Management-Plan 2019 2023 - BEITRÄGE ZUM WELTERBE LIMES - Sonderband 5 - Deutsche Limeskommission

Die Seite wird erstellt Christopher Schmitt
 
WEITER LESEN
Management-Plan 2019 2023 - BEITRÄGE ZUM WELTERBE LIMES - Sonderband 5 - Deutsche Limeskommission
Sonderband 5

Obergermanisch-Raetischer Limes
Upper German-Raetian Limes

Management-Plan 2019 – 2023

B E I T R Ä G E   Z U M   W E LT E R B E    L I M E S
Management-Plan 2019 2023 - BEITRÄGE ZUM WELTERBE LIMES - Sonderband 5 - Deutsche Limeskommission
Management-Plan 2019 2023 - BEITRÄGE ZUM WELTERBE LIMES - Sonderband 5 - Deutsche Limeskommission
D E U T S C H E L I M E S K O M M I S S I O N · B E I T R Ä G E Z U M W E LT E R B E L I M E S
                                   SONDERBAND 5
Management-Plan 2019 2023 - BEITRÄGE ZUM WELTERBE LIMES - Sonderband 5 - Deutsche Limeskommission
Management-Plan 2019 2023 - BEITRÄGE ZUM WELTERBE LIMES - Sonderband 5 - Deutsche Limeskommission
Deutsche Limeskommission (Hrsg.)

Management-Plan 2019–2023
UNESCO-Welterbe „Grenzen des Römischen Reiches:
Obergermanisch-Raetischer Limes“
UNESCO-World Heritage Site “Frontiers of the Roman Empire:
Upper German-Raetian Limes”

B E I T R Ä G E         Z U M         W E LT E R B E            L I M E S

                                                               Sonderband 5
                                                           In Kooperation mit
                                           den Limeskoordinatoren der Länder
                                                                      und der
                                        Arbeitsgemeinschaft römischer Museen
                                                     am Limes in Deutschland

                          2019 · Bad Homburg v. d. H.
VORWORT

Seit 2005 ist der Obergermanisch-Raetische Limes (ORL) als Teil der „Grenzen
des Römischen Reichs“ (FRE) zusammen mit der Hadriansmauer in England
und seit 2008 mit dem Antoninuswall in Schottland in die Liste des Welterbes
der UNESCO eingetragen. Damit wurde den sich über 550 km erstreckenden
römischen Grenzanlagen zwischen Rhein und Donau ein „außergewöhnlicher
universeller Wert“ (OUV) zuerkannt. Diesen gilt es dauerhaft zu erhalten,
aber auch Anwohnern wie Besuchern angemessen zu präsentieren. Der Rahmen
hierfür soll nach den Anforderungen der UNESCO in einem regelmäßig zu
überarbeitenden Managementplan formuliert werden.

Nachdem der letzte Managementplan für den Obergermanisch-Raetischen
Limes mit einer Laufzeit von 2010 bis 2015 überschrieben war, überarbeitete
die Deutsche Limeskommission (DLK) in den letzten Jahren diesen Plan in
Abstimmung mit den betroffenen Kommunen am Limes. Grundlage der
Überarbeitung waren Vorschläge der Limeskoordinatoren der Länder, der
Geschäftsführerin der DLK und der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft
römischer Museen am Limes in Deutschland, die von den Mitgliedern der
DLK diskutiert und überarbeitet wurden und so auch die Zustimmung der
zuständigen Ministerien der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen
und Rheinland-Pfalz fanden.

Ich danke allen Beteiligten für Ihre Mitarbeit und freue mich nun den Manage-
ment-Plan 2019–2023. UNESCO-Welterbe „Grenzen des Römischen Reiches:
Obergermanisch-Raetischer Limes“ vorlegen zu können. Er wird nicht nur der
UNESCO in Paris zur Kenntnis geschickt, sondern allen Kommunen, Landkrei-
sen und Bezirken am Limes als Unterstützungsangebot und Leitfaden für alle
Maßnahmen am Welterbe zugeleitet.

Prof. Dr. C. Sebastian Sommer
Vorsitzender
Deutsche Limeskommission
FOREWORD

Since 2005 the Upper German-Raetian Limes (ORL) is inscribed into the list
of the UNESCO World Heritage as part of the “Frontiers of the Roman
Empire” (FRE) together with Hadrian’s Wall in England and since 2008 with
the Antonine Wall in Scotland. Hereby an “Outstanding Universal Value”
(OUV) was recognized for this 550 km long Roman frontier barrier between
the rivers Rhine and Danube.
This value has to be protected for the future, but it should also be presented
appropriately to the local inhabitants and visitors. According to the requests
of UNESCO the relevant framework has to be laid down in a Management
Plan which should be revised from time to time.

As the last Management Plan for the Upper German-Raetian Limes was
headlined for the term 2010–2015 the Deutsche Limeskommission (DLK;
German Limes Commission) reviewed this plan in the last years in consulta-
tion with the relevant communities along the Limes. Starting points were
suggestions by the Limes Coordinators of the States, the managing director
of the DLK and the chairmen of the “Arbeitsgemeinschaft römischer Museen
am Limes in Deutschland” which were discussed and reviewed by the mem-
bers of the DLK and thus also agreed by the relevant ministries of the States
of Baden-Württemberg, Bavaria, Hesse and Rhineland-Palatinate.

I thank all contributors for their work. I am happy that we can present now
the Management-Plan 2019–2023. UNESCO World Heritage Site „Frontiers
of the Roman Empire: Upper German-Raetian Limes“. It will not only be sent
to UNESCO in Paris for acknowledgement but to all the communities, counties
and districts along the Limes as an offer and guideline for all measures at the
World Heritage Site.

Prof. Dr. C. Sebastian Sommer
Chairman
Deutsche Limeskommission
INHALTSVERZEICHNIS

TEIL A
Management-Plan

ÜBERBLICK                                            10

1.     EINFÜHRUNG
1.1    Bedeutung des ORL                             11
1.2    Zuständigkeiten                               12
1.3    Selbstverständnis                             12

2.     GELTUNGSBEREICHE
2.1    Grundlagen                                    12
2.2    Grenzen des Denkmals ORL                      13
2.3    Grenzen der umgebenden Pufferzone             14

3.     DARSTELLUNG DER INHALTLICHEN GÜLTIGKEIT
3.1    Träger des Management-Plans                   14
3.2    Status des Management-Plans                   14
3.3    Überprüfung                                   15

4. NOTWENDIGKEITEN
4.1 Vorgaben                                         15
4.2 Bedrohungen                                      15

5.     ZIELVORSTELLUNGEN
5.1    Prozess der Bewusstmachung                    16
5.2    Schutz und Pflege, Erforschung, Vermittlung   16
5.3    Entwicklungsmöglichkeiten                     16
5.4    Leitlinien                                    16

6.     BASIS
6.1    „Limes-Datenbank“                             17
6.2    Forschungsgrundsätze                          17
6.3    Internationale Kooperation                    17

7. SCHUTZ UND PFLEGE
7.1 Denkmalbereiche in unbebauten Arealen            18
7.2 Denkmalbereiche in bebauten Arealen              18

8. VERMITTLUNG
8.1 Ziele                                            19
8.2 Umsetzung                                        19

9.     TOURISMUS
9.1    Grundlagen                                    19
9.2    Ziele                                         19
9.3    Träger                                        19
9.4    Mittel                                        20

10.    UMSETZUNG
10.1   Beteiligte Institutionen und Personen         20
10.2   Implementierung des Management-Plans          21
10.3   Koordination durch die DLK                    22
TEIL B
Richtlinien zur Konservierung, Restaurierung, Rekonstruktion, zum Nachbau und der
konservatorischen Überdeckung archäologischer Denkmäler des Obergermanisch-
Raetischen Limes (ORL) als Teil des UNESCO Welterbes „Frontiers of the Roman Empire“

1.   Präambel                                                       23
2.   Definitionen                                                   23
3.   Rahmenbedingungen                                              24
4.   Richtlinien für künftige Verfahren                             25
5.   Internationale Bestimmungen                                    25

TEIL C
Grundparameter eines künftigen strategischen Vermittlungsplans („Interpretation
Framework“) für den Obergermanisch-Raetischen Limes (ORLIF)

1.   Präambel / Grundlagen der Vermittlungsarbeit                   26
2.   Ziele der Vermittlung                                          27
3.   Strategien der Vermittlung                                     27
4.   Orte der Vermittlung                                           28
5.   Gliederung der Vermittlungsebenen                              29
6.   Die einzelnen Vermittlungsregionen und Vermittlungsorte        29
CONTENTS

PART A
Management-Plan

OVERVIEW                                                32

1.     INTRODUCTION
1.1    Value of the ORL                                 33
1.2    Responsibilities                                 34
1.3    Concept                                          34

2.     VALIDITY
2.1    Basis                                            34
2.2    The Boundaries of the ORL                        35
2.3    Boundaries of the surrounding buffer zone        35

3.     DESCRIPTION OF THE VALIDITY OF CONTENT
3.1    Interests in the ORL                             36
3.2    Status of the Management Plan                    36
3.3    Reviewing the Plan                               36

