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position // juli 2020 Politikempfehlungen für eine verantwortungsvolle Rohstoff versorgung Deutschlands als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Teil I – Handlungsvorschläge für eine umwelt- und ressourcenschonende Rohstoffgewinnung in Deutschland
Impressum Herausgeber: Umweltbundesamt Fachgebiet I 1.3 Postfach 14 06 06813 Dessau-Roßlau Tel: +49 340-2103-0 buergerservice@uba.de Internet: www.umweltbundesamt.de /umweltbundesamt.de /umweltbundesamt /umweltbundesamt /umweltbundesamt Autor: Oliver Weber unter Mitwirkung von: Andreas Bertram Judith Kanthak Bernd Kirschbaum Jan Kosmol Philip Nuss Gertrude Penn-Bressel Nadja Salzborn Ulrike von Schlippenbach Nadine Schumacher Satz und Layout: le-tex publishing services GmbH Publikationen als pdf: www.umweltbundesamt.de/publikationen Bildquellen: Titel: GettyImages / Frank Gärtner / 500px S. 4/5: Adobe Stock / mitifoto S. 7: Adobe Stock / Aliaksandr Marko S. 17: Adobe Stock / bibiphoto S. 28: Adobe Stock / Mulderphoto S. 34: Aobe Stock / marilyn barbone S. 37: Adobe Stock / torsten Stand: Juli 2020 ISSN 2363-8273
position // juli 2020 Politikempfehlungen für eine verantwortungsvolle Rohstoff versorgung Deutschlands als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Teil I – Handlungsvorschläge für eine umwelt- und ressourcenschonende Rohstoffgewinnung in Deutschland
Inhalt Inhalt 1. Einleitung������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 6 1.1 Hintergrund ������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 6 1.2 Ausblick auf Rohstoffpolitiken des Bundes mit Fokus Inland��������������������������������������������������� 7 1.2.1 Rohstoffstrategie der Bundesregierung�������������������������������������������������������������������� 7 1.2.2 Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung (ProgRess)��������������������������������������� 8 1.2.3 Extractive Industries Transparency Initiative (EITI)������������������������������������������������������� 9 1.2.4 Aktueller Koalitionsvertrag und Gesetzgebungsaktivitäten��������������������������������������������� 9 1.3 Forschungsübersicht des UBA im thematischen Kontext des Positionspapiers (Maßnahmen/Instrumente)���������������������������������������������������������������������������������������� 10 1.4 Themenübersicht der UBA-Positionierung����������������������������������������������������������������������� 11 2. Untertägige Raumordnung���������������������������������������������������������������������������������������� 12 2.1 Umweltpolitische Herausforderung ������������������������������������������������������������������������������ 12 2.2 Handlungsvorschläge des Umweltbundesamtes und Umsetzungsstand����������������������������������� 14 2.3 Weiterer Anpassungsbedarf bzgl. des raumordnungsrechtlichen Instrumentariums und der Verfügbarkeit von geologischen Daten für die untertägige Raumplanung����������������������������� 14 3. Recht der Rohstoffgewinnung������������������������������������������������������������������������������������ 16 3.1 Entwicklungsperspektiven des Bergrechts in Deutschland aus Sicht des Umwelt- und Ressourcenschutzes������������������������������������������������������������������������������������������������ 16 3.2 Zentrale Bausteine der Positionierung des Umweltbundesamtes in 2014 und Änderung des Bergrechts seither���������������������������������������������������������������������������������������������� 18 3.3 Handlungsvorschläge und weiterer Forschungsbedarf ������������������������������������������������������� 20 3.3.1 Gesetzeszweck ergänzen����������������������������������������������������������������������������������� 20 3.3.2 Bergbauberechtigungen in die Vorhabengenehmigung integrieren��������������������������������� 20 3.3.3 Feldes- und Förderabgaben neuordnen������������������������������������������������������������������� 23 4
Inhalt 3.3.4 Betriebsplanverfahren reformieren����������������������������������������������������������������������� 24 3.3.4.1 Echtes Planfeststellungsverfahren für erstmalige Genehmigungsentscheidung einführen ������������������������������������������������������������������������������������������� 24 3.3.4.2 Betreibergrundpflichten einführen�������������������������������������������������������������� 26 3.3.4.3 Genehmigungsvoraussetzungen unter Einbeziehung von Belangen des Umweltschutzes konkretisieren������������������������������������������������������������ 27 3.3.4.4 Öffentlichkeitsbeteiligung stärken und Einvernehmen der Gemeinden einführen ������ 27 3.3.5 Rohstoffsicherungsklausel streichen��������������������������������������������������������������������� 28 3.3.6 Grundabtretung nach Garzweiler-Urteil überarbeiten�������������������������������������������������� 28 3.3.7 Verhältnis bergrechtliche Wiedernutzbarmachung und naturschutzrechtliches Ausgleichsgebot klarstellen�������������������������������������������������������������������������������� 29 3.3.8 Rechtszersplitterung im Bergrecht beenden������������������������������������������������������������� 29 3.3.9 Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten stärken������������������������������������������������������ 30 3.3.10 Bergschadensvermutung ausweiten und verbindliche Sicherheitsleistungen ermöglichen ��� 31 3.3.10.1 Beweiserleichterung für alle Bergbaugeschädigten einführen�������������������������� 31 3.3.10.2 Sicherheitsleistungen verbindlich machen und Nebenbestimmungen auch nachträglich i. S. d. VwVfG ermöglichen ���������������������������������������������� 32 4. Rohstoffbedarfsplanung������������������������������������������������������������������������������������������� 34 4.1 Ein Instrument für den Ressourcenschutz?���������������������������������������������������������������������� 34 4.2 Konzeptionelle und rechtliche Machbarkeitsüberlegungen�������������������������������������������������� 35 5. Fazit und Ausblick���������������������������������������������������������������������������������������������������� 37 Abbildungsverzeichnis�������������������������������������������������������������������������������������������������� 38 Abkürzungsverzeichnis������������������������������������������������������������������������������������������������� 38 Literatur- und Quellenverzeichnis����������������������������������������������������������������������������������� 41 5
