Monat Januar 2022 - Gemeinde Ottendorf-Okrilla

Die Seite wird erstellt Pierre-Oliver Walther
 
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AMTSBLATT
                     der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
                             Ortsteile Grünberg, Hermsdorf,
                             Medingen und Ottendorf-Okrilla
                                    Monat Januar 2022
                           Erscheinungsdatum: 31. Dezember 2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger,                        auf Wirtschaftlichkeit, nötige Investitionen und
im Namen des Gemeinderates und den Mitar-            Unterhaltungskosten geprüft.
beiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindever-        Unsere Wohn- und Gewerbelandschaft soll
waltung wünsche ich Ihnen für das Jahr 2022          weiterentwickelt werden. Das ist Aufgabe der
alles Gute, vor allem Gesundheit, Glück und viel     Verwaltung und des Gemeinderates und soll
Erfolg für Ihre persönlichen Ziele.                  nach einigen Jahren der Zurückhaltung maßvoll
Ein Jahr, in welches wir leider wieder mit Corona-   weitergeführt werden.
Einschränkungen starten. Diese Krise verlangt        Unsere vordringlichen Bauprojekte im neuen
uns allen viel ab. Welche Auswirkungen das auf       Jahr werden die schrittweise Sanierung der
unsere wirtschaftliche Entwicklung haben wird,       Grundschule Hermsdorf sein, der grundhafte
ist heute noch nicht absehbar. Lassen Sie uns        Ausbau der Poststraße, der barrierefreie Umbau
gemeinsam diese Zeit überwinden, damit wir           von Bushaltestellen und nicht zuletzt das Projekt
alle in die Normalität zurückkehren können.          des Radweges zwischen Medingen und Otten-
Für das Jahr 2022 haben wir uns wieder ehr-          dorf-Okrilla. Hier wollen wir die Zusammenarbeit
geizige Ziele gesteckt, die ein gemeinsames          mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Handeln aller Beteiligten erfordern.                 und dem Landkreis Bautzen befördern, um zu
                                                     einem schnellen Ergebnis zu kommen.
Die gute Nachricht zum Jahresbeginn ist die
neue Buslinie 78. Sie verbindet Ottendorf-           Der Abriss der Ruinen des alten Presswerks
Okrilla und Radeberg mit Dresden-Klotzsche           und die künftige Bebauung und Nutzung mit
und ersetzt in diesem Bereich die bisherige          Einkaufsmöglichkeiten wird auch eine der wich-
Regionalverkehrslinie 308. Der Linienverlauf in      tigsten Aufgaben in diesem Jahr sein.
Richtung Radeberg wurde so angepasst, dass           Sie sehen, auch 2022 haben wir uns einiges vor-
die Fahrten durch die Ortschaften Schönborn          genommen, um die Zufriedenheit unserer Ein-
und Liegau-Augustusbad führen. Viele Arbeits-        wohner und Gewerbetreibenden zu verbessern
plätze und Einkaufsmöglichkeiten sind damit          und unsere Gemeinde weiter zu einem Standort
ohne Umstieg erreichbar.                             mit hervorragenden Arbeits- und Lebens-
Wir erarbeiten ein Sportstättenkonzept, in           bedingen zu entwickeln. Dafür wünsche ich uns
welches alle im Ort befindlichen Sportstätten        allen viel Kraft und Ausdauer.
aufgenommen werden. Die Objekte, die sich in         Ihr Bürgermeister
Trägerschaft der Gemeinde befinden, werden           Rico Pfeiffer
Monat Januar 2022

   Impressum                                                               Amtliche Bekanntmachungen
   Amtsblatt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit den                        der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
   Ortsteilen Grünberg, Hermsdorf, Medingen und
   Ottendorf-Okrilla
                                                                         Der Gemeinderat Ottendorf-Okrilla führte am 06.12.2021
   Herausgeber:                                                          eine Sitzung durch, in der folgende Beschlüsse in öffent-
   Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla,                                 licher Sitzung gefasst wurden:
   Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla
                                                                         GR 081/2021
   Satz und Druck:
   Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2,                   Annahme Spenden
   01471 Radeburg                                                        Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0        Stimmenthaltungen: 0
   Vertrieb:                                                             GR 082/2021
   Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla                                  Sitzungsplan
   Verantwortlich für den amtlichen Teil:                                Ja-Stimmen: 6      Nein-Stimmen: 2    Stimmenthaltungen: 2
   Bürgermeister Rico Pfeiffer
                                                                         GR 083/2021
   Anzeigenannahmestellen:                                               Wahl Friedensrichterin für die Wahlperiode 2022 bis 2027
   Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2,                   Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
   01471 Radeburg, Tel. 03 52 08 / 8 59 - 51, Fax 03 52 08 / 8 59 - 88
   ottendorfer-amtsblatt@druckerei-vetters.de                            GR 084/2021
   Andrea Moden, Dresdner Straße 4, 01458 Ottendorf-Okrilla,             Wahl stellv. Friedensrichter
   Tel. 03 52 05 / 5 35 00, Fax 03 52 05 / 7 17 95                       Ja-Stimmen: 5       Nein-Stimmen: 3   Stimmenthaltungen: 2

   Redaktionsschluss für Nr. 02/2022: 10.01.2022                         GR 085/2021
                                                                         Vereinsförderrichtlinie
   Für Fehler und Preisirrtümer übernehmen wir keine Haftung.
   Die Redaktion behält sich vor, Einsendungen zu kürzen.
                                                                         Ja-Stimmen: 7       Nein-Stimmen: 0   Stimmenthaltungen: 1
   Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.                        Befangenheit: 2
                                                                         GR 086/2021
                                                                         Grundhafter Ausbau Poststraße in Ottendorf-Okrilla mit Her-
  Hinweise an die Bürger der                                             stellung von zwei Bushaltestellen – Bestätigung der Bürger-
  Gemeinde Ottendorf-Okrilla mit allen Ortsteilen                        meistereilentscheidung vom 28.10.2021 zum Vorgriff auf den
  An dieser Stelle finden Sie die Anschriften, Telefon-­Nummern und      Haushalt 2022
  Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                                  Ja-Stimmen: 7      Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 3
  Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla
     Radeburger Straße 34 · 01458 Ottendorf-Okrilla                      GR 087/2021
     Telefon: 513-0, Fax: 54600,                                         Beschaffung Leihgeräte für Lehrer entsprechend der Lehrer-
     E-Mail: info@ottendorf-okrilla.de, www.ottendorf-okrilla.de         Endgeräte-Förderverordnung
     Öffnungszeiten:                                                     Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
     Dienstag              09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
     Donnerstag            09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr          GR 088/2021
     Freitag               09:00 – 11:00 Uhr                             Haushaltsplanung September bis Dezember 2021 Startblock e.V.
