Neue Bushaltestellen an der B271 in Flörsheim-Dalsheim
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 48. Jahrgang / Ausgabe Nr. 42 Freitag, den 22. Oktober 2021 Neue Bushaltestellen an der B271 in Flörsheim-Dalsheim Ortsgemeinde errichtet barrierefreie Haltestellen für ÖPNV und Schulbusverkehr In diesen Tagen finden die finalen Das Ingenieurbüro IDEAL-Brehm tigster Bieter war die Firma Karl Pflasterarbeiten innerhalb der Arbeiten an den beiden neuen Bus- aus Kirchheimbolanden wurde so- Müller aus Enkenbach-Alsenborn, Wartehäuschen und die Montage der haltestellen an der B271 in Flörs- dann mit den Planungsleistungen welche die Erdarbeiten zu einem Seitenstreifen aus. Die Ortsgemeinde heim-Dalsheim statt. Nach einer fast für zwei neue Bushaltestellen gegen- Preis von rund 85.000,- € anbot, was ist aktuell in Gesprächen mit der für zweijährigen Planungs- und Bauzeit über dem Netto-Markt und an der 34% unter der ursprünglichen Kos- den Schüler- und Busverkehr zu- kann damit die lang geforderte Einmündung B271 / Weinbergstra- tenschätzung lag. ständigen Kreisverwaltung Alzey- Maßnahme abgeschlossen werden. ße beauftragt. Die geschätzten Bau- Ziel der Ortsgemeinde ist insbeson- Worms zur Abstimmung der fahr- Ausgangspunkt der Maßnahme war kosten für die Gesamtmaßnahme dere die Verbesserung der Ver- planmäßigen Einbindung der ein Antrag der SPD-Fraktion im betragen inklusive Tiefbauarbeiten, kehrssicherheit für Schülerinnen Haltestellen. Zudem ist im nächsten Ortsgemeinderat im Juli 2019, wel- Wartehallen und Ingenieurleistun- und Schüler aus den Wohngebieten Schritt mit dem LBM noch die Ein- cher zum Ziel hatte, die westlich der gen rund 200.000,- €. Das Land „Im Steinland“ und „Am Gold- richtung einer möglichen Querungs- „Alte Straße“ bereits bestehende Rheinland-Pfalz fördert die Maß- berg“, da durch die Einrichtung der hilfe an der oberen Haltestelle am Haltestelle für den Schulbusverkehr nahme mit einem Zuschuss von neuen Bushaltestelle eine Querung Netto-Markt zu diskutieren. sicherer zu machen. Anwohnerge- 85% der zuwendungsfähigen Kosten der B271 im morgendlichen Be- Kurz vor Abschluss der Arbeiten spräche hatten nämlich gezeigt, mit Mitteln aus dem Gemeindever- rufsverkehr nicht mehr nötig ist. dankte Ortsbürgermeister Tobias dass diese vorhandene Haltestelle kehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Zudem wurden alle Querungsbe- Rohrwick bei einer Baustellenbe- von Schülerinnen und Schülern Nach umfangreichen Abstimmun- reiche mit einem taktilen Blinden- sichtigung dem Ingenieurbüro und aufgrund der unsicheren Bauweise gen und Ortsterminen mit dem für leitsystem ausgestattet. den beteiligten Firmen sowie ins kaum bis gar nicht frequentiert war die Bundestraßen zuständigen Lan- Mit dem Aufbau der Wartehäuschen besondere der Familie Bollmann, und stattdessen die B271 am vor- desbetrieb Mobilität (LBM) und befindet sich die Maßnahme aktuell welche durch Verpachtung einer handenen Zebrastreifen überquert mehreren Planänderungen konnte auf der Zielgeraden und wird in den Teilfläche ihres Grundstücks die und eine weiter entfernte Haltestel- die Maßnahme sodann im Frühjahr nächsten Wochen abgeschlossen Gesamtmaßnahme überhaupt erst le im Ortskern genutzt wurde. 2021 ausgeschrieben werden. Güns- werden. Es stehen lediglich noch die ermöglicht hat.