1. Einleitung 1. Einleitung 1.1 Hintergrund die Umweltfolgen des Braunkohle- und Uranbergbaus Der Rohstoffgewinnung als Ausgangspunkt für auch 30 Jahre nach Ende der DDR immer noch mit mannigfaltige wirtschaftliche Tätigkeiten kommt eine hohen Kosten für die öffentliche Hand saniert.5 herausragende gesamtwirtschaftliche Bedeutung zu, bspw. um die Energie- und Wärmeversorgung zu Aber auch der aktive Bergbau in seinen vielfältigen sichern, Grundstoffe für die chemische und pharma- Erscheinungsformen führt zu erheblichen Eingriffen zeutische Industrie, Dünger für die Erzeugung von in die Umwelt, insbesondere den Natur- und Wasser- Nahrungs- und Futtermitteln sowie aufbereitete Halb- haushalt. In diesem Kontext zu nennen sind bspw. zeuge für die Fertigung von Produkten bereitzustel- die Versenkung und Einleitung von Laugen und len. Als großer Industriestandort ist Deutschland auf Abwässern bei der Kali- und Salzgewinnung, die sog. umfangreiche Rohstoffimporte aus einer Vielzahl von Verockerung von Flüssen in Folge nicht ordnungs- Staaten angewiesen.1 Daraus folgt allerdings keines- gemäß stillgelegter oder betriebener Braunkohleta- falls, dass der Bergbau in Deutschland keine Rolle gebaue, Bodensenkungen und Hebungen infolge spielen würde. Im Jahr 2018 wurden in Deutschland von Entwässerungsmaßnahmen, Lärmemissionen, 168,9 Mio. Tonnen Braun- und Steinkohle sowie Luftbelastungen durch Feinstäube sowie umfang- 2,07 Mio. Tonnen Erdöl, 7,2 Mrd. m³ Erdgas, Erdölgas reiche Flächenversiegelungen, um die oftmals im und Grubengas sowie etwa 608 Mio. Tonnen mine- Außenbereich liegenden Lagerstätten erschließen ralische Rohstoffe zzgl. 4,9 Mio. Tonnen Torf im Wert und ausbeuten zu können. Bundesweit mussten von von insgesamt 12,4 Mrd. € produziert.2 Mengenmäßig den Anfängen der Braunkohlegewinnung bis heute entfallen drei Viertel der Gewinnung auf Bausande mehr als 100.000 Menschen umsiedeln und knapp und Kiese sowie auf gebrochene Natursteine. Bezogen 400 Ortschaften wurden devastiert.6 Mit zunehmen- auf den Verkaufswert steht die Braunkohle an erster den Nachfragedruck und steigenden Rohstoffpreisen Stelle, gefolgt von den Kali- und Kalisalzprodukten.3 rechnet sich der Abbau von Lagerstätten mit niedrige- ren Erzgehalten, der wiederum größere Flächen mit Das volkswirtschaftliche Erfordernis, die Versorgung zusätzlichen Massenbewegungen bei der Gewinnung der Märkte mit Rohstoffen zu sichern, geht dabei mit in Anspruch nimmt.7 Damit einhergehend steigt teilweise erheblichen Eingriffen in Natur und Land- auch das Interesse, die Rohstoffgewinnung in bislang schaft einher. Die Belastungen sind nicht immer nur unberührte oder ökologisch besonders schützens- temporärer Art. Beispielsweise hat die Beendigung werte Gebiete auszuweiten.8 der Steinkohleförderung zur Folge, dass auch künftig sog. Ewigkeitslasten zu tragen sind, wie das dauer- Nach Angaben der UN gehört der Bergbausektor hafte Regulieren des Wasserhaushaltes in den ehema- global zu den größten Verursachern von Umwelt- und ligen Förderregionen im Saarland, im rheinischen Gesundheitsschäden und produziert mengenmäßig Revier und im Ruhrgebiet. Die Gefahrenvorsorge enorme Abfallströme.9 Die Gewinnung und Verarbei- und die Beseitigung von Bergschäden wird vor allem tung natürlicher Ressourcen insgesamt verursacht im dicht besiedelten Ruhrgebiet eine Daueraufgabe zudem etwa 50 % der Treibhausgasemissionen.10 bleiben. 4 In den mitteldeutschen Revieren werden Dabei ist der Bergbausektor notwendige Voraus- setzung für die wirtschaftliche Entwicklung und 5 Vgl. § 2 Viertes ergänzendes Verwaltungsabkommen zum Verwaltungsabkom- men über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VerwA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2013 bis 2017 (VerwA V Braunkohlesanie- rung) vom 9. Oktober 2012; Wismut GmbH – Stand der Sanierungsarbeiten in den Uranbergbauregionen: https://www.wismut.de/de/sanierung_stand.php 6 Berkner/et al. – ARL Braunkohlenplanung und Umsiedlungsproblematik in der 1 Destatis – dt. Erzeinfuhren 2018 (83 Staaten); Einfuhren Steine und Erden, sons- Raumordnungsplanung von Brandb., NRW, Sachsen und S-Anh., 2000 S. 3. tige Bergbauerzeugnisse (117 Staaten); neben direkten Rohstoffimporten wird 7 SRU – Umweltgutachten 2012, S. 67 ff. indirekt ein Vielfaches, bspw. als Halbzeuge eingeführt (UBA-Ressourcenbericht 8 SRÜ-Übereinkommen Teil XI: Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für 2018, Abb. 16, 20, S. 26, 28). den kommerziellen Tiefseebodenbergbau; DERA-Rohstoffinformationen 1–4 zum 2 BGR, Deutschland – Rohstoffsituation 2018, S. 6. mineralischen Rohstoffpotential der Arktis, 2010–2012 3 BGR, Deutschland – Rohstoffsituation 2018, S. 6. 9 UN Environment – Global Environment Outlook 6, 2016 – S. 220. 4 Hierzu auch Wagner – Rohstoffe für NRW, S. 83 f. in ZfB Band 160/Heft 2, 06/2019. 10 UN Global Resources Outlook 2019, S. 8. 6
1. Einleitung Wohlstandserwartungen in rohstoffexportierenden Entwicklungs- und Schwellenländern. Er stellt auch die benötigten Grundstoffe für die aus Gründen des Klimaschutzes angestrebte Dekarbonisierung der Weltwirtschaft bereit. Damit dies mittel- und langfristig nicht auf Kosten des Umwelt- und Ressour- censchutzes geschieht, sollte Deutschland weltweit einen verantwortungsvollen Bergbau, d. h. eine umweltschonende Gewinnung von Rohstoffen bei gleichzeitiger Achtung der Menschen- und Arbeitneh- merschutzrechte sowie einer gerechten Verteilung des Steueraufkommens aus dem Bergbau, als Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele fördern. Das Auslaufen der Steinkohlegewinnung Ende 2018 und aktuelle Vorschläge der Kohlekommission11 für eine mittelfristige Beendigung der Braunkohle- verstromung zur Erreichung der Klimaschutzziele läuten dabei keinesfalls das Ende des Bergbaus in Deutschland ein. Internationale und deutsche Berg- baukonsortien erkunden und explorieren bspw. im Umfeld ehemals bergbaulich genutzter Lagerstätten im sächsischen Erzgebirge und es zeichnet sich eine Renaissance des Abbaus von Erzen und Industriemi- neralen ab.12 1.2 Ausblick auf Rohstoffpolitiken des Bundes mit Fokus Inland Rohstoffpolitik in Deutschland ist Teil der Indust- riepolitik und damit in der Bundesverwaltung dem Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministe- riums (BMWi – Unterabteilung Rohstoffpolitik), nebst angeschlossenen Behörden, zugeordnet. Das gesamtgesellschaftliche und staatspolitische Interesse an der Rohstoffgewinnung leitet sich aus Lagerstätten und eine effiziente Genehmigungs- und ihrer besonderen Funktion im Wirtschaftskreislauf Aufsichtsverwaltung. Bei importierten Rohstoffen ab. Sie stellt die notwendigen Ausgangsstoffe für unterstützt die Bundesregierung deutsche Unterneh- Prozesse in etlichen industriellen Sektoren und men bei der Absicherung und Diversifizierung ihrer Branchen bereit.13 Diesem Befund folgen auch die Bezugsquellen bspw. mittels der Vereinbarung von Zielsetzungen deutscher Rohstoffpolitik, nämlich bilateralen Rohstoffpartnerschaften, Gewährung von die Sicherung der Rohstoffversorgung des Marktes Bürgschaften und Unterstützung der Unternehmen und damit des Industriestandortes zu verbessern.14 in den rohstoffexportierenden Staaten durch das Im Inland geschieht dies bspw. durch geologische Auswärtige Amt (AA) und die Gesellschaft für Landesaufnahme, raumplanerische Sicherung von internationale Zusammenarbeit (GIZ). 