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2019 e u e s te und Das N e für unsere igst Wicht ktivleben- Kolle n! Kunde Dezember 2018 helvetia.ch News zur 2. Säule.
Editorial. Liebe Kundin, zahlung; eine BVG-Altersrente muss bis lieber Kunde zum Lebensende ausgerichtet werden. Bei der Festlegung des Umwandlungs- Letztes Jahr an dieser Stelle hatte ich das satzes für eine Altersrente der berufli- Scheitern der Reform «Altersvorsorge chen Vorsorge müssen neben der durch- 2020» beklagt und der Hoffnung Aus- schnittlichen Lebenserwartung auch die druck gegeben, dass sich auf politischem erwarteten langfristigen Kapitalrendi- Weg trotzdem schnelle und wirksame ten sowie eine allfällige Ehegattenrente Lösungen für unser bewährtes, aber zu- im Todesfall berücksichtigt werden. Die nehmend gefährdetes Vorsorgesystem Renditen auf sicheren Anlagen, wie sie finden werden. Entscheide oder konkre- der Regulator verlangt, sind schon lange te Umsetzungen sind jedoch nicht ab- sinkend respektive sie verharren auf zu sehbar; die BVG-Reform wurde gar zu- tiefem Niveau. Gemäss den heutigen Rea- Donald Desax rückgestellt. Aus Mangel an politischen litäten läge der Umwandlungssatz weit Leiter Marktbereich und Lösungen müssen die Anbieter nun tiefer. Die Finanzierungslücken bei den Mitglied der Konzernleitung Schweiz das Heft in die Hand nehmen und das Renten, die sich durch den viel zu hohen Helvetia Versicherungen, Marktbereich Berufliche Vorsorge Schweiz Problem der systemfremden und zuneh- Mindestumwandlungssatz im BVG und menden «Umverteilung» in der 2. Säule die viel zu optimistisch eingeschätzte anpacken; selbstverständlich unter Be- Rendite jetzt ergeben, müssen einseitig rücksichtigung der strengen regulatori- von den Arbeitnehmern und Arbeitneh- schen Rahmenbedingungen. merinnen, also von den heutigen Bei- Neben der steigenden Lebenserwar- tragszahlern, getragen werden. Das ist tung und den anhaltend tiefen Zinsen ungerecht. wird es in den nächsten Jahren wegen Der kürzlich veröffentlichte Bericht der Babyboomer zu einer regelrechten der Oberaufsichtskommission Berufli- Explosion der Anzahl Neurenten kom- che Vorsorge (OAK BV) zur finanziellen men. Damit das schweizerische Vorsor- Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2017 gesystem die Folgen dieser Verschie- bringt es auf den Punkt: Die Quersub- bung von Beitragszahlern zu Rentnern ventionierung bei der 2. Säule belief sich abfedern kann, braucht es jetzt griffige in den Jahren 2014 bis 2016 auf jährlich Korrekturen und Massnahmen. rund 7 Milliarden Franken. Jeder aktiv Zinsentwicklung und Demografie Versicherte zahlte somit pro Jahr durch- können wir nicht steuern. Also gilt es, schnittlich 1’700 Franken Subventionen den viel zu hohen Rentenumwandlungs- für bestehende Renten. Die systemfremde satz für die BVG-Altersguthaben endlich Umverteilung in der beruflichen Vorsorge anzupassen. Die verbleibende durch- muss unbedingt reduziert werden! schnittliche Lebenserwartung eines Helvetia setzt sich nach wie vor für 65-jährigen Mannes in der Schweiz ist eine faire und stabile berufliche Vorsor- seit Einführung des BVG-Obligatoriums ge ein und dafür, dass unsere Kunden 1985 nach neuesten statistischen Erhe- ihr Vorsorgemodell nach ihrem Bedürf- bungen um knapp fünf Jahre gestiegen. nis wählen können. Lesen Sie in diesem Angepasst wurde der Umwandlungs- Magazin mehr zu den Entwicklungen. satz aber nur einmal von ursprünglich 7.2 Prozent auf die noch heute geltenden Vielen Dank für Ihr Vertrauen, ich wün- 6.8 Prozent. Das ist viel zu wenig, steht sche Ihnen ein erfolgreiches 2019! der Umwandlungssatz doch in direktem Zusammenhang zur Dauer der Renten- Donald Desax 2/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Inhalt. 4 10 Produkte und Leistungen Markt und Sozialversicherungen Ausgangslage Reformprozess in der Altersvorsorge Umverteilung Eckwerte zu den Reformvorhaben Kapital oder Rente Anpassungen in der 1. Säule Teilautonome Vorsorgelösung oder Vollversicherung Anpassungen in der 2. Säule Massnahmen und weitere Informationen für unsere Kunden 15 7 Services Kundenportal für Versicherte Konditionen Informationen an Versicherte Anlageumfeld Sicherheit und Renditeperspektiven Überschussbeteiligung und Verzinsung 2018 Verzinsung 2019 18 Projektionszinssatz Wichtige Termine 19 Nützliche Informationen 3/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Produkte und Leistungen. Die Umverteilung in der beruflichen Vorsorge von den aktuell Berufstätigen zu den Rentnern nimmt laufend zu, da immer mehr Arbeitnehmer der geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen und weil am Kapitalmarkt nicht die eigentlich erforderlichen Renditen erzielt werden können. Helvetia ergreift deswegen Massnahmen, die eine finanzielle Stabilität gewährleis- ten, für mehr Gerechtigkeit sorgen und es Helvetia zugleich ermöglichen, weiterhin ein breites und bedarfsgerechtes Vorsorgeangebot für Unternehmen zu bieten. Ausgangslage Umverteilung durch zu hohen BVG-Umwandlungssatz Die Reform «Altersvorsorge 2020», mit Der gesetzlich vorgeschriebene der eine stabile Finanzierung der AHV BVG-Umwandlungssatz von 6.8 Pro- und der 2. Säule erreicht werden sollte, zent ist deutlich zu hoch. Dieser Um- wurde im September 2017 knapp vom wandlungssatz bestimmt die jährliche Schweizer Stimmvolk abgelehnt (siehe Rente eines Versicherten. Er wird bei dazu auch Rubrik «Markt und Sozial- der Pensionierung mit dem angespar- versicherungen»). Damit sind auf unbe- ten Altersguthaben einer Person multi- stimmte Zeit weiterhin unverhältnismäs- pliziert. Hat jemand beispielsweise in sig hohe