Aktuell 04 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Kann der Arbeitgeber zur - Neues aus Wirtschaft, Steuern ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht aktuell 04 21 Kann der Arbeitgeber zur Sofortabschreibung von Die Androhung einer Corona-Schutzimpfung Computerhardware und Krankschreibung kann verpflichten? Software möglich zur außerordentlichen Kündigung führen
Inhalt Interview 04 Warum interdisziplinäre Sanierungsexpertise jetzt besonders wichtig ist Top News 06 Kann der Arbeitgeber zur Corona-Schutzimpfung verpflichten? 06 Sofortabschreibung von Computerhardware und Software möglich 07 Die Androhung einer Krankschreibung kann zur außerordentlichen Kündigung führen Praxistipp 08 Der Notfallkoffer des Unternehmers – praktische und rechtliche Absicherung für den Notfall News für Ihr Geschäft 09 Das Transparenzregister wird zum Vollregister, die Mitteilungsfiktion zur Meldepflicht 10 Virtuelle Haupt- und Mitgliederversammlungen auch im Jahr 2021 11 Neues zur rückwirkenden Rechnungskorrektur bei Umkehr der Steuerschuldnerschaft 11 Vorsteueraufteilung bei Gebäuden mit Ausstattungsunterschieden 12 Kein rückwirkender Vorsteuerabzug aus Mietverträgen 12 Biberschaden im Garten ist für Finanzamt gewöhnlich dhpg intern 14 Online-Seminare ziehen um in dhpg Teams Kurz notiert 15 Presse, Veranstaltungen, Zahlungstermine Impressum Herausgeber Redaktion Konzeption, Layout Eine Haftung für den Inhalt kann dhpg Dr. Harzem & Partner mbB Dr. Andreas Rohde www.2erpack.com trotz sorgfältiger Bearbeitung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (verantwortlich), nicht übernommen werden. Steuerberatungsgesellschaft Dr. Lutz Engelsing, Herstellung dhpg aktuell erscheint monatlich Marie-Kahle-Allee 2 Brigitte Schultes Köllen Druck+Verlag und kann auch als PDF-Datei 53113 Bonn redaktion@dhpg.de GmbH bezogen werden. 53117 Bonn Stand: 25.3.2021 Fotos Änderungen vorbehalten. Bernd Roselieb
Editorial Prof. Dr. Norbert Neu ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der dhpg. Im Schwerpunkt betreut er mittelständische Unternehmen, in Fragen des nationalen wie internatio nalen Unternehmenssteuerrechts. Als gefragter Berater begleitet er Unternehmer und Unternehmen bei Umstrukturierungen, Unternehmens- und Anteils(ver-)käufen sowie bei der Nachfolgegestaltung. Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, seit einer Weile arbeitet die dhpg eng mit der TMC parenzregister aller EU-Mitgliedstaaten arbeitet die Turnaround Management Consult GmbH zusammen, Regierung aktuell an einem Gesetz zur Änderung des wodurch ein 50-köpfiges Beraterteam im Bereich Geldwäschegesetzes. Dieses sieht vor, die momentan Sanierung entstanden ist, das interdisziplinär und lö- für eine Vielzahl von Meldepflichtigen im Transparenz- sungsorientiert arbeitet. Im Interview erzählen Christian register geltenden Befreiungstatbestände aufzuheben Lützenrath und Dr. Alf Hillen, warum ein derart aufge- und zum 1.8.2021 eine Meldepflicht einzuführen. Das stelltes Team gerade jetzt vor allem den Unternehmen bedeutet, dass künftig alle Meldepflichtigen die Daten nützlich sein kann, die in Schieflage geraten sind. ihrer wirtschaftlich Berechtigten melden müssen. Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Schließlich treibt in diesen Wochen sicherlich viele Ar- aufzufangen, schnürt die Regierung fortlaufend Ret- beitgeber die Frage nach einer möglichen Impfpflicht tungspakete und erlässt Gesetze zur finanziellen Ent- für ihre Mitarbeiter um. Dass diese gesetzlich verankert lastung der Bürger und Unternehmen. So hat das Bun- wird, ist nicht zu erwarten. Den rechtlichen Rahmen, desministerium der Finanzen kürzlich für eine weitere in dem sich Arbeitgeber bewegen können, gilt es noch steuerliche Entlastung gesorgt und die Nutzungsdau- per Rechtsprechung zu festigen. Unsere Empfehlun- er für Computerhardware, einschließlich zugehöriger gen zum aktuellen Zeitpunkt haben wir in unseren Top Peripheriegeräte sowie Betriebs- und Anwendersoft- News für Sie zusammengestellt. ware, neu festgelegt. Die Details haben wir auf den Seiten 6 und 7 für Sie zusammengefasst. Ihr Änderungen ergeben sich auch hinsichtlich des Trans- parenzregisters: Aufgrund der europarechtlich vor- gesehenen elektronischen Vernetzung der Trans- Prof. Dr. Norbert Neu
Interview Warum interdisziplinäre Sanierungsexpertise jetzt besonders wichtig ist Die dhpg und die TMC Turnaround Management Consult (TMC) arbeiten bei der Sanierung von Unternehmen eng zusammen. Durch das Vernetzen des Know-hows entsteht ein 50-köpfiges Beraterteam. Auf diese Weise können Spezialkompetenzen gebündelt und mittelständische Unternehmen in Umbruch- und Krisensituationen gemeinsam finanz- wie leistungswirtschaftlich neu aufgestellt werden. Interview: Christian Lützenrath und Dr. Alf Hillen Was hat Sie dazu veranlasst, Ihre Kompetenzen und rauf hinweisen, dass die Insolvenzantragspflicht zwar aus- Ihr Know-how zu einem Beraterteam für die Restruk- gesetzt ist, aber nur dann, wenn Anspruch auf Coronahil- turierung von Unternehmen zu bündeln? fen besteht, diese bis zum 28.2.21 beantragt wurden und Dr. Alf Hillen: Die Kooperation zwischen der dhpg und dieses Geld zur Beseitigung der Insolvenzreife ausreicht. der TMC Turnaround Management Consult ist historisch Dies ist nicht bei allen Unternehmen in der Klarheit ange- gewachsen und konnte ihre interdisziplinäre Kompetenz kommen. seit 2018 bereits in vielen gemeinsamen Restrukturie- rungs- und Sanierungsmandaten erfolgreich unter Beweis Vielen Unternehmen fehlt es aktuell an Liquidität. Die stellen. So deckt die dhpg neben der klassischen betriebs- Banken werden, je länger die Corona-Krise dauert, wirtschaftlichen und operativen Sanierungsberatung auch immer restriktiver. Was raten Sie den Unternehmen? alle rechtlichen Themengebiete, wie Sanierungssteu- Dr. Alf Hillen: Das Thema Liquiditätsplanung ist aus mei- er-, Arbeits-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht ab. TMC ner Sicht der erste Schritt zum Erfolg. Bei einem kriselnden legt einen weiteren Fokus auf Interimsmanagement und Unternehmen kann dies so weit gehen, dass sie tagesaktu- Distressed M&A. Neben dem Verständnis für eine inter- ell erfolgen muss. Eine Planung in Form einer integrierten disziplinäre Beratung zeichnet sich unser gemeinsamer Finanzplanung – also ein Zusammenspiel aus Erfolgsrech- Beratungsansatz durch einen stets persönlichen Mandan- nung, Bilanz- und Liquiditätsplanung – ist die Grundlage tenbezug aus, der besonders für komplexere Mittelstands- für eine unternehmerische Zukunftsbetrachtung und so- strukturen prädestiniert erscheint. mit der gesamten Unternehmenssteuerung. Sie zielt un- ter