     Außerhalb der Öffnungszeiten sind Gesprächstermine
     nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.                    Kindertageseinrichtung „Schwalbennest“
  Kontoverbindung der Gemeinde                                           Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
  Ostsächsische Sparkasse Dresden
                                                                         GR 089/2021
  IBAN: DE05 8505 0300 3000 1620 96
                                                                         Kindertagespflege – Richtlinie der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
  SWIFT-BIC: OSDDDE81XXX
                                                                         zur Betreuung von Kindern in Tagespflege + Kalkulations-
  Gleichstellungsbeauftragte                                             schema
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,
  E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@ottendorf-okrilla.de                Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
  Datenschutzbeauftragte                                                 GR 090/2021
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,            Zustimmung Verkauf vom gemeindeeigenen Grundstück Ost-
  E-Mail: datenschutzbeauftragte@ottendorf-okrilla.de
                                                                         straße mit den Flurstücken 488/21, 488/22 und 488/23 sowie
  Schiedsstelle
  Friedensrichterin Frau Wolff                                           Zustimmung zur Grundschuldbestellung
  Telefonische Anfragen und Post über die Gemeindeverwaltung,            Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
  Sekretariat, E-Mail: friedensrichter@ottendorf-okrilla.de
                                                                         GR 091/2021
  Erreichbarkeit Ortsvorsteher
                                                                         Sanierung Grundschule Hermsdorf – Vorgriff auf den Haushalt
  Ortsteil Grünberg        Frau Gaum, Tel. 03 52 05 / 7 35 35
                                                                         2022
  		                       E-Mail: Heike.Gaum@t-online.de
                                                                         Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
  Ortsteil Hermsdorf       Herr Liepke, Tel.: 03 52 05 / 7 09 47
  		                       E-Mail: osrhermsdorf@web.de                   GR 093/2021
     Sprechstunde          nach Anfrage / Terminvereinbarung
                                                                         Bebauungsplan „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Straße“
  		                       Else-Sommer-Str. 3
                                                                         Satzungsbeschluss
  Ortsteil Medingen        Herr Edelmann, Tel. 01 78 / 634 57 00
  		                       E-Mail: rene-edelmann@t-online.de
                                                                         Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
     Sprechstunde          mittwochs 16:30 – 18:00 Uhr                   GR 092/2021
  		                       Vereinshaus Medingen, Am Sportplatz 4
                                                                         Bebauungsplan „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Straße“
  Ortsteil
                                                                         2. Fassung – Beschluss zu den eingegangenen Hinweisen,
  Ottendorf-Okrilla        Frau Ohm, Tel.: 03 52 05 / 5 23 56
  		                       E-Mail: or-oo@t-online.de                     Bedenken und Anregungen (Abwägungsbeschluss)
                                                                         Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0

         Amtsblatt
 2       Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2022
GR 094/2021                                                       ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Widmung Medinger Weg Ortsteil Ottendorf
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0              Bekanntmachung
                                                                 der Landesdirektion Sachsen über die Planfeststellung für
GR 095/2021
                                                                 das Bauvorhaben „K 9252 Ausbau der Kreisstraße zwischen
Öffentliche Widmung Wanderweg Grüner Strich von Hermsdorf
                                                                 Ottendorf-Okrilla und Lomnitz“
nach Grünberg
Ja-Stimmen: 9     Nein-Stimmen: 0  Stimmenthaltungen: 1          I.
                                                                 Mit Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen
GR 096/2021                                                      vom 28. Oktober 2021, Gz.: 32-0522/709/15, ist der Plan für
Öffentliche Widmung Lausabachmühlenweg                           das Bauvorhaben „K 9252 Ausbau der Kreisstraße zwischen
Ja-Stimmen: 10    Nein-Stimmen: 0  Stimmenthaltungen: 0          Ottendorf-Okrilla und Lomnitz“ gemäß § 39 Sächsisches
                                                                 Straßengesetz (SächsStrG) und § 74 Abs. 1 Satz 1 des Ver-
GR 097/2021
                                                                 waltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Satz
Öffentliche Widmung Stichweg Weixdorfer Straße 58 bis 64
                                                                 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und
Ja-Stimmen: 10    Nein-Stimmen: 0   Stimmenthaltungen: 0         des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen
GR 098/2021                                                      (SächsVwVfZG) festgestellt worden.
Öffentliche Widmung Verlängerung Finkenweg                       II.
Ja-Stimmen: 10    Nein-Stimmen: 0    Stimmenthaltungen: 0        Da es sich um ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt, ist gemäß
                                                                 § 27 UVPG die Entscheidung über das Vorhaben öffentlich
GR 099/2021
                                                                 bekannt zu machen.
Öffentliche Widmung Wohnwege Reihenhäuser LTW Ahorn-
straße                                                           Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt
Ja-Stimmen: 10   Nein-Stimmen: 0  Stimmenthaltungen: 0           zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunter-
                                                                 lagen in der Zeit
GR 100/2021                                                      vom 13. Januar 2022 bis einschließlich 27. Januar 2022
Öffentliche Widmung Weg Wachbergstraße in Richtung Stadion
                                                                 - bei der Stadtverwaltung Pulsnitz, Goethestraße 28 in
Ja-Stimmen: 10    Nein-Stimmen: 0   Stimmenthaltungen: 0
                                                                   01896 Pulsnitz,
GR 101/2021                                                      - bei der Gemeindeverwaltung Wachau, Teichstraße 4 in
Aufhebung Beschluss GR 028/2021                                    01454 Wachau sowie
Ja-Stimmen: 9    Nein-Stimmen: 0       Stimmenthaltungen: 1      - bei der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger
                                                                   Straße 34 in 01458 Ottendorf-Okrilla
                                                                 während der Dienstzeiten aus.
Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates und
                                                                 Das Rathaus der Stadt Pulsnitz ist zum Zeitpunkt dieser Be-
der Ausschüsse finden an folgenden Terminen
                                                                 kanntmachung aufgrund der Coronasituation für den allgemei-
statt:                                                           nen Besucherverkehr geschlossen; für die Einsichtnahme in
Gemeinderat 10.01.2022 Grundschule der Ge-                       die Unterlagen ist daher eine telefonische Terminvereinbarung
		meindeverwaltung                                               erforderlich. Die telefonische Terminvereinbarung erfolgt unter
                                                                 der Telefonnummer 035955/861-331.
		Ottendorf-Okrilla
                                                                 Das Rathaus der Gemeinde Ottendorf-Okrilla ist zum Zeitpunkt
Technischer Ausschuss 17.01.2022 Ratssaal der Gemeinde-
                                                                 dieser Bekanntmachung aufgrund der Coronasituation für den
		                               verwaltung Ottendorf-
                                                                 allgemeinen Besucherverkehr geschlossen; für die Einsicht-
		Okrilla                                                        nahme in die Unterlagen ist daher eine telefonische Terminver-
Hauptausschuss 24.01.2022 Ratssaal der Gemeinde-                 einbarung erforderlich. Die telefonische Terminvereinbarung ist
		                        verwaltung Ottendorf-                  montags und mittwochs in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr
		Okrilla                                                        unter der Telefonnummer 035205/513-40 möglich.
Beginn jeweils 19:00 Uhr.                                        Die Gemeindeverwaltung Wachau ist zum Zeitpunkt dieser Be-
                                                                 kanntmachung aufgrund der Corona-Pandemie für den allgemei-
Die Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen werden an den Be-
                                                                 nen Besucherverkehr geschlossen. Termine zur Einsichtnahme
kanntmachungstafeln und auf der Internetseite der Gemeinde
                                                                 in die Unterlagen können telefonisch unter 03528 / 4808-0 oder
veröffentlicht.                                                  4808-26 vereinbart werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des Gesund-         Bitte informieren Sie sich zu Beginn der Auslegungsfrist in den
heitsschutzes nur begrenzte Kapazitäten für die Öffentlichkeit   drei Gemeinden über die dann geltenden Zugangsbedingungen.
zur Verfügung stehen.                                            Beim Betreten der Verwaltungsgebäude ist zwingend eine
                                                                 „Mund-Nasen-Bedeckung“ zu tragen.
Information des Abwasserverbandes Rödertal                       Der Planfeststellungsbeschluss wird denjenigen, über deren
                                                                 Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen,
Die nächste öffentliche Verbandsversammlung des Abwasser-        über deren Stellungnahme entschieden worden ist, zugestellt
verbandes Rödertal findet am Freitag,                            (§ 74 Abs. 4 VwVfG).
                                                                 Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist
             dem 28. Januar 2022, 09:30 Uhr,                     allen übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs.
im Rathaus der Gemeinde Ottendorf-Okrilla, im Ratssaal statt.    4 S. 3 VwVfG).
Die Tagesordnung können Sie zuvor in einer Ausgabe des           Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststel-
Sächsischen Amtsblattes oder auf der Internetseite das Ab-       lungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Ein-
                                                                 wendungen rechtzeitig erhoben haben, bei der Landesdirektion
wasserverbandes Rödertal www.av-roedertal.de nachlesen.
                                                                 Sachsen, 09105 Chemnitz, schriftlich angefordert werden.
Abwasserverband Rödertal                                         Zusätzlich kann der Planfeststellungsbeschluss über die
Verbandsvorsitzender                                             Internet-Seite http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachungen
Rico Pfeiffer                                                    unter der Rubrik Infrastruktur/Kreisstraßen eingesehen werden.
