Mitteilungen 7/21 - Gemeinde Eglisau
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Mitteilungen 7/21 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Themenschwerpunkte: Inhalt: Für eine altersfreundliche 3 Editorial 3 Röm. Kath. Kirche 42 Gemeinde Polit. Gemeinde 6 Kultur 43 Schule 34 Senioren 48 Evang. Ref. Kirche 38 Ortsvereine 50
Impressum Herausgeber: Gemeinde Eglisau Redaktion: Gemeindeverwaltung Auflage: 2500 Ex. erscheint 12 x jährlich Fotos: Gemeindeverwaltung / Thomi Heller Layout / Druckdaten: atelierheller.ch Druck: OS Druck Eglisau Gedruckt auf 100 % Altpapier Redaktionsschluss: 19. Juli 2021
Mitteilungen 7/21 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Editorial Für eine altersfreundliche Gemeinde «W as macht eigentlich die BAPF?» Als Präsidentin der Be- hörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) fällt mir die Antwort nicht schwer. Unser Ziel ist es, den Seniorinnen und Senioren in Eglisau ein möglichst selbstbestimmtes, erfülltes Le- ben zu ermöglichen. Gibt es eine schönere Aufgabe? Für uns nicht. Unsere Teilstrategie Alter kann auf der Homepage der Gemeinde Egli- sau aufgerufen werden, wo in vier Leitsätzen unsere Ziele festgehal- ten sind. Wir orientieren uns dabei an den von der WHO veröffentlich- ten Themenfeldern für eine altersfreundliche Stadt. Denn dies wollen wir sein. Und wir sind mit vielen Projekten unterwegs, dieses Ziel zu erreichen. Dazu aktuelle Informationen und Neuigkeiten. Sanierung Alterszentrum Weierbach Die Sanierung des Alterszentrums wurde in zwei Bauetappen aufge- teilt. Die erste Etappe konnte abgeschlossen werden. Dazu gehörten verbesserte Brandschutzmassnahmen und technische Installationen, Erneuerungen in Küche und Wäscherei, Renovation von Speisesaal und Cafeteria. Leider mussten die Arbeiten der zweiten Etappe, die Renovation der Zimmer, wegen der Corona-Pandemie unterbrochen werden. Glücklicherweise nehmen die Infektionszahlen ab und die Arbeiten können Mitte August wiederaufgenommen werden. Diese Etappe wird längere Zeit in Anspruch nehmen, da nur zwei bis drei Zimmer gleichzeitig renoviert werden können. Dank diesen Sanie rungen wird die Wohnqualität im AZW zunehmen. Weitere bauliche Veränderungen sind in Diskussion. Dabei geht es um zusätzlichen Raum für Aktivitäten. Zusammenarbeit mit dem Seniorenrat Der Seniorenrat steht der BAPF als beratendes und unterstützen- des Gremium zur Seite. Im Workshop vom 13. April haben wir die Grundlagen für die zukünftige Zusammenarbeit erarbeitet. Treffen im 3
Editorial Halbjahresrhythmus für den Austausch und die Abstimmung unserer Tätigkeiten sind vorgesehen. Der nächste Workshop mit dem Senio- renrat findet im November dieses Jahres statt. «Anlaufstelle für Alter Gesundheit Pflege» Unsere im Januar 2019 gegründete Anlaufstelle richtet sich an ältere Einwohnerinnen und Einwohner und beantwortet Fragen rund um ihr Wohlbefinden, sei es gesundheitlich, sozial oder finanziell. Sie ist zur- zeit im Alterszentrum Weierbach angesiedelt und wird von der Pflege- fachfrau Sarah Jäggi betreut. Jeden Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr und jeden Mittwoch von 9.00 bis 11.00 Uhr nimmt Sarah Jäggi unter der Tel. 044 867 10 10 entsprechende Anfragen entgegen. Auch direk- te Beratungsgespräche sind nach den Einschränkungen durch Corona wieder möglich. Die laufend aktualisierte Homepage www.anlaufstelle-eglisau.ch wird oft besucht. Hier findet man viele hilfreiche Adressen in Notlagen, die Angebote von Freiwilligen und Kontakte für einen erfüllten Alltag. Freiwilligenarbeit Die BAPF unterstützt mit grossem Respekt die Freiwilligenangebote. Sie haben in unserer Gemeinde eine wichtige Funktion und einen ho- hen Stellenwert. Wir denken dabei an die Fahr- und Besuchsdienste, an die IT-Unterstützung, an administrative Hilfe, an Begleitung, Mit- tagstisch und vieles mehr. In diesem Zusammenhang werden aktuell auch die bereits bestehenden generationenübergreifenden Angebo- te in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der BAPF und des Senioren- rats zusammengestellt, um sie sichtbar zu machen. Sie stärken den Austausch verschiedener Generationen und fördern gegenseitiges Ver- ständnis. Als Dank für die wichtige Arbeit der Freiwilligen lädt die Gemeinde jährlich zu einem Apéro ein. Der erste Anlass ist auf den Herbst dieses Jahres geplant. Medizinische Grundversorgung in Eglisau und Umgebung Sie ist für die BAPF ein Dauerthema, denn das Gesundheitssystem ist im Wandel. Althergebrachte Strukturen wie die des Hausarztes, der in der Not nach Hause kommt, lösen sich auf. Neue Modelle bieten sich an. Auch die Gemeinde Eglisau und das Rafzerfeld sind mit diesen Fragen konfrontiert. Eine Bedarfsanalyse zur zukünftigen medizini- schen Grundversorgung durch die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) ist in Planung und muss noch mit den umlie- genden Gemeinden abgesprochen werden. 4
Quartierbegehungen durch den Seniorenrat Zu einer altersfreundlichen Gemeinde gehören Sicherheitsaspekte und die soziale Integration mit Spiel- und Erholungsplätzen für alle Gene- rationen. Gibt es dazu Handlungsbedarf in Eglisau? Die Begehungen des Seniorenrats in den Quartieren wurden mittels Foto-Dokumenta- tionen sehr professionell dokumentiert, durch den Seniorenrat prio- risiert und mit herzlichem Dank von der BAPF zur Kenntnis genom- men. Im nächsten Schritt werden alle gelisteten Punkte kategorisiert. Einiges wird einfach durch den technischen Betrieb zu beheben sein, anderes muss in die Mehrjahresplanung aufgenommen werden. Ob alle Bedürfnisse erfüllt werden können, hängt von Rechtsfragen und früheren Beschlüssen der Gemeindeversammlung ab. Perspektiven für die Wohngruppe Riiburg Die Wohngruppe Riiburg an der Burgstrasse wurde im Jahr 2002 für Menschen mit einer Demenz eingerichtet. Die Pflegeplätze, mehrheit- lich Doppelzimmer ohne eigene Nasszelle, entsprechen aber nicht mehr dem heutigen Standard. Jetzt eröffnet sich eine Möglichkeit: Die Wohnbaugenossenschaft Rhihalde erstellt an der Rhihaldenstras- se eine Mehrgenerationen-Siedlung. Dazu gehören ca. 30 Wohnungen, Büros, ein Gemeinschaftsraum, ein Quartiertreff mit Café und Pfle- geplätze in einer Pflegewohngruppe. Baustart ist voraussichtlich im Frühling 2022. Dies ist für uns eine Chance, die aktuellen Räumlich- keiten der Wohngruppe Riiburg gegen neue und grosszügige Räum- lichkeiten an der Rhihaldenstrasse einzutauschen. Die BAPF und der Gemeinderat haben eine Projektgruppe gebildet, die sich an der bau- lichen und finanziellen Planung beteiligt. > Elisabeth Villiger / Gemeinderätin, Behörde für Alters- und Pflegefragen 5
