Schnee und bunte Bilder - Während der Winter Zapfendorf fest im Griff hatte, waren viele Kinder nicht nur mit dem Bau von Schneemännern ...
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- 2 - Nr. 3/2021 Öffnungszeiten im Rathaus INFOTAFEL Kindertagesstätten Mo/Di/Do/Fr: ................................................ 08:00 - 12:00 Uhr Kath. Kindertagesstätte St. Christophorus Zapfendorf Mi: ................................................................ 07:00 - 12:00 Uhr Kindergarten Mo: ............................................................... 14:00 - 18:00 Uhr Am Bergacker 35......................................... Tel. 0 95 47/70 20 Wir sind auch außerhalb dieser Zeiten für Sie da. Vereinbaren Kinderkrippe Sie bitte Ihren persönlichen Gesprächstermin. Am Bergacker 41................................. Tel. 0 95 47/8 70 59 74 Waldkindergarten ��������������������������������� Tel. 0151/72 60 31 27 Telefonnummern............................. Durchwahlnummern E-Mail: Infothek/Vermittlung................................... 0 95 47/8 79-0 st-christophorus.zapfendorf@kita.erzbistum-bamberg.de Telefax..............................................................0 95 47/8 79-99 Homepage: www.kita-st-christophorus-zapfendorf.de Geschäftsleitung, Bürgermeisteramt, Bauamt Frau Senger ������������������������������������������������������������8 79-11 Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus Zapfendorf Herr Einwag ������������������������������������������������������������8 79-12 Schulstraße 2................................................ Tel. 0 95 47/86 43 Herr Müller-Hoehne������������������������������������������������ 8 79-13 E-Mail: st-franziskus.zapfendorf@kita.erzbistum-bamberg.de Frau Bogdan����������������������������������������������������������� 8 79-14 Homepage: www.kita-st-franziskus-zapfendorf.de Standes-, Einwohnermelde-, Friedhofs-, Grund- und Mittelschule Zapfendorf Wahl-, Ordnungsamt Schulstraße 7.................................................. Tel. 0 95 47/3 22 Frau Wießmeier..............................................................8 79-15 Fax 0 95 47/52 49 Frau Wiemann...............................................................8 79-17 E-Mail: vszapf@zapfendorf.de Homepage: www.schule-zapfendorf.de Infothek, Passamt, Gewerbeamt, Fundbüro Frau Büttner...................................................................8 79-18 Pfarrämter Frau Freitag...................................................................8 79-19 Kath. Pfarramt, Zapfendorf, Herrngasse 2 Öffnungszeiten: Kasse, Steueramt Mo., Do., Fr................................................... 09:00 – 11:00 Uhr Herr Meißl......................................................................8 79-20 Di.................................................................. 15:30 – 17:30 Uhr (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten) Kämmerei, technisches Bauamt Tel. 0 95 47/2 47, Fax 0 95 47/92 16 33 Herr Dillig.......................................................................8 79-25 E-Mail: pfarrei.zapfendorf@erzbistum-bamberg.de Herr Helmreich..............................................................8 79-26 Homepage: www.pfarrei-zapfendorf.de oder Herr Stöhr ���������������������������������������������������������������8 79-27 www.pfarrei-kirchschletten.de Herr Eichhorn................................................................8 79-28 Kath. Pfarramt, Breitengüßbach, Kirchplatz 2 E-Mail: (zuständig für den Gemeindeteil Sassendorf) Rathaus:........................................... poststelle@zapfendorf.de Öffnungszeiten: Standesamt:..................................standesamt@zapfendorf.de Mo. – Do. ............................................... 09:00 – 12:00 Uhr Mitteilungsblatt Redaktion:............... redaktion@zapfendorf.de Fr. .......................................................... 15:30 – 18:30 Uhr Homepage:................................................ www.zapfendorf.de (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten) Kommunale Verkehrsüberwachung Tel. 0 95 44/98 79 09-0 (Seelsorge 98 79 09-5) Telefon............................................................0 95 47/87 24 48 E-Mail: st-leonhard.breitenguessbach@erzbistum-bamberg.de Telefax............................................................0 95 47/87 24 52 Homepage: www.pfarrei-breitenguessbach.de E-Mail:........................ verkehrsueberwachung@zapfendorf.de Notdienste Evang.-luth. Pfarramt, Zapfendorf, Oberweg 2 Polizei..................................................................................110 Öffnungszeiten: Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt....................................112 Mi.................................................................. 08:00 – 12:30 Uhr Giftnotruf................................................................0 89/1 92 40 Fr.................................................................. 08:00 – 12:00 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst.......................................116 117 (Änderungen vorbehalten, s. kirchl. Nachrichten) (weiter Informationen, s. Bereitschaftsdienste) Tel. 0 95 47/3 06, Fax 0 95 47/92 15 39 Wasserrohrbruch............................................01 70/7 93 61 06 E-Mail: pfarramt-zapfendorf@elkb.de Strom bei Störung.........................................09 41/28 00 33 66 Homepage: www.dekanat-michelau.de Gas bei Störung...........................................09 41/28 00 33 55 Abwasserbeseitigung.....................................01 60/3 05 13 02 Notariat Dr. Fackelmann Bahnhofstraße 56, Gemeindebücherei Zapfendorf...... Tel. 0 95 47/60 36 24 96231 Bad Staffelstein.........................Tel. 0 95 73/92 28-0 (weitere Informationen siehe Gemeindebücherei) Sprechtag in Zapfendorf im Rathaus ist jeweils der 1. Warmwasser- u. Freizeitbad Aquarena... Tel. 0 95 47/86 71 Montag im Monat. Terminvereinbarung über das Notariat (weitere Informationen siehe Freizeitbad Aquarena) ist erforderlich!
