Masterarbeit Public Health Nursing-Etablierung in die Gemeinde

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Masterarbeit Public Health Nursing-Etablierung in die Gemeinde
Elisabeth Kirk

Public Health Nursing- Etablierung in
                     die Gemeinde
Public Health Nursing- Establishment in the local community

                 Masterarbeit
             zur Erlangung des akademischen Grades

                     eines Master of Science

              im Rahmen des Universitätslehrganges

         für Lehrende der Gesundheits- und Krankenpflege

    Dr. med. univ. Martin Sprenger

           Karl-Franzens-Universität Graz

                    und UNI for LIFE
                         Graz, Mai 2019
Masterarbeit Public Health Nursing-Etablierung in die Gemeinde
Ehrenwörtliche Erklärung

Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne fremde
Hilfe verfasst, andere als die angegebenen Quellen nicht benutzt und die den Quellen
wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Die
Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen inländischen oder
ausländischen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht. Die vorlie-
gende Fassung entspricht der eingereichten elektronischen Version.

3. Mai 2019                                                      Elisabeth Kirk
Kurzzusammenfassung
Die häufig beschriebenen Folgen des demografischen und epidemiologischen Wandels
unserer Gesellschaft nehmen großen Einfluss auf die Versorgung von älteren Menschen.
Nicht nur der Fall des Pflegeregresses, auch die Landflucht, die Pensionierung vieler
Hausärzte und der Mangel an Pflegepersonal werden zu einer immer größeren Heraus-
forderung für das österreichische Gesundheitssystem. Es ist Zeit Strukturen zu
hinterfragen und diese zu ändern, um die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in
Österreich optimal zu gewährleisten. Daraus ergibt sich auch die Frage, wie es gelingen
kann, die Bevölkerung so lange wie möglich gesund zu erhalten.

Im Fokus dieser Masterarbeit steht die zukünftige Versorgung von alten und betagten
Menschen. Der Pflege hat dabei eine Schlüsselrolle. Um die Herausforderungen des 21.
Jahrhunderts bewältigen zu können, hat sich die wohnortnahe Pflege international stark
ausdifferenziert. So gibt es die Berufsbilder der Community Health Nurse, Family Health
Nurse, District Health Nurse, oder Public Health Nurse. Vor allem in den USA, Großbri-
tannien, Australien, Deutschland und in den skandinavischen Ländern ist die Public
Health Nurse bereits in verschiedenen Bereichen des Gesundheitssystems implementiert.
In Österreich stehen die Ausbildungsmöglichkeiten derzeit noch am Anfang. Zwar er-
bringen 900.000 pflegende Angehörige in Österreich jeden Tag eine großartige Leistung
für die Gesellschaft, Familie und auch für unser Gesundheitssystem. Sie benötigen vor
allem pflegerische Kernkompetenzen, um das pflegebedürftige Familienmitglied optimal
zu versorgen. Um pflegende Angehörige und die ältere Gesellschaft so lange wie möglich
gesund zu erhalten wird in dieser Masterarbeit auf die Themen Gesundheitsförderung und
präventive Hausbesuche eingegangen.

Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen Leitfaden für eine qualitativ hochwertige Versorgung
der Bevölkerung in Österreich zu erstellen. Dieser soll vor allem zur Implementierung
der Gemeindepflege dienen.
Abstract
The often described consequences of demographic and epidemiological change in our
society have a major impact on the care of the elderly. Not only changes in financing
long-term care, but also the rural exodus, the retirement of many family doctors and the
lack of nursing staff are becoming an ever greater challenge for the Austrian health
system. It is time to question and change structures in order to optimally ensure the care
the elderly in Austria. This also raises the question of how to keep people healthy for as
long as possible.

This master's thesis focuses on the future care of elderly people. Nurses have a key role.
In order to meet the challenges of the 21st century, community care has developed
internationally. In the field of primary health care the role of Community Health Nurse,
Family Health Nurse, District Health Nurse, or Public Health Nurse has been well
established. Especially in the USA, Great Britain, Australia, Germany and the
Scandinavian countries, the Public Health Nurse is already implemented in various areas
of the health system. In Austria, training opportunities are still in their infancy. It is true
that 900,000 caregivers in Austria provide a great service every day for persons in need,
the family, the society and also for our healthcare system. Above all, they require nursing
core competencies in order to optimally care for the family member in need of care. In
order to keep caregiving relatives healthy for as long as possible, this master's thesis deals
also with health promotion and preventive home visits.

The aim of this work is to provide a guideline for high-quality care of the population in
Austria and a concept for the implementation of community care.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ..................................................................................................9

   1.1 Hintergründe und Ziele .......................................................................................... 9

2 Begriffsdefinitionen ................................................................................11

3 Demografische Entwicklung .................................................................17

   3.1 Altersentwicklung unserer Bevölkerung.............................................................. 17

   3.2 Die Pflegesituation in Österreich ......................................................................... 19

   3.3 Zum Fall des Pflegeregresses .............................................................................. 19

4 Die Hauskrankenpflege .........................................................................21

   4.1 Ziele und Zielgruppe ............................................................................................ 21

   4.2 WIFO- Studie über die Zukunft der Pflege.......................................................... 21

   4.3 Die Zukunft der Pflege ........................................................................................ 22

   4.4 Nutzbarkeit der Hauskrankenpflege .................................................................... 25

   4.5 Die Situation in der Steiermark ........................................................................... 26

5 Die Entwicklung der Pflegesituation in Österreich .............................28

   5.1 Das Gesundheitssystem in Österreich.................................................................. 28

      5.1.1 Die Pflegevorsorge in Österreich ..............................................................................................29

      5.1.2 Die 24-Stunden Betreuung ........................................................................................................29

      5.1.3 Die Pflege und Betreuung durch Angehörige ...........................................................................29

   5.2 Die geschichtliche Entwicklung der Krankenpflege in Österreich ...................... 31

   5.3 Die geschichtliche Entwicklung von Public Health Nursing ............................... 31

6 Public Health Nursing ............................................................................34

   6.1 Die Advanced Practice Nurse .............................................................................. 35

   6.2 Die Community Health Nurse ............................................................................. 37

   6.3 Die Family Health Nurse ..................................................................................... 38

   6.4 Die School Nurse ................................................................................................. 39
7 Gesundheitsförderung ...........................................................................41

   7.1 Gesetzliches zur Gesundheitsförderung in Österreich ......................................... 41

   7.2 Die Ottawa Charta ............................................................................................... 41

   7.3 Gesundheitsdeterminanten ................................................................................... 42

   7.4 Resilienz............................................................................................................... 44

   7.5 Das Konzept der Salutogenese nach Aaron Antonovsky .................................... 44

   7.6 Gesundheitskompetenz ........................................................................................ 45

8 Pflegende Angehörige ............................................................................47

   8.1 Wie geht es den pflegenden Angehörigen in Österreich? .................................... 47

   8.2 Young Carers ....................................................................................................... 50

