ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 - Aufgabenpapier zum städtebaulich-freiraumplanerischen Werkstattverfahren - GeoPortal
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ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 Aufgabenpapier zum städtebaulich-freiraumplanerischen Werkstattverfahren
Verfahrensbetreuung D&K drost consult GmbH Kajen 10, 20459 Hamburg Tel.: +49 40 36 09 84-0 Fax: +49 40 36 09 84-11 E-Mail: u.walter@drost-consult.de Internet: www.drost-consult.de Terminübersicht Erste Phase – Grundlegende Lösungsansätze Versand der Unterlagen ab 47. KW 2019 Schriftliche Rückfragen bis 22.11.2019 (18:00 Uhr) Vorbesprechung Beurteilungsgremium/ Rückfragenkolloquium 28.11.2019 Öffentliche Vorstellung der Büros 28.11.2019 (18:30 Uhr) Abgabe der Arbeiten 19.02.2020 (16:00 Uhr) Sachverständigensichtung vorauss. 09. KW 2020 Öffentliche Ausstellung vorauss. 11./12. KW 2020 Öffentliche Präsentation Ideenskizzen 25.03.2020 Sitzung Beurteilungsgremium 30.03.2020 Zweite Phase – Vertiefungsphase Werkstatt-Gespräch 1 04. und 05.05.2020 Werkstatt-Gespräch 2 18. und 19.06.2020 (optional) Abgabe der Arbeiten 15.07.2020 (16:00 Uhr) Sachverständigensichtung vorauss. 30./31. KW 2020 Öffentliche Abschlusspräsentation 10.08.2020 Sitzung Beurteilungsgremium 12.08.2020 D&K drost consult GmbH
AUFGABENPAPIER Nicht offenes, zweiphasiges, städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren mit begleitenden öffentlichen Veranstaltungen und Online-Dialog Zukunftsbild Stadtraum Horner Geest 2030 in Hamburg, Bezirk Hamburg-Mitte beauftragt durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg und das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Caffamacherreihe 1-3 20355 Hamburg D&K drost consult GmbH
04 Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte D&K drost consult GmbH
Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte 05 INHALTSVERZEICHNIS 1 ANLASS UND ZIEL DES VERFAHRENS.................................................................... 7 2 ÜBERGEORDNETE KONZEPTE UND IMPULSE FÜR DEN STADTTEIL.............. 9 2.1 Senatskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille - Wohnen und ........................................... urbane Produktion in HamburgOst“....................................................................................... 9 2.2 Wohnungsbaupotenzial im Stadtraum Horner Geest 2030 und im Bereich Öjendorf........... 9 2.3 RISE-Fördergebiet Billstedt/Horn......................................................................................... 10 2.4 Zukunftsplan „Soziales Horn“................................................................................................11 2.5 Geplante Verlängerung der U-Bahn-Linie U4...................................................................... 12 2.6 Landschaftsachse Horner Geest......................................................................................... 13 3 STADTRÄUMLICHER KONTEXT............................................................................... 17 4 DARSTELLUNG DES PLANUNGSRAUMES........................................................... 19 4.1 Lage und Abgrenzung des Planungsraumes....................................................................... 19 4.2 Verkehrliche Infrastruktur..................................................................................................... 19 4.3 Bildungs- und soziale Infrastruktur....................................................................................... 21 4.4 Freiraumstrukturen/Baumbestand........................................................................................ 22 4.5 Rechtliche Rahmenbedingungen......................................................................................... 25 5 ZIELBOTSCHAFTEN FÜR DAS „ZUKUNFTSBILD 2030“ FÜR DEN STADTRAUM HORNER GEEST................................................................................ 27 6 AUFGABENSTELLUNG.............................................................................................. 29 6.1 Städtebauliche Zielsetzung.................................................................................................. 29 6.2 Freiraumplanerische Zielsetzung......................................................................................... 33 6.3 Verkehrliche Zielsetzung/Mobilitätskonzept......................................................................... 36 6.4 Nachhaltigkeit/“Klimagerechter Stadtraum“......................................................................... 39 7 VERFAHRENSGRUNDLAGEN................................................................................... 41 7.1 Auftraggeberinnen................................................................................................................ 41 7.2 Verfahrensmanagement....................................................................................................... 41 7.3 Verfahrensgrundlagen.......................................................................................................... 41 7.4 Teilnehmende Büros............................................................................................................ 42 7.5 Beurteilungsgremium........................................................................................................... 42 7.6 Termine des Verfahrens....................................................................................................... 44 7.7 Leistungen des Verfahrens.................................................................................................. 47 7.8 Vorprüfung............................................................................................................................ 53 7.9 Beurteilungskriterien............................................................................................................ 53 7.10 Weitere Bearbeitung............................................................................................................ 54 7.11 Eigentum und Urheberrecht................................................................................................. 54 7.12 Rücksendung der Arbeiten................................................................................................... 54 7.13 Terminübersicht.................................................................................................................... 55 7.14 Vertraulichkeit....................................................................................................................... 55 7.15 Sonstiges............................................................................................................................. 55 D&K drost consult GmbH
Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte 07 1 ANLASS UND ZIEL DES VERFAHRENS Die anhaltende dynamische Entwicklung Hamburgs wird gemäß vorliegenden Prognosen zu einer star- ken Zunahme der Wohnbevölkerung bis in die 30er Jahre dieses Jahrhunderts führen. Die positive Entwicklungsdynamik bietet den Hamburgerinnen und Hamburgern sowie neu zuziehenden Menschen viele Zukunftschancen. Ziel des Senats ist es, das Wachstum der Stadt mit weiteren Verbesserungen der Lebensqualität zu verknüpfen. Dabei setzt Hamburg gemäß dem Senatsziel „Mehr Stadt in der Stadt“ vorrangig auf Innenentwicklung in bestehenden Quartieren. In diesem Sinne zeigt das Senatskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in HamburgOst“ (2014) einen gesamtstädtischen Entwicklungsschwerpunkt in den östlichen Stadtteilen Hamburgs auf. Eine wichtige Etappe ist die Weiterentwicklung des Stadtraums Horner Geest, die anknüpft an die vorhandenen Qualitäten: Die Quartiere liegen in innenstadtnaher und zugleich grün geprägter Lage und sind bezahlbar. Senat und Bürgerschaft haben in 2018 die Weichen für die umfassende weitere Entwicklung bis 2030 gestellt. Im ersten Schritt soll ein Zukunftsbild unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der relevanten Akteure erarbeitet werden. Folgende Eckpunkte wurden für das Zukunftsbild 2030 benannt: ▪ Der Stadtraum Horner Geest soll urbaner und vielseitiger werden und dabei grün und bezahlbar bleiben. ▪ Bis 2030 sollen ca. 3.100 zusätzliche Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen insbesondere durch Verdichtung der Bestandsquartiere entstehen. ▪ Die grünen Freiräume sollen bewahrt und aufgewertet werden. ▪ Parallel ist mit dem Zukunftsplan „Soziales Horn“ die Verbesserung der sozialen Infrastruktur vorge- sehen. ▪ Der Baubeginn für die Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 ist für Anfang 2020 vorgesehen, die Fer- tigstellung ca. Mitte der 2020er Jahre. Ziel des städtebaulich-freiraumplanerischen Werkstattverfahrens ist es, Entwürfe für das Zukunftsbild 2030 zu erarbeiten. Die Entwürfe sollen Lösungsansätze aufzeigen, wie die o.g. Eckpunkte städtebau- lich, freiraumplanerisch und mobilitätsbezogen zu einem räumlichen Gesamtkonzept, dem „Zukunfts- bild Horner Geest 2030“ konkretisiert werden können. Das Zukunftsbild soll als Orientierung für den weiteren Entwicklungsprozess bis 2030 dienen – flexibel und fortschreibungsfähig. Es soll als Gesamtbild zeigen, wie die vorhandenen Qualitäten des Stadtraums Horner Geest zu einem urbaneren und vielfältigeren Stadtteil weiterentwickelt werden können, der zugleich grün und bezahlbar bleibt. Abb. 1 | Schrägluftbild Horner Geest, Blick von Nordosten (Titelbild) Abb. 2 | Stadtkarte mit Verortung des Stadtraums Horner Geest D&K drost consult GmbH
Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte 09 2 ÜBERGEORDNETE KONZEPTE UND IMPULSE FÜR DEN STADTTEIL 2.1 Senatskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille - Wohnen und urbane Produktion in HamburgOst“ Der Senat hat mit dem Senatskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille - Wohnen und urbane Produk- tion in HamburgOst“ in 2014 (Drs. 20/14117) eine neue stadträumliche Entwicklungsperspektive aufge- zeigt und die östlichen Stadtteile Hamburgs damit als einen Schwerpunkt der zukünftigen Stadtent- wicklung benannt. Die Leitgedanken des Konzepts werden beispielhaft in elf Fokusräumen konkretisiert. Für den Fokus- raum Horner Geest sind die Chancen einer integrierten Weiterentwicklung mit attraktivem und bezahl- barem Wohnungsneubau, Qualifizierung der grünen Freiräume, Ertüchtigung der Bildungsinfrastruktur und sozialen Infrastruktur sowie Weiterentwicklung des Mobilitätsangebots (Verlängerung der U-Bahn- Linie U4 auf die Horner Geest) dargestellt. Ein fachlich ermitteltes Wohnungsbau- und Einwohnerpotenzial im Stadtraum Horner Geest für die Zeitperspektive 2030 zeigt erhebliche Entwicklungsmöglichkeiten durch eine städtebauliche Weiter- entwicklung der Wohnungsbestände (siehe Kap. 2.2). Senat und Bürgerschaft haben daher 2018 beschlossen, einen langfristig angelegten integrierten Ent- wicklungsprozess für den Stadtraum Horner Geest zu initiieren (Drucksache 21/13680: „Stadtraum Hor- ner Geest – Zukunftsbild 2030“). Der Wohnungsneubau soll in Verbindung mit Verbesserungen der sozialen Infrastruktur, der Aufwertung der Grünräume und der Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 im Rahmen einer umfassenden Quartiersentwicklung umgesetzt werden. 2.2 Wohnungsbaupotenzial im Stadtraum Horner Geest 2030 und im Bereich Öjendorf Wohnungsbaupotenzial im Stadtraum Horner Geest 2030 Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und das Bezirksamt Hamburg-Mitte haben gemeinsam im engen Austausch mit der SAGA und anderen Hamburger Wohnungsunternehmen ein Wohnungs- bau- und Einwohnerpotenzial im Stadtraum Horner Geest von rund 3.100 Neubauwohnungen (bzw. rund 7.500 Einwohnerinnen und Einwohnern inklusive eines Zuwachses an Studierenden der Helmut- Schmidt-Universität) für die Zeitperspektive 2030 ermittelt. Das Potenzial kann zum größten Teil durch eine städtebauliche Weiterentwicklung der Wohnungsbe- stände aus den 1950er bis 1960er Jahren sowie ergänzend durch den Neubau auf Sportflächen östlich der Horner Rennbahn aktiviert werden (siehe Abb. 9 - Eckpunkteplan). Hinweis: Ein Teil des ermittelten Wohnungsbaupotenzials im Stadtraum Horner Geest befindet sich auf Flächen unterhalb einer derzeit vorhandenen 110-kV-Freileitung (siehe auch Eckpunkteplan: Darstellung der heutigen 110-kV-Freileitungstrasse mit Kennzeichnung des beidseitigen Vorsorge-Abstandes von 50m vom äußeren Leiter). Die Freileitung, eine der ältesten 110-kV-Trassen in