Amtsblatt VG Monsheim –2– Freitag, 22. Oktober 2021 BÜRGERSERVICE Notrufnummern Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei...................................................................................................................1 10 Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112 Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden sollte die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger nur in dringenden F ällen aufge- Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 sucht werden. Es ist damit zu rechnen, dass es bei publikumsintensiven Bereichen Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen (z. B. Einwohnermeldestelle) zu längeren Wartezeiten kommen kann, da nur eine zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00 bestimmte Anzahl an Besuchern in das Verwaltungsgebäude eingelassen werden darf. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere Kommunikationswege wie Telefon, Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei) E-Mail oder die Internet-Angebote. am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81 Sprechzeiten der Ortsbürgermeister Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr | Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, 0170 - 8 01 02 16, Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr | tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Kita Kunterbunt, Rödlerstr. 3 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, täglich bei Bedarf Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer, Krankenhaus Sprechzeiten: Mittwoch, 18.30 – 20.00 Uhr, Rathaus Mörstadt, Kirchgasse 1, Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny, Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Apotheken Notdienst 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, Montag, 18.30 – 19.30 Uhr 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Feuerwehren Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57 Monsheim: Wehrführer, Bernd Rothermel................................................ 0 62 43 / 90 53 91 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702 Unterstützung in besonderen Lebenslagen Polizei Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim Polizeikommissar Frank Wagner Frau Andrea Möws............................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim..................................................... 0 62 47 / 870 Fax: 0 62 47 / 89 0 Pflegestützpunkt – Beratungsbereich: Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 Pflegestützpunkt Osthofen Öffnungszeiten: M o. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr; Sa. 8.30 – 12.30 Uhr Iris Umbehr iris.umbehr@pflegestuetzpunkte-rlp.de����������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 Irena Markheim irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30 Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms Störungs- und Bereitschaftsdienste An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Kontaktpersonen. Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Informationen und Terminvereinbarung Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr unter der ��������������������������������������������������������������Tel. 06731 / 408-7082 Störungsdienst..............................................................................................................0 62 42 / 50 05-40 per E-Mail unter hutflies.laura@alzey-worms.de. Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) Offene ärztliche telefonische Sprechstunde Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)..............................................................0 62 43 / 90 62-40 Mo. 10 – 12 Uhr (ohne Voranmeldung) unter 06731 / 408-7079. Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) Verbandsgemeindewerke Monsheim................................................................. 01 72 / 3 52 16 45 Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression, Mehr-Generationen-Haus, Schlossgasse 13, 55232 Alzey Elektro-Notdienst....................................................................................................... 01 72 / 741 55 74 Jeden 2. + 4. Dienstag im Monat von 19-21 Uhr Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) Wegen der Corona-Pandemie: Voranmeldung per Email unter Erdgasversorgung / Stromversorgung shgdepressionalzey@gmx.de oder per WhatsApp unter 0159 / 08 18 15 80. EWR Netz GmbH, Alzey (während der üblichen Geschäftszeiten):���������������������������������������������������������������� 06241 848-300 Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung)........................................ 0 67 31 / 49 63 01 bei Störfällen (rund um die Uhr)..................................................................................0800 184 8800 Jugendscout Justyna Ewa Gladosch ������������������������������������������������������ Mobil 0172 / 74 86 828 Telefon Telefonische Beratung dienstags nach Vereinbarung, DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):....E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 ������������������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: gladosch.justyna@alzey.worms.de DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):..................E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 Deutsche Telekom Kundenservice........................................................................... 0800 / 33 01 000 Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms����������� Tel. 0151 / 5127 8604 Deutsche Telekom Bauherren-Beratung................................................................ 0800 / 33 01 903 oder Bundesweites Opfer-Telefon ........................................................................................... 