Rad-Auktion Nummer 15 | 67. Jahrgang - Stadt ...

Die Seite wird erstellt Norbert Schneider
 
WEITER LESEN
Rad-Auktion Nummer 15 | 67. Jahrgang - Stadt ...
Nummer 15 | 67. Jahrgang Freitag, 16. April 2021

 Rad-Auktion
2 Nr. 15 Freitag, 16. April 2021 Neuffener Anzeiger
 Nähere Informationen hierzu finden sich Die Grundeigentümer werden hiermit
 unter https://www.fva-bw.de/daten-und- darüber informiert, dass die jeweils
 tools/monitoring/bundeswaldinventur. Beauftragten berechtigt sind, alle
 Mit Ergebnissen der Bundeswaldinventur Waldflächen zur Durchführung der
 2022 ist im Jahr 2024 zu rechnen. Inventurarbeiten zu betreten (§ 41a
 BWaldG).
Bekanntmachung der unteren
Forstbehörde vor der Durch-
führung der vierten Bundes-
 Die Stadt Neuffen sucht ab September 2021 für den Kindergarten Kelterplatz eine
waldinventur
Die Bundeswaldinventur (BWI) findet Pädagogische Kraft im Freiwilligen Sozialen Jahr
bundesweit im zehnjährigen Turnus statt. Der viergruppige Kindergarten bietet Platz für 55 Kinder in Verlängerter
In Baden-Württemberg ist es die vierte Öffnungszeit und Ganztagesbetreuung sowie für 16 Kinder im U3-Bereich.
Erhebung, deutschlandweit die dritte, Die pädagogische Kraft soll vorwiegend im Kleinkindbereich eingesetzt wer-
da nach der Wiedervereinigung die erste den, erhält aber auch Einblicke in den Ganztagesbetrieb eines offenen Hauses.
gemeinsame BWI in den Jahren 2001/02 Der Umfang beträgt 100 %.
durchgeführt worden ist. Im alten Bun-
desgebiet erfolgte die BWI erstmals in Der Aufgabenbereich umfasst:
den Jahren 1986 bis 1989. Nach der Pädagogische Tätigkeiten
zweiten BWI zum Stichjahr 2002 und der
 • Betreuung der Kinder in Absprache mit dem pädagogischen Fachpersonal
dritten zum Stichjahr 2012 läuft in diesem
und im nächstem Jahr die Datenerhe- • Mitarbeit bei der Planung und Durchführung des Gruppenangebotes
bung für die BWI 2022. • Mitwirkung bei Angeboten im kreativen und pädagogischen Bereich
Die Bundeswaldinventur ist eine im • Einzelförderung im Bereich von Spielen und Lernen
Bundeswaldgesetz (§ 41 a) verankerte • Pflegerische Aufgaben im Kleinkindbereich
Großrauminventur und wird nach einem
bundeseinheitlichen Datenerfassungs- • Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Teambesprechungen
protokoll als gemeinsame Aufgabe von Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Bund- und Ländern durchgeführt. Die • Aufgabengebiete im Bereich der hauswirtschaftlich anfallenden Tätigkeiten bei
Länder sind für die Datenerhebung zu- der Ausgabe des Mittagessens
ständig, der Bund koordiniert und ist für
die Auswertung und Berichterstattung Verwaltungs- und Bürotätigkeiten
verantwortlich. Die Länder führen darü- • Im Zusammenhang mit der pädagogischen Tätigkeit anfallende Organisations-
ber hinaus landesspezifische Analysen und Verwaltungstätigkeiten
durch.
 Die Stelle wird in Kooperation mit dem Kreisjugendring Esslingen als Träger an-
Ziel der Bundeswaldinventur ist es, die geboten. Der oder die Freiwillige erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
großräumigen Waldverhältnisse und 350,- € monatlich. Weitere Infos gibt es auf der Internetseite des Kreisjugendrings
forstlichen Produktionsmöglichkeiten in Esslingen www.kjr-esslingen.de.
Deutschland zu erfassen. Sie ist somit ein Fragen beantwortet Herr Heinze unter 07024/ 4660-22.
wesentliches Kontroll- und Monitoring-
Instrument und liefert die Datenbasis für Interesse? Dann bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen bis 30. April 2021
Entscheidungen von Politik und Wirt- per E-Mail an bewerbung@neuffen.de oder beim Bürgermeisteramt Neuffen,
schaft. Wichtige Fragen sind zum Bei- Hauptstraße 19, 72639 Neuffen. Noch Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei
spiel: Wie entwickelt sich der Wald, seine Hauptamtsleiter Jörg Stuhlmüller unter 07025/106-223 oder bei der Leiterin des
Baumartenzusammensetzung und der Kindergartens Ellen Resch unter 07025/84 10 20.
Holzvorrat? Wie viel Holz wird geerntet
und kann im Rahmen einer nachhaltigen
Waldwirtschaft genutzt werden? Auch
ökologische Größen wie Naturnähe und
Totholzvorräte werden erfasst. Neu bei
der BWI 2022 ist die zusätzliche Entnah- Herzliche Glückwünsche der Stadt-
me von DNA-Proben an den wichtigsten
Baumarten auf einer Unterstichprobe,
 verwaltung Gemeinde,
um Erkenntnisse über die genetische Am 17. April feiert
 Herr Heinrich Schnizler seinen
 Gewerbe, Vereine
Vielfalt und zu Anpassungsprozessen
der Wälder im Klimawandel zu gewin- 85. Geburtstag und Kirchen:
nen. Die Daten der BWI bilden außerdem Am 18. April feiert
eine wichtige Grundlage für die Erfüllung Herr Heinrich Winter seinen
internationaler Berichtspflichten wie dem 85. Geburtstag Ein Blatt
Kyoto-Protokoll und der Klimarahmen-
konvention. Weiterführende, detaillierte Am 21. April feiert das Ehepaar von allen für alle.
Informationen zur BWI finden sich unter Dora und Karl Münzenmaier
www.bundeswaldinventur.de. das Fest der GNADENHOCHZEIT
Mit der Datenerhebung sind in Baden- Am 22. April feiert
Württemberg insgesamt 10 Aufnahme- Frau Ursula Nuffer ihren
trupps aus jeweils zwei Personen be- 85. Geburtstag
auftragt, die im Zeitraum April 2021 bis Wir gratulieren dem Ehepaar Mün-
September 2022 insgesamt über 13.000 zenmaier ganz herzlich zur Gna-
Stichproben erfassen werden. Die Arbei- denhochzeit und unseren Jubilaren
ten werden von der Forstlichen Versuchs- sehr herzlich zum Geburtstag und
und Forschungsanstalt Baden-Württem- wünschen alles Gute, vor allem Ge-
berg (FVA) organisiert und koordiniert. sundheit.
Nach Abschluss der Datenerfassung
ist die FVA auch für landesspezifische Matthias Bäcker
 Bürgermeister
Auswertungen und Analysen zuständig.