9 Beratung und Information Pflegender Angehöriger ..........................56

   9. 1 Fakten: Warum und Wozu? ................................................................................ 56

   9.2 Kompetenzförderung ........................................................................................... 57

   9.3 Die Grundhaltung der/des Beraters/in ................................................................. 64

10 Care-Sharing ........................................................................................67

   10.1 Organisation ....................................................................................................... 67

   10.2 Aufgaben verteilen ............................................................................................. 68

   10.3 Care-Sharing Grundlagen .................................................................................. 69

11 Das Projekt der Gemeindeschwester-plus in Deutschland ...............70

   11.1 Qualifikationen der Fachkräfte .......................................................................... 70

   11.2 Tätigkeitsschwerpunkte der Fachkräfte ............................................................. 71

   11.3 Zielgruppe .......................................................................................................... 72

   11.4 Präventive Hausbesuche .................................................................................... 72

   11.5 Zugangswege/ Vertrauensarbeit......................................................................... 74

   11.6 Netzwerkarbeit ................................................................................................... 75

   11.7 Gesprächsleitfaden und Dokumentation ............................................................ 75
11.8 Evaluation .......................................................................................................... 77

12 CO.N.S.E.N.SO- Pflegemodell in Kärnten .........................................78

   12.1 Hintergrund ........................................................................................................ 78

   12.2 Qualifikationen der Fachkräfte .......................................................................... 78

   12.3 Die Handlungsschwerpunkte der Fachkräfte ..................................................... 79

   12.4 Projektziele ........................................................................................................ 80

   12.5 Evaluierungsbericht 2018 .................................................................................. 80

13 Projektskizze: Die Etablierung der Gemeindepflege in der
Obersteiermark .........................................................................................81

   13.1 Vorwort .............................................................................................................. 82

   13.2 Hauptteil............................................................................................................. 82

   13.3 Unsere Ziele und Motivation ............................................................................. 86

   13.4 Fallbeispiele ....................................................................................................... 86

   13.5 Ansprechpersonen/Zielgruppen/Ort................................................................... 87

   13.6 Implementierung ................................................................................................ 88

14 Resumee.................................................................................................89

15 Literaturverzeichnis .............................................................................91
Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bevölkerungs nach breiten Altersgruppen ............................................... 17

Abbildung 2: Bevölkerungsstand und Bevölkerungsstruktur ......................................... 18

Abbildung 3: Bevölkerung seit 2002 nach Geschlecht bzw. breiten Altersgruppen ...... 18

Abbildung 4: Gesundheitsdeterminanten ....................................................................... 43

Abbildung 5: Selbsteingeschätzte Gesundheitskompetenz im europäischen Vergleich 46

Abbildung 6: Schulungsprozess ..................................................................................... 57

Abbildung 7: Kurskonzept Spezialpflegekurs mit dem Schwerpunkt Demenz ............. 62

Abbildung 8: Beratungsprozess für die Beratung von pflegenden Angehörigen ........... 66

Abbildung 9: Kompetenzbereich der Fachkräfte............................................................ 70

Abbildung 10: Die Einschätzung in Kategorien ............................................................. 74

Abbildung 11: Family and Community Nurse ............................................................... 79
Abkürzungsverzeichnis

bzw.       beziehungsweise
ca.        zirka
D          Deutschland
EBN        Evidence Based Nursing
FH         Fachhochschule
etc.       et cetera
EU         Europäische Union
FH         Fachhochschule
GÖG        Gesundheit Österreich GmbH
ÖBIG       Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen
ÖGKV       Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband
u.a.       unter anderen/anderem
ULG        Universitätslehrgang
WHO        World Health Organisation
USA        Vereinigte Staaten von Amerika
1 Einleitung

1.1 Hintergründe und Ziele

Betrachtet man das Gesundheitssystem Österreichs im Vergleich zu den anderen europä-
ischen Ländern, lässt sich seit Jahren folgender Befund festmachen:

Österreich hat ein sozial ausgewogenes System mit freiem Zugang zur medizinischen
Versorgung und leichter Verfügbarkeit von Arzneimitteln. Dieses ist im internationalen
Vergleich bettenlastig und ärztezentriert“ (vgl. Steirischer Gesundheitsplan 2035, S7).

Nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Politik macht sich derzeit viele Gedanken
über die Versorgung unserer kranken Menschen in Österreich. Die Präsidentin des öster-
reichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes, Ursula Frohner schrieb für das
„Jahrbuch für Gesundheitspolitik und Gesundheitswirtschaft in Österreich 2018“:

„Neben den herkömmlichen Gesundheitseinrichtungen sollte der Fokus in Zukunft auch
darauf gerichtet werden, den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ver-
mehrt in neuen Strukturen, wie zum Beispiel der Primärversorgung oder der
Schulgesundheit zu nutzen (Frohner 2018, S.137)“.

Pflegepersonal

Pflegepersonen kümmerten sich seit jeher nicht nur um einzelne Kranke, sondern sorgten
auch für die Gesunderhaltung der Gesamtbevölkerung. Arme und alte Menschen wurden
gepflegt, Familien wurden über gesundheitsfördernde und hygienische Maßnahmen auf-
geklärt und es wurden Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitung von Krankheiten zu
vermeiden (vgl. Brieskorn- Zinke 2007, S.17).

2017 waren zirka 63.000 Personen in der stationären und mobilen Altenpflege beschäf-
tigt. Mobile Pflegedienste und Pflegeheime berichten aber häufig von Personalmangel,
der als Hindernis zum Ausbau der Angebote genannt wird. In Zukunft zeichnet sich ein
starker Anstieg des Bedarfes nach Pflegepersonal ab. Daher gilt es Maßnahmen zu setzen,
um dem bereits heute verbreiteten Personalmangel entgegenzuwirken (vgl. Famira-Mühl-
berger/Firgo 2019, o.S.).

                                                                                          9
Versorgungsassistenzen sind in Bezug auf den Pflegefachkräftemangel keine Lösung, da
sie nicht über das erforderliche Qualifikationsprofil verfügen.

Zum Beispiel arbeiten in Finnland Community Health Nurses seit langer Zeit auch im
ärztlichen Kompetenzbereich mit, und sind erste Ansprechpartner für gesundheits- und
krankheitsbezogene Fragen. Community Health Nurses (Gemeindepfleger/innen) sind
weltweit oft in primären Gesundheitszentren oder in Arztpraxen tätig. Sie sind aber auch
häufig mobil unterwegs, um Menschen in peripheren Regionen eine Gesundheitsversor-
gung zu ermöglichen (vgl. Keßler 2018, S.60).

Pflegende Angehörige
In Österreich sind in die Pflege und Betreuung anderer Menschen mehr als 900.000 Per-
sonen involviert. Insgesamt bedeutet das, dass in Österreich rund 1,3 Millionen Menschen
von Pflege oder Betreuung betroffen sind. In den meisten Fällen übernimmt die Familie
die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen (vgl. Nagl-Cupal et at. 2018,
S.234f.).

