Monat Januar 2022 - Gemeinde Ottendorf-Okrilla
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AMTSBLATT der Gemeinde Ottendorf-Okrilla Ortsteile Grünberg, Hermsdorf, Medingen und Ottendorf-Okrilla Monat Januar 2022 Erscheinungsdatum: 31. Dezember 2021 Liebe Bürgerinnen und Bürger, auf Wirtschaftlichkeit, nötige Investitionen und im Namen des Gemeinderates und den Mitar- Unterhaltungskosten geprüft. beiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindever- Unsere Wohn- und Gewerbelandschaft soll waltung wünsche ich Ihnen für das Jahr 2022 weiterentwickelt werden. Das ist Aufgabe der alles Gute, vor allem Gesundheit, Glück und viel Verwaltung und des Gemeinderates und soll Erfolg für Ihre persönlichen Ziele. nach einigen Jahren der Zurückhaltung maßvoll Ein Jahr, in welches wir leider wieder mit Corona- weitergeführt werden. Einschränkungen starten. Diese Krise verlangt Unsere vordringlichen Bauprojekte im neuen uns allen viel ab. Welche Auswirkungen das auf Jahr werden die schrittweise Sanierung der unsere wirtschaftliche Entwicklung haben wird, Grundschule Hermsdorf sein, der grundhafte ist heute noch nicht absehbar. Lassen Sie uns Ausbau der Poststraße, der barrierefreie Umbau gemeinsam diese Zeit überwinden, damit wir von Bushaltestellen und nicht zuletzt das Projekt alle in die Normalität zurückkehren können. des Radweges zwischen Medingen und Otten- Für das Jahr 2022 haben wir uns wieder ehr- dorf-Okrilla. Hier wollen wir die Zusammenarbeit geizige Ziele gesteckt, die ein gemeinsames mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr Handeln aller Beteiligten erfordern. und dem Landkreis Bautzen befördern, um zu einem schnellen Ergebnis zu kommen. Die gute Nachricht zum Jahresbeginn ist die neue Buslinie 78. Sie verbindet Ottendorf- Der Abriss der Ruinen des alten Presswerks Okrilla und Radeberg mit Dresden-Klotzsche und die künftige Bebauung und Nutzung mit und ersetzt in diesem Bereich die bisherige Einkaufsmöglichkeiten wird auch eine der wich- Regionalverkehrslinie 308. Der Linienverlauf in tigsten Aufgaben in diesem Jahr sein. Richtung Radeberg wurde so angepasst, dass Sie sehen, auch 2022 haben wir uns einiges vor- die Fahrten durch die Ortschaften Schönborn genommen, um die Zufriedenheit unserer Ein- und Liegau-Augustusbad führen. Viele Arbeits- wohner und Gewerbetreibenden zu verbessern plätze und Einkaufsmöglichkeiten sind damit und unsere Gemeinde weiter zu einem Standort ohne Umstieg erreichbar. mit hervorragenden Arbeits- und Lebens- Wir erarbeiten ein Sportstättenkonzept, in bedingen zu entwickeln. Dafür wünsche ich uns welches alle im Ort befindlichen Sportstätten allen viel Kraft und Ausdauer. aufgenommen werden. Die Objekte, die sich in Ihr Bürgermeister Trägerschaft der Gemeinde befinden, werden Rico Pfeiffer
Monat Januar 2022 Impressum Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit den der Gemeinde Ottendorf-Okrilla Ortsteilen Grünberg, Hermsdorf, Medingen und Ottendorf-Okrilla Der Gemeinderat Ottendorf-Okrilla führte am 06.12.2021 Herausgeber: eine Sitzung durch, in der folgende Beschlüsse in öffent- Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, licher Sitzung gefasst wurden: Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla GR 081/2021 Satz und Druck: Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2, Annahme Spenden 01471 Radeburg Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Vertrieb: GR 082/2021 Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla Sitzungsplan Verantwortlich für den amtlichen Teil: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 2 Stimmenthaltungen: 2 Bürgermeister Rico Pfeiffer GR 083/2021 Anzeigenannahmestellen: Wahl Friedensrichterin für die Wahlperiode 2022 bis 2027 Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2, Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 01471 Radeburg, Tel. 03 52 08 / 8 59 - 51, Fax 03 52 08 / 8 59 - 88 ottendorfer-amtsblatt@druckerei-vetters.de GR 084/2021 Andrea Moden, Dresdner Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla, Wahl stellv. Friedensrichter Tel. 03 52 05 / 5 35 00, Fax 03 52 05 / 7 17 95 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 3 Stimmenthaltungen: 2 Redaktionsschluss für Nr. 02/2022: 10.01.2022 GR 085/2021 Vereinsförderrichtlinie Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung. Die Redaktion behält sich vor, Einsendungen zu kürzen. Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Befangenheit: 2 GR 086/2021 Grundhafter Ausbau Poststraße in Ottendorf-Okrilla mit Her- Hinweise an die Bürger der stellung von zwei Bushaltestellen – Bestätigung der Bürger- Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit allen Ortsteilen meistereilentscheidung vom 28.10.2021 zum Vorgriff auf den An dieser Stelle finden Sie die Anschriften, Telefon-Nummern und Haushalt 2022 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 3 Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla Radeburger Straße 34 · 01458 Ottendorf-Okrilla GR 087/2021 Telefon: 513-0, Fax: 54600, Beschaffung Leihgeräte für Lehrer entsprechend der Lehrer- E-Mail: info@ottendorf-okrilla.de, www.ottendorf-okrilla.de Endgeräte-Förderverordnung Öffnungszeiten: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr GR 088/2021 Freitag 09:00 – 11:00 Uhr Haushaltsplanung September bis Dezember 2021 Startblock e.V. Außerhalb der Öffnungszeiten sind Gesprächstermine nach vorheriger telefonischer Absprache möglich. Kindertageseinrichtung „Schwalbennest“ Kontoverbindung der Gemeinde Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ostsächsische Sparkasse Dresden GR 089/2021 IBAN: DE05 8505 0300 3000 1620 96 Kindertagespflege – Richtlinie der Gemeinde Ottendorf-Okrilla SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX zur Betreuung von Kindern in Tagespflege + Kalkulations- Gleichstellungsbeauftragte schema Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ottendorf-okrilla.de Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Datenschutzbeauftragte GR 090/2021 Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, Zustimmung Verkauf vom gemeindeeigenen Grundstück Ost- E-Mail: datenschutzbeauftragte@ottendorf-okrilla.de straße mit den Flurstücken 488/21, 488/22 und 488/23 sowie Schiedsstelle Friedensrichterin Frau Wolff Zustimmung zur Grundschuldbestellung Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung, Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Sekretariat, E-Mail: friedensrichter@ottendorf-okrilla.de GR 091/2021 Erreichbarkeit Ortsvorsteher Sanierung Grundschule Hermsdorf – Vorgriff auf den Haushalt Ortsteil Grünberg Frau Gaum, Tel. 03 52 05 / 7 35 35 2022 E-Mail: Heike.Gaum@t-online.de Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ortsteil