Neujahrsgruß 2022 - Brandenburgische Architektenkammer

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Neujahrsgruß 2022 - Brandenburgische Architektenkammer
Brandenburg������������                                                                                                        [ DAB REGIONAL ]

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Brandenburg im Winter

Neujahrsgruß 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,                    Die letzte Legislative war insbesondere in Be-
                                                   zug auf die kammerinternen Strukturen sehr
ich wünsche Ihnen ein gesundes, neues Jahr         ertragreich: wir haben die Berufsordnung wie-
2022. Hoffentlich sehen wir in diesem Jahr         der eingeführt und nahezu sämtliche Satzun-
das Ende der Pandemie und können zu                gen überarbeitet, unter anderem auch in Be-
schmerzlich vermissten, alltäglichen und ge-       zug auf die Gleichbehandlung der Geschlech-
meinsamen Erfahrungen zurückkehren.                ter. Wir haben Erfahrungen gesammelt mit
                                                   der niedrigschwelligen, inhaltlichen Arbeit in
2022 wird ein wichtiges Jahr für unsere Kam-       unseren Arbeitsgruppen und die Stärkung
mer: die Wahlen zur Vertreterversammlung           dieser Struktur wurde in der letzten Sitzung
stehen an und ich bitte Sie um Ihre Teilnahme.     der Vertreterversammlung als Grundlage für
Die letzte Legislatur hat uns allen gezeigt, wie   die neue Legislatur beschlossen.

                                                                                                                                                        Foto: Ottmar Winter
wichtig es ist, dass wir uns auf vielfältigen          Was werden uns also die nächsten fünf
Wegen in die Gesellschaft einbringen: die Zahl     Jahre bringen? Sicher werden wir uns mit den
der Vergabeverfahren in Brandenburg wächst         Themen Fortbildung und Vorbehaltsaufgabe
dank unseres langjährigen Engagements ste-         beschäftigen müssen und für Nachwuchs wer-       Christian Keller, Präsident der Brandenburgischen
tig, auch wenn wir uns noch intensiver für die     ben: aktuelle Umfragen zeigen, dass das Be-      Architektenkammer
Qualität der Verfahren einsetzen müssen. Die       wusstsein um die Rechte und Pflichten, die
Verbindlichkeit der HOAI-Sätze wurde durch         unser Privileg zur Selbstverwaltung mit sich     müssen deshalb viele Gespräche geführt und
den EUGH gekippt, aber wir haben erreichen         bringt, immer mehr hinter den konkreten Fra-     viele Vorbereitungen getroffen werden, damit
können, dass die Mehrzahl der öffentlichen         gen und Interessen der individuellen Berufs-     dieses Jahr nicht nur ein großes Fest der Bau-
Vergabestellen in Brandenburg die Gewich-          ausübung zurückfällt. Das ist eine Herausfor-    kultur im Land wird, sondern einen bleiben-
tung der Honorarangebote im Durchschnitt           derung, die wir annehmen müssen: Familie,        den Eindruck und ein besseres Verständnis bei
gemindert hat. Diese Entwicklungen sind            Beruf und ehrenamtliches Engagement müs-         unseren Mitbürgern hinterlässt.
keine Selbstverständlichkeit: sie sind hart er-    sen deshalb für jeden von uns sowohl leistbar       Helfen Sie mit, Seien Sie dabei, wenn wir
arbeitete Kompromisse für die wir uns im           als auch selbstverständlich werden.              2022 die Weichen stellen für die Zukunft der
Rahmen ehrenamtlichen Engagements einset-              Zudem wird 2023 mit dem Kulturland-          Baukultur in Brandenburg!                  p
zen müssen um die Grundlagen unserer Be-           Brandenburg-Themenjahr „Baukultur“ ein
rufsausübung zu sichern.                           wichtiges Jahr für uns alle werden. In 2022      Ihr Christian Keller

DAB 01·22                                                                                                                                          19
Neujahrsgruß 2022 - Brandenburgische Architektenkammer
[ DAB REGIONAL ]     Tag der Architektur 2022Brandenburg

                         Tag der Architektur am 26. Juni 2022
                         Bewerbungsschluss ist der 18. Februar 2022!
                         (Es wird in diesem Jahr keine Verlängerung der Bewerbungsfrist geben!)

     Termine:
     03.01. – 18.02.2022
     Anmeldung Tag der Architektur 2022

     04.03.2022
     Benachrichtigung Teilnahme

     bis 16.03.2022
     Einverständniserklärung Bauherrinnen/
     Bauherrn/­Nutzerinnen/Nutzer

     01. – 07.04.2022
     Korrekturdurchlauf der Daten zur Ver­
     öffentlichung / ­Verbindliche Termin­
      angabe für Führungen

     23. – 27.05.2022
     Versand Programm-Broschüren und
     Plakat-Datei

                                                                                                                                                       Foto: Maria Pegelow
     26.06.2022
     Tag der Architektur 2022
                                                 Tag der Architektur 2021, Von einer Bonbonfabrik zu einem SOS Kinderdorf in Wittenberge

Ab 3.Januar 2022 steht Ihnen unter               Gesucht werden private sowie öffentliche Ge-        Der Tag der Architektur ist eine etablierte und
phttps://www.ak-brandenburg.de/                  bäude, Freianlagen, Innenräume und Stadt-           öffentlichkeitswirksame Möglichkeit, eigene
tag-der-architektur-2022                         quartiere, aber auch kleine Bauaufgaben, die        Projekte zu präsentieren und für den Berufs-
die online-Anmeldung für Ihre Projekte oder      aktuell und in der Zukunft ihre Umgebung im         stand zu werben. Sein Erfolg ist unmittelbar
Ihr Büro zur Verfügung.                          Land Brandenburg prägen.                            mit dem Engagement aller Teilnehmenden
                                                                                                     verbunden. Nutzen Sie daher die Gelegenheit
Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung       Aus den Einreichungen wählt ein Auswahl-            und zeigen Sie gemeinsam mit Ihrer Bauherr-
einzureichen:                                    gremium die Projekte aus, die für Branden-          schaft und Projektbeteiligten Ihre jüngst fertig
‡ ausgefüllte Online-Bewerbung                   burger Baukultur stehen. Die Teilnehmenden          gestellten Projekte einem interessierten Pub-
‡ unterschriebene und gescannte Teilnah-         erhalten kostenlose Programm-Broschüren.            likum! Oder öffnen Sie Ihr Büro für Gäste.
   mebestätigung                                 Eine Plakat-Datei zum Selbstausdruck wird           Seien Sie dabei und nutzen Sie diese Chance,
‡ kurze Beschreibung der Projekte oder           zur Verfügung gestellt, um Projekt und Ver-         um Ihre Arbeit zu präsentieren und neue Bau-
   Ihres Büros                                   anstaltung zu bewerben. Sie profitieren von         herren kennenzulernen!
‡ max. drei Fotos + drei Zeichnungen             zahlreichen PR-Aktivitäten, wie dem online-
                                                 Programm unter www.ak-brandenburg.de                Für Rückfragen steht Ihnen Maria Pegelow
Die Benachrichtigung über Ihre Teilnahme er-     und der Medienarbeit durch die Architekten-         unter pegelow@ak-brandenburg.de oder
halten Sie Anfang März 2022.                     kammer.                                             0331-2759 123 zur Verfügung.

                                                                                                     Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!          p

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Neujahrsgruß 2022 - Brandenburgische Architektenkammer
BrandenburgWahl 2022 | Vertreterversammlung                                                                                [ DAB REGIONAL ]

                                        Liebe Kolleginnen und Kollegen,
                                        liebe Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkammer,
                                        beteiligen Sie sich an der Online-Wahl der Vertreterversammlung 2022!
                                        Die Zugangsdaten (Wähler-ID und Passwort) erhalten Sie Ende Januar per Post. Die Kandidatinnen und
                                        Kandidaten stellen sich auf der Website vor unter:
                                        phttps://www.ak-brandenburg.de/mitglieder/wahl-der-vertreterversammlung-2022

                                        Zeitraum der Online-Wahl: 31.01. bis 14.02.2022

Bericht zur Sitzung der Vertreter­versammlung
Am Freitag, 12. November 2021 fand die 10. Sitzung der 7. Vertreterversammlung statt. An dieser Stelle möchten wir Sie
aktuell über Beschlüsse der Vertreter­versammlung informieren.

