ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 - Aufgabenpapier zum städtebaulich-freiraumplanerischen Werkstattverfahren - GeoPortal

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ZUKUNFTSBILD
STADTRAUM HORNER GEEST 2030
Aufgabenpapier zum städtebaulich-freiraumplanerischen Werkstattverfahren
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Verfahrensbetreuung

D&K drost consult GmbH
Kajen 10, 20459 Hamburg
Tel.:     +49 40 36 09 84-0
Fax:      +49 40 36 09 84-11
E-Mail: u.walter@drost-consult.de
Internet: www.drost-consult.de

Terminübersicht

Erste Phase – Grundlegende Lösungsansätze
Versand der Unterlagen				ab              47. KW 2019
Schriftliche Rückfragen				bis            22.11.2019 (18:00 Uhr)
Vorbesprechung Beurteilungsgremium/
Rückfragenkolloquium 					28.11.2019
Öffentliche Vorstellung der Büros				28.11.2019 (18:30 Uhr)
Abgabe der Arbeiten					19.02.2020 (16:00 Uhr)
Sachverständigensichtung 				vorauss. 09. KW 2020
Öffentliche Ausstellung					vorauss. 11./12. KW 2020
Öffentliche Präsentation Ideenskizzen			  25.03.2020
Sitzung Beurteilungsgremium				30.03.2020

Zweite Phase – Vertiefungsphase
Werkstatt-Gespräch 1					04. und 05.05.2020
Werkstatt-Gespräch 2					18. und 19.06.2020 (optional)
Abgabe der Arbeiten					15.07.2020 (16:00 Uhr)
Sachverständigensichtung 				vorauss. 30./31. KW 2020
Öffentliche Abschlusspräsentation				10.08.2020
Sitzung Beurteilungsgremium				12.08.2020

D&K drost consult GmbH
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AUFGABENPAPIER

          Nicht offenes, zweiphasiges, städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren mit begleitenden
          öffentlichen Veranstaltungen und Online-Dialog

          Zukunftsbild Stadtraum Horner Geest 2030
          in Hamburg, Bezirk Hamburg-Mitte

          beauftragt durch die

          Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
          Neuenfelder Straße 19
          21109 Hamburg

          und das

          Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
          Caffamacherreihe 1-3
          20355 Hamburg

                                                                                          D&K drost consult GmbH
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        ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte

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Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren
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INHALTSVERZEICHNIS

           1 ANLASS UND ZIEL DES VERFAHRENS.................................................................... 7

           2 ÜBERGEORDNETE KONZEPTE UND IMPULSE FÜR DEN STADTTEIL.............. 9
               2.1   Senatskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille - Wohnen und ...........................................
                     urbane Produktion in HamburgOst“....................................................................................... 9
               2.2   Wohnungsbaupotenzial im Stadtraum Horner Geest 2030 und im Bereich Öjendorf........... 9
               2.3   RISE-Fördergebiet Billstedt/Horn......................................................................................... 10
               2.4   Zukunftsplan „Soziales Horn“................................................................................................11
               2.5   Geplante Verlängerung der U-Bahn-Linie U4...................................................................... 12
               2.6   Landschaftsachse Horner Geest......................................................................................... 13

           3 STADTRÄUMLICHER KONTEXT............................................................................... 17

           4 DARSTELLUNG DES PLANUNGSRAUMES........................................................... 19
               4.1   Lage und Abgrenzung des Planungsraumes....................................................................... 19
               4.2   Verkehrliche Infrastruktur..................................................................................................... 19
               4.3   Bildungs- und soziale Infrastruktur....................................................................................... 21
               4.4   Freiraumstrukturen/Baumbestand........................................................................................ 22
               4.5   Rechtliche Rahmenbedingungen......................................................................................... 25

           5 ZIELBOTSCHAFTEN FÜR DAS „ZUKUNFTSBILD 2030“ FÜR DEN
             STADTRAUM HORNER GEEST................................................................................ 27

           6 AUFGABENSTELLUNG.............................................................................................. 29
               6.1   Städtebauliche Zielsetzung.................................................................................................. 29
               6.2   Freiraumplanerische Zielsetzung......................................................................................... 33
               6.3   Verkehrliche Zielsetzung/Mobilitätskonzept......................................................................... 36
               6.4   Nachhaltigkeit/“Klimagerechter Stadtraum“......................................................................... 39

           7 VERFAHRENSGRUNDLAGEN................................................................................... 41
              7.1    Auftraggeberinnen................................................................................................................ 41
              7.2    Verfahrensmanagement....................................................................................................... 41
              7.3    Verfahrensgrundlagen.......................................................................................................... 41
              7.4    Teilnehmende Büros............................................................................................................ 42
              7.5    Beurteilungsgremium........................................................................................................... 42
              7.6    Termine des Verfahrens....................................................................................................... 44
              7.7    Leistungen des Verfahrens.................................................................................................. 47
              7.8    Vorprüfung............................................................................................................................ 53
              7.9    Beurteilungskriterien............................................................................................................ 53
              7.10   Weitere Bearbeitung............................................................................................................ 54
              7.11   Eigentum und Urheberrecht................................................................................................. 54
              7.12   Rücksendung der Arbeiten................................................................................................... 54
              7.13   Terminübersicht.................................................................................................................... 55
              7.14   Vertraulichkeit....................................................................................................................... 55
              7.15   Sonstiges............................................................................................................................. 55

                                                                                                                                    D&K drost consult GmbH
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1          ANLASS UND ZIEL DES VERFAHRENS

                                Die anhaltende dynamische Entwicklung Hamburgs wird gemäß vorliegenden Prognosen zu einer star-
                                ken Zunahme der Wohnbevölkerung bis in die 30er Jahre dieses Jahrhunderts führen. Die positive
                                Entwicklungsdynamik bietet den Hamburgerinnen und Hamburgern sowie neu zuziehenden Menschen
                                viele Zukunftschancen. Ziel des Senats ist es, das Wachstum der Stadt mit weiteren Verbesserungen
                                der Lebensqualität zu verknüpfen. Dabei setzt Hamburg gemäß dem Senatsziel „Mehr Stadt in der
                                Stadt“ vorrangig auf Innenentwicklung in bestehenden Quartieren.

                                In diesem Sinne zeigt das Senatskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane
                                Produktion in HamburgOst“ (2014) einen gesamtstädtischen Entwicklungsschwerpunkt in den östlichen
                                Stadtteilen Hamburgs auf. Eine wichtige Etappe ist die Weiterentwicklung des Stadtraums Horner
                                Geest, die anknüpft an die vorhandenen Qualitäten: Die Quartiere liegen in innenstadtnaher und
                                zugleich grün geprägter Lage und sind bezahlbar.

                                Senat und Bürgerschaft haben in 2018 die Weichen für die umfassende weitere Entwicklung bis 2030
                                gestellt. Im ersten Schritt soll ein Zukunftsbild unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der
                                relevanten Akteure erarbeitet werden. Folgende Eckpunkte wurden für das Zukunftsbild 2030 benannt:

                                  ▪ Der Stadtraum Horner Geest soll urbaner und vielseitiger werden und dabei grün und bezahlbar
                                    bleiben.
                                  ▪ Bis 2030 sollen ca. 3.100 zusätzliche Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen insbesondere
                                    durch Verdichtung der Bestandsquartiere entstehen.
                                  ▪ Die grünen Freiräume sollen bewahrt und aufgewertet werden.
                                  ▪ Parallel ist mit dem Zukunftsplan „Soziales Horn“ die Verbesserung der sozialen Infrastruktur vorge-
                                    sehen.
                                  ▪ Der Baubeginn für die Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 ist für Anfang 2020 vorgesehen, die Fer-
                                    tigstellung ca. Mitte der 2020er Jahre.

