MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach

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MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach
MITTEILUNGSBLATT
                                           Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung
46. Jahrgang                         Donnerstag, 07. April 2022                                     Nr. 14

                                  Töpfertag und Handwerkermarkt 2022
     Ostertreff                   in der Töpferei Eimühle, Habsthal
                                  am 09. und 10. April 2022
    Gerne laden wir dieses Jahr   Die Töpferei Eimühle lädt zu ihrem
    wieder zu unserem             traditionellen Töpfertag ein.
                                  Besucher sind in der Werkstatt und auf dem Markt
    Ostertreff ein.
                                  rund um die Mühle herzlich willkommen.
                                  Der Markt ist geöffnet am
    Für das leibliche Wohl ist    Samstag, 09. April 2022 von 10 bis 18 Uhr und
    gesorgt.                      Sonntag 10. April 2022 von 11 bis 18 Uhr

                                  Verschiedene Kunsthandwerker zeigen ihr Können und ihre neuesten Arbei-
    Wir freuen uns auf Euer       ten und stellen sich den Fragen der Besucher.
    kommen!                       Kinder und Erwachsene können unter Anleitung an der Töpferscheibe ihr
                                  Glück versuchen.
    Wann?                         Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt.
                                  Ihre Töpferfamilie Hemberle
    Am Palmsonntag, den
    10.04., ab 11:30 Uhr

    Wo?
    „In dr Schual“

    Was gibt’s?
    Flädlasuppe, Crêpes,
    Kaffee und Kuchen

    Einlass gemäß Corona-
    Verordnungen nur mit
    3G-Nachweis.

    Eure Laju Einhart
MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach
2 | Donnerstag, 07. April 2022                                                                                                                                8

    NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE
 NOTRUFE UND RETTUNGSDIENST                                                 112     WEITERE WICHTIGE ANLAUFSTELLEN:
Feuerwehr                                                                          Informationen für Schülerinnen und Schüler
Kommandant Eugen Kieferle                                          0175/9157636    Mo-Fr, 9.00 – 17.00 Uhr                                     0176 6340 1447
Stv. Kommandant Martin Widmer                                      0177/6565416
Feuerwehrleitstelle                                               0751/50915335    Für Kinder und Jugendliche
Polizei/Notruf                                                              110    Kummertelefon                                                0800 1110 333
Polizeirevier Bad Saulgau                                            07581/4820    Caritasverband Sigmaringen
Rotes Kreuz Krankenfahrten                                         07571/742329    Beratungsstelle häusliche Gewalt(BhG)                         07571/7301-0
Giftnotruf Notfalltelefon                                            0761/19240    SKM Sigmaringen                                               07571/50767
Kläranlage/Abwasser                                                0172/7420978    Suchtberatung Sigmaringen
                                                                                   Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de                      07571/4188
Wasserversorgung                                                   0172/7420976
                                                                                   Elisabethenheim Ostrach                                      07585/ 930730
Gas-Stördienst                                                     0800/0824505

 ÄRZTLICHER NOTDIENST                                                               PFLEGESTÜTZPUNKT LANDKREIS SIGMARINGEN
                                                                                   Beratung für hilfe- & pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige
Hausärztlicher Notdienst (wenn die Arztpraxis zu hat)
                     Tel. 116117 oder www.116117.de                                Hofstraße 12, 88512 Mengen, Tel.(07572) 7137 -431 sowie -372 und -368
Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten von Montag – Freitag, nachts, an den         E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de
Wochenenden und Feiertagen erreichbar.                                             Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do 09.30-11.30 Uhr
Diese Nummer greift erst, wenn alle Arztpraxen geschlossen haben und am            nachmittags: Do 16.00-17.30 Uhr
Wochenende. Bei Anruf erfolgt eine Bandansage „sie werden durchgestellt            Um Terminvereinbarung wird gebeten.
zu einem Ansprechpartner in ihrer Region“
Über die Homepage einsehbar sind alle Notfallpraxen in der Umgebung.
Notfallpraxis am Krankenhaus Bad Saulgau                                            APOTHEKENNOTDIENST
Sa,So,feiertags von 8.00 – 22.00 Uhr                         0180 1929264
                                                                                   Apotheken Notdienstfinder                                    0800/0022833
Notfallambulanz am Krankenhaus Bad Saulgau
Täglich 24h                                                Tel. 07581 204-5253     Donnerstag, 07.04.2022
                                                                                   Apotheke im Hanfertal, Sigmaringen                          Tel: 07571/5513
Zahnarzt Notfalldienst                                             0180 5911660
Augenarzt Notfalldienst                                            0180 1929340    Donau Apotheke, Riedlingen                                 Tel: 07371/93260

Kinderärztlichen Notdienst der Kinderärzte Oberschwaben                            Freitag, 08.04.2022
Oberschwabenklinik GmbH, KH St. Elisabeth, Elisabethenstraße 15,                   Strüb Apotheke Veringenstadt                                Tel: 07577/7326
88212 Ravensburg                                                                   Kanzach-Apotheke, Dürmentingen                            Tel: 07371/129333
Notdienst
Ravensburg                                                 0180 1929288
Sigmaringen                                                         0180 1929345   Samstag, 09.04.2022
                                                                                   Ostrachtal Apotheke, Ostrach                                Tel: 07585/2600
 FAMILIENHILFE                                                                     Heuberg-Apotheke, Stetten a.k.M.                           Tel: 07573/95353

Familienhilfe im ländlichen Raum                               Tel. 07575 209531   Sonntag, 10.04.2022
Dorfhelferinnenstation 1                                                           Rats Apotheke, Meßkirch                                    Tel: 07575/92120
                                                                                   Marien Apotheke, Ertingen                                   Tel: 07371/6225
 SOZIALSTATION
St. Elisabeth Pfullendorf-Ostrach                                                  Montag, 11.04.2022
„Wir sind der Pflegedienst ihrer Pfarrgemeinde“                  07552 9289670     Neue Apotheke am Schloß, Sigmaringen                      Tel: 07571/684494
St. Anna, Sozialstation                                                            Schwaben Apotheke, Bad Saulgau                              Tel: 07581/8138
Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer
24 Std.bereitschaft                                                07572/76293     Dienstag, 12.04.2022
Pflegedienst Burth, Marktstraße 5, 88356 Ostrach                 07585 6250549     Götz`sche Apotheke, Ostrach                                  Tel: 07585/615
Die Zieglerische e. V.                                                             Stadt- Apotheke, Hayingen                                  Tel: 07386/97110
Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf                               07503/929900
Ambulante Dienste der Behindertenhilfe                            07503/929525     Mittwoch, 13.04.2022
Spitalpflege Pfarrhofgasse 3                                                       Vital-Apotheke, Bad Saulgau                               Tel: 07581/484900
88630 Pfullendorf                                                  07552/252463
                                                                                   Donnerstag, 14.04.2022
                                                                                   Herz-Apotheke im Kaufland, Sigmaringen                    Tel: 07571/747339
 HEBAMME                                                                           Apotheke Selbherr, Bad Saulgau                              Tel: 07581/8799
Barbara Hilgenfeldt
Buchenweg 10, 88636 Illmensee                             07558/938946
Andrea Trautmann
                                                                                    KEHRBEZIRK GEMEINDE OSTRACH
Matthias-Erzberger-Straße 22, 88348 Bad Saulgau          07581/2007529             Herrn Michael Blatt  Sedanstr. 25  72474 Winterlingen
Familiengesundheitszentrum – guter und gesunder Start                              Tel.: 07434/5520215  Schornsteinfeger.blatt@freenet.de
Hebammensprechstunden und Fachstelle für Frühe Hilfen „Familie am Start“
Information, Unterstützung und Beratung für Familien rund um die Geburt             FORSTREVIER OSTRACH
bis zum Leben mit dem Kind.
Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen                                                 Daniel Benz, Tel. 07552/9280468 FAX 07552/9280655
Telefon                                                 07571 102-4209             e-mail: daniel.benz@lrasig.de
www.landkreis-sigmaringen.de/fgz

                                                                                    CARITASGEMEINSCHAFT OSTRACHTAL
 CARITAS
                                                                                   Helferkreis Hospiz                                         0152/01826728
Telefonseelsorge                                                   0800 1110 111
                                                                                    HERZ UND HAND- NACHBARSCHAFTSHILFE
oder                                                               0800 1110 222
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/start    Mit-Herz-und-Hand@gmx.de                             Tel. 07585/4879995
MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach
Donnerstag, 07. April 2022 | 3

      AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
      Kreisstadt Sigmaringen                                          §2                                (6)   Sind im Rahmen einer Wertermittlung
                                                           Gebührenschuldner, Haftung                         mehrere Sachen und Rechte, die sich
              SATZUNG                                                                                         auf ein Grundstück oder ein grund-
                                                    (1)   Gebührenschuldner ist, wer die öffent-              stücksgleiches Recht beziehen, zu
                                                          liche Leistung veranlasst oder in wes-              bewerten, so ist die Gebühr aus der
über die Erhebung von Gebühren für die                    sen Interesse sie vorgenommen wird.
Tätigkeit des „Gemeinsamen Gutachter-                                                                         Summe der maßgeblichen Werte der
ausschusses bei der Stadt Sigmaringen“              (2)   Neben dem Gebührenschuldner haf-                    einzelnen Gegenstände zu berechnen.
und seiner Geschäftsstelle (Gutachter-                    tet, wer die Gebührenschuld durch                   Gleiches gilt, wenn Wertunterschiede
ausschussgebührensatzung)                                 schriftliche Erklärung gegenüber der                auf der Grundlage unterschiedlicher
                                                          Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut-                Grundstückseigenschaften zu ermit-
                                                          achterausschusses übernommen hat.                   teln sind. Wertermittlungen mehre-
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für
                                                          Dies gilt auch für diejenigen, die für die          rer Eigentumswohnungen auf einem
Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils
                                                          Gebührenschuld eines anderen kraft                  Grundstück oder gleichartiger unbe-
geltenden Fassung, sowie § 4 der Öffent-                  Gesetzes haften.                                    bauter Grundstücke gelten hier als eine
lich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung                                                                     Wertermittlung.
des „Gemeinsamen Gutachterausschusses               (3)   Mehrere Gebührenschuldner haften
bei der Stadt Sigmaringen“ in Verbindung                  als Gesamtschuldner.                          (7)   Wird der Wert eines (ideellen) Mitei-
mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunal-                                                                         gentumsanteils ermittelt, der nicht
abgabengesetzes für Baden-Württemberg                                  §3                                     mit Sondereigentum nach dem Woh-
(KAG), in der jeweils geltenden Fassung, hat                     Gebührenmaßstab
                                                                                                              nungseigentumsgesetz verbunden ist,
der Gemeinderat der Stadt Sigmaringen am            (1)   Die Gebühren für Wertermittlungen                   so wird die Gebühr aus dem Wert des
23. Februar 2022 für den Wirkungskreis des                werden nach dem Verkehrswert der                    gesamten Grundstücks berechnet.
„Gemeinsamen Gutachterausschusses bei                     Grundstücke,     grundstücksgleichen
der Stadt Sigmaringen“1) folgende Satzung                 Rechte, Bauwerke, des Grundstücks-            (8)   Bei Gutachten über die Ermittlung sa-
beschlossen:                                              zubehörs und der Rechte an Grund-                   nierungsbedingter Bodenwerterhö-
                                                          stücken erhoben. Maßgebend ist der                  hungen (§ 154 Abs. 2 BauGB) wird die
                   §1                                     Verkehrswert zum Zeitpunkt des Ab-                  Gebühr aus dem ermittelten Neuord-
              Gebührenpflicht                             schlusses der Wertermittlung.                       nungswert des gesamten Grundstücks
                                                                                                              nach § 4 Abs. 1 berechnet.
                                                    (2)   Als Grundstück im Sinne dieser Satzung
(1)   Die Stadt Sigmaringen als erfüllende                gilt die wirtschaftliche Einheit, nicht das
      Gemeinde des „Gemeinsamen Gutach-                                                                 (9)   Bei Wertermittlungen für Baulandum-
                                                          Grundstück im Sinne der Grundbuch-
      terausschusses bei der Stadt Sigmarin-              ordnung. Als Grundstücke gelten auch                legungsverfahren auf Antrag der Umle-
      gen“ (nachfolgend nur Gemeinsamer                   die grundstücksgleichen Rechte (Woh-                gungsstelle bildet der Wert der Vertei-
      Gutachterausschuss genannt) erhebt                  nungs-/Teileigentum, Erbbaurecht etc.).             lungsmasse die Bemessungsgrundlage
      für Leistungen des Gemeinsamen                                                                          für die Gebührenfestsetzung nach § 4
      Gutachterausschusses und dessen Ge-           (3)   Für jeden ermittelten Verkehrswert ei-              Abs. 1.
      schäftsstelle die in dieser Satzung auf-            nes Grundstücks wird die Gebühr – mit
      geführten Gebühren.                                 Ausnahmen der Absätze (4) bis (6) – ge-       (10) Für die Ermittlung besonderer Boden-
                                                          sondert berechnet.                                 richtwerte (§ 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB)
                                                                                                             und für die Erstattung von Gutachten
(2)   Werden Gutachten für ein Gericht              (4)   Liegen mehrere gleichartige, unbebau-              nach § 5 Abs. 2 Bundeskleingartenge-
      oder der Staatsanwaltschaft zu Be-                  te, land- und/oder forstwirtschaftlich             setz vom 01. September 2001 werden
      weiszwecken erstattet, bestimmt sich                genutzte Grundstücke nebeneinander                 die Gebühren nach Verwaltungsauf-
      die Entschädigung des Gemeinsamen                   und bilden diese eine wirtschaftliche              wand nach § 4 Abs. 7 erhoben. Die
      Gutachterausschusses nach den Vor-                  Einheit, wird die Gebühr aus der Sum-              Mindestgebühr beträgt 200 €.
      schriften des Justizvergütungs- und                 me der Verkehrswerte dieser Grundstü-
      -entschädigungsgesetzes (JVEG).                     cke berechnet.
                                                                                                                           §4
                                                    (5)   Bei gleichzeitiger Bewertung mehrerer                       Gebührenhöhe
(3)   Soweit die Leistungen, die den in die-
                                                          Wohnungs-/Teileigentumsrechte eines
      ser Satzung festgelegten Gebühren zu                                                              (1)   Für Leistungen des Gutachterausschus-
                                                          Eigentümers auf einem Grundstück
      Grunde liegen, umsatzsteuerpflichtig                wird aus dem höchsten Verkehrswert                  ses und seiner Geschäftsstelle werden
      sind, tritt zu diesen noch die Umsatz-              die volle Gebühr berechnet; für jeden               die folgenden Gebühren erhoben. Die
      steuer in der jeweils gesetzlich festge-            weiteren Verkehrswert ermäßigt sich                 Gebühren werden auf volle Euro-Beträ-
      legten Höhe hinzu.                                  die Gebühr nach § 4 Abs. 1 um 50 %.                 ge (€) abgerundet.

 GEMEINDEVERWALTUNG                                                             IMPRESSUM
Gemeindeverwaltung                                      Tel. 07585/300-0      Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Ostrach
Bürgerbüro                                          07585/300-31, 32, 35
Standesamt/ Rentenberatung                             07585-300-33, 34       Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Kasse                                                  07585/300-19, 20       Bürgermeister Christoph Schulz
Steueramt                                                  07585/300-16
Bauamt                                                 07585/300-13, 22       Verantwortlich für den Anzeigenteil/ Druck:
Öffnungszeiten:                                                               Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
Bürgerbüro                                                                    Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach,
Montag – Freitag               8.00 bis 12.00 Uhr                             Tel: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40
Montagnachmittag              13.30 bis 17.00 Uhr                             E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de
Donnerstagnachmittag          13.30 bis 18.oo Uhr                             Homepage: www.primo-stockach.de
MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach
4 | Donnerstag, 07. April 2022                                                                                                                8