Gesundheitskompetenz
Dem Gesundheitsbericht 2015 zu Folge verfügen nur 36,8% der Befragten Menschen in
der Steiermark über eine exzellente oder ausreichende Gesundheitskompetenz. Im Län-
dervergleich verfügen die Steirerinnen und Steirer somit über die niedrigste
Gesundheitskompetenz. Für die Zukunft wird es sehr bedeutend sein, die Gesundheits-
kompetenz der Bevölkerung zu stärken (vgl. Peinhaupt et al. 2016, S.59).

Methodik
Es wurde eine umfassende Literaturrecherche in verschiedener Fachliteratur, wissen-
schaftlichen Datenbanken und im Internet durchgeführt.

Das Ziel der Arbeit ist die Beantwortung folgender Forschungsfragen:

Ist aufgrund der derzeitigen demografischen und epidemiologischen Entwicklung in Ös-
terreich ein Bedarf für die Einführung einer Gemeindepflege gegeben?
Welche Aufgaben könnte die Gemeindepflege im österreichischen Gesundheitssystem
übernehmen?

                                                                                     10
2 Begriffsdefinitionen

Public Health

Unter Public Health verstehen wir eine von der Gesellschaft organisierte, gemeinsame
Anstrengung, mit dem Ziel der
    •   Erhaltung und Förderung der Gesundheit der gesamten Bevölkerung oder von
        Teilen der Bevölkerung,
    •   Vermeidung von Krankheit und Invalidität,
    •   Versorgung der Bevölkerung mit präventiven, kurativen und rehabilitativen
        Diensten (Egger/Razum/Rieder 2018, S.1).

Im deutschsprachigen Raum spricht man auch von der „öffentlichen Gesundheitspflege“.
Der Blick wird auf die gesamte Bevölkerung oder auf Bevölkerungsgruppen gerichtet.
Dadurch unterscheidet sich Public Health von der kurativen Individualmedizin (vgl. Eg-
ger et al. 2018, S.1).

Zu den Aufgabenfeldern zählen vor allem die Gesundheit der Bevölkerung zu überwa-
chen    und     zu       schützen.   Beispiele   hierzu   sind:   Lebensmittelsicherheit,
Infektionskrankheiten, Luftverschmutzung und die Sicherheit am Arbeitsplatz (vgl. ebd.,
S.2).

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestimmt die Aufgabenbereiche folgenderma-
ßen:

Public Health is defined as “the art and science of preventing disease, prolonging life
and promoting health through the organized efforts of society” (Acheson, 1988; WHO).

In der Europäischen Union hat die Sicherung der Gesundheit einen hohen Stellenwert
erhalten. Zur Kompetenz für Gesundheitssicherung wurden zwei Verträge festgelegt. Die
Verträge von Maastrich (1992) und Amsterdam (1999). Die Verträge verfolgen das Ziel,
den Schutz und die Verbesserung der Gesundheit zu gewährleisten (vgl. Brieskorn- Zinke
2007, S.13).

                                                                                      11
Public Health vs. Medizin

Public Health und Medizin unterscheiden sich in vor allem in den Strategien, Gesundheit
zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen. Der Blickpunkt der Medizin liegt auf
dem Individuum, während sich Public Health mit der Gesundheit der gesamten Bevölke-
rung beschäftigt (vgl. Egger et al. 2018, S.9).

Gesundheitsförderung

Die Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung

„Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an
Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer
Gesundheit zu befähigen. Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales
Wohlbefinden zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl einzelne als auch Gruppen ihre
Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und verwirklichen
sowie ihre Umwelt meistern bzw. verändern können. In diesem Sinne ist die Gesundheit
als ein wesentlicher Bestandteil des alltäglichen Lebens zu verstehen und nicht als vor-
rangiges Lebensziel. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die
Bedeutung sozialer und individueller Ressourcen für die Gesundheit betont wie die kör-
perlichen Fähigkeiten. Die Verantwortung für Gesundheitsförderung liegt deshalb nicht
nur bei dem Gesundheitssektor, sondern bei allen Politikbereichen und zielt über die Ent-
wicklung gesünderer Lebensweisen hinaus auf die Förderung von umfassendem
Wohlbefinden hin“ (Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung, 1986, S.1).

Public Health Nursing

Bereits im Jahr 1993 hat die WHO den Begriff Pflege umfassend beschrieben. In der
Definition ist ein deutlicher Bezug zu Public Health erkennbar.

„Der gesellschaftliche Auftrag der Pflege ist es, dem einzelnen Menschen, der Familie
und ganzen Gruppen dabei zu helfen, ihr physisches, psychisches und soziales Potenzial
zu bestimmen und zu verwirklichen, und zwar in dem für die Arbeit anspruchsvollen Kon-
text ihrer Lebens- und Arbeitsumwelt. Deshalb müssen die Pflegenden Funktionen
aufbauen und erfüllen, welche die Gesundheit fördern, erhalten und Krankheiten

                                                                                       12
verhindern. Zur Pflege gehören auch die Planung und Betreuung bei Krankheit und wäh-
rend der Rehabilitation, und sie umfasst zudem die physischen, psychischen und sozialen
Aspekte des Lebens in ihrer Auswirkung auf Gesundheit, Krankheit Behinderung und
Sterben. Pflegende gewährleisten, dass der Einzelne und die Familie, seine Freunde, die
soziale Bezugsgruppe und die Gemeinschaft gegebenenfalls in alle Aspekte der Gesund-
heitsversorgung einbezogen werden, und unterstützen damit Selbstvertrauen und
Selbstbestimmung. Pflegende arbeiten auch partnerschaftlich mit Angehörigen anderer,
an der Erbringung gesundheitlicher und ähnlicher Dienstleistungen beteiligten Gruppen
zusammen“ (WHO, 1993, S. 15).

Diese Definition zeigt, dass die WHO der Pflege einen hohen Stellenwert zugesprochen
hat. Heute sind die zentralen Aufgaben trotz der unterschiedlichen Entwicklungen im Ge-
sundheitssystem noch immer die gleichen (vgl. Brieskorn- Zinke 2007, S.16).

Advanced Practice nurse

Die DNAPN (Deutsches Netzwerk für Advanced Practise Nurses) definierte 2015 die Ad-
vanced Practice Nurses (APNs) als „akademisch ausgebildete Pflegende mit dem
Abschluss des grundständigen Masters of Sience mit Schwerpunkt APN/ANP, an einer
dafür nach dem Bologna Prozess akkreditierten Basis auf erhöhtem Niveau. Ihre Subrol-
len umfassen Praktikerin, Expertin, Beraterin, Lehrerin, Forscherin, Leiterin und
Vertreterin. Sie arbeiten als Spezialistin alleine oder leiten Advanced Practice Nursing
(APN) Teams“ (Schäfer 2018, o.S.).

