Weißenfelser Amtsblatt - Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels - Stadt Weißenfels
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29. Jahrgang Ausgegeben am 1. März 2019 Nummer 2
Weißenfelser Amtsblatt
Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels
❖ Inhalt
Vorwort des
Oberbürgermeisters
Amtliche Bekanntmachungen –
Stadt Weißenfels
- Öffentliche Bekanntma-
chung zur Festsetzung der
Grundsteuer für das Kalen-
derjahr 2019 durch öffentli-
che Bekanntmachung (§ 27
Abs. 3 Grundsteuergesetz)
- Bekanntmachung des Auf-
stellungsbeschlusses und
der öffentlichen Auslegung
des Bebauungsplans Nr. 39
der Stadt Weißenfels Wohn-
gebiet „Am Sportplatz“ im
Ortsteil Langendorf
- Wahl des Stadtrates und
der Ortschaftsräte in den
Ortschaften der Stadt Wei-
ßenfels, I. Zusammenset-
zung des Gemeindewahl-
ausschusses, II. Sitzung
des Wahlausschusses zur
Zulassung der Wahlvor-
schläge
- Sitzübergang im Ort-
schaftsrat Schkortleben
Amtliche Bekanntmachungen –
Jagdgenossenschaft
Burgwerben
- Einladung zur Mitglieder-
versammlung
Amtliche Bekanntmachungen –
Jagdgenossenschaft
Großkorbetha
- Einladung zur Jahresver-
sammlung
ELV
Amtliche Bekanntmachungen –
Jagdgenossenschaft
Schkortleben
- Einladung zur Mitglieder-
$8667(//81*
versammlung
Amtliche Bekanntmachungen –
Sonstige
- Gewässerschau in der
Stadt Weißenfels
0XVHXP:HLHQIHOV
- Deichschau
LP6FKORVV1HX$XJXVWXVEXUJ
Nichtamtlichen Teil
- Aus dem Stadtrat
- Aus der Verwaltung
=HLW]HU6WUDH
- Kulturelle Veranstaltungen
- Museum Schloss
:HLHQIHOV
Neu-Augustusburg
- Informationen aus der
Stadtbibliothek
- Informationen
Anzeigenteil
www.weissenfels.de © Nemtschek-StiftungLiebe Weißenfelserinnen, liebe Weißenfelser,
dieser Februar scheint ja an einen Fall! Jahr für Jahr geben wir so rund 500.000 Euro aus,
den letzten Sommer anschlie- wohl wissend, dass wir davon keinen Cent wiedersehen. Und
ßen zu wollen. Zweistellige manchmal ist man auch ein Stück resigniert, wenn wir eine Ex-
Plusgrade und Sonne satt. Da Treuhandimmobilie – wie vor der Drakena – zur Sicherung ab-
fühlt man sich tatsächlich wie reisen und lediglich den Müll einzäunen können. Die geschätz-
im Frühling. Von dem sind wir ten 350.000 bis 400.000 Euro für die Müllentsorgung haben
allerdings (kalendarisch) weit wir nicht. Erst recht nicht der Eigentümer, der als EU-Bürger
entfernt. Was man ja auch an dort einen Ponyhof errichten wollte. Oh man, vielen Dank nach
der Vegetation ablesen kann. Berlin für diese Internetauktion! Doch Resignation bringt uns
Und so sehen alle Städte und nicht weiter und so tun wir im Rahmen unserer Möglichkeiten
auch Weißenfels mit seinen unser Bestes. So haben meine Kollegen die Abfallreste der
Ortschaften ziemlich trist aus. alten Fröhnerhäuser in der Langendorfer Straße beseitigt, ha-
Umso ärgerlicher ist es, wenn ben wir zwischen Lidl und dem Neumarkt einen neuen Fußweg
noch mutwillige Verschmut- gestaltet, die Bushaltestelle in Borau wie gewünscht mit einer
zungen hinzukommen. Da Sitzgruppe versehen und auch den Wunsch der Wengelsdorfer
haben wir die illegale Müll- nach Spielgeräten für ihre Kinder werden wir erfüllen.
entsorgung in den Fluren und
Straßen, ausgespukte Kau- Aber jeder Einzelne kann etwas tun. Und jetzt komme ich
gummis auf unserem neuen zu einem Termin Anfang April. Am 6. April startet wieder der
Marktplatz, Zigarettenkippen Frühjahrputz in unserer Stadt. Sparzwänge hin oder her, dazu
„alle Nase lang“ und alte Probleme wie Hundekot oder Graffiti- stehen wir. Allerdings ist in den letzten Jahren der Trend zu
künstler. Manchmal möchte ich rufen: „Hallo Leute, dies ist un- verzeichnen, dass fast ausnahmslos Kleingartensparten oder
sere Stadt!“ Und ich kann Ihnen auch sagen, wir als Verwaltung Garagengemeinschaften unterwegs sind. Vielleicht können ja
werden dieses Problem nicht lösen können. Dafür bräuchten alle Parteien und Wählergemeinschaften sich ein Objekt vor-
wir einfach mehr Geld (für Personal) und engagierte Bürger. nehmen? Oder manch Straßenzug sein Areal reinigen? Ich bin
definitiv dabei!
Wer jetzt meint, der soll erstmal im Herrmannsgarten oder der
Neustadt nachschauen, dem gebe ich nur bedingt Recht. Wir Und mit der Wahl 2019 möchte ich heute zum Ende kommen.
sind dran! An den Vermietern (sprich Hauseigentümern), an der Ja, ich möchte Weißenfels wieder im Kreistag vertreten. Ich
Abfallwirtschaft (wo wir unbürokratische Lösungen brauchen) hatte geglaubt, meine ganze Kraft für die Stadt einsetzen zu
und nicht zuletzt an den Arbeitgebern ausländischer Arbeit- können. Die letzten Wochen haben mich eines Besseren be-
nehmer. Es kann nicht sein, dass meine Kollegen regelmäßig lehrt, inklusive persönlicher Verunglimpfungen und formaljuris-
Sperrmüll und anderen Müll einsammeln. Denn das Ergebnis tischer Verfahren. Und es ist kein Widerspruch zur Befangen-
ist die Wahrnehmung: „So funktioniert das in Deutschland.“ heit als Diener zweier Herren. Denn diese betrifft lediglich die
Abstimmung. In der Diskussion hätten unsere Kreistagsmitglie-
Leider haben wir aufgrund von Fehlentwicklungen der 90er der schon längst für Aufklärung sorgen können. Wieso soll es
Jahre zu viel Wohnraum, zu viel unsanierte Häuser, zu viele Aufgabe einer Kreisverwaltung sein, für den kirchlichen Dom
Hauseigentümer, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen. ein Weltkulturerbezentrum nicht nur zu bauen, sondern auch
Privateigentümer aus Deutschland, Osteuropa und bis in den zu betreiben? Dann kann der Landkreis doch auch ein Kinder-
arabischen Raum – jede Menge Spekulationsobjekte. Da sind wagenmuseum in Zeitz, die Jahngedenkstätte in Freyburg oder
unsere Ortsteile weitestgehend in einer besseren Situation. unser Schuhmuseum betreiben. Ist das Aufgabe einer Kreis-
Auch da gibt es alte LPG-Liegenschaften im Zerfall, aber im- verwaltung? Reicht eine Arche Nebra nicht aus? Was kommt
mer öfter auch junge Familien, die sich trauen – manchmal im denn demnächst noch? Wieso wird das Burgenlandklinikum
wahrsten Sinne des Wortes, manchmal auch nur, dass man mit 1 Million Euro (wohl ab 2019 jährlich) gefördert? Investitio-
sich einer eigentlich längst vergessenen Immobilie annimmt. nen im Gesundheitswesen sind Ländersache. Unser Kranken-
haus wird aber leer ausgehen, dabei könnte sicher auch bei
In der Stadt ist dies natürlich weitaus schwieriger und so steht uns mit einer anteiligen Finanzierung Gutes geleistet werden.
