NEUBAU ZENTRUM NOITZMÜHLE WELS - ARCHITEKTURWETTBEWERB

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NEUBAU ZENTRUM NOITZMÜHLE WELS - ARCHITEKTURWETTBEWERB
ARCHITEKTURWETTBEWERB

NEUBAU ZENTRUM
NOITZMÜHLE WELS
ALTEN- u. PFLEGEHEIM
WOHNEN mit SERVICE
BETREUBARES WOHNEN
KOMMUNIKATIONSZENTRUM
NAHVERSORGUNG

Freigabe der Unterlagen (Bauherr/Architektenkammer) :   10.08.2012
Architektenhearing :                                    28.08.2012
Abgabetermin :                                          11.10.2012
Sitzung des Preisgerichtes :                            24.10.2012

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NEUBAU ZENTRUM NOITZMÜHLE WELS - ARCHITEKTURWETTBEWERB
ÜBERSICHT
A   Allgemeiner Teil:

    A.0     Bauherr
    A.1     Abwickler
    A.2     Ansprechpartner
    A.3     Gegenstand des Wettbewerbes
    A.4     Art des Wettbewerbes
    A.5     Teilnahmeberechtigung
    A.6     Rechtsgrundlagen
    A.7     Termine
    A.8     Formale Bedingungen und Kennzeichnung
    A.9     Beurteilungskriterien
    A.10    Preise und Aufwandsentschädigungen
    A.11    Absichtserklärung, Beauftragung
    A.12    Preisgericht und Vorprüfung

B   Besonderer Teil:
    B.1     Umfang der Leistungen

C   Richtlinien für eine Entwurfserstellung:

    C.1     Grundlagen
    C.2     APH-Allgemeine Grundsätze
    C.3     APH-Planungskriterien
    C.4     Konzept Haus Noitzmühle
    C.5     Konzeption der Räumlichkeiten des Alten- und Pflegheimes
    C.6     Konzeption Betreubares Wohnen
    C.7     Konzeption der Räumlichkeiten der Multifunktionsräume
    C.8     Konzeption der Räumlichkeiten der Geschäftseinrichtungen
    C.9     Stellplätze (Tiefgarage)
    C.10    Beschreibung des Bauplatzes
    C.11    Städtebauliche Zielsetzung

D   Beilagen:

    D1     Raumerfordernisprogramm
    D2     Vorentwurfsdatenblatt
    D3     Baukosten (Schätzkosten)
    D4     Luftbild
    D5     Trafo
    D6     Geometerplan
    D7     Einreichpläne VHS
    D8     Bebauungsstudie
    D9     Schwarzplan

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Unterlagen zur Vorentwurfserstellung
                Wettbewerbsordnung
A.0 Bauherr:
    Welser Heimstätte, Gemeinnützige Welser Heimstättengenossenschaft,
    eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung
    Laahener Straße 21a, A-4600 Wels Tel. 07242/46494-0 Fax 07242/46494-4519
    E-Mail: welser.heimstaette@whg.at

A.1 Abwickler:
    LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr.
    Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz, Tel.: 0732/9396-232,
    Fax: 0732-9396-285, E-Mail: technik@lawog.at

A.2 Ansprechpartner:
    DI Lischka Horst 0732/9396-237 technik@lawog.at

A.3 Gegenstand des Wettbewerbes:
    Die Welser Heimstätte beabsichtigt die Errichtung eines neuen Zentrums
    "Zentrum Noitzmühle" bestehend aus :
    -Alten - u. Pflegeheim
     -Wohnen mit Service
     -Betreubares Wohnen
     -Kommunikationszentrum
     -Nahversorgung
     Die Bebauung wird als Gesamtprojekt betrachtet und errichtet.

A.4 Art des Wettbewerbes:
    Geladener Architekturwettbewerb mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren.

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A.5 Teilnahmeberechtigung:
A.5.1 Allgemeine Bestimmungen:

           Teilnahmeberechtigt sind die 12 geladenen Architekten bzw. deren
           Architekturbüro.
     1.    Architekten Bachner Roth Ziviltechniker GmbH
           Schubertstraße 16, 4600 Wels            office@architekt-roth.at
     2.    Frohring Ablinger Architekten
           Maria-Theresia-Straße 41, 4600 Wels office@frohring.at
     3.    Harmach ZT GmbH
           Karl-Loy-Str. 3, 4600 Wels              office@harmach.at
     4.    Architekten Luger & Maul ZT GmbH
           Bauernstraße 8, 4600 Wels               office@luger-maul.at
     5.    Kleboth.Lindinger ZT-GmbH
           Hauptstraße 83/2, 4040 Linz             linz@kleboth-lindinger.com
     6.    PAUAT Architekten ZT GmbH
           Bernardingasse 14, 4600 Wels            office@pau.at
     7.    svoboda van wanroij Architekten ZT GmbH
           Hafergasse 7, 4600 Wels              office@svw-architekten.at
     8.    Poppe-Prehal Architekten ZT GmbH
           Direktionsstraße 15, 4400 Steyr         office@poppeprehal.at
     9.    Karl und Bremhorst Architekten
           Linke Wienzeile 4/2/4, 1060 Wien        office@kub-a.at
     10.   Architekten Benesch\Stögmüller ZT GmbH
           Fischergasse 1A, 4600 Wels          best@architects.at
     11.   Arch. Dipl. Ing. Erwin Hofbauer ZT GmbH
           Edisonstraße 1, 4600 Wels             office@hofbauer-architect.com
     12.   Arch. Dipl. Ing. Johannes Jaksch ZT GmbH
           Langwies 4, 4100 Ottensheim           buero@arch-jaksch.at

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Jeder Teilnehmer ist - gleichgültig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft - nur
     einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss
     sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist.

     Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung
     besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als emp-
     fangsberechtigt auszuweisen.

A 5.2 Mitarbeiter :

     Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s.
     Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder
     Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechniker-
     gesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer ge-
     nannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlaut-
     barungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen.

A.5.3 Ausschließungsgründe :

     Es gelten die Ausschließungsgründe gemäß § 8 WOA, ferner gilt als
     Ausschließungsgrund die Nichteinhaltung der Termine und formalen
     Bedingungen gemäß Punkt A.8 sowie des Umfangs der Leistungen gemäß
     Punkt B.1 durch die Teilnehmer.

A.6.1 Fragebeantwortung :

     Fragen sind in schriftlicher Form per e-mail an
     DI Lischka Horst       technik@lawog.at      zu richten.

     Im Betreff der Anfrage ist der Hinweis "APH Noitzmühle" anzuführen.

     Die Fragen werden, sofern sie termingerecht bis längstens 1 Woche vor dem
     Hearing einlangen, im Zuge des Hearings von der Jury beantwortet.

A.6 Rechtsgrundlagen:

     Als Wettbewerbsgrundlage gilt diese Ausschreibung. Die Auslobungs-
     bedingungen setzen sich zusammen aus der vorliegenden Wettbewerbs-
     auslobung sowie in Ergänzung der Wettbewerbsordnung Architektur der
     Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsolenten (WOA), Stand
     16.10.2000, soweit diese nicht durch die vorliegende Wettbewerbsauslobung
     ergänzt oder abgeändert wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Wett-
     bewerbsauslobung und der WOA gehen die Bestimmungen der Wettbewerbs-
     auslobung vor. Ferner gelten als Auslobungsbedingungen die im Verfahren
     vorgesehene Fragebeantwortung, soweit diese im Widerspruch zu obig ge-
     nannten Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortungen den oben
     erwähnten Bestimmungen vor.

     Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in
     der Wettbewerbsauslobung enthaltenen Bestimmungen an und zur Kenntnis,
     dass das Preisgericht endgültig und unanfechtbar entscheidet.

     Gerichtsstand : Wels

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A.7   Termine :

A.7.1      Ein Hearing findet am 28.08.2012, 16.00 Uhr statt.

