Menschenrechte dringend gesucht - Neue Strategien für die Menschenrechts-politik gegenüber dem Nahen Osten und Nordafrika Nahed Samour/Anna Würth
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Essay
Menschenrechte
dringend gesucht
Neue Strategien für die Menschenrechts-
politik gegenüber dem Nahen Osten und
Nordafrika
Nahed Samour/Anna WürthImpressum
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Tübingen
Essay Nr. 12
2., aktualisierte Auflage, Dezember 2011
ISBN 978-3-942315-32-6
(PDF)
© 2011 Deutsches Institut für Menschenrechte
Alle Rechte vorbehalten
2Menschenrechte
dringend gesucht
Neue Strategien für die Menschenrechts-
politik gegenüber dem Nahen Osten und
Nordafrika
Nahed Samour/Anna Würth
3Autorinnen - Deutsches Institut für Menschenrechte
Autorinnen
Nahed Samour promoviert an der Inter- Dr. Anna Würth leitet den Arbeitsbereich
national Max Planck Research School for Entwicklungspolitik und Menschenrechte
Comparative Legal History in Frankfurt/ am Deutschen Institut für Menschenrech-
Main und der Humboldt Universität zu te. Sie ist promovierte Islamwissenschaft-
Berlin. Sie ist Volljuristin und Islamwissen- lerin und lehrte an der Freien Universität
schaftlerin. Ihr Studium absolvierte sie an Berlin und der University of Richmond (Vir-
den Universitäten Bonn, Birzeit, London, ginia). Neben ihrer praktischen Erfahrung
Berlin, Harvard und Damaskus. Sie verfügt in der Nahostabteilung von Human Rights
über langjährige Erfahrung in der Men- Watch (Washington D.C.) ist sie seit 15
schenrechtspraxis und -bildung im Nahen Jahren als Gutachterin in der Entwick-
Osten. Ihre Forschungsschwerpunkte sind lungspolitik tätig. Anna Würth veröffent-
klassisches und modernes islamisches licht sowohl zu Fragen des zeitgenössi-
Recht, Verfassungs- und Völkerrecht. schen islamischen Rechts wie zu Men-
schenrechten und Menschenrechtspolitik.
Deutsches Institut für Menschenrechte
Das Deutsche Institut für Menschen- schung zu menschenrechtlichen Themen
rechte ist die unabhängige Nationale sowie die Zusammenarbeit mit internati-
Menschenrechtsinstitution Deutschlands. onalen Organisationen. Es wird vom Bun-
Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der desministerium der Justiz, vom Auswärti-
UNO akkreditiert (A-Status). Zu den Auf- gen Amt und von den Bundesministerien
gaben des Instituts gehören Politikbera- für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
tung, Menschenrechtsbildung, Information Entwicklung sowie für Arbeit und Soziales
und Dokumentation, angewandte For- gefördert.Einleitung
Einleitung
Die Demonstrationen und Ereignisse seit und Nordafrika (MENA-Region). Darauf
dem Frühjahr 2011 in Tunesien, Ägypten aufbauend zeigt der vorliegende Essay die
und anderen arabischen Ländern richten Prioritäten für eine zukünftige Menschen-
sich gegen autoritäre und repressive rechtspolitik in der deutschen Außen- und
Machthaber, die seit Jahrzehnten regieren. Entwicklungspolitik auf. Er richtet sich an
Die Forderungen nach Beteiligung im poli- Parlament, Bundesregierung und Zivilge-
tischen System sind unterlegt mit dem Ruf sellschaft.
nach Menschenrechten und vor allem
Menschenwürde, dem den Menschenrech- Nach einer kurzen Darlegung, warum in
ten zugrundeliegenden, universalen Kon- der Region westliche Menschenrechtspo-
zept. Die Proteste sind auch eine deutliche litik und –praxis als unglaubwürdig wahr-
Botschaft an die Politik des Westens: Sie genommen werden (Abschnitt 1), wird die
zeigen, dass das In-Kauf-Nehmen schwe- Menschenrechtslage in der MENA-Region
rer und systematischer Menschenrechts- umrissen. Der Essay konzentriert sich auf
verletzungen keine dauerhafte Stabilität fünf menschenrechtliche Themen, die zen-
und Sicherheit in der Region gewährt. tral für die Ermöglichung von Freiheit in
der MENA-Region sind. Westliche Men-
Zwar ist noch nicht abzusehen, in welche schenrechtspolitik sollte Reformen in die-
Richtung sich die Politik in einzelnen Län- sen Bereichen strategisch und in Abstim-
dern der Region entwickelt. Doch schon mung mit Menschenrechtsakteuren in der
jetzt stehen die Chancen für externe Region unterstützen.
Akteure des Westens gut, eine wirkungs-
vollere Menschenrechtspolitik gegenüber Mit Blick auf die Zivilgesellschaft
der Region umzusetzen. (Abschnitt 2) empfehlen die Autorinnen
eine Unterstützung bei Reformen des Ver-
Das Deutsche Institut für Menschenrechte einsrechts und beim Aufbau beziehungs-
beschäftigt sich seit zehn Jahren mit der weise der Funktionswahrnehmung von
Menschenrechtspolitik Deutschlands Nationalen Menschenrechtsinstitutionen,
gegenüber Staaten mit muslimischer um so Kernakteure für den Menschen-
Bevölkerungsmehrheit im Nahen Osten rechtsschutz zu stärken. Anschließend wird
5Einleitung dargelegt, wie sich seit einigen Jahren der verbotes im Mittelpunkt. Dabei wird Menschenrechtsdiskurs und die Men- herausgearbeitet, dass gesellschaftlicher schenrechtsaktivitäten in der MENA-Regi- Wandel in Richtung Diskriminierungsfrei- on auf wirtschaftliche und soziale Rechte heit einen langen Atem braucht und west- erweitert haben (Abschnitt 3) und emp- liche Politik unter Beachtung der Ausein- fohlen, dass die Entwicklungspolitik diesen andersetzungen in der Region in diesem Impetus aufnimmt. Abschnitt 4 analysiert Feld sensibel handeln muss. Dafür ist eine Verletzungen des Rechts auf Leben und die Zusammenarbeit mit der Jugend zentral. Nutzung des Strafrechts für die Unterdrü- Abschließend reflektiert der Essay (Abschnitt ckung jeglicher Opposition. Es wird emp- 6) kritisch den bisherigen Umgang westli- fohlen, die sicherheitspolitische Zusam- cher Politik mit islamischen Gruppierungen menarbeit in menschenrechtsverträgliche in der MENA-Region. Er empfiehlt auf der Bahnen zu lenken und Gesetzes- und Jus- Basis der universellen Geltung der Men- tizreformen vor allem im Bereich des Straf- schenrechte eine Herangehensweise, die rechts zu unterstützen. In Abschnitt 5 ste- deren Charakter als oft stärkster politischer hen Verletzungen des Diskriminierungs- Kraft entspricht. 6
Die bisherige westliche Menschenrechtspolitik gegenüber der MENA-Region ist unglaubwürdig 1
1. Die bisherige westliche
Menschenrechtspolitik gegenüber der
MENA-Region ist unglaubwürdig
Menschenrechte sind inzwischen ein fester Unterstützung autoritärer Regime: Die
Bestandteil öffentlicher Diskurse in Län- amerikanische und europäische Unterstüt-
dern mit muslimischen Mehrheiten und zung von oder die Zusammenarbeit mit
haben – über die privaten Fernsehsender autoritären Staaten wie beispielsweise
und das Internet - vor allem auch die Tunesien, Ägypten oder Saudi-Arabien –
Jugend in der arabischen Welt erreicht. Im aus wirtschaftlichen oder sicherheitspoli-
Gefolge der Popularisierung des Men- tischen Erwägungen - wird in der Region
schenrechtsdiskurses gibt es eine durch- seit Jahrzehnten als Beleg dafür gesehen,
gehende Kritik an einer als doppelzüngig dass es westliche Staaten mit Menschen-
erlebten westlichen Menschenrechtspolitik rechten nicht ernst meinen. Auch wenn sie
und -praxis. Drei zentrale Punkte stehen vereinzelt gegen besonders drastische Fäl-
dabei im Mittelpunkt: le von Folter oder Verletzung der Presse-
freiheit protestiert haben, setzten sie auf
• Unterstützung autoritärer Regime, die vermeintlich stabilisierende Wirkung
die Menschenrechtsverletzungen so genannter moderater beziehungsweise
begehen, pro-westlicher Autokraten, die sich selbst
als Bollwerk gegen einen radikalen Isla-
• Menschenrechtsverletzungen mismus profilierten.1 Die politischen Kos-
westlicher Staaten in muslimischen ten dieser Haltung für die Gesellschaften
Mehrheitsgesellschaften, der MENA-Region – die Verhinderung
demokratischer Beteiligung, schwere Men-
• Menschenrechtsverletzungen an schenrechtsverletzungen sowie die Stär-
Muslimen und Musliminnen in
kung radikaler Kräfte ‑ blieben dabei aus-
westlichen Staaten selbst.