anderem auf die Früherkennung existenzieller Risiken Zu Jahresbeginn wurde in den Medien vielfach von ab. Mithilfe detaillierter Finanzplanungen kann der aktuelle einer zu erwartenden Pleitewelle gesprochen. Wie und zukünftige Liquiditätsbedarf bestimmt werden und sehen Sie das mit Blick auf die Erfahrung aus der einem möglichen Liquiditätsengpass frühzeitig entgegen Praxis? gewirkt werden. Christian Lützenrath: Die Coronahilfen und das Ausset- zen der Insolvenzpflicht haben dafür gesorgt, dass die Gibt es generelle Empfehlungen, die Sie Unterneh- große Insolvenzwelle bis dato ausgeblieben ist. Sicher men derzeit geben können? Gibt es möglicherweise ist dadurch ein sogenannter „Insolvenzstau“ entstanden, „die“ drei Big Points, die immer zu einer Leistungs- der noch größer wird, je länger die Pandemie uns fest und Kostenverbesserung führen? im Griff hält. Wir gehen derzeit – ebenso wie die Exper- Christian Lützenrath: In der Tat. Viele Unternehmen ten des Mannheimer Leibniz-Institutes für Europäische denken, dass es immer eines großen Projekts bedarf. Wirtschaftsforschung (ZEW) – davon aus, dass es eher die Das muss es aber gar nicht. In der Praxis geht es darum, kleineren Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern echte Routinen für die Leistungsverbesserung einzuzie- treffen wird. Bei diesen Unternehmen sind die Rücklagen hen. Dazu gehört: 1. Schauen Sie regelmäßig auf Ihren eher gering, sodass die Banken diese perspektivisch nicht Kundenstamm. Welche davon sind für Sie die profitablen weiter unterstützen werden. Ich möchte noch einmal da- Kunden, welche nicht? Sich von Kunden zu trennen, ist 4 dhpg aktuell 04/21
sicher manchmal schmerzhaft. Besonders wenn man viele Jahre gut und gern zusammengearbeitet hat, aber es ist legitim. Das Gleiche gilt übrigens für die Leistungspartner. 2. Erfassen Sie die für Sie wichtigsten Prozesse. Schauen Sie, ob Sie diese vereinfachen und digitalisieren können. Investieren Sie hier in einen guten IT-Berater, der den Blick von außen hat und Benchmark-Projekte kennt. Gestalten Christian Lützenrath Sie aktiv Ihre Zukunft, auch wenn IT-Invests zugegebe- begleitete zahlreiche Restrukturie- nermaßen zunächst Kostentreiber sind. 3. Investieren Sie rungen und Sanierungen. Er war in Ihre Unternehmensplanung. In diesen Zeiten gilt es, in als Turnaround-Manager in vielen kürzeren Planungszyklen zu denken. Überlegen Sie, ob Interimsmandaten bei nationalen das Kennzahlensystem das Unternehmen durch diese Zeit und internationalen Unternehmen trägt oder ob es anderer Größen bedarf. Wenn Sie regel- tätig. Auch Managementbegleitungen mäßig diese Punkte und zudem das Personalcontrolling und Plandurchführungen während angehen, kommt jedes Unternehmen voran. Es sei denn, Insolvenzverfahren gehören zu dass Geschäftsmodell ist überholt. Aber das ist dann ein seinem Spezialgebiet. Neben seiner ganz anderes Thema. beruflichen Tätigkeit veröffentlich- te Christian Lützenrath zahlreiche Wenn Sie in ein Unternehmen kommen, müssen Sie Fachartikel und wirkte darüber hinaus die Dinge schnell erfassen. Wie verstehen Sie Ihre an verschiedenen Fachbüchern mit. Rolle als Berater? Was dürfen Unternehmen von Ihnen erwarten? Dr. Alf Hillen: Das stimmt, bei Restrukturierungsmandaten muss meistens unter starkem Zeitdruck gearbeitet werden, weshalb detaillierte Branchenkenntnisse und eine ausge- prägte Krisenerfahrung umso wichtiger sind. Genau dort liegt unsere gemeinsame Kompetenz. Sowohl die dhpg als auch die TMC zeichnen sich durch ihre Nähe zum Mittelstand und ihre langjährige Erfahrung im unterneh- merischen Krisenumfeld aus. Wir sehen uns selbst we- niger als externe Berater, sondern als „Matching Partner“ der Geschäftsführung oder des Managements. Wir wissen, wie stark Unternehmer in das Tagesgeschäft eingebunden sind, und bieten genau dort Kapazitäten an, wo es nötig ist – auch bei unpopulären Maßnahmen mit Konfliktpoten- zial. Dr. Alf Hillen ist Steuerberater bei der dhpg. Mit- Die Philosophie von dhpg und TMC telständische Personen- und Kapital- Wir teilen das Verständnis einer persönlichen und gesellschaften unterstützt er in allen respektvollen Beratung auf Augenhöhe. Hierbei geht steuerlichen und steuerrechtlichen es uns nicht um den schnellen, sondern um den Fragen. Als zertifizierter Restrukturie- nachhaltigen Erfolg auf solidem Fundament. Die Be- rungs- und Sanierungsexperte steht er urteilung von Sanierungschancen bedarf einer ganz- Mandanten als qualifizierter Ansprech- heitlichen Betrachtung eines Unternehmens und partner zur Seite, wenn es um die seines Umfelds. Die persönliche Beratung auf Part- außergerichtliche und gerichtliche nerebene ist dafür ein Muss. Sanierung sowie um Neuausrichtung und Umstrukturierung geht. 5
Top News GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat Möglichkeiten des Arbeitgebers Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzrecht gesetzlich dazu verpflichtet, umfassende Schutzmaßnahmen im Betrieb zu Kann der Arbeitgeber zur ergreifen. Diese reichen von der Aufklärung über die Einrich- tung technischer Schutzvorkehrungen bis hin zur Schließung Corona-Schutzimpfung bestimmter Gemeinschaftsräume, für die kein anderweitiges wirksames Schutzkonzept besteht. Im Hinblick auf das Auf- verpflichten? rechterhalten des Betriebs ist es ratsam, die Impfbereitschaft zu erhöhen. Insbesondere sollten Arbeitnehmern bei der Es ist nicht damit zu rechnen, dass eine gesetzliche Wahrnehmung eines Impftermins keine Lohnausfälle entste- Impfpflicht geschaffen wird. Es stellt sich aber die hen und die – regelmäßige – Außerkraftsetzung des § 616 Frage, ob Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer zur Imp- BGB sollte daher für solche Fälle aufgehoben werden. Der fung verpflichten können. Paragraf besagt, dass ein Arbeitnehmer bei einer persönlichen Arbeitsverhinderung Anspruch auf bezahlte Freistellung hat, Eine solche Verpflichtung ist an den Maßgaben für eine wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erheb- wirksame Weisung zu prüfen. Sie unterliegt der Abwä- liche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an gung zwischen dem Interesse des Arbeitgebers und den der Arbeitsleistung verhindert ist. Daneben kommt die Verga- Grundrechten des Arbeitnehmers. Aufgrund der Intensität be eines Impfbonus infrage. Dieser kann durch eine einmali- des Grundrechtseingriffs durch eine vermeintliche Impf- ge Bonuszahlung, einen zusätzlichen Urlaubstag oder Sach pflicht wird das Interesse des Arbeitgebers regelmäßig da- geschenke erfolgen. Sobald genügend Impfstoff vorhanden hinter zurücktreten. Eine durch den Arbeitgeber geschaf- ist, ist auch die Impfung der Belegschaft durch den Betriebsarzt