Mitteilungen 7/21 - Gemeinde Eglisau

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Mitteilungen 7/21 - Gemeinde Eglisau
Mitteilungen 7/21
                               Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch

Themenschwerpunkte:            Inhalt:
Für eine altersfreundliche 3   Editorial             3     Röm. Kath. Kirche   42
Gemeinde                       Polit. Gemeinde       6     Kultur              43
                               Schule               34     Senioren            48
                               Evang. Ref. Kirche   38     Ortsvereine         50
Mitteilungen 7/21 - Gemeinde Eglisau
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Eglisau
Redaktion: Gemeindeverwaltung
Auflage: 2500 Ex.
erscheint 12 x jährlich
Fotos: Gemeindeverwaltung / Thomi Heller
Layout / Druckdaten: atelierheller.ch
Druck: OS Druck Eglisau
Gedruckt auf 100  % Altpapier

Redaktionsschluss: 19. Juli 2021
Mitteilungen 7/21
                                Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch

                                                                 Editorial

Für eine altersfreundliche Gemeinde

«W
             as macht eigentlich die BAPF?» Als Präsidentin der Be-
             hörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) fällt mir die
             Antwort nicht schwer. Unser Ziel ist es, den Seniorinnen
und Senioren in Eglisau ein möglichst selbstbestimmtes, erfülltes Le-
ben zu ermöglichen. Gibt es eine schönere Aufgabe? Für uns nicht.
Unsere Teilstrategie Alter kann auf der Homepage der Gemeinde Egli-
sau aufgerufen werden, wo in vier Leitsätzen unsere Ziele festgehal-
ten sind. Wir orientieren uns dabei an den von der WHO veröffentlich-
ten Themenfeldern für eine altersfreundliche Stadt. Denn dies wollen
wir sein. Und wir sind mit vielen Projekten unterwegs, dieses Ziel zu
erreichen. Dazu aktuelle Informationen und Neuigkeiten.

Sanierung Alterszentrum Weierbach
Die Sanierung des Alterszentrums wurde in zwei Bauetappen aufge-
teilt. Die erste Etappe konnte abgeschlossen werden. Dazu gehörten
verbesserte Brandschutzmassnahmen und technische Installationen,
Erneuerungen in Küche und Wäscherei, Renovation von Speisesaal
und Cafeteria. Leider mussten die Arbeiten der zweiten Etappe, die
Renovation der Zimmer, wegen der Corona-Pandemie unterbrochen
werden. Glücklicherweise nehmen die Infektionszahlen ab und die
Arbeiten können Mitte August wiederaufgenommen werden. Diese
Etappe wird längere Zeit in Anspruch nehmen, da nur zwei bis drei
Zimmer gleichzeitig renoviert werden können. Dank diesen Sanie­
rungen wird die Wohnqualität im AZW zunehmen. Weitere bauliche
Veränderungen sind in Diskussion. Dabei geht es um zusätzlichen
Raum für Aktivitäten.

Zusammenarbeit mit dem Seniorenrat
Der Seniorenrat steht der BAPF als beratendes und unterstützen-
des Gremium zur Seite. Im Workshop vom 13. April haben wir die
Grundlagen für die zukünftige Zusammenarbeit erarbeitet. Treffen im

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Editorial

        Halbjahresrhythmus für den Austausch und die Abstimmung unserer
        Tätigkeiten sind vorgesehen. Der nächste Workshop mit dem Senio-
        renrat findet im November dieses Jahres statt.

        «Anlaufstelle für Alter Gesundheit Pflege»
        Unsere im Januar 2019 gegründete Anlaufstelle richtet sich an ältere
        Einwohnerinnen und Einwohner und beantwortet Fragen rund um ihr
        Wohlbefinden, sei es gesundheitlich, sozial oder finanziell. Sie ist zur-
        zeit im Alterszentrum Weierbach angesiedelt und wird von der Pflege-
        fachfrau Sarah Jäggi betreut. Jeden Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr
        und jeden Mittwoch von 9.00 bis 11.00 Uhr nimmt Sarah Jäggi unter
        der Tel. 044 867 10 10 entsprechende Anfragen entgegen. Auch direk-
        te Beratungsgespräche sind nach den Einschränkungen durch Corona
        wieder möglich. Die laufend aktualisierte Homepage
        www.anlaufstelle-eglisau.ch wird oft besucht. Hier findet man viele
        hilfreiche Adressen in Notlagen, die Angebote von Freiwilligen und
        Kontakte für einen erfüllten Alltag.

        Freiwilligenarbeit
        Die BAPF unterstützt mit grossem Respekt die Freiwilligenangebote.
        Sie haben in unserer Gemeinde eine wichtige Funktion und einen ho-
        hen Stellenwert. Wir denken dabei an die Fahr- und Besuchsdienste,
        an die IT-Unterstützung, an administrative Hilfe, an Begleitung, Mit-
        tagstisch und vieles mehr. In diesem Zusammenhang werden aktuell
        auch die bereits bestehenden generationenübergreifenden Angebo-
        te in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der BAPF und des Senioren-
        rats zusammengestellt, um sie sichtbar zu machen. Sie stärken den
        Austausch verschiedener Generationen und fördern gegenseitiges Ver-
        ständnis. Als Dank für die wichtige Arbeit der Freiwilligen lädt die
        Gemeinde jährlich zu einem Apéro ein. Der erste Anlass ist auf den
        Herbst dieses Jahres geplant.

        Medizinische Grundversorgung in Eglisau und Umgebung
        Sie ist für die BAPF ein Dauerthema, denn das Gesundheitssystem ist
        im Wandel. Althergebrachte Strukturen wie die des Hausarztes, der in
        der Not nach Hause kommt, lösen sich auf. Neue Modelle bieten sich
        an. Auch die Gemeinde Eglisau und das Rafzerfeld sind mit diesen
        Fragen konfrontiert. Eine Bedarfsanalyse zur zukünftigen medizini-
        schen Grundversorgung durch die Zürcher Hochschule für angewandte
        Wissenschaften (ZHAW) ist in Planung und muss noch mit den umlie-
        genden Gemeinden abgesprochen werden.

    4
Quartierbegehungen durch den Seniorenrat
Zu einer altersfreundlichen Gemeinde gehören Sicherheitsaspekte und
die soziale Integration mit Spiel- und Erholungsplätzen für alle Gene-
rationen. Gibt es dazu Handlungsbedarf in Eglisau? Die Begehungen
des Seniorenrats in den Quartieren wurden mittels Foto-Dokumenta-
tionen sehr professionell dokumentiert, durch den Seniorenrat prio-
risiert und mit herzlichem Dank von der BAPF zur Kenntnis genom-
men. Im nächsten Schritt werden alle gelisteten Punkte kategorisiert.
Einiges wird einfach durch den technischen Betrieb zu beheben sein,
anderes muss in die Mehrjahresplanung aufgenommen werden. Ob alle
Bedürfnisse erfüllt werden können, hängt von Rechtsfragen und
früheren Beschlüssen der Gemeindeversammlung ab.

