News zur 2. Säule - Neueste und helvetia.ch

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News zur 2. Säule - Neueste und helvetia.ch
2019
       e u e s te und
 Das N e für unsere
     igst
Wicht ktivleben-
   Kolle         n!
       Kunde

 Dezember 2018          helvetia.ch

 News zur 2. Säule.
News zur 2. Säule - Neueste und helvetia.ch
Editorial.

                                           Liebe Kundin,                                 zahlung; eine BVG­-Altersrente muss bis
                                           lieber Kunde                                  zum Lebensende ausgerichtet werden.
                                                                                         Bei der Festlegung des Umwandlungs-
                                           Letztes Jahr an dieser Stelle hatte ich das   satzes für eine Altersrente der berufli-
                                           Scheitern der Reform «Altersvorsorge          chen Vorsorge müssen neben der durch-
                                           2020» beklagt und der Hoffnung Aus-           schnittlichen Lebenserwartung auch die
                                           druck gegeben, dass sich auf politischem      erwarteten langfristigen Kapitalrendi-
                                           Weg trotzdem schnelle und wirksame            ten sowie eine allfällige Ehegattenrente
                                           Lösungen für unser be­währtes, aber zu-       im Todesfall berücksichtigt werden. Die
                                           nehmend gefährde­tes Vorsorgesystem           Renditen auf sicheren Anlagen, wie sie
                                           finden werden. Entscheide oder konkre-        der Regulator verlangt, sind schon lange
                                           te Umsetzungen sind jedoch nicht ab-          sinkend respektive sie verharren auf zu
                                           sehbar; die BVG-Reform wurde gar zu-          tiefem Niveau. Gemäss den heutigen Rea-
Donald Desax                               rückgestellt. Aus Mangel an politischen       litäten läge der Umwandlungssatz weit
Leiter Marktbereich und                    Lösungen müssen die Anbieter nun              tiefer. Die Finanzierungslücken bei den
Mitglied der Konzernleitung Schweiz
                                           das Heft in die Hand nehmen und das           Renten, die sich durch den viel zu hohen
Helvetia Versicherungen,
Marktbereich Berufliche Vorsorge Schweiz   Problem der systemfremden und zuneh-          Mindestumwandlungssatz im BVG und
                                           menden «Umverteilung» in der 2. Säule         die viel zu optimistisch eingeschätzte
                                           an­packen; selbstverständlich unter Be-       Rendite jetzt ergeben, müssen einseitig
                                           rücksichtigung der strengen regulatori-       von den Arbeitnehmern und Arbeitneh-
                                           schen Rahmenbedingungen.                      merinnen, also von den heutigen Bei-
                                               Neben der steigenden Lebenserwar-         tragszahlern, getragen werden. Das ist
                                           tung und den anhaltend tiefen Zinsen          ungerecht.
                                           wird es in den nächsten Jahren wegen              Der kürzlich veröffentlichte Bericht
                                           der Babyboomer zu einer regelrechten          der Oberaufsichtskommission Berufli-
                                           Explosion der Anzahl Neurenten kom-           che Vorsorge (OAK BV) zur finanziellen
                                           men. Damit das schweizerische Vorsor-         Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2017
                                           gesystem die Folgen dieser Verschie-          bringt es auf den Punkt: Die Quersub-
                                           bung von Beitragszahlern zu Rentnern          ventionierung bei der 2. Säule belief sich
                                           abfedern kann, braucht es jetzt griffige      in den Jahren 2014 bis 2016 auf jährlich
                                           Korrekturen und Massnahmen.                   rund 7 Milliarden Franken. Jeder aktiv
                                               Zinsentwicklung und Demografie            Versicherte zahlte somit pro Jahr durch-
                                           können wir nicht steuern. Also gilt es,       schnittlich 1’700 Franken Subventionen
                                           den viel zu hohen Rentenumwandlungs-          für bestehende Renten. Die systemfremde
                                           satz für die BVG-Altersguthaben endlich       Umverteilung in der beruflichen Vorsorge
                                           anzupassen. Die verbleibende durch-           muss unbedingt reduziert werden!
                                           schnittliche Lebenserwartung eines                Helvetia setzt sich nach wie vor für
                                           65-jährigen Mannes in der Schweiz ist         eine faire und stabile berufliche Vorsor-
                                           seit Einführung des BVG-Obligatoriums         ge ein und dafür, dass unsere Kunden
                                           1985 nach neuesten statistischen Erhe-        ihr Vorsorgemodell nach ihrem Bedürf-
                                           bungen um knapp fünf Jahre gestiegen.         nis wählen können. Lesen Sie in diesem
                                           Angepasst wurde der Umwandlungs-              Magazin mehr zu den Entwicklungen.
                                           satz aber nur einmal von ursprünglich
                                           7.2 Prozent auf die noch heute geltenden      Vielen Dank für Ihr Vertrauen, ich wün-
                                           6.8 Prozent. Das ist viel zu wenig, steht     sche Ihnen ein erfolgreiches 2019!
                                           der Umwandlungssatz doch in direktem
                                           Zusammenhang zur Dauer der Renten-            Donald Desax

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News zur 2. Säule - Neueste und helvetia.ch
Inhalt.

4                                                   10
Produkte und Leistungen                             Markt und Sozialversicherungen
Ausgangslage                                        Reformprozess in der Altersvorsorge
Umverteilung                                        Eckwerte zu den Reformvorhaben
Kapital oder Rente                                  Anpassungen in der 1. Säule
Teilautonome Vorsorgelösung oder Vollversicherung   Anpassungen in der 2. Säule
Massnahmen und weitere Informationen
für unsere Kunden

                                                    15
7                                                   Services
                                                    Kundenportal für Versicherte
Konditionen                                         Informationen an Versicherte
Anlageumfeld
Sicherheit und Renditeperspektiven
Überschussbeteiligung und Verzinsung 2018
Verzinsung 2019                                     18
Projektionszinssatz                                 Wichtige Termine

                                                    19
                                                    Nützliche Informationen

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News zur 2. Säule - Neueste und helvetia.ch
Produkte und Leistungen.
Die Umverteilung in der beruflichen Vorsorge von den aktuell Berufstätigen zu den Rentnern
nimmt laufend zu, da immer mehr Arbeitnehmer der geburtenstarken Jahrgänge in Rente
gehen und weil am Kapitalmarkt nicht die eigentlich erforderlichen Renditen erzielt werden
können. Helvetia ergreift deswegen Massnahmen, die eine finanzielle Stabilität gewährleis-
ten, für mehr Gerechtigkeit sorgen und es Helvetia zugleich ermöglichen, weiterhin ein
breites und bedarfsgerechtes Vorsorgeangebot für Unternehmen zu bieten.

