MARKT ESSENBACH Gemeindeinfo - Quelle: Anton Ableitner
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, normalerweise verbinden wir mit dem Monat Februar unweigerlich „die fünfte Jahreszeit“, den Fasching. Doch darauf müssen wir dieses Jahr leider alle verzichten. 2021 wird es erstmals keinerlei Faschingsveranstaltungen in unserer Marktgemeinde geben. Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben in seiner Ge- samtheit verändert. Die mit ihr einhergehenden Umstände haben unwei- gerlich Einfluss auf unsere ganz persönliche Lebensführung, aber auch auf unser gesellschaftliches Miteinander genommen! Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, erhalten Sie sich Ihren Optimismus und lassen Sie es sich nicht nehmen, voll Zuversicht in die Zukunft zu blicken. So sehen es mit Sicherheit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen unseres Marktes sowie die Mitglieder des Markt- gemeinderats, die sich – auch unter den aktuellen Bedingungen – stets zu Ihrem und zum Wohle unserer Gemeinde einbringen. Daher werden die bevorstehenden Haushaltsberatungen und Sitzun- gen unter anderem von Infrastrukturprojekten wie Kita-Baumaßnahmen, Straßen- und Kanalsanierungen, Stadtentwicklungskonzepten, Bauleit- planungsverfahren und Hochwasserschutzmaßnahmen geprägt sein. Und dies sind nur einige Beispiele von Vorhaben, die wir mit Blick auf die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde fortführen oder auf den Weg bringen werden. Abschließend bitte ich Sie einfach: „bleiben’s g’sund“ und zuversichtlich. Herzlichst, Ihr Bürgermeister Dieter Neubauer 2 G EM EI N D EI N FO | G RUS SWO RT
Übersicht Gemeindeinfos Grußwort Bürgermeister 2 Übersicht 3 Öffnungszeiten Rathaus 4 Abfallwirtschaft 5 Informationen 6 Ihre Büchereien 23 Ihre Museen 24 Ihre Musikschule 25 Ihre Volkshochschule 26 Ihr Wochenmarkt 29 Sonstige Informationen 30 Ihre ESKARA Sport- und Kulturarena ESKARA Aktuell 34 Bilder Bilder aus der Marktgemeinde 35 Impressum 36 3 G EM EI N D EI N FO | Ü B ERSIC HT
Öffnungszeiten Rathaus Markt Essenbach Rathausplatz 3 | 84051 Essenbach Tel. 08703 808-0 Fax. 08703 808-38 E-Mail: rathaus@essenbach.de www.essenbach.de Öffnungszeiten Rathaus Mo - Fr 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr Donnerstag 13.00 Uhr – 17.30 U hr Das Rathaus inklusive Einwohnermeldeamt ist aufgrund der aktuellen Corona-Lage derzeit für den persönlichen Parteiverkehr leider nur eingeschränkt verfügbar. In dringenden Fällen vereinbaren Sie bitte, telefonisch vorab einen Termin. Zutritt ins Rathaus für Besucher nur mit FFP2-Maske! Bürgersprechstunde Für die Bürgersprechstunde beim Ersten Bürgermeister Dieter Neubauer gelten folgende Zeiten: • Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr (außer an Sitzungstagen) • Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr Terminvereinbarung im Vorzimmer unter Telefon 08703/808-26. Einreichungsschluss für das „Gemeindeinfo“ Wir weisen darauf hin, dass der Einreichungsschluss für Ihre Bei- träge zum „Gemeindeinfo“ März 2021 der 15. Februar ist. Alle Beiträge, die nach dem Einsendeschluss eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden, da sich sonst die Auslieferung des Infoblattes verzögert. Nur vorbereitete Texte, die per E-Mail als PDF im Anhang und separate Bilder, die als JPEG-Datei an gemeindeinfo@essenbach.de gesendet werden, werden bearbeitet. Redaktionelle Änderungen behalten wir uns vor. Für unaufgefordert zugesandte Artikel besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. 4 G EM EI N D EI N FO | Ö FFN U N GS ZEIT EN R ATH AUS
Restmüll A Abfallwirtschaft Mo. 01.02.2021 Mo. 15.02.2021 Mo. 01.03.2021 Restmüll B Di. 02.02.2021 Di. 16.02.2021 Di. 02.03.2021 Restmüll C Mi. 03.02.2021 Mi. 17.02.2021 Mi. 03.03.2021 Restmüll D Do. 04.02.2021 Do. 18.02.2021 Do. 04.03.2021 Restmüll E Fr. 05.02.2021 Fr. 19.02.2021 Fr. 05.03.2021 Biomüll A Fr. 12.02.2021 Fr. 26.02.2021 Fr. 12.03.2021 Biomüll B Mo. 08.02.2021 Mo. 22.02.2021 Mo. 08.03.2021 Biomüll C Di. 09.02.2021 Di. 23.02.2021 Di. 09.03.2021 Gelber Sack A Fr. 19.02.2021 Fr. 19.03.2021 Fr. 16.04.2021 Gelber Sack B Mo. 22.02.2021 Mo. 22.03.2021 Mo. 19.04.2021 Papier A Mo. 25.01.2021 Mo. 08.03.2021 Mo. 19.04.2021 Papier B Di. 26.01.2021 Di. 09.03.2021 Di. 20.04.2021 Papier C Mi. 27.01.2021 Mi. 10.03.2021 Mi. 21.04.2021 Papier D Do. 28.01.2021 Do. 11.03.2021 Do. 22.04.2021 Papier E Fr. 29.01.2021 Fr. 12.03.2021 Fr. 23.04.2021 Papier F Fr. 05.02.2021 Fr. 19.03.2021 Fr. 30.04.2021 Die Abfälle sollen am jeweiligen Restmüll: alle 2 Wochen Biomüll: alle 2 Wochen Abfuhrtag ab 6.00 Uhr morgens Gelber Sack: alle 4 Wochen bereitgestellt sein! Papier: alle 6 Wochen Öffnungszeiten Altstoffsammelstelle Essenbach Winterzeit Sommerzeit Mittwoch 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 14.00 - 16.30 Uhr Freitag 15.00 - 18.00 Uhr Samtstag 9.30 - 12.30 Uhr Samstag 9.00 - 13.00 Uhr 5 G EM EI N D EI N FO | A B FA LLWI RTSC H A F T
Informationen Ergebnis des Blutspendetermins Am 4. Januar fand ein Blutspendetermin in der Eskara Essenbach statt. Der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes konnte 170 Spender begrüßen. Vier Spender erhielten Ehrennadeln für 10 x Blutspenden, ein Spender für 25 x Blutspenden, ein Spender für 50 x Blutspenden sowie ein Spender für 100 x Blutspenden. Aufgrund der begrenzten Haltbarkeit von Blutpräparaten ist und bleibt ein kontinuierliches Engagement der Menschen im Freistaat unabdingbar. Der nächste Blutspendetermin in der Eskara Essenbach findet am Montag, 29. März 2021 statt. Illegale Abfallentsorgung in Bächen Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass in letzter Zeit wie- der verstärkt Müll und Grüngut im Mühlbach entsorgt wurde und zwar vom Strauchschnitt über ausgediente, komplette Christbäu- me bis hin zu Sperrmüll. Es muss nicht eigens erwähnt werden, dass der Mühlbach nicht nur ein Gewässer III. Ordnung darstellt, sondern auch an verschiedenen Triebwerksanlagen der Stromer- zeugung durch Wasserkraft dient. Den Triebwerksbesitzern ent- stehen durch die geschilderte Nutzung des Baches als wilde Müll- kippe immer wieder nicht unerhebliche Schäden an ihren Anlagen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Verursacher hierfür zum Schadensersatz herangezogen werden. Darüber hinaus stellt diese illegale Abfallentsorgung nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit hoher Geldbuße geahndet wird, sondern unter Umständen sogar eine Straftat der Gewässerver- unreinigung nach dem Strafgesetzbuch, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann, und zwar nicht nur bei Vor- satz sondern auch bei fahrlässigem Handeln. Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht! Da der Umweltschutz uns alle angeht, sind auch alle aufgerufen, bei entsprechenden Beobachtungen nicht einfach nur wegzu- sehen, sondern diese möglichst zeitnah zu melden oder bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. 6 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Öffnungszeiten Rathaus und Landratsamt am Faschingsdienstag Am Faschingsdienstag, 16. Februar 2021, ist das Rathaus Essenbach, das Landratsamt Landshut mit dem Kreisjugendamt in Altdorf, den Kfz-Zulassungsstellen in Ergolding, Rottenburg und Vilsbiburg sowie die Tiefbauverwaltung in Rottenburg, die zentrale Reststoffdeponie Spitzlberg, die landkreiseigenen Bauschuttannahmestellen Geisenhausen/Feuerberg und Inkofen und die Stadt- und Kreisbibliothek Vilsbiburg geschlossen. An allen anderen Tagen gelten die üblichen Öffnungszeiten. Glückwunsch zu bestandenen Prüfungen Die Marktverwaltung Essenbach gratuliert Michaela Heilmeier und Daniel Fischer. Beide Mitarbeiter haben ihre Abschlussprüfung zum Verwaltungsfachwirt mit Bravour bestanden. Michaela Heilmeier absolvierte bereits ihre Ausbildung in der Marktverwaltung Essenbach und war seither im Einwohnermelde- amt und seit letztem Jahr im Bauamt eingesetzt. Daniel Fischer ist seit 2016 im Bereich Personalwesen tätig und übt inzwischen die Funktion des Personalleiters aus. Beide begannen im Herbst 2019 ihre Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt, die sie nun mit ihren sehr erfolgreich bestandenen Prüfungen abschließen konnten. Erster Bürgermeister Dieter Neubauer und Geschäftsleiter Bern- hard Weindl beglück- wünschten Michaela Heilmeier und Daniel Fischer – auch im Na- men der Verwaltung und des Marktge- meinderats – zu die- sen tollen Leistungen und bedankten sich für ihr beispielhaftes Engagement. 7 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Seniorenversammlung Aufruf zur Neuwahl des Seniorenbeirats Zuletzt wurde im März 2018 ein Seniorenbeirat zur Wahrnehmung der besonderen Belange der älteren Bürger des Marktes gewählt, der den Marktgemeinderat und die Marktverwaltung in den die Senioren besonders betreffenden Angelegenheiten berät. Der Bürgermeister kann dem Beirat verschiedene Themen zur Beratung oder zur Stellungnahme zuleiten. Unabhängig davon kann der Beirat aber auch von sich aus Vorschläge, Anregungen, Stellungnahmen oder Gutachten abgeben, die auf seinen Antrag im Marktgemeinderat zu behandeln sind. Die Amtszeit des Seniorenbeirats beträgt drei Jahre und endet im dritten Jahr nach Durchführung der Wahl. Im Jahr 2021 stehen nun wieder Neuwahlen an. Der Seniorenbeirat besteht aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern (+ 7 Stellvertretern). In den Beirat gewählt werden können Gemeindebürger, die • auch die Wählbarkeit für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds besitzen (EU-Staatsangehörigkeit, seit mind. 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaft, kein Wahlrechtsausschluss), • das 60. Lebensjahr vollendet haben und • nicht dem Marktgemeinderat angehören. Die Wahl des Seniorenbeirats erfolgt in einer Wahlversammlung am Donnerstag, den 4. März 2021 um 18.00 Uhr in der ESKARA, Savigneux-Platz 4, 84051 Essenbach Die Wahlversammlung wählt aus dem Kreis der Anwesenden, unter Berücksichtigung der vorgenannten Voraussetzungen, 7 stimmberechtigte Mitglieder (+ 7 Stellvertreter). Die Wahlvorschläge erfolgen durch die Wahlversammlung. Wahlberechtigt sind die in der Wahlversammlung anwesenden Personen, die ebenfalls die vorgenannten Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen müssen. 8 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Gewählt sind die 7 Kandidaten (+ 7 Stellvertreter) mit der größten Anzahl der für sie abgegebenen gültigen Stimmen. Die gewählten Kandidaten müssen die Wahl unter den Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 1 GO annehmen. Eine Ablehnung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Die weiteren Kandidaten sind in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmen Nachrücker. Der Seniorenbeirat wählt später in seiner ersten Beiratssitzung nach der Neuwahl aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen • eine/n Vorsitzende/n, • eine/n Stellvertreter/in der/des Vorsitzenden und • eine/n Schriftführer/in Hinweise: • Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. • Die Tätigkeit im Seniorenbeirat ist ehrenamtlich. • Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten eine Entschädigung von 100 € pro Jahr. • Der Vorsitzende erhält eine Entschädigung in doppelter Höhe. • Der Seniorenbeirat wird von seinem Vorsitzenden nach Bedarf oder auf Antrag von Mitgliedern oder des Ersten Bürgermeisters oder des Marktgemeinderates zu Sitzungen einberufen, mindestens jedoch einmal vierteljährlich. Wir bitten alle an der Seniorenarbeit interessierten Bürger an der Wahlversammlung teilzunehmen. Nur wer in der Versammlung anwesend ist, kann auch im Seniorenbeirat mitwirken! Bitte beachten Sie: Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist Pflicht! Aufgrund infektionsbedingter Sonderregelungen, welche eventuell durch Rechtsverordnungen vorgegeben werden, können sich kurzfristige Änderungen ergeben. Diese werden dann zeitnah auf unserer Homepage www.essenbach.de und in der Tagespresse bekanntgegeben. 