Neujahrsgruß 2022 - Brandenburgische Architektenkammer
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Brandenburg������������ [ DAB REGIONAL ] Foto: Maria Pegelow Brandenburg im Winter Neujahrsgruß 2022 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Die letzte Legislative war insbesondere in Be- zug auf die kammerinternen Strukturen sehr ich wünsche Ihnen ein gesundes, neues Jahr ertragreich: wir haben die Berufsordnung wie- 2022. Hoffentlich sehen wir in diesem Jahr der eingeführt und nahezu sämtliche Satzun- das Ende der Pandemie und können zu gen überarbeitet, unter anderem auch in Be- schmerzlich vermissten, alltäglichen und ge- zug auf die Gleichbehandlung der Geschlech- meinsamen Erfahrungen zurückkehren. ter. Wir haben Erfahrungen gesammelt mit der niedrigschwelligen, inhaltlichen Arbeit in 2022 wird ein wichtiges Jahr für unsere Kam- unseren Arbeitsgruppen und die Stärkung mer: die Wahlen zur Vertreterversammlung dieser Struktur wurde in der letzten Sitzung stehen an und ich bitte Sie um Ihre Teilnahme. der Vertreterversammlung als Grundlage für Die letzte Legislatur hat uns allen gezeigt, wie die neue Legislatur beschlossen. Foto: Ottmar Winter wichtig es ist, dass wir uns auf vielfältigen Was werden uns also die nächsten fünf Wegen in die Gesellschaft einbringen: die Zahl Jahre bringen? Sicher werden wir uns mit den der Vergabeverfahren in Brandenburg wächst Themen Fortbildung und Vorbehaltsaufgabe dank unseres langjährigen Engagements ste- beschäftigen müssen und für Nachwuchs wer- Christian Keller, Präsident der Brandenburgischen tig, auch wenn wir uns noch intensiver für die ben: aktuelle Umfragen zeigen, dass das Be- Architektenkammer Qualität der Verfahren einsetzen müssen. Die wusstsein um die Rechte und Pflichten, die Verbindlichkeit der HOAI-Sätze wurde durch unser Privileg zur Selbstverwaltung mit sich müssen deshalb viele Gespräche geführt und den EUGH gekippt, aber wir haben erreichen bringt, immer mehr hinter den konkreten Fra- viele Vorbereitungen getroffen werden, damit können, dass die Mehrzahl der öffentlichen gen und Interessen der individuellen Berufs- dieses Jahr nicht nur ein großes Fest der Bau- Vergabestellen in Brandenburg die Gewich- ausübung zurückfällt. Das ist eine Herausfor- kultur im Land wird, sondern einen bleiben- tung der Honorarangebote im Durchschnitt derung, die wir annehmen müssen: Familie, den Eindruck und ein besseres Verständnis bei gemindert hat. Diese Entwicklungen sind Beruf und ehrenamtliches Engagement müs- unseren Mitbürgern hinterlässt. keine Selbstverständlichkeit: sie sind hart er- sen deshalb für jeden von uns sowohl leistbar Helfen Sie mit, Seien Sie dabei, wenn wir arbeitete Kompromisse für die wir uns im als auch selbstverständlich werden. 2022 die Weichen stellen für die Zukunft der Rahmen ehrenamtlichen Engagements einset- Zudem wird 2023 mit dem Kulturland- Baukultur in Brandenburg! p zen müssen um die Grundlagen unserer Be- Brandenburg-Themenjahr „Baukultur“ ein rufsausübung zu sichern. wichtiges Jahr für uns alle werden. In 2022 Ihr Christian Keller DAB 01·22 19
[ DAB REGIONAL ] Tag der Architektur 2022Brandenburg Tag der Architektur am 26. Juni 2022 Bewerbungsschluss ist der 18. Februar 2022! (Es wird in diesem Jahr keine Verlängerung der Bewerbungsfrist geben!) Termine: 03.01. – 18.02.2022 Anmeldung Tag der Architektur 2022 04.03.2022 Benachrichtigung Teilnahme bis 16.03.2022 Einverständniserklärung Bauherrinnen/ Bauherrn/Nutzerinnen/Nutzer 01. – 07.04.2022 Korrekturdurchlauf der Daten zur Ver öffentlichung / Verbindliche Termin angabe für Führungen 23. – 27.05.2022 Versand Programm-Broschüren und Plakat-Datei Foto: Maria Pegelow 26.06.2022 Tag der Architektur 2022 Tag der Architektur 2021, Von einer Bonbonfabrik zu einem SOS Kinderdorf in Wittenberge Ab 3.Januar 2022 steht Ihnen unter Gesucht werden private sowie öffentliche Ge- Der Tag der Architektur ist eine etablierte und phttps://www.ak-brandenburg.de/ bäude, Freianlagen, Innenräume und Stadt- öffentlichkeitswirksame Möglichkeit, eigene tag-der-architektur-2022 quartiere, aber auch kleine Bauaufgaben, die Projekte zu präsentieren und für den Berufs- die online-Anmeldung für Ihre Projekte oder aktuell und in der Zukunft ihre Umgebung im stand zu werben. Sein Erfolg ist unmittelbar Ihr Büro zur Verfügung. Land Brandenburg prägen. mit dem Engagement aller Teilnehmenden verbunden. Nutzen Sie daher die Gelegenheit Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung Aus den Einreichungen wählt ein Auswahl- und zeigen Sie gemeinsam mit Ihrer Bauherr- einzureichen: gremium die Projekte aus, die für Branden- schaft und Projektbeteiligten Ihre jüngst fertig ausgefüllte Online-Bewerbung burger Baukultur stehen. Die Teilnehmenden gestellten Projekte einem interessierten Pub- unterschriebene und gescannte Teilnah- erhalten kostenlose Programm-Broschüren. likum! Oder öffnen Sie Ihr Büro für Gäste. mebestätigung Eine Plakat-Datei zum Selbstausdruck wird Seien Sie dabei und nutzen Sie diese Chance, kurze Beschreibung der Projekte oder zur Verfügung gestellt, um Projekt und Ver- um Ihre Arbeit zu präsentieren und neue Bau- Ihres Büros anstaltung zu bewerben. Sie profitieren von herren kennenzulernen! max. drei Fotos + drei Zeichnungen zahlreichen PR-Aktivitäten, wie dem online- Programm unter www.ak-brandenburg.de Für Rückfragen steht Ihnen Maria Pegelow Die Benachrichtigung über Ihre Teilnahme er- und der Medienarbeit durch die Architekten- unter pegelow@ak-brandenburg.de oder halten Sie Anfang März 2022. kammer. 0331-2759 123 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! p 20 DAB 01·22