           Treffpunkt:
           Volkshochschule der Stadt Wels Zwgst. Noitzmühle
           Föhrenstraße 13, 4600 Wels

A.7.2      Die Wettbewerbsbeiträge sind bis 11.10.2012, 12.00 Uhr,
           anonym, bei folgender Adresse abzugeben:

           LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ
           eingetr. Genossenschaft mbH, Garnisonsstraße 22, 4021 Linz

        Bei persönlicher Übergabe ist vom Teilnehmer eine Empfangsbestätigung ein-
        zufordern.

               Achtung!
               Per Post, Botendienst o.Ä. (zB EMS, Express, …) übermittelte Wettbe-
               werbsarbeiten müssen bis spätestens zum oben angegebenen Termin
               eingelangt sein. Der Wettbewerbsteilnehmer hat eigenverantwortlich
               für diesen Umstand Sorge zu tragen. Diese Zusendungen sind ebenfalls
               anonymisiert (ohne Absenderangabe), nur mit der Kennziffer versehen,
               abzugeben.

               Ein nachträgliches Einlangen von Wettbewerbsbeiträgen oder Teilen
               hievon führt zum Ausschluss des Projektes. Elektronische Übermittlun-
               gen sind jedenfalls unzulässig.

A.8 Formale Bedingungen und Kennzeichnung:

        Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen.

        Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsarbeit sind mit einer sechsstelligen
        Kennzahl zu bezeichnen und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück
        rechts oben anzubringen.

        Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit sind mit der Aufschrift “ZENTRUM
        NOITZMÜHLE“ zu versehen.

        Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen so-
        wie ein undurchsichtiger verschlossener Briefumschlag beizuschließen,
        welcher außen die Kennzahl trägt und ein Blatt mit Name und Anschrift des
        Teilnehmers (Mitglied der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter
        enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt aus-
        zuweisen. Der Briefumschlag ist mit der Kennzahl und der Aufschrift Verfas-
        serblatt zu kennzeichnen.

        Das Verfasserblatt hat zusätzlich die Telefonnummer und die Kontonummer
        des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten.

      Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere
      Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung
      Architektenwettbewerb “ZENTRUM NOITZMÜHLE“ zu versehen und auf der
      inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl
      anzubringen.

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A.9 Beurteilungskriterien:

     Die zur Durchführung notwendigen Funktionsträger, wie Vorsitzender, Stellver-
     tretender Vorsitzender, Schriftführer werden vorab durch Abstimmung gewählt.

     Die Begutachtung und Beurteilung der Wettbewerbsprojekte erfolgt seitens des
     Preisgerichtes unter Berücksichtigung folgender Beurteilungskriterien :

                     Funktionalität
                 -     Die Bewältigung des Raumprogramms und der funktionalen
                       Zusammenhänge

                 -     Bewältigung der unterschiedlichen Nutzungen und der Er-
                       schließung

                  Wirtschaftlichkeit in der Herstellung und in den Folgekosten.
                 - Erreichen von möglichst ökonomischen Errichtungs- und Nut-
                   zungskosten

                     Städtebauliche und architektonische Lösung.
                 -     Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume,
                 -     Berücksichtigung der Umgebung
                 -     Architektonische Qualität und das äußere Erscheinungsbild
                 -     Räumliche Gestaltung der Innenbereiche

                  Nachhaltigkeit, Ökologie und Energiekonzept
                 - Massivbauweise wird eingefordert

     Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwe-
     senden Stimmberechtigten, wobei Stimmenthaltungen dabei nicht berücksich-
     tigt werden. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens ¾ der
     stimmberechtigten Preisrichter anwesend sind. Das Preisgericht kann sich aber
     durch Beschluss dem Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit und deren Um-
     fang auferlegen.

     Bei Stimmgleichheit hat der Vorsitzende kein Dirimierungsrecht.

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A.10 Preise und Aufwandsentschädigungen:

             Gesamtsumme excl. MWSt.: € 62.000,--.

A.10.1.Der Betrag beträgt excl. MWSt. € 62.000,-- und wird wie folgt aufgeteilt:

                            Erster Preis: € 22.000 excl. MWSt.
                            Zweiter Preis: € 15.000 excl. MWSt.
                            Dritter Preis: € 10.000 excl. MWSt.

      Darüber hinaus erhalten die Verfasser der nächst gereihten 3 Projekte jeweils
      einen Unkostenbeitrag von € 5.000,00 (excl. MWSt.).

      Das Preisgericht behält sich das Recht vor, eine andere Aufteilung der Preise
      vorzunehmen, ohne dass dadurch der ausgesetzte Gesamtbetrag geändert
      wird. Vom Teilnehmer beigezogene Sonderfachleute, wie Haustechnikplaner,
      Statiker, Bauphysiker oder andere werden nicht automatisch übernommen. De-
      ren Aufwendungen und Kosten werden nicht vergütet bzw. sind mit Preisen und
      Aufwandsentschädigungen abgegolten.

      Die Ausbezahlung der Preise und Aufwandsentschädigungen für Teilnehmer
      und Beteiligte erfolgt nach positivem Abschluss des Wettbewerbsverfahrens.

A.11 Absichtserklärung, Beauftragung:

      Im Falle der Realisierung des Projektes beabsichtigt der Auslober den Verfas-
      ser des mit dem ersten Platz (Sieger) ausgezeichneten Projektes mit den wei-
      teren Planungsleistungen zu beauftragen. Durch die Teilnahme am Wettbe-
      werb entsteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der genannten Planungs-
      leistungen.

      Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese allfällige Beauftragung so-
      wie das Honorar erfolgt im anschließenden Verhandlungsverfahren auf Basis
      des OÖ Gemeindevertrages.

      Vom Bauherrn aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen ver-
      langte Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projektes sowie Empfeh-
      lungen des Preisgerichtes sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

      Der Teilnehmer und dessen allfällige Rechtsnachfolger sind verpflichtet, derar-
      tige Abweichungen von den Wettbewerbsarbeiten zu gestatten und umzuset-
      zen.

      Der mit der Planung beauftragte Preisträger muss, unabhängig vom Ort seines
      tatsächlichen Kanzleisitzes, gewährleisten, dass er im Rahmen der Projekts-
      abwicklung ohne zusätzlichen Kostenaufwand für den Bauherrn in einem für
      die reibungslose Projektabwicklung ausreichenden Maß vor Ort und auch zu
      entsprechenden Besprechungen in Wels verfügbar ist und auch über ausrei-
      chendes Personal vor Ort verfügt und hat dafür entsprechende Vorkehrungen
      zu treffen, z.B.: Eröffnung eines Büros, Zusammenarbeit mit einem ortsansäs-
      sigen Partner oder sonst geeignete Maßnahmen.

      Projekte, für welche weder Preise oder Unkostenbeiträge bezahlt wurden, kön-
      nen zwei Monate nach Verfahrensabschluss nach vorheriger Terminvereinba-
      rung abgeholt werden.

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Anrechnung des Preisbetrages:

     Wird ein Preisträger mit der Durchführung der Planungsleistung zur Ausführung
     des gegenständlichen Bauvorhabens beauftragt, wird der als Preis zuerkannte
     Betrag auf das Honorar angerechnet. Es sei denn, dass der Vorentwurf aus
     Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, grundlegend verändert
     werden muss.

     Veröffentlichungen, geistiges Eigentum, Rückstellung von Unterlagen:

     Der Abwickler bzw. der Bauherr besitzt das Recht der Veröffentlichung der
     Wettbewerbsarbeiten, die jeweiligen Projektverfasser werden unter Nennung
     allfälliger Mitarbeiter dabei genannt. Dieses Recht steht auch jedem Wettbe-
     werbsteilnehmer für seine Wettbewerbsarbeit zu. Das geistige Eigentum an
     den eingereichten Wettbewerbsunterlagen verbleibt in vollem Umfang den
     Wettbewerbsteilnehmern, worin auch das Recht anderweitiger Verwertung ein-
     geschlossen ist.

     Das sachliche Eigentumsrecht an den eingereichten Wettbewerbsunterlagen
     geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung bzw. des Preisgeldes
     auf den Bauherrn über. Alle übrigen eingereichten Wettbewerbsunterlagen
     können von den Teilnehmern nach Abschluss des gesamten Verfahrens abge-
     holt werden. Der Ort der Übergabe wird allen Teilnehmern bekannt gegeben.
     Werden die Wettbewerbsbeiträge nicht innerhalb des angekündigten Zeitrau-
     mes abgeholt, gehen diese in das Eigentum des Bauherrn über.