                                Ziel des städtebaulich-freiraumplanerischen Werkstattverfahrens ist es, Entwürfe für das Zukunftsbild
                                2030 zu erarbeiten. Die Entwürfe sollen Lösungsansätze aufzeigen, wie die o.g. Eckpunkte städtebau-
                                lich, freiraumplanerisch und mobilitätsbezogen zu einem räumlichen Gesamtkonzept, dem „Zukunfts-
                                bild Horner Geest 2030“ konkretisiert werden können. Das Zukunftsbild soll als Orientierung für den
                                weiteren Entwicklungsprozess bis 2030 dienen – flexibel und fortschreibungsfähig. Es soll als
                                Gesamtbild zeigen, wie die vorhandenen Qualitäten des Stadtraums Horner Geest zu einem urbaneren
                                und vielfältigeren Stadtteil weiterentwickelt werden können, der zugleich grün und bezahlbar bleibt.

Abb. 1 | Schrägluftbild Horner Geest, Blick von Nordosten (Titelbild)

Abb. 2 | Stadtkarte mit Verortung des Stadtraums Horner Geest                                                                      D&K drost consult GmbH
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2          ÜBERGEORDNETE KONZEPTE UND IMPULSE FÜR DEN STADTTEIL

                              2.1      Senatskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille - Wohnen und
                                       urbane Produktion in HamburgOst“

                              Der Senat hat mit dem Senatskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille - Wohnen und urbane Produk-
                              tion in HamburgOst“ in 2014 (Drs. 20/14117) eine neue stadträumliche Entwicklungsperspektive aufge-
                              zeigt und die östlichen Stadtteile Hamburgs damit als einen Schwerpunkt der zukünftigen Stadtent-
                              wicklung benannt.

                              Die Leitgedanken des Konzepts werden beispielhaft in elf Fokusräumen konkretisiert. Für den Fokus-
                              raum Horner Geest sind die Chancen einer integrierten Weiterentwicklung mit attraktivem und bezahl-
                              barem Wohnungsneubau, Qualifizierung der grünen Freiräume, Ertüchtigung der Bildungsinfrastruktur
                              und sozialen Infrastruktur sowie Weiterentwicklung des Mobilitätsangebots (Verlängerung der U-Bahn-
                              Linie U4 auf die Horner Geest) dargestellt.

                              Ein fachlich ermitteltes Wohnungsbau- und Einwohnerpotenzial im Stadtraum Horner Geest für die
                              Zeitperspektive 2030 zeigt erhebliche Entwicklungsmöglichkeiten durch eine städtebauliche Weiter-
                              entwicklung der Wohnungsbestände (siehe Kap. 2.2).

                              Senat und Bürgerschaft haben daher 2018 beschlossen, einen langfristig angelegten integrierten Ent-
                              wicklungsprozess für den Stadtraum Horner Geest zu initiieren (Drucksache 21/13680: „Stadtraum Hor-
                              ner Geest – Zukunftsbild 2030“). Der Wohnungsneubau soll in Verbindung mit Verbesserungen der
                              sozialen Infrastruktur, der Aufwertung der Grünräume und der Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 im
                              Rahmen einer umfassenden Quartiersentwicklung umgesetzt werden.

                              2.2      Wohnungsbaupotenzial im Stadtraum Horner Geest 2030 und im
                                       Bereich Öjendorf

                              Wohnungsbaupotenzial im Stadtraum Horner Geest 2030
                              Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und das Bezirksamt Hamburg-Mitte haben gemeinsam
                              im engen Austausch mit der SAGA und anderen Hamburger Wohnungsunternehmen ein Wohnungs-
                              bau- und Einwohnerpotenzial im Stadtraum Horner Geest von rund 3.100 Neubauwohnungen (bzw.
                              rund 7.500 Einwohnerinnen und Einwohnern inklusive eines Zuwachses an Studierenden der Helmut-
                              Schmidt-Universität) für die Zeitperspektive 2030 ermittelt.

                              Das Potenzial kann zum größten Teil durch eine städtebauliche Weiterentwicklung der Wohnungsbe-
                              stände aus den 1950er bis 1960er Jahren sowie ergänzend durch den Neubau auf Sportflächen östlich
                              der Horner Rennbahn aktiviert werden (siehe Abb. 9 - Eckpunkteplan).

                              Hinweis:
                              Ein Teil des ermittelten Wohnungsbaupotenzials im Stadtraum Horner Geest befindet sich auf Flächen
                              unterhalb einer derzeit vorhandenen 110-kV-Freileitung (siehe auch Eckpunkteplan: Darstellung der
                              heutigen 110-kV-Freileitungstrasse mit Kennzeichnung des beidseitigen Vorsorge-Abstandes von 50m
                              vom äußeren Leiter). Die Freileitung, eine der ältesten 110-kV-Trassen in Hamburg, wird bis Ende der
                              2020er-Jahre rückgebaut werden. Neben der hierdurch ermöglichten Aktivierung von Flächen für den
                              Wohnungsbau und den Freiraum ergibt sich hieraus ebenso ein Zugewinn für den Stadtraum Horner
                              Geest im Hinblick auf Wohnqualität und Stadtbild.

                              Wohnungsbaupotenzial im Bereich Öjendorf
                              Östlich des Stadtraums Horner Geest werden im Bereich Öjendorf größere Wohnungsbauprojekte ent-
                              wickelt, die aufgrund der stadträumlichen Verknüpfungen mit zu betrachten sind. Nordwestlich des
                              Öjendorfer Parks bzw. westlich der Straße Haferblöcken ist seit dem Ende der 2000er Jahre ein neues
                              Quartier entstanden, das nahezu fertiggestellt ist. Östlich anschließend ist das Quartier „Ostlich Hafer-
                              blöcken“ im Bau (Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen sowie ab 2020 allgemeiner Woh-
                              nungsbau). Südlich des Öjendorfer Parks ist die Entwicklung des Wohnungsbauprojekts „Gartenstadt

Abb. 3 | Parkanlage Schiffbeker Moor                                                                                    D&K drost consult GmbH
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Öjendorf“ auf Basis eines Beschlusses der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau
vom 28.09.2016 in Vorbereitung. Die Konkretisierung des Wohnungsbaupotenzials für das Projekt
Gartenstadt Öjendorf erfolgt in einem gesonderten Verfahren.

Wohnungsbaupotenzial im Bereich Horner Zentrum/Weddestraße
Südlich des Stadtraums Horner Geest und des Horner Zentrums wird auf der ehemaligen Schulfläche
an der Weddestraße Wohnungsbau entstehen. Die aktuell für öffentlich-rechtliche Unterbringung ge-
nutzte städtische Fläche bietet in den kommenden Jahren ein voraussichtliches Wohnungsbaupoten-
zial von ca. 200 Wohneinheiten.