Beschlüsse:                                         sidenten und Bekanntgabe im DAB-Re-               2022 mit dem Tag der Bekanntmachung
                                                    gionalteil Brandenburg Ausgabe Januar             im Amtsblatt Brandenburg in Kraft.
I.    Beitragsordnung 2022                          2022 mit dem Tag der Bekanntmachung
      Auf der Grundlage des Brandenburgi-           in Kraft.                                    VIII. Satzung zum Nachtragshaushalt 2021
      schen Architektengesetzes (BbgArchG)                                                             Die Satzung zum Nachtragshaushalt
      und der Hauptsatzung der Brandenbur-     V.   Schlichtungsordnung                                2021 wurde beschlossen. Sie tritt nach
      gischen Architektenkammer hat die Ver-        Die Vertreterversammlung hat die Ände-             Genehmigung der Aufsichtsbehörde und
      treterversammlung die Beitragsordnung         rung der Schlichtungsordnung beschlos-             Ausfertigung durch den Präsidenten in
      2022 beschlossen.                             sen. Sie tritt nach Genehmigung durch              Kraft. Die Satzung zum Nachtragshaus-
                                                    die Aufsichtsbehörde, nach Ausfertigung            halt kann in der Geschäftsstelle zu den
II.   Hauptsatzung                                  durch den Präsidenten und Bekanntgabe              Geschäftszeiten eingesehen werden.
      Die Vertreterversammlung hat die Ände-        im DAB-Regionalteil Brandenburg Aus-
      rung Hauptsatzung der BA beschlossen.         gabe Januar 2022 mit dem Tag der Be-         IX. Satzung zum Haushaltsplan 2022
      Sie trat nach Genehmigung durch die           kanntmachung in Kraft.                           Die Satzung zum Haushaltsplan 2022
      Aufsichtsbehörde, nach Ausfertigung                                                            wurde beschlossen. Sie tritt nach Geneh-
      durch den Präsidenten und Bekanntgabe    VI. Haushalts- und Kassenordnung                      migung der Aufsichtsbehörde und Aus-
      im DAB-Regionalteil Brandenburg Aus-         Die Vertreterversammlung hat die neue             fertigung durch den Präsidenten in Kraft.
      gabe Dezember 2021 mit dem Tag der           Haushalts- und Kassenordnung beschlos-            Die Satzung zum Haushaltsplan kann in
      Bekanntmachung in Kraft.                     sen. Sie tritt nach Genehmigung durch             der Geschäftsstelle zu den Geschäftszei-
                                                   die Aufsichtsbehörde, nach Ausfertigung           ten eingesehen werden. Wir bitten um
III. Wahlordnung                                   durch den Präsidenten und Bekanntgabe             vorherige Anmeldung.
     Die Vertreterversammlung hat die Ände-        im DAB-Regionalteil Brandenburg Aus-
     rung der Wahlordnung beschlossen. Sie         gabe Januar 2022 mit dem Tag der Be-          X.   Nachbesetzung des Ausschusses Wett-
     trat nach Genehmigung durch die Auf-          kanntmachung in Kraft.                             bewerb und Vergabe
     sichtsbehörde, nach Ausfertigung durch                                                           Die Vertreterversammlung wählte den
     den Präsidenten und Bekanntgabe im        VII. Anschluss-Satzung an das Versorgungs-             Architekten Norbert John in den Aus-
     DAB-Regionalteil Brandenburg Ausgabe           werk der Architektenkammer Berlin                 schuss Wettbewerb und Vergabe. Frau
     Dezember 2021 mit dem Tag der Be-              Die Vertreterversammlung beschloss die            Pia von Zadow hatte ihren Rücktritt als
     kanntmachung in Kraft.                         Änderung der Anschluss-Satzung. Sie               Mitglied des Ausschusses aus persönli-
                                                    tritt nach Genehmigung durch die Auf-             chen Gründen erklärt. Aus diesem
IV. Ehrenordnung                                    sichtsbehörde, nach Ausfertigung durch            Grunde war eine Nachbesetzung erfor-
    Die Vertreterversammlung hat die neue           den Präsidenten und Bekanntgabe im                derlich.
    Ehrenordnung beschlossen. Sie tritt nach        Amtsblatt Brandenburg und im DAB-Re-
    Genehmigung durch die Aufsichtsbe-              gionalteil Brandenburg Ausgabe Januar        Beate Wehlke
    hörde, nach Ausfertigung durch den Prä-                                                      Geschäftsführerin

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Neujahrsgruß 2022 - Brandenburgische Architektenkammer
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Ehrenordnung
der Brandenburgischen Architektenkammer vom 12. November 2021
Auf der Grundlage der §§ 27 - 29 des Brandenburgischen          (2) Glaubt ein Mitglied des Ehrenausschusses, aufgrund         (2) Anträge auf Einleitung eines Ehrenverfahrens bedürfen
Architektengesetzes (BbgArchG) vom 11. Januar 2016              der Vorgaben des Absatzes 1 nicht in einem Ehrenverfah-        der Schriftform. Die Anträge müssen Angaben zu Namen
(GVBl.I/16, [Nr. 02], S.26) zuletzt geändert durch Artikel 2    ren tätig werden zu dürfen oder bestehen Zweifel, ob die       und ladungsfähiger Anschrift des Betroffenen, eine Dar-
des Gesetzes vom 9. Februar 2021 (GVBl.I/21, [Nr. 4], S.2),     Voraussetzungen des Absatzes 1 gegeben sind, ist dies der      stellung des Sachverhalts und die Darlegung des möglichen
sowie auf der Grundlage von § 12 der Hauptsatzung der           oder dem Vorsitzenden des Ehrenausschusses mitzuteilen.        Verstoßes gegen Berufspflichten bzw. des berufsunwürdi-
Brandenburgischen Architektenkammer vom 12. Novem-              Der Ausschuss entscheidet über den Ausschluss. Die oder        gen Verhaltens des Betroffenen enthalten. Verfügbare Be-
ber 2021 hat die Vertreterversammlung der Brandenburgi-         der Betroffene darf an dieser Entscheidung nicht mitwir-       weismittel müssen vorgelegt werden.
schen Architektenkammer am 12. November 2021 folgende           ken. Das ausgeschlossene Mitglied darf bei der weiteren        (3) Hält der Ausschuss den Antrag für offenkundig unbe-
Ehrenordnung beschlossen.                                       Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen sein.              gründet, kann es ihn durch einstimmigen Beschluss, der
§1                                                              (3) Für den Ausschluss von Angehörigen (vorstehender           schriftlich zu fassen und zu begründen ist, verwerfen und
Zusammensetzung und Wahl des Ehrenausschusses                   Absatz 1, Nr. 2 und 4) gilt § 41 ZPO entsprechend.             von der Eröffnung des Ehrenverfahrens absehen.

