Mitnutzungspotentiale kommunaler Träger-infrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G - Eine Handreichung der AG Digitale ...

 
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Mitnutzungspotentiale kommunaler Träger-infrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G - Eine Handreichung der AG Digitale ...
Mitnutzungspotentiale
kommunaler Träger-
infrastrukturen für den
Ausbau der nächsten
Mobilfunkgeneration 5G
Eine Handreichung der AG Digitale Netze des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Mitnutzungspotentiale kommunaler Träger-infrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G - Eine Handreichung der AG Digitale ...
Mitnutzungspotentiale kommunaler Träger-infrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G - Eine Handreichung der AG Digitale ...
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Botschaften......................................................................................................................................... 2

1. Präambel.....................................................................................................................................................................5

2. Anwendungspotentiale von 5G............................................................................................................................... 7

3. Rahmenbedingungen des 5G-Ausbaus................................................................................................................... 9
   3.1 Zeitliche Rahmenbedingungen....................................................................................................................... 9
   3.2 Technische Rahmenbedingungen.................................................................................................................10
   3.3 Frequenztechnische Besonderheiten...........................................................................................................10
   3.4 Infrastrukturelemente der 5G-Standorttypen............................................................................................11
       3.4.1 Makro-Standorte in heutigen Mobilfunknetzen.............................................................................12
       3.4.2 Ausbau bestehender Makro-Standorte.............................................................................................13
       3.4.3 Errichtung neuer und „neuartiger“ Makro-Standorte....................................................................15
       3.4.4 Kleinzellen-Standorte.........................................................................................................................16
              3.4.4.1 Funktionale Bestandteile einer Small Cell........................................................................17
              3.4.4.2 Kommunale Standorttypen und archetypische Bauformen...........................................18
              3.4.4.3 Anforderungen an Kleinzellen-Standorte.........................................................................20

4. Inanspruchnahme kommunaler Trägerinfrastrukturen für den 5G-Ausbau..................................................22
   4.1 Eignungsprüfung von Standorten und mitnutzbaren Trägerstrukturen.................................................22
   4.2 Genehmigungserfordernisse beim 5G-Netzausbau...................................................................................23
   4.3 TK-Anbindung.................................................................................................................................................23
       4.3.1 Glasfaser................................................................................................................................................24
       4.3.2 Richtfunk...............................................................................................................................................24

5. Mitnutzbare Trägerstrukturen...............................................................................................................................25
   5.1 Mitnutzung bestehender Antennenmasten................................................................................................25
   5.2 Fahrleitungsmasten........................................................................................................................................26
   5.3 Beleuchtungsmasten („Straßenlaternen“)...................................................................................................27
   5.4 Verkehrszeichenträger für Lichtsignalanlagen („Ampelanlagen“)...........................................................29
   5.5 Verkehrszeichenträger für Verkehrsschilder...............................................................................................29
   5.6 Fahrgastinformationstafeln und Hinweisschilder......................................................................................30
   5.7 Gebäudedächer und Dachkanten..................................................................................................................31
   5.8 Gebäudefassade...............................................................................................................................................32
   5.9 Zusammenfassung der Mitnutzungspotentiale..........................................................................................33

Abkürzungsverzeichnis................................................................................................................................................34

Mitglieder der AG Digitale Netze des BMVI..............................................................................................................35

Redaktionsteam.............................................................................................................................................................36

                                                                                                                                          Inhaltsverzeichnis                   1
Mitnutzungspotentiale kommunaler Träger-infrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G - Eine Handreichung der AG Digitale ...
1. Die wichtigsten Botschaften
                                                             Gleichzeitig ist die Errichtung zusätzlicher Makro-Stand-
    Ziel der Broschüre ist die Erläuterung der Infra-
                                                             orte nötig. Diese werden zum einen wiederum auf Gebäu-
    strukturanforderungen des 5G-Ausbaus und die             dedächer/Türmen errichtet werden, zum anderen aber
    Identifikation von Mitnutzungspotenzialen kom-           perspektivisch auch an neuen Standorttypen wie z.B. Dach-
    munaler Trägerinfrastrukturen.                           kanten.

Die nächste Mobilfunkgeneration 5G wird eine neue Di-        Schließlich ist die Zellverdichtung an Standorten mit hoher
mension der digitalen Wertschöpfung erschließen. Der         Endgerätedichte sowie mit Kapazitätsbedarf für kritische
kommerzielle Start von 5G wird 2019/2020 erwartet.           Anwendungen, durch den Aufbau von sogenannten Klein-
                                                             zellen (Small Cells) ein wichtiger Bestandteil für einen er-
Erste Ausbauschwerpunkte bilden besiedelte Gebiete sowie     folgreichen 5G Rollout.
Gewerbe- und Industriegebiete. Auch an Verkehrswegen
wird ein frühzeitiger Ausbau angestrebt. Voraussetzung für
                                                              Kommunale Trägerinfrastrukturen spielen beson-
den 5G-Ausbau ist u.a. auch der Aufbau neuer 5G-Basis-
stationen, die mit Glasfaser angebunden sind. Ausbauför-      ders für den Aufbau von Kleinzellen eine wichtige
dernd wirken sich dabei die möglichst einfache Nutzung        Rolle.
vorhandener passiver Trägerinfrastrukturen sowie der Zu-
griff auf vorhandene gebäudeinterne Infrastrukturen aus.     Damit insbesondere die beschriebene Zellverdichtung
Letzteres wird allerdings in dieser Broschüre nicht näher    realisiert werden kann, müssen nun auch neue Trägerinfra-
vertieft.                                                    strukturen im öffentlichen Raum eingebunden werden.
                                                             Diese liegen oft in kommunaler Hand, spielten bisher
Die vorliegende Hinweisbroschüre dient der Erläuterung       keine Rolle für die Telekommunikationsnetze und müssen
der Infrastrukturanforderungen des 5G-Ausbaus. Hierfür       zunächst überhaupt identifiziert werden, bevor sie nutzbar
wurden vor allem geeignete Mitnutzungspotentiale kom-        gemacht werden können.
munaler Trägerinfrastrukturen identifiziert und Anforde-
rungen für ihre Bereitstellung definiert. Die Auswahl der    Bund, Länder und Kommunen sollten sich daher frühzeitig
Mitnutzungspotentiale erfolgte dabei vorrangig mit Blick     mit den anstehenden Veränderungen durch den 5G-Aus-
auf den besiedelten Raum.                                    bau vertraut machen, um eine unterstützende Rolle spielen
                                                             zu können und damit den effizienten Ausbau zu beschleu-
                                                             nigen. Dies betrifft z.B. die Identifikation von potenziellen
    5G manifestiert sich mit Blick auf die Mobilfunk-        Trägerinfrastrukturen und die Vereinfachung von Abstim-
    standorte auf drei Ebenen: Bestehende Makro-             mungs- sowie Genehmigungsprozessen, insbesondere
    Standorte aufrüsten, neue Makro-Standorte                durch Abschluss von Rahmenverträgen mit den Netzbe-
    errichten, Kleinzellen errichten.                        treibern.