Neuffener Anzeiger Nr. 15 Freitag, 16. April 2021 3
Das Landratsamt Esslingen trifft nach § 20 Abs. 6 Satz 1 Ver- hohen Anteil der neuen Virusvarianten unter den Neuinfek-
ordnung der Landesregierung über infektionsschützende tionen zurückzuführen, der aktuell landesweit bei 90 % aller
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 Neuinfektionen liegt. Dabei handelt es sich zum Großteil um die
(Corona-Verordnung – CoronaVO) in Verbindung mit §§ 28 besonders ansteckende und gefährliche sog. Britische Variante
Abs. 1, 28 a Abs. 1 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) B.1.1.7. des SARS-CoV-2 Virus, die den weniger infektiösen
im Landkreis Esslingen folgende Urtyp des Virus auch im Landkreis Esslingen mittlerweile fast
 völlig verdrängt hat.
 Allgemeinverfügung Derzeit gestaltet sich die verlässliche Nachverfolgung aller
über die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb der Woh- Kontakte als schwierig. Hierzu tragen insbesondere auch die
nung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis hochinfektiösen Virusvarianten mit ihrer erhöhten Verbreitungs-
5 Uhr des Folgetages: geschwindigkeit bei. Bei den Virusvarianten kommt es zum
 1. Es wird feststellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher Teil bereits bei vergleichsweise geringfügigen Kontakten zu
 getroffenen anderen Schutzmaßnahmen, insbesondere Übertragungen, was die Eindämmung der Ausbreitung durch
 der Maßnahmen nach § 20 Abs. 5 CoronaVO, im Land- Quarantänemaßnahmen zusätzlich erschwert.
 kreis Esslingen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Das Gesundheitsamt der Landratsamtes Esslingen hat bereits
 Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS- am 16.03.2021 festgestellt, dass die 7- Tage-Inzidenz für den
 CoV-2 besteht, sodass der Aufenthalt außerhalb der Landkreis Esslingen 3 Tage in Folge bei mehr als 100 Neu-
 Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von infektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner liegt.
 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur bei Vorliegen triftiger Dadurch trat am 2. Tag nach der amtlichen Bekanntmachung
 Gründe im Sinne des § 20 Abs. 6 CoronaVO gestattet ist. dieser Feststellung die Notbremse des § 20 Abs. 5 S. 2 Coro-
 2. Die Rechtswirkungen dieser Allgemeinverfügung treten naVO in Kraft. Auch diese zusätzlich getroffenen Maßnahmen
 am Mittwoch, den 14. April 2021, in Kraft. konnten das Infektionsgeschehen nicht wirksam eindämmen.
 Die 7-Tage-Inzidenz blieb bislang dennoch auf hohem Niveau
 3. Die Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, wenn das und steigt zwischenzeitlich sogar weiter an.
 Gesundheitsamt anhand der in den Lageberichten des
 Landesgesundheitsamtes im Regierungspräsidium 2. Rechtliche Würdigung
 Stuttgart ausgewiesenen Zahlen im Landkreis Esslingen Die Landesregierung hat mit Verordnung vom 23. Juni 2020
 eine Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neu- (in der jeweils gültigen Fassung) auf Grund von § 32 i.V.m. §§
 infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 28 bis 31 IfSG infektionsschützende Maßnahmen gegen die
 100.000 Einwohner an fünf Tagen in Folge feststellt und Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) angeordnet.
 dies unverzüglich ortsüblich bekanntmacht. Das Gesund- Die Allgemeinverfügung beruht auf § 20 Abs. 6 CoronaVO i.V.m.
 heitsamt behält sich zudem vor, die Anordnungen zu § 1 Abs. 6a IfSGZustV BW.
 einem früheren Zeitpunkt aufzuheben. Nach § 1 Abs. 6a Satz 1 IfSGZustV BW ist das Gesundheitsamt
Rechtsbehelfsbelehrung und damit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über den öffentlichen
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Gesundheitsdienst (ÖGDG) i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Landesver-
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch waltungsgesetz Baden-Württemberg (LVG) das Landratsamt
ist beim Landratsamt Esslingen mit Sitz in Esslingen oder bei Esslingen zuständig für den Erlass der getroffenen Allgemein-
einer der Außenstellen einzulegen. verfügung.
 Die Ortspolizeibehörden der kreisangehörigen Städte und Ge-
Esslingen a.N., den 12.04.2021 meinden wurden informiert und erhielten Gelegenheit zur Stel-
Heinz Eininger lungnahme, sodass sie gemäß § 1 Abs. 6a Satz 2 IfSGZustV
Landrat BW rechtzeitig beteiligt wurden.
 Begründung: Das Landesgesundheitsamt hat das Vorliegen der Vorausset-
1. Sachverhalt zungen des § 1 Abs. 6a Satz 1 IfSGZustV BW gegenüber dem
 Landratsamt Esslingen nach § 1 Abs. 6c IfSG-ZustV BW fest-
Das Infektionsgeschehen ist in Baden-Württemberg und gestellt.
Deutschland seit Februar 2021 erneut exponentiell angestie-
gen. Die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen hat Die Feststellung, dass bei Berücksichtigung aller bisher getrof-
die baden-württembergische Landesregierung veranlasst, die fenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung
Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen ge- der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus
gen die Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus der jeweiligen Ent- besteht, erfolgt gemäß § 20 Abs. 6 S. 1 CoronaVO zusätzlich
wicklung des Infektionsgeschehens fortlaufend anzupassen. zur Feststellung gemäß § 20 Abs. 5 CoronaVO.
In den vergangenen Wochen ist die Zahl der Neuinfektionen Das Ausbruchsgeschehen ist zunehmend diffus und zahlreiche
mit dem Coronavirus auch im Landkreis Esslingen stark ange- Fälle können keiner Ausbruchsquelle zugeordnet werden. Wei-
stiegen. Noch am 21.02.2021 lag die 7-Tage-Inzidenz bei 49,3 tere lokale Schutzmaßnahmen, die kurzfristig zu einem Rück-
(unter 50). Seit dem 14. März 2021 liegt die 7-Tage-Inzidenz gang der Neuinfektionen führen können, sind nicht ersichtlich.
ununterbrochen über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen Schutzmaßnah-
Am 11.04.2021 lag die 7-Tage-Inzidenz bei 146,0, nachdem sie men ist eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Co-
am 10.04.2021 bereits einen Wert von 158,1 erreicht hatte. Die ronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19) erheblich gefährdet, u.a.
Tendenz ist trotz kleiner Schwankungen weiterhin steigend. weil Zusammenkünfte im familiären Bereich und Freundeskreis
 bei den vorherrschenden Temperaturen vor allem in den Abend-
Das Infektionsgeschehen im Landkreis ist diffus und wird von und Nachtstunden und den Innenräumen stattfinden, wo es
kleineren Ausbrüchen mit Fallzahlen im einstelligen, vereinzelt durch unzureichende Lüftung zu hohen Virusaerosolkonzentra-
auch im unteren zweistelligen Bereich vor allem in Familien, tionen kommen kann, die die Übertragung begünstigen. In der
aber auch in Betrieben und in Schulen und Kindergärten ge- Regel werden bei privaten Treffen in Innenräumen auch keine
prägt. Insgesamt ist die Zahl der aktuell aktiven Cluster auf ca. Masken getragen und die neuen infektiöseren Varianten, die
100 angestiegen und eine Vielzahl von Fällen können keinen sich auch im Landkreis Esslingen erheblich ausgebreitet haben,
Häufungen zugeordnet werden. Das Infektionsgeschehen im führen zu einer zusätzlichen Erhöhung der Übertragungswahr-
Landkreis lässt sich daher nicht durch wenige und größere scheinlichkeit.
