Natura 2000 Kooperation von Naturschutz und Nutzern - Ergebnisse der 42. Jahrestagung
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Natura 2000 Kooperation von Naturschutz und Nutzern Pilotprojekte und abgestimmte Nutzungs- konzepte in den Bereichen: Wandernder Abbau Militärische Nutzung Bundeswasserstraßen Grundwassernutzung Ergebnisse der 42. Jahrestagung der unesco-projekt-schulen
Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Einleitung 4 Kapitel 1: Abbau von mineralischen Rohstoffen und das Management von Natura 6 2000 Beispiel 1: Vogelschutz im aktiven Gesteinsabbau 8 Beispiel 2: Vogelschutz durch Rohstoffgewinnung? 13 Beispiel 3: FFH-Rahmenvereinbarung zwischen Naturschutzbehörden und 17 Industrieverbänden Kapitel 2: Militär und Naturschutz: Instrumentarien zur nachhaltigen 21 Nutzung von militärischen Übungsplätzen Das Regelwerk der Bundeswehr zur Umsetzung der Ziele zur nachhaltigen 23 Nutzung von Übungsplätzen Beispiel 1: FFH-Management in Zusammenarbeit von Bundeswehr und Landes- 27 behörden auf dem Truppenübungsplatz Jägerbrück Beispiel 2: Entwicklung neuer Techniken zur Offenhaltung der Landschaft auf 33 dem Truppenübungsplatz Baumholder Beispiel 3: Natura 2000-Management auf U.S.-Übungsplätzen in Deutschland 37 Kapitel 3: Gewässernutzung von Bundeswasserstraßen und das Management 43 von Natura 2000 Beispiel 1: Uferrevitalisierung am Rhein zwischen Mainz und Bingen – Rückbau 45 von Uferbefestigungen Beispiel 2: Wasserstraßenunterhaltung an der Elbe im Biosphärenreservat Mittel- 50 elbe Beispiel 3: Nationalpark Donau-Auen – Flussrevitalisierung und Wasserstraße 55 östlich von Wien Kapitel 4: Grundwassernutzung und das Management von Natura 2000 62 Beispiel 1: Umweltschonende Wassergewinnung am Vogelsberg 64 Beispiel 2: Optimierung der Grundwasserbewirtschaftung im Donauried 70 Erfolgsfaktoren: Naturschutz und Nutzer im Schutzgebietssystem Natura 2000 – 74 Wege zu einer erfolgreichen Kooperation Glossar 76 Abkürzungen 78
Vorwort Naturschutz und Nutzer im Schutzgebietssystem Natura 2000 – Wege zu einer erfolgreichen Ko- operation Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 und be- sondere Schutzbestimmungen zu europaweit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sind die Grundpfeiler der gemeinsamen Naturschutz- bemühungen in der Europäischen Union. In Deutschland umfasst das Schutzgebietsnetz Na- tura 2000 15,3% der Landesfläche und setzt sich aus den nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebieten zusammen. In den Natura 2000-Gebieten stehen der Schutz gefährdeter Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund. Die Schutzge- biete sind jedoch keine abgeschotteten „Inseln“, in denen jegliche Nutzung ausgeschlossen wäre. Der Mensch wird auch zukünftig mit wirtschaft- lichen Nutzungen in vielen Natura 2000-Gebie- ten gestaltend tätig sein. Diese Nutzungen sollen aber möglichst naturverträglich und im Ein- klang mit den Schutzzielen der Gebiete gestaltet werden. So können dauerhafte Nutzungen, die bereits vor der Ausweisung der Schutzgebiete bestanden, oder die nach einer speziellen FFH- Verträglichkeitsprüfung genehmigt wurden, in ten Projekte aus den Nutzungsbereichen Roh- den Schutzgebieten durchgeführt werden. stoffabbau, Militärische Übungsplätze, Bun- In der Vergangenheit standen sich Naturschutz deswasserstraßen und Grundwasserentnahme und verschiedene Nutzungsbereiche häufig kon- stehen beispielhaft für die zunehmende Zahl frontativ gegenüber. Ich bin davon überzeugt, gelungener Kooperationen von Naturschutz dass am Ende beide Seiten gewinnen, wenn Na- und Nutzern im Schutzgebietsnetz Natura 2000. turschutz und Nutzer zu Partnern werden: Der Wir hoffen, durch sie auch anderen Akteuren - Naturschutz durch den Erhalt der biologischen sei es im Naturschutz, sei es auf Seiten der Nut- Vielfalt sowie eine gestärkte Akzeptanz für sei- zer - Anregungen für ein erfolgreiches Mitein- ne Ziele, die Gesellschaft durch die Bewahrung ander zu geben. unserer Lebensgrundlagen und - nicht zuletzt - die Nutzer durch Planungs- und Investitions- sicherheit als wesentliche Voraussetzungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit. Die Broschüre soll Einblick in die nicht im- mer leichte, aber letztlich oft erfolgreiche Zu- Prof. Dr. Beate Jessel sammenarbeit von Naturschutzbehörden und verschiedenen Nutzern geben. Die vorgestell- Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz
Einleitung Nach dem Abschluss der Meldung der FFH- und onen sind noch eher die Ausnahme oder es han- Vogelschutzgebiete in Deutschland kommt es delt ich um neue, bisher wenig beachtete The- in Zukunft vornehmlich darauf an, den Schutz menfelder bei der Umsetzung von Natura 2000. der biologischen Vielfalt in der Praxis durch Daher hat das Bundesamt für Naturschutz im ein geeignetes und effektives Management der Jahr 2007 das vom Bundesministerium für Um- Gebiete zu etablieren bzw. fortzusetzen. Da- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geför- bei ist unter Management der gesamte Prozess derte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von der Erstellung von Managementplänen bis „Integration nicht land-, forst- und fischerei- zur Durchführung konkreter Maßnahmen oder wirtschaftlicher Nutzungen in das Management Erfolgskontrollen zu verstehen, der zur Umset- von Natura 2000“ (FKZ 3507 82 190) vergeben. zung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele der Kern des Vorhabens sind vier ausgewählte Nut- Schutzgebiete dient. Der Erfolg der Maßnahmen zungsbereiche: Der „wandernde“ Abbau von zum Schutz von Arten und Lebensräumen hängt Rohstoffen (obertägiger Lockermaterial- und wesentlich von der Kooperation mit Flächenei- Festgesteinsabbau), die Nutzung von Flüssen gentümern und -nutzern ab. als Bundeswasserstraßen, die militärische Nut- zung auf Standort- und Truppenübungsplätzen Die Zusammenarbeit von Land- und Forstwirten sowie die Nutzung des Grundwassers. Ziel des mit dem Naturschutz ist schon jahrzehntelange Vorhabens ist die Akzeptanz von Natura 2000 vielerorts gängige Praxis, auch wenn diese nicht bei den beteiligten