Präsentation für die MedienInfo - Sept. 2016 - Projektausschuss PPB PPB Gantrisch - Gantrisch-Parking

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Präsentation für die MedienInfo - Sept. 2016 - Projektausschuss PPB PPB Gantrisch - Gantrisch-Parking
PPB Gantrisch

                       Präsentation für die MedienInfo
                        15. Sept. 2016 – Projektausschuss PPB

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Präsentation für die MedienInfo - Sept. 2016 - Projektausschuss PPB PPB Gantrisch - Gantrisch-Parking
Inhalt
1.      Bewirtschaftete Parkplätze
2.      Investitions- und Ertragsrechnung
3.      Regelung für Anwohnende und Angestellte
4.      Gebührenpflichtige Fahrzeuge
5.      Bereinigte Investitionsrechnung
6.      Parkplätze ausserhalb der PPB

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Konzept 2016

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Konzept «alt»
                               2015

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P23 Stiereberg,
                             Panzerplatte

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P26 + P27 Türliböde, Panzerplatte

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P54 Schwarzenbühl, Nord + Winter‐PP

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P61 Süftene, Schutzhütte

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Investitionskosten
              Position             Betrag                Erläuterung
    1 Ticketautomaten             111'000 10 Stk., Kauf, Montage
      Zahlungsmöglichkeit          6’000 ‐> zusätzlich jährliche Gebühr
      mit Handy
    2 Signalisation und           40‘000        ca. 18 Signale und Hinweistafeln,
      Markierung                                Bodenmarkierungen
    3 Parklenksystem              16'000        4 Anzeigetafeln
    4 Ausrüstung                  20'000        Ausrüstung Personal, Betrieb und
                                                Verwaltung
    5 Planung, Verfahren          60'000        ohne aufgelaufene Kosten vor 2016
      und Administration
    6 Verschiedenes und
                            11%   27’000
      Unvorhergesehenes
      Gesamtkosten                280'000
    Folgekosten
      Schuldendienst        3%?   8‘400
      Schuldentilgung       10%   28‘000
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Belegung
                                    Hauptsaison
                                                               Zwischen‐
                                       So + Wi
                                                                saison
                                     inkl. Ferien

                                                Feiertage

                                                                      Feiertage
                                                 Sa‐So +

                                                                       Sa‐So +
                                   Mo‐Fr

                                                            Mo‐Fr
                                                                                  Total

Tage                          115                60         140        50          365
Ø Belegung während 5 Std      13%               46%         10%       20%          18%
angenommene Anzahl Parkfelder                                                      850
Parkfelder, die Ø täglich während 5 Std belegt sind.                               151
Belegung (belegte Parkfelder x 365)                                               55'115

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Tarife
•   Erste ½ Stunde     Kostenlos
•   Pro Stunde         Fr. 1.‐
•   Tageskarte         Fr. 5.‐
•   Saisonkarte        Fr. 40.‐
•   Jahreskarte        Fr. 60.‐

• Für Einwohnenden der Mitgliedsgemeinden:
  Saisonkarte: Fr. 30.‐ / Jahreskarte: Fr. 40.‐

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Gebühreneinnahmen

                                                                    Tarif      Anteil   Einnahmen
  Anteil der Nutzungsarten
              Tageskarte                                               5       76%        4.80
                       2‐3 Stundenbillette ‐ gesamt 4‐5 Std        1.‐ / Std
              Jahreskarte                                            60.‐       16%       4.00
              Saisonkarte                                            40.‐        8%       3.00
  Tägliche Einnahmen pro belegtes Parkfeld                                     100%       4.53
  Jährliche Belegung                                                                        55'115
  Jahreseinnahmen                                                                          250'000

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Bilanz
             Kostenschätzung Betrieb                    Aufwand     Ertrag
                              Personal                    56'870
                              Betrieb                     29'000
                              Verwaltung                  24'000
             Betriebskosten PP – Miete                    28'000
                              PP – Unterhalt              46'000
                              Zinsen und Amortisationen   39'000
                              Unvorhergesehenes           27'130
                              Gebühreneinnahmen                     250'000
             Einnahmen
                              Bussgelder                             20'000
                                                         250'000 270'000
             Bilanz (+ Gewinn / ‐ Verlust)
                                                              20'000

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Ertrag aus Parkplatzgebühren

                                            (Art. 12 PPB-Reglement )
        Der Ertrag aus den Parkplatzgebühren ist zweckgebunden. Er
        ist wie folgt zu verwenden:
        • für die Deckung des Unterhalts, des Betriebs, der
           Schneeräumung und der Bereitstellung der Parkplätze
           sowie deren technischen Einrichtungen;
        • für die Deckung der Verwaltungskosten, die Besoldung des
           mit dem Unterhalt und der Überwachung der
           gebührenpflichtigen Parkplätze beauftragten Personals;
        • für die Entschädigung der Grundeigentümer;

