Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz Nr. 20/17. Jahrgang 23. September 2008 Tag der offenen Tür des Städtischen Klinikum Görlitz am 27. September 2008 Am 27. September 2008 öffnet 12:00 Uhr kann dort auch das das Städtische Klinikum Görlitz Medizintechnikmuseum besichtigt von 10:00 bis 16:00 Uhr seine werden. Türen. Unter dem Motto „Medizin In der Magistrale des Klinikums für die Bürger“ sind alle Interes- (durch den Haupteingang) infor- sierten eingeladen, einen Blick in mieren Mitarbeiter des Klinikums das Krankenhaus auf der Gir- an vielen Informationsständen bigsdorfer Straße zu werfen, ganz über das Leistungsspektrum des egal ob gesund oder krank. Ober- Krankenhauses: über das Trau- bürgermeister Joachim Paulick mazentrum, das Kontinenzzen- wird 10:00 Uhr den Tag der offe- trum, über verschiedene Opera- nen Tür offiziell mit einem Gruß- tionsverfahren in der Unfall-, Brust- wort eröffnen. und Plastischen Chirurgie, über Auf die Besucher wartet ein span- Therapien der Psychiatrie und der nendes und abwechslungsreiches Psychosomatik, über Diagnosen Programm mit einigen Höhe- und Therapien in der Medizini- punkten: So ist gegen 13:00 Uhr schen Klinik und der Hals-Nasen- die Landung des Rettungshub- Ohrenklinik. Auch Ernährung, Blut- schraubers „Christoph 62“ der zucker, Leistungen des Sozial- Elbe Helicopter GmbH & Co. KG dienstes sind Themen an diesem geplant. Neugierige können sich Sonnabend. Die Physio-Ergothe- zudem einen Rettungswagen von rapie Service Görlitz GmbH prä- innen anschauen. Die Besucher sentiert das Galileo-Trainingsge- haben die Möglichkeit, durch ein rät und gibt Auskunft zum Hirnleis- fast acht Meter langes Modell tungstraining. Der DRK Blutspen- eines Darmes zu gehen, das die dedienst und verschiedene Kran- Entstehung von Darmkrebs zeigt. kenkassen stellen sich vor. Wer Außerdem werden Führungen möchte, kann sich Videovorfüh- angeboten, z. B. ins Labor (11:00 rungen rund um die Gesundheit und 14:30 Uhr), die Strahlenklinik anschauen, die im Klinikum Gör- (10:30 Uhr), durch die Urologische litz gedreht wurden. Funktionsabteilung (10:30 und Für das leibliche Wohl ist gegen 14:30 Uhr) und das Institut für bild- einen kleinen Obolus gesorgt. gebende Diagnostik (10:30 und Auch die Kleinen kommen auf ihre 14:00 Uhr). Die Führungen star- Kosten. Abwechslung verspre- ten an der Rezeption. Es wird der chen Tanzvorführungen (11:30 Aufwachraum sowie ein Behand- und 13:30 Uhr) und das Alfred lungsplatz der Intensivtherapie- Büttner Korbtheater (14:30 Uhr). station vorgestellt. Im Bildungs- Bei einer Tombola gibt es eine zentrum auf der Scultetusstraße Menge zu gewinnen. Der Erlös gibt es Wissenswertes rund um kommt einem guten Zweck zugute. die Ausbildung und von 10:00 bis Bitte lesen Sie weiter auf Seite 3. In diesem Amtsblatt: - Externe Stellenausschreibung des/der Gleichstellungsbeauftragten Seite 6 - Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Görlitz vom 05.09.2008 Seite 6 f. - Satzung des Landkreises Görlitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Seite 8 - Hauptsatzung des Landkreises Görlitz Seite 9 ff. - Satzung für das Jugendamt des Landkreises Görlitz Seite 11 f.
Neues aus dem Rathaus Ausgabe 20/2008 - Seite 2 Neues aus dem Rathaus Grenzüberschreitendes Ernte auf der Landeskrone beginnt Streetwork-Projekt Am 9. September 2008 begann auf der im Bereich zwischen der Aufforstungsflä- Das grenzüberschreitende Streetwork-Pro- Landeskrone wieder die Beerntung der Rot- che am Pfaffendorfer Weg und der Skiwie- jekt fokussierte die Prostitutions- und Dro- buchen zum Zweck der Saatgutgewinnung. se, welche in dieser Zeit nur auf einem genszene und damit einen sehr sensiblen Die Beerntung erfolgt durch Auslegung von schmalen, freigehaltenen Randstreifen Bereich. Träger des Projektes waren das Sammelnetzen auf den Wegen, welche begangen werden können. Gesundheitsamt der Stadt Görlitz und der nach Abschluss der Ernte - etwa Ende Die Stadtverwaltung bittet alle Besucher Arbeiter-Samariter-Bund Görlitz. Innerhalb Oktober - einschließlich der aufgefangenen dieses Bereiches der Landeskrone, die der Projektlaufzeit vom 01.11.2006 bis zum Bucheckern zusammengerollt und später Netze nicht zu betreten und in ihrer Lage 30.04.2008 betrachtete eine Streetworke- in der Forstbaumschule gereinigt und aus- zu belassen. rin die Situation von Mitarbeiterinnen in den gelesen werden. Fragen dazu beantwortet Steffen Leder im polnischen Begleitagenturen im Umkreis Damit verbunden ist leider eine Einschrän- Sachgebiet Stadtgrün, Telefon 03581 von und in Zgorzelec. kung bei der Benutzung der Wanderwege 672616. Die Ziele dieses Projektes waren vorwie- gend die Aufklärung und Sensibilisierung über sexuell übertragbare Erkrankungen, insbesondere HIV. Des Weiteren bildete die Vermittlung von Präventionsmaßnahmen und Motivierung zum präventiven Verhal- Görlitz gewinnt zweiten Preis im „Ab in die Mitte!“- Wettbewerb ten der Frauen einen großen Schwerpunkt. Dies beinhaltete auch die Durchführung Für das Projekt „Muschel, Minna, Matsch Meer“ beschreibt das Projekt eine Zukunfts- von HIV-Antikörper-Tests und die Aushän- und Meer“ erhält die Stadt Görlitz im dies- strategie, die alte und neue Quellen der digung von mehrsprachigen Informations- jährigen sächsischen City-Wettbewerb Erfrischung für die Görlitzer Innenstadt materialien sowie Kondomen für die Frau- einen 2. Preis und wird mit einem Preisgeld erschließt. Besucher wie Bewohner sollen en. Daneben war die psychosoziale Beglei- in Höhe von 20.000 Euro für die Umsetzung erleben, wie sich die City schrittweise zum tung der Betroffenen sowie die Stärkung des Projekts belohnt. „Im vergangenen Jahr Stadtpark und zu neuen Ufern öffnet. ihrer Lebenskompetenzen ein großer gehörten wir nicht zu den Gewinnern. Doch Bestandteil der Projektarbeit. Es wurde mit neuer Hoffnung sind wir dieses Jahr Am 1. September 2008 hat eine unabhän- deutlich, dass die Frauen in den Begleita- wieder angetreten. Ich freue mich, dass gige Jury in Leipzig die Wettbewerbssieger genturen häufig wechseln und somit durch diese kreative Idee mit einem zweiten Platz ermittelt. das Projektende keine weitere Aufklärung gewürdigt wird. Gratulation an Freiberg, Die Preise gehen im Einzelnen an: bzw. Betreuung gewährleistet werden kann. Dank und Glückwunsch aber auch an alle - Freiberg (für „Ab in die Mitte - Ab ins Jedoch entstand durch die Streetworkerin Görlitzer Beteiligten!