Mit Blick auf einen erfolgreichen 5G-Ausbau, muss neues
                                                              Der 5G-Ausbau erfolgt bedarfsorientiert mit Hilfe
Spektrum an existierenden Mobilfunkstandorten in Be-
trieb genommen werden. Diese sogenannten Makro-Stand-         aller drei Maßnahmen (bestehende Makro-, neue
orte befinden sich heute typischerweise auf Gebäude-          Makro-, neue Small Cell Standorte). LTE und 5G
dächern oder dedizierten Türmen. Bestehende baurecht-         koexistieren miteinander.
liche und zulassungstechnische Rahmenbedingungen so-
wie ökonomische Randbedingungen begrenzen die Aufrüs-        Hinsichtlich der zeitlichen Taktung steht zu Beginn des 5G-
tung dieser Standorte. Daher wird es dringend notwendig      Ausbaus die Aufrüstung bestehender Makro-Standorte
werden, einen angemessenen rechtlichen Rahmen zur            im Vordergrund. Für die Schließung von Abdeckungs-
effizienten Nutzung der bereits bestehenden Makro-Stand-     lücken, besonders im ländlichen Raum, sind auch neue
orte für 5G zu gestalten.                                    Makro-Standorte aufzubauen. Zur weiteren Steigerung

2           Die wichtigsten Botschaften
Mitnutzungspotentiale kommunaler Träger-infrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G - Eine Handreichung der AG Digitale ...
der Netzkapazität werden dann bedarfsgerecht zum einen       Kleinzellen sind in Bezug auf die eingesetzten Antennen
Kleinzellenstandorte an Orten mit besonders hoher Per-       im Erscheinungsbild eher mit WLAN-Accesspoints als mit
sonendichte errichtet, zum anderen können ggf. neuartige     Mobilfunkmasten vergleichbar. Derzeit werden noch zahl-
Makro-Standorte für zusätzliche Kapazität sorgen. Die op-    reiche Standorttypen für Kleinzellen diskutiert. Die drei
timierte Wahl der geeigneten Maßnahme und ihre zeitliche     wichtigsten Gruppen sind
Taktung erfolgten bedarfsgetrieben und gesamthaft über
alle Netzebenen (Aufrüstung bestehende Makros, neue          „ Masten (jegliche Form von Masten, wie Laternen, Ver-
Makros, Kleinzellen), die lokalen Topologien und Kunden-       kehrsschilder, Ampeln, …),
bedarfe. LTE-Netze werden noch auf lange Sicht mit 5G-       „ Stadtmöbel (Litfaßsäulen, Werbetafeln, Energielade-
Netzen koexistieren.                                           säulen,…) und
                                                             „ Gebäudedächer und -wände (Wandmontage an öffent-
                                                               lichen und privaten Gebäuden).
 Die Aufrüstung bestehender Makro-Standorte ist
 essentiell für den 5G Ausbau, es gibt aber Hemm-            Für Small Cell-Standorte lassen sich in einer ersten Annä-
 nisse.                                                      herung Straßenlaternen, kommunale Hinweisschilder, wie
                                                             z.B. an U-Bahn-Zugängen, und Fahrgastinformationstafeln
Neuartige Makro-Standorte bestehen - anders als bisherige    im öffentlichen Nahverkehr als besonders geeignet identifi-
Antennenstandorte - gewöhnlich nur aus einem Sektor          zieren. Hinzu kommen Befestigungen in geringerer Höhe
und stellen daher geringere Anforderungen an die Träger-     an Gebäuden aber auch innerhalb von Gebäuden.
struktur. Herkömmliche Standorte für Antennen im städti-
schen Raum sind, wie bereits oben dargestellt, weitgehend    Abhängig von der Verortung der Systemtechnik kristallisie-
ausgereizt. Daher wird es einerseits dringend notwendig      ren sich die folgenden archetypische Bauformen für Small
werden, einen angemessenen rechtlichen Rahmen zur            Cells heraus, die kontextabhängig eingesetzt werden. Diese
effizienten Nutzung der bereits bestehenden Makro-Stand-     sind
orte für 5G zu schaffen. Andererseits müssen neue und ggf.
neuartige Makro-Standorte gefunden werden. Beispiele für     „ Nebensteller,
diese Standorte können sein: Flachdächer, Dachkanten und     „ Umschluss- oder Seitengehäuse und
evtl. tragfähige Beleuchtungsmasten.                         „ standortintegrierte Systemtechnik.

                                                             Um die Eignung der kommunalen Trägerinfrastrukturen
 Viele der untersuchten kommunalen Trägerinfra-              für neue Standorte aus netzplanerischer Sicht zu bewerten,
 strukturen eignen sich besonders für den Aufbau             sind technische, immissionsschutzrechtliche, baurechtli-
 von Kleinzellen.                                            che, nachfragespezifische und verfahrenserleichternde An-
                                                             forderungen zu prüfen. Dies berücksichtigend ergeben sich
                                                             derzeit folgende Mitnutzungspotentiale, die insbesondere
                                                             für den Small Cell-Ausbau relevant sind:

                                                                                     Die wichtigsten Botschaften         3
Mitnutzungspotentiale kommunaler Träger-infrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G - Eine Handreichung der AG Digitale ...
Erweiterung von                  Aufbau neuer                 Aufbau neuer
                                          Makro-Standorten                 Makro-Standorte             Small Cell-Standorte

        Antennenmasten                      Sehr geeignet                    Sehr geeignet               Wenig geeignet

       Fahrleitungsmasten                                                   Wenig geeignet                  Geeignet

       Beleuchtungsmasten                                                   Wenig geeignet                Sehr geeignet

        Lichtsignalanlagen
                                                                            Wenig geeignet               Wenig geeignet
        („Ampelanlagen“)
    Verkehrszeichenträger für
      (große) Verkehrs- und                                                 Wenig geeignet                  Geeignet
         Hinweisschilder
 Fahrgastinformationstafeln &
       Hinweisschilder                                                      Wenig geeignet                Sehr geeignet
          („U-Bahn“)
         Gebäudedächer,
                                            Sehr geeignet                    Sehr geeignet                  Geeignet
          Dachkanten

        Gebäudefassaden                                                        Geeignet                   Sehr geeignet

Tabelle 1: Exemplarische Bewertung der Eignung von kommunalen Trägerinfrastrukturen als 5G-Standorte

                                                                     Idealerweise stellen Kommunen Informationen über mit-
    Prozessuale Aspekte spielen beim Kleinzellen-
                                                                     nutzbare Standorte und deren Eigenschaften über digitale
    aufbau eine wichtige Rolle.                                      Schnittstellen zur Verfügung. Dies könnte im Idealfall
                                                                     – entsprechende Rahmenverträge vorausgesetzt – die
Der Aufbau von Kleinzellennetzen bringt aufgrund der                 Standortidentifikation und -auswahl vereinfachen und den
perspektivisch großen Zahl der zu errichtenden Mobil-                5G-Ausbau erheblich beschleunigen.
funkstandorte besondere Anforderungen für Standort-
ertüchtigung, Ausbau und den operativen Betrieb mit sich.            Aufgrund der geringeren Sendeleistung und optischen
                                                                     Beeinträchtigung müssen an Kleinzellenstandorte geringe-
Die Anforderungen an Kleinzellen-Standorte im öffentli-              re Anforderungen als an bisherige Makro-Standorte gestellt
chen Raum lassen sich grob in technische (z.B. Platzbedarf,          werden. Deshalb ist eine Reduzierung der Verfahrensauf-
Anbindung mit Glasfaser und Strom) sowie prozessuale                 wände durch Standardisierung insbesondere durch den
Anforderungen einteilen. Dabei spielen prozessuale                   Abschluss von Rahmenverträgen mit allen wesentlichen
Aspekte eine sehr wichtige Rolle, da ein umfassender Small           Regelungen sinnvoll. Da im Regelfall keine baurechtlichen
Cell-Ausbau einfache, möglichst automatisierbare Prozesse            Genehmigungserfordernisse gegeben sein werden, können
bei allen beteiligten Akteuren erfordert. Zu nennen sind             mit generellen Festlegungen trotz der zu erwartenden
beispielsweise                                                       hohen Anzahl neuer Standorte große administrative Auf-
    a. flexible Zugangsregelungen,                                   wände bei der Realisierung des einzelnen Standortes ver-
    b. gegenseitige zeitnahe Übermittlung relevanter                 mieden werden.
        Informationen zu Wartung/Störung sowie
    c. möglichst digitale, automatisierbare Schnittstellen
        für den Informationsaustausch.

4           Die wichtigsten Botschaften
Mitnutzungspotentiale kommunaler Träger-infrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G - Eine Handreichung der AG Digitale ...
1. Präambel
Die Mobilfunk-Generation 5G verspricht hochleistungs-
                                                                   bei die möglichst einfache Nutzung vorhandener
fähige mobile Internetzugänge, intelligente Gesundheits-
dienste, vernetzte Mobilität, und vernetzte Produktions-
                                                                   passiver Trägerinfrastrukturen sowie der Zugriff
prozesse. Hierfür soll 5G neue Maßstäbe in Bezug auf               auf vorhandene gebäudeinterne Infrastrukturen
Spitzendatenraten, Datenverkehrsdichten, Latenzzeiten              aus. Letzteres wird allerdings in dieser Broschüre
und Anzahl unterstützter Endgeräte setzen.1                        nicht näher vertieft.