Altersrenten in der beruflichen der Pensionskasse ein Kapital von Vorsorge gesetzlich vorgeschrieben, CHF 500’000 angespart, so erhält die von den aktiv Versicherten mitfinan- die Person eine jährliche Rente von ziert werden müssen. CHF 34’000. Ohne Berücksichtigung Dr. Christine Altseimer Leiterin Produktmanagement Da in den nächsten Jahren über- von Zinsen könnte diese Rente nur Helvetia Versicherungen, durchschnittlich viele Berufstätige pen- 15 Jahre lang ausbezahlt werden. Da- Marktbereich Berufliche Vorsorge Schweiz sioniert werden, verstärkt sich diese nach ist das Kapital aufgebraucht. Umverteilung auch in der beruflichen BVG-Renten sind aber bis ans Lebens- Vorsorge, die einseitig zu Lasten der ende garantiert. Ausserdem erhält der momentanen Berufstätigen geht. Das ist hinterlassene Ehepartner beim Tod der unfair und inakzeptabel. versicherten Person eine ebenfalls le- benslange Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 Prozent der Altersrente. Die durchschnittlich verbleibende Le- benserwartung ist in den letzten Jahr- zehnten stetig angestiegen und liegt für einen 65-Jährigen mittlerweile schon bei 20 Jahren. So erfreulich diese Ent- wicklung für den Einzelnen ist, so schwierig ist sie für unsere Sozialsys- teme. Um beispielsweise die BVG- «Die Umverteilung in der beruflichen Vorsorge, Rente lebenslang für den Versicherten die einseitig zu Lasten der momentanen und seinen Hinterbliebenen zu garan- Berufstätigen geht, ist unfair und inakzeptabel.» tieren, muss auf dem Kapital eine jähr- liche Rendite von ca. 5 Prozent erzielt werden. Das ist bis auf Weiteres unrea- listisch (siehe dazu auch Rubrik «Kondi- tionen»). 4/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
In vielen Fällen ist der Arbeitgeber be- Umverteilung durch ungenügend benötigt, das in irgendeiner Form von reit, mehr als die gesetzlich vorge- finanzierte Renten den Berufstätigen finanziert werden schriebenen obligatorischen Leistungen Wenn eine versicherte Person pensio- muss. Die Finanzierung kann sich je zu versichern. Damit kann ein zusätzli- niert wird, wird für sie eine sogenannte nach Pensionskasse unterscheiden. Ent- ches «überobligatorisches» Kapital an- Rückstellung gebildet, die sicherstellen weder müssen höhere Beiträge bezahlt gespart werden. In diesen Fällen kann soll, dass die Altersrente garantiert le- werden und/oder die aktiv Versicher- der Umwandlungssatz versicherungs- benslang ausbezahlt werden kann. Da- ten erhalten eine tiefe Verzinsung der mathematisch korrekt festgelegt wer- bei wird angenommen, dass diese Altersguthaben. Dadurch ergeben sich den, solange mindestens die BVG- Rückstellung verzinst wird. Diesen Zins für die Arbeitnehmer/-innen tiefere Rente garantiert wird. Die meisten nennt man technischen Zins oder auch Nettolöhne respektive ein tieferes Al- Pensionskassen nutzen diese Möglich- Diskont- oder Bewertungszins. Sobald terskapital, im ungünstigsten Fall auch keit, um eine insgesamt angemesse- festgestellt wird, dass dieser Zins nicht beides zusammen. nere und besser finanzierbare Rente mehr mit einer ausreichenden Sicher- anzubieten. Falls ein Arbeitgeber je- heit erzielt werden kann, muss er redu- Kapital oder Rente doch nur die gesetzlich vorgeschriebe- ziert werden. Das macht es erforder- Bei der Pensionierung kann man sich nen Sparbeiträge versichert hat, fehlt lich, die Rückstellungen zu erhöhen das angesparte Kapital auszahlen las- diese Kompensationsmöglichkeit. (Nachreservierung). sen oder sich für eine lebenslange Rente entscheiden. Auch Mischformen Formen der Umverteilung sind möglich. Der Kapitalbezug ist da- Sowohl für Neupensionierungen, also bei unabhängig vom Umwandlungs- auch für die Nachreservierung von satz. Die einmal berechnete Rente gilt schon laufenden Renten, wird Kapital lebenslang. 5/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Teilautonome Vorsorgelösung Massnahmen von Helvetia und oder Vollversicherung weitere Informationen für unsere Helvetia bietet das renditeorientierte teil- Kunden autonome Vorsorgemodell von Helvetia Im Frühjahr 2019 erscheint die nächste BVG Invest und die Vollversicherung mit Ausgabe unserer «Helvetia – News zur Weiterführende weitreichenden Garantien an. 2. Säule». Darin informieren wir über die Informationen In der Vollversicherung werden die konkreten Massnahmen, die Helvetia überobligatorischen Umwandlungssätze für die berufliche Vorsorge ab 2020 • Umwandlungssätze Helvetia Sammelstiftung: per 2019 weiter gesenkt, die aktuellen umsetzen wird. Ziel ist dabei, die finan- www.helvetia.ch/helvetia-stiftung Werte wurden bereits im letzten zielle Stabilität zu gewährleisten, für (Kennzahlen > Umwandlungssätze) • Umwandlungssätze Helvetia BVG Invest Sammelstiftung: «Bei der Pensionierung kann man sich www.helvetia.ch/bvg-invest-stiftung (Kennzahlen > Umwandlungssätze) das angesparte Kapital auszahlen lassen oder • Umwandlungssätze Helvetia Prisma sich für eine lebenslange Rente entscheiden. Sammelstiftung: Auch Mischformen sind möglich.» www.helvetia.ch/prisma-stiftung (Kennzahlen > Umwandlungssätze) • Umwandlungssatz: Fakten und Zusammenhänge (siehe unter Magazin publiziert. Die betroffenen mehr Gerechtigkeit zu sorgen und es obigen URL) Versicherten wurden im Januar 2018 Helvetia zu ermöglichen, weiterhin ein persönlich informiert. Im kommenden breites und bedarfsgerechtes Vorsorge- • Informationen, insbesondere zu Vorsorgeausweis, Pensionierungsthe- Januar weisen wir die Versicherten angebot für Unternehmen zu bieten. men und Formularen für Arbeitnehmer: beim Versand der neuen Reglements- www.helvetia.ch/arbeitnehmer anpassungen noch