Nutzergruppen aus der Wirt- immer konfliktfrei ist. Es gibt Förderprogramme, schaft sowie bei Politik und Medien zu erhöhen Leitlinien und zahlreiche vorbildliche Projekte und die Nutzungen unter Beteiligung aller Sta- für gelungene Kooperationen, die sowohl dem keholder soweit wie möglich in das Manage- Schutz von Arten und Lebensräumen als auch ment von Natura 2000-Gebieten zu integrieren. der beteiligten Land- und Forstwirtschaft hel- Dabei wurde in zwei Schritten vorgegangen: fen. In anderen Bereichen wirtschaftlicher Nut- zung von Natur und Landschaft erscheinen die 1. Recherche von Pilot- und Modellprojekten Gegensätze von Naturschutz und Naturnutzung Dazu wurde zunächst eine Literatur- und In- zum Teil deutlich größer, gelungene Kooperati- ternetrecherche zu gelungenen Kooperati- Kapitel 1: Kapitel 2: Abbau von mineralischen Rohstoffen und das Management Militär und Naturschutz: Instrumentarien zur nachhaltigen von Natura 2000 Nutzung von militärischen Übungsplätzen
onen zwischen Nutzern und Naturschutz in 2. Themenworkshops mit Nutzern den ausgewählten Nutzungsbereichen durch- Auf speziellen Themenworkshops des Bun- geführt. Bei der Auswahl der Pilot- bzw. Mo- desamtes für Naturschutz zu den ausgewähl- dellprojekte wurde die Thematik der Prüfung ten Nutzungen im Herbst 2008 fand ein fach- der Verträglichkeit eines Planes oder Projekts übergreifender Erfahrungsaustausch zwischen mit den Erhaltungszielen des jeweiligen Na- amtlichem Naturschutz, Landesbehörden und tura 2000-Gebiets sowie die im Rahmen eines Betroffenen über Probleme und Lösungsansät- Genehmigungsverfahrens eventuell notwen- ze zur Integration von Nutzungen in das Schutz- digen artenschutzrechtlichen Befreiungen be- gebietsnetz Natura 2000 statt. Dort wurden aus- wusst ausgeklammert. Während Neuvorhaben gewählte erfolgreiche Kooperationsprojekte aus (Projekte) oder Pläne mit möglichen negativen Sicht der unterschiedlichen Kooperationspartner Wirkungen auf die Schutzziele eines FFH- oder vorgestellt und diskutiert. Darüber hinaus wur- Vogelschutzgebietes grundsätzlich einer FFH- den Erfolgsfaktoren identifiziert, die für eine Verträglichkeitsprüfung bedürfen und hierfür erfolgreiche Kooperation zwischen den Nut- eigene Handlungsempfehlungen und Verfahren zungsbereichen und dem Naturschutz besonders existieren, gibt es in vielen Gebieten bestehende bedeutsam sind. Nutzungen (ongoing activities), die häufig im Rahmen einer Managementplanung weitgehend Zielsetzung dieser Broschüre ist die Vorstellung konfliktfrei fortgeführt werden können. Diesen modellhafter Projekte für die erfolgreiche Ko- Aktivitäten gilt das Hauptaugenmerk dieser operation von Naturschutz und Nutzern. Dabei Broschüre. Daher wurden gelungene Koope- richtet sich die Broschüre an die Fachleute nicht rationen im Rahmen bereits genehmigter Nut- nur des Naturschutzes, sondern auch innerhalb zungen gesucht und analysiert. Die in dieser von Wirtschaftsbetrieben, Verbänden, Behör- Broschüre formulierten Empfehlungen beziehen den und Politik. sich auf diese Kooperationen. Bei Nutzungen, Für die breite Öffentlichkeit steht neben dieser die in einem Natura 2000-Gebiet erst begonnen Langfassung eine Kurzfassung der Broschüre oder wesentlich geändert werden, können diese zur Verfügung, die vom Bundesministerium Empfehlungen die ggf. notwendigen behörd- für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit lichen Genehmigungsverfahren nicht ersetzen, herausgegeben wurde (erhältlich beim Pressere- aber ggf. vorbereiten oder erleichtern. ferat des BMU, presse@bmu.bund.de). Kapitel 3: Kapitel 4: Nutzung von Gewässern als Bundeswasserstraßen und das Grundwassernutzung und das Management von Natura Management von Natura 2000 2000
Einleitung: Mineralische Rohstoffe und bestmögliches Miteinander von Abbau- und Naturschutzinteressen gewährleistet wird. das Management von Natura 2000 Auch während des Abbaubetriebs können Der Abbau von mineralischen Rohstoffen und Abbaustätten positive Funktionen für den der Naturschutz haben eines gemeinsam: Beide Naturschutz erfüllen: Durch Sukzessionsflä- sind weitgehend ortsgebunden. Der Abbau- chen, die im Zuge des Abbaufortschrittes inner- betrieb ist auf die vorhandenen Lagerstätten halb der Abbaustätte unterschiedlich weit in angewiesen, die meisten Biotope lassen sich ihrer natürlichen Entwicklung fortgeschritten in ihrer historisch gewachsenen biologischen sind, können hochwertige Lebensräume entste- Vielfalt nicht „verpflanzen“ oder gar in kurzen hen, die im Hinblick auf seltene und gefährdete Zeiträumen regenerieren und wie viele Arten Arten eine wichtige Bedeutung für den Erhalt können sie nur dort geschützt werden, wo sie der Artenvielfalt der umliegenden Kulturland- vorkommen. Was auf den ersten Blick als völlig schaft einnehmen. Einige dieser Arten wie z. B. unvereinbar gilt, kann aber in vielen Fällen bei die Gelbbauchunke besiedeln heute hauptsäch- ausreichender Kenntnis der Schutzbedürfnisse lich anthropogene, sekundäre Lebensräume wie der örtlich vorkommenden Arten der FFH- und Sand-, Kies- und Tongruben sowie Steinbrüche. der Vogelschutzrichtlinie und der Betriebs Die Gelbbauchunke erreicht in den Abbaube- erfordernisse des Abbaus zu einer für beide reichen (und auf militärischen Übungsplätzen) Seiten überzeugenden und funktionierenden ihre kopfstärksten Populationen. Die Gelbbauch Kooperation führen. unke findet gerade während der Abbautätig- keiten ideale Lebensbedingungen vor, da sie Abbaustätten von Rohstoffen über Tage wie eine typische Pionierart ist, die durch den Abbau Sand- und Kiesgruben oder Steinbrüche zum regelmäßig neu geschaffene Gewässer schnell Abbau von Festgesteinen können schon wäh- besiedeln kann. rend des Abbaus wertvolle Lebensräume für be- drohte Tier- und Pflanzenarten darstellen. Durch Auch für andere Arten wie den Flussregenpfei- geeignete Maßnahmen bei der so genannten Re- fer oder die Uferschwalbe können Steinbrü- naturierung von Abbauflächen nach Beendigung che oder Abbaugruben attraktive Lebensräume des Abbaus lassen sich die Lebensbedingungen darstellen. Beide Arten haben ihre primären für diese