Aktuell 04 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Kann der Arbeitgeber zur - Neues aus Wirtschaft, Steuern ...

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Aktuell 04 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Kann der Arbeitgeber zur - Neues aus Wirtschaft, Steuern ...
Neues aus Wirtschaft,
Steuern und Recht

aktuell
04 21
Kann der Arbeitgeber zur   Sofortabschreibung von   Die Androhung einer
Corona-Schutzimpfung       Computerhardware und     Krankschreibung kann
verpflichten?              Software möglich         zur außerordentlichen
                                                    Kündigung führen
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Inhalt

Interview

04 Warum interdisziplinäre Sanierungsexpertise jetzt besonders wichtig ist

Top News

06 Kann der Arbeitgeber zur Corona-Schutzimpfung verpflichten?
06 Sofortabschreibung von Computerhardware und Software möglich
07 Die Androhung einer Krankschreibung kann zur außerordentlichen Kündigung führen

Praxistipp

08 Der Notfallkoffer des Unternehmers – praktische und rechtliche Absicherung für den Notfall

News für Ihr Geschäft

09   Das Transparenzregister wird zum Vollregister, die Mitteilungsfiktion zur Meldepflicht
10   Virtuelle Haupt- und Mitgliederversammlungen auch im Jahr 2021
11   Neues zur rückwirkenden Rechnungskorrektur bei Umkehr der Steuerschuldnerschaft
11   Vorsteueraufteilung bei Gebäuden mit Ausstattungs­unterschieden
12   Kein rückwirkender Vorsteuer­abzug aus Mietverträgen
12   Biberschaden im Garten ist für Finanzamt gewöhnlich

dhpg intern

14 Online-Seminare ziehen um in dhpg Teams

Kurz notiert

15   Presse, Veranstaltungen, Zahlungstermine

Impressum

Herausgeber                         Redaktion                 Konzeption, Layout        Eine Haftung für den Inhalt kann
dhpg Dr. Harzem & Partner mbB       Dr. Andreas Rohde         www.2erpack.com           trotz sorgfältiger Bearbeitung
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft     (verantwortlich),                                   nicht übernommen werden.
Steuerberatungsgesellschaft         Dr. Lutz Engelsing,       Herstellung               dhpg aktuell erscheint monatlich
Marie-Kahle-Allee 2                 Brigitte Schultes         Köllen Druck+Verlag       und kann auch als PDF-Datei
53113 Bonn                          redaktion@dhpg.de         GmbH                      bezogen werden.
                                                              53117 Bonn
                                                                                        Stand: 25.3.2021
                                                              Fotos
                                                                                        Änderungen vorbehalten.
                                                              Bernd Roselieb
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Editorial

                                                                               Prof. Dr. Norbert Neu
                                                                               ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
                                                                               bei der dhpg. Im Schwerpunkt betreut
                                                                               er mittelständische Unternehmen, in
                                                                               Fragen des nationalen wie internatio­
                                                                               nalen Unternehmenssteuerrechts.
                                                                               Als gefragter Berater begleitet er
                                                                               Unternehmer und Unternehmen bei
                                                                               Umstrukturierungen, Unternehmens-
                                                                               und Anteils(ver-)käufen sowie bei der
                                                                               Nachfolgegestaltung.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

seit einer Weile arbeitet die dhpg eng mit der TMC          parenzregister aller EU-Mitgliedstaaten arbeitet die
Turnaround Management Consult GmbH zusammen,                Regierung aktuell an einem Gesetz zur Änderung des
wodurch ein 50-köpfiges Beraterteam im Bereich              Geld­wäschegesetzes. Dieses sieht vor, die momentan
Sanierung entstanden ist, das interdisziplinär und lö-      für eine Vielzahl von Meldepflichtigen im Transparenz-
sungsorientiert arbeitet. Im Interview erzählen Christian   register geltenden Befreiungstatbestände aufzuheben
Lützenrath und Dr. Alf Hillen, warum ein derart aufge-      und zum 1.8.2021 eine Meldepflicht einzuführen. Das
stelltes Team gerade jetzt vor allem den Unternehmen        bedeutet, dass künftig alle Meldepflichtigen die Daten
nützlich sein kann, die in Schieflage geraten sind.         ihrer wirtschaftlich Berechtigten melden müssen.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie          Schließlich treibt in diesen Wochen sicherlich viele Ar-
aufzufangen, schnürt die Regierung fortlaufend Ret-         beitgeber die Frage nach einer möglichen Impfpflicht
tungspakete und erlässt Gesetze zur finanziellen Ent-       für ihre Mitarbeiter um. Dass diese gesetzlich verankert
lastung der Bürger und Unternehmen. So hat das Bun-         wird, ist nicht zu erwarten. Den rechtlichen Rahmen,
desministerium der Finanzen kürzlich für eine weitere       in dem sich Arbeitgeber bewegen können, gilt es noch
steuerliche Entlastung gesorgt und die Nutzungsdau-         per Rechtsprechung zu festigen. Unsere Empfehlun-
er für Computerhardware, einschließlich zugehöriger         gen zum aktuellen Zeitpunkt haben wir in unseren Top
Peripheriegeräte sowie Betriebs- und Anwendersoft-          News für Sie zusammengestellt.
ware, neu festgelegt. Die Details haben wir auf den
Seiten 6 und 7 für Sie zusammengefasst.                     Ihr

Änderungen ergeben sich auch hinsichtlich des Trans-
parenzregisters: Aufgrund der europarechtlich vor-
gesehenen elektronischen Vernetzung der Trans-              Prof. Dr. Norbert Neu
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Interview

    Warum interdisziplinäre
    Sanierungsexpertise jetzt
    besonders wichtig ist
    Die dhpg und die TMC Turnaround Management Consult (TMC) arbeiten bei der Sanierung von
    Unternehmen eng zusammen. Durch das Vernetzen des Know-hows entsteht ein 50-köpfiges
    Beraterteam. Auf diese Weise können Spezialkompetenzen gebündelt und mittelständische Unternehmen
    in Umbruch- und Krisensituationen gemeinsam finanz- wie leistungswirtschaftlich neu aufgestellt werden.

