Nachfolgend finden Sie die Versicherungsunterlagen der Versicherungsgesellschaft zur gewünschten Absicherung - Tierversicherung.biz

Die Seite wird erstellt Marvin Bock
 
WEITER LESEN
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsunterlagen der
       Versicherungsgesellschaft zur gewünschten Absicherung.
                Weitere Informationen finden Sie auf www.tierversicherung.biz.

         Bei Fragen rufen Sie uns bitte an unter 02233/99 07 60 50 oder schreiben uns
                             eine Mail an info@tierversicherung.biz.

              Sie finden uns auch auf Facebook und Youtube:

                                     www.facebook.com/tierversicherung.biz

                                     www.youtube.com/user/tierversicherung

   Kennen Sie schon das Web-TV-Portal TIERVISION für Tierhalter?
Hier sind wir als Experte und Sponsor zu finden. Besuchen Sie diese Seite einmal, wir sind sicher
                                    sie wird Ihnen gefallen.

                                       www.tiervision.de
Hunde-OP-Versicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.                                        Produkt: Hunde-OP
Deutschland

Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen
und Ihren konkreten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen:
•   Angebotsanfrage,
•   Versicherungsschein,
•   Allgemeine Bedingungen der Uelzener für die OP-Versicherung von Hunden und Katzen (ABOPH),
•   gegebenenfalls weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen.
Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Hunde-OP-Versicherung an.

        Was ist versichert?                                           Was ist nicht versichert?
        Beispielsweise sind folgende Leistungen in                    Folgende Leistungen sind in der Hunde-OP-
        der Hunde-OP-Versicherung versichert:                         Versicherung beispielsweise nicht versichert:

        99
         Keine Höchsterstattungsgrenze pro Ver-                      xx Kosten für Eigenbehandlungen, die Sie,
             sicherungsjahr                                                Ihr Ehe-/Lebenspartner sowie Ihre Eltern
                                                                           oder Kinder aufgrund einer veterinärme-
        99
         100 % Erstattung in jedem Alter möglich
                                                                           dizinischen Ausbildung selbst am Tier
        99
         Keine Altersbegrenzung
                                                                           durchführen
        99
         Tierarztkosten am letzten Untersu-
                                                                      xx Ambulante und stationäre Behandlungen
             chungstag vor der Operation
                                                                      xx Röntgen unter Narkose, ohne eine nach-
        99
         Operationen unter Vollnarkose (auch
                                                                           folgende Operation
             Sedierung / Sedation) infolge Unfall und
             Krankheit inklusive Medikamente                          xx Operationen unter örtlicher Betäubung
                                                                           (Lokalanästhesie)
        99
         Nachsorge / -behandlung (z.B. Verbands-
                                                                      xx Impfungen, Wurmkuren und Ektoparasi-
             wechsel, Fäden ziehen)
                                                                           tenmittel
        99
         Unterbringungskosten in der Tierklinik
                                                                      xx Zahnsteinentfernungen
             nach dem OP-Tag – bis maximal 12 Tage
        99
         Alternative Behandlungen wie Homöopa-
             thie und Akupunktur vom Tierarzt durch-
                                                                      Gibt es Deckungsbeschränkungen?
             geführt – im Rahmen einer Operation
                                                                      Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz
        99
         Freie Wahl des Tierarztes / der Tierklinik                   ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise:
        99
         Kostenbeteiligung ohne Wartezeit:
                                                                      !!    osten für chirurgische Eingriffe auf-
                                                                           K
         99 Kennzeichnung des Tieres durch                                grund vorvertraglicher oder angeborener
                einen Identifikationschip – 25 €                           Mängel / Fehlentwicklungen
             99
              Chirurgische Kastration / Sterilisation                 !!    osten für chirurgische Eingriffe, auch
                                                                           K
              99  Bei einem Rüden – 50 €                                   Maßnahmen am Gebiss des Tieres, die
                                                                           der Herstellung des jeweiligen Rasse-
              99  Bei einer Hündin – 75 €
                                                                           standards dienen und ästhetischen Cha-
                                                                           rakter haben
                                                                      !!    osten für wissenschaftlich nicht aner-
                                                                           K
                                                                           kannte Behandlungen
                                                                      !!    osten für Behandlungen durch Nicht-
                                                                           K
                                                                           tierärzte
                                                                      !!    perationen innerhalb der Wartezeit von
                                                                           O
                                                                           30 Tagen
Wo bin ich versichert?
99
 In Deutschland
99
 In Europa – maximal 6 Monate

Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
•    itte beantworten Sie unsere Fragen in der Angebotsanfrage vollständig und wahrheitsgemäß.
    B
    Werden nach der Antragstellung aber noch vor dem Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen
    bei Ihrem Hund festgestellt, müssen Sie uns diese unbedingt mitteilen.
•   Informieren Sie uns, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
•   Es ist möglich, dass wir Sie auffordern, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
•   Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich an.
•    ie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit Ihnen dies möglich ist.
    S
    Weiter müssen Sie uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und
    -regulierung unterstützen.

Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag bezahlen Sie bitte spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins –
nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen,
ist in der Beitragsübersicht genannt, die wir Ihnen mit dem Versicherungsschein geschickt haben. Je nach
Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können
uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung
ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der
Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr,
wenn Sie oder wir diesen nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat
Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder
eines jeden darauffolgenden Jahres kündigen. Auch hier haben Sie eine 3-monatige Kündigungsfrist.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Neben den ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten, können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen.
Dies ist zum Beispiel nach einem regulierten Versicherungsfall möglich. Fällt das versicherte Interesse
vollständig und dauerhaft weg, weil Sie Ihren Hund beispielsweise verkaufen, endet Ihr Vertrag zu dem
Zeitpunkt, an dem Sie uns darüber informieren.
Allgemeine Bedingungen
                        der Uelzener für die OP-Versicherung von Hunden und Katzen
                        (ABOPH) gültig ab 15.01.2015
                        1  Versicherte Tiere und Aufnahme in die Versicherung                             	Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger chirurgischer
                        2  Versicherte Gefahren und Kosten                                                  Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Vollnarkose /
                        3  Nicht versicherte Gefahren und Kosten                                            Sedierung zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Hierbei
                        4  Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters                   muss die Haut und das darunter liegende Gewebe mehr als punktförmig
                        5  Gefahrerhöhung                                                                   durchtrennt werden (Siehe Teileinschluss unter Nr. 3.3.2).
                        6  Versicherungsort                                                               - Unfall:
                        7  Dauer der Versicherung; Beginn und Ende der Haftung; Wartezeit                 	Ein Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den
                        8  Beitrag                                                                          Körper des versicherten Tieres einwirkt und eine körperliche Schädigung
                        9	Entschädigungsberechnung; Selbstbehalt; Ansprüche gegenüber Dritten              nach sich zieht.
                        10	
                           Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Eintritt des Versiche-
                           rungsfalles                                                                    3     Nicht versicherte Gefahren, Kosten und Teileinschlüsse
                        11 Besondere Verwirkungsgründe                                                    3.1 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Aufwendungen für:
                        12 Zahlung der Entschädigung                                                      3.1.1		   Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes
                        13 Textform                                                                       3.1.2		   Transportkosten des Tieres
                        14 Inländische Gerichte / Beschwerden                                             3.1.3		   Ergänzungsfuttermittel, Diätfutter und Vitaminpräparate
                        15 Beitragsanpassung aufgrund Alter des Tieres                                    3.1.4		Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versi-
                        16 Beitragsanpassung                                                                        cherung bestehen oder vor Ablauf der Wartezeit (Ziff. 7) auftreten.
                        17 Bedingungsanpassung                                                            3.1.5		  Diagnose und Behandlung angeborener Fehlentwicklungen und
                        18 Sanktionsklausel                                                                         deren Folgen (z. B. Hüftgelenksdysplasie, Kryptorchismus, Brachy-
                        19 Schlussbestimmungen                                                                      cephalensyndrom)
                                                                                                          3.1.6		Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheini-
                                                                                                                    gungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung eines versi-
                        1    Versicherte Tiere und Aufnahme in die Versicherung                                     cherten Tieres sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Neben-
                        1.1 Versichert sind die Hunde und Katzen, die im Versicherungsvertrag                       kosten (z. B. Porto- und Kurierkosten)
                        bezeichnet sind,                                                                  3.1.7		Tierärztliche Konsultationen, die keine Behandlung nach sich ziehen
                                                                                                                    und Maßnahmen vorbeugenden Charakters
                        1.2 Versicherungsfähig sind, soweit nicht anders vereinbart, alle gesunden        3.1.8		Chirurgische Eingriffe, auch Maßnahmen am Gebiss des Tieres, die
                        Tiere ab Beginn des 3. Lebensmonats.                                                        der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästheti-
                                                                                                                    schen Charakter haben
                        1.3 Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungsnehmer auf seine          3.1.9		Kastration und Sterilisation unabhängig von einer medizinischen
                        Kosten ein tierärztliches Gutachten oder sonstige Nachweise über den Ge-                    Indikation (Siehe Teileinschluss unter 3.3.1)
                        sundheitszustand des zu versichernden Tieres beizubringen                         3.1.10	Zuschläge für apparativen Aufwand, Zeitgebühren, Notdienstgebühr
                                                                                                          3.1.11	Krankheiten und Behandlungen infolge von Epidemien und Pande-
                        2      Versicherte Gefahren und Kosten                                                      mien.
                        Tritt bei einem versicherten Tier eine Veränderung des Gesundheitszustan-         3.1.12	Behandlungen von Krankheiten und Unfällen sowie deren Folgen
                        des innerhalb der Vertragslaufzeit auf, die einen chirurgischen Eingriff unter              die während der Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten
                        Vollnarkose erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versiche-          3.1.13    Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr und Pflegemittel
                        rungsnehmer die durch tierärztliche Rechnung nachgewiesenen Kosten                3.1.14    Regenerative Therapien (z. B. Stammzelltherapie, PRP, IRAP)
                        a)     von Operationen infolge Krankheit oder Unfall gemäß der Definition aus    3.1.15	Wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaß-
                               Ziffer 2.1 mit Ausnahme der in Ziffer 3 genannten Operationen inklusive              nahmen
                        b)	des letzten Untersuchungstages vor der Operation, sofern eine versi-          3.1.16    Physiotherapie (z. B. Laufband, Aquatrainer)
                               cherte Operation gemäß Ziffer 2.1 durchgeführt wurde.                      3.1.17	Eigenbehandlungen, Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner,
                        c)	   der Nachbehandlung inkl. Unterbringungsaufwendungen nach einer                       Kinder und Eltern
                               Operation gem. a) bis maximal 12 Kalendertage nach dem Tag der Ope-        3.1.18    Behandlungen durch Nichttierärzte
                               ration.                                                                    3.1.19	Folgen von Erkrankungen bzw. deren Behandlungen die nach Been-
                        Es werden nur die Kosten gemäß 2a) bis 2c) erstattet, die unmittelbar und                   digung des Vertrags anfallen.
                        in kausalem Zusammenhang mit der Operation stehen und innerhalb der               3.1.20	Behandlungen, die durch Kernenergie*, Erdbeben, Überschwemmun-
                        Vertragslaufzeit anfallen. Die Kostenerstattung erfolgt gemäß der Gebühren-                 gen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich
                        ordnung für Tierärzte (GOT). Andere Gebührenordnungen (z. B. klinikeigene)                  geworden sind.
                        können nicht berücksichtigt werden.
                        -	Die Entschädigung von Gelenksoperationen infolge von Ellbogengelenks­          3.2 Die Versicherung erstreckt sich darüber hinaus nicht auf Aufwendungen
                               dysplasie und deren Folgen (z. B. Isolierter Processus anconaeus (IPA),    für folgende Operationen und Erkrankungen sowie deren Folgen:
                               Fragmentierter Processus coronoideus (FPC), Radius curvus, Ellbogen­
                               inkongruenz, OCD im Ellbogen, Compartment syndrome) ist begrenzt           -       angeborene Gaumenspalte (V 1.3.25 b)
                               auf maximal 1000,- € (Brutto) je Versicherungsfall für maximal zwei Ver-   -       Brachyzephalie sowie die Tonsillektomie bei brachycephalen Tieren
BD_TOV_ABOPH_20150101

                               sicherungsfälle je versichertem Tier.                                      -       Biopsie / Punktion (203)
                                                                                                          -       diagnostische Endoskopie (402)
                        2.1 Definitionen:                                                                 -       Denervation
                        -	Versicherungsfall:                                                             -       Distichiasis (Au 2.10)
                        	Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation             -       Entropium / Ektropium (Au 2.11)
                            des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall unter Vollnarkose /
                                                                                                          *	Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutsch-
                            Sedierung.                                                                       land nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungs­vorsorge
                        -   Operation:                                                                       verpflichtet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab.

