MARKT ESSENBACH Gemeindeinfo - Quelle: Anton Ableitner
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
normalerweise verbinden wir mit dem Monat
Februar unweigerlich „die fünfte Jahreszeit“,
den Fasching. Doch darauf müssen wir dieses
Jahr leider alle verzichten. 2021 wird es erstmals
keinerlei Faschingsveranstaltungen in unserer
Marktgemeinde geben.
Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben in seiner Ge-
samtheit verändert. Die mit ihr einhergehenden Umstände haben unwei-
gerlich Einfluss auf unsere ganz persönliche Lebensführung, aber auch
auf unser gesellschaftliches Miteinander genommen!
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, erhalten Sie sich Ihren Optimismus
und lassen Sie es sich nicht nehmen, voll Zuversicht in die Zukunft zu
blicken.
So sehen es mit Sicherheit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Einrichtungen unseres Marktes sowie die Mitglieder des Markt-
gemeinderats, die sich – auch unter den aktuellen Bedingungen – stets
zu Ihrem und zum Wohle unserer Gemeinde einbringen.
Daher werden die bevorstehenden Haushaltsberatungen und Sitzun-
gen unter anderem von Infrastrukturprojekten wie Kita-Baumaßnahmen,
Straßen- und Kanalsanierungen, Stadtentwicklungskonzepten, Bauleit-
planungsverfahren und Hochwasserschutzmaßnahmen geprägt sein.
Und dies sind nur einige Beispiele von Vorhaben, die wir mit Blick auf
die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde fortführen oder auf den
Weg bringen werden.
Abschließend bitte ich Sie einfach: „bleiben’s g’sund“ und zuversichtlich.
Herzlichst,
Ihr Bürgermeister
Dieter Neubauer
2
G EM EI N D EI N FO | G RUS SWO RTÜbersicht
Gemeindeinfos
Grußwort Bürgermeister 2
Übersicht 3
Öffnungszeiten Rathaus 4
Abfallwirtschaft 5
Informationen 6
Ihre Büchereien 23
Ihre Museen 24
Ihre Musikschule 25
Ihre Volkshochschule 26
Ihr Wochenmarkt 29
Sonstige Informationen 30
Ihre ESKARA Sport- und Kulturarena
ESKARA Aktuell 34
Bilder
Bilder aus der Marktgemeinde 35
Impressum 36
3
G EM EI N D EI N FO | Ü B ERSIC HTÖffnungszeiten Rathaus
Markt Essenbach
Rathausplatz 3 | 84051 Essenbach
Tel. 08703 808-0
Fax. 08703 808-38
E-Mail: rathaus@essenbach.de
www.essenbach.de
Öffnungszeiten Rathaus
Mo - Fr 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Donnerstag 13.00 Uhr – 17.30 U hr
Das Rathaus inklusive Einwohnermeldeamt ist aufgrund der aktuellen
Corona-Lage derzeit für den persönlichen Parteiverkehr leider nur
eingeschränkt verfügbar. In dringenden Fällen vereinbaren Sie bitte,
telefonisch vorab einen Termin. Zutritt ins Rathaus für Besucher nur mit
FFP2-Maske!
Bürgersprechstunde
Für die Bürgersprechstunde beim Ersten Bürgermeister Dieter Neubauer
gelten folgende Zeiten:
• Dienstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr (außer an Sitzungstagen)
• Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Terminvereinbarung im Vorzimmer unter Telefon 08703/808-26.
Einreichungsschluss für das „Gemeindeinfo“
Wir weisen darauf hin, dass der Einreichungsschluss für Ihre Bei-
träge zum „Gemeindeinfo“ März 2021 der 15. Februar ist.
Alle Beiträge, die nach dem Einsendeschluss eingehen, können
nicht mehr berücksichtigt werden, da sich sonst die Auslieferung des
Infoblattes verzögert.
Nur vorbereitete Texte, die per E-Mail als PDF im Anhang und separate
Bilder, die als JPEG-Datei an gemeindeinfo@essenbach.de gesendet
werden, werden bearbeitet.
Redaktionelle Änderungen behalten wir uns vor. Für unaufgefordert
zugesandte Artikel besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.
4
G EM EI N D EI N FO | Ö FFN U N GS ZEIT EN R ATH AUSRestmüll A
Abfallwirtschaft Mo. 01.02.2021 Mo. 15.02.2021 Mo. 01.03.2021
Restmüll B Di. 02.02.2021 Di. 16.02.2021 Di. 02.03.2021
Restmüll C Mi. 03.02.2021 Mi. 17.02.2021 Mi. 03.03.2021
Restmüll D Do. 04.02.2021 Do. 18.02.2021 Do. 04.03.2021
Restmüll E Fr. 05.02.2021 Fr. 19.02.2021 Fr. 05.03.2021
Biomüll A Fr. 12.02.2021 Fr. 26.02.2021 Fr. 12.03.2021
Biomüll B Mo. 08.02.2021 Mo. 22.02.2021 Mo. 08.03.2021
Biomüll C Di. 09.02.2021 Di. 23.02.2021 Di. 09.03.2021
Gelber Sack A Fr. 19.02.2021 Fr. 19.03.2021 Fr. 16.04.2021
Gelber Sack B Mo. 22.02.2021 Mo. 22.03.2021 Mo. 19.04.2021
Papier A Mo. 25.01.2021 Mo. 08.03.2021 Mo. 19.04.2021
Papier B Di. 26.01.2021 Di. 09.03.2021 Di. 20.04.2021
Papier C Mi. 27.01.2021 Mi. 10.03.2021 Mi. 21.04.2021
Papier D Do. 28.01.2021 Do. 11.03.2021 Do. 22.04.2021
Papier E Fr. 29.01.2021 Fr. 12.03.2021 Fr. 23.04.2021
Papier F Fr. 05.02.2021 Fr. 19.03.2021 Fr. 30.04.2021
Die Abfälle sollen am jeweiligen Restmüll: alle 2 Wochen
Biomüll: alle 2 Wochen
Abfuhrtag ab 6.00 Uhr morgens
Gelber Sack: alle 4 Wochen
bereitgestellt sein!
Papier: alle 6 Wochen
Öffnungszeiten Altstoffsammelstelle Essenbach
Winterzeit Sommerzeit
Mittwoch 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag 14.00 - 16.30 Uhr Freitag 15.00 - 18.00 Uhr
Samtstag 9.30 - 12.30 Uhr Samstag 9.00 - 13.00 Uhr
5
G EM EI N D EI N FO | A B FA LLWI RTSC H A F TInformationen
Ergebnis des Blutspendetermins
Am 4. Januar fand ein Blutspendetermin in der Eskara Essenbach
statt. Der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes konnte
170 Spender begrüßen. Vier Spender erhielten Ehrennadeln für 10 x
Blutspenden, ein Spender für 25 x Blutspenden, ein Spender für 50 x
Blutspenden sowie ein Spender für 100 x Blutspenden.