      Bei der Wertermittlung von Grundstü-       (7)   Gebühren nach Verwaltungsaufwand                               §8
      cken und grundstücksgleichen Rech-               im Zeithonorar:                                          Vorauszahlung,
      ten beträgt die Gebühr bei einem er-             Für Leistungen des Gutachteraus-                       Sicherheitsleistung
      mittelten Wert:                                  schusses oder der Geschäftsstelle, die
                                                       in dieser Satzung nach der Höhe des         Die Erstattung eines Gutachtens kann da-
      bis 25.000 €                 700,00 €            Verwaltungsaufwands berechnet wer-          von abhängig gemacht werden, dass die
      bis 100.000 €                700,00 €            den, wird je angefangene ¼-Stunde
                                                                                                   Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt
      zzgl. 0,60 % aus                                 der Inanspruchnahme eine Gebühr in
                                                       Höhe von 15 € erhoben.                      oder für sie Sicherheit geleistet wird. Von
      dem Betrag über 25.000 €                                                                     der Anforderung einer Vorauszahlung oder
      bis 250.000 €              1.150,00 €      (8)   In den Gebühren sind zwei Ausferti-         der Anordnung einer Sicherheitsleistung
      zzgl. 0,35 % aus                                 gungen des Gutachtens für den An-           ist abzusehen, wenn dadurch eine für den
      dem Betrag über 100.000 €                        tragsteller und eine weitere für den        Gebührenschuldner unzumutbare Verzöge-
      bis 500.000 €              1.675,00 €            Eigentümer enthalten, soweit dieser         rung entstehen würde oder dies aus sonsti-
      zzgl. 0,25 % aus                                 nicht Antragsteller ist. Für jede weitere   gen Gründen unbillig wäre.
      dem Betrag über 250.000 €                        Ausfertigung – auch aufgrund gesetzli-
      bis 5.000.000 €            2.300,00 €            cher Vorschriften – wird eine Gebühr in                      §9
      zzgl. 0,10 % aus                                 Höhe von 20 €/Stück berechnet.                      Übergangsbestimmungen
      dem Betrag über 500.000 €
                                                                   §5
      über 5.000.000 €           6.800,00 €                                                        Für Leistungen des Gemeinsamen Gutach-
                                                          Rücknahme eines Antrags
      zzgl. 0,075 % aus                                                                            terausschusses und seiner Geschäftsstelle,
      dem Betrag über 5.000.000 €                (1)   Wird ein Antrag auf Erstattung eines        die vor Inkrafttreten dieser Satzung bean-
                                                       Wertgutachtens     zurückgenommen,          tragt wurden, gilt die bisherige Gebühren-
(2)   Bei unbebauten Grundstücken oder                 bevor der Gutachterausschuss einen          satzung.
      Rechten an solchen Grundstücken be-              Beschluss über den Wert des Ge-
      trägt die Gebühr 50 % der Gebühr nach            genstandes gefasst hat, so wird eine                            § 10
      Absatz 1. Grundstücke mit untergeord-            Gebühr entsprechend dem Bearbei-                            Inkrafttreten
      neten baulichen Anlagen (Gebäude-                tungsstand von bis zu 90 % der vollen
      werte bis 2.500 €) werden als unbebaut           Gebühr erhoben.
      behandelt.                                                                                   Diese Satzung tritt am Tage nach der öffent-
                                                                                                   lichen Bekanntmachung in Kraft. Gleich-
                                                 (2)   Wird ein Antrag erst nach dem Be-
(3)   Bei geringem Aufwand (Kleinbauten,                                                           zeitig tritt die Gutachterausschussgebüh-
                                                       schluss des Gutachterausschusses zu-
      zum Beispiel Garagen oder Gartenhäu-             rückgenommen, so entstehen die vol-         rensatzung vom 16. November 1993 in der
      ser; Berechnung des Herstellungswer-             len Gebühren.                               am 16. Mai 2001 geänderten Fassung außer
      tes baulicher Anlagen nach vorhande-                                                         Kraft.
      nen Unterlagen) oder wenn dieselben                          §6
      Sachen oder Rechte innerhalb von drei             Besondere Sachverständige,                 Ausgefertigt:
      Jahren erneut zu bewerten sind, ohne                  erhöhte Auslagen
      dass sich die Zustandsmerkmale (§ 2                                                          Sigmaringen, den 24. Februar 2022
      ImmoWertV) geändert haben, ermä-           (1)   Werden mit Zustimmung des Antrag-
      ßigt sich die Gebühr um 50 %.                    stellers besondere Sachverständige bei      gez.
                                                       der Wertermittlung zugezogen, so hat
(4)   Bei außergewöhnlich großem Aufwand               der Gebührenschuldner die hierdurch
      (z. B. bei gesonderter Berücksichtigung                                                      Dr. Marcus Ehm, Bürgermeister
                                                       entstehenden Auslagen neben den
      von Entschädigungsgesichtspunkten,               Gebühren nach dieser Satzung zu ent-
      zusätzlicher schriftlicher Begründung            richten.
      auf Verlangen des Antragstellers nach                                                        Hinweis nach § 4 Abs. 4 Satz 4 GemO:
      § 6 Abs. 3 Gutachterausschussverord-       (2)   Soweit die sonstigen Auslagen das üb-       Eine etwaige Verletzung von Verfahrens-
      nung, Bauaufmessungen mit erhebli-               liche Maß übersteigen, sind sie neben       oder Formvorschriften der Gemeindeord-
      chem Zeitaufwand) werden Gebühren                der Gebühr nach § 4 Abs. 1 zu ersetzen.     nung für Baden-Württemberg (GemO) oder
      nach Verwaltungsaufwand gem. § 4                                                             von auf Grund der GemO erlassener Verfah-
      Abs. 7 erhoben.                            (3)   Für die Erstattung von Auslagen sind        rensvorschriften beim Zustandekommen
                                                       die für die Gebühren geltenden Vor-         dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
(5)   Für schriftliche Auskünfte aus der Kauf-         schriften entsprechend anzuwenden.          unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder
      preissammlung (d. h. ohne örtliche Be-                                                       elektronisch innerhalb eines Jahres seit der
      sichtigung) gemäß § 195 Abs. 3 BauGB                          §7                             Bekanntmachung dieser Satzung gegen-
      und § 13 der Gutachterausschussver-                 Entstehung und Fälligkeit
      ordnung werden die Gebühren nach                                                             über der Stadt Sigmaringen geltend ge-
      Verwaltungsaufwand gemäß § 4 Abs. 7        Die Gebühr entsteht mit der Beendigung            macht worden ist. Der Sachverhalt, der die
      erhoben.                                   der Wertermittlung, in den Fällen des § 5         Verletzung begründen soll, ist zu bezeich-
                                                 mit der Bekanntgabe der Gebührenfestset-          nen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
(6)   Für schriftliche Bodenrichtwertaus-        zung. Die Gebühr wird einen Monat nach            über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-
      künfte (§ 196 Abs. 3 BauGB) beträgt die    Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur            nehmigung oder die Bekanntmachung der
      Gebühr 15 € pro Wert.                      Zahlung fällig.                                   Satzung verletzt worden sind.

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MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach
Donnerstag, 07. April 2022 | 5

Öffentliche Bekanntmachung                       Siedlungsbestand und im Anschluss an das         Planungsverfahren
                                                 bereits vorhandene Gewerbegebiet ermög-          Der Bebauungsplan wird im zweistufigen
Aufstellung des Bebauungsplans und               licht werden. Die Erschließung des Gebiets       Regelverfahren aufgestellt. Somit finden eine
örtlicher Bauvorschriften                        soll über die bestehende Robert-Bosch-Stra-      zweistufige Öffentlichkeits- und Behörden-
„2. Erweiterung GE Heiligenberger                ße erfolgen, die innerhalb des Geltungsbe-       beteiligung sowie eine Umweltprüfung statt.
Straße“ in Ostrach                               reichs des Bebauungsplans „2. Erweiterung
                                                 GE Heiligenberger Straße“ künftig privat         Lage des Plangebiets
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat         gewidmet sein wird. Hierzu soll der Bebau-       Das Plangebiet im Westen des Hauptorts
am 04.04.2022 in öffentlicher Sitzung auf-       ungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften       wird im Südosten durch eine Eisenbahntras-
grund von § 2 (1) BauGB beschlossen, den         „2. Erweiterung GE Heiligenberger Straße“        se begrenzt. Im Nordosten schließt das Plan-
Bebauungsplan und die örtlichen Bauvor-          aufgestellt werden. Der räumliche Geltungs-      gebiet an bestehende Gewerbebetriebe und
schriften „2. Erweiterung GE Heiligenberger      bereich des Bebauungsplans befindet sich         gewerbliche Bauflächen an. Im Westen des
Straße“ aufzustellen.                            großteils im unbeplanten Außenbereich            Plangebiets befinden sich landwirtschaftli-
                                                 entsprechend § 35 BauGB. Die Aufstellung         che Flächen. Im Einzelnen gilt der Lageplan
Anlass, Ziel und Zweck der Planung               eines Bebauungsplans zur Realisierung der        vom 07.03.2022. Der Planbereich ist im fol-
Das am westlichen Rand des Kernorts der          Planung ist erforderlich.                        genden Kartenausschnitt dargestellt:
Gemeinde Ostrach befindliche Gewerbge-
biet Heiligenberger Straße hat sich in den
letzten Jahren erfolgreich entwickelt. Derzeit
bestehen Erweiterungswünsche durch an-
sässige Betriebe, die durch die verbliebenen
Flächenkapazitäten in dem Gewerbegebiet
nicht gedeckt werden können. Aktuell lie-
gen der Gemeinde Ostrach konkrete Anfra-
gen von Gewerbetrieben vor. Insbesondere
die Firma Bilgram Chemie GmbH möchte
an ihrem bestehenden Standort erweitern.

Im weiteren Verfahren sollen die geplan-
ten gewerblichen Flächen im Norden als
Gewerbegebiet GE und im Süden als In-
dustriegebiet GI ausgewiesen werden. Die
mögliche Abgrenzung ist im Vorfeld über
ein Schallgutachten definiert. Im geplanten
Industriegebiet GI sollen für den Betrieb
Bilgram erweiterte Möglichkeiten für inner-
betriebliche Logistik hinsichtlich Lärm sowie
Produktions- und Vertriebsstoffe geschaffen
werden.