                                           Ausgangslage                               Umverteilung durch zu hohen
                                                                                      BVG-Umwandlungssatz
                                           Die Reform «Altersvorsorge 2020», mit      Der       gesetzlich    vorgeschriebene
                                           der eine stabile Finanzierung der AHV      BVG-Umwandlungssatz von 6.8 Pro-
                                           und der 2. Säule erreicht werden sollte,   zent ist deutlich zu hoch. Dieser Um-
                                           wurde im September 2017 knapp vom          wandlungssatz bestimmt die jährliche
                                           Schweizer Stimmvolk abgelehnt (siehe       Rente eines Versicherten. Er wird bei
                                           dazu auch Rubrik «Markt und Sozial-        der Pensionierung mit dem angespar-
                                           versicherungen»). Damit sind auf unbe-     ten Altersguthaben einer Person multi-
                                           stimmte Zeit weiterhin unverhältnismäs-    pliziert. Hat jemand beispielsweise in
                                           sig hohe Altersrenten in der beruflichen   der Pensionskasse ein Kapital von
                                           Vorsorge gesetzlich vorgeschrieben,        CHF 500’000 angespart, so erhält
                                           die von den aktiv Versicherten mitfinan-   die Person eine jährliche Rente von
                                           ziert werden müssen.                       CHF 34’000. Ohne Berücksichtigung
Dr. Christine Altseimer
Leiterin Produktmanagement                     Da in den nächsten Jahren über-        von Zinsen könnte diese Rente nur
Helvetia Versicherungen,                   durchschnittlich viele Berufstätige pen-   15 Jahre lang ausbezahlt werden. Da-
Marktbereich Berufliche Vorsorge Schweiz
                                           sioniert werden, verstärkt sich diese      nach ist das Kapital aufgebraucht.
                                           Umverteilung auch in der beruflichen       BVG-Renten sind aber bis ans Lebens-
                                           Vorsorge, die einseitig zu Lasten der      ende garantiert. Ausserdem erhält der
                                           momentanen Berufstätigen geht. Das ist     hinterlassene Ehepartner beim Tod der
                                           unfair und inakzeptabel.                   versicherten Person eine ebenfalls le-
                                                                                      benslange Hinterbliebenenrente in
                                                                                      Höhe von 60 Prozent der Altersrente.
                                                                                      Die durchschnittlich verbleibende Le-
                                                                                      benserwartung ist in den letzten Jahr-
                                                                                      zehnten stetig angestiegen und liegt für
                                                                                      einen 65-Jährigen mittlerweile schon
                                                                                      bei 20 Jahren. So erfreulich diese Ent-
                                                                                      wicklung für den Einzelnen ist, so
                                                                                      schwierig ist sie für unsere Sozialsys-
                                                                                      teme. Um beispielsweise die BVG-
         «Die Umverteilung in der beruflichen Vorsorge,                               Rente lebenslang für den Versicherten
            die einseitig zu Lasten der momentanen                                    und seinen Hinterbliebenen zu garan-
        Berufstätigen geht, ist unfair und inakzeptabel.»                             tieren, muss auf dem Kapital eine jähr-
                                                                                      liche Rendite von ca. 5 Prozent erzielt
                                                                                      werden. Das ist bis auf Weiteres unrea-
                                                                                      listisch (siehe dazu auch Rubrik «Kondi-
                                                                                      tionen»).

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News zur 2. Säule - Neueste und helvetia.ch
In vielen Fällen ist der Arbeitgeber be-   Umverteilung durch ungenügend               benötigt, das in irgendeiner Form von
reit, mehr als die gesetzlich vorge-       finanzierte Renten                          den Berufstätigen finanziert werden
schriebenen obligatorischen Leistungen     Wenn eine versicherte Person pensio-        muss. Die Finanzierung kann sich je
zu versichern. Damit kann ein zusätzli-    niert wird, wird für sie eine sogenannte    nach Pensionskasse unterscheiden. Ent-
ches «überobligatorisches» Kapital an-     Rückstellung gebildet, die sicherstellen    weder müssen höhere Beiträge bezahlt
gespart werden. In diesen Fällen kann      soll, dass die Altersrente garantiert le-   werden und/oder die aktiv Versicher-
der Umwandlungssatz versicherungs-         benslang ausbezahlt werden kann. Da-        ten erhalten eine tiefe Verzinsung der
mathematisch korrekt festgelegt wer-       bei wird angenommen, dass diese             Altersguthaben. Dadurch ergeben sich
den, solange mindestens die BVG-           Rückstellung verzinst wird. Diesen Zins     für die Arbeitnehmer/-innen tiefere
Rente garantiert wird. Die meisten         nennt man technischen Zins oder auch        Nettolöhne respektive ein tieferes Al-
Pensionskassen nutzen diese Möglich-       Diskont- oder Bewertungszins. Sobald        terskapital, im ungünstigsten Fall auch
keit, um eine insgesamt angemesse-         festgestellt wird, dass dieser Zins nicht   beides zusammen.
nere und besser finanzierbare Rente        mehr mit einer ausreichenden Sicher-
anzubieten. Falls ein Arbeitgeber je-      heit erzielt werden kann, muss er redu-     Kapital oder Rente
doch nur die gesetzlich vorgeschriebe-     ziert werden. Das macht es erforder-        Bei der Pensionierung kann man sich
nen Sparbeiträge versichert hat, fehlt     lich, die Rückstellungen zu erhöhen         das angesparte Kapital auszahlen las-
diese Kompensationsmöglichkeit.            (Nachreservierung).                         sen oder sich für eine lebenslange
                                                                                       Rente entscheiden. Auch Mischformen
                                           Formen der Umverteilung                     sind möglich. Der Kapitalbezug ist da-
                                           Sowohl für Neupensionierungen, also         bei unabhängig vom Umwandlungs-
                                           auch für die Nachreservierung von           satz. Die einmal berechnete Rente gilt
                                           schon laufenden Renten, wird Kapital        lebenslang.

5/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
News zur 2. Säule - Neueste und helvetia.ch
Teilautonome Vorsorgelösung                    Massnahmen von Helvetia und
                                              oder Vollversicherung                          weitere Informationen für unsere
                                              Helvetia bietet das renditeorientierte teil-   Kunden
                                              autonome Vorsorgemodell von Helvetia           Im Frühjahr 2019 erscheint die nächste
                                              BVG Invest und die Vollversicherung mit        Ausgabe unserer «Helvetia – News zur
  Weiterführende                              weitreichenden Garantien an.                   2. Säule». Darin informieren wir über die
  Informationen                                   In der Vollversicherung werden die         konkreten Massnahmen, die Helvetia
                                              überobligatorischen Umwandlungssätze           für die berufliche Vorsorge ab 2020
  • Umwandlungssätze Helvetia
     Sammelstiftung:                          per 2019 weiter gesenkt, die aktuellen         umsetzen wird. Ziel ist dabei, die finan-
     www.helvetia.ch/helvetia-stiftung        Werte wurden bereits im letzten                zielle Stabilität zu gewährleisten, für
     (Kennzahlen > Umwandlungssätze)

  • Umwandlungssätze Helvetia BVG
     Invest Sammelstiftung:                               «Bei der Pensionierung kann man sich
     www.helvetia.ch/bvg-invest-stiftung
     (Kennzahlen > Umwandlungssätze)
                                                      das angesparte Kapital auszahlen lassen oder
  • Umwandlungssätze Helvetia Prisma
                                                       sich für eine lebenslange Rente entscheiden.
     Sammelstiftung:                                        Auch Mischformen sind möglich.»
     www.helvetia.ch/prisma-stiftung
     (Kennzahlen > Umwandlungssätze)