Hermsdorf Herr Liepke, Tel.: 03 52 05 / 7 09 47 E-Mail: osrhermsdorf@web.de GR 093/2021 Sprechstunde nach Anfrage / Terminvereinbarung Bebauungsplan „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Straße“ Else-Sommer-Str. 3 Satzungsbeschluss Ortsteil Medingen Herr Edelmann, Tel. 01 78 / 634 57 00 E-Mail: rene-edelmann@t-online.de Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Sprechstunde mittwochs 16:30 – 18:00 Uhr GR 092/2021 Vereinshaus Medingen, Am Sportplatz 4 Bebauungsplan „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Straße“ Ortsteil 2. Fassung – Beschluss zu den eingegangenen Hinweisen, Ottendorf-Okrilla Frau Ohm, Tel.: 03 52 05 / 5 23 56 E-Mail: or-oo@t-online.de Bedenken und Anregungen (Abwägungsbeschluss) Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Amtsblatt 2 Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2022 GR 094/2021 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Widmung Medinger Weg Ortsteil Ottendorf Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Planfeststellung für GR 095/2021 das Bauvorhaben „K 9252 Ausbau der Kreisstraße zwischen Öffentliche Widmung Wanderweg Grüner Strich von Hermsdorf Ottendorf-Okrilla und Lomnitz“ nach Grünberg Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 I. Mit Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen GR 096/2021 vom 28. Oktober 2021, Gz.: 32-0522/709/15, ist der Plan für Öffentliche Widmung Lausabachmühlenweg das Bauvorhaben „K 9252 Ausbau der Kreisstraße zwischen Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ottendorf-Okrilla und Lomnitz“ gemäß § 39 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) und § 74 Abs. 1 Satz 1 des Ver- GR 097/2021 waltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Satz Öffentliche Widmung Stichweg Weixdorfer Straße 58 bis 64 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen GR 098/2021 (SächsVwVfZG) festgestellt worden. Öffentliche Widmung Verlängerung Finkenweg II. Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Da es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt, ist gemäß § 27 UVPG die Entscheidung über das Vorhaben öffentlich GR 099/2021 bekannt zu machen. Öffentliche Widmung Wohnwege Reihenhäuser LTW Ahorn- straße Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunter- lagen in der Zeit GR 100/2021 vom 13. Januar 2022 bis einschließlich 27. Januar 2022 Öffentliche Widmung Weg Wachbergstraße in Richtung Stadion - bei der Stadtverwaltung Pulsnitz, Goethestraße 28 in Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 01896 Pulsnitz, GR 101/2021 - bei der Gemeindeverwaltung Wachau, Teichstraße 4 in Aufhebung Beschluss GR 028/2021 01454 Wachau sowie Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 - bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 in 01458 Ottendorf-Okrilla während der Dienstzeiten aus. Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates und Das Rathaus der Stadt Pulsnitz ist zum Zeitpunkt dieser Be- der Ausschüsse finden an folgenden Terminen kanntmachung aufgrund der Coronasituation für den allgemei- statt: nen Besucherverkehr geschlossen; für die Einsichtnahme in Gemeinderat 10.01.2022 Grundschule der Ge- die Unterlagen ist daher eine telefonische Terminvereinbarung meindeverwaltung erforderlich. Die telefonische Terminvereinbarung erfolgt unter der Telefonnummer 035955/861-331. Ottendorf-Okrilla Das Rathaus der Gemeinde Ottendorf-Okrilla ist zum Zeitpunkt Technischer Ausschuss 17.01.2022 Ratssaal der Gemeinde- dieser Bekanntmachung aufgrund der Coronasituation für den verwaltung Ottendorf- allgemeinen Besucherverkehr geschlossen; für die Einsicht- Okrilla nahme in die Unterlagen ist daher eine telefonische Terminver- Hauptausschuss 24.01.2022 Ratssaal der Gemeinde- einbarung erforderlich. Die telefonische Terminvereinbarung ist verwaltung Ottendorf- montags und mittwochs in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr Okrilla unter der Telefonnummer 035205/513-40 möglich. Beginn jeweils 19:00 Uhr. Die Gemeindeverwaltung Wachau ist zum Zeitpunkt dieser Be- kanntmachung aufgrund der Corona-Pandemie für den allgemei- Die Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen werden an den Be- nen Besucherverkehr geschlossen. Termine zur Einsichtnahme kanntmachungstafeln und auf der Internetseite der Gemeinde in die Unterlagen können telefonisch unter 03528 / 4808-0 oder veröffentlicht. 4808-26 vereinbart werden. Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des Gesund- Bitte informieren Sie sich zu Beginn der Auslegungsfrist in den heitsschutzes nur begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit drei Gemeinden über die dann geltenden Zugangsbedingungen. zur Verfügung stehen. Beim Betreten der Verwaltungsgebäude ist zwingend eine „Mund-Nasen-Bedeckung“ zu tragen. Information des Abwasserverbandes Rödertal Der Planfeststellungsbeschluss wird denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Abwasser- über deren Stellungnahme entschieden worden ist, zugestellt verbandes Rödertal findet am Freitag, (§ 74 Abs. 4 VwVfG). Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist dem 28. Januar 2022, 09:30 Uhr, allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. im Rathaus der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, im Ratssaal statt. 4 S. 3 VwVfG). Die Tagesordnung können Sie zuvor in einer Ausgabe des Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststel- Sächsischen Amtsblattes oder auf der Internetseite das Ab- lungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Ein- wendungen rechtzeitig erhoben haben, bei der Landesdirektion wasserverbandes Rödertal www.av-roedertal.de nachlesen. Sachsen, 09105 Chemnitz, schriftlich angefordert werden. Abwasserverband Rödertal Zusätzlich kann der Planfeststellungsbeschluss über die Verbandsvorsitzender Internet-Seite http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachungen Rico Pfeiffer unter der Rubrik Infrastruktur/Kreisstraßen eingesehen werden. Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 3
