Weißenfelser Amtsblatt - Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels - Stadt Weißenfels

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Weißenfelser Amtsblatt - Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels - Stadt Weißenfels
29. Jahrgang                               Ausgegeben am 1. März 2019              Nummer 2

Weißenfelser Amtsblatt
Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels

❖ Inhalt
Vorwort des
Oberbürgermeisters

Amtliche Bekanntmachungen –
Stadt Weißenfels
-	Öffentliche     Bekanntma-
   chung zur Festsetzung der
   Grundsteuer für das Kalen-
   derjahr 2019 durch öffentli-
   che Bekanntmachung (§ 27
   Abs. 3 Grundsteuergesetz)
-	Bekanntmachung des Auf-
   stellungsbeschlusses und
   der öffentlichen Auslegung
   des Bebauungsplans Nr. 39
   der Stadt Weißenfels Wohn-
   gebiet „Am Sportplatz“ im
   Ortsteil Langendorf
-	Wahl des Stadtrates und
   der Ortschaftsräte in den
   Ortschaften der Stadt Wei-
   ßenfels, I. Zusammenset-
   zung des Gemeindewahl-
   ausschusses, II. Sitzung
   des Wahlausschusses zur
   Zulassung der Wahlvor-
   schläge
-	Sitzübergang     im    Ort-
   schaftsrat Schkortleben
Amtliche Bekanntmachungen –
Jagdgenossenschaft
Burgwerben
-	Einladung zur Mitglieder-
   versammlung
Amtliche Bekanntmachungen –
Jagdgenossenschaft
Großkorbetha
-	Einladung zur Jahresver-
   sammlung

                                                         ELV
Amtliche Bekanntmachungen –
Jagdgenossenschaft
Schkortleben
-	Einladung zur Mitglieder-

                                                                        $8667(//81*
   versammlung

Amtliche Bekanntmachungen –
Sonstige
-	Gewässerschau in der
   Stadt Weißenfels
                                                              0XVHXP:HL‰HQIHOV
- Deichschau
                                                              LP6FKORVV1HX$XJXVWXVEXUJ
Nichtamtlichen Teil
- Aus dem Stadtrat
- Aus der Verwaltung
                                                              =HLW]HU6WUD‰H
- Kulturelle Veranstaltungen
- Museum Schloss
                                                              :HL‰HQIHOV
   Neu-Augustusburg
-	Informationen aus der
   Stadtbibliothek
- Informationen
Anzeigenteil
       www.weissenfels.de         © Nemtschek-Stiftung
Weißenfelser Amtsblatt - Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels - Stadt Weißenfels
Liebe Weißenfelserinnen, liebe Weißenfelser,
    dieser Februar scheint ja an                                       einen Fall! Jahr für Jahr geben wir so rund 500.000 Euro aus,
    den letzten Sommer anschlie-                                       wohl wissend, dass wir davon keinen Cent wiedersehen. Und
    ßen zu wollen. Zweistellige                                        manchmal ist man auch ein Stück resigniert, wenn wir eine Ex-
    Plusgrade und Sonne satt. Da                                       Treuhandimmobilie – wie vor der Drakena – zur Sicherung ab-
    fühlt man sich tatsächlich wie                                     reisen und lediglich den Müll einzäunen können. Die geschätz-
    im Frühling. Von dem sind wir                                      ten 350.000 bis 400.000 Euro für die Müllentsorgung haben
    allerdings (kalendarisch) weit                                     wir nicht. Erst recht nicht der Eigentümer, der als EU-Bürger
    entfernt. Was man ja auch an                                       dort einen Ponyhof errichten wollte. Oh man, vielen Dank nach
    der Vegetation ablesen kann.                                       Berlin für diese Internetauktion! Doch Resignation bringt uns
    Und so sehen alle Städte und                                       nicht weiter und so tun wir im Rahmen unserer Möglichkeiten
    auch Weißenfels mit seinen                                         unser Bestes. So haben meine Kollegen die Abfallreste der
    Ortschaften ziemlich trist aus.                                    alten Fröhnerhäuser in der Langendorfer Straße beseitigt, ha-
    Umso ärgerlicher ist es, wenn                                      ben wir zwischen Lidl und dem Neumarkt einen neuen Fußweg
    noch mutwillige Verschmut-                                         gestaltet, die Bushaltestelle in Borau wie gewünscht mit einer
    zungen hinzukommen. Da                                             Sitzgruppe versehen und auch den Wunsch der Wengelsdorfer
    haben wir die illegale Müll-                                       nach Spielgeräten für ihre Kinder werden wir erfüllen.
    entsorgung in den Fluren und
    Straßen, ausgespukte Kau-                                          Aber jeder Einzelne kann etwas tun. Und jetzt komme ich
    gummis auf unserem neuen                                           zu einem Termin Anfang April. Am 6. April startet wieder der
    Marktplatz, Zigarettenkippen                                       Frühjahrputz in unserer Stadt. Sparzwänge hin oder her, dazu
    „alle Nase lang“ und alte Probleme wie Hundekot oder Graffiti-     stehen wir. Allerdings ist in den letzten Jahren der Trend zu
    künstler. Manchmal möchte ich rufen: „Hallo Leute, dies ist un-    verzeichnen, dass fast ausnahmslos Kleingartensparten oder
    sere Stadt!“ Und ich kann Ihnen auch sagen, wir als Verwaltung     Garagengemeinschaften unterwegs sind. Vielleicht können ja
    werden dieses Problem nicht lösen können. Dafür bräuchten          alle Parteien und Wählergemeinschaften sich ein Objekt vor-
    wir einfach mehr Geld (für Personal) und engagierte Bürger.        nehmen? Oder manch Straßenzug sein Areal reinigen? Ich bin
                                                                       definitiv dabei!
    Wer jetzt meint, der soll erstmal im Herrmannsgarten oder der
    Neustadt nachschauen, dem gebe ich nur bedingt Recht. Wir          Und mit der Wahl 2019 möchte ich heute zum Ende kommen.
    sind dran! An den Vermietern (sprich Hauseigentümern), an der      Ja, ich möchte Weißenfels wieder im Kreistag vertreten. Ich
    Abfallwirtschaft (wo wir unbürokratische Lösungen brauchen)        hatte geglaubt, meine ganze Kraft für die Stadt einsetzen zu
    und nicht zuletzt an den Arbeitgebern ausländischer Arbeit-        können. Die letzten Wochen haben mich eines Besseren be-
    nehmer. Es kann nicht sein, dass meine Kollegen regelmäßig         lehrt, inklusive persönlicher Verunglimpfungen und formaljuris-
    Sperrmüll und anderen Müll einsammeln. Denn das Ergebnis           tischer Verfahren. Und es ist kein Widerspruch zur Befangen-
    ist die Wahrnehmung: „So funktioniert das in Deutschland.“         heit als Diener zweier Herren. Denn diese betrifft lediglich die
                                                                       Abstimmung. In der Diskussion hätten unsere Kreistagsmitglie-
    Leider haben wir aufgrund von Fehlentwicklungen der 90er           der schon längst für Aufklärung sorgen können. Wieso soll es
    Jahre zu viel Wohnraum, zu viel unsanierte Häuser, zu viele        Aufgabe einer Kreisverwaltung sein, für den kirchlichen Dom
    Hauseigentümer, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen.          ein Weltkulturerbezentrum nicht nur zu bauen, sondern auch
    Privateigentümer aus Deutschland, Osteuropa und bis in den         zu betreiben? Dann kann der Landkreis doch auch ein Kinder-
    arabischen Raum – jede Menge Spekulationsobjekte. Da sind          wagenmuseum in Zeitz, die Jahngedenkstätte in Freyburg oder
    unsere Ortsteile weitestgehend in einer besseren Situation.        unser Schuhmuseum betreiben. Ist das Aufgabe einer Kreis-
    Auch da gibt es alte LPG-Liegenschaften im Zerfall, aber im-       verwaltung? Reicht eine Arche Nebra nicht aus? Was kommt
    mer öfter auch junge Familien, die sich trauen – manchmal im       denn demnächst noch? Wieso wird das Burgenlandklinikum
    wahrsten Sinne des Wortes, manchmal auch nur, dass man             mit 1 Million Euro (wohl ab 2019 jährlich) gefördert? Investitio-
    sich einer eigentlich längst vergessenen Immobilie annimmt.        nen im Gesundheitswesen sind Ländersache. Unser Kranken-
                                                                       haus wird aber leer ausgehen, dabei könnte sicher auch bei
    In der Stadt ist dies natürlich weitaus schwieriger und so steht   uns mit einer anteiligen Finanzierung Gutes geleistet werden.
    manch schmuck saniertes Haus neben einer Schrottimmobilie.         Zum Beispiel eine unrentable Geburtenstation reanimiert wer-
    Sie glauben gar nicht, welche Kraft wir in diese Schrottimmo-      den! Immerhin kommen zwischen 15 und 20 Prozent der Mittel
    bilien setzen (müssen). Ich möchte es einmal am Beispiel des       aus unserer Stadt. Da will ich gar nicht „begreifen“, warum das
    Hauses an der Ecke von Novalisstraße und Fritz-Schellbach-         richtig sein soll. Nur, dass ich lediglich - und hier komme ich auf
    Straße darstellen. Das ist das Gebäude vis-à-vis der Neustadt-     die Sache mit dem Diener zweier Herren zurück - eines Diener
    schule und der Brandsanierung. Seit Monaten fordern wir von        sein kann und will.
    dem (deutschen) Eigentümer tätig zu werden. Mittlerweile füllt     Nicht mein Schloss, mein Kloster, mein Museum ... Es geht
    der Vorgang einen eigenen Aktenordner. Das Ergebnis: Nach          um die Menschen und die wollen in einer lebenswerten Stadt
    Anhörung (+ Frist), Aufforderung (+ Frist), Androhung der Er-      leben.
    satzvornahme (+ Frist), Reaktion (und wenn es nur Ausflüchte
    sind), erneute Androhung (+ Frist) … wird nun doch Ihr Steu-       In dem Sinne, herzlichst
    ergeld ausgegeben. Denn letztendlich müssen wir als Ersatz-
    maßnahme einen Teilabriss und die Dachsicherung vorneh-            Robby Risch
    men. Das kostet uns übrigens rund 50.000 Euro – nur in diesem      Oberbürgermeister

