Korrekturabzug an und Rathaus muss sich bis 12:30 melden, sonst schicken wir runter ...

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58. Jahrgang                 Mittwoch, den 8. Mai 2019   Nummer 19

 13.

Korrekturabzug an
amtsblatt@dotternhausen.de

und info@gemeinde-dautmergen.de

Rathaus muss sich bis 12:30 melden,
sonst schicken wir runter
2                                  Amtsblatt Dotternhausen                     Dautmergen                  Nr. 19 vom 8. Mai 2019

               Gemeindekontakte                                                           Notrufe/Notdienste
                                                                                          Gesundheitsdienste
    Dotternhausen
Rathaus                                  ☎
                                         (0 7427) 9405-0
                                     Fax: (0 7427) 9405-30
in dringenden Notfällen abends           ☎0152 / 21025483 oder             Rettungsdienst
                                         ☎
                                                                                                                    112
oder am Wochenende:                        (0 172) 7309193                 Notarzt
Abfallberater                            ☎  (0 7433) 921371
                                                                            Feuerwehr
Bauhof                                   ☎   (0 7427) 914786
Bücherei
Öffnungszeiten: Mo. u. Mi.17.00-19.30 Uhr
Festhalle
                                         ☎
                                         ☎
                                              (0 7427) 8728