Monat Januar 2022 Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planfeststellungs- Förderung von Wärmepumpen beschluss ist zusätzlich über das zentrale Internetportal https:// www.uvp-verbund.de zugänglich. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern unter- Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maß- geblich. schiedliche Maßnahmen zur energetischen Aufwertung von Gebäuden. Wir stellen in diesem Artikel die Förderung von III. Wärmepumpen vor. Gegenstand des Vorhabens Für die Installation einer neuen Wärmepumpe kann eine Förder- Gegenstand des Verfahrens ist der Ausbau der Kreisstraße K ung entweder als reiner Investitionskostenzuschuss beim BAFA 9252 zwischen Ottendorf-Okrilla und Lomnitz über eine Gesamt- oder als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW länge von ca. 2.665 m, davon wurde ein erster Bauabschnitt bereits realisiert. Der Ausbauabschnitt verläuft weit überwiegend beantragt werden. Der Zuschuss beträgt in beiden Fällen 35 % außerorts und ist dort von Acker- und Grünflächen sowie Wald der förderfähigen Investitionskosten. Ein zusätzlicher Bonus in umgeben. Lediglich eine ca. 54 m lange Fahrbahnstrecke befin- Höhe von 5 %-Punkten kann gewährt werden, wenn die neue det sich im Ortsteil Lomnitz. Die derzeit 4,80 m bis 5,40 m breite Heizung Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplanes Fahrbahn wird auf 6,0 m verbreitert. Die beidseitigen Bankette ist, der von einem Energie-Effizienz Experten erstellt wurde. sind auf 1,0 m begrenzt, um die Eingriffe in Natur und Landschaft Dieser Fahrplan wird über das BAFA gefördert (Zuschuss in zu minimieren. Der Ausbau erfolgt weitgehend bestandsnah. Höhe von 80 % der Beratungskosten). Des Weiteren können Mittig der Baustrecke wird die Trasse auf ca. 200 m parallel in Sie weitere 10 %-Zusatzförderung bekommen, wenn Sie eine Richtung Süden verschoben. Damit rückt sie von dem nördlich alte Ölheizung austauschen. gelegenen FFH-Gebiet „Fließgewässersystem Kleine Röder Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die neue Wärme- und Orla“ ab. Gleichzeitig wird die verkehrliche Trassenführung verbessert und es werden Tragfähigkeitsprobleme infolge von pumpe auf der Liste der förderfähigen Anlagen steht. Neben der Nasswiesenbereichen vermieden. In den Bereichen, in denen Anlage an sich werden u. a. auch die Errichtung, Sanierung oder die Trassen in Einschnitten bzw. Anschnitten verläuft, werden Umgestaltung des Heiz- und Technikraumes, die Erdsondenbohr- Entwässerungsmulden vorgesehen; in Dammlage entwässert ung bzw. Einbringung von Flächenkollektoren, die Installation die Straße – wie bisher – über das Quergefälle großflächig in einer Flächenheizung (Decken-, Fußboden- oder Wandheizung) die umgebenden Bereiche. Vorhandene Waldweg- und Feldzu- und viele weitere Maßnahmen gefördert, die dem Infoblatt förder- fahrten werden in Lage und Höhe an die neue Trasse angepasst. fähiger Kosten entnommen werden kann. Wegen weiterer Details wird auf die Planunterlagen verwiesen. Der Förderantrag muss bei Beantragung der Fördermittel über Verfügender Teil des Planfeststellungsbeschlusses das BAFA bzw. die KfW unbedingt vor der Beauftragung eines Dem Träger der Straßenbaulast wurden Auflagen erteilt. Fachunternehmens gestellt werden. Für die BAFA-Förderung In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig muss hierzu die Internetseite https://fms.bafa.de/BafaFrame/ vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen begem aufgerufen werden. Bei der KfW-Förderung muss man entschieden worden. zunächst einen Finanzierungspartner finden, der dann den KfW- Die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbsunterlagen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt. Weitere Informationen enthalten aus Datenschutzgründen keine Angaben über Namen zur KfW-Förderung finden Sie unter www.kfw.de/261. und Anschriften der Grundeigentümer. Betroffenen Grundeigen- Bei Fragen bzw. bei Interesse an der Zusendung der genannten tümerinnen und -eigentümern wird von der auslegenden Stelle Dokumente können Sie sich gern an die Energieagentur des oder der Planfeststellungsbehörde auf Anfrage Auskunft über die Landkreises Bautzen wenden. von dem Vorhaben betroffenen eigenen Grundstücke gegeben. Haben Sie sich schon für den Newsletter der Energieagentur IV. angemeldet? Dieser bietet im regelmäßigen Abstand u. a. Rechtsbehelfsbelehrung kompakte Informationen zu Themen mit Energiebezug im Die Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses lautet: Landkreis Bautzen, zu neuen Förderprogrammen und berichtet Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines über aktuelle Themen der Energieagentur des Landkreises. Die Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Dres- Anmeldung ist auf der Webseite www.tgz-bautzen.de/energie- den, Fachgerichtszentrum, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden agentur möglich. erhoben werden. Kontakt: Für diejenigen, denen der Planfeststellungsbeschluss nicht Energieagentur des Landkreises Bautzen zugestellt wurde, gilt als Zeitpunkt der Zustellung der letzte Tag im TGZ Bautzen der Auslegungsfrist dieses Beschlusses. Preuschwitzer Straße 20, 02625 Bautzen Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe- Telefon: 03591 380 2100 amten der Geschäftsstelle des Gerichts zu erheben. Sie kann E-Mail: energieagentur-lkbz@tgz-bautzen.de auch elektronisch erhoben werden nach Maßgabe des § 55a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie der Elektronischer- Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vom 24. November 2017 Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf- (BGBl. I S. 3803) in der jeweils geltenden Fassung. Okrilla zur nachträglichen Eintragung von Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Sachsen) vergessenen öffentlichen Straßen in das und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung Ottendorf-Okrilla dienenden Tatsachen sind anzugeben. Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (Sächs- Die Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss StrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentli- der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den chen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich. Satz 1 VwGO kann beim oben genannten Verwaltungsgericht gestellt werden. Aufgrund der Gemeinderatsbeschlüsse GR 069/2021 und GR 070/2021 vom 01.11.2021 sowie der Gemeinderatsbeschlüsse Dresden, den 30. November 2021 096/2021 und GR 100/2021 vom 06.12.2021 hat die Verwaltung Abteilungsleiter Infrastruktur folgende Eintragungsverfügung in das Straßenbestandsver- Godehord Kamps zeichnis erlassen: Amtsblatt 4 Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2022 1. Gemäß GR 069/2021: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach 1.1. Der Bahnübergang Turnhalle Karpen wird vom Netz- vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205-51321 knoten Königsbrücker Straße bis zum Grenzpunkt Flur- oder per E-Mail an info@Ottendorf-Okrilla.de möglich. stücke 3/1 und 3/2 Gemarkung Moritzdorf (Koordinaten: Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische H: 418592.2690000, R: 5672063.3650000) auf einer Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205-51321 erforder- Länge von 61,0 m als beschränkt öffentlicher Weg mit lich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form der Widmungsbeschränkung Anliegerverkehr gewidmet. unter der E-Mail-Adresse info@Ottendorf-Okrilla.de abgegeben 1.