“, kommentierte Ober- Licht. Der Schlossplatz im Klimawan- ein sehr guter Kontakt zu den betroffenen bürgermeister Joachim Paulick den Erfolg. del“ einen 1. Preis mit 30.000 Euro), Frauen und ihren Begleitagenturen, was in - Görlitz (für „Muschel, Minna, Matsch weiteren präventiven und sozialpädagogi- Unter dem Motto „Prima-Stadt-Klima“ und Meer“) und schen Interventionen durchaus ein hilfrei- waren insgesamt 20 Städte des Freistaa- Döbeln (für „STADT(T)RÄUME cher Ansatzpunkt ist. Durch die kontinuier- tes in den Wettbewerb gestartet, der von DÖBELN am Fluss“) je einen 2. Preis liche fachliche Zusammenarbeit mit der den Hauptsponsoren Karstadt Warenhaus mit 20.000 Euro), Stadtverwaltung Zgorzelec und der Dro- GmbH, Kaufhof Warenhaus AG, den Säch- - Lugau (für Die MITTE gehört uns gen- und Suchtberatung Zgorzelec war sischen Industrie- und Handelskammern, ALLEN! Das Generationenprojekt Bahn- eine problemorientierte Einschätzung der den Sächsischen Volksbanken Raiffei- hof der Stadt Lugau“), Stolpen (für Stol- Risikosituation gegeben. senbanken, weiteren Unternehmen, dem pen fasziniert mit Licht und Geist“) und Sächsischen Staatsministerien für Wirt- Zeithain (für „NEUZEITHOF“ je einen schaft und Arbeit sowie des Innern finan- 3. Preis mit 10.000 Euro). Herausgeber und Redaktion des Görlitzer Amtsblattes: ziell unterstützt wird. Einen Sonderpreis für besondere Kreativi- Stadtverwaltung Görlitz - Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit Ein „Prima-Stadt-Klima“ mussten die Teil- tät und hohes Engagement erhält die säch- Verantwortlich: Kerstin Gosewisch Redaktion: Iris Kopsch, Nadine Noatsch nehmer am diesjährigen Wettbewerb „Ab sische Gemeinde Pfaffroda (für „Pfaffroda Untermarkt 6 - 8, 02826 Görlitz, in die Mitte! Die City-Offensive Sachsen“ hat Energie - In Pfaffroda spielend Energie Tel. 03581 67-1203, Fax 407220, Internet: http://www.goerlitz.de, entwickeln, um zu den Preisträgern zu erleben“ mit 15.000 Euro). E-Mail: presse@goerlitz.de gehören. Das Thema war nicht leicht zu Verantwortlich für Druck, Anzeigen- und Abonnementan- nahme sowie den Anzeigenteil ist: meistern, hat jedoch oft zu neuen Sicht- Einige Städte konnten auf gute Erfahrun- Verlag+Druck Linus Wittich KG, weisen und außergewöhnlichen Projekt- gen einer oder gar mehrerer Wettbe- An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/E., Tel. 03535 489-0, Fax 48 91 15, Fax-Redaktion: 489155 vorschlägen geführt. Alle Projekte setzen werbsteilnahmen in den vergangenen Jah- vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller auf Nachhaltigkeit und „greifbare“ Stadt- ren aufbauen. Lugau und Stolpen gewin- Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen ist der Anzeigen- entwicklung. Die 20 eingereichten Projek- nen mit ihrer ersten Teilnahme Preise. Gör- auftraggeber. te zeigen mit prima Ideen, wie Energie- und litz hat in den fünf Wettbewerbsjahren vier- Auflagenhöhe des Amtsblattes: 8900 Exemplare Erscheinungsweise: 14täg. dienstags in den ungeraden Klimabewusstsein nicht nur verbessert, son- mal einen Preis erzielt. Nahezu alle Pro- Wochen des Jahres dern in eine moderne Stadtgestaltung ein- jektteilnehmer bestätigten wiederum, schon Nachdruck von Texten nur mit Genehmigung der Pressestelle möglich. gebunden werden kann. mit ihrer Beteiligung am Wettbewerb viel Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt der Der Görlitzer Wettbewerbsbeitrag rückte Bewegung und Engagement in die Stadt- Großen Kreisstadt Görlitz zum Abopreis von 57,16 Euro (inklu- sive MwSt. und Versand) über den Verlag bezogen werden. das Element Wasser in den Mittelpunkt. Mit entwicklung gebracht zu haben und ihre dem Slogan „Muschel, Minna, Matsch und Ideen in jedem Falle umzusetzen.
Neues aus dem Rathaus Ausgabe 20/2008 - Seite 4 Grippeschutzimpfung Wieder mehr Licht in Görlitz Tag der Sachsen 2010 in Oelsnitz ab sofort möglich Wiederinbetriebnahme von Leuchten Die Erzgebirgsstadt Oelsnitz wird im Jahr der Straßenbeleuchtung 2010 den Tag der Sachsen ausrichten. Ab sofort bietet die Impfstelle des Diese Entscheidung hat das Kuratorium Gesundheitsamtes der Stadt Görlitz auf Im April 2008 hatte der Stadtrat der Stadt auf seiner Sitzung am 6. September in der Reichertstraße 112 die diesjährige Görlitz beschlossen, die in den Jahren Grimma getroffen. Grippeschutzimpfung zu folgenden Ter- 2006/2007 außer Betrieb genommene Die zwei Bewerberstädte Görlitz und Oels- minen an: Stadtbeleuchtung wieder einzuschalten. Im nitz hatten je zehn Minuten Gelegenheit, ihr Auftrag der Stadt Görlitz haben die Mitar- Bewerberkonzept vor dem Entscheidungs- dienstags beiter der Stadtwerke Görlitz AG die Wie- gremium vorzustellen. „Wir haben unser zwischen 14:00 und 18:00 Uhr derzuschaltung jeder zweiten Leuchte vor- Bestes gegeben und Görlitz unter dem Motto (im September auch donnerstags zwi- genommen. Mitte August konnten die not- „Grenzenlose Leidenschaft“ präsentiert. schen 8:30 Uhr und 11:00 Uhr) wendigen Arbeiten abgeschlossen werden. Ergänzend zu unserer PowerPointPräsen- Die Abschaltung war eine Folge des strik- tation, die mit einem Musikstück des Lausit- Die Virusgrippe, nicht zu verwechseln mit ten Konsolidierungskurses der Stadt Gör- zer Blechbläser Ensembles abschloss,haben einem banalen grippalen Infekt, ist eine litz und entsprach den Empfehlungen eines wir ansprechend gestaltete Flyer und Post- ernst zu nehmende Erkrankung. Sie ist externen Wirtschaftprüfungsunternehmens. karten verteilt. Dem historischen Ambiente Die Folgen daraus ließen jedoch die Stadt- schwer behandelbar und kann beson- der ehemaligen Klosterschule in Grimma ent- räte nach einem Jahr der Abschaltung ders bei gesundheitlich geschwächten sprechend, wo die Sitzung stattfand, sind wir diese Entscheidung korrigieren. Patienten auch einen lebensbedrohli- mit historischen Kostümen aus unserem chen Verlauf nehmen. Sommertheater aufgetreten.Am Ende waren Damit ist der Beleuchtungsstandard auf Die Grippeschutzimpfung ist ausdrück- es fünf Stimmen mehr für Oelsnitz.Dass sich öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen lich für Personen zu empfehlen, die im das Kuratorium für den Erstbewerber, das überwiegend wiederhergestellt, welcher vor Erkrankungsfall mit erhöhtem Kompli- 12.000 Einwohner zählende Städtchen, ent- dem Beschluss zur Abschaltung jeder zwei- kationsrisiko behaftet sind. Dazu zählen schieden hat, ist durchaus nachvollziehbar. ten Leuchte außerhalb des unmittelbaren zum Beispiel Patienten mit chronischen Wir wären die erste Stadt gewesen, die das Altstadtbereiches