Schnee und bunte Bilder - Während der Winter Zapfendorf fest im Griff hatte, waren viele Kinder nicht nur mit dem Bau von Schneemännern ...

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Schnee und bunte Bilder - Während der Winter Zapfendorf fest im Griff hatte, waren viele Kinder nicht nur mit dem Bau von Schneemännern ...
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Schnee und bunte Bilder - Während der Winter Zapfendorf fest im Griff hatte, waren viele Kinder nicht nur mit dem Bau von Schneemännern ...
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Öffnungszeiten im Rathaus
                                                        INFOTAFEL                              Kindertagesstätten
Mo/Di/Do/Fr: ................................................ 08:00 - 12:00 Uhr                Kath. Kindertagesstätte St. Christophorus Zapfendorf
Mi: ................................................................ 07:00 - 12:00 Uhr         Kindergarten
Mo: ............................................................... 14:00 - 18:00 Uhr          Am Bergacker 35......................................... Tel. 0 95 47/70 20
Wir sind auch außerhalb dieser Zeiten für Sie da. Vereinbaren                                  Kinderkrippe
Sie bitte Ihren persönlichen Gesprächstermin.                                                  Am Bergacker 41................................. Tel. 0 95 47/8 70 59 74
                                                                                               Waldkindergarten ��������������������������������� Tel. 0151/72 60 31 27
Telefonnummern............................. Durchwahlnummern
                                                                                               E-Mail:
Infothek/Vermittlung................................... 0 95 47/8 79-0
                                                                                               st-christophorus.zapfendorf@kita.erzbistum-bamberg.de
Telefax..............................................................0 95 47/8 79-99
                                                                                               Homepage: www.kita-st-christophorus-zapfendorf.de
Geschäftsleitung, Bürgermeisteramt, Bauamt
Frau Senger ������������������������������������������������������������8 79-11               Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus Zapfendorf
Herr Einwag ������������������������������������������������������������8 79-12               Schulstraße 2................................................ Tel. 0 95 47/86 43
Herr Müller-Hoehne������������������������������������������������ 8 79-13                    E-Mail: st-franziskus.zapfendorf@kita.erzbistum-bamberg.de
Frau Bogdan����������������������������������������������������������� 8 79-14                Homepage: www.kita-st-franziskus-zapfendorf.de

Standes-, Einwohnermelde-, Friedhofs-,                                                         Grund- und Mittelschule Zapfendorf
Wahl-, Ordnungsamt                                                                             Schulstraße 7.................................................. Tel. 0 95 47/3 22
Frau Wießmeier..............................................................8 79-15            Fax 0 95 47/52 49
Frau Wiemann...............................................................8 79-17             E-Mail: vszapf@zapfendorf.de
                                                                                               Homepage: www.schule-zapfendorf.de
Infothek, Passamt, Gewerbeamt, Fundbüro
Frau Büttner...................................................................8 79-18         Pfarrämter
Frau Freitag...................................................................8 79-19         Kath. Pfarramt, Zapfendorf, Herrngasse 2
                                                                                               Öffnungszeiten:
Kasse, Steueramt                                                                               Mo., Do., Fr................................................... 09:00 – 11:00 Uhr
Herr Meißl......................................................................8 79-20        Di.................................................................. 15:30 – 17:30 Uhr
                                                                                               (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten)
Kämmerei, technisches Bauamt
                                                                                               Tel. 0 95 47/2 47, Fax 0 95 47/92 16 33
Herr Dillig.......................................................................8 79-25
                                                                                               E-Mail: pfarrei.zapfendorf@erzbistum-bamberg.de
Herr Helmreich..............................................................8 79-26
                                                                                               Homepage: www.pfarrei-zapfendorf.de oder
Herr Stöhr ���������������������������������������������������������������8 79-27             www.pfarrei-kirchschletten.de
Herr Eichhorn................................................................8 79-28
                                                                                               Kath. Pfarramt, Breitengüßbach, Kirchplatz 2
E-Mail:                                                                                        (zuständig für den Gemeindeteil Sassendorf)
Rathaus:........................................... poststelle@zapfendorf.de                   Öffnungszeiten:
Standesamt:..................................standesamt@zapfendorf.de                          Mo. – Do. ............................................... 09:00 – 12:00 Uhr
Mitteilungsblatt Redaktion:............... redaktion@zapfendorf.de                             Fr. .......................................................... 15:30 – 18:30 Uhr
Homepage:................................................ www.zapfendorf.de                    (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten)
Kommunale Verkehrsüberwachung                                                                  Tel. 0 95 44/98 79 09-0 (Seelsorge 98 79 09-5)
Telefon............................................................0 95 47/87 24 48            E-Mail: st-leonhard.breitenguessbach@erzbistum-bamberg.de
Telefax............................................................0 95 47/87 24 52            Homepage: www.pfarrei-breitenguessbach.de
E-Mail:........................ verkehrsueberwachung@zapfendorf.de

Notdienste                                                                                     Evang.-luth. Pfarramt, Zapfendorf, Oberweg 2
Polizei..................................................................................110   Öffnungszeiten:
Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt....................................112                      Mi.................................................................. 08:00 – 12:30 Uhr
Giftnotruf................................................................0 89/1 92 40         Fr.................................................................. 08:00 – 12:00 Uhr
Ärztlicher Bereitschaftsdienst.......................................116 117                   (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten)
(weiter Informationen, s. Bereitschaftsdienste)                                                Tel. 0 95 47/3 06, Fax 0 95 47/92 15 39
Wasserrohrbruch............................................01 70/7 93 61 06                    E-Mail: pfarramt-zapfendorf@elkb.de
Strom bei Störung.........................................09 41/28 00 33 66                    Homepage: www.dekanat-michelau.de
Gas bei Störung...........................................09 41/28 00 33 55
Abwasserbeseitigung.....................................01 60/3 05 13 02
                                                                                               Notariat Dr. Fackelmann
                                                                                               Bahnhofstraße 56,
Gemeindebücherei Zapfendorf...... Tel. 0 95 47/60 36 24
                                                                                               96231 Bad Staffelstein.........................Tel. 0 95 73/92 28-0
(weitere Informationen siehe Gemeindebücherei)
                                                                                               Sprechtag in Zapfendorf im Rathaus ist jeweils der 1.
Warmwasser- u. Freizeitbad Aquarena... Tel. 0 95 47/86 71                                      Montag im Monat. Terminvereinbarung über das Notariat
(weitere Informationen siehe Freizeitbad Aquarena)                                             ist erforderlich!
Schnee und bunte Bilder - Während der Winter Zapfendorf fest im Griff hatte, waren viele Kinder nicht nur mit dem Bau von Schneemännern ...
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    Corona-Regelungen im Rathaus
 Um die Bürger/innen und Mitarbeiter/innen bestmöglich zu schützen, sind im Rahmen des Lockdowns derzeit
                      persönliche Vorsprachen im Rathaus nur in dringenden Fällen
                       ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
 Es wird darum gebeten, sich per Telefon, Post oder E-Mail zu melden. In vielen Fällen wird es möglich sein, die Angele-
 genheit ohne persönliche Vorsprache zu erledigen. Sofern Vorsprachen nötig werden, werden hierzu Termine vereinbart.
 Bitte nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt mit uns auf (Kontaktdaten siehe Infotafel Seite 2).
 Im Rathaus besteht beim Betreten Maskenpflicht. Bürger und Bürgerinnen müssen eine eigene FFP2-Maske tragen.
 Die bekannten Abstandsregeln sind zu beachten. Kinder unter sieben Jahren sollen das Rathaus zum allgemeinen
 Schutz nur in Ausnahmefällen betreten. Die Eingangstür ist weiterhin geschlossen. Für die gelben Säcke steht die Aus-
 gabestelle vor der Tür bereit (bitte nur eine Rolle pro Haushalt).
 Vielen Dank für Ihr Verständnis.

   Redaktionsschlusshinweis                                                        Allgemeinverfügung
Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes erscheint am
                                                                 1.   Alle privaten und gewerblichen Halter von Geflügel
Freitag, den 05.03.2021.