Arten zudem längerfristig sichern oder Brutvorkommen an naturnahen Flussläufen: neue Lebensräume gezielt entwickeln. Flussregenpfeifer nisten auf Schotter- und Kies- bänken, Uferschwalben in selbst gegrabenen Daher wurde ein kleiner Teil der aktiven Roh- Höhlen an frisch angerissenen Steilwänden. stoffabbaubereiche in das europäische Schutzge- Durch den Verbau der Flusstäler wurden ihre bietsnetz Natura 2000 einbezogen – wenngleich Lebensräume immer mehr eingeschränkt. Auch zahlreiche Rohstoffabbaubereiche, auch wenn Uhu und Wanderfalke finden in Steinbrüchen dies naturschutzfachlich möglich gewesen wäre, nicht selten günstige Bedingungen für die Auf- nicht in das Netz Natura 2000 aufgenommen zucht ihrer Jungen. wurden. Vor Neueinrichtung von Abbaugruben und Steinbrüchen innerhalb der Schutzgebiete Die folgenden Beispiele zeigen, wie der Roh- ist grundsätzlich eine spezielle Verträglichkeits- stoffabbau und Naturschutzziele mitein- prüfung mit den Schutzzielen des jeweiligen ander vereinbart werden können. Dabei ist Natura 2000-Gebiets erforderlich, um nega- Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten eine tive Auswirkungen eines Vorhabens auf ein wesentliche Voraussetzung für eine erfolg- Schutzgebiet zu vermeiden. Sofern ein Abbau- reiche Kooperation von Abbaubetrieben und vorhaben jedoch schon vor der Schutzgebiets- Naturschutz, wobei aber auch die Grenzen der ausweisung bestand oder unter Abwägung mit Kompromissfähigkeit auf beiden Seiten berück- den Naturschutzzielen genehmigt wurde, sollte sichtigt werden müssen. die Abbauführung so gestaltet werden, dass ein
Beispiel 1: Vogelschutz im aktiven Gesteinsabbau Vogelschutz und Abbau Das Fachkonzept für die hessische Kulisse der im Einklang für Uhu Vogelschutzgebiete wurde bis 2003 von der und Wanderfalke – Der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rhein land-Pfalz und Saarland unter großem Zeitdruck steinige Weg zum Erfolg erstellt. Im Konzept fanden sich für die Arten einer Kooperation Uhu und Wanderfalke auch viele Steinbrüche – darunter auch der aktive Steinbruch der Fa. aus der Sicht von Dr. Röhrig in Heppenheim-Sonderbach. Das erste Matthias Werner, Staatliche Zusammentreffen mit dem Betrieb Röhrig Vogelschutzwarte für Hes granit GmbH erfolgte im Rahmen der Regional sen, Rheinland-Pfalz und konferenzen zur öffentlichen Anhörung der Natura 2000-Kulisse in Hessen im Juli 2003 Saarland und war geprägt von großer Unsicherheit und Existenzängsten der Betreiber: Ein in Betrieb Gebietsbeschreibung Abbaugebiet Steinbruch Sonderbach – Röhrig granit GmbH Land Deutschland/Hessen Natura 2000-Gebiet Vogelschutzgebiet DE6318450 „Felswän- de des Vorderen Oden- waldes“ (Teilgebiet Sonderbach) Größe 42,0 ha Kurzcharakteristik Große noch genutzte Steinbrüche im teilbe- waldeten Mittelgebir- Fachliche Grundlage: LANIS-Bund, Bundesamt für Naturschutz (BfN) 2007 Topographische Grundlage: Geoinformation © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (www.bkg.bund.de) ge. Schutzwürdigkeit Regelmäßig und erfolgreich besetzte Brutfelsen der Arten nach Anhang I Vogelschutz- Richtlinie Uhu (Bubo bubo) und Wanderfalke (Falco peregrinus).
befindlicher Steinbruch mit wei- teren Abbauplanungen als Vogel schutzgebiet. Wie sollte das zusammen Beteiligte passen? Betreiber: Röhrig granit GmbH, Gerhard und Marco Röhrig Da auf den Regionalkonferenzen auf den jeweilig betroffenen Betrieb nicht Behördlicher Naturschutz: individuell eingegangen und wich- tige Fragestellungen oft nur angeris- Regierungspräsidium Darmstadt – Obere Natur- sen werden konnten, wurden nach schutzbehörde; Staatliche Vogelschutzwarte für Rücksprache mit dem Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Dr. Matthias der Natursteinindustrie individuelle Werner Gesprächstermine mit den betrof- fenen Steinbruchbetreibern in der Ehrenamtlicher Naturschutz: Vogelschutzwarte vereinbart. Dabei Vogelschutzbeauftragte der Staatlichen Vogel- wurden die Probleme des Betriebs im schutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saar- Detail durchgesprochen. land, Heinrich Hechler, Peter Schabel Wichtig für die Betreiber war insbe Naturschutzverbände: sondere die Information, dass das Vo- NABU, Günther Hagemeister, Dr. Andreas Stähle gelschutzgebiet keine Veränderungs sperre, sondern nur ein Verschlechterungsverbot ereignisse – so z. B., als die Vogelschutz bezogen auf die jeweils relevanten Schutzgüter beauftragten den Steinbruch-Verantwortlichen bedeutet. Weiterhin überzeugte die Argumen- einen Junguhu zeigen konnten, der die Menschen tation, dass Uhu und/oder Wanderfalke auf die aus wenigen Metern Entfernung „eindringlich von den Betreibern geschaffenen Felswände und interessiert“ beäugte. angewiesen seien und sie in ihren Steinbrüchen relativ leicht den seitens der EU geforderten, so Die Kooperation zwischen Betreiber und Natur genannten „günstigen Erhaltungszustand“ für schutz wuchs. Es war ein gegenseitiges mit- die maßgeblichen Arten gewährleisten könnten. und voneinander lernen. Die Beauftragten für Die Vogelschutzwarte stellte ebenso den Kontakt zwischen dem Betrieb und den lokalen ehrenamtlich tätigen Ornithologen her, die zum überwiegenden Teil auch „Beauftragte für den Vogelschutz“ der Vogelschutzwarte nach § 53 Hessisches Naturschutzgesetz sind. Im Falle des Steinbruchs Sonderbach standen als Ansprech partner mit Heinrich Hechler, Peter Schabel und Günther Hagemeister ausgewiesene Greifvogel- und Eulenspezialisten zur Verfügung, die z. T. schon über lange Jahre hinweg die Geschehnisse an den Brutplätzen von Uhu und Wanderfalken detailliert verfolgten. Mit Einsetzen der Wanderzeit der Jungvögel im Mai beginnt Die fachliche Kompetenz, die Ehrlichkeit, die Seriosität und das Augenmaß, mit der die Beauf in einem noch in Betrieb befindlichen Steinbruch die wohl tragten der Vogelschutzwarte auftraten, über- gefahrvollste und kritischste Phase der Jungenaufzucht. zeugten die Verantwortlichen der Firma. Die Junguhus durchstreifen das gesamte Bruchgelände. Eine häufige Nachsuche ist deshalb notwendig um Gefahren abzu Und schließlich waren da emotionale Schlüssel wenden.