1.2.1 Rohstoffstrategie der Bundesregierung 11 Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ der BReg vom Die Bundesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 6. Juni 2018. 12 Sächsisches Oberbergamt – Übersicht mit Stand 01/2020: Aufsuchungserlaub- 15.01.2020 ihre Rohstoffstrategie von 2010 aktuali- nisse für Erz- und Spatvorkommen nach § 7 BBergG – https://www.bergbau. sachsen.de/download/2020_01_14_Tab_ErzeundSpate.pdf siert. Schwerpunkte der Fortschreibung sind dabei, 13 Tiess – Rohstoffpolitik in Europa, 2009, S. 109 f. 14 Rohstoffstrategie der Bundesregierung – Sicherung einer nachhaltigen Rohstoff- eine Bilanz über die Wirkungen der strategieunterleg- versorgung Deutschlands mit nicht-energetischen mineralischen Rohstoffen von 10/2010, S. 6. ten Maßnahmen zu ziehen, neue Herausforderungen 7
1. Einleitung für die Rohstoffpolitik (bspw. E-Mobilität) zu Wahrung von Menschenrechten, Schutz der Umwelt adressieren, die Stärkung der drei Säulen „heimische und sozialen Auswirkungen umfasst und die wahren Gewinnung“, „Importe“ und „Recycling“ sowie nach- Kosten der Rohstoffversorgung einpreist. haltige und transparente Lieferketten zu fördern.15 Deutschland verfolgt primär einen multilateralen, Deutschland genießt international einen guten Ruf auf möglichst freien Marktzugang gerichteten Ansatz für sein bergtechnisches Know-how. Um dieses zur Sicherung seines Bedarfs an Importrohstoffen zu erhalten und auch künftig umweltschonendere und unterscheidet sich damit bislang von anderen, Bergbautechnologien weiterverbreiten zu können, zum Teil ebenfalls importabhängigen Staaten, die sollte in Aus- und Weiterbildung investiert werden. mit ihren Rohstoffpolitiken auch geostrategische und Zudem sollte mit Best-Practice Vorhaben im Inland sicherheitspolitische Ziele verfolgen. Im Nachgang demonstriert werden, dass Metallerze, die in großem der Banken- und Wirtschaftskrise 2008/2009, mit Umfang direkt oder indirekt importiert werden, auch nur kurzfristig preisdämpfender Wirkung an den in einem dicht besiedelten Hochlohnland, mit einer Rohstoffmärkten, zeichnen sich bei Industriemetallen freiheitlichen, demokratischen Grundordnung und vor allem in Ostasien zunehmende Bestrebungen für hohen Anforderungen an Beteiligungsverfahren und Handelsbeschränkungen und nationale Bevorratung Umweltschutz, verantwortungsvoll aus geeigneten ab, die ihrerseits Preise treiben und Verfügbarkeiten Lagerstätten abgebaut werden können. Damit würde beeinträchtigen können.16 Aber auch hierzulande gibt sowohl die Importabhängigkeit als auch die Verla- es Stimmen, die die Stärkung der Rohstoffsicherung gerung der mit dem Bergbau verbundenen Umwelt- über die Raumordnung, vermehrten heimischen belastungen und Menschenrechtsverletzungen in Bergbau, Pilotprojekte und Forschungsintensivierung andere Erdregionen (burden shifting) zumindest in Gebieten außerhalb staatlicher Hoheitsbefugnisse teilweise und exemplarisch gemindert. Vor dem (Tiefsee, Weltraum) sowie eine stärkere Kreislauf- und Hintergrund dieser Zielsetzung ist zu diskutieren, Bevorratungspolitik auf europäischer oder nationaler welche Bodenschätze in geeigneten inländischen Ebene fordern.17 Die Bundesregierung sieht die Lagerstätten künftig erschlossen und abgebaut Verantwortung zur Sicherung der Rohstoffversorgung werden sollten und wie dies möglichst umweltscho- zwar weiterhin vorrangig bei den rohstoffintensiven nend, sozial gerecht und ressourceneffizient erfolgen Industrien, wird jedoch prüfen, ob zusätzliche staat- kann.21 liche Maßnahmen zur Sicherung der Rohstoffimporte erforderlich sind.18 1.2.2 Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung (ProgRess) Aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) sollte die Erstmalig in 2012 hat die Bundesregierung unter Ressourcen- und Rohstoffpolitik auf EU-Ebene19 Federführung des Bundesumweltministeriums (BMU) den Fokus neben einer weitgehend ökonomischen und basierend auf einem Textentwurf des Umwelt- Perspektive der Rohstoffsicherung auch auf ökolo- bundesamtes das Ressourceneffizienzprogramm gische Kritikalitätserwägungen20 erweitern. Wir (ProgRess) beschlossen. Es adressiert abiotische, befürworten zudem in Deutschland oder idealerweise nicht energetisch verwendete Rohstoffe sowie stoff- auf EU-Ebene ein System einer verbindlichen Liefer- lich genutzte, nachwachsende Rohstoffe und basiert kettenverantwortung zu etablieren, dass unter- auf vier Leitideen: (1) ökologische Belastungsgrenzen nehmerische Sorgfaltspflichten des Bergbaus zur der Rohstoffentnahmen und Nutzung berücksichti- gen, (2) Deutschlands internationale Verantwortung als großer Rohstoffimporteur wahrnehmen, (3) Wirtschafts- und Produktionsweisen schrittweise von 15 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/rohstoffstrategie- bundesregierung.html Primärrohstoffen unabhängiger machen, die Kreis- 16 Hilpert/Mildner – Nationale Alleingänge oder internationale Kooperation? Analyse und Vergleich der Rohstoffstrategien der G20-Staaten, 02/2013; vgl. WTO – laufwirtschaft weiterentwickeln und ausbauen sowie World Trade Report – Trade in natural resources, 2010, S. 147; vgl. WTO Dispute Settlement Body (WT/DS432/15): EU gegen China wegen Exportbeschränkungen (4) die nachhaltige Ressourcennutzung gesellschaft- bei Seltenen Erden. 17 BDI-Position – Rohstoffversorgung 4.0, 10/2017; Rohstoffstrategie d. BReg v. 15.01.2020, S. 17. 18 Rohstoffstrategie der BReg v. 15.01.2020, S. 20. 19 Vgl. EU-Rohstoffinitiative vom 04.11.2008 (KOM (2008) 699); EU-Circular Economy Package; Liste kritischer Rohstoffe 2017 (KOM (2017) 490). 20 Ökologische Kritikalität: Ein Maß, das beschreibt, wie gut ein Rohstoff aus Umweltsicht verfügbar ist und wie abhängig ein definiertes Bezugssystem (z. B. 21 Vgl. Presseerklärung Umweltbundesamt Nr. 05/2019 vom 19.02.2019 eine Volkswirtschaft, ein Unternehmen) von diesem Rohstoff ist (Dimension von (anlässlich „Internationale Rohstoffe und Umwelt“- Konferenz des Vulnerabilität). Umweltbundesamtes/#RMEC2019). 8
