Normung und Recht - der rechtliche Status von Normen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Normung und Recht Normung und Recht – der rechtliche Status von Normen 1. Begriff der Norm 1. Begriff der Norm «Norm» bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch «allgemeine Regel» 2. Rechtskraft von Normen (auch im Sinne von Durchschnitt), «Richtschnur», «Massstab». Des weiteren existiert der Begriff «Norm» 3. Verweisung auf Normen im Sinne eines Gebots oder Verbots als Grundlage einer Rechtsordnung, deren Verletzung eine Rechtswid 4. Norm als Ausdruck rigkeit darstellt und somit rechtliche des Standes der Technik Sanktionen auslöst. In diesem Zusam menhang spricht man auch von einer Rechtsnorm. Die «Norm» im Sinne der 5. Normen in Verträgen festgelegten Vereinheitlichung von Ab messungen, Qualitäten, Herstellungs verfahren, Sicherheitsanforderungen 6. Produkthaftung und Norm und Bezeichnungen industrieller und gewerblicher Produkte wird als «tech nische Norm» bezeichnet. Technische Normen dienen der Vereinheitlichung technischer Sachverhalte. Mit der tech nischen Norm wird eine Vielzahl von Ausführungsformen eines Erzeugnisses auf eine wirtschaftlich vernünftige Auswahl reduziert. Dadurch lassen sich wirtschaftliche Abläufe wie Konstruk tion, Produktion, Vertrieb und Entsor gung eines Produktes rationalisieren.
Nach der Definition der Internationalen Im schweizerischen Bundesgesetz über 2. Rechtskraft Normenorganisation (International Or die technischen Handelshemmnisse von Normen ganization for Standardization; ISO) ist (THG) werden technische Normen defi eine technische Norm eine «technische niert als nicht rechtsverbindliche, durch Allgemein verbindliche Rechtskraft Spezifikation bzw. ein Dokument, das normschaffende Gremien aufgestellte besitzen nur die Erlasse einer Behörde der Öffentlichkeit zugänglich ist, in Zu Regeln, Leitlinien und Merkmale, wel (wie Gesetze oder Verordnungen), sammenarbeit mit allen interessierten che insbesondere die Herstellung, die welche aufgrund der Verfassung Kreisen und mit deren Konsens oder Beschaffenheit, die Eigenschaften, die hoheitliche Rechtssetzungskompetenz allgemeiner Billigung aufgestellt wird, Verpackung oder die Beschriftung von sich auf die vereinten Ergebnisse von Produkten oder die Prüfung oder die hat. Die Normen hingegen werden Wissenschaft, Technik und Erfahrung Konformitätsbewertung betreffen. von privatrechtlichen Organisationen stützt, den grössten Nutzen der Allge erlassen. In der Schweiz wird dies in meinheit zum Ziel hat und von einem sieben Normenfachbereichen ge qualifizierten Gremium auf nationaler, leistet. Auf europäischer Ebene sind regionaler oder internationaler Ebene es CEN, CENELEC und ETSI. Diese angenommen wurde». Organisationen sind aber nicht befugt, Rechtsetzung zu betreiben, womit den technischen Normen grundsätzlich der Charakter der Rechtsverbindlichkeit oder der Charakter einer Rechtsnorm fehlt. Allerdings wird in Gesetzen oder Verordnungen und auch in EU-Richt- linien regelmässig auf Normen verwie sen, weshalb Normen in derartigen Fällen durchaus rechtliche Auswir kungen haben können. Rechtliche Auswirkungen entstehen auch, wenn Normen den Status von anerkannten Regeln der Technik haben, was im Baubereich gemäss schweizerischem Bundesgericht grundsätzlich vermutet wird. 3