                                                                                                    Amtsblatt
                                                                                                    Ottendorf-Okrilla       3
Monat Januar 2022
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planfeststellungs-          Förderung von Wärmepumpen
beschluss ist zusätzlich über das zentrale Internetportal https://
www.uvp-verbund.de zugänglich.                                       Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
                                                                     und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern unter-
Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maß-
geblich.                                                             schiedliche Maßnahmen zur energetischen Aufwertung von
                                                                     Gebäuden. Wir stellen in diesem Artikel die Förderung von
III.                                                                 Wärmepumpen vor.
Gegenstand des Vorhabens
                                                                     Für die Installation einer neuen Wärmepumpe kann eine Förder-
Gegenstand des Verfahrens ist der Ausbau der Kreisstraße K
                                                                     ung entweder als reiner Investitionskostenzuschuss beim BAFA
9252 zwischen Ottendorf-Okrilla und Lomnitz über eine Gesamt-
                                                                     oder als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW
länge von ca. 2.665 m, davon wurde ein erster Bauabschnitt
bereits realisiert. Der Ausbauabschnitt verläuft weit überwiegend    beantragt werden. Der Zuschuss beträgt in beiden Fällen 35 %
außerorts und ist dort von Acker- und Grünflächen sowie Wald         der förderfähigen Investitionskosten. Ein zusätzlicher Bonus in
umgeben. Lediglich eine ca. 54 m lange Fahrbahnstrecke befin-        Höhe von 5 %-Punkten kann gewährt werden, wenn die neue
det sich im Ortsteil Lomnitz. Die derzeit 4,80 m bis 5,40 m breite   Heizung Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplanes
Fahrbahn wird auf 6,0 m verbreitert. Die beidseitigen Bankette       ist, der von einem Energie-Effizienz Experten erstellt wurde.
sind auf 1,0 m begrenzt, um die Eingriffe in Natur und Landschaft    Dieser Fahrplan wird über das BAFA gefördert (Zuschuss in
zu minimieren. Der Ausbau erfolgt weitgehend bestandsnah.            Höhe von 80 % der Beratungskosten). Des Weiteren können
Mittig der Baustrecke wird die Trasse auf ca. 200 m parallel in      Sie weitere 10 %-Zusatzförderung bekommen, wenn Sie eine
Richtung Süden verschoben. Damit rückt sie von dem nördlich          alte Ölheizung austauschen.
gelegenen FFH-Gebiet „Fließgewässersystem Kleine Röder
                                                                     Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die neue Wärme-
und Orla“ ab. Gleichzeitig wird die verkehrliche Trassenführung
verbessert und es werden Tragfähigkeitsprobleme infolge von          pumpe auf der Liste der förderfähigen Anlagen steht. Neben der
Nasswiesenbereichen vermieden. In den Bereichen, in denen            Anlage an sich werden u. a. auch die Errichtung, Sanierung oder
die Trassen in Einschnitten bzw. Anschnitten verläuft, werden        Umgestaltung des Heiz- und Technikraumes, die Erdsondenbohr-
Entwässerungsmulden vorgesehen; in Dammlage entwässert               ung bzw. Einbringung von Flächenkollektoren, die Installation
die Straße – wie bisher – über das Quergefälle großflächig in        einer Flächenheizung (Decken-, Fußboden- oder Wandheizung)
die umgebenden Bereiche. Vorhandene Waldweg- und Feldzu-             und viele weitere Maßnahmen gefördert, die dem Infoblatt förder-
fahrten werden in Lage und Höhe an die neue Trasse angepasst.        fähiger Kosten entnommen werden kann.
Wegen weiterer Details wird auf die Planunterlagen verwiesen.        Der Förderantrag muss bei Beantragung der Fördermittel über
Verfügender Teil des Planfeststellungsbeschlusses                    das BAFA bzw. die KfW unbedingt vor der Beauftragung eines
Dem Träger der Straßenbaulast wurden Auflagen erteilt.               Fachunternehmens gestellt werden. Für die BAFA-Förderung
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig          muss hierzu die Internetseite https://fms.bafa.de/BafaFrame/
vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen               begem aufgerufen werden. Bei der KfW-Förderung muss man
entschieden worden.                                                  zunächst einen Finanzierungspartner finden, der dann den KfW-
Die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbsunterlagen         Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt. Weitere Informationen
enthalten aus Datenschutzgründen keine Angaben über Namen            zur KfW-Förderung finden Sie unter www.kfw.de/261.
und Anschriften der Grundeigentümer. Betroffenen Grundeigen-         Bei Fragen bzw. bei Interesse an der Zusendung der genannten
tümerinnen und -eigentümern wird von der auslegenden Stelle          Dokumente können Sie sich gern an die Energieagentur des
oder der Planfeststellungsbehörde auf Anfrage Auskunft über die      Landkreises Bautzen wenden.
von dem Vorhaben betroffenen eigenen Grundstücke gegeben.
                                                                     Haben Sie sich schon für den Newsletter der Energieagentur
IV.                                                                  angemeldet? Dieser bietet im regelmäßigen Abstand u. a.
Rechtsbehelfsbelehrung                                               kompakte Informationen zu Themen mit Energiebezug im
Die Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses lautet:                   Landkreis Bautzen, zu neuen Förderprogrammen und berichtet
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines         über aktuelle Themen der Energieagentur des Landkreises. Die
Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Dres-           Anmeldung ist auf der Webseite www.tgz-bautzen.de/energie-
den, Fachgerichtszentrum, Hans-Oster-Straße 4, 01099 Dresden         agentur möglich.
erhoben werden.
                                                                     Kontakt:
Für diejenigen, denen der Planfeststellungsbeschluss nicht
                                                                     Energieagentur des Landkreises Bautzen
zugestellt wurde, gilt als Zeitpunkt der Zustellung der letzte Tag
                                                                     im TGZ Bautzen
der Auslegungsfrist dieses Beschlusses.
                                                                     Preuschwitzer Straße 20, 02625 Bautzen
Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbe-      Telefon: 03591 380 2100
amten der Geschäftsstelle des Gerichts zu erheben. Sie kann
                                                                     E-Mail: energieagentur-lkbz@tgz-bautzen.de
auch elektronisch erhoben werden nach Maßgabe des § 55a der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie der Elektronischer-
Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vom 24. November 2017                Bekanntmachung der Gemeinde Ottendorf-
(BGBl. I S. 3803) in der jeweils geltenden Fassung.                  Okrilla zur nachträglichen Eintragung von
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Sachsen)
                                                                     vergessenen öffentlichen Straßen in das
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie                Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde
soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung           Ottendorf-Okrilla
dienenden Tatsachen sind anzugeben.                                  Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (Sächs-
Die Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss         StrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten
hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung            ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentli-
der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen den            chen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1
vorstehenden Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5             SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Satz 1 VwGO kann beim oben genannten Verwaltungsgericht
gestellt werden.                                                     Aufgrund der Gemeinderatsbeschlüsse GR 069/2021 und GR
                                                                     070/2021 vom 01.11.2021 sowie der Gemeinderatsbeschlüsse
Dresden, den 30. November 2021                                       096/2021 und GR 100/2021 vom 06.12.2021 hat die Verwaltung
Abteilungsleiter Infrastruktur                                       folgende Eintragungsverfügung in das Straßenbestandsver-
Godehord Kamps                                                       zeichnis erlassen:

         Amtsblatt
  4      Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2022
1. Gemäß GR 069/2021:                                                 Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach
   1.1. Der Bahnübergang Turnhalle Karpen wird vom Netz-              vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205-51321
        knoten Königsbrücker Straße bis zum Grenzpunkt Flur-          oder per E-Mail an info@Ottendorf-Okrilla.de möglich.
        stücke 3/1 und 3/2 Gemarkung Moritzdorf (Koordinaten:         Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische
        H: 418592.2690000, R: 5672063.3650000) auf einer
                                                                      Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035205-51321 erforder-
        Länge von 61,0 m als beschränkt öffentlicher Weg mit
                                                                      lich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form
        der Widmungsbeschränkung Anliegerverkehr gewidmet.
                                                                      unter der E-Mail-Adresse info@Ottendorf-Okrilla.de abgegeben
   1.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Otten-
                                                                      werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw.
        dorf-Okrilla.