                                               (0 7427) 914772
                                                                            Polizei                                110
Feuerwehrgerätehaus
Grüngutplatz
                                         ☎      (0 7427) 8481
                    Öffnungszeiten: Fr. 14-18 Uhr, Sa. 9-13 Uhr             jeweils ohne telefonische Vorwahl
Forstrevier Heiligenzimmern              ☎       (0 7428) 8049
Förster Lukas Sander                 Fax: 07428/918337
Geranienstraße 6, 72348 Rosenfeld-Isingen                                 Ärztlicher Bereitschaftsdienst
mail: fr.heiligenzimmern@zollernalbkreis.de                               Außerhalb der Sprechstunden der Hausarztpraxen und
Jugendmusikschule Zollernalb e. V.:                                       der Notfallpraxen:
Hauptstr. 21 (Rathaus), 72359 Dotternhausen,
Tel. (07427) 8654, Fax (07427) 6141
info@jms-zollernalb.de, www.jms-zollernalb.de                             Tel. 116 117
Sprechzeiten:
Mo., Mi., Do 8.30 - 11.30 Uhr und Di 8.30 - 12.30 Uhr                     Samstag, Sonn- und Feiertag:
Kindergarten                             ☎        (0 7427) 914766        08.00 Uhr – 22.00 Uhr
Kinderkrippe                             ☎         (0 7427) 4661911
Telefon-Hotline                          ☎          (0 7427) 94006-11    Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Nahwärmeversorgung	   (tagsüber)                                          Tel. Nr. 0180 5911690
                                         ☎           (0 7427) 94006-99
                                                      (ab 17.00 Uhr)
                                             Vorwahl bitte mitwählen!     Stadtapotheke Schömberg
Schule                                                                    Öffnungszeiten:
Dotternhausen                            ☎
                                     (0 7427) 2240                       Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
Sporthalle                               ☎
                                      (0 7427) 914765                                                          8.00 - 12.30 Uhr
Stromversorgung                          ☎
                                       (0 7427) 931566                   und                                  14.00 - 19.30 Uhr
Überlandwerk Eppler GmbH                                                  Mittwoch                              8.00 - 12.30 Uhr
Internet-Adresse der Gemeinde:                                            und                                  17.30 - 18.30 Uhr
http://www.dotternhausen.de                                               Samstag                               8.00 - 12.30 Uhr
E-Mail-Adressen der Gemeinde:
Zentraler Posteingang: info@dotternhausen.de
Bürgermeisterin Frau Adrian: adrian@dotternhausen.de                      Wochenend- und Feiertags-Notdienstplan
Frau Engesser: engesser@dotternhausen.de                                  der Apotheken
Frau Hahn: hahn@dotternhausen.de                                          Samstag, 11.05.2019
Frau Huonker: huonker@dotternhausen.de                                    Gingko-Apotheke Balingen, Erzinger Weg 20,
Herr Mertes: mertes@dotternhausen.de                                      72336 Balingen-Endingen, Tel. 07433/382099
Frau Schwarz: schwarz@dotternhausen.de
                                                                          Sonntag, 12.05.2019
    Dautmergen                                                            Eugenien-Apotheke Stockoch, Carl-Baur-Weg 2/1,
                                                                          72379 Hechingen (Stockoch), Tel. 07471/2979
Rathaus                                  ☎  (0 74 27) 2507
                                         Fax: (0 74 27) 82 07             AIDS-Beratung
Bürgerhaus Dautmergen
Internet-Adresse der Gemeinde:
                                         ☎   (0 7427) 931420
                                                                          Beratungszeiten bei der AIDS-Beratung
http://www.gemeinde-dautmergen.de/                                        des Gesundheitsamtes
E-Mail-Adresse der Gemeinde: info@gemeinde-dautmergen.de                  Beratung zu AIDS und anderen sexuell übertragbaren
Förster Stephan Kneer
fr.leidringen@zollernalbkreis.de
                                         ☎
                                     (0 7427) 590 93 09
                                  Fax: (0 74 33) 922 15 88
                                                                          Krankheiten werden im Rahmen der offenen Sprechstunde
                                                                          am 1. Donnerstag im Monat von 16.00 - 17.00 Uhr beim
                                                                          Landratsamt -Gesundheitsamt-, Weilheimer Straße 31,
                                                                          72379 Hechingen, Tel. 07471/9303-1568, angeboten.
                    Öffnungszeiten der
                    Gemeindeverwaltung                                    Cannabis-Sprechstunde beim
                                                                          Gesundheitsamt:
                                                                          jeden Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr
Rathaus Dotternhausen                                                     Tel. kostenfrei (0800) 3784784
Montag – Freitag             08.00 – 12.00 Uhr                            E-Mail-Beratung: info@cannabissprechstunde.de
Dienstag                     16.00 – 18.00 Uhr                            www.drugstime.de
Rathaus Dautmergen
Montagvormittag:     08.00 - 12.00 Uhr                                    Telefonseelsorge
Dienstagvormittag:   08.00 - 12.00 Uhr                                    in persönlichen Not- und Krisensituationen bei Tag und
Donnerstagvormittag: 08.00 - 12 00 Uhr                                    (im dringenden Fall) auch bei Nacht über (0800) 1110111.
Dienstags:	17.00 - 20.00 Uhr
                              mit Abendsprechstunde BM Lippus
Nr. 19 vom 8. Mai 2019                    Amtsblatt Dotternhausen                                   Dautmergen
                                                                    Text in der KW 17 und 18 veröffentlichen!
                                                                                                                                                                          3
                                                                  Text in der KW 17 und 18 veröffentlichen!
                                                                                                            Energieagentur Zollernalb
            Gemeinsame                                                                                      vor Ort in Dotternhausen
    amtliche Bekanntmachungen                                                                                 Wer sein Haus umweltfreundlich sa-
                                                                                                              nieren will, braucht dafür kompetente,
                                                                  neutrale Unterstützung. Diese bekommen Sie regelmäßig an
                                                                  denEnergieagentur
                                                                          Infotagen der       Zollernalb        vor Ort in Dautmergen
                                                                                                   Energieagentur                Zollernalb. Die Erstberatung
                                                                  Energieagentur
                                                                  ist   kostenlos.        Zollernalb
                                                                                           Fachleute        vorgeben
                                                                                                                   Ort in Dautmergen
                                                                                                                               maßgeschneiderte                  Tipps
                                                                     Wer sein Haus umweltfreundlich sanieren will, braucht dafür kompetente, neutrale                   Un- zur
                                                                  Wärmedämmung
                                                                  Werterstützung.
                                                                        sein Haus Diese   bekommenundSie
                                                                                   umweltfreundlich       zum      Austausch
                                                                                                              regelmäßig
                                                                                                         sanieren            an dendafür
                                                                                                                     will, braucht      der
                                                                                                                                      InfotagenHeizungsanlage.
                                                                                                                                                           neutrale Un-Zol- Sie
                                                                                                                                                 der Energieagentur
                                                                                                                                            kompetente,
                                                                     lernalb. Die
                                                                  terstützung.     Erstberatung
                                                                               Diese   bekommenistSie  kostenlos.
                                                                                                          regelmäßig Fachleute     geben maßgeschneiderte
                                                                                                                         an den Infotagen     der Energieagentur Tipps
                                                                                                                                                                    Zol-zur
                                                                  informieren
                                                                     Wärmedämmung
                                                                  lernalb.
                                                                                       über
                                                                                         und zum
                                                                           Die Erstberatung
                                                                                                 erneuerbare
                                                                                                     AustauschFachleute
                                                                                                ist kostenlos.
                                                                                                                          Energien
                                                                                                                   der Heizungsanlage.      und     nennen
                                                                                                                                             Sie informieren
                                                                                                                                geben maßgeschneiderte
                                                                                                                                                                  Möglich-
                                                                                                                                                               über
                                                                                                                                                              Tipps  erneu-
                                                                                                                                                                     zur
                                                                  keiten,
                                                                     erbare
                                                                  Wärmedämmungden Stromverbrauch
                                                                             Energien   und   nennen                 im Haushalt
                                                                                                        Möglichkeiten,
                                                                                      und zum Austausch der Heizungsanlage. den           Siezu
                                                                                                                                  Stromverbrauch senken.
                                                                                                                                                     im
                                                                                                                                              informieren   überErgänzend
                                                                                                                                                         Haushalt  zu
                                                                                                                                                                 erneu-sen-
Wissen was ich will                                               erbare Energien und nennen Möglichkeiten, den Stromverbrauch im Haushalt zu sen-und
                                                                     ken.
                                                                  schätzen
                                                                           Ergänzend
                                                                     stellen      die
                                                                                        schätzen    die
                                                                                         ausgebildeten
                                                                             Fördermöglichkeiten
                                                                                                         ausgebildeten      Energieberater     Investitionskosten
                                                                                                                     Energieberater Investitionskosten
                                                                                                                                                                    ab
                                                                  ken.  Ergänzend    schätzen die vor.ausgebildeten Energieberater Investitionskosten ab und
Am Donnerstag, dem 16. Mai bietet die Agentur für Arbeit Ba-      ab    und
                                                                  stellen      stellen Fördermöglichkeiten
                                                                          Fördermöglichkeiten     vor.                                vor.
                                                                     Der nächste Termin zur kostenlosen Erstberatung im Rathaus Dautmergen ist:
lingen eine Veranstaltung für Frauen an, die sich fragen, wohin   Der    nächste
                                                                  DerDienstag,
                                                                       nächste   07. Mai
                                                                                Termin  Termin
                                                                                          2019
                                                                                        zur          zurUhr
                                                                                                 - 17:00
                                                                                             kostenlosen     kostenlosen
                                                                                                                 bis 20:00 Uhr
                                                                                                             Erstberatung            Erstberatung
                                                                                                                              im Rathaus     Dautmergen ist: im Rathaus
sie ihr beruflicher Weg führt. Diese Veranstaltung findet von     Dotternhausen                ist: Uhr bis 20:00 Uhr
                                                                  Dienstag, 07. Mai 2019 - 17:00
                                                                     Bitte melden Sie sich an unter Tel.: 07433 92-1385
10:00 bis 12:00 Uhr ausnahmsweise nicht in der Agentur für        Dienstag,
                                                                     oder
                                                                  Bitte              28.
                                                                           per E-Mail:
                                                                        melden  Sie sich  anMai
                                                                                              unter 2019        - 15:00
                                                                                                                    92-1385 Uhr bis 18:00 Uhr
                                                                                        energieagentur@zollernalbkreis.de
                                                                                                     Tel.: 07433
Arbeit statt, sondern in Raum 103 der vhs Hechingen in der        Bitte
                                                                  oder permelden         Siefinden
                                                                                                 sichSiean       unterunter
                                                                            E-Mail: energieagentur@zollernalbkreis.de
                                                                     Weitere Informationen                  im Internet     Tel.: 07433 92-1385
Münzgasse 4 (gelber Hauseingang).                                 oder     per    E-Mail:        energieagentur@zollernalbkreis.de
                                                                     www.energieagentur-zollernalb.de
                                                                  Weitere  Informationen   finden   Sie im Internet unter
Nicht zu wissen was man will verhindert oft, das Gewünschte       Weitere       Informationen finden Sie im Internet unter
                                                                  www.energieagentur-zollernalb.de
zu erreichen. An diesem Vormittag zeigt Coach und Unterneh-       www.energieagentur-zollernalb.de
                                                                                         Die Kompetenzstelle Energieeffizienz Neckar-Alb bietet eine kos-
mensberater Josef Wolf, wie man Bedürfnisse und Wünsche                                Die     Kompetenzstelle        zum ThemaEnergieeffizienz                       Neck-
                                                                                      Dietenlose    Erstberatung
                                                                                           Kompetenzstelle        Energieeffizienz      Energieeffizienz
                                                                                                                                        Neckar-Alb bietetfür    Unterneh-
                                                                                                                                                              eine kos-
erkennt und herausfindet, wohin die Reise gehen soll.                                  ar-Alb
                                                                                         men
                                                                                      tenlose  an.  bietet eine
                                                                                                 Erstberatung              kostenlose
                                                                                                                   zum Thema                     Erstberatung
                                                                                                                                    Energieeffizienz     für Unterneh- zum
                                                                                         Ansprechpartner       für Unternehmen im Zollernalbkreis:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Eine An-                            men
                                                                                       Themaan.
                                                                                         EnergieagenturEnergieeffizienz                   für Unternehmen an.
                                                                                      Ansprechpartner      fürZollernalb,
                                                                                                                UnternehmenTel.: im
                                                                                                                                  07433  92-1387
                                                                                                                                    Zollernalbkreis:
meldung ist nicht erforderlich. Nähere Informationen gibt es      Ansprechpartner                 für Unternehmen
                                                                                      Energieagentur     Zollernalb, Tel.: 07433im        Zollernalbkreis:
                                                                                                                                      92-1387
unter 07433 951-304 oder Balingen.BCA@arbeitsagentur.de.          Energieagentur Zollernalb, Tel.: 07433 92-1387