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Otten- werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. dorf-Okrilla. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein. 2. Gemäß GR 070/2021: 2.1. Die Verkehrsfläche der Bushaltestelle Haltepunkt Süd Rechtsbehelfsbelehrung: einschließlich der sich daran anschließenden Zufahrt Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats und Stellplatzfläche für PKW wird vom Netzknoten Bahn- nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- hofstraße bis zur nördlichen Grundstücksgrenze des spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemein- Flurstücks 669/22 Gemarkung Ottendorf zum Flurstück deverwaltung 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34 669/37 Gemarkung Ottendorf auf einer Länge von 177,0 einzulegen. m als beschränkt öffentlicher Weg mit der Widmungs- Ottendorf-Okrilla, den 17.12.2021 beschränkung Park & Ride Platz gewidmet. gez. Rico Pfeiffer 2.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Otten- Bürgermeister dorf-Okrilla. 3. Gemäß GR 096/2021: Vereinsförderrichtlinie 3.1. Der Weg zwischen der Dresdner Straße (Lausabach- mühle) und der Straße Schulberg wird beginnend 1. Allgemeine Grundsätze vom Netzknoten Dresdner Straße bis an die westliche 1.1 Die nachstehend aufgeführten Richtlinien dienen zur För- Flurstücksgrenze des Flurstücks 126/4 Gemarkung derung des Vereinslebens im Gemeindegebiet Ottendorf- Hermsdorf auf einer Länge von 873,8 m als Feldweg Okrilla. Die Förderung der Vereinstätigkeit in der Gemeinde gewidmet. Ottendorf-Okrilla verfolgt in erster Linie die Ziele, ein breites 3.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Otten- gesellschaftliches, sportliches und kulturelles Angebot für dorf-Okrilla. die Bürger des Ortes zu schaffen und aufrechtzuerhalten 4. Gemäß GR 100/2021: sowie die Arbeit der Vereine mit förderwürdigen Bevölke- 4.1. Der als Verkehrsfläche genutzte Weg zwischen Wach- rungsgruppen wie Kindern und Jugendlichen zu unterstüt- bergstraße und Kiesbahnweg wird beginnend vom zen. Netzknoten Wachbergstraße bis zum Netzknoten Kies- 1.2 Die durch die Richtlinie festgelegten Förderungen begründen bahnweg auf einer Länge von 600,80 m als beschränkt keinen Rechtsanspruch eines Vereins. Sie stehen unter dem öffentlich Weg mit der Widmungsbeschränkung: frei für Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem Gemeindehaushalt. Anlieger, Fußgänger, Radfahrer gewidmet. 1.3 Eine Förderung erfolgt nur auf vollständigen schriftlichen 4.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Otten- Antrag sowie der Vorlage aller im Zusammenhang mit der dorf-Okrilla. Förderung stehenden Formulare (Anhänge). Es werden nur Anträge bearbeitet, die vollständig sind und die unter Punkt Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung 3 genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Formulare sind von Anfangs- und/oder Endpunkt, Angaben zu betroffenen Bestandteil der Richtlinie. Sie sind für das Antrags- und Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten Bewilligungsverfahren bindend. und/ oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den neu angelegten Bestandsblatt/Bestandsblättern in der Anlage 2. Zuwendungsarten zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten. 2.1 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblatt/Bestandsblät- Zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit erhält jeder Verein tern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von für jedes aktive Mitglied unter 18 Jahren einen Jahreszuschuss sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der in Höhe von 20,00 € pro Kind / Jugendlicher bereitgestellt. Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla, Maßgeblich sind die Vereinsmitglieder bis zur Vollendung des 18. Radeburger Straße 34, Raum N 104 während der Öffnungs- Lebensjahres mit Stand des 31.12. des Vorjahres. Für den Antrag zeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Sie werden in dieser soll eine Mitgliederliste (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www. der unter 18-jährigen vorgelegt werden. Die Mittel müssen für ottendorf-okrilla.de/Widmungsverfügungen.html eingestellt. die Jugendarbeit zweckgebunden verwendet werden. Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte 2.2 Projektförderung werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet, Die Projektförderung stellt eine zeitlich und sachlich begrenzte soweit sie bekannt sind. Förderung dar. Sie beinhaltet eine Zuwendung zur Deckung von Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen Ausgaben (Sach- und Personalkosten) für einzelne abgegrenzte Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung Vorhaben. Bewilligungsgrundlage für die Projektförderung ist ein gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Projektantrag mit Finanzierungsplan und Projektbeschreibung. Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, Werden mit den eingereichten Anträgen die im Haushalt dar- z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder gestellten finanziellen Mittel nicht überschritten, so entscheidet durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die nach Vorprüfung des Sachbearbeiters Vereine der Hauptaus- Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt. schuss über die Zulassung und Zuwendungshöhe der Projekte. Hinweis: Eine Förderung von Projekten wird nur dann gewährleistet, wenn Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund laut Finanzierungsplan die Ausgaben nicht mit den Einnahmen der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen selbst gedeckt werden können. bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungs- Übersteigen die Projektförderanträge die im Haushalt abgebil- gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der deten und beschlossenen Mittel, entscheidet der Hauptaus- COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – Plan- schuss über eine prozentuale Verteilung der Fördermittel auf SiG), folgende Regelung: die Projekte. Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 5
