MECKLENBURG-VORPOMMERN 01/2023 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

 
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MECKLENBURG-VORPOMMERN 01/2023 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
01/2023                                   MECKLENBURG-VORPOMMERN

          Rerik mit Blick auf die Halbinsel Wustrow                                     Foto: Dr. G. Rücker

                                                              Neues zur Therapie mit Cannabinoiden
                                            In Mecklenburg-Vorpommern werden Blutkonserven knapp
MECKLENBURG-VORPOMMERN 01/2023 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Inhalt

Editorial                                              3   Recht

Wissenschaft und Forschung                                    Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern                          14

   Neues zur Therapie mit Cannabinoiden	               5     Fünfte Änderung der Gebührensatzung
                                                              der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern	                         17
   Therapie mit Cannabisarzneimitteln
   – Häufigkeit von Nebenwirkungen bei der Therapie,        Veranstaltungen und Kongresse                                     18
   Ergebnisse aus der Begleiterhebung des BfArM	      10
                                                            Kongressbericht
Aus der Kammer
                                                              „Sehen, Erkennen, Handeln“
   Abschied von IQmed MV – ein Abschied für immer?    11     17. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft
                                                              für Epidemiologie (DGEpi) in Greifswald                         24
   So haben Sie gewählt – Wahlstatistik	              12
                                                            Geschichte der Medizin
Aktuelles
                                                              Dr. med. Gottlieb Friedrich Bamberg
   Neuer KV-Vorstand im Nordosten gewählt             13     Ein pommerscher Arzt aus dem 19./ 20. Jahrhundert               26

   Klarstellung zum Bericht über die Kammer-                Rezension
   versammlung vom 05.11.2022                          13
                                                              Für Sie gelesen                                                 28
   Ärzteversorgung: Elektronisches
   GRV-Befreiungsverfahren	                           16   Geburtstage

   Vornahme der Leichenschau, insbesondere                    Wir beglückwünschen                                             29
   im Rettungsdienst                                  20
                                                              Impressum                                                       29
   Arbeitszeiterfassung – jetzt überall!	             21

   In Mecklenburg-Vorpommern werden die Blut-
   konserven knapp. Welche Patienten benötigen Blut? 22
                                                              Genderneutrale Sprache
                                                              In der deutschen Sprache sind personenbezogene Pluralfor-
                                                              men grundsätzlich geschlechtsneutral. Soweit singuläre For-
                                                              men wie Arzt, Patient, Gast o.ä. aus Gründen der Flüssigkeit
                                                              und besseren Lesbarkeit in den Texten des Ärzteblattes
                                                              Mecklenburg-Vorpommern verwendet werden, bezeichnen
                                                              sie wie auch die Pluralformen in jedem Fall sowohl Personen
                                                              des weiblichen wie des männlichen als auch eines möglichen
                                                              dritten Geschlechts.
                                                                                                               Die Redaktion

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MECKLENBURG-VORPOMMERN 01/2023 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
EDITORIAL

     Liebe Kolleginnen und Kollegen,                                                                       Foto: Kristina Becker

     ein Jahr, das wir nicht so schnell vergessen werden, ist ver-   gewählt. Jetzt ist es an der Zeit nach vorne zu blicken und die
     gangen. Nach knapp 60 Jahren ist der Krieg in Europa zurück-    wichtigsten Themen für unsere Ärzteschaft anzupacken, um
     gekehrt, Energie in jeder Form ist knapp und teuer geworden,    die Gesundheitspolitik mitzugestalten. Das löst vielleicht
     die Inflation reißt ein großes Loch in unsere Portemonnaies,    nicht die Probleme auf der großen politischen Bühne; aber
     Corona wird mehr und mehr zum Alltag, der Klimawandel           wir übernehmen Verantwortung für unseren Berufsstand.
     schreitet unermüdlich fort, um nur einige der Themen zu
     nennen.                                                         Insofern wünsche ich Ihnen und Ihren Familien im Namen des
                                                                     Vorstandes, der Redaktion sowie der Geschäftsstelle ein be-
     Lassen Sie uns das vergangene Jahr eine Lehre sein, aber las-   wegendes, kreatives, erfolgreiches und zuversichtliches ge-
     sen Sie uns auch optimistisch in die Zukunft blicken. Dieser    sundes Neues Jahr!
     Jahresanfang ist auch der Beginn einer neuen Legislaturperi-
     ode in der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Sie ha-          Collegialiter
     ben Ihre Wahl getroffen und eine neue Kammerversammlung         Prof. Dr. Andreas Crusius

Seite 4                                                                                          ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
MECKLENBURG-VORPOMMERN 01/2023 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG

Neues zur Therapie mit Cannabinoiden
Marlies Karsch-Völk 1, Thomas M. Heim 1

                                                                 schienen. Er wurde an der Universität Bremen mit Unterstüt-
  Das Gesetz „Cannabis als Medizin“ erlaubt seit                 zung der BKK Mobil Oil (ca. eine Million Versicherte) erarbeitet
  März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen                     und fasst die Evidenzlage zur Wirksamkeit Cannabinoid-halti-
                                                                 ger Arzneimittel bei verschiedenen Indikationen zusammen.
  die medizinische Anwendung von Cannabis-Zu-
                                                                 Dabei fließen neuere Studienergebnisse und die aktuelle Leit-
  bereitungen. Eine Einschränkung auf bestimmte                  linie des National Institute for Health and Care Excellence in
  Indikationen ist darin nicht angegeben. Seit In-               Großbritannien (NICE-Guideline) zum medizinischen Ge-
  krafttreten des Gesetzes ist das Verordnungsvo-                brauch von Cannabinoiden ein. Außerdem wird ein Überblick
                                                                 über die bisherigen Verordnungszahlen bei Versicherten der
  lumen Cannabinoid-haltiger Arzneimittel in
                                                                 BKK Mobil Oil gegeben [4–6].
  Deutschland sprunghaft angestiegen. Ob da-
  durch die medizinische Versorgung verbessert                   Suchmethodik
  wird, wird kontrovers diskutiert.
                                                                 Der vorliegende Artikel basiert auf dem Fachartikel „Cannabi-
                                                                 noid-haltige Arzneimittel“ und dem darauf Bezug nehmenden
Hintergrund                                                      „Thema der Woche 2021-W18: Neuer Cannabis-Report: Ent-
                                                                 wicklung der Cannabistherapie“ im hausärztlichen Online-
Das Gesetz „Cannabis als Medizin“ erlaubt seit März 2017 un-     Handbuch Deximed (www.deximed.de). Die Artikel wurden
ter bestimmten Voraussetzungen die medizinische Anwen-           unter Berücksichtigung verschiedener in selektiver Literatur-
dung von Cannabis-Zubereitungen [1]. Nach § 31 (6) SGB V         recherche identifizierter Quellen erstellt, darunter Publikatio-
haben gesetzlich Krankenversicherte mit einer schwerwie-         nen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft,
genden Erkrankung seitdem unter folgenden Voraussetzun-          das „arznei-telegramm“, der Cannabis-Report [4], die NICE-
gen Anspruch auf Behandlung mit Cannabis-Zubereitungen           Guideline [5] und die AWMF-Leitlinie „ADHS bei Kindern, Ju-
[2]: „Wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Stan-    gendlichen und Erwachsenen“ [6].
dard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht – oder
– im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behan-     Antworten auf häufige Fragen
delnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden
Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszu-      1. Wie wirken Cannabinoide?
standes des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann.
Wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spür-   Die Hanfpflanze Cannabis sativa enthält 85 Cannabinoide –
bare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf      Terpenphenole, die in keiner anderen Pflanze vorkommen.
schwerwiegende Symptome besteht.“ Eine Einschränkung auf         Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) sind in
bestimmte Indikationen ist in diesem Gesetzestext nicht an-      Cannabis sativa in höheren Konzentrationen enthalten als an-
gegeben.                                                         dere Cannabinoide und sind hinsichtlich ihrer pharmakologi-
                                                                 schen Effekte bislang am besten untersucht.
Seither nehmen die Genehmigungsanträge für medizinisch           Ein Großteil der bekannten pharmakologischen Wirkungen
begründeten Cannabiskonsum stetig zu: von 3.090 Anträgen         von THC wird über die Cannabinoidrezeptoren CB1 und CB2
2017 bis 6.094 Anträgen 2019. Die meisten Anträge kamen aus      vermittelt. Die höchste CB1-Rezeptordichte findet man im
den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-         zentralen Nervensystem (ZNS), besonders in Arealen, die für
Württemberg [3].                                                 Schmerzempfinden und Kurzzeitgedächtnis relevant sind.
Vor einigen Wochen ist der neue Cannabis-Report 2020 er-         CB2-Rezeptoren befinden sich vorwiegend in peripheren Kör-