BrandenburgWahl 2022 | Vertreterversammlung [ DAB REGIONAL ] Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkammer, beteiligen Sie sich an der Online-Wahl der Vertreterversammlung 2022! Die Zugangsdaten (Wähler-ID und Passwort) erhalten Sie Ende Januar per Post. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich auf der Website vor unter: phttps://www.ak-brandenburg.de/mitglieder/wahl-der-vertreterversammlung-2022 Zeitraum der Online-Wahl: 31.01. bis 14.02.2022 Bericht zur Sitzung der Vertreterversammlung Am Freitag, 12. November 2021 fand die 10. Sitzung der 7. Vertreterversammlung statt. An dieser Stelle möchten wir Sie aktuell über Beschlüsse der Vertreterversammlung informieren. Beschlüsse: sidenten und Bekanntgabe im DAB-Re- 2022 mit dem Tag der Bekanntmachung gionalteil Brandenburg Ausgabe Januar im Amtsblatt Brandenburg in Kraft. I. Beitragsordnung 2022 2022 mit dem Tag der Bekanntmachung Auf der Grundlage des Brandenburgi- in Kraft. VIII. Satzung zum Nachtragshaushalt 2021 schen Architektengesetzes (BbgArchG) Die Satzung zum Nachtragshaushalt und der Hauptsatzung der Brandenbur- V. Schlichtungsordnung 2021 wurde beschlossen. Sie tritt nach gischen Architektenkammer hat die Ver- Die Vertreterversammlung hat die Ände- Genehmigung der Aufsichtsbehörde und treterversammlung die Beitragsordnung rung der Schlichtungsordnung beschlos- Ausfertigung durch den Präsidenten in 2022 beschlossen. sen. Sie tritt nach Genehmigung durch Kraft. Die Satzung zum Nachtragshaus- die Aufsichtsbehörde, nach Ausfertigung halt kann in der Geschäftsstelle zu den II. Hauptsatzung durch den Präsidenten und Bekanntgabe Geschäftszeiten eingesehen werden. Die Vertreterversammlung hat die Ände- im DAB-Regionalteil Brandenburg Aus- rung Hauptsatzung der BA beschlossen. gabe Januar 2022 mit dem Tag der Be- IX. Satzung zum Haushaltsplan 2022 Sie trat nach Genehmigung durch die kanntmachung in Kraft. Die Satzung zum Haushaltsplan 2022 Aufsichtsbehörde, nach Ausfertigung wurde beschlossen. Sie tritt nach Geneh- durch den Präsidenten und Bekanntgabe VI. Haushalts- und Kassenordnung migung der Aufsichtsbehörde und Aus- im DAB-Regionalteil Brandenburg Aus- Die Vertreterversammlung hat die neue fertigung durch den Präsidenten in Kraft. gabe Dezember 2021 mit dem Tag der Haushalts- und Kassenordnung beschlos- Die Satzung zum Haushaltsplan kann in Bekanntmachung in Kraft. sen. Sie tritt nach Genehmigung durch der Geschäftsstelle zu den Geschäftszei- die Aufsichtsbehörde, nach Ausfertigung ten eingesehen werden. Wir bitten um III. Wahlordnung durch den Präsidenten und Bekanntgabe vorherige Anmeldung. Die Vertreterversammlung hat die Ände- im DAB-Regionalteil Brandenburg Aus- rung der Wahlordnung beschlossen. Sie gabe Januar 2022 mit dem Tag der Be- X. Nachbesetzung des Ausschusses Wett- trat nach Genehmigung durch die Auf- kanntmachung in Kraft. bewerb und Vergabe sichtsbehörde, nach Ausfertigung durch Die Vertreterversammlung wählte den den Präsidenten und Bekanntgabe im VII. Anschluss-Satzung an das Versorgungs- Architekten Norbert John in den Aus- DAB-Regionalteil Brandenburg Ausgabe werk der Architektenkammer Berlin schuss Wettbewerb und Vergabe. Frau Dezember 2021 mit dem Tag der Be- Die Vertreterversammlung beschloss die Pia von Zadow hatte ihren Rücktritt als kanntmachung in Kraft. Änderung der Anschluss-Satzung. Sie Mitglied des Ausschusses aus persönli- tritt nach Genehmigung durch die Auf- chen Gründen erklärt. Aus diesem IV. Ehrenordnung sichtsbehörde, nach Ausfertigung durch Grunde war eine Nachbesetzung erfor- Die Vertreterversammlung hat die neue den Präsidenten und Bekanntgabe im derlich. Ehrenordnung beschlossen. Sie tritt nach Amtsblatt Brandenburg und im DAB-Re- Genehmigung durch die Aufsichtsbe- gionalteil Brandenburg Ausgabe Januar Beate Wehlke hörde, nach Ausfertigung durch den Prä- Geschäftsführerin DAB 01·22 21
[ DAB REGIONAL ] SatzungenBrandenburg Ehrenordnung der Brandenburgischen Architektenkammer vom 12. November 2021 Auf der Grundlage der §§ 27 - 29 des Brandenburgischen (2) Glaubt ein Mitglied des Ehrenausschusses, aufgrund (2) Anträge auf Einleitung eines Ehrenverfahrens bedürfen Architektengesetzes (BbgArchG) vom 11. Januar 2016 der Vorgaben des Absatzes 1 nicht in einem Ehrenverfah- der Schriftform. Die Anträge müssen Angaben zu Namen (GVBl.I/16, [Nr. 02], S.26) zuletzt geändert durch Artikel 2 ren tätig werden zu dürfen oder bestehen Zweifel, ob die und ladungsfähiger Anschrift des Betroffenen, eine Dar- des Gesetzes vom 9. Februar 2021 (GVBl.I/21, [Nr. 4], S.2), Voraussetzungen des Absatzes 1 gegeben sind, ist dies der stellung des Sachverhalts und die Darlegung des möglichen sowie auf der Grundlage von § 12 der Hauptsatzung der oder dem Vorsitzenden des Ehrenausschusses mitzuteilen. Verstoßes gegen Berufspflichten bzw. des berufsunwürdi- Brandenburgischen Architektenkammer vom 12. Novem- Der Ausschuss entscheidet über den Ausschluss. Die oder gen Verhaltens des Betroffenen enthalten. Verfügbare Be- ber 2021 hat die Vertreterversammlung der Brandenburgi- der Betroffene darf an dieser Entscheidung nicht mitwir- weismittel müssen vorgelegt werden. schen Architektenkammer am 12. November 2021 folgende ken. Das ausgeschlossene Mitglied darf bei der weiteren (3) Hält der Ausschuss den Antrag für offenkundig unbe- Ehrenordnung beschlossen. Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen sein. gründet, kann es ihn durch einstimmigen Beschluss, der §1 (3) Für den Ausschluss von Angehörigen (vorstehender schriftlich zu fassen und zu begründen ist, verwerfen und Zusammensetzung und Wahl des Ehrenausschusses Absatz 1, Nr. 2 und 4) gilt § 41 ZPO entsprechend. von der Eröffnung des Ehrenverfahrens absehen. (1) Zusammensetzung und Wahl des Ehrenausschusses §4 (4) Macht der Ausschuss von dieser Möglichkeit keinen Ge- richten sich nach § 27 des Brandenburgischen Architekten- Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit brauch, verfügt die oder der Vorsitzende des Ehrenaus- gesetzes. schusses die Eröffnung des Ehrenverfahrens und bestellt (1) Ein Mitglied des Ehrenausschusses kann sowohl in den die Beisitzer gemäß Sitzungsplan. (2) Die oder der Vorsitzende wird vom Vorstand für fünf Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramtes Jahre berufen. Die Berufung kann verlängert werden. nach § 3 der Ehrenordnung ausgeschlossen ist, als auch (5) Eine Ausfertigung der Eröffnungsverfügung ist der Prä- wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. sidentin oder dem Präsidenten der Architektenkammer, der §2 oder dem Betroffenen und ggf. nach § 5 Abs. 3 der Ehren- Stellung und Pflichten der Mitglieder des Ehrenaus- (2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ableh- ordnung hinzuzuziehenden weiteren Beteiligten, ferner den schusses nung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Miss- für das Verfahren bestellten Beisitzern zuzustellen. Die Zu- trauen gegen die Unparteilichkeit des Mitglieds des Ehren- stellung erfolgt durch Einschreiben mit Rückschein oder (1) Sämtliche Mitglieder des Ehrenausschusses werden ausschusses zu rechtfertigen. ausschließlich ehrenamtlich tätig. Zur Übernahme der eh- durch Übergabe gegen Empfangsbestätigung. renamtlichen Tätigkeit sind sie nicht verpflichtet. (3) Das Ablehnungsrecht steht allen Beteiligten des Ehren- (6) Mit der Zustellung der Eröffnungsverfügung hat die ausschussverfahrens gemäß § 5 dieser Ehrenordnung zu. oder der Vorsitzende die Beteiligten auf die Möglichkeit der (2) Die Mitglieder des Ehrenausschusses haben ihre