POLIZEI: Teure Großeinsätze - AUF OOE Polizei

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POLIZEI: Teure Großeinsätze - AUF OOE Polizei
POLIZEI: Teure Großeinsätze

Rechnungshof    kritisiert   in   einem
aktuellen Bericht, dass polizeiliche
Großeinsätze für den Steuerzahler immer
teurer werden!
Der Rechnungshof hat aus einer möglichen Auswahl von 1.380
polizeilichen Großeinsätzen, die in den Jahren 2013 bis 2016
in Wien, Salzburg und Tirol angefallen waren, insgesamt 74
derartige Einsätze kontrolliert. Kontrollkriterien waren die
Kosten, der Personal- und Ausrüstungseinsatz sowie die
Organisation und Abwicklung der Einsätze. Drei Punkte strich
der Rechnungshof als besonders notwendig hervor:

       Kosteneffizienter Personaleinsatz (nach Möglichkeit in
       der Hauptdienstzeit und nicht auf Überstundenbasis)
       Rückverrechnung von Polizeikosten an Veranstalter
       Notwendigkeit der Zuweisung von Schutzausrüstung für die
       eingesetzten PolizistInnen

Die steigenden Kosten erfordern          hier   laut   Rechnungshof
dringend entsprechende Verändungen.

So   sind   die   Gesamtkosten   für   polizeiliche    Großeinsätze
zwischen 2013 und 2016 von 13,8 Mio € auf 27 Mio € pro Jahr
gestiegen. 2015 etwa betrugen die Kosten für die Sicherung des
G7-Gipfels und des Bilderbergtreffens allein 12,9 Mio. €. Die
teuersten eintägigen Einzeleinsätze waren jene Großeinsätze im
Jänner 2015 und 2016, die rund um den Wiener Akademikerball
anfielen. Sie kosteten jeweils knapp 1,4 Mio €. Bei jedem
dieser Einsätze waren mehr als 3.100 Polizistinnen und
Polizisten im Dienst.
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Hauptkritik:
Neben der Tatsache, dass mehr als die Hälfte der polizeilichen
Großeinsätze auf Überstundenbasis abgerechnet werden,
bemängelt der Rechnungshof insbesondere, die geringe
„Rückerstattungsquote“ – Tendenz fallend.

Demnach würden bei sogenannten „privaten“ Einsätzen, wie zum
Beispiel bei Einsätzen der Polizei in Fußballstadien, die
Veranstalter in immer geringerem Ausmaß zur Kasse gebeten.
Wurden der Polizei 2013 noch 26 % der Überwachungskosten für
Veranstaltungen von privater Seite rückerstattet, waren es
2016 nur mehr 16 %.

Der Rechnungshof zeigte in diesem Zusammenhang auch auf, dass
Veranstaltern lediglich Kosten für den Personaleinsatz
verrechnet würden, Sachaufwände hingegen nicht. Allein dadurch
seien dem Bund im Jahre 2016 insgesamt 3 Mio. € entgangen.

Beispielsweise wurden beim Spiel „Red Bull Salzburg : Schalke
04“ von den Kosten des polizeilichen Einsatzes (400.000 €) der
Polizei nur fünf Prozent rückerstattet.

Unsere Meinung:
Wir pflichten dem Rechnungshof bei, dass hier eine angemessene
Kostenbeteiligung des Veranstalters wünschenswert wäre. Dies
hätte    nicht   nur   positive    Auswirkungen     auf    das
„Sicherheitsbudget“ sondern würde auch das Interesse privater
Veranstalter für eine möglichst gut gesicherte Veranstaltung
erhöhen, damit diese nicht von vorne herein ein Großaufgebot
der Polizei erforderlich machen.

Den Bericht zum Nachlesen findet ihr hier: Rechnungshofbericht

Euer AUF/FEG Team
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Polizei und Fußballrowdys!

Enorme Belastung durch „Fußballrowdytum“!
Die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen in der vorigen Saison
beziffert das Innenministerium mit rund 3,5 Millionen Euro,
davon 2,9 Millionen Euro für die Bundesliga.

OÖ Spitzenreiter bei Festnahmen!

In der vergangenen Saison kam es im Zusammenhang mit
Bundesligaspielen zu insgesamt 23 Festnahmen. Davon stammen
15 Stadionbesucher aus Wien. Die restlichen Festnahmen trugen
sich bei Vereinen aus Oberösterreich (5) und der Steiermark
(3) zu. Weitere 11 Festnahmen in der Ersten Liga sind
ausschließlich Anhängern von oberösterreichischen Vereinen
zuzuordnen (Blau-Weiß Linz und SV Ried). Darüber hinaus wurden
136 gerichtlich strafbare Handlungen festgestellt: 42 waren
Handlungen „gegen Leib und Leben“, 45 gegen das
Suchtmittelgesetz.       103    Verstöße    gab    es   wegen
Landfriedensbruch.