                                                                      im Landkreis Bamberg bis einschließlich 1.000 Stück
Annahmeschluss für Textbeiträge ist am                                Geflügel haben sicherzustellen, dass
Freitag, den 26.02.2021, 10:00 Uhr.
bei der Gemeindeverwaltung in der Infothek oder per E-Mail an:        a.   die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die
redaktion@zapfendorf.de                                                    sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbe-
Wir bitten um Beachtung, dass später eingehende Texte                      fugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert
                                                                           sind, die Ställe oder die sonstigen Standorte des
nicht mehr berücksichtigt werden können.
                                                                           Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit
                                                                           betriebseigener Schutzkleidung oder Einweg-
                                                                           schutzkleidung betreten werden und dass diese
   6bia^X]Z                                                               Personen die Schutz- oder Einwegschutzkleidung
                                                                           nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Stand-
   7Z`VccibVX]jc\Zc                                                        orts des Geflügels unverzüglich ablegen
                                                                      b.   Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gerei-
                                                                           nigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung
   Landratsamt Bamberg                                                     nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt
                                                                           wird,
Staatliches Landratsamt                                               c.   nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflü-
Veterinärwesen                                                             gel die dazu eingesetzten Gerätschaften und der
Öffentlich bekannt gegeben                                                 Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und
durch Veröffentlichung                                                     dass nach jeder Ausstallung die frei gewordenen
im Amtsblatt                                                               Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrich-
                                                                           tungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert
des Landkreises Bamberg                                                    werden,
                                                                      d.   betriebseigene Fahrzeuge abweichend von§ 17
      Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen                             Abs. 1 Satz 1 und 2 der Viehverkehrsverordnung
       zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI);                             unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltrans-
      Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen                               ports auf einem befestigten Platz gereinigt und des-
    im Landkreis Bamberg zu präventiven Zwecken                            infiziert werden,
                                                                      e.   Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaf-
Das Landratsamt Bamberg erlässt auf Grund von § 6 Abs.                     ten, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und
2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
(Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekannt-
                                                                           aa)   in mehreren Ställen oder
machung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665), bei Nr.
                                                                           bb)   von mehreren Betrieben gemeinsam
2: § 4 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) in der Fas-
sung der Bekanntmachung vom 31. März 2020 (BGBl. I
S. 1170) i.V.m. § 7 Abs. 6 der Geflügelpest-Verordnung in                  benutzt werden, jeweils vor der Benutzung in einem
der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018                        anderen Stall oder, in den Fällen des Buchstaben
                                                                           b, im abgebenden Betrieb vor der Abgabe gerei-
(BGBl. I S. 1665), bei Nr. 3: Art. 6 und Art. 7 Abs. 2 Nr. 3
                                                                           nigt und desinfiziert werden,
des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verord-
                                                                      f.   eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung
nungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und                  durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen
Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in                    gemacht werden,
der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982                  g.   der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrich-
(BayRS II S. 241) BayRS 2011-2-I (Art. 1–62), das zuletzt                  tungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels
durch § 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 236)                   nach jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im
geändert worden ist und Art. 3 Abs. 2 des Gesundheits-                     Monat, gereinigt und desinfiziert wird oder werden,
dienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) vom 24. Juli               h.   eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der
2003 (GVBl. S. 452, 752, BayRS 2120-1-U/G), das zuletzt                    Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und
durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 370)                    Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der
geändert worden ist folgende:                                              Schuhe vorgehalten wird.
Schnee und bunte Bilder - Während der Winter Zapfendorf fest im Griff hatte, waren viele Kinder nicht nur mit dem Bau von Schneemännern ...
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2.   Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstal-           ViehVerkV i.V.m. § 7 Abs. 6 der Geflügelpest-Verordnung.
     tungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehal-          Gemäß § 38 Abs. 11 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 TierGesG kann
     tene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehan-       die zuständige Behörde zur Vorbeugung von Tierseuchen
     delt oder zur Schau gestellt werden, sind im Landkreis       und deren Bekämpfung Verfügungen über die Durchfüh-
     Bamberg verboten.                                            rung von Veranstaltungen, anlässlich derer Tiere zusam-
3.   Für Wildvögel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 Geflü-           menkommen, erlassen. Das gemäß Nr. 2 der Verfügung
     gelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hühnervögel,           angeordnete Verbot Geflügelausstellungen, -schauen und
     Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige,           -märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel
     Lappentaucherartige oder Schreitvögel) gilt ein allge-       und gehaltenen Vögeln anderer Arten als Geflügel im Land-
     meines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Bam-           kreis Bamberg ist erforderlich, da durch den bei solchen
     berg.                                                        Veranstaltungen gegebenen engen Kontakt von Tieren ein
4.   Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis           bislang nicht abschätzbares Infektionsrisiko besteht und
     3 des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß §             durch einen Verkauf eine Verschleppung von potentiell infi-
     80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)            zierten Tieren möglich ist.
     angeordnet.
5.   Kosten werden nicht erhoben.                                 Begründung Nr. 3 des Tenors
6.   Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröf-         Das in Nr. 3 dieser Allgemeinverfügung angeordnete all-
     fentlichung als bekannt gegeben.                             gemeine Fütterungsverbot von Wildvögeln erfolgt auf
                                                                  Grundlage von Art. 6 und Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG), da
                        Begründung                                virushaltige Ausscheidungen von Wildvögeln jederzeit z.B.
                               I.                                 Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu bei im
                                                                  Auslauf gehaltenen Geflügel mit Influenzaviren, die für das
Mit UMS vom 29. Januar 2021 wurde vom Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mitge-         Geflügel pathogen sind, kontaminieren können. Die Übertra-
teilt, dass sich die HPAI in Europa und Deutschland zuneh-        gung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch
mend weiter ausbreitet.                                           direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt
                                                                  mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien wie
In Bayern sind über die Landesfläche verteilt - bislang - vier
Fälle von HPAI bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden.        etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzklei-
Des Weiteren wurde am 29. Januar 2021 ein Fall von HPAI           dung. Um die Verbreitung des Virus durch direkten Kontakt
bei einer kleinen Hühnerhaltung amtlich bestätigt. Aus die-       zwischen Wildvögeln so weit wie möglich zu vermeiden ist
sem Grund wurde vom Bayerischen Staatsministerium für             es aus fachlichen Erwägungen erforderlich, Fütterungen
Umwelt und Verbraucherschutz jede Kreisverwaltungsbe-             von Wildvögeln zu unterbinden, denn die Fütterungsplätze
hörde angewiesen, Biosicherungsmaßnahmen für Klein-               stellen naturgemäß entsprechende „Hot-Spots“ dar, an
und Hobbygeflügelhaltungen, für die die strikten Biosiche-        denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.
rungsanforderungen für Großgeflügelbestände (>1000)               Begründung Nr. 4 des Tenors
derzeit noch nicht gelten, anzuordnen, um das Risiko einer        Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den Nummern
Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Haus-
                                                                  1 bis 3 dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Satz 1
geflügelbestände weiterhin zu minimieren.
                                                                  Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet, da es sich bei der aviären
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat in seinen Risikobewer-   Influenza H5N8 um eine hochansteckende und leicht über-
tungen, letztmalig vom 7. Januar 2021, zur Einschleppung          tragbare Tierseuche handelt, deren Ausbruch mit hohen
sowie des Auftretens von hochgradig hochpathogenem avi-           wirtschaftlichen Schäden und weitreichenden Handelsres-
ären Influenzavirus in Hausgeflügelbeständen das grund-           triktionen einhergeht. Die Maßnahmen zum Schutz vor der
sätzliche Risiko der Einschleppung hochpathogener Influ-          Verschleppung der Seuche müssen daher sofort und ohne
enzaviren über infizierte Wildvögel bestätigt.                    eine zeitliche Verzögerung greifen. Es kann nicht abgewar-
                                                                  tet werden, bis die Rechtmäßigkeit der amtlichen Verfügung
                           II.
                                                                  zur Prävention der Seucheneinschleppung gerichtlich fest-
Das Landratsamt Bamberg ist gemäß Art. 3 Abs. 2 GDVG,             gestellt wird. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an
sachlich und gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayer. Verwaltungs-        der sofortigen Vollziehung ein entgegenstehendes privates
verfahrensgesetz (BayVwVfG) örtlich zuständig.                    Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines eventuellen
Begründung Nr. 1 des Tenors                                       Widerspruchs.
