Praxistipps Ausgabe 4/2020 - Deloitte

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Praxistipps Ausgabe 4/2020 - Deloitte
Praxistipps
                                                                                       Ausgabe 4/2020

NPO-Fonds: Unterstützung     COVID-19 Investitions­    Überblick: Zahlungs­            Kundenportrait: Schnell,
für Vereine und Non-Profit   prämie: Lange erwartete   erleicht­­erung bei Finanzamt   regional, lecker – selbstge-
Organisationen               Förderrichtlinie          und Österreichische             kochte Küche im Glas
Seite 04                     veröffentlicht            Gesundheitskasse                Seite 20
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Praxistipps Ausgabe 4/2020 - Deloitte
Editorial

                                                 Karin Eckhart                                   Michael Karre
                                                 Steuerberaterin                                 Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Medieninhaber, Herausgeber und Redaktion         Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Deloitte Wirtschaftsprüfung Styria GmbH
Paulustorgasse 10 | 8010 Graz
                                                 auch die aktuelle Ausgabe der Praxistipps       reichischen Gesundheitskasse sowie zum
Tel: +43 316 37 30 37-0
E-Mail: graz@deloitte.at                         steht im Zeichen der Coronakrise bzw der        aktuellen Stand in Sachen Kurzarbeit.
www.deloitte.at/styria                           dadurch ausgelösten wirtschaftlichen He-
                                                 rausforderungen. Über den Sommer sind           Trotz der vielen steuerlichen Änderungen
Geschäftsführer
Karin Eckhart, Michael Karre, Matthias Kunsch,
                                                 seitens des Gesetzgebers zwei wesentliche       bleiben einige Dinge doch wie gehabt – so
Bernd Luxbacher, Friedrich Möstl                 Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft           ist auch heuer wieder der 30.9. ein wichti-
                                                 getroffen worden: Einerseits das Investi-       ger Stichtag im Steuerrecht. Was bis dahin
Blattlinie                                       tionsprämiengesetz zur Wiederankurbe-           erledigt sein sollte lesen Sie ebenso in die-
Informationsmedium für Kunden
                                                 lung von Investitionen und andererseits         ser Ausgabe.
Grafik und Layout                                der NPO-Fonds, der eine Unterstützung
Tanja Spielvogel                                 für gemeinnützige Vereine und Non-Pro-          In unserer Reihe der Unternehmenspor-
                                                 fit-Organisationen darstellt, die bislang von   traits stellen wir Ihnen diesmal die gerne-
                                                 vielen Maßnahmen ausgeschlossen waren.          koch GmbH vor, ein oberösterreichisches
                                                 Darüber hinaus wurden nunmehr erste De-         Start-Up-Unternehmen, welches sich
                                                 tails zur Phase 2 des Fixkostenzuschusses       qualitativ hochwertigen Fertiggerichten aus
                                                 präsentiert. Über alle drei Themen berich-      regionaler landwirtschaftlicher Produktion
                                                 ten wir ausführlich in dieser Ausgabe.          verschrieben hat, welche über einen Web-
                                                                                                 shop österreichweit vertrieben werden.
                                                 Betreffend Investitionsprämie wurde da-
                                                 rüber hinaus vom Bundesministerium für          Abschließen wollen wir diese Ausgabe mit
                                                 Digitalisierung und Wirtschaftsstandort an-     einem positiven Blick in die Zukunft und
                                                 gekündigt, im Bedarfsfall die Mittel von EUR    stellen Ihnen die aktuelle Deloitte-Studie
                                                 1 Milliarde aufzustocken. Anträge, die im       zum Wirtschaftsstandort Österreich vor.
                                                 Betrachtungszeitraum zwischen 1. Septem-
                                                 ber 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht
                                                 werden, sollen hiernach jedenfalls bedient      Eine spannende Lektüre wünschen Ihnen
                                                 werden. Die Gesetzwerdung hierzu bleibt
                                                 aber noch abzuwarten.                           Karin Eckhart und
                                                                                                 Michael Karre
                                                 Zusätzlich gibt es Updates zu den Corona-
                                                 bedingten Stundungsmöglichkeiten von
                                                 Abgaben beim Finanzamt und der Öster-
Praxistipps Ausgabe 4/2020 - Deloitte
Inhalt
04                           07                         09                         12
NPO-Fonds: Unterstützung     COVID-19 Investitions­     Fixkostenzuschuss geht     Die „neue Normalität“ der
für Vereine und Non-Profit   prämie: Lange erwartete    in die Verlängerung!       Personalverrechnung
Organisationen               Förderrichtlinie
                             veröffentlicht

15                           17                         18                         20
Überblick:                   Was ist zum 30.09. alles   Deloitte Studie: Trotz     Kundenportrait:
Zahlungserleichterung        zu beachten?               Corona-Krise gute Karten   Schnell, regional, lecker –
bei Finanzamt und                                       für Wirtschaftsstandort    selbstgekochte Küche im
Österreichische                                         Österreich                 Glas
Gesundheitskasse

22                           23
EuGH: Hinweise auf Streit-   Insights
beilegungsverfahren in den
AGBs ein Muss?
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             Ausgabe 4/2020

NPO-Fonds: Unterstützung
für Vereine und Non-Profit
Organisationen

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Praxistipps Ausgabe 4/2020 - Deloitte
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                                                                              Ausgabe 4/2020

Die COVID-19 Krise stellt auch die            Zuschüsse dürfen nur zu Gunsten von
rd 125.000 österreichischen Vereine           NPOs gewährt werden, bei denen nach­
und Non Profit-Organisationen (NPO)           stehende Voraussetzungen kumulativ
vor erhebliche Herausforderungen.             erfüllt sind:
Der Nationalrat hat bereits im Mai
die Errichtung eines mit EUR 700 Mio          • die Tätigkeiten der Organisation werden
dotierten NPO-Fonds beschlossen, der            mit Ausnahme von Entwicklungshilfe in
die Zahlungsfähigkeit von NPOs durch            Österreich gesetzt
nicht rückzahlbare Zuschüsse sicher-
stellen soll. Die lang erwartete Richt-       • die Organisation besteht zumindest seit
linienverordnung (NPO-FondsRLV) des             10.3.2020
Bundesministeriums für Kunst, Kultur,
öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS)         • der Sitz liegt in Österreich
über die Förderabwicklung und Förder-
voraussetzungen wurde nunmehr am              • die förderbare Organisation ist durch
3.7.2020 im Bundesgesetzblatt ver-              einen durch die Ausbreitung von
öffentlicht.                                    COVID-19 verursachten Einnahmenausfall
                                                beeinträchtigt
Wer ist antragsberechtigt?
Der NPO-Fonds gewährt auf Basis einer         • die förderbare Organisation darf zum
privatrechtlichen Vereinbarung nicht rück­      10.3.2020 nicht materiell insolvent
zahlbare Zuschüsse an:                          gewesen sein

• steuerlich gemeinnützige Organisationen     • über die förderbare Organisation
                                                dürfen in den letzten fünf Jahren
• freiwillige Feuerwehren                       keine rechtskräftigen Finanz­strafen
                                                (ausgenommen Finanzordnungs­
• gesetzlich anerkannte Kirchen und             widrigkeiten) oder Verbandsgeldbußen
  Religionsgemeinschaften                       verhängt worden sein

• Beteiligungsorganisationen: Das sind        • die förderbare Organisation hat
  Rechtsträger, an denen die zuvor genan­       zumutbare Maßnahmen gesetzt,
  nten Einrichtungen, mittelbar oder un­        um die durch die Förderung zu
  mittel­bar zu mehr als 50% beteiligt sind     deckenden Kosten zu reduzieren
                                                (Schadensminderungspflicht)

                                                                                          05
Praxistipps Ausgabe 4/2020 - Deloitte
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             Ausgabe 4/2020