                                                                      des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
2. Gemäß GR 070/2021:
   2.1. Die Verkehrsfläche der Bushaltestelle Haltepunkt Süd          Rechtsbehelfsbelehrung:
        einschließlich der sich daran anschließenden Zufahrt          Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats
        und Stellplatzfläche für PKW wird vom Netzknoten Bahn-        nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-
        hofstraße bis zur nördlichen Grundstücksgrenze des            spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemein-
        Flurstücks 669/22 Gemarkung Ottendorf zum Flurstück           deverwaltung 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34
        669/37 Gemarkung Ottendorf auf einer Länge von 177,0          einzulegen.
        m als beschränkt öffentlicher Weg mit der Widmungs-           Ottendorf-Okrilla, den 17.12.2021
        beschränkung Park & Ride Platz gewidmet.
                                                                      gez. Rico Pfeiffer
2.2.    Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Otten-
                                                                      Bürgermeister
        dorf-Okrilla.
3. Gemäß GR 096/2021:                                                 Vereinsförderrichtlinie
   3.1. Der Weg zwischen der Dresdner Straße (Lausabach-
        mühle) und der Straße Schulberg wird beginnend                1. Allgemeine Grundsätze
        vom Netzknoten Dresdner Straße bis an die westliche           1.1 Die nachstehend aufgeführten Richtlinien dienen zur För-
        Flurstücksgrenze des Flurstücks 126/4 Gemarkung                   derung des Vereinslebens im Gemeindegebiet Ottendorf-
        Hermsdorf auf einer Länge von 873,8 m als Feldweg                 Okrilla. Die Förderung der Vereinstätigkeit in der Gemeinde
        gewidmet.                                                         Ottendorf-Okrilla verfolgt in erster Linie die Ziele, ein breites
3.2.    Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Otten-            gesellschaftliches, sportliches und kulturelles Angebot für
        dorf-Okrilla.                                                     die Bürger des Ortes zu schaffen und aufrechtzuerhalten
4. Gemäß GR 100/2021:                                                     sowie die Arbeit der Vereine mit förderwürdigen Bevölke-
   4.1. Der als Verkehrsfläche genutzte Weg zwischen Wach-                rungsgruppen wie Kindern und Jugendlichen zu unterstüt-
        bergstraße und Kiesbahnweg wird beginnend vom                     zen.
        Netzknoten Wachbergstraße bis zum Netzknoten Kies-            1.2 Die durch die Richtlinie festgelegten Förderungen begründen
        bahnweg auf einer Länge von 600,80 m als beschränkt               keinen Rechtsanspruch eines Vereins. Sie stehen unter dem
        öffentlich Weg mit der Widmungsbeschränkung: frei für             Vorbehalt der Finanzierbarkeit aus dem Gemeindehaushalt.
        Anlieger, Fußgänger, Radfahrer gewidmet.                      1.3 Eine Förderung erfolgt nur auf vollständigen schriftlichen
   4.2. Künftiger Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Otten-            Antrag sowie der Vorlage aller im Zusammenhang mit der
        dorf-Okrilla.                                                     Förderung stehenden Formulare (Anhänge). Es werden nur
                                                                          Anträge bearbeitet, die vollständig sind und die unter Punkt
Alle Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung
                                                                          3 genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Formulare sind
von Anfangs- und/oder Endpunkt, Angaben zu betroffenen
                                                                          Bestandteil der Richtlinie. Sie sind für das Antrags- und
Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten
                                                                          Bewilligungsverfahren bindend.
und/ oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den
neu angelegten Bestandsblatt/Bestandsblättern in der Anlage           2. Zuwendungsarten
zur Eintragungsverfügung und aus den dazugehörigen Karten.            2.1 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Die Eintragungsverfügung mit den Bestandsblatt/Bestandsblät-          Zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit erhält jeder Verein
tern und den dazugehörigen Karten liegen für die Dauer von            für jedes aktive Mitglied unter 18 Jahren einen Jahreszuschuss
sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der          in Höhe von 20,00 € pro Kind / Jugendlicher bereitgestellt.
Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, 01458 Ottendorf-Okrilla,        Maßgeblich sind die Vereinsmitglieder bis zur Vollendung des 18.
Radeburger Straße 34, Raum N 104 während der Öffnungs-                Lebensjahres mit Stand des 31.12. des Vorjahres. Für den Antrag
zeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus. Sie werden in dieser   soll eine Mitgliederliste (Vorname, Nachname, Geburtsdatum)
Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.       der unter 18-jährigen vorgelegt werden. Die Mittel müssen für
ottendorf-okrilla.de/Widmungsverfügungen.html eingestellt.            die Jugendarbeit zweckgebunden verwendet werden.
Betroffene Eigentümer und dinglich zur Nutzung Berechtigte            2.2 Projektförderung
werden gegen Zustellnachweis über die Änderung unterrichtet,          Die Projektförderung stellt eine zeitlich und sachlich begrenzte
soweit sie bekannt sind.                                              Förderung dar. Sie beinhaltet eine Zuwendung zur Deckung von
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen           Ausgaben (Sach- und Personalkosten) für einzelne abgegrenzte
Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung                 Vorhaben. Bewilligungsgrundlage für die Projektförderung ist ein
gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die               Projektantrag mit Finanzierungsplan und Projektbeschreibung.
Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise,         Werden mit den eingereichten Anträgen die im Haushalt dar-
z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder         gestellten finanziellen Mittel nicht überschritten, so entscheidet
durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die       nach Vorprüfung des Sachbearbeiters Vereine der Hauptaus-
Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.                           schuss über die Zulassung und Zuwendungshöhe der Projekte.
Hinweis:                                                              Eine Förderung von Projekten wird nur dann gewährleistet, wenn
Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund            laut Finanzierungsplan die Ausgaben nicht mit den Einnahmen
der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen               selbst gedeckt werden können.
bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungs-           Übersteigen die Projektförderanträge die im Haushalt abgebil-
gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der               deten und beschlossenen Mittel, entscheidet der Hauptaus-
COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – Plan-              schuss über eine prozentuale Verteilung der Fördermittel auf
SiG), folgende Regelung:                                              die Projekte.
                                                                                                           Amtsblatt
                                                                                                           Ottendorf-Okrilla          5
Monat Januar 2022
2.3 Betriebskostenzuschuss                                            4. Auszahlung
Für den Betriebskostenzuschuss wird ein Betrag in Höhe von            Die Auszahlung kann erst nach Bestandskraft des gemeindlichen
3.500,00 € bereitgestellt. Förderfähig sind Vereine, die Flächen      Haushalts erfolgen. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt
/ Objekte / Anlagen nutzen und diese auf eigene Kosten bewirt-        grundsätzlich erst nach Eintritt der Wirksamkeit des Bescheides.
schaften bzw. die Betriebskosten der Nutzung tragen.                  Die Auszahlung erfolgt unbar auf das vom Zuwendungsemp-
- Ein Teilbetrag von 1.000 € wird gleichmäßig zwischen den            fänger im Antrag angegebene Konto.
  Vereinen aufgeteilt.                                                5. Verwendungsnachweis
- Ein Teilbetrag von 2.500 € wird entsprechend der Zahl der
                                                                      Der formgerechte einfach Verwendungsnachweis (ohne Ein-
  Vereinsmitglieder proportional zwischen den Vereinen auf-
                                                                      reichung von Originalbelegen) ist unter der Verwendung der
  geteilt. Maßgeblich sind alle Vereinsmitglieder mit Stand des
                                                                      entsprechenden Formulare der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
  31.12. des Vorjahres.
                                                                      bis zum 30.06. des Folgejahres beim Sachbearbeiter Vereine
2.4 Sachförderung                                                     vorzulegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus
Mieten und Pachten für die Nutzung gemeindlicher Liegen-
                                                                      - dem zahlenmäßigen Nachweis und
schaften werden vollständig erlassen, soweit vertraglich nichts
                                                                      - einem einfachen Sachbericht.
anderes vereinbart ist.