116 006 Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2021.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Freitag, 22. Oktober 2021 Amtlicher Teil Leader-Region Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Rhein-Haardt Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden Fachgruppensitzungen für die Erstellung Verbandsgemeinde Monsheim der neuen Regionalkonzeption Die LEADER-Region Rhein-Haardt (VG Leiningerland, VG Monsheim, VG Freinsheim und Stadt Grünstadt) will sich für die Förderperiode 2023 bis Bekanntmachung 2028 erneut bewerben. Derzeit läuft der Prozess zur Erstellung der Lokalen Am Mittwoch, den 27. Oktober 2021 um 19:00 Uhr im Ratssaal der Ver- Integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE), die Grundlage zur Be- bandsgemeinde Monsheim die 18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des werbung ist. Dafür braucht es eine breite Beteiligung der Bevölkerung. Im Verbandsgemeinderates Monsheim für die Wahlperiode 2019 – 2024 statt. Oktober veranstaltet die LAG die 2. Runde der thematischen Workshops in den vier Handlungsfeldern. Die LAG würde sich über eine rege Beteiligung Tagesordnung: freuen. Jede*r ist willkommen. I. öffentlicher Teil 1. Jugend- und Sozialbeirat der Verbandsgemeinde Monsheim; Fachgruppensitzungen 2. Runde: Nachwahl von Ausschussmitgliedern und deren Stellvertretern 26.10.21 Dorfgemeinschaftshaus Kleinkarlbach 2. Bau-, Agrar- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Monsheim Hauptstraße 46, 67271 Kleinkarlbach Kriminalpräventiver Beirat der Verbandsgemeinde Monsheim 18.00 Uhr (Regionale Wirtschaft, Forst-, Landwirtschaft und Weinbau), - Nachwahl ordentlicher Mitglieder 20.00 Uhr (Qualitativer Tourismus und Naherholung) 3. Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Monsheim 28.10.21 Mehrzweckraum Tourist-Info Kallstadt Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes Weinstraße 111, 67169 Kallstadt 4. Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Verbandsgemeinde Monsheim 18.00 Uhr (Energie, Klimaschutz und zukunftsfähige Mobilität) a) Feststellung der Jahresrechnung 2020 gem. § 114 GemO 20.00 Uhr (Dorf- und Stadtentwicklung) b) Entlastung der beteiligten Organe nach § 114 Abs. 1 GemO 5. Verbandsgemeindewerke Monsheim Bei Nachfragen wenden Sie sich an den Regionalmanager der LAG, Dr. Peter - Jahresabschluss zum 31.12.2020 Dell entweder per E-Mail: peter.dell@kobra-online.info oder Tel. (0 63 41) 6. Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Monsheim 6 21 50. 2. Änderungssatzung Ralph Bothe, Vorsitzender der LAG Rhein-Haardt 7. Wohnungsbau- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH der VG Monsheim Die Publikation wird im Rahmen des Entwick- Wirtschaftsplanentwurf 2022 lungsprogramms EULLE unter Beteiligung der Eu- ropäischen Union und dem Land Rheinland-Pfalz, 8.1 Neubau der Rheinhessenhalle in Monsheim; vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Land- Bodenbeschichtungsarbeiten - Auftragsvergabe wirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Land 8.2 Neubau der Rheinhessenhalle in Monsheim; Rheinland-Pfalz durchgeführt. Türen - Auftragsvergabe 8.3 Neubau der Rheinhessenhalle in Monsheim; Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: WC-Trennwände - Auftragsvergabe Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. 8.4 Neubau der Rheinhessenhalle in Monsheim; Ausstattung Umkleiden - Auftragsvergabe 8.5 Neubau Rheinhessenhalle Kücheneinrichtung; Auftragsvergabe 9. Grundschule Monsheim Flörsheim-Dalsheim Ergänzung Klassenmöbel; Auftragsvergabe 10. Betriebs- und Geschäftsausstattung; - Anschaffung neuer Software für die Umsetzung des geänderten Kommunalabgabengesetzes (KAG) 11. Information einer Eilentscheidung, VERSCHENKE-TAG Kauf eines Kfz nach Ablauf der Leasingzeit 12. Bauhof der Verbandsgemeinde Monsheim in Flörsheim-Dalsheim Beschaffung einer Gerätekombination zur nachhaltigen Bewirtschaftung öffentlicher Grünflächen; Auftragsvergabe Weihnachtsdeko-Edition 13. Spendenangelegenheiten Annahme von Spenden für den Brand- und WANN: Sonntag, 7. November 2021 von 10 – 18 Uhr Katastrophenschutz, Hochwassereinsatz Feuerwehr WO: In allen Straßen von Flörsheim-Dalsheim 14. Mitteilungen und Anfragen 15. Einwohnerfragen WAS: Gegenstände des täglichen Bedarfs und Weihnachtsdeko II. nichtöffentlicher Teil 16. Personalangelegenheiten DIE IDEE: Bürger der Gemeinde stellen gut erhaltene Sachen 17. Grundstücksangelegenheiten des täglichen Gebrauchs, die sie verschenken möchten, an die 18. Mitteilungen und Anfragen Straße. Jeder der vorbeiläuft darf sich kostenlos mitnehmen, Ralph Bothe, Bürgermeister was ihm gefällt. Durch die Aktion wird ein gemeinsamer Bei- trag gegen Müllverschwendung geleistet und das nachbar- Hinweis: schaftliche Miteinander gestärkt. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation werden die Empfeh- WICHTIG: Zu verschenkende Sachen bitte kennzeichnen; lungen des Robert-Koch-Institutes bei der Durchführung der Rats- und keinen Sperrmüll oder Unrat herausstellen; Corona-Regeln Ausschusssitzungen beachtet. So wird der Mindestabstand von 1,50 m einhalten und übrige Sachen abends wieder hereinräumen! zwischen allen Anwesenden sichergestellt und es stehen Desinfektions- spender bereit. Außerdem muss vor der Sitzung die Einhaltung 3G-Regel Aus Freude am Geben: überprüft werden. Nicht Geimpfte und nicht Genesene müssen einen VERSCHENKEN STATT WEGWERFEN! negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen. Es besteht unter anderem die Möglichkeit, unter Beaufsichtigung vor Ort einen Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick Selbsttest durchzuführen. Die Anwesenden sind verpflichtet, eine Mund- und die Aktiven der Dorfmoderation Flörsheim-Dalsheim Nasen-Bedeckung zu tragen.