Die Gewerbeflächen im interkommunalen
Gewerbegebiet Königsegg sind bereits ver-
kauft und daher nicht mehr verfügbar.
Durch die Umnutzung der aktuell landwirt-
schaftlich genutzten Flächen kann die Be-        Ostrach, den 07.04.2022
reitstellung zusätzlicher Gewerbeflächen in
direktem Bebauungszusammenhang zum               Christoph Schulz, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung                       wird Wohnraum von Ortsansässigen auch            ßenverkehrsflächen, die Festsetzungen zur
                                                 aufgrund der Nähe zum Bodensee verstärkt         Zulässigkeit von Garagen / Carports / Stell-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des         nachgefragt. Um diese kurz- bis mittelfristi-    plätzen sowie die Aufteilung der Bauplätze
Entwurfs der                                     ge Nachfrage zu bedienen, wurde im Jahr          angepasst werden. Um diese Unstimmig-
1. Änderung des Bebauungsplans                   2019 der Bebauungsplan „Sonnenbühl“              keiten zu beheben und eine rechtssichere
„Sonnenbühl“ in Burgweiler im beschleu-          aufgestellt und am 07.11.2019 zur Rechts-        Genehmigungsgrundlage für Bauanträge
nigten Verfahren nach § 13a BauGB                kraft gebracht. Das Gebiet grenzt an bereits     erhalten, ist eine Änderung des Bebauungs-
                                                 wohnbaulich genutzte Flächen im Osten,           plans erforderlich.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat
                                                 Süden und Norden an.
am 04.04.2022 in öffentlicher Sitzung den
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungs-                                                            Grundsätzlich sollen folgende Ziele umge-
plans „Sonnenbühl“ gebilligt und beschlos-       Es verfügt über geeignete Anschlusspunkte        setzt werden:
sen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich     zur Erschließung des Plangebiets. Der Zu-        • Herstellung gesunder Wohnverhältnisse
auszulegen.                                      schnitt und die Lage des Plangebiets eignen      • Bedarfsgerechte      Bereitstellung  von
                                                 sich für eine wohnbauliche Entwicklung. Im         Wohnraum zur Deckung der Wohnbe-
Ziel und Zweck der Planung                       Rahmen von eingegangenen Bauanträgen               dürfnisse von Familien und jungen Men-
Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach          sowie nach Abschluss der Straßenplanung            schen vor Ort
Wohnraum möchte die Gemeinde Ostrach             sind nach Rechtskraft Unstimmigkeiten hin-       • Sicherung einer geordneten städtebauli-
im Westen des Ortsteils Burgweiler ein neu-      sichtlich den in der Urfassung festgesetzten       chen Entwicklung unter Berücksichtigung
es Wohngebiet entwickeln. Aktuell werden         Erdgeschossfußbodenhöhen aufgetreten.              ökologischer Aspekte
konkrete Anfragen von Ortsansässigen             Zudem soll eine größere Flexibilität hinsicht-   • Ökonomische Erschließung durch An-
nach Wohnraum an die Gemeinde gerich-            lich der Dachgestaltung ermöglicht werden.         schluss an bereits vorhandene technische
tet. Insbesondere im Ortsteil Burgweiler         Des Weiteren sollen die festgesetzten Stra-        Infrastrukturen und Erschließungsanlagen
MITTEILUNGSBLATT - bei der Gemeinde Ostrach
6 | Donnerstag, 07. April 2022                                                                                                            8

Lage des Plangebiets                           Straße Sonnenbühl an. Im Westen befinden        Der Bebauungsplan „Sonnenbühl“ wird im
Das ca. 2,20 ha große Gebiet liegt im Westen   sich landwirtschaftliche Flächen.               beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
des Ortsteils Burgweiler. Nördlich des Plan-                                                   (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
                                                                                               ohne Durchführung einer Umweltprüfung
gebiets verläuft die Zehntstraße.              Im Einzelnen gilt der Lageplan vom              nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Der Öffent-
Im Osten und Süden grenzt Wohnbebauung         04.04.2022. Der Planbereich ist im folgen-      lichkeit sowie den berührten Behörden und
entlang der Hahnennester Straße und der        den Kartenausschnitt dargestellt:               sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird
                                                                                               Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
                                                                                               Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungs-
                                                                                               plans wird mit Örtlichen Bauvorschriften, Be-
                                                                                               gründung sowie Umweltbeitrag (redaktionell
                                                                                               beigefügt) vom 19.04.2022 bis einschließ-
                                                                                               lich 23.05.2022 (Auslegungsfrist)
                                                                                               beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde
                                                                                               Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach,
                                                                                               während der üblichen Dienststunden öf-
                                                                                               fentlich ausgelegt. Ergänzend können wei-
                                                                                               tere Termine vereinbart werden.
                                                                                               Alle Unterlagen können auch auf der Home-
                                                                                               page der Gemeinde unter https://www.
                                                                                               ostrach.de/buergerservice/bekanntmachun-
                                                                                               gen-planen-bauen/ eingesehen werden.
                                                                                               Während der Auslegungsfrist können Stel-
                                                                                               lungnahmen bei der Verwaltung der Ge-
                                                                                               meinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356
                                                                                               Ostrach, abgegeben werden. Da das Ergeb-
                                                                                               nis der Behandlung der Stellungnahmen
                                                                                               mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift
                                                                                               des Verfassers zweckmäßig.
                                                                                               Es wird darauf hingewiesen, dass nicht frist-
                                                                                               gerecht abgegebene Stellungnahmen bei
                                                                                               der Beschlussfassung über den Bauleitplan
                                                                                               unberücksichtigt bleiben können.

                                                                                               Ostrach, den 07.04.2022
                                                                                               Christoph Schulz, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung                     Durch die Tierklinik soll eine zukunftswei-     Lage des Plangebiets
                                               sende Praxisform für Tierärzte in Form eines    Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des
Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung         Pilotprojekts ermöglicht werden. Dadurch        Hauptorts Ostrach unweit des Wohngebiets
Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche          wird die tierärztliche Versorgung im ländli-    „Alter Spitz“ und schließt unmittelbar an das
Bauvorschriften                                chen Raum gestärkt. Verwaltung und Orga-        bestehende interkommunale Gewerbege-
„SO Tierklinik und
                                               nisation sollen zentral organisiert und somit   biet Königsegg an.
Therapiezentrum Ostrach“
                                               Kapazitäten gebündelt werden. Ein Ziel des
                                               Projekts ist des Weiteren, das Wohlergehen      Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach
                                               und die Gesundheit von Nutz- und Haustie-       1,42 ha. Südlich des Plangebiets verläuft die
hat am 04.04.2022 in öffentlicher Sitzung
                                               ren zu fördern und eine artgerechte Haltung     Altshauser Straße, die Anfang 2022 von ei-
den Vorentwurf des Bebauungsplanes „SO
                                               zu garantieren. Das Einzugsgebiet des Pro-
Tierklinik und Therapiezentrum Ostrach“                                                        ner Landstraße zur Gemeindestraße umge-
und den Vorentwurf der zusammen mit ihm        jekts erstreckt sich auf Ostrach, Bodensee
                                                                                               widmet werden soll.
aufgestellten örtlichen Bauvorschriften ge-    sowie Oberschwaben.
billigt und beschlossen, die frühzeitige Be-                                                   Östlich des Plangebiets befindet sich das in-
teiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.    Geplant ist, dass 12 Tierärzte und 4-6 tier-
                                                                                               terkommunale Gewerbegebiet Königsegg.
1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der    ärztliche Fachangestellte am Standort tätig
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher     werden. Die Tätigkeiten des Betriebs sollen
                                               sowohl die Großtier- als auch die Kleintier-    Nördlich und westlich des Plangebiets be-
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzu-
                                               behandlung umfassen. Außerdem sind              finden sich landwirtschaftliche Flächen.
führen.
                                               ergänzende Angebote vorgesehen, die
Ziele und Zwecke der Planung                   beispielsweise Schulungs- und Weiterbil-        Das Plangebiet selbst wird derzeit landwirt-
In der Gemeinde Ostrach soll die Errichtung    dungsprogramme und Kooperationen in             schaftlich genutzt.
einer Tierklinik und eines Therapiezentrums    den Bereichen Forschung und Entwicklung.
die Voraussetzung zur Sicherstellung der       Durch überregionales Marketing soll der         Im Einzelnen gilt der Lageplan vom
tierärztlichen Versorgung im ländlichen        Standort auch über das Gemeindegebiet hi-       04.04.2022. Der Planbereich ist im folgen-
Raum schaffen.                                 naus Bedeutung gewinnen.                        den Kartenausschnitt dargestellt:
Donnerstag, 07. April 2022 | 7

                                                                                               Der Vorentwurf des Bebauungsplans so-
                                                                                               wie der örtlichen Bauvorschriften wird
                                                                                               mit Begründung und dem Vorentwurf des
                                                                                               Umweltberichts vom 19.04.2022 bis ein-
                                                                                               schließlich 23.05.2022 (Auslegungsfrist)
                                                                                               beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde
                                                                                               Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach,
                                                                                               während der üblichen Dienststunden öf-
                                                                                               fentlich ausgelegt. Ergänzend können wei-
                                                                                               tere Termine vereinbart werden.
                                                                                               Alle Unterlagen können auch auf der Home-
                                                                                               page der Gemeinde unter https://www.
                                                                                               ostrach.de/buergerservice/bekanntmachun-
                                                                                               gen-planen-bauen/ eingesehen werden.
                                                                                               Während der Auslegungsfrist können Stel-
                                                                                               lungnahmen bei der Verwaltung der Ge-
                                                                                               meinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356
                                                                                               Ostrach, abgegeben werden. Da das Ergeb-
                                                                                               nis der Behandlung der Stellungnahmen
                                                                                               mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift
                                                                                               des Verfassers zweckmäßig.
                                                                                               Es wird darauf hingewiesen, dass nicht frist-
                                                                                               gerecht abgegebene Stellungnahmen bei
                                                                                               der Beschlussfassung über den Bauleitplan
                                                                                               unberücksichtigt bleiben können.

