Management-Plan 2019 2023 - BEITRÄGE ZUM WELTERBE LIMES - Sonderband 5 - Deutsche Limeskommission
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Sonderband 5 Obergermanisch-Raetischer Limes Upper German-Raetian Limes Management-Plan 2019 – 2023 B E I T R Ä G E Z U M W E LT E R B E L I M E S
D E U T S C H E L I M E S K O M M I S S I O N · B E I T R Ä G E Z U M W E LT E R B E L I M E S SONDERBAND 5
Deutsche Limeskommission (Hrsg.) Management-Plan 2019–2023 UNESCO-Welterbe „Grenzen des Römischen Reiches: Obergermanisch-Raetischer Limes“ UNESCO-World Heritage Site “Frontiers of the Roman Empire: Upper German-Raetian Limes” B E I T R Ä G E Z U M W E LT E R B E L I M E S Sonderband 5 In Kooperation mit den Limeskoordinatoren der Länder und der Arbeitsgemeinschaft römischer Museen am Limes in Deutschland 2019 · Bad Homburg v. d. H.
VORWORT Seit 2005 ist der Obergermanisch-Raetische Limes (ORL) als Teil der „Grenzen des Römischen Reichs“ (FRE) zusammen mit der Hadriansmauer in England und seit 2008 mit dem Antoninuswall in Schottland in die Liste des Welterbes der UNESCO eingetragen. Damit wurde den sich über 550 km erstreckenden römischen Grenzanlagen zwischen Rhein und Donau ein „außergewöhnlicher universeller Wert“ (OUV) zuerkannt. Diesen gilt es dauerhaft zu erhalten, aber auch Anwohnern wie Besuchern angemessen zu präsentieren. Der Rahmen hierfür soll nach den Anforderungen der UNESCO in einem regelmäßig zu überarbeitenden Managementplan formuliert werden. Nachdem der letzte Managementplan für den Obergermanisch-Raetischen Limes mit einer Laufzeit von 2010 bis 2015 überschrieben war, überarbeitete die Deutsche Limeskommission (DLK) in den letzten Jahren diesen Plan in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen am Limes. Grundlage der Überarbeitung waren Vorschläge der Limeskoordinatoren der Länder, der Geschäftsführerin der DLK und der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft römischer Museen am Limes in Deutschland, die von den Mitgliedern der DLK diskutiert und überarbeitet wurden und so auch die Zustimmung der zuständigen Ministerien der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz fanden. Ich danke allen Beteiligten für Ihre Mitarbeit und freue mich nun den Manage- ment-Plan 2019–2023. UNESCO-Welterbe „Grenzen des Römischen Reiches: Obergermanisch-Raetischer Limes“ vorlegen zu können. Er wird nicht nur der UNESCO in Paris zur Kenntnis geschickt, sondern allen Kommunen, Landkrei- sen und Bezirken am Limes als Unterstützungsangebot und Leitfaden für alle Maßnahmen am Welterbe zugeleitet. Prof. Dr. C. Sebastian Sommer Vorsitzender Deutsche Limeskommission
FOREWORD Since 2005 the Upper German-Raetian Limes (ORL) is inscribed into the list of the UNESCO World Heritage as part of the “Frontiers of the Roman Empire” (FRE) together with Hadrian’s Wall in England and since 2008 with the Antonine Wall in Scotland. Hereby an “Outstanding Universal Value” (OUV) was recognized for this 550 km long Roman frontier barrier between the rivers Rhine and Danube. This value has to be protected for the future, but it should also be presented appropriately to the local inhabitants and visitors. According to the requests of UNESCO the relevant framework has to be laid down in a Management Plan which should be revised from time to time. As the last Management Plan for the Upper German-Raetian Limes was headlined for the term 2010–2015 the Deutsche Limeskommission (DLK; German Limes Commission) reviewed this plan in the last years in consulta- tion with the relevant communities along the Limes. Starting points were suggestions by the Limes Coordinators of the States, the managing director of the DLK and the chairmen of the “Arbeitsgemeinschaft römischer Museen am Limes in Deutschland” which were discussed and reviewed by the mem- bers of the DLK and thus also agreed by the relevant ministries of the States of Baden-Württemberg, Bavaria, Hesse and Rhineland-Palatinate. I thank all contributors for their work. I am happy that we can present now the Management-Plan 2019–2023. UNESCO World Heritage Site „Frontiers of the Roman Empire: Upper German-Raetian Limes“. It will not only be sent to UNESCO in Paris for acknowledgement but to all the communities, counties and districts along the Limes as an offer and guideline for all measures at the World Heritage Site. Prof. Dr. C. Sebastian Sommer Chairman Deutsche Limeskommission
INHALTSVERZEICHNIS TEIL A Management-Plan ÜBERBLICK 10 1. EINFÜHRUNG 1.1 Bedeutung des ORL 11 1.2 Zuständigkeiten 12 1.3 Selbstverständnis 12 2. GELTUNGSBEREICHE 2.1 Grundlagen 12 2.2 Grenzen des Denkmals ORL 13 2.3 Grenzen der umgebenden Pufferzone 14 3. DARSTELLUNG DER INHALTLICHEN GÜLTIGKEIT 3.1 Träger des Management-Plans 14 3.2 Status des Management-Plans 14 3.3 Überprüfung 15 4. NOTWENDIGKEITEN 4.1 Vorgaben 15 4.2 Bedrohungen 15 5. ZIELVORSTELLUNGEN 5.1 Prozess der Bewusstmachung 16 5.2 Schutz und Pflege, Erforschung, Vermittlung 16 5.3 Entwicklungsmöglichkeiten 16 5.4 Leitlinien 16 6. BASIS 6.1 „Limes-Datenbank“ 17 6.2 Forschungsgrundsätze 17 6.3 Internationale Kooperation 17 7. SCHUTZ UND PFLEGE 7.1 Denkmalbereiche in unbebauten Arealen 18 7.2 Denkmalbereiche in bebauten Arealen 18 8. VERMITTLUNG 8.1 Ziele 19 8.2 Umsetzung 19 9. TOURISMUS 9.1 Grundlagen 19 9.2 Ziele 19 9.3 Träger 19 9.4 Mittel 20 10. UMSETZUNG 10.1 Beteiligte Institutionen und Personen 20 10.2 Implementierung des Management-Plans 21 10.3 Koordination durch die DLK 22
TEIL B Richtlinien zur Konservierung, Restaurierung, Rekonstruktion, zum Nachbau und der konservatorischen Überdeckung archäologischer Denkmäler des Obergermanisch- Raetischen Limes (ORL) als Teil des UNESCO Welterbes „Frontiers of the Roman Empire“ 1. Präambel 23 2. Definitionen 23 3. Rahmenbedingungen 24 4. Richtlinien für künftige Verfahren 25 5. Internationale Bestimmungen 25 TEIL C Grundparameter eines künftigen strategischen Vermittlungsplans („Interpretation Framework“) für den Obergermanisch-Raetischen Limes (ORLIF) 1. Präambel / Grundlagen der Vermittlungsarbeit 26 2. Ziele der Vermittlung 27 3. Strategien der Vermittlung 27 4. Orte der Vermittlung 28 5. Gliederung der Vermittlungsebenen 29 6. Die einzelnen Vermittlungsregionen und Vermittlungsorte 29
CONTENTS PART A Management-Plan OVERVIEW 32 1. INTRODUCTION 1.1 Value of the ORL 33 1.2 Responsibilities 34 1.3 Concept 34 2. VALIDITY 2.1 Basis 34 2.2 The Boundaries of the ORL 35 2.3 Boundaries of the surrounding buffer zone 35 3. DESCRIPTION OF THE VALIDITY OF CONTENT 3.1 Interests in the ORL 36 3.2 Status of the Management Plan 36 3.3 Reviewing the Plan 36 4. NECESSITIES 4.1 Parameters 37 4.2 Threats 37 5. AIMS 5.1 The process of increasing the public awareness 38 5.2 Protection and care, research and presentation 38 5.3 Development possibilities 38 5.4 Guidelines 38 6. BASIS 6.1 The “Limes Data Base” 39 6.2 Basic research principles 39 6.3 International cooperation 39 7. PROTECTION AND CONSERVATION 7.1 The monument in non built-up areas 39 7.2 The monument in built-up areas 40 8. PRESENTATION 8.1 Goals 40 8.2 Implementation 40 9. TOURISM 9.1 Basis 41 9.2 Aims 41 9.3 Responsible parties 41 9.4 Resources 42 10. IMPLEMENTATION 10.1 Interested parties 42 10.2 Implementation of the Management Plan 43 10.3 Coordination by the DLK 43