geblendet.
1 Esposito, John; Mogahed, Dalia (2008): Who speaks for Islam? What a Billion Muslims Really Think.
Gallup Press, S. 58.
71 Die bisherige westliche Menschenrechtspolitik gegenüber der MENA-Region ist unglaubwürdig
Wahrnehmung von Menschenrechtsver- tionswege ermöglichen heute, dass Politi-
letzungen westlicher Staaten in der ken und Ereignisse am jeweils anderen Ort
muslimischen Welt: Die Militäreinsätze in unmittelbar wahrgenommen und im jewei-
Afghanistan und Irak sollten Terrorismus ligen politisch-kulturellen Kontext inter-
bekämpfen sowie Demokratie und die Ach- pretiert werden. Auf diese transnationale
tung der Menschenrechte herbeiführen. Verflechtung zwischen den Bevölkerungen
Schon die Irak-Invasion unter Missachtung in Europa und der MENA-Region muss sich
des Völkerrechts schwächte die Berufung westliche Innen- und Außenpolitik genau-
auf völkerrechtliche Menschenrechtsnor- so einstellen wie auf die notwendige Viel-
men. Die militärischen Auseinandersetzun- stimmigkeit des menschenrechtlichen Dis-
gen führten zu Verletzungen des humani- kurses.
tären Völkerrechts und der Menschenrech-
te und beschädigten ihre Akzeptanz. In der
gesellschaftlich wirksamen Konstruktion
kollektiver Erinnerung in der MENA-Regi-
on sind Abu Ghraib, Bagram und Gaza
Symbole dafür, dass der Westen mit zwei-
erlei Maß misst.
Menschenrechtsverletzungen an Musli-
men und Musliminnen in oder durch
westliche Staaten: Menschenrechtswid-
rige Inhaftierungen von Muslimen in
Geheimgefängnissen und CIA-Verschlep-
pungsflüge über Europa,2 das „Outsourcen“
von Folter, europäische Innenpolitiken, die
muslimische Minderheiten zum Teil unter
Generalverdacht stellen,3 sowie eine ins-
gesamt zunehmende Islamfeindlichkeit in
Europa sind Entwicklungen, die westliche
Menschenrechtspolitik in der MENA-Regi-
on unglaubwürdig gemacht haben. Schnel-
le Internet- und bildbasierte Kommunika-
2 Ausführliche Zeitleiste zu Guantanamo: Reprieve (2009): Guantánamo Bay timeline (Stand 12.06.2009).
http://www.reprieve.org.uk/2009_06_12guantanamobaytimeline (abgerufen am 03.02.2011).
3 Shaaban, Bouthaina (2009): Burqa Committees and Minaret Referenda. http://www.bouthainashaaban.
com/ENGLISH%20ARTICALES%202009/Burqa%20Committees%20and%20Minaret%20Referenda.htm
(abgerufen am 02.06.2010); Al-Aswani, Alaa (2009): „Ihr seid doch unser Vorbild“. In: Spiegel Online 20.
Juli 2009. http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,637268,00.html (abgerufen am 01.06.2010).
8Zivilgesellschaft durch Vereinigungsfreiheit stärken 2
2. Zivilgesellschaft durch
Vereinigungsfreiheit stärken
Die Entwicklung einer Demokratie und ten sind die Registrierungsprozesse über-
einer pluralistischen Gesellschaft ist auf aus langwierig oder die Anforderungen
die Existenz einer vielfältigen Zivilgesell- unverhältnismäßig hoch. Im Ergebnis wer-
schaft angewiesen, in der Menschen sich den Nichtregierungs- und vor allem Men-
zur Verfolgung eigener Ziele frei zu Inter- schenrechtsorganisationen oft illegalisiert.
essengruppen, Vereinen und Parteien Für westliche Geldgeber ist jedoch die
zusammenschließen und diese Ziele in eine Registrierung einer NGO oft Voraussetzung
öffentliche Debatte einbringen können. Die für eine Unterstützung. Die Verweigerung
Notstandsgesetzgebung, die in einigen der Registrierung schließt die betreffenden
Staaten wie Ägypten und Algerien seit Organisationen damit von der noch immer
Jahrzehnten herrscht, hat solche Zusam- notwendigen externen Finanzierung aus.
menschlüsse und Debatten unmöglich
gemacht. Dazu unterliegt die Zivilgesell- Auch die Aktivitäten von registrierten
schaft, darunter islamisch orientierte, kari- NGOs werden in den meisten Staaten der
tative Nichtregierungsorganisationen Region durch restriktive Bestimmungen
(NGOs), Berufsverbände sowie Menschen- eingeschränkt. Dazu gehören permanente
rechtsorganisationen, in allen Staaten der Kontrollen der Haushaltsführung, der Mit-
Region einem restriktiven Vereinsrecht, das glieder und Vorstände, regelmäßige Ins-
unverhältnismäßige Anforderungen stellt pektionen, Berichterstattung gegenüber
und Zuwiderhandlungen empfindlich sank- dem verantwortlichen Ministerium, die
tioniert. In Tunesien und Algerien weigern Genehmigung der Statuten und der Vor-
sich Behörden, die Dokumente zur Regis- standswahlen sowie die langwierige
trierung einer NGO entgegenzunehmen Anmeldung aller Aktivitäten. Hinzu kom-
oder eine Bestätigung der eingereichten men staatliche Bemühungen, NGOs unter
Dokumente auszustellen.4 In anderen Staa- dem Schirm einer Dachorganisation zu ver-
4 Euro-Mediterranean Human Rights Network (2010): Freedom of Association in the Euro-
Mediterranean Region. A Threatened Civil Society, S. 28ff, 70ff. http://www.euromedrights.org/
files.php?force&file=emhrn-statements-2008/FOA2010_EN_FINAL_267726910.pdf (abgerufen am
04.02.2011).