Amtsblatt VG Monsheim –4– Freitag, 22. Oktober 2021 Flörsheim-Dalsheim Hohen-Sülzen gemeinsam gestalten Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, hiermit möchte die Ortsgemeinde Hohen-Sülzen Sie über das Abstellen der Wasserleitungen für die Entnahmestellen auf dem Friedhof für die Winterpe- Dorfmoderation in Flörsheim-Dalsheim riode informieren. Nächste Termine der Arbeitskreise Termin: Mittwoch, den 10.11.2021 Liebe Aktive der Dorfmoderation in Flörsheim-Dalsheim, Wir werden die Wasserentnahmestellen nach der Frostperiode Anfang März das Protokoll der ersten Sitzung des AK „Mobilität & Infrastruktur“ 2022 wieder in Betrieb nehmen. am 07.10.2021 finden Sie auf der Homepage der Ortsgemeinde unter Zusätzlich möchten wir Sie informieren das am Samstag, den 30.10.2021, die www.floersheimdalsheim.de . Handpumpe auf dem Kinderspielplatz in der Bahnhofstraße demontiert wird. Ich lade Sie alle gerne zu den nächsten Arbeitskreissitzungen der Dorfmode- Wir danken für Ihr Verständnis. gez. Andreas Thon, Ortsbürgermeister ration ein. Diese sind: • AK „Umwelt & Natur“ am Donnerstag, den 28. Oktober (1. Sitzung) • AK „Kinder & Jugend“ am Donnerstag, den 04. November (1. Sitzung) Seniorentreff Hohen-Sülzen • AK „Mobilität & Infrastruktur“ am Mittwoch, den 10. November (2. Sitzung) Liebe Seniorinnen und Senioren, • AK „Planung & Dorfgemeinschaft“ am Donnerstag, den 18. November auch im November möchten wir Sie wieder zum Seniorentreff am zweiten (1. Sitzung) und vierten Dienstag im Vorraum des Dorfgemeinschaftshauses einladen. Beim geselligen Treffen können Sie sich zusammen mit den beiden Organi- Alle Sitzungen finden um 19 Uhr im Bürgerhaus in der Alzeyer Str. 121 statt. satorinnen und Interessierte ab dem 60-zigstem Lebensjahr austauschen. Vielen Dank fürs Mitmachen! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Nächste Treffen: • Dienstag, den 09. November 2021 / zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr Krabbelgruppe „Little Flö-Da’s“ sucht wieder Verstärkung! • Dienstag, den 23. November 2021 / zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr Die Krabbelgruppe trifft sich ab sofort immer montags um 10:00 Uhr nach Um die Veranstaltung nach der aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung vorheriger Vereinbarung (WhatsApp-Gruppe) im Nebenraum der ehem. des Landes RLP durchführen zu können ist eine Voranmeldung erforderlich, Bürgerhausgaststätte in der Alzeyer Str. 121. Ansprechpartnerinnen sind sowie die Einhaltung der 3-G-Regelung (Geimpft/Genesen/Getestet). Frau Manuela Strubel und Frau Zoa Koch-Olluri. Neue Kinder und Eltern sind Wir bitten Sie, den unteren Abschnitt abzutrennen und ausgefüllt zeitnah sehr gerne willkommen! bei Frau Beate Corell, Hauptstr. 13, abzugeben. Gerne können Sie sich auch Bitte melden Sie sich unter krabbelgruppe@floersheimdalsheim.de oder per telefonisch unter 06243/5949 anmelden. WhatsApp an 0176-83060535 (Manuela Strubel) mit Name und Handy nummer an. Wir nehmen Sie sodann in die WhatsApp-Gruppe auf. Hier bitte abtrennen! Ich würde mich freuen, wenn viele Eltern das Angebot der Krabbelgruppe „Little Flö-Da’s“ annehmen würden! Ich / Wir nehme(n) am Seniorennachmittag, am 09.11.2021, teil Mit freundlichen Grüßen & bleiben Sie gesund! Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick Ich / Wir nehme(n) am Seniorennachmittag, am 23.11.2021, teil Name: Bekanntmachung Am Dienstag, den 26. Oktober 2021 um 19:00 Uhr findet im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim die 2. öffentliche Sitzung des Bei rates für Weinbau und Landwirtschaft Flörsheim-Dalsheim für die Wahl Anschrift: periode 2019 – 2024 statt. Wir bitten alle Angaben in Druckschrift zu schreiben. Tagesordnung: 1. Information über den aktuellen Stand der Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim Unterschrift: 2. Durchführung von Rückschnittmaßnahmen im Außenbereich - Diskussion über die künftige Vorgehensweise in Flörsheim-Dalsheim 3. Starkregenereignisse und Hochwasserschutz gez. Andreas Thon, Ortsbürgermeister - Information über den aktuellen Sachstand und weitere Schritte 4. Radtouristischer Entwicklungsplan Rheinhessen - Information über die Umsetzung und den Streckenverlauf innerhalb- der Verbandsgemeinde Monsheim Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen 5. Beschilderung/Markierung der Wirtschaftswege mit Hinweisschildern für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde - Festlegung der Standorte und weitere Vorgehensweise Hohen-Sülzen vom 02.09.2021 6. Mitteilungen und Anfragen Der Ortsgemeinderat Hohen-Sülzen hat aufgrund des § 24 der Gemeinde- Tobias Rohrwick, Ortsbürgermeister ordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgaben- gesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht Hinweis: wird: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation werden die Empfeh- lungen des Robert-Koch-Institutes bei der Durchführung der Rats- und INHALTSÜBERSICHT: Ausschusssitzungen beachtet. So wird der Mindestabstand von 1,50 m §1 Erhebung von Ausbaubeiträgen zwischen allen Anwesenden sichergestellt und es stehen Desinfektions- §2 Beitragsfähige Verkehrslagen spender bereit. Außerdem muss vor der Sitzung die Einhaltung 3G-Regel §3 Ermittlungsgebiete überprüft werden. Nicht Geimpfte und nicht Genesene müssen einen §4 Gegenstand der Beitragspflicht negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen. Es besteht §5 Gemeindeanteil unter anderem die Möglichkeit, unter Beaufsichtigung vor Ort einen §6 Beitragsmaßstab Selbsttest durchzuführen. Die Anwesenden sind verpflichtet, eine Mund- §7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke Nasen-Bedeckung zu tragen. §8 Entstehung des Beitragsanspruches §9 Vorausleistungen