Perspektiven für die Wohngruppe Riiburg
Die Wohngruppe Riiburg an der Burgstrasse wurde im Jahr 2002 für
Menschen mit einer Demenz eingerichtet. Die Pflegeplätze, mehrheit-
lich Doppelzimmer ohne eigene Nasszelle, entsprechen aber nicht
mehr dem heutigen Standard. Jetzt eröffnet sich eine Möglichkeit:
Die Wohnbaugenossenschaft Rhihalde erstellt an der Rhihaldenstras-
se eine Mehrgenerationen-Siedlung. Dazu gehören ca. 30 Wohnungen,
Büros, ein Gemeinschaftsraum, ein Quartiertreff mit Café und Pfle-
geplätze in einer Pflegewohngruppe. Baustart ist voraussichtlich im
Frühling 2022. Dies ist für uns eine Chance, die aktuellen Räumlich-
keiten der Wohngruppe Riiburg gegen neue und grosszügige Räum-
lichkeiten an der Rhihaldenstrasse einzutauschen. Die BAPF und der
Gemeinderat haben eine Projektgruppe gebildet, die sich an der bau-
lichen und finanziellen Planung beteiligt.
> Elisabeth Villiger / Gemeinderätin, Behörde für Alters- und Pflegefragen

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Gemeinde

 aktuell

       Gemeinderat – Verhandlungsauszug
       Der Gemeinderat hat das Bauprojekt für den Kanalausbau zwischen
       Obergass und Weierbachstrasse genehmigt. Gemäss Kostenvoran-
       schlag des bauleitenden Ingenieurbüros ist für das Projekt mit
       Gesamtkosten von rund Fr. 803‘000.– zu rechnen (siehe auch separaten
       Beitrag).
       Das Einsatzfahrzeug der Wasserversorgung und der ARA wird altersbe-
       dingt ersetzt. Anstelle eines Dieselautos kommt neu ein elektrisch be-
       triebenes Fahrzeug zum Einsatz. Die Kosten inklusive Ladegerät und
       Fahrzeugeinrichtung für Werkzeuge belaufen sich auf ca. Fr. 55'000.–.
       Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2020 des Zweckverbandes
       Betreibungs- und Gemeindeammannamt Rafzerfeld genehmigt. Diese
       weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 51'423.99 aus. Der Anteil der
       Gemeinde Eglisau beträgt Fr. 14’321.09.
       Die Spital Bülach AG plant zur Erfüllung der medizinischen Anforde-
       rungen und Bedürfnisse der Bevölkerung einen Ersatzneubau. Für die-
       sen muss beim bestehenden Spital ein Waldareal eingezont werden.
       Der Gemeinderat Eglisau – als Nachbargemeinde zur Vernehmlassung
       eingeladen – sieht keine eigenen raumplanerischen Interessen durch
       das Vorhaben betroffen und verzichtet auf eine Stellungnahme.
       Die Geschäftskorrespondenz erfolgt je länger desto mehr mit elektro­
       nischen Mitteln. In den kommenden Jahren stellt die Gemeinde­
       verwaltung deshalb schrittweise von der physischen auf die elektro-
       nische Aktenführung um. Für diesen Prozess wurde die interne Infor-
       mationsverwaltung neu geregelt.
       Die Beschlüsse sind auf www.eglisau.ch >Aktuelles + Dossiers ein-
       sehbar.
       > Gemeinderat Eglisau

       Baurechtliche Entscheide
       Im ordentlichen Verfahren genehmigt:

       Silvain und Olga Kocher
       •U mbau bestehendes Wohnhaus (kommunales Schutzobjekt) und
         Neubau EFH, Zürcherstrasse 13

       Im Anzeigeverfahren genehmigt (ohne Projektänderungen/-er-
       gänzungen von bereits bewilligten Bauten und ohne temporäre
       Strassenreklamen):
   6
Stefan Truniger
• Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe, Burgstrasse 28
Christine Bickel
• Einbau Cheminéeofen und Kaminanlage, Bauelenzelgweg 1
TAMOIL SA
• Umbau Werbeelemente (bereits erstellt), Sandgruebstrasse 2
STWEG Stampfistrasse 31b
• PV-Anlage auf Flachdach, Stampfistrasse 31b

Bauausschreibungen
Christoph Hagedorn, Bollwerk 4, 8193 Eglisau
• Umbau und Zweckänderung Wohnhaus, Kat.-Nr. 3163,
  Vers.-Nr. 620, Bollwerk 2, Eglisau (KB)
Alfred Hangartner, Schübelbachstrasse 7, 8193 Eglisau
• Ersatz Lebhag durch Holzzaun, Kat.-Nr. 2291, Vers.-Nr. 190,
   Schübelbachstrasse 7, Eglisau (WGb)
Dominique Morel, Steig 21, 8193 Eglisau
• Fassadenrenovation und Ersatz Fenster, Kat.-Nr. 2643,
   Vers.-Nr. 647, Steig 21 (inventarisiertes Objekt), Eglisau (KB)
Alterszentrum Weierbach, Weierbachstrasse 4, 8193 Eglisau
• Nutzungsänderung Wohnhaus in Personalraum und Büros,
   Kat.-Nr. 2132, Vers.-Nr. 420, Weierbachstrasse 2, Eglisau (KB)
Fritz Strässler, Stampfistrasse 31b, 8193 Eglisau
• Umbau Wohnhaus, Kat.-Nr. 2857, Vers.-Nr. 817, Stampfistrasse 71,
   Eglisau (F)

Planauflage / Rechtsmittelbehelfe
Planauflage ab 1. Juli 2021 während 20 Tagen bei der Gemeinderats-
kanzlei. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei
der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Wer das Begehren nicht
innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist
läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314 bis 316 PBG).
> 30. Juni 2021 / Gemeinderat Eglisau

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Gemeinde

 aktuell

       Verkehrsanordnung
       Auf Antrag der Gemeinde Eglisau hat die Kantonspolizei Zürich fol-
       gende Verkehrsanordnung verfügt:

       Eglisau, Rheinstrasse, Parkfeld Nr. 14
       Auf dem speziell signalisierten und markierten Parkfeld ist nur das
       Parkieren von Fahrzeugen für Gehbehinderte gestattet.

       Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli-
       chung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich,
       Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden.
       Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal-
       ten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu be-
       zeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen
       und soweit möglich beizulegen.

       Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterlie-
       gende Partei zu tragen.
       > 30. Juni 2021 / Gemeinderat Eglisau

       Beschlüsse Gemeindeversammlung vom
       Donnerstag, 17. Juni
       A. Politische Gemeinde Eglisau
       1. J ahresrechnung 2020 – genehmigt
       2. T otalrevision der Polizeiverordnung – genehmigt
       3. T otalrevision der Parkierungsverordnung auf öffentlichem
           Grund – genehmigt

       B. Schulgemeinde Eglisau
       1. Jahresrechnung 2020 – genehmigt

       C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Eglisau
       1. Jahresrechnung 2020 – genehmigt

       Rechtsmittelbelehrung
       Die Protokolle und die zugehörigen Akten liegen ab 1. Juli während der
       Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
       Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet,
       beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach

   8
•w
  egen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte
 innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1
 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
• u nd im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden
   (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und
  § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal-
ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Für
Geschäfte der Ev.-Ref. Kirche ist die Bezirkskirchenpflege Bülach zu-
ständig.
> 30. Juni 2021 / Gemeindebehörden Eglisau

Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in
für die Amtsdauer 2021 bis 2027
Im 2. Wahlgang vom 13. Juni wurde Jasmin Hotz als Friedensrichte-
rin für die Amtsdauer 2021 bis 2027 gewählt. Wir gratulieren herz-
lich zur Wahl.
Protokoll des Wahlergebnisses vom 13. Juni

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Gemeinde

 aktuell

        Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die
        politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Ver-
        öffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Be-
        zirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die
        Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
        > 30. Juni 2021 / Gemeinderat Eglisau

        Kanalausbau Obergass
        (Primarschulhaus bis Burgstrasse)
        Die bestehende Mischabwasser-Kanalisation vom Wiler bis zum beste-
        henden Regenüberlaufbauwerk in der Obergass ist hydraulisch unter­
        dimensioniert. In einer ersten Ausbauetappe ersetzt die Gemeinde
        Eglisau im Sommer den Kanalabschnitt vom Primarschulhaus bis zur
        Burgstrasse durch ein grösseres Rohrkaliber. Zur Nutzung vorhandener
        Synergien wird der ohnehin geplante Ersatz der bestehenden Strassen­
        beleuchtung durch energiesparende LED-Leuchten vorgezogen.

        Die Bauarbeiten der ersten Etappe beginnen mit den Schulferien am
        Montag, 19. Juli, und dauern voraussichtlich bis Mitte Oktober (wit-
        terungsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten).

        Aufgrund der beengten Verhältnisse sind die Bauarbeiten nur unter
        Vollsperrung der Obergass zwischen Primarschulhaus und Einmün-
        dung der Burgstrasse durchführbar.