  • Umwandlungssatz: Fakten und
     Zusammenhänge (siehe unter
                                              Magazin publiziert. Die betroffenen            mehr Gerechtigkeit zu sorgen und es
     obigen URL)                              Versicherten wurden im Januar 2018             Helvetia zu ermöglichen, weiterhin ein
                                              persönlich informiert. Im kommenden            breites und bedarfsgerechtes Vorsorge-
  • Informationen, insbesondere zu
     Vorsorgeausweis, Pensionierungsthe-      Januar weisen wir die Versicherten             angebot für Unternehmen zu bieten.
     men und Formularen für Arbeitnehmer:     beim Versand der neuen Reglements-
     www.helvetia.ch/arbeitnehmer             anpassungen noch einmal darauf hin
  • Informationen und Formulare für           (siehe auch Rubrik «Services»).
     Arbeitgeber:                                  Neben dem Umwandlungssatz un-
     www.helvetia.ch/arbeitgeber              terscheiden sich die beiden Vorsorge-
  • Oberaufsichtskommission Berufliche        modelle auch in anderen Punkten. Eine
     Vorsorge (OAK BV):                       Gegenüberstellung der wichtigsten
     Bericht finanzielle Lage der Vorsorge-
                                              Leistungskomponenten findet sich in
     einrichtungen 2017
                                              der Rubrik «Konditionen» auf den Sei-
  • FINMA: Bericht über die Transparenz       ten 8/9.
     der Betriebsrechnung 2017

6/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
News zur 2. Säule - Neueste und helvetia.ch
Konditionen.
                                            Auch im Jahr 2018 haben u.a. tiefe Zinsen und Turbulenzen
                                            an den Anlagemärkten die Spezialisten der beruflichen
                                            Vorsorge gefordert; zinstechnisch ist eine Trendwende in
                                            der Schweiz nicht absehbar. Positiv stimmen hingegen
                                            die konjunkturellen Entwicklungen in den letzten Monaten
                                            und die Aussichten für die Schweizer Volkswirtschaft.

                                            Weiterhin herausfor-                      tur­dynamik eine wichtige Wachstums-
                                            derndes Anlageumfeld                      stütze. Voraussetzung hierfür ist jedoch
                                                                                      unter anderem, dass keine weitere Es-
                                            Das erste Halbjahr 2018 konnte mit        kalation des internationalen Handels-
                                            einer guten Entwicklung des Bruttoin-     disputes stattfindet.
                                            landproduktes (BIP) überzeugen. Die            Binnenwirtschaftlich wird die Kon-
                                            Schweiz übertrumpfte mit ihrem Wirt-      junktur hauptsächlich durch die In­
                                            schaftswachstum sowohl den Euroraum       ves­titionstätigkeiten gestützt. Hohe Ka-
                                            als auch die USA. Die Expertengruppe      pazitätsauslastungen und volle Auf-
                                            des Bundes erwartet für das Jahr 2018     tragsbücher verlangen von Schweizer
                                            ein durch den Aussenhandel gestütztes     Unternehmen Investitionen in ihre Pro-
                                            BIP-Wachstum von 2.9 Prozent.             duktionskapazitäten. Dies führt unter
                                                Für das nächste Jahr geht das         anderem zu einer weiterhin positiven
                                            Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)   Entwicklung am Arbeitsmarkt.
Dr. Renato Strassmann
Leiter Marktentwicklung und Kommunikation   von einem BIP-Wachstum von 2.0 Pro-            Auf globaler Ebene stellen neben
Helvetia Versicherungen,                    zent aus. Die Exportwirtschaft bleibt     der Eskalation des Handelsdisputes
Marktbereich Berufliche Vorsorge Schweiz
                                            hierbei aufgrund der globalen Konjunk­    durch Kapitalabflüsse ausgelöste Wech-
                                                                                      selkursschwankungen (u.a. in den auf-
                                                                                      strebenden Wirtschaftsmächten) ein
                                                                                      weiteres Risiko dar. In Europa gehören
                                                                                      der unberechenbare Kurs der neuen
        «Die anhaltend expansive Notenbankpolitik                                     italienischen Regierung und die unklare
              der Schweizerischen Nationalbank                                        Umsetzungsstrategie des Austrittes des
    stellt insbesondere bei den Bundesobligationen eine                               Vereinigten Königreichs aus der Euro-
                    Herausforderung dar.»                                             päischen Union (Brexit) zu den gröss-
                                                                                      ten Unsicherheitsfaktoren.

7/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
News zur 2. Säule - Neueste und helvetia.ch
«Diverse geopolitische Risiken erschweren die
                                            Voraussage zukünftiger Entwicklungen.»

Falls eines oder mehrere dieser Risiken                  Nicht zuletzt aufgrund dieser Tatsache           USA könnte zur Entlastung der Bundes-
eintreten, könnte der Schweizer Fran-                    und der tiefen Kerninflation von                 obligationen beitragen. Demgegen-
ken unter starken Aufwertungsdruck                       0.5 Prozent wird die Schweizerische              über lasten verhaltene Inflations- und
kommen. Dies wiederum hätte hem-                         Nationalbank (SNB) am Negativzins                Zinsaussichten sowie geopolitische Ri-
mende Auswirkungen auf die Export-                       von – 0.75 Prozent auf Sichteinlagen             siken mit den damit einhergehenden
wirtschaft und auf das Wachstum der                      festhalten und bei Bedarf am Devisen-            Geldzuflüssen auf den Renditen der
schweizerischen Volkswirtschaft.                         markt intervenieren, wobei die ge-               Bundesobligationen.
     Trotz der positiven globalen realwirt-              samte Währungssituation berücksich-
schaftlichen Situation entwickeln sich die               tigt wird. Der Negativzins sowie die             Helvetia bietet sowohl
Währungsräume sehr unterschiedlich.                      Bereitschaft zu Devisenmarktinterventio-
                                                                                                          Sicherheit als auch
     Die amerikanische Notenbank (FED)                   nen bleiben notwendig, um die Attrakti-
hat in den letzten Monaten die Leitzinsen                vität von Anlagen in Franken tief zu hal-        Renditeperspektiven
beständig erhöht. Auch die Bank of Eng-                  ten und damit den Druck auf den Fran-            Die mittel- und vor allem langfristige
land hat, gestützt durch die Konjunktur-                 ken zu verringern.                               Entwicklung der Kapitalmärkte ist nur
prognosen und die über dem Zielband                           Die Rendite zehnjähriger Bundes-            schwer vorhersehbar. Dies führt zu sehr
von 2 Prozent liegende Inflation, den                    obligationen schwankte in den letzten            unterschiedlichen Beurteilungen bezüg-
Leitzins im August auf 0.75 Prozent an-                  Monaten zwischen – 0.1 und 0.2 Pro-              lich der Entwicklung der Anlagemärkte.
gehoben. Demgegenüber ist die Bank                       zent. Das historische Tief betreffend die
of Japan von einem Zinsschritt weit ent-                 Rendite der zehnjährigen Bundesobli-             Vollversicherung für den sicher-
fernt. Auch die expansive Notenbank-                     gationen scheint sich fortzusetzen.              heitsorientierten Kunden
politik der EZB wurde an der Sitzung                     Auch in anderen Industrieländern ha-             Für den sicherheitsorientierten Kunden
vom September 2018 u.a. aufgrund                         ben sich die zehnjährigen Staatsanlei-           bietet Helvetia die Vollversicherungslö-
der tiefen Kerninflationsrate von 1 Pro-                 hen mehrheitlich seitwärts bewegt. Die           sung an, bei der sämtliche Risiken von
zent bis in den Sommer 2019 bestätigt.                   weitere Erhöhung des Leitzinses in den           Helvetia übernommen werden. Somit
                                                                                                          werden nicht nur im Leistungsfall, son-
                                                                                                          dern auch für das angesparte Altersgut-
                                                                                                          haben die versicherten Leistungen
Rendite 10-jähriger Bundesobligationen                                                                    garantiert. Zudem gibt Helvetia – unab-
im Vergleich zur Mindest­verzinsung                                                                       hängig von der tatsächlich erreichten
des obligatorischen Altersguthabens seit 2010                                                             Rendite – die Garantie für die Erwirt-
                                                                                                          schaftung des vom Bundesrat definier-
  %
                                                                                                          ten Mindestzinses. Zusätzlich gewährt
 2.5
                                                                                                          sie – je nach Geschäftsverlauf – einen
 2.0                                                                                                      Zins- und Risikoüberschuss. Dieser wird
                                                                                                          jährlich von Helvetia festgelegt.
 1.5
                                                                                                               Aufgrund der bewährt umsichti-
 1.0
                                                                                                          gen Anlagestrategie konnte Helvetia
                                                                                                          ein solides Anlageergebnis erwirtschaf-
 0.5                                                                                                      ten und gewährt im Überobligatorium
                                                                                                          bei der Vollversicherung einen Zins-
 0.0
                                                                                                          überschuss von 0.50 Prozent. Diese
–0.5                                                                                                      Überschussbeteiligung wird dem über-
                                                                                                          obligatorischen Altersguthaben per
–1.0
                                                                                                          01.01.2019 gutgeschrieben.
  01/2010     01/2011    01/2012     01/2013   01/2014   01/2015   01/2016   01/2017    01/2018 01/2019