Tätig- keit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Bei Über- (4) §§ 43 ff. ZPO sind entsprechend anzuwenden. Hinzuziehung von Bevollmächtigten und Beiständen (§ 7 nahme ihrer Aufgaben sind sie zur gewissenhaften und der Ehrenordnung) hinzuweisen §5 unparteiischen Tätigkeit durch die Präsidentin oder den Ehrenverfahren; Beteiligte §7 Präsidenten der Architektenkammer besonders zu ver- Bevollmächtigte und Beistände pflichten. Die Verpflichtung ist aktenkundig zu machen. (1) Die Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkam- mer haben sich bei berufsunwürdigem Verhalten, d. h. bei (1) Jeder an dem Verfahren nach § 5 der Ehrenordnung (3) Die Mitglieder des Ehrenausschusses haben, auch nach schuldhafter Verletzung von Berufspflichten, wie sie sich Beteiligte kann sich durch eine oder einen Bevollmächtig- Beendigung ihrer Tätigkeit, über die ihnen dabei bekannt insbesondere aus dem Brandenburgischen Architektenge- ten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wah- setz und der Hauptsatzung der Brandenburgischen Archi- Ehrenausschussverfahren betreffenden Verfahrenshandlun- ren. tektenkammer ergeben, in einem Ehrenverfahren zu ver- gen. Die oder der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine §3 antworten. Das Ehrenverfahren findet vor dem Ehrenaus- Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Voll- Ausgeschlossene Personen schuss statt. macht wird dem Ehrenausschuss gegenüber erst wirksam, (2) Beteiligte sind wenn er ihm zugeht. (1) In einem Ehrenverfahren darf für den Ehrenausschuss nicht tätig werden, – die Brandenburgische Architektenkammer, vertreten (2) Die Vollmacht wird weder durch den Tod der Voll- durch ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten; machtgeberin oder des Vollmachtgebers noch durch eine – wer selbst Beteiligte oder Beteiligter im Sinne von § 5 Veränderung in seiner Handlungsfähigkeit oder seiner ge- dieser Ehrenordnung ist; – die oder der Betroffene, gegen den sich das Verfahren richtet; setzlichen Vertretung aufgehoben; die oder der Bevoll- – wer Angehöriger einer Beteiligten oder eines Beteilig- mächtigte hat jedoch, wenn sie oder er für den Rechts- ten ist; – diejenigen, die nach Absatz 3 vom Ehrenausschuss zu dem Verfahren hinzugezogen worden sind. nachfolger im Ehrenausschussverfahren auftritt, deren oder – wer eine Beteiligte oder einen Beteiligten kraft Gesetzes dessen schriftliche Vollmacht auf Verlangen vorzulegen. oder Vollmacht allgemein oder in diesem Ehrenaus- (3) Der Ehrenausschuss kann von Amts wegen oder auf schussverfahren vertritt; Antrag diejenigen, deren rechtliche Interessen durch den (3) Ist für das Verfahren eine Bevollmächtigte oder ein Be- – wer Angehörige oder Angehöriger einer Person ist, die Ausgang des Verfahrens berührt werden können, als Be- vollmächtigter bestellt, so soll sich der Ehrenausschuss an eine Beteiligte oder einen Beteiligten in diesem Ehren- teiligte hinzuziehen. Wird einem Antrag nicht stattgege- sie oder ihn wenden. Sie oder er kann sich an die beteiligte ausschussverfahren vertritt; ben, ist dies dem Antragsteller unter Angabe der Gründe oder den Beteiligten selbst wenden, soweit dieser zur Mit- – wer bei einer Beteiligten oder einem Beteiligten gegen mitzuteilen. wirkung verpflichtet ist. Wendet sich der Ehrenausschuss Entgelt beschäftigt ist oder bei ihr oder ihm als Mitglied an die Beteiligte oder den Beteiligten selbst, so soll die (4) Wer anzuhören ist, ohne dass die Voraussetzungen des oder der Bevollmächtigte verständigt werden. Vorschriften des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleich- Absatzes 2 oder des Absatzes 3 vorliegen, wird dadurch artigen Organs tätig ist; dies gilt nicht für die oder den, über die Zustellung an Bevollmächtigte bleiben unberührt. nicht Beteiligter. dessen Anstellungskörperschaft Beteiligte ist; (4) Eine Beteiligte oder ein Beteiligter kann zu Verhand- – wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der An- §6 lungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. gelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst Einleitung des Ehrenverfahrens Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von der oder tätig geworden ist. (1) Das Ehrenverfahren wird aufgrund schriftlichen Antrags dem Beteiligten vorgebracht, soweit diese oder dieser nicht Der oder dem Beteiligten steht gleich, wer durch die Tätig- der Präsidentin oder des Präsidenten der Architektenkam- unverzüglich widerspricht. keit oder die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder mer oder eines Kammermitgliedes eingeleitet, sofern die- (5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, Nachteil erlangen kann. ses die Durchführung des Ehrenverfahrens gegen sich wenn sie geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten selbst beantragt. besorgen, ohne dazu befugt zu sein. 22 DAB 01·22
BrandenburgSatzungen [ DAB REGIONAL ] (6) Bevollmächtigte und Beistände können vom Vortrag (3) Der Ehrenausschuss darf die Entgegennahme von Er- handlungsniederschrift steht die Aufnahme in eine Schrift zurückgewiesen werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind; klärungen oder Anträgen, die in seinen Zuständigkeitsbe- gleich, die als Anlage beigefügt und als solche bezeichnet vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen reich fallen, nicht deshalb verweigern, weil er die Erklärung ist; auf die Anlage ist in der Verhandlungsniederschrift hin- werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbe- zuweisen. sind. Nicht zurückgewiesen werden können Personen, die gründet hält. zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangele- § 12 (4) Die Sitzungen des Ehrenausschusses sind nicht öffent- Entscheidung und Verkündung der Entscheidung genheiten befugt sind. lich. Mit Einverständnis sämtlicher Beteiligten können (7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch Dritte, auch soweit sie nicht als Zeugen vernommen wer- (1) Der Ehrenausschuss entscheidet unter Würdigung des der oder dem Beteiligten, deren Bevollmächtigte oder des- den sollen, zur Teilnahme an der Verhandlung zugelassen Gesamtergebnisses des Verfahrens. sen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen wird, werden. Die Justiziarin oder der Justiziar der Architekten- (2) Stellen sich nach Überzeugung des Ehrenausschusses mitzuteilen. Verfahrenshandlungen der oder des zurückge- kammer kann an der Verhandlung des Ehrenausschusses die Vorwürfe, die zur Einleitung des Verfahrens geführt ha- wiesenen Bevollmächtigten oder Beistandes, die diese oder teilnehmen, ohne dass es hierzu des Einverständnisses