Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz

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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz
Amtsblatt
                     der Großen Kreisstadt Görlitz
                                    Nr. 20/17. Jahrgang                                                  23. September 2008

Tag der offenen Tür des Städtischen Klinikum Görlitz am 27. September 2008
                                                          Am 27. September 2008 öffnet            12:00 Uhr kann dort auch das
                                                          das Städtische Klinikum Görlitz         Medizintechnikmuseum besichtigt
                                                          von 10:00 bis 16:00 Uhr seine           werden.
                                                          Türen. Unter dem Motto „Medizin         In der Magistrale des Klinikums
                                                          für die Bürger“ sind alle Interes-      (durch den Haupteingang) infor-
                                                          sierten eingeladen, einen Blick in      mieren Mitarbeiter des Klinikums
                                                          das Krankenhaus auf der Gir-            an vielen Informationsständen
                                                          bigsdorfer Straße zu werfen, ganz       über das Leistungsspektrum des
                                                          egal ob gesund oder krank. Ober-        Krankenhauses: über das Trau-
                                                          bürgermeister Joachim Paulick           mazentrum, das Kontinenzzen-
                                                          wird 10:00 Uhr den Tag der offe-        trum, über verschiedene Opera-
                                                          nen Tür offiziell mit einem Gruß-       tionsverfahren in der Unfall-, Brust-
                                                          wort eröffnen.                          und Plastischen Chirurgie, über
                                                          Auf die Besucher wartet ein span-       Therapien der Psychiatrie und der
                                                          nendes und abwechslungsreiches          Psychosomatik, über Diagnosen
                                                          Programm mit einigen Höhe-              und Therapien in der Medizini-
                                                          punkten: So ist gegen 13:00 Uhr         schen Klinik und der Hals-Nasen-
                                                          die Landung des Rettungshub-            Ohrenklinik. Auch Ernährung, Blut-
                                                          schraubers „Christoph 62“ der           zucker, Leistungen des Sozial-
                                                          Elbe Helicopter GmbH & Co. KG           dienstes sind Themen an diesem
                                                          geplant. Neugierige können sich         Sonnabend. Die Physio-Ergothe-
                                                          zudem einen Rettungswagen von           rapie Service Görlitz GmbH prä-
                                                          innen anschauen. Die Besucher           sentiert das Galileo-Trainingsge-
                                                          haben die Möglichkeit, durch ein        rät und gibt Auskunft zum Hirnleis-
                                                          fast acht Meter langes Modell           tungstraining. Der DRK Blutspen-
                                                          eines Darmes zu gehen, das die          dedienst und verschiedene Kran-
                                                          Entstehung von Darmkrebs zeigt.         kenkassen stellen sich vor. Wer
                                                          Außerdem werden Führungen               möchte, kann sich Videovorfüh-
                                                          angeboten, z. B. ins Labor (11:00       rungen rund um die Gesundheit
                                                          und 14:30 Uhr), die Strahlenklinik      anschauen, die im Klinikum Gör-
                                                          (10:30 Uhr), durch die Urologische      litz gedreht wurden.
                                                          Funktionsabteilung (10:30 und           Für das leibliche Wohl ist gegen
                                                          14:30 Uhr) und das Institut für bild-   einen kleinen Obolus gesorgt.
                                                          gebende Diagnostik (10:30 und           Auch die Kleinen kommen auf ihre
                                                          14:00 Uhr). Die Führungen star-         Kosten. Abwechslung verspre-
                                                          ten an der Rezeption. Es wird der       chen Tanzvorführungen (11:30
                                                          Aufwachraum sowie ein Behand-           und 13:30 Uhr) und das Alfred
                                                          lungsplatz der Intensivtherapie-        Büttner Korbtheater (14:30 Uhr).
                                                          station vorgestellt. Im Bildungs-       Bei einer Tombola gibt es eine
                                                          zentrum auf der Scultetusstraße         Menge zu gewinnen. Der Erlös
                                                          gibt es Wissenswertes rund um           kommt einem guten Zweck zugute.
                                                          die Ausbildung und von 10:00 bis        Bitte lesen Sie weiter auf Seite 3.

In diesem Amtsblatt:
-   Externe Stellenausschreibung des/der Gleichstellungsbeauftragten                                                 Seite 6
-   Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Görlitz vom 05.09.2008                                                 Seite 6 f.
-   Satzung des Landkreises Görlitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit                               Seite 8
-   Hauptsatzung des Landkreises Görlitz                                                                             Seite 9 ff.
-   Satzung für das Jugendamt des Landkreises Görlitz                                                                Seite 11 f.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz
Neues aus dem Rathaus                                                                                                  Ausgabe 20/2008 - Seite 2

                                                          Neues aus dem Rathaus
Grenzüberschreitendes                                            Ernte auf der Landeskrone beginnt
Streetwork-Projekt
                                                                 Am 9. September 2008 begann auf der           im Bereich zwischen der Aufforstungsflä-
Das grenzüberschreitende Streetwork-Pro-                         Landeskrone wieder die Beerntung der Rot-     che am Pfaffendorfer Weg und der Skiwie-
jekt fokussierte die Prostitutions- und Dro-                     buchen zum Zweck der Saatgutgewinnung.        se, welche in dieser Zeit nur auf einem
genszene und damit einen sehr sensiblen                          Die Beerntung erfolgt durch Auslegung von     schmalen, freigehaltenen Randstreifen
Bereich. Träger des Projektes waren das                          Sammelnetzen auf den Wegen, welche            begangen werden können.
Gesundheitsamt der Stadt Görlitz und der                         nach Abschluss der Ernte - etwa Ende          Die Stadtverwaltung bittet alle Besucher
Arbeiter-Samariter-Bund Görlitz. Innerhalb                       Oktober - einschließlich der aufgefangenen    dieses Bereiches der Landeskrone, die
der Projektlaufzeit vom 01.11.2006 bis zum                       Bucheckern zusammengerollt und später         Netze nicht zu betreten und in ihrer Lage
30.04.2008 betrachtete eine Streetworke-                         in der Forstbaumschule gereinigt und aus-     zu belassen.
rin die Situation von Mitarbeiterinnen in den                    gelesen werden.                               Fragen dazu beantwortet Steffen Leder im
polnischen Begleitagenturen im Umkreis                           Damit verbunden ist leider eine Einschrän-    Sachgebiet Stadtgrün, Telefon 03581
von und in Zgorzelec.                                            kung bei der Benutzung der Wanderwege         672616.
Die Ziele dieses Projektes waren vorwie-
gend die Aufklärung und Sensibilisierung
über sexuell übertragbare Erkrankungen,
insbesondere HIV. Des Weiteren bildete die
Vermittlung von Präventionsmaßnahmen
und Motivierung zum präventiven Verhal-                          Görlitz gewinnt zweiten Preis im „Ab in die Mitte!“- Wettbewerb
ten der Frauen einen großen Schwerpunkt.
Dies beinhaltete auch die Durchführung                           Für das Projekt „Muschel, Minna, Matsch       Meer“ beschreibt das Projekt eine Zukunfts-
von HIV-Antikörper-Tests und die Aushän-                         und Meer“ erhält die Stadt Görlitz im dies-   strategie, die alte und neue Quellen der
digung von mehrsprachigen Informations-                          jährigen sächsischen City-Wettbewerb          Erfrischung für die Görlitzer Innenstadt
materialien sowie Kondomen für die Frau-                         einen 2. Preis und wird mit einem Preisgeld   erschließt. Besucher wie Bewohner sollen
en. Daneben war die psychosoziale Beglei-                        in Höhe von 20.000 Euro für die Umsetzung     erleben, wie sich die City schrittweise zum
tung der Betroffenen sowie die Stärkung                          des Projekts belohnt. „Im vergangenen Jahr    Stadtpark und zu neuen Ufern öffnet.
ihrer Lebenskompetenzen ein großer                               gehörten wir nicht zu den Gewinnern. Doch
Bestandteil der Projektarbeit. Es wurde                          mit neuer Hoffnung sind wir dieses Jahr       Am 1. September 2008 hat eine unabhän-
deutlich, dass die Frauen in den Begleita-                       wieder angetreten. Ich freue mich, dass       gige Jury in Leipzig die Wettbewerbssieger
genturen häufig wechseln und somit durch                         diese kreative Idee mit einem zweiten Platz   ermittelt.