manch schmuck saniertes Haus neben einer Schrottimmobilie. Zum Beispiel eine unrentable Geburtenstation reanimiert wer-
Sie glauben gar nicht, welche Kraft wir in diese Schrottimmo- den! Immerhin kommen zwischen 15 und 20 Prozent der Mittel
bilien setzen (müssen). Ich möchte es einmal am Beispiel des aus unserer Stadt. Da will ich gar nicht „begreifen“, warum das
Hauses an der Ecke von Novalisstraße und Fritz-Schellbach- richtig sein soll. Nur, dass ich lediglich - und hier komme ich auf
Straße darstellen. Das ist das Gebäude vis-à-vis der Neustadt- die Sache mit dem Diener zweier Herren zurück - eines Diener
schule und der Brandsanierung. Seit Monaten fordern wir von sein kann und will.
dem (deutschen) Eigentümer tätig zu werden. Mittlerweile füllt Nicht mein Schloss, mein Kloster, mein Museum ... Es geht
der Vorgang einen eigenen Aktenordner. Das Ergebnis: Nach um die Menschen und die wollen in einer lebenswerten Stadt
Anhörung (+ Frist), Aufforderung (+ Frist), Androhung der Er- leben.
satzvornahme (+ Frist), Reaktion (und wenn es nur Ausflüchte
sind), erneute Androhung (+ Frist) … wird nun doch Ihr Steu- In dem Sinne, herzlichst
ergeld ausgegeben. Denn letztendlich müssen wir als Ersatz-
maßnahme einen Teilabriss und die Dachsicherung vorneh- Robby Risch
men. Das kostet uns übrigens rund 50.000 Euro – nur in diesem Oberbürgermeister
2Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 39
Öffentliche Bekanntmachung zur der Stadt Weißenfels Wohngebiet
Festsetzung der Grundsteuer für das „Am Sportplatz“ im Ortsteil Langendorf
Kalenderjahr 2019 durch öffentliche
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am
Bekanntmachung (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz) 01.03.2018 beschlossen, für das Gebiet gegenüber dem Sport-
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat in seiner Sitzung am platz im Ortsteil Langendorf einen Bebauungsplan aufzustellen.
24.01.2019 mit der Hebesatzsatzung die Hebesätze für die Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Weißenfels für das Haus- hiermit bekannt gemacht.
haltsjahr 2019 beschlossen (bekanntgemacht im Weißenfelser Darstellung des Geltungsbereichs
Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 1/2019, S. 3).
Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde auf 320 v. H. und der
Hebesatz der Grundsteuer B auf 380 v. H. festgesetzt.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundla-
ge (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht
geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekannt-
machung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom
07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des
Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) die Grundsteuer für
das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2018
veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer 2019 war daher zu den zuletzt festgesetz-
ten Vierteljahresbeträgen am 15. Februar fällig und wird es am
15. Mai, 15. August und 15. November 2019. Es wird darauf hin-
gewiesen, dass gem. § 29 Grundsteuergesetz der Steuerpflichti-
ge bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides bzw. einer Das Plangebiet besteht aus den Flurstücken 313/36 (teilweise),
neuen Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung zu 248, 249, 252 und 254 jeweils der Flur 6 der Gemarkung Lan-
den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrun- gendorf und befindet sich nördlich des Sportplatzgeländes zwi-
delegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten hat. schen der Hegelstraße und der sogenannten Pflaumenbaum-
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 hohle.
des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Ziel und Zweck der Planaufstellung ist die Schaffung der pla-
Grundsteuer 2019 in einem Betrag am 01.07.2019 fällig. Soll- nungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohnge-
ten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern bäuden in Verbindung mit einer nachhaltigen städtebaulichen
sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Ände- Entwicklung.
rungsbescheide erteilt. Die Planaufstellung wird nach § 13b BauGB Einbeziehung von
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer- Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren i. V. m.
festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts- § 13a BauGB Bebauungspläne der Innenentwicklung ohne Um-
wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher weltprüfung gem. § 2 Abs.4 BauGB durchgeführt.
Steuerbescheid zugegangen wäre. Mit Beschluss vom 24.01.2019 hat der Stadtrat den Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 39 Wohngebiet „Am Sportplatz“ beschlos-
Rechtsbehelfsbelehrung: sen und die Begründung gebilligt. Gleichzeitig wurde der Ent-
Gegen die mit dieser Bekanntmachung erfolgte Steuerfestset- wurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB
zung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntma- bestimmt.
chung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Ober- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 der Stadt Weißenfels
bürgermeister der Stadt Weißenfels erhoben werden. Wohngebiet „Am Sportplatz“ im Ortsteil Langendorf bestehend
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen
Ein schriftlicher Widerspruch ist zu richten an die Postanschrift: (Teil B), der Begründung ohne Umweltbericht, dem artenschutz-
Stadt Weißenfels, PF 12 51, 06652 Weißenfels, oder an die rechtlichen Fachbeitrag, der Lärmimmissionsprognose zum
Adresse: Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels. einwirkenden Sportanlagen- und Verkehrslärm sowie der Bau-
Ferner kann ein Widerspruchsschreiben in die von der Stadt grundbeurteilung liegen in der Zeit vom
Weißenfels an ihren Dienstgebäuden bereitgestellten Hausbrief- 11.03.2019 bis 12.04.2019
kästen eingeworfen werden oder an jeder Stelle der Stadtver- während der Dienststunden
waltung persönlich abgegeben werden. Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Die Widerspruchseinlegung zur Niederschrift kann bei jeder Stelle Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
der Stadtverwaltung der Stadt Weißenfels vorgenommen werden. Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Es wird empfohlen, einen schriftlichen Widerspruch an die Post- Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
anschrift zu richten oder einen Widerspruch zur Niederschrift bei Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
der im Briefkopf des Bescheides angegebenen bearbeitenden
Stelle der Stadtverwaltung vorzunehmen. im Fachbereich III, Technische Dienste und Stadtentwicklung
der Stadt Weißenfels, Technisches Rathaus, Abteilung Stadtpla-
Weißenfels, den 05.02.2019 nung, im 2. Obergeschoss Zimmer T 220, Klosterstraße 5 in Wei-
Risch ßenfels zu jedermanns Einsicht aus. Außerhalb dieses Zeitraums
Oberbürgermeister können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.
3Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellung- sung der eingereichten Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsver-
nahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 der Stadt bindungen für:
Weißenfels Wohngebiet „Am Sportplatz“ im Ortsteil Langendorf 1. die Wahl des Stadtrates der Stadt Weißenfels
schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift
vorgebracht werden. 2. die Wahl folgender Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt
Hinweise: Weißenfels:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der · Ortschaftsrat Borau
Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt · Ortschaftsrat Burgwerben
Weißenfels Wohngebiet „Am Sportplatz“ im Ortsteil Langendorf · Ortschaftsrat Großkorbetha
unberücksichtigt bleiben. · Ortschaftsrat Langendorf
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzu- · Ortschaftsrat Leißling
lässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, · Ortschaftsrat Markwerben
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder ver- · Ortschaftsrat Reichardtswerben
spätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht · Ortschaftsrat Schkortleben
werden können. · Ortschaftsrat Storkau
Die Unterlagen können während der Auslegung im Internet un- · Ortschaftsrat Tagewerben
ter der Adresse www.weissenfels.de unter der Rubrik Bürger- · Ortschaftsrat Uichteritz
service - Bekanntmachungen - Auslegungen sowie über das · Ortschaftsrat Wengelsdorf.
Internet-Portal des Landes Sachsen-Anhalt unter der Adresse
www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.
html eingesehen werden. Ich weise darauf hin, dass der Wahlausschuss in öffentlicher
Sitzung verhandelt und somit jeder Zutritt zur Sitzung hat (§ 10
Weißenfels, 06.02.2019 Abs. 2 KWG LSA, § 5 Abs. 3 KWO LSA).
Risch Weißenfels, den 01.03.2019
Oberbürgermeister
________________________________________________________ Hantscher
Stellv. Gemeindewahlleiter
Stadt Weißenfels ________________________________________________________
Gemeindewahlleiter
Stadt Weißenfels
Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 Gemeindewahlleiter
Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte in den Sitzübergang im Ortschaftsrat Schkortleben
Ortschaften der Stadt Weißenfels
Gemäß § 47 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes für das Land
I. Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und §§ 75 Abs. 1 und 2 der Kom-
Die Beisitzer und deren Stellvertreter des Gemeindewahlaus- munalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)
schusses der Stadt Weißenfels für die Kommunalwahlen am mache ich hiermit folgendes bekannt.
26.05.2019 wurden gemäß § 4 Abs. 2 Kommunalwahlordnung
1. Das Mitglied des Ortschaftsrates Schkortleben, Herr Stef-
für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl.
fen Degenkolbe, aus dem Wahlvorschlag der Wählergruppe
LSA S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2018
„Freie Wählergemeinschaft Schkortleben/Kriechau (FWG)“
(GVBl. LSA S. 166, 179), durch den Gemeindewahlleiter berufen.
ist mit Ablauf des 31.10.2018 durch Verlust der Wählbarkeit
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Gemeindewahl-
aus dem Ortschaftsrat ausgeschieden.
leiter, dessen Stellvertreter, vier Beisitzern sowie der gleichen
2. Der Sitz ist ab 15.02.2019 auf Frau Astrit Heinrich, Wohnort:
Anzahl an stellvertretenden Beisitzern. Ich gebe hiermit die
06667 Weißenfels/OT Kriechau, übergegangen.
Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt
Weißenfels für die Wahl des Stadtrates der Stadt Weißenfels und
der Ortschaftsräte der Ortschaft der Stadt Weißenfels bekannt Weißenfels, den 18.02.2019
(§ 4 Abs. 4 KWO LSA): Otto
Beisitzer: Stellvertreter: Gemeindewahlleiter
1. Herr Dr. Johannes Kreis 1. Frau Sarah Koblischke
Wohnort: 06667 Weißenfels Wohnort: 06667 Weißenfels
2. Herr Hans-Joachim Stehlik 2. Frau Franziska Lehmann Bekanntmachung der
Wohnort: 06667 Weißenfels Wohnort: 06667 Weißenfels
3. Frau Heidrun Becker 3. Frau Anja Bechmann Jagdgenossenschaft
Wohnort: 06667 Weißenfels/ Wohnort: 06667 Weißenfels
OT Tagewerben Burgwerben
4. Frau 4. Herr Frank Liebold
Sandra Zwirnmann-Peix Wohnort: 06667 Weißenfels/
Wohnort: 06667 Weißenfels/ OT Langendorf Einladung zur Mitgliederversammlung
OT Langendorf der Jagdgenossenschaft Burgwerben
II. Sitzung des Wahlausschusses zur Zulassung der Wahl- am 27.03.2019
vorschläge Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdge-
Ich gebe hiermit bekannt, dass die 1. Sitzung des Gemeinde- nossenschaft Burgwerben am Mittwoch, dem 27.03.2019, um
wahlausschusses am 19.00 Uhr, laden wir Sie ein.
Mitwoch, den 20. März 2019,
um 17.00 Uhr,
Ort: Weinstube Doris, Weinstr. 44, 06667 Weißenfels/OT Burg-
im Ratssaal der Stadt Weißenfels, Am Kloster 1
werben
in Weißenfels
stattfindet. Frank Gentzsch
Gegenstand der Sitzung ist die Entscheidung über die Zulas- Jagdvorstand
4Bekanntmachung
Durchführung der Deichschau 2019
Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt
dem § 94 Abs. 7
wird am 27.03.2019
Einladung an alle Feldbesitzer der Flur die Deichabschnitte
Großkorbetha/Kleinkorbetha - Wengelsdorfer Deich
- Schkortlebener Deich
Satzungsgemäß laden wir alle teilnahmeberechtigten Mitglieder - Verwallung Markwerbener Wiese
der Jagdgenossenschaft Großkorbetha/Kleinkorbetha zur Jah- Kreis/Gemeinde/Stadt BLK, Stadt Weißenfels
resversammlung am 20.03.2019, 19:00 Uhr, in den Gemeinde- geschaut.
raum Kleinkorbetha ein.
Die Schaukommission hat gemäß den §§ 94 und 95 des
Tagesordnung Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
Verlesung des Protokolls vom 14.06.2018
- Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und An-
Bericht des Schatzmeisters
lagen zu kontrollieren
Bericht des Jagdobmanns zum abgelaufenen Jagdjahr
- Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von was-
Bericht des Vorstandes serwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen
Beschlüsse zur Verwendung der Rücklagen - eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasser-
weitere Beschlüsse zur Änderung des Pachtvertrages/Pacht- wirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für
zins/Begehungsscheine die Durchführung der Schau erforderlich ist.
Anfragen/Diskussion
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege
gez. Vorstand der Jagdgenossenschaft für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge
hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks
zu gewährleisten.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an
der Deichschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum be-
treffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige
Verwaltungsgemeinschaft/Stadtverwaltung oder schriftlich an:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz
Hiermit laden wir alle Landeigentümer und Mitglieder der Jagd- und Wasserwirtschaft
genossenschaft Schkortleben zur Mitgliederversammlung Sachsen–Anhalt
am Mittwoch, dem 06.03.2019 um 19.00 Uhr Flussbereich Merseburg
in das Feuerwehrhaus Kriechau Willi-Brundert-Straße 14
recht herzlich ein. 06132 Halle (Saale).