- 3 - Nr. 3/2021 Corona-Regelungen im Rathaus Um die Bürger/innen und Mitarbeiter/innen bestmöglich zu schützen, sind im Rahmen des Lockdowns derzeit persönliche Vorsprachen im Rathaus nur in dringenden Fällen ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird darum gebeten, sich per Telefon, Post oder E-Mail zu melden. In vielen Fällen wird es möglich sein, die Angele- genheit ohne persönliche Vorsprache zu erledigen. Sofern Vorsprachen nötig werden, werden hierzu Termine vereinbart. Bitte nehmen Sie hierzu rechtzeitig Kontakt mit uns auf (Kontaktdaten siehe Infotafel Seite 2). Im Rathaus besteht beim Betreten Maskenpflicht. Bürger und Bürgerinnen müssen eine eigene FFP2-Maske tragen. Die bekannten Abstandsregeln sind zu beachten. Kinder unter sieben Jahren sollen das Rathaus zum allgemeinen Schutz nur in Ausnahmefällen betreten. Die Eingangstür ist weiterhin geschlossen. Für die gelben Säcke steht die Aus- gabestelle vor der Tür bereit (bitte nur eine Rolle pro Haushalt). Vielen Dank für Ihr Verständnis. Redaktionsschlusshinweis Allgemeinverfügung Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblattes erscheint am 1. Alle privaten und gewerblichen Halter von Geflügel Freitag, den 05.03.2021. im Landkreis Bamberg bis einschließlich 1.000 Stück Annahmeschluss für Textbeiträge ist am Geflügel haben sicherzustellen, dass Freitag, den 26.02.2021, 10:00 Uhr. bei der Gemeindeverwaltung in der Infothek oder per E-Mail an: a. die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die redaktion@zapfendorf.de sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbe- Wir bitten um Beachtung, dass später eingehende Texte fugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind, die Ställe oder die sonstigen Standorte des nicht mehr berücksichtigt werden können. Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einweg- schutzkleidung betreten werden und dass diese 6bia^X]Z Personen die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Stand- 7Z`VccibVX]jc\Zc orts des Geflügels unverzüglich ablegen b. Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gerei- nigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung Landratsamt Bamberg nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird, Staatliches Landratsamt c. nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflü- Veterinärwesen gel die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Öffentlich bekannt gegeben Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und durch Veröffentlichung dass nach jeder Ausstallung die frei gewordenen im Amtsblatt Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrich- tungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert des Landkreises Bamberg werden, d. betriebseigene Fahrzeuge abweichend von§ 17 Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen Abs. 1 Satz 1 und 2 der Viehverkehrsverordnung zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI); unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltrans- Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen ports auf einem befestigten Platz gereinigt und des- im Landkreis Bamberg zu präventiven Zwecken infiziert werden, e. Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaf- Das Landratsamt Bamberg erlässt auf Grund von § 6 Abs. ten, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekannt- aa) in mehreren Ställen oder machung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665), bei Nr. bb) von mehreren Betrieben gemeinsam 2: § 4 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 31. März 2020 (BGBl. I S. 1170) i.V.m. § 7 Abs. 6 der Geflügelpest-Verordnung in benutzt werden, jeweils vor der Benutzung in einem der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 anderen Stall oder, in den Fällen des Buchstaben b, im abgebenden Betrieb vor der Abgabe gerei- (BGBl. I S. 1665), bei Nr. 3: Art. 6 und Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 nigt und desinfiziert werden, des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verord- f. eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung nungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in gemacht werden, der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 g. der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrich- (BayRS II S. 241) BayRS 2011-2-I (Art. 1–62), das zuletzt tungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels durch § 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 236) nach jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im geändert worden ist und Art. 3 Abs. 2 des Gesundheits- Monat, gereinigt und desinfiziert wird oder werden, dienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) vom 24. Juli h. eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der 2003 (GVBl. S. 452, 752, BayRS 2120-1-U/G), das zuletzt Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 370) Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der geändert worden ist folgende: Schuhe vorgehalten wird.
- 4 - Nr. 3/2021 2. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstal- ViehVerkV i.V.m. § 7 Abs. 6 der Geflügelpest-Verordnung. tungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehal- Gemäß § 38 Abs. 11 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 TierGesG kann tene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehan- die zuständige Behörde zur Vorbeugung von Tierseuchen delt oder zur Schau gestellt werden, sind im Landkreis und deren Bekämpfung Verfügungen über die Durchfüh- Bamberg verboten. rung von Veranstaltungen, anlässlich derer Tiere zusam- 3. Für Wildvögel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 Geflü- menkommen, erlassen. Das gemäß Nr. 2 der Verfügung gelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hühnervögel, angeordnete Verbot Geflügelausstellungen, -schauen und Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, -märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel Lappentaucherartige oder Schreitvögel) gilt ein allge- und gehaltenen Vögeln anderer Arten als Geflügel im Land- meines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Bam- kreis Bamberg ist erforderlich, da durch den bei solchen berg. Veranstaltungen gegebenen engen Kontakt von Tieren ein 4. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis bislang nicht abschätzbares Infektionsrisiko besteht und 3 des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § durch einen Verkauf eine Verschleppung von potentiell infi- 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zierten Tieren möglich ist. angeordnet. 5. Kosten werden nicht erhoben. Begründung Nr. 3 des Tenors 6. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröf- Das in Nr. 3 dieser Allgemeinverfügung angeordnete all- fentlichung als bekannt gegeben. gemeine Fütterungsverbot von Wildvögeln erfolgt auf Grundlage von Art. 6 und Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG), da Begründung virushaltige Ausscheidungen von Wildvögeln jederzeit z.B. I. Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu bei im Auslauf gehaltenen Geflügel mit Influenzaviren, die für das Mit UMS vom 29. Januar 2021 wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mitge- Geflügel pathogen sind, kontaminieren können. Die Übertra- teilt, dass sich die HPAI in Europa und Deutschland zuneh- gung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch mend weiter ausbreitet. direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien wie In Bayern sind über die Landesfläche verteilt - bislang - vier Fälle von HPAI bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzklei- Des Weiteren wurde am 29. Januar 2021 ein Fall von HPAI dung. Um die Verbreitung des Virus durch direkten Kontakt bei einer kleinen Hühnerhaltung amtlich bestätigt. Aus die- zwischen Wildvögeln so weit wie möglich zu vermeiden ist sem Grund wurde vom Bayerischen Staatsministerium für es aus fachlichen Erwägungen erforderlich, Fütterungen Umwelt und Verbraucherschutz jede Kreisverwaltungsbe- von Wildvögeln zu unterbinden, denn die Fütterungsplätze hörde angewiesen, Biosicherungsmaßnahmen für Klein- stellen naturgemäß entsprechende „Hot-Spots“ dar, an und Hobbygeflügelhaltungen, für die die strikten Biosiche- denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen. rungsanforderungen für Großgeflügelbestände (>1000) Begründung Nr. 4 des Tenors derzeit noch nicht gelten, anzuordnen, um das Risiko einer Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den Nummern Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Haus- 1 bis 3 dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Satz 1 geflügelbestände weiterhin zu minimieren. Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet, da es sich bei der aviären Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat in seinen Risikobewer- Influenza H5N8 um eine hochansteckende und leicht über- tungen, letztmalig vom 7. Januar 2021, zur Einschleppung tragbare Tierseuche handelt, deren Ausbruch mit hohen sowie des Auftretens von hochgradig hochpathogenem avi- wirtschaftlichen Schäden und weitreichenden Handelsres- ären Influenzavirus in Hausgeflügelbeständen das grund- triktionen einhergeht. Die Maßnahmen zum Schutz vor der sätzliche Risiko der Einschleppung hochpathogener Influ- Verschleppung der Seuche müssen daher sofort und ohne enzaviren über infizierte Wildvögel bestätigt. eine zeitliche Verzögerung greifen. Es kann nicht abgewar- tet werden, bis die Rechtmäßigkeit der amtlichen Verfügung II. zur Prävention der Seucheneinschleppung gerichtlich fest- Das Landratsamt Bamberg ist gemäß Art. 3 Abs. 2 GDVG, gestellt wird. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an sachlich und gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayer. Verwaltungs- der sofortigen Vollziehung ein entgegenstehendes privates verfahrensgesetz (BayVwVfG) örtlich zuständig. Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines eventuellen Begründung Nr. 1 des Tenors Widerspruchs. Die Anordnung der Maßnahmen gemäß Nr. 1 der Verfügung Begründung Nr. 5 des Tenors erfolgt in Ergänzung zu den Maßnahmen in § 6 Absatz 1 Die Kostenentscheidung in Nr. 5 dieses Bescheides beruht Geflügelpest-Verordnung, die generell erst für Geflügelhal- tungen ab 1.000 Stück Geflügel gelten, auf Grundlage des auf Art. 13 des Ausführungsgesetzes zum Vollzug des Tier- § 6 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung. gesundheitsgesetzes (BayAGTierGesG). Da die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel vor Begründung Nr. 6 des Tenors allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG gilt ein durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten schriftlicher Verwaltungsakt bei öffentlicher Bekanntma- Materialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk chung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntma- oder Schutzkleidung erfolgt, ist es erforderlich, die Geflü- chung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung gelhaltungen im Landkreis zu schützen und den Eintrag kann nach Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG ein hiervon oder die Verschleppung des Virus in bzw. aus Nutzgeflü- abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekannt- gelbestände zu vermeiden. Die Anordnung der unter Nr. 3 machung folgende Tag bestimmt werden. Von dieser Vor- der Verfügung genannten Maßnahmen sind geeignet, das schrift wird Gebrauch gemacht, sodass diese Allgemeinver- Risiko des Eintrags von Geflügelpestvirus in Geflügelhaltun- fügung einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt gen bzw. dessen Verbreitung zu vermindern. des Landkreises Bamberg als bekannt gegeben gilt. Begründung Nr. 2 des Tenors Das Verbot von Geflügelausstellungen, -schauen und Rechtsbehelfsbelehrung -märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach und gehaltenen Vögeln anderer Arten als Geflügel in Nr. 2 seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwal- dieser Allgemeinverfügung ergibt sich aus § 4 Abs. 2 der tungsgericht in Bayreuth erhoben werden.