das Projektende keine weitere Aufklärung                         gewürdigt wird. Gratulation an Freiberg,      Die Preise gehen im Einzelnen an:
bzw. Betreuung gewährleistet werden kann.                        Dank und Glückwunsch aber auch an alle        - Freiberg (für „Ab in die Mitte - Ab ins
Jedoch entstand durch die Streetworkerin                         Görlitzer Beteiligten!“, kommentierte Ober-       Licht. Der Schlossplatz im Klimawan-
ein sehr guter Kontakt zu den betroffenen                        bürgermeister Joachim Paulick den Erfolg.         del“ einen 1. Preis mit 30.000 Euro),
Frauen und ihren Begleitagenturen, was in                                                                      - Görlitz (für „Muschel, Minna, Matsch
weiteren präventiven und sozialpädagogi-                         Unter dem Motto „Prima-Stadt-Klima“               und Meer“) und
schen Interventionen durchaus ein hilfrei-                       waren insgesamt 20 Städte des Freistaa-           Döbeln       (für   „STADT(T)RÄUME
cher Ansatzpunkt ist. Durch die kontinuier-                      tes in den Wettbewerb gestartet, der von          DÖBELN am Fluss“) je einen 2. Preis
liche fachliche Zusammenarbeit mit der                           den Hauptsponsoren Karstadt Warenhaus             mit 20.000 Euro),
Stadtverwaltung Zgorzelec und der Dro-                           GmbH, Kaufhof Warenhaus AG, den Säch-         - Lugau (für Die MITTE gehört uns
gen- und Suchtberatung Zgorzelec war                             sischen Industrie- und Handelskammern,            ALLEN! Das Generationenprojekt Bahn-
eine problemorientierte Einschätzung der                         den Sächsischen Volksbanken Raiffei-              hof der Stadt Lugau“), Stolpen (für Stol-
Risikosituation gegeben.                                         senbanken, weiteren Unternehmen, dem              pen fasziniert mit Licht und Geist“) und
                                                                 Sächsischen Staatsministerien für Wirt-           Zeithain (für „NEUZEITHOF“ je einen
                                                                 schaft und Arbeit sowie des Innern finan-         3. Preis mit 10.000 Euro).
 Herausgeber und Redaktion des Görlitzer Amtsblattes:            ziell unterstützt wird.                       Einen Sonderpreis für besondere Kreativi-
 Stadtverwaltung Görlitz - Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit      Ein „Prima-Stadt-Klima“ mussten die Teil-     tät und hohes Engagement erhält die säch-
 Verantwortlich: Kerstin Gosewisch
 Redaktion: Iris Kopsch, Nadine Noatsch                          nehmer am diesjährigen Wettbewerb „Ab         sische Gemeinde Pfaffroda (für „Pfaffroda
 Untermarkt 6 - 8, 02826 Görlitz,                                in die Mitte! Die City-Offensive Sachsen“     hat Energie - In Pfaffroda spielend Energie
 Tel. 03581 67-1203, Fax 407220,
 Internet: http://www.goerlitz.de,                               entwickeln, um zu den Preisträgern zu         erleben“ mit 15.000 Euro).
 E-Mail: presse@goerlitz.de                                      gehören. Das Thema war nicht leicht zu
 Verantwortlich für Druck, Anzeigen- und Abonnementan-
 nahme sowie den Anzeigenteil ist:                               meistern, hat jedoch oft zu neuen Sicht-      Einige Städte konnten auf gute Erfahrun-
 Verlag+Druck Linus Wittich KG,                                  weisen und außergewöhnlichen Projekt-         gen einer oder gar mehrerer Wettbe-
 An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/E.,
 Tel. 03535 489-0, Fax 48 91 15, Fax-Redaktion: 489155           vorschlägen geführt. Alle Projekte setzen     werbsteilnahmen in den vergangenen Jah-
 vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller                auf Nachhaltigkeit und „greifbare“ Stadt-     ren aufbauen. Lugau und Stolpen gewin-
 Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen ist der Anzeigen-    entwicklung. Die 20 eingereichten Projek-     nen mit ihrer ersten Teilnahme Preise. Gör-
 auftraggeber.                                                   te zeigen mit prima Ideen, wie Energie- und   litz hat in den fünf Wettbewerbsjahren vier-
 Auflagenhöhe des Amtsblattes: 8900 Exemplare
 Erscheinungsweise: 14täg. dienstags in den ungeraden            Klimabewusstsein nicht nur verbessert, son-   mal einen Preis erzielt. Nahezu alle Pro-
 Wochen des Jahres                                               dern in eine moderne Stadtgestaltung ein-     jektteilnehmer bestätigten wiederum, schon
 Nachdruck von Texten nur mit Genehmigung der Pressestelle
 möglich.                                                        gebunden werden kann.                         mit ihrer Beteiligung am Wettbewerb viel
 Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt der       Der Görlitzer Wettbewerbsbeitrag rückte       Bewegung und Engagement in die Stadt-
 Großen Kreisstadt Görlitz zum Abopreis von 57,16 Euro (inklu-
 sive MwSt. und Versand) über den Verlag bezogen werden.         das Element Wasser in den Mittelpunkt. Mit    entwicklung gebracht zu haben und ihre
                                                                 dem Slogan „Muschel, Minna, Matsch und        Ideen in jedem Falle umzusetzen.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz
Ausgabe 20/2008 - Seite 3   Neues aus dem Rathaus
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz
Neues aus dem Rathaus                                                                                Ausgabe 20/2008 - Seite 4

Grippeschutzimpfung                           Wieder mehr Licht in Görlitz                   Tag der Sachsen 2010 in Oelsnitz
ab sofort möglich                             Wiederinbetriebnahme von Leuchten              Die Erzgebirgsstadt Oelsnitz wird im Jahr
                                              der Straßenbeleuchtung                         2010 den Tag der Sachsen ausrichten.
Ab sofort bietet die Impfstelle des                                                          Diese Entscheidung hat das Kuratorium
Gesundheitsamtes der Stadt Görlitz auf        Im April 2008 hatte der Stadtrat der Stadt
                                                                                             auf seiner Sitzung am 6. September in
der Reichertstraße 112 die diesjährige        Görlitz beschlossen, die in den Jahren
                                                                                             Grimma getroffen.
Grippeschutzimpfung zu folgenden Ter-         2006/2007 außer Betrieb genommene
                                                                                             Die zwei Bewerberstädte Görlitz und Oels-
minen an:                                     Stadtbeleuchtung wieder einzuschalten. Im
                                                                                             nitz hatten je zehn Minuten Gelegenheit, ihr
                                              Auftrag der Stadt Görlitz haben die Mitar-
                                                                                             Bewerberkonzept vor dem Entscheidungs-
dienstags                                     beiter der Stadtwerke Görlitz AG die Wie-
                                                                                             gremium vorzustellen. „Wir haben unser
zwischen 14:00 und 18:00 Uhr                  derzuschaltung jeder zweiten Leuchte vor-
                                                                                             Bestes gegeben und Görlitz unter dem Motto
(im September auch donnerstags zwi-           genommen. Mitte August konnten die not-
                                                                                             „Grenzenlose Leidenschaft“ präsentiert.
schen 8:30 Uhr und 11:00 Uhr)                 wendigen Arbeiten abgeschlossen werden.
                                                                                             Ergänzend zu unserer PowerPointPräsen-
                                              Die Abschaltung war eine Folge des strik-
                                                                                             tation, die mit einem Musikstück des Lausit-
Die Virusgrippe, nicht zu verwechseln mit     ten Konsolidierungskurses der Stadt Gör-
                                                                                             zer Blechbläser Ensembles abschloss,haben
einem banalen grippalen Infekt, ist eine      litz und entsprach den Empfehlungen eines
                                                                                             wir ansprechend gestaltete Flyer und Post-
ernst zu nehmende Erkrankung. Sie ist         externen Wirtschaftprüfungsunternehmens.
                                                                                             karten verteilt. Dem historischen Ambiente
                                              Die Folgen daraus ließen jedoch die Stadt-
schwer behandelbar und kann beson-                                                           der ehemaligen Klosterschule in Grimma ent-
                                              räte nach einem Jahr der Abschaltung
ders bei gesundheitlich geschwächten                                                         sprechend, wo die Sitzung stattfand, sind wir
                                              diese Entscheidung korrigieren.
Patienten auch einen lebensbedrohli-                                                         mit historischen Kostümen aus unserem
chen Verlauf nehmen.                                                                         Sommertheater aufgetreten.Am Ende waren
                                              Damit ist der Beleuchtungsstandard auf
Die Grippeschutzimpfung ist ausdrück-                                                        es fünf Stimmen mehr für Oelsnitz.Dass sich
                                              öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
lich für Personen zu empfehlen, die im                                                       das Kuratorium für den Erstbewerber, das
                                              überwiegend wiederhergestellt, welcher vor
Erkrankungsfall mit erhöhtem Kompli-                                                         12.000 Einwohner zählende Städtchen, ent-
                                              dem Beschluss zur Abschaltung jeder zwei-
kationsrisiko behaftet sind. Dazu zählen                                                     schieden hat, ist durchaus nachvollziehbar.