Monat Januar 2022 2.3 Betriebskostenzuschuss 4. Auszahlung Für den Betriebskostenzuschuss wird ein Betrag in Höhe von Die Auszahlung kann erst nach Bestandskraft des gemeindlichen 3.500,00 € bereitgestellt. Förderfähig sind Vereine, die Flächen Haushalts erfolgen. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt / Objekte / Anlagen nutzen und diese auf eigene Kosten bewirt- grundsätzlich erst nach Eintritt der Wirksamkeit des Bescheides. schaften bzw. die Betriebskosten der Nutzung tragen. Die Auszahlung erfolgt unbar auf das vom Zuwendungsemp- - Ein Teilbetrag von 1.000 € wird gleichmäßig zwischen den fänger im Antrag angegebene Konto. Vereinen aufgeteilt. 5. Verwendungsnachweis - Ein Teilbetrag von 2.500 € wird entsprechend der Zahl der Der formgerechte einfach Verwendungsnachweis (ohne Ein- Vereinsmitglieder proportional zwischen den Vereinen auf- reichung von Originalbelegen) ist unter der Verwendung der geteilt. Maßgeblich sind alle Vereinsmitglieder mit Stand des entsprechenden Formulare der Gemeinde Ottendorf-Okrilla 31.12. des Vorjahres. bis zum 30.06. des Folgejahres beim Sachbearbeiter Vereine 2.4 Sachförderung vorzulegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus Mieten und Pachten für die Nutzung gemeindlicher Liegen- - dem zahlenmäßigen Nachweis und schaften werden vollständig erlassen, soweit vertraglich nichts - einem einfachen Sachbericht. anderes vereinbart ist. Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla ist berechtigt, Bücher, Belege Betriebskosten bei gemieteten gemeindeeigenen Räumen und sonstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern werden bis auf einen Anteil von monatlich 1,50 €/m² teilweise sowie die Zuwendung örtlich zu prüfen oder prüfen zu lassen. erlassen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dazu hat der Zuwendungsempfänger die Unterlagen bereitzu- Arbeitsleistungen und Sachmittel der Gemeinde können in halten, Auskunft zu erteilen, sowie den Verwendungsnachweis Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen mit den dazugehörigen Originalunterlagen mindestens 5 Jahre vorliegen: revisionssicher aufzubewahren. - Die Anmeldung der Mittel erfolgt mindestens 1 Monat vor 6. Rückforderungsanspruch Inanspruchnahme. Die Gemeinde kann im Einzelfall die Zuschussbewilligung wider- - Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der rufen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Zuschuss nicht Durchführung der Maßnahme. zweckgebunden verwendet, unter falschen Voraussetzungen - Der Verein hat seine eigenen personellen und materiellen gewährt, Verwendungsnachweise bzw. Rechnungen innerhalb Ressourcen bereits ausgeschöpft. der Frist nicht vorgelegt oder eine Einsichtnahme in Belege und - Die Gemeinde kann auf die erforderlichen personellen und Bücher sowie sonstigen Geschäftsunterlagen verweigert wurde. materiellen Ressourcen zurückgreifen. 7. Publikationen 3. Zuwendungsvoraussetzungen Bei Veröffentlichung von Projekten durch Pressemitteilungen 3.1 allgemeine Bedingungen für eine Förderung beispielsweise im Amtsblatt ist in geeigneter Weise auf die Um einen sinnvollen Mitteleinsatz sowie eine Gleichbehand- Förderung durch die Gemeinde Ottendorf-Okrilla hinzuweisen. lung aller Vereine der Gemeinde sicherzustellen, sind folgende 8. Inkrafttreten, Geltungsdauer Mindestvoraussetzungen für den Erhalt einer Zuwendung einzuhalten: Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Die Vereinsförderrichtlinie vom 01.09.2020, Beschluss GR - Die entsprechenden Zuwendungsanträge sind bis zum 31.03. 047/2020 tritt außer Kraft. des Jahres einzureichen - Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen der geplanten gez. Rico Pfeiffer Maßnahme Bürgermeister - Die zu fördernde Maßnahme muss geeignet sein, das Ge- meinwohl nachhaltig und breitenwirksam zu verbessern Zur Umsetzung eines bedarfsgerechten und vielseitigen Kinder- - Verfolgung gemeinnütziger im öffentlichen Interesse liegende betreuungsangebotes in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat der Ziele (Nachweis mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes) Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.12.2021 mit Beschluss Nr. - Zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Mittel- GR 089/2021 folgende Richtlinie beschlossen: verwendung - Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch den Antragsteller Richtlinie zur Betreuung von Kindern in - Pflicht zur Prüfung anderer Förderungsmöglichkeiten, die der der Kindertagespflege im Gemeindegebiet Bund, das Land oder Dritte bieten und die Zuwendungen der Ottendorf-Okrilla Gemeinde ganz oder teilweise ausschließen § 1 Allgemeine Grundsätze Die Zuwendung ist zweckgebunden und darf nicht zur Über- (1) Die Betreuung von Kindern in der Tagespflege (Kindertages- finanzierung der Maßnahme und demzufolge zur Bildung von pflege) erfolgt auf Grundlage von Rücklagen dienen. Zu Unrecht empfangene Zuwendungen sind § 23 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) i. V. m. dem zurückzuzahlen. Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tagesein- Der Antragsteller ist verpflichtet, dem Sachbearbeiter Vereine richtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – Sächs- anzuzeigen, wenn sich KitaG) sowie unter Beachtung entsprechender Regelungen - der Ausgaben- und Finanzierungsplan ändert, des Landkreises Bautzen. - zur Maßnahme und somit für die Bewilligung der Zuwendung (2) Neben der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen der maßgebliche Umstände ändern oder wegfallen. Gemeinde wird die Betreuung in der Kindertagespflege als 3.2 Ausschlusskriterien gleichwertiges Angebot zugelassen. Nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen oder Veranstaltungen, (3) Das Tagespflegeangebot gilt für Kinder in der Regel ab voll- die einen rein religiösen und/oder parteipolitischen Charakter endetem 1. bis zum vollendetem 3. Lebensjahr. Für Kinder haben. ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt kann Nicht förderfähig sind auch Vereine, die in erster Linie eigenwirt- der Betreuungsanspruch auch mit einem Tagespflegeplatz schaftliche oder eigennützige Zwecke verfolgen, also denen der erfüllt werden, soweit die Personensorgeberechtigten ein- Status der Gemeinnützigkeit fehlt oder deren Tätigkeit in erster verstanden sind. Eine Betreuung für Kinder im Schulalter ist Linie aus anderen Quellen finanziert werden kann. ausgeschlossen. Amtsblatt 6 Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2022 § 2 Vertragliche Voraussetzungen 3. sich die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen (1) Voraussetzung für die Betreibung einer Kindertagespflege ändern, ist die vom örtlichen Träger der Jugendhilfe erteilte Erlaub- 4. die Tagespflege nicht mehr besteht, nis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII und eine 5. die Tagespflegeperson unrichtige Angaben macht oder Vereinbarung zur Kindertagespflege mit der Gemeinde. den in der Vereinbarung festgehaltenen Mitteilungspflichten (2) Für die Betreuung des Kindes in der Kindertagespflege ist nicht nachkommt, zwischen Tagespflegeperson und Personensorgeberech- 6. die Personensorgeberechtigten ihrer Mitteilungs- und tigten ein Betreuungsvertrag abzuschließen. Der Vertrag Auskunftspflicht