PART B Guidelines for the conservation, restoration, reconstruction, rebuilding and conserva- tional covering of the archaeological monuments of the Upper German-Raetian Limes (ORL) as part of the UNESCO World Heritage Site “Frontiers of the Roman Empire” 1. Preamble 45 2. Definitions 45 3. General parameters 46 4. Guidelines for future actions 47 5. International Regulations 47 PART C Basic parameters of a future strategic presentation plan („Interpretation Framework“) for the Upper German-Raetian Limes (ORLIF) 1. Preamble / Basis for presentation 48 2. Aims of the presentation 49 3. Presentation strategies 49 4. Presentation locations 50 5. Structure of the presentation levels 50 6. The individual presentation regions and locations 51
10 Obergermanisch-Raetischer Limes · Management-Plan 2019 – 2023 TEIL A MANAGEMENT-PLAN ÜBERBLICK Der Obergermanisch-Raetische Limes (ORL) wurde im Jahr 2005 als Teil des seriellen transnationalen Welterbes „Grenzen des Römischen Reiches“ in die Welterbeliste aufgenommen. Der ORL durchzieht auf seinem Verlauf durch stehen dabei im Einzelfall mit den Notwendig- die heutigen Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, keiten moderner Siedlungsentwicklung oder Baden-Württemberg und Bayern eine Vielzahl der Erschließung und wirtschaftlichen Nut- unterschiedlicher Natur- und Siedlungsland- zung unserer Kulturlandschaft in Konkurrenz. schaften. So bestand auf etwa 500 km Länge Dieser Management-Plan basiert auf dem Ver- eine kontinuierlich verlaufende Grenzmarkie- trauen darauf, dass ein verbesserter Informati- rung, die als künstliche Trennlinie vielfach onsaustausch entlang des ORL und seiner un- keine Rücksicht auf die Naturgegebenheiten mittelbaren Umgebung die Grundlage darstellt nahm. Die häufig schnurgerade Trassierung für einen Ausgleich zwischen den Interessen des ORL ist bis heute noch in weiten Bereichen von Denkmalpflege, Forschung und Tourismus im Gelände zu verfolgen. Auch der räumliche und den Notwendigkeiten derer, die am Limes und funktionale Zusammenhang der einzelnen leben und arbeiten. Im Sinne eines verbinden- Bauten mit den zugehörigen Freiflächen ist in den Rahmenwerkes enthält der Manage- wesentlichen Teilen erhalten und vielerorts ment-Plan konkrete Aussagen für den künfti- deutlich ablesbar. Die Reste von Palisade, gen Umgang mit dem ORL, aber auch Graben und Wall oder Steinmauer, die Wacht- Perspektiven für seine langfristige Entwick- turmstellen und Kastelle, zusammen mit den lung. Sein Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, um die weiteren archäologisch nachweisbaren Bauten, vorhandenen Schutzmechanismen zu optimie- sind ein hervorragendes Beispiel eines zusam- ren und weiterzuentwickeln. Ausgangspunkte mengehörigen Ensembles und von hohem his- hierfür sind Austausch und Abstimmung darü- torischen Wert. ber, wie der ORL langfristig erhalten, weiter Heute berühren die Denkmäler des ORL die un- erforscht, für die Öffentlichkeit erschlossen terschiedlichsten Interessen einer großen An- und in seinem Erscheinungsbild bewahrt und zahl von Menschen und Institutionen entlang verbessert werden kann. der ehemaligen Grenzlinie. Anstrengungen für ihren Erhalt als Geschichtszeugnis und eine bessere Erschließung für Besucher vor Ort
Überblick · Einführung 11 1. EINFÜHRUNG reste vielerorts bis heute im Gelände einpräg- sam zu verfolgen sind. Insbesondere der konti- 1.1. BEDEUTUNG DES ORL nuierliche Verlauf der oftmals schnurgeraden 1.1.1. Der Erhalt des ORL als ein von der Grenzmarkierung macht die Besonderheit des UNESCO als Welterbe anerkanntes archäologi- ORL aus und stellt häufig ein bedeutendes und sches Denkmal (Bodendenkmal) und Kultur- bestimmendes Element unserer Kulturland- denkmal nach den jeweiligen Denkmalschutz- schaft dar. gesetzen der Länder ist ein hochrangiges 1.1.5. Entlang der römischen Grenzanlagen rei- öffentliches Interesse. hen sich neben der eigentlichen Grenzmarkie- 1.1.2. Ausgehend von einer einfachen Weg- rung etwa 900 Wachttürme sowie 120 größere schneise wurde der ORL, insbesondere unter und kleinere Militärlager auf. Größere Kastelle den Kaisern Hadrian (um 120 n. Chr.), Anton- finden sich sowohl direkt an der Limeslinie als inus Pius (um 160 n. Chr.) und Septimius Severus auch zurückgesetzt im Hinterland. Die archäo- (um 200 n. Chr.) zu einem System kontinuierli- logischen Denkmäler des ORL bilden ein au- cher Barrieren ausgebaut (Palisade, Graben und thentisches Zeugnis der Geschichte unseres Wall in Obergermanien, Palisade und Stein- Landes. Sie sind unverzichtbare und unersetz- mauer in Raetien). Die Limeslinie war aber we- bare Quellen für die historische Forschung. niger ein militärisches Bollwerk, als vielmehr 1.1.6. Auch in nachrömischer Zeit, an einzelnen eine überwachte Grenze, an der die Ein- bzw. Orten bis heute, hatte der ORL Einfluss auf das Ausreise kontrolliert und Waren gehandelt Leben der Menschen in seiner Umgebung. Er oder verzollt wurden. Bis in die Mitte des 3. Jhs. leistet über Orts- und Flurnamen oder über sei- n. Chr. funktionierte dieser geregelte Grenzver- ne archäologischen Denkmäler einen wichtigen kehr. Sein Ende kam mit einer zunehmenden Beitrag zur Identifikation. Seine erhaltenen Bedrohung durch die Germanen, aber auch im Reste sind gelegentlich Teil von Naturdenkmä- Zuge innerrömischer Auseinandersetzungen. lern und erfordern einen erhöhten Aufwand bei 1.1.3. Der ORL bildet den Schlusspunkt der rö- Erhalt und Nutzung. mischen Expansion in Deutschland und ver- 1.1.7. Der ORL und seine zugehörigen Denkmä- läuft vom Rhein nördlich von Koblenz durch ler sind feste Größen in Leben und Arbeit der den Westerwald, den Taunus, die Wetterau, ent- Anrainer. Dabei ist eine allmähliche Wandlung lang des Mains, durch den Odenwald und den seiner Bedeutung festzustellen, die sich in einer Schwäbisch-Fränkischen Wald, das Albvorland, zunehmenden öffentlichen Wahrnehmung des schließt das Nördlinger Ries ein und trifft west- einzigartigen Charakters des ORL ausdrückt. lich von Kelheim auf die Donau. Diese durchge- 1.1.8. Zu den Besonderheiten des ORL als ar- hende künstliche Grenzlinie durchzieht damit chäologischem Denkmal gehört, neben einem eine Vielzahl unterschiedlicher Landschaften. großen Anteil an oberirdisch sichtbaren Ele- 1.1.4. Mit Ausnahme eines 52 km langen Teilbe- menten, vor allem die Tatsache, dass ein nicht reichs entlang des Mains handelt es sich um unbeträchtlicher Teil seiner Substanz für das eine gezielt angelegte Landgrenze, deren Über- bloße Auge unsichtbar im Erdreich verborgen