                                                                      Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla ist berechtigt, Bücher, Belege
Betriebskosten bei gemieteten gemeindeeigenen Räumen
                                                                      und sonstige Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern
werden bis auf einen Anteil von monatlich 1,50 €/m² teilweise
                                                                      sowie die Zuwendung örtlich zu prüfen oder prüfen zu lassen.
erlassen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
                                                                      Dazu hat der Zuwendungsempfänger die Unterlagen bereitzu-
Arbeitsleistungen und Sachmittel der Gemeinde können in               halten, Auskunft zu erteilen, sowie den Verwendungsnachweis
Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen               mit den dazugehörigen Originalunterlagen mindestens 5 Jahre
vorliegen:                                                            revisionssicher aufzubewahren.
- Die Anmeldung der Mittel erfolgt mindestens 1 Monat vor             6. Rückforderungsanspruch
  Inanspruchnahme.
                                                                      Die Gemeinde kann im Einzelfall die Zuschussbewilligung wider-
- Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der
                                                                      rufen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Zuschuss nicht
  Durchführung der Maßnahme.
                                                                      zweckgebunden verwendet, unter falschen Voraussetzungen
- Der Verein hat seine eigenen personellen und materiellen
                                                                      gewährt, Verwendungsnachweise bzw. Rechnungen innerhalb
  Ressourcen bereits ausgeschöpft.
                                                                      der Frist nicht vorgelegt oder eine Einsichtnahme in Belege und
- Die Gemeinde kann auf die erforderlichen personellen und
                                                                      Bücher sowie sonstigen Geschäftsunterlagen verweigert wurde.
  materiellen Ressourcen zurückgreifen.
                                                                      7. Publikationen
3. Zuwendungsvoraussetzungen
                                                                      Bei Veröffentlichung von Projekten durch Pressemitteilungen
3.1 allgemeine Bedingungen für eine Förderung
                                                                      beispielsweise im Amtsblatt ist in geeigneter Weise auf die
Um einen sinnvollen Mitteleinsatz sowie eine Gleichbehand-            Förderung durch die Gemeinde Ottendorf-Okrilla hinzuweisen.
lung aller Vereine der Gemeinde sicherzustellen, sind folgende
                                                                      8. Inkrafttreten, Geltungsdauer
Mindestvoraussetzungen für den Erhalt einer Zuwendung
einzuhalten:                                                          Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
                                                                      Die Vereinsförderrichtlinie vom 01.09.2020, Beschluss GR
- Die entsprechenden Zuwendungsanträge sind bis zum 31.03.            047/2020 tritt außer Kraft.
  des Jahres einzureichen
- Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen der geplanten              gez. Rico Pfeiffer
  Maßnahme                                                            Bürgermeister
- Die zu fördernde Maßnahme muss geeignet sein, das Ge-
  meinwohl nachhaltig und breitenwirksam zu verbessern
                                                                      Zur Umsetzung eines bedarfsgerechten und vielseitigen Kinder-
- Verfolgung gemeinnütziger im öffentlichen Interesse liegende
                                                                      betreuungsangebotes in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat der
  Ziele (Nachweis mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes)
                                                                      Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.12.2021 mit Beschluss Nr.
- Zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Mittel-
                                                                      GR 089/2021 folgende Richtlinie beschlossen:
  verwendung
- Sicherstellung der Gesamtfinanzierung durch den Antragsteller       Richtlinie zur Betreuung von Kindern in
- Pflicht zur Prüfung anderer Förderungsmöglichkeiten, die der        der Kindertagespflege im Gemeindegebiet
  Bund, das Land oder Dritte bieten und die Zuwendungen der           Ottendorf-Okrilla
  Gemeinde ganz oder teilweise ausschließen
                                                                      § 1 Allgemeine Grundsätze
Die Zuwendung ist zweckgebunden und darf nicht zur Über-              (1) Die Betreuung von Kindern in der Tagespflege (Kindertages-
finanzierung der Maßnahme und demzufolge zur Bildung von                  pflege) erfolgt auf Grundlage von
Rücklagen dienen. Zu Unrecht empfangene Zuwendungen sind
                                                                          § 23 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) i. V. m. dem
zurückzuzahlen.
                                                                          Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tagesein-
Der Antragsteller ist verpflichtet, dem Sachbearbeiter Vereine            richtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – Sächs-
anzuzeigen, wenn sich                                                     KitaG) sowie unter Beachtung entsprechender Regelungen
- der Ausgaben- und Finanzierungsplan ändert,                             des Landkreises Bautzen.
- zur Maßnahme und somit für die Bewilligung der Zuwendung            (2) Neben der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen der
  maßgebliche Umstände ändern oder wegfallen.                             Gemeinde wird die Betreuung in der Kindertagespflege als
3.2 Ausschlusskriterien                                                   gleichwertiges Angebot zugelassen.
Nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen oder Veranstaltungen,            (3) Das Tagespflegeangebot gilt für Kinder in der Regel ab voll-
die einen rein religiösen und/oder parteipolitischen Charakter            endetem 1. bis zum vollendetem 3. Lebensjahr. Für Kinder
haben.                                                                    ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt kann
Nicht förderfähig sind auch Vereine, die in erster Linie eigenwirt-       der Betreuungsanspruch auch mit einem Tagespflegeplatz
schaftliche oder eigennützige Zwecke verfolgen, also denen der            erfüllt werden, soweit die Personensorgeberechtigten ein-
Status der Gemeinnützigkeit fehlt oder deren Tätigkeit in erster          verstanden sind. Eine Betreuung für Kinder im Schulalter ist
Linie aus anderen Quellen finanziert werden kann.                         ausgeschlossen.

         Amtsblatt
  6      Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2022
§ 2 Vertragliche Voraussetzungen                                        3. sich die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen
(1) Voraussetzung für die Betreibung einer Kindertagespflege                ändern,
    ist die vom örtlichen Träger der Jugendhilfe erteilte Erlaub-       4. die Tagespflege nicht mehr besteht,
    nis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII und eine              5. die Tagespflegeperson unrichtige Angaben macht oder
    Vereinbarung zur Kindertagespflege mit der Gemeinde.                    den in der Vereinbarung festgehaltenen Mitteilungspflichten
(2) Für die Betreuung des Kindes in der Kindertagespflege ist               nicht nachkommt,
    zwischen Tagespflegeperson und Personensorgeberech-                 6. die Personensorgeberechtigten ihrer Mitteilungs- und
    tigten ein Betreuungsvertrag abzuschließen. Der Vertrag                 Auskunftspflicht nicht nachkommen,
    muss mindestens folgende Bestandteile enthalten:                    7. die Personensorgeberechtigten mit der Zahlung des
    - Name und Geburtsdatum des Kindes                                      Elternbeitrages mehr als 2 Monate im Verzug sind.
    - Name und Anschrift der Personensorgeberechtigten
                                                                    (5) Ist der Grund nach Abs. 4 für die Einstellung der Zahlung
    - Ort der Betreuung
                                                                        bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingetreten, kann die
    - Betreuungsbeginn
    - Betreuungszeit                                                    Gemeinde die bereits gezahlten Finanzierungsanteile rück-
    - Betreuungsentgelt                                                 wirkend geltend machen. Ausgenommen ist der Grund nach
    - Minderungsgründe beim Betreuungsentgelt (allein-                  Abs. 4 Nr. 7.
       erziehend, Geschwisterbonus usw.)                            § 6 Mitteilungspflichten
    - Regelungen der Ersatzbetreuung                                (1) Maßgebliche Änderungen der Voraussetzungen nach § 3 und
    - wurde das Kind bereits in einer anderen Einrichtung               4 dieser Richtlinie sind dem Jugendamt und der Gemeinde
       betreut, dann Name und Ort der Einrichtung, sowie                unverzüglich anzuzeigen.