    Interview: Christian Lützenrath und Dr. Alf Hillen

    Was hat Sie dazu veranlasst, Ihre Kompetenzen und            rauf hinweisen, dass die Insolvenzantragspflicht zwar aus-
    Ihr Know-how zu einem Beraterteam für die Restruk-           gesetzt ist, aber nur dann, wenn Anspruch auf Coronahil-
    turierung von Unternehmen zu bündeln?                        fen besteht, diese bis zum 28.2.21 beantragt wurden und
    Dr. Alf Hillen: Die Kooperation zwischen der dhpg und        dieses Geld zur Beseitigung der Insolvenzreife ausreicht.
    der TMC Turnaround Management Consult ist historisch         Dies ist nicht bei allen Unternehmen in der Klarheit ange-
    gewachsen und konnte ihre interdisziplinäre Kompetenz        kommen.
    seit 2018 bereits in vielen gemeinsamen Restrukturie-
    rungs- und Sanierungsmandaten erfolgreich unter Beweis       Vielen Unternehmen fehlt es aktuell an Liquidität. Die
    stellen. So deckt die dhpg neben der klassischen betriebs-   Banken werden, je länger die Corona-Krise dauert,
    wirtschaftlichen und operativen Sanierungsberatung auch      immer restriktiver. Was raten Sie den Unternehmen?
    alle rechtlichen Themengebiete, wie Sanierungssteu-          Dr. Alf Hillen: Das Thema Liquiditätsplanung ist aus mei-
    er-, ­Arbeits-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht ab. TMC    ner Sicht der erste Schritt zum Erfolg. Bei einem kriselnden
    legt einen weiteren Fokus auf Interimsmanagement und         Unternehmen kann dies so weit gehen, dass sie tagesaktu-
    Distressed M&A. Neben dem Verständnis für eine inter-
    ­                                                            ell erfolgen muss. Eine Planung in Form einer integrierten
    disziplinäre Beratung zeichnet sich unser gemeinsamer        Finanzplanung – also ein Zusammenspiel aus Erfolgsrech-
    Beratungsansatz durch einen stets persönlichen Mandan-       nung, Bilanz- und Liquiditätsplanung – ist die Grundlage
    tenbezug aus, der besonders für komplexere Mittelstands-     für eine unternehmerische Zukunftsbetrachtung und so-
    strukturen prädestiniert erscheint.                          mit der gesamten Unternehmenssteuerung. Sie zielt un-
                                                                 ter anderem auf die Früherkennung existenzieller Risiken
    Zu Jahresbeginn wurde in den Medien vielfach von             ab. Mithilfe detaillierter Finanzplanungen kann der aktuelle
    einer zu erwartenden Pleitewelle gesprochen. Wie             und zukünftige Liquiditätsbedarf bestimmt werden und
    sehen Sie das mit Blick auf die Erfahrung aus der            einem möglichen Liquiditätsengpass frühzeitig entgegen­
    Praxis?                                                      gewirkt werden.
    Christian Lützenrath: Die Coronahilfen und das Ausset-
    zen der Insolvenzpflicht haben dafür gesorgt, dass die        Gibt es generelle Empfehlungen, die Sie Unterneh-
    große Insolvenzwelle bis dato ausgeblieben ist. Sicher        men derzeit geben können? Gibt es möglicherweise
    ist dadurch ein sogenannter „Insolvenzstau“ entstanden,      „die“ drei Big Points, die immer zu einer Leistungs-
    der noch größer wird, je länger die Pandemie uns fest         und Kostenverbesserung führen?
    im Griff hält. Wir gehen derzeit – ebenso wie die Exper-     Christian Lützenrath: In der Tat. Viele Unternehmen
    ten des Mannheimer Leibniz-Institutes für Europäische        denken, dass es immer eines großen Projekts bedarf.
    Wirtschaftsforschung (ZEW) – davon aus, dass es eher die     Das muss es aber gar nicht. In der Praxis geht es darum,
    kleineren Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern      echte Routinen für die Leistungsverbesserung einzuzie-
    treffen wird. Bei diesen Unternehmen sind die Rücklagen      hen. Dazu gehört: 1. Schauen Sie regelmäßig auf Ihren
    eher gering, sodass die Banken diese perspektivisch nicht    Kundenstamm. Welche davon sind für Sie die profitablen
    weiter unterstützen werden. Ich möchte noch einmal da-       Kunden, welche nicht? Sich von Kunden zu trennen, ist

4   dhpg aktuell 04/21
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sicher manchmal schmerzhaft. Besonders wenn man viele
Jahre gut und gern zusammengearbeitet hat, aber es ist
legitim. Das Gleiche gilt übrigens für die Leistungspartner.
2. Erfassen Sie die für Sie wichtigsten Prozesse. Schauen
Sie, ob Sie diese vereinfachen und digitalisieren können.
Investieren Sie hier in einen guten IT-Berater, der den Blick
von außen hat und Benchmark-Projekte kennt. Gestalten           Christian Lützenrath
Sie aktiv Ihre Zukunft, auch wenn IT-Invests zugegebe-          begleitete zahlreiche Restrukturie-
nermaßen zunächst Kostentreiber sind. 3. Investieren Sie        rungen und Sanierungen. Er war
in Ihre Unternehmensplanung. In diesen Zeiten gilt es, in       als Turnaround-Manager in vielen
kürzeren Planungszyklen zu denken. Überlegen Sie, ob            Interimsmandaten bei nationalen
das Kennzahlensystem das Unternehmen durch diese Zeit           und internationalen Unternehmen
trägt oder ob es anderer Größen bedarf. Wenn Sie regel-         tätig. Auch Managementbegleitungen
mäßig diese Punkte und zudem das Personalcontrolling            und Plandurchführungen während
angehen, kommt jedes Unternehmen voran. Es sei denn,            Insolvenzverfahren gehören zu
dass Geschäftsmodell ist überholt. Aber das ist dann ein        seinem Spezialgebiet. Neben seiner
ganz anderes Thema.                                             beruflichen Tätigkeit veröffentlich-
                                                                te Christian Lützenrath zahlreiche
Wenn Sie in ein Unternehmen kommen, müssen Sie                  Fachartikel und wirkte darüber hinaus
die Dinge schnell erfassen. Wie verstehen Sie Ihre              an verschiedenen Fachbüchern mit.
Rolle als Berater? Was dürfen Unternehmen von
Ihnen erwarten?
Dr. Alf Hillen: Das stimmt, bei Restrukturierungsmandaten
muss meistens unter starkem Zeitdruck gearbeitet werden,
weshalb detaillierte Branchenkenntnisse und eine ausge-
prägte Krisenerfahrung umso wichtiger sind. Genau dort
liegt unsere gemeinsame Kompetenz. Sowohl die dhpg
als auch die TMC zeichnen sich durch ihre Nähe zum
Mittelstand und ihre langjährige Erfahrung im unterneh-
merischen Krisenumfeld aus. Wir sehen uns selbst we-
niger als externe Berater, sondern als „Matching Partner“
der Geschäfts­führung oder des Managements. Wir wissen,
wie stark Unternehmer in das Tagesgeschäft eingebunden
sind, und bieten genau dort Kapazitäten an, wo es nötig
ist – auch bei unpopulären Maßnahmen mit Konfliktpoten-
zial.
                                                                Dr. Alf Hillen
                                                                ist Steuerberater bei der dhpg. Mit-
  Die Philosophie von dhpg und TMC                              telständische Personen- und Kapital-
  Wir teilen das Verständnis einer persönlichen und             gesellschaften unterstützt er in allen
  respektvollen Beratung auf Augenhöhe. Hierbei geht            steuerlichen und steuerrechtlichen
  es uns nicht um den schnellen, sondern um den                 Fragen. Als zertifizierter Restrukturie-
  nachhaltigen Erfolg auf solidem Fundament. Die Be-            rungs- und Sanierungsexperte steht er
  urteilung von Sanierungschancen bedarf einer ganz-            Mandanten als qualifizierter Ansprech-
  heitlichen Betrachtung eines Unternehmens und                 partner zur Seite, wenn es um die
  seines Umfelds. Die persönliche Beratung auf Part-            außergerichtliche und gerichtliche
  nerebene ist dafür ein Muss.                                  Sanierung sowie um Neuausrichtung
                                                                und Umstrukturierung geht.

                                                                                                           5
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Top News

    GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat                        Möglichkeiten des Arbeitgebers
                                                                     Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzrecht gesetzlich dazu
                                                                     verpflichtet, umfassende Schutzmaßnahmen im Betrieb zu
    Kann der Arbeitgeber zur                                         ergreifen. Diese reichen von der Aufklärung über die Einrich-
                                                                     tung technischer Schutzvorkehrungen bis hin zur Schließung
    Corona-Schutzimpfung                                             bestimmter Gemeinschaftsräume, für die kein anderweitiges
                                                                     wirksames Schutzkonzept besteht. Im Hinblick auf das Auf-
    verpflichten?                                                    rechterhalten des Betriebs ist es ratsam, die Impfbereitschaft
                                                                     zu erhöhen. Insbesondere sollten Arbeitnehmern bei der
    Es ist nicht damit zu rechnen, dass eine gesetzliche             Wahrnehmung eines Impftermins keine Lohnausfälle entste-
    Impfpflicht geschaffen wird. Es stellt sich aber die             hen und die – regelmäßige – Außerkraftsetzung des § 616
    Frage, ob Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer zur Imp-                 BGB sollte daher für solche Fälle aufgehoben werden. Der
    fung verpflichten können.                                        Paragraf besagt, dass ein Arbeitnehmer bei einer persönlichen
                                                                     Arbeitsverhinderung Anspruch auf bezahlte Freistellung hat,
    Eine solche Verpflichtung ist an den Maßgaben für eine           wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erheb-
    wirksame Weisung zu prüfen. Sie unterliegt der Abwä-             liche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an
    gung zwischen dem Interesse des Arbeitgebers und den             der Arbeitsleistung verhindert ist. Daneben kommt die Verga-
    Grundrechten des Arbeitnehmers. Aufgrund der Intensität          be eines Impfbonus infrage. Dieser kann durch eine einmali-
    des Grundrechtseingriffs durch eine vermeintliche Impf-          ge Bonuszahlung, einen zusätzlichen Urlaubstag oder Sach­
    pflicht wird das Interesse des Arbeitgebers regelmäßig da-       geschenke erfolgen. Sobald genügend Impfstoff vorhanden
    hinter zurücktreten. Eine durch den Arbeitgeber geschaf-         ist, ist auch die Impfung der Belegschaft durch den Betriebsarzt
    fene Impfpflicht würde zudem voraussetzen, dass dieser           eine denkbare Möglichkeit, zur Betriebserhaltung beizutragen.
    Kenntnis über den Impfstatus der Arbeitnehmer hat, wozu
    er nicht befugt ist.

