Neue Bushaltestellen an der B271 in Flörsheim-Dalsheim

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Neue Bushaltestellen an der B271 in Flörsheim-Dalsheim
Der Verbandsgemeinde Monsheim
         Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim

         48. Jahrgang / Ausgabe Nr. 42                                                                                         Freitag, den 22. Oktober 2021

Neue Bushaltestellen an der B271 in
Flörsheim-Dalsheim
Ortsgemeinde errichtet barrierefreie Haltestellen für ÖPNV und Schulbusverkehr

In diesen Tagen finden die finalen       Das Ingenieurbüro IDEAL-Brehm          tigster Bieter war die Firma Karl      Pflasterarbeiten     innerhalb    der
Arbeiten an den beiden neuen Bus-        aus Kirchheimbolanden wurde so-        Müller aus Enkenbach-Alsenborn,        Wartehäuschen und die Montage der
haltestellen an der B271 in Flörs-       dann mit den Planungsleistungen        welche die Erdarbeiten zu e­inem       Seitenstreifen aus. Die Ortsgemeinde
heim-Dalsheim statt. Nach einer fast     für zwei neue Bushaltestellen gegen-   Preis von rund 85.000,- € anbot, was   ist aktuell in Gesprächen mit der für
zweijährigen Planungs- und Bauzeit       über dem Netto-Markt und an der        34% unter der ursprünglichen Kos-      den Schüler- und Busverkehr zu-
kann damit die lang geforderte           Einmündung B271 / Weinbergstra-        tenschätzung lag.                      ständigen Kreisverwaltung Alzey-
Maßnahme abgeschlossen werden.           ße beauftragt. Die geschätzten Bau-    Ziel der Ortsgemeinde ist insbeson-    Worms zur Abstimmung der fahr-
Ausgangspunkt der Maßnahme war           kosten für die Gesamtmaßnahme          dere die Verbesserung der Ver-         planmäßigen       Einbindung      der
ein Antrag der SPD-Fraktion im           betragen inklusive Tiefbauarbeiten,    kehrssicherheit für Schülerinnen       Haltestellen. Zudem ist im nächsten
Ortsgemeinderat im Juli 2019, wel-       Wartehallen und Ingenieurleistun-      und Schüler aus den Wohngebieten       Schritt mit dem LBM noch die Ein-
cher zum Ziel hatte, die westlich der    gen rund 200.000,- €. Das Land         „Im Steinland“ und „Am Gold-           richtung einer möglichen Querungs-
„Alte Straße“ bereits bestehende         Rheinland-Pfalz fördert die Maß-       berg“, da durch die Einrichtung der    hilfe an der oberen Haltestelle am
Haltestelle für den Schulbusverkehr      nahme mit einem Zuschuss von           neuen Bushaltestelle eine Querung      Netto-Markt zu diskutieren.
sicherer zu machen. Anwohnerge-          85% der zuwendungsfähigen Kosten       der B271 im morgendlichen Be-          Kurz vor Abschluss der Arbeiten
spräche hatten nämlich gezeigt,          mit Mitteln aus dem Gemeindever-       rufsverkehr nicht mehr nötig ist.      dankte Ortsbürgermeister Tobias
dass diese vorhandene Haltestelle        kehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).       Zudem wurden alle Querungsbe-          Rohrwick bei einer Baustellenbe-
von Schülerinnen und Schülern            Nach umfangreichen Abstimmun-          reiche mit einem taktilen Blinden-     sichtigung dem Ingenieurbüro und
aufgrund der unsicheren Bauweise         gen und Ortsterminen mit dem für       leitsystem ausgestattet.               den beteiligten Firmen sowie ins­
kaum bis gar nicht frequentiert war      die Bundestraßen zuständigen Lan-      Mit dem Aufbau der Wartehäuschen       besondere der Familie Bollmann,
und stattdessen die B271 am vor-         desbetrieb Mobilität (LBM) und         befindet sich die Maßnahme aktuell     welche durch Verpachtung einer
handenen Zebrastreifen überquert         mehreren Planänderungen konnte         auf der Zielgeraden und wird in den    Teilfläche ihres Grundstücks die
und eine weiter entfernte Haltestel-     die Maßnahme sodann im Frühjahr        nächsten Wochen abgeschlossen          Gesamtmaßnahme überhaupt erst
le im Ortskern genutzt wurde.            2021 ausgeschrieben werden. Güns-      werden. Es stehen lediglich noch die   ermöglicht hat.
Neue Bushaltestellen an der B271 in Flörsheim-Dalsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                                                                                             –2–                                                                                                    Freitag, 22. Oktober 2021

              BÜRGERSERVICE                                                                                                                                        Notrufnummern
 Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung                                                                                              Polizei...................................................................................................................1 10
 Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0
                                                                                                                                                        Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112
 Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden sollte
 die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger nur in dringenden F­ ällen aufge-                                                                      Krankentransporte.................................................................................................. 19 222
 sucht werden. Es ist damit zu rechnen, dass es bei publikumsintensiven Bereichen                                                                       Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen
 (z. B. Einwohnermeldestelle) zu längeren Wartezeiten kommen kann, da nur eine                                                                          zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00
 bestimmte Anzahl an Besuchern in das Verwaltungs­ge­bäude eingelassen werden
 darf. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere Kommunika­tionswege wie Telefon,                                                                        Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei)
 E-Mail oder die Internet-Angebote.                                                                                                                     am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81
 Sprechzeiten der Ortsbürgermeister                                                                                                                     Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr |
 Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, 0170 - 8 01 02 16,                                                                            Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr |
 tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de                                                                                                                  an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr
 Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Kita Kunterbunt, Rödlerstr. 3                                                                                              Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden,
 Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr                                                                              Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der
 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de                                                                                                                      Rettungs­dienst unter der Nummer 112 angefordert werden.
 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, täglich bei Bedarf                                                                                        Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76
 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de
 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer,                                                                                                          Krankenhaus
 Sprechzeiten: Mittwoch, 18.30 – 20.00 Uhr, Rathaus Mörstadt, Kirchgasse 1,                                                                             Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10
 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de                                                                                                         Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40
 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny, Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr
 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de
 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr                                                                                             Apotheken Notdienst
 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de                                                                                                                     Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden
 Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, Montag, 18.30 – 19.30 Uhr
 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com                                                                                                 Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92
                                                                                                                                                        Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt,
 Feuerwehren
 Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16                          Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91
 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3                                                        Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90
 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51                                                 Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der
 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69                                          Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de
 Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57
 Monsheim: Wehrführer, Bernd Rothermel................................................ 0 62 43 / 90 53 91
 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43
 Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702                                             Unterstützung in besonderen Lebenslagen
 Polizei
 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim                                                                                         Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim
 Polizeikommissar Frank Wagner                                                                                                                          Frau Andrea Möws............................................................................................................. 0 62 43 / 87 04
 Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim..................................................... 0 62 47 / 870
 Fax: 0 62 47 / 89 0                                                                                                                                    Pflegestützpunkt – Beratungsbereich:
                                                                                                                                                        Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim
 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen                                                                                                                   Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und
 Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr                                                                         deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32
 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30                                                                                     Pflegestützpunkt Osthofen
 Öffnungszeiten: M  o. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr; Sa. 8.30 – 12.30 Uhr                                                              Iris Umbehr iris.umbehr@pflegestuetzpunkte-rlp.de����������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31
                                                                                                                                                        Irena Markheim irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30