Ausgeschlossen vom NPO-Fonds sind             Beschränkung der Höhe der Förderung.          im Zuge der Endabrechnung nach dem
politische Parteien, Rechtsträger, an denen   Die maximale Höhe der Förderung beläuft       30.9.2020 ausbezahlt. Bei Förderanträgen
Bund, Länder oder Gemeinden mittelbar         sich auf EUR 2,4 Mio je förderwerbender       bis zu EUR 6.000 werden jedenfalls als
oder unmittelbar zu mehr als 50% beteiligt    Organisation. Beantragen sowohl eine NPO      Akontozahlung sofort EUR 3.000 ausbezahlt.
sind sowie Rechtsträger des Finanzsektors     als auch deren Beteiligungsorganisation       Bei Förderungen bis zu EUR 3.000 entfällt
(Kreditinstitute, Versicherungen und          eine Förderung, kommt es zu einer gemein­     der Nachweis des Einnahmenausfalls.
Wertpapierdienstleistungsunternehmen).        samen Betrachtung, sodass der Maximal­        Liegen die förderbaren Kosten zuzüglich
                                              betrag nur einmal gemeinsam zusteht. Die      des Struktursicherungsbeitrags unter
Welche Kosten sind förderbar?                 Förderung ist weiters beschränkt durch:       EUR 500 wird keine Förderung gewährt.
Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus                                                     Werden Anträge erst nach dem 30.9.2020
11 Kategorien von förderbaren Kosten,         • die Höhe der förderbaren Kosten             auf Basis der tatsächlich eingetretenen
die im Zeitraum 1.4.2020 bis 30.9.2020          zuzüglich des Struktursicherungsbeitrags    Einnahmenausfälle und förderbaren Kosten
angefallen sind. Dazu zählen unter anderem      und                                         eingebracht, erfolgt die Förderung im Wege
Zahlungsverpflichtungen für Miete und                                                       einer Einmalzahlung.
Pacht, Versicherungsprämien, Zinsen,          • die Höhe des Einnahmenausfalls in den
Lizenzkosten, Zahlungen für Strom, Gas          ersten drei Quartalen 2020                  Unter gewissen Voraussetzungen ist
und Telekommunikation, Reinigungs­kosten                                                    die Vollständigkeit und Richtigkeit der
und Betriebskosten von Liegen­schaften,       Der Einnahmenentfall wird durch               Förderanträge durch einen Steuerberater
der Wertverlust bei verderblicher oder        Gegenüberstellung der Einnahmen der           oder Wirtschaftsprüfer zu bestätigen.
saisonaler Ware, sofern diese aufgrund        ersten drei Quartale 2020 mit jenen der
der COVID-19-Krise mindestens 50%             ersten drei Quartale 2019 oder alternativ     Zusammenfassung.
des Wertes verloren haben oder auch           des Durchschnitts der ersten drei Quartale    Durch den NPO-Fonds profitieren
unmittelbar durch COVID-19 notwendig          2018 und 2019 ermittelt. Das BMKÖS            gemeinnützige Rechtsträger und deren
gewordene betriebliche Aufwendungen           hat auf der Homepage übersichtliche           Tochtergesellschaften, die durch die
(zB Aufwendungen für Desinfektionsmittel,     Berechnungsbeispiele bereitgestellt.          COVID-19 Krise Einnahmeneinbußen
zusätzliche Reinigungsarbeiten, etc.).                                                      hinnehmen mussten. Kosten bis
                                              Wo ist der Antrag einzubringen und            zu EUR 3.000 werden auch ohne
Struktursicherungsbeitrag.                    wie erfolgt die Abwicklung?                   Einnahmenausfall ersetzt. Die in der
Zur Abgeltung von Kosten, welche nicht        Die Beantragung der Förderung ist ab dem      NPO-FondsRLV genannten Kategorien von
unter die Kategorien der förderbaren          8.7.2020 über eine elektronische Plattform    förderbaren Kosten lassen einen weiten
Kosten fallen, kann pauschal ein Struktur­    der AWS – http://www.npo-fonds.at – möglich   Interpretationsspielraum zu, weshalb sich
sicherungsbeitrag in Höhe von 7% der          und kann bis zum 31.12.2020 erfolgen.         eine zielgerichtete Analyse im Einzelfall
Ein­nahmen des Jahres 2019 oder alternativ    Werden Anträge vor dem 30.9.2020              empfiehlt.
des Durchschnitts der Einnahmen 2018          eingebracht, sind die förderbaren Kosten
und 2019 herangezogen werden. Der             und Einnahmenausfälle bis 30.9.2020 zu
Struktur­sicherungsbetrag ist mit maximal     schätzen. In diesem Fall werden 50% der       Wilfried Krammer
EUR 120.000 beschränkt.                       Förderung sofort und die anderen 50%          wkrammer@deloitte.at

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                                                                                                                            Ausgabe 4/2020

COVID-19 Investitionsprämie:
Lange erwartete Förderrichtlinie
veröffentlicht
Das Bundesministerium für Digital-          Ausgeschlossen sind hingegen bspw             Begünstigte Investitionen.
isierung und Wirtschaftsstandort            Unternehmen, die von der Statistik Austria    Gefördert werden materielle und im­mate-
(„Wirtschaftsministerium“) hat auf          als „Staatliche Einheiten“ geführt werden,   ­rielle, akti­vierungs­pflichtige Neu­invest­i­tionen
Basis der Ermächtigung im Inves-            es sei denn, diese stehen mit anderen         (inkl. von Dritten ange­schaffte, gebrauchte
titionsprämiengesetz kürzlich die           Marktteilnehmern im Wettbewerb und            Wirt­schafts­güter) in das abnutz­bare Anlage­
lange erwartete Förderungsrichtlinie        nehmen keine hoheitlichen Aufgaben wahr.      vermögen, die in öster­reichischen Betrieb­
zur COVID-19 Investitionsprämie             Darüber hinaus sind Unter­nehmen von der      stätten des Unter­nehmens vorge­nommen
kundgemacht. Zusätzlich wurden von          Beantragung ausgeschlossen, wenn gegen        werden. Zur Erfüllung des Kriteriums der
der mit der Abwicklung betrauten Aus-       sie oder einen geschäfts­führenden Gesell­    Neu­investition ist es erforderlich, dass
tria Wirtschaftsservice GmbH („aws“)        schafter ein Insolvenzverfahren anhängig      die an­geschafften Wirt­schafts­güter im
bereits FAQs zur Förderungsrichtlinie       ist oder die gesetzlichen Voraussetzungen     Unter­nehmen bzw im Konzern noch nicht
veröffentlicht. Durch diese Förder-         für die Eröffnung eines solchen auf Antrag    aktiviert waren.
maßnahme sollen trotz der aufgrund          der Gläubiger erfüllt sind. Zudem besteht
der COVID-19 Pandemie schwierigen           ein Ausschlussgrund für Unternehmen, die     Von der Investitionsprämie als nicht
Situation Investitionsanreize geschaf-      gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die      förderfähige Investitionen ausgeschlossen
fen werden, wobei ein besonderer            gerichtlich strafbar sind.                   sind insbesondere die folgenden:
Schwerpunkt auf die Bereiche
Öko­logisierung, Digitalisierung und        Art und Höhe der Investitionsprämie.         • Errichtung und Erweiterung von Anlagen,
Gesund­heit/Life-Science gelegt wird.       Bei der Investitionsprämie handelt es sich     die der Förderung, dem Transport oder
Wir haben die wesentlichen Aspekte          um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.         der Speicherung fossiler Energieträger
der Förderungsrichtlinie dieser um-         Die Höhe des Zuschusses beträgt 7% der         dienen sowie die fossile Energieträger
fassenden Unterstützungsmaßnahme            Anschaffungskosten der begünstigten            direkt nutzen (inkl. PKW, LKW, etc. mit
für Unternehmensinvestitionen für Sie       Investitionen. Bei begünstigten Investi­       Ausnahme von zB gewissen Plug-in-
zusammengefasst.                            tionen in Ökologisierung, Digitalisierung      Hybrid- und vollelektrischen Fahrzeugen
                                            sowie Gesundheit/Life Science erhöht sich      zur Personen- und Güterbeförderung
Es ist jedoch zu beachten, dass auch nach   der Zuschuss auf 14% der Anschaffungs­         mit einem Brutto-Listenpreis von
nunmehrigem Vorliegen der Richtlinie        kosten. Für Zwecke der Definition, welche      max. EUR 70.000); begünstigt sind
Zweifelsfragen verbleiben und weitere       Investitionen unter diese begünstigten         jedoch Investitionen in bestehende
Auskünfte und Praxis der abwickelnden       Bereiche fallen, die zu einer Verdopplung      Anlagen, die fossile Energieträger
Stelle Änderungen ergeben können.           des Zuschusses führen, enthält die Förder­     direkt nutzen, wenn eine substanzielle
                                            richtlinie umfangreiche Anhänge mit            Treibhausgasreduktion gegeben ist
Wer ist anspruchsberechtigt?                Abgrenzungen.                                  (Prozessenergie-Einsparung mehr als
Förderfähig sind Unternehmen iSd § 1 UGB,                                                  10% oder Treibhausgasreduktion von
die über einen Sitz bzw eine Betriebs-      Um die Investitionsprämie beantragen zu        25.000t CO2 pro Jahr).
stätte in Österreich verfügen. Von          können, ist ein Mindestinvestitionsvolumen
der Fördermaßnahme sind prinzipiell         pro Antrag iHv EUR 5.000 erforderlich.       • Investitionen, die mittels Leasing
Unternehmen aller Größen umfasst;           Die Obergrenze für maximal förderfähige        finanziert/angeschafft werden, es sei
ebenso besteht keine Einschränkung auf      Investitionen beträgt EUR 50 Mio pro           denn diese sind beim Antragsteller zu
bestimmte Branchen.                         Unternehmen bzw pro Konzern.                   aktivieren;