           Landratsamt Zollernalbkreis
           Veranstaltung des Landratsamtes                               Amtliche Bekanntmachungen
           Zollernalbkreis, Landwirtschaftsamt                                  Dotternhausen
            Felderbegehung bei Familie Riehle in Burladin-
            gen-Hausen
Am Mittwoch, den 15.05.2019 lädt das Landwirtschaftsamt           Gemeinderats-, Kreistags- und Europawahlen
des Zollernalbkreises zu einer Felderbegehung bei Familie         am 26.05.2019
Riehle in Burladingen-Hausen ein. Der Schwerpunkt wird die        Ende April erhielten alle Wahlberechtigten die amtliche Wahl-
ökologische Milchviehfütterung sein. Entsprechend werden          benachrichtigung. In den nächsten Tagen erhalten Sie als
vor allem Leguminosen-Gras-Mischungen, Futtergetreide als         Wahlberechtigte/Wahlberechtigter die amtlichen Stimmzettel
Mischkulturen und Körnerleguminosen angeschaut.                   für die Gemeinderats- und Kreistagswahl.
Zu diesem Feldrundgang sind alle Landwirte, die ökologischen      Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie nur am Wahl-
Landbau betreiben oder sich für den ökologischen Landbau          tag im Wahllokal. Zu beachten gilt, dass bei den Kommunal-
interessieren, recht herzlich eingeladen.                         wahlen ab dem 16. Lebensjahr und bei der Europawahl ab
                                                                  dem 18. Lebensjahr gewählt werden darf.
Exkursion zur Getreidezüchtung Peter Kunz nach Feld-              Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie, bei Abwesenheit
bach/Zürich                                                       oder Verhinderung am Wahltag, Briefwahl beantragen. An-
Der Arbeitskreis „ökologischer Landbau/Umstellung auf öko-        sonsten bringen Sie am Wahltag die Wahlbenachrichtigung
logischen Landbau“ des Landwirtschaftsamtes Zollernalbkreis       sowie die von Ihnen vorbereiteten amtlichen Stimmzettel der
bietet am 22.05.2019 eine Exkursion zur ökologischen Ge-          Kommunalwahlen mit.
treidezüchtung Peter Kunz, nach Feldbach bei Zürich (www.         Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
getreidzuechtung.ch), an.                                         gez. Adrian
Die Getreidezüchtung Peter Kunz arbeitet seit 35 Jahren er-       Bürgermeisterin
folgreich an der Züchtung ökologischer Getreidesorten mit
den Schwerpunkten Weizen, Triticale, Dinkel und Körnererb-
sen. Die Sorten von Peter Kunz haben bei Sortenversuchen
bezüglich Ertrag und Qualität sowie der Gesundheit sehr gut                                       Impressum
abgeschnitten.
Ablauf der Exkursion am Mittwoch, 22.05.2019
12:30 Uhr	Treffpunkt am Landwirtschaftsamt in Ba-                   Herausgeber:
                     lingen                                          Gemeinden Dotternhausen und Dautmergen.
15:00 – 18:00 Uhr	Besichtigung der Peter Kunz Getreide-             Verantwortlich für den Textteil:
                     züchtung                                        Bürgermeisterämter Dotternhausen (Telefon 9 40 50),
21:00 Uhr            Ankunft in Balingen                             E-Mail: amtsblatt@dotternhausen.de und Dautmergen
Zu dieser Exkursion sind alle interessierten, sowohl ökologisch      (Telefon 25 07), E-Mail: info@gemeinde-dautmergen.de.
als auch konventionell wirtschaftende, Landwirte eingeladen.
Die Kosten werden je nach Anzahl der Teilnehmer zwischen             Herstellung und Vertrieb:
20 - 30 Euro / Person betragen.                                      Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG
Um die Exkursion planen zu können, ist eine Anmeldung un-            Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim
ter 07433/92-1941 oder unter landwirtschaftsamt@zollernalb-          Telefon (07154) 8222-0, Telefax (07154) 8222-15
kreis.de bis zum 15. Mai notwendig.                                  Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ralf Berti
Treffpunkt: um 18:00 Uhr auf dem Betrieb Riehle, Binsenberg          Anzeigenberatung: Telefon (07154) 8222-0
26, Burladingen-Hausen. Eine Anmeldung ist nicht erforder-           Telefax (07154) 8222-15, E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de
lich.                                                                Anzeigenschluss: Dienstag, 9.00 Uhr, abhängig je nach
                                                                     Feiertag
4                                        Amtsblatt Dotternhausen                         Dautmergen      Nr. 19 vom 8. Mai 2019

    Gemeinde                                                                     Landkreis
    Dotternhausen                                                                Zollernalbkreis

    Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung
    der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und
    der Wahl des Gemeinderats und
    der Wahl des Kreistags am 26. Mai 2019
    1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament -
       Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde
           Dotternhausen
          die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Kreistags - statt.

    2. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
    3.     x Die Gemeinde bildet nur einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird eingerichtet in

          Wahlraum (Ort, Straße, Hausnummer, Raum/Zimmer-Nummer)
          Dotternhausen, Hauptstraße 21, Zimmer Nr. 10

    4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen
          ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen
          Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
          Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

    5. Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl –
       Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
       Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
          Aufdruck:     Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments
                        Farbe: weißlich
          Jeder Wähler hat eine Stimme.
          Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw.
          die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zuge-
          lassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kenn-
          zeichnung.
          Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis
          gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
          Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekenn-
          zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllo-
          kal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet.
          In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
    6. Kommunalwahlen
       Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimm-
       zettelumschlägen.
    6.1    Wahl des Gemeinderats
           Zu wählen sind                             10       Mitglieder.
           Stimmzettel-Aufdruck:
           Wahl des Gemeinderats
           Stimmzettel-Farbe:           eosinrot

    6.2     Wahl des Kreistags
            Zu wählen sind im Wahlkreis
            VI Geislingen                               6          Mitglieder.
            Stimmzettel-Aufdruck:
            Wahl des Kreistags
           Stimmzettel-Farbe:           lindgrün

    6.3     Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind in je besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben,
            die von gleicher Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind.
            Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten spätestens am 25. Mai 2019 zugesandt.
            Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten.
Nr. 19 vom 8. Mai 2019                      Amtsblatt Dotternhausen                       Dautmergen                                5

 6.4     Bei den Wahlen des Gemeinderats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Ge-
         meinderats und des Kreistags im Wahlkreis zu wählen sind (vergleiche Ziff. 6.1 - 6.2).
         Die Stimmenzahl ist jeweils im Stimmzettel angegeben.

 6.5     Es findet Verhältniswahl statt bei der

         - Wahl des Gemeinderats

         - Wahl des Kreistags

         Hierbei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist.
         Der Wähler kann
       - Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und
       - einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

         Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln
       - Bewerber, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des
         Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet,
       - Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer " 2 " oder " 3 " hinter dem Namen, durch Wie-
         derholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet.
         Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In die-
         sem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; höchstens je-
         doch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben wie Mitglieder jeweils zu wählen sind. Bei der Wahl des Kreis-
         tags nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind.

 6.6     Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber
         gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des
         Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge.

 6.7 Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge aus-
      gehändigt.
      Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekenn-
      zeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
 7. Wahlscheine
    Europawahl
    Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein aus-
    gestellt ist,
    - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk
      des Landkreises oder
    - durch Briefwahl
    teilnehmen.
    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt - Wahlamt - einen amtlichen Stimmzettel, einen amtli-
    chen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen.
    Kommunalwahlen
    Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen
    haben, können
    - in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein
      angegebenen Gebiets oder
    - durch Briefwahl
    wählen.
    Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.
       Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt - Wahlamt - neben
       dem Wahlschein auch die weiteren Briefwahlunterlagen.
       Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl - rot - und Kommunalwahlen - gelb -) mit den jeweils dazu-
       gehörigen Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so recht-
       zeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahl-
       tag bis 18.00 Uhr eingehen.
       Die Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlun-
       terlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.
 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für
    Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament
    wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz).
       Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
       Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer
       Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafge-
       setzbuches).
6                             Amtsblatt Dotternhausen                    Dautmergen                  Nr. 19 vom 8. Mai 2019

     Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergeb-
     nisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich
     ist.
 9. Der Briefwahlvorstand tritt zusammen zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses
    der Europawahl um 16:30 Uhr in

     Dotternhausen, Hauptstraße 21, Zimmer Nr. 28
     (Ort und Raum)

     Dotternhausen, 08.05.2019
     Bürgermeisteramt
     Monique Adrian
     Bürgermeisterin