Normung und Recht 3. Verweisung net werden muss. Ein weiteres Argu Starre Verweisung auf Normen ment für den Normenverweis liegt Die starre (auch statisch genannte) darin, dass der Inhalt einer Norm für Verweisung bezieht sich auf eine Die europäische Gesetzgebung über die betroffenen Branchen und Anwen genau bestimmte Fassung, mit Titel die Sicherheit von Produkten (wie z.B. der in der Regel besser zugänglich ist und Datum benannte Norm. Die Norm die Niederspannungsrichtlinie oder und häufig eine höhere Akzeptanz wird dadurch Teil des Rechtserlas die Maschinenrichtlinie) legt lediglich geniesst als ein staatlicher Rechtserlass. ses und erlangt Rechtskraft. Wird die die grundlegenden Sicherheits- und genannte Norm später geändert, muss Gesundheitsanforderungen fest, wel Der Verweis auf Normen erfolgt ent das Gesetz oder die Verordnung ent che auf der Ebene der technischen weder direkt (auch unmittelbar sprechend angepasst werden, sofern Normen konkretisiert werden. Da die genannt) oder indirekt (auch mittel die Verweisung aktualisiert werden Schweiz die New Approach-Richtlinien bar genannt). Des weiteren wird zwi soll. Die starre Verweisung taugt des der EU weitgehend übernommen hat, schen gleitender und starrer Verwei halb nur bei einem Regelungsgegen gilt dasselbe auch für die Schweiz (z.B. sung unterschieden. stand, der vom Laufe des technischen für die Niederspannungserzeugnis- Fortschritts weitgehend unbeeinflusst Verordnung oder die Maschinenver Direkte und indirekte Verweisung bleibt, wie z.B. bei Normen über Prüf-, ordnung). Der Gesetzgeber bedient Wird in einem Rechtserlass die techni Berechnungs- oder Messmethoden. sich damit des sogenannten «Normen sche Norm explizit oder in allgemeiner verweises». Form (z.B. die von einem Bundesamt bezeichneten technischen Normen) Ein indirekter Verweis findet sich genannt, handelt es sich um eine beispielsweie in der Verordnung Verweisung bedeutet im Allgemeinen direkte Verweisung. Typischerweise über die elektromagnetische die Verknüpfung einer Gesetzes- oder wird die Anwendung der Norm vom Verträglichkeit (VEMV; SR 734.5) Verordnungsbestimmung mit einer Gesetzgeber vorgeschrieben. Art. 4 Abs. 2 Satz 1: anderen Gesetzes- oder Verordnungs «Ortsfeste Anlagen sind nach den bestimmung, oder die Verknüpfung Eine indirekte Verweisung liegt dann anerkannten Regeln der Technik einer Gesetzes- oder Verordnungsbe vor, wenn durch Verwendung einer zu installieren.» stimmung mit einer technischen Norm. Hierbei wird in der ersten Bestimmung Generalklausel oder eines unbestimm auf eine abschliessende Regelung ver ten Rechtsbegriffes wie «Stand der zichtet und hinsichtlich des nicht Technik» etc. die Anwendung von geregelten Inhalts auf eine andere technischen Normen bei der Rechtsan Bestimmung oder eben eine private wendung (implizit oder explizit) nahe technische Norm Bezug genommen. gelegt, durch den Gesetz- und Ver Erst die auf diese Weise verknüpften ordnungsgeber aber nicht angeordnet Bestimmungen bilden den vollständi wird. gen Regelungsinhalt. Der Normenverweis bietet sich insbe Ein direkter Verweis auf eine sondere dann an, wenn eine Norm explizit genannte Norm findet sich (oder mehrere Normen) sprachlich, beispielsweise in der Verordnung umfangmässig oder wegen der Dar über die technischen Anforderun- stellung (z.B. zahlreiche Zeichnun gen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR gen) zur Übernahme in einen Rechtser 741.41) in Art. 163 Abs. 5 litera a): lass nicht geeignet sind. Ebenso eignet «Für hydraulische Anhängerbremsen sich der Normenverweis, wenn sich ein gelten folgende Anforderungen: Regelungsgegenstand bekanntermas a) Der Anschluss für die Betriebs- sen weiterentwickelt und damit auch bremse des Anhängers muss der mit einer Änderung/Weiterentwicklung Norm ISO 5676 entsprechen; …» der entsprechenden Normen gerech 4