A.12 Preisgericht und Vorprüfung:

     Zusammensetzung des Preisgerichtes:

     Fachpreisrichter:                              Ersatz:
     Baudirektor Dipl. Ing. Karl Pany               Dipl. Ing. Eva Berghofer
     Dipl. Ing. Hashim Ademi                        Dipl. Ing. Manfred Sabo
     Arch. Dipl. Ing. Reitter                       Arch. Dipl. Ing. Treusch
     Arch. DI Christoph Gärtner                     Arch. Mag.arch Mag.art. D.Neururer
     Arch. DI Hans Christian Hirl                   Mag. arch. Willibald Ableidinger

     Sachpreisrichter:                              Ersatz:
     Prok. Ing. Altenstrasser                       Manfred Hochhauser
     SenR. Mag. Franz Urban                         Klaus Hoflehner
     Mag. Michael Wall                              Lukas Wenzl
     Mag. Monika Geck                               Mag.(FH) Bettina Hofmann
     Ing. Regina Lint                               Andreas Moser

     Berater (ohne Stimmrecht):
     Moser Andreas (Leitung Seniorenbetreuung Haus Leopold Spitzer - Linzer Straße
     DGKS Birgit Wurnig (Stellvertretung Leitung Seniorenbetreuung Haus Leopold Spitzer

                                                    Vorprüfung:
                                                    DI Lischka Horst
                                                    Projektmanagement Technik LAWOG

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B       Besonderer Teil:
    B.1 Umfang der Leistungen: (Maßstäbe sind verbindlich einzuhalten) !

                 Lageplan M 1:500 mit Darstellung der Gebäude, Grünanlagen, Plätze,
                 Wege und Verkehrsflächen und Anbindungen.
         •       Grundrisse im M 1:200 für alle Geschosse mit Raumbezeichnungen,
                 samt den Raumnummern lt. Raumprogramm, Flächenangaben und
                 Hauptabmessungen sowie unterschiedlicher farbiger Darstellung der
                 APH :
                 Wohnbereiche:             grünlich
                 Funktionsräume:           bräunlich
                 Allgemeinbereiche:        bläulich
                 Verkehrsflächen:          gelb
                 Wirtschaftsbereiche:      rötlich.
                 Multifunktionsräume :
                 Mehrzweckraum:
                 Geschäftseinrichtungen :
                 Geschäftsflächen:         gräulich
                 Die farbliche Darstellung muss nicht in den Grundrissen, dann jedoch in einer auf den
                 Plänen dargestellten Funktionsskizze dargestellt werden!

         •       Bewohnereinheiten M 1:50 mit Einrichtung und Bemaßung.
         •       Ansichten im M 1:200, aus denen die architektonische Absicht klar er-
                 kennbar ist.
         •       Schnitte im M 1:200 im notwendigen Umfang zur Klarstellung des Ent-
                 wurfes.
         •       Schwarzplan, der im Anhang befindliche Schwarzplan(digital) ist gemäß
                 dem erstellten Entwurf zu vervollständigen
         •       Die beiliegenden Datenblätter für Nutzflächen, Bruttogeschoßflächen
                 und umbauten Raum, sowie die Spalte „geplant“ im Raumprogramm ist
                 auszufüllen und beizuschließen.
                 Zum Nachweis der Flächen und Kubaturen sind entsprechend kotierte
                 Berechnungspläne und eine nachvollziehbare Berechnungsaufstellung
                 beizulegen.
         •       kurzgefasster Bericht zur Erläuterung der Entwurfsidee und Stellung-
                 nahme zur beabsichtigten Energiekennzahl.
         •       Material- und Farbkonzept.
         •       einfaches Baumassenmodell im M 1:500 mit Nordpfeil
                 nicht transparent. (Eine Einsatzplatte wird im Zuge des Hearings ausgegeben)
         •       Kostenschätzung.
         •       Nachweis für die Einhaltung der Vorgaben des Landes in Bezug auf die
                 Nutzflächen pro Bewohner (Vorentwurfsdatenblatt D2,+Rechennachweis mittels Beiblatt)

        Alle Pläne (max. 2 Stk. A0) und Unterlagen sind als Pausen gerollt bzw. in einem
        verschlossenen Kuvert mit Nummer gekennzeichnet anonym abzugeben! Ein ge-
        trenntes, verschlossenes, Erkennungskuvert ist als solches gekennzeichnet bei-
        zulegen.

         Seitens der Kammer wird ersucht, zusätzlich alle Pläne in einem pdf Format
         mittels CD oder USB- Stick abzugeben. Diese digitalen Unterlagen aller TeilnehmerInnen werden
         nach Beendigung des Wettbewerbes der zuständigen Kammer für Dokumentationszwecke zur
         Verfügung gestellt. Die Teilnehmer sind hiermit einverstanden, sofern nicht anders lautende
         schriftliche Erklärungen den Wettbewerbsarbeiten beigefügt werden.

                                              10
C   Richtlinien für eine Entwurfserstellung:

    C.1 Grundlagen:

        1.     O.Ö. Sozialhilfegesetz 1998 LGBL.Nr.82/1998
        2.     O.Ö. Alten- und Pflegeheimverordnung i. d. F. LGBL.Nr. 128/2008
        3.     Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen sowie ein-
               schlägige ÖNORMEN (z. B. B 1600, B 1601)
        4.     Arbeitnehmerschutzverordnung
        5.     ArbeitnehmerInnenverordnung
        6.     Arbeitsstättenverordnung
        7.     Raumerfordernisprogramm für das Zentrum Noitzmühle
        8.     KDA Broschüre Architektur + Gerontologie

        sämtliche geltenden Gesetze, Normen, Verordnungen, TRVB, etc. sind
        einzuhalten.

    C.2 APH - Allgemeine Grundsätze:
        Stationäre Einrichtungen stehen für ein zukünftiges Wohnangebot auf dem
        Prüfstand. Sie müssen die Erwartungen der heutigen und künftigen Generatio-
        nen an ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben erfüllen. Repräsentative
        Marktanalysen machen deutlich, dass sich die Menschen für alle Phasen ihres
        Lebens – auch unter Bedingung von Pflegebedürftigkeit – ein Höchstmaß an
        Autonomie, Individualität und Privatheit wünschen.

        Stationäre Einrichtungen werden auch in Zukunft nachgefragt werden, aber sie
        werden sich in Form, Personalstruktur, Aufbau und Ablauforganisation an die
        Bedürfnisse neuer Generationen anpassen müssen. Zudem gilt es, sich mit
        adäquaten Betreuungsformen auf die veränderte Zielgruppe und Bewohner-
        struktur von morgen vorzubereiten.

    C.3 APH - Planungskriterien:
        Es wächst derzeit eine Generation älterer Menschen heran, die eine Übersied-
        lung in eine Pflegeeinrichtung bis zum spätmöglichsten Zeitpunkt hinauszögert.
        Ambulante Angebote, die einen längeren Verbleib in der eigenen Wohnung un-
        terstützen und damit sowohl dem Wunsch nach Individualität als auch der oft-
        mals notwendigen Kostenersparnis entsprechen können, werden an Bedeutung
        gewinnen. Ältere Menschen werden sich erst dann zu einem Einzug in ein Al-
        ten- und Pflegeheim entschließen, wenn es zu Hause gar nicht mehr geht und
        die Kompetenzeinbußen sowohl physischer als auch psychischer Art so
        schwerwiegend geworden sind, dass die selbständige Versorgung nicht mehr
        länger aufrecht erhalten werden kann. Dementsprechend verschiebt sich der
        Zeitpunkt des Einzugs immer weiter nach hinten.

        Damit stehen die stationären Pflegeeinrichtungen zukünftig einer veränderten
        Bewohnerstruktur gegenüber. Diese wird sich überwiegend aus zwei Gruppen
        zusammensetzen: mobile, mittelschwer bis schwer demenzkranke sowie
        schwer pflegebedürftige, weitgehend immobile Menschen.