        Für FussgängerInnen ist die Baustelle jederzeit passierbar. Die Schul-
        verwaltung wird die SchülerInnen und deren Eltern Anfang August mit
        einer separaten «Elterninfo» über die Zugänge zur Schule und weitere
        Punkte informieren.

        Die Umleitung des motorisierten Verkehrs in die Quartiere Burg und
        Wiler erfolgt über die Chatzengraben- und Wilerstrasse. Aus Gründen
        der Verkehrssicherheit (beengte Platzverhältnisse im «Chatzen­graben»)
        muss die Wegfahrt aus den genannten Quartieren via der Wiler-
        und Steinenkreuzstrasse realisiert werden. Bitte folgen Sie den signali­
        sierten Umleitungsrouten (siehe Umleitungsplan rechts)!

        Die Postauto-Haltestellen Alterszentrum der Buslinie Nr. 542 können
        während der genannten Zeit nicht bedient werden. Detaillierte Infor-
        mationen zum Busfahrplan und zum Umleitungsregime sind an den
        Haltestellen und in den Bussen aufgeführt.

   10
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis für diese dringend notwendigen
Bauarbeiten und die dadurch entstehenden Umstände und Behinde-
rungen. Selbstverständlich werden wir versuchen, diese auf ein Mini-
mum zu reduzieren.

Für Ihre Anliegen und weitere Auskünfte steht Ihnen die Bauleitung,
Dirk Röhm, Calörtscher Hirner, Tel. 043 422 30 50,
dirk.roehm@chingenieure.ch, gerne zur Verfügung.
> Gemeinderat Eglisau

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Gemeinde

 aktuell

        Einzel-Initiative
        «Bau eines Pumptracks in Eglisau»
        Patric Saurenmann ist mit einer Einzelinitiative zum Bau eines öffent-
        lichen Pumptracks für die Bevölkerung durch die Gemeinde Eglisau
        an den Gemeinderat gelangt. Der Gemeinderat soll damit verpflichtet
        werden, ein Projekt auszuarbeiten und den Stimmberechtigten vor-
        zulegen.
        Ein Pumptrack ist ein Rundkurs und besteht aus Wellen und Steil-
        wandkurven. Gefahren wird mit Mountainbikes, BMX Rädern, Kin-
        derfahrrädern, Laufrädern, Scootern, Skateboards und sogar Inline-­
        Skates. Ziel ist es, auf dem Rundkurs weder zu treten noch zu bremsen
        und nur durch das Strecken von Armen und Beinen Geschwindigkeit
        aufzubauen und das Tempo so in die Kurven mitzunehmen. Der nötige
        Schwung wird dabei durch geschicktes Verlagern des Körpergewichts
        und eine «Pump»-Bewegung erzeugt.
        «Ein Pumptrack ist eine moderne Anlage zur Ausübung eines vielseiti-
        gen Sports für Klein und Gross. In der näheren Umgebung gibt es keine
        solche Anlage. Ein Pumptrack ist auch eine sinnvolle Begegnungszone
        für Jugendliche in jedem Alter. Durch den Verein Pumptrack Rafzer-
        feld wurde ein komplettes Konzept inkl. Finanzierung ausgearbeitet,
        jedoch von den Gemeindebehörden nicht unterstützt. Auch aufgrund
        der durchgeführten Unterschriftensammlung bin ich überzeugt, dass
        eine solche Anlage ein Bedürfnis eines beachtlichen Teils der Bevöl-
        kerung darstellt.»
        (Auszug Initiativtext, Homepage des Initianten mit weiteren
        Informationen: www.pumptrack-eglisau.ch)
        Tatsächlich kann auch aus der Sicht des Gemeinderates eine Pump-
        track-Anlage ein interessantes Freizeitangebot für die Bevölkerung
        darstellen. Pumptrackfahren fördert spielerisch räumliche Koordina-
        tion und Gleichgewichtssinn, stärkt Herz und Kreislauf und steigert
        Fahrkompetenz und Sicherheit im Strassenverkehr. Dank der Eignung
        für sämtliche Alters- und Nutzergruppen werden Pumptracks oftmals
        zu Orten der Begegnung und tragen so auch zur sozialen Entwicklung
        einer Gemeinde bei. Die Kosten für den Bau einer Pumptrackanlage
        dürften sich zwischen Fr. 200‘000.– und Fr. 300‘000.– bewegen, wobei
        in dieser Summe weder Unterhaltskosten noch Landpreis oder
        ­Erschliessungskosten eingerechnet sind.

   12
Das kantonale Sportamt unterstützt im Moment Pumptracks mit 30 %
der Baukosten bis maximal Fr. 70‘000.–. Der Flächenbedarf für ein
solches Projekt beträgt je nach Ausgestaltung rund 1’000 bis 1'500
Quadratmeter. Die Gemeinde und die Schule verfügen über kein ge-
eignetes Grundstück und der Gemeinderat erkennt grosse Schwierig-
keiten darin, in Eglisau ein geeignetes Grundstück zu vernünftigen
Konditionen zu finden. Der Erwerb eines Grundstückes kann – je nach
Standort – die Projektkosten um ein Vielfaches in die Höhe treiben.
Aufgrund der unsicheren Finanzlage und der anstehenden Investitionen
in den kommenden Jahren müssen die Prioritäten auf die Kernauf-
gaben der Gemeinde gelegt werden. Dies betrifft neben den Inves-
titionskosten insbesondere auch den jährlich wiederkehrenden Be-
triebsaufwand der Anlage. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
haben mit dem Verzicht auf die Steuerfusserhöhung per 2021 ein
entsprechendes Zeichen gesetzt. Die vom Initianten vorgeschlagene
Verwendung der ZKB-Jubiläumsdividende kann nur einen Teil dieser
Kosten abdecken. Dem Gemeinderat wurden zudem diverse weitere
Vorschläge unterbreitet, wie dieses Geld eingesetzt werden soll.
Die Initiative wird an der Gemeindeversammlung vom 7. September
behandelt. Aus den genannten Gründen empfiehlt der Gemeinderat,
die Initiative «Bau eines Pumptracks in Eglisau» abzulehnen.
> Gemeinderat Eglisau

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Gemeinde

 aktuell

        Dank guter Sicht Unfälle vermeiden
        Gemäss der Verordnung über den Abstand von Mauern, Einfriedungen
        und Pflanzen von Strassen hat jeder Grundeigentümer die Pflicht,
        Bäume, Büsche und Hecken in seinem Garten so zurückzuschneiden,
        dass sie weder den Verkehr noch den Strassenunterhalt behindern.

        Warum müssen Bäume, Büsche, Hecken, Sträucher zurückgeschnit-
        ten werden?
        Nebst der optischen Erscheinung ist es vor allem die Sicherheit, welche
        es nötig macht, die Pflanzen regelmässig unter der Schere zu halten.

        Pflanzen, welche in den Strassenraum ragen, behindern die Sicht der
        Verkehrsteilnehmenden. Vor allem für Kinder kann dies eine grosse
        Gefahr darstellen, wenn sie vom Automobilisten zu spät oder gar
        nicht gesehen werden oder auf die Fahrbahn ausweichen müssen, weil
        das Trottoir überwachsen ist.

        Ausserdem behindern zu grosse Pflanzen den Unterhalt. Strassenreini-
        gung, Reparaturen und Schneeräumung können nur ordnungsgemäss
        durchgeführt werden, wenn der Zugang ungehindert möglich ist.

        Bitte schneiden Sie Ihre Bäume, Sträucher, Büsche und Hecken
        auch zurück, wenn diese die Strassenlaternen, Hydranten, Ver-
        kehrsschilder, Strassennamentafeln, Hausnummern etc. verdecken.

        Die Landwirte werden gebeten, bei ihren Feldern die Vorschriften ein-
        zuhalten und die Kulturen so anzupflanzen oder zurückzuschneiden,
        dass diese die Sicht im Strassenverkehr zu keiner Zeit behindern.