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WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG

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     perzellen, häufig auf Immunzellen. Auch in peripheren Ner-      Rauchen als Joint machen die Anwendung schwer steuerbar
     ven, Uterus, Hoden, Knochen und den meisten anderen Kör-        und sind aus Sicherheitsgründen in der Regel nicht zu emp-
     pergeweben kommen CB2- und zu einem viel niedrigeren            fehlen [8].
     Anteil auch CB1-Rezeptoren vor [7, 8].                          Rezepturarzneimittel mit Dronabinol (THC) haben ebenfalls
     THC ist die psychotrope Hauptkomponente von Cannabis, ein       keine indikationsbezogene Zulassung und werden im No-La-
     potenter CB1- und CB2-Agonist. Es bewirkt unter anderem An-     bel-Use verwendet.
     algesie, Muskelrelaxation, Appetitstimulation, Antiemese, Im-      Hier gibt es folgende Zubereitungen:
     munmodulation und Entzündungshemmung. Es hat psycho-               – ethanolische Lösung 10 mg/ml zur Inhalation,
     trope Effekte und wirkt stimmungsverändernd, Angst und             – Kapseln 2,5 mg/5 mg/10 mg und
     psychotische Symptome induzierend sowie sedierend [7, 8].          – ölige Tropfen 25 mg/ml zur oralen Einnahme.
     CBD hat eine geringere Affinität zu CB1- und CB2-Rezeptoren
     und wirkt dort antagonistisch. CBD wirkt angstlösend, anti-     Außerdem gibt es für bestimmte Indikationen zugelassene
     psychotisch, antidepressiv, antiinflammatorisch, antieme-       Fertigarzneimittel, die innerhalb der regulären Anwendungs-
     tisch, spasmolytisch, gefäßerweiternd und weniger stark an-     gebiete (In-Label) oder außerhalb derselben (Off-Label) verord-
     algetisch als THC. CBD scheint unerwünschte Effekte von THC     net werden können: Nabiximols-Mundspray ist ein ethanoli-
     zu reduzieren, wie Sedierung, Angst, psychotische Symptome,     scher Extrakt aus Cannabis (THC/CBD ca. 1/1), der zur Verwen-
     Tachykardie und verminderte Standsicherheit [7, 8].             dung bei Spastik bei Multipler Sklerose (MS) zugelassen ist.
                                                                     Nabilon-Kapseln enthalten synthetisches THC-Derivat und
     2. Welche Arzneiformen sind auf dem deutschen Markt             sind zur Zweitlinientherapie bei Chemotherapie-induzierter
        verfügbar?                                                   Übelkeit zugelassen. CBD als Fertigarzneimittel ist zur adju-
                                                                     vanten Behandlung von Krampfanfällen bei Lennox-Gastaut-
     In Deutschland sind folgende Cannabinoid-haltigen Arzneifor-    Syndrom zugelassen. Dronabinol-Kapseln enthalten syntheti-
     men verordnungsfähig [4, 8, 9]: Blüten definierter Cannabis-    sches Dronabinol (THC) und sind nur als Import erhältlich. Sie
     Sorten: Das THC/CBD-Verhältnis kann je nach Sorte zwischen      sind in den USA zur Behandlung von Appetitlosigkeit und Ge-
     1/10 und > 300/1 liegen. 47 verschiedene Sorten wurden bis      wichtsverlust bei an AIDS-Erkrankten und als Ersatzmedika-
     2020 nach Deutschland importiert. Die Blüten sind für keine     ment gegen Chemotherapie-induzierte Übelkeit zugelassen.
     bestimmte Indikation zugelassen. Bei ihrer Verordnung han-
     delt es sich um einen sogenannten No-Label-Use. Die Einnah-     3. Wie sicher und verträglich sind Cannabinoide?
     me kann mittels Inhalation nach Vaporisation erfolgen. Eine
     Verordnung von Vaporisationsgerät und Dosierungslöffel ist      Mögliche psychische und kognitive Nebenwirkungen sind Eu-
     bei vielen Krankenkassen möglich, die Kostenübernahme           phorie, seltener Depressivität, Angst, Müdigkeit, Benommen-
     muss im Einzelfall geklärt werden. Einbacken in Gebäck oder     heit, Verwirrtheits- und Unruhezustände sowie Gedächtnis-

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MECKLENBURG-VORPOMMERN 01/2023 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG

und Konzentrationsstörungen. Relevant sind auch kardiovas-      Wenn die Spastik nicht um mindestens 20 % auf einer Zehn-
kuläre Nebenwirkungen: Tachykardie, Blutdruckabfall, Schwin-    punkteskala zurückgeht, sollte der Therapieversuch beendet
del, Synkope [8, 9].                                            werden.
Interaktionen von Cannabinoiden mit folgenden Substanzen        Epilepsien: Cannabidiol mit Clonazepam ist zugelassen bei
sind beschrieben [8]: Amphetamine, Atropin, Scopolamin, An-     Lennox-Gastaut-Syndrom. Der Einsatz bei anderen Epilepsie-
tihistaminika, Amitriptylin, Desipramin, Fluoxetin, Lithium,    formen ist Off-Label. Cannabidiol soll laut NICE-Guideline
Barbiturate, Benzodiazepine, Opioide, Naltrexon, Buspiron,      beim Lennox-Gastaut-Syndrom nur verwendet werden, wenn
Muskelrelaxanzien, Phenazon und Theophyllin.                    eine Evaluation des therapeutischen Effektes nach sechs Mo-
                                                                naten eine 30 %ige Reduktion der Anfallshäufigkeit zeigt.
4. Wann sind Cannabinoide kontraindiziert?                      Chemotherapie-induzierte Übelkeit und Erbrechen: Die NICE-
                                                                Guideline empfiehlt Nabilon.
Absolute Kontraindikationen sind laut Fachinformationen zu-     Appetitsteigerung bei HIV/AIDS.
gelassener Cannabinoide eine bekannte Überempfindlichkeit
gegenüber Cannabinoiden, Psychosen in der Eigen- oder Fami-     Mögliche Indikationen für den Einsatz von Cannabinoiden
lienanamnese, schwere Persönlichkeitsstörung oder andere        sind Angststörungen, Schlafstörungen, Tourette-Syndrom
erhebliche psychiatrische Störungen sowie eine Anwendung in     und ADHS. Die aktuelle S3-Leitlinie zur Therapie des ADHS rät
Schwangerschaft oder Stillzeit. Relative Kontraindikationen     allerdings aufgrund fehlender Daten von einer Therapie mit
sind Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Krampfanfälle sowie       Cannabinoiden ab [6].
Medikamenten- bzw. Suchtmittelmissbrauch. Besondere Vor-        Indikationen, bei denen entweder die bisher verfügbaren Stu-
sicht wird bei Älteren oder Patienten mit Leber- bzw. Nieren-   dien keinen Wirksamkeitsnachweis erbrachten oder zu denen
funktionsstörungen empfohlen. Frauen im gebärfähigen Alter      es bislang keine aussagekräftigen Studien gibt, sind Depressi-
und ihren männlichen Partnern wird zu einer wirksamen Verhü-    on, Psychosen, Demenz, Glaukom und Darmerkrankungen [4].
tung während der Therapie und drei Monate darüber hinaus
geraten. Die Behandlung von Kindern und von Jugendlichen        6. Für welche Indikationen werden Cannabinoide in
vor der Pubertät wird in den Fachinformationen nicht emp-          Deutschland eingesetzt?
fohlen [4].
                                                                Die häufigsten Indikationen für eine Cannabinoid-Verordnung
5. Für welche Indikationen gibt es einen Wirksamkeits-          seit 2017 sind laut Verordnungszahlen der BKK Mobil Oil chro-
   nachweis für Cannabinoide?                                   nische Schmerzen (27 %), Rückenschmerz (7 %), Spastik (6 %),
                                                                Polyneuropathie (5 %), MS (5 %) und Depression (4 %). Außer-
Der Cannabis-Report führt einige denkbare Indikationen für      dem werden Cannabinoide auch bei zahlreichen Krebserkran-
eine Therapie mit Cannabinoiden auf. Er berücksichtigt auch     kungen im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativ-
Empfehlungen der aktuellen NICE-Guideline zu Cannabis-ba-       versorgung (SAPV) beantragt und verordnet. Hier sind am
sierten Medizinprodukten und die AWMF-Leitlinie „ADHS bei       häufigsten die folgenden Diagnosen genannt: Bronchial-CA
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen“ [4, 5, 6].               (24 %), Mamma-CA (10 %), Pankreas-CA (7,5 %) und Leber-
Chronische Schmerzen: Die NICE-Guideline rät bei dieser Indi-   bzw. Rektum-CA (jeweils 6,5 %). Bei Verordnungen bei nach-
kation von Cannabinoiden ab. Ausnahme ist CBD im Rahmen         stationärer Therapie dominieren das chronische Schmerzsyn-
klinischer Studien.                                             drom (36 %) und die Polyneuropathie (14 %). Jeweils 4,5 %
Spastizität bei MS: Die NICE-Guideline empfiehlt einen vier-    der Verordnungen entfallen hier auf die Diagnosen M. Crohn,
wöchigen Therapieversuch, unter fachärztlicher Aufsicht.        Amyotrophe Lateralsklerose, Apoplex, MS, Paresen, Spastik,
                                                                                                                       ANZEIGE