1. Einleitung lich durch qualitatives Wachstum sichern.22 Für die Deutschland ein zufriedenstellender Fortschritt bei Umsetzung von ProgRess wurden 20 Handlungsfelder der Umsetzung von EITI bestätigt und Konformität identifiziert und ein Maßnahmenkatalog beschlos- mit dem EITI-Standard zuerkannt.26 sen. Es wurde zudem ein Evaluations- und Fortschrei- bungsmechanismus verankert, so dass ProgRess Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist die Mitglied- nach der ersten Fortschreibung23 mittlerweile seit schaft Deutschlands im globalen EITI-Standard zu Beschluss des Bundeskabinetts vom 17. Juni 2020 in begrüßen. Öffentlich zugängliche Informationen und der zweiten Fortschreibung vorliegt. Transparenz der Zahlungsströme im Rohstoffsektor sind notwendige Voraussetzung für ein effektives Aus Sicht des UBA fehlen für eine wirksame Ressour- bürgerschaftliches Engagement und die Ausübung ceneffizienzpolitik bislang hinreichend ambitionierte von demokratischer Kontrolle. Damit EITI optimale Zielvorgaben und für die Messung von deren Wirkung entfalten kann, sollte sich die gesamte Erreichungsgraden geeignete Indikatoren. Das UBA inländische Rohstoffwirtschaft den Vorreitern der kritisiert zudem, dass ProgRess I und II vorrangig Branche möglichst zeitnah anschließen und am freiwillige Maßnahmen, Forschungsförderung und freiwilligen EITI-Standard beteiligen. Aktuelle Informationsangebote für Verbraucherinnen und Neuerungen27 erweitern die Berichtspflichten des Verbraucher adressiert und fordert daher, einen EITI-Standards auf naturschutzrechtliche Ausgleichs- breiteren „Policy-Mix“ anzuwenden, der auch zahlungen und ermuntern die Mitgliedsstaaten ökonomische Anreizinstrumente und regulatorische dazu, weitere Finanzdaten mit Umweltbezug zu Instrumente zur Verringerung des Ressourcenver- veröffentlichen, wie bspw. Sicherheitsleistungen und brauchs einbezieht.24 Bestätigt werden wir auch Kosten von Rekultivierung und Ewigkeitslasten des durch die Einschätzungen von Stakeholdern, die Bergbausektors. Die Erweiterung der Berichtspflich- anlässlich der Evaluation von ProgRess zur künftigen ten, insbesondere mit Bezug zu Umweltaspekten Ausrichtung des Programms befragt wurden.25 des Bergbaus, unterstützt das Umweltbundesamt ausdrücklich. 1.2.3 Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) 1.2.4 Aktueller Koalitionsvertrag Seit mehr als 10 Jahren unterstützt Deutschland und Gesetzgebungsaktivitäten politisch und finanziell diese freiwillige globale Das Kapitel Rohstoffpolitik im Koalitionsvertrag Initiative für mehr Transparenz der Zahlungsströme von CDU, CSU und SPD zur 19. Legislaturperiode im Bergbausektor. EITI ist ein globaler Standard ist weitgehend inhaltsgleich mit Ausführungen auf mit aktuell 51 Mitgliedsstaaten, um Finanzströme den Internetseiten des BMWi zu Eckpunkten bei der zwischen Unternehmen des Rohstoffsektors Fortschreibung der Rohstoffstrategie (vgl. 2.1).28 Die und staatlichen Stellen, insbesondere auch die Regierungskoalition vereinbarte zudem, das von der Verwendung der staatlichen Einnahmen transpa- Kommission eingeführte EU-weite Rohstoffinforma- rent zu machen. 2015 fiel die Entscheidung, dass tionssystem29 weiter zu unterstützen. Tiefseeboden- Deutschland die Mitgliedschaft in EITI anstreben bergbau wird zwar im Rohstoffkapitel ausdrücklich wird. Als wesentliche Voraussetzung zum Erwerb als realistische Option für die Rohstoffversorgung des Mitgliedschaftsstatus war dem EITI-Sekretariat unterstützt, jedoch nur bei Schaffung und Anwen- ein Umsetzungsbericht zur Prüfung und Validierung dung möglichst strikter rechtlicher Anforderungen vorzulegen. Der Bericht wurde unter Mitwirkung zum Umweltschutz bei der Genehmigung und einer nationalen Multi-Stakeholder-Expertengruppe Durchführung dieser Vorhaben.30 (MSG) aus Unternehmen, Regierung und Zivilgesell- schaft erarbeitet. Mit Datum vom 08. Mai 2019 wurde Etwas versteckt im Kapitel zur Atompolitik findet sich das Gesetzesvorhaben zur Ablösung des Lagerstätten- gesetzes. Das neue Geologiedatengesetz soll rechts- 22 Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung vom 29.02.2012. 23 ProgRess II vom 02.03.2016. 26 https://www.d-eiti.de/eiti-in-deutschland-kandidatur-und-umsetzung/ 24 Kristof/et al. – Positionspapier des Umweltbundesamtes: Elemente einer 27 EITI-Standard 2019 – 6.1, 6.4. erfolgreichen Ressourcenschonungspolitik, 10/2015. 28 Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD – 19. LP, S. 59 f. 25 Bahn-Walkowiak/et al. – Evaluation des deutschen Ressourceneffizienzpro- 29 https://rmis.jrc.ec.europa.eu/ gramms ProgRess, Teilbericht UBA-Texte 43/2019, S. 53. 30 KoaV S. 138. 9
1. Einleitung sicher die Verfügbarkeit von geologischen Daten Governance-Instrumente, um Umwelt- und Sozial- für Behörden und die breite Öffentlichkeit regeln. standards der Rohstoffversorgung – insbesondere Es war folgerichtig für die Aufgabe der atomaren auch auf internationaler Ebene – zu fördern. Wir Endlagersuche, alle Daten über den geologischen planen, die Erkenntnisse aus kürzlich abgeschlos- Untergrund zugänglich zu machen, also auch bislang senen und teilweise noch laufenden Vorhaben in nur eingeschränkt verfügbare oder nicht öffentliche einem weiteren Positionspapier aufzubereiten und Daten im Privateigentum. Neben der Endlagersuche als Teil II der Position „Politikempfehlungen für eine würde mit dieser Gesetzesinitiative auch ein weiteres verantwortungsvolle Rohstoffversorgung Deutsch- Hemmnis für die Umsetzung einer flächendeckenden lands als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung“ zu untertägigen Raumordnung beseitigt (vgl. Kapitel 2.1, veröffentlichen. 