fene Impfpflicht würde zudem voraussetzen, dass dieser eine denkbare Möglichkeit, zur Betriebserhaltung beizutragen. Kenntnis über den Impfstatus der Arbeitnehmer hat, wozu er nicht befugt ist. Sonderfall Gesundheitswesen GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat Die Unzulässigkeit einer Impfpflicht gilt auch für die Berufs- gruppen, die regelmäßig mit Risikopatienten in Kontakt tre- ten, wie Ärzte und Altenpfleger. Hier gilt es zwar, einen er- Sofortabschreibung von höhten Sicherheitsmaßstab anzulegen, eine Verpflichtung zur Vornahme einer Schutzimpfung besteht dennoch nicht. Computerhardware und Grund dafür ist, dass für die Corona-Schutzimpfung bisher primär ein Eigenschutz, jedoch kein wirksamer Fremd- Software möglich schutz nachgewiesen wurde. Die Impfung des Personals hat also keine nachgewiesene Wirkung auf die Sicherheit Im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie der Patienten oder Bewohner eines Seniorenheims. und deren wirtschaftlichen Folgen kommt es zu einer weiteren steuerlichen Entlastung: Das Bun- Alternativ: Pflicht zur Durchführung eines Schnelltests? desministerium der Finanzen (BMF) hat die Nut- Als milderes Mittel neben einer Impfpflicht kommt die zungsdauer für Computerhardware, einschließlich Pflicht zur regelmäßigen Durchführung eines Schnelltests zugehöriger Peripheriegeräte sowie Betriebs- und infrage. Seit Anfang März sind Arbeitgeber sogar dazu ver- Anwendersoftware, neu festgelegt. pflichtet, ihren Arbeitnehmern pro Woche mindestens ei- nen kostenlosen Schnelltest anzubieten. Eine Pflicht der Wirtschaftsgüter, die durch den Steuerpflichtigen zur Erzie- Arbeitnehmer, diesen tatsächlich vornehmen zu lassen, lung von Einkünften genutzt werden und deren Nutzung ist nur für diejenigen Personen bekannt, die aus einem sich über einen mehrjährigen Zeitraum erstreckt, werden Risikogebiet zurückgekehrt sind. Für eine darüber hinaus grundsätzlich linear über ihre betriebsgewöhnliche Nut- gehende anlasslose Testpflicht muss der Arbeitgeber ein zungsdauer abgeschrieben. Für Computer, Peripherie- berechtigtes Interesse nachweisen. Ein solches besteht nur geräte und Software sahen die amtlichen AfA-Tabellen in Einzelfällen, z.B. wenn eine enge Zusammenarbeit der vom 15.12.2000 bislang eine Nutzungsdauer von drei Arbeitnehmer erforderlich ist oder anderweitige Schutz- Jahren vor. Für betriebswirtschaftliche Softwaresysteme maßnahmen nicht möglich sind. Unklar ist bisher, wer die (ERP-Software) wurde nach dem BMF-Schreiben vom Kosten für die angebotenen Schnelltests übernimmt. Der 18.11.2005 grundsätzlich ein Zeitraum von fünf Jahren als Bund und die Länder lehnen eine Kostenübernahme ab. Es betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angenommen. ist daher damit zu rechnen, dass die Arbeitgeber die Kos- ten tragen müssen. Auch datenschutzrechtlich gestaltet Beschluss vom 19.1.2021 sich die Testpflicht in den Betrieben schwierig. Unklar ist, In ihrer Videokonferenz vom 19.1.2021 fassten die Bun- inwiefern Arbeitgeber die Ergebnisse an das Gesundheits- deskanzlerin sowie die Regierungschefs der Bundesländer amt weiterleiten müssen bzw. dürfen. u.a. folgenden Beschluss: „Zur weiteren Stimulierung der 6 dhpg aktuell 04/21
Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Daten- Die Androhung einer Krank- eingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaf- fung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt schreibung kann zur außeror- werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im Homeoffice arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich dentlichen Kündigung führen geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.“ Reagiert ein Arbeitnehmer auf eine Weisung des BMF-Schreiben vom 26.2.2021 Arbeitgebers mit der Drohung, sich krankschreiben Die Finanzverwaltung hat den Beschluss mit Schreiben vom zu lassen, kann das eine fristlose Kündigung aus 26.2.2021 umgesetzt. Danach kann für bestimmte Com- wichtigem Grund rechtfertigen. puterhardware sowie für die zur Dateneingabe und -ver- arbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware Im konkreten Fall ging es um einen SAP Support Consul- eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr tant. 2019 kam es zu Meinungsverschiedenheiten mit sei- zugrunde gelegt werden. Dieses Wahlrecht ermöglicht also nem Arbeitgeber, da dieser einen Wechsel des Standorts einen Abzug der entsprechenden Anschaffungs- oder Her- überlegte. Da der Arbeitnehmer einen längeren Arbeitsweg stellungskosten im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung befürchtete, schaltete er sich unberechtigterweise selbst in voller Höhe. Die begünstigte „Computerhardware“ wird in die Planung ein und nahm ohne Absprache Kontakt zu im Schreiben abschließend aufgezählt und umfasst insbe- einem Makler auf. Schließlich spitzte sich die Lage zwi- sondere: Desktop-Computer, Notebook-Computer, Work- schen den Parteien so zu, dass der Arbeitnehmer für zwei station, mobile Workstation, Small-Scale-Server, Dockingsta- Tage von der Arbeit freigestellt wurde. Es folgten mehrere tion, externes Netzteil, Peripheriegeräte mit Eingabegeräten Telefonate und E-Mails zwischen den Parteien und schließ- (u.a. Tastatur, externen Speichern (u.a. Festplatte) und Ausga- lich forderte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf, am begeräten (u.a. Lautsprecher). Die Computerhardware muss Folgetag zu einem Abstimmungsgespräch zu erscheinen. nach EU-Verordnung den Anforderungen an die umweltge- Damit war der Arbeitnehmer nicht einverstanden und teilte rechte Gestaltung von Computern und Computerservern mit, dass er noch krank werden könne. Tatsächlich legte genügen. Als Software wird die Betriebs- und Anwendersoft- der Arbeitnehmer für den Tag des Abstimmungsgesprächs ware zur Dateneingabe und -verarbeitung erfasst. Begünstigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Daraufhin kün- sind neben Standardanwendungen auch Individualsoftware digte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich einschließlich ERP-Software, Software für Warenwirtschafts- mit sofortiger Wirkung, wogegen der Arbeitnehmer klagte. systeme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unterneh- Das Arbeitsgericht Ludwigshafen wies die Kündigungs- mensverwaltung oder Prozesssteuerung. schutzklage ab. Die dagegen eingelegte Berufung des Klä- gers blieb ebenfalls ohne Erfolg. Zeitliche Anwendung Die verkürzte Nutzungsdauer findet erstmals Anwendung Entscheidung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. Für Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bewertete die Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, die zur Einkünfte