einmal darauf hin • Informationen und Formulare für (siehe auch Rubrik «Services»). Arbeitgeber: Neben dem Umwandlungssatz un- www.helvetia.ch/arbeitgeber terscheiden sich die beiden Vorsorge- • Oberaufsichtskommission Berufliche modelle auch in anderen Punkten. Eine Vorsorge (OAK BV): Gegenüberstellung der wichtigsten Bericht finanzielle Lage der Vorsorge- Leistungskomponenten findet sich in einrichtungen 2017 der Rubrik «Konditionen» auf den Sei- • FINMA: Bericht über die Transparenz ten 8/9. der Betriebsrechnung 2017 6/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Konditionen. Auch im Jahr 2018 haben u.a. tiefe Zinsen und Turbulenzen an den Anlagemärkten die Spezialisten der beruflichen Vorsorge gefordert; zinstechnisch ist eine Trendwende in der Schweiz nicht absehbar. Positiv stimmen hingegen die konjunkturellen Entwicklungen in den letzten Monaten und die Aussichten für die Schweizer Volkswirtschaft. Weiterhin herausfor- turdynamik eine wichtige Wachstums- derndes Anlageumfeld stütze. Voraussetzung hierfür ist jedoch unter anderem, dass keine weitere Es- Das erste Halbjahr 2018 konnte mit kalation des internationalen Handels- einer guten Entwicklung des Bruttoin- disputes stattfindet. landproduktes (BIP) überzeugen. Die Binnenwirtschaftlich wird die Kon- Schweiz übertrumpfte mit ihrem Wirt- junktur hauptsächlich durch die In schaftswachstum sowohl den Euroraum vestitionstätigkeiten gestützt. Hohe Ka- als auch die USA. Die Expertengruppe pazitätsauslastungen und volle Auf- des Bundes erwartet für das Jahr 2018 tragsbücher verlangen von Schweizer ein durch den Aussenhandel gestütztes Unternehmen Investitionen in ihre Pro- BIP-Wachstum von 2.9 Prozent. duktionskapazitäten. Dies führt unter Für das nächste Jahr geht das anderem zu einer weiterhin positiven Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Entwicklung am Arbeitsmarkt. Dr. Renato Strassmann Leiter Marktentwicklung und Kommunikation von einem BIP-Wachstum von 2.0 Pro- Auf globaler Ebene stellen neben Helvetia Versicherungen, zent aus. Die Exportwirtschaft bleibt der Eskalation des Handelsdisputes Marktbereich Berufliche Vorsorge Schweiz hierbei aufgrund der globalen Konjunk durch Kapitalabflüsse ausgelöste Wech- selkursschwankungen (u.a. in den auf- strebenden Wirtschaftsmächten) ein weiteres Risiko dar. In Europa gehören der unberechenbare Kurs der neuen «Die anhaltend expansive Notenbankpolitik italienischen Regierung und die unklare der Schweizerischen Nationalbank Umsetzungsstrategie des Austrittes des stellt insbesondere bei den Bundesobligationen eine Vereinigten Königreichs aus der Euro- Herausforderung dar.» päischen Union (Brexit) zu den gröss- ten Unsicherheitsfaktoren. 7/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
«Diverse geopolitische Risiken erschweren die Voraussage zukünftiger Entwicklungen.» Falls eines oder mehrere dieser Risiken Nicht zuletzt aufgrund dieser Tatsache USA könnte zur Entlastung der Bundes- eintreten, könnte der Schweizer Fran- und der tiefen Kerninflation von obligationen beitragen. Demgegen- ken unter starken Aufwertungsdruck 0.5 Prozent wird die Schweizerische über lasten verhaltene Inflations- und kommen. Dies wiederum hätte hem- Nationalbank (SNB) am Negativzins Zinsaussichten sowie geopolitische Ri- mende Auswirkungen auf die Export- von – 0.75 Prozent auf Sichteinlagen siken mit den damit einhergehenden wirtschaft und auf das Wachstum der festhalten und bei Bedarf am Devisen- Geldzuflüssen auf den Renditen der schweizerischen Volkswirtschaft. markt intervenieren, wobei die ge- Bundesobligationen. Trotz der positiven globalen realwirt- samte Währungssituation berücksich- schaftlichen Situation entwickeln sich die tigt wird. Der Negativzins sowie die Helvetia bietet sowohl Währungsräume sehr unterschiedlich. Bereitschaft zu Devisenmarktinterventio- Sicherheit als auch Die amerikanische Notenbank (FED) nen bleiben notwendig, um die Attrakti- hat in den letzten Monaten die Leitzinsen vität von Anlagen in Franken tief zu hal- Renditeperspektiven beständig erhöht. Auch die Bank of Eng- ten und damit den Druck auf den Fran- Die mittel- und vor allem langfristige land hat, gestützt durch die Konjunktur- ken zu verringern. Entwicklung der Kapitalmärkte ist nur prognosen und die über dem Zielband Die Rendite zehnjähriger Bundes- schwer vorhersehbar. Dies führt zu sehr von 2 Prozent liegende Inflation, den obligationen schwankte in den letzten unterschiedlichen Beurteilungen bezüg- Leitzins im August auf 0.75 Prozent an- Monaten zwischen – 0.1 und 0.2 Pro- lich der Entwicklung der Anlagemärkte. gehoben. Demgegenüber ist die Bank zent. Das historische Tief betreffend die of Japan von einem Zinsschritt weit ent- Rendite der zehnjährigen Bundesobli- Vollversicherung für den sicher- fernt. Auch die expansive Notenbank- gationen scheint sich fortzusetzen. heitsorientierten Kunden politik der EZB wurde an der Sitzung Auch in anderen Industrieländern ha- Für den sicherheitsorientierten Kunden vom September 2018 u.a. aufgrund ben sich die zehnjährigen Staatsanlei- bietet Helvetia die Vollversicherungslö- der tiefen Kerninflationsrate von 1 Pro- hen mehrheitlich seitwärts bewegt. Die sung an, bei der sämtliche Risiken von zent bis in den Sommer 2019 bestätigt. weitere Erhöhung des Leitzinses in den Helvetia übernommen werden. Somit werden nicht nur im Leistungsfall, son- dern auch für das angesparte Altersgut- haben die versicherten Leistungen Rendite 10-jähriger Bundesobligationen garantiert. Zudem gibt Helvetia – unab- im Vergleich zur Mindestverzinsung hängig von der tatsächlich erreichten des obligatorischen Altersguthabens seit 2010 Rendite – die Garantie für die Erwirt- schaftung des vom Bundesrat definier- % ten Mindestzinses. Zusätzlich gewährt 2.5 sie – je nach Geschäftsverlauf – einen 2.0 Zins- und Risikoüberschuss. Dieser wird jährlich von Helvetia festgelegt. 