2.3). Um die Umsetzung der untertägigen Raumordnung Eine umfangreichere Novellierung des BBergG, fachlich zu unterstützen, haben wir Wissenschaftle- für die u. a. auch das Umweltbundesamt bereits rinnen und Wissenschaftler im Rahmen des Ressort- Vorschläge unterbreitet hat und die mit diesem forschungsplans damit beauftragt, evtl. vorhandene Positionspapier weiterentwickelt und teilweise rechtliche Defizite sowie die Verfügbarkeit von aktualisiert werden, zeichnet sich unter der aktuellen geologischen Daten zu untersuchen und Handlungs- regierungspolitischen Konstellation nicht ab.31 vorschläge zu entwickeln.32 Dabei wurde auch auf die geologischen Voraussetzungen stockwerksweiser 1.3 Forschungsübersicht des UBA Untergrundnutzungen eingegangen. Im Auftrag des im thematischen Kontext des Positions Umweltbundesamtes wurden zudem zwei maßgebli- papiers (Maßnahmen/Instrumente) che Studien erstellt, die auch als fachliche Grundlage Das Umweltbundesamt arbeitet an möglichst für die sich abzeichnende „Fracking“-Gesetzgebung passgenauen Maßnahmen und Instrumenten, um des Jahres 2016 dienten. Diese führte vor allem aus eine umweltschonendere und ressourceneffiziente Vorsorgegründen ein vorläufiges Verbot kommerzi- Rohstoffversorgung in Deutschland und auf eller Vorhaben in bestimmten Schutzgebieten und EU-Ebene zu fördern. Aufgrund der weitgehenden geologischen Horizonten ein. 33 Zudem wurde mit der Importabhängigkeit der deutschen Industrie bei Expertenkommission Fracking ein wissenschaftli- Metallrohstoffen insbesondere aus Entwicklungs- ches Begleitgremium für Demonstrationsvorhaben und Schwellenländern entwickeln wir zudem gebildet, in dem neben anderen Fachinstitutionen Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung, auch das UBA vertreten ist.34 um dort einen verantwortungsvollen Bergbau zu unterstützen. Dies beinhaltet u. a., dass negative Im Zuge unserer Arbeiten zu den Grundlagen der soziale Auswirkungen der Rohstoffgewinnung unterirdischen Raumordnung und zum Fracking reduziert und Anliegerinteressen und -rechte berück- haben wir insbesondere das BBergG als Zulas- sichtigt werden, hinreichende Schutzstandards sungsrecht für viele Nutzungen im Untergrund für Beschäftigte des Bergbausektors gewährleistet wie Bergbau, aber auch Vorhaben zu Deponierung werden, anerkannte ökologische Standards verbind- und Speicherung von Stoffen näher untersucht und lich beachtet und umweltschonendere Technologien verfahrensrechtliche Hemmnisse bei der Umsetzung bei Gewinnung und Aufbereitung eingesetzt werden. der unterirdischen Raumordnung identifiziert. In Die öffentlichen Erlöse aus dem Bergbau sollten auch diese Phase fiel auch die Entscheidung des BVerfG denen zu Gute kommen, die besonders von seinen zum Braunkohletagebau Garzweiler35, die insbe- negativen Auswirkungen betroffen sind. Zudem sollte sondere bestätigte, dass ein effektiver Rechtsschutz die mit dem Bergbau in bestimmten Regionen verbun- im bergrechtlichen Verfahren nur gewährleistet ist, dene Finanzierung von bewaffneten Konflikten wenn in einem frühen Verfahrensschritt zur Geneh- effektiver bekämpft werden. Im Zuge dessen forscht das UBA auch an der Weiterentwicklung geeigneter 32 Kahnt/et al. – UBA-Texte 11/2015; Schulze/et al. – UBA-Texte 57/2015; Keimeyer/ et al. – UBA-Texte 27/2018: insbesondere Fokus auf Fallstudien zur praktischen Umsetzung der unterirdischen Raumordnung. 33 Meiners/et al. – UBA-Texte 61/2012; Dannwolf/et al. – UBA-Texte 53/2014. 34 Expertenkommission Fracking gemäß § 13a Absatz 6 WHG – https://expkom- 31 Insoweit sind die Ausführungen des KoaV zur Fortschreibungsmaxime bei fracking-whg.de/ ProgRess „Freiwilligkeit vor Regulierung“ konsequent. 35 1 BvR 3139/08; 1 BvR 3386/08 – Entscheidung vom 17.12.2013. 10
1. Einleitung migung des Abbaubetriebes geschützte Eigentümer- punkte für die Implementierung des Ressourcen- interessen berücksichtigt werden. Zur Vorbereitung schutzes zu identifizieren sowie Eckpunkte für ein der Entscheidung hat das BVerfG auch das Umwelt- übergreifendes, konsistentes Ressourcenschutzrecht bundesamt um mündliche Stellungnahme zu den des Bundes auszuformulieren.41 Damit Politikinstru- Umweltwirkungen des Tagebaus gebeten. Schließlich mente wirksam und richtungssicher ausgestaltet und haben wir uns entschlossen, die Ergebnisse unserer ihr Vollzug aussagekräftig evaluiert werden können, Forschungen zur untertägigen Raumordnung und arbeitet das UBA zudem an der Fortentwicklung von zum Bergrecht in einem Positionspapier36 aufzuberei- Ressourcenindikatoren. ten, dass wir anlässlich einer Fachtagung in Koopera- tion mit der Universität Kassel mit breiter Beteiligung 1.4 Themenübersicht von Stakeholdern vorstellten und diskutierten. der UBA-Positionierung Die fachlichen Beiträge der Veranstaltung und die Nach diesen einleitenden Erwägungen zu Hinter- wesentlichen Ergebnisse der Podiumsdiskussion zu gründen, Motivation und ausgewählten thematischen einer Rohstoffbedarfsplanung haben wir in einem Arbeitsschwerpunkten des Umweltbundesamtes im Tagungsband veröffentlicht.37 Bereich einer verantwortungsvollen und umwelt- schonenden Rohstoffversorgung möchten wir einen In einer kürzlich veröffentlichten Studie wurden die kurzen Überblick über die Inhalte dieses Positionspa- fachlichen Aspekte der UBA-Positionen und Diskus- piers geben. sionsbeiträge zu den rechtlichen Grundlagen einer untertägigen Raumordnung und zur Weiterentwick- Kapitel (2) widmet sich der untertägigen Raumord- lung des BBergG aus Sicht des Umwelt- und Ressour- nung und nimmt eine kurze Standortbestimmung censchutzes weiter vertieft. Dem Projekt wurde ein vor, was erreicht wurde und welche weiteren recht- externer Beirat beratend zur Seite gestellt und zudem lichen Schritte zur Umsetzung aus Sicht des UBA wurden Befragungen von anerkannten Bergrechtsex- noch erfolgen sollten. In Kapitel (3) stellen wir unsere pertInnen aus Behörden und Wissenschaft, Prakti- Empfehlungen an den Bundesgesetzgeber zur Reform kerInnen sowie Umweltverbänden durchgeführt.38 des BBergG aus Sicht des Umwelt- und Ressourcen- Die Ergebnisse bilden im ganz wesentlichen Maße schutzes vor. In Kapitel (4) ziehen wir ein erstes Fazit auch die rechtswissenschaftliche Grundlage für die zum Instrument der Rohstoffbedarfsplanung vor in diesem Positionspapier niedergelegten Reformvor- allem aus rechtlicher und institutioneller Sicht. Das schläge für ein modernes BBergG. Positionspapier schließt mit einem übergreifenden Fazit und kurzen Ausblick in Kapitel (5). Ein weiterer Forschungsschwerpunkt widmet sich der Weiterentwicklung von ProgRess. Ziel ist es, dass die neu angedachten oder anzupassende Maßnahmen und Instrumente möglichst aktivierend zugunsten einer Transformation zu nachhaltigeren und ressourcenschonenden Lebens-, Arbeits-, Konsum und Wirtschaftsweisen wirken. Zu nennen sind hier insbesondere die Vorhaben der PolRess-Reihe39 mit Schwerpunkt auf Governanceentwicklung sowie die Projekte zur Modellierung von ressourcensparsamen Transformationspfaden in ein treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050.40 In diesem Rahmen wurden auch rechtswissenschaftliche Vorhaben durchgeführt, um fachrechtliche Anknüpfungs- 36 s. Fußnoten 51, 52. 37 Roßnagel/et al. – UBA-Texte 107/2015. 38 Keimeyer/Sanden/Schomerus/Teßmer – UBA-Texte 71/2019. 41 Insbesondere zu nennen: Hennicke/Kristof – Materialeffizienz und Ressour- 39 http://www.ressourcenpolitik.de/ censchonung (MaRess) (https://wupperinst.org/p/wi/p/s/pd/225/); Sanden/ 40 UBA-Climate Change 07/2014 – Treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050; Schomerus/Schulze – Entwicklung eines Regelungskonzepts für ein Ressourcen- Günther – Den Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland ressourcenscho- schutzrecht des Bundes in UBA-Berichte 1/2012; Domke – Ressourcenschutzrecht nend gestalten, 2. Auflage 01/2019. (UBA-Position 12/2013). 11