    Sonderfall Gesundheitswesen                                      GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat
    Die Unzulässigkeit einer Impfpflicht gilt auch für die Berufs-
    gruppen, die regelmäßig mit Risikopatienten in Kontakt tre-
    ten, wie Ärzte und Altenpfleger. Hier gilt es zwar, einen er-    Sofortabschreibung von
    höhten Sicherheitsmaßstab anzulegen, eine Verpflichtung
    zur Vornahme einer Schutzimpfung besteht dennoch nicht.          Computerhardware und
    Grund dafür ist, dass für die Corona-Schutzimpfung bisher
    primär ein Eigenschutz, jedoch kein wirksamer Fremd-             Software möglich
    schutz nachgewiesen wurde. Die Impfung des Personals
    hat also keine nachgewiesene Wirkung auf die Sicherheit          Im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie
    der Patienten oder Bewohner eines Seniorenheims.                 und deren wirtschaftlichen Folgen kommt es zu
                                                                     einer weiteren steuerlichen Entlastung: Das Bun-
    Alternativ: Pflicht zur Durchführung eines Schnelltests?         desministerium der Finanzen (BMF) hat die Nut-
    Als milderes Mittel neben einer Impfpflicht kommt die            zungsdauer für Computerhardware, einschließlich
    Pflicht zur regelmäßigen Durchführung eines Schnelltests         zugehöriger Peripheriegeräte sowie Betriebs- und
    infrage. Seit Anfang März sind Arbeitgeber sogar dazu ver-       Anwendersoftware, neu festgelegt.
    pflichtet, ihren Arbeitnehmern pro Woche mindestens ei-
    nen kostenlosen Schnelltest anzubieten. Eine Pflicht der         Wirtschaftsgüter, die durch den Steuerpflichtigen zur Erzie-
    Arbeitnehmer, diesen tatsächlich vornehmen zu lassen,            lung von Einkünften genutzt werden und deren Nutzung
    ist nur für diejenigen Personen bekannt, die aus einem           sich über einen mehrjährigen Zeitraum erstreckt, werden
    Risikogebiet zurückgekehrt sind. Für eine darüber hinaus­        grundsätzlich linear über ihre betriebs­gewöhnliche Nut-
    gehende anlasslose Testpflicht muss der Arbeitgeber ein          zungsdauer abgeschrieben. Für Computer, Peripherie-
    berechtigtes Interesse nachweisen. Ein solches besteht nur       geräte und Software sahen die amtlichen AfA-Tabellen
    in Einzelfällen, z.B. wenn eine enge Zusammenarbeit der          vom 15.12.2000 bislang eine Nutzungsdauer von drei
    Arbeitnehmer erforderlich ist oder anderweitige Schutz-          Jahren vor. Für betriebswirtschaftliche Softwaresysteme
    maßnahmen nicht möglich sind. Unklar ist bisher, wer die         (ERP-Software) wurde nach dem BMF-Schreiben vom
    Kosten für die angebotenen Schnelltests übernimmt. Der           18.11.2005 grundsätzlich ein Zeitraum von fünf Jahren als
    Bund und die Länder lehnen eine Kostenübernahme ab. Es           betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angenommen.
    ist daher damit zu rechnen, dass die Arbeitgeber die Kos-
    ten tragen müssen. Auch datenschutzrechtlich gestaltet           Beschluss vom 19.1.2021
    sich die Testpflicht in den Betrieben schwierig. Unklar ist,     In ihrer Videokonferenz vom 19.1.2021 fassten die Bun-
    inwiefern Arbeitgeber die Ergebnisse an das Gesundheits-         deskanzlerin sowie die Regierungschefs der Bundesländer
    amt weiterleiten müssen bzw. dürfen.                             u.a. folgenden Beschluss: „Zur weiteren Stimulierung der

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Aktuell 04 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Kann der Arbeitgeber zur - Neues aus Wirtschaft, Steuern ...
Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden           GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen, Privat
bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum
1.1.2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die
Kosten für Computerhardware und Software zur Daten-               Die Androhung einer Krank-
eingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaf-
fung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt       schreibung kann zur außeror-
werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im
Homeoffice arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich           dentlichen Kündigung führen
geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.“
                                                                  Reagiert ein Arbeitnehmer auf eine Weisung des
BMF-Schreiben vom 26.2.2021                                       Arbeitgebers mit der Drohung, sich krankschreiben
Die Finanzverwaltung hat den Beschluss mit Schreiben vom          zu lassen, kann das eine fristlose Kündigung aus
26.2.2021 umgesetzt. Danach kann für bestimmte Com-               wichtigem Grund rechtfertigen.
puterhardware sowie für die zur Dateneingabe und -ver-
arbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware            Im konkreten Fall ging es um einen SAP Support Consul-
eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr             tant. 2019 kam es zu Meinungsverschiedenheiten mit sei-
zugrunde gelegt werden. Dieses Wahlrecht ermöglicht also          nem Arbeitgeber, da dieser einen Wechsel des Standorts
einen Abzug der entsprechenden Anschaffungs- oder Her-            überlegte. Da der Arbeitnehmer einen längeren Arbeitsweg
stellungskosten im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung          befürchtete, schaltete er sich unberechtigterweise selbst
in voller Höhe. Die begünstigte „Computerhardware“ wird           in die Planung ein und nahm ohne Absprache Kontakt zu
im Schreiben abschließend aufgezählt und umfasst insbe-           einem Makler auf. Schließlich spitzte sich die Lage zwi-
sondere: Desktop-Computer, Notebook-Computer, Work-               schen den Parteien so zu, dass der Arbeitnehmer für zwei
station, mobile Workstation, Small-Scale-Server, Dockingsta-      Tage von der Arbeit freigestellt wurde. Es folgten mehrere
tion, externes Netzteil, Peripheriegeräte mit Eingabegeräten      Telefonate und E-Mails zwischen den Parteien und schließ-
(u.a. Tastatur, externen Speichern (u.a. Festplatte) und Ausga-   lich forderte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf, am
begeräten (u.a. Lautsprecher). Die Computerhardware muss          Folgetag zu einem Abstimmungsgespräch zu erscheinen.
nach EU-Verordnung den Anforderungen an die umweltge-             Damit war der Arbeitnehmer nicht einverstanden und teilte
rechte Gestaltung von Computern und Computerservern               mit, dass er noch krank werden könne. Tatsächlich legte
genügen. Als Software wird die Betriebs- und Anwendersoft-        der Arbeitnehmer für den Tag des Abstimmungsgesprächs
ware zur Dateneingabe und -verarbeitung erfasst. Begünstigt       eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Daraufhin kün-
sind neben Standardanwendungen auch Individualsoftware            digte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich
einschließlich ERP-Software, Software für Warenwirtschafts-       mit sofortiger Wirkung, wogegen der Arbeitnehmer klagte.
systeme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unterneh-            Das Arbeitsgericht Ludwigshafen wies die Kündigungs-
mensverwaltung oder Prozesssteuerung.                             schutzklage ab. Die dagegen eingelegte Berufung des Klä-
                                                                  gers blieb ebenfalls ohne Erfolg.
Zeitliche Anwendung
Die verkürzte Nutzungsdauer findet erstmals Anwendung             Entscheidung
für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. Für          Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bewertete die
Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, die zur Einkünfte­          Kündigung als wirksam. Begründet wurde dies damit, dass
erzielung verwendet werden, gilt die Neuregelung entspre-         die Androhung einer Krankschreibung als eine erhebliche
chend ab dem Veranlagungszeitraum 2021. Auch für Wirt-            Pflichtverletzung bewertet wurde, die eine außerordent­
schaftsgüter, die in früheren Jahren angeschafft wurden           liche Kündigung rechtfertigen kann. Es sei dabei auch un-
und deren alte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer noch             erheblich, ob der Arbeitnehmer am Ende tatsächlich eine
nicht abgelaufen ist, besteht die Möglichkeit der Sofort­         Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kann. Maßgeb-
                                                                  ­
abschreibung des Restwerts im Veranlagungszeitraum 2021.          lich für die Pflichtverletzung sei die Art und Weise des Vorge-
                                                                  hens. Ebenfalls unbeachtlich – sei auch die Rechtmäßigkeit
Ergänzender Hinweis                                               der Weisung des Arbeitgebers, der sich der Arbeitnehmer
Derzeit ist nicht abschließend geklärt, ob der protokollierte     mit seiner Drohung widersetzen wollte. Im Ergebnis stell-
Wunsch der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.1.2021,            te die Pflichtverletzung einen wichtigen Grund dar, die im
wonach diese Wirtschaftsgüter „sofort abgeschrieben“              konkreten Fall die außerordentliche Kündigung rechtfertigte.
bzw. „im Jahr der Anschaffung [...] steuerlich vollständig
berücksichtigt werden“ können, durch die im BMF-Schrei-           Konsequenz
ben vom 26.2.2021 fehlende ausdrückliche Bezeichnung              Das Urteil überzeugt und zeigt auf, dass nicht nur nach-
als „Sofortabschreibung“ auch so umgesetzt werden kann.           weisbares „Krankfeiern“, sondern sogar die Androhung einer
Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Teile der        Arbeitsunfähigkeit im Einzelfall eine außerordentliche Kündi-
Finanzverwaltung die Vorgabe als Abschreibung pro rata            gung rechtfertigen kann. Das gilt sogar dann, wenn letztlich
temporis über einen Zeitraum von zwölf Monaten inter-             gar keine Krankmeldung erfolgt; das Vertrauensverhältnis
pretieren. Eine zeitnahe Klarstellung wäre wünschenswert.         dürfte in Fällen dieser Art meistens nachhaltig zerstört sein.