Treffpunkt/Uhrzeit:
Tagesordnung
- Wengelsdorfer Deich, 9.00 Uhr, Überfahrt Deich
- Bericht des Vorstandes
Kirchfährendorf-Wengelsdorf
- Bericht des Kassenprüfers
- Schkortlebener Deich, 10.00 Uhr, Schkortleben an der
- Bericht der Jagdpächter über das zurückliegende Jagdjahr
Brücke A 38
- Pachtangelegenheiten
- Verwallung Markwerbener Wiese, 11.00 Uhr, Einlauf-
Uwe Schlegel schütz ehem. Binnenfischerei
i. A. des Jagdvorstandes
Sonstige Bekanntmachungen Nichtamtlicher Teil
Gewässerschau in der Stadt Weißenfels
Der Unterhaltungsverband „Mittlere Saale – Weiße Elster” lädt
Internet-Adresse: www.weissenfels.de
zur Gewässerschau der vorgesehenen Gewässer II. Ordnung im
E-Mail: stadtrat@weissenfels.de
Frühjahr 2019 ein.
Es werden die Verbandsgewässer im Zuständigkeitsbereich began-
gen und an wichtigen Stellen Kontrollen durchgeführt. Vom Treffpunkt
Bekanntmachung der in der Sitzung des
aus werden die einzelnen Gewässer der Gemeinde angefahren. Stadtrates der Stadt Weißenfels
Neben Vertretern der Wasser- und Naturschutzbehörden, der am 24.01.2019 gefassten Beschlüsse
Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Landwirtschaft, der
Hebesatzsatzung 2019
Naturschutzverbände etc. können auch interessierte Bürger an
SR 523-51/2019
der Gewässerschau teilnehmen.
Änderung der Hauptsatzung
Termin Uhrzeit Treffpunkt SR 524-51/2019
26.03.2019 8.30 Uhr Großkorbetha, Parkplatz ehem.
Bebauungsplan Nr.39 Wohngebiet „Am Sportplatz“ im Ortsteil
Verwaltung, Bahnhofstraße
Langendorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
(mit OT Großkorbetha, Wengelsdorf, Schkortleben)
SR 525-51/2019
26.03.2019 11.00 Uhr Uichteritz, Parkplatz Verwaltung
(mit OT Uichteritz, Lobitzsch, Markwerben) Handlungskonzept Kindertagesstätten
26.03.2019 12.30 Uhr Weißenfels, Leopold-Kell-Str. SR 526-51/2019
vor der Feuerwehr Änderung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung
(mit OT Langendorf, Leißling, Borau) SR 527-51/2019
5Klage gegen den Bescheid über die vorläufige Kreisumlage 2019 Handlungskonzept Kindertagesstätten
SR 528-51/2019 Das zuletzt im Jahr 2012 beschlossene Handlungskonzept musste
Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluss Beschluss-Nr. SR unter anderem an die aktuelle positive demografische Entwicklung
522-50/2018 Antrag Fraktion CDU-FDP Rücknahme der Klage angepasst werden. Weiterhin ist das Konzept Grundlage für die wei-
gegen den endgültigen Bescheid zur Festsetzung der Kreisum- tere bauliche Entwicklung der Kitas und die entsprechende Bean-
lage durch den Burgenlandkreis tragung von Fördermitteln. Im Ergebnis liegt aktuell eine sehr gute
SR 529-51/2019 Auslastung der Einrichtungen vor, sodass folglich in den nächsten
Jahren nicht mit der Schließung von Einrichtungen zu rechnen ist.
Gebäudereinigung von Schulen
SR 530-51/2019 Änderung der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung
Auf der Grundlage des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes ist die
Personalangelegenheit Stadt Weißenfels verpflichtet, für das Gemeindegebiet eine Risikoanaly-
SR 531-51/2019 se zu erstellen und hierauf aufbauend eine Brandschutzbedarfsplanung
vorzunehmen. Teil der Bedarfsplanung ist dabei auch eine Fahrzeug-
Informationen aus der 51. Stadtratssitzung konzeption verbunden mit einer Zeitplanung für Ersatzbeschaffungen.
am 24.01.2019 Die Ersatzbeschaffung für die Drehleiter soll in das Jahr 2021 vorgezo-
gen werden. Hintergrund ist unter anderem, dass das Land Sachsen-
Hebesatzsatzung 2019 Anhalt den Gemeinden für das Jahr 2021 eine Förderung für Beschaf-
Die Stadt Weißenfels hatte im Jahr 2018 eine Hebesatzsatzung mit fung in Aussicht gestellt hat. Die Stadträte stimmen der Änderung zu.
der Gültigkeit von einem Jahr erlassen. Für das Jahr 2019 muss
zur Festsetzung der Grund- und Gewerbesteuern eine neue Sat- Klage gegen den Bescheid über die vorläufige Kreisumlage 2019
zung erlassen werden. Die Hebesätze bleiben dabei unverändert Nach Auffassung der Verwaltung erfolgte die Beschlussfassung im
zum Vorjahr. Der Stadtrat stimmte der Satzung mehrheitlich zu. Kreistag unter Mitwirkung befangener Kreisräte, welche gleichzeitig
Stadträte in der Stadt Weißenfels sind. Darüber hinaus erfolgte aus
Änderung der Hauptsatzung Sicht der Verwaltung das Verfahren, sowie die Ermittlung und Abwä-
Um eine wirksame Wahl der Ortschafträte in diesem Jahr zu ge- gung der kommunalen Belange rechtswidrig und verletzen somit die
währleisten, ist eine Anpassung des § 25 der Hauptsatzung not- Stadt Weißenfels in ihren Rechten. Aus diesen Gründen möchte der
wendig, der das Bestehen der Ortschaftsverfassung und damit Oberbürgermeister gegen den Bescheid über die vorläufige Kreisumla-
das Bestehen der Ortschaftsräte auch für die kommende Wahl- ge 2019 Klage einreichen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
periode zulässt. Die Stadträte stimmen der Änderung zu.
Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluss Beschluss-Nr.
Bebauungsplan Nr. 39 Wohngebiet „Am Sportplatz“ im Orts- SR 522-50/2018 Antrag Fraktion CDU-FDP Rücknahme der
teil Langendorf; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Klage gegen den endgültigen Bescheid zur Festsetzung der
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung von planungs- Kreisumlage durch den Burgenlandkreis
rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden mit In der Sitzung des Stadtrates im Dezember vergangenen Jahres hatte
einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Auf der Fläche des die CDU-FDP-Fraktion einen Antrag zur Rücknahme der Klage gegen
Bebauungsplanes können bis zu 17 Einfamilienhäuser, mit maximal den Bescheid zur Kreisumlage 2018 eingebracht. Dem Antrag wur-
zwei Vollgeschossen entstehen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt de von der Mehrheit der Stadträte zugestimmt. Fristwahrend ist der
durch einen privaten Dritten. Im nächsten Schritt werden die Träger Oberbürgermeister gegen diesen Antrag in Widerspruch gegangen,
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Dem Billigungs- und Aus- weshalb eine erneute Abstimmung erfolgen musste. Nochmals wurde
legungsbeschluss wird durch die Stadträte mehrheitlich zugestimmt. dem Antrag der Fraktion und damit einer Rücknahme der Klage gegen
den Burgenlandkreis mit großer Mehrheit der Stadträte zugestimmt.
