Sessionsradar des Verbands Schweizerischer Kantonalbanken Sommersession 2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhaltsverzeichnis Sommersession 2021: Übersicht Finanzplatzgeschäfte 3 Sommersession 2021: Auszug Finanzplatzgeschäfte mit Positionen des VSKB 5 Fokus: Wie die Kantonalbanken zu einer ganzheitlichen nachhaltigen Entwicklung beitragen 9
Sommersession 2021: Übersicht Finanzplatzgeschäfte 20.079 n Geschäft des Bundesrats Montag, 31. Mai 2021 Verrechnungssteuergesetz. Änderung Nationalrat (Fortsetzung am 14. Juni 2021) (Too-big-to-fail-Instrumente) Parlamentarische Vorstösse in Kategorie IV (EFD) 09.503 n Pa. Iv. FDP-Liberale Fraktion 19.3766 n Mo. (Thorens Goumaz) Stempelsteuer schrittweise Bastian Girod (GPS/ZH) abschaffen und Arbeitsplätze Finanzsystem und Klima. Explizite schaffen (Entwurf 1 und 2) Aufnahme der Klimarisiken in die treuhänderische Pflicht 21.3440 s Po. Beat Rieder (M/VS) Finanzierung der AHV durch eine 19.3767 n Po. (Thorens Goumaz) Finanzmarkttransaktionssteuer Bastian Girod (GPS/ZH) Finanzsystem und Klima. Studie über den Sinn einer von Klimaverträglich- Donnerstag, 3. Juni 2021 keitskriterien geleiteten Abstufung Nationalrat (Fortsetzung: 17. Juni 2020) der Stempelsteuer und über das Vorgehen Parlamentarische Vorstösse in Kategorie IV (UVEK) 20.4121 n Mo. Martin Bäumle (GLP/ZH) Dienstag, 1. Juni 2021 Fairer Wettbewerb unter Finanz- Ständerat dienstleistern. Postfinance privatisieren, Kredit- und Hypothe- 20.081 s Geschäft des Bundesrates kenverbot aufheben Unterirdischer Gütertransport. Bundesgesetz Montag, 7. Juni 2021 Nationalrat Mittwoch, 2. Juni 2021 Ständerat 20.051 n (Evtl. Diff.) Geschäft des Bundesrats Elektronische Verfahren im 20.051 n Geschäft des Bundesrats Steuerbereich. Bundesgesetz Elektronische Verfahren im 20.079 n (Evtl. Diff.) Geschäft des Bundesrats Steuerbereich. Bundesgesetz Verrechnungssteuergesetz. Änderung (Too-big-to-fail-Instrumente) 3
Montag, 7. Juni 2021 Ständerat 21.3193 s Ip. Jakob Stark (SVP/TG) Alterspflegekosten mit Säule 3a-Geldern finanzieren Mittwoch, 9. Juni 2021 Ständerat 20.062 s Geschäft des Bundesrates Kollektivanlagengesetz. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) 4
Sommersession 2021: Auszug Finanzplatzgeschäfte mit Positionen des VSKB 20.081 s Geschäft des Bundesrates Unterirdischer Gütertransport. Bundesgesetz Am Dienstag, 1. Juni 2021, im Ständerat Worum geht es? genommen, damit die Genehmigungsverfahren in den Kanto- Das Konzept von Cargo sous terrain (CST) sieht einen unter- nen möglichst transparent und schlank umgesetzt werden irdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistik- können. Die Kommission ist ausserdem der Ansicht, dass das zentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz vor. Darin Bundesamt für Verkehr (BAV) verpflichtet werden soll, von Sei- sollen Güter mit rund 30 Kilometern pro Stunde transportiert ten CST angemessene Sicherheiten für einen allfälligen Rück- und an Zugangsstellen vollautomatisch mit Liften ins System bau zu verlangen. Nun wird der Ständerat über das Geschäft eingespeist oder entnommen werden. Der Vollausbau soll ein beraten. Netz von 500 Kilometer umfassen und bis etwa im Jahr 2045 abgeschlossen sein. Die Erstellungskosten werden für eine Position VSKB erste Etappe auf rund 3 Milliarden und für den Vollausbau Die Kantonalbanken unterstützen das Projekt CST und sind auf 30 bis 35 Milliarden Franken geschätzt. Die Vorlage der Meinung, dass es der Allgemeinheit einen bedeutenden schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung Nutzen bringt. Ein positiver Effekt liegt u.a. im Beitrag zur Re- und den Betrieb von Anlagen für den unterirdischen Güter- duktion des CO2-Ausstosses durch eine Verminderung des transport und den Betrieb von Fahrzeugen auf diesen Anla- Schwerverkehrs auf den Nationalstrassen. Entsprechend en- gen. Der Bund wird sich nicht an der Finanzierung von Bau gagieren sich auch