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Praxistipps Ausgabe 4/2020 - Deloitte
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             Ausgabe 4/2020

• Aktivierte Eigenleistungen;                 wobei dem Grunde und der Höhe nach              Da das Wirtschaftsministerium die Invest­
                                              kein Rechtsanspruch auf die Gewährung           itionsprämie als „allgemeine Maß­nahme“
• Grundstücke und Gebäude (für Gebäude        einer Förderung besteht. Die Zusage zu          ohne Selektivität annimmt, würde diese
  bestehen jedoch Ausnahmen, unter            Fördermitteln erfolgt chronologisch nach        grund­sätzlich auch nicht unter das EU-
  denen eine Begünstigung gegeben ist);       dem Zeitpunkt ihres Einlangens beim aws.        Bei­hilfenrecht fallen. Dadurch habe die
                                                                                              Geltendmachung anderer Förderungen
• Unternehmens- und Beteiligungserwerbe       Innerhalb eines Zeitraumes von drei             laut FAQs zur Förderrichtlinie keine Aus­
  sowie Erwerbe von sonstigen                 Monaten ab der letzten Inbetriebnahme           wirkung auf die Förderfähigkeit durch die
  Geschäftsanteilen oder Firmenwerten;        und Bezahlung der Investitionen hat der         Investitionsprämie und schließe diese nicht
                                              Förder­nehmer eine Endabrechnung vorzu­         aus.
• Umsatzsteuer, es sei denn es besteht        nehmen. Die Auszahlung des gesamten
  ein nachweislicher Ausschluss vom           Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage der        Da die budgetären Mittel für die Invest­
  Vorsteuerabzug.                             Abrechnung. Bei Investitionsvolumen von         itions­prämie gem Investitions­prämien­
                                              mehr als EUR 20 Mio besteht jedoch die          gesetz mit EUR 1 Mrd begrenzt sind und
Förderzeitraum.                               Möglichkeit einer Zwischenauszahlung            die Zusagen nach zeitlichem Einlagen
Investitionen berechtigen zur Beantragung     nach Durchführung der Hälfte des                der Förderanträge erteilt werden, ist
einer Investitionsprämie, wenn erste          Investi­tionsvolumens. Bei Abrechnungen         grundsätzlich damit zu rechnen, dass
Maß­nahmen im Zusammenhang mit der            von Zuschüssen über EUR 12.000 ist              kurzfristig nach Öffnung der Antragsfrist
Investition zwischen 1. August 2020 und       diese zudem von einem Steuerberater,            am 1. September 2020 eine Vielzahl an
28. Februar 2021 gesetzt werden. Als          Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter in      Anträgen gestellt werden dürften. Aus
erste Maßnahmen geltend Bestellungen,         Bezug auf die Aktivierung der Investitionen     diesem Grund empfiehlt es sich bereits
Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn         zu bestätigen.                                  jetzt eine Antragstellung vorzubereiten, um
der Leistung, Anzahlungen, Zahlungen,                                                         gegebenenfalls zeitnah ab 1. September 2020
Rechnungen oder der Baubeginn.                Nach Abschluss der Investition (Inbetrieb­      einen Zuschuss beantragen zu können.
Planungs­leistungen, behördliche Geneh­       nahme und Bezahlung) hat diese über einen
migungen und Finanzierungs­gespräche          Zeit­raum von drei Jahren in einer öster­
zählen nicht zu den ersten Maßnahmen.         reichischen Betriebsstätte zu verbleiben        Florian Laure
                                              und darf nicht veräußert werden (Sperrfirst).   flaure@deloitte.at
Wurden erste Maßnahmen bereits vor            Unter gewissen Voraus­setzungen besteht
dem 1. August 2020 gesetzt, steht für diese   eine Rück­zahlungs­pflicht des Zuschus­ses
Investition keine Investitionsprämie zu.      (zB Verletzung von Mitteilungs- und Informa­
                                              tions­­ver­pflichtungen, Verhinderung der
Die Inbetriebnahme und Bezahlung              Kontroll­möglichkeit oder widmungswidrige
der Investitionen haben sodann bis            Verwendung der Fördermittel, etc.)
28. Februar 2022 zu erfolgen, wenn das
Investitionsvolumen unter EUR 20 Mio          Was ist noch zu beachten?
liegt, bzw bis spätestens 28. Februar 2024    Gemäß § 124b Z 365 EStG stellt die
bei Investitionsvolumina über EUR 20 Mio.     Investitionsprämie für Ertragsteuerzwecke
Diese Zeiträume sind ausdrücklich nicht       keine Betriebseinnahme dar und kürzt nicht
verlängerbar.                                 die Anschaffungskosten. Die Förderrichtlinie
                                              widerspricht jedoch dem EStG, wonach der
Antragstellung und Abwicklung.                Zuschuss zwar von der Einkommensteuer
Die Investitionsprämie wird durch das         befreit sei, aber gleichzeitig die AfA-Basis
aws abgewickelt. Anträge können beim          kürze. Aufgrund des eindeutigen Wort­lauts
aws über das Onlineportal des aws-            des § 124b Z 365 EStG sollte dieser uE
Fördermanager ab 1. September 2020 bis        jedoch Vorrang gegenüber den Förder­
einschließlich 28. Februar 2021 gestellt      richt­linien genießen, wonach die AfA von
werden. Nach Prüfung durch das aws wird       den ungekürzten Anschaffungskosten zu
von diesem eine Förderzusage ausgestellt,     berechnen wäre.

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Praxistipps Ausgabe 4/2020 - Deloitte
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                                                                                                                             Ausgabe 4/2020