4. NECESSITIES
4.1 Parameters                                          37
4.2 Threats                                             37

5.     AIMS
5.1    The process of increasing the public awareness   38
5.2    Protection and care, research and presentation   38
5.3    Development possibilities                        38
5.4    Guidelines                                       38

6.     BASIS
6.1    The “Limes Data Base”                            39
6.2    Basic research principles                        39
6.3    International cooperation                        39

7. PROTECTION AND CONSERVATION
7.1 The monument in non built-up areas                  39
7.2 The monument in built-up areas                      40

8. PRESENTATION
8.1 Goals                                               40
8.2 Implementation                                      40

9.     TOURISM
9.1    Basis                                            41
9.2    Aims                                             41
9.3    Responsible parties                              41
9.4    Resources                                        42

10.    IMPLEMENTATION
10.1   Interested parties                               42
10.2   Implementation of the Management Plan            43
10.3   Coordination by the DLK                          43
PART B
Guidelines for the conservation, restoration, reconstruction, rebuilding and conserva-
tional covering of the archaeological monuments of the Upper German-Raetian Limes
(ORL) as part of the UNESCO World
Heritage Site “Frontiers of the Roman Empire”

1.   Preamble                                                          45
2.   Definitions                                                       45
3.   General parameters                                                46
4.   Guidelines for future actions                                     47
5.   International Regulations                                         47

PART C
Basic parameters of a future strategic presentation plan („Interpretation Framework“)
for the Upper German-Raetian Limes (ORLIF)

1.   Preamble / Basis for presentation                                 48
2.   Aims of the presentation                                          49
3.   Presentation strategies                                           49
4.   Presentation locations                                            50
5.   Structure of the presentation levels                              50
6.   The individual presentation regions and locations                 51
10   Obergermanisch-Raetischer Limes · Management-Plan 2019 – 2023

             TEIL A

             MANAGEMENT-PLAN

             ÜBERBLICK

             Der Obergermanisch-Raetische Limes (ORL) wurde im Jahr 2005 als Teil
             des seriellen transnationalen Welterbes „Grenzen des Römischen Reiches“
             in die Welterbeliste aufgenommen.

             Der ORL durchzieht auf seinem Verlauf durch         stehen dabei im Einzelfall mit den Notwendig-
             die heutigen Länder Rheinland-Pfalz, Hessen,        keiten moderner Siedlungsentwicklung oder
             Baden-Württemberg und Bayern eine Vielzahl          der Erschließung und wirtschaftlichen Nut-
             unterschiedlicher Natur- und Siedlungsland-         zung unserer Kulturlandschaft in Konkurrenz.
             schaften. So bestand auf etwa 500 km Länge          Dieser Management-Plan basiert auf dem Ver-
             eine kontinuierlich verlaufende Grenzmarkie-        trauen darauf, dass ein verbesserter Informati-
             rung, die als künstliche Trennlinie vielfach        onsaustausch entlang des ORL und seiner un-
             keine Rücksicht auf die Naturgegebenheiten          mittelbaren Umgebung die Grundlage darstellt
             nahm. Die häufig schnurgerade Trassierung           für einen Ausgleich zwischen den Interessen
             des ORL ist bis heute noch in weiten Bereichen      von Denkmalpflege, Forschung und Tourismus
             im Gelände zu verfolgen. Auch der räumliche         und den Notwendigkeiten derer, die am Limes
             und funktionale Zusammenhang der einzelnen          leben und arbeiten. Im Sinne eines verbinden-
             Bauten mit den zugehörigen Freiflächen ist in       den Rahmenwerkes enthält der Manage-
             wesentlichen Teilen erhalten und vielerorts         ment-Plan konkrete Aussagen für den künfti-
             deutlich ablesbar. Die Reste von Palisade,          gen Umgang mit dem ORL, aber auch
             Graben und Wall oder Steinmauer, die Wacht-         Perspektiven für seine langfristige Entwick-
             turmstellen und Kastelle, zusammen mit den          lung. Sein Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, um die
             weiteren archäologisch nachweisbaren Bauten,        vorhandenen Schutzmechanismen zu optimie-
             sind ein hervorragendes Beispiel eines zusam-       ren und weiterzuentwickeln. Ausgangspunkte
             mengehörigen Ensembles und von hohem his-           hierfür sind Austausch und Abstimmung darü-
             torischen Wert.                                     ber, wie der ORL langfristig erhalten, weiter
             Heute berühren die Denkmäler des ORL die un-        erforscht, für die Öffentlichkeit erschlossen
             terschiedlichsten Interessen einer großen An-       und in seinem Erscheinungsbild bewahrt und
             zahl von Menschen und Institutionen entlang         verbessert werden kann.
             der ehemaligen Grenzlinie. Anstrengungen für
             ihren Erhalt als Geschichtszeugnis und eine
             bessere Erschließung für Besucher vor Ort
Überblick · Einführung   11

1. EINFÜHRUNG                                        reste vielerorts bis heute im Gelände einpräg-
                                                     sam zu verfolgen sind. Insbesondere der konti-
1.1. BEDEUTUNG DES ORL                               nuierliche Verlauf der oftmals schnurgeraden
1.1.1. Der Erhalt des ORL als ein von der            Grenzmarkierung macht die Besonderheit des
UNESCO als Welterbe anerkanntes archäologi-          ORL aus und stellt häufig ein bedeutendes und
sches Denkmal (Bodendenkmal) und Kultur-             bestimmendes Element unserer Kulturland-
denkmal nach den jeweiligen Denkmalschutz-           schaft dar.
gesetzen der Länder ist ein hochrangiges             1.1.5. Entlang der römischen Grenzanlagen rei-
öffentliches Interesse.                              hen sich neben der eigentlichen Grenzmarkie-
1.1.2. Ausgehend von einer einfachen Weg-            rung etwa 900 Wachttürme sowie 120 größere
schneise wurde der ORL, insbesondere unter           und kleinere Militärlager auf. Größere Kastelle
den Kaisern Hadrian (um 120 n. Chr.), Anton-         finden sich sowohl direkt an der Limeslinie als
inus Pius (um 160 n. Chr.) und Septimius Severus     auch zurückgesetzt im Hinterland. Die archäo-
(um 200 n. Chr.) zu einem System kontinuierli-       logischen Denkmäler des ORL bilden ein au-
cher Barrieren ausgebaut (Palisade, Graben und       thentisches Zeugnis der Geschichte unseres
Wall in Obergermanien, Palisade und Stein-           Landes. Sie sind unverzichtbare und unersetz-
mauer in Raetien). Die Limeslinie war aber we-       bare Quellen für die historische Forschung.
niger ein militärisches Bollwerk, als vielmehr       1.1.6. Auch in nachrömischer Zeit, an einzelnen
eine überwachte Grenze, an der die Ein- bzw.         Orten bis heute, hatte der ORL Einfluss auf das
Ausreise kontrolliert und Waren gehandelt            Leben der Menschen in seiner Umgebung. Er
oder verzollt wurden. Bis in die Mitte des 3. Jhs.   leistet über Orts- und Flurnamen oder über sei-
n. Chr. funktionierte dieser geregelte Grenzver-     ne archäologischen Denkmäler einen wichtigen
kehr. Sein Ende kam mit einer zunehmenden            Beitrag zur Identifikation. Seine erhaltenen
Bedrohung durch die Germanen, aber auch im           Reste sind gelegentlich Teil von Naturdenkmä-
Zuge innerrömischer Auseinandersetzungen.            lern und erfordern einen erhöhten Aufwand bei
1.1.3. Der ORL bildet den Schlusspunkt der rö-       Erhalt und Nutzung.
mischen Expansion in Deutschland und ver-            1.1.7. Der ORL und seine zugehörigen Denkmä-
läuft vom Rhein nördlich von Koblenz durch           ler sind feste Größen in Leben und Arbeit der
den Westerwald, den Taunus, die Wetterau, ent-       Anrainer. Dabei ist eine allmähliche Wandlung
lang des Mains, durch den Odenwald und den           seiner Bedeutung festzustellen, die sich in einer
Schwäbisch-Fränkischen Wald, das Albvorland,         zunehmenden öffentlichen Wahrnehmung des
schließt das Nördlinger Ries ein und trifft west-    einzigartigen Charakters des ORL ausdrückt.
lich von Kelheim auf die Donau. Diese durchge-       1.1.8. Zu den Besonderheiten des ORL als ar-
hende künstliche Grenzlinie durchzieht damit         chäologischem Denkmal gehört, neben einem
eine Vielzahl unterschiedlicher Landschaften.        großen Anteil an oberirdisch sichtbaren Ele-
1.1.4. Mit Ausnahme eines 52 km langen Teilbe-       menten, vor allem die Tatsache, dass ein nicht
reichs entlang des Mains handelt es sich um          unbeträchtlicher Teil seiner Substanz für das
eine gezielt angelegte Landgrenze, deren Über-       bloße Auge unsichtbar im Erdreich verborgen
12   Obergermanisch-Raetischer Limes · Management-Plan 2019 – 2023