nicht nachkommen, muss mindestens folgende Bestandteile enthalten: 7. die Personensorgeberechtigten mit der Zahlung des - Name und Geburtsdatum des Kindes Elternbeitrages mehr als 2 Monate im Verzug sind. - Name und Anschrift der Personensorgeberechtigten (5) Ist der Grund nach Abs. 4 für die Einstellung der Zahlung - Ort der Betreuung bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingetreten, kann die - Betreuungsbeginn - Betreuungszeit Gemeinde die bereits gezahlten Finanzierungsanteile rück- - Betreuungsentgelt wirkend geltend machen. Ausgenommen ist der Grund nach - Minderungsgründe beim Betreuungsentgelt (allein- Abs. 4 Nr. 7. erziehend, Geschwisterbonus usw.) § 6 Mitteilungspflichten - Regelungen der Ersatzbetreuung (1) Maßgebliche Änderungen der Voraussetzungen nach § 3 und - wurde das Kind bereits in einer anderen Einrichtung 4 dieser Richtlinie sind dem Jugendamt und der Gemeinde betreut, dann Name und Ort der Einrichtung, sowie unverzüglich anzuzeigen. Betreuungszeitraum (2) Veränderungen hinsichtlich der Konzeption, der Anzahl der § 3 Persönliche Voraussetzungen zu betreuenden Kinder oder der Öffnungszeiten hat die (1) Die Betreibung einer Kindertagespflege ist abhängig von Tagespflegeperson der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. der persönlichen Eignung der Tagespflegeperson. Die (3) Die Neuaufnahme eines Kindes ist rechtzeitig vor Betreu- Eignung umfasst eine geordnete Lebenssituation, keine ungsbeginn bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. ansteckenden Krankheiten, Akzeptanz Familienangehöriger, § 7 Inkrafttreten Erziehungs- und Betreuungskompetenz, die Bereitschaft Die Richtlinie zur Betreuung von Kindern in der Kinder- zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Landkreises, tagespflege im Gemeindegebiet Ottendorf-Okrilla tritt am der Gemeinde und den Sorgeberechtigten sowie die Bereit- schaft zur Aus- und Weiterbildung. 01.01.2022 in Kraft. Alle vorhergehenden Richtlinien treten (2) Zur Prüfung der persönlichen Eignung sind Jugendamt und außer Kraft. Gemeinde berechtigt Nachweise zu fordern. (Führungszeug- gez. Rico Pfeiffer nis, Ausbildungs-, Gesundheitsnachweis, etc.) Bürgermeister (3) Die Tagespflegeperson muss eine vom örtlichen Träger der Jugendhilfe erteilte Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII besitzen. § 4 Räumliche Voraussetzungen Mitteilungen der (1) Die Betreibung einer Kindertagespflege ist abhängig von den räumlichen Gegebenheiten, in denen die Kinder betreut Gemeindeverwaltung werden. (2) Die Räumlichkeiten müssen - hygienischen Vorschriften entsprechen, Statement zum offenen Brief zur Bahnhofstraße - ausreichende Platzverhältnisse, insbesondere Aufenthalts- Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, und Spielraum, mich erreichte vor einiger Zeit ein offener Brief, ohne Unterschrif- - würdevolle Wohnbedingungen wie Belichtung, Belüftung ten, zum Zustand und Lärm in der Bahnhofstraße. und Beheizung, - Sanitäranlagen, Ich kann auf Grund der Situation vor Ort Ihren Frust, Ihren Ärger - funktionale Möbelausstattung wie bspw. Wickelkommode, und auch Ihre Wut verstehen. Es sind Zustände, die nicht hin- Duschmöglichkeit und nehmbar sind und abgestellt werden müssen. Wie Ihnen bekannt - kindgerechte Ausstattung im Spiel- und Beschäftigungs- sein sollte, ist der Straßenbaulastträger der Landkreis Bautzen. material Ich habe dem Landkreis die Situation bereits dargelegt und Maß- aufweisen. nahmen zur Verringerung der Belästigungen vorgeschlagen, die (3) Zur Prüfung der räumlichen Voraussetzungen sind Jugend- bereits umgesetzt worden sind. Leider sind es Maßnahmen, die amt und Gemeinde berechtigt, die vorgesehenen Räumlich- diese Situation nicht verbessern, aber zumindest entschärfen. keiten zu besichtigen. So konnte ich den Erhalt der Geschwindigkeitsbeschränkung auf § 5 Finanzierung 30 km/h sowie die Sperrung für LKW in eine Richtung erzwingen. (1) Die Gemeinde beteiligt sich an der Finanzierung der Kinder- Selbst diese Maßnahmen findet der Straßenmeister des Land- tagespflegestellen entsprechend dem Kalkulationsschema kreises Bautzen überzogen – so die Aussage des Landkreises in Anlehnung an die Vorgaben des Sächsischen Städte- und Bautzen: „… da die Straße durchaus in der Lage ist, den Ver- Gemeindetages e. V. (SSG) vom 05.12.2019. kehr aufzunehmen. Es gibt viel schlimmere Straßen in unserem (2) Die Kalkulation wird jährlich angepasst und vom Gemein- Landkreis.“ derat beschlossen. Um der Sache den nötigen Nachdruck zu verleihen, haben wir (3) Die Personensorgeberechtigten beteiligen sich mit einem Lärmmessungen durchführen lassen, welche den derzeitigen Betrag entsprechend der jeweils gültigen Satzung über die Zustand sehr gut dokumentieren. Mit dem Landkreis und Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindereinrichtungen dessen Verantwortlichen konnte ich mich jetzt darauf verstän- der Gemeinde. Dabei gilt die Geschwisterregelung für Plätze digen, dass die Straße in den Haushalt 2023/24 zum Ausbau in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege aufgenommen wird. Ich kann Ihnen versichern, dass ich weiter gleichermaßen. an der Verbesserung und Veränderung der Situation arbeiten (4) Die Gemeinde kann die Zahlung des Finanzierungsanteils einstellen, wenn werde und dass wir auch den Landkreis überzeugen werden, 1. die vertraglichen, persönlichen und räumlichen Voraus- dass die Bahnhofstraße einer dringenden Erneuerung bedarf. setzungen nicht mehr gegeben sind, Ihr Bürgermeister 2. die Erlaubnis nach § 3 Abs. 3 entzogen wurde, Rico Pfeiffer Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 7
Monat Januar 2022 Testzentrum in Ottendorf-Okrilla Räum- und Streupflicht Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat seit dem 08. Dezember 2021 Im Winter werden Schnee und Eis auf Gehwegen zur Gefahr. wieder ein Testzentrum. Um die Räum- und Streupflicht möglichst effektiv zu organi- Aus eigener Initiative schafften die Betreiber der Rödertalschänke sieren, bedarf es der Mitwirkung aller Grundstückseigentümer ein Testzentrum für unsere Gemeinde Ottendorf-Okrilla. Wir der Gemeinde. bedanken uns für die Initiative und den Einsatz in diesen be- Welche Pflichten beim Winterdienst auf die Anlieger übertragen sonderen Zeiten. wurden, kann in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsat- Anfahrt: zung nachgelesen werden. Abrufbar auf unserer Homepage Radeburger Str. 63 unter https://www.ottendorf-okrilla.de/ortsrecht.html 01458 Ottendorf-Okrilla Bitte nutzen Sie nicht die Parkplätze direkt vor dem Gebäude, sondern in der näheren Umgebung. Öffnungszeiten: Montag: 16:00 Uhr – 19:00 Uhr Dienstag: 16:00 Uhr – 19:00 Uhr Mittwoch: 16:00 Uhr – 19:00 Uhr Donnerstag: 