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Aktuell 04 21 - Neues aus Wirtschaft, Steuern und Recht - Kann der Arbeitgeber zur - Neues aus Wirtschaft, Steuern ...
Praxistipp

    Der Notfallkoffer des Unternehmers –
    praktische und rechtliche Absicherung für den Notfall
    Die Corona-Pandemie führt das Erfordernis und die Dringlichkeit einer Absicherung des Unternehmers für den per-
    sönlichen Notfall nochmals deutlich vor Augen. Wer führt das Unternehmen bei plötzlicher Krankheit oder Tod fort?
    Wer erbt das Vermögen, insbesondere das Unternehmen, bei plötzlichem Tod? Wie wird die Versorgung der Familie
    und des Unternehmens in diesen Fällen sichergestellt? Über all diese Fragen sollte sich der Unternehmer frühzeitig
    Gedanken machen und entsprechende Notfallvorkehrungen treffen. Hierzu geben wir Ihnen ein paar praktische Tipps
    an die Hand.

    Grundsätzliche, aber wichtige Maßnahmen
    Wichtig ist zunächst, dass der Unternehmer für seine Ver-     Testament aufgefunden und die Anordnungen beachtet
    trauensperson(en) einen im Notfall auffindbaren Ordner        und durchgesetzt werden. Bei einem notariell errichte-
    anlegt, in dem sämtliche aktuellen Angaben und Infor-         ten Testament ist das Auffinden des Testaments bereits
    mationen zu maßgeblichen Unterlagen zu finden sind.           automatisch sichergestellt. Bei einer eigenhändigen (pri-
    Dieser Ordner sollte folgende Informationen beinhalten:       vatschriftlichen) Errichtung des Testaments sind weitere
    / persönliche Angaben (Ehegatte, Kinder, Aufbewah-            Maßnahmen zu treffen, z.B. die Übergabe des Testaments
       rungsort der Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunde),        in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts. Gera-
       insbesondere auch Informationen über die Vermö-            de bei unternehmerischem Vermögen bietet es sich an,
       gensgüter (z.B. Unternehmensbeteiligungen, Immobi-         einen Testamentsvollstrecker einzubinden, der die Be-
       lien, Aktiendepots etc.),                                  achtung und Umsetzung der testamentarischen Anord-
    / etwaige Ämter (z.B. Aufsichtsrat, Beirat, Vorstand eines    nungen sicherstellt. Durch ihn ist in bestimmten Konstel-
       Vereins oder einer Stiftung),                              lationen auch der – in der Regel unliebsame – Einsatz
    / die anzusprechenden Berater, erteilte Vollmachten           eines gerichtlich bestellten Ergänzungspflegers bei min-
       (Arten der Vollmachten, Erreichbarkeit der bevoll-         derjährigen Erben vermeidbar.
       mächtigten Personen und Aufbewahrungsort der Ori-
       ginalvollmachten),                                         Notfallplan im Unternehmen
    / medizinische Aspekte (behandelnde Ärzte, Krankenak-         Zudem ist es wichtig, einen Notfallplan für das Unter-
       te, Patientenverfügung),                                   nehmen zu hinterlegen, damit der Nachfolger im – meist
    / Versicherungen und Finanzen (z.B. Bankkonten, Bank-         kurzfristig eintretenden – Notfall das „Tagesgeschäft“
       schließfächer),                                            weiterführen kann. Auch hierfür empfiehlt sich die Anlage
    / den Letzten Willen (Testament, Erbvertrag, digitaler        eines Ordners. Nützliche Informationen für den Nachfol-
       Nachlass [Zugangsdaten und Passwörter]),                   ger sind:
    / Hinweise zur Bestattung und Unterlagen für den/die          / wichtige Ansprechpartner (bei den Mitarbeitern, Kunden,
       Unternehmenserben.                                           Lieferanten, Banken, Behörden, Beratern),
    Sinnvoll ist es zudem, Handlungsleitfäden/Checklisten für     / Arbeitsvorgänge (laufende Projekte, Aufträge, Zahlungs-
    die Unternehmensnachfolge aufzusetzen und beizufü-              pflichten etc.),
    gen.                                                          / Finanzdaten.

    Vollmachten                                                   Langfristige Planung und Sicherstellung des Vermögens­
    Neben den rein persönlichen Vollmachten, wie der Vor-         übergangs
    sorgevollmacht, sind auch Vollmachten (Handlungsvoll-         Ziel der Vermögens- und Nachfolgeplanung sollte es
    machten oder Generalvollmachten) für den unternehme-          sein, dass der Übergang zur Zufriedenheit und Versor-
    rischen Bereich vorzuhalten, die im Notfall sofort greifen.   gungsicherheit sowie zum Erhalt des Vermögens des
    Dies gilt nicht nur für den Bereich der Führung des Un-       Unternehmens und der Arbeitsplätze führt. Da sich der
    ternehmens (also das „Tagesgeschäft“), sondern vielmehr       Vermögens- und Nachfolgeprozess eines Unternehmers
    auch für die Ausübung von Gesellschafterrechten.              als ein Zusammenspiel aus Erb-, Gesellschafts-, Immo-
                                                                  bilien-, Familien- und Steuerrecht darstellt, empfiehlt es
    Notfalltestament                                              sich, dieses Projekt frühzeitig zu beginnen und diesen als
    Kurzum: Ein Testament (oder ein Erbvertrag) ist ein Muss.     strategischen wie stetigen Prozess zu sehen. Hierbei sind
    Nur so kann die Niederlegung des Unternehmerwillens           wir Ihnen gerne behilflich. Sprechen Sie uns an.
    über seine Nachfolge gezielt und nachhaltig gesteuert
    werden; nur so sind eine zutreffende Ausgestaltung des
    Vermögensübergangs zu erreichen und unnötige Steuer-
    belastungen zu vermeiden. Es ist auch wichtig, dass das

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News für Ihr Geschäft

GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen                                 anderen öffentlichen Registern nicht zu realisieren ist. Das
                                                                  Problem soll nun dadurch gelöst werden, dass man diese
                                                                  Erleichterungen für die Melde­pflichtigen streicht und sie zur
Das Transparenzregister wird                                      Übermittlung strukturierter Daten an das Transparenzregister
                                                                  verpflichtet. Aus der Melde­fiktion wird eine Meldepflicht für
zum Vollregister, die Mittei-                                     alle, die dafür sorgt, dass alle relevanten Informationen als
                                                                  strukturierte Datensätze im Transparenzregister zum Zwe-
lungsfiktion zur Meldepflicht                                     cke der europaweiten Vernetzung zur Verfügung stehen.