10 befohlenen“ und konnten diese bei ihren aktu- ellen Abbauprozessen berücksichtigen. Der Steinbruch Röhrig entwickelte sich zu einem der besten Beispiele im Rahmen der Umweltallianz Hessen. Das Motto der Umwelt allianz „Kooperation statt Konfrontation“ wurde so mit Leben erfüllt und zur Leitlinie des Handelns vor Ort. Das Regierungspräsidium Darmstadt sicherte das Vogelschutzgebiet mit einer freiwilligen Vertragsvereinbarung zwi- schen dem Land Hessen und der Fa. Röhrig. Es war die erste dieser Art in Hessen und wurde Wanderfalke (Falco peregrinus) im Steinbruch Sonderbach unter Beisein von Umweltminister Dietzel, Regierungspräsident Dieke und den Ver antwortlichen der Fa. Röhrig unterzeichnet. Vogelschutz wurden zu „Bergbauexperten“, mit tieferem Verständnis für Betriebsabläufe Besonders erfreulich ist - über diesen greif- und abbaubedingte Notwendigkeiten. Die Ver baren Erfolg im Sinne der Vogelschutzrichtlinie antwortlichen der Fa. Röhrig bekamen aktuell hinaus, dass zwischen den beteiligten Akteuren und fortwährend Informationen zum Brutstatus ein offenes, freundschaftliches und von viel und artspezifischen Bedürfnissen der „Schutz Sympathie getragenes Verhältnis entstanden ist. Wanderfalke und Uhu genießen einen besonderen Schutz im aktiven Heppenheimer Granit-Steinbruch Sonderbach. Die Bru ten und Aufzucht der Jungvögel beider Arten verlaufen seit Jahren erfolgreich. Die Brutplätze der beiden Arten liegen innerhalb eines Steinbruchs ca. 550 m voneinander entfernt.
11 Die Schutzgüter des Vogelschutzgebiets sind mittlerweile selbstverständlicher Bestandteil der Firmenphilosophie der Fa. Röhrig geworden. Die Vereinbarung zwischen der Firma Röhrig granit GmbH und dem Land Hessen Ziel der Vogelschutzvereinbarung ist es, die Lebensräume der Tiere (Uhu und Wanderfalke) nachhaltig zu sichern und dem Betrieb gleich- zeitig eine Fortführung des Betriebes zu garan tieren. Es besteht weitgehende Rechtssicherheit für den Unternehmer. Durch die Vereinbarung hat der Unternehmer ein höheres Maß an Planungssicherheit. Uhu (Bubo bubo) im Steinbruch Sonderbach Gerhard und Marco Röhrig (Geschäftsführer von den zuständigen Vogelschutzbeauftragten der Röhrig granit GmbH) über die Zusammen mit in den Vogelschutz einbezogen; gemein- arbeit mit dem Naturschutz im Rahmen der EU- sam fanden z. B. Tier-Beobachtungen statt. Die neuen Erkenntnisse, wie sich die Vögel wäh- Vogelschutzgebietsausweisungen: rend des Tagesgeschehens im Steinbruch ver Mit Unterzeichnung der Vereinbarung ver halten, war nicht nur für uns, sondern auch für pflichtete sich die Firma, Sprengungen und die Natursteinindustrie, die Verbände und den Abbautätigkeiten in Absprache mit den Vogel Naturschutz sehr überraschend und wichtig. Die schutzbeauftragten so zu platzieren, dass die Zusammenarbeit funktioniert bei uns sehr gut Brutstätten und das Leben der Tiere nicht gefähr und ist von allen Seiten weiterhin gewollt. Wir det werden. Daraufhin ist eine wunderbare und haben die Vogelschutzvereinbarung wirklich vorbildliche Zusammenarbeit im Hinblick auf gelebt und sind mit gutem Beispiel voran gegan- den Schutz der Vögel entstanden. Wir wurden gen. Dies möchten wir auch weiterhin tun.
12 Erfahrungen und gewon sondere über den Brutplatz, die Bebrütungszeit, nene Erkenntnisse im die Jungenaufzucht und das Ende der Brutzeit. Steinbruch Sonderbach Sehr kritisch ist die Wanderschaft der Junguhus, die den gesamten Steinbruch durchstreifen. Für die vorwiegend erfolgreich verlaufenen Bru- Heinrich Hechler, Vogelschutz ten von Uhu und Wanderfalke im Steinbruch beauftragter der Staatlichen sorgten nicht zuletzt die engen Abstimmungen Vogelschutzwarte für Hes- zwischen den Steinbruchbetreibern und den eh- sen, Rheinland-Pfalz und renamtlichen Vogelschutzbeauftragten während Saarland, von 2005-2007 der Brut- und Aufzuchtsphase der Vögel. We- der erfolgte Sprengungen noch der Betriebslärm und der mit dem Betrieb verbundene Fahrzeug- Für die erfolgreiche Umsetzung des Ver verkehr im Steinbruch führten zu erheblichen tragsinhaltes in der Praxis fällt dem Vogel Störungen oder Beeinträchtigungen der Brut- schutzbeauftragten eine wesentliche, wichtige vorkommen. Rolle zu. Er muss sich mit der Lebensweise Durch diesen regen informellen Austausch zwi- und dem Verhalten seiner Schützlinge bestens schen den Beteiligten konnten letztlich für den vertraut machen, er muss aber auch sehr genau Betrieb Behinderungen oder Einschränkungen über die Betriebsabläufe des Unternehmens, durch die Meldung der Flächen als Vogelschutz über die geplanten und laufenden Arbeiten in- gebiet vermieden werden. Es hat sich gezeigt, formiert sein, um ggf. geeignete Maßnahmen dass das, was viele für ein großes Problem hal- ergreifen zu können, selbstverständlich immer ten, gar keines ist, wenn bei allen Beteiligten im Einvernehmen mit der Betriebsleitung. Er guter Wille und grundsätzliche Bereitschaft zur muss den Betreiber schon von Jahresbeginn an Zusammenarbeit vorhanden ist. umfassend über die Vögel informieren, insbe- Gerhard und Marco Röhrig (Fa. Röhrig), Regierungspräsident Gerold Dieke (RP Darmstadt) und Umweltminister Wilhelm Dietzel (von links nach rechts) bei der Unterzeichnung der freiwilligen Vertragsvereinbarung am 17.02.2005