                                      11
Für die baulichen und betreuungsspezifischen Konzeptionen bedeutet dies,
dass die Struktur grundlegend auf die Belange demenzkranker und pflegebe-
dürftiger BewohnerInnen ausgerichtet sein sollte, aber dennoch flexibel wie
möglich gestaltet werden muss, um auf Veränderungen in BewohnerInnen-
schaft und Versorgungskonzept reagieren zu können.

Zielsetzung ist die Schaffung von Räumen, in denen ein normaler Tagesablauf
möglich ist. Die älteren Menschen leben und wohnen in diesen Räumen. Das
Haus soll Gemütlichkeit und Wohnlichkeit vermitteln (kein Hotel-, Spitals- oder
Institutionscharakter). Bei funktionellen Materialien, welche das Wohngefühl
beeinflussen, wird auf dauerhafte Qualität Wert gelegt (Parkettböden, Wände
mit Putz oder Holzverkleidung).

Die verwendeten Baumaterialien fördern ein angenehmes Raumklima.

Auf reine Repräsentationselemente soll verzichtet werden. Der gesamte Bau
soll die Bewohner/innen zum Teilnehmen am Leben einladen und anregen.
Die Planung und Ausstattung muss auf die Nutzung durch Menschen mit kör-
perlichen und geistigen Beeinträchtigungen, sowie für Menschen mit besonde-
ren Bedürfnissen insbesondere für Menschen mit Demenz ausgerichtet sein.

Die entsprechenden Vorgaben der Oö. Sozialabteilung sind bei der Planung
und Ausstattung einzuhalten. Darüber hinaus ist aber auch auf optimale Ar-
beitsbedingungen für die dort Beschäftigten zu achten (keine Schwellen).

Sämtliche Wohn- und Verkehrsflächen müssen ebenso wie die Gartenanlagen
für die Benützung mit Rollstuhl oder Rollator geeignet sein.

Es sind die aktuellsten Erkenntnisse des behindertengerechten Bauens anzu-
wenden (genügend große Wendekreise, Möglichkeit zum Unterfahren von Ar-
beitsplatten, Höhen von Schaltern und Griffen etc.).

Auf eine schalldämmende Bauweise (speziell in den Wohnungen der Bewohner
über- und untereinander) ist zu achten. Es sind die Vorgaben des § 4 der Oö.
BauTV einzuhalten.

Wels hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiehauptstadt Österreichs zu werden.
Das ist sowohl bei der Architektur als auch beim haustechnischen Konzept zu
berücksichtigen. Ziel ist, die laufenden Betriebskosten so gering als möglich zu
halten. Passivhaus mit einer Energiekennzahl < 10 kWh/m²a, auf eine mög-
liche weitere Optimierung der Energiekennzahl ist Bedacht zu nehmen.

Die Verwendung von alternativen Energieträgern wie aktiver und passiver So-
larenergie wird erwartet. Das Energiekonzept ist entsprechend ausführlich dar-
zustellen. Innovative Technologien werden eingefordert.

                               12
C.4 Konzept Haus Noitzmühle

    Da es Architekten aufgrund der Gestaltung der Lebensträume möglich ist, das
    Verhalten und Empfinden stark zu beeinflussen, ist es wichtig, dass die Bedürf-
    nisse der zukünftigen NutzerInnen des Gebäudes ausreichend bekannt sind.

    Indem die BewohnerInnen fast ausschließlich ihr Leben in den Räumen dieses
    Hauses verbringen werden, ist es von besonderer Wichtigkeit, großen Wert auf
    das persönliche Wohnumfeld zu legen.

    Pflege und Betreuung in der Hausgemeinschaft
    Im Haus Noitzmühle findet das Hausgemeinschaftskonzept Anwendung. Haus-
    gemeinschaften beruhen auf folgenden Grundlagen:

    •     Personen- und Alltagsorientierung statt Defizitorientierung
    •     Deinstitutionalisierung
    •     Abkehr von maximalen Versorgungsprinzipien
    •     Gestaltung des sozialen Milieus ist Aufgabe der MitarbeiterInnen

    Das Leben in der Hausgemeinschaft soll sich so nah wie möglich am Normalen
    bewegen. Als Leitperspektive für das Normale wird dabei die gesellschaftliche
    Normalität außerhalb des Heimes angesehen. Therapeutische Maßnahmen
    werden daher nur bei Bedarf eingestreut, denn die Gestaltung des Alltages ist
    Therapie.

    Hauptpunkt ist das Gestalten des Alltagslebens der BewohnerInnen nach ihren
    Bedürfnissen, Gewohnheiten, Ressourcen und Möglichkeiten, nicht nach Defi-
    ziten, Gebrechen und Ausfällen. Im Vordergrund stehen Unterstützung und
    Förderung der noch vorhandenen Fähigkeiten zur Verrichtung des täglichen
    Lebens.

    Ein entscheidendes Merkmal der Hausgemeinschaften ist, dass gemäß dem
    Prinzip der Dezentralisierung wesentliche Produktions- und Dienstleistungsab-
    läufe von zentralen Stellen wie der Zentralküche in die einzelnen Hausgemein-
    schaften der BewohnerInnen verlagert werden. Dadurch wird die Teilnahme der
    BewohnerInnen am täglichen hauswirtschaftlichen Geschehen ermöglicht und
    gefördert.

    Im Haus Noitzmühle befindet sich in jeder Hausgemeinschaft eine offene Kü-
    che, wo täglich das Essen frisch zubereitet wird. Dabei wird auf eine ausgewo-
    gene und abwechslungsreiche Kost unter Berücksichtigung der Vorlieben, Ab-
    neigungen und Gewohnheiten der BewohnerInnen sehr viel Wert gelegt. Bei
    diesem „Front Cooking“, wo das Essen vor den Augen bzw. mit den Bewohne-
    rInnen zubereitet wird, wird das Essen erlebbar gemacht. Vor allem bei Men-
    schen mit Demenz, wo sich die Nahrungsaufnahme teilweise schwierig gestal-
    tet, wird mit demenzgerechtem Essen, Fingerfood oder einer fliegenden Ver-
    pflegung (Imbissstellen mit kleine Häppchen am Gang und im Garten) versucht,
    die BewohnerInnen mit ausreichend Energie zu versorgen. Durch die offene
    Küche ist es den BewohnerInnen möglich, vertraute Sinneseindrücke wie das
    Klappern des Geschirrs wahrzunehmen, wodurch versucht wird, die angestreb-
    te Normalität tagtäglich zu leben.

                                   13
Im Haus Noitzmühle wird großteils das Versorgungskonzept Demenzkranker
angewendet. Hierfür werden BewohnerInnen mit Demenz mit anderen Bewoh-
nerInnen leben. Dass diese Pflege- und Betreuungsform sich positiv auf das
Verhalten und Wohlbefinden demenzkranker BewohnerInnen auswirkt, konnte
durch wissenschaftliche Untersuchungen und eigene Erfahrungen belegt wer-
den und findet inzwischen in der Fachwelt der Altenpflege breite Zustimmung.

Da vor allem Menschen mit Demenz ein verändertes Sozialverhalten aufweisen
und nicht gerne alleine sind, können sie auf den im Wohnbereich bereitgestell-
ten Sofas und Liegesessel am Alltagsleben teilnehmen. Die Individualität tritt
bei Menschen mit Demenz stark zurück und die Zugehörigkeit zur Gemein-
schaft steht vermehrt im Vordergrund.

Räumliche und bauliche Erfordernisse
Um einen familienähnlichen Wohnalltag erreichen zu können, der in einem
Hausgemeinschaftskonzept angestrebt wird, spielt das dahinter stehende archi-
tektonische Konzept eine entscheidende Rolle. Die Architektur eines Gebäudes
ist ausschlaggebend, wenn es darum geht, dass später im Betreuungs- aber
auch Pflegefall tatsächlich Normalität stattfinden kann.

Das Haus soll Gemütlichkeit und Wohnlichkeit vermitteln. Auf reine Repräsen-
tationselemente soll verzichtet werden, ebenso auf zu abstrakte künstlerische
Gestaltung, welche die BewohnerInnen mehr verunsichern als anregen. Statt
dessen soll der gesamte Bau die BewohnerInnen zum Teilnehmen am Leben
einladen und anregen. Die Planung muss auf die Benützung durch Menschen
mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen ausgerichtet sein.

