Mitteilungen 6/22 - Gemeinde Eglisau
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Mitteilungen 6/22 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Themenschwerpunkte: Inhalt: Abschied und Dank 3 Editorial 3 Röm. Kath. Kirche 45 Polit. Gemeinde 5 Kultur 48 Schule 40 Senioren 50 Evang. Ref. Kirche 43 Ortsvereine 53
Impressum Herausgeber: Gemeinde Eglisau Redaktion: Gemeindeverwaltung Auflage: 2700 Ex. erscheint 12 x jährlich Fotos: Silvia Zwinggi Layout/Druck: OS Druck Eglisau Gedruckt auf 100 % Altpapier Redaktionsschluss: 17. Juni 2022
Mitteilungen 6/22 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Editorial Abschied und Dank Liebe Eglisauerinnen, liebe Eglisauer W ir starten in den letzten Monat der Legislaturperiode 2018 bis 2022. Die Behörden für die neue Legislatur sind gewählt und bereit, ihre Aufgaben zu übernehmen. Ich möchte mich mit diesen Zeilen von Ihnen verabschieden. Ich kann auf 12 interessante und abwechslungsreiche Jahre im Gemeinde- rat zurückblicken. 12 Jahre durfte ich als Hochbauvorstand die raum- planerische Entwicklung der Gemeinde begleiten und mitprägen, die letzten vier Jahre konnte ich zusätzlich die spannenden Aufgaben des Gemeindepräsidiums übernehmen. Aus raumplanerischer Sicht waren die Realisierung des Bollwerks, die Entwicklung eines räumlichen Leitbildes, die Revision der Bau- und Zonenordnung und die Realisierung der Begegnungszone im Städtli wichtige Schritte in der Entwicklung der Gemeinde. Eine herbe Nieder- lage musste der Gemeinderat in der Ablehnung des Gestaltungsplanes Thurella durch die Eglisauer Stimmberechtigten einstecken. Ein abso- lutes Highlight in der vergangenen Legislatur war sicher das Brücken- fest im September 2019. Es hat die Eglisauerinnen und Eglisauer mo- bilisiert und einander nähergebracht wie keine andere Veranstaltung. Von grosser Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der Zusam- menarbeit in der Verwaltung und im Gemeinderat sind die Resultate der Organisationsentwicklung, die wir unter Mitwirkung aller Betrof- fenen umgesetzt haben. Mit der Delegation von Verantwortungen an die Front kann sich der Gemeinderat vermehrt auf strategische Fragen konzentrieren. Damit wird die Miliztauglichkeit der Behördentätig- keit verbessert. Natürlich hat die Corona-Pandemie auch die Arbeit der Behörden stark erschwert. Die vergangenen zwei Jahre waren geprägt von einschrän- 3
Editorial kenden Massnahmen und Kontaktverboten, welche die Kommunikati- on mit der Bevölkerung zum Teil fast unmöglich machten. P ersönlich hatte ich grosse Mühe damit, dass wir uns im Gemeinderat nur noch für formale Sitzungen treffen konnten. Soziale Kontakte, die für den Zusammenhalt sehr wichtig sind, waren zeitweise gar nicht möglich. Wir haben in Eglisau eine gut funktionierende und leistungsfähige Verwaltung. Wir finden noch immer genügend Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eine Aufgabe in einer Behörde übernehmen und sich damit für das Gemeinwohl einsetzen. Die politischen Debatten verlau- fen meistens konstruktiv und ziemlich sachlich. Zu dieser politischen Kultur müssen wir Sorge tragen! Denn wenn ich den Blick über Eglisau hinaus auf die globale Entwick- lung richte, dann erfüllt es mich schon mit Sorge, wie autokratische Regimes um sich greifen. Die Überzeugung, dass freiheitliche Demo- kratien ein Erfolgsmodell sind und sich allmählich überall durchset- zen werden, wird im Moment leider ziemlich erschüttert. Dabei spie- len u.a. die sozialen Medien eine unrühmliche Rolle, die zum Teil auch bei uns schon erkennbar ist (Fake News, Bildung von Blasen mit ein- seitigen Informationen). Demokratien können nur nachhaltig funktionieren, wenn sich Bürge- rinnen und Bürger aktiv beteiligen. Ich erlaube mir eine Bitte an Sie, liebe Eglisauerinnen und Eglisauer: Informieren Sie sich, denken Sie mit, machen Sie mit! In einer Gemeinde kann man mit aktiver Betei- ligung die Lebensqualität im Ort mitgestalten. Am 1. Juli ist es so weit: Mit der neuen Legislatur startet die Ein- heitsgemeinde. Der Zusammenschluss von politischer Gemeinde und Schulgemeinde ist vollbracht und wird gelebt. Wenn Sie diese Zeilen lesen, habe ich gerade meinen 66. Geburtstag gefeiert und blicke dankbar auf 12 interessante Jahre im Gemeinderat zurück. Und ich versuche es mit Udo Jürgens zu halten: «Mit 66 Jah- ren, da fängt das Leben an…». Geniessen Sie einen entspannten Sommer ohne Corona-Einschränkun- gen. Bleiben Sie gesund und munter! Und zum letzten Mal mein be- währter Tipp: Ein Spaziergang über den Galgenbuck bringt Entspan- nung und Weitsicht. > Peter Bär/Gemeindepräsident 4
Gemeinde aktuell Gemeinderat – Verhandlungsauszug Der Kanton plant in den kommenden Jahren die Ortsdurchfahrt E glisau («Betriebs- und Gestaltungskonzept») siedlungsverträglicher umzu- gestalten und umfassend zu sanieren. Im Bereich der Ortsdurchfahrt befinden sich diverse kommunale Infrastrukturwerke, zum Teil im sa- nierungsbedürftigen Zustand. Um planerische, terminliche, bauliche und finanzielle Synergien zu nutzen, werden die kommunalen Inf- rastrukturwerke im betroffenen Projektperimeter gleichzeitig und in enger Abstimmung mit dem kantonalen Projekt angegangen. Der Ge- meinderat hat die Planergemeinschaft, die das kantonale Projekt be- gleitet, mit der kommunalen Planung beauftragt. Im Hinblick auf die Einheitsgemeinde wurden die Höhen der pau- schalen Behördenentschädigungen überprüft und aufeinander abge- stimmt. Der Gemeinderat und die Schulpflege haben an der Gemeinde- versammlung vom Dezember 2021 über die Änderungen vorinformiert. Das Reglement über die Entschädigung der Behörden tritt auf Beginn der Einheitsgemeinde per 1. Juli 2022 in Kraft. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2021 des Zweckverbandes Grundwassergewinnung Stadtforen mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 452‘116.27 und einem Gemeindeanteil von Fr. 94‘127.45 (exkl. MWSt) genehmigt. Die Firma Baumgartner&Wüst GmbH hat die Revision der Jahresrech- nung 2021 durchgeführt. Der Gemeinderat hat den Revisionsbericht abgenommen. Der Gemeinderat hat den Revisionsbericht des Kantonalen Steueram- tes Zürich über die auf dem Steueramt durchgeführte Fachbereichs- prüfung zur Kenntnis genommen. Die Beschlüsse sind auf www.eglisau.ch > «Aktuelles + Dossiers» ein- sehbar. > Gemeinderat Eglisau Baurechtliche Entscheide Im ordentlichen Verfahren genehmigt: Wohnbaugenossenschaft Rhihalde • Neubau 4 Mehrfamilienhäuser, ein Pflegewohnheim und Tiefgarage, Rhihaldenstrasse Politische Gemeinde Eglisau • Malerarbeiten Weierbachhus, Fassaden Nord und Ost, Weierbachstrasse 6 5