                                                                                               Ostrach, den 07.04.2022
                                                                                               Christoph Schulz, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung                      Durch die unmittelbare Lage an der Alts-       Haustieren sowie der Sicherstellung von art-
                                                hauser Straße ist das Gebiet bereits sehr      gerechter Haltung Rechnung getragen.
Aufstellungsbeschluss und Beschluss der         gut angebunden. Das Gebiet soll von der
Frühzeitigen Beteiligung Vorentwurf 5.          Altshauser Straße erschlossen werden. Für      Lage des Plangebiets
punktuelle Flächennutzungsplanänderung          eine geordnete städtebauliche Entwicklung      Das Plangebiet liegt am östlichen Rand des
„SO Tierklinik und                              ist die Aufstellung eines Bebauungsplans       Hauptorts Ostrach unweit des Wohngebiets
Therapiezentrum Ostrach“                        mit örtlichen Bauvorschriften erforderlich,    „Alter Spitz“ und schließt unmittelbar an das
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach            in dessen Rahmen die öffentlichen und pri-     bestehende interkommunale Gewerbege-
hat am 04.04.2022 in öffentlicher Sitzung       vaten Interessen gerecht gegeneinander         biet Königsegg an. Die Fläche des Geltungs-
den Aufstellungsbeschluss der 5. Punktu-        abzuwägen sind. Der Flächennutzungsplan        bereichs beträgt ca. 1,12 ha. Südlich des
ellen Flächennutzungsplanänderung „SO           wird im Parallelverfahren mit der Aufstel-     Plangebiets verläuft die Altshauser Straße.
Tierklinik und Therapiezentrum“ “ gem. § 2      lung des Bebauungsplans „SO Tierklinik und     Östlich des Plangebiets befindet sich das in-
(1) BauGB i. V. m. § 1 (8) BauGB gefasst. In    Therapiezentrum Ostrach“ zeitgleich geän-      terkommunale Gewerbegebiet Königsegg.
gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den        dert. Mit der Darstellung einer Sonderbauf-    Nördlich und westlich des Plangebiets be-
Vorentwurf der 5. Punktuellen Flächennut-       läche will die Gemeinde einen Beitrag zur      finden sich landwirtschaftliche Flächen.
zungsplanänderung „SO Tierklinik und The-       Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung   Das Plangebiet selbst wird derzeit landwirt-
rapiezentrum“ gebilligt und beschlossen,        im ländlichen Raum beitragen. Durch die        schaftlich genutzt. Im Einzelnen gilt der La-
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlich-     vorliegende Planung werden dem Wohler-         geplan vom 04.04.2022. Der Planbereich ist
keit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die früh-       gehen und der Gesundheit von Nutz- und         im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
zeitige Beteiligung der Behörden und sons-
tigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung
In der Gemeinde Ostrach soll die Errichtung
einer Tierklinik und eines Therapiezentrums
für Tiere die Voraussetzung zur Sicherstel-
lung der tierärztlichen Versorgung im länd-
lichen Raum schaffen.
Durch die Tierklinik soll eine zukunftswei-
sende Praxisform für Tierärzte in Form eines
Pilotprojekts ermöglicht werden. Dadurch
wird die tierärztliche Versorgung im ländli-
chen Raum gestärkt. Verwaltung und Orga-
nisation sollen zentral organisiert und somit
Kapazitäten gebündelt werden. Ein Ziel des
Projekts ist des Weiteren, das Wohlergehen
und die Gesundheit von Nutz- und Haustie-
ren zu fördern und eine artgerechte Haltung
zu garantieren. Das Einzugsgebiet des Pro-
jekts erstreckt sich auf Ostrach, Bodensee
sowie Oberschwaben.
8 | Donnerstag, 07. April 2022                                                                                                              8

Der Vorentwurf der 5. Punktuellen Flächen-      Während der Auslegungsfrist können Stel-        Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine
nutzungsplanänderung wird mit Begrün-           lungnahmen bei der Verwaltung der Ge-           Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz
dung und dem Vorentwurf des Umweltbe-           meinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356           1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs-
richts (Umweltsteckbrief vom März 2022) vom                                                     gesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren
                                                Ostrach, abgegeben werden.
19.04.2022 bis einschließlich 23.05.2022                                                        nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbe-
(Auslegungsfrist)                                                                               helfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des
beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde             Da das Ergebnis der Behandlung der Stel-        Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen
Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach,         lungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe      Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie
während der üblichen Dienststunden öf-          der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.        im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder
fentlich ausgelegt. Ergänzend können wei-                                                       nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber
tere Termine vereinbart werden.                 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht frist-   hätte geltend machen können.
                                                gerecht abgegebene Stellungnahmen bei
Alle Unterlagen können auch auf der Home-                                                       Ostrach, den 07.04.2022
page der Gemeinde unter https://www.            der Beschlussfassung über die 5. punktuelle
ostrach.de/buergerservice/bekanntmachun-        Flächennutzungsplanänderung unberück-           Christoph Schulz
gen-planen-bauen/ eingesehen werden.            sichtigt bleiben können.                        Bürgermeister

   GEMEINDENACHRICHTEN
  Achtung!                                                                 Gemeinde Ostrach
  Der Redaktionsschluss hat sich aufgrund der Osterfeiertage               Landkreis Sigmaringen
  in der nächsten Woche (KW 15) geändert. Bitte beachten Sie               Die Gemeinde Ostrach sucht zum baldmöglichen Zeitpunkt
  dies.                                                                    eine
                                                                                       Sachbearbeitung im Sozial-
  Montag, 11. April 2022 um 12.00 Uhr
  Das Blättle erscheint am Mittwoch, 13. April 2022                                     und Standesamt (m/w/d)
                                                                           unbefristet in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von
  KW 16                                                                    50%.
  Dienstag, 19. April 2022 um 12.00 Uhr                                    Ihre Aufgabenschwerpunkte:
  Das Blättle erscheint am Donnerstag, 21. April 2022                      • Bearbeitung von Renten- und Sozialangelegenheiten
                                                                           • Prüfung rechtlicher Ehevoraussetzungen und Durchführung
                                                                             von Eheschließungen
                                                                           • Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbe-
Corona-Testmöglichkeiten in Ostrach                                          fällen
Testzentrum Apotheke                                                       • Fortführung und Verwaltung der Personenstandsregister
Im Erdgeschoss des Ärztehauses, Sigmaringer Straße 8 testet die            • Beurkundung von Namenserklärungen, Vaterschaftsaner-
Götz‘sche Apotheke                                                           kennungen und Kirchenaustritten
Unsere Götz‘sche Apotheke bietet in Zusammenarbeit mit der Ge-
meinde dankenswerterweise weiterhin kostenlose Bürgertests                 Eine endgültige Abgrenzung der Aufgabengebiete bleibt vor-
(Schnelltests) an.                                                         behalten.

Die Apotheke bietet auch zusätzlich einen Schnell-PCR-Test an              Ihr Profil:
Termine zum Schnell-PCR-Test können online abgerufen werden                • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachange-
(rotes Feld PCR-Test!)                                                       stellten oder ein vergleichbarer Abschluss
(momentan auch noch telefonisch unter 07585 615)                           • Sie besitzen idealerweise die Befähigung zum Standesbeam-
Beim PCR- Test wird ein Nasenabstrich gemacht, das Ergebnis                  ten (m/w/d) sowie Berufserfahrung und Kenntnisse in den
liegt innerhalb 2 Stunden vor.                                               genannten Aufgabengebieten
Falls der Test privat gewünscht wird, kostet dieser 69,90 Euro.            • Bereitschaft zur Fortbildung, insbesondere zur Qualifikation
Kostenlos ist er für zuvor in einem Testzentrum positiv schnell-             zum Standesbeamten(m/w/d), sofern noch nicht vorhanden
geteste Personen.                                                          • Engagierte Persönlichkeit mit Eigeninitiative und guter Kom-
                                                                             munikationsfähigkeit
                                                                           • Selbstständige, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
Die nächsten Testtage :
Freitag      08.04.2022      9.30 – 10.30 Uhr 16.00 – 17.30 Uhr
                                                                           Wir bieten Ihnen:
Samstag      09.04.2022      9.30 – 10.30 Uhr
                                                                           • Interessante, abwechslungsreiche Tätigkeiten
Sonntag      10.04.2022      9.30 – 10.30 Uhr                              • Entwicklungsfähige Arbeitsbereiche
Montag       11.04.2022      9.30 – 10.30 Uhr 16:30 bis 17:30 Uhr          • Flexible Arbeitszeiten
Dienstag     12.04.2022      9.30 – 10.30 Uhr 16:30 bis 17:30 Uhr          • Fachliche Einarbeitung und Unterstützung sowie Fort- und
Mittwoch     13.04.2022      9.30 – 10.30 Uhr 16:30 bis 17:30 Uhr            Weiterbildungsmöglichkeiten
Donnerstag 14.04.2022        9.30 – 10.30 Uhr 16:30 bis 17:30 Uhr
Karfreitag   15.04.2022      9.30 – 10.30 Uhr                              Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD mit Aufstiegs-
                                                                           möglichkeiten.
Bitte informieren Sie sich über die exakten, noch freien Zeitfenster       Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre
auf der Homepage der Apotheke.                                             Bewerbung und bitten um Zusendung der vollständigen Unter-
                                                                           lagen bis 22.04.2022 an das Bürgermeisteramt Ostrach, Haupt-
Es ist eine Voranmeldung im Internet erforderlich auf:                     str. 19, 88356 Ostrach oder per E-Mail an baron@ostrach.de.
https://www.apo-schnelltest.de/goetzsche-apotheke                          Für Rückfragen steht Ihnen Frau Baron unter der Rufnummer
Bitte bringen Sie zum Test Ihren Personalausweis mit. Im Raum muss         07585/300-17 gerne zur Verfügung.
eine FFP2-Maske getragen werde
Donnerstag, 07. April 2022 | 9