1.5 Aufgrund der bewährt umsichti- 1.0 gen Anlagestrategie konnte Helvetia ein solides Anlageergebnis erwirtschaf- 0.5 ten und gewährt im Überobligatorium bei der Vollversicherung einen Zins- 0.0 überschuss von 0.50 Prozent. Diese –0.5 Überschussbeteiligung wird dem über- obligatorischen Altersguthaben per –1.0 01.01.2019 gutgeschrieben. 01/2010 01/2011 01/2012 01/2013 01/2014 01/2015 01/2016 01/2017 01/2018 01/2019 Mindestzins für Obligatorium Quelle: Schweizerische Nationalbank, Renditen Rendite 10-jähriger Bundesobligationen von Obligationen unter www.snb.ch 8/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Helvetia BVG Invest für den renditeorientierten Kunden Mit Helvetia BVG Invest bietet Helvetia Überschussbeteiligung und Verzinsung dem renditeorientierten Kunden eine der Altersguthaben Lösung mit der Chance auf Mehrertrag gegenüber der Vollversicherung an. Im Garantierte Verzinsung und Überschüsse/Mehrverzinsung 2018 Unterschied zur Vollversicherung trägt Helvetia Helvetia BVG Invest die Stiftung das Anlagerisiko. Zudem in % Vollversicherung1 Sammelstiftung ist bei Helvetia BVG Invest eine tempo- räre Unterdeckung erlaubt. Dies er- Obligatorium möglicht eine renditeorientiertere Anla- Garantierte Verzinsung 1.00 1.00 gepolitik als in der Vollversicherung, Überschusssatz/Mehrverzinsung 0.00 0.25 was sich u.a. in einem beträchtlich hö- Gesamtverzinsung 1.00 1.25 heren Aktienanteil als bei der Vollversi- cherung äussert. Über einen etwaigen Überobligatorium Mehrertrag – u.a. abhängig vom De- ckungsgrad der Stiftung – entscheidet Garantierte Verzinsung 0.25 1.00 jährlich der Stiftungsrat. Überschusssatz/Mehrverzinsung 0.50 0.25 Der Stiftungsrat der Helvetia BVG Gesamtverzinsung 0.75 1.25 Invest hat beschlossen, einen Mehrer- Risikoüberschuss2 5.00 trag von 0.25 Prozent auszuschütten. Dieser Mehrertrag wird dem über obligatorischen Altersguthaben per Verzinsung der Altersguthaben 2019 01.01.2019 gutgeschrieben. Helvetia Helvetia BVG Invest in % Vollversicherung1 Sammelstiftung Obligatorium Garantierte Verzinsung 1.00 1.00 Überobligatorium Garantierte Verzinsung 0.25 1.00 1 Gilt für Vollversicherungslösungen von Helvetia und der Prisma Sammelstiftung sowie für firmeneigene Stiftungen mit Vollversicherungsvertrag. 2 Vom Risikoüberschuss ausgenommen sind Kunden mit spezieller Überschussvereinbarung sowie Kollektivversicherungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge. Projektionszinssatz Der Projektionszinssatz, der bei der Hochrechnung der voraussichtlichen Alters- leistungen angewendet wird, beläuft sich per 01.01.2019 bei allen Vollversiche- rungslösungen auf 1.50 Prozent. Bei der Helvetia BVG Invest Sammelstiftung liegt der Projektionszins bei 2.00 Prozent. Eine Erläuterung zum Projektionszinssatz finden Sie in «Helvetia – News zur 2. Säule 2012» auf Seite 6. 9/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Markt und Sozialversicherungen. Die dringenden Reformen in der Altersvorsorge kommen nur zögerlich wieder in Gang. Das Bewusstsein für die verheerenden Folgen des Zuwartens scheint weder auf dem politischen Parkett noch bei den Stimmbürgern angekommen zu sein. Die soziale Sicherheit steht vor grossen Reformprozess in der und bekannten Herausforderungen. Altersvorsorge Dennoch sind alle diesbezüglichen Re- formvorhaben in den letzten zwei Jahr- Seit Jahren ist die Altersvorsorge ge- zehnten gescheitert. Ohne Massnah- prägt von steigender Lebenserwartung, men aber bahnt sich hier eine den Herausforderungen an den Finanz- gefährliche Schieflage des Systems an. märkten, der Veränderung der Arbeits- Der Beginn der Pensionierungs- welt und einem Regulativ, das mit die- welle der Babyboomer, die drastische sen Entwicklungen nicht Schritt zu Veränderungen in Wirtschaft und Ge- halten vermag. Alle bisherigen Reform- sellschaft mit sich bringt, wird auch die vorhaben dazu sind gescheitert, letzt- soziale Sicherheit, insbesondere die Al- mals in den Abstimmungen zur Alters- tersvorsorge, vor besondere Herausfor- vorsorge 2020 am 24. September derungen stellen. Erschwerend kommt 2017. In den nächsten Jahren stehen Marianne Kostur Verantwortliche für die Fachausbildung hinzu, dass auch die demografische mit der Pensionierungswelle der Baby- Helvetia Versicherungen, Entwicklung – wir werden immer älter boomer-Generation drastische Verän- Marktbereich Berufliche Vorsorge Schweiz – und die aktuellen Herausforderungen derungen in Wirtschaft und Gesell- an den Finanzmärkten mit den gesetz- schaft an mit entsprechenden Folgen lichen Vorgaben nicht Schritt zu halten für die Sozialwerke, vor allem für die vermögen. der Altersvorsorge. Die Babyboomer- Wir berichten Ihnen über den Generation bewegt sich weg von Bei- Stand der Dinge im politischen Prozess tragszahlern hin zu Rentenbezügern nach der Ablehnung der Reform zur und trifft die Altersvorsorge in einem «Altersvorsorge 2020». Wie jedes Jahr ungünstigen Zeitpunkt. Bis 2030 wird informieren wir Sie auch gerne darü- die Zahl der Rentenbezüger von bisher ber, was in unseren Sozialversicherun- 2.6 Millionen auf 3.6 Millionen stei- gen 2019 an wichtigen Änderungen gen. Ohne umgehende Korrekturmass- ansteht oder wissenswert ist. nahmen werden sowohl die erste als auch die zweite Säule in eine System- krise rutschen. Aus dieser wird man ohne unverzügliche Reformen nur durch schmerzhafte Einschnitte heraus- finden und die daraus resultierende Last vermutlich einmal mehr der aktiven «Der Beginn der Pensionierungswelle der Generation aufbürden. In Anbetracht Babyboomer wird auch die soziale Sicherheit vor der zögerlichen Herangehensweise besondere Herausforderungen stellen.» liegt die Folgerung nahe, dass vielen nicht bewusst ist, wie düster die Aus- sichten wirklich sind. Sei es, dass sie in Anbetracht der (noch) funktionierenden Sozialwerke den Ernst der Lage unter- schätzen, sei es, dass Partialinteressen den Reformen entgegenstehen. In der 10/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
