Menschenrechte dringend gesucht - Neue Strategien für die Menschenrechts-politik gegenüber dem Nahen Osten und Nordafrika Nahed Samour/Anna Würth
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Essay Menschenrechte dringend gesucht Neue Strategien für die Menschenrechts- politik gegenüber dem Nahen Osten und Nordafrika Nahed Samour/Anna Würth
Impressum Deutsches Institut für Menschenrechte Zimmerstr. 26/27 10969 Berlin Tel.: 030 25 93 59 - 0 Fax: 030 25 93 59 - 59 info@institut-fuer-menschenrechte.de www.institut-fuer-menschenrechte.de Satz: Wertewerk Barrierefreies Publizieren Tübingen Essay Nr. 12 2., aktualisierte Auflage, Dezember 2011 ISBN 978-3-942315-32-6 (PDF) © 2011 Deutsches Institut für Menschenrechte Alle Rechte vorbehalten 2
Menschenrechte dringend gesucht Neue Strategien für die Menschenrechts- politik gegenüber dem Nahen Osten und Nordafrika Nahed Samour/Anna Würth 3
Autorinnen - Deutsches Institut für Menschenrechte Autorinnen Nahed Samour promoviert an der Inter- Dr. Anna Würth leitet den Arbeitsbereich national Max Planck Research School for Entwicklungspolitik und Menschenrechte Comparative Legal History in Frankfurt/ am Deutschen Institut für Menschenrech- Main und der Humboldt Universität zu te. Sie ist promovierte Islamwissenschaft- Berlin. Sie ist Volljuristin und Islamwissen- lerin und lehrte an der Freien Universität schaftlerin. Ihr Studium absolvierte sie an Berlin und der University of Richmond (Vir- den Universitäten Bonn, Birzeit, London, ginia). Neben ihrer praktischen Erfahrung Berlin, Harvard und Damaskus. Sie verfügt in der Nahostabteilung von Human Rights über langjährige Erfahrung in der Men- Watch (Washington D.C.) ist sie seit 15 schenrechtspraxis und -bildung im Nahen Jahren als Gutachterin in der Entwick- Osten. Ihre Forschungsschwerpunkte sind lungspolitik tätig. Anna Würth veröffent- klassisches und modernes islamisches licht sowohl zu Fragen des zeitgenössi- Recht, Verfassungs- und Völkerrecht. schen islamischen Rechts wie zu Men- schenrechten und Menschenrechtspolitik. Deutsches Institut für Menschenrechte Das Deutsche Institut für Menschen- schung zu menschenrechtlichen Themen rechte ist die unabhängige Nationale sowie die Zusammenarbeit mit internati- Menschenrechtsinstitution Deutschlands. onalen Organisationen. Es wird vom Bun- Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der desministerium der Justiz, vom Auswärti- UNO akkreditiert (A-Status). Zu den Auf- gen Amt und von den Bundesministerien gaben des Instituts gehören Politikbera- für wirtschaftliche Zusammenarbeit und tung, Menschenrechtsbildung, Information Entwicklung sowie für Arbeit und Soziales und Dokumentation, angewandte For- gefördert.
Einleitung Einleitung Die Demonstrationen und Ereignisse seit und Nordafrika (MENA-Region). Darauf dem Frühjahr 2011 in Tunesien, Ägypten aufbauend zeigt der vorliegende Essay die und anderen arabischen Ländern richten Prioritäten für eine zukünftige Menschen- sich gegen autoritäre und repressive rechtspolitik in der deutschen Außen- und Machthaber, die seit Jahrzehnten regieren. Entwicklungspolitik auf. Er richtet sich an Die Forderungen nach Beteiligung im poli- Parlament, Bundesregierung und Zivilge- tischen System sind unterlegt mit dem Ruf sellschaft. nach Menschenrechten und vor allem Menschenwürde, dem den Menschenrech- Nach einer kurzen Darlegung, warum in ten zugrundeliegenden, universalen Kon- der Region westliche Menschenrechtspo- zept. Die Proteste sind auch eine deutliche litik und –praxis als unglaubwürdig wahr- Botschaft an die Politik des Westens: Sie genommen werden (Abschnitt 1), wird die zeigen, dass das In-Kauf-Nehmen schwe- Menschenrechtslage in der MENA-Region rer und systematischer Menschenrechts- umrissen. Der Essay konzentriert sich auf verletzungen keine dauerhafte Stabilität fünf menschenrechtliche Themen, die zen- und Sicherheit in der Region gewährt. tral für die Ermöglichung von Freiheit in der MENA-Region sind. Westliche Men- Zwar ist noch nicht abzusehen, in welche schenrechtspolitik sollte Reformen in die- Richtung sich die Politik in einzelnen Län- sen Bereichen strategisch und in Abstim- dern der Region entwickelt. Doch schon mung mit Menschenrechtsakteuren in der jetzt stehen die Chancen für externe Region unterstützen. Akteure des Westens gut, eine wirkungs- vollere Menschenrechtspolitik gegenüber Mit Blick auf die Zivilgesellschaft der Region umzusetzen. (Abschnitt 2) empfehlen die Autorinnen eine Unterstützung bei Reformen des Ver- Das Deutsche Institut für Menschenrechte einsrechts und beim Aufbau beziehungs- beschäftigt sich seit zehn Jahren mit der weise der Funktionswahrnehmung von Menschenrechtspolitik Deutschlands Nationalen Menschenrechtsinstitutionen, gegenüber Staaten mit muslimischer um so Kernakteure für den Menschen- Bevölkerungsmehrheit im Nahen Osten rechtsschutz zu stärken. Anschließend wird 5
Einleitung dargelegt, wie sich seit einigen Jahren der verbotes im Mittelpunkt. Dabei wird Menschenrechtsdiskurs und die Men- herausgearbeitet, dass gesellschaftlicher schenrechtsaktivitäten in der MENA-Regi- Wandel in Richtung Diskriminierungsfrei- on auf wirtschaftliche und soziale Rechte heit einen langen Atem braucht und west- erweitert haben (Abschnitt 3) und emp- liche Politik unter Beachtung der Ausein- fohlen, dass die Entwicklungspolitik diesen andersetzungen in der Region in diesem Impetus aufnimmt. Abschnitt 4 analysiert Feld sensibel handeln muss. Dafür ist eine Verletzungen des Rechts auf Leben und die Zusammenarbeit mit der Jugend zentral. Nutzung des Strafrechts für die Unterdrü- Abschließend reflektiert der Essay (Abschnitt ckung jeglicher Opposition. Es wird emp- 6) kritisch den bisherigen Umgang westli- fohlen, die sicherheitspolitische Zusam- cher Politik mit islamischen Gruppierungen menarbeit in menschenrechtsverträgliche in der MENA-Region. Er empfiehlt auf der Bahnen zu lenken und Gesetzes- und Jus- Basis der universellen Geltung der Men- tizreformen vor allem im Bereich des Straf- schenrechte eine Herangehensweise, die rechts zu unterstützen. In Abschnitt 5 ste- deren Charakter als oft stärkster politischer hen Verletzungen des Diskriminierungs- Kraft entspricht. 6