                                                                                                                                                        Sozialpsychiatrischer Dienst
                                                                                                                                                        des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms
 Störungs- und Bereitschaftsdienste                                                                                                                     An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey
                                                                                                                                                        Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Kontaktpersonen.
 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden                                                                                                                Informationen und Terminvereinbarung
 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen                                                                                                Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr unter der ��������������������������������������������������������������Tel. 06731 / 408-7082
 Störungsdienst..............................................................................................................0 62 42 / 50 05-40         per E-Mail unter hutflies.laura@alzey-worms.de.
 Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen)
                                                                                                                                                        Offene ärztliche telefonische Sprechstunde
 Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)..............................................................0 62 43 / 90 62-40
                                                                                                                                                        Mo. 10 – 12 Uhr (ohne Voranmeldung) unter 06731 / 408-7079.
 Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen)
 Verbandsgemeindewerke Monsheim................................................................. 01 72 / 3 52 16 45                                     Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression,
                                                                                                                                                        Mehr-Generationen-Haus, Schlossgasse 13, 55232 Alzey
 Elektro-Notdienst....................................................................................................... 01 72 / 741 55 74             Jeden 2. + 4. Dienstag im Monat von 19-21 Uhr
 Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr)                                                                                Wegen der Corona-Pandemie: Voranmeldung per Email unter
 Erdgasversorgung / Stromversorgung                                                                                                                     shgdepressionalzey@gmx.de oder per WhatsApp unter 0159 / 08 18 15 80.
 EWR Netz GmbH, Alzey
 (während der üblichen Geschäftszeiten):���������������������������������������������������������������� 06241 848-300                                 Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung)........................................ 0 67 31 / 49 63 01
 bei Störfällen (rund um die Uhr)..................................................................................0800 184 8800
                                                                                                                                                        Jugendscout Justyna Ewa Gladosch ������������������������������������������������������ Mobil 0172 / 74 86 828
 Telefon                                                                                                                                                Telefonische Beratung dienstags nach Vereinbarung,
 DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):....E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0                                                             ������������������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: gladosch.justyna@alzey.worms.de
 DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):..................E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375
 Deutsche Telekom Kundenservice........................................................................... 0800 / 33 01 000                             Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms����������� Tel. 0151 / 5127 8604
 Deutsche Telekom Bauherren-Beratung................................................................ 0800 / 33 01 903                                   oder Bundesweites Opfer-Telefon ........................................................................................... 116 006

 Impressum
 Herausgeber:                                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht
 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim,                                                                                                               ­unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun-
 Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim                                                                                                    gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare
 Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66                                                                                                 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi-
 E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de                                                                                                                    scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl.
 Verantwortlich für den amtlichen Teil:                                                                                                              Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen.
 Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer
                                                                                                                                                    Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr.
 Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz:
                                                                                                                                                    Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr.
 Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag
                                                                                                                                                    Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden.
 Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144
 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge bitte an:                                                amtsblatt@vg-monsheim.de
 Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg
 Vertrieb:                                                                                                                                          Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de
 - Erscheinung wöchentlich freitags.                                                                                                                				                                Tel. 0 62 43 / 90 31 43
 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet.                                                                           				                                Fax 0 62 43 / 90 31 44
 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung.                                                                       				Es gilt die Preisliste 2021.
Neue Bushaltestellen an der B271 in Flörsheim-Dalsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                        –3–                                                           Freitag, 22. Oktober 2021