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Weißenfelser Amtsblatt - Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels - Stadt Weißenfels
Bekanntmachung des
                                                                     Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen
                                                                     Auslegung des Bebauungsplans Nr. 39
Öffentliche Bekanntmachung zur                                       der Stadt Weißenfels Wohngebiet
Festsetzung der Grundsteuer für das                                  „Am Sportplatz“ im Ortsteil Langendorf
Kalenderjahr 2019 durch öffentliche
                                                                     Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am
Bekanntmachung (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz)                       01.03.2018 beschlossen, für das Gebiet gegenüber dem Sport-
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am           platz im Ortsteil Langendorf einen Bebauungsplan aufzustellen.
24.01.2019 mit der Hebesatzsatzung die Hebesätze für die             Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Weißenfels für das Haus-          hiermit bekannt gemacht.
haltsjahr 2019 beschlossen (bekanntgemacht im Weißenfelser           Darstellung des Geltungsbereichs
Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 1/2019, S. 3).
Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde auf 320 v. H. und der
Hebesatz der Grundsteuer B auf 380 v. H. festgesetzt.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundla-
ge (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht
geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekannt-
machung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom
07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des
Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) die Grundsteuer für
das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2018
veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer 2019 war daher zu den zuletzt festgesetz-
ten Vierteljahresbeträgen am 15. Februar fällig und wird es am
15. Mai, 15. August und 15. November 2019. Es wird darauf hin-
gewiesen, dass gem. § 29 Grundsteuergesetz der Steuerpflichti-
ge bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides bzw. einer       Das Plangebiet besteht aus den Flurstücken 313/36 (teilweise),
neuen Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung zu          248, 249, 252 und 254 jeweils der Flur 6 der Gemarkung Lan-
den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrun-        gendorf und befindet sich nördlich des Sportplatzgeländes zwi-
delegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten hat.   schen der Hegelstraße und der sogenannten Pflaumenbaum-
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3        hohle.
des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die             Ziel und Zweck der Planaufstellung ist die Schaffung der pla-
Grundsteuer 2019 in einem Betrag am 01.07.2019 fällig. Soll-         nungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohnge-
ten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern             bäuden in Verbindung mit einer nachhaltigen städtebaulichen
sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Ände-          Entwicklung.
rungsbescheide erteilt.                                              Die Planaufstellung wird nach § 13b BauGB Einbeziehung von
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer-           Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren i. V. m.
festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts-    § 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung ohne Um-
wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher        weltprüfung gem. § 2 Abs.4 BauGB durchgeführt.
Steuerbescheid zugegangen wäre.                                      Mit Beschluss vom 24.01.2019 hat der Stadtrat den Entwurf des
                                                                     Bebauungsplans Nr. 39 Wohngebiet „Am Sportplatz“ beschlos-
Rechtsbehelfsbelehrung:                                              sen und die Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde der Ent-
Gegen die mit dieser Bekanntmachung erfolgte Steuerfestset-          wurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB
zung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntma-              bestimmt.
chung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Ober-      Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 der Stadt Weißenfels
bürgermeister der Stadt Weißenfels erhoben werden.                   Wohngebiet „Am Sportplatz“ im Ortsteil Langendorf bestehend
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:                                 aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen
Ein schriftlicher Widerspruch ist zu richten an die Postanschrift:   (Teil B), der Begründung ohne Umweltbericht, dem artenschutz-
Stadt Weißenfels, PF 12 51, 06652 Weißenfels, oder an die            rechtlichen Fachbeitrag, der Lärmimmissionsprognose zum
Adresse: Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels.                einwirkenden Sportanlagen- und Verkehrslärm sowie der Bau-
Ferner kann ein Widerspruchsschreiben in die von der Stadt           grundbeurteilung liegen in der Zeit vom
Weißenfels an ihren Dienstgebäuden bereitgestellten Hausbrief-                           11.03.2019 bis 12.04.2019
kästen eingeworfen werden oder an jeder Stelle der Stadtver-         während der Dienststunden
waltung persönlich abgegeben werden.                                 Montag          09:00 – 12:00 Uhr
Die Widerspruchseinlegung zur Niederschrift kann bei jeder Stelle    Dienstag        09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
der Stadtverwaltung der Stadt Weißenfels vorgenommen werden.         Mittwoch        09:00 – 12:00 Uhr
Es wird empfohlen, einen schriftlichen Widerspruch an die Post-      Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
anschrift zu richten oder einen Widerspruch zur Niederschrift bei    Freitag         09:00 – 12:00 Uhr
der im Briefkopf des Bescheides angegebenen bearbeitenden
Stelle der Stadtverwaltung vorzunehmen.                              im Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung
                                                                     der Stadt Weißenfels, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtpla-
Weißenfels, den 05.02.2019                                           nung, im 2. Obergeschoss Zimmer T 220, Klosterstraße 5 in Wei-
Risch                                                                ßenfels zu jedermanns Einsicht aus. Außerhalb dieses Zeitraums
Oberbürgermeister                                                    können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
                                                                                                                                  3
Weißenfelser Amtsblatt - Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels - Stadt Weißenfels
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellung-          sung der eingereichten Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsver-
nahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 der Stadt              bindungen für:
Weißenfels Wohngebiet „Am Sportplatz“ im Ortsteil Langendorf        1. die Wahl des Stadtrates der Stadt Weißenfels
schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift
vorgebracht werden.                                                 2. die Wahl folgender Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt
Hinweise:                                                              Weißenfels:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der            · Ortschaftsrat Borau
Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt               · Ortschaftsrat Burgwerben
Weißenfels Wohngebiet „Am Sportplatz“ im Ortsteil Langendorf           · Ortschaftsrat Großkorbetha
unberücksichtigt bleiben.                                              · Ortschaftsrat Langendorf
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzu-          · Ortschaftsrat Leißling
lässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,            · Ortschaftsrat Markwerben
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder ver-          · Ortschaftsrat Reichardtswerben
spätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht             · Ortschaftsrat Schkortleben
werden können.                                                         · Ortschaftsrat Storkau
Die Unterlagen können während der Auslegung im Internet un-            · Ortschaftsrat Tagewerben
ter der Adresse www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürger-            · Ortschaftsrat Uichteritz
service - Bekanntmachungen - Auslegungen sowie über das                · Ortschaftsrat Wengelsdorf.
Internet-Portal des Landes Sachsen-Anhalt unter der Adresse
www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.
html eingesehen werden.                                             Ich weise darauf hin, dass der Wahlausschuss in öffentlicher
                                                                    Sitzung verhandelt und somit jeder Zutritt zur Sitzung hat (§ 10
Weißenfels, 06.02.2019                                              Abs. 2 KWG LSA, § 5 Abs. 3 KWO LSA).
Risch                                                               Weißenfels, den 01.03.2019
Oberbürgermeister
________________________________________________________            Hantscher
                                                                    Stellv. Gemeindewahlleiter
Stadt Weißenfels                                                    ________________________________________________________
Gemeindewahlleiter
                                                                    Stadt Weißenfels
Kommunalwahlen am 26. Mai 2019                                      Gemeindewahlleiter

Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte in den                   Sitzübergang im Ortschaftsrat Schkortleben
Ortschaften der Stadt Weißenfels
                                                                    Gemäß § 47 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes für das Land
I. Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses                      Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und §§ 75 Abs. 1 und 2 der Kom-
Die Beisitzer und deren Stellvertreter des Gemeindewahlaus-         munalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
schusses der Stadt Weißenfels für die Kommunalwahlen am             mache ich hiermit folgendes bekannt.
26.05.2019 wurden gemäß § 4 Abs. 2 Kommunalwahlordnung
                                                                    1. Das Mitglied des Ortschaftsrates Schkortleben, Herr Stef-
für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl.
                                                                       fen Degenkolbe, aus dem Wahlvorschlag der Wählergruppe
LSA S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2018
                                                                       „Freie Wählergemeinschaft Schkortleben/Kriechau (FWG)“
(GVBl. LSA S. 166, 179), durch den Gemeindewahlleiter berufen.
                                                                       ist mit Ablauf des 31.10.2018 durch Verlust der Wählbarkeit
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahl-
                                                                       aus dem Ortschaftsrat ausgeschieden.
leiter, dessen Stellvertreter, vier Beisitzern sowie der gleichen
                                                                    2. Der Sitz ist ab 15.02.2019 auf Frau Astrit Heinrich, Wohnort:
Anzahl an stellvertretenden Beisitzern. Ich gebe hiermit die
                                                                       06667 Weißenfels/OT Kriechau, übergegangen.
Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt
Weißenfels für die Wahl des Stadtrates der Stadt Weißenfels und
der Ortschaftsräte der Ortschaft der Stadt Weißenfels bekannt       Weißenfels, den 18.02.2019
(§ 4 Abs. 4 KWO LSA):                                               Otto
Beisitzer:                        Stellvertreter:                   Gemeindewahlleiter
1. Herr Dr. Johannes Kreis        1. Frau Sarah Koblischke
Wohnort: 06667 Weißenfels         Wohnort: 06667 Weißenfels
2. Herr Hans-Joachim Stehlik 2. Frau Franziska Lehmann                         Bekanntmachung der
Wohnort: 06667 Weißenfels         Wohnort: 06667 Weißenfels
3. Frau Heidrun Becker            3. Frau Anja Bechmann                        Jagdgenossenschaft
Wohnort: 06667 Weißenfels/ Wohnort: 06667 Weißenfels
OT Tagewerben                                                                      Burgwerben
4. Frau                           4. Herr Frank Liebold
Sandra Zwirnmann-Peix             Wohnort: 06667 Weißenfels/
Wohnort: 06667 Weißenfels/ OT Langendorf                            Einladung zur Mitgliederversammlung
OT Langendorf                                                       der Jagdgenossenschaft Burgwerben
II. Sitzung des Wahlausschusses zur Zulassung der Wahl-             am 27.03.2019
vorschläge                                                          Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdge-
Ich gebe hiermit bekannt, dass die 1. Sitzung des Gemeinde-         nossenschaft Burgwerben am Mittwoch, dem 27.03.2019, um
wahlausschusses am                                                  19.00 Uhr, laden wir Sie ein.
                Mitwoch, den 20. März 2019,
                        um 17.00 Uhr,
                                                                    Ort: Weinstube Doris, Weinstr. 44, 06667 Weißenfels/OT Burg-
        im Ratssaal der Stadt Weißenfels, Am Kloster 1
                                                                    werben
                         in Weißenfels
stattfindet.                                                        Frank Gentzsch
Gegenstand der Sitzung ist die Entscheidung über die Zulas-         Jagdvorstand
4
Weißenfelser Amtsblatt - Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels - Stadt Weißenfels
Bekanntmachung
                                                                                  Durchführung der Deichschau 2019
                                                                             Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt
                                                                                               dem § 94 Abs. 7
                                                                                             wird am 27.03.2019
Einladung an alle Feldbesitzer der Flur                                                      die Deichabschnitte
Großkorbetha/Kleinkorbetha                                                                - Wengelsdorfer Deich
                                                                                          - Schkortlebener Deich
Satzungsgemäß laden wir alle teilnahmeberechtigten Mitglieder                       - Verwallung Markwerbener Wiese
der Jagdgenossenschaft Großkorbetha/Kleinkorbetha zur Jah-                     Kreis/Gemeinde/Stadt BLK, Stadt Weißenfels
resversammlung am 20.03.2019, 19:00 Uhr, in den Gemeinde-                                         geschaut.
raum Kleinkorbetha ein.
                                                                        Die Schaukommission hat gemäß den §§ 94 und 95 des
Tagesordnung                                                            Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
Verlesung des Protokolls vom 14.06.2018
                                                                        -   Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und An-
Bericht des Schatzmeisters
                                                                            lagen zu kontrollieren
Bericht des Jagdobmanns zum abgelaufenen Jagdjahr
                                                                        -   Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von was-
Bericht des Vorstandes                                                      serwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen
Beschlüsse zur Verwendung der Rücklagen                                 -   eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasser-
weitere Beschlüsse zur Änderung des Pachtvertrages/Pacht-                   wirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für
zins/Begehungsscheine                                                       die Durchführung der Schau erforderlich ist.
Anfragen/Diskussion
                                                                        Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege
gez. Vorstand der Jagdgenossenschaft                                    für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge
                                                                        hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks
                                                                        zu gewährleisten.
                                                                        Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an
                                                                        der Deichschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum be-
                                                                        treffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige
                                                                        Verwaltungsgemeinschaft/Stadtverwaltung oder schriftlich an:
                                                                        Landesbetrieb für Hochwasserschutz
Hiermit laden wir alle Landeigentümer und Mitglieder der Jagd-          und Wasserwirtschaft
genossenschaft Schkortleben zur Mitgliederversammlung                   Sachsen–Anhalt
         am Mittwoch, dem 06.03.2019 um 19.00 Uhr                       Flussbereich Merseburg
                in das Feuerwehrhaus Kriechau                           Willi-Brundert-Straße 14
recht herzlich ein.                                                     06132 Halle (Saale).
                                                                        Treffpunkt/Uhrzeit:
Tagesordnung
                                                                        - Wengelsdorfer Deich, 9.00 Uhr, Überfahrt Deich
- Bericht des Vorstandes
                                                                            Kirchfährendorf-Wengelsdorf
- Bericht des Kassenprüfers
                                                                        - Schkortlebener Deich, 10.00 Uhr, Schkortleben an der
- Bericht der Jagdpächter über das zurückliegende Jagdjahr
                                                                            Brücke A 38
- Pachtangelegenheiten
                                                                        - Verwallung Markwerbener Wiese, 11.00 Uhr, Einlauf-
Uwe Schlegel                                                                schütz ehem. Binnenfischerei
i. A. des Jagdvorstandes