Die bisherige westliche Menschenrechtspolitik gegenüber der MENA-Region ist unglaubwürdig 1 1. Die bisherige westliche Menschenrechtspolitik gegenüber der MENA-Region ist unglaubwürdig Menschenrechte sind inzwischen ein fester Unterstützung autoritärer Regime: Die Bestandteil öffentlicher Diskurse in Län- amerikanische und europäische Unterstüt- dern mit muslimischen Mehrheiten und zung von oder die Zusammenarbeit mit haben – über die privaten Fernsehsender autoritären Staaten wie beispielsweise und das Internet - vor allem auch die Tunesien, Ägypten oder Saudi-Arabien – Jugend in der arabischen Welt erreicht. Im aus wirtschaftlichen oder sicherheitspoli- Gefolge der Popularisierung des Men- tischen Erwägungen - wird in der Region schenrechtsdiskurses gibt es eine durch- seit Jahrzehnten als Beleg dafür gesehen, gehende Kritik an einer als doppelzüngig dass es westliche Staaten mit Menschen- erlebten westlichen Menschenrechtspolitik rechten nicht ernst meinen. Auch wenn sie und -praxis. Drei zentrale Punkte stehen vereinzelt gegen besonders drastische Fäl- dabei im Mittelpunkt: le von Folter oder Verletzung der Presse- freiheit protestiert haben, setzten sie auf • Unterstützung autoritärer Regime, die vermeintlich stabilisierende Wirkung die Menschenrechtsverletzungen so genannter moderater beziehungsweise begehen, pro-westlicher Autokraten, die sich selbst als Bollwerk gegen einen radikalen Isla- • Menschenrechtsverletzungen mismus profilierten.1 Die politischen Kos- westlicher Staaten in muslimischen ten dieser Haltung für die Gesellschaften Mehrheitsgesellschaften, der MENA-Region – die Verhinderung demokratischer Beteiligung, schwere Men- • Menschenrechtsverletzungen an schenrechtsverletzungen sowie die Stär- Muslimen und Musliminnen in kung radikaler Kräfte ‑ blieben dabei aus- westlichen Staaten selbst. geblendet. 1 Esposito, John; Mogahed, Dalia (2008): Who speaks for Islam? What a Billion Muslims Really Think. Gallup Press, S. 58. 7
1 Die bisherige westliche Menschenrechtspolitik gegenüber der MENA-Region ist unglaubwürdig Wahrnehmung von Menschenrechtsver- tionswege ermöglichen heute, dass Politi- letzungen westlicher Staaten in der ken und Ereignisse am jeweils anderen Ort muslimischen Welt: Die Militäreinsätze in unmittelbar wahrgenommen und im jewei- Afghanistan und Irak sollten Terrorismus ligen politisch-kulturellen Kontext inter- bekämpfen sowie Demokratie und die Ach- pretiert werden. Auf diese transnationale tung der Menschenrechte herbeiführen. Verflechtung zwischen den Bevölkerungen Schon die Irak-Invasion unter Missachtung in Europa und der MENA-Region muss sich des Völkerrechts schwächte die Berufung westliche Innen- und Außenpolitik genau- auf völkerrechtliche Menschenrechtsnor- so einstellen wie auf die notwendige Viel- men. Die militärischen Auseinandersetzun- stimmigkeit des menschenrechtlichen Dis- gen führten zu Verletzungen des humani- kurses. tären Völkerrechts und der Menschenrech- te und beschädigten ihre Akzeptanz. In der gesellschaftlich wirksamen Konstruktion kollektiver Erinnerung in der MENA-Regi- on sind Abu Ghraib, Bagram und Gaza Symbole dafür, dass der Westen mit zwei- erlei Maß misst. Menschenrechtsverletzungen an Musli- men und Musliminnen in oder durch westliche Staaten: Menschenrechtswid- rige Inhaftierungen von Muslimen in Geheimgefängnissen und CIA-Verschlep- pungsflüge über Europa,2 das „Outsourcen“ von Folter, europäische Innenpolitiken, die muslimische Minderheiten zum Teil unter Generalverdacht stellen,3 sowie eine ins- gesamt zunehmende Islamfeindlichkeit in Europa sind Entwicklungen, die westliche Menschenrechtspolitik in der MENA-Regi- on unglaubwürdig gemacht haben. Schnel- le Internet- und bildbasierte Kommunika- 2 Ausführliche Zeitleiste zu Guantanamo: Reprieve (2009): Guantánamo Bay timeline (Stand 12.06.2009). http://www.reprieve.org.uk/2009_06_12guantanamobaytimeline (abgerufen am 03.02.2011). 3 Shaaban, Bouthaina (2009): Burqa Committees and Minaret Referenda. http://www.bouthainashaaban. com/ENGLISH%20ARTICALES%202009/Burqa%20Committees%20and%20Minaret%20Referenda.htm (abgerufen am 02.06.2010); Al-Aswani, Alaa (2009): „Ihr seid doch unser Vorbild“. In: Spiegel Online 20. Juli 2009. http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,637268,00.html (abgerufen am 01.06.2010). 8
Zivilgesellschaft durch Vereinigungsfreiheit stärken 2 2. Zivilgesellschaft durch Vereinigungsfreiheit stärken Die Entwicklung einer Demokratie und ten sind die Registrierungsprozesse über- einer pluralistischen Gesellschaft ist auf aus langwierig oder die Anforderungen die Existenz einer vielfältigen Zivilgesell- unverhältnismäßig hoch. Im Ergebnis wer- schaft angewiesen, in der Menschen sich den Nichtregierungs- und vor allem Men- zur Verfolgung eigener Ziele frei zu Inter- schenrechtsorganisationen oft illegalisiert. essengruppen, Vereinen und Parteien Für westliche Geldgeber ist jedoch die zusammenschließen und diese Ziele in eine Registrierung einer NGO oft Voraussetzung öffentliche Debatte einbringen können. Die für eine Unterstützung. Die Verweigerung Notstandsgesetzgebung, die in einigen der Registrierung schließt die betreffenden Staaten wie Ägypten und Algerien seit Organisationen damit von der noch immer Jahrzehnten herrscht, hat solche Zusam- notwendigen externen Finanzierung aus. menschlüsse und Debatten unmöglich gemacht. Dazu unterliegt die Zivilgesell- Auch die Aktivitäten von registrierten schaft, darunter islamisch orientierte, kari- NGOs werden in den meisten Staaten der tative Nichtregierungsorganisationen Region durch restriktive Bestimmungen (NGOs), Berufsverbände sowie Menschen- eingeschränkt. Dazu gehören permanente rechtsorganisationen, in allen Staaten der Kontrollen der Haushaltsführung, der Mit- Region einem restriktiven Vereinsrecht, das glieder und Vorstände, regelmäßige Ins- unverhältnismäßige Anforderungen stellt pektionen, Berichterstattung gegenüber und Zuwiderhandlungen empfindlich sank- dem verantwortlichen Ministerium, die tioniert. In Tunesien und Algerien weigern Genehmigung der Statuten und der Vor- sich Behörden, die Dokumente zur Regis- standswahlen sowie die langwierige trierung einer NGO entgegenzunehmen Anmeldung aller Aktivitäten. Hinzu kom- oder eine Bestätigung der eingereichten men staatliche Bemühungen, NGOs unter Dokumente auszustellen.4 In anderen Staa- dem Schirm einer Dachorganisation zu ver- 4 Euro-Mediterranean Human Rights Network (2010): Freedom of Association in the Euro- Mediterranean Region. A Threatened Civil Society, S. 28ff, 70ff. http://www.euromedrights.org/ files.php?force&file=emhrn-statements-2008/FOA2010_EN_FINAL_267726910.pdf (abgerufen am 04.02.2011). 9