                                                                  zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
             Stellenausschreibung                                 (9. BImSchV) – des Landratsamtes Zollernalbkreis
             Die Gemeinde Dotternhausen sucht zum                 zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungs-
             nächstmöglichen Zeitpunkt                            genehmigung der Fa. Holcim (Süddeutschland) GmbH
                                                                  zur Änderung der genehmigten Abbau- und Rekultivie-
 eine pädagogische Fachkraft nach § 7 KiTaG für den               rungsplanung sowie zur flächenhaften Erweiterung des
 gemeindeeigenen Kindergarten (m/w/d)                             Steinbruchs Plettenberg (Dotternhausen)
                                                                  (Aktenzeichen 303 – 106.111)
 befristet für die Dauer von Mutterschutz und gegebenen-
 falls anschließender Elternzeit. Der Beschäftigungsumfang        Die Holcim (Süddeutschland) GmbH, Dormettinger Straße 23
 beträgt 60 % einer Vollzeitstelle.                               in 72359 Dotternhausen, hat mit Schreiben vom 28.06.2018
 Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spä-            die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungs-
 testens 17. Mai 2019 an die Gemeindeverwaltung Dot-              genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz
 ternhausen, Hauptstr. 21, 72359 Dotternhausen, z. Hd. von        vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreini-
 Frau Bürgermeisterin Adrian, zu richten.                         gungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
 Für Fragen stehen Ihnen gerne Frau Wochner (Kindergar-           (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) zur wesentli-
 tenleiterin),                                                    chen Änderung des bestehenden Steinbruchs Plettenberg bei
 Tel. 07427/914766, oder Frau Bürgermeisterin Adrian, Tel.        der zuständigen Genehmigungsbehörde – dem Bauamt des
 07427/940511, zur Verfügung                                      Landratsamtes Zollernalbkreis als untere Immissionsschutz-
 Monique Adrian Bürgermeisterin                                   behörde – beantragt.

                                                                  Der Standort der zu ändernden Anlage ist in:
 Müllentsorgung bei den Bushaltestellen und                       Stadt/Gemeinde: 72359 Dotternhausen
 Glascontainern                                                   Gemarkung(en): Dotternhausen und Hausen am Tann
                                                                  Flurstücke: 2720, 2786, 2787, 2795/1 (Dotternhausen) und
 Von den Bauhofmitarbeitern muss wiederholt festgestellt
                                                                  494/3, 500 (Hausen am Tann)
 werden, dass sowohl an den Bushaltestellen als auch bei
 den Glascontainern auch Hausmüll und ähnlicher Abfall in
                                                                  Die Änderungsgenehmigung bezieht sich auf den genehmigten
 Säcken entsorgt wird.
                                                                  Steinbruch – Anlage nach Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 zur Vierten
 Das Ablagern von Müll ist widerrechtlich und kann bußgel-
                                                                  Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über
 drechtlich verfolgt werden!
                                                                  genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Das Vor-
 Um Beachtung wird dringend gebeten!
                                                                  haben bedarf der Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG
 Gemeindeverwaltung Dotternhausen
                                                                  i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 sowie der Nr. 2.1.1 des Anhangs 1
                                                                  zur 4. BImSchV. Für das Vorhaben besteht nach § 9 Abs. 2
                                                                  Satz 1 Nr. 2 und 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die
 Wasserabschlag fällig                                            Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Pflicht zur Durch-
 Der 1. Wasserabschlag für das Jahr 2019 ist am 15.05. fäl-       führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil die
 lig. Wir bitten alle Nichtabbucher dies zu berücksichtigen       Vorhabenträgerin dies beantragt hat und das Landratsamt
 und den Wasserabschlag zu überweisen.                            das Entfallen einer gesonderten Vorprüfung der UVP-Pflicht
 Gemeindeverwaltung Dotternhausen                                 als zweckmäßig erachtet hat. Die UVP ist unselbständiger Teil
                                                                  des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÜBER                                   (§ 4 UVPG). Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist daher in
                                                                  einem förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeits-
DIE VERLEGUNG DES ANBERAUMTEN ER-                                 beteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Eine gren-
ÖRTERUNGSTERMINS AUF EINEN SPÄTEREN                               züberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
ZEITPUNKT ...                                                     nach § 11a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
– gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz                 (9. BImSchV) sowie den §§ 54 bis 56 UVPG findet nicht statt.
(BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 und § 17 der 9. Verordnung
Nr. 19 vom 8. Mai 2019                  Amtsblatt Dotternhausen                    Dautmergen                              7
Das Vorhaben wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom          nung nicht isoliert anfechtbar.
14.11.2018 der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Diese Bekanntmachung wurde zusätzlich auch im Internet          Die Zustellung des Genehmigungsbescheids und der Ent-
auf der Homepage der Genehmigungsbehörde unter https://         scheidung über eingebrachte Einwendungen an die Personen,
www.zollernalbkreis.de/,Lde/Startseite/Buergerservice/Amt-      die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche
liche+Bekanntmachungen.html sowie gemäß § 20 Abs. 2             Bekanntmachung ersetzt werden.
UVPG im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/bw
veröffentlicht.                                                 Balingen, den 30.04.2019
                                                                Landratsamt Zollernalbkreis
Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Antragsunter-        - Untere Immissionsschutzbehörde -
lagen – einschließlich des UVP-Berichts und weiteren Fach-
beiträgen über die Umweltauswirkungen – sowie sonstige der                           Zweckverband Abwasserreini-
Genehmigungsbehörde vorliegende, entscheidungserhebliche                            gung Balingen
behördliche Unterlagen lagen in der Zeit vom 13.12.2018 bis
einschließlich 25.01.2019 im Landratsamt Zollernalbkreis, der   PRESSEBERICHT
Stadt Schömberg sowie bei den Gemeinden Dotternhausen,          zur Sitzung des Zweckverbandes Abwasserreinigung Ba-
Dormettingen, Ratshausen und Hausen a. T. zur allgemeinen       lingen am 8. April 2019
Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Zusätzlich         Die erste Sitzung in 2019 der Verbandsversammlung des
wurden der UVP-Bericht und die weiteren Fachbeiträge über       Zweckverbandes Abwasserreinigung Balingen fand am 8. April
die Umweltauswirkungen auch im Internet unter https://www.      im Betriebsgebäude auf der Kläranlage Balingen statt. Ver-
uvp-verbund.de/bw veröffentlicht. Einwendungen konnten          bandsvorsitzender OB Helmut Reitemann leitete die Sitzung.
bis einschließlich 25.02.2019 gegen das Vorhaben erhoben
werden.                                                         Abfuhr von gepresstem Klärschlamm – Auftrag wurde
                                                                vergeben
Die Genehmigungsbehörde hat in Ausübung des pflichtge-          Der bisherige Jahresvertrag zur Abfuhr von gepresstem Klär-
mäßen Ermessens darüber entschieden, einen Termin zur           schlamm ist ausgelaufen. Eine erneute Ausschreibung und
Erörterung der form- und fristgerecht vorgebrachten Einwen-     Vergabe wurde notwendig.
dungen durchzuführen. Der Erörterungstermin dient dazu, die     Es ist damit zu rechnen, dass auch in diesem Jahr nicht der
rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben zu        gesamte angelieferte Klärschlamm in der Gasgewinnungsan-
erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvor-      lage verwertet werden kann. Mit dem ausgeschriebenen Jah-
aussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen,       resvertrag will der Zweckverband flexibel reagieren können. Es
die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben, die      wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.              Nur die Firma MSE GmbH gab ein Angebot ab. Sie erhielt den
                                                                Auftrag mit einem Abfuhrvolumen von bis zu maximal 2.000
Der in der v. g. öffentlichen Bekanntmachung für den            to. Wegen der begrenzten Lagerkapazitäten auf dem Gelände
07.05.2019 anberaumte Erörterungstermin wird im Hinblick        der Kläranlage konnte mit der Auftragsvergabe nicht bis zur
auf dessen zweckgerichtete Durchführung gemäß § 17 Abs.         Sitzung zugewartet werden. Der Verbandsvorsitzende vergab
1 der 9. BImSchV auf einen späteren Zeitpunkt verlegt.          den Auftrag in Eilentscheidung.