92 Zivilgesellschaft durch Vereinigungsfreiheit stärken
einigen, unter dem Vorwand, diese könnten Insgesamt sind in einem autoritären poli-
sich dann besser koordinieren. Im Ergebnis tischen Umfeld die Unabhängigkeit und
führten all diese Maßnahmen oft zu mehr Wirksamkeit von Nationalen Menschen-
Kontrolle und zu einer Lähmung der zivil- rechtsinstitutionen genauso gefährdet wie
gesellschaftlichen Aktivität. Das restriktive die der Zivilgesellschaft.6 Die Bedeutung
Vereinsrecht trifft die Berufsverbände, Ver- von Nationalen Menschenrechtsinstituti-
eine, karitative Organisationen sowie NGOs onen sollte jedoch nicht unterschätzt wer-
im engeren Sinne und verringert den den. Regelmäßiger Austausch in interna-
Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft tionalen wie regionalen Foren, Dialog mit
empfindlich. Dazu kommen Gerichtsver- Schwesterinstitutionen aus anderen Regi-
fahren, geheimdienstliche Überwachung, onen - wie das jährliche Treffen der Euro-
Infiltration oder Gründung einer Organi- päischen und Arabischen Nationalen Men-
sation mit ähnlichem Namen durch die schenrechtsinstitutionen - und nicht
Regierung. Von derartigen Maßnahmen zuletzt die wiederkehrende Akkreditie-
sind Organisationen, die Menschenrechts- rungsprozedur sind wichtige Unterstüt-
verletzungen systematisch beobachten, bis zungs- und Kontrollmechanismen. Schon
heute besonders betroffen. jetzt sorgen diese Verfahren dafür, dass
Regierungen, die ihre Nationalen Men-
Auch Nationale Menschenrechtsinstituti- schenrechtsinstitutionen zu stark gängeln,
onen5 der MENA-Region sind durch die dies zumindest nicht unbemerkt tun kön-
Dominanz der Exekutiven in ihren Wir- nen. Zusätzlich haben Nationale Men-
kungsmöglichkeiten beschränkt. Derzeit schenrechtsinstitutionen in der Region
hat die MENA-Region im internationalen einen wichtigen Beitrag dazu geleistet,
Vergleich den geringsten Anteil an Natio- dass die jeweiligen Regierungen in den
nalen Menschenrechtsinstitutionen, die Menschenrechtsdiskurs eingetreten sind
den internationalen Prinzipien für Natio- anstatt Menschenrechtsverletzungen pau-
nale Menschenrechtsinstitutionen ent- schal abzustreiten oder Menschenrechte
sprechen. für irrelevant zu erklären wie noch in den
vorangegangenen Jahrzehnten. Nationale
5 Zu Nationalen Menschenrechtsinstitutionen: Aichele, Valentin (2009): Die Nationale
Menschenrechtsinstitution. Eine Einführung. Deutsches Institut für Menschenrechte: Berlin.
6 Siehe Fitzpatrick, Kieren / Renshaw, Catherine (2009): NHRIs in the Asia Pacific Region, S. 9.
http://www.ahrcentre.org/documents/KFCR%20Final25August09.doc (abgerufen am 03.02.2011).
10Zivilgesellschaft durch Vereinigungsfreiheit stärken 2
Menschenrechtsinstitutionen haben in der
Region - trotz aller bestehenden Mängel
in ihrem politischen Umfeld - die Aufgabe
erfüllt, Regierungen in das Menschen-
rechtsregime hinein zu sozialisieren.7
Insgesamt waren bzw. sind die restriktive
Vereinsgesetzgebung und die Dominanz
der Exekutive über Parlamente und Justiz
die wichtigsten politischen Steuerungs-
mittel zur Kontrolle der Zivilgesellschaft.
Zu einer systematischen Strategie der För-
derung der Zivilgesellschaft gehört daher
die Unterstützung bei Reformen zur Rege-
lung der Vereinigungsfreiheit und beim
Aufbau von unabhängigen Nationalen
Menschenrechtsinstitutionen.
7 Siehe Würth, Anna / Engelmann, Claudia (2010): Governmental Human Rights Structures and National
Human Rights Institutions in the Middle East. In: Elliesie, Hatem (Hg.): Islam and Human Rights,
Frankfurt: Peter Lang, S. 239-256; Stacher, Joshua (2005): Rhetorical Acrobats and Reputations: Egypt’s
National Council for Human Rights. Middle East Report 235. http://www.merip.org/mer/mer235/stacher.
html (abgerufen am 31.05.2010).
113 Wirtschaftliche und soziale Rechte als Menschenrechtsthema ernstnehmen
3. Wirtschaftliche und soziale Rechte als
Menschenrechtsthema ernstnehmen
Lange waren Diskussionen über Menschen- Welle von Arbeitskämpfen in anderen
rechte in der Region nahezu ausschließlich Industrie- und Gewerbesektoren aus und
auf bürgerliche und politische Rechte dehnten sich im Sommer 2007 auf Ange-
(kurz: Zivilpaktrechte8) fokussiert. Drän- stellte und Beamte aus.10 Standen bei der
gende soziale Fragen, wie Analphabetis- ägyptischen Arbeiterschaft zunächst die
mus, Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit und Auszahlung zugesagter Prämien, dann bes-
Armut, wurden selten in einen menschen- serer Arbeitsschutz und Gesundheitsver-
rechtlichen Rahmen gestellt. Dies hat sich sorgung im Mittelpunkt, wurden immer
inzwischen geändert. Exemplarisch für die stärker auch Forderungen nach freier
gestiegene Bedeutung der wirtschaftlichen Gründung und Betätigung von Gewerk-
und sozialen Rechte (kurz: Sozialpaktrech- schaften laut.11 Eine ähnliche Dynamik
te9) sind die Streiks und Demonstrationen, haben die Proteste in Tunesien und Alge-
die ägyptische Textilarbeiterinnen im Jah- rien entfaltet.
re 2006 anführten. Frauen sind, wie auch
andernorts, stark in der von Liberalisierung Ein weiteres Beispiel für das gestiegene
und Privatisierung besonders betroffenen Bewusstsein um den Zusammenhang zwi-
Textil- und Bekleidungsindustrie vertreten schen Sozial- und Zivilpaktrechten sind die
und werden am schlechtesten bezahlt. Die Proteste in Tunesien. Arbeitslosenquoten
Streiks in der Textilindustrie lösten eine von über 30 Prozent unter gebildeten jun-
8 UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966).
9 UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966).
10 Eine fortlaufende Chronologie der ägyptischen Streiks findet sich bei: El-Hamalawy, Hossam (2009):
Fayoumi: A working class hero. In: Al Masr al-Youm, 17. November 2009. http://www.almasryalyoum.
com/en/news/fayoumi-working-class-hero (abgerufen am 31.05.2010). Siehe auch die Analysen von
Lübben, Ivessa (2007): Erwachen der ägyptischen Arbeiterbewegung? In: INAMO 49, S. 51–55 und
Beinin, Joel (2008): Prostestbewegung der Arbeiter, Neoliberalismus und der Kampf für Demokratie. In:
INAMO 55, S. 9–15.