2 Zivilgesellschaft durch Vereinigungsfreiheit stärken einigen, unter dem Vorwand, diese könnten Insgesamt sind in einem autoritären poli- sich dann besser koordinieren. Im Ergebnis tischen Umfeld die Unabhängigkeit und führten all diese Maßnahmen oft zu mehr Wirksamkeit von Nationalen Menschen- Kontrolle und zu einer Lähmung der zivil- rechtsinstitutionen genauso gefährdet wie gesellschaftlichen Aktivität. Das restriktive die der Zivilgesellschaft.6 Die Bedeutung Vereinsrecht trifft die Berufsverbände, Ver- von Nationalen Menschenrechtsinstituti- eine, karitative Organisationen sowie NGOs onen sollte jedoch nicht unterschätzt wer- im engeren Sinne und verringert den den. Regelmäßiger Austausch in interna- Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft tionalen wie regionalen Foren, Dialog mit empfindlich. Dazu kommen Gerichtsver- Schwesterinstitutionen aus anderen Regi- fahren, geheimdienstliche Überwachung, onen - wie das jährliche Treffen der Euro- Infiltration oder Gründung einer Organi- päischen und Arabischen Nationalen Men- sation mit ähnlichem Namen durch die schenrechtsinstitutionen - und nicht Regierung. Von derartigen Maßnahmen zuletzt die wiederkehrende Akkreditie- sind Organisationen, die Menschenrechts- rungsprozedur sind wichtige Unterstüt- verletzungen systematisch beobachten, bis zungs- und Kontrollmechanismen. Schon heute besonders betroffen. jetzt sorgen diese Verfahren dafür, dass Regierungen, die ihre Nationalen Men- Auch Nationale Menschenrechtsinstituti- schenrechtsinstitutionen zu stark gängeln, onen5 der MENA-Region sind durch die dies zumindest nicht unbemerkt tun kön- Dominanz der Exekutiven in ihren Wir- nen. Zusätzlich haben Nationale Men- kungsmöglichkeiten beschränkt. Derzeit schenrechtsinstitutionen in der Region hat die MENA-Region im internationalen einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, Vergleich den geringsten Anteil an Natio- dass die jeweiligen Regierungen in den nalen Menschenrechtsinstitutionen, die Menschenrechtsdiskurs eingetreten sind den internationalen Prinzipien für Natio- anstatt Menschenrechtsverletzungen pau- nale Menschenrechtsinstitutionen ent- schal abzustreiten oder Menschenrechte sprechen. für irrelevant zu erklären wie noch in den vorangegangenen Jahrzehnten. Nationale 5 Zu Nationalen Menschenrechtsinstitutionen: Aichele, Valentin (2009): Die Nationale Menschenrechtsinstitution. Eine Einführung. Deutsches Institut für Menschenrechte: Berlin. 6 Siehe Fitzpatrick, Kieren / Renshaw, Catherine (2009): NHRIs in the Asia Pacific Region, S. 9. http://www.ahrcentre.org/documents/KFCR%20Final25August09.doc (abgerufen am 03.02.2011). 10
Zivilgesellschaft durch Vereinigungsfreiheit stärken 2 Menschenrechtsinstitutionen haben in der Region - trotz aller bestehenden Mängel in ihrem politischen Umfeld - die Aufgabe erfüllt, Regierungen in das Menschen- rechtsregime hinein zu sozialisieren.7 Insgesamt waren bzw. sind die restriktive Vereinsgesetzgebung und die Dominanz der Exekutive über Parlamente und Justiz die wichtigsten politischen Steuerungs- mittel zur Kontrolle der Zivilgesellschaft. Zu einer systematischen Strategie der För- derung der Zivilgesellschaft gehört daher die Unterstützung bei Reformen zur Rege- lung der Vereinigungsfreiheit und beim Aufbau von unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen. 7 Siehe Würth, Anna / Engelmann, Claudia (2010): Governmental Human Rights Structures and National Human Rights Institutions in the Middle East. In: Elliesie, Hatem (Hg.): Islam and Human Rights, Frankfurt: Peter Lang, S. 239-256; Stacher, Joshua (2005): Rhetorical Acrobats and Reputations: Egypt’s National Council for Human Rights. Middle East Report 235. http://www.merip.org/mer/mer235/stacher. html (abgerufen am 31.05.2010). 11
3 Wirtschaftliche und soziale Rechte als Menschenrechtsthema ernstnehmen 3. Wirtschaftliche und soziale Rechte als Menschenrechtsthema ernstnehmen Lange waren Diskussionen über Menschen- Welle von Arbeitskämpfen in anderen rechte in der Region nahezu ausschließlich Industrie- und Gewerbesektoren aus und auf bürgerliche und politische Rechte dehnten sich im Sommer 2007 auf Ange- (kurz: Zivilpaktrechte8) fokussiert. Drän- stellte und Beamte aus.10 Standen bei der gende soziale Fragen, wie Analphabetis- ägyptischen Arbeiterschaft zunächst die mus, Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit und Auszahlung zugesagter Prämien, dann bes- Armut, wurden selten in einen menschen- serer Arbeitsschutz und Gesundheitsver- rechtlichen Rahmen gestellt. Dies hat sich sorgung im Mittelpunkt, wurden immer inzwischen geändert. Exemplarisch für die stärker auch Forderungen nach freier gestiegene Bedeutung der wirtschaftlichen Gründung und Betätigung von Gewerk- und sozialen Rechte (kurz: Sozialpaktrech- schaften laut.11 Eine ähnliche Dynamik te9) sind die Streiks und Demonstrationen, haben die Proteste in Tunesien und Alge- die ägyptische Textilarbeiterinnen im Jah- rien entfaltet. re 2006 anführten. Frauen sind, wie auch andernorts, stark in der von Liberalisierung Ein weiteres Beispiel für das gestiegene und Privatisierung besonders betroffenen Bewusstsein um den Zusammenhang zwi- Textil- und Bekleidungsindustrie vertreten schen Sozial- und Zivilpaktrechten sind die und werden am schlechtesten bezahlt. Die Proteste in Tunesien. Arbeitslosenquoten Streiks in der Textilindustrie lösten eine von über 30 Prozent unter gebildeten jun- 8 UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966). 9 UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966). 10 Eine fortlaufende Chronologie der ägyptischen Streiks findet sich bei: El-Hamalawy, Hossam (2009): Fayoumi: A working class hero. In: Al Masr al-Youm, 17. November 2009. http://www.almasryalyoum. com/en/news/fayoumi-working-class-hero (abgerufen am 31.05.2010). Siehe auch die Analysen von Lübben, Ivessa (2007): Erwachen der ägyptischen Arbeiterbewegung? In: INAMO 49, S. 51–55 und Beinin, Joel (2008): Prostestbewegung der Arbeiter, Neoliberalismus und der Kampf für Demokratie. In: INAMO 55, S. 9–15. 11 Lübben (2007): siehe Fußnote 10, S. 54. Auch in Algerien und Marokko konnten Gewerkschaften übergreifende Proteste initiieren: Euro-Mediterranean Human Rights Network (EMHRN) (2008): Freedom of Association in the Euro-Mediterranean Region, S. 17, 41. http://en.euromedrights.org/index. php/publications/emhrn_publications/68/4075.html (abgerufen am 31.05.2010). 12