Gemeinde aktuell Andrea Hirt und Simone Hirt • Anbau Geräteunterstand mit Terrasse und Sanierung Westfassade, Promenadenstrasse 28b Im Anzeigeverfahren genehmigt (ohne Projektänderungen/-er- gänzungen von bereits bewilligten Bauten und ohne temporäre Strassenreklamen): Patrizia Hägi-Hauser • E rsatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe, Nigelstrasse 22 Bauausschreibungen Corine und Michael Schmuki, Wilerstrasse 85, 8193 Eglisau • Ersatz Holzschnitzelheizung, Kat.-Nr. 630, Vers.-Nr. 901, Frohalp 1, Eglisau (Lk) Hansruedi Matzinger, Guetstrasse 1, 8193 Eglisau • Neubau Luft/Wasser-Wärmepumpe aussen aufgestellt, Kat.-Nr. 1798, Vers.-Nr. 464, Guetstrasse 1 (kommunal inventarisiertes Objekt), Eglisau (Wc) Claudia und Christoph Krebs, Dachselenstrasse 10A, 8193 Eglisau • Erstellung Carport und PV-Anlage auf Flachdach, Kat.-Nr. 3198, Vers.-Nr. 1674, Dachselenstrasse 10A, Eglisau (Wc) Planauflage/Rechtsmittelbehelfe Planauflage ab 1. Juni 2022 während 20 Tagen bei der Gemeinderats- kanzlei. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Re- kursfrist läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314 bis 316 PBG). > 31. Mai 2022/Gemeinderat Eglisau Gemeinde Eglisau - Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Rhein Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Ge- wässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kanto- ne entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewäs- 6
serraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche. Der Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums am Rhein im Sied- lungsgebiet der Gemeinde Eglisau wurde vom 26. November 2021 bis zum 31. Januar 2022 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist konn- te jedermann Einwendungen zum Entwurf erheben. Die Baudirektion hat die Einwendungen geprüft. Der Entscheid über den Umgang mit den Einwendungen ist in der Stellungnahme zu den Einwendungen (Einwendungsbericht) dokumentiert. Mit Verfügung vom 17. Mai 2022 hat die Baudirektion den Gewässer- raum am Rhein im Siedlungsgebiet der Gemeinde Eglisau sowie im Siedlungsgebiet der Gemeinde Glattfelden und in der Gemeinde Hünt- wangen festgelegt. Gestützt auf §15 i HWSchV wird die Festlegung öffentlich bekannt gemacht. Die Verfügung vom 17. Mai 2022 wird zusammen mit der Stellungnahme zu den Einwendungen vom 31. März 2022 vom 2. Juni 2022 bis zum 1. Juli 2022 während 30 Tagen in der Gemeinde Eglisau (Abteilung Bau und Planung, Obergass 17, 8193 Eglisau) öffentlich aufgelegt. Zusätzlich sind die Unterlagen in digitaler Form über die Informationsplattform Gewässerraum (www.gewaesserraum.ch/publi- kationen) einsehbar und die Gewässerräume im kantonalen GIS-Brow- ser (www.maps.zh.ch) publiziert. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Verfügung der Baudirektion vom 17. Mai 2022 kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursge- richt, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfü- gung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Ent- scheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. > Gemeinderat Eglisau Einbürgerung Mit Beschluss des Gemeinderates Eglisau vom 16. Mai 2022 wurde fol- gende Person in das Bürgerrecht der Gemeinde Eglisau aufgenommen: • Tharusihaan Gunalingam, geboren 2007, von Sri Lanka > 31. Mai 2022/Gemeinderat Eglisau 7
Gemeinde aktuell Gesamterneuerungswahlen 2022 bis 2026 Publikation Wahlergebnisse 2. Wahlgang vom 15. Mai Gemeindepräsidium Präsidium Rechnungsprüfungskommission Stimmbeteiligung: 43.70 % Stimmbeteiligung: 41.85 % Schulpflege (1 Mitglied) Ev.-ref. Kirchenpflege (1 Mitglied) Stimmbeteiligung: 40.37 % Stimmbeteiligung: 43.50% 8
Rechtsmittel Gegen diese Wahlen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Ver- öffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben wer- den. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. >31. Mai 2022/Die Gemeindebehörden Eglisau Kommunale Abstimmungen vom 15. Mai Ergebnis Vorlage Schulgemeinde Die Stimmberechtigen der Gemeinde Eglisau haben dem Baukredit für den Neubau eines Sekundarschulhauses inkl. Doppelturnhalle am Standort Schlafapfelbaum zugestimmt. Ergebnisse Vorlagen Gemeinde 9
Gemeinde aktuell Die Stimmberechtigen der Gemeinde Eglisau haben dem Projekt und dem Kredit für die Miete und den Betrieb der Pflegewohngruppe «Kleeblatt» zugestimmt sowie die Einzelinitiative «Mehr Mitsprache beim Verkehr - 3B (Besprechen - Beschliessen - Befahren), Änderung der Gemeindeordnung» abgelehnt. Rechtsmittel Gegen diese Abstimmungsergebnisse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 B ülach • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in- nert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal- ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. > 31. Mai 2022/Gemeinderat Eglisau Ordentliche Gemeindeversammlung Mittwoch, 15. Juni, um 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Steinboden, Eglisau Traktandenliste A. Politische Gemeinde Eglisau 1. Jahresrechnung 2021 N. Wälle 2. Personalverordnung, Teilrevision P. Bär B. Schulgemeinde Eglisau 1. Jahresrechnung 2021 T. Barth C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Eglisau 1. Jahresrechnung 2021 E. Schmid 2. Wahl von 5 Mitgliedern der Rechnungsprüfungskommission G. Jakob Aktenauflage Sämtliche Unterlagen zu den Geschäften können ab 1. Juni im Gemeindehaus eingesehen werden: 10
• Montag, 8.30 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 19.00 Uhr • Dienstag, 8.30 bis 11. 30 Uhr (Nachmittag geschlossen) • Mittwoch bis Donnerstag, 8.30 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 16.30 Uhr • Freitag, 7.00 bis 13.00 Uhr durchgehend Im Weiteren können die Anträge auf der Internetseite www.eglisau.ch eingesehen oder heruntergeladen werden. Zudem können die Anträge auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. > Die Gemeindebehörden Werden Sie Mitglied im Wahlbüro Sind Sie interessiert an einer Mitarbeit im Wahlbüro? Wir sind für die neue Amtsdauer 2022 bis 2026 noch auf der Suche nach enga- gierten Mitgliedern. Als Mitglied des Wahlbü- ros leisten Sie einen wich- tigen Beitrag im Gemein- wesen. Das Wahlbüro wacht über die korrekte Stimmab- gabe und sorgt für die richti- ge E rmittlung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse. Da- bei leisten die Mitglieder Ur- nendienst, werten Stimm- zettel aus, bereinigen die Wahlzettel und ermitteln die Resultate. Der Einsatz erfolgt an bis zu vier Abstimmungssonnta- gen im Jahr und zusätzlich bei Erneuerungswahlen. Der Einsatz wird zu fixen Ansätzen nach Stundenaufwand entschädigt. Zur Wahl zugelassen sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Eglisau. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Kon- taktaufnahme bis am 15. Juni per E-Mail an andrea.meier@eglisau.ch. Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Bevölkerung unter Tel. 043 422 35 02 gerne zur Verfügung. > Abteilung Bevölkerung 11