Gemeinde aktuell Gemeinderat – Verhandlungsauszug Der Gemeinderat hat das Bauprojekt für den Kanalausbau zwischen Obergass und Weierbachstrasse genehmigt. Gemäss Kostenvoran- schlag des bauleitenden Ingenieurbüros ist für das Projekt mit Gesamtkosten von rund Fr. 803‘000.– zu rechnen (siehe auch separaten Beitrag). Das Einsatzfahrzeug der Wasserversorgung und der ARA wird altersbe- dingt ersetzt. Anstelle eines Dieselautos kommt neu ein elektrisch be- triebenes Fahrzeug zum Einsatz. Die Kosten inklusive Ladegerät und Fahrzeugeinrichtung für Werkzeuge belaufen sich auf ca. Fr. 55'000.–. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2020 des Zweckverbandes Betreibungs- und Gemeindeammannamt Rafzerfeld genehmigt. Diese weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 51'423.99 aus. Der Anteil der Gemeinde Eglisau beträgt Fr. 14’321.09. Die Spital Bülach AG plant zur Erfüllung der medizinischen Anforde- rungen und Bedürfnisse der Bevölkerung einen Ersatzneubau. Für die- sen muss beim bestehenden Spital ein Waldareal eingezont werden. Der Gemeinderat Eglisau – als Nachbargemeinde zur Vernehmlassung eingeladen – sieht keine eigenen raumplanerischen Interessen durch das Vorhaben betroffen und verzichtet auf eine Stellungnahme. Die Geschäftskorrespondenz erfolgt je länger desto mehr mit elektro nischen Mitteln. In den kommenden Jahren stellt die Gemeinde verwaltung deshalb schrittweise von der physischen auf die elektro- nische Aktenführung um. Für diesen Prozess wurde die interne Infor- mationsverwaltung neu geregelt. Die Beschlüsse sind auf www.eglisau.ch >Aktuelles + Dossiers ein- sehbar. > Gemeinderat Eglisau Baurechtliche Entscheide Im ordentlichen Verfahren genehmigt: Silvain und Olga Kocher •U mbau bestehendes Wohnhaus (kommunales Schutzobjekt) und Neubau EFH, Zürcherstrasse 13 Im Anzeigeverfahren genehmigt (ohne Projektänderungen/-er- gänzungen von bereits bewilligten Bauten und ohne temporäre Strassenreklamen): 6
Stefan Truniger • Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe, Burgstrasse 28 Christine Bickel • Einbau Cheminéeofen und Kaminanlage, Bauelenzelgweg 1 TAMOIL SA • Umbau Werbeelemente (bereits erstellt), Sandgruebstrasse 2 STWEG Stampfistrasse 31b • PV-Anlage auf Flachdach, Stampfistrasse 31b Bauausschreibungen Christoph Hagedorn, Bollwerk 4, 8193 Eglisau • Umbau und Zweckänderung Wohnhaus, Kat.-Nr. 3163, Vers.-Nr. 620, Bollwerk 2, Eglisau (KB) Alfred Hangartner, Schübelbachstrasse 7, 8193 Eglisau • Ersatz Lebhag durch Holzzaun, Kat.-Nr. 2291, Vers.-Nr. 190, Schübelbachstrasse 7, Eglisau (WGb) Dominique Morel, Steig 21, 8193 Eglisau • Fassadenrenovation und Ersatz Fenster, Kat.-Nr. 2643, Vers.-Nr. 647, Steig 21 (inventarisiertes Objekt), Eglisau (KB) Alterszentrum Weierbach, Weierbachstrasse 4, 8193 Eglisau • Nutzungsänderung Wohnhaus in Personalraum und Büros, Kat.-Nr. 2132, Vers.-Nr. 420, Weierbachstrasse 2, Eglisau (KB) Fritz Strässler, Stampfistrasse 31b, 8193 Eglisau • Umbau Wohnhaus, Kat.-Nr. 2857, Vers.-Nr. 817, Stampfistrasse 71, Eglisau (F) Planauflage / Rechtsmittelbehelfe Planauflage ab 1. Juli 2021 während 20 Tagen bei der Gemeinderats- kanzlei. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314 bis 316 PBG). > 30. Juni 2021 / Gemeinderat Eglisau 7
Gemeinde aktuell Verkehrsanordnung Auf Antrag der Gemeinde Eglisau hat die Kantonspolizei Zürich fol- gende Verkehrsanordnung verfügt: Eglisau, Rheinstrasse, Parkfeld Nr. 14 Auf dem speziell signalisierten und markierten Parkfeld ist nur das Parkieren von Fahrzeugen für Gehbehinderte gestattet. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal- ten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu be- zeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterlie- gende Partei zu tragen. > 30. Juni 2021 / Gemeinderat Eglisau Beschlüsse Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 17. Juni A. Politische Gemeinde Eglisau 1. J ahresrechnung 2020 – genehmigt 2. T otalrevision der Polizeiverordnung – genehmigt 3. T otalrevision der Parkierungsverordnung auf öffentlichem Grund – genehmigt B. Schulgemeinde Eglisau 1. Jahresrechnung 2020 – genehmigt C. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Eglisau 1. Jahresrechnung 2020 – genehmigt Rechtsmittelbelehrung Die Protokolle und die zugehörigen Akten liegen ab 1. Juli während der Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach 8
•w egen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) • u nd im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal- ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Für Geschäfte der Ev.-Ref. Kirche ist die Bezirkskirchenpflege Bülach zu- ständig. > 30. Juni 2021 / Gemeindebehörden Eglisau Erneuerungswahlen des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 bis 2027 Im 2. Wahlgang vom 13. Juni wurde Jasmin Hotz als Friedensrichte- rin für die Amtsdauer 2021 bis 2027 gewählt. Wir gratulieren herz- lich zur Wahl. Protokoll des Wahlergebnisses vom 13. Juni 9
Gemeinde aktuell Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Ver- öffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Be- zirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. > 30. Juni 2021 / Gemeinderat Eglisau Kanalausbau Obergass (Primarschulhaus bis Burgstrasse) Die bestehende Mischabwasser-Kanalisation vom Wiler bis zum beste- henden Regenüberlaufbauwerk in der Obergass ist hydraulisch unter dimensioniert. In einer ersten Ausbauetappe ersetzt die Gemeinde Eglisau im Sommer den Kanalabschnitt vom Primarschulhaus bis zur Burgstrasse durch ein grösseres Rohrkaliber. Zur Nutzung vorhandener Synergien wird der ohnehin geplante Ersatz der bestehenden Strassen beleuchtung durch energiesparende LED-Leuchten vorgezogen. Die Bauarbeiten der ersten Etappe beginnen mit den Schulferien am Montag, 19. Juli, und dauern voraussichtlich bis Mitte Oktober (wit- terungsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten). Aufgrund der beengten Verhältnisse sind die Bauarbeiten nur unter Vollsperrung der Obergass zwischen Primarschulhaus und Einmün- dung der Burgstrasse durchführbar. Für FussgängerInnen ist die Baustelle jederzeit passierbar. Die Schul- verwaltung wird die SchülerInnen und deren Eltern Anfang August mit einer separaten «Elterninfo» über die Zugänge zur Schule und weitere Punkte informieren. Die Umleitung des motorisierten Verkehrs in die Quartiere Burg und Wiler erfolgt über die Chatzengraben- und Wilerstrasse. Aus Gründen der Verkehrssicherheit (beengte Platzverhältnisse im «Chatzengraben») muss die Wegfahrt aus den genannten Quartieren via der Wiler- und Steinenkreuzstrasse realisiert werden. Bitte folgen Sie den signali sierten Umleitungsrouten (siehe Umleitungsplan rechts)! Die Postauto-Haltestellen Alterszentrum der Buslinie Nr. 542 können während der genannten Zeit nicht bedient werden. Detaillierte Infor- mationen zum Busfahrplan und zum Umleitungsregime sind an den Haltestellen und in den Bussen aufgeführt. 10