           Mindestzins für Obligatorium                  Quelle: Schweizerische Nationalbank, Renditen
           Rendite 10-jähriger Bundesobligationen        von Obligationen unter www.snb.ch

8/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
News zur 2. Säule - Neueste und helvetia.ch
Helvetia BVG Invest für den
renditeorientierten Kunden
Mit Helvetia BVG Invest bietet Helvetia     Überschussbeteiligung und Verzinsung
dem renditeorientierten Kunden eine         der Altersguthaben
Lösung mit der Chance auf Mehrertrag
gegenüber der Vollversicherung an. Im       Garantierte Verzinsung und Überschüsse/Mehrverzinsung 2018
Unterschied zur Vollversicherung trägt
                                                                                                                         Helvetia      Helvetia BVG Invest
die Stiftung das Anlagerisiko. Zudem
                                            in %                                                               Vollversicherung1           Sammelstiftung
ist bei Helvetia BVG Invest eine tempo-
räre Unterdeckung erlaubt. Dies er-
                                            Obligatorium
möglicht eine renditeorientiertere Anla-
                                            Garantierte Verzinsung                                                        1.00                     1.00
gepolitik als in der Vollversicherung,
                                            Überschusssatz/Mehrverzinsung                                                 0.00                     0.25
was sich u.a. in einem beträchtlich hö-
                                            Gesamtverzinsung                                                             1.00                      1.25
heren Aktienanteil als bei der Vollversi-
cherung äussert. Über einen etwaigen
                                            Überobligatorium
Mehrertrag – u.a. abhängig vom De-
ckungsgrad der Stiftung – entscheidet       Garantierte Verzinsung                                                        0.25                     1.00

jährlich der Stiftungsrat.                  Überschusssatz/Mehrverzinsung                                                 0.50                     0.25
     Der Stiftungsrat der Helvetia BVG      Gesamtverzinsung                                                             0.75                      1.25
Invest hat beschlossen, einen Mehrer-
                                            Risikoüberschuss2                                                            5.00
trag von 0.25 Prozent auszuschütten.
Dieser Mehrertrag wird dem über­
obligatorischen Altersguthaben per
                                            Verzinsung der Altersguthaben 2019
01.01.2019 gutgeschrieben.
                                                                                                                         Helvetia      Helvetia BVG Invest
                                            in %                                                               Vollversicherung1           Sammelstiftung

                                            Obligatorium
                                            Garantierte Verzinsung                                                        1.00                     1.00

                                            Überobligatorium
                                            Garantierte Verzinsung                                                        0.25                     1.00
                                            1   Gilt für Vollversicherungslösungen von Helvetia und der Prisma Sammelstiftung sowie für firmeneigene
                                                Stiftungen mit Vollversicherungsvertrag.
                                            2   Vom Risikoüberschuss ausgenommen sind Kunden mit spezieller Überschussvereinbarung sowie
                                                Kollektivversicherungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge.

                                            Projektionszinssatz
                                            Der Projektionszinssatz, der bei der Hochrechnung der voraussichtlichen Alters-
                                            leistungen angewendet wird, beläuft sich per 01.01.2019 bei allen Vollversiche-
                                            rungslösungen auf 1.50 Prozent. Bei der Helvetia BVG Invest Sammelstiftung liegt
                                            der Projektionszins bei 2.00 Prozent.
                                                 Eine Erläuterung zum Projektionszinssatz finden Sie in «Helvetia – News zur
                                            2. Säule 2012» auf Seite 6.

9/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
News zur 2. Säule - Neueste und helvetia.ch
Markt und Sozialversicherungen.

                                            Die dringenden Reformen in der Altersvorsorge kommen
                                            nur zögerlich wieder in Gang. Das Bewusstsein für
                                            die verheerenden Folgen des Zuwartens scheint weder
                                            auf dem politischen Parkett noch bei den Stimmbürgern
                                            angekommen zu sein.

                                            Die soziale Sicherheit steht vor grossen    Reformprozess in der
                                            und bekannten Herausforderungen.            Altersvorsorge
                                            Dennoch sind alle diesbezüglichen Re-
                                            formvorhaben in den letzten zwei Jahr-      Seit Jahren ist die Altersvorsorge ge-
                                            zehnten gescheitert. Ohne Massnah-          prägt von steigender Lebenserwartung,
                                            men aber bahnt sich hier eine               den Herausforderungen an den Finanz-
                                            gefährliche Schieflage des Systems an.      märkten, der Veränderung der Arbeits-
                                                 Der Beginn der Pensionierungs-         welt und einem Regulativ, das mit die-
                                            welle der Babyboomer, die drastische        sen Entwicklungen nicht Schritt zu
                                            Veränderungen in Wirtschaft und Ge-         halten vermag. Alle bisherigen Reform-
                                            sellschaft mit sich bringt, wird auch die   vorhaben dazu sind gescheitert, letzt-
                                            soziale Sicherheit, insbesondere die Al-    mals in den Abstimmungen zur Alters-
                                            tersvorsorge, vor besondere Herausfor-      vorsorge 2020 am 24. September
                                            derungen stellen. Erschwerend kommt         2017. In den nächsten Jahren stehen
Marianne Kostur
Verantwortliche für die Fachausbildung      hinzu, dass auch die demografische          mit der Pensionierungswelle der Baby-
Helvetia Versicherungen,                    Entwicklung – wir werden immer älter        boomer-Generation drastische Verän-
Marktbereich Berufliche Vorsorge Schweiz
                                            – und die aktuellen Herausforderungen       derungen in Wirtschaft und Gesell-
                                            an den Finanzmärkten mit den gesetz-        schaft an mit entsprechenden Folgen
                                            lichen Vorgaben nicht Schritt zu halten     für die Sozialwerke, vor allem für die
                                            vermögen.                                   der Altersvorsorge. Die Babyboomer-­
                                                 Wir berichten Ihnen über den           Generation bewegt sich weg von Bei-
                                            Stand der Dinge im politischen Prozess      tragszahlern hin zu Rentenbezügern
                                            nach der Ablehnung der Reform zur           und trifft die Altersvorsorge in einem
                                            «Altersvorsorge 2020». Wie jedes Jahr       ungünstigen Zeitpunkt. Bis 2030 wird
                                            informieren wir Sie auch gerne darü-        die Zahl der Rentenbezüger von bisher
                                            ber, was in unseren Sozialversicherun-      2.6 Millionen auf 3.6 Millionen stei-
                                            gen 2019 an wichtigen Änderungen            gen. Ohne umgehende Korrekturmass-
                                            ansteht oder wissenswert ist.               nahmen werden sowohl die erste als
                                                                                        auch die zweite Säule in eine System-
                                                                                        krise rutschen. Aus dieser wird man
                                                                                        ohne unverzügliche Reformen nur
                                                                                        durch schmerzhafte Einschnitte heraus-
                                                                                        finden und die daraus resultierende
                                                                                        Last vermutlich einmal mehr der aktiven
          «Der Beginn der Pensionierungswelle der                                       Generation aufbürden. In Anbetracht
       Babyboomer wird auch die soziale Sicherheit vor                                  der zögerlichen Herangehensweise
           besondere Herausforderungen stellen.»                                        liegt die Folgerung nahe, dass vielen
                                                                                        nicht bewusst ist, wie düster die Aus-
                                                                                        sichten wirklich sind. Sei es, dass sie in
                                                                                        Anbetracht der (noch) funktionierenden
                                                                                        Sozialwerke den Ernst der Lage unter-
                                                                                        schätzen, sei es, dass Partialinteressen
                                                                                        den Reformen entgegenstehen. In der