                                              ten Leuchte außerhalb des unmittelbaren
zum Beispiel Patienten mit chronischen                                                       Wir wären die erste Stadt gewesen, die das
                                              Altstadtbereiches bestanden hat. Einzelne
Erkrankungen der Atemwege, des Herz-                                                         größte sächsische Volksfest zum zweiten
                                              Bereiche im Stadtgebiet Görlitz unterliegen
Kreislauf-Systems, chronischen Stoff-         teilweise noch einer Abschaltung. Die          Mal ausrichten darf. Natürlich hätten wir uns
wechselerkrankungen und einer Abwehr-         betreffenden Straßenabschnitte werden im       gefreut, nach 1993 diese Veranstaltung wie-
schwäche. Generell ist die Impfung Men-       Laufe des Frühherbstes auf die notwendi-       der nach Görlitz zu holen.Mein Dank gilt allen
schen ab dem 50. Lebensjahr anzuraten,        ge Zuschaltung geprüft.                        engagierten Partnern, die uns bei der Erar-
aber auch Personen, die in größeren           Auch künftig wird die Stadt Görlitz auf        beitung unserer Bewerbung so tatkräftig
Gemeinschaften leben oder einem               einen wirtschaftlichen Betrieb der Stra-       unterstützt haben. Vor uns liegen mit der 3.
erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind     ßenbeleuchtung ausgerichtet sein müssen.       Sächsischen Landesausstellung 2011 ande-
und dies für andere darstellen können.                                                       re große Aufgaben, auf die wir unsere
Neben der Grippeschutzimpfung emp-            Durch die Wiederzuschaltung der Beleuch-       Anstrengungen nun konzentrieren.“, sagte
fiehlt sich für alle Personen über 60 Jahre   tung wird ein entscheidender Beitrag zur       Oberbürgermeister Joachim Paulick nach
die Impfung gegen Pneumokokken.               Steigerung der Attraktivität des Stadtbildes   der Bekanntgabe der Entscheidung in Grim-
Pneumokokken gehören zu den Bakte-            und der Sicherheit der Görlitzer Bürger        ma. Die für die Vorstellung erstellte Präsen-
rien. Sie können unter entsprechenden         geleistet.                                     tation will die Stadt weiter nutzen.
Voraussetzungen u. a. zu schwersten
Lungenentzündungen führen.
Während die Grippeschutzimpfung jähr-
                                              Neuauflage Stadtinformationsbroschüre
lich erfolgen sollte, ist die Pneumokok-      Die neue Informationsbroschüre über die        farbiger Stadtplan soll hierbei wiederum die
kenimpfung nur alle sechs Jahre erfor-        Stadt Görlitz wird von der Stadtverwaltung     Orientierung erleichtern.
derlich. Die beiden Impfungen können          Görlitz in bewährter Zusammenarbeit mit        Gleichzeitig wird der hiesigen Geschäfts-
zeitgleich gegeben werden.                    der NovoPrint VerlagsGmbH in Fellbach in       welt Gelegenheit geboten, sich durch Wer-
                                              der nunmehr 5. Auflage vorbereitet.            beanzeigen vorzustellen und für ihr Unter-
Günstigster Grippeimpftermin ist der          Diese Publikation, die den Bürgern und         nehmen zu werben bzw. auf besondere
Spätsommer oder zeitige Herbst. Gene-         Gästen der Stadt sowie sonstigen Inte-         Leistungen aufmerksam zu machen.
rell ist es ratsam, bei vorhandenem Inte-     ressenten kostenlos zur Verfügung              Die Stadt Görlitz würde es begrüßen, wenn
resse die Impfung so bald wie möglich         gestellt wird, gibt einen umfassenden          viele Gewerbetreibende aus unserer Stadt
durchführen zu lassen. Im Verlauf des         Überblick über den Wirtschafts- und Bil-       in dieser Broschüre inserieren, um einer-
Herbstes treten doch wieder gehäuft           dungsstandort Görlitz, enthält nützliche       seits die Attraktivität des Dienstleistungs-
                                              Informationen über Verwaltung und              angebotes und des Einzelhandels darzu-
akute fieberhafte Infekte auf, die dann
                                              Behörden, öffentliche und soziale Ein-         stellen und andererseits die Broschüre
eine Impfung verbieten.
                                              richtungen sowie über Schulen, Vereine         durch ihre Werbung zu unterstützen.
                                              und Organisationen.                            Die Anzeigenwerbung liegt in Verantwor-
Neben o. g. Impfempfehlungen sind auch
                                              Darüber hinaus vermittelt die neue Infor-      tung der NovoPrint VerlagsGmbH. Diesbe-
im Erwachsenenalter andere Impfungen
                                              mationsbroschüre als Kommunikations-           züglich wird ein Mediaberater des Verlages
dringend empfehlenswert, so z. B. alle
                                              mittel sowohl für die Bevölkerung und den      die einzelnen Unternehmen in den nächs-
zehn Jahre die Auffrischungsimpfung
                                              Tourismus als auch für die Geschäftswelt       ten Monaten besuchen.
gegen Tetanus.
                                              weitere interessante und wissenswerte          Seitens der Stadtverwaltung Görlitz wird
Mitzubringen zur Grippeschutzimpfung
                                              Informationen über das Leben in unserer        dieses Vorhaben unterstützt. Die Stadt weist
sind bitte die Krankenversicherungskar-       Stadt mit ihrer Kultur, den Sehenswürdig-      aufgrund der großen Verbreitung auf diese
te und alle vorhandenen Impfunterlagen.       keiten und deren Freizeit- und Sportange-      attraktive Werbemöglichkeit hin und emp-
                                              boten. Ein aktueller eingebundener mehr-       fiehlt eine rege Beteiligung.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz
Ausgabe 20/2008 - Seite 5                                                                                   Neues aus dem Rathaus

Der Landkreis Görlitz sucht ehrenamtliche Betreuer
Landkreis Görlitz: Haben Sie Lebenser-          und ihn zu weitestgehend eigenverant-           Kontakte:
fahrung? Organisationstalent? Möchten Sie       wortlichem Handeln zu ermuntern und zu
Neues erkunden? Dann ist eine ehrenamt-         befähigen. Das Betreuungsrecht regelt, wie      Stadt Görlitz
liche Betreuung eine interessante Tätigkeit     und in welchem Umfang für eine hilfebe-         (ab 01.01.09 Landkreis Görlitz)
für Sie!                                        dürftige Person ein Betreuer/eine Betreue-      Gesundheitsamt
Immer mehr Menschen sind nicht mehr in          rin vom Gericht bestellt wird.                  - Betreuungsbehörde -
der Lage, ihre persönlichen Angelegenhei-                                                       Reichertstr. 112
ten selbstständig zu bewältigen. Häufig lei-    Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Kenntnis-      02826 Görlitz
den diese Menschen an einer psychischen,        se im rechtlichen sowie sozialen Bereich        Tel.: 03581 672345
seelischen Erkrankung oder an einer geis-       zu erweitern und zu vertiefen und bei der
tigen oder körperlichen Behinderung. Rund       Durchsetzung von Ansprüchen Ihres zu            Landkreis Görlitz - Gesundheitsamt
70 Prozent werden durch einen ehrenamt-         Betreuenden anzuwenden. Unterstützen            - Betreuungsbehörde -
lichen Betreuer oder eine Betreuerin unter-     Sie in erster Linie den Hilfebedürftigen mit    Außenstelle Löbau
stützt. Dabei handelt es sich nicht um pfle-    Ihrem Wissen und Können. Und vor allem:         Georgewitzer Str. 58
gerische oder häusliche Tätigkeiten, son-       Sie werden nicht allein gelassen.               02708 Löbau
dern um die Hilfe und Wahrung der recht-        Betrachten Sie die Betreuungsbehörde als        Tel.: 03585 441674
lichen Angelegenheiten des Betroffenen.         Ansprechpartner bei folgenden Sachver-
Im Landkreis Görlitz steigt jährlich die Zahl   halten:                                         Landkreis Görlitz - Gesundheitsamt
von Personen, die ehrenamtlich betreut wer-     - Beratung aller rechtlichen Betreuungs-        - Betreuungsbehörde -
den können. Viele davon leben in einer sta-        angelegenheiten,                             Außenstelle Niesky
tionären Einrichtung.                           - Unterstützung in Konfliktsituationen, nicht   Robert-Koch-Str. 1
Liebe Bürgerinnen und Bürger, bringen Sie          nur zwischen Betreuer und Betreuten,         02906 Niesky
sich mit Ihren Fähigkeiten und Erfahrungen      - Vermittlung von Sozialdiensten,               Tel.: 03588 285105
bei der Vermittlung von Hilfen für einen        - Hilfestellung beim Beantragen von Sozi-
betroffenen Menschen ein.                          alleistungen,                                Landkreis Görlitz - Gesundheitsamt
Es geht darum, zum Wohle des Betroffe-          - das Durchsetzen von Ansprüchen sowie          - Betreuungsbehörde -
nen zu handeln, immer im Rahmen des             - Hilfestellung bei der Erfüllung von Pflich-   Außenstelle Weißwasser
Möglichen und ohne Überforderung aller             ten des Betreuers gegenüber dem Vor-         Teichstr. 18
Beteiligten. Unnötige Eingriffe in die Rech-       mundschaftsgericht.                          02943 Weißwasser
te des Menschen gilt es zu vermeiden. Es        Gern können Sie sich auch unverbindlich         Tel.: 03581 6634304
geht vielmehr darum, die noch vorhande-         erkundigen und bei auftretenden Fragen
nen Fähigkeiten des Betroffenen zu fördern      und Problemen beraten lassen:                   E-Mail: betreuungsbehoerde@kreis-gr.de

Wieder Sprechtag der KfW-Mittelstandsbank in Görlitz
Die KfW-Mittelstandsbank gibt in ihrem Gör-     Jahre nach Gründung eine Coachingemp-           Geschäftsstelle Görlitz, Jakobstraße 14, ist
litzer Beratungszentrum wieder kostenlos        fehlung ausgesprochen, das heißt es wird        Anlaufstelle für die gesamte Oberlausitz.