 Amtlicher Teil                                                                    Leader-Region
           Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der                       Rhein-Haardt
                     Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden
                                                                               Fachgruppensitzungen für die Erstellung
        Verbandsgemeinde Monsheim                                              der neuen Regionalkonzeption
                                                                               Die LEADER-Region Rhein-Haardt (VG Leiningerland, VG Monsheim, VG
                                                                               Freinsheim und Stadt Grünstadt) will sich für die Förderperiode 2023 bis
Bekanntmachung                                                                 2028 erneut bewerben. Derzeit läuft der Prozess zur Erstellung der Lokalen
Am Mittwoch, den 27. Oktober 2021 um 19:00 Uhr im Ratssaal der Ver-            Integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE), die Grundlage zur Be-
bandsgemeinde Monsheim die 18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des        werbung ist. Dafür braucht es eine breite Beteiligung der Bevölkerung. Im
Verbandsgemeinderates Monsheim für die Wahlperiode 2019 – 2024 statt.          Oktober veranstaltet die LAG die 2. Runde der thematischen Workshops in
                                                                               den vier Handlungsfeldern. Die LAG würde sich über eine rege Beteiligung
Tagesordnung:
                                                                               freuen. Jede*r ist willkommen.
I. öffentlicher Teil
1. Jugend- und Sozialbeirat der Verbandsgemeinde Monsheim;                     Fachgruppensitzungen 2. Runde:
     Nachwahl von Ausschussmitgliedern und deren Stellvertretern               26.10.21	Dorfgemeinschaftshaus Kleinkarlbach
2. Bau-, Agrar- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Monsheim                        Hauptstraße 46, 67271 Kleinkarlbach
     Kriminalpräventiver Beirat der Verbandsgemeinde Monsheim                  18.00 Uhr (Regionale Wirtschaft, Forst-, Landwirtschaft und Weinbau),
     - Nachwahl ordentlicher Mitglieder                                        20.00 Uhr (Qualitativer Tourismus und Naherholung)
3. Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde Monsheim
                                                                               28.10.21	Mehrzweckraum Tourist-Info Kallstadt
     Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes
                                                                                         Weinstraße 111, 67169 Kallstadt
4. Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Verbandsgemeinde Monsheim
                                                                               18.00 Uhr (Energie, Klimaschutz und zukunftsfähige Mobilität)
     a) Feststellung der Jahresrechnung 2020 gem. § 114 GemO
                                                                               20.00 Uhr (Dorf- und Stadtentwicklung)
     b) Entlastung der beteiligten Organe nach § 114 Abs. 1 GemO
5. Verbandsgemeindewerke Monsheim                                              Bei Nachfragen wenden Sie sich an den Regionalmanager der LAG, Dr. Peter
     - Jahresabschluss zum 31.12.2020                                          Dell entweder per E-Mail: peter.dell@kobra-online.info oder Tel. (0 63 41)
6. Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Monsheim                                  6 21 50.
     2. Änderungssatzung                                                                                Ralph Bothe, Vorsitzender der LAG Rhein-Haardt
7. Wohnungsbau- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH der
     VG Monsheim                                                                                                     Die Publikation wird im Rahmen des Entwick-
     Wirtschaftsplanentwurf 2022                                                                                     lungsprogramms EULLE unter Beteiligung der Eu-
                                                                                                                     ropäischen Union und dem Land Rheinland-Pfalz,
8.1 Neubau der Rheinhessenhalle in Monsheim;                                                                         vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Land-
     Bodenbeschichtungsarbeiten - Auftragsvergabe                                                                    wirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Land
8.2 Neubau der Rheinhessenhalle in Monsheim;                                                                         Rheinland-Pfalz durchgeführt.
     Türen - Auftragsvergabe
8.3 Neubau der Rheinhessenhalle in Monsheim;                                   Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
                                                                               ländlichen Raums:
     WC-Trennwände - Auftragsvergabe                                           Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.
8.4 Neubau der Rheinhessenhalle in Monsheim;
     Ausstattung Umkleiden - Auftragsvergabe
8.5 Neubau Rheinhessenhalle
     Kücheneinrichtung; Auftragsvergabe
9. Grundschule Monsheim                                                                           Flörsheim-Dalsheim
     Ergänzung Klassenmöbel; Auftragsvergabe
10. Betriebs- und Geschäftsausstattung;
     - Anschaffung neuer Software für die Umsetzung des geänderten
        Kommunalabgabengesetzes (KAG)
11. Information einer Eilentscheidung,                                                VERSCHENKE-TAG
     Kauf eines Kfz nach Ablauf der Leasingzeit
12. Bauhof der Verbandsgemeinde Monsheim                                              in Flörsheim-Dalsheim
     Beschaffung einer Gerätekombination zur nachhaltigen
     Bewirtschaftung öffentlicher Grünflächen;
     Auftragsvergabe
                                                                                      Weihnachtsdeko-Edition
13. Spendenangelegenheiten
     Annahme von Spenden für den Brand- und                                           WANN: Sonntag, 7. November 2021 von 10 – 18 Uhr
     Katastrophenschutz, Hochwassereinsatz Feuerwehr                                  WO:       In allen Straßen von Flörsheim-Dalsheim
14. Mitteilungen und Anfragen
15. Einwohnerfragen                                                                   WAS:	Gegenstände des täglichen Bedarfs und
                                                                                            ­Weihnachtsdeko
II. nichtöffentlicher Teil
16. Personalangelegenheiten                                                           DIE IDEE: Bürger der Gemeinde stellen gut erhaltene Sachen
17. Grundstücksangelegenheiten                                                        des täglichen Gebrauchs, die sie verschenken möchten, an die
18. Mitteilungen und Anfragen                                                         Straße. Jeder der vorbeiläuft darf sich kostenlos mitnehmen,
                                              Ralph Bothe, Bürgermeister             was ihm gefällt. Durch die Aktion wird ein gemeinsamer Bei-
                                                                                      trag gegen Müllverschwendung geleistet und das nachbar-
 Hinweis:                                                                             schaftliche Miteinander gestärkt.
 Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation werden die Empfeh-                  WICHTIG: Zu verschenkende Sachen bitte kennzeichnen;
 lungen des Robert-Koch-Institutes bei der Durchführung der Rats- und                 keinen Sperrmüll oder Unrat herausstellen; Corona-Regeln
                                                                                      ­
 Ausschusssitzungen beachtet. So wird der Mindestabstand von 1,50 m                   einhalten und übrige Sachen abends wieder hereinräumen!
 zwischen allen Anwesenden sichergestellt und es stehen Desinfektions-
 spender bereit. Außerdem muss vor der Sitzung die Einhaltung 3G-Regel                          Aus Freude am Geben:
 überprüft werden. Nicht Geimpfte und nicht Genesene müssen einen                         VERSCHENKEN STATT WEGWERFEN!
 negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen. Es besteht
 unter anderem die Möglichkeit, unter Beaufsichtigung vor Ort einen                                          Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick
 Selbsttest durchzuführen. Die Anwesenden sind verpflichtet, eine Mund-                     und die Aktiven der Dorfmoderation Flörsheim-Dalsheim
 Nasen-Bedeckung zu tragen.
Neue Bushaltestellen an der B271 in Flörsheim-Dalsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                        –4–                                                     Freitag, 22. Oktober 2021