        Was passiert, wenn ich diese Regel nicht einhalte?
        Die Gemeinde führt regelmässig Kontrollen durch und macht auf pro-
        blematische Stellen aufmerksam. Die Grundeigentümer erhalten dann
        eine Frist, den ordnungsgemässen Zustand herzustellen. Verstreicht
        diese Frist ungenutzt, kann die Gemeinde die notwendigen Arbeiten
        auf Kosten des Eigentümers veranlassen.

        Bei allfälligen Verkehrsunfällen durch Sichtbehinderung kann der
        Grundeigentümer zur Rechenschaft gezogen werden.

   14
Bitte beachten Sie, dass beim Trottoir neu die Höhe von 2.65 m gilt.

Rechtsgrundlagen
Für die hier aufgeworfene Sicherheitsproblematik sind folgende Ge-
setze und Verordnungen massgebend:

•G
  esetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht
 (Planungs- und Baugesetz, PBG)
• V erordnung über die Anforderungen an die Verkehrssicherheit
  und die Sicherheit von Strassenkörpern (Verkehrssicherheitsver­
  ordnung, VSV)
• V erordnung über den Abstand von Mauern, Einfriedungen und
  Pflanzen von Strassen (Strassenabstandsverordnung, SAV)

Die einzelnen Gesetze und Verordnungen können online unter
www.zhlex.zh.ch eingesehen werden.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Mithilfe.
> Technische Betriebe Eglisau / Werkmeister Ueli Baur

                                                                       15
Gemeinde

 aktuell

        Vereinsbeiträge
        Die Vereine bilden eine wertvolle Basis für das sportliche, kulturelle
        und gesellschaftliche Leben in der Gemeinde Eglisau. Sie tragen
        wesentlich zu einer guten Lebensqualität, zur Identität der Gemeinde
        und zum Zusammengehörigkeitsgefühl der BewohnerInnen bei. Der
        Gemeinderat begrüsst alle Aktivitäten der Vereine, welche zur positi-
        ven Entwicklung des Städtli- und Vereinslebens beitragen. Er fördert
        und unterstützt deshalb die Vereine im Rahmen des Vereinsregle-
        ments, auch mit direkten finanziellen Beiträgen.

        Alle Vereine, die für das Jahr 2022 Beiträge erhalten möchten, wer-
        den deshalb gebeten, bis am 15. Juli bei der Gemeindeverwaltung
        ein Gesuch einzureichen. Das Gesuchsformular für die Vereinsunter-
        stützung kann auf der Internetseite www.eglisau.ch im Onlineschalter
        unter Kultur und Medien heruntergeladen oder bei der Gemeindever-
        waltung unter Tel. 043 422 35 03 bestellt werden.
        > Gemeindeverwaltung Eglisau

        Wettbewerb ZKB Jubiläumsdividende
        Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) hat zu ihrem 150-Jahr-Jubiläum dem
        Kanton und den Gemeinden zusätzlich zur ordentlichen Dividende
        eine Jubiläumsdividende in Höhe von 150 Millionen Franken ausge-
        schüttet. Die Gemeinde Eglisau hat als Anteil dieser Dividende rund
        Fr. 160'000.00 erhalten. Die Jubiläumsdividende soll nach Wunsch
        der ZKB für etwas Besonderes zu Gunsten der Allgemeinheit einge-
        setzt werden.

        Der Gemeinderat Eglisau beschloss einen Wettbewerb zu lancieren.
        Im Juni wurde eine Projektgruppe gegründet, welche die Rahmen-
        bedingungen des Wettbewerbs erst noch erarbeiten wird. Sobald die
        Rahmenbedingungen feststehen, wird der Gemeinderat zeitnah über
        die festgesetzten Kriterien sowie über die Teilnahmemöglichkeiten
        informieren.
        > Gemeinderat Eglisau

   16
«s‘KV i de Verwaltig – e Lehr für dich»

  Wir bieten einer aufgeweckten jungen Person ab August 2022 die
  Möglichkeit, bei der Gemeindeverwaltung Eglisau

  eine Lehre als Kauffrau/Kaufmann (E-/M-Profil)
  zu absolvieren.
  Bei uns erwartet dich eine spannende und abwechslungsreiche
  dreijährige Ausbildung in einem jungen und aufgestellten Team.
  In dieser Zeit wirst du die verschiedenen Abteilungen und die
  vielfältigen Tätigkeiten einer Gemeindeverwaltung kennenlernen.

  Wenn du über drei Jahre Sekundarschule Niveau A oder der ge-
  gliederten Sekundarschule Niveau E verfügst, Freude am Kontakt
  mit Menschen hast, zuverlässig und engagiert bist, dann zögere
  nicht und sende uns dein vollständiges Bewerbungsdossier mit
  Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen, Schnupperlehr­
  berichten sowie Stellwerktest oder Multicheck bis zum 21. Juli
  an die Gemeindeverwaltung Eglisau, z.Hd. Andrea Meier, Obergass
  17, Postfach, 8193 Eglisau, oder per E-Mail an
  andrea.meier@eglisau.ch.

  Bei Fragen steht dir die Ausbildungsverantwortliche Andrea Meier
  telefonisch unter Tel. 043 422 35 21 gerne zur Verfügung. Zu-
  sätzliche Informationen über unsere Gemeinde findest du unter
  www.eglisau.ch.
  > Gemeindeverwaltung Eglisau

Lehrstellenwechsel bei Jugendlichen und
jungen Erwachsenen
Viele Jugendliche starten nach der abgeschlossenen obligatorischen
Schulzeit mit einer Lehre. Das bringt viele Veränderungen mit sich,
womit nicht alle Jugendlichen gleich gut umgehen können. Anders
als in der Volksschule ist man in der Lehre oft mit Erwachsenen in
Kontakt und ist nicht mehr in einem Klassenbund mit Kollegen und
Kolleginnen. Auch die Arbeitszeiten unterscheiden sich von den Schul-
zeiten und man erhält als Jugendlicher plötzlich mehr Verantwortung
und Pflichten. Die meisten erhalten in der Lehre auch zum ersten
Mal einen regelmässigen Lohn, für welchen sie ganz allein arbeiten.

                                                                        17
Gemeinde

 aktuell

        Diese grossen strukturellen Veränderungen sowie die Veränderungen
        im Körper können manchmal sehr schwierig zu bewältigen sein. Da eine
        Lehre ein Einstieg in die Erwachsenenwelt und in Richtung Unabhän-
        gigkeit ist, ist sehr wichtig, dass Jugendliche während des Übergangs
        von der Schule in die Lehre und auch während der Lehrzeit gut be-
        treut werden und professionelle Anspruchspartner haben. Nebst den
        Eltern, dem Lehrbetrieb, der Berufsschule und vielen anderen ist auch
        die Jugendarbeit eine wichtige Anlaufstelle für Probleme während der
        Lehre. Die Jugendarbeit ist eine niederschwellige Anlaufstelle für die
        Jugendlichen. Im besten Fall kennen die Jugendlichen die Jugendar-
        beitenden noch von der Schulzeit und haben bereits eine Beziehung
        und eine Vertrauensbasis zu ihnen aufgebaut. Bei einem Lehrabbruch
        oder einem Lehrstellenwechsel haben die Jugendlichen in der Regel
        nur ein paar Wochen Zeit, eine neue Lehrstelle zu finden. Falls sie
        innerhalb dieser Frist keine neue Stelle finden, dürfen sie auch die
        Berufsschule nicht mehr besuchen und müssen die ganze Ausbildung
        abbrechen. Die Jugendarbeit kann die Jugendlichen in dieser Situa-
        tion unterstützen und informieren. Bei Bedarf kann die Jugendarbeit
        die betroffenen Personen auch an die richtigen Fachstellen triagieren
        und sie bei der Kontaktaufnahme unterstützen.