AUSGABE 1/2023 33. JAHRGANG                                                                                                  Seite 7
MECKLENBURG-VORPOMMERN 01/2023 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG

     Trigeminus-Neuralgie, Depression, Tourette-Syndrom und          zeptierte Höchstmenge bei Patienten, die unter Dauerbe-
     posttraumatischer Schmerz. Rund vier Fünftel der Cannabino-     handlung stehen, überschritten werden.
     id-Verordnungen erfolgen als Off- oder No-Label-Use, also       Vor der ersten Verordnung ist zunächst von der zuständigen
     nicht im Rahmen einer zugelassenen Indikation [4].              Krankenkasse eine Genehmigung einzuholen. Die Kranken-
                                                                     kasse darf eine Genehmigung „nur in begründeten Ausnah-
     7. Welche Cannabinoide werden in Deutschland                    mefällen“ ablehnen [2].
        verordnet und von wem?                                       Die Versicherten sind verpflichtet, an einer Begleiterhebung
                                                                     teilzunehmen. Die behandelnden Ärzte müssen die dafür not-
     Auf den Anträgen wurden oft ungenaue Angaben zur Darrei-        wendigen Daten wie Geschlecht, Alter, Diagnose und Thera-
     chungsform oder Dosierung gemacht. Laut Cannabis-Report         pieverlauf anonymisiert an das BfArM übermitteln [12]. Ab-
     wurde im Zeitraum von 2017 bis Oktober 2020 am häufigsten       schließende Daten der Begleiterhebung werden erst im Jahr
     Dronabinol beantragt, gefolgt von nicht näher spezifizierten    2022 vorliegen. Weil die erforderlichen Daten anonym gemel-
     „Cannabisblüten“, „Cannabis“, Nabiximols im Off-Label-Use       det werden, ist eine personenbezogene Überprüfung im
     oder „Cannabisextrakt“ im Antragstext. Zwei Drittel der An-     Nachhinein nicht möglich. Die Begleiterhebung erfasst nur
     träge auf Kostenübernahme nach § 31 (6) SGB V bei der BKK       Patienten, die von der GKV die Zusage einer Kostenübernah-
     Mobil Oil wurden bewilligt, 100 % der Anträge für SAPV und      me erhalten haben. Selbstzahler sowie Versicherte von priva-
     vier Fünftel der Anträge für eine Therapie nach Krankenhaus-    ten Krankenversicherungen (PKV) werden nicht berücksich-
     aufenthalt. Mehr als die Hälfte der Ausgaben wurde durch        tigt [4].
     Cannabisblüten (47 %) bzw. Cannabisblüten in Zubereitungen      Zugelassene Cannabinoide können im Rahmen ihrer Zulas-
     (16 %) verursacht. Ca. 51 % der Kosten entstanden durch         sungsindikation regulär auf BtM-Rezept verordnet werden.
     hausärztliche Verordnungen, gefolgt von Verordnungen durch      Bei Off-Label-Use gelten dieselben Regelungen wie bei der
     Fachärzte für Neurologie, Anästhesie sowie Psychiatrie und      Verordnung anderer Cannabinoide.
     Psychotherapie [4].                                             Cannabinoide sollten einschleichend dosiert werden [8]. Die Bun-
                                                                     desapothekerkammer empfiehlt folgende Dosierungen [13]:
     8. Auf welcher wissenschaftlichen Basis und für welche                Cannabisblüten: Anfangsdosis 0,05–0,1 g/d,
        Indikation werden Cannabinoide in Deutschland                                       max. Tagesdosis 3 g/d
        zugelassen?                                                        Dronabinol:      Anfangsdosis 1,7–2,5 mg/d,
                                                                                            max. Tagesdosis 30 mg/d
     Da das „Cannabis als Medizin“-Gesetz keine Indikationsgebie-          Nabilon:         Anfangsdosis 1 mg/d,
     te benennt, erfolgt bei Arzneimitteln ohne reguläre indikati-                          max. Tagesdosis 6 mg/d
     onsbezogene Zulassung, wie bei Cannabisblüten im Gegen-               Nabiximols:      Anfangsdosis 1 Sprühstoß,
     satz zum zugelassenen Wirkstoff Nabiximols, keine AMNOG-                               max. Tagesdosis 12 Sprühstöße
     Prüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) [4,
     10]. Eine indikationsbezogene Bewertung des Nutzens gegen-      Für die Verordnung von Rezepturen werden standardisierte
     über einer Vergleichstherapie bleibt daher aus. Apotheken       Rezepturen nach dem Neuen-Rezeptur-Formularium (NRF)
     können Rezepturzubereitungen und Cannabisblüten ohne            angegeben, z. B. ölige Dronabinol-Tropfen mit 25 mg Dronabi-
     Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz abgeben. Die ärztli-      nol pro ml (NRF-Rezeptur 22.8) [13]. Die NRF-Rezepturnum-
     che Therapieentscheidung für einzelne Indikationen basiert      mer erlaubt die Zuordnung zur Art der Anwendung und Ge-
     lediglich auf methodisch teilweise sehr schlechten Studien,     brauchsanweisung [8]. Die Verordnung von Cannabinoiden ist
     subjektiver ärztlicher Einschätzung oder einer eigenen Bewer-   budgetrelevant. Auch wenn die Therapie von der Krankenkas-
     tung der Wirksamkeit während der Anwendung [4].                 se genehmigt wurde, ist ein Regress möglich [14].

     9. Wie werden Cannabinoide verordnet?                           10. Warum ist die Verordnung von Cannabinoiden
                                                                        problematisch?
     Die Verordnung erfolgt über BtM-Rezept. Die Verschreibungs-
     höchstmenge innerhalb von 30 Tagen gemäß § 2 Abs. 1 BtMVV       Für zugelassene Cannabinoid-haltige Fertigarzneimittel gibt
     [11] liegt bei 100 g Cannabisblüten, einer Menge entsprechend   es Fach- und Gebrauchsinformationen. Für Cannabisextrakte
     1 g THC. Bei Cannabisextrakt ist ein THC-Gehalt von 1 g die     und -blüten, die nicht für bestimmte Indikationen zugelassen
     Höchstmenge. In begründeten Ausnahmefällen kann die re-         sind, sind keine Fach- und Gebrauchsinformationen verfüg-