Aufgrund der begrenzten Haltbarkeit von Blutpräparaten ist und bleibt ein
kontinuierliches Engagement der Menschen im Freistaat unabdingbar.
Der nächste Blutspendetermin in der Eskara Essenbach findet am
Montag, 29. März 2021 statt.
Illegale Abfallentsorgung in Bächen
Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass in letzter Zeit wie-
der verstärkt Müll und Grüngut im Mühlbach entsorgt wurde und
zwar vom Strauchschnitt über ausgediente, komplette Christbäu-
me bis hin zu Sperrmüll. Es muss nicht eigens erwähnt werden,
dass der Mühlbach nicht nur ein Gewässer III. Ordnung darstellt,
sondern auch an verschiedenen Triebwerksanlagen der Stromer-
zeugung durch Wasserkraft dient. Den Triebwerksbesitzern ent-
stehen durch die geschilderte Nutzung des Baches als wilde Müll-
kippe immer wieder nicht unerhebliche Schäden an ihren Anlagen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Verursacher hierfür
zum Schadensersatz herangezogen werden.
Darüber hinaus stellt diese illegale Abfallentsorgung nicht nur eine
Ordnungswidrigkeit dar, die mit hoher Geldbuße geahndet wird,
sondern unter Umständen sogar eine Straftat der Gewässerver-
unreinigung nach dem Strafgesetzbuch, die mit Freiheitsstrafe
oder Geldstrafe bestraft werden kann, und zwar nicht nur bei Vor-
satz sondern auch bei fahrlässigem Handeln.
Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht!
Da der Umweltschutz uns alle angeht, sind auch alle aufgerufen,
bei entsprechenden Beobachtungen nicht einfach nur wegzu-
sehen, sondern diese möglichst zeitnah zu melden oder bei der
Polizei zur Anzeige zu bringen.
6
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENÖffnungszeiten Rathaus und Landratsamt am
Faschingsdienstag
Am Faschingsdienstag, 16. Februar 2021, ist das Rathaus
Essenbach, das Landratsamt Landshut mit dem Kreisjugendamt
in Altdorf, den Kfz-Zulassungsstellen in Ergolding, Rottenburg
und Vilsbiburg sowie die Tiefbauverwaltung in Rottenburg, die
zentrale Reststoffdeponie Spitzlberg, die landkreiseigenen
Bauschuttannahmestellen Geisenhausen/Feuerberg und Inkofen
und die Stadt- und Kreisbibliothek Vilsbiburg geschlossen. An
allen anderen Tagen gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Glückwunsch zu bestandenen Prüfungen
Die Marktverwaltung Essenbach gratuliert Michaela Heilmeier und
Daniel Fischer. Beide Mitarbeiter haben ihre Abschlussprüfung
zum Verwaltungsfachwirt mit Bravour bestanden.
Michaela Heilmeier absolvierte bereits ihre Ausbildung in der
Marktverwaltung Essenbach und war seither im Einwohnermelde-
amt und seit letztem Jahr im Bauamt eingesetzt. Daniel Fischer ist
seit 2016 im Bereich Personalwesen tätig und übt inzwischen die
Funktion des Personalleiters aus. Beide begannen im Herbst 2019
ihre Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt, die sie nun mit ihren
sehr erfolgreich bestandenen Prüfungen abschließen konnten.
Erster Bürgermeister Dieter Neubauer und Geschäftsleiter Bern-
hard Weindl beglück-
wünschten Michaela
Heilmeier und Daniel
Fischer – auch im Na-
men der Verwaltung
und des Marktge-
meinderats – zu die-
sen tollen Leistungen
und bedankten sich
für ihr beispielhaftes
Engagement.
7
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENSeniorenversammlung
Aufruf zur Neuwahl des Seniorenbeirats
Zuletzt wurde im März 2018 ein Seniorenbeirat zur Wahrnehmung
der besonderen Belange der älteren Bürger des Marktes gewählt, der
den Marktgemeinderat und die Marktverwaltung in den die Senioren
besonders betreffenden Angelegenheiten berät.
Der Bürgermeister kann dem Beirat verschiedene Themen zur Beratung
oder zur Stellungnahme zuleiten. Unabhängig davon kann der Beirat
aber auch von sich aus Vorschläge, Anregungen, Stellungnahmen oder
Gutachten abgeben, die auf seinen Antrag im Marktgemeinderat zu
behandeln sind.
Die Amtszeit des Seniorenbeirats beträgt drei Jahre und endet im dritten
Jahr nach Durchführung der Wahl. Im Jahr 2021 stehen nun wieder
Neuwahlen an.
Der Seniorenbeirat besteht aus 7 stimmberechtigten Mitgliedern
(+ 7 Stellvertretern).
In den Beirat gewählt werden können Gemeindebürger, die
• auch die Wählbarkeit für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds
besitzen (EU-Staatsangehörigkeit, seit mind. 3 Monaten in der
Gemeinde wohnhaft, kein Wahlrechtsausschluss),
• das 60. Lebensjahr vollendet haben und
• nicht dem Marktgemeinderat angehören.
Die Wahl des Seniorenbeirats erfolgt in einer
Wahlversammlung
am Donnerstag, den 4. März 2021 um 18.00 Uhr
in der ESKARA, Savigneux-Platz 4, 84051 Essenbach
Die Wahlversammlung wählt aus dem Kreis der Anwesenden,
unter Berücksichtigung der vorgenannten Voraussetzungen,
7 stimmberechtigte Mitglieder (+ 7 Stellvertreter).
Die Wahlvorschläge erfolgen durch die Wahlversammlung.
Wahlberechtigt sind die in der Wahlversammlung anwesenden Personen,
die ebenfalls die vorgenannten Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen
müssen.
8
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENGewählt sind die 7 Kandidaten (+ 7 Stellvertreter) mit der größten Anzahl
der für sie abgegebenen gültigen Stimmen. Die gewählten Kandidaten
müssen die Wahl unter den Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 1 GO
annehmen. Eine Ablehnung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes möglich.
Die weiteren Kandidaten sind in der Reihenfolge der für sie abgegebenen
Stimmen Nachrücker.
Der Seniorenbeirat wählt später in seiner ersten Beiratssitzung nach
der Neuwahl aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
gültigen Stimmen
• eine/n Vorsitzende/n,
• eine/n Stellvertreter/in der/des Vorsitzenden und
• eine/n Schriftführer/in
Hinweise:
• Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.
• Die Tätigkeit im Seniorenbeirat ist ehrenamtlich.
• Die Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten eine Entschädigung
von 100 € pro Jahr.
• Der Vorsitzende erhält eine Entschädigung in doppelter Höhe.
• Der Seniorenbeirat wird von seinem Vorsitzenden nach Bedarf
oder auf Antrag von Mitgliedern oder des Ersten Bürgermeisters
oder des Marktgemeinderates zu Sitzungen einberufen,
mindestens jedoch einmal vierteljährlich.