Anregungen zum Unternehmenskonzept              sofort über die Förderung entschieden. Das      Für eine Beratung sollte bereits ein Grob-
und zu gewerblichen Fördermitteln der Kre-      Unternehmen erhält dann einen Zuschuss          konzept mit einem detaillierten Kapitalbe-
ditanstalt für Wiederaufbau. Die KfW-Mit-       von 75 % bzw. max. 4.500 Euro zu den            darf vorhanden sein. Hilfe dazu erhalten Sie
telstandsbank berät in Görlitz jeden 4. Mitt-   Beratungshonoraren des Coaches. Die IHK         gern in Ihrer IHK Geschäftsstelle.
woch im Monat. In diesem Monat ist das          Geschäftsstelle in Görlitz kann als Regio-      Interessenten können sich unter der Tele-
der 24. September.                              nalpartner im Gründercoaching Deutsch-          fonnummer 03581 421200 bei der IHK
Darüber hinaus können Gründer und junge         land die obligatorischen Erstgespräche          Geschäftsstelle Görlitz einen Termin reser-
Unternehmen mit Interesse an einem Grün-        durchführen und über eine Coachingemp-          vieren.
dercoaching ihr Konzept vorstellen. Nach        fehlung entscheiden.                            Die weiteren Termine 2008 zum Vormerken:
erfolgreicher Präsentation des Konzeptes        Das Beratungszentrum in den Räumen der          29. Oktober, 26. November und 17. Dezem-
bekommen junge Unternehmen bis fünf             Industrie- und Handelskammer Dresden,           ber.

                                                                                    Von der Handwerkskammer Dresden öffentlich
                                                                                    bestellter und vereidigter Sachverständiger
                                                                                    für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
 ■   Medizinische/r
     Dokumentationsassistent/in                                                       Sachverständigenbüro
 ■   Rettungsassistent/in                                                        Dipl.-Ing. (FH) Stefan Bunzel VDI
                                                                                               weitere Sachgebiete:
 ■   Ergotherapeut/in

                                                                             Freier Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und
 ■   Physiotherapeut/in

                                                                               unbebauten Grundstücken sowie Schäden an Gebäuden
                                                                                       02829 Jauernick-Buschbach, Dorfstraße 33
                                                                                 Internet: www.bunzel-sv.de, e-Mail: info@bunzel-sv.de
                                                                                Telefon: 03 58 29 / 60 178 - Telefax: 03 58 29 / 60 177
                                                           2684/10-39-08                                                            2684/10-39-08
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz
Amtliche Bekanntmachungen                                                                            Ausgabe 20/2008 - Seite 6

                                           Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Görlitz vom 05.09.2008
                                           Beschluss Nr.: 001/2008                          Beschluss Nr.: 010/2008
                                           1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz stellt   Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt fol-
                                               gemäß § 28 Abs. 2 SächsLKrO fest, dass       gende Kreisräte in die Stimmzählkommission:
 Externe Stellenausschreibung                  bei Herrn Andreas Johne (CDU - Wahl-         Herrn Bruno Scholze                  (CDU)
 In der Stadt Görlitz ist die Stelle           kreis 12) ein Hinderungsgrund gemäß          Herrn Hartwig Rauh                   (Freie
                                               § 28 Abs. 1 Nr. 1 SächsLKrO vorliegt und                                          Wähler
 des/der                                       er demnach nicht in den Kreistag eintre-                                          e. V.)
 Gleichstellungsbeauftragten                   ten kann.                                    Herrn Christian Schäfer              (DIE
 (20 Std./Woche)                           2. Der Kreistag stellt das Nachrücken von                                             LINKE.)
                                               Herrn Jürgen Kloß (CDU - Wahlkreis 12)       Herrn Dr. med. Hans- Peter Ebert (FDP)
 voraussichtlich ab dem 01.01.2009 zu          als Kreisrat des Kreistages Görlitz fest.    Herrn Michael Ackermann              (NPD)
 besetzen.                                 Beschluss Nr.: 002/2008 wurde mehrheit-          Frau Renate Schwarze                 (SPD)
                                           lich abgelehnt                                   Beschluss Nr.: 011/2008
 Die Aufgaben beinhalten unter ande-       1. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2        Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt
 rem:                                          SächsLKrO die Gründe zur Ablehnung           aus der Mitte des Kreistages
                                               ehrenamtlicher Tätigkeit von Herrn Andre-    Herrn Günter Paulik                  (CDU)
 -   das Hinwirken auf die Verwirkli-          as Bähr (NPD - Wahlkreis 8) an.              als 1. Stellvertreter des Landrates
     chung des Grundrechts der Gleich-     2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2         und Herrn Arnd Voigt                 (Freie
     berechtigung von Frau und Mann            SächsLKrO das Nachrücken von Frau            als 2. Stellvertreter                Wähler
     (insbesondere das Erkennen, Auf-          Antje Hiekisch (NPD - Wahlkreis 8) als       des Landrates.                       e. V.)
     greifen und Aufzeigen geschlech-          Kreisrätin des Kreistages Görlitz fest.      Beschluss Nr.: 012/2008
     terbezogener Benachteiligungen        Beschluss Nr.: 003/2008 wurde mehrheit-          Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt
     innerhalb der Stadt, das Einbringen                                                    in den Hauptausschuss:
                                           lich abgelehnt
     geschlechterspezifischer Belange                                                       Vorsitzender: Landrat Bernd Lange
                                           1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz
     in die Arbeit der städtischen Gre-                                                     Mitglieder:               Stellvertreter:
                                               erkennt gemäß § 16 Abs. 2 i. V. m. § 16
     mien, die Zusammenarbeit mit wei-                                                      Bienst, Lothar            Rückert, Wolfgang
     teren Akteuren auf dem Gebiet der         Abs. 1 Nr. 2 SächsLKrO die Gründe zur
                                               Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit von       Lissina, Dietmar          Hopperdietzel, Peter
     Gleichberechtigung, die Unterstüt-                                                     Neumer, Rainer            Böer, Andreas
     zung von Projekten, die Öffentlich-       Herrn Matthias Thau (NPD - Wahlkreis 5)
                                               an.                                          Paulik, Günter            Storch, Guido
     keitsarbeit und Kontaktpflege, die                                                     Rüdiger, Sieglinde        Fischer, Rainer
     Erstellung eines jährlichen Tätig-    2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2
                                                                                            Vallentin, Günter         Matzat, Gotthilf
     keitsberichtes).                          SächsLKrO das Nachrücken von Frau
                                                                                            Peuker, Frank             Krause, Ronald
                                               Yvonne Raupach (NPD - Wahlkreis 5) als
                                                                                            Kalkbrenner, Bernd        Förster, Andreas
 Von Bewerber/innen wird erwartet:             Kreisrätin des Kreistages Görlitz fest.