11 Lübben (2007): siehe Fußnote 10, S. 54. Auch in Algerien und Marokko konnten Gewerkschaften
übergreifende Proteste initiieren: Euro-Mediterranean Human Rights Network (EMHRN) (2008):
Freedom of Association in the Euro-Mediterranean Region, S. 17, 41. http://en.euromedrights.org/index.
php/publications/emhrn_publications/68/4075.html (abgerufen am 31.05.2010).
12Wirtschaftliche und soziale Rechte als Menschenrechtsthema ernstnehmen 3
gen Erwachsenen, grassierende Korruption Migranten und Migrantinnen aus südasi-
und politische Repression brachten letzt- atischen oder afrikanischen Ländern.13
lich das Regime zum Einsturz. Ähnliche
strukturelle Probleme, also die Verweige- Gerade junge Menschenrechtsaktivisten
rung von politischen und wirtschaftlich- und –aktivistinnen haben sich der bren-
sozialen Rechten, finden sich in allen nenden sozialen und wirtschaftlichen The-
anderen Staaten der Region. Betroffen sind men angenommen und so selbst an Legi-
davon vor allem junge Menschen, die die timität und Breitenwirkung gewonnen.
Bevölkerungsmehrheit darstellen. Diese Entwicklungen müssen eine stärkere
Berücksichtigung finden. Die Unteilbarkeit
Deutlich wird dies nicht nur hinsichtlich der Menschenrechte muss sich auch in
des Rechts auf Arbeit, sondern auch mit westlicher Menschenrechtspolitik stärker
Blick auf das Recht auf angemessene ausdrücken. Gegenüber Staaten der
Unterkunft.12 Bevölkerungswachstum und MENA-Region sollten nicht nur Mängel bei
Urbanisierung, aber auch andauernde der Beachtung der Zivilpaktrechte, sondern
bewaffnete Konflikte und die durch sie ver- auch der Sozialpaktrechte angesprochen
ursachte hohe Anzahl von Flüchtlingen werden. Vor allem die europäische Politik
führen in allen Städten zu drastischem gegenüber der Region sollte verstärkt auf
Mangel an Wohnraum, der zunehmend Kohärenz ihrer Handels- und Wirtschafts-
auch als menschenrechtliches Problem politik mit den Verpflichtungen unter dem
wahrgenommen wird. Prominent werden UN-Sozialpakt achten. Zusätzlich sollten
Sozialpaktrechte auch im Kontext der weit Programme der Entwicklungszusammen-
verbreiteten Arbeitsmigration diskutiert. arbeit, in allen Sektoren, stärker auf die
Angefangen von Rechten der muslimischen bestehende Bevölkerungsstruktur zuge-
Migranten und Migrantinnen im Westen schnitten werden und junge Menschen
und in den Golfstaaten gibt es inzwischen stärker beteiligen.
auch Kampagnen für die Rechte von
12 Beispielsweise: Amman Center for Human Rights Studies (2008): The Jordanian Landlords and Tenants
Law. http://www.achrs.org/english/index.php?option=com_content&task=view&id=82&Itemid=78
(abgerufen am 01.06.2010).
13 Siehe Al Sharq al-Awsat (2009): Träume der ausländischen Arbeitsmigrantinnen im Libanon … wandeln
sich zu Albträumen (arab.), 18. Dezember 2009. http://www.aawsat.com/details.asp?section=45&article
=548973&issueno=11343 (abgerufen am 01.06.2010); Cairo Institute for Human Rights Studies (2008):
Human Rights in the Arab Region. Annual Report 2008, S. 214-215. http://www.cihrs.org/Images/
ArticleFiles/Original/382.pdf (abgerufen am 01.06.2010).
134 Repressives Strafrecht und Anti-Terror-Gesetzgebung müssen reformiert werden
4. Repressives Strafrecht und
Anti-Terror-Gesetzgebung müssen
reformiert werden
Seit Jahrzehnten werden in der Region das Sicherheitsbehörden weitreichende
Recht auf Leben, das Folterverbot sowie Machtbefugnisse geben. Diese Rechtferti-
die Garantien für faire Gerichtsverfahren gung hat auch in der Region nach dem 11.
systematisch verletzt – nicht nur von nati- September 2001 an Gewicht gewonnen.
onalen Organen wie Polizei, Sicherheits- Die Mehrzahl der dortigen Regime bemüht
behörden, Geheimnisdiensten und Militär, sich zwar, die entsprechenden Maßnahmen
sondern vermehrt auch durch ausländische in ein rechtliches Gewand zu kleiden. Dabei
militärische Truppen, Geheimdienste und höhlt die Gesetzgebung regelmäßig die
private Militärfirmen.14 Freiheitsrechte aus: Untersuchungshaft ist
für eine unbestimmte Dauer möglich, das
Ziel des staatlichen Handelns ist oft eine Recht der freien Meinungsäußerung ein-
Unterdrückung oder Bestrafung der Oppo- geschränkt und die polizeilichen Abhör,-
sition. Da nach wie vor die gewichtigste Durchsuchungs- und Festnahmebefugnis-
politische Opposition in der Region islami- se sind unverhältnismäßig erweitert.
scher oder islamistischer Natur ist, treffen
diese Menschenrechtsverletzungen sie De facto – zum Teil auch de jure – herrscht
besonders. weitgehende Straffreiheit auch bei Amts-
missbrauch. Die entsprechenden Gesetze
Gerechtfertigt werden diese Menschen- sowie das reguläre Strafrecht enthalten
rechtsverletzungen mit Erfordernissen der zudem eine Vielzahl von unklar definierten
nationalen Sicherheit, die den staatlichen Tatbeständen als politische Vergehen und
14 Private Militärfirmen sind in unterschiedlicher Mission in einer Reihe von Ländern der muslimischen
Welt tätig, darunter in Irak, Afghanistan, den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten, Libanon
und Sudan. Privaten Militärfirmen vorgeworfene Menschenrechtsverletzungen blieben bisher mangels
verwertbarer Beweise straflos, z.B. im Fall United States of America vs. Paul A. Slough et al 2010.
http://www.scribd.com/doc/24675294/Black-Water-Dismissal-Opinion (abgerufen am 04.02.2011).