Gleitende Verweisung Die Verweisungsmethode im Die massgebliche und rechtlich ver Eine gleitende (auch dynamisch europäischen und schweizerischen bindliche Anordnung findet sich dem genannte) Verweisung liegt vor, wenn (sicherheits)technischen Recht zufolge ausschliesslich im eigentlichen ein Rechtserlass auf eine Norm in ihrer (New Approach) Rechtserlass-, und die Anwendung der jeweils gültigen Fassung Bezug nimmt. Das New Approach-Prinzip der EU technischen Normen ist freiwillig. Eine nachmalige Änderung der Norm übernimmt die Kombination von führt demzufolge nicht unbedingt zu Generalklausel (Stand der Technik) und Faktisch jedoch haben die technischen einer Änderung des Rechtserlasses. indirekter (normkonkretisierende glei Normen durchaus einen hohen Stellen tende) Verweisung. Die rechtlichen wert, denn zahlreiche Hersteller wen Bei der gleitenden Verweisung kann Vorgaben werden in Form von grund den die technischen Normen an, um zwischen (rechts)normkonkretisieren legenden Sicherheits- und Gesund von der Konformitätsvermutung zu der und (rechts)normergänzender Ver heitsanforderungen und dem Bezug profitieren. Zudem dienen die Nor weisung unterschieden werden. Mit auf den Stand der Technik vorgege men als Referenzobjekt hinsichtlich des der normkonkretisierenden Verwei ben und sind bereits ohne den Verweis Stands der Technik. sung wird der Inhalt des an sich voll auf die technischen Normen vollstän ständigen Rechtserlasses durch die dig. Letztere dienen lediglich dazu, die Zusammenfassend erscheint die Norm konkretisiert. Die Revision der gesetzlichen, bindenden Vorgaben zu Methodik des New Approach als effi Norm lässt den Rechtserlass unberührt, konkretisieren. Diese normkonkretisie ziente und praxisgerechte Rechtset pass ihn aber dem sich weiter entwi rende gleitende Verweisung hat den zungsform, um die Schnittstelle zwi ckelnden technischen Stand an. Vorteil, dass sie den Rechtserlass (wie schen Rechtsordnung und technischer z.B. eine EU-Richtlinie und deren natio Normung sicher zu stellen. So ver Mit der normergänzenden Verwei nale Umsetzung) von Detailregelungen knüpft sie Recht und Technik, indem sung dagegen wird der unvollständige entlastet und gleichzeitig die techni der Technik (und damit der Wirtschaft) Inhalt eines Rechtserlasses durch eine sche Weiterentwicklung zulässt. ein Gestaltungsspielraum überlassen Norm ergänzt (welche damit zur Erfül bleibt und die rasche Anpassung an lung des Rechtserlasses auch zu befol Gemäss New Approach-Prinzip kön den technischen Fortschritt ermöglicht, gen ist). Da der künftige Inhalt der nen die Rechtserlasse als solche auch ohne jedes Mal auch den Rechtser Norm aber nicht bekannt ist, ist auch erfüllt werden, ohne die technischen lass revidieren zu müssen. Weil hoheit der künftige Inhalt des Rechtserlasses Normen tatsächlich anzuwenden. Mit liche Organe (EU-Kommission zusam nicht absehbar, weshalb diese Verweis der Beachtung bestimmter technischer men mit der EFTA und damit auch technik dem Grundsatz der Gesetzes Normen ist lediglich (aber immerhin) mit der Schweiz) als Auftraggeber der klarheit widerspricht. die Vermutung verbunden, dass die in Normung auftreten, ist sichergestellt, der gesetzlichen (oder verordnungs dass die gewünschten technischen mässigen) Regelung verlangten sicher Normen in der erforderlichen Quali heitstechnischen Anforderungen erfüllt tät auch vorhanden sind. Der schwei sind (sog. Konformitätsvermutung). zerische Gesetzgeber hat sich des halb zu Recht dieser praxisorientierten Rechtsetzungsmethode angeschlos sen. Die jeweils unter einem Rechts erlass massgeblichen Normen werden vom zuständigen Bundesamt bezeich net und im Bundesblatt titelweise ver öffentlicht. 5