Zwei Aspekte, die in diesem Zusammenhang als besonders wichtig zu erach-
ten sind, ist zum einen die Kleinräumigkeit, die zur Entstehung überschaubarer
Lebenswelten beiträgt und zum anderen die Wohnungs- und Wohnraumgestal-
tung, durch die das neue „Haus“ auch tatsächlich die Atmosphäre und den
Charakter eines neuen Zuhauses erhält.

Nachfolgend sind einige wichtige Attribute aufgezählt, die besonders für die
Wohnbedürfnisse älterer Menschen bedeutsam sind:

•     Erreichbarkeit und Zugänglichkeit
•     Sicherheit
•     Unterstützung
•     Anregung und Stimulation
•     Orientierung
•     Kontrollierbarkeit
•     Vertrautheit/Beständigkeit
•     Selbstverwirklichung
•     Kommunikation/Kontakt
•     Selbstbestimmtheit

                              14
Ziel der baulichen Struktur muss sein, die BewohnerInnen beim Zurücklegen
der Wege, deren selbständige Bewältigung für ein weitgehend selbst bestimm-
tes Alltagsleben wichtig ist, zu unterstützen, indem ihre räumliche Orientierung
durch geeignet gestaltete bauliche Strukturen gefördert wird. Sie sollte daher
weder kognitive Leistungen erfordern, sondern mit den noch vorhandenen Fä-
higkeiten erfasst werden können. Eine einfache und übersichtliche Gebäude-
struktur mit einer logischen Raumsyntax ist dafür Voraussetzung. Die bauliche
Struktur muss die notwendigen Entscheidungsprozesse auf ein Minimum redu-
zieren, gleichzeitig darf sie jedoch nicht monoton und anregungsarm sein.

Ziel der Auswahl der Materialien sowohl für die Bauwerkskonstruktion als auch
die Innenausstattung ist es, einen möglichst nicht-institutionellen, häuslichen
Charakter zu erzeugen, damit die Einrichtung als Wohnhaus erkannt wird. Die
Anlehnung an regionaltypische Elemente der Umgebungsbebauung trägt wei-
terhin dazu bei.

Die Hausgemeinschaft:
Das Haus Noitzmühle wird aus 6 Hausgemeinschaften bestehen, die sich auf 3
Stockwerke verteilen. Der grundlegende Unterschied zu klassischen Pflege-
heimen besteht in der den Hausgemeinschaften zugrunde liegenden Philoso-
phie, welche eine Abkehr von den pflegedominierten Abläufen und eine Hin-
wendung zu einem an mehr Lebensqualität orientierten Normalitätsprinzip be-
inhaltet. Ihre Architektur wird durch das Prinzip der Vertrautheit gekennzeich-
net, welches durch familienähnliche Strukturen von 12 BewohnerInnen, die
ständige Anwesenheit einer Bezugsperson (AlltagsmanagerIn) sowie einem
wohnungsähnlich gestaltetem Umfeld mit einer zentralen Wohnküche entste-
hen soll. Die gemeinsame Bemühung um einen gelingenden Alltag, insbeson-
dere durch hauswirtschaftliche Betätigungen, prägt den Charakter dieser Ver-
sorgungsform. Zudem ist es wichtig, dass das bekannte Erscheinungsbild eines
Wohnhauses auch in der Institution umgesetzt wird.

Das Leitbild der Hausgemeinschaft ist die Familie. In Hausgemeinschaften le-
ben die BewohnerInnen in einer möglichst normalen Wohnung, ähnlich wie ei-
ne Familie zusammen. Jedes Wohnungsmitglied verfügt über ein eigenes
Zimmer, das es nach eigenem Belieben auch einrichten kann. Zu diesem klei-
nen Appartement gehört außerdem eine eigene Nasszelle mit WC und einem
Vorraum. Das Gemeinschaftsleben, das in diesem Konzept forciert wird, findet
vor allem in dem wohnungsinternen Wohn/Eß- und Kochbereich statt.

Die Wohnbereichsgrundrisse sollten einen umfassenden Überblick über die Er-
schließungsflächen und zu allen bewohnerrelevanten Orten ermöglichen. Der
Anfang und das Ende von Fluren müssen deutlich wahrnehmbar sein, damit die
eigene Position definiert werden kann.

Es ist darauf zu achten, dass die Fluchttreppenhäuser nicht am Ende des Ge-
bäudes angeordnet werden. So besteht auf der einen Seite die Möglichkeit der
Gestaltung und Möblierung der Flurenden und auf der anderen Seite können so
leichter die Zugangstüren der Wahrnehmung entzogen werden. Im Flur gehen
die BewohnerInnen an einer kaschierten Tür eher vorbei, während an einem
Umkehrpunkt länger verweilt und die Umgebung sehr genau untersucht wird.
Der Flur sollte zudem so gestaltet sein, dass genügend Raum für kleine Ni-
schen ist, welche für Aufenthalt, Rückzug und Beobachtung genutzt werden
kann.

                               15
Milieutherapeutische Interventionen:
Ein wesentlicher Aspekt beim Einsatz milieutherapeutischer Interventionen ist,
dass diese nicht ausschließlich zur Aufnahme über den Sehsinn geplant wer-
den dürfen. Es müssen Möglichkeiten der Kompensation alterskorrelierter visu-
eller Einbußen geschaffen werden. Weiterhin kann ein bestimmter Hinweis
besser erfasst, verarbeitet und erinnert werden, wenn verschiedene Sinne
durch visuelle, akustische, taktile und olfaktorische Informationen angespro-
chen werden.

Wichtig ist die Gestaltung von Referenzpunkten. Fensteröffnungen, durch die
ein Bezug zu Landmarken der Umgebung (Kirchturm, Park) aufgenommen
wird, dienen als wichtige Referenzpunkte zur Orientierung im Innenraum. Dabei
ist darauf zu achten, dass die Fensterbrüstungen in den Obergeschossen ma-
ximal 60cm hoch sind, um auch im Sitzen oder Liegen hinausschauen zu kön-
nen. Um Ängste der BewohnerInnen zu vermeiden sind Verglasungen bis zum
Fußboden auszuschließen (gilt auch für sämtliche Allgemeinflächen). Da sich
der außerhäusliche Handlungsradius im Alter verkleinert, nimmt die Bedeutung
der Nahumwelt einen immer höheren Stellenwert ein. Aber auch Arrangements
von Alltagsgegenständen, die Gestaltung der BewohnerInnenzimmertüren (z.B.
eigener Namensschriftzug) sowie Fotographien und Zeichnungen mit regiona-
lem und historischem Bezug stellen wichtige Referenzpunkte dar. Ein gut
durchdachtes Farbkonzept spielt für das Wohlbefinden, die Konzentrationsfä-
higkeit und die Orientierung eine bedeutende Rolle. Farbkontraste sind bei
Handläufen und in Bädern (farbige Fliesen und Ausstattungselemente wie WC-
Brille) sehr entscheidend. Bei der Belichtung ist auf eine hohe Grundausleuch-
tung von 500 Lux und schattenarmes Licht zu achten. Dimmbares Licht ermög-
licht zudem Beleuchtungssituationen, die entsprechend des Tagesverlaufs an-
gepasst werden können, wodurch die tageszeitliche Orientierung wesentlich
unterstützt wird. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schaffung eines Raumkli-
mas, welches sich sowohl auf die Behaglichkeit, als auch auf die Gesundheit
positiv auswirkt.

Bauliche Gestaltungselemente:
Bei der Gestaltung des Freibereichs sollte eine räumliche und funktionale Glie-
derung der zur Verfügung stehenden Fläche vorgenommen werden. Wesent-
lich ist, einfache, übersichtliche und damit gut erfassbare räumliche Situationen
zu schaffen.