             liegt. Auch diesem Umstand verdanken die an-        richtungen soll die DLK den Informationsaus-
             tiken Zeugnisse ihre authentische Erhaltung         tausch verbessern und zu einer Koordinierung
             über annähernd 1800 Jahre. Für die Vermitt-         der verschiedenen Maßnahmen beitragen. Da-
             lung und Erschließung des ORL ergeben sich          bei ist der Schutz des ORL vorrangig. Seine Er-
             daraus jedoch besondere Aufgaben.                   forschung und Erschließung stehen im Dienste
                                                                 des Schutzgedankens.
             1.2. ZUSTÄNDIGKEITEN                                1.2.7. Die Koordination der verschiedenen Auf-
             1.2.1. Alle Veränderungen am archäologischen        gabenbereiche Erhalt, Erschließung und Erfor-
             Bodendenkmal unterliegen dem Genehmi-               schung des ORL liegt in der Zuständigkeit der
             gungs- bzw. Erlaubnisvorbehalt durch die            Denkmalfachbehörden in Zusammenarbeit mit
             Denkmalschutzbehörden entsprechend den              der DLK.
             Denkmalschutzgesetzen der Länder.
             1.2.2. In der Zuständigkeit der Eigentümer, auf     1.3. SELBSTVERSTÄNDNIS
             deren Grundstücken sich die einzelnen Limes-        1.3.1. Der vorliegende Management-Plan ist die
             bestandteile befinden, liegt oftmals bereits seit   im Jahre 2016 und 2017 überarbeitete Fassung
             Generationen der verantwortungsvolle Um-            des 2005 von der UNESCO als Teil des Welterbe-
             gang mit den Resten der römischen Vergangen-        antrages akzeptierten und 2010 aufgrund von
             heit. Ihnen und den jeweiligen Besitzern und        gesammelten Erfahrungen angepassten Ma-
             Nutzern der Grundstücke kommt daher eine            nagement-Plans.
             wichtige Rolle zu.                                  1.3.2. Ziel des Management-Plans ist, Grundla-
             1.2.3. Kommunale Anrainer sind wichtige Part-       gen für die weitere Erhaltung, Pflege, Erfor-
             ner im Hinblick auf künftige Entwicklungen          schung und Erschließung des archäologischen
             entlang des ORL. Neben Fragen des Erhalts be-       Denkmals ORL in den Ländern zu schaffen und
             treffen diese auch die Erschließung für die Öf-     Wege für eine Realisierung aufzuzeigen. Dieser
             fentlichkeit. Mit dem Zusammenschluss der           Management-Plan ist die Grundlage für weitere
             überwiegenden Zahl der Städte und Gemein-           Gespräche mit allen Beteiligten entlang des
             den am ORL zum Verein Deutsche Limes-Stra-          ORL.
             ße e. V. besteht eine eigene Institution für die    1.3.3. Fachliche Inhalte dieses Management-Plans
             Belange des Tourismus entlang des gesamten          beschreiben auch Zielsetzungen für neue Rege-
             ORL.                                                lungen, sofern sich dies für den Schutz, die Pfle-
             1.2.4. An der Erschließung des ORL für die          ge oder die Entwicklung des ORL als notwendig
             Öffentlichkeit sind zahlreiche Institutionen be-    und sinnvoll erweist.
             teiligt. In Zusammenarbeit und nach Abstim-         1.3.4. Der Management-Plan wird im 5-Jahres-
             mung mit den Denkmalschutzbehörden der              Turnus fortgeschrieben. Die Weiterentwicklung
             Länder legen Gemeinden, Zweckverbände,              seiner Inhalte wird anhand der Erfahrungen
             Forstbehörden und Naturparks, häufig auch lo-       am ORL und im Erfahrungsaustausch mit den
             kale und regionale Vereine Wanderwege an, be-       Institutionen fortgesetzt, die andere Abschnit-
             schildern Einzelobjekte oder geben Informati-       te der einstigen römischen Reichsgrenze be-
             onsschriften heraus.                                treuen, insbesondere soweit sie Teil des
             1.2.5. Die Forschung entlang des ORL und sei-       UNESCO-Welterbes „Grenzen des Römischen
             ner Bestandteile wird seit Beginn der wissen-       Reiches“ sind.
             schaftlichen Archäologie von Universitäten,
             Museen, Denkmalfachbehörden und anderen
             Forschungseinrichtungen getragen. Die Geneh-        2. GELTUNGSBEREICHE
             migung und Überwachung wissenschaftlicher
             archäologischer Ausgrabungen ist Aufgabe der        2.1. GRUNDLAGEN
             Denkmalschutz- und Denkmalfachbehörden              2.1.1. Der ORL ist ein ausgedehntes archäologi-
             der Länder.                                         sches Denkmal, das sich aus einer Vielzahl
             1.2.6. Mit der im Jahr 2003 erfolgten Gründung      verschiedener Elemente zusammensetzt. Die
             der Deutschen Limeskommission (DLK) werden          Geschichte seiner Entdeckung und seiner Er-
             der Erhalt, die Erforschung und die Erschlie-       forschung blickt auf eine lange Tradition zu-
             ßung des ORL als gleichberechtigte Aufgaben-        rück. Die Forschungsergebnisse sind häufig
             felder gestärkt. Als Ansprechpartner für alle       vom Zeitgeist der betreffenden Epoche geprägt.
             Personen, Institutionen und kommunalen Ein-         Auch die Ansätze für seinen Erhalt und seine
Geltungsbereiche   13

Erschließung für die Öffentlichkeit sind vielfäl-   2.1.8. Die seit dem Mittelalter einsetzende Sied-
tig und von unterschiedlicher Qualität. Dies al-    lungsentwicklung unterbrach vielerorts die Be-
les führt dazu, dass sich der heutige Zustand       ziehungen zwischen den römischen Plätzen
des Denkmals von Ort zu Ort und von Objekt          und der Landschaft. Dies erschwert in bebauten
zu Objekt stark unterscheidet.                      Arealen häufig die Lokalisierung der archäolo-
2.1.2. Aus denkmalrechtlichen Gründen, aus          gischen Reste.
wissenschaftlicher Notwendigkeit sowie aus          2.1.9. Auch in bebauten Arealen ist es daher
dem Interesse von Grundeigentümern und Pla-         notwendig, die bekannten und sicher lokalisier-
nungsbehörden, der Bevölkerung vor Ort und          ten Elemente des ORL zu schützen. Sämtliche
der Besucher ist eine klare Definition und Loka-    Areale, in denen noch Denkmalsubstanz vor-
lisierung des Denkmalbestandes am ORL not-          handen sein könnte, sind in einem archäologi-
wendig und fortzuschreiben. Aus diesem              schen Kataster zu lokalisieren, um ihren Schutz
Grund sind weitere systematische und flächen-       oder ihre Erforschung zu erleichtern. Grundla-
deckende Erhebungen durch die Denkmalfach-          ge dazu ist eine möglichst exakte Abgrenzung
behörden zu organisieren und durchzuführen.         des Denkmals.
2.1.3. Der ORL bildet ein zusammengehöriges         2.1.10. In bebauten Arealen ist eine Abstim-
Denkmal, dessen Elemente sich in unterschied-       mung mit Flächennutzungs- und Bebauungspla-
lichen Umgebungen befinden. Sie liegen in           nungen notwendig, damit römische Bauachsen,
Waldgebieten, agrarisch genutzten Landschaf-        die im historisch gewachsenen Grundriss des
ten, Randlagen von Industrie-, Siedlungs- und       heutigen Siedlungsbildes noch ablesbar sind,
Verkehrsflächen oder auch in dicht bebauten         erhalten oder ggf. wiederhergestellt werden
Ortschaften.                                        können.
2.1.4. Als authentischer historischer Ort liefert
der ORL eine direkte Verbindung zur Geschich-       2.2. GRENZEN DES DENKMALS ORL
te. Daher besteht überall entlang der einstigen     2.2.1. Die hier vorgestellten Konzepte und Pers-
römischen Grenzlinie eine starke Notwendig-         pektiven gelten für alle sogenannten compo-
keit für wissenschaftliche Forschung und ziel-      nent parts (zum Welterbe gehöriges Gut). Als
gruppenorientierte Vermittlung.                     archäologische Boden- und Baudenkmäler sind
2.1.5. Der ORL prägt bis heute über weite Stre-     sie nach den Denkmalschutzgesetzen der Län-
cken die Landschaft und begründet in Verbin-        der zu erhalten.
dung mit einer vielerorts landschaftlich reiz-      2.2.2. Die Ausweisung des Denkmalbereichs
vollen Lage ein hohes Potenzial für die             des ORL erfolgte parzellenscharf oder mit un-
Freizeitgestaltung. Gleichzeitig bestehen ent-      mittelbarem Bezug zur bekannten oder nach
lang des ORL enge Verbindungen zum Land-            derzeitigem Wissensstand zu vermutenden
schafts- und Naturschutz.                           Ausdehnung der zum ORL gehörenden Boden-
2.1.6. Die stärksten Beziehungen zwischen den       denkmäler. Sie wurde 2012 mit der Vergabe von
archäologischen Stätten und der Landschaft          Serial-ID-Nummern für alle eingetragenen
bestehen dort, wo die Reste des ORL obertägig       Bestandteile der Grenzen des Römischen Rei-
erfahrbar sind. Hier ist es daher besonders         ches festgeschrieben (http://whc.unesco.org/
wichtig, Sichtbeziehungen zu definieren, zu         en/list/430/multiple=1&unique_number=1539).
erhalten, zu verstärken oder zu reaktivieren.       2.2.3. Zum Gesamtbestand des Denkmals ORL
2.1.7. Überwiegend ist der ORL als archäologi-      zählen die Hauptelemente der Sperr- und
sches Bodendenkmal erhalten und seine Lage          Wachtanlagen entlang der Grenzlinie: Graben,
bekannt, jedoch ist er obertägig nicht auf der      Wall, Palisade, Mauer, Holz- und Steintürme,
gesamten Länge erfahrbar. In solchen Berei-         Kleinkastelle u. a. sowie die rund 60 größeren
chen sind Anstrengungen zu unternehmen, ihn         Militärlager entlang der Grenzlinie einschließ-
nachvollziehbar zu machen. Dies dient der           lich der Lagerdörfer, öffentlicher Gebäude, Grä-
besseren Erschließung für Besucher. Gleichzei-      berfelder und Straßen.
tig wird mit solchen Maßnahmen ein Schutzge-        2.2.4. Ausdrücklich ist hier auf die Zugehörig-
danke verfolgt. Bei allen Maßnahmen ist die         keit auch derjenigen Kastellplätze zum ORL zu
Beeinträchtigung der Denkmalsubstanz auszu-         verweisen, die von der eigentlichen Grenzlinie
schließen.                                          abgerückt liegen, aber zeitgleich mit den Sperr-
                                                    anlagen bestanden. Sie gehören in das strategi-
                                                    sche Konzept des ORL, da zwischen ihnen
14   Obergermanisch-Raetischer Limes · Management-Plan 2019 – 2023