Die Anordnung der Maßnahmen gemäß Nr. 1 der Verfügung             Begründung Nr. 5 des Tenors
erfolgt in Ergänzung zu den Maßnahmen in § 6 Absatz 1
                                                                  Die Kostenentscheidung in Nr. 5 dieses Bescheides beruht
Geflügelpest-Verordnung, die generell erst für Geflügelhal-
tungen ab 1.000 Stück Geflügel gelten, auf Grundlage des          auf Art. 13 des Ausführungsgesetzes zum Vollzug des Tier-
§ 6 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung.                               gesundheitsgesetzes (BayAGTierGesG).
Da die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel vor            Begründung Nr. 6 des Tenors
allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder          Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG gilt ein
durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten         schriftlicher Verwaltungsakt bei öffentlicher Bekanntma-
Materialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk           chung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntma-
oder Schutzkleidung erfolgt, ist es erforderlich, die Geflü-      chung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung
gelhaltungen im Landkreis zu schützen und den Eintrag             kann nach Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG ein hiervon
oder die Verschleppung des Virus in bzw. aus Nutzgeflü-           abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekannt-
gelbestände zu vermeiden. Die Anordnung der unter Nr. 3           machung folgende Tag bestimmt werden. Von dieser Vor-
der Verfügung genannten Maßnahmen sind geeignet, das              schrift wird Gebrauch gemacht, sodass diese Allgemeinver-
Risiko des Eintrags von Geflügelpestvirus in Geflügelhaltun-      fügung einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt
gen bzw. dessen Verbreitung zu vermindern.                        des Landkreises Bamberg als bekannt gegeben gilt.
Begründung Nr. 2 des Tenors
Das Verbot von Geflügelausstellungen, -schauen und                                 Rechtsbehelfsbelehrung
-märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel         Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
und gehaltenen Vögeln anderer Arten als Geflügel in Nr. 2         seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwal-
dieser Allgemeinverfügung ergibt sich aus § 4 Abs. 2 der          tungsgericht in Bayreuth erhoben werden.
Schnee und bunte Bilder - Während der Winter Zapfendorf fest im Griff hatte, waren viele Kinder nicht nur mit dem Bau von Schneemännern ...
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Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:                    Grüngutsammelplatz
a.   Schriftlich oder zur Niederschrift                            Der Grüngutsammelplatz in Zapfendorf an der Kreisstraße
     Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des         nach Kirchschletten ist geöffnet
     Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
     Die Anschrift lautet:                                         Samstag, 20.02.2021 von 10:00 bis 13:00 Uhr,
      Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth                      Samstag, 06.03.2021 von 10:00 bis 13:00 Uhr,
 Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth              Es ist verboten, Grüngutabfälle über den Zaun zu werfen!
  Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth                Verstöße werden zur Anzeige gebracht!
                                                                   Bei der Anlieferung muss eine FFP2-Maske getragen
b.   Elektronisch
                                                                   werden. Wir bitten um Beachtung.
     Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsge-
     richt in Bayreuth auch elektronisch nach Maßgabe der
     Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.
     vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erho-
     ben werden.                                                      Fundsachen
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegen-            In den letzten Wochen wurden folgende Fundsachen beim
stand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen                 Markt Zapfendorf abgegeben:
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienen-
den Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der               Wann?          Was? Fundort
angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden.          17.11.2020     2 kleine Schlüssel am Ring, schwarze
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Ein-                   Kunststoffkappen (51/20)
reichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für                       Hauptstr./Oberleiterbacher Str.
die übrigen Beteiligten beigefügt werden.                          27.11.2020     PlayStation Portable (52/20)
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:                                              Fundort unbekannt
• Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur                   11.12.2020     Fleece-Troyer rot-schwarz Gr. M „JAKO“,
                                                                                  Mütze schwarz-orange Gr. 45-47 „Konfetti“,
    Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVw-
                                                                                  Vliesbeutel lila (53/20)
    GOÄndG) vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) entfällt das
                                                                                  Alte Schule Lauf
    Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO). Es
                                                                   21.12.2020     Damenfahrrad, schwarz (54/20)
    besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Wi-
                                                                                  Schulstr./Ringstr.
    dersprucheinzulegen.
                                                                   21.12.2020     Halskette, silber (55/20)
• Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail
                                                                                  Friedhof Lauf
    ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wir-
                                                                   30.12.2020     Geldbetrag (56/20)
    kungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einle-
    gung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Inter-                        Röthenweg 21
    netpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit          05.01.2021     Schlüssel mit abgebrochenem Anhänger
                                                                                  (01/21)
    (www.vgh.bayern.de).
                                                                                  vor Friedhofsweg 8, Oberleiterbach
• Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den
                                                                   15.02.2021     Schlüssel mit Anhänger „Nur für Papa!“
    Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine
                                                                                  (03/21)
    Verfahrensgebühr fällig.
                                                                                  Schrebergärten am Main
Bamberg 2. Februar 2021
Dr. Juntunen                                                       Die Fundsachen liegen im Rathaus in der Infothek, Zimmer
                           Hinweise:                               7, zur Abholung bereit.
1. Auf die Vorgaben gem. § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der              Eine Liste sämtlicher Fundsachen finden Sie unter: http://
     Geflügelpest-Verordnung hinsichtlich der allgemein            www.zapfendorf.de/rathaus-buergerservice/service/fundsa-
     geltenden Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie           chen/
     zur Früherkennung bei gehäuften Verlusten wird hinge-
     wiesen.
2. Es wird empfohlen, die tierseuchenrechtlich erforderli-
     che Zulassung von Geflügelhändlern anhand der Vor-
     lage der entsprechenden Zulassungsbescheide vor                  6jhYZbGVi]Vjh
     der Bestellung von Geflügel durch den Tierhalter zu
     überprüfen. Alternativ ist die Liste der für den inner-
     gemeinschaftlichen Handel zugelassenen Geflügelbe-
     triebe im Internet abrufbar unter: https://tsis.fli.de/Glo-
     balTemp/202101280952127737.pdf                                   Bürgermeistersprechstunde
3. Nach § 26 Abs. 1 der ViehVerkV sind Halter von Hüh-             Regelmäßig einmal im Monat hält Bürgermeister Michael
     ner, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhüh-             Senger einen Bürgersprechtag ab. Hier steht er ausschließ-
     nern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ver-              lich den Bürgerinnen und Bürgern des Marktes Zapfendorf
     pflichtet, dies der zuständigen Behörde vor Beginn der        für Fragen und Anregungen zu Verfügung.
     Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift
                                                                   Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet statt am:
     und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussicht-
     lich gehaltene Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Stand-            Montag, 15.03.2021 von 16:00 bis 18:00 Uhr
     ortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen.
4. Ordnungswidrig i.S.d. des § 64 der Geflügelpest-Ver-            Um Wartezeiten möglichst zu vermeiden, bitten wir Sie um
     ordnung, § 46 ViehVerkV und § 32 Abs. 2 Nr. 4 des             Voranmeldung unter der Telefonnummer 0 95 47/8 79-11.
     TierGesG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
     dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Die Ord-            Gerne können Sie Ihr Anliegen auch außerhalb der Sprech-
     nungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000         stunden vorbringen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einfach
     Euro geahndet werden.                                         Ihren persönlichen Gesprächstermin, ebenfalls unter o. g.
                                                                   Telefonnummer.
Schnee und bunte Bilder - Während der Winter Zapfendorf fest im Griff hatte, waren viele Kinder nicht nur mit dem Bau von Schneemännern ...
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   Rentensprechtag in Zapfendorf                              In Absprache mit der Regierung von Oberfranken, dem
                                                              Landratsamt Bamberg, der Autobahndirektion Nordbayern
Der Sprechtag des ehrenamtlichen Versichertenberaters         und der Polizei wurde ein Verkehrskonzept für die Umlei-
der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Gerhard Eger,         tungsstrecke erstellt. Dieses sieht während der Vollsperrung
zur Beratung in Rentenfragen, findet momentan nicht in der    vor, dass der örtliche und überörtliche Verkehr, insbeson-
gewohnten Form statt.                                         dere von und zur Autobahn A 73, über die Gemeindestraßen
Bei Fragen zu Rentenangelegenheiten oder wenn Sie             „Oberweg“ und „Gartenstraße“ umgeleitet wird. Während
einen Rentenantrag stellen möchten, sprechen Sie bitte        der halbseitigen Sperrung kann der ortsauswärts fahrende
unter der Telefonnummer 0 95 47/64 93 direkt bei Herrn        Verkehr die Baustelle in der Herrngasse passieren.