•      Eine übersichtliche Anordnung der Raumgruppen ist anzustreben.
•      Die Anzahl der BewohnerInnen pro Hausgemeinschaft beträgt 12. Die
       Zimmer öffnen sich zum gemeinsamen Wohnbereich hin und er-
       möglichen einen totalen Überblick, ohne verwirrende Korridore, unüber
       sichtliche Ecken und Sackgassen. Der Wohnbereich ist sehr
       übersichtlich und öffnet sich großzügig zu einem Außenbereich
       (tiefer Balkon der beschattet ist).
•      Die gemeinsame Küche bietet ausreichend Platz und ist über eine Vor
       ratskammer mit der Küche der angrenzenden Hausgemeinschaft ver-
       bunden. Der Küchenbereich ist für alle einsehbar. Große Arbeitsflächen,
       die auch von Menschen mit Rollstühlen benutzbar sind, ermöglichen
       auch ein gleichzeitiges Arbeiten mehrerer Personen.
•      Zudem befindet sich in jeder Hausgemeinschaft ein Pflegearbeitsplatz
       mit WC für die MitarbeiterInnen und zwei Funktionsräume (getrennt in rein
       und unrein) mit Waschmaschine, Wäscheständer, Lagerfläche, Schüs-
       selspüler und Mülltrennsystem.
•      Pflegebad für zwei Hausgemeinschaften

                                16
•      Wichtig ist eine gute Einsehbarkeit des Wohnbereichs durch die Betreu-
           ungskräfte, auch vom Pflegearbeitsplatz aus, sodass bei Übergaben
           oder Schreibarbeiten steht’s ein Überblick gewährt wird.
    •      Eine Anordnung einer separaten Toilette in zentraler Lage, möglichst
           Nahe des Ess- und Aufenthaltsorts, die mit einer deutlichen Markierung
           versehen ist, ist vom Vorteil.
    •      Die bauliche Anordnung muss so gestaltet sein, dass die Unabhängig-
           keit und Bewegungsfreiheit der BewohnerInnen gefördert wird.
    •      Es werden ausreichend Sicherheitsvorkehrungen getroffen (gesicherte
           Fenster, rutschfeste Böden, Handläufe, Sicherheitssteckdosen, Verbrü-
           hungsschutz, Reinigungsmittel und Medikamente werden sicher ver-
           wahrt, ungiftige Pflanzen, usw.)
    •      Vermeidung von verwirrenden Reizen: gut beleuchtete Räume (keine
           Spiegelungen, Schattenbildung, Schalldämmung), farblich erkennbare
           Sanitäreinrichtungen (Griffe, Toilettendeckel, usw.)
    •      Berücksichtigung der Herkunft und Religion der BewohnerInnen (Dinge
           aus der Vergangenheit – Möbel, Bilder, usw.)

    Die BewohnerInnenzimmer:

    BewohnerInnenzimmer (ausschließlich Einzelzimmer) bieten der/dem Besitze-
    rIn unterschiedlich viel Privatheit, und diese von den jeweiligen BewohnerInnen
    im unterschiedlichen Ausmaß auch eingefordert wird.
    Die Bedeutung des eigenen BewohnerInnenzimmers reduziert sich jedoch im
    Krankheitsverlauf, da der Wunsch nach Individualität und Rückzug abnimmt
    und das Bedürfnis, der Gemeinschaft anzugehören, in den Vordergrund tritt.
    Dennoch hat die Ausstattung und Gestaltung der individuellen Zimmer einen
    maßgeblichen Einfluss darauf, ob dieser Raum von der/dem jeweiligen Bewoh-
    nerIn aufgefunden und in seiner Funktion richtig interpretiert wird. Durch einen
    hohen Grad an Personalisierung (kleine Möbel, Bilder, Fotos, Dekorationen)
    wird ein eigener, zum üblichen Wohnbereich deutlich abgegrenzter Bereich ge-
    schaffen. Bei der Planung der BewohnerInnenzimmer ist es daher wichtig, eine
    ausreichend große Stellfläche für individuelle Möbel (z.B. kl. Vitrine, Sessel) zu
    planen, die sich direkt im Blickfeld von der Tür aus befindet. Ein Wechsel in
    Material und Farblichkeit des Bodenbelags sowie der Farbgestaltung der Wän-
    de gegenüber den Erschließungsflächen trägt weiterhin zur Wahrnehmung des
    eigenen Bereichs bei.

    Eine vertraute räumliche Situation entsteht durch die Ausbildung eines Vorbe-
    reichs, der den Charakter eines Wohnungsflurs mit Ausstattungselementen wie
    z.B. kl. Gardarobe, Ablage und Schuhschrank.

C.5 Konzeption der Räumlichkeiten des Alten- und Pflegeheimes:

    Die Größe des Heimes ist im Rahmen der O.ö. Alten- und Pflegeheimverord-
    nung auf die Personenanzahl von 72 Normplätzen in sechs Hausgemeinschaf-
    ten ausgelegt. Zusätzlich ist die Errichtung von 8 Wohnungen mit Service im
    unmittelbaren Verband zu den Hausgemeinschaften geplant.

    Es sollen 6 Hausgemeinschaften für jeweils 12 Personen entstehen. Diese sind
    räumlich voneinander getrennt. Betreten wird jede Hausgemeinschaft durch ei-
    ne eigene Haustüre.

                                    17
Das Zentrum der Hausgemeinschaft bilden der Ess- und Kochbereich und das
Wohnzimmer.

Das Wohnzimmer soll hochbetagte Menschen mit ihren physischen und psy-
chischen Einschränkungen mit oder ohne Begleitung zum Aufenthalt, zur ge-
meinsamen Tagesgestaltung und zur Kontaktaufnahme nützen können. Hier
befindet sich auch der integrierte Arbeitsplatz für das Pflegepersonal zur Do-
kumentation, Aufbewahrung der Dokumente und Medikamente und für
Dienstübergaben.

Beim Ess- und Kochbereich handelt es sich um jenen Bereich der für die Vor-
und Zubereitung des Essens unter therapeutischer Mithilfe der BewohnerInnen,
die Essenseinnahme, Geschirreinigung, gemeinsame Aktivitäten, Empfangen
von Besuchern, Feiern von Festen u.v.m. genutzt wird. Hier wird auch das be-
nötigte Koch- und Essgeschirr aufbewahrt.

Wichtig bei der Planung ist, dass in beiden Bereichen eine gute Übersicht des
Betreuungspersonals zu den Bewohnern gegeben ist (Beisp.: Herd nicht an der
Wand sondern Insellösung).

Ergänzt werden diese Räumlichkeiten um den Eingangsbereich mit Garderobe,
der Speis für die Hausgemeinschaft und je einem Hauswirtschaftsraum rein
und unrein.

Zusätzlich ist in jeder Hausgemeinschaft dem Wohnzimmer eine Loggia mit
entsprechender Tiefe und Beschattung angeschlossen. Die Erschließung der
Loggia erfolgt durch eine Schiebetüre.

Jeweils 2 Hausgemeinschaften sind über die Speis bzw. einer gemeinsamen
Garderobe für die Mitarbeiter miteinander verbunden. Ein rascher Wechsel von
Mitarbeitern zwischen den Hausgemeinschaften soll somit ermöglicht werden.

1. Bewohner Appartements

72 Bewohner Appartements mit Vorraum (ca. 4 m²), Wohn-Schlafbereich
(ca. 17 m²), mit einer Schiebetüre abgetrenntem Sanitärbereich mit behinder-
ten-gerechter Dusche, Waschbecken und WC ca. 2,6 x 1,7 m (Innenlichte)
(ca. 4,5 m²).
Die Benützbarkeit mit Hilfsgeräten wie Badelifter, Aufstehhilfen etc. muss ge-
geben sein. Die Möglichkeit, einen Menschen in einem Bett zu pflegen, wel-
ches von drei Seiten zugänglich gemacht werden kann, ist Voraussetzung. Zu-
sätzlich muss ein gemütliches Polster - Sitzmöbel mit verstellbarer Rückenleh-
ne und Beinauflage Platz finden. Die Sitzmöbel weisen eine ausreichende und
benutzerorientierte Sitzhöhe auf.