                                                                                            von Woedtke, Frank        Pilz,Thomas
                                           Beschluss Nr.: 004/2008 wurde mehrheit-
                                                                                            Hornig, Stefan            Weidle, Rolf
 -   einen Fachhochabschluss auf dem       lich abgelehnt
                                                                                            Voigt, Arnd               Rößner, Bernd
     Gebiet der Verwaltungswirtschaft      1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz
                                                                                            Görke, Michael            Jautze, Günther
     oder Sozialarbeit oder eine ver-          erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO
                                                                                            Kolbe, Gudrun             Rossa, Peter
     gleichbare, geeignete Qualifikation       die Gründe zur Ablehnung ehrenamtlicher      Simon, Bettina            Jähne, Janet
     sowie                                     Tätigkeit von Herrn Thorsten Ahrens (DIE     Kagelmann, Kathrin        Knoop, Heidemarie
                                               LINKE. - Wahlkreis 5) an.                    Schultze, Mirko           Ahrens,Thorsten
 -   ausgeprägte Schlüsselkompeten-        2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2         Beschluss Nr.: 013/2008
     zen für die Ausübung dieser Tätig-        SächsLKrO das Nachrücken von Herrn           Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt
     keit                                      Holm-Andreas Sieradzki (DIE LINKE. -         in den Technischen Ausschuss:
                                               Wahlkreis 5) als Kreisrat in den Kreistag    Vorsitzender: Landrat Bernd Lange
 Die Vergütung erfolgt nach TVöD.              Görlitz fest.                                Mitglieder:               Stellvertreter:
                                           Beschluss Nr.: 005/2008                          Arnold, Gerd              Walther, Jürgen
 Bewerber/innen richten ihre Unterlagen    Der Kreistag bestellt einen Amtsverweser und     Buchholz, Dietmar         Paulik, Günter
 (Lebenslauf, Zeugniskopien u. Ä.) bis     wählt Herrn Bernd Lange gemäß § 51 Abs. 3        Winter, Gerhard           Scholze, Bruno
 zum 07.10.2008 an die                     SächsLKrO zum Amtsverweser des Land-             Schubert, Reiner          Wittig, Henry
                                           kreises Görlitz.                                 Fritsche, Klaus           Hiltscher, Michael
     Stadtverwaltung Görlitz               Beschluss Nr.: 006/2008                          Lissina, Dietmar          Hopperdietzel,
     Hauptverwaltung                       Der Kreistag des Landkreises Görlitz be-                                   Peter
     Postfach 30 01 31                     schließt die Hauptsatzung des Landkreises
     02806 Görlitz.                                                                         Krause, Ronald            Peuker, Frank
                                           Görlitz.                                         Kroker, Georg             Wiedemuth,
 Bitte beachten Sie, dass Bewerbungs-
                                           Beschluss Nr.: 007/2008                                                    Christfried
                                           Der Kreistag des Landkreises Görlitz be-         Schulte, Dietrich         Jährig, Uwe
 unterlagen nur zurückgesendet werden
                                           schließt die Geschäftsordnung des Kreista-       Schäfer, Christian        Herrmann, Joachim
 können, wenn ein geeigneter, adres-
                                           ges Görlitz.                                     Kunze, Sabine             Petrick, Renèe
 sierter und ausreichend frankierter
 Rückumschlag beigefügt wird.
                                           Beschluss Nr.: 008/2008                          Krahl, Heike              Kotissek, Wolfgang
                                           Der Kreistag des Landkreises Görlitz be-         Knack,Thomas              Brückner, Horst
 Aufwendungen im Zusammenhang mit          schließt die Satzung des Jugendamtes.            Müller, Bernd             Hergenröder, Verena
 der Bewerbung werden nicht erstattet.     Beschluss Nr.: 009/2008                          Jautze, Günther           Görke, Michael
                                           Der Kreistag des Landkreises Görlitz be-         Rößner, Bernd             Leupolt, Heinz
                                           schließt die Satzung des Landkreises Görlitz     Beschluss Nr.: 014/2008
                                           über die Entschädigung für ehrenamtliche         Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt
                                           Tätigkeit (Entschädigungssatzung).               in den Jugendhilfeausschuss:
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz
Ausgabe 20/2008 - Seite 7                                                                               Amtliche Bekanntmachungen

Vorsitzender: Landrat Bernd Lange                  Beschluss Nr.: 019/2008
Mitglieder:              Stellvertreter:           Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt als stimmberechtigte Mitglieder folgende Ver-
Matzat, Gotthilf         Vallentin, Günter         treter der freien Jugendhilfe in den Jugendhilfeausschuss:
Lippold, Hanna-Luise Hoche, Siegfried              Mitglieder              Stellvertreter        Träger
Dr. Holzhey, Andreas     Bienst, Lothar            Stracke, Bernd          Scheibe, Annett       Multikulturelles Zentrum e. V. Begegnungszen-
Schwarze, Renate         Fischer, Heidemarie                                                     trum im Dreieck
Dr.med.Ebert,Hans-Peter Pilz,Thomas                Adam, Rolf              Diesner, Annelie      Jugendring Oberlausitz e. V.
Siegert, Daniela         Rossa, Peter              Klämbt, Christian       Ahrens,Thorsten       Arbeitsgemeinschaft der Träger der Jugendhilfe
Sperling, Sylvia         Kolbe, Gudrun                                                           im NOL/Jugendring Oberlausitz e. V.
Posselt, Annett          Krahl, Heike              Pohl, Elke              Dr. Gellrich, Regina Der Paritätische Sachsen
Beschluss Nr.: 015/2008                            Birkner, Annette-Luise Warnatsch, Ulrich CVJM Landesverband Schlesische
Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt                                                    Oberlausitz e. V.
in den Finanzausschuss:                            Köhler, Mandy           Ludwig, Albrecht      Arbeitsstelle für Diakonie und Soziale Dienste
Mitglieder:              Stellvertreter:                                                         im Evangelischen Kirchenkreisverband Schlesi-
Rückert, Wolfgang        Neumer, Rainer                                                          sche Oberlausitz, Arbeitsstelle für Diakonie
Bänder, Andreas          Lissina, Dietmar
Paulik, Günter           Hoche, Siegfried
Fischer, Rainer          Arnold, Gerd
Hiltscher, Michael       Winter, Gerhard           Beschluss Nr.: 020/2008                          Herr Horst Sagner, 02828 Görlitz
Krause, Ronald           Schwarze, Renate          Der Kreistag stellt die in der Anlage beige-     Herr Norbert Schmaus, 02826 Görlitz
Petrick, Renèe           Kunze, Sabine             fügte Vorschlagsliste für die Wahl der ehren-    Herr Wolfgang Stiller, 02826 Görlitz
Ahrens,Thorsten          Schultze, Mirko           amtlichen Richter am Verwaltungsgericht          Beschluss Nr.: 024/2008
Brückner, Horst          Knack,Thomas              Dresden auf und stimmt dieser zu.                Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt
Dr. Weidle, Rolf         Arauner, Klaus            Beschluss Nr.: 021/2008                          als Vertrauenspersonen in den Wahlaus-
Dr. Linke, Christian     Hornig, Stefan            Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt als   schuss zur Vorbereitung und Durchführung
Beschluss Nr.: 016/2008                            Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss         der Wahl und Berufung der Schöffen und
Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt      zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl       Jugendschöffen für die Amtsdauer 2008 -
in den Ausschuss für Kreisentwicklung, Wirt-       und Berufung der Schöffen und Jugendschöf-       2013.
schaft, Tourismus, Umwelt und Energiefragen:       fen für die Amtsdauer 2008 - 2013.               Für das Amtsgericht Weißwasser
Mitglieder:              Stellvertreter:           Für das Amtsgericht Zittau                       Herr Dietmar Lissina, 02943 Weißwasser/O.L.
Hopperdietzel, Peter     Lissina, Dietmar          Herr Wolfgang Lindner, 02791 Oderwitz,           Herr Lothar Bienst, 02956 Rietschen
Bänder, Andreas          Wittig, Henry             OT Niederoderwitz                                Herr Wolfgang Kotissek, 02953 Groß Düben
Müller, Helmut           Schöne, Renè              Herr Bruno Scholze, 02794 Leutersdorf            Frau Gerlind Walter, 02956 Rietschen
                                                   Herr Dr. Peter Reinhold, 02763 Zittau,           Herr Horst Brückner, 02906 Waldhufen
Hiltscher, Michael       Kloß, Jürgen
                                                   OT Hartau                                        Herr Michael Hensel, 02943 Weißwasser/O.L.