Kündigung als wirksam. Begründet wurde dies damit, dass erzielung verwendet werden, gilt die Neuregelung entspre- die Androhung einer Krankschreibung als eine erhebliche chend ab dem Veranlagungszeitraum 2021. Auch für Wirt- Pflichtverletzung bewertet wurde, die eine außerordent schaftsgüter, die in früheren Jahren angeschafft wurden liche Kündigung rechtfertigen kann. Es sei dabei auch un- und deren alte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer noch erheblich, ob der Arbeitnehmer am Ende tatsächlich eine nicht abgelaufen ist, besteht die Möglichkeit der Sofort Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kann. Maßgeb- abschreibung des Restwerts im Veranlagungszeitraum 2021. lich für die Pflichtverletzung sei die Art und Weise des Vorge- hens. Ebenfalls unbeachtlich – sei auch die Rechtmäßigkeit Ergänzender Hinweis der Weisung des Arbeitgebers, der sich der Arbeitnehmer Derzeit ist nicht abschließend geklärt, ob der protokollierte mit seiner Drohung widersetzen wollte. Im Ergebnis stell- Wunsch der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.1.2021, te die Pflichtverletzung einen wichtigen Grund dar, die im wonach diese Wirtschaftsgüter „sofort abgeschrieben“ konkreten Fall die außerordentliche Kündigung rechtfertigte. bzw. „im Jahr der Anschaffung [...] steuerlich vollständig berücksichtigt werden“ können, durch die im BMF-Schrei- Konsequenz ben vom 26.2.2021 fehlende ausdrückliche Bezeichnung Das Urteil überzeugt und zeigt auf, dass nicht nur nach- als „Sofortabschreibung“ auch so umgesetzt werden kann. weisbares „Krankfeiern“, sondern sogar die Androhung einer Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Teile der Arbeitsunfähigkeit im Einzelfall eine außerordentliche Kündi- Finanzverwaltung die Vorgabe als Abschreibung pro rata gung rechtfertigen kann. Das gilt sogar dann, wenn letztlich temporis über einen Zeitraum von zwölf Monaten inter- gar keine Krankmeldung erfolgt; das Vertrauensverhältnis pretieren. Eine zeitnahe Klarstellung wäre wünschenswert. dürfte in Fällen dieser Art meistens nachhaltig zerstört sein. 7
Praxistipp Der Notfallkoffer des Unternehmers – praktische und rechtliche Absicherung für den Notfall Die Corona-Pandemie führt das Erfordernis und die Dringlichkeit einer Absicherung des Unternehmers für den per- sönlichen Notfall nochmals deutlich vor Augen. Wer führt das Unternehmen bei plötzlicher Krankheit oder Tod fort? Wer erbt das Vermögen, insbesondere das Unternehmen, bei plötzlichem Tod? Wie wird die Versorgung der Familie und des Unternehmens in diesen Fällen sichergestellt? Über all diese Fragen sollte sich der Unternehmer frühzeitig Gedanken machen und entsprechende Notfallvorkehrungen treffen. Hierzu geben wir Ihnen ein paar praktische Tipps an die Hand. Grundsätzliche, aber wichtige Maßnahmen Wichtig ist zunächst, dass der Unternehmer für seine Ver- Testament aufgefunden und die Anordnungen beachtet trauensperson(en) einen im Notfall auffindbaren Ordner und durchgesetzt werden. Bei einem notariell errichte- anlegt, in dem sämtliche aktuellen Angaben und Infor- ten Testament ist das Auffinden des Testaments bereits mationen zu maßgeblichen Unterlagen zu finden sind. automatisch sichergestellt. Bei einer eigenhändigen (pri- Dieser Ordner sollte folgende Informationen beinhalten: vatschriftlichen) Errichtung des Testaments sind weitere / persönliche Angaben (Ehegatte, Kinder, Aufbewah- Maßnahmen zu treffen, z.B. die Übergabe des Testaments rungsort der Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunde), in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts. Gera- insbesondere auch Informationen über die Vermö- de bei unternehmerischem Vermögen bietet es sich an, gensgüter (z.B. Unternehmensbeteiligungen, Immobi- einen Testamentsvollstrecker einzubinden, der die Be- lien, Aktiendepots etc.), achtung und Umsetzung der testamentarischen Anord- / etwaige Ämter (z.B. Aufsichtsrat, Beirat, Vorstand eines nungen sicherstellt. Durch ihn ist in bestimmten Konstel- Vereins oder einer Stiftung), lationen auch der – in der Regel unliebsame – Einsatz / die anzusprechenden Berater, erteilte Vollmachten eines gerichtlich bestellten Ergänzungspflegers bei min- (Arten der Vollmachten, Erreichbarkeit der bevoll- derjährigen Erben vermeidbar. mächtigten Personen und Aufbewahrungsort der Ori- ginalvollmachten), Notfallplan im Unternehmen / medizinische Aspekte (behandelnde Ärzte, Krankenak- Zudem ist es wichtig, einen Notfallplan für das Unter- te, Patientenverfügung), nehmen zu hinterlegen, damit der Nachfolger im – meist / Versicherungen und Finanzen (z.B. Bankkonten, Bank- kurzfristig eintretenden – Notfall das „Tagesgeschäft“ schließfächer), weiterführen kann. Auch hierfür empfiehlt sich die Anlage / den Letzten Willen (Testament, Erbvertrag, digitaler eines Ordners. Nützliche Informationen für den Nachfol- Nachlass [Zugangsdaten und Passwörter]), ger sind: / Hinweise zur Bestattung und Unterlagen für den/die / wichtige Ansprechpartner (bei den Mitarbeitern, Kunden, Unternehmenserben. Lieferanten, Banken, Behörden, Beratern), Sinnvoll ist es zudem, Handlungsleitfäden/Checklisten für / Arbeitsvorgänge (laufende Projekte, Aufträge, Zahlungs- die Unternehmensnachfolge aufzusetzen und beizufü- pflichten etc.), gen. / Finanzdaten. Vollmachten Langfristige Planung und Sicherstellung des Vermögens Neben den rein persönlichen Vollmachten, wie der Vor- übergangs sorgevollmacht, sind auch Vollmachten (Handlungsvoll- Ziel der Vermögens- und Nachfolgeplanung sollte es machten oder Generalvollmachten) für den unternehme- sein, dass der Übergang zur Zufriedenheit und Versor- rischen Bereich vorzuhalten, die im Notfall sofort greifen. gungsicherheit sowie zum Erhalt des Vermögens des Dies gilt nicht nur für den Bereich der Führung des Un- Unternehmens und der Arbeitsplätze führt. Da sich der ternehmens (also das „Tagesgeschäft“), sondern vielmehr Vermögens- und Nachfolgeprozess eines Unternehmers auch für die Ausübung von Gesellschafterrechten. als ein Zusammenspiel aus Erb-, Gesellschafts-, Immo- bilien-, Familien- und Steuerrecht darstellt, empfiehlt es Notfalltestament sich, dieses Projekt frühzeitig zu beginnen und diesen als Kurzum: Ein Testament (oder ein Erbvertrag) ist ein Muss. strategischen wie stetigen Prozess zu sehen. Hierbei sind Nur so kann die Niederlegung des Unternehmerwillens wir Ihnen gerne behilflich. Sprechen Sie uns an. über seine Nachfolge gezielt und nachhaltig gesteuert werden; nur so sind eine zutreffende Ausgestaltung des Vermögensübergangs zu erreichen und unnötige Steuer- belastungen zu vermeiden. Es ist auch wichtig, dass das 8 dhpg aktuell 04/21