Ausbruchsgeschehen erklären. Das Infektionsgeschehen ist
daher auch nicht durch gezielte Infektionsschutzmaßnahmen Diese Feststellung löst aus den genannten Gründen als auto-
in wenigen speziellen Einrichtungen oder Settings einzudäm- matische Rechtswirkung eine nächtliche Ausgangssperre nach
men. Ein derart diffuses Infektionsgeschehen spricht vielmehr Maßgabe des § 20 Abs. 6 S. 1 Nr. 1-12 CoronaVO aus. Ein
für eine weite Verbreitung des Virus in der Bevölkerung und für diffuses Infektionsgeschehen spricht bei gleichzeitiger Über-
eine entsprechend hohe Dunkelziffer. schreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 für eine weite Verbrei-
 tung in der Bevölkerung und es ist von einer größeren Zahl von
Der starke Anstieg der Neuinfektionen ist maßgeblich auf den
4 Nr. 15 Freitag, 16. April 2021 Neuffener Anzeiger
Infektionen im privaten Bereich auszugehen. Da die nächtlichen ches Unterschreiten des Zielwerts von 100 Neuinfektionen pro
Ausgangsbeschränkungen auf die Begrenzung privater Kon- 100.000 Einwohnern ohne die Ausgangsbeschränkung erst
takte abzielen, sind sie bei einem diffusen Infektionsgeschehen recht nicht erreicht werden kann.
besonders wirksam. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung Die Anordnung einer nächtlichen Ausgangssperre ist auch nach
limitiert dabei nicht nur außerhalb der Ausgangsbeschränkung Abwägung der betroffenen Rechtsgüter angemessen. Die Ein-
zulässige Einzelkontakte, sondern sie verhindert auch größere schränkungen auf Seiten der Betroffenen stehen nicht außer
private Ansammlungen und Feiern in den späten Abend und Verhältnis zum Zweck der Allgemeinverfügung, das Infektions-
Nachtstunden. Durch die Ausgangsbeschränkung werden die geschehen einzudämmen und die Gesundheitsversorgung für
Mobilität und zugleich die nicht essentiell notwendigen Kontakte die Gesamtbevölkerung im Landkreis aufrecht zu erhalten.
am späten Abend und in der Nacht beschränkt. Immer dann,
wenn Menschen aufeinandertreffen und sich austauschen, ist Die Ausgangssperre ist auf die Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr
das Risiko einer Ansteckung besonders groß. Die bisherigen des Folgetages, also auf 8 Stunden pro Tag begrenzt. Darüber
Erfahrungen in der Pandemie zeigen, dass die exponentiell hinaus sind viele Ausnahmen vorgesehen, die – bei Vorliegen
verlaufende Verbreitung des besonders leicht im Wege der eines triftigen Grundes – ein Außer-Haus-Gehen auch nach 21
Tröpfcheninfektion und über Aerosole von Mensch zu Mensch Uhr noch ermöglicht.
übertragbaren Virus nur durch eine strikte Minimierung der Die Verfügung ist zudem zeitlich begrenzt. Sie tritt außer Kraft,
physischen Kontakte zwischen den Menschen einge-dämmt sobald die 7-Tage-Inzidenz den Wert 100 an fünf aufeinander-
werden kann. Daher müssen Kontakte, die potenziell zu einer folgenden Tagen unterschreitet, die Feststellung des Gesund-
Infektion führen, zeitweise systematisch reduziert werden. In heitsamtes erfolgt und sich das Infektionsgeschehen weniger
der Vergangenheit hatte sich die Maßnahme der nächtlichen diffus darstellt.
Ausgangsbeschränkung als wirksames Mittel zur Eindämmung Den Einschränkungen auf Seiten der Betroffenen steht die
von exponentiell wachsenden, diffusen Infektionsgeschehen drohende Gefahr gegenüber, dass bei höheren Infektionszahlen
bewährt. eine vollständige und vor allem zeitnahe Kontaktnachverfol-
Die getroffene Maßnahme ist verhältnismäßig. gung nur noch eingeschränkt möglich wäre und dadurch das
 Infektionsgeschehen wieder beschleunigt würde. Ein weiterer
Die Anordnung der nächtlichen Ausgangssperre dient insbe- Anstieg würde auf Dauer zur Verknappung von Testkapazitäten
sondere dazu, in der Zeit zwischen 21:00 und 5:00 eine Verbrei- führen, was sich gleichsam negativ auf die Infektionskontrolle
tung des Virus insbesondere im Rahmen von privaten aber auch auswirken würde. Als gravierendste Folge wäre damit zu rech-
von nicht zwingend erforderlichen beruflichen Zusammenkünf- nen, dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung überlastet
ten zu minimieren und damit die Rechtsgüter Gesundheit und werden.
Leben zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesund-
heitssystems im Landkreis Esslingen zu erhalten. Die allgemeine Handlungsfreiheit muss daher hinter den hohen
 Schutzgütern der körperlichen Unversehrtheit der noch nicht
Die Anordnung einer nächtlichen Ausgangssperre ist geeig- infizierten Personen und der Erhaltung der Funktionsfähigkeit
net, diesen Zweck zu erreichen, da viele, vor allem private des Gesundheitssystems zum Wohle der Gesamtbevölkerung
Zusammenkünfte in den Abend- und Nachtstunden geplant zurückstehen.
werden und häufig in Innenräumen stattfinden, in denen sich
z. T. hohe Virus-Aerosolkonzentrationen mit entsprechend ho- Esslingen a. N., den 12.04.2021
hem Übertragungspotential entwickeln können. Die Wirksam-
keit von Ausgangsbeschränkungen zeigt sich insbesondere Heinz Eininger
daran, dass die bis zum 11.02.2021 geltenden landesweiten Landrat
Ausgangsbeschränkungen – gemeinsam mit anderen Maßnah-
men – zu einem Rückgang der Infektionszahlen im Landkreis
Esslingen geführt haben und nach Aufhebung der Ausgangs- STADTNEUFFEN
beschränkungen die Infektionszahlen wieder anstiegen, obwohl Landkreis Esslingen
die meisten anderen Maßnahmen der Eindämmung zu diesem
Zeitpunkt nicht wesentlich entschärft worden waren. Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-
 und Flüchtlingsunterkünften
Dies belegt, dass die milderen Mittel gemäß § 20 Abs. 5 Satz 2
Nr. 1-5 CoronaVO, die mit Anordnung vom 16.03.2021 ebenfalls Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-
in Kraft gesetzt wurden („Notbremse“), nicht gleich geeignet berg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabenge-
sind, um eine nachhaltige Absenkung der 7-Tage-Inzidenz zu setzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der
bewirken. Insbesondere reichen derzeit, wie das oben dar- Stadt Neuffen am 23.03.2021 folgende Satzung beschlossen:
gestellte aktuelle Infektionsgeschehen zeigt, die sich aus der
 I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen-
CoronaVO ergebenden Pflichten und die bisher ergriffenen
 und Flüchtlingsunterkünfte
Maßnahmen im Landkreis nicht aus, um die Übertragung zu
verringern und die Inzidenz verlässlich unter dem Schwel- § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich
lenwert von 100 zu halten. Die Anordnung einer nächtlichen 1) Die Stadt Neuffen betreibt die Obdachlosen- und Flücht-
Ausgangssperre reduziert von vornherein die Anzahl der mög- lingsunterkünfte als eine gemeinsame öffentliche Einrich-
lichen Kontakte. Sie verringert auch gesellige Zusammenkünfte tung in der Form einer unselbständigen Anstalt des öffent-
zur Nachtzeit von vornherein, die sich in der Vergangenheit in lichen Rechts.