Family Health Nurse

Die Gesundheitsförderung, Prävention, Rehabilitation und Unterstützung von Angehöri-
gen zählen zu den Aufgaben der Family Health Nurse. Auch die Motivation des Patienten
durch Beratung und Anleitung sind Teile ihrer Tätigkeiten. Das Public Health Ziel „ge-
sunde Familie“ steht in diesem Modell im Vordergrund. Es soll eine Verbindung
zwischen der Zielgruppe Familie und Pflege im eigenen Wohnraum des Patienten her-
stellen (vgl. Steinbach, S.162).

                                                                                     13
Community Health Nurse

Der Aufgabenbereich liegt in der Pflege von Einzelpersonen und deren Familien, die zu
Hause in der Gemeinde leben und die Mitwirkung bei Gesundheitsförderung und Präven-
tion von Einzelpersonen, Familien und Gruppen in regionalen Settings (vgl.
www.ongkg.at, 2008).

Das Konzept der Community Health Nurse soll den Menschen eine aktive Beteiligung an
Entscheidungsprozessen im Rahmen der individuellen Gesundheitsvorsorge ermögli-
chen. Die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und die Bewältigung
des Alltags sind die Ziele dieses Konzeptes (vgl. Keßler 2018, S.61).

School Health Nurse

Die amerikanische Akademie für Kinderheilkunde schrieb 2008 über die Rolle der
Schoolnurse. Die folgenden Tätigkeitsbereiche fallen in die Arbeit der School Nurse:

   •   Die Beurteilung von Gesundheitsbeschwerden, Medikamentenverwaltung und
       Betreuung von Studierenden mit besonderen Gesundheitsbedürfnissen.
   •   Das Erkennen von Notfällen und die notwendigen Maßnahmen.
   •   Die Organisation vorgeschriebener Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.
   •   Die Information und Berichterstattung von Infektionskrankheiten.
   •   Das Management von chronisch kranken Studierenden.

Eine spezialisierte, akademische-professionelle Pflege fördert den Lernerfolg von Stu-
denten. School Nurses ermöglichen den Schülern und Schülerinnen eine normale
Entwicklung, fördern die Gesundheit und Sicherheit und greifen bei Gesundheitsproble-
men ein (vgl. Council of School Health 2008, S.1052ff.).

In Schweden wird die School Health Nurse wie folgt beschrieben:

School Health Nurses sind spezialisierte Pflegefachkräfte, die an Grund- und weiterfüh-
renden Schulen im Bereich der Gesundheitsversorgung, Gesundheitsförderung und
Prävention bei Kindern und Jugendlichen tätig sind. Die Versorgung bei Akuterkrankun-
gen und Erste Hilfe bei Unfällen gehört zu ihren Aufgaben. School Health Nurses
kümmern sich um die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und
Lehrern, unterstützen chronisch kranke und/oder behinderte Kinder und informieren und
beraten Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer. Sie unterstützen
                                                                                   14
z.B. Kinder mit Diabetes, Asthma oder Allergien in ihrer Krankheitsbewältigung und im
Umgang mit der Erkrankung und tragen so dazu bei, sie in die Klassenverbände zu inte-
grieren (vgl. Kocks 2008, S.246ff.).

Young Carers

„Der Begriff der „pflegenden Kinder“ (GB-Diktion: „Young Carers“; US-Diktion: „Y-
oung Caregivers“) leitet sich von dem Begriff der generellen informellen Pflege durch
Angehörige ab (Carers bzw. Caregivers), deren grundlegendes Verständnis auf unbe-
zahlter Arbeit, Reziprozität und zumeist familiären Beziehungen beruht. Die häufigste
deutschsprachige Übersetzung mit „Kinder und Jugendliche als pflegende Angehörige“
wird dem ebenfalls gerecht“ (Nagl-Cupal/Daniel/Kainbacher/Koller/Mayer 2015, S.47).

Hauskrankenpflege

Von Hauskrankenpflege wird vor allem in Österreich gesprochen. Gemeint ist damit die
fachliche Pflege von Patienten zu Hause im Sinne einer professionellen Pflege. In
deutschsprachigen Ländern wird von Gemeindepflege, häuslicher Pflege, von sozialme-
dizinischen Pflegediensten, von ambulanter oder extramuraler Pflege gesprochen.

Hauskrankenpflege eignet sich besonders für kranke Personen, deren Krankheit lange
dauert und nicht immer geheilt werden kann (vgl. Ertl/Kratzer/Aistleithner 2011, S.15f.).

Care-Sharing

Care-Sharing ist ein radikales Selbsthilfe-Konzept für eine runderneuerte Angehörigen-
pflege. Es besteht im Kern darin, das Helferpotenzial zu verbreitern und den Pflegealltag
für alle Beteiligten zu erleichtern. Die Aufbauphase ist kurzfristig umsetzbar und besteht
aus einer Internetplattform, die den Pflegealltag bestehender Helferteams vereinfachen
und es der Gesellschaft ermöglichen soll, zur/m Mitakteur/in der Pflege-Selbsthilfe zu
werden (vgl. Habicht 2018, o.S.).

Kommune

Kommunen sind örtlich begrenzt und können einzelne Gemeinden oder Gemeindever-
bände sein. Die Kommunalpolitiker werden von der Kommune selbst bestimmt.

                                                                                       15
Es besteht das Recht auf Selbstverwaltung. Dies beinhaltet auch Rechte und Pflichten.
Eine Kommune ist politische und administrative Einheit. Kommunen bzw. Gemeinden
kommen verschiedensten freiwilligen Aufgaben nach, wie zum Beispiel dem Betreiben
eines Altenheimes, Sportzentren, Bibliotheken, Museum, und vielem mehr (vgl. Moß-
mann, 2018, o.S.).

                                                                                  16
3 Demografische Entwicklung

3.1 Altersentwicklung unserer Bevölkerung

Aktuelle Statistiken der Statistik Austria besagen, dass die österreichische Bevölkerung
bis zum Jahre 2020 auf 9 Mio. Menschen wachsen wird.

Der Anteil von über 65-jährigen Menschen betrug 2015 18,5% und wird bis 2060 auf
28,4% geschätzt (vgl. Statistik Austria, 2018).

Abbildung 1: Bevölkerungs nach breiten Altersgruppen

Quelle: Statistik Austria 2018 Bevölkerungsprognose

In Wien wächst die Bevölkerung am schnellsten. In der Bundeshauptstadt wuchs die Be-
völkerungszahl im Jahr 2016 mit 1,51% deutlich stärker als im Durchschnitt Österreichs.
In absoluten Zahlen entspricht dies einem Anstieg um 27.734 Personen auf 1.867.960 zu
Jahresbeginn 2017 (vgl. Statistik Austria, 2018).

Die folgende Tabelle zeigt die Bevölkerungsprognose in Prozenten und verdeutlicht, wie
schnell der Anteil von Menschen, die 65 Jahre und älter sind, wächst.