News für Ihr Geschäft GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen anderen öffentlichen Registern nicht zu realisieren ist. Das Problem soll nun dadurch gelöst werden, dass man diese Erleichterungen für die Meldepflichtigen streicht und sie zur Das Transparenzregister wird Übermittlung strukturierter Daten an das Transparenzregister verpflichtet. Aus der Meldefiktion wird eine Meldepflicht für zum Vollregister, die Mittei- alle, die dafür sorgt, dass alle relevanten Informationen als strukturierte Datensätze im Transparenzregister zum Zwe- lungsfiktion zur Meldepflicht cke der europaweiten Vernetzung zur Verfügung stehen. Die Regierung hat den Entwurf eines Gesetzes Übergangsfristen für die Nachmeldung des zur Änderung des Geldwäschegesetzes (TraFinG) wirtschaftlich Berechtigten beschlossen. Konsequenz: Künftig müssen alle Für die Nachmeldung der wirtschaftlich Berechtigten auf- Meldepflichtigen alle Daten ihrer wirtschaftlich grund des Wegfalls der Meldeerleichterungen sieht das Berechtigten an das Register melden. TraFinG eine gestaffelte Übergangsregelung vor. Demnach haben Nachmeldungen im Falle einer Aktiengesellschaft Der europarechtlich getriebene Ausbau des Transparenz- (AG), Europäischen Aktiengesellschaft (SE) oder Komman- registers schreitet weiter voran. Am 10.2.2021 hat die Bun- ditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bis zum 31.3.2022, im desregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung Falle einer GmbH, Genossenschaft oder Partnerschaftsge- des Geldwäschegesetzes (Gesetz zur europäischen Ver- sellschaft bis zum 30.6.2022 und in allen anderen Fällen netzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der bis zum 31.12.2022 zu erfolgen. Der Vollzug der Bußgeld EU-RL 2019/1153 zur Nutzung von Finanzinformationen für vorschriften für Verstöße gegen die Pflicht zur Erstmeldung die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung des wirtschaftlich Berechtigten infolge der neuen Regelun- und sonstigen schweren Straftaten – TraFinG) beschlossen. gen wird im Falle einer AG, SE oder KGaA bis zum 31.3.2023, Hintergrund ist die europarechtlich vorgesehene elektroni- im Falle einer GmbH, Genossenschaft oder Partnerschafts- sche Vernetzung der Transparenzregister aller EU-Mitglied- gesellschaft bis zum 30.6.2023 und in allen anderen Fällen staaten. Eine solche Vernetzung ist nur dann möglich, wenn bis zum 31.12.2023 ausgesetzt. alle relevanten Informationen in Form strukturierter Daten- sätze digital abrufbar zur Verfügung stehen. Da aufgrund Zudem neu: Angabe sämtlicher Staatsangehörigkeiten verschiedener Befreiungstatbestände für einen Großteil der Das TraFinG sieht weiterhin vor, dass zukünftig sämtliche Meldepflichtigen im Transparenzregister derzeit keine struk- Staatsangehörigkeiten des wirtschaftlich Berechtigten zum turierten Daten vorliegen, muss das deutsche Transparenz- Transparenzregister zu melden sind; bisher genügte es, register Vollregister werden, das heißt, es müssen künftig alle eine von mehreren Staatsangehörigkeiten anzugeben. Eine Meldepflichtigen alle Daten zu ihren wirtschaftlich Berech- Nachmeldung muss laut Gesetzesbegründung allerdings tigten zur Eintragung in das Register melden. Die bisherigen erst erfolgen, wenn die meldepflichtigen Vereinigungen „die Erleichterungen, insbesondere die Mitteilungsfiktion des Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten [im Transparenz- § 20 Abs. 2 Geldwäschegesetz – GwG, entfallen ersatzlos. register] turnusmäßig aktualisieren“. Was der Gesetzgeber Betroffen von den erweiterten Meldepflichten sind laut Ge- allerdings unter turnusmäßig versteht, bleibt offen. setzesbegründung ca. 2,3 Mio. deutsche Unternehmen. Auch neu: Meldepflichten bei Share Deals ausländi- Auffangregister wird zum Vollregister scher Gesellschaften und Erweiterung des Beurkun- Bislang ist das Transparenzregister als Auffangregister struk- dungsverbots für Notare turiert, das heißt, in einer Vielzahl von Fällen liegen die Bereits nach derzeitiger Rechtslage sind ausländische Ge- Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten aufgrund von sellschaften verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten an Ausnahmetatbeständen dem Register selbst nicht unmit- das Transparenzregister zu melden, wenn sie sich verpflich- telbar vor, sondern sind z.B. im Handels-, Partnerschafts-, ten, Eigentum an einer in Deutschland belegenen Immobi- Genossenschafts- oder Vereinsregister enthalten. Denn lie zu erwerben und sie nicht in einem Transparenzregister eine Meldung an das Transparenzregister ist bislang insbe- eines anderen EU-Mitgliedstaats eingetragen sind (§ 20 Abs. sondere dann entbehrlich, wenn sich alle erforderlichen 1 Satz 2, 3 GwG). Die derzeitige Regelung erfasst dabei nur Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus be- den Fall, in dem eine ausländische Gesellschaft unmittelbar stimmten öffentlich einsehbaren Registern ergeben (soge- Eigentum an einem inländischen Grundstück erwirbt. Das nannte Mitteilungsfiktion). Nach dem ausdrücklichen Willen TraFinG stellt klar, dass eine ausländische Gesellschaft auch des deutschen Gesetzgebers sollten die Mitteilungsfiktionen dann zur Meldung ihres wirtschaftlich Berechtigten an das dafür sorgen, dass sich der administrative Aufwand für die deutsche Transparenzregister verpflichtet ist, wenn sie ent- Mitteilungspflichtigen in Grenzen hält. Das TraFinG vollzieht sprechend § 1 Abs. 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) An- nun die Kehrtwende. Offenbar, weil man erkennen musste, teile an einer Gesellschaft erwirbt, die inländisches Grund- dass die seinerzeit angedachte Vernetzung der deutschen eigentum hält (Share Deal). Diese Voraussetzungen sind Register in absehbarer Zeit und mit vertretbarem Aufwand beispielsweise erfüllt, wenn eine ausländische Gesellschaft aufgrund des Fehlens von strukturierten Daten aus den mindestens 95 % der Geschäftsanteile einer deutschen 9