2.3       RISE-Fördergebiet Billstedt/Horn

Die Stadtteile Billstedt und Horn sind Ende 2005 in die Bund-Länder-Städtebauförderung (Soziale Stadt)
als „Entwicklungsraum Billstedt/Horn“ aufgenommen worden. In diesem mit rund 105.000 Bewohnerinnen
und Bewohnern und einer Fläche von ca. 2.000 ha größten Hamburger Fördergebiet im Rahmen-
programm Integrierte Stadtteilentwicklung RISE sind einzelne räumliche Schwerpunktgebiete mit
besonderen lokalen Handlungsbedarfen definiert worden. Dazu gehörte u.a. das vormalige „Entwick-
lungsquartier Horner Geest“.

Abb. 4 | Stadtraum Horner Geest und geplante Verlängerung der U-Bahn-Linie U4

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Das Bezirksamt Hamburg-Mitte erarbeitete auf Basis einer Beteiligungsphase das (erste) Entwick-
lungskonzept Billstedt/Horn von 2008. Mehrere Schlüsselprojekte wie z. B. die „Horner Freiheit“, der
Erweiterungsbau des Kulturpalastes Hamburg/Billstedt oder das MINTarium Mümmelmannsberg, grö-
ßere Wohnumfeld- und öffentliche Freiraummaßnahmen sowie eine breite Palette von kleineren Projek-
ten und Maßnahmen wurden mit Beteiligung bereits realisiert und gefördert (siehe Fortschreibung des
Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) Billstedt/Horn, März 2016).

Für die anstehenden Entwicklungen im Stadtraum Horner Geest – hier speziell mit Blick auf die Ergeb-
nisse des Projektes Zukunftsplan „Soziales Horn“ und ebenfalls auf geplante Maßnahmen der Quar-
tiersentwicklungen Haferblöcken oder Dudenweg sowie mit Blick auf die projektierten Entwicklungen der
Gartenstadt Öjendorf und den Östlichen Siedlungsrand von Mümmelmannsberg – soll der Förder-
zeitraum des Fördergebietes „Billstedt/Horn“ verlängert werden.

2.4      Zukunftsplan „Soziales Horn“
Der Stadtteil Horn ist Pilotgebiet für die im gesamten Bezirk Hamburg-Mitte vorgesehenen Verbesserungen
und Anpassungen der sozialen Infrastruktur in einzelnen Quartieren. Ziel ist es, die sozialen Angebote fit für
die Zukunft zu machen, um die Lebensqualität und ein gutes Miteinander im Stadtteil zu sichern. Die sozi-
alen Angebote – z. B. für Kinder, Jugendliche und Familien oder Seniorinnen und Senioren – sollen zu dem
passen, was die Menschen im Stadtteil jetzt und künftig brauchen. Zudem besteht das Anliegen, Ressourcen
zu bündeln und die Vernetzung der vorhandenen Einrichtungen und Beratungsangebote zu stärken.

Der erarbeitete Zukunftsplan „Soziales Horn“ versteht sich dabei nicht als fertiger Masterplan, sondern
als ein Beteiligungs- und Abstimmungsprozess, in dem mit sozialen Trägern und Institutionen sowie
unter Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern Bedarfe definiert und gleichzeitig Verbesse-
rungsvorschläge unterbreitet werden. Dies schließt eine strukturelle Analyse der Bedarfe einzelner
Zielgruppen, eine Ausarbeitung von thematischen Schwerpunkten in Sozialplanungen für den Stadtteil
und die Entwicklung von zentralen Standorten für soziale Zentren mit ein.

Ein erstes Ergebnis des 2018 und 2019 durchgeführten Erörterungs- und Beteiligungsprozesses sind
Standortvorschläge für vier neue soziale Zentren in den Sozialräumen im Stadtteil Horn. Hierzu zählen
die Standorte am Tribünenweg („Dock 33/Spiel und Sport“), an der Washingtonallee („TIMO-
Quartierszentrum“), im Blohms Park („Haus im Park“) und direkt im Planungsgebiet an der Legienstra-
ße und am Querkamp („Horner Aufschwung“). Insgesamt besteht mit der angestrebten Entwicklung
dieser sozialen Zentren das Anliegen, Quartierszentren zu stärken, soziale Einrichtungen und Bera-
tungsangebote an diesen Standorten zu vernetzen und auch zielgruppenspezifische Schwerpunkte zu
setzen. Im Sozialraum Horner Geest ist das Projekt „Horner Aufschwung“ mit Neubauten auf zwei be-
nachbarten Standorten projektiert. Hier sollen verschiedene generationenübergreifende, sportliche und
soziale Angebote gebündelt und bestehende Einrichtungen (Elternschule, Jugendzentrum, HT 16 etc.)
unter einer Dachträgerschaft zusammengeführt werden.

Überdies wurden Zielsetzungen und Empfehlungen für den gesamten Stadtteil Horn ausgesprochen, die
insbesondere die Themen „Sozialberatung“, „Gesundheitsförderung“ sowie „Gestaltung von Freiräumen
und Sportangeboten“ berühren. Ein Überblick der Ergebnisse ist im Papier „Handlungsempfehlungen Mitte
machen - Zukunftsplan Soziales Horn“ festgehalten. Der Beteiligungs- und Erörterungsprozess ist auf der
Internetseite des Bezirks Hamburg-Mitte - https://www.hamburg.de/mitte/mitte-machen-horn-nav/ - einzu-
sehen. Der dialogorientierte Prozess im Pilotgebiet Horn wird im Zuge der Integrierten Stadtteilentwicklung
(RISE) im Fördergebiet „Entwicklungsraum Billstedt/Horn“ durchgeführt.

Der Bezirk Hamburg-Mitte wurde 2018 in das Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städte-
bauförderung aufgenommen. Zielsetzung dieses Bundesprogramms ist ebenfalls die sozialraumorien-
tierte, bedarfs- und zeitgemäße Entwicklung der sportlichen und sozialen Infrastruktur und die Bünde-
lung von Angeboten. Derzeit wird geprüft, inwieweit die o.g. genannten Vorschläge aus dem „Zukunfts-
plan Soziales Horn“ in das Modellvorhaben aufgenommen werden können (siehe http://www.mitte-
machen.hamburg/).

                                                                                           D&K drost consult GmbH
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         ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte

2.5        Geplante Verlängerung der U-Bahn-Linie U4

Der Stadtraum Horner Geest wird durch die Umsetzung der Entwicklungsziele und die Realisierung des
Wohnungsbaus an Attraktivität gewinnen und mit Blick auf 2030 mehr Einwohnerinnen und Einwohner
als heute haben. Hieraus folgt eine entsprechende Anpassung der Angebote des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV).

Erklärtes Ziel der Freien und Hansestadt Hamburg ist es, dabei insbesondere den schienengebundenen
ÖPNV in Hamburg durch umfangreiche Erweiterungen der bestehenden Schnellbahnnetze auszubauen.
Hiermit werden die verkehrlichen Erfordernisse in neu zu erschließenden Räumen sowie bestehenden,
dicht besiedelten Stadtquartieren am besten abgedeckt. Darüber hinaus können optimale Verknüpfungen
zu bestehenden ÖPNV-Angeboten hergestellt und auch bei langfristig weiter wachsender Fahrgastnachfrage
ausreichende Kapazitäten geschaffen werden. Im Senatskonzept „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ ist eine
U-Bahn-Anbindung des Stadtraums Horner Geest bereits berücksichtigt, wodurch der angestrebten engen
Verzahnung von städtebaulicher und verkehrlicher Planung Rechnung getragen wird.