einzelne Kantonalbanken als Aktionäre fi- und Betrieb entsprechender Anlagen beteiligen. Er hält fest, nanziell an diesem Projekt. Die Kantonalbanken begrüssen dass über die gesamte Lebensdauer hinweg eine Schweizer die Absicht des Bundesrats, die nötigen rechtlichen Rahmen- Mehrheit an der Anlage sichergestellt werden muss. bedingungen für dieses zukunftsweisende Projekt zu schaf- fen. Allerdings sind sie anders als die KVF-S der Ansicht, dass Stand des Verfahrens bei einem im Endausbau bis zu 500 km langen Tunnel eine Das Geschäft wurde im Rat noch nicht behandelt. Die Kom- Rückbau-Verpflichtung nicht praktikabel ist. Sinnvoller wäre mission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates die Verpflichtung der Eigentümerin oder der Betreiberin, die (KVF-S) begrüsst das Projekt. Angesichts der grossen Trag- Anlage im Falle einer Betriebsaufgabe so herzurichten, dass weite des Projektes hat sie sich insbesondere mit der Projekt- sie kein Sicherheitsrisiko darstellt. finanzierung, der verkehrspolitischen Gesamtperspektive und der Wahrung der Grundeigentümerinteressen beschäftigt. Unter anderem hat die KVF-S Präzisierungen am Gesetz vor- 5
09.503 n Pa. Iv. FDP-Liberale Fraktion Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (Entwurf 1 und 2) Am Mittwoch, 2. Juni 2021, im Ständerat Worum geht es? investieren wollen. Ausserdem hält die WAK-S fest, dass we- Durch die Abschaffung der Stempelsteuer soll die Attraktivi- gen der Coronakrise zahlreiche Unternehmen ihr Eigenkapi- tät des Finanzplatzes gesteigert werden. Zur Diskussion ste- tal erhöhen müssten, damit sie ihre Verluste auffangen könn- hen Anpassungen des Steuerrechts in drei Bereichen. Der ten. Daher sei es wichtig, diese Bestrebungen steuerlich nicht Vorentwurf 1 sieht die Abschaffung der Emissionsabgabe zu benachteiligen. Für die Minderheit ist es aus finanzpoliti- auf Eigenkapital vor. Der Vorentwurf 2 zielt auf die Abschaf- scher Sicht unverantwortlich, auf Steuereinnahmen zu ver- fung der Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften und zichten. Andere Vorhaben wie die Verrechnungssteuerre- auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von form haben in ihren Augen höhere Priorität. weniger als einem Jahr sowie auf die Abschaffung der Ab- gabe auf Lebensversicherungen. Der Vorentwurf 3 beinhal- Position VSKB tet die Abschaffung der Umsatzabgabe auf den übrigen aus- Die Stempelabgaben belasten nicht nur den Finanzplatz ländischen Wertschriften sowie der Abgabe auf Sach- und Schweiz im Speziellen, sondern vor allem auch den Investi- Vermögensversicherungen. tions- und Wirtschaftsstandort im Allgemeinen. Denn besagte Steuern belasten letztlich Kapital als Produktionsfaktor und Stand des Verfahrens somit die Investitionstätigkeit in der Schweiz insgesamt. Die Der Nationalrat hat sich zuletzt gegen eine weitere Sistie- Kantonalbanken befürworten deshalb grundsätzlich die Ab- rung des Entwurfs 1 ausgesprochen. Der Entscheid fiel mit schaffung der Stempelabgaben. 93 zu 92 Stimmen bei 1 Enthaltung sehr knapp aus. Die Dringlicher und wichtiger ist aus Sicht der Kantonalbanken, WAK-S beantragt ihrem Rat nun ebenfalls mit 9 zu 4 Stim- dass die seit langem hängige Reform der Verrechnungssteuer men, auf seinen Sistierungsbeschluss zurückzukommen und nun zeitnah von den Räten behandelt wird. Die Kantonalban- dem Entwurf 1 zuzustimmen. In den Augen der Kommissions- ken unterstützen die Mitte April veröffentlichte Reformvorlage mehrheit ist es an der Zeit, in dieser Angelegenheit endlich gemäss Botschaft des Bundesrats, da sie einfach und prag- einen materiellen Entscheid zu treffen, da der Entwurf bereits matisch ist und auf unnötige Komplexität durch Einführung ei- seit 2013 im Ständerat hängig ist. Sie ist zudem wie der Bun- nes Zahlstellenprinzips verzichtet. Diese Reform stärkt den desrat der Meinung, dass von den drei zur Diskussion stehen- Fremdkapitalmarkt wirksam ohne den inländischen Finanz- den Entwürfen dieser der dringendste ist, da die Emissionsab- platz zu schwächen und sollte nun als erster Schritt angegan- gabe auf Eigenkapital jene belastet, die in Unternehmen gen werden. 6