2. Untertägige Raumordnung 2. Untertägige Raumordnung 2.1 Umweltpolitische Herausforderung Speicherzwecken), was auch im rechtswissenschaft- Raum, in den vom Menschen bewohnbaren Grenzen lichen und planerischen Diskurs nicht ernsthaft des Erdökosystems, ist grundsätzlich eine endliche, bestritten wird.44 nicht erneuerbare natürliche Ressource.42 Insbeson- dere in Deutschland und in weiten Teilen Europas Faktisch steht der Umsetzung einer deutschland- wurde dies deutlich sichtbar mit Einsetzen der weiten untertägigen Raumordnung im Vergleich zu Industrialisierung. Diese wurde begleitet von einem oberirdischen Planungshorizonten noch die einge- rasanten technisch-medizinischen Fortschritt, der ein schränkte Datenlage über die geologische Beschaffen- dynamisches Bevölkerungswachstum erst ermög- heit des Untergrundes entgegen. Erschwerend kommt lichte. Wanderungsbewegungen aus den ländlich hinzu, dass die meisten vorhandenen und qualitativ geprägten Regionen in die industriellen städtischen hochwertigeren geologischen Daten nach bisheriger Zentren mit hohem Arbeitskräftebedarf waren Rechtslage für die staatliche Raumplanung nicht die Folge und stellten die Städte vor bislang nicht nutzbar sind, da sie ganz überwiegend privatwirt- gekannte Herausforderungen bei der Bereitstellung schaftlichen Bergbauunternehmen gehören. Denn von Wohnraum, Ver-, Entsorgungs- sowie Verkehrs- bislang versteht die Bundesregierung die Sicherung infrastrukturen. Mit dem Zusammenwachsen kleiner der Versorgung mit mineralischen Industrierohstoffen Ortschaften und Städten zu Ballungszentren entstand als originäre Aufgabe der rohstoffgewinnenden und die Idee der überörtlichen Gesamtplanung, die -nachfragenden Wirtschaft. Für sich selbst definiert institutionell mit der Gründung der ersten Planungs- die Bundesregierung eine unternehmensunterstüt- verbände im Rhein-Ruhr-Gebiet und in Berlin kurz zende Funktion im Rahmen ihrer Rohstoffpolitiken, nach Beginn des 20. Jahrhunderts einherging.43 die bspw. rohstoffpolitische Förderinstrumente, Forschungsförderung, Lagerstättenverfügbarkeits- Die Raumordnung hat zunächst den Anspruch, dass und rohstoffbezogene Kritikalitätsbewertungen aber sie sich mit der Ordnung von Nutzungsinteressen auf auch bilaterale Rohstoffpartnerschaften mit rohstoff- der Erdoberfläche beschäftigt, also mit der möglichst exportierenden Entwicklungs- und Schwellenländern konfliktarmen Anordnung baulicher Anlagen und beinhalten.45 Zudem stellt die Bundesregierung klar, Infrastrukturen zueinander und im Verhältnis zu dass sie nicht beabsichtige, im Bereich der Rohstoff- Wald-, Landwirtschafts- sowie Natur- und Erholungs- wirtschaft selbst unternehmerisch tätig zu werden flächen. Jedoch der darüber hinaus dreidimensionale und damit auch keine breiter angelegten staatlichen Charakter der Raumordnung lässt sich bereits der Explorationsprogramme zur wissenschaftlichen Definition des Wortlauts „Raum“ entnehmen und Erforschung des Untergrundes unterstützen werde.46 manifestiert sich nicht nur an der Flächeninan- Ein im Jahr 2013 aufgelegtes Explorationsförderpro- spruchnahme baulicher Anlagen. Raumplanerisch gramm für privatwirtschaftliche Rohstofferkundun- spielen auch die Anlagenhöhe und deren Wirkungen gen im In- und Ausland wurde mangels Nachfrage in den umliegenden Raum eine wichtige Rolle, die bereits 2015 wieder eingestellt.47 bspw. in Vorgaben zur Belichtung, zu einzuhaltenden Abstandsflächen oder Frischluftbahnen berücksich- tigt wird. Konsequenterweise muss sich der raum- ordnungsrechtliche Gestaltungsauftrag damit auch auf den oberflächennahen und tieferen Untergrund beziehen, soweit er als Medium für raumbedeutsame Nutzungen in Anspruch genommen werden kann 44 Erbguth – Unterirdische Raumordnung – zur raumordnungsrechtlichen Steuerung (bspw. Trinkwassergewinnung, Rohstoff-, Wärme- untertägiger Vorhaben, ZUR 2011, S. 121 ff.; Ernst – in Ernst/Hoppe, Das öffentli- che Bau- und Bodenrecht, Raumplanungsrecht, 2. Auflage 1981, § 1 Rn. 7; Raum- und Energiegewinnung sowie zu Ablagerungs- und ordnungsbericht der BReg von 1968, S. 65 – „Zulassung von Bergbautätigkeiten soll sich stärker an raumordnerischen Vorgaben orientieren“; § 2 Abs. 2 Nr. 4 S. 4 ROG adressiert unmittelbar die Rohstoffgewinnung und lässt damit Rückschluss auf Gesetzgebungswillen zur Einbeziehung des Untergrunds in Raumordnung zu. 45 Rohstoffstrategie der Bundesregierung – Sicherung einer nachhaltigen Rohstoff- versorgung Deutschlands mit nicht-energetischen mineralischen Rohstoffen von 10/2010, S. 7–8. 42 UBA – Glossar zum Ressourcenschutz v. 17.01.2012. 46 Rohstoffstrategie der BReg, S. 8. 43 Kegler – Landesplanung Mitteldeutschland, Arbeitsberichte der ARL von 2015. 47 Aktualisierte Rohstoffstrategie der BReg v. 15.01.2020, S. 4. 12
2. Untertägige Raumordnung Aus umweltpolitischer Sicht stellt sich die Frage Handlungsleitend für die Einführung einer „echten“ nach dem „Ob“ einer untertägigen Raumordnung untertägigen Raumordnung sollte aus Sicht des nicht mehr. Sie ist erforderlich, da künftig mit neuen Umweltbundesamtes sein, inwieweit die Ordnung von Nutzungsansprüchen zu rechnen ist und auch eine unterirdischen Nutzungspotentialen zur nachhalti- Zunahme des Nutzungsdrucks nicht ausgeschlossen gen Entwicklung unserer Gesellschaft beitragen und werden kann. Typische Nutzungen (Trinkwasserge- wie der Untergrund zudem selbst möglichst nachhal- winnung, Rohstoffgewinnung, Energiespeicherung, tig entwickelt und genutzt werden kann. Dafür gilt es, Deponien) entwickeln sich weiter und es treten im künftige Nutzungsansprüche frühzeitig in den Blick Zuge der fortschreitenden technischen Umsetzung der Planung zu nehmen und geeignete Nutzungs- der Energiewende weitere Nutzungen hinzu, wie räume zu sichern. Sich abzeichnende Nutzungskon- bspw. die Synthesegasspeicherung in Salzkavernen kurrenzen und abwägungsrelevante Belange sollten (z. B. Wasserstoff, Methan), Wärmegewinnung und in Planungs- und Genehmigungsverfahren – transpa- -speicherung (Geothermie), Energieerzeugung in rent in ihrer Gewichtung – abgewogen werden. Dabei