Der Erörterungstermin findet nunmehr am                         Aktuelles aus dem Betriebsbericht 2018
Montag, den 03.06.2019 ab 10.00 Uhr in der Festhalle Dot-       Weniger Abwasser wegen trockenem Wetter - gute Rei-
ternhausen, Festhallenstraße 12, 72359 Dotternhausen            nigungsleistung
                                                                Das Jahr 2018 war aus Sicht der Abwasserreinigung ein über-
statt und wird bei Bedarf an den Folgetagen ab 10.00 Uhr an     durchschnittlich trockenes Jahr. Die Regenspende war mit
gleicher Stelle fortgesetzt.                                    704 Litern pro Quadratmeter relativ niedrig. Dies führte dazu,
                                                                dass die Abwassermenge mit rund 8,1Mio. cbm unter den
Gemäß § 17 Abs. 2 der 9. BImSchV sind der Antragsteller und     Werten der Vorjahre lag. Es handelt sich dabei um die Ab-
diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, von     wassermenge, die aus den Mitgliedsgemeinden Balingen,
der Verlegung des Erörterungstermins zu benachrichtigen. Sie   Geislingen, Dotternhausen, Dormettingen und Albstadt-Lau-
können in entsprechender Anwendung des § 10 Abs. 3 Satz 1       fen zur Kläranlage fließt.
BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt         Reinigungsleistung und Abbauleistung der Kläranlage waren
werden. Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin         im vergangenen Jahr gut. Trotz erhöhter Zulauffrachten und
und ggf. erforderlichen Folgetagen ergeht nicht.                Zulaufkonzentrationen konnte die Abbauleistung gesteigert
                                                                werden. Das lag mit daran, dass in 2018 sämtliche Becken-
Die im Rahmen der Auslegung und Einwendungsfrist getätig-       und Anlagenteile ganzjährig ohne Revisionen in Betrieb waren.
ten Einwendungen, Stellungnahmen und Hinweise behalten          Zwischenzeitlich zeigt sich allerdings, dass die Kläranlage an
ihre Gültigkeit.                                                ihre Grenzen stößt. Dies gilt insbesondere in Extremsituationen
                                                                wie niedrigen Abwassertemperaturen. Die Belüftungseinrich-
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgebrachten Ein-         tungen der biologischen Stufe sind abgenutzt und in die Jahre
wendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von       gekommen. Sie sollen erneuert werden. In den kommenden
Personen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben       Jahren wird der Verband verstärkt in die Sanierung der An-
haben, erörtert werden. Einwender können sich von einem         lagentechnik investieren müssen.
Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht im Termin ver-     Dass sich die Witterungsverhältnisse auf den Kläranlagenbe-
treten lassen. Die durch die Teilnahme am Erörterungstermin     trieb und die Reinigungsleistung auswirken, zeigte Ingenieur
entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. Der Er-      Joachim Hölle vom Büro Götzelmann auf. Insbesondere ist
örterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV).    dabei auch der Fremdwasseranteil ein Thema, der durch die
                                                                relativ trockene Witterung bei 58,8 % lag. Der Wert ist ähn-
Die zeitliche Verlegung des Erörterungstermins wird hiermit    lich wie im Vorjahr, liegt aber über dem Landesdurchschnitt.
gemäß §§ 12 Abs. 1 Satz 3 und 17 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V.    Dass die Maßnahmen und Bemühungen zur Reduzierung der
m. § 10 Abs. 3 Satz 1 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.       Fremdwasserzuläufe in das Verbandsnetz weiterverfolgt wer-
                                                                den müssen, darin sind sich alle Mitglieder und Verantwortli-
Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsord-      chen einig. Der Stromverbrauch ist in 2018 angestiegen. Die
8                             Amtsblatt Dotternhausen                   Dautmergen                   Nr. 19 vom 8. Mai 2019