Die Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 auf die Horner Geest soll vorhandene sowie weiter zu entwi-
ckelnde Wohngebiete an das bestehende U-Bahn-Netz anbinden und den Menschen künftig direkte und
umsteigefreie Verbindungen in die Innenstadt ermöglichen. Derzeit erhalten rund 13.000 Einwoh-
nerinnen und Einwohner hierdurch erstmalig einen fußläufig erreichbaren Schnellbahnanschluss. Diese
Zahl wird sich durch die Wohnungsbauentwicklung bis 2030 noch erhöhen. Zusätzlich lassen sich ins-
besondere in den Hauptverkehrszeiten umfangreiche Busverkehrsleistungen einsparen. Die Verlänge-
rung der U-Bahn-Linie U4 soll im Bereich der Haltestelle Horner Rennbahn aus dem vorhandenen
U-Bahn-Netz ausfädeln und unterhalb der Manshardtstraße bis zur Einmündung der Dannerallee mit
zwei neuen Haltestellen „Stoltenstraße“ und „Horner Geest“ verlaufen. Die U4-Verlängerung hat eine
Gesamtlänge von 2,6 km, wovon sich 0,7 km im Bereich der umzubauenden und zu erweiternden
Haltestelle Horner Rennbahn befinden.

Abb. 5 | Visualisierung der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle „Horner Geest“ (netzwerkarchitekten / Rendering: luxfeld digital art)

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                               ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte           13

Für die Errichtung sind umfangreiche oberirdische Baumaßnahmen erforderlich. Nach Fertigstellung soll
die gesamte Strecke aber einschließlich der Haltestellen – mit Ausnahme der jeweiligen Zugänge vom
Straßenniveau – unterirdisch liegen.

Das Planfeststellungsverfahren wurde im Juni 2018 eingeleitet. Der Baubeginn ist für Anfang 2020 ge-
plant, die Inbetriebnahme voraussichtlich Mitte der 2020er Jahre.

Die geplanten Zugänge zu den Haltestellen, die technischen Anlagen der U-Bahn, wie z.B. Aufzüge,
Entrauchungs- oder Lüftungsschächte sowie der Flächenbedarf der Umsteigeanlage (U-Bahn/Bus)
„Horner Geest“ dürfen nicht verändert werden und sind im Rahmen des vorliegenden Verfahrens zu
berücksichtigen.

Optimierung der Buslinien
Nach der Inbetriebnahme des neuen U-Bahn-Astes entsteht eine schnelle und umsteigefreie Schnell-
bahnverbindung vom Stadtraum Horner Geest in die Innenstadt mit hoher Kapazität und Fahrgastkom-
fort. Dies führt unmittelbar zur Umstrukturierung des Busnetzes im erweiterten Bereich des Stadtraums
Horner Geest, indem zahlreiche Buslinien künftig auf die U-Bahn-Haltestelle „Horner Geest“ anstatt
auf den heutigen Umsteigepunkt U-Bahn-Haltestelle „Horner Rennbahn“ ausgerichtet werden.
Dementsprechend ist auch der Verkehrsbereich des oberirdischen Umsteigebereichs Horner Geest
zu dimensionieren.

Das aktuell in Bearbeitung befindliche Buskonzept sieht die Anbindung des südlichen Raums Jenfelds
sowie des Bereichs Haferblöcken an die U-Bahn-Haltestelle „Horner Geest“ vor. Auch die Nord-Süd-
Achse zwischen der U-Bahn-Haltestelle „Horner Geest“ und der künftigen S-Bahn-Haltestelle
„Holstenhofweg“ der neuen S-Bahn-Linie S4 soll durch einen dichteren Takt der dort fahrenden Buslinie
verkehrlich deutlich aufgewertet werden und zur optimierten Netzwirkung im ÖPNV-System beitragen.
Darüber hinaus werden derzeit Busanbindungen vom Bereich „Horner Geest“ zum Zentrum Billstedt,
zum Öjendorfer Friedhof und zur Gartenstadt Öjendorf geprüft. Für die Realisierung dieses Konzeptes
wird im Bereich der Endhaltestelle „Horner Geest“ eine bedarfsgerechte Haltestelle mit einer entspre-
chenden Anzahl an Überliegerplätzen geplant.

2.6      Landschaftsachse Horner Geest

Die Landschaftsachse Horner Geest: ein grünes Band vom Hauptbahnhof bis zum Öjendorfer See. Die
Weiterentwicklung der grünen Achse ist Pilotvorhaben und bildet den sichtbaren Auftakt zur Umsetzung
des „Grünen Netzes“ Hamburg. Auf einer Länge von knapp zehn Kilometern bietet sie eine ununterbro-
chene Grün-, Biotop-, Erlebnis- und Mobilitätsverbindung vom Hauptbahnhof in der Innenstadt bis in die
freie Landschaft des Öjendorfer Parks. Dabei durchquert sie ein städtebaulich wie soziokulturell äußerst
heterogenes Stadtgefüge, bestehend aus den Stadtteilen St. Georg, Borgfelde, Hamm, Horn und
Billstedt. Neben ihrer verbindenden, stadtökologischen und -klimatischen Funktion spielt sie auch eine
bedeutende Rolle als sozialer Interaktionsraum für die angrenzenden dicht besiedelten Quartiere. Die
Qualifizierung der Landschaftsachse Horner Geest wurde als „Premiumprojekt“ identifiziert und in das
Bundesförderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ mit einem Volumen von 4,95 Mio. Euro
aufgenommen. Dadurch erfährt sie als Instrument zur Sicherung übergeordneter grüner Infrastruktur im
Stadtraum Horner Geest eine besondere Bedeutung.

Im Rahmen der Weiterentwicklung wurde ein freiraumplanerisches Gesamtkonzept erstellt, das die lang-
fristige perspektivische Entwicklung des grünen Korridors darstellt. Es enthält Maßnahmen, die kurzfristig
realisiert werden können, aber auch visionäre Ideen mit einer langfristigen Umsetzungsperspektive
(siehe hierzu auch http://deinegeest.hamburg/). Bis Ende des Projektzeitraumes (voraussichtlich 2020)
werden u. a. folgende Maßnahmen realisiert:

                                                                                          D&K drost consult GmbH
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         ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte

 ▪ Durchgängigkeit und Orientierung im Mobilitätsraum: Durchgängige Wegeverbindung mit einem
   eigens für die Landschaftsachse entwickelten Orientierungssystem.
 ▪ Erlebbare StadtNatur: Ökologische Aufwertungsmaßnahmen und Verbesserung der Aufenthalts-
   qualitäten in ausgewählten Lupenräumen u. a. durch die Anlage von extensiven Wiesenflächen und
   geest-typischen Bäumen.
 ▪ Bürgerprojekte: Zehn von der Bevölkerung eingereichte, weiterentwickelte und realisierte Projekte
   entlang der gesamten Achse. Im Stadtraum Horner Geest und im angrenzenden Horner Zentrum
   befinden sich drei Bürgerprojekte, die bis Ende 2019 realisiert werden: zwei Gemeinschaftsgärten
   „Horner Paradiese“ und „Grüner Faden“ sowie ein monatlich stattfindender Kulturmarkt „Horner.
   Markt.Freiheit“.
 ▪ Erschließung neuer Grünanlagen: Öffnung und Aufwertung von Schlüsselgrundstücken zur besse-
   ren Durchgängigkeit für die Öffentlichkeit, wie das Gelände der Hamburger Turnerschaft von 1816
   an der Legienstraße und des Parkfriedhofes Öjendorf – Öffnung zum Öjendorfer Park im Osten.
   Neue Erschließung und Aufwertung unterschiedlicher Landschaftstypologien, wie die Kleingarten-
   anlagen „Zwergfalkenweg“ und „Falkenberg“, der Friedhof Schiffbek und die Hohle Rönne.