Hamburg, wird bis Ende der 2020er-Jahre rückgebaut werden. Neben der hierdurch ermöglichten Aktivierung von Flächen für den Wohnungsbau und den Freiraum ergibt sich hieraus ebenso ein Zugewinn für den Stadtraum Horner Geest im Hinblick auf Wohnqualität und Stadtbild. Wohnungsbaupotenzial im Bereich Öjendorf Östlich des Stadtraums Horner Geest werden im Bereich Öjendorf größere Wohnungsbauprojekte ent- wickelt, die aufgrund der stadträumlichen Verknüpfungen mit zu betrachten sind. Nordwestlich des Öjendorfer Parks bzw. westlich der Straße Haferblöcken ist seit dem Ende der 2000er Jahre ein neues Quartier entstanden, das nahezu fertiggestellt ist. Östlich anschließend ist das Quartier „Ostlich Hafer- blöcken“ im Bau (Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen sowie ab 2020 allgemeiner Woh- nungsbau). Südlich des Öjendorfer Parks ist die Entwicklung des Wohnungsbauprojekts „Gartenstadt Abb. 3 | Parkanlage Schiffbeker Moor D&K drost consult GmbH
10 Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte Öjendorf“ auf Basis eines Beschlusses der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 28.09.2016 in Vorbereitung. Die Konkretisierung des Wohnungsbaupotenzials für das Projekt Gartenstadt Öjendorf erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Wohnungsbaupotenzial im Bereich Horner Zentrum/Weddestraße Südlich des Stadtraums Horner Geest und des Horner Zentrums wird auf der ehemaligen Schulfläche an der Weddestraße Wohnungsbau entstehen. Die aktuell für öffentlich-rechtliche Unterbringung ge- nutzte städtische Fläche bietet in den kommenden Jahren ein voraussichtliches Wohnungsbaupoten- zial von ca. 200 Wohneinheiten. 2.3 RISE-Fördergebiet Billstedt/Horn Die Stadtteile Billstedt und Horn sind Ende 2005 in die Bund-Länder-Städtebauförderung (Soziale Stadt) als „Entwicklungsraum Billstedt/Horn“ aufgenommen worden. In diesem mit rund 105.000 Bewohnerinnen und Bewohnern und einer Fläche von ca. 2.000 ha größten Hamburger Fördergebiet im Rahmen- programm Integrierte Stadtteilentwicklung RISE sind einzelne räumliche Schwerpunktgebiete mit besonderen lokalen Handlungsbedarfen definiert worden. Dazu gehörte u.a. das vormalige „Entwick- lungsquartier Horner Geest“. Abb. 4 | Stadtraum Horner Geest und geplante Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 D&K drost consult GmbH
Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte 11 Das Bezirksamt Hamburg-Mitte erarbeitete auf Basis einer Beteiligungsphase das (erste) Entwick- lungskonzept Billstedt/Horn von 2008. Mehrere Schlüsselprojekte wie z. B. die „Horner Freiheit“, der Erweiterungsbau des Kulturpalastes Hamburg/Billstedt oder das MINTarium Mümmelmannsberg, grö- ßere Wohnumfeld- und öffentliche Freiraummaßnahmen sowie eine breite Palette von kleineren Projek- ten und Maßnahmen wurden mit Beteiligung bereits realisiert und gefördert (siehe Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Billstedt/Horn, März 2016). Für die anstehenden Entwicklungen im Stadtraum Horner Geest – hier speziell mit Blick auf die Ergeb- nisse des Projektes Zukunftsplan „Soziales Horn“ und ebenfalls auf geplante Maßnahmen der Quar- tiersentwicklungen Haferblöcken oder Dudenweg sowie mit Blick auf die projektierten Entwicklungen der Gartenstadt Öjendorf und den Östlichen Siedlungsrand von Mümmelmannsberg – soll der Förder- zeitraum des Fördergebietes „Billstedt/Horn“ verlängert werden. 2.4 Zukunftsplan „Soziales Horn“ Der Stadtteil Horn ist Pilotgebiet für die im gesamten Bezirk Hamburg-Mitte vorgesehenen Verbesserungen und Anpassungen der sozialen Infrastruktur in einzelnen Quartieren. Ziel ist es, die sozialen Angebote fit für die Zukunft zu machen, um die Lebensqualität und ein gutes Miteinander im Stadtteil zu sichern. Die sozi- alen Angebote – z. B. für Kinder, Jugendliche und Familien oder Seniorinnen und Senioren – sollen zu dem passen, was die Menschen im Stadtteil jetzt und künftig brauchen. Zudem besteht das Anliegen, Ressourcen zu bündeln und die Vernetzung der vorhandenen Einrichtungen und Beratungsangebote zu stärken. Der erarbeitete Zukunftsplan „Soziales Horn“ versteht sich dabei nicht als fertiger Masterplan, sondern als ein Beteiligungs- und Abstimmungsprozess, in dem mit sozialen Trägern und Institutionen sowie unter Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern Bedarfe definiert und gleichzeitig Verbesse- rungsvorschläge unterbreitet werden. Dies schließt eine strukturelle Analyse der Bedarfe einzelner Zielgruppen, eine Ausarbeitung von thematischen Schwerpunkten in Sozialplanungen für den Stadtteil und die Entwicklung von zentralen Standorten für soziale Zentren mit ein. Ein erstes Ergebnis des 2018 und 2019 durchgeführten Erörterungs- und Beteiligungsprozesses sind Standortvorschläge für vier neue soziale Zentren in den Sozialräumen im Stadtteil Horn. Hierzu zählen die Standorte am Tribünenweg („Dock 33/Spiel und Sport“), an der Washingtonallee („TIMO- Quartierszentrum“), im Blohms Park („Haus im Park“) und direkt im Planungsgebiet an der Legienstra- ße und am Querkamp („Horner Aufschwung“). Insgesamt besteht mit der angestrebten Entwicklung dieser sozialen Zentren das Anliegen, Quartierszentren zu stärken, soziale Einrichtungen und Bera- tungsangebote an diesen Standorten zu vernetzen und auch zielgruppenspezifische Schwerpunkte zu setzen. Im Sozialraum Horner Geest ist das Projekt „Horner Aufschwung“ mit Neubauten auf zwei be- nachbarten Standorten projektiert. Hier sollen verschiedene generationenübergreifende, sportliche und soziale Angebote gebündelt und bestehende Einrichtungen (Elternschule, Jugendzentrum, HT 16 etc.) unter einer Dachträgerschaft zusammengeführt werden. Überdies wurden Zielsetzungen und Empfehlungen für den gesamten Stadtteil Horn ausgesprochen, die insbesondere die Themen „Sozialberatung“, „Gesundheitsförderung“ sowie „Gestaltung von Freiräumen und Sportangeboten“ berühren. Ein Überblick der Ergebnisse ist im Papier „Handlungsempfehlungen Mitte machen - Zukunftsplan Soziales Horn“ festgehalten. Der Beteiligungs- und Erörterungsprozess ist auf der Internetseite des Bezirks Hamburg-Mitte - https://www.hamburg.de/mitte/mitte-machen-horn-nav/ - einzu- sehen. Der dialogorientierte Prozess im Pilotgebiet Horn wird im Zuge der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) im Fördergebiet „Entwicklungsraum Billstedt/Horn“ durchgeführt. Der Bezirk Hamburg-Mitte wurde 2018 in das Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städte- bauförderung aufgenommen. Zielsetzung dieses Bundesprogramms ist ebenfalls die sozialraumorien- tierte, bedarfs- und zeitgemäße Entwicklung der sportlichen und sozialen Infrastruktur und die Bünde- lung von Angeboten. Derzeit wird geprüft, inwieweit die o.g. genannten Vorschläge aus dem „Zukunfts- plan Soziales Horn“ in das Modellvorhaben aufgenommen werden können (siehe http://www.mitte- machen.hamburg/). D&K drost consult GmbH