Untertage-Pumpspeicherkraftwerken, Nutzung von sollten nicht nur wirtschaftliche und soziale Belange, Grundwasser zur Gebäudekühlung, unterirdische sondern auch das Ziel einer möglichst umwelt- und Leitungen und logistische Transport- und Verteil- ressourcenschonenden Nutzung des Untergrunds netze sowie ggf. die dauerhafte Speicherung von beachtet werden und seine Integrität und seine Kohlendioxid (als Teil der CCS-Prozesskette).48 Stärker ökologischen Funktionen geschützt werden. noch als für Nutzungen an der Erdoberfläche gilt für den Untergrund, das den meisten Nutzungsoptionen Im Hinblick auf die sparsame Inanspruchnahme von dort eine strikte Standortgebundenheit immanent endlichen Rohstofflagerstätten stellt sich zudem die ist, d. h. bestimmte Nutzungen können nur in Frage, wie sichergestellt werden kann, dass deren bestimmten Gebieten mit besonderen geologischen Ausbeutung nachhaltiger erfolgt, so dass heutige Strukturen oder in abgeschlossenen geologischen Generationen nicht zu Lasten künftiger Generationen Horizonten durchgeführt werden. Aus Gründen einer Raubbau betreiben und zukünftige Entwick- möglichst effektiven Risiko- und Schadensvorsorge lungsmöglichkeiten dadurch unverhältnismäßig für Mensch und Umwelt sind daher auch im Unter- eingeschränkt werden. Wir haben daher in unseren grund Nutzungsansprüche, die sich gegenseitig Forschungsaufträgen auch ein Machbarkeitskonzept technisch und geologisch ausschließen oder sich einer Rohstoffbedarfsplanung entwickeln lassen, die negativ beeinflussen können, räumlich zu trennen in der Regionalplanung verankert werden könnte, um und mit hinreichenden Sicherheitsabständen zu die normativ-fachlichen Entscheidungsgrundlagen versehen. Insbesondere oberflächennahe Nutzungen, für eine im Sinne des Gemeinwohls verantwortungs- bspw. zur Wärmegewinnung und -Speicherung, volle Rohstoffgewinnung vorzubereiten (vgl. Kapitel 4 werden dezentral und vorrangig in urbanen Räumen – Rohstoffbedarfsplanung). in der Nähe der zu versorgenden Haushalte realisiert werden.49 Dies stellt auch zusätzliche Anforde- Der Handlungsdruck zur Beplanung des Unter- rungen an die kommunale Flächennutzungs- und grunds über die heute bereits praktizierte regionale Bebauungsplanung, die vorausschauend geeignete Rohstoffsicherungs- und Abgrabungsplanung hinaus Wohnbauflächen zusammen mit potentiell geeigne- wurde auch von der Bundesregierung erkannt und ten Wärmegewinnungs- und Speicherhorizonten zu im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode im Versorgungszwecken in den Blick nehmen muss, um Handlungsauftrag zur Schaffung der Grundlagen für eine klimaschonende Stadtentwicklung zu fördern. eine Raumplanung im Untergrund verankert.50 48 Vgl. Kahnt/et al., 2015 – UBA-Texte 11/2015, S. 15; Wagner – Rohstoffe für NRW, S. 85 in ZfB 2019; z. B. führt die RAG Machbarkeitsstudien zur Nutzung der ehema- ligen Bergbauinfrastruktur zur Energieerzeugungs- und Speicherungszwecken durch. 49 Vgl. hierzu Forschungsvorhaben ANGUS II – Auswirkungen der Nutzung des geologischen Untergrundes als thermischer, elektrischer oder stofflicher Speicher – Integration unterirdischer Speichertechnologien in die Energiesystemtransfor- mation am Beispiel des Modellgebietes Schleswig-Holstein (Projektkoordination CA-Universität Kiel, gefördert durch BMWi im Rahmen der Förderinitiative 50 Deutschlands Zukunft gestalten – Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD – 18. „Energiespeicher“ der BReg). Legislaturperiode, S. 14. 13
2. Untertägige Raumordnung 2.2 Handlungsvorschläge Der Bundesgesetzgeber sollte jedoch noch weitere des Umweltbundesamtes essentielle Fragen – die untertägige Raumordnung und Umsetzungsstand betreffend – klären, die nachstehend erläutert Im Positionspapier „Umweltverträgliche Nutzung werden. des Untergrundes und Ressourcenschonung“ des Umweltbundesamtes vom November 201451, haben 2.3 Weiterer Anpassungsbedarf bzgl. wir auf Grundlage ausgewerteter einschlägiger Fach- des raumordnungsrechtlichen literatur, von uns initiierter Forschungsvorhaben im Instrumentariums und der V erfügbarkeit Rahmen des Ressortforschungsplans des Bundesum- von geologischen Daten für weltministeriums sowie eigenen Forschungsarbeiten die untertägige Raumplanung konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen auf der Das Umweltbundesamt empfiehlt in § 1 ROG klar- Ebene des Bundes zur Umsetzung einer untertägigen zustellen, dass sich der raumordnungsrechtliche Raumordnung vorgestellt. Diese Vorschläge waren Gestaltungsauftrag auch auf den Untergrund vor allem darauf gerichtet, die Raumplanungspraxis bezieht. Dabei wird nicht bestritten, dass sich dieser mit teilweise klarstellenden Regelungen zum Raum- Auftrag auch bei Auslegung von Sinn und Zweck der ordnungsrecht vom Begründungsaufwand für die Regelung unter Berücksichtigung des mutmaßlichen untertägige Raumordnung zu entlasten. Auf diese Willens des Gesetzgebers folgern ließe. Unsere Weise sollten unsere Vorschläge die Handhabbarkeit Erwägungen sind vielmehr vollzugserleichternder der Regelungen für die Praktikerinnen und Praktiker Art. Wir erwarten durch eine klarstellende Regelung verbessern. Orientiert haben wir uns dabei an der eine gewisse Initialzündung für die Planungspraxis, Verfahrenslogik zur Aufstellung von Raumordnungs- die idealerweise auch dazu führt, personelle Ressour- plänen und Durchführung von Raumordnungsver- cen für die untertägige Raumplanung bereitzustellen. fahren sowie an den Schnittstellen der Raumordnung Flankierend empfehlen wir dafür den Wirtschafts- zum Fachrecht, insbesondere auch zum Bundesberg- grundsatz in § 2 Abs. 2 Nr. 4 S. 4 ROG zu erweitern gesetz (BBergG), das für viele Vorhaben zur Nutzung und neben der vorsorgenden Rohstoffsicherung auch des Untergrunds einschlägig ist. den Planungsgrundsatz der „… räumliche Voraus- setzungen … für die nachhaltige Entwicklung und Einer der zentralen Vorschläge, nämlich eine qualifi- Nutzung des Untergrunds zu schaffen und Nutzungs- zierte Raumordnungsklausel52 ins BBergG einzufügen konflikte zu lösen“ einzufügen. und damit die Beachtung der Vorgaben der Raumord- nung bei bergrechtlichen Zulassungsentscheidungen Im Gegensatz zu den flächenhaften Gebietsfestle- verbindlich zu regeln, wurde begleitend zur Novelle gungen für Nutzungen auf der Erdoberfläche kann des Raumordnungsgesetzes (ROG) von 201753 umge- es für die unterirdische Raumplanung ergänzend setzt. In dem Papier hatten wir uns zudem auch dafür erforderlich sein, nutzbare geologische Strukturen, ausgesprochen, im ROG die Möglichkeit für bedingte die übereinanderliegend mehrere Nutzungen