Wirtschaftliche und soziale Rechte als Menschenrechtsthema ernstnehmen 3 gen Erwachsenen, grassierende Korruption Migranten und Migrantinnen aus südasi- und politische Repression brachten letzt- atischen oder afrikanischen Ländern.13 lich das Regime zum Einsturz. Ähnliche strukturelle Probleme, also die Verweige- Gerade junge Menschenrechtsaktivisten rung von politischen und wirtschaftlich- und –aktivistinnen haben sich der bren- sozialen Rechten, finden sich in allen nenden sozialen und wirtschaftlichen The- anderen Staaten der Region. Betroffen sind men angenommen und so selbst an Legi- davon vor allem junge Menschen, die die timität und Breitenwirkung gewonnen. Bevölkerungsmehrheit darstellen. Diese Entwicklungen müssen eine stärkere Berücksichtigung finden. Die Unteilbarkeit Deutlich wird dies nicht nur hinsichtlich der Menschenrechte muss sich auch in des Rechts auf Arbeit, sondern auch mit westlicher Menschenrechtspolitik stärker Blick auf das Recht auf angemessene ausdrücken. Gegenüber Staaten der Unterkunft.12 Bevölkerungswachstum und MENA-Region sollten nicht nur Mängel bei Urbanisierung, aber auch andauernde der Beachtung der Zivilpaktrechte, sondern bewaffnete Konflikte und die durch sie ver- auch der Sozialpaktrechte angesprochen ursachte hohe Anzahl von Flüchtlingen werden. Vor allem die europäische Politik führen in allen Städten zu drastischem gegenüber der Region sollte verstärkt auf Mangel an Wohnraum, der zunehmend Kohärenz ihrer Handels- und Wirtschafts- auch als menschenrechtliches Problem politik mit den Verpflichtungen unter dem wahrgenommen wird. Prominent werden UN-Sozialpakt achten. Zusätzlich sollten Sozialpaktrechte auch im Kontext der weit Programme der Entwicklungszusammen- verbreiteten Arbeitsmigration diskutiert. arbeit, in allen Sektoren, stärker auf die Angefangen von Rechten der muslimischen bestehende Bevölkerungsstruktur zuge- Migranten und Migrantinnen im Westen schnitten werden und junge Menschen und in den Golfstaaten gibt es inzwischen stärker beteiligen. auch Kampagnen für die Rechte von 12 Beispielsweise: Amman Center for Human Rights Studies (2008): The Jordanian Landlords and Tenants Law. http://www.achrs.org/english/index.php?option=com_content&task=view&id=82&Itemid=78 (abgerufen am 01.06.2010). 13 Siehe Al Sharq al-Awsat (2009): Träume der ausländischen Arbeitsmigrantinnen im Libanon … wandeln sich zu Albträumen (arab.), 18. Dezember 2009. http://www.aawsat.com/details.asp?section=45&article =548973&issueno=11343 (abgerufen am 01.06.2010); Cairo Institute for Human Rights Studies (2008): Human Rights in the Arab Region. Annual Report 2008, S. 214-215. http://www.cihrs.org/Images/ ArticleFiles/Original/382.pdf (abgerufen am 01.06.2010). 13
4 Repressives Strafrecht und Anti-Terror-Gesetzgebung müssen reformiert werden 4. Repressives Strafrecht und Anti-Terror-Gesetzgebung müssen reformiert werden Seit Jahrzehnten werden in der Region das Sicherheitsbehörden weitreichende Recht auf Leben, das Folterverbot sowie Machtbefugnisse geben. Diese Rechtferti- die Garantien für faire Gerichtsverfahren gung hat auch in der Region nach dem 11. systematisch verletzt – nicht nur von nati- September 2001 an Gewicht gewonnen. onalen Organen wie Polizei, Sicherheits- Die Mehrzahl der dortigen Regime bemüht behörden, Geheimnisdiensten und Militär, sich zwar, die entsprechenden Maßnahmen sondern vermehrt auch durch ausländische in ein rechtliches Gewand zu kleiden. Dabei militärische Truppen, Geheimdienste und höhlt die Gesetzgebung regelmäßig die private Militärfirmen.14 Freiheitsrechte aus: Untersuchungshaft ist für eine unbestimmte Dauer möglich, das Ziel des staatlichen Handelns ist oft eine Recht der freien Meinungsäußerung ein- Unterdrückung oder Bestrafung der Oppo- geschränkt und die polizeilichen Abhör,- sition. Da nach wie vor die gewichtigste Durchsuchungs- und Festnahmebefugnis- politische Opposition in der Region islami- se sind unverhältnismäßig erweitert. scher oder islamistischer Natur ist, treffen diese Menschenrechtsverletzungen sie De facto – zum Teil auch de jure – herrscht besonders. weitgehende Straffreiheit auch bei Amts- missbrauch. Die entsprechenden Gesetze Gerechtfertigt werden diese Menschen- sowie das reguläre Strafrecht enthalten rechtsverletzungen mit Erfordernissen der zudem eine Vielzahl von unklar definierten nationalen Sicherheit, die den staatlichen Tatbeständen als politische Vergehen und 14 Private Militärfirmen sind in unterschiedlicher Mission in einer Reihe von Ländern der muslimischen Welt tätig, darunter in Irak, Afghanistan, den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten, Libanon und Sudan. Privaten Militärfirmen vorgeworfene Menschenrechtsverletzungen blieben bisher mangels verwertbarer Beweise straflos, z.B. im Fall United States of America vs. Paul A. Slough et al 2010. http://www.scribd.com/doc/24675294/Black-Water-Dismissal-Opinion (abgerufen am 04.02.2011). 14