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis für diese dringend notwendigen Bauarbeiten und die dadurch entstehenden Umstände und Behinde- rungen. Selbstverständlich werden wir versuchen, diese auf ein Mini- mum zu reduzieren. Für Ihre Anliegen und weitere Auskünfte steht Ihnen die Bauleitung, Dirk Röhm, Calörtscher Hirner, Tel. 043 422 30 50, dirk.roehm@chingenieure.ch, gerne zur Verfügung. > Gemeinderat Eglisau 11
Gemeinde aktuell Einzel-Initiative «Bau eines Pumptracks in Eglisau» Patric Saurenmann ist mit einer Einzelinitiative zum Bau eines öffent- lichen Pumptracks für die Bevölkerung durch die Gemeinde Eglisau an den Gemeinderat gelangt. Der Gemeinderat soll damit verpflichtet werden, ein Projekt auszuarbeiten und den Stimmberechtigten vor- zulegen. Ein Pumptrack ist ein Rundkurs und besteht aus Wellen und Steil- wandkurven. Gefahren wird mit Mountainbikes, BMX Rädern, Kin- derfahrrädern, Laufrädern, Scootern, Skateboards und sogar Inline- Skates. Ziel ist es, auf dem Rundkurs weder zu treten noch zu bremsen und nur durch das Strecken von Armen und Beinen Geschwindigkeit aufzubauen und das Tempo so in die Kurven mitzunehmen. Der nötige Schwung wird dabei durch geschicktes Verlagern des Körpergewichts und eine «Pump»-Bewegung erzeugt. «Ein Pumptrack ist eine moderne Anlage zur Ausübung eines vielseiti- gen Sports für Klein und Gross. In der näheren Umgebung gibt es keine solche Anlage. Ein Pumptrack ist auch eine sinnvolle Begegnungszone für Jugendliche in jedem Alter. Durch den Verein Pumptrack Rafzer- feld wurde ein komplettes Konzept inkl. Finanzierung ausgearbeitet, jedoch von den Gemeindebehörden nicht unterstützt. Auch aufgrund der durchgeführten Unterschriftensammlung bin ich überzeugt, dass eine solche Anlage ein Bedürfnis eines beachtlichen Teils der Bevöl- kerung darstellt.» (Auszug Initiativtext, Homepage des Initianten mit weiteren Informationen: www.pumptrack-eglisau.ch) Tatsächlich kann auch aus der Sicht des Gemeinderates eine Pump- track-Anlage ein interessantes Freizeitangebot für die Bevölkerung darstellen. Pumptrackfahren fördert spielerisch räumliche Koordina- tion und Gleichgewichtssinn, stärkt Herz und Kreislauf und steigert Fahrkompetenz und Sicherheit im Strassenverkehr. Dank der Eignung für sämtliche Alters- und Nutzergruppen werden Pumptracks oftmals zu Orten der Begegnung und tragen so auch zur sozialen Entwicklung einer Gemeinde bei. Die Kosten für den Bau einer Pumptrackanlage dürften sich zwischen Fr. 200‘000.– und Fr. 300‘000.– bewegen, wobei in dieser Summe weder Unterhaltskosten noch Landpreis oder Erschliessungskosten eingerechnet sind. 12
Das kantonale Sportamt unterstützt im Moment Pumptracks mit 30 % der Baukosten bis maximal Fr. 70‘000.–. Der Flächenbedarf für ein solches Projekt beträgt je nach Ausgestaltung rund 1’000 bis 1'500 Quadratmeter. Die Gemeinde und die Schule verfügen über kein ge- eignetes Grundstück und der Gemeinderat erkennt grosse Schwierig- keiten darin, in Eglisau ein geeignetes Grundstück zu vernünftigen Konditionen zu finden. Der Erwerb eines Grundstückes kann – je nach Standort – die Projektkosten um ein Vielfaches in die Höhe treiben. Aufgrund der unsicheren Finanzlage und der anstehenden Investitionen in den kommenden Jahren müssen die Prioritäten auf die Kernauf- gaben der Gemeinde gelegt werden. Dies betrifft neben den Inves- titionskosten insbesondere auch den jährlich wiederkehrenden Be- triebsaufwand der Anlage. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben mit dem Verzicht auf die Steuerfusserhöhung per 2021 ein entsprechendes Zeichen gesetzt. Die vom Initianten vorgeschlagene Verwendung der ZKB-Jubiläumsdividende kann nur einen Teil dieser Kosten abdecken. Dem Gemeinderat wurden zudem diverse weitere Vorschläge unterbreitet, wie dieses Geld eingesetzt werden soll. Die Initiative wird an der Gemeindeversammlung vom 7. September behandelt. Aus den genannten Gründen empfiehlt der Gemeinderat, die Initiative «Bau eines Pumptracks in Eglisau» abzulehnen. > Gemeinderat Eglisau 13
Gemeinde aktuell Dank guter Sicht Unfälle vermeiden Gemäss der Verordnung über den Abstand von Mauern, Einfriedungen und Pflanzen von Strassen hat jeder Grundeigentümer die Pflicht, Bäume, Büsche und Hecken in seinem Garten so zurückzuschneiden, dass sie weder den Verkehr noch den Strassenunterhalt behindern. Warum müssen Bäume, Büsche, Hecken, Sträucher zurückgeschnit- ten werden? Nebst der optischen Erscheinung ist es vor allem die Sicherheit, welche es nötig macht, die Pflanzen regelmässig unter der Schere zu halten. Pflanzen, welche in den Strassenraum ragen, behindern die Sicht der Verkehrsteilnehmenden. Vor allem für Kinder kann dies eine grosse Gefahr darstellen, wenn sie vom Automobilisten zu spät oder gar nicht gesehen werden oder auf die Fahrbahn ausweichen müssen, weil das Trottoir überwachsen ist. Ausserdem behindern zu grosse Pflanzen den Unterhalt. Strassenreini- gung, Reparaturen und Schneeräumung können nur ordnungsgemäss durchgeführt werden, wenn der Zugang ungehindert möglich ist. Bitte schneiden Sie Ihre Bäume, Sträucher, Büsche und Hecken auch zurück, wenn diese die Strassenlaternen, Hydranten, Ver- kehrsschilder, Strassennamentafeln, Hausnummern etc. verdecken. Die Landwirte werden gebeten, bei ihren Feldern die Vorschriften ein- zuhalten und die Kulturen so anzupflanzen oder zurückzuschneiden, dass diese die Sicht im Strassenverkehr zu keiner Zeit behindern. Was passiert, wenn ich diese Regel nicht einhalte? Die Gemeinde führt regelmässig Kontrollen durch und macht auf pro- blematische Stellen aufmerksam. Die Grundeigentümer erhalten dann eine Frist, den ordnungsgemässen Zustand herzustellen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, kann die Gemeinde die notwendigen Arbeiten auf Kosten des Eigentümers veranlassen. Bei allfälligen Verkehrsunfällen durch Sichtbehinderung kann der Grundeigentümer zur Rechenschaft gezogen werden. 14