Neumer, Rainer           Schubert, Reiner
                                                   Herr Thomas Pilz, 02763 Mittelherwigsdorf        Frau Hanna-Luise Lippold, 02957 Krauschwitz
Förster, Andreas         Bäsler, Horst
                                                   Herr Klaus-Jürgen Zimmermann,                    Beschluss Nr.: 025/2008
Zange, Udo               Knack,Thomas
                                                   02763 Zittau                                     Der Landkreis Görlitz macht sich das Ver-
Dr. med. Sterzel,        Dr. Linke, Christian
                                                   Herr Dr. Rainer Harbarth, 02763 Zittau           handlungsergebnis der beiden Rechtsvor-
Gottfried
                                                   Herr Georg Kroker, 02727 Neugersdorf             gängerlandkreise Löbau-Zittau und Nieder-
Rauh, Hartwig            Voigt, Arnd
                                                   Beschluss Nr.: 022/2008                          schlesischer Oberlausitzkreis mit der Kreis-
Wolf, Hans-Joachim       Schäfer, Christian
                                                   Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt als   freien Stadt Görlitz, wie es sich in der allseits
Knoop, Heidemarie        Krahl, Heike
                                                   Vertrauenspersonen in den Wahlausschuss          am 03.04.2008 unterzeichneten „Auseinan-
Beschluss Nr.: 017/2008
                                                   zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl       dersetzungsvereinbarung gemäß §§ 4, 7 und
Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt
                                                   und Berufung der Schöffen und Jugendschöf-       8 KrGebNG“ darstellt, zu eigen und ent-
in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport:
                                                   fen für die Amtsdauer 2008 - 2013.               scheidet, keine anderslautende Auseinan-
Mitglieder:              Stellvertreter:
                                                   Für das Amtsgericht Löbau                        dersetzungsvereinbarung nach § 7
Böer, Andreas            Bienst, Lothar
                                                   Herr Roland Höhne, 02708 Rosenbach               KrGebNG mit der Stadt Görlitz schließen zu
Hoche, Siegfried         Spengler,
                                                   Herr Gotthilf Matzat, 02739 Eibau                wollen.
                         Helmut-Andreas
                                                   Frau Dagmar Große, 02730 Ebersbach               Beschluss Nr.: 026/2008
Rüdiger, Sieglinde       Vallentin, Günter
                                                   Herr Dietrich Schulte, 02708 Löbau               1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz
Wenzel, Matthias         Storch, Guido
                                                   Herr Siegfried Pfalz,                                 beschließt, dass der Landkreis Görlitz
Kloß, Jürgen             Fritsche, Klaus
                                                   02899 Schönau-Berzdorf, OT Kiesdorf                   gemäß § 5 SächsLKrO ein Wappen führt.
Berndt, Karin            Dr. Wachtarz,             Herr Prof. Dr. Manfred Klatte, 02708 Löbau       2. Der Kreistag des Landkreises Görlitz
                         Bernhard                  Herr Christfried Wiedemuth,                           beauftragt den Landrat, zu einem Wett-
Jähne, Janet             Schultze, Mirko           02708 Obercunnersdorf                                 bewerb aufzurufen.
Kotissek, Wolfgang       Posselt, Annett           Beschluss Nr.: 023/2008                          Beschluss Nr.: 027/2008
Leupolt, Heinz           Müller, Bernd             Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt als   Der Kreistag des Landkreises Görlitz
Hergenröder, Verena      Görke, Michael            Vertrauenspersonen in den Wahlausschuss          beschließt folgende Termine für die Sitzungen
Arauner, Klaus           Rauh, Hartwig             zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl       des Kreistages und des Hauptausschusses
Beschluss Nr.: 018/2008                            und Berufung der Schöffen und Jugendschöf-       für das 2. Halbjahr 2008:
Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt in   fen für die Amtsdauer 2008 - 2013.               Hauptausschuss:          23.09.2008
den Ausschuss für Gesundheit und Soziales:         Für das Amtsgericht Görlitz                                               25.11.2008
Mitglieder:              Stellvertreter:           Herr Andreas Böer, 02894 Reichenbach/O.L.        Kreistag:                15.10.2008
Höhne, Roland            Müller, Helmut            Herr Helmut Müller, 02894 Reichenbach/O.L.                                17.12.2008
Storch, Guido            Rüdiger, Sieglinde        Herr Stefan Holthaus, 02829 Schöpstal            Bernd Lange
Dr. Holzhey, Andreas     Spengler,                 Herr Michael Prochnow, 02826 Görlitz             Landrat
                         Helmut-Andreas
Wittig, Henry            Schubert, Reiner
Hannich, Michael         Kretschmer, Michael       Bekanntmachung der Evangelischen Versöhnungskirchengemeinde Görlitz
Matzat, Gotthilf         Dr. med. Ebert,
                         Hans-Peter                Beschluss 43/2008
Trodler, Marlies         Simon, Bettina            Urnengemeinschaftsanlage, Friedhof Tauchritz
Thöricht, Jens           Herrmann, Joachim         Der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Versöhnungskirchengemeinde Görlitz beschließt
Görke, Michael           Dr. med. Sterzel,         die Gebühr für eine Urnengemeinschaftsanlage mit Steindenkmal auf dem Friedhof Tauch-
                         Gottfried                 ritz in Höhe von 3.154,84 Euro nach vorliegender Kalkulation (siehe Akten). Sie tritt nach
Kolbe, Gudrun            Siegert, Daniela          kirchenaufsichtlicher Genehmigung am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der
Dr. Weidle, Rolf         Zange, Udo                Stadt Görlitz in Kraft.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz
Amtliche Bekanntmachungen                                                                                       Ausgabe 20/2008 - Seite 8

Satzung des Landkreises Görlitz                         dadurch veranlasste notwendige Ausla-          2. Die Bestimmungen nach Absatz 1 gelten
                                                        gen und Verdienstausfall sowie des erfor-         entsprechend für Kreistagsmitglieder und
über die Entschädigung                                  derlichen Zeitaufwandes anstelle der Ent-         sonstige Mitglieder der Kreistagsaus-
für ehrenamtliche Tätigkeit                             schädigung gem. § 1 eine Aufwandsent-             schüsse, die im Auftrag des Kreistages
                                                        schädigung gewährt.                               oder seiner Ausschüsse Repräsenta-
(Entschädigungssatzung)                            2.   Als Aufwandsentschädigung erhalten                tionsaufgaben wahrnehmen, soweit es sich
Auf der Grundlage von § 3 in Verbindung mit             Kreisräte einen monatlichen Grundbetrag           nicht um Dienstreisen nach § 6 handelt.
§ 19 der Landkreisordnung für den Freistaat             von 100,00 EUR.
Sachsen vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl.              3.   Für die Teilnahme an den Sitzungen des         §6
S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 3 und 4         Kreistages, den Sitzungen der beraten-         Reisekostenvergütung
des Gesetzes zur Neugliederung des Gebie-               den und beschließenden Ausschüsse des          1. Bei genehmigten Dienstreisen erhalten
tes der Landkreise des Freistaates Sachsen              Kreistages sowie Sitzungen des Ältes-             ehrenamtlich Tätige neben der Entschä-
und zur Änderung anderer Gesetze vom                    tenrates und von Beiräten erhalten Kreis-         digung nach § 1 Absatz 2 oder § 3 eine
29.01.2008 (SächsGVBl. S. 102,110) be-                  räte ein Sitzungsgeld von 50,00 EUR je            Reisekostenvergütung in entsprechender
schließt der Kreistag folgende Satzung über             teilgenommener Sitzung.                           Anwendung der Bestimmungen des
die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit:     4.   Sonstige Mitglieder der Kreistagsaus-             Sächsischen Reisekostengesetzes.
                                                        schüsse und Beiräte, insbesondere sach-        2. Dienstreisen im Sinne des Absatzes 1
§1                                                      kundige Bürger, die in beratenden Aus-            sind Reisen zur Erledigung von Dienst-
Entschädigung nach Durchschnittssätzen                  schüssen oder Beiräten tätig sind, erhal-         geschäften außerhalb des Kreisgebietes.