                                                                                     17
Abbildung 2: Bevölkerungsstand und Bevölkerungsstruktur

Quelle: Statistik Austria (2017)

Die nächste Tabelle zeigt die Aufteilung der Menschen in Österreich nach dem Alter und
Geschlecht. Diese Tabelle ist für diese Arbeit als besonders relevant anzusehen, da sie in
Zahlen zeigt, wie rasant die Bevölkerung und vor allem auch die Gruppe der Menschen
über 75 wächst.

Abbildung 3: Bevölkerung seit 2002 nach Geschlecht bzw. breiten Altersgruppen

Quelle: Statistik Austria 2018, Volkszählungen, Statistik des Bevölkerungsstandes

                                                                                       18
3.2 Die Pflegesituation in Österreich

In Österreich sind in die Pflege und Betreuung anderer Menschen mehr als 900.000 Per-
sonen involviert. Auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet sind das rund 10 Prozent
der Österreicher, die sich entweder zu Hause oder in der stationären Langzeitpflege um
einen pflegebedürftigen Menschen kümmern. Insgesamt bedeutet das, dass in Österreich
rund 1,3 Millionen Menschen von Pflege oder Betreuung betroffen sind. In den meisten
Fällen übernimmt die Familie die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen.
Somit erhalten 75% der unterstützungsbedürftigen Menschen Pflege von einer naheste-
henden Person. 78% der pflegenden Angehörigen nehmen keine professionellen Dienste
wie zum Beispiel Hauskrankenpflege, Essen auf Rädern oder sonstiges in Anspruch (vgl.
Nagl-Cupal et al. 2018, S.234f.).

82.485 Menschen mussten oder wollten eine stationäre Pflege in Anspruch nehmen.
9.640 Menschen wurden im Rahmen einer Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen
versorgt. Eine teilstationäre Tagesbetreuung benötigten 7.928 Personen. In alternativen
Wohnformen (wie z.B. Betreutes Wohnen) lebten 3.395 Personen (vgl. Statistik Austria
2018).

3.3 Zum Fall des Pflegeregresses

Der Nationalrat hat am 29.06.2017 beschlossen, dass ein Zugriff auf das Vermögen von
in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Er-
ben und Erbinnen sowie Geschenknehmern und Geschenknehmerinnen im Rahmen der
Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten ab 1. Jänner 2018 unzulässig ist. Ab diesem
Zeitpunkt dürfen Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden, laufende Verfah-
ren sind einzustellen. Insoweit Landesgesetze dem entgegenstehen, treten die
betreffenden Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt außer Kraft (BGBl. I Nr. 125/2017).

Ab 2030 werden die Kosten deutlich steigen

Laut einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts werden sich die Pflegekosten zwi-
schen 2025 und 2050 verdreifachen. Der Grund dafür ist vor allem die zunehmende
Alterung der Generation der Babyboomer. Auch die steigende Lebenserwartung in guter
Gesundheit sind dafür verantwortlich, dass sich der Pflegebedarf zeitlich nach hinten

                                                                                    19
verschiebt. Zugleich wird die Pflege im Familienkreis weiter an Bedeutung verlieren.
Menschen leben häufig alleine in einem Haushalt. Die stationäre Pflege wird dadurch
zunehmen.

Diskutiert wird im Wirtschaftsforschungsinstitut über die Einführung vermögensbezoge-
ner Steuern, wie die Schenkung oder die Erbschaftssteuer (vgl. Proissl 2018, o.S.).

                                                                                      20
4 Die Hauskrankenpflege

4.1 Ziele und Zielgruppe

Das Ziel ist die Zufriedenstellung physischer, psychischer und sozialer Bedürfnisse von
kranken Menschen, die zu Hause leben. Zur Zielerreichung sind verschiedene Rahmen-
bedingungen notwendig:

   •   Ein ganzheitlich-orientiertes Pflegekonzept auf dem neuesten wissenschaftlichen
       Stand.
   •   Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von allen Berufsgruppen, die in die Pflege
       involviert sind.
   •   Adäquate fachliche Methoden.
   •   Ein effizienter Ressourceneinsatz.

Die Hauskrankenpflege wird nicht nur von diplomiertem Pflegepersonal geleistet. Ange-
hörige, private Helfer/innen und andere involvierte Berufsgruppen sind als
gleichberechtigte Partner zu betrachten (vgl. Ertl et al. 2011, S.17f.).

Zur Zielgruppe gehören pflegebedürftige Erwachsene, pflegebedürftige Kinder, psy-
chisch kranke Menschen und Menschen mit einer geistigen oder körperlichen
Beeinträchtigung (vgl. ebd., S.100).

4.2 WIFO- Studie über die Zukunft der Pflege

Auf längere Zeit betrachtet wirkt sich eine stärkere Investition in die mobile Pflege positiv
auf Kosten und Personalbedarf aus. Abgesehen davon besteht der eindeutige Wunsch der
Bevölkerung darin, zuhause gepflegt zu werden. In der österreichweiten WIFO-Studie
wurde erforscht, wie ein Pflegesystem in Österreich aufgestellt sein muss, um zukünfti-
gen Herausforderungen gerecht zu werden. Bearbeitet wurden vier unterschiedliche
Szenarien zu den Themen Nachfrage- und Kostensteigerungen (vgl. Eder 2019, o.S.).

Das Hauptszenario:

Im Hauptszenario wird am derzeitigen Versorgungsmix nichts verändert. Das heißt 75%
der Pflege wird durch Angehörige übernommen, 32% erfolgt durch mobile Betreuungs-
dienste, 16% stationäre Betreuung, 5% 24-Stunden-Betreuung, 2% teilstationär. In

                                                                                          21
diesem Szenario würden in Niederösterreich die Kosten von derzeit 257 Millionen Euro
auf 481 Millionen Euro im Jahr 2030 steigen (vgl. ebd., o.S.).

In den drei weiteren Szenarien wird der Versorgungsmix durch pflegepolitische Maßnah-
men geändert. Die Anzahl der betreuten Personen in der stationären/mobilen/informellen
Pflege und der 24-Stunden-Betreuung um 5, 10 und 20 Prozent erhöht und bei anderen
Pflegedienstleistungen abgezogen (vgl. ebd., o.S.).

In den Ergebnissen zeigte sich, wenn der Anteil der betreuten Personen in der stationären
Pflege um 10 Prozent erhöht wird, dies die Nettoausgaben für alle Dienste um weitere
31,8 Millionen Euro im Jahr 2030 steigern würde. Wird aber der Anteil, der durch mobile
Dienste betreuten Personen um 10 Prozent erhöht, würden die gesamten Nettoausgaben
um 51,2 Millionen Euro im Jahr 2030 im Vergleich zum Hauptszenario sinken (vgl. ebd.,
o.S.).Außerdem zeigt die Studie, dass durch einen Ausbau der mobilen Dienste auch die
Herausforderung der Personalknappheit gemildert werden kann. Durch die 10 prozentige
Verlagerung auf die mobile Betreuung werden im Jahr 2030 um zirka 700 Pflegekräfte
weniger benötigt. Im mobilen Bereich wird trotzdem massiv nach Pflegekräften gesucht.
Die Hilfswerk-Pflegedirektorin Gabriela Goll meint dazu: „Die Personalknappheit im
Pflegebereich ist bereits da und wird uns so schnell auch nicht verlassen“ (vgl. ebd., o.S.).