bestanden hat. Einzelne Erkrankungen der Atemwege, des Herz- größte sächsische Volksfest zum zweiten Bereiche im Stadtgebiet Görlitz unterliegen Kreislauf-Systems, chronischen Stoff- teilweise noch einer Abschaltung. Die Mal ausrichten darf. Natürlich hätten wir uns wechselerkrankungen und einer Abwehr- betreffenden Straßenabschnitte werden im gefreut, nach 1993 diese Veranstaltung wie- schwäche. Generell ist die Impfung Men- Laufe des Frühherbstes auf die notwendi- der nach Görlitz zu holen.Mein Dank gilt allen schen ab dem 50. Lebensjahr anzuraten, ge Zuschaltung geprüft. engagierten Partnern, die uns bei der Erar- aber auch Personen, die in größeren Auch künftig wird die Stadt Görlitz auf beitung unserer Bewerbung so tatkräftig Gemeinschaften leben oder einem einen wirtschaftlichen Betrieb der Stra- unterstützt haben. Vor uns liegen mit der 3. erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind ßenbeleuchtung ausgerichtet sein müssen. Sächsischen Landesausstellung 2011 ande- und dies für andere darstellen können. re große Aufgaben, auf die wir unsere Neben der Grippeschutzimpfung emp- Durch die Wiederzuschaltung der Beleuch- Anstrengungen nun konzentrieren.“, sagte fiehlt sich für alle Personen über 60 Jahre tung wird ein entscheidender Beitrag zur Oberbürgermeister Joachim Paulick nach die Impfung gegen Pneumokokken. Steigerung der Attraktivität des Stadtbildes der Bekanntgabe der Entscheidung in Grim- Pneumokokken gehören zu den Bakte- und der Sicherheit der Görlitzer Bürger ma. Die für die Vorstellung erstellte Präsen- rien. Sie können unter entsprechenden geleistet. tation will die Stadt weiter nutzen. Voraussetzungen u. a. zu schwersten Lungenentzündungen führen. Während die Grippeschutzimpfung jähr- Neuauflage Stadtinformationsbroschüre lich erfolgen sollte, ist die Pneumokok- Die neue Informationsbroschüre über die farbiger Stadtplan soll hierbei wiederum die kenimpfung nur alle sechs Jahre erfor- Stadt Görlitz wird von der Stadtverwaltung Orientierung erleichtern. derlich. Die beiden Impfungen können Görlitz in bewährter Zusammenarbeit mit Gleichzeitig wird der hiesigen Geschäfts- zeitgleich gegeben werden. der NovoPrint VerlagsGmbH in Fellbach in welt Gelegenheit geboten, sich durch Wer- der nunmehr 5. Auflage vorbereitet. beanzeigen vorzustellen und für ihr Unter- Günstigster Grippeimpftermin ist der Diese Publikation, die den Bürgern und nehmen zu werben bzw. auf besondere Spätsommer oder zeitige Herbst. Gene- Gästen der Stadt sowie sonstigen Inte- Leistungen aufmerksam zu machen. rell ist es ratsam, bei vorhandenem Inte- ressenten kostenlos zur Verfügung Die Stadt Görlitz würde es begrüßen, wenn resse die Impfung so bald wie möglich gestellt wird, gibt einen umfassenden viele Gewerbetreibende aus unserer Stadt durchführen zu lassen. Im Verlauf des Überblick über den Wirtschafts- und Bil- in dieser Broschüre inserieren, um einer- Herbstes treten doch wieder gehäuft dungsstandort Görlitz, enthält nützliche seits die Attraktivität des Dienstleistungs- Informationen über Verwaltung und angebotes und des Einzelhandels darzu- akute fieberhafte Infekte auf, die dann Behörden, öffentliche und soziale Ein- stellen und andererseits die Broschüre eine Impfung verbieten. richtungen sowie über Schulen, Vereine durch ihre Werbung zu unterstützen. und Organisationen. Die Anzeigenwerbung liegt in Verantwor- Neben o. g. Impfempfehlungen sind auch Darüber hinaus vermittelt die neue Infor- tung der NovoPrint VerlagsGmbH. Diesbe- im Erwachsenenalter andere Impfungen mationsbroschüre als Kommunikations- züglich wird ein Mediaberater des Verlages dringend empfehlenswert, so z. B. alle mittel sowohl für die Bevölkerung und den die einzelnen Unternehmen in den nächs- zehn Jahre die Auffrischungsimpfung Tourismus als auch für die Geschäftswelt ten Monaten besuchen. gegen Tetanus. weitere interessante und wissenswerte Seitens der Stadtverwaltung Görlitz wird Mitzubringen zur Grippeschutzimpfung Informationen über das Leben in unserer dieses Vorhaben unterstützt. Die Stadt weist sind bitte die Krankenversicherungskar- Stadt mit ihrer Kultur, den Sehenswürdig- aufgrund der großen Verbreitung auf diese te und alle vorhandenen Impfunterlagen. keiten und deren Freizeit- und Sportange- attraktive Werbemöglichkeit hin und emp- boten. Ein aktueller eingebundener mehr- fiehlt eine rege Beteiligung.
Ausgabe 20/2008 - Seite 5 Neues aus dem Rathaus Der Landkreis Görlitz sucht ehrenamtliche Betreuer Landkreis Görlitz: Haben Sie Lebenser- und ihn zu weitestgehend eigenverant- Kontakte: fahrung? Organisationstalent? Möchten Sie wortlichem Handeln zu ermuntern und zu Neues erkunden? Dann ist eine ehrenamt- befähigen. Das Betreuungsrecht regelt, wie Stadt Görlitz liche Betreuung eine interessante Tätigkeit und in welchem Umfang für eine hilfebe- (ab 01.01.09 Landkreis Görlitz) für Sie! dürftige Person ein Betreuer/eine Betreue- Gesundheitsamt Immer mehr Menschen sind nicht mehr in rin vom Gericht bestellt wird. - Betreuungsbehörde - der Lage, ihre persönlichen Angelegenhei- Reichertstr. 112 ten selbstständig zu bewältigen. Häufig lei- Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Kenntnis- 02826 Görlitz den diese Menschen an einer psychischen, se im rechtlichen sowie sozialen Bereich Tel.: 03581 672345 seelischen Erkrankung oder an einer geis- zu erweitern und zu vertiefen und bei der tigen oder körperlichen Behinderung. Rund Durchsetzung von Ansprüchen Ihres zu Landkreis Görlitz - Gesundheitsamt 70 Prozent werden durch einen ehrenamt- Betreuenden anzuwenden. Unterstützen - Betreuungsbehörde - lichen Betreuer oder eine Betreuerin unter- Sie in erster Linie den Hilfebedürftigen mit Außenstelle Löbau stützt. Dabei handelt es sich nicht um pfle- Ihrem Wissen und Können. Und vor allem: Georgewitzer Str. 58 gerische oder häusliche Tätigkeiten, son- Sie werden nicht allein gelassen. 02708 Löbau dern um die Hilfe und Wahrung der recht- Betrachten Sie die Betreuungsbehörde als Tel.: 03585 441674 lichen Angelegenheiten des Betroffenen. Ansprechpartner bei folgenden Sachver- Im Landkreis Görlitz steigt jährlich die Zahl halten: Landkreis Görlitz - Gesundheitsamt von Personen, die ehrenamtlich betreut wer- - Beratung aller rechtlichen Betreuungs- - Betreuungsbehörde - den können. Viele davon leben in einer sta- angelegenheiten, Außenstelle Niesky tionären Einrichtung. - Unterstützung in Konfliktsituationen, nicht Robert-Koch-Str. 1 Liebe Bürgerinnen und Bürger, bringen Sie nur zwischen Betreuer und Betreuten, 02906 Niesky sich mit Ihren Fähigkeiten und Erfahrungen - Vermittlung von Sozialdiensten, Tel.: 03588 285105 bei der Vermittlung von Hilfen für einen - Hilfestellung beim Beantragen von Sozi- betroffenen Menschen ein. alleistungen, Landkreis Görlitz - Gesundheitsamt Es geht darum, zum Wohle des Betroffe- - das Durchsetzen von Ansprüchen sowie - Betreuungsbehörde - nen zu handeln, immer im Rahmen des - Hilfestellung bei der Erfüllung von Pflich- Außenstelle Weißwasser Möglichen und ohne Überforderung aller ten des Betreuers gegenüber dem Vor- Teichstr. 