Das freiraumplanerische Gesamtkonzept wurde in enger Verzahnung mit den Ergebnissen des parallel
durchgeführten Bürgermitwirkungsprozesses „Deine Geest“ entwickelt.

Im Stadtraum Horner Geest sind als langfristige Maßnahmen, die nicht im Rahmen des Förderzeitrau-
mes umgesetzt werden können, freiraumplanerische Aufwertungen zu den Themen „Erlebbare StadtNa-
tur“ und „Orientierung im Mobilitätsraum“ vorgesehen.

Bedingt durch den Bau der U-Bahnverlängerung U4 kann die Planung der nördlichen, schnelleren
Wegeverbindung der Landschaftsachse Horner Geest zum Öjendorfer Park entlang der Manshardt-
straße erst anschließend an den U-Bahnbau realisiert werden. Die Landschaftsachse wird ab dem
Stadtteilhaus Horner Freiheit mit einem Leitsystem über den Verkehrsknoten Horner Rennbahn, südlich
der Rennbahn und durch die Grünverbindung östlich der Straße ‚Hermannstal‘ weiter geführt. Sie nutzt
weiter die bestehenden, fußläufigen Wegeverbindungen durch die Kleingartenanlage nördlich der
Manshardtstraße und quert an der Ampelanlage auf Höhe Stoltenstraße in Richtung Horner Moor. Die
südliche Wegeverbindung der Landschaftsachse Horner Geest zum Öjendorfer Park verläuft über wei-
tere Kleingartenanlagen und das „Gelände der Hamburger Turnerschaft von 1816“ bis zum Schiffbeker
Friedhof. Die letzte Etappe führt entlang des Jenfelder Bachs über den Öjendorfer Friedhof bis zum See.

Abb. 6 | Gesamtplan Landschaftsachse Horner Geest, Teilbereich Horn/Billstedt

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                                     ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte           15

Abb. 7 | Neue Wegeverbindung östlich Legienstraße / Grüner Faden

                                                                                                D&K drost consult GmbH
Öjendorfer See

BAB A24

                                                                        Friedhof Öjendorf

          Hochhäuser Dannerallee

                                                       M
                                                         an
                                                             sh
                                                             ar
                                                              dt
                                                                  st
                                                                  ra
                                                                   ße

                                   Kleingartenanlage östl.
                                   der Horner Rennbahn
Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren
                                                                      ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte           17

3          STADTRÄUMLICHER KONTEXT

                               Der Stadtraum Horner Geest erstreckt sich vom Horner Zentrum und der Rennbahn im Westen bis zum
                               Schiffbeker Weg im Osten sowie von der Autobahn A 24 im Norden bis zum Straßenzug Hermannstal –
                               Kattensteert im Süden (zur genauen Abgrenzung siehe auch Pkt. 4.1). Hier leben heute ca. 19.000 Hambur-
                               gerinnen und Hamburger in rund 8.200 Wohnungen. Neben der überwiegenden Wohnnutzung befindet sich
                               im Stadtraum Horner Geest auch die Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr mit ca. 2.500 Studierenden
                               (Wohnunterkünfte an der Stoltenstraße, Campus nördlich der BAB A 24 im Stadtteil Jenfeld). Hamburgweit
                               bekannt ist die Horner Rennbahn, auf der seit 1869 jährlich das Deutsche Derby ausgetragen wird.

                               Der Stadtraum Horner Geest weist eine differenzierte städtebauliche Struktur auf, die verschiedene
                               Wohnquartiere ausbildet. In großen Teilen prägen die Quartiere aus den 1950er bis 1960er Jahren in
                               der typischen zeilenartigen Bebauungsstruktur mit einzelnen Hochhäusern das Erscheinungsbild. Im
                               östlichen Bereich des Stadtraums Horner Geest erstrecken sich entlang des Schiffbeker Wegs weit-
                               läufige Einfamilienhausgebiete. Das Nahversorgungszentrum an der Manshardtstraße bildet die Mitte
                               des Stadtraums Horner Geest.

                               Stadträumlich ausgeprägt sind insbesondere die Verknüpfungen zum nahe gelegenen Horner Zentrum
                               mit U-Bahn-Haltestelle, Einkaufsmöglichkeiten und Stadtteilhaus „Horner Freiheit“ und zum öffentlich
                               zugänglichen Freiraum der Horner Rennbahn im Westen.

                               Östlich des Stadtraums Horner Geest sind im Bereich Haferblöcken neue Wohnquartiere nördlich
                               Fuchsbergredder bzw. westlich Haferblöcken entstanden. Hieran östlich anknüpfend wurde 2017 auf Basis
                               eines bezirklichen öffentlichen Werkstattverfahrens mit dem Bau des Quartiers „Östlich Haferblöcken“
                               begonnen. Südöstlich des Stadtraums Horner Geest ist die Entwicklung des Wohnungsbauprojekts
                               Gartenstadt Öjendorf, ein Fokusraum des Senatskonzepts „Stromaufwärts an Elbe und Bille“, in Vorbereitung.

                               Landschaftlich ist der Stadtraum Horner Geest und sein Umfeld durch die großen parkartigen Grünflä-
                               chen der Horner Rennbahn, des Friedhofs Öjendorf und des Öjendorfer Parks mit dem Öjendorfer See
                               geprägt. Kleinere Parkanlagen wie das Horner und Schiffbeker Moor, Grünflächen sowie Spiel- und
                               Sportflächen durchziehen das Gebiet von West nach Ost. Östlich angrenzend an die Horner Rennbahn
                               befindet sich eine große Kleingartenanlage, mehrere kleinere Kleingartenanlagen liegen im Umfeld. Der
                               Stadtraum wird durchquert von der Landschaftsachse Horner Geest, die auf einer Länge von ca. 10 km
                               zukünftig von der Innenstadt zum Öjendorfer See eine durchgängige grüne Verbindung herstellen wird.

                               Das aktuelle Sozialmonitoring zeigt ein differenziertes Bild für die Quartiere im Stadtraum Horner Geest.
                               Während die Quartiere im zentralen Bereich einen niedrigen bis sehr niedrigen Statusindex aufweisen,
                               ist dieser für die westlichen und östlichen Quartiere auf einem mittleren Niveau. Die Entwicklung ist für
                               alle Quartiere im Stadtraum Horner Geest stabil.