4.3 Die Zukunft der Pflege

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat am 30. Juni
2011 einen Pflegefond eingerichtet, der die Länder und Gemeinden im Bereich der Lang-
zeitpflege, den Aus- und Aufbau ihres Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes
unterstützt. Die GmbH für gesundes Österreich hat 2010 im Auftrag des Bundesministe-
riums eine umfangreiche Erhebung in den Bundesländern durchgeführt. Diese soll
darstellen, wie sich die Versorgungssituation pflegebedürftiger Menschen und die damit
verbundene Kostensteigerung bis 2025 entwickeln (vgl. Juraszovich/Ostermann 2012,
S.1f.). 2010 verzeichneten die mobilen Dienste in Österreich 23,21 Leistungsstunden pro
Einwohner, die 75 Jahre und älter waren. Der Nettoaufwand beträgt durchschnittlich 22
Euro pro Leistungsstunde (ebd., S.5). Die mobilen Dienste hatten im Jahr 2010 einen
Nettoaufwand von 346 Millionen Euro. Bis zum Jahr 2025 wird ein Anstieg auf rund 630
Millionen Euro erwartet (ebd., S.5). Für diese Arbeit wird zusammenfassend die Situation
in der Steiermark herangezogen, die sich ähnlich verhält wie in den anderen

                                                                                          22
Bundesländern. Diese zeigt, dass sich die Pflegequote bis zum Jahr 2025 um 70% erhöhen
wird, wodurch sich der Versorgungsgrad ebenfalls erhöht (ebd., S.48).

Anschließend daran wird die Frage gestellt, woher das Pflegepersonal in Zukunft genom-
men werden soll.

Pflegevorsorge - Masterplan Pflege
Die Pflege und Betreuung älterer Menschen spielt in der österreichischen Sozialpolitik
eine große Rolle. Die höchste Priorität muss die Sicherstellung einer menschenwürdigen
Pflege nach Stand der Pflegewissenschaft sein. Sowie die Unterstützung von pflegebe-
dürftigen Menschen und deren Angehörigen (vgl. Hartinger-Klein 2018, S.1).

Die pflegenden Angehörigen nehmen in unserem Pflegesystem eine wichtige Rolle ein.
1,4 Millionen Menschen sind nach Zählungen der Bezieherinnen und Bezieher vom
Thema „Pflege und Betreuung“ direkt betroffen. Im Vordergrund steht die persönliche
Selbstbestimmung über den Umfang der Pflege, und über den Ort, in dem diese ausgeübt
wird (vgl. ebd., S.1).

Demenzerkrankungen sind mit ca. 30% die häufigste Ursache für Pflegebedürftigkeit.
Diese Zahl wird sich Schätzungen zufolge bis zum Jahr 2050 voraussichtlich verdoppeln.

Um die Sicherstellung der Pflege und Betreuung betroffener Familien nachhaltig zu ge-
währleisten hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz verschiedene Maßnahmen geplant. Das übergeordnete Ziel ist
„Pflege daheim vor stationär“ (vgl. ebd., S.3).

Die Sicherung qualitativ hochwertiger Pflege und die mittel-und langfristige Finanzie-
rung sind der klare politische Auftrag der Bundesregierung. Im Sinne der Bürgerinnen
und Bürger ist das Pflegeversorgungssystem weiterzuführen und auszubauen. Ausge-
schlossen werden dabei eine Erbschafts-und Schenkungssteuer zur Finanzierung (vgl.
ebd., S.4).

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat zu
vielen verschiedenen Punkten im Gesundheitsbereich einen Plan entwickelt. Einige für
diese Arbeit relevanten Punkte wurden wie folgt zusammengefasst und erläutert:

                                                                                   23
•   Formen der Pflege:
    Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit werden Menschen in unterschiedlichsten
    Formen der Pflege betreut. Auf ein ausreichendes Angebot von Tagesbetreuung
    ist besonders zu achten.

•   Die Umsetzung der Demenzstrategie – Gut leben mit Demenz:
    Ein Großteil der Menschen mit Demenz wird zu Hause betreut. Dies bedeutet eine
    große psychische und psychische Herausforderung für die betreuenden Angehö-
    rigen. Daher soll die österreichische Demenzstrategie fortgeführt werden (vgl.
    ebd., S.4).

•   Qualitätssicherung in der 24-Stunden-Betreuung:
    Hier liegt das Ziel in der Schaffung eines österreichweitem einheitlichen Quali-
    tätszertifikats/Qualitätssiegels für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-
    Betreuung (vgl. ebd., S.5).

•   Freiwilliges Soziales Jahr im Bereich der Pflegevorsorge:
    Menschen, die sich für einen sozialen Beruf entscheiden soll ein attraktives An-
    gebot zu einem freiwilligen sozialen Jahr gemacht werden. Dabei soll der Bereich
    auf die häusliche Betreuung ausgeweitet werden (vgl. ebd., S7).

•   Attraktivierung der Pflege und Betreuung zu Hause:
    Hier sollen zum Beispiel Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Fa-
    milie und Berufstätigkeit umgesetzt werden.

•   Zuwendung für die Kosten der Ersatzpflege:
    Ab Pflegestufe 3 können pflegende Angehörige beim Bundesministerium um eine
    Zuwendung für die Kosten der Ersatzpflege für 28 Tage im Falle einer

                                                                                 24
Erkrankung oder eines Urlaubs ansuchen. Bei Minderjährigen oder Menschen mit
       Demenz ist dies ab der Pflegestufe 1 möglich (vgl. ebd., S.8).
   •   Unterstützung von pflegenden Angehörigen durch Beratung und Kurse:
       Um die konkreten Pflegesituation zu erfassen und einzuschätzen werden kosten-
       lose   und    freiwillige   Hausbesuche     angeboten.    Die    Schließung     von
       Informationslücken hat dabei Priorität (vgl. ebd. S.9).

   •   Pflegepersonal:
       Um den wachsenden Bedarf an Pflegepersonal decken zu können braucht es ver-
       besserte Ausbildungsangebote und eine höhere gesellschaftliche Wertschätzung
       der Pflegeberufe. Es gilt zu prüfen, ob eine höhere Flexibilität mit den Sozialbe-
       treuungsberufen möglich ist. Auch das Umschulen von z.B. Pflegeassistent/in
       zur/m Pflegefachassistent/in wird hier ein Thema sein (vgl. ebd., S.10).