Die Regierung hat den Entwurf eines Gesetzes                      Übergangsfristen für die Nachmeldung des
zur Änderung des Geldwäschegesetzes (TraFinG)                     wirtschaftlich Berechtigten
beschlossen. Konsequenz: Künftig müssen alle                      Für die Nachmeldung der wirtschaftlich Berechtigten auf-
Meldepflichtigen alle Daten ihrer wirtschaftlich                  grund des Wegfalls der Meldeerleichterungen sieht das
Berechtigten an das Register melden.                              TraFinG eine gestaffelte Übergangsregelung vor. Demnach
                                                                  haben Nachmeldungen im Falle einer Aktiengesellschaft
Der europarechtlich getriebene Ausbau des Transparenz-            (AG), Europäischen Aktiengesellschaft (SE) oder Komman-
registers schreitet weiter voran. Am 10.2.2021 hat die Bun-       ditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bis zum 31.3.2022, im
desregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung              Falle einer GmbH, Genossenschaft oder Partnerschaftsge-
des Geldwäschegesetzes (Gesetz zur europäischen Ver-              sellschaft bis zum 30.6.2022 und in allen anderen Fällen
netzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der             bis zum 31.12.2022 zu erfolgen. Der Vollzug der Bußgeld­
EU-RL 2019/1153 zur Nutzung von Finanzinformationen für           vorschriften für Verstöße gegen die Pflicht zur Erstmeldung
die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung            des wirtschaftlich Berechtigten infolge der neuen Regelun-
und sonstigen schweren Straftaten – TraFinG) beschlossen.         gen wird im Falle einer AG, SE oder KGaA bis zum 31.3.2023,
Hintergrund ist die europarechtlich vorgesehene elektroni-        im Falle einer GmbH, Genossenschaft oder Partnerschafts-
sche Vernetzung der Transparenzregister aller EU-Mitglied-        gesellschaft bis zum 30.6.2023 und in allen anderen Fällen
staaten. Eine solche Vernetzung ist nur dann möglich, wenn        bis zum 31.12.2023 ausgesetzt.
alle relevanten Informationen in Form strukturierter Daten-
sätze digital abrufbar zur Verfügung stehen. Da aufgrund          Zudem neu: Angabe sämtlicher Staatsangehörigkeiten
verschiedener Befreiungstatbestände für einen Großteil der        Das TraFinG sieht weiterhin vor, dass zukünftig sämtliche
Meldepflichtigen im Transparenzregister derzeit keine struk-      Staatsangehörigkeiten des wirtschaftlich Berechtigten zum
turierten Daten vorliegen, muss das deutsche Transparenz-         Transparenzregister zu melden sind; bisher genügte es,
register Vollregister werden, das heißt, es müssen künftig alle   eine von mehreren Staatsangehörigkeiten anzugeben. Eine
Meldepflichtigen alle Daten zu ihren wirtschaftlich Berech-       Nachmeldung muss laut Gesetzesbegründung allerdings
tigten zur Eintragung in das Register melden. Die bisherigen      erst erfolgen, wenn die meldepflichtigen Vereinigungen „die
Erleichterungen, insbesondere die Mitteilungsfiktion des          Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten [im Transparenz-
§ 20 Abs. 2 Geldwäschegesetz – GwG, entfallen ersatzlos.          register] turnusmäßig aktualisieren“. Was der Gesetzgeber
Betroffen von den erweiterten Meldepflichten sind laut Ge-        allerdings unter turnusmäßig versteht, bleibt offen.
setzesbegründung ca. 2,3 Mio. deutsche Unternehmen.
                                                                  Auch neu: Meldepflichten bei Share Deals ausländi-
Auffangregister wird zum Vollregister                             scher Gesellschaften und Erweiterung des Beurkun-
Bislang ist das Transparenzregister als Auffangregister struk-    dungsverbots für Notare
turiert, das heißt, in einer Vielzahl von Fällen liegen die       Bereits nach derzeitiger Rechtslage sind ausländische Ge-
Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten aufgrund von             sellschaften verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten an
Ausnahmetatbeständen dem Register selbst nicht unmit-             das Transparenzregister zu melden, wenn sie sich verpflich-
telbar vor, sondern sind z.B. im Handels-, Partnerschafts-,       ten, Eigentum an einer in Deutschland belegenen Immobi-
Genossenschafts- oder Vereinsregister enthalten. Denn             lie zu erwerben und sie nicht in einem Transparenzregister
eine Meldung an das Transparenzregister ist bislang insbe-        eines anderen EU-Mitgliedstaats eingetragen sind (§ 20 Abs.
sondere dann entbehrlich, wenn sich alle erforderlichen           1 Satz 2, 3 GwG). Die derzeitige Regelung erfasst dabei nur
Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus be-           den Fall, in dem eine ausländische Gesellschaft unmittelbar
stimmten öffentlich einsehbaren Registern ergeben (soge-          Eigentum an einem inländischen Grundstück erwirbt. Das
nannte Mitteilungsfiktion). Nach dem ausdrücklichen Willen        TraFinG stellt klar, dass eine ausländische Gesellschaft auch
des deutschen Gesetzgebers sollten die Mitteilungsfiktionen       dann zur Meldung ihres wirtschaftlich Berechtigten an das
dafür sorgen, dass sich der administrative Aufwand für die        deutsche Transparenzregister verpflichtet ist, wenn sie ent-
Mitteilungspflichtigen in Grenzen hält. Das TraFinG vollzieht     sprechend § 1 Abs. 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) An-
nun die Kehrtwende. Offenbar, weil man erkennen musste,           teile an einer Gesellschaft erwirbt, die inländisches Grund-
dass die seinerzeit angedachte Vernetzung der deutschen           eigentum hält (Share Deal). Diese Voraussetzungen sind
Register in absehbarer Zeit und mit vertretbarem Aufwand          beispielsweise erfüllt, wenn eine ausländische Gesellschaft
aufgrund des Fehlens von strukturierten Daten aus den             mindestens 95 % der Geschäftsanteile einer deutschen

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GmbH erwirbt, die ihrerseits Eigentümerin eines Grund-           wurde nunmehr verlängert und auf das Jahr 2021 ausgewei-
     stücks in Deutschland ist. Entsprechend wird auch das Beur-      tet. Außerdem wurden punktuelle Änderungen zur Stärkung
     kundungsverbot des § 10 Abs. 9 Satz 4 GwG auf solche Sha-        der Aktionärsrechte beschlossen.
     re Deals ausgeweitet. Nach dieser erweiterten Vorschrift darf
     der Notar eine Beurkundung unter Beteiligung einer auslän-       Was ist neu?
     dischen Gesellschaft, die zur Meldung ihres wirtschaftlich       Im Wesentlichen wird das Fragerecht der Aktionäre gestärkt
     Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet ist, nun-   und das Vorstandsermessen in Bezug auf die Fragenbeant-
     mehr auch als Share Deal nur dann vornehmen, wenn diese          wortung beschränkt. Der Vorstand muss nunmehr die ein-
     ihren Meldepflichten nachgekommen ist.                           gereichten Fragen, vorbehaltlich etwaiger Auskunftsweige-
                                                                      rungsrechte, beantworten. Ein Ermessen dahingehend, „ob“
     Fazit und Ausblick                                               er die Fragen beantwortet, ist damit nicht mehr gegeben. Er
     Die immer stärker werdende Bedeutung des Transparenz-            kann nur nach freiem Ermessen entscheiden, „wie“ er die
     registers zeigt sich nicht nur in dem Aufwand, den der Voll-     Fragen beantwortet. Darüber hinaus ist die Frist zur Ein-
     registercharakter nunmehr den Meldepflichtigen abverlangt,       reichung der Fragen auf einen Tag verkürzt. Ferner gelten
     sondern auch in der langfristigen Vereinfachung, die mit der     Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die 14 Tage
     Vollregistereigenschaft des Transparenzregisters einhergeht      vor der Hauptversammlung übersandt wurden, künftig als
     bzw. vielmehr einhergehen soll. Ob der Nutzen der Vollre-        in der Hauptversammlung (nochmals) gestellt, sofern der
     gistereigenschaft des Transparenzregisters den Aufwand für       Aktionär seine Legitimation nachgewiesen und sich zu der
     alle Beteiligten aufwiegt, wird sich wohl erst in den nächsten   Versammlung angemeldet hat. Durch diese sogenannte Fik-
     Jahren zeigen, u.a. wenn statistisch ermittelt worden ist, wie   tionslösung muss die Hauptversammlung über den Antrag
     viele schwere Straftaten durch das Transparenzregister und       abstimmen, auch wenn der Aktionär nicht an der Versamm-
     die darin enthaltenen Informationen aufgespürt worden sind.      lung teilnimmt.