Aus der Verwaltung
Stadt Weißenfels plant im Jahr 2019 große reich zwischen Hirsemannstraße und der ehemaligen Parkanlage
sowie in der Hirsemannstraße selbst tätig. Vor Ort erneuern sie
Baumaßnahmen die Stützmauer, die Abwasserkanäle und die Straße. Die Arbeiten
Weißenfels bleibt auch im Jahr 2019 die Stadt der vielen Bau- sollen planmäßig bis Juni 2019 abgeschlossen sein. Anschließend
stellen – einige werden in Angriff genommen, andere fortgeführt wird im dritten Bauabschnitt auf Höhe der Parkanlage die Stütz-
und manche fertig gestellt. Etwa 17,3 Millionen Euro werden in mauer am Saale-Ufer erneuert. Die Baumaßnahmen werden zu
den kommenden Monaten für diverse Bauvorhaben ausgege- hundert Prozent mit Geldern der Hochwasserschadensbeseiti-
ben. Dabei ist es der Stadt gelungen, dass rund 14,5 Millionen gung finanziert.
Euro der Gesamtkosten über verschiedene Förderprogramme Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht für die städtischen Mit-
finanziert werden können. arbeiter natürlich auch der Weißenfelser Markt, der nach etwa
Autofahrer müssen sich in diesem Jahr wieder auf Straßensper- zweijähriger Bauzeit fertiggestellt werden soll. Die Einweihung
rungen einstellen. Insgesamt acht Tiefbaumaßnahmen lässt die des neuen Marktplatzes ist für den Tag der Städtebauförderung
Stadt Weißenfels durchführen. Zudem beteiligt sie sich an elf am 11. Mai 2019 geplant. Derzeit kommen aufgrund der Witte-
Bauvorhaben der Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR. Darü- rung vor Ort die Arbeiten kaum voran. Der Zeitplan berücksich-
ber hinaus liegen 40 Anträge für Straßenbauarbeiten von anderen tigt im Winter jedoch ein gewisses Kontingent an Ausfalltagen,
Auftraggebern vor. Die größten Auswirkungen auf den innerstäd- sodass der Fertigstellungstermin nach derzeitigem Kenntnis-
tischen Verkehrsfluss wird wohl die Sanierung der Nikolaistraße stand gehalten werden kann. Fortschritte machen die Bauarbei-
haben. Im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Schwedenstein ten am Klimaparkplatz. Seit November 2018 wird neben dem
und dem Heinrich-Schütz-Haus erneuert die AöR ihre Misch- Niemöllerplatz gebaut. Bis zum Herbst 2019 entstehen auf ei-
wasserkanäle. Die Bauarbeiten starten – nach Fertigstellung der ner Fläche von etwa 4.900 Quadratmetern 84 PKW-Stellplätze,
Klosterstraße – voraussichtlich im März. 2 Wohnmobilstellplätze, 84 Stellplätze für Fahrräder und Elekt-
Zur Baustelle werden zudem die Lutherstraße und der Lutherplatz. roladesäulen für 4 Autos. Das Bauvorhaben wird mit Mitteln in
Hier erneuern die Stadtwerke Weißenfels die Gas- und Trinkwas- Höhe von insgesamt 1,4 Millionen Euro durch den europäischen
serleitungen. Im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung Fond für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.
wird im Auftrag der AöR außerdem die Beuditzstraße im Abschnitt
zwischen Ladegaststraße und Poetenweg saniert. Auch in der Auch in den Ortschaften tut sich etwas. So wird in Großkorbetha
Großen Deichstraße gehen die Sanierungsarbeiten aufgrund von unter anderem in der Alten Weißenfelser Straße der Regenwas-
Hochwasserschäden weiter. Derzeit sind die Bauarbeiter im Be- serkanal von der AöR erneuert. In Borau steht ein echter Dauer-
6Die Nikolaistraße, das Rathaus, die Herderschule und das Schloss Neu-Augustusburg gehören im Jahr 2019 zu den großen Bauvor-
haben der Stadt Weißenfels. (Fotografin: Katharina Vokoun)
brenner auf dem Plan. So wird voraussichtlich die Wiederherstel- des Landes Sachsen-Anhalt über etwa 2,26 Millionen Euro vor
lung des Borauer Grabens in Angriff genommen. Seit zehn Jahre (Gesamtkosten 5,56 Millionen Euro). Während der Bauarbeiten
laufen die Vorbereitungen für das Bauvorhaben, was unter an- finden die rund 220 Schülerinnen und Schüler in der ehemaligen
derem auf die Vielzahl der anliegenden Grundstückseigentümer Altstadtschule ein Ausweichquartier. Der Umzug findet während
zurückzuführen ist. Die Sanierung des Entwässerungsgrabens ist der Sommerferien statt. Aktuell laufen bereits die Vorbereitungen
notwendig, um einen Abfluss der Niederschläge aus der oberen dafür. So werden in der leerstehenden Altstadtschule beispiels-
Region Borau zu gewährleisten. Die Arbeiten erfolgen im Auftrag weise Brandschutzanlagen, Fenster und Heizungen geprüft. Au-
des Unterhaltungsverbandes Mittlere Saale-Weiße Elster. Die ßerdem werden die technischen Anlagen und Toiletten wieder
Stadt Weißenfels unterstützt die Maßnahme mit 177.000 Euro. in Betrieb genommen. Darüber hinaus wird ein Seitentrakt der
Beim Hochbau liegt der Schwerpunkt weiterhin auf der Sanie- Herderschule als Ausweichstandort für den Hort hergerichtet.
rung und Erneuerung von Bildungseinrichtungen. So ist für Juni Die Sanierungsarbeiten laufen planmäßig bis Sommer 2021. Für
2019 die Fertigstellung der neuen Kita „An der Mühle“ in Tage- das Jahr 2019 hat die Stadt Weißenfels 870.000 Euro im Haus-
werben geplant. Im Haushaltsplan 2019 wurden dafür weitere halt eingeplant.
300.000 Euro eingestellt. Seit Oktober 2017 wird der hintere Auf einen Umzug zurück in sein altes Domizil darf sich hingegen
Trakt des Grundschulgebäudes saniert. Insgesamt 75 Krippen- Oberbürgermeister Robby Risch freuen. Ende des Jahres 2019
und Kindergartenkinder aus Tagewerben und Reichardtswerben sollen die Sanierungsarbeiten im Rathaus abgeschlossen sein.
finden hier ihr neues Domizil. Die Maßnahme wird unterstützt Das barocke Schmuckstück steht dann schon seit fast sieben
durch das Förderprogramm Stark V. Beim Bau der Kita wurden Jahren leer. Marode Holzbalken, Hausschwamm, Pilzbefall und
auch Fassadenschäden am unsanierten Gebäudeteil der Grund- andere Mängel an der Bausubstanz hatten dazu geführt, dass
schule festgestellt. Die Stadt Weißenfels hat im Haushalt 2019 nahezu alle Verwaltungsmitarbeiter Anfang 2013 in Interims-
insgesamt 1,4 Millionen Euro und im Haushalt 2020 noch einmal gebäude umziehen mussten. Das Dach des Weißenfelser Rat-
700.000 Euro eingeplant. Mit dem Geld werden nicht nur die- hauses wurde bereits in den Jahren 2014 und 2015 mithilfe von
se Schäden behoben. Das gesamte Gebäude erhält auch eine Fördergeldern für 1,7 Millionen Euro saniert. Danach tat sich mit
neue Dämmung, da eine energetische Sanierung ausschließlich dem STARK-V-Programm eine weitere Fördermöglichkeit auf.