14Repressives Strafrecht und Anti-Terror-Gesetzgebung müssen reformiert werden 4
belegen sie mit empfindlichen Haftstrafen, lichen Friedens“ zur Anwendung kommen.
zum Teil auch mit der Todesstrafe.15 Das jordanische Terrorismuspräventions-
gesetz von 2006 kann gegen Personen, die
In der Mehrzahl der nahöstlichen Staaten die „Infrastruktur schädigen“, eingesetzt
ist die Todesstrafe weder auf schwerste werden.17
Verbrechen beschränkt noch für politische
Vergehen ausgeschlossen, wie in Artikel 6 Menschenrechtsrelevante Einschränkun-
(2) des Zivilpakts festgelegt. Den Zivilpakt gen der Versammlungs-, Meinungs-, und
hat die Mehrheit der Staaten der Arabi- Pressefreiheit gehören in dieselbe Katego-
schen Liga ratifiziert. In vielen Staaten sind rie von missbräuchlich eingesetzten Geset-
Ausnahmegerichtsbarkeiten, vor allem zen. Vor allem Pressevergehen (darunter
Militär- und Staatssicherheitsgerichte,16 auch Internetvergehen), oft rechtlich
für eine große Anzahl von Straftaten unzureichend definiert, ziehen in vielen
zuständig. Von diesen Straftatbeständen nahöstlichen Staaten empfindliche Haft-
stehen viele nicht im inneren Zusammen- strafen nach sich. In Ägypten zeigt sich
hang mit dem Militär oder der Sicherheit dies seit Januar 2011 in einer Vielzahl dies-
des Staates. Ausnahmegerichte sind auch bezüglicher Verfahren vor Militärgerichten.
berechtigt, die Todesstrafe zu verhängen,
ohne dass zivile Instanzen diese Urteile Die staatliche Anwendung von Folter ist
überprüfen. im Nahen Osten nach wie vor weit verbrei-
tet. Die überregionale Arabische Organisa-
Die Anti-Terror-Gesetzgebung einiger tion für Menschenrechte fand im Zeitraum
Staaten, darunter die in Jordanien, Marok- 2006 bis 2008 in acht arabischen Staaten
ko und Tunesien, enthält Definitionen von Nachweise für eine systematische Anwen-
Terrorismus, die dazu verwandt werden, dung von Folter. Für den gleichen Zeitraum
legitimen Protest einzuschränken. Das dokumentierte die Organisation rechtswid-
tunesische Anti-Terrorismus-Gesetz von rige Inhaftierungen in elf arabischen Staa-
2003 kann auch bei „Störung des öffent- ten.18
15 Das ägyptische und tunesische Beispiel der Anti-Terror-Gesetzgebung diskutiert der UN-
Sonderberichterstatter Scheinin, Berichte auf http://www2.ohchr.org/english/issues/terrorism/
rapporteur/srchr.htm (abgerufen am 03.02.2011); zur Todesstrafe in der Region allgemein: Amman
Center for Human Rights Studies (2008): The Death Penalty in the Arab World: The Annual Report
by ACHRS. http://www.achrs.org/english/images/stories/news/pdf/Death_Penalty_Report_2008.pdf
(abgerufen am 31.05.2010).
16 Überblick bei: Nasr, Hesham/Crystal, Jill/Brown, Nathan J. (2004): Criminal Justice and Prosecution in
the Arab World. http://www.pogar.org/publications/judiciary/criminaljustice-brown-e.pdf (abgerufen am
01.06.2010).
17 EMHRN 2008 (siehe Fußnote 11), S. 8.
18 UNDP, Arabischer Bericht über die menschliche Entwicklung 2009, Kurzfassung in deutscher Sprache, S. 7.
154 Repressives Strafrecht und Anti-Terror-Gesetzgebung müssen reformiert werden
Westliche Menschenrechtspolitik hat sich licher Garant von Stabilität an Anzie-
in den vergangenen Jahren durchaus zu hungskraft. So kann westliche Menschen-
einzelnen Vorfällen von Folter oder beson- rechtspolitik gegenüber der Region nun
ders drastischen Verletzungen der Presse- dazu beitragen, die Ursachen der aufge-
freiheit in der Region geäußert. Sie reagier- zeigten Menschenrechtsverletzungen
te aber nicht auf Ursachen dieser Verlet- anzugehen. Dazu gehört auch, sicherheits-
zungen, die in den jeweiligen autoritären politische Zusammenarbeit menschen-
Staatswesen begründet liegen. Mit der rechtskonform auszurichten sowie Straf-
Schwächung oder dem Zusammenbruch rechts-, Polizei- und Justizreformen zu
autoritärer Herrschaftssysteme verliert unterstützen.
dieses Modell für den Westen als vermeint-
16Gesellschaftlicher Wandel braucht einen langen Atem – muss aber jetzt unterstützt werden 5
5. Gesellschaftlicher Wandel braucht
einen langen Atem – muss aber jetzt
unterstützt werden
Diskriminierung – zum Beispiel aufgrund Fortschritte erzielt worden. Zu nennen sind
des Geschlechts, der Religion, der ethni- vor allem Reformen des Staatsbürger-
schen Zugehörigkeit, des Alters, der sexu- schaftsrechts und die zunehmende Präsenz
ellen Orientierung oder geschlechtlichen von Frauen in öffentlichen Funktionen –
Identität – prägt das Alltagsleben in vielen angefangen vom diplomatischen Dienst bis
Ländern der MENA-Region. Einige dieser hin zu Regierungsämtern und der Justiz.19
Diskriminierungen werden mit religiösen Frauen sind jedoch nach wie vor wenig in
oder kulturellen „Gewohnheiten und Tra- den – nur selten frei und fair gewählten -
ditionen“ begründet, die auch in Gesetz- Legislativen vertreten.20 Die meisten Refor-
gebung gegossen wurden; andere – wie men im Bereich der Frauenrechte sind an
rassistische Diskriminierung oder die gegen den bestehenden Legislativen vorbei -
Menschen mit Behinderungen – sind pri- durch präsidiale oder königliche Verord-
mär gesellschaftlich wirksam. nungen - beschlossen worden.
Die frauenrechtlichen Veränderungen wur-
5.1 Fortschritte bei der den von heftigen Kontroversen begleitet,
Bekämpfung der Diskriminierung darunter auch zur Rolle muslimischer Tra-
von Frauen ditionen beziehungsweise ihrer Interpre-
tationen. Viele – wenngleich nicht alle -
In den vergangenen zehn Jahren sind in Frauenrechtsaktivistinnen nutzten offensiv
der Region vor allem hinsichtlich der emanzipatorische Interpretationen des
Bekämpfung der Diskriminierung von Frau- islamischen Rechts, um Reformen des
en im rechtlichen und politischen Bereich Familienrechts voranzubringen, so zum
19 Einen Überblick gibt Euro-Mediterranean Human Rights Network (2009): Gender Equality in the
Euro-Mediterranean Region: From Plan of Action to Action? http://www.euromedrights.org/files.
php?force&file=emhrn-publications/istanbul_action_plan_shadow_report_ENG_896104668.pdf
(abgerufen am 31.05.2010).
20 Nach Daten der International Parliamentary Union (Stand 31.12.2010) gibt es in den Unterhäusern der
arabischen Legislativen lediglich 12,5% Frauen: http://www.ipu.org/wmn-e/world.htm (abgerufen am
03.02.2011).
175 Gesellschaftlicher Wandel braucht einen langen Atem – muss aber jetzt unterstützt werden
Beispiel in Marokko und Ägypten. Nach wie mehrheiten, wird homosexuelles Verhalten
vor werden orthodoxe Interpretationen des von Männern und zum Teil auch von Frau-
islamischen Rechts aber auch von konser- en kriminalisiert. Orthodoxe und traditio-
vativen Kräften genutzt, um Reformen zu nelle Interpretationen des Islams stellen
verhindern – so im Jemen, wo unter ande- Homosexualität bei bestimmten Voraus-
rem daran im Jahr 2009 die Einführung setzungen unter Todesstrafe – so in den
eines Mindestheiratsalters gescheitert ist. Strafgesetzbüchern von Jemen, Iran, Mau-
Die Auseinandersetzungen um die Diskri- retanien, Saudi-Arabien, Sudan, den Ver-
minierung der Frau zeigen: In der MENA- einigten Arabischen Emiraten und Nigeria.