18 Beteiligten. Unnötige Eingriffe in die Rech- mundschaftsgericht. 02943 Weißwasser te des Menschen gilt es zu vermeiden. Es Gern können Sie sich auch unverbindlich Tel.: 03581 6634304 geht vielmehr darum, die noch vorhande- erkundigen und bei auftretenden Fragen nen Fähigkeiten des Betroffenen zu fördern und Problemen beraten lassen: E-Mail: betreuungsbehoerde@kreis-gr.de Wieder Sprechtag der KfW-Mittelstandsbank in Görlitz Die KfW-Mittelstandsbank gibt in ihrem Gör- Jahre nach Gründung eine Coachingemp- Geschäftsstelle Görlitz, Jakobstraße 14, ist litzer Beratungszentrum wieder kostenlos fehlung ausgesprochen, das heißt es wird Anlaufstelle für die gesamte Oberlausitz. Anregungen zum Unternehmenskonzept sofort über die Förderung entschieden. Das Für eine Beratung sollte bereits ein Grob- und zu gewerblichen Fördermitteln der Kre- Unternehmen erhält dann einen Zuschuss konzept mit einem detaillierten Kapitalbe- ditanstalt für Wiederaufbau. Die KfW-Mit- von 75 % bzw. max. 4.500 Euro zu den darf vorhanden sein. Hilfe dazu erhalten Sie telstandsbank berät in Görlitz jeden 4. Mitt- Beratungshonoraren des Coaches. Die IHK gern in Ihrer IHK Geschäftsstelle. woch im Monat. In diesem Monat ist das Geschäftsstelle in Görlitz kann als Regio- Interessenten können sich unter der Tele- der 24. September. nalpartner im Gründercoaching Deutsch- fonnummer 03581 421200 bei der IHK Darüber hinaus können Gründer und junge land die obligatorischen Erstgespräche Geschäftsstelle Görlitz einen Termin reser- Unternehmen mit Interesse an einem Grün- durchführen und über eine Coachingemp- vieren. dercoaching ihr Konzept vorstellen. Nach fehlung entscheiden. Die weiteren Termine 2008 zum Vormerken: erfolgreicher Präsentation des Konzeptes Das Beratungszentrum in den Räumen der 29. Oktober, 26. November und 17. Dezem- bekommen junge Unternehmen bis fünf Industrie- und Handelskammer Dresden, ber. Von der Handwerkskammer Dresden öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk ■ Medizinische/r Dokumentationsassistent/in Sachverständigenbüro ■ Rettungsassistent/in Dipl.-Ing. (FH) Stefan Bunzel VDI weitere Sachgebiete: ■ Ergotherapeut/in Freier Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und ■ Physiotherapeut/in unbebauten Grundstücken sowie Schäden an Gebäuden 02829 Jauernick-Buschbach, Dorfstraße 33 Internet: www.bunzel-sv.de, e-Mail: info@bunzel-sv.de Telefon: 03 58 29 / 60 178 - Telefax: 03 58 29 / 60 177 2684/10-39-08 2684/10-39-08
Amtliche Bekanntmachungen Ausgabe 20/2008 - Seite 6 Beschlüsse des Kreistages des Landkreises Görlitz vom 05.09.2008 Beschluss Nr.: 001/2008 Beschluss Nr.: 010/2008 1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz stellt Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt fol- gemäß § 28 Abs. 2 SächsLKrO fest, dass gende Kreisräte in die Stimmzählkommission: Externe Stellenausschreibung bei Herrn Andreas Johne (CDU - Wahl- Herrn Bruno Scholze (CDU) In der Stadt Görlitz ist die Stelle kreis 12) ein Hinderungsgrund gemäß Herrn Hartwig Rauh (Freie § 28 Abs. 1 Nr. 1 SächsLKrO vorliegt und Wähler des/der er demnach nicht in den Kreistag eintre- e. V.) Gleichstellungsbeauftragten ten kann. Herrn Christian Schäfer (DIE (20 Std./Woche) 2. Der Kreistag stellt das Nachrücken von LINKE.) Herrn Jürgen Kloß (CDU - Wahlkreis 12) Herrn Dr. med. Hans- Peter Ebert (FDP) voraussichtlich ab dem 01.01.2009 zu als Kreisrat des Kreistages Görlitz fest. Herrn Michael Ackermann (NPD) besetzen. Beschluss Nr.: 002/2008 wurde mehrheit- Frau Renate Schwarze (SPD) lich abgelehnt Beschluss Nr.: 011/2008 Die Aufgaben beinhalten unter ande- 1. Der Kreistag erkennt gemäß § 16 Abs. 2 Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt rem: SächsLKrO die Gründe zur Ablehnung aus der Mitte des Kreistages ehrenamtlicher Tätigkeit von Herrn Andre- Herrn Günter Paulik (CDU) - das Hinwirken auf die Verwirkli- as Bähr (NPD - Wahlkreis 8) an. als 1. Stellvertreter des Landrates chung des Grundrechts der Gleich- 2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 und Herrn Arnd Voigt (Freie berechtigung von Frau und Mann SächsLKrO das Nachrücken von Frau als 2. Stellvertreter Wähler (insbesondere das Erkennen, Auf- Antje Hiekisch (NPD - Wahlkreis 8) als des Landrates. e. V.) greifen und Aufzeigen geschlech- Kreisrätin des Kreistages Görlitz fest. Beschluss Nr.: 012/2008 terbezogener Benachteiligungen Beschluss Nr.: 003/2008 wurde mehrheit- Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt innerhalb der Stadt, das Einbringen in den Hauptausschuss: lich abgelehnt geschlechterspezifischer Belange Vorsitzender: Landrat Bernd Lange 1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz in die Arbeit der städtischen Gre- Mitglieder: Stellvertreter: erkennt gemäß § 16 Abs. 2 i. V. m. § 16 mien, die Zusammenarbeit mit wei- Bienst, Lothar Rückert, Wolfgang teren Akteuren auf dem Gebiet der Abs. 1 Nr. 2 SächsLKrO die Gründe zur Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit von Lissina, Dietmar Hopperdietzel, Peter Gleichberechtigung, die Unterstüt- Neumer, Rainer Böer, Andreas zung von Projekten, die Öffentlich- Herrn Matthias Thau (NPD - Wahlkreis 5) an. Paulik, Günter Storch, Guido keitsarbeit und Kontaktpflege, die Rüdiger, Sieglinde Fischer, Rainer Erstellung eines jährlichen Tätig- 2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 Vallentin, Günter Matzat, Gotthilf keitsberichtes). SächsLKrO das Nachrücken von Frau Peuker, Frank Krause, Ronald Yvonne Raupach (NPD - Wahlkreis 5) als Kalkbrenner, Bernd Förster, Andreas Von Bewerber/innen wird erwartet: Kreisrätin des Kreistages Görlitz fest. von Woedtke, Frank Pilz,Thomas Beschluss Nr.: 004/2008 wurde mehrheit- Hornig, Stefan Weidle, Rolf - einen Fachhochabschluss auf dem lich abgelehnt Voigt, Arnd Rößner, Bernd Gebiet der Verwaltungswirtschaft 1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz Görke, Michael Jautze, Günther oder