im neuen Kita-Trakt nicht sinnvoll ist. Auch eine komplette In- Die Stadt Weißenfels erhielt im April des Jahres 2017 aus dem
nensanierung ist geplant. Außerdem werden die Brandschutz- Fördertopf 1,94 Millionen Euro für die Sanierung der ersten und
anlagen und die Haustechnik auf den neusten Stand gebracht. zweiten Etage des Rathauses. Die Herrichtung des Erdgeschos-
Auch auf der Baustelle der Kita „Haus Sonnenschein“ in Groß- ses finanziert die Stadt Weißenfels aus Eigenmitteln.
korbetha ist ein Ende in Sicht. Der Ersatzneubau soll bis zum Weißenfels‘ Dauerbaustelle, das Schloss Neu-Augustusburg,
Juni 2019 fertiggestellt sein. Nach dem Umzug der Kinder wird gehört im Jahr 2019 ebenfalls zu den Bauprojekten. Im Rahmen
das alte Kita-Gebäude abgerissen. Auf dem Grundstück ent- des Bundesprogrammes „Nationale Projekte des Städtebaus“
steht dann die neue Spielfläche für die Kids. Die Fertigstellung hat die Stadt einen Fördermittelbescheid in Höhe von 1,4 Millio-
ist für den Spätherbst 2019 geplant. Die Stadt Weißenfels hat nen Euro erhalten. Der Eigenanteil der Stadt an den Gesamtkos-
für das Vorhaben weitere 727.000 Euro im Haushalt 2019 einge- ten liegt bei etwa 33 Prozent. Mit dem Geld wird bis zum Jahr
stellt. Die Finanzierung des Kita-Neubaus wird mit Fördermitteln 2021 schrittweise der Südflügel statisch gesichert. Zudem muss
des Programms Stark III/ ELER unterstützt. die Stadt Weißenfels den nördlichen Westflügel sanieren. Darü-
Während die einen Projekte abgeschlossen werden, fällt für an- ber befinden sich die Räume der Dauerausstellung zur Barocken
dere erst der Startschuss. Dazu gehört die Herdergrundschule. Fürstenresidenz. Diese bleiben vorerst geschlossen. Im Jahr
Seit Ende Dezember 2018 liegt der STARK-III-Förderbescheid 2019 sind für die Notsicherung im Haushaltsplan 600.000 Euro
7vorgesehen. Insgesamt ist von einem finanziellen Aufwand von – Das Mitverbrennen von Abfällen anderer Art (Papier, Pappe,
etwa 1,9 bis 2,9 Millionen Euro auszugehen. Kunststoffe, Reifen, Farben, behandeltes Holz und derglei-
Die Baustellen werden in Weißenfels auch in naher Zukunft nicht chen) ist ebenfalls untersagt.
weniger. Für verschiedene Projekte werden deshalb in diesem
Sollten weitere Fragen zur Thematik offen sein, kontaktieren Sie
Jahr baufachliche Prüfungen, verkehrstechnische Untersuchun-
bitte das Umweltamt des Burgenlandkreises unter der Telefon-
gen und Planungsleistungen durchgeführt. Dazu gehören zum nummer 03443 372241.
Beispiel die Leipziger Straße (Abschnitt Klosterstraße bis Klin-
genplatz), die Straße Am Güterbahnhof (inklusive Planungen für
Buswendeplatz, Park & Ride und barrierefreien Tunnel), die An-
bindung an die Bundesstraße 91 Am Löbicken Anger und die
Einladung zum gemeinsamen Frühjahrsputz
Grüne Achse (Areal zieht sich vom Stadtpark über den Rosals- am Samstag, 6. April 2019
kyweg, das Postbeet und weiter über die Hinterhöfe der Saal- Liebe Weißenfelserinnen und Weißenfelser,
straße bis zum Gebäude der Alten Sparkasse).
trotz des vergleichsweise milden Winters freuen sich sicherlich
Entsprechende Gelder sind im Haushaltsplan eingestellt. Eine
viele von Ihnen auf die bevorstehende helle Jahreszeit.
baufachliche Prüfung läuft derzeit im Novalis-Hinterhaus, in der Um unsere Stadt hierfür schick zu machen, rufe ich alle Bürger,
Kita Uichteritz und in der Albert-Einstein-Grundschule. Vereine, Institutionen und Privatinitiativen auch in diesem Jahr
Sanierungsbedarf besteht auch in der Grundschule Langendorf. wieder auf, sich mit ihrem Engagement für ein sauberes und
Hier wurden im vergangenen Jahr Bauschäden erfasst und denk- schöneres Weißenfels einzubringen.
malschutzrechtliche Auflagen abgeklärt. Eine erste Schätzung Die Bereitschaft der Weißenfelser zur Teilnahme am städtischen
ergibt Sanierungskosten in Höhe von etwa 3,3 Millionen Euro. In Frühjahrsputz war in den vergangenen Jahren ungebrochen. So
den kommenden Monaten sollen Planungsbüros beauftragt wer- waren in 2018 rund 880 Menschen aus Vereinen, Institutionen
den. Dafür ist ein umfangreiches Auswahlverfahren notwendig. und Privatinitiativen meinem Aufruf gefolgt. Dafür ist Ihnen die
Für das ehemalige Lichtspielhaus Gloria hat die Stadt Weißenfels Stadt Weißenfels sehr dankbar und wird auch in diesem Jahr,
zudem Ende November 2018 beim Bundesprogramm „Nationa- anders als zunächst angekündigt, an dieser Tradition festhalten.
le Projekte des Städtebaus“ einen Förderantrag eingereicht. Das Seien Sie daher auch in diesem Jahr herzlich dazu eingela-
Auswahlverfahren läuft voraussichtlich noch bis März 2019. Sollte den, am 6. April 2019 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
die Saalestadt eine Zusage erhalten, möchte sie die Gelder für beim Weißenfelser Frühjahrsputz 2019 mitzuwirken.
eine komplette Sanierung des Glorias einsetzen, um es vor dem Ich würde mich freuen, neben dem gewohnt breiten Spektrum
Verfall und dem letztendlichen Abriss zu bewahren. Ein großes an Bürgern, Vereinen, Einwohnerinitiativen und sonstigen Ins-
Bauvorhaben der kommenden Jahre wird außerdem das Erwei- titutionen auch neue Teilnehmer begrüßen zu können, die ein
terungsgebäude des Heinrich-Schütz-Hauses sein. Dafür soll der Herz für ihre Weißenfelser Heimat zeigen und sich engagieren
benachbarte Plattenbau in der Nikolaistraße 9 abgerissen und an wollen. Sie helfen so, unsere Stadt mit ihren Ortschaften zu ei-
selber Stelle ein Neubau errichtet werden. Auf diese Weise entste- nem einladenden Ort zu machen, in dem wir Bürger und unsere
hen bis zum Schütz-Jubiläum im Jahr 2022 unter anderem Räu- Gäste sich wohl fühlen.
me für Sonderausstellungen. Die Kosten für den Anbau schätzt Um den Frühjahrsputz bestmöglich organisieren zu können, bit-
die Stadt Weißenfels gegenwärtig auf etwa zwei Millionen Euro. te ich Sie, Ihre Teilnahme nach Möglichkeit bis spätestens zum
28. März 2019 im Fachbereich Städtische Dienste, Johannes-R.-
Becher-Str. 30 in 06667 Weißenfels anzumelden (Tel.: 03443 370-
Verbrennen von Gartenabfällen im Monat 496, Fax-Nr.: 03443 370-457 oder E-Mail: stadtwirtschaft@weissen-
März 2019 fels.de).