Amtsblatt VG Monsheim –5– Freitag, 22. Oktober 2021 § 10 Ablösung des Ausbaubeitrages (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: § 11 Beitragsschuldner 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das § 12 Veranlagung und Fälligkeit Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grund- § 13 Übergangs- und Verschonungsregelung stücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als § 14 Öffentliche Last Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist ggf. § 15 In-Kraft-Treten entsprechend anzuwenden. Anlage 1 Lageplan der Ortsgemeinde Anlage 2 Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen 2. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Einrichtung Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die §1 Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 50 m. Erhebung von Ausbaubeiträgen b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, (1) Die Ortsgemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zu- und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des gang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von KAG und dieser Satzung. der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die zu einer Tiefe von 50 m. der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbin- dienen, erhoben. dung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstück- 1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder stiefe nach a) und b) unberücksichtigt. teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in ei- d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegren- nen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand, zungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umge- bungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig 2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertigge- nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche stellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile, bis zu einer Tiefe von 100 m zugrunde gelegt. 3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Ver- Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selb- kehrsanlage, ständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerb 4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der liche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Änderung der Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhebung des Anlie- Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefen- gervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer mäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich Anlage. die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächli- (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von chen Nutzung. Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitrags- Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöh- fähig sind. ten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, in- (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstat- dustriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbe- tungsbeträge nach §§ 135 a-c BauGB zu erheben sind. grenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die 3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sport- Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden platz, Freibad, Festplatz, Campingplatz, Dauerkleingarten oder Beitragsaufkommen stehen. Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles §2 vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zu- Beitragsfähige Verkehrsanlagen sammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so ge- (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und nutzt werden, die Fläche des Grundstücks – gegebenenfalls unter Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung – selbstständige Fuß- und Radwege. vervielfacht mit 0,5. (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels und (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags. zulässige Zahl der Vollgeschosse zugrundegelegt. 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Voll- §3 geschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die Ermittlungsgebiete durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eine (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeindegebie- Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen tes bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 3,5 ge- (Abrechnungseinheit). teilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen fest- Die Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen gesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebau- Einrichtung ist dieser Satzung als Anlage 2 beigefügt. ungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bil- Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Au- denden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendun- ßenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzah- gen ermittelt. len werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. 3. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt §4 a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung Gegenstand der Beitragspflicht überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollge- ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche schosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungs- tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen. einheit gelegenen Verkehrsanlage haben. b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwe- §5 Gemeindeanteil cken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer frei- Der Gemeindeanteil beträgt 25 %. beruflichen Nutzung dienen, entsprechend. 4. Ist nach den Nummern 1 – 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, §6 so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 3,5 anzu- Beitragsmaßstab setzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dach- Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10 v.H. Vollgeschosse im Sinne die- haut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemit- ser Regelung sind Vollgeschosse im Sinne der Landesbauordnung. te zu messen.