                                                                  Die Bundesregierung hat mit Verabschiedung des DigiNetz-
    Die nächste Mobilfunkgeneration 5G soll eine
                                                                  Gesetzes 2016 die rechtlichen Rahmenbedingungen für
    neue Dimension der digitalen Wertschöpfung                    einen beschleunigten Netzausbau im Fest- und Mobilfunk
    erschließen.                                                  geschaffen. Mit dem Gesetz wurden die erforderlichen
                                                                  Wegerechte aktualisiert, öffentliche Versorgungsnetz-
Um diese Potentiale zu heben, setzt sich die Bundesregie-         betreiber dazu verpflichtet, ihre Infrastrukturen für den
rung dafür ein, Deutschland zum weltweiten Leitmarkt für          Glasfaserausbau zur Verfügung zu stellen und öffentlich
5G zu machen. Unmittelbar mit Verabschiedung des                  finanzierte Baumaßnahmen mit dem Breitbandausbau zu
5G-Standards soll daher in Deutschland ab 2019 mit dem            koordinieren. Schließlich wurden Ausstattungs- und
5G-Roll-out begonnen werden.                                      Zugangspflichten für gebäudeinterne Netzinfrastruktur
                                                                  festgelegt, um einheitliche Standards für die Glasfaser-
                                                                  versorgung bis zum Endkunden zu ermöglichen.
    Der Ausbau von 5G-Netzen wird 2019 beginnen.
    Erste Ausbauschwerpunkte bilden besiedelte                    Aufgrund der unterschiedlichsten Ausbauszenarien belässt
    Gebiete sowie Gewerbe- und Industriegebiete.                  der gesetzliche Rahmen allerdings bewusst weite Spielräu-
    Auch an Verkehrswegen wird ein frühzeitiger                   me für die Umsetzungspraxis. Auch im Rahmen des Aus-
    Ausbau angestrebt.                                            baus von Mobilfunknetzen ergeben sich zahlreiche Mit-
                                                                  nutzungsfragen im Hinblick auf bestehende und geplante
Doch was heißt das für die betroffenen Kommunen und               Antennenstandorte einschließlich der ggf. notwendigen
ihre assoziierten Unternehmen vor Ort? Wie sieht der              Masten sowie deren erforderliche Anbindungen. Zahlrei-
erforderliche Netzausbau aus, welche technischen Anforde-         che Betroffene aus Bund, Ländern und Gemeinden haben
rungen hat 5G und wie kann der Netzausbau beschleunigt            daher bereits frühzeitig um gemeinsame Erarbeitung von
werden? Auf diese Fragen soll diese Broschüre Antworten           konkretisierenden Handlungsempfehlungen und Erläute-
geben.                                                            rungen für ein einheitliches und ausgewogenes Vorgehen
                                                                  gebeten. Das BMVI hat daher zum Erfahrungsaustausch
Einleitend ist darauf hinzuweisen:                                und zur gemeinsamen Lösung von praktischen Umset-
                                                                  zungsfragen die Arbeitsgruppe „Digitale Netze“ eingerich-
                                                                  tet.
    Voraussetzung für den 5G-Ausbau ist u.a. auch der
    Aufbau neuer 5G-Basisstationen, die mit Glasfaser             Die Unterarbeitsgruppe „Mitnutzung für die mobile Giga-
    angebunden sind. Ausbaufördernd wirken sich da-               bitgesellschaft (konvergente Hochgeschwindigkeitsnetze/
                                                                  5G)“ hat den Auftrag, die besonderen Anforderungen des
                                                                  Mobilfunks herauszuarbeiten und mit den gesetzlich vor-
1    ITU-R: Theoretische Spitzendatenraten bis zu 20/10 GBit/s    gegebenen Rechten und Pflichten im Rahmen der bilate-
     (Downstream / Upstream) unter idealen Bedingungen für
                                                                  ralen Verhandlungen und Verwaltungsverfahren abzuglei-
     einen einzelnen Nutzer, 100/50 Mbit/s (Downstream /
     Upstream) Durchsatzraten für jeden Nutzer zu jeder Zeit in   chen.
     zentralen Stadtlagen, kurze Latenzzeiten von 1 ms für die
     Dienste mit extremen Verzögerungsanforderungen bzw. 4 ms
     für den mobilen Breitband-Anwendungsfall, Verkehrsdichten
     von 10 Mbit/s/m² für Hotspots innerhalb von Gebäuden.

                                                                                                       1. Präambel        5
Mitnutzungspotentiale kommunaler Träger-infrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G - Eine Handreichung der AG Digitale ...
Die vorliegende Hinweisbroschüre dient der               Die Auswahl der Mitnutzungspotentiale erfolgte
    Erläuterung der Infrastrukturanforderungen des           dabei vorrangig mit Blick auf den besiedelten
    5G-Ausbaus. Hierfür wurden vor allem geeignete           Raum.
    Mitnutzungspotentiale kommunaler Trägerinfra-
    strukturen identifiziert und Anforderungen für          Der fortschreitende Ausbau von 5G-Netzen kann gegebe-
    ihre Bereitstellung definiert.                          nenfalls zu einer Neubewertung der beschriebenen Mit-
                                                            nutzungspotentiale führen. Es ist daher beabsichtigt, diese
Unter Einbindung der Hersteller, der Festnetz- und Mobil-   Broschüre fortlaufend auf Anpassungsbedarf zu prüfen und
funknetzbetreiber sowie der Vertreter aus dem kommuna-      aktuell zu halten.
len Raum beschreibt die vorliegende Broschüre anschau-
lich die technischen Grundlagen der nächsten Mobilfunk-
generation 5G und soll damit den Entscheidungsträgern
in den zuständigen Verwaltungen bei Bund, Ländern und
Kommunen den Zugang zum Thema erleichtern.