 Flörsheim-Dalsheim                                                                                      Hohen-Sülzen
                             gemeinsam gestalten                             Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                                                                             hiermit möchte die Ortsgemeinde Hohen-Sülzen Sie über das Abstellen der
                                                                             Wasserleitungen für die Entnahmestellen auf dem Friedhof für die Winterpe-
Dorfmoderation in Flörsheim-Dalsheim                                         riode informieren.
Nächste Termine der Arbeitskreise                                            Termin: Mittwoch, den 10.11.2021
Liebe Aktive der Dorfmoderation in Flörsheim-Dalsheim,                       Wir werden die Wasserentnahmestellen nach der Frostperiode Anfang März
das Protokoll der ersten Sitzung des AK „Mobilität & Infrastruktur“­ 2022 wieder in Betrieb nehmen.
am 07.10.2021 finden Sie auf der Homepage der Ortsgemeinde unter Zusätzlich möchten wir Sie informieren das am Samstag, den 30.10.2021, die
www.floersheimdalsheim.de .                                                  Handpumpe auf dem Kinderspielplatz in der Bahnhofstraße demontiert
                                                                             wird.
Ich lade Sie alle gerne zu den nächsten Arbeitskreissitzungen der Dorfmode- Wir danken für Ihr Verständnis.        gez. Andreas Thon, Ortsbürgermeister
ration ein.
Diese sind:
• AK „Umwelt & Natur“ am Donnerstag, den 28. Oktober (1. Sitzung)
• AK „Kinder & Jugend“ am Donnerstag, den 04. November (1. Sitzung)          Seniorentreff Hohen-Sülzen
• AK „Mobilität & Infrastruktur“ am Mittwoch, den 10. November (2. Sitzung) Liebe Seniorinnen und Senioren,
•	AK „Planung & Dorfgemeinschaft“ am Donnerstag, den 18. November           auch im November möchten wir Sie wieder zum Seniorentreff am zweiten
   (1. Sitzung)                                                              und vierten Dienstag im Vorraum des Dorfgemeinschaftshauses einladen.
                                                                             Beim geselligen Treffen können Sie sich zusammen mit den beiden Organi-
Alle Sitzungen finden um 19 Uhr im Bürgerhaus in der Alzeyer Str. 121 statt. satorinnen und Interessierte ab dem 60-zigstem Lebensjahr austauschen.
Vielen Dank fürs Mitmachen!                                                  Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
                                                                             Nächste Treffen:
                                                                             • Dienstag, den 09. November 2021 / zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr
Krabbelgruppe „Little Flö-Da’s“ sucht wieder Verstärkung!                    • Dienstag, den 23. November 2021 / zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr
Die Krabbelgruppe trifft sich ab sofort immer montags um 10:00 Uhr nach Um die Veranstaltung nach der aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung
vorheriger Vereinbarung (WhatsApp-Gruppe) im Nebenraum der ehem. des Landes RLP durchführen zu können ist eine Voranmeldung erforderlich,
Bürgerhausgaststätte in der Alzeyer Str. 121. Ansprechpartnerinnen sind sowie die Einhaltung der 3-G-Regelung (Geimpft/Genesen/Getestet).
Frau Manuela Strubel und Frau Zoa Koch-Olluri. Neue Kinder und Eltern sind Wir bitten Sie, den unteren Abschnitt abzutrennen und ausgefüllt zeitnah
sehr gerne willkommen!                                                       bei Frau Beate Corell, Hauptstr. 13, abzugeben. Gerne können Sie sich auch
Bitte melden Sie sich unter krabbelgruppe@floersheimdalsheim.de oder per telefonisch unter 06243/5949 anmelden.
WhatsApp an 0176-83060535 (Manuela Strubel) mit Name und Handy­
nummer an. Wir nehmen Sie sodann in die WhatsApp-Gruppe auf.                 Hier bitte abtrennen!
Ich würde mich freuen, wenn viele Eltern das Angebot der Krabbelgruppe
„Little Flö-Da’s“ annehmen würden!
                                                                                   Ich / Wir nehme(n) am Seniorennachmittag, am 09.11.2021, teil
Mit freundlichen Grüßen & bleiben Sie gesund!
                                     Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick        Ich / Wir nehme(n) am Seniorennachmittag, am 23.11.2021, teil

                                                                               Name:

Bekanntmachung
Am Dienstag, den 26. Oktober 2021 um 19:00 Uhr findet im Bürgerhaus
der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim die 2. öffentliche Sitzung des Bei­
rates für Weinbau und Landwirtschaft Flörsheim-Dalsheim für die Wahl­          Anschrift:
periode 2019 – 2024 statt.                                                                     Wir bitten alle Angaben in Druckschrift zu schreiben.

Tagesordnung:
1. Information über den aktuellen Stand der Bauleitplanung in der
   Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim                                             Unterschrift:
2. Durchführung von Rückschnittmaßnahmen im Außenbereich
   - Diskussion über die künftige Vorgehensweise in Flörsheim-Dalsheim
3. Starkregenereignisse und Hochwasserschutz                                                                          gez. Andreas Thon, Ortsbürgermeister
   - Information über den aktuellen Sachstand und weitere Schritte
4. Radtouristischer Entwicklungsplan Rheinhessen
   - Information über die Umsetzung und den Streckenverlauf innerhalb-
      der Verbandsgemeinde Monsheim                                            Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen
5. Beschilderung/Markierung der Wirtschaftswege mit Hinweisschildern           für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde
   - Festlegung der Standorte und weitere Vorgehensweise                       Hohen-Sülzen vom 02.09.2021
6. Mitteilungen und Anfragen                                                   Der Ortsgemeinderat Hohen-Sülzen hat aufgrund des § 24 der Gemeinde-
                                      Tobias Rohrwick, Ortsbürgermeister      ordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgaben-
                                                                               gesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht
 Hinweis:                                                                      wird:
 Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation werden die Empfeh-
 lungen des Robert-Koch-Institutes bei der Durchführung der Rats- und                                     INHALTSÜBERSICHT:
 Ausschusssitzungen beachtet. So wird der Mindestabstand von 1,50 m            §1    Erhebung von Ausbaubeiträgen
 zwischen allen Anwesenden sichergestellt und es stehen Desinfektions-         §2    Beitragsfähige Verkehrslagen
 spender bereit. Außerdem muss vor der Sitzung die Einhaltung 3G-Regel         §3    Ermittlungsgebiete
 überprüft werden. Nicht Geimpfte und nicht Genesene müssen einen              §4    Gegenstand der Beitragspflicht
 negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen. Es besteht     §5    Gemeindeanteil
 unter anderem die Möglichkeit, unter Beaufsichtigung vor Ort einen            §6    Beitragsmaßstab
 Selbsttest durchzuführen. Die Anwesenden sind verpflichtet, eine Mund-        §7    Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke
 Nasen-Bedeckung zu tragen.                                                    §8    Entstehung des Beitragsanspruches
                                                                               §9    Vorausleistungen
Neue Bushaltestellen an der B271 in Flörsheim-Dalsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                        –5–                                                        Freitag, 22. Oktober 2021