Repressives Strafrecht und Anti-Terror-Gesetzgebung müssen reformiert werden 4 belegen sie mit empfindlichen Haftstrafen, lichen Friedens“ zur Anwendung kommen. zum Teil auch mit der Todesstrafe.15 Das jordanische Terrorismuspräventions- gesetz von 2006 kann gegen Personen, die In der Mehrzahl der nahöstlichen Staaten die „Infrastruktur schädigen“, eingesetzt ist die Todesstrafe weder auf schwerste werden.17 Verbrechen beschränkt noch für politische Vergehen ausgeschlossen, wie in Artikel 6 Menschenrechtsrelevante Einschränkun- (2) des Zivilpakts festgelegt. Den Zivilpakt gen der Versammlungs-, Meinungs-, und hat die Mehrheit der Staaten der Arabi- Pressefreiheit gehören in dieselbe Katego- schen Liga ratifiziert. In vielen Staaten sind rie von missbräuchlich eingesetzten Geset- Ausnahmegerichtsbarkeiten, vor allem zen. Vor allem Pressevergehen (darunter Militär- und Staatssicherheitsgerichte,16 auch Internetvergehen), oft rechtlich für eine große Anzahl von Straftaten unzureichend definiert, ziehen in vielen zuständig. Von diesen Straftatbeständen nahöstlichen Staaten empfindliche Haft- stehen viele nicht im inneren Zusammen- strafen nach sich. In Ägypten zeigt sich hang mit dem Militär oder der Sicherheit dies seit Januar 2011 in einer Vielzahl dies- des Staates. Ausnahmegerichte sind auch bezüglicher Verfahren vor Militärgerichten. berechtigt, die Todesstrafe zu verhängen, ohne dass zivile Instanzen diese Urteile Die staatliche Anwendung von Folter ist überprüfen. im Nahen Osten nach wie vor weit verbrei- tet. Die überregionale Arabische Organisa- Die Anti-Terror-Gesetzgebung einiger tion für Menschenrechte fand im Zeitraum Staaten, darunter die in Jordanien, Marok- 2006 bis 2008 in acht arabischen Staaten ko und Tunesien, enthält Definitionen von Nachweise für eine systematische Anwen- Terrorismus, die dazu verwandt werden, dung von Folter. Für den gleichen Zeitraum legitimen Protest einzuschränken. Das dokumentierte die Organisation rechtswid- tunesische Anti-Terrorismus-Gesetz von rige Inhaftierungen in elf arabischen Staa- 2003 kann auch bei „Störung des öffent- ten.18 15 Das ägyptische und tunesische Beispiel der Anti-Terror-Gesetzgebung diskutiert der UN- Sonderberichterstatter Scheinin, Berichte auf http://www2.ohchr.org/english/issues/terrorism/ rapporteur/srchr.htm (abgerufen am 03.02.2011); zur Todesstrafe in der Region allgemein: Amman Center for Human Rights Studies (2008): The Death Penalty in the Arab World: The Annual Report by ACHRS. http://www.achrs.org/english/images/stories/news/pdf/Death_Penalty_Report_2008.pdf (abgerufen am 31.05.2010). 16 Überblick bei: Nasr, Hesham/Crystal, Jill/Brown, Nathan J. (2004): Criminal Justice and Prosecution in the Arab World. http://www.pogar.org/publications/judiciary/criminaljustice-brown-e.pdf (abgerufen am 01.06.2010). 17 EMHRN 2008 (siehe Fußnote 11), S. 8. 18 UNDP, Arabischer Bericht über die menschliche Entwicklung 2009, Kurzfassung in deutscher Sprache, S. 7. 15
4 Repressives Strafrecht und Anti-Terror-Gesetzgebung müssen reformiert werden Westliche Menschenrechtspolitik hat sich licher Garant von Stabilität an Anzie- in den vergangenen Jahren durchaus zu hungskraft. So kann westliche Menschen- einzelnen Vorfällen von Folter oder beson- rechtspolitik gegenüber der Region nun ders drastischen Verletzungen der Presse- dazu beitragen, die Ursachen der aufge- freiheit in der Region geäußert. Sie reagier- zeigten Menschenrechtsverletzungen te aber nicht auf Ursachen dieser Verlet- anzugehen. Dazu gehört auch, sicherheits- zungen, die in den jeweiligen autoritären politische Zusammenarbeit menschen- Staatswesen begründet liegen. Mit der rechtskonform auszurichten sowie Straf- Schwächung oder dem Zusammenbruch rechts-, Polizei- und Justizreformen zu autoritärer Herrschaftssysteme verliert unterstützen. dieses Modell für den Westen als vermeint- 16
Gesellschaftlicher Wandel braucht einen langen Atem – muss aber jetzt unterstützt werden 5 5. Gesellschaftlicher Wandel braucht einen langen Atem – muss aber jetzt unterstützt werden Diskriminierung – zum Beispiel aufgrund Fortschritte erzielt worden. Zu nennen sind des Geschlechts, der Religion, der ethni- vor allem Reformen des Staatsbürger- schen Zugehörigkeit, des Alters, der sexu- schaftsrechts und die zunehmende Präsenz ellen Orientierung oder geschlechtlichen von Frauen in öffentlichen Funktionen – Identität – prägt das Alltagsleben in vielen angefangen vom diplomatischen Dienst bis Ländern der MENA-Region. Einige dieser hin zu Regierungsämtern und der Justiz.19 Diskriminierungen werden mit religiösen Frauen sind jedoch nach wie vor wenig in oder kulturellen „Gewohnheiten und Tra- den – nur selten frei und fair gewählten - ditionen“ begründet, die auch in Gesetz- Legislativen vertreten.20 Die meisten Refor- gebung gegossen wurden; andere – wie men im Bereich der Frauenrechte sind an rassistische Diskriminierung oder die gegen den bestehenden Legislativen vorbei - Menschen mit Behinderungen – sind pri- durch präsidiale oder königliche Verord- mär gesellschaftlich wirksam. nungen - beschlossen worden. Die frauenrechtlichen Veränderungen wur- 5.1 Fortschritte bei der den von heftigen Kontroversen begleitet, Bekämpfung der Diskriminierung darunter auch zur Rolle muslimischer Tra- von Frauen ditionen beziehungsweise ihrer Interpre- tationen. Viele – wenngleich nicht alle - In den vergangenen zehn Jahren sind in Frauenrechtsaktivistinnen nutzten offensiv der Region vor allem hinsichtlich der emanzipatorische Interpretationen des Bekämpfung der Diskriminierung von Frau- islamischen Rechts, um Reformen des en im rechtlichen und politischen Bereich Familienrechts voranzubringen, so zum 19 Einen Überblick gibt Euro-Mediterranean Human Rights Network (2009): Gender Equality in the Euro-Mediterranean Region: From Plan of Action to Action? http://www.euromedrights.org/files. php?force&file=emhrn-publications/istanbul_action_plan_shadow_report_ENG_896104668.pdf (abgerufen am 31.05.2010). 20 Nach Daten der International Parliamentary Union (Stand 31.12.2010) gibt es in den Unterhäusern der arabischen Legislativen lediglich 12,5% Frauen: http://www.ipu.org/wmn-e/world.htm (abgerufen am 03.02.2011). 17