                               In den Quartieren im zentralen Bereich ist die Bevölkerung jünger als in ganz Hamburg: Der Anteil der
                               Haushalte mit Kindern liegt hier bei 20% bis 30% (Gesamtstadt: 17,8%). Dagegen sind in den Einfami-
                               lienhausgebieten rund ein Viertel der Menschen (26,9%) 65 Jahre und älter – in der Gesamtstadt liegt
                               dieser Anteil bei 18,3%. In großen Teilen des Stadtraums Horner Geest ist die Bevölkerung stärker
                               durch unterschiedliche kulturelle Hintergründe geprägt als in der Gesamtstadt: Der Anteil der Bevölke-
                               rung mit Migrationshintergrund liegt hier in weiten Teilen bei über 50%, in der Gesamtstadt bei 34,1%
                               (Quelle: Statistikamt Nord, Stand 31.12.2016).

                               Ein großer Teil des Wohnungsbestands befindet sich im Eigentum der SAGA Unternehmensgruppe
                               (rund 4.000 Wohnungen). Darüber hinaus verfügen auch Genossenschaften und weitere Wohnungsun-
                               ternehmen über z.T. signifikante Wohnungsbestände auf der Horner Geest.

                               Aufgrund bereits ausgelaufener Bindungen steht im Stadtraum Horner Geest nur noch ein geringer
                               Anteil des Wohnungsbestands als Sozialwohnungen zur Verfügung (ca. 5%, Stand 1.1.2017). Dennoch
                               liegen die Mieten im Schnitt auf einem sehr preisgünstigen Niveau.

                               Die Quartiere auf der Horner Geest bieten damit im Hamburger Vergleich ein sehr bezahlbares Woh-
                               nungsangebot in direkter Nähe zur inneren Stadt und zugleich im Nahbereich großer Grünräume und
                               verbindender Grünzüge.

Abb. 8 | Schrägluftbild Stadtraum Horner Geest, Blick in Richtung Osten                                                          D&K drost consult GmbH
Planungsraum Werkstattverfahren
         Engerer Betrachtungsraum
         Vertiefungsräume Städtebau/Freiraum/Mobilität
Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren
                                                                  ZUKUNFTSBILD STADTRAUM HORNER GEEST 2030 im Bezirk Hamburg-Mitte           19

4         DARSTELLUNG DES PLANUNGSRAUMES

                             4.1        Lage und Abgrenzung des Planungsraumes

                             Der Stadtraum Horner Geest befindet sich ca. 7 km (Luftlinie) von der Hamburger Innenstadt entfernt.
                             Für das Zukunftsbild wird als Stadtraum Horner Geest der Bereich zwischen Horner Zentrum und der
                             Horner Rennbahn im Westen, der BAB A 24 im Norden, dem Schiffbeker Weg im Osten und dem
                             Straßenzug Hermannstal – Kattensteert im Süden verstanden. Der westliche Bereich liegt im Stadtteil
                             Horn, der östliche Bereich gehört zum Stadtteil Billstedt. Der Stadtraum Horner Geest umfasst eine
                             Größe von insgesamt ca. 330 ha (siehe Abb. 9). In den erweiterten Betrachtungsbereich werden das
                             Zentrum Horn sowie der östlich angrenzende Bereich Öjendorf aufgrund der vielfältigen Verknüpfungen
                             einbezogen.

                             Für die Erarbeitung des Zukunftsbildes wurde darüber hinaus innerhalb des Stadtraums Horner Geest ein
                             ca. 183 ha großer „engerer Betrachtungsraum“ abgegrenzt (siehe Abb. 9). Dieser verläuft ausgehend von
                             der U-Bahn-Station „Horner Rennbahn“ entlang der geplanten Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 an der
                             Manshardtstraße und umfasst neben dem Horner Zentrum Bereiche nördlich und südlich der Mans-
                             hardtstraße. Er erstreckt sich weiter bis zum Areal der Helmut-Schmidt-Universität an der Stoltenstraße und
                             beinhaltet insbesondere die Bereiche mit Geschosswohnungsbau im Stadtraum Horner Geest. Nördlich
                             wird das Gebiet von der Straße „Zwischen den Hecken“ und südlich von der Straße „Hermannstal“
                             begrenzt. Östlich schließt der engere Betrachtungsraum am Übergang zu den östlichen Einfamilien-
                             hausgebieten, an den östlichen Grenzen des Schiffbeker Moores sowie an der Legienstraße ab.

                             Innerhalb des engeren Betrachtungsraumes wurden weiterhin die nachfolgenden Vertiefungsräume für
                             eine detailliertere Betrachtung der Themen Städtebau/Freiraum/Mobilität festgelegt:

                               1. Horner Zentrum (Bereich um die U-Bahn-Station „Horner Rennbahn“ mit Nahversorgungszentrum
                                  und Stadtteilzentrum „Horner Freiheit“); ca. 5,1 ha
                               2. Sportflächen östlich der Horner Rennbahn (südlicher Teil) im städtischen Eigentum; ca. 3,5 ha
                               3. Bereich südlich der Manshardtstraße zwischen den Straßen Speckenreye und Herrmannstal; ca. 14 ha
                               4. Bereich östlich der geplanten neuen U-Bahn-Station „Stoltenstraße“ und um die geplante neue
                                  U-Bahn-Haltestelle „Horner Geest“. Die nördliche Ausdehnung verläuft entlang des Spliedtrings
                                  und der Böcklerstraße. Im Westen wird der Bereich durch die Rudolf-Roß-Allee und die
                                  Stoltenstraße begrenzt. Südöstlich führen die Grenzen entlang des Schiffbeker Moors, im Osten
                                  am Geißleinweg; ca. 58,5 ha

                             4.2        Verkehrliche Infrastruktur
                             4.2.1      Motorisierter Individualverkehr (MIV)
                             Der Stadtraum Horner Geest ist gut an das überregionale Verkehrsnetz angebunden. Vom Planareal ist
                             westlich über den Horner Kreisel sowie nordöstlich – ausgehend vom Schiffbeker Damm – über die
                             Autobahnauffahrt HH-Jenfeld die BAB 24 in Richtung Berlin erreichbar. Weiter östlich im Bereich des
                             Autobahnkreuzes Hamburg-Ost besteht eine Verbindung zur BAB 1 Richtung Lübeck und Bremen.
                             Südlich des Plangebiets verläuft zudem die Bundesstraße 5, die eine Verbindung in Richtung Zentrum
                             sowie zu den Regionen südöstlich von Hamburg herstellt.

                             4.2.2      Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
                             Im Stadtraum Horner Geest verkehren verschiedene Buslinien, die Verbindungen zu den umliegenden
                             Stadträumen herstellen. Die Haltestellen befinden sich im Bereich der Manshardtstraße (Buslinien 261,
                             461, 600), der Straße Hermannstal/Kattensteert (Buslinien 23, 609, 160, 213) sowie dem Schiffbeker
                             Weg (Buslinien 27, 232). Insbesondere ist eine hohe Nachfrage der Linie 261 aus dem Stadtraum Hor-
                             ner Geest in Richtung Horner Rennbahn mit Anschluss an die Linien U2/U4 zu verzeichnen. Hierüber
                             besteht eine Verbindung mit dem Hamburger Hauptbahnhof/Innenstadt und der HafenCity sowie mit den
                             Stadtteilen Billstedt und Niendorf.