Amtsblatt VG Monsheim –6– Freitag, 22. Oktober 2021 5. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung 4. den zu zahlenden Betrag, festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tat- 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der bei- sächlich so genutzt werden (z.B. Sport-, Fest- und Campingplätze, tragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungs- Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsäch grundlagen nach dieser Satzung, liche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens je- 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, doch ein Vollgeschoss. 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grund- 6. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet stück ruht, und werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagen- (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss. durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. 7. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die § 13 Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für Übergangs- bzw. Verschonungsregelung a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung (1) Gemäß § 10a Abs. 6 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke, vorbehalt- Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, lich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung, erstmals bei der Ermittlung des b) unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmun- wiederkehrenden Beitrages berücksichtigt und beitragspflichtig wer- gen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. den, nach 8. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung a) 20 Jahren bei kompletter Herstellung der Verkehrsanlage, ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der b) 15 Jahren bei Herstellung der Fahrbahn, Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen. c) 10 Jahren bei Herstellung des Gehweges, 9. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher d) 5 Jahren bei Herstellung der Beleuchtung bzw. durchgeführten Ver- Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der anlagungen für Grunderwerb, Straßenoberflächenentwässerungs- überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl. kosten oder anderer Teilanlagen. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird die Die Übergangsregelung bei Maßnahmen nach den Buchst. a) bis d) gilt nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grund- auch bei der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau und der Verbes- stücksfläche um 20 v.H. erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich serung von Verkehrsanlagen. Erfassen eine oder mehrere Maßnahmen gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in mehrere Teileinrichtungen, so findet eine Addition der unter den Buch- sonstigen Baugebieten. staben b) bis d) aufgeführten Verschonungsfristen nicht statt; es gilt Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten dann die jeweils erreichte höhere Verschonungsdauer. Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebie- Die Übergangsregelung beginnt jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem die ten erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v.H. sachlichen Beitragspflichten für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB bzw. für die Ausbauträge nach dem KAG entstanden sind. §7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke (2) Erfolgte die Herstellung der Verkehrsanlage aufgrund von Verträgen (1) Grundstücke, die sowohl von einer nach § 13 dieser Satzung verschon- (insbes. Erschließungsverträge), so wird gem. § 10 a Abs. 6 Satz 1 KAG ten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer oder mehreren die Verschonungsdauer auf 20 Jahre festgesetzt. Die Übergangsrege- weiteren Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit erschlossen sind, lung gilt ab dem Zeitpunkt, in dem Prüfung der Abrechnung der ver- werden nur mit 50 % ihrer gewichteten Grundstücksfläche angesetzt. traglichen Leistung und die Widmung der Verkehrsanlage erfolgt sind. (2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die Tie- § 14 fenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt die Öffentliche Last Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile. Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem §8 Grundstück. Entstehung des Beitragsanspruches Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abge- § 15 laufene Jahr. In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. §9 Soweit Beitragsansprüche nach vorhergehenden Satzungen entstanden Vorausleistungen sind, bleiben diese hiervon unberührt und es gelten insoweit für diese die (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Ortsgemeinde bisherigen Regelungen weiter. Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Hohen-Sülzen, den 18.10.2021 Ausgefertigt: gez. Thon, Ortsbürgermeister (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen. Anlage 1 zur Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den § 10 Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen vom Ablösung des Ausbaubeitrages 02.09.2021 Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum Ermittlungsgebiet nach § 3 von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berück- Lageplan der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen sichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraus- sichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt. § 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grund- stückes ist. (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner. § 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und drei Monate nach Bekannt- gabe des Beitragsbescheides fällig. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, Hohen-Sülzen, den 18.10.2021 Ausgefertigt: gez. Thon, Ortsbürgermeister