GmbH erwirbt, die ihrerseits Eigentümerin eines Grund- wurde nunmehr verlängert und auf das Jahr 2021 ausgewei- stücks in Deutschland ist. Entsprechend wird auch das Beur- tet. Außerdem wurden punktuelle Änderungen zur Stärkung kundungsverbot des § 10 Abs. 9 Satz 4 GwG auf solche Sha- der Aktionärsrechte beschlossen. re Deals ausgeweitet. Nach dieser erweiterten Vorschrift darf der Notar eine Beurkundung unter Beteiligung einer auslän- Was ist neu? dischen Gesellschaft, die zur Meldung ihres wirtschaftlich Im Wesentlichen wird das Fragerecht der Aktionäre gestärkt Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet ist, nun- und das Vorstandsermessen in Bezug auf die Fragenbeant- mehr auch als Share Deal nur dann vornehmen, wenn diese wortung beschränkt. Der Vorstand muss nunmehr die ein- ihren Meldepflichten nachgekommen ist. gereichten Fragen, vorbehaltlich etwaiger Auskunftsweige- rungsrechte, beantworten. Ein Ermessen dahingehend, „ob“ Fazit und Ausblick er die Fragen beantwortet, ist damit nicht mehr gegeben. Er Die immer stärker werdende Bedeutung des Transparenz- kann nur nach freiem Ermessen entscheiden, „wie“ er die registers zeigt sich nicht nur in dem Aufwand, den der Voll- Fragen beantwortet. Darüber hinaus ist die Frist zur Ein- registercharakter nunmehr den Meldepflichtigen abverlangt, reichung der Fragen auf einen Tag verkürzt. Ferner gelten sondern auch in der langfristigen Vereinfachung, die mit der Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die 14 Tage Vollregistereigenschaft des Transparenzregisters einhergeht vor der Hauptversammlung übersandt wurden, künftig als bzw. vielmehr einhergehen soll. Ob der Nutzen der Vollre- in der Hauptversammlung (nochmals) gestellt, sofern der gistereigenschaft des Transparenzregisters den Aufwand für Aktionär seine Legitimation nachgewiesen und sich zu der alle Beteiligten aufwiegt, wird sich wohl erst in den nächsten Versammlung angemeldet hat. Durch diese sogenannte Fik- Jahren zeigen, u.a. wenn statistisch ermittelt worden ist, wie tionslösung muss die Hauptversammlung über den Antrag viele schwere Straftaten durch das Transparenzregister und abstimmen, auch wenn der Aktionär nicht an der Versamm- die darin enthaltenen Informationen aufgespürt worden sind. lung teilnimmt. Was bleibt? Wenn Sie Fragen zu den Änderungen des Transpa- Im Übrigen bleibt es für die durch das COVID-19-Gesetz renzregisters haben oder Unterstützung bei der Mit- eingeführten Regelungen für die Aktiengesellschaften. Ins- teilung des wirtschaftlich Berechtigten benötigen, besondere ist darauf hinzuweisen, dass die Einberufungsfrist sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie persönlich. auf 21 Tage verkürzbar und die Anfechtung von Beschlüssen beschränkt ist und der Vorstand über Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn entscheiden kann. Die Regelungen gelten weiterhin für Aktiengesellschaften, Kommanditgesell- GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen schaften auf Aktien oder Europäische Gesellschaften (SE). Des Weiteren werden die Regelungen für Vereine, Stiftun- gen und Genossenschaften an die für Aktiengesellschaften Virtuelle Haupt- und geltenden Regelungen angeglichen. Für die GmbH bedarf die im „Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränk- Mitgliederversammlungen ter Haftung“ (GmbHG) verankerte Abstimmung im Umlauf- verfahren nicht der Einstimmigkeit. auch im Jahr 2021 Fazit Schon vor einem Jahr hat der Gesetzgeber die Mit den Anpassungen hat der Gesetzgeber auf die Erfahrun- Durchführung virtueller Hauptversammlungen gen aus den virtuellen Hauptversammlungen im Jahr 2020 flächendeckend ermöglicht. Folgerichtig hat er die reagiert und Klarheit für die Rechte der Aktionäre geschaffen. Regelung auf das Jahr 2021 ausgeweitet. Allerdings Allerdings kann die Verkürzung der Fragefrist die Gesellschaf- wurden die Rechte der Aktionäre gegenüber dem ten vor besondere Herausforderungen stellen. Insgesamt Vorjahr punktuell gestärkt. ist die Entwicklung jedoch weitgehend zu begrüßen und es bleibt zu hoffen, dass auch nach der Corona-Pandemie Hintergrund die virtuellen Hauptversammlungen in dauerhaft geltendes Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist auch im Recht transportiert werden. Jahr 2021 die Möglichkeit zur Durchführung einer Hauptver- sammlung in Präsenz für viele Unternehmen nicht gegeben. Bereits während der ersten Corona-Welle hatte der Gesetz- geber erkannt, dass das Erfordernis von Präsenzversamm- lungen mit den coronabedingten Versammlungsverboten unvereinbar ist, und hatte durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.3.2020 („COVID-19-Gesetz“) die rechtlichen Grundlagen für die virtuelle Hauptversamm- lung in Pandemiezeiten – unabhängig von bestehenden Satzungsregelungen – geschaffen. Die befristete, zunächst auf das Jahr 2020 beschränkte Geltungsdauer des Gesetzes 10 dhpg aktuell 04/21
Unternehmen des § 13b Abs. 1 UStG (innergemeinschaftliche Dienstleis- tungen). Das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts ist schlüssig, die Differenzierung des BMF hingegen nicht. Neues zur rückwirkenden Allerdings ist die weitere Rechtsprechung zu beachten. Zum einen ist die Revision zum vorliegenden Urteil beim Rechnungskorrektur bei Um- Bundesfinanzhof anhängig, zum anderen befasst sich der Europäische Gerichtshof wiederum mit den vom Bun- kehr der Steuerschuldnerschaft desfinanzhof aufgestellten Grundsätzen. In der Praxis können Unternehmen von dem Urteil profitieren, sofern Mit reichlich Verspätung hat das Bundesminis- es ihnen ermöglicht, Erstattungszinsen zu beanspruchen. terium der Finanzen (BMF) im vergangenen Jahr Allerdings hat die rückwirkende Rechnungskorrektur auch Stellung zur Rechtsprechung zur rückwirkenden Schattenseiten. Generell verkompliziert die Möglichkeit Rechnungskorrektur bezogen. Dass dies noch der Rückwirkung die korrekte Erfassung der Vorsteuer, wie nicht das Ende der Diskussionen ist, zeigt ein aktu- der Urteilsfall zeigt. Auch kann die Rückwirkung verjährte elles Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts, Zeiträume betreffen, sodass der Vorsteuerabzug gegebe- das sich gegen die Auffassung des BMF richtet. nenfalls gänzlich entfällt. Sorgen Sie daher dafür, dass es gar nicht hierzu kommt, und achten Sie auf ordentliche Hintergrund Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Werden Rechnungen korrigiert, die zuvor aufgrund for- meller Mängel einen Vorsteuerabzug nicht zuließen, stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Vorsteuerab- zug vorzunehmen ist. Früher war dies unstrittig der Vor- Unternehmen anmeldungszeitraum, in dem die korrigierte Rechnung dem Leistungsempfänger zugegangen ist. Die Rechtspre- chung lässt nun unter bestimmten Voraussetzungen den Vorsteueraufteilung bei Vorsteuerabzug rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erhalts der ursprünglichen Rechnung zu. Das BMF hat hierzu mit Gebäuden mit Schreiben vom 18.9.2020 Stellung bezogen (vgl. Blog-Bei- trag vom 12.10.2020). Das Niedersächsische Finanzgericht Ausstattungsunterschieden widerspricht nun mit aktuellem Urteil der Auffassung des BMF und entfacht die Diskussion auf diese Weise neu. Werden Gebäude errichtet, die sowohl Zwecken dienen, die den Vorsteuerabzug zulassen, als auch Fall solchen, die diesen nicht zulassen, ist der Vorsteuer- Ein Transportunternehmen (T) setzte für Transporte einen abzug aufzuteilen. Da es zumeist