Sozialarbeit oder eine ver- erkennt gemäß § 16 Abs. 2 SächsLKrO Kolbe, Gudrun Rossa, Peter gleichbare, geeignete Qualifikation die Gründe zur Ablehnung ehrenamtlicher Simon, Bettina Jähne, Janet sowie Tätigkeit von Herrn Thorsten Ahrens (DIE Kagelmann, Kathrin Knoop, Heidemarie LINKE. - Wahlkreis 5) an. Schultze, Mirko Ahrens,Thorsten - ausgeprägte Schlüsselkompeten- 2. Der Kreistag stellt gemäß § 30 Abs. 2 Beschluss Nr.: 013/2008 zen für die Ausübung dieser Tätig- SächsLKrO das Nachrücken von Herrn Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt keit Holm-Andreas Sieradzki (DIE LINKE. - in den Technischen Ausschuss: Wahlkreis 5) als Kreisrat in den Kreistag Vorsitzender: Landrat Bernd Lange Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Görlitz fest. Mitglieder: Stellvertreter: Beschluss Nr.: 005/2008 Arnold, Gerd Walther, Jürgen Bewerber/innen richten ihre Unterlagen Der Kreistag bestellt einen Amtsverweser und Buchholz, Dietmar Paulik, Günter (Lebenslauf, Zeugniskopien u. Ä.) bis wählt Herrn Bernd Lange gemäß § 51 Abs. 3 Winter, Gerhard Scholze, Bruno zum 07.10.2008 an die SächsLKrO zum Amtsverweser des Land- Schubert, Reiner Wittig, Henry kreises Görlitz. Fritsche, Klaus Hiltscher, Michael Stadtverwaltung Görlitz Beschluss Nr.: 006/2008 Lissina, Dietmar Hopperdietzel, Hauptverwaltung Der Kreistag des Landkreises Görlitz be- Peter Postfach 30 01 31 schließt die Hauptsatzung des Landkreises 02806 Görlitz. Krause, Ronald Peuker, Frank Görlitz. Kroker, Georg Wiedemuth, Bitte beachten Sie, dass Bewerbungs- Beschluss Nr.: 007/2008 Christfried Der Kreistag des Landkreises Görlitz be- Schulte, Dietrich Jährig, Uwe unterlagen nur zurückgesendet werden schließt die Geschäftsordnung des Kreista- Schäfer, Christian Herrmann, Joachim können, wenn ein geeigneter, adres- ges Görlitz. Kunze, Sabine Petrick, Renèe sierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Beschluss Nr.: 008/2008 Krahl, Heike Kotissek, Wolfgang Der Kreistag des Landkreises Görlitz be- Knack,Thomas Brückner, Horst Aufwendungen im Zusammenhang mit schließt die Satzung des Jugendamtes. Müller, Bernd Hergenröder, Verena der Bewerbung werden nicht erstattet. Beschluss Nr.: 009/2008 Jautze, Günther Görke, Michael Der Kreistag des Landkreises Görlitz be- Rößner, Bernd Leupolt, Heinz schließt die Satzung des Landkreises Görlitz Beschluss Nr.: 014/2008 über die Entschädigung für ehrenamtliche Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt Tätigkeit (Entschädigungssatzung). in den Jugendhilfeausschuss:
Ausgabe 20/2008 - Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Vorsitzender: Landrat Bernd Lange Beschluss Nr.: 019/2008 Mitglieder: Stellvertreter: Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt als stimmberechtigte Mitglieder folgende Ver- Matzat, Gotthilf Vallentin, Günter treter der freien Jugendhilfe in den Jugendhilfeausschuss: Lippold, Hanna-Luise Hoche, Siegfried Mitglieder Stellvertreter Träger Dr. Holzhey, Andreas Bienst, Lothar Stracke, Bernd Scheibe, Annett Multikulturelles Zentrum e. V. Begegnungszen- Schwarze, Renate Fischer, Heidemarie trum im Dreieck Dr.med.Ebert,Hans-Peter Pilz,Thomas Adam, Rolf Diesner, Annelie Jugendring Oberlausitz e. V. Siegert, Daniela Rossa, Peter Klämbt, Christian Ahrens,Thorsten Arbeitsgemeinschaft der Träger der Jugendhilfe Sperling, Sylvia Kolbe, Gudrun im NOL/Jugendring Oberlausitz e. V. Posselt, Annett Krahl, Heike Pohl, Elke Dr. Gellrich, Regina Der Paritätische Sachsen Beschluss Nr.: 015/2008 Birkner, Annette-Luise Warnatsch, Ulrich CVJM Landesverband Schlesische Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt Oberlausitz e. V. in den Finanzausschuss: Köhler, Mandy Ludwig, Albrecht Arbeitsstelle für Diakonie und Soziale Dienste Mitglieder: Stellvertreter: im Evangelischen Kirchenkreisverband Schlesi- Rückert, Wolfgang Neumer, Rainer sche Oberlausitz, Arbeitsstelle für Diakonie Bänder, Andreas Lissina, Dietmar Paulik, Günter Hoche, Siegfried Fischer, Rainer Arnold, Gerd Hiltscher, Michael Winter, Gerhard Beschluss Nr.: 020/2008 Herr Horst Sagner, 02828 Görlitz Krause, Ronald Schwarze, Renate Der Kreistag stellt die in der Anlage beige- Herr Norbert Schmaus, 02826 Görlitz Petrick, Renèe Kunze, Sabine fügte Vorschlagsliste für die Wahl der ehren- Herr Wolfgang Stiller, 02826 Görlitz Ahrens,Thorsten Schultze, Mirko amtlichen Richter am Verwaltungsgericht Beschluss Nr.: 024/2008 Brückner, Horst Knack,Thomas Dresden auf und stimmt dieser zu. Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt Dr. Weidle, Rolf Arauner, Klaus Beschluss Nr.: 021/2008 als Vertrauenspersonen in den Wahlaus- Dr. Linke, Christian Hornig, Stefan Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt als schuss zur Vorbereitung und Durchführung Beschluss Nr.: 016/2008 Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss der Wahl und Berufung der Schöffen und Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl Jugendschöffen für die Amtsdauer 2008 - in den Ausschuss für Kreisentwicklung, Wirt- und Berufung der Schöffen und Jugendschöf- 2013. schaft, Tourismus, Umwelt und Energiefragen: fen für die Amtsdauer 2008 - 2013. Für das Amtsgericht Weißwasser Mitglieder: Stellvertreter: Für das Amtsgericht Zittau Herr Dietmar Lissina, 02943 Weißwasser/O.L. Hopperdietzel, Peter Lissina, Dietmar Herr Wolfgang Lindner, 02791 Oderwitz, Herr Lothar Bienst, 02956 Rietschen Bänder, Andreas Wittig, Henry OT Niederoderwitz Herr Wolfgang Kotissek, 02953 Groß Düben Müller, Helmut Schöne, Renè Herr Bruno Scholze, 02794 Leutersdorf Frau Gerlind Walter, 02956 Rietschen Herr Dr. Peter Reinhold, 02763 Zittau, Herr Horst Brückner, 02906 Waldhufen Hiltscher, Michael Kloß, Jürgen OT Hartau Herr Michael Hensel, 02943 Weißwasser/O.L. Neumer, Rainer Schubert, Reiner Herr Thomas Pilz, 02763 Mittelherwigsdorf Frau Hanna-Luise Lippold, 02957 Krauschwitz Förster, Andreas Bäsler, Horst Herr Klaus-Jürgen Zimmermann, Beschluss Nr.: 025/2008 Zange, Udo Knack,Thomas 02763 Zittau Der Landkreis Görlitz macht sich das Ver- Dr. med. Sterzel, Dr. Linke, Christian Herr Dr. Rainer Harbarth, 02763 Zittau handlungsergebnis der beiden Rechtsvor- Gottfried Herr Georg Kroker, 02727 Neugersdorf gängerlandkreise Löbau-Zittau und Nieder- Rauh, Hartwig Voigt, Arnd Beschluss Nr.: 022/2008 schlesischer Oberlausitzkreis mit der Kreis- Wolf, Hans-Joachim Schäfer, Christian Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt als freien Stadt Görlitz, wie es sich in der allseits Knoop, Heidemarie Krahl, Heike