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Ertrag aus Parkplatzgebühren

                                                            (Fortsetzung)
         • für die Rückzahlung der finanziellen Beteiligung
           (investierter Betrag und Zinskosten) der Gemeinden an die
           Planung und Realisierung der Parkplatzbewirtschaftung;
         • für die Tilgung der Schulden und der Kapitalkosten im
           Zusammenhang mit der Erstellung oder dem Ausbau von
           Parkfeldern und Parkhäusern;
         • für die finanzielle Beteiligung an der Erstellung oder dem
           Ausbau von Parkfeldern und Parkhäusern durch Private,
           sofern diese Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich
           gemacht werden;

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Ertrag aus Parkplatzgebühren

                                                    (Fortsetzung)
   • für die Förderung anverwandter Anlagen und touristischer
     Vorhaben;
   • Für die erforderlichen Rückstellungen für den künftigen
     Ersatz der Anlagen (insb. Ticketautomaten)
   • für die Ausschüttung an die beteiligten Gemeinden.

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Regelung für Anwohnende und Angestellte

                Nutzergruppe
                Land‐ und Forstwirtschaft: Grundeigentümer,
                Anwohner und Bewirtschafter
                (Ferien‐)Hausbesitzer und Mieter
                Hotel/Restaurants: Besitzer bzw. Pächter, Gäste
                Angestellte der touristischen Angebote

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Regelung für Anwohnende und Angestellte

                                                  (Fortsetzung)
Die Grundeigentümer und Bewirtschafter:
• können auch ausserhalb der bewirtschafteten PP ihre Mfz
  entlang der Kantonsstrasse abstellen und
• sind als Berechtigte zu identifizieren. (Ausweis)

Nicht betroffen von der Parkplatzbewirtschaftung sind:
 • Eigentümer, deren Grundeigentum nicht direkt an den
   Hauptachsen liegen.
 • Werkeigentümer von Alp- und Waldwege.

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Regelung für Anwohnende und Angestellte

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Regelung für Anwohnende und Angestellte

                                                 (Fortsetzung)
   Parkkarten
    • Den Hotels, Pensionen sowie allenfalls Ferienheime kann
      in eine bestimmte Anzahl kostenpflichtige Parkkarten
      ausgestellt.
    • Für die Nünenenalp-Korporation werden voraussichtlich 20
      unentgeltliche Parkkarten für die Alpbewirtschaftung
      ausgestellt.
    • Der VGP kann Personen oder Betrieben mit speziellen
      Bedürfnissen auf Gesuch hin eine besondere Parkkarte
      bewilligen.

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Gebührenpflichtige Fahrzeuge

                                               (Auszug Feinkonzept 2015)

     Nicht gebührenpflichtig sind Motorräder und Autobusse/Cars.
     -> Bei den Motorrädern scheint eine Gebührenpflicht
        unrealisierbar und unüblich.
     -> Bei den Cars wird die Gebührenpflicht als kontraproduktiv
        beurteilt.

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Gebührenpflichtige Fahrzeuge
                                         (Art. 3 Ausführungsbestimmungen)
    • Privat- und Geschäfts-Parkfelder sind mit dem Nummernschild
      (BE #####) anzuschreiben. Für diese Parkfelder besteht keine
      Gebührenpflicht.
    • Es können auch Kunden-Parkfelder mit „Kunden“
      angeschrieben werden. Für diese Parkfelder besteht keine
      Gebührenpflicht.

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Gebührenpflichtige Fahrzeuge
                                                       (Fortsetzung)
  •   Angestellten-Parkfelder sind mit „Personal“ anzuschreiben. Es
      besteht Gebührenpflicht.
  •   Gebührenpflichtig sind alle Personenwagen und Personen
      transportierende Fahrzeuge bis und mit Kleinbussen bis 16
      Plätze.
  •   Für weitere Fahrzeugkategorien kann die Trägerschaft PPB
      künftig die Gebührenpflicht festlegen.
  •   Für Reisecars können spezielle, gebührenfreie Parkfelder
      signalisiert werden.

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Parkplätze ausserhalb der PPB

  Mögliche künftige Erweiterung der PPB
  • Rüschegg:        Burst, Grön, Chaltweh, Selibüel («Perlenkette»)
  • Rüschegg:        Schwefelberg, Eywald, Längeneybad
  • Guggisberg:      Sangernboden, Hengstkurve, Ottenleue
  • Guggisberg:      Riffenmatt
  • Riggisberg:      Dürrbach, Gurnigelbad,
  • Riggisberg:      Gurnigel Berghaus (teilweise Rüeggisberg)

  Nicht Teil der Gantrischregion:
  • Rüeggisberg:      Viehplatz, Tavel Denkmal

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Sie können auch lesen