12 Obergermanisch-Raetischer Limes · Management-Plan 2019 – 2023 liegt. Auch diesem Umstand verdanken die an- richtungen soll die DLK den Informationsaus- tiken Zeugnisse ihre authentische Erhaltung tausch verbessern und zu einer Koordinierung über annähernd 1800 Jahre. Für die Vermitt- der verschiedenen Maßnahmen beitragen. Da- lung und Erschließung des ORL ergeben sich bei ist der Schutz des ORL vorrangig. Seine Er- daraus jedoch besondere Aufgaben. forschung und Erschließung stehen im Dienste des Schutzgedankens. 1.2. ZUSTÄNDIGKEITEN 1.2.7. Die Koordination der verschiedenen Auf- 1.2.1. Alle Veränderungen am archäologischen gabenbereiche Erhalt, Erschließung und Erfor- Bodendenkmal unterliegen dem Genehmi- schung des ORL liegt in der Zuständigkeit der gungs- bzw. Erlaubnisvorbehalt durch die Denkmalfachbehörden in Zusammenarbeit mit Denkmalschutzbehörden entsprechend den der DLK. Denkmalschutzgesetzen der Länder. 1.2.2. In der Zuständigkeit der Eigentümer, auf 1.3. SELBSTVERSTÄNDNIS deren Grundstücken sich die einzelnen Limes- 1.3.1. Der vorliegende Management-Plan ist die bestandteile befinden, liegt oftmals bereits seit im Jahre 2016 und 2017 überarbeitete Fassung Generationen der verantwortungsvolle Um- des 2005 von der UNESCO als Teil des Welterbe- gang mit den Resten der römischen Vergangen- antrages akzeptierten und 2010 aufgrund von heit. Ihnen und den jeweiligen Besitzern und gesammelten Erfahrungen angepassten Ma- Nutzern der Grundstücke kommt daher eine nagement-Plans. wichtige Rolle zu. 1.3.2. Ziel des Management-Plans ist, Grundla- 1.2.3. Kommunale Anrainer sind wichtige Part- gen für die weitere Erhaltung, Pflege, Erfor- ner im Hinblick auf künftige Entwicklungen schung und Erschließung des archäologischen entlang des ORL. Neben Fragen des Erhalts be- Denkmals ORL in den Ländern zu schaffen und treffen diese auch die Erschließung für die Öf- Wege für eine Realisierung aufzuzeigen. Dieser fentlichkeit. Mit dem Zusammenschluss der Management-Plan ist die Grundlage für weitere überwiegenden Zahl der Städte und Gemein- Gespräche mit allen Beteiligten entlang des den am ORL zum Verein Deutsche Limes-Stra- ORL. ße e. V. besteht eine eigene Institution für die 1.3.3. Fachliche Inhalte dieses Management-Plans Belange des Tourismus entlang des gesamten beschreiben auch Zielsetzungen für neue Rege- ORL. lungen, sofern sich dies für den Schutz, die Pfle- 1.2.4. An der Erschließung des ORL für die ge oder die Entwicklung des ORL als notwendig Öffentlichkeit sind zahlreiche Institutionen be- und sinnvoll erweist. teiligt. In Zusammenarbeit und nach Abstim- 1.3.4. Der Management-Plan wird im 5-Jahres- mung mit den Denkmalschutzbehörden der Turnus fortgeschrieben. Die Weiterentwicklung Länder legen Gemeinden, Zweckverbände, seiner Inhalte wird anhand der Erfahrungen Forstbehörden und Naturparks, häufig auch lo- am ORL und im Erfahrungsaustausch mit den kale und regionale Vereine Wanderwege an, be- Institutionen fortgesetzt, die andere Abschnit- schildern Einzelobjekte oder geben Informati- te der einstigen römischen Reichsgrenze be- onsschriften heraus. treuen, insbesondere soweit sie Teil des 1.2.5. Die Forschung entlang des ORL und sei- UNESCO-Welterbes „Grenzen des Römischen ner Bestandteile wird seit Beginn der wissen- Reiches“ sind. schaftlichen Archäologie von Universitäten, Museen, Denkmalfachbehörden und anderen Forschungseinrichtungen getragen. Die Geneh- 2. GELTUNGSBEREICHE migung und Überwachung wissenschaftlicher archäologischer Ausgrabungen ist Aufgabe der 2.1. GRUNDLAGEN Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden 2.1.1. Der ORL ist ein ausgedehntes archäologi- der Länder. sches Denkmal, das sich aus einer Vielzahl 1.2.6. Mit der im Jahr 2003 erfolgten Gründung verschiedener Elemente zusammensetzt. Die der Deutschen Limeskommission (DLK) werden Geschichte seiner Entdeckung und seiner Er- der Erhalt, die Erforschung und die Erschlie- forschung blickt auf eine lange Tradition zu- ßung des ORL als gleichberechtigte Aufgaben- rück. Die Forschungsergebnisse sind häufig felder gestärkt. Als Ansprechpartner für alle vom Zeitgeist der betreffenden Epoche geprägt. Personen, Institutionen und kommunalen Ein- Auch die Ansätze für seinen Erhalt und seine
Geltungsbereiche 13 Erschließung für die Öffentlichkeit sind vielfäl- 2.1.8. Die seit dem Mittelalter einsetzende Sied- tig und von unterschiedlicher Qualität. Dies al- lungsentwicklung unterbrach vielerorts die Be- les führt dazu, dass sich der heutige Zustand ziehungen zwischen den römischen Plätzen des Denkmals von Ort zu Ort und von Objekt und der Landschaft. Dies erschwert in bebauten zu Objekt stark unterscheidet. Arealen häufig die Lokalisierung der archäolo- 2.1.2. Aus denkmalrechtlichen Gründen, aus gischen Reste. wissenschaftlicher Notwendigkeit sowie aus 2.1.9. Auch in bebauten Arealen ist es daher dem Interesse von Grundeigentümern und Pla- notwendig, die bekannten und sicher lokalisier- nungsbehörden, der Bevölkerung vor Ort und ten Elemente des ORL zu schützen. Sämtliche der Besucher ist eine klare Definition und Loka- Areale, in denen noch Denkmalsubstanz vor- lisierung des Denkmalbestandes am ORL not- handen sein könnte, sind in einem archäologi- wendig und fortzuschreiben. Aus diesem schen Kataster zu lokalisieren, um ihren Schutz Grund sind weitere systematische und flächen- oder ihre Erforschung zu erleichtern. Grundla- deckende Erhebungen durch die Denkmalfach- ge dazu ist eine möglichst exakte Abgrenzung behörden zu organisieren und durchzuführen. des Denkmals. 2.1.3. Der ORL bildet ein zusammengehöriges 2.1.10. In bebauten Arealen ist eine Abstim- Denkmal, dessen Elemente sich in unterschied- mung mit Flächennutzungs- und Bebauungspla- lichen Umgebungen befinden. Sie liegen in nungen notwendig, damit römische Bauachsen, Waldgebieten, agrarisch genutzten Landschaf- die im historisch gewachsenen Grundriss des ten, Randlagen von Industrie-, Siedlungs- und heutigen Siedlungsbildes noch ablesbar sind, Verkehrsflächen oder auch in dicht bebauten erhalten oder ggf. wiederhergestellt werden Ortschaften. können. 2.1.4. Als authentischer historischer Ort liefert der ORL eine direkte Verbindung zur Geschich- 2.2. GRENZEN DES DENKMALS ORL te. Daher besteht überall entlang der einstigen 2.2.1. Die hier vorgestellten Konzepte und Pers- römischen Grenzlinie eine starke Notwendig- pektiven gelten für alle sogenannten compo- keit für wissenschaftliche Forschung und ziel- nent parts (zum Welterbe gehöriges Gut). Als gruppenorientierte Vermittlung. archäologische Boden- und Baudenkmäler sind 2.1.5. Der ORL prägt bis heute über weite Stre- sie nach den Denkmalschutzgesetzen der Län- cken die Landschaft und begründet in Verbin- der zu erhalten. dung mit einer vielerorts landschaftlich reiz- 2.2.2. Die Ausweisung des Denkmalbereichs vollen Lage ein hohes Potenzial für die des ORL erfolgte parzellenscharf oder mit un- Freizeitgestaltung. Gleichzeitig bestehen ent- mittelbarem Bezug zur bekannten oder nach lang des ORL enge Verbindungen zum Land- derzeitigem Wissensstand zu vermutenden schafts- und Naturschutz. Ausdehnung der zum ORL gehörenden Boden- 2.1.6. Die stärksten Beziehungen zwischen den denkmäler. Sie wurde 2012 mit der Vergabe von archäologischen Stätten und der Landschaft Serial-ID-Nummern für alle eingetragenen bestehen dort, wo die Reste des ORL obertägig Bestandteile der Grenzen des Römischen Rei- erfahrbar sind. Hier ist es daher besonders ches festgeschrieben (http://whc.unesco.org/ wichtig, Sichtbeziehungen zu definieren, zu en/list/430/multiple=1&unique_number=1539). erhalten, zu verstärken oder zu reaktivieren. 