6           1. Präambel
Mitnutzungspotentiale kommunaler Träger-infrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G - Eine Handreichung der AG Digitale ...
2. Anwendungspotentiale von 5G
Die Vernetzung von Gesellschaft, Märkten, Branchen und
                                                               Abstimmungs- sowie Genehmigungsprozessen,
Industrien steht vor einem dynamischen Entwicklungs-
                                                               insbesondere durch Abschluss von Rahmenverträ-
sprung. Leistungsfähige Internetzugänge sind bereits heute
zu einem zentralen Standortfaktor geworden. Dabei stand        gen mit den Netzbetreibern.
bisher die Erreichung flächendeckender Verfügbarkeit
breitbandiger Infrastruktur für die Nutzer im Vordergrund.    Für große Teile der Bevölkerung ist ein schneller Internet-
Zukünftig wird neben dem Glasfaserausbau im Festnetz-         zugang bereits heute zu einer zentralen Anforderung an
bereich auch die Mobilfunkversorgung mit dem neuen            ihre Wohnortwahl geworden. Auch für Unternehmen ist
Netzstandard 5G beim Netzausbau eine verstärkte Rolle         ein leistungsfähiger Internetzugang einer der wichtigsten
spielen.                                                      Standortvoraussetzungen. Kommunen stehen damit nicht
                                                              nur vor der Herausforderung, diesen Ansprüchen gerecht
Die neue Mobilfunkgeneration wird eine wesentliche            zu werden, sondern auch im Wettbewerb mit anderen
Grundlage für Entwicklungen im Bereich Industrie 4.0          Kommunen. Neben dem Internetzugang über Festnetz
und für eine verstärkte Vernetzung in strategisch wichtigen   wird die Verfügbarkeit von 5G-Netzen mit neuen Möglich-
Bereichen wie Mobilität (z.B. automatisiertes Fahren),        keiten im Mobilfunk zahlreiche neue Anwendungen er-
Logistik, Energie und Medienverbreitung sein. Neben den       möglichen und damit zum Treiber des Bedarfs werden:
anspruchsvollen Anforderungen der vielfältigen Anwen-
dungsfelder muss die Entwicklung von 5G weiteren Rah-         Im Verkehrssektor bieten Vernetzung und intermodale
menbedingungen Rechnung tragen: Einerseits nimmt              Ansätze sowohl im Individual- als auch im Logistikverkehr
die Anzahl vernetzter Geräte massiv zu und andererseits       enorme Potentiale, um Verkehrsprobleme zu lösen: Eine
wächst das Datenvolumen, insbesondere der mobilen An-         Digitalisierung des Verkehrssektors verspricht einen deut-
wendungen, rasant. 5G muss nicht nur hoch flexibel und        lich besseren Verkehrsfluss. Zum Beispiel können Verkehrs-
skalierbar sein, sondern muss trotz des hierfür erforderli-   leitzentralen mit automatisierter Erfassung der Fahrzeug-
chen, umfangreichen Netzausbaus bezahlbar bleiben, um         bewegungen Verkehrsflüsse so steuern, dass Staus gar nicht
rasch und nachhaltig implementiert werden zu können.          erst entstehen oder sich zumindest erheblich schneller auf-
Dementsprechend sind die Mitnutzungskonditionen kom-          lösen. Das spart nicht nur Zeit und Ärger bei den Verkehrs-
munaler Trägerinfrastrukturen ein wichtiger Faktor für die    teilnehmern, sondern verringert auch den Verbrauch von
Gesamtkosten und Geschwindigkeit des 5G-Ausbaus.              Energieträgern, was zu einer geringeren Umweltbelastung
                                                              führt. Auch die Verkehrssicherheit kann merklich profitie-
Auch wenn der Aufbau und Betrieb der 5G-Netze Aufgabe         ren. Voraussetzung hierfür ist die Vernetzung der Fahrzeu-
der Mobilfunknetzbetreiber ist, gehen die Herausforde-        ge, damit diese untereinander und mit der Infrastruktur
rungen des Aufbaus weit über diesen Kreis hinaus. Einer-      kommunizieren können. Auch die Parkplatzsuche kann
seits setzt 5G eine möglichst weitflächige Verfügbarkeit      durch Smart Parking-Anwendungen, bei denen Sensoren
von Glasfasernetzen voraus und andererseits erreicht die      freie Parkplätze melden, stark vereinfacht werden.
Netzverdichtung bei 5G ein Ausmaß, das eine intensive Zu-
sammenarbeit mit Städten, Landkreisen und Gemeinden           Im Stadtmarketing und Tourismus entstehen durch Ver-
erforderlich machen wird.                                     netzung und 5G-Mobilfunk neue Möglichkeiten der At-
                                                              traktivitätssteigerung für den Einkauf in der Innenstadt
                                                              und den Tourismus. In den Blick rückt damit nicht nur ein
 Bund, Länder und Kommunen sollten sich daher
                                                              leistungsstarker mobiler Internetzugang, um die Aufent-
 frühzeitig mit den anstehenden Veränderungen                 haltsqualität in der Innenstadt zu steigern, sondern mög-
 durch den 5G-Ausbau vertraut machen, um eine                 lich werden auch Anwendungen, wie beispielsweise Aug-
 unterstützende Rolle spielen zu können und da-               mented Reality-Stadtrundgänge, bei denen Besucher „live“
 mit den effizienten Ausbau zu beschleunigen. Dies            in die Stadthistorie eintauchen können und damit bei-
 betrifft z.B. die Identifikation von potenziellen            spielsweise Stadtgeschichte ganz neu erleben können. Auch
 Trägerinfrastrukturen und die Vereinfachung von              Ausstellungsstücke müssen nicht mehr ortsfest in einem

                                                                                  2. Anwendungspotentiale von 5G        7
Mitnutzungspotentiale kommunaler Träger-infrastrukturen für den Ausbau der nächsten Mobilfunkgeneration 5G - Eine Handreichung der AG Digitale ...
Museum gezeigt werden, sondern können in einem digita-       Hierzu zählen etwa die bedarfsgerechte Beheizung und ein
len Museum in den Blick der Besucherinnen und Besucher       effizientes Energiemanagement kommunaler Einrichtun-
gerückt werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechen-     gen wie Schulen und Theater oder auch Predictive Main-
den Endgeräte mit den hohen Bandbreiten mobil erreicht       tenance-Anwendungen im Einsatz kommunaler Verkehrs-
werden und Interaktionen mit geringeren Reaktionszeiten      flotten, um Störungen bereits zu erkennen, bevor diese
möglich sind, um eine reale Interaktion zu ermöglichen.      zum Ausfall des Fahrzeugs führen.

Energieversorgung und Abfallbeseitigung gehören von          Voraussetzung all dieser Anwendungen sind Mobil-
jeher zu den Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge. In         funkanbindungen, da die Großzahl dieser Sensoren nicht
Energienetzen werden in Zukunft dezentrale Systeme           per Kabel sinnvoll angebunden werden kann. Insbesonde-
auf lokaler Ebene mit einem hohen Vernetzungsgrad die        re mit Blick auf die Energieversorgung sind zudem kurze
Netzarchitektur bestimmen. Ziel ist es, lokale und regio-    Latenzzeiten notwendig, um die Versorgungssicherheit der
nale Energieverteilnetze durch die dynamische Steuerung      Netze zu gewährleisten. Andere Nutzungsszenarien wie
von Erzeugern, Lasten und Speichern so zu optimieren,        Smart Waste erfordern hingegen insbesondere lange Bat-
dass diese Erzeuger auch netzdienliche Aufgaben überneh-     terielaufzeiten des Sensors. Besonders hohe Anforderun-
men, die aktiv zur Stabilisierung des Stromnetzes beitra-    gen entstehen, wenn zeitkritische Steuerungssignale und
gen können. Dazu sind Kommunikationsbeziehungen in           hochauflösende Bewegtbilder übertragen werden sollen,
lokalen und regionalen Strukturen mit sehr kleiner Latenz    beispielsweise bei der Steuerung einer Drohne. Der Einsatz
notwendig, um der zunehmenden Verbreitung von lokalen        solcher 5G-Drohnen im kommunalen Umfeld kommt bei-
Erzeugern wie Solaranlagen und Windkraftanlagen und          spielsweise für die Überprüfung der Einhaltung baurecht-
den konventionellen Kraftwerken auf der einen Seite, aber    licher Vorgaben in Betracht oder aber für Notsituationen,
auch durch die Erkennung von Laständerungen, wie zum         um bereits in der Leitzentrale einen Überblick über die
Beispiel durch die Verbrauchsprofile neuer Verbraucher wie   Vor-Ort-Situation zu erhalten.
Elektroautos, auf der anderen Seite Rechnung zu tragen.
                                                             Zusammenfassend ergeben sich neben der allgemeinen
Im Bereich der Abfallbeseitigung können bereits heute        Standortverbesserung durch 5G-Netze zahlreiche Möglich-
Sensoren Füllstände erkennen und Bedienstete und Fahr-       keiten zum Einsatz im kommunalen Umfeld.
zeuge so einsetzen, dass Routen optimal und effizient ab-
gefahren werden.                                             Die für den Rollout und den Aufbau solcher Netze erfor-
                                                             derlichen Standort-Bedingungen wollen wir im Folgenden
Auch im Bereich anderer kommunaler Aufgaben ergeben          beschreiben.
sich Möglichkeiten, Ressourcen effizienter einzusetzen.