             und der Limeslinie ein funktionaler Zusam-          3. DARSTELLUNG
             menhang bestand.                                       DER INHALTLICHEN GÜLTIGKEIT
             2.2.5. Durch den Fortschritt der archäologi-
             schen Prospektion und ihrer Methoden sowie          3.1. TRÄGER DES MANAGEMENT-PLANS
             die allgemeine Erweiterung der wissenschaftli-      3.1.1. Die beteiligten Länder sind dem Erhalt
             chen Basis besteht die Notwendigkeit, die Aus-      des archäologischen Denkmals ORL verpflich-
             dehnung der Welterbestätte ständig zu über-         tet. Für seine dauerhafte Sicherung ist es not-
             prüfen und anzupassen. Veränderungen in der         wendig, dass möglichst viele Personen und Ins-
             Welterbestätte können nur nach Anwendung            titutionen, die mit dem ORL leben und arbeiten,
             facharchäologisch anerkannter und denkmal-          das Interesse an seinem Erhalt teilen.
             verträglicher Methoden durchgeführt werden.         3.1.2. Maßnahmen zum Schutz des ORL, eben-
             2.2.6. Auch solche Areale, in denen die Denkmal-    so wie zu seiner Vermittlung in der Öffent-
             substanz zerstört ist, können in Darstellungen      lichkeit, müssen daher ständig an die sich wan-
             nachrichtlich übernommen werden, um die             delnden gesellschaftlichen und technischen
             historischen Zusammenhänge zu wahren.               Rahmenbedingungen angepasst werden.
                                                                 3.1.3. Der gegenwärtige Management-Plan wur-
             2.3. GRENZEN DER UMGEBENDEN PUFFERZONE              de auf Basis des 2005 von der UNESCO akzep-
             2.3.1. Die Pufferzone hat die Aufgabe, die Er-      tierten Textes erstellt und basierend auf den
             fahrbarkeit des Welterbes ORL zu erhalten und       bisherigen Erfahrungen in den Jahren 2010 so-
             zu steigern.                                        wie 2016/2017 optimiert und fortgeschrieben.
             2.3.2. Pufferzonen dienen dazu, unangemesse-        3.1.4. Wesentliche Passagen wurden bereits
             ne Entwicklungen unmittelbar am Denkmal             während der Abfassung des Textes zum Welter-
             oder in seiner Umgebung abzuwenden. Puffer-         beantrag mit den betroffenen Institutionen ent-
             zonen nehmen Bezug auf den in den Denkmal-          lang des ORL abgestimmt.
             schutzgesetzen der Länder vorgesehenen Um-          3.1.5. Den Kommunen als unmittelbar Verant-
             gebungsschutz bzw. Nähebereich, in dem              wortlichen für den Schutz und die Entwicklung
             Veränderungen auf Substanz und Erschei-             des ORL vor Ort kommt innerhalb eines erfolg-
             nungsbild des Denkmals nach den jeweiligen          reichen Denkmal-Managements große Verant-
             denkmalschutzrechtlichen Kriterien zu prüfen        wortung zu. Sie werden daher über den jeweils
             und zu genehmigen sind. Daher ist ihre Einbin-      gültigen Management-Plan informiert.
             dung in die Fach- und Raumplanung erforder-         3.1.6. Aufgabe der Kommunen ist es, das Welt-
             lich, insbesondere um die visuelle Integrität       erbe ORL in ihrer Raumplanung angemessen
             und Authentizität des Denkmals zu wahren.           zu berücksichtigen.
             2.3.3. Pufferzonen am ORL sind insbesondere         3.1.7. Mit diesem Plan sollen diejenigen ange-
             dort festgelegt, wo Einzelbestandteile des ORL      sprochen werden, in deren Händen der tägliche
             landschaftsprägend wirken.                          Umgang und die Pflege des ORL liegen. Durch
             2.3.4. In der Pufferzone können auch archäolo-      die Akzeptanz und Mitarbeit aller Verantwort-
             gische „Erwartungs- oder Verdachtsflächen“          lichen und Interessierten wird eine Umsetzung
             liegen. So besteht vor allem in den bebauten        der konzipierten Ziele möglich.
             Arealen die Notwendigkeit, Ungesichertes und
             Unbekanntes vor Schaden zu bewahren. Gera-          3.2. STATUS DES MANAGEMENT-PLANS
             de hier kommt der Forschung eine wichtige           3.2.1. Dieser Management-Plan ist das Rahmen-
             Rolle zu, um die Lage und Ausdehnung mögli-         werk für alle Aktivitäten entlang des archäolo-
             cher archäologischer Befunde in solchen Flä-        gischen Denkmals ORL. Seine Inhalte und Ziele
             chen zu konkretisieren.                             sind so angelegt, dass sie die Akzeptanz aller
             2.3.5. Die Ausweisung der Pufferzone des ORL        Betroffenen finden können.
             erfolgte parzellenscharf (vgl. 6.1).                3.2.2. Die im Management-Plan angesproche-
             2.3.6. Belange der archäologischen Denkmal-         nen Maximen, Handlungsanweisungen und
             pflege, des Natur- und Landschaftsschutzes, der     Richtlinien stehen im Einklang mit bestehen-
             Wissenschaft, der Erfahrbarkeit, der Vermitt-       den Rechts- und Verwaltungsnormen. Im Zuge
             lung und touristischen Hinführung am ORL            konkreter Umsetzungen werden gegebenen-
             sind auch außerhalb der vorgesehenen Puffer-        falls zusätzliche Vereinbarungen notwendig
             zone zu berücksichtigen.                            sein. Die Realisierung der im Management-Plan
                                                                 angesprochenen Ziele ist eine gesamtgesell-
Darstellung der inhaltlichen Gültigkeit · Notwendigkeiten   15