Eger vor, der mit Ihnen das weitere Vorgehen abklären         Während der Bauzeit am Kindergarten St. Franziskus wird
wird.                                                         es zusätzlich zu einer Vollsperrung der Schulstraße von
Neben dem Rentensprechtag in Zapfendorf steht Ihnen für       der Einmündung Herrngasse/Schulstraße bis zur Höhe des
• die Auskunft und Beratung in Rentenfragen und               Zapfendorfer Friedhofes kommen. Der linke Gehweg in der
• die Stellung von Rentenanträgen                             Schulstraße wird für den Fußgängerverkehr jedoch weiterhin
die Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV Nordbayern in      nutzbar sein. Das Schulbusunternehmen wird die Schule
Bamberg, Promenadenstraße 1a, 96047 Bamberg zur Ver-          über den Weiherweg bzw. Ringstraße an- und abfahren.
fügung. Terminvereinbarung unter Tel. 09 51/98 20 80 ist      Die örtlichen Gewerbetreibenden wurden über die Ver-
erforderlich! Bei der Terminvergabe können Wartezeiten        kehrseinschränkungen informiert und gebeten, nach Mög-
entstehen.                                                    lichkeit den Zuliefererverkehr so zu gestalten, dass die-
                                                              ser während des genannten Zeitraumes nicht über die
                                                              Autobahnanschlussstelle Zapfendorf, sondern über die
   Voll- bzw. Teilsperrung der                                Anschlussstellen Ebensfeld bzw. Breitengüßbach-Nord
                                                              verläuft, damit die Verkehrsbelastung innerorts möglichst
   Herrngasse (Kreisstraße BA 1)                              gering gehalten wird.
   in Zapfendorf                                              Wir bitten um Ihr Verständnis für die Beeinträchtigungen
                                                              während der Bauzeit.
Aufgrund der Bauarbeiten am Kindergarten St. Franzis-
kus und der Erneuerung der Wasserleitungen wird es im
Zeitraum vom 1. März bis voraussichtlich Mitte Juni 2021
zu Verkehrsbeschränkungen kommen. Die Herrngasse
                                                                 Notarsprechtag in Zapfendorf
(Kreisstraße BA 1) wird beginnend ab 01.03.2021 für vor-      Der nächste Sprechtag des Notars Dr. Fackelmann findet
aussichtlich drei Wochen vollständig gesperrt. Anfang Juni    am
2021 wird für eine weitere Woche erneut eine Vollsperrung              Montag, den 01.03.2021 ab 14:00 Uhr
notwendig sein. Außerhalb der Zeiträume für eine notwen-      im Rathaus, Zimmer 3 im Erdgeschoss, statt.
dige Vollsperrung wird es bis Mitte Juni 2021 eine halbsei-
                                                              Terminvereinbarung unter Tel. 0 95 73/92 28-0 ist erforder-
tige Sperrung der Herrngasse mit Einbahnstraßenregelung
                                                              lich!
geben.
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   Standorte Abfallcontainer
Die Container für Altglas und Dosen am Sportplatz Zapfen-
dorf wurden vom bisherigen Standort entfernt und wenige
                                                                    6jhYZb
Schnee und bunte Bilder - Während der Winter Zapfendorf fest im Griff hatte, waren viele Kinder nicht nur mit dem Bau von Schneemännern ...
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den, damit Ende März/Anfang April 2021 mit den Tiefbau-            ren Truppausbildung und 2019 am Lehrgang „Maschinist“
arbeiten begonnen werden kann. Die Erschließungsarbeiten           jeweils mit Erfolg teilgenommen. Die Lehrgänge „Gruppen-
sollen bis Herbst 2021 abgeschlossen sein, so dass im              führer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ an einer Staatlichen
Anschluss die Bebauung der Bauplätze erfolgen kann.                Feuerwehrschule hat er noch nicht besucht. Herr Förner
                                                                   wird angehalten, dass er innerhalb eines Jahres den Lehr-
Im Baugebiet „Lauf Südwest I“ werden 14 Baugrundstü-               gang „Gruppenführer“ und innerhalb eines weiteren Jahres
cke entstehen. Insgesamt werden ca. 620 m Abwasserka-              den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg besucht.
näle und ca. 295 m Wasserleitungen verbaut. Zudem wird             Anhaltspunkte für Zweifel an der gesundheitlichen Eignung
ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 50 m³               und der erforderlichen Zuverlässigkeit des zu Bestellenden
errichtet. Die überbaute Verkehrsfläche beträgt insgesamt          sind dem Markt Zapfendorf nicht bekannt. Die notwendigen
1560 m². Die Asphaltfläche 1230 m². Der Mehrzweckstrei-            Voraussetzungen der Eignung von Herrn Förner sind aus
fen am Fahrbahnrand wird mit Betonpflaster ausgeführt.             Sicht der Verwaltung erfüllt.
Die Randeinfassung erfolgt mit einen 10 cm breiten Beton-
leistenstein. Die Mittelrinne wird als 3-Zeiler mit Granitklein-   Nach Rücksprache beim Landratsamt Bamberg – Fachbe-
pflaster ausgebildet. Bei den Straßen ohne Mehrzweck-              reich Öffentliche Sicherheit vom 26.10.2020 wird das Ein-
streifen und Mittelrinne wird die Randeinfassung auf einer         vernehmen des Kreisbrandrates bei der Bestellung eines
Fahrbahnseite als 2-Zeiler mit Granitgroßpflaster als sog.         Notkommandanten nicht benötigt.
„Homburger Kante“ mit einem Anschlag von 3 cm ausge-
führt, damit die Straßenentwässerung gewährleistet ist.            Es wird deshalb vorgeschlagen, Herrn Pascal Förner mit
                                                                   Wirkung zum 01. Februar 2021 zum Kommandanten der
Im Baugebiet „Sassendorf Nordwest“ werden 20 Baugrund-             Freiwilligen Feuerwehr Sassendorf zu bestellen.
stücke entstehen. Insgesamt werden ca. 1120 m Abwasser-
kanäle und ca. 625 m Wasserleitungen verbaut. Zudem wird           Beschluss:
ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 75 m³               Der Marktgemeinderat nimmt den Rücktritt von Michael
errichtet. Die überbaute Verkehrsfläche beträgt insgesamt          Senger als 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Sas-
1985 m². Die Asphaltfläche 1675 m². Der Mehrzweckstreifen          sendorf zum 31.01.2021 zur Kenntnis.
am Fahrbahnrand wird mit Betonpflaster ausgeführt. Hier
wird aufgrund der vorhandenen Pflasterflächen ein rötlicher        Der Marktgemeinderat bestellt Herrn Pascal Förner als für
Farbton gewählt. Die Ausführung der Straßenentwässerung            den Posten des Kommandanten geeignete Person mit Wir-
erfolgt analog zu der geplanten Ausführung im Baugebiet            kung zum 01. Februar 2021 zum Kommandanten der Frei-
„Lauf Südwest I“.                                                  willigen Feuerwehr Sassendorf.
Beschluss:                                                         Herr Förner wird angehalten, dass er innerhalb eines Jahres
Zur Kenntnis genommen Anwesend 20                                  den Lehrgang „Gruppenführer“ und innerhalb eines weite-
3  Bestellung des Kommandanten der Freiwilligen Feu-               ren Jahres den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg
   erwehr Sassendorf                                               besucht.
Sachverhalt:                                                       Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuwahl des Komman-
Die Amtszeit des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen            danten der Freiwilligen Feuerwehr Sassendorf sobald wie
Feuerwehr Sassendorf, Herrn Michael Senger, ist mit des-           möglich durchzuführen.
sen Rücktritt mit Ablauf des 31. Januar 2021 beendet.