Normung und Recht 4. Norm als Ausdruck nik besser reflektieren als die in Über Stand der Technik als nicht erfüllt gel des Standes der Technik prüfung befindliche, bisherige Norm. ten. In diesem Sinne erzeugen Nor Bei der Beurteilung des Stands der men auch bei deren Nichtanwendung Normen sind (oder sollten es sein) Aus Technik müssen daher auch eventuelle eine Rechtswirkung. Zudem muss ein druck des Standes der Technik. Sie Normentwürfe, die wissenschaftliche Hersteller, der die Norm nicht anwen geben die herrschende Auffassung Fachliteratur, die Patentliteratur oder det, beweisen, dass er trotz Nichtan der technischen Praktiken wieder. Da Richtlinien von Fachverbänden berück wendung der Norm die vorgeschriebe technische Produkte (Geräte und Ein sichtigt werden. nen grundlegenden Sicherheits- und richtungen) hinsichtlich Sicherheit den Gesundheitsanforderungen und den anerkannten Regeln der Technik ent Auch in der Schweiz verlangt die tech Stand der Technik (auf andere Weise) sprechen müssen, haben die an sich nische Gesetzgebung (wie z.B. das erfüllt hat. unverbindlichen Normen in dem Sinne Produktsicherheitsgesetz oder die auch rechtliche Bedeutung bzw. eine Erlasse zur Umsetzung von EU-Richt Über diesen Vermutungsmechanismus Drittwirkung. So wird beispielsweise linien in der Schweiz) die Befolgung wird die einzelstaatliche Normen davon ausgegangen, dass eine der anerkannten Regeln der Tech kontrolle eingeschränkt, und auch Maschine, die nach europäischen har nik oder die Erfüllung des Standes von Gerichte sind an die harmonisierten monisierten Normen gebaut wurde, Wissen und Technik. Auf der europä Normen faktisch weitgehend gebun den verlangten Sicherheits- und ischen Ebene bzw. im EWR wird nach den. Die Mitgliedstaaten der EU haben Gesundheitsanforderungen genügt. dem sogenannten «New Approach- an sich lediglich die Möglichkeit, das Allerdings müssen Normen regelmäs Prinzip» ebenso davon ausgegangen, Schutzklauselverfahren zur inhaltli sig daraufhin überprüft werden, ob dass die in technischen Richtlinien, chen Überprüfung und gegebenenfalls sie noch den Stand der Technik wie wie z.B. die Niederspannungsrichtli anschliessender (ganzer oder teilwei dergeben. So ist beim Stand der Tech nie oder die Maschinenrichtlinie, nie ser) Ungültigerklärung oder Änderung nik eine gewisse Vorsicht am Platz: dergelegten grundlegenden Sicher (i.d.R. Verschärfung) der Norm durch eine Norm ist nicht ohne weiteres mit heits- und Gesundheitsanforderungen die EU-Kommission in die Wege zu dem Stand der Technik gleichzuset dann erfüllt sind, wenn nach gültigen leiten. zen, denn eine Norm, welche minimale europäischen harmonisierten Normen Anforderungen an die Sicherheit stellt, gebaut wurde. Man spricht in diesem Die Bedeutung der europäischen har kann beispielsweise aus der Sicht eines Zusammenhang von der sogenann monisierten Normen ist mit dem New nachfolgenden Ereignisses wie einem ten «Beweisvermutung zu Gunsten der Approach zweifellos gestiegen. Die Unfall als unzulänglich bezeichnet Normen» (Konformitätsvermutung). Konformitätsvermutung und die euro werden. Dass eine Norm nicht immer paweite Einheitlichkeit der Normen mit dem Stand der Technik gleichge Die Befolgung der Normen ist aber im – welche zur technischen Harmoni setzt werden kann, wird auch deutlich, Rahmen des New Approach, der auch sierung wesentlich beiträgt – haben wenn man an die lange Vorbereitungs von der Schweiz weitgehend über dazu geführt, dass sich Hersteller ver zeit der Normen denkt: Bis die Norm nommen wurde, nicht zwingend, mehrt an ihnen orientieren. Damit das genehmigt und publiziert ist, könnte die Erfüllung des Stands der Technik Konzept aber wirklich funktioniert, sie von der Entwicklung bereits über jedoch schon. Der Hersteller kann die muss das Engagement der betroffenen holt sein. Ebenso kann sie im Laufe der Konformität seines Produktes mit den Kreise in der Normung aufrecht erhal Jahre von der technischen Entwick Anforderungen einer oder mehrerer ten bleiben. lung überholt werden, weshalb wie EU-Richtlinien auch mit anderen Mit erwähnt Normen einer regelmässigen teln nachweisen. Allerdings darf er den Prüfung unterzogen werden. Existiert in den Normen festgelegten Stand der im Rahmen einer Normenüberprüfung Technik bzw. das dort umschriebene bereits ein Revisionsentwurf (prEN), so Sicherheitsniveau nicht unterschrei kann dieser u.U. den Stand der Tech ten, ansonsten die gesetzlich verlang ten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bzw. der 6
5. Normen in Wenn Normen dem Vertrag zu Grunde Verträgen gelegt wurden und deren Einhaltung später strittig ist, kann dies für den Lie In Lieferverträgen erachten es die Ver feranten eine Mängelhaftung auslö tragsparteien (vor allem die Käufer sen. Dies kann bedeuten, dass er die seite) zur Umschreibung eines Leis mangelhafte Ware nachbessern muss tungskatalogs häufig als sinnvoll, auf (und zwar auf den Stand der verein technische Normen zu verweisen bzw. barten Norm), das Geschäft rück deren Anwendung durch den Herstel gängig gemacht wird oder dass er ler vertraglich zu vereinbaren. Damit Schadenersatz leisten muss. Im inter werden die vereinbarten Normen nationalen Verhältnis ist zu beachten, zum verbindlichen Vertragsinhalt, bin dass Gerichte in Streitfällen tendenziell den aber nur die am Vertrag beteilig die Normen am Ort des Bestellers als ten Parteien. Durch einen solchen Ver Beurteilungskriterium beiziehen, wenn weis können die Eigenschaften und im Vertrag nicht ausdrücklich auf die zu erbringende Leistung eines Pro andere Normen verwiesen wird. Mit dukts klar umschrieben werden. Bei der Vereinheitlichung der Normen Meinungsverschiedenheiten, wie weit in Europa sind allerdings derartige nun ein Produkt das Anforderungspro Nachteile für Lieferanten weitgehend fil erfüllt oder nicht, kann ein Richter verschwunden, sodass die Normungs die von den Vertragsparteien verein tätigkeit auf europäischer Ebene barten Normen seiner Beurteilung zu auch unter diesem Aspekt eine posi- Grunde legen. tive Nebenwirkung zeitigt. Die Normen haben aber im Streitfall auch dann eine gewisse Bedeutung, wenn die Vertragsparteien nirgends ausdrücklich darauf Bezug genom men haben. Der Richter wird sich näm lich häufig genötigt sehen, zur Beurtei lung von Meinungsverschiedenheiten bezüglich der geforderten Leistung eines Produkts auf Normen abzustel len, da Normen in der Regel den von der einen oder anderen Vertragspar tei zu erwartenden Stand der Technik abbilden. 7