Fixkostenzuschuss geht
in die Verlängerung!
Bereits seit längerer Zeit wurde vom           • in den letzten drei veranlagten Jahren      lediglich drei unterschiedlicher Ersatzraten
BMF angekündigt, den Fixkosten­                  kein rechtskräftig festgestellter           vorgesehen waren (25%/50%/75%),
zuschuss zu verlängern und auszu­                Missbrauch iSd § 22 BAO mit mind EUR        entspricht die Ersatzrate in Phase II dem
weiten. Nunmehr hat das BMF die                  100.000,- Auswirkung auf die steuerliche    Prozentsatz des Umsatzausfalls über
entsprechende Verordnung mit                     Bemessungsgrundlage pa;                     den gewählten Betrachtungszeitraum.
der darin enthaltenen Richtlinie                                                             Beträgt der Umsatzausfall im gewählten
zur Gewährung von Fixkosten                    • Ausweitung des Ausschlusskriteriums         Betrachtungszeitraum daher bspw 58%,
in Phase II (Fix­kosten­zuschuss                 iZm § 12 Abs 1 Z 10 KStG auf die            werden 58% der begünstigten Fixkosten
Phase II) veröffentlicht. In dieser              letzten fünf Jahre (entgegen drei letzten   dieses Betrachtungszeitraumes mittels
finden sich einige begrüßenswerte                veranlagten Jahre in Phase I) und           Zuschuss ersetzt (im Extremfall bis zu
Änderungen verglichen zu Phase                   Aufnahme des Ausschlusskriteriums           100%).
I des Fixkostenzuschusses. Eine                  bei Anwendbarkeit des § 10a KStG (mit
Antragstellung soll wie für Phase                Ausnahme bei Hinzurechnung und              Pro Unternehmen ist der Fixkostenzuschuss
I bis zum 31. August 2021 möglich                Offenlegung in der Steuererklärung,         in Phase II auf max EUR 5 Mio begrenzt.
sein. Die Genehmigung der Richtlinie             soweit der hinzugerechnete Betrag EUR       Anzumerken ist diesbezüglich, dass
durch die EU-Kommission ist jedoch               500.000,- nicht übersteigt);                entgegen der Richtlinien für Phase I
noch ausständig, sodass die nunmehr                                                          bei dieser Begren­zung in den aktuell
veröffentlichten Förderrichtlinien             • Das Unternehmen darf keinen Sitz            vorliegenden Förder­richtlinien für Phase
vorbehaltlich der Genehmigung                    und keine Niederlassung in Ländern          II des Fixkosten­zuschusses keine Geltung
durch die Kommission gelten. Wir                 haben, die sich auf der EU-Liste „nicht     dieses Betrages auf den gesamten Konzern
dürfen Ihnen daher nachfolgend die               kooperativer Länder für Steuerzwecke“       vorgesehen ist, sondern durchwegs nur
wichtigsten Punkte der Richtlinie                befinden, und dort überwiegend              auf das antragstellende Unternehmen
zum Fixkostenzuschuss Phase II kurz              Passiveinkünfte iSd § 10a Abs 2 KStG        abgestellt wird. Hierzu wird aber noch
zusammenfassen.                                  erzielen.                                   abzuwarten sein, ob sich gegebenenfalls
                                                                                             im Rahmen des Genehmigungsprozesses
Welche Unternehmen sind                        Die sonstigen Voraussetzungen zur Antrags­    der EU-Kommission noch Änderungen zu
antragsberechtigt?                             berechtigung bzw die von der Antrag­          Begrenzungen im Konzern ergeben.
Der Fixkostenzuschuss Phase II schließt        stellung ausgeschlossenen Unter­nehmen
grundsätzlich an die Phase I an. Entgegen      entsprechen grundsätzlich jenen aus Phase     Für welche Zeiträume kann in Phase
der Phase I des Fixkostenzuschusses            I des Fixkostenzuschusses.                    II ein Fixkostenzuschuss beantragt
sind für den Fixkostenzuschuss Phase II                                                      werden?
Unternehmen mit operativer Tätigkeit in        Wie hoch ist der Fixkostenzuschuss in         Wie bereits in Phase I ist in Phase II des
Österreich jedoch bereits antragsberechtigt,   Phase II?                                     Fixkostenzuschusses der Umsatzausfall
wenn der durch Covid-19 bedingte               Grundsätzlich wurden die Zeiträume,           entweder pauschal über Quartale zu
Umsatzausfall in den entsprechenden            für deren Fixkosten in Phase II ein           ermitteln oder über monatliche Betracht­
Betrachtungszeiträumen mindestens              Fixkostenzuschuss beantragt werden            ungs­zeiträume, wobei in Phase II nunmehr
30% beträgt (entgegen eines Mindest-           kann bis zum 15. März 2021 verlängert.        ein Gesamtbetrachtungszeitraum von
Umsatzausfalls iHv 40% in Phase I des          Wie bereits in Phase I ist hierfür der        max. sechs Monaten (bzw zwei Quartalen)
Fixkostenzuschusses). Jedoch wurden die        Umsatzausfall im jeweils gewählten            möglich ist (entgegen drei Monaten bzw
Voraussetzungen für antragsberechtigte         Betrachtungszeitraum zu ermitteln, um         einem Quartal in Phase I). Darüber hinaus ist
Unternehmen für Phase II des Fixkosten­        die Höhe des Fixkostenzuschusses zu           bei der Wahl des Betrachtungszeitraumes
zuschusses verglichen zu Phase I um die        ermitteln. Entgegen der ersten Phase,         für Phase II des Fixkostenzuschusses auch
folgenden Punkte erweitert:                    in der abhängig vom Umsatzausfall             zu berücksichtigen, ob und für

                                                                                                                                         09
Praxistipps Ausgabe 4/2020 - Deloitte
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             Ausgabe 4/2020

welche Betrachtungszeiträume vom               • Betrachtungszeitraum 4: 16.9.2020 bis          Phase I) nunmehr ebenfalls zuschussfähig
antragstellenden Unternehmen ein                 15.10.2020                                     sind:
Fixkostenzuschuss für Phase I beantragt
                                               • Betrachtungszeitraum 5: 16.10.2020 bis
wurde.                                                                                          • Afa iSd § 7 Abs 1 EStG, wenn das
                                                 15.11.2020
                                                                                                  betreffende Wirtschaftsgut der
Bei Ermittlung des Umsatzausfalls              • Betrachtungszeitraum 6: 16.11.2020 bis           betrieblichen Tätigkeit dient und vor 16.
über Quartale sind demnach folgende              15.12.2020                                       März 2020 angeschafft wurde;
Zeiträume heranzuziehen (abhängig von der      • Betrachtungszeitraum 7: 16.12.2020 bis
Beantragung des Fixkostenzuschusses in           15.1.2021                                      • Befinden sich bewegliche
Phase I):                                                                                         Wirtschaftsgüter, die die primären
                                               • Betrachtungszeitraum 8: 16.1.2021 bis
                                                                                                  Betriebsmittel darstellen, nicht
                                                 15.2.2021
a) Gegenüberstellung des 3. und 4. Quartals                                                       im Eigentum des Unternehmens,
  2020 zum 3. und 4. Quartal 2019, wenn        • Betrachtungszeitraum 9: 16.2.2021 bis            kann ein der Höhe der Afa für diese
  in Phase I ein Betrachtungszeitraum            15.3.2021                                        Wirtschaftsgüter entsprechender
  gewählt wurde, der vor Juli 2020 endet. In                                                      Betrag als Fixkosten angesetzt werden
  diesem Fall sind die Fixkosten zwischen      Aufgrund der Überschneidung dieser                 (Übertragung Afa für bewegliche
  16. Juni 2020 und 15. Dezember 2020          Betrachtungszeiträume mit Phase I des              Wirtschaftsgüter);
  heranzuziehen.                               Fixkostenzuschusses wurde klargestellt,
                                                                                                • Leasingraten auch im Falle von
                                               dass eine Antragstellung für Zeiträume,
                                                                                                  Finanzierungsleasing ohne Beschränkung
b) Gegenüberstellung des 4. Quartals 2020      für die ein Fixkostenzuschuss Phase I
                                                                                                  auf die Finanzierungskomponente
   und des 1. Quartals 2021 zum 4. Quartal     beantragt wurde, ausgeschlossen ist. Wurde
                                                                                                  der Leasingrate (es sei denn der
   2019 und zum 1. Quartal 2019, wenn in       in Phase I ein Fixkostenzuschuss beantragt
                                                                                                  Leasingnehmer macht für das Leasinggut
   Phase I ein Betrachtungszeitraum gewählt    und ein Betrachtungszeitraum gewählt,
                                                                                                  die Afa oder eine Übertragung der
   wurde, der nicht vor Juli 2020 endet oder   der vor 16. Juni 2020 endet, ist für Phase
                                                                                                  Afa für bewegliche Wirtschaftsgüter
   wenn in Phase I kein Fixkostenzuschuss      II bei monatlicher Betrachtung als erster
                                                                                                  als Fixkosten geltend – Wahlrecht;
   beantragt wurde. In diesem Fall sind die    Zeitraum zwingend Betrachtungszeitraum 1
                                                                                                  in diesem Fall beschränkt auf die
   Fixkosten zwischen 16. September 2020       heranzuziehen. Wurde in Phase I hingegen
                                                                                                  Finanzierungskomponente);
   und 15. März 2020 heranzuziehen.            ein Betrachtungszeitraum gewählt, der
                                               am 16. Juni 2020 oder später endet, ist für      • Endgültig frustrierte Aufwendungen:
Alternativ zur quartalsweisen Ermittlung       Phase II zwingend ein unmittelbar daran            dies sind Aufwendungen nach dem 1 Juni
des Umsatzausfalls kann (wie bereits in        anschließender Betrachtungszeitraum                2019 und vor 16. März 2020, die konkret
Phase I) eine monatliche Betrachtung           zu wählen. Wurde in Phase I gar kein               als Vorbereitung zur Erzielung von
erfolgen. Bei Wahl der monatlichen             Fixkostenzuschuss beantragt sind bei               Umsätzen, die im Betrachtungszeitraum
Betrachtungszeiträume sind sodann              monatlicher Betrachtung für Phase II               realisiert werden sollten, aufgrund
die Fixkosten heranzuziehen, die im            lediglich Betrachtungszeitraum 4 und die           Covid-19 jedoch nicht realisiert
entsprechenden Zeitraum angefallen sind.       nachfolgenden wählbar.                             werden konnten (mit Ausnahme von
Folgende Betrachtungszeiträume stehen                                                             Rückstellungen und außerplanmäßigen
dabei grundsätzlich zur Wahl, wobei bis        Welche Fixkosten sind in Phase II                  Abschreibungen).
zu sechs jeweils aufeinanderfolgende           begünstigt?
Zeiträume gewählt werden können (der           Sämtliche Fixkosten, die auch bereits            Wurde vom Unternehmen auch in Phase I
Umsatzausfall ist sodann jeweils über den      im Rahmen der Phase I des Fixkosten­             ein Fixkostenzuschuss beantragt, können
gesamten gewählten Betrachtungszeitraum        zuschusses für einen Zuschuss berecht­           die im für Phase I gewählten Betrachtungs­
in Summe zu ermitteln):                        igten, sind auch in Phase II als begünstigte     zeitraum angefallene Afa, die Übertragung
                                               Fixkosten vorgesehen, wobei bei einzelnen        der Afa für bewegliche Wirtschaftsgüter,
• Betrachtungszeitraum 1: 16.6.2020 bis        Kostenarten zusätzliche Klarstellungen           Leasingraten und endgültig frustrierte
  15.7.2020                                    erfolgten (zB Gleichstellung Gesellschafter-     Aufwendungen (um die der Fixkostenkatalog
                                               Geschäftsführer mit Unternehmerlohn, was         erweitert wurde) als zusätzliche Fixkosten
• Betrachtungszeitraum 2: 16.7.2020 bis
                                               bisher lediglich in den FAQ klargestellt war).   für den für Phase II gewählten Betrachtungs­
  15.8.2020
                                               Zu begrüßen ist jedoch die Ausweitung der        zeitraum angesetzt werden.
• Betrachtungszeitraum 3: 16.8.2020 bis        begünstigten Fixkosten um die folgenden
  15.9.2020                                    Kostenkategorien, die in Phase II des            Für Unternehmen, die im zum Zeitpunkt der
                                               Fixkostenzuschusses (anders als noch in          Antragstellung steuerlich letztveranlagten