1. Ehrenamtlich für den Landkreis tätige Bür-           ten ein Sitzungsgeld von 30,00 EUR je             Die Genehmigung für die Durchführung
   ger (selbstständig bzw. unselbstständig              teilgenommener Sitzung.                           von Dienstreisen erteilt der Landrat als
   Tätige) erhalten als Ersatz für ihre not-       5.   Bei mehreren, unmittelbar aufeinander-            Vorsitzender des Kreistags.
   wendigen Auslagen und ihren Verdienst-               folgenden Sitzungen desselben Gremi-           3. Die Erstattung der notwendigen Auslagen
   ausfall eine Entschädigung nach einheit-             ums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt.            für Bürger und sonstige Sachkundige, die
   lichen Durchschnittssätzen.                     6.   Folgende Funktionszulagen werden                  zu Sitzungen des Kreistages und seiner
2. Der Durchschnittssatz beträgt bei einer              gewährt:                                          Gremien geladen werden, erfolgt nach
   zeitlichen Inanspruchnahme                           Ausschussvorsitzender           30,00 EUR         dem Sächsischen Reisekostengesetz.
   bis zu 3 Stunden              21,00 EUR              Fraktionsvorsitzende            30,00 EUR
   von mehr als 3 Stunden                               Die Zulagen werden unabhängig vom              §7
   bis zu 6 Stunden              32,00 EUR              Beginn oder Ende einer Tätigkeit monat-        Inkrafttreten
   von mehr als 6 Stunden                               lich gewährt.                                  Diese Satzung tritt zum 1. August 2008 in
   (Tageshöchstsatz)             42,00 EUR         7.   Ist die Anwesenheitsdauer geringer als die     Kraft. Gleichzeitig treten die Entschädi-
3. Soweit kein Verdienstausfall entsteht, gel-          hälftige Sitzungsdauer,so wird das Sitzungs-   gungssatzungen des Landkreises Löbau-Zit-
   ten die Absätze 1 und 2 entsprechend. In             geld für diese Sitzung um 50 % aufgerundet     tau vom 12.12.01 in der Fassung der letzten
   diesem Fall wird die Zahlung als Ent-                auf den nächsten Euro-Betrag reduziert.        Änderung vom 16.03.05 und des Nieder-
   schädigung für notwendige Auslagen und          8.   Die Aufwandsentschädigung, die Funk-           schlesischen Oberlausitzkreises vom
   entstandenen Zeitaufwand gewährt.                    tionszulage und das Sitzungsgeld werden        27.03.01 in der Fassung der letzten Ände-
                                                        je Quartal bis zum Ende des Folgemo-           rung vom 20.12.05 außer Kraft.
§2                                                      nats gezahlt.                                  05.09.2008
Berechnung                                         9.   Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn       Bernd Lange
der zeitlichen Inanspruchnahme                          der Anspruchsberechtigte sein Amt unun-        Landrat
1. Die Entschädigung wird nach dem tat-                 terbrochen länger als drei Monate tat-
   sächlich entstandenen Zeitaufwand berech-            sächlich nicht ausübt, für die über drei       Hinweis nach § 3 Abs. 5
   net, soweit dieser für die Dienstverrichtung         Monate hinausgehende Zeit.                     der Landkreisordnung für den Freistaat
   notwendig war. Die Berechnung und Erstat-                                                           Sachsen (Sächs.LkrO)
   tung erfolgt auf der Grundlage eines schrift-   §4
   lichen Antrages und Nachweises, welcher         Unterstützung der Fraktions-                        Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLkrO gelten Sat-
   im Kreistagsbüro vorzulegen ist.                und Gruppenarbeit                                   zungen, die unter Verletzung von Verfahrens-
2. Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benö-       Die Fraktionen und Gruppen des Kreistages           und Formvorschriften der SächsLkrO zu Stan-
   tigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor       erhalten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben             de gekommen sind, ein Jahr nach ihrer
   ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung          eine finanzielle Unterstützung nach Maßga-          Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu
   hinzugerechnet (zeitliche Inanspruch-           be des jeweils gültigen Haushaltsplanes.            Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
   nahme). Beträgt der Zeitabstand zwi-            Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird        1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder
   schen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten           in einer Anlage zur Entschädigungssatzung                fehlerhaft erfolgt ist,
   weniger als eine Stunde, so darf nur der        geregelt.                                           2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-
   tatsächliche Zeitabstand zwischen Been-                                                                  zungen, die Genehmigung oder die
   digung der ersten und Beginn der zwei-          §5                                                       Bekanntmachung der Satzung verletzt
   ten Tätigkeit zugerechnet werden.               Fahrkostenerstattung,                                    worden sind,
3. Für die Bemessung der zeitlichen Inan-          Wegstreckenentschädigung                            3. der Landrat dem Beschluss nach § 48
   spruchnahme bei Sitzungen ist nicht die         1. Kreisräte und sonstige Mitglieder der Kreis-          Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit wider-
   Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der           tagsausschüsse, die ihren Wohnsitz oder               sprochen hat,
   Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers                gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht am             4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
   maßgebend.                                         Kreissitz bzw. an dem Ort haben, an dem               a) die Rechtsaufsichtsbehörde den
   Die Vorschriften des Absatzes 2 bleiben            die Sitzungen des Kreistages bzw. der                    Beschluss beanstandet hat oder
   unberührt. Besichtigungen, die unmittel-           Kreistagsausschüsse stattfinden oder an               b) die Verletzung der Verfahrens- oder
   bar vor oder nach einer Sitzung stattfin-          dem die sonstige ehrenamtliche Tätigkeit                 Formvorschriften gegenüber dem
   den, werden in die Sitzung eingerechnet.           erfolgt, erhalten für die notwendigen Fahr-              Landkreis unter Bezeichnung des
4. Die Entschädigung für mehrmalige Inan-             ten zwischen ihrem Wohnort bzw. ihrem                    Sachverhaltes, der die Verletzung
   spruchnahme am selben Tag darf zusam-              gewöhnlichen Aufenthaltsort und dem Sit-                 begründen soll, schriftlich geltend
   mengerechnet den Tageshöchstsatz nach              zungsort bzw.Tätigkeitsort neben den mit                 gemacht worden ist.
   § 1 Absatz 2 nicht übersteigen.                    § 3 geregelten Aufwandsentschädigungen           Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4
                                                      Fahrkostenerstattung (Nutzung öffentlicher       geltend gemacht worden, so kann auch nach
§3                                                    Verkehrsmittel) oder Wegstreckenent-             Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder-
Aufwandsentschädigung                                 schädigung (Nutzung privater Kraftfahr-          mann diese Verletzung geltend machen.
1. Kreisräten und sonstigen Mitgliedern der           zeuge) nach den Vorschriften des Sächsi-         06.09.2008
   Kreistagsausschüsse wird für die Aus-              schen Reisekostengesetzes in der jeweils         Bernd Lange
   übung ihres Amtes sowie als Ersatz für             geltenden Fassung.                               Landrat
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz
Ausgabe 20/2008 - Seite 9                                                                                  Amtliche Bekanntmachungen

Hauptsatzung des Landkreises Görlitz                 8. die Bestellung der Mitglieder und der Stell-         streitigkeiten und der Abschluss von Ver-
                                                        vertreter von beschließenden und bera-               gleichen, soweit sie für den Landkreis von
§1                                                      tenden Ausschüssen des Kreistages, des               erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung
Der Landkreis Görlitz wurde aufgrund des                Ältestenrates und von Beiräten;                      und diese Entscheidung nicht dem Land-
Gesetzes zur Neuregelung des Gebietes der            9. die Wahl der Vertreter des Landkreises               rat oder einem Ausschuss vorbehalten ist;
Landkreise des Freistaates Sachsen (Säch-               als Mitglieder von Verbandsversammlun-          30. der Beitritt zu Zweckverbänden, sonsti-
sisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz -              gen, des Verwaltungsrates der Kreis-                 gen juristischen Personen des öffentli-
SächsKrGebNG) vom 29. Januar 2008                       sparkasse sowie Organen von juristischen             chen und privaten Rechts und der Aus-
(SächsGVBl. S. 102) durch Zusammenschluss               Personen, denen der Landkreis angehört;              tritt aus diesen;
des Landkreises Löbau-Zittau, des Nieder-           10. die Übertragung von Aufgaben auf                31. die Übertragung von Aufgaben auf das
schlesischen Oberlausitzkreises sowie der               beschließende und beratenden Aus-                    Rechnungsprüfungsamt;
bisherigen Kreisfreien Stadt Görlitz zum                schüsse sowie auf den Landrat;                  32. die Feststellung über das Vorliegen von
01.08.2008 gebildet.                                11. Bestellung von Bürgern zu ehrenamt-                  Hinderungsgründen für den Eintritt in den
Auf Grundlage des § 3 Abs. 2 SächsLKrO                  licherTätigkeit in widerruflicher Weise (§ 15        Kreistag (§ 28 Abs. 2 SächsLKrO) und von
erlässt der Kreistag diese Hauptsatzung.                SächsLKrO);                                          Gründen für das Ausscheiden von Mit-
                                                    12. die Berufung sachkundiger Kreiseinwoh-               gliedern des Kreistages vor Ablauf der
§2                                                      ner als beratende Mitglieder in beraten-             Wahlzeit (§ 30 Abs. 1 SächsLKrO);
Name und Sitz                                           de und beschließende Ausschüsse (§ 40           33. die Entscheidung über das Vorliegen eines
(1) Der Landkreis führt den Namen „Land-                Abs. 2 SächsLKrO) sowie in sonstige Bei-             wichtigen Grundes gemäß § 16 SächsLKrO,
kreis Görlitz“.                                         räte (§ 43 SächsLKrO);                               soweit es sich nicht umTätigkeiten im Kreis-
(2) Sitz des Landratsamtes ist die Stadt Görlitz.   13. die Entscheidung über die Führung eines              tag, in einem Ausschuss oder einem Bei-
                                                        Wappens sowie einer Flagge durch den                 rat des Landkreises handelt;
§3                                                      Landkreis;                                      34. die Entscheidung über Maßnahmen
Organe des Landkreises, Landratsamt                 14. die Entscheidung über die Änderung des               gegen Kreiseinwohner wegen Ablehnung
(1) Die Verwaltung des Landkreises erfolgt für          Namens des Landkreises;                              oder Aufgabe einer ehrenamtlichen Tätig-
alle freiwilligen Aufgaben (§ 2 Abs. 1              15. die Entscheidung über die Einrichtung                keit (§16 Abs. 3 SächsLKrO);
Sächs.LKrO) und der Pflichtaufgaben (§ 2                und Aufhebung von Außenstellen des              35. die Entscheidung gegenüber Kreisräten
Abs. 2 und 3 SächsLKrO) durch                           Landratsamtes;                                       über das Vorliegen der Voraussetzungen
1. den Kreistag (§ 23 SächsLKrO) und                16. die Entscheidung über die Einführung und             des Verbots, Ansprüche und Interesse
2. den Landrat (§ 47 SächsLKrO).                        Verleihung von Ehrungen des Landkreises;             eines anderen gegen den Landkreis gel-
(2) Die Behörde des Landkreises ist das             17. die Entscheidung über die Ernennung,                 tend zu machen (§ 17 Abs. 3 SächsLKrO);
Landratsamt (§ (1 Abs. 4 SächsLKrO).                    Einstellung, Höhergruppierung und Ent-          36. die Entscheidung über Maßnahmen
                                                        lassung der Bediensteten ab der Besol-               gegen ehrenamtlich Tätige wegen Verlet-
§4                                                      dungsgruppe A 15 bzw. Entgeltgruppe 15               zung der Pflichten (§ 17 Abs. 4, § 34 Abs.