                                                                      Was bleibt?
       Wenn Sie Fragen zu den Änderungen des Transpa-                 Im Übrigen bleibt es für die durch das COVID-19-Gesetz
       renzregisters haben oder Unterstützung bei der Mit-            eingeführten Regelungen für die Aktiengesellschaften. Ins-
       teilung des wirtschaftlich Berechtigten benötigen,             besondere ist darauf hinzuweisen, dass die Einberufungsfrist
       sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie persönlich.         auf 21 Tage verkürzbar und die Anfechtung von Beschlüssen
                                                                      beschränkt ist und der Vorstand über Abschlagszahlungen
                                                                      auf den Bilanzgewinn entscheiden kann. Die Regelungen
                                                                      gelten weiterhin für Aktiengesellschaften, Kommanditgesell-
     GmbH-Geschäftsführer, Unternehmen                                schaften auf Aktien oder Europäische Gesellschaften (SE).
                                                                      Des Weiteren werden die Regelungen für Vereine, Stiftun-
                                                                      gen und Genossenschaften an die für Aktiengesellschaften
     Virtuelle Haupt- und                                             geltenden Regelungen angeglichen. Für die GmbH bedarf
                                                                      die im „Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränk-
     Mitgliederversammlungen                                          ter Haftung“ (GmbHG) verankerte Abstimmung im Umlauf-
                                                                      verfahren nicht der Einstimmigkeit.
     auch im Jahr 2021
                                                                      Fazit
     Schon vor einem Jahr hat der Gesetzgeber die                     Mit den Anpassungen hat der Gesetzgeber auf die Erfahrun-
     Durchführung virtueller Hauptversammlungen                       gen aus den virtuellen Hauptversammlungen im Jahr 2020
     flächendeckend ermöglicht. Folgerichtig hat er die               reagiert und Klarheit für die Rechte der Aktionäre geschaffen.
     Regelung auf das Jahr 2021 ausgeweitet. Allerdings               Allerdings kann die Verkürzung der Fragefrist die Gesellschaf-
     wurden die Rechte der Aktionäre gegenüber dem                    ten vor besondere Herausforderungen stellen. Insgesamt
     Vorjahr punktuell gestärkt.                                      ist die Entwicklung jedoch weitgehend zu begrüßen und
                                                                      es bleibt zu hoffen, dass auch nach der Corona-Pandemie
     Hintergrund                                                      die virtuellen Hauptversammlungen in dauerhaft geltendes
     Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist auch im             Recht transportiert werden.
     Jahr 2021 die Möglichkeit zur Durchführung einer Hauptver-
     sammlung in Präsenz für viele Unternehmen nicht gegeben.
     Bereits während der ersten Corona-Welle hatte der Gesetz-
     geber erkannt, dass das Erfordernis von Präsenzversamm-
     lungen mit den coronabedingten Versammlungsverboten
     unvereinbar ist, und hatte durch das Gesetz zur Abmilderung
     der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
     Strafverfahrensrecht vom 27.3.2020 („COVID-19-Gesetz“)
     die rechtlichen Grundlagen für die virtuelle Hauptversamm-
     lung in Pandemiezeiten – unabhängig von bestehenden
     Satzungsregelungen – geschaffen. Die befristete, zunächst
     auf das Jahr 2020 beschränkte Geltungsdauer des Gesetzes

10   dhpg aktuell 04/21
Unternehmen                                                      des § 13b Abs. 1 UStG (innergemeinschaftliche Dienstleis-
                                                                 tungen). Das Urteil des Niedersächsischen Finanz­gerichts
                                                                 ist schlüssig, die Differenzierung des BMF hingegen nicht.
Neues zur rückwirkenden                                          Allerdings ist die weitere Rechtsprechung zu beachten.
                                                                 Zum einen ist die Revision zum vorliegenden Urteil beim
Rechnungskorrektur bei Um-                                       Bundesfinanzhof anhängig, zum anderen befasst sich der
                                                                 Europäische Gerichtshof wiederum mit den vom Bun-
kehr der Steuerschuldnerschaft                                   desfinanzhof aufgestellten Grundsätzen. In der Praxis
                                                                 können Unternehmen von dem Urteil profitieren, sofern
Mit reichlich Verspätung hat das Bundesminis-                    es ihnen ermöglicht, Erstattungszinsen zu beanspruchen.
terium der Finanzen (BMF) im vergangenen Jahr                    Allerdings hat die rückwirkende Rechnungskorrektur auch
Stellung zur Rechtsprechung zur rückwirkenden                    Schattenseiten. Generell verkompliziert die Möglichkeit
Rechnungskorrektur bezogen. Dass dies noch                       der Rückwirkung die korrekte Erfassung der Vorsteuer, wie
nicht das Ende der Diskussionen ist, zeigt ein aktu-             der Urteilsfall zeigt. Auch kann die Rückwirkung verjährte
elles Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts,               Zeiträume betreffen, sodass der Vorsteuerabzug gegebe-
das sich gegen die Auffassung des BMF richtet.                   nenfalls gänzlich entfällt. Sorgen Sie daher dafür, dass es
                                                                 gar nicht hierzu kommt, und achten Sie auf ordentliche
Hintergrund                                                      Eingangs- und Ausgangsrechnungen.
Werden Rechnungen korrigiert, die zuvor aufgrund for-
meller Mängel einen Vorsteuerabzug nicht zuließen, stellt
sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Vorsteuerab-
zug vorzunehmen ist. Früher war dies unstrittig der Vor-         Unternehmen
anmeldungszeitraum, in dem die korrigierte Rechnung
dem Leistungsempfänger zugegangen ist. Die Rechtspre-
chung lässt nun unter bestimmten Voraussetzungen den             Vorsteueraufteilung bei
Vorsteuerabzug rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erhalts
der ursprünglichen Rechnung zu. Das BMF hat hierzu mit           Gebäuden mit
Schreiben vom 18.9.2020 Stellung bezogen (vgl. Blog-Bei-
trag vom 12.10.2020). Das Niedersächsische Finanzgericht         Ausstattungs­unterschieden
widerspricht nun mit aktuellem Urteil der Auffassung des
BMF und entfacht die Diskussion auf diese Weise neu.             Werden Gebäude errichtet, die sowohl Zwecken
                                                                 dienen, die den Vorsteuerabzug zulassen, als auch
Fall                                                             solchen, die diesen nicht zulassen, ist der Vorsteuer-
Ein Transportunternehmen (T) setzte für Transporte einen         abzug aufzuteilen. Da es zumeist um beträchtliche
Subunternehmer (S) ein, der in Luxemburg als Kapitalgesell-      Vorsteuer­beträge geht, kommt der Wahl des zutref-
schaft registriert war. S rechnete die erbrachten Leistungen     fenden Aufteilungsmaßstabs erhebliche Bedeutung zu.
im Jahr 2012 unter Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft
des Leistungsempfängers T netto ab. Die Betriebsprüfung          Fall
deckte auf, dass sich der Sitz des S nicht in Luxemburg, son-     Der Kläger errichtete einen Gebäudekomplex, der steu-
dern in Deutschland befand. S korrigierte die Rechnungen          erpflichtig an einen Supermarkt und steuerfrei an eine
aus dem Jahr 2012 im Jahr 2014 und rechnete diese gegen-         ­Senioren-Wohnanlage vermietet wurde. Die Vorsteuer teil-
über T mit Ausweis von Umsatzsteuer ab. Strittig war, ob T        te er nach einem Flächenschlüssel auf, den das Finanzamt
den Vorsteuerabzug in Höhe von ca. 235.000 € rückwirkend          der Höhe nach nicht anerkannte. Hiergegen legte der Kläger
im Jahr 2012 oder erst im Jahr 2014 geltend machen konnte.        Einspruch ein. Seiner Ansicht nach handelt es sich um zwei
                                                                  getrennte Gebäude, denen die Vorsteuer direkt zuzuord-
Entscheidung                                                      nen ist. Die nicht direkt zuzuordnenden Vorsteuerbeträge
Das Finanzgericht spricht sich gegen die Auffassung des           teilte er, aufgrund erheblicher Unterschiede in der Ausstat-
Finanzamts aus, wonach die rückwirkende Korrektur der             tung, nun nach einem Umsatzschlüssel auf. Das Finanzamt
Rechnung an der vom Bundesfinanzhof geforderten Min-              hielt dies weder für sachgerecht, noch hielt es den nach­
destvoraussetzung, dem Ausweis der Umsatzsteuer, schei-           träglichen Wechsel des Aufteilungsmaßstabs für zulässig.
tert. Nach Ansicht des Finanzgerichts ist dies in Fällen der
irrigen Annahme des Vorliegens der Umkehr der Steuer-            Entscheidung
schuldnerschaft jedoch nicht relevant, da in der ursprüng­       Laut Bundesfinanzhof handelt es sich aufgrund der einheit-
lichen Rechnung der Verzicht auf den Ausweis von Umsatz-         lichen Bauplanung und der verflochtenen Bauweise um
steuer korrekt gewesen wäre, wenn der Sitz tatsächlich in        ein einheitliches Gebäude. Eine spätere zivilrechtliche Tei-
Luxemburg gelegen hätte.                                         lung spielt insoweit keine Rolle. Der Kläger ist nur an den
                                                                 gewählten Aufteilungsmaßstab gebunden, wenn dieser
Konsequenz                                                       sachgerecht ist. Dies ist nicht der Fall, da es sich um ein Ge-
Das Urteil widerspricht der Auffassung des BMF, das bisher       bäude mit erheblichen Ausstattungsunterschieden handelt.
nur in Fällen des § 13b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG)         Hier ist der objektbezogene Umsatzschlüssel sachgerecht.
eine vergleichbare Auffassung vertritt, nicht jedoch für Fälle   Der Nachweis, dass der Umsatz- präziser als der Flächen-