8          2. Anwendungspotentiale von 5G
3. Rahmenbedingungen
   des 5G-Ausbaus
Grundlage für die Entwicklung von 5G-Produkten ist der            Schließlich ist die Zellverdichtung an Standorten mit hoher
globale 5G-Standard.                                              Endgerätedichte sowie mit Kapazitätsbedarf für kritische
                                                                  Anwendungen durch den Aufbau von sogenannten Klein-
3.1      Zeitliche Rahmenbedingungen                              zellen (Small Cells) ein wichtiger Bestandteil für einen er-
                                                                  folgreichen 5G-Rollout.
Standardisierung und Netzausbau sind zweistufig ange-
legt. Während die erste Stufe der Standardisierung bereits        Hinsichtlich der zeitlichen Taktung steht zu Beginn des 5G-
im Dezember 2017 abgeschlossen wurde, wird die neue               Ausbaus die Aufrüstung bestehender Makro-Standorte im
Mobilfunkgeneration voraussichtlich Ende 2019 abschlie-           Vordergrund. Die Schließung von Abdeckungslücken, be-
ßend standardisiert sein.2 Die parallele Einführung von 5G        sonders im ländlichen Raum, erfordert zudem den Aufbau
entspricht der Einführung von LTE, das bis heute parallel         neuer Makro-Standorte. Zur weiteren Steigerung der Netz-
mit GSM und UMTS in den Netzen betrieben wird. Pers-              kapazität werden dann bedarfsgerecht zum einen Klein-
pektivisch kann man davon ausgehen, dass die bereits im           zellenstandorte an Orten mit besonders hoher Personen-
Betrieb befindlichen Mobilfunkfrequenzen zunehmend auf            dichte errichtet, zum anderen sorgen ggf. auch neuartige
5G umgestellt werden, ähnlich wie LTE zunehmend GSM               Makro-Standorte für zusätzliche Kapazität.
und UMTS ersetzt.

                                                                   Zwar liegt der Schwerpunkt besonders zu Beginn
    LTE-Netze werden noch auf lange Sicht mit                      des 5G-Ausbaus auf der Ertüchtigung der be-
    5G-Netzen koexistieren.                                        stehenden Makro-Standorte, jedoch bleiben alle
                                                                   Maßnahmen auch langfristig relevant. Die Wahl
Der Ausbau von 5G wird voraussichtlich im Jahr 2019 be-            der geeigneten Maßnahme und ihre zeitliche Tak-
ginnen. Ab 2019/2020 wird der kommerzielle Start von 5G            tung erfolgt unter Berücksichtigung ökonomischer
erwartet.3                                                         Aspekte, der lokalen Topologie (z.B. Aufrüstbarkeit
                                                                   der bestehenden Makrostationen der Kosten evtl.
Mit Blick auf einen erfolgreichen 5G-Ausbau, muss neues            Umbaumaßnamen) und lokaler Kundenbedarfe.
Spektrum an existierenden Mobilfunkstandorten in Be-               So kann in einem Stadtteil ggf. schon über Ma-
trieb genommen werden. Diese sogenannten Makro-Stand-              krozellen auch mittelfristig genug Kapazität be-
orte befinden sich heute typischerweise auf Gebäudedä-             reitgestellt werden, sodass nur vereinzelte Small
chern oder dedizierten Türmen. Bestehende baurechtliche,
                                                                   Cells benötigt werden. In einem anderen Stadtteil
zulassungstechnische Rahmenbedingungen, physikalische
                                                                   hingegen werden aufgrund ungünstiger Rahmen-
Eigenschaften (wie z.B. Platz, Statik) sowie ökonomische
                                                                   bedingungen auf der Makroebene schon zu einem
Randbedingungen begrenzen die Aufrüstung dieser Stand-
orte. Daher wird es dringend notwendig werden, einen
                                                                   früheren Zeitpunkt viele Small Cells benötigt. Dies
angemessenen rechtlichen Rahmen zur effizienten Nut-               ist aufgrund der unterschiedlichen Frequenzaus-
zung der bereits bestehenden Makro-Standorte für 5G zu             stattung, der Technologiewahl sowie der strategi-
gestalten.                                                         schen Ausrichtung für jeden Mobilfunkbetreiber
                                                                   unterschiedlich. Zusammenfassend ist der 5G-
Gleichzeitig ist die Errichtung zusätzlicher Makro-Standorte       Ausbau gekennzeichnet durch:
nötig. Diese werden zum einen wiederum auf Gebäudedä-              - Aufrüstung bestehender Makro-Standorte
chern/Türmen errichtet werden, zum anderen aber perspek-               und Einsatz von neuem Frequenzspektrum,
tivisch auch an neuen Standorttypen wie z.B. Dachkanten.           - Errichtung neuer Makro-Standorte,
                                                                   - Netzverdichtung durch die Errichtung von
                                                                       Kleinzellen-Sendestandorten und
2     https://www.itu.int/en/ITU-R/study-groups/rsg5/rwp5d/imt-    - Einsatz von fortgeschrittenen Antennen-
      2020/Pages/default.aspx.                                         systemen.
3     5G-Strategie für Deutschland

                                                                               3. Rahmenbedingungen des 5G-Ausbaus          9
3.2       Technische Rahmenbedingungen                       die weiträumige Flächenabdeckung, da sich die Ausbrei-
                                                             tungsbedingungen von Funkfrequenzen mit zunehmen-
Grundsätzlich gelten auch für 5G-Netze weiterhin viele       der Frequenzhöhe stark verschlechtern. Die Frequenzen
grundlegende Zusammenhänge, wie sie für Mobilfunktech-       unterhalb von 1 GHz werden aufgrund der geringeren Ver-
nologien seit ihrer Einführung bekannt sind4:                fügbarkeit niedriger Frequenzbänder auch weiterhin be-
                                                             vorzugt zur Mobilfunk-Flächenversorgung mit herkömm-
„ Mobilfunknetze sind aus Zellen aufgebaut, die sich für     lichen Sprach- und Datendiensten eingesetzt werden.
  einen unterbrechungsfreien Empfang beim Zellwech-          Aufgrund ihrer guten Eigenschaften zur Flächendeckung
  sel überlappen.                                            werden sie zukünftig auch vermehrt für Anwendungsfälle
„ Die für den einzelnen Nutzer erreichbare Datenrate in      des Internets der Dinge (IoT) mit lediglich moderatem zu-
  einer Zelle hängt von der verwendeten Frequenzband-        sätzlichen Datenverkehrsaufkommen eingesetzt5.
  breite, dem Abstand zur Sendeantenne und der Zahl
  der aktiven Nutzer in der jeweiligen Mobilfunkzelle ab.    Die Frequenzbänder zwischen 1 und 6 GHz verfügen über
„ Die Größe der Zellen wird von der Sendeleistung der        ungefähr die doppelten Frequenzressourcen im Vergleich
  Basisstation und den Ausbreitungsbedingungen der           zu den Bändern unterhalb von 1 GHz. Als erstes neues
  genutzten Funkfrequenzen beeinflusst.                      Frequenzband der 5. Mobilfunkgeneration gilt das soge-
  • Niedrige Frequenzen verfügen dabei über bessere          nannte C-Band (5G Pionierband), die Frequenzen von 3,4
      Ausbreitungseigenschaften und bilden deshalb die       GHz – 3,7/3,8 GHz. Ergänzend kommen für 5G die hohen
      Grundlage für die Mobilfunkabdeckung in der Flä-       Frequenzbänder oberhalb von 24 GHz (der sogenannte Mil-
      che.                                                   limeterwellenbereich) in Frage. Bislang werden hohe Fre-
  • Höhere Frequenzen erfahren eine stärkere Ausbrei-        quenzbänder u.a. für die Richtfunk-Anbindung genutzt.
      tungsdämpfung, die Zellgröße verringert sich. Sehr     Teile dieser Richtfunk-Nutzung werden perspektivisch
      hohe Frequenzen größer 20 GHz erfordern darüber        durch Glasfaser ersetzt. In städtischen Gebieten könnten
      hinaus in der Regel eine direkte Sichtverbindung.      diese Frequenzen dann grundsätzlich (unter Wahrung der
                                                             regulatorischen Prozesse) für die Anbindung der Mobilfun-
                                                             kendgeräte mit 5G genutzt werden.
    Die Anforderungen von 5G-Netzen an die Sende-
    standorte unterscheiden sich angesichts der ver-
    wendeten Frequenzen von denen herkömmlicher                  Einer der Gründe für die Besonderheiten des 5G-
    Sendestandorte. 5G-Netze benötigen neben groß-               Netzausbaus ist die mögliche zusätzliche Nut-
    flächig verteilten herkömmlichen Makro-Sende-                zung der Millimeterwellentechnologie >24 GHz.
    standorten auch eine Vielzahl verteilter Klein-              Frequenzen >24 GHz ermöglichen Datenraten
    zellen-Sendeanlagen, die eher WLAN-Access-                   von bis zu 20 Gbit/s. Diese Frequenzen kommen
    points ähneln.                                               bei gleicher Sendeleistung allerdings nur für ver-
                                                                 gleichbar kleine Funkzellen in Frage. Einsatzfälle
                                                                 sind sowohl der stationäre Breitbandzugang als
3.3       Frequenztechnische Besonderheiten                      auch Mobilfunk-Versorgungsgebiete mit höchs-
                                                                 tem Datenverkehrsaufkommen.
Die für Funkanwendungen erforderlichen Frequenzen ste-
hen physikalisch nur in einem begrenzten Umfang zur Ver-
fügung. Bisherige Funkanwendungen konzentrieren sich
insbesondere auf niedrige Frequenzbänder ≤ 3,8 GHz für