zweiten Säule wird dies unmittelbar zur liarden Franken, um den Stand des über die Steuerreform und die AHV- Folge haben, dass Pensionskassen das AHV-Fonds auf dem gesetzlich gefor- Finanzierung (STAF) Ende September Heft selbst in die Hand nehmen und je- derten Stand einer Jahresausgabe zu 2017 verabschiedet. Ziel dieser Vor- den noch so kleinen Handlungsspiel- halten. lage ist eine Kompensation von Steuer- raum nutzen müssen, um Auswirkun- Im Nachgang zur Abstimmung erleichterungen durch Erbringung zu- gen der bedrohlichen Systemfehler zu vom 24. September 2017 haben Ge- sätzlicher Mittel für die AHV. Bei der mildern. Lesen Sie mehr dazu im Kapi- spräche mit Parteien, Sozialpartnern zweiten Säule herrscht – abgesehen tel «Produkte und Leistungen». und interessierten Kreisen die Notwen von Reformpunkten, die zwingend in digkeit von Reformen in der ersten und beiden Säulen gleichzeitig umgesetzt Eckwerte zu den in der zweiten Säule bestätigt. Abge- werden müssen – Funkstille. In Anbe- kommen ist man allerdings vom Vorha- tracht des dringenden Handlungsbe- Reformvorhaben ben einer gemeinsamen Revision der darfs ist dies unverantwortlich. Ein Ausgangslage ersten und zweiten Säule und zieht es Massnahmenpaket muss auch in der Die AHV basiert auf dem Umlagever- vor, die Vorlagen separat zu behandeln zweiten Säule umgehend vorliegen, fahren, und die laufenden Einnahmen, und prioritär die AHV anzugehen. Für damit die Quersubventionierung ge- vornehmlich aus Beiträgen, müssen die Reform der zweiten Säule sollen die stoppt werden kann. die Ausgaben decken. Schwankungen Sozialpartner eine Lösung erarbeiten. werden über den AHV-Fonds ausgegli- In der Folge hat der Bundesrat An- Inhalte der Vernehmlassungs chen. Der Stand des AHV-Fonds sollte fang Juli 2018 unter dem Titel «Stabili- vorlage «Stabilisierung der AHV eine Jahresausgabe aufweisen, was ei- sierung der AHV (AHV21)» eine Vor- (AHV 21)» nem Zielwert von annähernd 44 Milli- lage in die Vernehmlassung geschickt. Das finanzielle Gleichgewicht soll arden Franken (Basis Jahr 2017) ent- Die Botschaft ans Parlament soll im mit Mehreinnahmen einerseits und leis- spricht. Die finanzielle Situation in der Frühjahr 2019 folgen. Zwischenzeit- tungsseitigen Massnahmen auf der AHV hat sich seit 2014 verschlechtert lich wurde die Vorlage über die Steuer- Ausgabenseite andererseits gesichert und die Prognosen weisen nicht auf reform 17 ergänzt mit Finanzierungs- werden. Mehreinnahmen sollen durch eine Änderung hin. Prognosen zufolge elementen für die AHV. Das Parlament eine Erhöhung der Mehrwert- fehlen der AHV bis 2030 rund 53 Mil- hat das entsprechende Bundesgesetz steuer generiert werden. Vorgesehen 11/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Die AHV rutscht ins Minus in Mio. CHF 70’000 60’000 50’000 40’000 30’000 20’000 10’000 0 Quellen: 2009 bis 2017: Betriebsrechnungen –10’000 AHV; ab 2018: Finanzperspektiven der AHV gemäss Referenzszenario BSV 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Ausgaben Einnahmen Umlageergebnis «Bis 2030 wird die Zahl der Rentenbezüger von bisher 2.6 Millionen auf 3.6 Millionen steigen.» ist eine Erhöhung um 1.5 Prozent- renten sollen zwischen Alter 62 und 70 Mehreinnahmen für die AHV von punkte ab dem Jahr 2021. Dieser Punkt bezogen werden können. Auch die rund 1.2 Milliarden Franken. muss allerdings noch abgestimmt wer- Teilpensionierung soll ermöglicht wer- • Das seit nunmehr 20 Jahren bei der den mit der zwischenzeitlich erarbeite- den. Die flexible Pensionierung soll Mehrwertsteuer erhobene Demogra- ten Vorlage über die Steuerreform und auch in der zweiten Säule veran- fieprozent soll vollumfänglich in die die AHV-Finanzierung. kert werden. Anreize sollen eine Wei- AHV fliessen. Heute gehen davon Die schrittweise Angleichung des terarbeit nach dem Referenzalter för- 17 Prozent an den Bund, der damit Rentenalters der Frauen auf Referenz- dern. So sollen neu Beiträge nach dem seinen Anteil an den AHV-Ausgaben alter 65 für Frau und Mann soll län- Referenzalter die AHV-Rente verbes- finanziert. gerfristig die Ausgabenseite entlasten. sern und auch allfällige Beitragslücken • Der Bund leistet heute einen Beitrag Die Erhöhung des Rentenalters der ausgleichen. von 19.55 Prozent der Ausgaben Frauen muss jedoch durch Ausgleichs- an die AHV. Der Bundesbeitrag soll massnahmen abgefedert werden. Dazu Inhalte der Vorlage über die auf 20.2 Prozent der Ausgaben der sollen die Kürzungssätze insbesondere «Steuerreform und die AHV angehoben werden. bei Frauen nahe dem Rentenalter (Jahr- AHV-Finanzierung (STAF)» gänge 1958 bis 1966) reduziert wer- Drei Finanzierungselemente zugunsten Durch diese Massnahmen sollen der den. Der Bundesrat hat verschiedene der AHV prägen diese Vorlage: AHV ab dem Jahr 2020 rund 2 Milliar- Vorschläge in die Vernehmlassungsvor- • Erhöhung des Beitragssatzes um den Franken zukommen. Diese Vorlage lage eingebracht. 