schaftliche Aufgabe. Freiwillige Mitarbeit und     römischen Reichsgrenze ist Rechnung zu tra-
partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Be-        gen. Die Ergebnisse der Forschung fließen in
teiligten spielen eine wichtige Rolle.             die Inhalte der Vermittlungsarbeit ein und be-
3.2.3. Im Jahr 2023 soll der Management-Plan       einflussen die Strategien der Denkmalpflege
auf Basis der bis dahin gesammelten Erfahrun-      am ORL.
gen fortgeschrieben werden.                        4.1.5. Einen wesentlichen Faktor bei allen künf-
                                                   tigen Maßnahmen am ORL bildet die Akzep-
3.3. ÜBERPRÜFUNG                                   tanz durch die mit dem Denkmal lebenden und
3.3.1. Da sich der archäologische Wissensstand     arbeitenden Menschen, besonders dort, wo ne-
ständig weiter entwickelt, ist es unabdingbar,     ben dem öffentlichen Interesse am Erhalt des
die Grenzen der Welterbestätte sowie der um-       Kulturdenkmals andere Interessen bestehen.
gebenden Pufferzonen regelmäßig zu überprü-        4.1.6. Den Ansprüchen der Besucher hinsicht-
fen. Gleichzeitig ist es notwendig, Veränderun-    lich Erfahrbarkeit und Vermittlung des Denk-
gen zu berücksichtigen, die sich durch die         mals ist besondere Aufmerksamkeit zu schen-
Weiterentwicklung der Landschaften, Sied-          ken. Dabei sind auch bestmöglich touristische
lungen und Verkehrswege entlang des ORL            Belange zu berücksichtigen.
ergeben.
3.3.2. Ebenso werden die sachlichen und admi-      4.2. BEDROHUNGEN
nistrativen Inhalte des Management-Plans           4.2.1. Einzelne Streckenabschnitte oder Teil-
durch die DLK fortlaufend überarbeitet und         bereiche der Kastellplätze am ORL werden
modifiziert.                                       von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren
3.3.3. Darin fließen auch die Ergebnisse der       bedroht. Diese Gefährdungen schaden glei-
periodischen Berichterstattung an die UNESCO       chermaßen dem Erhalt des Denkmals wie
ein.                                               seiner wissenschaftlichen Erforschung und
                                                   Vermittlung.
                                                   4.2.2. Schäden entstehen vor allem dort, wo
4. NOTWENDIGKEITEN                                 Teile des ORL von Baumaßnahmen betroffen
                                                   sind. Die Nutzung von Flächen, z. B. für die An-
4.1. VORGABEN                                      lage neuer Verkehrswege, für die betriebliche
4.1.1. Die Kernzone des ORL erstreckt sich über    Nutzung, für Anlagen zur Rohstoff- und Ener-
eine Fläche von ca. 36,5 km 2 , hinzu kommen ca.   giegewinnung sowie für Wohngebäude, führt
246 km 2 Pufferzone. Die Größe des Denkmals,       in der Regel zu einem Totalverlust der Denk-
seine Lage in völlig unterschiedlichen Land-       malsubstanz in den betroffenen Bereichen so-
schaften sowie die Aufteilung der Eigentums-       wie zu einer dauerhaften und erheblichen Be-
verhältnisse und Zuständigkeiten machen Ab-        einträchtigung unmittelbar angrenzender
sprachen für seinen Schutz, seine Pflege und       Bereiche.
seine Entwicklung notwendig.                       4.2.3. Die moderne landwirtschaftliche Nut-
4.1.2. Als zusammengehöriges Denkmal von           zung führt an zahlreichen Abschnitten des ORL
außergewöhnlichem universellem Wert sind           fortlaufend zu Eingriffen in die Denkmal-
bei künftigen Maßnahmen an jedem compo-            substanz. Die daraus resultierenden Beein-
nent part des ORL einheitliche Maßstäbe anzu-      trächtigungen sind dort besonders gravierend,
legen, die den internationalen Standards und       wo im Zuge der Flurbereinigung bzw. -neuord-
Übereinkommen entsprechen.                         nung bestehende Flureinteilungen verändert
4.1.3. Um die Authentizität und die Integrität     werden, die zuvor auf Lage und Verlauf des ORL
des Welterbes zu bewahren, muss bei Maßnah-        Rücksicht nahmen.
men im Bereich von component parts des ORL         4.2.4. Vergleichbare Gefahren bestehen in zu-
das Hauptaugenmerk auf dem Erhalt der Denk-        nehmendem Maße auch in Waldgebieten. Hier
malsubstanz liegen. Der Schutz der Welterbe-       führen der Einsatz schwerer Maschinen und
stätte bildet die Grundlage für alle Maßnahmen     die Anlage neuer Wirtschaftswege zu Zerstö-
zur Erforschung und Erschließung. Hier bieten      rungen an Abschnitten des ORL, die aufgrund
die bestehenden rechtlichen und administrati-      einer jahrhundertelangen denkmalschonenden
ven Vorgaben eine ausreichende Basis.              Wirtschaftsweise häufig oberirdisch noch be-
4.1.4. Der wissenschaftlichen Auseinanderset-      sonders eindrucksvoll erhalten sind.
zung mit den archäologischen Denkmälern der
16   Obergermanisch-Raetischer Limes · Management-Plan 2019 – 2023

             4.2.5. Anlagen regenerativer Energiegewin-          und die Vermittlung entlang des gesamten
             nung können aufgrund der bisherigen Erfah-          ORL. Dem Verein Deutsche Limes-Straße e. V.
             rungen die Wahrnehmung des Welterbes ge-            kommt bei der touristischen Vermittlung durch
             fährden. Insbesondere Windkraftanlagen im           die Bündelung der kommunalen Interessen
             näheren Blickfeld auf den ORL bzw. im näheren       eine besondere Bedeutung zu.
             Blickfeld von diesem können dessen Erschei-         5.2.3. Pflege-, Entwicklungs- und Vermittlungs-
             nungsbild beeinträchtigen.                          maßnahmen werden in Abstimmung mit der
             4.2.6. Gegenwärtig eher gering sind die Gefähr-     DLK und basierend auf einem übergeordneten
             dungen des Welterbes, die unmittelbar durch         Konzept regional geregelt. Maßnahmen zur
             Besucher verursacht werden, wie Vandalismus         Konservierung, Restaurierung, Rekonstruktion,
             oder Schäden durch das Begehen sensibler            zum Nachbau sowie der konservatorischen
             Denkmalabschnitte. Verstärktes Augenmerk            Überdeckung archäologischer Denkmäler ent-
             ist jedoch auf Gefährdungen zu richten, die sich    lang des ORL werden nach den im Teil B zusam-
             unmittelbar aus Inwertsetzungswünschen am           mengestellten Richtlinien durchgeführt.
             ORL ergeben. Zu nennen sind hier die Anlage         5.2.4. In einer zunehmend globalisierten Welt
             von Wegen sowie Park- und Spielplätzen.             spielt die Abstimmung mit internationalen
             4.2.7. Die Vermittlung und nachfolgend die Er-      Partnern, insbesondere den in der Welterbe-
             schließung darf die Wirkung des Denkmals            stätte „Grenzen des Römischen Reiches“ zu-
             nicht nachhaltig beeinträchtigen. Das betrifft      sammengeschlossenen, eine bedeutende Rolle.
             die Zahl und Art sowie Ausführung der Infor-
             mationstafeln und das räumliche Verhältnis          5.3. ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN
             von Tafelstandort und Denkmal sowie auch an-        5.3.1. Auch künftig muss entlang des ORL eine
             dere Elemente der Landschaftsmöblierung             Entwicklung und Erschließung neuer Areale
             (z. B. Bänke, Tische, Mülleimer).                   für Siedlungs- und Straßenbau sowie für ge-
             4.2.8. Die Bedrohung der archäologischen Bo-        werbliche oder landwirtschaftliche Nutzung
             dendenkmäler durch Raubgräber besteht wei-          möglich bleiben. Auf Erhalt und Pflege des Er-
             terhin. Für den ORL sind in Abstimmung mit          scheinungsbildes des ORL hat insbesondere die
             den Denkmalfachbehörden und den Gesetzge-           Land- und Forstwirtschaft großen Einfluss.
             bern geeignete Maßnahmen zu entwickeln und          5.3.2. Die wissenschaftliche Erforschung des
             anzuwenden.                                         ORL wird mit gezielten Forschungsprojekten
                                                                 entlang der gesamten Strecke des ORL fortge-
                                                                 setzt. Sie müssen höchsten internationalen
             5. ZIELVORSTELLUNGEN                                Standards und Übereinkommen genügen. Ihre
                                                                 Ergebnisse sind Grundlagen für Schutz und
             5.1. PROZESS DER BEWUSSTMACHUNG                     Pflege sowie Vermittlung des ORL. Die Ver-
             5.1.1. Aufgrund der historischen Bedeutung der      mittlung des ORL ist in einen überregionalen
             ehemaligen römischen Reichsgrenze und ihrer         Kontext einzubinden.
             Rolle für die geschichtliche Entwicklung Euro-
             pas muss die Vermittlungsarbeit kontinuierlich      5.4. LEITLINIEN
             optimiert werden.                                   Der vorliegende Management-Plan zum ORL
             5.1.2. Zu den vordringlichsten Zielen des Ma-       beruht wie seine Vorgängerversionen auf nach-
             nagement-Plans gehört es, in der Gesellschaft       folgend genannten Grundlagen. Der Plan soll:
             und speziell entlang des ORL ein Bewusstsein        5.4.1. Möglichkeiten aufzeigen, alle kommen-
             für den Wert des Welterbes zu schaffen.             den Veränderungen zum Nutzen des ORL und
                                                                 seines Umfeldes zu steuern und so seinen
             5.2. SCHUTZ UND PFLEGE, ERFORSCHUNG,                Bestand für künftige Generationen zu sichern;
                  VERMITTLUNG                                    5.4.2. dazu beitragen, den außergewöhnli-
             5.2.1. Der Management-Plan soll die positiven       chen universellen Wert der Welterbestätte zu
             Wechselwirkungen zwischen Schutz und Pfle-          erhalten und historische Zusammenhänge
             ge, Erforschung und Vermittlung ausbauen            aufzuzeigen;
             und stärken.                                        5.4.3. Bewusstsein dafür schaffen, dass bei
             5.2.2. Angestrebt ist aufgrund von Best Prac-       allen Maßnahmen zur Entwicklung und Ver-
             tice-Beispielen eine Intensivierung der Aktivi-     mittlung im Bereich des Welterbes darauf
             täten für den Schutz, die Pflege, die Erforschung   geachtet werden muss, dass die Authentizität
Zielvorstellungen · Basis   17