ben, als unbegründet heraus, oder ist die Schuld der oder dieser nach der Zurückweisung vornimmt, sind unwirksam. sämtlicher Beteiligten sowie der Zulassung durch den Eh- des Betroffenen nach Einschätzung des Ehrenausschusses (8) Die Präsidentin oder der Präsident der Architektenkam- renausschuss bedürfte. gering, stellt der Ehrenausschuss das Verfahren durch Be- mer kann die Vertretung der Architektenkammer in einem (5) In Abwesenheit des Betroffenen darf die mündliche schluss ein. Termin darüber hinaus einem Mitglied des Vorstandes der Verhandlung aufgrund entsprechender Anordnung der (3) Ist das Verfahren der oder des Betroffenen, das Gegen- Architektenkammer überlassen, ohne dieses Vorstandsmit- oder des Vorsitzenden des Ehrenausschusses nur durchge- stand des Ehrenverfahrens ist, strafrechtlich relevant oder glied hierfür eigens bevollmächtigen zu müssen. führt werden, wenn die oder der Betroffene, obwohl sie von zivilrechtlichen Streitigkeiten berührt, durch die Straf- oder er ordnungsgemäß geladen wurde, ohne ausrei- verfolgungsbehörden oder bei den ordentlichen Gerichten §8 chende Begründung nicht zu dem Termin erscheint. anhängig, so ist das Ehrenverfahren durch die Vorsitzende Akteneinsicht oder den Vorsitzenden des Ehrenausschusses bis zur ab- (1) Der Ehrenausschuss hat den Beteiligten Einsicht in die § 11 schließenden Beendigung des Strafverfahrens oder Zivil- das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten. Satz 1 gilt Durchführung der mündlichen Verhandlung rechtsstreites auszusetzen. Das Ehrenverfahren kann durch bis zum Abschluss des Ehrenausschussverfahrens nicht für (1) In der mündlichen Verhandlung trägt die oder der Vor- Verfügung der oder des Vorsitzenden wieder aufgenom- Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer sitzende in Abwesenheit der Zeugen den wesentlichen In- men werden. unmittelbaren Vorbereitung. Soweit eine Vertretung nach halt der Akten vor. Sodann ist die Sache mit den Beteilig- (4) Entscheidungen, die das Ehrenausschussverfahren ab- § 7 der Ehrenordnung stattfindet, haben nur die Vertreter ten zu erörtern, wobei vorab der oder dem Betroffenen Ge- schließen, sind schriftlich zu erlassen, schriftlich zu begrün- Anspruch auf Akteneinsicht. legenheit gegeben werden soll, sich zu den gegen sie oder den und den Beteiligten zuzustellen (durch Einschreiben/ (2) Die Akteneinsicht erfolgt in den Geschäftsräumen der ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern. Die oder der Vorsit- Rückschein oder durch Übergabe gegen Empfangsbe- Brandenburgischen Architektenkammer. zende des Ehrenausschusses hat darauf hinzuwirken, dass kenntnis). Entsprechendes gilt für Entscheidungen, durch unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, die das Verfahren ausgesetzt wird. §9 ungenügende Angaben ergänzt sowie alle für die Feststel- Vorbereitung der mündlichen Verhandlung lung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgege- (5) Trifft der Ehrenausschuss eine Entscheidung in der Sa- ben werden. che, so entscheidet er auch darüber, wer die Kosten des (1) Die oder der Vorsitzende des Ehrenausschusses be- Verfahrens zu tragen hat. Ergänzend gilt hierzu die Straf- stimmt Zeit und Ort der mündlichen Verhandlung. Die Ver- (2) Allen Beteiligten im Sinne von § 5 der Ehrenordnung prozessordnung. handlung soll spätestens ein halbes Jahr nach Zustellung ist Gelegenheit zu geben, sich vor der Entscheidung zu äu- des Antrages stattfinden. ßern. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, der Vernehmung von § 13 (2) Zur mündlichen Verhandlung sind die oder der Betrof- Zeugen und Sachverständigen und der Einnahme des Aufbewahrung und Vernichtung von Akten fene und gegebenenfalls ein nach § 5 Abs. 3 der Ehrenord- Augenscheins beizuwohnen und hierbei sachdienliche Fra- Die ein berufsrechtliches Verfahren betreffenden Verfah- nung bestimmter weiterer Beteiligter förmlich (d. h. durch gen zu stellen; ein schriftlich oder elektronisch vorliegen- rensakten werden durch die Geschäftsstelle der Branden- eingeschriebenen Brief mit Rückschein oder durch Über- des Gutachten ist ihnen zugänglich zu machen. burgischen Architektenkammer verwahrt und in Abstim- gabe gegen Empfangsbekenntnis), die für das Verfahren (3) Die oder der Vorsitzende des Ehrenausschusses ist für mung mit der oder dem Vorsitzenden des Ehrenausschus- berufenen Beisitzer und die Präsidentin oder der Präsident die Ordnung verantwortlich. Sie oder er kann Personen, die ses aktenkundig nach Ablauf von 5 Jahren nach der Architektenkammer ohne Einhaltung weiterer Förm- seine Anordnungen nicht befolgen, entfernen lassen. Die Verkündung der Entscheidung vernichtet. lichkeiten schriftlich zu laden. Lassen sich Beteiligte durch Verhandlung kann ohne diese Personen fortgesetzt wer- Bevollmächtigte vertreten, so sind diese in entsprechender den. § 14 Weise zu laden. Ferner sind Zeugen und Sachverständige Schlussbestimmungen; Inkrafttreten (4) Nach Schluss der Beweisaufnahme erhalten alle Betei- zu laden, sofern der Ehrenausschuss beabsichtigt, diese in ligten Gelegenheit zu einer abschließenden Erklärung. (1) Soweit diese Ehrenordnung keine Bestimmungen über der Verhandlung zu vernehmen. In der Ladung sind die im das Verfahren enthält, gilt das Verwaltungsverfahrensge- Verfahren mitwirkenden Beisitzer, sowie die Zeugen und (5) Über die mündliche Verhandlung ist eine Niederschrift setz für das Land Brandenburg. Sachverständigen, die zu dem Termin geladen wurden, mit- zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben über (2) Die Ehrenordnung tritt nach der Beschlussfassung zuteilen. – den Ort und den Tag der Verhandlung, durch die Vertreterversammlung mit dem Tag der Bekannt- (3) Die Ladungsfrist zwischen Zustellung und dem Termin – die Namen der oder des Vorsitzenden des Ehrenaus- machung im Mitteilungsblatt der Brandenburgischen Archi- zur mündlichen Verhandlung beträgt mindestens zwei Wo- schusses, die Beisitzer des Ehrenausschusses, die er- tektenkammer (DAB) in Kraft. chen. schienenen Beteiligten, die Zeugen und Sachverständi- gen (3) Gleichzeitig tritt die Ehrenordnung vom 29. November § 10 – den behandelten Verfahrensgegenstand und die gestell- 1997 außer Kraft. Allgemeine Verfahrensgrundsätze ten Anträge (1) Der Ehrenausschuss ermittelt den Sachverhalt von – den wesentlichen Inhalt der Aussagen der Zeugen und Potsdam, den 01.12.2021 Amts wegen. Er bestimmt Art und Umfang der Ermittlun- Sachverständigen gen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Be- – das Ergebnis eines Augenscheins teiligten ist er nicht gebunden. enthalten. gez. Dipl.-Ing. Christian Keller Präsident (2) Der Ehrenausschuss hat alle für den Einzelfall bedeut- Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden des samen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu Ehrenausschusses und, soweit eine Schriftführerin oder ein berücksichtigen. Schriftführer hinzugezogen worden ist, auch von dieser oder diesem zu unterzeichnen. Der Aufnahme in die Ver- DAB 01·22 23