Gemeinde aktuell Highlights der Legislatur 2018 bis 2022 In den letzten vier Jahren hat sich in Eglisau viel bewegt. Die fünf Gemeinderäte blicken zurück und nennen ihre ganz persönlichen Highlights der vergangenen Legislatur. «Unsere Infrastrukturen Wasser und Abwasser sind durch Sanie- rungen und Neubauten in einem guten Zustand und fit für die Zu- kunft.» Werner Graf «Trotz grossen Differenzen von Budget zu Rechnung 2021 bin ich froh, dass wir eine gesunde Finanzlage haben und somit auch bereit sein sollten, um das Schulhaus zu realisieren.» Nicolas Wälle «Das 100-jährige Brü- ckenfest im September 2019 war für mich eines der Highlights.» Thomas Laufer «Die Geburt des neuen Parkierungskonzepts ist nach 20-jähriger Schwangerschaft geglückt. Nun braucht das Kind Zeit, um sich zu entwickeln.» Elisabeth Villiger 12
«Der Rückbau des Tank- lagers sowie die an- schliessende Renaturie- rung bieten in meinen Augen einen grossen Mehrwert für die Land- schaft in Richtung Tös- segg.» Peter Bär «Das gemeinsame Erarbeiten des Sozialbehördenhandbuchs war für mich ein Erfolg.» Thomas Laufer «Der Rhein, das Städt- li und der Vorder Stadt- berg bilden das Ortsbild von Eglisau, welches durch die Rebbergme- lioration über Generati- onen hinweg bestehen bleibt.» Werner Graf «Ich bin stolz darauf, dass wir im Gemeinderat trotz zwei schwierigen Corona-Jahren mit vielen Kontakteinschränkungen als Team konstruk- tiv und sachorientiert zusammengearbeitet haben. Wir haben einige wichtige Projekte zu einem guten Abschluss bringen können.» Peter Bär «Nach 2 Jahren Pan- demie hat es mich be- sonders gefreut, dass der Weihnachtsmarkt aber auch die anschlies- senden Märkte wieder durchgeführt werden konnten.» Nicolas Wälle 13
Gemeinde aktuell «Der 15. Mai war ein Freudentag. Die Eglisauer Stimmbürger haben mit ihrem klaren Ja den Weg frei gegeben für eine neue Pflegewohn- gruppe in der zukünftigen Siedlung Kleeblatt.» Elisabeth Villiger > Gemeinderat Eglisau Neuer Leiter für den Technischen Betrieb gefunden Seit dem Austritt von Urs Trepp als Leiter des Technischen Betriebs Ende Januar hat die Gemeinde Eglisau die Stelle für seine Nachfolge öffentlich ausgeschrieben und sowohl externe als auch interne Lösun- gen geprüft. Während dieser Zeit hat Hans-Peter Wälle, Klärmeister, den Technischen Betrieb ad interim geleitet. Diese vorübergehende Lösung hat sich so gut bewährt, dass sie nun in eine definitive übergeht. Der Gemeinderat freut sich, dass Hans- Peter Wälle ab dem 1. Juni die Leitung des Technischen Betriebs of- fiziell und vollständig übernimmt. Hans-Peter Wälle bleibt ausserdem Hauptverantwortlicher für die Kläranlage. Er wird aber einen Teil sei- ner Aufgaben als Klärmeister intern an sein Team abgeben. In seiner Funktion als Leiter des Technischen Betriebs wird er von Ueli Baur, Leiter Werk, als Stellvertreter unterstützt. Hans-Peter Wälle ist 60 Jahre alt und ge- lernter Elektromonteur. Er hat die Fachaus- bildung zum dipl. Klärmeister VSA absol- viert. Er ist bereits seit 1996 für die Ge- meindewerke Eglisau tätig und hat seine Fachkenntnisse in diversen Weiterbildungen erweitert und auf dem neusten Stand gehal- ten. Privat ist er Angehöriger der Feuerwehr Eglisau und Kursleiter sowie Experte der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft. Mit Hans-Peter Wälle übernimmt eine erfah- rene und kompetente Fachperson die Leitung des Technischen Betriebs, die schon bestens mit den Anlagen und Abläufen vertraut ist, die Mitarbeitenden kennt und auch über die Gemeinde hinaus über ein gutes Netzwerk ver- fügt. > Gemeinderat Eglisau 14
Eglisau als eine von 50 Schweizer Perlen Wie Hemberg, Hermance, Ernen oder Soazza gehört Eglisau zum Bun- desinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationa- ler Bedeutung (ISOS). Diese Orte stechen durch ihre Geschichte, Bau- weise und Architektur heraus, sind touristisch wertvoll und bilden in typischer Weise ihre Region ab. Im Rahmen des Projekts «Verliebt in schöne Orte» von Schweiz Tou- rismus und dem Bundesamt für Kultur ist unter anderem ein Bild- band über diese 50 Ortschaften entstanden, der im Mai erschienen ist. Weitere Informationen zum Projekt und zum Bildband sind er- hältlich unter: https://www.myswitzerland.com/de-ch/erlebnisse/erlebnisfahrten/ auto-motorrad-grand-tour/verliebt-in-schone-orte/ oder: > Gemeinde Eglisau Jahresbericht 2021 Kläranlage Eglisau Bereits seit fünf Jahren reinigen wir nicht nur das Abwasser von Eglisau, sondern auch von Glattfelden. Im Jahresbericht 2021 erhalten Sie einen guten Einblick in den Betrieb der Kläran- lage Eglisau. Den Bericht finden Sie auf der Homepage der Ge- meinde Eglisau unter: https://www.eglisau.ch/de/politik-behoerden/ ueberkommunale-zusammenarbeit/ara-stampfi-eglisau/ > Hans-Peter Wälle/Klärmeister 15
Gemeinde aktuell Geschichte und Rückbau des Rundbehälters auf der Egg Die Wasserversorgung Eglisau wurde gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts gebaut, so dass 1898 das Reservoir auf der Egg, mit zwei Behältern von 130 m3 und 270 m3, in Betrieb genommen werden konnte. Leider sind vom Bau keine Unterlagen mehr vorhanden, über- liefert ist aber, dass es schon damals Wasserbezüger gab, die über- durchschnittlich viel Wasser verbrauchten. Zum Beispiel liessen die Metzger dauernd Wasser laufen, um ihre Lagerräume zu kühlen. So kam es, dass schon 1904 die Metzger angewiesen wurden, Wasseruh- ren einzubauen. Dies waren auch die Jahre in denen die Elektrizität langsam Einzug nahm. Aber längst noch nicht überall gab es Strom- leitungen, die die unsichtbare Kraft in die Häuser brachte. Und so kam es, wie es kommen musste, wer es sich leisten konnte, kaufte einen Generator, der natürlich mit Wasser angetrieben wurde. Da es bereits 1908 zum ersten Mal zu einem Wassermangel kam, mussten ab 1909 alle, die Wasser zur Stromerzeugung brauchten, ebenfalls eine Wasser- uhr einbauen. Nach einigen Jahren Ruhe kam es im Jahr 1921 wegen grosser Hitze und Trockenheit erneut zum Wassermangel, und auch in den Folgejahren gab es immer wieder Reklamationen, so dass im Juni 1928 die Herren aus Zürich nach Eglisau kamen, um zu sehen, was hier los war. Sie stellten fest, dass die Mineralquelle über 250 m3 Wasser im Tag benötigten und zum Teil bereits am Mittag die Haupt- leitungen leerliefen, was zur Folge hatte, dass im Wiler kein Wasser mehr aus den Hähnen sprudelte. Am 22. November 1928 hat der Re- gierungsrat des Kantons Zürich deshalb beschlossen, dass im Gebiet Vogelsang 1500 Liter pro Minute aus dem Grundwasser entnommen werden dürfen, um das Reservoir Egg nachzufüllen. 16