    Sonstige Bekanntmachungen                                                  Nichtamtlicher Teil
Gewässerschau in der Stadt Weißenfels
Der Unterhaltungsverband „Mittlere Saale – Weiße Elster” lädt
                                                                       Internet-Adresse: www.weissenfels.de
zur Gewässerschau der vorgesehenen Gewässer II. Ordnung im
                                                                       E-Mail: stadtrat@weissenfels.de
Frühjahr 2019 ein.
Es werden die Verbandsgewässer im Zuständigkeitsbereich began-
gen und an wichtigen Stellen Kontrollen durchgeführt. Vom Treffpunkt
                                                                       Bekanntmachung der in der Sitzung des
aus werden die einzelnen Gewässer der Gemeinde angefahren.             Stadtrates der Stadt Weißenfels
Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der              am 24.01.2019 gefassten Beschlüsse
Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der
                                                                       Hebesatzsatzung 2019
Naturschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an
                                                                       SR 523-51/2019
der Gewässerschau teilnehmen.
                                                                       Änderung der Hauptsatzung
Termin        Uhrzeit      Treffpunkt                                  SR 524-51/2019
26.03.2019    8.30 Uhr     Großkorbetha, Parkplatz ehem.
                                                                       Bebauungsplan Nr.39 Wohngebiet „Am Sportplatz“ im Ortsteil
                           Verwaltung, Bahnhofstraße
                                                                       Langendorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
(mit OT Großkorbetha, Wengelsdorf, Schkortleben)
                                                                       SR 525-51/2019
26.03.2019 11.00 Uhr Uichteritz, Parkplatz Verwaltung
(mit OT Uichteritz, Lobitzsch, Markwerben)                             Handlungskonzept Kindertagesstätten
26.03.2019 12.30 Uhr Weißenfels, Leopold-Kell-Str.                     SR 526-51/2019
                           vor der Feuerwehr                           Änderung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung
(mit OT Langendorf, Leißling, Borau)                                   SR 527-51/2019
                                                                                                                                            5
Weißenfelser Amtsblatt - Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels - Stadt Weißenfels
Klage gegen den Bescheid über die vorläufige Kreisumlage 2019           Handlungskonzept Kindertagesstätten
SR 528-51/2019                                                          Das zuletzt im Jahr 2012 beschlossene Handlungskonzept musste
Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluss Beschluss-Nr. SR               unter anderem an die aktuelle positive demografische Entwicklung
522-50/2018 Antrag Fraktion CDU-FDP Rücknahme der Klage                 angepasst werden. Weiterhin ist das Konzept Grundlage für die wei-
gegen den endgültigen Bescheid zur Festsetzung der Kreisum-             tere bauliche Entwicklung der Kitas und die entsprechende Bean-
lage durch den Burgenlandkreis                                          tragung von Fördermitteln. Im Ergebnis liegt aktuell eine sehr gute
SR 529-51/2019                                                          Auslastung der Einrichtungen vor, sodass folglich in den nächsten
                                                                        Jahren nicht mit der Schließung von Einrichtungen zu rechnen ist.
Gebäudereinigung von Schulen
SR 530-51/2019                                                          Änderung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung
                                                                        Auf der Grundlage des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes ist die
Personalangelegenheit                                                   Stadt Weißenfels verpflichtet, für das Gemeindegebiet eine Risikoanaly-
SR 531-51/2019                                                          se zu erstellen und hierauf aufbauend eine Brandschutzbedarfsplanung
                                                                        vorzunehmen. Teil der Bedarfsplanung ist dabei auch eine Fahrzeug-
Informationen aus der 51. Stadtratssitzung                              konzeption verbunden mit einer Zeitplanung für Ersatzbeschaffungen.
am 24.01.2019                                                           Die Ersatzbeschaffung für die Drehleiter soll in das Jahr 2021 vorgezo-
                                                                        gen werden. Hintergrund ist unter anderem, dass das Land Sachsen-
Hebesatzsatzung 2019                                                    Anhalt den Gemeinden für das Jahr 2021 eine Förderung für Beschaf-
Die Stadt Weißenfels hatte im Jahr 2018 eine Hebesatzsatzung mit        fung in Aussicht gestellt hat. Die Stadträte stimmen der Änderung zu.
der Gültigkeit von einem Jahr erlassen. Für das Jahr 2019 muss
zur Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuern eine neue Sat-            Klage gegen den Bescheid über die vorläufige Kreisumlage 2019
zung erlassen werden. Die Hebesätze bleiben dabei unverändert           Nach Auffassung der Verwaltung erfolgte die Beschlussfassung im
zum Vorjahr. Der Stadtrat stimmte der Satzung mehrheitlich zu.          Kreistag unter Mitwirkung befangener Kreisräte, welche gleichzeitig
                                                                        Stadträte in der Stadt Weißenfels sind. Darüber hinaus erfolgte aus
Änderung der Hauptsatzung                                               Sicht der Verwaltung das Verfahren, sowie die Ermittlung und Abwä-
Um eine wirksame Wahl der Ortschafträte in diesem Jahr zu ge-           gung der kommunalen Belange rechtswidrig und verletzen somit die
währleisten, ist eine Anpassung des § 25 der Hauptsatzung not-          Stadt Weißenfels in ihren Rechten. Aus diesen Gründen möchte der
wendig, der das Bestehen der Ortschaftsverfassung und damit             Oberbürgermeister gegen den Bescheid über die vorläufige Kreisumla-
das Bestehen der Ortschaftsräte auch für die kommende Wahl-             ge 2019 Klage einreichen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
periode zulässt. Die Stadträte stimmen der Änderung zu.
                                                                        Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluss Beschluss-Nr.
Bebauungsplan Nr. 39 Wohngebiet „Am Sportplatz“ im Orts-                SR 522-50/2018 Antrag Fraktion CDU-FDP Rücknahme der
teil Langendorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss                    Klage gegen den endgültigen Bescheid zur Festsetzung der
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung von planungs-      Kreisumlage durch den Burgenlandkreis
rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden mit         In der Sitzung des Stadtrates im Dezember vergangenen Jahres hatte
einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Auf der Fläche des      die CDU-FDP-Fraktion einen Antrag zur Rücknahme der Klage gegen
Bebauungsplanes können bis zu 17 Einfamilienhäuser, mit maximal         den Bescheid zur Kreisumlage 2018 eingebracht. Dem Antrag wur-
zwei Vollgeschossen entstehen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt    de von der Mehrheit der Stadträte zugestimmt. Fristwahrend ist der
durch einen privaten Dritten. Im nächsten Schritt werden die Träger     Oberbürgermeister gegen diesen Antrag in Widerspruch gegangen,
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Dem Billigungs- und Aus-   weshalb eine erneute Abstimmung erfolgen musste. Nochmals wurde
legungsbeschluss wird durch die Stadträte mehrheitlich zugestimmt.      dem Antrag der Fraktion und damit einer Rücknahme der Klage gegen
                                                                        den Burgenlandkreis mit großer Mehrheit der Stadträte zugestimmt.