13 Beispiel 2: Vogelschutz durch Rohstoffgewinnung? Der Quarzsandtagebau „Seelach“ als Lebens flächen finden schon Rekultivierungen und stätte für Ziegenmelker und Neuntöter (Arten Renaturierungen auf den abgebauten Flächen statt. Die Rekultivierung und Renaturierung des Anhang I Vogelschutz-Richtlinie) der Flächen läuft in räumlichen und zeitlichen Abschnitten ab, so dass eine Vergrößerung der Nach Angaben von Robert Enders, Planungsbüro TEAM 4, reinen Betriebsfläche des Abbaus nicht ent- Bearbeitung Ina Meybaum steht. Das im Vogelschutzgebiet befindliche vorhan- Für die Genehmigung zum Abbau auf den dene Quarzsandtagebaugebiet Seelach umfasst Erweiterungsflächen wurde von der Unteren derzeit mit den bereits rekultivierten Flächen ca. Naturschutzbehörde (UNB) eine Verträglich 9,6 ha; mit den geplanten Erweiterungsflächen keitsprüfung nach Art. 6 Abs. 3 & 4 der FFH- sind es ca. 14,7 ha. Sandabbau findet hier seit Richtlinie gefordert. Weiterhin wurde von Mitte der 1980er Jahre statt. Der Rohstoffabbau der UNB eine teilweise naturschutzorientierte wird in Form von „wanderndem Abbau“ Folgenutzung des Abbaugebietes zur Auflage betrieben, d. h. parallel zu den aktuellen Abbau gemacht, d. h. nicht alle Bereiche werden Gebietsbeschreibung Abbaugebiet Sandabbaugebiet Seelach – Sandwerke Altdorf OHG Land Deutschland/Bayern Natura 2000-Gebiet Vogelschutzgebiet DE6533471 „Nürnberger Reichswald“ Größe 38.192 ha Kurzcharakteristik Große zusammenhängende Waldkomplexe aus vorherrschenden Kieferwäldern, eingestreuten Laubholzbereichen und Um wandlungsflächen zu strukturreichen Misch- und Laubwäldern mit Fachliche Grundlage: LANIS-Bund, Bundesamt für Naturschutz (BfN) 2007 Topographische Grundlage: Geoinformation © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (www.bkg.bund.de) Lichtungen und Waldsäumen. Schutzwürdigkeit Landesweit bedeutsame Vorkommen von Vogelarten wie z.B. Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) und Neuntöter (Lanius collurio)
14 Angestrebt wird eine naturschutzkonforme Beteiligte Folgenutzung auf dem Großteil der beiden Abbaugruben, das heißt mittel- und lang Betreiber: fristig wird ein ausreichendes Angebot an den Sandwerke Altdorf OHG, Herr Adler wertgebenden Strukturen wie Steilwänden, Rohboden- und Sandflächen sowie frühen Suk Grundstückseigentümer: zessionsstadien gewährleistet, welche gerade Bayrische Staatsforsten, Forstamt Altdorf, für die Arten Ziegenmelker und Neuntöter von Herr Fuhrmann großer Bedeutung sind. Sandgruben stellen zwar einen tief greifenden und vergleichsweise Genehmigungsbehörde: lang andauernden Eingriff in die ursprüng- Regierung von Oberfranken, Bergamt lichen Waldstrukturen dar, bieten zugleich aber Nord-Bayern, Herr Weiß Lebensraum für hoch spezialisierte Arten wie Ziegenmelker und Neuntöter, die in der moder- Behördlicher Naturschutz: nen Kulturlandschaft und monotonen Forsten Landratsamt Nürnberger Land, kein ausreichendes Angebot an natürlichen Untere Naturschutzbehörde, Frau Brahm Lebensräumen mehr finden. Ökologische Baubegleitung: Die Uferschwalbe, als streng geschützte Art, hat Planungsbüro TEAM 4, Herr Enders sich in dieser Sandgrube, aufgrund der durch den Abbau entstandenen und immer wieder neu entstehenden Steilwände, ebenfalls ange- wiederaufgeforstet oder durch Sukzession siedelt und stellt eine weitere Bereicherung der wiederbewaldet, sondern Offenflächen auf Avifauna dar. Sandstandorten sollen ebenfalls geschaffen bzw. erhalten werden. Die geplante Renaturierung sieht besonders die Entwicklung von kleinflächigen, diffe- Avifaunistisch betrachtet, insbesondere im renzierten Waldstrukturen wie Lichtungen, Hinblick auf die beiden im Abbaugebiet Säumen und Schneisen, einschließlich offener Seelach vorkommenden Arten Ziegenmelker Sandstandorte (Nichtholzbodenflächen) mit und Neuntöter, ist die geplante Erweiterung Steilwandabschnitten vor. Beachtung findet der Sandabbauflächen positiv einzustufen. besonders die Vernetzung dieser Strukturen. Blick in eine aktive Abbaufläche. Südexponierte Abbaukanten werden z. T. nach Beendigung der Abbautätigkeit erhalten. Sie stellen ein ideales Brutrevier für die Uferschwalbe und einen idealen Lebensraum für zahlreiche Insekten dar, die z. B. als Nahrungsgrundlage für den Neuntöter dienen.
15 Neuntöter (Lanius collurio) Uferschwalbe (Riparia riparia) Der Neuntöter als Leitart für die halboffene Die Uferschwalbe benötigt Steilwandbereiche Feldflur mit Hecken und Gehölzstreifen bewohnt zum Brüten, in denen sie während des som- vorzugsweise extensiv genutzte Kulturland merlichen Aufenthaltes (Mai bis September) schaften, die von Gebüschen und einzelnen Bäu- Röhren anlegt und die Jungvögel aufzieht. In men unterbrochen sind. Er besiedelt vorrangig den durch den Abbau entstandenen Wänden fin- Trockenrasen, Sukzessionsflächen im frühen det die sonst nur in Landschaften mit natürlich Stadium, teilweise verbuschtes Offenland und mäandrierenden Flussläufen und Uferabbrüchen buschreiche Waldränder. Er ernährt sich haupt- vorkommende Art günstige Lebensbedin- sächlich von Großinsekten wie z. B. Käfern, gungen. Die meist südexponierten Abbauwän- Schmetterlingen, Hummeln und Zweiflüglern. de mit Brutröhren werden während der Brutzeit Die Reviergröße liegt in Mitteleuropa im Durch in den Sommermonaten vom Abbaugeschehen schnitt zwischen 1 und 6 ha. Der Neuntöter ist ausgenommen. ein Langstreckenzieher. Bereits im September verlässt er das Brutgebiet, und kehrt erst Anfang Mai zurück. Ein wesentlicher Grund für die Gefährdung ist der Verlust der Strukturvielfalt durch die Ausräumung der Kulturlandschaft. Bestandsdichten erreicht er auf Flächen in jun- gen Sukzessionsstadien auf armen Sandböden. Die Reviergröße eines Paares beträgt ca. 1,5 bis 2,5 ha. Die dämmerungs- und nachtaktiven Vögel sind Langstreckenzieher, im Brutgebiet sind sie von April bis August anzutreffen. Tags- über sitzen die perfekt getarnten Vögel häu- fig mit fast geschlossenen Augen regungslos längs auf einem Ast, einem Baumstrunk oder flach auf dem Boden. Für die mittelfränkischen Sandgebiete und Kiefernheiden in Bayern ist der Ziegenmelker eine Charakterart. Wesent- liche Gründe für die Gefährdung der Ziegen Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) melkerbestände sind vor allem Habitatverluste Der Ziegenmelker ist eine Leitart von halb durch Aufforsten von Lichtungen, Schneisen offenen Sandheiden, Kiefernjungbeständen und oder Sandgruben. Die Nahrung besteht aus- Kiefern-Waldrändern mit offenen Sandblößen schließlich aus nachtaktiven Großinsekten wie und größerem Zwergstrauchbestand. Besondere z. B. Nachtfaltern.