Wir möchten Sie an dieser Stelle zusammenfassend über die Nutzen Sie dafür bitte unbedingt das offizielle Anmeldeformu-
wichtigsten Punkte der Verordnung über die Entsorgung pflanz- lar, welches Sie auch im Internet unter (www.weissenfels.de
licher Gartenabfälle durch Verbrennen im Burgenlandkreis aktuelle Meldungen) herunterladen oder direkt bei den zuständi-
gen Mitarbeitern des Fachbereichs Städtische Dienste erhalten
(VerbrVO BLK) informieren:
können. Nur so haben wir dann alle notwendigen Angaben auf
– Das Verbrennen von Gartenabfällen ist in der Stadt Weißen- einen Blick und können den Frühjahrsputz für jeden Teilnehmer
fels (Kernstadt) und in der Ortschaft Borau (gesamte Gemar- bestmöglich und rechtzeitig vorbereiten.
kungen Weißenfels und Borau) generell untersagt. Da der Frühjahrsputz auf die Pflege öffentlicher Bereiche abzielt, kann
– In allen anderen Ortschaften dürfen Gartenabfälle verbrannt auch in diesem Jahr jeder teilnehmenden größeren „Einsatztruppe“
werden – es hat jedoch vorrangig die Verwertung derartiger (egal ob z. B. Gartenanlage, Verein oder Garagengemeinschaft) je-
Abfälle in Form von Kompostierung zu erfolgen. weils maximal ein Standard-Container (bis 7 m³) kostenfrei bereit-
Das Verbrennen sollte nur als allerletzte Möglichkeit in Be- gestellt werden, um den sogenannten „wilden“ Müll aus dem Umfeld
tracht kommen. der zu pflegenden Anlagen kostenfrei entsorgen zu können. Für „Ein-
– Das Verbrennen ist nur in der Zeit vom 1. bis 31. März 2019 zelkämpfer“ und kleinere Gruppen kann individuell eine Abholung des
montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und sams- gesammelten Mülls in Müllsäcken organisiert werden. Behalten Sie
tags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr gestattet. die Finanzen der Stadt Weißenfels mit im Blick und schätzen Ihren Be-
– Untersagt ist das Verbrennen an staatlich anerkannten Fei- darf möglichst genau und sachbezogen. Bitte achten Sie unbedingt
ertagen und bei starkem Wind. Des Weiteren darf es nicht zu auch darauf, den bereitgestellten Container sortenrein zu befüllen.
Beeinträchtigungen durch starke Rauchentwicklung kommen. Arbeitsgeräte wie Besen, Harken, Schaufeln und Arbeitshand-
– Vor dem Verbrennen ist der Abfall umzuschichten, um Klein- schuhe sind willkommen, und vergessen Sie bitte auch den
tiere, welche sich möglicherweise in dem Haufwerk aufhal- Spaß an der gemeinsamen Sache nicht!
ten, zu schützen.
Risch
– Das Haufwerk darf eine Höhe von einem Meter und eine
Oberbürgermeister
Grundfläche von vier Quadratmetern nicht überschreiten;
die allgemeinen Regeln des Brandschutzes sind stets einzu-
halten (ständige Beaufsichtigung, Bereithaltung von ausrei-
chend Löschwasser u. a.)
– Die Verwendung von Mineralölprodukten zum Entzünden
und Aufrechterhalten des Feuers ist untersagt.
8Absender (Verein, Institution, Schule etc.): Datum: ____________________
____________________________________________________________________________
TEL.: _____________________________
Teilnahmefragebogen zum Frühjahrsputz
am 06.April 2019, 09:00 bis 12:00 Uhr
Empfänger der Rückantwort:
stadtwirtschaft@weissenfels.de bzw.
Stadt Weißenfels
FBIV - Städtische Dienste Tel.: 03443/ 370-498
J.-R.-Becher-Straße 30 Fax.: 03443/ 370-457
06667 Weißenfels
Ansprechpartner (komplette Anschrift): Telefon: _______________________
______________________________________
______________________________________ Handy: _______________________
______________________________________ Fax: _______________________
______________________________________
(f. eventuelle Rücksprachen zur Bereitstellung von Hilfsmitteln und Versorgung
E-Mail: _______________________
Bitte geben Sie auch eine Telefonnummer zur Erreichbarkeit am Einsatztag an!)
Teilnahme am 06.April 2019, 09:00 bis 12:00 Uhr:
___ JA ___ NEIN, anderer Terminvorschlag: ________________
ANZAHL DER TEILNEHMER:
Zu säubernde Fläche:
___ Festlegung kann durch die Stadt erfolgen
___ Wir möchten selbst eine Fläche vorschlagen (genaue Bezeichnung/Lage):
______________________________________________________________________
__
Werden Hilfsmittel benötigt?
Geräte (Art + Anzahl): __ Müllsäcke: Container:
__________ ___ __ Werden selbst abgeholt
Größe:
(3, 5 od. 7m³)
Art: Grünschnitt
Mischmüll
__________ ___ (J.-R.-Becher-Str. 30) Stellung kann ab:
(Datum) (Uhrzeit)
(Sortenrein befüllen!)
__________ ___ __ Wir bitten um Anlieferung bei: erfolgen.
_______________________ Aufstellort:
__________ ___ _______________________ ________________________
__________ ___ _______________________ ________________________
________________________
________________________
● Der Ansprechpartner der Stadt Weißenfels, Fachbereich Städtische Dienste, ist telefonisch in der
Zeit von 08:30 - 12:30 Uhr über die Nummer 03443 / 370-496 bzw. -490 zu erreichen!
● Die Rückgabe des Fragebogens muss aus organisatorischen Gründen bitte bis spätestens
5 Werktage vor der Putzaktion erfolgen!
____________________________________
Unterschrift
Geschäftsführer/ Vorsitzender / Beauftragter
9Mikrozensus 2019 – Größte jährliche Haushaltsbefragung hat in Sachsen-
Anhalt begonnen
Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder
Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der Erwerbstätigen, welche Rolle spielen dabei Teilzeitbeschäfti-
gung oder befristete Arbeitsverträge?
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushalts-
befragung in Deutschland.
Seit Jahresbeginn 2019 erhalten ausgewählte Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen
Landesamt Sachsen-Anhalt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten
angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine
Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung.
Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 07. Dezember 2016 be-
schlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.2826).
Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundes-
gebiet durchgeführt. Es handelt sich um eine sogenannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden
nach einem statistisch-mathematischem Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt.