                                            Aus der Verwaltung
Stadt Weißenfels plant im Jahr 2019 große                               reich zwischen Hirsemannstraße und der ehemaligen Parkanlage
                                                                        sowie in der Hirsemannstraße selbst tätig. Vor Ort erneuern sie
Baumaßnahmen                                                            die Stützmauer, die Abwasserkanäle und die Straße. Die Arbeiten
Weißenfels bleibt auch im Jahr 2019 die Stadt der vielen Bau-           sollen planmäßig bis Juni 2019 abgeschlossen sein. Anschließend
stellen – einige werden in Angriff genommen, andere fortgeführt         wird im dritten Bauabschnitt auf Höhe der Parkanlage die Stütz-
und manche fertig gestellt. Etwa 17,3 Millionen Euro werden in          mauer am Saale-Ufer erneuert. Die Baumaßnahmen werden zu
den kommenden Monaten für diverse Bauvorhaben ausgege-                  hundert Prozent mit Geldern der Hochwasserschadensbeseiti-
ben. Dabei ist es der Stadt gelungen, dass rund 14,5 Millionen          gung finanziert.
Euro der Gesamtkosten über verschiedene Förderprogramme                 Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht für die städtischen Mit-
finanziert werden können.                                               arbeiter natürlich auch der Weißenfelser Markt, der nach etwa
Autofahrer müssen sich in diesem Jahr wieder auf Straßensper-           zweijähriger Bauzeit fertiggestellt werden soll. Die Einweihung
rungen einstellen. Insgesamt acht Tiefbaumaßnahmen lässt die            des neuen Marktplatzes ist für den Tag der Städtebauförderung
Stadt Weißenfels durchführen. Zudem beteiligt sie sich an elf           am 11. Mai 2019 geplant. Derzeit kommen aufgrund der Witte-
Bauvorhaben der Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR. Darü-               rung vor Ort die Arbeiten kaum voran. Der Zeitplan berücksich-
ber hinaus liegen 40 Anträge für Straßenbauarbeiten von anderen         tigt im Winter jedoch ein gewisses Kontingent an Ausfalltagen,
Auftraggebern vor. Die größten Auswirkungen auf den innerstäd-          sodass der Fertigstellungstermin nach derzeitigem Kenntnis-
tischen Verkehrsfluss wird wohl die Sanierung der Nikolaistraße         stand gehalten werden kann. Fortschritte machen die Bauarbei-
haben. Im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Schwedenstein             ten am Klimaparkplatz. Seit November 2018 wird neben dem
und dem Heinrich-Schütz-Haus erneuert die AöR ihre Misch-               Niemöllerplatz gebaut. Bis zum Herbst 2019 entstehen auf ei-
wasserkanäle. Die Bauarbeiten starten – nach Fertigstellung der         ner Fläche von etwa 4.900 Quadratmetern 84 PKW-Stellplätze,
Klosterstraße – voraussichtlich im März.                                2 Wohnmobilstellplätze, 84 Stellplätze für Fahrräder und Elekt-
Zur Baustelle werden zudem die Lutherstraße und der Lutherplatz.        roladesäulen für 4 Autos. Das Bauvorhaben wird mit Mitteln in
Hier erneuern die Stadtwerke Weißenfels die Gas- und Trinkwas-          Höhe von insgesamt 1,4 Millionen Euro durch den europäischen
serleitungen. Im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung               Fond für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
wird im Auftrag der AöR außerdem die Beuditzstraße im Abschnitt
zwischen Ladegaststraße und Poetenweg saniert. Auch in der              Auch in den Ortschaften tut sich etwas. So wird in Großkorbetha
Großen Deichstraße gehen die Sanierungsarbeiten aufgrund von            unter anderem in der Alten Weißenfelser Straße der Regenwas-
Hochwasserschäden weiter. Derzeit sind die Bauarbeiter im Be-           serkanal von der AöR erneuert. In Borau steht ein echter Dauer-
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Die Nikolaistraße, das Rathaus, die Herderschule und das Schloss Neu-Augustusburg gehören im Jahr 2019 zu den großen Bauvor-
haben der Stadt Weißenfels. (Fotografin: Katharina Vokoun)