infektionsepidemiologischer Hinsicht vielfach als besonders
gefahrenträchtig erwiesen haben. Andere Maßnahmen, wie 2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von
weniger einschneidende Kontaktbeschränkungen haben sich Obdachlosen von der Stadt bestimmten Gebäude, Woh-
nicht als gleichermaßen geeignet erwiesen, das Infektionsge- nungen und Räume.
schehen weiter einzudämmen. 3) Flüchtlingsunterkünfte sind die zur Unterbringung von Per-
Die Inzidenz im Landkreis Esslingen ist während der Dauer sonen nach den §§ 17 und 18 des Gesetzes über die Auf-
der landesweiten Ausgangsbeschränkungen stetig gesunken, nahme und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlings-
sodass – nahezu zeitgleich mit dem Außerkrafttreten der lan- aufnahmegesetz – FlüAG, vom 19.12.2013, GBI. 2013, S.
desweiten Ausgangsbeschränkungen – ein kurzzeitiges Unter- 493) von der Stadt bestimmten Gebäude, Wohnungen und
schreiten des Inzidenzwertes von 50 im Landkreis Esslingen Räume.
erreicht wurde. Bereits seit kurz nach Außerkrafttreten der lan- 4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und i. d. R. der vorü-
desweiten Ausgangsbeschränkung, also seit 22.02.2021 liegt bergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos
die Inzidenz erneut über dem Wert von 50 Neuinfizierten pro sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungs-
100.000 Einwohnern. Dies zeigt: Ein verlässliches Unterschrei- notlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich
ten dieses Inzidenzwertes konnte trotz umfassender Schutz- selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine
maßnahmen ohne eine nächtliche Ausgangsbeschränkung Wohnung zu erhalten.
nicht erreicht werden. Daher ist anzunehmen, dass ein verlässli-
Neuffener Anzeiger Nr. 15 Freitag, 16. April 2021 5
5) Der Benutzer hat auf Verlangen der Gemeinde seine Bemü- geltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch);
 hungen um Wohnungssuche nachzuweisen. 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen
 will;
II. Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der 3. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine
Obdachlosen-und Flüchtlingsunterkünfte Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen
 § 2 Benutzungsverhältnis Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grund-
 stück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will;
1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausge- 4. ein Tier in der Unterkunft halten will;
 staltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer 5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb
 bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraft-
 bestimmter Art und Größe besteht nicht. fahrzeug abstellen will;
2) Eine Abgrenzung von Räumlichkeiten für die Obdachlo- 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere
 sen- und die Flüchtlingsunterbringung besteht nicht. Somit Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will;
 können Obdachlose und Flüchtlinge ggf. auch gemeinsam 7. weitere Schlüssel für die Unterkunft beschaffen will. Der
 untergebracht werden. Benutzer hat der Stadt Neuffen den Ersatz bei fahrlässig
 abhanden gekommenen Schlüsseln zu erstatten. Das glei-
 § 3 Beginn und Ende der Nutzung che gilt hinsichtlich der Kosten für die Änderung oder den
1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in Ersatz von Schlössern oder Schließanlagen;
 dem der Benutzer die Unterkunft bezieht. 8. eigene Einrichtungsgegenstände in die Unterkunft bringen
2) Das Benutzungsverhältnis endet, wenn der Benutzer die will;
 ihm zugeteilte Unterkunft 9. zusätzliche Heizkörper, Heizlüfter, Kochplatten, Mikrowel-
 a) nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Einweisung bezieht, len sowie Kühl- und Gefriergeräte aufstellen will.
 b) länger als 4 Wochen nicht bewohnt, 6) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn
 c) nicht mehr ausschließlich als Wohnung nutzt, der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für
 d) nicht mehr benötigt, da eine Unterkunft aus eigenen alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach
 Mitteln beschafft werden kann. Abs. 3, 4 und 5 verursacht werden können, ohne Rücksicht
3) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch auf eigenes Verschulden, übernimmt und die Stadt Neuffen
 schriftliche Verfügung der Stadt. Soweit die Benutzung insofern von Schadenersatzansprüchen Dritter freistellt.
 der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen 7) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen
 Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungs- erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmung
 verhältnis mit der Räumung der Wohnung. der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohnge-
4) Der Benutzer erhält von der Stadt eine befristete schrift- meinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen
 liche Einweisungsverfügung. Der Benutzer hat selbständig, Bewirtschaftung zu beachten.
 spätestens eine Woche vor Ablauf der Frist, bei der Stadt 8) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Aufla-
 Neuffen vorzusprechen, um zu erklären, dass die Obdach- gen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten,
 losigkeit weiterhin besteht. Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unter-
5) Für ausgegebene Schlüssel wird eine Schlüsselkaution in kunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden.
 Höhe von 30 € erhoben. Die Kaution ist bei Beginn des Nut- 9) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Stadt Neuffen
 zungsverhältnisses bei der Stadt zu hinterlegen und wird vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen
 bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses und Rückgabe kann die Stadt Neuffen diese auf Kosten des Benutzers be-
 der Schlüssel wieder ausbezahlt. seitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen
 (Ersatzvornahme).
 § 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht 10) Die Stadt Neuffen kann darüber hinaus die erforderlichen
1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den Maßnahmen ergreifen, um den Anstaltszweck zu erreichen.
 eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt 11) Die Beauftragten der Stadt Neuffen sind berechtigt, die
 werden. Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach recht-
 zeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis
2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zu-
 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem
 gewiesenen Räume, das überlassene Zubehör und die
 Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr
 dazugehörigen Gemeinschaftseinrichtungen schonend
 im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit
 und pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre
 betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Stadt Neuffen
 bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung
 einen Zimmer-, bzw. Wohnungsschlüssel zurückbehalten.
 instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungs-
 verhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie § 5 Instandhaltung der Unterkünfte
 bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck 1. Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße
 ist ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen und vom Einge- Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlas-
 wiesenen zu unterschreiben. senen Unterkunft zu sorgen.
3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem 2. In Gemeinschaftsunterkünften haben die Benutzer eigen-
 überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zu- ständig für die Reinigung der gemeinschaftlich genutzten
 stimmung der Stadt vorgenommen werden. Der Benutzer Räume zu sorgen. Um dies zu gewährleisten haben die Be-
 ist im Übrigen verpflichtet, die Stadt unverzüglich von Schä- wohner einen Reinigungsplan zu erstellen. Ersatzweise wird
 den am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewie- seitens der Stadt Neuffen ein Reinigungsplan vorgegeben.
 senen Unterkunft zu unterrichten. 3. Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird
4) Schönheitsreparaturen kann der Benutzer auf eigene Ko- eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks
 sten durchführen. gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat
 Sie müssen jedoch fachgerecht ausgeführt werden. Beab- der Benutzer dies der Stadt Neuffen unverzüglich mitzutei-
 sichtigte Schönheitsreparaturen müssen im Vorfeld mit der len.