9 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd – Teil III“ in Kraft getreten Der Marktgemeinderat Essenbach hat mit Beschluss vom 22.09.2020 den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd – Teil III“ im Bereich der Fl. Nrn. 477, 477/10, 479/4, 479/5, 479/7 und 478/5 Tfl., Gemarkung Mirskofen (südlich der Kreuzbaumstraße sowie des Ziegelstadels und östlich der Von-Fürstenberg-Straße in Mirskofen) als Satzung beschlossen (Geltungsbereich siehe Bild). A. Planzeichnung Bebauungsplan "Mirskofen Süd, Teil III" M 1:1.000 Endfassung vom 22.09.2020 14 23 469/1 548/ 548/21 20 22 26 13a 28 24 2/2 ,75 46 408 11 30 36 466/18 468 548/2 4 466/5 548/28 548/29 548/30 548/ 12 548/11 12 34 410 548/25 12 550/7 548/10 9 18 6 32 548/9 10 16 75 471 408, 548/26 468/1 471/3 548/31 548/32 14 12 472/3 5.40 Ziegelstadel 548/8 10 465 FW 1.50 7 8 3.00 H12 5 472/4 40 3.00 463 m² 12a 12b 550/3 46 6/3 Ga 550/5 550/6 Ga Ga 2.50 Ga HsNr. 9 472 WA2 ED II 6.00 6.00 4.00 16 H11 mind. 0,50 13a 5.5 St 349 m² ED 376 m² 3 471/2 7 5 1.5 477/10 Ga 0 m² 3.00 H13 5 8 7 Ga II 3.0 472/7 61 477 0 11 13b 482/2 II ² 21 sse 3.00 5m St 466/8 e .00 E 22 45 rga aß 477/4 str E II ege Ga um 10 b Ga WA1 3.00 m² Ga Sa 18 ba H10 uz 0 1 5.0 24 20 3.0 0 405 Kre a 10 1.2 m² 5.00 3.00 484 II 5 II H14 St m² ED 45 0 3.0 H21 Ga 5.0 E FW St 3.0 20 0 Ga .00 ² 3.00 482/4 16 4m Ga ² 0 14 Ga 36 19 6m Ga 482/1 472/17 H9 9b ² H20 St II 43 8 ße 0 E 6.0 5m II tra 1 9a ² 45 Ga ² 4.0 22 .00 6m E ns H15 2m II 482/6 m² 0 II 6 36 St Pla sse 15 4 48 E 3 24 aumstra ED Ga II 53 St 472/5 Kreuzb 0 0 2.0 6.5 0.5 .00 ² 18 3.0 E 0 Ga 8m St Ga 0 16 ² 36 71 m 19 472/6 II Ga 4.0 2 4 0 H19 m² 0 ² E 3.0 H16 3 II 0m St 16 ² 51 H1 482/8 36 Ga 5m E St 6.0 II 54 4.0 8 0 2.5 8/5 0 21 St E Ga 47 0 21a II Ga 3 1 m² 0 H18 23 6.3 2 E /11 475/7 St H17 ² 53 4 .0 0 II 482/7 482 5 3 17 II 5m 3.0 E H2 e 56 St aß e str ass E 475/15 H8 7 St Ga nn str 475/14 Ga ² 4 ru nn 47 482 H7 4m erb Bru Hs 4 5 55 II Ob 6,2 5.0 3 475/5 7 0 Nr. 47 0 .00 3.0 ² 40 6 E H3 9 II 0 m 3.0 618 408,75 6 ß e St tra E 475/22 r-S 5 Ga 482/9 8 be 60 m² 410 gru ² 5 II ein 3m a 10 475/21 l -R 475/24 58 E 482/10 Michae 475/20 1 G H4 Vo St St Ga n- 407,5 7 sse Fü Ga ber-Stra 475/19 6 rs 22 te l-Reingru II H22 II nb Michae 475/18 3 0 E e 3.0 rg E H5 479/4 -S 475/23 4.0 m² 2.0 tra 0 45 St St 510 0 6.5 5 ße 47 9 Ga 5.0 /7 0 3.0 0 7 0 0 6.0 HsN r. 9 475/25 475/39 H6 .00 9 H23 26 II 475/26 23 4.0 5 40 0 475/27 ED 43 5.0 0 6.0 a 11 39 0 475/28 G 475/40 37 475/38 m² 70 35 479/5 10 475/29 475/37 33 475/36 41 31 475/35 475/41 475/44 20 475/33 481 410 e /45 -Strass 18 475 erst enberg 22 Von-Fu 16 5 407, 475/34 Quellenvermerk: "Geobasisdaten © Bayerische 475/43 Vermessungsverwaltung 2018", ergänzt mit Fl. Nr. 479/7. Seite 3 22 (Auszug aus dem Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd – Teil III“) Der Beschluss wurde mit Bekanntmachung vom 14.01.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd – Teil III“ tritt somit in Kraft. Die Planunterlagen können auf der Internetseite des Marktes Essenbach – www.essenbach.de – in der Rubrik "Leben & Wohnen" unter dem Bereich "Bauleitplanung" eingesehen werden. 10 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Es erfolgt zudem eine Einstellung in das zentrale Landesportal für Bauleitplanung Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ Auf Grund der aktuellen COVID-19-Situation ist das Rathaus derzeit für den Parteiverkehr nur eingeschränkt zugänglich. Daher beachten Sie bitte den folgenden Hinweis: • Fragen zur Planung können jederzeit unter Tel.: 08703/808-27 (während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (schumann@ essenbach.de) geklärt werden • Für die persönliche Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus bitten wir, vorab einen Termin zu vereinbaren. Einen Termin können sie telefonisch unter 08703/808-27 oder -41 und auch per E-Mail unter schumann@essenbach.de vereinbaren. Mit der Erschließung des Baugebietes wird im Frühjahr 2021 begonnen. Weitere Informationen zur Grundstückvergabe werden nach Abschluss der Erschließungsarbeiten im Gemeindeinfo veröffentlicht. (Luftbildaufnahme Bebauungsplan Mirskofen Süd - Teil III) 11 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Anmeldung Kindertageseinrichtung Bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen für das Krippen- bzw. Kindergartenjahr 2021/2022 zu den Kindertageseinrichtungen in der Marktgemeinde Essenbach, aufgrund der coronabedingten Lage, nicht über Anmeldetage erfolgen können. Ab ca. Anfang Februar 2021 können Sie Ihr Kind über die gemeindliche Homepage unter "Freizeit & Kultur", Rubrik "Kinderbetreuung" (www. essenbach.de/freizeit-kultur/kinderbetreuung) bzw. bei den jeweiligen Kindertageseinrichtungen ONLINE anmelden. Dort wird auch der Termin des Anmeldeschlusses bekannt gegeben. Kinderkrippen Kinderkrippe „Glückspilze“ - Ohu Landshuter Str. 74 84051 Essenbach OT Ohu www.kinderkrippe-glueckspilz.de Kinderkrippe „Regenbogen“ - Altheim Artmanngarten 2 84051 Essenbach OT Altheim www.kinderkripperegenbogen.de Kindergärten Kindergarten Essenbach Ziegeleistraße 13 84051 Essenbach www.kindergarten-essenbach.de Kindergarten "Pusteblume" - Unterwattenbach Am Wattenbach 14 84051 Essenbach OT Unterwattenbach Kindergarten Artlkofen Artlkofen 23 84051 Essenbach OT Artlkofen 12 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Informationen über die Kindergärten Artlkofen und Unterwattenbach finden Sie nur auf der gemeindlichen Homepage. Die Webseiten dieser beiden Kindergärten sind derzeit noch in Überarbeitung. Im kirchlichen Kindergarten St. Erhard ist die Anmeldung bereits über deren Webseite möglich! Kindergarten St. Erhard - Oberahrain Badstraße 2 84051 Essenbach OT Oberahrain - Kirchlicher Träger - www.kindergarten.sterhard.de Anmeldung Integrativhort Anmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 nimmt der Integrativhort Essenbach ab SOFORT entgegen. Weitere Informationen auf unserer Home- page www.hort-essenbach.de oder per Email integrativhort@hort-essenbach.de sowie unter der Tel. 08703/4656255. Qualifizierender Mittelschulabschluss an der Mittel- schule Essenbach für Externe im Schuljahr 2020/2021 Die Zwischenzeugnisse sind für Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule und für die dafür erforderliche Wahl der Prüfungsfächer. Deshalb wird der in § 28 Abs. 2 Satz 1 MSO festgelegte Anmeldetermin für andere Bewerberinnen und Bewerber auf den 10. März 2021 verschoben. 