       Betreuungszeitraum                                           (2) Veränderungen hinsichtlich der Konzeption, der Anzahl der
§ 3 Persönliche Voraussetzungen                                         zu betreuenden Kinder oder der Öffnungszeiten hat die
(1) Die Betreibung einer Kindertagespflege ist abhängig von             Tagespflegeperson der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen.
    der persönlichen Eignung der Tagespflegeperson. Die             (3) Die Neuaufnahme eines Kindes ist rechtzeitig vor Betreu-
    Eignung umfasst eine geordnete Lebenssituation, keine               ungsbeginn bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen.
    ansteckenden Krankheiten, Akzeptanz Familienangehöriger,
                                                                    § 7 Inkrafttreten
    Erziehungs- und Betreuungskompetenz, die Bereitschaft
                                                                        Die Richtlinie zur Betreuung von Kindern in der Kinder-
    zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Landkreises,
                                                                        tagespflege im Gemeindegebiet Ottendorf-Okrilla tritt am
    der Gemeinde und den Sorgeberechtigten sowie die Bereit-
    schaft zur Aus- und Weiterbildung.                                  01.01.2022 in Kraft. Alle vorhergehenden Richtlinien treten
(2) Zur Prüfung der persönlichen Eignung sind Jugendamt und             außer Kraft.
    Gemeinde berechtigt Nachweise zu fordern. (Führungszeug-        gez. Rico Pfeiffer
    nis, Ausbildungs-, Gesundheitsnachweis, etc.)                   Bürgermeister
(3) Die Tagespflegeperson muss eine vom örtlichen Träger der
    Jugendhilfe erteilte Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß
    § 43 SGB VIII besitzen.
§ 4 Räumliche Voraussetzungen                                         Mitteilungen der
(1) Die Betreibung einer Kindertagespflege ist abhängig von
    den räumlichen Gegebenheiten, in denen die Kinder betreut         Gemeindeverwaltung
    werden.
(2) Die Räumlichkeiten müssen
    - hygienischen Vorschriften entsprechen,                        Statement zum offenen Brief zur Bahnhofstraße
    - ausreichende Platzverhältnisse, insbesondere Aufenthalts-     Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
      und Spielraum,
                                                                    mich erreichte vor einiger Zeit ein offener Brief, ohne Unterschrif-
    - würdevolle Wohnbedingungen wie Belichtung, Belüftung
                                                                    ten, zum Zustand und Lärm in der Bahnhofstraße.
      und Beheizung,
    - Sanitäranlagen,                                               Ich kann auf Grund der Situation vor Ort Ihren Frust, Ihren Ärger
    - funktionale Möbelausstattung wie bspw. Wickelkommode,         und auch Ihre Wut verstehen. Es sind Zustände, die nicht hin-
      Duschmöglichkeit und                                          nehmbar sind und abgestellt werden müssen. Wie Ihnen bekannt
    - kindgerechte Ausstattung im Spiel- und Beschäftigungs-        sein sollte, ist der Straßenbaulastträger der Landkreis Bautzen.
      material                                                      Ich habe dem Landkreis die Situation bereits dargelegt und Maß-
    aufweisen.                                                      nahmen zur Verringerung der Belästigungen vorgeschlagen, die
(3) Zur Prüfung der räumlichen Voraussetzungen sind Jugend-         bereits umgesetzt worden sind. Leider sind es Maßnahmen, die
    amt und Gemeinde berechtigt, die vorgesehenen Räumlich-         diese Situation nicht verbessern, aber zumindest entschärfen.
    keiten zu besichtigen.                                          So konnte ich den Erhalt der Geschwindigkeitsbeschränkung auf
§ 5 Finanzierung                                                    30 km/h sowie die Sperrung für LKW in eine Richtung erzwingen.
(1) Die Gemeinde beteiligt sich an der Finanzierung der Kinder-     Selbst diese Maßnahmen findet der Straßenmeister des Land-
    tagespflegestellen entsprechend dem Kalkulationsschema          kreises Bautzen überzogen – so die Aussage des Landkreises
    in Anlehnung an die Vorgaben des Sächsischen Städte- und        Bautzen: „… da die Straße durchaus in der Lage ist, den Ver-
    Gemeindetages e. V. (SSG) vom 05.12.2019.                       kehr aufzunehmen. Es gibt viel schlimmere Straßen in unserem
(2) Die Kalkulation wird jährlich angepasst und vom Gemein-         Landkreis.“
    derat beschlossen.
                                                                    Um der Sache den nötigen Nachdruck zu verleihen, haben wir
(3) Die Personensorgeberechtigten beteiligen sich mit einem
                                                                    Lärmmessungen durchführen lassen, welche den derzeitigen
    Betrag entsprechend der jeweils gültigen Satzung über die
                                                                    Zustand sehr gut dokumentieren. Mit dem Landkreis und
    Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindereinrichtungen
                                                                    dessen Verantwortlichen konnte ich mich jetzt darauf verstän-
    der Gemeinde. Dabei gilt die Geschwisterregelung für Plätze
                                                                    digen, dass die Straße in den Haushalt 2023/24 zum Ausbau
    in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
                                                                    aufgenommen wird. Ich kann Ihnen versichern, dass ich weiter
    gleichermaßen.
                                                                    an der Verbesserung und Veränderung der Situation arbeiten
(4) Die Gemeinde kann die Zahlung des Finanzierungsanteils
    einstellen, wenn                                                werde und dass wir auch den Landkreis überzeugen werden,
    1. die vertraglichen, persönlichen und räumlichen Voraus-       dass die Bahnhofstraße einer dringenden Erneuerung bedarf.
        setzungen nicht mehr gegeben sind,                          Ihr Bürgermeister
    2. die Erlaubnis nach § 3 Abs. 3 entzogen wurde,                Rico Pfeiffer
                                                                                                         Amtsblatt
                                                                                                         Ottendorf-Okrilla         7
Monat Januar 2022
Testzentrum in Ottendorf-Okrilla                                     Räum- und Streupflicht
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat seit dem 08. Dezember 2021        Im Winter werden Schnee und Eis auf Gehwegen zur Gefahr.
wieder ein Testzentrum.                                              Um die Räum- und Streupflicht möglichst effektiv zu organi-
Aus eigener Initiative schafften die Betreiber der Rödertalschänke   sieren, bedarf es der Mitwirkung aller Grundstückseigentümer
ein Testzentrum für unsere Gemeinde Ottendorf-Okrilla. Wir           der Gemeinde.
bedanken uns für die Initiative und den Einsatz in diesen be-        Welche Pflichten beim Winterdienst auf die Anlieger übertragen
sonderen Zeiten.                                                     wurden, kann in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsat-
Anfahrt:                                                             zung nachgelesen werden. Abrufbar auf unserer Homepage
Radeburger Str. 63                                                   unter https://www.ottendorf-okrilla.de/ortsrecht.html
01458 Ottendorf-Okrilla
Bitte nutzen Sie nicht die Parkplätze direkt vor dem Gebäude,
sondern in der näheren Umgebung.
Öffnungszeiten:
Montag:     16:00 Uhr – 19:00 Uhr
Dienstag:   16:00 Uhr – 19:00 Uhr
Mittwoch:   16:00 Uhr – 19:00 Uhr
Donnerstag: 16:00 Uhr – 19:00 Uhr
Freitag:    16:00 Uhr – 19:00 Uhr
Samstag:    10:00 Uhr – 12:00 Uhr und
            15:00 Uhr – 17:00 Uhr
Sonntag:    15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Es wird um telefonische Terminvereinbarung unter:
035205/149407 gebeten.
                                                                     Danach liegt die Räum- und Streupflicht von Gehwegen oder
Öffentlichkeitsarbeit
                                                                     entsprechender Flächen am Rande der Fahrbahn (falls kein
Sarah Gabriel
                                                                     Gehweg vorhanden ist) bei den Anliegern. So sind diese bei
                                                                     Eis- und Schneeglätte abzustumpfen bzw. in einer für den
Neue Gesichter in der Gemeindeverwaltung                             Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhal-
Bürgeramtsleiter                                                     ten (ca. 1,50 Meter für Rollstühle/Kinderwagen etc.). Allgemein
Unser neuer Bürgeramtsleiter Herr Bläßner, ist ab dem 01. Ja-        betrachtet, sind der beräumte Schnee oder Eis auf dem rest-
nuar 2022, in der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla tätig.        lichen Teil des Gehweges oder soweit der Platz dafür nicht
Unter anderem übernimmt er die Leitung und Koordinierung             ausreicht, am Rand der Fahrbahn bzw. bei Notwendigkeit auch
der Sachgebiete:                                                     auf dem eigenen Grundstück anzuhäufen bzw. zu lagern. Dabei
                                                                     dürfen der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet oder
•   Feuerwehr, Brandschutz, Katastrophenschutz, Wasserwehr
                                                                     beeinträchtigt werden.
