zur Überprüfung die Durchführung ei- einen Antrag auf Erlaubnis nach Absatz 1 gestellt, hat er dies unverzüg- nes Wesenstests auf Kosten des Hundehalters anordnen. Widerspruch lich zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen. Beantragt der Halter und Klage gegen die Anordnungen haben keine aufschiebende Wir- eines gefährlichen Tieres eine Erlaubnis nach Absatz 1, gilt das Halten kung. des Tieres bis zur Entscheidung über den Antrag als vorläufig erlaubt. § (2) Die zuständige Behörde kann die Tötung eines gefährlichen Tieres 2 Abs. 1, § 10 Abs. 1, 3 und 4 und § 12 finden entsprechende Anwen- anordnen, wenn dung. 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von dem Tier eine er- hebliche Gefährdung für Menschen oder Tiere ausgeht und §5 2. das für den Halter des gefährlichen Tieres zuständige Veterinär- und Sachkundenachweis Lebensmittelüberwachungsamt der Tötung zustimmt. (1) Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer aufgrund seiner Kenntnisse Die tierschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt. und Fähigkeiten ein gefährliches Tier so halten und führen kann, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung §9 ausgeht. Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde wird durch die Wesenstest Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung er- Die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten kann nur bracht. Die Prüfungsstandards und die Durchführung der Sachkunde- durch einen Wesenstest nachgewiesen werden. prüfung werden durch Rechtsverordnung des für Ordnungsrecht zustän- Die Prüfungsstandards und die Einzelheiten zur Durchführung des We- digen Ministeriums im Einvernehmen mit dem für Tierschutz und senstests werden durch Rechtsverordnung des für Ordnungsrecht zu- Tiergesundheit zuständigen Ministerium sowie dem für Artenschutz zu- ständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem für Tierschutz und ständigen Ministerium festgelegt. Tiergesundheit zuständigen Ministerium festgelegt. (2) Der Sachkundenachweis gilt für den Halter eines gefährlichen Tieres im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 nur hinsichtlich der Tiere, deren Gefähr- § 10 dungspotenzial vergleichbar ist. Haltung gefährlicher Tiere Für den Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 gilt der (1) Der Halter eines gefährlichen Tieres ist verpflichtet, eine Haftpflicht- Sachkundenachweis nur bezogen auf den Hund, mit dem die Sachkun- versicherung zur Deckung der durch das Tier verursachten Personen- deprüfung abgelegt worden ist. und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von (3) Sachkundebescheinigungen, die von zuständigen Stellen anderer 500 000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250 000 Euro für Länder erteilt wurden, werden anerkannt, sofern sie mit den in Thürin- sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. gen festgelegten Prüfungsstandards gleichwertig sind. Zuständige Stelle nach § 117 Abs. 2 Satz 1 des Versicherungsvertrags- (4) Als Sachkundenachweis gilt auch die bestandene Prüfung des gesetzes ist die nach § 15 Abs. 1 Satz 1 zuständige Behörde. Grundlehrgangs für Diensthundführer der Polizei an einer der von dem (2) Das gefährliche Tier darf nur einer Person zur Obhut überlassen für die Polizei zuständigen Ministerium anerkannten Diensthundführer- werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die erforderliche Zu- schulen. verlässigkeit besitzt; § 6 Abs. 1 und 2 gilt entsprechend. Wer als Halter ein gefährliches Tier einer anderen Person länger als vier Wochen zur §6 Obhut überlässt, hat unter Angabe des Namens und der Anschrift die- Zuverlässigkeit ser Person den Verbleib des Tieres der für den Wohnort des Halters zu- (1) Die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Zuverlässig- ständigen Behörde mitzuteilen. keit besitzen in der Regel Personen nicht, die Die zuständige Behörde hat die Überlassung zu untersagen, wenn Tat- 1. wegen eines vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesund- sachen die Annahme rechtfertigen, dass dadurch eine Gefahr für die öf- heit, wegen Vergewaltigung, Zuhälterei, Raubes, Nötigung, Land- fentliche Sicherheit und Ordnung begründet wird. oder Hausfriedensbruch, einer gemeingefährlichen Straftat oder Wi- (3) Der Halter eines gefährlichen Tieres hat der bisher zuständigen Be- derstands gegen die Staatsgewalt oder hörde einen Wohnungswechsel innerhalb einer Woche anzuzeigen. Für 2. mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit be- den Fall der Begründung der Zuständigkeit einer neuen Behörde ist der gangenen Straftat oder für den neuen Wohnort zuständigen Behörde die Haltung des gefährli- 3. wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz, dem Bundesnatur- chen Tieres innerhalb einer Woche anzuzeigen. Bei einem Halterwech- schutzgesetz (Artenschutzrecht), dem Waffengesetz, dem Bundes- sel hat der bisherige Halter den Namen und die Anschrift des neuen jagdgesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Halters innerhalb einer Woche der bisher zuständigen Behörde anzuzei- Sprengstoffgesetz oder dem Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig gen. verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der (4) Das Abhandenkommen eines gefährlichen Tieres ist vom Halter letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind. In die oder der Person, der es in Obhut gegeben wurde, unverzüglich der zu- Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in der die Person eine Frei- ständigen Behörde mitzuteilen. heitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregeln verbüßt hat. (5) Wer einen gefährlichen Hund hält, hat dies an jedem Zugang des (2) Die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Zuverlässig- eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung durch ein Warnschild keit besitzen in der Regel auch Personen nicht, die kenntlich zu machen. 1. alkohol-, arzneimittel- oder drogenabhängig sind, 2. keinen festen Wohnsitz haben, § 11 3. wiederholt gegen Bestimmungen nach § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1, den Zucht- und Handelsverbot für gefährliche Hunde §§ 10 oder 11 Abs. 1 oder 3 oder § 12 verstoßen haben oder (1) Die Zucht und die Vermehrung von sowie der Handel mit gefährli- 4. aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder chen Hunden nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 sind verboten. seelischen Behinderung einen Betreuer nach § 1896 des Bürgerli- (2) Ausnahmen vom Zucht- und Vermehrungsverbot können zum Zwe- chen Gesetzbuchs haben. cke der Wissenschaft und Forschung im Einzelfall durch das für Wissen- (3) Zur Prüfung der Zuverlässigkeit hat die zuständige Behörde die un- schaft und Forschung zuständige Ministerium im Einvernehmen mit beschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Stellung- dem für Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen Ministerium zuge- nahme der örtlichen Polizeidienststelle sowie eine Auskunft von der zu- lassen werden. Hierüber ist die nach § 15 Abs. 1 Satz 1 zuständige Be- ständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbeh.rde darüber hörde zu informieren. einzuholen, ob Tatsachen im Sinne der Absätze 1 und 2 bekannt sind, (3) Hunde dürfen nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen. gefährlichen Hunden herangebildet werden. (4) Werden der zuständigen Behörde nachträglich Tatsachen bekannt, (4) Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund genetischer Veranlagung un- die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nach Absatz 2 Nr. 1 begrün- widerlegbar vermutet wird (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1), sind mit Eintritt der den, kann die zuständige Behörde der betroffenen Person die Vorlage Geschlechtsreife unfruchtbar zu machen, soweit eine Ausnahmegeneh- eines fachärztlichen fachärztlichen oder fachpsychologischen Gutach- migung nach Absatz 2 nicht erteilt ist. tens innerhalb einer bestimmten Frist auf deren Kosten aufgeben. Wird
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