Das leidige Thema des Wassermangels wurde durch die Einführung des 24-Stundenbetriebs der Mineralquelle erneut aktuell. 1943 hat der Gemeinderat Eglisau beschlossen: «Die Wasserversorgung Eglisau ist rasch möglichst zu erweitern». Dem Ingenieurbüro Strasser aus Zollikon wurde der Auftrag erteilt, für Eglisau ein neues Versorgungs- konzept zu erstellen. Dieses ergab, dass auf der Egg ein zusätzliches Reservoir von 500 m3 benötigt wird. Bereits 1944 wurde deshalb für Fr. 381‘741.88 ein 500 m3 grosser Rundbehälter erstellt. Da der Wasserdruck im Gebiet Wiler und Eigenacker eher knapp und insbesondere für die Brandbekämpfung ungenügend war, wurde 1959 das Reservoir Grafenholz erstellt. Dieses Reservoir wurde mit zwei grossen Pumpen ab dem Reservoir Egg befüllt und versorgt auch heu- te noch das Gebiet Wiler. Zudem kann davon auch Wasser an die Ge- meinden Buchberg und Rüdlingen abgegeben werden. Mit der Zusammenlegung der Druckzonen Eigenacker und Städtli mit der Zone Dachsberg wurde das Reservoir Egg nicht mehr als solches benötigt. Es wurde 2020/21 durch den Neubau eines Quellwasser- und Stufenpumpwerk ersetzt. Mit dem Rückbau des Rundbehälters wurden diese Arbeiten nun abgeschlossen. > Hans-Peter Wälle/Leiter Technische Betriebe Ein «Kleeblatt» gedeiht Wir von der Wohnbaugenossenschaft Rhihalde freuen uns sehr über das Abstimmungsresultat der kommunalen Vorlage «Projekt und Kre- dit für die Miete und den Betrieb der Pflegewohngruppe «Kleeblatt» anlässlich der Urnenabstimmung vom 15. Mai. Herzlichen Dank für das dem «Kleeblatt» entgegengebrachte Vertrauen! Ebenso wie die Eglisauer Stimmbevölkerung sind wir davon über- zeugt, damit Mehrwerte für die Gemeinde zu schaffen. Insbesonde- re mit dem Bau einer Pflegeeinrichtung auf der südlichen Rheinseite wird eine Lücke geschlossen. Gleichzeitig dürfen sich die Bewohner- Innen der bestehenden Wohngruppe Riiburg auf mehr Komfort und zeitgemässe Infrastruktur freuen. Zudem entstehen im «Kleeblatt» sowohl für die zukünftigen Sied- lungsbewohnerInnen als auch deren BesucherInnen attraktive An- gebote und Begegnungsräume. Genannt seien an dieser Stelle das öffentlich zugängliche Café sowie auch die vier Gewerberäume. Es entsteht eine lebendige und vielschichte Siedlung, welche das umlie- gende Quartier miteinbindet. 17
Gemeinde aktuell Das Projekt schreitet erfreulich gut voran und es kann in absehbarer Zeit mit der Vermarktung der Eigentumswohnungen begonnen wer- den. Dabei werden insbesondere EglisauerInnen und Menschen, wel- che mit der Gemeinde Eglisau verbunden sind, bevorzugt. Beispiels- weise SeniorInnen, welche ihre (zu) grossen Eigenheime zu Gunsten einer bedarfsgerechteren Wohnform aufgeben und in der Gestaltung ihrer nächsten Lebensphase proaktiv mitwirken möchten (der Umzug kann dabei natürlich auch erst in einigen Jahren erfolgen, wobei die Eigentumswohnung inzwischen zu fairen Bedingungen zwischenver- mietet wird). Auch jungen Eglisauer Familien mit begrenztem Budget, soll mit dem innovativen WBG Verkaufsmodell eine Möglichkeit zur Verwirklichung ihres Traumes vom Eigenheim geboten werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sucht die WBG Rhihalde Eglisauer bzw. regionale Geldgeber, welche WBG-Anteile zeichnen möchten und die soziale Komponente einer Investition höher gewichten als Gewinn- maximierung. Selbstverständlich erhalten Sie dafür einen attraktiven Zins, insbesondere in Anbetracht des heutigen Negativzinsumfeldes. Bei Interesse sind wir per E-Mail auf info@wbg-rhihalde.ch oder te- lefonisch auf 077 501 90 32 erreichbar. Wir freuen uns bereits heute auf Ihre Kontaktaufnahme und nehmen uns auch gerne Zeit für ein persönliches Gespräch. > Vorstand Wohnbaugenossenschaft Neuorganisation der Forstreviere im Rafzerfeld sowie Buchberg und Rüdlingen Im Jahr 2019 wurde das Projekt Neuorganisation Forstreviere Rafzer- feld sowie Buchberg und Rüdlingen lanciert und eine Projektgruppe, bestehend aus den jeweiligen Ressortvorständen, den Förstern sowie der externen Beratungsfirma gebildet. Beratend sind auch die beiden Kreisförster aus dem Kanton Zürich und dem Kanton Schaffhausen in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Während den letzten rund zwei Jahren wurde evaluiert, wie ein zukünftiges, kantonsübergreifendes Forstre- vier aussehen soll. Welche rechtliche Struktur dieses Konstrukt haben könnte und wie dies betriebstechnisch aufgebaut werden muss. Im Frühling 2021 hatten die sieben Gemeinden die Möglichkeit, eine erste Stellungnahme abzugeben. Ferner fand eine Behördeninforma- tion statt, an welcher das Projekt im Detail allen Gemeinderäten und Rechnungsprüfungskommissionen vorgestellt wurde. Geplant ist, eine Interkommunale Anstalt (IKA) zu gründen, welche selbständig so- 18
wie finanziell eigenständig agieren kann und somit auch eine eigene Rechtspersönlichkeit bildet. Die sieben Gemeinden sind Trägerinnen der zukünftigen Anstalt. Das gesamte Personal soll von dem zukünfti- gen, neuen Forstrevier übernommen werden. Letzten Herbst konnten die Unterlagen dem Gemeindeamt des Kan- tons Zürich (GAZ) zur Vorprüfung eingereicht werden. Im Januar 2022 fand eine Sitzung mit dem Gemeindeamt statt, an welcher die Aufla- gen und Rückmeldungen des Kantons bereinigt wurden. Da es sich um eine kantonsübergreifende Interkommunale Anstalt handelt, ist zwi- schen den Kantonen Schaffhausen und Zürich ein Staatsvertrag nötig, welcher jedoch durch die beiden kantonalen Verwaltungen verfasst und ausgehandelt wird. Aktuell befindet sich die überarbeitete Ver- sion des Anstaltsvertrags sowohl auf kommunaler wie auch auf kanto- naler Ebene in der erneuten Vorprüfung. Es ist damit zu rechnen, dass vor den Sommerferien sämtliche Rückmeldungen vorliegen. Danach können die Kantone den Staatsvertrag in Angriff nehmen. Dieser politische Prozess nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, weshalb das zukünftige