und die Integrität der Welterbestätte erhalten     6.2. FORSCHUNGSGRUNDSÄTZE
bleibt;                                            6.2.1. Für eine bessere Kenntnis des Welterbes
5.4.4. anregen, durch zukunftsorientierte und      ist die kontinuierliche wissenschaftliche Erfor-
integrierende Entwicklungsmöglichkeiten die        schung des ORL notwendig. Zerstörungsfreie
Erlebnisvielfalt der unterschiedlichen Land-       Verfahren haben Vorrang. Im Rahmen der wei-
schaften am ORL zu erhalten;                       teren Forschung sind unter anderem umfassen-
5.4.5. helfen, öffentliche und private Ressour-    de Prospektionen mit dem Ziel erforderlich,
cen zu nutzen, um den Schutz der Kulturland-       die genaue Lage der Limesanlagen und ihre
schaft am ORL zu verbessern;                       Ausdehnung zu präzisieren. Ferner ist die
5.4.6. anregen, nach Möglichkeiten zu suchen,      Dokumentation noch nicht oder nur unzurei-
das Welterbe von Bebauung oder denkmalschä-        chend bekannter Anlagen ein vorrangiges For-
digender Nutzung freizustellen;                    schungsinteresse.
5.4.7. in der Öffentlichkeit Verständnis für den   6.2.2. Bei allen genehmigungs- bzw. erlaubnis-
archäologischen und historischen Wert der          pflichtigen Maßnahmen zur Erforschung des
component parts sowie des gesamten Welter-         ORL ist eine Abstimmung mit den Denkmal-
bes entwickeln;                                    fachbehörden erforderlich.
5.4.8. Strategien aufzeigen, die Erfahrbarkeit     6.2.3. Bei der Genehmigung von Ausgrabungen
des ORL zu verbessern;                             am ORL ist darauf zu achten, dass die For-
5.4.9. anregen, entlang des ORL die Zugänglich-    schungsinhalte das Ziel des Substanzschutzes
keit zu verbessern;                                grundsätzlich berücksichtigen. Die Notwendig-
5.4.10. unterstützen, dass die ökonomischen        keit einer Ausgrabung ist auf Grundlage und
Vorteile des Tourismus den vor Ort lebenden        nach Prüfung aller bereits vorliegenden Quel-
Anwohnern zugutekommen;                            len und Erkenntnisse gegen das Erhaltungs-
5.4.11. darauf hinwirken, Partnerschaft und        interesse abzuwägen.
Übereinstimmung unter denjenigen anzustre-         6.2.4. Ferner sollten verstärkt Anstrengungen
ben, die sich öffentlich oder privat mit dem ORL   unternommen werden, das wissenschaftliche
und seiner Umgebung befassen.                      Potenzial auszuschöpfen, das sich mit der ge-
                                                   zielten Aufarbeitung sogenannter Altgrabun-
                                                   gen bietet.
6. BASIS
                                                   6.3. INTERNATIONALE KOOPERATION
6.1. „LIMES-DATENBANK“                             6.3.1. Für eine Weiterentwicklung des Manage-
6.1.1. Basis für Schutz und Pflege jedes archäo-   ment-Plans zum ORL ist es erforderlich, die
logischen Denkmals ist die umfassende Kennt-       Zusammenarbeit mit den eingeschriebenen
nis über dieses. Grundlegend dafür ist die         Teilabschnitten der UNESCO-Welterbestätte
Arbeit der Inventarisation. Insbesondere sind      „Grenzen des Römischen Reiches“ zu
Informationen über die genaue Lage und den         verbessern.
Zustand eines Objektes erforderlich.               6.3.2. Das strategische Management des Welt-
6.1.2. Für den ORL wurde mit der Einrichtung       erbes obliegt dem Intergovernmental Com-
eines Geografischen Informationssystems die        mittee (IGC) als dem Ansprechpartner für die
Möglichkeit geschaffen, unterschiedliche Infor-    UNESCO.
mationen unter Wahrung der datenschutz-            6.3.3. Das operative Management des Welter-
rechtlichen Vorschriften zusammenzustellen.        bes „Grenzen des Römischen Reiches“ wird
Kernstück bilden detaillierte Kartenwerke auf      wahrgenommen von der Management-Group
Basis der in den Ländern vorhandenen Kennt-        (Hexham-Group). Dies umfasst von deutscher
nisse. In diesen Karten sind auch die Grenzen      Seite die Geschäftsführung der DLK, die Limes-
der Kern- und der umgebenden Pufferzone            koordinatoren und die Geschäftsführung des
festgehalten.                                      Vereins Deutsche Limes-Straße e. V.
6.1.3. Informationen aus dieser Datenbank          6.3.4. Es wird angestrebt, das Welterbe „Gren-
werden bei berechtigtem Interesse unter Wah-       zen des Römischen Reiches“ über die bisher
rung der datenschutzrechtlichen Vorschriften       eingetragenen Abschnitte hinaus zu erweitern.
von der DLK für künftige Planungen und für         Dieser Prozess wird von einer Gruppe interna-
das Monitoring zur Verfügung gestellt.             tionaler Wissenschaftler (Bratislava-Group) be-
                                                   ratend unterstützt.
18   Obergermanisch-Raetischer Limes · Management-Plan 2019 – 2023

             6.3.5. Der internationale Austausch in den          Maßnahme kommt besonders dort in Betracht,
             Bereichen Denkmalpflege, Forschung und Ver-         wo ein Ausgleich zwischen einer das Denkmal
             mittlung hat sich bewährt und soll fortgeführt      schädigenden Nutzung und dem Interesse an
             werden.                                             seinem Erhalt anders nicht möglich ist.
                                                                 7.1.6. Flächenankäufe sollen durch ein lang-
                                                                 fristiges Konzept zur Pflege und Erschließung
             7. SCHUTZ UND PFLEGE                                des erworbenen Denkmalteils begleitet wer-
                                                                 den.
             Das Welterbe und seine Pufferzone sind defi-        7.1.7. Als Bestandteil einer entwickelten Kultur-
             niert, um den Verantwortlichen vor Ort zu er-       landschaft ist der ORL in dieser integriert zu
             lauben, Verfahren für den Schutz, die Erfor-        schützen. Das bedarf der Kenntnis der umge-
             schung und Erschließung weiterzuentwickeln.         benden Kulturlandschaft und ihrer Elemente
                                                                 sowie der ganzheitlichen Betrachtung des
             7.1. DENKMALBEREICHE                                ORL-Verlaufs in der Kulturlandschaft.
                  IN UNBEBAUTEN AREALEN
             7.1.1. Bereits heute sind alle bekannten und        7.2. DENKMALBEREICHE
             obertägig erhaltenen Abschnitte als archäolo-            IN BEBAUTEN AREALEN
             gische Boden- und Baudenkmäler gesetzlich           7.2.1. Auch die Teile des ORL, die in Siedlungs-
             geschützt. Dieser Schutz ist formal ausreichend.    arealen liegen, sind Bestandteile des Welterbes.
             7.1.2. Der Erhalt des Welterbes obliegt neben       Auch wenn in diesen Bereichen nur geringe
             den Eigentümern den Kommunen, den Denk-             Reste des ORL sichtbar sind, kann ihr archäolo-
             malschutz- und den Denkmalfachbehörden der          gischer Wert sehr hoch sein.
             Länder. Neben dem Denkmalschutzrecht ste-           7.2.2. Generell gelten hier dieselben denkmal-
             hen auch Instrumentarien des Raumordnungs-          rechtlichen Vorschriften wie in unbebauten
             rechts, des Bauplanungsrechts und des Natur-        Arealen.
             schutzrechts zur Verfügung.                         7.2.3. Hauptproblem eines erfolgreichen
             7.1.3. Dabei ist es sinnvoll – wo immer möglich –   Schutzes des ORL in bebauten Ortslagen ist
             sowohl einen Interessensverbund mit dem Na-         eine oftmals ungenaue Kenntnis der Denkmal-
             tur- und Landschaftsschutz zu suchen als auch       substanz sowie ihre Überlagerung durch histo-
             den Gedanken eines ganzheitlichen Kultur-           rische oder moderne Baustrukturen.
             landschaftsschutzes verstärkt zu verfolgen.         7.2.4. Auch dort, wo die Erfahrbarkeit der römi-
             Maßnahmen, die dem Schutz von archäologi-           schen Grenzanlagen gering scheint, besteht die
             schen Boden- und Baudenkmälern dienen, ha-          Möglichkeit, das Verständnis des ORL langfris-
             ben erfahrungsgemäß größere Chancen auf             tig zu verbessern.
             Durchsetzung, wenn sie mit mehreren anderen         7.2.5. Daher soll auch in bebauten Arealen der
             gesetzlich vorgesehenen Schutzbelangen ge-          bekannte Denkmalbestand des ORL nach den
             bündelt werden.                                     überall geltenden Maßstäben geschützt wer-
             7.1.4. Entlang des ORL und in seiner Pufferzone     den. Hauptziel muss zunächst sein, die noch
             bestehen enge Beziehungen zwischen dem              vorhandene Denkmalsubstanz zu erhalten.
             Schutz des Denkmals sowie dem Schutz und            7.2.6. Der Schutz bekannter Denkmalsubstanz
             der Pflege der Landschaft. Der Erhalt und die       in Siedlungsarealen muss verbessert werden.
             Pflege der Landschaft bewahren gleichzeitig         Dazu sollen lokale Planungsrichtlinien, bei-
             die Umgebung des ORL vor unangemessener             spielsweise Bebauungspläne oder kommunale
             Bebauung und der Beeinträchtigung seines Er-        Satzungen, frühestmöglich gemeinsam ent-
             scheinungsbildes. Sie dienen außerdem dem Er-       wickelt und angewandt werden.
             halt seiner charakteristischen Eigenschaften.       7.2.7. In Bereichen, in denen der Denkmalbe-
             Dies betrifft insbesondere die großen landwirt-     stand durch vorangegangene Beeinträchtigun-
             schaftlich genutzten Freiflächen sowie die          gen nicht mehr sichtbar ist, sollte der Versuch
             Waldgebiete.                                        unternommen werden, eine Sichtachse entlang
             7.1.5. In Einzelfällen ist es notwendig und sinn-   der Limesstrecke von Bebauung freizuhalten.
             voll, bestimmte Areale zusätzlich zu schützen,      7.2.8. Eine Perspektive ist beispielsweise das
             indem sie von der öffentlichen Hand oder von        Kennzeichnen der ehemaligen Grenzlinie
             anderen am Schutz und Erhalt des ORL interes-       durch reversible Maßnahmen, sodass der Ver-
             sierten Institutionen angekauft werden. Diese       lauf des ORL wiedererkannt und als historische
Schutz und Pflege · Vermittlung · Tourismus   19