Bitte beachten Sie, dass beim Trottoir neu die Höhe von 2.65 m gilt. Rechtsgrundlagen Für die hier aufgeworfene Sicherheitsproblematik sind folgende Ge- setze und Verordnungen massgebend: •G esetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG) • V erordnung über die Anforderungen an die Verkehrssicherheit und die Sicherheit von Strassenkörpern (Verkehrssicherheitsver ordnung, VSV) • V erordnung über den Abstand von Mauern, Einfriedungen und Pflanzen von Strassen (Strassenabstandsverordnung, SAV) Die einzelnen Gesetze und Verordnungen können online unter www.zhlex.zh.ch eingesehen werden. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung. Vielen herzlichen Dank für Ihre Mithilfe. > Technische Betriebe Eglisau / Werkmeister Ueli Baur 15
Gemeinde aktuell Vereinsbeiträge Die Vereine bilden eine wertvolle Basis für das sportliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Gemeinde Eglisau. Sie tragen wesentlich zu einer guten Lebensqualität, zur Identität der Gemeinde und zum Zusammengehörigkeitsgefühl der BewohnerInnen bei. Der Gemeinderat begrüsst alle Aktivitäten der Vereine, welche zur positi- ven Entwicklung des Städtli- und Vereinslebens beitragen. Er fördert und unterstützt deshalb die Vereine im Rahmen des Vereinsregle- ments, auch mit direkten finanziellen Beiträgen. Alle Vereine, die für das Jahr 2022 Beiträge erhalten möchten, wer- den deshalb gebeten, bis am 15. Juli bei der Gemeindeverwaltung ein Gesuch einzureichen. Das Gesuchsformular für die Vereinsunter- stützung kann auf der Internetseite www.eglisau.ch im Onlineschalter unter Kultur und Medien heruntergeladen oder bei der Gemeindever- waltung unter Tel. 043 422 35 03 bestellt werden. > Gemeindeverwaltung Eglisau Wettbewerb ZKB Jubiläumsdividende Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) hat zu ihrem 150-Jahr-Jubiläum dem Kanton und den Gemeinden zusätzlich zur ordentlichen Dividende eine Jubiläumsdividende in Höhe von 150 Millionen Franken ausge- schüttet. Die Gemeinde Eglisau hat als Anteil dieser Dividende rund Fr. 160'000.00 erhalten. Die Jubiläumsdividende soll nach Wunsch der ZKB für etwas Besonderes zu Gunsten der Allgemeinheit einge- setzt werden. Der Gemeinderat Eglisau beschloss einen Wettbewerb zu lancieren. Im Juni wurde eine Projektgruppe gegründet, welche die Rahmen- bedingungen des Wettbewerbs erst noch erarbeiten wird. Sobald die Rahmenbedingungen feststehen, wird der Gemeinderat zeitnah über die festgesetzten Kriterien sowie über die Teilnahmemöglichkeiten informieren. > Gemeinderat Eglisau 16
«s‘KV i de Verwaltig – e Lehr für dich» Wir bieten einer aufgeweckten jungen Person ab August 2022 die Möglichkeit, bei der Gemeindeverwaltung Eglisau eine Lehre als Kauffrau/Kaufmann (E-/M-Profil) zu absolvieren. Bei uns erwartet dich eine spannende und abwechslungsreiche dreijährige Ausbildung in einem jungen und aufgestellten Team. In dieser Zeit wirst du die verschiedenen Abteilungen und die vielfältigen Tätigkeiten einer Gemeindeverwaltung kennenlernen. Wenn du über drei Jahre Sekundarschule Niveau A oder der ge- gliederten Sekundarschule Niveau E verfügst, Freude am Kontakt mit Menschen hast, zuverlässig und engagiert bist, dann zögere nicht und sende uns dein vollständiges Bewerbungsdossier mit Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen, Schnupperlehr berichten sowie Stellwerktest oder Multicheck bis zum 21. Juli an die Gemeindeverwaltung Eglisau, z.Hd. Andrea Meier, Obergass 17, Postfach, 8193 Eglisau, oder per E-Mail an andrea.meier@eglisau.ch. Bei Fragen steht dir die Ausbildungsverantwortliche Andrea Meier telefonisch unter Tel. 043 422 35 21 gerne zur Verfügung. Zu- sätzliche Informationen über unsere Gemeinde findest du unter www.eglisau.ch. > Gemeindeverwaltung Eglisau Lehrstellenwechsel bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen Viele Jugendliche starten nach der abgeschlossenen obligatorischen Schulzeit mit einer Lehre. Das bringt viele Veränderungen mit sich, womit nicht alle Jugendlichen gleich gut umgehen können. Anders als in der Volksschule ist man in der Lehre oft mit Erwachsenen in Kontakt und ist nicht mehr in einem Klassenbund mit Kollegen und Kolleginnen. Auch die Arbeitszeiten unterscheiden sich von den Schul- zeiten und man erhält als Jugendlicher plötzlich mehr Verantwortung und Pflichten. Die meisten erhalten in der Lehre auch zum ersten Mal einen regelmässigen Lohn, für welchen sie ganz allein arbeiten. 17
Gemeinde aktuell Diese grossen strukturellen Veränderungen sowie die Veränderungen im Körper können manchmal sehr schwierig zu bewältigen sein. Da eine Lehre ein Einstieg in die Erwachsenenwelt und in Richtung Unabhän- gigkeit ist, ist sehr wichtig, dass Jugendliche während des Übergangs von der Schule in die Lehre und auch während der Lehrzeit gut be- treut werden und professionelle Anspruchspartner haben. Nebst den Eltern, dem Lehrbetrieb, der Berufsschule und vielen anderen ist auch die Jugendarbeit eine wichtige Anlaufstelle für Probleme während der Lehre. Die Jugendarbeit ist eine niederschwellige Anlaufstelle für die Jugendlichen. Im besten Fall kennen die Jugendlichen die Jugendar- beitenden noch von der Schulzeit und haben bereits eine Beziehung und eine Vertrauensbasis zu ihnen aufgebaut. Bei einem Lehrabbruch oder einem Lehrstellenwechsel haben die Jugendlichen in der Regel nur ein paar Wochen Zeit, eine neue Lehrstelle zu finden. Falls sie innerhalb dieser Frist keine neue Stelle finden, dürfen sie auch die Berufsschule nicht mehr besuchen und müssen die ganze Ausbildung abbrechen. Die Jugendarbeit kann die Jugendlichen in dieser Situa- tion unterstützen und informieren. Bei Bedarf kann die Jugendarbeit die betroffenen Personen auch an die richtigen Fachstellen triagieren und sie bei der Kontaktaufnahme unterstützen. Auch für die Eltern der/des jeweiligen Jugendlichen ist ein Lehrstellen wechsel oder ein Lehrabbruch keine einfache Situation. Es empfiehlt sich jedoch, die Jugendlichen in dieser bereits sehr schwierigen Situa tion ernst zu nehmen und sie zu unterstützen und nicht noch durch negativen Druck zusätzlich zu belasten. Aus eigener Erfahrung, nach meinem Lehrstellenwechsel im Jugendalter, empfehle ich den Jugend- lichen in ähnlichen Situationen, bereits frühzeitig mit den Bezugs- personen das Gespräch zu suchen und ihre Bedenken und Probleme zu äussern. Ist man dann plötzlich in der Situation und braucht einen neuen Lehrbetrieb, ist es wichtig, so viele Personen wie möglich über die Lehrstellensuche zu informieren. Man weiss nie, wer gerade auf der Suche nach einem Lernenden ist, wer jemanden kennt, der genau so einen Betrieb führt, oder wo, wie in meinem Fall, vielleicht sogar ein neuer Ausbildungsplatz für einen geschaffen wird. > Andreas Bischof / Jugendarbeit Eglisau 18