Von den immerhin 527 (Bundesliga 422, Erste Liga 105)
polizeilich als „Störer“ bezeichneten Stadiongehern sind Rapid
125, Sturm 78, Ried 69 und der Austria 62 zuzurechnen. Die
Übrigen teilen sich auf die anderen Vereine auf.

Auch zuletzt kam es in Zusammenhang mit den Spielen „Lask :
Besiktas“ und „Lask : Rapid“ wieder zu tätlichen
Auseinandersetzungen zwischen den Fangruppierungen. Dass es
dabei auch immer wieder zu Attacken gegen die eingesetzten
Polizeikräfte kommt, ist eine traurige Tatsache.
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AUF/FEG vor Ort!
Um   den    eingesetzten    Kolleginnen     diesen    extrem
fordernden Dienst ein wenig angenehmer zu machen, war die
AUF/FEG (Ferdinand Karrer, Uwe Grill, Uwe Mayer) am 16. und
19. August wieder einmal mit kühlen Getränken und einer
kleiner Stärkung vor Ort unterwegs. Wir hoffen alle von euch
erreicht zu haben und freuen uns wie immer über die positiven
Rückmeldungen.

Eine kleine Erfrischung kann bei der Hitze nicht schaden
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Im Zuge der Versorgung ergibt sich auch die Gelegenheit für
das eine oder andere interessante Gespräch
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Der große Zuspruch bestätigt uns,   dass   eine   kleine
Wertschätzung immer gefragt ist

Euer Team der AUF/FEG
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AUF versorgt Einsatzkräfte in
Linz
Die Einen nutzen ihre Freizeit, um auf einen Ball zu gehen und
die Anderen nutzen ihre Freizeit, um dagegen zu demonstrieren.
Leider geht das aber nicht immer ganz friedlich vor sich und
so haben am Samstag den 3. Februar 2018 wieder einmal
zahlreiche Polizistinnen und Polizisten ihre Freizeit
geopfert, um für Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu sorgen!

Da opfert auch die AUF (Ferdinand Karrer und Robert Neuwirth)
gerne ein paar Stunden, um den eingesetzten Polizeikräften
eine kleine Stärkung zukommen zu lassen.

Wir freuen uns über die positiven Rückmeldungen und dass alle
wieder gesund nach Hause gekommen sind!
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Einsatzversorgung                           „Lask          :
Rapid“

Am 18. November haben Uwe Mayer und Robert Neuwirth beim
Fußballspiel „Lask : Rapid“ rund um das Stadion in Pasching
eine Versorgung durchgeführt.

Wir hoffen – halbwegs – alle eingesetzten Kräfte (ca. 250) aus
vier Bundesländern (OÖ, NÖ, Tirol und Kärnten) erreicht zu
haben und bedanken uns für euren Zuspruch und die netten wie
auch interessanten Gespräche.

Für die AUF/FEG ist die Wertschätzung für die „Basis“ nicht
nur ein Schlagwort oder der Titel einer Broschüre sondern eine
Bringschuld!

                    Euer Team der AUF/FEG
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P.S.: Ein besonderer Dank an Uwe, der
                 offenbar in seinem Urlaub nichts Besseres zu
                 tun hatte!

Im Einsatz!

Großaufgebot der Polizei konnte nur mit
Mühe Schlimmeres verhindern!
Am 11. August waren anlässlich des Fußballspiels FC BW Linz
gegen SV Ried ca. 150 KollegInnen im Einsatz. Wie sich später
leider herausstellen sollte, war diese Begegnung nicht umsonst
als Risikospiel eingestuft worden, und kam es wieder einmal zu
Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Gruppierungen
sogenannter „Fußballfans“. Nach dem Spiel sollte sich die
Gewaltbereitschaft schließlich sogar gegen die Polizei richten
und kam es zu Attacken mit Stangen, Fußtritten, Faustschlägen
und Steinwürfen auf Beamte. Wir hoffen, dass niemand ernsthaft
verletzt wurde und die gewalttätigen Randalierer überführt und
angemessen bestraft werden. Der Forderung von LPD Pilsl nach
einem Stadionverbot für diese Herrschaften schließen wir uns
vollinhaltlich an.