Die Höhe des Fensterbrettes muss so niedrig sein, dass der Blick vom Bett,
Rollstuhl oder Sitzmöbel ins Freie möglich ist. Eine elektrisch bedienbare Au-
ßenbeschattung muss vorhanden sein.
Es ist genügend Stauraum vorzusehen. Eine teilweise Eigenmöblierung ist zu
ermöglichen.

                              18
2. Räume je Hausgemeinschaft

2.1. Eingangsbereich mit Garderobe (ca. 10 m²): Die Hausgemeinschaft
wird durch eine Haustüre betreten. Der Eingangsbereich soll zum Betreten ein-
laden und eine heimelige Atmosphäre vermitteln. Es ist eine offene Garderobe
für BesucherInnen vorgesehen. Über den Gang werden die Bewohnerzimmer
erreicht und miteinander verbunden.

2.2. Das Wohnzimmer (ca. 20 m²) ist das Zentrum der Wohngruppe und
bietet für die Betreuung der BewohnerInnen Platz. Das Wohnzimmer ist geglie-
dert in Fernsehecke, Lesezone und dem allgemeinen Aufenthaltsbereich, wo
gespielt wird und Beschäftigung stattfindet – Leben und Wohnen steht im Mit-
telpunkt. Hochbetagte Menschen mit physischen und psychischen Einschrän-
kungen sollen diesen Wohnbereich zum Aufenthalt und zur Kontaktaufnahme
und –erhaltung nützen können.

2.3. Der Ess- und Kochbereich (ca. 36 m²) ist dem Wohnzimmer angeglie-
dert und für alle einsehbar. Frühstück, teilweise Abendessen, Jause, Kuchen
etc. werden hier zubereitet. Die Anlieferung der Hauptkomponenten für das Mit-
tagessen erfolgt extern. Es ist daher eine Küchenzeile mit den dafür notwendi-
gen Gerätschaften und Anschlüssen einzuplanen. Diese entspricht den gültigen
Hygienevorschriften. Ein Vorratsraum für Lebensmittel und Geschirr sowie ent-
sprechende Kühlmöglichkeiten ist dem Küchenbereich angegliedert. Wichtig ist
eine großzügige Arbeitsfläche, die von Menschen im Rollstuhl genutzt werden
kann und mehreren Personen ein gleichzeitiges Arbeiten ermöglicht.
Es sind jedenfalls 16 Sitzplätze zum Essen vorzusehen, die zu einem großen
Teil von Personen im Rollstuhl benützt werden.

2.4. Integrierter Arbeitsplatz (ca. 2 m²) im Wohnraum für das Pflegeperso-
nal zur Dokumentation, Aufbewahrung der Dokumente und Medikamente und
für Dienstübergaben. Er ist mit 2 Arbeitsplätzen ausgestattet.

2.5. Besprechungszimmer (ca. 12 m²) im Anschluss an dem integrierten
Arbeitsplatz sollte ein kleines Besprechungszimmer vorgesehen sein.

2.6. Eine Loggia (mindestens 16 m²) ist dem Wohnraum angegliedert,
überdacht und befahrbar. Eine ausreichende Begrünung der Terrasse ist wich-
tig und eine Beschattung ist zwingend vorzusehen. Von der Terrasse soll der
Blick Anregung und Belebung finden, ev. auf Geschäfte, Kinderspielplatz,
Wohnblocks u. dgl. Dafür sollen bei den BewohnerInnenzimmern keine Balko-
ne ausgeführt werden.

2.7. Die Speis (ca. 4 m²) ist für die Lagerung der Lebensmittel, Obst Ge-
tränke, gr. Töpfe, Backformen etc. gedacht. Sie verbindet jeweils 2 Hausge-
meinschaften.

2.8. Der Hauswirtschaftsraum rein (ca. 8 m²) dient zur Lagerung der
Flachwäsche (Tischtücher, Bettwäsche, Handtücher etc.), sowie für Inkonti-
nenzprodukte, Körperpflegeprodukte usw.

2.9. Der Hauswirtschaftsraum unrein (ca. 8 m²) ist die Sammelstation für
die unterschiedlichen Abfallprodukte (Glas, Karton, Papier, Kunststoff, Metalle,
Restmüll etc.) aber auch für Schmutzwäsche. Er dient weiters zur Aufbewah-
rung von Putzutensilien, als Standort für die Steckbeckenspüle und als Lagerort
für Desinfektionsmaterial in versperrbaren Kästen.

                               19
2.10. WC für BesucherInnen (ca. 4 m²): getrennt in Damen und Herren ist
mit einem Handwaschbecken auszustatten und behindertengerecht lt. Ö-Norm
B1601 auszuführen.

2.11. Pflegebad (ca. 18 m²): ist pro Geschoss vorzusehen. Es dient als Well-
nessbad, welches von den BewohnerInnen fallweise statt der Dusche benutzt
wird.

2.12. Umkleide für MitarbeiterInnen (ca. 20 m²): ausgestattet mit versperr-
baren Gardarobenkästen, Umkleidekabine, Dusche, Waschplatz und WC. Pro
Geschoss ist eine Umkleide vorzusehen. Ca. 20 MitarbeiterInnen sollten Platz
finden und sie sollte von beiden Hausgemeinschaften zugänglich sein.

3. Verwaltungsbereich

3.1. Eingangsbereich (Rezeption mit angeschlossenem Aufenthaltsbereich):
Der Eingang ins Haus sollte einen freundlichen und offenen Eindruck vermit-
teln, behindertengerecht sein und Witterungseinflüsse auch bei starker Fre-
quentierung außen vor halten. Im Eingangsbereich sollte sich zudem eine Re-
zeption befinden, an der das Sekretariat angeschlossen ist. Im Sekretariat be-
findet sich ein Arbeitsplatz für das Sekretariat, ein Arbeitsplatz für die Haus-
technik und ein Arbeitsplatz für die Leitung der Hauswirtschaft. Einer kleiner
Barbereich für den internen Gebrauch sollte integriert werden, und ein direkter
Zugang zur Terrasse ermöglicht werden.(ca. 100 m²)

3.2. Hausleitung: 1 Arbeitsplatz mit der Möglichkeit, auch kleinere Bespre-
chungen mit mehreren Personen abhalten zu können (ca. 15 m²)

3.3.  Pflegedienstleitung: 1 Arbeitsplatz mit der Möglichkeit, auch kleine
Besprechungen mit mehreren Personen abhalten zu können (ca. 15 m² )

3.4. Besprechungs-Schulungsraum: sollte für ca. 20 Personen ausgelegt
sein. Der Besprechungsraum sollte nach Möglichkeit mit einer mobilen Trenn-
wand zum Andachtsraum ausgestattet sein. (ca. 25 m²)

3.5. WC-Gruppe: getrennt in Damen und Herren ist mit einem Handwasch-
becken auszustatten und behindertengerecht lt. Ö-Norm B1601 auszuführen.
(ca. 4 m²)

3.6. Sozialraum / Aufenthaltsraum: Der Aufenthaltsraum ist ein Raum, der
laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz den MitarbeiterInnen zur Erholung und
zum Essen zur Verfügung gestellt werden muss. Er sollte mit einer kleinen Kü-
che, Sitzgelegenheiten und 2 Couchen ausgestattet sein. (ca. 20 m²)

3.7. Archiv: für die Bevorratung von Büromaterial und zur Lagerungen der
Bewohnerakten (ca. 6 m²)

3.8.   IT-Raum: Technikraum für EDV, Telefon, Lichtruf, BMZ etc. (ca. 4 m²)

3.9. Physiotherapie: dieser Raum steht außerhalb der Therapiezeiten auch
für andere Aktivitäten mit den BewohnerInnen zu Verfügung (ca. 40 m²)

3.10. Depot: zur Lagerung von Reservebett, Reserveleibstuhl, Matratzen, Zu-
satznahrung etc. Nach Möglichkeit sollte das Depot zwei Räume umfassen mit
50 m² für das Hauptdepot und rund 10 m² für die Lagerung von Reinigungsmit-
tel und brandgefährlichen Stoffen. (ca. 60 m²)

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3.11. Haustechnikraum: dient als Werkstätte und Lagerraum für Werkzeuge
für den Haustechniker (ca. 20 m²)

3.12. Lebensmittellager mit Kühlraum: zur Zwischenlagerung der im GH
angekauften Lebensmittel, bzw. der im Großeinkauf besorgten Lebensmittel.
Die Kühlzeile sollte ca. 12 m² betragen. (ca. 35 m²)

4. Sonstige Räumlichkeiten

4.1. Friseur: Soll den BewohnerInnen das Gefühl zum Friseur zu gehen
vermitteln. (ca. 12 m²)

4.2. Andachtsraum: ist ein Raum für Andachten und religiöse Feste und
Feierlichkeiten – ein Raum der Stille und Besinnung. Dieser sollte die Bedürf-
nisse aller Religionsgemeinschaften erfüllen. Er ist kein Mehrzweckraum. An-
geschlossen ist eine kleine Sakristei. Bei der Ausstattung ist die vermehrte
Nutzung mit Rollstühlen zu berücksichtigen. Bei der Farbgestaltung und Aus-
stattung sind die Vorlieben älterer Menschen zu berücksichtigen. Der An-
dachtsraum sollte nach Möglichkeit mit einer mobilen Trennwand zum Bespre-
chungsraum ausgestattet sein (ca. 50 m²).