       Eine Fertigstellung des Konzeptes ist bis Ende 2019 geplant (vgl. ebd., S.14)

4.4 Nutzbarkeit der Hauskrankenpflege

Kund/innen und Angehörige profitieren am meisten von den Dienstleistungen der Haus-
krankenpflege. Die pflegebedürftigen Menschen haben dadurch die Möglichkeit trotz
Einschränkungen ihr Leben zu Hause weiterzuführen und ein aktives Mitglied der Ge-
sellschaft zu bleiben. Mit Hilfe der Hauskrankenpflege kann die Nachsorge nach zum
Beispiel Krankenhausaufenthalten im eigenen Zuhause erfolgen und weiteren Kranken-
hausaufenthalten kann somit entgegengewirkt werden. Für pflegende Angehörige
bedeutet die Unterstützung durch die Hauskrankenpflege eine massive Entlastung in der
Pflegearbeit und durch das Fachpersonal in jeder Situation bestens beraten und infor-
miert. Durch die bezahlte Dienstleistung ist es ihnen möglich, eine Pause einzulegen, um
Entspannung und Ruhe zu finden (vgl. Ertl et al. 2011, S.61).

Anbieter, die ein Paket an sozialen Diensten anbieten, haben den Vorteil, bedürftige Men-
schen umfassend betreuen zu können. Zum Beispiel ist es möglich, wenn bis jetzt nur
Essen auf Rädern in Anspruch genommen wurde, bei einer Verschlechterung des Zustan-
des die Hauskrankenpflege einzuschalten, ohne eine andere Organisation aufsuchen zu
müssen. Dies verkürzt Informationswege und verringert den administrativen Aufwand.

                                                                                       25
Für das Pflegepersonal bietet die Hauskrankenpflege die Chance, unabhängig, eigenver-
antwortlich und kundenorientiert zu pflegen (vgl. ebd., S.62).

Die Hauskrankenpflege dient der Vernetzung von Medizin, stationärer Pflege und thera-
peutischen Leistungen. Im Rahmen der Berufskompetenz der Pflegepersonen können
empfohlene medizinische und therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden. Dies
führt im Weiteren zu einer Entlastung der Hausärzte/innen und erspart den pflegebedürf-
tigen Menschen oft einen mühsamen Besuch beim Hausarzt (vgl. ebd., S.62f).

1993 haben sich die Länder in Österreich dazu verpflichtet, den pflegebedürftigen Men-
schen eine selbstbestimmte und bedürfnisorientierte Lebensweise zu ermöglichen. Das
Pflegegeld ist Teil des Systems der Pflegevorsorge. Mit dem Pflegegeld können notwen-
dige Leistungen meistens nicht kostendeckend finanziert werden. Die Kunden können
frei darüber entscheiden, welche Dienstleistungen sie damit finanzieren wollen.

Für Krankenhausträger und Sozialversicherung bedeuten die Leistungen der Hauskran-
kenpflege eine Kostenminimierung denn durch die mögliche Pflege zu Hause können
pflegebedürftige Menschen eher aus der stationären Pflege entlassen werden (vgl. ebd.,
S.63).

4.5 Die Situation in der Steiermark

Die mobile Pflege beziehungsweise Hauskrankenpflege wird in der Steiermark von 5 an-
erkannten Organisationen erbracht:

   •     Caritas der Diözese Graz-Seckau
   •     Hilfswerk Steiermark GmbH
   •     Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Steiermark - Pflege und Betreuung
   •     SMP - Sozialmedizinischer Pflegedienst Hauskrankenpflege Steiermark gemein-
         nützige Betriebs GmbH
   •     Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH

Drei Berufsgruppen decken die Betreuung der pflegebedürftigen Menschen ab. Diese
sind diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin-/pfleger, Pflegeassistenz und Heim-
hilfen. In der Steiermark gibt es 101 Pflegestützpunkte. Im Jahr 2017 wurden 1.534.627
Hausbesuche durchgeführt und 17.236 Kundinnen und Kunden durch mobile Pflege- und
Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege betreut (vgl. Land Steiermark 2017, o.S.).
                                                                                    26
Zur Finanzierung gibt es 2 verschiedene Varianten:

   1. Die Leistungen werden hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln, beziehungsweise
      Steuergeldern finanziert.
   2. Die Kosten werden aus Mitteln der Sozialversicherung beglichen (vgl. Ertl et al.
      2011, S.23).

                                                                                   27
5 Die Entwicklung der Pflegesituation in Österreich

5.1 Das Gesundheitssystem in Österreich

Österreich besteht aus 9 Bundesländern. Die föderalistische politische Struktur beein-
flusst das österreichische Gesundheitssystem im hohen Maße. Die Sozialversicherungen
organisieren sich innerhalb der Bundesländer und den verschiedenen Berufsgruppen. Die
soziale Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung und nicht frei wählbar. Trotz
der sinkenden Zahlen der Krankenanstalten weist Österreich eine große Spitalsdichte auf.
Österreich verfügt über eine hohe Ärztedichte vor allem im Bereich der Fachärzte. Die
Dichte in anderen Gesundheitsberufsgruppen gestaltet sich in Österreich auffallend nied-
rig. Der europäische Durchschnitt zeigt, dass die Österreicher und Österreicherinnen
weniger „Lebensjahre bei guter Gesundheit“ verbringen (vgl. Egger et al. 2018, S.134ff.).

Das Österreichische Sozialversicherungswesen besteht aus den Bereichen Krankenversi-
cherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung:

Die Krankenversicherung deckte 2015 mit 99,9% beinahe die gesamte österreichische
Bevölkerung ab. Die Krankenversicherung schützt auch Menschen, die nicht selbst ver-
sichert sind - sogenannte Mitversicherte z.B. Ehepartner und Kinder.

Zu den Leistungen gehören unter anderem die Kostenübernahme von ärztlicher und the-
rapeutischer Hilfe, die Finanzierung von Heilmitteln und Heilbehelfen, Zahnbehandlung
und Zahnersatz, Krankengeld, medizinische Hauskrankenpflege, Früherkennung von
Krankheiten, Gesundheitsförderung und Fahrt- und Transportkosten (vgl. ebd., S.137).

Die Pensionsversicherung versichert Erwerbstätige. 2015 waren in Österreich 43,8%
der Bevölkerung pensionsversichert. Den größten Teil der Versicherungsleistungen
macht die Pension aus. Krankenversicherung der Pensionisten, Beiträge zur Gesundheits-
vorsorge, Rehabilitation sowie Ausgleichszahlungen sind eher kleiner gehalten (vgl. ebd.,
S.137).

Die Unfallversicherung deckt keine Freizeitunfälle ab. Sie schützt Erwerbstätige, Stu-
dierende, Schulkinder und 5-jährige Kinder bei Unfällen, die in der Ausbildungsstätte,
Arbeit oder Schule passieren, und die auf dem Weg zur Schule, Arbeits- oder Ausbil-
dungsstätte oder wieder nach Hause passieren (vgl. ebd., S.138).

                                                                                      28
5.1.1 Die Pflegevorsorge in Österreich

1993 wurde mit der österreichischen Pflegevorsorge die letzte Lücke im Sozialsystem
geschlossen. Dieses System wird fortlaufend weiterentwickelt. (vgl. Grasser 2018, S.31).