- 5 - Nr. 3/2021 Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Grüngutsammelplatz a. Schriftlich oder zur Niederschrift Der Grüngutsammelplatz in Zapfendorf an der Kreisstraße Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des nach Kirchschletten ist geöffnet Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Anschrift lautet: Samstag, 20.02.2021 von 10:00 bis 13:00 Uhr, Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Samstag, 06.03.2021 von 10:00 bis 13:00 Uhr, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth Es ist verboten, Grüngutabfälle über den Zaun zu werfen! Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth Verstöße werden zur Anzeige gebracht! Bei der Anlieferung muss eine FFP2-Maske getragen b. Elektronisch werden. Wir bitten um Beachtung. Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsge- richt in Bayreuth auch elektronisch nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www. vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erho- ben werden. Fundsachen Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegen- In den letzten Wochen wurden folgende Fundsachen beim stand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen Markt Zapfendorf abgegeben: bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienen- den Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der Wann? Was? Fundort angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. 17.11.2020 2 kleine Schlüssel am Ring, schwarze Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Ein- Kunststoffkappen (51/20) reichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für Hauptstr./Oberleiterbacher Str. die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 27.11.2020 PlayStation Portable (52/20) Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Fundort unbekannt • Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur 11.12.2020 Fleece-Troyer rot-schwarz Gr. M „JAKO“, Mütze schwarz-orange Gr. 45-47 „Konfetti“, Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVw- Vliesbeutel lila (53/20) GOÄndG) vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) entfällt das Alte Schule Lauf Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO). Es 21.12.2020 Damenfahrrad, schwarz (54/20) besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Wi- Schulstr./Ringstr. dersprucheinzulegen. 21.12.2020 Halskette, silber (55/20) • Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail Friedhof Lauf ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wir- 30.12.2020 Geldbetrag (56/20) kungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einle- gung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Inter- Röthenweg 21 netpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit 05.01.2021 Schlüssel mit abgebrochenem Anhänger (01/21) (www.vgh.bayern.de). vor Friedhofsweg 8, Oberleiterbach • Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den 15.02.2021 Schlüssel mit Anhänger „Nur für Papa!“ Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine (03/21) Verfahrensgebühr fällig. Schrebergärten am Main Bamberg 2. Februar 2021 Dr. Juntunen Die Fundsachen liegen im Rathaus in der Infothek, Zimmer Hinweise: 7, zur Abholung bereit. 1. Auf die Vorgaben gem. § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Eine Liste sämtlicher Fundsachen finden Sie unter: http:// Geflügelpest-Verordnung hinsichtlich der allgemein www.zapfendorf.de/rathaus-buergerservice/service/fundsa- geltenden Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie chen/ zur Früherkennung bei gehäuften Verlusten wird hinge- wiesen. 2. Es wird empfohlen, die tierseuchenrechtlich erforderli- che Zulassung von Geflügelhändlern anhand der Vor- lage der entsprechenden Zulassungsbescheide vor 6jhYZbGVi]Vjh der Bestellung von Geflügel durch den Tierhalter zu überprüfen. Alternativ ist die Liste der für den inner- gemeinschaftlichen Handel zugelassenen Geflügelbe- triebe im Internet abrufbar unter: https://tsis.fli.de/Glo- balTemp/202101280952127737.pdf Bürgermeistersprechstunde 3. Nach § 26 Abs. 1 der ViehVerkV sind Halter von Hüh- Regelmäßig einmal im Monat hält Bürgermeister Michael ner, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhüh- Senger einen Bürgersprechtag ab. Hier steht er ausschließ- nern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ver- lich den Bürgerinnen und Bürgern des Marktes Zapfendorf pflichtet, dies der zuständigen Behörde vor Beginn der für Fragen und Anregungen zu Verfügung. Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift Die nächste Bürgermeistersprechstunde findet statt am: und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussicht- lich gehaltene Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Stand- Montag, 15.03.2021 von 16:00 bis 18:00 Uhr ortes bezogen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen. 4. Ordnungswidrig i.S.d. des § 64 der Geflügelpest-Ver- Um Wartezeiten möglichst zu vermeiden, bitten wir Sie um ordnung, § 46 ViehVerkV und § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Voranmeldung unter der Telefonnummer 0 95 47/8 79-11. TierGesG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Die Ord- Gerne können Sie Ihr Anliegen auch außerhalb der Sprech- nungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 stunden vorbringen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einfach Euro geahndet werden. Ihren persönlichen Gesprächstermin, ebenfalls unter o. g. Telefonnummer.