Region gibt es anhaltend lebhafte Kontro- In Adaptation europäischer Bestimmungen
versen um die Rolle von Religion in Staat aus der Kolonialzeit steht auch in Ägypten,
und Gesellschaft. Viele Aktivisten und Akti- Marokko, Algerien, Jordanien und dem
vistinnen haben sich entschieden, die Libanon Homosexualität unter Strafe und
Interpretation des islamischen Rechts kann mit Haft- und Geldstrafen geahndet
nicht allein konservativen oder reaktionä- werden.
ren Kräften zu überlassen. Sie ringen viel-
mehr um die Anerkennung des Pluralismus Diese strafrechtlichen Bestimmungen fan-
in den Interpretationen des Islams und die den jahrzehntelang kaum Anwendung. Seit
Möglichkeiten, muslimische Traditionen Beginn der 2000er Jahre gibt es jedoch
emanzipatorisch und menschenrechtskon- regelmäßige Polizei-Razzien von Homose-
form auszulegen. Andere konzentrieren xuellen-Treffpunkten in Ägypten, Marokko
sich darauf, auf der Grundlage des Islams und Kuwait, mit anschließender Inhaftie-
Beiträge zur gesellschaftlichen Akzeptanz rung, Anklage und Verurteilung. Misshand-
der Menschenrechte zu entwickeln. Solche lung und Folter von homosexuellen Män-
Bestrebungen, die sich kritisch-konstruktiv nern in der Untersuchungshaft sind dabei
mit dem islamischen Erbe auseinanderset- die Regel. Nach Ansicht von Human Rights
zen, sollten von der Menschenrechtspolitik Watch gehen diese Razzien weit über die
wahrgenommen, verstanden und unter- bloße Anwendung bestehender Gesetze
stützt werden. hinaus; sie machten homosexuelle Männer
vielmehr zu Sündenböcken und leisteten
so auch Vorschub für die zunehmenden
5.2 Diskriminierung aufgrund gesellschaftlichen Übergriffe gegen sie.21
sexueller Orientierung Besonders deutlich wurde dies im Irak. Dort
stellen einvernehmliche homosexuelle
In vielen Staaten dieser Welt, so auch in Handlungen zwischen Erwachsenen keine
Ländern mit muslimischen Bevölkerungs- Straftat dar. Homosexuelle Männer werden
21 Human Rights Watch (2009): Together, Apart. Organizing around Sexual Orientation and Gender
Identity Worldwide, S. 15. http://www.hrw.org/sites/default/files/reports/lgbt0509web.pdf (abgerufen
am 31.05.2010).
18Gesellschaftlicher Wandel braucht einen langen Atem – muss aber jetzt unterstützt werden 5
hingegen von irakischen Milizen – unter und definiert zu werden. Dies ist nicht nur
Berufung auf ihre Interpretation der Scha- eine Diskursfrage: Einige Homosexuelle
ria – bedroht, entführt, gefoltert und werden gerade auch wegen ihrer tatsäch-
ermordet.22 lichen oder vermuteten Bindung an den
Westen verfolgt. Die Bemühungen der
Menschenrechtsverletzungen aufgrund der internationalen gay rights-Bewegung, auf
sexuellen Orientierung23 in Ländern mit Menschenrechtsverletzungen an muslimi-
muslimischen Bevölkerungsmehrheiten schen sexuellen Minderheiten aufmerksam
führen auch zu Diskussionen um Identi- zu machen, führe damit in den Gesell-
tätsfragen. Dabei trifft die internationale schaften selbst zu einer verstärkten Stig-
gay rights-Bewegung auch auf Kritik. matisierung.
Joseph Massad, Professor für moderne ara-
bische Politik und intellektuelle Geschich- Hier wiederholt sich das Dilemma, das aus
te (Columbia University) und Afsaneh der Frauenrechtsbewegung bekannt ist:
Najmabadi, Professorin für Geschichte und Die internationale Aufmerksamkeit, die
Frauen-, Geschlechter- und Sexualitäts- den Menschenrechten von Frauen
studien in Harvard, kritisieren, dass im geschenkt wurde, kann es Menschen, die
Westen gleichgeschlechtliche Sexualprak- sich in ihren Gesellschaften für diese ein-
tiken mit einer westlich geprägten, gleich- setzen, noch schwerer machen. Gleichzei-
geschlechtlichen Identität gleichgesetzt tig ist der – wenngleich noch immer
würden.24 Nicht jede Person, die gleichge- begrenzte - Fortschritt im Schutz der Men-
schlechtlich liebe, definiere darüber ihre schenrechte von Frauen ohne internatio-
Identität oder ihr öffentliches Lebenskon- nale Aufmerksamkeit schwer denkbar. Da
zept. Vor allem, so Massad und Najmaba- sexuelle Minderheiten jedoch eine viel
di, möchte nicht jede Person in der Öffent- kleinere und sehr verwundbare Gruppe
lichkeit als von gesellschaftlichen Normen darstellen, sollten menschenrechtspoliti-
abweichend vorverurteilt werden. Eine Ein- sche Strategien, die sich für ihre Rechte
ordnung als lesbisch, schwul oder bisexu- einsetzen, sorgfältig bedacht und vor allem
ell bedeute, ein weiteres Mal durch einen mit ihnen abgestimmt werden.
eurozentristischen Blick wahrgenommen
22 Human Rights Watch (2009): “They Want Us Exterminated”: Murder, Torture, Sexual Orientation and
Gender in Iraq. http://www.hrw.org/sites/default/files/reports/iraq0809webwcover.pdf (abgerufen am
31.05.2010).
23 Die Auseinandersetzungen um sexuelle Orientierung betreffen vorwiegend Personen, die
gleichgeschlechtliche Beziehungen pflegen, nicht primär Trans- oder Intersexuelle. So sind
Geschlechtsumwandlungen im Iran seit 1967 erlaubt und werden insbesondere von homosexuellen
Männern genutzt, um der Kriminalisierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen zu entgehen:
Najmabadi, Afsaneh (2008): Transing and Transpassing Across Sex-Gender Walls in Iran. In: Women‘s
Studies Quarterly 36, 3-4, S. 23–42.
24 Vor allem: Massad, Joseph (2007): Desiring Arabs. Chicago: University of Chicago Press sowie Najmabadi
(2008) (siehe Fussnote 23).