        Auch für die Eltern der/des jeweiligen Jugendlichen ist ein Lehrstellen­
        wechsel oder ein Lehrabbruch keine einfache Situation. Es empfiehlt
        sich jedoch, die Jugendlichen in dieser bereits sehr schwierigen Situa­
        tion ernst zu nehmen und sie zu unterstützen und nicht noch durch
        negativen Druck zusätzlich zu belasten. Aus eigener Erfahrung, nach
        meinem Lehrstellenwechsel im Jugendalter, empfehle ich den Jugend-
        lichen in ähnlichen Situationen, bereits frühzeitig mit den Bezugs-
        personen das Gespräch zu suchen und ihre Bedenken und Probleme
        zu äussern. Ist man dann plötzlich in der Situation und braucht einen
        neuen Lehrbetrieb, ist es wichtig, so viele Personen wie möglich über
        die Lehrstellensuche zu informieren. Man weiss nie, wer gerade auf
        der Suche nach einem Lernenden ist, wer jemanden kennt, der genau
        so einen Betrieb führt, oder wo, wie in meinem Fall, vielleicht sogar
        ein neuer Ausbildungsplatz für einen geschaffen wird.
        > Andreas Bischof / Jugendarbeit Eglisau

   18
Zu Besuch bei…
Marianne Hartmann, Amtsleiterin Betreibungs-
und Gemeindeammannamt
In der wiederkehrenden Reihe «Zu Besuch bei...» stellt Moritz Pfaff,
Lernender der Gemeindeverwaltung, Personen vor, die für die Gemeinde
tätig sind.

                                    Wer bist du?
                                    Mein Name ist Marianne Hartmann
                                    und ich bin seit nunmehr 11 Jah-
                                    ren auf dem Betreibungsamt in
                                    Eglisau tätig.

                                    Was sind deine Interessen aus-
                                    serhalb der Arbeit?
                                    Ich habe Freude an handwerk-
                                    licher Arbeit und an der Natur.
                                    Wenn ich nicht mit Bohrma-
                                    schine, Plasmaschneider oder
                                    Schweissmaschine hantiere, ma-
                                    le ich sehr gerne oder ich bin
                                    mit meinem Hund im Wald unter-
                                    wegs, am liebsten im Herbst we-
                                    gen den Pilzen.
Marianne Hartmann

Was hast du gearbeitet, bevor du in Eglisau auf dem Betreibungs-
amt tätig wurdest?
Ich arbeite seit 26 Jahren als Betreibungsbeamtin und Gemeinde-
ammann. Vor meinem Einsatz in Eglisau war ich für die Gemeinden
Nürensdorf und Brütten tätig. Ich habe eine Lehre als Kauffrau absol-
viert und war davor in diversen Branchen tätig.

Weshalb hast du dich für die Stelle auf dem Betreibungsamt in
Eglisau entschieden?
Mein Vorgänger, Hans Mattenberger, hatte mich seinerzeit angefragt
und ich habe es nie bereut.

Was macht deine Arbeit zu einem wichtigen Bestandteil der Gesell­
schaft?
Es ist für Personen, denen Geld geschuldet wird, ein relativ einfaches
Unterfangen, dieses über das Betreibungsamt beim Schuldner einzu-

                                                                         19
Gemeinde

 aktuell

        fordern. Die schweizerische Gesetzgebung ermöglicht dies im Idealfall
        ohne langwierige Gerichtsklage.

        Was gefällt dir besonders an der Arbeit auf dem Betreibungsamt?
        Die Arbeit auf dem Betreibungs- und Gemeindeammannamt ist sehr
        vielseitig, interessant und anspruchsvoll. Ausserdem gefällt mir der
        rege persönliche, telefonische und digitale Kontakt mit den Einwoh-
        nerinnen und Einwohnern.

        Was bereitet dir Sorge oder kostet dich Überwindung in deiner
        Arbeit?
        Die zum Teil desolaten Zustände, die in Wohnungen herrschen, welche
        wir durchsuchen oder räumen müssen, sind schon unerfreulich. Glück-
        licherweise bin ich nicht so empfindlich.

        Worauf bist du stolz?
        Es macht mich stolz, auf ein gutes Team zählen zu dürfen, wo jeder
        Verantwortung übernimmt und eine gute Arbeit leistet.
        > Gemeindeverwaltung Eglisau

        Milizkampagne «Eglisau braucht dich» –
        Menschen für eine Behördentätigkeit gewinnen
        Im Kanton Zürich sind die Mitglieder von Stadt- und Gemeinderat,
        von Schulpflegen und Kirchenpflegen praktisch immer im Milizsystem
        tätig. Das heisst, sie üben ihr Amt neben ihrem Hauptberuf aus.

        Eine Gemeinde kann nur funktionieren, wenn Menschen sich in den
        Behörden engagieren. Eine Behördentätigkeit in einer Gemeinde ver-
        spricht viel Abwechslung, viele Begegnungen, einen Baustein für die
        berufliche Karriere, spannende Einblicke in die Gesetzgebung, ein
        Sprungbrett in die noch höhere Politik – und auch eine Entschädi-
        gung. Die breit angelegte Kampagne des Verbands der Gemeinde­
        präsidien im Kanton Zürich (GPV) «Deine Gemeinde braucht dich»
        macht die Bevölkerung im Kanton Zürich darauf aufmerksam, dass eine
        Miliztätigkeit in einem Behördenamt interessante Perspektiven eröff-
        nen kann.

        Wie in allen Gemeinden im Kanton Zürich werden im Frühjahr 2022
        auch in Eglisau die Behörden neu gewählt. Jetzt ist der richtige
        Zeitpunkt, sich konkrete Gedanken über eine mögliche Kandidatur zu
        machen.

   20
Mehr Informationen zur Kampagne sowie detaillierte Informationen
zu den Aufgaben als Behördenmitglied finden Sie auf der Homepage:
www.deine-gemeinde-braucht-dich.ch/8193-eglisau
> Gemeindeverwaltung Eglisau

Umfahrung Eglisau: Aktueller Stand
Im März 2019 lancierte die Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons
Zürich, Carmen Walker Späh, einen Brückenwettbewerb. Im Rahmen
eines Wettbewerbs sollten Lösungsvorschläge für eine Brücke der
Umfahrungsstrasse über den Rhein ausgearbeitet werden, die den
vielen Anforderungen des Landschaftsschutzes gerecht werden. Am
30. April 2020 wurde das Siegerprojekt des Brückenwettbewerbs an
einer Medienkonferenz der Volkswirtschaftsdirektion vorgestellt. Es
stammt aus der Feder des spanisch-schweizerischen Architekten San-
tiago Calatrava.

Die Umfahrung Eglisau besteht ja nicht nur aus einer Brücke über den
Rhein. Diese muss mit Anschlussbauwerken an den Kreisel beim Hard-
wald und an den nördlichen Dorfrand von Eglisau angebunden werden.
Für diese Anschlussstrecken nördlich und südlich des Rheins wurden
nach dem Brückenwettbewerb in einer Machbarkeitsstudie verschie-
dene Varianten erarbeitet. Im Projektteam waren u.a. auch die beiden
Gemeindepräsidenten von Eglisau und Hüntwangen vertreten.

                                                                       21
Gemeinde

 aktuell

        Die Volkswirtschaftsdirektion hat nun entschieden, dass die Mach-
        barkeitsstudie zu den Anschlussstrecken noch vor den Sommerferien
        an die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)
        weitergeleitet wird. Die ENHK ist eine unabhängige Kommission des
        Bundes, die Gutachten und Stellungnahmen zuhanden von Behörden
        und Gerichten verfasst. Sie wird sich in einem Gutachten zur vorlie-
        genden Projektstudie der Umfahrung Eglisau (Brücke und Anschluss-
        strecken) äussern. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie verbleiben
        solange in der Volkswirtschaftsdirektion, die Studie wird vorläufig
        nicht publiziert.
        > Peter Bär / Gemeindepräsident

        Chlorothalonil und dessen Abbauprodukte im
        Grund- und Trinkwasser
        Neben den allgemeinen mikrobiologischen und chemischen Eigen-
        schaften des Trinkwassers rückten in letzter Zeit Rückstände von
        Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte in den Fokus der
        Öffentlichkeit. Dabei war in den Medien oft vom Wirkstoff Chlorotha-
        lonil und dessen Abbauprodukten zu lesen.