2.2.3. Zum Gesamtbestand des Denkmals ORL 2.1.7. Überwiegend ist der ORL als archäologi- zählen die Hauptelemente der Sperr- und sches Bodendenkmal erhalten und seine Lage Wachtanlagen entlang der Grenzlinie: Graben, bekannt, jedoch ist er obertägig nicht auf der Wall, Palisade, Mauer, Holz- und Steintürme, gesamten Länge erfahrbar. In solchen Berei- Kleinkastelle u. a. sowie die rund 60 größeren chen sind Anstrengungen zu unternehmen, ihn Militärlager entlang der Grenzlinie einschließ- nachvollziehbar zu machen. Dies dient der lich der Lagerdörfer, öffentlicher Gebäude, Grä- besseren Erschließung für Besucher. Gleichzei- berfelder und Straßen. tig wird mit solchen Maßnahmen ein Schutzge- 2.2.4. Ausdrücklich ist hier auf die Zugehörig- danke verfolgt. Bei allen Maßnahmen ist die keit auch derjenigen Kastellplätze zum ORL zu Beeinträchtigung der Denkmalsubstanz auszu- verweisen, die von der eigentlichen Grenzlinie schließen. abgerückt liegen, aber zeitgleich mit den Sperr- anlagen bestanden. Sie gehören in das strategi- sche Konzept des ORL, da zwischen ihnen
14 Obergermanisch-Raetischer Limes · Management-Plan 2019 – 2023 und der Limeslinie ein funktionaler Zusam- 3. DARSTELLUNG menhang bestand. DER INHALTLICHEN GÜLTIGKEIT 2.2.5. Durch den Fortschritt der archäologi- schen Prospektion und ihrer Methoden sowie 3.1. TRÄGER DES MANAGEMENT-PLANS die allgemeine Erweiterung der wissenschaftli- 3.1.1. Die beteiligten Länder sind dem Erhalt chen Basis besteht die Notwendigkeit, die Aus- des archäologischen Denkmals ORL verpflich- dehnung der Welterbestätte ständig zu über- tet. Für seine dauerhafte Sicherung ist es not- prüfen und anzupassen. Veränderungen in der wendig, dass möglichst viele Personen und Ins- Welterbestätte können nur nach Anwendung titutionen, die mit dem ORL leben und arbeiten, facharchäologisch anerkannter und denkmal- das Interesse an seinem Erhalt teilen. verträglicher Methoden durchgeführt werden. 3.1.2. Maßnahmen zum Schutz des ORL, eben- 2.2.6. Auch solche Areale, in denen die Denkmal- so wie zu seiner Vermittlung in der Öffent- substanz zerstört ist, können in Darstellungen lichkeit, müssen daher ständig an die sich wan- nachrichtlich übernommen werden, um die delnden gesellschaftlichen und technischen historischen Zusammenhänge zu wahren. Rahmenbedingungen angepasst werden. 3.1.3. Der gegenwärtige Management-Plan wur- 2.3. GRENZEN DER UMGEBENDEN PUFFERZONE de auf Basis des 2005 von der UNESCO akzep- 2.3.1. Die Pufferzone hat die Aufgabe, die Er- tierten Textes erstellt und basierend auf den fahrbarkeit des Welterbes ORL zu erhalten und bisherigen Erfahrungen in den Jahren 2010 so- zu steigern. wie 2016/2017 optimiert und fortgeschrieben. 2.3.2. Pufferzonen dienen dazu, unangemesse- 3.1.4. Wesentliche Passagen wurden bereits ne Entwicklungen unmittelbar am Denkmal während der Abfassung des Textes zum Welter- oder in seiner Umgebung abzuwenden. Puffer- beantrag mit den betroffenen Institutionen ent- zonen nehmen Bezug auf den in den Denkmal- lang des ORL abgestimmt. schutzgesetzen der Länder vorgesehenen Um- 3.1.5. Den Kommunen als unmittelbar Verant- gebungsschutz bzw. Nähebereich, in dem wortlichen für den Schutz und die Entwicklung Veränderungen auf Substanz und Erschei- des ORL vor Ort kommt innerhalb eines erfolg- nungsbild des Denkmals nach den jeweiligen reichen Denkmal-Managements große Verant- denkmalschutzrechtlichen Kriterien zu prüfen wortung zu. Sie werden daher über den jeweils und zu genehmigen sind. Daher ist ihre Einbin- gültigen Management-Plan informiert. dung in die Fach- und Raumplanung erforder- 3.1.6. Aufgabe der Kommunen ist es, das Welt- lich, insbesondere um die visuelle Integrität erbe ORL in ihrer Raumplanung angemessen und Authentizität des Denkmals zu wahren. zu berücksichtigen. 2.3.3. Pufferzonen am ORL sind insbesondere 3.1.7. Mit diesem Plan sollen diejenigen ange- dort festgelegt, wo Einzelbestandteile des ORL sprochen werden, in deren Händen der tägliche landschaftsprägend wirken. Umgang und die Pflege des ORL liegen. Durch 2.3.4. In der Pufferzone können auch archäolo- die Akzeptanz und Mitarbeit aller Verantwort- gische „Erwartungs- oder Verdachtsflächen“ lichen und Interessierten wird eine Umsetzung liegen. So besteht vor allem in den bebauten der konzipierten Ziele möglich. Arealen die Notwendigkeit, Ungesichertes und Unbekanntes vor Schaden zu bewahren. Gera- 3.2. STATUS DES MANAGEMENT-PLANS de hier kommt der Forschung eine wichtige 3.2.1. Dieser Management-Plan ist das Rahmen- Rolle zu, um die Lage und Ausdehnung mögli- werk für alle Aktivitäten entlang des archäolo- cher archäologischer Befunde in solchen Flä- gischen Denkmals ORL. Seine Inhalte und Ziele chen zu konkretisieren. sind so angelegt, dass sie die Akzeptanz aller 2.3.5. Die Ausweisung der Pufferzone des ORL Betroffenen finden können. erfolgte parzellenscharf (vgl. 6.1). 3.2.2. Die im Management-Plan angesproche- 2.3.6. Belange der archäologischen Denkmal- nen Maximen, Handlungsanweisungen und pflege, des Natur- und Landschaftsschutzes, der Richtlinien stehen im Einklang mit bestehen- Wissenschaft, der Erfahrbarkeit, der Vermitt- den Rechts- und Verwaltungsnormen. Im Zuge lung und touristischen Hinführung am ORL konkreter Umsetzungen werden gegebenen- sind auch außerhalb der vorgesehenen Puffer- falls zusätzliche Vereinbarungen notwendig zone zu berücksichtigen. sein. Die Realisierung der im Management-Plan angesprochenen Ziele ist eine gesamtgesell-
Darstellung der inhaltlichen Gültigkeit · Notwendigkeiten 15 schaftliche Aufgabe. Freiwillige Mitarbeit und römischen Reichsgrenze ist Rechnung zu tra- partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Be- gen. Die Ergebnisse der Forschung fließen in teiligten spielen eine wichtige Rolle. die Inhalte der Vermittlungsarbeit ein und be- 3.2.3. Im Jahr 2023 soll der Management-Plan einflussen die Strategien der Denkmalpflege auf Basis der bis dahin gesammelten Erfahrun- am ORL. gen fortgeschrieben werden. 4.1.5. Einen wesentlichen Faktor bei allen künf- tigen Maßnahmen am ORL bildet die Akzep- 3.3. ÜBERPRÜFUNG tanz durch die mit dem Denkmal lebenden und 3.3.1. Da sich der archäologische Wissensstand arbeitenden Menschen, besonders dort, wo ne- ständig weiter entwickelt, ist es unabdingbar, ben dem öffentlichen Interesse am Erhalt des die Grenzen der Welterbestätte sowie der um- Kulturdenkmals andere Interessen bestehen. gebenden Pufferzonen regelmäßig zu überprü- 4.1.6. Den Ansprüchen der Besucher hinsicht- fen. Gleichzeitig ist es notwendig, Veränderun- lich Erfahrbarkeit und Vermittlung des Denk- gen zu berücksichtigen, die sich durch die mals ist besondere Aufmerksamkeit zu schen- Weiterentwicklung der Landschaften, Sied- ken. Dabei sind auch bestmöglich touristische lungen und Verkehrswege entlang des ORL Belange zu berücksichtigen. ergeben. 