Seite 8                                                                                       ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
MECKLENBURG-VORPOMMERN 01/2023 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG

bar. Die Verordnung erfolgt als No-Label-Use. Das bedeutet       Reports, die Verordnung von Cannabinoiden nur für Ärzte mit
unter anderem, dass Hersteller nicht für Schädigungen von        einer entsprechenden neu zu schaffenden Zusatzausbildung
Patienten haften. Ärzte sind verpflichtet, Patienten vor der     zu ermöglichen [4].
Therapie mit Blüten oder Rezepturarzneimitteln oder vor dem      Die Verordnungszahlen zeigen, dass die Cannabinoidbehand-
Off-Label-Use von Fertigarzneimitteln umfassend über even-       lung als hausärztliche Aufgabe angesehen wird. Um hier evi-
tuellen Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären [4].      denzbasiert und gut informiert vorgehen zu können, sind aus-
Rezepturen und Blüten sind Naturprodukte, deren Wirkstoff-       reichend große randomisierte kontrollierte Studien, umfas-
gehalt nicht standardisiert ist. Es fehlen genaue Informatio-    sende frühe Bewertungen durch den G-BA sowie präzisere
nen zur Dosierung, Anwendungsdauer sowie Wechsel- und            gesetzliche Vorgaben und Beschränkungen für die Anwen-
Nebenwirkungen. Ob die richtige Behandlungsform und die          dung erforderlich. Sonst wird die Therapie mit Cannabinoiden
passende Dosierung angewendet werden, kann dann nur im           zum Nachteil der Betroffenen weiterhin von Informationsde-
Verlauf individuell festgestellt werden. Bei größeren Verord-    fiziten und subjektiven Einschätzungen bestimmt.
nungsmengen unverarbeiteter Blüten besteht die Gefahr von
missbräuchlichem Konsum und Weiterverkauf [4].                            Marlies Karsch-Völk ist Chefredakteurin bei Deximed,
                                                                             Thomas M. Heim ist freier Redakteur bei Deximed
Schlussfolgerungen
                                                                 Nachdruck aus der Zeitschrift für Allgemeinmedizin (ZfA) 2021;
Bei den meisten Anwendungsgebieten, für die Cannabinoide                                                       (97) 10, S. 393ff
verordnet werden, ist eine Wirksamkeit nur unzureichend                                       DOI 10.3238/zfa.2021.0393–0397
oder gar nicht nachgewiesen. Da die in Deutschland zugelas-
senen Fertigarzneimittel nur wenige Indikationen abdecken,                                         Literatur bei der Autorin
werden sie vielfach im Off-Label-Use eingesetzt. Zu den ver-                                          Korrespondenzadresse
ordnungsfähigen Cannabisblüten und -extrakten sowie zu                                            Dr. med. Marlies Karsch-Völk
Dronabinol-Rezepturen gibt es keine festgelegten und evi-                                               Dachauer Straße 140 e
denzbasierten Indikationen. Ihre Verordnung erfolgt daher als                                                  80637 München
No-Label-Use. Hier fehlen verlässliche wissenschaftliche Da-                                             Telefon: 0171 6998683
ten zur Dosierung, Applikationsform, Anwendungsdauer und                                               m.karsch@gesinform.de
Sicherheit. Das Risiko und die Verantwortung für die Aufklä-
rung darüber tragen die verordnenden Ärzte.
Da zuverlässige Anwendungsempfehlungen oder gar Leitlini-
en fehlen, erfolgt die Verordnung nach eigener ärztlicher Ein-
schätzung. Wenn keinerlei Informationen zur geeigneten Arz-
neiform bei einer bestimmten No-Label-Indikation vorhanden
sind, gibt es unter Umständen keinen anderen Orientierungs-
punkt als die Wünsche der Patienten. Es ist denkbar, dass das
verordnet wird, was Betroffene möchten, weil es bei ihnen bei
illegalem Konsum am besten wirkt. So sind möglicherweise
die hohen Verordnungszahlen für Cannabisblüten zu erklären.
Gegen die Verordnung von Cannabisblüten sprechen aber
gleich mehrere Gründe: Die Inhaltsstoffe sind nicht standardi-
siert. Die Applikation ist kompliziert und mit Ungenauigkeiten
behaftet. Die Verordnungskosten für Cannabisblüten sind sehr
hoch. Außerdem besteht durch den schnellen Wirkungsein-
tritt bei Inhalation das Risiko einer Suchtförderung. Gerade
bei großen Verordnungsmengen steigt die Versuchung für ei-
nen illegalen Weiterverkauf, womöglich an Kinder und Ju-
gendliche [4].
Wegen der unnötig hohen Verordnungskosten bei gleichzeitig
schlechter Evidenzlage fordern die Autoren des Cannabis-

AUSGABE 1/2023 33. JAHRGANG                                                                                                    Seite 9
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG

     Therapie mit Cannabisarzneimitteln
     – Häufigkeit von Nebenwirkungen bei der Therapie,
     Ergebnisse aus der Begleiterhebung des BfArM

     Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher         Im Freitext wurden zudem als gelegentlich auftretende Ne-
     und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkei-    benwirkungen Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit bzw. Ge-
     ten zur Verschreibung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis       wichtsverlust, starkes Schwitzen, Benommenheit, innere Un-
     erweitert. Seitdem können neben den bereits verfügbaren         ruhe, Angst, Panikattacken sowie Magenschmerzen angege-
     Cannabis-Fertigarzneimitteln Sativex und Canemes sowie          ben. Selten traten Geschmacksstörungen, Albträume, aggres-
     dem Rezepturarzneimittel Dronabinol auch Cannabisblüten         sives Verhalten und allergische Reaktionen auf.
     oder nicht als Fertigarzneimittel zugelassene Cannabisextrak-
     te auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden.        In einer Tabelle und einer Abbildung werden die unterschied-
     Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte         lichen Häufigkeiten der Nebenwirkungen in Abhängigkeit von
     (BfArM) wurde mit dem o.g. Gesetz beauftragt, zwischen April    dem verwendeten Cannabisarzneimittel nicht nur in Abhän-
     2017 und März 2022 eine nicht interventionelle Begleiterhe-     gigkeit vom jeweiligen Durchschnittsalter und der Geschlech-
     bung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln durchzufüh-        terverteilung, sondern auch in Abhängigkeit von den behan-
     ren. Die Erhebung umfasste Cannabisarzneimittel, die gesetz-    delten Symptomen und den oft damit verbundenen Vorer-
     lich Versicherten nach Genehmigung der Krankenkassen ver-       krankungen dargestellt. Viele Nebenwirkungen betreffen die
     schrieben wurden und die zur Behandlung der bestehenden         Vigilanz, was bei der Therapieplanung zu berücksichtigen ist
     Erkrankung bzw. Symptomatik nicht als Fertigarzneimittel        und insbesondere bei älteren Patienten zu einer erhöhten
     zugelassen waren (Cannabisblüten, Cannabisextrakte, Drona-      Sturzgefahr führen kann. Auch stellt sich in der klinischen Pra-
     binol, Nabilon und Sativex). Die Ergebnisse der Begleiterhe-    xis die Frage, ob aufgrund des Nebenwirkungsprofils eine Teil-
     bung hat das BfArM auf seiner Homepage unter www.bfarm.         nahme am Straßenverkehr oder das Bedienen von Maschinen
     de/cannabis-begleiterhebung veröffentlicht.                     möglich ist.

     In mehr als drei Viertel der gemeldeten Fälle wurden Schmer-    Einzelne Nebenwirkungen der Cannabisarzneimittel können
     zen mit Cannabisarzneimitteln behandelt. Weitere häufig be-     therapeutisch durchaus erwünscht sein. Eine Appetitsteige-
     handelte Symptome waren Übelkeit und Erbrechen, Anorexie        rung mit Gewichtszunahme ist gerade bei Tumorerkrankun-
     sowie muskuläre Spastik unterschiedlicher Ursache. Bezogen      gen oft von Vorteil. Im Einzelfall ist sicher auch das Auftreten
     auf die Therapie mit allen verfügbaren Cannabisarzneimitteln    einer euphorischen Stimmung willkommen. Allerdings sollte
     tritt sehr häufig Müdigkeit als Nebenwirkung auf. Häufig sind   diese in Bezug auf die mögliche Entwicklung einer Abhängig-
     Schwindel (bei Frauen sehr häufig), Schläfrigkeit, Übelkeit,    keit von Cannabis auch kritisch gesehen werden.
     Mundtrockenheit, Konzentrationsstörungen, Gedächtnisstö-        Der vollständige Artikel der Autoren P. Cremer-Schäffer und G.
     rungen, Gleichgewichtsstörungen, verschwommenes Sehen,          Schmidt-Wolf (BfArM) in der Ausgabe 3. September 2022 des
     Desorientierung, Lethargie, Depression, Appetitsteigerung       Bulletin zur Arzneimittelsicherheit enthält Angaben zur Me-
     und Gewichtszunahme sowie euphorische Stimmung (als ggf.        thodik der Begleiterhebung, Einzelheiten zu den Ergebnissen
     auch gewünschte Nebenwirkungen) und Diarrhö zu beobach-         mit der Tabelle und der Grafik sowie eine ausführliche Diskus-
     ten. Gelegentlich wurden Palpitationen und Tachykardien,        sion (www.bfarm.de).
     Erbrechen, Konstipation, Hypertonie, Hypotonie, Dysarthrie,
     Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen, Halluzinationen,           Aus dem Bulletin zur Arzneimittelsicherheit, Ausgabe 3 /2022,
     Dissoziation und Suizidgedanken berichtet. Nebenwirkungen                                                 bearbeitet von W.S.
     treten bei Frauen häufiger auf als bei Männern.