Amtsblatt VG Monsheim –7– Freitag, 22. Oktober 2021 Anlage 2 Tagesordnung: zur Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Aus- 1. Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Ortsgemeinde Mörstadt bau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen vom a) Feststellung der Jahresrechnung 2020 gem. § 114 GemO 02.09.2021 b) Entlastung der beteiligten Organe nach § 114 Abs.1 GemO Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrich- Stephan Hammer, Ortsbürgermeister tung Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.06.2014 (1 BvR Hinweis: 668/10, 1 BvR 2104) setzt die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge in Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation werden die Empfeh- einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen voraus, dass lungen des Robert-Koch-Institutes bei der Durchführung der Rats- und mit dem Straßenausbau ein konkret-individuell zurechenbarer Vorteil für je- Ausschusssitzungen beachtet. So wird der Mindestabstand von 1,50 m des beitragsbelastete Grundstück verbunden ist. zwischen allen Anwesenden sichergestellt und es stehen Desinfektions- Aufgrund dieser örtlichen Gegebenheiten ist die Nähe der Beitragspflichti- spender bereit. Außerdem muss vor der Sitzung die Einhaltung 3G-Regel gen zum Aufwand gewährleistet (OVG RP. Urteil vom 25.08.2010, 6 A überprüft werden. Nicht Geimpfte und nicht Genesene müssen einen 10505/10). negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen. Es besteht In einer Gemeinde wie Hohen-Sülzen, die nur aus einem zusammenhän- unter anderem die Möglichkeit, unter Beaufsichtigung vor Ort einen gend bebauten Ortsteil besteht, kann auf eine Aufteilung des Gemeindege- Selbsttest durchzuführen. Die Anwesenden sind verpflichtet, eine Mund- bietes verzichtet werden. Topographische Merkmale, die eine Aufteilung Nasen-Bedeckung zu tragen. rechtfertigen würden, liegen nicht vor (Urteil OVG RP. 04.06.2020 6 C 10927/ 19). Nach der Neuregelung des § 10a KAG vom 05.05.2020 ist in Absatz 1 Satz 4 geregelt, dass ein räumlicher Zusammenhang in der Regel nicht durch topo- Kurzprotokoll graphische Merkmale aufgehoben wird, wenn diese ohne großen Aufwand über die 17. öffentlich / nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats gequert werden können. Mörstadt am Mittwoch, 22.09.2021, im Dorfgemeinschaftshaus der Orts- Weiterhin wird auch der Orientierungswert von 4.200 Einwohnern, der in gemeinde Mörstadt. einer dörflichen Abrechnungseinheit ein Indiz für das Bestehen der bei- tragsrechtlich erforderlichen Vorteilslage darstellt, nicht überschritten (OVG Tagesordnung RP, Beschluss vom 04.06.2020, 6 C 10719/19). TOP 1 Einwohnerfragen Hohen-Sülzen, den 18.10.2021 Ausgefertigt: gez. Thon, Ortsbürgermeister Ein Bürger gibt an, dass nach der Umstellung von analog auf digitales Fern- sehen mehrere Probleme aufgetreten sind und nach Reparaturmaßnahmen der zuständigen Firma diese behoben werden konnten. Seither macht nur Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung noch das Radio Probleme. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande ge- TOP 2 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn von Verkehrsanlagen 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi- Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die neue Ausbaubeitragssat- gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt zung für die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge. Diese tritt am worden sind oder 01.01.2022 in Kraft. 2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif- TOP 3 Wirtschaftsplan 2022 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft ten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung südlicher Wonnegau mbH des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend Der Ortsgemeinderat nimmt den Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförde- gemacht wird. rungsgesellschaft Südlicher Wonnegau mbH Monsheim für das Jahr 2022 Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach zur Kenntnis. Ablauf der Einjahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. TOP 4 Vermietung des Grillplatzes; Des Weiteren kann die Satzung ebenfalls unter „Bekanntmachungen“ auf – Einschränkungen der Vermietung der Website www.vg-monsheim.de eingesehen werden. Der Ortsgemeinderat diskutiert über Ideen für die Vermietung des Grillplat- Hohen-Sülzen, den 18.10.2021 ausgefertigt: gez. Thon, Ortsbürgermeister zes und die Vermeidung von Fehlvergaben. Der Ortsbürgermeister wird die neuen Regeln für die Grillplatzvermietung mit der Verbandsgemeindever- waltung abstimmen und einen neuen Vertrag entwerfen. Der Ortsgemeinderat Mörstadt beschließt einstimmig, den Ortsbürgermeis- Mörstadt ter mit der Überarbeitung des Gestattungsvertrags zu ermächtigen. Die Überarbeitung ist mit der Verbandsgemeindeverwaltung abzustimmen. Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, TOP 5 Kindertagesstätte Morgenstern; Für das Weihnachtsfest sucht die Gemeinde Mörstadt einen Weihnachts- Abschluss eines Wartungsvertrages für die Aufzuganlage baum zum Aufstellen auf dem Plätzje. Wenn Sie der Gemeinde einen ent- Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen den Ab- sprechend großen Baum als Spende zur Verfügung stellen möchten, so mel- schluss des Wartungsvertrages mit der Firma HIRO Lift in einem Wartungs- den Sie sich unter 06247 - 6460 bei Ortsbürgermeister Stephan Hammer. abstand von 1 Jahr. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Wartungs- Stephan Hammer, Ortsbürgermeister vertrag zu unterzeichnen. TOP 6 Änderung des Stromkonzessionsvertrages Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, dem Änderungsvertrag zum Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, aktuellen Stromkonzessionsvertrag zuzustimmen und beauftragt den Orts- in der Zeit vom 29.10.2021 – 7.11.2021 bin ich, urlaubsbedingt, nicht im bürgermeister den Änderungsvertrag zu unterzeichnen. Dienst. Meine Vertretung übernimmt der 1. Beigeordnete Jürgen Glatzel (06247 - 905684) Stephan Hammer, Ortsbürgermeister TOP 7 Einführung eines digitalen Baumkatasters Der Ortsgemeinderat stimmt der Einführung eines zentralisiert geführten Baumkatasters auf Verbandsgemeindeebene einstimmig bei einer Enthal- tung zu. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach Prüfung der Eignung Bekanntmachung den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Am Mittwoch, den 27. Oktober 2021 um 18:00 Uhr findet im Konferenz- raum im Erdgeschoss der Verbandsgemeinde Monsheim die 3. nichtöffent TOP 8.1 Bauangelegenheiten liche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Mörstadt für die Wahlpe- Bauantrag - Umbau und Nutzungsänderung eines landw. Betriebsgebäu- riode 2019 – 2024 statt. des zum Einfamilienhaus