3.3.2. Ebenso werden die sachlichen und admi- 4.2. BEDROHUNGEN nistrativen Inhalte des Management-Plans 4.2.1. Einzelne Streckenabschnitte oder Teil- durch die DLK fortlaufend überarbeitet und bereiche der Kastellplätze am ORL werden modifiziert. von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren 3.3.3. Darin fließen auch die Ergebnisse der bedroht. Diese Gefährdungen schaden glei- periodischen Berichterstattung an die UNESCO chermaßen dem Erhalt des Denkmals wie ein. seiner wissenschaftlichen Erforschung und Vermittlung. 4.2.2. Schäden entstehen vor allem dort, wo 4. NOTWENDIGKEITEN Teile des ORL von Baumaßnahmen betroffen sind. Die Nutzung von Flächen, z. B. für die An- 4.1. VORGABEN lage neuer Verkehrswege, für die betriebliche 4.1.1. Die Kernzone des ORL erstreckt sich über Nutzung, für Anlagen zur Rohstoff- und Ener- eine Fläche von ca. 36,5 km 2 , hinzu kommen ca. giegewinnung sowie für Wohngebäude, führt 246 km 2 Pufferzone. Die Größe des Denkmals, in der Regel zu einem Totalverlust der Denk- seine Lage in völlig unterschiedlichen Land- malsubstanz in den betroffenen Bereichen so- schaften sowie die Aufteilung der Eigentums- wie zu einer dauerhaften und erheblichen Be- verhältnisse und Zuständigkeiten machen Ab- einträchtigung unmittelbar angrenzender sprachen für seinen Schutz, seine Pflege und Bereiche. seine Entwicklung notwendig. 4.2.3. Die moderne landwirtschaftliche Nut- 4.1.2. Als zusammengehöriges Denkmal von zung führt an zahlreichen Abschnitten des ORL außergewöhnlichem universellem Wert sind fortlaufend zu Eingriffen in die Denkmal- bei künftigen Maßnahmen an jedem compo- substanz. Die daraus resultierenden Beein- nent part des ORL einheitliche Maßstäbe anzu- trächtigungen sind dort besonders gravierend, legen, die den internationalen Standards und wo im Zuge der Flurbereinigung bzw. -neuord- Übereinkommen entsprechen. nung bestehende Flureinteilungen verändert 4.1.3. Um die Authentizität und die Integrität werden, die zuvor auf Lage und Verlauf des ORL des Welterbes zu bewahren, muss bei Maßnah- Rücksicht nahmen. men im Bereich von component parts des ORL 4.2.4. Vergleichbare Gefahren bestehen in zu- das Hauptaugenmerk auf dem Erhalt der Denk- nehmendem Maße auch in Waldgebieten. Hier malsubstanz liegen. Der Schutz der Welterbe- führen der Einsatz schwerer Maschinen und stätte bildet die Grundlage für alle Maßnahmen die Anlage neuer Wirtschaftswege zu Zerstö- zur Erforschung und Erschließung. Hier bieten rungen an Abschnitten des ORL, die aufgrund die bestehenden rechtlichen und administrati- einer jahrhundertelangen denkmalschonenden ven Vorgaben eine ausreichende Basis. Wirtschaftsweise häufig oberirdisch noch be- 4.1.4. Der wissenschaftlichen Auseinanderset- sonders eindrucksvoll erhalten sind. zung mit den archäologischen Denkmälern der
16 Obergermanisch-Raetischer Limes · Management-Plan 2019 – 2023 4.2.5. Anlagen regenerativer Energiegewin- und die Vermittlung entlang des gesamten nung können aufgrund der bisherigen Erfah- ORL. Dem Verein Deutsche Limes-Straße e. V. rungen die Wahrnehmung des Welterbes ge- kommt bei der touristischen Vermittlung durch fährden. Insbesondere Windkraftanlagen im die Bündelung der kommunalen Interessen näheren Blickfeld auf den ORL bzw. im näheren eine besondere Bedeutung zu. Blickfeld von diesem können dessen Erschei- 5.2.3. Pflege-, Entwicklungs- und Vermittlungs- nungsbild beeinträchtigen. maßnahmen werden in Abstimmung mit der 4.2.6. Gegenwärtig eher gering sind die Gefähr- DLK und basierend auf einem übergeordneten dungen des Welterbes, die unmittelbar durch Konzept regional geregelt. Maßnahmen zur Besucher verursacht werden, wie Vandalismus Konservierung, Restaurierung, Rekonstruktion, oder Schäden durch das Begehen sensibler zum Nachbau sowie der konservatorischen Denkmalabschnitte. Verstärktes Augenmerk Überdeckung archäologischer Denkmäler ent- ist jedoch auf Gefährdungen zu richten, die sich lang des ORL werden nach den im Teil B zusam- unmittelbar aus Inwertsetzungswünschen am mengestellten Richtlinien durchgeführt. ORL ergeben. Zu nennen sind hier die Anlage 5.2.4. In einer zunehmend globalisierten Welt von Wegen sowie Park- und Spielplätzen. spielt die Abstimmung mit internationalen 4.2.7. Die Vermittlung und nachfolgend die Er- Partnern, insbesondere den in der Welterbe- schließung darf die Wirkung des Denkmals stätte „Grenzen des Römischen Reiches“ zu- nicht nachhaltig beeinträchtigen. Das betrifft sammengeschlossenen, eine bedeutende Rolle. die Zahl und Art sowie Ausführung der Infor- mationstafeln und das räumliche Verhältnis 5.3. ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN von Tafelstandort und Denkmal sowie auch an- 5.3.1. Auch künftig muss entlang des ORL eine dere Elemente der Landschaftsmöblierung Entwicklung und Erschließung neuer Areale (z. B. Bänke, Tische, Mülleimer). für Siedlungs- und Straßenbau sowie für ge- 4.2.8. Die Bedrohung der archäologischen Bo- werbliche oder landwirtschaftliche Nutzung dendenkmäler durch Raubgräber besteht wei- möglich bleiben. Auf Erhalt und Pflege des Er- terhin. Für den ORL sind in Abstimmung mit scheinungsbildes des ORL hat insbesondere die den Denkmalfachbehörden und den Gesetzge- Land- und Forstwirtschaft großen Einfluss. bern geeignete Maßnahmen zu entwickeln und 5.3.2. Die wissenschaftliche Erforschung des anzuwenden. ORL wird mit gezielten Forschungsprojekten entlang der gesamten Strecke des ORL fortge- setzt. Sie müssen höchsten internationalen 5. ZIELVORSTELLUNGEN Standards und Übereinkommen genügen. Ihre Ergebnisse sind Grundlagen für Schutz und 5.1. PROZESS DER BEWUSSTMACHUNG Pflege sowie Vermittlung des ORL. Die Ver- 5.1.1. Aufgrund der historischen Bedeutung der mittlung des ORL ist in einen überregionalen ehemaligen römischen Reichsgrenze und ihrer Kontext einzubinden. Rolle für die geschichtliche Entwicklung Euro- pas muss die Vermittlungsarbeit kontinuierlich 5.4. LEITLINIEN optimiert werden. Der vorliegende Management-Plan zum ORL 5.1.2. Zu den vordringlichsten Zielen des Ma- beruht wie seine Vorgängerversionen auf nach- nagement-Plans gehört es, in der Gesellschaft folgend genannten Grundlagen. Der Plan soll: und speziell entlang des ORL ein Bewusstsein 5.4.1. Möglichkeiten aufzeigen, alle kommen- für den Wert des Welterbes zu schaffen. den Veränderungen zum Nutzen des ORL und seines Umfeldes zu steuern und so seinen 5.2. SCHUTZ UND PFLEGE, ERFORSCHUNG, Bestand für künftige Generationen zu sichern; VERMITTLUNG 5.4.2. dazu beitragen, den außergewöhnli- 5.2.1. Der Management-Plan soll die positiven chen universellen Wert der Welterbestätte zu Wechselwirkungen zwischen Schutz und Pfle- erhalten und historische Zusammenhänge ge, Erforschung und Vermittlung ausbauen aufzuzeigen; und stärken. 5.4.3. Bewusstsein dafür schaffen, dass bei 5.2.2. Angestrebt ist aufgrund von Best Prac- allen Maßnahmen zur Entwicklung und Ver- tice-Beispielen eine Intensivierung der Aktivi- mittlung im Bereich des Welterbes darauf täten für den Schutz, die Pflege, die Erforschung geachtet werden muss, dass die Authentizität