    Uelzener Allgemeine                          Tel. 0581 8070-0      Vorstand:                              Aufsichtsratsvorsitzender:                  Bankverbindung:
    Versicherungs-Gesellschaft a. G.             Fax 0581 8070-248     Dr. Theo Hölscher (Vorsitzender)       Gerhard Schulz                              Commerzbank AG
    Veerßer Straße 65 /67                        www.uelzener.de       Imke Brammer-Rahlfs                    Registergericht: AG Lüneburg HR B 120469    IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
    29525 Uelzen                                 info@uelzener.de      Bernd Fischer                          USt-IdNr.: DE 116 681 647                   BIC: COBADEFF249
                                                                                                              StNr. 47 207 00011                          Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
    ABOPH2015_0817                                                                                                                                                                             Seite 1 / 5
-     Goldimplantation                                                              c) Kündigung
      -     Herzschrittmacher                                                                Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach 4.1 leicht
      -     Hüftgelenksdysplasie                                                             fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag unter Ein-
      -     Inguinalhernie (V 2.1)                                                           haltung einer Frist von einem Monat kündigen, es sei denn, der Versiche-
      -     Kastration und Sterilisation                                                     rer hätte den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu
      -     Korrekturosteotomie / Beckenosteotomie (B2.5)                                    gleichen oder anderen Bedingungen abgeschlossen.
      -     Lidspaltenplastik (Au 2.12)                                                   d) Ausschluss von Rechten des Versicherers
      -     Kryptorchismus (G 1.2)                                                        	Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (4.2a), zum Rücktritt
      -     Nickhautoperationen (Au 2.16 / Au 2.17)                                          (4.2b) und zur Kündigung (4.2c) sind jeweils ausgeschlossen, wenn der
      -     Operation am Herzen (He 4)                                                       Versicherer den nicht angezeigten Gefahrenumstand oder die unrichtige
      -     Patellaluxation (B 3.11)                                                         Anzeige kannte.
      -     Pectineusmyoektomie (B 5.4)                                                   e) Anfechtung
      -     portokavaler Shunt (He 6)                                                     	Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung
      -     Prothesen                                                                        anzufechten, bleibt unberührt.
      -     Überkronung (V 1.3.7)
      -     Umbilicalhernie (V 2.3)                                                       4.3 Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers
      -     unblutige Reposition luxierter Gelenke                                        Die Rechte zur Vertragsänderung (4.2a), zum Rücktritt (4.2b) oder zur Kündi-
      -     Urachusoperation (Ha 7)                                                       gung (4.2c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats in Textform geltend
      -     Uretereinpflanzung in Harnblase (Ha 8)                                        machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt;
      -     Zahnersatz (Prothetik) und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien            zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Mo-
      -     Ziehen von Krallen oder Krallenresten                                         nats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit
                                                                                          dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht
      Eine Begriffsdefinition finden Sie im Anhang A.                                     und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemach-
      Die genannten Kennziffern entstammen der Gebührenordnung für Tierärzte              te Recht begründen.
      (GOT) in der Fassung vom 19. Juli 2017.
                                                                                          4.4 Rechtsfolgenhinweis
      3.3 Teileinschlüsse                                                                 Die Rechte zur Vertragsänderung (2a), zum Rücktritt (2b) und zur Kündigung
      3.3.1		Abweichend von Nr. 3.1.9 gewähren wir für eine Kastration einmalig          (2c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch
               einen Zuschuss in Höhe von 50,00 € für einen Rüden und 75,00 €             gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeige-
               für eine Hündin.                                                           pflicht hingewiesen hat.
      3.3.2		Verstirbt Ihr versichertes Tier in der Narkose, unmittelbar bevor der
               Tierarzt mit der versicherten veterinärmedizinisch notwendigen             4.5 Vertreter des Versicherungsnehmers
               Operation wegen Krankheit oder Unfall begonnen hat, werden die             Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen,
               Kosten gemäß Nr. 2a und Nr. 2b erstattet.                                  so sind bei der Anwendung von 4.1 und 4.2 sowohl die Kenntnis und die
                                                                                          Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungs-
      4     Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters                nehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf,
      4.1   Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahr-                  dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden
             umständen                                                                    ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer
      Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Angebotsanfrage dem               Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
      Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der
      Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich         4.6 Erlöschen der Rechte des Versicherers
      sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.                         Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (4.2a), zum Rücktritt (4.2b)
      Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach        und zur Kündigung (4.2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertrags-
      seiner Angebotsanfrage, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Text-           schluss. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer
      form Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.                                           oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.

      4.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                                  5      Gefahrerhöhung
      a)	Vertragsänderung                                                                5.1 Der Versicherungsnehmer darf nach Abgabe seiner Angebotsanfrage
           Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt     ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vor-
            und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahr­          nehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Erkennt der Versiche-
            umstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen,                 rungsnehmer nachträglich, dass eine von ihm vorgenommene oder gestattete
            so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers              Veränderung eine Gefahrerhöhung darstellt, muss er dies dem Versicherer
            rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer            unverzüglich anzeigen.
            unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab           Tritt nach Abschluss des Versicherungsvertrags eine Gefahrerhöhung unab-
           der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.                        hängig vom Willen des Versicherungsnehmers ein, muss er sie dem Versi-
      	Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 %               cherer unverzüglich anzeigen, sobald er von der Gefahrerhöhung Kenntnis
          oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht ange-         erlangt.
          zeigten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag
          innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers              5.2 Eine ohne seine vorherige Zustimmung vorgenommene oder gestattete
          ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung der Vertrags-        Gefahrerhöhung berechtigt den Versicherer, den Vertrag fristlos zu kündigen.
          änderung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen                 Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach dem Zeitpunkt erfolgen,
          Kündigungsrecht hinzuweisen.                                                    zu dem der Versicherer von der Gefahrerhöhung Kenntnis erlangt.
      b)  Rücktritt und Leistungsfreiheit                                                 Hat der Versicherungsnehmer die vorherige Zustimmung unverschuldet nicht
          Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach 4.1, kann           eingeholt, kann er der fristlosen Kündigung widersprechen. In diesem Fall wird
          der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Versiche-            die Kündigung erst einen Monat nach ihrem Zugang wirksam.
          rungsnehmer hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahr-            Eine unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers eingetretene Gefahr-
          lässig verletzt.                                                                erhöhung berechtigt den Versicherer, den Versicherungsvertrag unter Einhal-
      	Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ist das Rücktritts-            tung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung muss spätestens
          recht des Versicherers ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer             einen Monat nach dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem der Versicherer von der
          nachweist, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht              Gefahrerhöhung Kenntnis erlangt.
          angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen abge-                 Wird eine nachträglich angezeigte höhere Gefahr nicht übernommen, kann
          schlossen hätte.                                                                der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats
      	Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, so ist        nach Zugang der Anzeige fristlos kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang
          er nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer        wirksam.
            weist nach, dass die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Um-         Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung
            stand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des           der Zustand wieder hergestellt ist, der vor Gefahrerhöhung bestand.
            Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der
            Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Hat der Versicherungs-      5.3 Der Versicherungsnehmer hat keinen Versicherungsschutz, wenn
            nehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur   a)	er die Gefahrerhöhung ohne vorherige Zustimmung des Versicherers
            Leistung verpflichtet.                                                            vorgenommen oder gestattet hat und der Versicherungsfall nach Gefahr-
                                                                                              erhöhung eintritt,