13 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Anpassung der Betreuungs- und Essensgebühren in den Kindertageseinrichtungen und der Mittags- betreuung In seiner letzten Sitzung hat der Marktgemeinderat erstmals nach 5 Jah- ren wieder eine Anpassung der Gebühren für unsere Kindertageseinrich- tungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Hort) und die Mittagsbetreuung an den Schulen Essenbach und Ahrain beschlossen. Die neuen Gebüh- ren gelten ab dem neuen Schul-/Kindergartenjahr (September 2021). Dabei musste der Markt Essenbach, wie im übrigen auch zahlreiche an- dere Landkreisgemeinden, den in den letzten Jahren stetig weiter gestie- genen Defiziten bei den Einrichtungen Rechnung tragen. Insbesondere die Personalausgaben schlugen in Folge des erforderlich gewordenen zusätzlichen Personalbedarfs in Verbindung mit den allgemeinen Tarifer- höhungen erheblich zu Buche. Aber auch die Gebühren für die angebotenen Mittagessen mussten deut- lich angeglichen werden. Dies wurde zum einen durch eine entsprechende Preissteigerung durch den Lieferanten notwendig, der zum 01.01.2021 – ebenfalls nach 5 Jahren stabiler Preise – diese den allgemeinen Kosten- steigerungen der letzten Jahre anpassen musste. Zum anderen muss der Markt Essenbach nun auch die im Zusammenhang mit der Essensaus- gabe anfallenden Personalkosten weitergeben (eigenes Personal nur für Vorbereitung und Durchführung der Essensausgabe, Abspülen und Ab- räumen des Geschirrs usw.). Die neuen Essensgebühren werden analog zu den Betreuungsgebühren zum neuen Schuljahr erhoben. Die monatlichen Benutzungsgebühren betragen deshalb ab 1. Septem- ber 2021 in Abhängigkeit von der jeweiligen Buchungszeit für den Besuch eines Kindergartens: bei einer Gebühr Gebühr Buchungszeit bis ohne Mittagessen mit Mittagessen 5,0 Stunden 93,00 € 165,50 € 6,0 Stunden 102,00 € 174,50 € 7,0 Stunden 111,00 € 183,50 € 8,0 Stunden 120,00 € 192,50 € 9,0 Stunden 129,00 € 201,50 € 10,0 Stunden 138,00 € 210,50 € 14 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
für den Besuch einer Kinderkrippe: bei einer Gebühr Gebühr Buchungszeit bis ohne Mittagessen mit Mittagessen 3,0 Stunden 120,00 € 202,50 € 4,0 Stunden 138,00 € 220,50 € 5,0 Stunden 156,00 € 238,50 € 6,0 Stunden 174,00 € 256,50 € 7,0 Stunden 192,00 € 274,50 € 8,0 Stunden 210,00 € 292,50 € 9,0 Stunden 228,00 € 310,50 € 10,0 Stunden 246,00 € 328,50 € für den Besuch des Hortes: bei einer Gebühr Gebühr Buchungszeit bis ohne Mittagessen mit Mittagessen 3,0 Stunden 92,00 € 168,50 € 4,0 Stunden 102,00 € 178,50 € 5,0 Stunden 112,00 € 188,50 € 6,0 Stunden 122,00 € 198,50 € 7,0 Stunden 132,00 € 208,50 € 8,0 Stunden 142,00 € 218,50 € 9,0 Stunden 152,00 € 228,50 € In diesen Benutzungsgebühren ist nunmehr das monatliche Spiel- und Materialgeld, das bislang zusätzlich zu den Gebühren erhoben wurde, unverändert in Höhe von 5,00 € bereits eingerechnet. Das in den Krippen zusätzlich erhobene Frühstücks- bzw. Brotzeitgeld (12,00 € bzw. 6,00 € monatlich) bleibt unverändert. 15 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Hingewiesen werden darf darauf, dass die Eltern von Kindergartenkin- dern einen staatlichen Zuschuss vom Freistaat Bayern in Höhe von 100,00 € monatlich erhalten, so dass sich der Elternbeitrag real um 100,00 € reduziert. Die Eltern von Krippenkindern können einkommens- abhängig vom Freistaat ein „Krippengeld“ in Höhe von bis zu 100,00 € monatlich erhalten, so dass sich auch hier der Elternbeitrag real um mo- natlich bis zu 100,00 € reduzieren kann. Mittagsbetreuung an den Schulen: Analog zu den KiTa-Gebühren müssen ab dem neuen Schuljahr 2021/2022 auch die Gebühren für die Mittagsbetreuungen an den Schulen ange- hoben werden: Mittagsbetreuung Nutzungszeit Gebühr monatlich wöchentlich Ahrain bis 13.00 Uhr 1 bis 2 Tage 16,00 € 3 bis 5 Tage 32,00 € Ahrain bis 15.30 Uhr 1 bis 2 Tage 30,00 € 3 bis 5 Tage 60,00 € Essenbach bis 14.00 Uhr 1 bis 2 Tage 20,00 € 3 bis 5 Tage 40,00 € Gebühr für Mittagessen Schuljahr 2021/22 5,00 € pro Portion ab Schuljahr 2022/23 6,00 € pro Portion Wir bitten um Verständnis für diese unangenehme, aber nach nun 5 Jah- ren unverändert geltender Gebühren, dringend notwendige Maßnahme. 16 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Mittagsbetreuung Bei entsprechenden Anmeldezahlen findet an der Grundschule Ahrain im Schuljahr 2021/2022 wieder eine Mittagsbetreuung (bis 13:00 Uhr) und eine verlängerte Mittagsbetreuung (bis 15:30 Uhr) und an der Grund- und Mittelschule Essenbach eine Mittagsbetreuung (bis 14:00 Uhr) für Kinder der 1. bis 4. Klassen statt. Die Anmeldeformulare erhalten Sie ab Dienstag, 16. März 2021 bei der jeweiligen Mittagsbetreuung, im Rathaus Nebengebäude bei Frau Neumann, sowie als Download auf der Homepage des Marktes Essen- bach unter www.essenbach.de/freizeit-kultur/kinderbetreuung/. Bitte beachten: Anmeldeschluss ist Freitag, 30. April 2021. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Anmeldeschluss im Rathaus Essenbach eingehen. Später eingehende Anmeldungen können grund- sätzlich nicht berücksichtigt werden. Da der Andrang sehr groß ist, die Plätze aber begrenzt sind, ist nicht sichergestellt, dass alle Anmeldungen auch angenommen werden kön- nen. Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt und sind verbindlich. Bitte senden Sie die Anmeldeformulare per Post, oder per E-Mail zurück an neumann@essenbach.de. Weitere Informationen zu den Mittagsbetreuungen erhalten Sie beim Markt Essenbach, unter Tel.