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                                                                                                                                   Ausgabe 4/2020

Jahr weniger als EUR 100.000,- Umsatz         Was ist noch zu beachten?                          begünstigten Fixkosten sehr zu begrüßen.
erzielten und die die überwiegende            Wie auch bereits in Phase I sieht die Richtlinie   Da die Richtlinie jedoch unter Vorbehalt der
Einnahmequelle des Unternehmers               für den Fixkostenzuschuss in Phase II              Genehmigung durch die EU-Kommission
darstellen, können die Fixkosten alternativ   eine Begrenzung der Bonus­zahlungen                veröffentlicht wurde, bleiben die weitere
pauschal ermitteln (Wahlrecht). Bei           an Vorstände und Geschäfts­führer sowie            Entwicklung sowie die Bestätigung durch die
Ausübung dieses Wahlrechtes sind              Beschränkungen im Zusammenhang mit                 EU-Kommission abzuwarten.
die Fixkosten mit 30% des ermittelten         Gewinnaus­schüttungen vor. Während
Umsatzausfalls anzusetzen.                    die Beschränkung der Bonuszahlungen
                                              an Vorstände und Geschäftsführer auf               Florian Laure
Wie erfolgt die Antragstellung und            50% der Bonus­zahlungen des Jahres 2019            flaure@deloitte.at
Auszahlung                                    nunmehr für das Jahr 2020 und 2021 zu
Die Anträge für Fixkostenzuschüsse der        beachten ist (in Phase I lediglich für 2020),
Phase II sind wie auch bereits in Phase I     ergeben sich bei den Begrenzungen
über FinanzOnline einzubringen. Anträge       der Dividendenausschüttungen keine
können ab 16. September 2020 bis              Änderungen gegenüber Phase I des
spätestens 31. August 2021 (Enddatum          Fixkostenzuschusses. Demnach sind
wie auch für Phase I) gestellt werden. Die    Gewinnausschüttungen sowie der Rückkauf
Auszahlung des Fixkostenzuschusses in         eigener Aktien weiterhin nur zwischen 16.
Phase II ist grundsätzlich in zwei Tranchen   März 2020 und 16. März 2021 unzulässig.
(Phase I noch mit drei Tranchen) wie folgt    Sodann hat weiterhin nur bis 31. Dezember
vorgesehen:                                   2021 eine maßvolle Dividendenpolitik
                                              zu erfolgen, sodass anders als bei
• Erste Tranche: 50% des voraussichtlichen    den Bonuszahlungen hinsichtlich der
  Fixkostenzuschusses für Phase II;           Begrenzung von Gewinnausschüttungen
  Antragstellung ab 16. September 2020        keine Ausweitung des Zeitraumes erfolgte.
  möglich. In der ersten Tranche ist der
  Umsatzausfall (wie bereits in der ersten    Darüber hinaus hat sich der Antragsteller
  Tranche von Phase I) gem UStG zu            bei Beantragung eines Fixkosten­zu­
  ermitteln;                                  schusses für Phase II zu verpflichten,
                                              den Betrachtungszeitraum für einen
• Zweite Tranche: gesamter noch nicht
                                              beantragten Fixkostenzuschuss in
  ausbezahlter Fixkostenzuschuss für
                                              Phase I nicht mehr abzuändern bzw
  Phase II; Antragstellung ab 16. Dezember
                                              einen Antrag für Phase I lediglich für
  2020 möglich. In der finalen Abrechnung
                                              Betrachtungszeiträume zu stellen, die
  ist der Umsatzausfall wiederum auf Basis
                                              zeitlich (vor) dem für Phase II gewählten
  der ertragsteuerlichen Umsatzerlöse zu
                                              Betrachtungszeitraum anschließen.
  ermitteln.

                                              Abschließend sei noch darauf hingewiesen,
Bei entsprechendem Zuwarten bis 16.           dass die nunmehrige Richtlinie zur
Dezember 2020 wäre es somit (wie auch         Gewährung von Fixkostenzuschüssen
aktuell beim Fixkostenzuschuss Phase I        in Phase II die budgetären Mittel zur
aufgrund der bereits geöffneten zweiten       Gewährung von Fixkostenzuschüssen in
Tranche) wiederum möglich, den gesamten       Summe mit EUR 12 Mrd begrenzt, wobei
Fixkostenzuschusses für Phase II mit einem    die Begrenzung der budgetären Mittel für
einzigen Antrag ausbezahlt zu bekommen.       die Phasen I und II in Summe besteht. Somit
Die Anträge sind wie auch bereits in Phase    wurden EUR 4 Mrd zusätzliche budgetäre
I wiederum von einem Steuerberater,           Mittel für Fixkostenzuschüsse reserviert.
Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter
einzubringen (Ausnahme Anträge in der         Zusammenfassend ist die Ausweitung
ersten Tranche mit max EUR 12.000,-           des Fixkostenzuschusses um eine Phase II
Fixkostenzuschuss).                           sowie die in der nunmehr veröffentlichten
                                              Richtlinie vorgesehene Ausweitung der