10/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
zweiten Säule wird dies unmittelbar zur     liarden Franken, um den Stand des          über die Steuerreform und die AHV-­
Folge haben, dass Pensionskassen das        AHV-Fonds auf dem gesetzlich gefor-        Finanzierung (STAF) Ende September
Heft selbst in die Hand nehmen und je-      derten Stand einer Jahresausgabe zu        2017 verabschiedet. Ziel dieser Vor-
den noch so kleinen Handlungsspiel-         halten.                                    lage ist eine Kompensation von Steuer-
raum nutzen müssen, um Auswirkun-                Im Nachgang zur Abstimmung            erleichterungen durch Erbringung zu-
gen der bedrohlichen Systemfehler zu        vom 24. September 2017 haben Ge-           sätzlicher Mittel für die AHV. Bei der
mildern. Lesen Sie mehr dazu im Kapi-       spräche mit Parteien, Sozialpartnern       zweiten Säule herrscht – abgesehen
tel «Produkte und Leistungen».              und interessierten Kreisen die Notwen­     von Reformpunkten, die zwingend in
                                            digkeit von Reformen in der ersten und     beiden Säulen gleichzeitig umgesetzt
Eckwerte zu den                             in der zweiten Säule bestätigt. Abge-      werden müssen – Funkstille. In Anbe-
                                            kommen ist man allerdings vom Vorha-       tracht des dringenden Handlungsbe-
Reformvorhaben
                                            ben einer gemeinsamen Revision der         darfs ist dies unverantwortlich. Ein
Ausgangslage                                ersten und zweiten Säule und zieht es      Massnahmenpaket muss auch in der
Die AHV basiert auf dem Umlagever-          vor, die Vorlagen separat zu behandeln     zweiten Säule umgehend vorliegen,
fahren, und die laufenden Einnahmen,        und prioritär die AHV anzugehen. Für       damit die Quersubventionierung ge-
vornehmlich aus Beiträgen, müssen           die Reform der zweiten Säule sollen die    stoppt werden kann.
die Ausgaben decken. Schwankungen           Sozialpartner eine Lösung erarbeiten.
werden über den AHV-Fonds ausgegli-              In der Folge hat der Bundesrat An-    Inhalte der Vernehmlassungs­
chen. Der Stand des AHV-Fonds sollte        fang Juli 2018 unter dem Titel «Stabili-   vorlage «Stabilisierung der AHV
eine Jahresausgabe aufweisen, was ei-       sierung der AHV (AHV21)» eine Vor-         (AHV 21)»
nem Zielwert von annähernd 44 Milli-        lage in die Vernehmlassung geschickt.          Das finanzielle Gleichgewicht soll
arden Franken (Basis Jahr 2017) ent-        Die Botschaft ans Parlament soll im        mit Mehreinnahmen einerseits und leis-
spricht. Die finanzielle Situation in der   Frühjahr 2019 folgen. Zwischenzeit-        tungsseitigen Massnahmen auf der
AHV hat sich seit 2014 verschlechtert       lich wurde die Vorlage über die Steuer-    Ausgabenseite andererseits gesichert
und die Prognosen weisen nicht auf          reform 17 ergänzt mit Finanzierungs-       werden. Mehreinnahmen sollen durch
eine Änderung hin. Prognosen zufolge        elementen für die AHV. Das Parlament       eine Erhöhung der Mehrwert-
fehlen der AHV bis 2030 rund 53 Mil-        hat das entsprechende Bundesgesetz         steuer generiert werden. Vorgesehen

11/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Die AHV rutscht ins Minus
 in Mio. CHF
 70’000

 60’000

 50’000

 40’000

 30’000

 20’000

 10’000

        0
                                                                                                                                                                      Quellen: 2009 bis 2017: Betriebsrechnungen
–10’000                                                                                                                                                               AHV; ab 2018: Finanzperspektiven der AHV
                                                                                                                                                                      gemäss Referenzszenario BSV
            2009
                   2010
                          2011
                                 2012
                                        2013
                                               2014
                                                      2015
                                                             2016
                                                                    2017
                                                                           2018
                                                                                  2019
                                                                                         2020
                                                                                                2021
                                                                                                       2022
                                                                                                              2023
                                                                                                                     2024
                                                                                                                            2025
                                                                                                                                   2026
                                                                                                                                          2027
                                                                                                                                                 2028
                                                                                                                                                        2029
                                                                                                                                                               2030

                   Ausgaben                                    Einnahmen                                      Umlageergebnis

                                                                                                «Bis 2030 wird die Zahl der Rentenbezüger von
                                                                                                bisher 2.6 Millionen auf 3.6 Millionen steigen.»

ist eine Erhöhung um 1.5 Prozent-                                                 renten sollen zwischen Alter 62 und 70                                                Mehreinnahmen für die AHV von
punkte ab dem Jahr 2021. Dieser Punkt                                             bezogen werden können. Auch die                                                       rund 1.2 Milliarden Franken.
muss allerdings noch abgestimmt wer-                                              Teilpensionierung soll ermöglicht wer-                                              • Das seit nunmehr 20 Jahren bei der
den mit der zwischenzeitlich erarbeite-                                           den. Die flexible Pensionierung soll                                                  Mehrwertsteuer erhobene Demogra-
ten Vorlage über die Steuerreform und                                             auch in der zweiten Säule veran-                                                      fieprozent soll vollumfänglich in die
die AHV-­Finanzierung.                                                            kert werden. Anreize sollen eine Wei-                                                 AHV fliessen. Heute gehen davon
     Die schrittweise Angleichung des                                             terarbeit nach dem Referenzalter för-                                                 17 Prozent an den Bund, der damit
Rentenalters der Frauen auf Referenz-                                             dern. So sollen neu Beiträge nach dem                                                 seinen Anteil an den AHV-Ausgaben
alter 65 für Frau und Mann soll län-                                              Referenzalter die AHV-Rente verbes-                                                   finanziert.
gerfristig die Ausgabenseite entlasten.                                           sern und auch allfällige Beitragslücken                                             • Der Bund leistet heute einen Beitrag
Die Erhöhung des Rentenalters der                                                 ausgleichen.                                                                          von 19.55 Prozent der Ausgaben
Frauen muss jedoch durch Ausgleichs-                                                                                                                                    an die AHV. Der Bundesbeitrag soll
massnahmen abgefedert werden. Dazu                                                Inhalte der Vorlage über die                                                          auf 20.2 Prozent der Ausgaben der
sollen die Kürzungssätze insbesondere                                             «Steuerreform und die                                                                 AHV angehoben werden.
bei Frauen nahe dem Rentenalter (Jahr-                                            AHV-Finanzierung (STAF)»
gänge 1958 bis 1966) reduziert wer-                                               Drei Finanzierungselemente zugunsten                                                Durch diese Massnahmen sollen der
den. Der Bundesrat hat verschiedene                                               der AHV prägen diese Vorlage:                                                       AHV ab dem Jahr 2020 rund 2 Milliar-
Vorschläge in die Vernehmlassungsvor-                                             • Erhöhung des Beitragssatzes um                                                    den Franken zukommen. Diese Vorlage
lage eingebracht.                                                                   0.3 Prozentpunkte (je 0.15 Prozent-                                               wird am 19. Mai 2019 dem Volk zur
     Geplant ist auch die Einführung                                                punkte für Arbeitnehmer und Arbeit-                                               Abstimmung vorgelegt.
der flexiblen Pensionierung. Alters­                                                geber). Im Jahr 2020 entspricht das