-Nr.: 08703/808-65 (Frau Neumann) oder auf unserer Homepage unter www.essenbach.de/freizeit-kultur/kinder- betreuung/. Sollten sich aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie Änderungen er- geben, werden wir diese zeitnah auf der gemeindlichen Webseite be- kanntgeben. 17 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Winterdienst durch den Bauhof des Marktes Nach Schneefällen und überfrierender Nässe auf den Fahrbahnen räumt und sichert der Einsatzdienst unseres Gemeindebauhofes die Straßen in unserem Gemeindegebiet. Bereits zwischen 3.00 und 4.00 Uhr wird mit den Hauptverkehrsbereichen begonnen. Fahrzeugeinsätze bei Siedlungsstraßen und Nebenstrecken erfolgen nur, wenn übermäßi- ger Schneefall und extreme Glätte einen Winterdienst durch den Markt erfordern. Wir bitten die Anlieger dieser Straßenbereiche um Verständnis und um Unterstützung durch Eigenhilfe. Gleichzeitig sollen Behinderungen bei der Durchfahrt der Winterdienstfahrzeuge infolge von Dauerparkern in Siedlungsstraßen bzw. durch Baum- und Strauchüberhang usw. vermie- den werden. Kostenloses Streumaterial Wie auch in den letzten Jahren stellt der Markt wieder Splitt in kleinen Mengen kostenlos zur Verfügung. Das Streugut kann ab sofort aus den Behältern in der Bauhofeinfahrt bzw. vor dem Eingang zur Altstoffsam- melstelle entnommen werden. In den einzelnen Ortschaften sind ebenfalls Streugutbehälter aufgestellt. Deren Inhalt dient aber nur zum Streuen von Straßen oder Gehwegen und darf nicht für private Zwecke verwendet werden. Räum- und Streupflicht Angesichts der Jahreszeit erscheint es uns auch dieses Jahr wieder not- wendig, an die Räum- und Streupflicht für Gehwege und Gehbahnen zu erinnern. Die Gehwege sind von den Anliegern an Werktagen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 8.00 und 20.00 Uhr beständig von Schnee und Eis freizuhalten und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht gilt im Übrigen auch, wenn kein Gehweg vorhanden ist. In diesem Falle ist der von den Fußgängern benutzte Teil der öffentlichen Straße in einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht besteht selbstverständlich auch dann, wenn sich zwischen Grundstücksgrenze und Gehweg etwa eine Böschung, ein Grünstreifen, ein Graben oder eine ähnliche Fläche befindet. Für Unfälle aufgrund einer Missachtung dieser Verpflichtungen haftet der jeweilige Grundstückseigentümer eigenverantwortlich. 18 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Schuleinschreibung für die Grundschule Essenbach 2021/2022 Am Dienstag, 16. März 2021 und Mittwoch, 17. März 2021 wird an der Schule in Essenbach die Schuleinschreibung geplant. Im Schuljahr 2021/2022 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2021 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden (01.07.-30.09. Korridorkinder). Vorab zu Ihrer Information: Am Tag der Schuleinschreibung werden folgende Unterlagen benötigt: • Familienstammbuch oder Geburtsurkunde • Nachweis über U9-Untersuchung (gelbes Untersuchungsheft zur Einsicht) • Impfausweis • Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangs- untersuchung • evtl. Sorgerechtsbeschluss (in Kopie) Bei Antrag auf Zurückstellung: • ärztliches Attest, evtl. Bescheinigung vom Kindergarten Ist Ihr Kind im Oktober, November oder Dezember 2015 geboren, wird also im Laufe dieser Monate sechs Jahre alt, kann es auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Anmelderecht besteht für jedes Kind, auch wenn es das 6. Lebensjahr noch nicht voll- endet hat (ohne Zeitbeschränkung!); für Kinder, die nach dem 1. Januar geboren sind, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. 19 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Termine Häckselaktion im Frühjahr 2021 Ab 22. März findet wieder eine Häckselaktion statt. Dazu hat der Marktgemeinderat eine Anfahrtspauschale festgelegt. Diese be- trägt 10 Euro bis zu einer Arbeitszeit von 15 Minuten. Für jede weitere angefangene Viertelstunde müssen ebenfalls 10 Euro be- rechnet werden, die dann vom Fahrer kassiert werden. Nach einer Stunde Häckselzeit wird der tatsächliche Aufwand berechnet. Eine Überweisung von 10 Euro (bitte als Verwendungszweck „Häckselaktion 2021“ sowie Ortsteil, Straße und Hausnummer angeben!) auf eines der unten angegebenen Konten gilt zugleich als Anmeldung. Eine Anmeldung in der Marktverwaltung ist dann nicht mehr erforderlich! • Sparkasse Essenbach, BLZ 743 500 00, Konto 250 112 BIC: BYLADEM1LAH, IBAN: DE15 7435 0000 0000 2501 12 • Raiffeisenbank Essenbach, BLZ 743 696 56, Konto 210 420 BIC: GENODEF1ENA, IBAN: DE79 7436 9656 0000 2104 20 Eine Barzahlung im Rathaus, Kasse, Zimmer 1, ist ebenfalls mög- lich. Einzahlung bitte bis spätestens 15. März 2021, spätere Zah- lungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Um dem Personal die Arbeit zu erleichtern und die Kosten zu ver- ringern, werden die Grundstückseigentümer ersucht, das Strauch- und Baumschnittmaterial geordnet und von der Straße aus gut erreichbar, zusammenzurichten. Kürzere Äste und Zweige sollten gebündelt werden. Datum Ortsteil 22.03.2021 und 23.03.2021 Ohu, Ober-/Unterahrain 24.03.2021 Mettenbach 25.03.2021 Ober-/Unterwattenbach, Unsbach 26.03.2021 Artlkofen, Bruckbach, Ginglkofen 29.03.2021 Mirskofen 30.03.2021 Essenbach Diese Termine können sich je nach Wetterlage und Umfang der Arbeiten geringfügig ändern. 20 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Termine Straßenreinigung 2021 Kalenderwoche Zeitraum 12. – 14. Kalenderwoche 22.03. – 09.04.2021 21. – 23. Kalenderwoche 25.05. – 11.06.2021 32. – 34. Kalenderwoche 09.08. – 27.08.2021 44. – 46. Kalenderwoche 02.11. – 19.11.2021 Die Straßenreinigung wird nach folgendem Schema durchgeführt: Erste Woche Montag + Dienstag: Essenbach Mittwoch + Donnerstag: Mirskofen Freitag: Artlkofen, Bruckbach Zweite Woche Montag + Dienstag: Altheim, Gaden Mittwoch + Donnerstag: Ohu, Ahrain Freitag: Wattenbach Dritte Woche Montag: Mettenbach Dienstag: Unsbach, Röhrenbach Aufgrund von Feiertagen können sich die Termine verschieben. Wir bitten die Anlieger – soweit erforderlich – vorher die Gehwege abzu- kehren, damit evtl. vorhandene Verunreinigungen mit abgefahren wer- den können. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Firma keine Straßen kehren wird, die durch parkende Fahrzeuge verstellt sind. Energieberatung Der nächste Energieberatungstermin findet am Donnerstag, 26. Februar 2021 ab 13.00 Uhr statt. Aufgrund der Corona-Einschränkungen handelt es sich diesmal aller- dings um einen telefonischen Beratungstermin. Eine verbindliche An- meldung im Voraus ist erforderlich und wird unter Tel. 08703/808-51 oder per E-Mail an brunnermeier@essenbach.de ab sofort entgegen- genommen. Bei Rückfragen steht Ihnen die Klimaschutzbeauftragte des Marktes Essenbach unter der oben aufgeführten Telefonnummer gerne zur Ver- fügung! 21 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Bücherei Essenbach liefert Buchpakete aus Im Januar machte sich Erster Bürgermeister Dieter Neu- bauer, Renate Hanglberger (Dritte Bürgermeisterin) und Marktgemeinderat Marin Hujber selbst ein Bild davon, wie positiv die Aktion der Buchpakete der Bücherei Essenbach bei den Bürgern angenommen werden. Alle packten auch gleich mit an, die Bestellungen in die einzelnen Körbe zu sortie- ren und in das gemeindliche e-Fahrzeug zu verstauen. Die bestellten Medien werden den Leserinnen und Lesern jeden Samstagvor- mittag nach Hause geliefert. Bild: Dieter Neubauer, Regina Sandbiller, links hinten Susanne Strobl, Susanne Kehlringer und Melissa Zierer Bild: Dieter Neubauer, Regina Sandbiller, Renate Hanglberger und Marin Hujber 22 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Ihre Büchereien Bücherei Essenbach Öffnungszeiten Ansprechpartner Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr Leitung: Regina Sandbiller Bücherei Essenbach Samstag 10.00 - 12.00 Uhr Tel. 08703/909224 Savigneux-Platz 2a info@buecherei-essenbach.de 84051 Essenbach Besuchen Sie uns auch online: www.buecherei-essenbach.de Buchpakete von Zuhause aus bestellen Das Vorbestellen von Buchpaketen von Zuhause aus ist ab sofort möglich. Bestellungen sind per mail (Anleitung für Buchpackete) auf der Homepage oder tel. mittwochs 16 bis 18 Uhr und samstags 10 bis 12 Uhr möglich. Spiele ausleihen Das Spieleregal ist wieder freigegeben. Ab sofort haben Sie wieder die Auswahl aus über 145 Spielen. Detailierte Informationen finden Sie auf der Bücherei-Webseite! Bücherei Ahrain Öffnungszeiten Ansprechpartner Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Leitung: Martina Hesse-Hujber Bücherei Ahrain Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr Tel. 08703/91410 Landshuter Straße 14 Sonntag 9.00 - 11.00 Uhr 84051 Oberahrain Besuchen Sie uns auch online: www.buecherei-ahrain.de Die Bücherei Ahrain muss voraussichtlich bis Mitte Februar geschlossen bleiben! Alle Medien werden automatisch verlängert. Nach Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom 20. Januar wird die Abholung von Vorbestellungen auch für Büchereien nach den bisher für den Einzelhandel geltenden Auflagen wieder ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bücherei Ahrain. 23
Ihre Museen Schulmuseum Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass im Laufe des Februars Museen wieder öffnen dürfen. In diesem Fall ist das Schulmuseum in der Grundschule Ahrain am letzten Samstag des Monats, am 27. Februar von 9:30 bis 12:30 Uhr für die Allgemeinheit zugänglich. Dabei gelten die üblichen Sicherheits- und Hygienevorschriften. Ab sofort steht jeder Öffnungstag im Schulmuseum unter einem besonderen Schwerpunkt, im Februar ist es das Thema Schulspeisung. Nach dem Krieg herrschten in Deutschland allüberall Elend, Not und Hunger. Davon waren vor allem Kinder betroffen, viele von ihnen waren unterernährt. Deshalb richteten die alliierten Siegermächte die Schulspeisung ein, damit bedürftige Kinder jeden Tag eine kleine Mahlzeit bekamen. In Bayern gab es diese Schulspeisung von 1947 bis Ende des Schuljahres 1950/51. Zu diesem Thema erfahren die Besucher im Schulmuseum einiges in Text und Bild. Es sind Gegenstände zur Schulspeisung ausgestellt, höchst interessant ist ein Speiseplan aus dieser Zeit für die Schule Ahrain. Im Gespräch mit den Betreuern können ggf. eigene Erlebnisse oder Erfahrungen zu dem Thema aufgefrischt bzw. vertieft werden. Selbstverständlich sind alle Räume des Museums mit ihren Exponaten zugänglich. HEIMATHAUS SCHULMUSEUM ESSENBACH AHRAIN 24 24
Ihre Musikschule Erfolgreiche D 1 Prüfung Hannah Soltys hat erfolgreich die D 1 Prüfung im Fach Klavier abgelegt. Herzlichen Glückwunsch an Hannah und ihre Lehrkraft Birgit Adolf! Informationen per Newsletter erhalten Alle aktuellen Informationen zum Unterricht während der Corona-Pande- mie erfahren Sie auf unserer Homepage unter www.musikschule-essen- bach.de! Wenn Sie die Informationen im Rahmen unseres Newsletters erhalten wollen, dann melden Sie sich bitte mit einer kurzen Mail an info@musik- schule-essenbach.de dafür an! Öffnungszeiten Ansprechpartner Montag 9.00 - 12.30 Uhr Leitung: Musikschule Essenbach 13.30 - 16.00 Uhr Birgit Adolf Savigneux-Platz 1 Dienstag 9.00 - 12.30 Uhr 84051 Essenbach 13.30 - 16.00 Uhr Tel. 08703/9890970 Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr E-Mail: info@musikschule-essenbach.de Besuchen Sie uns auch online: www.musikschule-essenbach.de 25
Ihre Volkshochschule Schließung bis Ende März Aufgrund der aktuellen Situation hat sich das Team der vhs Landshuter Land schweren Herzens dazu entschieden im Februar und voraussicht- lich auch im März keine Präsenzkurse anzubieten. Das Sommersemester startet im Jahr 2021 voraussichtlich ab dem 12. April 2021. D. h. alle geplanten Präsenzkurse, die bis dahin geplant waren, beginnen voraussichtlich nach den Osterferien (KW 15). Die vhs Landshuter Land behält sich jedoch vor, bei Besserung der Lage und nach der Freigabe zur Eröffnung durch die Regierung, mit einzelnen Kursen früher zu starten. Über den aktuellen Stand informiert Sie die vhs Landshuter Land in der Tagespresse sowie auf der Homepage un- ter www.vhs-landshuter-land.de. Auf dieser Webseite erfahren Sie auch alles zu den aktuellen Online-Kursen. Das Team der vhs Landshuter Land sowie die Dozenten freuen sich auf Ihre digitale Teilnahme an unserem Kursangebot. Online-Kurse Online-Kurs: Yin Yoga 6337D 7 Vormittage Beginn: Mo., 1. Februar 2021, 09:00 bis 10:15 Uhr Leitung: Christine Kühn Gebühren: 41,00 Euro Online-Kurs: Spanisch mit Vorkenntnissen III 6337D 7 Abende Beginn: Mo., 1. Februar 2021, 17:30 bis 18:30 Uhr Leitung: Runhild Hernández Negrin Gebühren: 41,00 Euro 26