Eigenstromerzeugung ist zurückgegangen.                          unter den geforderten amtlichen Werten.
Der Faulgasanfall konnte leicht gesteigert werden, die Stro-     In 2018 waren aus der Sicht des Gewässerschutzbeauftrag-
merzeugung aus Faulgas lag bei 785.507 kWh. Einige Sanie-        ten die anhaltende Trockenheit sowie der Umbau und Revisi-
rungs- und bauliche Maßnahmen wurden im vergangenen              on des Nachklärbeckens maßgebend. Auffallend ist die ver-
Jahr vorgenommen. So wurde der Faulturm 2 komplett ent-          gleichsweise niedrige Abwassermenge. Sie ging gegenüber
leert, gereinigt und notwendige Revisionsarbeiten erledigt.      dem Vorjahr nochmals zurück. Die geringere Abwassermenge
Frischschlammpumpen und eine Kellerentwässerungspumpe            führt zu einem Fremdwasseranteil unter 60 %. Trockenheit und
wurden ersetzt. Im Sand- und Fettfang sowie Vorklärbecken        niedrige Temperaturen im Zusammenhang mit dem Umbau
wurden Revisionsarbeiten erledigt. Dieses Jahr stehen u.a.       des Nachklärbeckens führten die Kläranlage beim Stickstoffa-
die Erneuerung des Labors und die Schaffung neuer Sozial-        bbau an ihre Grenzen. In der biologischen Stufe erreiche die
räume an.                                                        Kläranlage in schwierigen Belastungssituationen ihre Leis-
Auf Grund des Alters der Kläranlage sind auch in den kom-        tungsgrenze, betonte der Gewässerschutzbeauftragte. Hier
menden Jahren weitere Sanierungen und Nachrüstungen er-          müssten Verbesserungsmaßnahmen in den nächsten Jahren
forderlich. Mit Zuversicht werde man gemeinsam die Aufga-        ansetzen. Großes Lob erhielt das Kläranlagen-Team für seine
ben angehen, betonte Verbandsvorsitzender Reitemann. Der         hervorragende und engagierte Arbeit.
Umwelt- und Gewässerschutz liege beim Zweckverband in
guten Händen, insbesondere auch aufgrund des geschätzten         Spurenstoffelimination – Machbarkeitsstudie vorgestellt
Engagements des Kläranlagen-Personals, das einen vorbild-        Trotz hoher Leistungsfähigkeit moderner Kläranlagen verlas-
lichen Betrieb der Anlage gewährleiste.                          sen eine Vielzahl von Spurenstoffen den Kläranlagen-Ablauf.
                                                                 Im Zuge der Diskussion über organische
Verbandssatzung wird geändert – Umstellung auf Eigen-            Spurenstoffe in der aquatischen Umwelt werden Kläranla-
betriebsrecht                                                    gen als einer der Hauptemittenten für das Vorkommen dieser
Einstimmig stimmte die Verbandsversammlung für die Ände-         Substanzen in den Gewässern angesehen. Neben Arznei-
rung der Verbandssatzung. Dies ist erforderlich, da das Rech-    mittelrückstanden finden sich heute eine Vielzahl von Stoffen
nungswesen des Verbandes ab 2019 nach den Vorschriften           aus dem alltäglichen Gebrauch im Ablauf von kommunalen
des Eigenbetriebsrechts geführt wird. Im letzten Jahr war die    Kläranlagen wider.
Umstellung beschlossen worden.                                   Mit welchen Maßnahmen effektiv gegen gesteuert werden
Verbandrechner Jürgen Eberle erläuterte die Umstellung auf       kann, wurde in einer Machbarkeitsstudie speziell für die Balin-
ein doppisches Rechnungssystem mit der Auswirkung auf            ger Kläranlage untersucht. Dipl. Ing. Joachim Hölle stellte die
Umlagen und die Gebührenkalkulation.                             Ergebnisse vor. Favorisiert wird ein Verfahren mit Ozonung und
Haushalt des Zweckverbandes für 2019 ist beschlossen             Sandfilter. Dieses Verfahren wird bereits erfolgreich in anderen
Der Haushalt 2019 für den Zweckverband Abwasserreinigung         Kläranlagen betrieben. Notwendig wäre hierfür der Umbau der
Balingen wurde von der Verbandsversammlung einstimmig            beiden Nachklärbecken, der Neubau eines Pumpwerks sowie
beschlossen. Der Wirtschaftsplan geht im Erfolgsplan mit         Ozonung und Sandfilter. Die aktuell geschätzten Kosten für
Erträgen und Aufwendungen von 3,82 Mio € aus. Im Vermö-          diese Maßnahmen liegen bei 6,85 Mio. €. Es lässt sich eine Eli-
gensplan sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils         minationsleistung von über 80 % erreichen. Die Ergebnisse der
rund 1,35 Mio. € veranschlagt.                                   Studie stellen die Grundlage für die weiteren Planungen dar.
Die positive Nachricht für die Verbandsmitglieder: Die Ver-
bandsumlage kann konstant gehalten werden. Sowohl für die        Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung findet am
Betriebskosten als auch für die Investitionskosten entrichten    4. Juli 2019 statt.
die Mitglieder eine Umlage an den Verband. Die Höhe der          Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind wie immer recht
Umlage richtet sich nach der prozentualen Höhe der von den       herzlich dazu eingeladen. Die einzelnen Tagesordnungspunk-
einzelnen Mitgliedern eingeleiteten Abwassermenge. Die Stadt     te können rechtzeitig vor der Sitzung dem Kreisamtsblatt
Balingen trägt mit rund 78 % den größten Anteil.                 entnommen werden. Ebenso nachzulesen sind sie im Inter-
Einen großen Ausgabeblock stellen im laufenden Jahr wie-         net auf der Homepage des Zweckverbandes www.klaeranla-
derum die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten mit rund          ge-balingen.de.
775.000 € und die Unterhaltungsmaßnahmen (454.000 €) am
Klärwerk dar. Die Personalkosten schlagen mit rund 620.000
€ zu Buche. Investieren wird der Verband in diesem Jahr
schwerpunktmäßig in die Modernisierung der Anlagen. So
zum Beispiel in ein neues Labor, Maßnahmen am Betriebs-
gebäude, Überschussschlammeindickung und Klärschlam-
mentwässerung.
Der Schuldenstand des Verbandes liegt nach den Plandaten
2019 bei rund 2,25 Mio. € und verringert sich leicht gegenüber
dem Vorjahr. Dieses Maß der Verschuldung sei angesichts der
großen Projekte vertretbar, betonte Verbandrechner Eberle.       Öffnungszeiten:
In den nächsten 2-3 Jahren wird der Schuldenstand nach           Mittwoch:       13:45 - 15:15 Uhr Grundschulgruppe
oben gehen.
                                                                 Freitag:        16:00 - 18:00 Uhr (10-12 Jahre)
Gewässerschutzbericht 2018:                                                      16:00 - 20:00 Uhr (12-18 Jahre)
Kläranlage erzielt gute Reinigungsleistung in trockenem
Jahr
“Bei amtlichen Kontrollen wurden die Grenz- und Zielwerte
eingehalten“ – dies konnte der Gewässerschutzbeauftrag-
te des Verbandes Manfred Helle vermelden. Eine erfreu-
                                                                                            Ist Ihr Hund
liche Mitteilung vor allem für den Gewässerschutz, denn
die gute Reinigungsleistung der Kläranlagen ist wichtig,
                                                                                            bei der
um die Gewässer bestmöglich zu schützen.
Die Kläranlage wird regelmäßig überwacht. Mindestens sechs-
                                                                                            Gemeinde
mal jährlich erfolgt eine unangekündigte Probeentnahme durch
Mitarbeiter des Landratsamtes. Alle Ablaufwerte lagen deutlich
                                                                                            angemeldet?
Nr. 19 vom 8. Mai 2019                            Amtsblatt Dotternhausen                  Dautmergen                            9

                                          Amtliche Bekanntmachungen
                                                  Dautmergen

     Gemeinde Dautmergen                                              Zollernalbkreis

    Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung
    der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und
    der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags
    am 26. Mai 2019
    1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament -
       Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Dautmergen die Kommunalwahlen - Wahl des Gemein-
       derats und die Wahl des Kreistags statt.

    2. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
    3. Die Gemeinde bildet nur einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird eingerichtet in

          72356 Dautmergen, Foyer im Bürgerhaus, Grabenstraße 1 (rollstuhlgerecht)

    4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen
          ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen
          Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
          Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

    5. Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl -
       Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
       Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
          Aufdruck:   Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments
                      Farbe: weißlich
          Jeder Wähler hat eine Stimme.
          Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw.
          die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zuge-
          lassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kenn-
          zeichnung.
          Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis
          gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
          Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekenn-
          zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllo-
          kal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet.
          In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
    6. Kommunalwahlen
       Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimm-
       zettelumschlägen.
    6.1    Wahl des Gemeinderats
           Zu wählen sind                     8        Mitglieder.
           Stimmzettel-Aufdruck:
           Wahl des Gemeinderats
           Stimmzettel-Farbe:      eosinrot

    6.3     Wahl des Kreistags
            Zu wählen sind im Wahlkreis
            VI Geislingen                    6    Mitglieder.
            Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Kreistags
            Wahl des Kreistags
           Stimmzettel-Farbe:      grün

    6.4     Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind in je besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben,
            die von gleicher Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind.
10                              Amtsblatt Dotternhausen                   Dautmergen                   Nr. 19 vom 8. Mai 2019

       Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten spätestens am 25. Mai 2019 zugesandt.
       Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten.

6.5    Bei den Wahlen des Gemeinderats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Ge-
       meinderats und des Kreistags im Wahlkreis zu wählen sind (vergleiche Ziff. 6.1 - 6.3).
       Die Stimmenzahl ist jeweils im Stimmzettel angegeben.

6.6     Es findet Verhältniswahl statt bei der

        - Wahl des Kreistags

        Hierbei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist.
        Der Wähler kann
      - Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und
      - einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben
        (kumulieren).
        Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln
      - Bewerber, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des
        Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet,
      - Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer " 2 " oder " 3 " hinter dem Namen, durch Wie-
        derholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet.
        Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In die-
        sem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt. Bei der Wahl
        des Kreistags nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu
        wählen sind.

6.7     Es findet Mehrheitswahl statt bei der

        - Wahl des Gemeinderats

       Hierbei kann jede wählbare Person gewählt werden.
       Der Wähler ist nicht an die Bewerber gebunden, deren Namen im Stimmzettel vorgedruckt sind.
       Der Wähler kann jedem Bewerber oder einer anderen wählbaren Person jeweils nur eine Stimme geben.
        Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er Bewerber, denen er eine Stimme geben will,
      - auf einem Stimmzettel mit vorgedruckten Namen durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung
        des Namens oder auf sonst eindeutige Weise,

        Der Wähler kann auch den Stimmzettel mit vorgedruckten Namen ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekenn-
        zeichnet abgeben. In diesem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stim-
        me gewählt.