12 Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte 2.5 Geplante Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 Der Stadtraum Horner Geest wird durch die Umsetzung der Entwicklungsziele und die Realisierung des Wohnungsbaus an Attraktivität gewinnen und mit Blick auf 2030 mehr Einwohnerinnen und Einwohner als heute haben. Hieraus folgt eine entsprechende Anpassung der Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Erklärtes Ziel der Freien und Hansestadt Hamburg ist es, dabei insbesondere den schienengebundenen ÖPNV in Hamburg durch umfangreiche Erweiterungen der bestehenden Schnellbahnnetze auszubauen. Hiermit werden die verkehrlichen Erfordernisse in neu zu erschließenden Räumen sowie bestehenden, dicht besiedelten Stadtquartieren am besten abgedeckt. Darüber hinaus können optimale Verknüpfungen zu bestehenden ÖPNV-Angeboten hergestellt und auch bei langfristig weiter wachsender Fahrgastnachfrage ausreichende Kapazitäten geschaffen werden. Im Senatskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ ist eine U-Bahn-Anbindung des Stadtraums Horner Geest bereits berücksichtigt, wodurch der angestrebten engen Verzahnung von städtebaulicher und verkehrlicher Planung Rechnung getragen wird. Die Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 auf die Horner Geest soll vorhandene sowie weiter zu entwi- ckelnde Wohngebiete an das bestehende U-Bahn-Netz anbinden und den Menschen künftig direkte und umsteigefreie Verbindungen in die Innenstadt ermöglichen. Derzeit erhalten rund 13.000 Einwoh- nerinnen und Einwohner hierdurch erstmalig einen fußläufig erreichbaren Schnellbahnanschluss. Diese Zahl wird sich durch die Wohnungsbauentwicklung bis 2030 noch erhöhen. Zusätzlich lassen sich ins- besondere in den Hauptverkehrszeiten umfangreiche Busverkehrsleistungen einsparen. Die Verlänge- rung der U-Bahn-Linie U4 soll im Bereich der Haltestelle Horner Rennbahn aus dem vorhandenen U-Bahn-Netz ausfädeln und unterhalb der Manshardtstraße bis zur Einmündung der Dannerallee mit zwei neuen Haltestellen „Stoltenstraße“ und „Horner Geest“ verlaufen. Die U4-Verlängerung hat eine Gesamtlänge von 2,6 km, wovon sich 0,7 km im Bereich der umzubauenden und zu erweiternden Haltestelle Horner Rennbahn befinden. Abb. 5 | Visualisierung der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle „Horner Geest“ (netzwerkarchitekten / Rendering: luxfeld digital art) D&K drost consult GmbH
Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte 13 Für die Errichtung sind umfangreiche oberirdische Baumaßnahmen erforderlich. Nach Fertigstellung soll die gesamte Strecke aber einschließlich der Haltestellen – mit Ausnahme der jeweiligen Zugänge vom Straßenniveau – unterirdisch liegen. Das Planfeststellungsverfahren wurde im Juni 2018 eingeleitet. Der Baubeginn ist für Anfang 2020 ge- plant, die Inbetriebnahme voraussichtlich Mitte der 2020er Jahre. Die geplanten Zugänge zu den Haltestellen, die technischen Anlagen der U-Bahn, wie z.B. Aufzüge, Entrauchungs- oder Lüftungsschächte sowie der Flächenbedarf der Umsteigeanlage (U-Bahn/Bus) „Horner Geest“ dürfen nicht verändert werden und sind im Rahmen des vorliegenden Verfahrens zu berücksichtigen. Optimierung der Buslinien Nach der Inbetriebnahme des neuen U-Bahn-Astes entsteht eine schnelle und umsteigefreie Schnell- bahnverbindung vom Stadtraum Horner Geest in die Innenstadt mit hoher Kapazität und Fahrgastkom- fort. Dies führt unmittelbar zur Umstrukturierung des Busnetzes im erweiterten Bereich des Stadtraums Horner Geest, indem zahlreiche Buslinien künftig auf die U-Bahn-Haltestelle „Horner Geest“ anstatt auf den heutigen Umsteigepunkt U-Bahn-Haltestelle „Horner Rennbahn“ ausgerichtet werden. Dementsprechend ist auch der Verkehrsbereich des oberirdischen Umsteigebereichs Horner Geest zu dimensionieren. Das aktuell in Bearbeitung befindliche Buskonzept sieht die Anbindung des südlichen Raums Jenfelds sowie des Bereichs Haferblöcken an die U-Bahn-Haltestelle „Horner Geest“ vor. Auch die Nord-Süd- Achse zwischen der U-Bahn-Haltestelle „Horner Geest“ und der künftigen S-Bahn-Haltestelle „Holstenhofweg“ der neuen S-Bahn-Linie S4 soll durch einen dichteren Takt der dort fahrenden Buslinie verkehrlich deutlich aufgewertet werden und zur optimierten Netzwirkung im ÖPNV-System beitragen. Darüber hinaus werden derzeit Busanbindungen vom Bereich „Horner Geest“ zum Zentrum Billstedt, zum Öjendorfer Friedhof und zur Gartenstadt Öjendorf geprüft. Für die Realisierung dieses Konzeptes wird im Bereich der Endhaltestelle „Horner Geest“ eine bedarfsgerechte Haltestelle mit einer entspre- chenden Anzahl an Überliegerplätzen geplant. 2.6 Landschaftsachse Horner Geest Die Landschaftsachse Horner Geest: ein grünes Band vom Hauptbahnhof bis zum Öjendorfer See. Die Weiterentwicklung der grünen Achse ist Pilotvorhaben und bildet den sichtbaren Auftakt zur Umsetzung des „Grünen Netzes“ Hamburg. Auf einer Länge von knapp zehn Kilometern bietet sie eine ununterbro- chene Grün-, Biotop-, Erlebnis- und Mobilitätsverbindung vom Hauptbahnhof in der Innenstadt bis in die freie Landschaft des Öjendorfer Parks. Dabei durchquert sie ein städtebaulich wie soziokulturell äußerst heterogenes Stadtgefüge, bestehend aus den Stadtteilen St. Georg, Borgfelde, Hamm, Horn und Billstedt. Neben ihrer verbindenden, stadtökologischen und -klimatischen Funktion spielt sie auch eine bedeutende Rolle als sozialer Interaktionsraum für die angrenzenden dicht besiedelten Quartiere. Die Qualifizierung der Landschaftsachse Horner Geest wurde als „Premiumprojekt“ identifiziert und in das Bundesförderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ mit einem Volumen von 4,95 Mio. Euro aufgenommen. Dadurch erfährt sie als Instrument zur Sicherung übergeordneter grüner Infrastruktur im Stadtraum Horner Geest eine besondere Bedeutung. Im Rahmen der Weiterentwicklung wurde ein freiraumplanerisches Gesamtkonzept erstellt, das die lang- fristige perspektivische Entwicklung des grünen Korridors darstellt. Es enthält Maßnahmen, die kurzfristig realisiert werden können, aber auch visionäre Ideen mit einer langfristigen Umsetzungsperspektive (siehe hierzu auch http://deinegeest.hamburg/). Bis Ende des Projektzeitraumes (voraussichtlich 2020) werden u. a. folgende Maßnahmen realisiert: D&K drost consult GmbH