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AUS DER KAMMER

Abschied von IQmed MV – ein Abschied
für immer?

Zum Jahresende ist die Förderung für das überaus erfolgrei-       Unser Dank gilt außerdem dem Präsidenten Prof. Crusius,
che Projekt IQmed MV – Kompetenztraining für internatio-          dem Vorstand und der Geschäftsführung der Ärztekammer
nale Ärztinnen und Ärzte ausgelaufen. Seit dem Pilotkurs, der     Mecklenburg-Vorpommern und unseren Kolleginnen und Kol-
im August 2015 gestartet war, hat die Ärztekammer mit die-        legen, die IQmed MV all die Jahre mit Wort, Rat und Tat zur
sem Qualifizierungsprojekt knapp 350 Teilnehmerinnen und          Seite standen.
Teilnehmer aus aller Welt auf ihrem Weg zur Approbation be-
gleitet und so aktiv an der Besetzung vieler Planstellen in den   Mit Blick auf die demografischen Entwicklungen und den sich
Kliniken des Landes mitgewirkt. Die Kernziele von IQmed MV        zuspitzenden Ärztemangel in M-V besteht mehr denn je ein
waren dabei neben der Verbesserung der Kenntnisse der             hoher Bedarf auch an ausländischen Berufskolleginnen und
deutschen Fachsprache und medizinischer sowie kommuni-            -kollegen, die einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Pati-
kativer Fertigkeiten bzw. Kompetenzen die Förderung der In-       entenversorgung leisten. Die Ärztekammer M-V sucht nun
tegration der Berufskolleginnen und -kollegen aus dem Aus-        nach neuen Wegen, um die schnelle und nachhaltige Arbeits-
land. Für den vom Bundesnetzwerk IQ-prämierten E-Lear-            marktintegration der ausländischen Ärztinnen und Ärzte auch
ning-Bereich konnten seit 2019 über 500 Anmeldungen aus           nach der Förderung weiter zu unterstützen.
dem gesamten Bundesgebiet verzeichnet werden. Am 18.
November 2022 wurden im Rahmen eines Empfangs in der              Also, hoffentlich „Auf ein baldiges Wiedersehen!“.
Ärztekammer die Leistungen der Unterstützer und Förderer,
der Kooperationspartner und Fachdozentinnen und -dozen-                                  Danny Bever, Silke Stock, Sandra Franz
ten gewürdigt. Leider konnten nicht alle eingeladenen Gäste
kommen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle
der über 30 Ärztinnen und Ärzte, die dem Projekt in den letz-
ten Jahren die Treue gehalten haben. Danke für Ihr Engage-
ment, Ihr Herzblut und Ihre Hilfsbereitschaft weit über die
Kurse hinaus.

                                                                                                                          ANZEIGE

AUSGABE 1/2023 33. JAHRGANG                                                                                                   Seite 11
AUS DER KAMMER

     So haben Sie gewählt
     Wahlbeteiligung 45,5 % gesamt
     (2018: 49,6 %)

     Wahlbeteiligung nach Alter

     2.250                       2.177                               2.240               2.171
                                                                                                                         Wahlberechtigte             Wahlteilnehmer
                                                   1.803

     1.500
                                                                                                         1.230             1.253
                                                                             1.079               1.076
                                         811               747
       750                                                                                                        607              647
                 529

                          172                                                                                                              69   29
           0
                                                                                                                                                           1       0
                    20er            30er                40er              50er             60er             70er                80er        90er               100er

     Wahlbeteiligung nach Tätigkeitsart                                                     Wahlbeteiligung nach Geschlecht
                                                                 2.878
     3.000                                                                                  7.000
                                                                                                                                            6.064
                                                                                                          5.409
     2.250                                                                                  5.250

                  1.604                         1.645
     1.500                                                                                  3.500                                                      2.822
                                 977                                                                                    2.346
       750                                                                       486        1.750

           0                                                                                     0

               in der Praxis Assistenzarzt     stationär       im Ruhe-       Sonstige                     männlich                            weiblich
                   tätig     bzw. -ärztin        tätig           stand                                    Wahlberechtigte                Wahlteilnehmer

Seite 12                                                                                                                    ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
AKTUELLES

Neuer KV-Vorstand im Nordosten gewählt
Auf ihrer konstituierenden Sitzung am 3. September 2022 in         den. Dieses Amt hatte er bereits in der 6. Amtsperiode inne.
Schwerin haben die neu gewählten Mitglieder der Vertreter-         Als drittes Vorstandsmitglied und verantwortlich für das All-
versammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung M-V              gemeinressort wurde Dipl.-Med. Ulrich Freitag gewählt. Er war
(KVMV) für die Amtsperiode ab 2023 sowohl den Vorsitzenden         29 Jahre als niedergelassener Facharzt für Frauenheilkunde
der VV nebst Stellvertreter als auch den Vorstand gewählt.         und Geburtshilfe in Wismar tätig.
In das Amt der Vorsitzenden des Vorstandes und verantwort-         Zum Vorsitzenden der Vertreterversammlung wurde Dr. Kars-
lich für das fachärztliche Ressort wurde Dipl.-Med. Angelika       ten Bunge, niedergelassener Kardiologe in Schwerin, gewählt.
von Schütz gewählt. Die HNO-Ärztin in Grimmen war bereits          Zu seinem Stellvertreter wählten die VV-Mitglieder Dr. Jörg
in der letzten Legislatur als Stellvertretende Vorsitzende im      Hinniger, Hausarzt in Demmin.
Vorstand vertreten.
Für das hausärztliche Ressort ist Dr. Dieter Kreye, angestellter                                     Pressemitteilung der KVMV
Hausarzt in Neubrandenburg, in den Vorstand gewählt wor-                                                    bearbeitet von K.S.

Klarstellung zum Bericht über die Kammer-
versammlung vom 05.11.2022
Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern 12/2022, S. 459

Dr. Mark Wiersbitzky hat der Redaktion mitgeteilt, dass die        den – ausreichende Bezahlung, Steuerfreiheit des zuverdien-
zusammenfassende Darstellung seines Redebeitrages auf der          ten Gehaltes etc. Längerfristig sollte sich Deutschland an
Kammerversammlung missverständlich sei. Er habe nicht den          skandinavischen Arbeitszeitmodellen orientieren, um auch
Vorschlag gemacht, Ärzte später in Rente zu schicken. Viel-        Ärzte länger im Berufsleben zu halten.
mehr sei es sein Vorschlag, gezielt ältere Kollegen zu werben,     Die Redaktion bedauert, dass die verkürzte Darstellung des
die über den Rentenbeginn hinaus stundenweise helfen wol-          Redebeitrages zu Missverständnissen geführt hat.
len. Dafür müssten die Rahmenbedingungen optimiert wer-                                                                   W.S.

AUSGABE 1/2023 33. JAHRGANG                                                                                                   Seite 13
RECHT

     Ärzteversorgung
     Mecklenburg-Vorpommern

     Am 5. November 2022 fand die Kammerversammlung der              Der Jahresabschluss des Versorgungswerkes zum 31. Dezem-
     Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern statt. Wir infor-            ber 2021 wurde vorgelegt und von der Kammerversammlung
     mieren zusammengefasst über die Ergebnisse zum Tages-           festgestellt. Nach den Bestimmungen des Versicherungsauf-
     ordnungspunkt „Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpom-              sichtsgesetzes geben wir nachstehend die wichtigsten Daten
     mern“.                                                          des Geschäftsberichtes 2021 bekannt:

     1.      Geschäftsbericht 2021

             Aktiva                                         T-Euro          Passiva                                         T-Euro

      I.     Immobilien-Direktbestand und                   70.200   I.     Rücklage                                       102.613
             Immobilienfonds
      II.    Beteiligungen                                 268.316   II.    Deckungsrückstellung                         1.710.225
      III.   Aktien und Anteile an Wertpapierfonds        886.364    III.   Rückstellung für künftige Leistungsverbes-      33.971
      IV.    Namensschuldverschreibungen                   349.927          serungen

      V.     Schuldscheinforderungen und Darlehen          152.302   IV.    Sonstige Passiva                                 1.111
      VI.    Übrige Kapitalanlagen                         108.328
      VII. Sonstige Aktiva                                  12.483

             Bilanzsumme                                1.847.920          Bilanzsumme                                 1.847.920

             Erträge                                        T-Euro          Aufwendungen                                    T-Euro