Vertrauenspersonen in den Wahlausschuss am 03.04.2008 unterzeichneten „Auseinan- Beschluss Nr.: 017/2008 zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl dersetzungsvereinbarung gemäß §§ 4, 7 und Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt und Berufung der Schöffen und Jugendschöf- 8 KrGebNG“ darstellt, zu eigen und ent- in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport: fen für die Amtsdauer 2008 - 2013. scheidet, keine anderslautende Auseinan- Mitglieder: Stellvertreter: Für das Amtsgericht Löbau dersetzungsvereinbarung nach § 7 Böer, Andreas Bienst, Lothar Herr Roland Höhne, 02708 Rosenbach KrGebNG mit der Stadt Görlitz schließen zu Hoche, Siegfried Spengler, Herr Gotthilf Matzat, 02739 Eibau wollen. Helmut-Andreas Frau Dagmar Große, 02730 Ebersbach Beschluss Nr.: 026/2008 Rüdiger, Sieglinde Vallentin, Günter Herr Dietrich Schulte, 02708 Löbau 1. Der Kreistag des Landkreises Görlitz Wenzel, Matthias Storch, Guido Herr Siegfried Pfalz, beschließt, dass der Landkreis Görlitz Kloß, Jürgen Fritsche, Klaus 02899 Schönau-Berzdorf, OT Kiesdorf gemäß § 5 SächsLKrO ein Wappen führt. Berndt, Karin Dr. Wachtarz, Herr Prof. Dr. Manfred Klatte, 02708 Löbau 2. Der Kreistag des Landkreises Görlitz Bernhard Herr Christfried Wiedemuth, beauftragt den Landrat, zu einem Wett- Jähne, Janet Schultze, Mirko 02708 Obercunnersdorf bewerb aufzurufen. Kotissek, Wolfgang Posselt, Annett Beschluss Nr.: 023/2008 Beschluss Nr.: 027/2008 Leupolt, Heinz Müller, Bernd Der Kreistag des Landkreises Görlitz wählt als Der Kreistag des Landkreises Görlitz Hergenröder, Verena Görke, Michael Vertrauenspersonen in den Wahlausschuss beschließt folgende Termine für die Sitzungen Arauner, Klaus Rauh, Hartwig zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Kreistages und des Hauptausschusses Beschluss Nr.: 018/2008 und Berufung der Schöffen und Jugendschöf- für das 2. Halbjahr 2008: Der Kreistag des Landkreises Görlitz bestellt in fen für die Amtsdauer 2008 - 2013. Hauptausschuss: 23.09.2008 den Ausschuss für Gesundheit und Soziales: Für das Amtsgericht Görlitz 25.11.2008 Mitglieder: Stellvertreter: Herr Andreas Böer, 02894 Reichenbach/O.L. Kreistag: 15.10.2008 Höhne, Roland Müller, Helmut Herr Helmut Müller, 02894 Reichenbach/O.L. 17.12.2008 Storch, Guido Rüdiger, Sieglinde Herr Stefan Holthaus, 02829 Schöpstal Bernd Lange Dr. Holzhey, Andreas Spengler, Herr Michael Prochnow, 02826 Görlitz Landrat Helmut-Andreas Wittig, Henry Schubert, Reiner Hannich, Michael Kretschmer, Michael Bekanntmachung der Evangelischen Versöhnungskirchengemeinde Görlitz Matzat, Gotthilf Dr. med. Ebert, Hans-Peter Beschluss 43/2008 Trodler, Marlies Simon, Bettina Urnengemeinschaftsanlage, Friedhof Tauchritz Thöricht, Jens Herrmann, Joachim Der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Versöhnungskirchengemeinde Görlitz beschließt Görke, Michael Dr. med. Sterzel, die Gebühr für eine Urnengemeinschaftsanlage mit Steindenkmal auf dem Friedhof Tauch- Gottfried ritz in Höhe von 3.154,84 Euro nach vorliegender Kalkulation (siehe Akten). Sie tritt nach Kolbe, Gudrun Siegert, Daniela kirchenaufsichtlicher Genehmigung am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Dr. Weidle, Rolf Zange, Udo Stadt Görlitz in Kraft.
Amtliche Bekanntmachungen Ausgabe 20/2008 - Seite 8 Satzung des Landkreises Görlitz dadurch veranlasste notwendige Ausla- 2. Die Bestimmungen nach Absatz 1 gelten gen und Verdienstausfall sowie des erfor- entsprechend für Kreistagsmitglieder und über die Entschädigung derlichen Zeitaufwandes anstelle der Ent- sonstige Mitglieder der Kreistagsaus- für ehrenamtliche Tätigkeit schädigung gem. § 1 eine Aufwandsent- schüsse, die im Auftrag des Kreistages schädigung gewährt. oder seiner Ausschüsse Repräsenta- (Entschädigungssatzung) 2. Als Aufwandsentschädigung erhalten tionsaufgaben wahrnehmen, soweit es sich Auf der Grundlage von § 3 in Verbindung mit Kreisräte einen monatlichen Grundbetrag nicht um Dienstreisen nach § 6 handelt. § 19 der Landkreisordnung für den Freistaat von 100,00 EUR. Sachsen vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. 3. Für die Teilnahme an den Sitzungen des §6 S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 3 und 4 Kreistages, den Sitzungen der beraten- Reisekostenvergütung des Gesetzes zur Neugliederung des Gebie- den und beschließenden Ausschüsse des 1. Bei genehmigten Dienstreisen erhalten tes der Landkreise des Freistaates Sachsen Kreistages sowie Sitzungen des Ältes- ehrenamtlich Tätige neben der Entschä- und zur Änderung anderer Gesetze vom tenrates und von Beiräten erhalten Kreis- digung nach § 1 Absatz 2 oder § 3 eine 29.01.2008 (SächsGVBl. S. 102,110) be- räte ein Sitzungsgeld von 50,00 EUR je Reisekostenvergütung in entsprechender schließt der Kreistag folgende Satzung über teilgenommener Sitzung. Anwendung der Bestimmungen des die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit: 4. Sonstige Mitglieder der Kreistagsaus- Sächsischen Reisekostengesetzes. schüsse und Beiräte, insbesondere sach- 2. Dienstreisen im Sinne des Absatzes 1 §1 kundige Bürger, die in beratenden Aus- sind Reisen zur Erledigung von Dienst- Entschädigung nach Durchschnittssätzen schüssen oder Beiräten tätig sind, erhal- geschäften außerhalb des Kreisgebietes. 1. Ehrenamtlich für den Landkreis tätige Bür- ten ein Sitzungsgeld von 30,00 EUR je Die Genehmigung für die Durchführung ger (selbstständig bzw. unselbstständig teilgenommener Sitzung. von Dienstreisen erteilt der Landrat als Tätige) erhalten als Ersatz für ihre not- 5. Bei mehreren, unmittelbar aufeinander- Vorsitzender des Kreistags. wendigen Auslagen und ihren Verdienst- folgenden Sitzungen desselben Gremi- 3. Die Erstattung der notwendigen Auslagen ausfall eine Entschädigung nach einheit- ums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. für Bürger und sonstige Sachkundige, die lichen Durchschnittssätzen. 