                                                                   Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20
Die Neuwahl des Kommandanten wurde in Abstimmung mit               4   Aufhebung der Garagen- und Dachgaubensatzung
dem Markt Zapfendorf derzeit aufgrund der Corona-Pande-                des Marktes Zapfendorf
mie ausgesetzt. Die Freiwillige Feuerwehr Sassendorf kann          Sachverhalt:
deshalb keinen Kommandanten ordnungsgemäß wählen.
Die Feuerwehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Sassen-            Die Garagen- und Dachgaubensatzung (GDS) wurde im
dorf hat bereits einen Nachfolger gesucht und empfiehlt            Jahr 1994 aufgrund neuer Regelungen in der Bayerischen
aufgrund der derzeitigen Situation dem Markt Zapfendorf            Bauordnung (BayBO) zu Garagen und Carports bzw. Dach-
Herrn Pascal Förner zu bestellen.                                  gauben erlassen. Bauherren konnten daraufhin bei Einhal-
                                                                   ten der Satzungsregelungen gewisse Bauvorhaben geneh-
Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayFwG hat der Markt Zapfen-            migungsfrei erstellen.
dorf die Möglichkeit, ein geeignetes Feuerwehrdienst leis-
tendes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Sassendorf zum          Die BayBO wurde zwischenzeitlich so angepasst, dass
Kommandanten zu bestellen (Notkommandant). Zuständig               Garagen und Carports nicht nur an der Grundstücks-
für die Bestellung ist hier der Marktgemeinderat. Die Bestel-      grenze, sondern auf dem gesamten Grundstück bis zu einer
lung endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehr-          bestimmten Größe nach dem Gesetz genehmigungsfrei
kommandanten. Die Neuwahl wird voraussichtlich, auch               sind. Mit der Änderung der BayBO zum 01.02.2021 werden
aufgrund der 14-tägigen Einladungsfrist und der derzeitigen        nun auch noch Dachgauben bei der Änderung und Nut-
Corona-Pandemie, erst im Laufe des Jahres 2021 oder spä-           zungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken
ter durchgeführt werden können.                                    genehmigungsfrei.

Da die Bestellung ein Verwaltungsakt ist, soll der zu Bestel-      Da in der Vergangenheit bereits zahlreichen Abweichungen
lende vom Markt Zapfendorf vor der Bestellung angehört             von der GDS zugestimmt wurde (z. B. Dachform der Gara-
werden. Dies ist bereits erfolgt. Der zu Bestellende wurde         gen/Carports, Größe der Dachgauben), ist es nicht sinnvoll,
mit Schreiben vom 30.11.2020 angehört und ist mit der              weiterhin in einer Satzung die Gestaltung für Garagen und
Bestellung einverstanden.                                          Dachgauben zu regeln. Mit den vielen bereits erteilten Aus-
                                                                   nahmen ist eine klare Linie nach der gegebenen Satzung
Herr Pascal Förner hat das 23. Lebensjahr vollendet und            nicht mehr möglich.
ist seit mehr als vier Jahren aktives Mitglied der Freiwilligen
Feuerwehr Sassendorf. Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr        Auch seitens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsver-
Sassendorf war im Jahr 2014. Seit 01.04.2019 ist er Jugend-        bandes wurde im überörtlichen Rechnungsbericht ange-
wart der Freiwilligen Feuerwehr Sassendorf. Er hat bereits         regt, die Garagen- und Dachgaubensatzung, sofern kein
2018 am Lehrgang „Sprechfunker“, 2019 an der Modula-               Bedürfnis daran mehr besteht, aufzuheben.
Schnee und bunte Bilder - Während der Winter Zapfendorf fest im Griff hatte, waren viele Kinder nicht nur mit dem Bau von Schneemännern ...
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Mit dem Wegfall der GDS würden für Bauherren auch             gesendet werden, dass der Markt Zapfendorf, indem er
Gebühren bei der Baugenehmigung für die zu erteilenden        eine bereits seit längerer Zeit bestehende Forderung der
Abweichungen wegfallen.                                       staatlichen Rechnungsprüfungsstelle erfüllt, grundsätzlich
                                                              gewillt ist, die Einnahmesituation zu verbessern.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Garagen- und Dach-       Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
gaubensatzung des Marktes Zapfendorf vom 05.10.1994 ab        Beschluss:
dem 01.02.2021 aufzuheben und stimmt dem Satzungsent-
                                                              Der Marktgemeinderat beschließt, den Hebesatz für die
wurf der Aufhebungssatzung zu. Die Verwaltung wird beauf-
tragt, durch Bekanntmachung der Satzung deren Rechts-         Grundsteuer B von 360 v. H. auf 420 v. H. zu erhöhen.
kraft zu erwirken. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der
Niederschrift und dieser als Anlage 1 beigefügt.              Mehrheitlich beschlossen Ja 17 Nein 3 Anwesend 20

Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20               Beschluss:
                                                              Der Marktgemeinderat beschließt, den Hebesatz für die
5   Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebe-
                                                              Grundsteuer A von 360 v. H. auf 420 v. H. zu erhöhen.
    sätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) des
    Marktes Zapfendorf
                                                              Mehrheitlich beschlossen Ja 15 Nein 5 Anwesend 20
Sachverhalt:
Bürgermeister Senger übergab das Wort an Kämmerer             Beschluss:
Helmreich, der das Gremium an seine Ausführungen zur          Der Marktgemeinderat stimmt dem Satzungsentwurf über
Haushaltssituation in der Marktgemeinderatssitzung vom        die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern
17.12.2020 erinnerte. Hier wurde der Marktgemeinderat         (Hebesatzsatzung) des Marktes Zapfendorf unter Anpas-
vom Kämmerer aufgefordert, Vorschläge zur Gegenfinan-         sung der neu festgelegten Hebesätze für die Grundsteuer A
zierung und Einsparungsmaßnahmen für neu hinzukom-            (420 v. H.) und B (420 v. H.) zu.
mende Projekte zu machen.
                                                              Die Verwaltung wird beauftragt, durch Bekanntmachung der
Bedingt durch die Corona-Pandemie, sind bei den Gewer-
besteuereinnahmen für das Haushaltsjahr 2021 mit erheb-       Satzung deren Rechtskraft zu erwirken. Der Satzungsent-
lichen Mindereinnahmen zu rechnen, die der Markt Zapfen-      wurf ist Bestandteil der Niederschrift und dieser als Anlage
dorf kompensieren muss.                                       2 beigefügt.

Als eine Möglichkeit wurde seitens der Kämmerers die          Mehrheitlich beschlossen Ja 17 Nein 3 Anwesend 20
Erhöhung der Grundsteuerhebesätze vorgeschlagen.              6   Ergänzender Zuschussantrag der Kath. Kirchenstif-
                                                                  tung Sassendorf für die Restaurierung der Orgel in
Kämmerer Helmreich informierte das Gremium umfangreich            der Filialkirche „Mariä Geburt“ in Sassendorf
über den Sinn und Zweck der Realsteurer sowie über die
unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen einer Grund-       Sachverhalt:
steuerhebesatzerhöhung auf den gemeindlichen Haushalt.        Der Marktgemeinderat hat in der Marktgemeinderatssitzung
Ebenso wurde die historische Entwicklung der Hebesätze        am 29.10.2020 mehrheitlich beschlossen, für die Restau-
seit 2005 im Markt Zapfendorf und die Einordnung im Ver-      rierung der Kirchenorgel in der Sassendorfer Kirche „Maria
gleich mit den anderen 35 Landkreisgemeinden erläutert.       Geburt“ einen Zuschuss in Höhe von 10 % der ungedeckten
Kämmerer Helmreich machte hier auch auf die Besonder-         Kosten zu gewähren. Dem Antrag der Kath. Kirchenstiftung
heiten und die Verflechtungen mit dem Kreishaushalt auf-      Sassendorf vom 28.08.2020 lag damals ein Kostenangebot
merksam.                                                      der Fa. Rösler Orgelbau in Höhe von brutto 10.834 € bei.
                                                              Nach Abzug des Zuschusses seitens der Erzdiözese Bam-
Kämmerer Helmreich wies jedoch darauf hin, dass eine iso-
lierte Betrachtung der Einnahmenseite wenig Sinn macht.       berg verblieb ein ungedeckter Anteil in Höhe von 9.334,40
Vielmehr muss eine Erhöhung der Hebesätze in Kontext mit      €, sodass ein Zuschuss in Höhe von maximal 933,45 € in
der Ausgabenseite gesehen werden, damit die durch die         Aussicht gestellt wurde.