 Stadt Neuffen abgesprochen werden. Eine Verpflichtung 4. 4) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte
 der Stadt Neuffen zur Durchführung von Schönheitsrepa- Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeige-
 raturen besteht nicht. Schönheitsreparaturen ändern nicht pflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und
 den Status der Wohnung als Notunterkunft. andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die über-
 lassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder
5) Der Benutzer bedarf ferner der vorherigen schriftlichen
 gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer
 Zustimmung der Stadt Neuffen, wenn er
 auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und
1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten
 Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhal-
 aufnehmen will, es sei denn, es handelt sich um eine unent-
 ten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer
6 Nr. 15 Freitag, 16. April 2021 Neuffener Anzeiger
 haftet, kann die Stadt Neuffen auf Kosten des Benutzers heit berühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern
 beseitigen lassen. abgegeben werden.
5. 5) Die Stadt Neuffen wird die in § 1 genannten Unterkünfte 3) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem
 und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten,
 erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Män- der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das
 gel auf Kosten der Stadt zu beseitigen. Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch
6. begründen, für und gegen sich gelten lassen.
 § 6 Räum- und Streupflicht § 11 Verwaltungszwang
Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen
örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Um-
zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege setzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch
(Streupflichtsatzung). unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesverwal-
In Gemeinschaftsunterkünften, in denen mehrere Benutzer ein- tungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt
gewiesen sind, ist die Räum- und Streupflicht eigenständig, ggf. für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benut-
durch einen Plan, zu organisieren und durchzuführen. zungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§3 Abs. 3).
Ersatzweise wird seitens der Stadt ein Räum- und Streuplan
vorgegeben. § 12 Umsetzung in eine andere Unterkunft
 Ohne Einwilligung des Benutzers, ist dessen Umsetzung in eine
 § 7 Hausordnungen andere Unterkunft möglich, wenn sie aus sachlichen Gründen
1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur geboten ist.
 gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der einzelnen Unter- 1. die bisherige Unterkunft im Zusammenhang mit Abriss,
 kunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in Umbau-, Erweiterungs-, Erneuerungs- oder Instandset-
 denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsan- zungsmaßnahmen geräumt werden muss,
 lagen und –räume bestimmt wird, erlassen. 2. der Stadt Neuffen die Verfügungsgewalt über die Unterkunft
 § 8 Rückgabe der Unterkunft entzogen wird, bei angemieteten Wohnungen das Miet- und
 Nutzungsverhältnis zwischen der Stadt Neuffen und dem
1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Be- Vermieter beendigt wird,
 nutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zu- 3. der Benutzer Satzungsbestimmungen oder die Hausord-
 rückzugeben. nung trotz Abmahnung nicht einhält oder sein Verhalten
 Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer nachgemachten, Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung
 sind der Stadt Neuffen bzw. ihren Beauftragten zu über- der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung von Hausbe-
 geben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt wohnern und/oder Nachbarn führen und diese Konflikte auf
 Neuffen oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nicht- andere Weise nicht zu beseitigen sind,
 befolgung dieser Pflicht entstehen. 4. der Benutzer mit mehr als zwei Monatsbeträgen in der
2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft ver- Benutzungsgebühr oder der Betriebskosten im Rückstand
 sehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den ur- ist. In diesem Falle kann eine Umsetzung in eine Unterkunft
 sprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Stadt Neuffen der Stadt Neuffen mit geringerer Größe und einfacherer
 kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung Ausstattung erfolgen,
 einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei 5. der Benutzer wiederholt gegen die Hausordnung verstößt,
 denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse an der 6. der Benutzer seiner allgemeinen Mitwirkungspflicht nicht
 Wegnahme hat. nachkommt.
3) Werden Gegenstände entgegen § 8 Abs. 1 in der zugewie-
 senen Unterkunft zurück gelassen, werden diese auf Ko- § 13 Bagatellschäden
 sten des bisherigen Nutzers geräumt und verwahrt. Werden 1. Bagatellschäden hat der Benutzer zu beseitigen.
 die Gegenstände nicht innerhalb von 3 Monaten ab Been- 2. Bagatellschäden umfassen kleine Schäden an den Instal-
 digung des Benutzungsverhältnisses abgeholt, so gehen lationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den
 diese in das Eigentum der Stadt Neuffen über. Verschmutzte Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türschlös-
 Kleidung und Wäsche sowie Lebensmittel werden sofort sern sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden,
 beseitigt. soweit der Benutzer auf diese Gegenstände direkten Zugriff
 § 9 Haftung und Haftungsausschluss hat und deren Beseitigungskosten bis zu 50 EUR im Einzel-
 fall betragen.
1) Der Benutzer haftet vorbehaltlich spezieller Regelungen in 3. Der Benutzer hat jedoch in einem Kalenderjahr höchstens
 dieser Satzung für die von ihm verursachten Schäden. Er bis zu 100 EUR aufzuwenden.
 haftet auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen 4. Den Ersatz von Fensterscheiben hat der Benutzer auf eige-
 und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft auf- ne Kosten auszuführen.
 halten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer
 haftet, kann die Stadt Neuffen auf Kosten des Benutzers III. Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und
 beseitigen lassen (Ersatzvornahme). Flüchtlingsunterkünfte
2) Der Benutzer haftet außerdem für Schäden, die durch § 14 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner
 schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und 1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Flücht-
 Anzeigepflicht entstehen, insbesondere wenn technische lingsunterkünften in Anspruch genommenen Räume wer-
 Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behan- den Gebühren erhoben.
 delt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, 2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den
 geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Un-
3) Die Haftung der Stadt, ihrer Organe und ihrer Bediensteten terkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner.
 gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz
 und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich § 15 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
 die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher selbst 1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsge-
 gegenseitig zufügen, übernimmt die Stadt keine Haftung. bühr und der Heizkostenpauschale ist die Wohnfläche der
 zugewiesenen Unterkunft.