Die Haushalte, die in diesen „ausgelosten“ Gebäuden wohnen, werden bis zu viermal in fünf aufei-
nanderfolgenden Jahren befragt. In den Folgejahren wird zur Entlastung der Befragten jeweils ein
Viertel der Haushalte durch andere ersetzt.
Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung
sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die
Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU.
Die Informationen sind Grundlage für gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist
für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.
Die Qualität der Ergebnisse hängt dabei von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl ab. Deshalb
besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 13 des Mikrozensusgesetzes in
Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes für den überwiegenden Teil der Fragen Aus-
kunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.
Weitere Informationen finden sie auch im Themenbereich „Mikrozensus“ auf der Internetseite des
Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt https://statistik.sachsen-anhalt.de.
Die vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauf-
tragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten schriftlich an und können sich durch
einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung
verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der
Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie
dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte
werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.
Der geringste Zeitaufwand für den ausgewählten Haushalt entsteht, wenn die Fragen gegen-
über dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden.
Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische
Landesamt Sachsen-Anhalt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.
Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres
2019 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftrag-
ten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.
Wer selbst Erhebungsbeauftragter werden möchte und gegen eine Aufwandsentschädigung
das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt bei der Durchführung dieser Haushaltsbefragung
unterstützen möchte, erhält unter der Telefonnummer 0345 2318-504 oder 0345 2318-506
nähere Auskünfte zu dieser Tätigkeit.
10Verpachtung eines Gartens Daher möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wei-
ßenfels auffordern, sich für die Mithilfe bei der Durchführung der
Europa- und Kommunalwahl bereit zu erklären. Wahlhelferinnen
und Wahlhelfer erhalten für diesen Tag ein Erfrischungsgeld.
Wenn Sie als Wahlhelfer mitarbeiten möchten, melden Sie
sich bitte im Wahlbüro:
Fachbereich I - Zentrale Dienste
Abt. Organisation
Frau Koblischke
Dienstgebäude:
Marienstraße 1a
in Weißenfels, 3. OG
Telefon: 370-283
E-Mail: wahlen@weissenfels.de
Hantscher
Stellv. Gemeindewahlleiter
Einschränkungen im Publikumsverkehr
Bild: Stadt Weißenfels
und Dienstbetrieb bei der Stadtverwaltung
Die Stadt Weißenfels verpachtet einen Erholungsgarten mit einer Weißenfels am 10. April 2019
Größe von ca. 250 Quadratmetern.
Am Mittwoch, dem 10. April 2019, findet für alle Mitarbeite-
Der Garten befindet sich in Weißenfels in der Seumestraße un- rinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Weißenfels eine
terhalb der Schule. Auf dem Grundstück befindet sich eine mas- Personalversammlung statt. Die Behörde bleibt aus diesem
sive Laube mit Küche und Wohnbereich. Anlass bis ca. 11.00 Uhr geschlossen.
Wasser und Stromanschlüsse sind vorhanden. Der jährliche
Pachtzins beträgt 150,00 Euro. Auch bei der telefonischen Erreichbarkeit von Ansprech-
Interessenten melden sich bitte bei der Stadt Weißenfels, Ab- partnern in der Verwaltung kann es bis ca. 11.00 Uhr in allen
teilung Liegenschaften, Zimmer T010, Klosterstraße 5 in Fachbereichen zu Beeinträchtigungen kommen.
06667 Weißenfels oder telefonisch unter der Nummer 03443 3701455. Wir bitten um Verständnis.
Information an alle Pächter, Mieter und
Gedenkfeier am 27. Januar anlässlich
sonstige Nutzer von Grundstücken
der Befreiung des Konzentrationslagers
in städtischem Eigentum
Auschwitz 1945
Der Stadtrat der Stadt Weißenfels hat mit Beschluss-Nr. 460-
43/2018 den Einsatz des Herbizidwirkstoffes „Glyphosat“ auf
allen Flächen im Eigentum der Stadt Weißenfels verboten!
Die Entscheidung des Stadtrates wurde im Weißenfelser Amts-
blatt Nr. 7 vom 28.07.2018 veröffentlicht.
Dieses Verbot des Einsatzes von glyphosathaltigen Pflanzen-
schutzmitteln bei der Nutzung und Bewirtschaftung von städti-
schen Flächen betrifft nicht nur die durch die Stadt Weißenfels
selbst bewirtschafteten Flächen im Eigentum der Stadt Weißen-
fels, sondern alle Flächen im Eigentum der Stadt Weißenfels,
welche von Pächtern, Mietern und sonstigen Nutzern genutzt
bzw. bearbeitet werden. Darunter zählen u. a.:
- alle Wiesen-, Wald- und landwirtschaftlich genutzten Flä-
chen im Eigentum der Stadt,
- alle verpachteten Kleingärten, Kleingartenanlagen, Gara-
genanlagen und sonstigen genutzten Flächen, Oberbürgermeister Risch verdeutlichte das damalige Grauen in
- Flächenbearbeitungen im Rahmen bestehender Verträge zur dem Konzentrationslager anhand eines Augenzeugenberichtes.
Pflege und Unterhaltung, Foto: Simon-Rau-Zentrum
- Flächen, die satzungsgemäß der Straßenreinigungspflicht Anlässlich des 74. Jahrestages der Häftlingsbefreiung des Kon-
durch Anlieger und Eigentümer unterliegen, zentrationslagers Auschwitz-Birkenau gedachten zahlreiche
- Grabstätten auf städtischen Friedhöfen mit privat-rechtli- Bürgerinnen und Bürger am 27. Januar 2019 der Opfer des Ho-
chen Pflegeverträgen. locausts. Am 27. Januar 1945 hatten die Soldaten der Roten
Armee das Konzentrationslager eingenommen und die Häftlinge
Dieses Verbot gilt im gesamten Stadtgebiet!
befreit. Insgesamt starben allein in diesem Konzentrationslager
Risch mehr als eine Million Männer, Frauen und Kinder.
Oberbürgermeister Zur Verdeutlichung der von den Nazis dort verübten Gräueltaten
verlas Oberbürgermeister Robby Risch einen Augenzeugenbericht.
Wahlhelfer/innen für die Europa- und Darin beschreibt der ehemalige Häftlingsarzt Johann Cespiva seine
letzten Tage in Auschwitz: „Es waren Tausende von Kindern, die
Kommunalwahlen am 26.05.2019 gesucht! damals vergast wurden. Die Kinder waren frisch und gesund. Was
Liebe Wählerinnen und Wähler! ich damals erlebte, war so fürchterlich, dass ich in diesen Tagen
für die Europa- und Kommunalwahlen hat die Stadt Weißenfels das erste und einzige Mal Brennspiritus getrunken habe. Eigentlich
insgesamt 36 Wahllokale mit Wahlhelfern und Wahlhelferinnen hatte ich Schluss machen und in den Draht gehen wollen, weil es
zu besetzen. Dazu fehlen uns noch einige Beisitzer bzw. Beisit- einfach zu viel war. Aber ein Kamerad gab mir eine Ohrfeige und
zerinnen für die Wahlvorstände. sagte, dass ich den Brennspiritus trinken soll. …“*
11Sie können auch lesen