Forstrevier erst auf den 1. Januar 2024 geplant wird. Während dieser Zeit sind nebst den organisatorischen und betriebs- technischen Angelegenheiten auch die politischen Abläufe einzu- planen. So sind für dieses Verfahren auf Seiten der beiden Schaffhau- ser Gemeinden Abstimmungen im Rahmen einer ordentlichen Gemein- deversammlung notwendig, seitens der Zürcher Gemeinden jedoch kommunale Urnenabstimmungen. Je nach Bestimmung in der Gemein- deordnung sehen einzelne Zürcher Gemeinden zusätzlich noch eine vorberatende Gemeindeversammlung vor, bevor die Vorlage dem Volk an der Urne zur Abstimmung unterbreitet werden kann. Die Projekt- gruppe beabsichtigt, die Bevölkerung im Spätsommer/Herbst 2022 wieder über den aktuellen Projektstand zu informieren mit dem Ziel, die nötigen Abstimmungen anschliessend in die Wege leiten zu kön- nen. > Forstreviere Rafzerfeld, Buchberg, Rüdlingen Vereinsbeiträge Die Vereine bilden eine wertvolle Basis für das sportliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Gemeinde Eglisau. Sie tragen we- sentlich zu einer guten Lebensqualität, zur Identität der Gemeinde und zum Zusammengehörigkeitsgefühl der EinwohnerInnen bei. Der Gemeinderat begrüsst alle Aktivitäten der Vereine, welche zur positi- ven Entwicklung des Städtli- und Vereinslebens beitragen. Er fördert und unterstützt deshalb die Vereine im Rahmen des Vereinsreglemen- 19
Gemeinde aktuell tes, auch mit direkten finanziellen Beiträgen. Alle Vereine, die für das Jahr 2023 Beiträge erhalten möchten, werden deshalb gebeten, bis am 15. Juli bei der Gemeindeverwal- tung ein Gesuch einzureichen. Das Gesuchsformular für die Vereinsunterstützung kann auf der Inter- netseite www.eglisau.ch im Onlineschalter unter Kultur und Medien heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung unter Tel. 043 422 35 03 bestellt werden. > Gemeindeverwaltung Eglisau Umkleidekabine und WC in neuem Kleid Die Hartgesottenen sind schon in den Genuss gekommen. Jene, die etwas höhere Wassertemperaturen mögen, dürfen sich noch freuen: Das Garderobegebäude der Rheinbadi hat nicht nur einen neuen An- strich bekommen. Die Fassadenbretter wurden auch abgeschliffen und zum Teil ersetzt. Die in die Jahre gekommenen Erker inklusive Fenster sind ersetzt sowie alle Lavabos und WC’s bis zu den Bodennassraum- matten just auf die diesjährige Badesaison erneuert worden. > Gemeindeverwaltung Eglisau 20
Gemeinschaftsantennenanlage soll verkauft werden Mit dem Ziel, ungewisse Investitionen in eine sich rasant wandeln- de und immer komplexere Technologie zu vermeiden, möchte der Ge- meinderat die Gemeinschaftsantennenanlage (GAE) verkaufen. Die Mittel aus dem Verkauf könnte Eglisau für besser abschätzbare In- vestitionen nutzen. Die Gemeinschaftantennensanlage ging 1980 in Betrieb mit dem Ziel, die Empfangsmöglichkeiten zu verbessern und den Ortsbildschutz zu gewährleisten. In den 90er-Jahren wurden auch die Gemeinden Buch- berg, Rafz, Wil und Rüdlingen angeschlossen. Schon früh wurde die Antennenanlage als eigenwirtschaftlicher Betrieb in der Buchhaltung der Gemeinde Eglisau geführt. Dies bedeutet, dass sie kostendeckend mit den Gebühren betrieben werden muss. Für Unterhalt, Ausbauten und technische Erneuerungen war die Firma Spühler & Co Radio TV in Rafz zuständig. Heute können die Abonnentinnen und Abonnenten mit dem Anschluss an die GAE das Grundangebot für Radio und TV empfangen. Zusätzlich können sie über die Firma Sasag weitere Diens- te wie Internet, Telefonie und PayTV beziehen. Rasante technische Entwicklung Die Antennenanlage wurde zu einem Zeitpunkt erstellt, als die meis- ten Schweizer Haushalte TV-Sender noch über Antenne empfingen. Mit dem Aufkommen des Internets boten sich viele neue Möglichkei- ten der Nutzung. Dementsprechend wurde die Anlage immer weiter ausgebaut und den entsprechenden Anforderungen der Technik ange- passt. Dabei war die Gemeinde Eglisau, die zwar Miteigentümerin der Anlage ist, aber über wenig Fachwissen in diesem Bereich verfügt, stets stark auf das Know-how der Firma Spühler & Co Radio TV ange- wiesen. Im Laufe der Jahre wurden die Haushaltungen immer mehr auch durch andere Anbieter erschlossen. Sie als Kundin oder Kunde haben inzwischen nebst den Angeboten über die Gemeinschaftsan- tenne eine Angebotsauswahl von privaten Firmen. Rolle der öffentlichen Hand? In den letzten Jahren wurde die Digitalisierung stark weiterentwi- ckelt. War in den 90er-Jahren noch 2G Standard, sprechen wir unter- dessen bereits von 5G. Dies führte auch beim Gemeinderat zu Unsi- cherheiten. Wie aktuell ist die bestehende Anlage noch? Welche In- vestitionen müssen getätigt werden, um dem Stand der Technik zu entsprechen und welche Kosten kommen in Zukunft auf die Gemeinde zu? Ist die Betreibung der Antennenanlage durch die öffentliche Hand in Anbetracht der privaten Alternativen überhaupt noch nötig? Die- 21
Gemeinde aktuell se Fragen und die Unsicherheit betreffend Investitionskosten, welche wiederum über die Gebühren finanziert werden müssen, führten nach vielen Diskussionen zum Entscheid, den Verkauf der Anlage zu prüfen und zu verfolgen. Drei von vier Betreibern wollen verkaufen Mit diesem Entscheid steht Eglisau nicht alleine da. Im Sommer des vergangenen Jahres trafen sich Vertreter aller an der Antennenanla- ge angeschlossenen Betreiber zu einem Austausch. Dabei wurde be- schlossen, den Verkauf der Anlage zu prüfen. Neben Eglisau äusserten die Gemeinden Rafz und Buchberg Interesse am Verkauf. Die Firma Spühler & Co Radio TV, welche die Inhaberin der Antennenanlagen in den Gemeinden Wil und Rüdlingen ist, sprach sich dagegen aus. Sie will ihre Anlagen selber weiterbetreiben. Buchberg, Eglisau und Rafz kamen überein, dass ein Verkauf in Form eines gemeinsamen Pakets vorangetrieben werden sollte, um so einen allenfalls höheren Erlös zu erzielen. Vor- und Nachteile eines Verkaufs Sollte die Anlage verkauft werden können, würde dies folgende Vor- teile bringen: • Die Gemeinde befreit sich von einer Anlage, welche vermehrt auch als Risiko (zukünftige Technologisierung) betrachtet werden muss. • Die Einführung neuer Technologien kann schneller umgesetzt wer- den (ohne politische Zustimmung an der Gemeindeversammlung). • Das Angebot wird effizienter und transparenter. Das heisst, Nut- zerinnen und Nutzer, die nebst dem Grundangebot der GAE weite- re Angebote in Anspruch nehmen, haben neu nur noch einen An- sprechpartner und erhalten nur noch eine Rechnung. • Verwaltung und Gemeinderat werden entlastet von Betrieb, Unter- halt und Erweiterung der Anlage. • Die Mittel aus dem Verkauf der Anlage können für Investitionen der Gemeinde genutzt werden wie bspw. den Bau des neuen Sekundar- schulhauses. Neben den genannten Vorteilen führt ein Verkauf auch zu entspre- chenden Nachteilen. Hier ist insbesondere der Preis der Abos zu er- wähnen. Da die Gemeinde die Antennenanlage nicht gewinnbringend betreiben darf, können die Gebühren tiefer gehalten werden als bei Anbietern welche marktwirtschaftlich operieren. Es kann somit zu Er- höhungen der Gebühren durch einen neuen Eigentümer kommen. Nächste Schritte Die Gemeinderäte der drei betroffenen Gemeinden haben entschieden, 22