20.4121 n Mo. Martin Bäumle (GLP/ZH) Fairer Wettbewerb unter Finanzdienstleistern. Postfinance privatisieren, Kredit- und Hypothekenverbot aufheben Am Donnerstag, 3. Juni 2021, oder Donnerstag, 17. Juni 2021, im Nationalrat Worum geht es? Position VSKB Nationalrat Bäumle (GLP/ZH) möchte den Bundesrat mittels Die Kantonalbanken erachten eine umfassende Auslegeord- Motion beauftragen, die Privatisierung der PostFinance an- nung zur Zukunft der Grundversorgung im Bereich der Post- zugehen: Der Bund bzw. die Schweizerische Post soll seine/ dienstleistungen und des Zahlungsverkehrs als vordringlich. ihre Beteiligung auf einmal oder schrittweise abtreten. Für Auf dieser Basis ist die künftige strategische Ausrichtung des die heute im Grundversorgungsauftrag definierten Dienst- Postkonzerns und der PostFinance politisch zu diskutieren leistungen des Zahlungsverkehrs soll – falls es der freie Markt und zu klären, bevor weitreichende Entscheide wie die Pri- nicht erbringt – eine marktnähere Lösung gefunden werden, vatisierung oder die Aufhebung des Kredit- und Hypothekar- die keine staatlichen Beteiligungen an Finanzdienstleistern vergabeverbots gefällt werden. Sollte diese Klärung auf eine bedingt. Zudem sind gemäss der Motion das Kredit- und Hy- Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots für pothekenverbot und sonstige Sonderregelungen für die Post- PostFinance hinauslaufen, dann wäre eine vollständige He- Finance aufzuheben. rauslösung der PostFinance aus dem Postkonzern und eine vorherige Vollprivatisierung eine zwingende Voraussetzung, Stand des Verfahrens dies allein aus verfassungsrechtlichen Gründen. Gleichzei- Die Motion wurde im Rat noch nicht behandelt. Als erstes ist tig müssen die möglichen negativen Auswirkungen eines sol- sie nun im Nationalrat traktandiert. Der Bundesrat beantragt chen Entscheids auf die regionale Vielfalt und Stabilität des die Annahme der Motion. Die Empfehlung des Bundesrats Finanzmarkts sorgfältig abgeschätzt und entsprechende Be- ist vor dem Hintergrund seines Entscheids vom Januar 2021 denken ausgeräumt werden. zu sehen, die Privatisierung von PostFinance als flankierende Massnahme zur Aufhebung des Kreditvergabeverbots anzu- streben. Das UVEK ist vom Bundesrat beauftragt worden, bis Ende 2021 Vorschläge zur Weiterentwicklung der Grund- versorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehr und deren Finanzierung zu erarbeiten. Dazu wurde eine Exper- tengruppe eingesetzt. 7
20.062 s Geschäft des Bundesrates Kollektivanlagengesetz. Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) Am Mittwoch, 9. Juni 2021, im Ständerat mit 10 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen zuhanden ihres Ra- Worum geht es? tes verabschiedet. Mit der vorliegenden Änderung des Kollektivanlagengeset- zes (KAG) soll neu auch in der Schweiz eine Fondskategorie Haltung VSKB geschaffen werden, die von der Bewilligungs- und Genehmi- Das Schweizer Recht kennt zurzeit keine Möglichkeit, kollek- gungspflicht befreit ist, der sogenannte «Limited Qualified In- tive Kapitalanlagen von der Bewilligungs- oder Genehmi- vestor Fund» (L-QIF). Diese Fondskategorie enthält weniger gungspflicht zu befreien. Durch den entsprechenden Ver- Anforderungen etwa zum Anlageuniversum und zum Risiko- zicht können Fonds – zumindest im alternativen Bereich – management. Entsprechend soll sie nur qualifizierten Anle- schneller aufgelegt werden. Darüber hinaus sind gerade im gerinnen und Anlegern zur Verfügung stehen, diesen aber Bereich der alternativen und innovativen Fondsprodukte die eine Schweizer Alternative zu ähnlichen ausländischen Pro- rechtlichen Rahmenbedingungen im Ausland häufig attrak- dukten bieten. Die neue Fondskategorie