Normung und Recht 6. Produkthaftung die Einhaltung technischer Normen gebracht wurde. Nachträglich einge und Norm alleine nicht genügt, die Fehlerfrei tretene Fehler und Gefahren konnten heit im Produkthaftungsprozess nach demnach zum Zeitpunkt der Herstel Gemäss EU-Produkthaftungsrichtli zuweisen. Ein Grund liegt darin, dass lung und des Inverkehrbringens des nie, welche auch in der Schweiz umge Sicherheitsnormen einen Mindeststan Produkts objektiv nicht erkannt wer setzt wurde, haftet der Hersteller eines dard festlegen (analog der grundle den, weshalb der Hersteller in einem Produkts für den Schaden, der durch genden Sicherheits- und Gesundheits solchen Fall von der Haftung befreit ist. einen Fehler dieses Produkts verur anforderungen in den EU-Richtlinien), Der Hersteller ist gemäss Produkthaf sacht wurde, und zwar unabhängig der nicht unterschritten werden darf. tungsrichtlinie von der Haftung auch von seinem eventuellen Verschulden. Nichts hindert einen Hersteller aber befreit, wenn er beweist, dass der Feh Man spricht in diesem Zusammenhang daran, über den Mindeststandard hin ler darauf zurückzuführen ist, dass das von einer Kausalhaftung. Der Geschä auszugehen und die Sicherheit seines Produkt verbindlichen, hoheitlich erlas digte hat lediglich zu beweisen, dass Produktes zu erhöhen. Manchmal ist senen Normen entspricht. Der Herstel er einen Schaden erlitten hat und dass das sogar notwendig, dann nämlich, ler hatte also aufgrund der gesetzli dieser Schaden durch einen Fehler des wenn die berechtigten Sicherheits chen Verpflichtungen gar keine andere Produktes kausal verursacht wurde. erwartungen der Allgemeinheit über Wahl, als nach der hoheitlich für zwin den Mindeststandard hinausgehen, gend erklärten (aber mangelhaften) Ein Produkt ist dann fehlerhaft, wenn oder wenn eine Norm im Laufe der Norm sein Produkt zu konstruieren. Ein es nicht die Sicherheit bietet, die Zeit veraltet und den Stand der Technik derartiger Fall ist im Falle der starren man unter Berücksichtigung aller bekanntermassen nicht mehr reflek Verweisung auf Normen denkbar. Umstände erwarten kann. Die wich tiert. Ebenso gilt es natürlich, neben tigsten Umstände, die berücksich der allfälligen Befolgung einer Norm tigt werden müssen, sind die Darbie anderweitige Aspekte zur Erreichung tung des Produktes, der billigerweise der Fehlerfreiheit zu berücksichtigen zu erwartende Gebrauch, sowie der (Qualität des Ausgangsmaterials, rich Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Hat tige Anwendung der Norm, Qualitäts nun ein Hersteller sein Produkt so her sicherung, Darbietung des Produkts). gestellt, wie dies nach anerkannten technischen Normen im Hinblick auf Bezüglich Entlastungsbeweises zu das konkrete Produkt branchenüb Gunsten des Herstellers spielen tech lich und anerkannt ist, und ist diese nische Normen in erster Linie dann Produktionsweise von der Allgemein eine Rolle, wenn sich der Hersteller heit wie auch von staatlichen Stellen auf den Stand der Wissenschaft und akzeptiert, so spricht zumindest der der Technik zum Zeitpunkt des Inver Anschein dafür, das Produkt erfülle die kehrbringens des Produktes beruft. berechtigten Sicherheitserwartungen. Die Produkthaftungsrichtlinie spricht Man spricht in diesem Zusammen in diesem Zusammenhang vom Haf hang auch von einer Anscheinsver tungsausschluss für Entwicklungsri mutung. Gleichzeitig muss an dieser siken. Die technischen Normen hel Stelle aber festgehalten werden, dass fen entscheidend mit, den Stand der Wissenschaft und Technik mitzudoku mentieren. Unter diesem Begriff ist der Inbegriff der Sachkunde zu verstehen, die im wissenschaftlichen und tech nischen Bereich allgemein zur Verfü gung stand, als das Produkt in Verkehr 8
Normung und Recht www.snv.ch Schweizerischer Verband der Telekommunikation Association Suisse des Télécommunications Swiss Telecommunications Association www.asut.ch www.electrosuisse.ch www.fhs.ch 0807/2013 – 000 d www.sia.ch www.swissmem.ch www.vss.ch
Sie können auch lesen