ABOPH2015_0817                                                                                                                                                          Seite 2 / 5
b)	er eine nachträglich als Gefahrerhöhung erkannte Veränderung nicht          8     Beitrag
          unverzüglich anzeigt und zwischen dem Versicherungsfall und dem Zeit-       A. Beitrag und Versicherungssteuer
          punkt, zu dem die Anzeige hätte erfolgen müssen, mehr als ein Monat         Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der
          liegt,                                                                      Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu ent-
      c)	er eine unabhängig von seinem Willen eingetretene Gefahrerhöhung            richten hat.
          nicht unverzüglich angezeigt hat und zwischen dem Versicherungsfall
          und dem Zeitpunkt, zu dem die Anzeige hätte erfolgen müssen, mehr als       B.	Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster oder einmaliger
          ein Monat liegt.                                                                Beitrag
                                                                                      B.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
      5.4 Der Versicherer kann den Versicherungsschutz nicht verweigern, wenn         	Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart
      a)	der Versicherungsnehmer die vorherige Zustimmung zur Gefahrerhöhung             ist – sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versiche-
          unverschuldet nicht eingeholt hat,                                              rungsscheines fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüg-
      b)	dem Versicherer die Gefahrerhöhung zum Zeitpunkt des Eintritts des              lich nach Erhalt des Versicherungsscheines, der Zahlungsaufforderung
          Versicherungsfalles bekannt war,                                                und aller sonstigen Vertragsunterlagen sowie nach Ablauf der im Versi-
      c)	zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Kündigungsfrist des Versiche-         cherungsschein genannten Fristen erfolgt. Ist Zahlung des Jahresbei-
          rers abgelaufen ist und er nicht gekündigt hat oder                             trags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des
      d)  die Erhöhung der Gefahr weder Einfluss auf den Eintritt des Versiche-          ersten Jahresbeitrags.
           rungsfalles noch auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt       B.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
           hat.                                                                       	Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
                                                                                          rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versiche-
      5.5 Wird eine nachträglich angezeigte höhere Gefahr nur für einen höheren           rungsschutz und die Wartezeit erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht,
      Beitrag übernommen, hat der Versicherer auf diesen Beitrag vom Beginn der           wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung
      laufenden Versicherungsperiode an Anspruch.                                         nicht zu vertreten hat.
      Im Fall der Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer den Versiche-         B.3 Rücktritt
      rungsvertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung des Versi-      	Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag
      cherers kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim             nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange
      Versicherer wirksam.                                                                der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten,
                                                                                          wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung
      5.6 Die vorstehenden Regelungen finden keine Anwendung, wenn                        nicht zu vertreten hat.
      a)  sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat,
      b)	nach den Umständen als vereinbart anzusehen ist, dass das Versiche-         C. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag
          rungsverhältnis durch die Gefahrerhöhung nicht berührt werden soll.         C.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
                                                                                      	Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am
      5.7 Als Gefahrerhöhung gilt es insbesondere, wenn der Versicherungsnehmer           Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraumes fällig. Die Zahlung
      die Verwendungsart oder die Haltungsweise des Tieres ändert.                        gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der
                                                                                          Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
      6      Versicherungsort                                                         C.2 Verzug
      Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während         	Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungs-
      eines vorübergehenden Aufenthaltes in Europa im geographischen Sinne bis            nehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete
      zu 6 Monaten besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungs-                Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des
      schutz. Die Anforderungen an ausländische Rechnungen entnehmen Sie bitte            ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
      Ziffer 10, insbesondere 10.3.                                                   C.3 Zahlungsaufforderung
                                                                                      	Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem
      7	Dauer der Versicherung; Beginn und Ende des Versicherungs-                       Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist
          schutzes; Wartezeit                                                             bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestim-
      7.1 Die Versicherung gilt für die vereinbarte Dauer.                                mung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags,
                                                                                          Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt,
      7.2 Bei einer Versicherungsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich          die nach Absätzen C.4 und C.5 mit dem Fristablauf verbunden sind.
      der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor     C.4 Kein Versicherungsschutz
      Ablauf in Textform gekündigt wird. Ein Versicherungsverhältnis, das für eine    	Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit
      Dauer von drei oder mehr Jahren eingegangen ist, kann zum Ende des dritten          der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein
      oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei            Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach C.3
      Monaten gekündigt werden. Der Versicherungsvertrag endet nicht dadurch,             darauf hingewiesen wurde. Für Erkrankungen / Unfälle die in dieser Zeit
      dass der Versicherungsnehmer Tiere der versicherten Tierart vorübergehend           auftreten, sowie für daraus resultierende Folgen besteht kein Versiche-
      nicht mehr hält.                                                                    rungsschutz.
                                                                                      C.5 Kündigung
      7.3 Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf der Wartezeit. Diese            	Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit
      beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, und zwar auch dann, wenn zur Prämien-           der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhal-
      zahlung erst später aufgefordert, die Prämie aber ohne Verzug gezahlt wird.         tung einer Frist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der
      Die Wartezeit beträgt 30 Tage. Eine Erweiterung des Leistungsumfanges wird          Zahlungsaufforderung nach Absatz C.3 darauf hingewiesen hat.
      ebenfalls erst nach Ablauf der Wartezeit wirksam.                               	Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach
                                                                                          innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag
      7.4 Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Wartezeit kann der Ver-            fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und
      sicherer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der           der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
      Anzeige mit sofortiger Wirkung kündigen. Das Kündigungsrecht beschränkt
      sich auf das erkrankte Tier. Der Versicherer hat die auf das betroffene Tier    D. Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
      entfallende Prämie zeitanteilig zurückzuzahlen.                                 Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung
                                                                                      als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen
      7.5 Scheidet ein Tier durch Veräußerung aus dem Gewahrsam des Versi-            Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer
      cherungsnehmers für dauernd aus, so endet für dieses Tier das Versiche-         berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne
      rungsverhältnis.                                                                Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen
                                                                                      werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich
      7.6 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können Versicherer und          nach einer in Textform verfassten Zahlungsaufforderung des Versicherers
      Versicherungsnehmer den zwischen ihnen bestehenden Versicherungsver-            erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag wieder-
      trag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss spätestens   holt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig
      einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung           Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versi-
      zugehen.                                                                        cherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er
      Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam.                       vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
      Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung sofort oder
      zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätestens zum Schluss
      des laufenden Versicherungsjahres.