- 6 - Nr. 3/2021 Rentensprechtag in Zapfendorf In Absprache mit der Regierung von Oberfranken, dem Landratsamt Bamberg, der Autobahndirektion Nordbayern Der Sprechtag des ehrenamtlichen Versichertenberaters und der Polizei wurde ein Verkehrskonzept für die Umlei- der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Gerhard Eger, tungsstrecke erstellt. Dieses sieht während der Vollsperrung zur Beratung in Rentenfragen, findet momentan nicht in der vor, dass der örtliche und überörtliche Verkehr, insbeson- gewohnten Form statt. dere von und zur Autobahn A 73, über die Gemeindestraßen Bei Fragen zu Rentenangelegenheiten oder wenn Sie „Oberweg“ und „Gartenstraße“ umgeleitet wird. Während einen Rentenantrag stellen möchten, sprechen Sie bitte der halbseitigen Sperrung kann der ortsauswärts fahrende unter der Telefonnummer 0 95 47/64 93 direkt bei Herrn Verkehr die Baustelle in der Herrngasse passieren. Eger vor, der mit Ihnen das weitere Vorgehen abklären Während der Bauzeit am Kindergarten St. Franziskus wird wird. es zusätzlich zu einer Vollsperrung der Schulstraße von Neben dem Rentensprechtag in Zapfendorf steht Ihnen für der Einmündung Herrngasse/Schulstraße bis zur Höhe des • die Auskunft und Beratung in Rentenfragen und Zapfendorfer Friedhofes kommen. Der linke Gehweg in der • die Stellung von Rentenanträgen Schulstraße wird für den Fußgängerverkehr jedoch weiterhin die Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV Nordbayern in nutzbar sein. Das Schulbusunternehmen wird die Schule Bamberg, Promenadenstraße 1a, 96047 Bamberg zur Ver- über den Weiherweg bzw. Ringstraße an- und abfahren. fügung. Terminvereinbarung unter Tel. 09 51/98 20 80 ist Die örtlichen Gewerbetreibenden wurden über die Ver- erforderlich! Bei der Terminvergabe können Wartezeiten kehrseinschränkungen informiert und gebeten, nach Mög- entstehen. lichkeit den Zuliefererverkehr so zu gestalten, dass die- ser während des genannten Zeitraumes nicht über die Autobahnanschlussstelle Zapfendorf, sondern über die Voll- bzw. Teilsperrung der Anschlussstellen Ebensfeld bzw. Breitengüßbach-Nord verläuft, damit die Verkehrsbelastung innerorts möglichst Herrngasse (Kreisstraße BA 1) gering gehalten wird. in Zapfendorf Wir bitten um Ihr Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Aufgrund der Bauarbeiten am Kindergarten St. Franzis- kus und der Erneuerung der Wasserleitungen wird es im Zeitraum vom 1. März bis voraussichtlich Mitte Juni 2021 zu Verkehrsbeschränkungen kommen. Die Herrngasse Notarsprechtag in Zapfendorf (Kreisstraße BA 1) wird beginnend ab 01.03.2021 für vor- Der nächste Sprechtag des Notars Dr. Fackelmann findet aussichtlich drei Wochen vollständig gesperrt. Anfang Juni am 2021 wird für eine weitere Woche erneut eine Vollsperrung Montag, den 01.03.2021 ab 14:00 Uhr notwendig sein. Außerhalb der Zeiträume für eine notwen- im Rathaus, Zimmer 3 im Erdgeschoss, statt. dige Vollsperrung wird es bis Mitte Juni 2021 eine halbsei- Terminvereinbarung unter Tel. 0 95 73/92 28-0 ist erforder- tige Sperrung der Herrngasse mit Einbahnstraßenregelung lich! geben.
- 7 - Nr. 3/2021 Standorte Abfallcontainer Die Container für Altglas und Dosen am Sportplatz Zapfen- dorf wurden vom bisherigen Standort entfernt und wenige 6jhYZb
- 8 - Nr. 3/2021 den, damit Ende März/Anfang April 2021 mit den Tiefbau- ren Truppausbildung und 2019 am Lehrgang „Maschinist“ arbeiten begonnen werden kann. Die Erschließungsarbeiten jeweils mit Erfolg teilgenommen. Die Lehrgänge „Gruppen- sollen bis Herbst 2021 abgeschlossen sein, so dass im führer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ an einer Staatlichen Anschluss die Bebauung der Bauplätze erfolgen kann. Feuerwehrschule hat er noch nicht besucht. Herr Förner wird angehalten, dass er innerhalb eines Jahres den Lehr- Im Baugebiet „Lauf Südwest I“ werden 14 Baugrundstü- gang „Gruppenführer“ und innerhalb eines weiteren Jahres cke entstehen. Insgesamt werden ca. 620 m Abwasserka- den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg besucht. näle und ca. 295 m Wasserleitungen verbaut. Zudem wird Anhaltspunkte für Zweifel an der gesundheitlichen Eignung ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 50 m³ und der erforderlichen Zuverlässigkeit des zu Bestellenden errichtet. Die überbaute Verkehrsfläche beträgt insgesamt sind dem Markt Zapfendorf nicht bekannt. Die notwendigen 1560 m². Die Asphaltfläche 1230 m². Der Mehrzweckstrei- Voraussetzungen der Eignung von Herrn Förner sind aus fen am Fahrbahnrand wird mit Betonpflaster ausgeführt. Sicht der Verwaltung erfüllt. Die Randeinfassung erfolgt mit einen 10 cm breiten Beton- leistenstein. Die Mittelrinne wird als 3-Zeiler mit Granitklein- Nach Rücksprache beim Landratsamt Bamberg – Fachbe- pflaster ausgebildet. Bei den Straßen ohne Mehrzweck- reich Öffentliche Sicherheit vom 26.10.2020 wird das Ein- streifen und Mittelrinne wird die Randeinfassung auf einer vernehmen des Kreisbrandrates bei der Bestellung eines Fahrbahnseite als 2-Zeiler mit Granitgroßpflaster als sog. Notkommandanten nicht benötigt. „Homburger Kante“ mit einem Anschlag von 3 cm ausge- führt, damit die Straßenentwässerung gewährleistet ist. Es wird deshalb vorgeschlagen, Herrn Pascal Förner mit Wirkung zum 01. Februar 2021 zum Kommandanten der Im Baugebiet „Sassendorf Nordwest“ werden 20 Baugrund- Freiwilligen Feuerwehr Sassendorf zu bestellen. stücke entstehen. Insgesamt werden ca. 1120 m Abwasser- kanäle und ca. 625 m Wasserleitungen verbaut. Zudem wird Beschluss: ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 75 m³ Der Marktgemeinderat nimmt den Rücktritt von Michael errichtet. Die überbaute Verkehrsfläche beträgt insgesamt Senger als 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Sas- 1985 m². Die Asphaltfläche 1675 m². Der Mehrzweckstreifen sendorf zum 31.01.2021 zur Kenntnis. am Fahrbahnrand wird mit Betonpflaster ausgeführt. Hier wird aufgrund der vorhandenen Pflasterflächen ein rötlicher Der Marktgemeinderat bestellt Herrn Pascal Förner als für Farbton gewählt. Die Ausführung der Straßenentwässerung den Posten des Kommandanten geeignete Person mit Wir- erfolgt analog zu der geplanten Ausführung im Baugebiet kung zum 01. Februar 2021 zum Kommandanten der Frei- „Lauf Südwest I“. willigen Feuerwehr Sassendorf. Beschluss: Herr Förner wird angehalten, dass er innerhalb eines Jahres Zur Kenntnis genommen Anwesend 20 den Lehrgang „Gruppenführer“ und innerhalb eines weite- 3 Bestellung des Kommandanten der Freiwilligen Feu- ren Jahres den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg erwehr Sassendorf besucht. Sachverhalt: Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuwahl des Komman- Die Amtszeit des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen danten der Freiwilligen Feuerwehr Sassendorf sobald wie Feuerwehr Sassendorf, Herrn Michael Senger, ist mit des- möglich durchzuführen. sen Rücktritt mit Ablauf des 31. Januar 2021 beendet. Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Die Neuwahl des Kommandanten wurde in Abstimmung mit 4 Aufhebung der Garagen- und Dachgaubensatzung dem Markt Zapfendorf derzeit aufgrund der Corona-Pande- des Marktes Zapfendorf mie ausgesetzt. Die Freiwillige Feuerwehr Sassendorf kann Sachverhalt: deshalb keinen Kommandanten ordnungsgemäß wählen. Die Feuerwehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Sassen- Die Garagen- und Dachgaubensatzung (GDS) wurde im dorf hat bereits einen Nachfolger gesucht und empfiehlt Jahr 1994 aufgrund neuer Regelungen in der Bayerischen aufgrund der derzeitigen Situation dem Markt Zapfendorf Bauordnung (BayBO) zu Garagen und Carports bzw. Dach- Herrn Pascal Förner zu bestellen. gauben erlassen. Bauherren konnten daraufhin bei Einhal- ten der Satzungsregelungen gewisse Bauvorhaben geneh- Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayFwG hat der Markt Zapfen- migungsfrei erstellen. dorf die Möglichkeit, ein geeignetes Feuerwehrdienst leis- tendes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Sassendorf zum Die BayBO wurde zwischenzeitlich so angepasst, dass Kommandanten zu bestellen (Notkommandant). Zuständig Garagen und Carports nicht nur an der Grundstücks- für die Bestellung ist hier der Marktgemeinderat. Die Bestel- grenze, sondern auf dem gesamten Grundstück bis zu einer lung endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehr- bestimmten Größe nach dem Gesetz genehmigungsfrei kommandanten. Die Neuwahl wird voraussichtlich, auch sind. Mit der Änderung der BayBO zum 01.02.2021 werden aufgrund der 14-tägigen Einladungsfrist und der derzeitigen nun auch noch Dachgauben bei der Änderung und Nut- Corona-Pandemie, erst im Laufe des Jahres 2021 oder spä- zungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken ter durchgeführt werden können. genehmigungsfrei. Da die Bestellung ein Verwaltungsakt ist, soll der zu Bestel- Da in der Vergangenheit bereits zahlreichen Abweichungen lende vom Markt Zapfendorf vor der Bestellung angehört von der GDS zugestimmt wurde (z. B. Dachform der Gara- werden. Dies ist bereits erfolgt. Der zu Bestellende wurde gen/Carports, Größe der Dachgauben), ist es nicht sinnvoll, mit Schreiben vom 30.11.2020 angehört und ist mit der weiterhin in einer Satzung die Gestaltung für Garagen und Bestellung einverstanden. Dachgauben zu regeln. Mit den vielen bereits erteilten Aus- nahmen ist eine klare Linie nach der gegebenen Satzung Herr Pascal Förner hat das 23. Lebensjahr vollendet und nicht mehr möglich. ist seit mehr als vier Jahren aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Sassendorf. Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr Auch seitens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsver- Sassendorf war im Jahr 2014. Seit 01.04.2019 ist er Jugend- bandes wurde im überörtlichen Rechnungsbericht ange- wart der Freiwilligen Feuerwehr Sassendorf. Er hat bereits regt, die Garagen- und Dachgaubensatzung, sofern kein 2018 am Lehrgang „Sprechfunker“, 2019 an der Modula- Bedürfnis daran mehr besteht, aufzuheben.
- 9 - Nr. 3/2021 Mit dem Wegfall der GDS würden für Bauherren auch gesendet werden, dass der Markt Zapfendorf, indem er Gebühren bei der Baugenehmigung für die zu erteilenden eine bereits seit längerer Zeit bestehende Forderung der Abweichungen wegfallen. staatlichen Rechnungsprüfungsstelle erfüllt, grundsätzlich gewillt ist, die Einnahmesituation zu verbessern. Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt, die Garagen- und Dach- Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: gaubensatzung des Marktes Zapfendorf vom 05.10.1994 ab Beschluss: dem 01.02.2021 aufzuheben und stimmt dem Satzungsent- Der Marktgemeinderat beschließt, den Hebesatz für die wurf der Aufhebungssatzung zu. Die Verwaltung wird beauf- tragt, durch Bekanntmachung der Satzung deren Rechts- Grundsteuer B von 360 v. H. auf 420 v. H. zu erhöhen. kraft zu erwirken. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil der Niederschrift und dieser als Anlage 1 beigefügt. Mehrheitlich beschlossen Ja 17 Nein 3 Anwesend 20 Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt, den Hebesatz für die 5 Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebe- Grundsteuer A von 360 v. H. auf 420 v. H. zu erhöhen. sätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) des Marktes Zapfendorf Mehrheitlich beschlossen Ja 15 Nein 5 Anwesend 20 Sachverhalt: Bürgermeister Senger übergab das Wort an Kämmerer Beschluss: Helmreich, der das Gremium an seine Ausführungen zur Der Marktgemeinderat stimmt dem Satzungsentwurf über Haushaltssituation in der Marktgemeinderatssitzung vom die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern 17.12.2020 erinnerte. Hier wurde der Marktgemeinderat (Hebesatzsatzung) des Marktes Zapfendorf unter Anpas- vom Kämmerer aufgefordert, Vorschläge zur Gegenfinan- sung der neu festgelegten Hebesätze für die Grundsteuer A zierung und Einsparungsmaßnahmen für neu hinzukom- (420 v. H.) und B (420 v. H.) zu. mende Projekte zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Bekanntmachung der Bedingt durch die Corona-Pandemie, sind bei den Gewer- besteuereinnahmen für das Haushaltsjahr 2021 mit erheb- Satzung deren Rechtskraft zu erwirken. Der Satzungsent- lichen Mindereinnahmen zu rechnen, die der Markt Zapfen- wurf ist Bestandteil der Niederschrift und dieser als Anlage dorf kompensieren muss. 2 beigefügt. Als eine Möglichkeit wurde seitens der Kämmerers die Mehrheitlich beschlossen Ja 17 Nein 3 Anwesend 20 Erhöhung der Grundsteuerhebesätze vorgeschlagen. 6 Ergänzender Zuschussantrag der Kath. Kirchenstif- tung Sassendorf für die Restaurierung der Orgel in Kämmerer Helmreich informierte das Gremium umfangreich der Filialkirche „Mariä Geburt“ in Sassendorf über den Sinn und Zweck der Realsteurer sowie über die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen einer Grund- Sachverhalt: steuerhebesatzerhöhung auf den gemeindlichen Haushalt. Der Marktgemeinderat hat in der Marktgemeinderatssitzung Ebenso wurde die historische Entwicklung der Hebesätze am 29.10.2020 mehrheitlich beschlossen, für die Restau- seit 2005 im Markt Zapfendorf und die Einordnung im Ver- rierung der Kirchenorgel in der Sassendorfer Kirche „Maria gleich mit den anderen 35 Landkreisgemeinden erläutert. Geburt“ einen Zuschuss in Höhe von 10 % der ungedeckten Kämmerer Helmreich machte hier auch auf die Besonder- Kosten zu gewähren. Dem Antrag der Kath. Kirchenstiftung heiten und die Verflechtungen mit dem Kreishaushalt auf- Sassendorf vom 28.08.2020 lag damals ein Kostenangebot merksam. der Fa. Rösler Orgelbau in Höhe von brutto 10.834 € bei. Nach Abzug des Zuschusses seitens der Erzdiözese Bam- Kämmerer Helmreich wies jedoch darauf hin, dass eine iso- lierte Betrachtung der Einnahmenseite wenig Sinn macht. berg verblieb ein ungedeckter Anteil in Höhe von 9.334,40 Vielmehr muss eine Erhöhung der Hebesätze in Kontext mit €, sodass ein Zuschuss in Höhe von maximal 933,45 € in der Ausgabenseite gesehen werden, damit die durch die Aussicht gestellt wurde. Grundsteuerhebesatzerhöhung bedingten Mehreinnahmen nicht ins Leere laufen. Mit Schreiben der Kath. Kirchenstiftung Sassendorf vom 11.01.2021 wurde die Rechnung über die Restaurierung der Aufgrund dieser Tatsache sollte man auch bei neuen Aus- Orgel beim Markt Zapfendorf vorgelegt. Die Rechnungs- gaben sehr vorsichtig sein und stets den Gesamthaushalt summe entspricht dem damaligen Kostenangebot. und die mittelfristige Aufgaben- und Finanzplanung im Blick behalten. Auch die Gefahr eines weiteren Einbruchs bei den Im Schreiben vom 11.01.2021 teilt die Kath. Kirchenstiftung Gewerbesteuereinnahmen muss Beachtung finden. Der Sassendorf zudem mit, dass im Zuge der Reparaturarbei- gemeindliche Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 wird auf- ten festgestellt wurde, dass weitere Teile der Orgel schad- grund der Vielzahl der bereits laufenden Investitionen sehr haft sind. Die Kath. Kirchenstiftung Sassendorf hat daher gebunden sein. Jede neue Investition wird daher kritisch zu beschlossen, die ergänzenden Reparaturarbeiten durch- hinterfragen sein. Letztlich wird im Rahmen der haushalts- führen zu lassen und bittet den Markt Zapfendorf hierfür um rechtlichen Vorgaben der gemeindliche Haushalt vom politi- eine ergänzende Bezuschussung der Maßnahme. Nach- schen Willen des Marktgemeinderates bestimmt. dem die Erzdiözese auch für die ergänzenden Reparaturar- Seitens des Gremiums wurde im Anschluss die vorgeschla- beiten (Gesamtkosten nach vorgelegten Angebot: 5.890,50 gene Erhöhung der Grundsteuerhebesätze verschiedentlich € brutto) einen Zuschuss in Höhe von 10 % zugesagt hat, diskutiert. verbleibt bei der Kath. Kirchenstiftung Sassendorf ein unge- deckter Anteil in Höhe von 5.301,50 €. Dem Diskussionsverlauf war schließlich zu entnehmen, dass eine Mehrheit der Gremiumsmitglieder eine moderate Erhö- Aufgrund der bisherigen Zuschussregelungen wird vorge- hung befürwortet. Die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze schlagen, dass der Marktgemeinderat auch für die ergän- soll dazu beitragen, die freie Finanzspanne zu steigern. Es zenden Reparaturarbeiten einen Zuschuss in Höhe von soll auch ein deutliches Signal an die Kommunalaufsicht 10% der ungedeckten Kosten (maximal 530,15 €) gewährt.