 § 10 Personenmehrheit als Benutzer Als Wohnfläche gilt die Bodenfläche der einer Obdachlo-
1) Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen senunterkunft zugeordneten Räume in qm. Bei Wohnge-
 gemeinsam begründet, so haften diese für alle Verpflich- meinschaften wird die gemeinsam benutzte Wohnfläche
 tungen aus diesem als Gesamtschuldner. nach der Fläche der regelmäßigen Benutzer aufgeteilt, der
2) Erklärungen, deren Wirkungen eine solche Personenmehr- entsprechende Anteil wird der Fläche für den selbständigen
Neuffener Anzeiger Nr. 15 Freitag, 16. April 2021 7
 Wohn- und Schlafbereich des einzelnen Benutzers hinzu- 3. entgegen § 4 Abs. 2 die zugewiesenen Räume samt
 gerechnet. Angefangene m² werden nicht berücksichtigt. dem überlassenen Zubehör nicht pfleglich behandelt
 Neben der Benutzungsgebühr wird eine Betriebskosten- und instand hält;
 pauschale pro Person erhoben. Für die Heizkosten wird 4. entgegen § 4 Abs. 3 Veränderungen, insbesondere
 eine Heizkostenpauschale erhoben. baulicher Art, in der Unterkunft vornimmt oder seiner
2) Die Benutzungsgebühren sind in der Anlage 1 hinterlegt. Mitwirkungs- und Unterrichtungspflicht nicht nach-
3) Die Benutzungsgebühr für weitere Unterkünfte wird ent- kommt;
 sprechend den Gebäudekategorien analog festgesetzt. 5. entgegen § 4 Abs. 5 Nr. 4 Tiere in der Unterkunft hält;
4) Bei der Errechnung der Benutzungsgebühren nach Ka- 6. entgegen § 4 Abs. 5 Nr. 5 Kraftfahrzeuge abstellt;
 lendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der 7. entgegen § 4 Abs. 5 Nr. 6 Um-, An- und Einbauten
 monatlichen Gebühr zugrunde gelegt. sowie Installationen oder andere Veränderungen in der
5) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Betriebskosten ist Unterkunft vornimmt;
 die Anzahl der Personen in der zugewiesenen Unterkunft. 8. entgegen § 4 Abs. 11 den Beauftragten der Stadt-
 § 16 verwaltung den Zutritt verwehrt;
 Entstehung der Gebührenschuld, 9. entgegen § 6 seiner Räum- und Streupflicht nicht
 Beginn und Ende der Gebührenpflicht nachkommt;
 10. entgegen § 7 die Bestimmungen der jeweils gültigen
1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug in die Unter- Hausordnung nicht einhält;
 kunft und endet mit dem Tag der Räumung. 11. die Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsver-
2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit hältnisses nicht ordnungsgemäß räumt sowie die
 dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebüh- Schlüssel nicht übergibt.
 renpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die 2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs.1 können nach § 17 Abs.
 Gebührenschuld für den Rest dieses Kalendermonats mit 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit
 dem Beginn der Gebührenpflicht. einer Geldbuße von mindestens 5 EUR und höchstens
3) Die festgesetzten Monatsbeträge sind jeweils spätestens 1.000 EUR sowie bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit
 bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus kostenfrei an die höchstens 500 EUR geahndet werden.
 Stadtkasse Neuffen unter Angabe des Buchungszeichens
 einzuzahlen. Hierzu ist grundsätzlich das Abbuchungsver- § 19
 fahren von einem Girokonto zu wählen. Inkrafttreten
 § 17 Diese Satzung tritt am 01.05.2021 in Kraft.
 Festsetzung und Fälligkeit
1) Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid fest- Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung von Obdach-
 gesetzt. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des losen- und Flüchtlingsunterkünften vom 30. Juni 2011 außer
 Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. Kraft.
2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines
 Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den Neuffen, den 23.03.2021
 angefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit Bäcker
 gilt Abs. 1 Satz 2. Bürgermeister
3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft ent-
 bindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebüh- Hinweis nach § 4 GemO:
 ren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten.
 Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
 IV. Schlussbestimmungen der (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen
 § 18 dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn
 Ordnungswidrigkeiten sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-
1) Mit Geldbuße bis zu 500,- € kann nach § 142 Abs. 1 der chung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht
 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 17 des Gesetzes worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,
 über Ordnungswidrigkeiten belegt werden, wer vorsätzlich ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die
 oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieser Satzung ver- Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt-
 stößt, und zwar machung der Satzung verletzt worden sind.
 1. entgegen § 1 Abs. 5 seine Bemühungen auf Verlangen Anlage 1 zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen-
 der Stadt nicht nachweist; und Flüchtlingsunterkünften gemäß § 15 Abs. 2
 2. entgegen § 4 Abs. 1 in die Unterkünfte Dritte aufnimmt
 oder die überlassenen Räume zu anderen als Wohn- Übersicht der Unterbringungskosten
 zwecken benutzt;

Es werden folgende monatlichen Gebühren festgesetzt:
8 Nr. 15 Freitag, 16. April 2021 Neuffener Anzeiger
Bei Einzug wird ein Schlüsselpfand in Aufgrund der aktuellen Corona-Situation Gebühr: 15,00 € (keine Ermäßigung)
Höhe von 30,00 € erhoben können vhs-Kurse leider weiterhin nicht
Bei Erstbezug wird bei Inanspruchnahme im Präsenzunterricht stattfinden. Wir sa- Grundlagen Mentales Training/nach-
eine Pauschale für eine Erstausstattung gen die Kurse aber nicht ab, sondern haltige Mentaltechniken für mehr Le-
(Bettwaren, Bettwäsche) erhoben: passen den Kursbeginn und die Gebühr bensqualität in allen Bereichen (12701)
 entsprechend der Lage an. Sobald ein Gerhard J. Wittmann
Kopfkissen  8 € Präsenzunterricht wieder möglich ist, in- Samstag, 15.05.21, 9:00-15:30 Uhr
Decke 15 € formieren wir Sie. Nutzen Sie unser An- Neuffen, Schulzentrum Halde, Gebäude
Bettwäsche 15 € gebot an Online Kursen. C, vhs-Raum
Spannlaken  6 € Online-Kurs: Spanisch - A 1 (44703) Gebühr: 36,80 €
 - Kleingruppe Intensiv Kleingruppe
 Anfänger ohne Vorkenntnisse
 (Caminos hoy, Band 1, ab Lektion 1)
 Cristina Lara de Burk
Schnelle Hilfe für Familien in Not 5x, mittwochs, ab 21.04.21
... damit alles bestens weiterläuft 9:00-10:30 Uhr Geschäftsstelle:
Sie können wegen Krankheit, Unfall, Gebühr: 58,00 € Frickenhäuser Str. 3,
Schwangerschaft oder Entbindung Ihren 72622 Nürtingen
Haushalt und Ihre Kinder nicht mehr ver- Online-Kurs: Yoga mit Kindern - Spaß Tel. 07022 75330,
sorgen? Wir helfen Ihnen mit Fachkräften an Bewegung (62716) Fax: 07022 75331,
aus Ihrer Region. Die Kosten werden, für Kinder von 6-10 Jahren Internet: www.vhs-nuertingen.de
abhängig vom Einsatzgrund, von der Simone Schmid Falls nichts anderes angegeben, ist eine
Kranken- oder Pflegekasse, Rentenver- 4-mal, donnerstags, ab 22.04.21 Anmeldung erforderlich.