ABOPH2015_0817                                                                                                                                                     Seite 3 / 5
E. Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung                                  11.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
      Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch aus-         Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versiche-
      stehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung        rungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund
      einer Rate im Verzug ist. Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche    oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täu-
      Beitragszahlung verlangen.                                                         schen versucht.
                                                                                         Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafur-
      F.    Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                                   teil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches
      Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Versicherer, soweit nicht etwas    festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des 11.2 Satz 1 als bewiesen.
      anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abge-
      laufenen Vertragszeit entspricht. Bei Rücktritt vom Vertrag wird die Prämie bis    12 Zahlung der Entschädigung
      zur Beendigung des Versicherungsschutzes berechnet. Bei Rücktritt wegen            12.1 Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe
      Nichtzahlung der ersten oder einmaligen Prämie werden 20 % des Beitrags            nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Entschädigung binnen 2 Wochen
      der ersten Versicherungsperiode berechnet.                                         zu erfolgen. Jedoch kann nach Ablauf eines Monats nach Anzeige des Scha-
                                                                                         dens als Abschlagzahlung jeweils der Betrag beansprucht werden, der nach
      G. Verzugskosten bei verspäteter Zahlung                                           Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
      Für Verpfändungsvormerkungen, Abtretungserklärungen, Ersatzurkunden
      oder Nachforschungen der Anschrift betragen die Kosten 6,50 €. Für Rück-           12.2 Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens mit 1 % unter dem
      läufer im SEPA-Lastschriftverfahren bei vorliegender Pre-Notification werden       Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, mindestens jedoch mit
      die Gebühren der bezogenen Bank berechnet, für jede Mahnung betragen die           4 % und höchstens mit 6 % pro Jahr. Die Verzinsung entfällt, soweit die Ent-
      Kosten 2,00 € zzgl. Porto. Dem Versicherungsnehmer ist jedoch jederzeit und        schädigung innerhalb eines Monats seit Anzeige des Schadens gezahlt wird.
      uneingeschränkt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht           Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist.
      entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
                                                                                         12.3 Die Entstehung des Anspruches auf Abschlagzahlung und der Beginn
      9	Entschädigungsberechnung; Selbstbehalt; Ansprüche gegenüber                     der Verzinsung verschieben sich um den Zeitpunkt, um den die Feststellung
           Dritten                                                                       der Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde oder der Höhe nach durch
      Der Versicherer ersetzt die Behandlungskosten entsprechend der Gebühren-           Verschulden des Versicherungsnehmers verzögert wurde.
      ordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 19. Juli 2017 bis zum
      vereinbarten Gebührensatz. Vereinbarte Selbstbehalte werden von der Ent-           12.4 Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
      schädigungsleistung abgezogen. Entschädigungsansprüche aus anderen Ver-            a)	Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers be-
      sicherungsverträgen und Entschädigungsleistungen Dritter werden von der                 stehen,
      Entschädigung abgezogen.                                                           b)	gegen den Versicherungsnehmer oder einen Repräsentanten aus An-
                                                                                              lass des Versicherungsfalles ein behördliches oder strafrechtliches Ver-
      10	Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Eintritt des Versi-                     fahren aus Gründen eingeleitet worden ist, die auch für den Entschädi-
           cherungsfalles                                                                     gungsanspruch rechtserheblich sind, bis zum rechtskräftigen Abschluss
      10.1 Der Versicherungsnehmer hat die Kosten nach Möglichkeit abzuwenden                 dieses Verfahrens.
      oder zu mindern.
                                                                                         12.5 D
                                                                                               ie in ausländischer Währung entstandenen Krankheitskosten werden
      10.2 Bei Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer dem               zum Kurs des Tages, an dem die Belege ausgestellt wurden, in Euro
      Versicherer Gelegenheit zu geben, Feststellungen über Grund und Höhe der                umgerechnet.
      Kosten zu treffen.
                                                                                         13 Textform
      10.3 Der Versicherungsnehmer hat die Kosten durch Vorlage der Original-            Anzeigen, Erklärungen und Deckungszusagen bedürfen der Textform.
      rechnung des Tierarztes unverzüglich nachzuweisen, aus der folgendes er-
      sichtlich ist:                                                                     14   Inländische Gerichte / Beschwerden
      a)     das Datum der erbrachten Leistung
      b)     der Namen und die genaue Beschreibung des Tieres                            14.1 Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen
      c)     die Diagnose                                                                Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 22 und 29 ZPO und § 48 VVG.
      d)	die berechneten Leistungen als Einzelpositionen mit entsprechenden
             Preisen sowie die Angabe der in der Gebührenordnung dafür vorgese-          14.2 Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik
             henen Kennziffer (entfällt bei Rechnungsvorlage aus dem europäischen        Deutschland Anwendung.
             Ausland).
      e)     Die Kosten für Verbrauchmaterial und Medikamente.                           14.3 Bei Beschwerden können Sie sich wenden an:
      f)     der Rechnungsbetrag.                                                        14.3.1	den Vorstand der Uelzener Allgemeinen
                                                                                         		       Versicherungs-Gesellschaft a. G., Postfach 21 63, 29511 Uelzen
      10.4 Besteht eine Versicherung für das versicherte Tier (Tierkranken- und / oder   14.3.2	die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
      OP-Versicherung) bei einer anderen Gesellschaft, hat der Versicherungs-            		       Postfach 13 08, 53003 Bonn
      nehmer die Uelzener Versicherungen hierüber unverzüglich zu informieren            14.3.3   den Versicherungsombudsmann,
      (Name und Sitz der Gesellschaft, Versicherungsschein-Nr. sowie Art des Ver-        		       Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
      trags sind vollständig zu benennen).                                               14.3.4   die Online-Streitbeilegungsplattform:
                                                                                         		       http://ec.europa.eu / consumers / odr /
      10.5 Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in den Nr. 1 bis 4 genannten
      Obliegenheiten, so kann der Versicherer gem. § 28 VVG leistungsfrei sein.          15 Beitragsanpassung aufgrund Alter des Tieres
                                                                                         Der Tarif für das versicherte Tier wurde unter anderem nach dem Alter bei
      10.6 Hatte eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung Einfluss weder auf die        Versicherungsbeginn ermittelt. Um das fortschreitende Alter der Tiere sowie
      Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den            den medizinischen Fortschritt berücksichtigen zu können, gilt ab einem Alter
      Umfang der Entschädigung, so entfällt die Leistungsfreiheit gem. 10.5, wenn        des versicherten Tieres von 5 Jahren eine jährliche Beitragsanpassung von
      die Verletzung nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft       5 % zur Hauptfälligkeit als vereinbart.
      zu beeinträchtigen und wenn außerdem den Versicherungsnehmer kein erhebli-
      ches Verschulden trifft.                                                           16 Beitragsanpassung
                                                                                         Der Versicherer kann die Prämie mit Wirkung ab Beginn des nächsten Ver-
      11   Besondere Verwirkungsgründe                                                   sicherungsjahres ändern. Bei Erhöhung der Prämie darf diese den zum Zeit-
           Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen                                 punkt der Erhöhung für Neuverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und glei-
      11.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles      chem Deckungsumfang geltenden Prämiensatz nicht übersteigen. Erhöht der
      a)	Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei,        Versicherer das Entgelt, ohne dass sich der Umfang der Versicherung ändert,
           so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbei-    so kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis innerhalb ei-
           führung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes        nes Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wir-
           in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätz-     kung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhö-
           liche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.                                hung wirksam werden sollte. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer
      b)	Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so           in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss
           ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des       dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden
           Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu            der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer be-
           kürzen.                                                                       gründet kein Kündigungsrecht.