Wir bitten alle an der Seniorenarbeit interessierten Bürger an der
Wahlversammlung teilzunehmen. Nur wer in der Versammlung
anwesend ist, kann auch im Seniorenbeirat mitwirken!
Bitte beachten Sie: Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist Pflicht!
Aufgrund infektionsbedingter Sonderregelungen, welche eventuell durch
Rechtsverordnungen vorgegeben werden, können sich kurzfristige
Änderungen ergeben. Diese werden dann zeitnah auf unserer Homepage
www.essenbach.de und in der Tagespresse bekanntgegeben.
9
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENBebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd –
Teil III“ in Kraft getreten
Der Marktgemeinderat Essenbach hat mit Beschluss vom 22.09.2020
den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd – Teil III“ im
Bereich der Fl. Nrn. 477, 477/10, 479/4, 479/5, 479/7 und 478/5 Tfl.,
Gemarkung Mirskofen (südlich der Kreuzbaumstraße sowie des
Ziegelstadels und östlich der Von-Fürstenberg-Straße in Mirskofen) als
Satzung beschlossen (Geltungsbereich siehe Bild).
A. Planzeichnung Bebauungsplan "Mirskofen Süd, Teil III" M 1:1.000 Endfassung vom 22.09.2020
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Quellenvermerk: "Geobasisdaten © Bayerische
475/43 Vermessungsverwaltung 2018", ergänzt mit Fl. Nr. 479/7.
Seite 3
22
(Auszug aus dem Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd – Teil III“)
Der Beschluss wurde mit Bekanntmachung vom 14.01.2021 ortsüblich
bekannt gemacht. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen
Süd – Teil III“ tritt somit in Kraft.
Die Planunterlagen können auf der Internetseite des Marktes Essenbach
– www.essenbach.de – in der Rubrik "Leben & Wohnen" unter dem
Bereich "Bauleitplanung" eingesehen werden.
10
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENEs erfolgt zudem eine Einstellung in das zentrale Landesportal für
Bauleitplanung Bayern
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Auf Grund der aktuellen COVID-19-Situation ist das Rathaus derzeit für
den Parteiverkehr nur eingeschränkt zugänglich. Daher beachten Sie
bitte den folgenden Hinweis:
• Fragen zur Planung können jederzeit unter Tel.: 08703/808-27
(während den Geschäftszeiten) oder per E-Mail (schumann@
essenbach.de) geklärt werden
• Für die persönliche Einsichtnahme der Unterlagen im Rathaus bitten
wir, vorab einen Termin zu vereinbaren. Einen Termin können sie
telefonisch unter 08703/808-27 oder -41 und auch per E-Mail unter
schumann@essenbach.de vereinbaren.
Mit der Erschließung des Baugebietes wird im Frühjahr 2021 begonnen.
Weitere Informationen zur Grundstückvergabe werden nach Abschluss
der Erschließungsarbeiten im Gemeindeinfo veröffentlicht.
(Luftbildaufnahme Bebauungsplan Mirskofen Süd - Teil III)
11
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENAnmeldung Kindertageseinrichtung
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen für das Krippen- bzw.
Kindergartenjahr 2021/2022 zu den Kindertageseinrichtungen in der
Marktgemeinde Essenbach, aufgrund der coronabedingten Lage, nicht
über Anmeldetage erfolgen können.
Ab ca. Anfang Februar 2021 können Sie Ihr Kind über die gemeindliche
Homepage unter "Freizeit & Kultur", Rubrik "Kinderbetreuung" (www.
essenbach.de/freizeit-kultur/kinderbetreuung) bzw. bei den jeweiligen
Kindertageseinrichtungen ONLINE anmelden.
Dort wird auch der Termin des Anmeldeschlusses bekannt gegeben.
Kinderkrippen
Kinderkrippe „Glückspilze“ - Ohu
Landshuter Str. 74
84051 Essenbach OT Ohu
www.kinderkrippe-glueckspilz.de
Kinderkrippe „Regenbogen“ - Altheim
Artmanngarten 2
84051 Essenbach OT Altheim
www.kinderkripperegenbogen.de
Kindergärten
Kindergarten Essenbach
Ziegeleistraße 13
84051 Essenbach
www.kindergarten-essenbach.de
Kindergarten "Pusteblume" - Unterwattenbach
Am Wattenbach 14
84051 Essenbach OT Unterwattenbach
Kindergarten Artlkofen
Artlkofen 23
84051 Essenbach OT Artlkofen
12
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENInformationen über die Kindergärten Artlkofen und Unterwattenbach
finden Sie nur auf der gemeindlichen Homepage. Die Webseiten dieser
beiden Kindergärten sind derzeit noch in Überarbeitung.
Im kirchlichen Kindergarten St. Erhard ist die Anmeldung bereits
über deren Webseite möglich!
Kindergarten St. Erhard - Oberahrain
Badstraße 2
84051 Essenbach OT Oberahrain
- Kirchlicher Träger -
www.kindergarten.sterhard.de
Anmeldung Integrativhort
Anmeldungen für das Schuljahr 2021/2022
nimmt der Integrativhort Essenbach ab
SOFORT entgegen.
Weitere Informationen auf unserer Home-
page www.hort-essenbach.de oder per Email
integrativhort@hort-essenbach.de sowie
unter der Tel. 08703/4656255.
Qualifizierender Mittelschulabschluss an der Mittel-
schule Essenbach für Externe im Schuljahr 2020/2021
Die Zwischenzeugnisse sind für Schülerinnen und Schüler und deren
Erziehungsberechtigte eine wichtige Grundlage für die Entscheidung
über die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung für
den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule und für die dafür
erforderliche Wahl der Prüfungsfächer. Deshalb wird der in § 28 Abs.
2 Satz 1 MSO festgelegte Anmeldetermin für andere Bewerberinnen
und Bewerber auf den 10. März 2021 verschoben.
13
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENAnpassung der Betreuungs- und Essensgebühren
in den Kindertageseinrichtungen und der Mittags-
betreuung
In seiner letzten Sitzung hat der Marktgemeinderat erstmals nach 5 Jah-
ren wieder eine Anpassung der Gebühren für unsere Kindertageseinrich-
tungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Hort) und die Mittagsbetreuung
an den Schulen Essenbach und Ahrain beschlossen. Die neuen Gebüh-
ren gelten ab dem neuen Schul-/Kindergartenjahr (September 2021).
Dabei musste der Markt Essenbach, wie im übrigen auch zahlreiche an-
dere Landkreisgemeinden, den in den letzten Jahren stetig weiter gestie-
genen Defiziten bei den Einrichtungen Rechnung tragen. Insbesondere
die Personalausgaben schlugen in Folge des erforderlich gewordenen
zusätzlichen Personalbedarfs in Verbindung mit den allgemeinen Tarifer-
höhungen erheblich zu Buche.