16:00 Uhr – 19:00 Uhr Freitag: 16:00 Uhr – 19:00 Uhr Samstag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr und 15:00 Uhr – 17:00 Uhr Sonntag: 15:00 Uhr – 18:00 Uhr Es wird um telefonische Terminvereinbarung unter: 035205/149407 gebeten. Danach liegt die Räum- und Streupflicht von Gehwegen oder Öffentlichkeitsarbeit entsprechender Flächen am Rande der Fahrbahn (falls kein Sarah Gabriel Gehweg vorhanden ist) bei den Anliegern. So sind diese bei Eis- und Schneeglätte abzustumpfen bzw. in einer für den Neue Gesichter in der Gemeindeverwaltung Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhal- Bürgeramtsleiter ten (ca. 1,50 Meter für Rollstühle/Kinderwagen etc.). Allgemein Unser neuer Bürgeramtsleiter Herr Bläßner, ist ab dem 01. Ja- betrachtet, sind der beräumte Schnee oder Eis auf dem rest- nuar 2022, in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla tätig. lichen Teil des Gehweges oder soweit der Platz dafür nicht Unter anderem übernimmt er die Leitung und Koordinierung ausreicht, am Rand der Fahrbahn bzw. bei Notwendigkeit auch der Sachgebiete: auf dem eigenen Grundstück anzuhäufen bzw. zu lagern. Dabei dürfen der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet oder • Feuerwehr, Brandschutz, Katastrophenschutz, Wasserwehr beeinträchtigt werden. • Schülerbeförderung • Arbeitsschutz Die Abstumpfung von Fahrbahnen und Gehwegen kann zum • Sachgebiet Bürgerbüro Beispiel mit Streusand oder Splitt erfolgen. • Sachgebiet Kita, Soziales, Jugend, Schule. Die Verwendung von Asche oder auftauenden Streumitteln ist Die Bearbeitung von Satzungen, Rechtsangelegenheiten, Sta- untersagt! tistik sowie Wahlen und weitere Aufgaben gehören ebenfalls zu Die Gehwege müssen werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und fei- seinem Aufgabengebiet. ertags bis 09:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach Herrn Bläßner finden Sie im Hauptgebäude der Gemeindever- diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte waltung Ottendorf-Okrilla, Obergeschoss, im Zimmer 23 und auftritt, ist unverzüglich, bei Notwendigkeit auch wiederholend, ist für Rückfragen unter 035205 – 513 70 oder per E-Mail unter zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr. blaesner@ottendorf-okrilla.de erreichbar. Um Verkehrsgefährdungen bzw. Nachbarschaftsstreitigkeiten Leitung Hort auszuschließen, dürfen Schnee und Eis von Privatgrundstücken Im Ortsteil Medingen übernimmt Herr Winkler die Leitungsarbeit nicht auf den Gehweg, die Fahrbahn oder das Nachbargrund- ab dem 01. Januar 2022, welcher bereits im Hort Ottendorf- stück gekehrt werden. Okrilla tätig war. Bei Angelegenheiten bezüglich der Anliegerpflichten, können Für den Hort des Ortsteils Hermsdorf wird Frau Huhn ab 01. Sie die Ordnungsverwaltung telefonisch unter 035205/513-67 Januar 2022 die Leitungsarbeit übernehmen. erreichen. Sollte der Winterdienst der Gemeindeverwaltung bzw. der Sachgebiet Ordnung und Sicherheit beauftragten Firma an einigen Stellen nicht funktionieren, wen- den Sie sich bitte an den zuständigen Einsatzleiter des Bauhofes Gemeindlicher Vollzugsdienst der Gemeindeverwaltung unter der Nr. 0174 4457731. Die Mitarbeiter des Bürgeramtes mit dem Sachgebiet Ordnung Beachten Sie dabei bitte, dass die Räumfahrzeuge, welche ab und Sicherheit werden auch in diesem Jahr die Tätigkeiten des 02:00 Uhr für Sie unterwegs sind, nicht an allen Orten gleichzeitig Gemeindevollzugsdienst übernehmen und Ansprechpartner nicht nur für die Bürger der Gemeinde Ottendorf-Okrilla sein: beräumen können. • Herr Hustädt Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer zur besonderen Vorsicht bei • Herr Zschaschel Eis und Schnee, insbesondere in den Bereichen vor den Kitas • Frau Hübner und Schulen. Sachgebietsleiterin Bürgerbüro Ihr Bürgerbüro Susan Stranz Sachgebiet Ordnung und Sicherheit Amtsblatt 8 Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2022 Informationen aus dem Fahrplanauskünfte erhalten Sie seit Anfang Dezember 2021 Landratsamt Bautzen auf der Internetseite Ihres Verkehrsverbundes (www.vvo- online.de und www.zvon.de), ergänzende Informationen Ein Netz für alle. Das neue Busnetz für den Landkreis Bautzen finden Sie unter www.busnetz-bautzen.de Der Landkreis Bautzen möchte seinen Beitrag zum Erreichen Auch bei der Erneuerung der rund 1.500 Haltestellen tut sich der Klimaschutzziele leisten. Dabei ist die Stärkung umwelt- einiges im Landkreis. freundlicher Verkehrsmittel ein wichtiger Faktor zur Einsparung des CO2-Ausstoßes. Mit der Bereitstellung eines nutzerfreund- Bis 2023 werden alle Haltestellen im Landkreis neue Schilder lichen Angebotes im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schaukästen erhalten, in 15 Gemeinden ist der Austausch soll eine umweltfreundliche Alternative zum Pkw geschaffen schon im Gange oder bereits abgeschlossen. Parallel arbeiten werden. Nicht nur deshalb wurde das bestehende Buslinien- die Gemeinden, unterstützt von den Verkehrsverbünden und netz im Landkreis Bautzen einer umfassenden Untersuchung dem Landkreis, mit Hochdruck am barrierefreien Ausbau der unterzogen. Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme und Haltestellen. verschiedener Verbesserungsmöglichkeiten wurde ein neues Selbstverständlich ist das neue Busnetz kein statisches Kon- Busliniennetz erarbeitet. Der Landkreis Bautzen hat, in enger strukt, es wird auch zukünftig durch den Landkreis und die Zusammenarbeit, mit den Verkehrsverbünden Oberelbe (VVO) Verkehrsunternehmen weiterentwickelt. Lob, Kritik oder Ver- und Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), den Städten und besserungsvorschläge können Sie an busnetz@lra-bautzen.de Gemeinden im Landkreis sowie benachbarten Aufgabenträgern senden. dieses neue Busnetz konzipiert. Dieses geht nun zum 01. Januar 2022 an den Start. Zum 1. Januar 2022 bekommt der Landkreis Bautzen ein Sperrmüll-Entsorgung ab 2022 neues Busnetz. Die Linien bekommen neue Nummern und Digitale Sperrmüllkarte ab 2022 einige Wege ändern sich. Zudem sind zukünftig mehr Busse Bereits seit geraumer Zeit besteht für Bürgerinnen und Bürger unterwegs. die Möglichkeit die Sperrmüll-Abholung digital zu beantragen. Am 1. Januar 2022 gehen die Regionalbus Oberlausitz GmbH Das bestehende Online-Angebot wird auch intensiv genutzt, weil und weitere Partner im Landkreis Bautzen mit einem moderni- damit eine deutlich schnellere Beantragung und anschließend sierten Busnetz an den Start. Das Angebot wird für Sie besser die zügigere Bearbeitung verbunden ist. und schneller und durch den Einsatz von Niederflurbussen zum barrierefreien Ein- und Ausstieg zudem noch komfortabler. Im Ab dem Jahr 2022 wird die Sperrmüllkarte daher grundsätzlich Landkreis hat sich in den vergangenen Jahren viel verändert, nur noch digital angeboten. Auf eine zusätzliche Verteilung so sind neue Schulstandorte, Siedlungen und Gewerbegebiete der Karten in der bisherigen Form wird verzichtet. Detaillierte entstanden, die nun zeitgemäß angebunden werden. Informationen zur Sperrmüll-Beantragung finden Sie im Mittelteil des neuen Abfallkalenders 2022, der im Zeitraum vom 06.12.