•   Schülerbeförderung
•   Arbeitsschutz                                                    Die Abstumpfung von Fahrbahnen und Gehwegen kann zum
•   Sachgebiet Bürgerbüro                                            Beispiel mit Streusand oder Splitt erfolgen.
•   Sachgebiet Kita, Soziales, Jugend, Schule.                       Die Verwendung von Asche oder auftauenden Streumitteln ist
Die Bearbeitung von Satzungen, Rechtsangelegenheiten, Sta-           untersagt!
tistik sowie Wahlen und weitere Aufgaben gehören ebenfalls zu        Die Gehwege müssen werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und fei-
seinem Aufgabengebiet.                                               ertags bis 09:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach
Herrn Bläßner finden Sie im Hauptgebäude der Gemeindever-            diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte
waltung Ottendorf-Okrilla, Obergeschoss, im Zimmer 23 und            auftritt, ist unverzüglich, bei Notwendigkeit auch wiederholend,
ist für Rückfragen unter 035205 – 513 70 oder per E-Mail unter       zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.
blaesner@ottendorf-okrilla.de erreichbar.                            Um Verkehrsgefährdungen bzw. Nachbarschaftsstreitigkeiten
Leitung Hort                                                         auszuschließen, dürfen Schnee und Eis von Privatgrundstücken
Im Ortsteil Medingen übernimmt Herr Winkler die Leitungsarbeit       nicht auf den Gehweg, die Fahrbahn oder das Nachbargrund-
ab dem 01. Januar 2022, welcher bereits im Hort Ottendorf-           stück gekehrt werden.
Okrilla tätig war.                                                   Bei Angelegenheiten bezüglich der Anliegerpflichten, können
Für den Hort des Ortsteils Hermsdorf wird Frau Huhn ab 01.           Sie die Ordnungsverwaltung telefonisch unter 035205/513-67
Januar 2022 die Leitungsarbeit übernehmen.                           erreichen.
                                                                     Sollte der Winterdienst der Gemeindeverwaltung bzw. der
Sachgebiet Ordnung und Sicherheit                                    beauftragten Firma an einigen Stellen nicht funktionieren, wen-
                                                                     den Sie sich bitte an den zuständigen Einsatzleiter des Bauhofes
Gemeindlicher Vollzugsdienst der Gemeindeverwaltung
                                                                     unter der Nr. 0174 4457731.
Die Mitarbeiter des Bürgeramtes mit dem Sachgebiet Ordnung
                                                                     Beachten Sie dabei bitte, dass die Räumfahrzeuge, welche ab
und Sicherheit werden auch in diesem Jahr die Tätigkeiten des
                                                                     02:00 Uhr für Sie unterwegs sind, nicht an allen Orten gleichzeitig
Gemeindevollzugsdienst übernehmen und Ansprechpartner
nicht nur für die Bürger der Gemeinde Ottendorf-Okrilla sein:        beräumen können.

• Herr Hustädt                                                       Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer zur besonderen Vorsicht bei
• Herr Zschaschel                                                    Eis und Schnee, insbesondere in den Bereichen vor den Kitas
• Frau Hübner                                                        und Schulen.

Sachgebietsleiterin Bürgerbüro                                       Ihr Bürgerbüro
Susan Stranz                                                         Sachgebiet Ordnung und Sicherheit

         Amtsblatt
    8    Ottendorf-Okrilla
Monat Januar 2022
Informationen aus dem                                             Fahrplanauskünfte erhalten Sie seit Anfang Dezember 2021
Landratsamt Bautzen                                               auf der Internetseite Ihres Verkehrsverbundes (www.vvo-
                                                                  online.de und www.zvon.de), ergänzende Informationen
Ein Netz für alle. Das neue Busnetz für den Landkreis Bautzen     finden Sie unter www.busnetz-bautzen.de
Der Landkreis Bautzen möchte seinen Beitrag zum Erreichen
                                                                  Auch bei der Erneuerung der rund 1.500 Haltestellen tut sich
der Klimaschutzziele leisten. Dabei ist die Stärkung umwelt-
                                                                  einiges im Landkreis.
freundlicher Verkehrsmittel ein wichtiger Faktor zur Einsparung
des CO2-Ausstoßes. Mit der Bereitstellung eines nutzerfreund-     Bis 2023 werden alle Haltestellen im Landkreis neue Schilder
lichen Angebotes im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)        und Schaukästen erhalten, in 15 Gemeinden ist der Austausch
soll eine umweltfreundliche Alternative zum Pkw geschaffen        schon im Gange oder bereits abgeschlossen. Parallel arbeiten
werden. Nicht nur deshalb wurde das bestehende Buslinien-         die Gemeinden, unterstützt von den Verkehrsverbünden und
netz im Landkreis Bautzen einer umfassenden Untersuchung          dem Landkreis, mit Hochdruck am barrierefreien Ausbau der
unterzogen. Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme und              Haltestellen.
verschiedener Verbesserungsmöglichkeiten wurde ein neues          Selbstverständlich ist das neue Busnetz kein statisches Kon-
Busliniennetz erarbeitet. Der Landkreis Bautzen hat, in enger     strukt, es wird auch zukünftig durch den Landkreis und die
Zusammenarbeit, mit den Verkehrsverbünden Oberelbe (VVO)          Verkehrsunternehmen weiterentwickelt. Lob, Kritik oder Ver-
und Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), den Städten und
                                                                  besserungsvorschläge können Sie an busnetz@lra-bautzen.de
Gemeinden im Landkreis sowie benachbarten Aufgabenträgern
                                                                  senden.
dieses neue Busnetz konzipiert. Dieses geht nun zum 01. Januar
2022 an den Start.
Zum 1. Januar 2022 bekommt der Landkreis Bautzen ein
                                                                  Sperrmüll-Entsorgung ab 2022
neues Busnetz. Die Linien bekommen neue Nummern und               Digitale Sperrmüllkarte ab 2022
einige Wege ändern sich. Zudem sind zukünftig mehr Busse
                                                                  Bereits seit geraumer Zeit besteht für Bürgerinnen und Bürger
unterwegs.
                                                                  die Möglichkeit die Sperrmüll-Abholung digital zu beantragen.
Am 1. Januar 2022 gehen die Regionalbus Oberlausitz GmbH          Das bestehende Online-Angebot wird auch intensiv genutzt, weil
und weitere Partner im Landkreis Bautzen mit einem moderni-       damit eine deutlich schnellere Beantragung und anschließend
sierten Busnetz an den Start. Das Angebot wird für Sie besser     die zügigere Bearbeitung verbunden ist.
und schneller und durch den Einsatz von Niederflurbussen zum
barrierefreien Ein- und Ausstieg zudem noch komfortabler. Im      Ab dem Jahr 2022 wird die Sperrmüllkarte daher grundsätzlich
Landkreis hat sich in den vergangenen Jahren viel verändert,      nur noch digital angeboten. Auf eine zusätzliche Verteilung
so sind neue Schulstandorte, Siedlungen und Gewerbegebiete        der Karten in der bisherigen Form wird verzichtet. Detaillierte
entstanden, die nun zeitgemäß angebunden werden.                  Informationen zur Sperrmüll-Beantragung finden Sie im Mittelteil
                                                                  des neuen Abfallkalenders 2022, der im Zeitraum vom 06.12.-
Der Fahrplan wird deutlich erweitert: Die Busunternehmen im
Landkreis Bautzen werden zukünftig über 12 Millionen Kilometer    17.12.2021 verteilt wurde.
pro Jahr zurücklegen – zwei Millionen mehr als bisher. Mit dem
PlusBus und dem TaktBus als Rückgrat des neuen Netzes wer-
den Fahrpläne einfacher, Linien sind regelmäßiger unterwegs
und Fahrzeiten lassen sich leichter merken.