195 Gesellschaftlicher Wandel braucht einen langen Atem – muss aber jetzt unterstützt werden
5.3 Religionsfreiheit ist terium, bei der Planung solcher Anschläge
gefährdet gespielt haben, wird in Ägypten unter-
sucht. .26 Christliche Minderheiten werden
In den meisten Staaten in der MENA-Regi- zudem vor allem in Ägypten durch eine Flut
on ist die Religionsfreiheit zwar verfas- von Verfahrensvorschriften daran gehin-
sungsrechtlich verankert, doch zugleich dert, ihre Gemeindestrukturen, zum Bei-
genießt eine Religion, der Islam, Verfas- spiel durch Renovierung von Kirchen, zu
sungsrang. Das erzeugt ein Spannungsver- pflegen.
hältnis, das oft zu autoritären Auslegungen
zugunsten eines vorherrschenden, konser- Westliche Menschenrechtspolitik muss
vativen Islamverständnisses führt. Dies sich der Diskriminierung von nicht-musli-
betrifft im Prinzip die gesamte Bevölke- mischen Minderheiten genauso entgegen-
rung, besonders aber nicht-muslimische stellen wie den Einschränkungen der Reli-
Minderheiten und Muslime, die nicht der gionsfreiheit für Muslime und Muslimin-
Mehrheit angehören. Religionsaustritt oder nen, in der MENA-Region wie im
Religionswechsel von Muslimen und Mus- europäischen Inland. Derzeit bestimmt
liminnen ist in der Regel nicht von der in eine Aufrechnung von jeweils beobachte-
der Verfassung garantierten Religionsfrei- ten Einschränkungen der Religionsfreiheit
heit gedeckt.25 den medialen Diskurs („Warum sollen Mus-
lime Moscheen in Europa bauen dürfen,
Angehörige religiöser Minderheiten, vor wenn Christen im Nahen Osten keine Kir-
allem Christen, sind in den vergangenen chen bauen dürfen?“). Bei einer solchen
Jahren vermehrt Opfer extremistischer Aufrechnung trifft man sich auf dem nied-
Anschläge geworden – zuletzt vor allem rigsten Stand und bewegt sich außerhalb
im Irak und in Ägypten. Welche Rolle der Religionsfreiheit, wie sie im UN-Zivil-
staatliche Akteure, inklusive Innenminis- pakt niedergelegt ist.
25 Naeem, Naseef (2008): Einflüsse der Religionsklausel auf die Verfassungsgebung in islamisch geprägten
Ländern. In: Krawietz, Birgit; Reifeld, Helmut (Hg.): Islam und Rechtsstaat. Zwischen Scharia und
Säkularisierung. Berlin: Konrad-Adenauer-Stiftung, S. 77–86, hier S. 83; Tellenbach, Silvia (2006): Die
Apostasie im islamischen Recht. Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht, S. 8. http://www.
gair.de/tellenbach_apostasie.pdf (abgerufen am 01.06.2010). Nur wenige Staaten kennen einen explizit
normierten Straftatbestand der Apostasie, der mit Todesstrafe bewehrt ist, so der Jemen oder der Sudan.
Aber auch ohne strafrechtliche Bewehrung berührt ein Religionsaustritt oder -wechsel die familiären
Beziehungen empfindlich, zusammenfassend: Berger, Maurits (2003): Apostasy and Public Policy in
Contemporary Egypt. An Evaluation of Recent Cases from Egypt‘s Highest Courts. In: Human Rights
Quarterly 25, 3, S. 720–740. Zur innermuslimischen Diskussion zu Apostasie: Baderin, Mashood (2003):
International Human Rights and Islamic Law. Oxford, New York: Oxford University Press, S. 123-125.
Wie die Forschung von Berger zeigt, ist die Analyse von Apostasie-Klagen bzw. Urteilen in einzelnen
Ländern essentiell für eine qualifizierte Debatte.
26 Al-Arabiya (2011): Probe starts on Adly’s reported role in Alex church attack. http://www.alarabiya.net/
articles/2011/02/07/136723.html (abgerufen 08.02.2011).
20Gesellschaftlicher Wandel braucht einen langen Atem – muss aber jetzt unterstützt werden 5
5.4 Marginalisierung und und ihr Potenzial entfalten können, gibt es
Benachteiligung junger außerhalb von Internet und Moschee
Menschen kaum. Das Verhältnis zwischen den
Geschlechtern ist von Verboten und Vor-
Junge Menschen machen in der MENA- schriften geprägt und das Verhältnis zwi-
Region mit jeweils bis zu 70 Prozent die schen den Generationen von Autorität und
Bevölkerungsmehrheit aus. Und junge Gehorsam – auch dagegen richten sich die
Menschen haben die Proteste in Tunesien vorwiegend jungen Demonstrierenden in
und Ägypten sowie in anderen Ländern der Region.
angeführt. So unterschiedlich die Länder
in der Region sind: Junge Männer und Autoritäre Regime wie in der MENA-Regi-
Frauen sind überall mit ähnlich schlechten on beruhen entscheidend auf autoritären
strukturellen Bedingungen konfrontiert. Binnenstrukturen. Diese aufzubrechen und
Die öffentlichen Bildungssysteme sind zu verändern, braucht Zeit und kontrover-
unterfinanziert, die Qualität der Bildung se innergesellschaftliche Prozesse. Von
ungenügend. Der Arbeitsmarkt kann die außen kann dies sensibel unterstützt wer-
Menge an Absolventen und Absolventin- den. Maßnahmen der Entwicklungszusam-
nen nicht absorbieren. Die in Schule und menarbeit, gleich in welchem Bereich,
Universität erworbenen Fähigkeiten qua- müssen sich vor dem Hintergrund der
lifizieren sie auch nicht für einkommen- demographischen Verhältnisse verstärkt
schaffende Betätigung in der freien Wirt- auf junge Menschen konzentrieren und
schaft.27 Soziale oder ideelle Orte, an Beiträge zu ihrer Beteiligung, Bildung und
denen sich junge Menschen einbringen Beschäftigung ermöglichen.
27 Siehe schon die Bestandsaufnahme in: Weltbank (2006): Development and the Next Generation. World
Development Report 2007. http://www-wds.worldbank.org/external/default/WDSContentServer/WDSP/
IB/2006/09/13/000112742_20060913111024/Rendered/PDF/359990WDR0complete.pdf (abgerufen am
31.05.2010).
216 Die Ausgrenzung islamischer Gruppierungen ist weder klug noch machbar
6. Die Ausgrenzung islamischer
Gruppierungen ist weder klug noch
machbar
Seit einigen Jahren gibt es in der Region Blogger der Muslimbrüder. Einer ihrer Ver-
Annäherungen und Formen der Zusam- treter, Abdel Munem Mahmud, erklärte:
menarbeit zwischen Menschenrechtsgrup-
pen und Parteien, die eigentlich verschie- „Der gleiche Polizeistaat,
denen Strömungen – eher säkular bezie- der Amer verurteilt hat, hat
hungsweise eher islamisch – angehören.28 Muslimbrüder … verurteilt.