Zu Besuch bei… Marianne Hartmann, Amtsleiterin Betreibungs- und Gemeindeammannamt In der wiederkehrenden Reihe «Zu Besuch bei...» stellt Moritz Pfaff, Lernender der Gemeindeverwaltung, Personen vor, die für die Gemeinde tätig sind. Wer bist du? Mein Name ist Marianne Hartmann und ich bin seit nunmehr 11 Jah- ren auf dem Betreibungsamt in Eglisau tätig. Was sind deine Interessen aus- serhalb der Arbeit? Ich habe Freude an handwerk- licher Arbeit und an der Natur. Wenn ich nicht mit Bohrma- schine, Plasmaschneider oder Schweissmaschine hantiere, ma- le ich sehr gerne oder ich bin mit meinem Hund im Wald unter- wegs, am liebsten im Herbst we- gen den Pilzen. Marianne Hartmann Was hast du gearbeitet, bevor du in Eglisau auf dem Betreibungs- amt tätig wurdest? Ich arbeite seit 26 Jahren als Betreibungsbeamtin und Gemeinde- ammann. Vor meinem Einsatz in Eglisau war ich für die Gemeinden Nürensdorf und Brütten tätig. Ich habe eine Lehre als Kauffrau absol- viert und war davor in diversen Branchen tätig. Weshalb hast du dich für die Stelle auf dem Betreibungsamt in Eglisau entschieden? Mein Vorgänger, Hans Mattenberger, hatte mich seinerzeit angefragt und ich habe es nie bereut. Was macht deine Arbeit zu einem wichtigen Bestandteil der Gesell schaft? Es ist für Personen, denen Geld geschuldet wird, ein relativ einfaches Unterfangen, dieses über das Betreibungsamt beim Schuldner einzu- 19
Gemeinde aktuell fordern. Die schweizerische Gesetzgebung ermöglicht dies im Idealfall ohne langwierige Gerichtsklage. Was gefällt dir besonders an der Arbeit auf dem Betreibungsamt? Die Arbeit auf dem Betreibungs- und Gemeindeammannamt ist sehr vielseitig, interessant und anspruchsvoll. Ausserdem gefällt mir der rege persönliche, telefonische und digitale Kontakt mit den Einwoh- nerinnen und Einwohnern. Was bereitet dir Sorge oder kostet dich Überwindung in deiner Arbeit? Die zum Teil desolaten Zustände, die in Wohnungen herrschen, welche wir durchsuchen oder räumen müssen, sind schon unerfreulich. Glück- licherweise bin ich nicht so empfindlich. Worauf bist du stolz? Es macht mich stolz, auf ein gutes Team zählen zu dürfen, wo jeder Verantwortung übernimmt und eine gute Arbeit leistet. > Gemeindeverwaltung Eglisau Milizkampagne «Eglisau braucht dich» – Menschen für eine Behördentätigkeit gewinnen Im Kanton Zürich sind die Mitglieder von Stadt- und Gemeinderat, von Schulpflegen und Kirchenpflegen praktisch immer im Milizsystem tätig. Das heisst, sie üben ihr Amt neben ihrem Hauptberuf aus. Eine Gemeinde kann nur funktionieren, wenn Menschen sich in den Behörden engagieren. Eine Behördentätigkeit in einer Gemeinde ver- spricht viel Abwechslung, viele Begegnungen, einen Baustein für die berufliche Karriere, spannende Einblicke in die Gesetzgebung, ein Sprungbrett in die noch höhere Politik – und auch eine Entschädi- gung. Die breit angelegte Kampagne des Verbands der Gemeinde präsidien im Kanton Zürich (GPV) «Deine Gemeinde braucht dich» macht die Bevölkerung im Kanton Zürich darauf aufmerksam, dass eine Miliztätigkeit in einem Behördenamt interessante Perspektiven eröff- nen kann. Wie in allen Gemeinden im Kanton Zürich werden im Frühjahr 2022 auch in Eglisau die Behörden neu gewählt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich konkrete Gedanken über eine mögliche Kandidatur zu machen. 20
Mehr Informationen zur Kampagne sowie detaillierte Informationen zu den Aufgaben als Behördenmitglied finden Sie auf der Homepage: www.deine-gemeinde-braucht-dich.ch/8193-eglisau > Gemeindeverwaltung Eglisau Umfahrung Eglisau: Aktueller Stand Im März 2019 lancierte die Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich, Carmen Walker Späh, einen Brückenwettbewerb. Im Rahmen eines Wettbewerbs sollten Lösungsvorschläge für eine Brücke der Umfahrungsstrasse über den Rhein ausgearbeitet werden, die den vielen Anforderungen des Landschaftsschutzes gerecht werden. Am 30. April 2020 wurde das Siegerprojekt des Brückenwettbewerbs an einer Medienkonferenz der Volkswirtschaftsdirektion vorgestellt. Es stammt aus der Feder des spanisch-schweizerischen Architekten San- tiago Calatrava. Die Umfahrung Eglisau besteht ja nicht nur aus einer Brücke über den Rhein. Diese muss mit Anschlussbauwerken an den Kreisel beim Hard- wald und an den nördlichen Dorfrand von Eglisau angebunden werden. Für diese Anschlussstrecken nördlich und südlich des Rheins wurden nach dem Brückenwettbewerb in einer Machbarkeitsstudie verschie- dene Varianten erarbeitet. Im Projektteam waren u.a. auch die beiden Gemeindepräsidenten von Eglisau und Hüntwangen vertreten. 21