Aber auch die Gebühren für die angebotenen Mittagessen mussten deut-
lich angeglichen werden. Dies wurde zum einen durch eine entsprechende
Preissteigerung durch den Lieferanten notwendig, der zum 01.01.2021 –
ebenfalls nach 5 Jahren stabiler Preise – diese den allgemeinen Kosten-
steigerungen der letzten Jahre anpassen musste. Zum anderen muss der
Markt Essenbach nun auch die im Zusammenhang mit der Essensaus-
gabe anfallenden Personalkosten weitergeben (eigenes Personal nur für
Vorbereitung und Durchführung der Essensausgabe, Abspülen und Ab-
räumen des Geschirrs usw.). Die neuen Essensgebühren werden analog
zu den Betreuungsgebühren zum neuen Schuljahr erhoben.
Die monatlichen Benutzungsgebühren betragen deshalb ab 1. Septem-
ber 2021 in Abhängigkeit von der jeweiligen Buchungszeit
für den Besuch eines Kindergartens:
bei einer Gebühr Gebühr
Buchungszeit bis ohne Mittagessen mit Mittagessen
5,0 Stunden 93,00 € 165,50 €
6,0 Stunden 102,00 € 174,50 €
7,0 Stunden 111,00 € 183,50 €
8,0 Stunden 120,00 € 192,50 €
9,0 Stunden 129,00 € 201,50 €
10,0 Stunden 138,00 € 210,50 €
14
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENfür den Besuch einer Kinderkrippe:
bei einer Gebühr Gebühr
Buchungszeit bis ohne Mittagessen mit Mittagessen
3,0 Stunden 120,00 € 202,50 €
4,0 Stunden 138,00 € 220,50 €
5,0 Stunden 156,00 € 238,50 €
6,0 Stunden 174,00 € 256,50 €
7,0 Stunden 192,00 € 274,50 €
8,0 Stunden 210,00 € 292,50 €
9,0 Stunden 228,00 € 310,50 €
10,0 Stunden 246,00 € 328,50 €
für den Besuch des Hortes:
bei einer Gebühr Gebühr
Buchungszeit bis ohne Mittagessen mit Mittagessen
3,0 Stunden 92,00 € 168,50 €
4,0 Stunden 102,00 € 178,50 €
5,0 Stunden 112,00 € 188,50 €
6,0 Stunden 122,00 € 198,50 €
7,0 Stunden 132,00 € 208,50 €
8,0 Stunden 142,00 € 218,50 €
9,0 Stunden 152,00 € 228,50 €
In diesen Benutzungsgebühren ist nunmehr das monatliche Spiel- und
Materialgeld, das bislang zusätzlich zu den Gebühren erhoben wurde,
unverändert in Höhe von 5,00 € bereits eingerechnet.
Das in den Krippen zusätzlich erhobene Frühstücks- bzw. Brotzeitgeld
(12,00 € bzw. 6,00 € monatlich) bleibt unverändert.
15
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENHingewiesen werden darf darauf, dass die Eltern von Kindergartenkin-
dern einen staatlichen Zuschuss vom Freistaat Bayern in Höhe von
100,00 € monatlich erhalten, so dass sich der Elternbeitrag real um
100,00 € reduziert. Die Eltern von Krippenkindern können einkommens-
abhängig vom Freistaat ein „Krippengeld“ in Höhe von bis zu 100,00 €
monatlich erhalten, so dass sich auch hier der Elternbeitrag real um mo-
natlich bis zu 100,00 € reduzieren kann.
Mittagsbetreuung an den Schulen:
Analog zu den KiTa-Gebühren müssen ab dem neuen Schuljahr 2021/2022
auch die Gebühren für die Mittagsbetreuungen an den Schulen ange-
hoben werden:
Mittagsbetreuung Nutzungszeit Gebühr monatlich
wöchentlich
Ahrain bis 13.00 Uhr 1 bis 2 Tage 16,00 €
3 bis 5 Tage 32,00 €
Ahrain bis 15.30 Uhr 1 bis 2 Tage 30,00 €
3 bis 5 Tage 60,00 €
Essenbach bis 14.00 Uhr 1 bis 2 Tage 20,00 €
3 bis 5 Tage 40,00 €
Gebühr für Mittagessen Schuljahr 2021/22 5,00 € pro Portion
ab Schuljahr 2022/23 6,00 € pro Portion
Wir bitten um Verständnis für diese unangenehme, aber nach nun 5 Jah-
ren unverändert geltender Gebühren, dringend notwendige Maßnahme.
16
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENMittagsbetreuung
Bei entsprechenden Anmeldezahlen findet an der Grundschule Ahrain
im Schuljahr 2021/2022 wieder eine Mittagsbetreuung (bis 13:00 Uhr)
und eine verlängerte Mittagsbetreuung (bis 15:30 Uhr) und an der
Grund- und Mittelschule Essenbach eine Mittagsbetreuung (bis 14:00
Uhr) für Kinder der 1. bis 4. Klassen statt.
Die Anmeldeformulare erhalten Sie ab Dienstag, 16. März 2021 bei
der jeweiligen Mittagsbetreuung, im Rathaus Nebengebäude bei Frau
Neumann, sowie als Download auf der Homepage des Marktes Essen-
bach unter www.essenbach.de/freizeit-kultur/kinderbetreuung/.
Bitte beachten: Anmeldeschluss ist Freitag, 30. April 2021.
Die Anmeldung muss spätestens bis zum Anmeldeschluss im Rathaus
Essenbach eingehen. Später eingehende Anmeldungen können grund-
sätzlich nicht berücksichtigt werden.
Da der Andrang sehr groß ist, die Plätze aber begrenzt sind, ist nicht
sichergestellt, dass alle Anmeldungen auch angenommen werden kön-
nen.
Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt und
sind verbindlich. Bitte senden Sie die Anmeldeformulare per Post, oder
per E-Mail zurück an neumann@essenbach.de.
Weitere Informationen zu den Mittagsbetreuungen erhalten Sie beim
Markt Essenbach, unter Tel.-Nr.: 08703/808-65 (Frau Neumann) oder
auf unserer Homepage unter www.essenbach.de/freizeit-kultur/kinder-
betreuung/.
Sollten sich aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie Änderungen er-
geben, werden wir diese zeitnah auf der gemeindlichen Webseite be-
kanntgeben.
17
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENWinterdienst durch den Bauhof des Marktes
Nach Schneefällen und überfrierender Nässe auf den Fahrbahnen
räumt und sichert der Einsatzdienst unseres Gemeindebauhofes die
Straßen in unserem Gemeindegebiet. Bereits zwischen 3.00 und 4.00
Uhr wird mit den Hauptverkehrsbereichen begonnen. Fahrzeugeinsätze
bei Siedlungsstraßen und Nebenstrecken erfolgen nur, wenn übermäßi-
ger Schneefall und extreme Glätte einen Winterdienst durch den Markt
erfordern.