6. Folgende Funktionszulagen werden zu Sitzungen des Kreistages und seiner 2. Der Durchschnittssatz beträgt bei einer gewährt: Gremien geladen werden, erfolgt nach zeitlichen Inanspruchnahme Ausschussvorsitzender 30,00 EUR dem Sächsischen Reisekostengesetz. bis zu 3 Stunden 21,00 EUR Fraktionsvorsitzende 30,00 EUR von mehr als 3 Stunden Die Zulagen werden unabhängig vom §7 bis zu 6 Stunden 32,00 EUR Beginn oder Ende einer Tätigkeit monat- Inkrafttreten von mehr als 6 Stunden lich gewährt. Diese Satzung tritt zum 1. August 2008 in (Tageshöchstsatz) 42,00 EUR 7. Ist die Anwesenheitsdauer geringer als die Kraft. Gleichzeitig treten die Entschädi- 3. Soweit kein Verdienstausfall entsteht, gel- hälftige Sitzungsdauer,so wird das Sitzungs- gungssatzungen des Landkreises Löbau-Zit- ten die Absätze 1 und 2 entsprechend. In geld für diese Sitzung um 50 % aufgerundet tau vom 12.12.01 in der Fassung der letzten diesem Fall wird die Zahlung als Ent- auf den nächsten Euro-Betrag reduziert. Änderung vom 16.03.05 und des Nieder- schädigung für notwendige Auslagen und 8. Die Aufwandsentschädigung, die Funk- schlesischen Oberlausitzkreises vom entstandenen Zeitaufwand gewährt. tionszulage und das Sitzungsgeld werden 27.03.01 in der Fassung der letzten Ände- je Quartal bis zum Ende des Folgemo- rung vom 20.12.05 außer Kraft. §2 nats gezahlt. 05.09.2008 Berechnung 9. Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn Bernd Lange der zeitlichen Inanspruchnahme der Anspruchsberechtigte sein Amt unun- Landrat 1. Die Entschädigung wird nach dem tat- terbrochen länger als drei Monate tat- sächlich entstandenen Zeitaufwand berech- sächlich nicht ausübt, für die über drei Hinweis nach § 3 Abs. 5 net, soweit dieser für die Dienstverrichtung Monate hinausgehende Zeit. der Landkreisordnung für den Freistaat notwendig war. Die Berechnung und Erstat- Sachsen (Sächs.LkrO) tung erfolgt auf der Grundlage eines schrift- §4 lichen Antrages und Nachweises, welcher Unterstützung der Fraktions- Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLkrO gelten Sat- im Kreistagsbüro vorzulegen ist. und Gruppenarbeit zungen, die unter Verletzung von Verfahrens- 2. Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benö- Die Fraktionen und Gruppen des Kreistages und Formvorschriften der SächsLkrO zu Stan- tigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor erhalten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben de gekommen sind, ein Jahr nach ihrer ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung eine finanzielle Unterstützung nach Maßga- Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu hinzugerechnet (zeitliche Inanspruch- be des jeweils gültigen Haushaltsplanes. Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn nahme). Beträgt der Zeitabstand zwi- Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder schen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten in einer Anlage zur Entschädigungssatzung fehlerhaft erfolgt ist, weniger als eine Stunde, so darf nur der geregelt. 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit- tatsächliche Zeitabstand zwischen Been- zungen, die Genehmigung oder die digung der ersten und Beginn der zwei- §5 Bekanntmachung der Satzung verletzt ten Tätigkeit zugerechnet werden. Fahrkostenerstattung, worden sind, 3. Für die Bemessung der zeitlichen Inan- Wegstreckenentschädigung 3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 spruchnahme bei Sitzungen ist nicht die 1. Kreisräte und sonstige Mitglieder der Kreis- Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit wider- Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der tagsausschüsse, die ihren Wohnsitz oder sprochen hat, Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht am 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist maßgebend. Kreissitz bzw. an dem Ort haben, an dem a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Die Vorschriften des Absatzes 2 bleiben die Sitzungen des Kreistages bzw. der Beschluss beanstandet hat oder unberührt. Besichtigungen, die unmittel- Kreistagsausschüsse stattfinden oder an b) die Verletzung der Verfahrens- oder bar vor oder nach einer Sitzung stattfin- dem die sonstige ehrenamtliche Tätigkeit Formvorschriften gegenüber dem den, werden in die Sitzung eingerechnet. erfolgt, erhalten für die notwendigen Fahr- Landkreis unter Bezeichnung des 4. Die Entschädigung für mehrmalige Inan- ten zwischen ihrem Wohnort bzw. ihrem Sachverhaltes, der die Verletzung spruchnahme am selben Tag darf zusam- gewöhnlichen Aufenthaltsort und dem Sit- begründen soll, schriftlich geltend mengerechnet den Tageshöchstsatz nach zungsort bzw.Tätigkeitsort neben den mit gemacht worden ist. § 1 Absatz 2 nicht übersteigen. § 3 geregelten Aufwandsentschädigungen Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 Fahrkostenerstattung (Nutzung öffentlicher geltend gemacht worden, so kann auch nach §3 Verkehrsmittel) oder Wegstreckenent- Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- Aufwandsentschädigung schädigung (Nutzung privater Kraftfahr- mann diese Verletzung geltend machen. 1. Kreisräten und sonstigen Mitgliedern der zeuge) nach den Vorschriften des Sächsi- 06.09.2008 Kreistagsausschüsse wird für die Aus- schen Reisekostengesetzes in der jeweils Bernd Lange übung ihres Amtes sowie als Ersatz für geltenden Fassung. Landrat
Ausgabe 20/2008 - Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen Hauptsatzung des Landkreises Görlitz 8. die Bestellung der Mitglieder und der Stell- streitigkeiten und der Abschluss von Ver- vertreter von beschließenden und bera- gleichen, soweit sie für den Landkreis von §1 tenden Ausschüssen des Kreistages, des erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung Der Landkreis Görlitz wurde aufgrund des Ältestenrates und von Beiräten; und diese Entscheidung nicht dem Land- Gesetzes zur Neuregelung des Gebietes der 9. die Wahl der Vertreter des Landkreises rat oder einem Ausschuss vorbehalten ist; Landkreise des Freistaates Sachsen (Säch- als Mitglieder von Verbandsversammlun- 30. der Beitritt zu Zweckverbänden, sonsti- sisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz - gen, des Verwaltungsrates der Kreis- gen juristischen Personen des öffentli- SächsKrGebNG) vom 29. Januar 2008 sparkasse sowie Organen von juristischen chen und privaten Rechts und der Aus- (SächsGVBl. S. 102) durch Zusammenschluss Personen, denen der Landkreis angehört; tritt aus diesen; des Landkreises Löbau-Zittau, des Nieder- 10. die Übertragung von Aufgaben auf 31. die Übertragung von Aufgaben auf das schlesischen Oberlausitzkreises sowie der beschließende und beratenden Aus- Rechnungsprüfungsamt; bisherigen Kreisfreien Stadt Görlitz zum schüsse sowie auf den Landrat; 32. die Feststellung über das Vorliegen von 01.08.2008 gebildet. 