                                                             5     Ein 5G-Anwendungsfall des Internets der Dinge ist u.a. im Be-
                                                                   reich des automatisierten Fahrens zu finden (z.B. hochdynami-
4     Siehe auch: Technologien für die Gigabitgesellschaft         sche Kartenupdates für die situationsbedingte Navigation bzw.
      (Nationaler IT Gipfel 2016).                                 Funktionalitäten für die Erhöhung der Verkehrssicherheit).

10            3. Rahmenbedingungen des 5G-Ausbaus
Frequenzen                    Reichweite                  Nutzung                    Einsatz/Standorttyp
    900 MHz                                                   GSM                        Generelle Flächenabdeckung
    800 MHz                       ~ 4-5 km                    LTE                        Stadt, Stadtrandlagen, ländlicher Raum/
    700 MHz                                                   DVB-T/5G                   Makro-Standorte
    1800 MHz                                                  GSM/LTE                    Stadt, Stadtrandlagen,
    2100 MHz                      ~< 1,5 km                   UMTS                       Verkehrswege
    2600 MHz                                                  LTE                        HotSpot
    3500 MHz                      ~< 600 m                    5G                         /existierende und neue Makro-
                                                                                         Standorte, teilw. Kleinzellen
    24,5-27,5 GHz                 ~< 100-200 m                5G                         HotSpots

Tabelle 2: Übersicht Frequenzen

Frequenznutzungen oberhalb von 1 GHz erfordern wesent-                3.4    Infrastrukturelemente der 5G-Standorttypen
lich mehr Antennenstandorte, da aufgrund von physika-
lischen Bedingungen die Funkzellen bei gleicher Strah-                Herkömmliche und zukünftige Mobilfunknetze unter-
lungsleistung wesentlich kleiner sind. Sie unterliegen daher          scheiden sich im Hinblick auf Zellgröße und Sendeleistung.
anderen technischen Anforderungen als bisherige Stand-                Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Makrozellen
orte.                                                                 und Kleinzellen:

                                                                      „ Makro-Standorte werden daher zumeist auf Dächern
    Die Abschattungseffekte von Gebäuden und an-
                                                                        bzw. Türmen bereitgestellt und stellen die gegenwär-
    deren Hindernissen sind bei höheren Frequenzen
                                                                        tig dominierende Mobilfunknetz-Standortform dar.
    spürbarer, die Anwendung liegt vorzugsweise im                      Mit Sendeleistungen im Bereich >100W pro Sektor/Zel-
    direkten Sichtfeld zwischen Basisstation und                        le dienen sie der Flächenversorgung.
    Endgerät. Im Bereich der Frequenzen um 3,5 GHz                    „ Kleinzellen-Basisstationen mit Sendeleistungen un-
    kompensieren neue Multi-Antennentechnologien                        terhalb von 10W pro Sektor/Zelle findet man bislang
    mit dynamischer 3D-Strahlbündelung und -füh-                        nur vereinzelt. Sie dienen bislang vor allem der Entlas-
    rung sowie die Koordination von Sendemasten                         tung bzw. Ergänzung der Makrozellen an Standorten
    teilweise die frequenzbedingte geringere Reich-                     mit lokal besonders hohem Verkehrsaufkommen. Pers-
    weite.                                                              pektivisch werden sie ein wichtiger Bestandteil des 5G-
                                                                        Netzes.

Hierfür folgt die Ausrichtung der Abstrahlung im gewis-               Wie ausgeführt wird sich 5G sowohl auf bereits existieren-
sen Umfang dynamisch den Endgeräten. Zukünftig sollen                 de Antennenstandorte auswirken als auch neue Standorte
für eine bessere Koordinierung der Sendeanlagen zudem                 benötigen. Im Folgenden werden erst die Auswirkungen
Störungen in den Zellüberlappungsbereichen deutlich re-               auf bestehende und neue Makro-Standorte mit hoher
duziert werden.6                                                      Sendeleistung genauer beschrieben. Die Beschreibung der
                                                                      Kleinzellen-Standorte erfolgt dann im letzten Abschnitt. In
                                                                      Kapitel 4 und 5 folgt auf dieser Grundlage eine Eignungs-
6     Dabei spielt das sog. Beamforming eine zunehmend wichtige       prüfung passiver Trägerinfrastrukturen in kommunaler
      Rolle, da auf diese Weise auf derselben Frequenz mehrere Ge-    Hand für diese 5G-Standorttypen.
      räte mit Daten gleichzeitig versorgt werden können. Zukünftig
      wird bei 5G ein Endgerät mit mehr als einer Basisstation
      verbunden sein, so dass die maximale Datenrate sich aus der
      Summierung der einzelnen Basisstationen ergibt, mit der das
      Endgerät verbunden ist.

                                                                                   3. Rahmenbedingungen des 5G-Ausbaus         11
3.4.1   Makro-Standorte in heutigen Mobilfunknetzen                  flächendeckender Glasfaserinfrastrukturen aber auch im
                                                                     ländlichen Raum.
Die Mobilfunkversorgung erfolgt heute in der Regel durch
‚größere‘ Installationen mit Mobilfunksendeanlagen an                Eine Makro-Installation besteht regelmäßig aus
klassischen Makro-Standorten. Oft teilen sich mehrere                Kombination(en) von:
Betreiber gemeinsam einen Standort. Aus Gründen der
Rundumabdeckung bilden in vielen Fällen drei Sende- und              Antennen, Systemtechnik, Schrank und Antennenverka-
Empfangssektoren zusammen jeweils einen Standort pro                 belung zwischen Antennen und Systemtechnik-Schrank
Mobilfunkbetreiber.                                                  (am Fußpunkt des Mastes, im Systemtechnik-Raum)
Die Maststandorte sind außer mit Antennen und Radio-
modulen regelmäßig mit weiterer Systemtechnik und                    und/oder
Infrastruktur für die Anbindung des Standortes an das
Zugangsnetz ausgestattet. Oft sind der Systemtechnik-                Antennen, separatem Funkmodul (nah der Antenne),
schrank und die dazugehörenden Komponenten in einem                  Systemtechnik-Schrank in Fußpunkt-/Bodennähe mit
separaten Betriebsraum/-gebäude untergebracht. Es wird               (kombinierter) Glasfaser-/Stromversorgungsverkabelung
erwartet, dass zukünftig die Anbindungsinfrastrukturen               zwischen Systemtechnikschrank und Funkmodul(en) so-
sukzessive durch Glasfaser ersetzt werden, insbesondere              wie zentralisiertem Stromwandler pro Standort, oft mit
für die städtischen Standorte, mit fortschreitendem Ausbau           Pufferbatterie.