Wir bitten die Anlieger dieser Straßenbereiche um Verständnis und um
Unterstützung durch Eigenhilfe. Gleichzeitig sollen Behinderungen bei
der Durchfahrt der Winterdienstfahrzeuge infolge von Dauerparkern in
Siedlungsstraßen bzw. durch Baum- und Strauchüberhang usw. vermie-
den werden.
Kostenloses Streumaterial
Wie auch in den letzten Jahren stellt der Markt wieder Splitt in kleinen
Mengen kostenlos zur Verfügung. Das Streugut kann ab sofort aus den
Behältern in der Bauhofeinfahrt bzw. vor dem Eingang zur Altstoffsam-
melstelle entnommen werden.
In den einzelnen Ortschaften sind ebenfalls Streugutbehälter aufgestellt.
Deren Inhalt dient aber nur zum Streuen von Straßen oder Gehwegen
und darf nicht für private Zwecke verwendet werden.
Räum- und Streupflicht
Angesichts der Jahreszeit erscheint es uns auch dieses Jahr wieder not-
wendig, an die Räum- und Streupflicht für Gehwege und Gehbahnen zu
erinnern. Die Gehwege sind von den Anliegern an Werktagen zwischen
7.00 und 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 8.00 und
20.00 Uhr beständig von Schnee und Eis freizuhalten und zu streuen.
Die Räum- und Streupflicht gilt im Übrigen auch, wenn kein Gehweg
vorhanden ist. In diesem Falle ist der von den Fußgängern benutzte Teil
der öffentlichen Straße in einer Breite von einem Meter zu räumen und
zu streuen.
Die Räum- und Streupflicht besteht selbstverständlich auch dann, wenn
sich zwischen Grundstücksgrenze und Gehweg etwa eine Böschung,
ein Grünstreifen, ein Graben oder eine ähnliche Fläche befindet. Für
Unfälle aufgrund einer Missachtung dieser Verpflichtungen haftet der
jeweilige Grundstückseigentümer eigenverantwortlich.
18
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENSchuleinschreibung für die Grundschule Essenbach
2021/2022
Am Dienstag, 16. März 2021 und Mittwoch, 17. März 2021 wird an
der Schule in Essenbach die Schuleinschreibung geplant.
Im Schuljahr 2021/2022 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum
30. September 2021 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von
der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden (01.07.-30.09.
Korridorkinder).
Vorab zu Ihrer Information:
Am Tag der Schuleinschreibung werden folgende Unterlagen benötigt:
• Familienstammbuch oder Geburtsurkunde
• Nachweis über U9-Untersuchung
(gelbes Untersuchungsheft zur Einsicht)
• Impfausweis
• Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangs-
untersuchung
• evtl. Sorgerechtsbeschluss (in Kopie)
Bei Antrag auf Zurückstellung:
• ärztliches Attest, evtl. Bescheinigung vom Kindergarten
Ist Ihr Kind im Oktober, November oder Dezember 2015 geboren,
wird also im Laufe dieser Monate sechs Jahre alt, kann es auf Antrag
der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden, wenn zu erwarten
ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Anmelderecht
besteht für jedes Kind, auch wenn es das 6. Lebensjahr noch nicht voll-
endet hat (ohne Zeitbeschränkung!); für Kinder, die nach dem 1. Januar
geboren sind, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
19
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENTermine Häckselaktion im Frühjahr 2021
Ab 22. März findet wieder eine Häckselaktion statt. Dazu hat der
Marktgemeinderat eine Anfahrtspauschale festgelegt. Diese be-
trägt 10 Euro bis zu einer Arbeitszeit von 15 Minuten. Für jede
weitere angefangene Viertelstunde müssen ebenfalls 10 Euro be-
rechnet werden, die dann vom Fahrer kassiert werden. Nach einer
Stunde Häckselzeit wird der tatsächliche Aufwand berechnet.
Eine Überweisung von 10 Euro (bitte als Verwendungszweck
„Häckselaktion 2021“ sowie Ortsteil, Straße und Hausnummer
angeben!) auf eines der unten angegebenen Konten gilt zugleich
als Anmeldung. Eine Anmeldung in der Marktverwaltung ist dann
nicht mehr erforderlich!
• Sparkasse Essenbach, BLZ 743 500 00, Konto 250 112
BIC: BYLADEM1LAH, IBAN: DE15 7435 0000 0000 2501 12
• Raiffeisenbank Essenbach, BLZ 743 696 56, Konto 210 420
BIC: GENODEF1ENA, IBAN: DE79 7436 9656 0000 2104 20
Eine Barzahlung im Rathaus, Kasse, Zimmer 1, ist ebenfalls mög-
lich. Einzahlung bitte bis spätestens 15. März 2021, spätere Zah-
lungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Um dem Personal die Arbeit zu erleichtern und die Kosten zu ver-
ringern, werden die Grundstückseigentümer ersucht, das Strauch-
und Baumschnittmaterial geordnet und von der Straße aus gut
erreichbar, zusammenzurichten. Kürzere Äste und Zweige sollten
gebündelt werden.
Datum Ortsteil
22.03.2021 und 23.03.2021 Ohu, Ober-/Unterahrain
24.03.2021 Mettenbach
25.03.2021 Ober-/Unterwattenbach, Unsbach
26.03.2021 Artlkofen, Bruckbach, Ginglkofen
29.03.2021 Mirskofen
30.03.2021 Essenbach
Diese Termine können sich je nach Wetterlage und Umfang der
Arbeiten geringfügig ändern.
20
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENTermine Straßenreinigung 2021
Kalenderwoche Zeitraum
12. – 14. Kalenderwoche 22.03. – 09.04.2021
21. – 23. Kalenderwoche 25.05. – 11.06.2021
32. – 34. Kalenderwoche 09.08. – 27.08.2021
44. – 46. Kalenderwoche 02.11. – 19.11.2021
Die Straßenreinigung wird nach folgendem Schema durchgeführt:
Erste Woche
Montag + Dienstag: Essenbach
Mittwoch + Donnerstag: Mirskofen
Freitag: Artlkofen, Bruckbach
Zweite Woche
Montag + Dienstag: Altheim, Gaden
Mittwoch + Donnerstag: Ohu, Ahrain
Freitag: Wattenbach
Dritte Woche
Montag: Mettenbach
Dienstag: Unsbach, Röhrenbach
Aufgrund von Feiertagen können sich die Termine verschieben.
Wir bitten die Anlieger – soweit erforderlich – vorher die Gehwege abzu-
kehren, damit evtl. vorhandene Verunreinigungen mit abgefahren wer-
den können. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Firma keine
Straßen kehren wird, die durch parkende Fahrzeuge verstellt sind.
Energieberatung
Der nächste Energieberatungstermin findet am Donnerstag,
26. Februar 2021 ab 13.00 Uhr statt.
Aufgrund der Corona-Einschränkungen handelt es sich diesmal aller-
dings um einen telefonischen Beratungstermin. Eine verbindliche An-
meldung im Voraus ist erforderlich und wird unter Tel. 08703/808-51
oder per E-Mail an brunnermeier@essenbach.de ab sofort entgegen-
genommen.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Klimaschutzbeauftragte des Marktes
Essenbach unter der oben aufgeführten Telefonnummer gerne zur Ver-
fügung!