Kreistag                                                TVÜ-VKA im Einvernehmen mit dem
                                                                                                             3 und 4 SächsLKrO);
(1) Der Kreistag ist die durch Wahlen beru-             Landrat (§ 24 Abs. 3 SächsLKrO);
                                                                                                        37. die Entscheidung über einen Ausschlie-
fene Vertretung der Kreisbürger und der nach        18. die Regelung der allgemeinen Rechts-
§ 14 Absatz 1 Satz 2 SächsLKrO Wahlbe-                                                                       ßungsgrund wegen Befangenheit 2(§18
                                                        verhältnisse der Bediensteten des Land-
rechtigten. Er ist Hauptorgan des Landkrei-                                                                  Abs. 3 SächsLKrO);
                                                        kreises;
ses (§ 23 SachsLKrO).                                                                                   38. die Entscheidung über den Erlass einer
                                                    19. die Übernahme freiwilliger Aufgaben;
(2) Der Kreistag besteht aus dem Landrat als                                                                 Satzung über die Entschädigung für ehren-
                                                    20. die Aufstellung des Entwicklungspro-
Vorsitzenden (§ 47 Abs. 1 SächsLKrO) und                                                                     amtliche Tätigkeiten (§ 19 SächsLKrO);
                                                        gramms des Landkreises;
den 92 Kreisräten (§ 25 SächsLKrO).                                                                     39 die Entscheidung über die Bestellung von
                                                    21. die Stellungnahme zur Änderung der
                                                        Grenzen des Landkreises (§ 7 Abs. 3                  Beauftragten (§ 60 SächsLKrO);
§5                                                      SächsLKrO) und des Regionalen Pla-              40. die Behandlung von Einwohneranträgen
Zuständigkeit des Kreistages                            nungsverbandes;                                      (§ 20 SächsLKrO);
(1) Der Kreistag legt die Grundsätze für die        22. der Erlass, die Änderung und die Aufhe-         41. die Entscheidung über die Zulässigkeit eines
Verwaltung des Landkreises fest und ent-                bung von Satzungen des Landkreises;                  Bürgerbegehrens (§ 21 Abs.3 SächsLKrO)
scheidet über alle Angelegenheiten des Land-        23. die Verfügung über Vermögen des Land-                und über die Durchführung eines Bürger-
kreises, soweit die Entscheidung nach dieser            kreises, die für den Landkreis von erheb-            entscheides (§ 22 SächsLKrO).
Satzung nicht einem beschließenden Aus-                 licher wirtschaftlicher Bedeutung sind;         (3) Der Kreistag ist ferner zur Entscheidung
schuss oder dem Landrat übertragen ist oder         24. die Errichtung, Übernahme, wesentliche          in allen Angelegenheiten zuständig soweit die
letzterem kraft Gesetzes zukommt. Er über-              Erweiterung und Aufhebung von öffentlichen      in § 7 dieser Satzung genannten Obergren-
wacht die Ausführung seiner Beschlüsse und              Einrichtungen und wirtschaftlichen Unter-       zen überschritten werden.
sorgt beim Auftreten von Missständen in der             nehmen sowie die Beteiligung an solchen;
Kreisverwaltung für deren Beseitigung durch         25. die Umwandlung der Rechtsform von wirt-         §6
den Landrat (§ 24 Abs. 1 und 2 SächsLKrO).              schaftlichen Unternehmen des Landkreises;       Bildung und Zusammensetzung
(2) Dem Kreistag obliegt insbesondere               26. die Begründung einer Zahlungsverpflich-         der beschließenden Ausschüsse
  1. die Wahl von 3 Beigeordneten als Stell-            tung die wirtschaftlich einer Kreditaufnah-     (1) Aufgrund von § 37 Abs.1 SächsLKrO wer-
     vertreter des Landrates (§ 50 Abs. 1               me gleichkommt,die Bestellung von Sicher-       den folgende beschließende Ausschüsse
     SächsLKrO);                                        heiten, die Übernahme der Bürgschaften,         gebildet:
  2. die Wahl weiterer 2 Stellvertreter des             die Übernahme von Verpflichtungen aus           der Hauptausschuss
     Landrates und die Festlegung der Rei-              Gewährsverträgen sowie über Rechtsge-           der Technische Ausschuss
     henfolge in der sie den Landrat und die            schäfte im Sinne von § 83 SächsGemO             der Jugendhilfeausschuss
     Beigeordneten vertreten (§ 51 Abs. 1               soweit sie für den Landkreis von erhebli-       (2) Für die Eigenbetriebe des Landkreises
     SächsLKrO);                                        cher wirtschaftlicher Bedeutung sind;           werden entsprechend der jeweiligen vom
  3. die Bildung der Wahlkreise (Zahl und           27. der Erlass der Haushaltssatzung und der         Kreistag erlassenen Betriebssatzung
     Abgrenzung, § 50 Abs. 2 KomWG) und                 Nachtragssatzungen sowie die Feststel-          beschließende Betriebsausschüsse gebildet.
     des Kreiswahlausschusses für die Wahl              lung der Jahresrechnung und die                 Ersatzweise kann ihre Funktion auch vom
     zum Kreistag (§ 52 Abs. 1 KomWG);                  Beschlussfassung über ein Haushaltssi-          Hauptausschuss übernommen werden.
  4. die Bildung von beschließenden Aus-                cherungskonzept;                                (3) Der Kreistag bestellt gemäß § 71 SGB VIII
     schüssen (§ 37 SächsLKrO);                     28. die allgemeine Festsetzung von öffentli-        einen Jugendhilfeausschuss als ständigen
  5. die Bildung von beratenden Ausschüssen             chen Abgaben und von privatrechtlichen          beschließenden Ausschuss.
     (§ 39 SächsLKrO);                                  Entgelten (Tarifen);                            Dem Jugendhilfeausschuss gehören stimm-
  6. die Bildung eines Ältestenrates;               29. der Verzicht auf Ansprüche des Land-            berechtigte und beratende Mitglieder nach
  7. die Bildung von Beiräten (§§ 42, 43                kreises und die Niederschlagung solcher         den Vorschriften der §§ 3 Abs. 3, 4 und 5
     SächsLKrO);                                        Ansprüche, die Einleitung von Rechts-           SächsLaJuHiG an.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz
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