ABOPH2015_0817                                                                                                                                                       Seite 4 / 5
17 Bedingungsanpassung                                                          17.3 Zur Beseitigung von Auslegungszweifeln kann der Versicherer den Wort-
      17.1 Der Versicherer ist berechtigt,                                            laut der Bedingungen ändern, wenn diese Anpassung vom bisherigen Bedin-
      -	bei Änderung von Gesetzen und Verordnungen, auf denen die Bestim-            gungstext gedeckt ist und den objektiven Willen sowie die Interessen beider
           mungen des Versicherungsvertrags beruhen,                                  Parteien berücksichtigt. Das Verfahren nach Absatz 17.2 ist zu beachten.
      -	bei unmittelbar den Versicherungsvertrag betreffenden Änderungen der
           höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Verwaltungspraxis der Bundes-      18 Sanktionsklausel
           anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. der zuständigen Landes-     Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungs-
           aufsichtsbehörde oder der Kartellbehörde,                                  schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt an-
      -    im Fall der Unwirksamkeit von Bedingungen sowie                            wendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der
      -	zur Abwendung einer kartell- oder aufsichtsbehördlichen Beanstandung         Europäischen Union oder der Bundespublik Deutschland entgegenstehen.
           die davon betroffenen Regelungen mit Wirkung für bestehende Verträge
           zu ergänzen oder zu ersetzen. Die neuen Bedingungen sollen den ersetz-     Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos,
           ten rechtlich und wirtschaftlich weitestgehend entsprechen. Sie dürfen     die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen
           die Versicherten auch unter Berücksichtigung der bisherigen Auslegung      werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften ent-
           in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht unzumutbar benachtei-   gegenstehen.
           ligen.
                                                                                      19 Schlussbestimmungen
      17.2 Die nach Absatz 17.1 zulässigen Änderungen werden dem Versiche-            19.1 Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt
      rungsnehmer in Textform mitgeteilt und erläutert. Sie finden vom Beginn der     ist gelten die gesetzlichen Vorschriften.
      nächsten Versicherungsperiode an Anwendung, wenn der Versicherer dem
      Versicherungsnehmer die Änderung einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirk-        19.2 Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
      samwerdens mitteilt und ihn in Textform über sein Kündigungsrecht belehrt.
      Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines
      Monats nach Zugang der Mitteilung nach Satz 17.1 zu dem Zeitpunkt kündigen,
      an dem die Bedingungsänderung wirksam werden würde.

      Anhang A

      Begriffserklärungen                                                             Isolierter Processus anconaeus (IPA):
                                                                                      Abgerissener bzw. nicht verwachsener knöcherner Vorsprung der Elle im Ell-
      Wichtiger Hinweis:                                                              bogengelenk (siehe auch ED)
      In diesem Anhang werden medizinische Begrifflichkeiten erläutert. Dieser
                                                                                      Kastration:
      Anhang stellt lediglich ein Hilfsmittel zur besseren Verständlichkeit der Be-
                                                                                      Entfernung der Keimdrüsen des männlichen oder weiblichen Tieres unabhän-
      dingungen für den Versicherungsnehmer dar und ist nicht als Auslegungshilfe
                                                                                      gig von Ursache oder Notwendigkeit.
      gedacht. Auch ist dieser Anhang nicht Bestandteil des Vertrags. Vertrags-
      grundlage sind die im Versicherungsschein genannten Bedingungen sowie           Korrekturosteotomie / Beckenosteotomie (B2.5):
      die dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften.                                      Korrektur von Knochenfehlstellungen.

      Angeborene Gaumenspalte (V 1.3.25 b):                                           Kryptorchismus (G 1.2):
      Hierbei handelt es sich um eine angeborene Fehlentwicklung bei der Teile der    Ein im Bauchraum gelegener Hoden der nicht in den Hodensack abgestiegen
      Mundpartie nicht normal entwickelt sind.                                        ist.

      Brachyzephalie sowie die Tonsillektomie bei brachyzephalen Tieren:              Lidspaltenplastik (Au 2.12):
      Kurzköpfigkeit bzw. Rundköpfigkeit. Es handelt sich dabei um eine angeborene,   Korrektur von Fehlstellungen der Lider
      erbliche Deformation des Schädels, die zu verschiedenen gesundheitlichen        Nickhautoperationen (Au 2.16 / Au 2.17):
      Problemen führt.                                                                Operationen an der Nickhaut des Auges z. B. aufgrund von Nickhautfollikeln
      Biopsie / Punktion (203):                                                       oder bei heraustreten der Nickhautdrüse.
      Gewebeprobenentnahmen von Organen.                                              Osteochondrosis dissecans (OCD):
      Diagnostische Endoskopie (402):                                                 Bei der OCD befindet sich ein abgesprengtes Knochen-Knorpel-Stück im
      Endoskopischer Eingriff zu diagnostischen Zwecken.                              Gelenk, das zu Komplikationen im Gelenk führen kann.