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             Ausgabe 4/2020

Die „neue Normalität“ der
Personalverrechnung
Ob Gastronomiebetrieb, handwerk-            Sozialversicherungsbeiträge und               Phase 1 noch zulässige Durchrechnung
liches Gewerbe oder Handel, das Jahr        Lohnnebenkosten sowie anteilige               über den Kurzarbeitszeitraum ist bereits
2020 wird allen Betrieben, gleich           Sonderzahlungen) zu multiplizieren, muss      in der Phase 2 der monatsgetreuen
welcher Sparte diese auch angehö-           ab der Phase 2 (Erstanträge oder Verlän­      Abrechnung gewichen. Eine vormals
ren, wohl für immer in Erinnerung           gerungen ab 1. Juni bis 30. September)        von Wirtschaftsvertretern geforderte
bleiben. Mit dem Lock-Down rollte           die Beihilfe mittels dreier Komponenten       Weiterbildungspflicht wurde abgeschwächt,
eine Gesetzeslawine über ganz Öster-        ermittelt werden. Die neue Berechnung         in Form einer Bereitschaft der Mitarbeiter
reich und bedeckte Unternehmen mit          setzt sich aus der Kurzarbeitsunterstützung   zu Weiterbildungen, umgesetzt. Für jene
einer Unmenge neuer Auflagen und            plus 27 Prozent für Dienstgeber-Beiträge      Betriebe die bereits im März mit der
Vorschriften. Neben der allgemeinen         und Lohnnebenkosten (Komponente 1),           Kurzarbeit gestartet haben, ist zudem eine
finanziellen Unsicherheit aufgrund von      sowie anteiligen Sonderzahlungen plus         unbürokratische Verlängerungsmöglichkeit
Umsatzeinbußen galt es, sich im Wirr-       30 Prozent für Dienstgeber-Beiträge und       für die planwidrige Lücke zwischen Ende
warr von Mindestabstandsregelungen,         Lohnnebenkosten (Komponente 2) und            der Kurzarbeit Phase 2 und Beginn der
Homeoffice-Bestimmungen, Entgelt-           der Beitragsdifferenz auf die höhere          Phase 3 (1. Oktober) vorgesehen.
fortzahlungsverpflichtungen infolge         Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung
Corona, Maskenpflicht und vielem            (Komponente 3) zusammen.                      Senkung des Eingangssteuersatzes.
mehr zu orientieren.                                                                      Nicht nur die Kurzarbeitsvorschriften
                                            Am 1. Oktober soll schlussendlich die Phase   befinden sich im stetigen Wandel. Auch die
Eine Kurzarbeit - Drei Phasen - Zahl-       3 des Modells eingeläutet werden. Unter­      lang diskutierte Senkung des Lohn- und
reiche Änderungen.                          nehmen haben hierbei die Möglichkeit, die     Einkommensteuersatzes von 25% auf 20%
Als staatliche Stütze in dieser „neuen      Kurzarbeit für 6 Monate (bis 31. März 2021)   ist nunmehr rückwirkend ab 1. Jänner 2020
Normalität“ wurde in einer Hauruck-         zu beantragen bzw zu verlängern. Um           eingeführt worden. Spätestens bis Ende
Aktion die COVID-19-Kurzarbeit aus          künftig Fördermissbrauchsfälle bereits bei    September 2020 soll dies vom Arbeitgeber
dem Boden gestampft. Medienwirksam          der Beantragung herausfiltern zu können,      durch Aufrollung in der Lohn- und
als vereinfachte Variante des bereits       wird ein erweitertes Genehmigungs­            Gehaltsabrechnung umgesetzt werden.
in der Finanzkrise 2008 bewährten           verfahren eingeführt. Bei diesem wird die
Modells präsentiert, kam kurz darauf die    wirtschaftliche Betroffenheit der Unter­      Sonderbetreuungszeit 2.0.
Ernüchterung. Eine einfache und rasche      nehmen und die vorzulegende Prognose­         Seit dem 25. Juli 2020 (bis 30. September)
Lösung lässt das hoch komplexe System       rechnung überprüft. Zudem wird die            besteht wiederum die Möglichkeit eine
österreichischer Personal­verrechnungs­     Mindestarbeitszeit nunmehr von 10 auf 30      geförderte Sonderbetreuung mit dem
normen schlichtweg nicht zu. Nicht um­      Prozent angehoben. Nur in Ausnahmefällen      Arbeitnehmer zu vereinbaren. Die neue
sonst ist die Vereinfachung der Lohn- und   kann diese Grenze mittels Zustimmung          Sommer-Sonderbetreuungszeit kommt
Gehaltsabrechnung bereits seit Jahren       der Sozialpartner unterschritten werden.      für all jene ArbeitnehmerInnen in Frage,
ein Dauerbrenner in jedem Regierungs­       Auch die Höchstarbeitszeit (in Phase 1        die eine Betreuungspflicht gegenüber
programm.                                   und 2 noch 90 Prozent) wurde auf 80           einem Kind unter 14 Jahren oder einem
                                            Prozent heruntergesetzt. Für die Arbeit­      Menschen mit Behinderung trifft. Zudem
Um Unternehmen dennoch rasch                nehmer selbst ändert sich nur wenig.          muss die Betreuung normalerweise
finanzielle Unterstützung zu sichern,       So bleibt es bei der Einkommens-Netto­        in einer Einrichtung oder Lehranstalt/
bedurfte es daher noch zahlreicher          ersatzrate von 80 bis 90 Prozent. Neu         Kinderbetreuungseinrichtung erfolgen,
Änderungen. Waren anfangs in der            ist aber die dynamische Betrachtung           welche während der Sommerferien
ersten Phase (1. März bis 31. Mai 2020)     des Garantie­entgelts wonach zB KV-           geschlossen ist. Weiters darf auch kein
noch die Ausfallstunden mit den fixen       Erhöhungen oder Biennalsprünge                anderer Anspruch auf Dienstfreistellung
AMS-Pauschalsätzen (inkl. anteilige         mitberück­sichtigt werden müssen. Die in      des Arbeitnehmers bestehen.

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Wie bereits bei der ersten Version (mit
31. Mai 2020 ausgelaufen), beträgt der
mögliche Freistellungszeitraum maximal 3
Wochen. Auch der Rückerstattungsantrag
auf ein Drittel des fortbezahlten Entgelts ist
gleichgeblieben.

Aufgepasst: Der Antrag muss diesmal
allerspätestens bis 31. Oktober 2020
eingebracht werden, damit eine
Rückerstattung auch genehmigt wird.

Steuerfreie Beträge für
Essensgutscheine.
Mit dem Gastronomiehilfspaket wurde
zudem die Höchstgrenze für steuerfreie
Essensgutscheine angehoben. Ab dem
1. Juli 2020 können Gutscheine für Mahlzeiten
bis zu einem erhöhten Wert von 8 Euro
pro Arbeitstag (bis 30.6.2020 sind es nur
4,40 Euro) steuerfrei an die Mitarbeiter
ausgegeben werden. Diese müssen jedoch
– wie bereits bisher – so ausgestaltet sein,
dass sie nur am Arbeitsplatz oder in einer
Gaststätte zur dortigen Konsumation
eingelöst werden können.

Für Gutscheine die beim Kauf von Lebens­
mitteln eingelöst werden können, erhöht
sich der steuerfreie Betrag auf 2 Euro pro
Arbeits­tag (bis 30.6.2020 waren es nur
1,10 Euro). Weiters dürfen sich die Arbeit­
nehmer über die gelockerten Einlöse­
bedingungen freuen. Grundsätzlich kann
auch weiterhin vom Arbeitgeber nur ein
steuerfreier Lebensmittel- oder Essens­
gutschein pro Arbeitstag ausgegeben
werden. Eine Verbesserung für den
Mitarbeiter ergibt sich aber dadurch, dass
die Gutscheine nunmehr auch kumuliert
ohne wertmäßiges Tageslimit eingelöst
werden können. Zudem steht – laut
den geänderten Lohnsteuerrichtlinien

                                                                          13
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             Ausgabe 4/2020