12/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Die wichtigsten Anpas-                      werden entsprechend erhöht. Dasselbe       Die sinkende Beitragsskala für Selbststän-
sungen in der 1. Säule                      gilt für die Hilflosenentschädigungen in   digerwerbende wird im Lohnbereich
(AHV, IV und Ergän-                         der AHV und der IV und den Betrag zur      zwischen CHF 9’500 und CHF 56’900
                                            Deckung des allgemeinen Lebensbe-          (bisher zwischen CHF 9’400 und
zungsleistungen)                            darfs bei den Ergänzungsleistungen.        CHF 56’400) angewendet.
Die Renten der AHV und der IV                     Auch auf der Beitragsseite er-            Der geringfügige Lohn, von dem
werden auf den 01.01.2019 an                geben sich Änderungen. Der Min-            Beiträge an die AHV, die IV und die EO
die Lohn- und Preisentwicklung              destbeitrag für Selbstständigerwer-        nur auf Verlangen des Arbeitnehmen-
angepasst. Die Erhöhung beläuft sich        bende und Nichterwerbstätige steigt        den abgezogen werden müssen, bleibt
auf rund 0.9 Prozent. Damit steigt die      von heute CHF 478 auf CHF 482. Er          unverändert bei CHF 2’300.
maximale einfache Alters- bzw. die          beinhaltet die Beiträge für die AHV, die
volle   Invalidenrente  von     bisher      IV und die Erwerbsersatzordnung (EO).
CHF 28’200 auf CHF 28’440. Auch             Bei Nichterwerbstätigen ist der Betrag
die Witwen- bzw. Witwerrenten, die          auf das 50-Fache des Mindestbeitrags
Waisenrenten und die Kinderrenten           begrenzt und beträgt neu CHF 24’100
                                            (bisher CHF 23’900).

13/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
«Pensionskassen müssen das Heft selbst
                                       in die Hand nehmen und jeden noch so kleinen
                                            Handlungsspielraum nutzen, um die
                                        Auswirkungen der bedrohlichen Systemfehler
                                                      zu mildern».

Anpassungen in der                                     Für Renten, die 2015 begonnen ha-
2. Säule (BVG)                                         ben, beträgt die Erhöhung 1.5 Prozent.      Wichtig für
                                                       Die Erhöhung basiert auf der Zunahme        Arbeitgeber
Parallel zur Erhöhung der AHV-Renten                   des Landesindexes der Konsumenten-
werden auch die Grenzbeträge in                        preise zwischen September 2015 und          Die Erhöhung der Eintritts-
der beruflichen Vorsorge angeho-                       September 2018.                             schwelle in der beruflichen
ben. Die nachstehende Übersicht zeigt                       Renten, die 2014 oder früher be-       Vorsorge von bisher CHF 21’150
die ab 01.01.2019 gültigen Werte:                      gonnen haben, müssen nicht angepasst        auf CHF 21’330.
                                                       werden. Der Preisindex im September
                                              in CHF
                                                       2018 ist in allen Fällen tiefer als der
                                                       massgebende Preisindex im September
Eintrittsschwelle                            21 330    des Entstehungsjahres der Rente (Ren-
Maximal anrechenbares                                  tenbeginn 2008 oder zwischen 2010
BVG-Gehalt                                   85 320
                                                       und 2014) resp. des Jahres vor der
BVG-Koordinationsabzug                       24 885
                                                       letzten   Anpassung     (Rentenbeginn
Maximal versichertes
                                                       2009 oder vor 2008).
                                                                                                   Weiterführende
BVG-Gehalt                                   60 435
                                                                                                   Informationen
Minimal versichertes
BVG-Gehalt                                    3 555    Sicherheitsfonds BVG: Die
                                                                                                   • Merkblätter der AHV/IV/EO
Maximal versicherbares Gehalt                          weitere Steigung der Zuschüsse                www.ahv-iv.info
in der beruflichen Vorsorge                 853 200    zum Ausgleich ungünstiger
                                                                                                   • Bundesamt für Sozialversicherungen:
                                                       Altersstruktur erfordert eine                 Informationen über alle Sozialversiche-
Der maximal versicherte Lohn in                        neuerliche Beitragsanpassung                  rungen www.bsv.admin.ch
der obligatorischen Unfallversi-                       Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG ist
                                                                                                   • Infoblatt «Schweizer Sozialversicherun-
cherung gemäss UVG bleibt unverän-                     eine gesamtschweizerische Einrich-            gen 2019»
dert bei CHF 148’200.                                  tung, die verschiedene Aufgaben wahr-         www.helvetia.ch/arbeitgeber
                                                       nimmt. Ein zentraler Auftrag ist der Las-     (Berufliche Vorsorge Ihres Unterneh-
BVG-Mindestzinssatz                                    tenausgleich für Betriebe, die viele          mens)

Der BVG-Mindestzinssatz bleibt unver-                  ältere Arbeitnehmende beschäftigen
ändert bei 1 Prozent.                                  und durch die gestaffelten Beiträge für
                                                       die Altersgutschriften besonders belas-
Anpassung der laufenden obliga-                        tet werden. Diese Zuschüsse sind in
torischen Hinterlassenen- und                          den letzten Jahren stetig angestiegen
Invalidenrenten nach BVG                               und machen eine neuerliche Erhöhung
Hinterlassenen- und Invalidenrenten                    des Beitrags nötig. Die notwendigen
der obligatorischen beruflichen Vor-                   Mittel für diese Aufgaben werden
sorge müssen von Gesetzes wegen pe-                    durch Beiträge der Vorsorgeeinrichtun-
riodisch an die Teuerung angepasst                     gen aufgebracht.
werden. Die Anpassungen basieren                            Der Sicherheitsfonds hat eine Erhö-
auf der Entwicklung des Landesindexes                  hung des Beitragssatzes für diese Auf-
der Konsumentenpreise.                                 gabe beschlossen. Ab 01.01.2019 be-
                                                       trägt dieser 0.12 Prozent des nach
                                                       BVG zu versichernden Lohnes (bisher
                                                       0.10 Prozent). Der Beitrag für die Insol-
                                                       venz bleibt unverändert.

14/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Services.