Grundsteuerhebesatzerhöhung bedingten Mehreinnahmen
nicht ins Leere laufen.                                       Mit Schreiben der Kath. Kirchenstiftung Sassendorf vom
                                                              11.01.2021 wurde die Rechnung über die Restaurierung der
Aufgrund dieser Tatsache sollte man auch bei neuen Aus-       Orgel beim Markt Zapfendorf vorgelegt. Die Rechnungs-
gaben sehr vorsichtig sein und stets den Gesamthaushalt       summe entspricht dem damaligen Kostenangebot.
und die mittelfristige Aufgaben- und Finanzplanung im Blick
behalten. Auch die Gefahr eines weiteren Einbruchs bei den    Im Schreiben vom 11.01.2021 teilt die Kath. Kirchenstiftung
Gewerbesteuereinnahmen muss Beachtung finden. Der             Sassendorf zudem mit, dass im Zuge der Reparaturarbei-
gemeindliche Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 wird auf-    ten festgestellt wurde, dass weitere Teile der Orgel schad-
grund der Vielzahl der bereits laufenden Investitionen sehr   haft sind. Die Kath. Kirchenstiftung Sassendorf hat daher
gebunden sein. Jede neue Investition wird daher kritisch zu   beschlossen, die ergänzenden Reparaturarbeiten durch-
hinterfragen sein. Letztlich wird im Rahmen der haushalts-    führen zu lassen und bittet den Markt Zapfendorf hierfür um
rechtlichen Vorgaben der gemeindliche Haushalt vom politi-    eine ergänzende Bezuschussung der Maßnahme. Nach-
schen Willen des Marktgemeinderates bestimmt.                 dem die Erzdiözese auch für die ergänzenden Reparaturar-
Seitens des Gremiums wurde im Anschluss die vorgeschla-       beiten (Gesamtkosten nach vorgelegten Angebot: 5.890,50
gene Erhöhung der Grundsteuerhebesätze verschiedentlich       € brutto) einen Zuschuss in Höhe von 10 % zugesagt hat,
diskutiert.                                                   verbleibt bei der Kath. Kirchenstiftung Sassendorf ein unge-
                                                              deckter Anteil in Höhe von 5.301,50 €.
Dem Diskussionsverlauf war schließlich zu entnehmen, dass
eine Mehrheit der Gremiumsmitglieder eine moderate Erhö-      Aufgrund der bisherigen Zuschussregelungen wird vorge-
hung befürwortet. Die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze       schlagen, dass der Marktgemeinderat auch für die ergän-
soll dazu beitragen, die freie Finanzspanne zu steigern. Es   zenden Reparaturarbeiten einen Zuschuss in Höhe von
soll auch ein deutliches Signal an die Kommunalaufsicht       10% der ungedeckten Kosten (maximal 530,15 €) gewährt.
- 10 -		                                                                                                         Nr. 3/2021

Beschluss:                                                    Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, einen Zuschuss in Höhe
von 10 % der ungedeckten Kosten zu gewähren, jedoch           Der Marktgemeinderat beschließt, dass Änderungsver-
maximal 530,15 €.                                             fahren des Flächennutzungsplanes mit integriertem Land-
                                                              schaftsplan des Marktes Zapfendorf im Südwesten Zapfen-
Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kann die     dorfs einzuleiten (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 8 BauGB).
Auszahlung frühestens nach Erlass der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2021 erfolgen. Eine genaue Abrech-      Der Änderungsbereich betrifft folgende Grundstücke der
nung mit Fertigstellungsanzeige ist dem Markt Zapfendorf      Gemarkung Zapfendorf:
vorzulegen.                                                   Fl.Nrn. 1071 - 1084, 1084/1, 1085, 1087, 1092, 1093, 1096,
                                                              1097, 1098, 1154, 1156, 1162
Mehrheitlich beschlossen Ja 16 Nein 4 Anwesend 20
7    Änderung des Flächennutzungsplans mit integrier-         Neben der Ausweisung von bestehenden bzw. geplanten
     tem Landschaftsplan südwestlich von Zapfendorf           Gewerbe- bzw. Mischgebietsflächen werden die Baumaß-
Sachverhalt:                                                  nahmen, die sich durch den Ausbau der DB-Strecke in den
                                                              letzten Jahren ergeben haben, im Flächennutzungs- und
In der Marktgemeinderatssitzung am 06.07.2006 wurde           Landschaftsplan eingearbeitet.
die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Flächennut-
zungsplan des Marktes Zapfendorf im Bereich „Klangweg“        Die Verwaltung soll zusammen mit einem noch zu beauftra-
beschlossen. Dies erfolgte auf Antrag der Fa. Gebr. Porzner   genden Planungsbüro die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-
GmbH & Co. KG zum einen, um bereits bestehende Lager-         gung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden
flächen zu sichern und zu erweitern. Zum anderen sollten      und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
die durch den anstehenden Ausbau der DB-Strecke weg-          durchführen.
fallenden Gewerbeflächen an anderer Stelle ersetzt werden.
Aufgrund der damals anstehenden Planfeststellungsverfah-      Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20
ren (Fa. Porzner für die Rekultivierung des Abbaugebietes     8   Informationen des Ersten Bürgermeisters
Zapfendorf West bzw. der DB für den ICE-Ausbau) wurde
das Änderungsverfahren zurückgestellt.                        Sachstand zu den Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der
                                                              RZWas 2018
Nachdem diese Planfeststellungsverfahren durchgeführt         Die Kanalsanierungsarbeiten wurden am 20.01.2021 wie-
worden sind und mit dem Landratsamt bzw. Wasserwirt-          deraufgenommen. Die Sanierungsarbeiten am Wasserlei-
schaftsamt Gespräche über die weitere Vorgehensweise          tungsnetz werden witterungsbedingt erst wieder im Februar
geführt worden sind, hat die Fa. Porzner gebeten, das Ver-    2021 fortgesetzt.
fahren weiterzuführen. Aufgrund der zwischenzeitlich im
Südwesten von Zapfendorf erfolgten Baumaßnahmen im            Die neuen Förderrichtlinien für Zuwendungen zu wasserwirt-
Rahmen des Ausbaus der DB-Strecke ist es sinnvoll, auch       schaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) wurden mittlerweile
                                                              durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und
für diese Bereiche den Flächennutzungsplan mit anzupas-
                                                              Verbraucherschutz bekanntgemacht. Die neue Förderrichtli-
sen. Anhand eines Planes zeigte Geschäftsleiter Müller-
                                                              nie tritt zum 01.04.2021 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2024.
Hoehne die einzelnen Änderungen:
                                                              Zu den bisherigen Förderrichtlinien (RZWas 2018) haben
                                                              sich einige Änderungen (z. B. Reduzierung der Höchstför-
-   Westtangente mit Anschluss des Gewerbegebietes Zap-       dersätze) ergeben. Ebenso sind Übergangsfristen für die
    fendorf West                                              Antragstellung nach der bisherigen Richtlinie und für die
-   Fuß- und Radwegunterführung Zapfendorf Süd                Umstellung der bisherigen Zuwendungsbescheide vor-
-   Anpassung der bereits dargestellten geplanten Gewer-      gegeben. Seitens der Verwaltung werden aktuell mit dem
    beflächen nördlich dieser Unterführung                    WWA Kronach und dem beauftragten Ingenieurbüro die
-   Ausweisung von geplanten Gewerbeflächen südlich           Modalitäten zur Weiterführung der RZWas-Förderung abge-
    dieser Unterführung bis zur Kreisstraße BA 32 Richtung    stimmt.
    Ebing
-   Darstellung von bestehenden Mischgebietsflächen im        Sachstand zur Kinderkrippe St. Christophorus
    Bereich der Fl.Nrn. 1071 - 1072 Gemarkung Zapfendorf      Aktuell werden die Elektro- und Fliesenlegerarbeiten aus-
    (Fischerhaus und Garten nördlich davon)                   geführt. Der Trockenbau ist soweit abgeschlossen. Mit den
-   Kreisstraße BA 32                                         Außenanlagen für den vorrangig fertigzustellenden Kinder-
-   verlegter Flutgraben                                      krippenbereich soll witterungsabhängig ebenfalls zeitnah
-   verlegte Schmutzwasserkanalleitung der BMI                begonnen werden.