      Distichiasis (Au 2.10):                                                         Patellaluxation (B 3.11):
      Unter Distichiasis bezeichnet man das Wachstum einer zweiten Reihe feiner       Kniegelenksverletzung (Verrenkung der Kniescheibe), die entwicklungsbedingt
      Härchen hinter der normalen Wimpernreihe.                                       sein kann. Bei manchen Rassen besteht eine starke Vererbbarkeit.
      Fehlgestellte Wimpern können die Binde- und Hornhaut chronisch reizen.          Pectineusmyoektomie (B 5.4):
      Denervation:                                                                    Muskeldurchtrennung vorwiegend bei HD.
      Hierbei werden die schmerzleitenden Nervenfasern operativ durchtrennt. Diese    Portokavaler Shunt (He 6):
      Methode wird häufig bei der Hüftgelenksdysplasie durchgeführt.                  Angeborene Fehlentwicklung bei der es zur Störung der Leberdurchblutung
      Ellbogengelenksdysplasie (ED):                                                  durch eine die Leber umgehendes Gefäß kommt.
      Fehlentwicklung des Ellbogengelenkes. Als Folge können weitere Erkrankun-       Prothesen:
      gen wie auch Arthrosen auftreten.                                               Künstlicher Ersatz von z. B. Gelenken.
      Fragmentierter Processus coronoideus (FPC):                                     Radius curvus bzw. Ellbogeninkongruenz:
      Tritt häufig bei schnellwachsenden Hunden auf. Durch Wachstumsverzöge-          Wachstumsstörung der Wachstumszone des Knochens (Epiphysenfuge).
      rung des Radius, wird der Processus coronoideus medialis ulnae mehr belastet,
      was zu einer Deformierung oder Fragmentierung führt (siehe auch ED).            Überkronung (V 1.3.7):
                                                                                      Überkronung von Zähnen.
      Ektropium (Au 2.11):
      Auswärtsstülpung des Lidrandes.                                                 Umbilicalhernie (V 2.3).
                                                                                      Auch Nabelbruch, ist eine Ausstülpung des Bauchfells durch eine Lücke in
      Entropium (Au 2.11):                                                            der Bauchwand.
      Einstülpung des Lidrandes.
                                                                                      Unblutige Reposition luxierter Gelenke:
      Goldimplantation:                                                               Einrenken von Gelenken.
      Behandlung von chronischen Schmerzen.
                                                                                      Urachusoperation (Ha 7):
      Hüftgelenksdysplasie:                                                           Fehlbildung im Nabel- / Blasenbereich.
      Angeborene / vererbte Fehlentwicklung der Hüftgelenke.
                                                                                      Uretereinpflanzung in Harnblase (Ha 8):
      Inguinalhernie (V 2.1):                                                         Fehlbildung zwischen Niere und Blase.
      Eingeweidebruch im Bereich des Leistenkanals hervorgerufen durch eine
      Bindegewebsschwäche.

ABOPH2015_0817                                                                                                                                                      Seite 5 / 5
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung
         der gesetzlichen Anzeigepflicht

         Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                                         3. Vertragsänderung
         damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es           Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei
         notwendig, dass Sie die im Antrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und            Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Be-
         vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen            dingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf un-
         Sie nur geringe Bedeutung beimessen.                                              ser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig
                                                                                           verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil.
         Angaben, die Sie nicht gegenüber einem Versicherungsvermittler machen             Wenn Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt haben, steht uns das Recht zur
         möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Uelzener Allge-          Vertragsänderung nicht zu.
         meine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Straße 65 / 67, 29525 Uel-
         zen, info@uelzener.de schriftlich nachzuholen.                                    Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder
                                                                                           schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus,
         Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie        können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
         unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den         lung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden
         Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden           wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
         Information entnehmen.

         Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                                4. Ausübung unserer Rechte
                                                                                           Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-
         Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen be-      änderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist
         kannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt            beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht,
         haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer             die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen.
         Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheb-
         lichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.         Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf
                                                                                           die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
                                                                                           weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht ver-
         Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeige-                strichen ist.
         pflicht verletzt wird?
                                                                                           Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
         1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                                tragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand
         Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zu-      oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
         rücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch
         grobe Fahrlässigkeit vorliegt.                                                    Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung er-
                                                                                           löschen mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für
         Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktritts-    Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist be-
         recht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstän-       trägt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt
         de, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.                         haben.

         Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den
         Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leis-    5. Stellvertretung durch eine andere Person
         tung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig an-     Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person ver-
         gegebene Umstand                                                                  treten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung,
         - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles            der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer
         - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht              Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene
         ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeige-    Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die
         pflicht arglistig verletzt haben.                                                 Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur
                                                                                           berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe
         Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum       Fahrlässigkeit zur Last fällt.
         Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

         2. Kündigung
         Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzei-
         gepflicht lediglich einfach fahrlässig verletzt haben, können wir den Vertrag
         unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.

         Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei
         Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
         gen, geschlossen hätten.

Uelzener Allgemeine                Tel. 0581 8070-0     Vorstand:                          Aufsichtsratsvorsitzender:                   Bankverbindung:
Versicherungs-Gesellschaft a. G.   Fax 0581 8070-248    Dr. Theo Hölscher (Vorsitzender)   Gerhard Schulz                               Commerzbank AG
Veerßer Straße 65 /67              www.uelzener.de      Imke Brammer-Rahlfs                Registergericht: AG Lüneburg HR B 120469     IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
29525 Uelzen                       info@uelzener.de     Bernd Fischer                      USt-IdNr.: DE 116 681 647                    BIC: COBADEFF249
                                                                                           StNr. 47 207 00011                           Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
Kundeninfo_Verletzung_Anzeigepflicht_1216                                                                                                                                   Seite 1 / 1
Informationen über die Erhebung und Verarbeitung
         Ihrer personenbezogenen Daten bei der
         Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.