0.3 Prozentpunkte (je 0.15 Prozent- wird am 19. Mai 2019 dem Volk zur Geplant ist auch die Einführung punkte für Arbeitnehmer und Arbeit- Abstimmung vorgelegt. der flexiblen Pensionierung. Alters geber). Im Jahr 2020 entspricht das 12/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Die wichtigsten Anpas- werden entsprechend erhöht. Dasselbe Die sinkende Beitragsskala für Selbststän- sungen in der 1. Säule gilt für die Hilflosenentschädigungen in digerwerbende wird im Lohnbereich (AHV, IV und Ergän- der AHV und der IV und den Betrag zur zwischen CHF 9’500 und CHF 56’900 Deckung des allgemeinen Lebensbe- (bisher zwischen CHF 9’400 und zungsleistungen) darfs bei den Ergänzungsleistungen. CHF 56’400) angewendet. Die Renten der AHV und der IV Auch auf der Beitragsseite er- Der geringfügige Lohn, von dem werden auf den 01.01.2019 an geben sich Änderungen. Der Min- Beiträge an die AHV, die IV und die EO die Lohn- und Preisentwicklung destbeitrag für Selbstständigerwer- nur auf Verlangen des Arbeitnehmen- angepasst. Die Erhöhung beläuft sich bende und Nichterwerbstätige steigt den abgezogen werden müssen, bleibt auf rund 0.9 Prozent. Damit steigt die von heute CHF 478 auf CHF 482. Er unverändert bei CHF 2’300. maximale einfache Alters- bzw. die beinhaltet die Beiträge für die AHV, die volle Invalidenrente von bisher IV und die Erwerbsersatzordnung (EO). CHF 28’200 auf CHF 28’440. Auch Bei Nichterwerbstätigen ist der Betrag die Witwen- bzw. Witwerrenten, die auf das 50-Fache des Mindestbeitrags Waisenrenten und die Kinderrenten begrenzt und beträgt neu CHF 24’100 (bisher CHF 23’900). 13/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
«Pensionskassen müssen das Heft selbst in die Hand nehmen und jeden noch so kleinen Handlungsspielraum nutzen, um die Auswirkungen der bedrohlichen Systemfehler zu mildern». Anpassungen in der Für Renten, die 2015 begonnen ha- 2. Säule (BVG) ben, beträgt die Erhöhung 1.5 Prozent. Wichtig für Die Erhöhung basiert auf der Zunahme Arbeitgeber Parallel zur Erhöhung der AHV-Renten des Landesindexes der Konsumenten- werden auch die Grenzbeträge in preise zwischen September 2015 und Die Erhöhung der Eintritts- der beruflichen Vorsorge angeho- September 2018. schwelle in der beruflichen ben. Die nachstehende Übersicht zeigt Renten, die 2014 oder früher be- Vorsorge von bisher CHF 21’150 die ab 01.01.2019 gültigen Werte: gonnen haben, müssen nicht angepasst auf CHF 21’330. werden. Der Preisindex im September in CHF 2018 ist in allen Fällen tiefer als der massgebende Preisindex im September Eintrittsschwelle 21 330 des Entstehungsjahres der Rente (Ren- Maximal anrechenbares tenbeginn 2008 oder zwischen 2010 BVG-Gehalt 85 320 und 2014) resp. des Jahres vor der BVG-Koordinationsabzug 24 885 letzten Anpassung (Rentenbeginn Maximal versichertes 2009 oder vor 2008). Weiterführende BVG-Gehalt 60 435 Informationen Minimal versichertes BVG-Gehalt 3 555 Sicherheitsfonds BVG: Die • Merkblätter der AHV/IV/EO Maximal versicherbares Gehalt weitere Steigung der Zuschüsse www.ahv-iv.info in der beruflichen Vorsorge 853 200 zum Ausgleich ungünstiger • Bundesamt für Sozialversicherungen: Altersstruktur erfordert eine Informationen über alle Sozialversiche- Der maximal versicherte Lohn in neuerliche Beitragsanpassung rungen www.bsv.admin.ch der obligatorischen Unfallversi- Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG ist • Infoblatt «Schweizer Sozialversicherun- cherung gemäss UVG bleibt unverän- eine gesamtschweizerische Einrich- gen 2019» dert bei CHF 148’200. tung, die verschiedene Aufgaben wahr- www.helvetia.ch/arbeitgeber nimmt. Ein zentraler Auftrag ist der Las- (Berufliche Vorsorge Ihres Unterneh- BVG-Mindestzinssatz tenausgleich für Betriebe, die viele mens) Der BVG-Mindestzinssatz bleibt unver- ältere Arbeitnehmende beschäftigen ändert bei 1 Prozent. und durch die gestaffelten Beiträge für die Altersgutschriften besonders belas- Anpassung der laufenden obliga- tet werden. Diese Zuschüsse sind in torischen Hinterlassenen- und den letzten Jahren stetig angestiegen Invalidenrenten nach BVG und machen eine neuerliche Erhöhung Hinterlassenen- und Invalidenrenten des Beitrags nötig. Die notwendigen der obligatorischen beruflichen Vor- Mittel für diese Aufgaben werden sorge müssen von Gesetzes wegen pe- durch Beiträge der Vorsorgeeinrichtun- riodisch an die Teuerung angepasst gen aufgebracht. werden. Die Anpassungen basieren Der Sicherheitsfonds hat eine Erhö- auf der Entwicklung des Landesindexes hung des Beitragssatzes für diese Auf- der Konsumentenpreise. gabe beschlossen. Ab 01.01.2019 be- trägt dieser 0.12 Prozent des nach BVG zu versichernden Lohnes (bisher 0.10 Prozent). Der Beitrag für die Insol- venz bleibt unverändert. 14/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Services. Im Zuge des technologischen Fortschritts haben wir gemeinsam mit Kunden und Versicherten weitere Verbesserungen umgesetzt, die auf die Bedürfnisse in der Praxis ausgerichtet sind. Vielfalt und Einfachheit Helvetia Kundenportal – Dokumente und Simulationen im Zugang und Umgang für Arbeitnehmer mit Informationen und Die Versicherten der beruflichen Vor- Dienstleistungen sorge können über das Helvetia Kun- denportal ihre Pensionierung anhand Die Gesellschaft verändert sich, Treiber ihrer eigenen Daten jetzt mit unter- ist der technologische Fortschritt. Kun- schiedlichem Rentenalter – flexibel zwi- den und Versicherte verändern ihr Ver- schen Alter 58 und 70 – simulieren. halten und ihre Bedürfnisse laufend im Wir bauen für die Versicherten Simula- Zuge dieser Entwicklung. Wie man tionen, Datenverfügbarkeit und Down- sich informiert, durch wen man sich loads von aktuellen Dokumenten lau- wann und wofür beraten