                                                                                                Antenne

                                                                                                Hochfrequenzeinheit

                                                                                                Systemtechnik

                                                                                                Koaxialkabel
                                                                                                Lichtwellenleiter

Abbildung 1: Schematische Darstellung Turminstallation (Makro-Typ)
Quelle: BMVI

12          3. Rahmenbedingungen des 5G-Ausbaus
Die existierenden Standort-Bauformen findet man im We-              Aus technischer Sicht unterscheidet man Anwendungsge-
sentlichen auf                                                      biete für die heutige Mobilfunkversorgung in städtische
                                                                    Ballungsräume, Stadtrandlagen und den ländlichen Raum
„ Türmen (insbesondere im ländlichen Raum und ent-                  mit Siedlungs- und Gewerbegebieten, die jeweils durch
  lang der Verkehrswege),                                           Verkehrswege der unterschiedlichsten Art durchzogen bzw.
„ turmhohen Gebäuden (z.B. Kirchtürme),                             miteinander verbunden sind.
„ Dächern (an zentralen Masten oder auch über Dach
  verteilt, z.B. an Gebäude-Ecken) und
„ Masten.

Abbildung 2: Mobilfunk-Anwendungsbereiche, hervorgehoben: heutige (Makro-)Standorte
Quelle: BMVI

Um die durch die zukünftige Entwicklung des Mobilfunks              chen Raum. Für die generelle ländliche Abdeckung steht
zu 5G entstehenden Änderungen zu verstehen, erläutert               seit Freiräumung des Frequenzbandes im Jahr 2018 insbe-
der folgende Abschnitt den schrittweisen Ausbau existie-            sondere das 700 MHz-Band zur Verfügung.
render und anschließend den Aufbau neuer Mobilfunks-
tandorte.                                                           Eine Reihe von Faktoren begrenzen die Aufrüstbarkeit der
                                                                    bestehenden Makro-Standorte. Diese sind baurechtliche
3.4.2   Ausbau bestehender Makro-Standorte                          und zulassungstechnische Rahmenbedingungen (vor allem
                                                                    Immissionsschutz), physikalische Gründe (wie z.B. Platz,
Wie zuvor bereits dargelegt werden im ersten Schritt des            Statik) sowie ökonomische Randbedingungen. Wie bereits
5G-Ausbaus die existierenden Makro-Standorte aufgerüstet            oben schon erwähnt, wird es daher dringend notwendig
und neue Frequenzen für 5G aktiviert. Es zeichnet sich ab,          werden, einen angemessenen rechtlichen Rahmen zur effi-
dass bedarfsgetrieben zunächst eine neue Antennen-Tech-             zienten Nutzung der bereits bestehenden Makro-Standorte
nologie bei 3,5 GHz im städtischen Raum aufgebaut wird,             für 5G zu schaffen.
komplementiert durch punktuelle Aufbauten im ländli-

                                                                                      3. Rahmenbedingungen des 5G-Ausbaus   13
Abbildung 3: Schematische Darstellung einer ersten 5G Ausbaustufe auf existierenden Standorten
Quelle: BMVI

Für die Inbetriebnahme des 700 MHz-Spektrums werden                    Für die Inbetriebnahme des 3,5 GHz-Spektrums werden
Funkmodule pro Sektor ergänzt und eventuell Antennen                   u.a. aktive (integrierte) Multi-Aktive-Antennen-Einheiten
ausgetauscht.                                                          (sogenannte Active Antenna Units - AAUs) verbaut.

                                                                            3,5 GHz

 700 MHz                                                                                          Antenne

                                                                                                  Hochfrequenzeinheit

                                                                                                  Systemtechnik

                                                                                                 Koaxialkabel
                                                                                                  Lichtwellenleiter

Abbildung 4: Schematische 5G Erweiterungen (Makro-Typ)
Quelle: BMVI

14          3. Rahmenbedingungen des 5G-Ausbaus
3.4.3   Errichtung neuer und „neuartiger“ Makro-Standorte
                                                                         Es gilt auf der einen Seite im städtischen Raum
Neben der Aufrüstung bestehender Makro-Standorte müs-                    einen möglichst effizienten Rahmen für die
sen auch neue Makro-Standorte errichtet werden. Um den                   Aufrüstung bestehender Antennenstandorte zu
Ausbau gerade im ländlichen Raum voranzutreiben, könn-                   schaffen. Auf der anderen Seite gilt es ergänzend
ten vorkonfektionierte Lösungen unter Umständen den                      alternative Standorte zu finden, die auch neuarti-
Errichtungsaufwand reduzieren.                                           ge Makrozellen aufnehmen können.

In der Diskussion sind dabei auch neuartige Makro-Stand-                 Neuartige Makro-Standorte bestehen - anders als
orte, ggf. auch nur mit einer Sektorantenne im C-Band, d.h.              bisherige Antennenstandorte - gewöhnlich nur
um 3,5 GHz, in der Regel als aktive Antenne mit Beamfor-                 aus einem Sektor und stellen daher geringere An-
ming. Zudem benötigen neuartige Makro-Standorte evtl.
                                                                         forderungen an die Trägerstruktur. Beispiele für
auch nur einen minimierten Systemschrank mit Netzzu-
                                                                         diese Standorte können sein: Flachdächer, Dach-
gangstechnik, Stromversorgung und evtl. Pufferbatterie.
                                                                         kanten und tragfähige Laternenpfähle.

 Generelle Parameter            Existierende                                       Makro-Standorte Neuer Makrostandort
                                (meist 3 Sektoren)                                                 (1 Sektor)
                                Ohne 5G                         Mit 5G                                  Mit 5G
 Frequenzbänder                 mind. 1 - 4 Bänder pro          Zusätzlich 1 - 2                        2 GHz
                                Standort (< 3,8 GHz)            (700 MHz, 3,5 GHz)                      Bereich (1,8 - 2,6 GHz) (a)
                                                                                                        3,5 GHz (b) oder
                                                                                                        26 GHz (c)
 Höhe                           10 m (über Referenz: Boden/Dach) < 25 m
 Totale Sendeleistung/          max. ~ 100 - 160 W              max. ~ 100 - 300 W                      (a)
Abbildung 5: Schematische Darstellung zusätzlicher Makro-ähnlicher Standorte zur Verdichtung
Quelle: BMVI

Neben unabhängigen Standorten ist technisch denkbar,                   3.4.4   Kleinzellen-Standorte
dass neuartige Makro-Standorte sich als bloße Satelliten-
standorte die Systemtechnik/Stromversorgung oder den                   Neben dem Ausbau bestehender und dem Aufbau neuarti-
Netzzugang mit einem existierenden Makro-Standort tei-                 ger Makro-Zellen wird 5G auch den Aufbau neuer Kleinzel-
len. Dies wäre besonders dann attraktiv, wenn die immissi-             len erforderlich machen.
onsschutzrechtliche Zulassung konkret zwischen einzelnen
Antennenstandorten auf einem Dach differenzieren kann
                                                                        Kleinzellen sind in Bezug auf die eingesetzten
und nicht auf die bloße Adresse des Standorts abstellt.
                                                                        Antennen eher mit WLAN-Accesspoints als mit
                                                                        Mobilfunkmasten vergleichbar.

16          3. Rahmenbedingungen des 5G-Ausbaus
Abbildung 6: Vollständige Übersicht an Standort-Typen für die zukünftige 5G Netze
Quelle: BMVI