[ DAB REGIONAL ] SatzungenBrandenburg Haushalts- und Kassenordnung der Brandenburgischen Architektenkammer vom 12. November 2021 Auf der Grundlage von § 18 Abs.1 Satz 2 Nr. 5 des Bran- (3) Die Einnahmen sind nach dem Entstehungsgrund, die der Präsidentin oder vom Präsidenten benannte Beisit- denburgischen Architektengesetzes (BbgArchG) vom 11. Ausgaben nach Zwecken getrennt (Titel) zu veranschlagen zer*innen des Vorstandes. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 02], S.26) zuletzt geändert und, soweit erforderlich, zu erläutern. (4) Signaturen oder Unterschriften zu Zahlungsanweisun- durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Februar 2021 (4) Ausgabentitel sind untereinander deckungsfähig, wenn gen, die die eigene Person betreffen, sind nicht rechtsgül- (GVBl.I/21, [Nr. 4], S.2) und § 8 der Hauptsatzung vom 12. die Verwendung von Ausgabemitteln eines Titels mit einem tig. November 2021 hat die Vertreterversammlung am 12. No- anderen Titel in sachlichem Zusammenhang steht. vember 2021 folgende Haushalts- und Kassenordnung be- (5) Die Bankkonten sind nicht zu überziehen. schlossen. (5) Werden Rückstellungen für eine im folgenden oder (6) Langfristige Bankkredite dürfen nur mit Zustimmung zweitnächsten Rechnungsjahr vorgesehene Maßnahme ge- der Vertreterversammlung in Anspruch genommen wer- Teil I bildet, sind diese Mittel in den nächsten festzustellenden den. Haushaltsplan zweckgebunden zu übertragen. Haushaltsplan und Jahresrechnung §6 (6) Kredite zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen §1 Kassenwirtschaft dürfen von der Präsidentin oder vom Prä- Kassenverkehr Haushaltsplan/Haushaltsjahr und Jahresrechnung sidenten mit Zustimmung des Vorstandes aufgenommen (1) Bei der Geschäftsstelle wird eine Tageskasse mit Kas- (1) Der Vorstand hat für jedes Rechnungsjahr über die zur werden. senbuch geführt. Der Barbestand ist so klein wie möglich Erfüllung der Aufgaben der BA erforderlichen Ausgaben (7) Ergibt die Rechnungslegung, dass die Einnahmen die zu halten. Er soll 1.000,00 € nicht übersteigen. Die Tages- und deren Deckung einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Ausgaben übersteigen, so soll der übersteigende Betrag kasse sind ständig unter Verschluss zu halten und über Haushaltsplan ist vor Beginn des Rechnungsjahres der Ver- zur Verminderung eines Kreditbetrages, zur Tilgung von Nacht gesichert aufzubewahren. Die Verwaltung der Tages- treterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Rech- Schulden oder zur Bildung einer Rücklage verwendet wer- kasse ist nur einer Arbeitskraft zu übertragen. nungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. den. (2) Kassenbelege sind bei Anfall im Kassenbuch einzutra- (2) Gemäß § 18 Abs. 4 des BbgArchG ist der Haushalts- gen. §3 plan dem zuständigen Ministerium spätestens einen Monat Durchführung des Haushaltsplanes (3) Das Kassenbuch ist monatlich abzurechnen und zu ver- vor Beginn des Haushaltsjahres vorzulegen. Der Haushalts- buchen. plan und die Beitragsordnung können nur gleichzeitig in (1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben. Kraft treten. Der durch die Aufsichtsbehörde genehmigte (2) Die Einnahmemittel aus Beiträgen sind von den Mitglie- §7 Haushaltsplan ist den Mitgliedern bekannt zu machen und dern entsprechend der Beitragsordnung für das Rech- Rechnungslegung in der Geschäftsstelle auszulegen. nungsjahr zu leisten. (1) Bei der Geschäftsstelle erfolgt die Gesamtkontenfüh- (3) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsjahres (3) Ausgaben dürfen nur soweit und nicht eher geleistet rung und Abrechnung der Brandenburgischen Architekten- sind gemäß der Landeshaushaltsordnung die Grundsätze werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwal- kammer. der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Die tung erforderlich sind. Die Ausgabenmittel sind so zu be- (2) Die Buchführung erfolgt über das von der Aufsichtsbe- Aufstellung ist so vorzunehmen, dass die Vertreterver- wirtschaften, dass sie zur Deckung aller Ausgaben reichen. hörde bestätigte Finanzbuchhaltungsprogramm. sammlung bzw. der Ausschuss Haushalt und Finanzen in (4) Über- und außerplanmäßige Ausgaben dürfen vom Darin sind enthalten: der Lage sind, den vorgeschlagenen Einnahmen und Aus- Vorstand nur geleistet werden, wenn ein unabweisbares gaben die Ergebnisse des Vorjahres gegenüberzustellen. 1. Debitorenkonten (Mitglieder, Beitragskonten), und unvorhergesehenes Bedürfnis besteht. Sie bedürfen 2. Kreditorenkonten, (4) Ist der Haushaltsplan bei Beginn des Rechnungsjahres der Genehmigung der Vertreterversammlung. 3. Vermögensnachweis, noch nicht genehmigt, dürfen Ausgaben geleistet werden, (5) Dem Ausschuss Haushalt und Finanzen ist auf Anfor- 4. Sachkonten. die erforderlich sind, um derung, mindestens jedoch zum 30.06. ein Zwischenab- – die satzungsmäßig bestehenden Einrichtungen, ein- (3) In der Geschäftsstelle sind folgende Übersichten zu füh- schluss vorzulegen, in dem die einzelnen Abschlusszahlen ren: schließlich der Geschäftsstelle mit ihrem Personalbe- titelweise den Haushaltsansätzen gegenüberzustellen sind. stand zu erhalten, 1. Inventarverzeichnis, – die rechtlich begründeten und vorgegebenen Verpflich- §4 2. Kassenbuch für Bargeldkasse tungen der Kammer zu erfüllen. Haushaltsführung §8 (5) Nach Ende des Haushaltsjahres erfolgt die Erstellung Mit der Haushaltsführung beauftragt der Vorstand die Ge- Buchführung und Rechnungsprüfung der Jahresrechnung durch ein unabhängiges Steuerbera- schäftsführerin oder den Geschäftsführer. ter- bzw. Wirtschaftsprüferbüro, deren Prüfung der Rech- (1) Alle Einnahmen und Ausgaben sind nach der Zeitfolge nungsprüferin oder dem Rechnungsprüfer übertragen wird. Teil II und nach den dem Haushaltsbuch entsprechenden Titeln Die Vertreterversammlung beschließt das Ergebnis der Prü- zu buchen. Zahlungen, Buchführung und Rechnungs fung der Jahresrechnung und die Entlastung der Mitglieder (2) Einnahmen und Ausgaben sind für das Haushaltsjahr des Vorstandes. legung zu buchen, in dem sie veranschlagt bzw. angefallen sind. §2 §5 (3) Zahlungen, die im abgelaufenen Rechnungsjahr fällig Aufstellen des