21
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENBücherei Essenbach liefert Buchpakete aus
Im Januar machte sich Erster
Bürgermeister Dieter Neu-
bauer, Renate Hanglberger
(Dritte Bürgermeisterin) und
Marktgemeinderat Marin
Hujber selbst ein Bild davon,
wie positiv die Aktion der
Buchpakete der Bücherei
Essenbach bei den Bürgern
angenommen werden.
Alle packten auch gleich mit
an, die Bestellungen in die
einzelnen Körbe zu sortie-
ren und in das gemeindliche
e-Fahrzeug zu verstauen.
Die bestellten Medien
werden den Leserinnen und
Lesern jeden Samstagvor-
mittag nach Hause geliefert. Bild: Dieter Neubauer, Regina Sandbiller,
links hinten Susanne Strobl, Susanne
Kehlringer und Melissa Zierer
Bild: Dieter Neubauer, Regina Sandbiller, Renate Hanglberger
und Marin Hujber
22
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENIhre Büchereien
Bücherei Essenbach
Öffnungszeiten Ansprechpartner
Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr Leitung: Regina Sandbiller Bücherei Essenbach
Samstag 10.00 - 12.00 Uhr Tel. 08703/909224 Savigneux-Platz 2a
info@buecherei-essenbach.de 84051 Essenbach
Besuchen Sie uns auch online: www.buecherei-essenbach.de
Buchpakete von Zuhause aus bestellen
Das Vorbestellen von Buchpaketen von Zuhause aus ist ab sofort
möglich. Bestellungen sind per mail (Anleitung für Buchpackete) auf der
Homepage oder tel. mittwochs 16 bis 18 Uhr und samstags 10 bis 12
Uhr möglich.
Spiele ausleihen
Das Spieleregal ist wieder freigegeben. Ab sofort haben Sie wieder die
Auswahl aus über 145 Spielen.
Detailierte Informationen finden Sie auf der Bücherei-Webseite!
Bücherei Ahrain
Öffnungszeiten Ansprechpartner
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Leitung: Martina Hesse-Hujber Bücherei Ahrain
Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr Tel. 08703/91410 Landshuter Straße 14
Sonntag 9.00 - 11.00 Uhr 84051 Oberahrain
Besuchen Sie uns auch online: www.buecherei-ahrain.de
Die Bücherei Ahrain muss voraussichtlich bis Mitte Februar geschlossen
bleiben! Alle Medien werden automatisch verlängert.
Nach Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom 20. Januar wird die
Abholung von Vorbestellungen auch für Büchereien nach den bisher für
den Einzelhandel geltenden Auflagen wieder ermöglicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bücherei Ahrain.
23Ihre Museen
Schulmuseum
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass im Laufe des
Februars Museen wieder öffnen dürfen. In diesem Fall ist das
Schulmuseum in der Grundschule Ahrain am letzten Samstag des
Monats, am 27. Februar von 9:30 bis 12:30 Uhr für die Allgemeinheit
zugänglich.
Dabei gelten die üblichen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
Ab sofort steht jeder Öffnungstag im Schulmuseum unter einem
besonderen Schwerpunkt, im Februar ist es das Thema Schulspeisung.
Nach dem Krieg herrschten in Deutschland allüberall Elend, Not und
Hunger. Davon waren vor allem Kinder betroffen, viele von ihnen
waren unterernährt. Deshalb richteten die alliierten Siegermächte
die Schulspeisung ein, damit bedürftige Kinder jeden Tag eine kleine
Mahlzeit bekamen. In Bayern gab es diese Schulspeisung von 1947 bis
Ende des Schuljahres 1950/51.
Zu diesem Thema erfahren die Besucher im Schulmuseum einiges in
Text und Bild. Es sind Gegenstände zur Schulspeisung ausgestellt,
höchst interessant ist ein Speiseplan
aus dieser Zeit für die Schule Ahrain.
Im Gespräch mit den Betreuern
können ggf. eigene Erlebnisse
oder Erfahrungen zu dem Thema
aufgefrischt bzw. vertieft werden.
Selbstverständlich sind alle Räume
des Museums mit ihren Exponaten
zugänglich.
HEIMATHAUS SCHULMUSEUM
ESSENBACH AHRAIN
24 24Ihre Musikschule
Erfolgreiche D 1 Prüfung
Hannah Soltys hat erfolgreich die D 1 Prüfung im Fach Klavier abgelegt.
Herzlichen Glückwunsch an Hannah und ihre Lehrkraft Birgit Adolf!
Informationen per Newsletter erhalten
Alle aktuellen Informationen zum Unterricht während der Corona-Pande-
mie erfahren Sie auf unserer Homepage unter www.musikschule-essen-
bach.de!
Wenn Sie die Informationen im Rahmen unseres Newsletters erhalten
wollen, dann melden Sie sich bitte mit einer kurzen Mail an info@musik-
schule-essenbach.de dafür an!
Öffnungszeiten Ansprechpartner
Montag 9.00 - 12.30 Uhr Leitung: Musikschule Essenbach
13.30 - 16.00 Uhr Birgit Adolf Savigneux-Platz 1
Dienstag 9.00 - 12.30 Uhr 84051 Essenbach
13.30 - 16.00 Uhr Tel. 08703/9890970
Donnerstag 13.30 - 17.30 Uhr E-Mail: info@musikschule-essenbach.de
Besuchen Sie uns auch online: www.musikschule-essenbach.de
25Ihre Volkshochschule
Schließung bis Ende März
Aufgrund der aktuellen Situation hat sich das Team der vhs Landshuter
Land schweren Herzens dazu entschieden im Februar und voraussicht-
lich auch im März keine Präsenzkurse anzubieten.
Das Sommersemester startet im Jahr 2021 voraussichtlich ab dem
12. April 2021. D. h. alle geplanten Präsenzkurse, die bis dahin geplant
waren, beginnen voraussichtlich nach den Osterferien (KW 15). Die vhs
Landshuter Land behält sich jedoch vor, bei Besserung der Lage und
nach der Freigabe zur Eröffnung durch die Regierung, mit einzelnen
Kursen früher zu starten. Über den aktuellen Stand informiert Sie die
vhs Landshuter Land in der Tagespresse sowie auf der Homepage un-
ter www.vhs-landshuter-land.de. Auf dieser Webseite erfahren Sie auch
alles zu den aktuellen Online-Kursen.
Das Team der vhs Landshuter Land sowie die Dozenten freuen sich auf
Ihre digitale Teilnahme an unserem Kursangebot.