         (Stand: 25.05.2018)

         Sorgfalt und Transparenz sind die Grundlagen für eine vertrauensvolle                                                -        Rechnungsdaten;
         Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Daher informieren wir Sie darüber,                                                -        Bonitätsdaten;
         wie wir Ihre Daten verarbeiten und wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen können,                                            -        Zahlungsdaten/Kontoinformationen;
         die Ihnen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zustehen.                                                  -        Gesundheitsdaten;
         Welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten und zu welchem Zweck,                                                 -        Video- oder Bildaufnahmen.
         hängt vom jeweiligen Vertragsverhältnis ab.
                                                                                                                              Im Zuge der Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung greifen wir auch
                                                                                                                              auf Daten zurück, die uns Dritte zur Verfügung gestellt haben. Je nach Art
         Inhalt                                                                                                               des Vertrags handelt es sich um folgende Kategorien personenbezogener
         1    Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ................................                          1   Daten:
         2    Wie erreichen Sie den Datenschutzbeauftragten? ...............................                              1   -     Vertragsstammdaten der Uelzener Rechtsschutz Schadenservice
         3    Welche Ihrer personenbezogenen Daten werden von uns genutzt?.....                                           1         GmbH und der RISK-Management GmbH;
         4    Für welche Zwecke verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher                                                    -     Vertragsstammdaten bei anderen Versicherungsunternehmen;
              Rechtsgrundlage? .................................................................................          1   -     Informationen zur Kreditwürdigkeit (über Auskunfteien).
         4.1 Aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung
              (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO) .......................................................................             1   4     Für welche Zwecke verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher
         4.2 Zur Erfüllung eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) .........................                               1         Rechtsgrundlage?
         4.3 Zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO)                                                Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten insbesondere unter Beach-
              oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO)........................                              1   tung der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller
         4.4 Aufgrund eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) ........                                      2   weiteren maßgeblichen Gesetze.
         5    An wen werden Ihre Daten weitergegeben? .........................................                           2
         6    Werden Ihre Daten an Länder außerhalb der Europäischen Union                                                    4.1   Aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a
              (sog. Drittländer) übermittelt? ...............................................................             2         DSGVO)
         7    Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? ..........................................                         2   Wenn Sie uns gegenüber die freiwillige Einwilligung in die Erhebung, Verar-
         8    Welche Rechte haben Sie im Zusammenhang mit der Verarbeitung                                                    beitung oder Übermittlung von bestimmten personenbezogenen Daten erklärt
              Ihrer Daten? ..........................................................................................     2   haben, dann bildet diese Einwilligung die Rechtsgrundlage für die Verarbei-
         8.1 Widerspruchsrecht ................................................................................           2   tung dieser Daten.
         8.2 Wahrnehmung Ihrer Rechte .................................................................                   2
         9    Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen                                                 In den folgenden Fällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf
              Daten? ..................................................................................................   2   Grundlage einer von Ihnen erteilten Einwilligung:
         10 Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt? ......................                                 2   -     Versendung einer Kundenzeitschrift;
         11 Änderung dieser Informationen ............................................................                    2   -     Marktforschung (z.B. Kundenzufriedenheitsbefragungen);
                                                                                                                              -     Marketingmaßnahmen (insbesondere Durchführung von Gewinnspie-
                                                                                                                                    len), Veröffentlichung einer Kundenreferenz (Name und Bild), Werbung
         1      Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?                                                                   und Bildung von Kundenprofilen;
         Verantwortlicher ist die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft                                              -     Werbe- und Informationszwecken in Versicherungs- und Finanzdienst-
         a.G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen.                                                                                  leistungsangelegenheiten;
                                                                                                                              -     Empfehlungsmarketing (Kunden werben Kunden).
         2      Wie erreichen Sie den Datenschutzbeauftragten?
         Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter oben benannter Anschrift:                                        4.2 Zur Erfüllung eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO)
         z. Hd. Datenschutzbeauftragter                                                                                       Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Versi-
         E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten: datenschutz@uelzener.de                                                  cherungsvertrages, insbesondere zur vertragsbezogenen Kontaktaufnahme,
                                                                                                                              zur laufenden Kundenbetreuung, zur Leistungsabwicklung, zur Wahrneh-
         3     Welche Ihrer personenbezogenen Daten werden von uns genutzt?                                                   mung von Gewährleistungsansprüchen, im Bereich des Forderungsmanage-
          Wenn Sie z. B. eine Anfrage haben, von uns ein Angebot erstellen lassen                                             ments sowie im Rahmen der Vertragsbeendigung.
         oder mit uns einen Vertrag abschließen, verarbeiten wir Ihre personenbezo-
         genen Daten. Daneben verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten u.a.                                               Ebenfalls erfolgt ggf. eine Weitergabe an den / die für Sie zuständigen Vermitt-
         auch zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Wahrung eines berechtigten In-                                        ler, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung Ihrer Versicherungsan-
         teresses oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung.                                                       gelegenheiten dient.

         Je nach Rechtsgrundlage handelt es sich um folgende Kategorien personen-                                             4.3   Zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO)
         bezogener Daten:                                                                                                           oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO)
         -     Vorname, Nachname;                                                                                             Als Unternehmen unterliegen wir verschiedenen rechtlichen Verpflichtungen.
         -     Adresse;                                                                                                       Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen kann eine Verarbeitung von personenbe-
         -     Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail-Adresse);                                                                 zogenen Daten erforderlich sein.
         -     Geburtsdatum;
         -     Staatsangehörigkeit;                                                                                           Rechtliche Verpflichtungen unsererseits ergeben sich insbesondere aus
         -     Vertragsstammdaten, insbesondere Vertragsnummer, Laufzeit, Kündi-                                              -     Kontroll- und Meldepflichten (Finanzämter, Sozialversicherungsträger);
               gungsfrist, Art des Vertrags;                                                                                  -     Kreditwürdigkeits-, Alters- und Identitätsprüfungen;
         -     Leistungsdaten;                                                                                                -     Prävention/Abwehr strafbarer Handlungen.

Uelzener Allgemeine                          Tel. 0581 8070-0                Vorstand:                                            Aufsichtsratsvorsitzender:                 Steuer-Nr. beim BZSt: 809/V90809020562
Versicherungs-Gesellschaft a. G.             Fax 0581 8070-248               Dr. Theo Hölscher (Vorsitzender)                     Gerhard Schulz                             Bankverbindung: Commerzbank AG
Veerßer Straße 65 /67                        www.uelzener.de                 Imke Brammer-Rahlfs                                  Registergericht: AG Lüneburg HR B 120469   IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
29525 Uelzen                                 info@uelzener.de                Bernd Fischer                                        USt-IdNr.: DE 116 681 647                  BIC: COBADEFF249
                                                                                                                                  StNr. 47 207 00011                         Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
UEInfo_EVPD_0618                                                                                                                                                                                                 Seite 1 / 2
Sie können auch lesen