16 Landschaftspflegerische Fachbauleitung und • Biotop-Management mit Schaffung von dif- ökologisches Monitoring ferenzierten Standorten für Pflanzen und Tiere bei Biotopen auf Zeit (Sukzessionsflächen) Das unabhängige Planungsbüro „Team 4“, und von Flächen für Ausgleichs- und Ersatz namentlich Herr Enders, ist vom Betreiber mit maßnahmen; der ökologischen Betreuung des Abbaugebietes • Biotop-Monitoring auf den rekultivierten und Seelach beauftragt. Er fungiert als naturschutz renaturierten Flächen (floristische und faunisti- fachlicher Experte mit großen Kenntnissen der sche Untersuchungen) und Abbauindustrie als Vermittler zwischen den einzelnen Fachbehörden und dem Betreiber der • Öffentlichkeitsarbeit. Sandgrube. Zu seinen Aufgaben gehören: Ergebnis • Betreuung von Abbau-, Renaturierungs-/ Rekultivierungs- sowie Pflege- und Entwick Im abgestimmten Verfahren zwischen der lungsmaßnahmen; Staatsforstverwaltung (Forstamt Altdorf) und • Betreuung und Kontrolle der im Geneh der Betreiberfirma (Sandwerke Altdorf) sowie migungsbescheid enthaltenen naturschutz- den Fachbehörden Landratsamt Nürnberger Land (UNB) und Bergamt Nordbayern, können fachlichen Auflagen während der Dauer der ökonomische und ökologische Ziele mit für Abbau- und Renaturierungs-/Rekultivierungs beide Seiten akzeptablen Kompromissfin- maßnahmen sowie der Ausgleichs- und dungen umgesetzt werden. Das Abstimmungs- Ersatzmaßnahmen; verfahren ist ein normaler behördlicher Prozess • Vermittlung und Klärung von aktuellen (Genehmigungsverfahren), der durchlaufen Themen und Problemen zwischen Auftrag werden muss. Das Beispiel Seelach zeigt, dass geber und Fachbehörden sowie der Geneh eine wirtschaftliche Nutzung (Sandabbau) im migungsbehörde (in mündlicher und schrift- Vogelschutzgebiet ohne größere Probleme und licher Form oder auf Ortsterminen); Zeitverzögerungen für den Betrieb weiterhin • planerische Leistungen für Aktualisierungen möglich ist und der Abbau sich sogar positiv auf bzw. Detaillierungen der Genehmigungs die wertgebenden Arten auswirken kann. unterlagen bei Erfordernis der Anpassung an örtliche Gegebenheiten; Durch die Erhaltung von Sand abbauwänden, Sandböschungen und Sohlenbereichen mit wech- selfeuchten Stellen sowie aufge lichteten Waldrandbereichen und durch Abrutschung entstehende Lockersandkegel werden vielfäl tige Kleinstrukturen und Stand orte für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten geschaffen.
17 Beispiel 3: FFH-Rahmenvereinbarung zwischen Naturschutzbe hörden und Industrieverbänden Keramische Rohstoffe abbauen und Natur schützen und entwickeln Beteiligte Ministerium für Umwelt, Forsten und Ver Nach Angaben von Gundolf Schrenk, braucherschutz (MUFV) Rheinland-Pfalz Ministerium für Umwelt, Forsten und Abt. „Nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, Bear Grundsatzfragen der Umweltpolitik“ beitung Ina Meybaum Kaiser-Friedrich-Str. 1 55116 Mainz Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) BKR - Bundesverband Keramische Rohstoffe e.V. Rheinland-Pfalz hat im September Bahnhofsstraße 6 2005 eine FFH-Rahmenvereinbarung 56068 Koblenz mit dem Bundesverband Keramische www.bkr-industrie.de Rohstoffe e.V. (BKR) über den Schutz von Anhang II-Arten der FFH- Richtlinie beim Abbau keramischer Rohstoffe abgeschlossen. Gegenstand der Vereinbarung ist insbesondere der Schutz der Gelbbauchunke (Bombina variegata) und des Kammmolches (Triturus cristatus). Ziel ist es, Maßnahmen zur Erhaltung der genannten Arten in den laufenden Abbaubetrieb zu integrieren. Mit einem aktiven und vorausschauenden Flächenmanagement kann ein rei- bungsloser Abbau von Rohstoffen bei gleichzeitiger Einhaltung der natur- schutzrechtlichen Anforderungen erreicht werden. Die Vereinbarung ist ein Beispiel dafür, dass der Schutz von bestimmten Tierarten, Untersuchungen zur Amphibienfauna Schutzobjekt/Gegenstand Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie in aktiven Abbaugebieten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, insbesondere: - Gelbbauchunke (Bombina variegata), - Kammmolch (Triturus cristatus).
18 Gelbbauchunke (Bombina variegata) Kammmolch (Triturus cristatus) die nach der FFH-Richtlinie unter Schutz europäischen Vogelschutzrichtlinie (besonders stehen, und der aktive Abbau von Rohstoffen von Uhu, Braun- und Schwarzkehlchen) erwei- vereinbar sind. Dabei werden sowohl die spe- tert werden soll. zifischen Bedingungen des Abbaus als auch die dynamischen Landschaftsveränderungen Langfristig lassen sich die Ziele von Natura berücksichtigt. Die bisherigen sehr posi- 2000 in Gebieten mit aktivem Abbau nur unter tiven Erfahrungen bei der Umsetzung der Einbeziehung der betroffenen Nutzer und Rahmenvereinbarung haben dazu geführt, dass Akteure in die Vorbereitung und Durchführung die Vereinbarung auf den Schutz von wei- von Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen errei- teren Arten der FFH-Richtlinie (besonders von chen. Die abgeschlossene Rahmenvereinbarung Amphibien) und geschützten Arten nach der leistet dazu einen wesentlichen Beitrag. Das Gewässer in einer Tongrube im Westerwald bietet dem Kammmolch und anderen bedrohten und schützenswerten Arten ideale Lebensbedin gungen.
19 Interview mit Dr. Matthias Schlotmann (Geschäftsführer des BKR) über die Zusammenarbeit des Bundesverbandes Keramische Rohstoffe e.V. mit dem Naturschutz Der Bundesverband Keramische Rohstoffe e.V. (BKR) vertritt gegenüber Behörden, Ver bänden, Kommunen, Öffentlichkeit und anderen Personenkreisen die fachlichen und wirtschaftlichen Interessen von Firmen, die keramische Rohstoffe wie Ton, Bentonit, Feldspat, Kaolin, Klebsand, Quarzit und Quarzsand gewinnen oder verarbeiten. Im BKR sind Mitgliedsfirmen aus ganz Deutschland zusammengeschlossen. Sehr geehrter Herr Dr. Schlotmann, wie kam Welche Anforderungen und Auflagen müs- es zur Vereinbarung zum Schutz der FFH- sen die Betriebe beachten, welche Pflichten Arten zwischen BKR und MUFV? Welche zum Schutz der Arten erfüllen? Welche Vor- Konflikte gab es im Vorfeld? teile (und ggf. welche Nachteile) bringt die Dr. Schlotmann: Als die Ausweisung von FFH- Vereinbarung mit sich? Gebieten in Rheinland-Pfalz anstand, wurden Dr. Schlotmann: Die Betriebe müssen natür- die BKR-Mitgliedsfirmen im Ausweisungs lich die Vorgaben der FFH-Richtlinie einhalten. verfahren als Betroffene beteiligt. Es stellte sich Darüber hinaus verpflichten die Betriebe sich schon frühzeitig heraus, dass viele FFH-Gebiets- aber zu mehr: vorschläge in Rohstoffabbaustätten liegen, viele • Während des Abbaubetriebs sollen möglichst sogar deckungsgleich mit den Rahmenbetriebs viele Kleinstgewässer entstehen und zur Laich- plänen sind. Dies ist darauf zurückzuführen, zeit der Amphibien möglichst ungestört belas- dass viele geschützte FFH-Arten hauptsächlich sen werden. oder teilweise nur noch in Rohstoffabbauflächen vorkommen. • Bei Aufnahme oder Fortsetzung der Abbau tätigkeit in Bereichen der Grube mit Schwer- Bei den betroffenen Firmen herrschte zunächst punktvorkommen der Amphibien werden ggf. eine tiefe Verunsicherung, wie sich diese Situ- Umsiedlungen der Tiere in neu zu schaffende ation rechtlich und tatsächlich auswirkt. BKR Kleinstgewässer in anderen Grubenbereichen und Naturschutzbehörden arbeiten bereits seit vorgenommen. langem eng zusammen. So wurde bereits An- fang der 1990er Jahre ein Projekt zum Schutz • Bei Abschluss der Gewinnungstätigkeit des Laubfrosches ins Leben gerufen, was im- wird das Gelände bis zur Nachfolgenutzung in mer noch erfolgreich durchgeführt wird. Viele Absprache mit den zuständigen Naturschutz Firmen fragten sich in Folge der FFH-Gebiets behörden so gestaltet, dass es sich weiterhin ausweisungen sogar, ob diese enge langjährige als Lebensraum für die genannten FFH-Arten Zusammenarbeit im Nachhinein ein Fehler war. eignet. Aufkommender Bewuchs wird ggf. ab Man habe den Naturschutz immer gefördert und geschoben, flächenhafte Bepflanzungen werden jetzt bekomme man die Quittung. nicht vorgenommen. Vor dem Hintergrund dieser Verunsicherung Für alle Fälle wird eine frühzeitige gegenseitige begannen die Verhandlungen zwischen BKR Information über Vorhaben und über neue Daten und Umweltministerium. Ziel war es, den be- und Erkenntnisse sowie eine gemeinsame Suche troffenen Firmen Ängste und Unsicherheiten zu nach Lösungen in Konfliktfällen zwischen den nehmen und zugleich den Naturschutz weiter zuständigen Naturschutzbehörden und den Be- voranzutreiben. trieben vereinbart.