(1) Zusammensetzung und Wahl des Ehrenausschusses               §4                                                             (4) Macht der Ausschuss von dieser Möglichkeit keinen Ge-
richten sich nach § 27 des Brandenburgischen Architekten-       Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit                     brauch, verfügt die oder der Vorsitzende des Ehrenaus-
gesetzes.                                                                                                                      schusses die Eröffnung des Ehrenverfahrens und bestellt
                                                                (1) Ein Mitglied des Ehrenausschusses kann sowohl in den       die Beisitzer gemäß Sitzungsplan.
(2) Die oder der Vorsitzende wird vom Vorstand für fünf         Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramtes
Jahre berufen. Die Berufung kann verlängert werden.             nach § 3 der Ehrenordnung ausgeschlossen ist, als auch         (5) Eine Ausfertigung der Eröffnungsverfügung ist der Prä-
                                                                wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.             sidentin oder dem Präsidenten der Architektenkammer, der
§2                                                                                                                             oder dem Betroffenen und ggf. nach § 5 Abs. 3 der Ehren-
Stellung und Pflichten der Mitglieder des Ehrenaus-             (2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ableh-         ordnung hinzuzuziehenden weiteren Beteiligten, ferner den
schusses                                                        nung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Miss-   für das Verfahren bestellten Beisitzern zuzustellen. Die Zu-
                                                                trauen gegen die Unparteilichkeit des Mitglieds des Ehren-     stellung erfolgt durch Einschreiben mit Rückschein oder
(1) Sämtliche Mitglieder des Ehrenausschusses werden            ausschusses zu rechtfertigen.
ausschließlich ehrenamtlich tätig. Zur Übernahme der eh-                                                                       durch Übergabe gegen Empfangsbestätigung.
renamtlichen Tätigkeit sind sie nicht verpflichtet.             (3) Das Ablehnungsrecht steht allen Beteiligten des Ehren-     (6) Mit der Zustellung der Eröffnungsverfügung hat die
                                                                ausschussverfahrens gemäß § 5 dieser Ehrenordnung zu.          oder der Vorsitzende die Beteiligten auf die Möglichkeit der
(2) Die Mitglieder des Ehrenausschusses haben ihre Tätig-
keit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Bei Über-         (4) §§ 43 ff. ZPO sind entsprechend anzuwenden.                Hinzuziehung von Bevollmächtigten und Beiständen (§ 7
nahme ihrer Aufgaben sind sie zur gewissenhaften und                                                                           der Ehrenordnung) hinzuweisen
                                                                §5
­unparteiischen Tätigkeit durch die Präsidentin oder den        Ehrenverfahren; Beteiligte                                     §7
 Präsidenten der Architektenkammer besonders zu ver-                                                                           Bevollmächtigte und Beistände
 pflichten. Die Verpflichtung ist aktenkundig zu machen.        (1) Die Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkam-
                                                                mer haben sich bei berufsunwürdigem Verhalten, d. h. bei       (1) Jeder an dem Verfahren nach § 5 der Ehrenordnung
(3) Die Mitglieder des Ehrenausschusses haben, auch nach        schuldhafter Verletzung von Berufspflichten, wie sie sich      Beteiligte kann sich durch eine oder einen Bevollmächtig-
Beendigung ihrer Tätigkeit, über die ihnen dabei bekannt        insbesondere aus dem Brandenburgischen Architektenge-          ten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das
gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wah-             setz und der Hauptsatzung der Brandenburgischen Archi-         Ehrenausschussverfahren betreffenden Verfahrenshandlun-
ren.                                                            tektenkammer ergeben, in einem Ehrenverfahren zu ver-          gen. Die oder der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine
§3                                                              antworten. Das Ehrenverfahren findet vor dem Ehrenaus-         Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Voll-
Ausgeschlossene Personen                                        schuss statt.                                                  macht wird dem Ehrenausschuss gegenüber erst wirksam,
                                                                (2) Beteiligte sind                                            wenn er ihm zugeht.
(1) In einem Ehrenverfahren darf für den Ehrenausschuss
nicht tätig werden,                                             – die Brandenburgische Architektenkammer, vertreten            (2) Die Vollmacht wird weder durch den Tod der Voll-
                                                                  durch ihre Präsidentin oder ihren Präsidenten;               machtgeberin oder des Vollmachtgebers noch durch eine
– wer selbst Beteiligte oder Beteiligter im Sinne von § 5                                                                      Veränderung in seiner Handlungsfähigkeit oder seiner ge-
  dieser Ehrenordnung ist;                                      – die oder der Betroffene, gegen den sich das Verfahren
                                                                  richtet;                                                     setzlichen Vertretung aufgehoben; die oder der Bevoll-
– wer Angehöriger einer Beteiligten oder eines Beteilig-                                                                       mächtigte hat jedoch, wenn sie oder er für den Rechts-
  ten ist;                                                      – diejenigen, die nach Absatz 3 vom Ehrenausschuss zu
                                                                  dem Verfahren hinzugezogen worden sind.                      nachfolger im Ehrenausschussverfahren auftritt, deren oder
– wer eine Beteiligte oder einen Beteiligten kraft Gesetzes                                                                    dessen schriftliche Vollmacht auf Verlangen vorzulegen.
  oder Vollmacht allgemein oder in diesem Ehrenaus-             (3) Der Ehrenausschuss kann von Amts wegen oder auf
  schussverfahren vertritt;                                     Antrag diejenigen, deren rechtliche Interessen durch den       (3) Ist für das Verfahren eine Bevollmächtigte oder ein Be-
– wer Angehörige oder Angehöriger einer Person ist, die         Ausgang des Verfahrens berührt werden können, als Be-          vollmächtigter bestellt, so soll sich der Ehrenausschuss an
  eine Beteiligte oder einen Beteiligten in diesem Ehren-       teiligte hinzuziehen. Wird einem Antrag nicht stattgege-       sie oder ihn wenden. Sie oder er kann sich an die beteiligte
  ausschussverfahren vertritt;                                  ben, ist dies dem Antragsteller unter Angabe der Gründe        oder den Beteiligten selbst wenden, soweit dieser zur Mit-
– wer bei einer Beteiligten oder einem Beteiligten gegen        mitzuteilen.                                                   wirkung verpflichtet ist. Wendet sich der Ehrenausschuss
  Entgelt beschäftigt ist oder bei ihr oder ihm als Mitglied                                                                   an die Beteiligte oder den Beteiligten selbst, so soll die
                                                                (4) Wer anzuhören ist, ohne dass die Voraussetzungen des       oder der Bevollmächtigte verständigt werden. Vorschriften
  des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleich-         Absatzes 2 oder des Absatzes 3 vorliegen, wird dadurch
  artigen Organs tätig ist; dies gilt nicht für die oder den,                                                                  über die Zustellung an Bevollmächtigte bleiben unberührt.
                                                                nicht Beteiligter.
  dessen Anstellungskörperschaft Beteiligte ist;                                                                               (4) Eine Beteiligte oder ein Beteiligter kann zu Verhand-
– wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der An-         §6                                                             lungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen.
  gelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst            Einleitung des Ehrenverfahrens                                 Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von der oder
  tätig geworden ist.                                           (1) Das Ehrenverfahren wird aufgrund schriftlichen Antrags     dem Beteiligten vorgebracht, soweit diese oder dieser nicht
Der oder dem Beteiligten steht gleich, wer durch die Tätig-     der Präsidentin oder des Präsidenten der Architektenkam-       unverzüglich widerspricht.
keit oder die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder     mer oder eines Kammermitgliedes eingeleitet, sofern die-       (5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen,
Nachteil erlangen kann.                                         ses die Durchführung des Ehrenverfahrens gegen sich            wenn sie geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten
                                                                selbst beantragt.                                              besorgen, ohne dazu befugt zu sein.

22                                                                                                                                                                            DAB 01·22
Neujahrsgruß 2022 - Brandenburgische Architektenkammer
BrandenburgSatzungen                                                                                                                                                [ DAB REGIONAL ]