-   Pumpwerk mit Rückhaltebecken der Straßenunterführung      Sachstand zum Abriss und Ersatzneubau des Kindergar-
    BA 32                                                     tens St. Franziskus
-   weggefallene Stromleitung der Bayernwerk GmbH
                                                              Mit den Abbrucharbeiten wurde mittlerweile begonnen.
-   Gewerbeflächen der Fa. Porzner nördlich und südlich       Diese sollen bis Mitte Februar 2021 abgeschlossen sein.
    der bereits im bestehenden Flächennutzungsplan darge-     Die Angebotssumme für die Abbrucharbeiten lagen ca.
    stellten Gewerbeflächen                                   10.000 € unter der Kostenberechnung des beauftragten
                                                              Architekturbüros. Die Rohbauarbeiten wurden durch die
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche                      Kath. Kirchenstiftung Zapfendorf bereits vergeben. Die
von ca. 12,82 ha.                                             Angebotssumme des Mindestbietenden entsprach hier
                                                              exakt der Kostenberechnung.
Nach Abschluss der Flächennutzungsplanänderung kann
einerseits der Markt Zapfendorf evtl. Gewerbeflächen im       Sachstand zur Mobilstation am Bahnhof Zapfendorf
Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens im dortigen              Am 28.10.2020 fand ein gemeinsamer Abstimmungstermin
Bereich ausweisen. Anderseits kann auch die Fa. Porzner,      mit den Bürgermeistern der weiteren Pilotprojekt-Gemein-
falls notwendig, mit einem vorhabenbezogenen Bebau-           den und dem Projektverantwortlichen Herrn Hammrich statt.
ungsplan eine tiefer gehende Planung für ihre Flächen vor-    Aus vergaberechtlichen Gründen ist eine gemeinsame Aus-
nehmen.                                                       schreibung durch den Landkreis Bamberg nicht möglich.
- 11 -		                                                                                                          Nr. 3/2021

Es wurde daher festgelegt, dass zeitliche Vorgehen und die    Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeis-
Ausschreibung aufeinander abzustimmen, damit ein mög-         ter Michael Senger um 21:40 Uhr die öffentliche Sitzung des
lichst günstiges Ausschreibungsergebnis erzielt werden        Marktgemeinderates.
kann. Als Ausführungszeitraum für die bauliche Umsetzung
ist Juni/Juli 2021 vorgesehen.                                Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Stellenausschreibung Büchereileitung
Auf die veröffentlichte Stellenanzeige gingen innerhalb der
Bewerbungsfrist insgesamt vier Bewerbungen beim Markt
                                                                 CVX]g^X]iZcVcYZgZg
Zapfendorf ein.                                                  HiZaaZcjcY7Z]ŽgYZc
Sachstand zu den geplanten Baugebieten in Zapfendorf
Für die geplanten Baugebiete „Zapfendorf Süd III“ und „Zap-      Sammlung
fendorf Ost IV“ werden seitens des beauftragten Erschlie-
ßungsträgers aktuell Angebote für die Erstellung der Bebau-
                                                                 von „gefährlichen Abfällen“
ungspläne und für die Erschließungsplanung eingeholt.         Im Markt Zapfendorf erfolgt die Sammlung „gefährlicher
                                                              Abfälle“ an folgendem Termin:
Beschluss:
                                                              Samstag, 20. Februar 2021, 12:30-13:30 Uhr, Parkplatz
Zur Kenntnis genommen Anwesend 20                             am Schwimmbad
8.1 Sanierung des Friedhofweges nördlich von Kirch-           Folgende Abfälle werden beispielsweise angenommen:
    schletten im Rahmen des Flurneuordnungsverfah-            • Grundsätzlich: Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den
    rens Kirchschletten II                                        Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“,
Sachverhalt:                                                      „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“
Seitens der Teilnehmergemeinschaft für das Flurneuord-        • Energiesparlampen
nungsverfahren Kirchschletten II wurde mitgeteilt, dass       • Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel, z. B.
die Möglichkeit bestünde, den Friedhofsweg nördlich der           Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- u. Mäusegift;
Ortschaft Kirchschletten in das Ausbauprogramm mitauf-        • Lösemittelhaltige Abfälle, z.B. Lack, Farbe, Benzin, Nitro-
zunehmen. Da bereits ein Teilstück des Friedhofweges im           verdünner, Fleck- u. Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber,
Rahmen des bereits laufenden Verfahrens saniert wird,             Bremsflüssigkeit, usw.
könnte auch die restliche Wegstrecke (ca. 390 m) in einem     • Batterien aller Art (Autobatterien, Akkus, Knopfzellen)
Zug ausgebaut werden. Der Markt Zapfendorf könnte hier        • Chemikalien z.B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Che-
die einmalige Möglichkeit nutzen, für die Sanierung des           mikalien aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemie-
Friedhofweges eine Förderung in Höhe von 75 % (bzw. 80            laborkästen, usw.)
%, wenn die Naturschutzvorgaben erfüllt werden) vom Amt
                                                              • Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel, z.B.
für ländliche Entwicklung zu erhalten. Dies wurde bei ers-
                                                                  Abfluss- und WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfek-
ten Gesprächen mit dem Amt für Ländliche Entwicklungen
bereits abgestimmt. Die geschätzten Gesamtkosten betra-           tionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Au-
gen ca. 160.000 €. Es würde ein verstärkter Ausbau mit            topflegemittel (Rostumwandler, Entfroster, usw.), nicht
einer Asphalttragdeckschicht auf einer Fahrbahnbreite von         vollständig entleerte Spraydosen
3,5 m erfolgen. Zudem sind in den Kosten die Profilierung     • Quecksilberhaltige Abfälle, z.B. alte Thermometer,
der Entwässerungsgräben und Verrohrungen enthalten. Der           quecksilberhaltige Schalter
Markt Zapfendorf hätte somit einen Eigenanteil in Höhe von    • Feuerlöscher
ca. 40.000 € zu tragen.                                       Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des
                                                              Landkreises Bamberg gerne zur Verfügung: 09 51/85-706
Da dieser Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung             oder 85-708
der heutigen Sitzung nicht enthalten war, fragte Bürger-
meister Senger das Gremium, ob mit der Behandlung und
Beschlussfassung Einverständnis bestünde. Die Gremi-             Landratsamt Bamberg
umsmitglieder waren einstimmig mit der Behandlung und
Beschlussfassung einverstanden.                               Corona: Wo kann ich mich testen lassen?
In der anschließenden Aussprache zu diesem Tagesord-          Ein Überblick über die Testmöglichkeiten in der Region
nungspunkt wurde von einigen Gremiumsmitgliedern die          Bamberg
Notwendigkeit der Sanierung aufgrund der anfallenden Mehr-    Alle Möglichkeiten sich auf Covid-19 in der Region Bam-
kosten in Frage gestellt. Andere sprachen sich aufgrund der   berg testen zu lassen finden Sie hier:
bestehenden Fördermöglichkeit für die Aufnahme des Weges      „Wunsch-Test“ für asymptomatische Patienten
in das Flurneuordnungsverfahren Kirchschletten II aus.        Die sog. PCR-Tests werden zu folgenden Öffnungszeiten
                                                              angeboten:
Marktgemeinderat Buckreus stellte den Antrag zur              - Abstrichstelle in Scheßlitz
Geschäftsordnung auf Vertagung des Tagesordnungspunk-
                                                                 (Oberend 32, ehemaliges Nettogebäude, rechter Ein-
tes und Behandlung sowie Beschlussfassung nach vorheri-          gang)
ger Ortsbesichtigung durch den Bau-, Umwelt- und Grund-
                                                                 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag, 08:00 -
stückausschuss.