Das Pflegegeld:

Das Ziel des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) ist es, pflegebedürftigen Menschen mit
der Gewährung des Pflegegeldes die Möglichkeit zu geben, die erforderliche Pflege und
Betreuung in Anspruch zu nehmen. Den pflegebedürftigen Menschen soll somit die Mög-
lichkeit gegeben werden, ein selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen
orientiertes Leben zu führen. Damit soll keine Einkommenserhöhung erzielt werden, es
dient zur Abdeckung eines ständigen Betreuungs- und Hilfsbedarfs. Das Pflegegeld wird
unabhängig von Alter, Ursache der Pflegebedürftigkeit (mit Ausnahme der diagnosebe-
zogenen Mindesteinstufungen gemäß §4a BPGG) und dem Einkommen oder Vermögen
in 7 Stufen gewährt. Im März 2018 hatten 458.000 Menschen einen Anspruch auf Pfle-
gegeld. Dies entspricht 5% der Bevölkerung (vgl. ebd., S.31f.).

5.1.2 Die 24-Stunden Betreuung

Das Sozialministerium hat 2007 mit den Ländern gemeinsam ein Fördermodell entwi-
ckelt, wobei die Förderung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
sowie den Ländern geleistet wird. Die Tätigkeiten der Vermittlungsagenturen sind seit
2015 ein freies Gewerbe. 60% der Ausgaben im Bereich der 24-Stunden-Betreuung wer-
den vom Bund und 40% der Ausgaben werden vom Land finanziert. Zur
Qualitätssicherung können im Auftrag des Sozialministeriums kostenlose und freiwillige
Hausbesuche durchgeführt werden. 2017 wurden 6.635 Hausbesuche bei Fällen der 24-
Stunden-Betreuung durchgeführt (vgl. Grasser 2018, S33).

5.1.3 Die Pflege und Betreuung durch Angehörige

Das Sozialministerium hat verschiedene Unterstützungsleistungen für pflegende Ange-
hörige implementiert:

       • Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld
       • Sozialversicherungsrechtliche Absicherung
       • Zuwendungen zu den Kosten der Ersatzpflege

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•   Angehörigengespräch in Kooperation mit dem Berufsverband Österreichischer
             Psychologen/innen

Volkswirtschaftlich haben die private Pflege und Betreuung einen hohen Nutzen und
Stellenwert. In den letzten Jahren haben sich zahlreiche Entlastungsangebote für pfle-
gende Angehörige entwickelt. Wichtig ist die Enttabuisierung der Thematik. Um einen
Zustand einschätzbar zu machen, ist es notwendig, in guten Zeiten über die Möglichkei-
ten im Alter zu reden (vgl. ebd., S.34ff.).

Pilotprojekt für pflegende Angehörige Burgenland

Im Burgenland wurde 2018 von der Landesregierung ein Pilotprojekt zur finanziellen
Absicherung der pflegenden Angehörigen gestartet. In diesem Projekt gelten die pflegen-
den Angehörigen als Angestellte. Gleichzeitig wird den pflegenden Angehörigen eine
Ausbildung zur Heimhilfe angeboten. Dies ermöglicht eine qualitativ hochwertige Be-
treuung und einen Berufseinstieg im Pflegebereich nach Ende der Pflegetätigkeit (vgl.
Zukunftsplan Pflege Burgenland 2018, S.10).

Die Idee dahinter hat 3 Hauptgründe:

   1. Um die pflegende Person sozialversicherungsrechtlich abzusichern und einen Le-
         bensunterhalt zu ermöglichen.
   2. Um der pflegebedürftigen Person den Verbleib zu Hause zu ermöglichen.
   3. Um durch die Pflegeausbildung zusätzliches Personal für den Zukunftsplan Pflege
         zu gewinnen.

Zur Abwicklung dieses Modells wird ein gemeinnütziger Rechtsträger, die Burgenländi-
sche Pflege und Service gGmbH, gegründet, der die Abwicklung dieses Modells
vornehmen wird.

Eine Anstellung wird zu 1.700 Euro netto auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung erfolgen,
wobei ab Pflegestufe 3 und je nach Pflegestufe unterschiedliche Beschäftigungsmodelle
zur Verfügung stehen werden. Eine Evaluierung wird nach 2 Jahren erfolgen (vgl. ebd.,
S.11).

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5.2 Die geschichtliche Entwicklung der Krankenpflege in Österreich

Die erste Krankenpflegeschule in Österreich wurde 1882 von Theodor Billroth im Ru-
dolphinerhaus gegründet. Seiner Meinung nach war es einfacher, neue Reformideen in
einer kleineren Institution zu verwirklichen. Die Gründung des Krankenhauses basierte
auf der Idee, Krankenpflegerinnen auszubilden. Nach 3 Jahren Ausbildung in Theorie
und Praxis schlossen die Krankenschwestern die Schule mit einem „Rudolphiner-Dip-
lom“ ab. Die Rudolphinerinnen galten als höchst qualifiziert und brachten die Reform der
Krankenpflege ins Rollen. Ab 1887 waren die Krankenschwestern krankenversichert und
ein Pensionsfond wurde eingerichtet (vgl. Seidl/Walter 2014, S17-21, zit.n. Messner
2017, S122ff.).

2016 hat der ÖGKV eine Liste der österreichischen Krankenpflegeschulen herausgege-
ben. Demnach waren es 66 Schulen zu den Schwerpunkten: Allgemeine Gesundheits-
und Krankenpflege, Kinder- und Jugendlichenpflege und psychiatrische Gesundheits-
und Krankenpflege (vgl. ÖGKV 2018, o.S.).

5.3 Die geschichtliche Entwicklung von Public Health Nursing

Lillian Wald, geboren am 10. März in Cincinnati, Ohio definierte bereits 1893 das Be-
rufsbild der „Public Health Nurse“. Ihre Meinung war, dass sich Pflege an die
individuellen-, ständig wandelnde Bedürfnisse der Menschen und Gesellschaften anpas-
sen muss, also nicht statisch zu sehen ist. Sie erkannte, dass die Pflege am bestens über
soziale, kulturelle, biologische Umweltbedingungen und über die individuellen Bedürf-
nisse ihrer zu betreuenden Menschen Bescheid weiß.

Bereits 1876 hat Florence Nightingale, geboren am 12. Mai 1820 in Florenz, Italien einen
Leserbrief an die Zeitung „The Times“ verfasst und über die Aufgaben der Gemeinde-
schwester (district nurse) geschrieben und gefordert: „A district nurse must first nurse“.
She must be a yet higher class and yet of a fuller training than that of a hospital nurse
because she has no hospital appliances at hand at all and because she has to take notes of
the case for the doctor who has nor one but her to report to him. She is his staff of clinical
clerks, dressers and nurses” (vgl. Wild 2009, S.1ff.).

In Großbritannien gab es die Ausbildung zur District-Nurse: ein Ausbildungstraining von
zwölf Monaten und danach noch 6 Monate praktisches Training. Unterrichtet wurde die

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