                                              Im Zuge des technologischen Fortschritts haben wir
                                              gemeinsam mit Kunden und Versicherten weitere
                                              Verbesserungen umgesetzt, die auf die Bedürfnisse
                                              in der Praxis ausgerichtet sind.

                                              Vielfalt und Einfachheit                   Helvetia Kundenportal –
                                                                                         Doku­mente und Simulationen
                                              im Zugang und Umgang
                                                                                         für Arbeitnehmer
                                              mit Informationen und                      Die Versicherten der beruflichen Vor-
                                              Dienstleistungen                           sorge können über das Helvetia Kun-
                                                                                         denportal ihre Pensionierung anhand
                                              Die Gesellschaft verändert sich, Treiber   ihrer eigenen Daten jetzt mit unter-
                                              ist der technologische Fortschritt. Kun-   schiedlichem Rentenalter – flexibel zwi-
                                              den und Versicherte verändern ihr Ver-     schen Alter 58 und 70 – simulieren.
                                              halten und ihre Bedürfnisse laufend im     Wir bauen für die Versicherten Simula-
                                              Zuge dieser Entwicklung. Wie man           tionen, Datenverfügbarkeit und Down-
                                              sich informiert, durch wen man sich        loads von aktuellen Dokumenten lau-
                                              wann und wofür beraten lässt, wo und       fend weiter aus.
                                              zu welcher Tageszeit man einkauft und
Priska Schnell
Kommunikationsmanagerin Berufliche Vorsorge   wie lange es für diese Entscheidung        Information der Versicherten –
Helvetia Versicherungen,                      braucht, kann nicht mehr einfach so        Anpassungen der Allgemeinen
Marktbereich Berufliche Vorsorge Schweiz
                                              und für alle gleich beantwortet werden.    Reglementsbestimmungen per
                                              Komplexität und Individualität sind        01.01.2019
                                              ständige Begleiter des Fortschritts und    Die neuen Allgemeinen Reglementsbe-
                                              nehmen zu. Ein gemeinsamer Nenner          stimmungen stehen Kunden und Versi-
                                              bleibt für alle: Die Sehnsucht nach Ein-   cherten wie immer ab Januar im Inter-
                                              fachheit! Das heisst für Helvetia, die     net zur Verfügung. Wie schon für 2018
                                              Vorteile neuer Möglichkeiten schnell in    erfüllen wir unsere Informationspflicht
                                              Win-Win-Situationen für Kunden, Versi-     in Bezug auf diese Änderungen nicht
                                              cherte und für uns umzusetzen.             mehr mit einer Beilage zum Vorsorge-
                                                   Die wichtigsten Links auf unsere      ausweis, dessen Versandzeitpunkt von
                                              Plattformen für Arbeitgeber, Arbeitneh-    der Meldung der neuen Gehälter ab-
                                              mer und für die Anmeldung im Kunden-       hängig ist, sondern mit einer Beilage
                                              portal finden Sie in der Box am Ende       zu einem Brief, der im Januar gleich-
                                              dieser Rubrik.                             zeitig an alle Versicherten der Helvetia
                                                                                         Sammelstiftungen verschickt wird. Bei
                                                                                         dieser Gelegenheit machen wir Ihre
                                                                                         Mitarbeitenden auch auf weitere we-
        «Das Helvetia Kundenportal vereinfacht                                           sentliche Punkte betreffend die berufli-
                                                                                         che Vorsorge bei Helvetia aufmerksam,
   den Zugriff auf Informationen und eigene Daten und                                    wie z.B. auf die zwingende Notwen-
     macht die Versicherten der beruflichen Vorsorge                                     digkeit der schriftlichen Anmeldung der
    unabhängiger. Das dient auch dem Arbeitgeber.»                                       Lebenspartnerrente oder darauf, dass

15/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
ein Teilkapitalbezug von Altersguthaben     Die Ausführungen in der Beilage (Abb.
anteilmässig dem Mindestaltersgutha-        Seite 17) zu diesem Informationsschrei-
ben gemäss BVG und dem überobliga-          ben an die Versicherten beschreiben
torischen Altersguthaben entnommen          kurz die Veränderungen, die sich für
wird. Des Weiteren erfolgt erneut der       das neue Jahr in Bezug auf die Allge-
Hinweis auf die Möglichkeiten des Kun-      meinen Reglementsbestimmungen er-
                                                                                      Weiterführende
denportals, um die Selbstbedienung          geben.                                    Informationen
zu fördern. Versicherte mit Vollversiche-       Der Versand des Vorsorgeauswei-
                                                                                      • Die aktuellen Allgemeinen Reglements-
rungslösungen werden zudem – wie            ses erfolgt wie bisher nach Verarbei-       bestimmungen der Helvetia Sammelstif-
bereits im vergangenen Jahr – auf die       tung der Gehaltsmeldungen.                  tungen immer neu ab Januar:
Anpassung der überobligatorischen                                                       www.helvetia.ch/sammelstiftungen
Umwandlungssätze per 2019 hinge-                                                        (Stiftung auswählen und weiter zu
                                                                                        «Rechtliche Dokumente»)
wiesen. Mit diesen Informationen
möchten wir Sie als Arbeitgeber entlas-                                               • Kundenportal für die Versicherten:
                                                                                        www.helvetia.ch/kundenportal
ten.
                                                                                      • Webseite für den Arbeitgeber:
                                                                                        www.helvetia.ch/arbeitgeber

                                                                                      • Webseite für den Arbeitnehmer:
                                                                                        www.helvetia.ch/arbeitnehmer

                                                                                      • Online-Formular für einen Beratungs-
                                                                                        termin: www.helvetia.ch/beratung

16/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Beilage zum Brief an die Versicherten der Helvetia Sammelstiftungen

              Anpassungen der allgemeinen Bestimmungen des Personalvorsorge-Reglementes 2019
              Hiermit informieren wir Sie als versicherte Person der Helvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge, der Helvetia
              Prisma Sammelstiftung für Personalvorsorge oder der Helvetia BVG Invest Sammelstiftung für Personalvorsorge,
              Basel, über die wichtigsten Anpassungen in den Allgemeinen Reglementsbestimmungen, welche zusammen mit
              Ihrem Vorsorgeplan das Personalvorsorge-Reglement bilden. Die Anpassungen treten unabhängig vom Inkraftset-
              zungsdatum Ihres Vorsorgeplanes per 01. Januar 2019 in Kraft.

              Die vorliegende Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen dient Informationszwecken. Rechtlich verbindlich
              sind einzig die entsprechenden Bestimmungen des Personalvorsorge-Reglementes.

              Aufnahme einer reglementarischen Bestimmung zur Anzeigepflichtverletzung
              Hat die versicherte Person anlässlich der Gesundheitsprüfung eine erhebliche Gefahrstatsache, die sie kannte
              oder kennen musste und über die sie schriftlich befragt worden ist, unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen, so ist die
              Stiftung berechtigt, das Vorsorgeverhältnis durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die entsprechenden Ausfüh-
              rungen hierzu sowie die Konsequenzen einer solchen Kündigung sind in der neu eingefügten Ziff. 4.2.3 dargelegt.

              Anpassungen bezüglich der Teilpensionierung
              Diese Anpassungen erfolgen aufgrund der zunehmenden Flexibilisierung in Bezug auf (Teil-) Pensionierungen. So
              wird neu auf eine fix vorgegebene Mindestzeitspanne zwischen zwei Pensionierungsschritten verzichtet sowie der
              minimale Pensionierungsschritt auf 20% gesenkt.