                                                                 10:00 Uhr
Beschluss:                                                    - Abstrichstelle in Bamberg (Am Sendelbach 15)
Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag zur Geschäfts-            Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 14:00 - 18:00
ordnung auf Vertagung des Tagesordnungspunktes und               Uhr
Behandlung sowie Beschlussfassung nach vorheriger Orts-
besichtigung durch den Bau-, Umwelt- und Grundstückaus-       In den Abstrichstellen werden ausschließlich „Wunsch-
schuss zu.                                                    Abstriche“ durchgeführt, also nur Personen ohne Symp-
                                                              tome, ohne einen Kontakt zu einem Corona-Infizierten und
Ja 12 Nein 8 Anwesend 20                                      ohne Auftrag des Gesundheitsamtes, die sich freiwillig auf
- 12 -		                                                                                                            Nr. 3/2021

COVID-19 testen lassen möchten. Es ist keine Anmeldung           terminvereinbarung/ einen Termin zu vereinbaren. Damit
erforderlich, der Personalausweis und die Krankenversiche-       haben alle Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Bam-
rungskarte oder bei Privatversicherten Angabe der Versi-         berg ihren Haupt- bzw. Erstwohnsitz haben, die Möglichkeit,
cherung sind ausreichend. Der Test ist für die Bürger kos-       eine Terminbuchung auch außerhalb der Öffnungszeiten
tenlos.                                                          vorzunehmen.
Kostenpflichtige Schnelltests                                    Gerade im Hinblick auf den bevorstehenden Pflichtum-
                                                                 tausch (Papierführerschein in Kartenführerschein) ist dies
Ergänzend besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen
                                                                 ein weiterer Aspekt, zielorientiert und möglichst schnell den
Schnelltest durchführen zu lassen.
                                                                 Verwaltungsvorgang zu beantragen. Die telefonische Ter-
-   Abstrichstelle in Scheßlitz                                  minvergabe fällt mit der Umstellung weg.
    (Oberend 32, ehemaliges Nettogebäude, linker Ein-            In allen anderen Bereichen des Landratsamtes gilt weiter-
    gang)                                                        hin, persönliche Vorsprachen auf das Nötigste zur reduzie-
    Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag, 11:00 -        ren und dringend vorab einen Termin zu vereinbaren. Es
    13:00 Uhr                                                    wird empfohlen, Anliegen zunächst telefonisch oder schrift-
                                                                 lich zu klären.
Die Kosten belaufen sich auf 30 € pro Test und werden vor
Ort vom Bürger entrichtet.
                                                                 Erfassung der Kontaktdaten mit dem
Testung von Patienten mit Symptomen
Symptomatische Patienten können bei den Abstrichstellen          Smartphone
nicht getestet werden. Hierfür steht Ihnen Ihr Hausarzt zur      Aufgrund der Corona-Pandemie erfasst das Landratsamt
Verfügung.                                                       Bamberg zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger bereits
Wichtig! Bitte setzen Sie sich unbedingt mit Ihrem Hausarzt      seit November die Kontaktdaten aller Besucherinnen und
telefonisch für eine Terminvereinbarung in Verbindung!           Besucher. Die Erfassung der Daten dient ausschließlich
Dies ist der Stand vom 1. Februar 2021. Die Öffnungszei-         dem Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten.
ten können sich kurzfristig ändern. Informieren Sie sich bitte   Um diesen Vorgang künftig unkomplizierter zu gestalten,
über die aktuellen Zeiten auf www.landkreis-bamberg.de/          gibt es ab sofort die Möglichkeit, sich digital zu registrie-
Corona-Virus.                                                    ren. Dazu können Besucher des Landratsamtes bereits am
                                                                 Gebäudeeingang mit dem Smartphone einen QR-Code ein-
                                                                 scannen und Kontaktdaten eingeben. Nach erfolgreicher
Änderung der Bayerischen Bauordnung                              Übermittlung wird auf dem Handy ein „grünes Ticket“ ange-
Wichtige Informationen für alle Bauherren und Entwurfs-          zeigt, dass dann am Eingang vorgezeigt wird.
verfasser des Landkreises Bamberg                                Diese Lösung ist vielen bereits aus Restaurants usw.
Zum 1. Februar 2021 wurde die Bayerischen Bauordnung             bekannt. Für Bürger, die kein Smartphone griffbereit haben,
(BayBO) grundlegend geändert. Diese Änderungen umfas-            bleibt die Erfassung der Daten in Papierform bestehen.
sen u. a. das in Art. 6 BayBO geregelte Abstandsflächen-         Das Landratsamt Bamberg bittet zudem, persönliche Vor-
recht. Dies betrifft insbesondere die Berechnung der Tiefe       sprachen auf das Nötigste zur reduzieren. Unterlagen,
der Abstandsflächen (vgl. Art. 6 Abs. 4 BayBO) oder die          Anträge usw. sind vorrangig per Post an das Landratsamt
Zulässigkeit von Grenzgaragen (vgl. Art. 6 Abs. 7 Nr. 1          zu senden bzw. in den dortigen Briefkasten einzuwerfen.
BayBO). Bei allen Bauanträgen, die ab 1. Februar 2021            Persönliche Vorsprachen sind weiterhin nur mit Terminver-
genehmigt werden, müssen die Abstandsflächen nach der            einbarung möglich. Es wird empfohlen, Anliegen zunächst
ab 1. Februar 2021 gültigen Rechtslage berechnet und im          telefonisch oder schriftlich zu klären.
Abstandsflächenplan entsprechend dargestellt werden.             Eine Ausnahme bildet die Zulassungsstelle: Seit dem 18.
Das Landratsamt Bamberg weist auf diese Änderungen hin           Januar 2021 werden nur noch Kunden mit einem online
und bittet die Bauherren bzw. Entwurfsverfasser um Über-         vereinbarten Termin bedient. Die Terminbuchung erfolgt
prüfung, ob bei den eingereichten Unterlagen bereits das         direkt digital über die Homepage des Landkreises Bam-
neue Abstandsflächenrecht beachtet wurde. Sollten die            berg https://www.landkreis-bamberg.de/Zulassung-Online/.
Abstandsflächen noch nach der alten Rechtslage berech-           Zudem kann der Service „Heute gebracht - Morgen
net worden sein, muss ein neuer Abstandsflächenplan in           gemacht“ genutzt werden. Wer die vollständigen Zulas-
dreifacher Ausfertigung unter Angabe des Aktenzeichens           sungsunterlagen in der Infothek abgibt, kann diese am Fol-
vorgelegt werden, damit die Anträge weiterbearbeitet wer-        getag - ohne Wartezeiten - bearbeitet wieder abholen.
den können.
Das Landratsamt bitte weiterhin, in diesem Zusammenhang
auch Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO zu beachten, wonach
                                                                 Staatlich anerkannte Beratungsstelle
Gemeinden die Möglichkeit haben, eine Satzung zu erlas-          für Schwangerschaftsfragen
sen, so dass das alte Abstandsflächenrecht weiter gilt. Bei      Wir informieren …
Rückfragen steht der jeweilige Sachbearbeiter Ihres Bauan-       • über gesetzliche Ansprüche und Leistungen vor und
trags per E-Mail oder telefonisch gerne zur Verfügung. Den
                                                                     nach der Geburt, wie z. B. Elterngeld, Kindergeld, Fra-
Ansprechpartner finden Sie auf Ihrer Eingangsbestätigung
des Landratsamtes Bamberg.                                           gen zum Mutterschutz usw.
                                                                 • über finanzielle Leistungen wie z. B. der „Landesstiftung
                                                                     Hilfe für Mutter und Kind“ (eine Beantragung ist nur vor
Digitale Terminvergabe für                                           Geburt möglich).
Führerscheinangelegenheiten                                      • über Hilfsangebote von anderen Stellen.
Seit dem 15. Februar können Termine bei der Führer-              und beraten …
scheinstelle digital über die Homepage des Landratsam-           • bei Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und
tes vereinbart werden.                                               Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
Das Landratsamt Bamberg hat die Terminvergabe für Ange-          • zu Schwangerschaft, Partnerschaft, beruflichen Fragen.
legenheiten im Führerscheinbereich umgestellt und die            • in Krisenzeiten
Möglichkeit der Terminbuchungen noch bürgerfreundlicher          Sie erreichen die Mitarbeiterinnen der Schwangerenbe-
gestaltet. Seit dem 15. Februar ist es möglich sein, digital     ratungsstelle direkt unter der Rufnummer 09 51/85-669
auf https://www.landkreis-bamberg.de/Führerschein-Online-        oder per E-Mail unter
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