Zielvorstellungen · Basis 17 und die Integrität der Welterbestätte erhalten 6.2. FORSCHUNGSGRUNDSÄTZE bleibt; 6.2.1. Für eine bessere Kenntnis des Welterbes 5.4.4. anregen, durch zukunftsorientierte und ist die kontinuierliche wissenschaftliche Erfor- integrierende Entwicklungsmöglichkeiten die schung des ORL notwendig. Zerstörungsfreie Erlebnisvielfalt der unterschiedlichen Land- Verfahren haben Vorrang. Im Rahmen der wei- schaften am ORL zu erhalten; teren Forschung sind unter anderem umfassen- 5.4.5. helfen, öffentliche und private Ressour- de Prospektionen mit dem Ziel erforderlich, cen zu nutzen, um den Schutz der Kulturland- die genaue Lage der Limesanlagen und ihre schaft am ORL zu verbessern; Ausdehnung zu präzisieren. Ferner ist die 5.4.6. anregen, nach Möglichkeiten zu suchen, Dokumentation noch nicht oder nur unzurei- das Welterbe von Bebauung oder denkmalschä- chend bekannter Anlagen ein vorrangiges For- digender Nutzung freizustellen; schungsinteresse. 5.4.7. in der Öffentlichkeit Verständnis für den 6.2.2. Bei allen genehmigungs- bzw. erlaubnis- archäologischen und historischen Wert der pflichtigen Maßnahmen zur Erforschung des component parts sowie des gesamten Welter- ORL ist eine Abstimmung mit den Denkmal- bes entwickeln; fachbehörden erforderlich. 5.4.8. Strategien aufzeigen, die Erfahrbarkeit 6.2.3. Bei der Genehmigung von Ausgrabungen des ORL zu verbessern; am ORL ist darauf zu achten, dass die For- 5.4.9. anregen, entlang des ORL die Zugänglich- schungsinhalte das Ziel des Substanzschutzes keit zu verbessern; grundsätzlich berücksichtigen. Die Notwendig- 5.4.10. unterstützen, dass die ökonomischen keit einer Ausgrabung ist auf Grundlage und Vorteile des Tourismus den vor Ort lebenden nach Prüfung aller bereits vorliegenden Quel- Anwohnern zugutekommen; len und Erkenntnisse gegen das Erhaltungs- 5.4.11. darauf hinwirken, Partnerschaft und interesse abzuwägen. Übereinstimmung unter denjenigen anzustre- 6.2.4. Ferner sollten verstärkt Anstrengungen ben, die sich öffentlich oder privat mit dem ORL unternommen werden, das wissenschaftliche und seiner Umgebung befassen. Potenzial auszuschöpfen, das sich mit der ge- zielten Aufarbeitung sogenannter Altgrabun- gen bietet. 6. BASIS 6.3. INTERNATIONALE KOOPERATION 6.1. „LIMES-DATENBANK“ 6.3.1. Für eine Weiterentwicklung des Manage- 6.1.1. Basis für Schutz und Pflege jedes archäo- ment-Plans zum ORL ist es erforderlich, die logischen Denkmals ist die umfassende Kennt- Zusammenarbeit mit den eingeschriebenen nis über dieses. Grundlegend dafür ist die Teilabschnitten der UNESCO-Welterbestätte Arbeit der Inventarisation. Insbesondere sind „Grenzen des Römischen Reiches“ zu Informationen über die genaue Lage und den verbessern. Zustand eines Objektes erforderlich. 6.3.2. Das strategische Management des Welt- 6.1.2. Für den ORL wurde mit der Einrichtung erbes obliegt dem Intergovernmental Com- eines Geografischen Informationssystems die mittee (IGC) als dem Ansprechpartner für die Möglichkeit geschaffen, unterschiedliche Infor- UNESCO. mationen unter Wahrung der datenschutz- 6.3.3. Das operative Management des Welter- rechtlichen Vorschriften zusammenzustellen. bes „Grenzen des Römischen Reiches“ wird Kernstück bilden detaillierte Kartenwerke auf wahrgenommen von der Management-Group Basis der in den Ländern vorhandenen Kennt- (Hexham-Group). Dies umfasst von deutscher nisse. In diesen Karten sind auch die Grenzen Seite die Geschäftsführung der DLK, die Limes- der Kern- und der umgebenden Pufferzone koordinatoren und die Geschäftsführung des festgehalten. Vereins Deutsche Limes-Straße e. V. 6.1.3. Informationen aus dieser Datenbank 6.3.4. Es wird angestrebt, das Welterbe „Gren- werden bei berechtigtem Interesse unter Wah- zen des Römischen Reiches“ über die bisher rung der datenschutzrechtlichen Vorschriften eingetragenen Abschnitte hinaus zu erweitern. von der DLK für künftige Planungen und für Dieser Prozess wird von einer Gruppe interna- das Monitoring zur Verfügung gestellt. tionaler Wissenschaftler (Bratislava-Group) be- ratend unterstützt.
18 Obergermanisch-Raetischer Limes · Management-Plan 2019 – 2023 6.3.5. Der internationale Austausch in den Maßnahme kommt besonders dort in Betracht, Bereichen Denkmalpflege, Forschung und Ver- wo ein Ausgleich zwischen einer das Denkmal mittlung hat sich bewährt und soll fortgeführt schädigenden Nutzung und dem Interesse an werden. seinem Erhalt anders nicht möglich ist. 7.1.6. Flächenankäufe sollen durch ein lang- fristiges Konzept zur Pflege und Erschließung 7. SCHUTZ UND PFLEGE des erworbenen Denkmalteils begleitet wer- den. Das Welterbe und seine Pufferzone sind defi- 7.1.7. Als Bestandteil einer entwickelten Kultur- niert, um den Verantwortlichen vor Ort zu er- landschaft ist der ORL in dieser integriert zu lauben, Verfahren für den Schutz, die Erfor- schützen. Das bedarf der Kenntnis der umge- schung und Erschließung weiterzuentwickeln. benden Kulturlandschaft und ihrer Elemente sowie der ganzheitlichen Betrachtung des 7.1. DENKMALBEREICHE ORL-Verlaufs in der Kulturlandschaft. IN UNBEBAUTEN AREALEN 7.1.1. Bereits heute sind alle bekannten und 7.2. DENKMALBEREICHE obertägig erhaltenen Abschnitte als archäolo- IN BEBAUTEN AREALEN gische Boden- und Baudenkmäler gesetzlich 7.2.1. Auch die Teile des ORL, die in Siedlungs- geschützt. Dieser Schutz ist formal ausreichend. arealen liegen, sind Bestandteile des Welterbes. 7.1.2. Der Erhalt des Welterbes obliegt neben Auch wenn in diesen Bereichen nur geringe den Eigentümern den Kommunen, den Denk- Reste des ORL sichtbar sind, kann ihr archäolo- malschutz- und den Denkmalfachbehörden der gischer Wert sehr hoch sein. Länder. Neben dem Denkmalschutzrecht ste- 7.2.2. Generell gelten hier dieselben denkmal- hen auch Instrumentarien des Raumordnungs- rechtlichen Vorschriften wie in unbebauten rechts, des Bauplanungsrechts und des Natur- Arealen. schutzrechts zur Verfügung. 7.2.3. Hauptproblem eines erfolgreichen 7.1.3. Dabei ist es sinnvoll – wo immer möglich – Schutzes des ORL in bebauten Ortslagen ist sowohl einen Interessensverbund mit dem Na- eine oftmals ungenaue Kenntnis der Denkmal- tur- und Landschaftsschutz zu suchen als auch substanz sowie ihre Überlagerung durch histo- den Gedanken eines ganzheitlichen Kultur- rische oder moderne Baustrukturen. landschaftsschutzes verstärkt zu verfolgen. 