      I.     Beiträge                                      102.922   I.     Aufwendungen für Versicherungsfälle             51.126
      II.    Erträge aus der Rückstellung für künftige      16.220   II.    Zuweisungen zur Rücklage                         6.386
             Leistungsverbesserungen
      III.   Erträge aus Immobilien-Direktbestand und        1.738   III.   Zuweisungen zur Deckungsrückstellung           106.437
             grundstücksgleichen Rechten
      IV.    Zinsen und Erträge aus Kapitalanlagen          66.770   IV.    Zuweisungen zur Rückstellung für                16.780
      V.     Sonstige Erträge                                  54           künftige Leistungsverbesserungen

                                                                     V.     Abschreibungen auf Kapitalanlagen                3.145
                                                                     VI.    Personal-/Sachkosten                             3.818
                                                                     VII. Sonstige Aufwendungen                                12

             Summe187.704                                                  Summe187.704

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RECHT

2.   Leistungsanpassungen ab 1. Januar 2023                            b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

Auf Vorschlag von Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss des                 „(2) 1Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpom-
Versorgungswerkes hat die Kammerversammlung folgende                           mern kann im Rechtsverkehr unter ihrem eige-
Beschlüsse gefasst:                                                            nen Namen handeln, klagen und verklagt wer-
                                                                               den. 2Ihre Geschäfte werden durch den Verwal-
2.1 Für das Jahr 2023 wird der Rentenbemessungsbetrag                          tungsausschuss geführt, dessen Vorsitzender
    gemäß § 19 Absatz 4 Satz 1 ASO auf 97,58 € festge-                         die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern
    setzt.                                                                     gerichtlich und außergerichtlich vertritt. 3Im Üb-
                                                                               rigen ist für die Vertretung der Ärzteversorgung
2.2 Die am 31. Dezember 2022 laufenden Renten und die                          Mecklenburg-Vorpommern § 5 Absatz 7 Satz 3
    nach § 17 Absatz 3 Sätze 1 und 2 ASO aufgeschobenen                        und 4 des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vor-
    Rentenanwartschaften werden ab 1. Januar 2023 um                           pommern anzuwenden.“
    1,00 % erhöht.
                                                                       c) Absatz 3 wird gestrichen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und
Arbeit Mecklenburg-Vorpommern hat diese Beschlüsse am 29.              d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.
November 2022 im Einvernehmen mit dem Ministerium für
Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern,
Referat Gesundheits- und Heilberufe, Aufsicht über Körper-        2.   § 3 wird wie folgt geändert:
schaften der Selbstverwaltung, genehmigt.
                                                                       a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

3.   27. Satzung zur Änderung der Alters-                                 „§ 3 Auskunftspflicht und Erhebungsbefugnis“
     sicherungsordnung der Ärztekammer
     Mecklenburg-Vorpommern (ASO) vom                                  b) Satz 1 wird Absatz 1.
     5. Dezember 2022
                                                                       c) Folgender Absatz 2 wird angefügt:
Die Alterssicherungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-
Vorpommern in der Neufassung vom 11. November 1995, zu-                   „(2) Die Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern
letzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung                           ist befugt, die von der Deutschen Post AG nach
vom 13. November 2021, wird wie folgt geändert:                                § 101a SGB X übermittelten personenbezogenen
                                                                               Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 5 des
                         Artikel 1                                             Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
                                                                               zu erheben.“
1.   § 1 wird wie folgt geändert:

     a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                         3.   § 6 wird wie folgt geändert:

		       aa) Satz 2 wird gestrichen.                                   a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

		       bb) Es werden folgende Sätze 2 und 3 angefügt:                   aa) Es wird ein neuer Satz 2 folgenden Wortlauts
                                                                              eingefügt:
             „ 2Sie hat ihren Sitz am selben Ort wie die Ärzte-
             kammer Mecklenburg-Vorpommern. 3Die Ver-                          „ 2Die Sitzungen des Aufsichtsausschusses kön-
             waltung und Haftung des Vermögens der Ärzte-                      nen unter Nutzung von Telefon- oder Videokon-
             versorgung Mecklenburg-Vorpommern richtet                         ferenztechnik durchgeführt werden.“
             sich nach § 5 Absatz 6 des Heilberufsgesetzes
             Mecklenburg-Vorpommern.“

AUSGABE 1/2023 33. JAHRGANG                                                                                                    Seite 15
RECHT

                bb) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 3              Nach dem Wort „Umlaufverfahren“ werden die Wör-
                    und 4.                                                       ter „oder durch Telefon- beziehungsweise Videokon-
                                                                                 ferenz“ gestrichen.
           b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
                                                                              e) Die bisherigen Sätze 7 und 8 werden die Sätze 8 und 9.
                aa) In Satz 1 werden vor dem Punkt die Wörter
                    „oder mittels Telefon- oder Videokonferenz-
                    technik an der Sitzung teilnehmen“ eingefügt.                                 Artikel 2

                bb) In Satz 5 werden die Wörter „oder durch Telefon-     Die Satzungsänderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.
                    beziehungsweise Videokonferenz“ gestrichen.
                                                                         Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklen-
           c) In Absatz 8 werden die Wörter „der Vizepräsident,“         burg-Vorpommern hat mit Schreiben vom 29. November 2022
              gestrichen.                                                die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt.

                                                                         Die Satzungsänderungen werden hiermit ausgefertigt und im
     4.    § 7 Absatz 6 wird wie folgt geändert:                         Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

           a) Es wird ein neuer Satz 3 folgenden Wortlauts eingefügt:
                                                                         Rostock, den 5. Dezember 2022
           „ Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses können
            3

              unter Nutzung von Telefon- oder Videokonferenz-
              technik durchgeführt werden.“

           b) Der bisherige Satz 3 wird Satz 4 und wie folgt geändert:
                                                                                        Prof. Dr. med. Andreas Crusius
                Vor dem Punkt werden die Wörter „oder mittels Tele-                                Präsident
                fon- oder Videokonferenztechnik an der Sitzung teil-            der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
                nehmen“ eingefügt.                                           als satzungsmäßiger Vertreter der Ärzteversorgung
                                                                                         Mecklenburg-Vorpommern
           c) Die bisherigen Sätze 4 und 5 werden die Sätze 5 und 6.            gemäß § 1 Absatz 2 Alterssicherungsordnung
                                                                                      und § 30 Absatz 2 Heilberufsgesetz
           d) Der bisherige Satz 6 wird Satz 7 und wie folgt geändert:                   Mecklenburg-Vorpommern

AKTUELLES

     Ärzteversorgung:
     Elektronisches GRV-Befreiungsverfahren
     Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anträge auf Befreiung von der          Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite
     Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung         www.aevm.de unter Mitglieder / Elektronisches GRV-Befrei-
     (GRV), sogenannte Befreiungsanträge, online gestellt werden.        ungsverfahren sowie im Mitgliedermagazin der Ärzteversor-
     Bitte beachten Sie, dass die bisherigen Papiervordrucke der         gung Mecklenburg-Vorpommern.
     Deutschen Rentenversicherung dann nicht mehr zulässig sind.                                  Mitteilung der Ärzteversorgung M-V

Seite 16                                                                                         ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
RECHT

    Fünfte Änderung der Gebührensatzung
 der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
                                                 vom 5. Dezember 2022

Aufgrund des § 23 Absatz 2 Nr. 9 in Verbindung mit § 12 Absatz                            Artikel 2
2 des Heilberufsgesetzes vom 22. Januar 1993 (GVOBl. M-V S.
62), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.       Die fünfte Änderung der Gebührensatzung tritt am ersten Tag
Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1036, 1038), wird die Gebührensat-      des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Ärztekam-
zung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 10.              mer Mecklenburg-Vorpommern folgenden Kalendermonats in
Dezember 2008 (AmtsBl. M-V/AAz. S. 1513; Ärztebl. M-V 2009       Kraft.
S. 10), zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Juni 2020
(AmtsBl. M-V/AAz. S. 283; Ärztebl. M-V 2020 S. 280), wie folgt   Rostock, den 8. November 2022
geändert:
                                                                 gez. Prof. Dr. med. A. Crusius
                                                                 Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
                           Artikel 1

Das Gebührenverzeichnis als Teil der Gebührensatzung wird        genehmigt:
wie folgt geändert:
                                                                 Schwerin, den 25. November 2022
Die Ziffer 6.2 wird wie folgt gefasst:
                                                                 gez. Susanne Drückler
„6.2 Prüfung der Qualitätssicherungsmaßnahmen bei Rönt-          Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-
     geneinrichtungen nach § 130 Strahlenschutzverordnung        Vorpommern