§ 10 Ablösung des Ausbaubeitrages                                                (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:
§ 11 Beitragsschuldner                                                               1.	In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das
§ 12 Veranlagung und Fälligkeit                                                          Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grund-
§ 13 Übergangs- und Verschonungsregelung                                                 stücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als
§ 14 Öffentliche Last                                                                    Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist ggf.
§ 15 In-Kraft-Treten                                                                     entsprechend anzuwenden.
Anlage 1 Lageplan der Ortsgemeinde
Anlage 2 Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen             2.	Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Einrichtung                                                                              Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen:
                                                                                 		 a)	bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die
                                  §1                                                    Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 50 m.
                     Erhebung von Ausbaubeiträgen                                		 b)	bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen,
(1)	Die Ortsgemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung                mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zu-
     und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des                       gang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von
     KAG und dieser Satzung.                                                            der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis
(2)	Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die                   zu einer Tiefe von 50 m.
     der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung            		 c)	Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbin-
     dienen, erhoben.                                                                   dung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstück-
    1.	
       „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder              stiefe nach a) und b) unberücksichtigt.
       teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in ei-       		 d)	Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegren-
       nen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand,                       zungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umge-
                                                                                        bungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig
    2.	„Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertigge-
                                                                                        nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche
        stellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile,
                                                                                        bis zu einer Tiefe von 100 m zugrunde gelegt.
    3. 	„Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Ver-         			Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selb-
         kehrsanlage,                                                                   ständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerb­
    4.	„Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der                 liche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der
        Änderung der Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhebung des Anlie-                 ­Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefen-
        gervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer               mäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich
        Anlage.                                                                          die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächli-
(3)	Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von                 chen Nutzung.
     Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitrags-         			Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöh-
     fähig sind.                                                                         ten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, in-
(4)	Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstat-                  dustriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbe-
     tungsbeträge nach §§ 135 a-c BauGB zu erheben sind.                                 grenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
(5)	Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die               3.	Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sport-
     Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden                  platz, Freibad, Festplatz, Campingplatz, Dauerkleingarten oder
     Beitragsaufkommen stehen.                                                           Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Be-
                                                                                         bauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles
                                     §2                                                  vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zu-
                       Beitragsfähige Verkehrsanlagen                                    sammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so ge-
(1)	Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und                nutzt werden, die Fläche des Grundstücks – gegebenenfalls unter
     Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für                   Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung –
     selbstständige Fuß- und Radwege.                                                    vervielfacht mit 0,5.
(2)	Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels und        (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt:
     Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des                   1.	Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte
     Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags.                                        zulässige Zahl der Vollgeschosse zugrundegelegt.
                                                                                     2.	Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Voll-
                                        §3                                               geschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die
                               Ermittlungsgebiete                                        durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eine
(1)	Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeindegebie-                    Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen
     tes bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet           Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 3,5 ge-
     (Abrechnungseinheit).                                                               teilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen fest-
	Die Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen                    gesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebau-
  Einrichtung ist dieser Satzung als Anlage 2 beigefügt.                                 ungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der
(2)	Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bil-                Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Au-
     denden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendun-                   ßenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzah-
     gen ermittelt.                                                                      len werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.
                                                                                     3. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt
                                     §4                                          		      a)	die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung
                     Gegenstand der Beitragspflicht                                          überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück
Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in                bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollge-
ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche                   schosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die
Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungs-                    tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen.
einheit gelegenen Verkehrsanlage haben.
                                                                                 		      b)	bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von
                                                                                             zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwe-
                                 §5
                            Gemeindeanteil                                                   cken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer frei-
Der Gemeindeanteil beträgt 25 %.                                                             beruflichen Nutzung dienen, entsprechend.
                                                                                     4.	Ist nach den Nummern 1 – 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar,
                                     §6                                                  so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 3,5 anzu-
                              Beitragsmaßstab                                            setzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden
(1)	Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse.                 sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dach-
     Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10 v.H. Vollgeschosse im Sinne die-            haut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemit-
     ser Regelung sind Vollgeschosse im Sinne der Landesbauordnung.                      te zu messen.
Neue Bushaltestellen an der B271 in Flörsheim-Dalsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                        –6–                                                     Freitag, 22. Oktober 2021

     5.	Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung            4. den zu zahlenden Betrag,
         festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tat-           5.	die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der bei-
         sächlich so genutzt werden (z.B. Sport-, Fest- und Campingplätze,               tragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungs-
         Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsäch­               grundlagen nach dieser Satzung,
         liche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens je-        6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
         doch ein Vollgeschoss.                                                      7.	die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grund-
     6.	Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet              stück ruht, und
         werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit        8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
         keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagen-       (3)	
                                                                                     Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können
         oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss.               durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden.
     7.	Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34
         Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die                                            § 13
         Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für                                 Übergangs- bzw. Verschonungsregelung
		 a)	Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung                 (1)	Gemäß § 10a Abs. 6 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke, vorbehalt-
             Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,              lich § 7 Absätze 1 und 2 dieser Satzung, erstmals bei der Ermittlung des
		 b)	unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmun-                     wiederkehrenden Beitrages berücksichtigt und beitragspflichtig wer-
             gen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.                              den, nach
     8.	Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung             a) 20 Jahren bei kompletter Herstellung der Verkehrsanlage,
         ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der          b) 15 Jahren bei Herstellung der Fahrbahn,
         Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen.                             c) 10 Jahren bei Herstellung des Gehweges,
     9.	Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher             d)	5 Jahren bei Herstellung der Beleuchtung bzw. durchgeführten Ver-
         Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der               anlagungen für Grunderwerb, Straßenoberflächenentwässerungs-
         überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl.                                         kosten oder anderer Teilanlagen.
(4)	Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird die           	Die Übergangsregelung bei Maßnahmen nach den Buchst. a) bis d) gilt
     nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grund-             auch bei der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau und der Verbes-
     stücksfläche um 20 v.H. erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich     serung von Verkehrsanlagen. Erfassen eine oder mehrere Maßnahmen
     gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in       mehrere Teileinrichtungen, so findet eine Addition der unter den Buch-
     sonstigen Baugebieten.                                                        staben b) bis d) aufgeführten Verschonungsfristen nicht statt; es gilt
	Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten          dann die jeweils erreichte höhere Verschonungsdauer.
     Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebie-         	Die Übergangsregelung beginnt jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem die
     ten erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v.H.                                 sachlichen Beitragspflichten für die Erschließungsbeiträge nach dem
                                                                                   BauGB bzw. für die Ausbauträge nach dem KAG entstanden sind.
                                    §7
             Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke                        (2)	Erfolgte die Herstellung der Verkehrsanlage aufgrund von Verträgen
(1)	Grundstücke, die sowohl von einer nach § 13 dieser Satzung verschon-             (insbes. Erschließungsverträge), so wird gem. § 10 a Abs. 6 Satz 1 KAG
     ten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer oder mehreren             die Verschonungsdauer auf 20 Jahre festgesetzt. Die Übergangsrege-
     weiteren Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit erschlossen sind,              lung gilt ab dem Zeitpunkt, in dem Prüfung der Abrechnung der ver-
     werden nur mit 50 % ihrer gewichteten Grundstücksfläche angesetzt.               traglichen Leistung und die Widmung der Verkehrsanlage erfolgt sind.