Amtsblatt VG Monsheim –8– Freitag, 22. Oktober 2021 Dem Bauantrag zum Umbau und Nutzungsänderung eines landwirtschaft TOP 14 Mitteilungen und Anfragen lichen Betriebsgebäudes in ein Einfamilienhaus in der Langgasse wird sei- Im nichtöffentlichen Teil gibt es keine Mitteilungen. tens des Ortsgemeinderates das Einvernehmen einstimmig bei einer Enthal- tung und einer Befangenheit erteilt. Anfragen: Es wird eine Grundstücksangelegenheit angesprochen. TOP 8.2 Bauangelegenheiten Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsgebäudes im Grasweg Hinweis: Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können Dem Antrag auf Errichtung einer Lagerhalle als Anbau an eine bestehende alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer- Halle im Grasweg wird seitens des Ortsgemeinderates das Einvernehmen den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion. einstimmig bei zwei Enthaltungen erteilt. Charlotte Feickert, Schriftführerin TOP 9 Bebauungsplan „Im Wert“; Versetzung des Straßenbegleitgrünes Der Gemeinderat Mörstadt stimmt der Versetzung der Straßenbäume ein- stimmig bei einer Enthaltung zu. Monsheim TOP 10 Neugestaltung Verkehrskreisel L425, K35, K37 VERSCHENKE-TAG – Auftragsvergabe Nach einer Diskussion und Unstimmigkeiten über das abgegebene Angebot der Firma Grünbau Schweida ist der Ortsgemeinderat Mörstadt zum Ent- schluss gekommen, die Entscheidung über die Auftragsvergabe zu verta- in Monsheim und Kriegsheim gen. Ortsbürgermeister Hammer wird mit der Firma Grünbau Schweida sprechen und das Angebot überprüfen. Der Ortsgemeinderat Mörstadt beschließt einstimmig, die Entscheidung auf Weihnachtsdeko-Edition eine der kommenden Ortsgemeinderatsitzungen zu vertagen. WANN: Sonntag, 7. November 2021 von 10 – 18 Uhr TOP 11 Mitteilungen und Anfragen WO: In allen Straßen von Monsheim und Kriegsheim Mitteilungen: Der geplante Anstrich der Wand hinter dem Wartehaus am Rathaus wurde in WAS: Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Zeit vom 19.06.2021 bis 27.06.2021 von der Gemeinde auf eigene Kosten Weihnachtsdeko gestrichen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 400 EUR. Die Farbe entspricht der Wandfarbe des Rathauses. DIE IDEE: Bürger der Gemeinde stellen gut erhaltene Sachen des täglichen Gebrauchs, die sie verschenken möchten, an die Die Brücke am Feldweg Flur 2 Nr. 239 „Im Pilgerpfad“ ist zurzeit nicht über- Straße. Jeder der vorbeiläuft darf sich kostenlos mitnehmen, fahrbar. Das Büro Brehm hat auf Vorschlag von Herrn Coban die Brücke in was ihm gefällt. Durch die Aktion wird ein gemeinsamer Bei- Augenschein genommen und wird Lösungsvorschläge an die Verbandsge- trag gegen Müllverschwendung geleistet und das nachbar- meinde senden. schaftliche Miteinander gestärkt. Herr Coban von der Verbandsgemeinde erarbeitet die Ausschreibung für WICHTIG: Zu verschenkende Sachen bitte kennzeichnen; den neuen Bodenbelag im Dorfgemeinschaftshaus. keinen Sperrmüll oder Unrat herausstellen; Corona-Regeln Die Arbeiten am Straßenbau im Wert sind weitgehend abgeschlossen. Die einhalten und übrige Sachen abends wieder hereinräumen! Abnahme durch die Verbandsgemeinde ist am 28.09.2021. Aus Freude am Geben: Anfragen: VERSCHENKEN STATT WEGWERFEN! Es wird angemerkt, dass die Putzschäden am Rathaus noch nicht beseitigt Ihr Ortsbürgermeister Kevin Zakostelny sind. Nach Ansicht konnten keine Schäden entdeckt werden. Es soll noch und die Mitglieder des Sozial-, Kultur- und einmal ein Termin Vorort stattfinden. Sollten sodann Schäden festgestellt Dorfgemeinschaftsausschusses der Ortsgemeinde Monsheim werden, wird die Verwaltung umgehend informiert. Der alte Traktor, der zurzeit bei Herrn Steuerwald geparkt wird, muss bis Ende des Monats weggebracht werden. Herr Hammer wird dies umgehend in die Wege leiten. Es wird angefragt, warum das neue Fahrzeug auf dem Rathausplatz steht. Herr Hammer führte aus, dass das Fahrzeug nicht in die Garage im Rathaus Terminabsprache 2022 passt. Man wolle das Fahrzeug aber auch nicht auf dem Parkplatz des Dorf- Wie beim ‚Runden Tisch‘ mit den Vereinen besprochen, soll der Veranstal- gemeinschaftshauses abstellen, solange der Gemeindearbeiter in Urlaub ist. tungskalender der Gemeinde Monsheim im Jahr 2022 wieder aufgelegt wer- Offensichtlich wurden nach der letzten Beerdigung die Seile am Grab ver- den. Zur gemeinsamen Terminabsprache möchte ich daher an den verein- gessen. Diese Beerdigung wurde komplett von einem Bestattungsinstitut barten Termin am kommenden Montag, 25.10.2021 um 19.00 Uhr in der durchgeführt, da der Gemeindearbeiter in Urlaub war. Die Seile wurden von Alten Güterhalle erinnern und lade hierzu alle Vereine, Gruppierungen und einem Bürger sicher abgelegt. Sie werden umgehend weggeräumt. Initiativen sehr herzlich ein. Der Jahreskalender soll dann wieder mit der Es wurde bei Herrn Bothe angefragt, warum die Verbandsgemeindewerke letzten Ausgabe des Amtsblattes an alle Haushalte verteilt werden. für die Abhilfe eines Abwasserproblems in der Bachgasse so lange bräuchte. Ich freue mich auf eine rege Beteiligung! Herr Bothe konnte zu diesem speziellen Fall keine Auskunft geben, wird aber Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister nachfragen. Ein Ratsmitglied fragte nach dem Stand des Hamstergutachtens. Ortsbür- germeister Hammer teilte mit, dass das Gutachten abgeschlossen ist und keine Hamster gefunden wurden. Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung über die Berufung einer Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Monsheim TOP 12 Kistenkrämer Der über den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschland Die Projektvorstellung konnte krankheitsbedingt nicht stattfinden und soll (SPD) in den Verbandsgemeinderat Monsheim gewählte Herr Dr. Jochen in einer folgenden Sitzung nachgeholt werden. Der Ortsbürgermeister gibt Müller hat zum 12.10.2021 sein Ratsmandat niedergelegt. einen kurzen Einblick in das Konzept. Als Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD wurde gemäß § 45 des Kom- mu-nalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung TOP 13 Vertragsangelegenheiten; Herr Georg Bott einberufen. Herr Georg Bott hat am 17.10.2021 die Wahl Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Glasfaserausbau angenommen. Der Ortsgemeinderat Mörstadt beschließt einstimmig bei einer Befangen- Monsheim, den 19.10.2021 Ralph Bothe heit, den Abschluss eines Kooperationsvertrags. Wahlleiter für die Verbandsgemeinderatswahl
Sie können auch lesen