dass der Verkauf weiterverfolgt werden soll. Somit wird es in Eglisau im September 2022 eine vorberatende Gemeindeversammlung geben, bei welcher die Bevölkerung nochmals über den aktuellen Stand infor- miert wird und ihre Meinung äussern kann. Anschliessend, am 27. No- vember, ist die Urnenabstimmung vorgesehen. Dies auch in der Hoff- nung, möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer zu erreichen. Sollte die Urnenabstimmung einem Verkauf zusagen, wird dieser ge- meinsam mit den anderen Gemeinden weiterverfolgt. Bei einem ne- gativen Entscheid wird die Antennenanlage weiter im Besitz der Ge- meinde verbleiben und bestmöglich auf die zukünftigen Veränderun- gen angepasst, ausgebaut und vorbereitet werden. > Gemeinderat Eglisau Neophytenbekämpfung Hurra, der Frühling ist da! Die Vögel sind am Singen und die Natur ergrünt von neuem. Nach einem grauen Winter sind alle froh, dass die Sonne mit ihren warmen Strahlen die Natur aus dem Winterschlaf weckt. Doch es gibt auch Pflanzen, die fehl am Platz sind. Diese Pflanzen nennen wir Neophyten. Als Neophyten bezeichnen wir Pflanzen, die nach der Entdeckung von Amerika nach Europa gelangt sind. Sie be- drängen unsere heimische Flora und können so den Lebensraum nach- haltig verändern. Einige Arten können auch zu gesundheitlichen Pro- blemen bei Tier und Mensch führen. Die Gemeinde Eglisau möchte ihr Gemeindegebiet möglichst frei von Neophyten halten. Um dies zu bewerkstelligen, wurden in den letz- ten Jahren keine Mühen gescheut. Es wurde in Ausbildung und Aus- rüstung investiert, um möglichst rationell Arbeiten zu können. Je- doch macht es wenig Sinn nur auf den Besitztümern der Gemeinde «sauber» zu machen. Auch Ihre Mithilfe als Privatperson ist gefragt. Um ein Grundstück von Neophyten zu befreien, braucht es Geduld und Hartnäckigkeit. Denn nur in den wenigsten Fällen ist es nach einmal Jäten getan. Grosse Samenvorkommen, die sich in kurzer Zeit ansam- meln, lassen die unerwünschten Besucher immer wieder aufkommen. Auch verbreiten sich die kleinen und leichten Samen mit dem Wind über grosse Distanzen. Daher entstehen Bestände auch an schwierig zugänglichen Orten (z.B. Flachdächer). Doch welche Pflanze ist ein Neophyt und welche nicht? Wie bekämpfe ich diese Pflanzen genau und was mache ich mit ihr? Für solche Fra- 23
Gemeinde aktuell gen steht Ihnen Mischa Meier als Neophyten-Kontaktperson gerne zur Verfügung. Auch können Sie sich online beim Kanton Zürich weiter unter https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/umweltschutz/ gebietsfremde-arten.html informieren. Ihr Neophyten Beauftragter der Gemeinde Eglisau: Mischa Meier, Tel. 079 699 37 05, E-Mail: forst@eglisau.ch Abbildung: Japanischer Knöterich Abbildung: Einjähriges Berufskraut Dank guter Sicht Unfälle vermeiden Gemäss der Verordnung über den Abstand von Mauern, Einfriedun- gen und Pflanzen von Strassen haben alle GrundeigentümerInnen die Pflicht, Bäume, Büsche und Hecken in ihrem Garten so zurück- zuschneiden, dass sie weder den Verkehr noch den Strassenunterhalt behindern. Warum müssen Bäume, Büsche, Hecken, Sträucher zurückge- schnitten werden? Nebst der optischen Erscheinung ist es vor allem die Sicherheit, wel- che es nötig macht, die Pflanzen regelmässig unter der Schere zu hal- ten. Pflanzen, welche in den Strassenraum ragen, behindern die Sicht der Verkehrsteilnehmenden. Vor allem für Kinder kann dies eine gros- se Gefahr darstellen, indem Sie vom Automobilisten zu spät oder gar nicht gesehen werden oder die Kinder auf die Fahrbahn ausweichen müssen, weil das Trottoir überwachsen ist. 24
Ausserdem behindern zu grosse Pflanzen den Unterhalt. Strassenreini- gung, Reparaturen und Schneeräumung können nur ordnungsgemäss durchgeführt werden, wenn der Zugang ungehindert möglich ist. Bitte schneiden Sie Ihre Bäume, Sträucher Büsche und Hecken auch zurück, wenn diese die Strassenlaternen, Hydranten, Verkehrsschilder, Stras- sennamentafeln, Hausnummern etc. verdecken. Die Landwirte werden gebeten bei ihren Feldern die Vorschriften ein- zuhalten und die Kulturen so anzupflanzen oder zurückzuschneiden, dass diese die Sicht im Strassenverkehr zu keiner Zeit behindern. Was passiert, wenn ich diese Regel nicht einhalte? Die Gemeinde führt regelmässig Kontrollen durch und macht auf prob- lematische Stellen aufmerksam. Die LiegenschaftenbesitzerInnen er- halten dann eine Frist, den ordnungsgemässen Zustand herzustellen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, kann die Gemeinde die notwendigen Arbeiten auf Kosten des Eigentümers/der Eigentümerin veranlassen. Bei allfälligen Verkehrsunfällen durch Sichtbehinderung kann der Grundeigentümer/die Grundeigentümerin zur Rechenschaft gezogen werden. Bitte beachten Sie, dass beim Trottoir neu die Höhe von 2.65 m gilt. Rechtsgrundlagen Für die hier aufgeworfene Sicherheitsproblematik sind folgende Ge- setze und Verordnungen massgebend: 25
Gemeinde aktuell u Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG) u Verordnung über die Anforderungen an die Verkehrssicherheit und die Sicherheit von Strassenkörper (Verkehrssicherheitsverordnung, VSV) u Verordnung über den Abstand von Mauern, Einfriedungen und Pflanzen von Strassen (Strassenabstandsverordnung, SAV) Die einzelnen Gesetze und Verordnung können über das Internet unter www.kanton.zh.ch, Link: www.zhlex.zh.ch/Erlass.html?Open&Ordnr=700.4 §17 und §18 Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung. Vielen herzlichen Dank für Ihre Mithilfe. Ueli Baur/Werkmeister Technische Betriebe Eglisau Neuer Jagdpächter im Revier Eglisau-Rheinsberg Mathias Lamprecht aus Wil ZH ist seit dem 1. April neuer Jagdpächter im Revier Eglisau-Rheinsberg. Die Jagdgesellschaft Eglisau-Rheinsberg besteht neu aus: Huber Kurt Obmann, Max Altenburger, Michael Steffenhagen und Matthias Lam- precht. Für Fragen oder Anliegen ist einer dieser Pächter zuständig. Aktuelles: Frühling ist Setz-Zeit der Wildtiere. Ab Mai können überall im Wald und Feld, Rehkitze, junge Hasen, Füchse, Dachse oder Jungvögel ei- nem begegnen, darum unbedingt Leinen-Pflicht für Hunde, nicht nur im Wald sondern auch im Feld. Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen im Namen aller Wildtiere und der Jagdgesellschaft Eglisau. > Kurt Huber/Obmann Ukrainerinnen und Ukrainer finden in Eglisau Schutz Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind viele Menschen aus der Uk- raine in die Schweiz geflüchtet. Ein paar von ihnen sind nach Eglisau gekommen. Anfangs Mai 2022 lebten 24 Erwachsene und 8 Kinder aus der Ukrai- ne in der Gemeinde Eglisau. Die Mehrheit der Schutzsuchenden sind 26