Festlegungen verbunden mit zeitlich befristeten ermöglichen, textlich und zeichnerisch in den Plänen Zwischennutzungen analog § 9 Abs. 2 Baugesetzbuch adäquat darzustellen. Wir schlagen daher vor, die (BauGB) zu eröffnen, was der Gesetzgeber zwischen- Regelungen zur Raum- und Gebietsstruktur in den zeitlich ebenfalls aufgegriffen hat. Dies gibt den §§ 7, 13 ROG klarstellend, um die Möglichkeit zur Raumordnungsträgern die nötige Flexibilität, um Ausweisung von stockwerksweisen Nutzungen54 Nutzungskonflikte zu lösen. (z. B. Angaben zu Teufen) zu ergänzen. Wie bereits unter 2.1 angedeutet, benötigt die untertägige Raumplanung notwendigerweise Daten über die Beschaffenheit des Untergrundes. Diese Daten sind jedoch meist im Eigentum privater Berg- 51 UBA-Position – Umweltverträgliche Nutzung des Untergrundes und Ressour- bauunternehmen. Untersuchungen zur Rechtslage censchonung – Anforderungen an eine Raumordnung unter Tage und ein modernes Bergrecht (Langfassung), 11/2014; UBA-Position „Umweltverträgliche Untergrundnutzung (Kurzfassung)“ 11/2014, S. 6–21. 52 Vgl. Schulze/et al., S. 305 in UBA-Texte 57/2015; ARL – Nutzungen im Untergrund vorsorgend steuern – für eine Raumordnung des Untergrundes, Positionspapier, S. 9 ff., 2012. 53 Vgl. Gesetzentwurf der BReg zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften 54 Übereinander liegende nutzbare geologische Strukturen mit ggf. Barriereformati- vom 18.01.2017. onen, die zeitgleich oder aufeinanderfolgend mehrere Nutzungen erlauben. 14
2. Untertägige Raumordnung haben ergeben, dass weder das Lagerstättengesetz Vermittlungsausschuss anzurufen. Dies geschah auf (LagerStG) noch das BBergG, Informationsfreiheits- Initiative der Bundesregierung am 20.05.2020, wobei und Umweltinformationsgesetz (IFG, UIG) oder sich Bundestag und Bundesrat bis zum 27.05.2020 das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) hinreichend auf einen beschlussfähigen Kompromiss einigen rechtssichere Grundlage für die öffentliche Bereit- konnten.59 stellung und Verwendung dieser Daten für die Raumplanung geben.55 Die Bundesregierung hat sich Das Umweltbundesamt spricht sich für eine möglichst daher entschlossen, die Verfügbarkeit geologischer umfassende Verfügbarkeit von aufbereiteten geologi- Daten für hoheitliche Aufgaben des Bundes und schen Daten und Informationsangeboten zur wissen- der Länder sowie deren öffentlichen Verfügbarkeit schaftlichen und behördlichen Nutzung aus. Diese grundlegend neu zu regeln und dafür das LagerStG sollte sich vor allem auch auf die alten – teilweise von 1934 durch das Geologiedatengesetz (GeolDG) lange vor Inkrafttreten des GeolDG – explorierten abzulösen.56 Der Kabinettsentwurf der Bundes- Datensätze erstrecken, da größere und flächende- regierung vom 19.02.2020 orientiert sich an der ckende Erkundungsmaßnahmen auf staatliche oder niederländischen Bergrechtsgesetzgebung.57 Er sieht privatwirtschaftliche Veranlassung hin künftig vor, dass öffentlich und privat erhobene geologische nicht zu erwarten sind. Insbesondere hoheitliche Daten, d. h. Nachweisdaten, Fach- und Bewertungs- Aufgaben, wie die Endlagersuche oder nachhaltige daten, den nach dem Gesetz zuständigen Behörden untertägige Raumplanung rechtfertigen unseres zur dauerhaften Speicherung und Sicherung zu Erachtens auch die, über die Übermittlungspflicht übermitteln sind. Alle Daten sollen für die im Gesetz hinausgehende, Veröffentlichung aller erforderlichen genannten öffentlich-rechtlichen Zwecke, wie bspw. Daten und die damit verbundenen verfassungsrecht- die Endlagersuche oder die unterirdische Raumord- lichen Eingriffe in Berufs- und Eigentumsfreiheit nung, den zuständigen staatlichen Stellen auf Antrag (Art. 12, 14 GG).60 Zudem wird durch die gestufte Fris- zur Verfügung gestellt werden. Nach einer gestuften tenregelung, vor Öffentlichwerden von Nachweis- und Fristenregelung (uneingeschränkte Veröffentlichung Fachdaten sowie den grundsätzlich vor Veröffentli- von Nachweisdaten 3 Monate nach Übermittlung, chung geschützten Bewertungsdaten, dem privaten eingeschränkte Veröffentlichung von Fachdaten nach Geheimhaltungsinteresse der Inhaber hinreichend Ablauf von 5 Jahren, grds. keine Veröffentlichung von genüge getan. Wir empfahlen zudem, den Entwurf Bewertungsdaten oder nachträglich angeforderten insoweit anzupassen, dass alle gewerblichen Bewer- Fachdaten) werden die Daten zudem öffentlich tungsdaten von der geologischen Landesaufnahme zugänglich gemacht. Der Gesetzentwurf wurde nach erfasst werden und damit der Übermittlungspflicht erster Lesung am 09.03.2020 im Bundestagsauschuss der Dateninhaber unterliegen. Die im Entwurf enthal- für Wirtschaft und Energie debattiert und am tene Kann-Regelung, dass bestimmte Fach- und 23.04.2020 in geänderter Fassung58 vom Bundestag Bewertungsdaten nur auf begründete Anforderung beschlossen. Wesentliche Änderung zum Kabinetts- der zuständigen Körperschaft zu übermitteln sind, entwurf ist der eingefügte § 35 GeolDG mit erwei- widerspricht der gesetzlichen Zwecksetzung. Es liegt terten Befugnissen zur Veröffentlichung von Daten im überwiegenden Gemeinwohlinteresse, alle geolo- im Standortauswahlverfahren, denen ursprünglich gischen Informationen zu erfassen und dauerhaft noch nicht vorgesehene Rechtsschutzmöglichkeiten für die im Gesetz genannten öffentlich-rechtlichen für die Dateninhaber gegenübergestellt wurden. Der Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Bundesrat hatte am 15.05.2020 dem Gesetzentwurf zunächst nicht zugestimmt. Es gab auf der Sitzung auch keine Mehrheit dafür, den gemeinsamen 55 Vgl. Referentenentwurf des BMWi „Gesetz zur amtlichen geologischen Landes- aufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten (GeolDG)“ vom 20.03.2019; Schulze/ et al., S. 285 f. in UBA-Texte 57/2015. 56 Koalitionsvertrag von CDU, CSU, SPD vom 12.03.2018, S. 141 – im KoaV wird noch der Gesetzestitel Geowissenschaftsdatengesetz verwendet, der mittlerweile zum Geologiedatengesetz geändert wurde. 59 BT-Drs. 19/19550 vom 27.05.2020. 57 BT-Drs. 19/17285; Mining Act of the Netherlands (Mijnbouwwet) mit Stand v. 60 Rossi – Rechtsgutachten GeolDG-E, 03/2020 – Gutachter sieht verfassungsrecht- 01.01.2019, Art. 123 ff. lichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die öffentliche Bereitstellung von 58 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie – Bewertungsdaten als nicht mehr gewahrt und geht zudem von der Verletzung der BT-Drs. 19/18751 v. 22.04.2020. Gewähr effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG aus. 15
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