        Rückstände von Chlorothalonil galten bislang gemäss Bundesbehör-
        den als «nicht relevant». Das Bundesamt für Landwirtschaft hat aber
        per 31. Januar 2020 aufgrund der Neubeurteilung einige Metaboliten
        als «relevant» eingestuft. Damit gilt auch für diese Substanzen im
        Trinkwasser der Höchstwert von 0,1 Mikrogramm/Liter (= 0,0000001
        Gramm/Liter).

        Trinkwasser mit Rückstandskonzentrationen über diesem Höchstwert
        erfüllt die Anforderungen an sauberes Trinkwasser nicht. Eine unmit-
        telbare Gefahr für die Gesundheit besteht allerdings nicht. Trotzdem
        sind die betroffenen Wasserversorgungen angehalten, Massnahmen
        zur Reduktion der Verunreinigungen zu treffen. Sie haben dazu zwei
        Jahre Zeit.

        Der Zweckverband Grundwassergewinnung Stadtforen (GWS) stellt die
        Wasserbeschaffung für die angeschlossenen Gemeinden sicher. Die
        Gemeinde Eglisau bezieht einen Grossteil des Trinkwassers über die
        GWS. Die GWS lässt in regelmässigen Abständen die wichtigsten Meta­
        boliten mit Wasserproben überprüfen.

   22
Chemische/bakteriologische Untersuchungen (ohne Chlorothalonil):
Das Kantonale Labor Zürich hat die Wasserqualität gemäss Probe­
nahmeplan kontrolliert. Das untersuchte Wasser entsprach bei allen
Proben vollumfänglich den an Trinkwasser gestellten Anforderungen.
Chlorothalonil:
Verschiedene Abbauprodukte werden nach wie vor im Trinkwasser
nachgewiesen. Bis auf das Abbauprodukt R471811 konnten die Grenz-
werte aufgrund der umgesetzten Sofortmassnahmen mehrheitlich ein-
gehalten werden.
Durch die GWS wurden folgende Sofortmassnahmen getroffen:
Starke Förderung des Uferfiltratwassers aus dem Rhein. Im Moment
sind zwei Pumpen im Dauerbetrieb zur Förderung des Uferfiltrat­
wassers für die Anreicherung in den Stadtforen. Bei der Umsetzung
der Massnahmen zeigt sich, dass die Rückstände deutlich gesenkt
werden konnten.
Basierend auf Messresultaten aus zahlreichen Wasserversorgungen im
Kanton Zürich wird das Kantonale Labor Zürich mit den Bundesbehör-
den Gespräche über das weitere Vorgehen führen. In Abstimmung mit
den kantonalen Behörden wird darum im Moment auf weitere Mass-
nahmen, die zeitlich und finanziell erheblich aufwendiger sind, ver-
zichtet, bis das weitere Vorgehen gesamtschweizerisch festgelegt ist.
Die GWS hat sehr hohe Qualitätsansprüche an das Trinkwasser und es
gilt, die Lebensmittelgesetzgebung einzuhalten. Die wichtigste Mass-
nahme wurde bereits vom Bund ergriffen, indem die Verwendung von
Chlorothalonil per Januar 2020 in der Schweiz verboten ist.
Die GWS ist bestrebt Trinkwasser von bester Qualität zu liefern. Die
Nutzung von Uferfiltrat ist ein wichtiger Beitrag dazu.
> Bau- und Betriebskommission Grundwassergewinnung Stadtforen (GWS)

Unterhalt an den Bäumen in der Bahnhofstrasse
(«Bahnallee»)
In den letzten Jahren wurden mehrere Untersuchungen an den Ross-
kastanienbäumen der Bahnallee durchgeführt, um den künftigen Un-
terhaltsbedarf abschätzen und die notwendigen Massnahmen gut
abklären zu können. Insbesondere bei der aus dem Ortsbild von Eglisau
nicht wegzudenkenden Baumallee ist es zwingend, genaue Abklärun-
gen zu treffen.

                                                                        23
Gemeinde

 aktuell

        2018 erstellte die unabhängige Firma Baumbüro aus Zürich diesbezüg-
        lich ein Gutachten. Den Bäumen wird im Grundsatz trotz der nahen
        Überbauungen der angrenzenden Grundstücke, der damit verbundenen
        Wurzelverluste sowie dem regelmässigen Befall der Rosskastanien-
        Miniermotte ein recht guter Zustand attestiert. Nur einzelne Bäume
        zeigen eine auffallende Verlichtung (inbesondere zwei Rosskastanien
        auf der Westseite der Allee).
        Statisch betrachtet, was für die Sicherheit der Passanten von grosser
        Wichtigkeit ist, zeigen mehrere Bäume zwar Anzeichen für Defekte,
        bei den meisten Bäumen besteht jedoch kein unmittelbarer Hand-
        lungsbedarf. Eine Ausnahme bildet eine Rosskastanie (westseitig,
        oberhalb eines privaten Spielplatzes): Im Bereich des Baumes begann
        ca. 2002 die Überbauung der Grundstücke. Schwerwiegend bei diesem
        Baum ist, dass durch die stammnah gebaute Treppe sowie durch den
        Bau von Spielgeräten weitere Wurzelverluste erfolgt sind. Als Folge
        der Eingriffe hat sich eine umfangreiche Fäule im Wurzelstock und
        Stammfuss durch den Brandkrustenpilz entwickelt, weshalb der Baum
        für eine Fällung empfohlen wurde. Der Baum ist bruchgefährdet, weil
        der Stammfuss durchgefault ist. Es besteht damit auch eine Kipp­
        gefahr. Die Rosskastanie muss gefällt werden.
        In diesem Zusammenhang soll auch gleich gesagt werden, dass an
        der gleichen Stelle ein junger, gesunder Baum gepflanzt wird, der den
        Lebensbedingungen standhält und an dem sich kommende Genera-
        tionen freuen können. Nicht immer ist es deutlich sichtbar, wenn
        ein Baum krank ist, deshalb sind regelmässige Untersuchungen und
        Pflege sehr wichtig. Wir führen solche Kontrollen und Pflegeschnitte
        übrigens regelmässig an allen Parkbäumen auf dem Gemeindegebiet
        durch. An der Fällstelle wird mit einem Plakat auf den Baumersatz
        aufmerksam gemacht.
        Alle anderen Bäume der Allee werden eine Kronenpflege erhalten, in
        deren Rahmen tote und absterbende Äste entnommen und überlange
        Äste eingekürzt werden. Vorhandene Kronierungen werden kontrolliert
        und allenfalls ersetzt oder justiert.
        Die Arbeiten werden ab dem 23. August bis ca. 27. August (witte-
        rungsabhängig) durch die technischen Betriebe in Zusammenarbeit
        mit Baumunterhaltsspezialisten durchgeführt. Für die Fussgänger wird
        im betreffenden Zeitraum eine Umleitung über die Bahn- und Rheins-
        felderstrasse signalisiert. Um an den Bahnhof zu gelangen, entsteht
        dadurch ein Mehrweg von ca. 350 Metern, respektive ca. fünf Gehmi-
        nuten. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, wird die Umleitung
        aufgehoben.

   24
Der Gemeinderat hat sich an der Sitzung vom 12. April intensiv mit
dem Thema auseinandergesetzt und sich nach Abwägung aller Fakten
dazu entschieden, die Unterhaltsarbeiten und die Fällung des oben
erwähnten Baumes aus Sicherheitsgründen durchführen sowie an der
gleichen Stelle einen neuen Baum pflanzen zu lassen.

Weitere Auskünfte:
Urs Trepp, Leiter technische Betriebe, betriebe@eglisau.ch

                                                                          Wegen einer Fäule im
                                                                          Wurzelstock muss diese
                                                                          Rosskastanie gefällt wer-
                                                                          den. An gleicher Stelle
                                                                          wird ein Jungbaum frisch
                                                                          gepflanzt.