soll dafür sorgen, tiver als diejenigen in der Schweiz. So haben verschiedene dass künftig vermehrt kollektive Kapitalanlagen in der EU-Mitgliedstaaten in den letzten Jahren Fondstypen einge- Schweiz aufgelegt werden und ein grösserer Teil der Wert- führt, die keiner Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde schöpfungskette in der Schweiz verbleibt. mehr bedürfen. Das Anliegen der Schaffung einer entspre- chenden Fondskategorie ist insofern berechtigt und zu unter- Stand des Verfahrens stützen. Das Geschäft ist im Rat noch nicht behandelt worden. Als erstes wird der Ständerat darüber debattieren. Die WAK-S hat den Entwurf beraten und dabei einzelne Anpassungen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen: So beantragt sie, dass die jederzeitige Rückgabe bei offenen kollektiven Kapitalanlagen länger als fünf Jahre ausgesetzt werden kann und dass Privatkunden, die als qualifizierte Anleger gelten können, von L-QIF mit direktem Grundbesitz ausgeschlossen werden sollen, damit keine Steuerschlupflöcher entstehen. Die Kommission hat den Entwurf in der Gesamtabstimmung 8
Fokus: Fokus: Die Schweizer Wie Einlagensicherung die Kantonalbanken zu einer–ganzheitlichen ein einzigartiges System, das nicht nachhaltigen immer verstanden Entwicklung beitragen wird N achhaltigkeit wird häufig als Dreiklang aus intakter Um- welt, gesellschaftlicher Prosperität und wirtschaftlichem Wohlstand beschrieben. Während die ökologische Tragfähig- Zielsetzungen berücksichtigen. Das ist eine beständige Her- ausforderung. Denn ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeitsziele stehen nicht selten in einem Spannungs- keit lange Zeit als selbstverständlich angenommen wurde, ist verhältnis. Es kann auch immer wieder zu Konflikten kommen. heute nicht mehr zu übersehen, dass wir vor einem neuen Pa- Beispielsweise kann die Finanzierung einer neuen Werkhalle radigma stehen. Für die zukunftsfähige Entwicklung ist eine in- des lokalen Garagisten ambitionierten ökologischen Anforde- takte Umwelt ein zentrales Fundament. rungen zuwiderlaufen. Die Finanzierung ermöglicht aber ei- nen ressourcenschonenderen Betrieb und schützt regionale Dabei spielt auch der Finanzplatz eine wichtige Rolle. Die Arbeitsplätze. Es gilt, alle drei Dimensionen zu berücksichti- Kantonalbanken sind sich dessen bewusst und bereit, ihre gen und die verschiedenen Ziele bestmöglich in Einklang zu Verantwortung wahrzunehmen. Dafür sind sie auf proportio- bringen. nale sowie prinzipien- und risikobasierte Rahmenbedingun- gen angewiesen, die es ihnen ermöglichen, Nachhaltigkeits- ziele nach Massgabe ihres Geschäftsmodells, Grösse und Befähigung der Kunden zu nachhaltigen Risikoprofils zu definieren und zu erreichen. Finanzentscheiden Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Banken letztlich Nachhaltigkeit als zentraler Wert für Dienstleister für die Kundinnen und Kunden sind. Gerade hier Kantonalbanken liegt ein wesentlicher Beitrag, den die Kantonalbanken im In- Die Kantonalbanken setzen sich seit langem für Nachhaltig- teresse der Nachhaltigkeit leisten können: nämlich die Kun- keit ein, und dies nicht nur im ökologischen Sinn einer Anlage- dinnen und Kunden über Fragen der Nachhaltigkeit umfas- beratung nach ESG-Kriterien. Sie pflegen vielmehr ein ganz- send und transparent zu informieren und zu beraten und heitliches Nachhaltigkeitsverständnis, das eng mit ihrem lokal nachhaltige Finanzdienstleistungen bereitzustellen. Die Kan- und regional ausgerichteten Geschäftsmodell und ihrem Auf- tonalbanken sind hierfür prädestiniert. Sie sind traditionell trag auf kantonaler Ebene verbunden ist. Als Institute im Mehr- sehr nahe bei ihren Kundinnen und Kunden, begleiten diese heitsbesitz der öffentlichen Hand erbringen sie einen langfris- in der Regel über eine lange Zeit hinweg sehr eng. Es ist im tigen Mehrwert für die kantonale Bevölkerung und Wirtschaft Interesse einer langfristigen