Über ideologische Grenzen hinweg wurden Ich habe in vielen Punkten
gemeinsame Ziele formuliert und taktische eine andere Meinung als Amer,
oder auch strategische Kooperationen ein- aber wenn wir Freiheit hätten,
gegangen. In einer Reihe von arabischen könnten wir in Ruhe über
Ländern mündete dies in gemeinsamen unsere Meinungsdifferenzen
Erklärungen oder Vereinbarungen über ein diskutieren.“ 2 9
gemeinsames Verständnis von politischer
Partizipation, Menschenrechten und Die Annäherung von verschiedenen ideo-
Demokratie sowie in gemeinsamen men- logischen Gruppierungen findet demnach
schenrechtlichen Forderungen. Als der auch über die Wahl der Kommunikations-
damals 23-jährige Blogger Karim Amer und Mobilisierungsmittel und somit vor
2007 wegen „Beleidigung des Islam“ ver- allem unter der Jugend statt. Die ägypti-
urteilt wurde, unterstützten ihn die jungen sche Bürgerrechtsbewegung „Kefaya“
28 Die Begriffe „säkular“, „islamisch“ und „ islamistisch“- und vor allem ihre Abgrenzung - sind umstritten
und geben die bestehende Meinungsvielfalt kaum wieder. Eine Trennlinie verläuft im Wesentlichen
entlang der Rolle des Islams bei der Legitimation und als Quelle von Gesetzgebung, politischen Rechten
und Identität. Siehe Sallam, Hesham (2008): Opposition Alliances and Democratization in Egypt.
United States Institute of Peace. http://www.usip.org/files/resources/USIP_0608.PDF (abgerufen am
02.06.2010).
29 Zitiert nach Lübben, Ivesa (2008): Junge Islamisten im Cyberspace. Die Blogs der Muslimbrüderjugend.
In: INAMO 55, S. 25–30, hier S. 29. Siehe auch ein Interview mit Abdel Munem Mahmud auf http://
advocacy.globalvoicesonline.org/2007/05/04/abdel-monem-mahmoud-the-egyptian-totalitarian-
regime-is-the-problem/ (abgerufen 08.02.2011).
22Die Ausgrenzung islamischer Gruppierungen ist weder klug noch machbar 6
(„Es reicht“) bloggte die Bewegung in das „The Muslim Brotherhood that mobilizes
Zentrum der arabischen Öffentlichkeit.30 mindshare in the networked public sphere
Das gleiche gilt für die ägyptische Muslim- is not longer the same Muslim Brother-
bruderschaft. hood”, resumiert 2009 eine Studie des
Berkman Centers.34
“Hundreds of Egyptian
bloggers forcefully advocate In den neuen Medien im Internet haben
for human rights, freedom sich vorwiegend junge Aktivisten und Akti-
of speech, and an end to vistinnen verschiedener politischer Aus-
corruption and torture. But richtungen damit das Recht auf freie Mei-
two of the strongest groups nungsäußerung erkämpft und eine Gegen-
among them are radical Öffentlichkeit geschaffen, die nicht – wie
leftists … and Islamists, viele Fernsehsender und Printmedien -
feared by some as the great staatlich dominiert ist.35
threat of the new century.” 31
Wo restriktive Notstandsgesetzgebung die
Offline verboten und verfolgt, nutzt die Artikulation und Teilhabe von Parteien und
Muslimbruderschaft die Blogosphäre zur Vereinigungen beschränkt oder unter-
Verbreitung und Diskussion ihrer Ideen und drückt hat, sind Oppositionsgruppen gegen
öffnet sich dabei auch für die Kritik inner- einen übermächtigen, autoritären Staat
halb und außerhalb ihrer eigenen Organi- näher zusammen gerückt.36 Dies hat in
sation.32 Diese Online-Interaktion ist damit einigen Staaten dazu geführt, dass Men-
auch eine Chance für interne Meinungs- schen- und Bürgerrechtsorganisationen
vielfalt und demokratische Praktiken.33 gleich welcher politischen Ausrichtung vor
30 Etling, Bruce/Kelly, John/Faris, Robert/Palfrey, John (2009): Mapping the Arabic Blogosphere: Politics,
Culture, and Dissent. Berkman Center for Internet and Society at Harvard University, S. 16. http://cyber.
law.harvard.edu/publications/2009/Mapping_the_Arabic_Blogosphere (abgerufen am 31.05.2010).
31 Etling / Kelly / Fairs / Palfrey (2009), S. 49 (siehe Fußnote 30).
32 Lübben (2008), S. 28-29 (siehe Fußnote 29).
33 Etling / Kelly / Faris / Palfrey (2009), S. 47 (siehe Fußnote 30).
34 Etling / Kelly / Faris / Palfrey (2009), S. 49 (siehe Fußnote 30).
35 Viele arabische Regierungen nutzen elektronische Filter-Programme, um missliebige Webseiten zu
sperren, so hat Syrien 225 Webseiten, Saudi-Arabien mehrere hundert Tausende gesperrt: Cairo Institute
for Human Rights Studies (2009): Bastion of Impunity, Mirage of Reform. Human Rights in the Arab
Region, Annual Report 2009, S. 37. http://www.cihrs.org/Images/ArticleFiles/Original/485.pdf (abgerufen
am 31.05.2010).
36 MacQueen, Benjamin (2008): The reluctant partnership between the Muslim Brotherhood and human
rights NGOs in Egypt. In: Akhbarzadeh, Shahram; MacQueen, Benjamin (Hg.): Islam and Human Rights
in Practice, Perspectives across the Ummah. London: Routledge, S. 75–88.
236 Die Ausgrenzung islamischer Gruppierungen ist weder klug noch machbar
Endnoten
allem unter der Jugend ein – ideologie- Die Betrachtung dieser Frage als Dilemma,
übergreifendes - Mobilisierungspotential aus dem es keinen Ausweg gibt, verstellt
entfaltet haben.37 den Blick auf die oben beschriebenen Ent-
wicklungen, die Binnenstrukturen islami-
In der Außenpolitik ist das Erstarken isla- scher Gruppen sowie die Erfahrungen in
mischer und islamistischer Oppositionsbe- einzelnen Ländern. So ist beispielsweise im
wegungen spätestens seit den Wahlen in Jemen 1993 die islamisch orientierte Islah-
Algerien 1991 als Dilemma diskutiert wor- Partei in die Regierungsverantwortung
den: Freie Wahlen in der von autoritären gewählt worden und hat sich 1997 auch
Staaten geprägten MENA-Region, so das wieder abwählen lassen. Solche Erfahrun-
Argument, würden islamische oder isla- gen muss man wahrnehmen. Islamische
mistische Gruppen an die Macht bringen. Gruppen, die – gegebenenfalls selektiv -
Ihrerseits würden diese dann in ihrer für Menschenrechte eintreten und sich
Innenpolitik zentrale Menschenrechte – demokratischen Verfahren stellen, sind
wie politische Beteiligung, Freiheit der relevante politische Kräfte im Nahen
Meinungsäußerung und das Diskriminie- Osten, die von der westlichen Menschen-
rungsverbot – massiv einschränken und in rechtspolitik nicht ignoriert werden kön-
ihrer Außenpolitik einen radikal anti-west- nen oder sollten.
lichen und anti-israelischen Kurs fahren.
37 Saaf, Abdallah (2009): For Gaza, Moroccan Civil Society Reveals itself as a Political Society. 1.
Februar 2009. Arab Reform Initiative. http://www.arab-reform.net/spip.php?article1793 (abgerufen am
31.05.2010); Stacher (siehe Fußnote 7).
24Die Ausgrenzung islamischer Gruppierungen ist weder klug noch machbar 6
25Deutsches Institut für Menschenrechte Zimmerstr. 26/27 10969 Berlin Tel.: 030 25 93 59 - 0 Fax: 030 25 93 59 - 59 info@institut-fuer-menschenrechte.de www.institut-fuer-menschenrechte.de
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