Gemeinde aktuell Die Volkswirtschaftsdirektion hat nun entschieden, dass die Mach- barkeitsstudie zu den Anschlussstrecken noch vor den Sommerferien an die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) weitergeleitet wird. Die ENHK ist eine unabhängige Kommission des Bundes, die Gutachten und Stellungnahmen zuhanden von Behörden und Gerichten verfasst. Sie wird sich in einem Gutachten zur vorlie- genden Projektstudie der Umfahrung Eglisau (Brücke und Anschluss- strecken) äussern. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie verbleiben solange in der Volkswirtschaftsdirektion, die Studie wird vorläufig nicht publiziert. > Peter Bär / Gemeindepräsident Chlorothalonil und dessen Abbauprodukte im Grund- und Trinkwasser Neben den allgemeinen mikrobiologischen und chemischen Eigen- schaften des Trinkwassers rückten in letzter Zeit Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte in den Fokus der Öffentlichkeit. Dabei war in den Medien oft vom Wirkstoff Chlorotha- lonil und dessen Abbauprodukten zu lesen. Rückstände von Chlorothalonil galten bislang gemäss Bundesbehör- den als «nicht relevant». Das Bundesamt für Landwirtschaft hat aber per 31. Januar 2020 aufgrund der Neubeurteilung einige Metaboliten als «relevant» eingestuft. Damit gilt auch für diese Substanzen im Trinkwasser der Höchstwert von 0,1 Mikrogramm/Liter (= 0,0000001 Gramm/Liter). Trinkwasser mit Rückstandskonzentrationen über diesem Höchstwert erfüllt die Anforderungen an sauberes Trinkwasser nicht. Eine unmit- telbare Gefahr für die Gesundheit besteht allerdings nicht. Trotzdem sind die betroffenen Wasserversorgungen angehalten, Massnahmen zur Reduktion der Verunreinigungen zu treffen. Sie haben dazu zwei Jahre Zeit. Der Zweckverband Grundwassergewinnung Stadtforen (GWS) stellt die Wasserbeschaffung für die angeschlossenen Gemeinden sicher. Die Gemeinde Eglisau bezieht einen Grossteil des Trinkwassers über die GWS. Die GWS lässt in regelmässigen Abständen die wichtigsten Meta boliten mit Wasserproben überprüfen. 22
Chemische/bakteriologische Untersuchungen (ohne Chlorothalonil): Das Kantonale Labor Zürich hat die Wasserqualität gemäss Probe nahmeplan kontrolliert. Das untersuchte Wasser entsprach bei allen Proben vollumfänglich den an Trinkwasser gestellten Anforderungen. Chlorothalonil: Verschiedene Abbauprodukte werden nach wie vor im Trinkwasser nachgewiesen. Bis auf das Abbauprodukt R471811 konnten die Grenz- werte aufgrund der umgesetzten Sofortmassnahmen mehrheitlich ein- gehalten werden. Durch die GWS wurden folgende Sofortmassnahmen getroffen: Starke Förderung des Uferfiltratwassers aus dem Rhein. Im Moment sind zwei Pumpen im Dauerbetrieb zur Förderung des Uferfiltrat wassers für die Anreicherung in den Stadtforen. Bei der Umsetzung der Massnahmen zeigt sich, dass die Rückstände deutlich gesenkt werden konnten. Basierend auf Messresultaten aus zahlreichen Wasserversorgungen im Kanton Zürich wird das Kantonale Labor Zürich mit den Bundesbehör- den Gespräche über das weitere Vorgehen führen. In Abstimmung mit den kantonalen Behörden wird darum im Moment auf weitere Mass- nahmen, die zeitlich und finanziell erheblich aufwendiger sind, ver- zichtet, bis das weitere Vorgehen gesamtschweizerisch festgelegt ist. Die GWS hat sehr hohe Qualitätsansprüche an das Trinkwasser und es gilt, die Lebensmittelgesetzgebung einzuhalten. Die wichtigste Mass- nahme wurde bereits vom Bund ergriffen, indem die Verwendung von Chlorothalonil per Januar 2020 in der Schweiz verboten ist. Die GWS ist bestrebt Trinkwasser von bester Qualität zu liefern. Die Nutzung von Uferfiltrat ist ein wichtiger Beitrag dazu. > Bau- und Betriebskommission Grundwassergewinnung Stadtforen (GWS) Unterhalt an den Bäumen in der Bahnhofstrasse («Bahnallee») In den letzten Jahren wurden mehrere Untersuchungen an den Ross- kastanienbäumen der Bahnallee durchgeführt, um den künftigen Un- terhaltsbedarf abschätzen und die notwendigen Massnahmen gut abklären zu können. Insbesondere bei der aus dem Ortsbild von Eglisau nicht wegzudenkenden Baumallee ist es zwingend, genaue Abklärun- gen zu treffen. 23
Gemeinde aktuell 2018 erstellte die unabhängige Firma Baumbüro aus Zürich diesbezüg- lich ein Gutachten. Den Bäumen wird im Grundsatz trotz der nahen Überbauungen der angrenzenden Grundstücke, der damit verbundenen Wurzelverluste sowie dem regelmässigen Befall der Rosskastanien- Miniermotte ein recht guter Zustand attestiert. Nur einzelne Bäume zeigen eine auffallende Verlichtung (inbesondere zwei Rosskastanien auf der Westseite der Allee). Statisch betrachtet, was für die Sicherheit der Passanten von grosser Wichtigkeit ist, zeigen mehrere Bäume zwar Anzeichen für Defekte, bei den meisten Bäumen besteht jedoch kein unmittelbarer Hand- lungsbedarf. Eine Ausnahme bildet eine Rosskastanie (westseitig, oberhalb eines privaten Spielplatzes): Im Bereich des Baumes begann ca. 2002 die Überbauung der Grundstücke. Schwerwiegend bei diesem Baum ist, dass durch die stammnah gebaute Treppe sowie durch den Bau von Spielgeräten weitere Wurzelverluste erfolgt sind. Als Folge der Eingriffe hat sich eine umfangreiche Fäule im Wurzelstock und Stammfuss durch den Brandkrustenpilz entwickelt, weshalb der Baum für eine Fällung empfohlen wurde. Der Baum ist bruchgefährdet, weil der Stammfuss durchgefault ist. Es besteht damit auch eine Kipp gefahr. Die Rosskastanie muss gefällt werden. In diesem Zusammenhang soll auch gleich gesagt werden, dass an der gleichen Stelle ein junger, gesunder Baum gepflanzt wird, der den Lebensbedingungen standhält und an dem sich kommende Genera- tionen freuen können. Nicht immer ist es deutlich sichtbar, wenn ein Baum krank ist, deshalb sind regelmässige Untersuchungen und Pflege sehr wichtig. Wir führen solche Kontrollen und Pflegeschnitte übrigens regelmässig an allen Parkbäumen auf dem Gemeindegebiet durch. An der Fällstelle wird mit einem Plakat auf den Baumersatz aufmerksam gemacht. Alle anderen Bäume der Allee werden eine Kronenpflege erhalten, in deren Rahmen tote und absterbende Äste entnommen und überlange Äste eingekürzt werden. Vorhandene Kronierungen werden kontrolliert und allenfalls ersetzt oder justiert. Die Arbeiten werden ab dem 23. August bis ca. 27. August (witte- rungsabhängig) durch die technischen Betriebe in Zusammenarbeit mit Baumunterhaltsspezialisten durchgeführt. Für die Fussgänger wird im betreffenden Zeitraum eine Umleitung über die Bahn- und Rheins- felderstrasse signalisiert. Um an den Bahnhof zu gelangen, entsteht dadurch ein Mehrweg von ca. 350 Metern, respektive ca. fünf Gehmi- nuten. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, wird die Umleitung aufgehoben. 24
Der Gemeinderat hat sich an der Sitzung vom 12. April intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und sich nach Abwägung aller Fakten dazu entschieden, die Unterhaltsarbeiten und die Fällung des oben erwähnten Baumes aus Sicherheitsgründen durchführen sowie an der gleichen Stelle einen neuen Baum pflanzen zu lassen. Weitere Auskünfte: Urs Trepp, Leiter technische Betriebe, betriebe@eglisau.ch Wegen einer Fäule im Wurzelstock muss diese Rosskastanie gefällt wer- den. An gleicher Stelle wird ein Jungbaum frisch gepflanzt. Jedes Leben geht einmal zu Ende, so auch das Leben eines Baumes. Es ist nicht immer deutlich sichtbar, wenn ein Baum krank ist. Schädlings- oder Pilzbefall und auch der Klimawandel können Bäume schwächen. So sehr, dass sie brüchig werden und dadurch Menschen gefährden. Solche Bäume müssen leider gefällt werden. Doch wenn ein Baum weichen muss, gibt es Ersatz: Dann wird ein junger Baum gepflanzt, der den hiesi- gen Lebensbedingungen bestmöglich standhält und an dem sich auch zukünftige Generationen freuen können. > Technische Betriebe Eglisau 25