lässt, wo und fend weiter aus. zu welcher Tageszeit man einkauft und Priska Schnell Kommunikationsmanagerin Berufliche Vorsorge wie lange es für diese Entscheidung Information der Versicherten – Helvetia Versicherungen, braucht, kann nicht mehr einfach so Anpassungen der Allgemeinen Marktbereich Berufliche Vorsorge Schweiz und für alle gleich beantwortet werden. Reglementsbestimmungen per Komplexität und Individualität sind 01.01.2019 ständige Begleiter des Fortschritts und Die neuen Allgemeinen Reglementsbe- nehmen zu. Ein gemeinsamer Nenner stimmungen stehen Kunden und Versi- bleibt für alle: Die Sehnsucht nach Ein- cherten wie immer ab Januar im Inter- fachheit! Das heisst für Helvetia, die net zur Verfügung. Wie schon für 2018 Vorteile neuer Möglichkeiten schnell in erfüllen wir unsere Informationspflicht Win-Win-Situationen für Kunden, Versi- in Bezug auf diese Änderungen nicht cherte und für uns umzusetzen. mehr mit einer Beilage zum Vorsorge- Die wichtigsten Links auf unsere ausweis, dessen Versandzeitpunkt von Plattformen für Arbeitgeber, Arbeitneh- der Meldung der neuen Gehälter ab- mer und für die Anmeldung im Kunden- hängig ist, sondern mit einer Beilage portal finden Sie in der Box am Ende zu einem Brief, der im Januar gleich- dieser Rubrik. zeitig an alle Versicherten der Helvetia Sammelstiftungen verschickt wird. Bei dieser Gelegenheit machen wir Ihre Mitarbeitenden auch auf weitere we- «Das Helvetia Kundenportal vereinfacht sentliche Punkte betreffend die berufli- che Vorsorge bei Helvetia aufmerksam, den Zugriff auf Informationen und eigene Daten und wie z.B. auf die zwingende Notwen- macht die Versicherten der beruflichen Vorsorge digkeit der schriftlichen Anmeldung der unabhängiger. Das dient auch dem Arbeitgeber.» Lebenspartnerrente oder darauf, dass 15/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
ein Teilkapitalbezug von Altersguthaben Die Ausführungen in der Beilage (Abb. anteilmässig dem Mindestaltersgutha- Seite 17) zu diesem Informationsschrei- ben gemäss BVG und dem überobliga- ben an die Versicherten beschreiben torischen Altersguthaben entnommen kurz die Veränderungen, die sich für wird. Des Weiteren erfolgt erneut der das neue Jahr in Bezug auf die Allge- Hinweis auf die Möglichkeiten des Kun- meinen Reglementsbestimmungen er- Weiterführende denportals, um die Selbstbedienung geben. Informationen zu fördern. Versicherte mit Vollversiche- Der Versand des Vorsorgeauswei- • Die aktuellen Allgemeinen Reglements- rungslösungen werden zudem – wie ses erfolgt wie bisher nach Verarbei- bestimmungen der Helvetia Sammelstif- bereits im vergangenen Jahr – auf die tung der Gehaltsmeldungen. tungen immer neu ab Januar: Anpassung der überobligatorischen www.helvetia.ch/sammelstiftungen Umwandlungssätze per 2019 hinge- (Stiftung auswählen und weiter zu «Rechtliche Dokumente») wiesen. Mit diesen Informationen möchten wir Sie als Arbeitgeber entlas- • Kundenportal für die Versicherten: www.helvetia.ch/kundenportal ten. • Webseite für den Arbeitgeber: www.helvetia.ch/arbeitgeber • Webseite für den Arbeitnehmer: www.helvetia.ch/arbeitnehmer • Online-Formular für einen Beratungs- termin: www.helvetia.ch/beratung 16/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Beilage zum Brief an die Versicherten der Helvetia Sammelstiftungen Anpassungen der allgemeinen Bestimmungen des Personalvorsorge-Reglementes 2019 Hiermit informieren wir Sie als versicherte Person der Helvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge, der Helvetia Prisma Sammelstiftung für Personalvorsorge oder der Helvetia BVG Invest Sammelstiftung für Personalvorsorge, Basel, über die wichtigsten Anpassungen in den Allgemeinen Reglementsbestimmungen, welche zusammen mit Ihrem Vorsorgeplan das Personalvorsorge-Reglement bilden. Die Anpassungen treten unabhängig vom Inkraftset- zungsdatum Ihres Vorsorgeplanes per 01. Januar 2019 in Kraft. Die vorliegende Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen dient Informationszwecken. Rechtlich verbindlich sind einzig die entsprechenden Bestimmungen des Personalvorsorge-Reglementes. Aufnahme einer reglementarischen Bestimmung zur Anzeigepflichtverletzung Hat die versicherte Person anlässlich der Gesundheitsprüfung eine erhebliche Gefahrstatsache, die sie kannte oder kennen musste und über die sie schriftlich befragt worden ist, unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen, so ist die Stiftung berechtigt, das Vorsorgeverhältnis durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Die entsprechenden Ausfüh- rungen hierzu sowie die Konsequenzen einer solchen Kündigung sind in der neu eingefügten Ziff. 4.2.3 dargelegt. Anpassungen bezüglich der Teilpensionierung Diese Anpassungen erfolgen aufgrund der zunehmenden Flexibilisierung in Bezug auf (Teil-) Pensionierungen. So wird neu auf eine fix vorgegebene Mindestzeitspanne zwischen zwei Pensionierungsschritten verzichtet sowie der minimale Pensionierungsschritt auf 20% gesenkt. Anpassung der Formulierung der Definition des zu meldenden Grundgehaltes Im Sinne einer Präzisierung und zur besseren Verständlichkeit wird die reglementarische Grundgehaltsdefinition angepasst. Präzisierung der Begünstigungsregelung im Todesfall Es wird neu explizit festgehalten, dass ein Anspruch von Lebenspartnern, erheblich unterstützten Personen sowie Personen, die für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufkommen müssen, entfällt, wenn die Stiftung erst zu einem Zeitpunkt Kenntnis von deren Vorhandensein erlangt, in dem sie die Auszahlung der Begünstigung bereits vorge- nommen hat. Diese Bestimmung ersetzt die bisherige