partnerschaftlichen Beziehung, – das liegt gewissermassen in ihrer DNA. Es ist Teil ihrer Rolle die Nachhaltigkeit in der Kundenperspektive zu verankern und ihres Selbstverständnisses, zu einer nachhaltigen wirt- und den Kunden zu befähigen, nachhaltige Anlage- und Fi- schaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung unter Mitein- nanzierungsentscheide zu treffen. bezug ökologischer Anliegen im jeweiligen Kanton beizutra- gen. Dazu ist es wichtig, dass Nachhaltigkeitsaspekte systematisch in geschäftspolitische Entscheide und Prozesse einbezogen Gemäss ihrem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz, der auf und die Kundenberaterinnen und -berater entsprechend ge- ihrer kantonalen Verantwortung basiert, müssen die Kantonal- schult werden. Die Kantonalbanken nehmen diese Herausfor- banken allen Dimensionen der Nachhaltigkeit Rechnung tra- derung ernst und sind dabei, dies umzusetzen. Vor diesem gen und entsprechend ökonomische, soziale und ökologische Hintergrund ist es zur Erreichung von mehr Nachhaltigkeit 9
klar zielführender, auf Fördermassnahmen, Anreizsysteme Bereich der Nachhaltigkeit. Damit wird gewährleistet, dass und auf proaktive Beratung und Begleitung der Kunden zu jeder Finanzdienstleister entsprechend seinen konkreten Ver- setzen, statt mit starren Verboten zu operieren. hältnissen wie namentlich Unternehmensgrösse, Geschäfts- modell, Struktur und Risikoprofil eigenverantwortlich Nach- Proportionale sowie prinzipien- und risiko haltigkeitsziele definieren und umsetzen kann. Damit wird basierte Rahmenbedingungen gleichzeitig die wichtige Vielfalt und Diversität auf dem Fi- Die Kantonalbanken bringen sich aktiv in die Diskussion um nanzplatz Schweiz gewahrt und gestärkt. Das ist nicht nur Nachhaltigkeit im Finanzsektor ein. Sie engagieren sich in entscheidend für die Systemstabilität, sondern auch für die den Gremien der verschiedenen Branchenverbände und leis- Nachhaltigkeit im Finanzbereich. ten ihren Beitrag, um die Transparenz und Nachhaltigkeits- leistungen zu verbessern, wobei sie ein besonderes Augen- merk auf die Finanzierungsseite legen. Damit die Branche insgesamt ihre Verantwortung wahrnehmen kann, braucht es sinnvolle Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Fi- nanzplatz, die zugleich wirksam und effizient sind. Auch hier gilt es, der Vielfalt der Banken und der Geschäftsmo- delle auf dem Finanzplatz Rechnung zu tragen. Mithin gilt auch für den Bereich Nachhaltigkeit im Finanzsektor: one size does not fit all! Während die grundsätzlichen Zielsetzungen für alle Markt- teilnehmer die gleichen sind, etwa im Klimaschutz mit der Treibhausgasneutralität bis 2050, muss die konkrete Umset- zung den unterschiedlichen Instituten angepasst sein. Denn es macht für die Nachhaltigkeit einen Unterschied, ob es sich um eine lokale oder regional tätige Retailbank handelt oder um eine global tätige Grossbank. Diese Unterschiede sind nicht nur bedeutsam für den Problemlösungsbeitrag, den eine Bank leisten kann, sei es auf globaler oder primär lokaler Ebene. Sie sind auch wichtig im Hinblick auf die Aufwände und Kos- ten, die durch allfällige Regeln entstehen und die naturge- mäss kleinere, lokal oder regional tätige Banken überpro- portional belasten. Dieser Umstand muss gerade auch im Interesse der Nachhaltigkeit im Auge behalten werden. Dies zeigt die Wichtigkeit der bewährten Grundsätze der Pro- portionalität sowie Prinzipien- und Risikobasierung auch im 10
Rückmeldungen und Auskünfte: Herausgeber: Verband Schweizerischer Kantonalbanken Verband Schweizerischer Kantonalbanken Michele Vono Wallstrasse 8, Postfach Stv. Leiter Public & Regulatory Affairs CH-4002 Basel, Schweiz Telefon +41 61 206 66 29 Telefon +41 61 206 66 66 E-Mail m.vono@vskb.ch E-Mail vskb@vskb.ch www.kantonalbank.ch Medienanfragen: Verband Schweizerischer Kantonalbanken Mai 2021 Medienstelle Telefon +41 61 206 66 18 E-Mail medien@vskb.ch
Sie können auch lesen