Haushaltsplans Bankverkehr waren, jedoch erst später eingehen oder geleistet werden, (1) Der Vorstand bestimmt, bei welchen Kreditinstituten sind auf das abgelaufene Rechnungsjahr bis zum Abschluss (1) Der Vorstand erstellt auf der Grundlage des vom Aus- der Bücher zu verbuchen. schuss Haushalt und Finanzen und von der Geschäftsstelle die Architektenkammer Konten führt. erarbeiteten Entwurfs den Haushaltsplan. (2) Zahlungsanweisungen sind nur rechtsgültig mit zwei (4) Die Bücher sind spätestens mit Ablauf des dritten Mo- Unterschriften oder zwei digitalen Signaturen des nachbe- nats des neuen Rechnungsjahres abzuschließen. (2) Im Haushaltsplan sind alle für das Rechnungsjahr zu er- wartenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden nannten Personenkreises. (5) Alle Buchungen sind zu belegen. Ausgaben auszuweisen und zum Ausgleich zu bringen. Ih- (3) Signatur- und unterschriftsberechtigt sind für sämtli- (6) Alle Zahlungsbelege bedürfen des getrennten sachli- nen sind gegenüberzustellen der Abschluss des Vorjahres che Konten die Mitglieder des Präsidiums (Präsidentin oder chen und rechnerischen Prüfvermerks durch verschiedene und die Ansätze des laufenden Rechnungsjahres. Präsident und Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten), Personen. Sachlich richtig zeichnet die Geschäftsführerin die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer sowie von 24 DAB 01·22
BrandenburgSatzungen [ DAB REGIONAL ] oder der Geschäftsführer, rechnerisch richtig die Mitarbei- (9) Haushaltsabschluss und Prüfungsbericht sind der Ver- Gleichzeitig tritt die Haushalts- und Kassenordnung der terin oder der Mitarbeiter aus der Geschäftsstelle. treterversammlung vorzulegen, wobei die formelle Ab- Brandenburgischen Architektenkammer vom 17. Novem- (7) Der Haushaltsabschluss ist bis zum 31. März des dem nahme der Jahresabrechnung zu beschließen ist. ber 2001 außer Kraft. Rechnungsjahr folgenden Jahres zu erstellen. Er ist der Rechnungsprüferin oder dem Rechnungsprüfer vorzulegen. Teil III Potsdam, den 01.02.2021 (8) Die Ergebnisrechnung ist durch die Rechnungsprüfe- Schlussbestimmung rinnen oder Rechnungsprüfer zu prüfen, die hierüber einen Die Haushalts- und Kassenordnung tritt nach der Be- Bericht anzufertigen haben. schlussfassung durch die Vertreterversammlung mit dem gez. Dipl.-Ing. Christian Keller Tag der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Branden- Präsident Die Ergebnisrechnung ist dem Ausschuss Haushalt- und Fi- nanzen vorzulegen. burgischen Architektenkammer (DAB) in Kraft. Schlichtungsordnung der Brandenburgischen Architektenkammer vom 12. November 2021 Auf der Grundlage von § 24 des Brandenburgischen Archi- (5) Nach Eingang dieser Stellungnahme oder nach Fristab- Kommt ein Vergleich zustande, so ist sein Wortlaut nach tektengesetzes (BbgArchG) vom 11. Januar 2016 lauf bestimmt die Vorsitzende oder der Vorsitzende den Durchführung einer Schlichtungsverhandlung im Verhand- (GVBl.I/16, [Nr. 02], S.26) zuletzt geändert durch Artikel 2 Termin zur Schlichtungsverhandlung. lungsprotokoll oder in einer Anlage dazu niederzulegen des Gesetzes vom 9. Februar 2021 (GVBl.I/21, [Nr. 4], S.2) Sie oder er wirkt, soweit erforderlich, auf eine Ergänzung und den Beteiligten vorzulesen. Hat keine Schlichtungsver- hat die Vertreterversammlung am 12. November 2021 fol- des Vorbringens der Beteiligten und der Unterlagen hin und handlung stattgefunden, so ist er in einer gesonderten Ur- gende Schlichtungsordnung beschlossen. unterrichtet die Beisitzer rechtzeitig vor dem Termin über kunde niederzulegen und den Beteiligten zuzustellen. §1 den Sachverhalt. In geeigneten Fällen kann die Vorsitzende Den Beteiligten ist eine Abschrift der Vergleichsurkunde Pflichten der Ausschussmitglieder oder der Vorsitzende vor Bestimmung eines Termins zur auszuhändigen. Schlichtungsverhandlung die Beteiligten anhören. Kommt (14) Ein Schlichtungsvorschlag ist gescheitert, wenn eine Die Mitglieder des Schlichtungsausschusses sind verpflich- keine Einigung zustande, ist die Entscheidung des Schlich- tet, alle Streitfälle unparteilich und nach bestem Wissen Beteiligte oder ein Beteiligter keine Äußerungen gegenüber tungsausschusses herbeizuführen. dem Schlichtungsausschuss abgibt oder ein Schlichtungs- und Gewissen zu beurteilen. Sie sind zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, die ihrer Natur nach Mit Zustimmung der Beteiligten kann der Ausschuss auf vorschlag von den Beteiligten nicht in der angegebenen geheimhaltungsbedürftig sind. Die Verpflichtung besteht eine Schlichtungsverhandlung verzichten und den Beteilig- Frist angenommen wird. nach Beendigung der Tätigkeit fort. ten nach Anhörung schriftlich einen Vermittlungsvorschlag (15) Die Sitzungen des Schlichtungsausschusses sind nicht übermitteln. öffentlich. §2 (6) Die Ladung ist mindestens zwei Wochen vor dem Ter- Verfahren min zu übermitteln. Dies kann in Textform geschehen. Im §3 (1) Bei der Anrufung des Schlichtungsausschusses hat die Einvernehmen mit den Beteiligten kann die Ladungsfrist Akteneinsicht, Kosten des Verfahrens Antragstellerin oder der Antragsteller den Sachverhalt und abgekürzt werden. (1) Zur Akteneinsicht sind befugt die Beteiligten und ihre nötigenfalls Unterlagen beizufügen und Beweismittel zu (7) Mitglieder des Schlichtungsausschusses können von Rechtsanwält*innen bis zur Beendigung des Verfahrens, bezeichnen. einem Beteiligten aus triftigem Grund abgelehnt werden. ferner die Mitglieder des Schlichtungsausschusses sowie (2) Die Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkam- die Präsidentin oder der Präsident und die Geschäftsführe- Über die Ablehnung entscheidet der Schlichtungsausschuss rin oder der Geschäftsführer der Brandenburgischen Archi- mer sind gemäß § 1 Absatz 4 der Berufsordnung der Bran- in der für das betreffende Verfahren vorgesehenen Beset- denburgischen Architektenkammer verpflichtet, am tektenkammer. zung mit Ausnahme der Abgelehnten oder des Abgelehn- Schlichtungsverfahren teilzunehmen, es sei denn, es han- ten. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Vorsitzen- (2) Für das Schlichtungsverfahren werden Auslagen und delt sich um eine Haftungsstreitigkeit. Für alle übrigen Per- den oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Ist die Vorsit- Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung der Kam- sonen ist die Teilnahme freiwillig. Ist die Antragsgegnerin zende oder der Vorsitzende abgelehnt worden, so ist bei mer erhoben. Über die Tragung der Kosten, auch der eige- oder der Antragsgegner nicht Mitglied der Kammer, so ist Stimmengleichheit das Ablehnungsgesuch für unbegrün- nen Kosten der Beteiligten, entscheidet der Schlichtungs- ihr oder ihm der Antrag zur Erklärung seines Einverständ- det erklärt. ausschuss, wenn die Parteien dazu keine Regelung in der nisses zuzuleiten. Schlichtungsvereinbarung getroffen haben. (8) Eine Beteiligte oder ein Beteiligter, der nach rechtzeiti- (3) Ist der Antrag unzulässig, etwa, weil es sich nicht um ger Ladung ohne stichhaltige Entschuldigung ausbleibt, hat (3) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende und die Mitglie- eine Streitigkeit aus der Berufsausübung handelt oder weil die Kosten des versäumten Termins zu tragen. der des Schlichtungsausschusses sind nach der Entschädi- die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner nicht Mitglied gungsordnung der Kammer, Zeugen und Sachverständige der Kammer ist und mit der Schlichtung nicht einverstan- (9) Die Schlichtungsverhandlung findet in persönlicher An- nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und den ist, so weist ihn die Vorsitzende oder der Vorsitzende wesenheit der Beteiligten statt. Sachverständigen zu entschädigen. schriftlich unter Angabe der Gründe zurück. Gegen die Zu- (10) In der Schlichtungsverhandlung sind die Beteiligten rückweisung kann die Antragstellerin oder der Antragstel- und, soweit es der Schlichtungsausschuss für erforderlich §4 ler binnen zwei Wochen nach der Mitteilung Einspruch ein- hält, Zeugen und Sachverständige zu hören. Inkrafttreten legen, über den der Schlichtungsausschuss entscheidet. (11) Der Schlichtungsausschuss wird in der Besetzung mit Diese Schlichtungsordnung tritt nach der Beschlussfassung (4) Ist der Antrag zulässig, so hat ihn die Vorsitzende oder einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden und zwei Bei- durch die Vertreterversammlung mit dem Tag der Bekannt- der Vorsitzende unverzüglich der Antragsgegnerin oder sitzer*innen tätig. machung im Mitteilungsblatt der Brandenburgischen Archi- dem Antragsgegner zu übersenden mit der Aufforderung, tektenkammer (DAB) in Kraft. (12) Über die Verhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen. binnen einer zu bezeichnenden angemessenen Frist schrift- Es enthält Ort und Zeit der Verhandlung, die Namen der Gleichzeitig tritt die Schlichtungsordnung vom 29. Novem- lich Stellung zu nehmen. Ist die Antragsgegnerin oder der mitwirkenden Ausschussmitglieder, der Beteiligten und ber 1997 außer Kraft. Antragsgegner nicht Kammermitglied, so kann diese Auf- ihrer Bevollmächtigten und der etwa vernommenen Zeu- forderung, wenn der Antrag i. ü. zulässig ist, mit der Zulei- gen und Sachverständigen, ferner das Ergebnis der Ver- Potsdam, den 01.12.2021 tung nach § 2 (2) verbunden werden. Ebenso ist zu verfah- handlung. ren, wenn der Vorstand einen Schlichtungsversuch ange- ordnet hat. (13) Der Schlichtungsausschuss erarbeitet auf der Grund- lage des von den Beteiligten vorgetragenen Sachverhaltes gez. Dipl.-Ing. Christian Keller und der eigenen Feststellungen einen Schlichtungsvor- Präsident schlag. DAB 01·22 25
[ DAB REGIONAL ] Satzungen | Die StadtentdeckerBrandenburg Normschrift zur Änderung der Satzung über den Anschluss der Brandenburgischen Architektenkammer an das Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin, Sitzung der Vertreterversammlung am 12.11.2021 Folgende Paragraphen der Satzung des Versorgungswer- § 2 wird wie folgt geändert: Genehmigt durch die Aufsichtsbehörde am 29.11.2021 kes werden geändert: In Absatz 3 Satz 1 werden nach den Worten „in die Bran- Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung denburgische Architektenkammer“ die Worte „das 45. Le- bensjahr“ gestrichen und die Worte „die Regelaltersgrenze“ eingefügt. Grün wird das neue Grau – ein. Auf dem umgestalteten Spielplatz lernen Die Stadtentdecker am Schlaatz in Potsdam sich Menschen aus unterschiedlichen Kulturen kennen. Der Vermüllung will eine Gruppe mit Geographiekurs 11.3 der F.W. Steuben – „tiersicheren“ Behältern entgegenwirken, La Was kommt? Gesamtschule Potsdam plant die „Grüne und ternen werden solarbetrieben. Ein Modell zeigt, soziale Stadt am Schlaatz“ wie Pflanzen an Holzlamellen die Fassaden LUCKENWALDE emporranken, eine Alternative zur Wärme Öffentliche Präsentation Aktuell denken sich Planungsbüros aus ganz dämmverbundfassade. Große Wertschätzung Friedrich-Ebert-Grundschule, Klasse 4c Europa Entwürfe für einen „Masterplan Schlaatz für ihre Arbeit im „Stadtentdecker – Gespräch“: 12. Januar 2022, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr 2030“ für Potsdams Stadtteil „Am Schlaatz“ Herr Schwarz, Vertreter des Bereichs Stadt St. Jakobikirche, Zinnaer Straße 53, aus. Die Initiative „Wir machen Schlaatz“ ruft erneuerung der Stadt Potsdam, lud die Schü 14943 Luckenwalde zur Beteiligung auf. Die Großwohnsiedlung mit ler*innen ein, bei der ersten Vorstellung der Er heute 9000 Einwohner*innen wurde zwischen gebnisse des Masterplan-Wettbewerbs im Ja EISENHÜTTENSTADT nuar 2022 ihre Ideen im Bügerhaus mit Öffentliche Präsentation 1980 und 1987 in industrieller Bauweise im Potsdamer Südosten errichtet. einzubringen. Die Jugendlichen lobten, dass Gesamtschule 3, Kunstkurs 12 sie in diesem Projekt so eigenständig, koope 18. Januar 2022, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Den Schüler*innen der Steuben-Gesamtschu rativ, erfinderisch und realitätsbezogen arbei Gemeindezentrum, Robert-Koch-Str. 37, le gefiel die Idee von Architekt Alexander Paul, ten konnten. 15890 Eisenhüttenstadt den Schlaatz als Stadtentdecker*innen grüner (Achtung: nicht im Rathaus, wie im Susanne Straub-Scharnhorst und sozialer zu ma DAB 12-2021 angekündigt) chen. In der öffentli SCHÖNWALDE-GLIEN chen Präsentation im Öffentliche Präsentation „Bürgerhaus am Grundschule Menschenskinder, Klasse 5a Schlaatz“ zeigten sie: 27. Januar 2022, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Auf Dächern gärtnern Gasthof Schwanenkrug, Berliner Allee 9, Bewohner*innen ge 14621 Schönwalde-Glien meinschaftlich, auf an deren wird Solarstrom produziert. Die neu Was war? begrünten und entsie gelten Freiflächen la POTSDAM Öffentliche Präsentation Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamt den mit einer Pergola schule, Geographiekurs 12 und mit Sitz- und Lie Foto: Alexander Paul 13. Dezember 2021, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr gegelegenheiten so Bürgerhaus am Schlaatz, Schilfhof 28, wie sicheren Fahrrad 14478 Potsdam abstellplätzen zu Be Siehe rechte Seite gegnungen im Alltag Die Stadtentdecker ist ein Projekt der Brandenburgischen Architektenkammer, gefördert durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), in Kooperation mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM), unterstützt durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). Mehr Infos finden Sie unter p www.ak-brandenburg.de 26 DAB 01·22