5 Gesellschaftlicher Wandel braucht einen langen Atem – muss aber jetzt unterstützt werden Beispiel in Marokko und Ägypten. Nach wie mehrheiten, wird homosexuelles Verhalten vor werden orthodoxe Interpretationen des von Männern und zum Teil auch von Frau- islamischen Rechts aber auch von konser- en kriminalisiert. Orthodoxe und traditio- vativen Kräften genutzt, um Reformen zu nelle Interpretationen des Islams stellen verhindern – so im Jemen, wo unter ande- Homosexualität bei bestimmten Voraus- rem daran im Jahr 2009 die Einführung setzungen unter Todesstrafe – so in den eines Mindestheiratsalters gescheitert ist. Strafgesetzbüchern von Jemen, Iran, Mau- Die Auseinandersetzungen um die Diskri- retanien, Saudi-Arabien, Sudan, den Ver- minierung der Frau zeigen: In der MENA- einigten Arabischen Emiraten und Nigeria. Region gibt es anhaltend lebhafte Kontro- In Adaptation europäischer Bestimmungen versen um die Rolle von Religion in Staat aus der Kolonialzeit steht auch in Ägypten, und Gesellschaft. Viele Aktivisten und Akti- Marokko, Algerien, Jordanien und dem vistinnen haben sich entschieden, die Libanon Homosexualität unter Strafe und Interpretation des islamischen Rechts kann mit Haft- und Geldstrafen geahndet nicht allein konservativen oder reaktionä- werden. ren Kräften zu überlassen. Sie ringen viel- mehr um die Anerkennung des Pluralismus Diese strafrechtlichen Bestimmungen fan- in den Interpretationen des Islams und die den jahrzehntelang kaum Anwendung. Seit Möglichkeiten, muslimische Traditionen Beginn der 2000er Jahre gibt es jedoch emanzipatorisch und menschenrechtskon- regelmäßige Polizei-Razzien von Homose- form auszulegen. Andere konzentrieren xuellen-Treffpunkten in Ägypten, Marokko sich darauf, auf der Grundlage des Islams und Kuwait, mit anschließender Inhaftie- Beiträge zur gesellschaftlichen Akzeptanz rung, Anklage und Verurteilung. Misshand- der Menschenrechte zu entwickeln. Solche lung und Folter von homosexuellen Män- Bestrebungen, die sich kritisch-konstruktiv nern in der Untersuchungshaft sind dabei mit dem islamischen Erbe auseinanderset- die Regel. Nach Ansicht von Human Rights zen, sollten von der Menschenrechtspolitik Watch gehen diese Razzien weit über die wahrgenommen, verstanden und unter- bloße Anwendung bestehender Gesetze stützt werden. hinaus; sie machten homosexuelle Männer vielmehr zu Sündenböcken und leisteten so auch Vorschub für die zunehmenden 5.2 Diskriminierung aufgrund gesellschaftlichen Übergriffe gegen sie.21 sexueller Orientierung Besonders deutlich wurde dies im Irak. Dort stellen einvernehmliche homosexuelle In vielen Staaten dieser Welt, so auch in Handlungen zwischen Erwachsenen keine Ländern mit muslimischen Bevölkerungs- Straftat dar. Homosexuelle Männer werden 21 Human Rights Watch (2009): Together, Apart. Organizing around Sexual Orientation and Gender Identity Worldwide, S. 15. http://www.hrw.org/sites/default/files/reports/lgbt0509web.pdf (abgerufen am 31.05.2010). 18
Gesellschaftlicher Wandel braucht einen langen Atem – muss aber jetzt unterstützt werden 5 hingegen von irakischen Milizen – unter und definiert zu werden. Dies ist nicht nur Berufung auf ihre Interpretation der Scha- eine Diskursfrage: Einige Homosexuelle ria – bedroht, entführt, gefoltert und werden gerade auch wegen ihrer tatsäch- ermordet.22 lichen oder vermuteten Bindung an den Westen verfolgt. Die Bemühungen der Menschenrechtsverletzungen aufgrund der internationalen gay rights-Bewegung, auf sexuellen Orientierung23 in Ländern mit Menschenrechtsverletzungen an muslimi- muslimischen Bevölkerungsmehrheiten schen sexuellen Minderheiten aufmerksam führen auch zu Diskussionen um Identi- zu machen, führe damit in den Gesell- tätsfragen. Dabei trifft die internationale schaften selbst zu einer verstärkten Stig- gay rights-Bewegung auch auf Kritik. matisierung. Joseph Massad, Professor für moderne ara- bische Politik und intellektuelle Geschich- Hier wiederholt sich das Dilemma, das aus te (Columbia University) und Afsaneh der Frauenrechtsbewegung bekannt ist: Najmabadi, Professorin für Geschichte und Die internationale Aufmerksamkeit, die Frauen-, Geschlechter- und Sexualitäts- den Menschenrechten von Frauen studien in Harvard, kritisieren, dass im geschenkt wurde, kann es Menschen, die Westen gleichgeschlechtliche Sexualprak- sich in ihren Gesellschaften für diese ein- tiken mit einer westlich geprägten, gleich- setzen, noch schwerer machen. Gleichzei- geschlechtlichen Identität gleichgesetzt tig ist der – wenngleich noch immer würden.24 Nicht jede Person, die gleichge- begrenzte - Fortschritt im Schutz der Men- schlechtlich liebe, definiere darüber ihre schenrechte von Frauen ohne internatio- Identität oder ihr öffentliches Lebenskon- nale Aufmerksamkeit schwer denkbar. Da zept. Vor allem, so Massad und Najmaba- sexuelle Minderheiten jedoch eine viel di, möchte nicht jede Person in der Öffent- kleinere und sehr verwundbare Gruppe lichkeit als von gesellschaftlichen Normen darstellen, sollten menschenrechtspoliti- abweichend vorverurteilt werden. Eine Ein- sche Strategien, die sich für ihre Rechte ordnung als lesbisch, schwul oder bisexu- einsetzen, sorgfältig bedacht und vor allem ell bedeute, ein weiteres Mal durch einen mit ihnen abgestimmt werden. eurozentristischen Blick wahrgenommen 22 Human Rights Watch (2009): “They Want Us Exterminated”: Murder, Torture, Sexual Orientation and Gender in Iraq. http://www.hrw.org/sites/default/files/reports/iraq0809webwcover.pdf (abgerufen am 31.05.2010). 23 Die Auseinandersetzungen um sexuelle Orientierung betreffen vorwiegend Personen, die gleichgeschlechtliche Beziehungen pflegen, nicht primär Trans- oder Intersexuelle. So sind Geschlechtsumwandlungen im Iran seit 1967 erlaubt und werden insbesondere von homosexuellen Männern genutzt, um der Kriminalisierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen zu entgehen: Najmabadi, Afsaneh (2008): Transing and Transpassing Across Sex-Gender Walls in Iran. In: Women‘s Studies Quarterly 36, 3-4, S. 23–42. 24 Vor allem: Massad, Joseph (2007): Desiring Arabs. Chicago: University of Chicago Press sowie Najmabadi (2008) (siehe Fussnote 23). 19