(6) Bevollmächtigte und Beistände können vom Vortrag            (3) Der Ehrenausschuss darf die Entgegennahme von Er-           handlungsniederschrift steht die Aufnahme in eine Schrift
zurückgewiesen werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind;         klärungen oder Anträgen, die in seinen Zuständigkeitsbe-        gleich, die als Anlage beigefügt und als solche bezeichnet
vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen            reich fallen, nicht deshalb verweigern, weil er die Erklärung   ist; auf die Anlage ist in der Verhandlungsniederschrift hin-
werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig            oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbe-          zuweisen.
sind. Nicht zurückgewiesen werden können Personen, die          gründet hält.
zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangele-                                                                            § 12
                                                                (4) Die Sitzungen des Ehrenausschusses sind nicht öffent-       Entscheidung und Verkündung der Entscheidung
genheiten befugt sind.                                          lich. Mit Einverständnis sämtlicher Beteiligten können
(7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch        Dritte, auch soweit sie nicht als Zeugen vernommen wer-         (1) Der Ehrenausschuss entscheidet unter Würdigung des
der oder dem Beteiligten, deren Bevollmächtigte oder des-       den sollen, zur Teilnahme an der Verhandlung zugelassen         Gesamtergebnisses des Verfahrens.
sen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen wird,         werden. Die Justiziarin oder der Justiziar der Architekten-     (2) Stellen sich nach Überzeugung des Ehrenausschusses
mitzuteilen. Verfahrenshandlungen der oder des zurückge-        kammer kann an der Verhandlung des Ehrenausschusses             die Vorwürfe, die zur Einleitung des Verfahrens geführt ha-
wiesenen Bevollmächtigten oder Beistandes, die diese oder       teilnehmen, ohne dass es hierzu des Einverständnisses           ben, als unbegründet heraus, oder ist die Schuld der oder
dieser nach der Zurückweisung vornimmt, sind unwirksam.         sämtlicher Beteiligten sowie der Zulassung durch den Eh-        des Betroffenen nach Einschätzung des Ehrenausschusses
(8) Die Präsidentin oder der Präsident der Architektenkam-      renausschuss bedürfte.                                          gering, stellt der Ehrenausschuss das Verfahren durch Be-
mer kann die Vertretung der Architektenkammer in einem          (5) In Abwesenheit des Betroffenen darf die mündliche           schluss ein.
Termin darüber hinaus einem Mitglied des Vorstandes der         Verhandlung aufgrund entsprechender Anordnung der               (3) Ist das Verfahren der oder des Betroffenen, das Gegen-
Architektenkammer überlassen, ohne dieses Vorstandsmit-         oder des Vorsitzenden des Ehrenausschusses nur durchge-         stand des Ehrenverfahrens ist, strafrechtlich relevant oder
glied hierfür eigens bevollmächtigen zu müssen.                 führt werden, wenn die oder der Betroffene, obwohl sie          von zivilrechtlichen Streitigkeiten berührt, durch die Straf-
                                                                oder er ordnungsgemäß geladen wurde, ohne ausrei-               verfolgungsbehörden oder bei den ordentlichen Gerichten
§8                                                              chende Begründung nicht zu dem Termin erscheint.                anhängig, so ist das Ehrenverfahren durch die Vorsitzende
Akteneinsicht                                                                                                                   oder den Vorsitzenden des Ehrenausschusses bis zur ab-
(1) Der Ehrenausschuss hat den Beteiligten Einsicht in die      § 11                                                            schließenden Beendigung des Strafverfahrens oder Zivil-
das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten. Satz 1 gilt      Durchführung der mündlichen Verhandlung                         rechtsstreites auszusetzen. Das Ehrenverfahren kann durch
bis zum Abschluss des Ehrenausschussverfahrens nicht für        (1) In der mündlichen Verhandlung trägt die oder der Vor-       Verfügung der oder des Vorsitzenden wieder aufgenom-
Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer          sitzende in Abwesenheit der Zeugen den wesentlichen In-         men werden.
unmittelbaren Vorbereitung. Soweit eine Vertretung nach         halt der Akten vor. Sodann ist die Sache mit den Beteilig-      (4) Entscheidungen, die das Ehrenausschussverfahren ab-
§ 7 der Ehrenordnung stattfindet, haben nur die Vertreter       ten zu erörtern, wobei vorab der oder dem Betroffenen Ge-       schließen, sind schriftlich zu erlassen, schriftlich zu begrün-
Anspruch auf Akteneinsicht.                                     legenheit gegeben werden soll, sich zu den gegen sie oder       den und den Beteiligten zuzustellen (durch Einschreiben/
(2) Die Akteneinsicht erfolgt in den Geschäftsräumen der        ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern. Die oder der Vorsit-         Rückschein oder durch Übergabe gegen Empfangsbe-
Brandenburgischen Architektenkammer.                            zende des Ehrenausschusses hat darauf hinzuwirken, dass         kenntnis). Entsprechendes gilt für Entscheidungen, durch
                                                                unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt,      die das Verfahren ausgesetzt wird.
§9                                                              ungenügende Angaben ergänzt sowie alle für die Feststel-
Vorbereitung der mündlichen Verhandlung                         lung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgege-          (5) Trifft der Ehrenausschuss eine Entscheidung in der Sa-
                                                                ben werden.                                                     che, so entscheidet er auch darüber, wer die Kosten des
(1) Die oder der Vorsitzende des Ehrenausschusses be-                                                                           Verfahrens zu tragen hat. Ergänzend gilt hierzu die Straf-
stimmt Zeit und Ort der mündlichen Verhandlung. Die Ver-        (2) Allen Beteiligten im Sinne von § 5 der Ehrenordnung         prozessordnung.
handlung soll spätestens ein halbes Jahr nach Zustellung        ist Gelegenheit zu geben, sich vor der Entscheidung zu äu-
des Antrages stattfinden.                                       ßern. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, der Vernehmung von        § 13
(2) Zur mündlichen Verhandlung sind die oder der Betrof-        Zeugen und Sachverständigen und der Einnahme des                Aufbewahrung und Vernichtung von Akten
fene und gegebenenfalls ein nach § 5 Abs. 3 der Ehrenord-       Augenscheins beizuwohnen und hierbei sachdienliche Fra-         Die ein berufsrechtliches Verfahren betreffenden Verfah-
nung bestimmter weiterer Beteiligter förmlich (d. h. durch      gen zu stellen; ein schriftlich oder elektronisch vorliegen-    rensakten werden durch die Geschäftsstelle der Branden-
eingeschriebenen Brief mit Rückschein oder durch Über-          des Gutachten ist ihnen zugänglich zu machen.                   burgischen Architektenkammer verwahrt und in Abstim-
gabe gegen Empfangsbekenntnis), die für das Verfahren           (3) Die oder der Vorsitzende des Ehrenausschusses ist für       mung mit der oder dem Vorsitzenden des Ehrenausschus-
berufenen Beisitzer und die Präsidentin oder der Präsident      die Ordnung verantwortlich. Sie oder er kann Personen, die      ses aktenkundig nach Ablauf von 5 Jahren nach
der Architektenkammer ohne Einhaltung weiterer Förm-            seine Anordnungen nicht befolgen, entfernen lassen. Die         Verkündung der Entscheidung vernichtet.
lichkeiten schriftlich zu laden. Lassen sich Beteiligte durch   Verhandlung kann ohne diese Personen fortgesetzt wer-
Bevollmächtigte vertreten, so sind diese in entsprechender      den.                                                            § 14
Weise zu laden. Ferner sind Zeugen und Sachverständige                                                                          Schlussbestimmungen; Inkrafttreten
                                                                (4) Nach Schluss der Beweisaufnahme erhalten alle Betei-
zu laden, sofern der Ehrenausschuss beabsichtigt, diese in      ligten Gelegenheit zu einer abschließenden Erklärung.           (1) Soweit diese Ehrenordnung keine Bestimmungen über
der Verhandlung zu vernehmen. In der Ladung sind die im                                                                         das Verfahren enthält, gilt das Verwaltungsverfahrensge-
Verfahren mitwirkenden Beisitzer, sowie die Zeugen und          (5) Über die mündliche Verhandlung ist eine Niederschrift       setz für das Land Brandenburg.
Sachverständigen, die zu dem Termin geladen wurden, mit-        zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben über
                                                                                                                                (2) Die Ehrenordnung tritt nach der Beschlussfassung
zuteilen.                                                       – den Ort und den Tag der Verhandlung,                          durch die Vertreterversammlung mit dem Tag der Bekannt-
(3) Die Ladungsfrist zwischen Zustellung und dem Termin         – die Namen der oder des Vorsitzenden des Ehrenaus-             machung im Mitteilungsblatt der Brandenburgischen Archi-
zur mündlichen Verhandlung beträgt mindestens zwei Wo-            schusses, die Beisitzer des Ehrenausschusses, die er-         tektenkammer (DAB) in Kraft.
chen.                                                             schienenen Beteiligten, die Zeugen und Sachverständi-
                                                                  gen                                                           (3) Gleichzeitig tritt die Ehrenordnung vom 29. November
§ 10                                                            – den behandelten Verfahrensgegenstand und die gestell-         1997 außer Kraft.
Allgemeine Verfahrensgrundsätze                                   ten Anträge
(1) Der Ehrenausschuss ermittelt den Sachverhalt von            – den wesentlichen Inhalt der Aussagen der Zeugen und           Potsdam, den 01.12.2021
Amts wegen. Er bestimmt Art und Umfang der Ermittlun-             Sachverständigen
gen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Be-         – das Ergebnis eines Augenscheins
teiligten ist er nicht gebunden.                                enthalten.                                                      gez. Dipl.-Ing. Christian Keller
                                                                                                                                Präsident
(2) Der Ehrenausschuss hat alle für den Einzelfall bedeut-      Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden des
samen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu       Ehrenausschusses und, soweit eine Schriftführerin oder ein
berücksichtigen.                                                Schriftführer hinzugezogen worden ist, auch von dieser
                                                                oder diesem zu unterzeichnen. Der Aufnahme in die Ver-