  Die überregionalen                           Dorfhelferinnenstation Ostrach-Illmensee
  Wanderkarten Bodensee                        Gute und erfolgreiche Arbeit zum Wohle unserer Familien
  NORD, OST und WEST                           Wann kommt die Dorfhelferin oder Familienpflegerin in die Familie?
  zeigen Ihnen den Weg                         Wann haben Sie Anspruch auf diese Hilfe?
                                               Sie befinden sich: - im Krankenhaus
  Wer in der herrlichen Landschaft der Re-                        - zur Kur
  gion unterwegs ist, begegnet ihnen über-                        - krankgeschrieben zu Hause (bei Risikoschwangerschaft oder Ent-
  all – den gelben Schildern, die dem Wan-                          bindung zuzahlungsfrei).
  derer landauf, landab den Weg weisen.        Sie sind:          - Krankenversichert oder Beihilfe berechtigt
                                                                  - Voll- oder Teilzeithausfrau oder Hausmann.
  Wanderkarte Bodensee NORD                    Sie haben          - Kinder unter 12 Jahren (AOK unter 14 Jahren)
  Integriert sind alle offiziellen Wander-                        - ein behindertes Kind
  wege der Ferienregion Nördlicher Bo-                            - eine Krankmeldung Ihres Arztes.
  densee und dem Verwaltungsgebiet             Sie suchen         - jemanden, der sich während Ihres Krankenstandes um Ihre Kinder, den
  Altshausen, das komplette Wegenetz                                Haushalt sowie die sonst regelmäßig von Ihnen ausgeführten Hausar-
  des Schwäbischen Albvereins sowie The-                            beiten, Garten- und ggf. landwirtschaftlichen Arbeiten kümmert
  menwege wie z.B. der Jakobsweg oder          Dann wissen Sie: - wir sind für Sie und Ihre Familie da und sorgen dafür, dass Sie sich
  der Oberschwäbische Kunstweg. -> Hier                             in Ruhe erholen können, während unsere Fachkräfte die sonst von
  finden Sie auch die schönsten Wanderwe-                           Ihnen täglich zu verrichtenden Arbeiten erledigen.
  ge rund um Ostrach und Umgebung.
                                               Bitte sprechen Sie Ihren Hausarzt oder den derzeit behandelnden Arzt auf die Möglich-
  Wanderkarte Bodensee OST                     keit eines Einsatzes an.
  Beinhaltet grob das Gebiet vom Höchsten
  bis nach Friedrichshafen / Wasserburg .      Ihre Ansprechpartnerin und Einsatzleitung
                                               für das Stationsgebiet Ostrach-Illmensee
  Wanderkarte Bodensee WEST                    Sabine Mutschler • Tel. 07575-209531• Sabine.mutschler@dorfhelferinnenwerk.de
  Deckt grob das Gebiet vom Illmen-            oder die Regionale Einsatzleitung: Frau Heike Senger • Tel. 07771-8759177
  see bis nach Meersburg / Insel Mainau
  (kompletter Überlinger See bis Kons-
  tanz) ab.

  Die Wanderkarten sind bei der Ge-
  meinde Ostrach im Bürgerbüro wäh-
  rend den üblichen Öffnungszeiten
  zum Preis von je 6,50 € erhältlich.

                                                                                               Freitags und samstags
                              Ostrach im Fernsehen                                             Impfungen im Landratsamt
                               SWR AKTUELL                                                     Freitags und Samstag sind ab sofort Co-
                                                                                               rona-Impfungen im Landratsamt erhält-
          Anlässlich des Siebzigsten Jubiläums unseres Südweststaates besuchte                 lich. Im Zimmer der Hebammensprech-
                                                                                               stunde im Eingangsbereich wird freitags
       SWR-Moderatorin Stephanie Haiber mit einem Filmteam Ostrach, um unsere
                                                                                               13 bis 20 Uhr und samstags 10 bis 18
    Dreiländergemeinde mit ihren ehemaligen Landesgrenzen näher kennenzulernen.                Uhr geimpft. Eine Terminreservierung ist
                                                                                               erwünscht, Impfungen sind aber auch
          In der Sendung „SWR aktuell“ am Dienstag, 19.04.2022 um 19.30 Uhr                    ohne Terminvereinbarung ohne langes
            wird nun in einem kürzeren Beitrag Ostrach mit Grenzsteinmuseum,                   Warten möglich. 5 bis 11 Jährige können
                                                                                               sich samstags von 10 bis 14 Uhr impfen
              Amtshaus und Bannwaldturm im SWR-Fernsehen zu sehen sein.
                                                                                               lassen. Es sind Impfstoffe von BioNTech,
                                                                                               Moderna und Novavax erhältlich.

   MÜLLWIRTSCHAFT
Erweiterung der Öffnungszeiten der Entsorgungsanlage Ringgenbach / Karsamstag geschlossen
Während der Vegetationszeit steigt die Besucherzahl der Entsorgungsanlage Ringgenbach. Daher kommt es vor allem am Samstagvormittag
zwischen 10.30 Uhr und 12.00 Uhr zu erheblichen Wartezeiten bei der Ein- und Ausfahrt zur Entsorgungsanlage.
Ab 02. April 2022 wird daher die Anlage bis 30. Oktober samstags bereits ab 8.00 Uhr geöffnet.
Am Karsamstag den 16. April 2022 bleibt die Entsorgungsanlage jedoch geschlossen.

Die Entsorgungsanlage Ringgenbach seit 2. April wie folgt geöffnet:
Montag                     8:30 – 12:00 und 13:00 – 16:30 Uhr
Dienstag – Donnerstag      8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag                    8:00 – 12:00 und 13:00 – 17:00 Uhr
Samstag                    8.00 – 12: 00 Uhr
Letzter Einlass ist 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (11:45 Uhr und 16:15 Uhr bzw. Freitag 16:45 Uhr).
10 | Donnerstag, 07. April 2022                                                                                                               8