BrandenburgFachtagung zu Alleen [ DAB REGIONAL ] Fachtagung zu Alleen in der Landschaft „Nutzung von Potenzialen zur Alleenbepflanzung im ländlichen Raum“ Auf Einladung des Fördervereins Baukultur bildung ist daher zu verstärken und das Be- Brandenburg e. V. und der Hochschule für wusstsein für noch zu entwickelnde moderne nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) Alleenkonzepte in die Breite der Gesellschaft fand am 4.11.2021 in Eberswalde eine halb- zu tragen. tägige hochkarätige Veranstaltung zur Alleen- Entwicklung in Brandenburg statt. Als Koope- Alle Fachbeiträge sowie ein Tagungsvideo rationspartner fungierten die Deutsche Um- sind auf der Webseite der HNEE (Stichwort weltstiftung Osnabrück (DBU) und die „Alleen-Tagung“) nachzuvollziehen. Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau und Arboristik e. V. Großbeeren (LVGA). Nahezu > Es ist geplant, diese Tagung wegen ihrer Grafik: Videostill, HNEE / bearbeitet: Maria Pegelow 100 Teilnehmer in Präsenz sowie zahlreiche Bedeutung künftig im 2-jährigen Rhythmus Interessierte im home office verfolgten span- stattfinden zu lassen. nende Vorträge und die intensiven Diskus- sionsbeiträge. Wir danken Herrn Balder und Herrn Dellmann, Es wurde deutlich, dass es zur Entwicklung Förderverein Baukultur Brandenburg, die uns der Alleenbestände in Brandenburg nicht nur diese Informationen zusammengestellt haben. um Maßnahmen zum Schutz vorhandener Al- p leen gehen muss, sondern dass es verstärkt neue Potenziale zu erschließen und zu entwi- H. Balder und R. Dellmann, ckeln gilt. Klimawandel, ausgeräumte Land- Förderverein Baukultur Brandenburg Videostill: Alleen und Baumreihen ab 200 m an schaften, Verlust an Biodiversität sowie eine J. Peters, HNEE Eberswalde Straßen und Wegen im Offenland (ohne Wald Mobilitätswende fordern nachdrücklich und J. Schulz, LVGA Großbeeren bereiche) inkl. Siedlungsbereiche interdisziplinär großflächige Maßnahmen auch in der freien Landschaft ein. Dies setzt voraus, dass quasi ein Schulterschluss zwischen der Politik, der Wissenschaft, zuständigen Behör- den, Kommunen und Grundstücksbesitzenden stattfindet. Hierzu gab es in den Vorträgen deutliche Hinweise, wie man dieses Ziel errei- chen kann. So wurde ein reger Wissensaus- tausch mit anderen Bundesländern mit hohem Alleebestand sowie Forschungsinstitutionen zu Fragen der Standortgründung, der Baum- artenwahl, der Förderung integrierter Pflan- zenschutzkonzepte für Alleen und benachbar- ter Landwirtschaft vorgeschlagen. Nicht jeder bisherige Alleestandort ist für künftige Neu- anpflanzungen empfehlenswert. Dafür bieten sich aber Pools im Umfeld an. Es fehlte aber auch nicht an deutlichen Hinweisen zur Ein- Foto: H. Balder haltung von Regelwerken, dem rein fachlich gesteuerten Gehölzeinkauf, der funktionalen Pflanz- und Pflegetechnik. Die Aus- und Fort- Wie können Baumreihen und Alleen ergänzt werden? DAB 01·22 27
[ DAB REGIONAL ] Fortbildung | AUSBLICKBrandenburg Fortbildungen im Januar und Februar 2022 Termin Ort Thema Referent Gebühren* 17.01.2022 online Wärmebrücken-Dichtheits- und Lüftungs Dipl.-Ing. Stefan Horschler, freischaf M: 105,00 € 09:00–16:30 Uhr konzepte nach GEG und BEG fender Architekt, Büro für Bauphysik, G: 210,00 € Hannover A: 105,00 € 20.01.2022 online Bauen in Sanierungsgebieten, Ent Prof. Dr. Jörg Beckmann, Fachanwalt M: 60,00 € 15:00–18:30 Uhr wicklungs- und Erhaltungsgebieten für Verwaltungsrecht G: 120,00 € A: 60,00 € 25.01.2022 online Die Haftung des bauüberwachenden Dr. Sebastian Schattenfroh, Fachanwalt M: 60,00 € 15:00–18:00 Uhr Architekten für Bau- und Architektenrecht, Fach G: 120,00 € anwalt für Vergaberecht A: 60,00 € 10.02.2022 online Über Gestaltung streiten – Bewusster Dipl.-Ing. Mario Zander, freischaffender M: 120,00 € 09:30–17:30 Uhr Kommunizieren für mehr Gestaltungs Kommunikations- und Visualisierungs G: 200,00 € qualität trainer A: 120,00 € 17.02.2022 online Lebenszykluskosten von Gebäuden Univ.-Prof. (em.) Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.- M: 80,00 € 09:00–17:00 Uhr Ing. Wolfdietrich Kalusche, Architekt G: 160,00 € und Wirtschaftsingenieur, BKI-Beirat A: 80,00 € 22.02.2022 online „Sponge City“ – ein Konzept gegen Über Prof. Dr.-Ing. Heiko Sieker, Geschäfts M: 60,00 € 15:00–18:30 Uhr flutungen durch Starkregen und Hitze führer und Honorarprofessor (TU- G: 120,00 € stress in Städten Berlin) A: 60,00 € * M = Mitglieder, G = Gäste, A = Absolventen Um sich für die Seminare anzumelden, verwenden Sie bitte das Anmeldeformular der Brandenburgischen Architektenkammer, das Sie unter dem nachfolgenden Link finden. phttps://www.ak-brandenburg.de/sites/default/files/201207_WB_Anmeldeformular_Bildschirm.pdf Geben Sie bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse an und nicht die des Büros. Über diesen Link gelangen Sie auch zu unserem Seminarpro- gramm. Dort finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Seminaren. Bitte beachten Sie, dass es auf Grund der derzeitigen Situation zu kurzfristen Änderungen kommen kann. phttps://www.ak-brandenburg.de/mitglieder/fortbildung/kalender Die Online-Seminare werden mit der Software „GoToMeeting“ bzw. „Zoom“ mit technischer und didaktischer Unterstützung durchgeführt. Rechtzeitig vor dem Online-Seminar erhalten Sie den Zugangslink sowie weitere Informationen an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail- Adresse. Technische Voraussetzung für die Teilnahme am Online-Seminar ist ein Computerarbeitsplatz mit stabiler Internetverbindung und einer Sound- karte, Lautsprechern oder Kopfhörern (idealerweise Headset). Eine Anleitung für das Programm GoToMeeting finden unter dem o. g. Link. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass während des Onlineseminars automatisch ein Anwesenheitsprotokoll von GoToMeeting/ Zoom generiert wird. Das Teilnahmezertifikat erhalten Sie nach der Veranstaltung per Post nach erfolgreicher Teilnahme. Ausblick: In der nächsten Ausgabe berichten wir über die Werkstattveranstaltung „Planungswettbe- werbe und Vergabe in der Praxis“, die wir am 25.11.2021 durchgeführt haben und geben einen Einblick in das Projekt „DorfDialog-Ortsgestaltung mit Architekten“. Es ist außerdem eine Stellungnahme zu den Plänen in der Medienstadt Babelsberg geplant. 28 DAB 01·22
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