5 Gesellschaftlicher Wandel braucht einen langen Atem – muss aber jetzt unterstützt werden 5.3 Religionsfreiheit ist terium, bei der Planung solcher Anschläge gefährdet gespielt haben, wird in Ägypten unter- sucht. .26 Christliche Minderheiten werden In den meisten Staaten in der MENA-Regi- zudem vor allem in Ägypten durch eine Flut on ist die Religionsfreiheit zwar verfas- von Verfahrensvorschriften daran gehin- sungsrechtlich verankert, doch zugleich dert, ihre Gemeindestrukturen, zum Bei- genießt eine Religion, der Islam, Verfas- spiel durch Renovierung von Kirchen, zu sungsrang. Das erzeugt ein Spannungsver- pflegen. hältnis, das oft zu autoritären Auslegungen zugunsten eines vorherrschenden, konser- Westliche Menschenrechtspolitik muss vativen Islamverständnisses führt. Dies sich der Diskriminierung von nicht-musli- betrifft im Prinzip die gesamte Bevölke- mischen Minderheiten genauso entgegen- rung, besonders aber nicht-muslimische stellen wie den Einschränkungen der Reli- Minderheiten und Muslime, die nicht der gionsfreiheit für Muslime und Muslimin- Mehrheit angehören. Religionsaustritt oder nen, in der MENA-Region wie im Religionswechsel von Muslimen und Mus- europäischen Inland. Derzeit bestimmt liminnen ist in der Regel nicht von der in eine Aufrechnung von jeweils beobachte- der Verfassung garantierten Religionsfrei- ten Einschränkungen der Religionsfreiheit heit gedeckt.25 den medialen Diskurs („Warum sollen Mus- lime Moscheen in Europa bauen dürfen, Angehörige religiöser Minderheiten, vor wenn Christen im Nahen Osten keine Kir- allem Christen, sind in den vergangenen chen bauen dürfen?“). Bei einer solchen Jahren vermehrt Opfer extremistischer Aufrechnung trifft man sich auf dem nied- Anschläge geworden – zuletzt vor allem rigsten Stand und bewegt sich außerhalb im Irak und in Ägypten. Welche Rolle der Religionsfreiheit, wie sie im UN-Zivil- staatliche Akteure, inklusive Innenminis- pakt niedergelegt ist. 25 Naeem, Naseef (2008): Einflüsse der Religionsklausel auf die Verfassungsgebung in islamisch geprägten Ländern. In: Krawietz, Birgit; Reifeld, Helmut (Hg.): Islam und Rechtsstaat. Zwischen Scharia und Säkularisierung. Berlin: Konrad-Adenauer-Stiftung, S. 77–86, hier S. 83; Tellenbach, Silvia (2006): Die Apostasie im islamischen Recht. Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht, S. 8. http://www. gair.de/tellenbach_apostasie.pdf (abgerufen am 01.06.2010). Nur wenige Staaten kennen einen explizit normierten Straftatbestand der Apostasie, der mit Todesstrafe bewehrt ist, so der Jemen oder der Sudan. Aber auch ohne strafrechtliche Bewehrung berührt ein Religionsaustritt oder -wechsel die familiären Beziehungen empfindlich, zusammenfassend: Berger, Maurits (2003): Apostasy and Public Policy in Contemporary Egypt. An Evaluation of Recent Cases from Egypt‘s Highest Courts. In: Human Rights Quarterly 25, 3, S. 720–740. Zur innermuslimischen Diskussion zu Apostasie: Baderin, Mashood (2003): International Human Rights and Islamic Law. Oxford, New York: Oxford University Press, S. 123-125. Wie die Forschung von Berger zeigt, ist die Analyse von Apostasie-Klagen bzw. Urteilen in einzelnen Ländern essentiell für eine qualifizierte Debatte. 26 Al-Arabiya (2011): Probe starts on Adly’s reported role in Alex church attack. http://www.alarabiya.net/ articles/2011/02/07/136723.html (abgerufen 08.02.2011). 20
Gesellschaftlicher Wandel braucht einen langen Atem – muss aber jetzt unterstützt werden 5 5.4 Marginalisierung und und ihr Potenzial entfalten können, gibt es Benachteiligung junger außerhalb von Internet und Moschee Menschen kaum. Das Verhältnis zwischen den Geschlechtern ist von Verboten und Vor- Junge Menschen machen in der MENA- schriften geprägt und das Verhältnis zwi- Region mit jeweils bis zu 70 Prozent die schen den Generationen von Autorität und Bevölkerungsmehrheit aus. Und junge Gehorsam – auch dagegen richten sich die Menschen haben die Proteste in Tunesien vorwiegend jungen Demonstrierenden in und Ägypten sowie in anderen Ländern der Region. angeführt. So unterschiedlich die Länder in der Region sind: Junge Männer und Autoritäre Regime wie in der MENA-Regi- Frauen sind überall mit ähnlich schlechten on beruhen entscheidend auf autoritären strukturellen Bedingungen konfrontiert. Binnenstrukturen. Diese aufzubrechen und Die öffentlichen Bildungssysteme sind zu verändern, braucht Zeit und kontrover- unterfinanziert, die Qualität der Bildung se innergesellschaftliche Prozesse. Von ungenügend. Der Arbeitsmarkt kann die außen kann dies sensibel unterstützt wer- Menge an Absolventen und Absolventin- den. Maßnahmen der Entwicklungszusam- nen nicht absorbieren. Die in Schule und menarbeit, gleich in welchem Bereich, Universität erworbenen Fähigkeiten qua- müssen sich vor dem Hintergrund der lifizieren sie auch nicht für einkommen- demographischen Verhältnisse verstärkt schaffende Betätigung in der freien Wirt- auf junge Menschen konzentrieren und schaft.27 Soziale oder ideelle Orte, an Beiträge zu ihrer Beteiligung, Bildung und denen sich junge Menschen einbringen Beschäftigung ermöglichen. 27 Siehe schon die Bestandsaufnahme in: Weltbank (2006): Development and the Next Generation. World Development Report 2007. http://www-wds.worldbank.org/external/default/WDSContentServer/WDSP/ IB/2006/09/13/000112742_20060913111024/Rendered/PDF/359990WDR0complete.pdf (abgerufen am 31.05.2010). 21
6 Die Ausgrenzung islamischer Gruppierungen ist weder klug noch machbar 6. Die Ausgrenzung islamischer Gruppierungen ist weder klug noch machbar Seit einigen Jahren gibt es in der Region Blogger der Muslimbrüder. Einer ihrer Ver- Annäherungen und Formen der Zusam- treter, Abdel Munem Mahmud, erklärte: menarbeit zwischen Menschenrechtsgrup- pen und Parteien, die eigentlich verschie- „Der gleiche Polizeistaat, denen Strömungen – eher säkular bezie- der Amer verurteilt hat, hat hungsweise eher islamisch – angehören.28 Muslimbrüder … verurteilt. Über ideologische Grenzen hinweg wurden Ich habe in vielen Punkten gemeinsame Ziele formuliert und taktische eine andere Meinung als Amer, oder auch strategische Kooperationen ein- aber wenn wir Freiheit hätten, gegangen. In einer Reihe von arabischen könnten wir in Ruhe über Ländern mündete dies in gemeinsamen unsere Meinungsdifferenzen Erklärungen oder Vereinbarungen über ein diskutieren.