                                                Das Schadstoffmobil kommt                       Rücknahmepflicht der Vertreiber. Kühlge-
  Häckselaktion für Baum-                       nach Ostrach                                    räte, Fernseher sowie PC-Monitore werden
  und Strauchschnitt im                                                                         auf der Entsorgungsanlage Ringgenbach,
                                                Freitag, 08.04.2022                             Recyclinghof Bad Saulgau und ehemaligen
  Gemeindegebiet                                                                                Umladestation Gammertingen kostenlos
                                                13:15 - 14:15 Uhr
  Wichtig!                                                                                      angenommen.
                                                Parkplatz an der Buchbühlhalle
  Die Anlieferung des holzigen Ma-              Die Kreisabfallwirtschaft weist auf die aktu-
  terials kann nicht mehr auf dem               elle Coronaverordnung hin. Bitte denken Sie     Hinweis zu gebrauchten Batterien:
  elände der Trocknungsgenossenschaft           an die Abstandregeln und tragen Sie eine        Starterbatterien werden zwar bei der
  erfolgen. Als Ersatz wird das Gelände         Maske/Mund-Nasen-Schutz.                        Schadstoffsammlung angenommen, kön-
  beim Bauhof „Im Grund“ noch bis                                                               nen aber auch bei jeder Verkaufsstelle für
  09.04.2022 zur Verfügung gestellt.            Folgende Problemstoffe können beim              Starterbatterien abgegeben werden. Ge-
                                                Schadstoffmobil abgegeben werden:               mäß der Batterieverordnung sind Vertreiber,
  Im Grünmüllcontainer auf dem Recy-            Reste von Reinigungsmitteln, Unkrautbe-         die an Endverbraucher schadstoffhaltige
  clinghof wird nur holziges Material           kämpfungs- u. Pflanzenschutzmittel, Holz-       Starterbatterien abgeben, verpflichtet diese
  bis zu einer Stärke von ca. 3 cm ange-                                                        auch unentgeltlich zurückzunehmen. Eben-
                                                schutzmittel, Spraydosen mit Restinhalten,
  nommen.Alle vom Durchmesser grö-                                                              so kann beim Kauf einer neuen Starterbat-
                                                Imprägniermittel, Photochemikalien, Wach-
  ßeren holzigen Materialien sollten                                                            terie eine gebrauchte Batterie abgegeben
                                                se, Schmierfette, Kleber, Säuren, Laugen,
  im o.g. Zeitraum auf dem Gelände                                                              werden.
                                                Salze, Quecksilber, lösungsmittelhaltige Far-
  „Im Grund“ abgeliefert werden.
                                                ben und Lacke (nur in flüssigem Zustand),
                                                Beizmittel, Lösungsmittel, Leuchtstoffröh-      Gerätebatterien können auch bei jeder
  Die Anlieferung ist künftig nur zu                                                            Verkaufsstelle unentgeltlich sowie auf den
  folgenden Öffnungszeiten wie Recy-            ren, Energiesparlampen, Batterien aller Art
                                                (max. 3 Stück Starterbatterien pro Haushalt)    Recyclinghöfen im Landkreis abgegeben
  clinghof) möglich:                                                                            werden
                                                und andere schadstoffhaltige Stoffe, die
  Mittwoch: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr             nicht in den Restmülleimer oder ins Abwas-
                                                ser gehören.                                    Lithiumhaltige Batterien können ebenfalls
  Freitag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
                                                                                                auf den Recyclinghöfen im Landkreis oder
  Samstag: 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
                                                Nicht angenommen werden beim Schad-             auf der Entsorgungsanlage Meßkirch-Ring-
                                                stoffmobil:                                     genbach abgegeben werden.
  Die Gemeindeverwaltung bittet die
  Grundstückseigentümer, regen Ge-              Lösungsmittelfreie Farbreste wie z.B. Dis-
  brauch von der Häckselaktion zu machen.       persionsfarben oder Abtönfarben aber auch       Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der
  Sie tragen auf diesem Weg zu einer            sonstige ausgetrocknete Farb- und Lackres-      Abfallberatung gerne zur Verfügung:
  wirtschaftlich sinnvollen Verwertung          te. Diese sind im ausgetrockneten Zustand       Telefon 07571 / 102 – 6677 oder E-Mail ab-
  des Grüngutes und damit zu einer Ent-         über den Restmüll zu entsorgen.                 fallberatung@LRASIG.de
  lastung der Abfallgebühren bei.
                                                Außerdem werden nicht angenommen                Weitere Informationen erhalten Sie in der
  Bürgermeisteramt Ostrach                      Altöle, Kühlgeräte, Fernsehgeräte, PC-Moni-     Abfall-App der Kreisabfallwirtschaft oder
  - Finanzverwaltung -                          tore sowie Problemstoffe bzw. Sondermüll        auf der Homepage des Landkreises unter
                                                aus dem Gewerbe. Für Altöle besteht eine        www.landkreis-sigmaringen.de.

   FUNDSACHEN
  Abgegeben wurde: silbernes Armband
  Auskunft erteilt Ihnen das Bürger- und Informationsbüro (Tel. 300-31/-32/-35).

   ORTSVERWALTUNGEN
  Ortsverwaltung Weithart
  Liebe Einharter Mitbürgerinnen und Mitbürger,
  aufgrund von Corona musste die 800-Jahre-Feier 2020 abgesagt werden. In der Zwischenzeit sind leider auch die Organisationstruktu-
  ren verloren gegangen.

  Es findet sich auch kein neues Team, um die Organisation der Feierlichkeit neu zu beleben. Aber die Einharter Vereine möchten auch
  nicht, dass das 800-jährige Jubiläum vollkommen in Vergessenheit gerät. Nun soll am 16. Juli 2022 ein „Fest von Einhartern für Einharter“
  stattfinden. Nun brauchen wir eure Ideen (Aktionen, Spiele, Sketche/Theaterstück(e), musikalische Beiträge, Lesungen...), um dieses Fest
  durchführen zu können. Die Einharter Vereine werden euch selbstverständlich unterstützen, wo auch immer sie gebraucht werden.

  Die Vertreter der Einharter Vereine und alle, die gute Ideen haben, treffen sich am Mittwoch, 20. April 2022 um 20 Uhr im Weithartsaal.
  Die Einharter Vereine zählen auf eure Unterstützung!

  Elmar Müller, Ortsvorsteher Weithart
Donnerstag, 07. April 2022 | 11

   KINDERGARTENNACHRICHTEN

Amphibienschutz am Lausheimer Weiher
„Das KomBiLe Land ist Heimat für Menschen, Tiere und Pflanzen“, so
lautet das aktuelle Epochenthema im Bildungshaus in Magenbuch.

Dazu passt es natürlich genau, dass sich die KomBiLe Kinder, neben
vielen anderen Personen auch, jedes Jahr um den Amphibienschutz
am Lausheimer Weiher kümmern.

Zum ersten geplanten Termin brachen die Riesen am 21. März auf.
Leider war es den Tieren aber nachts noch zu kalt und so konnte
kein einziges entdeckt werden. Dafür war es aber tagsüber so schön
sonnig und warm, dass die Kinder den Wald beim Weiher ausgiebig
erkunden konnten.

Am Freitag, den 1. April zogen die Liliputs los und den Kröten war
das Wetter dieses Mal genehmer. Bei Regen- oder Schneeschauern
und 3 Grad waren viele Tiere unterwegs zu ihrem Laichgewässer.
Insgesamt wurden 78 Kröten aus den Sammeleimern gehoben und
sicher über die Straße gebracht. Auf der anderen Seite durften sie
dann weiter, direkt in den See hüpfen. Die Kinder beobachteten,
dass sich doch tatsächlich viele Krötenmännchen von den Weibchen
tragen ließen.

Während des Rückweges entdeckten beide Kindergruppen achtlos
weggeworfenen Unrat an den Rändern der Straßen. Da aber die
KomBiLe- Kinder auch Naturschützer sind, haben sie gleich alles auf-
gesammelt und im Kindergarten in den Mülltonnen entsorgt.

Alle Kinder waren sich einig, dass man, zum Schutz der Pflanzen und
Tiere, draußen nichts wegschmeißt. Nächstes Jahr werden sie des-
halb wieder unterwegs sein, um den Tieren zu helfen.                            Fotos Haus KomBiLe
12 | Donnerstag, 07. April 2022                                                                                                          8

   SCHULNACHRICHTEN
Bewegungs-Pass an der                          Auf die Fahrräder, fertig, los!
Grundschule des Reinhold-                      In den Klassen 3 und 4 dreht sich im Frühjahr alles um das Thema „Fahrrad“.
Frank-Schulzentrums                            Den Lehrerinnen ist es dabei besonders wichtig, dass es sich im wahrsten Sinne des Wortes
                                               „dreht“. Bevor es für die Viertklässler auf dem Verkehrsübungsplatz verpflichtend wird, kön-
Ostrachtal                                     nen die Kinder an Fahrradtagen in der Schule zeigen, was sie schon können und ihre Fähig-
Mit dem SpoSpiTo-Bewegungs-Pass lau-           keiten trainieren. Auf spannenden Parcouren üben sie sich in Balance und Geschicklichkeit
fend zu mehr Gesundheit und Klima-             auf dem Fahrrad.
schutz
                                               Wenn sie das geschafft haben, wartet am
Gefördert von der Sparkassen-Finanzgruppe      Ende der Fahrradtage immer eine abenteu-
Baden-Württemberg startet die Aktion nach      erliche und entdeckungsreiche Fahrradtour
den Osterferien am 25.04. kostenlos für über   ins schöne Burgweiler Ried. Dort wird au-
                                               ßerdem immer der 38m hohe Bannwald-
30.000 Kinder in Baden-Württemberg.
                                               turm bestiegen und auch ein Spaziergang
                                               zum Fünfeckweiher gehört dazu. Es ist je-
Darunter auch für die Kinder des Rein-
                                               des Mal schön zu erleben, was die Kinder
hold-Frank-Schulzentrums Ostrachtal. Ins-
                                               in der Natur alles entdecken: angefressene
gesamt nehmen mehr als 70.000 Kinder aus       Biber-Bäume, Buchstaben aus Holz, „Baum-
mehreren Bundesländern an dem Projekt          stamm-Drachen“ und vieles mehr. Am Ende
teil.                                          der Tour hatten alle Kinder 13 km auf ihrem
                                               Fahrrad zurückgelegt – was für eine Leis-
Die Herausforderung:                           tung! Zurecht stolz fuhren alle Kinder zurück
Innerhalb von 6 Wochen mindestens 20-mal       in den Schulhof. Bei einem gemeinsamen
ohne Elterntaxi in die Schule zu kommen. Ob    Abschlussgespräch wurde klar, dass es ein
mit dem Fahrrad, dem Tretroller oder zu Fuß    toller Vormittag war, bei dem das Lernen
– Hauptsache das Auto bleibt in der Garage.    und die Weiterentwicklung der noch kleinen
Kinder, die diese Aufgabe meistern, erhalten   Persönlichkeiten von ganz alleine geschah.
als Anerkennung für so viel Bewegung und       Für das RFSO
Klimaschutz eine SpoSpiTo-Urkunde!             J. Gottfried und D. Frey

Doch der eigentliche Lohn ist eine tägliche    Fotos
Bewegungs-Einheit noch vor Unterrichts-        Reinhold-Frank-Schulzentrum
beginn – und der Stolz, den Weg zur Schule
oder zum Bus selbst zurückgelegt zu haben.
Vielleicht spart das morgens sogar Zeit.