6.8    Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichte-
       te Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelum-
       schlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge.
6.9    Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge aus-
       gehändigt.
       Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekenn-
       zeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
7. Wahlscheine
   Europawahl
   Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein aus-
   gestellt ist,
   - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk
     des Landkreises oder
   - durch Briefwahl
   teilnehmen.
   Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt - Wahlamt - einen amtlichen Stimmzettel, einen amtli-
   chen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen.
   Kommunalwahlen
   Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen
   haben, können
   - in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein
     angegebenen Gebiets oder
   - durch Briefwahl
   wählen.
   Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird.
      Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt
      - Wahlamt - neben dem Wahlschein auch die weiteren Briefwahlunterlagen.
Nr. 19 vom 8. Mai 2019                   Amtsblatt Dotternhausen                       Dautmergen                                11
    Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl - rot - und Kommunalwahlen - gelb -) mit den jeweils dazu-
    gehörigen Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so recht-
    zeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahl-
    tag bis 18.00 Uhr eingehen.
    Die Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlun-
    terlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.
 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für
    Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament
    wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz).
    Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer
    Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafge-
    setzbuches).
    Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergeb-
    nisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich
    ist.
 9. Der Briefwahlvorstand tritt um 17:00 Uhr zur Vorbereitung und um 18:00 Uhr zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses
    der Europawahl im Landratsamt Zollernalbkreis, Hirschbergstraße 29, Hauptgebäude (Zimmer 414) in 72336 Balingen
    zusammen.

    Dautmergen, 08.05.2019
    Bürgermeisteramt

    Hans Joachim Lippus, Bürgermeister
    Unterschrift, Amtsbezeichnung
12                            Amtsblatt Dotternhausen                   Dautmergen                  Nr. 19 vom 8. Mai 2019

                   EINLADUNG                                      Standesamtliche Nachrichten April 2019
                                                                  In der Zeit vom 01.04.2019 bis 30.04.2019 wurden beim Stan-
 zur öffentlichen Gemeinderatssitzung in Dautmergen               desamt Dautmergen folgende Personenstandsfälle beurkun-
               am Mittwoch, 15. Mai 2019                          det; die Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.
      um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses
                                                                  Sterbefall:
Tagesordnung:                                                     16.04.2019                 Öffentliche Bekanntmachung
Öffentlich                                                        Hildegard Monika Huber, Leidringer Straße 13, 72356 Daut-
 1.	Forstneuorganisation zum 01.01.2020 hier: Informationen      mergen
     durch Herrn Forstbereichsleiter Beck                              Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtl
 2.	Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungs-         Öffentliche Bekanntmachung zum Inkrafttre-
     planes Dormettinger Straße-Ost                                                    „Blumenhalde“,
                                                                  ten des Bebauungsplans   und der örtlichen 2. Ände
 3.	Bauangelegenheiten Umbau des Wohnhauses, Abbruch
     der Doppelgarage und Neubau einer Garage – Schli-            Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 1
     chemstraße 3                                                 „Blumenhalde“, 2. Änderung
 4.	Vertrag über die Durchführung des Bestattungswesens
     hier: Kündigung der Firma Hafa und Neuvergabe
                                                                  im beschleunigten Verfahren nach § 13a
                                                                 Der  Gemeinderat der Gemeinde Dautmergen hat in s
                                                                  BauGB
 5.	Ausstattung der Gemeindeverwaltung mit weiterem Bild-
     schirmarbeitsplatz                                          13.03.2019
                                                                  Der Gemeinderat dender
                                                                                      Bebauungsplan      „Blumenhalde“,
                                                                                         Gemeinde Dautmergen   hat in seiner 2.
                                                                                                                             öf- Änderu
 6.	Wohnumfeldgestaltung Dormettinger Straße 9 hier: Ver-        fentlichen  Sitzung am  13.03.2019 den  Bebauungsplan
                                                                 (BauGB) und die zusammen mit der Bebauungsplanän         „Blu-
     gabe der Architektenleistungen                               menhalde“, 2. Änderung nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
 7. Neufassung der Benutzungsordnung Bürgerhaus                  Bauvorschriften
                                                                  und die zusammen   gemäß
                                                                                       mit der§Bebauungsplanänderung
                                                                                                 74 Landesbauordnung        für Baden
                                                                                                                         aufge-
 8. Neufassung der Entgeltordnung Bürgerhaus                     selbstständige
                                                                  stellten örtlichenSatzung   beschlossen.
                                                                                    Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauord-
 9.	Neufassung der Benutzungsordnung Mehrzweckraum               nung für Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige
     Bauhof                                                      Für  den Planbereich
                                                                  Satzung  beschlossen. ist der Lageplan des Büro Dr. Grossman
10. Neufassung der Entgeltordnung Mehrzweckraum Bauhof            Für den Planbereich
                                                                 maßgebend.           ist der Lageplan des Büro Dr. Grossmann,
11. Überprüfung und Festsetzung der Vereinsförderbeiträge         Balingen, vom 28.02.2019 maßgebend.
12. Bürgermeisterwahl vom 07.04.2019
     a) Bekanntgabe des Wahlprüfungsbescheides
     b) Festlegung des Termins für die Amtseinsetzung des
         Bürgermeisters
     c) Wahl eines Gemeinderats zur Übernahme der Wieder-
         verpflichtung des Bürgermeisters
13. Verschiedenes, Anfragen und Bekanntgaben
An die Einwohnerschaft ergeht eine herzliche Einladung.
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
gez. Lippus, Bürgermeister

Gemeinderats-, Kreistags- und Europawahlen
am 26.05.2019
Ende April erhielten alle Wahlberechtigten den amtlichen Wahl-
benachrichtigungsbrief und in den nächsten Tagen erhalten Sie
als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter die amtlichen Stimm-
zettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl zugestellt.
Der Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie nur am Wahl-
tag im Wahllokal.
Zu beachten gilt, dass bei den Kommunalwahlen ab dem 16.
Lebensjahr und bei der Europawahl ab dem 18. Lebensjahr
gewählt werden darf.
Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief können Sie, bei Abwe-
senheit oder Verhinderung am Wahltag, Briefwahl beantragen.
Ansonsten bringen Sie am Wahltag die Wahlbenachrichtigung,
sowie die von Ihnen vorbereiteten amtlichen Stimmzetteln der
Kommunalwahlen, mit.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Lippus, Bürgermeister
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