Online-Kurs: Barre Workout Nr. 6717D 7 Abende Beginn: Do., 4. Februar 2021, 19:15 bis 20:15 Uhr Leitung: Majd Alfaray Gebühren: 37,50 Euro Online-Kurs: Bellyfit - ein ganzheitliches Fitnesserlebnis Nr. 6719D 7 Abende Beginn: Do., 4. Februar 2021, 18:00 bis 19:00 Uhr Leitung: Majd Alfaray Gebühren: 37,50 Euro Online-Kurs: Hatha Yoga für Männer für Anfänger und Fortgeschrittene Nr. 6344D 4 Abende Beginn: Do., 4. Februar 2021, 17:45 bis 19:15 Uhr Leitung: Ingrid Zaglmann Gebühren: 32,00 Euro Online-Kurs: Functionalfit Nr. 6724D 5 Abende Beginn: Fr., 5. Februar 2021, 19:00 bis 19:45 Uhr Leitung: Bianca Wagner Gebühren: 18,50 Euro Online-Vortrag: "Die große Mutter - als Gott noch weiblich war" Nr. 1401D 1 Nachmittag Beginn: So., 7. Februar 2021, 15:00 bis 16:30 Uhr Leitung: Marion Lindemann Gebühren: 8,00 Euro
Online-Kurs: Bauchtanz für Mädchen von 10 - 14 Jahren Nr. 2631D 7 Nachmittage Beginn: Mo., 8. Februar 2021, 16:30 bis 17:30 Uhr Leitung: Marion Lindemann Gebühren: 35,50 Euro Online-Kurs: Bauchtanz für Anfängerinnen 4980D 7 Abende Beginn: Mo., 8. Februar 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Leitung: Marion Lindemann Gebühren: 53,50 Euro Online-Vortrag: Depression anders behandeln 5106D 1 Abend Beginn: Mo., 1. März 2021, 18:30 bis 20:00 Uhr Leitung: Ralf Giere Gebühren: 15,00 Euro Alle Online-Kurse findet über vhs.cloud statt. Wir senden Ihnen dann alle notwendigen Informationen per E-Mail zu. Informieren Sie sich unter www.vhs-landshuter-land.de oder unter Tel.-Nr.: 08703/808-25 (Frau Blumhagen) über aktuelle Online-Kurse und den Semesterstart.
Ihr Wochenmarkt Unser Markt-Team mit seinen Produkten: Altheimer Plantagen: frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln Blumenwiese: Kränze und Blumen Michis Schmankerl: Wurstprodukte, Geräuchertes, Weiß- und Roßwürste, frische Brezen und Bauern- brot, geräucherte Forellen, Leberkäs Frau Voit: Kiache, Schortenkiache, Torten, Blechku- chen, Feingebäck, Marmeladen und Eier Am Samstag, 13. März 2021 ist Wochenmarktbeginn mit Überraschung! Die Marktbeschicker freuen sich auf Ihen Besuch. jeden Samstag von 7:30 bis 11:30 Uhr 29 G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N EN
Sonstige Informationen Landkreis Feuerwehren unterstützen kroatische Kollegen Transport mit Hilfsgütern machte sich auf den Weg nach Sisak Ende Dezember ereignete sich in der ländlich geprägten Region des Landkreises Sisak-Moslavina in Kroatien ein schweres Erdbeben. Die dortigen Feuerwehrleute sind weiter voll gefordert – deshalb hat der Bayerische Feuerwehrverband Unterstützung zugesagt. Auch die Feuer- wehren im Landkreis Landshut haben sich an diesem Aufruf beteiligt und haben verschiedene Ausrüstungsgegenstände, die zwar bereits ausge- sondert wurden, aber dennoch voll funktionsfähig sind, an ihre kroati- schen Kollegen weitergegeben. Im Januar machten sich unter anderem tragbare Leitern, Lampen, Scheinwerfer, Stromaggregate und persönliche Schutzausrüstung wie Feuerwehrstiefel, Handschuhe und Helme aus dem Landkreis Landshut auf den Weg nach Kroatien. Mithilfe eines Versorgungsfahrzeugs des Katastrophenschutzes Bayern, das bei der Freiwilligen Feuerwehr Es- senbach stationiert ist, wurden die dringend benötigten Materialien in die betroffene Region gebracht. Die Feuerwehr Essenbach stellte auch die Fahrer. Über Rosenheim (hier wurde einer der Sammelpunkte des Lan- desfeuerwehrverbandes eingerichtet) brach ein 22 Fahrzeuge umfassen- der Transportkonvoi nach Kroatien in die Stadt Sisak auf, um die dringend benötigten Ausrüstungs- und Gerätespenden der Bayerischen Feuerweh- ren – rund 15.000 Einzelteile – dort übergeben zu können. Beim Start in Essenbach wünschten Landrat Peter Dreier und Bürgermeis- ter Dieter Neubauer den Fahrern eine gute und sichere Fahrt und dankten für ihren Einsatz. Auch dankten sie den Feuerwehren im Landkreis und den Gemeinden, die als Sachaufwandsträger der Wehren die Sachspenden ermöglicht haben, für die überwältigende Bereitschaft, der schwer getrof- fenen Region in Kroatien auf diese Art zu helfen. 30 G EM EI N D EI N FO | SO N STIG E I N FO R M ATI O N EN
Einkaufshilfe-Initiative im Landkreis Verschiedene Vereine und Initiativen bieten im Landkreis Landshut wieder Einkaufshilfen an Auch wenn es schwerfällt zu Hause zu bleiben, es gehört zu den wirksamsten Mitteln zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Für den eigenen Schutz, aber auch zum Wohle der Mitmenschen. In der anhaltenden Corona-Pandemie ist dieses Mittel wichtiger denn je. Damit die Gefahr einer Ansteckung für Risikogruppen möglichst reduziert werden kann, bieten verschiedene Initiativen und Vereine im Landkreis Landshut wieder Einkaufshilfen an. Die Landkreis-Seniorenbeauftragte Janine Bertram legt jedem der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ans Herz, diese Angebote anzunehmen. „Die Vereine und Initiativen bieten eine wertvolle Unterstützung – dafür wollen wir uns sehr herzlich bedanken!“ Alle Helfer sind von der Landjugend: Altheim Ohu / Ahrain Michaela Obermeier Marco Rösner Tel. 08703/8181 Tel. 0171/9246744 Email: marco.roesner25@gmail.com Mettenbach Mirskofen / Artlkofen / Bruckbach Thomas Irlbeck Rufbereitschaft Tel. 0151/46506705 Tel. 0176/57961128 Sophia Pusl Tel. 0176/56699242 Mitteilung VdK-Ortsverband Der VdK-Ortsverband teilt mit, dass wegen der Coronaregelung der Jahresterminplaner nicht mit der Post verschickt wird. Sollten sich die Pandemie-Maßnahmen ändern, werden die jeweiligen geplanten Veranstaltungen frühzeitig im Gemeindeinfo, der Landshuter Zeitung und im VdK Schaukasten und den Anschlagtafeln der verschiedenen Ortsteile veröffentlicht. Der VdK dankt seinen Mitgliedern für ihr Verständnis und wünscht allen weiterhin Gesundheit! 31 G EM EI N D EI N FO | SO N STIG E I N FO R M ATI O N EN