Denn der Stau und das Verkehrschaos vor
der Schule entfallen prompt.

Für die Eltern endet stattdessen der mor-
gendliche Stress an der eigenen Haustür.

Wer will, darf seinen Sprössling aber natür-
lich zur Schule begleiten.

Und ganz nebenbei:
Unter allen erfolgreich teilnehmenden Kin-
dern werden Preise im Wert von 15.000 Euro
verlost. Zu gewinnen gibt es: 10 Gutscheine
im Wert von jeweils 500 Euro für den Web-
shop von woom; 50 BigWheel® Scooter von
HUDORA, 100 Kinderrucksäcke von Vaude.

Die Preise jedenfalls haben‘s in sich.

Fotos Reinhold Frank Schulzentrum
Donnerstag, 07. April 2022 | 13

   VEREINSNACHRICHTEN
Arbeitskreis Ostrach                            Das DRK bittet alle Spendewilligen auch         Fanfarenzug Einhart
                                                trotz des schönen Wetters und der zahl-
TREFF INTERNATIONAL                                                                             Ausschusssitzung
                                                reichen Freizeitmöglichkeiten sich einen
Zusätzliche Öffnungszeiten unseres Klei-                                                        Der Ausschuss trifft sich zur nächsten Sit-
                                                Termin zur Blutspende einzuplanen und zu
derraums für Geflüchtete aus der Ukraine                                                        zung am Montag, 11. April 2022, um 20.00
                                                reservieren:                                    Uhr im Probelokal.
Dank der großen Hilfsbereitschaft in Ostrach
konnten inzwischen viele Menschen aus           Daher bittet das DRK alle Gesunden zur Blut-    Generalversammlung
der Ukraine privat in der Gemeinde aufge-       spende am:                                      Hiermit laden wir alle aktiven und passiven
nommen werden. Für sie und die in Zukunft                                                       Mitglieder, Freunde und Gönner, zu unserer
Ankommenden haben wir ab sofort die             Montag, dem 25.04.2022                          jährlichen Generalversammlung am Don-
Öffnungszeiten unseres Kleiderraums er-         von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr                     nerstag, 21. April 2022, um 20.00 Uhr in den
weitert: Montags 15 – 18h, mittwochs 17.30      Buchbühlhalle, Altshauser Str. 9                Weithartsaal nach Einhart ein.
– 18.30h, donnerstags 17 – 19h.                 88356 OSTRACH
Unsere aktuellen Gesuche:                                                                       Tagesordnung:
• Spielsachen wie Puppen, Spieltiere, Au-                                                       1. Begrüßung
                                                Zur Sicherheit der Spen-                        2. Bericht des Vorsitzenden
  tos, Playmobil... (bitte keine Bücher oder    der muss im Vorfeld ein
  Puzzles)                                                                                      3. Bericht der Schriftführerin
                                                Termin reserviert werden.                       4. Bericht der Kassiererin
• Schuhe für Erwachsene und Kinder              Alle verfügbaren Termine
• Damenoberbekleidung, Größe 44, 46, 48                                                         5. Bericht der Landjugendleiterin
                                                finden Sie online unter:                        6. Bericht des Zugführers
• Herrenbekleidung, Größe M                     terminreservierung.                             7. Entlastung
• Jeans für Jungen, Größe 110, 122, 128         blutspende.de                                   8. Wahlen
• Badehosen und Badeanzüge für Kinder
                                                                                                9. Ehrungen
  für das Schulschwimmen                        Auf allen DRK-Blutspendeterminen                10. Wünsche und Anträge
• Schulranzen                                   gilt die 3G-Regel!                              11. Sonstiges
                                                Aufgrund der bundesweit stark angestiege-
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Mo-    nen Corona-Neuinfektionen erhalten aus-         Anträge zur Tagesordnung müssen dem 1.
ment keine Winterkleidung und ~schuhe           schließlich Menschen Zutritt zum Blutspen-      Vorsitzenden eine Woche vorher schriftlich
annehmen können, da wir keinen Lager-           delokal, die den Status geimpft, genesen        vorliegen.
raum dafür haben.                               oder getestet erfüllen. Bitte entsprechende     gez. Vorstandschaft
Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Spenden zu        Nachweise mitbringen (Antigen-Schnelltest       www.fanfarenzug-einhart.de
den Öffnungszeiten oder nach Terminab-          nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht      Viele Grüße M.L.
sprache abgeben – bitte stellen Sie nichts      älter als 48 Stunden). Um Wartezeiten und
vor der Türe ab!                                größere Menschenansammlungen vor Ort
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!               zu vermeiden, können keine Tests beim Blut-
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: Klei-                                                      Fanfarenzug Ostrach
                                                spendetermin vor Ort angeboten werden.
dung, Möbel: Christel John (0152-28708921                                                       Wir melden uns zurück aus der Corona Pau-
oder 07576-7012), Kleidung: Matthias und        Nach einer SARS-CoV-2-Impfung können Sie,       se. Unsere erste Probe findet am Freitag,
Ruth Scheible (07585-9244940), Ellen Baier      vorausgesetzt Sie fühlen sich wohl, am Folge-   22.04.2022 statt.
(07585-9358077), Claudia Rotter (07585-         tag der Impfung Blut spenden. Wer Blut spen-    Generalversammlung
934646), Besime Tekin (07585-932150),           det, sollte gesund sein und sich fit fühlen.    Am 07.05.2022 findet unsere Generalver-
info@treff-international.org.                   Bitte beachten Sie die aktuellen Informatio-    sammlung um 20 Uhr in unserem Ver-
Unsere Treffen finden weiterhin statt je-       nen unter www.blutspende.de/corona .            einsheim statt.
den Donnerstag um 18 Uhr im TREFF IN-
TERNATIONAL, Kirchstraße 6, wegen Co-           Informationen rund um die Blutspende bie-       Tagesordnung:
rona im Moment mit Voranmeldung.                tet der DRK-Blutspendedienst auch über die      1. Begrüßung
Wir helfen allen Menschen, die aus anderen      kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11    2. Bericht des 1. Vorstand
Ländern zu uns nach Ostrach gekommen sind                                                       3. Bericht des 1. Musikal. Leiter
oder schon länger hier leben, bei allen Prob-                                                   4. Bericht des Kassierers
lemen und Fragen, bei Kontakten mit Ämtern,                                                     5. Entlastung des Kassierers
Schulen, ÄrztInnen, Arbeitgebenden, beim        Dorfgemeinschaft                                6. Entlastung der Vorstandschaft
                                                                                                7. Neuwahlen Vorstandschaft
Verstehen und Ausfüllen von Formularen,         Burgweiler e. V.                                8. Aufnahme von Neumitglieder
Asylanträgen usw. Nach Terminabsprache gibt
es u. a. auch gebrauchte Kleidung, Geschirr,                                                    9. Satzungsänderung
Haushaltsgeräte, Kindersachen.                                                                  10. Ehrungen
                                                  Dorfschänke                                   11. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
                                                  Ein herzliches Dankeschön den Kindern
                                                  und ihren Erzieherinnen vom Kinder-           Termine:
                                                  garten St. Blasius für die tolle Frühjahr-    07.05.2022 Generalversammlung
Deutsches Rotes Kreuz                             fensterdeko.                                  26.06.2022 50 jähriges Jubiläum Vetter Guser
Jede Blutspende zählt! Auch bei schönem                                                         Wir suchen Neumitglieder
Wetter.                                           Die Dorfschänke macht Osterferien             Hast du auch genug vom Zuhause-Rum-
Das DRK bittet dringend zur Blutspende.           und bleibt deshalb vom 11.04. bis             sitzen? Dann melde dich doch bei uns. Mit
Täglich werden Blutspenden für die Heilung        25.04.2022 geschlossen. Ab Dienstag           großer Leidenschaft und Engagement fei-
und Lebensrettung von Patienten dringend          26.04.2022 sind wir wieder für unsere         ern wir den Spaß am Vereinsleben und die
benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbar-        Gäste da.                                     Weiterführung von Kultur und Traditionen.
keit von Blut können keine Reserven auf-                                                        Dafür suchen wir neue Mitglieder. Willkom-
gebaut werden. Die Blutplättchen (Throm-          Wir wünschen allen ein schönes                men sind zukünftige Trommler und Fanfa-
bozyten) sind maximal 4 Tage haltbar, die         Osterfest                                     renspieler (Mindestalter 12 Jahre).
roten Blutkörperchen (Erythrozyten) bis zu                                                      Bei Interesse einfach telefonisch beim 1. mu-
42 Tage und das Blutplasma ca. zwei Jahre         Euer Schänke-Team.                            sikalischen Leiter Michael Fritzen melden:
haltbar.                                                                                        Mobil: 0173 3094119.
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