um beträchtliche Subunternehmer (S) ein, der in Luxemburg als Kapitalgesell- Vorsteuerbeträge geht, kommt der Wahl des zutref- schaft registriert war. S rechnete die erbrachten Leistungen fenden Aufteilungsmaßstabs erhebliche Bedeutung zu. im Jahr 2012 unter Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers T netto ab. Die Betriebsprüfung Fall deckte auf, dass sich der Sitz des S nicht in Luxemburg, son- Der Kläger errichtete einen Gebäudekomplex, der steu- dern in Deutschland befand. S korrigierte die Rechnungen erpflichtig an einen Supermarkt und steuerfrei an eine aus dem Jahr 2012 im Jahr 2014 und rechnete diese gegen- Senioren-Wohnanlage vermietet wurde. Die Vorsteuer teil- über T mit Ausweis von Umsatzsteuer ab. Strittig war, ob T te er nach einem Flächenschlüssel auf, den das Finanzamt den Vorsteuerabzug in Höhe von ca. 235.000 € rückwirkend der Höhe nach nicht anerkannte. Hiergegen legte der Kläger im Jahr 2012 oder erst im Jahr 2014 geltend machen konnte. Einspruch ein. Seiner Ansicht nach handelt es sich um zwei getrennte Gebäude, denen die Vorsteuer direkt zuzuord- Entscheidung nen ist. Die nicht direkt zuzuordnenden Vorsteuerbeträge Das Finanzgericht spricht sich gegen die Auffassung des teilte er, aufgrund erheblicher Unterschiede in der Ausstat- Finanzamts aus, wonach die rückwirkende Korrektur der tung, nun nach einem Umsatzschlüssel auf. Das Finanzamt Rechnung an der vom Bundesfinanzhof geforderten Min- hielt dies weder für sachgerecht, noch hielt es den nach destvoraussetzung, dem Ausweis der Umsatzsteuer, schei- träglichen Wechsel des Aufteilungsmaßstabs für zulässig. tert. Nach Ansicht des Finanzgerichts ist dies in Fällen der irrigen Annahme des Vorliegens der Umkehr der Steuer- Entscheidung schuldnerschaft jedoch nicht relevant, da in der ursprüng Laut Bundesfinanzhof handelt es sich aufgrund der einheit- lichen Rechnung der Verzicht auf den Ausweis von Umsatz- lichen Bauplanung und der verflochtenen Bauweise um steuer korrekt gewesen wäre, wenn der Sitz tatsächlich in ein einheitliches Gebäude. Eine spätere zivilrechtliche Tei- Luxemburg gelegen hätte. lung spielt insoweit keine Rolle. Der Kläger ist nur an den gewählten Aufteilungsmaßstab gebunden, wenn dieser Konsequenz sachgerecht ist. Dies ist nicht der Fall, da es sich um ein Ge- Das Urteil widerspricht der Auffassung des BMF, das bisher bäude mit erheblichen Ausstattungsunterschieden handelt. nur in Fällen des § 13b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) Hier ist der objektbezogene Umsatzschlüssel sachgerecht. eine vergleichbare Auffassung vertritt, nicht jedoch für Fälle Der Nachweis, dass der Umsatz- präziser als der Flächen- 11
schlüssel ist, muss dabei nicht vom Kläger erbracht werden. insbesondere den offenen Ausweis der Umsatzsteuer und Vielmehr ist der Flächenschlüssel nur anzuwenden, wenn er die Vorlage von Zahlungsbelegen, aus denen sich der Ab- präziser als der (objektbezogene) Umsatzschlüssel ist. rechnungszeitraum ergibt. Der Hinweis auf die „gesetzliche Mehrwertsteuer“ ohne einen Hinweis auf die Option zur Um- Konsequenzen satzsteuer stellt keinen offenen Ausweis der Umsatzsteuer Der Bundesfinanzhof bleibt seiner bisherigen Rechtspre- dar. Entsprechend ergibt sich auch keine Rückwirkung der chung treu und präzisiert sie. Demnach vollzieht sich der Rechnungskorrektur, da der Bundesfinanzhof als Voraus- Vorsteuerabzug in zwei Phasen: In der ersten Phase sind die setzung hierfür u.a. den offenen Ausweis der Umsatzsteuer Vorsteuerbeträge, soweit möglich, den jeweiligen Nutzun- fordert. gen direkt zuzuordnen. Dies betrifft insbesondere Aufwen- dungen für die laufende Nutzung und Erhaltung des Gebäu- Konsequenzen des. Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes Das Urteil ist angesichts der aktuellen Rechtsprechung ist dies in der Regel nicht möglich. Daher ist hier in einer konsequent. Dies ändert jedoch nichts an dem Umstand, zweiten Phase die Vorsteuer im Regelfall mittels eines objekt- dass solche Fälle vollkommen unnötig sind. Unterneh- bezogenen Flächenschlüssels aufzuteilen. Bestehen aber er- mer, die den Vorsteuerabzug aus Mietverträgen geltend hebliche Unterschiede in der Ausstattung der Räume, ist die machen wollen, sollten vom Vermieter ordnungsgemäße Aufteilung gemäß dem objektbezogenen Umsatzschlüssel Rechnungen bzw. Dauerrechnungen fordern. So wird der vorzunehmen. Der einmal gewählte Maßstab kann nur dann Vorsteuerabzug gesichert und unnötige und aufwendige geändert werden, wenn dieser nicht sachgerecht ist. Ange- Auseinandersetzungen mit dem Fiskus werden vermieden. sichts der Höhe der Vorsteuerbeträge, um die es regelmäßig Auch braucht dann die Frage nicht geklärt werden, ob das bei der Errichtung von Gebäuden geht, sollte schon in der Finanzgericht recht mit der Aussage hat, dass der Hinweis Planungsphase steuerlicher Rat eingeholt werden. auf die „gesetzliche Mehrwertsteuer“ in Kombination mit der Ausübung der Option als offener Ausweis der Umsatz- steuer zu werten ist. Unseres Erachtens reicht dies nicht aus, sondern es ist vielmehr eine konkrete Angabe des Unternehmen, Privat Umsatzsteuerbetrags erforderlich. Kein rückwirkender Privat Vorsteuerabzug aus Mietverträgen Biberschaden im Garten ist Beliebtes Objekt von Betriebsprüfungen ist der für Finanzamt gewöhnlich Vorsteuerabzug aus Mietzahlungen. Zum einen, weil es um größere Beträge geht, zum anderen Einen Biber zu jagen oder zu vergrämen wird nach aufgrund der weit verbreiteten „Naivität“ der Mieter. dem Tierschutzgesetz mit einem Bußgeld bis zu Denn bei vielen hält sich hartnäckig der Glaube, 65.000 € geahndet. Doch kann man das Finanzamt dass der Mietvertrag zum Vorsteuerabzug aus- an Aufwendungen zum Schutz gegen einen Biber reicht. Da dies regelmäßig nicht der Fall ist, kommt beteiligen? es zu Nachzahlungen und Nachzahlungszinsen. Das Finanzgericht Münster hatte nun zu k lären, Biberschutz als außergewöhnliche Belastung ob derartige Fälle durch den rückwirkenden Die Aufwendungen für einen Biberschutz sind zwar „außer Vorsteuerabzug gerettet werden können. gewöhnlich“, da die überwiegende Mehrzahl der Steuer- pflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Ver- Fall mögensverhältnisse und gleichen Familienstands solche Die Klägerin mietete ein Objekt im Jahr 2013 an. Ein Vor Aufwendungen nicht zu tragen hat. Ob damit jedoch auch steuerabzug stand ihr hieraus nicht zu, da der Mietvertrag der Abzug als außergewöhnliche Belastungen bei der Ein- u.a. lediglich den Passus „zzgl. der jeweils gesetzlichen kommensteuer einhergeht, hat jetzt der Bundesfinanzhof Mehrwertsteuer“ enthielt. Der für einen Vorsteuerabzug er- entschieden. forderliche Ausweis der Umsatzsteuer fehlte. Die Vermiete- rin stellte daher im Jahr 2017 eine Mietdauerrechnung für Sachverhalt das Jahr 2013, die sich auf den ursprünglichen Mietvertrag Eheleute aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzgerichts bezog. Strittig war, ob der Klägerin aufgrund der Mietdauer- Köln bewohnen ein Einfamilienhaus an der Grenze eines rechnung der Vorsteuerabzug rückwirkend für 2013 zusteht. Naturschutzgebiets. Das 1.500 m2 große Grundstück grenzt an einen natürlichen Teich, in dem sich der in Deutschland Entscheidung fast ausgestorbene Biber angesiedelt hat. Die Freude der Zunächst stellt das Finanzgericht klar, dass ein Mietvertrag Naturschützer konnten die Gartenbesitzer nicht teilen, denn nur die Funktion einer Rechnung erfüllt, wenn er die er- die Biber untergruben die Böschung auf Höhe des Hauses. forderlichen Rechnungsbestandteile enthält. Dies betrifft Folge war nicht nur ein Loch von 1 m3 in der Rasenfläche, 12 dhpg aktuell 04/21