- 10 - Nr. 3/2021 Beschluss: Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt, einen Zuschuss in Höhe von 10 % der ungedeckten Kosten zu gewähren, jedoch Der Marktgemeinderat beschließt, dass Änderungsver- maximal 530,15 €. fahren des Flächennutzungsplanes mit integriertem Land- schaftsplan des Marktes Zapfendorf im Südwesten Zapfen- Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, kann die dorfs einzuleiten (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 8 BauGB). Auszahlung frühestens nach Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 erfolgen. Eine genaue Abrech- Der Änderungsbereich betrifft folgende Grundstücke der nung mit Fertigstellungsanzeige ist dem Markt Zapfendorf Gemarkung Zapfendorf: vorzulegen. Fl.Nrn. 1071 - 1084, 1084/1, 1085, 1087, 1092, 1093, 1096, 1097, 1098, 1154, 1156, 1162 Mehrheitlich beschlossen Ja 16 Nein 4 Anwesend 20 7 Änderung des Flächennutzungsplans mit integrier- Neben der Ausweisung von bestehenden bzw. geplanten tem Landschaftsplan südwestlich von Zapfendorf Gewerbe- bzw. Mischgebietsflächen werden die Baumaß- Sachverhalt: nahmen, die sich durch den Ausbau der DB-Strecke in den letzten Jahren ergeben haben, im Flächennutzungs- und In der Marktgemeinderatssitzung am 06.07.2006 wurde Landschaftsplan eingearbeitet. die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Flächennut- zungsplan des Marktes Zapfendorf im Bereich „Klangweg“ Die Verwaltung soll zusammen mit einem noch zu beauftra- beschlossen. Dies erfolgte auf Antrag der Fa. Gebr. Porzner genden Planungsbüro die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili- GmbH & Co. KG zum einen, um bereits bestehende Lager- gung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden flächen zu sichern und zu erweitern. Zum anderen sollten und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB die durch den anstehenden Ausbau der DB-Strecke weg- durchführen. fallenden Gewerbeflächen an anderer Stelle ersetzt werden. Aufgrund der damals anstehenden Planfeststellungsverfah- Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 ren (Fa. Porzner für die Rekultivierung des Abbaugebietes 8 Informationen des Ersten Bürgermeisters Zapfendorf West bzw. der DB für den ICE-Ausbau) wurde das Änderungsverfahren zurückgestellt. Sachstand zu den Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der RZWas 2018 Nachdem diese Planfeststellungsverfahren durchgeführt Die Kanalsanierungsarbeiten wurden am 20.01.2021 wie- worden sind und mit dem Landratsamt bzw. Wasserwirt- deraufgenommen. Die Sanierungsarbeiten am Wasserlei- schaftsamt Gespräche über die weitere Vorgehensweise tungsnetz werden witterungsbedingt erst wieder im Februar geführt worden sind, hat die Fa. Porzner gebeten, das Ver- 2021 fortgesetzt. fahren weiterzuführen. Aufgrund der zwischenzeitlich im Südwesten von Zapfendorf erfolgten Baumaßnahmen im Die neuen Förderrichtlinien für Zuwendungen zu wasserwirt- Rahmen des Ausbaus der DB-Strecke ist es sinnvoll, auch schaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) wurden mittlerweile durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und für diese Bereiche den Flächennutzungsplan mit anzupas- Verbraucherschutz bekanntgemacht. Die neue Förderrichtli- sen. Anhand eines Planes zeigte Geschäftsleiter Müller- nie tritt zum 01.04.2021 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2024. Hoehne die einzelnen Änderungen: Zu den bisherigen Förderrichtlinien (RZWas 2018) haben sich einige Änderungen (z. B. Reduzierung der Höchstför- - Westtangente mit Anschluss des Gewerbegebietes Zap- dersätze) ergeben. Ebenso sind Übergangsfristen für die fendorf West Antragstellung nach der bisherigen Richtlinie und für die - Fuß- und Radwegunterführung Zapfendorf Süd Umstellung der bisherigen Zuwendungsbescheide vor- - Anpassung der bereits dargestellten geplanten Gewer- gegeben. Seitens der Verwaltung werden aktuell mit dem beflächen nördlich dieser Unterführung WWA Kronach und dem beauftragten Ingenieurbüro die - Ausweisung von geplanten Gewerbeflächen südlich Modalitäten zur Weiterführung der RZWas-Förderung abge- dieser Unterführung bis zur Kreisstraße BA 32 Richtung stimmt. Ebing - Darstellung von bestehenden Mischgebietsflächen im Sachstand zur Kinderkrippe St. Christophorus Bereich der Fl.Nrn. 1071 - 1072 Gemarkung Zapfendorf Aktuell werden die Elektro- und Fliesenlegerarbeiten aus- (Fischerhaus und Garten nördlich davon) geführt. Der Trockenbau ist soweit abgeschlossen. Mit den - Kreisstraße BA 32 Außenanlagen für den vorrangig fertigzustellenden Kinder- - verlegter Flutgraben krippenbereich soll witterungsabhängig ebenfalls zeitnah - verlegte Schmutzwasserkanalleitung der BMI begonnen werden. - Pumpwerk mit Rückhaltebecken der Straßenunterführung Sachstand zum Abriss und Ersatzneubau des Kindergar- BA 32 tens St. Franziskus - weggefallene Stromleitung der Bayernwerk GmbH Mit den Abbrucharbeiten wurde mittlerweile begonnen. - Gewerbeflächen der Fa. Porzner nördlich und südlich Diese sollen bis Mitte Februar 2021 abgeschlossen sein. der bereits im bestehenden Flächennutzungsplan darge- Die Angebotssumme für die Abbrucharbeiten lagen ca. stellten Gewerbeflächen 10.000 € unter der Kostenberechnung des beauftragten Architekturbüros. Die Rohbauarbeiten wurden durch die Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche Kath. Kirchenstiftung Zapfendorf bereits vergeben. Die von ca. 12,82 ha. Angebotssumme des Mindestbietenden entsprach hier exakt der Kostenberechnung. Nach Abschluss der Flächennutzungsplanänderung kann einerseits der Markt Zapfendorf evtl. Gewerbeflächen im Sachstand zur Mobilstation am Bahnhof Zapfendorf Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens im dortigen Am 28.10.2020 fand ein gemeinsamer Abstimmungstermin Bereich ausweisen. Anderseits kann auch die Fa. Porzner, mit den Bürgermeistern der weiteren Pilotprojekt-Gemein- falls notwendig, mit einem vorhabenbezogenen Bebau- den und dem Projektverantwortlichen Herrn Hammrich statt. ungsplan eine tiefer gehende Planung für ihre Flächen vor- Aus vergaberechtlichen Gründen ist eine gemeinsame Aus- nehmen. schreibung durch den Landkreis Bamberg nicht möglich.