Gemeinde aktuell Waldrand-Projekt Solbüel Wie im Juni-Mitteilungsblatt bereits angekündigt, stellen wir Ihnen das Projekt des stufigen Waldrands im Wald Solbüel vor. Die Aufgaben eines Forstbetriebs umfassen auch immer mehr die Themen Naturschutz und Förderung der Biodiversität. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, sind wir bestrebt, auch neue Wege zu gehen. Ein solcher Weg eröffnete sich mit der Bepflanzung der Wald- fläche im Solbüel. Da unser Waldstück bis an das Offenland heranreicht und wir diese Möglichkeit voll ausnutzen möchten, kam Gebhard Tanner, Förster von Eglisau und Hüntwangen, auf die Idee, einen stufigen Waldrand zu erstellen. Ich, als Forstwart-Vorarbeiter, bekam den Auftrag diesen zu planen und auszuführen. Nach ersten Recherchen zeigte sich bald, dass dieses Unterfangen anspruchsvoller als gedacht war. Anschei- nend ist das komplette Aufforsten eines strukturierten Waldrands nicht üblich, so dass ich dafür nicht auf vorgefertigte Leitlinien etwa aus der Försterschule zurückgreifen konnte. Aus einem Leitfaden für die ökologische Aufwertung eines bestehenden Waldrands konnte ich allerdings den strukturellen Aufbau und die wichtigsten Pflanzenarten heraussuchen und in meine Planung einfliessen lassen. Aber weshalb wollen wir überhaupt einen stufigen Waldrand? Der stufige Waldrand ist ein sehr wertvoller Lebensraum, welcher Schutz und Nahrung für eine überaus grosse Menge an Pflanzen und Tiere bietet. Durch seinen keilförmigen Aufbau lenkt er auch starke Winde über die Baumkronen hinweg und verhindert so Sturmschäden. Querschnitt durch einen stufigen Wald- rand. 26
Zudem bietet ein struktu rierter Waldrand ein attrakti- ves Landschaftsbild über alle Jahreszeiten hinweg. Nun ist so ein artenreicher Übergang von Wiese oder Feld zu Wald eine pflegeintensive Fläche, die ohne menschliche Eingriffe relativ schnell an ökologi- schem Wert verliert. Weshalb sind nicht alle Wald- ränder so aufgebaut? Der «Klassischer» Waldrand «klassische» Waldrand sieht an der Steinerkreuz so aus, dass der Baumbestand strasse. bis an die Strasse, die Wiese oder das Feld reicht und dann abrupt aufhört. Die Vorteile dieser Waldrandart sind, dass man bis zur Grenze Wirtschaftswald be- ziehungsweise Holznutzung betreiben kann und die Unterhaltskosten sich auf ein Minimum belaufen. Diese Art der Waldbewirtschaftung stammt noch aus früheren Zeiten, wo ein Maximum an Holzgewinnung an oberster Stelle stand. Neu bepflanzter Waldrand mit Steinblöcken und Wurzelstöcken. 27
Gemeinde aktuell Die Struktur des geplanten Waldrands ist in drei Zonen unterteilt: der Krautsaum, der Strauchgürtel und der Waldmantel. Der Krautsaum ist in unserem Fall gut vier Meter breit und ist der Abschluss zum Hardhofweg. Um einen optimalen Bewuchs zu erzielen, wurde eine spezielle Wildblumensamenmischung eingebracht. Es wurden auch Steinblöcke, Asthaufen und Baumstöcke in der Fläche platziert. Diese sogenannten Kleinstrukturen bieten interessante Lebensräume für teilweise hochspezialisierte Pflanzen- und Tierarten. Der Strauch gürtel ist eng mit dem Krautsaum und dem Waldmantel verzahnt. In ihm wurden rund zehn verschiedene Straucharten so wie auch fünf niedrigwachsende Baumarten gepflanzt. Der Waldmantel bildet den Übergang zwischen dem geschlossenen Wald und dem Strauchgürtel. Durch seinen lockeren und lichtdurchlässigen Aufbau können die fünf speziellen Baumarten, welche wir gepflanzt haben, gut aufkommen. Auf der gesamten Waldrandfläche, die rund 100 Meter lang und 15 Meter breit ist, wurden 300 Sträucher und 60 Bäume gepflanzt. Einige Arten wurden noch vor Wildverbiss geschützt. Nun wird die Zukunft zeigen, ob der Aufwand, welcher durch den Lions Club Kloten und die Forstverwaltung Eglisau-Hüntwangen betrieben wurde, Früchte tragen wird. Ich glaube, dass wir einen wichtigen Schritt zur Förderung der Biodiversität gemacht haben und dass dieser Waldrand auch ein Vorbild für weitere Projekte dieser Art sein kann. > Mischa Meier / Forstwart-Vorarbeiter Sprechstunde des Gemeindepräsidenten Im Juli findet die Sprechstunde des Gemeindepräsidenten am Don- nerstag, 22. Juli, 10.00 bis 11.00 Uhr, statt. Aufgrund der besonderen Lage müssen Sie sich unter Tel. 043 422 35 02 anmelden. Ich freue mich auf Fragen, Anliegen, Rückmeldungen aller Art. > Peter Bär / Gemeindepräsident Der digitale Dorfplatz – die Einwohner- Plattform der Gemeinde Eglisau Der digitale Dorfplatz ist eine lokale und sichere Kommunikations- plattform für die Einwohnerinnen und Einwohner von Eglisau. Auf der interaktiven App können Vereine, Institutionen und weitere Gemein- schaften sowie die Gemeindeverwaltung selbst die Bevölkerung in Echtzeit erreichen. Und die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten einen Ort des Austausches – für ein aktives lokales Zusammenleben. 28
Möchten Sie noch genauer erfahren, wie der digitale Dorfplatz für Vereine, Gewerbe oder als EinwohnerIn konkret eingesetzt werden kann? Crossiety stellt Ihnen gerne die Plattform mit konkreten An- wendungsbeispielen für Ihre Gruppe in einer kostenlosen Online- Schulung (ca. 75 Min) genauer vor und bietet Ihnen die Möglichkeit Fragen zu stellen. Unter nachfolgendem Link oder via QR-Code können Sie sich direkt für die Schulungen anmelden: !! https://www.crossiety.ch/anmeldung-crossiety-schulungen/ Redaktionsschluss August-Mitteilungsblatt: 19. Juli. Texte werden gerne auf redaktion@eglisau.ch entgegengenommen. Verspätet eingereichte Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden. Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirk Bülach Jeden Montag und Freitag von 14.00 bis 16.30 Uhr, Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach. Es werden vorläufig nur telefonische Auskünfte erteilt. Es wird keine Rechtsauskunft im öffentlichen Recht oder bei laufenden Gerichtsver- fahren erteilt. Pro Rechtsauskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfü- gung. Bitte bereiten Sie sich vor, damit Ihre Frage innert dieser Zeit beantwortet werden kann. Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde täglich von 14.00 bis 16.30 Uhr unter Tel. 044 863 44 33 für telefonische Auskünfte zur Verfügung. Grüngutabfuhr Jeden Montag (bis 7.00 Uhr bereitstellen) Kehricht- und Sperrgutabfuhr Jeden Dienstag (bis 6.30 Uhr bereitstellen) 29