Abb. 9 | Eckpunkteplan mit Darstellung der Abgrenzung des Planungsraumes                                                     D&K drost consult GmbH
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Wie bereits in Kap. 2.5 beschrieben, ist eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 auf die Horner Geest
geplant, um die Wohngebiete der Horner Geest zukünftig besser an das städtische Nahverkehrsnetz
anzuschließen. In diesem Zuge wird auch eine Anpassung des Busnetzes erfolgen.

4.2.3     Radverkehrsverbindungen
Der Stadtraum Horner Geest wird (zukünftig) über die Velorouten 8, 14 und 7 an das gesamtstädtische
Radverkehrsnetz angebunden. Die Veloroute 8 führt vom Rathausmarkt über Horn nach Bergedorf und stellt
eine direkte, zügige und komfortable Anbindung des Stadtraums Horner Geest ins Stadtzentrum sicher.
Östlich des Stadtraums Horner Geest verläuft die Ring-Veloroute 14, über die ein Anschluss in Richtung
Billstedt-Mitte und das nördliche und östliche Stadtgebiet erfolgt. Etwas weiter nördlich bietet die Veloroute
7 Anschluss an Wandsbek und Rahlstedt. Die Velorouten befinden sich gemäß Bündnis für den Radverkehr
vom 23.6.2016 mit dem Ausbauziel 2020 in der baulichen Umsetzung. Die Veloroute 8 ist bereits weitgehend
fertiggestellt, die Veloroute 7 und Veloroute 14 werden in den kommenden Jahren realisiert.

Die Feinerschließung im Quartier sowie die Anschlüsse an die Velorouten erfolgen durch das bezirkliche
Radverkehrsnetz sowie Radverkehrsanlagen entlang von Hauptverkehrsstraßen. Das Bezirksrouten-
netz für die Stadtteile Billstedt und Horn vom 12.11.2012 stellt das angestrebte Radroutennetz im Gebiet
dar. Viele Radverkehrsanlagen im Bestand weisen jedoch bauliche Schäden auf und entsprechen in
Breite, Lage und Führung nicht den aktuellen Anforderungen der Regelwerke an Sicherheit und Komfort
für den Radverkehr.

StadtRADstationen befinden sich an der U-Bahn-Haltestelle Horner Rennbahn, an der Manshardtstraße/
Einkaufszentrum und an der U-Bahn-Haltestelle Legienstraße.

4.2.4     Fußverkehrsverbindungen
Das vorhandene Wegenetz außerhalb von Straßen ist im Sinne übergeordneter Verbindungswege eher
rudimentär ausgebildet. Zukünftig wird die Landschaftsachse Horner Geest eine durchgängige grüne
West-Ost-Verbindung vom Horner Zentrum über das Horner Moor, die Kleingartenanlagen „Falken-
berg“ und „Zwergfalkenweg“ und den Friedhof Schiffbek zum Öjendorfer Park bieten. In den Quartieren
nördlich der Manshardtstraße verläuft ein Ost-West-Grünzug, der jedoch an der Rudolf-Roß-Allee unter-
brochen ist und nicht weiter nach Westen zur Parkanlage der Horner Rennbahn und Horner Zentrum
führt. Im vorhandenen Wegenetz fehlen auch Nord-Süd-Fußwegeverbindungen bzw. vorhandene
Verbindungen sind in Teilen unterbrochen bzw. haben eine unklare Wegeführung. Z.B. findet die vom
Ausbaustandard sehr gute, von mächtigen Platanen gesäumte Wegeführung vom EKZ Manshardtstra-
ße nach Norden durch die Buskehre an der Böcklerstraße/Dannerallee keine klare Anbindung der an-
grenzenden Quartiere und zum – nördlich der A24 gelegenen – Grünzug am Holstenhofweg / Campus
der Helmut-Schmidt-Universität. Nach Süden ist die Wegeführung vom Einkaufszentrum mit Querung
der Manshardtstraße in Richtung des südlich anschließenden Grünzugs unklar.

Kleinräumig auf Quartiersebene zeigt sich eine dichte Abfolge von untergeordneten Wegebeziehungen,
häufig innerhalb der gebäudebezogenen Freiflächen. Für die Anwohner kristallisieren sich Hauptwege
heraus, die zielabhängig zum Einkaufen, zur Bushaltestelle oder zur Schule begangen werden, ihnen
stehen aber auch viele fußläufige Alternativen zur Verfügung. Die Wege bieten allerdings nicht zuletzt
aufgrund ihrer dichten, aber gleichgerichteten Abfolge zumindest für Ortsfremde wenige Orien-
tierungsmöglichkeiten.

Trampelpfade lassen sich bei rechteckigen Wegeanschlüssen zur Abkürzung finden. Zudem deuten
einige unbefestigte Pfade auf fehlende Wegebezüge hin:

 ▪ z.B. zwischen Georg-Blume-Straße und Böcklerstraße in Verlängerung der Nord-Süd-Achse vom
   Kirchenumfeld kommend
 ▪ z.B. unbefestigter Weg von Südwest nach Nordost durch den Innenbereich des Quartiers Grüningweg.

Siehe hierzu auch die im Frühjahr 2019 durch das Landschaftsplanungsbüro schaper + steffen + runtsch
aus Hamburg erarbeitete Freiraumanalyse, die für den in der Abb. 10 dargestellten Bereich im Stadtraum
Horner Geest detaillierte Informationen zu den Freiflächen, Wegeverbindungen sowie den gestalterisch
prägenden Baum- und Gehölzstrukturen bereithält.

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4.2.5   Ruhender Verkehr
Das Parken privater Kfz findet im Bereich des Geschosswohnungsbaus auf größeren, zumeist offenen
Stellplatzanlagen auf den Grundstücken, teilweise in Verbindung mit Garagenzeilen, oder im öffentli-
chen Straßenraum statt. Die Stellplätze auf den Grundstücken sind in der Regel an Bestandsgebäude
nachweispflichtig gebunden.

Für den Bereich nördlich der Manshardtstraße, eingegrenzt durch das XVI-geschossige Wohngebäude
Dannerallee 7 im Süden und vom Spliedtring im Osten sowie der Böcklerstraße im Westen, beträgt der
heutige Stellplatzschlüssel 0,4 für die Stellplätze auf privaten Grundstücken (SAGA) und der
Gesamtstellplatzschlüssel 0,7 für die öffentlichen und die privaten Stellplätze in diesem Gebiet.

An der U-Bahn-Haltestelle „Horner Rennbahn“ befindet sich ein P+R-Standort mit 180 Plätzen. Das EKZ
an der Manshardtstraße verfügt über ein privates dreigeschossiges Parkhaus.

Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum sind vereinzelt im Haltestellenbereich vorhanden, jedoch
nicht flächendeckend bedarfsgerecht verfügbar.

4.3     Bildungs- und soziale Infrastruktur

4.3.1   Schulen
Der Stadtraum Horner Geest und die benachbarten Stadträume Horner Zentrum, Öjendorf und Mari-
enthal bieten ein umfassendes Bildungsangebot: 18 Schulstandorte, davon 14 Grundschulen und vier
weiterführende Schulen mit insgesamt ca. 9.400 Schülerinnen und Schülern.