brenner auf dem Plan. So wird voraussichtlich die Wiederherstel-   des Landes Sachsen-Anhalt über etwa 2,26 Millionen Euro vor
lung des Borauer Grabens in Angriff genommen. Seit zehn Jahre      (Gesamtkosten 5,56 Millionen Euro). Während der Bauarbeiten
laufen die Vorbereitungen für das Bauvorhaben, was unter an-       finden die rund 220 Schülerinnen und Schüler in der ehemaligen
derem auf die Vielzahl der anliegenden Grundstückseigentümer       Altstadtschule ein Ausweichquartier. Der Umzug findet während
zurückzuführen ist. Die Sanierung des Entwässerungsgrabens ist     der Sommerferien statt. Aktuell laufen bereits die Vorbereitungen
notwendig, um einen Abfluss der Niederschläge aus der oberen       dafür. So werden in der leerstehenden Altstadtschule beispiels-
Region Borau zu gewährleisten. Die Arbeiten erfolgen im Auftrag    weise Brandschutzanlagen, Fenster und Heizungen geprüft. Au-
des Unterhaltungsverbandes Mittlere Saale-Weiße Elster. Die        ßerdem werden die technischen Anlagen und Toiletten wieder
Stadt Weißenfels unterstützt die Maßnahme mit 177.000 Euro.        in Betrieb genommen. Darüber hinaus wird ein Seitentrakt der
Beim Hochbau liegt der Schwerpunkt weiterhin auf der Sanie-        Herderschule als Ausweichstandort für den Hort hergerichtet.
rung und Erneuerung von Bildungseinrichtungen. So ist für Juni     Die Sanierungsarbeiten laufen planmäßig bis Sommer 2021. Für
2019 die Fertigstellung der neuen Kita „An der Mühle“ in Tage-     das Jahr 2019 hat die Stadt Weißenfels 870.000 Euro im Haus-
werben geplant. Im Haushaltsplan 2019 wurden dafür weitere         halt eingeplant.
300.000 Euro eingestellt. Seit Oktober 2017 wird der hintere       Auf einen Umzug zurück in sein altes Domizil darf sich hingegen
Trakt des Grundschulgebäudes saniert. Insgesamt 75 Krippen-        Oberbürgermeister Robby Risch freuen. Ende des Jahres 2019
und Kindergartenkinder aus Tagewerben und Reichardtswerben         sollen die Sanierungsarbeiten im Rathaus abgeschlossen sein.
finden hier ihr neues Domizil. Die Maßnahme wird unterstützt       Das barocke Schmuckstück steht dann schon seit fast sieben
durch das Förderprogramm Stark V. Beim Bau der Kita wurden         Jahren leer. Marode Holzbalken, Hausschwamm, Pilzbefall und
auch Fassadenschäden am unsanierten Gebäudeteil der Grund-         andere Mängel an der Bausubstanz hatten dazu geführt, dass
schule festgestellt. Die Stadt Weißenfels hat im Haushalt 2019     nahezu alle Verwaltungsmitarbeiter Anfang 2013 in Interims-
insgesamt 1,4 Millionen Euro und im Haushalt 2020 noch einmal      gebäude umziehen mussten. Das Dach des Weißenfelser Rat-
700.000 Euro eingeplant. Mit dem Geld werden nicht nur die-        hauses wurde bereits in den Jahren 2014 und 2015 mithilfe von
se Schäden behoben. Das gesamte Gebäude erhält auch eine           Fördergeldern für 1,7 Millionen Euro saniert. Danach tat sich mit
neue Dämmung, da eine energetische Sanierung ausschließlich        dem STARK-V-Programm eine weitere Fördermöglichkeit auf.
im neuen Kita-Trakt nicht sinnvoll ist. Auch eine komplette In-    Die Stadt Weißenfels erhielt im April des Jahres 2017 aus dem
nensanierung ist geplant. Außerdem werden die Brandschutz-         Fördertopf 1,94 Millionen Euro für die Sanierung der ersten und
anlagen und die Haustechnik auf den neusten Stand gebracht.        zweiten Etage des Rathauses. Die Herrichtung des Erdgeschos-
Auch auf der Baustelle der Kita „Haus Sonnenschein“ in Groß-       ses finanziert die Stadt Weißenfels aus Eigenmitteln.
korbetha ist ein Ende in Sicht. Der Ersatzneubau soll bis zum      Weißenfels‘ Dauerbaustelle, das Schloss Neu-Augustusburg,
Juni 2019 fertiggestellt sein. Nach dem Umzug der Kinder wird      gehört im Jahr 2019 ebenfalls zu den Bauprojekten. Im Rahmen
das alte Kita-Gebäude abgerissen. Auf dem Grundstück ent-          des Bundesprogrammes „Nationale Projekte des Städtebaus“
steht dann die neue Spielfläche für die Kids. Die Fertigstellung   hat die Stadt einen Fördermittelbescheid in Höhe von 1,4 Millio-
ist für den Spätherbst 2019 geplant. Die Stadt Weißenfels hat      nen Euro erhalten. Der Eigenanteil der Stadt an den Gesamtkos-
für das Vorhaben weitere 727.000 Euro im Haushalt 2019 einge-      ten liegt bei etwa 33 Prozent. Mit dem Geld wird bis zum Jahr
stellt. Die Finanzierung des Kita-Neubaus wird mit Fördermitteln   2021 schrittweise der Südflügel statisch gesichert. Zudem muss
des Programms Stark III/ ELER unterstützt.                         die Stadt Weißenfels den nördlichen Westflügel sanieren. Darü-
Während die einen Projekte abgeschlossen werden, fällt für an-     ber befinden sich die Räume der Dauerausstellung zur Barocken
dere erst der Startschuss. Dazu gehört die Herdergrundschule.      Fürstenresidenz. Diese bleiben vorerst geschlossen. Im Jahr
Seit Ende Dezember 2018 liegt der STARK-III-Förderbescheid         2019 sind für die Notsicherung im Haushaltsplan 600.000 Euro
                                                                                                                                   7
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vorgesehen. Insgesamt ist von einem finanziellen Aufwand von         –   Das Mitverbrennen von Abfällen anderer Art (Papier, Pappe,
etwa 1,9 bis 2,9 Millionen Euro auszugehen.                              Kunststoffe, Reifen, Farben, behandeltes Holz und derglei-
Die Baustellen werden in Weißenfels auch in naher Zukunft nicht          chen) ist ebenfalls untersagt.
weniger. Für verschiedene Projekte werden deshalb in diesem
                                                                     Sollten weitere Fragen zur Thematik offen sein, kontaktieren Sie
Jahr baufachliche Prüfungen, verkehrstechnische Untersuchun-
                                                                     bitte das Umweltamt des Burgenlandkreises unter der Telefon-
gen und Planungsleistungen durchgeführt. Dazu gehören zum            nummer 03443 372241.
Beispiel die Leipziger Straße (Abschnitt Klosterstraße bis Klin-
genplatz), die Straße Am Güterbahnhof (inklusive Planungen für
Buswendeplatz, Park & Ride und barrierefreien Tunnel), die An-
bindung an die Bundesstraße 91 Am Löbicken Anger und die
                                                                     Einladung zum gemeinsamen Frühjahrsputz
Grüne Achse (Areal zieht sich vom Stadtpark über den Rosals-         am Samstag, 6. April 2019
kyweg, das Postbeet und weiter über die Hinterhöfe der Saal-         Liebe Weißenfelserinnen und Weißenfelser,
straße bis zum Gebäude der Alten Sparkasse).
                                                                     trotz des vergleichsweise milden Winters freuen sich sicherlich
Entsprechende Gelder sind im Haushaltsplan eingestellt. Eine
                                                                     viele von Ihnen auf die bevorstehende helle Jahreszeit.
baufachliche Prüfung läuft derzeit im Novalis-Hinterhaus, in der     Um unsere Stadt hierfür schick zu machen, rufe ich alle Bürger,
Kita Uichteritz und in der Albert-Einstein-Grundschule.              Vereine, Institutionen und Privatinitiativen auch in diesem Jahr
Sanierungsbedarf besteht auch in der Grundschule Langendorf.         wieder auf, sich mit ihrem Engagement für ein sauberes und
Hier wurden im vergangenen Jahr Bauschäden erfasst und denk-         schöneres Weißenfels einzubringen.
malschutzrechtliche Auflagen abgeklärt. Eine erste Schätzung         Die Bereitschaft der Weißenfelser zur Teilnahme am städtischen
ergibt Sanierungskosten in Höhe von etwa 3,3 Millionen Euro. In      Frühjahrsputz war in den vergangenen Jahren ungebrochen. So
den kommenden Monaten sollen Planungsbüros beauftragt wer-           waren in 2018 rund 880 Menschen aus Vereinen, Institutionen
den. Dafür ist ein umfangreiches Auswahlverfahren notwendig.         und Privatinitiativen meinem Aufruf gefolgt. Dafür ist Ihnen die
Für das ehemalige Lichtspielhaus Gloria hat die Stadt Weißenfels     Stadt Weißenfels sehr dankbar und wird auch in diesem Jahr,
zudem Ende November 2018 beim Bundesprogramm „Nationa-               anders als zunächst angekündigt, an dieser Tradition festhalten.
le Projekte des Städtebaus“ einen Förderantrag eingereicht. Das      Seien Sie daher auch in diesem Jahr herzlich dazu eingela-
Auswahlverfahren läuft voraussichtlich noch bis März 2019. Sollte    den, am 6. April 2019 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
die Saalestadt eine Zusage erhalten, möchte sie die Gelder für       beim Weißenfelser Frühjahrsputz 2019 mitzuwirken.
eine komplette Sanierung des Glorias einsetzen, um es vor dem        Ich würde mich freuen, neben dem gewohnt breiten Spektrum
Verfall und dem letztendlichen Abriss zu bewahren. Ein großes        an Bürgern, Vereinen, Einwohnerinitiativen und sonstigen Ins-
Bauvorhaben der kommenden Jahre wird außerdem das Erwei-             titutionen auch neue Teilnehmer begrüßen zu können, die ein
terungsgebäude des Heinrich-Schütz-Hauses sein. Dafür soll der       Herz für ihre Weißenfelser Heimat zeigen und sich engagieren
benachbarte Plattenbau in der Nikolaistraße 9 abgerissen und an      wollen. Sie helfen so, unsere Stadt mit ihren Ortschaften zu ei-
selber Stelle ein Neubau errichtet werden. Auf diese Weise entste-   nem einladenden Ort zu machen, in dem wir Bürger und unsere
hen bis zum Schütz-Jubiläum im Jahr 2022 unter anderem Räu-          Gäste sich wohl fühlen.
me für Sonderausstellungen. Die Kosten für den Anbau schätzt         Um den Frühjahrsputz bestmöglich organisieren zu können, bit-
die Stadt Weißenfels gegenwärtig auf etwa zwei Millionen Euro.       te ich Sie, Ihre Teilnahme nach Möglichkeit bis spätestens zum
                                                                     28. März 2019 im Fachbereich Städtische Dienste, Johannes-R.-
                                                                     Becher-Str. 30 in 06667 Weißenfels anzumelden (Tel.: 03443 370-
Verbrennen von Gartenabfällen im Monat                               496, Fax-Nr.: 03443 370-457 oder E-Mail: stadtwirtschaft@weissen-
März 2019                                                            fels.de).
Wir möchten Sie an dieser Stelle zusammenfassend über die            Nutzen Sie dafür bitte unbedingt das offizielle Anmeldeformu-
wichtigsten Punkte der Verordnung über die Entsorgung pflanz-        lar, welches Sie auch im Internet unter (www.weissenfels.de 
licher Gartenabfälle durch Verbrennen im Burgenlandkreis             aktuelle Meldungen) herunterladen oder direkt bei den zuständi-
                                                                     gen Mitarbeitern des Fachbereichs Städtische Dienste erhalten
(VerbrVO BLK) informieren:
                                                                     können. Nur so haben wir dann alle notwendigen Angaben auf
–   Das Verbrennen von Gartenabfällen ist in der Stadt Weißen-       einen Blick und können den Frühjahrsputz für jeden Teilnehmer
    fels (Kernstadt) und in der Ortschaft Borau (gesamte Gemar-      bestmöglich und rechtzeitig vorbereiten.
    kungen Weißenfels und Borau) generell untersagt.                 Da der Frühjahrsputz auf die Pflege öffentlicher Bereiche abzielt, kann
–   In allen anderen Ortschaften dürfen Gartenabfälle verbrannt      auch in diesem Jahr jeder teilnehmenden größeren „Einsatztruppe“
    werden – es hat jedoch vorrangig die Verwertung derartiger       (egal ob z. B. Gartenanlage, Verein oder Garagengemeinschaft) je-
    Abfälle in Form von Kompostierung zu erfolgen.                   weils maximal ein Standard-Container (bis 7 m³) kostenfrei bereit-
    Das Verbrennen sollte nur als allerletzte Möglichkeit in Be-     gestellt werden, um den sogenannten „wilden“ Müll aus dem Umfeld
    tracht kommen.                                                   der zu pflegenden Anlagen kostenfrei entsorgen zu können. Für „Ein-
–   Das Verbrennen ist nur in der Zeit vom 1. bis 31. März 2019      zelkämpfer“ und kleinere Gruppen kann individuell eine Abholung des
    montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und sams-        gesammelten Mülls in Müllsäcken organisiert werden. Behalten Sie
    tags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr gestattet.                       die Finanzen der Stadt Weißenfels mit im Blick und schätzen Ihren Be-
–   Untersagt ist das Verbrennen an staatlich anerkannten Fei-       darf möglichst genau und sachbezogen. Bitte achten Sie unbedingt
    ertagen und bei starkem Wind. Des Weiteren darf es nicht zu      auch darauf, den bereitgestellten Container sortenrein zu befüllen.
    Beeinträchtigungen durch starke Rauchentwicklung kommen.         Arbeitsgeräte wie Besen, Harken, Schaufeln und Arbeitshand-
–   Vor dem Verbrennen ist der Abfall umzuschichten, um Klein-       schuhe sind willkommen, und vergessen Sie bitte auch den
    tiere, welche sich möglicherweise in dem Haufwerk aufhal-        Spaß an der gemeinsamen Sache nicht!
    ten, zu schützen.
                                                                     Risch
–   Das Haufwerk darf eine Höhe von einem Meter und eine
                                                                     Oberbürgermeister
    Grundfläche von vier Quadratmetern nicht überschreiten;
    die allgemeinen Regeln des Brandschutzes sind stets einzu-
    halten (ständige Beaufsichtigung, Bereithaltung von ausrei-
    chend Löschwasser u. a.)
–   Die Verwendung von Mineralölprodukten zum Entzünden
    und Aufrechterhalten des Feuers ist untersagt.
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Absender (Verein, Institution, Schule etc.):                                                              Datum: ____________________
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TEL.: _____________________________