Raumstruktur verstanden werden kann. Dies          wichtiger Faktor im Rahmen der Vermittlungs-
kann auch bei der Darstellung bekannter römi-      arbeit.
scher Bauachsen und Straßenfluchten ange-          9.1.2. Touristische Belange haben im Sinne des
wandt werden. Für eine solche Kennzeichnung        UNESCO-Gedankens zugunsten des Erhalts
ist nicht Bedingung, dass in den betreffenden      des Denkmals und seiner unmittelbaren Umge-
Arealen noch Denkmalsubstanz vorhanden ist.        bung zurückzustehen.
7.2.9. Grundlage hierfür kann der gezielte An-     9.1.3. Erforderlich sind die sachgerechte Ver-
kauf von Grundstücken auch in Siedlungsarea-       mittlung des Welterbes für Besucher aus dem
len sein. Dies kann zum Schutz vor einer dro-      In- und Ausland als auch die Bereitstellung ei-
henden Überbauung geschehen, aber auch dem         ner angemessenen Infrastruktur für An- und
Schaffen von Freiflächen dienen.                   Abreise sowie den Aufenthalt vor Ort.
7.2.10. Mittel- bis langfristig wird angestrebt,   9.1.4. Die Einflussnahme auf alle Maßnahmen
den Verlauf des ORL oder die Lagebeziehungen       zur touristischen Erschließung liegt im Interes-
der component parts möglichst auch in städti-      se der Limesanrainer, um von einer künftigen
schen Gebieten wieder erfahrbar zu machen.         Entwicklung selbst keine Nachteile zu erfah-
                                                   ren, sondern möglichst von ihr zu profitieren.

8. VERMITTLUNG                                     9.2. ZIELE
                                                   9.2.1. Alle Maßnahmen zur touristischen Er-
8.1. ZIELE                                         schließung des ORL sind denkmalverträglich
8.1.1. Ziel einer regional strukturierten Ver-     zu gestalten. Sie dürfen Substanz und Denk-
mittlung am ORL sind attraktive und zielgrup-      malqualität nicht mindern und wissenschaftli-
penorientierte Angebote für die interessierte      che Forschungsvorhaben nicht einschränken,
Öffentlichkeit.                                    sondern sollten darauf ausgerichtet sein, Er-
8.1.2. Das Welterbe „Grenzen des Römischen         fahrbarkeit und Schutz des ORL zu verbessern.
Reiches“ soll dabei in seinem internationalen,     9.2.2. Der Charakter des ORL als in der umge-
regionalen und lokalen Kontext präsentiert         benden Landschaft frei zugängliches Gelände-
werden.                                            denkmal ist zu erhalten und dort zu fördern,
                                                   wo dies bislang noch nicht der Fall ist. Ausnah-
8.2. UMSETZUNG                                     men bilden museale Einrichtungen.
8.2.1. Teil C des vorliegenden Management-Plans    9.2.3. Künftige Maßnahmen sollen entlang der
erläutert die Grundparameter eines künftigen       Limesstrecke sowie an den Kastellplätzen in-
strategischen Vermittlungsplans („Interpretati-    haltlich und äußerlich aufeinander abgestimmt
on Framework“) für den Obergermanisch-Rae-         sein und einheitlichen Standards folgen.
tischen Limes (ORLIF).                             9.2.4. Die weitere touristische Erschließung des
8.2.2. Die genannten Parameter bilden die Basis    ORL soll die Akzeptanz der vor Ort ansässigen
für ein zukünftiges „Interpretation Frame-         Bevölkerung finden. Angestrebt wird, dass alle
work“. Sie sind, wie auch das spätere ORLIF, in-   Maßnahmen möglichst im Einvernehmen mit
tegraler Bestandteil des vorliegenden Manage-      den Betroffenen gestaltet werden.
ment-Plans.                                        9.2.5. Touristische Maßnahmen am ORL sollten
8.2.3. Es handelt sich um ein inhaltliches Rah-    auch darauf abzielen, der ansässigen Bevölke-
menwerk mit Empfehlungscharakter.                  rung einen möglichen materiellen Nutzen zu
8.2.4. Die Umsetzung der Grundparameter und        verschaffen.
des noch zu erarbeitenden ORLIF auf lokaler
und regionaler Ebene liegt in der Verantwor-       9.3. TRÄGER
tung der jeweiligen Träger der Vermittlungs-       9.3.1. Die DLK (vgl. unter 10.3.) begleitet durch
einrichtung.                                       koordinierende Beratung die weitere touristi-
                                                   sche Erschließung des ORL in den Ländern. Sie
                                                   dient als Ansprech- und Kooperationspartner
9. TOURISMUS                                       der nachfolgend genannten Personen und Insti-
                                                   tutionen.
9.1. GRUNDLAGEN                                    9.3.2. Normative Regelungen im Bereich des
9.1.1. Wie an vielen anderen historischen Stät-    Tourismus können sinnvoll sein; den Denkmal-
ten ist auch für den ORL der Tourismus ein         fachbehörden kommt eine Beratungsfunktion
20   Obergermanisch-Raetischer Limes · Management-Plan 2019 – 2023