(2)	
    Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die Tie-                                         § 14
    fenbegrenzung nach § 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt die                                    Öffentliche Last
    Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücks­teile.     Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem
                                  §8                                             Grundstück.
                  Entstehung des Beitragsanspruches
Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abge-                                              § 15
laufene Jahr.                                                                                                  In-Kraft-Treten
                                                                                 Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.
                                      §9                                         Soweit Beitragsansprüche nach vorhergehenden Satzungen entstanden
                              Vorausleistungen                                   sind, bleiben diese hiervon unberührt und es gelten insoweit für diese die
(1)	Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Ortsgemeinde               bisherigen Regelungen weiter.
     ­Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.               Hohen-Sülzen, den 18.10.2021 Ausgefertigt: gez. Thon, Ortsbürgermeister
(2)	Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe
      für das laufende Jahr bemessen.                                            Anlage 1
                                                                                 zur Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den
                                   § 10                                          Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen vom
                      Ablösung des Ausbaubeitrages                               02.09.2021
Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum          Ermittlungsgebiet nach § 3
von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berück-          Lageplan der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen
sichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraus-
sichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.
                                    § 11
                             Beitragsschuldner
(1)	Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags-
     bescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grund-
     stückes ist.
(2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.

                                     § 12
                         Veranlagung und Fälligkeit
(1)	Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden
     durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und drei Monate nach Bekannt-
     gabe des Beitragsbescheides fällig.
(2) Der Beitragsbescheid enthält:
    1. die Bezeichnung des Beitrages,
    2. den Namen des Beitragsschuldners,
    3. die Bezeichnung des Grundstückes,                                         Hohen-Sülzen, den 18.10.2021    Ausgefertigt: gez. Thon, Ortsbürgermeister
Neue Bushaltestellen an der B271 in Flörsheim-Dalsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                        –7–                                                     Freitag, 22. Oktober 2021

Anlage 2                                                                         Tagesordnung:
zur Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Aus-              1. Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Ortsgemeinde Mörstadt
bau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Hohen-Sülzen vom                        a) Feststellung der Jahresrechnung 2020 gem. § 114 GemO
02.09.2021                                                                          b) Entlastung der beteiligten Organe nach § 114 Abs.1 GemO
Begründung für die Ausgestaltung der einheitlichen öffentlichen Einrich-                                             Stephan Hammer, Ortsbürgermeister
tung
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.06.2014 (1 BvR             Hinweis:
668/10, 1 BvR 2104) setzt die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge in           Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation werden die Empfeh-
einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen voraus, dass         lungen des Robert-Koch-Institutes bei der Durchführung der Rats- und
mit dem Straßenausbau ein konkret-individuell zurechenbarer Vorteil für je-        Ausschusssitzungen beachtet. So wird der Mindestabstand von 1,50 m
des beitragsbelastete Grundstück verbunden ist.                                    zwischen allen Anwesenden sichergestellt und es stehen Desinfektions-
Aufgrund dieser örtlichen Gegebenheiten ist die Nähe der Beitragspflichti-         spender bereit. Außerdem muss vor der Sitzung die Einhaltung 3G-Regel
gen zum Aufwand gewährleistet (OVG RP. Urteil vom 25.08.2010, 6 A                  überprüft werden. Nicht Geimpfte und nicht Genesene müssen einen
10505/10).                                                                         negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen. Es besteht
In einer Gemeinde wie Hohen-Sülzen, die nur aus einem zusammenhän-                 unter anderem die Möglichkeit, unter Beaufsichtigung vor Ort einen
gend bebauten Ortsteil besteht, kann auf eine Aufteilung des Gemeindege-           Selbsttest durchzuführen. Die Anwesenden sind verpflichtet, eine Mund-
bietes verzichtet werden. Topographische Merkmale, die eine Aufteilung             Nasen-Bedeckung zu tragen.
rechtfertigen würden, liegen nicht vor (Urteil OVG RP. 04.06.2020 6 C 10927/
19).
Nach der Neuregelung des § 10a KAG vom 05.05.2020 ist in Absatz 1 Satz 4
geregelt, dass ein räumlicher Zusammenhang in der Regel nicht durch topo-
                                                                                 Kurzprotokoll
graphische Merkmale aufgehoben wird, wenn diese ohne großen Aufwand
                                                                                 über die 17. öffentlich / nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats
gequert werden können.
                                                                                 Mörstadt am Mittwoch, 22.09.2021, im Dorfgemeinschaftshaus der Orts-
Weiterhin wird auch der Orientierungswert von 4.200 Einwohnern, der in           gemeinde Mörstadt.
einer dörflichen Abrechnungseinheit ein Indiz für das Bestehen der bei-
tragsrechtlich erforderlichen Vorteilslage darstellt, nicht überschritten (OVG   Tagesordnung
RP, Beschluss vom 04.06.2020, 6 C 10719/19).                                     TOP 1    Einwohnerfragen
Hohen-Sülzen, den 18.10.2021    Ausgefertigt: gez. Thon, Ortsbürgermeister      Ein Bürger gibt an, dass nach der Umstellung von analog auf digitales Fern-
                                                                                 sehen mehrere Probleme aufgetreten sind und nach Reparaturmaßnahmen
                                                                                 der zuständigen Firma diese behoben werden konnten. Seither macht nur
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung                                        noch das Radio Probleme.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande ge-                  TOP 2	Vollzug des Kommunalabgabengesetzes;
kommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an           Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau
gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn                                  von Verkehrsanlagen
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi-         Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die neue Ausbaubeitragssat-
    gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt          zung für die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge. Diese tritt am
    worden sind oder                                                             01.01.2022 in Kraft.
2. vor Ablauf der Einjahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-
    standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrif-       TOP 3	Wirtschaftsplan 2022 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
    ten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung                        südlicher Wonnegau mbH
    des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend    Der Ortsgemeinderat nimmt den Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförde-
    gemacht wird.                                                                rungsgesellschaft Südlicher Wonnegau mbH Monsheim für das Jahr 2022
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach         zur Kenntnis.
Ablauf der Einjahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
                                                                                 TOP 4	Vermietung des Grillplatzes;
Des Weiteren kann die Satzung ebenfalls unter „Bekanntmachungen“ auf
                                                                                 – Einschränkungen der Vermietung
der Website www.vg-monsheim.de eingesehen werden.
                                                                                 Der Ortsgemeinderat diskutiert über Ideen für die Vermietung des Grillplat-
Hohen-Sülzen, den 18.10.2021 ausgefertigt: gez. Thon, Ortsbürgermeister         zes und die Vermeidung von Fehlvergaben. Der Ortsbürgermeister wird die
                                                                                 neuen Regeln für die Grillplatzvermietung mit der Verbandsgemeindever-
                                                                                 waltung abstimmen und einen neuen Vertrag entwerfen.
                                                                                 Der Ortsgemeinderat Mörstadt beschließt einstimmig, den Ortsbürgermeis-
                            Mörstadt                                             ter mit der Überarbeitung des Gestattungsvertrags zu ermächtigen. Die
                                                                                 Überarbeitung ist mit der Verbandsgemeindeverwaltung abzustimmen.

Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,                                              TOP 5	Kindertagesstätte Morgenstern;
Für das Weihnachtsfest sucht die Gemeinde Mörstadt einen Weihnachts-             Abschluss eines Wartungsvertrages für die Aufzuganlage
baum zum Aufstellen auf dem Plätzje. Wenn Sie der Gemeinde einen ent-            Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen den Ab-
sprechend großen Baum als Spende zur Verfügung stellen möchten, so mel-          schluss des Wartungsvertrages mit der Firma HIRO Lift in einem Wartungs-
den Sie sich unter 06247 - 6460 bei Ortsbürgermeister Stephan Hammer.            abstand von 1 Jahr. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Wartungs-
                                      Stephan Hammer, Ortsbürgermeister         vertrag zu unterzeichnen.

                                                                                 TOP 6     Änderung des Stromkonzessionsvertrages
                                                                                 Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, dem Änderungsvertrag zum
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,                                              aktuellen Stromkonzessionsvertrag zuzustimmen und beauftragt den Orts-
in der Zeit vom 29.10.2021 – 7.11.2021 bin ich, urlaubsbedingt, nicht im         bürgermeister den Änderungsvertrag zu unterzeichnen.
Dienst. Meine Vertretung übernimmt der 1. Beigeordnete Jürgen Glatzel
(06247 - 905684)                   Stephan Hammer, Ortsbürgermeister            TOP 7     Einführung eines digitalen Baumkatasters
                                                                                 Der Ortsgemeinderat stimmt der Einführung eines zentralisiert geführten
                                                                                 Baumkatasters auf Verbandsgemeindeebene einstimmig bei einer Enthal-
                                                                                 tung zu. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach Prüfung der Eignung
Bekanntmachung                                                                   den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Am Mittwoch, den 27. Oktober 2021 um 18:00 Uhr findet im Konferenz-
raum im Erdgeschoss der Verbandsgemeinde Monsheim die 3. nichtöffent­            TOP 8.1	Bauangelegenheiten
liche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Mörstadt für die Wahlpe-          Bauantrag - Umbau und Nutzungsänderung eines landw. Betriebsgebäu-
riode 2019 – 2024 statt.                                                         des zum Einfamilienhaus
Neue Bushaltestellen an der B271 in Flörsheim-Dalsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                      –8–                                                         Freitag, 22. Oktober 2021

Dem Bauantrag zum Umbau und Nutzungsänderung eines landwirtschaft­             TOP 14 Mitteilungen und Anfragen
lichen Betriebsgebäudes in ein Einfamilienhaus in der Langgasse wird sei-      Im nichtöffentlichen Teil gibt es keine Mitteilungen.
tens des Ortsgemeinderates das Einvernehmen einstimmig bei einer Enthal-
tung und einer Befangenheit erteilt.                                           Anfragen:
                                                                               Es wird eine Grundstücksangelegenheit angesprochen.
TOP 8.2 Bauangelegenheiten
Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsgebäudes im Grasweg                     Hinweis:	
                                                                                        Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können
Dem Antrag auf Errichtung einer Lagerhalle als Anbau an eine bestehende                 alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer-
Halle im Grasweg wird seitens des Ortsgemeinderates das Einvernehmen                    den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion.
einstimmig bei zwei Enthaltungen erteilt.                                                                             Charlotte Feickert, Schriftführerin

TOP 9    Bebauungsplan „Im Wert“;
Versetzung des Straßenbegleitgrünes
Der Gemeinderat Mörstadt stimmt der Versetzung der Straßenbäume ein-
stimmig bei einer Enthaltung zu.
                                                                                                            Monsheim
TOP 10	Neugestaltung Verkehrskreisel L425, K35, K37