Durch die zukünftige Entwicklung des Wohnungsbaus im Stadtraum Horner Geest und im Bereich
Öjendorf wird ein zusätzlicher Bedarf an Schulplätzen für ca. 1.700 Schülerinnen und Schülern zu er-
warten sein. Im Bereich der Grundschulen ist hier im engeren Betrachtungsraum ein Ausbau um ca.
zwei Züge erforderlich. Im erweiterten Betrachtungsraum kann der Bedarf im Bestand aufgefangen
werden. Im Bereich der weiterführenden Schulen ist eine Erweiterung um zwei Züge erforderlich, um
der zukünftigen Nachfrage begegnen zu können.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird zeitlich koordiniert mit der Umsetzung des Woh-
nungsbaus die Voraussetzungen für jeweils zwei Züge im Grundschul- und im weiterführenden Bereich
schaffen. Der Ausbau ist an den vorhandenen Schulstandorten und innerhalb der vorhandenen Schul-
flächenkulisse möglich.

4.3.2   Helmut-Schmidt-Universität
An der Helmut-Schmidt-Universität (HSU), einer von zwei Universitäten der Bundeswehr in Deutsch-
land, studieren ca. 2.500 Studentinnen und Studenten. Die Hochschule dient hauptsächlich der aka-
demischen Ausbildung von Bundeswehroffizieren. Als Studiengänge werden Technik- und Wirt-
schaftswissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften angeboten. In der Forschung ist die
HSU mit anderen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, der Industrie in Hamburg
und der Metropolregion eng verbunden.

Der Standort der HSU umfasst zwei Areale: Auf dem Gelände nördlich der BAB A 24 in Jenfeld – au-
ßerhalb des Plangebiets – befindet sich der Campus mit Lehrgebäuden, Verwaltungseinrichtungen,
einem Teil der Studierendenunterkünfte sowie Sport- und Freizeitanlagen. Südlich der BAB A 24, auf
dem Areal an der Stoltenstraße im Stadtraum Horner Geest (Gelände der ehemaligen Hanseaten-
Kaserne) befindet sich der größte Teil der Wohnheime der HSU, in denen zurzeit ca. 1.250 Studentin-
nen und Studenten wohnen.

Zukünftig wird sich die HSU aufgrund höherer Studierendenzahlen, neuer Studiengänge, einem damit
einhergehenden erhöhten Unterkunftsbedarf sowie aufgrund des baulichen Zustandes der Bestands-

                                                                                        D&K drost consult GmbH
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gebäude weiterentwickeln. Aktuell sind mehrere Baumaßnahmen in Planung oder in der Umsetzung:
Neben den anstehenden Sanierungen der Bestandsgebäude ist der Neubau eines Laborgebäudes
sowie der Neubau von insgesamt sechs Unterkunftsgebäuden in Vorbereitung.

4.3.3     Soziale Infrastrukturangebote
Zurzeit existieren im Stadtraum Horner Geest sechs Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit,
zwei Einrichtungen bzw. Projekte der Familienförderung, zwei Angebote für Seniorinnen und Senioren
sowie ein Bürgertreff und eine Elternschule. An der Legienstraße befindet sich eine öffentliche Sport-
anlage. Neben den genannten Angeboten sind drei Kirchengemeinden und religiöse Gemeinschaften
mit eigenen Einrichtungen auf der Horner Geest vertreten.

An der U-Bahnhaltestelle Horner Rennbahn befindet sich seit 2016 die „Horner Freiheit“, ein Schlüssel-
projekt der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) im Fördergebiet Billstedt/Horn. Dort sind verschie-
dene soziale und stadtteilbezogene Angebote und Vereine, die Öffentliche Bücherhalle und ein ge-
werblich betriebenes Café angesiedelt.

Bei der Betrachtung von Angebot und Nachfrage nach sozialer Infrastruktur sind zudem auch die an-
grenzenden Gebiete zu berücksichtigen. Das „Haus der Begegnung Haferblöcken“ im neuen Quartier
„Haferblöcken Ost“ beispielsweise soll mit Fertigstellung die Integration der neuen Bewohnerinnen und
Bewohner unterstützen und damit alte und neue Nachbarschaften verknüpfen. Das Schlüsselprojekt im
RISE-Fördergebiet Billstedt/Horn wird als Ort für soziale und freizeitliche Aktivitäten entwickelt, stärkt
damit das Zusammenleben in den Nachbarschaften und steht den Bewohnerinnen und Bewohnern des
Stadtraums Horner Geest offen. Auch Anwohnerinnen und Anwohner aus Jenfeld können ggf. Ange-
bote im Stadtraum Horner Geest wahrnehmen.

Zukunftsplan „Soziales Horn“
Derzeit ist der Stadtteil Horn Pilotgebiet für die für den gesamten Bezirk vorgesehene Überplanung der
sozialen Infrastruktur. Der Beteiligungs- und Erörterungsprozess „Zukunftsplan Soziales Horn“ steht für
dieses Anliegen (siehe hierzu Teilkapitel 2.4). Dafür werden Träger, Einrichtungen und Gebäude dahin-
gehend überprüft, ob sie den Bedarfen und Zielgruppen noch entsprechen und wie sie den künftigen
Herausforderungen durch Bevölkerungswachstum, demographischen Wandel, Kita-Ausbau und
Einführung der Ganztagsschule gewachsen sind. Er verfolgt insbesondere eine Neustrukturierung der
sozialen Infrastrukturen und ihrer Vernetzung. Zu berücksichtigen sind hierbei zum einen die bestehen-
den sozialen Infrastrukturangebote einzelner Quartiere in Horn und die damit einhergehende
Identitätsbildung für die ansässigen Bewohnerinnen und Bewohner. Hier zeigt das Arbeitspapier
„Basisdaten für eine sozialräumliche Analyse zum Stadtteil Horn“ (Stand Oktober 2018) erste
Einordnungen der Sozialräume in Horn auf. Die Horner Geest wird neben Horn-West, der Horner
Marsch (Alt-Horn) und Horn Süd-Ost als ein Sozialraum definiert. Innerhalb dieser Sozialräume beste-
hen zudem weitere kleinteilige Wohnquartiere als identitätsstiftende Orte. Zum anderen müssen im
Kontext der angestrebten Weiterentwicklung mit Wohnraum auch die sozialen Infrastrukturen für die
zukünftige Bewohnerschaft angepasst werden.

4.4       Freiraumstrukturen/Baumbestand

Eine besondere Qualität des Stadtraums Horner Geest ist das Wohnen im Grünen: Parkanlagen wie
z.B. das Horner Moor und Schiffbeker Moor, Spiel- und Sportflächen sowie eine große Kleingartenan-
lage östlich der Horner Rennbahn umgeben die Wohnquartiere. Darüber hinaus prägen die typischen
Bebauungsstrukturen der 1950er bis 60er Jahre mit ihren ‚fließenden‘ grünen Zwischenräumen das Bild
des Stadtraums. Im Westen und im Osten der Horner Geest rahmen die großen, parkartigen Grünflä-
chen der Horner Rennbahn und des Öjendorfer Parks mit See den Stadtraum ein. Die Landschafts-
achse Horner Geest wird als durchgängige grüne West-Ost-Verbindung entwickelt. Im Neubaugebiet
Haferblöcken – zwischen dem Stadtraum Horner Geest und dem Öjendorfer Park gelegen – bietet die
aktuell realisierte „Grüne Mitte“ einen neuen Begegnungsort, der auch den Bewohnerinnen und Bewoh-
nern der Horner Geest offen steht.

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