14 Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte ▪ Durchgängigkeit und Orientierung im Mobilitätsraum: Durchgängige Wegeverbindung mit einem eigens für die Landschaftsachse entwickelten Orientierungssystem. ▪ Erlebbare StadtNatur: Ökologische Aufwertungsmaßnahmen und Verbesserung der Aufenthalts- qualitäten in ausgewählten Lupenräumen u. a. durch die Anlage von extensiven Wiesenflächen und geest-typischen Bäumen. ▪ Bürgerprojekte: Zehn von der Bevölkerung eingereichte, weiterentwickelte und realisierte Projekte entlang der gesamten Achse. Im Stadtraum Horner Geest und im angrenzenden Horner Zentrum befinden sich drei Bürgerprojekte, die bis Ende 2019 realisiert werden: zwei Gemeinschaftsgärten „Horner Paradiese“ und „Grüner Faden“ sowie ein monatlich stattfindender Kulturmarkt „Horner. Markt.Freiheit“. ▪ Erschließung neuer Grünanlagen: Öffnung und Aufwertung von Schlüsselgrundstücken zur besse- ren Durchgängigkeit für die Öffentlichkeit, wie das Gelände der Hamburger Turnerschaft von 1816 an der Legienstraße und des Parkfriedhofes Öjendorf – Öffnung zum Öjendorfer Park im Osten. Neue Erschließung und Aufwertung unterschiedlicher Landschaftstypologien, wie die Kleingarten- anlagen „Zwergfalkenweg“ und „Falkenberg“, der Friedhof Schiffbek und die Hohle Rönne. Das freiraumplanerische Gesamtkonzept wurde in enger Verzahnung mit den Ergebnissen des parallel durchgeführten Bürgermitwirkungsprozesses „Deine Geest“ entwickelt. Im Stadtraum Horner Geest sind als langfristige Maßnahmen, die nicht im Rahmen des Förderzeitrau- mes umgesetzt werden können, freiraumplanerische Aufwertungen zu den Themen „Erlebbare StadtNa- tur“ und „Orientierung im Mobilitätsraum“ vorgesehen. Bedingt durch den Bau der U-Bahnverlängerung U4 kann die Planung der nördlichen, schnelleren Wegeverbindung der Landschaftsachse Horner Geest zum Öjendorfer Park entlang der Manshardt- straße erst anschließend an den U-Bahnbau realisiert werden. Die Landschaftsachse wird ab dem Stadtteilhaus Horner Freiheit mit einem Leitsystem über den Verkehrsknoten Horner Rennbahn, südlich der Rennbahn und durch die Grünverbindung östlich der Straße ‚Hermannstal‘ weiter geführt. Sie nutzt weiter die bestehenden, fußläufigen Wegeverbindungen durch die Kleingartenanlage nördlich der Manshardtstraße und quert an der Ampelanlage auf Höhe Stoltenstraße in Richtung Horner Moor. Die südliche Wegeverbindung der Landschaftsachse Horner Geest zum Öjendorfer Park verläuft über wei- tere Kleingartenanlagen und das „Gelände der Hamburger Turnerschaft von 1816“ bis zum Schiffbeker Friedhof. Die letzte Etappe führt entlang des Jenfelder Bachs über den Öjendorfer Friedhof bis zum See. Abb. 6 | Gesamtplan Landschaftsachse Horner Geest, Teilbereich Horn/Billstedt D&K drost consult GmbH
Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte 15 Abb. 7 | Neue Wegeverbindung östlich Legienstraße / Grüner Faden D&K drost consult GmbH
Öjendorfer See BAB A24 Friedhof Öjendorf Hochhäuser Dannerallee M an sh ar dt st ra ße Kleingartenanlage östl. der Horner Rennbahn
Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte 17 3 STADTRÄUMLICHER KONTEXT Der Stadtraum Horner Geest erstreckt sich vom Horner Zentrum und der Rennbahn im Westen bis zum Schiffbeker Weg im Osten sowie von der Autobahn A 24 im Norden bis zum Straßenzug Hermannstal – Kattensteert im Süden (zur genauen Abgrenzung siehe auch Pkt. 4.1). Hier leben heute ca. 19.000 Hambur- gerinnen und Hamburger in rund 8.200 Wohnungen. Neben der überwiegenden Wohnnutzung befindet sich im Stadtraum Horner Geest auch die Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr mit ca. 2.500 Studierenden (Wohnunterkünfte an der Stoltenstraße, Campus nördlich der BAB A 24 im Stadtteil Jenfeld). Hamburgweit bekannt ist die Horner Rennbahn, auf der seit 1869 jährlich das Deutsche Derby ausgetragen wird. Der Stadtraum Horner Geest weist eine differenzierte städtebauliche Struktur auf, die verschiedene Wohnquartiere ausbildet. In großen Teilen prägen die Quartiere aus den 1950er bis 1960er Jahren in der typischen zeilenartigen Bebauungsstruktur mit einzelnen Hochhäusern das Erscheinungsbild. Im östlichen Bereich des Stadtraums Horner Geest erstrecken sich entlang des Schiffbeker Wegs weit- läufige Einfamilienhausgebiete. Das Nahversorgungszentrum an der Manshardtstraße bildet die Mitte des Stadtraums Horner Geest. Stadträumlich ausgeprägt sind insbesondere die Verknüpfungen zum nahe gelegenen Horner Zentrum mit U-Bahn-Haltestelle, Einkaufsmöglichkeiten und Stadtteilhaus „Horner Freiheit“ und zum öffentlich zugänglichen Freiraum der Horner Rennbahn im Westen. Östlich des Stadtraums Horner Geest sind im Bereich Haferblöcken neue Wohnquartiere nördlich Fuchsbergredder bzw. westlich Haferblöcken entstanden. Hieran östlich anknüpfend wurde 2017 auf Basis eines bezirklichen öffentlichen Werkstattverfahrens mit dem Bau des Quartiers „Östlich Haferblöcken“ begonnen. Südöstlich des Stadtraums Horner Geest ist die Entwicklung des Wohnungsbauprojekts Gartenstadt Öjendorf, ein Fokusraum des Senatskonzepts „Stromaufwärts an Elbe und Bille“, in Vorbereitung. Landschaftlich ist der Stadtraum Horner Geest und sein Umfeld durch die großen parkartigen Grünflä- chen der Horner Rennbahn, des Friedhofs Öjendorf und des Öjendorfer Parks mit dem Öjendorfer See geprägt. Kleinere Parkanlagen wie das Horner und Schiffbeker Moor, Grünflächen sowie Spiel- und Sportflächen durchziehen das Gebiet von West nach Ost. Östlich