“ 2 9 gemeinsames Verständnis von politischer Partizipation, Menschenrechten und Die Annäherung von verschiedenen ideo- Demokratie sowie in gemeinsamen men- logischen Gruppierungen findet demnach schenrechtlichen Forderungen. Als der auch über die Wahl der Kommunikations- damals 23-jährige Blogger Karim Amer und Mobilisierungsmittel und somit vor 2007 wegen „Beleidigung des Islam“ ver- allem unter der Jugend statt. Die ägypti- urteilt wurde, unterstützten ihn die jungen sche Bürgerrechtsbewegung „Kefaya“ 28 Die Begriffe „säkular“, „islamisch“ und „ islamistisch“- und vor allem ihre Abgrenzung - sind umstritten und geben die bestehende Meinungsvielfalt kaum wieder. Eine Trennlinie verläuft im Wesentlichen entlang der Rolle des Islams bei der Legitimation und als Quelle von Gesetzgebung, politischen Rechten und Identität. Siehe Sallam, Hesham (2008): Opposition Alliances and Democratization in Egypt. United States Institute of Peace. http://www.usip.org/files/resources/USIP_0608.PDF (abgerufen am 02.06.2010). 29 Zitiert nach Lübben, Ivesa (2008): Junge Islamisten im Cyberspace. Die Blogs der Muslimbrüderjugend. In: INAMO 55, S. 25–30, hier S. 29. Siehe auch ein Interview mit Abdel Munem Mahmud auf http:// advocacy.globalvoicesonline.org/2007/05/04/abdel-monem-mahmoud-the-egyptian-totalitarian- regime-is-the-problem/ (abgerufen 08.02.2011). 22
Die Ausgrenzung islamischer Gruppierungen ist weder klug noch machbar 6 („Es reicht“) bloggte die Bewegung in das „The Muslim Brotherhood that mobilizes Zentrum der arabischen Öffentlichkeit.30 mindshare in the networked public sphere Das gleiche gilt für die ägyptische Muslim- is not longer the same Muslim Brother- bruderschaft. hood”, resumiert 2009 eine Studie des Berkman Centers.34 “Hundreds of Egyptian bloggers forcefully advocate In den neuen Medien im Internet haben for human rights, freedom sich vorwiegend junge Aktivisten und Akti- of speech, and an end to vistinnen verschiedener politischer Aus- corruption and torture. But richtungen damit das Recht auf freie Mei- two of the strongest groups nungsäußerung erkämpft und eine Gegen- among them are radical Öffentlichkeit geschaffen, die nicht – wie leftists … and Islamists, viele Fernsehsender und Printmedien - feared by some as the great staatlich dominiert ist.35 threat of the new century.” 31 Wo restriktive Notstandsgesetzgebung die Offline verboten und verfolgt, nutzt die Artikulation und Teilhabe von Parteien und Muslimbruderschaft die Blogosphäre zur Vereinigungen beschränkt oder unter- Verbreitung und Diskussion ihrer Ideen und drückt hat, sind Oppositionsgruppen gegen öffnet sich dabei auch für die Kritik inner- einen übermächtigen, autoritären Staat halb und außerhalb ihrer eigenen Organi- näher zusammen gerückt.36 Dies hat in sation.32 Diese Online-Interaktion ist damit einigen Staaten dazu geführt, dass Men- auch eine Chance für interne Meinungs- schen- und Bürgerrechtsorganisationen vielfalt und demokratische Praktiken.33 gleich welcher politischen Ausrichtung vor 30 Etling, Bruce/Kelly, John/Faris, Robert/Palfrey, John (2009): Mapping the Arabic Blogosphere: Politics, Culture, and Dissent. Berkman Center for Internet and Society at Harvard University, S. 16. http://cyber. law.harvard.edu/publications/2009/Mapping_the_Arabic_Blogosphere (abgerufen am 31.05.2010). 31 Etling / Kelly / Fairs / Palfrey (2009), S. 49 (siehe Fußnote 30). 32 Lübben (2008), S. 28-29 (siehe Fußnote 29). 33 Etling / Kelly / Faris / Palfrey (2009), S. 47 (siehe Fußnote 30). 34 Etling / Kelly / Faris / Palfrey (2009), S. 49 (siehe Fußnote 30). 35 Viele arabische Regierungen nutzen elektronische Filter-Programme, um missliebige Webseiten zu sperren, so hat Syrien 225 Webseiten, Saudi-Arabien mehrere hundert Tausende gesperrt: Cairo Institute for Human Rights Studies (2009): Bastion of Impunity, Mirage of Reform. Human Rights in the Arab Region, Annual Report 2009, S. 37. http://www.cihrs.org/Images/ArticleFiles/Original/485.pdf (abgerufen am 31.05.2010). 36 MacQueen, Benjamin (2008): The reluctant partnership between the Muslim Brotherhood and human rights NGOs in Egypt. In: Akhbarzadeh, Shahram; MacQueen, Benjamin (Hg.): Islam and Human Rights in Practice, Perspectives across the Ummah. London: Routledge, S. 75–88. 23
6 Die Ausgrenzung islamischer Gruppierungen ist weder klug noch machbar Endnoten allem unter der Jugend ein – ideologie- Die Betrachtung dieser Frage als Dilemma, übergreifendes - Mobilisierungspotential aus dem es keinen Ausweg gibt, verstellt entfaltet haben.37 den Blick auf die oben beschriebenen Ent- wicklungen, die Binnenstrukturen islami- In der Außenpolitik ist das Erstarken isla- scher Gruppen sowie die Erfahrungen in mischer und islamistischer Oppositionsbe- einzelnen Ländern. So ist beispielsweise im wegungen spätestens seit den Wahlen in Jemen 1993 die islamisch orientierte Islah- Algerien 1991 als Dilemma diskutiert wor- Partei in die Regierungsverantwortung den: Freie Wahlen in der von autoritären gewählt worden und hat sich 1997 auch Staaten geprägten MENA-Region, so das wieder abwählen lassen. Solche Erfahrun- Argument, würden islamische oder isla- gen muss man wahrnehmen. Islamische mistische Gruppen an die Macht bringen. Gruppen, die – gegebenenfalls selektiv - Ihrerseits würden diese dann in ihrer für Menschenrechte eintreten und sich Innenpolitik zentrale Menschenrechte – demokratischen Verfahren stellen, sind wie politische Beteiligung, Freiheit der relevante politische Kräfte im Nahen Meinungsäußerung und das Diskriminie- Osten, die von der westlichen Menschen- rungsverbot – massiv einschränken und in rechtspolitik nicht ignoriert werden kön- ihrer Außenpolitik einen radikal anti-west- nen oder sollten. lichen und anti-israelischen Kurs fahren. 37 Saaf, Abdallah (2009): For Gaza, Moroccan Civil Society Reveals itself as a Political Society. 1. Februar 2009. Arab Reform Initiative. http://www.arab-reform.net/spip.php?article1793 (abgerufen am 31.05.2010); Stacher (siehe Fußnote 7). 24
Die Ausgrenzung islamischer Gruppierungen ist weder klug noch machbar 6 25
Deutsches Institut für Menschenrechte Zimmerstr. 26/27 10969 Berlin Tel.: 030 25 93 59 - 0 Fax: 030 25 93 59 - 59 info@institut-fuer-menschenrechte.de www.institut-fuer-menschenrechte.de
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