- Der Fahrplan wird deutlich erweitert: Die Busunternehmen im Landkreis Bautzen werden zukünftig über 12 Millionen Kilometer 17.12.2021 verteilt wurde. pro Jahr zurücklegen – zwei Millionen mehr als bisher. Mit dem PlusBus und dem TaktBus als Rückgrat des neuen Netzes wer- den Fahrpläne einfacher, Linien sind regelmäßiger unterwegs und Fahrzeiten lassen sich leichter merken. Mit der Einführung des PlusBusnetzes, gut erkennbar an den 500-er Liniennummern, hat der Landkreis die Hauptverkehrs- achsen gestärkt. Hier fahren PlusBusse jetzt von 05:00 Uhr bis 21:00 Uhr stündlich, TaktBusse alle zwei Stunden unabhängig davon, ob gerade Schul- oder Ferienzeit ist – beide verbinden die Hauptorte im Kreis und stellen gute Übergänge zur Bahn sicher. Damit soll auch Pendlern ermög- licht werden, für den Arbeitsweg den Bus zu nutzen. Diese Linien werden in der Fläche durch Nebennetzlinien er- Die Sperrmüllkarte-online finden Sie in unserer Abfall-App oder gänzt, welche in gewohnter Qualität die Dörfer im ländlichen Sie besuchen uns im Internet unter www.landkreis-bautzen.de Raum erschließen und die Schülerbeförderungsicherstellen. Sie Mit dem Suchbegriff „Sperrmüll“ kommen Sie leicht ans Ziel. tragen zukünftig 700-er Nummern. Für Bürgerinnen und Bürger, die die Online-Variante nicht nutzen Die neuen Liniennummern helfen, das Angebot zu unterschei- können, steht aber ein Alternativangebot zur Verfügung. Infor- den: Neben den PlusBussen und Takt-Bussen mit ihren 500-er mationen dazu enthält ebenfalls der neue Abfallkalender 2022. Nummern und den die ergänzenden Nebenlinienmit ihren 700-er Nummern erkennt man die Stadtbuslinien dann an zweistelligen Ihr Landratsamt Bautzen Zahlen. Abfallamt Herzlichen Glückwunsch Im Namen der Gemeinderäte, Ortsvorsteher und Ortschaftsräte gratuliere ich allen Bürgerinnen und Bürgern, die im Monat Januar geboren wurden, sehr herzlich zu Ihrem Geburtstag und wünsche alles erdenklich Gute. Vor allem aber wünschen wir allen Jubilaren beste Gesundheit. Ihr Rico Pfeiffer, Bürgermeister Amtsblatt Ottendorf-Okrilla 9
Monat Januar 2022 BILDERRÄTSEL Auflösung Bilderrätsel Dezember 2021 Vielen Dank für die vielen richtigen Einsendungen! Wir hatten in unserer Amtsblatt-Novemberausgabe 2021 von der gelungenen Eröffnung des Skateparks im Gewerbegebiet berichtet. Und genau um diesen Platz handelte es sich in unserem Bilderrätsel. Unsere Gewinner für diese Ausgabe sind: Frau Kathrin Hofmann, Frau Marie Grünler, Frau Karin Zimmermann Wir gratulieren recht herzlich! BIBLIOTHEK UND ANGEBOTE Liebe Bibliotheksbesucher Hinweis über Neuerwerbungen der letzten Wochen des Jahres 2021: Romane: • A. Eschbach: Gliss – Tödliche Weite (Science- Fiction über Lüge und Wahrheit) • S. Fitzek: Playlist (Psychothriller über ein verschwundenes Mädchen, nur zu finden über ihre Playlist. Die Titel von dieser Musikliste gibt es wirklich – auf einer CD ebenfalls zu entleihen) • L. Graf: Dallmayr – Der Traum vom schönen Leben (1. Band der Familiengeschichte, die hinter den Feinkostläden steht) • N. Fontaine: Die kleine Schule der großen Hoffnung (Authen- tische Geschichte vom Leben der kanadischen Ureinwohner) Kinderbücher: • M. Kling: Freddy + Flo gruseln sich vor gar nix! (heiteres Gruseln im Spukhaus, ab 10 J.) • T. Stewner: Im Bannkreis des Schwurs (7. Band der beliebten Foto: Torsten Kröner Fantasy-Reihe Alea Aquarius, ab 11 J.) • G. Eisenbeiß: Viren, Fitness, Vitamine – Der große Gesund- Liebe Rätselfreundinnen und Rätselfreunde, heits-Check (Sachbuch ab 9 J.) unser Bilderrätsel geht weiter und wir hoffen auf eine weiterhin • Und endlich 3 neue Bände von „Lotta-Leben“ (Reihe ab 8 J.) so aktive Teilnahme von Ihnen. Die ortsansässigen Unternehmen Sachbücher: und der Gewerbeverein werden in diesem Jahr für attraktive • W. Wittstamm: Yoga für Späteinsteiger – Für mehr Beweg- Preise sorgen. lichkeit, Balance und Vitalität Dazu gibt es einige Veränderungen. Es werden nur noch zwei • Trick 17 – Handarbeiten (nützliche Tipps fürs Nähen, Stricken, Gewinner ausgelobt. Es wird einen 1. und einen 2. Preis geben. Häkeln) Die Gewinner können sich auf einen Gutschein in Höhe von • G. Poppe: Die Weggesperrten – Umerziehung in der DDR- 30 Euro und 20 Euro freuen. Die Gutscheine kommen direkt Schicksale von Kindern und Jugendlichen aus dem Einzelhandel der Gemeinde oder werden von den • P. Reif: You deserve this ... Snack-Kochbuch (Rezepte für unterstützenden Unternehmen im Einzelhandel erworben. Die kleine Zwischenmahlzeiten, die keine Kalorienbomben sind) Gutscheine haben eine Gültigkeit von einem Jahr. DVDs: Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit • Stowaway – Blinder Passagier (Science-Fiction-Drama, ab Katrin Hoyer 12 J.) Die Preise für diese Ausgabe des Bilderrätsels hat die Woh- • Jungle Cruise (Abenteuerliche Flussfahrt auf dem Amazonas, nungsgenossenschaft Ottendorf-Okrilla eG zur Verfügung ab 12 J.) gestellt. • Sommer 85 (französische Sommergeschichte, ab 12 J.) • Corrupted (britisches Gangsterkino, ab 16 J.) Und wie immer Vieles mehr… Noch ein Hinweis: Auch zu Beginn dieses Jahrs müssen wir Sie/Euch wieder darum Zu unserem Rätsel: bitten, sich vor einem Besuch der Bibliothek über die aktuellen Zugangsbedingungen zu informieren. Wir haben ein schönes Wohnhaus in den Fokus dieses Rätsels gestellt. Wir möchten von Ihnen wissen, wo genau es sich Öffnungszeiten: in Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 23a (Grundschule) befindet? Dienstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr Wir freuen uns auf Ihre Antworten! Schreiben Sie uns per Post an: Mittwoch 13:00 Uhr – 18:00 Uhr Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr Öffentlichkeitsarbeit 14:00 Uhr – 18:30 Uhr Radeburger Straße 34 barrierefreier Zugang über Haupteingang Grundschule 01458 Ottendorf-Okrilla Telefon: 035205 / 75 90 89 oder per E-Mail an hoyer@ottendorf-okrilla.de. E-Mail: bib.otto@web.de Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind von der Teilnahme im OT Hermsdorf, Else-Sommer-Straße 3 ausgeschlossen. Donnerstag 16:00 Uhr – 18:00 Uhr Unter den richtigen Einsendungen werden jeweils zwei Gewinner Wir freuen uns auf Ihren Besuch! ermittelt. Diese werden hier veröffentlicht. Ihre Bibliothek Einsendeschluss ist der 10. Januar 2022. Sylvia Fritsche Amtsblatt 10 Ottendorf-Okrilla
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