DAB 01·22                                                                                                                                                                                  23
[ DAB REGIONAL ]         SatzungenBrandenburg

Haushalts- und Kassenordnung
der Brandenburgischen Architektenkammer vom 12. November 2021
Auf der Grundlage von § 18 Abs.1 Satz 2 Nr. 5 des Bran-       (3) Die Einnahmen sind nach dem Entstehungsgrund, die        der Präsidentin oder vom Präsidenten benannte Beisit-
denburgischen Architektengesetzes (BbgArchG) vom 11.          Ausgaben nach Zwecken getrennt (Titel) zu veranschlagen      zer*innen des Vorstandes.
Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 02], S.26) zuletzt geändert      und, soweit erforderlich, zu erläutern.                      (4) Signaturen oder Unterschriften zu Zahlungsanweisun-
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Februar 2021              (4) Ausgabentitel sind untereinander deckungsfähig, wenn     gen, die die eigene Person betreffen, sind nicht rechtsgül-
(GVBl.I/21, [Nr. 4], S.2) und § 8 der Hauptsatzung vom 12.    die Verwendung von Ausgabemitteln eines Titels mit einem     tig.
November 2021 hat die Vertreterversammlung am 12. No-         anderen Titel in sachlichem Zusammenhang steht.
vember 2021 folgende Haushalts- und Kassenordnung be-                                                                      (5) Die Bankkonten sind nicht zu überziehen.
schlossen.                                                    (5) Werden Rückstellungen für eine im folgenden oder         (6) Langfristige Bankkredite dürfen nur mit Zustimmung
                                                              zweitnächsten Rechnungsjahr vorgesehene Maßnahme ge-         der Vertreterversammlung in Anspruch genommen wer-
Teil I                                                        bildet, sind diese Mittel in den nächsten festzustellenden   den.
                                                              Haushaltsplan zweckgebunden zu übertragen.
Haushaltsplan und Jahresrechnung                                                                                           §6
                                                              (6) Kredite zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen
§1                                                            Kassenwirtschaft dürfen von der Präsidentin oder vom Prä-    Kassenverkehr
Haushaltsplan/Haushaltsjahr und Jahresrechnung                sidenten mit Zustimmung des Vorstandes aufgenommen           (1) Bei der Geschäftsstelle wird eine Tageskasse mit Kas-
(1) Der Vorstand hat für jedes Rechnungsjahr über die zur     werden.                                                      senbuch geführt. Der Barbestand ist so klein wie möglich
Erfüllung der Aufgaben der BA erforderlichen Ausgaben         (7) Ergibt die Rechnungslegung, dass die Einnahmen die       zu halten. Er soll 1.000,00 € nicht übersteigen. Die Tages-
und deren Deckung einen Haushaltsplan aufzustellen. Der       Ausgaben übersteigen, so soll der übersteigende Betrag       kasse sind ständig unter Verschluss zu halten und über
Haushaltsplan ist vor Beginn des Rechnungsjahres der Ver-     zur Verminderung eines Kreditbetrages, zur Tilgung von       Nacht gesichert aufzubewahren. Die Verwaltung der Tages-
treterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Rech-      Schulden oder zur Bildung einer Rücklage verwendet wer-      kasse ist nur einer Arbeitskraft zu übertragen.
nungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr.               den.                                                         (2) Kassenbelege sind bei Anfall im Kassenbuch einzutra-
(2) Gemäß § 18 Abs. 4 des BbgArchG ist der Haushalts-                                                                      gen.
                                                              §3
plan dem zuständigen Ministerium spätestens einen Monat       Durchführung des Haushaltsplanes                             (3) Das Kassenbuch ist monatlich abzurechnen und zu ver-
vor Beginn des Haushaltsjahres vorzulegen. Der Haushalts-                                                                  buchen.
plan und die Beitragsordnung können nur gleichzeitig in       (1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben.
Kraft treten. Der durch die Aufsichtsbehörde genehmigte       (2) Die Einnahmemittel aus Beiträgen sind von den Mitglie-   §7
Haushaltsplan ist den Mitgliedern bekannt zu machen und       dern entsprechend der Beitragsordnung für das Rech-          Rechnungslegung
in der Geschäftsstelle auszulegen.                            nungsjahr zu leisten.                                        (1) Bei der Geschäftsstelle erfolgt die Gesamtkontenfüh-
(3) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsjahres        (3) Ausgaben dürfen nur soweit und nicht eher geleistet      rung und Abrechnung der Brandenburgischen Architekten-
sind gemäß der Landeshaushaltsordnung die Grundsätze          werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwal-   kammer.
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Die       tung erforderlich sind. Die Ausgabenmittel sind so zu be-    (2) Die Buchführung erfolgt über das von der Aufsichtsbe-
Aufstellung ist so vorzunehmen, dass die Vertreterver-        wirtschaften, dass sie zur Deckung aller Ausgaben reichen.   hörde bestätigte Finanzbuchhaltungsprogramm.
sammlung bzw. der Ausschuss Haushalt und Finanzen in          (4) Über- und außerplanmäßige Ausgaben dürfen vom            Darin sind enthalten:
der Lage sind, den vorgeschlagenen Einnahmen und Aus-         Vorstand nur geleistet werden, wenn ein unabweisbares
gaben die Ergebnisse des Vorjahres gegenüberzustellen.                                                                         1. Debitorenkonten (Mitglieder, Beitragskonten),
                                                              und unvorhergesehenes Bedürfnis besteht. Sie bedürfen            2. Kreditorenkonten,
(4) Ist der Haushaltsplan bei Beginn des Rechnungsjahres      der Genehmigung der Vertreterversammlung.                        3. Vermögensnachweis,
noch nicht genehmigt, dürfen Ausgaben geleistet werden,       (5) Dem Ausschuss Haushalt und Finanzen ist auf Anfor-           4. Sachkonten.
die erforderlich sind, um                                     derung, mindestens jedoch zum 30.06. ein Zwischenab-
– die satzungsmäßig bestehenden Einrichtungen, ein-                                                                        (3) In der Geschäftsstelle sind folgende Übersichten zu füh-
                                                              schluss vorzulegen, in dem die einzelnen Abschlusszahlen     ren:
   schließlich der Geschäftsstelle mit ihrem Personalbe-      titelweise den Haushaltsansätzen gegenüberzustellen sind.
   stand zu erhalten,                                                                                                          1. Inventarverzeichnis,
– die rechtlich begründeten und vorgegebenen Verpflich-       §4                                                               2. Kassenbuch für Bargeldkasse
   tungen der Kammer zu erfüllen.                             Haushaltsführung
                                                                                                                           §8
(5) Nach Ende des Haushaltsjahres erfolgt die Erstellung      Mit der Haushaltsführung beauftragt der Vorstand die Ge-     Buchführung und Rechnungsprüfung
der Jahresrechnung durch ein unabhängiges Steuerbera-         schäftsführerin oder den Geschäftsführer.
ter- bzw. Wirtschaftsprüferbüro, deren Prüfung der Rech-                                                                   (1) Alle Einnahmen und Ausgaben sind nach der Zeitfolge
nungsprüferin oder dem Rechnungsprüfer übertragen wird.       Teil II                                                      und nach den dem Haushaltsbuch entsprechenden Titeln
Die Vertreterversammlung beschließt das Ergebnis der Prü-                                                                  zu buchen.
                                                              Zahlungen, Buchführung und Rechnungs­
fung der Jahresrechnung und die Entlastung der Mitglieder                                                                  (2) Einnahmen und Ausgaben sind für das Haushaltsjahr
des Vorstandes.                                               legung                                                       zu buchen, in dem sie veranschlagt bzw. angefallen sind.