20 Bis jetzt bringt die Vereinbarung für beide Sei- schutzbehörden statt. Laut Vereinbarung ist ten hauptsächlich Vorteile. Den Unternehmen die Bestandsentwicklung der genannten Arten wurde die Unsicherheit genommen, der Natur- durch die Naturschutzbehörden zu beobachten. schutz wird noch stärker gefördert. Diese stellen dann den Betrieben entsprechende Vorteilhaft für die Betriebe ist dabei: Auf den Berichte über die Erfolgskontrollen einzelner Tonabbauflächen innerhalb von Natura 2000- Maßnahmen und die Bewertung des Erhaltungs Gebieten wird hinsichtlich der Arten der Nach- zustandes der Arten zur Verfügung. Die Be- weis der Verträglichkeit durch eine vereinfachte richte enthalten auch aktuelle Verbesserungs FFH-Prüfung mit Verweis auf diese Vereinba- vorschläge für das Lebensraummanagement. rung erbracht. Dies macht sich auch in finan- ziellen Entlastungen bemerkbar. Welche Erkenntnisse wurden in der Umset- Zudem ist die Vereinbarung bei der Diskussion zung der Vereinbarung gewonnen? Welche mit den Raumordnungsbehörden sehr hilfreich. allgemeingültigen Handlungsempfehlungen Sie ist der Beweis, dass Rohstoffabbau in FFH- können aus den gewonnenen Erkenntnissen Gebieten möglich ist und sogar die Biodiversität abgeleitet werden? steigern kann. Dr. Schlotmann: Wichtig ist eine umfassende Nachteile: Die Vereinbarung wurde noch nicht Informationspolitik zwischen allen Beteiligten. vor Gericht getestet. Der Vogelschutz ist noch Probleme lassen sich meistens auf mangelnde nicht Bestandteil der Vereinbarung, wir sind ge- Information zurückführen. rade dabei dies nachzuholen. Vielen Dank für das Interview. Wie werden die Betriebe auf die Erfüllung Das Interview wurde geführt durch Ina Mey- der Auflagen hin kontrolliert? baum. Dr. Schlotmann: Im Rahmen des FFH-Mo- nitorings finden Kontrollen durch die Natur- Unterzeichnung der Vertragsvereinbarung am 26.09.2005 (v. links: Dr. Matthias Schlotmann, Geschäftsführer des BKR, Margit Conrad, Umweltministerin Rheinland- Pfalz und Walter Steiner, Vorstandsvorsitzender des BKR)
21 Kapitel 2: Militär und Naturschutz: Instrumentarien zur nachhaltigen Nutzung von militärischen Übungsplätzen
22 Einleitung: Militär und Naturschutz: flächige durch Freizeit und Erholung nicht oder kaum genutzte Bereiche, sodass sich gegenüber Instrumentarien zur nachhaltigen Störungen besonders anfällige Arten hier halten Nutzung von militärischen Übung oder wiederansiedeln konnten. splätzen Derzeit werden auf dem Gebiet der Bundes Den Liegenschaften der Bundeswehr, insbeson- republik Deutschland 21 Truppenübungsplätze dere den Truppen- und Standortübungsplätzen, und 184 Standortübungsplätze sowie Pionier kommt neben ihrer militärischen Zweckbestim- übungsplätze (Wasser/Land) durch die Bundes- mung auch eine besondere Bedeutung für den wehr betrieben. Die durchschnittliche Fläche Naturschutz zu. Von den drei Lebensraumtypen der Truppenübungsplätze beträgt 7.000 ha. 2310 „Sandheiden mit Besenheide und Ginster Sie reicht vom kleinsten Platz, Todendorf in auf Binnendünen“, 2330 „Offene Grasflächen Schleswig-Holstein mit 28 Hektar, bis Bergen mit Silbergras und Straußgras auf Binnendünen“ in Niedersachsen mit 28.500 Hektar. Insgesamt und 4030 „Trockene Heiden“ nach Anhang I der sind mehr als 50 % der Übungsplatzfläche in FFH-Richtlinie sind großflächige Vorkommen Deutschland als FFH- und/oder Vogelschutz fast ausschließlich auf aktiven oder ehemaligen gebiet gemeldet. Dazu kommen weitere von den militärischen Übungsplätzen erhalten geblie- Gaststreitkräften genutzte Übungsplätze. ben. Der besonderen Bedeutung der Übungsplätze Die Bedeutung der militärischen Übungsplätze für den Biotop- und Artenschutz wird innerhalb für den Naturschutz wird darüber hinaus u. a. der Bundeswehr und bei den Gaststreitkräften durch die Vorkommen von an die Offen- bzw. durch entsprechende Richtlinien, Erlasse und Halboffenlandlebensräume gebundenen Vogel- Weisungen Rechnung getragen, die den gesetz- arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie lichen Auflagen zum Lärm-, Boden-, Wasser-, wie Brachpieper, Wiedehopf, Ziegenmelker und Biotop- und Artenschutz entsprechen. Darüber Neuntöter bestätigt. hinaus wurden zwischen der Bundesregierung und mehreren Bundesländern Vereinbarungen Der heute anerkannt hohe Wert der militärischen über das Management der Natura 2000-Gebiete Übungsplätze für den Biotop- und Artenschutz auf militärischen Übungsplätzen getroffen, ist als Folge des teilweise jahrzehntelangen die insbesondere die Zusammenarbeit bei der Übungsbetriebes und des damit verbundenen Erstellung und Umsetzung von Management- Landschaftsmanagements entstanden. Auf den plänen regeln. Übungsplätzen gab es keine wirtschaftliche Nut- zung und keine Flurbereinigung, bei der Hecken, Im folgenden Kapitel werden die Instrumente Feldraine und andere wertvolle Landschafts- der Bundeswehr sowie der Gaststreitkräfte für elemente verschwanden. Ebenso gab und gibt eine nachhaltige Nutzung der militärischen es keine großflächigen Bodenversiegelungen Übungsplätze sowie das Management der „mili- und es wurden und werden dort keine Biozide tärischen“ Natura 2000-Gebiete dargestellt. eingesetzt. Während in der Landwirtschaft seit der Erfindung der Luftstickstofffixierung nahezu flächendeckend mit hohen Düngermen- gen gearbeitet wird, sind auf den militärischen Übungsplätzen durch ihre oft lange Bestands tradition oligotrophe Landschaften ohne Mine- raldüngung mit hoher Biodiversität und zahl- reichen konkurrenzschwachen Arten erhalten geblieben. Lediglich bei der Renaturierung devastierter Flächen wird kleinflächig schwach gedüngt. Die Übungsplätze sind zudem groß-