                                                                                     VERSCHENKE-TAG
– Auftragsvergabe
Nach einer Diskussion und Unstimmigkeiten über das abgegebene Angebot
der Firma Grünbau Schweida ist der Ortsgemeinderat Mörstadt zum Ent-
schluss gekommen, die Entscheidung über die Auftragsvergabe zu verta-                in Monsheim und Kriegsheim
gen. Ortsbürgermeister Hammer wird mit der Firma Grünbau Schweida
sprechen und das Angebot überprüfen.
Der Ortsgemeinderat Mörstadt beschließt einstimmig, die Entscheidung auf
                                                                                     Weihnachtsdeko-Edition
eine der kommenden Ortsgemeinderatsitzungen zu vertagen.
                                                                                     WANN: Sonntag, 7. November 2021 von 10 – 18 Uhr
TOP 11 Mitteilungen und Anfragen
                                                                                     WO:       In allen Straßen von Monsheim und Kriegsheim
Mitteilungen:
Der geplante Anstrich der Wand hinter dem Wartehaus am Rathaus wurde in              WAS:	Gegenstände des täglichen Bedarfs und
der Zeit vom 19.06.2021 bis 27.06.2021 von der Gemeinde auf eigene Kosten                  ­Weihnachtsdeko
gestrichen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 400 EUR. Die Farbe entspricht
der Wandfarbe des Rathauses.                                                         DIE IDEE: Bürger der Gemeinde stellen gut erhaltene Sachen
                                                                                     des täglichen Gebrauchs, die sie verschenken möchten, an die
Die Brücke am Feldweg Flur 2 Nr. 239 „Im Pilgerpfad“ ist zurzeit nicht über-         Straße. Jeder der vorbeiläuft darf sich kostenlos mitnehmen,
fahrbar. Das Büro Brehm hat auf Vorschlag von Herrn Coban die Brücke in              was ihm gefällt. Durch die Aktion wird ein gemeinsamer Bei-
Augenschein genommen und wird Lösungsvorschläge an die Verbandsge-                   trag gegen Müllverschwendung geleistet und das nachbar-
meinde senden.                                                                       schaftliche Miteinander gestärkt.
Herr Coban von der Verbandsgemeinde erarbeitet die Ausschreibung für                 WICHTIG: Zu verschenkende Sachen bitte kennzeichnen;
den neuen Bodenbelag im Dorfgemeinschaftshaus.                                       keinen Sperrmüll oder Unrat herausstellen; Corona-Regeln
                                                                                     ­
Die Arbeiten am Straßenbau im Wert sind weitgehend abgeschlossen. Die                einhalten und übrige Sachen abends wieder hereinräumen!
Abnahme durch die Verbandsgemeinde ist am 28.09.2021.
                                                                                               Aus Freude am Geben:
Anfragen:                                                                                VERSCHENKEN STATT WEGWERFEN!
Es wird angemerkt, dass die Putzschäden am Rathaus noch nicht beseitigt                                    Ihr Ortsbürgermeister Kevin Zakostelny
sind. Nach Ansicht konnten keine Schäden entdeckt werden. Es soll noch                                   und die Mitglieder des Sozial-, Kultur- und
einmal ein Termin Vorort stattfinden. Sollten sodann Schäden festgestellt              Dorfgemeinschafts­ausschusses der Ortsgemeinde Monsheim
werden, wird die Verwaltung umgehend informiert.
Der alte Traktor, der zurzeit bei Herrn Steuerwald geparkt wird, muss bis
Ende des Monats weggebracht werden. Herr Hammer wird dies umgehend
in die Wege leiten.
Es wird angefragt, warum das neue Fahrzeug auf dem Rathausplatz steht.
Herr Hammer führte aus, dass das Fahrzeug nicht in die Garage im Rathaus
                                                                               Terminabsprache 2022
passt. Man wolle das Fahrzeug aber auch nicht auf dem Parkplatz des Dorf-
                                                                               Wie beim ‚Runden Tisch‘ mit den Vereinen besprochen, soll der Veranstal-
gemeinschaftshauses abstellen, solange der Gemeindearbeiter in Urlaub ist.
                                                                               tungskalender der Gemeinde Monsheim im Jahr 2022 wieder aufgelegt wer-
Offensichtlich wurden nach der letzten Beerdigung die Seile am Grab ver-       den. Zur gemeinsamen Terminabsprache möchte ich daher an den verein-
gessen. Diese Beerdigung wurde komplett von einem Bestattungsinstitut          barten Termin am kommenden Montag, 25.10.2021 um 19.00 Uhr in der
durchgeführt, da der Gemeindearbeiter in Urlaub war. Die Seile wurden von      Alten Güterhalle erinnern und lade hierzu alle Vereine, Gruppierungen und
einem Bürger sicher abgelegt. Sie werden umgehend weggeräumt.                  Initiativen sehr herzlich ein. Der Jahreskalender soll dann wieder mit der
Es wurde bei Herrn Bothe angefragt, warum die Verbandsgemeindewerke            letzten Ausgabe des Amtsblattes an alle Haushalte verteilt werden.
für die Abhilfe eines Abwasserproblems in der Bachgasse so lange bräuchte.     Ich freue mich auf eine rege Beteiligung!
Herr Bothe konnte zu diesem speziellen Fall keine Auskunft geben, wird aber                                           Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister
nachfragen.
Ein Ratsmitglied fragte nach dem Stand des Hamstergutachtens. Ortsbür-
germeister Hammer teilte mit, dass das Gutachten abgeschlossen ist und
keine Hamster gefunden wurden.                                                 Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 der
                                                                               Kommunalwahlordnung über die Berufung einer
                                                                               Ersatzperson in den Ortsgemeinderat Monsheim
TOP 12 Kistenkrämer                                                            Der über den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschland
Die Projektvorstellung konnte krankheitsbedingt nicht stattfinden und soll     (SPD) in den Verbandsgemeinderat Monsheim gewählte Herr Dr. Jochen
in einer folgenden Sitzung nachgeholt werden. Der Ortsbürgermeister gibt       Müller hat zum 12.10.2021 sein Ratsmandat niedergelegt.
einen kurzen Einblick in das Konzept.                                          Als Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD wurde gemäß § 45 des Kom-
                                                                               mu-nalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung
TOP 13 Vertragsangelegenheiten;                                                Herr Georg Bott einberufen. Herr Georg Bott hat am 17.10.2021 die Wahl
Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Glasfaserausbau                      angenommen.
Der Ortsgemeinderat Mörstadt beschließt einstimmig bei einer Befangen-         Monsheim, den 19.10.2021                                    Ralph Bothe
heit, den Abschluss eines Kooperationsvertrags.                                                            Wahlleiter für die Verbandsgemeinderatswahl
Neue Bushaltestellen an der B271 in Flörsheim-Dalsheim Neue Bushaltestellen an der B271 in Flörsheim-Dalsheim
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