Regelung, nach welcher ein Anspruch innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod der versicherten Person bei der Stiftung angemeldet werden musste. Es besteht die Möglichkeit, die Stiftung vorsorglich mittels des Formulars "Änderung der Begünstigungsordnung" über das Vorhandensein von zu begünstigenden Personen in Kenntnis zu setzen. Präzisierung und Umformulierung der Bestimmung zur Befreiung von der Beitragszahlung Ist eine versicherte Person im Sinne des Personalvorsorge-Reglements arbeitsunfähig, setzt die Verpflichtung zur Beitragszahlung unter gewissen Voraussetzungen teilweise oder vollständig aus. Es ist nun festgehalten, dass im ersten Jahr einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne einer einheitlichen Anwendung während der gesamten Zeitdauer der Beitragsbefreiung die Staffelung gemäss IV sinngemäss zur Anwendung kommt. Zusätzlich werden gewisse Verweise und Garantien in dieser Bestimmung gestrichen, da sie entweder bereits an anderer Stelle im Reglement festgehalten oder gesetzlich garantiert sind. Präzisierung bzw. Ergänzung der Bestimmung zur Teilung der Altersrente im Rahmen des Scheidungsver- fahrens Erfolgt im Rahmen einer Scheidung eine Teilung der Altersrente, so kann diese sog. Scheidungsrente als Kapital- abfindung verlangt werden. Es wird nun präzisierend festgehalten, dass die entsprechende Erklärung schriftlich und unwiderruflich vor der ersten Rentenzahlung abzugeben ist und dass die Berechnung der Kapitalabfindung nach den massgebenden technischen Grundlagen der Stiftung erfolgt. Anpassung Unfalldeckung für Ehegatten- und Lebenspartnerrenten in der Weiterversicherung nach Ter- minalter (betrifft nur Reglemente der Prisma Sammelstiftung mit Altersrente) Neu ist bei Ehegatten- und Lebenspartnerrenten in der Weiterversicherung nach Erreichen des gesetzlichen BVG- Terminalters die Unfalldeckung versichert. Hierfür wird eine entsprechende Risikoprämie verlangt. 17/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Wichtige Termine. 2019 Im Januar • Neuer Jahreskontoauszug • Publikation der aktuellen Allgemeinen Reglementsbestimmungen für die Versicherten der Helvetia Sammelstiftungen1 25. Januar • Termin für das Einreichen der Gehaltsmeldungen 2019 30. Januar • Fälligkeit Risikoprämie 2019 • 4. Quartalsbericht 2018 der Helvetia Anlagestiftung2 Ende April • Jahresbericht 2018 der Helvetia Anlagestiftung2 • 1. Quartalsbericht 2019 der Helvetia Anlagestiftung2 Im Mai • Kundenmagazin «Helvetia – News zur 2. Säule 2019/2020» • Betriebsrechnung Helvetia Kollektivlebensversicherung 20183 • Jahresbericht 2018 der Helvetia Sammelstiftung für Personalvorsorge4 Im Juni • Jahresbericht 2018 der Helvetia Prisma Sammelstiftung für Personalvorsorge4 • Jahresbericht 2018 der Helvetia BVG Invest Sammelstiftung für Personalvorsorge4 06. Juni • Consulta – Basiskurs 1 für Mitglieder von Vorsorgekommissionen5 26. Juni • Consulta – Basiskurs 2 für Mitglieder von Vorsorgekommissionen5 Ende Juli • 2. Quartalsbericht 2019 der Helvetia Anlagestiftung2 21. August • Consulta – Vertiefungskurs 1 für Mitglieder von Vorsorgekommissionen5 10. September • Consulta – Vertiefungskurs 2 für Mitglieder von Vorsorgekommissionen5 Ende Oktober • 3. Quartalsbericht 2019 der Helvetia Anlagestiftung2 Im November • Information Gehaltsmeldungen und provisorische Beitragsrechnung der Risikoprämien 2020 (auf Basis der verarbeiteten Gehaltsmutationen 2019) Im Dezember • Kundenmagazin «Helvetia – News zur 2. Säule 2020»6 31. Dezember • Fälligkeit Sparprämie 2019 1 www.helvetia.ch/sammelstiftungen (Stiftung auswählen und weiter zu «Rechtliche Dokumente») 2 www.helvetia-anlagestiftung.ch 3 www.helvetia.ch/zahlen-fakten-bvg 4 www.helvetia.ch/sammelstiftungen (Stiftung auswählen und weiter zu «Kennzahlen») 5 Kursort Basel, in deutscher Sprache Kursausschreibungen unter www.consultanet.ch 6 www.helvetia.ch/news-säule2 18/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Nützliche Informationen. Persönliche Beratung und Personalorientierung Helvetia bietet umfassende Versiche- rungs- und Vorsorgelösungen für Unter- nehmen und für Privatpersonen. Wün- schen Sie oder Ihre Mitarbeitenden ein persönliches Beratungsgespräch oder eine Personalorientierung? Dann wen- den Sie sich an Ihren Berater oder an Ihre Beraterin. Weitere Links Für Arbeitgeber • www.helvetia.ch/arbeitgeber • Schulungsangebote für Vorsorgekom- missionen und weitere Experten-Dienst- leistungen der Consulta: www.consultanet.ch • Angebot und Produkte der Helvetia Anlagestiftung: www.helvetia-anlagestiftung.ch Für Arbeitnehmer • www.helvetia.ch/arbeitnehmer • Zum Kundenportal für Versicherte der beruflichen Vorsorge und Helvetia Privatkunden: www.helvetia.ch/kundenportal • Online-Formular für einen persönlichen Beratungstermin: www.helvetia.ch/beratung 19/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
Impressum. 12009197 12.18 Helvetia – News zur 2. Säule. Das Neueste und Wichtigste für unsere Kollektivleben-Kunden. Herausgeberin: Helvetia Versicherungen, Berufliche Vorsorge Schweiz, Basel Redaktion: Christine Altseimer; Marianne Kostur; Priska Schnell (Leitung); Renato Strassmann Übersetzung: Helvetia Versicherungen Layout und Bild: Helvetia Versicherungen, Basel, Branding; Bildrechte: Helvetia Versicherungen, ansonsten Quelle erwähnt Kontakt: Ihre Meinung zu dieser Publikation interessiert uns. Schreiben Sie an info.vu@helvetia.ch, wenn Sie Anregungen, Wünsche oder Kritik anbringen möchten. Helvetia Versicherungen T 058 280 10 00 (24 h), www.helvetia.ch 20/20 | Helvetia – News zur 2. Säule 2019
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