     – je Röntgenstrahler	                          300,00 €
     – je Knochendichtemessgerät	                   200,00 €    ausgefertigt:
     – je Befundungsmonitor	                         50,00 €
     – je teleradiologischer Verbindung	            300,00 €    Rostock, den 5. Dezember 2022
     – je Studie mit Röntgendiagnostik/             250,00 €
       Intervention                                              gez. Prof. Dr. med. A. Crusius
     – je Zweitanzeige einer Multicenterstudie      100,00 €“    Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

AUSGABE 1/2023 33. JAHRGANG                                                                                                  Seite 17
VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE

                                                                     Gebühr: je Modul 540,00 €                                   Leitung: Herr Prof. Dr. med. S. Emmert/Frau S. Rode/
      Impfkurse in Mecklenburg-                                      Anmeldung: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern,              Herr Dr. med. R. Panzer/ Frau Prof. Dr. med. J. Tietze/
      Vorpommern­                                                    Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a,                 Herr Dr. med. A. Thiem
                                                                     18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-43, -44, -46,               Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock, Klinik und
      Kurse der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern                   Fax: 0381 4928040, E-Mail: fortbildung@aek-mv.de            Poliklinik für Dermatologie und Venerologie,
      (weitere Termine folgen)                                                                                                   Strempelstr. 13, 18057 Rostock, Tel.: 0381 494-9701,
      Live-Webinar:                                   4P                                                                        Fax: 0381 494-9702,
      11.03.2023, 09:00 – 12:00 Uhr Refresher-Kurs Impfen            Veranstaltungen in unserem                                  Internet: https://dermatologie.med.uni-rostock.de/ak-
      Gebühr: 30,00 €                                               Kammerbereich                                               tuelles/weiterbildungen,
      Rostock:                                        6P                                                                        E-Mail: sekretariat.hautklinik@med.uni-rostock.de
      24.06.2023, 09:00 – 14:30 Uhr        Grundkurs Impfen
                                                                     Folgende Veranstalter bieten in M-V
      Gebühr: 90,00 €
                                                                     Balintgruppenarbeit an:                                     SepsisAkademie 2023
      Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann,
                                                                     Gadebusch – Frau Dipl.-Med. A. Hachtmann,                   Online-Veranstaltungen
      Herr Prof. Dr. med. M. Löbermann
                                                                                 Tel.: 03886 212440                              Termine: einmal im Monat, mittwochs,
      Anmeldung: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern,
                                                                     Schwerin – Herr Dr. med. P. Herzog,                                       jeweils ab 16:30 Uhr
      Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a,
                                                                                 Tel.: 0385 5777373                              18.01.2023 Erweitertes hämodynamisches Monitoring
      18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-43, -44, -46,
                                                                                                                                               bei Patienten im septischen Schock –
      Fax: 0381 4928040, E-Mail: fortbildung@aek-mv.de
                                                                                                                                               Was ist wann wirklich sinnvoll? (Herr Prof.
                                                                     Interdisziplinäre Schmerzkonferenz
                                                                                                                                               Dr. D. Reuter)
                                                                     Termine: jeden 2. Donnerstag im Monat,
      Veranstaltungen der                                                                                                        15.02.2023 KI in der Sepsis – Die Sicht des Klinikers
                                                                     jeweils 18:15 – 20:30 Uhr                         je 4 P                 (Herr Prof. Dr. M. Adamzik), KI in der Sepsis –
      Ärztekammer M-V                                                Ort: Tagesklinik für Schmerztherapie, 1. Etage                            Die Sicht des Bioinformatikers (Herr PD Dr.
                                                                     (alte Frauenklinik), Universitätsmedizin Greifswald,                      C. Stephan)
                                                                     Wollweberstr. 1, 17475 Greifswald
      Aktualisierung der Fachkunde im                                                                                            15.03.2023 Therapieoptionen bei multiresistenten
                                                                     Leitung: Frau Dr. med. S. Adler, Frau Dr. med. H. Manthey
      Strahlenschutz nach § 74 Strahlen-                                                                                                       Erregern (Herr Prof. Dr. M. Pletz)
                                                                     Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik für
      schutzgesetz (StrSchG) und § 47                                                                                            26.04.2023 Vitamin C in der Sepsis – Aus der Traum von
                                                                     Anästhesie, Intensiv-, Notfall- und Schmerzmedizin,
      Strahlenschutzverordnung (StrSchV)                                                                                                       der „heiligen Zitrone“? (Herr Prof. Dr. G. Elke)
                                                                     Interdisziplinäre Schmerztherapie, Frau Dr. med.            24.05.2023 Sepsis in der Notaufnahme, kaum erkannt
      (Blended Learning)                                             S. Adler, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald,
                                                      8P                                                                                       und zu spät behandelt? (Herr Prof. Dr. C. Dodt)
      Termin: 01.03.2023, 14:00 – 17:30 Uhr                         Tel.: 03834 86-6696, Fax: 03834 86-5844,                    14.06.2023 Antibiotikadosierung in der Sepsis
      Ort: Hörsaal, Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern,              Internet: http://www.medizin.uni-greifswald.de,                           (Herr Prof. Dr. A. Brinkmann)
      August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock                           E-Mail: Stefani.Adler@med.uni-greifswald.de                 19.07.2023 Mikrobiologische Diagnostik bei Sepsis
      Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger
                                                                                                                                               (Herr Prof. Dr. H. Rohde)
      Gebühr: 120,00 €
      Anmeldung: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern,                 Schmerzkonferenz –                                          16.08.2023 Sepsis bei Kindern – alles anders?
      Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a,                    Chronischer Schmerz                              je 3 P                  (Herr Dr. M. Sasse)
                                                                     Neu als Hybridveranstaltung! – In Präsenz                   13.09.2023 Die Pneumogene Sepsis – Diagnostik und
      18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-43, -44, -46,
                                                                     und online per Video oder Audio über Skype.                               Therapie (Herr Prof. Dr. M. Deja)
      Fax: 0381 4928040, E-Mail: fortbildung@aek-mv.de
                                                                     Termine: mittwochs, jeweils 13:30 – 15:00 Uhr               20.09.2023 Podiumsdiskussionen Sepsis-Betroffener:
                                                                     Leitung: Herr Dr. med. T. Teuteberg                                       Was haben wir geschafft? Wo klemmt es?
      Kurs-Weiterbildung Sozialmedizin                               Ort/Anmeldung: Helios Kliniken Schwerin,                                  Was muss unbedingt passieren? (Frau J.
      gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer                Helios Schmerzzentrum Schwerin,                                           Schiedermaier, Herr A. Truman, Frau L. Böhle,
      Mecklenburg-Vorpommern vom 29.06.2020 und nach dem             Herr Dr. med. T. Teuteberg, Wismarsche Str. 393 – 397,                    Frau A. Bichmann, Moderation: Herr D. Bartels)
      (Muster-) Kursbuch Sexualmedizin der Bundesärztekammer         19055 Schwerin,                                             27.09.2023 Wenn die Regierung Qualität verlangt –
      Die Module I bis IV umfassen jeweils 40 UE. Dies sind die      Tel.: 0385 520-4888, Fax: 0385 520-2132,                                  Was können wir von der New York State Sepsis-
      ersten 160 UE von den insgesamt 360 UE der Kurs-Weiter-        Internet: http://www.helios-gesundheit.de/kliniken/                       Initiative lernen? (Herr Prof. Dr. M. Friedrich)
      bildung Sozialmedizin.                                         schwerin, E-Mail: Helios.Schmerzzentrum.Schwerin@           18.10.2023 Die Europäische Sepsis Survey – Was nun?
      Termine: jeweils 09:00 – 16:30 Uhr                 je 40 P    helios-gesundheit.de,                                                     (Herr Dr. C. Scheer)
      27. – 31.03.2023	Modul I: Grundlagen der Sozialmedizin        (auch kurzfristige Anmeldungen bis 12:00 Uhr am ­Vortag     15.11.2023 Biomarker in der Sepsis – Ein Update
                           und der Rehabilitation                    sind möglich)                                                             (Herr Prof. Dr. T. Schürholz)
      12. – 16.06.2023	Modul II: Soziale Sicherungssysteme                                                                      13.12.2023 Mensch, Mikrobiom und Sepsis – Geheimnisse
                           und Versorgungsstrukturen                                                                                           scheiternder Beziehungen (Herr Prof. Dr.
                                                                     Dermatologische Diaklinik 2022
      25. – 29.09.2023	Modul III: Grundlagen und Grundsätze                                                                                   M. Bauer)
                           der Gesundheitsförderung, Prävention      Präsentation interessanter dermatologischer Fälle mit       Leitung: Herr Dr. med. M. Gründling, Universitäts-
                           und Rehabilitation                        Diskussion der Diagnostik und Therapie                      medizin Greifswald, Klinik für Anästhesie, Intensiv-,
      04. – 08.12.2023	Modul IV: Leistungsarten, Leistungsfor-      Termine: jeden 2. Dienstag im Monat,                        Notfall- und Schmerzmedizin, SepsisDialog, Ferdinand-
                                                                     jeweils 15:45 Uhr	                            je 1 P
                           men und Organisation der Rehabilitation                                                               Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald
      Die Termine für 2024 werden rechtzeitig bekanntgegeben.        Ort: Seminarraum (Erdgeschoss), Klinik und Poliklinik       Anmeldung:
      Ort: Hörsaal, Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern,              für Dermatologie und Venerologie, Universitätsmedizin       https://anmeldung.sepsisakademie.de
      August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock                           Rostock, Strempelstr. 13, 18057 Rostock                     (weitere Informationen auf
      Leitung: Frau Dr. med. M. Rittierodt (Hannover)                                                                            https://www.sepsisdialog.de)