 Wasser-/Abwasserabschlag fällig
 Die 1. Abschlagszahlung für das Jahr 2019 wird am
 15.05.2019 fällig.
 Bei den Abbuchern erfolgt zum Fälligkeitstag die Belas-          Ausschnitt aus dem Lageplan des Büro Dr. Grossmann, Ba-
 tung auf dem Konto.                                             Ausschnitt aus
                                                                  lingen, vom   dem Lageplan des Büro Dr. Grossmann, Balingen, v
                                                                              28.02.2019
 Die Nichtabbucher bitten wir um pünktliche Überwei-
 sung.                                                           Der
                                                                  DerBebauungsplan
                                                                      Bebauungsplan undunddie
                                                                                           dieörtlichen
                                                                                               örtlichen  Bauvorschriften „B
                                                                                                        Bauvorschriften
 Abbuchungsformulare können bei der Gemeinde angefor-            Dautmergen   treten
                                                                  „Blumenhalde“,      gemäß §Dautmergen
                                                                                 2. Änderung,  10 Abs. 3 BauGB     mit dieser B
                                                                                                          treten gemäß
 dert, oder der Homepage www.gemeinde-dautmergen.de               § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
 unter der Rubrik Service – Downloads, entnommen werden          Die  Bebauungsplanänderung
                                                                  Die Bebauungsplanänderung    kannkann   einschließlich
                                                                                                    einschließlich          des Textte
                                                                                                                   des Textteils,
                                                                  der Begründung   und  deren Anlagen (Umweltbeitrag,
                                                                 Anlagen (Umweltbeitrag, Habitatpotenzialanalyse) bei  Habitat-
                                                                  potenzialanalyse) bei der Gemeinde Dautmergen, Grabenstra-
                                                                 Grabenstraße 1, 72356 Dautmergen während der üblich
Nr. 19 vom 8. Mai 2019                   Amtsblatt Dotternhausen                    Dautmergen                           13
ße 1, 72356 Dautmergen während der üblichen Öffnungszeiten       und in die Verzeichnisse aufgenommen.
eingesehen werden. Jede Person kann den Bebauungsplan            Die Kartierarbeiten erfolgen ab April 2019 und erstrecken
einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Ergän-       sich grundsätzlich über alle Waldbesitzarten. Einbezogen sind
zend kann der Bebauungsplan „Blumenhalde“, 2. Änderung,          die Markungsflächen der Städte Geislingen, Rosenfeld und
Dautmergen gemäß § 10a BauGB auf der Homepage der                Schömberg und der Gemeinden Hausen, Dautmergen, Dor-
Gemeinde Dautmergen unter www.gemeindedautmergen.de              mettingen, Dotternhausen, Ratshausen, Weilen und Zimmern.
nach dem Inkrafttreten eingesehen werden.                        Schwerpunkt der Kartierungen liegt in den FFH-Gebieten „Ge-
Folgende Verletzungen sind gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1       biete zwischen Bisin­gen, Haigerloch und Rosenfeld (Nr. 7618),
bis 3 BauGB nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres      Neckartal zwischen Rottweil und Sulz (Nr. 7717), Kleiner Heu-
seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans unter Darle-          berg und Albvorland bei Balingen (Nr. 7718), Prim-Albvorland
gung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,        (Nr. 7818), Östlicher Großer Heuberg (Nr. 7819)“.
schriftlich bei der Gemeinde Dautmergen geltend gemacht          Die Ergebnisse der aktualisierten Waldbiotopkartierung sind
worden sind:                                                     in Teilen zugleich Grundlage für die zu einem späteren Zeit-
          • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB      punkt stattfindende Managementplanerstel­lung der im Kar-
beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und     tiergebiet gelegenen FFH-Gebiete.
Formvorschriften,                                                Die Grundeigentümer werden hiermit darüber informiert, dass
          • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2         die jeweils Beauftrag­ten berechtigt sind, Flurstücke zum
BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver-      Zwecke dieser Kartierungen zu betreten (§ 74 LWaldG / § 52
hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,         NatSchG).
          • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män-      Balingen, 2.5.2019
gel der Abwägungsvorgänge.                                       i.V. Klump-p, Kreisforstoberamtsrat
Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-    Landratsamt Zollernalbkreis - Forstamt -
vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der
GemO zu Stande gekommen, so gilt sie gemäß § 4 Abs. 4            Jugendfeuerwehr Dautmergen
GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an
gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften                     WIR SUCHEN DICH!
über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder                 Herzliche Einladung zum Informationsabend
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Zu-           am Samstag, dem 11.05.2019 um 17 Uhr im Feuerwehr-
dem gilt dies nicht, wenn die Verletzung der Verfahrens- oder                    gerätehaus, Blumenstraße 20
Formvorschriften gegenüber der Gemeinde schriftlich gel-                                  PROGRAMM
tend gemacht worden ist. Der Sachverhalt der die Verletzung       (eingeladen sind interessierte Jungs und Mädels mit Eltern)
begründen soll, ist darzulegen. Ist die Verletzung geltend ge-    1. Begrüßung
macht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach          2. Präsentation über die Jugendfeuerwehr Dautmergen
Bekanntmachung der Satzung jedermann diese Verletzung             3. Führung durch das Feuerwehrhaus mit Fahrzeugen
geltend machen.                                                   4. Schauübung der Jugendfeuerwehr Die Teilnahme ist
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach          natürlich unverbindlich.
§ 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach                                  WER SIND WIR?
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der zusammenfassenden           Wir sind die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 3           Dautmergen. Aktuell bestehen wir aus 7 Jungs, die mit
BauGB abgesehen.                                                  Spaß bei den Übungen und sonstigen Aktivitäten dabei
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.      sind. Unsere Aktivenwehr zählt 18 Feuerwehrleute.
4 BauGB in der derzeit geltenden Fassung über die fristge-                           WAS MACHEN WIR?
mäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche              Meist am ersten Freitagabend im Monat treffen wir uns, um
für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen       gemeinsam den Übungsdienst abzuleisten. Wir orientieren
Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungs-          uns dabei an den Aufgaben der „großen“ Feuerwehrleute,
ansprüchen wird hingewiesen.                                      aber natürlich darf der Spaß nicht fehlen. Auch das Kame-
Gleichzeitig mit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes           radschaftliche kommt nicht zu kurz: Oft essen wir nach den
„Blumenhalde“, 2. Änderung wird auch bekannt gemacht,             Proben gemeinsam, organisieren ein Grillfest oder machen
dass der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an          einen Ausflug.
die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst wird.                            WARUM SUCHEN WIR DICH?
Dautmergen, den 08.05.2019                                        Wenn ein Mitglied der Jugendfeuerwehr 18 Jahre alt wird,
gez. Lippus                                                       steht der Wechsel zu der Aktivenwehr an, wenn man dies
Bürgermeister                                                     möchte. Da auch in diesem Jahr wieder zwei Übergänge
                                                                  zu den Erwachsenen geplant sind, sind wir auf der Suche
           Landratsamt Zollernalbkreis                            nach Mädels und Jungs, die bei uns mitmachen wollen.
             Bekanntmachung der unteren Forstbehörde              Du bist zwischen 9 und 17 Jahre alt? Du möchtest mit Spaß
             vor Aktualisierung der Waldbiotopkartierung          Dinge erlernen, die im Alltag weiterhelfen?
             Der Waldbiotopbestand unterliegt Veränderungen       Du freust dich auf eine gute Kameradschaft?
             z. B. durch Sukzession, Pflege­maßnahmen oder        Dann schau‘ doch mit deinen Eltern bei unserem Info-
             durch die Neuanlage von Biotopen. Die Landes-        abend vorbei!
forstverwaltung aktualisiert daher in den nächsten Monaten                            KONTAKT/FRAGEN
die Waldbiotopausstattung unter Feder­führung der Forstli-        Wenn ihr Fragen habt, dann scheut euch nicht, die Jugend-
chen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.           warte Sven Mocker (sven.mocker@web.de), Marian Kraft
Grundlage hierfür sind § 7 Abs. 4 und § 30 a Abs. 7 Landes-       (marian.kraft@nc-online.de) und Uwe Karle zu kontaktieren.
waldgesetz.                                                       Haben wir auch das Interesse der Eltern geweckt?
Im Rahmen der Aktualisierung der Waldbiotopkartierung wer-        Dann schaut doch bei der Feuerwehrprobe am Freitag, dem
den der nach § 30 a Landeswaldgesetz geschützte Biotop-           3. Mai um 20 Uhr oder bei einer anderen Probe vorbei. Die
schutzwald, Teile der nach§ 30 Bundesnatur­schutzgesetz           Termine könnt ihr dem Amtsblatt entnehmen, normalerwei-
(i.V.m. § 32 NatSchG) besonders geschützten Biotope im Wald       se ist es immer der erste Freitag im Monat. Gerne könnt ihr
sowie weitere für den Biotop- und Artenschutz wichtige Wald-      auch zum Infoabend kommen.
flächen aktualisiert, die Verän­derungen in Karten dargestellt    Denn auch die Aktiven freuen sich immer über Zuwachs...
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