                                                                        3.4.4.1     Funktionale Bestandteile einer Small Cell
 Der Aufbau von Kleinzellennetzen bringt auf-
 grund der großen Zahl der zu errichtenden Mo-
                                                                        Die wesentlichen funktionalen Bestandteile einer Small
 bilfunkstandorte besondere Anforderungen für
                                                                        Cell sind:
 die Standortertüchtigung, den Ausbau und den
 operativen Betrieb mit sich.                                           „ Die Antenne. Antennen sind kleine, relativ leichte
                                                                          Komponenten. Mit Blick auf die Einhaltung von Grenz-
Aus Betreibersicht sind dies vor allem:                                   werten nach Bundesimmissionsschutzgesetz werden
                                                                          sie typischerweise auf über 2,30 m aufgehängt, weil
„ eine möglichst minimale Aufbaugröße aller Kompo-                        dann keinerlei Zusatzvorkehrungen mehr erforderlich
  nenten, um Kosten zu senken und die Akzeptanz durch                     sind.
  die Kommunen zu erhöhen,                                              „ Die Systemtechnik, welche das Mobilfunksignal er-
„ eine möglichst niedrige Anzahl unterschiedlicher Va-                    zeugt und über ein Kabel zur Antenne sendet. Der Zu-
  rianten von Gehäuse, Antenne etc., um logistische Pro-                  gang zur Systemtechnik muss möglichst einfach sein,
  zesse zu vereinfachen,                                                  daher wird sie bevorzugt bodennah installiert.
„ einen möglichst flexiblen und unabhängigen Zugang                       Grundsätzlich können die Antenne und die übrigen
  zum Standort und der Systemtechnik, um betriebliche                     Komponenten in einem gemeinsamen Gehäuse integ-
  Belange zu optimieren und                                               riert werden. Aus den unterschiedlichen Anforderun-
„ eine möglichst einfache Prozesslogik mit der Kom-                       gen an die Installationshöhe ergibt sich aber in vielen
  mune bzw. dem Standortbetreiber für sämtliche Pro-                      Situationen ein Vorteil aus der Trennung von Antenne
  zesse von Standortidentifikation, Genehmigungen,                        (möglichst hoch aufgehängt) und übrigen Komponen-
  über Wartung und Entstörung bis hin zur Abrech-                         ten (möglichst bodennah für einfache Zugänglichkeit).
  nung von Strom.                                                       „ Die Zu- und Abführung des Mobilfunkdatenverkehrs
                                                                          vorzugsweise per Glasfaser mit den dafür erforderli-

                                                                                      3. Rahmenbedingungen des 5G-Ausbaus        17
chen Komponenten/Schnittstellen in möglichst klei-      Weitere Standorttypen wie z.B. Gullideckel spielen aus heu-
     nem Formfaktor.                                         tiger Sicht noch eine untergeordnete Rolle, da sie aufgrund
„    Die Stromversorgung. Anzustreben ist eine Stromver-     ihrer bodennahen Position keine ideale Grundlage für die
     sorgung mit 230 V, sodass auf einen Spannungskonver-    Funksignaleinspeisung bieten.
     ter verzichtet werden kann, um die Baugröße möglichst
     klein zu halten.
                                                                 Abhängig von der Verortung der Systemtechnik
„    Die aktive/passive Belüftung zur Kühlung der aktiven
     Systemtechnik.
                                                                 kristallisieren sich die folgenden archetypischen
„    Die Erdung zur Erfüllung der gängigen Sicherheitsvor-       Bauformen heraus, die kontextabhängig einge-
     schriften.                                                  setzt werden. Diese sind7
„    Bei offen zugänglichen Standorttypen ein umschlie-
     ßendes Gehäuse.                                             1. Nebensteller,
                                                                 2. Umschluss- oder Seitengehäuse und
3.4.4.2     Kommunale Standorttypen und archetypi-               3. standortintegrierte Systemtechnik.
            sche Bauformen

                                                             Nebensteller
 Derzeit werden noch zahlreiche Standorttypen für
                                                             Hier wird die Systemtechnik in einem kompakten Gehäuse
 Kleinzellen diskutiert. Die drei wichtigsten Grup-          direkt am Standort oder nahe am Standort auf dem Boden
 pen sind                                                    positioniert, während die Antenne selber unmittelbar oben
                                                             am/im Standort untergebracht ist. Zu den diskutierten
 1. „Masten“ (jegliche Form von Masten, wie La-              Konzepten gehört auch die „visuelle Anpassung“ der Ge-
    ternen, Verkehrsschilder, Ampeln, …),                    häuse z.B. als Blumenkübel. Diese Bauform ist die flexibels-
 2. „Stadtmöbel“ (Litfaßsäulen, Werbetafeln inkl.            te und bei allen Standorttypen anwendbar.
    Bushaltestellen, Energieladesäulen, …) und
 3. Gebäudewände und ggf. niedrige -dächer
    (Montage an öffentlichen und privaten Gebäu-
    den).

                                                             7     Neben diesen wichtigsten archetypischen Bauformen sind
                                                                   situativ gegebenenfalls auch andere denkbar, z.B. die Unter-
                                                                   bringung von Systemtechnik in Schächten, wo dies technisch
                                                                   machbar und ökonomisch sinnvoll ist.

18          3. Rahmenbedingungen des 5G-Ausbaus
Nebensteller für einen existierenden Mast

Abbildung 7: Small Cell-Installation an einem Beleuchtungsmast mit camouliertem Nebensteller
Quelle: Telekom, Raycap

Umschluss- oder Seitengehäuse für „Masten“                            den der Arbeitssicherheit nicht mehr mit einfachen bis zu
Diese Bauform eignet sich für Standorte vom Typ „Mast“,               1 m hohen „Tritten“, sondern mit Hubwagen gearbeitet
bei denen die Antenne und die Systemtechnik unmittelbar               werden muss, was zu zusätzlichen Kosten und zeitlichen
am Mast angebracht werden können. Dabei muss der Kor-                 Nachteilen führt (vorherige Absperrung, Miete, Anfahrt, …).
rosionsschutz an den Übergangsstellen zum Mast sicherge-              Andererseits sinkt jedoch die Anfälligkeit gegenüber Van-
stellt werden. Die Systemtechnik wird vorzugsweise boden-             dalismus, je höher das Gehäuse befestigt wird (mindestens
nah aufgehängt, um Zugang für Wartung und Entstörung                  2,50 m Höhe; 3,50 m optimal).
zu vereinfachen.                                                      Bei Ersatz des existierenden durch einen neuen Mast kön-
Bei Befestigung der Systemtechnik höher am Mast steigt                nen auch unmittelbar Masttypen mit integrierten Lösun-
der Aufwand ab einer gewissen Höhe (abgeleitet aus Vor-               gen für die Unterbringungen von Antenne oder System-
gaben und Informationen der Deutschen Gesetzlichen Un-                technik zum Einsatz kommen.
fallversicherung insbesondere über 2,70 m), da aus Grün-

                                                                                      3. Rahmenbedingungen des 5G-Ausbaus      19
Abbildung 8: Small Cell-Installation mit                     Abbildung 9: Vorkonfektionierter Lichtmast
Umschlussgehäuse an einer Laterne                            Seitengehäuse für die Aufnahme von Small Cell-Systemtechnik
Quelle: Deutsche Telekom                                     Quelle: Schréder

Standortintegrierte Systemtechnik                            Die technischen Anforderungen sind:
Diese Bauform ist die unauffälligste Variante. Die System-   „ Rund einen halben Quadratmeter Platz im, an oder in
technik wird innerhalb des Standorts untergebracht, z.B.        der Nähe des Standorts für die Aufnahme von System-
in der Litfaßsäule oder in einem dedizierten Technikraum        technik und den übrigen Komponenten. Kurz- bis mit-
des öffentlichen Gebäudes, an dessen Wand die Antenne           telfristig kommen auf minimale Baugröße optimierte
befestigt ist.                                                  passive Antennen zum Einsatz, die kleiner als die der-
                                                                zeitigen Standardantennen von 20x20x7cm sind. Der
3.4.4.3      Anforderungen an Kleinzellen-Standorte             Einsatz von größeren, aktiven/intelligenten Antennen
                                                                auf Small Cell-Standorten ist mittelfristig nicht vor-
                                                                gesehen, langfristig aber mit der Inbetriebnahme von
 Die Anforderungen an Kleinzellen-Standorte im
                                                                Spektrum im Millimeterwellenband nicht auszuschlie-
 öffentlichen Raum lassen sich grob in technische               ßen.
 (z.B. Platzbedarf, Stromanbindung) sowie prozes-            „ Bei Aufhängung am Mast hinreichende Stabilität von
 suale Anforderungen (z.B. flexible Zugangsrege-                Mast und dessen Fundament. Da mit sehr heterogener
 lungen, möglichst automatisierte Kommunikation                 Statik städtischer Masten zu rechnen ist, sind bodenna-
 zu Störungen und planmäßiger Wartung) einteilen.               he Umschlussgehäuse oder Nebensteller die einfachs-

20           3. Rahmenbedingungen des 5G-Ausbaus
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