sondern auch das Absenken der Terrasse zu einem Drittel Einfamilienhaus) ausgehende Gesundheitsgefahren besei- auf ca. 8 m Länge samt Aufbruch der Pflasterung. Da die tigt bzw. vermieden würden, erlaubten keinen Abzug als Biber unter strengem Naturschutz stehen und weder bejagt außergewöhnliche Belastungen. Es sei auch nicht Aufgabe noch vergrämt werden dürfen, errichteten die Gartenlieb- des Steuerrechts, für einen Ausgleich von wildtierverursach- haber nach Schadensbeseitigung und im Einvernehmen ten Schäden bzw. für die zur Vermeidung solcher Schäden mit der Naturschutzbehörde eine Bibersperre in Form eines notwendigen Präventionsmaßnahmen über eine entspre- Grabens, der mit 30 t Wackergeröll verfüllt wurde. An den chende steuerliche Abzugsmöglichkeit Sorge zu tragen. Das Kosten von ca. 4.000 € wollten sie das Finanzamt als außer- gelte vielmehr für das Naturschutzrecht, durch ein urbanes gewöhnliche Belastung beteiligen, aber das lehnten die Fi- Wildtiermanagement Schäden zu vermeiden oder durch nanzbeamten und Kölner Finanzrichter ab. Errichtung entsprechender Fonds für einen Schadensaus- gleich zu sorgen. Wildtierschäden sind gewöhnlich Auch beim Bundesfinanzhof in München scheiterte der Konsequenz Steuerabzug. Nach Auffassung der Richter sind Wildtier- Es bleibt dabei: Aufwendungen im Zusammenhang mit Tie- schäden bzw. Schutzmaßnahmen zu deren Vermeidung ren haben es in der steuerlichen Welt der außergewöhn- keineswegs unüblich, denn unlängst ausgestorbene oder lichen Belastungen nicht leicht. Das gilt sowohl für Kosten stark zurückgedrängte Wildtierarten sind in Deutschland des geliebten Lebensbegleiters (Krankheitskosten von Hun- wieder heimisch geworden und breiten sich aus. Damit im den und Katzen) als auch eines Plagegeists (neben dem Bi- Zusammenhang stehende Aufwendungen seien nicht mit ber auch der Marder). Aber: Lohnaufwendungen auf dem anderen ungewöhnlichen Schadensereignissen vergleich- Grundstück gehören – wie auch im Streitfall für die Scha- bar, für die eine steuerliche Förderung vorgesehen ist (wie densbeseitigung und den Bau der Bibersperre – zu den z.B. Brand, Hochwasser oder eine „private Katastrophe“). begünstigten Handwerkerleistungen nach § 35a EStG „im Selbst Maßnahmen, mit denen konkrete, von einem Gegen- Haushalt“ und sind mit 20 %, höchstens 1.200 €, als Steuer- stand des existenznotwendigen Bedarfs (z.B. dem eigenen ermäßigung von der Einkommensteuer abzugsfähig. Aus dem Netzwerk Nexia International wird achtgrößtes globales Netzwerk Nexia International, das globale Netzwerk unabhän- giger Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunterneh- men, dem die dhpg angehört, ist laut der neuesten International Accounting Bulletin (IAB) World Survey um einen Platz aufgestiegen und nunmehr das acht- größte globale Netzwerk in seinem Segment. Im Jahr 2020 beliefen sich die Umsätze von Nexia auf 4,5 Mrd. US-Dollar im gesamten Netzwerk – ein Anstieg von 5 % gegenüber 2019. Dieser Anstieg ist das Ergebnis eines konsequenten organischen Wachstums im gesamten Netzwerk. So hat Nexia seine globale Präsenz 2020 weiter ausgebaut und neue Mitgliedsfirmen in Albanien, Ägypten, Neusee- land, Schweden, Kenia, Kambodscha, Kanada, Oman, Gabun, Algerien und Argentinien aufgenommen. Wir sind stolz, Teil dieses starken Netzwerks zu sein, und freuen uns, hierdurch auch in der aktuellen Situ- ation „globally connected“ zu bleiben. 13
dhpg intern Online-Seminare ziehen um in dhpg Teams Vor Kurzem sind wir mit unseren Online-Seminaren in Wer erhält Einladungen zu Online-Seminaren der dhpg? dhpg Teams umgezogen. Der Wechsel bedeutet für uns, Einladungen zu unseren Online-Seminaren erhalten alle die konsequente Ausrichtung unserer digitalen Mandan- Mandanten bzw. Interessierten, die uns explizit dazu die tenplattformen hin zu einem führenden Kommunikations- Erlaubnis gegeben haben. Wenn Sie sich z.B. zu unserem system. Newsletter anmelden, erhalten Sie automatisch alle Einla- dungen: www.dhpg.de/de/unternehmen/dhpg-newsletter/ Was bietet Ihnen die neue Eventplattform? Durch die erstmalige Registrierung erhalten Sie einen Zu- Wann finden die nächsten Online-Seminare statt? gang zum Eventkatalog. Dort finden Sie alle Online-Semi- Das erfahren Sie zum einen auf Seite 15 dieser Ausgabe nare, die die dhpg in den kommenden Wochen anbietet. und digital im Eventportal, das Sie unter diesem Link errei- Eine Anmeldung ist damit zu jeder Zeit und von jedem Ort chen: https://dhpg.microsoftcrmportals.com/home. Hier aus möglich. Die Online-Seminare sind für Sie natürlich stellen wir laufend die neuesten Termine für Sie ein. weiterhin kostenlos. Was ändert sich für Sie, wenn Sie bereits im vorherigen System registriert waren? Wenn Sie in der Vergangenheit über Adobe an Online-Events teilgenommen haben, ist eine neue Regist- rierung im Eventportal notwendig. Mit den „alten“ Zugangs- daten von Adobe ist ein Zugang zur neuen Eventplattform in Microsoft Teams nicht mehr möglich. In unseren Einla- dungen finden Sie einen entsprechenden Hinweis. „Kennen Sie schon unser Online-Seminar: neues Mandantenportal? Präsentation des Mandantenportals und der App am Superpraktisch!“ 20.4.2021 um 10.00 Uhr: www.dhpg.de/go/L04-9f412 Das Mandantenportal bündelt alle für die Zusammenarbeit mit Ihrem Berater wichtigen Informationen und Dokumente zentral an einem Ort. So können Sie Telefonate und Videokonferenzen über Ihr persön- liches Portal führen, chatten oder Dateien hochladen und in Echtzeit gemeinsam hieran arbeiten. All das ist mit unserer neuen, kostenlosen App dhpg2go auch unterwegs möglich. Neugierig geworden? Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie hier: www.dhpg.de/de/unternehmen/mandantenportal
Sie können auch lesen