7.2.4. Auch dort, wo die Erfahrbarkeit der römi- Maßnahmen, die dem Schutz von archäologi- schen Grenzanlagen gering scheint, besteht die schen Boden- und Baudenkmälern dienen, ha- Möglichkeit, das Verständnis des ORL langfris- ben erfahrungsgemäß größere Chancen auf tig zu verbessern. Durchsetzung, wenn sie mit mehreren anderen 7.2.5. Daher soll auch in bebauten Arealen der gesetzlich vorgesehenen Schutzbelangen ge- bekannte Denkmalbestand des ORL nach den bündelt werden. überall geltenden Maßstäben geschützt wer- 7.1.4. Entlang des ORL und in seiner Pufferzone den. Hauptziel muss zunächst sein, die noch bestehen enge Beziehungen zwischen dem vorhandene Denkmalsubstanz zu erhalten. Schutz des Denkmals sowie dem Schutz und 7.2.6. Der Schutz bekannter Denkmalsubstanz der Pflege der Landschaft. Der Erhalt und die in Siedlungsarealen muss verbessert werden. Pflege der Landschaft bewahren gleichzeitig Dazu sollen lokale Planungsrichtlinien, bei- die Umgebung des ORL vor unangemessener spielsweise Bebauungspläne oder kommunale Bebauung und der Beeinträchtigung seines Er- Satzungen, frühestmöglich gemeinsam ent- scheinungsbildes. Sie dienen außerdem dem Er- wickelt und angewandt werden. halt seiner charakteristischen Eigenschaften. 7.2.7. In Bereichen, in denen der Denkmalbe- Dies betrifft insbesondere die großen landwirt- stand durch vorangegangene Beeinträchtigun- schaftlich genutzten Freiflächen sowie die gen nicht mehr sichtbar ist, sollte der Versuch Waldgebiete. unternommen werden, eine Sichtachse entlang 7.1.5. In Einzelfällen ist es notwendig und sinn- der Limesstrecke von Bebauung freizuhalten. voll, bestimmte Areale zusätzlich zu schützen, 7.2.8. Eine Perspektive ist beispielsweise das indem sie von der öffentlichen Hand oder von Kennzeichnen der ehemaligen Grenzlinie anderen am Schutz und Erhalt des ORL interes- durch reversible Maßnahmen, sodass der Ver- sierten Institutionen angekauft werden. Diese lauf des ORL wiedererkannt und als historische
Schutz und Pflege · Vermittlung · Tourismus 19 Raumstruktur verstanden werden kann. Dies wichtiger Faktor im Rahmen der Vermittlungs- kann auch bei der Darstellung bekannter römi- arbeit. scher Bauachsen und Straßenfluchten ange- 9.1.2. Touristische Belange haben im Sinne des wandt werden. Für eine solche Kennzeichnung UNESCO-Gedankens zugunsten des Erhalts ist nicht Bedingung, dass in den betreffenden des Denkmals und seiner unmittelbaren Umge- Arealen noch Denkmalsubstanz vorhanden ist. bung zurückzustehen. 7.2.9. Grundlage hierfür kann der gezielte An- 9.1.3. Erforderlich sind die sachgerechte Ver- kauf von Grundstücken auch in Siedlungsarea- mittlung des Welterbes für Besucher aus dem len sein. Dies kann zum Schutz vor einer dro- In- und Ausland als auch die Bereitstellung ei- henden Überbauung geschehen, aber auch dem ner angemessenen Infrastruktur für An- und Schaffen von Freiflächen dienen. Abreise sowie den Aufenthalt vor Ort. 7.2.10. Mittel- bis langfristig wird angestrebt, 9.1.4. Die Einflussnahme auf alle Maßnahmen den Verlauf des ORL oder die Lagebeziehungen zur touristischen Erschließung liegt im Interes- der component parts möglichst auch in städti- se der Limesanrainer, um von einer künftigen schen Gebieten wieder erfahrbar zu machen. Entwicklung selbst keine Nachteile zu erfah- ren, sondern möglichst von ihr zu profitieren. 8. VERMITTLUNG 9.2. ZIELE 9.2.1. Alle Maßnahmen zur touristischen Er- 8.1. ZIELE schließung des ORL sind denkmalverträglich 8.1.1. Ziel einer regional strukturierten Ver- zu gestalten. Sie dürfen Substanz und Denk- mittlung am ORL sind attraktive und zielgrup- malqualität nicht mindern und wissenschaftli- penorientierte Angebote für die interessierte che Forschungsvorhaben nicht einschränken, Öffentlichkeit. sondern sollten darauf ausgerichtet sein, Er- 8.1.2. Das Welterbe „Grenzen des Römischen fahrbarkeit und Schutz des ORL zu verbessern. Reiches“ soll dabei in seinem internationalen, 9.2.2. Der Charakter des ORL als in der umge- regionalen und lokalen Kontext präsentiert benden Landschaft frei zugängliches Gelände- werden. denkmal ist zu erhalten und dort zu fördern, wo dies bislang noch nicht der Fall ist. Ausnah- 8.2. UMSETZUNG men bilden museale Einrichtungen. 8.2.1. Teil C des vorliegenden Management-Plans 9.2.3. Künftige Maßnahmen sollen entlang der erläutert die Grundparameter eines künftigen Limesstrecke sowie an den Kastellplätzen in- strategischen Vermittlungsplans („Interpretati- haltlich und äußerlich aufeinander abgestimmt on Framework“) für den Obergermanisch-Rae- sein und einheitlichen Standards folgen. tischen Limes (ORLIF). 9.2.4. Die weitere touristische Erschließung des 8.2.2. Die genannten Parameter bilden die Basis ORL soll die Akzeptanz der vor Ort ansässigen für ein zukünftiges „Interpretation Frame- Bevölkerung finden. Angestrebt wird, dass alle work“. Sie sind, wie auch das spätere ORLIF, in- Maßnahmen möglichst im Einvernehmen mit tegraler Bestandteil des vorliegenden Manage- den Betroffenen gestaltet werden. ment-Plans. 9.2.5. Touristische Maßnahmen am ORL sollten 8.2.3. Es handelt sich um ein inhaltliches Rah- auch darauf abzielen, der ansässigen Bevölke- menwerk mit Empfehlungscharakter. rung einen möglichen materiellen Nutzen zu 8.2.4. Die Umsetzung der Grundparameter und verschaffen. des noch zu erarbeitenden ORLIF auf lokaler und regionaler Ebene liegt in der Verantwor- 9.3. TRÄGER tung der jeweiligen Träger der Vermittlungs- 9.3.1. Die DLK (vgl. unter 10.3.) begleitet durch einrichtung. koordinierende Beratung die weitere touristi- sche Erschließung des ORL in den Ländern. Sie dient als Ansprech- und Kooperationspartner 9. TOURISMUS der nachfolgend genannten Personen und Insti- tutionen. 9.1. GRUNDLAGEN 9.3.2. Normative Regelungen im Bereich des 9.1.1. Wie an vielen anderen historischen Stät- Tourismus können sinnvoll sein; den Denkmal- ten ist auch für den ORL der Tourismus ein fachbehörden kommt eine Beratungsfunktion
20 Obergermanisch-Raetischer Limes · Management-Plan 2019 – 2023 bei der Einrichtung neuer Informationsangebo- die Träger der Limeswanderwege sind und bie- te zu. Dies umfasst das Bereitstellen von Sach- tet Karten- und Informationsmaterial an. Indi- informationen und eine inhaltliche Qualitäts- vidual- und Gruppenreisende können so nahe- kontrolle. zu jeden Punkt des ORL erreichen. Auch bei 9.3.3. Eine wichtige Größe in der erfolgreichen solchen Routenplanungen arbeiten die Denk- touristischen Erschließung und Vermittlung malfachbehörden mit dem Verein Deutsche Li- des ORL bilden die verschiedenen Museen und mes-Straße e. V., den einschlägigen Vereinen, Limesinformationszentren. den Forstämtern sowie den jeweiligen Kommu- 9.3.4. Für die überwiegende Mehrheit der Krei- nen zusammen. se, Städte und Gemeinden entlang des ORL hat 9.4.2. Bei der Neuanlage von Wander- oder Rad- sich bereits seit 1995 der Verein Deutsche Li- wegen oder im Rahmen größerer Instandhal- mes-Straße e. V. für die Umsetzung o. g. Ziele tungsmaßnahmen wird darauf geachtet, Wege- zusammengeschlossen. Zu seinem Tätigkeits- trassen neben und nicht auf dem Verlauf des feld im Bereich Tourismus zählen besonders ORL zu führen. Hierdurch verbessert sich die die Öffentlichkeitsarbeit, Herausgabe von tou- Erfahrbarkeit des Limesverlaufs, gleichzeitig ristischem Informationsmaterial, Pressearbeit, verringern sich mögliche nachteilige Einflüsse Koordination von Werbemaßnahmen, allge- durch Betreten oder Befahren. meine Information, Hinweise zur Unterbrin- 9.4.3. Maßnahmen zur Konservierung, Restau- gung und Lenkung der Besucher. Der Verein rierung, Rekonstruktion, zum