              Anpassung der Formulierung der Definition des zu meldenden Grundgehaltes
              Im Sinne einer Präzisierung und zur besseren Verständlichkeit wird die reglementarische Grundgehaltsdefinition
              angepasst.

              Präzisierung der Begünstigungsregelung im Todesfall
              Es wird neu explizit festgehalten, dass ein Anspruch von Lebenspartnern, erheblich unterstützten Personen sowie
              Personen, die für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufkommen müssen, entfällt, wenn die Stiftung erst zu einem
              Zeitpunkt Kenntnis von deren Vorhandensein erlangt, in dem sie die Auszahlung der Begünstigung bereits vorge-
              nommen hat. Diese Bestimmung ersetzt die bisherige Regelung, nach welcher ein Anspruch innerhalb von zwei
              Monaten nach dem Tod der versicherten Person bei der Stiftung angemeldet werden musste.
              Es besteht die Möglichkeit, die Stiftung vorsorglich mittels des Formulars "Änderung der Begünstigungsordnung"
              über das Vorhandensein von zu begünstigenden Personen in Kenntnis zu setzen.

              Präzisierung und Umformulierung der Bestimmung zur Befreiung von der Beitragszahlung
              Ist eine versicherte Person im Sinne des Personalvorsorge-Reglements arbeitsunfähig, setzt die Verpflichtung zur
              Beitragszahlung unter gewissen Voraussetzungen teilweise oder vollständig aus. Es ist nun festgehalten, dass im
              ersten Jahr einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne einer einheitlichen Anwendung während der gesamten Zeitdauer der
              Beitragsbefreiung die Staffelung gemäss IV sinngemäss zur Anwendung kommt.

              Zusätzlich werden gewisse Verweise und Garantien in dieser Bestimmung gestrichen, da sie entweder bereits an
              anderer Stelle im Reglement festgehalten oder gesetzlich garantiert sind.

              Präzisierung bzw. Ergänzung der Bestimmung zur Teilung der Altersrente im Rahmen des Scheidungsver-
              fahrens
              Erfolgt im Rahmen einer Scheidung eine Teilung der Altersrente, so kann diese sog. Scheidungsrente als Kapital-
              abfindung verlangt werden. Es wird nun präzisierend festgehalten, dass die entsprechende Erklärung schriftlich
              und unwiderruflich vor der ersten Rentenzahlung abzugeben ist und dass die Berechnung der Kapitalabfindung
              nach den massgebenden technischen Grundlagen der Stiftung erfolgt.

              Anpassung Unfalldeckung für Ehegatten- und Lebenspartnerrenten in der Weiterversicherung nach Ter-
              minalter (betrifft nur Reglemente der Prisma Sammelstiftung mit Altersrente)
              Neu ist bei Ehegatten- und Lebenspartnerrenten in der Weiterversicherung nach Erreichen des gesetzlichen BVG-
              Terminalters die Unfalldeckung versichert. Hierfür wird eine entsprechende Risikoprämie verlangt.

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Wichtige Termine.

2019
Im Januar                    • Neuer Jahreskontoauszug
                             • Publikation der aktuellen Allgemeinen Reglementsbestimmungen für die Versicherten der Helvetia Sammelstiftungen1
25. Januar                   • Termin für das Einreichen der Gehaltsmeldungen 2019
30. Januar                   • Fälligkeit Risikoprämie 2019
                             • 4. Quartalsbericht 2018 der Helvetia Anlagestiftung2
Ende April                   • Jahresbericht 2018 der Helvetia Anlagestiftung2
                             • 1. Quartalsbericht 2019 der Helvetia Anlagestiftung2
Im Mai                       • Kundenmagazin «Helvetia – News zur 2. Säule 2019/2020»
                             • Betriebsrechnung Helvetia Kollektivlebensversicherung 20183
                             • Jahresbericht 2018 der Helvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge4
Im Juni                      • Jahresbericht 2018 der Helvetia Prisma Sammelstiftung für Personalvorsorge4
                             • Jahresbericht 2018 der Helvetia BVG Invest Sammelstiftung für Personalvorsorge4
06. Juni                     • Consulta – Basiskurs 1 für Mitglieder von Vorsorgekommissionen5
26. Juni                     • Consulta – Basiskurs 2 für Mitglieder von Vorsorgekommissionen5
Ende Juli                    • 2. Quartalsbericht 2019 der Helvetia Anlagestiftung2
21. August                   • Consulta – Vertiefungskurs 1 für Mitglieder von Vorsorgekommissionen5
10. September                • Consulta – Vertiefungskurs 2 für Mitglieder von Vorsorgekommissionen5
Ende Oktober                 • 3. Quartalsbericht 2019 der Helvetia Anlagestiftung2
Im November                  • Information Gehaltsmeldungen und provisorische Beitragsrechnung der Risikoprämien 2020
                                (auf Basis der verarbeiteten Gehaltsmutationen 2019)
Im Dezember                  • Kundenmagazin «Helvetia – News zur 2. Säule 2020»6
31. Dezember                 • Fälligkeit Sparprämie 2019

1   www.helvetia.ch/sammelstiftungen (Stiftung auswählen und weiter zu «Rechtliche Dokumente»)
2   www.helvetia-anlagestiftung.ch
3   www.helvetia.ch/zahlen-fakten-bvg
4   www.helvetia.ch/sammelstiftungen (Stiftung auswählen und weiter zu «Kennzahlen»)
5   Kursort Basel, in deutscher Sprache
    Kursausschreibungen unter www.consultanet.ch
6   www.helvetia.ch/news-säule2

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Nützliche Informationen.

Persönliche Beratung
und Personalorientierung
Helvetia bietet umfassende Versiche-
rungs- und Vorsorgelösungen für Unter-
nehmen und für Privatpersonen. Wün-
schen Sie oder Ihre Mitarbeitenden ein
persönliches Beratungsgespräch oder
eine Personalorientierung? Dann wen-
den Sie sich an Ihren Berater oder an
Ihre Beraterin.

  Weitere Links
  Für Arbeitgeber
  • www.helvetia.ch/arbeitgeber
  • Schulungsangebote für Vorsorgekom-
     missionen und weitere Experten-Dienst-
     leistungen der Consulta:
     www.consultanet.ch

  • Angebot und Produkte der Helvetia
     Anlagestiftung:
     www.helvetia-anlagestiftung.ch

  Für Arbeitnehmer
  • www.helvetia.ch/arbeitnehmer
  • Zum Kundenportal für Versicherte der
     beruflichen Vorsorge und Helvetia
     Privatkunden:
     www.helvetia.ch/kundenportal

  • Online-Formular für einen persönlichen
     Beratungstermin:
     www.helvetia.ch/beratung

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Impressum.

                                                                                                                           12009197 12.18
Helvetia – News zur 2. Säule. Das Neueste und Wichtigste für unsere Kollektivleben-Kunden.
Herausgeberin: Helvetia Versicherungen, Berufliche Vorsorge Schweiz, Basel
Redaktion: Christine Altseimer; Marianne Kostur; Priska Schnell (Leitung); Renato Strassmann
Übersetzung: Helvetia Versicherungen
Layout und Bild: Helvetia Versicherungen, Basel, Branding; Bildrechte: Helvetia Versicherungen, ansonsten Quelle erwähnt
Kontakt: Ihre Meinung zu dieser Publikation interessiert uns. Schreiben Sie an info.vu@helvetia.ch, wenn Sie Anregungen,
Wünsche oder Kritik anbringen möchten.

Helvetia Versicherungen
T 058 280 10 00 (24 h), www.helvetia.ch

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