§2                                                            §5                                                           (3) Zahlungen, die im abgelaufenen Rechnungsjahr fällig
Aufstellen des Haushaltsplans                                 Bankverkehr                                                  waren, jedoch erst später eingehen oder geleistet werden,
                                                              (1) Der Vorstand bestimmt, bei welchen Kreditinstituten      sind auf das abgelaufene Rechnungsjahr bis zum Abschluss
(1) Der Vorstand erstellt auf der Grundlage des vom Aus-                                                                   der Bücher zu verbuchen.
schuss Haushalt und Finanzen und von der Geschäftsstelle      die Architektenkammer Konten führt.
erarbeiteten Entwurfs den Haushaltsplan.                      (2) Zahlungsanweisungen sind nur rechtsgültig mit zwei       (4) Die Bücher sind spätestens mit Ablauf des dritten Mo-
                                                              Unterschriften oder zwei digitalen Signaturen des nachbe-    nats des neuen Rechnungsjahres abzuschließen.
(2) Im Haushaltsplan sind alle für das Rechnungsjahr zu er-
wartenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden         nannten Personenkreises.                                     (5) Alle Buchungen sind zu belegen.
Ausgaben auszuweisen und zum Ausgleich zu bringen. Ih-        (3) Signatur- und unterschriftsberechtigt sind für sämtli-   (6) Alle Zahlungsbelege bedürfen des getrennten sachli-
nen sind gegenüberzustellen der Abschluss des Vorjahres       che Konten die Mitglieder des Präsidiums (Präsidentin oder   chen und rechnerischen Prüfvermerks durch verschiedene
und die Ansätze des laufenden Rechnungsjahres.                Präsident und Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten),      Personen. Sachlich richtig zeichnet die Geschäftsführerin
                                                              die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer sowie von

24                                                                                                                                                                        DAB 01·22
BrandenburgSatzungen                                                                                                                                               [ DAB REGIONAL ]

oder der Geschäftsführer, rechnerisch richtig die Mitarbei-     (9) Haushaltsabschluss und Prüfungsbericht sind der Ver-         Gleichzeitig tritt die Haushalts- und Kassenordnung der
terin oder der Mitarbeiter aus der Geschäftsstelle.             treterversammlung vorzulegen, wobei die formelle Ab-             Brandenburgischen Architektenkammer vom 17. Novem-
(7) Der Haushaltsabschluss ist bis zum 31. März des dem         nahme der Jahresabrechnung zu beschließen ist.                   ber 2001 außer Kraft.
Rechnungsjahr folgenden Jahres zu erstellen. Er ist der
Rechnungsprüferin oder dem Rechnungsprüfer vorzulegen.          Teil III                                                         Potsdam, den 01.02.2021
(8) Die Ergebnisrechnung ist durch die Rechnungsprüfe-          Schlussbestimmung
rinnen oder Rechnungsprüfer zu prüfen, die hierüber einen       Die Haushalts- und Kassenordnung tritt nach der Be-
Bericht anzufertigen haben.                                     schlussfassung durch die Vertreterversammlung mit dem            gez. Dipl.-Ing. Christian Keller
                                                                Tag der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Branden-          Präsident
Die Ergebnisrechnung ist dem Ausschuss Haushalt- und Fi-
nanzen vorzulegen.                                              burgischen Architektenkammer (DAB) in Kraft.

Schlichtungsordnung
der Brandenburgischen Architektenkammer vom 12. November 2021
Auf der Grundlage von § 24 des Brandenburgischen Archi-         (5) Nach Eingang dieser Stellungnahme oder nach Fristab-         Kommt ein Vergleich zustande, so ist sein Wortlaut nach
tektengesetzes (BbgArchG) vom 11. Januar 2016                   lauf bestimmt die Vorsitzende oder der Vorsitzende den           Durchführung einer Schlichtungsverhandlung im Verhand-
(GVBl.I/16, [Nr. 02], S.26) zuletzt geändert durch Artikel 2    Termin zur Schlichtungsverhandlung.                              lungsprotokoll oder in einer Anlage dazu niederzulegen
des Gesetzes vom 9. Februar 2021 (GVBl.I/21, [Nr. 4], S.2)      Sie oder er wirkt, soweit erforderlich, auf eine Ergänzung       und den Beteiligten vorzulesen. Hat keine Schlichtungsver-
hat die Vertreterversammlung am 12. November 2021 fol-          des Vorbringens der Beteiligten und der Unterlagen hin und       handlung stattgefunden, so ist er in einer gesonderten Ur-
gende Schlichtungsordnung beschlossen.                          unterrichtet die Beisitzer rechtzeitig vor dem Termin über       kunde niederzulegen und den Beteiligten zuzustellen.

§1                                                              den Sachverhalt. In geeigneten Fällen kann die Vorsitzende       Den Beteiligten ist eine Abschrift der Vergleichsurkunde
Pflichten der Ausschussmitglieder                               oder der Vorsitzende vor Bestimmung eines Termins zur            auszuhändigen.
                                                                Schlichtungsverhandlung die Beteiligten anhören. Kommt           (14) Ein Schlichtungsvorschlag ist gescheitert, wenn eine
Die Mitglieder des Schlichtungsausschusses sind verpflich-      keine Einigung zustande, ist die Entscheidung des Schlich-
tet, alle Streitfälle unparteilich und nach bestem Wissen                                                                        Beteiligte oder ein Beteiligter keine Äußerungen gegenüber
                                                                tungsausschusses herbeizuführen.                                 dem Schlichtungsausschuss abgibt oder ein Schlichtungs-
und Gewissen zu beurteilen. Sie sind zur Verschwiegenheit
über alle Angelegenheiten verpflichtet, die ihrer Natur nach    Mit Zustimmung der Beteiligten kann der Ausschuss auf            vorschlag von den Beteiligten nicht in der angegebenen
geheimhaltungsbedürftig sind. Die Verpflichtung besteht         eine Schlichtungsverhandlung verzichten und den Beteilig-        Frist angenommen wird.
nach Beendigung der Tätigkeit fort.                             ten nach Anhörung schriftlich einen Vermittlungsvorschlag        (15) Die Sitzungen des Schlichtungsausschusses sind nicht
                                                                übermitteln.                                                     öffentlich.
§2                                                              (6) Die Ladung ist mindestens zwei Wochen vor dem Ter-
Verfahren                                                       min zu übermitteln. Dies kann in Textform geschehen. Im          §3
(1) Bei der Anrufung des Schlichtungsausschusses hat die        Einvernehmen mit den Beteiligten kann die Ladungsfrist           Akteneinsicht, Kosten des Verfahrens
Antragstellerin oder der Antragsteller den Sachverhalt und      abgekürzt werden.                                                (1) Zur Akteneinsicht sind befugt die Beteiligten und ihre
nötigenfalls Unterlagen beizufügen und Beweismittel zu          (7) Mitglieder des Schlichtungsausschusses können von            Rechtsanwält*innen bis zur Beendigung des Verfahrens,
bezeichnen.                                                     einem Beteiligten aus triftigem Grund abgelehnt werden.          ferner die Mitglieder des Schlichtungsausschusses sowie
(2) Die Mitglieder der Brandenburgischen Architektenkam-                                                                         die Präsidentin oder der Präsident und die Geschäftsführe-
                                                                Über die Ablehnung entscheidet der Schlichtungsausschuss         rin oder der Geschäftsführer der Brandenburgischen Archi-
mer sind gemäß § 1 Absatz 4 der Berufsordnung der Bran-         in der für das betreffende Verfahren vorgesehenen Beset-
denburgischen Architektenkammer verpflichtet, am                                                                                 tektenkammer.
                                                                zung mit Ausnahme der Abgelehnten oder des Abgelehn-
Schlichtungsverfahren teilzunehmen, es sei denn, es han-        ten. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Vorsitzen-        (2) Für das Schlichtungsverfahren werden Auslagen und
delt sich um eine Haftungsstreitigkeit. Für alle übrigen Per-   den oder des Vorsitzenden den Ausschlag. Ist die Vorsit-         Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung der Kam-
sonen ist die Teilnahme freiwillig. Ist die Antragsgegnerin     zende oder der Vorsitzende abgelehnt worden, so ist bei          mer erhoben. Über die Tragung der Kosten, auch der eige-
oder der Antragsgegner nicht Mitglied der Kammer, so ist        Stimmengleichheit das Ablehnungsgesuch für unbegrün-             nen Kosten der Beteiligten, entscheidet der Schlichtungs-
ihr oder ihm der Antrag zur Erklärung seines Einverständ-       det erklärt.                                                     ausschuss, wenn die Parteien dazu keine Regelung in der
nisses zuzuleiten.                                                                                                               Schlichtungsvereinbarung getroffen haben.
                                                                (8) Eine Beteiligte oder ein Beteiligter, der nach rechtzeiti-
(3) Ist der Antrag unzulässig, etwa, weil es sich nicht um      ger Ladung ohne stichhaltige Entschuldigung ausbleibt, hat       (3) Die Vorsitzende oder der Vorsitzende und die Mitglie-
eine Streitigkeit aus der Berufsausübung handelt oder weil      die Kosten des versäumten Termins zu tragen.                     der des Schlichtungsausschusses sind nach der Entschädi-
die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner nicht Mitglied                                                                        gungsordnung der Kammer, Zeugen und Sachverständige
der Kammer ist und mit der Schlichtung nicht einverstan-        (9) Die Schlichtungsverhandlung findet in persönlicher An-       nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und
den ist, so weist ihn die Vorsitzende oder der Vorsitzende      wesenheit der Beteiligten statt.                                 Sachverständigen zu entschädigen.
schriftlich unter Angabe der Gründe zurück. Gegen die Zu-       (10) In der Schlichtungsverhandlung sind die Beteiligten
rückweisung kann die Antragstellerin oder der Antragstel-       und, soweit es der Schlichtungsausschuss für erforderlich        §4
ler binnen zwei Wochen nach der Mitteilung Einspruch ein-       hält, Zeugen und Sachverständige zu hören.                       Inkrafttreten
legen, über den der Schlichtungsausschuss entscheidet.          (11) Der Schlichtungsausschuss wird in der Besetzung mit         Diese Schlichtungsordnung tritt nach der Beschlussfassung
(4) Ist der Antrag zulässig, so hat ihn die Vorsitzende oder    einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden und zwei Bei-         durch die Vertreterversammlung mit dem Tag der Bekannt-
der Vorsitzende unverzüglich der Antragsgegnerin oder           sitzer*innen tätig.                                              machung im Mitteilungsblatt der Brandenburgischen Archi-
dem Antragsgegner zu übersenden mit der Aufforderung,                                                                            tektenkammer (DAB) in Kraft.
                                                                (12) Über die Verhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen.
binnen einer zu bezeichnenden angemessenen Frist schrift-       Es enthält Ort und Zeit der Verhandlung, die Namen der           Gleichzeitig tritt die Schlichtungsordnung vom 29. Novem-
lich Stellung zu nehmen. Ist die Antragsgegnerin oder der       mitwirkenden Ausschussmitglieder, der Beteiligten und            ber 1997 außer Kraft.
Antragsgegner nicht Kammermitglied, so kann diese Auf-          ihrer Bevollmächtigten und der etwa vernommenen Zeu-
forderung, wenn der Antrag i. ü. zulässig ist, mit der Zulei-   gen und Sachverständigen, ferner das Ergebnis der Ver-           Potsdam, den 01.12.2021
tung nach § 2 (2) verbunden werden. Ebenso ist zu verfah-       handlung.
ren, wenn der Vorstand einen Schlichtungsversuch ange-
ordnet hat.                                                     (13) Der Schlichtungsausschuss erarbeitet auf der Grund-
                                                                lage des von den Beteiligten vorgetragenen Sachverhaltes         gez. Dipl.-Ing. Christian Keller
                                                                und der eigenen Feststellungen einen Schlichtungsvor-            Präsident
                                                                schlag.