– einem Verbrauch der Gutscheine am            Darüberhinausgehend wurden Reise­              anzuraten. Zudem empfehlen wir die
Wochenende nichts mehr entgegen.               warnungen (Sicherheitsstufen 5 und 6)          offene Kommunikation der Rechtslage
                                               für bestimmte Länder ausgesprochen.            an die Arbeitnehmer, damit diese für sich
Urlaub und Entgeltfortzahlung in               So kommt es bspw. zu strengeren Regeln         selbst vor Reiseantritt eine Risikoabwägung
Zeiten von COVID-19.                           bei der Einreise aus Bulgarien, Rumänien,      vornehmen können.
Sommerzeit ist Urlaubszeit. Gerade in der      Portugal, Ukraine etc. (Anlage A2 der
derzeit unsicheren Reiselage wirft dies        Verordnung). Bei diesen Herkunftsländern       Aufgepasst auch bei behördlich
aber auch zahlreiche arbeitsrechtliche         ist nun grundsätzlich ein ärztliches           angeordneter Quarantäne durch Bescheid:
Fragestellungen - insbesondere in Bezug        Gesundheitszeugnis (negatives Corona-          Die Regeln des Epidemiegesetzes in Bezug
auf die Entgeltfortzahlung – auf. Ob           Testergebnis) vorzuweisen, das nicht älter     auf eine Absonderung (bei Corona-Verdacht)
einem Arbeitnehmer der sich im Urlaub          als 72 Stunden ist oder eine 10-tägige         gelten unabhängig davon, ob der Arbeit­­
mit Covid-19 ansteckt oder dessen              Quarantäne anzutreten.                         nehmer seinen Urlaub in einem epidemio­
Rück­kehr sich wegen behördlicher Maß­                                                        logisch „unsicheren Land“ verbracht hat
nahmen verzögert, weiterhin das volle          Verstöße gegen die Einreisebestimmungen,       oder nicht. Wird der Arbeitnehmer daher
Entgelt gebührt, hängt unter anderem           wie etwa das unerlaubte Verlassen der          von einer österreichischen Behörde mittels
vom Vorliegen einer Reise­warnung ab.          Quarantäne, gelten als Verwaltungs­über­       Bescheid unter Quarantäne gestellt, so ist
Vorwegzunehmen ist an dieser Stelle, dass      tretung. Die neu geschaffenen Bestim­          das Entgelt jedenfalls fortzuzahlen. Der
der Arbeitgeber rechtlich gesehen nicht die    mungen haben aber auch Auswirkungen            Arbeitgeber hat aber einen Anspruch auf
Möglichkeit hat, dem Arbeitnehmer die Reise    auf die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers.   Rückerstattung gegenüber dem Bund.
ins Ausland zu untersagen. Dies gilt auch,     So wird der arbeitsrechtliche Grundsatz,
wenn es sich um ein Land handelt, für das      dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch
eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.         auf Entgeltfortzahlung behält durch­           Angelika Hörzer
                                               brochen, wenn die COVID-19- Erkrankung         ahoerzer@deloitte.at
Welche Reisebestimmungen gibt es               vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei­
derzeit?                                       geführt wurde. Dies kann der Fall sein,
Die neu geschaffene „Reise-Verordnung“         wenn der Arbeit­nehmer ein Land mit
(tritt mit Ablauf des 30. September 2020       aufrechter Reisewarnung (Sicher­heits­
außer Kraft) des Bundesministeriums            stufen 5 und 6) bereist. Ein Entlassungs­
für Soziales, Gesundheit, Pflege und           grund liegt hierbei aber nicht vor. Muss
Konsumentenschutz gibt Aufschluss              der Arbeitnehmer sich nach der Reise in
darüber, ob nach dem Urlaub die Einreise       ein „unsicheres Land“ (Anlage A2 der
nach Österreich ohne Einschränkungen           Verordnung) in eine Heimquarantäne
möglich ist. Dabei kommt es vor allem          begeben und kann daher seine Arbeit nicht
darauf an, ob es sich bei dem Urlaubsland      verrichten, so hat er unter Umständen
um ein aus epidemiologischer Sicht             aber weder einen Erstattungsanspruch
„sicheres Land“ handelt. Wir weisen            nach dem Epidemiegesetz noch einen
darauf hin, dass sich die nachfolgenden        Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber
Ausführungen auf die aktuelle Rechtslage       dem Arbeitgeber.
zum Zeitpunkt der Verfassung dieses
Artikels beziehen, es hier aber jederzeit zu   Beim Entzug der Entgeltfortzahlung
Änderungen kommen kann.                        ist aber Vorsicht geboten. Es kann
                                               nämlich durchaus der Fall sein, dass der
Für Personen, die aus einem der in der         Arbeitnehmer sich unverschuldet in einem
Anlage A1 der Verordnung genannten             Corona-Risiko-Gebiet aufgehalten hat
Staaten nach Österreich einreisen und          (bspw. wenn es während des Aufenthalts
ihren Wohnsitz in Österreich oder in einem     zu einer neuen Einstufung des vormals
dieser Staaten haben, ist die Einreise ohne    „sicheren“ Gebiets kommt). Die Beweislast
Einschränkung möglich. Bei Anhaltung           für die vorsätzliche oder zumindest
muss aber glaubhaft gemacht werden, dass       grob fahrlässige Herbeiführung der
die Person sich in den letzten 10 Tagen        Dienstverhinderung trifft im Zweifelsfall
ausschließlich in einem dieser „sicheren“      den Arbeitgeber. Eine genaue rechtliche
Ländern aufgehalten hat.                       Abklärung im Vorfeld ist daher dringend

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Überblick: Zahlungserleichterung
bei Finanzamt und Österreichische
Gesundheitskasse
Zur Entlastung von Unternehmen hat      Zahlungserleichterungen Finanzamt             15.1.2021 auch keine Stundungszinsen
der Nationalrat mehrere Maßnahmen       (KonStG 2020).                                festgesetzt. Nach dem 15.1.2021 gilt
im Zusammenhang mit Zahlungs­           Auf Grundlage des KonStG 2020 werden          ein reduzierter – in Etappen steigender
erleichterungen beschlossen, welche     Steuerstundungen, die nach dem                – Stundungszinssatz. So betragen die
den Auswirkungen der COVID-19-          15.3.2020 bewilligt wurden und deren          Stundungszinsen zunächst 2% über dem
Krise entgegenwirken sollen. Diese      Stundungs­frist am 30.9.2020 oder             Basiszinssatz, wobei sich der Zinssatz
Maßnahmen betreffen insbesondere        1.10.2020 ausläuft, – automatisch – bis zum   im 2-Monats-Rhythmus um einen
Stundungen bzw Ratenzahlungen           15.1.2021 verlängert. Für die Ausdehnung      halben Prozentpunkt erhöht (derzeitiger
beim Finanzamt (Steuer) und bei der     des Stundungszeitraums ist somit kein         Basiszinssatz: -0,62%).
Österreichischen Gesundheitskasse       zusätzlicher Antrag erforderlich. Von der
(SV-Beiträge). Gesetzlich verankert     Maßnahme sind alle Abgaben umfasst, die       Alternativ kann auch eine Ratenzahlung
sind diese Neuerungen im Konjunktur­    bis zum 25.9.2020 am Abgabenkonto des         in 12 monatlich zu entrichtenden Raten
stärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020)      Steuerpflichtigen verbucht werden, wobei      bis zum Ende der Stundungsfrist,
und im 2. Finanz-Organisations­         für Einkommens- und Körperschaftssteuer-      spätestens jedoch bis zum 30.9.2020,
reformgesetz (2. FORG), auf welche im   Vorauszahlungen ein späterer Stichtag         beantragt werden. Sofern die Voraus­
Nachfolgenden eingegangen wird.         zum 27.11.2020 gilt. Zudem werden hin­        setzungen (wie in etwa die rechtzeitige
                                        sichtlich des gestundeten Betrages bis zum    Antragstellung und der bisher nicht

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eingetretene Terminverlust) vorliegen,         diese Beiträge in elf gleichen Teilen        ÖGK oder Zahlung eines aktuellen ÖGK
hat der Steuerpflichtige einen Anspruch        jeweils zum 15. eines Monats (beginnend      Beitrages) automatisiert dem ältesten
auf die Gewährung der Bewilligung der          mit Februar 2021) verzugszinsenfrei zu       offenen Beitrag zugewiesen wird. Das
Raten­zahlung. Die Ratenhöhe kann              entrichten sind.                             würde aber bedeuten, dass die Bezahlung
selbst festlegt werden; die Höhe muss                                                       eines aktuellen Beitrages den gestundeten
jedoch in Bezug auf die wirtschaftliche       • Beitragszeiträume ab Mai bis Dezember       Zeiträumen (Februar, März, April)
Lage angemessen sein. Ist die sofortige         2020: Bei andauerndem Liquiditäts­          zugewiesen wird und die Stundung somit
und volle Entrichtung des verbleibenden         engpass können die Beiträge für den         hinfällig wäre. Um dies zu verhindern, ist es
Abgabenbetrages für den Abgabepflichtigen       Zeitraum Mai bis Dezember 2020              notwendig der ÖGK mitzuteilen, welchen
mit erheblichen Härten verbunden, so hat        auf Antrag ebenfalls für bis zu drei        Beitragszeitraum eine Zahlung betrifft.
das Finanzamt auf Antrag die Ratenzahlung       Monaten gestundet und im Anschluss
für weitere 6 Monate zu gewähren. Ins­          daran eine Ratenzahlung bis längstens       Stefan Draxler
gesamt können auf diese Weise COVID-19          Dezember 2021 beantragt werden. Für         sdraxler@deloitte.at
bedingte Zahlungs­erleichterungen bis zum       diese Stundungen bzw Ratenzahlungen
31.3.2022 erwirkt werden.                       fallen aber Verzugszinsen in der Höhe
                                                von aktuell 3,38% p. a. an. Die vor­ge­
Für Abgaben mit Fälligkeit zwischen             schriebenen Verzugszinsen können
15.3.2020 und 31.10.2020 sind bei Zahl­         entsprechend herabgesetzt oder
ungs­­verzug keine Säumniszuschläge zu          nach­gesehen werden, wenn die wirt­
entrichten. Von einer Vorschreibung betref­     schaftlichen Verhältnisse des Beitrags­
fend Anspruchszinsen die aufgrund einer         schuldners gefährdet sind oder es sich
Nachforderung bei der Veranlagung 2020          um einen kurzfristigen Zahlungsverzug
entstehen, ist ebenfalls abzusehen. Die         handelt und der Beitragsschuldner
vom KonStG 2020 getroffenen Maßnahmen           ansonsten regelmäßig seine
zur Zahlungserleichterung gelten nicht für      Beitragspflicht erfüllt hat.
Landes- und Gemeindeabgaben.
                                              Beiträge für Mitarbeiter, die sich in Kurz­
Zahlungserleichterungen Sozial­               arbeit, Risikofreistellung oder Absonderung
versicherungsbeiträge ÖGK (2. FORG).          befinden, können nicht gestundet werden.
Im Rahmen des 2. FORG wurde ua                Diese (anteiligen) Beiträge sind bis zum
ein Stundungspaket beschlossen, bei           15. des auf die Beihilfenauszahlung zweit­
dem weiterhin die Möglichkeit besteht         folgenden Kalendermonats an die ÖGK zu
Sozialversicherungsbeiträge zu stunden        entrichten.
und diese anschließend in Raten zu
entrichten. Das Gesetz tritt rückwirkend      Da die Berechnung, welcher Anteil
per 1.6.2020 in Kraft. Nunmehr ist zu         der Beiträge auf Mitarbeiter in Kurz­
unterscheiden, welche Zeiträume die           arbeit entfällt, in der Praxis oftmals mit
Stundung betrifft:                            großem Aufwand verbunden ist, ist es
                                              nach Aussage der Öster­reichischen
• Beitragszeiträume Februar, März und         Gesundheitskasse aus Vereinfachungs­
  April 2020: Die bisher bis 31.5.2020        gründen akzeptabel, wenn dieser Betrag
  verzugszinsenfrei gestundeten Beiträge      pauschal mit einem Prozentsatz von 39%
  Februar, März und April 2020 werden         der ausbezahlten Kurzarbeitsbeihilfe
  bis zum 15.1.2021 verlängert, in diesem     ermittelt und abgeführt wird.
  Zeitraum fallen keine Verzugszinsen an.
  Kann der Dienstgeber glaubhaft machen,      Zahlungen an die ÖGK werden grund­
  dass diese Beiträge teilweise oder zur      sätzlich mit dem ältesten offenen Beitrag
  Gänze wegen der COVID-19-Pandemie           verrechnet, eine Widmung bei der Über­
  und aus Gründen der Unternehmens­           weisung (wie zB beim Finanzamt) ist
  liquidität bis zum 15.1.2021 nicht ein­     nicht vorgesehen. Es ergibt sich daher
  gezahlt werden können, so kann der          derzeit das Problem, dass eine Zahlung
  Dienstgeber einen Antrag stellen, wonach    (zB aufgrund Kurzarbeitsbeihilfe an die