- 11 - Nr. 3/2021 Es wurde daher festgelegt, dass zeitliche Vorgehen und die Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeis- Ausschreibung aufeinander abzustimmen, damit ein mög- ter Michael Senger um 21:40 Uhr die öffentliche Sitzung des lichst günstiges Ausschreibungsergebnis erzielt werden Marktgemeinderates. kann. Als Ausführungszeitraum für die bauliche Umsetzung ist Juni/Juli 2021 vorgesehen. Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Stellenausschreibung Büchereileitung Auf die veröffentlichte Stellenanzeige gingen innerhalb der Bewerbungsfrist insgesamt vier Bewerbungen beim Markt CVX]g^X]iZcVcYZgZg Zapfendorf ein. HiZaaZcjcY7Z]gYZc Sachstand zu den geplanten Baugebieten in Zapfendorf Für die geplanten Baugebiete „Zapfendorf Süd III“ und „Zap- Sammlung fendorf Ost IV“ werden seitens des beauftragten Erschlie- ßungsträgers aktuell Angebote für die Erstellung der Bebau- von „gefährlichen Abfällen“ ungspläne und für die Erschließungsplanung eingeholt. Im Markt Zapfendorf erfolgt die Sammlung „gefährlicher Abfälle“ an folgendem Termin: Beschluss: Samstag, 20. Februar 2021, 12:30-13:30 Uhr, Parkplatz Zur Kenntnis genommen Anwesend 20 am Schwimmbad 8.1 Sanierung des Friedhofweges nördlich von Kirch- Folgende Abfälle werden beispielsweise angenommen: schletten im Rahmen des Flurneuordnungsverfah- • Grundsätzlich: Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den rens Kirchschletten II Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, Sachverhalt: „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“ Seitens der Teilnehmergemeinschaft für das Flurneuord- • Energiesparlampen nungsverfahren Kirchschletten II wurde mitgeteilt, dass • Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel, z. B. die Möglichkeit bestünde, den Friedhofsweg nördlich der Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- u. Mäusegift; Ortschaft Kirchschletten in das Ausbauprogramm mitauf- • Lösemittelhaltige Abfälle, z.B. Lack, Farbe, Benzin, Nitro- zunehmen. Da bereits ein Teilstück des Friedhofweges im verdünner, Fleck- u. Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Rahmen des bereits laufenden Verfahrens saniert wird, Bremsflüssigkeit, usw. könnte auch die restliche Wegstrecke (ca. 390 m) in einem • Batterien aller Art (Autobatterien, Akkus, Knopfzellen) Zug ausgebaut werden. Der Markt Zapfendorf könnte hier • Chemikalien z.B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Che- die einmalige Möglichkeit nutzen, für die Sanierung des mikalien aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemie- Friedhofweges eine Förderung in Höhe von 75 % (bzw. 80 laborkästen, usw.) %, wenn die Naturschutzvorgaben erfüllt werden) vom Amt • Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel, z.B. für ländliche Entwicklung zu erhalten. Dies wurde bei ers- Abfluss- und WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfek- ten Gesprächen mit dem Amt für Ländliche Entwicklungen bereits abgestimmt. Die geschätzten Gesamtkosten betra- tionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Au- gen ca. 160.000 €. Es würde ein verstärkter Ausbau mit topflegemittel (Rostumwandler, Entfroster, usw.), nicht einer Asphalttragdeckschicht auf einer Fahrbahnbreite von vollständig entleerte Spraydosen 3,5 m erfolgen. Zudem sind in den Kosten die Profilierung • Quecksilberhaltige Abfälle, z.B. alte Thermometer, der Entwässerungsgräben und Verrohrungen enthalten. Der quecksilberhaltige Schalter Markt Zapfendorf hätte somit einen Eigenanteil in Höhe von • Feuerlöscher ca. 40.000 € zu tragen. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg gerne zur Verfügung: 09 51/85-706 Da dieser Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung oder 85-708 der heutigen Sitzung nicht enthalten war, fragte Bürger- meister Senger das Gremium, ob mit der Behandlung und Beschlussfassung Einverständnis bestünde. Die Gremi- Landratsamt Bamberg umsmitglieder waren einstimmig mit der Behandlung und Beschlussfassung einverstanden. Corona: Wo kann ich mich testen lassen? In der anschließenden Aussprache zu diesem Tagesord- Ein Überblick über die Testmöglichkeiten in der Region nungspunkt wurde von einigen Gremiumsmitgliedern die Bamberg Notwendigkeit der Sanierung aufgrund der anfallenden Mehr- Alle Möglichkeiten sich auf Covid-19 in der Region Bam- kosten in Frage gestellt. Andere sprachen sich aufgrund der berg testen zu lassen finden Sie hier: bestehenden Fördermöglichkeit für die Aufnahme des Weges „Wunsch-Test“ für asymptomatische Patienten in das Flurneuordnungsverfahren Kirchschletten II aus. Die sog. PCR-Tests werden zu folgenden Öffnungszeiten angeboten: Marktgemeinderat Buckreus stellte den Antrag zur - Abstrichstelle in Scheßlitz Geschäftsordnung auf Vertagung des Tagesordnungspunk- (Oberend 32, ehemaliges Nettogebäude, rechter Ein- tes und Behandlung sowie Beschlussfassung nach vorheri- gang) ger Ortsbesichtigung durch den Bau-, Umwelt- und Grund- Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag, 08:00 - stückausschuss. 10:00 Uhr Beschluss: - Abstrichstelle in Bamberg (Am Sendelbach 15) Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag zur Geschäfts- Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, 14:00 - 18:00 ordnung auf Vertagung des Tagesordnungspunktes und Uhr Behandlung sowie Beschlussfassung nach vorheriger Orts- besichtigung durch den Bau-, Umwelt- und Grundstückaus- In den Abstrichstellen werden ausschließlich „Wunsch- schuss zu. Abstriche“ durchgeführt, also nur Personen ohne Symp- tome, ohne einen Kontakt zu einem Corona-Infizierten und Ja 12 Nein 8 Anwesend 20 ohne Auftrag des Gesundheitsamtes, die sich freiwillig auf