Gemeinde aktuell Seniorenrat Eglisau Auftakt zu gemeinsamen Aktivitäten Im Märtblatt dieser Ausgabe finden Sie die Angaben zu den von Senior- Innen für andere SeniorInnen und/oder von Jüngeren angebotenen Aktivitäten aufgelistet. Wir sind hoch erfreut, dass alle Kontaktper- sonen auf unsere Rückfrage hin eine Zusage für die Wiederaufnahme gaben. Wie zu erfahren war, hat der durch die Pandemie bedingte lange Ausfall von physischen Treffen den Zusammenhalt innerhalb der Gruppen sogar verstärkt. Neue, kreative und auch mit Corona- Schutzmassnahmen taugliche Lösungen unterstützten die positive Einstellung zur Krisensituation. Es freut uns ganz besonders, dass der Kontakt untereinander aufrecht erhalten blieb und gemeinsames Tun im Alltag Fortsetzung findet. Wir bedanken uns bei den Ansprech personen für ihre Umsicht ganz herzlich. Die Teilnahme an den Treffen steht allen offen, auch für neu Interessierte! Zögern Sie also nicht und machen Sie mit, sei es zum Gedankenaustausch in einer Grup- pe oder beim Pflegen eines gemeinsamen Hobbys wie zum Beispiel der Schreibwerkstatt. Mitmachen geht ganz einfach: die Angebote sind mit Ausnahme von allfälligen Ausgaben für Material, Eintritte oder anderes kostenlos! Haben Sie Fragen oder möchten Sie Ihr eige- nes Angebot bekannt machen? Matthias Heller, Tel. 044 381 15 84, E-Mail: heller@hwz-arch.ch erteilt gerne Auskunft. IT-Hilfe Zur Sommerszeit gibt es keine physischen Angebote im Café Nacht- wächter und im Frauenrümli. Bei auftretenden Fragen müssen Sie aber nicht verzagen. Unsere Coaches erteilen auf Anfrage individuell gerne Auskunft. Die Erreichbarkeit der Ansprechpersonen entnehmen Sie bitte dem Inserat im eingefügten Märtblatt. Offene Gartentüren im Frühling und zur Sommerszeit Das Angebot zur Besichtigung der unterschiedlichsten Gärten hat An- klang gefunden. Im Mai und im Juni standen mehrere Gartentüren offen, auch wenn das Wetter am 15. und vor allem am 16. Mai nicht einladend für einen Aufenthalt im Freien war. Ein Schauplatz beson- derer Art bot am 15. Mai das Setzlingstausch-Angebot beim Platz- hirsch. Da liess sich leicht erkennen, dass Menschen in jungen und im fortgeschrittenen Alter die Freude am Gärtnern und selbst gezo- genen Pflanzen gerne mit anderen teilen. Nach den Tagen mit inten- siven Regenschauern präsentierten sich die Sommergärten in ihrer schönsten Pracht und Fülle. Wir bedanken uns bei allen teilnehmen- den GartenbesitzerInnen und den BesucherInnen sowie dem Garten- 30
team der Gemeinde. Miteinander teilen sie die Freude an der Natur und sorgen für begrünte Ecken entlang den Strassen und in den Quar- tieren, was kaum einem Passanten oder einer Passantin entgeht und Freude macht! Kontakt Unser Bulletin – angedacht für die Zeit der Einschränkungen während der Krise – erscheint bereits zum 7. Mal. Ein Schüler und ältere Men- schen berichten darin von ihren Freizeitbeschäftigungen. Auch Anre- gungen zum Bücherlesen, Kochen, Schmunzeln und Nachdenken fehlen nicht. Kontakt ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.eglisau.ch/de/politik-behoerden/behoerden/seniorenrat/publi- kationen/ und auf Crossiety aufgeschaltet. Gerne geben wir auf Hin- weis auch einen Ausdruck ab. Ein Anruf auf Tel. 044 867 04 00 (Helen Hangartner) oder eine Kurzinfo an seniorenrat@eglisau.ch genügt. Forumsveranstaltung Im Verlaufe des letzten Jahres war die Durchführung der Veranstal- tung nicht möglich. Nun planen wir das Forum für den kommenden Herbst. Die Vorbereitungen sind angelaufen! Informationen folgen! Wir freuen uns auf den Austausch. Glück, von deinen tausend Losen, eines nur erwähl ich mir, Was soll Gold? Ich liebe Rosen und der Blumen schlichte Zier. Theodor Fontane (deutscher Schriftsteller, 1819 bis 1898) Einen schönen Monat Juli wünschen Ihnen > P eter Füllemann, Helen Hangartner, Godi Hartmann, Johanna Hitz, Ernst Hutter, Marie-Françoise Rütimeyer, Rita Wernli-Forster, Ruth Wyss-Masciadri (Mitglieder Seniorenrat) Verein Spitex am Rhein – Ihre Spitex in Eglisau-Hüntwangen-Wasterkingen-Wil Unsere Mitarbeitenden setzen sich gerne dafür ein, dass unsere Kundinnen und Kunden trotz gesundheitlicher Einschränkungen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben in ihrem ver- trauten Zuhause führen können. 31
Gemeinde aktuell So erreichen Sie uns: Telefonisch: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr, unter Tel. 044 867 25 67, E-Mail: info@spitex-am-rhein.ch Über unsere Webseite: www.spitex-am-rhein.ch Sprechstunden Trotz Lockerungen der Schutzbestimmungen haben wir beschlossen, das Spitex-Zentrum für unangemeldete Besuche von Drittpersonen bis auf Weiteres geschlossen zu halten. Die Beibehaltung der Vor- sichtsmassnahme ist ein Schutz für unsere Mitarbeitenden und unsere Klientinnen und Klienten. Seit Ausbruch der Pandemie haben wir Ansteckungen vermeiden können. Dies war möglich, weil das Team sich grosse Selbstdisziplin auferlegte. Das konsequente Einhalten der Regeln und die uneingeschränkte Akzeptanz der angeordneten Vor- kehrungen von Klientinnen und Klienten und deren Nahestehenden haben dazu beigetragen. Die Geschäftsleitung und der Vorstand bedanken sich bei allen Beteiligten herzlich! Verleih von Krankenmobilien und Hilfsmitteln Die Vermietung und Rückgabe der Krankenmobilien ist möglich nach vorangehender, telefonischer Vereinbarung des Abhol- oder Rückgabe- termins, in der Regel von Montag bis Freitag, von 9.00 bis 11.30 Uhr. Anlaufstelle Alter Gesundheit Pflege Pflegefachfrau Sarah Jäggi steht Ihnen für Fragen rund um das Thema Alter, Pflege und Gesundheit zur Verfügung. Öffnungszeiten: Montag, 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch, 9.00 bis 11.00 Uhr Tel. 044 867 10 10 E-Mail: info@anlaufstelle-eglisau.ch Weitere Informationen über das Angebot finden Sie auf der Homepage www.anlaufstelle-eglisau.ch. 32
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