11. Bestellung von Bürgern zu ehrenamt- Hinderungsgründen für den Eintritt in den Auf Grundlage des § 3 Abs. 2 SächsLKrO licherTätigkeit in widerruflicher Weise (§ 15 Kreistag (§ 28 Abs. 2 SächsLKrO) und von erlässt der Kreistag diese Hauptsatzung. SächsLKrO); Gründen für das Ausscheiden von Mit- 12. die Berufung sachkundiger Kreiseinwoh- gliedern des Kreistages vor Ablauf der §2 ner als beratende Mitglieder in beraten- Wahlzeit (§ 30 Abs. 1 SächsLKrO); Name und Sitz de und beschließende Ausschüsse (§ 40 33. die Entscheidung über das Vorliegen eines (1) Der Landkreis führt den Namen „Land- Abs. 2 SächsLKrO) sowie in sonstige Bei- wichtigen Grundes gemäß § 16 SächsLKrO, kreis Görlitz“. räte (§ 43 SächsLKrO); soweit es sich nicht umTätigkeiten im Kreis- (2) Sitz des Landratsamtes ist die Stadt Görlitz. 13. die Entscheidung über die Führung eines tag, in einem Ausschuss oder einem Bei- Wappens sowie einer Flagge durch den rat des Landkreises handelt; §3 Landkreis; 34. die Entscheidung über Maßnahmen Organe des Landkreises, Landratsamt 14. die Entscheidung über die Änderung des gegen Kreiseinwohner wegen Ablehnung (1) Die Verwaltung des Landkreises erfolgt für Namens des Landkreises; oder Aufgabe einer ehrenamtlichen Tätig- alle freiwilligen Aufgaben (§ 2 Abs. 1 15. die Entscheidung über die Einrichtung keit (§16 Abs. 3 SächsLKrO); Sächs.LKrO) und der Pflichtaufgaben (§ 2 und Aufhebung von Außenstellen des 35. die Entscheidung gegenüber Kreisräten Abs. 2 und 3 SächsLKrO) durch Landratsamtes; über das Vorliegen der Voraussetzungen 1. den Kreistag (§ 23 SächsLKrO) und 16. die Entscheidung über die Einführung und des Verbots, Ansprüche und Interesse 2. den Landrat (§ 47 SächsLKrO). Verleihung von Ehrungen des Landkreises; eines anderen gegen den Landkreis gel- (2) Die Behörde des Landkreises ist das 17. die Entscheidung über die Ernennung, tend zu machen (§ 17 Abs. 3 SächsLKrO); Landratsamt (§ (1 Abs. 4 SächsLKrO). Einstellung, Höhergruppierung und Ent- 36. die Entscheidung über Maßnahmen lassung der Bediensteten ab der Besol- gegen ehrenamtlich Tätige wegen Verlet- §4 dungsgruppe A 15 bzw. Entgeltgruppe 15 zung der Pflichten (§ 17 Abs. 4, § 34 Abs. Kreistag TVÜ-VKA im Einvernehmen mit dem 3 und 4 SächsLKrO); (1) Der Kreistag ist die durch Wahlen beru- Landrat (§ 24 Abs. 3 SächsLKrO); 37. die Entscheidung über einen Ausschlie- fene Vertretung der Kreisbürger und der nach 18. die Regelung der allgemeinen Rechts- § 14 Absatz 1 Satz 2 SächsLKrO Wahlbe- ßungsgrund wegen Befangenheit 2(§18 verhältnisse der Bediensteten des Land- rechtigten. Er ist Hauptorgan des Landkrei- Abs. 3 SächsLKrO); kreises; ses (§ 23 SachsLKrO). 38. die Entscheidung über den Erlass einer 19. die Übernahme freiwilliger Aufgaben; (2) Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Satzung über die Entschädigung für ehren- 20. die Aufstellung des Entwicklungspro- Vorsitzenden (§ 47 Abs. 1 SächsLKrO) und amtliche Tätigkeiten (§ 19 SächsLKrO); gramms des Landkreises; den 92 Kreisräten (§ 25 SächsLKrO). 39 die Entscheidung über die Bestellung von 21. die Stellungnahme zur Änderung der Grenzen des Landkreises (§ 7 Abs. 3 Beauftragten (§ 60 SächsLKrO); §5 SächsLKrO) und des Regionalen Pla- 40. die Behandlung von Einwohneranträgen Zuständigkeit des Kreistages nungsverbandes; (§ 20 SächsLKrO); (1) Der Kreistag legt die Grundsätze für die 22. der Erlass, die Änderung und die Aufhe- 41. die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Verwaltung des Landkreises fest und ent- bung von Satzungen des Landkreises; Bürgerbegehrens (§ 21 Abs.3 SächsLKrO) scheidet über alle Angelegenheiten des Land- 23. die Verfügung über Vermögen des Land- und über die Durchführung eines Bürger- kreises, soweit die Entscheidung nach dieser kreises, die für den Landkreis von erheb- entscheides (§ 22 SächsLKrO). Satzung nicht einem beschließenden Aus- licher wirtschaftlicher Bedeutung sind; (3) Der Kreistag ist ferner zur Entscheidung schuss oder dem Landrat übertragen ist oder 24. die Errichtung, Übernahme, wesentliche in allen Angelegenheiten zuständig soweit die letzterem kraft Gesetzes zukommt. Er über- Erweiterung und Aufhebung von öffentlichen in § 7 dieser Satzung genannten Obergren- wacht die Ausführung seiner Beschlüsse und Einrichtungen und wirtschaftlichen Unter- zen überschritten werden. sorgt beim Auftreten von Missständen in der nehmen sowie die Beteiligung an solchen; Kreisverwaltung für deren Beseitigung durch 25. die Umwandlung der Rechtsform von wirt- §6 den Landrat (§ 24 Abs. 1 und 2 SächsLKrO). schaftlichen Unternehmen des Landkreises; Bildung und Zusammensetzung (2) Dem Kreistag obliegt insbesondere 26. die Begründung einer Zahlungsverpflich- der beschließenden Ausschüsse 1. die Wahl von 3 Beigeordneten als Stell- tung die wirtschaftlich einer Kreditaufnah- (1) Aufgrund von § 37 Abs.1 SächsLKrO wer- vertreter des Landrates (§ 50 Abs. 1 me gleichkommt,die Bestellung von Sicher- den folgende beschließende Ausschüsse SächsLKrO); heiten, die Übernahme der Bürgschaften, gebildet: 2. die Wahl weiterer 2 Stellvertreter des die Übernahme von Verpflichtungen aus der Hauptausschuss Landrates und die Festlegung der Rei- Gewährsverträgen sowie über Rechtsge- der Technische Ausschuss henfolge in der sie den Landrat und die schäfte im Sinne von § 83 SächsGemO der Jugendhilfeausschuss Beigeordneten vertreten (§ 51 Abs. 1 soweit sie für den Landkreis von erhebli- (2) Für die Eigenbetriebe des Landkreises SächsLKrO); cher wirtschaftlicher Bedeutung sind; werden entsprechend der jeweiligen vom 3. die Bildung der Wahlkreise (Zahl und 27. der Erlass der Haushaltssatzung und der Kreistag erlassenen Betriebssatzung Abgrenzung, § 50 Abs. 2 KomWG) und Nachtragssatzungen sowie die Feststel- beschließende Betriebsausschüsse gebildet. des Kreiswahlausschusses für die Wahl lung der Jahresrechnung und die Ersatzweise kann ihre Funktion auch vom zum Kreistag (§ 52 Abs. 1 KomWG); Beschlussfassung über ein Haushaltssi- Hauptausschuss übernommen werden. 4. die Bildung von beschließenden Aus- cherungskonzept; (3) Der Kreistag bestellt gemäß § 71 SGB VIII schüssen (§ 37 SächsLKrO); 28. die allgemeine Festsetzung von öffentli- einen Jugendhilfeausschuss als ständigen 5. die Bildung von beratenden Ausschüssen chen Abgaben und von privatrechtlichen beschließenden Ausschuss. (§ 39 SächsLKrO); Entgelten (Tarifen); Dem Jugendhilfeausschuss gehören stimm- 6. die Bildung eines Ältestenrates; 29. der Verzicht auf Ansprüche des Land- berechtigte und beratende Mitglieder nach 7. die Bildung von Beiräten (§§ 42, 43 kreises und die Niederschlagung solcher den Vorschriften der §§ 3 Abs. 3, 4 und 5 SächsLKrO); Ansprüche, die Einleitung von Rechts- SächsLaJuHiG an.
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