sicherung, Berufsgenossenschaft oder 16:00-16:50 Uhr
dem Jugendamt übernommen. Gebühr: 13,80 € Wir sind Online für Sie da! Alle Ange-
 bote finden Sie auf unserer Homepage
Rufen Sie uns noch heute an. Wir bespre- Vorbehaltlich den aktuell gültigen Coro- unter www.vhs-nuertingen.de unter dem
chen mit Ihnen alle Möglichkeiten und na-Bestimmungen geplante Kurse (Ver- Online-Button
helfen umgehend. schiebung möglich):
cura familia Genussradeln in Neuffen mit dem Spanisch intensiv - A 1 - Auffrischkurs
 E-Bike (35750) (45011E)
Einsatzleitung: für Erwachsene und Jugendliche ab 18
Tanja Friedrich Tel.: 0711-9791-4623 Cristina Lara de Burk
 Jahren 6-mal, Montags, ab 19.04.2021, 17:45
Barbara Rasokat Tel.: 0711-9791-4625 Ralf Heissenberger
Monika Waldmann Tel.: 0711-9791-4624 - 18:45 Uhr
 Auf Rad- sowie gut befestigten Forstwe- Gebühr: 57,60 €
Jahnstr. 30 in 70597 Stuttgart gen erkunden und erleben wir die Um-
e-mail cura-familia@landvolk.de gebung der Neuffener Toskana. Dabei Spanisch - B 1 (45034E)
Internet www.cura-familia.de werden hilfreiche Tipps im Umgang mit Jeanne Sanchez de Kison
 dem E-Bike vermittelt. Nebenbei erfahren 6-mal, Montags, ab 19.04.2021, 20:00
 wir noch allerlei Interessantes über den - 21:30 Uhr
 hiesigen Streuobstanbau. Zur Stärkung Gebühr: 57,60 €
 wird eine lokale Leckerei gereicht. Diese
 genussvolle Ausfahrt wird individuell ge- Adobe Photoshop – Grundlagen –
 staltet und richtet sich an alle, die Spaß Online (52251)
 am Fahrradfahren haben. Andreas Konitzer
 Mitzubringen: E-Bike, Fahrradhelm, 2-mal, Donnerstags, ab 29.04.2021,
 Handschuhe, entsprechende Kleidung 14:00 - 17:00 Uhr
 Freitag, 21.05.21, 15:00-17:15 Uhr Gebühr: 79,00 € Förderung möglich: Bil-
 Neuffen, Treffpunkt: Parkplatz beim dungsprämie
 Schützenhaus
Neue Bücher: Gebühr: 15,80 € (inkl. 2 € für Kostproben) Grundlagen des Arbeitsrechts –
Juli Zeh: Über Menschen Sicheres Fahren mit dem E-Bike in Online (53280)
Marc Elsberg: Der Fall des Neuffen (35751) Smaro Sideri
 Präsidenten Ralf Heissenberger 2-mal, Montags, ab 19.04.2021,
Joel Dicker: Das Geheimnis Freitag, 11.06.21, 16:00-18:15 Uhr 09:00 - 12:15 Uhr
 von Zimmer 622 Neuffen, Treffpunkt: Parkplatz beim Gebühr: 175,00 € Förderung möglich:
Anne Prettin: Die vier Gezeiten Schützenhaus Bildungsprämie
 Gebühr: € 13,80
Für den Besuch in der Bücherei brauchen
Sie weiterhin einen Termin. Anna, Babette und Christina: Frau-
 enleben und Frauenalltag. Führung
 im Freilichtmuseum Beurenührung
 (11172)
 Wie war es früher um den Alltag von
 Frauen auf dem Land bestellt? Bei einem
 geführten Rundgang erhalten Sie Ein-
 blick in die oft vergessene Geschichte
 von ganz alltäglichen Frauenschicksalen
Frau Carolin Nuffer auf dem Land. Anhand der Lebensläufe
Telefon 0160-7259494 von Frauen, die früher in den Häusern des
Email: Neuffen@VHS-Nuertingen.de heutigen Museumsdorfes lebten, werden
Internet: www.vhs-nuertingen.de Themen wie Liebe, Heiratspolitik, Kinder-
Geschäftszeiten: erziehung und die Arbeiten von Frauen im
Montag 17:00-18:00 Uhr, Freitag 08:00- häuslichen Umfeld angesprochen
09:00 Uhr Freitag, 07.05.21, 15:00-16:00 Uhr
 Beuren, Freilichtmuseum
Neuffener Anzeiger Nr. 15 Freitag, 16. April 2021 9

 Allgemeiner Notfalldienst - bun- Waren- und Hilfe-Börse
 desweite Rufnummer 116 117 - Jetzt auch online:
 (Anruf ist kostenlos) auch für HNO-
 Arzt und Augenarzt Die Waren- und Hilfe-Börse bietet
 Börse des NABU Neuffen-Beuren allen Bürgern die Möglichkeit, Ge-
 für landwirtschaftliche Produkte Öffnungszeiten und Anschrift der genstände, die sie nicht mehr benö-
 und Dienstleistungen jeweiligen Notfallpraxis finden Sie tigen, die aber für andere noch einen
 unter https://www.kvbawue.de/ Gebrauchswert haben, anzubieten.
 Sie haben eine Gurkenschwemme
 buerger/notfallpraxen/ Die angebotenen Gegenstände ste-
 im Garten? Sie wissen nicht wohin
 mit der überreichen Obsternte? Sie Mobilnetz Rufnummer 22 833 hen nicht zum Verkauf.
 (Kosten max. 69ct/Min) Darüber hinaus vermittelt die Börse
 schaffen es nicht mehr, Ihre Wiese
 zu bewirtschaften? Homepage für Apothekennot- nach dem Motto „Hilfe für die, die
 dienste: www.aponet.de der Hilfe bedürfen“ zwischen allen
 Bieten Sie an, was Sie zuviel haben, http://www.lak-bw.de/Notdienst- Bürgerinnen und Bürgern, die Hilfe
 suchen Sie, was fehlt. Wir stellen Ihr portal benötigen und Bürgerinnen und Bür-
 Gesuch oder Ihr Angebot hier für Festnetz - kostenfreie Rufnum- gern, die Hilfe ehrenamtlich leisten
 Sie ein. Rufen Sie einfach an (07025 mer 0800 00 22 8 33 können und wollen.
 5766). Kostenlose APP Notfallpraxen Beispiele für diese Hilfe in verschie-
 Zusätzlich können Sie Ihre Anzeige BW unter 116 117 denen Lebenslagen sind z.B. Boten-
 selbst ins Internet stellen auf der Sei- Notdienstportal Landesapothe- gänge, Einkaufen, Sprachunterricht,
 te www.streuobstwiesen-boerse.de kenkammer BW unter http://www. Begleitung zu Behörden und vieles
 Kommerzielle Angebote sind in „Gar- lak-bw.de/Notdienstportal mehr.
 ten und Wiesle“ nicht zugelassen! Diakoniestation Neuffener Tal Bitte geben Sie Ihre Angebote und
 Wenn Sie ältere Bürger bei der Be- erreichen Sie rund um die Uhr Wünsche direkt über www.neuf-
 unter: Tel. 07025 91199-0 fener.waren-und-hilfe-boerse.de
 wirtschaftung von landwirtschaft-
 Arbeitsgemeinschaft Hospiz ein, oder lassen Sie uns Ihre Ange-
 lichen Grundstücken ablösen wollen, bote und Wünsche schriftlich mit
 begrüßen wir das sehr. Nürtingen unter:
 Tel. 07022 93277 13 Postkarte (Absender nicht verges-
 Denken Sie aber daran, dass alle Sozialpsychiatrischer Dienst sen) zukommen.
 unsere Flächen außerhalb der Be- Nürtingen: Telefon: 07022 3902- Telefonische Angebote können nicht
 bauung im Landschaftsschutzgebiet 43340 veröffentlicht werden. Angebote und
 liegen und ausschließlich landwirt- Sozialpsychiatrischer Dienst Anfragen werden schnellstmöglich
 schaftlich genutzt werden dürfen. Kirchheim unter Teck: im Internet sichtbar und erscheinen
 Telefon: 07021 92092-0 dann auch im nächsten Neuffener
 Anzeiger.