                                                                                                                                   11
schlüssel ist, muss dabei nicht vom Kläger erbracht werden.      insbesondere den offenen Ausweis der Umsatzsteuer und
     Vielmehr ist der Flächenschlüssel nur anzuwenden, wenn er        die Vorlage von Zahlungsbelegen, aus denen sich der Ab-
     präziser als der (objektbezogene) Umsatzschlüssel ist.           rechnungszeitraum ergibt. Der Hinweis auf die „gesetzliche
                                                                      Mehrwertsteuer“ ohne einen Hinweis auf die Option zur Um-
     Konsequenzen                                                     satzsteuer stellt keinen offenen Ausweis der ­Umsatzsteuer
     Der Bundesfinanzhof bleibt seiner bisherigen Rechtspre-          dar. Entsprechend ergibt sich auch keine Rückwirkung der
     chung treu und präzisiert sie. Demnach vollzieht sich der        Rechnungskorrektur, da der Bundesfinanzhof als Voraus-
     Vorsteuerabzug in zwei Phasen: In der ersten Phase sind die      setzung hierfür u.a. den offenen Ausweis der Umsatzsteuer
     Vorsteuerbeträge, soweit möglich, den jeweiligen Nutzun-         fordert.
     gen direkt zuzuordnen. Dies betrifft insbesondere Aufwen-
     dungen für die laufende Nutzung und Erhaltung des Gebäu-         Konsequenzen
     des. Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes        Das Urteil ist angesichts der aktuellen Rechtsprechung
     ist dies in der Regel nicht möglich. Daher ist hier in einer     konsequent. Dies ändert jedoch nichts an dem Umstand,
     zweiten Phase die Vorsteuer im Regelfall mittels eines objekt-   dass solche Fälle vollkommen unnötig sind. Unterneh-
     bezogenen Flächenschlüssels aufzuteilen. Bestehen aber er-       mer, die den Vorsteuerabzug aus Mietverträgen geltend
     hebliche Unterschiede in der Ausstattung der Räume, ist die      machen wollen, sollten vom Vermieter ordnungsgemäße
     Aufteilung gemäß dem objektbezogenen Umsatzschlüssel             Rechnungen bzw. Dauerrechnungen fordern. So wird der
     vorzunehmen. Der einmal gewählte Maßstab kann nur dann           Vorsteuerabzug gesichert und unnötige und aufwendige
     geändert werden, wenn dieser nicht sachgerecht ist. Ange-        Auseinandersetzungen mit dem Fiskus werden vermieden.
     sichts der Höhe der Vorsteuerbeträge, um die es regelmäßig       Auch braucht dann die Frage nicht geklärt werden, ob das
     bei der Errichtung von Gebäuden geht, sollte schon in der        Finanzgericht recht mit der Aussage hat, dass der Hinweis
     Planungsphase steuerlicher Rat eingeholt werden.                 auf die „gesetzliche Mehrwertsteuer“ in Kombination mit
                                                                      der Ausübung der Option als offener Ausweis der Umsatz-
                                                                      steuer zu werten ist. Unseres Erachtens reicht dies nicht
                                                                      aus, sondern es ist vielmehr eine konkrete Angabe des
     Unternehmen, Privat                                              Umsatzsteuerbetrags erforderlich.

     Kein rückwirkender
                                                                      Privat
     Vorsteuer­abzug aus
     Mietverträgen                                                    Biberschaden im Garten ist
     Beliebtes Objekt von Betriebsprüfungen ist der                   für Finanzamt gewöhnlich
     Vorsteuerabzug aus Mietzahlungen. Zum einen,
     weil es um größere Beträge geht, zum ­anderen                    Einen Biber zu jagen oder zu vergrämen wird nach
     aufgrund der weit verbreiteten „Naivität“ der Mieter.            dem Tierschutzgesetz mit einem Bußgeld bis zu
     Denn bei vielen hält sich hartnäckig der Glaube,                 65.000 € geahndet. Doch kann man das Finanzamt
     dass der Mietvertrag zum Vorsteuerabzug aus-                     an Aufwendungen zum Schutz gegen einen Biber
     reicht. Da dies regelmäßig nicht der Fall ist, kommt             beteiligen?
     es zu Nachzahlungen und Nachzahlungszinsen.
     Das Finanzgericht Münster hatte nun zu k   ­ lären,              Biberschutz als außergewöhnliche Belastung
     ob derartige Fälle durch den rückwirkenden                       Die Aufwendungen für einen Biberschutz sind zwar „außer­
     Vorsteuer­abzug gerettet werden können.                          gewöhnlich“, da die überwiegende Mehrzahl der Steuer-
                                                                      pflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Ver-
     Fall                                                             mögensverhältnisse und gleichen Familienstands solche
     Die Klägerin mietete ein Objekt im Jahr 2013 an. Ein Vor­        Aufwendungen nicht zu tragen hat. Ob damit jedoch auch
     steuer­abzug stand ihr hieraus nicht zu, da der Mietvertrag      der Abzug als außergewöhnliche Belastungen bei der Ein-
     u.a. lediglich den Passus „zzgl. der jeweils gesetzlichen        kommensteuer einhergeht, hat jetzt der Bundesfinanzhof
     Mehrwertsteuer“ enthielt. Der für einen Vorsteuerabzug er-       entschieden.
     forderliche Ausweis der Umsatzsteuer fehlte. Die Vermiete-
     rin stellte daher im Jahr 2017 eine Mietdauerrechnung für        Sachverhalt
     das Jahr 2013, die sich auf den ursprünglichen Mietvertrag       Eheleute aus dem Zuständigkeitsbereich des Finanzgerichts
     bezog. Strittig war, ob der Klägerin aufgrund der Mietdauer-     Köln bewohnen ein Einfamilienhaus an der Grenze eines
     rechnung der Vorsteuerabzug rückwirkend für 2013 zusteht.        Naturschutzgebiets. Das 1.500 m2 große Grundstück grenzt
                                                                      an einen natürlichen Teich, in dem sich der in Deutschland
     Entscheidung                                                     fast ausgestorbene Biber angesiedelt hat. Die Freude der
     Zunächst stellt das Finanzgericht klar, dass ein Mietvertrag     Naturschützer konnten die Gartenbesitzer nicht teilen, denn
     nur die Funktion einer Rechnung erfüllt, wenn er die er-         die Biber untergruben die Böschung auf Höhe des Hauses.
     forderlichen Rechnungsbestandteile enthält. Dies betrifft        Folge war nicht nur ein Loch von 1 m3 in der Rasenfläche,