Online-Kurse
Online-Kurs: Yin Yoga
6337D 7 Vormittage
Beginn: Mo., 1. Februar 2021, 09:00 bis 10:15 Uhr
Leitung: Christine Kühn
Gebühren: 41,00 Euro
Online-Kurs: Spanisch mit Vorkenntnissen III
6337D 7 Abende
Beginn: Mo., 1. Februar 2021, 17:30 bis 18:30 Uhr
Leitung: Runhild Hernández Negrin
Gebühren: 41,00 Euro
26Online-Kurs: Barre Workout
Nr. 6717D 7 Abende
Beginn: Do., 4. Februar 2021, 19:15 bis 20:15 Uhr
Leitung: Majd Alfaray
Gebühren: 37,50 Euro
Online-Kurs: Bellyfit - ein ganzheitliches Fitnesserlebnis
Nr. 6719D 7 Abende
Beginn: Do., 4. Februar 2021, 18:00 bis 19:00 Uhr
Leitung: Majd Alfaray
Gebühren: 37,50 Euro
Online-Kurs: Hatha Yoga für Männer für Anfänger und
Fortgeschrittene
Nr. 6344D 4 Abende
Beginn: Do., 4. Februar 2021, 17:45 bis 19:15 Uhr
Leitung: Ingrid Zaglmann
Gebühren: 32,00 Euro
Online-Kurs: Functionalfit
Nr. 6724D 5 Abende
Beginn: Fr., 5. Februar 2021, 19:00 bis 19:45 Uhr
Leitung: Bianca Wagner
Gebühren: 18,50 Euro
Online-Vortrag: "Die große Mutter - als Gott noch weiblich
war"
Nr. 1401D 1 Nachmittag
Beginn: So., 7. Februar 2021, 15:00 bis 16:30 Uhr
Leitung: Marion Lindemann
Gebühren: 8,00 EuroOnline-Kurs: Bauchtanz für Mädchen von 10 - 14 Jahren Nr. 2631D 7 Nachmittage Beginn: Mo., 8. Februar 2021, 16:30 bis 17:30 Uhr Leitung: Marion Lindemann Gebühren: 35,50 Euro Online-Kurs: Bauchtanz für Anfängerinnen 4980D 7 Abende Beginn: Mo., 8. Februar 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Leitung: Marion Lindemann Gebühren: 53,50 Euro Online-Vortrag: Depression anders behandeln 5106D 1 Abend Beginn: Mo., 1. März 2021, 18:30 bis 20:00 Uhr Leitung: Ralf Giere Gebühren: 15,00 Euro Alle Online-Kurse findet über vhs.cloud statt. Wir senden Ihnen dann alle notwendigen Informationen per E-Mail zu. Informieren Sie sich unter www.vhs-landshuter-land.de oder unter Tel.-Nr.: 08703/808-25 (Frau Blumhagen) über aktuelle Online-Kurse und den Semesterstart.
Ihr Wochenmarkt
Unser Markt-Team mit seinen Produkten:
Altheimer Plantagen: frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln
Blumenwiese: Kränze und Blumen
Michis Schmankerl: Wurstprodukte, Geräuchertes, Weiß- und
Roßwürste, frische Brezen und Bauern-
brot, geräucherte Forellen, Leberkäs
Frau Voit: Kiache, Schortenkiache, Torten, Blechku-
chen, Feingebäck, Marmeladen und Eier
Am Samstag, 13. März 2021
ist Wochenmarktbeginn mit Überraschung!
Die Marktbeschicker freuen sich auf Ihen Besuch.
jeden Samstag
von 7:30 bis 11:30 Uhr
29
G EM EI N D EI N FO | I N FO R M ATI O N ENSonstige Informationen
Landkreis Feuerwehren unterstützen kroatische
Kollegen
Transport mit Hilfsgütern machte sich auf den Weg nach Sisak
Ende Dezember ereignete sich in der ländlich geprägten Region des
Landkreises Sisak-Moslavina in Kroatien ein schweres Erdbeben. Die
dortigen Feuerwehrleute sind weiter voll gefordert – deshalb hat der
Bayerische Feuerwehrverband Unterstützung zugesagt. Auch die Feuer-
wehren im Landkreis Landshut haben sich an diesem Aufruf beteiligt und
haben verschiedene Ausrüstungsgegenstände, die zwar bereits ausge-
sondert wurden, aber dennoch voll funktionsfähig sind, an ihre kroati-
schen Kollegen weitergegeben.
Im Januar machten sich unter anderem tragbare Leitern, Lampen,
Scheinwerfer, Stromaggregate und persönliche Schutzausrüstung wie
Feuerwehrstiefel, Handschuhe und Helme aus dem Landkreis Landshut
auf den Weg nach Kroatien. Mithilfe eines Versorgungsfahrzeugs des
Katastrophenschutzes Bayern, das bei der Freiwilligen Feuerwehr Es-
senbach stationiert ist, wurden die dringend benötigten Materialien in die
betroffene Region gebracht. Die Feuerwehr Essenbach stellte auch die
Fahrer. Über Rosenheim (hier wurde einer der Sammelpunkte des Lan-
desfeuerwehrverbandes eingerichtet) brach ein 22 Fahrzeuge umfassen-
der Transportkonvoi nach Kroatien in die Stadt Sisak auf, um die dringend
benötigten Ausrüstungs- und Gerätespenden der Bayerischen Feuerweh-
ren – rund 15.000 Einzelteile – dort übergeben zu können.
Beim Start in Essenbach wünschten Landrat Peter Dreier und Bürgermeis-
ter Dieter Neubauer den Fahrern eine gute und sichere Fahrt und dankten
für ihren Einsatz. Auch dankten sie den Feuerwehren im Landkreis und den
Gemeinden, die als Sachaufwandsträger der Wehren die Sachspenden
ermöglicht haben, für die überwältigende Bereitschaft, der schwer getrof-
fenen Region
in Kroatien
auf diese Art
zu helfen.
30
G EM EI N D EI N FO | SO N STIG E I N FO R M ATI O N ENEinkaufshilfe-Initiative im Landkreis
Verschiedene Vereine und Initiativen bieten im Landkreis Landshut
wieder Einkaufshilfen an
Auch wenn es schwerfällt zu Hause zu bleiben, es gehört zu den
wirksamsten Mitteln zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Für
den eigenen Schutz, aber auch zum Wohle der Mitmenschen. In der
anhaltenden Corona-Pandemie ist dieses Mittel wichtiger denn je. Damit
die Gefahr einer Ansteckung für Risikogruppen möglichst reduziert
werden kann, bieten verschiedene Initiativen und Vereine im Landkreis
Landshut wieder Einkaufshilfen an. Die Landkreis-Seniorenbeauftragte
Janine Bertram legt jedem der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger
ans Herz, diese Angebote anzunehmen. „Die Vereine und Initiativen
bieten eine wertvolle Unterstützung – dafür wollen wir uns sehr herzlich
bedanken!“
Alle Helfer sind von der Landjugend:
Altheim Ohu / Ahrain
Michaela Obermeier Marco Rösner
Tel. 08703/8181 Tel. 0171/9246744
Email: marco.roesner25@gmail.com
Mettenbach Mirskofen / Artlkofen / Bruckbach
Thomas Irlbeck Rufbereitschaft
Tel. 0151/46506705 Tel. 0176/57961128
Sophia Pusl
Tel. 0176/56699242
Mitteilung VdK-Ortsverband
Der VdK-Ortsverband teilt mit, dass wegen der Coronaregelung der
Jahresterminplaner nicht mit der Post verschickt wird. Sollten sich
die Pandemie-Maßnahmen ändern, werden die jeweiligen geplanten
Veranstaltungen frühzeitig im Gemeindeinfo, der Landshuter Zeitung
und im VdK Schaukasten und den Anschlagtafeln der verschiedenen
Ortsteile veröffentlicht. Der VdK dankt seinen Mitgliedern für ihr
Verständnis und wünscht allen weiterhin Gesundheit!