in privaten Unterkünften untergebracht, einige aber auch in Notunter- künften der Gemeinde. Die private Unterbringung ist sehr wertvoll für die betroffenen Menschen, da diese nicht nur eine Unterkunft, sondern auch die Beherbergung in einem familiären Umfeld und Unterstützung in vielerlei Hinsicht bekommen. Die Mitarbeitenden des Sozialsekreta- riates Eglisau sind in Kontakt mit allen Gastgeberfamilien und bieten bei Bedarf persönliche und fachliche Unterstützung an. Kurz- oder längerfristige Unterbringung In den ersten drei Monaten der Unterbringung von Schutzsuchenden bei einer Gastfamilie zahlt die Gemeinde Eglisau den Gastgeberfami- lien Fr. 250.– pro Zimmer und Monat als Unkostenbeitrag. Kann die Gastgeberfamilie die schutzsuchenden Personen nach drei Monaten auch weiterhin beherbergen, wird ein angemessener Untermietvertrag abgeschlossen. Ist eine längerfristige Unterbringung nicht möglich, sucht das Sozialsekretariat eine andere geeignete Lösung. Aktuelles Kontingent Die Gemeinde Eglisau hat gemäss Kontingent total 50 Personen aus dem Asylbereich aufzunehmen. Mit den bereits in Eglisau lebenden geflüchteten Personen ist das Kontingent noch nicht ausgeschöpft, d.h. die Gemeinde muss weiterhin genügend Unterkunftsmöglichkei- ten zur Verfügung stellen, damit die vom Kanton zugewiesenen Ge- flüchteten kurzfristig untergebracht werden können. Das Sozialsekre- tariat koordiniert die Unterkunftsmöglichkeiten, wobei bestehende Notunterkünfte belegt werden, aber auch neue Mietwohnungen und private Gastgeberfamilien gesucht werden müssen. Die Gemeinde Eg- lisau bedankt sich bei allen Beteiligten, die mithelfen, diese Heraus- forderung schnell und unbürokratisch zu bewältigen. Regelmässiger Treff Damit die Personen aus der Ukraine die Möglichkeit haben, sich ken- nenzulernen und zu treffen, wurde von der Gemeinde ab 21. April ein wöchentlich stattfindender Treff eingerichtet. Dieser Treff soll den aus der Ukraine geflüchteten Menschen die Möglichkeit geben, sich aus- zutauschen, Informationen zu erhalten und Deutsch zu lernen, mög- lichst mit einem direkten Bezug zu Eglisau. Für die Durchführung der Deutschkurse konnte mit Hans Büchli ein pensionierter Lehrer gewon- nen werden, der mit viel Engagement versucht, die wichtigsten The- men mit einer Deutschstunde zu verknüpfen. Da die Schutzsuchen- den bis mindestens Ende Mai gratis mit der SBB fahren können, wur- de das Thema «öffentlicher Verkehr» mit einem Ausflug nach Luzern verbunden. 27
Gemeinde aktuell Schulischer Unterricht für ukrainische Kinder Nach den Frühlingsferien ist in Wil im Schulhaus Landbüel eine Will- kommensklasse für geflüchtete Kinder aus der Ukraine eröffnet wor- den. Die Klasse wird altersdurchmischt mit Schülerinnen und Schülern von der 2. Primar- bis zur 3. Sekundarklasse geführt. Sie wird von den Gemeinden des unteren Rafzerfeldes, Rafz und Eglisau koordiniert und finanziert. Aktuell besuchen fünf Kinder und Jugendliche, welche in Eglisau wohnen, jeden Vormittag diese Willkommensklasse. Mit dem Schulbus werden die Kinder täglich nach Wil gebracht. Das Ziel des Unterrichts in der Willkommensklasse ist, dass die Kinder ankommen, die Kultur der Schweiz kennenlernen und sich grundlegende Deutsch- kenntnisse aneignen können. Es ist sehr erfreulich, dass eine Lehre- rin angestellt werden konnte, welche sowohl ukrainisch, russisch als auch deutsch spricht. Die Klasse wird zusätzlich von einer ebenfalls zweisprachigen Klassenassistentin unterstützt. Jüngere Kinder wer- den in die regulären Kindergarten- bzw. 1. Klassen in Eglisau integ- riert. Nach ein paar Wochen sollen auch die Schülerinnen und Schü- ler aus der Willkommensklasse nachmittags die Regelklassen in ihrer Wohngemeinde besuchen. Es ist erfreulich, dass dank guter Zusam- menarbeit der Schulen für die Region eine gemeinsame Willkommens- klasse eingerichtet werden konnte. > Sozialbehörde und Schulpflege Fotowettbewerb «Mein Lieblingsplatz» Sind Sie Hobby- oder Profi-FotografIn und möchten Sie eines Ihrer Bilder gerne einmal im Mitteilungsblatt, auf www.eglisau.ch, auf einem Flyer oder einer Broschüre der Gemeinde sehen? Wir suchen 28
attraktive Bilder von und aus Eglisau für unsere Kommunikation. Für die drei besten Bilder gibt es attraktive Preise im Wert von to- tal Fr. 1‘000.- zu gewinnen. Auftrag Nehmen Sie Eglisau in den Fokus und zeigen Sie uns Ihren Lieb- lingsplatz. Zeigen Sie den Ort, an dem Sie sich gerne aufhalten, der Ihnen besonders gut gefällt, an dem Sie etwas Besonderes er- lebt haben oder den Sie nach den Ferien als Erstes wieder aufsu- chen. Wir suchen Bilder, welche die Vielfalt von Eglisau zeigen und unser Landstädtli in ein besonderes Licht rücken. Gesucht sind Bil- der, die Emotionen wecken, mit aussergewöhnlichen Wetter- und Lichtstimmungen, spannenden Perspektiven und viel Dynamik. Ob Sie mit dem Handy fotografieren oder mit einer digitalen Vollbild- kamera – überraschen Sie uns mit Ihrem Bild! Teilnahmebedingungen Mitmachen können Profi- und Hobby-FotografInnen jeden Alters, die in Eglisau wohnen. Ausgenommen sind Mitglieder der Jury. Pro Person dürfen maximal 5 Bilder eingereicht werden. Einsende- schluss ist der 15. Oktober. Weitere Informationen Weitere Informationen zu Bildformat und -qualität, Jurierung und Preisen, sowie die Plattform zum Upload der Bilder finden Sie un- ter: https://pollunit.com/polls/vi25ox5cngnpemgjiwbbla > Gemeinde Eglisau 29