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Was ist zum 30.09.
alles zu beachten?
Der 30.09. ist im Bereich Steuern und          daher faktisch. Kommt es zB zu einer           Firmenbuchgericht auto­mationsunterstützt
Rechnungswesen ein bedeutender                 Körperschaftsteuernachzahlung von              sowohl gegen die Gesellschaft als
Stichtag. Dieser Artikel soll einen Über­      EUR 10.000,-, so würde diese zu jährlichen     auch persönlich gegen den bzw die
blick über die wichtigsten Themen              Zinsen von EUR 138,- führen. Bis zu            Geschäftsführer verhängt werden. Die Frist
geben, die bis dahin erledigt sein             Erreichung der EUR 50,- Grenze wären in        ist nicht verlängerbar. Achtung: Die Strafen
müssen. Mit den zahlreichen Corona-            diesem Fall also noch gut 4 Monate Zeit.       werden pro vertretungsbefugter Person
bedingten Gesetzesänderungen in den                                                           festgesetzt, d.h. verfügt eine GmbH zB über
letzten Wochen und Monaten sind teil­          Ist mit einer Nachzahlung zu rechnen, so       drei Geschäftsführer, so werden die Strafen
weise auch Fristen (einmalig) verlängert       kann bis 30.9. eine Anzahlung in Höhe          vier Mal (einmal für die GmbH und je einmal
worden, sodass sich speziell für das Jahr      der erwarteten Nachforderung auf das           pro Geschäftsführer) festgesetzt.
2020 die folgende Situation ergibt:            Finanzamtskonto geleistet werden. Hier ist
                                               unbedingt auf die richtige Verrechnungs­       Umgründungen.
Herabsetzung von                               weisung zu achten, damit das Finanzamt         Für Umgründungen (Einbringungen,
Einkommen­steuer- und                          die Anzahlung auch korrekt auf die Steuer­     Spaltungen, Verschmelzungen, etc.) besteht
Körperschaftsteuervorauszahlungen.             nachzahlung anrechnet („E 1-12/2019“           die Frist von 9 Monaten nach dem Bilanz­
Bis 30.09. können noch Anträge auf Herab­      für Nachzahlungen an Einkommensteuer           stichtag unverändert weiter, hier kam es
setzung der Einkommensteuer- bzw Körper­       und „K 1-12/2019“ für Nachzahlungen an         bislang zu keiner Verlängerung aufgrund
schafts­teuervorauszahlungen für 2020          Körperschaftsteuer).                           der Corona-Krise. Die Anmeldung einer
beim Finanzamt eingebracht werden, falls                                                      Umgründung mit Stichtag 31.12.2019 beim
die aktuellen Vorauszahlungen im Vergleich     Gemäß dem Konjunkturstärkungsgesetz            Firmenbuch bzw Finanzamt muss daher bis
zum voraussichtlichen steuerlichen Ergebnis    2020 haben die Finanzämter zwar von            spätestens 30.9.2020 erfolgen.
des laufenden Jahres zu hoch sind. Der         der Vorschreibung von Anspruchszinsen
Antrag muss grundsätzlich entsprechend         abzusehen. Dies bezieht sich aber nur          Rückerstattung ausländischer
begründet werden (zB durch Beilage einer       auf Anspruchszinsen betreffend Nach­           Vorsteuer.
Zwischen­bilanz, einer Prognoserechnung        forderungen, die für den Veranlagungs­         Sind im Jahr 2019 ausländische Vorsteuern
oder einer Planungsrechnung für das heurige    zeitraum 2020 festzusetzen wären, d.h. für     (zB anlässlich von Dienstreisen, Messe­
Jahr). Aufgrund der derzeitigen Situation      die Einkommensteuer- bzw Körperschaft­         besuchen, etc.) angefallen, so müssen diese
akzeptieren die Finanzämter aber auch nur      steuerveranlagung 2020 – für diese würden      bis spätestens 30.9. des Folgejahres zur Rück­
einen allgemeinen Hinweis auf die Beein­       die Anspruchszinsen erst mit 1.10.2021 zu      erstattung beantragt werden. Der Antrag auf
trächtigung durch die Corona-Krise. Wird der   laufen beginnen.                               Rückerstattung erfolgt mittlerweile bequem
Antrag nach dem 30.9. eingebracht, so darf                                                    über FinanzOnline. Diese Frist wurde bislang
das Finanzamt die Vorauszahlungen erst für     Offenlegung des Jahresabschlusses per          ebenso nicht verlängert.
das nächste Kalenderjahr neu festsetzen.       31.12.2019 – Verlängert bis 31.12.2020.
                                               Mit 30.9. endet grundsätzlich auch die Frist   Fazit.
Anspruchszinsen bei                            zur Offenlegung des Jahresabschlusses          Zum 30.09. ergibt sich in vielen Bereichen
Steuernachzahlungen.                           zum 31.12. beim Firmenbuch. Mit dem 4.         Handlungsbedarf. Durch die zahlreichen
Noch nicht veranlagte Nachzahlungen an         COVID-19 Gesetz wurde die Frist für die        Corona-bedingten Gesetzesänderungen
Einkommensteuer bzw Körperschaftsteuer         Veröffentlichung allerdings ausnahmsweise      wurden zwar einige Fristen verlängert, wir
für das Jahr 2019 unterliegen ab 1.10.         von 9 auf 12 Monate verlängert. Kapital­       empfehlen aber trotzdem eine rechtzeitige
der sogenannten Anspruchsverzinsung.           gesellschaften (GmbHs und AGs) sowie           Planung bzw Erledigung der offenen
Der aktuell anwendbare Zinssatz beträgt        gewisse Personengesellschaften (zB GmbH &      Punkte – aufgeschoben ist bekanntlich nicht
1,38%. Zinsen unter EUR 50 werden              Co KG) müssen ihren Jahres­abschluss daher     aufgehoben.
nicht festgesetzt. Abhängig von der            spätestens 12 Monate nach Bilanz­stichtag
Höhe der Nach­zahlung verlängert sich          beim Firmenbuch offen­legen. Andernfalls       Christoph Hofer
die Frist bis zur Festsetzung von Zinsen       drohen empfindliche Strafen, die vom           chhofer@deloitte.at

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