 Redaktionsschluss hierfür ist je-
 weils dienstags um 10:00 Uhr!
 Anfragen beim Bürgermeisteramt
 unter Telefon: 07025 106-222.
 Wir bitten die Anbieter bzw. Empfän-
 Folgende Marktbeschicker werden Hild, Sven - Neuffen ger schriftlicher Anfragen, die Stadt-
 am Samstag, den 17. April 2021 Kartoffeln, Dosenwurst und Gemüse verwaltung zu informieren, wenn Sie
 wie gewohnt mit ihrem guten und die Gegenstände abgegeben bzw.
 Haug, Martin und Petra - erhalten haben.
 erzeugernahen Sortiment von 8.00 Dettingen/Erms
 bis 12.30 Uhr für die Kundschaft in Fair Trade Produkte, Nudeln Im Internet: Entfernen Sie bitte Ihre
 der Marktscheune, Paulusstraße 2 Anzeige wie in der Bestätigungsmail,
 aufgestellt sein. Kommen Sie vorbei und besuchen die Sie nach dem Einstellen der An-
 Sie unseren Wochenmarkt. zeige erhalten haben, oder schicken
 Edlmayer, Ingrid - Kappishäusern Sie eine Mail an
 Bioland Produkte, Eier und Jung- Die Marktbeschicker freuen sich auf
 webmaster@neuffener-waren-und-
 pflanzen Sie. hilfe-boerse.de und vergessen Sie
 nicht die Anzeigen-Nummer darin zu
 nennen.

 BIETE:
 - 3 braun gestrichene Holzbretter
 1,35 m lang, 30 cm breit,
 Ein gutes Herz 6 cm dick, mit Gummimatten
 ist unbezahlbar.
 Blut spenden
 ist Ehrensache.

 Termine und Infos 0800 11 949 11 oder DRK.de
10 Nr. 15 Freitag, 16. April 2021 Neuffener Anzeiger

„Neues Leben“ erwacht in der Früh-
lingszeit! Tagesordnung:
Diese Erfahrung konnten die Kinder des 1. Begrüßung, Abstimmung der Tages-
Halde Kindergartens in den vergangenen ordnung
Wochen immer wieder machen. Gemein- 2. Berichte mit anschließender Aus-
sam haben wir experimentiert und beo- sprache
bachtet, was mit einem Bohnenkern pas- • des Vorsitzenden
siert den wir in Erde, Wasser, Sand oder • der Kassiererin
in ein Glas mit einem feuchten Tuch ste- • der Kassenprüfer
cken? Schon nach wenigen Tagen konn- Sie möchten Tagesmutter oder 3. Entlastung des Vorstandes
ten die Kinder die ersten Veränderungen Tagesvater werden?
entdecken. Der Kern ist aufgeplatzt, 4. Nachträgliche Wahlen (2020)
 Voraussetzung ist selbstverständlich • 2. Vorsitzende*r
kleine Wurzeln kamen zum Vorschein, Ihre Freude am Umgang mit Kindern.
ein Stängel streckte sich aus der Bohne • Kassierer*in
 Sie sollten belastbar sein (auch der größ- • Beisitzer*in
und wuchs jeden Tag ein Stück. Schnell te Trubel darf Sie nicht aus der Ruhe
wurden schon die ersten Blätter sichtbar • Beirätin/Beirat
 bringen), kommunikativ, kontaktfreudig, • Zwei Kassenprüfer*innen
und mit Staunen konnten wir feststellen einfühlsam und neugierig – und Sie brau-
wie schnell so eine Bohne wächst. 5. Wahlen für 2021
 chen ein ausgeprägtes Organisationsta- • 1. Vorsitzende*r
Zwei unserer Kindergartenkinder haben lent.
uns von ihren frisch geschlüpften Küken • Schriftführer*in
 Als Tagesmutter oder -vater sind Sie eine • Zwei Beiräte/Beirätinnen
berichtet und erzählt, was sie dabei alles wichtige Bezugsperson für die betreuten
beobachtet haben. Da wollten wir na- • Zwei Kassenprüfer*innen
 Kinder. Sie begleiten sie beim Aufwach- 6. Aktuelle Anträge
türlich wissen, ob uns die kleinen Küken sen, sind Vertrauensperson und Vorbild.
auch einmal im Kindergarten besuchen Gleichzeitig haben Sie ein Einkommen 7. Ehrung der Jubilarinnen/Jubilare
können. Da war die Freude und das Stau- aus selbstständiger Arbeit. 8. Sonstiges, Wünsche, Anregungen
nen groß, als es dann tatsächlich soweit
war. Vielen Dank an Familie Binder für das Betreuungsangebot und -umfang be- Weitere Anträge zur Tagesordnung kön-
schöne Erlebnis. stimmen Sie selbst. nen bis Dienstag, den 27.04.2021 per
In der Frühlingszeit darf natürlich auch Wenn Sie Interesse an der Qualifizierung E-Mail an foerderverein-ghsn@gmx.de
der Osterhase nicht fehlen. Nach einer zur Tagespflegeperson haben, wenden eingereicht werden.
leckeren Maultaschensuppe und selbst- Sie sich an den Damit wir allen Teilnehmer*innen recht-
gebackenen Muffins zum Nachtisch Tageselternverein Kreis Esslingen e.V. zeitig vorab die Einwahldaten zukommen
haben wir uns auf den Weg zu einem Büro Nürtingen lassen können, bitten wir unbedingt bis
Osterspaziergang gemacht. Auf unserem Katrin Heinz 27.04.2021 um vorherige Anmeldung un-
Rundgang gab es Vieles zu bestaunen Frickenhäuser Str. 12 ter Email: foerderverein-ghsn@gmx.de.
und zu entdecken. 72622 Nürtingen
 Telefon: 07022 / 30420-61 Wir freuen uns, Sie bei unserer Online-
Wir sind einer dicken Erdkröte und jungen Email: k.heinz@tev-kreis-es.de Mitgliederversammlung begrüßen zu
Kälbchen begegnet, auch das war ein www.tageselternverein-kreis-es.de dürfen.
tolles Erlebnis für die Kinder. Doch das
 Der Vorstand
Allerbeste an diesem Tag war natürlich, Aktuelle Informationen
dass der Osterhase in unserem Garten
die selbstgebastelten Ostertüten gefüllt aus Ihrer Nähe –
und versteckt hat.
 Ihr Mitteilungsblatt.
Danke, lieber Osterhase. Aktuelle Informationen
 aus Ihrer Nähe
 Empfehlen Sie –
 Ihr Mitteilungsblatt.
 uns weiter.

 Einladung zur Mitgliederversamm- Empfehlen Sie
 lung
 uns weiter.
 Wir laden alle Interessierten ganz herzlich
 zu unserer Mitgliederversammlung ein.
 Aufgrund Corona findet diese erstmals
 online statt.
 Termin: Mittwoch, 05. Mai 2021
 per Online-Konferenz
 Beginn: 20.00 Uhr
Sie können auch lesen