Teilnahmefragebogen zum Frühjahrsputz
am 06.April 2019, 09:00 bis 12:00 Uhr
Empfänger der Rückantwort:
stadtwirtschaft@weissenfels.de bzw.

Stadt Weißenfels
FBIV - Städtische Dienste                                                                Tel.: 03443/ 370-498
J.-R.-Becher-Straße 30                                                                   Fax.: 03443/ 370-457

06667 Weißenfels

  Ansprechpartner (komplette Anschrift):                                          Telefon: _______________________
  ______________________________________
  ______________________________________                                          Handy: _______________________
  ______________________________________                                          Fax:    _______________________
  ______________________________________
 (f. eventuelle Rücksprachen zur Bereitstellung von Hilfsmitteln und Versorgung
                                                                                  E-Mail: _______________________
 Bitte geben Sie auch eine Telefonnummer zur Erreichbarkeit am Einsatztag an!)

  Teilnahme am 06.April 2019, 09:00 bis 12:00 Uhr:
   ___ JA ___ NEIN, anderer Terminvorschlag: ________________
  ANZAHL DER TEILNEHMER:

  Zu säubernde Fläche:
   ___       Festlegung kann durch die Stadt erfolgen
   ___       Wir möchten selbst eine Fläche vorschlagen (genaue Bezeichnung/Lage):
             ______________________________________________________________________
             __
  Werden Hilfsmittel benötigt?
  Geräte (Art + Anzahl):                           __      Müllsäcke:                           Container:
  __________                         ___           __ Werden selbst abgeholt
                                                                                                Größe:
                                                                                                          (3, 5 od. 7m³)
                                                                                                                           Art:       Grünschnitt
                                                                                                                                      Mischmüll
  __________                         ___                   (J.-R.-Becher-Str. 30)               Stellung kann ab:
                                                                                                    (Datum)          (Uhrzeit)
                                                                                                                                     (Sortenrein befüllen!)

  __________                         ___           __ Wir bitten um Anlieferung bei:                                             erfolgen.
                                                   _______________________                      Aufstellort:
  __________                         ___           _______________________                       ________________________
  __________                         ___           _______________________                       ________________________
                                                                                                 ________________________
                                                                                                 ________________________

● Der Ansprechpartner der Stadt Weißenfels, Fachbereich Städtische Dienste, ist telefonisch in der
  Zeit von 08:30 - 12:30 Uhr über die Nummer 03443 / 370-496 bzw. -490 zu erreichen!

● Die Rückgabe des Fragebogens muss aus organisatorischen Gründen bitte bis spätestens
  5 Werktage vor der Putzaktion erfolgen!
                                                                              ____________________________________
                                                                              Unterschrift
                                                                              Geschäftsführer/ Vorsitzender / Beauftragter

                                                                                                                                                              9
Weißenfelser Amtsblatt - Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels - Stadt Weißenfels
Mikrozensus 2019 – Größte jährliche Haushaltsbefragung hat in Sachsen-
                                Anhalt begonnen

 Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder
 Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der Erwerbstätigen, welche Rolle spielen dabei Teilzeitbeschäfti-
 gung oder befristete Arbeitsverträge?
 Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushalts-
 befragung in Deutschland.

 Seit Jahresbeginn 2019 erhalten ausgewählte Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen
 Landesamt Sachsen-Anhalt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten
 angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine
 Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung.

 Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 07. Dezember 2016 be-
 schlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.2826).

 Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundes-
 gebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden
 nach einem statistisch-mathematischem Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt.
 Die Haushalte, die in diesen „ausgelosten“ Gebäuden wohnen, werden bis zu viermal in fünf aufei-
 nanderfolgenden Jahren befragt. In den Folgejahren wird zur Entlastung der Befragten jeweils ein
 Viertel der Haushalte durch andere ersetzt.
 Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung
 sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die
 Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU.
 Die Informationen sind Grundlage für gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist
 für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.

 Die Qualität der Ergebnisse hängt dabei von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl ab. Deshalb
 besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 13 des Mikrozensusgesetzes in
 Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes für den überwiegenden Teil der Fragen Aus-
 kunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.
 Weitere Informationen finden sie auch im Themenbereich „Mikrozensus“ auf der Internetseite des
 Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt https://statistik.sachsen-anhalt.de.

 Die vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauf-
 tragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten schriftlich an und können sich durch
 einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung
 verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der
 Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie
 dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte
 werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.

 Der geringste Zeitaufwand für den ausgewählten Haushalt entsteht, wenn die Fragen gegen-
 über dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden.
 Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische
 Landesamt Sachsen-Anhalt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.

 Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres
 2019 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftrag-
 ten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.

 Wer selbst Erhebungsbeauftragter werden möchte und gegen eine Aufwandsentschädigung
 das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt bei der Durchführung dieser Haushaltsbefragung
 unterstützen möchte, erhält unter der Telefonnummer 0345 2318-504 oder 0345 2318-506
 nähere Auskünfte zu dieser Tätigkeit.

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Verpachtung eines Gartens                                           Daher möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wei-
                                                                    ßenfels auffordern, sich für die Mithilfe bei der Durchführung der
                                                                    Europa- und Kommunalwahl bereit zu erklären. Wahlhelferinnen
                                                                    und Wahlhelfer erhalten für diesen Tag ein Erfrischungsgeld.
                                                                    Wenn Sie als Wahlhelfer mitarbeiten möchten, melden Sie
                                                                    sich bitte im Wahlbüro:
                                                                    Fachbereich I - Zentrale Dienste
                                                                    Abt. Organisation
                                                                    Frau Koblischke
                                                                    Dienstgebäude:
                                                                    Marienstraße 1a
                                                                    in Weißenfels, 3. OG
                                                                    Telefon: 370-283
                                                                    E-Mail: wahlen@weissenfels.de
                                                                    Hantscher
                                                                    Stellv. Gemeindewahlleiter

                                                                     Einschränkungen im Publikumsverkehr
Bild: Stadt Weißenfels
                                                                     und Dienstbetrieb bei der Stadtverwaltung
Die Stadt Weißenfels verpachtet einen Erholungsgarten mit einer      Weißenfels am 10. April 2019
Größe von ca. 250 Quadratmetern.
                                                                     Am Mittwoch, dem 10. April 2019, findet für alle Mitarbeite-
Der Garten befindet sich in Weißenfels in der Seumestraße un-        rinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Weißenfels eine
terhalb der Schule. Auf dem Grundstück befindet sich eine mas-       Personalversammlung statt. Die Behörde bleibt aus diesem
sive Laube mit Küche und Wohnbereich.                                Anlass bis ca. 11.00 Uhr geschlossen.
Wasser und Stromanschlüsse sind vorhanden. Der jährliche
Pachtzins beträgt 150,00 Euro.                                       Auch bei der telefonischen Erreichbarkeit von Ansprech-
Interessenten melden sich bitte bei der Stadt Weißenfels, Ab-        partnern in der Verwaltung kann es bis ca. 11.00 Uhr in allen
teilung Liegenschaften, Zimmer T010, Klosterstraße 5 in              Fachbereichen zu Beeinträchtigungen kommen.
06667 Weißenfels oder telefonisch unter der Nummer 03443 3701455.    Wir bitten um Verständnis.

Information an alle Pächter, Mieter und
                                                                    Gedenkfeier am 27. Januar anlässlich
sonstige Nutzer von Grundstücken
                                                                    der Befreiung des Konzentrationslagers
in städtischem Eigentum
                                                                    Auschwitz 1945
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat mit Beschluss-Nr. 460-
43/2018 den Einsatz des Herbizidwirkstoffes „Glyphosat“ auf
allen Flächen im Eigentum der Stadt Weißenfels verboten!
Die Entscheidung des Stadtrates wurde im Weißenfelser Amts-
blatt Nr. 7 vom 28.07.2018 veröffentlicht.
Dieses Verbot des Einsatzes von glyphosathaltigen Pflanzen-
schutzmitteln bei der Nutzung und Bewirtschaftung von städti-
schen Flächen betrifft nicht nur die durch die Stadt Weißenfels
selbst bewirtschafteten Flächen im Eigentum der Stadt Weißen-
fels, sondern alle Flächen im Eigentum der Stadt Weißenfels,
welche von Pächtern, Mietern und sonstigen Nutzern genutzt
bzw. bearbeitet werden. Darunter zählen u. a.:
-   alle Wiesen-, Wald- und landwirtschaftlich genutzten Flä-
    chen im Eigentum der Stadt,
-   alle verpachteten Kleingärten, Kleingartenanlagen, Gara-
    genanlagen und sonstigen genutzten Flächen,                     Oberbürgermeister Risch verdeutlichte das damalige Grauen in
-   Flächenbearbeitungen im Rahmen bestehender Verträge zur         dem Konzentrationslager anhand eines Augenzeugenberichtes.
    Pflege und Unterhaltung,                                        Foto: Simon-Rau-Zentrum
-   Flächen, die satzungsgemäß der Straßenreinigungspflicht         Anlässlich des 74. Jahrestages der Häftlingsbefreiung des Kon-
    durch Anlieger und Eigentümer unterliegen,                      zentrationslagers Auschwitz-Birkenau gedachten zahlreiche
-   Grabstätten auf städtischen Friedhöfen mit privat-rechtli-      Bürgerinnen und Bürger am 27. Januar 2019 der Opfer des Ho-
    chen Pflegeverträgen.                                           locausts. Am 27. Januar 1945 hatten die Soldaten der Roten
                                                                    Armee das Konzentrationslager eingenommen und die Häftlinge
Dieses Verbot gilt im gesamten Stadtgebiet!
                                                                    befreit. Insgesamt starben allein in diesem Konzentrationslager
Risch                                                               mehr als eine Million Männer, Frauen und Kinder.
Oberbürgermeister                                                   Zur Verdeutlichung der von den Nazis dort verübten Gräueltaten
                                                                    verlas Oberbürgermeister Robby Risch einen Augenzeugenbericht.
Wahlhelfer/innen für die Europa- und                                Darin beschreibt der ehemalige Häftlingsarzt Johann Cespiva seine
                                                                    letzten Tage in Auschwitz: „Es waren Tausende von Kindern, die
Kommunalwahlen am 26.05.2019 gesucht!                               damals vergast wurden. Die Kinder waren frisch und gesund. Was
Liebe Wählerinnen und Wähler!                                       ich damals erlebte, war so fürchterlich, dass ich in diesen Tagen
für die Europa- und Kommunalwahlen hat die Stadt Weißenfels         das erste und einzige Mal Brennspiritus getrunken habe. Eigentlich
insgesamt 36 Wahllokale mit Wahlhelfern und Wahlhelferinnen         hatte ich Schluss machen und in den Draht gehen wollen, weil es
zu besetzen. Dazu fehlen uns noch einige Beisitzer bzw. Beisit-     einfach zu viel war. Aber ein Kamerad gab mir eine Ohrfeige und
zerinnen für die Wahlvorstände.                                     sagte, dass ich den Brennspiritus trinken soll. …“*
                                                                                                                                    11
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