Jedes Leben geht einmal zu Ende, so auch das Leben
eines Baumes. Es ist nicht immer deutlich sichtbar,
wenn ein Baum krank ist.

Schädlings- oder Pilzbefall und auch der Klimawandel
können Bäume schwächen. So sehr, dass sie brüchig
werden und dadurch Menschen gefährden. Solche
Bäume müssen leider gefällt werden.

Doch wenn ein Baum weichen muss, gibt es Ersatz:
Dann wird ein junger Baum gepflanzt, der den hiesi-
gen Lebensbedingungen bestmöglich standhält und
an dem sich auch zukünftige Generationen freuen
können.
> Technische Betriebe Eglisau

                                                                     25
Gemeinde

 aktuell

        Waldrand-Projekt Solbüel
        Wie im Juni-Mitteilungsblatt bereits angekündigt, stellen wir Ihnen
        das Projekt des stufigen Waldrands im Wald Solbüel vor.

        Die Aufgaben eines Forstbetriebs umfassen auch immer mehr die
        Themen Naturschutz und Förderung der Biodiversität. Um diesen
        Aufgaben gerecht zu werden, sind wir bestrebt, auch neue Wege zu
        gehen. Ein solcher Weg eröffnete sich mit der Bepflanzung der Wald-
        fläche im Solbüel.

        Da unser Waldstück bis an das Offenland heranreicht und wir diese
        Möglichkeit voll ausnutzen möchten, kam Gebhard Tanner, Förster von
        Eglisau und Hüntwangen, auf die Idee, einen stufigen Waldrand zu
        erstellen. Ich, als Forstwart-Vorarbeiter, bekam den Auftrag diesen
        zu planen und auszuführen. Nach ersten Recherchen zeigte sich bald,
        dass dieses Unterfangen anspruchsvoller als gedacht war. Anschei-
        nend ist das komplette Aufforsten eines strukturierten Waldrands
        nicht üblich, so dass ich dafür nicht auf vorgefertigte Leitlinien etwa
        aus der Försterschule zurückgreifen konnte. Aus einem Leitfaden für
        die ökologische Aufwertung eines bestehenden Waldrands konnte ich
        allerdings den strukturellen Aufbau und die wichtigsten Pflanzenarten
        heraussuchen und in meine Planung einfliessen lassen.

        Aber weshalb wollen wir überhaupt einen stufigen Waldrand? Der
        stufige Waldrand ist ein sehr wertvoller Lebensraum, welcher Schutz
        und Nahrung für eine überaus grosse Menge an Pflanzen und Tiere
        bietet. Durch seinen keilförmigen Aufbau lenkt er auch starke Winde
        über die Baumkronen hinweg und verhindert so Sturmschäden.

        Querschnitt durch
        einen stufigen Wald-
        rand.

   26
Zudem bietet ein struktu­
rierter Waldrand ein attrakti-
ves Landschaftsbild über alle
Jahreszeiten hinweg. Nun ist
so ein artenreicher Übergang
von Wiese oder Feld zu Wald
eine pflegeintensive Fläche,
die ohne menschliche Eingriffe
relativ schnell an ökologi-
schem Wert verliert.

Weshalb sind nicht alle Wald-
ränder so aufgebaut? Der                                                    «Klassischer» Waldrand
«klassische» Waldrand sieht                                                 an der Steinerkreuz­
so aus, dass der Baumbestand                                                strasse.
bis an die Strasse, die Wiese
oder das Feld reicht und dann
abrupt aufhört. Die Vorteile
dieser Waldrandart sind, dass man bis zur Grenze Wirtschaftswald be-
ziehungsweise Holznutzung betreiben kann und die Unterhaltskosten
sich auf ein Minimum belaufen. Diese Art der Waldbewirtschaftung
stammt noch aus früheren Zeiten, wo ein Maximum an Holzgewinnung
an oberster Stelle stand.

                                                                            Neu bepflanzter Waldrand
                                                                            mit Steinblöcken und
                                                                            Wurzelstöcken.

                                                                       27
Gemeinde

 aktuell

        Die Struktur des geplanten Waldrands ist in drei Zonen unterteilt:
        der Krautsaum, der Strauchgürtel und der Waldmantel. Der Krautsaum
        ist in unserem Fall gut vier Meter breit und ist der Abschluss zum
        Hardhofweg. Um einen optimalen Bewuchs zu erzielen, wurde eine
        spezielle Wildblumensamenmischung eingebracht. Es wurden auch
        Steinblöcke, Asthaufen und Baumstöcke in der Fläche platziert. Diese
        sogenannten Kleinstrukturen bieten interessante Lebensräume für
        teilweise hochspezialisierte Pflanzen- und Tierarten. Der Strauch­
        gürtel ist eng mit dem Krautsaum und dem Waldmantel verzahnt. In
        ihm wurden rund zehn verschiedene Straucharten so wie auch fünf
        niedrigwachsende Baumarten gepflanzt. Der Waldmantel bildet den
        Übergang zwischen dem geschlossenen Wald und dem Strauchgürtel.
        Durch seinen lockeren und lichtdurchlässigen Aufbau können die fünf
        speziellen Baumarten, welche wir gepflanzt haben, gut aufkommen.
        Auf der gesamten Waldrandfläche, die rund 100 Meter lang und 15
        Meter breit ist, wurden 300 Sträucher und 60 Bäume gepflanzt. Einige
        Arten wurden noch vor Wildverbiss geschützt.
        Nun wird die Zukunft zeigen, ob der Aufwand, welcher durch den Lions
        Club Kloten und die Forstverwaltung Eglisau-Hüntwangen betrieben
        wurde, Früchte tragen wird. Ich glaube, dass wir einen wichtigen
        Schritt zur Förderung der Biodiversität gemacht haben und dass
        dieser Waldrand auch ein Vorbild für weitere Projekte dieser Art sein
        kann.
        > Mischa Meier / Forstwart-Vorarbeiter

        Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
        Im Juli findet die Sprechstunde des Gemeindepräsidenten am Don-
        nerstag, 22. Juli, 10.00 bis 11.00 Uhr, statt. Aufgrund der besonderen
        Lage müssen Sie sich unter Tel. 043 422 35 02 anmelden.

        Ich freue mich auf Fragen, Anliegen, Rückmeldungen aller Art.
        > Peter Bär / Gemeindepräsident

        Der digitale Dorfplatz – die Einwohner-
        Plattform der Gemeinde Eglisau
        Der digitale Dorfplatz ist eine lokale und sichere Kommunikations-
        plattform für die Einwohnerinnen und Einwohner von Eglisau. Auf der
        interaktiven App können Vereine, Institutionen und weitere Gemein-
        schaften sowie die Gemeindeverwaltung selbst die Bevölkerung in
        Echtzeit erreichen. Und die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten
        einen Ort des Austausches – für ein aktives lokales Zusammenleben.
   28
Möchten Sie noch genauer erfahren, wie der digitale Dorfplatz für
Vereine, Gewerbe oder als EinwohnerIn konkret eingesetzt werden
kann? Crossiety stellt Ihnen gerne die Plattform mit konkreten An-
wendungsbeispielen für Ihre Gruppe in einer kostenlosen Online-
Schulung (ca. 75 Min) genauer vor und bietet Ihnen die Möglichkeit
Fragen zu stellen.
Unter nachfolgendem Link oder via QR-Code können Sie sich direkt für
die Schulungen anmelden:

                                                                              !!
https://www.crossiety.ch/anmeldung-crossiety-schulungen/

Redaktionsschluss
August-Mitteilungsblatt: 19. Juli. Texte werden gerne auf
redaktion@eglisau.ch entgegengenommen. Verspätet eingereichte
Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden.

Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirk Bülach
Jeden Montag und Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr, Bezirksgericht
Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach.

Es werden vorläufig nur telefonische Auskünfte erteilt. Es wird keine
Rechtsauskunft im öffentlichen Recht oder bei laufenden Gerichtsver-
fahren erteilt. Pro Rechtsauskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfü-
gung. Bitte bereiten Sie sich vor, damit Ihre Frage innert dieser Zeit
beantwortet werden kann.

Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen
zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde täglich von 14.00 bis
16.30 Uhr unter Tel. 044 863 44 33 für telefonische Auskünfte zur
Verfügung.

Grüngutabfuhr
Jeden Montag (bis 7.00 Uhr bereitstellen)

Kehricht- und Sperrgutabfuhr
Jeden Dienstag (bis 6.30 Uhr bereitstellen)

                                                                         29
Gemeinde

 aktuell

        Seniorenrat Eglisau
        Auftakt zu gemeinsamen Aktivitäten
        Im Märtblatt dieser Ausgabe finden Sie die Angaben zu den von Senior-
        Innen für andere SeniorInnen und/oder von Jüngeren angebotenen
        Aktivitäten aufgelistet. Wir sind hoch erfreut, dass alle Kontaktper-
        sonen auf unsere Rückfrage hin eine Zusage für die Wiederaufnahme
        gaben. Wie zu erfahren war, hat der durch die Pandemie bedingte
        lange Ausfall von physischen Treffen den Zusammenhalt innerhalb
        der Gruppen sogar verstärkt. Neue, kreative und auch mit Corona-
        Schutzmassnahmen taugliche Lösungen unterstützten die positive
        Einstellung zur Krisensituation. Es freut uns ganz besonders, dass der
        Kontakt untereinander aufrecht erhalten blieb und gemeinsames Tun
        im Alltag Fortsetzung findet. Wir bedanken uns bei den Ansprech­
        personen für ihre Umsicht ganz herzlich. Die Teilnahme an den Treffen
        steht allen offen, auch für neu Interessierte! Zögern Sie also nicht
        und machen Sie mit, sei es zum Gedankenaustausch in einer Grup-
        pe oder beim Pflegen eines gemeinsamen Hobbys wie zum Beispiel
        der Schreibwerkstatt. Mitmachen geht ganz einfach: die Angebote
        sind mit Ausnahme von allfälligen Ausgaben für Material, Eintritte
        oder anderes kostenlos! Haben Sie Fragen oder möchten Sie Ihr eige-
        nes Angebot bekannt machen? Matthias Heller, Tel. 044 381 15 84,
        ­E-Mail: heller@hwz-arch.ch erteilt gerne Auskunft.

        IT-Hilfe
        Zur Sommerszeit gibt es keine physischen Angebote im Café Nacht-
        wächter und im Frauenrümli. Bei auftretenden Fragen müssen Sie
        aber nicht verzagen. Unsere Coaches erteilen auf Anfrage individuell
        gerne Auskunft. Die Erreichbarkeit der Ansprechpersonen entnehmen
        Sie bitte dem Inserat im eingefügten Märtblatt.

        Offene Gartentüren im Frühling und zur Sommerszeit
        Das Angebot zur Besichtigung der unterschiedlichsten Gärten hat An-
        klang gefunden. Im Mai und im Juni standen mehrere Garten­türen
        offen, auch wenn das Wetter am 15. und vor allem am 16. Mai nicht
        einladend für einen Aufenthalt im Freien war. Ein Schauplatz beson-
        derer Art bot am 15. Mai das Setzlingstausch-Angebot beim Platz-
        hirsch. Da liess sich leicht erkennen, dass Menschen in jungen und
        im fortgeschrittenen Alter die Freude am Gärtnern und selbst gezo-
        genen Pflanzen gerne mit anderen teilen. Nach den Tagen mit inten-
        siven Regenschauern präsentierten sich die Sommergärten in ihrer
        schönsten Pracht und Fülle. Wir bedanken uns bei allen teilnehmen-
        den GartenbesitzerInnen und den BesucherInnen sowie dem Garten-

   30
team der Gemeinde. Miteinander teilen sie die Freude an der Natur
und sorgen für begrünte Ecken entlang den Strassen und in den Quar-
tieren, was kaum einem Passanten oder einer Passantin entgeht und
Freude macht!
Kontakt
Unser Bulletin – angedacht für die Zeit der Einschränkungen während
der Krise – erscheint bereits zum 7. Mal. Ein Schüler und ältere Men-
schen berichten darin von ihren Freizeitbeschäftigungen. Auch Anre-
gungen zum Bücherlesen, Kochen, Schmunzeln und Nachdenken fehlen
nicht. Kontakt ist auf der Homepage der Gemeinde unter
www.eglisau.ch/de/politik-behoerden/behoerden/seniorenrat/publi-
kationen/ und auf Crossiety aufgeschaltet. Gerne geben wir auf Hin-
weis auch einen Ausdruck ab. Ein Anruf auf Tel. 044 867 04 00 (Helen
Hangartner) oder eine Kurzinfo an seniorenrat@eglisau.ch genügt.
Forumsveranstaltung
Im Verlaufe des letzten Jahres war die Durchführung der Veranstal-
tung nicht möglich. Nun planen wir das Forum für den kommenden
Herbst. Die Vorbereitungen sind angelaufen! Informationen folgen!
Wir freuen uns auf den Austausch.

    Glück,
    von deinen tausend Losen,
    eines nur erwähl ich mir,
    Was soll Gold? Ich liebe Rosen
    und der Blumen schlichte Zier.
    Theodor Fontane (deutscher Schriftsteller, 1819 bis 1898)

Einen schönen Monat Juli wünschen Ihnen
> P eter Füllemann, Helen Hangartner, Godi Hartmann, Johanna Hitz, Ernst Hutter,
   Marie-Françoise Rütimeyer, Rita Wernli-Forster, Ruth Wyss-Masciadri (Mitglieder
   Seniorenrat)

Verein Spitex am Rhein – Ihre Spitex in
Eglisau-Hüntwangen-Wasterkingen-Wil
Unsere Mitarbeitenden setzen sich gerne dafür ein, dass unsere
­Kundinnen und Kunden trotz gesundheitlicher Einschränkungen ein
 möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben in ihrem ver-
 trauten Zuhause führen können.

                                                                                     31
Gemeinde

 aktuell

        So erreichen Sie uns:

        Telefonisch:
        Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr,
        unter Tel. 044 867 25 67, E-Mail: info@spitex-am-rhein.ch
        Über unsere Webseite: www.spitex-am-rhein.ch

        Sprechstunden
        Trotz Lockerungen der Schutzbestimmungen haben wir beschlossen,
        das Spitex-Zentrum für unangemeldete Besuche von Drittpersonen
        bis auf Weiteres geschlossen zu halten. Die Beibehaltung der Vor-
        sichtsmassnahme ist ein Schutz für unsere Mitarbeitenden und unsere
        Klientinnen und Klienten. Seit Ausbruch der Pandemie haben wir
        Ansteckungen vermeiden können. Dies war möglich, weil das Team
        sich grosse Selbstdisziplin auferlegte. Das konsequente Einhalten der
        Regeln und die uneingeschränkte Akzeptanz der angeordneten Vor-
        kehrungen von Klientinnen und Klienten und deren Nahestehenden
        haben dazu beigetragen. Die Geschäftsleitung und der Vorstand
        bedanken sich bei allen Beteiligten herzlich!

        Verleih von Krankenmobilien und Hilfsmitteln
        Die Vermietung und Rückgabe der Krankenmobilien ist möglich nach
        vorangehender, telefonischer Vereinbarung des Abhol- oder Rückgabe-
        termins, in der Regel von Montag bis Freitag, von 9.00 bis 11.30 Uhr.

        Anlaufstelle Alter Gesundheit Pflege
        Pflegefachfrau Sarah Jäggi steht Ihnen für Fragen rund um das Thema
        Alter, Pflege und Gesundheit zur Verfügung.

        Öffnungszeiten:
        Montag, 14.00 bis 16.00 Uhr
        Mittwoch, 9.00 bis 11.00 Uhr
        Tel. 044 867 10 10
        E-Mail: info@anlaufstelle-eglisau.ch

        Weitere Informationen über das Angebot finden Sie auf der Homepage
        www.anlaufstelle-eglisau.ch.

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