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VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE

Fortbildungsveranstaltungen der                              Fortbildungsveranstaltungen                                 14. Koserower Kolloquium Nephrologie
Fortbildungsakademie Neubrandenburg                                                                                      und Usedomer Ärztetage
des Diakonischen Bildungszentrums                            der Kassenärztlichen
                                                                                                                         Eine Veranstaltung der MVZ Usedom GmbH
Mecklenburg-Vorpommern gGmbH                                 Vereinigung Mecklenburg-                                    Termin: 03. – 05.03.2023
                                                             Vorpommern­                                                 Ort: Strandhotel Seerose, Strandstraße 1,
Grundkurs für hygienebeauftragte Ärzte (40 Stunden)                                                                      17459 Kölpinsee/Loddin
Hybridveranstaltung, Teilnahme in Präsenz oder Online        Praxis-Update                                               Leitung: Herr Dr. med. N. Bordihn
Termine: 18.01.2023, 01.02.2023, 01.03.2023,                 25.01.2023 Hausarzt/Facharzt Vermittlungsfall und           Anmeldung: MVZ Usedom GmbH, Jugendweg 9,
15.03.2023, 29.03.2023                                                  Aktuelles zur Telematikinfrastruktur – Webinar   17459 Koserow, Tel.: 03834 585180, Fax: 03834 585182,
Ort: Lindetalcenter, Juri-Gagarin-Ring 1,                    21.06.2023 Abrechnung (Hausärzte)                           E-Mail: mvz.usedom.gmbh@web.de
17036 Neubrandenburg                                         20.09.2023 Abrechnung (Fachärzte)
Gebühr: insgesamt 1.118,75 €, 895,00 €                       22.11.2023 Abrechnung (Psychotherapeuten)
(ermäßigt nur für KOMPASS-Mitglieder)
                                                                                                                         29. Mecklenburger Kurse der Arthrosono-
                                                                                                                         graphie – Rostocker Ultraschallkurse des
                                                             Ärztlicher Bereitschaftsdienst – Notfälle,
                                                                                                                         Bewegungsapparates (Anwendungsbe-
Jahrespflichtfortbildung                                     Diagnosen und Behandlung, Recht und
                                                                                                                         reich 10.2) 2022 – 2023
für hygienebeauftragte Ärzte (8 Stunden)                     Gesetz (Teil 1 und 2)
Hybridveranstaltung, Teilnahme in Präsenz oder Online        Themen: allgemeinmedizinischer, kinderärztlicher, neu-      nach den Richtlinien der DEGUM, der Ultraschallverein-
Termin: 07.06.2023, 08:00 – 15:30 Uhr                        rologischer und psychiatrischer Notfall, HNO-Notfall,       barung und der Richtlinie zum Erwerb der Fachkunde Ul-
Ort: wird bei Anmeldung bekanntgegeben                       ärztliche Leichenschau, Hinweise zum Umgang mit Ge-         traschall der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Gebühr: 191,25 €, 157,00 €                                   waltopfern, palliatimedizinische und rechtliche Fragen,     Abschlusskurs 04.03.2023, 14:00 Uhr –
(ermäßigt nur für KOMPASS-Mitglieder)                        Abrechnung                                                                      05.03.2023, 18:20 Uhr
Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. N.-O. Hübner,            22.02.2023 (Teil 1) und 01.03.2023 (Teil 2),                Ort: Orthopädische Klinik und Poliklinik, Universitäts-
Herr Prof. Dr. med. Dipl. oec. med. J.-P. Keil               jeweils 14:00 – ca. 18:30 Uhr sowie                         medizin Rostock, Doberaner Str. 142, 18057 Rostock
Anmeldung: Diakonisches Bildungszentrum Mecklen-             30.08.2023 (Teil 1) und 06.09.2023 (Teil 2),                Leitung: Herr Prof. Dr. med. R. Kayser, Herr Dr. med. P.
burg-Vorpommern gGmbH, Fortbildungsakademie                  jeweils 14:00 – ca. 18:30 Uhr                               Kupatz, Herr Dr. med. H. Raddatz
Neubrandenburg, Frau K. Wilk, Juri-Gagarin-Ring 1,           Gebühr: 25,00 € je Termin                                   Gebühr: Grund- und Aufbaukurs: je 400,00 €,
17036 Neubrandenburg, Tel.: 0395 3517-1534,                                                                              Abschlusskurs: 300,00 € (inkl. Kursbuch)
Fax: 0395 3517-1540,                                         Für Praxisgründer: Orientierung für die                     Anmeldung: MEDIAN Klinik Wismar, Orthopädische
E-Mail: fortbildungsakademie@dbz-mv.de                       Niederlassung – Neugründung einer                           Abteilung, Sekretariat Frau Hampel,
                                                             Praxis                                                      Ernst-Scheel-Str. 28, 23968 Wismar, Tel.: 03841 646600,
                                                             Themen: Honorar- und Abrechnungsfragen, genehmi-            E-Mail: ultraschall-mv@web.de
Komplette Akupunkturausbildung der
DGfAN e. V.                                                  gungspflichtige Leistungen, Verordnungsmanagement,
 zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur (KV             Aspekte der Praxisführung, Rechte und Pflichten als Ver-    Detailliertere Angaben und weitere Fortbildungsveran-
 Qualifikation)                                              tragsarzt, Möglichkeiten zur Finanzierung einer Praxis,     staltungen finden Sie auf der Internetseite
 Laufendes Kurssystem:                                       Informationen zur Praxissoftware und zum KV-SafeNet-        https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/aus-
 20. – 21.01.2023 Praktikumskurs 04 und Fallseminar          Portal                                                      weiter-fortbildung/fortbildung/fortbildungssuche/.
 Beginn neues Kurssystem:                                    Termine: 15. – 16.03.2023, 14. – 15.06.2023,
 13. – 15.01.2023 Grundkurs Komplex A                        29. – 30.11.2023, jeweils 09:00 – ca. 18:30 Uhr
 24. – 26.02.2023 Grundkurs Komplex B                        Gebühr: 45,00 € je Termin
 Ort: Akupunkturfortbildungszentrum Kur- und Ferienhotel
„Sanddorn“, Strandweg 12, 18119 Rostock-Warnemünde           Für Praxisabgeber: Orientierung für die
 Leitung: Frau Dr. med. R. Schwanitz                         Praxisübergabe
 Anmeldung: Deutsche Gesellschaft für Akupunktur und         Themen: Fristen, Anträge, Ausschreibung, Übergangs-
 Neuraltherapie (DGfAN) e. V., Geschäftsstelle,              modelle, Nachfolge, rechtliche Fallstricke u. a.
 Mühlgasse 18 b, 07356 Bad Lobenstein, Tel.: 036651 55075,   Termin: 28.06.2023
 Fax: 036651 55074, Internet: http://www.dgfan.de,
 E-Mail: dgfan@t-online.de oder                              Anmeldung: Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-
 Akupunkturfortbildungszentrum, Frau Dr. med. R.             Vorpommern, Abteilung Sicherstellung,
 Schwanitz, Strandweg 12, 18119 Rostock-Warnemünde,          Neumühler Str. 22, 19057 Schwerin, Tel.: 0385 7431-367,
 Tel.: 0381 5439935, E-Mail: ReginaSchwanitz@aol.com         Fax: 0385 7431-453, E-Mail: fortbildung@kvmv.de

                                                                                                                                                                        ANZEIGE

AUSGABE 1/2023 33. JAHRGANG
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