DAB 01·22                                                                                                                                                                              25
[ DAB REGIONAL ]      Satzungen | Die StadtentdeckerBrandenburg

Normschrift
zur Änderung der Satzung über den Anschluss der Brandenburgischen Architektenkammer an das Versorgungswerk
der Architektenkammer Berlin, Sitzung der Vertreterversammlung am 12.11.2021
Folgende Paragraphen der Satzung des Versorgungswer-   § 2 wird wie folgt geändert:                                   Genehmigt durch die Aufsichtsbehörde am 29.11.2021
kes werden geändert:                                   In Absatz 3 Satz 1 werden nach den Worten „in die Bran-        Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
                                                       denburgische Architektenkammer“ die Worte „das 45. Le-
                                                       bensjahr“ gestrichen und die Worte „die Regelaltersgrenze“
                                                       eingefügt.

                                                       Grün wird das neue Grau –                                    ein. Auf dem umgestalteten Spielplatz lernen
  Die Stadtentdecker                                   am Schlaatz in Potsdam                                       sich Menschen aus unterschiedlichen Kulturen
                                                                                                                    kennen. Der Vermüllung will eine Gruppe mit
                                                       Geographiekurs 11.3 der F.W. Steuben –                       „tiersicheren“ Behältern entgegenwirken, La­
   Was kommt?                                          ­Gesamtschule Potsdam plant die „Grüne und                   ternen werden solarbetrieben. Ein Modell zeigt,
                                                        soziale Stadt am Schlaatz“                                  wie Pflanzen an Holzlamellen die Fassaden
   LUCKENWALDE                                                                                                      emporranken, eine Alternative zur Wärme­
   Öffentliche Präsentation                            Aktuell denken sich Planungsbüros aus ganz                   dämmverbundfassade. Große Wertschätzung
   Friedrich-Ebert-Grundschule, Klasse 4c              Europa Entwürfe für einen „Masterplan Schlaatz               für ihre Arbeit im „Stadtentdecker – Gespräch“:
   12. Januar 2022, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr            2030“ für Potsdams Stadtteil „Am Schlaatz“                   Herr Schwarz, Vertreter des Bereichs Stadt­
   St. Jakobikirche, Zinnaer Straße 53,                aus. Die Initiative „Wir machen Schlaatz“ ruft               erneuerung der Stadt Potsdam, lud die Schü­
   14943 Luckenwalde                                   zur Beteiligung auf. Die Großwohnsiedlung mit                ler*innen ein, bei der ersten Vorstellung der Er­
                                                       heute 9000 Einwohner*innen wurde zwischen                    gebnisse des Masterplan-Wettbewerbs im Ja­
   EISENHÜTTENSTADT                                                                                                 nuar 2022 ihre Ideen im Bügerhaus mit
   Öffentliche Präsentation                            1980 und 1987 in industrieller Bauweise im
                                                       Potsdamer Südosten errichtet.                                einzubringen. Die Jugendlichen lobten, dass
   Gesamtschule 3, Kunstkurs 12                                                                                     sie in diesem Projekt so eigenständig, koope­
   18. Januar 2022, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr            Den Schüler*innen der Steuben-Gesamtschu­                    rativ, erfinderisch und realitätsbezogen arbei­
   Gemeindezentrum, Robert-Koch-Str. 37,               le gefiel die Idee von Architekt Alexander Paul,             ten konnten.
   15890 Eisenhüttenstadt                              den Schlaatz als Stadtentdecker*innen grüner
   (Achtung: nicht im Rathaus, wie im
                                                                                                                                   Susanne Straub-Scharnhorst
                                                       und sozialer zu ma­
   DAB 12-2021 angekündigt)                            chen. In der öffentli­
   SCHÖNWALDE-GLIEN                                    chen Präsentation im
   Öffentliche Präsentation                            „Bürgerhaus am
   Grundschule Menschenskinder, Klasse 5a              Schlaatz“ zeigten sie:
   27. Januar 2022, 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr            Auf Dächern gärtnern
   Gasthof Schwanenkrug, Berliner Allee 9,             Bewohner*innen ge­
   14621 Schönwalde-Glien                              meinschaftlich, auf an­
                                                       deren wird Solarstrom
                                                       produziert. Die neu
   Was war?                                            begrünten und entsie­
                                                       gelten Freiflächen la­
   POTSDAM Öffentliche Präsentation
   Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamt­               den mit einer Pergola
   schule, Geographiekurs 12                           und mit Sitz- und Lie­
                                                                                                                                                                    Foto: Alexander Paul

   13. Dezember 2021, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr          gegelegenheiten so­
   Bürgerhaus am Schlaatz, Schilfhof 28,               wie sicheren Fahrrad­
   14478 Potsdam                                       abstellplätzen zu Be­
   Siehe rechte Seite                                  gegnungen im Alltag

Die Stadtentdecker ist ein Projekt der Brandenburgischen Architektenkammer, gefördert durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
(MIL), in Kooperation mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM), unterstützt durch das Ministerium für Bildung, Jugend
und Sport (MBJS). Mehr Infos finden Sie unter p www.ak-brandenburg.de