- 12 - Nr. 3/2021 COVID-19 testen lassen möchten. Es ist keine Anmeldung terminvereinbarung/ einen Termin zu vereinbaren. Damit erforderlich, der Personalausweis und die Krankenversiche- haben alle Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Bam- rungskarte oder bei Privatversicherten Angabe der Versi- berg ihren Haupt- bzw. Erstwohnsitz haben, die Möglichkeit, cherung sind ausreichend. Der Test ist für die Bürger kos- eine Terminbuchung auch außerhalb der Öffnungszeiten tenlos. vorzunehmen. Kostenpflichtige Schnelltests Gerade im Hinblick auf den bevorstehenden Pflichtum- tausch (Papierführerschein in Kartenführerschein) ist dies Ergänzend besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen ein weiterer Aspekt, zielorientiert und möglichst schnell den Schnelltest durchführen zu lassen. Verwaltungsvorgang zu beantragen. Die telefonische Ter- - Abstrichstelle in Scheßlitz minvergabe fällt mit der Umstellung weg. (Oberend 32, ehemaliges Nettogebäude, linker Ein- In allen anderen Bereichen des Landratsamtes gilt weiter- gang) hin, persönliche Vorsprachen auf das Nötigste zur reduzie- Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag, 11:00 - ren und dringend vorab einen Termin zu vereinbaren. Es 13:00 Uhr wird empfohlen, Anliegen zunächst telefonisch oder schrift- lich zu klären. Die Kosten belaufen sich auf 30 € pro Test und werden vor Ort vom Bürger entrichtet. Erfassung der Kontaktdaten mit dem Testung von Patienten mit Symptomen Symptomatische Patienten können bei den Abstrichstellen Smartphone nicht getestet werden. Hierfür steht Ihnen Ihr Hausarzt zur Aufgrund der Corona-Pandemie erfasst das Landratsamt Verfügung. Bamberg zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger bereits Wichtig! Bitte setzen Sie sich unbedingt mit Ihrem Hausarzt seit November die Kontaktdaten aller Besucherinnen und telefonisch für eine Terminvereinbarung in Verbindung! Besucher. Die Erfassung der Daten dient ausschließlich Dies ist der Stand vom 1. Februar 2021. Die Öffnungszei- dem Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten. ten können sich kurzfristig ändern. Informieren Sie sich bitte Um diesen Vorgang künftig unkomplizierter zu gestalten, über die aktuellen Zeiten auf www.landkreis-bamberg.de/ gibt es ab sofort die Möglichkeit, sich digital zu registrie- Corona-Virus. ren. Dazu können Besucher des Landratsamtes bereits am Gebäudeeingang mit dem Smartphone einen QR-Code ein- scannen und Kontaktdaten eingeben. Nach erfolgreicher Änderung der Bayerischen Bauordnung Übermittlung wird auf dem Handy ein „grünes Ticket“ ange- Wichtige Informationen für alle Bauherren und Entwurfs- zeigt, dass dann am Eingang vorgezeigt wird. verfasser des Landkreises Bamberg Diese Lösung ist vielen bereits aus Restaurants usw. Zum 1. Februar 2021 wurde die Bayerischen Bauordnung bekannt. Für Bürger, die kein Smartphone griffbereit haben, (BayBO) grundlegend geändert. Diese Änderungen umfas- bleibt die Erfassung der Daten in Papierform bestehen. sen u. a. das in Art. 6 BayBO geregelte Abstandsflächen- Das Landratsamt Bamberg bittet zudem, persönliche Vor- recht. Dies betrifft insbesondere die Berechnung der Tiefe sprachen auf das Nötigste zur reduzieren. Unterlagen, der Abstandsflächen (vgl. Art. 6 Abs. 4 BayBO) oder die Anträge usw. sind vorrangig per Post an das Landratsamt Zulässigkeit von Grenzgaragen (vgl. Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 zu senden bzw. in den dortigen Briefkasten einzuwerfen. BayBO). Bei allen Bauanträgen, die ab 1. Februar 2021 Persönliche Vorsprachen sind weiterhin nur mit Terminver- genehmigt werden, müssen die Abstandsflächen nach der einbarung möglich. Es wird empfohlen, Anliegen zunächst ab 1. Februar 2021 gültigen Rechtslage berechnet und im telefonisch oder schriftlich zu klären. Abstandsflächenplan entsprechend dargestellt werden. Eine Ausnahme bildet die Zulassungsstelle: Seit dem 18. Das Landratsamt Bamberg weist auf diese Änderungen hin Januar 2021 werden nur noch Kunden mit einem online und bittet die Bauherren bzw. Entwurfsverfasser um Über- vereinbarten Termin bedient. Die Terminbuchung erfolgt prüfung, ob bei den eingereichten Unterlagen bereits das direkt digital über die Homepage des Landkreises Bam- neue Abstandsflächenrecht beachtet wurde. Sollten die berg https://www.landkreis-bamberg.de/Zulassung-Online/. Abstandsflächen noch nach der alten Rechtslage berech- Zudem kann der Service „Heute gebracht - Morgen net worden sein, muss ein neuer Abstandsflächenplan in gemacht“ genutzt werden. Wer die vollständigen Zulas- dreifacher Ausfertigung unter Angabe des Aktenzeichens sungsunterlagen in der Infothek abgibt, kann diese am Fol- vorgelegt werden, damit die Anträge weiterbearbeitet wer- getag - ohne Wartezeiten - bearbeitet wieder abholen. den können. Das Landratsamt bitte weiterhin, in diesem Zusammenhang auch Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO zu beachten, wonach Staatlich anerkannte Beratungsstelle Gemeinden die Möglichkeit haben, eine Satzung zu erlas- für Schwangerschaftsfragen sen, so dass das alte Abstandsflächenrecht weiter gilt. Bei Wir informieren … Rückfragen steht der jeweilige Sachbearbeiter Ihres Bauan- • über gesetzliche Ansprüche und Leistungen vor und trags per E-Mail oder telefonisch gerne zur Verfügung. Den nach der Geburt, wie z. B. Elterngeld, Kindergeld, Fra- Ansprechpartner finden Sie auf Ihrer Eingangsbestätigung des Landratsamtes Bamberg. gen zum Mutterschutz usw. • über finanzielle Leistungen wie z. B. der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ (eine Beantragung ist nur vor Digitale Terminvergabe für Geburt möglich). Führerscheinangelegenheiten • über Hilfsangebote von anderen Stellen. Seit dem 15. Februar können Termine bei der Führer- und beraten … scheinstelle digital über die Homepage des Landratsam- • bei Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und tes vereinbart werden. Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Das Landratsamt Bamberg hat die Terminvergabe für Ange- • zu Schwangerschaft, Partnerschaft, beruflichen Fragen. legenheiten im Führerscheinbereich umgestellt und die • in Krisenzeiten Möglichkeit der Terminbuchungen noch bürgerfreundlicher Sie erreichen die Mitarbeiterinnen der Schwangerenbe- gestaltet. Seit dem 15. Februar ist es möglich sein, digital ratungsstelle direkt unter der Rufnummer 09 51/85-669 auf https://www.landkreis-bamberg.de/Führerschein-Online- oder per E-Mail unter
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