12   dhpg aktuell 04/21
sondern auch das Absenken der Terrasse zu einem Drittel       Einfamilienhaus) ausgehende Gesundheitsgefahren besei-
auf ca. 8 m Länge samt Aufbruch der Pflasterung. Da die       tigt bzw. vermieden würden, erlaubten keinen Abzug als
Biber unter strengem Naturschutz stehen und weder bejagt      außergewöhnliche Belastungen. Es sei auch nicht Aufgabe
noch vergrämt werden dürfen, errichteten die Gartenlieb-      des Steuerrechts, für einen Ausgleich von wildtierverursach-
haber nach Schadensbeseitigung und im Einvernehmen            ten Schäden bzw. für die zur Vermeidung solcher Schäden
mit der Naturschutzbehörde eine Bibersperre in Form eines     notwendigen Präventionsmaßnahmen über eine entspre-
Grabens, der mit 30 t Wackergeröll verfüllt wurde. An den     chende steuerliche Abzugsmöglichkeit Sorge zu tragen. Das
Kosten von ca. 4.000 € wollten sie das Finanzamt als außer-   gelte vielmehr für das Naturschutzrecht, durch ein urbanes
gewöhnliche Belastung beteiligen, aber das lehnten die Fi-    Wildtiermanagement Schäden zu vermeiden oder durch
nanzbeamten und Kölner Finanzrichter ab.                      Errichtung entsprechender Fonds für einen Schadensaus-
                                                              gleich zu sorgen.
Wildtierschäden sind gewöhnlich
Auch beim Bundesfinanzhof in München scheiterte der           Konsequenz
Steuerabzug. Nach Auffassung der Richter sind Wildtier-       Es bleibt dabei: Aufwendungen im Zusammenhang mit Tie-
schäden bzw. Schutzmaßnahmen zu deren Vermeidung              ren haben es in der steuerlichen Welt der außergewöhn-
keineswegs unüblich, denn unlängst ausgestorbene oder         lichen Belastungen nicht leicht. Das gilt sowohl für Kosten
stark zurückgedrängte Wildtierarten sind in Deutschland       des geliebten Lebensbegleiters (Krankheitskosten von Hun-
wieder heimisch geworden und breiten sich aus. Damit im       den und Katzen) als auch eines Plagegeists (neben dem Bi-
Zusammenhang stehende Aufwendungen seien nicht mit            ber auch der Marder). Aber: Lohnaufwendungen auf dem
anderen ungewöhnlichen Schadensereignissen vergleich-         Grundstück gehören – wie auch im Streitfall für die Scha-
bar, für die eine steuerliche Förderung vorgesehen ist (wie   densbeseitigung und den Bau der Bibersperre – zu den
z.B. Brand, Hochwasser oder eine „private Katastrophe“).      begünstigten Handwerkerleistungen nach § 35a EStG „im
Selbst Maßnahmen, mit denen konkrete, von einem Gegen-        Haushalt“ und sind mit 20 %, höchstens 1.200 €, als Steuer-
stand des existenznotwendigen Bedarfs (z.B. dem eigenen       ermäßigung von der Einkommensteuer abzugsfähig.

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International Accounting Bulletin (IAB) World Survey
um einen Platz aufgestiegen und nunmehr das acht-
größte globale Netzwerk in seinem Segment.

Im Jahr 2020 beliefen sich die Umsätze von Nexia
auf 4,5 Mrd. US-Dollar im gesamten Netzwerk – ein
Anstieg von 5 % gegenüber 2019. Dieser Anstieg
ist das Ergebnis eines konsequenten organischen
Wachstums im gesamten Netzwerk. So hat Nexia
seine globale Präsenz 2020 weiter ausgebaut und
neue Mitgliedsfirmen in Albanien, Ägypten, Neusee-
land, Schweden, Kenia, Kambodscha, Kanada, Oman,
Gabun, Algerien und Argentinien aufgenommen.

Wir sind stolz, Teil dieses starken Netzwerks zu sein,
und freuen uns, hierdurch auch in der aktuellen Situ-
ation „globally connected“ zu bleiben.

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dhpg intern

    Online-Seminare ziehen um in dhpg Teams
    Vor Kurzem sind wir mit unseren Online-Seminaren in            Wer erhält Einladungen zu Online-Seminaren der dhpg?
    dhpg Teams umgezogen. Der Wechsel bedeutet für uns,            Einladungen zu unseren Online-Seminaren erhalten alle
    die konsequente Ausrichtung unserer digitalen Mandan-          Mandanten bzw. Interessierten, die uns explizit dazu die
    tenplattformen hin zu einem führenden Kommunikations-          Erlaubnis gegeben haben. Wenn Sie sich z.B. zu unserem
    system.                                                        Newsletter anmelden, erhalten Sie automatisch alle Einla-
                                                                   dungen: www.dhpg.de/de/unternehmen/dhpg-newsletter/
    Was bietet Ihnen die neue Eventplattform?
    Durch die erstmalige Registrierung erhalten Sie einen Zu-      Wann finden die nächsten Online-Seminare statt?
    gang zum Eventkatalog. Dort finden Sie alle Online-Semi-       Das erfahren Sie zum einen auf Seite 15 dieser Ausgabe
    nare, die die dhpg in den kommenden Wochen anbietet.           und digital im Eventportal, das Sie unter diesem Link errei-
    Eine Anmeldung ist damit zu jeder Zeit und von jedem Ort       chen: https://dhpg.microsoftcrmportals.com/home. Hier
    aus möglich. Die Online-Seminare sind für Sie natürlich        stellen wir laufend die neuesten Termine für Sie ein.
    weiterhin kostenlos.

    Was ändert sich für Sie, wenn Sie bereits im vorherigen
    System registriert waren?
    Wenn Sie in der Vergangenheit über Adobe an
    ­Online-Events teilgenommen haben, ist eine neue Regist-
     rierung im Eventportal notwendig. Mit den „alten“ Zugangs-
     daten von Adobe ist ein Zugang zur neuen Eventplattform
     in Microsoft Teams nicht mehr möglich. In unseren Einla-
     dungen finden Sie einen entsprechenden Hinweis.

„Kennen Sie schon unser                                                                                             Online-Seminar:

neues Mandantenportal?
                                                                                                                      Präsentation des
                                                                                                                      Mandanten­portals
                                                                                                                       und der App am

Superpraktisch!“                                                                                                  20.4.2021 um 10.00 Uhr:
                                                                                                                  www.dhpg.de/go/L04-9f412

                                      Das Mandantenportal bündelt alle für die Zusammenarbeit mit Ihrem Berater wichtigen Informationen
                                      und Dokumente zentral an einem Ort. So können Sie Telefonate und Videokonferenzen über Ihr persön-
                                      liches Portal führen, chatten oder Dateien hochladen und in Echtzeit gemeinsam hieran arbeiten. All das
                                      ist mit unserer neuen, kostenlosen App dhpg2go auch unterwegs möglich.

                                      Neugierig geworden? Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie hier:
                                      www.dhpg.de/de/unternehmen/mandantenportal
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