Vorsicht: Betrüger am Telefon! Die Maschen, mit denen Betrüger den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen wollen, werden immer professioneller. Sie scheuen sich auch nicht die Corona- Pandemie auszunutzen, um Leuten Geld und Wertsachen abzunehmen. Opfer kann jeder werden! Die Maschen der Trickbetrüger haben sich aufgrund der Corona- Pandemie erweitert. Sie geben sich jetzt nicht nur als Verwandte und Amtspersonen aus, sondern auch als Personen, die z.B. mit der Impfung in Corona-Zeiten zu tun haben. Sie nutzen dabei die Emotionen aus, die mit der Corona-Pandemie einhergehen. Eine Technik, die bei einem Anruf auf der Nummernanzeige eine andere Rufnummer erscheinen lässt, unterstützt die jeweils verwendete Legende. Ziel der Betrüger ist in jedem Fall die Herausgabe von Geld und Wertsachen. Es gibt viele Legenden, die die Betrüger verwenden können, z.B.: • Die Impfung ist mit der Entrichtung einer Gebühr oder einer Kaution verbunden, die vorab gezahlt werden muss. • Ein naher Angehöriger oder Freund kann nicht geimpft werden, weil er das Geld für die Impfung nicht zahlen kann. • Das Geld am Konto und in Schließfächern muss aufgrund der Corona Pandemie abgehoben und woanders verwahrt werden. • Ein Polizeibeamter informiert über eine drohende Anzeige in Zusammenhang mit Corona, die nur durch einen größeren Geldbetrag abgewendet werden kann. … viele, viele mehr. Um evtl. aufkommendes Misstrauen bereits im Keim zu ersticken, sind die Betrüger sehr einfallsreich, z.B. • setzen sie das Opfer unter Zeitdruck, • drängen auf Geheimhaltung, • schüren Ängste und • machen dem Opfer Vorwürfe, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht unterstützen zu wollen, oder vieles mehr. Besonders wichtig ist für die Täter, dass das Opfer nicht mit Dritten über den Anruf spricht. Deshalb werden Polizeibeamte und andere Personen, die auf den Betrug hinweisen könnten, durch die Täter bereits vorab 32 G EM EI N D EI N FO | SO N STIG E I N FO R M ATI O N EN
diskreditiert. Die Täter halten ständigen Kontakt mit dem verunsicherten Opfer und kontrollieren somit dessen Handlungen, bis die Übergabe des Geldes erfolgt ist. Unser Rat: Den Telefonhörer auflegen ist nicht unhöflich, wenn: • Sie nicht sicher sind, wer anruft. • Sie der Anrufer nach persönlichen Daten und finanziellen Verhältnissen fragt. • Sie der Anrufer auffordert, Geld und andere Wertgegenstände herauszu- geben bzw. Geld zu überweisen, besonders ins Ausland. • Sie der Anrufer unter Druck setzt. • Der Anrufer Sie dazu auffordert, Fremden Geld und Wertsachen mitzugeben. Geben Sie diesen Betrügern keine Chance! Wenden Sie sich ggf. an die nächste Polizeidienststelle (Landshut, Tel: 0871 92520)! Weder die Polizei noch andere Ämter fordern Sie telefonisch auf, Geld und Wertsachen auszuhändigen! Fachstelle bündelt Informationen über Demenz auf Flyer Beinahe wöchentlich ändern sich aktuell die Corona-Beschränkungen des Freistaates – hier den Überblick zu behalten ist schwierig. Einen besonderen Service bietet nun die Fachstelle für Senioren am Landratsamt. Ein Flyer bündelt die wichtigsten Informationen für Angehörige, die einen demenzerkrankten Menschen zu Hause pflegen. So listet er konkrete Tipps zur Entlastung, beispielsweise im Umgang mit den Corona-Bestimmungen auf. Der Flyer wurde in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Demenz des Landkreises Landshut erstellt und ist ab Anfang Februar in den Rathäusern der Landkreis-Gemeinden verfügbar. 33 G EM EI N D EI N FO | SO N STIG E I N FO R M ATI O N EN
ESKARA präsentiert Do, 17. März 2022 - Kokubu - NEUER TERMIN Die Karten vom 19.03.20 / 15.05.21 behalten ihre Gültigkeit Faszinierend. Abwechslungsreich. Hypnotisch. Andersartig. Intensiv. Authentisch. Sechs Attribute beschreiben die spektakuläre Show von Kokubu. Dabei vollzieht die in schwarze Kimonos plus weiße Stirnbänder gekleidete Ausnahmetruppe den Spagat zwischen mal bodenbe- bendem Akustik-Orkan, mal dezenter Rhythmik und dem zart-sanf- ten Klang der Bambuslängsflöte (Shakuhachi). In diesem Jahr wird ein Shamisenspieler (japanisches Seiteninstrument) das Ensem- ble berreichern. Das 17-köpfige, energiegeladene Ensemble aus Osaka um Shakuhachi-Meister Chiaki Toyama bietet Atemberau- bendes für Augen und Ohren. In wechselnden Gruppierungen und mittels unterschiedlich großer Röhrentrommeln (Taikos) wird in unfassbarer Synchronizität und dann wieder kontrastierend ein Rhythmus geschlagen, der die Zuhörer in seinen Bann zieht. „Ein Abend, der die Seele berührte“. Er gipfelte dort einmal mehr da- rin, was schon die ‚Gießener Zeitung‘ anlässlich des Termins im hr1-Sendesaal notierte „Tosender Beifall und Standing Ovations“! 34
Bilder aus der Marktgemeinde Essenbach mit Isar I von Kerstin Hörmannskirchner Bruckbach von Renate Altmann Schicken Sie uns IHRE BILDER für die nächste Ausgabe! An: gemeindeinfo@essenbach.de Sonnenuntergang von A. Ostermeier 35 G EM EI N D EI N FO | BI LD ER VO N BÜ RG ER N
Impressum Herausgeber Markt Essenbach Rathausplatz 3 84051 Essenbach Für den Inhalt verantwortlich: 1. Bürgermeister Dieter Neubauer Kontakt: Telefon: 08703 808-0 Telefax: 08703 808-38 E-Mail: rathaus@essenbach.de Web: www.essenbach.de Alle in diesem Marktblatt bereitgestellten Informationen haben wir nach bes- tem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft. Eine Gewähr für die jeder- zeitige Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der bereitge- stellten Informationen können wir allerdings nicht übernehmen. Gestaltung: mediaMEANS www.mediaMEANS.de Druck: BRAFO Werbeartikel & Ideen www.brafo-werbeartikel.de MDV Maristen Druck & Verlag www.mdv-druck.de
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