Mit der Einführung des PlusBusnetzes, gut erkennbar an den
500-er Liniennummern, hat der Landkreis die Hauptverkehrs-
achsen gestärkt. Hier fahren PlusBusse jetzt von 05:00 Uhr bis
21:00 Uhr stündlich, TaktBusse
alle zwei Stunden unabhängig
davon, ob gerade Schul- oder
Ferienzeit ist – beide verbinden
die Hauptorte im Kreis und stellen
gute Übergänge zur Bahn sicher.
Damit soll auch Pendlern ermög-
licht werden, für den Arbeitsweg
den Bus zu nutzen.
Diese Linien werden in der Fläche durch Nebennetzlinien er-       Die Sperrmüllkarte-online finden Sie in unserer Abfall-App oder
gänzt, welche in gewohnter Qualität die Dörfer im ländlichen      Sie besuchen uns im Internet unter www.landkreis-bautzen.de
Raum erschließen und die Schülerbeförderungsicherstellen. Sie     Mit dem Suchbegriff „Sperrmüll“ kommen Sie leicht ans Ziel.
tragen zukünftig 700-er Nummern.                                  Für Bürgerinnen und Bürger, die die Online-Variante nicht nutzen
Die neuen Liniennummern helfen, das Angebot zu unterschei-        können, steht aber ein Alternativangebot zur Verfügung. Infor-
den: Neben den PlusBussen und Takt-Bussen mit ihren 500-er        mationen dazu enthält ebenfalls der neue Abfallkalender 2022.
Nummern und den die ergänzenden Nebenlinienmit ihren 700-er
Nummern erkennt man die Stadtbuslinien dann an zweistelligen      Ihr Landratsamt Bautzen
Zahlen.                                                           Abfallamt

  Herzlichen Glückwunsch
  Im Namen der Gemeinderäte, Ortsvorsteher und Ortschaftsräte gratuliere ich allen Bürgerinnen und Bürgern,
  die im Monat Januar geboren wurden, sehr herzlich zu Ihrem Geburtstag und wünsche alles erdenklich
  Gute. Vor allem aber wünschen wir allen Jubilaren beste Gesundheit.
  Ihr Rico Pfeiffer, Bürgermeister

                                                                                                     Amtsblatt
                                                                                                     Ottendorf-Okrilla       9
Monat Januar 2022

                   BILDERRÄTSEL                                     Auflösung Bilderrätsel Dezember 2021
                                                                    Vielen Dank für die vielen richtigen Einsendungen! Wir hatten in
                                                                    unserer Amtsblatt-Novemberausgabe 2021 von der gelungenen
                                                                    Eröffnung des Skateparks im Gewerbegebiet berichtet. Und
                                                                    genau um diesen Platz handelte es sich in unserem Bilderrätsel.
                                                                    Unsere Gewinner für diese Ausgabe sind:
                                                                    Frau Kathrin Hofmann, Frau Marie Grünler,
                                                                    Frau Karin Zimmermann
                                                                    Wir gratulieren recht herzlich!

                                                                            BIBLIOTHEK UND ANGEBOTE
                                                                    Liebe Bibliotheksbesucher
                                                                    Hinweis über Neuerwerbungen der letzten
                                                                    Wochen des Jahres 2021:
                                                                    Romane:
                                                                    • A. Eschbach: Gliss – Tödliche Weite (Science-
                                                                      Fiction über Lüge und Wahrheit)
                                                                    • S. Fitzek: Playlist (Psychothriller über ein verschwundenes
                                                                      Mädchen, nur zu finden über ihre Playlist. Die Titel von dieser
                                                                      Musikliste gibt es wirklich – auf einer CD ebenfalls zu entleihen)
                                                                    • L. Graf: Dallmayr – Der Traum vom schönen Leben (1. Band
                                                                      der Familiengeschichte, die hinter den Feinkostläden steht)
                                                                    • N. Fontaine: Die kleine Schule der großen Hoffnung (Authen-
                                                                      tische Geschichte vom Leben der kanadischen Ureinwohner)
                                                                    Kinderbücher:
                                                                    • M. Kling: Freddy + Flo gruseln sich vor gar nix! (heiteres
                                                                      Gruseln im Spukhaus, ab 10 J.)
                                                                    • T. Stewner: Im Bannkreis des Schwurs (7. Band der beliebten
Foto: Torsten Kröner                                                  Fantasy-Reihe Alea Aquarius, ab 11 J.)
                                                                    • G. Eisenbeiß: Viren, Fitness, Vitamine – Der große Gesund-
Liebe Rätselfreundinnen und Rätselfreunde,
                                                                      heits-Check (Sachbuch ab 9 J.)
unser Bilderrätsel geht weiter und wir hoffen auf eine weiterhin    • Und endlich 3 neue Bände von „Lotta-Leben“ (Reihe ab 8 J.)
so aktive Teilnahme von Ihnen. Die ortsansässigen Unternehmen
                                                                    Sachbücher:
und der Gewerbeverein werden in diesem Jahr für attraktive
                                                                    • W. Wittstamm: Yoga für Späteinsteiger – Für mehr Beweg-
Preise sorgen.
                                                                      lichkeit, Balance und Vitalität
Dazu gibt es einige Veränderungen. Es werden nur noch zwei          • Trick 17 – Handarbeiten (nützliche Tipps fürs Nähen, Stricken,
Gewinner ausgelobt. Es wird einen 1. und einen 2. Preis geben.        Häkeln)
Die Gewinner können sich auf einen Gutschein in Höhe von            • G. Poppe: Die Weggesperrten – Umerziehung in der DDR-
30 Euro und 20 Euro freuen. Die Gutscheine kommen direkt              Schicksale von Kindern und Jugendlichen
aus dem Einzelhandel der Gemeinde oder werden von den               • P. Reif: You deserve this ... Snack-Kochbuch (Rezepte für
unterstützenden Unternehmen im Einzelhandel erworben. Die             kleine Zwischenmahlzeiten, die keine Kalorienbomben sind)
Gutscheine haben eine Gültigkeit von einem Jahr.
                                                                    DVDs:
Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit                                    • Stowaway – Blinder Passagier (Science-Fiction-Drama, ab
Katrin Hoyer                                                          12 J.)
Die Preise für diese Ausgabe des Bilderrätsels hat die Woh-         • Jungle Cruise (Abenteuerliche Flussfahrt auf dem Amazonas,
nungsgenossenschaft Ottendorf-Okrilla eG zur Verfügung                ab 12 J.)
gestellt.                                                           • Sommer 85 (französische Sommergeschichte, ab 12 J.)
                                                                    • Corrupted (britisches Gangsterkino, ab 16 J.)
                                                                    Und wie immer Vieles mehr…
                                                                    Noch ein Hinweis:
                                                                    Auch zu Beginn dieses Jahrs müssen wir Sie/Euch wieder darum
Zu unserem Rätsel:                                                  bitten, sich vor einem Besuch der Bibliothek über die aktuellen
                                                                    Zugangsbedingungen zu informieren.
Wir haben ein schönes Wohnhaus in den Fokus dieses Rätsels
gestellt. Wir möchten von Ihnen wissen, wo genau es sich            Öffnungszeiten:
                                                                    in Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 23a (Grundschule)
befindet?
                                                                    Dienstag    14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihre Antworten! Schreiben Sie uns per Post an:   Mittwoch    13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla                                Freitag     09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Öffentlichkeitsarbeit                                                           14:00 Uhr – 18:30 Uhr
Radeburger Straße 34                                                barrierefreier Zugang über Haupteingang Grundschule
01458 Ottendorf-Okrilla                                             Telefon: 035205 / 75 90 89
oder per E-Mail an hoyer@ottendorf-okrilla.de.                      E-Mail: bib.otto@web.de
Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind von der Teilnahme           im OT Hermsdorf, Else-Sommer-Straße 3
ausgeschlossen.                                                     Donnerstag 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Unter den richtigen Einsendungen werden jeweils zwei Gewinner       Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
ermittelt. Diese werden hier veröffentlicht.                        Ihre Bibliothek
Einsendeschluss ist der 10. Januar 2022.                            Sylvia Fritsche
         Amtsblatt
 10      Ottendorf-Okrilla
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