Nachbau sowie Deutsche Limes-Straße e. V. bildet die umfas- der konservatorischen Überdeckung archäolo- sende touristische Klammer und ist neben Mu- gischer Denkmäler entlang des ORL werden seen und Limesinformationszentren die erste nach den im Teil B zusammengestellten Richtli- Anlaufstelle für potenzielle Besucher und inter- nien durchgeführt. Der Text stellt die überar- essierte Gäste. beitete Fassung der den Antragsunterlagen 9.3.5. Ein wichtiger Bestandteil der Vermitt- zum Welterbeantrag beigefügten Rekonstruk- lungsarbeit am ORL ist die dauerhaft gesicherte tionsrichtlinien dar. Die im Teil B zusammenge- Betreuung der Besucher durch qualifiziertes stellten Richtlinien sind integraler Bestandteil und geschultes Personal. Eine zentrale Rolle des Management-Plans. spielen dabei die „Limes-Cicerones der Deut- schen Limeskommission“. Sie werden in enger Zusammenarbeit mit den Denkmalfachbehör- 10. UMSETZUNG den und auf Grundlage der Prüfungsordnung der Deutschen Limeskommission aus- und 10.1. BETEILIGTE INSTITUTIONEN fortgebildet. UND PERSONEN 9.3.6. Weiterhin können Vereine, Schulen, regi- 10.1.1. Die rechtlichen und administrativen Zu- onale oder lokale Initiativen einzelne archäolo- ständigkeiten für die Denkmalpflege und damit gische Stätten entlang des ORL pflegen. Alle für den Erhalt des ORL sind innerhalb des föde- Maßnahmen sind mit der DLK und den Denk- ralen Systems der Bundesrepublik Deutschland malfachbehörden abzustimmen. länderspezifisch geregelt. 9.3.7. Eigentümer und Nutzer der Grundstücke 10.1.2. An Schutz und Pflege archäologischer im Welterbe leben im unmittelbaren Umgang Denkmäler besteht ein grundsätzliches öffent- mit den Besuchern vor Ort. Ihr Verständnis und liches Interesse, das in den Denkmalschutzge- ihre Akzeptanz sind anzustreben. setzen fixiert ist. Verantwortlich für den Erhalt des ORL sind in erster Linie die Eigentümer, 9.4. MITTEL auf deren Grundstücken sich das Welterbe 9.4.1. Der bereits seit Jahrzehnten bestehende befindet. Limes-Wanderweg entlang des ORL wurde in 10.1.3. Den Unteren Denkmalschutzbehörden den vergangenen Jahren durch einen Radweg obliegt in der Regel die Umsetzung der für den und eine Autoroute ergänzt. Für die Auswei- Denkmalschutz relevanten Rechtsvorschriften. sung von Auto- und Radroute ist der Verein Ausnahmen gelten zum Beispiel für Maßnah- Deutsche Limes-Straße e. V. federführend zu- men an Kulturdenkmälern in staatlichem Ei- ständig in Kooperation mit den Kommunen gentum und Maßnahmen nach Fachplanungs- und Landkreisen. Der Verein Deutsche Li- recht. Sie können von den Oberen/Höheren mes-Straße e. V. unterstützt die Wandervereine, Denkmalschutzbehörden, den Regierungsprä-
Umsetzung 21 sidien sowie den zuständigen Ministerien als Für übergreifende oder grundsätzliche Maß- der jeweils Obersten Denkmalschutzbehörde nahmen ist eine Bewertung durch die DLK ein- unterstützt werden. zuholen. 10.1.4. Die Landesämter für Denkmalpflege 10.2.3. Vor Maßnahmen, welche die Substanz bzw. die Generaldirektion Kulturelles Erbe in oder die optische Erscheinung des Denkmals Rheinland-Pfalz sind Fachbehörden. Sie erfor- verändern, müssen eine fachgerechte Doku- schen den ORL und stellen fest, was von dessen mentation der betroffenen Denkmalbereiche Substanz erhalten und Kulturdenkmal im Sin- und eine wissenschaftliche Auswertung durch- ne des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes ist. geführt werden. In ihren Händen liegt ein großer Teil der Öf- 10.2.4. Hauptaugenmerk gilt dem Verhindern fentlichkeitsarbeit, sie beraten Denkmaleigen- bzw. Vermindern möglicher Schäden. Ange- tümer und geben Stellungnahmen zu allen strebt wird die Überführung wesentlicher Planungen und Vorhaben ab, die den ORL be- Denkmalbereiche in öffentliches Eigentum mit- treffen. hilfe von Plan- und Raumordnungsverfahren 10.1.5. In den Ländern sind die Limeskoordina- oder durch Ankauf. toren bei den Denkmalfachbehörden An- 10.2.5. Dort, wo der Verlauf des ORL oder die sprechpartner. Sie wirken bei Schutz, For- dargestellten Areale seiner Kastelle noch nicht, schung und Vermittlung des ORL mit. Die unvollständig oder unzutreffend in den Flä- zuständigen Denkmalfachbehörden stellen in- chennutzungs- und Entwicklungsplänen bzw. tern bei allen sie betreffenden Vorgängen die weiteren Planwerken dargestellt sind, sollen Beteiligung der Limeskoordinatoren sicher. diese bei deren Fortschreibung korrigiert 10.1.6. Die Zuständigkeiten für alle Maßnah- werden. men in Bezug auf Erschließung und Tourismus 10.2.6. Bei Umlegungen von Grundstücken und entlang des ORL unterliegen den dargestellten deren Bewirtschaftung soll die Erfahrbarkeit Regeln. des ORL erhalten bleiben bzw. hergestellt wer- 10.1.7. Die Umsetzung des Management- den. Hierzu wird eine intensive Zusammenar- Plans erfordert eine Zusammenarbeit von beit mit den Eigentümern, Nutzern und zustän- Grundstückseigentümern, Kommunen, Kreisen, digen Behörden sowie Institutionen angestrebt. Landes ämtern für Denkmalpflege bzw. der Ge- 10.2.7. In Zusammenarbeit mit den Denkmal- neraldirektion Kulturelles Erbe. Forstbehör- behörden wird geprüft, wo raumbedeutsame den, Naturparks und Zweckverbände sind für Planungen zu Beeinträchtigungen am ORL eine erfolgreiche Umsetzung des Manage- führen könnten. ment-Plans ebenfalls wichtige Akteure. 10.2.8. Von den Denkmalschutzbehörden als 10.1.8. Seit vielen Jahrzehnten erfolgt eine enge Träger öffentlicher Belange sind Kern- und Puf- und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen ferzonen mit ihren Zielsetzungen in Raumord- den Denkmalfachbehörden der Länder, Verei- nungs- und Planungsverfahren einzubringen. nen oder lokalen Interessengruppen. Deren 10.2.9. Um Schäden durch Bodenschatzabbau, wichtige Rolle bei Schutz und Pflege sowie Ver- Land- und Forstwirtschaft zu vermindern, wird mittlung des ORL wird seitens der Denkmal- der Kontakt mit den zuständigen Behörden in- fachbehörden unterstützt. tensiviert und innerhalb der künftigen Nutzungs- planungen ein gemeinsamer Maßnahmen- 10.2. IMPLEMENTIERUNG DES katalog entwickelt. MANAGEMENT-PLANS 10.2.10. Bei der Umsetzung regionaler oder lo- 10.2.1. Die Bedeutung des ORL ebenso wie In- kaler Schutz- oder Informationskonzepte soll halte und Ziele dieses Management-Plans wer- die Erfahrbarkeit des ORL in bebauten Arealen den der Öffentlichkeit durch den verstärkten durch die Kennzeichnung bekannter unterirdi- Einsatz geeigneter Medien nahegebracht. scher Strukturen gesteigert werden, gleichzei- 10.2.2. Alle Einzelmaßnahmen am Welterbe, tig werden Perspektiven für eine Neugestal- die die Denkmalsubstanz und das geschützte tung ehemals bebauter Areale entwickelt. Erscheinungsbild berühren können, werden 10.2.11. Besonderes Augenmerk gilt den Berei- mit den Denkmalfachbehörden und Unteren chen extensiver Wirtschaftsweise, Ökologie/ Denkmalschutzbehörden abgestimmt und dort Naturschutz, sanfter Tourismus u. a. Dabei genehmigt. können Einrichtungen im funktionalen Zusam- menhang mit dem ORL einbezogen werden
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