angrenzend an die Horner Rennbahn befindet sich eine große Kleingartenanlage, mehrere kleinere Kleingartenanlagen liegen im Umfeld. Der Stadtraum wird durchquert von der Landschaftsachse Horner Geest, die auf einer Länge von ca. 10 km zukünftig von der Innenstadt zum Öjendorfer See eine durchgängige grüne Verbindung herstellen wird. Das aktuelle Sozialmonitoring zeigt ein differenziertes Bild für die Quartiere im Stadtraum Horner Geest. Während die Quartiere im zentralen Bereich einen niedrigen bis sehr niedrigen Statusindex aufweisen, ist dieser für die westlichen und östlichen Quartiere auf einem mittleren Niveau. Die Entwicklung ist für alle Quartiere im Stadtraum Horner Geest stabil. In den Quartieren im zentralen Bereich ist die Bevölkerung jünger als in ganz Hamburg: Der Anteil der Haushalte mit Kindern liegt hier bei 20% bis 30% (Gesamtstadt: 17,8%). Dagegen sind in den Einfami- lienhausgebieten rund ein Viertel der Menschen (26,9%) 65 Jahre und älter – in der Gesamtstadt liegt dieser Anteil bei 18,3%. In großen Teilen des Stadtraums Horner Geest ist die Bevölkerung stärker durch unterschiedliche kulturelle Hintergründe geprägt als in der Gesamtstadt: Der Anteil der Bevölke- rung mit Migrationshintergrund liegt hier in weiten Teilen bei über 50%, in der Gesamtstadt bei 34,1% (Quelle: Statistikamt Nord, Stand 31.12.2016). Ein großer Teil des Wohnungsbestands befindet sich im Eigentum der SAGA Unternehmensgruppe (rund 4.000 Wohnungen). Darüber hinaus verfügen auch Genossenschaften und weitere Wohnungsun- ternehmen über z.T. signifikante Wohnungsbestände auf der Horner Geest. Aufgrund bereits ausgelaufener Bindungen steht im Stadtraum Horner Geest nur noch ein geringer Anteil des Wohnungsbestands als Sozialwohnungen zur Verfügung (ca. 5%, Stand 1.1.2017). Dennoch liegen die Mieten im Schnitt auf einem sehr preisgünstigen Niveau. Die Quartiere auf der Horner Geest bieten damit im Hamburger Vergleich ein sehr bezahlbares Woh- nungsangebot in direkter Nähe zur inneren Stadt und zugleich im Nahbereich großer Grünräume und verbindender Grünzüge. Abb. 8 | Schrägluftbild Stadtraum Horner Geest, Blick in Richtung Osten D&K drost consult GmbH
Planungsraum Werkstattverfahren Engerer Betrachtungsraum Vertiefungsräume Städtebau/Freiraum/Mobilität
Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte 19 4 DARSTELLUNG DES PLANUNGSRAUMES 4.1 Lage und Abgrenzung des Planungsraumes Der Stadtraum Horner Geest befindet sich ca. 7 km (Luftlinie) von der Hamburger Innenstadt entfernt. Für das Zukunftsbild wird als Stadtraum Horner Geest der Bereich zwischen Horner Zentrum und der Horner Rennbahn im Westen, der BAB A 24 im Norden, dem Schiffbeker Weg im Osten und dem Straßenzug Hermannstal – Kattensteert im Süden verstanden. Der westliche Bereich liegt im Stadtteil Horn, der östliche Bereich gehört zum Stadtteil Billstedt. Der Stadtraum Horner Geest umfasst eine Größe von insgesamt ca. 330 ha (siehe Abb. 9). In den erweiterten Betrachtungsbereich werden das Zentrum Horn sowie der östlich angrenzende Bereich Öjendorf aufgrund der vielfältigen Verknüpfungen einbezogen. Für die Erarbeitung des Zukunftsbildes wurde darüber hinaus innerhalb des Stadtraums Horner Geest ein ca. 183 ha großer „engerer Betrachtungsraum“ abgegrenzt (siehe Abb. 9). Dieser verläuft ausgehend von der U-Bahn-Station „Horner Rennbahn“ entlang der geplanten Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 an der Manshardtstraße und umfasst neben dem Horner Zentrum Bereiche nördlich und südlich der Mans- hardtstraße. Er erstreckt sich weiter bis zum Areal der Helmut-Schmidt-Universität an der Stoltenstraße und beinhaltet insbesondere die Bereiche mit Geschosswohnungsbau im Stadtraum Horner Geest. Nördlich wird das Gebiet von der Straße „Zwischen den Hecken“ und südlich von der Straße „Hermannstal“ begrenzt. Östlich schließt der engere Betrachtungsraum am Übergang zu den östlichen Einfamilien- hausgebieten, an den östlichen Grenzen des Schiffbeker Moores sowie an der Legienstraße ab. Innerhalb des engeren Betrachtungsraumes wurden weiterhin die nachfolgenden Vertiefungsräume für eine detailliertere Betrachtung der Themen Städtebau/Freiraum/Mobilität festgelegt: 1. Horner Zentrum (Bereich um die U-Bahn-Station „Horner Rennbahn“ mit Nahversorgungszentrum und Stadtteilzentrum „Horner Freiheit“); ca. 5,1 ha 2. Sportflächen östlich der Horner Rennbahn (südlicher Teil) im städtischen Eigentum; ca. 3,5 ha 3. Bereich südlich der Manshardtstraße zwischen den Straßen Speckenreye und Herrmannstal; ca. 14 ha 4. Bereich östlich der geplanten neuen U-Bahn-Station „Stoltenstraße“ und um die geplante neue U-Bahn-Haltestelle „Horner Geest“. Die nördliche Ausdehnung verläuft entlang des Spliedtrings und der Böcklerstraße. Im Westen wird der Bereich durch die Rudolf-Roß-Allee und die Stoltenstraße begrenzt. Südöstlich führen die Grenzen entlang des Schiffbeker Moors, im Osten am Geißleinweg; ca. 58,5 ha 4.2 Verkehrliche Infrastruktur 4.2.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) Der Stadtraum Horner Geest ist gut an das überregionale Verkehrsnetz angebunden. Vom Planareal ist westlich über den Horner Kreisel sowie nordöstlich – ausgehend vom Schiffbeker Damm – über die Autobahnauffahrt HH-Jenfeld die BAB 24 in Richtung Berlin erreichbar. Weiter östlich im Bereich des Autobahnkreuzes Hamburg-Ost besteht eine Verbindung zur BAB 1 Richtung Lübeck und Bremen. Südlich des Plangebiets verläuft zudem die Bundesstraße 5, die eine Verbindung in Richtung Zentrum sowie zu den Regionen südöstlich von Hamburg herstellt. 4.2.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Im Stadtraum Horner Geest verkehren verschiedene Buslinien, die Verbindungen zu den umliegenden Stadträumen herstellen. Die Haltestellen befinden sich im Bereich der Manshardtstraße (Buslinien 261, 461, 600), der Straße Hermannstal/Kattensteert (Buslinien 23, 609, 160, 213) sowie dem Schiffbeker Weg (Buslinien 27, 232). Insbesondere ist eine hohe Nachfrage der Linie 261 aus dem Stadtraum Hor- ner Geest in Richtung Horner Rennbahn mit Anschluss an die Linien U2/U4 zu verzeichnen. Hierüber besteht eine Verbindung mit dem Hamburger Hauptbahnhof/Innenstadt und der HafenCity sowie mit den Stadtteilen Billstedt und Niendorf. Abb. 9 | Eckpunkteplan mit Darstellung der Abgrenzung des Planungsraumes D&K drost consult GmbH