Derby-Nachspiel mit Fäusten
In eigener Sache:
Die AUF/FEG – Ferdinand Karrer (eigentlich im Urlaub) und
Robert Neuwirth – nutzte die Gelegenheit jedenfalls, um den
eingesetzten Kräften vorab eine kleine Erfrischung/Stärkung
für den anstrengenden Einsatz zukommen zu lassen.

Nach Beendigung der Ladetätigkeit ging’s los und es ergab sich
auch die Gelegenheit für das eine oder andere Gespräch.
Wir hoffen, dass für jeden etwas dabei war und unsere Stärkung
geschmeckt hat.
Übrigens: Wir haben euch dieses Mal eine Information über die
Freie Exekutivgewerkschaft (FEG) beigefügt. Wir würden uns
natürlich freuen, wenn ihr euch entschließt, eine
eigenständige Exekutivgewerkschaft (außerhalb des GÖD/ÖGB
Konzerns) zu stärken. In diesem Zusammenhang wollen wir nicht
unerwähnt lassen, dass ein Teil der Mitgliedsbeiträge auch für
die Einsatzversorgung verwendet wird.

Euer Team der AUF/FEG
Polizeiarbeit hat ihren Wert!
Polizei darf nicht missbraucht werden:

Die   AUF/FEG   ist   der   Ansicht,    dass   der   Stellenwert
polizeilichen Handelns nicht in dem Maße gegeben ist, wie dies
sein sollte. Das zeigt sich etwa darin, dass polizeiliche
Anweisungen nur allzu gerne hinterfragt werden und oft schon
die bloße Wegweisung von Schaulustigen den Einsatz von
Zwangsmitteln erfordert. Absolut besorgniserregend ist aber
die Tatsache, dass jüngste Vorkommnisse sogar einen
regelrechten „Missbrauch der Polizei“ (Stichwort: Polizei-
Prank) belegen.

Forderung der AUF/FEG:

Solche Vorfälle, wo Polizeieinsätze mutwillig herbeigeführt
wurden, um diese dann zu filmen, haben uns somit überzeugt,
dass es höchste Zeit zum Handeln ist. In einem entsprechenden
Antrag im Zentralausschuss hatten wir daher den Innenminister
aufgefordert, durch eine „Erweiterung der Kostenersatzpflicht“
im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) klarzustellen, dass die
qualifizierte und professionelle Dienstleistung der Polizei
nicht absichtlich oder grob fahrlässig in Anspruch genommen
werden darf, ohne dass dafür eine Notwendigleit gegeben ist.
Wer dies tut, muss die diesbezüglichen Kosten ersetzen, was
unserer Ansicht nach schon aus Gründen einer wünschenswerten
Ressourcenschonung geboten ist.

Siehe dazu auch unseren Beitrag unten links vom 2.12.2016
(Polizeieinsatz kostet wenig bis gar nichts).

BM.I übernimmt Forderung der AUF/FEG:

Wir freuen uns, dass unser Vorschlag nun aufgegriffen und im
aktuellen Begutachtungsentwurf zum SPG übernommen wurde!

Genau wie von uns gefordert soll nun nach Absatz 1 in § 92a
SPG der Absatz 1a eingefügt werden:

„(1a) Wer ein Einschreiten von Organen des öffentlichen
Sicherheitsdienstes verursacht, weil er

1. vorsätzlich eine falsche Notmeldung abgibt oder
2. sich grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3 StGB) einer Gefahr für
Leben oder Gesundheit ausgesetzt hat, hat als Ersatz der
Aufwendungen des Bundes einen Pauschalbetrag (…) zu leisten…“

Konkret soll dadurch derjenige, der das Einschreiten durch
eine falsche Notmeldung ausgelöst hat (Z 1), bzw. derjenige,
der durch sein grob fahrlässiges Verhalten ein Einschreiten
verursacht hat (Z 2), zum Ersatz der Kosten nach Maßgabe der
konkret eingesetzten Mittel verpflichtet werden.

Wir hoffen jetzt auf eine möglichst rasche Umsetzung samt
parlamentarischer Beschlussfassung (Begutachtung endet am
21.08.2017).

Denn Eines muss klar sein:

Wer glaubt, die Polizei zum Spaß rufen zu müssen oder etwa
durch völlige Sorglosigkeit, Gefahrensituationen für sich und
die Retter heraufbeschwört (Bsp.: alpiner Rettungseinsatz),
ist dafür zur Kasse zu beten!

Euer Team der AUF/FEG
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