Gemeinde aktuell Zu Besuch bei… Mitarbeiterinterview Monika Suter, Lernende Gemeindeverwaltung Eglisau In der wiederkehrenden Reihe «zu Besuch bei…» stellt Sina Schwei- zer, Lernende der Gemeindeverwaltung im dritten Lehrjahr, Personen vor, die für die Gemeinde tätig sind. Magst du dich kurz vorstellen? Mein Name ist Monika Suter, ich bin 17 Jahre alt und wohne in Fisi- bach AG. Aktuell bin ich im ersten Lehrjahr zur Kauffrau EFZ. Wie sieht dein normaler Tagesablauf aus? Ich hole jeden Morgen die Post und verteile diese an die zuständigen Abteilungen. Danach öffne ich die Post des Bauamtes, denn in dieser Abteilung bin ich momentan. Nach der Post widme ich mich meinen Aufgaben aus dem Bauamt. Diese sind jeden Tag anders, was die Ar- beit umso spannender macht. Zusätzlich nehme ich Anrufe entgegen und beantworte eingehende E-Mails. Am Abend sammle ich bei allen Abteilungen die ausgehende Post ein, frankiere sie und gebe sie bei der Post ab. Jeweils zwei Tage die Woche besuche ich die Berufsschu- le in Bülach. Gibt es etwas, das dir an deiner Arbeit besonders gut gefällt? Was mir am meisten an meiner Arbeit gefällt, ist, wenn ich die Fra- gen und Anliegen der Kundschaft klären und ihnen somit weiterhel- fen kann. Gibt es eine Tätigkeit, die dir nicht gefällt? Nein, etwas das mir überhaupt nicht gefällt, gibt es nicht. Es gibt je- doch einige Aufgaben, welche ich lieber mache als andere. Aus welchem Grund hast du dich für eine Lehre auf der Gemeinde- verwaltung Eglisau entschieden? Ich wusste schon lange, dass ich das KV machen will. Dann habe ich mich bei der Gemeinde Eglisau beworben und konnte auch schnup- pern kommen. Das hat mir sehr gut gefallen, genau wie die Gemeinde im Allgemeinen. Ausserdem habe ich auch einen persönlichen Bezug zu Eglisau, da ich Verwandte in Eglisau habe und auch in einem hie- sigen Verein Mitglied bin. Was ist momentan deine grösste berufliche Herausforderung? Die grösste Herausforderung für mich ist es, weiterhin in der Berufs- schule gut zu sein, da der Lernstoff oftmals aufbauend und sehr viel zum Lernen ist. 30
Was hältst du für das wichtigste an deiner Lehre? Das Wichtigste an meiner Lehre ist es für mich, dass ich eine gu- te Grundbildung erhalte und in zwei Jahren auch meinen Abschluss möglichst gut bestehe. Ebenfalls ist es mir sehr wichtig, dass ich wäh- rend meiner Lehre den Einwohnern von Eglisau bei ihren Anliegen und Fragen weiterhelfen kann. Was sind deine beruflichen Zukunftsziele? Mein momentan grösstes Ziel ist es, meine Lehre im Sommer 2024 er- folgreich abzuschliessen. Danach möchte ich die Berufsmaturität be- suchen, was aus kaufmännischer Sicht einer der ersten Schritte ist, den man gehen sollte. Danach möchte ich mich gerne weiterbilden lassen, jedoch weiss ich noch nicht genau in welche Richtung. Wie verbringst du deine Freizeit? In meiner Freizeit treffe ich mich gerne mit Freunden und unternehme etwas mit meiner Familie. Zusätzlich bin ich noch im Pontonierfahr- verein Eglisau, was einen grossen Teil meiner Freizeit füllt. Daneben bin ich momentan an der Roller- und Autoprüfung, was ebenfalls viel Zeit beansprucht und den übrigen Teil meiner Freizeit verbringe ich mit Lernen für die Schule und allgemein für meine Lehre. Gibt es noch etwas, das du gerne mitteilen möchtest? Ich möchte mich gerne für den Respekt, den Sie alle mir gegenüber am Telefon und am Schalter erweisen, bedanken, falls ich teilweise etwas länger brauche, um etwas zu erledigen, da ich noch daran bin vieles neu zu erlernen. > Sina Schweizer Seniorenrat Eglisau Jahresbericht 2021 Der Seniorenrat hielt Rückschau! Zu Handen der BAPF (Behörde für Alters- und Pflegefragen) hat er über die – trotz Pandemie – mög- lich gewesenen Aktivitäten berichtet. Die Berichterstattung erfolgte entlang den Themenfeldern der «Eglisauer Teilstrategie Alter». Diese hat zum Ziel, den in der Gemeinde wohnhaften SeniorInnen selbst- bestimmtes Leben zu ermöglichen. Der Seniorenrat wirkt an der Um- setzung der darin enthaltenen Massnahmen mit. Unser Bericht ist auf eglisau.ch/de/politik-behoerden/behoerden/seniorenrat aufgeschal- tet. Interessierten Personen senden wir diesen gerne zu. Arbeits-Sitzung mit der BAPF Am 11. Mai trafen sich die Mitglieder der Behörde für Alters- und 31
Gemeinde aktuell Pflegefragen und des Seniorenrates zum halbjährlich vereinbarten Treffen. In angenehmer Atmosphäre informierten wir uns gegenseitig woran gearbeitet wird. Anhand der vorgenommenen Standortanalyse konnten die Massnahmen der «Eglisauer Teilstrategie Alter» aktua- lisiert oder als erledigt abgeschrieben werden. Die gewählte Vorge- hensweise unterstützt die aktive Beteiligung der SeniorInnen, ver- treten durch den Seniorenrat, bei der Ausgestaltung der Altersein- richtungen und der altersfreundlichen Ausgestaltung des öffentlichen Raums. Einmal mehr ist klar zum Ausdruck gekommen, dass sowohl der Behörde und allen Freiwilligen die Vernetzung der Menschen und der Einrichtungen untereinander ein Herzensanliegen ist. Offene Sommergärten Verpassen Sie die Informationen seitens der Gruppe «Gartenfreun- de» nicht! Die Mitglieder informieren zu aktuellen Gegebenheiten auf Crossiety. Sie finden Hinweise auf Naturschönheiten, Kleinode vor un- seren Haustüren, die einen Spaziergang wert sind. Ein weiteres Mal in dieser Gartensaison laden Gartenbegeisterte ein zu einem Besuch hinter ihrem Gartentürchen. Eine schöne Gelegenheit zum sich tref- fen, auch zum Austauschen von Tipps unter GärtnerInnen, welche entsprechend der Lage ihres Gartens die Art und Sorten der Pflanzen sorgfältig auswählen. Lauschige Ecken und eine grosse Pflanzenviel- falt können Sie an den Samstagen vom 18. und 25. Juni entdecken. Angaben zu den offenen Gartentüren entnehmen Sie bitte dem Inse- rat im Märtblatt. Einen anhaltend schönen und bunten Frühsommer wünschen Ihnen Peter Füllemann, Helen Hangartner, Johanna Hitz, Ernst Hutter, Marie-Françoise Rütimeyer, Rita Wernli-Forster, Ruth Wyss-Masciadri. > Seniorenrat Eglisau/seniorenrat@eglisau.ch «Eglisauer Geschichten», reich illustriert Der Eglisauer Seniorenrat freut sich, zusammen mit der Kultur- und der Ortsmuseumskommission am kommenden Pfingstsonntag, 5. Ju- ni, der interessierten Bevölkerung die neue Sammlung von Eglisauer Geschichten vorzustellen. Im nun vorliegenden Heft erzählen unter- schiedlichste Persönlichkeiten aus ihrem Leben, nämlich Lise Graf- Siegrist, Melanie Hartmann-Widmer, Fritz Kaiser, Bertine Kern, Ru- dolf Meier, Hans P. Schaad, Hans Schneider, Maurice Schneider, Ruth Schwaiger-Troxler und Agnes Vogt-Kälin. Gemeinsam ist ihnen, dass sie alle in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts geboren wurden und den grössten Teil ihres Lebens in Eglisau verbrachten. Die Texte wurden teilweise von den Persönlichkeiten selbst verfasst oder nach 32
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