             bei der Einrichtung neuer Informationsangebo-       die Träger der Limeswanderwege sind und bie-
             te zu. Dies umfasst das Bereitstellen von Sach-     tet Karten- und Informationsmaterial an. Indi-
             informationen und eine inhaltliche Qualitäts-       vidual- und Gruppenreisende können so nahe-
             kontrolle.                                          zu jeden Punkt des ORL erreichen. Auch bei
             9.3.3. Eine wichtige Größe in der erfolgreichen     solchen Routenplanungen arbeiten die Denk-
             touristischen Erschließung und Vermittlung          malfachbehörden mit dem Verein Deutsche Li-
             des ORL bilden die verschiedenen Museen und         mes-Straße e. V., den einschlägigen Vereinen,
             Limesinformationszentren.                           den Forstämtern sowie den jeweiligen Kommu-
             9.3.4. Für die überwiegende Mehrheit der Krei-      nen zusammen.
             se, Städte und Gemeinden entlang des ORL hat        9.4.2. Bei der Neuanlage von Wander- oder Rad-
             sich bereits seit 1995 der Verein Deutsche Li-      wegen oder im Rahmen größerer Instandhal-
             mes-Straße e. V. für die Umsetzung o. g. Ziele      tungsmaßnahmen wird darauf geachtet, Wege-
             zusammengeschlossen. Zu seinem Tätigkeits-          trassen neben und nicht auf dem Verlauf des
             feld im Bereich Tourismus zählen besonders          ORL zu führen. Hierdurch verbessert sich die
             die Öffentlichkeitsarbeit, Herausgabe von tou-      Erfahrbarkeit des Limesverlaufs, gleichzeitig
             ristischem Informationsmaterial, Pressearbeit,      verringern sich mögliche nachteilige Einflüsse
             Koordination von Werbemaßnahmen, allge-             durch Betreten oder Befahren.
             meine Information, Hinweise zur Unterbrin-          9.4.3. Maßnahmen zur Konservierung, Restau-
             gung und Lenkung der Besucher. Der Verein           rierung, Rekonstruktion, zum Nachbau sowie
             Deutsche Limes-Straße e. V. bildet die umfas-       der konservatorischen Überdeckung archäolo-
             sende touristische Klammer und ist neben Mu-        gischer Denkmäler entlang des ORL werden
             seen und Limesinformationszentren die erste         nach den im Teil B zusammengestellten Richtli-
             Anlaufstelle für potenzielle Besucher und inter-    nien durchgeführt. Der Text stellt die überar-
             essierte Gäste.                                     beitete Fassung der den Antragsunterlagen
             9.3.5. Ein wichtiger Bestandteil der Vermitt-       zum Welterbeantrag beigefügten Rekonstruk-
             lungsarbeit am ORL ist die dauerhaft gesicherte     tionsrichtlinien dar. Die im Teil B zusammenge-
             Betreuung der Besucher durch qualifiziertes         stellten Richtlinien sind integraler Bestandteil
             und geschultes Personal. Eine zentrale Rolle        des Management-Plans.
             spielen dabei die „Limes-Cicerones der Deut-
             schen Limeskommission“. Sie werden in enger
             Zusammenarbeit mit den Denkmalfachbehör-            10. UMSETZUNG
             den und auf Grundlage der Prüfungsordnung
             der Deutschen Limeskommission aus- und              10.1. BETEILIGTE INSTITUTIONEN
             fortgebildet.                                             UND PERSONEN
             9.3.6. Weiterhin können Vereine, Schulen, regi-     10.1.1. Die rechtlichen und administrativen Zu-
             onale oder lokale Initiativen einzelne archäolo-    ständigkeiten für die Denkmalpflege und damit
             gische Stätten entlang des ORL pflegen. Alle        für den Erhalt des ORL sind innerhalb des föde-
             Maßnahmen sind mit der DLK und den Denk-            ralen Systems der Bundesrepublik Deutschland
             malfachbehörden abzustimmen.                        länderspezifisch geregelt.
             9.3.7. Eigentümer und Nutzer der Grundstücke        10.1.2. An Schutz und Pflege archäologischer
             im Welterbe leben im unmittelbaren Umgang           Denkmäler besteht ein grundsätzliches öffent-
             mit den Besuchern vor Ort. Ihr Verständnis und      liches Interesse, das in den Denkmalschutzge-
             ihre Akzeptanz sind anzustreben.                    setzen fixiert ist. Verantwortlich für den Erhalt
                                                                 des ORL sind in erster Linie die Eigentümer,
             9.4. MITTEL                                         auf deren Grundstücken sich das Welterbe
             9.4.1. Der bereits seit Jahrzehnten bestehende      befindet.
             Limes-Wanderweg entlang des ORL wurde in            10.1.3. Den Unteren Denkmalschutzbehörden
             den vergangenen Jahren durch einen Radweg           obliegt in der Regel die Umsetzung der für den
             und eine Autoroute ergänzt. Für die Auswei-         Denkmalschutz relevanten Rechtsvorschriften.
             sung von Auto- und Radroute ist der Verein          Ausnahmen gelten zum Beispiel für Maßnah-
             Deutsche Limes-Straße e. V. federführend zu-        men an Kulturdenkmälern in staatlichem Ei-
             ständig in Kooperation mit den Kommunen             gentum und Maßnahmen nach Fachplanungs-
             und Landkreisen. Der Verein Deutsche Li-            recht. Sie können von den Oberen/Höheren
             mes-Straße e. V. unterstützt die Wandervereine,     Denkmalschutzbehörden, den Regierungsprä-
Umsetzung   21

sidien sowie den zuständigen Ministerien als        Für übergreifende oder grundsätzliche Maß-
der jeweils Obersten Denkmalschutzbehörde           nahmen ist eine Bewertung durch die DLK ein-
unterstützt werden.                                 zuholen.
10.1.4. Die Landesämter für Denkmalpflege           10.2.3. Vor Maßnahmen, welche die Substanz
bzw. die Generaldirektion Kulturelles Erbe in       oder die optische Erscheinung des Denkmals
Rheinland-Pfalz sind Fachbehörden. Sie erfor-       verändern, müssen eine fachgerechte Doku-
schen den ORL und stellen fest, was von dessen      mentation der betroffenen Denkmalbereiche
Substanz erhalten und Kulturdenkmal im Sin-         und eine wissenschaftliche Auswertung durch-
ne des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes ist.        geführt werden.
In ihren Händen liegt ein großer Teil der Öf-       10.2.4. Hauptaugenmerk gilt dem Verhindern
fentlichkeitsarbeit, sie beraten Denkmaleigen-      bzw. Vermindern möglicher Schäden. Ange-
tümer und geben Stellungnahmen zu allen             strebt wird die Überführung wesentlicher
Planungen und Vorhaben ab, die den ORL be-          Denkmalbereiche in öffentliches Eigentum mit-
treffen.                                            hilfe von Plan- und Raumordnungsverfahren
10.1.5. In den Ländern sind die Limeskoordina-      oder durch Ankauf.
toren bei den Denkmalfachbehörden An-               10.2.5. Dort, wo der Verlauf des ORL oder die
sprechpartner. Sie wirken bei Schutz, For-          dargestellten Areale seiner Kastelle noch nicht,
schung und Vermittlung des ORL mit. Die             unvollständig oder unzutreffend in den Flä-
zuständigen Denkmalfachbehörden stellen in-         chennutzungs- und Entwicklungsplänen bzw.
tern bei allen sie betreffenden Vorgängen die       weiteren Planwerken dargestellt sind, sollen
Beteiligung der Limeskoordinatoren sicher.          diese bei deren Fortschreibung korrigiert
10.1.6. Die Zuständigkeiten für alle Maßnah-        werden.
men in Bezug auf Erschließung und Tourismus         10.2.6. Bei Umlegungen von Grundstücken und
entlang des ORL unterliegen den dargestellten       deren Bewirtschaftung soll die Erfahrbarkeit
Regeln.                                             des ORL erhalten bleiben bzw. hergestellt wer-
10.1.7. Die Umsetzung des Management-               den. Hierzu wird eine intensive Zusammenar-
Plans erfordert eine Zusammenarbeit von             beit mit den Eigentümern, Nutzern und zustän-
Grundstückseigentümern, Kommunen, Kreisen,          digen Behörden sowie Institutionen angestrebt.
Landes ämtern für Denkmalpflege bzw. der Ge-        10.2.7. In Zusammenarbeit mit den Denkmal-
neraldirektion Kulturelles Erbe. Forstbehör-        behörden wird geprüft, wo raumbedeutsame
den, Naturparks und Zweckverbände sind für          Planungen zu Beeinträchtigungen am ORL
eine erfolgreiche Umsetzung des Manage-             führen könnten.
ment-Plans ebenfalls wichtige Akteure.              10.2.8. Von den Denkmalschutzbehörden als
10.1.8. Seit vielen Jahrzehnten erfolgt eine enge   Träger öffentlicher Belange sind Kern- und Puf-
und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen            ferzonen mit ihren Zielsetzungen in Raumord-
den Denkmalfachbehörden der Länder, Verei-          nungs- und Planungsverfahren einzubringen.
nen oder lokalen Interessengruppen. Deren           10.2.9. Um Schäden durch Bodenschatzabbau,
wichtige Rolle bei Schutz und Pflege sowie Ver-     Land- und Forstwirtschaft zu vermindern, wird
mittlung des ORL wird seitens der Denkmal-          der Kontakt mit den zuständigen Behörden in-
fachbehörden unterstützt.                           tensiviert und innerhalb der künftigen Nutzungs-
                                                    planungen ein gemeinsamer Maßnahmen-
10.2. IMPLEMENTIERUNG DES                           katalog entwickelt.
      MANAGEMENT-PLANS                              10.2.10. Bei der Umsetzung regionaler oder lo-
10.2.1. Die Bedeutung des ORL ebenso wie In-        kaler Schutz- oder Informationskonzepte soll
halte und Ziele dieses Management-Plans wer-        die Erfahrbarkeit des ORL in bebauten Arealen
den der Öffentlichkeit durch den verstärkten        durch die Kennzeichnung bekannter unterirdi-
Einsatz geeigneter Medien nahegebracht.             scher Strukturen gesteigert werden, gleichzei-
10.2.2. Alle Einzelmaßnahmen am Welterbe,           tig werden Perspektiven für eine Neugestal-
die die Denkmalsubstanz und das geschützte          tung ehemals bebauter Areale entwickelt.
Erscheinungsbild berühren können, werden            10.2.11. Besonderes Augenmerk gilt den Berei-
mit den Denkmalfachbehörden und Unteren             chen extensiver Wirtschaftsweise, Ökologie/
Denkmalschutzbehörden abgestimmt und dort           Naturschutz, sanfter Tourismus u. a. Dabei
genehmigt.                                          können Einrichtungen im funktionalen Zusam-
                                                    menhang mit dem ORL einbezogen werden
Sie können auch lesen