5. Erschließung

5.1    Lift-Anlage: im Haus befindet sich ein Aufzug, der für den Transport
von Pflegebetten geeignet ist. Die Innenlichte des Transportliftes beträgt 140 x
240 cm.

5.2     Treppenhaus: ist im erforderlichen Ausmaß nach den gesetzlichen Vor-
schriften und den betrieblichen Erfordernissen zu erbauen. Dieses ist als Si-
cherheitsstiegenhaus auszubilden so zu situieren, dass die Hausgemeinschaf-
ten und das Pflegepersonal bequem erreicht werden können.

Ergänzung : Die Nutzung des Veranstaltungsraumes (ca. 225 m², ohne Bühne, und
ohne Vorraum) der VHS für das Altenheim ist beabsichtigt. Eine entsprechend
barrierefreie geschlossene Verbindung bei der Planung ist vorzusehen. In
diesem Bereich sind zwei behindertengerechte Toiletten einzuplanen !
(In der Planung ist nur die Verbindung bzw. Anbindung an das Gebäude darzustellen, die beste-
henden Grundrisse der VHS müssen nicht dargestellt werden.)

6. Garten (Dementengarten)

Dieser soll ausschließlich zum Verweilen der Altenheimbewohner und Besu-
cher einladen und schöne Erinnerungen wecken. Dieser Bereich ist mittels Ein-
friedung von den anderen Außenanlagenflächen klar zu trennen.
Keinesfalls ist der Stadtteilpark heranzuziehen (siehe auch C.10)
Bei der Bepflanzung ist darauf zu achten, dass von Beginn an große schatten-
spendende Bäume gesetzt werden.
Komfortable wetterfeste, diebstahlsichere Bänke und Tische, an welche sich
auch Rollstuhlfahrer setzen können, dürfen nicht fehlen.
Hochbeete zum Bepflanzen mit Kräutern und Blumen durch die BewohnerIn-
nen müssen vom Rollstuhl aus bearbeitbar sein.

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Bunte, duftende, mehrjährige Blumenrabatten sollen die Sinne anregen. Obst-
    bäume und Früchtestauden sollen in einem entfernteren Abschnitt des Gartens
    platziert sein, um Wespen und Bienenbeeinträchtigung des übrigen Gartens zu
    minimieren.
    Alle Plätze sollen durch ebene, genügend breite Wege erreicht werden können.
    Begehbar sollte der Garten nur über das Haus sein und nicht von außen, um
    einen Missbrauch vorzubeugen.
    Zur einfachen Betreuung des Gartens ist eine Bewässerungsanlage vorzuse-
    hen, um im Bedarfsfall, Stolperstufen durch Schläuche zu vermeiden. Die Nut-
    zung von Regen- oder Grundwasser für diese Zwecke ist anzustreben.
    ( ca. 500 m²)

    7. Müllraum, Garagen, Stellplätze

    Erfolgt die Ver- und Entsorgung über das Kellergeschoß, so ist darauf zu ach-
    ten, dass das Befahren mit Groß LKW möglich ist – Raumhöhe, Rampenwin-
    kel, Be- und Entlüftung

    7.1   Müllraum: Dieser Raum ist an die Lüftungsanlage angeschlossen. Die
    Trennung des Abfalles nach dem städtischen Abfallwirtschaftskonzept muss
    möglich sein.                                               ca. 55 m²

    7.2    Stellplätze: siehe nachfolgende Aufstellung (C.9)
    7.3    Fahrrad-Abstellplätze: unter Dach                        10 Räder

    8. Wohnungen mit Service

    Es ist die Errichtung von 8 Wohnungen mit Service geplant. Die Wohnungen
    müssen barrierefrei ausgestattet sein und über einen eigenen Zugang verfü-
    gen. Vorzugsweise sollten die Wohnungen eine Größe von max.
    60 m² ausweisen, in der sich ein Wohn- und Esszimmer mit integrierter Küche,
    ein Schlafzimmer, ein Bad, ein WC und ein Abstellraum befinden. Die betreuten
    Wohnungen verfügen über einen Personenlift.

C.6 Konzeption Betreubares Wohnen:
    Die 24 betreubaren Wohnungen sind mit einer Nutzfläche von 50 m²
    (+/- 3 %), welche nicht im unmittelbaren Verband liegen, zu planen und haben
    aus Wohnzimmer, Schlafzimmer, Vorraum, Küche oder Kochnische, Bad und
    Abstellraum oder –schrank, sowie Loggia zu bestehen. Das gesamte
    betreubare Wohnen samt Außenanlagen ist barrierefrei auszuführen.

    Das Bad ist mit einem WC, einem Waschbecken und einer bodenbündigen
    Duschfläche auszustatten
    Ein rollstuhlgerechter Aufzug (140 x 110 cm Innenlichte) ist einzubauen. Die
    baulichen Erfordernisse des Landes OÖ für Betreubares Wohnen sind einzu-
    halten.

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C.7 Konzeption der Räumlichkeiten der Multifunktionsräume:
     Die nachstehend angeführten Räumlichkeiten dienen unter anderem als An-
     laufstelle für die Bewohner. Die Anlaufstelle soll gut einsichtig, möglichst in
     Straßennähe untergebracht werden.

     Vollausgestattes Büro mit Besprechungsecke
     Das Büro im Ausmaß von ca. 25 m² soll nachstehenden Nutzern zur Verfügung
     stehen :
   • FGI
   • Aktiv TEAM
   • Welser Heimstätte
   • Volkshilfe
   • Ordnungswache
   • Jugendwohlfahrt (Sozialarbeiterin)
   •   andere Beratungseinrichtungen, die Bedarf haben an wöchentlichen Sprechstunden

    Großer Raum
    Ausmaß von ca. 80 m² für aufgelistete Verwendung
   • FGI Lern- u. Hausaufgabenbetreuung+Nachhilfe, Miteinander Lesen, etc..
   • FGI Begegnungstreffen, Spielgruppen, bzw. Stundenweise Betreuung von Kindern
   • JW Mutterberatung

    Kleiner Nebenraum
    Arztzimmer für die Mutterberatung im Ausmaß von ca. 15-20 m²
    Mehrfachnutzung des Raumes soll möglich sein z.B. Mutterberatung, Raum für Lern- und
    Hausaufgabenbetreuung (Einzelbetreuung)

    Küche
    Die Küche im Ausmaß von ca. 10 m² soll allen NutzerInnen zur Verfügung
    stehen.

    WC-Sanitärräumlichkeiten
    Ausmaß nach Erfordernis ca. 6 m² (barrierefrei, Herren/Damen)

C.8 Konzeption der Räumlichkeiten der Geschäftseinrichtungen:

    Trafik
    Errichtung eines Geschäftslokales zur Unterbringung einer Trafik.
    Für den Betreiber bzw. für Angestellte soll eine Toilette samt Waschgelegenheit
    berücksichtigt werden.
        • Trafik inkl. Toiletten und Waschgelegenheit ca. 50 m²

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