26                                                                                                                                                             DAB 01·22
BrandenburgFachtagung zu Alleen                                                                                                                                                      [ DAB REGIONAL ]

Fachtagung zu Alleen in der Landschaft

„Nutzung von Potenzialen zur
­Alleenbepflanzung im ländlichen Raum“
Auf Einladung des Fördervereins Baukultur          bildung ist daher zu verstärken und das Be-
Brandenburg e. V. und der Hochschule für           wusstsein für noch zu entwickelnde moderne
nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE)          Alleenkonzepte in die Breite der Gesellschaft
fand am 4.11.2021 in Eberswalde eine halb-         zu tragen.
tägige hochkarätige Veranstaltung zur Alleen-
Entwicklung in Brandenburg statt. Als Koope-       Alle Fachbeiträge sowie ein Tagungsvideo
rationspartner fungierten die Deutsche Um-         sind auf der Webseite der HNEE (Stichwort
weltstiftung Osnabrück (DBU) und die               „Alleen-Tagung“) nachzuvollziehen.
Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau und
Arboristik e. V. Großbeeren (LVGA). Nahezu         > Es ist geplant, diese Tagung wegen ihrer

                                                                                                   Grafik: Videostill, HNEE / bearbeitet: Maria Pegelow
100 Teilnehmer in Präsenz sowie zahlreiche         Bedeutung künftig im 2-jährigen Rhythmus
Interessierte im home office verfolgten span-      stattfinden zu lassen.
nende Vorträge und die intensiven Diskus-
sionsbeiträge.                                     Wir danken Herrn Balder und Herrn Dellmann,
    Es wurde deutlich, dass es zur Entwicklung     Förderverein Baukultur Brandenburg, die uns
der Alleenbestände in Brandenburg nicht nur        diese Informationen zusammengestellt haben.
um Maßnahmen zum Schutz vorhandener Al-                                                    p
leen gehen muss, sondern dass es verstärkt
neue Potenziale zu erschließen und zu entwi-                        H. Balder und R. Dellmann,
ckeln gilt. Klimawandel, ausgeräumte Land-                 Förderverein Baukultur Brandenburg                                                             Videostill: Alleen und Baumreihen ab 200 m an
schaften, Verlust an Biodiversität sowie eine                      J. Peters, HNEE Eberswalde                                                             Straßen und Wegen im Offenland (ohne Wald­
Mobilitätswende fordern nachdrücklich und                          J. Schulz, LVGA Großbeeren                                                             bereiche) inkl. Siedlungsbereiche
interdisziplinär großflächige Maßnahmen auch
in der freien Landschaft ein. Dies setzt voraus,
dass quasi ein Schulterschluss zwischen der
Politik, der Wissenschaft, zuständigen Behör-
den, Kommunen und Grundstücksbesitzenden
stattfindet. Hierzu gab es in den Vorträgen
deutliche Hinweise, wie man dieses Ziel errei-
chen kann. So wurde ein reger Wissensaus-
tausch mit anderen Bundesländern mit hohem
Alleebestand sowie Forschungsinstitutionen
zu Fragen der Standortgründung, der Baum-
artenwahl, der Förderung integrierter Pflan-
zenschutzkonzepte für Alleen und benachbar-
ter Landwirtschaft vorgeschlagen. Nicht jeder
bisherige Alleestandort ist für künftige Neu-
anpflanzungen empfehlenswert. Dafür bieten
sich aber Pools im Umfeld an. Es fehlte aber
auch nicht an deutlichen Hinweisen zur Ein-
                                                                                                                                                                                                               Foto: H. Balder

haltung von Regelwerken, dem rein fachlich
gesteuerten Gehölzeinkauf, der funktionalen
Pflanz- und Pflegetechnik. Die Aus- und Fort-      Wie können Baumreihen und Alleen ergänzt werden?

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[ DAB REGIONAL ]                   Fortbildung | AUSBLICKBrandenburg

Fortbildungen im Januar und Februar 2022
 Termin                                 Ort      Thema                                     Referent                                  Gebühren*

 17.01.2022                             online   Wärmebrücken-Dichtheits- und Lüftungs­    Dipl.-Ing. Stefan Horschler, freischaf­   M: 105,00 €
 09:00–16:30 Uhr                                 konzepte nach GEG und BEG                 fender Architekt, Büro für Bauphysik,     G: 210,00 €
                                                                                           Hannover                                  A: 105,00 €

 20.01.2022                             online   Bauen in Sanierungsgebieten, Ent­         Prof. Dr. Jörg Beckmann, ­Fachanwalt      M: 60,00 €
 15:00–18:30 Uhr                                 wicklungs- und Erhaltungsgebieten         für Verwaltungsrecht                      G: 120,00 €
                                                                                                                                     A: 60,00 €

 25.01.2022                            online    Die Haftung des bauüberwachenden          Dr. Sebastian Schattenfroh, Fachanwalt M: 60,00 €
 15:00–18:00 Uhr                                 Architekten                               für Bau- und Architektenrecht, Fach­   G: 120,00 €
                                                                                           anwalt für Vergaberecht                A: 60,00 €

 10.02.2022                            online    Über Gestaltung streiten – Bewusster      Dipl.-Ing. Mario Zander, ­freischaffender M: 120,00 €
 09:30–17:30 Uhr                                 Kommunizieren für mehr Gestaltungs­       Kommunikations- und Visualisierungs­ G: 200,00 €
                                                 qualität                                  trainer                                   A: 120,00 €

 17.02.2022                            online    Lebenszykluskosten von Gebäuden           Univ.-Prof. (em.) Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.- M: 80,00 €
 09:00–17:00 Uhr                                                                           Ing. Wolfdietrich ­Kalusche, Architekt     G: 160,00 €
                                                                                           und Wirtschaftsingenieur, BKI-Beirat       A: 80,00 €

 22.02.2022                            online    „Sponge City“ – ein Konzept gegen Über­   Prof. Dr.-Ing. Heiko Sieker, Geschäfts­   M: 60,00 €
 15:00–18:30 Uhr                                 flutungen durch Starkregen und Hitze­     führer und Honorar­professor (TU-­        G: 120,00 €
                                                 stress in Städten                         Berlin)                                   A: 60,00 €
* M = Mitglieder, G = Gäste, A = Absolventen

Um sich für die Seminare anzumelden, verwenden Sie bitte das Anmeldeformular der Brandenburgischen Architektenkammer, das Sie unter
dem nachfolgenden Link finden.
phttps://www.ak-brandenburg.de/sites/default/files/201207_WB_Anmeldeformular_Bildschirm.pdf

Geben Sie bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse an und nicht die des Büros. Über diesen Link gelangen Sie auch zu unserem Seminarpro-
gramm. Dort finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Seminaren.
Bitte beachten Sie, dass es auf Grund der derzeitigen Situation zu kurzfristen Änderungen kommen kann.
phttps://www.ak-brandenburg.de/mitglieder/fortbildung/kalender

Die Online-Seminare werden mit der Software „GoToMeeting“ bzw. „Zoom“ mit technischer und didaktischer Unterstützung durchgeführt.
Rechtzeitig vor dem Online-Seminar erhalten Sie den Zugangslink sowie weitere Informationen an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-
Adresse.
Technische Voraussetzung für die Teilnahme am Online-Seminar ist ein Computerarbeitsplatz mit stabiler Internetverbindung und einer Sound-
karte, Lautsprechern oder Kopfhörern (idealerweise Headset). Eine Anleitung für das Programm GoToMeeting finden unter dem o. g. Link.

Hinweis:
‡ Bitte beachten Sie, dass während des Onlineseminars automatisch ein Anwesenheitsprotokoll von GoToMeeting/ Zoom generiert wird.
‡ Das Teilnahmezertifikat erhalten Sie nach der Veranstaltung per Post nach erfolgreicher Teilnahme.

                                                              Ausblick:
                                                              In der nächsten Ausgabe berichten wir über die Werkstattveranstaltung „Planungswettbe-
                                                              werbe und Vergabe in der Praxis“, die wir am 25.11.2021 durchgeführt haben und geben
                                                              einen Einblick in das Projekt „DorfDialog-Ortsgestaltung mit Architekten“. Es ist außerdem
                                                              eine Stellungnahme zu den Plänen in der Medienstadt Babelsberg geplant.

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