23 Das Regelwerk der Bundeswehr zur Umsetzung der Ziele zur nachhaltigen Nutzung von Übungsplätzen Ein Beitrag von Wilfried für die Planung, Entwicklung und Pflege der Grooten, Amt für Geo Plätze sowie den umweltverträglichen Betrieb informationswesen der darauf. Die militärische Nutzung hat sich an dieser Richtlinie zu orientieren. Bundeswehr, Dezernat Ökologie • Der „Leitfaden zur Durchführung der FFH- Verträglichkeitsprüfung bei Infrastrukturvor- haben und landschaftsbezogenen Vorhaben der Bundeswehr“ und der „Leitfaden zur Umwelt- verträglichkeitsuntersuchung (UVU) bei Infra- strukturvorhaben der Bundeswehr“ erfordern Seit Anfang der 1990er Jahre werden auf Bun- unter anderem eine Standortanalyse, die den deswehrübungsplätzen flächendeckende Bio- Ansprüchen von Boden-, Wasser-, Biotop- und topkartierungen in Anlehnung an die jewei- Artenschutz gerecht wird. ligen Länderkartierungsstandards durchgeführt. • Die Berücksichtigung der Belange des Erfassungen und Bewertungen nach den Vorga- Umweltschutzes im Rahmen der militärischen ben der FFH-Richtlinie (Kartierung von Lebens- Nutzung erfolgt durch den „Benutzungs- und raumtypen und Arten) gehören seit 2003 zusätz- Bodenbedeckungsplan” (BB-Plan), der mit lich zum Standardverfahren der Bundeswehr. dem zivilen Flächennutzungsplan vergleichbar ist. Für Fragen des Natur- und Landschafts- Zur Umsetzung der Ziele des Umwelt- und schutzes ist dabei seit 1994 die „Raumana- Naturschutzes auf militärischen Übungsplätzen lyse zur Naturausstattung und Geologie“ eine ist ein umfangreiches Regelwerk entstanden: wesentliche Grundlage, die auch als Basis für • Die „Richtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen und Übungsplätzen der Bundeswehr” ist Grundlage FFH-Verträglichkeitsprüfungen genutzt wird. • Aus der Raumanalyse und dem BB-Plan werden für alle Übungsplätze Pflege- und Ent wicklungspläne sowie forstliche Fachplanungen entwickelt, die militärische Erfordernisse, öko- logische Aspekte und ökono- mische Gesichtspunkte berück- sichtigen. Dies beinhaltet auch die Erstellung von Management- plänen in Gebieten, die gemäß FFH- und Vogelschutzrichtlinie gemeldet sind. Das Regelwerk zur nachhaltigen Nutzung von Übungsplätzen der Bundeswehr
24 Die Raumanalyse zur Naturausstattung und zeitliche und witterungsbedingte Einschrän- Geologie kungen, Nutzungsintensitäten). Im Grundlagenteil (Schritt 1) der Raumanalyse Der Benutzungs- und Bodenbedeckungsplan zur Naturausstattung und Geologie (siehe Ablaufschema S. 25) werden die Ergebnisse der (BB-Plan) Biotopkartierungen, der forstlichen Bestands Der Benutzungs- und Bodenbedeckungsplan erhebungen und der geologisch-hydrologischen (BB-Plan) ist ein Geo-Informations-System Erfassungen in Text und Karte dargestellt. (GIS)-gestütztes Planungs- und Management instrument und dient als militärischer Flächen Im zweiten Schritt erfolgt eine Bewertung der nutzungsplan zur Gewährleistung einer Grundlageninformationen mit dem Ergebnis gesetzeskonformen, nachhaltigen und bestim- einer Gesamtarbeitskarte, in der alle „sensib- mungsgemäßen Nutzung von Übungsplätzen. len Bereiche“ (hinsichtlich Boden-, Wasser-, Der BB-Plan besteht aus drei Teilen: Biotop- und Artenschutz) dargestellt sind, aber auch Flächen, in denen die naturwissenschaft- • Teil A – Fachwissenschaftliche Grundlagen lich und gesetzlich bedingten Raumwiderstände und Bewertung, als deutlich geringer einzustufen sind. • Teil B – Nutzung und Bodenbedeckung, Im dritten Schritt erfolgt eine zielorientierte • Teil C – FFH-/Vogelschutz-Management Auswertung. Zielgerichtet auf die militärische (Modul N 2000). Nutzung werden hier die „sensiblen Bereiche“ auf ihre Empfindlichkeit gegenüber der gegen Im Teil A sind Ausgangslage und Rahmenbe- wärtigen oder geplanten militärischen Nutzung dingungen, Fachbeiträge der einzelnen Wis- überprüft: senschaftsdisziplinen sowie weitere Einfluss- faktoren zu erfassen und hinsichtlich ihrer • Schadet die gegenwärtige militärische Nut- Auswirkungen auf die bestimmungsgemäße zung der Naturausstattung und dem -poten Nutzung zielgerichtet auszuwerten und zusam- zial (z.B. durch Biotopvernichtung, Boden mengefasst darzustellen. Schutzforderungen, verdichtung oder Erosion, Gefährdung der die sich aus Gründen des Immissions-, Boden-, Schutzfunktion des Waldes)? Natur- und Gewässerschutzes sowie der Land- • Ist die gegenwärtige militärische Nutzung für schaftspflege ableiten, sind zu dokumentieren. den Erhalt des Naturpotenzials ohne Bedeutung? • Ist die gegenwärtige mili- tärische Nutzung dem Natur- potenzial förderlich oder sogar Grundbedingung für die derzeitige Ausprägung von Lebensräumen (Kulturbiotope, z.B. Heiden, vegetationsarme Flächen)? In Verbindung mit den Nut- zungsvorgaben für den jewei- ligen Übungsplatz entsteht da- raus eine Karte „Mögliche Nut- zungseinschränkungen“ (z.B. Betretungsverbot, Befahrungs- verbot, Schanzverbot, jahres Naturnahe Ufervegetation auf dem Truppenübungsplatz Jägerbrück
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