31
G EM EI N D EI N FO | SO N STIG E I N FO R M ATI O N ENVorsicht: Betrüger am Telefon!
Die Maschen, mit denen Betrüger den Leuten das
Geld aus der Tasche ziehen wollen, werden immer
professioneller. Sie scheuen sich auch nicht die Corona-
Pandemie auszunutzen, um Leuten Geld und Wertsachen
abzunehmen. Opfer kann jeder werden!
Die Maschen der Trickbetrüger haben sich aufgrund der Corona-
Pandemie erweitert. Sie geben sich jetzt nicht nur als Verwandte und
Amtspersonen aus, sondern auch als Personen, die z.B. mit der Impfung
in Corona-Zeiten zu tun haben. Sie nutzen dabei die Emotionen aus,
die mit der Corona-Pandemie einhergehen. Eine Technik, die bei einem
Anruf auf der Nummernanzeige eine andere Rufnummer erscheinen
lässt, unterstützt die jeweils verwendete Legende.
Ziel der Betrüger ist in jedem Fall die Herausgabe von Geld und
Wertsachen.
Es gibt viele Legenden, die die Betrüger verwenden können, z.B.:
• Die Impfung ist mit der Entrichtung einer Gebühr oder einer Kaution
verbunden, die vorab gezahlt werden muss.
• Ein naher Angehöriger oder Freund kann nicht geimpft werden, weil
er das Geld für die Impfung nicht zahlen kann.
• Das Geld am Konto und in Schließfächern muss aufgrund der
Corona Pandemie abgehoben und woanders verwahrt werden.
• Ein Polizeibeamter informiert über eine drohende Anzeige in
Zusammenhang mit Corona, die nur durch einen größeren
Geldbetrag abgewendet werden kann.
… viele, viele mehr.
Um evtl. aufkommendes Misstrauen bereits im Keim zu ersticken, sind
die Betrüger sehr einfallsreich, z.B.
• setzen sie das Opfer unter Zeitdruck,
• drängen auf Geheimhaltung,
• schüren Ängste und
• machen dem Opfer Vorwürfe, die Maßnahmen zur Bekämpfung der
Pandemie nicht unterstützen zu wollen, oder vieles mehr.
Besonders wichtig ist für die Täter, dass das Opfer nicht mit Dritten über
den Anruf spricht. Deshalb werden Polizeibeamte und andere Personen,
die auf den Betrug hinweisen könnten, durch die Täter bereits vorab
32
G EM EI N D EI N FO | SO N STIG E I N FO R M ATI O N ENdiskreditiert. Die Täter halten ständigen Kontakt mit dem verunsicherten
Opfer und kontrollieren somit dessen Handlungen, bis die Übergabe des
Geldes erfolgt ist.
Unser Rat:
Den Telefonhörer auflegen ist nicht unhöflich,
wenn:
• Sie nicht sicher sind, wer anruft.
• Sie der Anrufer nach persönlichen Daten
und finanziellen Verhältnissen fragt.
• Sie der Anrufer auffordert, Geld und
andere Wertgegenstände herauszu-
geben bzw. Geld zu überweisen, besonders ins Ausland.
• Sie der Anrufer unter Druck setzt.
• Der Anrufer Sie dazu auffordert, Fremden Geld und Wertsachen
mitzugeben.
Geben Sie diesen Betrügern keine Chance!
Wenden Sie sich ggf. an die nächste Polizeidienststelle (Landshut,
Tel: 0871 92520)!
Weder die Polizei noch andere Ämter fordern Sie telefonisch auf, Geld
und Wertsachen auszuhändigen!
Fachstelle bündelt Informationen über Demenz auf
Flyer
Beinahe wöchentlich ändern sich aktuell die Corona-Beschränkungen
des Freistaates – hier den Überblick zu behalten ist schwierig.
Einen besonderen Service bietet nun die Fachstelle für Senioren am
Landratsamt. Ein Flyer bündelt die wichtigsten Informationen für
Angehörige, die einen demenzerkrankten Menschen zu Hause
pflegen. So listet er konkrete Tipps zur Entlastung, beispielsweise im
Umgang mit den Corona-Bestimmungen auf.
Der Flyer wurde in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle
Demenz des Landkreises Landshut erstellt und ist ab Anfang Februar in
den Rathäusern der Landkreis-Gemeinden verfügbar.
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G EM EI N D EI N FO | SO N STIG E I N FO R M ATI O N ENESKARA präsentiert
Do, 17. März 2022 - Kokubu - NEUER TERMIN
Die Karten vom 19.03.20 / 15.05.21 behalten ihre Gültigkeit
Faszinierend. Abwechslungsreich. Hypnotisch.
Andersartig. Intensiv. Authentisch.
Sechs Attribute beschreiben die spektakuläre Show von Kokubu.
Dabei vollzieht die in schwarze Kimonos plus weiße Stirnbänder
gekleidete Ausnahmetruppe den Spagat zwischen mal bodenbe-
bendem Akustik-Orkan, mal dezenter Rhythmik und dem zart-sanf-
ten Klang der Bambuslängsflöte (Shakuhachi). In diesem Jahr wird
ein Shamisenspieler (japanisches Seiteninstrument) das Ensem-
ble berreichern. Das 17-köpfige, energiegeladene Ensemble aus
Osaka um Shakuhachi-Meister Chiaki Toyama bietet Atemberau-
bendes für Augen und Ohren. In wechselnden Gruppierungen
und mittels unterschiedlich großer Röhrentrommeln (Taikos) wird
in unfassbarer Synchronizität und dann wieder kontrastierend ein
Rhythmus geschlagen, der die Zuhörer in seinen Bann zieht. „Ein
Abend, der die Seele berührte“. Er gipfelte dort einmal mehr da-
rin, was schon die ‚Gießener Zeitung‘ anlässlich des Termins im
hr1-Sendesaal notierte „Tosender Beifall und Standing Ovations“!
34Bilder aus der Marktgemeinde
Essenbach mit Isar I von
Kerstin Hörmannskirchner
Bruckbach von
Renate Altmann
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An: gemeindeinfo@essenbach.de
Sonnenuntergang von
A. Ostermeier
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