20 Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte Wie bereits in Kap. 2.5 beschrieben, ist eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 auf die Horner Geest geplant, um die Wohngebiete der Horner Geest zukünftig besser an das städtische Nahverkehrsnetz anzuschließen. In diesem Zuge wird auch eine Anpassung des Busnetzes erfolgen. 4.2.3 Radverkehrsverbindungen Der Stadtraum Horner Geest wird (zukünftig) über die Velorouten 8, 14 und 7 an das gesamtstädtische Radverkehrsnetz angebunden. Die Veloroute 8 führt vom Rathausmarkt über Horn nach Bergedorf und stellt eine direkte, zügige und komfortable Anbindung des Stadtraums Horner Geest ins Stadtzentrum sicher. Östlich des Stadtraums Horner Geest verläuft die Ring-Veloroute 14, über die ein Anschluss in Richtung Billstedt-Mitte und das nördliche und östliche Stadtgebiet erfolgt. Etwas weiter nördlich bietet die Veloroute 7 Anschluss an Wandsbek und Rahlstedt. Die Velorouten befinden sich gemäß Bündnis für den Radverkehr vom 23.6.2016 mit dem Ausbauziel 2020 in der baulichen Umsetzung. Die Veloroute 8 ist bereits weitgehend fertiggestellt, die Veloroute 7 und Veloroute 14 werden in den kommenden Jahren realisiert. Die Feinerschließung im Quartier sowie die Anschlüsse an die Velorouten erfolgen durch das bezirkliche Radverkehrsnetz sowie Radverkehrsanlagen entlang von Hauptverkehrsstraßen. Das Bezirksrouten- netz für die Stadtteile Billstedt und Horn vom 12.11.2012 stellt das angestrebte Radroutennetz im Gebiet dar. Viele Radverkehrsanlagen im Bestand weisen jedoch bauliche Schäden auf und entsprechen in Breite, Lage und Führung nicht den aktuellen Anforderungen der Regelwerke an Sicherheit und Komfort für den Radverkehr. StadtRADstationen befinden sich an der U-Bahn-Haltestelle Horner Rennbahn, an der Manshardtstraße/ Einkaufszentrum und an der U-Bahn-Haltestelle Legienstraße. 4.2.4 Fußverkehrsverbindungen Das vorhandene Wegenetz außerhalb von Straßen ist im Sinne übergeordneter Verbindungswege eher rudimentär ausgebildet. Zukünftig wird die Landschaftsachse Horner Geest eine durchgängige grüne West-Ost-Verbindung vom Horner Zentrum über das Horner Moor, die Kleingartenanlagen „Falken- berg“ und „Zwergfalkenweg“ und den Friedhof Schiffbek zum Öjendorfer Park bieten. In den Quartieren nördlich der Manshardtstraße verläuft ein Ost-West-Grünzug, der jedoch an der Rudolf-Roß-Allee unter- brochen ist und nicht weiter nach Westen zur Parkanlage der Horner Rennbahn und Horner Zentrum führt. Im vorhandenen Wegenetz fehlen auch Nord-Süd-Fußwegeverbindungen bzw. vorhandene Verbindungen sind in Teilen unterbrochen bzw. haben eine unklare Wegeführung. Z.B. findet die vom Ausbaustandard sehr gute, von mächtigen Platanen gesäumte Wegeführung vom EKZ Manshardtstra- ße nach Norden durch die Buskehre an der Böcklerstraße/Dannerallee keine klare Anbindung der an- grenzenden Quartiere und zum – nördlich der A24 gelegenen – Grünzug am Holstenhofweg / Campus der Helmut-Schmidt-Universität. Nach Süden ist die Wegeführung vom Einkaufszentrum mit Querung der Manshardtstraße in Richtung des südlich anschließenden Grünzugs unklar. Kleinräumig auf Quartiersebene zeigt sich eine dichte Abfolge von untergeordneten Wegebeziehungen, häufig innerhalb der gebäudebezogenen Freiflächen. Für die Anwohner kristallisieren sich Hauptwege heraus, die zielabhängig zum Einkaufen, zur Bushaltestelle oder zur Schule begangen werden, ihnen stehen aber auch viele fußläufige Alternativen zur Verfügung. Die Wege bieten allerdings nicht zuletzt aufgrund ihrer dichten, aber gleichgerichteten Abfolge zumindest für Ortsfremde wenige Orien- tierungsmöglichkeiten. Trampelpfade lassen sich bei rechteckigen Wegeanschlüssen zur Abkürzung finden. Zudem deuten einige unbefestigte Pfade auf fehlende Wegebezüge hin: ▪ z.B. zwischen Georg-Blume-Straße und Böcklerstraße in Verlängerung der Nord-Süd-Achse vom Kirchenumfeld kommend ▪ z.B. unbefestigter Weg von Südwest nach Nordost durch den Innenbereich des Quartiers Grüningweg. Siehe hierzu auch die im Frühjahr 2019 durch das Landschaftsplanungsbüro schaper + steffen + runtsch aus Hamburg erarbeitete Freiraumanalyse, die für den in der Abb. 10 dargestellten Bereich im Stadtraum Horner Geest detaillierte Informationen zu den Freiflächen, Wegeverbindungen sowie den gestalterisch prägenden Baum- und Gehölzstrukturen bereithält. D&K drost consult GmbH
Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte 21 4.2.5 Ruhender Verkehr Das Parken privater Kfz findet im Bereich des Geschosswohnungsbaus auf größeren, zumeist offenen Stellplatzanlagen auf den Grundstücken, teilweise in Verbindung mit Garagenzeilen, oder im öffentli- chen Straßenraum statt. Die Stellplätze auf den Grundstücken sind in der Regel an Bestandsgebäude nachweispflichtig gebunden. Für den Bereich nördlich der Manshardtstraße, eingegrenzt durch das XVI-geschossige Wohngebäude Dannerallee 7 im Süden und vom Spliedtring im Osten sowie der Böcklerstraße im Westen, beträgt der heutige Stellplatzschlüssel 0,4 für die Stellplätze auf privaten Grundstücken (SAGA) und der Gesamtstellplatzschlüssel 0,7 für die öffentlichen und die privaten Stellplätze in diesem Gebiet. An der U-Bahn-Haltestelle „Horner Rennbahn“ befindet sich ein P+R-Standort mit 180 Plätzen. Das EKZ an der Manshardtstraße verfügt über ein privates dreigeschossiges Parkhaus. Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum sind vereinzelt im Haltestellenbereich vorhanden, jedoch nicht flächendeckend bedarfsgerecht verfügbar. 4.3 Bildungs- und soziale Infrastruktur 4.3.1 Schulen Der Stadtraum Horner Geest und die benachbarten Stadträume Horner Zentrum, Öjendorf und Mari- enthal bieten ein umfassendes Bildungsangebot: 18 Schulstandorte, davon 14 Grundschulen und vier weiterführende Schulen mit insgesamt ca. 9.400 Schülerinnen und Schülern. Durch die zukünftige Entwicklung des Wohnungsbaus im Stadtraum Horner Geest und im Bereich Öjendorf wird ein zusätzlicher Bedarf an Schulplätzen für ca. 1.700 Schülerinnen und Schülern zu er- warten sein. Im Bereich der Grundschulen ist hier im engeren Betrachtungsraum ein Ausbau um ca. zwei Züge erforderlich. Im erweiterten Betrachtungsraum kann der Bedarf im Bestand aufgefangen werden. Im Bereich der weiterführenden Schulen ist eine Erweiterung um zwei Züge erforderlich, um der zukünftigen Nachfrage begegnen zu können. Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird zeitlich koordiniert mit der Umsetzung des Woh- nungsbaus die Voraussetzungen für jeweils zwei Züge im Grundschul- und im weiterführenden Bereich schaffen. Der Ausbau ist an den vorhandenen Schulstandorten und innerhalb der vorhandenen Schul- flächenkulisse möglich. 4.3.2 Helmut-Schmidt-Universität An der Helmut-Schmidt-Universität (HSU), einer von zwei Universitäten der Bundeswehr in Deutsch- land, studieren ca. 2.500 Studentinnen und Studenten. Die Hochschule dient hauptsächlich der aka- demischen Ausbildung von Bundeswehroffizieren. Als Studiengänge werden Technik- und Wirt- schaftswissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften angeboten. In der Forschung ist die HSU mit anderen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, der Industrie in Hamburg und der Metropolregion eng verbunden. Der Standort der HSU umfasst zwei Areale: Auf dem Gelände nördlich der BAB A 24 in Jenfeld – au- ßerhalb des Plangebiets – befindet sich der Campus mit Lehrgebäuden, Verwaltungseinrichtungen, einem Teil der Studierendenunterkünfte sowie Sport- und Freizeitanlagen. Südlich der BAB A 24, auf dem Areal an der Stoltenstraße im Stadtraum Horner Geest (Gelände der ehemaligen Hanseaten- Kaserne) befindet sich der größte Teil der Wohnheime der HSU, in denen zurzeit ca. 1.250 Studentin- nen und Studenten wohnen. Zukünftig wird sich die HSU aufgrund höherer Studierendenzahlen, neuer Studiengänge, einem damit einhergehenden erhöhten Unterkunftsbedarf sowie aufgrund des baulichen Zustandes der Bestands- D&K drost consult GmbH
22 Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte gebäude weiterentwickeln. Aktuell sind mehrere Baumaßnahmen in Planung oder in der Umsetzung: Neben den anstehenden Sanierungen der Bestandsgebäude ist der Neubau eines Laborgebäudes sowie der Neubau von insgesamt sechs Unterkunftsgebäuden in Vorbereitung. 4.3.3 Soziale Infrastrukturangebote Zurzeit existieren im Stadtraum Horner Geest sechs Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, zwei Einrichtungen bzw. Projekte der Familienförderung, zwei Angebote für Seniorinnen und Senioren sowie ein Bürgertreff und eine Elternschule. An der Legienstraße befindet sich eine öffentliche Sport- anlage. Neben den genannten Angeboten sind drei Kirchengemeinden und religiöse Gemeinschaften mit eigenen Einrichtungen auf der Horner Geest vertreten. An der U-Bahnhaltestelle Horner Rennbahn befindet sich seit 2016 die „Horner Freiheit“, ein Schlüssel- projekt der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) im Fördergebiet Billstedt/Horn. Dort sind verschie- dene soziale und stadtteilbezogene Angebote und Vereine, die Öffentliche Bücherhalle und ein ge- werblich betriebenes Café angesiedelt. Bei der Betrachtung von Angebot und Nachfrage nach sozialer Infrastruktur sind zudem auch die an- grenzenden Gebiete zu berücksichtigen. Das „Haus der Begegnung Haferblöcken“ im neuen Quartier „Haferblöcken Ost“ beispielsweise soll mit Fertigstellung die Integration der neuen Bewohnerinnen und Bewohner unterstützen und damit alte und neue Nachbarschaften verknüpfen. Das Schlüsselprojekt im RISE-Fördergebiet Billstedt/Horn wird als Ort für soziale und freizeitliche Aktivitäten entwickelt, stärkt damit das Zusammenleben in den Nachbarschaften und steht den Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtraums Horner Geest offen. Auch Anwohnerinnen und Anwohner aus Jenfeld können ggf. Ange- bote im Stadtraum Horner Geest wahrnehmen. Zukunftsplan „Soziales Horn“ Derzeit ist der Stadtteil Horn Pilotgebiet für die für den gesamten Bezirk vorgesehene Überplanung der sozialen Infrastruktur. Der Beteiligungs- und Erörterungsprozess „Zukunftsplan Soziales Horn“ steht für dieses Anliegen (siehe hierzu Teilkapitel 2.4). Dafür werden Träger, Einrichtungen und Gebäude dahin- gehend überprüft, ob sie den Bedarfen und Zielgruppen noch entsprechen und wie sie den künftigen Herausforderungen durch Bevölkerungswachstum, demographischen Wandel, Kita-Ausbau und Einführung der Ganztagsschule gewachsen sind. Er verfolgt insbesondere eine Neustrukturierung der sozialen Infrastrukturen und ihrer Vernetzung. Zu berücksichtigen sind hierbei zum einen die bestehen- den sozialen Infrastrukturangebote einzelner Quartiere in Horn und die damit einhergehende Identitätsbildung für die ansässigen Bewohnerinnen und Bewohner. Hier zeigt das Arbeitspapier „Basisdaten für eine sozialräumliche Analyse zum Stadtteil Horn“ (Stand Oktober 2018) erste Einordnungen der Sozialräume in Horn auf. Die Horner Geest wird neben Horn-West, der Horner Marsch (Alt-Horn) und Horn Süd-Ost als ein Sozialraum definiert. Innerhalb dieser Sozialräume beste- hen zudem weitere kleinteilige Wohnquartiere als identitätsstiftende Orte. Zum anderen müssen im Kontext der angestrebten Weiterentwicklung mit Wohnraum auch die sozialen Infrastrukturen für die zukünftige Bewohnerschaft angepasst werden. 4.4 Freiraumstrukturen/Baumbestand Eine besondere Qualität des Stadtraums Horner Geest ist das Wohnen im Grünen: Parkanlagen wie z.B. das Horner Moor und Schiffbeker Moor, Spiel- und Sportflächen sowie eine große Kleingartenan- lage östlich der Horner Rennbahn umgeben die Wohnquartiere. Darüber hinaus prägen die typischen Bebauungsstrukturen der 1950er bis 60er Jahre mit ihren ‚fließenden‘ grünen Zwischenräumen das Bild des Stadtraums. Im Westen und im Osten der Horner Geest rahmen die großen, parkartigen Grünflä- chen der Horner Rennbahn und des Öjendorfer Parks mit See den Stadtraum ein. Die Landschafts- achse Horner Geest wird als durchgängige grüne West-Ost-Verbindung entwickelt. Im Neubaugebiet Haferblöcken – zwischen dem Stadtraum Horner Geest und dem Öjendorfer Park gelegen – bietet die aktuell realisierte „Grüne Mitte“ einen neuen Begegnungsort, der auch den Bewohnerinnen und Bewoh- nern der Horner Geest offen steht. D&K drost consult GmbH
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